{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-22T10:48:58.051+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006971","registerEntryDetails":{"registerEntryId":43992,"legislation":"GL2024","version":2,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006971/43992","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/70/408947/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006971-2024-09-18_10-20-10.pdf","validFromDate":"2024-09-18T10:20:10.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-05T13:44:35.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-18T10:20:10.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2024-08-30T12:19:23.000+02:00","lastUpdateDate":"2024-09-18T10:20:10.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":43992,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006971/43992","version":2,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-18T10:20:10.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-05T13:44:35.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutscher Drehbuchverband","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\n\r\n\r\n\r\nAn die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)\r\nper Email \r\n\r\nStellungnahme des Deutschen Drehbuchverbands (DDV) \r\nzum FFG-RefE\r\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t06.03.2024\r\nVorbemerkung\r\nDer Deutsche Drehbuchverband (DDV) hat sich im Vorfeld des Referentenentwurfs zur Novellierung des FFG mit einer gemeinsamen Stellungnahme der zentralen Urheber*innen sowie in den Konsultationen der Bundestagsfraktionen und des BKM eingebracht.\r\nIn dieser ersten Stellungnahme zum FFG-RefE äußern wir uns aufgrund des knappen Zeitrahmens separat, haben unsere Positionen jedoch weitgehend mit dem BVR abgestimmt. Wir richten unseren Blick noch einmal konzentriert auf die Anforderungen einer modernisierten Stoffentwicklung, die nicht nur Punkt 1 des von Staatsministerin Claudia Roth initiierten Reformvorhabens war und weiter von hoher Priorität sein sollte, sondern auch unabdingbare Grundlage für einen wieder wachsenden Kino-Markt mit erfolgreichen deutschen Filmen ist. \r\nWir danken der Stm. Roth, der Politik, der FFA und den zuständigen Referaten im BKM für den erkennbaren Willen unter erheblichem Zeitdruck die große Reform der nationalen Filmförderung im Einklang mit regionalen Förderinstitutionen umzusetzen. \r\nAuch aus der Sicht der Drehbuchautor*innen ist es von höchster Wichtigkeit, dass der ganzheitliche Ansatz der Reform umgesetzt wird und die Reform des FFG mit Anreizförderung und Investitionsverpflichtung flankiert wird, um eine schnellere und solidere Finanzierung der Filmproduktionen zu ermöglichen und dabei unsere Arbeit für das Kino zu erleichtern.\r\nWir begrüßen die neuen Referenzmittel der FFA für Autor*innen, betonen an dieser Stelle jedoch die enorme Wichtigkeit der noch auszugestaltenden zukünftigen selektiven Stoffentwicklungsförderung, die aus dem Abgabenteil der FFA gestrichen wurde, aber für die Förderung guter Filmgeschichten sowie die Pflege und den Aufbau von Kinokompetenz der Drehbuchautor*innen dringend benötigt wird.\r\nOhne zeitgleiche Konzeption einer modernen Stoffentwicklungsförderung von den Drehbuchvorstufen bis zum drehfertigen Buch ist die Filmförderung auf nationaler Ebene inkomplett und kann nur vorläufig beurteilt werden. \r\n\r\nInhalt\r\n1.\tDie Situation\t\t\t\t\t\t\t\tS.2\r\n2.\tAllgemeine Maßnahmen \t\t\t\t\t\tS.3\r\n2.1\tStärkung der Entwicklungsetats\t\t\t\tS.3\r\n2.2\tSoziale Absicherung\t\t\t\t\tS.4\r\n2.3\tErhöhung von Diversität\t\t\t\t\tS.4\r\n2.4\tGenerationenquote für den Kinderfilmbereich\t\tS.4\r\n3.