{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-22T10:48:39.641+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006793","registerEntryDetails":{"registerEntryId":67206,"legislation":"GL2024","version":4,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006793/67206","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fc/c2/634006/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006793-2025-10-28_11-19-24.pdf","validFromDate":"2025-10-28T11:19:24.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-16T10:23:47.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-28T11:50:09.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2024-06-28T11:50:09.000+02:00","lastUpdateDate":"2025-10-28T11:19:24.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":67206,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006793/67206","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-28T11:19:24.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":62121,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006793/62121","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-16T10:29:54.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-28T11:19:24.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":59759,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006793/59759","version":2,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-16T10:23:47.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-16T10:29:54.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":38395,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006793/38395","version":1,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-28T11:50:09.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-16T10:23:47.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Together for Carbon Labelling","legalFormType":{"code":"NETWORK_PLATFORM_OR_OTHER","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Network, platform or other form of collective activity"},"legalForm":{"code":"LF_OTHER_UNDEFINED","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Networks, platforms or other forms of collective activity","legalFormText":"Die Mitgliedsunternehmen von TCL setzen sich für mehr CO2e- Transparenz in der Lebensmittelbranche ein. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zusammenfassung der Ergebnisse der dreiteiligen Workshop-Reihe „Eine verpflichtende Klimakennzeichnung auf Lebensmitteln in Deutschland“ (Oktober bis Dezember 2023)\r\n\r\nHintergrund \r\nAngestoßen durch die Veranstaltung “Klimafreundlicher Essen und Trinken” der Initiative Together for Carbon Labelling (TCL), die am 6. Juli 2023 unter der Schirmherrschaft von Rita Hagl-Kehl MdB (SPD) im Deutschen Bundestag stattfand, hat die Initiative gemeinsam mit der SPD Abgeordneten zu einer dreiteiligen Workshop-Reihe im Deutschen Bundestag eingeladen. Die drei aufeinanderfolgenden Events zum Thema „Eine verpflichtende Klimakennzeichnung auf Lebensmitteln in Deutschland“ fanden mit der Zielsetzung statt, herauszuarbeiten, welche Anforderungen sowie Herausforderungen für eine verpflichtende Klimakennzeichnung für Lebensmittel in Deutschland existieren. Hierzu wurden die für das Unterfangen relevanten Stakeholder*innen miteinbezogen und die drei Perspektiven der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zusammengebracht. An den Workshops nahmen neben den jeweiligen Fachexpert*innen weitere Teilnehmer*innen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft teil. \r\n\r\nTogether for Carbon Labelling\r\nDie Initiative Together for Carbon Labelling – kurz: TCL – hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Weg für eine nachhaltige Zukunft zu ebnen. TCL ist ein Zusammenschluss von Expert*innen, Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie, unabhängigen Organisationen und engagierten Akteur*innen, die sich für eine CO₂e-Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten einsetzen. Zu den Mitgliedern zählen Oatly, Veganz, FRoSTA, Nestlé Deutschland, erdbär, Klasmann-Deilmann,  HelloFresh, Cobiom und die Global Impact Alliance. \r\n\r\n\r\nKurzzusammenfassung\r\nDie Workshop-Reihe konnte das große Potential einer Klimakennzeichnung für