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Die Ziele der Elevion Group stehen im Einklang mit den Dekarbonisierungszielen der EU.\r\n\r\nHierzu ist die Elevion Group in über 12 europäischen Märkten, mit mehr als 60 hochspezialisierten, unabhängigen Unternehmen tätig. Mit der einzigartigen Struktur können wir Kompetenzen problemlos über den ganzen Projektumfang hinweg, für verschiedenste Projektgrößen und eine Vielzahl erforderlicher Spezial-Kenntnisse skalieren. \r\n\r\nUnsere Interessen liegen folglich im konsequenten und erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der Dekarbonisierung mittels Effizienzsteigerung. \r\n\r\nÜbergeordnet zählen die bürokratiearme Umsetzungsmöglichkeit und beschleunigte Genehmigungsverfahren von verschiedensten Projekten im Industrie-, Nichtwohngebäude- und Wohngebäudebereich hinzu. Zudem sehen wir uns als Innovationstreiber und engagieren uns folglich für die Möglichkeiten von Innovationsklauseln und der Umsetzungsmöglichkeit von neuen Technologien und deren Betrieb. Ergänzend stehen für uns die notwendigen Gesetze für den Ausbau, die technische Umsetzung, den Betrieb, die Wartung & Instandhaltung sowie die Finanzierung von Erneuerbaren Energien im Fokus. \r\n\r\nHierzu zählen gleichermaßen technische Lösungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, Energieverbrauchsanalyse und digitale Steuerung, Elektrotechnik, Fertigung von Schaltanlagen, Heizungs- Lüftungs- und Sanitäranlagen, Gebäude- und Prozessautomatisation, dem technischen Facilitymanagement, der Bau von Wärmeerzeugungsanlagen mit & ohne Contracting-Modellen, der Einsatz von Photovoltaik, Erzeugung von Biomethan und Biogas, die Entwicklung von Energiekonzepten für Industrieanlagen, der Bau von Wasserversorgungsanlagen sowie Systeme zur Filtration und Behandlung von Wasser, der Bau von Industrieparks und Energieverteilungsnetzen sowie die Entwicklung von Industrieautomationsprojekten.\r\n\r\nZur Vertretung unserer Interessen suchen wir in energiepolitischen Fragestellungen mit Auswirkung auf unsere Unternehmen den Dialog. Insbesondere mit Vertretern der Ministerien, Bundestagsabgeordneten, Verbänden sowie Vereinigungen. Zu diesem Zweck ist die Ausrichtung von Informationsveranstaltungen, die Teilnahme an Podien und Diskussionsveranstaltungen ebenso Teil des Dialogprozesses wie die inhaltliche Einbringung in Initiativen, Stellungnahmen und sonstigen Beteiligungsformaten."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":1.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":90001,"to":100000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/01/4b/705200/Finaler_Bericht_Elevion_GmbH_JAP_2024_mit_QES_Eingabe.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":7,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0014250","title":"Gebäudeenergiegesetz (GEG) praxisnah, unbürokratisch ausrichten sowie Erreichung der Klimaziele sicherstellen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Anpassung und Konkretisierung des GEG und technologieoffene Ausgestaltung zur Erreichung der Klimaschutzziele; §§ 71a bis p sowie der vereinfachten und praxisnahen Umsetzung des §§ 60b & 60c durch die Vereinfachung und den Abbau von redundanten Anforderungen, bei technisch geeigneten Digitalisierungsmaßnahmen, wie der raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014251","title":"Wärmeplanungsgesetz (WPG) - Kompatibilität mit dem Gesetzesrahmen herstellen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln sowie Verbesserung und Anpassung der kommunalen Wärmeversorgung, um das Ziel, diese bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten zu erreichen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze","shortTitle":"WPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wpg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014252","title":"Gebot der Kostenneutralität zukunftsfähig neu ausgestalten - Änderung der Systematik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Abänderung des Gebots in § 556c BGB; 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","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"},{"title":"Bundeshaushaltsordnung","shortTitle":"BHO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bho"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017701","title":"Standort- & Wettbewerbsbedingungen für Solar und Energiespeicher wettbewerbsfähig halten","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften","printingNumber":"21/1497","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101497.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-energiewirtschaftsrechts-zur-st%C3%A4rkung-des-verbraucherschutzes-im/324884","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts","publicationDate":"2025-07-11","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2025/20250711-entwurf-aenderung-energiewirtschaftsrecht-staerkung-verbraucherschutz-energiebereich.pdf?__blob=publicationFile&v=6","draftBillProjectUrl":"https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20250711-referentenentwuerfe-des-bmwe-aenderung-energiewirtschaftsrecht-staerkung-verbraucherschutz-energiebereich.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Ausbauziele, Gesetze, Regelungen und Vorschriften im Kontext Entwicklung, Bau und Betrieb von Solarkraftwerken, Standort & Betriebsbedingungen für elektrische Speicher sowie Netzausbau und Abgaben begleiten. Insbesondere:\r\n- Befreiung der Stromspeicher von Netzentgelten\r\n- Befreiung der Stromspeicher von Baukostenzuschüssen\r\n- Beschleunigung von Netzanschlüssen\r\n- Abbau von genehmigungsrechtlichen Hindernissen\r\n- Netzzugangsbedingungen, Abgaben sowie rechtliche Vorgaben im Bezug zur Kundenanlage im EnWG §24a & §24b\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"},{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":11,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0014250","regulatoryProjectTitle":"Gebäudeenergiegesetz (GEG) praxisnah, unbürokratisch ausrichten sowie Erreichung der Klimaziele sicherstellen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1e/2b/485980/Stellungnahme-Gutachten-SG2503030001.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"27.02.2025 Seite 1 von 6\r\nKurz-Empfehlungen für die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Energiewende\r\nin den Koalitionsverhandlungen \r\nStand 27.02.2025\r\nVORBEMERKUNG\r\nIm Zentrum der Fortentwicklung der Energiewende stehen neben den Richtlinien und Umset\u0002zungen des europäischen Green Deal auch die Transformation des heimischen Energiesys\u0002tems. Dabei rücken sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die wirtschaftliche \r\nStabilität und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa in den Fokus.\r\nAufgrund der Vielzahl zu berücksichtigender regulatorischer Anforderungen besteht häufig ein \r\nenger Zusammenhang zwischen verschiedenen Regelungen. Dabei stellt es eine wesentliche \r\nHerausforderung dar, die einheitliche Umsetzung stets im Blick zu behalten. Der Abgleich von \r\nInstrumenten sowie die Bestimmung der relevanten Adressatenkreise sind dabei von besonde\u0002rer Bedeutung. Darüber hinaus sollte in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation der Fokus \r\ndarauf liegen, neue Impulse zu setzen, anstatt Unternehmen zu überfordern.\r\nRedundante und übermäßige Regulatorik beschränkt die Entwicklung von marktwirtschaftlichen \r\nModellen, bindet personelle Umsetzungskapazitäten und notwendiges Investitionskapital. Die \r\ngewaltige vor uns liegende Aufgabe kann jedoch ohne diese Kapazitäten nicht gelingen. \r\nWesentlich für den Erfolg dieser Aufgabe ist ebenfalls die Ausgestaltung eines Planungs- und \r\nInvestitionssicherheit bietenden Rahmens, welcher den Grundstein für notwendige Investitionen \r\nin Erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen legt. \r\nPOSITIONIERUNGEN\r\nCHANCEN BEIM ÜBERGANG ZUM EUROPÄISCHEN EMISSIONSHANDEL NUTZEN\r\nAktuell steht Deutschland vor der Herausforderung der Integration des Gebäude- & Verkehrs\u0002sektors (2027) in das europäische Emissionshandelssystem. Der nationale Emissionshandel \r\n(nEHS) soll entsprechend perspektivisch im ETS 2 aufgehen.\r\nPetitum: Die verursachergerechte Verteilung der Kosten und die verstärkte Nutzung der CO2-\r\nBepreisung ist ein geeignetes Instrument, um ein schon heute stark einengendes Ordnungs\u0002recht nicht noch weiter auszubauen. Das Ziel sollte im sukzessiven Abbau des Ordnungsrechts \r\nliegen. Die CO2-Bepreisung kann, auch ohne ein zu enges Regulatorik-Korsett, Impulse auf\u0002grund der Wirkungsweise setzen.\r\nGEBÄUDEENERGIEGESETZ - PLANUNGS- & INVESTITIONSSICHERHEIT HERSTELLEN SOWIE \r\nTECHNOLOGIEOFFENE UMSETZUNG ERMÖGLICHEN \r\nDie vergangenen Jahre haben die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Planungs- & Inves\u0002titionssicherheit grundlegend aufgezeigt. Eine gezielte Abänderung des Gebäudeenergiegeset\u0002zes und eine technologisch offene Ausgestaltung ohne hohe bürokratische Hürden ist zielfüh\u0002rend. Die komplette Abschaffung halten wir jedoch für ein nicht geeignetes Mittel und würden \r\nden Markt nur zusätzlich verunsichern. Geltendes EU-Recht legt hierfür die Grundlage. \r\nPetitum: Eine Abänderung des Gebäudeenergiegesetzes sollte sich an technisch sinnvollen \r\nLösungen orientieren und in der Umsetzung so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden. \r\nEin Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Effizienz ist hierfür ebenso notwendig wie die mit\u0002tel- und langfristige Wirkung sowie Zielerreichung. \r\n27.02.2025 Seite 2 von 6\r\nNachfolgende Änderungen regen wir an: \r\n• ERFÜLLUNGSOPTIONEN – 65% REGELUNG \r\nSchon im Gebäude eingebrachte Energie sollte nicht ungenutzt gelassen werden. Insbe\u0002sondere die Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung als erneuerbarer Anteil der \r\nWärmeversorgung.\r\n• §§ 60B & 60C HYDRAULISCHER ABGLEICH UND VORGABEN FÜR DIE UMSETZUNG \r\nDIGITALER SYSTEME\r\nDie notwendigen Nachweisverfahren sollten praxistauglicher ausgestaltet werden und be\u0002sonders die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigen. Die umfangreiche und re\u0002dundante Berechnung in der Theorie durch komplexe Verfahren, wie raumweise Heizlast\u0002berechnung oder hydraulische Rohrnetzberechnung im Bestand ist für die Umsetzung ein \r\nwesentliches Hemmnis und zusätzlich ein Kostentreiber. Die durch passgenaue digitale \r\nLösungsansätze entstehende Flexibilität, erfasste Messdaten und dauerhafte Anpassung \r\nan das hydraulische System sollten nicht durch zusätzliche Bürokratie wieder konterka\u0002riert werden. \r\n• §71A GEBÄUDEAUTOMATION \r\nBestehende rechtliche Unsicherheit insbesondere mit dem Blick auf die Erfüllung der Ge\u0002bäudeautomationsgrade und deren Zusammenwirken untereinander und über die Ge\u0002werke hinweg muss abgeschafft und somit klargestellt sowie mit den Ausnahmen in Ein\u0002klang gebracht werden. \r\n• §71F ANFORDERUNGEN AN BIOMASSE UND WASSERSTOFF\r\nDer Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von aktu\u0002ellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. Eine Abschaffung des Maisde\u0002ckels führt zu einem Absenken der Gestehungskosten und erhöht die Wirtschaftlichkeit\r\nder Erzeugung von Biogas. Folgerichtig wird gleichzeitig der Förderbedarf im Rahmen der \r\nEEG-Umlage abgesenkt.\r\nBIOGAS - NOTWENDIGE WEITERENTWICKLUNG DES BIOGASPAKETS\r\nPetitum: Biogas ist ein begrenzt verfügbarer Energieträger in Deutschland. Diesen gilt es ge\u0002zielt und intelligent zur Diversifizierung und unter Nutzung der vorhandenen Potenziale zur flexi\u0002bilisierten Energieerzeugung einzusetzen. In Verbindung mit KWK-Anlagen kann ein wesentli\u0002cher Beitrag zur dezentralen Unterstützung der Netze erbracht werden. Hierfür ist jedoch Pla\u0002nungs- und Investitionssicherheit von zentraler Bedeutung.\r\n• Es muss in langen Investitionszyklen von mindestens 10 Jahren gedacht werden damit \r\nsich die Anlagen refinanzieren. Daher ist die Planungs- und Investitionssicherheit ein \r\nwesentliches Anliegen. Insbesondere wenn eine stetig steigende Überbauung der Anla\u0002gen zum Ausgleich der Residuallast angestrebt wird. Ein klares Bekenntnis zur Bioener\u0002gie ist daher unbedingt notwendig.\r\n• Der Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von ak\u0002tuellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. \r\nDie Aufhebung des Maisdeckels würde dazu führen, dass die Gestehungskosten für die \r\nErzeugung von Biogas verringert und somit gleichzeitig der Förderbedarf über die EEG\u0002Umlage reduziert werden. Mit Blick auf die engen Haushaltsmittel lässt sich mit einer \r\nAufhebung des Maisdeckels zudem Spielraum für andere Projekte heben.\r\n27.02.2025 Seite 3 von 6\r\n• Lange Genehmigungszeiten von in der Regel von mehreren Jahren sind nicht praxisnah. \r\nIn Verbindung mit dem erst nach dem Zuschlag möglichen Start der Genehmigungspla\u0002nung sind die zeitlichen Vorgaben sehr eng, um entsprechende Auflagen einhalten zu \r\nkönnen. Entsprechend sollten die Genehmigungsverfahren entsprechend entschlackt \r\nund auf ein technisch notwendiges Maß reduziert werden. \r\n• Neben einer Erhöhung der Ausschreibemengen ist der Flexibilitätszuschlag mit 100 € / \r\nkW bei steigenden Preisen für die einzubringenden Rohstoffe ohne die Aufhebung des \r\nMaisdeckels leider noch zu gering. Zielmarke sollten 120 € kW sein. Hier wurden im Bio\u0002massepaket wesentliche Fortschritte erreicht, welche es weiter zu begleiten gilt. \r\nFÖRDERUNG PLANUNGSSICHER AUFSTELLEN UND AUF EFFIZIENZ AUSRICHTEN\r\nBegrenzte finanzielle Mittelausstattung im Haushalt und Klima & Transformationsfonds bedin\u0002gen einen effizienten Fördermitteleinsatz. Ein Paradigmenwechsel von kleinteiligen Regelungen \r\nund technologiespezifischen Förderprogrammen zu großflächig einfach verfügbaren sowie auf \r\nFördereffizienz ausgerichteten Programmen scheint geboten. Dies sollte jedoch nicht Ad Hoc, \r\nsondern schrittweise und mit einem klar aufgestellten Zeitplan erfolgen. Insbesondere um Unsi\u0002cherheit und einen \"Run\" auf bestehende Programme zu vermeiden. \r\nAls mögliche Ergänzung regen wir die Prüfung der steuerlichen Förderung in Form der Sonder\u0002Afa an. Wesentlich bei dieser Umstellung ist den bestehenden bürokratischen Aufwand und \r\nHürden in Form von kleinteiligen Regelungen abzubauen und auf ein Minimum zu reduzieren.\r\nSOZIALE AUSRICHTUNG VON MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER WÄRMEWENDE \r\nDie soziale Komponente in der Umsetzung der Wärmeplanung wird ein relevanter Einflussfaktor \r\nfür deren Akzeptanz und Erfolg sein. Wichtig ist es verloren gegangenes Vertrauen wiederzuge\u0002winnen und die Entwicklung von Geschäftsmodellen anzustoßen. Zu diesem Zweck regen wir \r\nan die Förderung mit der gezielten Unterstützung vulnerabler Gruppen zu verbinden. Hierbei ist \r\nes wichtig die richtigen Impulse in der Förderung zu setzen und den Kommunen gezielte Hilfe\u0002stellungen an die Hand zu geben, welche auch gezielt das Verbrauchsverhalten adressieren.\r\nReduzierungen und Entlastungen sollten immer in Bezug zur Energieversorgung (Strom & \r\nWärme) stehen und nicht für Einmalzahlungen ohne Bezug zur Emissionsminderung erfolgen. \r\nGLEICHSTELLUNG VON ENERGIEDIENSTLEISTERN - UMSETZUNGEN AM MARKT \r\nBESCHLEUNIGEN UND KAPAZITÄTEN ENTFESSELN \r\nEin allgemeines Gleichstellungsgebot für Energiedienstleistungen sollte in das EDL-G aufge\u0002nommen und Energiedienstleister endlich diskriminierungsfrei gestellt werden. Diese Anpas\u0002sung an geltendes EU-Recht (Artikel 28 EED) ist längst überfällig. \r\nIn diesem Rahmen den gleichwertigen Zugang zu Förderprogrammen ermöglichen und grund\u0002legende Hemmnisse, wie die Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung abbauen und zeit\u0002gemäß regeln. \r\nDas Nutzen von Kapazitäten der Energiedienstleister zur Umsetzung der Wärmewende und \r\nverfügbarem sowie bereitstehenden privaten Kapitals sollte insbesondere vor dem Hintergrund \r\nder engen Haushaltsmittel forciert werden. \r\n27.02.2025 Seite 4 von 6\r\nSCHAFFUNG EINES AUSGEWOGENEN RECHTSRAHMENS FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG \r\nDie Umsetzung der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz benö\u0002tigt großflächige sowie immense Investitionen, welche gerade von Energiedienstleistern und \r\nFernwärmebetreibern personell sowie finanziell gestützt werden können. Zudem ist die Wah\u0002rung von Transparenz und Verbraucherschutz eine wichtige Aufgabe und darf nicht in den Hin\u0002tergrund rücken. Daher sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese \r\nInteressen ausgewogen berücksichtigen. \r\nEs gilt hierfür einen Planungs- und Investitionssicherheit gebenden Rechtsrahmen zu schaffen, \r\nwelcher anderseits die Wärmewende durch Schaffung von Transparenz und Akzeptanzsteige\u0002rung stützen kann. Es darf jedoch nicht bis tief in die vertragliche Gestaltungsfreiheit der jeweils \r\nbetroffenen Wirtschaftszweige eingegriffen werden.\r\nWÄRMEVERSORGUNG & KOSTENNEUTRALITÄT ZEITGEMÄß ERNEUERN \r\nVorgaben der Wärmelieferungsverordnung und §556c BGB ein wesentliches Hemmnis für \r\nEnergiedienstleister, um Ihre Dienstleistungen marktgerecht anbieten zu können.\r\nWesentlich für die Überarbeitung der Kostenneutralität und der damit verbundenen Aufhebung \r\nder Diskriminierung von Energiedienstleistern ist die Kopplung an die zukünftigen Energiepreise \r\nunter Berücksichtigung der notwendigen höheren Investitionen sowie die Abkehr der rückwärts\u0002gerichteten Betrachtung. Die Regelung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung \r\nmuss folglich an die aktuelle Situation angepasst und endlich aktualisiert werden. Ohne diese \r\nwerden Umsetzungskapazitäten verschenkt, ganze Wirtschaftszweige benachteiligt und die \r\nWärmewende weiterhin ausgebremst.\r\nBILANZIERUNGSREGELN FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG VEREINHEITLICHEN UND ZENTRAL \r\nZUSAMMENFÜHREN\r\nFür Gebäudeeigentümer, Wärmenetzbetreiber, Energiedienstleister und weitere Akteure im Be\u0002reich von Wohn- und Nichtwohnimmobilien gibt es eine Vielzahl an nationalen und europäi\u0002schen Bilanzierungsregelungen. Die Erfüllung dieser erfordern neben einem hohen Aufwand \r\nteils auch ein hohes Abstraktionsvermögen und die Mitarbeit von verschiedenen Akteuren in der \r\nLieferkette. Diese sollten mittelfristig vereinheitlicht, reduziert und praxistauglich ausgestaltet \r\nwerden. \r\nWidersprüche können aktuell dazu führen, dass angestrebte und favorisierte Wärmeversor\u0002gungsysteme, wie beispielsweise Wärmenetze unattraktiver für Nutzer werden.\r\nMÖGLICHKEITEN DEZENTRALER KWK-ANLAGEN ZUR ENTLASTUNG VON VERTEILNETZE \r\nNUTZEN UND NETZAUSBAU ABSICHERN\r\nPetitum: Möglichkeiten der dezentralen KWK zur Entlastung der Netze und als systemischer \r\nBaustein der Wärmeversorgung weiterhin erhalten.\r\nDas regionale und lokale Verteilnetz ist nicht für die Transformation hin zu einer deutlichen Stei\u0002gerung der elektrischen Wärmebereitstellung ausgelegt und kann dem aktuell bestehenden \r\nAusbaupfaden der Erneuerbaren Energien nicht gerecht werden.\r\nDie Kombination von dezentralen KWK-Anlagen, Wärmepumpen und PV-Anlagen sichert die \r\nflächendeckende Wärmeversorgung aus einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien, ohne \r\ndie Stromnetze zu überlasten ab. Entsprechend sollte in der Überarbeitung des Gebäudeener\u0002giegesetzes die Möglichkeiten dieser Technologie umfassender einfließen und mit Blick auf den \r\nsystemischen Nutzen größere Beachtung finden.