\tReferenzmittel\t\t\t\t\t\t\tS.5\r\n         3.1 Bindung erfolgreicher Autor*innen\t\t\tS. 5\r\n         3.2.Streichung der Deckelung der Referenzmittel\t\tS. 5\r\n         3.3 Getrennte Töpfe für Drehbuch und Regie\t\t\tS. 5\r\n4.\tBausteine einer modernen Stoffentwicklungsförderung\t\tS.5\r\n        4.1 Referenzmittelförderung offenhalten – \r\n\tKein Kreislauf der Etablierten\t\t\t\tS. 5\r\n        4.2  Modernisierung der Stoffentwicklungsförderung\t\tS. 6\r\n5.\tAnmerkungen zu einzelnen Paragrafen des FFG-RefE\t\tS.7\r\n\r\n\r\n1.\tDie Situation\r\nDer deutsche Kinomarkt hat sich in den letzten Jahren gleich mehreren Schwierigkeiten ausgesetzt gesehen. Neben der wachsenden Attraktivität neuer Angebote aus dem Streaming-Bereich war Corona eine ungemeine Belastung für die Kinos und die Kino-Schaffenden. Die Ausfallfonds, der Kulturpass der Bundesregierung sowie kluges und entschlossenes Handeln von BKM und FFA haben Schlimmeres verhindert. Dafür gebührt allen Beteiligten unser Dank.\r\nDie Lage des deutschen Kinofilms war jedoch schon vor den neusten Herausforderungen schwierig. Die Qualität der Projekte und die Quantität des Publikums lassen bei der Mehrzahl der in Deutschland produzierten Filme zu wünschen übrig. Einer der Hauptgründe ist weiterhin die jahrzehntelange Unterschätzung des Drehbuchs und seiner Schöpfer*innen. Dabei ist es die „Story“, welche die Zuschauer*innen mit großem Abstand stärker motiviert, ins Kino zu gehen, als jeder andere Faktor - inklusive der „Stars“ (vgl. FFA-Besucherstudie 2021/22, Besuchsgrund, S. 34).\r\nWir sehen zwei Probleme. \r\n1) Es fehlt noch immer ein ausreichendes Bewusstsein für den Stellenwert des Drehbuchs. Drehbuchschreiben ist eine höchst anspruchsvolle, eigenständige künstlerische Tätigkeit und der grundlegende Beruf im Filmschaffen überhaupt. Doch an den Hochschulen orientiert sich die Ausbildung noch immer am antiquierten Bild der Autorenfilmer, also an der Personalunion von Autor*in und Regisseur*in. Die Spezialisierung auf das Drehbuch wird nicht gefördert und nicht wertgeschätzt. Damit geht die Ausbildung nicht nur an den Notwendigkeiten der Branche und des Marktes vorbei, sondern versäumt es die dringend benötigte Kompetenz für große Filmgeschichten aufzubauen.  \r\nTeam-Building zwischen Drehbuch, Produktion und Regie mit ganz unterschiedlichen Expertisen wird zu wenig gefördert und als klassisches Dreieck des Filmemachens auch gar nicht sichtbar gemacht. Autor*innen und ihr Verband müssen darum kämpfen, überhaupt Einladungen zu Festivalpremieren ihrer Filme, sichtbare Nennung in den Online-Auftritten oder den Festival-Katalogen zu erhalten - unrühmlich führend hier ausgerechnet die Berlinale. Trotz der seit einiger Zeit branchenübergreifend wahrnehmbaren Bekenntnissen zu einer Stärkung der Stoffentwicklung in der Filmförderung bleibt es bei einer systematischen Unterschätzung der zentralen kreativen Rolle der Autor*innen. Im Ergebnis schadet dies der erzählerischen Qualität von Kinofilmen und somit dem Marktanteil deutscher Produktionen an der Kinokasse. \r\n2) Ein inzwischen immer drängender werdendes Problem ist, dass es für Drehbuch-autor*innen fast unmöglich geworden ist, eine Laufbahn im Kinobereich aufzubauen. Die viel zu langen Finanzierungswege sind dabei ein Teil des Problems, die oft - gemessen am nötigen Aufwand - schlechtere und unsichere Bezahlung im Verhältnis zu TV und Streaming kommt hinzu. Die Barrieren für die zu geringe direkte und unabhängige Förderung von Projekten der Autor*innen sind ein weiteres Problem.