{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-05-26T00:20:58.677+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006789","registerEntryDetails":{"registerEntryId":75988,"legislation":"GL2024","version":8,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006789/75988","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f4/94/729334/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006789-2026-04-29_13-04-32.pdf","validFromDate":"2026-04-29T13:04:32.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-01-08T12:21:55.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-29T11:50:42.000+02:00","untilDate":"2026-01-05T14:27:15.000+01:00"},{"fromDate":"2026-01-08T12:21:55.000+01:00"}],"inactiveDateRanges":[{"fromDate":"2026-01-05T14:27:15.000+01:00","untilDate":"2026-01-08T12:21:55.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2024-06-27T16:26:17.000+02:00","lastUpdateDate":"2026-04-29T13:04:32.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":75988,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006789/75988","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-04-29T13:04:32.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":74574,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006789/74574","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-31T10:56:51.000+02:00","validUntilDate":"2026-04-29T13:04:32.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":70899,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006789/70899","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-15T11:14:18.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-31T10:56:51.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":70477,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006789/70477","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-08T12:21:55.000+01:00","validUntilDate":"2026-01-15T11:14:18.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":70427,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006789/70427","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-05T14:27:15.000+01:00","validUntilDate":"2026-01-08T12:21:55.000+01:00","versionActiveLobbyist":false},{"registerEntryId":44773,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006789/44773","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-29T11:50:42.000+02:00","validUntilDate":"2026-01-05T14:27:15.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"KOALITION für HOLZBAU","legalFormType":{"code":"NETWORK_PLATFORM_OR_OTHER","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Network, platform or other form of collective activity"},"legalForm":{"code":"LF_OTHER_UNDEFINED","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Networks, platforms or other forms of collective activity","legalFormText":"Eine Initiative für das innovative und nachhaltige Bauen, die keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. "},"contactDetails":{"phoneNumber":"+493055219688","emails":[{"email":"sun.jensch@koalition-holzbau.de"},{"email":"mail@koalition-holzbau.de"}],"websites":[{"website":"www.koalition-holzbau.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"c/o DAPB GmbH ","street":"Friedrichstraße","streetNumber":"79","zipCode":"10117","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Jensch","firstName":"Sun","function":"Geschäftsführende Gesellschafterin","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dr. ","lastName":"Grumme","firstName":"Katrin","function":"Geschäftsführerin","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Jensch","firstName":"Sun","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Nagel","firstName":"Lorenz","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Eberl-Pacan","firstName":"Reinhard","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":0,"organizations":81,"totalCount":81,"dateCount":"2024-01-05"},"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Wirtschaftsforum der SPD"},{"membership":"Gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V."