\r\n27.02.2025 Seite 5 von 6\r\nZudem hat die Verlängerung des KWKG einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit \r\nder Anlagen. Die aktuelle und kürzlich beschlossene Verlängerung des KWKG bis 2030 ist fak\u0002tisch leider nur eine Verlängerung bis zum 31.12 2026. Bis dahin müssen die neuen BHKW in \r\nBetrieb gegangen oder verbindlich bestellt sein, um eine Förderung zu erhalten. Das konterka\u0002riert die notwendigen Ausbauszenarien in den Verteilnetze. Dieser handwerkliche Missstand \r\nsollte noch 2025 korrigiert werden, um entsprechend notwendige Planungs- und Investitionssi\u0002cherheit zu geben.\r\nKAPAZITÄTEN UND RESSOURCEN EFFIZIENT NUTZEN\r\nDer aktuell bestehende regulatorische Rahmen sowie die unterschiedlichen regionalen Vorga\u0002ben binden wesentliche Kapazitäten an Fachpersonal. Vor dem Hintergrund des Fachkräfte\u0002mangels sollte die Prämisse ein sinnvoller und zielgerichteter Einsatz dieser Ressourcen sein.\r\nÜbergreifende und redundante Regulatorik bindet diese Fachkräfte. Daher sollte der Fokus \r\nschon darauf ausgelegt werden entsprechende Hemmnisse, welche schon vor dem Greifen der \r\nRegulatorik entstehen, frühzeitig flexibel zu lösen. Dies ohne das tiefgreifende regulatorische \r\nEingriffe notwendig werden. \r\nSICHERER PV-AUSBAU FÜR KOSTENGÜNSTIGE UND NACHHALTIGE ENERGIEVERSORGUNG\r\nDer Ausbau von Photovoltaik-Anlagen ist entscheidend für eine sichere, nachhaltige und kos\u0002teneffiziente Transformation der Energieversorgung – PV genießt eine hohe Akzeptanz und \r\nzählt mittlerweile zu den günstigsten Stromerzeugungsformen in Deutschland, Europa und welt\u0002weit. Für den langfristigen Erfolg sind stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit un\u0002abdingbar. In diesem Sinne sollten die Ausschreibungsmengen bis 2030 beibehalten werden.\r\nHANDLUNGSFELDER:\r\n1. NETZAUSBAU UND SPEICHERLÖSUNGEN\r\nNETZAUSBAU BESCHLEUNIGEN\r\nDa Verteilnetze an ihre Aufnahmekapazitäten stoßen, bietet der Einsatz von Freileitungen – die \r\ngrundsätzlich kostengünstiger gebaut werden können als Erdkabel – eine schnelle und wirt\u0002schaftliche Alternative. Dadurch sind auch Kostendämpfungen bei den Netzkosten und Netzent\u0002gelten zu erwarten.\r\nSPEICHERPOTENZIAL FÜR PV-PARKS UND GROßSPEICHER STAND-ALONE EFFIZIENT NUTZEN\r\nAktuell fehlen Regelungen für den netz- und systemdienlichen Speicherausbau. Die gezielte \r\nPrivilegierung von Großspeicher sowie die regulatorische Unterstützung innovativer Technolo\u0002gien (Batterien, Power-to-Gas), kann dazu beitragen Einspeisespitzen abzufedern. Zudem \r\nsollte der Baukostenzuschuss dringend auf den Prüfstand gestellt werden.\r\nINTEGRIERTE SPEICHERLÖSUNGEN:\r\nNeben der Förderung von Großspeichern und netzdienlichen Batterien müssen auch innovative \r\nTechnologien wie Power-to-Gas stärker in die Konzepte eingebunden werden, um das gesamte \r\nSpeicherpotenzial effizient zu nutzen. Dies unterstützt nicht nur die Abfederung von Einspeise\u0002spitzen, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und Flexibilität des Energiesystems bei.\r\n27.02.2025 Seite 6 von 6\r\n2. BÜROKRATIEABBAU UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN\r\nVEREINFACHTE VERFAHREN FÜR PV-FREIFLÄCHENANLAGEN\r\nPV-Freiflächenanlagen müssen nach der Flächenausweisung oftmals ein aufwändiges bau\u0002rechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Eine Lösung besteht darin, diese Anlagen in \r\nBauordnungen als eigene Kategorie zu definieren – mit vereinfachtem Prüfungsaufwand bzw. \r\nFreistellungsmöglichkeiten.\r\nDIGITALISIERUNG UND STANDARDISIERUNG VORANTREIBEN\r\nModerne, effiziente und digitalisierte Verfahren in den Bereichen Genehmigung, Kommunikation \r\nund Abrechnung können Realisierungszeiten verkürzen und die Kosten senken. Dies gilt insbe\u0002sondere für behördliche Prozesse wie Netzanschlussverfahren und -begehren.\r\n3. REGULATORISCHE ANPASSUNGEN UND FÖRDERMECHANISMEN\r\nANPASSUNG DES STROMMARKTDESIGNS:\r\nDas derzeitige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nur bis Ende 2026 beihilferechtlich ge\u0002nehmigt. Angesichts der langen Vorlaufzeiten von bis zu fünf Jahren für die Realisierung von \r\nPV-Freiflächen-Projekten führt dies zu erheblichen Unsicherheiten in der PV-Branche und bei \r\nInvestoren. Zur Sicherstellung der Investitionssicherheit sollten funktionierende Systeme weitge\u0002hend unangetastet bleiben, während Wettbewerb und der Einsatz von Power Purchase Agree\u0002ments (PPAs) verstärkt werden. Gleichzeitig sollten staatliche EE-Fördermechanismen nur \r\ndann zum Einsatz kommen, wenn liquide Märkte keine ausreichende Entwicklung ermöglichen.\r\nSTEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT\r\nAktuell entfällt bei der Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen zur Errichtung von PV\u0002Freiflächenanlagen der erbschaftsteuerliche Vorteil, da diese Flächen dann dem Grundvermö\u0002gen zugeordnet werden. Wirtschaftliche Anreize werden so konterkariert. Zur Steigerung des \r\nwirtschaftlichen Anreizes sollte hingegen eine Behandlung analog zu Agri-PV bundesweit er\u0002möglicht werden – das heißt, alle PV-Freiflächenanlagen werden beim Erbrecht als land- und \r\nforstwirtschaftliches Vermögen anerkannt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014250","regulatoryProjectTitle":"Gebäudeenergiegesetz (GEG) praxisnah, unbürokratisch ausrichten sowie Erreichung der Klimaziele sicherstellen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8f/58/573691/Stellungnahme-Gutachten-SG2507010032.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsamer Appell an die neue \r\nBundesregierung: \r\nDenken Sie Effizienz und Erneuerbare gemeinsam\r\nBerlin, 2. Juli 2025\r\nDeutschland steht an einem entscheidenden Punkt.\r\nDie Transformation hin zu einer klimaneutralen, innovativen und wettbewerbsfähigen \r\nVolkswirtschaft erfordert jetzt klare politische Orientierung, Verlässlichkeit und Tempo. \r\nUnternehmen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten – sie investieren, modernisieren,\r\nschaffen Arbeitsplätze. Doch dafür braucht es stabile Rahmenbedingungen. Die \r\nBundesregierung hat sich mit ihrem Koalitionsvertrag klar zu Wachstum, Erneuerung \r\nund Wohlstand bekannt – Ziele, die wir als Unternehmen ausdrücklich unterstützen. Die \r\nHerausforderungen, vor denen unser Land heute steht, sind groß: die Transformation hin \r\nzu einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft, die Sicherung von \r\nArbeitsplätzen und die Stärkung der Innovationskraft in einer zunehmend angespannten \r\nglobalen Lage.\r\nUmso wichtiger ist ein verlässlicher politischer Rahmen, der unternehmerisches \r\nEngagement in Richtung Klimaschutz und Energieeffizienz nicht nur ermöglicht, sondern \r\ngezielt unterstützt. Neue und sanierte Gebäude brauchen moderne Effizienzstandards.\r\nZudem haben viele Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie Unternehmen \r\nentlang deren Wertschöpfungskette bereits konkrete Schritte unternommen – durch \r\nInvestitionen in energieeffiziente Produktionsprozesse, in nachhaltige Gebäude und in \r\nden Ausbau erneuerbarer Energien. Doch diese Transformation gelingt nur, wenn beide \r\nSäulen – Effizienz und Erneuerbare – gemeinsam gedacht und politisch kohärent \r\ngefördert werden.\r\nMit wachsender Sorge beobachten wir jedoch aktuelle Vorschläge, die bestehende \r\nPlanungsgrundlage fundamental in Frage zu stellen. Die angekündigten Veränderungen \r\nschaffen Unsicherheit, hemmen Investitionsentscheidungen. Allein im Bereich der \r\nEnergieeffizienz und Erneuerbaren Energie sind rund einer Million gut ausgebildete \r\nFachkräfte und Arbeitnehmer beschäftigt. Diesen gilt es, eine Perspektive zu geben und \r\nden Sektor als zentrale Zukunftsbranche zu stärken. Gerade bei energetischen \r\nSanierungen, deren Investitionszyklen langfristig angelegt sind und deren\r\nPlanungsaufwand komplexer ist, droht ein gefährlicher Rückschritt – mit weitreichenden \r\nFolgen für das Gelingen der Energiewende. Nicht zuletzt unterstützt ein kohärenter \r\nInstrumentenmix die sozialverträgliche Umsetzung und die nachhaltige Sicherung der\r\nAkzeptanz der Nutzer und Mieter.\r\nKlar ist: Ein Erreichen der gemeinsamen europäischen Klimaziele ist nur mit einem \r\nsinnvollen Instrumentenmix und Planungssicherheit im europäischen Kontext möglich. \r\nDie Analyse1 des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität zu Köln zeigt ebenfalls, \r\ndass nur ein Mix von Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien wirtschaftlich sinnvoll \r\nist.\r\n1 Auswirkungen und Preispfade des EU ETS2 — EWI | April 2025\r\nDieser Mix nutzt vorhandene volkswirtschaftliche Potenziale, erlaubt smarte Lösungen\r\nund schafft Entwicklungs- sowie Ausbildungspotenzial für kreative und leistungsstarke \r\nKöpfe in Deutschland.\r\nUnser Appell an die Bundesregierung: Halten Sie Kurs – Nutzen Sie das im \r\nKoalitionsvertrag enthaltene Potenzial – Schaffen Sie Verlässlichkeit statt \r\nVerunsicherung – Denken Sie Effizienz und Erneuerbare gemeinsam – für eine \r\nbezahlbare, unabhängige, resiliente und klimaneutrale Energiezukunft.\r\nDieser Unternehmensappell wird von den nachfolgenden Unternehmen unterzeichnet \r\nund gleichlautend von ebendiesen versendet.\r\nUnterzeichner\r\nElevion Group – Elevion GmbH \r\nalstria office AG\r\nBNP Paribas Real Estate Investment Management GmbH\r\nTechem Energy Services GmbH\r\nUnion Investment Real Estate GmbH\r\n2G Energy AG"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014250","regulatoryProjectTitle":"Gebäudeenergiegesetz (GEG) praxisnah, unbürokratisch ausrichten sowie Erreichung der Klimaziele sicherstellen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bb/3e/632248/Stellungnahme-Gutachten-SG2510240002.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"23.10.2025 Seite 1 von 4\r\nKonsequenzen einer Umstellung von 65% EE auf CO2-Emissions-Effizienz\r\nStand 23.10.2025\r\nVORBEMERKUNG\r\nDie mögliche Abkehr von der 65 % Erneuerbare-Energien-Vorgabe hin zu einer CO2-\r\nEmissionssteuerung als zentrale Stellgröße im GEG würde den regulatorischen Rahmen maß\u0002geblich verändern. Nachfolgend werden die Implikationen dargestellt sowie die übergeordneten \r\nAuswirkungen für den Wärmemarkt eingeordnet.\r\nPETITUM\r\nFAZIT\r\nEine reine CO₂-Steuerung erhöht die mittelfristige regulatorische Unsicherheit, schwächt das \r\nklare Marktsignal für Erneuerbare und sichert Investitionszyklen nicht ausreichend ab. Für die \r\nImmobilienwirtschaft – sowohl Wohnungsunternehmen als auch Gewerbeakteure – steigt \r\ndadurch das Risiko von Lock-In-Effekten, Stranded Assets und deutlich höheren Betriebskos\u0002ten. Hervorzuheben ist die Wirkung von steigenden Betriebskosten besonders im Wohnbereich, \r\nwelche folglich zur Verstärkung von sozialen Verwerfungen in einkommensschwachen Haushal\u0002ten führen können. Insbesondere sollten besonders Mehrfachinvestitionen unbedingt vermieden \r\nwerden. Andernfalls drohen ohne gezielte Entlastungsmaßnahmen spürbare Miet- und Neben\u0002kostensteigerungen insbesondere in einkommensschwachen Haushalten\r\nEntscheidend ist: Ein solcher Ansatz gefährdet massiv die Wärmewende und droht, das Errei\u0002chen der zentralen Klimaziele 2045 erheblich zu verzögern und den notwendigen Investitions\u0002bedarf stark anzuheben.\r\nEin hybrides System aus EE-Mindestanteil und CO₂-Ziel schafft dagegen regulatorische Klar\u0002heit, investive Planbarkeit und gleichzeitig Flexibilität für komplexe Anwendungsfälle. Mit diesem \r\nAnsatz lassen sich Klimaziele zuverlässiger erreichen, die Wärmewende wirksamer vorantrei\u0002ben, Investitionssicherheit gewährleisten und industriepolitische Stabilität sicherstellen.\r\nBeibehaltung der Substanz des Gebäudeenergiegesetzes \r\nErhalt der Vorgabe des Einsatzes von 65% Erneuerbaren Energien als Leitgröße im Gebäu\u0002deenergiegesetz.\r\n23.10.2025 Seite 2 von 4\r\nSTELLUNGNAHME\r\nDie Diskussion um eine Umstellung von einem festen Anteil erneuerbarer Energien auf ein rei\u0002nes CO₂-Steuerungsregime zeigt deutlich, dass ein solcher Wechsel zwar kurzfristig mehr Fle\u0002xibilität und geringere Investitionskosten ermöglichen würde, langfristig jedoch erhebliche Risi\u0002ken birgt. Für die Immobilienwirtschaft ergeben sich insbesondere Gefahren durch Lock-in-Ef\u0002fekte, steigende Betriebskosten und einen hohen Nachweisaufwand, die eine Verlangsamung \r\nder Wärmewende sowie einen Investitionsstau nach sich ziehen könnten.\r\nRechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen verschärfen diese Problematik. Vor dem \r\nHintergrund der europäischen Gebäuderichtlinie ist Rechtssicherheit unerlässlich, da andern\u0002falls Klageverfahren vor Bundesverfassungsgericht oder EuGH drohen, die den Regulierungs\u0002prozess zusätzlich verzögern. Mit der Einführung des EU ETS II steigt zudem das Risiko stei\u0002gender Betriebskosten für Betreiber, Eigentümer und Mieter. Bereits heute zeigen sich die Aus\u0002wirkungen regulatorischer Unsicherheit: schnelle Änderungen von Fördermechanismen und \r\nlange Genehmigungsverfahren wirken hemmend, und Attentismus ist im Markt klar erkennbar. \r\nEin reines CO₂-Regime setzt primär Anreize für kurzfristige Emissionsreduktionen, garantiert \r\njedoch nicht, dass bis 2045 eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien erreicht \r\nwird. Um diese Lücke zu schließen, wären harte Ausstiegspflichten für fossile Infrastrukturen \r\nnotwendig, die politisch und gesellschaftlich, nach den Erfahrungen der letzten Legislatur, \r\nschwer durchsetzbar erscheinen. Hinzu kommt die Gefahr, dass Übergangstechnologien bevor\u0002zugt werden, während strukturelle Maßnahmen wie die energetische Sanierung der Gebäude\u0002hülle oder Investitionen in Anlagentechnik und Infrastruktur vernachlässigt werden könnten. In \r\nVerbindung mit steigenden Finanzierungskosten, begrenzten Kapazitäten im Markt und einer \r\nhohen politischen Komplexität verstärkt sich das Risiko von Investitionsaufschüben und steigen\u0002den Betriebskosten.\r\nVor diesem Hintergrund erscheint ein hybrides System als geeigneterer Ansatz. Dieses kombi\u0002niert einen verbindlichen Mindestanteil erneuerbarer Energien von 65% EE-Anteil mit ergänzen\u0002den CO₂-Zielwerten. Dadurch werden Planungssicherheit geschaffen, Regime- und Methodikri\u0002siken reduziert und das notwendige Investitionstempo gesichert. Die EE-Quote dient hierbei als \r\nverlässlicher Mindeststandard, während CO₂-Ziele Spielräume für komplexere Konstellationen \r\nwie Quartiere eröffnen. Ergänzt durch stabile Fördermechanismen, klare Übergangsfristen und \r\neine transparente Methodik trägt ein solches Modell dazu bei, die Klimaziele bis 2045 zuverläs\u0002sig zu erreichen.\r\nInsgesamt ist festzuhalten: Ziel- und Investitionssicherheit sind für die Transformation des ge\u0002samten Gebäudesektor entscheidender als maximale Flexibilität. Ein vollständiger Wechsel auf \r\nein reines CO₂-Regime ist daher nicht empfehlenswert. Ein hybrides Modell stellt den ausgewo\u0002generen und realistischeren Weg dar. Mehrfachinvestitionen in die Anlagentechnik sowohl die \r\nGebäudesubstanz sind unbedingt zu vermeiden. Insbesondere da Folgekosten sowie höhere \r\nBetriebskosten auf Nutzer und Mieter umgelegt werden und soziale Härten zunehmen sowie \r\nStandortbedingungen sich verschlechtern könnten.\r\n23.10.2025 Seite 3 von 4\r\nAUSWIRKUNG EINER UMSTELLUNG VON 65% EE-ANTEIL AUF REINE CO2-EMISSIONSEFFIZIENZ \r\nI. Markt- und Investitionssicherheit: Eine Umstellung verändert die Regulatorik grundle\u0002gend und kann zu Attentismus führen\r\n• Ein Wechsel der Steuerungsgröße verändert den regulatorischen Rahmen grundlegend \r\nund birgt das Risiko von Attentismus im Wärmemarkt\r\n• Abweichungen von europäischen Vorgaben könnten Klagen, Vertragsverletzungsverfah\u0002ren und Strafzahlungen auslösen – mit direkten Folgen für den öffentlichen Haushalt und \r\nKapitalflüsse\r\n• Der bisher klar definierte EE-Anteil von 65 % gibt Marktteilnehmern eindeutige Planungs\u0002und Investitionsgrundlagen. Die Investitionspläne und technischen Konzeptionierungen \r\nmüssten erneut aufwendige Planungsprozesse durchlaufen und überarbeitet werden.\r\n• Bewertungsgrundlagen im Rahmen der Taxonomie und ESG-Berichterstattung könnten \r\nan Wert verlieren; bestehende Portfoliostrategien würden an Stabilität einbüßen und \r\nStranded-Asset-Risiken würden erhöht\r\nII. Lock-In-Risiken & Investitionszyklen: Hohe Lebenszyklen erfordern langfristige Pla\u0002nungsgrundlage\r\n• Für die Gebäudehülle aber auch technische Anlagen der Gebäudeausrüstung sowie \r\nWärmeerzeuger werden mit hohen Investitionszyklen gearbeitet. Fehlsteuerungen binden \r\nentsprechendes Kapital über große Zeiträume\r\n• Ein reines CO₂-Signal könnte Übergangstechnologien kurzfristig bevorteilen, die nicht \r\nkompatibel mit dem Ziel 2045 sind. Dies führt zu Doppel-Investitionen (CAPEX heute, Er\u0002satz vor 2045). Dies widerspricht grundlegend den langen Investitionszyklen. Ein verbind\u0002licher EE-Mindestanteil reduziert dieses Risiko, da er Investitionen strukturell in Richtung \r\ndekarbonisierter Technologien lenkt\r\n• Eine langfristige Planungsgrundlage kann nur durch die Verzahnung verschiedener In\u0002strumente im Mix gelingen. Schraubt man Vorgaben zugunsten reiner CO2-\r\nEmissionssteuerung zurück, müssen andere Instrumente, beispielsweise ordnungsrecht\u0002liche Eingriffe, verstärkt werden. 1\r\nIII. Abschwächung des Marktsignals für Erneuerbare: Fossile Systeme mit niedriger CO2-\r\nBilanz könnten Fehlanreize schaffen – Höhere Betriebskosten für Nutzer\r\n• Der 65 % EE-Standard setzt ein unmittelbares Marktsignal für Wärmepumpen, Solarther\u0002mie, Biomasse sowie erneuerbare Fernwärme.\r\n• Unter einer CO₂-Logik könnten fossile Systeme mit begrenzter Emissionsminderung wie\u0002der wettbewerbsfähig werden, z. B. Gasbrennwertsysteme mit geringem Biogasanteil.\r\nDiese können zu höheren Betriebskosten führen, welche Eigentümer & Mieter belasten. \r\n2\r\n1 Vgl. Der strategische Instrumentenmix 2025 – Ausblick auf die Gebäudeenergiepolitik in Deutschland, Policy Brief, Guidehouse \r\nGermany, DENEFF. deneff.org | April 2024\r\n2 Vgl. Heizkosten und Treibhausgasemissionen in Bestandswohngebäuden – Aktualisierung auf Basis der GEG-Novelle 2024, Ari\u0002adne-Analyse, Ariadne-Projekt / PIK / Fraunhofer ISE | Juni 2024\r\n23.10.2025 Seite 4 von 4\r\n• Die Nachfrage und Produktionskapazitäten in der erneuerbaren Industrie würde ge\u0002schwächt werden. Dies kann zu Arbeitsplatzverlusten sowie De-Industrialisierungsrisiken\r\nmit Bezug zu diesen Industriezweigen führen.\r\n• Für Eigentümer von Wohnimmobilien sowie im vermieteten Wohnungsmarkt drohen \r\ndurch langfristig höhere Betriebskosten steigende CO₂-Preise; für Gewerbeimmobilien \r\nwächst das Risiko sinkender Wettbewerbsfähigkeit durch hohe Betriebskosten\r\nIV. Einfluss auf Förderkulisse: Unsicherheiten und Fehlallokationen von Fördermitteln \r\nvermeiden\r\n• Die BEG ist bislang eng an EE-Quoten gekoppelt. Eine Umstellung auf eine grundlegend \r\nandere Stellgröße erfordert erhebliche Anpassungen mit der Gefahr von Übergangslü\u0002cken und Förderstopps3\r\n• Der politische Wille zur Neustrukturierung auf Effizienz ist nachvollziehbar und richtig, \r\nsetzt aber klare Leitplanken voraus. Nur in Kombination mit einem EE-Mindeststandard \r\nentstehen kumulative Signale\r\n• Ohne klare EE-Quoten könnten Fördermittel ineffizient eingesetzt werden, indem sie \r\nCO₂-marginal günstigere, aber nicht zukunftsfähige Technologien subventionieren. Es \r\nbesteht somit die konkrete Gefahr von Fehlallokationen die Mitnahmeeffekte begünsti\u0002gen.