\r\nWir begrüßen ausdrücklich das gesamte Reformvorhaben der Bundesregierung mit FFG-Novelle, Steueranreizmodell und Investitionsverpflichtung vor dem Hintergrund direkter, zügiger Finanzierungswege auch für die Arbeit der schreibenden Zunft. Darüber hinaus aber muss die Drehbuch-Arbeit für den Kinobereich insgesamt attraktiver werden - finanziell und strukturell. Dazu äußern wir uns, soweit dies auf Basis des FFG-RefE möglich ist, im Folgenden nun detailliert.\r\n\r\n2.\tAllgemeine Maßnahmen\r\n\r\n2.1\tStärkung der Entwicklungsetats\r\nDas Kino hat weiterhin eine Leuchtturmfunktion für die Branche und stellt höchste Anforderungen an die Autor*innen. Die große Leinwand ist im Werkschaffen von Autor*innen ein ideales Ziel - als Markt ist der Kinobereich für die Autor*innenschaft jedoch gegenwärtig leider nicht attraktiv genug. \r\nDrehbuchentwicklung ist im Kinobereich für Autor*innen mit hohen Risiken verbunden. Vergütungen folgen Stufen der Entwicklung vom Exposé, Treatment bis zu einer Drehbuchfassung in für Autor*innen in ungünstigen Raten. Meist werden 50% des Honorars erst mit Drehbeginn ausgezahlt. Kommt es nicht zur Verfilmung, stehen Autor*innen nach langen Entwicklungszeiten ohne die kalkulierten Einnahmen da. Im Fall, dass Projekte früher enden - z.B. aufgrund fehlender Finanzierung - oder Autor*innen ausgetauscht werden, ist die finanzielle Situation auf Autor*innenseite noch viel dramatischer.\r\nVor diesem Hintergrund fordern wir, dass mehr Geld in den Bereich der Drehbucharbeit investiert werden muss. Um die nötigen langen Stoffentwicklungen zu finanzieren und sie für talentierte und erfahrene Autor*innen attraktiver werden zu lassen, muss der für das Buch vorgesehene Teil eines Film-Budgets steigen und durch großzügigere Etats für Stoffentwicklung auch der Abbruch von Projekten möglich werden, ohne das Risiko dafür bei den Autor*innen abzuladen. \r\nAls Branchenrichtwert für das Verhältnis von Drehbuchentwicklungen zu verfilmten Drehbüchern ist dabei von 1 : 10 auszugehen. Auch die abgebrochenen Projekte müssen für Autor*innen angemessen vergütet werden.\r\n\r\n2.2 Soziale Absicherung\r\nDie soziale Dimension der Filmproduktion soll mit der Aufnahme der Tarifbindung in den RefE-FFG für die Filmschaffenden am Set deutlich verbessert werden. Für Autor*innen ist insbesondere der frühe Teil der Stoffentwicklung kritisch, weil hier gegenwärtig ein viel zu geringer Teil ihrer Gesamthonorare allokiert wird. Es muss mehr Geld früher fließen, um den dort zu leistenden Aufwand zu honorieren und die Autor*innen in die Lage zu versetzen, die selbst organisierte soziale Absicherung zu finanzieren - erst recht, wenn wir uns eine Kultur des rechtzeitigen Scheiterns von Projekten vor Dreh gestatten wollen, um weniger, aber besser entwickelte und ausgestatte Kinofilme hervorzubringen. Es braucht neben der Tarifbindung eine GVR-Bindung im Gesetzestext und eine Verpflichtung der Hersteller*innen ins System der Pensionskasse auch für Kinofilme einzuzahlen, um Autor*innen sozial abzusichern.\r\n\r\n2.3 Erhöhung von Diversität\r\nWir begrüßen die Anstrengungen zur Erhöhung von Vielfalt, Diversität und Geschlechtergerechtigkeit. Das Kino profitiert, wenn die ganze Gesellschaft abgebildet wird. Natürlich wird dies nicht in jedem einzelnen Film realisiert werden können, sondern nur im Ensemble der Gesamtheit der entwickelten Projekte. Wir befürworten deswegen die Umsetzung über ein Anreizsystem mit Diversitäts-Boni und keine strikten Vorgaben für den einzelnen Film.