{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:28:39.469+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006667","registerEntryDetails":{"registerEntryId":72687,"legislation":"GL2024","version":11,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006667/72687","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/00/84/696527/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006667-2026-02-19_10-31-28.pdf","validFromDate":"2026-02-19T10:31:28.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-24T08:24:40.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-02-17T10:09:09.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-23T14:36:56.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2024-04-30T11:31:00.000+02:00","lastUpdateDate":"2026-02-19T10:31:28.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":72687,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006667/72687","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-19T10:31:28.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-24T08:24:40.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":72510,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006667/72510","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-17T10:09:09.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-19T10:31:28.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":65885,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006667/65885","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-29T10:50:55.000+02:00","validUntilDate":"2026-02-17T10:09:09.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57855,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006667/57855","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-03T13:47:56.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-29T10:50:55.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57510,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006667/57510","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-12T09:13:44.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-03T13:47:56.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52134,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006667/52134","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-21T11:39:01.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-12T09:13:44.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47727,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006667/47727","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-17T13:16:08.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-21T11:39:01.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":39652,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006667/39652","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-23T14:36:56.000+02:00","validUntilDate":"2024-12-17T13:16:08.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Digistore24 GmbH","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_GMBH","de":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","en":"Limited liability company (GmbH)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4951219288860","emails":[{"email":"marketing@digistore24.com"}],"websites":[{"website":"https://www.digistore24.com/"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"St.-Godehard-Straße","streetNumber":"32","zipCode":"31139","city":"Hildesheim","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Kossatz","firstName":"Anthony","function":"Geschäftsführung","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Hofer","firstName":"Simon","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Marinow","firstName":"Claudio","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Gambs","firstName":"Katharina","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Bitkom e.V."}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_ORGANIZATION_V2","de":"Sonstiges Unternehmen","en":"Other company"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"},{"code":"CONTRACTS_OPERATED_BY_THIRD_PARTY","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen","en":"Contracts are awarded to third parties to represent own interests of the company"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"}],"activityDescription":"Als Wiederverkäufer von digitalen und physischen Produkten sowie Dienstleistungen ermöglichen wir es Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen ihr Produkte online zu vertreiben und vertreten als großer Repräsentant dahingehend die Interessen des Marktes.\r\nZum Zwecke der Interessenvertretung führen wir hierzu Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen an das Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung anzupassen.\r\nFür die Interessenvertretung führt Bernstein Health Gespräche mit Vertreter:innen des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung, insb. mit Vertreter:innen beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).\r\nZweck der Interessensvertretung ist es v.a. die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse für Gesetzes-Novellierungen zu geben, sodass auch deutsche Unternehmen international weiterhin konkurrenzfähig sind. Zeitgleich setzt sich Digistore24 für eine erhöhte Rechtssicherheit im Markt ein, nicht zuletzt um einen modernen, zweckdienlichen Verbraucherschutz sicherzustellen.\r\nDarüber hinaus werden gegebenenfalls in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.\r\nFür die politische Interessenvertretung arbeiten wir mit der Bernstein Health GmbH zusammen."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","employeeFTE":0.01},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","financialExpensesEuro":{"from":220001,"to":230000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportPreviousLastFiscalYearExists":true,"previousLastFiscalYearStart":"2024-01-01","previousLastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9b/97/696523/Bilanz-Digistore24-GmbH-2024.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":1,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000516","title":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht","shortTitle":"FernUSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":9,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000516","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/05/af/356534/Stellungnahme-Gutachten-SG2409230034.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Baustelle Digitale Bildung – Wie mit der FernUSG-Novelle maximaler Impact ohne viel\r\nlegislativen Aufwand oder hohe Staatskosten geschaffen werden kann\r\nDeutschland nutzt das Potential digitaler Bildungsangebote nicht aus.\r\n• 8,9% der Deutschen haben 2023 an einem Online-Kurs teilgenommen. Demgegenüber stehen bspw.\r\n>29% in Finnland und den Niederlanden – Länder, die mit Vorsprung bei der Digitalisierung (EU,\r\n2024) und exzellentem Bildungsniveau (OECD, 2023) glänzen.\r\nPersonen, die das Internet für einen Online-Kurs genutzt haben* (2009 - 2023, in %)\r\nPersonen, die das Internet für einenOnline-Kurs genutzt haben* (2023, in %)\r\n*in den letzten drei Monaten vor Erhebung. Quelle: Eurostat (2023)\r\nDabei blicken die Menschen offen und optimistisch auf digitale Angebote.\r\n• 85% der Deutschen finden, dass digitale Technologien und Anwendungen ihr Leben erleichtern.\r\n59% geben an, dass das Tempo der Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft zu langsam ist. Aber\r\nfast die Hälfte sorgt sich, bei der technischen Entwicklung nicht mitzuhalten (Bitkom, 2024).\r\nViele Hürden der Digitalisierung im Bildungsbereich sind nur mit vielen Ressourcen überwindbar.\r\n• 75 % der Schulleiter geben an, dass sie für eine ausreichende digitale Infrastruktur und Ausstattung an\r\nihrer Schule weitere Mittel benötigen (forsa, 2023). Im EU-Vergleich verfügt Deutschland zudem über\r\nunterdurchschnittliche digitale Kompetenzen und Verbesserungsbedarf bei der digitalen Infrastruktur\r\nund Verwaltungsdigitalisierung (EU, 2023).\r\nAndere Hemmnisse können leichter überwunden werden. Beispiel: eine Novelle des\r\nFernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).\r\n• Im Bereich lebenslanges Lernen schränkt das FernUSG aus dem Jahr 1975 die Ausbreitung von\r\ninnovativen digitalen Bildungsangeboten ein. Lange und aufwendige Prüfverfahren führen dazu, dass\r\nneue Angebote erst spät oder gar nicht auf den Markt kommen.\r\n• Während Finnland und die Niederlande sich darauf konzentrieren, offene Bildungsressourcen zu\r\nentwickeln oder EdTech-Startups zu unterstützen, verfängt Deutschland sich in ausufernder\r\nBürokratie. Durch den nicht zeitgemäßen Anspruch, jeden Online-Kurs mühsam einzeln staatlich zu\r\nprüfen, wird Innovation im Bereich digitale Wissensvermittlung im Keim erstickt.\r\n• Durch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Zertifizierungsprozesses und eine\r\nBegrenzung der Zertifizierungspflicht können moderne Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler\r\nWissensvermittlungsangebote sichergestellt werden. Dieser Schritt erfordert wenig legislativen\r\nAufwand und lässt kaum Kosten für den Staat entstehen.\r\nAls innovative Angebote der digitalen Wissensvermittlung setzen Online-Kurse kontemporäre\r\nThemen auf die Agenda, fördern neue didaktische Methoden und Tools und erweitern so klassische\r\nBildungsangebote – das volle Potenzial kann aber nur mit einer modernen, rechtssicheren und\r\npragmatischen Regulierung ausgeschöpft werden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000516","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/63/cb/385830/Stellungnahme-Gutachten-SG2412170043.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Baustelle Digitale Bildung – Wie mit der FernUSG-Novelle maximaler Impact ohne viel\r\nlegislativen Aufwand oder hohe Staatskosten geschaffen werden kann\r\nDeutschland nutzt das Potential digitaler Bildungsangebote nicht aus.\r\n• 8,9% der Deutschen haben 2023 an einem Online-Kurs teilgenommen. Demgegenüber stehen bspw.\r\n>29% in Finnland und den Niederlanden – Länder, die mit Vorsprung bei der Digitalisierung (EU,\r\n2024) und exzellentem Bildungsniveau (OECD, 2023) glänzen.\r\nPersonen, die das Internet für einen Online-Kurs genutzt haben* (2009 -2023, in %)\r\nPersonen, die das Internet für einen Online-Kurs genutzt haben* (2023, in %)\r\n*in den letzten drei Monaten vor Erhebung. Quelle: Eurostat (2023)\r\nDabei blicken die Menschen offen und optimistisch auf digitale Angebote.\r\n• 85% der Deutschen finden, dass digitale Technologien und Anwendungen ihr Leben erleichtern.\r\n59% geben an, dass das Tempo der Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft zu langsam ist. Aber\r\nfast die Hälfte sorgt sich, bei der technischen Entwicklung nicht mitzuhalten (Bitkom, 2024).\r\nViele Hürden der Digitalisierung im Bildungsbereich sind nur mit vielen Ressourcen überwindbar.\r\n• 75 % der Schulleiter geben an, dass sie für eine ausreichende digitale Infrastruktur und Ausstattung an\r\nihrer Schule weitere Mittel benötigen (forsa, 2023). Im EU-Vergleich verfügt Deutschland zudem über\r\nunterdurchschnittliche digitale Kompetenzen und Verbesserungsbedarf bei der digitalen Infrastruktur\r\nund Verwaltungsdigitalisierung (EU, 2023).\r\nAndere Hemmnisse können leichter überwunden werden. Beispiel: eine Novelle des\r\nFernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).\r\n• Im Bereich lebenslanges Lernen schränkt das FernUSG aus dem Jahr 1975 die Ausbreitung von\r\ninnovativen digitalen Bildungsangeboten ein. Lange und aufwendige Prüfverfahren führen dazu, dass\r\nneue Angebote erst spät oder gar nicht auf den Markt kommen.\r\n• Während Finnland und die Niederlande sich darauf konzentrieren, offene Bildungsressourcen zu\r\nentwickeln oder EdTech-Startups zu unterstützen, verfängt Deutschland sich in ausufernder\r\nBürokratie. Durch den nicht zeitgemäßen Anspruch, jeden Online-Kurs mühsam einzeln staatlich zu\r\nprüfen, wird Innovation im Bereich digitale Wissensvermittlung im Keim erstickt.\r\n• Durch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Zertifizierungsprozesses und eine\r\nBegrenzung der Zertifizierungspflicht können moderne Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler\r\nWissensvermittlungsangebote sichergestellt werden. Dieser Schritt erfordert wenig legislativen\r\nAufwand und lässt kaum Kosten für den Staat entstehen.\r\nAls innovative Angebote der digitalen Wissensvermittlung setzen Online-Kurse kontemporäre\r\nThemen auf die Agenda, fördern neue didaktische Methoden und Tools und erweitern so klassische\r\nBildungsangebote – das volle Potenzial kann aber nur mit einer modernen, rechtssicheren und\r\npragmatischen Regulierung ausgeschöpft werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000516","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d3/58/385832/Stellungnahme-Gutachten-SG2412170046.pdf","pdfPageCount":93,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Re-Start Deutschland!\r\nBitkom-Positionspapier zur Bundestagswahl 2025\r\nHerausgeber\r\nBitkom e. V. Albrechtstraße 10 10117 Berlin\r\nT 03027576-0 bitkom@bitkom.org www.bitkom.org\r\nAnsprechpartner\r\nFabian Zacharias | Bitkom e.V.\r\nT 030 27576-105 | f.zacharias@bitkom.org\r\nKoordination\r\nNiklas Meyer-Breitkreutz, Sophie Vogt-Hohenlinde, Leah Schrimpf, Joris Kanowski, Fabian Zacharias | Bitkom e.V.\r\nLayout\r\nKatrin Krause | Bitkom e.V.\r\nCopyright\r\nBitkom 2024 | Stand November 2024\r\nDiese Publikation stellt eine allgemeine unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung im Bitkom zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität, insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Alle Rechte, auch der auszugsweisen Vervielfältigung, liegen beim Bitkom.\r\n2\r\nInhalt\r\n3\r\n1\r\n2 Transformation der Wirtschaft 10\r\nEinleitung 5 Re-Start Deutschland! 6\r\nStandort, Steuern & Innovationsfähigkeit 11 Startups & Scaleups 13 Umwelt & Nachhaltigkeit 15 Energie 17 Mobilität & Logistik 19 Banking, Finance & Insurance 21 Gesundheit 23 Industrie 4.0 25 Landwirtschaft 27 PropTech & ConTech 29\r\n3 Schlüsseltechnologien 31\r\nTelekommunikation & Netze 32 Rechenzentren 34 Künstliche Intelligenz 36 Cloud & Dateninfrastruktur 38 Datenschutz 40 Datenpolitik & Open Data 42 Intellectual Property 44 Blockchain 46 Quantencomputing 48 Mikroelektronik & Halbleiter 50 Standardisierung & Technische Regulierung 52 Software & Open Source 54\r\n\r\n4 Digitale Gesellschaft 56\r\nDigitale Bildung 57 Arbeiten im digitalen Zeitalter 59 Fachkräfte 61 Frauen für die Digitalisierung 63 Digitale Gesellschaft & Barrierefreiheit 65 Medienwirtschaftspolitik 67 Wettbewerb, Plattformen & Verbraucher 69\r\n5 Moderner und resilienter Staat 71\r\nGovernance & digitale Demokratie 72 Digitale Verwaltung & moderner Staat 74 Moderne Beschaffung 76 Vertrauensdienste & Digitale Identitäten 78 Smart City & Smart Region 80 Justizdigitalisierung 82 Cybersicherheit 84 Verteidigung & Digitale Zeitenwende 86 DefTech-Startups 88\r\n6 Fazit 90 Der Re-Start braucht ein starkes Europa 91\r\n4\r\n\r\n 1 Einleitung\r\n 5\r\n\r\n Re-Start Deutschland!\r\nDeutschland tut sich weiterhin schwer, zu den Vorreitern der Digitalisierung aufzu- schließen. Das gilt für die Wirtschaft, große Bereiche der Gesellschaft wie unser Bildungswesen und im Besonderen für die Verwaltung. Von den 334 Digitalvorha- ben, die sich die bisherige Bundesregierung in der laufenden 20. Legislaturperiode vorgenommen hatte, ist nach drei Jahren nicht einmal ein Drittel abgeschlossen. Das kostet Vertrauen in den Staat und seine Institutionen und belastet den Stand- ort Deutschland, seine Unternehmen und die Menschen, die hier leben.\r\nDie Politik muss wieder unter Beweis stellen, dass sie handlungsbereit und handlungsfähig ist, Herausforderungen und Probleme erkennt, angeht und löst – für die Menschen und Unter- nehmen in diesem Land. Die letzte große Reform liegt mehr als 20 Jahre zurück. Seitdem tritt Deutschland auf der Stelle, während sich die Welt um uns herum massiv verändert hat – und sich weiterhin verändern wird.\r\nEinige wesentliche Herausforderungen\r\n■ Die Wirtschaft schrumpft, mehrjährig. Deutschland hat das geringste Wachstum inner- halb der Eurozone und unter den G7-Staaten. Im weltweiten IMD-Standort-Ranking sind wir binnen zehn Jahren von Platz 6 auf Platz 24 gefallen – mit Defiziten vor allem bei Innovation, Regierungseffizienz und Infrastruktur. Deutschland ist unterinvestiert und überreguliert.\r\n■ Die Anforderungen an den Staat steigen – und gleichzeitig wird das Geld knapp. Unser Staat und seine Verwaltungen sind nicht auf der Höhe der Zeit, infrastrukturell und technologisch, aber auch was die internen Strukturen und Prozesse betrifft. Die man- gelnde Verwaltungsmodernisierung erzeugt nicht nur beim Staat, sondern ebenso bei den Unternehmen Kosten ohne Nutzen und treibt die Bürgerinnen und Bürger zuweilen zur Verzweiflung. Deutschlands analoge Verwaltung ist ein massiver Standortnachteil.\r\n■ Der Druck von außen steigt. Multiple Krisen, Kriege und hybride Bedrohungen erfordern von Deutschland Einsatz, Leistungsbereitschaft und die Fähigkeit zu technologisch souveränem Handeln, im EU-Verbund.\r\n■ Das Land braucht eine Zukunftsvision. Die Bewahrung des Status quo taugt in einer Multi-Krise, wie wir sie derzeit erleben, nicht als politisches Programm. Statt Altes zu schützen, muss Deutschland vor allem Neues schaffen. Wir brauchen Zuversicht und einen Nordstern: Wo soll Deutschland in fünf und zehn Jahren stehen?\r\n6\r\n \r\nEin Weiter-so ist keine Option. Deutschland braucht einen Neustart. Wir müssen wieder ein Land mit Lust auf Zukunft werden, mit einer Vorstellung davon, wohin wir steuern, mit guten, innovativen Ideen, mit Freude aufs Neue. Politik muss die Menschen wieder mitrei- ßen. Damit das gelingen kann, müssen die Grundlagen stimmen: Wir brauchen wirtschaftli- ches Wachstum für gesellschaftlichen Zusammenhalt und staatliche Leistungsfähigkeit. Und wir müssen für Sicherheit sorgen – ganz klassisch, aber vor allem auch im Cyberraum. Bitkom hat dazu konkrete Vorschläge zusammengestellt.\r\nWir müssen die Wirtschaft ankurbeln. Deutschland braucht wieder mehr Wachstum, wirt- schaftliche Dynamik und Lust auf Innovationen.\r\n■ Wir müssen die Überregulierung beenden und Unternehmen – Startups ebenso wie Mittelständlern und Großkonzernen – mehr Raum für unternehmerische Kreativität, Innovation und Wachstum geben. Dazu gehört, die Übererfüllung von EU-Vorgaben zu beenden. Europäische Richtlinien sollten künftig 1:1 in nationales Recht umgesetzt wer- den. Kollidiert eine EU-Regelung mit bestehendem nationalem Recht, sollte die beste- hende Regelung an EU-Recht angeglichen werden, nicht umgekehrt. Gleichzeitig müssen Berichtspflichten deutlich reduziert werden, mindestens um die von der EU-Kommission angestrebten 25 Prozent.\r\n■ Wir müssen Kapital für unsere Unternehmen mobilisieren – für die jungen wachstums- orientierten ebenso wie für die Transformation des Mittelstands. Für Startups muss der Zugang zu Wagniskapital einfacher werden, etwa durch eine Stärkung des Kapitalmarkts und Fondsstandorts oder die Weiterentwicklung des Zukunftsfonds. Superabschreibun- gen auf Digitalinvestitionen würden einen massiven Investitionsschub in Zukunftstech- nologien anstoßen und gerade den Mittelstand digitaler und wettbewerbsfähiger machen. Wir schlagen 175 Prozent Abschreibungsquote auf Investitionen in digitale Güter und Sachwerte vor.\r\n■ Wir müssen den strukturellen Fachkräftemangel lindern. Bis 2040 werden der Wirt- schaft ca. 663.000 IT-Fachleute fehlen, sofern wir nicht gegensteuern. Deutschland braucht zusätzlich zur Mobilisierung allen inländischen Potenzials auch qualifizierte Zuwanderung. Die Bundesregierung muss die Wirtschaft daher beim Werben um die klügsten Köpfe aktiv unterstützen und eine Kampagne zur Anwerbung ausländischer IT-Fachkräfte starten. Der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt muss auch für EU- Ausländer stark vereinfacht werden. Dazu müssen Visumsverfahren komplett digitali- siert und Ausländerbehörden zu Willkommensagenturen für die Top-Fachkräfte dieser Welt umgebaut werden.\r\n7\r\n\r\nWir müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, gerade auch im digitalen Raum. Damit das gelingt, müssen wir die Gesellschaft fit fürs digitale Zeitalter machen und die digitale Teilhabe und Kompetenz massiv fördern.\r\n■ Die Stärkung der Medienkompetenz ist der Schlüssel für gesellschaftliche Resilienz gegen hybride Angriffe und damit auch für eine wirklich wehrhafte Demokratie. Eine Bundeszen- trale für digitale Bildung könnte unter anderem für die »Digitale Grundbildung« ähnlich dem österreichischen Modell sorgen und allen Menschen in Deutschland grundlegende Kompetenzen im Umgang mit Fake News und Desinformationen vermitteln. Schulische Bildung muss digitale Basiskompetenzen für alle Schülerinnen und Schüler jeglicher Schulformen entwickeln. Die bundesweite Verankerung eines Pflichtfachs Informatik\r\nab Sekundarstufe I würde obendrein dazu beitragen, mehr Mädchen für technologische Entwicklungen zu begeistern. Die Bundesregierung sollte dazu eine Initiative mit den Ländern starten.\r\nWir müssen Sicherheit & Resilienz verbessern, auch im Cyberraum.\r\n■ Wir brauchen leistungsfähige und sichere digitale Infrastrukturen. Sie sind – auch im Krisenfall – unser kommunikatives Rückgrat und Basis der Arbeitsfähigkeit von Unter- nehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen. Der Ausbau redundanter Breitband- und Mobilfunknetze sollte deshalb Ziel deutscher Infrastrukturpolitik sein. Dies würde nicht nur die Verfügbarkeit von Kommunikationsleistungen weiter verbes- sern, es würde auch die Resilienz der deutschen Netze gegenüber digitalen und physi- schen Angriffen von außen deutlich stärken. Hierzu müssen Multimilliardenbeträge privaten Kapitals aktiviert werden. Dies gelingt nur durch eine konsequente Beseitigung bürokratischer Ausbauhindernisse, langjährige Planungssicherheit und einen Regulie- rungsrahmen, der Investitionen nachhaltig incentiviert.\r\n■ Der deutsche Staat muss im Ernstfall handlungsfähig sein. Strukturen und Kompetenzen unserer Cybersicherheitsbehörden orientieren sich aktuell noch ausschließlich an den Bedarfen der ruhigen letzten Dekaden. Jetzt gilt es, u.a. durch die Abschaffung des Verbots der Mischverwaltung das BSI in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit bundesweit vorzunehmen und zu koordinieren.\r\n■ Wir müssen unsere digitale Souveränität stärken. Wir müssen unsere Fähigkeiten in digitalen Schlüsseltechnologien gezielt weiterentwickeln und in einigen kritischen Bereichen die weltweite Technologieführerschaft halten bzw. erlangen. Dabei geht es nicht um Autarkie, sondern um die Möglichkeit zu selbstbestimmten Entscheidungen und um die Fähigkeit zu adäquaten Reaktionen auf technologische Erpressungsversuche und Bedrohungen durch den Entzug des Zugangs zu Technologien, die wir in Deutsch- land zwingend brauchen, aber nicht selbst beherrschen.\r\n8\r\n\r\nWir müssen unseren Staat modernisieren, durch digitale Verfahren und eine digitale Gover- nance in Bund und Ländern.\r\n■ Deutschland braucht ein eigenständiges Digitalministerium, das viele der derzeit auf BMI, BMWK, BMBF, BMDV und weitere Ressorts verteilten Kompetenzen bündelt. Mit Hessen gibt es dafür auch innerhalb Deutschlands einen Vorreiter. Ein echtes Digitalmi- nisterium braucht umfassende Rechte und Ressourcen, ein Digitalbudget und einen Digitalvorbehalt in der Gesetzgebung.\r\n■ Durch einen Digitalcheck sollte künftig jedes Gesetzesvorhaben parallel zum legislativen Prozess hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Digitalisierung überprüft und nötigen- falls entsprechend korrigiert werden.\r\n■ Modernisierte Register und digitale Identitäten sind der Schlüssel zu einem modernen Staat mit effizienten digitalen Prozessen. Registermodernisierung und digitale Identitä- ten müssen oberste Priorität genießen – sie sind echte Hebelprojekte, die weit über ihren unmittelbaren Bereich Wirkung entfalten. Damit wir hier besser vorankommen, sollte jährlich ein fester Anteil von einem Prozent des Bundeshaushalts in die Modernisierung der Verwaltungen und des öffentlichen Sektors investiert werden.\r\nDeutschland muss wieder auf Sieg statt nur auf Platz spielen: Wir müssen den Anspruch haben, in der digitalen Wirtschaft weltweit ganz vorn mitzuspielen und in einigen Schlüssel- technologien den Spitzenplatz zu erreichen, so z.B. in der digitalen Medizin, der smarten Mobilität und der IT-Sicherheit. Unsere Verwaltungen müssen durchgängig und ausschließlich digital arbeiten und ihre Dienste für Unternehmen und Privathaushalte durchgängig digital anbieten. Auf diesem Weg in die digitale Welt müssen wir alle Menschen mitnehmen. Dafür braucht es einen Nordstern und einen Re-Start. Konkrete Ideen für den Weg ins digitale Deutschland liefert dieses Papier.\r\n9\r\n\r\n 2 Transformation der Wirtschaft\r\n 10\r\n\r\n investieren wollen, müssen dabei stärker unterstützt werden. Neben besseren steuerlichen Rahmenbedingungen braucht es dafür vor allem auch eine Trendwende in der Innovations- politik.12\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\n■\r\nDie Wachstumsinitiative nicht aufgeben: Von den 49 Maßnahmen für mehr wirtschaftli- che Dynamik, mehr Investitionskapital, mehr Arbeitsanreize und weniger Bürokratie aus dem Juli 2023 sind wir weiterhin überzeugt. Alle hieraus stammenden Gesetze, die es nicht vor der Wahl durch das Parlament schaffen, soll die neue Regierung direkt aufgrei- fen und mit nur wenigen Anpassungen sofort beschließen.\r\nSuperabschreibung für Digitalinvestitionen: Zwei Drittel der deutschen Unternehmen sehen sich bei der Digitalisierung als Nachzügler.3 Bessere Abschreibungskonditionen für digitale Wirtschaftsgüter setzen Liquidität frei und schaffen einen Anreiz für private Investitionen in die Digitalisierung der Wirtschaft. Das Pro-Kopf-BIP in Deutschland könnte 10 Prozent höher sein, wenn wir den Anteil der IKT-Investitionen am BIP der USA erreichen (↗IW Köln). Wir schlagen deshalb 175 Prozent Abschreibungsquote auf Investiti- onen in digitale Güter und Sachwerte vor. Andere Länder haben Superabschreibungen erfolgreich umgesetzt. Auch breiter angelegte Investitionsprämien oder eine Verbesse- rung der allgemeinen Abschreibungsbedingungen sind hilfreich.\r\nVereinfachung des Unternehmenssteuerrechts: Die Expertenkommission »Vereinfachte Unternehmenssteuer« (↗BMF) hat gute Empfehlungen erarbeitet, die eine neue Bundes- regierung umsetzen sollte. Deutschland hat im internationalen Vergleich nicht nur hohe, sondern auch komplexe Steuern. So entstehen hohe Erfüllungskosten. Die Lösung ist eine Anpassung der Steuerlast an das europäische Durchschnittsniveau.4\r\nMehr hierzu in unseren Kapiteln ↗»Fachkräfte« und ↗»Digitale Verwaltung & moderner Staat« Zu den Schätzungen siehe ↗Dezernat Zukunft 2024 und ↗BDI 2024.\r\n↗Bitkom Studie »Digitalisierung der Wirtschaft«, 2024\r\n↗Statista, 2023\r\nKnapp unter\r\n30%\r\nKörperschaftssteuer zahlten Unternehmen 2023 in Deutschland. Nur 5 Länder erheben höhere Steuern international.4\r\nStandort, Steuern & Innovationsfähigkeit\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDie Bitkom-Branche konnte in den letzten Jahren der konjunkturellen Entwick- lung trotzen und ist ein Job-Motor. Gesamtwirtschaftlich hat die Standortattrak- tivität aber gelitten. Seit 2018 ist kein anderes Industrieland so wenig gewachsen wie Deutschland. Externe Krisen sind nur ein Teil der Erklärung – der Großteil der Probleme ist hausgemacht und deshalb lösbar.\r\nDie zentralen Herausforderungen sind der Fachkräftemangel, die Kombination aus bürokratischer Belastung und mangelnder Verwaltungsdigitalisierung1 sowie ein spürbarer Investitionsstau. Transformation braucht Investitionen, geschätzt 0,7 bis 1,4 Billionen Euro bis 2030.2 Unternehmen, die in Wachstum und Innovation\r\n ■\r\n1 2 3 4\r\n11\r\n \r\n■\r\nDigitalisierung der Steuerprozesse: Unternehmen setzen verstärkt auf die Optimierung ihrer Prozesse und Digitalisierung, um die Bürokratie-Lasten spürbar zu senken. Damit diese Anstrengungen erfolgreich greifen können, ist der Staat gefordert, den Datenaus- tausch mit Behörden insgesamt weiter zu digitalisieren und unnötige Nachweis- und Dokumentationspflichten abzubauen. Dies lässt sich beispielsweise in der steuerlichen Betriebsprüfung umsetzen: Durch standardisierte Schnittstellen und eine engere Koope- ration mit der betrieblichen Praxis kann eine effizientere, digitale Datenübertragung ermöglicht werden.\r\nFokussiertere Innovationspolitik: Mit Ausnahme einzelner Akzente hat sich die deutsche Innovationspolitik über die letzten Legislaturperioden kaum weiterentwickelt. Das Land gilt nach wie vor als transferschwach, ist im europäischen Vergleich nur Mittelmaß5 und der Forschungsförderung fehlt es trotz Kürzungen an Schwerpunkten und Kohärenz. Die neue Bundesregierung muss hier Abhilfe schaffen. Dafür braucht es erstens eine Förder- politik, die gezielt einzelne Technologien fördert. Zweitens muss der Transfer gestärkt werden. Neben einem Fokus auf Startups6 braucht es eine stärkere Prägung der For- schungsagenden und Förderlinien durch Anwender. Möglich wäre das z.B. durch die Schaffung von Innovationspartnerschaften nach europäischem Vorbild. Drittens braucht es eine entschiedene Entbürokratisierung der Forschungsförderung, z.B. nach Vorbild des Pakts für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung.78\r\n ■\r\nPlatz 24\r\nder wettbewerbsfähigs- ten Volkswirtschaften belegt Deutschland aktuell, ein starker Abstieg von Platz 6 im Jahr 2014.7 Im europäi- schen Innovationsver- gleich liegt Deutschland nur noch auf Platz 9.8\r\n5 6 7 8\r\n↗KOM 2024.\r\nSiehe in diesem Zusammenhang auch das ↗Kapitel »Startups & Scaleups« ↗IMD | World Competitiveness Ranking 2024\r\n↗European Innovation Scoreboard 2024\r\n12\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Standort, Steuern & Innovationsfähigkeit«\r\n\r\n Startups & Scaleups\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nOb Künstliche Intelligenz, New Space oder Verteidigung: Startups und Scaleups sind Treiber von Innovation, Garant für wirtschaftliches Wachstum und unsere künftige Wettbewerbsfähigkeit. In den vergangenen Jahren hat Deutschland bereits eine Vielzahl von europäischen Tech Champions hervorgebracht und dank der gut aufgestellten Spitzenforschung auch noch einiges an Potenzial. Damit wir als Innovations- und Wirtschaftsstandort erfolgreich bleiben, müssen wir diese Chance auch nutzen. Für die neue Legislatur gilt es, die optimalen Rahmenbedin- gungen zu schaffen, um aus guten Ideen Startups werden zu lassen, diese beim Wachstum zu unterstützen und hier an die Börse zu führen. Nur mit einem star- ken Startup- und Scaleup-Standort kann es uns gelingen, die Digitalisierung von\r\nWirtschaft und Staat weiter voranzutreiben, zukunftsfeste Arbeitsplätze zu schaffen und die großen geopolitischen Herausforderungen zu meistern. Uns läuft die Zeit davon. Wir müssen jetzt handeln, um einen bürokratiearmen, kapitalstarken Startup-Standort zu schaffen, an dem die klügsten Köpfe aus aller Welt die größten Innovationen von morgen entwickeln.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nStartups & Scaleups ins Zentrum stellen: 2022 hat die Bundesregierung erstmals eine umfassende Startup-Strategie für Deutschland verabschiedet und eine Vielzahl wichtiger Maßnahmen adressiert. Doch damit ist erst der Anfang getan. Die Regierung muss die Startup-Strategie in der nächsten Legislaturperiode weiter ausbauen und mit klaren Zielsetzungen auf ein neues Level bringen. Damit aus innovativen Startups international agierende Unternehmen werden, muss darin auch auf Scaleups und ihre Bedürfnisse, etwa hinsichtlich erhöhten Finanzierungs- und Fachkräftebedarf oder der (europäischen) Internationalisierung eingegangen werden.\r\nBeim Finanzierungsturbo nicht nachlassen: Jedes dritte Startup überlegt aufgrund fehlenden Kapitals ins Ausland zu gehen.1 Wachstumsfonds & WIN-Initiative können nur der Anfang gewesen sein, um unsere Lücke zum internationalen Wettbewerb zu schlie- ßen. Um den Zugang zu Wagniskapital für Startups zu verbessern und den Innovations- standort Deutschland zu stärken, gilt es daher weiterhin, institutionelle Investorengrup- pen für Venture Capital zu erschließen, den öffentlichen Kapitalmarkt und Fondsstandort zu stärken, und den Zukunftsfonds mit seiner wichtigen Hebelwirkung weiter auszubau- en. Zeit- und ressourcenintensive Prozesse beim IPO-Zulassungsverfahren müssen verein- facht werden, um die Zahl der Börsengänge deutscher Startups zu erhöhen.2\r\n↗Bitkom Startup Report 2023\r\n↗Bitkom Presseinformation »Startup-Politik bekommt nur noch eine glatte Vier«, 2024\r\n ■\r\n70 %\r\nder Startups sehen\r\nden Abbau und die Vereinfachung von büro- kratischen Prozessen\r\nals zentrale politische Herausforderung.2\r\n13\r\n1 2\r\n \r\n■\r\nMehr Zeit für Innovation durch Entbürokratisierung: Die hohe Regulierungsdichte und eine ausufernde Bürokratiekultur sind Innovationsbremse und belasten den Wirtschafts- standort Deutschland. Gerade Startups sind durch ihre begrenzten personellen und finanziellen Mittel besonders von Bürokratie betroffen. Das bindet Ressourcen, die für die eigentliche Geschäftstätigkeit und die Weiterentwicklung ihrer Produkte fehlen. Helfen würde etwa die Einführung eines vollständig digitalen Gründungsprozesses, vereinfachte Vergabefahren und die Schaffung einer einfach übertragbaren, stimmrechtslosen Anteilsklasse im GmbH-Recht, um Mitarbeiterbeteiligung attraktiver zu machen. Zudem sollte der Zugang zu Aufträgen der öffentlichen Hand vereinfacht sowie ein »Stufenplan Startups« eingeführt werden. Dieser sollte die stufenweise Steigerung von administrati- ven und bürokratischen Auflagen für Startups vorsehen und ihnen so bürokratiearme erste zwei Jahre ermöglichen.\r\nDeepTech-Standort Deutschland stärken: Deutschland bleibt das Land der Tüftler und Erfinder. Ob wir auch das Land der Digitalisierer sein können, hängt stark davon ab, wie gut es uns gelingt, unseren DeepTech-Sektor zu stärken. In einem ersten Schritt muss es uns gelingen, unsere Spitzenforschung in marktreife Lösungen zu übersetzen. Dafür braucht es langfristig bereitgestellte Mittel für die Startup-Factories und vereinfachten IP-Transfer. Zudem sollte das Volumen des DeepTech & Climate Fonds erhöht und der Zugang von Innovation in den Markt vereinfacht werden, etwa durch die Schaffung von Reallaboren und die Anpassung von Regulierungen, die Startups und ihre Innovationen unterstützen, anstatt sie durch bürokratische Hürden und Probleme zu behindern.\r\nVielfalt stärken – Potenziale nutzen: Die Innovationskraft des Startup-Ökosystems hängt maßgeblich von der Vielfalt seiner Akteure ab. Wir schöpfen unser Potenzial nicht aus: Veraltete Rollenbilder müssen endlich aufgebrochen, Unternehmertum frühzeitig in Schulen und Hochschulen verankert und diverse Role-Models sichtbarer werden, um mehr Frauen, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen aus nicht-akademisch geprägten Elternhäusern zu Gründungen zu ermutigen. Staatliche Förderprogramme sollten Startups mit gemischten Teams besonders unterstützen. Außerdem darf Famili- enplanung für Gründerinnen kein finanzielles Risiko darstellen. Dafür könnten Selbststän- dige in die »U2-Umlage« integriert und die Kosten von Kinderbetreuung vollständig steuerlich absetzbar werden.34\r\n■\r\nSeit 2021\r\ngab es in Deutschland keinen Börsengang aus der Startup-Szene.3\r\n  ■\r\nMehr als das\r\nDreifache\r\ndes BIP pro Kopf wird in den USA in Venture Capital investiert.\r\nEs werden Milliarden benötigt, um diese Lücke zu schließen.4\r\n3 4\r\n↗Deutsche Börse Cash Market – Primary Market statistics ↗KfW Venture Capital-Dashboard Q4 2023\r\n14\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Startups & Scaleups«\r\n\r\n Mit der Digitalisierung haben wir einen starken Hebel, um die CO2-Emissionen deutlich zu senken, den Umwelt- und Klimaschutz zu verbessern und gleichzeitig unsere Wettbewerbs- fähigkeit in Deutschland zu stärken. Je ambitionierter der Einsatz digitaler Technologien vor- angetrieben wird und je besser die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Digitalisie- rung sind, desto größer sind die CO2-Einsparungen und der Beitrag, den die Digitalisierung auch jenseits von CO2 zu mehr Nachhaltigkeit leisten kann.\r\nWir brauchen eine gezielte und mutige Flankierung durch die Politik und ein konsequentes Handeln der Entscheiderinnen und Entscheider an der Spitze der Unternehmen.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\nUmwelt & Nachhaltigkeit\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nViele Nachhaltigkeits- und Klimaziele können wir mit digitalen Technologien erreichen. Windräder, die ihre Rotorblätter mithilfe von Sensoren optimal an\r\ndie Windstärke anpassen, Felder, die auf Basis von Satellitendaten sparsamer gedüngt werden, Fabriken, die dank KI hocheffizient produzieren und dabei Energie sparen: Digitale Technologien können fast ein Viertel zu den von Deutsch- land selbstgesteckten Klimazielen im Jahr 2030 beitragen. Je nach Digitalisie- rungstempo sind zwischen 14 und 26 Prozent der Zielsetzung erreichbar, wobei die eigenen Emissionen durch die Nutzung u. a. von Rechenzentren und Endgerä- ten bereits berücksichtigt werden.1\r\n ■\r\nZirkuläres Wirtschaften ganzheitlich fördern – Wiederverwendung stärken & Mehr- wertsteuer absenken: Je länger elektronische Geräte genutzt werden, desto nachhaltiger sind sie. Ihre Langlebigkeit hängt nicht nur von Reparierbarkeit ab, sondern insgesamt von hoher Qualität und Zuverlässigkeit. Individuelle Reparaturen sind nur ein Teil von umfassender Kreislaufwirtschaft. Alle zirkulären Ansätze wie Refurbished-IT, wiederauf- bereitete Ersatzteile und Product-as-a-Service-Modelle sollten regulativ und finanziell gefördert werden. Für eine bessere Wiederverwendung von Elektrogeräten braucht es eine angepasste WEEE-Effizienzprüfung sowie die Stärkung von grenzüberschreitenden Re-Use-Aktivitäten. Zudem benötigt eine starke Reparaturwirtschaft direkte Anreize, etwa durch die EU-weite Ermöglichung und nationale Umsetzung einer Mehrwertsteuer- senkung auf Ersatzteile und Reparaturen für IT-Hardware, wie sie für Haushaltsgeräte bereits möglich wäre.1\r\n14% bis 26%\r\nder Klimaziele können dank digitaler Technolo- gien bis 2030 erreicht werden, wobei die eigenen Emissionen bereits berücksichtigt werden.1\r\n1\r\n↗Bitkom-Studie »Klimaeffekte der Digitalisierung«, 2024\r\n15\r\n \r\n■\r\nMoratorium für neue Nachhaltigkeitsvorgaben und Berichtspflichten – Gesetzgebung harmonisieren, Umsetzung von EU-Richtlinien priorisieren: Ein Moratorium für neue Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorgaben sollte die Regulierungsflut eindämmen und die Umsetzung bestehender Vorschriften fokussieren. Mittels European Green Deal wurden über 170 Gesetzesinitiativen angestoßen, darunter mehr als 70 Richtlinien, die oft noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Mitgliedstaaten benötigen Zeit, diese umzusetzen und zu evaluieren. National sollte der Schwerpunkt auf der Umsetzung dieser EU-Richtlinien liegen, ohne neue, abweichende Rechtsvorschriften einzuführen. Produktspezifische Gesetzgebung, Regelungskohärenz und ausreichende Übergangsfris- ten sind entscheidend, damit Unternehmen ihre Ressourcen für die nachhaltige Transfor- mation und nicht allein deren Berichtspflichten einsetzen können.\r\nFachkräfte fördern, digitale Tools nutzen – Nachhaltigkeitsreporting von KMU gezielt unterstützen: Angesichts steigender Nachhaltigkeitsanforderungen und Berichtspflich- ten stehen viele KMU vor der Herausforderung, die nötigen personellen Kapazitäten aufzubauen. Oft scheitert es an Know-how, um digitale ESG- und Reporting-Tools effek- tiv zu nutzen. Eine Förderung, ähnlich der Innovationsassistentenförderung, könnte KMU unterstützen, indem ein Teil der Personalkosten für Fachkräfte übernommen wird, die Nachhaltigkeitsstrategien umsetzen. Ein Förderzeitraum von zwei Jahren würde die Integration dieser Fachkräfte sichern. Um die Arbeitsplätze zu erhalten, sollten Unterneh- men verpflichtet werden, die Stellen über die Förderung hinaus zu bewahren, während positive Anreize wie reduzierte Lohnnebenkosten den Erfolg unterstützen.