\r\n• Für Kapitalmärkte und Banken ist ein transparenter Förderrahmen entscheidend. Unsi\u0002cherheit erhöht Risikoaufschläge und erschwert die Finanzierung von Projekten. Diese \r\nwürden jedoch durch eine grundlegende Neustrukturierung direkt in den Markt getrieben \r\nV. Technologische Verschiebungen: Gefahr von Investitionen in Übergangstechnolo\u0002gien, die langfristig nicht kompatibel mit Klimazielen sind\r\n• Es besteht das Risiko, dass Investitionen in langlebige fossile Infrastruktur getätigt wer\u0002den, die später mit hohen Zusatzkosten ersetzt werden muss.4\r\n• EE-Mindestquoten sind ein binäres, justiziables Kriterium („erfüllt/nicht erfüllt“). Das redu\u0002ziert Interpretationsspielräume und beschleunigt Entscheidungen entlang der Kette (Pla\u0002nung, Finanzierung, Genehmigung, Ausführung)\r\n• Für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ist die Sicherung einer klaren Zielarchi\u0002tektur wichtiger als kurzfristige Effizienzoptimierungen\r\n3 Vgl. Evaluation der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kurzfassung des Endberichts. Prognos, ifeu, FIW München, iTG\r\nenergiewechsel.de | Februar 2025\r\n4 Vgl. Heizkosten und Treibhausgasemissionen in Bestandswohngebäuden – Aktualisierung auf Basis der GEG-Novelle 2024.\r\nFraunhofer ISE. fraunhofer.de | Dezember 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014251","regulatoryProjectTitle":"Wärmeplanungsgesetz (WPG) - Kompatibilität mit dem Gesetzesrahmen herstellen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/94/f8/485982/Stellungnahme-Gutachten-SG2503030002.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"27.02.2025 Seite 1 von 6\r\nKurz-Empfehlungen für die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Energiewende\r\nin den Koalitionsverhandlungen \r\nStand 27.02.2025\r\nVORBEMERKUNG\r\nIm Zentrum der Fortentwicklung der Energiewende stehen neben den Richtlinien und Umset\u0002zungen des europäischen Green Deal auch die Transformation des heimischen Energiesys\u0002tems. Dabei rücken sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die wirtschaftliche \r\nStabilität und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa in den Fokus.\r\nAufgrund der Vielzahl zu berücksichtigender regulatorischer Anforderungen besteht häufig ein \r\nenger Zusammenhang zwischen verschiedenen Regelungen. Dabei stellt es eine wesentliche \r\nHerausforderung dar, die einheitliche Umsetzung stets im Blick zu behalten. Der Abgleich von \r\nInstrumenten sowie die Bestimmung der relevanten Adressatenkreise sind dabei von besonde\u0002rer Bedeutung. Darüber hinaus sollte in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation der Fokus \r\ndarauf liegen, neue Impulse zu setzen, anstatt Unternehmen zu überfordern.\r\nRedundante und übermäßige Regulatorik beschränkt die Entwicklung von marktwirtschaftlichen \r\nModellen, bindet personelle Umsetzungskapazitäten und notwendiges Investitionskapital. Die \r\ngewaltige vor uns liegende Aufgabe kann jedoch ohne diese Kapazitäten nicht gelingen. \r\nWesentlich für den Erfolg dieser Aufgabe ist ebenfalls die Ausgestaltung eines Planungs- und \r\nInvestitionssicherheit bietenden Rahmens, welcher den Grundstein für notwendige Investitionen \r\nin Erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen legt. \r\nPOSITIONIERUNGEN\r\nCHANCEN BEIM ÜBERGANG ZUM EUROPÄISCHEN EMISSIONSHANDEL NUTZEN\r\nAktuell steht Deutschland vor der Herausforderung der Integration des Gebäude- & Verkehrs\u0002sektors (2027) in das europäische Emissionshandelssystem. Der nationale Emissionshandel \r\n(nEHS) soll entsprechend perspektivisch im ETS 2 aufgehen.\r\nPetitum: Die verursachergerechte Verteilung der Kosten und die verstärkte Nutzung der CO2-\r\nBepreisung ist ein geeignetes Instrument, um ein schon heute stark einengendes Ordnungs\u0002recht nicht noch weiter auszubauen. Das Ziel sollte im sukzessiven Abbau des Ordnungsrechts \r\nliegen. Die CO2-Bepreisung kann, auch ohne ein zu enges Regulatorik-Korsett, Impulse auf\u0002grund der Wirkungsweise setzen.\r\nGEBÄUDEENERGIEGESETZ - PLANUNGS- & INVESTITIONSSICHERHEIT HERSTELLEN SOWIE \r\nTECHNOLOGIEOFFENE UMSETZUNG ERMÖGLICHEN \r\nDie vergangenen Jahre haben die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Planungs- & Inves\u0002titionssicherheit grundlegend aufgezeigt. Eine gezielte Abänderung des Gebäudeenergiegeset\u0002zes und eine technologisch offene Ausgestaltung ohne hohe bürokratische Hürden ist zielfüh\u0002rend. Die komplette Abschaffung halten wir jedoch für ein nicht geeignetes Mittel und würden \r\nden Markt nur zusätzlich verunsichern. Geltendes EU-Recht legt hierfür die Grundlage. \r\nPetitum: Eine Abänderung des Gebäudeenergiegesetzes sollte sich an technisch sinnvollen \r\nLösungen orientieren und in der Umsetzung so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden. \r\nEin Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Effizienz ist hierfür ebenso notwendig wie die mit\u0002tel- und langfristige Wirkung sowie Zielerreichung. \r\n27.02.2025 Seite 2 von 6\r\nNachfolgende Änderungen regen wir an: \r\n• ERFÜLLUNGSOPTIONEN – 65% REGELUNG \r\nSchon im Gebäude eingebrachte Energie sollte nicht ungenutzt gelassen werden. Insbe\u0002sondere die Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung als erneuerbarer Anteil der \r\nWärmeversorgung.\r\n• §§ 60B & 60C HYDRAULISCHER ABGLEICH UND VORGABEN FÜR DIE UMSETZUNG \r\nDIGITALER SYSTEME\r\nDie notwendigen Nachweisverfahren sollten praxistauglicher ausgestaltet werden und be\u0002sonders die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigen. Die umfangreiche und re\u0002dundante Berechnung in der Theorie durch komplexe Verfahren, wie raumweise Heizlast\u0002berechnung oder hydraulische Rohrnetzberechnung im Bestand ist für die Umsetzung ein \r\nwesentliches Hemmnis und zusätzlich ein Kostentreiber. Die durch passgenaue digitale \r\nLösungsansätze entstehende Flexibilität, erfasste Messdaten und dauerhafte Anpassung \r\nan das hydraulische System sollten nicht durch zusätzliche Bürokratie wieder konterka\u0002riert werden. \r\n• §71A GEBÄUDEAUTOMATION \r\nBestehende rechtliche Unsicherheit insbesondere mit dem Blick auf die Erfüllung der Ge\u0002bäudeautomationsgrade und deren Zusammenwirken untereinander und über die Ge\u0002werke hinweg muss abgeschafft und somit klargestellt sowie mit den Ausnahmen in Ein\u0002klang gebracht werden. \r\n• §71F ANFORDERUNGEN AN BIOMASSE UND WASSERSTOFF\r\nDer Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von aktu\u0002ellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. Eine Abschaffung des Maisde\u0002ckels führt zu einem Absenken der Gestehungskosten und erhöht die Wirtschaftlichkeit\r\nder Erzeugung von Biogas. Folgerichtig wird gleichzeitig der Förderbedarf im Rahmen der \r\nEEG-Umlage abgesenkt.\r\nBIOGAS - NOTWENDIGE WEITERENTWICKLUNG DES BIOGASPAKETS\r\nPetitum: Biogas ist ein begrenzt verfügbarer Energieträger in Deutschland. Diesen gilt es ge\u0002zielt und intelligent zur Diversifizierung und unter Nutzung der vorhandenen Potenziale zur flexi\u0002bilisierten Energieerzeugung einzusetzen. In Verbindung mit KWK-Anlagen kann ein wesentli\u0002cher Beitrag zur dezentralen Unterstützung der Netze erbracht werden. Hierfür ist jedoch Pla\u0002nungs- und Investitionssicherheit von zentraler Bedeutung.\r\n• Es muss in langen Investitionszyklen von mindestens 10 Jahren gedacht werden damit \r\nsich die Anlagen refinanzieren. Daher ist die Planungs- und Investitionssicherheit ein \r\nwesentliches Anliegen. Insbesondere wenn eine stetig steigende Überbauung der Anla\u0002gen zum Ausgleich der Residuallast angestrebt wird. Ein klares Bekenntnis zur Bioener\u0002gie ist daher unbedingt notwendig.\r\n• Der Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von ak\u0002tuellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. \r\nDie Aufhebung des Maisdeckels würde dazu führen, dass die Gestehungskosten für die \r\nErzeugung von Biogas verringert und somit gleichzeitig der Förderbedarf über die EEG\u0002Umlage reduziert werden. Mit Blick auf die engen Haushaltsmittel lässt sich mit einer \r\nAufhebung des Maisdeckels zudem Spielraum für andere Projekte heben.\r\n27.02.2025 Seite 3 von 6\r\n• Lange Genehmigungszeiten von in der Regel von mehreren Jahren sind nicht praxisnah. \r\nIn Verbindung mit dem erst nach dem Zuschlag möglichen Start der Genehmigungspla\u0002nung sind die zeitlichen Vorgaben sehr eng, um entsprechende Auflagen einhalten zu \r\nkönnen. Entsprechend sollten die Genehmigungsverfahren entsprechend entschlackt \r\nund auf ein technisch notwendiges Maß reduziert werden. \r\n• Neben einer Erhöhung der Ausschreibemengen ist der Flexibilitätszuschlag mit 100 € / \r\nkW bei steigenden Preisen für die einzubringenden Rohstoffe ohne die Aufhebung des \r\nMaisdeckels leider noch zu gering. Zielmarke sollten 120 € kW sein. Hier wurden im Bio\u0002massepaket wesentliche Fortschritte erreicht, welche es weiter zu begleiten gilt. \r\nFÖRDERUNG PLANUNGSSICHER AUFSTELLEN UND AUF EFFIZIENZ AUSRICHTEN\r\nBegrenzte finanzielle Mittelausstattung im Haushalt und Klima & Transformationsfonds bedin\u0002gen einen effizienten Fördermitteleinsatz. Ein Paradigmenwechsel von kleinteiligen Regelungen \r\nund technologiespezifischen Förderprogrammen zu großflächig einfach verfügbaren sowie auf \r\nFördereffizienz ausgerichteten Programmen scheint geboten. Dies sollte jedoch nicht Ad Hoc, \r\nsondern schrittweise und mit einem klar aufgestellten Zeitplan erfolgen. Insbesondere um Unsi\u0002cherheit und einen \"Run\" auf bestehende Programme zu vermeiden. \r\nAls mögliche Ergänzung regen wir die Prüfung der steuerlichen Förderung in Form der Sonder\u0002Afa an. Wesentlich bei dieser Umstellung ist den bestehenden bürokratischen Aufwand und \r\nHürden in Form von kleinteiligen Regelungen abzubauen und auf ein Minimum zu reduzieren.\r\nSOZIALE AUSRICHTUNG VON MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER WÄRMEWENDE \r\nDie soziale Komponente in der Umsetzung der Wärmeplanung wird ein relevanter Einflussfaktor \r\nfür deren Akzeptanz und Erfolg sein. Wichtig ist es verloren gegangenes Vertrauen wiederzuge\u0002winnen und die Entwicklung von Geschäftsmodellen anzustoßen. Zu diesem Zweck regen wir \r\nan die Förderung mit der gezielten Unterstützung vulnerabler Gruppen zu verbinden. Hierbei ist \r\nes wichtig die richtigen Impulse in der Förderung zu setzen und den Kommunen gezielte Hilfe\u0002stellungen an die Hand zu geben, welche auch gezielt das Verbrauchsverhalten adressieren.\r\nReduzierungen und Entlastungen sollten immer in Bezug zur Energieversorgung (Strom & \r\nWärme) stehen und nicht für Einmalzahlungen ohne Bezug zur Emissionsminderung erfolgen. \r\nGLEICHSTELLUNG VON ENERGIEDIENSTLEISTERN - UMSETZUNGEN AM MARKT \r\nBESCHLEUNIGEN UND KAPAZITÄTEN ENTFESSELN \r\nEin allgemeines Gleichstellungsgebot für Energiedienstleistungen sollte in das EDL-G aufge\u0002nommen und Energiedienstleister endlich diskriminierungsfrei gestellt werden. Diese Anpas\u0002sung an geltendes EU-Recht (Artikel 28 EED) ist längst überfällig. \r\nIn diesem Rahmen den gleichwertigen Zugang zu Förderprogrammen ermöglichen und grund\u0002legende Hemmnisse, wie die Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung abbauen und zeit\u0002gemäß regeln. \r\nDas Nutzen von Kapazitäten der Energiedienstleister zur Umsetzung der Wärmewende und \r\nverfügbarem sowie bereitstehenden privaten Kapitals sollte insbesondere vor dem Hintergrund \r\nder engen Haushaltsmittel forciert werden. \r\n27.02.2025 Seite 4 von 6\r\nSCHAFFUNG EINES AUSGEWOGENEN RECHTSRAHMENS FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG \r\nDie Umsetzung der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz benö\u0002tigt großflächige sowie immense Investitionen, welche gerade von Energiedienstleistern und \r\nFernwärmebetreibern personell sowie finanziell gestützt werden können. Zudem ist die Wah\u0002rung von Transparenz und Verbraucherschutz eine wichtige Aufgabe und darf nicht in den Hin\u0002tergrund rücken. Daher sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese \r\nInteressen ausgewogen berücksichtigen. \r\nEs gilt hierfür einen Planungs- und Investitionssicherheit gebenden Rechtsrahmen zu schaffen, \r\nwelcher anderseits die Wärmewende durch Schaffung von Transparenz und Akzeptanzsteige\u0002rung stützen kann. Es darf jedoch nicht bis tief in die vertragliche Gestaltungsfreiheit der jeweils \r\nbetroffenen Wirtschaftszweige eingegriffen werden.\r\nWÄRMEVERSORGUNG & KOSTENNEUTRALITÄT ZEITGEMÄß ERNEUERN \r\nVorgaben der Wärmelieferungsverordnung und §556c BGB ein wesentliches Hemmnis für \r\nEnergiedienstleister, um Ihre Dienstleistungen marktgerecht anbieten zu können.\r\nWesentlich für die Überarbeitung der Kostenneutralität und der damit verbundenen Aufhebung \r\nder Diskriminierung von Energiedienstleistern ist die Kopplung an die zukünftigen Energiepreise \r\nunter Berücksichtigung der notwendigen höheren Investitionen sowie die Abkehr der rückwärts\u0002gerichteten Betrachtung. Die Regelung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung \r\nmuss folglich an die aktuelle Situation angepasst und endlich aktualisiert werden. Ohne diese \r\nwerden Umsetzungskapazitäten verschenkt, ganze Wirtschaftszweige benachteiligt und die \r\nWärmewende weiterhin ausgebremst.\r\nBILANZIERUNGSREGELN FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG VEREINHEITLICHEN UND ZENTRAL \r\nZUSAMMENFÜHREN\r\nFür Gebäudeeigentümer, Wärmenetzbetreiber, Energiedienstleister und weitere Akteure im Be\u0002reich von Wohn- und Nichtwohnimmobilien gibt es eine Vielzahl an nationalen und europäi\u0002schen Bilanzierungsregelungen. Die Erfüllung dieser erfordern neben einem hohen Aufwand \r\nteils auch ein hohes Abstraktionsvermögen und die Mitarbeit von verschiedenen Akteuren in der \r\nLieferkette. Diese sollten mittelfristig vereinheitlicht, reduziert und praxistauglich ausgestaltet \r\nwerden. \r\nWidersprüche können aktuell dazu führen, dass angestrebte und favorisierte Wärmeversor\u0002gungsysteme, wie beispielsweise Wärmenetze unattraktiver für Nutzer werden.\r\nMÖGLICHKEITEN DEZENTRALER KWK-ANLAGEN ZUR ENTLASTUNG VON VERTEILNETZE \r\nNUTZEN UND NETZAUSBAU ABSICHERN\r\nPetitum: Möglichkeiten der dezentralen KWK zur Entlastung der Netze und als systemischer \r\nBaustein der Wärmeversorgung weiterhin erhalten.\r\nDas regionale und lokale Verteilnetz ist nicht für die Transformation hin zu einer deutlichen Stei\u0002gerung der elektrischen Wärmebereitstellung ausgelegt und kann dem aktuell bestehenden \r\nAusbaupfaden der Erneuerbaren Energien nicht gerecht werden.\r\nDie Kombination von dezentralen KWK-Anlagen, Wärmepumpen und PV-Anlagen sichert die \r\nflächendeckende Wärmeversorgung aus einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien, ohne \r\ndie Stromnetze zu überlasten ab. Entsprechend sollte in der Überarbeitung des Gebäudeener\u0002giegesetzes die Möglichkeiten dieser Technologie umfassender einfließen und mit Blick auf den \r\nsystemischen Nutzen größere Beachtung finden.\r\n27.02.2025 Seite 5 von 6\r\nZudem hat die Verlängerung des KWKG einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit \r\nder Anlagen. Die aktuelle und kürzlich beschlossene Verlängerung des KWKG bis 2030 ist fak\u0002tisch leider nur eine Verlängerung bis zum 31.12 2026. Bis dahin müssen die neuen BHKW in \r\nBetrieb gegangen oder verbindlich bestellt sein, um eine Förderung zu erhalten. Das konterka\u0002riert die notwendigen Ausbauszenarien in den Verteilnetze. Dieser handwerkliche Missstand \r\nsollte noch 2025 korrigiert werden, um entsprechend notwendige Planungs- und Investitionssi\u0002cherheit zu geben.\r\nKAPAZITÄTEN UND RESSOURCEN EFFIZIENT NUTZEN\r\nDer aktuell bestehende regulatorische Rahmen sowie die unterschiedlichen regionalen Vorga\u0002ben binden wesentliche Kapazitäten an Fachpersonal. Vor dem Hintergrund des Fachkräfte\u0002mangels sollte die Prämisse ein sinnvoller und zielgerichteter Einsatz dieser Ressourcen sein.\r\nÜbergreifende und redundante Regulatorik bindet diese Fachkräfte. Daher sollte der Fokus \r\nschon darauf ausgelegt werden entsprechende Hemmnisse, welche schon vor dem Greifen der \r\nRegulatorik entstehen, frühzeitig flexibel zu lösen. Dies ohne das tiefgreifende regulatorische \r\nEingriffe notwendig werden. \r\nSICHERER PV-AUSBAU FÜR KOSTENGÜNSTIGE UND NACHHALTIGE ENERGIEVERSORGUNG\r\nDer Ausbau von Photovoltaik-Anlagen ist entscheidend für eine sichere, nachhaltige und kos\u0002teneffiziente Transformation der Energieversorgung – PV genießt eine hohe Akzeptanz und \r\nzählt mittlerweile zu den günstigsten Stromerzeugungsformen in Deutschland, Europa und welt\u0002weit. Für den langfristigen Erfolg sind stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit un\u0002abdingbar. In diesem Sinne sollten die Ausschreibungsmengen bis 2030 beibehalten werden.\r\nHANDLUNGSFELDER:\r\n1. NETZAUSBAU UND SPEICHERLÖSUNGEN\r\nNETZAUSBAU BESCHLEUNIGEN\r\nDa Verteilnetze an ihre Aufnahmekapazitäten stoßen, bietet der Einsatz von Freileitungen – die \r\ngrundsätzlich kostengünstiger gebaut werden können als Erdkabel – eine schnelle und wirt\u0002schaftliche Alternative. Dadurch sind auch Kostendämpfungen bei den Netzkosten und Netzent\u0002gelten zu erwarten.\r\nSPEICHERPOTENZIAL FÜR PV-PARKS UND GROßSPEICHER STAND-ALONE EFFIZIENT NUTZEN\r\nAktuell fehlen Regelungen für den netz- und systemdienlichen Speicherausbau. Die gezielte \r\nPrivilegierung von Großspeicher sowie die regulatorische Unterstützung innovativer Technolo\u0002gien (Batterien, Power-to-Gas), kann dazu beitragen Einspeisespitzen abzufedern. Zudem \r\nsollte der Baukostenzuschuss dringend auf den Prüfstand gestellt werden.\r\nINTEGRIERTE SPEICHERLÖSUNGEN:\r\nNeben der Förderung von Großspeichern und netzdienlichen Batterien müssen auch innovative \r\nTechnologien wie Power-to-Gas stärker in die Konzepte eingebunden werden, um das gesamte \r\nSpeicherpotenzial effizient zu nutzen. Dies unterstützt nicht nur die Abfederung von Einspeise\u0002spitzen, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und Flexibilität des Energiesystems bei.\r\n27.02.2025 Seite 6 von 6\r\n2. BÜROKRATIEABBAU UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN\r\nVEREINFACHTE VERFAHREN FÜR PV-FREIFLÄCHENANLAGEN\r\nPV-Freiflächenanlagen müssen nach der Flächenausweisung oftmals ein aufwändiges bau\u0002rechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Eine Lösung besteht darin, diese Anlagen in \r\nBauordnungen als eigene Kategorie zu definieren – mit vereinfachtem Prüfungsaufwand bzw. \r\nFreistellungsmöglichkeiten.\r\nDIGITALISIERUNG UND STANDARDISIERUNG VORANTREIBEN\r\nModerne, effiziente und digitalisierte Verfahren in den Bereichen Genehmigung, Kommunikation \r\nund Abrechnung können Realisierungszeiten verkürzen und die Kosten senken. Dies gilt insbe\u0002sondere für behördliche Prozesse wie Netzanschlussverfahren und -begehren.