{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-04T09:31:18.933+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006896","registerEntryDetails":{"registerEntryId":60385,"legislation":"GL2024","version":4,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006896/60385","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/44/57/586778/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006896-2025-07-17_14-48-09.pdf","validFromDate":"2025-07-17T14:48:09.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-17T14:48:09.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-08-21T14:55:14.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2024-07-26T15:31:34.000+02:00","lastUpdateDate":"2025-07-17T14:48:09.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":60385,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006896/60385","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-17T14:48:09.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53749,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006896/53749","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-22T15:35:06.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-17T14:48:09.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":42212,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006896/42212","version":2,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-08-21T14:55:14.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-22T15:35:06.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Myra Security GmbH","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_GMBH","de":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","en":"Limited liability company (GmbH)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4989997401453","emails":[{"email":"katharina.schwarz@myrasecurity.com"}],"websites":[{"website":"https://www.myrasecurity.com"}]},"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"Myra Security GmbH","street":"Landsberger Str. 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Dazu zählen unter anderem auch beteiligte Aktivitäten mit den bundes- und EU-weiten Branchenvertretungen oder -verbänden.\r\n\r\nAls deutscher Hersteller von IT-Sicherheits-Lösungen betreibt die Myra Security GmbH eine \"Security as a Service Plattform\", unter anderem zum Schutz von Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, Versicherungen und Banken, der Gesundheitsbranche sowie globale E-Commerce Playern. Mit ihrer langjährigen Expertise ist Myra die Referenz in den Bereichen Finance, Government, Health und kritische Infrastrukturen (KRITIS). Die Technologie  der Myra Security GmbH ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach dem Standard ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"INTRO\r\nIn einer zunehmend multipolaren und digitalisierten Welt ist die Frage der Digitalen Souveränität für Deutschland und Europa drängender und entscheidender denn je. Die Abhängigkeit von Technologien und Plattformen, die überwiegend von Unternehmen aus den USA und China aggressiv dominiert werden, stellt nicht nur eine Herausforderung für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands dar, sondern auch für die Wahrung unserer eigenen Werte und Interessen in Europa. \r\n\r\nDie Münchner Sicherheitskonferenz 2025 hat gleichsam die geopolitischen Spannungen zwischen den USA und China thematisiert, die sich nicht nur auf militärische und wirtschaftliche Aspekte beschränken, sondern auch die digitale Sphäre betreffen. So wurde dort vor den Risiken einer technologischen Abhängigkeit gewarnt, die die Sicherheit und die Stabilität der westlichen Welt gefährden. Zusätzlich haben jüngste globale Diskrepanzen über technologische Dominanz und internationale Handelsfragen die Fragilität unserer digitalen Abhängigkeiten nochmals unterstrichen. Digitale Souveränität bedeutet nämlich, am Ende die Kontrolle über digitale Infrastrukturen, Daten und Technologien zu erlangen und zu bewahren. \r\n\r\nDabei muss es unverrückbares Ziel der zukünftigen Bundesregierung des 21. Deutschen Bundestages sein, einen klaren Handlungsrahmen zu skizzieren, der es uns ermöglicht, in einer multipolaren Welt selbstbewusst und verantwortungsvoll zu agieren. Nur durch eine gemeinsame europäische Anstrengung können wir die Grundlagen für eine zukunftsfähige digitale Gesellschaft legen, die den Bedürfnissen und den Werten unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Die Herausforderungen mögen enorm sein, doch die Bündelung vorhandener Expertisen und Ressourcen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung von Schutztechnologien sowohl im deutschen als auch im EU-Raum bieten das Potenzial für eine resiliente digitale Zukunft. \r\n\r\n\r\nVor diesem Hintergrund formulieren wir an die kommende Bundesregierung und für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nachfolgende Positionen: \r\n\r\n\r\n1.