\r\n\r\n2.4 Generationen-Quote für den Kinderfilmbereich\r\nEin besonderes Anliegen ist es uns, für mehr Generationengerechtigkeit zu werben. Obwohl der deutsche Kinderfilm seit Jahren überproportional zu den Kassenerfolgen in den deutschen Kinos beiträgt, werden im Vergleich zum Erwachsenenbereich weniger Projekte entwickelt und finanziert. Eine Zuschauerzahl, die bei originären Stoffen ohne Literaturvorlage jedem Arthouse-Film als Erfolg ausgelegt wird, gilt bei Kinderfilmen schnell als Misserfolg und führt zu immer weiter greifender Ablehnung von Originalstoffen. Auch weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich hier so gut wie komplett als Finanzierungspartner zurückgezogen hat, ist dieser für Autor*innen und das Publikum gleichermaßen attraktive Bereich quasi verwaist. Wir empfehlen hier eine Generationen-Quote in der Investitionsverpflichtung zur Unterstützung des Kinderfilmbereichs.\r\n\r\n\r\n\r\n3.\tReferenzmittel\r\n\r\n3.1 Bindung erfolgreicher Autor*innen\r\nEin wegweisender Schritt ist die zukünftig direkte Beteiligung der Autor*innen an der Referenzmittelförderung der FFA. Hier entsteht ein gutes Instrument, um erfahrene und qualifizierte Autor*innen ans Kino zu binden und Kontinuität für das individuelle Werkschaffen zu ermöglichen.\r\nMit Referenzmitteln können bisher lange Finanzierungszeiten verkürzt und die hohen Risiken durch zu niedrige oder zu langfristig bzw. im schlechten Fall nur anteilig ausgezahlte Honorare minimiert werden. Erfolgreiche Autor*innen erhalten durch Referenzmittel mehr Freiraum für die individuelle und unabhängige Entwicklung von Stoffen. Kino wird so für sie auch als potentielle Einnahmequelle attraktiver.\r\n\r\n3.2 Streichung der Deckelung der Mittel\r\nDie Deckelung der Referenzmittel in absoluten Zahlen wird den langwierigen, aufwendigen und von Abbruch bedrohten Kino-Entwicklungen nicht gerecht. Dazu unten mehr in der Kommentierung der Paragrafen. Wir fordern, die Referenzmittel ungedeckelt zur Verfügung zu stellen und diese auch in Bausteinen abrufbar zu machen. Als Orientierung für Bausteine sollten unsere Vorschlägen für eine systematische selektive Förderung dienen, wie sie im nächsten Abschnitt unter „4. Selektive Stoffentwicklungsförderung“ skizziert wird. Uns ist bewusst, dass die selektive Förderung nicht im FFG geregelt wird. Unsere Vorschläge dazu sollten als generelles Modell für eine effektive und bedarfsgerechte Drehbuchförderung verstanden werden.\r\n\r\n3.3 Getrennte Töpfe Regie und Drehbuch\r\nDie Regie-Anteile der Referenzmittel sollten ebenfalls analog zu Schritten einer modernen Filmförderung ausgestaltet werden und dort Bausteine zur Projektentwicklung abrufen können. Referenzmittel, die durch eine Regie-Leistung erarbeitet wurden, sollten hingegen nicht für Drehbuch-Vorhaben verwendet werden können. Umgekehrt gilt das Gleiche. Weil wir, wie oben ausgeführt, von der Arbeitsteilung und dem Teambuilding unterschiedlicher künstlerischer Expertisen überzeugt sind - und die gelungene Personalunion von Drehbuch und Regie für ausgesprochen seltene Ausnahmen halten.\r\n\r\n4.\tBausteine einer modernen Stoffentwicklungsförderung\r\n\r\n4.1 Zugänge zur Referenzmittelförderung offenhalten – kein Kreislauf der Etablierten\r\nBei der Umstellung der abgabebasierten Förderung auf rein automatisierte Förderung, müssen sich Drehbuchautor*innen, aber auch Produzent*innen den Zugang zur Referenzmittelförderung neu erarbeiten können. Es darf kein geschlossener Kreislauf der Etablierten entstehen. Deswegen ist die großzügige Ausstattung der selektiven, aus Steuermitteln finanzierten Förderung essenziell. Die selektive Produktionsförderung muss die Basis für eine vielfältige Filmlandschaft mit Zuschauerpotential (Crossover) legen, indem sie mittelständische Produktionsfirmen als wichtige Träger von Innovation unterstützt und damit auch neue Kino-Drehbuchkarrieren ermöglicht.