\r\n3. REGULATORISCHE ANPASSUNGEN UND FÖRDERMECHANISMEN\r\nANPASSUNG DES STROMMARKTDESIGNS:\r\nDas derzeitige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nur bis Ende 2026 beihilferechtlich ge\u0002nehmigt. Angesichts der langen Vorlaufzeiten von bis zu fünf Jahren für die Realisierung von \r\nPV-Freiflächen-Projekten führt dies zu erheblichen Unsicherheiten in der PV-Branche und bei \r\nInvestoren. Zur Sicherstellung der Investitionssicherheit sollten funktionierende Systeme weitge\u0002hend unangetastet bleiben, während Wettbewerb und der Einsatz von Power Purchase Agree\u0002ments (PPAs) verstärkt werden. Gleichzeitig sollten staatliche EE-Fördermechanismen nur \r\ndann zum Einsatz kommen, wenn liquide Märkte keine ausreichende Entwicklung ermöglichen.\r\nSTEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT\r\nAktuell entfällt bei der Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen zur Errichtung von PV\u0002Freiflächenanlagen der erbschaftsteuerliche Vorteil, da diese Flächen dann dem Grundvermö\u0002gen zugeordnet werden. Wirtschaftliche Anreize werden so konterkariert. Zur Steigerung des \r\nwirtschaftlichen Anreizes sollte hingegen eine Behandlung analog zu Agri-PV bundesweit er\u0002möglicht werden – das heißt, alle PV-Freiflächenanlagen werden beim Erbrecht als land- und \r\nforstwirtschaftliches Vermögen anerkannt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014252","regulatoryProjectTitle":"Gebot der Kostenneutralität zukunftsfähig neu ausgestalten - Änderung der Systematik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/54/22/485984/Stellungnahme-Gutachten-SG2503030003.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"27.02.2025 Seite 1 von 6\r\nKurz-Empfehlungen für die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Energiewende\r\nin den Koalitionsverhandlungen \r\nStand 27.02.2025\r\nVORBEMERKUNG\r\nIm Zentrum der Fortentwicklung der Energiewende stehen neben den Richtlinien und Umset\u0002zungen des europäischen Green Deal auch die Transformation des heimischen Energiesys\u0002tems. Dabei rücken sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die wirtschaftliche \r\nStabilität und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa in den Fokus.\r\nAufgrund der Vielzahl zu berücksichtigender regulatorischer Anforderungen besteht häufig ein \r\nenger Zusammenhang zwischen verschiedenen Regelungen. Dabei stellt es eine wesentliche \r\nHerausforderung dar, die einheitliche Umsetzung stets im Blick zu behalten. Der Abgleich von \r\nInstrumenten sowie die Bestimmung der relevanten Adressatenkreise sind dabei von besonde\u0002rer Bedeutung. Darüber hinaus sollte in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation der Fokus \r\ndarauf liegen, neue Impulse zu setzen, anstatt Unternehmen zu überfordern.\r\nRedundante und übermäßige Regulatorik beschränkt die Entwicklung von marktwirtschaftlichen \r\nModellen, bindet personelle Umsetzungskapazitäten und notwendiges Investitionskapital. Die \r\ngewaltige vor uns liegende Aufgabe kann jedoch ohne diese Kapazitäten nicht gelingen. \r\nWesentlich für den Erfolg dieser Aufgabe ist ebenfalls die Ausgestaltung eines Planungs- und \r\nInvestitionssicherheit bietenden Rahmens, welcher den Grundstein für notwendige Investitionen \r\nin Erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen legt. \r\nPOSITIONIERUNGEN\r\nCHANCEN BEIM ÜBERGANG ZUM EUROPÄISCHEN EMISSIONSHANDEL NUTZEN\r\nAktuell steht Deutschland vor der Herausforderung der Integration des Gebäude- & Verkehrs\u0002sektors (2027) in das europäische Emissionshandelssystem. Der nationale Emissionshandel \r\n(nEHS) soll entsprechend perspektivisch im ETS 2 aufgehen.\r\nPetitum: Die verursachergerechte Verteilung der Kosten und die verstärkte Nutzung der CO2-\r\nBepreisung ist ein geeignetes Instrument, um ein schon heute stark einengendes Ordnungs\u0002recht nicht noch weiter auszubauen. Das Ziel sollte im sukzessiven Abbau des Ordnungsrechts \r\nliegen. Die CO2-Bepreisung kann, auch ohne ein zu enges Regulatorik-Korsett, Impulse auf\u0002grund der Wirkungsweise setzen.\r\nGEBÄUDEENERGIEGESETZ - PLANUNGS- & INVESTITIONSSICHERHEIT HERSTELLEN SOWIE \r\nTECHNOLOGIEOFFENE UMSETZUNG ERMÖGLICHEN \r\nDie vergangenen Jahre haben die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Planungs- & Inves\u0002titionssicherheit grundlegend aufgezeigt. Eine gezielte Abänderung des Gebäudeenergiegeset\u0002zes und eine technologisch offene Ausgestaltung ohne hohe bürokratische Hürden ist zielfüh\u0002rend. Die komplette Abschaffung halten wir jedoch für ein nicht geeignetes Mittel und würden \r\nden Markt nur zusätzlich verunsichern. Geltendes EU-Recht legt hierfür die Grundlage. \r\nPetitum: Eine Abänderung des Gebäudeenergiegesetzes sollte sich an technisch sinnvollen \r\nLösungen orientieren und in der Umsetzung so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden. \r\nEin Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Effizienz ist hierfür ebenso notwendig wie die mit\u0002tel- und langfristige Wirkung sowie Zielerreichung. \r\n27.02.2025 Seite 2 von 6\r\nNachfolgende Änderungen regen wir an: \r\n• ERFÜLLUNGSOPTIONEN – 65% REGELUNG \r\nSchon im Gebäude eingebrachte Energie sollte nicht ungenutzt gelassen werden. Insbe\u0002sondere die Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung als erneuerbarer Anteil der \r\nWärmeversorgung.\r\n• §§ 60B & 60C HYDRAULISCHER ABGLEICH UND VORGABEN FÜR DIE UMSETZUNG \r\nDIGITALER SYSTEME\r\nDie notwendigen Nachweisverfahren sollten praxistauglicher ausgestaltet werden und be\u0002sonders die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigen. Die umfangreiche und re\u0002dundante Berechnung in der Theorie durch komplexe Verfahren, wie raumweise Heizlast\u0002berechnung oder hydraulische Rohrnetzberechnung im Bestand ist für die Umsetzung ein \r\nwesentliches Hemmnis und zusätzlich ein Kostentreiber. Die durch passgenaue digitale \r\nLösungsansätze entstehende Flexibilität, erfasste Messdaten und dauerhafte Anpassung \r\nan das hydraulische System sollten nicht durch zusätzliche Bürokratie wieder konterka\u0002riert werden. \r\n• §71A GEBÄUDEAUTOMATION \r\nBestehende rechtliche Unsicherheit insbesondere mit dem Blick auf die Erfüllung der Ge\u0002bäudeautomationsgrade und deren Zusammenwirken untereinander und über die Ge\u0002werke hinweg muss abgeschafft und somit klargestellt sowie mit den Ausnahmen in Ein\u0002klang gebracht werden. \r\n• §71F ANFORDERUNGEN AN BIOMASSE UND WASSERSTOFF\r\nDer Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von aktu\u0002ellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. Eine Abschaffung des Maisde\u0002ckels führt zu einem Absenken der Gestehungskosten und erhöht die Wirtschaftlichkeit\r\nder Erzeugung von Biogas. Folgerichtig wird gleichzeitig der Förderbedarf im Rahmen der \r\nEEG-Umlage abgesenkt.\r\nBIOGAS - NOTWENDIGE WEITERENTWICKLUNG DES BIOGASPAKETS\r\nPetitum: Biogas ist ein begrenzt verfügbarer Energieträger in Deutschland. Diesen gilt es ge\u0002zielt und intelligent zur Diversifizierung und unter Nutzung der vorhandenen Potenziale zur flexi\u0002bilisierten Energieerzeugung einzusetzen. In Verbindung mit KWK-Anlagen kann ein wesentli\u0002cher Beitrag zur dezentralen Unterstützung der Netze erbracht werden. Hierfür ist jedoch Pla\u0002nungs- und Investitionssicherheit von zentraler Bedeutung.\r\n• Es muss in langen Investitionszyklen von mindestens 10 Jahren gedacht werden damit \r\nsich die Anlagen refinanzieren. Daher ist die Planungs- und Investitionssicherheit ein \r\nwesentliches Anliegen. Insbesondere wenn eine stetig steigende Überbauung der Anla\u0002gen zum Ausgleich der Residuallast angestrebt wird. Ein klares Bekenntnis zur Bioener\u0002gie ist daher unbedingt notwendig.\r\n• Der Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von ak\u0002tuellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. \r\nDie Aufhebung des Maisdeckels würde dazu führen, dass die Gestehungskosten für die \r\nErzeugung von Biogas verringert und somit gleichzeitig der Förderbedarf über die EEG\u0002Umlage reduziert werden. Mit Blick auf die engen Haushaltsmittel lässt sich mit einer \r\nAufhebung des Maisdeckels zudem Spielraum für andere Projekte heben.\r\n27.02.2025 Seite 3 von 6\r\n• Lange Genehmigungszeiten von in der Regel von mehreren Jahren sind nicht praxisnah. \r\nIn Verbindung mit dem erst nach dem Zuschlag möglichen Start der Genehmigungspla\u0002nung sind die zeitlichen Vorgaben sehr eng, um entsprechende Auflagen einhalten zu \r\nkönnen. Entsprechend sollten die Genehmigungsverfahren entsprechend entschlackt \r\nund auf ein technisch notwendiges Maß reduziert werden. \r\n• Neben einer Erhöhung der Ausschreibemengen ist der Flexibilitätszuschlag mit 100 € / \r\nkW bei steigenden Preisen für die einzubringenden Rohstoffe ohne die Aufhebung des \r\nMaisdeckels leider noch zu gering. Zielmarke sollten 120 € kW sein. Hier wurden im Bio\u0002massepaket wesentliche Fortschritte erreicht, welche es weiter zu begleiten gilt. \r\nFÖRDERUNG PLANUNGSSICHER AUFSTELLEN UND AUF EFFIZIENZ AUSRICHTEN\r\nBegrenzte finanzielle Mittelausstattung im Haushalt und Klima & Transformationsfonds bedin\u0002gen einen effizienten Fördermitteleinsatz. Ein Paradigmenwechsel von kleinteiligen Regelungen \r\nund technologiespezifischen Förderprogrammen zu großflächig einfach verfügbaren sowie auf \r\nFördereffizienz ausgerichteten Programmen scheint geboten. Dies sollte jedoch nicht Ad Hoc, \r\nsondern schrittweise und mit einem klar aufgestellten Zeitplan erfolgen. Insbesondere um Unsi\u0002cherheit und einen \"Run\" auf bestehende Programme zu vermeiden. \r\nAls mögliche Ergänzung regen wir die Prüfung der steuerlichen Förderung in Form der Sonder\u0002Afa an. Wesentlich bei dieser Umstellung ist den bestehenden bürokratischen Aufwand und \r\nHürden in Form von kleinteiligen Regelungen abzubauen und auf ein Minimum zu reduzieren.\r\nSOZIALE AUSRICHTUNG VON MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER WÄRMEWENDE \r\nDie soziale Komponente in der Umsetzung der Wärmeplanung wird ein relevanter Einflussfaktor \r\nfür deren Akzeptanz und Erfolg sein. Wichtig ist es verloren gegangenes Vertrauen wiederzuge\u0002winnen und die Entwicklung von Geschäftsmodellen anzustoßen. Zu diesem Zweck regen wir \r\nan die Förderung mit der gezielten Unterstützung vulnerabler Gruppen zu verbinden. Hierbei ist \r\nes wichtig die richtigen Impulse in der Förderung zu setzen und den Kommunen gezielte Hilfe\u0002stellungen an die Hand zu geben, welche auch gezielt das Verbrauchsverhalten adressieren.\r\nReduzierungen und Entlastungen sollten immer in Bezug zur Energieversorgung (Strom & \r\nWärme) stehen und nicht für Einmalzahlungen ohne Bezug zur Emissionsminderung erfolgen. \r\nGLEICHSTELLUNG VON ENERGIEDIENSTLEISTERN - UMSETZUNGEN AM MARKT \r\nBESCHLEUNIGEN UND KAPAZITÄTEN ENTFESSELN \r\nEin allgemeines Gleichstellungsgebot für Energiedienstleistungen sollte in das EDL-G aufge\u0002nommen und Energiedienstleister endlich diskriminierungsfrei gestellt werden. Diese Anpas\u0002sung an geltendes EU-Recht (Artikel 28 EED) ist längst überfällig. \r\nIn diesem Rahmen den gleichwertigen Zugang zu Förderprogrammen ermöglichen und grund\u0002legende Hemmnisse, wie die Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung abbauen und zeit\u0002gemäß regeln. \r\nDas Nutzen von Kapazitäten der Energiedienstleister zur Umsetzung der Wärmewende und \r\nverfügbarem sowie bereitstehenden privaten Kapitals sollte insbesondere vor dem Hintergrund \r\nder engen Haushaltsmittel forciert werden. \r\n27.02.2025 Seite 4 von 6\r\nSCHAFFUNG EINES AUSGEWOGENEN RECHTSRAHMENS FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG \r\nDie Umsetzung der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz benö\u0002tigt großflächige sowie immense Investitionen, welche gerade von Energiedienstleistern und \r\nFernwärmebetreibern personell sowie finanziell gestützt werden können. Zudem ist die Wah\u0002rung von Transparenz und Verbraucherschutz eine wichtige Aufgabe und darf nicht in den Hin\u0002tergrund rücken. Daher sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese \r\nInteressen ausgewogen berücksichtigen. \r\nEs gilt hierfür einen Planungs- und Investitionssicherheit gebenden Rechtsrahmen zu schaffen, \r\nwelcher anderseits die Wärmewende durch Schaffung von Transparenz und Akzeptanzsteige\u0002rung stützen kann. Es darf jedoch nicht bis tief in die vertragliche Gestaltungsfreiheit der jeweils \r\nbetroffenen Wirtschaftszweige eingegriffen werden.\r\nWÄRMEVERSORGUNG & KOSTENNEUTRALITÄT ZEITGEMÄß ERNEUERN \r\nVorgaben der Wärmelieferungsverordnung und §556c BGB ein wesentliches Hemmnis für \r\nEnergiedienstleister, um Ihre Dienstleistungen marktgerecht anbieten zu können.\r\nWesentlich für die Überarbeitung der Kostenneutralität und der damit verbundenen Aufhebung \r\nder Diskriminierung von Energiedienstleistern ist die Kopplung an die zukünftigen Energiepreise \r\nunter Berücksichtigung der notwendigen höheren Investitionen sowie die Abkehr der rückwärts\u0002gerichteten Betrachtung. Die Regelung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung \r\nmuss folglich an die aktuelle Situation angepasst und endlich aktualisiert werden. Ohne diese \r\nwerden Umsetzungskapazitäten verschenkt, ganze Wirtschaftszweige benachteiligt und die \r\nWärmewende weiterhin ausgebremst.\r\nBILANZIERUNGSREGELN FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG VEREINHEITLICHEN UND ZENTRAL \r\nZUSAMMENFÜHREN\r\nFür Gebäudeeigentümer, Wärmenetzbetreiber, Energiedienstleister und weitere Akteure im Be\u0002reich von Wohn- und Nichtwohnimmobilien gibt es eine Vielzahl an nationalen und europäi\u0002schen Bilanzierungsregelungen. Die Erfüllung dieser erfordern neben einem hohen Aufwand \r\nteils auch ein hohes Abstraktionsvermögen und die Mitarbeit von verschiedenen Akteuren in der \r\nLieferkette. Diese sollten mittelfristig vereinheitlicht, reduziert und praxistauglich ausgestaltet \r\nwerden. \r\nWidersprüche können aktuell dazu führen, dass angestrebte und favorisierte Wärmeversor\u0002gungsysteme, wie beispielsweise Wärmenetze unattraktiver für Nutzer werden.\r\nMÖGLICHKEITEN DEZENTRALER KWK-ANLAGEN ZUR ENTLASTUNG VON VERTEILNETZE \r\nNUTZEN UND NETZAUSBAU ABSICHERN\r\nPetitum: Möglichkeiten der dezentralen KWK zur Entlastung der Netze und als systemischer \r\nBaustein der Wärmeversorgung weiterhin erhalten.\r\nDas regionale und lokale Verteilnetz ist nicht für die Transformation hin zu einer deutlichen Stei\u0002gerung der elektrischen Wärmebereitstellung ausgelegt und kann dem aktuell bestehenden \r\nAusbaupfaden der Erneuerbaren Energien nicht gerecht werden.\r\nDie Kombination von dezentralen KWK-Anlagen, Wärmepumpen und PV-Anlagen sichert die \r\nflächendeckende Wärmeversorgung aus einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien, ohne \r\ndie Stromnetze zu überlasten ab. Entsprechend sollte in der Überarbeitung des Gebäudeener\u0002giegesetzes die Möglichkeiten dieser Technologie umfassender einfließen und mit Blick auf den \r\nsystemischen Nutzen größere Beachtung finden.\r\n27.02.2025 Seite 5 von 6\r\nZudem hat die Verlängerung des KWKG einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit \r\nder Anlagen. Die aktuelle und kürzlich beschlossene Verlängerung des KWKG bis 2030 ist fak\u0002tisch leider nur eine Verlängerung bis zum 31.12 2026. Bis dahin müssen die neuen BHKW in \r\nBetrieb gegangen oder verbindlich bestellt sein, um eine Förderung zu erhalten. Das konterka\u0002riert die notwendigen Ausbauszenarien in den Verteilnetze. Dieser handwerkliche Missstand \r\nsollte noch 2025 korrigiert werden, um entsprechend notwendige Planungs- und Investitionssi\u0002cherheit zu geben.\r\nKAPAZITÄTEN UND RESSOURCEN EFFIZIENT NUTZEN\r\nDer aktuell bestehende regulatorische Rahmen sowie die unterschiedlichen regionalen Vorga\u0002ben binden wesentliche Kapazitäten an Fachpersonal. Vor dem Hintergrund des Fachkräfte\u0002mangels sollte die Prämisse ein sinnvoller und zielgerichteter Einsatz dieser Ressourcen sein.\r\nÜbergreifende und redundante Regulatorik bindet diese Fachkräfte. Daher sollte der Fokus \r\nschon darauf ausgelegt werden entsprechende Hemmnisse, welche schon vor dem Greifen der \r\nRegulatorik entstehen, frühzeitig flexibel zu lösen. Dies ohne das tiefgreifende regulatorische \r\nEingriffe notwendig werden. \r\nSICHERER PV-AUSBAU FÜR KOSTENGÜNSTIGE UND NACHHALTIGE ENERGIEVERSORGUNG\r\nDer Ausbau von Photovoltaik-Anlagen ist entscheidend für eine sichere, nachhaltige und kos\u0002teneffiziente Transformation der Energieversorgung – PV genießt eine hohe Akzeptanz und \r\nzählt mittlerweile zu den günstigsten Stromerzeugungsformen in Deutschland, Europa und welt\u0002weit. Für den langfristigen Erfolg sind stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit un\u0002abdingbar. In diesem Sinne sollten die Ausschreibungsmengen bis 2030 beibehalten werden.\r\nHANDLUNGSFELDER:\r\n1. NETZAUSBAU UND SPEICHERLÖSUNGEN\r\nNETZAUSBAU BESCHLEUNIGEN\r\nDa Verteilnetze an ihre Aufnahmekapazitäten stoßen, bietet der Einsatz von Freileitungen – die \r\ngrundsätzlich kostengünstiger gebaut werden können als Erdkabel – eine schnelle und wirt\u0002schaftliche Alternative. Dadurch sind auch Kostendämpfungen bei den Netzkosten und Netzent\u0002gelten zu erwarten.\r\nSPEICHERPOTENZIAL FÜR PV-PARKS UND GROßSPEICHER STAND-ALONE EFFIZIENT NUTZEN\r\nAktuell fehlen Regelungen für den netz- und systemdienlichen Speicherausbau. Die gezielte \r\nPrivilegierung von Großspeicher sowie die regulatorische Unterstützung innovativer Technolo\u0002gien (Batterien, Power-to-Gas), kann dazu beitragen Einspeisespitzen abzufedern. Zudem \r\nsollte der Baukostenzuschuss dringend auf den Prüfstand gestellt werden.\r\nINTEGRIERTE SPEICHERLÖSUNGEN:\r\nNeben der Förderung von Großspeichern und netzdienlichen Batterien müssen auch innovative \r\nTechnologien wie Power-to-Gas stärker in die Konzepte eingebunden werden, um das gesamte \r\nSpeicherpotenzial effizient zu nutzen. Dies unterstützt nicht nur die Abfederung von Einspeise\u0002spitzen, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und Flexibilität des Energiesystems bei.\r\n27.02.2025 Seite 6 von 6\r\n2. BÜROKRATIEABBAU UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN\r\nVEREINFACHTE VERFAHREN FÜR PV-FREIFLÄCHENANLAGEN\r\nPV-Freiflächenanlagen müssen nach der Flächenausweisung oftmals ein aufwändiges bau\u0002rechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Eine Lösung besteht darin, diese Anlagen in \r\nBauordnungen als eigene Kategorie zu definieren – mit vereinfachtem Prüfungsaufwand bzw. \r\nFreistellungsmöglichkeiten.\r\nDIGITALISIERUNG UND STANDARDISIERUNG VORANTREIBEN\r\nModerne, effiziente und digitalisierte Verfahren in den Bereichen Genehmigung, Kommunikation \r\nund Abrechnung können Realisierungszeiten verkürzen und die Kosten senken. Dies gilt insbe\u0002sondere für behördliche Prozesse wie Netzanschlussverfahren und -begehren.\r\n3. REGULATORISCHE ANPASSUNGEN UND FÖRDERMECHANISMEN\r\nANPASSUNG DES STROMMARKTDESIGNS:\r\nDas derzeitige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nur bis Ende 2026 beihilferechtlich ge\u0002nehmigt. Angesichts der langen Vorlaufzeiten von bis zu fünf Jahren für die Realisierung von \r\nPV-Freiflächen-Projekten führt dies zu erheblichen Unsicherheiten in der PV-Branche und bei \r\nInvestoren. Zur Sicherstellung der Investitionssicherheit sollten funktionierende Systeme weitge\u0002hend unangetastet bleiben, während Wettbewerb und der Einsatz von Power Purchase Agree\u0002ments (PPAs) verstärkt werden. Gleichzeitig sollten staatliche EE-Fördermechanismen nur \r\ndann zum Einsatz kommen, wenn liquide Märkte keine ausreichende Entwicklung ermöglichen.