{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-06-05T21:23:38.626+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006562","registerEntryDetails":{"registerEntryId":62424,"legislation":"GL2024","version":5,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006562/62424","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bb/87/588466/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006562-2025-07-21_16-08-28.pdf","validFromDate":"2025-07-21T16:08:28.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-21T16:08:28.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-10-24T16:03:44.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2024-03-18T07:51:43.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-07-21T16:08:28.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":62424,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006562/62424","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-21T16:08:28.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":59697,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006562/59697","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-27T08:09:45.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-21T16:08:28.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":45817,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006562/45817","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-24T16:03:44.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-27T08:09:45.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"tibe.io GmbH","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_GMBH","de":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","en":"Limited liability company (GmbH)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+498723202827","emails":[{"email":"sven.matzelsberger@lindner-group.com"}],"websites":[{"website":"https://tibe.io/"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Bahnhofsstraße","streetNumber":"29","zipCode":"94424","city":"Arnstorf","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Matzelsberger","firstName":"Sven","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Jakisch","firstName":"Matthias","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":false,"entrustedPersons":[{"lastName":"Matzelsberger","firstName":"Sven","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Jakisch","firstName":"Matthias","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":false},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_ORGANIZATION_V2","de":"Sonstiges Unternehmen","en":"Other company"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"},{"code":"CONTRACTS_OPERATED_BY_THIRD_PARTY","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen","en":"Contracts are awarded to third parties to represent own interests of the company"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"}],"activityDescription":"Es soll erreicht werden, dass im Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit eine Möglichkeit der digitalen Vorlage von Nachweisen verankert wird. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\nwir bedanken uns für die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des\r\nGesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung\r\nabzugeben. Unsere Stellungnahme erfolgt gemeinsam für die Lindner Group und durch\r\nderen 100%-iges Tochterunternehmen tibe.io GmbH, beide mit Sitz in 94424 Arnstorf.\r\nAls Bauunternehmen ist die Lindner Group im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes\r\nund weiterer Vorschriften in Deutschland dazu verpflichtet, die für die bei sich\r\nangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie für die Mitarbeiterinnen und\r\nMitarbeiter ihrer Subunternehmer erforderlichen Unterlagen zur Erteilung einer Baustellenzugangsberechtigung\r\nregelmäßig zu prüfen und diese ordnungsgemäß auszustellen.\r\nIm Zuge unangekündigter Kontrollen werden das Vorliegen der Baustellenzugangsberechtigungen\r\nund die dafür erforderlichen Dokumente im Original regelmäßig auch von den\r\nzuständigen Zollbehörden überprüft.\r\nDer administrative Aufwand für die papiergebundene Überprüfung des Vorliegens aller\r\nerforderlichen Dokumente ist erheblich.