\r\n\r\n4.2 Modernisierung der Stoffentwicklung\r\nIm Mittelpunkt unserer Überlegungen steht selbstverständlich die selektive Stoffentwicklungsförderung aus Steuermitteln, die nun die ehemaligen Drehbuchvorstufen-, Drehbuch- und Drehbuchfortentwicklungsförderungen in der FFA ersetzen und die BKM-Drehbuchförderung ergänzen soll. Weil die selektive Stoffentwicklungsförderung aus dem FFG gestrichen wurde, muss sie unbedingt zeitlich parallel aufgebaut und solide ausgestattet werden. Wir skizzieren hier erste Grundzüge. Ein ausführlicheres Papier werden wir im Rahmen der Diskussion konkreter Vorschläge der entsprechenden BKM-Richtlinien veröffentlichen. \r\nDie selektive Förderung sollte unserer Ansicht nach 5 Bausteine und die gesamte Entwicklungskette von der Idee bis zum drehfertigen Buch umfassen. In allen Stufen sollte eine produzentenunabhängige, professionelle dramaturgische Beratung optional zur Verfügung stehen. Entscheidend ist die Möglichkeit der unabhängigen Beantragung von Stoffentwicklung durch Drehbuchautor*innen – ohne Produzent*innen. Das Modell der Besetzung der Entscheidungsgremien bzw. Jurys muss sorgfältig entwickelt werden.\r\nDer erste Baustein umfasst die Förderung von der Idee zum Exposé. \r\n\r\nDer zweite Baustein führt vom Exposé zum Treatment. \r\n\r\nIm dritten Baustein bleibt im Wesentlichen das Modell der bereits bekannten klassischen BKM-Drehbuchförderung erhalten. \r\n\r\nNeben Baustein 3 muss ein Förderbereich entstehen, der als Baustein 4 der gestrichenen FFA-Drehbuchförderung entspricht und auch kommerzieller orientierte Projekte fördert. In diesem geht es nicht darum, die inhaltlichen Qualitätsansprüche zu senken, sondern im Gegenteil auch noch das Zuschauerpotential im Stoff mitzudenken und zu entwickeln. Baustein 3 und 4 brauchen separate Jurys.\r\n\r\nWenn ein viel versprechendes Drehbuch vorliegt, brauchen die Projekte eine individuellere Förderung. Es hilft an dieser Stelle nicht, mit der Gießkanne Geld ins System zu geben. Die Wege, welche die Stoffe/Projekte gehen können, müssen sich weiter verzweigen und zu angepasster Förderung führen. \r\n\r\nIn Baustein 5 sollte daher für das entwickelte Drehbuch ggf. auch ein Bündel von Maßnahmen geschnürt und gefördert werden. Damit könnte das Potential des Projektes mit einer individuellen Toolbox gehoben werden – sowohl künstlerisch als auch publikumsorientiert.\r\n\r\nDie Gesamtstruktur der selektiven Förderung entspräche einem Baum, der im starken Stamm einer solide ausgestatteten Förderung von Exposé und Treatment beginnt, sich dann in zwei Äste aufspaltet und von dort aus individuell verästelt, um den filmisch aufbereiteten Geschichten und den möglichen Realisierungswegen in der komplexer werdenden Filmland-schaft gerecht zu werden.\r\n\r\nIn der Toolbox von Baustein 5 müssen Werkzeuge für eine professionelle Entwicklung vom Drehbuch zur Drehfassung und zur Produktion enthalten sein. Sie richten sich teils auch an Produktion und Regie. Wichtig ist uns, dass die Förderungen von erfahrenen Autor*innen - sachlich begründet - auch selbst beantragt werden können.\r\n\r\nIm Zentrum bleiben für uns die Drehbuchfortentwicklung und dramaturgische Beratung, die gut ausgestattet sein müssen. Es kann jedoch auch wichtig sein, Mentor*innen oder Projektmanagement ins Spiel zu bringen, Recherchen zu finanzieren, Präsentationen oder Storyboards anzufertigen und Regie-Arbeit in der Entwicklungsphase zu finanzieren.\r\n\r\nWir halten es für sinnvoll, die Verwendung von Referenzmitteln für Drehbuch und Regie genauso wie die detaillierte Gestaltung der Bausteine der selektiven Stoffentwicklungs-förderung in den jeweiligen Richtlinien zu regeln, wo solche Konzepte präzise ausgearbeitet und fortwährend angepasst werden können. Wir empfehlen, auch den Referenzmittel-Abruf mit dem Modell der skizzierten Bausteine der selektiven Förderung zu strukturieren.