\r\nPublic Green Data beschleunigt bereitstellen – Umwelt.info stärken: Die reichhaltigen Datenbestände staatlicher Institutionen können Umweltinnovationen fördern und nachhaltige Geschäftsmodelle ermöglichen. Um diese Potenziale zu realisieren, muss ihre öffentliche Bereitstellung beschleunigt und gestärkt werden. Das Online-Portal umwelt.info des UBA sollte durch die Integration kartografischer Visualisierungen raum- bezogener Informationen, die Verbesserung der Interoperabilität und Standardisierung sowie die Erweiterung der Datensätze unter Wahrung des Datenschutzes ausgebaut werden. Eine verstärkte Nutzerinteraktion ist ebenfalls wesentlich, um die Plattform effektiver zu gestalten und eine breite Nutzerbasis aus Unternehmen anzusprechen.\r\nKI nachhaltig nutzen & gestalten: KI kann viele Nachhaltigkeitsziele unterstützen. Die Förderung nachhaltiger KI-Anwendungen und die Sensibilisierung für eine ökologisch verantwortungsvolle KI-Nutzung sind hierfür entscheidend. Um KI selbst nachhaltiger zu gestalten, sollten energieeffiziente Algorithmen, Modelle und Hardware verwendet und Berechnungen optimiert werden, um den Energieverbrauch zu senken. Edge Computing, grüne Rechenzentren und Embedded KI minimieren den Ressourcenbedarf. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist Grundvoraussetzung für eine nachhaltige KI-Infrastruktur. Wie- derverwendete Modelle und Hardware fördern die Kreislauffähigkeit, während Nachhal- tigkeitsmetriken den ökologischen Fußabdruck sichtbar machen. Dazu bedarf es EU-weit einheitlicher Nachhaltigkeitsmetriken für KI, insbesondere für den Systemeinsatz. Die Bundesregierung sollte sich hierfür einsetzen.23\r\n↗Wind energy digitalisation towards 2030 | WindEurope ↗SINTEG-Ergebnisse | BMWK; ↗SINTEG | BMWK\r\n ■\r\n■\r\n2,5 %\r\njährlich mehr Energie- ertrag ermöglicht die Anwendung von Echt- zeitdaten, Analytik und maschinellem Lernen in Windparks.2\r\n ■\r\n20% bis 30% weniger Netzverluste konnten fünf Modellregionen in Deutschland dank der Anwendung von Smart Grids verzeichnen.3\r\n16\r\n2 3\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Umwelt & Nachhaltigkeit«\r\n\r\n Energie\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nUnser Energiesystem steckt mitten im Umbruch und wandelt sich so schnell\r\nwie kaum zuvor. Ambitionierte Klimaziele bringen einen ebenso ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien mit sich. Gleichzeitig verändern Elektromobilität, Digitalisierung und die Dekarbonisierung der Industrie die Energienachfrage. Das hat Folgen für das Stromnetz: Es braucht mehr Flexibilität und muss mit einer dezentraleren Energieerzeugung- und Abnahme umgehen. In der letzten Legisla- tur wurden einige Weichenstellungen für die Beschleunigung der Energiewende und ein zunehmend digitales Energiesystem vorgenommen: Vom Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNdEW) und die Festlegungsver- fahren zu § 14a EnWG über Maßnahmen zur Ausbaubeschleunigung von Solar- und Windenergie bis zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.\r\nDabei wurden einige sinnvolle Änderungen und Verbesserungen vorgenommen, insgesamt haben es die energiepolitischen Projekte der aktuellen Legislatur allerdings verpasst, das entscheidende Momentum hin zu einem smarten, digitalen und resilienten Energiesystem aufzubauen. Insbesondere angesichts der schnellen und dynamischen Entwicklung bei Schlüsseltechnologien wie Big Data oder Künstlicher Intelligenz muss die zukünftige Bun- desregierung ambitioniert und mit einer konkreten Zukunftsvision für den Energiesektor von morgen antreten. Die Umsetzung dieser Zukunftsvision sollte nutzenorientiert, unkom- pliziert und dereguliert gestaltet sein.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nNetzanschlussverfahren konsequent digitalisieren: Netzanschlussanträge und -prozesse zwischen Netzbetreiber und Kunden müssen in allen Netzgebieten (einschließlich im Mittelspannungsnetz) bundesweit digitalisiert, vereinheitlicht und standardisiert wer- den. Gleiches gilt für Antragsdokumente und für die Anschlussbewertung von Netzan- schlüssen verbunden mit einer verpflichtenden Verwendung durch die Verteilnetzbetrei- ber (VNB). Diese sollten ein für alle Anschlusspetenten zugängliches Online-Portal bereit- stellen, damit Antrags- und Angebotsprozess digital serviciert werden können.\r\nEs müssen zudem ein zuverlässiger, digitaler Kommunikationskanal zwischen Anschluss- gebern und Anschlussnehmern, klare Zeitvorgaben und Transparenz für Netzanschluss- antragseingangsbestätigung, Netzanschlussangebot und Umsetzung geschaffen wer- den. Netznutzer und IT-Wirtschaft müssen bei Standardisierungsfragen branchenüber- greifend beteiligt werden.1\r\n 1\r\n↗Bitkom Presseinformation »83 Prozent sehen Digitalisierung als Chance für die Energiewende«, 2024\r\n17\r\n83 %\r\nder Deutschen sehen Digitalisierung als Chance für die Energiewende.1\r\n \r\n■ KI-Potenziale im Stromnetz nutzen: Ob im Planungsprozess, für Prognosen, Wartung und Sicherheitsanalysen, Dokumentation oder Kundenkommunikation: Künstliche Intelligenz kann enorm helfen, Stromnetze intelligenter und damit effizienter zu machen. Bei der Nutzung von KI im Stromnetz besteht noch deutliches Entwicklungspotenzial. Die nächste Bundesregierung muss den vielfältigen Nutzen von KI im Stromnetz anerkennen und den Einsatz unterstützen. Hierfür gilt es einerseits, durch eine aktivierende Beteili- gung und Vernetzung aller relevanten Branchenakteure Synergien zwischen Digital- und Energiebranche zu nutzen. Andererseits müssen bestehende regulatorische Rahmenbe- dingungen bei Bedarf angepasst werden, um keine unnötigen Hürden für die KI-Nutzung aufzubauen oder zu erhalten. Der Bitkom steht bereit, sich in einem entsprechenden Dialogprozess aktiv einzubringen.\r\n■ Smart Meter-Rollout beschleunigen: Mit dem GNdEW hat der Gesetzgeber in dieser Legislatur umfangreiche Änderungen am Rechtsrahmen vorgenommen. Angesichts der ambitionierten Zeitplanung für den weiteren Smart-Meter-Rollout muss die technische Ausgestaltung dieses Rechtsrahmens einen schnellen Rollout priorisieren und nur zwin- gend notwendige Anforderungen an Intelligente Messsysteme regeln. Hierfür müssen alle relevanten Akteure der Branche intensiv beteiligt und die administrativen Strukturen und Prozesse auf Bundesebene so effektiv und zielorientiert wie möglich ausgestaltet werden.\r\n63 %\r\nder Deutschen können sich vorstellen, einen Smart Meter in ihrem Haushalt zu nutzen.2\r\n ■ Praktikable und realistische Rahmenbedingungen für Geschäftsprozesse in der Energie- wirtschaft: Die im Markt umzusetzenden Geschäftsprozesse zur Prozessabwicklung und Datenaustausch der verschiedenen Marktakteure untereinander werden kontinuierlich an die sich verändernde gesetzliche Lage angepasst. Hierbei muss die Bundesregierung bei zukünftigen Regelungsvorhaben darauf achten, dass IT-Anforderungen praktikabel und vor allem mit für IT-Projekten realistischen zeitlichen Vorgaben umgestellt werden und auch im Betrieb den wirklichen Geschäftsprozessen sinnvolle Wartungsbedingungen existieren. So kann die Digitalwirtschaft entsprechend verlässliche und wirtschaftliche Services zur Verfügung stellen.2\r\n2 ↗Bitkom Presseinformation »83 Prozent sehen Digitalisierung als Chance für die Energiewende«, 2024\r\n18\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Energie«\r\n\r\n Mobilität & Logistik\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nMobilitätsanbieter, Technologieentwickler und Verkehrsunternehmen haben in den vergangenen Jahren mit innovativen Lösungen – von Sharing-Angeboten, über die Entwicklung autonomer Fahrzeuge bis hin zu datenbasierten Plattform- lösungen einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Branche geleis- tet und Innovationen konstant vorangetrieben. Dabei treffen sie immer wieder auf bürokratische Hürden, Zurückhaltung gegenüber neuen, digitalen Mobilitäts- formen und eine unzureichende Finanzierung für Zukunftstechnologien. Men- schen brauchen Zugang zu bezahlbaren, umweltfreundlichen und individuellen Mobilitätsoptionen – in der Stadt wie im ländlichen Raum. Die Verlagerung zu klimafreundlichen Verkehrsmitteln ist dann erfolgreich, wenn nachhaltige Ver- kehrsangebote attraktiv, flächendeckend und grenzüberschreitend verfügbar sind.\r\nMobilität ist zudem ein zentraler wirtschaftlicher Treiber, nicht nur für die Mobilitätsbran- che, sondern für die gesamte deutsche Wirtschaft. In wirtschaftlich angespannten Zeiten müssen sich Unternehmen umso mehr auf verlässlichen Verkehr – von Personen wie Gütern – verlassen können. Die Bundesregierung der Legislaturperiode 2025 – 2029 muss eine Vision für vielfältiges und nutzerorientiertes Mobilitätsangebot entwickeln und dann unbürokratisch mit allen beteiligten Akteuren umsetzen. Sie muss sicherstellen, dass Deutschland weiterhin ein attraktiver Markt für neue, digitale und nachhaltige Mobilitäts- konzepte bleibt und wieder eine Führungsrolle bei der Entwicklung innovativer Mobilitäts- technologien einnimmt.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n ■\r\nDie Mobilitätsbranche digital und zukunftsfit machen: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) braucht ein Update – Prozesse und Urkunden im PBefG müssen vollständig digitalisiert werden. Es braucht zudem flexiblere Tarife, während sich der Bedarf für eine Rückkehrpflicht oder die kleine Fachkunde längst überholt hat, sodass beide entfallen können. Ein bundesweites digitales Register für Ride-Hailing- und Taxilizenzen schafft Transparenz für Mobilitätsplattformen und Reisende. Das Management von Fahrzeugflot- ten im Mietwagen-, Car-Sharing und Micromobility-Bereich sollte durch digitale Versiche- rungskennzeichen und Zulassungsdokumente digitalisiert und vereinfacht werden.1\r\nStraße und Schiene konsequent digitalisieren: Der Bund muss die Digitalisierung von Straße und Schiene, einschließlich im ÖPNV, mit starkem finanziellem Fundament voran- treiben. Intelligente Verkehrssysteme können Verkehre effizienter lenken, nachhaltige Routenplanung ermöglichen und das Verkehrsaufkommen besser analysieren. Auf der Schiene tragen vernetzte Infrastrukturen und Fahrzeuge zu mehr Kapazitäten, höherer Zuverlässigkeit und besserer Reisendeninformation bei. Zudem leisten digitale Technolo- gien in Bussen und Bahnen einen wichtigen Beitrag zur Barrierefreiheit.\r\n97 %\r\nder Deutschen geben an, ihr Mobilitätsverhalten in den letzten 5 Jahren verändert zu haben.1\r\n■\r\n1\r\n↗Bitkom Presseinformation »Mehr Rad, mehr Carsharing: Klimakrise treibt Mobilitätswende«, 2023\r\n19\r\n \r\n■\r\nNachhaltige Mobilität durch digitale Lösungen fördern: Sharing-Angebote bieten eine wichtige Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Der Bund muss die Nutzung von Sharinglösungen durch ein einheitliches Begriffsverständnis, Unterstützung für Kommu- nen und ein angemessenes Haftungsregime fördern. Ein weiterer Hebel liegt in der Ver- einfachung inter- und multimodaler Reiseketten – hier muss sich die Bundesregierung in der EU für faire, angemessene und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen einsetzen. Eine starke Infrastruktur und praxistaugliche Regelungen für bidirektionales Laden setzen zudem Anreize für den Umstieg auf Elektroantriebe. Ein kohärentes, praxisnahes Mobili- tätsdatenökosystem, das die Bedürfnisse von Datennutzern und Datenbereitstellern berücksichtigt, fördert zudem wichtige Innovationen für nachhaltige Mobilität.\r\nAutonomes Fahren als Schlüsseltechnologie für die Verkehrswende und die zukünftige automobile Wertschöpfungskette verstehen und konsequent vorantreiben: Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie im autonomen Fahren zu sichern, muss die Politik private Investitionen in Level-4-Systeme durch attraktivere Rahmenbedingun- gen fördern und die Kapitalmarktunion in der EU vorantreiben. Zudem sollte die öffentli- che Förderung auf wenige Modellregionen konzentriert werden, um dort Verkehre mit mehreren Tausend Fahrzeugen als Vorbild für andere Regionen zu ermöglichen. Die Straßenverkehrsordnung muss angepasst werden, um Rechtsunsicherheiten für Betrei- ber und Hersteller zu vermeiden, wie es die Schweiz bereits plant. Schließlich sollte die in der EU-Verordnung 2018/858 verankerte Kleinserienbeschränkung für Level-4-Fahrzeuge so angepasst werden, dass unbegrenzte Fahrzeugserien zugelassen werden können, um eine ausreichende Verfügbarkeit zu gewährleisten.\r\nPotenziale des teleoperierten Fahrens voll ausschöpfen: Der Gesetzgeber arbeitet an einer Straßenverkehr-Fernlenkverordnung (StVFernLV), um einen rechtlichen Rahmen\r\nfür Teleoperiertes Fahren zu schaffen. Statt Einzelgenehmigungen sollte die Typgenehmi- gung für Fahrzeuge mit Fernlenkfunktion ermöglicht werden, um die Skalierbarkeit zu sichern. Sollte die bisherige Konzeption beibehalten werden, muss zumindest klargestellt werden, dass es keine Stückzahlbegrenzung gibt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das Zusammenspiel von autonomem und ferngesteuertem Fahren könnte ein zentrales Element dieses Technologiefelds sein. Dafür muss das Verhältnis von StVFernLV und AFGBV klar geregelt und der Rahmen für den Wechsel der dynamischen Fahraufgabe zwischen den Technologien festgelegt werden.2 3\r\n ■\r\n■\r\n63 %\r\nder Deutschen sind\r\nmit dem Nahverkehrs- angebot in ihrem Alltag unzufrieden.2\r\n 2 3\r\n↗Bitkom Presseinformation »Die Hälfte möchte On-Demand-Mobilität nutzen«, 2023 ↗Bitkom Presseinformation »Mobilität: 4 von 10 nutzen Sharing-Angebote«, 2024\r\n20\r\n43 %\r\nder Deutschen nutzen Sharing-Angebote.3\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Mobilität & Logistik«\r\n\r\n Banking, Finance & Insurance\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDie Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche ist eine der zentra- len Säulen unserer Volkswirtschaft und befindet sich inmitten tiefgreifender Veränderungen. Dieser Wandel ist getrieben durch den exponentiell wachsenden Einfluss technologischer Innovationen, wie Künstliche Intelligenz, und die geplan- te Einführung des digitalen Euros in der nächsten Legislaturperiode. Finanz- und Versicherungsinstitute stehen in einem Spannungsfeld: Institute müssen immer schneller digitale Entwicklungen in bestehende Dienstleistungen integrieren und neue Angebote entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben, während gleichzei- tig die Anforderungen an IT-Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund wach- sender Komplexität steigen.\r\nTrotz der fortschreitenden Digitalisierung fällt Deutschland im innereuropäischen Vergleich als Gründungs- und Innovationsstandort für Finanztechnologie zurück. So würden nur\r\n19 Prozent der Teilnehmenden der Bitkom-FinTech-Studie bei einer erneuten Gründung wieder in Deutschland gründen.12\r\nZiel muss es demnach sein, den Finanzstandort Deutschland durch gezielte Maßnahmen innereuropäisch wettbewerbsfähiger zu machen und als Innovationsraum für Finanz- und Versicherungsinstitute zu positionieren. Dazu gehören die Förderung und Vernetzung eines starken nationalen Finanz- und Versicherungsökosystems in der neuen Legislaturperiode.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n ■\r\nDigitale Zahlungsmethoden mit politischen Maßnahmen flächendeckend fördern: Um digitales Bezahlen im Handel, bei Gewerbetreibenden und Behörden flächendeckend zu ermöglichen, sind gezielte politische Maßnahmen erforderlich. Ein Vorbild ist Belgien, wo seit 2022 vorgeschrieben ist, dass Unternehmen elektronische Zahlungen von Endver- brauchern akzeptieren müssen. Gastronomiebetriebe mit Umsätzen über 25.000 Euro müssen außerdem Registrierkassen nutzen. Diese Maßnahmen fördern nicht nur die Verbreitung digitaler Zahlungsmethoden als Alternative zu Bargeld, sondern helfen auch, illegale Finanzaktivitäten zu verringern. In Deutschland fehlt es bislang an entsprechen- den politischen Regelungen und fällt damit im innereuropäischen Vergleich auf. Unter- nehmen sollten daher incentiviert werden, digitale Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Zudem sollten elektronische Registrierkassen eingeführt werden. Diese Maßnahmen dienen der Steigerung von wirtschaftlicher Aktivität, Kundenbindung und Steuergerech- tigkeit und dienen der Vorbereitung auf den potenziellen digitalen Euro.\r\n↗Bitkom Studie »Standort Deutschland: FinTechs ziehen Bilanz«, 2024\r\n↗Bitkom Presseinformation »Mehrheit zahlt an der Kasse mit Smartphone oder Smartwatch«, 2024\r\n73%\r\nder Deutschen wollen »cash only« gesetzlich abschaffen lassen.2\r\n1 2\r\n21\r\n \r\n■ Deutschland als Standort für FinTechs & InsurTechs durch Bürokratieabbau und auf- sichtsgeführte Fachgremien wettbewerbsfähig machen: Um das Wachstum von Finanz- und Versicherungsdienstleistern jeder Größe und Alters in Deutschland zu stärken, müssen Aufsichts- und Regulierungsprozesse entschlackt werden. Die BaFin, die Deut- sche Bundesbank und das BMF sollten verstärkt in ergebnisorientierten Fachgremien mit Vertretern aus Privatwirtschaft und Politik kooperieren und diese Zusammenarbeit strukturell verankern. Solche Fachgremien sind notwendig, um praxisferne und ressour- cenintensive Bürokratieanforderungen frühzeitig zu erkennen und anzugehen. Ziel ist es, bestehende Überregulierungen abzubauen und unnötige Hürden zu beseitigen. Nur so kann die Abwanderung von Unternehmen und Gründern aus Deutschland gestoppt und der Finanz- und Versicherungssektor nachhaltig gefördert werden.\r\n■ Attraktivität der Kapitalmarktteilnahme und Altersvorsorgeprodukte für Privatanleger steigern: Die steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Privatanlegerin- nen und private Altersvorsorger müssen verbessert werden, um langfristige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Über das Rentenpaket II hinaus ist es entscheidend, eine rechtliche Benachteiligung von Privatanlegern gegenüber Institutionellen durch die Kapitalmarktunion zu verhindern. Zudem sollte nicht genutztes Kapital (sog. »totes« Kapital) in Sichteinlagen gezielt für die wirtschaftliche Transformation genutzt werden. Privatanleger benötigen dazu einfachere Verbraucherrichtlinien sowie die Umsatzsteuer- befreiung für Portfolioverwaltungen. Darüber hinaus muss das Angebot an Altersvorsor- geprodukten erweitert werden, da die bestehenden Produkte die Unzulänglichkeiten der staatlichen Vorsorge nicht ausgleichen kann. Neue Produkte sollten Frei- und Förderbe- träge über die bisherigen Riester- und Sparer-Pauschbeträge hinaus bieten und auch Minderjährigen zugänglich gemacht werden.\r\n■ Deutschland von Gold Plating und innereuropäischer Regulierungsfragmentierung befreien: Die nationalen Umsetzungsgesetze führen in der EU häufig zu Regulierungs- fragmentierung, wobei besonders Deutschland zur Übererfüllung (»Gold Plating«) neigt. Dies ist besonders für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, herausfor- dernd, da unterschiedliche Anforderungen zu verschiedenen Zeitpunkten greifen. Darü- ber hinaus sollte Deutschland das Gold Plating bei der Umsetzung von EU-Richtlinien und Verordnungen, wie der Geldwäscherichtlinie, Verbraucherkreditrichtlinie und EU-KI- Verordnung, vermeiden und bestehende Übererfüllungen rückgängig machen. Deutsch- land sollte auch dem Beispiel anderer EU-Staaten folgen und ebenfalls ein Verbot von Zusatzentgelten (Surcharges) für Zahlungsmittel einführen. Diese Maßnahmen schaffen einheitliche Wettbewerbs- und Regulierungsbedingungen im EU-Binnenmarkt und stärken die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.3\r\n9 FinTech- Gründungen\r\npro 1 Mio. Einwohnerin- nen und Einwohner zählt Deutschland und liegt damit hinter dem euro- päischen Durchschnitt von 13 Gründungen.3\r\n 3 ↗Weltbank Studie 2024 | Dealroom\r\n22\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Banking, Finance & Insurance«\r\n\r\n Gesundheit\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDas deutsche Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen: Fachkräf- temangel, demografischer Wandel und steigende Kosten belasten die Versorgung. Viele Menschen erleben die aktuelle Situation als unbefriedigend und nicht lebens- nah. Das System ist nicht zukunftsfähig und braucht dringend neue Impulse. Die Digitalisierung bietet für unser zukünftiges Gesundheitssystem enorme Chancen. Bislang bleibt ihr Potenzial weitgehend ungenutzt. Dabei fehlt es nicht an innovati- ven Technologien oder politischem Willen, sondern an der konsequenten Imple- mentierung und dem zielgerichteten Einsatz digitaler Möglichkeiten in der Versor- gung sowie dem richtigen Augenmaß in der Gesetzgebung. Forschung, Versorgung und Wirtschaft dürfen nicht länger getrennt gedacht werden.\r\nNur wenn wir die Fragmentierung des Systems überwinden und die bestehenden Grundla- gen, die auf EU-Ebene mit dem European Health Data Space (EHDS) sowie national mit Gesetzen wie dem Digitalgesetz (DigiG) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) gelegt wurden nutzen, können wir eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung sicherstellen.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n Gesundheitsversorgung durch Wettbewerbsförderung und technologische Innovation voranbringen: Der Wettbewerb ist der beste Treiber für Innovationen und sollte gestärkt, nicht geschwächt werden. Dafür sind klare Leitplanken notwendig, jedoch keine Überre- gulierung. Die zukünftige gematik (Digitalagentur für Gesundheit) sollte dabei zentrale Vorgaben festlegen und den Fokus auf Interoperabilität und realitätsnahe Spezifikatio- nen legen. Eine Verstaatlichung des Gesundheitswesens wird entschieden abgelehnt, wobei die Bedeutung klarer Governance-Strukturen mit einer unabhängigen Gewalten- teilung betont wird. Neben internationalen Best Practices müssen auch nationale Erfah- rungen genutzt werden. Anwendungen, die der Markt nachfragt, dürfen nicht durch staatliche Vorgaben blockiert werden. Erfahrene Experten aus der Wirtschaft müssen stets frühzeitig in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um Erfahrungen einbrin- gen zu können.\r\n1\r\n■\r\n89 %\r\nhalten die Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich für richtig. Dabei wünschen sich 71 % sogar mehr Tempo.1\r\n■\r\n1\r\n↗Bitkom Studie »Digital Health«, 2024\r\n23\r\nWeltklasse Forschung »made in Germany« – interoperable Daten durch internationale Standards fördern: Eine stärkere datengetriebene Forschung auf Basis qualitativ hoch- wertiger, interoperabler Daten, einschließlich der Integration von Routine-Abrechnungs- und Registerdaten, muss das Ziel sein. Die Datenvernetzung muss dabei IP-Rechte und Trade Secrets schützen, während kollaborative Datenraumprojekte gefördert werden. Um Interoperabilität sicherzustellen, sollten international bewährte Standards verpflich- tend sein und Anreize für das freiwillige Teilen von Daten geschaffen werden. Zudem\r\n \r\nmuss die Verordnungs-Ermächtigung des BMG nach §363 (8) SGB V auf den Weg gebracht werden, um die Datenausleitung aus der elektronischen Patientenakte (ePA) an Dritte zu ermöglichen. Eine vollumfängliche Nutzung dieser Daten für Studien und Forschungszwecke ist entscheidend für den Fortschritt im Gesundheitswesen.\r\n71%\r\nder Befragten planen, die ePA künftig zu nut- zen, während 26 % die Nutzung ausschließen. Vor einem Jahr lag die Ablehnungsquote noch bei 37 %.2\r\n ■ Planungssicherheit in einem agilen Rechtsrahmen – Gesetze schnell und effektiv umsetzen: Ein kohärenter Rechtsrahmen auf EU- und nationaler Ebene ist entscheidend, um Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden. Die EU-Gesetzgebung muss agil in nationales Recht übertragen werden, um die europäische Anschlussfähigkeit sicherzustellen. Die erfolgreiche Implementierung des EHDS ist dabei zentral. Der Nutzen digitaler Lösungen sollte durch Reallabore sichtbar gemacht werden, die schnelle Markt- einführungen ermöglichen. Angekündigte Gesetze, wie das Registerdatengesetz sowie Verordnungen zum DigiG/GDNG, müssen intensiv verfolgt sowie praktikabel ausgestal- tet werden. Rechtsunsicherheit durch uneinheitliche Auslegung der DSGVO und unter- schiedliche Landesregelungen, insbesondere zur Anonymisierung, bleiben eine Hürde. Ein Bundesgesetz zur medizinischen Forschung und eine klare Legaldefinition zur Anonymi- tät von Gesundheitsdaten sind notwendig.\r\n■ KI-Strategie für den Gesundheitsbereich – Daten nutzen, Infrastruktur stärken, ethische Leitlinien schaffen: Deutschland kann im Gesundheitswesen nur durch einen gezielten nationalen Kraftakt zur führenden KI-Nation werden. Dafür sind Investitionen in KI-Infra- struktur, Cloud-Technologien und rechtliche Klarheit, insbesondere bei MDR/IVDR und der KI-Verordnung, entscheidend. Gesundheitsdaten sollten umfassend für KI-Anwen- dungen genutzt werden, mit gezielten Einschränkungen im Einzelfall. Gleichzeitig sind klare ethische Leitlinien notwendig, um eine verantwortungsvolle Nutzung von KI sicher- zustellen. Die begrenzte Nutzung deutscher Gesundheitsdaten könnte die Patientenver- sorgung beeinträchtigen, da KI idealerweise mit lokalen Daten trainiert werden sollte.\r\n■ Mehrwerte in der Versorgung schaffen – ein Recht auf ortsunabhängige Gesundheits- versorgung durch digitale Integration ermöglichen: Telemedizin und -pharmazie müssen fest etabliert werden. Die Gesundheits-ID muss flächendeckend genutzt und benutzer- freundlich, unter Berücksichtigung anstehender eIDAS-Konformität, gestaltet werden. CardLink, aktuell als Übergangstechnologie genutzt, sollte auch auf telemedizinische Anwendungen und DiGAs ausgeweitet werden. Eine Fristverlängerung über Q1 2026 hinaus ist dabei dringend erforderlich, um die digitale Patienten-Journey sicherzustellen, bis äquivalente nutzbare Alternativen zur Verfügung stehen. Die ePA wird durch ihre patientennahe Nutzung eine zentrale Rolle spielen. Eine fortlaufende Weiterentwicklung z. B. mit datengestützten Services wie Erinnerungen und Chatfunktionen ist daher unerlässlich. Der digitale Impfpass in der ePA könnte enorme Chance bieten, die Impfquo- ten zu erhöhen, beispielsweise durch Erinnerungsfunktionen. Videodolmetschen sollte in Praxen integriert werden, wobei bei allen Maßnahmen das selbstbestimmte Handeln und die Datensouveränität der Versicherten sichergestellt werden müssen.2\r\n71%\r\nder Befragten wünschen sich, dass Ärztinnen und Ärzte KI-Unterstützung erhalten. 51 % würden künftig eine KI um eine Zweitmeinung bitten.2\r\n 2 ↗Bitkom Studie »Digital Health«, 2024\r\n24\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Gesundheit«\r\n\r\n Industrie 4.0\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nUm Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, muss die kommende Bundesregierung die deutsche Industrie noch stärker bei der Transformation zur Industrie 4.0 unterstützen.\r\nEs wird entscheidend sein, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Industrie notwendige Veränderungen effektiv umsetzen kann. Hierzu zählt der Ausbau der digitalen Infrastruktur, eine zukunftsorientierte Bildungspolitik und der Abbau bürokratischer Hürden. Das Ziel ist ein Umfeld, in dem die Industrie schneller und effizienter auf Veränderungen reagieren kann.\r\nFür eine auch zukünftig starke Industrie ist der Umgang mit dem Arbeitskräftemangel entscheidend. Die Digitalisierung bietet hier Lösungen: Durch den gezielten Einsatz von Technologien wie künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Robotik können Prozesse effizienter gestaltet und Routineaufgaben automatisiert werden. Dies reduziert den Bedarf an Arbeitskräften in bestimmten Bereichen, steigert die Produktivität und erhöht die Flexi- bilität der Industrie. Um dies umzusetzen, sollte eine kommende Bundesregierung die Trans- ferinitiativen zu Industrie 4.0 in einer Koordinationsstelle bündeln, das erfolgreiche Modell der Plattform Industrie 4.0 weiterführen und den steuerlichen Rahmen für Investitionen in die Industrie 4.0 verbessern.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nEinrichtung einer Industrie 4.0 Koordinierungsstelle: Angesichts notwendiger strategi- scher Investitionen unter sich schnell verändernden Rahmenbedingungen empfehlen wir die Einrichtung einer Industrie 4.0 Koordinationsstelle. Diese Stelle sollte Industrieunter- nehmen bei der Digitalisierung Erfolgsmodelle klar aufzeigen, als zentrale Anlaufstelle dienen und aktuelle Maßnahmen bündeln. Ziel ist es, Initiativen aus Politik, Standardisie- rung und Industrieverbänden, wie Manufacturing-X oder die Normungsroadmap Indust- rie 4.0, zusammenzuführen, Überschneidungen zu vermeiden und Ressourcen effizient zu nutzen. Die Stelle sollte den Fortschritt der digitalen Transformation dokumentieren und die Ergebnisse in einem »Digitalatlas« veröffentlichen. Sie kann Partnerschaften mit Technologieanbietern und Forschungseinrichtungen fördern, um den Digitalisierungs- prozess zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu stärken.1\r\n 1\r\n↗Bitkom Presseinformation »Digitalisierte Unternehmen ziehen im Wettbewerb davon«, 2023\r\n25\r\n60%\r\nder Unternehmen sagen, dass Wettbewerber aus ihrer Branche, die frühzei- tig auf die Digitalisierung gesetzt haben, ihnen vor- aus sind.1\r\n \r\n■ Fortführung der Plattform Industrie 4.0: Die Bundesregierung sollte das Bewusstsein für den Mehrwert von Industrie 4.0 und dafür notwendige Basistechnologien wie Künstliche Intelligenz, 5G, Augmented/Virtual Reality und 3D-Druck schärfen, die Akzeptanz dieser Technologien erhöhen und ihre Förderung vorantreiben. Die Plattform Industrie 4.0 leistet bereits einen bedeutenden Beitrag, indem sie die Vorteile von Industrie 4.0 auf- zeigt und verbreitet. In ihr werden im gesellschaftlichen Dialog die rechtlichen, techni- schen und organisatorischen Grundlagen geschaffen. So sind insbesondere die Projekte um Manufacturing-X besonders vielversprechend. Ein zukünftiger Schwerpunkt der Plattform Industrie 4.0 muss das Industrial Metaverse sein.\r\n■ Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Industrie 4.0: um Unter- nehmen, insbesondere Mittelständlern, Investitionen in Industrie 4.0 zu erleichtern, sollten die Abschreibungsfristen für entsprechende Lösungen und Komponenten ver- kürzt werden. Dabei sind nicht nur klassische Wirtschaftsgüter wie Maschinen zu berück- sichtigen, sondern auch Ausgaben für Hard- und Software sowie Beratungsleistungen. Zudem sollte geprüft werden, wie die steuerlichen Rahmenbedingungen für Nutzungs- gebühren von Infrastruktur wie Cloud- und Konnektivitäts-Services (insbesondere 5G) verbessert werden können, da Software und digitale Dienste zunehmend gemietet statt gekauft werden (z. B. »Software-as-a-Service« und »Pay-as-you-use«).\r\n26\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Industrie 4.0«\r\n\r\n Es fehlen ausreichende Schnittstellen, Systemvernetzungen und Aus- und Weiterbildungsan- gebote für Landwirtinnen. In den nächsten vier Jahren sollte die Bundesregierung folgende Ziele erreichen: Aufbau einer zentralen Agrardatenplattform für einfachen Zugang zu staatli- chen Daten und Diensten, Förderung der Vernetzung von IT-Systemen über offene Schnitt- stellen, Standardisierung und Harmonisierung von Datenstrukturen und Prozessen, sowie die Stärkung der Aus- und Weiterbildung der Landwirte. Zusätzlich sollte die Förderung von Investitionen in digitale Anwendungen vorangetrieben werden, um kleinere Betriebe zu unterstützen und nachhaltige, klimafreundliche landwirtschaftliche Praktiken zu fördern.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\nFast die Hälfte der Landwirtinnen und Landwirte würde gerne an einer Weiterbildung zur Digitalisierung in der Landwirtschaft teilneh- men.1\r\nLandwirtschaft\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nUnsichere Ernten, steigende Lebensmittelpreise und internationaler Wettbewerb zeigen, dass die Landwirtschaft in Deutschland neu gedacht werden muss. Die Digitalisierung bietet große Chancen, besonders bei klimatischen Herausforde- rungen und dem Mangel an Arbeitskräften, um die Produktivität und Rentabilität zu erhalten und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Zudem kann die digitale Optimierung der Anbaupraktiken die konventionelle Landwirtschaft nachhaltiger und umweltfreundlicher gestalten. Aktuell wird die Digitalisierung der Landwirtschaft durch mangelnde Investitionsbereitschaft und bürokratische Hürden gehemmt.\r\n ■\r\nEinrichtung eines »AgriDataHub« in Deutschland: Notwendig ist die Digitalisierung und Harmonisierung der Prozesskette zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Behörden. Der Staat muss dringend über den Föderalismus hinweg klare Datenstrukturen entlang der landwirtschaftlichen Prozesskette und den lieferkettenübergreifenden Einsatz eindeu- tiger digitaler Identifikationen fördern. Hierfür ist eine Vereinheitlichung bestehender Identifikations- und Prozessstandards und Anpassung von Schnittstellen nötig. Wir begrü- ßen die Einrichtung einer Plattform (landwirtschaftsdaten.de) mit zentralem Zugang zu sämtlichen staatlichen Daten und Diensten und fordern diese zentrale Datenplattform weiter auszubauen und zu pflegen oder ggf. neu und vollumfassend aufzusetzen als einen »AgriDataHub«. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Plattform, ebenso wie die Digitalisierung der behördlichen Infrastruktur, durch die Schaffung eines Datenraums unterstützt wird. Dabei sollte idealerweise auch die Unterstützung europäischer Initiati- ven berücksichtigt werden, da die Zukunft der digitalen Landwirtschaft nicht nur national gedacht werden kann und die damit verbundenen Aufwände nicht allein auf nationaler Ebene getragen werden müssen. Ein gutes Beispiel bietet Dänemark mit SEGES Innovati- on, die eine zentrale Plattform mehrere Jahre erfolgreich im Betrieb haben, und den Landwirten optionale, indirekt finanziell attraktive Anreize zur Digitalisierung anbieten.1\r\n1\r\n↗Bitkom Studie »So digital ist die Landwirtschaft im Jahr 2024«, 2024\r\n27\r\n \r\n■\r\nSoft,- und Hardwarenutzung in der Landwirtschaft fördern: Aktuell erfolgt die Förde- rung der Landwirtschaft hauptsächlich durch Investitionsförderung in Maschinen und Geräte. Um eine verstärkte Implementierung und Nutzung digitaler Lösungen in der Landwirtschaft zu erreichen, müssen Dienstleistungen (Software-as-a-Service) und Geschäftsmodelle (Pay-per-Use) förderfähig werden. Dies gilt für Komponenten wie Sensoren oder Parallelfahrsysteme sowie für komplette Maschinen. Der Einsatz von Product-as-Service und Pay-per-Use belastet die Liquidität weniger und ermöglicht kleineren Betrieben einen einfachen Einstieg in nachhaltigere Bewirtschaftung. Zukünfti- ge Maßnahmen, die von der Regierung umgesetzt werden sollten, umfassen zum Bei- spiel die Förderung sensorbasierter Systeme, die Unterstützung lohnunternehmerischer Dienstleistungen, die Öffnung der Positivliste für innovative Technologien, Weiterbildung und konkrete Unterstützung bei der Umsetzung. Zudem muss die Förderung digitaler Technologien über die Forschungseinrichtungen hinaus angeboten werden.\r\nEinführung eines freiwilligen Digitalführerscheins in der Landwirtschaft: Um den Ruf der Landwirtschaft zu verbessern, braucht es freiwillige Angebote für Praktizierende und überarbeitete Lehrpläne, die schon in der weiterführenden Schule zu einer höheren Motivation führen sollen. Die Einführung eines Digitalführerscheins für die Landwirt- schaft würde Landwirten, Lohnunternehmern und Auszubildenden helfen, digitale Technologien sicher und effizient zu nutzen. Dies umfasst die Bedienung und Wartung von sensorbasierten Systemen und GPS-gesteuerten Maschinen, das effiziente Daten- management sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ziel ist es, die Effizienz und Produktivität zu steigern, nachhaltigere Anbaumethoden zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Zudem soll der sichere Umgang mit digita- len Systemen und Daten gewährleistet werden.2\r\n ■\r\n71%\r\nder Landwirte und Land- wirtinnen würden ihre Daten teilen, wenn sie dadurch weniger Büro- kratieaufwand hätten.2\r\n4,7\r\nals Durchschnittsnote verleihen Landwirte der Politik für die Digitalisie- rung der Landwirtschaft.2\r\n 2\r\n↗Bitkom Studie »So digital ist die Landwirtschaft im Jahr 2024«, 2024\r\n28\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Landwirtschaft«\r\n\r\n Notwendig sind eine politische Stärkung von digitalen Technologien zur Energieeffizienz- steigerung im Bestand, und die Vereinfachung von Bauantragsverfahren, Bauplanung- und Durchführung. Ziel muss es sein, Bürokratiehürden in der Baubranche abzubauen, energie- effizientes und nachhaltiges Wohnen sowie kostengünstiges Bauen und Renovieren mitein- ander zu verbinden, um Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Klimaziele zu erreichen.1\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\nPropTech & ConTech\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nPropTechs und ConTechs (Unternehmen der Branchen Property und Construction Technology) nutzen mit Big Data, KI, Blockchain oder Augmented Reality vielfälti- ge technische Mittel, um die Zukunft der Bau- und Immobilienwirtschaft effizien- ter und nachhaltiger zu gestalten. Gleichzeitig steht die Bau- und Immobilien- branche vor nie dagewesenen Herausforderungen bei der Erreichung von Klima- zielen und Ressourceneffizienz. Die Wohnungsnot in den Metropolen spitzt sich immer weiter zu, die Neubauzahlen gehen aufgrund gestiegener Baukosten zurück und es herrscht ein großflächiger Sanierungsrückstau. Bauanträge sind kompliziert und langwierig, und Bauprojekte verzögern sich in einer vielfältigen Problemlage aus Fachkräftemangel und Ineffizienzen in Planung und Umsetzung.\r\n ■\r\nFörderung von Building Information Modeling (BIM) im Neubau und im Bestand: Mit BIM-Modellen können Gebäudedaten über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie in einem einheitlichen digitalen Zwilling gespeichert werden. Dies ermöglicht zum Beispiel Analysen im Hinblick auf Einsparpotenziale und Nachhaltigkeitsziele von Gebäu- den oder die Beschleunigung von Planung und Optimierung der Fertigung von Bauele- menten in Sanierungsprojekten. Gerade über mehrere Leistungsphasen hinaus hat BIM viele Vorteile, minimiert Risiken und trägt zur Kostenreduzierung bei. Die Politik sollte weitere Anreizsysteme schaffen, um die Verbreitung von BIM-Systemen zu fördern, z. B. über die Schaffung einer einmaligen Abschreibungsmöglichkeit für die Erstellung von digitalen Zwillingen in Bestandsgebäuden. Für Bauprojekte könnte ein eigenes BIM- Mandat im Vergaberecht den Technologieeinsatz fördern. Darüber hinaus sollte die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) angepasst werden, um Architekten den Einsatz von BIM-Software zu erleichtern. Aufgrund ihrer großen Potenziale für die Analyse und Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden sollte\r\ndie Erstellung von digitalen Gebäudezwillingen zukünftig Teil der ESG-Anforderungen sein. Anwendungshürden müssen durch einheitliche BIM-Standards abgebaut werden.\r\nRund\r\n12 bis 18 Megatonnen\r\nCO2 können dank digitaler Technologien im Gebäu- desektor eingespart werden.1\r\n1\r\n↗Bitkom Studie »Klimaeffekte der Digitalisierunug 2.0«, 2024\r\n29\r\n \r\n■ Digitalisierung von Bauakten in einer zentralen Datenquelle: Die Verfügbarkeit von Flur- und Grundstücksdaten über den gesamten Lebenszyklus hinweg ist für mehr Trans- parenz und den Abbau von Bürokratiehürden unumgänglich. Hierfür ist die konsequente Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und die Abschaffung von Schriftformerfor- dernissen, beispielsweise bei Bauanträgen, notwendig. Digitale Grundbücher und Flur- stücks Karten sind stellenweise bereits verfügbar, jedoch haben wir es mit einem Flicken- teppich und nicht mit einheitlichen Datenbanken zu tun. Das unterschiedliche Tempo und das isolierte Ansetzen bei einzelnen Prozessschritten dürfen nicht zum Entstehen von Silolösungen führen. Stattdessen müssen die Datenpunkte aus einzelnen Projekten in einer zentralen Datenquelle zusammengeführt und für eine medienbruchfreie Akten- führung genutzt werden, die softwareübergreifend und über den gesamten Lebens- zyklus eines Gebäudes hinweg verfügbar sind.\r\n■ Förderung von Smart Home-Technologien im Bereich Senior Living: Smart Home-Tech- nologien die beispielsweise Stürze registrieren oder Herdplatten automatisiert abschal- ten sowie Sprachassistenten und Hausnotrufsysteme machen die Wohnumgebung von Senioren sicher und senken das Verletzungsrisiko. Sie tragen dazu bei, dass ältere Men- schen länger in ihren Wohnungen bleiben können und entlasten damit Gesundheits- und Pflegekassen. Die Politik sollte durch entsprechende Förderprogramme, beispielsweise mithilfe der Finanzierung über Kranken- und Pflegekassen, den Einbau smarter Assistenz- systeme fördern und so den Pflegenotstand in Deutschland abmildern.