},{"membership":"Deutscher Brownfield Verband"},{"membership":"Liberale Immobilien Runde"},{"membership":"Liberaler Wirtschaftskreis"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_NETWORK_WITHOUT_LEGAL_FORM","de":"Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.","en":"Platform, network, community of interest, think tank, initiative, action alliance"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"}],"activityDescription":"Die KOALITION für HOLZBAU (KfH) ist die Initiative für alle, die sein Potenzial erkannt haben oder bereit sind, es zu entdecken. Um sein volles Potenzial zu aktivieren, braucht es Praktiker und Planer, Innovatoren und Vordenker, die den Austausch mit klugen Köpfen suchen und die Zukunft des Bauens aktiv mitgestalten wollen. So bringen wir nachhaltiges und modernes Bauen voran. \r\n\r\nSie bindet dafür Experten ein, um in Richtung Politik, Ministerien aber auch in die Immobilienwirtschaft hinein den Transformationsprozess für den modernen mehrgeschossigen Holzbau zu kommunizieren. Holz ist der bislang professionellste Baustoff, um klimafreundlicher zu Bauen. Die sogenannten Ambassadeure, ähnlich einem Vorstand, legen mit ihrem unterschiedlichen Fachwissen dar, dass diese Baumethode heute schon flächendeckend umsetzbar ist. Die Initiative klärt auf, zeigt Möglichkeiten und Lösungen von der Planung, dem Bau bis hin zur Wirtschaftlichkeit auf und vor allem widmet sich die KOALITION für HOLZBAU bundesweit der politischen Akzeptanz und den baugesetzlichen Rahmenbedingungen.\r\nDie angeschlossenen Partnerunternehmen der Initiative unterstützen das nachhaltige Bauen und bringen ihre jeweilige Kompetenz ein, angefangen von den Planern, Architekten, Bauträgern, Projektentwicklern, Bauherrn und Holzbauunternehmen. Die Initiative KOALITION für HOLZBAU gibt Stellungnahmen zu bundesweiten Gesetzen, Richtlinien oder Verordnungen ab. Gleichwohl werden Stellungnahmen zu den jeweiligen Landesbauordnungen erstellt.\r\nDie Initiative KfH ist bei der DAPB | Deutsche Agentur für Politikberatung GmbH wirtschaftlich angesiedelt. Die Partner der KfH zahlen bei der GmbH einen Jahresbeitrag.\r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","employeeFTE":1.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","financialExpensesEuro":{"from":90001,"to":100000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalMembershipFees":{"from":180001,"to":190000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":2,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0021906","title":"Entwurf eines Vergabebeschleunigungsgesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge","printingNumber":"21/1934","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101934.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-vergabe-%C3%B6ffentlicher-auftr%C3%A4ge/324928","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die KfH will bessere Rahmenbedingungen für den modernen Holzbau erreichen und konkrete Verbesserungen im Vergaberecht für schnelle und nachhaltiges Bauen erreichen. Wichtig für die KfH ist, dass die Vergabe an Generalübernehmer weiter einfach möglich ist. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024068","title":"BauGB Novelle","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB II)","customDate":"2026-03-16","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}]},"description":"Die KOALITION für HOLZBAU (KfH) hat am 28. April 2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWSB „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB II)\" eingereicht. Die KfH begrüßt die geplante Planungsbeschleunigung, die Vereinheitlichung des Vollgeschossbegriffs sowie die explizite Berücksichtigung seriellen und modularen Bauens in der planerischen Abwägung. Kritisch bewertet wird das Fehlen von Rechtsfolgen bei Überschreitung der vorgesehenen Verfahrensdauer. Die KfH fordert zudem eine verpflichtende Anpassung von Alt-Bebauungsplänen sowie eine gezielte Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der neuen Instrumente.