\r\n\r\n5. Anmerkungen zu einzelnen Paragrafen des FFG-RefE\r\nIm Folgenden geben wir unsere Empfehlungen, wie und wo die oben genannten Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Stoffentwicklung im FFG bereits umgesetzt werden können. Gerne bringen wir uns auch detailliert in die Erarbeitung der Richtlinien für die selektive Förderung ein, deren Entwurf wir interessiert entgegensehen.\r\n\r\n§ 1 \r\nWir möchten an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass die FFA laut §1 die Aufgabe hat, die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg zu fördern. Das unterstützen wir explizit. Um dieses Ziel zu erreichen, halten wir jedoch mehr Einfluss der kreativ-künstlerisch Schaffenden in den Organen und Gremien der FFA für notwendig, die ja überdies laut § 45 auch die Qualität der Projekte für ihre Förderfähigkeit prüft.\r\n\r\n§2\r\nWir regen an, die Förderung von Weiterbildungsaufgaben wieder als gesetzliche Aufgabe der FFA zu verankern. Die dynamischen technologischen Entwicklungen, die Herausforderungen der KI und im Bereich Drehbuch der ständige erzählerische Innovationsdruck, der auch aus anderen Filmsegmenten erwächst, führt zu einem wachsenden Bedarf an Spezialisierung und erfordert lebenslanges Lernen. Zur Deckung dieses Bedarfs der Branche als Ganzes werden Mittel der FFA dringend gebraucht.\r\n\r\n§ 6\r\nGegenwärtig stehen im FFA-Verwaltungsrat sechs Mitglieder aus Produzent*innen-Verbänden (Produktionsallianz, Produzent*innenverband, AG-Dok, AG Kurzfilm) je einem Mitglied aus Drehbuch- und Regie-Verbänden gegenüber. Das entspricht weder dem klassischen Dreieck des Filmemachens (Drehbuch, Produktion, Regie), noch der Aufgabe der FFA, die künstlerische Qualität zu überwachen – zumal es ja keine klassische FFA Drehbuch- und Produktionskommission mehr geben soll, in der dies geschehen könnte.\r\nIn vielen anderen Verbänden dominiert produzentisches oder vertriebliches Know-How (Technische Betriebe, Vertrieb, Verleih) und kaum Erfahrung im kreativ-künstlerischen Bereich. Wir fordern mindestens zwei Sitze für Drehbuch und empfehlen auch einen weiteren Sitz für Regie, um mehr künstlerische, dramaturgische und inhaltliche Qualität einzubringen.\r\n\r\n§ 15 \r\nAuch im Präsidium §15 (2) 4. ist das Drehbuch als Basis des Filmschaffens und damit die inhaltliche und künstlerische Bewertung der Filmlandschaft unterrepräsentiert. \r\nIm Verwaltungsrat liegt das Verhältnis der Urheber*innen zu allen anderen bei 1 zu 10, im Präsidium durch die Zusammenfassung von Drehbuch und Regie mit AG DOK und der AG Kurzfilm (Abs. 2 Ziffer 4) aber bei 1 zu 20. Drehbuch und Regie kommen nach turnusgemäßen Rotationen alle 15 Jahre (!) zum Zug. Da AG Dok wesentlich auch Produzenten und die AG Kurzfilm nicht nur Kreative, sondern einen Mix aus Festivals, Verleihunternehmen etc. repräsentiert, gibt es nach der bisherigen Regelung Phasen bis zu 10 Jahren, in denen keine Urheber*innen im Präsidium vertreten sind.\r\nDas ist nicht sachgerecht. Die inhaltliche und künstlerische Bewertung der Filmlandschaft ist damit klar unterrepräsentiert. \r\nWir fordern einen separaten Sitz für den Drehbuchverband und empfehlen dies auch für die Regie.\r\n\r\n§ 26 Beirat Diversität \r\nDie vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen lassen bislang keinen Rückschluss darauf zu, in welcher Form der Diversitätsbeirat berufen wird. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber für eine branchennahes Besetzungsverfahren unter Einbeziehung der Verbände vorstellt, brauchen auch die zentralen Urheber*innen Drehbuch und Regie ein Mitspracherecht bei der Besetzung dieses Gremiums. Den Verbänden ist Gelegenheit zu geben, Vorschläge zu machen, bzw. für Sitze zu berufen. \r\nFür den Fall, dass der Gesetzgeber ein branchenfernes Gremium einzurichten beabsichtigt, empfehlen wir als Berufungskriterium eine Qualifikation in gesellschaftswissenschaftlichen und kunstwissenschaftlichen Fachbereichen.\r\nWir sehen in Empfehlungen und Anreizen die geeigneten Mittel für die Arbeit des Diversitätsbeirates, um Diskriminierungsverbot, Neutralitätspflicht und Freiheit der Kunst in Einklang zu bringen (wie in § 64 bereits definiert).\r\n\r\n§ 40 (3) \r\nHier wird der Begriff „Talentfilm“ in den Begriffsbestimmungen nur für die Regie definiert. Auch das Drehbuch braucht Nachwuchs und muss hier genauso aufgenommen werden. Das spielt spätestens bei der Vergabe von Referenzmitteln eine Rolle (siehe § 62 (2)), zu denen Nachwuchs-Autor*innen sonst benachteiligten Zugang gegenüber Regisseur*innen haben. Dort werden nämlich für den Talentfilm aus 10 TSD Referenzpunkten 25 TSD. Das würde auch helfen, Nachwuchs-Autor*innen den Weg in den Kinobereich zu ebnen.\r\n\r\n§ 45\r\nHier wird von der FFA verlangt, Filme, die nach dem Gesamteindruck u.a. im Hinblick auf den dramaturgischen Aufbau und das Drehbuch von geringer Qualität sind, nicht zu fördern. Wir empfehlen einen Mechanismus einzurichten, der es bei entsprechendem Verdacht der FFA auch bei Referenzmittelförderungen erlaubt, ein Gremium (z.B. aus der selektiven Förderung) mit der Prüfung der Qualitäts-Standards zu beauftragen.\r\nEs kann nicht schaden, zweifelhafte Projekte durch mehrere Augenpaare zu begutachten, um Sachverstand aus den verschiedenen Disziplinen des Filmemachens hinter einer Absage zu versammeln und den Druck vom Entscheider zu nehmen, sich allein in der Öffentlichkeit für die Verweigerung einer Förderung verantworten zu müssen.\r\n\r\n§ 68 Keine Deckelung der Mittel\r\nHier ist der Anspruch von Drehbuch und Regie auf Referenzmittel formuliert. Das ist eine wegweisende Neuerung, die wir ganz ausdrücklich begrüßen! E\r\nin Problem stellt aber die aktuell vorgeschlagene Deckelung der Referenzmittel auf 30 TSD Euro in § 68 (1) 1. dar.\r\nReferenzmittel sollen Autor*innen am künstlerischen sowie Zuschauer-Erfolg beteiligen und in die Lage versetzen, ohne größeren zeitlichen Verzug und auf Basis einer soliden Finanzierung ein Anschlusswerk zu schaffen. Dabei geht es um Bindung von erfolgreichen  Autor*innen an das Kino und um die Entwicklung von individuellen künstlerischen Handschriften.  Angesichts dieser Zielsetzung ist die Deckelung der Referenzmittel aus Drehbuch-Sicht unplausibel. \r\nDie Entwicklung von Drehbuchfassungen inkl. notwendiger Vorstufen (Exposé und Treatment) und Überarbeitungen ist ein langwieriger und aufwändiger künstlerischer Prozess, der einen adäquate Finanzierung braucht, die deutlich über 30 TSD anzusetzen ist. \r\nAddiert man angemessene Honorare von Exposé-, Treatment- und Drehbuchförderung für eine selektive Stoffentwicklung bis zur 2. Fassung, landet man bereits heute über die Mittel der FFA bei bis zu 45 Tsd. Euro und nach unserem an aktuelle Bedingungen angepassten Modell bei bis zu 70 Tsd. Euro.  