{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-19T19:48:59.429+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006515","registerEntryDetails":{"registerEntryId":52035,"legislation":"GL2024","version":4,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006515/52035","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/67/db/569307/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006515-2025-06-30_19-15-10.pdf","validFromDate":"2025-06-30T19:15:10.000+02:00","validUntilDate":"2026-03-27T11:49:13.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-30T19:15:10.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-27T17:09:19.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2024-02-23T02:44:26.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-06-30T19:15:10.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":52035,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006515/52035","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-30T19:15:10.000+02:00","validUntilDate":"2026-03-27T11:49:13.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52020,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006515/52020","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-20T06:33:30.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-30T19:15:10.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":38517,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006515/38517","version":2,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-27T17:09:19.000+02:00","validUntilDate":"2025-03-20T06:33:30.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Flossbach von Storch Stiftung","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_RSBR","de":"Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts","en":"Legal foundation under civil law"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+492213388950","emails":[{"email":"verena.vonhugo@fvs-stiftung.de"},{"email":"info@fvs-stiftung.de"}],"websites":[{"website":"www.flossbachvonstorch-stiftung.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Siegburger Str. 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Die Interessenvertretung wird ausgeübt, um angesichts der außergewöhnlichen aktuellen Herausforderungen im Bildungssystem die Wirtschafts- und Finanzbildung in Deutschland zu stärken. Die Flossbach von Storch Stiftung will einen Beitrag zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit leisten und die gesellschaftliche Teilhabe fördern. Damit sollen die finanzielle Unabhängigkeit der Bürgerinnen und Bürger verbessert und die Sicherheit und Stabilität in der Gesellschaft und damit unsere Demokratie gestärkt werden. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium der Finanzen\r\nHerrn Referatsleiter \r\nRalf Hörnschemeyer\r\nWilhelmstr. 97\r\n10117 Berlin\r\n\r\nPer E-Mail an: VIID5@bmf.bund.de\r\n\r\nKöln, 16. Oktober 2024\r\n\r\n\r\nGZ: VII D 5 - WK 9001/23/10002 :007\r\nDOK 2024/0864027\r\nReferentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung – Änderung des Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ (Finanzbildungsstärkungsgesetz)\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Hörnschemeyer, \r\n\r\nvielen Dank für Ihre Informationen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung – Änderung des Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ (Bearbeitungsstand 02.10.2024) sowie die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. \r\n\r\nDie gemeinnützige Flossbach von Storch Stiftung widmet sich gemäß Satzung der Förderung von Bildung, Erziehung und Wissenschaft im Bereich der Wirtschafts- und Finanzbildung und ist in drei Tätigkeitsbereichen aktiv: Projektarbeit, Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre im Bereich der Ökonomischen Bildung sowie bildungspolitisches Engagement im Bündnis Ökonomische Bildung Deutschland e. V. (BÖB).\r\n\r\nWir begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Finanzbildung und die Einrichtung einer Stiftung zur langfristigen, legislaturperioden- sowie regierungsübergreifenden Verstetigung und Weiterentwicklung der vom BMF und BMBF angestoßenen Initiative Finanzielle Bildung ausdrücklich. Die Stiftung „Geld und Währung“ ist unseres Erachtens als Trägerin der Initiative geeignet, da sie als Stiftung der Deutschen Bundesbank bereits bundesweit, unabhängig, wissenschaftlich fundiert und qualitativ hochwertig aufgestellt ist. Die Umbenennung in „Stiftung Finanzbildung, Geld und Währung“ verdeutlicht die künftigen Tätigkeitsbereiche der Stiftung und betont die essenzielle Rolle von Finanzbildung für die breite Bevölkerung als Zukunftskompetenz. Die Satzungsänderungen erweitern ihren Rahmen und stellen eine solide, langfristige und nachhaltige Grundlage für die anstehenden Aufgaben rund um die Ausgestaltung, Umsetzung und Koordinierung einer Finanzbildungsstrategie für Deutschland dar. \r\nIm Hinblick auf \r\n\r\n\tdie Bildung des Stiftungsrats: Der Referentenentwurf sieht die Bildung eines Stiftungsrats als zentrales Organ der „Stiftung Finanzbildung, Geld und Währung“ vor. In diesem Kontext halten wir es für bedeutsam, dass der Stiftungsrat transparent, ideologiefrei und parteipolitisch unabhängig besetzt wird und handelt.