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":1,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0021906","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Vergabebeschleunigungsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/40/c9/679430/Stellungnahme-Gutachten-SG2601050012.pdf","pdfPageCount":9,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme KfH Vergabebeschleunigungsgesetz\r\nKurzversion\r\n1. Anlass und Zeitplan des Gesetzesentwurfs\r\nDer vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Entwurf eines Vergabebeschleunigungs\u0002gesetzes darauf ab, das Vergaberecht zu vereinfachen, Verfahren zu beschleunigen und die \r\nDigitalisierung in diesem Bereich voranzutreiben. \r\nDer noch nicht final abgestimmte Entwurf soll am 06. August ins Kabinett gehen. Es schließt sich \r\ndas parlamentarische Verfahren an, sodass nicht vor Ende des Jahres mit einer Anpassung der \r\nvergaberechtlichen Regelwerke zu rechnen ist.\r\n2. Maßgebliche inhaltliche Änderungen\r\nDer Entwurf sieht Änderungen an allen vergaberechtlichen Gesetzen und Verordnungen im Bun\u0002desrecht vor. Die Änderungen betreffen – bis auf die Anhebung der Wertgrenzen für Direktauf\u0002träge nur Oberschwellenvergaben.\r\nDie maßgeblichen Änderungen lassen sich auf folgende wesentliche Punkte reduzieren:\r\n1. Geringfügige Anpassung beim Grundsatz der Losvergabe\r\n2. Anhebung Wertgrenze für Direktaufträge\r\n3. Einschränkung des Rechtsschutzes\r\n4. Detail-Erleichterungen bei Eignungsnachweisen\r\n5. Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren\r\n3. Relevanz für den modernen Holzbau\r\nKein Durchbruch beim Thema Losvergabe!\r\nFür den modernen Holzbau ist aufgrund des hohen Vorfertigungsgrads insbesondere die Los\u0002vergabe von Relevanz. Hier ist der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung eher enttäu\u0002schend oder wie der Bauindustrieverband tituliert „klassischer Fall von Verschlimmbesserung“. \r\nDas serielle und modulare Bauen kollidiert in zweifacher Hinsicht mit dem im GWB normierten \r\nGrundsatz der Losaufteilung – einmal in Zusammenhang auf die gemeinsame Vergabe von Bau\u0002und Planungsleistungen und einmal im Zusammenhang mit dem – der Modulbauweise immanen\u0002ten – Verzicht auf eine gewerkeweise Ausschreibung der Bauleistungen. Dabei ist zu betonen, \r\ndass auch eine modulare und/oder serielle Bauweise dem Mittelstandsgebot nicht zuwiderläuft. \r\nSowohl die Modulbauunternehmen als auch die von diesen Unternehmen eingebundenen \r\nKfH | Politik | Vergabebeschleunigungsgesetz | Dr. Rut Herten-Koch S e i t e | 2\r\nUnterauftragnehmer gehören dem Mittelstand an und werden durch die geltende Rechtslage be\u0002hindert statt gefördert. \r\nVor dem geschilderten Hintergrund ist es äußerst bedauerlich, dass der im Gesetzesentwurf des \r\nVergabetransformationspakets noch enthaltene Ansatz, den Begründungsaufwand abzuschwä\u0002chen („rechtfertigen“ statt „erfordern“) und auch zeitliche Gründe zur Rechtfertigung zuzulassen, \r\nnicht erneut aufgegriffen wurde. Damit bleibt es dabei, dass viele öffentliche Auftraggeber vor \r\nAufträgen, die ein Abweichen vom Grundsatz der Losvergabe erfordern, zurückschrecken und so \r\ninnovatives und umweltfreundliches Bauen behindert wird. \r\nDer im aktuellen Gesetzesentwurf enthaltene Ansatz, Ausnahmen vom Grundsatz der Los\u0002vergabe nur dann zuzulassen, wenn die Realisierung dringlicher, aus dem Sondervermögen „Inf\u0002rastruktur und Klimaneutralität“ finanzierter Infrastrukturvorhaben, deren geschätzter Auftrags\u0002oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte um das Zweieinhalbfache übersteigt, \r\ndies erfordert, ist nicht geeignet, den gewünschten Entlastungs- und Beschleunigungseffekt zu \r\nerzielen. Mit dem Erfordernis der Dringlichkeit, wird ein weiterer unbestimmter Rechtsbegriff in § \r\n97 Abs. 4 GWB eingeführt. Damit wird die Begründung der Losbündelung für die Auftraggeber im \r\nErgebnis für die Rechtsanwender nicht einfacher. \r\nDie eingeführten Sonderschwellenwerte für die erleichterte Abweichung vom Gebot der Los\u0002vergabe entbehren jeder sachlichen Grundlage. Der in der Begründung enthaltene Hinweis auf \r\n„mittelstandspolitische Gründe“ legt nahe, dass größere Aufträge für den Mittelstand ohnehin von \r\nnicht so großem Interesse sind. Woher diese Annahmen kommen und was für ein Mittelstandbe\u0002griff dem Ganzen zugrunde liegt, bleibt völlig unklar. \r\nEs steht also zu befürchten, dass viele gerade kommunale Auftraggeber weiter den sichersten \r\nWeg gehen, auf Losbündellungen verzichten und stattdessen zeitraubend klassisch einzellosbe\u0002zogen ausschreiben. \r\nDie KOALITION für HOLZBAU fordert eine weitere Abschwächung des Primats der Losvergabe \r\nin § 97 Abs. 4 GWB. Denkbar wäre etwa, dass man in Abs. 4 S. 1 das Wort „vornehmlich“ streicht \r\nund in Satz 2 die Formulierung „sind zu vergeben“ durch „können“ oder „sollen“ vergeben werden \r\nersetzt. \r\nNachhaltigkeitseffekt der öffentlichen Beschaffung zeitnah nutzen \r\nAus Sicht der KfH sollte es hier nicht bei der Verordnungsermächtigung bleiben, sondern ein \r\nentsprechender Entwurf sollte zeitnah vorgelegt werden. Dabei sollten klimafreundliche Leistun\u0002gen – anders als es in der Begründung des Gesetzesentwurfs anklingt – nicht allein auf das \r\nThema CO2-Emmissionen beschränkt werden. Ressourcenschonung und Zirkularität sind viel\u0002mehr als maßgebliche Aspekte des Klimaschutzes mit zu bedenken.\r\nKfH | Stellungnahme Novellierung Vergaberecht | 28.07.2025 S e i t e | 1\r\nStellungnahme KfH Vergabebeschleunigungsgesetz\r\nI. Änderungen GWB\r\nGeltende Fassung Referentenentwurf Vergaberechtstrans\u0002formationsgesetz \r\nStellungnahme\r\n§ 97 § 97 § 97\r\nGrundsätze der Vergabe Grundsätze der Vergabe Grundsätze der Vergabe\r\n(4) Mittelständische Interessen sind bei \r\nder Vergabe öffentlicher Aufträge vor\u0002nehmlich zu berücksichtigen. Leistungen \r\nsind in der Menge aufgeteilt (Teillose) \r\nund getrennt nach Art oder Fachgebiet \r\n(Fach-lose) zu vergeben. Mehrere Teil\u0002oder Fachlose dürfen zusammen verge\u0002ben werden, wenn wirtschaftliche oder \r\ntechnische Gründe dies erfordern. Wird \r\nein Unternehmen, das nicht öffentlicher \r\nAuftraggeber oder Sektorenauftraggeber \r\nist, mit der Wahrnehmung oder Durchfüh\u0002rung einer öffentlichen Aufgabe betraut, \r\nverpflichtet der öffentliche Auftraggeber \r\noder Sektorenauftraggeber das Unter\u0002nehmen, sofern es Unteraufträge vergibt, \r\nnach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren. \r\n(4) Mittelständische Interessen sind bei der \r\nVergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich \r\nzu berücksichtigen. Leistungen sind in der \r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und getrennt \r\nnach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu \r\nvergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dür\u0002fen zusammen vergeben werden, wenn \r\nwirtschaftliche oder technische Gründe dies \r\nerfordern. Mehrere Teil- oder Fachlose \r\ndürfen auch zusammen vergeben wer\u0002den, wenn die Realisierung dringlicher, \r\naus dem Sondervermögen „Infrastruktur \r\nund Klimaneutralität“ finanzierter Infra\u0002strukturvorhaben, deren geschätzter \r\nAuftrags- oder Vertragswert ohne Um\u0002satzsteuer die Schwellenwerte nach § \r\n106 Absatz 2 GWB um das Zweieinhalb\u0002fache übersteigt, dies erfordert. Auftrag\u0002geber können im Fall einer Gesamt\u0002vergabe