\r\n30\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »PropTech & ConTech«\r\n\r\n 3 Schlüssel- technologien\r\n 31\r\n\r\n Telekommunikation & Netze\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nMit jährlichen Investitionen von über 13 Mrd. Euro treiben die Netzbetreiber in Deutschland den eigenwirtschaftlichen Ausbau voran. Damit schaffen sie die Grundlage für die Nutzung der Digitalisierungspotenziale in nahezu allen Wirt- schafts- und Lebensbereichen und tragen so wesentlich zur Verbesserung der Nachhaltigkeit bei. Ende 2023 konnten laut Breitbandatlas bereits 17,9 Millionen Haushalte (32 Prozent) Glasfaser-Anschlüsse nutzen – 4,3 Mio. tun dies. Gigabit- Anschlüsse stehen für 75 Prozent der Haushalte zur Verfügung und Deutschland hat auch bei der Mobilfunkversorgung deutlich aufgeholt: 5G erreicht über 98 Prozent der Haushalte und versorgt bereits fast 90 Prozent der Fläche.\r\nGleichzeitig fällt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Telekommuni- kationsprovider zurück. Zählten vor 10 Jahren noch drei europäische Netzbetreiber zu den gewinnstärksten Telekommunikationsunternehmen weltweit, so ist heute lediglich ein Unternehmen in den Top 10 vertreten. Entscheidend ist daher die Schaffung eines echten europäischen Binnenmarktes, um die Investitionsfähigkeit des Telekommunikationsmarktes in starke und resiliente Netze zu gewährleisten. Dies muss Kern einer eigenen industriepoli- tischen Vision Deutschlands sein.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■ Europäischen Binnenmarkt für Telekommunikation mitgestalten: Deutschland muss sich auf europäischer Ebene für eine weitere Harmonisierung einsetzen, um nationale Unterschiede (z. B. Sicherheits- und Verbraucherschutzanforderungen) abzubauen und Anreize für Betreiber schaffen, grenzüberschreitende Dienste anzubieten. Gleichzeitig gilt es, spezifische Standortnachteile Deutschlands konsequent abzubauen. Dafür bedarf es auch einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben ohne nationale Sonderwege.\r\n■ Ausbau beschleunigen: Für den Netzausbau muss das überragende öffentliche Interesse uneingeschränkt und unbefristet eingeführt werden. Dadurch wird ein beschleunigter und flächendeckender Ausbau erst möglich: Denn heute genießt der Naturschutz regel- mäßig Vorrang. Nur dieser Zusatz des »überragend« erlaubt den Genehmigungsbehör- den eine neutrale Abwägung gegenüber dem Natur- oder Denkmalschutz.1\r\n■ Bürokratie abbauen: Deutschland muss konsequent Bürokratie beseitigen und keine neue schaffen. Dafür müssen Genehmigungsverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Darüber hinaus müssen Erleichterungen wie das »überragende öffentliche Interesse des Netzausbaus« und die Genehmigungsfiktionen konsequent umgesetzt werden, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Zudem gilt es, sektorspezifische Verbrau-\r\n 1 ↗Breitbandatlas | Bund\r\n32\r\n98%\r\nder Haushalte in Deutschland erreicht 5G und versorgt damit be- reits fast 90 % der Fläche.1\r\n \r\ncherschutzregelungen zugunsten horizontaler Regelungen abzubauen und keine neue Bürokratie (z. B. durch zunehmende Meldepflichten) aufzubauen, die Erleichterungen konterkariert.\r\n■ Unterstützung fokussieren: Deutschland muss die Förderung des Netzausbaus auf Gebie- te beschränken, die keine privatwirtschaftliche Ausbauperspektive haben. Dafür\r\nist eine Beschränkung der Bundesförderung auf 1 Mrd. Euro pro Jahr vorzusehen. Damit kann der Infrastruktur-Wettbewerb weiterhin den Ausbau dynamisch vorantreiben, sofern nicht Privilegierungen einzelner Marktakteure, exklusive Ausbaurechte oder politische Abschaltungsdaten bei der Kupfer-Glasfaser-Migration diesen Prozess gefährden.\r\n■ Technologie voranbringen: Deutschland muss seine Innovationsfähigkeit sicherstellen und massiv ausbauen. Dafür braucht es eine staatliche Förderung auf neuem Niveau von Schlüsseltechnologien (wie 6G und Open RAN) als Basis für die Mobilkommunikation der Zukunft. Regulatorische Innovationshemmnisse gilt es zu beseitigen und die Einbringung in internationale Standardisierungsaktivitäten sicherzustellen.\r\n■ Ressourcen bereitstellen: Deutschland muss zusätzliche Frequenzen in unterschiedlichen Frequenzbereichen für die mobile Kommunikation bereitstellen, um die steigenden Kapazitätsbedarfe in den Mobilfunknetzen erfüllen zu können. Diese müssen tatsächlich zur Verfügung stehen und dürfen nicht durch ungerechtfertigte lizenzbezogene Ver- pflichtungen künstlich entwertet werden. Zudem ist eine prioritäre Energieversorgung der Netzbetreiber bei Krisen- und Katastrophenfällen dringend erforderlich.2\r\n75%\r\nder Haushalte in Deutschland stehen Gigabit-Anschlüsse zur Verfügung.2\r\n 2 ↗Breitbandatlas | Bund\r\n33\r\nFür\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Telekommunikation & Netze«\r\n\r\n Rechenzentren\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nRechenzentren (RZ) sind das Rückgrat der Digitalisierung und damit einer zukunftsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die zunehmende Digitalisie- rung steigt der Bedarf an Rechenzentrumskapazitäten stetig an. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, die grüne und digitale »Twin Transition« zu ermögli- chen und um digital souverän zu agieren, benötigt Deutschland einen konsequen- ten Ausbau von Rechenzentrumskapazitäten. Auch eine Führungsposition bei KI rückt ohne weitere Rechenzentren in Deutschland in weite Ferne. Der RZ-Standort muss deshalb nachhaltig gestärkt werden, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Dafür braucht es die richtigen und konsistenten regulatorischen Vor- aussetzungen, geringere Stromkosten, eine aktive Standortpolitik mit einem Aktionsplan und optimierte Genehmigungsprozesse.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nEnergieeffizienzgesetz praxisgerecht überarbeiten: Rechenzentren dürfen nicht durch nationale und nicht praxistaugliche regulatorische Alleingänge von einer Ansiedlung in Deutschland abgehalten werden. Durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) passiert aber genau das: Die geforderten Mindeststandards für Energieverbrauchseffektivität (PUE) und Anteil an wiederverwendeter Energie (ERF) sind strukturell nicht praxistauglich und werden einen massiven negativen Effekt auf die zukünftige Entwicklung des Rechenzent- rums- und damit Digitalstandortes Deutschland haben. Zudem verletzen die Berichts- und Veröffentlichungspflichten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sind nicht vollstän- dig harmonisiert mit der EU-Richtlinie und stellen daher einen weiteren Standortnachteil im europäischen Wettbewerb dar. Um weiteren Schaden abzuwenden, ist deshalb eine zeitnahe Überarbeitung des EnEfG notwendig, die Praxistauglichkeit und 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben zum Ziel haben muss.1\r\n2,5 %\r\nder weltweiten Server befinden sich in deut- schen Rechenzentren. 2015 lag dieser Anteil noch bei 3,5 %.1\r\n ■\r\nStromkosten für digitale Infrastrukturen wettbewerbsfähig gestalten: Die im europäi- schen Vergleich sehr hohen Stromkosten stellen einen substanziellen Wettbewerbsnach- teil für Rechenzentren am Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb dar. Die Entlastungen bei der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sollten daher auch auf die energieintensive Digitalwirtschaft, wie Telekommunikationsnetze und Rechenzen- tren, ausgeweitet werden. Diesen Prozess muss Deutschland auf europäischer Ebene anstoßen und gestalten. Eine Abschaffung der reduzierten Netzentgelte für Grundlast- verbraucher würde die Situation zudem noch weiter verschärfen, da Rechenzentren nur sehr eingeschränkt netzdienlich flexibel agieren können. Es braucht also Ausnahmen für digitale Infrastrukturen, die ihre Last nicht zeitlich verschieben können oder anderweitige Entlastungen.\r\n1\r\n↗Bitkom Studie »Rechenzentren in Deutschland: Aktuelle Marktentwicklungen«, 2024\r\n34\r\n \r\n ■ Mit einem RZ-Aktionsplan aktive Standortpolitik betreiben: Ziel Deutschlands muss es sein, unser Land als Rechenzentrumsstandort aktiv zu stärken. Um dieses Ziel systema- tisch zu erreichen, braucht es einen im engen Austausch mit der Branche gut vorbereite- ten Aktionsplan mit klar definierten politischen Maßnahmen. Dieser sollte bereits im ersten Jahr der Legislaturperiode umgesetzt werden und die verschiedenen relevanten Bereiche effektiv bündeln. So kann ein belastbarer Plan entstehen, der eine klare Orien- tierung für alle Stakeholder bietet und den Standort nachhaltig stärkt. Rechenzentren brauchen geeignete Flächen mit ausreichend günstiger nachhaltiger Stromversorgung, Glasfaseranbindung und Möglichkeiten zur Abgabe der Abwärme. Nur so kann es gelin- gen, nachhaltige und wirtschaftliche Rechenzentren anzusiedeln. Die Bundesregierung sollte sich daher dafür einsetzen, dass Rechenzentren als Chancen für Kommunen begrif- fen werden und die Voraussetzungen für erfolgreiche Neuansiedlungen vor Ort geschaf- fen werden.\r\n■ Abnahme der Abwärme fördern: Für die vermehrte Abgabe der CO2-freien Abwärme aus Rechenzentren braucht es passende Abnehmer. Rechenzentren möchten ihre Abwärme häufig kostenneutral abgeben, finden jedoch keine Abnehmer. Der konsequente Ausbau moderner Wärmenetze ist dabei der größte Hebel, da häufig nicht die nötige Infrastruk- tur besteht. Bei der Wärmeplanung müssen Rechenzentren zudem konsequent mitge- dacht werden. Um weitere Anreize zu bieten, sollte die unentgeltliche Abgabe der Abwär- me nicht steuerpflichtig sein und Wärmepumpen zur Aufwertung der Abwärme sollten von einer reduzierten Stromsteuer und Befreiung von Netzentgelten profitieren. Eine Abnahme ist sonst häufig aufgrund des Temperaturniveaus für den Wärmenetzbetreiber nicht wirtschaftlich. Zudem sollten die Zeitpläne von EnEfG und Wärmeplanungsgesetz angeglichen werden, um Anbieter und Abnehmer nicht zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu verpflichten.\r\n■ Genehmigungsprozesse optimieren: In anderen EU-Ländern dauern Genehmigungsver- fahren für Rechenzentren meist nur wenige Wochen, in Deutschland steht ein behördli- ches Prozedere von teilweise über einem Jahr und häufig jahrelange Planungsverfahren zur Schaffung des erforderlichen Baurechts bevor. Um dem steigenden Bedarf an Rechenzentrumskapazitäten nachzukommen, müssen Genehmigungs- und Planungspro- zesse vereinheitlicht, vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden. Erste Reformen im Rahmen des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sind sinnvoll, greifen jedoch zu kurz. Effektivere Maßnahmen sind nötig, z. B. sollte eine Genehmigung bei Fristüberschreitung automatisch als erteilt gelten. Nachforderungen behördlicher Unterlagen sollten auf ein angemessenes Maß beschränkt werden sowie die gemeinsame Beantragung und Prüfung der Bau- und Immissionsschutzgenehmigung ermöglicht werden.\r\nBeispiel:\r\nDie in Schweden eta- blierten »Stockholm Data Parks« bieten dank güns- tigem Strom, Wärmenetz und Glasfaseranbindung optimale Bedingungen für die Ansiedlung von Rechenzentren.\r\n35\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Rechenzentren«\r\n\r\n Der aktuelle OECD-Bericht zu KI in Deutschland bestätigt Deutschlands Stärke in der KI-1 Grundlagenforschung. Er zeigt jedoch erhebliche Defizite bei der finanziellen Unterstützung von Unternehmen, der Verfügbarkeit von KI-Recheninfrastruktur, Fachkräften und Daten auf. Diese Schwächen führen dazu, dass trotz des Bewusstseins für die Bedeutung von KI, die Implementierung und Nutzung in deutschen Unternehmen und im öffentlichen Sektor2 nur langsam vorankommt.\r\nDas Ziel für die nächste Legislaturperiode muss es daher sein, dass Deutschland führend in der KI-Anwendung wird und gleichzeitig im Bereich der KI-Entwicklung den Fokus auf industriespezifische KI-Modelle und die Schaffung von Rechtssicherheit legt.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\nGenerative KI hat das Potenzial, bis zu\r\n330 Mrd. Euro zur zukünftigen Brutto- wertschöpfung in Deutschland beizu- tragen, sofern 50 %\r\nder Unternehmen in Deutschland KI nutzen.1\r\n36\r\nKünstliche Intelligenz\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nIn den vergangenen Jahren hat der technologische Fortschritt im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) rasant zugenommen und birgt ein enormes Transfor- mationspotenzial für die Wirtschaft, den öffentlichen Sektor und die Gesellschaft. Neben Fortschritten im klassischen Machine Learning versprechen Durchbrüche in der generativen KI, insbesondere bei Large Language Models, eine Automatisie- rung von Wissensarbeit. Ein globaler Wettlauf um die leistungsfähigsten Modelle hat begonnen. Generative KI hat das Potenzial, bis zu 330 Mrd. Euro zur zukünfti- gen Bruttowertschöpfung in Deutschland beizutragen, sofern 50 Prozent der Unternehmen in Deutschland KI nutzen.1\r\n ■\r\nVerstärkte finanzielle Förderung von KI-Wissenstransfer und KI in der Anwendung: Bestehende Programme zur Unterstützung von KI-Einsatz, insbesondere in KMUs, sind oft unterfinanziert und zu bürokratisch. Es braucht ausgehend von einer KI-Anwender- strategie umfassendere und gezieltere Förderprogramme für Anwender. Zudem sollte Cybersicherheit von und durch KI-Systemen und Modellen stärker staatlich gefördert werden. Darüber hinaus ist insbesondere eine verstärkte Förderung innovationsstiften- der Open-Source-KI-Komponenten zu befürworten3. Ebenso ist es entscheidend, die Rahmenbedingungen für Investitionen in KI-Startups zu verbessern.4\r\n↗Der digitale Faktor | IW Consult 2023\r\nDetailliertere KI-bezogene Forderungen hierzu im ↗Kapitel »Digitale Verwaltung« Hierzu zählen Open-Training-Data, Open-Model-Weights und Open-AI-Algorithmen. Mehr hierzu in unseren Kapiteln ↗»Cybersicherheit« & ↗»Startups & Scaleups«\r\n1 2 3 4\r\n \r\n■ Verbesserter Zugang zu KI-Recheninfrastruktur und Daten als zentrale Voraussetzung: Nationale und europäische öffentliche Hochleistungsrechenkapazitäten5 werden von Unternehmen zu selten genutzt. Administrative Hürden, inkompatible technische Anfor- derungen und fehlendes Know-how in Unternehmen stellen Barrieren dar. Vorausset- zung für mehr Nutzung sind niederschwelliger Zugang und vereinfachte Antragsverfah- ren, sowie Konformität mit den Unternehmensanforderungen. Insbesondere sollen die verschiedenen privatwirtschaftlichen, nationalen und europäischen Initiativen zum\r\nAuf- und Ausbau von KI-Rechenzentren besser verzahnt werden.6 Sie sollten einen klaren Mehrwert gegenüber bestehenden privaten Angeboten bieten, etwa in Ressourcen- und Kosteneffizienz, Rechenleistung oder Support und einen rechtssicheren Zugang zu Daten gewährleisten.7\r\n■ AI Act bürokratiearm und anwenderfreundlich gestalten: Es braucht nun zügig klar geregelte Zuständigkeiten und ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der nach dem AI Act zuständigen nationalen Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden sowie der zentralen Anlaufstelle.8 Insbesondere darf es nicht zu Engpässen bei der Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen kommen, wie sie bei der Einfüh- rung der Medizinprodukte-Verordnung aufgetreten sind. Unternehmen aller Größen sollten zudem durch KI-Reallabore auf ihrem Weg zur Gesetzeskonformität begleitet werden. KI-Reallabore eröffnen die Möglichkeit einer schnellen Aufnahme der Geschäfts- tätigkeit, die unter den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sonst nicht möglich wäre. Deutschland sollte sich außerdem für eine in allen EU-Ländern möglichst einheitli- che Umsetzung des AI Acts und die Entwicklung von zum AI Act international anschluss- fähigen Rahmenwerken einsetzen. Es ist wichtig, in Sektoren mit bestehender Regulie- rung für KI-gestützte Produkte Dopplungen zu vermeiden.\r\n■ Ausweitung und Stärkung des KI-Bildungsangebots auf allen Ebenen: Die neue Bundes- regierung sollte gemeinsam mit den Ländern die Anzahl der englischsprachigen KI-Voll- studiengänge und universitären Kurse zu KI-Basiswissen9 erhöhen. Zudem sollten proak- tive Maßnahmen zur Mitarbeiterbildung in Unternehmen, wie die Antizipation von KI-Fähigkeiten, lebenslange KI-Weiterbildung und betriebliche KI-Schulungen, verstärkt gefördert werden. Hierbei geht es sowohl um die Vermittlung von vertieftem Fachkräfte- und Expertenwissen als auch um die Schaffung von KI-Basiswissen bei Mitarbeitern ohne technischen Ausbildung- oder Studienhintergrund, die jedoch häufig KI anwenden.10\r\n5 Dazu gehören europäische Höchstleistungs-Systeme im Rahmen des EuroHPC Joint Undertaking, drei Hochleistungsrechenzent- ren unter dem Dach des »Gauss Centre for Supercomputing« (GCS), und überregionale kleinere Hochleistungsrechenzentren an Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die zum Verbund Nationales Hochleistungsrechnen (NHR) gehören.\r\n6 Diese sind z.B. die AI Innovation Strategy der EU-Kommission und die Einführung von »AI Factories« im Rahmen von EuroHPC JU, der AI & Data Access Call von EuroHPC für KI- und datenintensive Projekte, der Aktionsplan »Künstliche Intelligenz« des BMBF sowie die weitere Finanzierung von öffentlichen KI-Infrastrukturen im Rahmen der geplanten Wachstumsinitiative der Bundes- regierung.\r\n7 Mehr hierzu in unseren Kapiteln ↗»Datenschutz« & ↗»Datenpolitik & Open Data«\r\n8 Siehe hierfür auch Vorgaben des AI Acts nach Artikel 70 und Definitionen der Begriffe »notifizierende Behörde« (Artikel 3 (19)),\r\n»Marktüberwachungsbehörde« (Artikel 3 (26)) und »zuständige nationale Behörde« (Artikel 3 (48)).\r\n9 Kurse zu KI-Basiswissen sollten sowohl als freie Kurse unabhängig von einem Studiengang als auch als anrechenbare Teile eines\r\nnicht-technischen Studiengangs belegbar sein.\r\n73%\r\nder Unternehmen mit\r\n20 oder mehr Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern in Deutschland sind der Meinung, KI sei die wich- tigste Zukunftstechno- logie.10\r\n20 %\r\nder Unternehmen setzen KI selbst ein, bei weite- ren 37 % ist der Einsatz geplant oder diskutiert. Jedoch ist der Einsatz für 52 % noch kein Thema.10\r\n  10 ↗Bitkom Studie »Künstliche Intelligenz in Deutschland: Perspektiven aus Bevölkerung und Unternehmen«, 2024\r\n37\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Künstliche Intelligenz«\r\n\r\n Cloud & Dateninfrastruktur\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nIn den nächsten Jahren wird eine zunehmende Nutzung von Cloud-Diensten erwartet1. Grund dafür ist, dass sie die Basis für die Implementierung von Tech- nologien wie Künstlicher Intelligenz und Internet of Things bilden. Deutschland zeigt im internationalen und europäischen Vergleich eine unterdurchschnittlich geringe Nutzung von Cloud2.\r\nIn der letzten Legislaturperiode wurden Fortschritte im Bereich Cloud- und Daten- infrastruktur in Deutschland und Europa erzielt. Unter anderem Gaia-X hat Grund- lagen für die europäische Kooperation im Bereich Daten und Cloud geschaffen3. Das 2023 genehmigte IPCEI Next Generation Cloud Infrastructure (IPCEI-CIS) stärkt Fähigkeiten in Deutschland und Europa im Cloud-Edge-Kontinuum ebenfalls.\r\nDie europäische Wirtschaft, die Industrie und insbesondere die öffentliche Hand brauchen zum Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit hochperformante, sichere4 und vertrauenswürdige Technologien und Angebote im Bereich Cloud, Edge und Daten.1234\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■ Cloud-Nutzung in der Breite vorantreiben: Ein ganzheitlicher Ansatz zur Cloud-Nutzung erfordert einen Perspektivwechsel, bei dem Cloud-Dienste als strategische Infrastruktur betrachtet werden. Um die Einführung von Cloud zu incentivieren, könnten direkte Förderungen, wie Cloud-Gutscheinmodelle, insbesondere KMUs unterstützen. Insgesamt sollte der öffentliche Sektor mit konkreten Anwendungsfällen voranschreiten, um Ver- trauen in Cloud-Technologien zu stärken und den Wandel voranzutreiben. Eine ganz- heitliche, nationale und echte »Cloud-First«-Strategie soll den Kulturwandel begünstigen. Auch die Einführung eines Cloud & AI Development Act kann eine rechtliche Ver- einheitlichung in Europa für die Cloud-Nutzung schaffen, um technologische Souveräni- tät zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit in Schlüsselindustrien zu fördern.5\r\n■ Gemeinsames europäisches Handeln fortsetzen und vertiefen: Das Zielbild einer besse- ren Integration und Orchestrierung verschiedener Cloud- und Edge-Angebote zur Schaf- fung eines leistungsstarken, wettbewerbsfähigen und vertrauenswürdigen Cloud-Edge- Kontinuums in Deutschland und Europa kann nur erreicht werden, wenn Ressourcen gebündelt werden und eine Fokussierung erfolgt. Initiativen wie das IPCEI-CIS6, die7\r\n1 ↗Bitkom Presseinformation »Cloud-Nutzung wird rasant zunehmen«, 2023\r\n2 ↗Deutschland zeigt im internationalen und europäischen Vergleich eine unterdurchschnittlich geringe Nutzung von Cloud\r\n3 ↗Überblick der europäischen Initiativen zum Ausbau von Cloud Technologien\r\n4 Besonders heutzutage, bei steigender Nutzung von Hybrid-Cloud sind andere Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Confidential\r\nComputing gewinnt daher immer mehr an Relevanz. Siehe in diesem Zusammenhang auch das ↗Kapitel »Cybersicherheit«.\r\n5 Konkrete und weitere Entwicklungsbereiche aufgeführt in ↗»The future of European competitiveness: Report by Mario Draghi«\r\n6 Siehe ↗Beschreibung der Europäischen Kommission\r\n7 ↗Bitkom Presseinformation »Unternehmen treiben mit der Cloud ihre Digitalisierung voran«, 2024\r\n 98%\r\nder Unternehmen geben an, dass der Standort der Rechenzentren für sie bei der Auswahl des Cloud- Anbieters eine Rolle spielt.7\r\n38\r\n \r\nEuropäische Allianz für industrielle Daten, Edge und Cloud8 und das Projekt SIMPL9 sollten daher zügig umgesetzt werden. Es gilt nun, diese Initiativen zu verstetigen\r\nund darauf aufbauend weitere förderpolitische Akzente zu setzen. Besonders absehbare Entwicklungen und Trend-Bereiche wie Edge-Computing sollen demnach berücksichtigt werden und mit strategischen Stärken der deutschen Wirtschaft eng verzahnt werden (z. B. B2B-Anwendungen im Bereich Automobil/Mobilität, Industrie, Energie etc.).\r\n■ Cloud Nutzung im öffentlichen Sektor voranbringen10: Die Deutsche Verwaltungscloud (DVC)11 und die Deutsche Verwaltungscloud-Strategie (DVS)12 sowie die Multi-Cloud Stra- tegie geben Orientierung für die Cloud-Nutzung im öffentlichen Sektor, die sowohl die architekturale Grundlage (Cloud-Broker) bietet als auch den strategischen Rahmen defi- niert. Eine schnelle Umsetzung, vor allem aber die Einbeziehung aller am Markt verfügba- ren Cloud-Anbieter sind zentral, um Cloud-Technologien in der Breite der Verwaltung und des öffentlichen Sektors nutzbar zu machen. Zentral sollte hier der Multi-Cloud-Ansatz verfolgt werden. Im Hinblick auf konkrete Anforderungen ist es maßgeblich, neben beste- henden und etablierten Rahmenwerken wie EVB-IT Cloud, C5 und IT-Grundschutz auch auf internationale Standards zu setzen und diese aktiv mitzugestalten.\r\n■ Anforderungen im Bereich digitale Souveränität praktisch umsetzbar gestalten: Konkre- te Anforderungen an digitale Souveränität und souveräne Clouds sind insbesondere in regulierten Anwendungsbereichen relevant. In verschiedenen Anforderungsregimen werden Vorgaben zur digitalen Souveränität diskutiert. Wichtig sind einheitliche Definiti- onen und klare Verknüpfungen mit konkreten Schutzzielen, etwa durch das Cloud-Zertifi- zierungsschema EUCS13 oder die Anforderungen des IT-Planungsrats.\r\n■ Balance zwischen regulatorischen Anforderungen und technologischem Fortschritt: Regulatorische Vorgaben auf EU-Ebene, wie der EU Data Act, schaffen Anforderungen und Regeln für die Interoperabilität und den Wechsel zwischen Cloud-Diensten. Dies gilt für Cloud-Provider und Nutzer. Solche Regelungen können dazu beitragen, klare Richtlinien für den Cloud-Markt zu etablieren. Um die Wirtschaftlichkeit der deutschen und europäischen Anbieter langfristig zu fördern, ist es entscheidend, dass diese Vorga- ben präzise und praxisnah gestaltet sind. Die Standardisierung auf der Ebene CEN- CENELEC soll von der Politik aktiv begleitet werden und sich dabei an internationalen Standards auf Ebene ISO-IEC orientieren.14\r\n76 %\r\nsehen den Mangel an qualifiziertem Personal als größtes Hindernis bei der Umsetzung von Cloud-Lösungen.14\r\n81%\r\nder deutschen Unterneh- men nutzen die Cloud .14\r\n  8 Siehe ↗Beschreibung der Europäischen Kommission\r\n9 ↗Weitere Informationen der Kommission zu SIMPL\r\n10 Mehr hierzu in unseren Kapiteln ↗»Digitale Verwaltung & moderner Staat« und ↗»Moderne Beschaffung«\r\n11 ↗Definition und Übersicht über DVC und DVS vom BMI\r\n12 ↗IT Planungsrat: »Deutsche Verwaltungscloud-Strategie«\r\n13 ↗Weitere Informationen zu EUCS\r\n14 ↗Bitkom Presseinformation »Unternehmen treiben mit der Cloud ihre Digitalisierung voran«, 2024\r\n39\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Cloud & Dateninfrastruktur«\r\n\r\n Datenschutz\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDie Digitalisierung hat in den vergangenen Jahren an Dynamik gewonnen und das Potenzial, unser Leben, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft weiter grundlegend zu verändern. Deutschland hat in den vergangenen Jahren zwar Fortschritte gemacht, um sich als wettbewerbsfähiger Digitalstandort zu etablie- ren, jedoch reichen diese angesichts der weiter bestehenden großen Herausforde- rungen nicht aus. Datenschutz ist dabei nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern auch eine Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Technologien. Der Schutz personenbezogener Daten muss konsequent gestärkt werden, um Technologien wie Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste datenschutzkonform nutzen zu können.\r\nUnser Ziel ist es, eine starke europäische Datenökonomie zu fördern, die auf Datensouverä- nität, Datensorgfalt und Datenverfügbarkeit basiert. Dazu müssen Rechtsunsicherheiten beim Umgang mit personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten beseitigt werden. Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher und verantwortungsvoll verarbeitet werden. Die DSGVO muss praxis- nah und innovationsfreundlich ausgelegt werden, um der deutschen und europäischen Wirtschaft die nötige Innovationskraft zu verleihen.\r\nEs ist entscheidend, eine Balance zwischen Datenschutz, Datenminimierung und der Nut- zung von Daten zu finden, um sowohl die Interessen der Betroffenen als auch die Anforde- rungen der Wirtschaft zu berücksichtigen. Nur so kann Deutschland im globalen Wettbe- werb bestehen.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n ■\r\nBürokratieabbau für KMUs: Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch gezielten Bürokratieabbau bei der Umsetzung der DSGVO zu entlasten. Anstatt die Schwelle für die Benennung von Datenschutzbeauftrag- ten zu senken und damit ein falsches Signal an KMU zu senden, sollten KMUs Erleichte- rungen bei den Dokumentationspflichten erhalten. Die Bundesregierung soll sich daher für eine Differenzierung der Dokumentationspflichten einsetzen, um die Belastung für KMU zu verringern. In Bezug auf die Dokumentationspflichten wird empfohlen, sich stärker auf das Risiko zu konzentrieren, das eine Verarbeitung für betroffene Personen darstellen kann. Dies stünde im Einklang mit dem risikobasierten Ansatz der DSGVO.\r\nEs sollte auch erwogen werden, datenschutzrelevante Informationen zu clustern, um Informationsmüdigkeit zu vermeiden. Praktische Hilfsmittel wie standardisierte Icons könnten dabei helfen, Informationspflichten mit geringem Aufwand zu erfüllen, mehr Transparenz bei betroffenen Personen zu erreichen und die Prozesse zu vereinfachen.1\r\n63 %\r\nder Unternehmen geben an, dass bei ihnen in den letzten zwölf Monaten innovative Projekte an Datenschutz-Vorgaben gescheitert oder gar nicht erst angegangen worden sind.1\r\n1\r\n↗Bitkom Presseinformation »Datenschutz: Aufwand für Unternehmen nimmt zu«, 2024\r\n40\r\n \r\n■ Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht für nicht-öffentliche Stellen in Deutschland: Die Datenschutzaufsicht in Deutschland ist derzeit durch 16 unabhängige Landesbehör- den und die Bundesdatenschutzbeauftragte geprägt. Dies führt zu einem »regulatori- schen Flickenteppich«. Um die Rechtssicherheit und Effizienz sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen zu erhöhen, ist eine Vereinheitlichung der Datenschutz- aufsicht für nicht-öffentliche Stellen notwendig.\r\n■ Pragmatisches Einwilligungsmanagement auf Webseiten: Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, auf europäischer Ebene eine praxisnahe Lösung für das Einwilligungsma- nagement zu finden. Ziel muss es sein, Verfahren zu entwickeln, die den Datenschutz wahren und gleichzeitig die administrative und technische Belastung für Unternehmen reduzieren. Dabei sollten Nutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit im Fokus stehen, um eine effektive und zugleich einfache Handhabung der Einwilligungen zu gewährleisten, ohne die Innovationskraft der digitalen Wirtschaft einzuschränken.\r\n■ Einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DSGVO in der Europäischen Union:\r\nDie DSGVO soll einheitliche Datenschutzregeln in Europa schaffen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es Unterschiede in der Auslegung und Anwendung durch die Daten- schutzaufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten gibt. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der Europäische Datenschutzausschuss einen stärkeren Dialog zwischen den nationalen Datenschutzbehörden fördert, insbesondere bei komplexen Fällen. Zudem muss der Dialog zwischen dem Europäischen Datenschutzausschuss und der Praxis durch entsprechende Konsultationen gefördert werden. Vertraulichkeit und die Rolle der federführenden Aufsichtsbehörde müssen jedoch gewahrt bleiben.\r\n■ Innovationsfreundliche Auslegung der DSGVO: Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die bestehenden Regelungen der DSGVO innovationsfreundlich ausge- legt werden. Datenschutzbehörden sollten bei der Auslegung der Verordnung den tech- nologischen Fortschritten Rechnung tragen und Flexibilität ermöglichen. Besonders bei neuen Technologien (bspw. Künstliche Intelligenz) und datenbasierten Geschäftsmodel- len muss eine praxisnahe und innovationsfördernde Anwendung der DSGVO gewährleis- tet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirt- schaft zu stärken. Die Bundesregierung muss bei neuen (Digital-) Gesetzgebungsverfah- ren (bspw. AI Act, Data Act, TDDDG) die Kompatibilität mit der DSGVO überprüfen, sodass eine Doppelregulierung und widersprüchliche Vorgaben vermieden werden und die Rechtssicherheit für Unternehmen verbessert wird.\r\n■ Rechtssicherheit bei internationalen Datentransfers gewährleisten: Um den internatio- nalen Wettbewerb zu fördern und gleichzeitig Datenschutz zu gewährleisten, müssen internationale Datentransfers dauerhaft rechtssicher gestaltet werden können. Es ist notwendig, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten, die es Unternehmen ermöglichen, Daten sicher und effizient zu transferieren. Die Bundesregie- rung soll sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, den bestehenden Rechtsrahmen zu erhalten. Auch im Falle neuer gerichtlicher Entscheidungen muss ein internationaler Datentransfer weiterhin möglich sein.2\r\nZwei Drittel\r\nder Unternehmen verlangen eine Zen- tralisierung der Daten- schutz-Aufsicht.2\r\n 3 von 4 Unternehmen wünschen sich eine bessere Abstimmung zwischen den Daten- schutz-Behörden. 72 % wollen, dass Entschei- dungen anderer Auf- sichtsbehörden aner- kannt werden.2\r\n 2 ↗Bitkom Presseinformation »Datenschutz: Aufwand für Unternehmen nimmt zu«, 2024\r\n41\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Datenschutz«\r\n\r\n Datenpolitik & Open Data\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDatennutzung ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für mehr Transpa- renz, Effizienz und Innovation in unzähligen Bereichen. Ein Platz im Mittelfeld sollte deshalb nicht Deutschlands Anspruch sein. Die Zugänglichmachung von Daten erfordert einen grundlegenden Kulturwandel bei allen beteiligten Akteu- ren. Realität ist, dass deutsche Unternehmen aller Sektoren wertvolle Daten haben, sich aber oft schwertun, diese wirtschaftlich zu verwerten. Für einen breiten wirtschaftlichen Erfolg sollte nicht nur die Digitalwirtschaft mit Daten umzugehen wissen. 49 Prozent der Unternehmen in Deutschland sehen den Data Act als Chance1 – dieses Potenzial müssen wir nutzen.\r\nUm in der Datenökonomie ganz vorn mitzuspielen, müssen mit Daten KI-Modelle trainiert, Datenprodukte entwickelt und sektorübergreifende Innovationen ermöglicht werden. Damit das gelingt, benötigen die Unternehmen Rechtssicherheit, neue Anreize und Know- how. Auch Wissenschaft und Verwaltung sitzen auf Datenschätzen, die sie nicht teilen, obwohl diese mit öffentlichem Geld generiert wurden. Das verhindert die Realisierung wirtschaftlicher sowie gesellschaftlicher Potenziale und ignoriert den möglichen Vertrau- ensgewinn in öffentliche Institutionen durch mehr Transparenz. Für Verwaltung und Wis- senschaft fehlt es aktuell an Rechtsgrundlagen, Finanzierung und Know-how, um die Poten- ziale unserer Daten voll auszuschöpfen.1\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nDatenfreiheit statt Datenbürokratie: Die Datenökonomie muss wachsen. Das geschätzte Gesamtvolumen des EU-Datenmarkts ist 2023 im Vergleich zu 2022 nur um 11,1 Prozent gewachsen.2 Eine leistungsfähige Datenökonomie braucht Freiheit und Klarheit statt neuer Regeln. Die Wirkung der in den vergangenen Jahren entstandenen Regulierungs- maßnahmen auf EU-Ebene sollte daher zunächst beobachtet, analysiert und evaluiert werden. Die Bundesregierung muss vermeiden, durch vorschnelle nationale Datengeset- ze einen Flickenteppich zu schaffen. Stattdessen sollte die sektorübergreifende Nutzung von Daten, sowie der Datenaustausch zwischen Unternehmen, Wissenschaft und Ver- waltung vorangebracht werden, z. B. durch Anreize für das Datenteilen, Mitarbeit in Stan- dardisierungsbemühungen und die Förderung kooperativer Datennutzungsmodelle.\r\nDatennutzung und -schutz verbinden: Jedes zweite Unternehmen wünscht sich mehr Hilfe bei der Umsetzung des Data Act1, dafür benötigt es gut ausgestattete Aufsichtsbe- hörden. Anstatt neue Dateninitiativen zu erdenken, sollten bestehende Dateninitiativen der Bundesregierung zunächst professionalisiert und um Förderung von »Privacy-Enhan- cing Technologies« ergänzt werden. Diese Technologien sind eine Chance für daten-\r\n↗Bitkom Studie »Data Economy – Wo steht die deutsche Wirtschaft?«, 2024 ↗IDC Studie »European Data Market Study«, 2023\r\n ■\r\n1 2\r\n58%\r\nder Unternehmen, die keine Daten anbieten, nennen als Grund den Datenschutz, der keinen Austausch erlaubt, 44 % sind sich unsicher und verzichten deshalb ganz drauf.1\r\n42\r\n \r\n ■\r\nschutzfreundliche Datennutzung und können unter Umständen ebenfalls bei anderen Schutzbedarfen, insb. Geschäftsgeheimnissen und IP, eine Rolle spielen. So könnte der Zugriff auf Daten in einer geschützten Umgebung bei allen gesetzlichen Datenzugangs- ansprüchen grundsätzlich als Alternative zum Datentransfer ermöglicht werden.\r\nÜberarbeitung und Weiterentwicklung der Datenstrategie: Anstatt eine neue Daten- strategie zu schreiben, sollte die bestehende möglichst zeitnah weiterentwickelt werden. Dabei sollte insbesondere ein Stufenplan zur Erreichung vorab festgeschriebener Ziele und mit einem klaren Zeithorizont in die Strategie eingefügt und unter Berücksichtigung realistischer KPIs (z. B. Wachstum der Datenwirtschaft, Anzahl Data-Startups, Nutzerzah- len Datenrauminitiativen etc.) ein Monitoring-System aufgebaut werden. In diesem Sinne sollten bestehende Maßnahmen und Lösungen geprüft, konsolidiert und ausgeweitet werden, anstatt mit neuen Leuchttürmen weitere Akteure und Projekte zu schaffen.\r\nOpen Data zur Realität machen: Ein Transparenzgesetz ist längst überfällig. Die Verwal- tung sollte auf dieser Grundlage ihre Daten grundsätzlich der Öffentlichkeit bereitstellen müssen. Zur Finanzierung einer leistungsfähigen Dateninfrastruktur, die an die besonde- ren Bedarfe der Verwaltung angepasst ist, sollte ein Fonds eingerichtet sowie die Versteti- gung der Datenlabore in den Bundesministerien priorisiert werden. Damit kann die Zusammenarbeit im deutschen Zuständigkeitsdschungel erleichtert, Innovation ermög- licht und die rechtsstaatliche Kontrolle erhöht werden. Innerhalb der Ministerien sollten entsprechende Eckpunkte und Strategien eng mit den Datenlaboren abgestimmt werden.\r\nZahlen statt Bauchgefühl: Datenbasiertes Handeln muss die Regel werden. In Gesetzes- vorschlägen, Verwaltungshandeln des Bundes oder Antworten auf IFG-Anfragen man- gelt es durchgehend an einer verlässlichen Datenbasis. Das produziert schlechte Ent- scheidungen und Verzögerungen, die sich der Standort Deutschland nicht mehr leisten kann. Der Schlüssel sind offene Verwaltungsdaten und ausreichend Datenkompetenzen bei den zuständigen Akteuren. Bei der Ausschreibung von Stellen in der Verwaltung sollten Datenkompetenzen demnach systematisch berücksichtigt, sowie Datenkompe- tenzen der Bevölkerung erhoben werden.3 4\r\n6%\r\nder Unternehmen gehen davon aus, dass sie das Potenzial der ihnen zur Verfügung stehenden Daten vollständig aus- schöpfen.4\r\n7%\r\nder Unternehmen haben sich mit den Chancen und Risiken des Data Act beschäftigt, und 46 % aller Unternehmen in Deutschland meint, dass der Data Act für sie kein Thema ist.4\r\n■\r\n ■\r\n3 4\r\nSiehe in diesem Zusammenhang auch das ↗Kapitel »Digitale Bildung«\r\n↗Bitkom Studie »Data Economy – Wo steht die deutsche Wirtschaft?«, 2024\r\n43\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Datenpolitik & Open Data«\r\n\r\n Das kann nur mithilfe eines unbürokratischen, effizienten und transparenten Technologie- und Rechtetransfers gelingen. Außerdem braucht es neben breitenwirksamer Ausbildung zu Intellectual Property auch IP-spezifische Kernkompetenzen in Unternehmen. Nur durch konzentriertes Agieren in allen Bereichen kann ein Umfeld entstehen, das Innovationen nachhaltig fördert und schützt.1\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nUmsetzung der EU-Urheberrechtsreform evaluieren und Fragmentierung abbauen:\r\nIm Jahr 2021 wurde die EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt – zulasten der Digitalwirtschaft, denn man ist über die Vor- gaben der EU hinausgegangen. Mit Blick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung sollten die gesetzlichen Regelungen daher kritisch evaluiert werden. Ziel muss ein Rückbau auf den EU-Mindeststandard, zumindest aber eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung sein, um den Standort Deutschland im europäischen Vergleich nicht zu schwächen. Sachlichkeit, Transparenz und die Einhaltung von EU- und internationalem Recht sollten im Vorder- grund stehen. Dazu gehört auch die Berücksichtigung gesetzgeberischer Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene in der Umsetzung europäischer Rechtsakte.\r\nPolitischen Aktionismus bei neueren Technologien wie KI und Metaverse verhindern, bestehenden Rechtsrahmen nutzen: Auch wenn neue, disruptive Technologien oft initial Fragen des geistigen Eigentums aufwerfen, so zeigt sich bei genauerer Betrachtung häufig, dass der bestehende Rechtsrahmen ausreicht, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Wir müssen den Gerichten hier die Gelegenheit und Zeit geben, Rechtspre- chung zu entwickeln. Voreiliges, insbesondere alleiniges gesetzgeberisches Handeln widerspricht in diesem Kontext der Realität der Rechtspraxis und der Idee eines gemein- samen Marktes. Dies gilt auch im Kontext von KI und Urheberrecht: Das geltende Urhe- berrecht schafft bereits einen angemessenen, technologieneutralen und fairen Ausgleich\r\nMehr als\r\n30%\r\nder 15- bis 24-Jährigen in Deutschland hat schon mindestens einmal bewusst gefälschte Produkte gekauft.1\r\n■\r\n1\r\n↗IP Perception Study 2023 | EUIPO\r\n44\r\nIntellectual Property\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nIntellectual Property schützt immaterielle Güter wie Urheberrechte, Patente, Marken und Design. Damit fördert es Investitionen in solche Güter und ermög- licht die Teilhabe an Innovationen. Hierfür braucht es ein Umfeld, das neue Geschäftsmodelle, technologische Innovationen sowie europäische und internati- onale Wettbewerbsfähigkeit zulässt. Überregulierung und komplexe Rechteklä- rung verhindern Teilhabe und können Rechteinhaber zu ökologisch wie ökono- misch unvertretbaren Lösungen drängen. Deutschland und Europa müssen ihre Attraktivität für Innovationen zwingend steigern.\r\n  \r\n ■\r\nzwischen den Interessen der Rechteinhaber und KI-Entwickler. Sollten sich neue Vor- schriften doch als notwendig erweisen, müssen diese vorab international abgestimmt werden, um Alleingänge zu verhindern und die gesamte Wertschöpfungskette in Betracht ziehen.