Umwelt, Wirtschaft und Verbraucher*innen herausstellen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass es hinsichtlich der Machbarkeit und der wahrgenommenen Herausforderungen verschiedene Perspektiven auf das Thema gab. Die wichtigsten Ergebnisse:\r\n\r\nEs besteht große Einigkeit, dass eine Kennzeichnung für die Umweltauswirkungen von Lebensmitteln notwendig ist und einen positiven Einfluss auf Umwelt, Verbraucher*innen und Wirtschaft hat. Dabei gibt es verschiedene Vorstellungen, welche Umweltaspekte dabei zuallererst  berücksichtigt werden müssen. \r\nUm die derzeit oft in Silos stattfindenden Diskussionen über die Ausgestaltung einer Kennzeichnung zu bündeln, muss ein staatlich koordinierter Prozess stattfinden, der alle Interessengruppen und Perspektiven mit einbezieht. \r\nUm eine Kennzeichnung umzusetzen und für alle Marktteilnehmenden zugänglich zu machen, bedarf es einer staatlichen Datenbank sowie einheitlicher Datenstandards. Hierbei ist darauf zu achten, dass bestehende Methodikansätze zu einem einheitlichen Standard harmonisiert werden.\r\nBereits gestartete Initiativen in EU-Nachbarländern wie Dänemark und Frankreich können als Referenz oder Anknüpfungspunkt dienen und sollten von Anfang an mitgedacht werden. \r\n\r\nWorkshop 1: Perspektive der Wissenschaft \r\nReferent*innen:  Dr. Ulrike Eberle (Corsus GmbH; Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung der Universität Witten/Herdecke)\r\n\r\nAnforderung 1: Eine staatlich geregelte, verpflichtende Klimakennzeichnung\r\nDie Kennzeichnung sollte für das gesamte Produktportfolio des Unternehmens verpflichtend sein. Zusätzlich muss die Verwendung sowie die Darstellung – bzw. die Kommunikation dieser Kennzeichnung in Form von Labels – einer staatlichen Regulierung unterliegen.\r\nLangfristig sollten neben Klima auch andere Umweltfaktoren einbezogen werden, allerdings sollte schnellstmöglich mit der Dimension Klima begonnen werden, da CO2e***-Bilanzierungen auf Produktebene bereits sehr gut umsetzbar sind. Biodiversität und Landnutzung, Wasserknappheit und -nutzung sowie Bodengesundheit sollten schrittweise eingeführt werden, da hier noch Forschungsbedarf besteht.\r\nDie kontinuierliche Entwicklung von Datensätzen und PCF***-Berechnung soll regelmäßig in den Standards abgebildet werden.\r\nEine Kennzeichnung sollte nicht durch uneinheitliche methodische Ansätze zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, dazu ist eine geregelte und verpflichtende Klimakennzeichung notwendig. \r\n\r\nAnforderung 2: Eine staatliche Datenbank\r\nÜber eine staatliche Datenbank sollten einheitliche generische Daten für den Klima-/Umwelt-Fußabdruck von Lebensmitteln zur Verfügung gestellt werden.\r\nEs müssen klare Regeln zur Verwendung der Daten und Abschätzung von Umweltauswirkungen sowie zur Erhebung und Verwendung spezifischer Daten festgelegt werden. \r\nDie französische Datenbank (Agribalyse) kann dabei als Referenz bzw. Vorbild dienen.\r\n\r\nZusammenfassung der offenen Diskussion mit Teilnehmer*innen:\r\nIn der Diskussion wurde u.a. von Vertreter*innen der Lebensmittelindustrie darauf hingewiesen, dass  Kennzeichnungen auch international, insbesondere auf EU-Ebene, mitgedacht werden müssen, da Produkte oft in Deutschland für ausländische Märkte produziert werden.\r\nEbenfalls wurde von verschiedenen Teilnehmer*innen darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung von Umweltaspekten wie Bodengesundheit und Wassernutzung essentiell ist und von Anfang an Teil einer Kennzeichnung sein sollte. In diesem Kontext wurde darauf hingewiesen, dass die Grundlagen für die Berechnung von CO2e-Bilanzen bereits etabliert sind und deshalb direkt damit angefangen werden könnte, während man in anderen Bereichen noch nicht so weit ist. Als Lösung wurde u.a. vorgeschlagen, mit CO2e zu beginnen, aber die Kennzeichnung stetig weiterzuentwickeln und von Anfang an festzuschreiben, welche anderen Aspekte einbezogen werden müssen.\r\nIm Rahmen der Diskussion wurden auch die Kosten für den Aufbau einer staatlichen Datenbank angesprochen, die sich laut dem französischen Landwirtschaftsministeriums auf 11 Millionen Euro über 10 Jahre belaufen haben. Dabei wurde angemerkt, dass, sollte eine ähnliche Datenbank für Deutschland aufgebaut werden, viele Aspekte und Funktionsweisen von Agribalyse übernommen werden könnten, um Kosten zu reduzieren.