gemäß Satz 3 oder 4 Auftrag\u0002nehmer verpflichten, bei der Erteilung \r\nvon Unteraufträgen die Interessen von \r\nkleinen und mittleren Unternehmen be\u0002sonders zu berücksichtigen. Wird ein \r\n§ 97 Abs. 4 GWB stellt einen wesentli\u0002chen Hemmschuh für die Holmodulbau\u0002weise ebenso wie für das serielle Sanie\u0002ren dar. Das serielle und modulare Bauen\r\nkollidiert in zweifacher Hinsicht mit dem \r\nim GWB normierten Grundsatz der Lo\u0002saufteilung – einmal in Zusammenhang \r\nauf die gemeinsame Vergabe von Bau\u0002und Planungsleistungen und einmal im \r\nZusammenhang mit dem – der Modulbau\u0002weise immanenten – Verzicht auf eine ge\u0002werkeweise Ausschreibung der Bauleis\u0002tungen. Dabei ist zu betonen, dass auch \r\neine modulare und/oder serielle Bau\u0002weise dem Mittelstandsgebot nicht zuwi\u0002derläuft. Sowohl die Modulbauunterneh\u0002men als auch die von diesen Unterneh\u0002men eingebundenen Unterauftragnehmer \r\ngehören dem Mittelstand an und werden \r\ndurch die geltende Rechtslage behindert \r\nstatt gefördert. \r\nVor dem geschilderten Hintergrund ist es \r\näußerst bedauerlich, dass der im \r\nKfH | Stellungnahme Novellierung Vergaberecht | 28.07.2025 S e i t e | 2\r\nUnternehmen, das nicht öffentlicher Auf\u0002traggeber oder Sektorenauftraggeber ist, \r\nmit der Wahrnehmung oder Durchführung \r\neiner öffentlichen Aufgabe betraut, ver\u0002pflichtet der öffentliche Auftraggeber oder \r\nSektorenauftraggeber das Unternehmen, \r\nsofern es Unteraufträge vergibt, nach den \r\nSätzen 1 bis 4 zu verfahren.\r\nGesetzesentwurf des Vergabetransfor\u0002mationspakets noch enthaltene Ansatz, \r\nden Begründungsaufwand abzuschwä\u0002chen („rechtfertigen“ statt „erfordern“) und \r\nauch zeitliche Gründe zur Rechtfertigung \r\nzuzulassen, nicht erneut aufgegriffen \r\nwurde. Damit bleibt es dabei, dass viele \r\nöffentliche Auftraggeber vor Aufträgen, \r\ndie ein Abweichen vom Grundsatz der \r\nLosvergabe erfordern, zurückschrecken \r\nund so innovatives und umweltfreundli\u0002ches Bauen behindert wird. \r\nDer im aktuellen Gesetzesentwurf enthal\u0002tene Ansatz, Ausnahmen vom Grundsatz \r\nder Losvergabe zuzulassen, wenn die \r\nRealisierung dringlicher, aus dem Son\u0002dervermögen „Infrastruktur und Kli\u0002maneutralität“ finanzierter Infrastruktur\u0002vorhaben, deren geschätzter Auftrags\u0002oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die \r\nSchwellenwerte nach § 106 Absatz 2 \r\nGWB um das Zweieinhalbfache über\u0002steigt, dies erfordert, ist nicht geeignet, \r\nden gewünschten Entlastungs- und Be\u0002schleunigungseffekt zu erzielen. Mit dem \r\nErfordernis der Dringlichkeit, das dem \r\nDringlichkeitsbegriff in § Abs. 14 Nr. 3 \r\nVgV und § 3a Abs. 3 Nr. 4 VOB/A VOB/A \r\nentlehnt zu sein scheint (siehe insoweit \r\nBegründung S. 46), wird ein weiterer un\u0002bestimmter Rechtsbegriff in § 97 Abs. 4 \r\nGWB eingeführt. Damit wird die Begrün\u0002dung der Losbündelung für die Auftragge\u0002ber im Ergebnis für die Rechtsanwender \r\nnicht einfacher. Die eingeführten Sonder\u0002schwellenwerte für die (vermeintlich) \r\nKfH | Stellungnahme Novellierung Vergaberecht | 28.07.2025 S e i t e | \r\n3\r\nerleichterte Abweichung vom Gebot der \r\nLosvergabe entbehren jeder sachlichen \r\nGrundlage. Der in der Begründung ent\u0002haltene Hinweis auf „mittelstandspoliti\u0002sche Gründe“ legt nahe, dass ab rd. 14 \r\nMio. EUR Auftragswert bei Bauaufträgen \r\nund rd. 550.000 EUR bei Planungsaufträ\u0002gen der Mittelstandsschutz entweder \r\nnicht mehr so wichtig ist oder man davon \r\nausgeht, dass diese größeren Aufträge \r\nfür den Mittelstand ohnehin von nicht so \r\ngroßem Interesse sind. Woher diese An\u0002nahmen kommen und was für ein Mittel\u0002standbegriff dem Ganzen zugrunde liegt, \r\nbleibt völlig unklar.