\r\nSTEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT\r\nAktuell entfällt bei der Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen zur Errichtung von PV\u0002Freiflächenanlagen der erbschaftsteuerliche Vorteil, da diese Flächen dann dem Grundvermö\u0002gen zugeordnet werden. Wirtschaftliche Anreize werden so konterkariert. Zur Steigerung des \r\nwirtschaftlichen Anreizes sollte hingegen eine Behandlung analog zu Agri-PV bundesweit er\u0002möglicht werden – das heißt, alle PV-Freiflächenanlagen werden beim Erbrecht als land- und \r\nforstwirtschaftliches Vermögen anerkannt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014253","regulatoryProjectTitle":"AVBFernwärmeV - Vorgaben zur Investitionssicherheit, Planbarkeit sowie Transparenz in Einklang bringen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e6/02/485986/Stellungnahme-Gutachten-SG2503030004.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Der Abgleich von \r\nInstrumenten sowie die Bestimmung der relevanten Adressatenkreise sind dabei von besonde\u0002rer Bedeutung. Darüber hinaus sollte in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation der Fokus \r\ndarauf liegen, neue Impulse zu setzen, anstatt Unternehmen zu überfordern.\r\nRedundante und übermäßige Regulatorik beschränkt die Entwicklung von marktwirtschaftlichen \r\nModellen, bindet personelle Umsetzungskapazitäten und notwendiges Investitionskapital. Die \r\ngewaltige vor uns liegende Aufgabe kann jedoch ohne diese Kapazitäten nicht gelingen. \r\nWesentlich für den Erfolg dieser Aufgabe ist ebenfalls die Ausgestaltung eines Planungs- und \r\nInvestitionssicherheit bietenden Rahmens, welcher den Grundstein für notwendige Investitionen \r\nin Erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen legt. \r\nPOSITIONIERUNGEN\r\nCHANCEN BEIM ÜBERGANG ZUM EUROPÄISCHEN EMISSIONSHANDEL NUTZEN\r\nAktuell steht Deutschland vor der Herausforderung der Integration des Gebäude- & Verkehrs\u0002sektors (2027) in das europäische Emissionshandelssystem. Der nationale Emissionshandel \r\n(nEHS) soll entsprechend perspektivisch im ETS 2 aufgehen.\r\nPetitum: Die verursachergerechte Verteilung der Kosten und die verstärkte Nutzung der CO2-\r\nBepreisung ist ein geeignetes Instrument, um ein schon heute stark einengendes Ordnungs\u0002recht nicht noch weiter auszubauen. Das Ziel sollte im sukzessiven Abbau des Ordnungsrechts \r\nliegen. Die CO2-Bepreisung kann, auch ohne ein zu enges Regulatorik-Korsett, Impulse auf\u0002grund der Wirkungsweise setzen.\r\nGEBÄUDEENERGIEGESETZ - PLANUNGS- & INVESTITIONSSICHERHEIT HERSTELLEN SOWIE \r\nTECHNOLOGIEOFFENE UMSETZUNG ERMÖGLICHEN \r\nDie vergangenen Jahre haben die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Planungs- & Inves\u0002titionssicherheit grundlegend aufgezeigt. Eine gezielte Abänderung des Gebäudeenergiegeset\u0002zes und eine technologisch offene Ausgestaltung ohne hohe bürokratische Hürden ist zielfüh\u0002rend. Die komplette Abschaffung halten wir jedoch für ein nicht geeignetes Mittel und würden \r\nden Markt nur zusätzlich verunsichern. Geltendes EU-Recht legt hierfür die Grundlage. \r\nPetitum: Eine Abänderung des Gebäudeenergiegesetzes sollte sich an technisch sinnvollen \r\nLösungen orientieren und in der Umsetzung so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden. \r\nEin Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Effizienz ist hierfür ebenso notwendig wie die mit\u0002tel- und langfristige Wirkung sowie Zielerreichung. \r\n27.02.2025 Seite 2 von 6\r\nNachfolgende Änderungen regen wir an: \r\n• ERFÜLLUNGSOPTIONEN – 65% REGELUNG \r\nSchon im Gebäude eingebrachte Energie sollte nicht ungenutzt gelassen werden. Insbe\u0002sondere die Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung als erneuerbarer Anteil der \r\nWärmeversorgung.\r\n• §§ 60B & 60C HYDRAULISCHER ABGLEICH UND VORGABEN FÜR DIE UMSETZUNG \r\nDIGITALER SYSTEME\r\nDie notwendigen Nachweisverfahren sollten praxistauglicher ausgestaltet werden und be\u0002sonders die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigen. Die umfangreiche und re\u0002dundante Berechnung in der Theorie durch komplexe Verfahren, wie raumweise Heizlast\u0002berechnung oder hydraulische Rohrnetzberechnung im Bestand ist für die Umsetzung ein \r\nwesentliches Hemmnis und zusätzlich ein Kostentreiber. Die durch passgenaue digitale \r\nLösungsansätze entstehende Flexibilität, erfasste Messdaten und dauerhafte Anpassung \r\nan das hydraulische System sollten nicht durch zusätzliche Bürokratie wieder konterka\u0002riert werden. \r\n• §71A GEBÄUDEAUTOMATION \r\nBestehende rechtliche Unsicherheit insbesondere mit dem Blick auf die Erfüllung der Ge\u0002bäudeautomationsgrade und deren Zusammenwirken untereinander und über die Ge\u0002werke hinweg muss abgeschafft und somit klargestellt sowie mit den Ausnahmen in Ein\u0002klang gebracht werden. \r\n• §71F ANFORDERUNGEN AN BIOMASSE UND WASSERSTOFF\r\nDer Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von aktu\u0002ellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. Eine Abschaffung des Maisde\u0002ckels führt zu einem Absenken der Gestehungskosten und erhöht die Wirtschaftlichkeit\r\nder Erzeugung von Biogas. Folgerichtig wird gleichzeitig der Förderbedarf im Rahmen der \r\nEEG-Umlage abgesenkt.\r\nBIOGAS - NOTWENDIGE WEITERENTWICKLUNG DES BIOGASPAKETS\r\nPetitum: Biogas ist ein begrenzt verfügbarer Energieträger in Deutschland. Diesen gilt es ge\u0002zielt und intelligent zur Diversifizierung und unter Nutzung der vorhandenen Potenziale zur flexi\u0002bilisierten Energieerzeugung einzusetzen. In Verbindung mit KWK-Anlagen kann ein wesentli\u0002cher Beitrag zur dezentralen Unterstützung der Netze erbracht werden. Hierfür ist jedoch Pla\u0002nungs- und Investitionssicherheit von zentraler Bedeutung.\r\n• Es muss in langen Investitionszyklen von mindestens 10 Jahren gedacht werden damit \r\nsich die Anlagen refinanzieren. Daher ist die Planungs- und Investitionssicherheit ein \r\nwesentliches Anliegen. Insbesondere wenn eine stetig steigende Überbauung der Anla\u0002gen zum Ausgleich der Residuallast angestrebt wird. Ein klares Bekenntnis zur Bioener\u0002gie ist daher unbedingt notwendig.\r\n• Der Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von ak\u0002tuellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. \r\nDie Aufhebung des Maisdeckels würde dazu führen, dass die Gestehungskosten für die \r\nErzeugung von Biogas verringert und somit gleichzeitig der Förderbedarf über die EEG\u0002Umlage reduziert werden. Mit Blick auf die engen Haushaltsmittel lässt sich mit einer \r\nAufhebung des Maisdeckels zudem Spielraum für andere Projekte heben.\r\n27.02.2025 Seite 3 von 6\r\n• Lange Genehmigungszeiten von in der Regel von mehreren Jahren sind nicht praxisnah. \r\nIn Verbindung mit dem erst nach dem Zuschlag möglichen Start der Genehmigungspla\u0002nung sind die zeitlichen Vorgaben sehr eng, um entsprechende Auflagen einhalten zu \r\nkönnen. Entsprechend sollten die Genehmigungsverfahren entsprechend entschlackt \r\nund auf ein technisch notwendiges Maß reduziert werden. \r\n• Neben einer Erhöhung der Ausschreibemengen ist der Flexibilitätszuschlag mit 100 € / \r\nkW bei steigenden Preisen für die einzubringenden Rohstoffe ohne die Aufhebung des \r\nMaisdeckels leider noch zu gering. Zielmarke sollten 120 € kW sein. Hier wurden im Bio\u0002massepaket wesentliche Fortschritte erreicht, welche es weiter zu begleiten gilt. \r\nFÖRDERUNG PLANUNGSSICHER AUFSTELLEN UND AUF EFFIZIENZ AUSRICHTEN\r\nBegrenzte finanzielle Mittelausstattung im Haushalt und Klima & Transformationsfonds bedin\u0002gen einen effizienten Fördermitteleinsatz. Ein Paradigmenwechsel von kleinteiligen Regelungen \r\nund technologiespezifischen Förderprogrammen zu großflächig einfach verfügbaren sowie auf \r\nFördereffizienz ausgerichteten Programmen scheint geboten. Dies sollte jedoch nicht Ad Hoc, \r\nsondern schrittweise und mit einem klar aufgestellten Zeitplan erfolgen. Insbesondere um Unsi\u0002cherheit und einen \"Run\" auf bestehende Programme zu vermeiden. \r\nAls mögliche Ergänzung regen wir die Prüfung der steuerlichen Förderung in Form der Sonder\u0002Afa an. Wesentlich bei dieser Umstellung ist den bestehenden bürokratischen Aufwand und \r\nHürden in Form von kleinteiligen Regelungen abzubauen und auf ein Minimum zu reduzieren.\r\nSOZIALE AUSRICHTUNG VON MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER WÄRMEWENDE \r\nDie soziale Komponente in der Umsetzung der Wärmeplanung wird ein relevanter Einflussfaktor \r\nfür deren Akzeptanz und Erfolg sein. Wichtig ist es verloren gegangenes Vertrauen wiederzuge\u0002winnen und die Entwicklung von Geschäftsmodellen anzustoßen. Zu diesem Zweck regen wir \r\nan die Förderung mit der gezielten Unterstützung vulnerabler Gruppen zu verbinden. Hierbei ist \r\nes wichtig die richtigen Impulse in der Förderung zu setzen und den Kommunen gezielte Hilfe\u0002stellungen an die Hand zu geben, welche auch gezielt das Verbrauchsverhalten adressieren.\r\nReduzierungen und Entlastungen sollten immer in Bezug zur Energieversorgung (Strom & \r\nWärme) stehen und nicht für Einmalzahlungen ohne Bezug zur Emissionsminderung erfolgen. \r\nGLEICHSTELLUNG VON ENERGIEDIENSTLEISTERN - UMSETZUNGEN AM MARKT \r\nBESCHLEUNIGEN UND KAPAZITÄTEN ENTFESSELN \r\nEin allgemeines Gleichstellungsgebot für Energiedienstleistungen sollte in das EDL-G aufge\u0002nommen und Energiedienstleister endlich diskriminierungsfrei gestellt werden. Diese Anpas\u0002sung an geltendes EU-Recht (Artikel 28 EED) ist längst überfällig. \r\nIn diesem Rahmen den gleichwertigen Zugang zu Förderprogrammen ermöglichen und grund\u0002legende Hemmnisse, wie die Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung abbauen und zeit\u0002gemäß regeln. \r\nDas Nutzen von Kapazitäten der Energiedienstleister zur Umsetzung der Wärmewende und \r\nverfügbarem sowie bereitstehenden privaten Kapitals sollte insbesondere vor dem Hintergrund \r\nder engen Haushaltsmittel forciert werden. \r\n27.02.2025 Seite 4 von 6\r\nSCHAFFUNG EINES AUSGEWOGENEN RECHTSRAHMENS FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG \r\nDie Umsetzung der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz benö\u0002tigt großflächige sowie immense Investitionen, welche gerade von Energiedienstleistern und \r\nFernwärmebetreibern personell sowie finanziell gestützt werden können. Zudem ist die Wah\u0002rung von Transparenz und Verbraucherschutz eine wichtige Aufgabe und darf nicht in den Hin\u0002tergrund rücken. Daher sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese \r\nInteressen ausgewogen berücksichtigen. \r\nEs gilt hierfür einen Planungs- und Investitionssicherheit gebenden Rechtsrahmen zu schaffen, \r\nwelcher anderseits die Wärmewende durch Schaffung von Transparenz und Akzeptanzsteige\u0002rung stützen kann. Es darf jedoch nicht bis tief in die vertragliche Gestaltungsfreiheit der jeweils \r\nbetroffenen Wirtschaftszweige eingegriffen werden.\r\nWÄRMEVERSORGUNG & KOSTENNEUTRALITÄT ZEITGEMÄß ERNEUERN \r\nVorgaben der Wärmelieferungsverordnung und §556c BGB ein wesentliches Hemmnis für \r\nEnergiedienstleister, um Ihre Dienstleistungen marktgerecht anbieten zu können.\r\nWesentlich für die Überarbeitung der Kostenneutralität und der damit verbundenen Aufhebung \r\nder Diskriminierung von Energiedienstleistern ist die Kopplung an die zukünftigen Energiepreise \r\nunter Berücksichtigung der notwendigen höheren Investitionen sowie die Abkehr der rückwärts\u0002gerichteten Betrachtung. Die Regelung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung \r\nmuss folglich an die aktuelle Situation angepasst und endlich aktualisiert werden. Ohne diese \r\nwerden Umsetzungskapazitäten verschenkt, ganze Wirtschaftszweige benachteiligt und die \r\nWärmewende weiterhin ausgebremst.\r\nBILANZIERUNGSREGELN FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG VEREINHEITLICHEN UND ZENTRAL \r\nZUSAMMENFÜHREN\r\nFür Gebäudeeigentümer, Wärmenetzbetreiber, Energiedienstleister und weitere Akteure im Be\u0002reich von Wohn- und Nichtwohnimmobilien gibt es eine Vielzahl an nationalen und europäi\u0002schen Bilanzierungsregelungen. Die Erfüllung dieser erfordern neben einem hohen Aufwand \r\nteils auch ein hohes Abstraktionsvermögen und die Mitarbeit von verschiedenen Akteuren in der \r\nLieferkette. Diese sollten mittelfristig vereinheitlicht, reduziert und praxistauglich ausgestaltet \r\nwerden. \r\nWidersprüche können aktuell dazu führen, dass angestrebte und favorisierte Wärmeversor\u0002gungsysteme, wie beispielsweise Wärmenetze unattraktiver für Nutzer werden.\r\nMÖGLICHKEITEN DEZENTRALER KWK-ANLAGEN ZUR ENTLASTUNG VON VERTEILNETZE \r\nNUTZEN UND NETZAUSBAU ABSICHERN\r\nPetitum: Möglichkeiten der dezentralen KWK zur Entlastung der Netze und als systemischer \r\nBaustein der Wärmeversorgung weiterhin erhalten.\r\nDas regionale und lokale Verteilnetz ist nicht für die Transformation hin zu einer deutlichen Stei\u0002gerung der elektrischen Wärmebereitstellung ausgelegt und kann dem aktuell bestehenden \r\nAusbaupfaden der Erneuerbaren Energien nicht gerecht werden.\r\nDie Kombination von dezentralen KWK-Anlagen, Wärmepumpen und PV-Anlagen sichert die \r\nflächendeckende Wärmeversorgung aus einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien, ohne \r\ndie Stromnetze zu überlasten ab. Entsprechend sollte in der Überarbeitung des Gebäudeener\u0002giegesetzes die Möglichkeiten dieser Technologie umfassender einfließen und mit Blick auf den \r\nsystemischen Nutzen größere Beachtung finden.\r\n27.02.2025 Seite 5 von 6\r\nZudem hat die Verlängerung des KWKG einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit \r\nder Anlagen. Die aktuelle und kürzlich beschlossene Verlängerung des KWKG bis 2030 ist fak\u0002tisch leider nur eine Verlängerung bis zum 31.12 2026. Bis dahin müssen die neuen BHKW in \r\nBetrieb gegangen oder verbindlich bestellt sein, um eine Förderung zu erhalten. Das konterka\u0002riert die notwendigen Ausbauszenarien in den Verteilnetze. Dieser handwerkliche Missstand \r\nsollte noch 2025 korrigiert werden, um entsprechend notwendige Planungs- und Investitionssi\u0002cherheit zu geben.\r\nKAPAZITÄTEN UND RESSOURCEN EFFIZIENT NUTZEN\r\nDer aktuell bestehende regulatorische Rahmen sowie die unterschiedlichen regionalen Vorga\u0002ben binden wesentliche Kapazitäten an Fachpersonal. Vor dem Hintergrund des Fachkräfte\u0002mangels sollte die Prämisse ein sinnvoller und zielgerichteter Einsatz dieser Ressourcen sein.\r\nÜbergreifende und redundante Regulatorik bindet diese Fachkräfte. Daher sollte der Fokus \r\nschon darauf ausgelegt werden entsprechende Hemmnisse, welche schon vor dem Greifen der \r\nRegulatorik entstehen, frühzeitig flexibel zu lösen. Dies ohne das tiefgreifende regulatorische \r\nEingriffe notwendig werden. \r\nSICHERER PV-AUSBAU FÜR KOSTENGÜNSTIGE UND NACHHALTIGE ENERGIEVERSORGUNG\r\nDer Ausbau von Photovoltaik-Anlagen ist entscheidend für eine sichere, nachhaltige und kos\u0002teneffiziente Transformation der Energieversorgung – PV genießt eine hohe Akzeptanz und \r\nzählt mittlerweile zu den günstigsten Stromerzeugungsformen in Deutschland, Europa und welt\u0002weit. Für den langfristigen Erfolg sind stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit un\u0002abdingbar. In diesem Sinne sollten die Ausschreibungsmengen bis 2030 beibehalten werden.\r\nHANDLUNGSFELDER:\r\n1. NETZAUSBAU UND SPEICHERLÖSUNGEN\r\nNETZAUSBAU BESCHLEUNIGEN\r\nDa Verteilnetze an ihre Aufnahmekapazitäten stoßen, bietet der Einsatz von Freileitungen – die \r\ngrundsätzlich kostengünstiger gebaut werden können als Erdkabel – eine schnelle und wirt\u0002schaftliche Alternative. Dadurch sind auch Kostendämpfungen bei den Netzkosten und Netzent\u0002gelten zu erwarten.\r\nSPEICHERPOTENZIAL FÜR PV-PARKS UND GROßSPEICHER STAND-ALONE EFFIZIENT NUTZEN\r\nAktuell fehlen Regelungen für den netz- und systemdienlichen Speicherausbau. Die gezielte \r\nPrivilegierung von Großspeicher sowie die regulatorische Unterstützung innovativer Technolo\u0002gien (Batterien, Power-to-Gas), kann dazu beitragen Einspeisespitzen abzufedern. Zudem \r\nsollte der Baukostenzuschuss dringend auf den Prüfstand gestellt werden.\r\nINTEGRIERTE SPEICHERLÖSUNGEN:\r\nNeben der Förderung von Großspeichern und netzdienlichen Batterien müssen auch innovative \r\nTechnologien wie Power-to-Gas stärker in die Konzepte eingebunden werden, um das gesamte \r\nSpeicherpotenzial effizient zu nutzen. Dies unterstützt nicht nur die Abfederung von Einspeise\u0002spitzen, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und Flexibilität des Energiesystems bei.\r\n27.02.2025 Seite 6 von 6\r\n2. BÜROKRATIEABBAU UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN\r\nVEREINFACHTE VERFAHREN FÜR PV-FREIFLÄCHENANLAGEN\r\nPV-Freiflächenanlagen müssen nach der Flächenausweisung oftmals ein aufwändiges bau\u0002rechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Eine Lösung besteht darin, diese Anlagen in \r\nBauordnungen als eigene Kategorie zu definieren – mit vereinfachtem Prüfungsaufwand bzw. \r\nFreistellungsmöglichkeiten.\r\nDIGITALISIERUNG UND STANDARDISIERUNG VORANTREIBEN\r\nModerne, effiziente und digitalisierte Verfahren in den Bereichen Genehmigung, Kommunikation \r\nund Abrechnung können Realisierungszeiten verkürzen und die Kosten senken. Dies gilt insbe\u0002sondere für behördliche Prozesse wie Netzanschlussverfahren und -begehren.\r\n3. REGULATORISCHE ANPASSUNGEN UND FÖRDERMECHANISMEN\r\nANPASSUNG DES STROMMARKTDESIGNS:\r\nDas derzeitige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nur bis Ende 2026 beihilferechtlich ge\u0002nehmigt. Angesichts der langen Vorlaufzeiten von bis zu fünf Jahren für die Realisierung von \r\nPV-Freiflächen-Projekten führt dies zu erheblichen Unsicherheiten in der PV-Branche und bei \r\nInvestoren. Zur Sicherstellung der Investitionssicherheit sollten funktionierende Systeme weitge\u0002hend unangetastet bleiben, während Wettbewerb und der Einsatz von Power Purchase Agree\u0002ments (PPAs) verstärkt werden. Gleichzeitig sollten staatliche EE-Fördermechanismen nur \r\ndann zum Einsatz kommen, wenn liquide Märkte keine ausreichende Entwicklung ermöglichen.\r\nSTEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT\r\nAktuell entfällt bei der Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen zur Errichtung von PV\u0002Freiflächenanlagen der erbschaftsteuerliche Vorteil, da diese Flächen dann dem Grundvermö\u0002gen zugeordnet werden. Wirtschaftliche Anreize werden so konterkariert. Zur Steigerung des \r\nwirtschaftlichen Anreizes sollte hingegen eine Behandlung analog zu Agri-PV bundesweit er\u0002möglicht werden – das heißt, alle PV-Freiflächenanlagen werden beim Erbrecht als land- und \r\nforstwirtschaftliches Vermögen anerkannt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014254","regulatoryProjectTitle":"Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) - Energiedienstleister diskriminierungsfrei stellen und EU Richtlinien umsetzen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c1/40/485988/Stellungnahme-Gutachten-SG2503030005.