\r\nIn der Diskussion wurde auch die Bedeutung von generischen Daten hervorgehoben, da insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen oft finanziell nicht in der Lage sind, Primärdaten zu erheben. \r\n\r\nWorkshop 2: Perspektive der \r\nReferent*innen: Mo-Lilith Schünemann (Oatly), Dr. Daniel Chorzelski (HelloFresh), Stefanie Sabet (Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie)\r\n\r\nAnforderung 1: Bewusstsein für die Klimaauswirkung unserer Ernährung schaffen  \r\nEine Klimakennzeichnung wird benötigt, um Konsument*innen auf den Zusammenhang von Kaufentscheidungen und Klimaauswirkungen aufmerksam zu machen. \r\nAus der Verbraucher*innenforschung des Unternehmens HelloFresh geht hervor, dass zwei Drittel der Kund*innen an einer Klimakennzeichnung interessiert sind.\r\nEs braucht einen einfach verständlichen und glaubwürdigen Standard zur Kommunikation von CO2e-Emissionen, sowie Aufklärung über die Bedeutung der Kennzeichnung.\r\nDieser soll durch staatliche Vorgaben für die gesamte Lebensmittelindustrie einheitlich geregelt sein.\r\n\r\nAnforderung 2: Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Produktinformationen zu Klimafolgen schaffen\r\nViele Unternehmen sind auf dem Weg der nachhaltigen Entwicklung und berechnen bereits individuell den CO2e-Fußabdruck (Product Carbon Footprint, PCF) für (einen Teil) ihre(r) Produktpalette.\r\nHerausforderungen dabei sind die fehlenden Vorgaben für eine einheitliche Berechnung und Prüfung durch externe Institutionen, um Glaubwürdigkeit herzustellen. (ISO 14040/44, 14067 und das GHG sind nicht ausreichend, da sie nicht spezifisch für Lebensmittel entwickelt wurden und daher ungenaue Werte berechnen).\r\nZiel dessen sollte stets die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Produkte am Regal sein, um dadurch informierte und im besten Falle klimafreundlichere Konsumentscheidungen zu ermöglichen.\r\nEs braucht die politischen Rahmenbedingungen für eine verpflichtende und standardisierte Klimakennzeichnung, um Umweltauswirkungen von Lebensmittel vergleichen zu können.\r\n\r\nAnforderung 3: Reduktion der CO2e-Emissionen für Unternehmen in Verantwortung ermöglichen\r\nDie Bundesregierung sollte sich aktiv für CO2e-Transparenz auf Produkten und  Unternehmensebene einsetzen und diese bei der PCF-Berechnung unterstützen.\r\nDie wirtschaftliche Machbarkeit, insbesondere für kleine und mittelständische (Agrar-)Betriebe, sowie die praktische Umsetzung  müssen bei der Entwicklung mitgedacht werden.\r\nDie Berechnung des PCFs erfordert die Datenerhebung und Reduktion von Emissionen in Zusammenarbeit mit den Lieferant*innen.\r\n\r\nZusammenfassung der offenen Diskussion mit Teilnehmer*innen:\r\nIm Rahmen der Diskussion wurde u.a. besprochen, ob eine Kennzeichnung notwendigerweise verpflichtend sein müsste und ob hierdurch nicht zu viel Mehraufwand für KMUs, insbesondere kleine landwirtschaftliche Betriebe, entsteht. Hierbei wurde erneut darauf hingewiesen, dass eine Datenbank und die Nutzung generischer Daten bereits Abhilfe schaffen können. Weiterhin wurde angemerkt, dass sich ein gewisser zusätzlicher bürokratischer Aufwand im Falle einer verpflichtenden Kennzeichnung jedoch nicht vermeiden lassen könnte. In diesem Kontext wurde auch besprochen, ob freiwillige oder digitale Ansätze eine alternative Lösung bieten könnten.\r\nEs wurde darauf hingewiesen, dass es ebenfalls wichtig wäre, eine Differenzierung zu den Umweltauswirkungen innerhalb einzelner Produktkategorien zu ermöglichen. Als Beispiel wurde die Frage angebracht, ob am Ende nicht heimisch nachhaltig produziertes Mehl mit allen anderen Mehlprodukten in dieselbe Kategorie fallen würde, weil im generellen Blick über alle Produktkategorien hinweg die Umweltauswirkungen nicht zu sehr voneinander abweichen würden. Hier wurde angebracht, dass bei der Nutzung von generischen Daten zu Beginn dieses Problems in der Tat auftauchen könnte, jedoch bei der Nutzung von Primärdaten Unterschiede erkennbar werden.