\r\nEs steht also zu befürchten, dass viele ge\u0002rade kommunale Auftraggeber weiter den \r\nsichersten Weg gehen, auf Losbündellun\u0002gen verzichten und statt dessen zeitrau\u0002bend klassisch einzellosbezogen aus\u0002schreiben. Diese Sorge wiegt umso \r\nschwerer, als die Bundesregierung das \r\nGrundsatzproblem, dass der Losgrund\u0002satz eine Hürde für die schnelle Umset\u0002zung dringend benötigter Investitionen \r\ndarstellt, erkannt zu haben scheint. \r\nErforderlich ist vielmehr eine weitere Ab\u0002schwächung des Primats der Losvergabe \r\nin § 97 Abs. 4 GWB, etwa indem man in \r\nAbs. 4 S. 1 das Wort „vornehmlich“ \r\nstreicht und in Satz 2 die Formulierung „sind zu vergeben“ durch „können“ oder „sollen“ vergeben werden ersetzt. \r\nKfH | Stellungnahme Novellierung Vergaberecht | 28.07.2025 S e i t e | 4\r\nEine solche Anpassung wäre europa\u0002rechtlich unbedenklich. Der Grundsatz \r\nder Losvergabe ist so in den europäi\u0002schen Richtlinien nicht vordefiniert. Art. \r\n46 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU be\u0002stimmt lediglich: „Die öffentlichen Auftrag\u0002geber können einen Auftrag in Form \r\nmehrerer Lose vergeben sowie Größe \r\nund Gegenstand der Lose bestimmen.“\r\n§ 113 Abs. 1 Nr. 9 (neu) § 113 Abs. 1 Nr. 9 (neu)\r\nVerordnungsermächtigung Verordnungsermächtigung\r\n(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, \r\ndurch Rechtsverordnungen mit Zustim\u0002mung des Bundesrates die Einzelheiten zur \r\nVergabe von öffentlichen Aufträgen und \r\nKonzessionen sowie zur Ausrichtung von \r\nWettbewerben zu regeln. Diese Ermächti\u0002gung umfasst die Befugnis zur Regelung \r\nvon Anforderungen an den Auftragsgegen\u0002stand und an das Vergabeverfahren, insbe\u0002sondere zur Regelung\r\n[…]\r\n9. verpflichtender Anforderungen an die \r\nBeschaffung von klimafreundlichen \r\nLeistungen.\r\nDie Einführung verpflichtender Vorgaben \r\nzur Beschaffung klimafreundlicher Leis\u0002tungen ist aus Sicht der KfH zu begrüßen. \r\nEindeutige Vorgaben stärken nicht nur in\u0002novative und nachhaltige Leitmärkte, wie \r\nin der Begründung (dort S. 53) angenom\u0002men, sondern unterstützen auch die Be\u0002schaffungsstellen der öffentlichen Hand, \r\nindem hier klare Leitplanken vorgegeben \r\nwerden. \r\nAus Sicht der KfH sollte es hier nicht bei \r\nder Verordnungsermächtigung bleiben, \r\nsondern ein entsprechender Entwurf \r\nsollte zeitnah vorgelegt werden. Dabei \r\nsollten klimafreundliche Leistungen –\r\nKfH | Stellungnahme Novellierung Vergaberecht | 28.07.2025 S e i t e | 5\r\nanders als es in der Begründung des Ge\u0002setzesentwurfs anklingt – nicht allein auf \r\ndas Thema CO2-Emmissionen be\u0002schränkt werden. Ressourcenschonung \r\nund Zirkularität sind vielmehr als maßgeb\u0002liche Aspekte des Klimaschutzes mit zu \r\nbedenken.\r\n§ 121 § 121 § 121\r\nLeistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung\r\n(1) In der Leistungsbeschreibung ist der \r\nAuftragsgegenstand so eindeutig und er\u0002schöpfend wie möglich zu beschreiben, \r\nsodass die Beschreibung für alle Unter\u0002nehmen im gleichen Sinne verständlich \r\nist und die Angebote miteinander vergli\u0002chen wer-den können. Die Leistungsbe\u0002schreibung enthält die Funktions- oder \r\nLeistungsanforderungen oder eine Be\u0002schreibung der zu lösenden Aufgabe, de\u0002ren Kenntnis für die Erstellung des Ange\u0002bots erforderlich ist, so-wie die Umstände \r\nund Bedingungen der Leistungserbrin\u0002gung. \r\n(1) In der Leistungsbeschreibung ist der \r\nAuftragsgegenstand so eindeutig wie mög\u0002lich zu beschreiben, sodass die Be-schrei\u0002bung für alle Unternehmen im gleichen \r\nSinne verständlich ist und die Ange-bote \r\nmiteinander verglichen werden können. Die \r\nLeistungsbeschreibung enthält die Funkti\u0002ons- oder Leistungsanforderungen oder \r\neine Beschreibung der zu lösenden Auf\u0002gabe, deren Kenntnis