\r\nPatentrecht ausgewogen und technologiefreundlich modernisieren: Patente spielen eine Schlüsselrolle beim Technologietransfer. Dazu sollte, auf erfolgreiche Etablierung des einheitlichen Patentgerichtswesens, nun ein notwendiges Maß an Folgemaßnahmen umgesetzt werden. Rechtlich gilt es, bei Abbau technologie- bzw. anwendungsspezifi- scher Schutzbeschränkungen sicherzustellen, dass der Patentschutz gerade auch neueste Innovationen erfasst. Dem Technologietransfer abträgliche Hürden bei der Patentlizenz- vergabe müssen beseitigt werden. Insbesondere erfordert dies eine gesetzliche Erleichte- rung bei der Lizenzierung gemeinschaftlich gehaltener Patente, d. h. kein Zustimmungs- erfordernis zwischen Mitinhabern bei der Vergabe einfacher Lizenzen, bei gleichzeitiger Erübrigung materieller Ausgleichsansprüche zwischen den Parteien. Dazu gehört auch insbesondere die Modernisierung des Patentrechts.23\r\nRessourcen der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes stärken: Das deutsche Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) sieht vor, dass ein Großteil der Rechts- streitigkeiten zum Urheberrecht zentral und damit mit gebündelter Expertise bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zu verhandeln ist. Die Schieds- stelle ist jedoch mit ihren derzeit vorhandenen wenigen Ressourcen derart überlastet, dass sie ihre Aufgaben kaum wahrnehmen kann. Hier muss die Bundesregierung drin- gend nachsteuern und das juristische Personal wenigstens um das Doppelte aufstocken. Anderenfalls kann das Ziel, Rechtsstreitigkeiten zum Urheberrecht mit gebündelter Expertise, zentral und schnell zu lösen, nicht erreicht werden.\r\nAbgaben für Privatkopien zeitgemäß gestalten: Das vor 60 Jahren eingeführte System der Urheberrechtsabgaben auf Tonbandgeräte ist nicht mehr zeitgemäß: Immer mehr Produkte (Smartphones, Tablets, Smartwatches etc.) sind mit Abgaben belastet, obwohl die Bedeutung von Privatkopien im Streaming-Zeitalter immer weiter abnimmt. Hohe administrative Kosten, komplexe Rechtsfragen und Marktverzerrungen belasten alle Beteiligten gleichermaßen. Die Bundesregierung sollte sich daher für die Überführung\r\nin ein zukunftsfähiges, produkt- und technologieneutrales System einsetzen, das den Ausgleich für Rechteinhaber transparent auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Nachteile berechnet, eine kosteneffiziente Erhebung sowie eine planbare Verteilung des Ausgleichs gewährleistet. Als Vorbild könnte hierbei das Fondsmodell in Finnland dienen, welches diese Kriterien bereits erfüllt.\r\n86 Mio. Produkte\r\nbei denen Schutzrechte verletzt wurden haben Durchsetzungsbehörden im EU-Binnenmarkt und an den Außengrenzen 2022 beschlagnahmt.2\r\n■\r\n ■\r\nMehr als\r\n10 Mio. Euro Kosten sind für die Erhebung und Verteilung von Urheberrechtsan- gaben 2023 für die Ver- wertungsgesellschaften entstanden.3\r\n2 3\r\n↗IP Perception Study 2023 | EUIPO\r\n↗Transparenzbericht ZPÜ, 2023; ↗Transparenzbericht GEMA, 2023\r\n45\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Intellectual Property«\r\n\r\n Blockchain\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDeutschland hat im Bereich Blockchain eine gute Ausgangslage. Und das liegt auch an der politischen Flankierung der letzten Jahre. Beispielsweise wurden und werden im Finanzbereich durch diverse Gesetzesvorhaben zu Kryptowerten und Kryptowertpapieren die Weichen für den breiten Einsatz der Technologie gestellt. Und auch in zahlreichen Branchen wie der Logistik kommt Blockchain bereits heute zum Einsatz. 2023 gab es allein über 200 Blockchain-Startups in Deutschland.1\r\nKlar ist: Deutschland gehört zu den führenden »Blockchain-Hotspots« weltweit. Nun gilt es, diese gute Ausgangslage nicht zu verlieren. Die Bundesregierung sollte diese Ausgangsposition durch innovationsfreundliche Regulierung und breite öffentliche Förderung weiter stärken. Wir sollten das einmalige Potenzial dieser\r\nSchlüsseltechnologie für Wirtschaft und Gesellschaft nutzen, um nicht nur internationale Talente und Unternehmen anzuziehen, sondern auch globale Standards in regulatorischen, technischen und politischen Fragen zu setzen.\r\n37%\r\nder deutschen Unter- nehmen sind dem Thema Blockchain gegenüber interessiert und aufge- schlossen.2\r\n76 %\r\nder deutschen Unter- nehmen geben rechtliche Unsicherheiten als Hürde für den Einsatz von Block- chain an.2\r\n Handlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nZukunftsprogramm Blockchain: Laut einer Bitkom-Studie betrachten 54 Prozent der befragten Unternehmen Blockchain nach wie vor als wichtige Technologie der Zukunft. Um die vielen innovativen Geschäftsmodelle, die in den letzten Jahren in Deutschland entstanden sind, weiter zu unterstützen und zahlreiche politische Vorhaben zu bewälti- gen, sollte die Bundesregierung Blockchain im Rahmen eines Zukunftsprogramms Block- chain weiterhin flankieren. Dazu gehört, die Technologie wieder verstärkt in offiziellen Strategien mitzudenken (z. B. Weiterverfolgung der Blockchain-Strategie oder die Auf- nahme von Blockchain in Digital- und Startup-Strategie) und die Technologie in Vorhaben der Bundesregierung gezielt zu integrieren. Sinnvoll wäre dies insbesondere im Bereich digitale Identitäten1 (z. B. bei Ausweisen, digitalen Dokumenten oder Handelsregisterein- trägen).2\r\n ■\r\nGründungen erleichtern: Lange Wartezeiten auf Lizenzerteilung sowie fehlende Aufge- schlossenheit und Unterstützung durch Aufsichtsbehörden erschweren aktuell die Gründung neuer Blockchain-Startups. Im nächsten Schritt sehen sich Unternehmen\r\ndann mit einer schwer zu überschauenden Rechtslage und Behörden konfrontiert, die sich schwertun, neue Geschäftsmodelle zu verstehen. Aus Bitkom-Sicht braucht es daher neuen Wind für die Aufsichtsstrukturen. Dazu gehört grundsätzlich eine bessere Ausstat- tung der Aufsichtsbehörden, schnellere Prozesse und eine klarere Kommunikation von Vorgaben durch die BaFin. Konkret geht es darum, Gründungen zu erleichtern, indem Rückmeldefristen verkürzt und bei Erlaubnisverfahren geringere Anforderungen an den Detaillierungsgrad der Unternehmensorganisation gestellt werden. Beides würde den\r\nSiehe in diesem Zusammenhang auch das ↗Kapitel »Vertrauensdienste & Digitale Identitäten«\r\n↗Bitkom Studie »Blockchain – Wo steht die deutsche Wirtschaft?«, 2023\r\n1\r\n2\r\n46\r\n \r\n ■\r\nOrganisationsaufbau nach Lizenzerteilung beschleunigen und so Kosten für Startups im Gründungsprozess reduzieren. Im nächsten Schritt gilt es, Unternehmen bei der Befol- gung von Rechtsfortschritten besser zu unterstützen. Aufsichtliche Erwartungen sollten daher klar an die Unternehmen in Rundschreiben kommuniziert und in Zukunft ein enger Dialog im Rahmen eines Branchenaustauschs gesucht werden.\r\nBlockchain-Bundesanleihen ausgeben: Die Bundesregierung sollte eine Vorreiterrolle einnehmen und eigene Blockchain-Projekte vorantreiben, um die technologische Souve- ränität und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Ein Beispiel wäre die Emission von Bundesanleihen auf einer öffentlichen Blockchain. Dies wäre nicht nur ein wegwei- sendes Signal für die Akzeptanz der Blockchain-Technologie, es würde auch Zeit und Geld bei der Emission der Anleihen sparen. Eine enge und frühzeitige Einbindung von Unter- nehmen und gerade von Startups, z. B. im Hinblick auf Ausschreibungsmodalitäten, würde dabei eine erfolgreiche Umsetzung erleichtern.3\r\n95 %\r\nder deutschen Unter- nehmen, die Blockchain nutzen, konnten damit bestehende Produkte oder Dienstleistungen anpassen.3\r\n3\r\n↗Bitkom Studie »Blockchain – Wo steht die deutsche Wirtschaft?«, 2023\r\n47\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Blockchain«\r\n\r\n Quantencomputing\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nQuantencomputing (QC) ist eine Schlüsseltechnologie mit hohem strategischem und wirtschaftlichem Potenzial. Deutschland hat in den letzten Jahren gute Voraussetzungen für ein wettbewerbsfähiges Ökosystem geschaffen und strebt eine Spitzenposition im globalen Wettbewerb an.\r\nIm Zukunftspaket 2021 wurden 2 Mrd. Euro Bundesmittel für die Entwicklung von Quantentechnologien bereitgestellt. Das »Handlungskonzept Quantentechnolo- gien« von 2023 gibt den Rahmen für die Förderung der Quantentechnologien bis 2026 vor. In diesem Rahmen haben BMBF und BMWK über 650 Millionen Euro an Förderprojekte und Forschungsaufträge für die Entwicklung von QC-Hardware- Demonstratoren auf Basis von sechs Technologieplattformen vergeben.\r\nUm mit der rasanten globalen Entwicklung Schritt halten zu können, ist eine zielorientierte, flexible und nachhaltige Förderstrategie der Bundesregierung mit einem Fokus auf die wirtschaftliche Nutzbarkeit notwendig. Deutschland soll 2030 in Forschung, Entwicklung, Standardisierung und Anwendung des QC eine führende Position einnehmen, souverän agieren und global als unverzichtbarer Partner gelten.1\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n ■\r\nRessortübergreifendes Zielbild für Full-Stack QC entwickeln: Ein klares Zielbild, abge- stimmt mit der europäischen Strategie und unter Einbeziehung von Wirtschaft und Wissenschaft, ist nötig. Es muss eine kohärente und ressortübergreifende Roadmap mit kurz-, mittel- und langfristigen wirtschaftsrelevanten Zielen und Meilensteinen inklusive Umsetzungsplan und Finanzierung erstellt und fortlaufend aktualisiert werden. Pro- gramme und Projekte, die die Erfolgskriterien erfüllen, international wettbewerbsfähige Ansätze verfolgen, und zur Erreichung des Zielbildes beitragen, sollten unter Einbezie- hung der Wirtschaft fortgeführt und ausreichend finanziert werden. Das Ziel ist, den Übergang von Laboraufbauten hin zu einem systemrelevanten Industriezweig zu ermög- lichen. Es sollen sich europäische und deutsche Technologieanbieter entlang der Wert- schöpfungskette etablieren, während die Anwenderunternehmen die Angebote interna- tionaler Unternehmen souverän einsetzen und dabei ihr vertrauliches Know-how bewah- ren. Die Aktivitäten der Ressorts auf Bundes- und Landesebene müssen durch eine Regierungskommission stärker koordiniert werden.\r\n87%\r\nder von Bitkom befragten Anbieter oder Anwender von Quantentechnolo- gien sagen: Deutschland hat bei der Forschung zu Quantentechnologien weltweit eine Vorreiter- rolle und kann bei der Entwicklung und Anwen- dung von Quantum Com- puting führend werden.1\r\n1\r\n↗Bitkom Presseinformation »Quantentechnologien: Unternehmen sehen Deutschland weltweit vorne«, 2024\r\n48\r\n \r\n ■\r\nPraktische Anwendbarkeit unterstützen: Aktuell besteht ein Missverhältnis zwischen der Förderung von F&E-Hardwareprojekten und der oberen Schichten der QC-Wertschöp- fungskette (Software). Um praktische Anwendung und Quantenvorteile zu realisieren, ist verstärkte Förderung von Software, Bibliotheken, Anwendungen sowie entsprechenden Entwicklungswerkzeugen unerlässlich. Besonderes Augenmerk sollte auf hybriden Lösungsansätzen liegen, mit denen Quantenvorteile früher erreicht werden können. Zudem sollte die Integration in klassische IT-Infrastrukturen gefördert werden, etwa durch offene Schnittstellenstandards.2\r\nCloud-Zugang zu öffentlichen QC-Systemen für die Wirtschaft sicherstellen: Der deut- schen Wirtschaft, insbesondere KMUs, sollte ein niedrigschwelliger Cloud-Zugang zu QC-Systemen ermöglicht werden. Um Anwendungsentwicklungsprojekte von Unterneh- men zu unterstützen, sollte mit geringem bürokratischem Aufwand eine bestimmte Rechenzeit auf diesen Systemen bzw. dafür dedizierte Zuschüsse vergeben werden. Dabei spielen Kriterien wie, Datensicherheit, Verfügbarkeit von Softwarelösungen und Ausbildungsangebote eine wichtige Rolle. Wichtig ist der Ausbau von Angeboten, die Unternehmen bei der Identifizierung und Bewertung relevanter Anwendungsfälle unter- stützen. Es gibt bereits positive Ansätze, die die Entwicklung von IT-Integrationen (z. B. Q-Exa) oder die Entwicklung von Software-Stacks (PlanQK) fördern. Solche Lösungen müssen unterstützt werden, damit sie von der Industrie übernommen und kommerziell genutzt werden können.3\r\nBis zu\r\n2 Billionen USD Wertschöpfungspoten- zial hat Quantentechno- logie bis 2035.2\r\n1,2 Mrd. Dollar an privaten Investitionen in Quantencomputing weltweit im Jahr 2023.3\r\n■\r\n 2 3\r\n↗McKinsey Presseinformation »Entwicklung von Quantentechnologien öffnet Milliardenmarkt bis 2035«, 2024 ↗IQM-State of Quantum Report, 2024\r\n49\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Quantencomputing«\r\n\r\n Die Bundesregierung hat die Implementierung des EU-Chips Acts in Deutschland vorange- trieben und vier große Investitionsvorhaben für Halbleiterfabriken angekündigt. Außerdem wurden die Projekte aus Deutschland im Rahmen des IPCEI II Mikroelektronik und Kommu- nikationstechnologien von der Bundesregierung mit ca. 4 Mrd. Euro gefördert.1\r\nZiel für die nächste Legislaturperiode ist es, diesen Weg weiterzugehen und die Position Deutschlands als führender Mikroelektronikstandort in Europa zu sichern. Dazu soll eine ressortübergreifende Gesamtstrategie entwickelt werden, die die Fortführung und Auswei- tung von Maßnahmen sicherstellt und die europäischen Initiativen mit ausreichenden Ressourcen ausstattet.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■ Rahmenbedingungen für Innovationsaktivitäten schaffen: Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass erfolgreiche europäische Förderinstrumente (IPCEI, Chips Joint Underta- king) fortgeführt und finanziell unterstützt werden. Wichtig ist, die Forschungsergebnis- se in die Anwendungspraxis zu überführen, insbesondere bei Technologien in einem frühen Entwicklungsstadium wie z. B. 6G, energieeffizienten Hochleistungschips, alter- nativen Ansätzen für KI-Chips, neuen Computing-Architekturen, Quantentechnologien, Heterointegration2 und photonischen Technologien. Eine anwendungsorientierte, indus- triegetriebene Entwicklung im Rahmen eines gemeinsamen Programms von BMBF und BMWK, integriert mit EU-Förderprogrammen, ist erforderlich.34\r\n1 Mikroelektronik vs. Halbleiter: Mikroelektronik bezieht sich auf das Design und die Herstellung kleiner elektronischer Kompo- nenten und Systeme, die häufig Halbleiterbauelemente enthalten. Halbleiter werden entweder als Material definiert, dessen elektrische Leitfähigkeit verändert werden kann, oder als Bauelement, das aus Schichten von halbleitenden, isolierenden und leitenden Materialien besteht und bestimmte elektronische oder photonische Funktionen erfüllt.\r\n2 Heterointegration bezeichnet die Technologie, bei der verschiedene Materialien oder Bauelemente, oft mit unterschiedlichen Funktionen oder Eigenschaften, auf einem einzigen Chip integriert werden.\r\n3 ↗ Halbleiter: »Rohstoff des 21. Jahrhunderts« | Bundesregierung\r\n4 ↗OEC.World, 2022\r\n1.500 Chips stecken in einem Elektroauto.3\r\nMikroelektronik & Halbleiter\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDurch den Einsatz von KI, den steigenden Bedarf an Infrastruktur zur Datenverar- beitung, Vernetzung und Technologien für den ökologischen Wandel wird die Nachfrage nach mikroelektronischen Bauelementen1 in naher Zukunft weiter anwachsen. Eine zuverlässige Versorgung mit preiswerten, leistungsfähigen, energieeffizienten und vertrauenswürdigen Halbleiterbauelementen ist für eine moderne Volkswirtschaft unverzichtbar. Aufgrund der hohen strategischen Bedeutung bei gleichzeitig hohem Kapitalbedarf wird die Halbleiter-Branche weltweit stark subventioniert. Bitkom begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Branche entlang der Wertschöpfungskette finanziell zu unterstützen, um Deutschland als globalen Mikroelektronikstandort zu etablieren und ein »Level Playing Field« herzustellen.\r\n 30 Mrd. USD\r\nan Halbleitern und integrierten Schaltungen importiert Deutschland im Jahr 2022.4\r\n 50\r\n \r\n■ Innovationen im Mikroelektronik-Design fördern und vermarkten: Die bestehenden und potenziellen Anwenderindustrien müssen enger in die frühen Konzeptphasen der Chipentwicklung und des Systemdesigns einbezogen werden. Das Systemdesign soll auch das Backend-Design einschließen, das enge Zusammenarbeit mit OEM- und ODM- Unternehmen5 erfordert. Eine öffentlich-private anwendungsorientierte Innovations- plattform für Mikroelektronik-Design könnte Synergien zwischen Großunternehmen und KMU fördern und Co-Design-Ansätze wie Chiplets und Multiprojekt-Wafer vorantreiben.\r\n■ Umwelteffekte ins Verhältnis setzen: Die Anwendung der Mikroelektronik trägt zu effizienteren Lösungen und Verminderung von Umweltbelastungen bei. Dies darf bei Betrachtungen der ökologischen Auswirkungen der Halbleiterproduktion nicht ausge- blendet werden. Umweltmaßnahmen sollten im Hinblick auf die Bedeutung der Halblei- terindustrie als Ermöglicher der Twin Transition sorgfältig evaluiert werden. Der Aus- tausch und die Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette sollten gefördert werden, um nachhaltige Best Practices in Design, Produktion und Recycling umzusetzen und energieeffiziente Anwendungen voranzutreiben.6\r\n■ Globale Zusammenarbeit ermöglichen: Globale Vernetzung und Interdependenz sind die grundlegenden Merkmale der Halbleiterindustrie. Bei der Ausrichtung politischer Maßnahmen sollte die Erhaltung eines offenen globalen Ökosystems im Fokus stehen. Ein multilateraler Ansatz ist nötig, um die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern in wichtigen Halbleiterregionen zu intensivieren. Gemeinsame Förder- oder Joint-Venture-Programme mit diesen Partnern können die Mikroelektronikproduktion und die Anwendungsentwicklung unterstützen und die globale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichern.7\r\n83 %\r\nvon Unternehmen in Deutschland, die Halb- leiterbauteile oder -kom- ponenten verwenden, geben an, dass die sind für das eigene Geschäft unverzichtbar sind.7\r\n 5 OEMs (Original Equipment Manufacturers) und ODMs (Original Design Manufacturers) entwickeln und fertigen Elektronik- Produkte, wobei OEMs hauptsächlich Endprodukte integrieren und ODMs komplette Designs bereitstellen, die dann in die Endfertigung und Integration eingehen.\r\n6 Siehe in diesem Zusammenhang auch das ↗Kapitel »Umwelt & Nachhaltigkeit«\r\n7 ↗Bitkom Presseinformation »Unternehmen rechnen mit zunehmenden Lieferengpässen bei Chips«, 2023\r\n51\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Mikroelektronik & Halbleiter«\r\n\r\n Das Deutsche Strategieforum Standardisierung sollte aus diesem Grund weitergeführt werden. Dies beinhaltet eine stärkere internationale Vernetzung, die Unterstützung der Digitalisierung, Nachwuchsgewinnung und die Schaffung von Maßnahmen zur Unterstüt- zung der Expertinnen und Experten, um Deutschland als führenden Digitalstandort zu etablieren.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\n■\r\nKoordinator oder Koordinatorin der Bundesregierung für Standardisierungspolitik schaffen: Die Verantwortung für Normung und Standardisierung – insbesondere auch die der internationalen Vertretung deutscher Interessen – muss noch stärker politisch verankert werden. Ein Koordinator oder eine Koordinatorin der Bundesregierung im BMWK muss für eine ressortübergreifende Strategie und deren Umsetzung unter Einbin- dung der Wirtschaft sorgen. Auf europäischer Ebene sollte sich diese neue Stelle für die Listung von Normen im Amtsblatt einsetzen.\r\nSchlüsseltechnologien und deren Normungsbedarf frühzeitig definieren und unterstüt- zen: Strategische Formate wie das Deutsche Strategieforum für Standardisierung und das europäische High-Level Forum on European Standardisation fördern den Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Diese müssen ohne komplexe Verfahren bis zur Umsetzung auf europäischer und internationaler Ebene finanziert werden. In Förderstrategien für Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Quantencompu- ting, intelligente Netze, 6G, autonomes Fahren und Halbleiter muss Standardisierung vorgesehen werden. Deutschland ist hier auf einem guten Weg, der fortgeführt werden sollte.1\r\nMehr als\r\n90%\r\nder elektrotechnischen Normen in Deutschland gehen aus internationa- len oder europäischen Normungsprojekten hervor.1\r\nStandardisierung & Technische Regulierung\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nNormen sind zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa und Förderung von Innovationen essenziell. Deutschland und Europa müssen besser darin wer- den, Normen schnell zu entwickeln und harmonisierte europäische Normen (hEN) zu listen. Dabei braucht es die Einbindung der gesamten Industrie, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs). Die Industrie-getriebene Standardi- sierung hat sich grundsätzlich bewährt, daher muss das Prinzip der »Private Partnership« fortgeführt werden. Normung hat eine strategische und industrie- politische Dimension. In diesem Sinne muss die Bundesregierung die Industrie bei der Standardisierung und Regulierung auf nationaler, europäischer und internati- onaler Ebene unterstützen.\r\n 1\r\n↗Unsere Normen in Zahlen | DKE\r\n52\r\n \r\n■ Normung in der Bildungs- und Forschungspolitik berücksichtigen: Standardisierung muss in Technologieprogrammen integriert und die Mitarbeit von Wissenschaft und Mit- telstand in der Standardisierung gefördert werden. In Universitäten und Fachhochschu- len gilt es, Standardisierung als Ausbildungsbestandteil in wirtschafts- und techniknahen Studiengängen einzuführen. Die Umsetzung auf Landesebene sollte durch die Bundesre- gierung moderiert und unterstützt werden.\r\n■ Steuerliche Normungsförderung: Die steuerliche Förderung von Normungen, wie im deutschen Strategieforum Normung vorgeschlagen, muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Diese Förderung stärkt das Engagement von Unternehmen in der europäischen und internationalen Normung. Angesichts geopolitischer Herausforderungen sind Maß- nahmen zur Unterstützung der deutschen Beteiligung an der Normung essenziell. Da Normung im IKT-Bereich nur global funktioniert, muss die nächste Bundesregierung im multilateralen Austausch in der EU und mit gleichgesinnten Partnern verstärkt für ähnliche Programme werben und deren Umsetzung fördern.\r\n53\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Standardisierung & Technische Regulierung«\r\n\r\n Software & Open Source\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nOpen-Source-Software (OSS) ist in Deutschland bereits ein wichtiger Treiber für Innovation, Wirtschaftskraft und Sicherheit. Sie demokratisiert den Zugang zu Technologien und ermöglicht Unternehmen, kosteneffizient und flexibel zu agieren und wird breit eingesetzt: Anfang 2024 belief sich der Wert der weltweit eingesetz- ten Open-Source-Software auf ca. 8,8 Billionen US-Dollar.1 OSS senkt aber nicht nur Entwicklungskosten, sondern fördert auch die Zusammenarbeit und Weiterent- wicklung in der Entwicklergemeinschaft und stärkt auch so indirekt den deutschen Wirtschaftsstandort. Deutschland nutzt das Potenzial von OSS jedoch nicht voll- ständig. Ziel in den kommenden vier Jahren muss es daher sein, die Entwicklung von OSS besser zu koordinieren, gezielt sicherheitsrelevante Projekte zu fördern und die Fachkräfte von Morgen besser auf den Einsatz und die Weiterentwicklung von OSS vorzubereiten.2\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode12\r\n■\r\nEinrichtung eines Nationalen Open Source Program Office: Aktuell fehlt in der Bundesre- gierung eine zentrale Stelle, die die verschiedensten Projekte der Verwaltung in Sachen Open Source koordiniert und zentral Wissen bereitstellt. In der Folge muss sich jedes Open-Source-Projekt Wissen selbst erarbeiten. Dadurch entstehen Doppelarbeiten, Vorgehen werden uneinheitlich und in Summe ist der Umgang der öffentlichen Verwal- tung mit OSS sehr ineffizient.\r\nNach Vorbild der Privatwirtschaft sollte die Bundesregierung daher ein zentrales Natio- nales Open Source Program Office einrichten. Das Office würde als zentrale Anlaufstelle dienen, die OSS-Belange koordiniert, Standards setzt und die Zusammenarbeit innerhalb öffentlicher Institutionen und mit KMUs fördert.3\r\nLangfristige Finanzierung der Sovereign Tech Agency sichern: Wirtschaft, Gesellschaft und Staat sind faktisch auf den Einsatz und die Weiterentwicklung von Open Source Software angewiesen. Der Sovereign Tech Fund, der mittlerweile unter dem Dach der Sovereign Tech Agency rechtlich verstetigt wurde, löst hier ein Anreizproblem: Ohne die Förderung würden grundlegende Technologien, wie z.B. Bibliotheken und offene Stan- dards, entweder nicht entstehen oder ihre nötige Weiterentwicklung wäre nicht gesi- chert. Durch entsprechende Projekte verhindert der Sovereign Tech Fund damit das Entstehen von Sicherheitslücken und technologischen Abhängigkeiten von einzelnen, entwicklungsstarken Unternehmen.\r\nDiese gerade auch sicherheitspolitisch wünschenswerten Erträge sind zukünftig weiter sicherzustellen. Die nächste Bundesregierung sollte sich daher klar hinter die Sovereign Tech Agency stellen und eindeutige und langfristige Finanzierungszusagen tätigen.\r\n↗The Value of Open Source Software | Harvard Business School 2024\r\nSiehe dazu auch unser ↗Positionspapier »Open Source – Gemeinsam besser werden« ↗Bitkom Studie »Open Source Monitor«, 2023\r\n■\r\n 1 2 3\r\n51%\r\nder deutschen Unter- nehmen beteiligen sich an der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Open-Source-Software.3\r\n54\r\n \r\n■ Umfassende Integration von Open Source in Bildungsprogrammen: Obwohl Open Source Software in fast allen modernen Softwareprojekten eine Schlüsselrolle spielt,\r\nist das Thema nur unzureichend in staatlichen Bildungsprogrammen enthalten. Faktisch senkt dies die Ausbildungsqualität von Fachkräften und hemmt so die deutsche Wirt- schaft. Aus Bitkom-Sicht ist daher ein Umdenken erforderlich: Open Source muss konse- quent in die Lehrpläne technischer und wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge integriert werden. Und: Informatikunterricht, der auch Open Source thematisiert, sollte ab der Sekundarstufe verpflichtend sein.\r\n■ Sicherheitsinitiative für Open Source: OSS bietet aufgrund seiner Transparenz auch einen Sicherheitsvorteil und wird häufig in kritischen Infrastrukturen (KRITIS) eingesetzt. Aber: Noch gibt es keine Standards für die Sicherheitsevaluation von OSS oder Koordinati- onsmechanismen zur schnellen Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, wie z.B. bei log4j. Um OSS daher noch sicherer in KRITIS einsetzen zu können, sollte eine gemeinsame Initiative »Sicherheit für Open Source« durch die Digitalwirtschaft und das BSI gegründet werden. Ihre Aufgabe sollte darin bestehen, gemeinsam klare Sicherheitsprozesse für die Verwen- dung von OSS in KRITIS zu erarbeiten und beim – unausweichlich eintretenden – Sicher- heitsvorfall, eine koordinierte Reaktion auf Bedrohungen zu ermöglichen.\r\n■ Förderung offener Standards und Interoperabilität: Derzeit fehlen verbindliche offene Standards, die eine reibungslose Integration von OSS in bestehende Infrastrukturen der öffentlichen Hand ermöglichen. In der Folge verursachen inkompatible Systeme und nicht-durchgängige Prozesse unnötige Kosten und Doppelarbeiten. Zur Abhilfe sollten daher verbindliche Standards für die Interoperabilität von und mit OSS entwickelt wer- den. Es sollte sichergestellt werden, dass verschiedene Systeme effizient zusammenarbei- ten können. Dies würde die Effizienz in Behörden und Unternehmen steigern und die Abhängigkeit von technischen Lösungen reduzieren.4\r\n47 %\r\nder Unternehmen sagen, dass sie gut aufgestellt sind, um sicher und bewusst Open-Source- Software einzusetzen.4\r\n69 %\r\nder deutschen Unter- nehmen setzen bewusst Open Source Software ein.4\r\n  4 ↗Bitkom Studie »Open Source Monitor«, 2023\r\n55\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Software & Open Source«\r\n\r\n 4 Digitale Gesellschaft\r\n 56\r\n\r\n Digitale Bildung\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nBildung ist Deutschlands wichtigste Ressource. Ohne gut und zukunftsfähig ausgebildete Menschen werden wir die vor uns liegenden Transformationsaufga- ben nicht stemmen können. Dafür braucht es funktionierende, vorwärtsgewand- te Bildung – und die ist digital. Sie erkennt und aktiviert die Potenziale digitaler Technologien zur Verbesserung des Lehr- und Lernerlebnisses von der Kita über die Schule, bis in Hochschulen, die duale Ausbildung und berufliche Weiterbil- dung. Sie ermöglicht jedem einen individuellen Bildungsweg. Sie stärkt auf allen Ebenen digitale Kompetenzen, erhöht damit unsere gesellschaftliche Resilienz und schützt unsere demokratischen Grundwerte. Sie macht alle Menschen in Deutschland zu selbstbestimmten Gestalterinnen und Gestaltern unserer digita- len Transformation.\r\nDiese Bildung ist in Deutschland nicht selbstverständlich. Das muss sich in der nächsten Legislaturperiode ändern. Es braucht ein flächendeckendes Konzept zur Stärkung digitaler Kompetenzen entlang der gesamten Bildungskette, ausreichend finanzielle Mittel für die Digitalisierung unserer Bildungseinrichtungen und einen ebenen- und maßnahmenüber- greifenden Ansatz zur nachhaltigen Begrenzung des IT-Fachkräftemangels. Dabei muss Kompetenzgerangel hintenangestellt und ein gemeinsames Zielbild einer handlungsfähi- gen, resilienten, digitalen Gesellschaft richtungsweisend sein. Der erste PISA-Schock ist fast 20 Jahre her, seitdem hat sich nur wenig getan – Zeit, etwas anders zu machen.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■ Digitale Infrastruktur im Bildungssystem dauerhaft finanzieren: Funktionierendes Internet, digitale Endgeräte, Zugang zu digitalen Lehr- und Lehrmaterialien: Das sind Dauerausgaben. Bund, Länder und Kommunen müssen daher eine langfristige, gemein- same Finanzierungslösung finden. Durch eine Sondervereinbarung sollte ein dauerhaftes »Sonderbudget Digitale Bildung« geschaffen werden, das die Finanzierung eines digita- len Bildungssystems langfristig sichert. Hierbei verpflichten sich Bund und Länder zu einer hälftigen Finanzierung. Die Entscheidung, in die Zukunftsfähigkeit unseres Bil- dungssystems, in Kitas, allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Ausbildungsstät- ten, Hochschulen und darüber hinaus zu investieren, muss unabhängig von politischen Mehrheiten zur Selbstverständlichkeit werden.\r\n■ Deutschland braucht einen bundesweiten Aktionsplan Digitale Bildung: In Anlehnung an das »Digital Competence Framework« der Europäischen Kommission sollte ein von Bund und Ländern getragener Aktionsplan entstehen. Er hält fest, wie es auf allen Ebe- nen um Digitalkompetenzen in Deutschland steht und welche digitalen Kompetenzen von der Kita bis zur Hochschule und außerhalb unserer Bildungseinrichtungen vermittelt werden sollten – basierenden auf einem Kompetenzverständnis, welches moderne\r\n 127 Schulen\r\naller Schularten sind Teil des Bitkom Smart School Netzwerks. Sie zeigen schon heute, wie gute digitale Bildung in allen Bundesländern und in unterschiedlichsten Formen aussehen kann.\r\n57\r\n \r\n ■\r\nHerausforderungen, wie den Umgang mit Fake News oder die eigene Sicherheit im digitalen Raum, mitdenkt. Er enthält konkrete, verbindliche Ziele und Maßnahmen, die gemeinsam von Politik, Bildungspraxis, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zu erreichen und umzusetzen sind (z. B. Pflichtfach Informatik ab der Sekundarstufe 1).\r\nDie Qualitätsoffensive Lehrerbildung wird zur »Digitaloffensive«: Eine Fortführung der Ende 2023 ausgelaufenen »Qualitätsoffensive Lehrerbildung« ist dringend notwendig, die Aufgabe der Modernisierung des Lehrerberufs längst nicht abgeschlossen. Daher sollte in einer Neuauflage mit dem Titel »Digitaloffensive Lehrerbildung« der Fokus ausschließlich auf dem Themenkomplex Digitalisierung liegen, inkl. die verpflichtende Vermittlung digitaler Kompetenzen für Lehrkräfte und die Digitalisierung der Lehreraus- bildung. Mit einem konkreten Plan und ausreichend Budget kann an bestehende Struktu- ren und Hochschulverbünde sowie die Unterstützung durch Externe angeknüpft werden. Ohne digital kompetente Lehrkräfte in der allgemeinen und beruflichen Bildung werden Ausgaben für Technologien und Materialien zur Investitionsruine.\r\nEin Makeover für die duale IT-Ausbildung: Unser mehrgliedriges Bildungssystem bietet unterschiedliche Wege in digitale Berufe, dennoch werden nicht alle gleichermaßen genutzt. In der neuen Legislaturperiode sollte die duale Ausbildung attraktiver gestaltet und mehr junge Menschen für diesen Bildungsweg begeistert werden. In Zusammenar- beit mit der Wirtschaft müssen realitäts- und bedarfsnahe neue Berufsbilder und Ausbil- dungsgänge entstehen – so fehlt zum Beispiel bis heute ein dualer Ausbildungsgang im Bereich IT-Sicherheit. Gleichzeitig braucht es eine attraktive Namensgebung: So könnte zum Beispiel aus dem »Fachinformatiker für Systemintegration« der »IT-Network Spe- cialist« werden.\r\nPräsenz- und Digitalformate in der beruflichen Weiterbildung endlich gleichstellen: Weiterbildung in Unternehmen erfolgt zunehmend asynchron und digital. Daher sollte die arbeitsrechtliche Gesetzgebung, das FernUSG und jegliche Förderung von Weiterbil- dungsmaßnahmen so angepasst werden, dass digitale Lernformate nicht benachteiligt werden. Eine Schulungsoffensive für die Mitarbeitenden in den Beratungsstellen der Bundesagentur für Arbeit muss die Gleichbehandlung verschiedener Lernformate und die Vielfalt an Weiterbildungsmöglichkeiten für digitale Berufe in der Beratung sicherstellen. Das erhöht die Transparenz über Rahmenbedingungen und Förderrichtlinien für berufli- che Weiterbildung. Zudem sollte der Quereinstieg in die IT-Branche durch ein staatlich gefördertes Programm in enger Partnerschaft mit Ländern, Bildungseinrichtungen und Unternehmen erleichtert werden – denn der Quereinstieg trägt essenziell zur Gewin- nung von IT-Fachkräften bei.12\r\n87%\r\nder Schülerinnen und Schüler in Deutschland nennen fehlendes oder kein WLAN als das dring- lichste Problem an ihrer Schule.1\r\n■\r\n ■\r\n74 %\r\nder Befragten einer Bitkom-Studie sind Weiterbildungen zu digitalen Technologien wichtig für die berufliche Entwicklung. Größte Herausforderung: Die Unübersichtlichkeit\r\nder unterschiedlichen Angebote.2\r\n1 2\r\n↗Bitkom Studie »Schüler wollen digitaler lernen – und können es oft nicht«, 2023 ↗Bitkom Studie »Bereits jede zweite Lehrkraft hat KI für die Schule genutzt«, 2024\r\n58\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Digitale Bildung«\r\n\r\n Arbeiten im digitalen Zeitalter\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nZeit- und ortsflexibles Arbeiten ist in vielen Unternehmen zum Standard gewor- den. Flexible Arbeitsmodelle fördern eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, führen zu mehr Selbstbestimmung und haben positive Auswirkun- gen auf die Gesundheit und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden. Um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden, werden Unternehmen auch künftig auf hybride Arbeitsmodelle setzen.\r\nGleichzeitig hält künstliche Intelligenz auch in die Arbeitswelt Einzug: Sie opti- miert Arbeitsprozesse, entlastet bei Standardaufgaben oder verbessert die Quali- tät der Arbeitsergebnisse. KI kann dem Mitarbeitenden helfen, anspruchsvolle\r\nAufgaben besser zu lösen, indem sie ihm das entsprechende Wissen und kontextbezogene Empfehlungen vermittelt, Sprachbarrieren abbaut oder Handicaps ausgleicht. Um etwaige Risiken zu minimieren, verpflichtet die KI-Verordnung Arbeitgeber, die betroffenen Arbeit- nehmenden und Arbeitnehmervertreter über den Einsatz eines Hochrisiko-KI-Systems am Arbeitsplatz zu informieren und dafür zu sorgen, dass das Personal über ausreichende KI-Kenntnisse verfügt.\r\nNew-Work-Konzepte, agile Arbeitsweisen und KI-Anwendungen müssen noch stärker in Unternehmen und Verwaltung ankommen, damit Deutschlands Arbeitsalltag innovativer und digitaler wird.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nArbeitszeitflexibilisierung im Sinne von New Work: New Work und damit selbstbe- stimmtes, zufriedenes Arbeiten, insbesondere im Homeoffice bzw. mobil, setzen ein grundsätzliches Vertrauen des Arbeitgebers in die Eigenverantwortlichkeit des Arbeit- nehmenden voraus. Dies gilt vor allem für die Wissensarbeit. Die Bundesregierung sollte die Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes und die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit angehen. Die Novelle sollte Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder auf Arbeitnehmerwunsch ermöglichen und klarstellen, dass kurzzeitiges Arbeiten, wie das Lesen von Mails, die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.1\r\n 1\r\n↗Bitkom Presseinformation »Rekord-Fachkräftemangel: In Deutschland sind 149.000 IT-Jobs unbesetzt«, 2023\r\n59\r\n57%\r\nder Unternehmen erwar- ten, dass KI die Beschäf- tigten bei Standardauf- gaben entlasten wird.\r\n \r\n■\r\nMobile Arbeit durch Anreize fördern – remote Work aus dem (EU-) Ausland erleichtern: Eine neue Bundesregierung sollte mobiles Arbeiten und Homeoffice anstelle eines Erör- terungsanspruchs durch steuerliche Vergünstigungen fördern. Neben der bereits exis- tierenden Homeoffice-Pauschale sollten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmenden einen steuerfreien Zuschuss von 1.500 Euro pro Jahr für die erstmalige Ausstattung des häusli- chen Arbeitsplatzes gewähren können. Hinsichtlich grenzüberschreitender mobiler Arbeit muss die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht angepasst werden, um Rechtssicherheit etwa mit Blick auf die Anwend- barkeit von lokalen Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit zu gewähr- leisten und die Nutzung der A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherung zu ent-bürokratisieren.\r\nRechtssicherheit für externe IT-Expertinnen und -Experten in agilen Projekten schaffen: Um unternehmensseitig große IT-Projekte umzusetzen, bedarf es vermehrt des Einsatzes externer IT-Spezialisten. Durch die agile Zusammenarbeit sind diese aber stets der Gefahr der Scheinselbstständigkeit bzw. der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung ausgesetzt. Die Bundesregierung muss in der neuen Legislaturperiode gemeinsam mit der Deut- schen Rentenversicherung die Einordnung von abhängiger Beschäftigung und Selbst- ständigkeit an neue Arbeitsmethoden anpassen. Es braucht konkrete Positivkriterien für die Bestimmung der Selbstständigkeit (bspw. Einführung von Verdienstgrenzen, Nach- weis angemessener Altersvorsorge), eine Reformierung des Statusfeststellungsverfah- rens sowie des Sanktionsrechts.\r\nMitbestimmung fit für die digitale Arbeitswelt machen – Vorteile der Digitalisierung nutzen, Prozesse beschleunigen: Durch die technologieoffene Gestaltung der Wahlord- nung sollte das Bundesarbeitsministerium die Online-Betriebsratswahl in Unternehmen bereits bei der Wahl 2026 als zusätzliche Form der Fernwahl rechtssicher ermöglichen. Die Bundesregierung sollte eine Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes initiieren, in der Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten verankert werden. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sollte auf seinen eigentlichen Zweck reduziert und auf die tatsächliche Nutzung von Daten zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Arbeitnehmenden beschränkt werden.\r\nEU-weit kohärente und praxistaugliche Rahmenbedingungen für die Plattformarbeit schaffen: Bei der nationalen Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie sollte der Gesetzgeber die Definition der »digitalen Arbeitsplattform« präzisieren und klarstellen, dass Arbeitsplattformen zur Herstellung des Kontakts zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern dienen. Es sollte vermieden werden, dass auch Online-Anwendungen darunter fallen, die mit Plattformarbeit nichts zu tun haben, z. B. Ticketing-Systeme für IT-Support. Außerdem muss das Umsetzungsgesetz sicherstellen, dass echte Selbststän- dige auch weiterhin als solche arbeiten können. Für die Beschäftigungsvermutung sollten daher klare und präzise Kriterien festgelegt werden, die sich eindeutig auf poten- zielle Scheinselbstständigkeit konzentrieren.234\r\nVgl. die EuGH-Kriterien in der Rechtssache C-692/19 (»Yodel«)\r\n↗Bitkom Presseinformation »Kaffeeküche statt Küchentisch: Die Büros füllen sich wieder«, 2023\r\n↗Bitkom Presseinformation »Arbeitszeiterfassung: Zwei Drittel der Unternehmen beklagen erheblichen Mehraufwand«, 2023\r\n ■\r\n■\r\n■\r\n64%\r\nder Unternehmen bieten das Arbeiten im Home- office zumindest teilwei- se an.3\r\n 2 3 4\r\n78%\r\nder Unternehmen wünschen eine Umstel- lung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.4\r\n60\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Arbeiten im digitalen Zeitalter«\r\n\r\n Fachkräfte\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\n2023 fehlten branchenübergreifend 149.000 IT-Fachkräfte in Deutschland. Inländi- sche Potenziale wie Quereinstieg und Weiterbildung können die rasant wachsende IT-Fachkräftelücke verringern, doch es braucht dringend qualifizierte Zuwanderung.