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"27.02.2025 Seite 1 von 6\r\nKurz-Empfehlungen für die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Energiewende\r\nin den Koalitionsverhandlungen \r\nStand 27.02.2025\r\nVORBEMERKUNG\r\nIm Zentrum der Fortentwicklung der Energiewende stehen neben den Richtlinien und Umset\u0002zungen des europäischen Green Deal auch die Transformation des heimischen Energiesys\u0002tems. Dabei rücken sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die wirtschaftliche \r\nStabilität und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa in den Fokus.\r\nAufgrund der Vielzahl zu berücksichtigender regulatorischer Anforderungen besteht häufig ein \r\nenger Zusammenhang zwischen verschiedenen Regelungen. Dabei stellt es eine wesentliche \r\nHerausforderung dar, die einheitliche Umsetzung stets im Blick zu behalten. Der Abgleich von \r\nInstrumenten sowie die Bestimmung der relevanten Adressatenkreise sind dabei von besonde\u0002rer Bedeutung. Darüber hinaus sollte in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation der Fokus \r\ndarauf liegen, neue Impulse zu setzen, anstatt Unternehmen zu überfordern.\r\nRedundante und übermäßige Regulatorik beschränkt die Entwicklung von marktwirtschaftlichen \r\nModellen, bindet personelle Umsetzungskapazitäten und notwendiges Investitionskapital. Die \r\ngewaltige vor uns liegende Aufgabe kann jedoch ohne diese Kapazitäten nicht gelingen. \r\nWesentlich für den Erfolg dieser Aufgabe ist ebenfalls die Ausgestaltung eines Planungs- und \r\nInvestitionssicherheit bietenden Rahmens, welcher den Grundstein für notwendige Investitionen \r\nin Erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen legt. \r\nPOSITIONIERUNGEN\r\nCHANCEN BEIM ÜBERGANG ZUM EUROPÄISCHEN EMISSIONSHANDEL NUTZEN\r\nAktuell steht Deutschland vor der Herausforderung der Integration des Gebäude- & Verkehrs\u0002sektors (2027) in das europäische Emissionshandelssystem. Der nationale Emissionshandel \r\n(nEHS) soll entsprechend perspektivisch im ETS 2 aufgehen.\r\nPetitum: Die verursachergerechte Verteilung der Kosten und die verstärkte Nutzung der CO2-\r\nBepreisung ist ein geeignetes Instrument, um ein schon heute stark einengendes Ordnungs\u0002recht nicht noch weiter auszubauen. Das Ziel sollte im sukzessiven Abbau des Ordnungsrechts \r\nliegen. Die CO2-Bepreisung kann, auch ohne ein zu enges Regulatorik-Korsett, Impulse auf\u0002grund der Wirkungsweise setzen.\r\nGEBÄUDEENERGIEGESETZ - PLANUNGS- & INVESTITIONSSICHERHEIT HERSTELLEN SOWIE \r\nTECHNOLOGIEOFFENE UMSETZUNG ERMÖGLICHEN \r\nDie vergangenen Jahre haben die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Planungs- & Inves\u0002titionssicherheit grundlegend aufgezeigt. Eine gezielte Abänderung des Gebäudeenergiegeset\u0002zes und eine technologisch offene Ausgestaltung ohne hohe bürokratische Hürden ist zielfüh\u0002rend. Die komplette Abschaffung halten wir jedoch für ein nicht geeignetes Mittel und würden \r\nden Markt nur zusätzlich verunsichern. Geltendes EU-Recht legt hierfür die Grundlage. \r\nPetitum: Eine Abänderung des Gebäudeenergiegesetzes sollte sich an technisch sinnvollen \r\nLösungen orientieren und in der Umsetzung so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden. \r\nEin Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Effizienz ist hierfür ebenso notwendig wie die mit\u0002tel- und langfristige Wirkung sowie Zielerreichung. \r\n27.02.2025 Seite 2 von 6\r\nNachfolgende Änderungen regen wir an: \r\n• ERFÜLLUNGSOPTIONEN – 65% REGELUNG \r\nSchon im Gebäude eingebrachte Energie sollte nicht ungenutzt gelassen werden. Insbe\u0002sondere die Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung als erneuerbarer Anteil der \r\nWärmeversorgung.\r\n• §§ 60B & 60C HYDRAULISCHER ABGLEICH UND VORGABEN FÜR DIE UMSETZUNG \r\nDIGITALER SYSTEME\r\nDie notwendigen Nachweisverfahren sollten praxistauglicher ausgestaltet werden und be\u0002sonders die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigen. Die umfangreiche und re\u0002dundante Berechnung in der Theorie durch komplexe Verfahren, wie raumweise Heizlast\u0002berechnung oder hydraulische Rohrnetzberechnung im Bestand ist für die Umsetzung ein \r\nwesentliches Hemmnis und zusätzlich ein Kostentreiber. Die durch passgenaue digitale \r\nLösungsansätze entstehende Flexibilität, erfasste Messdaten und dauerhafte Anpassung \r\nan das hydraulische System sollten nicht durch zusätzliche Bürokratie wieder konterka\u0002riert werden. \r\n• §71A GEBÄUDEAUTOMATION \r\nBestehende rechtliche Unsicherheit insbesondere mit dem Blick auf die Erfüllung der Ge\u0002bäudeautomationsgrade und deren Zusammenwirken untereinander und über die Ge\u0002werke hinweg muss abgeschafft und somit klargestellt sowie mit den Ausnahmen in Ein\u0002klang gebracht werden. \r\n• §71F ANFORDERUNGEN AN BIOMASSE UND WASSERSTOFF\r\nDer Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von aktu\u0002ellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. Eine Abschaffung des Maisde\u0002ckels führt zu einem Absenken der Gestehungskosten und erhöht die Wirtschaftlichkeit\r\nder Erzeugung von Biogas. Folgerichtig wird gleichzeitig der Förderbedarf im Rahmen der \r\nEEG-Umlage abgesenkt.\r\nBIOGAS - NOTWENDIGE WEITERENTWICKLUNG DES BIOGASPAKETS\r\nPetitum: Biogas ist ein begrenzt verfügbarer Energieträger in Deutschland. Diesen gilt es ge\u0002zielt und intelligent zur Diversifizierung und unter Nutzung der vorhandenen Potenziale zur flexi\u0002bilisierten Energieerzeugung einzusetzen. In Verbindung mit KWK-Anlagen kann ein wesentli\u0002cher Beitrag zur dezentralen Unterstützung der Netze erbracht werden. Hierfür ist jedoch Pla\u0002nungs- und Investitionssicherheit von zentraler Bedeutung.\r\n• Es muss in langen Investitionszyklen von mindestens 10 Jahren gedacht werden damit \r\nsich die Anlagen refinanzieren. Daher ist die Planungs- und Investitionssicherheit ein \r\nwesentliches Anliegen. Insbesondere wenn eine stetig steigende Überbauung der Anla\u0002gen zum Ausgleich der Residuallast angestrebt wird. Ein klares Bekenntnis zur Bioener\u0002gie ist daher unbedingt notwendig.\r\n• Der Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von ak\u0002tuellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. \r\nDie Aufhebung des Maisdeckels würde dazu führen, dass die Gestehungskosten für die \r\nErzeugung von Biogas verringert und somit gleichzeitig der Förderbedarf über die EEG\u0002Umlage reduziert werden. Mit Blick auf die engen Haushaltsmittel lässt sich mit einer \r\nAufhebung des Maisdeckels zudem Spielraum für andere Projekte heben.\r\n27.02.2025 Seite 3 von 6\r\n• Lange Genehmigungszeiten von in der Regel von mehreren Jahren sind nicht praxisnah. \r\nIn Verbindung mit dem erst nach dem Zuschlag möglichen Start der Genehmigungspla\u0002nung sind die zeitlichen Vorgaben sehr eng, um entsprechende Auflagen einhalten zu \r\nkönnen. Entsprechend sollten die Genehmigungsverfahren entsprechend entschlackt \r\nund auf ein technisch notwendiges Maß reduziert werden. \r\n• Neben einer Erhöhung der Ausschreibemengen ist der Flexibilitätszuschlag mit 100 € / \r\nkW bei steigenden Preisen für die einzubringenden Rohstoffe ohne die Aufhebung des \r\nMaisdeckels leider noch zu gering. Zielmarke sollten 120 € kW sein. Hier wurden im Bio\u0002massepaket wesentliche Fortschritte erreicht, welche es weiter zu begleiten gilt. \r\nFÖRDERUNG PLANUNGSSICHER AUFSTELLEN UND AUF EFFIZIENZ AUSRICHTEN\r\nBegrenzte finanzielle Mittelausstattung im Haushalt und Klima & Transformationsfonds bedin\u0002gen einen effizienten Fördermitteleinsatz. Ein Paradigmenwechsel von kleinteiligen Regelungen \r\nund technologiespezifischen Förderprogrammen zu großflächig einfach verfügbaren sowie auf \r\nFördereffizienz ausgerichteten Programmen scheint geboten. Dies sollte jedoch nicht Ad Hoc, \r\nsondern schrittweise und mit einem klar aufgestellten Zeitplan erfolgen. Insbesondere um Unsi\u0002cherheit und einen \"Run\" auf bestehende Programme zu vermeiden. \r\nAls mögliche Ergänzung regen wir die Prüfung der steuerlichen Förderung in Form der Sonder\u0002Afa an. Wesentlich bei dieser Umstellung ist den bestehenden bürokratischen Aufwand und \r\nHürden in Form von kleinteiligen Regelungen abzubauen und auf ein Minimum zu reduzieren.\r\nSOZIALE AUSRICHTUNG VON MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER WÄRMEWENDE \r\nDie soziale Komponente in der Umsetzung der Wärmeplanung wird ein relevanter Einflussfaktor \r\nfür deren Akzeptanz und Erfolg sein. Wichtig ist es verloren gegangenes Vertrauen wiederzuge\u0002winnen und die Entwicklung von Geschäftsmodellen anzustoßen. Zu diesem Zweck regen wir \r\nan die Förderung mit der gezielten Unterstützung vulnerabler Gruppen zu verbinden. Hierbei ist \r\nes wichtig die richtigen Impulse in der Förderung zu setzen und den Kommunen gezielte Hilfe\u0002stellungen an die Hand zu geben, welche auch gezielt das Verbrauchsverhalten adressieren.\r\nReduzierungen und Entlastungen sollten immer in Bezug zur Energieversorgung (Strom & \r\nWärme) stehen und nicht für Einmalzahlungen ohne Bezug zur Emissionsminderung erfolgen. \r\nGLEICHSTELLUNG VON ENERGIEDIENSTLEISTERN - UMSETZUNGEN AM MARKT \r\nBESCHLEUNIGEN UND KAPAZITÄTEN ENTFESSELN \r\nEin allgemeines Gleichstellungsgebot für Energiedienstleistungen sollte in das EDL-G aufge\u0002nommen und Energiedienstleister endlich diskriminierungsfrei gestellt werden. Diese Anpas\u0002sung an geltendes EU-Recht (Artikel 28 EED) ist längst überfällig. \r\nIn diesem Rahmen den gleichwertigen Zugang zu Förderprogrammen ermöglichen und grund\u0002legende Hemmnisse, wie die Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung abbauen und zeit\u0002gemäß regeln. \r\nDas Nutzen von Kapazitäten der Energiedienstleister zur Umsetzung der Wärmewende und \r\nverfügbarem sowie bereitstehenden privaten Kapitals sollte insbesondere vor dem Hintergrund \r\nder engen Haushaltsmittel forciert werden. \r\n27.02.2025 Seite 4 von 6\r\nSCHAFFUNG EINES AUSGEWOGENEN RECHTSRAHMENS FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG \r\nDie Umsetzung der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz benö\u0002tigt großflächige sowie immense Investitionen, welche gerade von Energiedienstleistern und \r\nFernwärmebetreibern personell sowie finanziell gestützt werden können. Zudem ist die Wah\u0002rung von Transparenz und Verbraucherschutz eine wichtige Aufgabe und darf nicht in den Hin\u0002tergrund rücken. Daher sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese \r\nInteressen ausgewogen berücksichtigen. \r\nEs gilt hierfür einen Planungs- und Investitionssicherheit gebenden Rechtsrahmen zu schaffen, \r\nwelcher anderseits die Wärmewende durch Schaffung von Transparenz und Akzeptanzsteige\u0002rung stützen kann. Es darf jedoch nicht bis tief in die vertragliche Gestaltungsfreiheit der jeweils \r\nbetroffenen Wirtschaftszweige eingegriffen werden.\r\nWÄRMEVERSORGUNG & KOSTENNEUTRALITÄT ZEITGEMÄß ERNEUERN \r\nVorgaben der Wärmelieferungsverordnung und §556c BGB ein wesentliches Hemmnis für \r\nEnergiedienstleister, um Ihre Dienstleistungen marktgerecht anbieten zu können.\r\nWesentlich für die Überarbeitung der Kostenneutralität und der damit verbundenen Aufhebung \r\nder Diskriminierung von Energiedienstleistern ist die Kopplung an die zukünftigen Energiepreise \r\nunter Berücksichtigung der notwendigen höheren Investitionen sowie die Abkehr der rückwärts\u0002gerichteten Betrachtung. Die Regelung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung \r\nmuss folglich an die aktuelle Situation angepasst und endlich aktualisiert werden. Ohne diese \r\nwerden Umsetzungskapazitäten verschenkt, ganze Wirtschaftszweige benachteiligt und die \r\nWärmewende weiterhin ausgebremst.\r\nBILANZIERUNGSREGELN FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG VEREINHEITLICHEN UND ZENTRAL \r\nZUSAMMENFÜHREN\r\nFür Gebäudeeigentümer, Wärmenetzbetreiber, Energiedienstleister und weitere Akteure im Be\u0002reich von Wohn- und Nichtwohnimmobilien gibt es eine Vielzahl an nationalen und europäi\u0002schen Bilanzierungsregelungen. Die Erfüllung dieser erfordern neben einem hohen Aufwand \r\nteils auch ein hohes Abstraktionsvermögen und die Mitarbeit von verschiedenen Akteuren in der \r\nLieferkette. Diese sollten mittelfristig vereinheitlicht, reduziert und praxistauglich ausgestaltet \r\nwerden. \r\nWidersprüche können aktuell dazu führen, dass angestrebte und favorisierte Wärmeversor\u0002gungsysteme, wie beispielsweise Wärmenetze unattraktiver für Nutzer werden.\r\nMÖGLICHKEITEN DEZENTRALER KWK-ANLAGEN ZUR ENTLASTUNG VON VERTEILNETZE \r\nNUTZEN UND NETZAUSBAU ABSICHERN\r\nPetitum: Möglichkeiten der dezentralen KWK zur Entlastung der Netze und als systemischer \r\nBaustein der Wärmeversorgung weiterhin erhalten.\r\nDas regionale und lokale Verteilnetz ist nicht für die Transformation hin zu einer deutlichen Stei\u0002gerung der elektrischen Wärmebereitstellung ausgelegt und kann dem aktuell bestehenden \r\nAusbaupfaden der Erneuerbaren Energien nicht gerecht werden.\r\nDie Kombination von dezentralen KWK-Anlagen, Wärmepumpen und PV-Anlagen sichert die \r\nflächendeckende Wärmeversorgung aus einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien, ohne \r\ndie Stromnetze zu überlasten ab. Entsprechend sollte in der Überarbeitung des Gebäudeener\u0002giegesetzes die Möglichkeiten dieser Technologie umfassender einfließen und mit Blick auf den \r\nsystemischen Nutzen größere Beachtung finden.\r\n27.02.2025 Seite 5 von 6\r\nZudem hat die Verlängerung des KWKG einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit \r\nder Anlagen. Die aktuelle und kürzlich beschlossene Verlängerung des KWKG bis 2030 ist fak\u0002tisch leider nur eine Verlängerung bis zum 31.12 2026. Bis dahin müssen die neuen BHKW in \r\nBetrieb gegangen oder verbindlich bestellt sein, um eine Förderung zu erhalten. Das konterka\u0002riert die notwendigen Ausbauszenarien in den Verteilnetze. Dieser handwerkliche Missstand \r\nsollte noch 2025 korrigiert werden, um entsprechend notwendige Planungs- und Investitionssi\u0002cherheit zu geben.\r\nKAPAZITÄTEN UND RESSOURCEN EFFIZIENT NUTZEN\r\nDer aktuell bestehende regulatorische Rahmen sowie die unterschiedlichen regionalen Vorga\u0002ben binden wesentliche Kapazitäten an Fachpersonal. Vor dem Hintergrund des Fachkräfte\u0002mangels sollte die Prämisse ein sinnvoller und zielgerichteter Einsatz dieser Ressourcen sein.\r\nÜbergreifende und redundante Regulatorik bindet diese Fachkräfte. Daher sollte der Fokus \r\nschon darauf ausgelegt werden entsprechende Hemmnisse, welche schon vor dem Greifen der \r\nRegulatorik entstehen, frühzeitig flexibel zu lösen. Dies ohne das tiefgreifende regulatorische \r\nEingriffe notwendig werden. \r\nSICHERER PV-AUSBAU FÜR KOSTENGÜNSTIGE UND NACHHALTIGE ENERGIEVERSORGUNG\r\nDer Ausbau von Photovoltaik-Anlagen ist entscheidend für eine sichere, nachhaltige und kos\u0002teneffiziente Transformation der Energieversorgung – PV genießt eine hohe Akzeptanz und \r\nzählt mittlerweile zu den günstigsten Stromerzeugungsformen in Deutschland, Europa und welt\u0002weit. Für den langfristigen Erfolg sind stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit un\u0002abdingbar. In diesem Sinne sollten die Ausschreibungsmengen bis 2030 beibehalten werden.\r\nHANDLUNGSFELDER:\r\n1. NETZAUSBAU UND SPEICHERLÖSUNGEN\r\nNETZAUSBAU BESCHLEUNIGEN\r\nDa Verteilnetze an ihre Aufnahmekapazitäten stoßen, bietet der Einsatz von Freileitungen – die \r\ngrundsätzlich kostengünstiger gebaut werden können als Erdkabel – eine schnelle und wirt\u0002schaftliche Alternative. Dadurch sind auch Kostendämpfungen bei den Netzkosten und Netzent\u0002gelten zu erwarten.\r\nSPEICHERPOTENZIAL FÜR PV-PARKS UND GROßSPEICHER STAND-ALONE EFFIZIENT NUTZEN\r\nAktuell fehlen Regelungen für den netz- und systemdienlichen Speicherausbau. Die gezielte \r\nPrivilegierung von Großspeicher sowie die regulatorische Unterstützung innovativer Technolo\u0002gien (Batterien, Power-to-Gas), kann dazu beitragen Einspeisespitzen abzufedern. Zudem \r\nsollte der Baukostenzuschuss dringend auf den Prüfstand gestellt werden.\r\nINTEGRIERTE SPEICHERLÖSUNGEN:\r\nNeben der Förderung von Großspeichern und netzdienlichen Batterien müssen auch innovative \r\nTechnologien wie Power-to-Gas stärker in die Konzepte eingebunden werden, um das gesamte \r\nSpeicherpotenzial effizient zu nutzen. Dies unterstützt nicht nur die Abfederung von Einspeise\u0002spitzen, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und Flexibilität des Energiesystems bei.\r\n27.02.2025 Seite 6 von 6\r\n2. BÜROKRATIEABBAU UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN\r\nVEREINFACHTE VERFAHREN FÜR PV-FREIFLÄCHENANLAGEN\r\nPV-Freiflächenanlagen müssen nach der Flächenausweisung oftmals ein aufwändiges bau\u0002rechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Eine Lösung besteht darin, diese Anlagen in \r\nBauordnungen als eigene Kategorie zu definieren – mit vereinfachtem Prüfungsaufwand bzw. \r\nFreistellungsmöglichkeiten.\r\nDIGITALISIERUNG UND STANDARDISIERUNG VORANTREIBEN\r\nModerne, effiziente und digitalisierte Verfahren in den Bereichen Genehmigung, Kommunikation \r\nund Abrechnung können Realisierungszeiten verkürzen und die Kosten senken. Dies gilt insbe\u0002sondere für behördliche Prozesse wie Netzanschlussverfahren und -begehren.\r\n3. REGULATORISCHE ANPASSUNGEN UND FÖRDERMECHANISMEN\r\nANPASSUNG DES STROMMARKTDESIGNS:\r\nDas derzeitige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nur bis Ende 2026 beihilferechtlich ge\u0002nehmigt. Angesichts der langen Vorlaufzeiten von bis zu fünf Jahren für die Realisierung von \r\nPV-Freiflächen-Projekten führt dies zu erheblichen Unsicherheiten in der PV-Branche und bei \r\nInvestoren. Zur Sicherstellung der Investitionssicherheit sollten funktionierende Systeme weitge\u0002hend unangetastet bleiben, während Wettbewerb und der Einsatz von Power Purchase Agree\u0002ments (PPAs) verstärkt werden. Gleichzeitig sollten staatliche EE-Fördermechanismen nur \r\ndann zum Einsatz kommen, wenn liquide Märkte keine ausreichende Entwicklung ermöglichen.\r\nSTEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT\r\nAktuell entfällt bei der Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen zur Errichtung von PV\u0002Freiflächenanlagen der erbschaftsteuerliche Vorteil, da diese Flächen dann dem Grundvermö\u0002gen zugeordnet werden. Wirtschaftliche Anreize werden so konterkariert. Zur Steigerung des \r\nwirtschaftlichen Anreizes sollte hingegen eine Behandlung analog zu Agri-PV bundesweit er\u0002möglicht werden – das heißt, alle PV-Freiflächenanlagen werden beim Erbrecht als land- und \r\nforstwirtschaftliches Vermögen anerkannt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014255","regulatoryProjectTitle":"Bundesförderung Gebäude- & Wärmenetze (BEG & BEW) - Praxisnähe & Praktikabilität branchenübergreifend herstellen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/39/d2/485990/Stellungnahme-Gutachten-SG2503030006.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"27.02.2025 Seite 1 von 6\r\nKurz-Empfehlungen für die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Energiewende\r\nin den Koalitionsverhandlungen \r\nStand 27.02.2025\r\nVORBEMERKUNG\r\nIm Zentrum der Fortentwicklung der Energiewende stehen neben den Richtlinien und Umset\u0002zungen des europäischen Green Deal auch die Transformation des heimischen Energiesys\u0002tems. Dabei rücken sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die wirtschaftliche \r\nStabilität und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa in den Fokus.