für die Erstellung des \r\nAngebots erforderlich ist, sowie die Um\u0002stände und Bedingungen der Leistungser\u0002bringung. \r\nDie KfH begrüßt die mit der Anpassung in \r\n§ 121 GWB verbundene Intention, die \r\nfunktionale Leistungsbeschreibung zu \r\nstärken. Diese Anpassung wird allerdings \r\nfür den Holzmodulbau wirkungslos blei\u0002ben, wenn ihr nicht auch eine Änderung \r\nder VOB/A nachfolgt: \r\nDie in der VOB/A (§ 7c) geregelte Nach\u0002rangigkeit der funktionalen Leistungsbe\u0002schreibung behindert den Holmodulbau. \r\nDie Ausschreibung mit klassischen Bau\u0002Leistungsverzeichnissen widerspricht der \r\nProzesslogik des modularen Bauens, bei \r\ndem in aller Regel ab dem Zeitpunkt der \r\nBeauftragung des Modulbauers die Pla\u0002nung erst gemeinsam mit diesem weiter\u0002entwickelt wird. Hinzukommt, dass zu de\u0002taillierte Einzelvorgaben den Wettbewerb \r\nzwischen den Modulbauern einschrän\u0002ken, wenn nicht gar unmöglich machen \r\noder aber diese ganz vom Wettbewerb \r\nausschließen würden. \r\nDies gilt umso mehr als in den Regelver\u0002fahren (offenes und nicht-offenes \r\nKfH | Stellungnahme Novellierung Vergaberecht | 28.07.2025 S e i t e | 6\r\nVerfahren) jede Abweichung vom LV zum \r\nAusschluss des Angebots führt.\r\nDie rechtlich einfachste Lösung wäre die \r\nAbschaffung der Nachrangigkeit der funk\u0002tionalen Leistungsbeschreibung im Bau\u0002bereich. Die Norm könnte auf den letzten \r\nHalbsatz zusammengestrichen werden \r\nund würde dann nur noch lauten „Die \r\nLeistung durch ein Leistungsprogramm \r\ndargestellt werden“. \r\nDamit würde lediglich im Baubereich um\u0002gesetzt was auf Ebene des GWB und in \r\nder Vergabeverordnung (VgV) ohnehin \r\nschon geregelt ist. Der KfH ist bewusst, \r\ndass eine Anpassung der VOB/A nicht \r\nGegenstand des Vergabetransformati\u0002onspaketes ist. Es wird dennoch an den \r\nBund appelliert, sich für eine zeitnahe An\u0002passung der VOB/A einzusetzen.\r\n§ 173 § 173 § 173\r\nWirkung Wirkung Wirkung\r\n1) Die sofortige Beschwerde hat auf\u0002schiebende Wirkung gegenüber der Ent\u0002scheidung der Vergabekammer. Die auf\u0002schiebende Wirkung entfällt zwei Wo\u0002chen nach Ablauf der Beschwerdefrist. \r\nHat die Vergabekammer den Antrag auf \r\nNachprüfung abgelehnt, so kann das \r\nBeschwerdegericht auf Antrag des Be\u0002schwerdeführers die aufschiebende Wir\u0002kung bis zur Entscheidung über die Be\u0002schwerde verlängern.\r\n1) Hat die Vergabekammer den Antrag \r\nauf Nachprüfung abgelehnt, hat die so\u0002fortige Beschwerde keine aufschie\u0002bende Wirkung gegenüber der Ent\u0002scheidung der Vergabekammer.\r\nDer Wegfall der aufschiebenden Wirkung \r\nder Beschwerde stellt einen gravierenden \r\nEinschnitt in die Rechtsschutzmöglichkei\u0002ten der Bieter dar. Dieser Einschnitt ist so\u0002wohl vor dem Hintergrund des Art. 19 \r\nAbs. 4 GG als auch der Regelungen der \r\nRechtsmittelrechtlinie der EU nicht mit \r\nden damit einhergehenden möglichen Be\u0002schleunigungseffekten zu rechtfertigen.\r\nDie erstinstanzlich zur Entscheidung an\u0002gerufene Vergabekammer ist keine ge\u0002richtliche Instanz, sondern Teil der \r\nKfH | Stellungnahme Novellierung Vergaberecht | 28.07.2025 S e i t e | 7\r\nVerwaltung. Die jetzt getroffene Regelung \r\nführt im Ergebnis dazu, dass den Bietern \r\nin allen Fällen, in denen die Vergabekam\u0002mer den Antrag ablehnt, jegliche Möglich\u0002keit genommen wird, Primärrechtsschutz \r\nzu erlangen. Es darf bezweifelt werden, \r\nob eine solche Regelung europarechtlich \r\nBestand haben wird.\r\nWollte man Nachprüfungsverfahren be\u0002schleunigen, müssten Vergabekammern \r\nbesser ausgestattet werden anstatt den \r\nRechtsschutz einzuschränken"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-28"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/24/dc/729332/Verhaltenskodex.pdf"}}