\tBeschaffungen der Kommunen, Ländern und im Bund\r\nDigitale Souveränität muss bei Beschaffungen für die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ein wesentliches Vergabekriterium werden. Gerade dort kommt es auf Geschwindigkeit und im Sinne eines prosperierenden Wirtschaftsstandortes Deutschland auf eine nationale bzw. europäische Beschränkung des Anbieterkreises an. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über ein wirksames Steuerungs- und Aufsichtsorgan für die Cybersicherheit. Digitale Souveränität kann gleichsam durch Beschaffungen, welche den IT-Grundschutz auf Basis von ISO 27001 und den Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) des BSI implementiert haben, gesondert hervorgehoben werden.\r\nBeispiel: \r\nGleichzeitig kann der Bund so das nationale Ökosystem für IT-Sicherheitslösungen unterstützen und den Aufbau deutscher und europäischer Unternehmen indirekt stärken. \r\nRechtsverweis: \r\nDazu gehört auch eine wesentlich stärkere Nutzung von Art. 346 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). \r\n\r\n\r\n2.\tStärkung der nationalen Cybersicherheitsinfrastruktur\r\nDie Bundesregierung muss in den nachhaltigen Ausbau und in die tatsächliche Modernisierung der nationalen Cybersicherheitsinfrastruktur investieren.\r\nBeispiel: \r\nDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss als zentrales Organ für die Cybersicherheit in Deutschland fungieren und mit entsprechend auskömmlichen Mitteln sowie Personal ausgestattet werden. Die Unterstützung weiterer föderaler Sicherheitszentren, genauso wie die Einrichtung von Cyberabwehrzentren in den Bundesländern, muss ausgebaut werden. \r\nRechtsverweis: \r\nDas IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) von 2015 und die Novelle von 2021 (IT-SiG 2.0) sind aktuell und legen die Grundlagen für die Sicherheitsanforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen und die Rolle des BSI.\r\n\r\n\r\n3.\tFörderung von europäischen Technologien und Anbietern\r\nDie Bundesregierung muss Anreize für die Entwicklung und den Einsatz deutsch-europäischer Cybersicherheitslösungen schaffen. Zur digitalen Souveränität gehört nämlich auch, dass importierte Produkte – vom digitalen Spielzeug aus China, das mit Kameras und Mikros ausgestattet ist, bis hin zu neuen Autos, die hier zugelassen werden – technologisch jederzeit überprüft und gegebenenfalls in ihren Funktionen, auch was den Abfluss von Daten tangiert, beschränkt werden können.\r\nBeispiel: \r\nUnterstützung von Initiativen, die darauf abzielen, eine europäische Cloud-/Software-Infrastruktur zu schaffen, die den Datenschutz und die Datensouveränität gewährleistet.\r\nRechtsverweis: \r\nDie EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (EU-Verordnung 2016/679) ist nach wie vor gültig und fördert den Schutz personenbezogener Daten, was als Grundlage für die Entwicklung europäischer Technologien dient. Der Cyber Resilience Act (CRA) wiederum ist die erste europäische Verordnung, die ein Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte festlegt, die auf dem EU-Markt erhältlich sind. Ziel muss es sein, die Cybersicherheit national und innerhalb der Europäischen Union spürbar zu erhöhen, um Anwendersicherheit und Anwendervertrauen nachhaltig zu stärken.\r\n\r\n\r\n4.\tInternationale Zusammenarbeit und Standardisierung\r\nDeutschland muss sich aktiv für die Schaffung internationaler Standards und von Kooperationen im Bereich Cybersicherheit einsetzen. Das deutsche Engagement in EU-Standardisierungsgremien muss bei zukunftsrelevanten Themenbereichen wie KI und Quantencomputing deutlich erhöht werden. Hier werden wesentliche Weichenstellungen auch für Wertschöpfungen in der Zukunft getroffen. Beim Datenschutz müssen bestehende Datensilos geöffnet, interoperabel nutzbar gemacht und hin zum Prinzip der Datensouveränität entwickelt werden. \r\nBeispiel: \r\nTeilnahme an internationalen Initiativen wie dem „Global Forum on Cyber Expertise“ (GFCE).