\r\nUnternehmensvertreter*innen erwähnten noch einmal den Mehrwert einer staatlichen Kennzeichnung, da es von Seiten der Verbraucher*innen Misstrauen gegenüber privaten Kennzeichnungen gibt. Gleichzeitig sei es wichtig, Kennzeichnungen einfach und verständlich zu gestalten, auch für die Kund*innengruppen, die sich derzeit nicht besonders mit Nachhaltigkeit beschäftigen. \r\nIn der Diskussion wurde erneut auf die Green Claims Richtlinie der EU zur Vermeidung von Greenwashing eingegangen und die Auswirkungen auf derzeitige im Markt vorhandene Kennzeichnungen. Es wurde besprochen, dass die Richtlinie zu einer Verunsicherung bei Unternehmen geführt hat, was nun noch über die Umweltauswirkung von Produkten kommuniziert werden darf. Es wurde darauf hingewiesen, dass es eine verlässliche staatliche Kennzeichnung braucht, bei der Unternehmen die Sicherheit und Planungssicherheit haben, dass sie diese verwenden dürfen und hierzu ihre internen Prozesse anpassen können. \r\nIm Rahmen des Gesprächs wurde auch auf die dänische, staatliche Initiative zur Einführung eines Klimalabels eingegangen und darauf hingewiesen, dass auch auf diese und die in Frankreich geplante gesetzliche Verankerung eines Klimalabels geschaut werden müsse.\r\n\r\nWorkshop 3: Perspektive der Gesellschaft \r\nReferent*innen: Dr. Anke Zühlsdorf (Zühlsdorf + Partner Agentur für Verbraucherforschung und Lebensmittelmarketing; Georg-August-Universität Göttingen), Prof. Dr. Carsten Leo Demming (DHBW Heilbronn)\r\n\r\nAnforderung 1: Gezielt Herausforderungen von Konsument*innen bei der Ausgestaltung einer Kennzeichnungen berücksichtigen\r\nKennzeichnungen wirken und können nachhaltig das Einkaufsverhalten von Konsument*innen beeinflussen. Sie müssen dabei so gestaltet sein, dass sie intuitiv und leicht verständlich sind, um einen maximalen Effekt zu haben. \r\nEine Kennzeichnung muss eine auf den ersten Blick erkennbare Einordnung der Klimafolgen ermöglichen, beispielsweise durch eine farbliche Kodierung. Rein numerische Angaben sind schwerer für Verbraucher*innen zu verstehen.\r\nAuch wenn Expert*innen viel Wert auf Vollständigkeit legen, besteht auf Seite der Konsument*innen häufig ein Gefühl der Überforderung, wenn unklar ist, worauf eine Kennzeichnung  basiert.\r\nUm eine entsprechende Wirkung zu entfalten, muss ein Klimalabel einheitlich für möglichst alle Lebensmittel im Supermarkt und online umgesetzt werden.\r\n\r\nAnforderung 2:  Der Staat als Herausgeber schafft Vertrauen, Transparenz und Akzeptanz\r\nEntscheidend für die Glaubwürdigkeit eines Labels ist der Herausgeber. Demnach müssen die Informationen hierzu, sowie zur Datengrundlage und zu der verwendeten Methodik einfach und transparent zugänglich sein.\r\nEine einheitliche Datengrundlage und transparente Datenbank tragen zur Akzeptanz einer Kennzeichnung bei.\r\nDarüber hinaus sollte die Einführung einer Kennzeichnung auch von einer umfassenden Informationskampagne begleitet werden. \r\n\r\nZusammenfassung der offenen Diskussion mit Teilnehmer*innen:\r\nIn der Diskussion wurde angesprochen, dass verhindert werden muss, dass eine Kennzeichnung mögliche Fehlanreize schafft. Als Beispiel wurde Massentierhaltung genannt, die CO2e senken könnte. Als Lösung hierauf wurde erneut vorgeschlagen, auch weitere Umweltaspekte miteinzubeziehen, die nicht intensive bzw. nachhaltige Produktionsmethoden bevorzugen.\r\nIn der Diskussion wurde auch auf die gesetzliche Umweltkennzeichnung in Frankreich hingewiesen, die für 2024 geplant ist. Auch diese wird am Anfang voraussichtlich nicht alle Umweltdimensionen beinhalten, aber zumindest die zentralen Umweltdimensionen. In diesem Kontext wurde von den Fachexpert*innen darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, jetzt zu starten, auch wenn die Erhebung von mehr Primärdaten von Unternehmen und die Harmonisierung der bestehenden Methodenansätze noch durchgeführt werden muss. Wenn auf das perfekte Modell gewartet wird, besteht die Gefahr, einen wichtigen Hebel zu lange ungenutzt zu lassen. In diesem Kontext wurde auch darauf hingewiesen, dass derzeit bereits zahlreiche Label bestehen, die nicht staatlich geregelt sind und ggf. irreführend sind. \r\nZuletzt wurde auch angesprochen, dass