\r\nZur vollen Entfaltungskraft der möglichen\r\nEinsparpotenziale sollte es den zuständigen Zollverwaltungen deshalb gestattet sein,\r\nihrerseits auch digitale Nachweise als Erfüllung der Vorlagepflichten zu akzeptieren.\r\nVor diesem Hintergrund begrüßen wir sowohl als Lindner Group insgesamt wie auch als tibe.io\r\nGmbH den Vorstoß des Ministeriums zur Modernisierung und Digitalisierung der Prozesse zur\r\nSchwarzarbeitsbekämpfung ausdrücklich. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind wichtige\r\nund notwendige Schritte, um den Bausektor und dessen behördliche Überprüfung in\r\nDeutschland transparenter, effizienter und bürokratieärmer zu gestalten und mehr\r\nWettbewerbs- und Chancengleichheit zu schaffen.\r\nSchwarzarbeit stellt eine massive Herausforderung für die Baubranche dar, in Bezug auf die\r\nQualitätssicherung und den Schutz der Beschäftigten, aber auch als Wettbewerbsverzerrung,\r\nda hierdurch ein „Preisdumping“ möglich wird. Von der Einführung moderner, digitaler\r\nKontrollmechanismen und der damit verbundenen Stärkung der Zusammenarbeit mit den\r\n(Zoll-) Behörden erwarten wir uns Aufwandsreduzierungen sowohl auf Seiten des Zolls wie\r\nauch auf Seiten der Unternehmen. Der Zeit- und Arbeitsaufwand pro Prüfung dürfte durch die\r\nNeuregelungen nennenswert sinken, wodurch die Kontrolldichte auf Seiten des Zolls erhöht\r\nwerden kann.\r\nZudem ist es unsere Erwartung, dass sichere und verschlüsselte elektronische\r\nDatenübertragungsmethoden den Missbrauch und die Fälschung von Dokumenten und\r\nUnterlagen erschweren werden. Hierdurch können wiederum unlautere Geschäftspraktiken,\r\nwie die Umgehung von Sozialabgaben und Mindestlohnvorgaben, verbessert aufgedeckt und\r\nsignifikant reduziert werden. Für die „ehrlichen“ Unternehmen schafft dies fairere\r\nWettbewerbsbedingungen und Chancengleichheit und für den Staat eine effektivere und\r\nstärkere Durchsetzung von Recht und Gesetz.\r\nBesonders hervorheben möchten wir, dass die Meldeprozesse und der Informationsaustausch\r\nzwischen den zuständigen Stellen der Zollverwaltung und den Prüfbeteiligten durch die im\r\nReferentenentwurf vorgesehenen Befugnisse der Zollverwaltung zur Akzeptanz der\r\nelektronischen Vorlage der Prüfdokumente deutlich vereinfacht werden. Dadurch werden\r\nbürokratische Hürden abgebaut und Prozesse beschleunigt, was sowohl für Behörden als\r\nauch für Unternehmen in der Baubranche erhebliche Effizienzgewinne ermöglicht.\r\nDiese Arbeitszeiten und Aufwände könnten durch die im Referentenentwurf vorgesehene\r\nMöglichkeit der digitalen Vorlage relevanter Unterlagen zwar nicht vollständig, aber doch\r\nweitgehend eingespart und wieder für wertschöpfende Tätigkeiten verwendet werden. Dies\r\nwäre auch ein Beitrag zu sinkenden Baukosten – der Baufirmen ebenso wie der Bauherren.\r\nMit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird der langjährigen Forderung der Wirtschaft nach\r\neiner Reduktion von bürokratischem Mehraufwand und einem effizienteren\r\nVerwaltungsprozess in einem wichtigen Teilbereich nachgekommen.\r\nObwohl wir den Referentenentwurf insgesamt als wichtigen und gelungenen Schritt hin zu\r\neiner nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Bauwirtschaft mit erheblichem Einsparpotenzial\r\nsowohl für die Wirtschaft als auch für die (Zoll-) Behörden sehen, möchten wir dennoch auf ein\r\npaar Punkte hinweisen:\r\nDer Referentenentwurf regelt, welche vorzulegenden Dokumente und Unterlagen bei\r\nschwarzarbeitsrelevanten Prüfungen durch die Zollverwaltung künftig elektronisch\r\nvorgewiesen, angefordert oder übermittelt werden können. Als einzige Ausnahme regelt der\r\nReferentenentwurf jedoch, dass die Möglichkeit der digitalen Vorlage der Ausweisdokumente\r\neiner Person nicht gegeben sein soll, Ausweisdokumente also weiterhin im Original vorgelegt\r\nwerden müssen. Die allgemeine Effizienz der Prüfung seitens der Zollverwaltung als auch die\r\nder Prüfbeteiligten, welche in Antizipation einer Prüfung die Sammel- und Überprüfungsarbeit\r\nim Vorfeld leisten, könnte durch eine elektronische Regelung für alle vorzulegenden\r\nUnterlagen und Dokumente weiter gesteigert werden. Eine solche Regelung würde die\r\nEinheitlichkeit und damit die leichte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben fördern und eine\r\nZersplitterung der Vorlageformate in der Praxis vermeiden.