Es leuchtet kaum ein, erworbene Referenzmittel-Ansprüche durch die Deckelung auszuklammern und nicht genau dafür zu verwenden, gute Projekte in den Händen von bereits erfolgreichen Autor*innen mit weiteren Fassungen zu besseren Stoffen zu entwickeln. Analog zur Höchstgrenze von 2 Mio. Referenzmitteln pro Film für die Hersteller ist eine auch für uns akzeptable Schwelle von 100 Tsd. Euro eingezogen (5% von 2 Mio.). \r\nAus der Praxis: 2023 hätten es gerade einmal sechs deutsche Filme geschafft (abzgl. John Wick und Tribute von Panem), die von den Zuschauerzahlen abgeleitete Ansprüche über 30 Tsd. Euro zu bekommen. Der erfolgreichste Film hatte 1,5 Mio. Zuschauer und hätte damit 75 Tsd. Euro Referenzmittel für Drehbuch ergeben. Über Referenzpunkte aus Festival-Erfolgen ist es noch schwieriger in diese Bereiche vorzustoßen. Wir fordern deshalb die Deckelung zu streichen und die Verwendung von Referenzmitteln in Richtlinien zu regeln, die unser flexibles Bausteinmodell der Stoffentwicklung aufnehmen.\r\n\r\n§ 69\r\nHier wurde versäumt, die Drehbuchschreibenden als antragsberechtigt aufzunehmen. Ein Antrag über den Hersteller untergräbt den Sinn der Referenzmittel für eine selbständige und innovative Drehbuchentwicklung.\r\n\r\n§ 75\r\nWir empfehlen die Verwendungsmöglichkeiten der Referenzmittel nicht in §75 sondern in Richtlinien zu regeln. \r\nReferenzmittel sollten Autor*innen von erfolgreichen Kinofilmen in unterschiedlichen Schaffensphasen zur Verfügung stehen. Die Phasen umfassen nicht nur Drehbuchentwicklung, Schreiben von Treatments oder Exposé, sondern ggf. auch Weiterentwicklungen und Vertiefung von in Arbeit befindlichen Stoffen.\r\nNeben der direkten Drehbucharbeit sind Recherchen, Reisen, Rechte, dramaturgische Beratung, Lesungen zur Dialogentwicklung mit Darsteller*innen oder grafische Arbeiten zur Präsentation hierbei je nach Projekt notwendige Kostenpositionen. Die von uns vorgeschlagene Gestaltung von Bausteinen der steuermittelbasierten selektiven Förderung sind auch für den Abruf von Referenzmitteln eine sinnvolle Orientierung.\r\nDer Einsatz von Referenzmitteln sollte prinzipiell in allen Phasen möglich sein. Regelungen dazu bedürfen einer genaueren Betrachtung. Wir empfehlen daher, im Gesetz eine Grundlage zu schaffen, die eine nachfolgende Nachjustierung im Sinne einer möglichst flexiblen und bedarfsgerechten Abrufpraxis möglich machen kann – in Richtlinien.\r\nGrundsätzlich muss detaillierter geregelt werden, dass der Mittelabruf je nach erbrachtem Gewerk erfolgt, dass z.B. nicht-schreibende Regisseur*innen kein Anrecht auf Drehbuchmittel erhalten. Die Abgrenzungen der unterschiedlichen gewerkspezifischen Elemente sind daher noch präziser auszuarbeiten.\r\n\r\n§ 80 \r\n§ 80 sieht eine Tarifbindung/Anlehnung an Tarifverträge vor. Diese Verbindlichkeit fordern wir auch für Gemeinsame Vergütungsregeln, die von Kreativverbänden mit den Produzentenverbänden verhandelt werden. Auch diese müssen eingehalten und sollten hier entsprechen genannt werden.\r\nEs müssen nicht nur in der Produktion, sondern auch bei der Entwicklung von Stoffen geeignete Maßnahmen zur Altersvorsorge verlangt und getroffen werden. Das ist neben einer früheren Allokation der Mittel vor allem die Verpflichtung der Hersteller, das System der Pensionskasse auch im Kinobereich zur Anwendung zu bringen.\r\n\r\n§ 83\r\nNicht nur für die Hersteller*innen ist der Rechterückbehalt eine Absicherung der eigenen Zukunft. Die Hersteller*innen sollten als Punkt (4) auch nachweisen, dass sie die Urheber*innen angemessen an den Einnahmen der Auswertung beteiligen. Hier liegt eine weitere wichtige Möglichkeit der langfristigen sozialen Absicherung von Autor*innen und ihrer Bindung an den Kinobereich.\r\n\r\nWir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nGerrit Hermans\r\nKinopolitischer Sprecher des DDV und Mitglied im Verwaltungsrat der FFA\r\n\r\nGabriele Sindler\r\nVorstand und Mitglied der Kino AG des DDV\r\n\r\nJan Herchenröder\t\t\t\r\nGeschäftsführer DDV\t\t\t\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-06"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}