verschiedene Geschäftsmodelle berücksichtigt werden müssen und damit auch die verschiedenen Prozesse und Perspektiven von Erzeuger*innen, Produzent*innen, Handel aber auch neue Geschäftsmodelle wie beispielsweise Kochboxen bei der Ausgestaltung  berücksichtigt werden müssen. \r\n\r\nZusammenfassung und Ausblick\r\nIm Rahmen der Workshop-Reihe kamen verschiedene Fachexperte*innen zu Wort. Darüber hinaus trugen auch weitere Teilnehmer*innen mit Kommentaren und Fragen zur Diskussion bei. Insgesamt lassen sich mehrere Schlussfolgerung aus der Workshop-Reihe ziehen. \r\n\r\nEs besteht große Einigkeit, dass eine Kennzeichnung für die Umweltauswirkungen von Lebensmitteln notwendig ist und positive Auswirkungen auf Verbraucher*innen, die Wirtschaft sowie Umwelt und Klima haben kann. Dabei wurde jedoch auch deutlich, dass es unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, welche verschiedenen Umweltaspekte einbezogen werden müssen. Auf der einen Seite wurde als Argument angebracht, dass mit CO2e begonnen werden sollte, da hier die notwendigen Grundlagen geschaffen sind und eine Umsetzung zeitnah möglich wäre. Gleichzeitig wurde von anderer Seite argumentiert, dass ein Label mit Fokus ausschließlich auf CO2e viele wichtige Aspekte auslassen würde. So könnten Fehlanreize gesetzt werden, bestimmte nachhaltige Anbaumethoden zu vernachlässigen, die ggf. mehr klimaschädliche Treibhausgase produzieren als andere, jedoch unter anderen Gesichtspunkten betrachtet wesentlich besser für die Umwelt sind. Als Lösungsvorschlag für diesen Konflikt wurde u.a. vorgeschlagen, zwar mit CO2e zu beginnen, die Kennzeichnung jedoch kontinuierlich weiterzuentwickeln und von Anfang an festzuschreiben, welche Umweltaspekte langfristig mit einbezogen werden sollen. \r\n\r\nAnknüpfend an diesen Punkt und basierend auf dem allgemein geteilten Ziel einer staatlichen Umweltkennzeichnung wurde deutlich, dass es einen staatlich koordinierten Prozess benötigt, um die derzeit oft getrennt voneinander stattfindenden Diskussionen über die Ausgestaltung einer Kennzeichnung zu bündeln. Dieser Prozess muss offen für alle Interessengruppen sein, um einen Weg zu finden, die Belange und Anforderungen aller Gruppen mit in die Entwicklung einer Kennzeichnung  einzubeziehen. \r\n\r\nUnabhängig von diesem Prozess muss als erster wichtiger Schritt aus Sicht der Mehrheit der Referent*innen und Teilnehmer*innen umgehend eine staatliche Datenbank sowie einheitliche Datenstandards für Sekundär- und Primärdaten geschaffen werden. Eine Datenbank ist Grundvoraussetzung, um allen Marktteilnehmer*innen, auch kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs), zu ermöglichen, eine Kennzeichnung umzusetzen oder als Teil der Lieferkette für Großunternehmen keine Wettbewerbsnachteile zu haben. In diesem Kontext wurde betont, dass eine Datenbank nicht ausschließlich für eine Kennzeichnung genutzt werden könnte, sondern auch für weitere, derzeit neu hinzukommende Nachhaltigkeitsberichterstattungpflichten und damit die Wirtschaft, insbesondere KMUs, entlasten würde. Gleichzeitig fördert eine staatliche Datenbank und staatlich festgelegte einheitliche Datenstandards das Vertrauen in eine Klimakennzeichnung.  ***Grafik\r\n\r\nZuletzt wurde im Rahmen der Workshop-Reihe wiederholt deutlich, dass es derzeit u.a. in den EU-Nachbarstaaten wie Frankreich und Dänemark vielversprechende Initiativen zur Einführung einer Klima- bzw. Umweltkennzeichnung gibt. Hier bieten sich Möglichkeiten aus den Prozessen und Vorgängen der anderen Staaten zu lernen sowie Anknüpfungspunkte oder Modelle, die in Teilen oder ganz übernommen werden könnten. Auch könnte so eine Harmonisierung in der EU erreicht werden. Kurzfristig könnten zumindest Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und seinen direkten Nachbarstaaten gestärkt werden. \r\n\r\nDie Ergebnisse der Workshop-Reihe werden allen Teilnehmer*innen sowie weiteren Entscheidungsträger*innen aus Politik und Verwaltung zur Verfügung gestellt, um den Prozess für die Entwicklung einer Umweltkennzeichnung anzustoßen. \r\n\r\n\r\nAppendix\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. 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