\r\nTrotz der Neuordnung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) zur Senkung von Zuwanderungshürden hinkt die Umsetzung stark hinterher. Ein langwieriger und komplizierter Einwanderungsprozess hemmt die Attraktivität deutscher Unternehmen für ausländische Fachkräfte. Der Einwanderungsprozess muss neu gedacht, prozessübergreifend digitalisiert und automatisiert, Unternehmen miteinbezogen und ankommende Fachkräfte schneller integriert werden.\r\nDeutschland muss sich selbst als Einwanderungsland verstehen, um Fachkräfte aus dem Ausland dafür zu begeistern, ihren Lebensmittelpunkt zu verlagern. Dazu gehört auch eine offene Willkommenskultur. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen gemeinsam an einem Strang ziehen, um dieses Ziel langfristig zu erreichen. Dies erfordert ein Umdenken\r\nin prozessualer, aber auch in gesellschaftlicher Hinsicht. Die kulturelle Vielfalt muss in jedem Bereich gelebt werden.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nSchnelle, transparente & digitale Prozesse: Die digitale Transformation der Verwaltungs- verfahren im In- und Ausland muss in der kommenden Legislaturperiode priorisiert werden. Das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes sollte als Vorbild für die Verfahrens- beschleunigung im Einwanderungsprozess gelten und weiter ausgestaltet werden. Zudem muss die Digitalisierung hochstandardisierter Verfahren, wie der Terminvergabe, zielgerichtet erfolgen. Gleiches gilt für die Vereinheitlichung der Prozesse selbst. Formali- täten, Abläufe und Anforderungen müssen behördenübergreifend identisch ablaufen, das ist heute noch nicht Realität. Die Verfahrensstände behördlicher Prozesse im In- und Ausland müssen für die betroffenen Personen unmittelbar auf den jeweiligen Webseiten in Echtzeit einsehbar sein.\r\nMedienbruchfreie Schnittstellen für alle Behörden: Die Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Institutionen wie den Visastellen, dem Bundesamt für Auswär- tige Angelegenheiten, den Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und den Anerkennungsstellen muss ausschließlich digital erfolgen. BMAS, BMI und AA müssen gemeinsam darauf einwirken, dass medienbruchfreie Schnittstellen, die das Once-Only- Prinzip verfolgen, zwischen den beteiligten Stakeholdern zwingend implementiert werden. Ein Flickenteppich von analogen und unterschiedlichen digitalen Anwendungen verlangsamt die gesamte Verfahrenskette des Einwanderungsprozesses.1\r\n ■\r\n75%\r\nder Unternehmen, die ausländische Fachkräfte rekrutieren beklagen mangelnde Informa- tionen über den Einwan- derungsprozess, sowie einen sehr hohen büro- kratischen Aufwand.1\r\n1\r\n↗Bitkom Studie »Rekord-Fachkräftemangel: In Deutschland sind 149.000 IT-Jobs unbesetzt«, 2023\r\n61\r\n \r\n■ Stärkere Einbeziehung von Unternehmen: Die Vielzahl an Entscheidungsträgern in einem einzigen Einwanderungsverfahren führt per se zu einer Verlangsamung. Dazu kommen Unsicherheiten in der Zuständigkeit, die zu unnötigen Doppelprüfungen und Mehrfachaufforderungen von Unterlagen führen. Die Entscheidungskette muss zwin- gend entschlackt werden. Bspw. kann durch die aktive Einbeziehung des Arbeitgebers die Bundesagentur für Arbeit entlastet werden. Prüfschritte wie das Erfordernis von berufs- praktischer Erfahrung im IT-Bereich sollten auf die Arbeitgeberseite verlagert werden, die dies ohnehin oftmals besser einschätzen kann.\r\n■ Zentralisierung von Migrationsleistungen: Um einen nachhaltig einfachen Einwande- rungsprozess zu etablieren, müssen Kompetenzen zentral gebündelt werden. Ein Positiv- beispiel ist die Einrichtung von zentralen Ausländerbehörden in den Ländern. Neben der Betreuung der beschleunigten Fachkräfteverfahren sollten Zentrale Ausländerbehörden einheitliche Standards für die Behörden in der Fläche festlegen. Das BMI muss regelmäßi- ge Austauschformate fördern, um eine länderübergreifende Gesamtlösung im Einwande- rungsprozess zu etablieren. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in der neuen Legislatur, anknüpfend an die laufende Machbarkeitsstudie, die Zentralisierung von Migrationsleistungen in einer Behörde (bspw. Bundesamt für Auswärtige Angelegenhei- ten) zur langfristigen Effizienzsteigerung forcieren. So können landes- und dringend benötigte bundesweite Standards definiert werden.\r\n■ Kompetenzen rund um neue Prozesse stärken: Wichtig ist, dass auch die Mitarbeitenden in den betroffenen Behörden stets »up to date«-bleiben. Dies gilt sowohl für die Einfüh- rung neuer Regularien als auch für die Implementierung digitaler Prozesse. Durch die Etablierung von Schulungs- und Weiterbildungskonzepten können die Voraussetzungen der neuen Regulatorik unmittelbar vermittelt und Digitalkompetenzen gestärkt werden.2\r\n149.000 Stellen für IT-Fachkräfte blieben in Deutschland 2023 unbesetzt.2\r\n 2 ↗Bitkom Studie »Rekord-Fachkräftemangel: In Deutschland sind 149.000 IT-Jobs unbesetzt«, 2023\r\n62\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Fachkräfte«\r\n\r\n Frauen für die Digitalisierung\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nTrotz des rasanten Wachstums und der Innovationskraft der Digitalwirtschaft bleibt ein bedeutendes Potenzial für die Digitalisierung weitgehend ungenutzt: Frauen. Mit etwa 30 Prozent sind Frauen in der IT- und Tech-Branche nach wie vor unterrepräsentiert.1 Gleichzeitig sagen 68 Prozent der Unternehmen der Digital- wirtschaft, dass die Branche ihr Fachkräfteproblem ohne Frauen nicht lösen wird. Das Ungleichgewicht behindert nicht nur die Chancengleichheit, sondern schwächt auch die Innovationskraft der Branche. Erklärtes Ziel einer neuen Bundesregierung muss es daher sein, Frauen in der Digitalisierung zu stärken. Nur so können die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nachhaltig gesichert und die Weichen für eine inklusive und zukunftsfähige technologische Entwicklung gestellt werden. Darüber hinaus muss die Stärkung weiterer Diversitätsdimensio- nen in der Gestaltung unserer digitalen Gesellschaft Priorität bleiben.2\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode12\r\n■\r\nInformatik-Unterricht verpflichtend einführen und gendersensibel gestalten: Die schuli- sche Bildung ist einer der wichtigsten Schlüssel dafür, mehr Frauen für die Digitalbranche zu gewinnen. Mädchen müssen schon im Kindesalter gleichermaßen wie Jungen an Digitalthemen herangeführt und dafür begeistert werden, denn technologische Entwick- lungen betreffen alle gleichermaßen. Die bundesweite Verankerung eines Pflichtfachs Informatik ist ein entscheidender Hebel und muss in allen Bundesländern zügig umge- setzt werden3. Ergänzend dazu braucht es verpflichtende Richtlinien für gendersensible Bildungsinhalte und Lehrmaterialien.\r\nDigitale Ausbildungen für Frauen attraktiv gestalten: 2023 waren nur fast 20 Prozent der Erstsemester im Fach Informatik weiblich.4 Durch erhöhte Praxisnähe und Interdiszip- linarität, aber auch bessere Bewerbung von Querschnittsfächern gilt es, mehr Frauen für ein Studium oder eine Ausbildung in der Informatik zu gewinnen. Auch sollten digitale Studienangebote und Weiterbildungen entwickelt werden, die sich ausschließlich an Frauen richten. Zudem braucht es die Förderung spezieller Mentoring-Programme, Netzwerke und Stipendien für Frauen an Hochschulen und in der Ausbildung im Bereich der Informatik.\r\nWeibliche Digital-Rolemodels sichtbar machen: Um insbesondere in der Phase der Berufswahl stereotype Rollenbilder aufzubrechen, sollten weibliche Talente durch geziel- te Kampagnen für Digitaljobs geworben werden. Vorbilder haben hierbei einen nach- weislich positiven Effekt. Dafür muss eine bundesweite Kommunikationsoffensive aufge- setzt werden, die weibliche Vorbilder aus der Digitalisierung in die Öffentlichkeit bringt und die Attraktivität der Digitalbranche für Frauen betont.\r\n↗Bitkom Studie »IT-Unternehmen wünschen sich mehr Frauen«, 2024\r\nMehr hierzu in unseren Kapiteln ↗»Digitale Gesellschaft & Barrierefreiheit« und ↗»Fachkräfte« siehe ↗Aktionsplan Digitale Bildung\r\n↗Statista, 2024.\r\n ■\r\n60%\r\nder Unternehmen der deutschen Digitalbran- che sehen die deutsche IT-Branche beim Thema Gleichstellung und Erhö- hung des Frauenanteils im internationalen Ver- gleich unter den Nach- züglern.1\r\n■\r\n1 2 3 4\r\n63\r\n \r\n■\r\nVereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit erleichtern: Um Frauen nachhaltig in der Digitalbranche zu halten, bedarf es einer Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit. Denn die Betreuung von Kindern oder auch die Pflege von Angehörigen übernehmen noch immer größtenteils Frauen. Dazu müssen die Betreuungsinfrastruktur weiter ausgebaut und mit Blick auf die Digitalbranche gesonderte Fördermodelle zur Einrichtung von Betriebs-Kitas entwickelt werden, die insbesondere die Herausforderun- gen von KMUs berücksichtigen. Zudem sollten steuerliche Anreize zur Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle und Förderprogramme, die sich gezielt an Familien mit gerechter Arbeitsteilung bei der Care-Arbeit richten, geprüft und Gründerinnen bzw. Selbstständi- ge im Mutterschutzgesetz berücksichtigt werden5.\r\nFrauen zu digitalen Expertinnen weiterbilden: Vor dem Hintergrund der dramatischen IT-Fachkräftelücke zeigt sich, dass Quereinstiege in der Digitalbranche zunehmend an Relevanz gewinnen6. Auch hier müssen Frauen gezielter angesprochen werden. Um Frauen in allen Lebenslagen zu digitalen Expertinnen weiterzubilden und digitale Kompe- tenzen gezielt zu stärken, sollten in der nächsten Legislaturperiode mehr frauenspezifi- sche, niedrigschwellige, qualitativ hochwertige Weiterbildungsangebote sowie spezifi- sche Förderprogramme für Frauen im Digitalbereich eingeführt werden – wie zum Beispiel die Einführung einer Bildungs(teil)zeit.7\r\n ■\r\n44%\r\nder Studierenden in der Medizininformatik sind weiblich, in der klassi- schen Informatik nur 21 %. Insbesondere für Frauen sind interdiszip- linäre Studiengänge im Kontext Digitalisierung oft ansprechender.7\r\n5 6 7\r\nSiehe in diesem Zusammenhang auch das ↗Kapitel »Startups & Scaleups« Siehe in diesem Zusammenhang auch das ↗Kapitel »Digitale Bildung« ↗GENESIS Online | Statistisches Bundesamt\r\n64\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Frauen für die Digitalisierung«\r\n\r\n Deutschland noch zu wenig digitale Optionen. Gleichzeitig gilt es, die Chancen digitaler Technologien für mehr Teilhabe, wie KI-basierte Sprachsteuerung, gezielt zu nutzen. Ein wichtiger Hebel ist dabei die konsequente Sicherstellung der Barrierefreiheit digitaler Produk- te und Dienstleistungen im öffentlichen sowie im privaten Sektor. Das übergeordnete Ziel muss sein, sicherzustellen, dass digitale Inhalte von allen wahrgenommen werden können, und dass alle sie verstehen und ohne fremde Hilfe mit ihnen interagieren können, ob tempo- rär oder permanent eingeschränkt – davon profitiert letztlich die gesamte Gesellschaft.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\n■\r\nKlarheit bei Aufsichtsstrukturen und Rechtsrahmen: Alle beteiligten Unternehmen, Verbände und staatlichen Stellen teilen das Interesse an einer rechtssicheren Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSV), um Hürden und Barrieren abzubauen. Klare Verantwortlichkeiten und bekannte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind dabei entscheidend. Außerdem darf es keine länderspezifischen Sonderwege geben, um ein gleichmäßiges Niveau der digitalen Barrierefreiheit in ganz Deutschland zu erreichen.\r\nBarrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen fördern: Die inklusivere Gestal- tung und Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Konzepte sollte im öffentlichen wie im privaten Sektor weiter vorangetrieben werden. Neben der praxisna- hen Umsetzung zentraler Vorhaben, wie dem BFSG, ist die Modernisierung des Behinder- tengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie die Etablierung von harmonisierten europäi- schen und internationalen Barrierefreiheitsstandards von zentraler Bedeutung.12\r\n↗Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung ↗Beratungsstelle für Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer\r\nRund\r\n13 Millionen Menschen\r\nmit Beeinträchtigungen leben in Deutschland.1 Etwa 30 % der Internet- nutzerinnen und -nutzer sind auf digitale Barriere- freiheit angewiesen.2\r\n65\r\nDigitale Gesellschaft & Barrierefreiheit\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDigitale Teilhabe bedeutet für uns, dass alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Bildungsgrad und gesundheitlicher Verfassung, die Fähigkeit haben, sich sicher, souverän und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen. Obwohl die Mehrheit die Digitalisierung als Chance begreift, fühlen sich vier von zehn Deutschen von digitalen Technologien überfordert. Zudem sind digitale Kompetenzen zu stark von sozialstrukturellen Faktoren abhängig. Daher muss die Förderung der digitalen Teilhabe aller Menschen ein zentrales politisches Ziel mit höchster Priorität bleiben – auch, um die Akzeptanz der Digitalisierung zu stärken. Dazu gehört, Wahlfreiheit zwischen digitalen und analogen Angeboten in den verschiedenen Lebensbereichen sicherzustellen – allzu oft gibt es jedoch in\r\n 1 2\r\n \r\n■ Kooperationen, Bildungsangebote und Informationsaustausch über die Barrierefreiheit ausbauen: Der Austausch von Erfahrungen zwischen dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft, wie z. B. durch die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, muss weiter ausgebaut werden. Außerdem muss Barrierefreiheit bei der Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen von Anbeginn, unter Einbeziehung diverser Nutzergrup- pen mit verschiedenen Einschränkungen, mitbedacht werden. Wissen über Barrierefrei- heit sollte daher in den Curricula von Ausbildungs- und Studiengängen, etwa im Design- und Informatikbereich, verankert sein.3\r\n■ Niedrigschwellige Lernorte und Digitallotsen in der Fläche fest etablieren: Mit dem Ausbau non-formaler Lern- und Unterstützungsangebote zu digitalen Kompetenzen nehmen wir »Offliner« mit. Dabei ist es wichtig, auch Menschen zu erreichen, die sich nicht in einer Ausbildung oder in einem Arbeitsverhältnis befinden. Die Erfahrungsorte des DigitalPakts Alter sowie die KI-Lernorte des Projekts »KI für ein gutes Altern« leisten wertvolle Unterstützung für ältere Menschen und sollten gemeinsam mit Ländern und Kommunen fortgeführt und ausgebaut werden. Bei digitalen Behördengängen sollten zudem spezielle Digitallotsen unterstützen – frei werdende Personalressourcen durch Digitalisierung der Verwaltung können hierfür genutzt werden.\r\n■ Monitoring der Digitalkompetenzen in Deutschland einführen: Für eine Stärkung der digitalen Teilhabe braucht es als Teil eines Aktionsplans Digitale Bildung ein Monitoring- system der gesamtgesellschaftlichen Digitalkompetenzen auf Bundesebene mit geeig- neten Benchmarks, um die digitale Teilhabe in der Gesellschaft transparent zu messen und die Auswirkungen neuer Technologien zu erfassen. Vorbild sollten die nordischen und baltischen Länder sein, die sich digitale Inklusion nicht nur als politisches Ziel gesetzt, sondern ähnliche Monitoringsysteme entwickelt haben.\r\n44%\r\nder Menschen in Deutschland hat Angst der technischen Entwick- lung nicht folgen zu kön- nen. 63 % sehen das Land digital gespalten.3\r\n 3 ↗Bitkom Presseinformation »Neue Studie zur digitalen Teilhabe«, 2024\r\n66\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Digitale Gesellschaft & Barrierefreiheit«\r\n\r\n Medienwirtschaftspolitik\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nIn herausfordernden Zeiten sind starke, unabhängige und verlässliche Medien für den Erhalt unserer Demokratie unerlässlich. Neben der Versorgung mit Nachrichten und Information bietet die fiktionale und nicht-fiktionale Unterhaltung einen wesentlichen Beitrag zur Medienvielfalt. Den privaten Mediendiensten und Platt- formen kommt hierbei eine zentrale Rolle zu, ob als redaktionell auswählender Inhalteanbieter oder als vermittelnder Aggregator bzw. Intermediär. Das Ziel der Medien- und Digitalwirtschaft ist es, dem Publikum ein vielfältiges Angebot an deutschen, europäischen und internationalen Inhalten über verschiedene Ange- botsformen verfügbar zu machen. Dafür benötigen wir Rahmenbedingungen,\r\ndie Investitionen am Medienstandort Deutschland wirtschaftlich machen.\r\nDer Erhalt einer pluralistischen Medienlandschaft hängt von fairen Wettbewerbschancen, dem Erhalt unternehmerischer Freiheit, sowie der Refinanzierbarkeit von Mediendiensten ab. Nur hierdurch kann die grundgesetzlich verankerte Medienfreiheit gesichert werden. Bundes- rechtliche Initiativen in diesem Bereich müssen daher auf ihre medienwirtschaftlichen Aus- wirkungen hin überprüft werden. Gerade im Zusammenspiel mit landesrechtlichen Vorgaben ist eine Überregulierung und bürokratische Überfrachtung zu vermeiden. Ziel muss es sein, einen robusten und attraktiven Medienstandort zu bewahren und zu befördern.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nMedienvielfalt breit denken und den Medienstandort als Wirtschaftsfaktor stärken: Zur Sicherung einer freien und vielfältigen Medienlandschaft zählen auch internationale und sprachpluralistische Informations- und Medienangebote, zu deren Verbreitung ein offener und fairer Wettbewerb und eine effektive und verhältnismäßige Aufsicht auf nationaler und europäischer Ebene beitragen würde. Audiovisuelle Medienproduktionen, von Filmen über Serien bis hin zu Games, können einen erheblichen Wirtschaftsbeitrag leisten, der weit über klassische Industriezweige hinausgeht. Die Schaffung moderner Anreizsysteme (Tax Incentives) stärkt dabei in einem sich internationalisierenden Wett- bewerb den Produktionsstandort Deutschland und kanalisiert staatliche Beihilfen in die Wertschöpfung im eigenen Land.\r\nWirtschaftliche Basis von Medienanbietern schützen: Die Refinanzierbarkeit privater Medien- und Medienplattformangebote ist von zentraler Bedeutung für die Sicherung von Medienvielfalt. Neue regulatorische Eingriffe, wie Werbeeinschränkungen und Werbeverbote, Eingriffe in die Vertragsfreiheit und Programmautonomie, Investitions- pflichten und Platzierungsvorgaben, konterkarieren dieses Ziel. Bestehende Vorgaben sind vor diesem Hintergrund konsequent auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit zu überprüfen.1\r\n ■\r\n22 Mrd. Euro\r\nInvestitionen von Sendern und Video- on-Demand-Anbietern in originäre europäische Inhalte in 2023 (2022: 20,4 Mrd. Euro).1\r\n1\r\n↗European Audiovisual Observatory, 2024\r\n67\r\n \r\n■\r\n■\r\nWettbewerb als regulative Kraft stärken: Statt auf staatliche Eingriffe sollte auch in der Medienwirtschaft auf die Kraft des Wettbewerbs gesetzt werden, sodass verschiedene Angebote nicht gleicher werden, sondern sich durch innovative und verbraucherfreundli- che Ausgestaltung im Markt durchsetzen. Dies führt zu mehr Wahlfreiheit der Nutzen- den. Selbst- und Ko-Regulierung bieten darüber hinaus die Grundlage zur Entwicklung praxisnaher Lösungsansätze, z. B. im Werbebereich oder beim Jugendschutz.\r\nAufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fokussieren: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt eine wichtige Rolle in unserer Demokratie. Compliance, gute Unterneh- mensführung, Transparenz, Rechenschaft sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen deshalb grundlegende Werte darstellen. Vor diesem Hintergrund brauchen auch privatwirtschaftlich erbrachte Medienangebote den Raum, um als weitere Säule einer nationalen und europäischen Medien- und Informationslandschaft wirken zu können. Eine klare und eng fokussierte Abgrenzung des Auftrages der Öffentlich-Rechtlichen verhindert zudem ein stetiges Ansteigen des Finanzbedarfs.\r\nIllegale und schädliche Inhalte gemeinsam bekämpfen: Rechtswidrige Inhalte und systemische Risiken wie Desinformation und Deepfakes können nur gemeinsam von Wirtschaft, Politik, Gesellschaft effektiv bekämpft werden. Mit dem Digital-Dienste- Gesetz auf nationaler Ebene und dem Digital Services Act auf europäischer Ebene wur- den hierfür bereits Rahmenbedingungen geschaffen. Nun braucht es eine praxisnahe und rechtskonforme Umsetzung unter Beteiligung der betroffenen Unternehmen. In dem Zusammenhang sollten neue technische Innovationen der Desinformations- und Deepfakebekämpfung (z. B. im Bereich Content-Authentifizierung) stärker gefördert werden. Bund und Länder sollten gezielt durch öffentliche Kampagnen auf Maßnahmen und Angebote gegen Desinformation aufmerksam machen.\r\nMedienkompetenz sichern und Jugendschutz effektiv gestalten: Die Vermittlung von Medienkompetenz ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand und sollte vor dem Hintergrund wachsender Gefahren durch illegale und schädliche Inhalte systematisch ausgebaut werden. Unternehmen bringen sich durch vielfältige Angebote, wie Bildungs- kampagnen, bereits ein. Wir unterstützen bestehende Mechanismen der Selbst- und Ko-Regulierung zur Erreichung eines hohen Jugendschutzniveaus in Europa. Zertifizierte Jugendschutzprogramme sollten weiterhin eine gesetzliche Privilegierung erfahren. Gleichzeitig sollte von nationaler Regulierung abgesehen werden, die dem Gedanken eines einheitlichen Jugendschutzes entgegensteht.23\r\n67 %\r\nder Menschen haben Desinformation beim Nachrichtenkonsum im Internet wahrgenom- men, besondere zu The- men wie Migration, dem Krieg gegen die Ukraine und dem Israel-Gaza- Konflikt.2\r\n82 %\r\nder Kinder- und Jugend- lichen haben nach negativen Erfahrungen im Online-Raum etwas unternommen. 76 % nutzen Privatsphäre- Einstellungen.3\r\n ■\r\n ■\r\n2 3\r\n↗Bitkom Studie »Wie informieren sich die Menschen in Deutschland im Internet?«, 2024 ↗Bitkom Kinder- & Jugendstudie, 2022\r\n68\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Medienwirtschaftspolitik«\r\n\r\n Wettbewerb,\r\nPlattformen & Verbraucher\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nPlattformen stellen ein erfolgreiches Ökosystem für datengetriebene Geschäfts- modelle im B2B- und B2C-Bereich dar und treiben Innovationen voran. Vorausset- zung dafür ist, dass die Interaktion unter den Marktteilnehmern und mit den Verbrauchern national, europäisch und auf internationaler Ebene fair, frei von Missbrauch, transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist. Regulierungs- initiativen auf europäischer und nationaler Ebene wie der Digital Services Act, verschiedene Verbraucherrichtlinien und Novellen des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen (GWB) bürden Unternehmen in der Umsetzung eine hohe bürokratische Last auf. Auch führt die Fülle an Digitalgesetzen in der Verbraucher- schutzpolitik zu Belastungen, die die Innovationsbereitschaft hemmen und zu\r\nschlechteren Verbrauchererfahrungen führen. Daher ist es jetzt umso wichtiger, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehört, die rechtlichen Rahmenbedingungen effektiv, grenzüberschreitend einheitlich und unbürokratisch umzusetzen. Dabei gilt, dass auf nationa- le Alleingänge verzichtet werden muss: Sie führen zu Rechtsunsicherheiten, Wettbewerbsver- zerrungen und Mehrkosten, die letztlich zulasten der Verbraucher gehen und schädlich für den Binnenmarkt sind.1\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n ■\r\nVertrauen in den digitalen Raum durch gemeinsamen Austausch stärken: Der digitale Raum muss innovationsorientiert und auf Basis einer fairen Plattformökonomie weiter- entwickelt werden, um Wettbewerb und Vertrauen zu stärken. Dazu bedarf es eines engen Austauschs zwischen der Wirtschaft (sowohl etablierte als auch neue Akteure) einerseits und Politik, Aufsichtsbehörden, Verbraucherforschung und Verbraucherver- tretungen andererseits. Im Zentrum dieses Austausches muss die Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses der Begriffe wie z. B. Fairness, Offenheit, Vertrauen, Trans- parenz oder Addictive Design und Dark Patterns in Abgrenzung zu intuitiver User Expe- rience stehen. Dazu gehört die gesetzgeberische Ermöglichung intuitiver, einfacher und effizienter Verbraucherführung einerseits und die staatliche Förderung der Verbraucher- wissenschaft anderseits.\r\nBestehendes Verbraucherleitbild stärken: Das Leitbild des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers besteht zu Recht und gehört gestärkt. Die Digitalisierung bringt Verbrauchern Transparenz und einen bislang nicht dagewesenen Pool an entscheidungsrelevanten Informationen. Gesetzlich vorgese- hene Informationspflichten belasten Unternehmen und überfordern Verbraucher oder werden von diesen nicht wahrgenommen.2 Daher muss sichergestellt werden, dass adäquate Informationen bereitstehen und bei Verbrauchern und Verbraucherinnen\r\n↗EUTA\r\n↗Bitkom Presseinformation »Bitkom fordert Umdenken bei der europäischen Verbraucherpolitik«, 2024\r\n30%\r\nder technischen Ressour- cen sind in den Unterneh- men durch die Umsetz- ung der neuen Gesetzge- bung gebunden worden – Ressourcen, die an an- derer Stelle fehlen: vor allem im Innovations- bereich, wo Produkte\r\nund Geschäftsmodelle weiterentwickelt, wett- bewerbsfähiger und nut- zerfreundlicher gestaltet werden sollen.1\r\n69\r\n■\r\n1 2\r\n \r\n ■\r\nankommen. Verbraucherschützende Verbote bringen im Ergebnis eine Bevormundung und einen Eingriff in die Verbraucherautonomie und Auswahlmöglichkeiten. Das gilt insbesondere für Regelungen, die Verlängerungen oder angemessene Anpassungen bei Verträgen mit Laufzeiten bürokratisieren oder verunmöglichen. Formvorgaben für die Informationsbereitstellung müssen überdacht, entbürokratisiert und dem digitalen Zeitalter entsprechen.3\r\nWettbewerb als Regulierungsinstrument effektiv nutzen: Wettbewerbspolitik muss einen attraktiven Rahmen für Innovationen, Gründungen, Investitionen und Wachstum schaffen und gleichzeitig einen offenen, freien und fairen Wettbewerb sicherstellen. Dazu gehört die Schaffung eines Ökosystems, welches Kooperationen zwischen Startups, Mittelständlern und großen Unternehmen unbürokratisch ermöglicht und fördert. Die jüngsten Wettbewerbsgesetze wie den Digital Markets Act, aber auch die verschiedenen GWB-Novellen auf nationaler Ebene gilt es effektiv, einheitlich und mit Augenmaß umzusetzen. Bis diese Regularien wirken und absehbar ist, wie zukunftssicher sie sind, bedarf es der Entwicklung von Rechtspraxis und Rechtsprechung – und damit Zeit. Neue Regulierungsansätze sind zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. 4\r\nEffektiveres Vorgehen gegen gefälschte/illegale Produkte: Innovationen und unterneh- merisches Know-how müssen durch einen stärkeren Schutz vor Produktfälschung hono- riert werden, insbesondere im internationalen Kontext. Um ein sicheres und vertrauens- würdiges Online-Umfeld für Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten, die Markenprodukte und -dienstleistungen online kaufen, ist es auch notwendig, das Fach- wissen aller, einschließlich der Markeninhaber, einzubeziehen. Unabhängig davon darf der Schutz von Unternehmensgeheimnissen nicht ausgehebelt werden. Die Bundesregie- rung sollte die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden stärken, um sicherzustellen, dass alle Produkte, die auf dem europäischen Markt verkauft werden, den erforderlichen Standards entsprechen.\r\n80%\r\nder Internetnutzerinnen und -nutzer sagen, dass die AGB zu kompliziert geschrieben sind.3\r\n39 %\r\nder Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich online fairer behandelt als offline. Umgekehrt fühlen sich 33 % offline fairer be- handelt als online.4\r\n■\r\n 3 4\r\n↗Bitkom Presseinformation »Bitkom fordert Umdenken bei der europäischen Verbraucherpolitik«, 2024 ↗Bitkom Presseinformation »Online geht es oft fairer zu als vor Ort«, 2024\r\n70\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Wettbewerb, Plattformen & Verbraucher«\r\n\r\n 5 Moderner und resilienter Staat\r\n 71\r\n\r\n Governance & digitale Demokratie\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nMit der Weiterentwicklung des Verkehrsministeriums zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist die Digitalisierung in der zu Ende gehenden Legislatur erstmals auf Ministerebene am Kabinettstisch vertreten. Auch die Entwicklung einer vom Kabinett gemeinsam getragenen Digitalstrategie verdient Anerkennung. Trotzdem muss man konstatieren: Digitale Kernthemen sind weiterhin zu stark über die Ressorts verteilt, die Digitalstrategie war in erster Linie eine Aneinanderreihung von Einzelvorhaben – und der Umsetzungsstand lässt zu wünschen übrig. In der nächsten Legislatur sollten die wichtigsten digitalpoliti- schen Zuständigkeiten daher gebündelt werden, ohne noch einmal völlig neue Konfigurationen auszuprobieren. Der bisher nur zur Hälfte gegangene Weg zu einem eigenständigen Digitalministerium sollte zu Ende beschritten werden –\r\nes wäre der Kern einer neuen digitalpolitischen Governance.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■ Schaffung eines eigenständigen Digitalministeriums: Damit zentrale Digitalvorhaben die nötige politische Aufmerksamkeit erhalten, sollten die wichtigsten digitalen Zustän- digkeiten in einem eigenständigen Digitalministerium gebündelt werden. Dazu gehören u. a. Verwaltungsdigitalisierung, digitale Infrastruktur und horizontale Digital-Regulie- rungen. Zudem braucht es ein echtes Digitalbudget, also einen eigenständigen Einzel- plan im Haushalt, der erstmals für Kostentransparenz sorgt. Im Rahmen eines echten Digital-Checks sollte das Digitalministerium zudem wichtige Regierungsvorhaben auf ihre Digitaltauglichkeit hin prüfen.\r\n■ Eine Digitalagentur als starker Arbeitsmuskel: Unterhalb des Digitalministeriums sollte eine »Digitalagentur« mit zwei wesentlichen Funktionen als Arbeitsmuskel eingerichtet werden. Zum einen sollten bei ihr die Aufsichtsaufgaben für wichtige Digital-Gesetze, wie etwa zu KI, gebündelt werden. Die Mannigfaltigkeit von Ansprechpartnern und doppelte Berichtspflichten müssen der Vergangenheit angehören. Hierbei könnte auf die Struktur der Bundesnetzagentur aufgebaut werden. Zum anderen müsste sie ein starker Arbeitsmuskel sein, d. h. die operative Umsetzung wesentlicher Digitalprojekte verant- worten und andere Ressorts bei ihren Digitalprojekten unterstützen.1\r\n■ Ein ganzheitliches digitales Gesetzgebungsportal: Um in Hinblick auf Transparenz zeitgemäß aufgestellt zu sein, sollte die Bundesregierung endlich ein ganzheitliches digitales Gesetzgebungsportal einführen, das niedrigschwellig die Möglichkeit zu strukturierten Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen im Gesetzgebungsprozess ermöglicht – so wie es etwa auf EU-Eben schon der Fall ist. Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag könnten so medienbruchfrei zusammen- arbeiten und Partizipation, Effizienz und Transparenz gleichermaßen stärken.\r\n 1 ↗Bitkom Monitor Digitalpolitik\r\n72\r\n31%\r\nder Digitalvorhaben hat die Ampelkoalition laut Ergebnis des »Monitor Digitalpolitik« bisher lediglich umgesetzt.1\r\n \r\n ■ Neuordnung der digitalpolitischen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommu- nen: Damit Staat und Verwaltung besser funktionieren, müssen wir raus aus der Födera- lismusfalle: zu oft scheitern Projekte zwischen Bund, Ländern und Kommunen an Umset- zungsfragen, Finanzen oder Zuständigkeiten. Benötigt werden Schritte, die schnell Abhilfe schaffen – wie etwa eine Aufhebung des Finanzierungsverbots des Bundes für kommunale IT, die Abschaffung des Verbots der Mischverwaltung oder die verbindliche Festlegung erforderlicher IT-Standards für alle Ebenen durch den Bund.\r\n■ Digitalisierung der Parlaments- und Parteienarbeit vorantreiben: In vielen gesellschaft- lichen Bereichen sind Online-Abstimmungen bereits erfolgreich etabliert, wie etwa die Bundessozialwahl 2023 erfolgreich gezeigt hat. Auch in Parteien sind virtuelle Abstim- mungen inzwischen möglich. Die Arbeit des Parlaments sollte dem nicht nachstehen.\r\nSo sollte der Bundestag seine Arbeitsweise weiter modernisieren und bspw. namentliche Abstimmungen über eine elektronische Abstimmungsanlage ermöglichen.\r\nBeispiel:\r\nDänemark belegte im Digital Economy and Society Index (DESI) konstant Spitzenplätze. Denn das Digitalisie- rungsministerium (Digitaliseringsstyrelsen) treibt eine umfassende nationale Digitalstrategie voran.\r\n73\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Governance & digitale Demokratie«\r\n\r\n Digitale Verwaltung & moderner Staat\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nProaktiv, transparent und passgenau: Eine zukunftsfeste Verwaltung stärkt das Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit staatlichen Handelns. Deshalb ist es besorgniserregend, dass Deutschland bei der Verwaltungsdigitalisierung im internationalen Vergleich den Anschluss verliert. Dabei stärkt eine leistungsfähige digitale Verwaltung nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, sondern ist längst schon zu einem entscheidenden Standortfaktor für Unternehmen geworden. Das Zielbild ist eine Verwaltung, die innovatives Handeln bei allen Beteiligten fördert, den Herausforderungen des sich verschärfenden Fachkräfte- mangels gewachsen ist, sich durch schnelles und evidenzbasiertes Handeln auszeichnet sowie organisationsübergreifend und vernetzt handelt.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n26 %\r\nder Deutschen nutzen eine kostenpflichtige Steuererklärungssoft- ware, 23 % nutzen ELSTER.2\r\n81%\r\nder Startups wünschen sich ein digitales Unter- nehmensportal, in dem Verwaltungsleistungen beantragt werden kön- nen.3\r\n74\r\n ■ Once-Only-Prinzip gesetzlich verankern: Eine schnelle Modernisierung der deutschen Registerlandschaft ist die Grundvoraussetzung für moderne, digitale Verwaltungsprozes- se. Um den Umsetzungsdruck bei der Registermodernisierung zu erhöhen, müssen sich Bund und Länder auf einen verbindlichen Zeitpunkt verpflichten, ab welchem Nutzerinnen und Nutzer von Verwaltungsleistungen die Angabe von Daten verweigern können, die bereits in öffentlichen Registern gespeichert sind.1 Darüber hinaus muss die Qualität der in öffentlichen Registern gespeicherten Daten erhöht werden, bspw. indem mittels moder- ner Technologien Inkonsistenzen und Fehler in den Datensätzen ausgebessert werden.23\r\n■ Ein deutschlandweit einheitliches Zugangstor zur digitalen Verwaltung für Unterneh- men etablieren: Es ist richtig, dass im OZG-Änderungsgesetz vorgesehen ist, dass wirt- schaftsbezogene Verwaltungsleistungen zukünftig nur digital angeboten werden. Der Zugang muss möglichst effizient und benutzerfreundlich gestaltet sein. Notwendig ist deshalb die Schaffung einer zentralen Unternehmensplattform, die als Anlaufpunkt für alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen dient. Dabei muss ein deutschland- weit einheitliches Unternehmenskonto als digitale Identität etabliert werden.\r\n■ Zweite Säule zur Beantragung digitaler Verwaltungsleistungen etablieren: Während bislang die Beantragung digitaler Leistungen überwiegend verwaltungsseitig bereitge- stellt wird, sollte – nach dem Vorbild der Steuerverwaltung – auch für andere Verwal- tungsleistungen die Nutzung eigens eingekaufter Softwarelösungen zur Beantragung bzw. Initiierung von Verwaltungsleistungen ermöglicht werden. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Datenaustausch zwischen der Verwaltung und Dritten geschaffen, relevante Datenfelder für den Austausch definiert und verwaltungs- seitig entsprechende Schnittstellen bereitgestellt werden. Dies würde nicht nur die\r\n1 In einem ersten Schritt sollte ein solcher Anspruch für Daten gelten, die in den vom IT-Planungsrat mit Beschluss 2021/05 bestimmten wichtigsten Registern gespeichert sind. In einem zweiten Schritt sollte die Regelung für alle Register nach § 1 des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) Wirkung entfalten.\r\n2 ↗Bitkom Presseinformation »Mehrheit erledigt die Steuererklärung online«, 2024\r\n3 ↗Bitkom Startup Report 2023\r\n  \r\n■\r\nWahlfreiheit der Nutzer stärken, sondern auch die Entstehung eines wettbewerblich organisierten Ökosystems nutzerzentrierter GovTech-Lösungen fördern.\r\nTechnologieoffenen Einsatz von europäischen eIDAS-Instrumenten und nutzerzentrier- ten Zugang zur digitalen Verwaltung ermöglichen: Im Alltag können Nutzerinnen und Nutzer zwischen verschiedenen Methoden zur digitalen Identifizierung und elektroni- schen Signatur wählen. Um einen europaweit harmonisierten, niedrigschwelligen und sicheren Zugang zur digitalen Verwaltung zu fördern und keinen deutschen Sonderweg zu gehen, braucht es neben der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises weitere nutzerfreundliche, sichere und eIDAS-konforme Identifizierungs- und Signaturverfahren. Diese genießen seit Jahren hohe Nutzungsraten in der Privatwirtschaft, wie z. B. (auto- matisiertes) Video-Ident, weitere NFC-basierte Verfahren, Online-Banking oder zukünftig die EUDI-Wallet.\r\nDigitale Souveränität der Verwaltung stärken – Einsatz von Cloud-Lösungen, KI-Tools und innovativen Technologien in der Bundesverwaltung erleichtern: Es bedarf einer ambitionierten ressortübergreifenden Strategie zum Einsatz innovativer Technologien, wie KI-Lösungen, in der Bundesverwaltung, in der Einsatzfelder priorisiert und bestehen- de Initiativen konsolidiert und verstetigt werden. Grundsätzlich gilt: Um den Einsatz von KI-Tools und GovTech-Lösungen in der Bundesverwaltung auszuweiten, muss der souve- räne Einsatz von Cloud-Lösungen ausgebaut werden. Multi-Cloud-Modelle reduzieren Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern und stärken die digitale Souveränität der Verwaltung. Neue IT-Anwendungen der Bundesverwaltung sollten zukünftig nur noch Cloud-nativ entwickelt werden. Der Einsatz neuer digitaler Lösungen zur Unterstützung der Verwaltungsarbeit muss ressortübergreifend organisiert sein, d. h. die Budgetierung, Beschaffung und Bereitstellung der Anwendungen erfolgt zukünftig über eine zentrale Stelle.4\r\n ■\r\nFür 8 von 10 Unternehmen Unternehmen ist die fehlende Digitalisierung der Verwaltung ein Standortnachteil,\r\n9 von 10 sehen sie als Bremsklotz für die Digi- talisierung des eigenen Unternehmens.4\r\n4\r\nVgl. hierzu auch die Ergebnisse einer ↗Bitkom-Unternehmensbefragung aus dem Jahr 2023\r\n75\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Digitale Verwaltung & moderner Staat«\r\n\r\n die Anforderungen an die Zusammenarbeit mit privaten Anbietern konkretisiert und damit die Voraussetzungen für ein transparentes, faires und technologieoffenes System für den Einsatz digitaler Lösungen in der Verwaltung geschaffen werden.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nVergaberechtsrahmen harmonisieren und eine Präqualifizierungsplattform bereitstellen: Unterschiedliche Vergabegesetze des Bundes und der Länder führen dazu, dass die Teil- nahme an öffentlichen Ausschreibungen für Unternehmen mit erheblichem Prüfaufwand und bürokratischen Hürden verbunden ist. Die durchschnittliche Anzahl der abgegebenen Angebote pro Ausschreibung ist seit Jahren rückläufig. Die Antwort darauf kann jedoch nicht sein, immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht zu entziehen (z. B. durch Inhouse-Vergaben oder die Initiierung von Eigenentwicklungen).1 Erforderlich ist vielmehr eine Harmonisierung und Vereinfachung der vergaberechtlichen Regelungen sowie eine vollständige Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung – von der Bedarfsanmeldung\r\nbis zur Rechnungsstellung inklusive einer Ebenen übergreifenden Präqualifizierungsplatt- form.2\r\nBeschaffung strategisch neu aufsetzen und zentral koordinieren: Ziel muss es sein,\r\ndie Prozesse zur Beschaffung digitaler Lösungen (insb. digitaler Verwaltungsleistungen, Fachverfahren und KI-Tools) von Bund, Ländern und Kommunen zu vereinfachen, zu beschleunigen sowie einheitliche IT-Standards zu etablieren. Erreicht wird dies durch die Zusammenführung bestehender Initiativen wie dem EfA-Marktplatz und dem Cloud- Service-Portal zu einem zentralen Marktplatz für digitale Lösungen nach dem Vorbild der Government Cloud im Vereinigten Königreich. Behörden können über den digitalen Marktplatz aus diesen vorab genehmigten Diensten auswählen und sie direkt beziehen, ohne dass für jeden einzelnen Auftrag ein neuer Vertrag ausgehandelt werden muss. Dabei muss der Zugang auch für private Lösungsanbieter offen sein, um ein breites\r\nVgl. hierzu auch die ↗Erklärung der Allianz FÜR Vergaberecht ↗Öffentliches Auftragswesen in der EU 2023 | EU-Rechnungshof\r\nÜber\r\n40%\r\naller Auftragsvergaben der EU-Mitgliedstaaten erfolgten zwischen 2011 und 2021 im Rahmen von Verfahren mit nur einem Bieter.2\r\n■\r\n1 2\r\n76\r\nModerne Beschaffung\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nAls größter IT-Beschaffer in Deutschland hat der Staat eine enorme Marktmacht und damit erheblichen Einfluss auf den Wettbewerb. Aber anstatt Wettbewerbs- und Technologieoffenheit, Standards und offene Schnittstellen zu fördern, schot- ten sich staatliche Akteure bei der Nutzung digitaler Lösungen regelmäßig vom Rest des Ökosystems ab. Innovative Entwicklungen aus dem GovTech-Bereich und wettbewerbsfähige Leistungen des deutschen IT-Mittelstands werden so viel zu selten für die Verwaltungsdigitalisierung nutzbar gemacht. Gleichzeitig braucht es für die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung Wege, um neue Techno- logien schnell in den Einsatz zu bringen. Auf beide Probleme gibt es eine klare Antwort: Beschaffungsprozesse müssen deutlich vereinfacht und beschleunigt,\r\n  \r\n■\r\nSpektrum an innovativen Angeboten zu gewährleisten. Die strategische Ausrichtung\r\nder IT-Beschaffung muss im Bundesbereich ressortübergreifend organisiert sein, d. h.