\r\n\r\n\r\n\r\nRechtsverweis: \r\nEU-Rat billigt Schlussfolgerungen für eine stärkere EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA, 12.2024). Cybersolidaritätsgesetz und eine gezielte Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit (Cybersecurity Act, CSA) bestehend. NIS2 in deutsche Rechtsüberführung. \r\n\r\n\r\n\r\nPRAXISKONNEX\r\n•\t07.2022: Dänemark\r\nDänische Schulen müssen die Nutzung der E-Mail- und Cloud-Dienste von Google einstellen. Behörden in Dänemark haben nämlich Bedenken, dass die hohen europäischen Datenschutzstandards der Datenschutz-Grundverordnung verletzt werden. Laut der dänischen Datenschutzbehörde erfüllt Googles Cloud-basierte Workspace-Software-Suite \"nicht die Anforderungen\" der Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union. Die dänische Datenschutzaufsichtsbehörde, die Datatilsynet, hat sich in einem Entscheid vom 14. Juli 2022 zum Einsatz von Google-Produkten durch eine Gemeinde und insbesondere zur Übermittlung in die USA geäußert: Entscheid im dänischen Original\r\nAuf Basis dieser Abschätzung hat die Behörde nun folgende Verfügung getroffen:\r\n-\tder Gemeinde wird verboten, mit Chromebooks und Google Workspace for Education Personendaten zu verarbeiten, bis diese Verarbeitungstätigkeit nicht in Einklang mit der DSGVO gebracht wurde;\r\n-\tjede Übermittlung von Personendaten in die USA wird ausgesetzt, bis die Gemeinde nachweist, dass dabei die DSGVO eingehalten wird;\r\n-\tdie Gemeinde habe Nutzer und Rechte zu deaktivieren und übertragene Daten zu löschen, mit einer Umsetzungsfrist; ein Verstoß gegen diese Anordnungen kann mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten geahndet werden (dies, weil das dänische Recht keine Bussen nach der DSGVO zulässt, sondern individuelle Bussen oder Freiheitsstrafen vorsieht; siehe ErwGr 151 der DSGVO und Art. 41 f. des dänischen Datenschutzgesetzes).\r\nQuelle: \r\nhttps://legaldata.law/daenemark-verbietet-google-computer-an-schulen/\r\n\r\n\r\n•\t03.2025: USA\r\nUS-Firma Maxar sperrt Ukraine Zugang zu Satellitenbildern\r\nJenseits der militärischen Nutzung schränken die Betreiber den Zugang zu solchen Daten immer weiter ein. Maxar, ein führender US-Betreiber von hochauflösenden Erdbeobachtungssatelliten, hat offenbar den Zugang der Ukraine auf aktuelle Satellitenbilder gesperrt. Als Grund werden offenbar „behördliche Auflagen“ angegeben. Den kämpfenden Truppen dürfte das die Aufklärung an und hinter der Front deutlich erschweren. Die Satelliten von Maxar liefern Aufnahmen mit einer Auflösung, bei der ein Pixel etwa 30 Zentimetern am Boden entspricht. Im Konflikt zwischen der aktuellen US-Regierung und dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj ist das eine neue Eskalationsstufe. So verweigert US-Präsident Donald Trump dem bisherigen Partnerland nun nicht mehr nur nachrichtendienstliche Analysen, sondern tatsächlich auch Rohdaten. In einem nächsten Schritt könnte die Ukraine auch aus dem Satellitenkommunikationsnetz Starlink von SpaceX ausgesperrt werden.\r\n\r\nWeiterhin kann das Land vermutlich auf Aufnahmen des europäischen Satellitenbetreibers Airbus Defence and Space zurückgreifen, der mit seiner Pleiades-Konstellation ebenfalls sehr hochauflösende Erdbeobachtungssatelliten im Orbit hat. Zumindest die Maxar-Bilder sollten sich damit gleichwertig ersetzen lassen. \r\nQuelle: \r\nhttps://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/trumps-naechste-eskalation-us-firma-maxar-sperrt-ukraine-zugang-zu-satellitenbildern/30245344.html\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nANNEX\r\nMyra Security ist seit 2012 ein deutsches Cybersicherheitsunternehmen und Anbieter einer Security-as-a-Service-Plattform für den Schutz digitaler Geschäftsprozesse. Unternehmen und Organisationen wie die Münchner Sicherheitskonferenz, die Bundesnetzagentur oder die Sparkasse vertrauen beim Schutz ihrer digitalen Infrastrukturen auf Myra. Als technologischer Pionier erfüllte Myra als erstes Unternehmen alle 37 Kriterien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für qualifizierte DDoS-Mitigation-Dienstleister und setzte damit neue Standards für den Schutz von Infrastrukturen und Webapplikationen. Durch die Abwehr von DDoS-Attacken, Botnetzen und Angriffen auf Datenbanken schützt Myra die Verfügbarkeit digitaler Dienste – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität.\r\nFür weitere Informationen besuchen Sie www.myrasecurity.com oder folgen Sie Myra Security bei LinkedIn.\r\n\r\nANSPRECHPARTNER \r\nKatharina M. Schwarz\r\nHead of Global Communications\r\n\r\nMyra Security GmbH\r\nLandsberger Str. 187, Haus C\r\n80687 München\r\nWeb: www.myrasecurity.com\r\nE-Mail: katharina.schwarz@myrasecurity.com\r\n\r\nHRB 202428, AG München\r\nGeschäftsführer: Sascha Schumann, Paul Kaffsack\r\n\r\nDiese Publikation stellt eine allgemeine unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung der Myra Security GmbH zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität, insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Alle Rechte, auch der auszugsweisen Vervielfältigung, liegen bei Myra Security GmbH. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-14"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}