\r\nWir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis auf die kürzlich in Kraft getretene eIDASVerordnung\r\nder Europäischen Union, die den Weg für die „EU Digital Identity Wallet“\r\nfreigemacht hat. Damit können sich alle EU-Bürgerinnen und Bürger europaweit digital\r\nausweisen.\r\nTechnisch ist dies fälschungs- und manipulationssicher möglich und die Einbeziehung von\r\n(auch außereuropäischen) Ausweisdokumenten in den Kanon der digital vorlagefähigen\r\nDokumente unseres Erachtens sehr sinnvoll. Deshalb würden wir auch im vorliegenden\r\nReferentenentwurf eine Öffnungsklausel dazu sehr begrüßen.\r\nParagraf 3 des Referentenentwurfs enthält eine Definition der „Prüfbeteiligten“, die unseres\r\nErachtens nicht deutlich genug gefasst ist und somit Spielraum bei der Interpretation\r\nermöglicht. Wir regen an, deutlicher klarzustellen, dass „Prüfbeteiligter“ nicht nur das zu\r\nprüfende Unternehmen, sondern auch dessen Mitarbeiter sowie die Subunternehmer selbst\r\nebenso wie dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Im Gesetzestext hieße es in dem\r\nFalle:\r\n„Zur Durchführung der Prüfungen nach § 2 Absatz 1 sind die Behörden der Zollverwaltung und\r\ndie sie gemäß § 2 Absatz 4 unterstützenden Stellen befugt, von Arbeitgebern, Auftraggebern\r\nvon Dienst- oder Werkleistungen, Entleihern sowie Selbstständigen wie auch von deren\r\nSubunternehmern ebenso wie auch von den jeweiligen Mitarbeiterinnen und\r\nMitarbeitern (Prüfbeteiligte) unangekündigt…“\r\nParagraf 5a Absatz 2 regelt, dass Daten, die dem Sozialdatenschutz unterliegen, mit einem\r\nsicheren und mit den Behörden der Zollverwaltung abgestimmten Verfahren verschlüsselt\r\nwerden müssen. Zudem müssen die Behörden die Daten ohne Probleme verwerten können.\r\nDie von der tibe.io GmbH erarbeitete digitale Applikation stellt eine manipulationssichere und\r\npraxistaugliche Möglichkeit dar, wie eine solche Schnittstelle zur Übermittlung der Daten und\r\nUnterlagen zwischen Prüfbeteiligten und Zollbehörden aussehen könnte. Bei einem\r\nInkrafttreten der Novelle mit den zur elektronischen Vorlage benötigten Befugnissen steht die\r\ntibe.io GmbH gerne für den Austausch mit der Generalzolldirektion bereit, um gemeinsam eine\r\neffiziente und möglichst zielgerichtete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000126","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2f/2d/555144/Stellungnahme-Gutachten-SG2506270001.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"im Namen der Lindner Group sowie unserer TochtergesellschaW :be.io GmbH gratulieren wir Ihnen herzlich zu Ihrer\r\nWahl als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Bundestagsfrak:on. Für diese verantwortungsvolle\r\nAufgabe wünschen wir Ihnen viel Erfolg, Weitblick und eine glückliche Hand bei den anstehenden Entscheidungen.\r\nGerne möchten wir einen Impuls aufgreifen, der bereits in der vorherigen Legislaturperiode angestoßen wurde und nun\r\nmit neuer poli:scher Dynamik weiterverfolgt werden könnte: die Digitalisierung der Prüfprozesse im Rahmen der\r\nBekämpfung von Schwarzarbeit. Der dazu vorgelegte und vom vorherigen KabineI verabschiedete Gesetzentwurf zur\r\nModernisierung und Digitalisierung in diesem Bereich enthielt bereits vielversprechende Ansätze auf denen aufgebaut\r\nwerden könnte – insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, digitale Nachweise gegenüber der Zollverwaltung als\r\ngleichwer>g zur bisherigen Papierform anzuerkennen.\r\nAls Bauunternehmen sehen wir hier erhebliches Potenzial, nicht nur für die Entlastung unserer eigenen administra:ven\r\nProzesse, sondern auch für eine spürbare Reduzierung bürokra>scher Aufwände auf Seiten des Staates und der\r\nZollbehörden. Unsere TochtergesellschaW :be.io GmbH (www.:be.io) hat hierzu eine Lösung entwickelt, die die\r\npapierbasierte, manuelle Prüfung erforderlicher Zugangsdokumente auf Baustellen vollständig digitalisiert –\r\nrechtssicher, datenschutzkonform und wesentlich effizienter. Unsere Lösung inGo ist zudem bereits für eine Integra>on\r\nin die EUDI-Wallet App vorbereitet. (www.inGo-id.com)\r\nWir würden es sehr begrüßen, wenn dieser Impuls von der neuen Bundesregierung aufgenommen und gemeinsam mit\r\nder Zollverwaltung weiterverfolgt würde – als ein Projekt, das sowohl inhaltlich als auch poli:sch rasch umsetzbar ist.