\r\ndie Planung, Koordinierung und Budgetierung erfolgt zukünftig über eine zentrale Stelle, bspw. durch die Etablierung eines Chief Procurement Officers (CPO) im Zuständigkeitsbe- reich des CIO des Bundes.\r\nExperimentierklausel für besonders innovative Lösungen schaffen: 84 Prozent aller Startups wünschen sich von der Politik einen vereinfachten, rechtssicheren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Derzeit beteiligen sich jedoch noch zu wenige Startups, GovTechs und sonstige innovative Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen, insbesondere aufgrund der Komplexität der Verfahren.3 Junge Unternehmen profitieren v.a. von schlanken und standardisierten Beschaffungsprozessen sowie einer sachdienlichen Definition der Anforderungen im Bereich der Projektreferenzen. Wir schlagen zudem die Weiterverfolgung der durch das Vergabetransformationspaket entworfenen Experimen- tierklausel vor, die es ermöglicht, bei besonders innovativen Lösungen und einem Auf- tragswert von bis zu 100.000 Euro nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern (Hamburger Modell).\r\nRechtliche Rahmenbedingungen für neue Modelle der Zusammenarbeit zwischen staat- lichen und privaten Akteuren verbessern: Personalmangel, veraltete IT-Systeme oder hohe Antragsvolumina verursachen immer wieder Rückstände bei der Erbringung öffent- licher Dienstleistungen. In der Privatwirtschaft setzt man zunehmend auf Software-as-a- Service-Lösungen (SaaS) und Managed Services-Modelle zur Erledigung unterstützender Prozesse (z. B. im Rechnungs- oder Personalwesen). Im öffentlichen Sektor scheitert dies oft an der Komplexität der Vergabeverfahren und für den Markt akzeptablen Regelungen, etwa zu Haftung und Datenschutz. Auch Performance-orientierte Vergütungsmodelle sind selten. Eine Vereinfachung und Novellierung rechtlicher Vorgaben und mehr Spielräu- me sind nötig, um die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren den veränderten Bedingungen anzupassen.\r\n ■\r\n3\r\n↗Bitkom Startup Report 2023\r\n77\r\n83 %\r\naller Tech-Startups wün- schen sich einen verein- fachten, rechtssicheren Zugang für Startups zu öffentlichen Aufträgen.3\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Moderne Beschaffung«\r\n\r\n Vertrauensdienste & Digitale Identitäten\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDigitale Identitäten sind essenziell für das Funktionieren einer modernen Gesell- schaft und Wirtschaft. Sie optimieren Geschäfts- und Verwaltungsprozesse und erhöhen die Sicherheit im digitalen Raum. Die Novellierung der eIDAS-Verordnung bietet eine Chance, die es zu nutzen gilt. Die Bundesregierung plant, bis Herbst 2025 ein Konzept zur Umsetzung von eIDAS vorzulegen. Diese Umsetzung wird die nächste Legislaturperiode bestimmen. Deutschland muss innerhalb weniger Jahre, spätestens bis zur Einführung der EUDI-Wallet, die Grundlagen schaffen, um Digitale Identitäten in unseren Alltag zu integrieren. Dazu gehört unter anderem, mit Vertrauensdiensten den Dokumentenverkehr zu digitalisieren, digitale Nach- weise zur Verfügung zu stellen und die Bekanntheit der eID zu erhöhen.\r\nDie nächste Bundesregierung muss zwingend das deutsche System europäisch harmonisiert entwickeln, eine nationale Infrastruktur für Digitale Identitäten aufbauen, Bundes- und Landesgesetze anpassen und so ein umfassendes Ökosystem schaffen. Dazu ist die Erhöhung der Nutzungszahlen des elektronischen Personalausweises zwingend notwendig. Niedrige Kosten für einen (hoheitlichen) Identitätsnachweis würden das ID-Ökosystem beschleunigen und so zu einem häufigeren Einsatz bei Unternehmen und Bürgern führen.1\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nDigitale Nachweise sektorübergreifend behandeln: Für die digitalen Nachweistypen für Personen, Produkte, Maschinen- und Firmenidentitäten muss sektorübergreifend ein offenes und erweiterbares Ökosystem geschaffen werden. Dieses muss für die Industrie gleichermaßen nutzbar sein, um auch sektorübergreifende Dienste darauf aufbauen zu können. Hierzu müssen gemeinsame, umsetzbare und transparente Standards gesetzt und Interoperabilität sichergestellt werden. Der Staat sollte außerdem die Voraussetzun- gen für die Teilnahme am Ökosystem Digitale Identitäten definieren bzw. die regulatori- schen und technischen Rahmen setzen sowie ein Zertifizierungs- und Lizenzierungssys- tem schaffen. Dieses muss im europäischen Rahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer ermöglichen. Incentivierungen können eine gewichtige Rolle für potenzielle Herausgeber von digitalen Nachweisen spielen.\r\nEin Ministerium für alle digitalen Identitäten: Für eine koordinierte Umsetzung wird eine klare Verantwortung in einem Ministerium benötigt. Dieses Ministerium muss ausrei- chende personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, die der Bedeutung des Themas gerecht werden und auf einer langfristigen Kostenanalyse und Strategie basiert. Die nächste Bundesregierung sollte die Zuständigkeit für alle digitalen Identitäten, für natürliche & juristische Personen sowie Maschinen und Produkte in einem Digitalminis- terium zusammenführen.\r\n ■\r\n4%\r\nBIP-Steigerung sind\r\ndank digitaler Identitä- ten bis 2030 möglich. In Deutschland wären das zusätzliche 160 Mrd. Euro sowie Steuereinnahmen von ca. 40 Mrd. Euro jährlicht.1\r\n1\r\n↗Digital Identification 2019 | McKinsey\r\n78\r\n \r\n■ Ausschließliche Verwendung eIDAS-konformer Identifizierungs- und Authentisierungs- mittel sowie Signaturverfahren: Die Identifizierungs- und Authentisierungsmittelland- schaft (Video, Auto, Bank, Vor-Ort-Ident, etc.) mit jeweils unterschiedlichen, regulatori- schen Anforderungen und Vertrauensniveaus (GwG, TKG, OZG, JMStV, GlüStV, Gematik etc.) verhindert eine übergreifende Nutzbarkeit einzelner Mittel. Die EU hat mit der eIDAS-Verordnung einen sektor- und EU-weit geltenden Rahmen für elektronische Identifizierungs- und Authentisierungsmittel sowie Vertrauensdienste geschaffen, um einen harmonisierten Binnenmarkt zu ermöglichen; dies sollte in Deutschland umgesetzt und die Regulatorik sektorübergreifend harmonisiert werden. Die nächste Bundesregie- rung sollte daher die beschriebene zersplitterte Landschaft für Identifizierung und Authentisierung bündeln, und in Gesetzen je nach benötigtem Schutzfaktor auf ein Vertrauensniveau verweisen, nach dem eIDAS-Mittel als Identifizierungs- oder Authenti- sierungsmittel eingesetzt werden können\r\n■ Schaffung einer eIDAS-konformen Identität für juristische Personen: Die Entwicklung digitaler Identitäten in Deutschland fokussiert sich bisher ausschließlich auf natürliche Personen. Für die Identitäten juristischer Personen gibt es keine konkrete politische Zuständigkeit – sie ist jedoch ein zentraler Bestandteil der eIDAS-VO und verspricht große Mehrwerte für Unternehmen in der Digitalisierung interner und externer Prozesse. Eine Organisationsidentität ist auch für die Kommunikation zwischen Bürgern und Unternehmen sowie die wirtschaftliche Interoperabilität unerlässlich. Sie sollten zügig national umgesetzt werden.\r\n22%\r\nder Bundesbürger ab 16 Jahren nutzen die eID. Die Abdeckung funktionstüchtiger eIDs liegt bei 39 %.2\r\n ■ Ausstellungspflicht für staatliche digitale Nachweise: Staatlich ausgestellte Nachweise und Dokumente müssen verifizierbar, sicher und ressourcenarm digitalisiert werden können. Hierfür bietet eIDAS eine Toolbox in Form der Vertrauensdienste, die in Deutsch- land besonders bei der Erstellung solcher Nachweise von Nutzen sein kann. Für die Verwaltung sollte daher eine Ausstellungspflicht für digitale Nachweise als (qualifizierte) elektronische Attestierung von Attributen (QEAA) eingeführt werden. Hierfür wäre eine über das OZG 2.0 hinaus gesetzlich verankerte Nutzung von Vertrauensdiensten, insb. elektronischer Siegel, nötig. Staatliche Urkunden und Bescheinigungen, z. B. Geburtsur- kunden, sollten, inklusive eines digitalen Zwillings, proaktiv als digitale Nachweise zur Verfügung gestellt werden, spätestens ab 2027 auch EUDI-Wallet-konform.2\r\n2 ↗eGovernment MONITOR | Initiative D21\r\n79\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Vertrauensdienste & Digitale Identitäten«\r\n\r\n Smart City & Smart Region\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nÜber eine Milliarde Euro haben Bund und Länder in den vergangenen Jahren für die Förderung smarter Städte und Regionen zur Verfügung gestellt. Dennoch macht sich in Kommunen, aber auch in der Wirtschaft, große Ernüchterung breit: In Teilen werden Gelder nicht abgerufen, Lösungen immer wieder neu entwickelt und Smart-City-Vorhaben nach kurzer Projektlaufzeit beendet. Auch das große Versprechen der Nachnutzung fertiger Best Practices aus Modellprojekten führt aktuell nicht zur erhofften Skalierung der flächendeckenden Digitalisierung unserer Städte und Gemeinden. Dabei zeigt sich: Die Zeit politischer Leuchtturm- projekte ist zu Ende. Nach 10 Jahren Smart-City-Förderung zeigen sich deutliche strukturelle Mängel in der Finanzierung, deren Behebung in der kommenden\r\nLegislaturperiode angegangen werden muss. Handlungsfähige und digitale Kommunen stärken die Demokratie, sorgen für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land und fördern Klimaschutz und Nachhaltigkeit.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■\r\nZeitnahe Umsetzung und Finanzierung des Smart-City-Stufenplans sicherstellen: Der überparteiliche Stufenplan benennt praxisnah Vorschläge, wie die Strukturen und Rah- menbedingungen in Bund, Ländern und Kommunen anzupassen sind, um eine höhere Skalierung und Nachnutzung zu erreichen. Für diese Maßnahmen sind die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Dies betrifft vor allem zwei zentrale Unterstützungsange- bote für Kommunen: einen Marktplatz der Technologielösungen sowie ein zentrales Kompetenzzentrum, das von Förderprogrammen unabhängig, berät. Der Bund sollte den Kommunen in Abstimmung mit den Ländern verstärkt Umsetzungs- und Technologieex- pertise zur Seite stellen und weniger Planungs- und Strategiekompetenz. Politische Maßnahmen zur Smart-City-Politik sollten in einem Digitalministerium gebündelt wer- den, um Synergien mit dem Onlinezugangsgesetz und dem Infrastrukturausbau stärker zu nutzen.\r\nAnwendung zukünftig priorisieren, statt Neuentwicklungen zu fördern: Förderprogram- me setzen häufig voraus, dass Kommunen technologische Lösungen in Entwicklungsge- meinschaften erarbeiten. Dadurch werden Kommunen in die Rolle der Technologieent- wickler gedrängt, was weder ihrem Wunsch noch ihrer Kernaufgabe entspricht. Die meisten Kommunen möchten bewährte technologische Lösungen beschaffen und anwenden. Daher sollten sie zukünftig darin unterstützt werden, fertige, marktreife sowie offene, standardisierte und interoperable Lösungen zu beschaffen und einzuset- zen. Nur so können wir in Deutschland das Tempo der Digitalisierung in den Kommunen erhöhen und den jahrelangen Rückstand aufholen.1\r\n ■\r\n1\r\n↗Bitkom Studie »Digitalisierung der Verwaltung«, 2024\r\n80\r\n52 %\r\nder Bürgerinnen und Bürger schätzen den allgemeinen Digitalisie- rungsgrad ihrer Stadt oder Gemeinde als fortgeschritten ein.1\r\n \r\n■ Gemeinsam Rahmenverträge für Smart-City-Lösungen initiieren: Kommunen haben oft weder die Expertise noch Ressourcen für einen schnellen Beschaffungsprozess, was die Implementierung digitaler Lösungen erschwert. Freiwillige Rahmenverträge für Smart- City-Lösungen müssen zentral durch Akteure wie Länder oder kommunale Rechenzent- ren verhandelt werden. Der Bund sollte die Anwendung von Rahmenverträgen für Kom- munen prüfen. Dies umfasst auch die Klärung von Fragen wie Haftung, Dienstgütequali- tät, Datenschutz, Datensicherheit, Standardisierung und Schnittstellen. Zentrale Rah- menverträge erhöhen Transparenz und Standardisierung. Dadurch können Kommunen und Regionen auch schneller urbane Datenplattformen anschaffen, um regionale Daten- räume aufzubauen.\r\n■ Smart City als Teil kommunaler Infrastruktur dauerhaft finanzieren: Smart-City-Lösun- gen sind integraler Bestandteil der kommunalen Infrastruktur – von der Stadtplanung mit urbanen digitalen Zwillingen bis hin zur Echtzeitüberwachung und -steuerung der kommunalen Wasserversorgung. Bisher erfolgt die Finanzierung durch Bund und Länder auf Projektbasis und nicht als fester zugewiesener Bestandteil des kommunalen Haus- halts. Statt einer punktuellen Projektfinanzierung bedarf es einer dauerhaften Finanzie- rung der digitalen Infrastruktur in Kommunen. Dadurch sollte die Digitalisierung unab- hängig von Förderungsprogrammen vorangetrieben werden. Modellprojekte kommen häufig nur einzelnen Kommunen zugute, während die flächendeckende Umsetzung fehlt. Langfristige Aufgaben, wie der Klimaschutz, dürfen nicht von der Verfügbarkeit temporä- rer Fördermittel abhängig sein.\r\n■ Vorhaben zur Standardisierung von offenen Smart City Datenplattformen durch Bund, Länder und Kommunen fördern: Bei urbanen Datenplattformen ist die Trennung von Daten und Lösungen essenziell, um einen Vendor Lock-in zu vermeiden und die langfristi- ge Flexibilität und Unabhängigkeit der Smart City Datenplattform zu gewährleisten. Dies ermöglicht, jederzeit den Anbieter zu wechseln oder die Plattform zu erweitern\r\nund fördert nicht nur den Wettbewerb und die Innovationsfähigkeit, sondern reduziert auch das Risiko hoher Wechselkosten und Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern. Eine offene, standardisierte Datenarchitektur (z. B. nach den Prinzipien von Gaia-X) ermöglicht die Interoperabilität und Integration verschiedener Systeme und Technologien und trägt zur Effizienzsteigerung und besseren Nutzung öffentlicher Ressourcen bei.2\r\n166 Mrd. Euro\r\nbeträgt der Investitions- stau in deutschen Kom- munen.2\r\n 2 ↗Kfw-Kommunalpanel 2023\r\n81\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Smart City & Smart Region«\r\n\r\n Justizdigitalisierung\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDie deutsche Justiz steht noch am Anfang eines tiefgreifenden digitalen Trans- formationsprozesses. Der Digitalisierungsdruck steigt, getrieben durch gesell- schaftliche Entwicklung und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an einen modernen Rechtsstaat. Die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) und des elektronischen Rechtsverkehrs hat einen wichtigen Grundstein gelegt, doch diese Maßnahmen reichen nicht aus, um unsere Justiz zukunftsfähig aufzustellen. Aktuell gilt die Justiz als veraltet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Justizsystem wackelt und der Anschluss an die digitale Gesell- schaft ist gefährdet.\r\nÜbergeordnetes Ziel muss sein, die Justiz fit für das digitale Zeitalter zu machen. Das bedeu- tet nicht, dass bestehende analoge Prozesse digital abgebildet werden, sondern die Arbeits- weisen und Strukturen der Justiz grundlegend neu gedacht werden. Die Einführung moder- ner Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) oder die Nutzung digitaler Bürgerservices wird zu effizienteren Arbeitsabläufen beitragen und die Bürgernähe der Justiz stärken. Zudem muss im Fokus stehen, sich als moderner Arbeitgeber aufzustellen, um junge Talente mit hohen Anforderungen an einen modernen Arbeitsplatz nachhaltig für sich zu gewinnen.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n ■\r\nErweiterung und Fortführung der Digitalisierungsinitiative für die Justiz: Nur mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur kann der Rechtsstaat auch in Zukunft effektiv funktionieren. Dafür braucht es ausreichend finanzielle Mittel und Projekte, die auf dieses Ziel einzahlen. Eine neue Bundesregierung sollte die Fortführung und Erweiterung der Digitalisierungsinitiative für die Justiz daher mit Nachdruck vorantreiben. Im Vorder- grund der geförderten Projekte sollten u. a. Investitionen in die IT-Infrastruktur, insbeson- dere in Rechenzentren und die IT-Ausstattung der Gerichte, sowie Maßnahmen zur Beschleunigung des Rollouts der E-Akte stehen.1\r\nEinführung eines zentralen Justizportals: Die Kommunikation zwischen Justiz und Bürgern braucht ein Update. Dazu gehören der Ausbau des elektronischen Rechtsver- kehrs, die Einrichtung von Online-Verfahren und die Einführung von Chatbots zur Erstbe- ratung. Die Bundesregierung sollte sich für die Einführung eines zentralen Justizportals (Namensvorschlag: »Lexy«) einsetzen, in dem alle relevanten Services zusammengeführt werden. Umsetzen könnte die Einführung der DigitalService. Mit Lösungen wie dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren für Fluggastrechte-Fälle und die Rechtsantragsstelle gibt es hier bereits positive Beispiele, auf die aufgesetzt werden kann. Vertrauen in die Justiz entsteht durch Erreichbarkeit, Geschwindigkeit und Einfachheit – all das könnte ein zentrales Portal ermöglichen.\r\n87%\r\nder Führungspersönlich- keiten aus der Richter- schaft geben an, dass der Druck zur Digitalisierung in den vergangenen Jah- ren deutlich zugenom- men hat.1\r\n■\r\n1\r\n↗Digitalisierung der Justiz | IBM\r\n82\r\n \r\n ■\r\nEinführung einer Digitalisierungseinheit und eines CIO für die Justiz: Die Führungskräfte der Justiz müssen besser auf die Anforderungen des digitalen Zeitalters vorbereitet werden. Dies erfordert ein Umdenken in der Governance und der Steuerung von IT-Pro- jekten. Eine zentrale, länderübergreifend arbeitende Führungseinheit für die Digitalisie- rung der Justiz sollte von der Bundesregierung etabliert werden. In Zusammenarbeit mit den Länderverbünden sollte diese Einheit Innovation vorantreiben und das Justizsystem nachhaltig zukunftsfähig aufstellen. Der Bund muss hierbei eine stärkere Verantwortung übernehmen, idealerweise durch einen »CIO Justiz«, der im Bundesjustizministerium angesiedelt und für die Führungseinheit verantwortlich ist.2\r\n2\r\n↗Was kann KI an den Zivilgerichten? | LTO\r\n83\r\nUm bis zu\r\n75%\r\nkonnte die Bearbeitungs- zeit von Klagen durch den Einsatz von KI im Rahmen von Pilotprojekten am Amtsgericht Frankfurt reduziert werden.2\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Justizdigitalisierung«\r\n\r\n Cybersicherheit\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDiebstahl, Industriespionage oder Sabotage verursachten im vergangenen Jahr Schäden von 266,6 Milliarden Euro.1 Insbesondere KMU sind nur bedingt auf Cyberangriffe vorbereitet und der Fachkräftemangel setzt ihnen zu. Auch Verwal- tung und Politik stehen im Zentrum von Attacken, die neben finanziellen Absich- ten auch auf die Schädigung unserer Demokratie abzielen.\r\nZiel für die nächste Legislaturperiode sollte sein, Cybersicherheit in der Breite zu stärken. Klar ist: Der richtige Umgang hier schützt nicht nur die deutsche Bevölke- rung und Wirtschaft, er stärkt gerade auch die digitale Souveränität Deutsch- lands. Dafür braucht es erstens einen Fokus auf die praxisnahe Umsetzung der\r\njüngst eingeführten europäischen Gesetzgebung, wie NIS2, CRA und CER. Dies ist notwen- dig, um ein einheitliches Sicherheitsniveau zu schaffen, gleichzeitig darf die Wirtschaft nicht durch weitere Regulierung eingeschränkt werden. Zweitens benötigt es eine gute Zusam- menarbeit mit der Wirtschaft und Wissenschaft. Nur so kann eine Datengrundlage für den sinnvollen Einsatz von innovativen Technologien für mehr Cybersicherheit generiert werden. Drittens ist wichtig, dass die Verwaltung angemessene Sicherheitsstandards einhält, nur dann kann der Staat Vorbild sein. Am Ende der Legislaturperiode sollte Cybersicherheit wirksam in der Breite umgesetzt sein sowie als Innovationsförderer im Sinne einer digitalen Souveränität für selbstbestimmtes Handeln im digitalen Raum betrachtet werden.1\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n ■\r\nPraxisnahe und harmonisierte Cybersicherheitsgesetze: Statt auf Meldepflichten sollten Unternehmen sich auf die tatsächliche Stärkung ihrer Cybersicherheit konzentrieren können. Damit das geht, müssen die neuen Cybersicherheitsgesetze unbürokratisch, europaweit einheitlich und praxisnah umgesetzt werden. NIS2 und das KRITIS-Dachge- setz sollten harmonisiert umgesetzt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen und divergierende Verpflichtungen zu vermeiden. Beim CRA ist die Erarbeitung von harmoni- sierten Normen entscheidend. Das Computerstrafrechts muss im Sinne von Sicherheits- forschenden modernisiert werden. Zusätzlich gilt es, Unternehmen bei der Wahrung ihrer Sicherheit zu unterstützen: Der Staat sollte daher Möglichkeiten zur Sicherheits- überprüfung von Beschäftigten mit kritischen Tätigkeiten schaffen.\r\n10,5 Mrd. Euro\r\nwerden deutsche Unter- nehmen voraussichtlich 2024 in IT-Sicherheit investieren, das ist eine Steigerung 13,1 % im Vergleich zum Vorjahr.1\r\n1\r\n↗Bitkom Presseinformation »Cybersicherheit: Deutscher Markt erstmals über 10-Milliarden-Marke«, 2024\r\n84\r\n \r\n■\r\nÖffentliche Verwaltung absichern: Die nächste Bundesregierung muss die Cybersicher- heit der Verwaltung gezielt stärken, um Vorbild zu sein. Für den Bund bedeutet dies, die gleichen Sicherheitsstandards im NIS2UmsuCG zu setzen, die für Unternehmen gelten\r\n– und auch bei den Bundesländern für die Erhöhung der Standards zu werben. Idealer- weise zeigt der Staat auch, was noch möglich ist: Daher sollten die sicherheitskritischen Infrastrukturen des Bundes ein Schutzniveau erhalten, das über das NIS2 hinausgeht. Grundsätzlich müssen Innovation, Sicherheit und Praxisorientierung im Sinne von Securi- ty by Design gemeinsam gedacht werden; z. B. bei der Etablierung von agilen Verschlüs- selungstechnologien oder beim Einsatz von Confidential Computing im Cloud-Compu- ting. Bei Zielkonflikten sollten Entscheidungen stets zugunsten der Cybersicherheit, aber im Einklang mit hohem Innovationsgrad, getroffen werden. Grundstein für diese Arbei- ten sollte eine Zentralisierung behördlicher Zuständigkeiten sein. Wir empfehlen daher den Ausbau des BSI zur Zentralstelle für die Bund-Länder-Koordination und eine weitere Stärkung der Cyberagentur.\r\nInvestitionen in Cybersicherheit stärken: Zu oft scheuen Unternehmen und gerade KMU vor hohen Investitionen in ihre Cybersicherheit zurück – nur um im Schadensfall vor deut- lich höheren Kosten zu stehen. Um dieses Problem zu beseitigen, fordern wir die Schaf- fung finanzieller Anreize für den Einsatz von Cybersicherheitslösungen bei End Usern. Dazu gehören insb. steuerliche Abschreibungen für neu beschaffte Produkte, Dienstleis- tungen, Schulungen sowie ein dezidiertes Digitalbudget zur Förderung der Cybersicher- heit. Insbesondere KMU in kritischen Sektoren sollten von diesen Maßnahmen profitie- ren. Förderprogramme müssen daher bürokratie- und aufwandsarm gestaltet werden. Zudem müssen Startups im Bereich Cybersicherheit mit Steuererleichterungen, Mietzu- schüsse und Zugang zu Technologien gefördert werden.\r\nMenschen mitdenken: Menschen müssen wissen, wie sie sicher im digitalen Raum handeln können. Die Grundlage hierfür legt eine gute digitale Bildungspolitik2 ab der Grundschule. Neben der Förderung von Medienkompetenz und Wissen zur Digitalisie- rung gilt es auch das lebenslange Lernen zu stärken: Bildungsgutscheine für Azubis können helfen, genauso wie Kompetenzförderung im Vorfallmanagement oder Wissen- schaftskooperationen für berufsbegleitende universitäre Weiterbildungsmodelle. Techni- sche Maßnahmen, wie z. B. Content Credentials gegen Desinformation, können ebenfalls unterstützen. Wichtig ist außerdem: Cybersicherheit ist neben der Bildung auch eine Fachkräftefrage. Einem möglichst einfachen Zuzug von Fachkräften und der Stärkung von Frauen in der IT kommt daher hohe Bedeutung zu.3\r\nCybersicherheitstechnologien priorisieren und fördern: Cybersicherheit ist nicht zuletzt ein technologischer Wettlauf. Um ein hohes Cybersicherheitsniveau auf breiter Front zu gewährleisten, braucht es daher die stetige Erforschung neuer Cybersicherheitstechnolo- gien und die exakte Messung ihres Einsatzes. Neue Technologien wie Quantencomputer erfordern zudem ein Umdenken, wenn Sicherheitspläne erarbeitet werden. Statt zu kürzen und an der Sicherheit zu sparen, braucht es daher eine Investitionsoffensive bei der Cybersicherheitsforschung durch die Bundesregierung. In diesem Rahmen sollte sie sich etwa stärker an der Co-Finanzierung europäischer Förderprogramme wie dem Digital Europe Programme beteiligen.4\r\nSiehe in diesem Zusammenhang auch das ↗Kapitel »Digitale Bildung«\r\nMehr hierzu in unseren Kapiteln ↗»Fachkräfte« & ↗»Frauen für die Digitalisierung« ↗Bitkom Studie »Wirtschafsschutz«, 2024\r\n ■\r\n90%\r\nder deutschen Unter- nehmen gehen davon aus, dass die Anzahl der Cyberattacken auf ihr Unternehmen in den nächsten 12 Monaten zunehmen wird.4\r\n ■\r\n76 %\r\nder deutschen Unter- nehmen sagen, dass die öffentliche Verwaltung viel schlechter auf Cyber- angriffe vorbereitet ist als die deutsche Wirtschaft.4\r\n■\r\n2 3 4\r\n85\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Cybersicherheit«\r\n\r\n Verteidigung & Digitale Zeitenwende\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nDie Bundeswehr muss kriegstüchtig werden. In Zeiten voll vernetzter, digitaler Gefechtsfelder bedeutet das vor allem auch: Der Rückstand bei der Digitalisie- rung der Bundeswehr muss beseitigt werden, sonst ist die Armee nicht in der Lage moderne Konflikte zu bewältigen, Bündnisverpflichtungen zuverlässig zu erfüllen und glaubhaft abzuschrecken. Damit die Bundeswehr technologisch auf der Höhe der Zeit ist, muss sie in die Lage versetzt werden, neue Technologien schnell zu erkennen, anzupassen und zu integrieren, und das in allen Einsatzdi- mensionen. Dafür wiederum braucht es ausreichend Haushaltsmittel, einen schnellen Draht zu Wirtschaft und Wissenschaft – und Beschaffungsprozesse, die der Realität immer schnellerer Entwicklungszyklen digitaler Technologien Rechnung tragen.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n■ Zeitenwende mit Haushaltsmitteln unterlegen: Für die Zeitenwende braucht es eine kriegstüchtige, moderne Bundeswehr und damit auch entsprechende Haushaltsmittel. Das Sondervermögen war hier eindeutig der richtige Schritt. Aber: Die aktuell eingeplan- ten Gelder reichen faktisch nur aus, um den Unterhalt des aktuellen Materials zu gewähr- leisten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn die Bundeswehr auch in Zukunft modern und einsatzfähig sein soll, braucht es einen weiteren Mittelaufwuchs im Einzelplan 14 und insb. der dort für Forschung und Entwicklung hinterlegten Gelder.\r\n21,5 %\r\nder 1.071 Vergabeverfah- ren des BMVg fielen bis zum 30. April 2024 unter das Bundeswehrbeschaf- fungsbeschleunigungs- gesetz.1\r\n ■ Strategische Entwicklung der nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie: Verteidigungsfähigkeit erfordert Wissen sowie den Zugang zu Technologie und eigenes, nationales Know-how. Um dieses Wissen aufseiten der Bundesregierung up-to-date zu halten, sollte daher ein intensiver und kontinuierlicher Marktdialog mit der deutschen digitalen Verteidigungsindustrie etabliert werden. Auf der anderen Seite gilt es auch, gezielt die deutsche Verteidigungsindustrie zu fördern. Nach Vorbild unserer französi- schen Nachbarn sollte die Bundesregierung daher gezielt deutsche Unternehmen in NATO- und EU-Projekte einbinden. Um dies zu ermöglichen, braucht es im ersten Schritt klare strategische Vorgaben des Verteidigungsausschusses. Wichtig ist: Als Schlüsselak- teur der NATO-Ostflanke nützt ein technologisch starkes Deutschland auch unseren Verbündeten.1\r\n■ Parlamentsbeteiligung reformieren, BAAINBw entlasten: Um die Effizienz und Geschwindigkeit der Beschaffungsprozesse zu steigern, sollte die Wertgrenze für vorlage- pflichtige Verträge im Bundestag von 25 auf 100 Millionen Euro angehoben werden. Dies entlastet das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundes- wehr (BAAINBw), da es seine Ressourcen stärker auf Großprojekte konzentrieren kann. Kleinere Vorhaben, die derzeit oft verzögert werden, würden dadurch schneller bearbei-\r\n1 ↗Rüstungsbericht des BMVg, 2024\r\n86\r\n \r\n ■\r\ntet. Die Berichts- und Rechenschaftspflicht für Projekte zwischen 25 und 100 Millionen Euro gewährleistet dabei weiterhin eine ausreichende Kontrolle durch das Verteidigungs- ministerium und den Bundestag, während der bürokratische Aufwand reduziert wird.\r\nBeschaffungsbeschleunigung sichern: Auch langfristig gilt es, die Beschaffung der Bundeswehr agil zu halten. Statt nur noch in den nächsten drei Jahren zu gelten, sollte das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) dauerhaft greifen. Dafür sollte das BwBBG in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VSVgV) integriert werden. Zusätzlich könnte die Beschaffung noch weiter flexibilisiert werden, z. B. in dem der Anwendungsbereich des BwBBG auf alle Fälle des § 104 GWB ausgeweitet würde. Wichtig ist: Die nächste Bundesregierung muss hier handeln, sonst folgt ab 2027 der automatische Rückfall in die zähe Beschaffung der Vergangenheit.2\r\n70\r\nder sogenannten 25 Mio. Euro-Vorlagen stimmte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundes- tages vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 zu.2\r\n2\r\n↗Rüstungsbericht des BMVg, 2024\r\n87\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »Verteidigung & Digitale Zeitenwende«\r\n\r\n Eine langfristige Lösung dieser Probleme erfordert strategische Ansätze für Startups im Verteidigungssektor. Diese sollten innovative Ansätze für eine schnellere und transparente- re Auftragsvergabe berücksichtigen und die Einbindung von Startups fördern. Zudem sollten Dual-Use-Innovationen stärker in den Fokus gerückt werden, um den Transfer zwi- schen Zivilen- und Verteidigungsbereich, wie er beispielsweise in Israel erfolgreich prakti- ziert wird, zu stärken.\r\nHandlungsempfehlungen für die neue Legislaturperiode\r\n9 der 10 aktivsten DefTech-VC- Investoren kommen aus den USA.1\r\n■\r\nInnovationen in die Truppe tragen: Strategische Partnerschaften müssen die Innovati- onskraft und Flexibilität von Startups mit den sicherheitspolitischen und operativen Anforderungen der Bundeswehr verbinden. Im Jahr 2030 sollen daher mindestens 30 Leuchtturm-Kooperationen zwischen der Bundeswehr und Startups im Verteidigungs- und Dual-Use-Bereich bestehen. Diese sollen es Startups ermöglichen, ihre Technologien in einem militärischen Umfeld zu testen und weiterzuentwickeln, ohne zuvor durch komplizierte Vergabeprozesse ausgebremst zu werden. Wir begrüßen die wichtige Arbeit des Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) und unterstützen eine weitere Bündelung der technologischen Innovationsprojekte unter dem Dach des CIHBw. Der CIHBw muss in Zukunft mit einem substanziellen Budget ausgestattet werden, das als Finanzkorridor beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hinterlegt ist und die Befugnis erhalten, weitgehend eigenstän- dig Innovationen in die Truppe zu tragen.1\r\nZugänge erleichtern: Es braucht eine deutliche Verschlankung des Beschaffungsprozes- ses, um Startups einen niederschwelligen Zugang zum Verteidigungssektor zu ermögli- chen. Hierzu sollten SaaS-Rahmenverträge konzipiert werden, die es Startups erleichtern, ihre Lösungen schnell und unkompliziert anzubieten. Dies reduziert bürokratische Hür- den und beschleunigt den Einsatz innovativer Technologien in der Bundeswehr. Bei\r\n■\r\n1\r\n↗These 10 VCs lead the way in defense, aerospace tech | PitchBook\r\n88\r\nDefTech-Startups\r\nWo wir stehen & was wir wollen\r\nMit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist die Bedeutung einer starken und innovativen Verteidigungsindustrie stärker in den Fokus gerückt. Während etablierte Unternehmen häufig im Mittelpunkt der öffentlichen und politischen Aufmerksamkeit stehen, haben insbesondere DefTech-Startups Schwierigkeiten, in der Branche Fuß zu fassen. Diese Herausforderungen resultieren nicht nur aus der Konzentration auf etablierte Akteure, sondern auch aus der Kapitalintensität der Branche sowie den langwierigen Vergabe- und Beschaffungsprozessen. Dabei ermöglichen es gerade jene innovationsgetriebenen Geschäftsmodelle, fort- schrittliche Lösungen für die Bundeswehr schnell und flexibel bereitzustellen.\r\n  \r\n ■\r\ngleichzeitiger Einhaltung der sicherheitsrelevanten Vorsicht müssen Regulierungen wie das Sicherheitsüberprüfungsgesetz an die Schnelllebigkeit und Agilität von Startups angepasst werden. Durch ein gezieltes Netzwerk-Format sollte zudem eine Plattform geschaffen werden, um Startups, Verteidigungsministerium und Investoren zusammen- zubringen und Austausch sowie Verständnis füreinander zu fördern.\r\nLernen aus dem Ausland: Ein Blick ins Ausland zeigt, dass Deutschland von Best Practices wie dem französischen Innovationsfonds DefInvest oder dem niederländischen SecFund lernen kann. Mit einem Budget in Höhe von mehreren Millionen Euro wird dort gezielt in verteidigungsrelevante Technologien investiert. Die Mittel werden zwischen Startups, KMU und Großunternehmen aufgeteilt, um ein breites Innovations-Ökosystem zu för- dern. Wir setzen uns dafür ein, dass auch Deutschland frühphasige gezielte Investitionen in DefTech-Startups tätigt, zum Beispiel über ein Modul des Zukunftsfonds. Auf diese Weise können sicherheitspolitisch relevante Startups in Deutschland gehalten und von ihren Entwicklungen profitiert werden. Um dies zu erreichen, muss es für VC-Fonds einfacher werden, in DefTech-Startups zu investieren. Mittelfristig sollte auf europäi- scher Ebene eine Institution, ähnlich der amerikanischen DARPA, eingesetzt werden, die gezielt Investitionen in europäische DefTech-Startups und Schlüsseltechnologien tätigt. Ebenso sollten, wie in den USA, die verschiedenen Innovationseinheiten der Streitkräfte stärker mit dem Beschaffungswesen vernetzt werden.2\r\nEtwa\r\n100 Mrd. Dollar an VC-Investitionen haben amerikanische DefTech-Startups zwi- schen 2021 und 2023 eingesammelt. In Deutschland wurden im gleichen Zeitraum 35 Mrd. Euro in das gesamte Startup-Öko- system investiert.2\r\n2\r\n↗Sizing up the boom in defense tech | PitchBook\r\n89\r\n ↗Fragen? Ihr Kontakt zum Thema »DefTech-Startups«\r\n\r\n 6 Fazit\r\n 90\r\n\r\n Der Re-Start braucht ein starkes Europa\r\nDer geopolitische Wettbewerb zwischen China und den USA sowie der völker- rechtswidrige russische Überfall auf die Ukraine zeigen nachdrücklich, wie sehr unsere Welt im Wandel ist. Sie wird multipolarer, der Westen und sein Wertemo- dell stehen von außen wie von innen unter Druck. Vermeintliche Selbstverständ- lichkeiten erweisen sich als fragil, politische Stärke wird zunehmend durch tech- nologische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmt. Unsere digitale Souveränität ist ausschlaggebend dafür, ob wir auf der internationalen Ebene künftig noch eigenständig entscheiden und Politik machen können.\r\nIn einer solchen Welt geht es nicht ohne Europa. Deutschland wird seine digitale Souveräni- tät nur stärken können, wenn Europa ökonomisch und technologisch stark ist – und umge- kehrt. Praktisch heißt das: Wir müssen die Potenziale, die unser Land hat, gezielt stärken. Und das bedeutet letztlich zu priorisieren. Das ist ein Gebot der Haushaltslage, darin steckt aber auch die Chance, stärker nach Wirkung und weniger nach Umfang zu fördern. Zum anderen müssen wir in einer solchen Welt gezielt Allianzen mit unseren Wertepartnern schmieden.\r\nInsofern muss die nächste Bundesregierung dafür sorgen, dass Deutschland sich einerseits innerhalb der EU viel intensiver als bisher einbringt. Und andererseits müssen Deutschland und die EU internationale Organisationen stärken. Sie müssen nicht nur für die Einhaltung internationaler Regeln, fairen Wettbewerb, Kooperation und freien Handel werben – son- dern dies aktiv einfordern.\r\n■ Deutschland als starke Stimme in Europa: Als größte Volkswirtschaft Europas kommt Deutschland eine besondere Rolle in der Europäischen Union zu, die bisher aber nicht ausreichend ausgefüllt wird. Ob »German Vote« oder Last-Minute-Blockade bereits einmal bestätigter Ratspositionen: So kann sich der größte EU-Mitgliedsstaat nicht mehr verhal- ten. Um sich aktiv und verlässlich in die Arbeit des Rates einzubringen, muss die europapo- litische Koordinierung zwischen den Koalitionspartnern im Bund neu aufgestellt werden. Es muss möglich sein, schon in einem frühen Stadium Position zu EU-Dossiers zu beziehen und diese aktiv mitzugestalten, auch wenn nicht alle Detailfragen zwischen den Koaliti- onspartnern geeint sind. »Nothing is decided until everything is decided« darf keine Option mehr sein – sonst wird Deutschland bei Verhandlungen auf EU-Ebene immer wieder Bummelletzter sein. Das Prinzip muss vielmehr ein »Minimum Viable Positioning« sein. Nur so kann Deutschland in Regulierungsdebatten auf EU-Ebene deutlich früher als bisher wirksam vertreten sein. Gerade in Zeiten, in denen die Kompromissfindung mit anderen Mitgliedsstaaten potenziell schwieriger wird, sollte Deutschlands Stimme ein Anker in Europa sein.\r\n91\r\n \r\n■ Fokus auf Wachstum und Innovationen: Die EU hat mit ihrer Economic Security Strategy zwar begonnen, das politische Risiko wirtschaftlicher Abhängigkeiten zu hinterfragen. Bis jetzt besteht aber weder in Deutschland noch auf EU-Ebene Konsens über mögliche Gefahren und notwendige Maßnahmen. Deutschland muss sich daher zum einen dafür einsetzen, dass die Diskussion zum Thema Economic Security vorangetrieben wird. Zum anderen muss es entschieden dafür eintreten, dass Brüssel nicht nur defensive Instrumen- te ausbaut, sondern in der neuen EU-Legislatur vor allem den europäischen Wirtschafts- und Innovationsstandort stärkt – denn eigene wirtschaftliche Stärke ist die beste Absiche- rung gegen geopolitische Verwerfungen.\r\n■ Bilaterale Partnerschaften ausbauen und Multilateralismus weiter fördern: Die digitale Welt kennt keine nationalen Grenzen. Um Herausforderungen wie den Schutz von Men- schenrechten im Internet, die Bekämpfung der Cyberkriminalität oder internationale Daten- transfers zu meistern, bedarf es enger bi- und multilateraler Kooperation. Zum einen sollte die zukünftige Bundesregierung daher den Abschluss digitaler Handelsabkommen stärker unterstützen und so die Beziehungen zu verschiedenen Partnern stärken. Zum anderen müssen digitalpolitische Gesprächsformate ausgebaut und das Engagement in internatio- nalen Organisationen gestärkt werden. Der EU-US Trade and Technology Council (TTC) ist dafür beispielhaft. Auch das Engagement in internationalen Organisationen wie der ITU, dem IGF oder der ISO muss fortgeführt und noch stärker in die deutsche Außen- und Han- delspolitik eingebunden werden.\r\nDeutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen: Wir müssen Wachstum, Zusammen- halt und Sicherheit in unserer Gesellschaft nachhaltig stärken und den Staat fit für das digitale Zeitalter machen. Wir brauchen dafür einen Re-Start – die letzten Jahre waren zu sehr von politischen Blockaden und nur inkrementellen Fortschritten geprägt. Das können wir uns nicht mehr erlauben: Sonst steht der Standort auf dem Spiel, aber auch das verblie- bene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik. Ein solcher Re-Start gelingt nur im Zusammenspiel mit einer proaktiven, fortschrittlichen Digitalpolitik – in Deutschland, aber auch auf europäischer und internationaler Ebene. Packen wir's an!