\r\nAufgrund der Vielzahl zu berücksichtigender regulatorischer Anforderungen besteht häufig ein \r\nenger Zusammenhang zwischen verschiedenen Regelungen. Dabei stellt es eine wesentliche \r\nHerausforderung dar, die einheitliche Umsetzung stets im Blick zu behalten. Der Abgleich von \r\nInstrumenten sowie die Bestimmung der relevanten Adressatenkreise sind dabei von besonde\u0002rer Bedeutung. Darüber hinaus sollte in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation der Fokus \r\ndarauf liegen, neue Impulse zu setzen, anstatt Unternehmen zu überfordern.\r\nRedundante und übermäßige Regulatorik beschränkt die Entwicklung von marktwirtschaftlichen \r\nModellen, bindet personelle Umsetzungskapazitäten und notwendiges Investitionskapital. Die \r\ngewaltige vor uns liegende Aufgabe kann jedoch ohne diese Kapazitäten nicht gelingen. \r\nWesentlich für den Erfolg dieser Aufgabe ist ebenfalls die Ausgestaltung eines Planungs- und \r\nInvestitionssicherheit bietenden Rahmens, welcher den Grundstein für notwendige Investitionen \r\nin Erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen legt. \r\nPOSITIONIERUNGEN\r\nCHANCEN BEIM ÜBERGANG ZUM EUROPÄISCHEN EMISSIONSHANDEL NUTZEN\r\nAktuell steht Deutschland vor der Herausforderung der Integration des Gebäude- & Verkehrs\u0002sektors (2027) in das europäische Emissionshandelssystem. Der nationale Emissionshandel \r\n(nEHS) soll entsprechend perspektivisch im ETS 2 aufgehen.\r\nPetitum: Die verursachergerechte Verteilung der Kosten und die verstärkte Nutzung der CO2-\r\nBepreisung ist ein geeignetes Instrument, um ein schon heute stark einengendes Ordnungs\u0002recht nicht noch weiter auszubauen. Das Ziel sollte im sukzessiven Abbau des Ordnungsrechts \r\nliegen. Die CO2-Bepreisung kann, auch ohne ein zu enges Regulatorik-Korsett, Impulse auf\u0002grund der Wirkungsweise setzen.\r\nGEBÄUDEENERGIEGESETZ - PLANUNGS- & INVESTITIONSSICHERHEIT HERSTELLEN SOWIE \r\nTECHNOLOGIEOFFENE UMSETZUNG ERMÖGLICHEN \r\nDie vergangenen Jahre haben die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Planungs- & Inves\u0002titionssicherheit grundlegend aufgezeigt. Eine gezielte Abänderung des Gebäudeenergiegeset\u0002zes und eine technologisch offene Ausgestaltung ohne hohe bürokratische Hürden ist zielfüh\u0002rend. Die komplette Abschaffung halten wir jedoch für ein nicht geeignetes Mittel und würden \r\nden Markt nur zusätzlich verunsichern. Geltendes EU-Recht legt hierfür die Grundlage. \r\nPetitum: Eine Abänderung des Gebäudeenergiegesetzes sollte sich an technisch sinnvollen \r\nLösungen orientieren und in der Umsetzung so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden. \r\nEin Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Effizienz ist hierfür ebenso notwendig wie die mit\u0002tel- und langfristige Wirkung sowie Zielerreichung. \r\n27.02.2025 Seite 2 von 6\r\nNachfolgende Änderungen regen wir an: \r\n• ERFÜLLUNGSOPTIONEN – 65% REGELUNG \r\nSchon im Gebäude eingebrachte Energie sollte nicht ungenutzt gelassen werden. Insbe\u0002sondere die Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung als erneuerbarer Anteil der \r\nWärmeversorgung.\r\n• §§ 60B & 60C HYDRAULISCHER ABGLEICH UND VORGABEN FÜR DIE UMSETZUNG \r\nDIGITALER SYSTEME\r\nDie notwendigen Nachweisverfahren sollten praxistauglicher ausgestaltet werden und be\u0002sonders die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigen. Die umfangreiche und re\u0002dundante Berechnung in der Theorie durch komplexe Verfahren, wie raumweise Heizlast\u0002berechnung oder hydraulische Rohrnetzberechnung im Bestand ist für die Umsetzung ein \r\nwesentliches Hemmnis und zusätzlich ein Kostentreiber. Die durch passgenaue digitale \r\nLösungsansätze entstehende Flexibilität, erfasste Messdaten und dauerhafte Anpassung \r\nan das hydraulische System sollten nicht durch zusätzliche Bürokratie wieder konterka\u0002riert werden. \r\n• §71A GEBÄUDEAUTOMATION \r\nBestehende rechtliche Unsicherheit insbesondere mit dem Blick auf die Erfüllung der Ge\u0002bäudeautomationsgrade und deren Zusammenwirken untereinander und über die Ge\u0002werke hinweg muss abgeschafft und somit klargestellt sowie mit den Ausnahmen in Ein\u0002klang gebracht werden. \r\n• §71F ANFORDERUNGEN AN BIOMASSE UND WASSERSTOFF\r\nDer Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von aktu\u0002ellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. Eine Abschaffung des Maisde\u0002ckels führt zu einem Absenken der Gestehungskosten und erhöht die Wirtschaftlichkeit\r\nder Erzeugung von Biogas. Folgerichtig wird gleichzeitig der Förderbedarf im Rahmen der \r\nEEG-Umlage abgesenkt.\r\nBIOGAS - NOTWENDIGE WEITERENTWICKLUNG DES BIOGASPAKETS\r\nPetitum: Biogas ist ein begrenzt verfügbarer Energieträger in Deutschland. Diesen gilt es ge\u0002zielt und intelligent zur Diversifizierung und unter Nutzung der vorhandenen Potenziale zur flexi\u0002bilisierten Energieerzeugung einzusetzen. In Verbindung mit KWK-Anlagen kann ein wesentli\u0002cher Beitrag zur dezentralen Unterstützung der Netze erbracht werden. Hierfür ist jedoch Pla\u0002nungs- und Investitionssicherheit von zentraler Bedeutung.\r\n• Es muss in langen Investitionszyklen von mindestens 10 Jahren gedacht werden damit \r\nsich die Anlagen refinanzieren. Daher ist die Planungs- und Investitionssicherheit ein \r\nwesentliches Anliegen. Insbesondere wenn eine stetig steigende Überbauung der Anla\u0002gen zum Ausgleich der Residuallast angestrebt wird. Ein klares Bekenntnis zur Bioener\u0002gie ist daher unbedingt notwendig.\r\n• Der Maisdeckel ist in seiner Wirkungsweise und angedachten Lenkungswirkung von ak\u0002tuellen Bedingungen in der Landwirtschaft überholt worden. \r\nDie Aufhebung des Maisdeckels würde dazu führen, dass die Gestehungskosten für die \r\nErzeugung von Biogas verringert und somit gleichzeitig der Förderbedarf über die EEG\u0002Umlage reduziert werden. Mit Blick auf die engen Haushaltsmittel lässt sich mit einer \r\nAufhebung des Maisdeckels zudem Spielraum für andere Projekte heben.\r\n27.02.2025 Seite 3 von 6\r\n• Lange Genehmigungszeiten von in der Regel von mehreren Jahren sind nicht praxisnah. \r\nIn Verbindung mit dem erst nach dem Zuschlag möglichen Start der Genehmigungspla\u0002nung sind die zeitlichen Vorgaben sehr eng, um entsprechende Auflagen einhalten zu \r\nkönnen. Entsprechend sollten die Genehmigungsverfahren entsprechend entschlackt \r\nund auf ein technisch notwendiges Maß reduziert werden. \r\n• Neben einer Erhöhung der Ausschreibemengen ist der Flexibilitätszuschlag mit 100 € / \r\nkW bei steigenden Preisen für die einzubringenden Rohstoffe ohne die Aufhebung des \r\nMaisdeckels leider noch zu gering. Zielmarke sollten 120 € kW sein. Hier wurden im Bio\u0002massepaket wesentliche Fortschritte erreicht, welche es weiter zu begleiten gilt. \r\nFÖRDERUNG PLANUNGSSICHER AUFSTELLEN UND AUF EFFIZIENZ AUSRICHTEN\r\nBegrenzte finanzielle Mittelausstattung im Haushalt und Klima & Transformationsfonds bedin\u0002gen einen effizienten Fördermitteleinsatz. Ein Paradigmenwechsel von kleinteiligen Regelungen \r\nund technologiespezifischen Förderprogrammen zu großflächig einfach verfügbaren sowie auf \r\nFördereffizienz ausgerichteten Programmen scheint geboten. Dies sollte jedoch nicht Ad Hoc, \r\nsondern schrittweise und mit einem klar aufgestellten Zeitplan erfolgen. Insbesondere um Unsi\u0002cherheit und einen \"Run\" auf bestehende Programme zu vermeiden. \r\nAls mögliche Ergänzung regen wir die Prüfung der steuerlichen Förderung in Form der Sonder\u0002Afa an. Wesentlich bei dieser Umstellung ist den bestehenden bürokratischen Aufwand und \r\nHürden in Form von kleinteiligen Regelungen abzubauen und auf ein Minimum zu reduzieren.\r\nSOZIALE AUSRICHTUNG VON MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER WÄRMEWENDE \r\nDie soziale Komponente in der Umsetzung der Wärmeplanung wird ein relevanter Einflussfaktor \r\nfür deren Akzeptanz und Erfolg sein. Wichtig ist es verloren gegangenes Vertrauen wiederzuge\u0002winnen und die Entwicklung von Geschäftsmodellen anzustoßen. Zu diesem Zweck regen wir \r\nan die Förderung mit der gezielten Unterstützung vulnerabler Gruppen zu verbinden. Hierbei ist \r\nes wichtig die richtigen Impulse in der Förderung zu setzen und den Kommunen gezielte Hilfe\u0002stellungen an die Hand zu geben, welche auch gezielt das Verbrauchsverhalten adressieren.\r\nReduzierungen und Entlastungen sollten immer in Bezug zur Energieversorgung (Strom & \r\nWärme) stehen und nicht für Einmalzahlungen ohne Bezug zur Emissionsminderung erfolgen. \r\nGLEICHSTELLUNG VON ENERGIEDIENSTLEISTERN - UMSETZUNGEN AM MARKT \r\nBESCHLEUNIGEN UND KAPAZITÄTEN ENTFESSELN \r\nEin allgemeines Gleichstellungsgebot für Energiedienstleistungen sollte in das EDL-G aufge\u0002nommen und Energiedienstleister endlich diskriminierungsfrei gestellt werden. Diese Anpas\u0002sung an geltendes EU-Recht (Artikel 28 EED) ist längst überfällig. \r\nIn diesem Rahmen den gleichwertigen Zugang zu Förderprogrammen ermöglichen und grund\u0002legende Hemmnisse, wie die Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung abbauen und zeit\u0002gemäß regeln. \r\nDas Nutzen von Kapazitäten der Energiedienstleister zur Umsetzung der Wärmewende und \r\nverfügbarem sowie bereitstehenden privaten Kapitals sollte insbesondere vor dem Hintergrund \r\nder engen Haushaltsmittel forciert werden. \r\n27.02.2025 Seite 4 von 6\r\nSCHAFFUNG EINES AUSGEWOGENEN RECHTSRAHMENS FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG \r\nDie Umsetzung der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz benö\u0002tigt großflächige sowie immense Investitionen, welche gerade von Energiedienstleistern und \r\nFernwärmebetreibern personell sowie finanziell gestützt werden können. Zudem ist die Wah\u0002rung von Transparenz und Verbraucherschutz eine wichtige Aufgabe und darf nicht in den Hin\u0002tergrund rücken. Daher sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese \r\nInteressen ausgewogen berücksichtigen. \r\nEs gilt hierfür einen Planungs- und Investitionssicherheit gebenden Rechtsrahmen zu schaffen, \r\nwelcher anderseits die Wärmewende durch Schaffung von Transparenz und Akzeptanzsteige\u0002rung stützen kann. Es darf jedoch nicht bis tief in die vertragliche Gestaltungsfreiheit der jeweils \r\nbetroffenen Wirtschaftszweige eingegriffen werden.\r\nWÄRMEVERSORGUNG & KOSTENNEUTRALITÄT ZEITGEMÄß ERNEUERN \r\nVorgaben der Wärmelieferungsverordnung und §556c BGB ein wesentliches Hemmnis für \r\nEnergiedienstleister, um Ihre Dienstleistungen marktgerecht anbieten zu können.\r\nWesentlich für die Überarbeitung der Kostenneutralität und der damit verbundenen Aufhebung \r\nder Diskriminierung von Energiedienstleistern ist die Kopplung an die zukünftigen Energiepreise \r\nunter Berücksichtigung der notwendigen höheren Investitionen sowie die Abkehr der rückwärts\u0002gerichteten Betrachtung. Die Regelung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung \r\nmuss folglich an die aktuelle Situation angepasst und endlich aktualisiert werden. Ohne diese \r\nwerden Umsetzungskapazitäten verschenkt, ganze Wirtschaftszweige benachteiligt und die \r\nWärmewende weiterhin ausgebremst.\r\nBILANZIERUNGSREGELN FÜR DIE WÄRMEVERSORGUNG VEREINHEITLICHEN UND ZENTRAL \r\nZUSAMMENFÜHREN\r\nFür Gebäudeeigentümer, Wärmenetzbetreiber, Energiedienstleister und weitere Akteure im Be\u0002reich von Wohn- und Nichtwohnimmobilien gibt es eine Vielzahl an nationalen und europäi\u0002schen Bilanzierungsregelungen. Die Erfüllung dieser erfordern neben einem hohen Aufwand \r\nteils auch ein hohes Abstraktionsvermögen und die Mitarbeit von verschiedenen Akteuren in der \r\nLieferkette. Diese sollten mittelfristig vereinheitlicht, reduziert und praxistauglich ausgestaltet \r\nwerden. \r\nWidersprüche können aktuell dazu führen, dass angestrebte und favorisierte Wärmeversor\u0002gungsysteme, wie beispielsweise Wärmenetze unattraktiver für Nutzer werden.\r\nMÖGLICHKEITEN DEZENTRALER KWK-ANLAGEN ZUR ENTLASTUNG VON VERTEILNETZE \r\nNUTZEN UND NETZAUSBAU ABSICHERN\r\nPetitum: Möglichkeiten der dezentralen KWK zur Entlastung der Netze und als systemischer \r\nBaustein der Wärmeversorgung weiterhin erhalten.\r\nDas regionale und lokale Verteilnetz ist nicht für die Transformation hin zu einer deutlichen Stei\u0002gerung der elektrischen Wärmebereitstellung ausgelegt und kann dem aktuell bestehenden \r\nAusbaupfaden der Erneuerbaren Energien nicht gerecht werden.\r\nDie Kombination von dezentralen KWK-Anlagen, Wärmepumpen und PV-Anlagen sichert die \r\nflächendeckende Wärmeversorgung aus einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien, ohne \r\ndie Stromnetze zu überlasten ab. Entsprechend sollte in der Überarbeitung des Gebäudeener\u0002giegesetzes die Möglichkeiten dieser Technologie umfassender einfließen und mit Blick auf den \r\nsystemischen Nutzen größere Beachtung finden.\r\n27.02.2025 Seite 5 von 6\r\nZudem hat die Verlängerung des KWKG einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit \r\nder Anlagen. Die aktuelle und kürzlich beschlossene Verlängerung des KWKG bis 2030 ist fak\u0002tisch leider nur eine Verlängerung bis zum 31.12 2026. Bis dahin müssen die neuen BHKW in \r\nBetrieb gegangen oder verbindlich bestellt sein, um eine Förderung zu erhalten. Das konterka\u0002riert die notwendigen Ausbauszenarien in den Verteilnetze. Dieser handwerkliche Missstand \r\nsollte noch 2025 korrigiert werden, um entsprechend notwendige Planungs- und Investitionssi\u0002cherheit zu geben.\r\nKAPAZITÄTEN UND RESSOURCEN EFFIZIENT NUTZEN\r\nDer aktuell bestehende regulatorische Rahmen sowie die unterschiedlichen regionalen Vorga\u0002ben binden wesentliche Kapazitäten an Fachpersonal. Vor dem Hintergrund des Fachkräfte\u0002mangels sollte die Prämisse ein sinnvoller und zielgerichteter Einsatz dieser Ressourcen sein.\r\nÜbergreifende und redundante Regulatorik bindet diese Fachkräfte. Daher sollte der Fokus \r\nschon darauf ausgelegt werden entsprechende Hemmnisse, welche schon vor dem Greifen der \r\nRegulatorik entstehen, frühzeitig flexibel zu lösen. Dies ohne das tiefgreifende regulatorische \r\nEingriffe notwendig werden. \r\nSICHERER PV-AUSBAU FÜR KOSTENGÜNSTIGE UND NACHHALTIGE ENERGIEVERSORGUNG\r\nDer Ausbau von Photovoltaik-Anlagen ist entscheidend für eine sichere, nachhaltige und kos\u0002teneffiziente Transformation der Energieversorgung – PV genießt eine hohe Akzeptanz und \r\nzählt mittlerweile zu den günstigsten Stromerzeugungsformen in Deutschland, Europa und welt\u0002weit. Für den langfristigen Erfolg sind stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit un\u0002abdingbar. In diesem Sinne sollten die Ausschreibungsmengen bis 2030 beibehalten werden.\r\nHANDLUNGSFELDER:\r\n1. NETZAUSBAU UND SPEICHERLÖSUNGEN\r\nNETZAUSBAU BESCHLEUNIGEN\r\nDa Verteilnetze an ihre Aufnahmekapazitäten stoßen, bietet der Einsatz von Freileitungen – die \r\ngrundsätzlich kostengünstiger gebaut werden können als Erdkabel – eine schnelle und wirt\u0002schaftliche Alternative. Dadurch sind auch Kostendämpfungen bei den Netzkosten und Netzent\u0002gelten zu erwarten.\r\nSPEICHERPOTENZIAL FÜR PV-PARKS UND GROßSPEICHER STAND-ALONE EFFIZIENT NUTZEN\r\nAktuell fehlen Regelungen für den netz- und systemdienlichen Speicherausbau. Die gezielte \r\nPrivilegierung von Großspeicher sowie die regulatorische Unterstützung innovativer Technolo\u0002gien (Batterien, Power-to-Gas), kann dazu beitragen Einspeisespitzen abzufedern. Zudem \r\nsollte der Baukostenzuschuss dringend auf den Prüfstand gestellt werden.\r\nINTEGRIERTE SPEICHERLÖSUNGEN:\r\nNeben der Förderung von Großspeichern und netzdienlichen Batterien müssen auch innovative \r\nTechnologien wie Power-to-Gas stärker in die Konzepte eingebunden werden, um das gesamte \r\nSpeicherpotenzial effizient zu nutzen. Dies unterstützt nicht nur die Abfederung von Einspeise\u0002spitzen, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und Flexibilität des Energiesystems bei.\r\n27.02.2025 Seite 6 von 6\r\n2. BÜROKRATIEABBAU UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN\r\nVEREINFACHTE VERFAHREN FÜR PV-FREIFLÄCHENANLAGEN\r\nPV-Freiflächenanlagen müssen nach der Flächenausweisung oftmals ein aufwändiges bau\u0002rechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Eine Lösung besteht darin, diese Anlagen in \r\nBauordnungen als eigene Kategorie zu definieren – mit vereinfachtem Prüfungsaufwand bzw. \r\nFreistellungsmöglichkeiten.\r\nDIGITALISIERUNG UND STANDARDISIERUNG VORANTREIBEN\r\nModerne, effiziente und digitalisierte Verfahren in den Bereichen Genehmigung, Kommunikation \r\nund Abrechnung können Realisierungszeiten verkürzen und die Kosten senken. Dies gilt insbe\u0002sondere für behördliche Prozesse wie Netzanschlussverfahren und -begehren.\r\n3. REGULATORISCHE ANPASSUNGEN UND FÖRDERMECHANISMEN\r\nANPASSUNG DES STROMMARKTDESIGNS:\r\nDas derzeitige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nur bis Ende 2026 beihilferechtlich ge\u0002nehmigt. Angesichts der langen Vorlaufzeiten von bis zu fünf Jahren für die Realisierung von \r\nPV-Freiflächen-Projekten führt dies zu erheblichen Unsicherheiten in der PV-Branche und bei \r\nInvestoren. Zur Sicherstellung der Investitionssicherheit sollten funktionierende Systeme weitge\u0002hend unangetastet bleiben, während Wettbewerb und der Einsatz von Power Purchase Agree\u0002ments (PPAs) verstärkt werden. Gleichzeitig sollten staatliche EE-Fördermechanismen nur \r\ndann zum Einsatz kommen, wenn liquide Märkte keine ausreichende Entwicklung ermöglichen.\r\nSTEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT\r\nAktuell entfällt bei der Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen zur Errichtung von PV\u0002Freiflächenanlagen der erbschaftsteuerliche Vorteil, da diese Flächen dann dem Grundvermö\u0002gen zugeordnet werden. Wirtschaftliche Anreize werden so konterkariert. Zur Steigerung des \r\nwirtschaftlichen Anreizes sollte hingegen eine Behandlung analog zu Agri-PV bundesweit er\u0002möglicht werden – das heißt, alle PV-Freiflächenanlagen werden beim Erbrecht als land- und \r\nforstwirtschaftliches Vermögen anerkannt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017701","regulatoryProjectTitle":"Standort- & Wettbewerbsbedingungen für Solar und Energiespeicher wettbewerbsfähig halten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c7/f6/600540/Stellungnahme-Gutachten-SG2508110023.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Betreff: Handlungsbedarf beim Netzanschluss von Batteriespeichern – Beispiel Bayernwerk Netz\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin, \r\nsehr geehrte Frau Reiche,\r\ndie erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist auf flexible, dezentrale und wirtschaftlich tragfähige Speicherlösungen angewiesen. Batteriespeicher leisten einen netzdienlichen Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien, ganz ohne Förderbedarf. In der Praxis scheitert ihre Umsetzung jedoch häufig an langwierigen Netzanschlussverfahren.\r\nVor diesem Hintergrund engagiert sich die Elevion Group gezielt für den Ausbau intelligenter Speicherlösungen. Mit 1,3 Mrd. Euro Umsatz und über 5000 Mitarbeitern zählen wir zu den zehn größten Anbietern integrierter Energielösungen in Europa und treiben die Transformation des Energiesystems konsequent voran. Mit der Integration von BELECTRIC, einem führenden EPC-Dienstleister für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Batteriespeicher mit Hauptsitz im unterfränkischen Kolitzheim, verfügen wir über langjährige Projekterfahrung. Nun investieren wir erstmals auch direkt in eigene Batteriespeicherprojekte.