\r\nAus unserer Sicht bietet sich hier die Möglichkeit, ein konkretes Modernisierungsvorhaben schnell und sichtbar\r\nvoranzubringen, das einen echten Beitrag zur digitalen Verwaltung und Entlastung aller Beteiligten leisten kann.\r\nZudem möchten wir anregen im Rahmen des nun neu aufzusetzenden Gesetzgebungsprozesses zu prüfen, ob künWig\r\nauch die digitale Vorlage von Ausweisdokumenten bei Zollkontrollen ermöglicht werden kann – ein weiterer, rechtlich\r\nund technisch realisierbarer SchriI, der die Praxistauglichkeit digitaler Lösungen weiter stärken würde.\r\nDie Lindner Group (www.lindner-group.com) ist eine weltweit tä:ge Unternehmensgruppe im Bereich der BauwirtschaW\r\nmit Sitz in Arnstorf / Bayern. Mit rund 7.500 Mitarbeitenden realisieren wir Projekte unterschiedlichster Art – von\r\nKrankenhäusern über Flughäfen bis hin zu Regierungsgebäuden – über sämtliche Gewerke hinweg. Der jährliche Umsatz\r\nunserer Unternehmensgruppe beträgt rund 1,3 Milliarden Euro.\r\nGerne möchten wir Ihnen unsere Lösung in diesem Bereich näher vorstellen und die skizzierten Ansätze im Rahmen\r\neines persönlichen Gesprächs ver:efen.\r\nÜber eine wohlwollende Prüfung unserer Gesprächsanfrage würden wir uns sehr freuen – und wären dankbar, wenn Sie\r\nuns bei Interesse mögliche Terminvorschläge übermiIeln könnten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-06-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000126","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/18/84/555146/Stellungnahme-Gutachten-SG2506270002.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"im Namen der Lindner Group sowie unserer Tochtergesellschaft tibe.io GmbH gratulieren wir Ihnen herzlich\r\nzu Ihrer Ernennung zum Bundesminister des Innern. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe wünschen wir\r\nIhnen viel Erfolg, Weitblick und eine glückliche Hand bei den anstehenden Entscheidungen.\r\nGerne möchten wir einen Impuls aufgreifen, der bereits in der vorherigen Legislaturperiode angestoßen\r\nwurde und nun mit neuer politischer Dynamik weiterverfolgt werden könnte: die Digitalisierung der\r\nPrüfprozesse im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Der dazu vorgelegte und vom vorherigen\r\nKabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung in diesem Bereich enthielt\r\nbereits vielversprechende Ansätze auf denen aufgebaut werden könnte – insbesondere im Hinblick auf die\r\nMöglichkeit, digitale Nachweise gegenüber der Zollverwaltung als gleichwertig zur bisherigen Papierform\r\nanzuerkennen.\r\nAls Bauunternehmen sehen wir hier erhebliches Potenzial, nicht nur für die Entlastung unserer eigenen\r\nadministrativen Prozesse, sondern auch für eine spürbare Reduzierung bürokratischer Aufwände auf Seiten\r\ndes Staates und der Zollbehörden. Unsere Tochtergesellschaft tibe.io GmbH (www.tibe.io) hat hierzu eine\r\nLösung entwickelt, die die papierbasierte, manuelle Prüfung erforderlicher Zugangsdokumente auf Baustellen\r\nvollständig digitalisiert – rechtssicher, datenschutzkonform und wesentlich effizienter. Unsere Lösung inGo\r\nist zudem bereits für eine Integration in die EUDI-Wallet App vorbereitet. (www.inGo-id.com)\r\nWir würden es sehr begrüßen, wenn dieser Impuls von der neuen Bundesregierung aufgenommen und\r\ngemeinsam mit der Zollverwaltung weiterverfolgt würde – als ein Projekt, das sowohl inhaltlich als auch\r\npolitisch rasch umsetzbar ist. Aus unserer Sicht bietet sich hier die Möglichkeit, ein konkretes\r\nModernisierungsvorhaben schnell und sichtbar voranzubringen, das einen echten Beitrag zur digitalen Verwaltung und Entlastung aller Beteiligten leisten kann.\r\nZudem möchten wir anregen im Rahmen des nun neu aufzusetzenden Gesetzgebungsprozesses zu prüfen,\r\nob künftig auch die digitale Vorlage von Ausweisdokumenten bei Zollkontrollen ermöglicht werden kann –\r\nein weiterer, rechtlich und technisch realisierbarer Schritt, der die Praxistauglichkeit digitaler Lösungen weiter\r\nstärken würde.\r\nDie Lindner Group (www.lindner-group.com) ist eine weltweit tätige Unternehmensgruppe im Bereich der\r\nBauwirtschaft mit Sitz in Arnstorf / Bayern. 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