\r\n92\r\n\r\n \r\nBitkom-Positionspapier zur Bundestagswahl 2025\r\nBitkom vertritt mehr als 2.200 Mitgliedsunternehmen aus der digitalen Wirtschaft. Sie erzielen allein mit IT- und Telekommunikationsleistungen jährlich Umsätze von 190 Milliarden Euro, darunter Exporte in Höhe von 50 Milliarden Euro. Die Bitkom-Mitglieder beschäftigen in Deutschland mehr\r\nals 2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu den Mitgliedern zählen mehr als 1.000 Mittel- ständler, über 500 Startups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekom- munikations- oder Internetdienste an, stellen Geräte und Bauteile her, sind im Bereich der digitalen Medien tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 80 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, jeweils 8 Prozent kommen aus Europa und den USA, 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom fördert und treibt die digitale Transformation der deutschen Wirt- schaft und setzt sich für eine breite gesellschaftliche Teilhabe an den digitalen Entwicklungen ein. Ziel ist es, Deutschland zu einem weltweit führenden Digitalstandort zu machen.\r\nBitkom e.V.\r\nAlbrechtstraße 10 10117 Berlin\r\nT 03027576-0 bitkom@bitkom.org\r\nbitkom.org 93"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000516","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8b/69/385834/Stellungnahme-Gutachten-SG2412170048.pdf","pdfPageCount":13,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Aus- und Weiterbildung in der digitalen Welt \r\nAufeinen Blick \r\nAus- und Weiterbildung in \r\nAus- und Weiterbildung in  der digitalen Welt \r\nder digitalen Welt \r\nAusgangslage \r\nAus- und Weiterbildung sind entscheidend, um dieTransformationderArbeitswelt zu gestalten. Trotz erster Maßnahmenfehlt ein umfassendes Konzeptfürbreiteren Zugang. DerIT-FachkräftemangeI und neueChancen durch Digitalisierung verlangen gezielte Maßnahmen, um inländische Potenziale zu erschließen und Lernen flexibler, individueller sowiezukunftsfähig zu gestalten. \r\nBitkom-Bewertung \r\nMitdem Gesetz zurStärkung derAus- und Weiterbildungsförderungsind verschiedene arbeitsmarktpolitische Instrumente in Kraft getreten, um der beschleunigten Transformation derArbeitswelt zu begegnen. DieInstrumente gehen in die richtige Richtung, in der Praxis bedarfesabernoch weitererAnpassungen und einer verbesserten, konsequenteren Umsetzung, um einen flächendeckenden Zugang und eine nachhaltige Wirkung zugewährleisten. \r\nDas Wichtigste \r\n• Bürokratie in der Weiterbildungsförderungabbauen \r\n◼ \r\nUm dieWeiterbildungsförderung zuverbessern, sollten bürokratische Hürden abgebaut und Wartezeiten aufeinJahr reduziert werden. Eineflexiblere Förderung ist entscheidend, um den Fachkräftemangel nachhaltig zu bekämpfen. • Inländische Fachkräftepotenziale heben \r\n◼ \r\nUm inländische Fachkräftepotenziale zu heben, sollten mehrAusbildungsplätzein der IT geschaffen und gezielte BerufsorientierungsprogrammefürjungeMenschen, insbesondere Frauen, umgesetzt werden.Zudemsind Quereinstiegsprogramme und flexible Weiterbildungsmöglichkeitennotwendig, um dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. \r\n• Flexiblere Regelungen zurZulassung von WeiterbildungsmaCnahmenschaffen: \r\n◼\r\nUm in einer zunehmend digitalen Weltstets aktuelle Weiterbildungsangebotezur Verfügung stellen zu können, sollten die Zulassungsverfahrenfür \r\nWeiterbildungsangeboteflexibilisiert werden. Dabei ist im SinnederFlexibilität entscheidend, verstärkt auf digitale Weiterbildungsangebotezu setzen. Bitkom-Zahl \r\n54 Prozent \r\nder Unternehmen haben einezentrale Strategie für Weiterbildung rund um digitale Kompetenzen (lt. einer Studie von Bitkom Research). \r\n48% \r\nfällt es schwer, passende Weiterbildungenzu \r\nfinden, weil das Angebot zuunübersichtlichist (lt. einer Studievon Bitkom Research) \r\n2 \r\n\r\nInhalt\r\nAusgangslage \r\n4 \r\nDieTransformationderArbeitswelt gestalten \r\n4 \r\nDem Fachkräftemangel begegnen \r\n4 \r\nDieDigitalisierung als Chance begreifen \r\n4 \r\nWas jetzt zu tun ist \r\nUnternehmen und Beschäftigte in der Transformationbegleiten \r\nWeiterbildungsförderungBeschäftigter& Qualifizierungsgeld \r\nWeiterbildungskulturin Unternehmen verankern und Führungskräfte \r\n7 \r\nsensibilisieren \r\nBildungs(teil)zeit einführen \r\n7 \r\nFachkräftepotenzialeheben \r\n8 \r\nMehrjungeMenschenfürdieIT gewinnen \r\n8 \r\nQuereinstieg in die IT fördern und erleichtern \r\n9 \r\nChancen modernerWeiterbildungennutzen \r\n9 \r\nRegelungen zurZulassung von Weiterbildungsmaßnahmenan \r\ntechnologischen Fortschritt anpassen \r\n9 \r\nDen Einsatz künstlicher Intelligenz rechtssicher ermöglichen \r\n10 \r\nMehrTransparenz aufdem Weiterbildungsmarktschaffen \r\n11 \r\nDualeAusbildung derdigitalen Weltstärken \r\n11 \r\n\r\n\r\nAusgangslage\r\nDie Transformation derArbeitswelt gestalten \r\nDer Wandel unsererArbeitswelt ist in vollem Gange. Weiterbildung ist in Deutschland derzentrale Hebel, um einerseits die Beschäftigten von heutefürdieArbeitvon morgenfit zu machen undandererseits dieTransformation aktiv zu gestalten. Sie muss als gesamtgesellschaftlicheAufgabeverstanden werden.Jede und jeder Einzelne muss bereitfür Veränderung sein. Hierzu müssen dieWirtschaft und Politik geeignete Rahmenbedingungen bieten. Dazu gehörtdieallgemeine Erleichterung des Zugangs zuWeiterbildung füralle. Die bisher erfolgten Maßnahmenbringen bislang nicht die benötigten Erfolge, um den Zugang zuWeiterbildung in allen Bereichen zu erleichtern. Es brauchteinübergreifendes KonzeptfürDeutschland als Weiterbildungsrepublik. Wie kanndasaussehen? \r\nDem Fachkräftemangel begegnen \r\nIn Deutschland waren imJahr 2023 branchenübergreifend rund149.000Stellen für IT Fachkräfte unbesetzt. Im Jahr 2040könnten laut Bitkom-Berechnungenohne gebündelte Maßnahmenrund 663.000 IT-Fachkräfte fehlen — einAnstieg von über400 Prozent. Eine immergrößerwerdendeFachkräftelückein der IT bremstdie Digitalisierung und bedeuteteinen Verlust von Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung,Wachstum undWohlstand. Um dem Fachkräftemangelzu begegnen, müssenalso nebenderFachkräftegewinnungausdem Ausland dringend Maßnahmen getroffen werden, diedieinländischen Fachkräftepotenzialesteigern und erschließen. Dabei mussderFokus insbesondere aufdieGewinnung vonjungen Menschen fürdie IT und die Erleichterung der RahmenbedingungenfürQuereinsteigerinnen und Quereinsteigergelegtwerden.WelcheMaßnahmen braucht es, um inländische Fachkräftepotenzialefürdie IT-Branche zu erschließen? \r\nDie Digitalisierung alsChance begreifen \r\nDiefortschreitende Digitalisierung eröffnet neueMöglichkeiten,das Lernen grundlegend zuverändern und zuverbessern. Durch den Einsatz digitaler Technologien können Lernprozesse flexibler, zugänglicher und individueller gestaltet werden und sind gleichzeitig schnell skalierbar und meist kostengünstiger. Lernende profitieren von maßgeschneidertenLernpfaden, diesich dynamisch an ihre Bedürfnisse anpassen und soeine effektivere Wissensvermittlung ermöglichen. Auch künstliche Intelligenz spielt dabei eineSchlüsselrolle, indem sie personalisierte Lerninhalte bereitstellt, Fortschritte analysiert und gezielte Empfehlungen fürWeiterbildungenausspricht. Diese neuentechnologischen Möglichkeiten bieten große Potenziale, die Weiterbildung in Deutschland langfristig zukunftsfähig zu gestalten. Dennoch liegt der Schwerpunkt z. T. noch aufanalogen Formaten, obwohl digitale Angebote kostengünstigerund zugänglicher sind. Der Fokus musssich konsequenter verschieben. WelcheRahmenbedingungenmüssendazugeschaffen werden? \r\n663.000 Fachkräfte könnten 2040 \r\nbranchenübergreifend in der IT fehlen. \r\n4 \r\n\r\nWas jetzt zu tun ist \r\nWas jetzt zu tun ist\r\nUnternehmen und Beschäftigte in der \r\nDie Nationale Weiterbildungsstrategie und das Gesetz \r\nzurStärkung derAus- und Weiterbildungsförderung \r\nhaben Impulse zurVeränderung gesetzt— Unternehmen \r\nsind in der Praxis aberweiterhin mit bürokratischen und \r\nstarren Rahmenbedingungen konfrontiert, die es \r\nabzubauen oderzuvereinfachen gilt, um den Zugang zu \r\nWeiterbildung zu erleichtern. \r\nTransformation begleiten \r\nLaut einer aktuellen Bitkom-Studie verfügt nur die Hälfte der befragten Unternehmen \r\nübereineerkennbare Weiterbildungsstrategie^. Dabei fällt auf, dass kleinere \r\nUnternehmen seltener übereineStrategie verfügen als Großunternehmen.Vordem \r\nHintergrund des digitalen Wandels ist eine Strategie, die die Weiterbildung und - \r\nentwicklung der Belegschaftfördert, für alle Unternehmen vonzentraler Bedeutung. \r\nErstellung und Umsetzung sollten staatlich unterstützt werden, um Unternehmen in \r\nder Transformationzu begleiten, die internationaleWettbewerbsfähigkeitder \r\nUnternehmen am Standort Deutschland sowiedieBeschäftigungsfähigkeitvon \r\nArbeitnehmendenin der Transformationzu sichern. \r\nWeiterbildungsförderungBeschäftigter& \r\nQualifizierungsgeld \r\nMit dem Gesetz zurStärkung derAus- und Weiterbildung,dem \r\nQualifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-morgen-Gesetzwurdenwichtige \r\nerste Schritte unternommen, um dieWeiterbildung von Beschäftigten im \r\nUnternehmen zustärken. Die daraus unter anderem hervorgehende Erweiterung der \r\nFördervoraussetzungenfürdieWeiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen war \r\neinSchritt in die richtige Richtung,jedoch lässt sich hier ansetzen, um Deutschlands \r\nZukunft als Weiterbildungsrepublikzu beschleunigen. Angesichts des sich dramatisch \r\n' Weiterbildunqsstudie2024| Bitkom Akademie \r\n\r\nzuspitzenden Fachkräftemangelsist die Entkopplung derWeiterbildungsförderungvon \r\neiner Strukturwandel-Voraussetzungals positiv zu bewerten. Erweiterte \r\nFördervoraussetzungen sollten aberauch mitgleichbleibenden Förderquoten \r\nverbunden sein. EineweitereÖffnung derWeiterbildungsförderungfüralle \r\nUnternehmen trüge dem gesamtwirtschaftlichenTransformationsdruckRechnung. \r\nDas ist insbesondere wichtig, um auch dieTeilhabe fürKMUsundStartups zu sichern, \r\ndie einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg und zur Zukunftsfähigkeitunserer \r\nWirtschaft leisten. \r\nFortlaufende technologische Innovationen bedeuten dynamischeAnforderungen an \r\nArbeitnehmende und ihre Kompetenzen. DieAusschlussfristen der Arbeitsagenturfür \r\ngeförderte Weiterbildungenliegen zwischen zwei und vierJahren. \r\nWartezeitregelungensollten auf ein Jahr reduziert und ab dem Maßnahmenstart \r\nlaufen, oderganzabgeschafft werden, da diefortlaufende Qualifizierungvon \r\nArbeitnehmendenangesichts des Wandelseine immergrößere Rolle spielt. \r\nZudemsollte die Mindestanforderungan dieMaßnahmendauervonJ20Stunden \r\nabgeschafft oderauf60 Stunden reduziert werden. AucheineModularisierungder \r\nMaßnahmendauermitAnschlussqualifikationenwäredenkbar. Besonders digitale \r\nFormatesind oft kürzer und ermöglichen eine zielgruppengerechteWeiterbildung mit \r\ngeringerem Aufwand beiderMitarbeiterfreistellung. So können Beschäftigte \r\nWeiterbildung in den Arbeitsalltag integrieren und das Entstehen einer Kulturder \r\nWeiterbildung im Unternehmen wird unterstützt. MehrLernstundenführen nicht \r\nautomatisch zu höherer Lernwirksamkeit;stattdessen sollte der Kompetenzerwerbim \r\nVordergrund stehen. \r\nDie durch das Qualifizierungschancengesetzbestehenden Möglichkeiten zur \r\nQualifizierungvon Beschäftigten sollten zudemauchdanngreifen, wenndiesefürden \r\nexternen Arbeitsmarkt qualifiziert werden sollen. Angestellte, die von einer \r\nbevorstehenden Kündigungwissen, habenderzeit keinen Anspruch aufFörderung und \r\nerhalten auch nurin seltenen Fällen einen Bildungsgutschein. Dabei ist Weiterbildung \r\nund damitverbundenefinanzielle Unterstützung gerade in diesen Phasen \r\nentscheidend. \r\nMit dem Qualifizierungsgeldwurdeeinzusätzliches Instrument zurFörderung \r\ngeschaffen, dessen Mehrwert nebenderklassischen Qualifizierungsförderung bisher \r\nnicht absehbar ist. Stattfür Unternehmen bürokratische Parallelstrukturen einer \r\nEntgeltersatzleistung zu etablieren, die vier Monatenach Inkrafttreten noch nicht \r\nabgerufen werden kann, wäreessinnvoll gewesen, dieWeiterbildungsförderungwie \r\nbeschrieben zu flexibilisieren und allen Beschäftigten zurVerfügung zustellen. \r\nMaßgeblichen Widerspruch weist diegesetzliche Regelungfürtarifgebundene \r\nUnternehmen auf, da für sie eine Fortzahlung des Arbeitsentgelteswährend \r\nWeiterbildungszeitenvertraglich festgelegt ist. Die Notwendigkeit desAbschlusses \r\neines ErgänzungstarifvertragsbremstdieTransformation erheblich aus und verhindert \r\nfrühzeitiges Qualifizieren von betroffenen Beschäftigten. Der positive Grundgedanke \r\ndesQualifizierungsgelds, Beschäftigungsperspektivendurch Qualifizierung zu \r\nerschließen und zu gewährleisten,sollte als eine Säule in die Weiterbildungsförderung \r\nintegriert werden. BeiderUmsetzunggilt es, einheitliche Regelungen zuschaffen, eine \r\nbundesweit einheitliche Rechtsanwendungzugewährleisten und auchfürdas \r\n6\r\nQualifizierungsgeld Ausschlussfristen—analog zuden genannten Gründen im Kontext \r\nderWeiterbildungsförderung— zuverkürzen. \r\nUm den AbrechnungsprozessfürUnternehmen zuerleichtern, wäreeswünschenswert \r\ngewesen, diegesetzliche Regelung zurAbrechnung derEntgeltersatzleistung analog \r\nzurKurzarbeit zu gestalten. Aktuell sindjedoch dieGrundsätze zurAbrechnung \r\nzwischen den Sozialversicherungsträgern ungeklärt, was eine manuelleAbwicklungfür \r\nbetroffene Unternehmen untragbar macht.Zudemsollte bei der Entwicklung eines IT \r\nAbrechnungsmodulssichergestelltwerden, dassdieKosten nicht auf die Unternehmen \r\nübertragen werden. \r\nZurnachhaltigen Stärkung einer zukunftsfähigenWeiterbildungskulturin Gesellschaft \r\nund Unternehmen sollten zudem internationale Beispiele wie der SkillsFuture Credit \r\n(Singapur), das Compte Personnel de Formation (Frankreich) oderderCanada Training \r\nCredit (Kanada) evaluiert und als GrundlagefürdieEntwicklung zusätzlicher \r\nWeiterbildungsprogrammein Deutschland genutztwerden. \r\nWeiterbildungskulturinUnternehmen verankern und \r\nFührungskräftesensibilisieren \r\nUm sowohl aufdieBedarfe derTransformationdesArbeitsmarkteszu antworten als \r\nauch dieChancen derDigitalisierungfür das New Learning in Unternehmen zunutzen, \r\nist von zentraler Bedeutung, lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung fest in der \r\nUnternehmenskulturzuverankern. Entscheidungstragende und Führungsetagen \r\nmüssen New Learning und OffenheitfürneueLernformate vorleben und Mehrwerte \r\ndieser aufzeigen. Helfen können hierbei weitere Investitions- und Förderprogramme \r\nzurUnterstützung der Etablierung von digitaler Bildung. Dabei sollte der Prozess von \r\nder Antragstellung bis zum Projektabschluss unbürokratischverlaufen und die \r\nGenehmigungen durch dieFördermittelgeber und beauftragenden Projektgeber zügig \r\nerteilt werden. \r\nBildungs(teil)zeiteinführen \r\nBis heutewurdederPlan, eine Bildungs(teiI)zeit nach österreichischem Vorbild \r\neinzuführen, nicht umgesetzt. Dieses Instrument kann Beschäftigten eine \r\narbeitsmarktbezogeneWeiterbildung ermöglichen und somit zurnachhaltigen \r\nFachkräftesicherung beitragen. Die Ausgestaltung einer Bildungs(teil)zeit sollte gezielt \r\narbeitsmarkt- und bedarfsbezogeneWeiterbildungs- und Qualifizierungsformate \r\nfördern, während Hobby-oder Freizeitkurse ausgeschlossenwerden. Durchgezielte \r\nFörderung von Angeboten, diesich auf Branchen miterhöhtem Fachkräftebedarf \r\nkonzentrieren, könntedieBildungs(teil)zeitdazu beitragen, dem Fachkräftemangel \r\nentgegenzuwirken und dieAnpassung anden Strukturwandelzu erleichtern. Zudem \r\nwürdesie Beschäftigte dazu befähigen, ihre Weiterbildung eigenverantwortlich in die \r\nHandzunehmen. Dieses Instrument stellt somiteine wichtige Ergänzung darund setzt \r\nfrüheran als das Qualifizierungsgeld,das erst greift, wenndurch den Strukturwandel \r\nbereits der Verlust von Arbeitsplätzen droht. \r\nDie Bildungs(teil)zeit ähnelt dem bestehenden Instrument Bildungsurlaub, derjenach \r\nBundesland unterschiedlich funktioniert. Individueller Nutzen und Beantragung sind \r\n7\r\ndaherschwerzudurchschauen. Zur nachhaltigen Vereinfachung und Übersichtlichkeit \r\ndieser Weiterbildungsangebotesollte der Bildungsurlaubals zusätzliche Säule in die \r\nBildungs(teiI)zeit integriert und diese Chance, langfristig bundesweit einheitliche \r\nRegelungen zuschaffen, genutztwerden. DieMöglichkeit, das Angebotentwederin \r\nVollzeit oderin Teilzeit wahrnehmen zukönnen, stellt sicher, dassArbeitnehmendemit \r\nunterschiedlichen Lebensmodellenangesprochen werden. Zudemsollten alle zur \r\nBewältigung des Fachkräftemangelsrelevanten gesellschaftlichen Gruppen mit \r\nunterschiedlichen Programmenangesprochen werden. Sowohl ausländische \r\nFachkräfte als auch StudienabbrecheroderMenschen mitniedrigem \r\nQualifizierungsgrad können überdieBildungs(teil)zeit notwendige \r\n(Zusatz)QuaIifikationen erlangen, dieeinesichere, nachhaltige Integration in den \r\nArbeitsmarkt garantieren. EinAusbau derBildungs(teil)zeit durchgezielte Förderung \r\nhybrid oderdigital gestalteter Formate könnteeinewertvolle Möglichkeit bieten, die \r\ngesellschaftliche Zielgruppe um Personen zu erweitern, dievon inklusions- oder \r\ngeografisch bedingten Hürden betroffen sind. \r\nFachkräftepotenziale heben \r\nEiner Bitkom-Studie zufolge geben 60 Prozent der befragten Unternehmen an,dass IT \r\nFachkräfte langsamer eingestellt werdenals andereMitarbeiter. Im Durchschnitt bleibt \r\neineStelle im IT-Bereich 7,7 Monateunbesetzt und dieTendenz ist steigend2.Umso \r\nwichtiger ist es, anhand passender MaßnahmenimBereich Aus- und Weiterbildung \r\ninländische Potenziale zu erschließen und gemeinsam mitweiteren Maßnahmen \r\nerfolgreich gegenzusteuern. \r\nMehrjungeMenschenfürdieIT gewinnen \r\nDurch dieBegeisterungjungerMenschenfürdieIT-Branche können zusätzliche \r\nFachkräfte gewonnenwerden,wobei einbesonderes AugenmerkaufFrauen und \r\nMädchengelegt werden sollte. Derzeit sind nur 10 Prozent derAuszubildenden im \r\nBereich Informatik weiblich. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die gezielte \r\nBerufsorientierungfürjunge Menschen. Bestehende Instrumente sollten überprüft \r\nund hinsichtlich ihrer Erfolgskriterien angepasstwerden. Im Hinblick auf die duale \r\nAusbildung ist es wichtig, Netzwerke zwischen Schulen und Ausbildungsbetrieben zu \r\nstärken. Zudem können zielgerichtete Kampagnen unddieSichtbarmachungvon \r\nVorbildern jungeMenschenfürBerufe im Digitalbereich begeistern. \r\nIn den Lehrberufen der IT liegt das AngebotanAusbildungsplätzen unter der \r\nNachfrage. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken,ist es entscheidend, \r\ninteressiertenjungen Menschen genügendAusbildungsplätzein der IT zur Verfügung \r\nzustellen. Eine mögliche Lösung zurFinanzierung und Förderung dieser \r\nAusbildungsplätzekönntedieEinrichtung eines IT-FörderfondsfürFachkräfte sein. \r\nDieser Fonds könntedurch einefreiwillige UmlagederUnternehmen finanziert \r\nwerden,diedurch staatliche Kofinanzierung ergänztwird. Unternehmen, diesich an \r\n' Manqel anIT-Fachkräften drohtsich dramatisch zu verschärfen| Presseinformation| Bitkom e. V. \r\n8\r\ndiesem Fonds beteiligen und aktiv in die Ausbildung investieren, sollten im Gegenzug \r\nsteuerliche Vorteile erhalten. Dieses Modell würdenicht nur die \r\nAusbildungsbereitschaftfördern, sondern auch dieLasten fair verteilen und \r\nsicherstellen, dass mehrjungeMenschen dieChanceerhalten, eine IT-Ausbildung zu \r\nabsolvieren. \r\nQuereinstieg indieIT fördern und erleichtern \r\nIn der heutigen Arbeitswelt verlieren starre Strukturen und Routineaufgabenan \r\nBedeutung. Klassische Einstellungskriterien werden aufgeweicht und stattdessen sind \r\nvermehrtSoft Skills gefordert. Dies sind Fähigkeiten und Werte, die \r\nQuereinsteigerinnen und Quereinsteigeroftmitbringen. EtwaeinViertel aller \r\nFachkräfte in der IT-Branche sind Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und die \r\nBranche bietet ideale Bedingungenfürden Quereinstieg. Durch diegezielte Förderung \r\nvon Quereinstiegsprogrammenund Bootcampssowieden Ausbauvon \r\nBeratungsangebotenfürQuereinsteigerkönnen Fachkräfte in Berufe mit hohem \r\nBedarfüberführtwerden,wodurchdieTransformation effektiv unterstützt wird. Die \r\nUnterstützung von Unternehmen beiderTransformation durch dieFörderung von \r\nWeiterqualifizierungsmaßnahmenträgt zur GewinnungvonQuereinsteigern bei. Der \r\nErfolg dieser Maßnahmenist maßgeblich abhängig von den Agenturen fürArbeit— \r\nihnen kommtbeiderBeratung, der Bearbeitung von Förderanträgen sowieder \r\nVermittlung im Kontext regionaler Arbeitsmarktdrehscheibeneine große \r\nVerantwortung zu.Einstaatlich gefördertes Programm in enger Partnerschaft mit \r\nLändern, Bildungseinrichtungen und Unternehmen kann zusätzlich dazu beitragen, \r\nFachkräftepotenzialeeffektiv zu erschließen. Der Fokus sollte auf der zielgerichteten \r\nVermittlung von Absolventen in den Arbeitsmarkt liegen, indem eine enge \r\nZusammenarbeitmitUnternehmen besteht, die einen konkreten Fachkräftebedarf \r\nhaben. Dadurch wird sichergestellt, dassdiebereits vorhandenen \r\nSchulungsprogrammeoptimal auf dieaktuellen Anforderungen derlokalen Wirtschaft \r\nabgestimmt sind und Absolventen diesen Bedarfgezielt decken können. \r\nGeradefürQuereinsteigerspielen Weiterbildungen und Mikrozertifikate,die auf \r\nformale Bildungsabschlüsseaufbauen eine große Rolle. Sie sind anerkanntermaßen \r\ngutgeeignet, um Umschulungsbedarfeaufdem Arbeitsmarkt zu decken. Der Wertvon \r\nMikrozertifikaten am Arbeitsmarkt musssichtbar gemachtwerden unddarf \r\ngleichzeitig nicht durch eine starre Standardisierunginder Flexibilität beeinträchtigt \r\nwerden. \r\nChancen modernerWeiterbildungen nutzen \r\nRegelungen zurZulassung von \r\nWeiterbildungsmaßnahmenantechnologischen \r\nFortschritt anpassen \r\nUm passendeAngebotefürdieWeiterbildungsbedarfederheutigen Zeitanzubieten, \r\nbraucht esflexiblere Regelungen zurZulassung von digitalen \r\nWeiterbildungsmaßnahmen. Erleichterungen sollten insbesondere dort erfolgen, wo \r\n9\r\nhoheAnforderungen an Trägerzulassungengestellt werden. EinBeispiel sind private \r\nHochschulen, diesich oft langen und aufwändigen Akkreditierungen unterziehen \r\nmüssen undsich als HemmschuhfürInnovationen herausstellen. Entsprechende \r\nAkkreditierungen lassen eine Nutzung derWeiterbildungsförderungim Kontext \r\nberuflicher Bildung nicht zu,da diese zwangsläufig an eineaufwändige und \r\nlangwierige AZAV-Zertifizierunggekoppelt ist. Weiterbildungspotenziale bleiben \r\ndamit ungenutzt. Bürokratische Verfahren und Doppelprüfungensollten verschlankt \r\nund die Erweiterung derAZAV-Zulassung,z.B. um akademische Angeboteoder \r\nMöglichkeiten im Sinne lebensbegleitenderQualifizierung geprüftwerden.Weiterhin \r\nbedarfeszunächst einer kritischen Evaluierung und Prüfung desweiteren Bedarfsdes \r\nFernunterrichtsschutzgesetzes(FernUSG). In jedem Fall ist anschließend eine \r\ngrundlegende Modernisierung notwendig, dieZulassungskriterien überdenkt, die \r\nGleichbehandlungvon Digital- mit Präsenzformaten und dieQualitätssicherung in den \r\nVordergrund stellt und sich an die moderne Realität des Fernunterrichtsanpasst. Das \r\naktuelle Gesetzspiegelt die moderne Realität des Fernunterrichts nicht mehrwider, in \r\nder flexible, oft interaktive Online-Lernplattformen dominieren. Professioneller \r\nFernunterricht mithilfe von digitalen Medien undgeschulten Tutoren kannaufviele \r\nWeiterbildungsbedarfeantworten und vielen Menschen aktuelle Inhalte bereitstellen. \r\nInsbesondere sollte die durch aufwändige Zulassung von Fernlehrgängenzur \r\nberuflichen Weiterbildung entstehende Bürokratie kritisch überprüft und abgebaut \r\nwerden, z.B. bei AZAV-Maßnahmeprüfungen(Bildungsgutscheine). Beachtet werden \r\nsollte außerdem dieMöglichkeit zurAbgrenzung zertifizierungspflichtigerAngebote \r\nvondenjenigen, dienicht auf Wissenszuwachsausgerichtet sind (z.B. Coachings zur \r\nSelbstoptimierung). Esstärkt den Bildungsstandort Deutschland, wennwir \r\nbürokratische Hürden und komplizierte Genehmigungsverfahren abschaffen oderauf \r\neinMinimum reduzieren, zeitgemäße Lehrmedien, Mikrozertifikateund Nanodegrees \r\nBerücksichtigungfinden und einen Anspruch aufQualität und Rechtssicherheit dabei \r\nweiterhin in den Vordergrund stellen. \r\nDen Einsatz künstlicher lntelligenz rechtssicher \r\nermöglichen \r\nKünstliche Intelligenz revolutioniert die uns bekannten Lernkonzepte und schafft neue \r\nMöglichkeiten fürpersonalisiertes Lernen. Individuelle Lernpfade können den \r\nBedürfnissen der Lernendenjederzeit gerecht werden und Empfehlungen für \r\nWeiterbildungengezielt ausgesprochen werden.Weiterhin kann künstliche Intelligenz \r\nVerantwortliche und Führungskräftein der Erstellung von E-Learnings unterstützen \r\nund erleichtert so die zielgerichtete und effektive Lernentwicklung. Damit \r\nUnternehmen ihre Kl-Strategien entwickeln können, braucht esdaherschnell Klarheit \r\nfür den rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bildungsbereich. Es ist \r\nentscheidend, dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der \r\nMarktüberwachungsbehörden klar und unbürokratisch zugewiesen werden, um \r\npraxisnahe Lösungen zufördern. Darüber hinaus sollten KI-ReaIIabore mit ausreichend \r\nMitteln ausgestattet werden, um innovative Anwendungsfällezutesten und wertvolle \r\nErkenntnisse fürden Einsatz von KI im Lernen zu gewinnen. Essenziell ist die \r\nBereitstellung umfassender BeratungsleistungenfürEdTech-Unternehmen,die \r\nzukunftsweisende Lerntechnologien entwickeln, insbesondere in Bezugaufden \r\nverantwortungsvollen Einsatz von Hochrisiko-KI im Bildungswesen. \r\n10\r\nMehrTransparenz aufdem Weiterbildungsmarkt \r\nschaffen \r\nDas Weiterbildungsportal meinNOWwurdeentwickelt, um Menschen im \r\nErwerbsleben, Arbeitgebern sowieWeiterbildungsanbieterneinen zentralen und \r\nniedrigschwelligen Einstiegspunkt zum Thema berufliche Weiterbildung anzubieten \r\nund soll die Weiterbildungsbeteiligungin Deutschland erhöhen. Derzeit ist das \r\nAngebot noch sehreingeschränkt und, ähnlich wie beiKursnet sowohl sehr \r\nunübersichtlich als auch stark auf regionale (Präsenz-)Anbieterausgerichtet. Um die \r\naktuelle Weiterbildungslandschaftrealistisch abzubilden, mussdasAngebotqualitativ \r\nund quantitativ erweitert werden. Dabei sollte der Fokus insbesondere aufeine \r\ntransparentereDarstellung und bessere Nutzerfreundlichkeitgelegt werden,wobei \r\nauch digitale und bundesweite Angebote stärker berücksichtigt und niedrigschwellig \r\nzugänglich gemachtwerden sollten. Dafür müssen Nutzende u. a. die Möglichkeit \r\nhaben, passende Kurse und Angeboteschnellstmöglich ausfindig zu machen, sowiefür \r\nAnbieter dieMöglichkeiten zurPlatzierung ihrer Angebotevereinfacht und \r\ntransparenter kommuniziert werden. \r\nDas Beratungspersonal in Arbeitsagenturen und Jobcentern sollte insbesondere \r\naufgrund derzahlreichen Vorteile (Flexibilität, Preis, Nachhaltigkeit)daraufachten, \r\ndigitale und Präsenzformatein der Beratung gleichwertig zu behandeln. Angesichts \r\nderVeränderungen im Weiterbildungsmarktist eine umfassende Sensibilisierung des \r\nBeratungspersonalserforderlich, beispielsweisedurch Schulungen in einer \r\nQualifizierungsoffensive. Diese Schulungen sollten auch dieNutzung derPlattform \r\nmeinNOWfürdieVermittlung von Weiterbildungsangebotensowiederen \r\nBekanntmachungbeiWeiterbildungsinteressierten umfassen, sobald das Angebot \r\nweiterausgebautwurde. \r\nDualeAusbildung derdigitalen Weltstärken \r\nDie Digitalisierung erfordert eine grundlegende Anpassung und Modernisierungder \r\ndualen Ausbildung. Der digitale Wandelerfordert neue Berufsbilder, die sowohl die \r\nGestaltung als auchdieRealisierung der Digitalisierung in der Praxis vorantreiben. Um \r\nauf diesen Bedarfzu antworten, braucht esinnovative Ausbildungsberufeund die \r\nflächendeckendeModernisierung bestehender Bildungseinrichtungen, diediese neuen \r\nBerufsfelder praxisnah vermitteln können. DieEinführung des \r\nBerufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) als neuerechtliche \r\nGrundlage zurkonsequenten Ermöglichung digitaler DokumenteundVerfahren in der \r\nberuflichen Bildung sowiegesetzliche Rahmenbedingungenzum mobilen Ausbilden \r\nsind begrüßenswert und schaffen Rechtssicherheitfür Unternehmen, Auszubildende \r\nund diezuständigen Stellen. \r\nBudgetfürBerufsschulen bereitstellen: Um einezukunftsorientierte Ausbildung \r\nsicherzustellen, ist die Sicherung der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel \r\nunerlässlich. Durch eineSondervereinbarungvon Bund, Ländern und Kommunensollte \r\nein dauerhaftes »Budget Digitale Bildung« geschaffen werden,dasdieFinanzierung \r\neines digitalen Bildungssystems langfristig sichert und auch Berufsschulen \r\nberücksichtigt. Diese Ressourcen sind notwendig, um den Unterricht auf dem neuesten \r\nStand derTechnik zu halten und sicherzustellen, dassAuszubildende mit modernster \r\n11\r\nTechnologie und aktuellen Methodenvertraut gemachtwerden. Der »Paktfür \r\nberufliche Schulen« alsKommunikations- und Austauschplattformvon Ländern, Bund, \r\nKommunenundWirtschaft kann hierzu ImpulsefürdieflächendeckendeAusstattung \r\nvon Berufsschulen mit digitaler Technik und Lehrkräftequalifizierung geben. \r\nMakeoverfürdieIT-Ausbildung: Einweiterer entscheidenderAspekt betrifft die \r\nBenennung undAttraktivität der Ausbildungsberufe.Viele potenzielle Auszubildende, \r\ninsbesondere Frauen, fühlen sich von traditionellen und oft sperrigen Bezeichnungen \r\nwie »FachinformatikerfürSystemintegration\" nicht angesprochen. Daraus könnte z.B. \r\nder »IT-Network Specialist« werden. DieNamenderAusbildungsgängesollten \r\nüberarbeitet werden, um dietatsächlichen Inhalte und die vielfältigen, spannenden \r\nEinsatzfelder besser zu kommunizieren. Eine klare, ansprechende Bezeichnung könnte \r\ninsgesamt das Interesse an diesen zukunftsweisenden Berufsfeldern steigern. Um die \r\nBerufswirklichkeitder orts- und zeitflexiblen Arbeit in der IT besserwiderzuspiegeln, \r\nsollten auchQualifizierungsformatestärker an diese Flexibilität angepasstwerden. \r\nDigitalkompetenzeninden Lehrplänen verankern: Darüber hinaus müssen \r\nDigitalkompetenzen überdieStandardberufsbildposition»DigitaIisierte Arbeitswelt« \r\nhinaus in allen Ausbildungsberufenfest verankertwerden. In einer zunehmend \r\ndigitalisierten Arbeitswelt ist es entscheidend, dassAuszubildende grundlegende \r\ndigitale Fähigkeiten erwerben und diese in der Praxis anwenden können. Nur dann \r\nkönnen siedigitale Technologien darüber hinaus auchfürihren spezifischen \r\nBerufsbereich gewinnbringend nutzen. \r\nProzesse zur Neuordnungvon Berufsbildern beschleunigen und entbürokratisieren: \r\nDer schnelle Wandel in der Arbeitswelt erfordertflexible und reaktionsschnelle \r\nAnpassungen derAusbildungsinhalte, um den Anforderungen derdigitalen Wirtschaft \r\ngerecht zu werden. Nur durch eine rasche und effiziente Überarbeitung der \r\nBerufsbilder könnenwirsicherstellen, dassdiedualeAusbildung auch in Zukunft \r\nwettbewerbsfähigbleibt und den Herausforderungen derDigitalisierung gewachsen \r\nist. Dazu bedarfeseiner Evaluierung und Verschlankung des Neuordnungsprozesses, \r\ninsbesondere beidigitalisierungsrelevanten Ausbildungsberufen. \r\n12\r\nBitkom vertritt mehrals2.200 Mitgliedsunternehmen ausderdigitalen Wirtschaft. Sie \r\ngenerieren in Deutschland gut 200 Milliarden Euro Umsatz mitdigitalen Technologien und \r\nLösungen und beschäftigen mehrals2 Millionen Menschen.Zu den Mitgliedern zählen mehr \r\nals1.000 Mittelständler, über500 Startups und nahezu alle Global Player. Sie bieten \r\nSoftware, IT-Services, Telekommunikations-oder Internetdienstean, stellen Geräte und \r\nBauteile her, sind im Bereich der digitalen Medientätig, kreieren Content, bieten \r\nPlattformen an odersind in andererWeiseTeil der digitalen Wirtschaft. 82 Prozent der im \r\nBitkom engagierten Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, weitere8 Prozent \r\nkommenausdemrestlichen Europa und7 Prozent aus den USA.3 Prozent stammenaus \r\nanderen Regionen derWelt. Bitkomfördert und treibt die digitale Transformation der \r\ndeutschen Wirtschaft und setzt sich für eine breite gesellschaftlicheTeilhabe an den \r\ndigitalen Entwicklungen ein. Ziel ist es, Deutschland zu einem leistungsfähigen und \r\nsouveränen Digitalstandortzu machen. \r\nHerausgeber \r\nBitkom e.V. \r\nAlbrechtstr. 10| 10J17 Berlin \r\nAnsprechpartnerin \r\nLeah Schrimpf| Leiterin Digitale Gesellschaft \r\nT 030 27576-169| I.schrimpf@bitkom.org \r\nVerantwortliche Bitkom-Gremien \r\nAK Learning Solutions \r\nAK Bildungspolitik& Arbeitsmarkt \r\nCopyright \r\nBitkom 2024 \r\nDiese Publikation stellt eine allgemeine unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln dieAuffassung im \r\nBitkom zum Zeitpunkt derVeröffentlichung wider.0 bwohI dieInformationen mit größtmöglicherSorgfalt \r\nerstellt wurden, besteht kein Anspruch aufsachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oderAktualität, \r\ninsbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen desF inzelfalles Rechn ung tragen. Eine \r\nVerwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung desLesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.Alle \r\nRechte, auch derauszugsweisen VervielfäItigung, liegen beim Bitkom oderden jeweiligen Rechteinh abern. \r\nbitkom.org bitkom"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000516","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c4/9d/493683/Stellungnahme-Gutachten-SG2503210002.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Executive Summary\r\nDas Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus dem Jahr 1976, ursprünglich für\r\ngedruckte Lehrbriefe entwickelt, stellt in Zeiten der Digitalisierung eine erhebliche\r\nHerausforderung für Verbraucher, Unternehmer und den gesamten Markt für\r\nWissensprodukte dar, da nun auch Produkte wie Online-Kurse, für die das Gesetz\r\nursprünglich nicht vorgesehen war, darunter fallen können.\r\nHintergrund\r\nDas Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Fernlehrgänge staatlich zugelassen werden\r\nmüssen. Fernunterricht wird im Gesetz als “die auf vertraglicher Grundlage erfolgende,\r\nentgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten” definiert, “bei der 1. der Lehrende\r\nund der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und 2. der\r\nLehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.” Auch “wesentliche\r\nÄnderungen” zugelassener Fernlehrgänge bedürfen der Zulassung. Fernlehrgänge, “die\r\nnach Inhalt und Ziel ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen”\r\nmüssen zwar nicht zugelassen, aber der zuständigen Behörde angezeigt werden.\r\nDie Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln entscheidet auf Antrag über die\r\nZulassung eines Fernlehrgangs. Das Antragsverfahren kostet 150% des Kurspreises oder\r\nmindestens 1050€ und erfordert die Einreichung umfassender Unterlagen. Theoretisch\r\nbesteht eine Genehmigungsfiktion nach drei Monaten. Erfahrungsberichte zeigen, dass das\r\nZulassungsverfahren meist länger dauert.\r\nRechtliche Konsequenzen: Ein Fernunterrichtsvertrag, der ohne die erforderliche\r\nZulassung des Fernlehrgangs geschlossen wird, ist in der Regel nichtig. Der Vertrieb eines\r\nnicht zugelassenen Fernlehrgangs ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße\r\ngeahndet werden.\r\nProblem\r\nRechtliche Unsicherheit: Das FernUSG wurde seit knapp 50 Jahren nicht grundlegend\r\naktualisiert. Der fortschreitenden Digitalisierung trägt es keine Rechnung. Die Folge ist eine\r\nunklare Rechtslage, mit widersprüchlichen Gerichtsurteilen über die Frage, wann ein Kurs\r\nunter die Zulassungspflicht des FernUSG fällt. Teilweise wird das Gesetz sehr breit\r\nausgelegt. Selbst für Jurist:innen ist es nur schwer möglich, eine klare Aussage darüber zu\r\ntreffen, ob ein Kurs zulassungspflichtig ist oder nicht.\r\nUnklare Begriffe: Die Definitionen des Gesetzes können nicht eindeutig auf die heutige Zeit\r\nübertragen werden. Gilt ein Video-Call schon als räumliche Trennung oder ist vielmehr der\r\nAspekt des asynchronen Unterrichts von Bedeutung? Ist eine Lernerfolgskontrolle schon\r\ngegeben, wenn Teilnehmende lediglich Rückfragen stellen können? Gelten Angebote mit\r\nBeratungs- oder Coaching-Charakter auch als Vermittlung von Kenntnissen und\r\nFähigkeiten? Diese Begriffe entscheiden über die Zulassungspflicht von Kursen, werden vom\r\naktuellen Gesetz aber nicht ausreichend definiert und von Gerichten sehr unterschiedlich\r\nbewertet.\r\n1\r\nAufwendige Zulassung: Eine präventive Zulassung ist keine Option. Das\r\nZulassungsverfahren ist teuer (150% des Kurspreises oder mindestens 1050€) und\r\nbürokratisch (8 Seiten Antragsformular + mindestens 5 Anlagen, darunter eine\r\nabgeschlossene Lehrgangsplanung). Für die Zeit der Antragsprüfung (oft mehrere Monate)\r\ngilt ein Verkaufsverbot. Das Gesetz stellt somit eine hohe Markteintrittsbarriere dar,\r\ninsbesondere für Start-Ups und Kleinunternehmer:innen, von denen Tausende ihre digitalen\r\nProdukte über Digistore24 vermarkten. Innovative Geschäftsmodelle werden im Keim\r\nerstickt.\r\nUnmögliche Umsetzung: Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes wurden\r\ndeutschlandweit ca. 1.300 Fernlehrgänge angeboten, die meisten in Form von gedruckten\r\nLehrbriefen. Heute gibt es schätzungsweise mehr als 1 Million Online-Kurse, die unter die\r\nZulassungspflicht fallen könnten. Über eine ZFU-Zulassung verfügen gerade einmal rund\r\n4.700 Kurse. Es wäre schlichtweg unmöglich, jeden Kurs bzw. jede wesentliche Änderung\r\ndurch die ZFU prüfen zu lassen – erst recht nicht bei aktuell 22 Mitarbeitenden.\r\nInhaltliche Obsoleszenz: Das FernUSG wurde mit dem Ziel beschlossen,\r\nVerbraucher:innen vor unseriösen Angeboten zu schützen. Seit 1976 wurden immense\r\nFortschritte beim Verbraucherschutz erzielt, etwa durch die Einführung allgemeiner\r\nverbraucherrechtlicher Regelungen wie dem AGB-Recht, dem Gesetz für faire\r\nVerbraucherverträge oder der Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie der Europäischen\r\nUnion: Seit 2021 gelten besonders strenge Regeln für digitale Produkte (inkl. Online-Kurse).\r\nWenn diese objektive oder subjektive Mängel aufweisen, haben Verbraucher:innen das\r\nRecht, je nach Umfang der Mängel den Vertrag zu beenden, Preise zu mindern oder\r\nSchadensersatz zu verlangen. Das Ziel des FernUSG wird heute also bereits anderweitig\r\nerfüllt.\r\nStandortnachteil: Online-Kurse für den deutschen Markt können von Unternehmen aus der\r\nganzen Welt angeboten werden. Das deutsche Recht kann bei Anbietern mit Sitz im Ausland\r\njedoch nur begrenzt durchgesetzt werden. Die aktuelle Situation benachteiligt daher\r\ndeutsche Anbieter und könnte dazu führen, dass immer mehr Anbieter ihren Firmensitz ins\r\nAusland verlagern. Dies schwächt den Digital- und Wirtschaftsstandort Deutschland und\r\nuntergräbt das Ziel eines gestärkten Verbraucherschutzes.\r\nLösung\r\nNovelle oder Abschaffung erforderlich: Das FernUSG muss ins 21. Jahrhundert geholt\r\nwerden, an die digitale Realität angepasst werden und den großen Fortschritten beim\r\nVerbraucherschutz Rechnung tragen. Aufgrund der rechtlichen Obsoleszenz des FernUSG\r\nsollte eine Abschaffung zumindest geprüft werden.\r\nEingrenzung des Anwendungsbereichs: Bei Erhalt des Gesetzes sollte §1 dahingehend\r\nangepasst werden, dass nur noch Kurse, die eine formale Abschlussprüfung und ein\r\nleistungsbezogenes Abschlusszertifikat beinhalten, unter die Zulassungspflicht fallen. Die\r\nPrüfung muss die Feststellung eines objektiven Kenntniszugewinns des im Kurs didaktisch\r\nvermittelten Wissens des einzelnen Teilnehmenden erlauben und mit einer darauf\r\nbasierenden individuellen Bewertung des Wissenszuwachses des Teilnehmenden durch den\r\nLehrenden verbunden sein. So wird sichergestellt, dass der Staat seiner regulatorischen\r\n2\r\nVerantwortung nachkommt, ohne innovative Start-Ups, KMUs und Soloselbstständige aus\r\ndem Bereich der Wissensvermittlung unnötig zu belasten.\r\nAbschaffung der Anzeigepflicht für Hobbylehrgänge: Fernlehrgänge, die ausschließlich\r\nder Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen, sollten der Behörde nicht mehr\r\ngemeldet werden müssen. So kann viel Bürokratie eingespart werden, ohne dass sich die\r\nSituation für Verbraucher:innen ändern würde. Das Internet bietet genügend Möglichkeiten,\r\nentsprechende Kurse inkl. Bewertungen zu finden. Konkret müsste zudem geklärt werden,\r\nwas unter einem Freizeitkurs genau zu verstehen ist, um eine trennscharfe Abgrenzbarkeit\r\nzu gewährleisten und damit Rechtssicherheit für betroffene Anbieter zu schaffen.