\r\nMit über 200 Millionen Euro Projektvolumen in unserer aktuellen Speicherpipeline bekennen wir uns klar zum Standort Deutschland. Ein konkretes Beispiel: Unser 40-MW-Batteriespeicherprojekt in Kolitzheim im Gebiet der Bayernwerk Netz. Ein Umspannwerk ist dort bereits vorhanden, über das einer unserer PV-Parks mit über 90 MW Leistung ans Netz angeschlossen ist. Doch trotz wiederholter Nachfrage und Offenheit für flexible Betriebsmodelle warten wir seit Juli 2024 auf eine Rückmeldung des Netzbetreibers.\r\nDieses Projekt steht exemplarisch für ein strukturelles Problem, das dem Standort Deutschland schadet: Der schleppende Netzanschluss bremst den dringend benötigten Markthochlauf von Speichern. Das hat auch Auswirkungen auf zukünftige Investitionsentscheidungen. \r\nHier besteht deshalb dringender gesetzlicher Handlungsbedarf. Die laufende EnWG-Novelle bietet eine Chance, den Markthochlauf von Speichern zu fördern. Aus unserer Sicht braucht es:\r\n•\tFrühzeitige Transparenz über Netzanschlussbedingungen und verfügbare Kapazitäten – digital und standardisiert,\r\n•\tverbindliche Fristen für die Bearbeitung von Anschlussanfragen,\r\n•\tSanktionsmechanismen bei unangemessener Verzögerung oder Untätigkeit,\r\n•\taber auch die Eindämmung spekulativer Anfragen, um Kapazitäten für ernstgemeinte Projekte zu sichern.\r\nDiese Maßnahmen würden verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und zukunftsfähige Projekte voranbringen.\r\nWir würden uns sehr freuen, wenn Sie das Thema im weiteren Gesetzgebungsprozess aufgreifen. Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen und Ihrem Team jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nJaroslav Macek\r\nCEO Elevion Group"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017701","regulatoryProjectTitle":"Standort- & Wettbewerbsbedingungen für Solar und Energiespeicher wettbewerbsfähig halten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/96/f4/632250/Stellungnahme-Gutachten-SG2510240001.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"14.09.2025 Seite 1 von 5\r\nNeue Rechtslage bedroht Geschäftsmodelle der dezentralen Energiewende\r\nStand 24. September 2025\r\nVORBEMERKUNG\r\nMit den Urteilen des Europäischen- (C-293/23, Urteil vom 28. November 2024) und Bundesge\u0002richtshofs (EnVR 83/20, Urteil vom 13. Mai 2025) sowie der am 03. Juli 2025 veröffentlichten \r\nBegründung zum Urteil des BGH wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der tiefgreifende Auswir\u0002kungen auf die Auslegung und praktische Anwendung des Konzepts „Kundenanlage“ hat. Diese \r\nstellt eine ausdrückliche Abkehr von bisheriger Rechtsprechung zur Einstufung von Energiean\u0002lagen als Kundenanlagen nach §3 Nr. 24a EnWG dar. Zudem besteht die Gefahr der Übertra\u0002gung der Entscheidungsgründe auf §3 Nr. 24b EnWG. \r\nDie Entscheidung betrifft nicht nur einzelne Projekte, sondern stellt für ganze Quartierskonzepte \r\nein ernstzunehmendes Risiko dar: Versorgungsmodelle, die auf dezentraler Stromerzeugung \r\nund -nutzung innerhalb von Quartieren oder Wohnanlagen beruhen, sehen sich mit neuen regu\u0002latorischen Unsicherheiten konfrontiert. Diese Entwicklung steht im deutlichen Widerspruch zu \r\nden energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesrepublik und zur europäischen Transforma\u0002tion des Energiesystems.\r\nUm die Energiewende weiter voranzubringen, Verbraucher nachhaltig zu entlasten sowie Ak\u0002zeptanz für die Energiewende zu sichern, ist jetzt ein klarer sowie rechtssicherer Investitions\u0002rahmen erforderlich.\r\nPETITUM\r\nKONKRETE VORSCHLÄGE IN DER FORMULIERUNGSHILFE IM ANHANG\r\nBestandsschutz \r\nUmfassender sowie rückwirkender Bestandsschutz für bestehende Projekte. Unternehmen, \r\nInvestoren und Verbraucher müssen sich auf die Verlässlichkeit früherer gesetzlicher und re\u0002gulatorischer Rahmenbedingungen stützen können.\r\nErgänzende gesetzliche Klarstellung sowie Definition in der aktuellen EnWG-Novelle, dass \r\na) Hausverteilanlagen als Teil der gebäudeeigenen Elektroinfrastruktur nicht als Energie\u0002versorgungsnetze im Sinne des EnWG gelten, sondern vielmehr eindeutig die Anfor\u0002derungen an Kundenanlagen erfüllen. \r\nb) der Betrieb einer zur Eigenversorgung bestimmten Anlage nach §3 Nr. 24b EnWG \r\ndurch einen Dritten Energiedienstleister unschädlich ist sowie die Einstufung als Kun\u0002denanlage in diesen Fällen auch Gültigkeit behält. \r\nZukünftige europarechtliche Rahmenbedingungen \r\nZukunftssichere Integration der Definition sowie Übernahme der bestehenden Kriterien der \r\nKundenanlange aus §3 Nr. 24a & 24b EnWG sowie Integration der Versorgung durch einen \r\nDritten mittels Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EltRL).\r\n14.09.2025 Seite 2 von 5\r\nBEDEUTUNG DEZENTRALER KUNDENANLAGEN FÜR VERSORGUNGSSICHERHEIT UND \r\nENERGIEWENDE\r\nKundenanlagen sind heute mehr als ein rechtliches Konstrukt. Sie sind ein bewährter und inno\u0002vationsfreundlicher Rahmen für nachhaltige Energieversorgung vor Ort. Insbesondere im Rah\u0002men von Mieterstrommodellen oder Quartierslösungen ermöglichen sie es, lokal erzeugten \r\nStrom direkt an Verbraucher weiterzugeben, ohne diesen Umweg über das öffentliche Netz füh\u0002ren zu müssen – eine Struktur, die sowohl volkswirtschaftlich effizient als auch klimapolitisch \r\nsinnvoll ist.\r\nUnternehmen wie die Elevion Group, Immobilienbestandshalter und vergleichbare Marktakteure \r\nhaben auf dieser Grundlage tragfähige Geschäftsmodelle entwickelt. Die Idee ist einfach und \r\neffektiv: Strom dort verbrauchen, wo er erzeugt wird – und überschüssige Mengen, die vor Ort \r\nnicht nutzbar sind, in das Netz einspeisen. Diese Einspeisung erfolgt nicht vorrangig oder sys\u0002tembelastend, sondern ist das Ergebnis einer optimierten, lokal ausgerichteten Fahrweise der \r\nAnlagen. Dennoch droht gerade diese Restmenge künftig mit einem Einspeiseentgelt belastet \r\nzu werden – eine Maßnahme, die wirtschaftlich genau dort ansetzt, wo der Endverbraucher di\u0002rekt durch Kostenreduzierungen profitiert.\r\nEIN SICH ABZEICHNENDER SYSTEMBRUCH MIT WEITREICHENDEN FOLGEN\r\nFür bestehende Projekte bedeutet das aktuelle Urteil des BGH enorme Unsicherheit. Aktuell be\u0002stehen keine Handlungsvorgaben oder Richtlinien, welche eine Orientierung zuließen. Die wirt\u0002schaftlichen Folgen, ohne Bestandsschutz, wären beträchtlich. Eine zusätzliche Belastung der \r\nEinspeisung führt dazu, dass innovative Versorgungskonzepte ihre Rentabilität verlieren. Eine \r\nVielzahl an Projekten, welche unter klaren Rahmenbedingungen entwickelt und finanziert wur\u0002den, würden nachträglich in Schieflage geraten – und das in einem Zeitraum, in dem die Trans\u0002formation der Energieversorgung dringend auf Tempo und Investitionssicherheit angewiesen \r\nist.\r\nHinzu kommt: Dezentral erzeugter Strom erfüllt zunehmend auch eine sektorübergreifende \r\nFunktion. Er wird nicht nur für Haushalts- und Gewerbestrom genutzt, sondern auch zur Versor\u0002gung von Wärmepumpen und Gebäudetechnik. Insbesondere auch die Sektorkopplung –\r\nSchlüsselelement der Klimastrategie, erfordert jedoch tragfähige Erlösmodelle. Wenn die Wirt\u0002schaftlichkeit solcher Konzepte durch neue Belastungen untergraben wird, entfällt nicht nur ein \r\nkonkreter Geschäftsansatz, sondern auch ein Teil eines entscheidenden Elements der Energie\u0002wende.\r\nBesonders kritisch: Viele dieser Lösungen bieten den Endkunden bereits heute reale Vorteile\r\nin Form von Mieterstrommodellen. Sie sorgen für preisliche Entlastung, fördern die Akzeptanz \r\ndurch lokale Partizipation und stabilisieren das Stromnetz durch Erzeugungsnähe. Zudem för\u0002dern sie die dringend gebotene Gleichstellung von Bewohnern in Mehrfamilienhäusern mit Be\u0002wohner von Einfamilienhäusern. Gerade vor dem Hintergrund, dass direkte Entlastungen der \r\nStrompreise durch steuerpolitische Instrumente, wie eine Reform der Stromsteuer politisch \r\nschwer durchsetzbar erscheinen, ist es umso unverständlicher, warum funktionierende Alterna\u0002tiven auf lokaler Ebene nun ausgebremst werden sollen.\r\n14.09.2025 Seite 3 von 5\r\nBESTANDSSCHUTZ, PLANUNGSSICHERHEIT UND KLARE PERSPEKTIVEN ERFORDERLICH\r\nVor diesem Hintergrund fordern wir mit Nachdruck einen umfassenden, rückwirkenden Be\u0002standsschutz für bestehende Projekte. Unternehmen und Investoren müssen sich auf die Ver\u0002lässlichkeit früherer gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen sowie derer aner\u0002kannter Auslegungen verlassen können. Ein rückwirkender Eingriff, wie er nun indirekt durch \r\ndas Urteil droht, gefährdet nicht nur einzelne Projekte, sondern das Vertrauen in den gesamten \r\nSektor.\r\nZudem braucht es für Neubauvorhaben, insbesondere bei der Planung von Quartieren, klare \r\nund zukunftsfähige Rahmenbedingungen. Die gegenwärtige Unsicherheit wirkt bereits jetzt wie \r\neine Investitionsbremse. Gerade in der Phase, in der Städte und Kommunen auf lokale Lösun\u0002gen für Strom, Wärme und Mobilität setzen, ist ein Rückzug aus diesem dezentralen Versor\u0002gungskonzept fatal.\r\nAuch die europarechtliche Komplexität darf kein Vorwand sein, um nationale Handlungsspiel\u0002räume ungenutzt zu lassen. Der politische Wille, innovative Versorgungskonzepte zu erhalten \r\nund weiterzuentwickeln, muss sich in einer aktiven und differenzierten Regulierung widerspie\u0002geln. Die Einordnung von Kundenanlagen muss mit dem übergeordneten Ziel der Energie\u0002wende in Einklang stehen – nicht gegen sie arbeiten.\r\nFAZIT: VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN – DEZENTRALE ENERGIE STÄRKEN\r\nDie Transformation des Energiesystems ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt – aber sie ge\u0002lingt nur, wenn auch privatwirtschaftliches Engagement Raum bekommt. Kundenanlagen haben \r\nbewiesen, dass sie funktionierende, skalierbare und akzeptierte Lösungen bieten. Wer diese \r\nStrukturen gefährdet, riskiert einen erheblichen Rückschritt bei der Dezentralisierung sowie ver\u0002brauchernahen Umsetzung der Energieversorgung.\r\nDie Politik ist jetzt gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit \r\ndezentraler Modelle zu sichern. Es wäre volkswirtschaftlich kontraproduktiv, wenn diese leis\u0002tungsfähigen Strukturen durch neue Belastungen beschädigt würden – während gleichzeitig Mil\u0002liarden an Fördermitteln für neue Lösungen bereitgestellt werden, die exakt dieselben Ziele ver\u0002folgen.\r\n14.09.2025 Seite 4 von 5\r\nFORMULIERUNGSHILFE\r\nLösungsvorschlag für die zukünftige Einstufung als Kundenanlage: \r\nObwohl es sich um eine Einzelfallentscheidung zu einem konkreten Projekt handelt, stellt die \r\nUrteilsbegründung jedoch dar, dass es nur um eine Kundenanlage handeln kann, wenn eine \r\nEnergieanlage nicht zugleich Verteilnetz ist. Ein Verteilnetz im Sinne der EU-Richtlinie über den \r\nElektrizitäts-Binnenmarkt (EU 2019/944) liegt demzufolge bereits vor, wenn ein Netz, das der \r\nWeiterleitung von Elektrizität mittels Hoch-, Mittel- oder Niederspannung dient und dieses zum \r\nVerkauf an Großhändler sowie Endkunden bestimmt ist. Die bisherigen Kriterien zur Bestim\u0002mung einer Kundenanlage können aufgrund der einheitlichen Auslegung des unionsrechts nicht \r\nmehr herangezogen werden. \r\nDaher schlagen wir neben einem umfassenden sowie rückwirkenden Bestandsschutz für beste\u0002hende Projekte auch nachfolgende Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der \r\nElektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EltRL) vor. Entsprechende Änderungen und Ergänzungen sol\u0002len Rechtssicherheit auf europäischer und nationaler Ebene geben sowie beide Regularien bes\u0002ser aufeinander abstimmen. Missverständnisse und Wiedersprüche würden somit vermieden\r\nsowie die rechtskonforme nationale Umsetzung ermöglicht.\r\nÄnderungsvorschläge sind kursiv hervorgehoben.\r\nA) ANERKENNUNG VON HAUSVERTEILLEITUNGEN ALS TEIL DER GEBÄUDEEIGENEN \r\nELEKTROINFRASTRUKTUR\r\nAnpassung und Ergänzung der Begriffsbestimmungen § 3 EnWG zur Klarstellung, dass \r\nHausverteilanlagen, als Teil der Gebäudeeigenen Elektroinfrastruktur im Gebäude oder Ge\u0002bäudebereich, nicht als Netze im Sinne des EnWG betrachtet werden.\r\nNr. 16: Energieversorgungsnetze Elektrizitätsversorgungsnetze und Gasversor\u0002gungsnetze über eine oder mehrere Spannungsebenen oder Druckstu\u0002fen, mit Ausnahme von Kundenanlagen gemäß Nr. 24a, 24b und 24f. Im \r\nRahmen von Teil 5 dieses Gesetzes sind auch Wasserstoffnetze erfasst.\r\nNr. 22a (neu): Hausverteilanlagen Anlagen, die sich innerhalb eines Gebäudes oder an \r\neinem Gebäude befinden und der Abgabe von Energie dienen.\r\nNr. 24 f (neu): Sonstige Kundenanlagen Energieanlagen zur Abgabe von Energie, bei \r\ndenen es sich um Hausverteilanlagen handelt.\r\nB) UNSCHÄDLICHSTELLUNG DES BETRIEBS EINER NACH ENWG ZUR EIGENVERSORGUNG \r\nBESTIMMTEN ENERGIEVERSORGUNGSANLAGE DURCH EINEN DRITTEN \r\nENERGIEDIENSTLEISTER\r\nAnpassung und Ergänzung der Begriffsbestimmungen Art. 2 EltRL, um den Betrieb durch \r\nDritte Energiedienstleister zu ermöglichen. Somit würden innovative Geschäftsmodelle ge\u0002fördert und Auslegungsspielräume präzisiert. \r\nNr. 4a. (neu):\r\n„Eigenverbraucher mit Drittbetrieb“ bezeichnet einen Endkunden, der Elektrizität innerhalb \r\neines abgrenzbaren Gebiets selbst verbraucht, wobei die Erzeugungsanlage entweder \r\nvom Endkunden selbst oder durch einen Dritten, insbesondere einen Energiedienstleister, \r\nbetrieben wird. Ein solcher Dritter gilt im Rahmen dieser Richtlinie nicht als Lieferant oder \r\nVersorger, sofern die Strombereitstellung ausschließlich für den Eigenverbrauch des End\u0002kunden erfolgt.\r\n14.09.2025 Seite 5 von 5\r\nAnpassung des Energiewirtschaftsgesetz §3 Nr. 24b EnWG durch einfügen des nachfol\u0002genden Absatzes im Anschluss an die Buchstaben a – d.\r\nNr. 24b EnWG Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung\r\nEnergieanlagen zur Abgabe von Energie,\r\na) […]\r\nb) […]\r\nc) […]\r\nd) […]\r\nund deren Betrieb durch den Letztverbraucher selbst oder durch einen Dritten, insbeson\u0002dere einen Energiedienstleister, erfolgen kann, ohne dass dieser Dritte als Elektrizitätsver\u0002sorger im Sinne dieses Gesetzes gilt, sofern die Energie ausschließlich für den Eigenver\u0002brauch der angeschlossenen Letztverbraucher bereitgestellt wird.\r\nC) INTEGRATION DER DEFINITION DER KUNDENANLAGE IN DIE \r\nELEKTRIZITÄTSBINNENMARKTRICHTLINIE (ELTRL)\r\nZur Schaffung von Rechtssicherheit aufgrund der weiten Netzdefinition des EuGH auf euro\u0002päischer Ebene sollte eine Neufassung des \r\nArt. 2 Nr. 28 EltRL erfolgen und §3 Nr. 24a sowie 24b integriert werden: \r\n„Verteilung“ den Transport von Elektrizität mit Hoch-, Mittel- oder Niederspannung über \r\nVerteilernetze zur Belieferung von Kunden, jedoch mit Ausnahme der Versorgung; hierbei \r\ngilt nicht als Verteilung, wenn und sofern die Verteilung über Energieanlagen zur Abgabe \r\nvon Energie erfolgt,\r\na) die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet oder Betriebsgebiet befin\u0002den oder bei denen durch eine Direktleitung nach Artikel 2 Nummer 41 mit einer maxima\u0002len Leitungslänge von 5.000 Metern Anlagen angebunden sind, die aus erneuerbaren \r\nEnergien im Sinne des Artikel 2 Nr. 31 Energie erzeugen, \r\nb) die mit einem Energieversorgungsnetz oder mit einer Erzeugungsanlage verbunden \r\nsind und die \r\nc) für die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versor\u0002gung mit Elektrizität und Gas unbedeutend sind und \r\nd) jedermann zum Zwecke der Belieferung der angeschlossenen Letztverbraucher im \r\nWege der Durchleitung unabhängig von der Wahl des Energielieferanten diskriminie\u0002rungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.\r\ne) Alternativ zu Buchstabe c) ist es zulässig, dass die Energieanlage zur Abgabe von \r\nEnergie, fast ausschließlich dem betriebsnotwendigen Transport von Energie innerhalb \r\ndes eigenen Unternehmens oder zu verbundenen Unternehmen oder fast ausschließlich \r\ndem der Bestimmung des Betriebs geschuldeten Abtransport in ein Energieversorgungs\u0002netz dienen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017701","regulatoryProjectTitle":"Standort- & Wettbewerbsbedingungen für Solar und Energiespeicher wettbewerbsfähig halten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2e/a7/705201/Stellungnahme-Gutachten-SG2603120016.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsame Erklärung: \r\nOhne Vertrauensschutz für Speicher keine notwendigen Milliardeninvestitionen! \r\nDie Neuordnung des Netzentgeltsystems im sogenannten „AgNes-Prozess“ durch die \r\nBundesnetzagentur (BNetzA) tangiert alle Bereiche der Energiewirtschaft mit ihren \r\nVerbrauchern, Erzeugern und Speichern. Aber der AgNes-Prozess darf das \r\nInvestorenvertrauen nicht beschädigen, da sonst dringend erforderliche Investitionen für die \r\nModernisierung des Energiesystems deutlich verteuert und verzögert werden. \r\nSpeicher sind ein entscheidendes Bindeglied zwischen volatiler erneuerbarer Erzeugung und \r\nStromverbrauchern. Sie gleichen die schwankende Erzeugung aus, glätten Preisspitzen und \r\nleisten einen elementaren Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zur Systemstabilität im \r\nZuge der Dekarbonisierung. Damit übernehmen sie eine entscheidende Funktion im \r\nzukünftigen Energiesystem. \r\nDass die BNetzA im Rahmen von AgNes die in § 118 Absatz 6 EnWG geregelte \r\nNetzentgeltbefreiung nun in Frage stellt, ist ein Schock für alle im Speicherbereich tätigen \r\nInvestoren. Die Regelung sieht vor, dass Speicher, die vor dem 4.  August 2029 ans Netz \r\ngehen, für 20 Jahre von Netzentgelten befreit sind. Darauf hat sich diese Zukunftsbranche \r\nverlassen – und genau das steht jetzt auf dem Spiel.  \r\nMit dem Plan, alle Speicher mit Netzentgelten – zudem in unbekannter Art und Höhe – zu \r\nbelasten, wird bei einer Vielzahl bestehender, in Realisierung befindlicher und projektierter \r\nSpeicher nachträglich in die Geschäftsgrundlage eingegriffen und ihnen die \r\nPlanungssicherheit entzogen. Die Projekte wurden oder werden im Vertrauen auf die \r\nRegelung im Energiewirtschaftsgesetz bereits realisiert.  \r\nDie absehbare Folge ist, dass fast alle Speicherprojekte, die heute bis 2029 in Planung sind, \r\nvorerst zurückgestellt werden. Das sind laut dem Beratungsunternehmen Enervis allein im \r\nBereich der Batteriespeicher Projekte in einem Umfang von 16 GW. Damit würde der \r\ndringend benötigte Beitrag dieser Speicher zur Versorgungssicherheit und zur \r\nSystemstabilität auf absehbare Zeit nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Es \r\ndrohen Fehlinvestitionen in Milliardenhöhe. Das Vertrauen in den Investitionsstandort \r\nDeutschland und in die Energiewende wird massiv geschädigt. \r\nWas der Speichersektor jetzt braucht, ist eine kurzfristige Klarstellung der BNetzA, dass sie \r\nProjekten, die bereits realisiert wurden, die sich aktuell in der Realisierungsphase befinden \r\noder deren Investitionsentscheidung noch zu treffen ist, Vertrauensschutz gewähren wird. 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