\r\nÜber Digistore24\r\nWir sind ein deutsches Digitalunternehmen mit Sitz in Hildesheim und einem weltweiten\r\nAußenumsatz von über 500 Mio. EUR. Wir bieten Komplettlösungen für den Vertrieb von\r\nphysischen und digitalen Produkten, Software, Dienstleistungen oder Veranstaltungen.\r\nUnser bewährtes Reseller-Modell ermöglicht es Selbstständigen sowie kleinen und mittleren\r\nUnternehmen, ein erfolgreiches Online-Business aufzubauen, zu betreiben und Produkte\r\nrechtssicher in der ganzen Welt zu verkaufen. Mehr über Digistore24 erfahren Sie auf\r\nunserer Website."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000516","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/17/91/620960/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290018.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Klarheit schaffen, statt Innovation zu bremsen –\r\nFernUSG rechtssicher, zeitnah und pragmatisch modernisieren\r\nExecutive Summary\r\nDie Bundesregierung hat die Notwendigkeit der Modernisierung des\r\nFernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) erkannt und im Koalitionsvertrag verankert –\r\neine Modernisierung, die angesichts der digitalen Bildungsrealität überfällig ist: Das 1976 für\r\ngedruckte Lehrbriefe konzipierte Gesetz passt nicht zu einem Weiterbildungsmarkt, den\r\nheute interaktive Online-Kurse, Live-Formate und hybride Lernmodelle prägen. Das Gesetz\r\nerfasst heute Lernangebote, für die es nie gedacht war, und erzeugt Rechts- und\r\nPlanungsunsicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und den\r\ngesamten Markt für innovative digitale Wissensvermittlung.\r\nUnser Ziel ist ein zeitgemäßes Verbraucherschutzgesetz, das klare Abgrenzungen\r\nschafft, niedrigschwellige Lernformate fördert und digitale Innovation ermöglicht. So\r\nentstehen Rechtsklarheit, wirksamer Verbraucherschutz und Wettbewerbsfähigkeit - im\r\nInteresse von Lernenden, Anbieterinnen sowie Anbietern und dem digitalen Bildungsstandort\r\nDeutschland. Dafür entscheidend sind:\r\n● eine klare Eingrenzung des Anwendungsbereichs und\r\n● ein digitaler sowie bürokratiearmer Zertifizierungsprozess für Lehrangebote.\r\nVor dem Hintergrund bestehender Qualifizierungsbedarfe in der digitalen Transformation ist\r\n\r\nagiler, professioneller und digitaler Fernunterricht ein zentraler Erfolgsfaktor in der Aus-\r\nund Weiterbildung von Fachkräften sowie für die Sicherung eines innovativen,\r\n\r\nwettbewerbsfähigen Bildungs- und Wirtschaftsstandorts Deutschland.\r\nNeben der dringend notwendigen Novellierung liegt nahe, dass angesichts moderner\r\nVerbraucherschutzvorschriften und daraus entstehender Doppelstrukturen ohnehin die\r\ngrundsätzliche Notwendigkeit des FernUSG kritisch überprüft wird.\r\nAusgangslage\r\nDas Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Fernlehrgänge staatlich zugelassen werden\r\nmüssen. Fernunterricht wird im Gesetz als “die auf vertraglicher Grundlage erfolgende,\r\nentgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten” definiert, “bei der 1. der Lehrende\r\nund der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und 2. der\r\nLehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.” Fernlehrgänge, “die nach\r\nInhalt und Ziel ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen” müssen\r\nzwar nicht zugelassen, aber der zuständigen Behörde (ZFU) angezeigt werden. Welche\r\ndigitalen Lehrangebote unter diese Rechtsbegriffe fallen, ist unklar und wird von Gerichten\r\nunterschiedlich bewertet.\r\nDie Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln entscheidet auf Antrag über die\r\nZulassung eines Fernlehrgangs. Das Antragsverfahren kostet 150% des Kurspreises oder\r\nmindestens 1.050€ und erfordert umfassende Unterlagen. Theoretisch besteht eine\r\nGenehmigungsfiktion nach drei Monaten. Erfahrungsberichte zeigen, dass das\r\nZulassungsverfahren meist deutlich länger dauert.\r\n\r\n2\r\n\r\nProblem\r\nRechtliche Unsicherheit: Das FernUSG wurde seit knapp 50 Jahren nicht grundlegend\r\naktualisiert. Der fortschreitenden Digitalisierung trägt es damit keine Rechnung. Die Folge ist\r\neine unklare Rechtslage, mit widersprüchlichen Gerichtsurteilen über die Frage, wann ein\r\nKurs unter die Zulassungspflicht des FernUSG fällt und inwiefern die Begriffe im\r\nGesetzestext auf die heutige Zeit übertragbar sind. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss\r\nder Gesetzgeber eingreifen und einen klaren, praktikablen Anwendungsbereich definieren.\r\nAufwendige Zulassung: Eine präventive Zulassung ist keine Option. Das\r\nZulassungsverfahren ist teuer und bürokratisch (8 Seiten Antragsformular + mindestens 5\r\nAnlagen, darunter eine abgeschlossene Lehrgangsplanung). Für die Zeit der Antragsprüfung\r\n(oft mehrere Monate) gilt ein Verkaufsverbot – inkl. enormen Umsatzeinbußen und großer\r\nUnsicherheit. Innovative Geschäftsmodelle werden so im Keim erstickt. Das Gesetz stellt\r\nsomit eine hohe Marktzugangshürde dar, insbesondere für Start-Ups und Unternehmerinnen\r\nund -unternehmer, von denen Tausende ihre Produkte allein über Digistore24 vermarkten.\r\nUnmögliche Umsetzung: Zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung wurden\r\ndeutschlandweit ca. 1.300 Fernlehrgänge angeboten, die meisten in Form von gedruckten\r\nLehrbriefen. Heute gibt es schätzungsweise mehr als 1 Million Online-Kurse, die unter die\r\nZulassungspflicht fallen könnten. Über eine ZFU-Zulassung verfügen gerade einmal rund\r\n4.500 Kurse. Es wäre schlicht unmöglich, jeden Kurs bzw. jede wesentliche Änderung von\r\nder ZFU prüfen zu lassen.\r\nInhaltliche Obsoleszenz: Das FernUSG wurde mit dem Ziel beschlossen,\r\nVerbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Angeboten zu schützen. Seit 1976\r\nwurden immense Fortschritte beim Verbraucherschutz erzielt, etwa durch die Einführung\r\nallgemeiner verbraucherrechtlicher Regelungen wie dem AGB-Recht, dem Gesetz für faire\r\nVerbraucherverträge oder der Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie der Europäischen\r\nUnion: Seit 2021 gelten besonders strenge Regeln für digitale Produkte (inkl. Online-Kurse).\r\nWenn diese objektive oder subjektive Mängel aufweisen, haben Verbraucherinnen und\r\nVerbraucher das Recht, je nach Umfang der Mängel den Vertrag zu beenden, Preise zu\r\nmindern oder Schadensersatz zu verlangen. Das Ziel des FernUSG wird heute also bereits\r\nanderweitig vollständig erreicht und wirft damit die Frage auf, ob das Gesetz noch einen\r\nMehrwert bietet oder unnötig Bürokratie fördert.\r\nStandortnachteil: Online-Kurse für den deutschen Markt können von Unternehmen weltweit\r\nangeboten werden. Das deutsche Recht kann bei Unternehmen mit Sitz im Ausland jedoch\r\nnur begrenzt durchgesetzt bzw. vollstreckt werden. Internationale Anbieter werben bereits\r\nintensiv damit, dass sie nicht den strengen Vorgaben des FernUSG unterliegen. Sie\r\nunterstreichen dies als Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Anbietern und probieren\r\nso, den Markt zu durchdringen. Die aktuelle Situation benachteiligt deutsche Unternehmen\r\nenorm und wird dazu führen, dass immer mehr Anbieter ihren Firmensitz ins Ausland\r\nverlagern. Dies schwächt den Digital- und Wirtschaftsstandort Deutschland und untergräbt\r\ndas Ziel eines gestärkten Verbraucherschutzes: Wenn sich immer mehr Unternehmen dem\r\ndeutschen Recht entziehen, verlieren am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher.\r\n\r\n3\r\n\r\nLösung\r\nWie im Koalitionsvertrag festgelegt, muss das FernUSG ins 21. Jahrhundert geholt werden\r\nund an die digitale Realität sowie die Fortschritte beim Verbraucherschutz angepasst\r\nwerden. Aufgrund der Obsoleszenz und dem hohen bürokratischen Aufwand sollte eine\r\nAbschaffung des FernUSG zumindest geprüft werden. Jedenfalls muss der Gesetzgeber\r\nden Anwendungsbereich klar definieren und per Reform Rechtssicherheit schaffen.\r\nFolgende Punkte sind dafür entscheidend:\r\nEin Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Das FernUSG sollte nur für\r\nAngebote gelten, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten (B2C). Schon die\r\nGesetzesbegründung legt den Fokus auf Verbraucherschutz. Sofern die Schutzwirkung des\r\nFernUSG überhaupt noch notwendig ist und nicht schon an anderer Stelle erfüllt wird, muss\r\ndie Anwendung des Gesetzes demnach eindeutig auf Verbraucherverträge beschränkt sein.\r\nÜberwachung des Lernerfolgs: Bei Erhalt des Gesetzes sollte § 1 so präzisiert werden,\r\ndass nur Lehrangebote mit formaler Abschlussprüfung und leistungsbezogenem Zertifikat\r\nzulassungspflichtig sind. Die Prüfung muss dafür einen objektiven Kenntniszugewinn des im\r\nKurs didaktisch vermittelten Wissens ergeben und mit einer darauf basierenden individuellen\r\nBewertung des Wissenszuwachses durch den Lehrenden verbunden sein. Ein reines\r\nTeilnahmezertifikat erfüllt diesen Zweck nicht. So wird sichergestellt, dass der Staat seiner\r\nregulatorischen Verantwortung nachkommt, ohne innovative Start-Ups, KMUs und\r\nSelbstständige aus dem Bereich der digitalen Wissensvermittlung unnötig zu belasten.\r\nAbschaffung der Anzeigepflicht für Hobbylehrgänge: Fernlehrgänge, die ausschließlich\r\nder Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, sollten der Behörde nicht mehr gemeldet\r\nwerden müssen. Das spart Bürokratie ein, ohne dass sich die Situation für Verbraucherinnen\r\nund Verbraucher ändern würde. Das Internet bietet genügend Möglichkeiten, entsprechende\r\nKurse inkl. Bewertungen zu finden. Konkret muss zudem geklärt werden, was unter einem\r\nFreizeitkurs genau zu verstehen ist, um eine trennscharfe Abgrenzbarkeit sicherzustellen\r\nund so Rechtssicherheit für betroffene Anbieter zu schaffen.\r\nDigitaler und bürokratiearmer Zertifizierungsprozess: Vor dem Hintergrund der Garantie\r\neiner freien Berufsausübung muss ein digitales, abgestuftes Zertifizierungsmodell eingeführt\r\nwerden, das Markteintrittsbarrieren abbaut und Start-Ups nicht ausbremst. Ein Modell, dass\r\nQualität sichert, muss sich an dem Zeitrahmen des Angebots orientieren:\r\n● Kleinstangebote mit unter 200 Stunden Lernaufwand: keine Zertifizierung;\r\nverbraucherfreundliches Meldeportal analog zum Hinweisgeberschutzgesetz,\r\nbehördliches Einschreiten nur anlassbezogen.\r\n● zeitlich deutlich begrenzte Angebote mit 200 - 500 Stunden Aufwand:\r\nKurzprüfung (max. 2 Wochen nach Antragstellung): automatisiert / formal\r\n(Transparenz, Widerruf, Datenschutz, Preis-/ Leistungsangaben, Mindeststandards),\r\nkeine inhaltlich-pädagogische Begutachtung; Genehmigungsfiktion nach Fristablauf.\r\n● langfristig ausgelegte Angebote mit über 500 Stunden: Vollprüfung (formale +\r\ninhaltlich-pädagogisch); bei Inhaltsupdates Schnellverfahren / vorläufige Zulassung.\r\n● Anbieterzertifizierung (optional): Institutionszertifikat (z. B. für 3 Jahre) ersetzt\r\nKurzprüfung im 200 - 500-h-Segment; Qualitätssicherung per Stichprobe / Audits /\r\nMeldeportal.\r\n\r\n4\r\n\r\nÜber Digistore24\r\nWir sind ein deutsches Digitalunternehmen mit Sitz in Hildesheim und einem weltweiten\r\nAußenumsatz von über 500 Mio. EUR. Wir bieten Komplettlösungen für den Vertrieb von\r\nphysischen und digitalen Produkten, Software, Dienstleistungen oder Veranstaltungen.\r\nUnser bewährtes Reseller-Modell ermöglicht es Selbstständigen sowie kleinen und mittleren\r\nUnternehmen, ein erfolgreiches Online-Business aufzubauen, zu betreiben und Produkte\r\nrechtssicher in der ganzen Welt zu verkaufen. Dabei sind Compliance & Verbraucherschutz\r\nzentrale Bestandteile unserer Plattform. Mehr erfahren Sie auf unserer Website."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000516","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/22/5c/620962/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290019.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Ein Update für das\r\n\r\nFernunterrichts-\r\nschutzgesetz\r\n\r\nRechtssicherheit gewährleisten und mit einem\r\ndigitalen Zertifizierungsverfahren Bürokratie\r\nabbauen\r\n\r\n[Titel]\r\n\r\n2\r\n\r\nAuf einen Blick\r\nFernunterrichtsschutzgesetz\r\nAusgangslage\r\nDas Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) von 1977 ist längst nicht mehr zeitgemäß. In\r\nseiner aktuellen Fassung schränkt es die Potenziale professionellen Fernunterrichts zur\r\nFachkräftesicherung und im lebenslangen Lernen stark ein. Es herrscht erhebliche\r\nRechtsunsicherheit bei der Anwendung des Gesetzes. Der hohe bürokratische Aufwand, die\r\nlange Bearbeitungsdauer und die erheblichen Kosten der Zertifizierung stellen Unternehmen\r\nvor Herausforderungen. Das Gesetz muss daher schnellstmöglich modernisiert und an die\r\ndigitale Realität des Weiterbildungsmarktes angepasst werden.\r\nBitkom-Bewertung\r\nZielbild einer Reform muss ein modernes Verbraucherschutzgesetz sein, das Innovation\r\nfördert und eine Qualitätssicherung mit zeitgemäßen Mitteln ermöglicht.\r\nDas Wichtigste\r\nUm dieses Ziel zu erreichen, sind die folgenden Punkte zentral:\r\nRechtssicherheit beim Anwendungsbereich\r\nDie Rechtsbegriffe des Gesetzes müssen eindeutig definiert werden. Es muss klargestellt\r\nwerden, dass digitale Live-Lehrangebote nicht unter das Gesetz fallen. Das Gesetz sollte nur\r\nfür Lehrangebote für Endverbraucherinnen und -verbraucher gelten und sich nur auf\r\nAngebote mit im Vorfeld intendiertem Bezug zu arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen\r\nbeziehen. Freizeitkurse sowie Angebote aus dem Bereich der informellen Bildung müssen\r\nexplizit ausgeschlossen werden.\r\nDigitaler und bürokratiearmer Zertifizierungsprozess\r\nDer gesamte Antragsprozess muss digitalisiert und mit einer modernen Antragsplattform\r\nvereinfacht werden. Schnellverfahren, vorläufige Zulassungen und Kurzprüfungen dienen der\r\nBeschleunigung des Verfahrens. Doppelprüfungen sollten abgeschafft werden.\r\nBitkom-Zahl\r\n75 Prozent\r\nder Berufstätigen ab 16 Jahren nehmen sich Zeit, um sich selbstständig weiterzubilden (lt.\r\neiner Studie von Bitkom Research)\r\n\r\n73%\r\nder Berufstätigen ab 16\r\nJahren fällt das Lernen mit\r\nneuen digitalen\r\nLernformaten leicht. (lt.\r\neiner Studie von Bitkom\r\nResearch)\r\n\r\n[Titel]\r\n\r\n3\r\n\r\nAusgangslage\r\nDas FernUSG trat 1977 in Kraft und diente ursprünglich zur Qualitätssicherung bei\r\nLehrangeboten in briefbasierten und abschlussorientierten Fernlehrgängen. Entsprechend\r\ndem Gesetz müssen alle in Deutschland verkauften Fernlehrangebote von der Staatlichen\r\n\r\nZentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. Es findet eine pädagogisch-\r\ninhaltliche Prüfung des Lehrangebots sowie eine formale Prüfung der Vertragsbedingungen\r\n\r\nstatt.\r\nFernunterricht ist dem Präsenzlernen als Unterrichtsform gleichwertig. Die aktuelle\r\nGesetzeslage spiegelt die moderne Realität des Fernunterrichts, in der flexible, oft\r\ninteraktive Online-Lernplattformen dominieren, nicht mehr wider. Es herrscht erhebliche\r\nRechtsunsicherheit bei der Anwendung des Gesetzes, da die unklaren Rechtsbegriffe\r\ngerichtlich unterschiedlich ausgelegt werden. Der Zertifizierungsprozess kann zwischen drei\r\nund sechs Monaten dauern und kostet Anbieter 150 Prozent des Verkaufspreises eines\r\nLernangebots oder mindestens 1.050 €. Der hohe bürokratische Aufwand, die lange\r\nBearbeitungsdauer und die damit verbundenen finanziellen Hürden stellen Unternehmen\r\nvor unangemessene Herausforderungen. Vor dem Hintergrund bestehender\r\nQualifizierungsbedarfe in der digitalen Transformation ist agiler, professioneller und digitaler\r\nFernunterricht ein zentraler Erfolgsfaktor der Fachkräftesicherung sowie für die\r\nWettbewerbsfähigkeit des Bildungs- und Wirtschaftsstandorts Deutschland. Dafür müssen\r\ndie gesetzlichen Rahmenbedingungen jedoch so gestaltet sein, dass kurzfristig und innovativ\r\nauf sich verändernde Bedarfe reagiert werden kann.\r\nDie bestehenden Herausforderungen des Gesetzes führen zu einer hohen Dunkelziffer nicht\r\nzertifizierter Kurse und einer hohen Zahl an Angeboten, bei denen nicht klar ersichtlich ist,\r\nob sie überhaupt einer Zertifizierungspflicht unterliegen. Daraus resultiert eine wachsende\r\nZahl an Kursanbietern, die ihre Firmen im Ausland registrieren, um dem\r\nZertifizierungsprozess und damit auch dem Zugriff und der Vollstreckbarkeit des deutschen\r\nVerbraucherrechts zu entgehen. Das minimiert die Wertschöpfung im deutschen\r\nWeiterbildungsmarkt erheblich und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Die\r\nModernisierung des FernUSG muss sich daher auf seinen Ursprung als\r\nVerbraucherschutzgesetz fokussieren und die inhaltliche Qualitätsprüfung bei\r\narbeitsmarktrelevanten Zertifikatskursen in den Vordergrund stellen. Dabei sind eine\r\nAnpassung an die modernen Realitäten des Fernunterrichts sowie ein bürokratiearmer und\r\ndigitaler Antrags- und Bearbeitungsprozess zentral. Langfristig ist eine kritische Prüfung der\r\nNotwendigkeit des Gesetzes denkbar.\r\n\r\nRechtssicherer Anwendungsbereich\r\nZentral für eine Modernisierung ist die eindeutige Definition von Rechtsbegriffen. Aktuell\r\nbestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen und Gerichtsurteile darüber, in welchen\r\nFällen das FernUSG Anwendung findet. Insbesondere die Begriffe „Vermittlung von\r\nKenntnissen und Fähigkeiten“, „räumliche Trennung“ von Kursteilnehmenden und\r\nLehrenden, die „Überwachung des Lernerfolgs“ sowie des „Veranstalters“ sorgen für\r\nUnsicherheiten. Dies gilt ebenfalls beim Umgang mit Kursen, die zur Freizeitgestaltung oder\r\nUnterhaltung dienen. Hier muss der Gesetzgeber in einer Reform Klarheit schaffen.\r\n\r\n[Titel]\r\n\r\n4\r\n\r\nNach aktueller Auslegung der ZFU1\r\n\r\nfallen digitale Live-Lernangebote wie Videokonferenzen\r\nund Webinare nicht unter die Regelung des FernUSG. Das Gesetz sei nur anzuwenden, wenn\r\nder „asynchrone Informationsaustausch“ über die Hälfte des Lehrangebots ausmacht.\r\nAllerdings bestehen bei diesem Punkt aufgrund anderer Interpretationen in Gerichtsurteilen\r\nrechtliche Unsicherheiten. Der Gesetzgeber muss in einer Modernisierung das FernUSG an\r\ndas digitale Zeitalter anpassen und deutlich machen, dass synchrone digitale Angebote –\r\netwa in Form von Videokonferenzen oder Webinaren – nicht unter das FernUSG fallen.\r\nDarüber hinaus sollte das FernUSG nur für Lehrangebote gelten, die sich direkt an\r\nVerbraucherinnen und Verbraucher richten (B2C-Angebote). Für Verträge unter\r\nUnternehmen (B2B-Angebote) gilt das Gesetz nicht. Freizeitkurse, für die aktuell eine\r\neingeschränkte Anwendung und Registrierungspflicht gilt, dürfen nicht unter die Regulierung\r\nfallen. Dafür braucht es eine Klarstellung im Gesetz, was unter Freizeitkursen zu verstehen\r\nist. Das Gesetz sollte ebenfalls nur auf Lehrangebote angewendet werden, die einen direkten\r\nBezug zu arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen aufweisen und auf einen Nachweis der\r\nerworbenen Kenntnisse oder ein Zertifikat abzielen.\r\n\r\nDigitaler und bürokratiearmer\r\nZertifizierungsprozess\r\nDie Zertifizierungsanträge können derzeit zwar digital per E-Mail gestellt werden, der\r\nBearbeitungsprozess ist allerdings nicht digitalisiert. Dies führt in Kombination mit einem\r\nhohen Antragsvolumen und mangelnden Verwaltungsressourcen zu langen\r\nBearbeitungszeiten. Als Resultat vermeiden insbesondere internationale Kursanbieter die\r\nZertifizierung, und die derzeit etwa 4.700 zertifizierten Kurse bilden nur einen Bruchteil des\r\nMarktes ab.\r\nIm Sinne von Bürokratieabbau und Verbraucherschutz muss der gesamte Antragsprozess\r\ndigitalisiert und mit einer modernen digitalen Antragsplattform vereinfacht werden. Eine\r\nsolche Antragsplattform muss die Möglichkeit bieten, Produktfamilien inhaltlich ähnlicher\r\nLehrangebote gemeinsam einzureichen und zertifizieren zu lassen. Wenn ein neues Angebot\r\neinem bereits zertifizierten Kurs ähnelt, sollte es automatisch zugelassen werden.\r\nEin abgestuftes System sollte die bürokratiearme Zertifizierung bei gleichzeitiger\r\nQualitätssicherung sichern:\r\n Für Kleinstangebote ist keine Zertifizierung notwendig. Ein Meldeportal für\r\nVerbraucherinnen und Verbraucher sollte zur Verfügung gestellt werden, um\r\nrechtswidrige Kleinstangebote zu melden.\r\n Für kurze Angebote ist eine automatisierte Kurzprüfung auf formale Kriterien mit einer\r\nDauer von wenigen Tagen ab Antragsstellung notwendig. Eine inhaltlich-pädagogische\r\nPrüfung findet nicht statt.\r\n Lehrgangsanbieter haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die\r\nformalen Kriterien ihrer Angebote und deren fachliche Qualität als Institution zertifizieren\r\n\r\n1 Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Online unter: https://zfu.de/veranstaltende/fernunterricht\r\n\r\n[Titel]\r\n\r\n5\r\n\r\nzu lassen. Liegt eine Anbieterzertifizierung vor, entfällt die Notwendigkeit einer\r\nKurzprüfung für einzelne Kurse.\r\n Nur für umfangreiche Lehrangebote ist eine vollständige inhaltliche Prüfung notwendig.\r\nBei Anpassungen aufgrund von inhaltlicher Weiterentwicklung sollten Schnellverfahren\r\nund vorläufige Zulassungen eine schnelle Reaktion auf sich verändernde\r\nQualifizierungsbedarfe ermöglichen.\r\nDie ZFU ist derzeit mit der Bearbeitung der Anträge überlastet. Die Verlagerung der\r\nZertifizierung an eine andere Behörde wäre mit einer Modernisierung des FernUSG denkbar.\r\nBund und Länder müssen gemeinsam sicherstellen, dass die zukünftig zuständige Prüfstelle\r\nüber ausreichend personelle und technische Ressourcen zur Bearbeitung verfügt. Da derzeit\r\ndas Land Nordrhein-Westfalen für die digitale Infrastruktur der ZFU verantwortlich ist, liegt\r\nhier ein besonderer Koordinierungsbedarf.\r\nWenn Fernunterrichtsangebote der staatlich geförderten beruflichen Weiterbildung dienen,\r\nist für bereits nach dem FernUSG zertifizierte Kurse eine zusätzliche Zulassung nach der\r\nAkkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) notwendig, obwohl\r\nPrüfung und Anforderungskatalog des FernUSG deutlich umfangreicher und – anders als die\r\n\r\nAZAV-Prüfung – auch inhaltsbezogen sind. Bei bereits staatlich akkreditierten Fern-\r\nHochschulstudiengängen wird ebenfalls eine erneute inhaltliche Prüfung nach dem FernUSG\r\n\r\nnotwendig.\r\nDiese Doppelprüfungen erzeugen unnötige Bürokratie und sollten abgeschafft werden. Eine\r\nAZAV-Zertifizierung sollte nach vereinfachter Prüfung erteilt werden, wenn bereits eine\r\nvollständige Prüfung nach dem FernUSG erfolgt ist. Gleichzeitig sollte sich bei einem\r\nakkreditierten Fern-Hochschulstudiengang die Zertifizierung nach dem FernUSG unabhängig\r\nvom Umfang auf eine automatisierte Kurzprüfung beschränken.\r\n\r\nbitkom.org\r\nBitkom vertritt mehr als 2.200 Mitgliedsunternehmen aus der digitalen Wirtschaft. Sie generieren\r\nin Deutschland gut 200 Milliarden Euro Umsatz mit digitalen Technologien und Lösungen und\r\nbeschäftigen mehr als 2 Millionen Menschen. Zu den Mitgliedern zählen mehr als 1.000\r\nMittelständler, über 500 Startups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services,\r\nTelekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Geräte und Bauteile her, sind im Bereich der\r\ndigitalen Medien tätig, kreieren Content, bieten Plattformen an oder sind in anderer Weise Teil\r\nder digitalen Wirtschaft. 82 Prozent der im Bitkom engagierten Unternehmen haben ihren\r\nHauptsitz in Deutschland, weitere 8 Prozent kommen aus dem restlichen Europa und 7 Prozent aus\r\nden USA. 3 Prozent stammen aus anderen Regionen der Welt. Bitkom fördert und treibt die\r\ndigitale Transformation der deutschen Wirtschaft und setzt sich für eine breite gesellschaftliche\r\nTeilhabe an den digitalen Entwicklungen ein. Ziel ist es, Deutschland zu einem leistungsfähigen und\r\nsouveränen Digitalstandort zu machen.\r\n\r\nHerausgeber\r\nBitkom e.V.\r\nAlbrechtstr. 10 | 10117 Berlin\r\nAnsprechpartner\r\nLewis Erckenbrecht | Referent Bildungspolitik & Digitale Gesellschaft\r\nT +49 30 27576-309 | l.erckenbrecht@bitkom.org\r\nVerantwortliches Bitkom-Gremium\r\nAK Learning Solutions\r\nCopyright\r\nBitkom 2025\r\nDiese Publikation stellt eine allgemeine unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung im Bitkom\r\nzum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden,\r\nbesteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität, insbesondere kann diese\r\nPublikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der\r\neigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Alle Rechte, auch der auszugsweisen\r\nVervielfältigung, liegen beim Bitkom oder den jeweiligen Rechteinhabern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-09-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000516","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f1/33/620964/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290021.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend\r\nFrau Karin Prien – persönlich –\r\nGlinkastraße 24\r\n10117 Berlin\r\n\r\nBerlin, den 11. August 2025\r\n\r\nBrandbrief der digitalen Bildungswirtschaft:\r\nEin Gesetz aus der Schreibmaschinen-Ära gefährdet Deutschlands Innovationskraft in\r\nder Bildung – Wir brauchen sofort die Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes!\r\n\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin,\r\nwir schreiben Ihnen heute in größter Sorge und wenden uns mit einer klaren Forderung an\r\nSie: Bitte reformieren Sie das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und schaffen Sie\r\ndamit Rechtssicherheit, Transparenz und Wirtschaftswachstum.\r\nDas FernUSG aus dem Jahr 1976, entworfen für Fernlehrbriefe, regelt heute digitale\r\nBildungsangebote und bedroht damit die Existenz der Anbieter sowie die Zukunft moderner\r\n(Weiter-)Bildung in Deutschland. Dieses Gesetz stammt aus der analogen Vergangenheit\r\nund prallt heute mit voller Härte auf die digitale Gegenwart – mit dramatischen Folgen für\r\nTausende Bildungsanbieter und Millionen Lernende in Deutschland.\r\nSeit Jahren bewegen wir uns in einem belastenden Rechtsrahmen, der der Realität digitaler\r\nBildungsangebote nicht gerecht wird. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR\r\n109/24) hat uns endgültig in einen rechtlichen Albtraum katapultiert. Diese Entscheidung legt\r\noffen, was wir seit Jahren beklagen: Das FernUSG ist realitätsfern, innovationsfeindlich und\r\ngefährdet massiv den digitalen Bildungsstandort Deutschland. Die Unsicherheit ist nicht\r\nlänger nur ein juristisches Problem – sie ist eine bildungspolitische Krise mit\r\nschwerwiegenden Auswirkungen auf unsere Wirtschaft.\r\nUnsere Branche steht wegen eines alten Gesetzes vor großen Herausforderungen\r\nStatt Verbraucher und Anbieter dieser Angebote zu stärken, droht das FernUSG ihnen den\r\nBoden unter den Füßen wegzuziehen. Die völlig unzeitgemäße Auslegung zentraler\r\nRechtsbegriffe schafft ein Klima der Angst und rechtlichen Unberechenbarkeit. Anbieter\r\nwissen nicht, ob und wann sie legal handeln. Dieses Chaos ist politisch verantwortet –\r\nund deshalb politisch zu lösen.\r\nReformstau wird zur Verantwortungslosigkeit\r\nSeit Jahren versickert die Forderung nach einer pragmatischen Modernisierung des\r\nFernUSG in den Mühlen der Bürokratie. Jetzt ist der Zeitpunkt erreicht, an dem ein weiteres\r\nZuwarten als mutwillige Gefährdung eines gesamten Wirtschaftssegments gewertet wird.\r\n\r\nBildungspolitik im digitalen Zeitalter heißt: Gestalten, nicht verwalten\r\nDer Reformstau ist nicht länger ein technisches Detail, sondern bildungspolitisches\r\nVersagen. Wir fordern keine Privilegien. Wir fordern Klarheit, Rechtssicherheit und politische\r\nVerantwortung. Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, verlieren wir nicht nur unsere\r\nGeschäftsgrundlage. Nein, dann verliert Deutschland vor allem den Anschluss an die digitale\r\nBildungszukunft und internationale Spitze.\r\nWir appellieren an Sie und die Bundesregierung, jetzt entschlossen zu handeln, bevor ein\r\nganzer Wirtschaftszweig ins Wanken gerät; zahlreiche Anbieter vom deutschen Markt\r\ngedrängt und der Zugang zu innovativen Bildungsformaten massiv eingeschränkt wird. Nur\r\neine schnelle, pragmatische Modernisierung des FernUSG kann verhindern, dass\r\nDeutschland als Standort für digitale Bildung und Innovation weiter zurückfällt.\r\nDeshalb fordern wir mit Nachdruck:\r\n● Digital regeln, nicht analog handeln: Digitale Bildung ist ein zentraler Baustein der\r\nWeiterbildung, Fachkräftesicherung und gesellschaftlichen Teilhabe. Die\r\nFernUSG-Novelle muss digitale Lernrealitäten widerspiegeln. Nur so bleibt Deutschland\r\nals Bildungsstandort wettbewerbsfähig.\r\n● Rechtsklarheit schaffen, nicht Unsicherheit fördern: Es darf nicht länger von der\r\nAuslegung einzelner Gerichte abhängen, ob unsere Angebote zulässig sind. Wir fordern\r\ndaher ein sofortiges Moratorium für die Anwendung des veralteten FernUSG – bis eine\r\nmoderne Reform mit zeitgemäßen Regelungen verabschiedet ist.\r\n● Innovation ermöglichen, nicht Bürokratie vermehren: Das aktuelle\r\nZulassungsverfahren ist zu langsam, zu teuer und zu unflexibel. Wir brauchen ein\r\ndigitales, abgestuftes Zertifizierungsmodell, das Markteintrittsbarrieren abbaut und\r\nStart-Ups nicht ausbremst.\r\n● Verbraucher schützen, nicht zu Verlierern machen: Das FernUSG muss für einen\r\nmodernen Verbraucherschutz Vertrauen schaffen und Orientierung geben. Dafür braucht\r\nes eine Reform, die sich am ursprünglichen Zweck des Gesetzes ausrichtet und\r\nVerbraucherschutz nicht länger zur reinen Floskel verkommen lässt.\r\n\r\nWir bitten um ein persönliches Gespräch, um Relevanz und Dringlichkeit der aktuellen\r\nSituation sowie pragmatische Lösungen zu erörtern.\r\n\r\nHerzlichen Dank für Ihre Zeit und mit freundlichen Grüßen\r\n\r\nDie Anbieter der digitalen Wissensvermittlung\r\nund informellen Bildungsangebote in Deutschland"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000516","regulatoryProjectTitle":"Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b8/d6/696524/Stellungnahme-Gutachten-SG2602190007.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG): Erforderlichkeit klären – Abschaffung prüfen – Rechtsklarheit schaffen\r\nExecutive Summary\r\nDas Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) war 1976 ein sinnvoller Beitrag zum Verbraucherschutz in einer analogen Fernlernrealität. Es reagierte insbesondere auf Informationsasymmetrien, fehlende Transparenz und langfristige vertragliche Bindungen im Distanzlernen. Unter heutigen digitalen Markt- und Bildungsbedingungen spricht jedoch vieles dafür, dass diese strukturellen Besonderheiten durch erhöhte Markttransparenz, erweiterte Verbraucherrechte und spezialisierte Prüf- und Akkreditierungsverfahren aufgefangen werden und der ursprüngliche Regelungszweck des Gesetzes damit weitgehend entfallen ist. Das FernUSG erscheint vor diesem Hintergrund obsolet.\r\n\r\nDie zentrale Frage ist daher nicht, wie das FernUSG reformiert werden kann, sondern ob dieses Sondergesetz unter heutigen Bedingungen überhaupt noch benötigt wird - oder ob der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits durch allgemeine, wirksame Verbraucherrechte gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, dass der Gesetzgeber den Vorstoß des Nationalen Normenkontrollrats zur Abschaffung des FernUSG prüft.\r\n\r\nSollte eine Ablösung im parlamentarischen Verfahren nicht erfolgen, ist als klar begrenzte Mindestanforderung eine wirtschaftsfreundliche Novellierung erforderlich. Reformen dürfen kein Selbstzweck sein, sondern sind nur dort sinnvoll, wo sie tatsächlich bestehende Schutzlücken schließen und zu mehr Rechtsklarheit führen.\r\n\r\nUnsere Position\r\nDigistore24 ordnet die Debatte um das FernUSG nicht als reine Reformfrage ein, sondern auch als vorgelagerte Notwendigkeitsprüfung. Maßgeblich ist für uns, ob dieses Sondergesetz unter heutigen digitalen Markt- und Lernbedingungen noch einen eigenständigen Regelungszweck erfüllt oder faktisch obsolet geworden ist.\r\n\r\nWo der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits durch allgemeine Verbraucherrechte wirksam gewährleistet ist, ist eine Ablösung des Sondergesetzes aus unserer Sicht ordnungspolitisch konsequent. \r\nReformen unterstützen wir nur insoweit, wie sie reale Schutzlücken schließen. Sofern sich im parlamentarischen Verfahren eine Ablösung nicht durchsetzt, ist als Mindestanforderung eine auf das notwendige Maß beschränkte, rechtssichere und innovationsfreundliche Novellierung erforderlich, die den Anwendungsbereich klar und vollziehbar begrenzt.\r\n\r\nAusgangslage: Ein Gesetz aus einer analogen Bildungsrealität\r\nDas FernUSG wurde in einer Zeit geschaffen, in der Fernunterricht überwiegend aus gedruckten Lehrbriefen bestand, Lernende stark von einzelnen Anbietern abhängig waren \r\n\r\nund transparente Marktinformationen kaum verfügbar waren. Diese Rahmenbedingungen haben sich grundlegend verändert.\r\nHeute ist digitale Bildung modular, vergleichbar, global verfügbar und von hoher Markttransparenz geprägt. Verbraucherinnen und Verbraucher können Angebote vergleichen, Bewertungen einsehen und bei Unzufriedenheit schnell wechseln. Gleichzeitig hat sich der allgemeine Verbraucherschutz erheblich weiterentwickelt und deckt zentrale Risiken digitaler Bildungsangebote bereits umfassend ab.\r\n\r\nKernproblem: Doppelregulierung und faktische Obsoleszenz\r\nRechtliche Unsicherheit\r\nDas FernUSG stammt aus einer analogen Bildungsrealität und wurde bislang nicht grundlegend an die digitale Markt- und Lernpraxis angepasst. Die Folge sind unklare Abgrenzungen, eine uneinheitliche Rechtsprechung sowie erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit für Anbieter und Verbraucher.\r\n\r\nBürokratische Marktzugangshürden\r\nDas präventive Zulassungsverfahren ist mit hohen Kosten und erheblichem Zeitaufwand verbunden und für einen dynamischen, digitalen und modernen Bildungsmarkt strukturell ungeeignet. Verkaufsverbote während der Prüfphase, hohe Kosten und lange Bearbeitungszeiten wirken innovationshemmend – insbesondere für Start-ups, KMU und Solo-Selbstständige. In der Praxis kann das Verfahren marktkonzentrationsfördernd wirken, da etablierte Anbieter die regulatorischen Anforderungen leichter bewältigen können als kleinere oder neu eintretende Marktteilnehmer.\r\n\r\nUmsetzungsrealität\r\nDie Vielzahl und Dynamik digitaler Lernangebote stellt ein präventives Zulassungsverfahren vor erhebliche praktische Herausforderungen. Angebote entstehen, verändern sich oder verschwinden in kurzen Innovationszyklen, während Zulassungsverfahren regelmäßig mehrere Monate oder länger in Anspruch nehmen. Dadurch gerät das präventive System an praktische Grenzen und steht in einem strukturellen Spannungsfeld zur Marktdynamik.\r\n\r\nInternationale Wettbewerbsasymmetrien\r\nInternationale Anbieter vertreiben ihre Leistungen grenzüberschreitend auch nach Deutschland und unterliegen dem FernUSG grundsätzlich ebenfalls. Die effektive Kontrolle und Durchsetzung gegenüber im Ausland ansässigen Anbietern ist jedoch erheblich erschwert. Während inländische Anbieter in der Praxis umfassend den formalen Anforderungen unterliegen, entstehen so strukturelle Wettbewerbsasymmetrien, die den Digital- und Bildungsstandort Deutschland belasten und langfristig auch dem Verbraucherschutz schaden können.\r\n\r\nStrukturelle Kapazitätsgrenzen\r\nDie personellen und organisatorischen Kapazitäten der zuständigen Behörde stehen in einem strukturellen Missverhältnis zur Vielzahl und Dynamik digitaler Bildungsangebote. Während der Markt in den vergangenen Jahren stark gewachsen und zunehmend fragmentiert ist, sind Verfahren und Prüfpraxis weiterhin vorrangig auf klassische \r\n\r\nFernlehrgänge ausgerichtet. Die Dauer einzelner Zulassungsverfahren passt nur begrenzt zur Innovationsgeschwindigkeit digitaler Formate. Das kann zu langen Bearbeitungszeiten und uneinheitlichen Entscheidungen beitragen und die bestehende Rechtsunsicherheit verstärken.\r\n\r\nKein eigenständiger Regelungs- oder Verbraucherschutzmehrwert\r\nDie ursprüngliche Schutzfunktion des FernUSG wird heute in weiten Teilen durch allgemeine Verbraucherrechte erfüllt – etwa durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), europäische Regelungen zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen sowie moderne Gewährleistungs- und Widerrufsrechte.\r\nZudem ist ordnungspolitisch nur noch schwer zu begründen, weshalb digitale Bildungsangebote einer präventiven Zulassungspflicht unterliegen, während vergleichbare Präsenz- oder hybride Formate keiner entsprechenden Vorabprüfung unterfallen. In einer zunehmend digital geprägten Bildungslandschaft erscheint eine Differenzierung allein nach der Übermittlungsform systematisch nicht mehr überzeugend.\r\nDas FernUSG führt damit zu Doppelregulierung, ohne einen klar abgrenzbaren eigenständigen Zusatznutzen erkennen zu lassen.\r\n\r\nPolitischer Prüfauftrag: Ist das FernUSG noch erforderlich?\r\nVor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der politischen Konsequenz. Entscheidend ist, ob das FernUSG unter heutigen Markt- und Lernbedingungen noch einen eigenständigen Schutzbeitrag leistet.\r\n\r\nZentrale Prüfkriterien sind:\r\nSchutzbedarf: Bestehen heute Schutzlücken, die nicht bereits durch allgemeine Verbraucherrechte und digitale Verbraucherschutzregelungen wirksam abgedeckt sind?\r\nVerhältnismäßigkeit: Stehen Bürokratie-, Zeit- und Kostenaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Schutz- und Qualitätsgewinn?\r\nUmsetzung& Ressourcen: Ist der Vollzug realistisch, mit vertretbaren Ressourcen möglich und in der Praxis gleichmäßig durchsetzbar?\r\nTechnologieneutralität & Innovationswirkung: Ist die Differenzierung zwischen digitalen und vergleichbaren Präsenz- oder Hybridformaten sachlich gerechtfertigt – und welche Auswirkungen hat das Gesetz auf Innovation, Wettbewerb und Angebotsvielfalt?\r\nBinnenmarkt & Standortwirkung: Ist das System mit grenzüberschreitender digitaler Bildung im EU-Binnenmarkt praktisch vereinbar?\r\nAuf Grundlage dieser Kriterien sollte entschieden werden, ob das FernUSG weiterhin erforderlich ist oder ob eine Ablösung ordnungspolitisch die sachgerechte Konsequenz darstellt.\r\n\r\nOption 1: Ablösung als ordnungspolitische Konsequenz\r\nWenn die Prüfung ergibt, dass das FernUSG unter heutigen digitalen Marktbedingungen keinen eigenständigen Regelungszweck mehr erfüllt, ist eine Ablösung des Sondergesetzes – bis hin zur Abschaffung – ordnungspolitisch folgerichtig.\r\n\r\nDer Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt dabei durch das allgemeine Verbraucherrecht und bestehende digitale Schutzinstrumente gewährleistet. Zugleich würden Rechtsklarheit, Technologieneutralität, fairer Wettbewerb und Innovationsfähigkeit strukturell gestärkt.\r\nVor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, dass der Gesetzgeber den Vorstoß des Nationalen Normenkontrollrats zur Abschaffung des FernUSG im parlamentarischen Verfahren prüft.\r\n\r\nOption 2 (Mindestanforderung): Klar begrenzte und innovationsfreundliche Novellierung\r\nSofern sich im parlamentarischen Verfahren eine Ablösung nicht durchsetzt, ist als Mindestanforderung eine rechtssichere und innovationsfreundliche Novellierung erforderlich, die den Anwendungsbereich klar eingrenzt und auf das notwendige Maß reduziert. Ziel einer Reform darf nicht die Bestandssicherung eines überholten Sondergesetzes sein, sondern die Beseitigung konkret identifizierter Fehlsteuerungen und Abgrenzungsprobleme.\r\nZentrale Elemente einer solchen Novellierung sind:\r\nKlare Beschränkung auf B2C-Verträge\r\nTrennscharfe Definition von Lernerfolg und Zulassungspflicht\r\nAbschaffung unnötiger Anzeige- und Genehmigungspflichten\r\nDigitale, schlanke und verhältnismäßige Verfahren\r\nVerlässliche Rechtsklarheit für Anbieter und Verbraucher\r\nEine Reform, die diese Kriterien nicht erfüllt, würde bestehende Doppelstrukturen fortschreiben und Rechtsunsicherheiten nicht wirksam beheben, ohne den Verbraucherschutz substanziell zu stärken.\r\n\r\nFazit\r\nDie Debatte um das FernUSG sollte sich nicht ausschließlich in Reformdetails erschöpfen. Entscheidend bleibt die vorgelagerte politische Frage, ob dieses Sondergesetz unter heutigen digitalen Bedingungen noch einen eigenständigen Regelungszweck erfüllt oder faktisch obsolet geworden ist.\r\nDigistore24 steht für diese Notwendigkeitsprüfung. Wo allgemeine Verbraucherrechte den Schutz bereits wirksam gewährleisten, ist eine Ablösung des FernUSG ordnungspolitisch folgerichtig. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-19"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}