\r\n\tdie bundesweite Ausrichtung der zukünftigen „Stiftung Finanzbildung, Geld und Währung“: Die Arbeit der zukünftigen „Stiftung Finanzbildung, Geld und Währung“ wird bundesweit ausgerichtet sein. Der Bund leistet in diesem Zusammenhang einen koordinierenden, komplementären Beitrag zu den von den Ländern wahrzunehmenden staatlichen Bildungsaufgaben. Um Wirtschafts- und Finanzbildung flächendeckend, langfristig und im Sinne von mehr Chancengerechtigkeit ausbauen zu können, ist es wünschenswert, dass die Länder sich im Dialog mit der „Stiftung Finanzbildung, Geld und Währung“ über mögliche landesspezifische Maßnahmen im Rahmen der Verstetigung und Weiterentwicklung der vom BMF und BMBF angestoßenen Initiative Finanzielle Bildung regelmäßig austauschen. Wir empfehlen daher, dass in der „Stiftung Finanzbildung, Geld und Währung“ in bedarfsgerechtem Umfang eine Koordinationsstelle für den Dialog mit den Bundesländern, die Entwicklung gemeinsamer Zielbilder sowie deren Umsetzung geschaffen wird. \r\n\tdie Unterstützung der Forschung: Wir empfehlen die Ausweitung auf die wirtschafts-didaktische sowie wirtschaftspädagogische Forschung. Wir schlagen eine Ergänzung vor in § 11 (2) Der Erfüllung des Zwecks nach Absatz 1 Nummer 1 dient die Unterstützung der wirtschaftswissenschaftlichen, wirtschaftsdidaktischen und wirtschaftspädagogischen sowie juristischen Forschung auf dem Gebiet des Geld- und Währungswesens, insbesondere durch: \r\n\tden Austausch auch mit der Praxis: Bzgl. § 11 (2) 3. merken wir an, dass die Förderung des wissenschaftlichen Meinungsaustauschs durch Veranstaltungen und Diskussionsforen mit deutscher und internationaler Beteiligung wünschenswert ist. Um Austauschformate mit weiteren Personengruppen und Stakeholdern, darunter auch Praktikerinnen und Praktikern, zur Förderung der evidenzbasierten Weiterentwicklung der Finanzbildung zu ermöglichen, schlagen wir folgende Umformulierung vor: die Förderung des (wissenschaftlichen) Meinungsaustauschs durch Veranstaltungen und Diskussionsforen mit deutscher und internationaler Beteiligung.\r\n\tEvidenz und Wirksamkeit: Bzgl. § 11 (3) „Der Erfüllung des Zwecks nach Absatz 1 Nummer 2 dienen insbesondere“ schlagen wir die Ergänzung um einen fünften Punkt vor: 5. die regelmäßige Evaluation und wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit der Stiftungstätig-keit und der Finanzbildung sowie die Publikation von Evaluations- und Studienergebnissen.\r\n\tdie zentrale Finanzbildungsplattform der Stiftung mit Angeboten privater und öffentlicher Anbieter: Die Qualitätssicherung der Wirtschafts- und Finanzbildungsangebote sollte nach transparenten, auf zeitgemäßen wirtschaftswissenschaftlichen und -didaktischen Erkenntnissen basierenden Kriterien beruhen. Darüber hinaus sollten Materialien generell und insbesondere für Minderjährige die Kriterien der Mehrperspektivität und des Beutelsbacher Konsenses erfüllen. Wir empfehlen einen entsprechenden Code of Conduct zu erarbeiten und in den Qualitätssicherungsmechanismus zu inkludieren. Der deutlichen Abgrenzung und Kennzeichnung von zweckfreier Finanzbildung und Finanzbildung im Kontext von Anlageberatung sollte dabei eine besondere Bedeutung zukommen.\r\n\tdas Themenspektrum: Für mündige Entscheidungen und vorausschauendes Handeln im Umgang mit Geld ist es wichtig, wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. Entspre-chend sind die Finanzbildungsangebote der Deutschen Bundesbank bereits seit vielen Jahren ausgestaltet. Wir sprechen uns dafür aus, für eine solide Finanzbildung ebenso die Verbraucherbildung und Wertebildung, strukturelles Wissen, wie Wirtschaftsordnungen und die Soziale Marktwirtschaft, sowie ökonomisches Denken miteinzubeziehen. \r\n\tFachbeiräte: Für eine gute, umfassende Finanzbildung ist die Mehrperspektivität in der Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ zu gewährleisten. Diese stärkt die Akzeptanz der Finanzbildungsinitiative für Deutschland in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.  In §14 (2) „Der Stiftungsrat kann einen die Geschäftsführung oder den Stiftungsrat beratenden Fachbeirat zu bestimmten Themen einberufen. Bei Bedarf können mehrere Fachbeiräte einberufen werden. Aufgabe des Fachbeirates ist es, durch fachliche Beiträge das Ziel einer qualitativ hochwertigen Stiftungsarbeit zu unterstützen.“ empfehlen wir daher, eine Ergänzung vorzunehmen und einen Beirat mit jeweils mindestens zwei Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Finanz-, der Verbraucher- sowie der Ökonomischen Bildung institutionell und dauerhaft zu etablieren. \r\n\tdie breite Bevölkerung: Im § 11 Satzungszweck des Referentenentwurfs heißt es, dass die Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ „auch gezielt in bestimmten, als besonders förderbedürftig identifizierten Bevölkerungsgruppen und Themengebieten fördern“ sowie „das Bewusstsein für die Bedeutung finanzieller Bildung in der Bevölkerung erhöhen und dabei insbesondere auch Bevölkerungsgruppen mit einer schwachen Finanzbildung in den Blick nehmen“ soll. Wir schließen uns dem an und sprechen uns im Sinne der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit und der Stabilisierung unserer Gesellschaft dafür aus, dass die Stiftung besonders darauf achtet, dass Finanzbildungsangebote für diverse, insbesondere sozioökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen bestehen bzw. geschaffen und Themen, Tonalität, Kanäle sowie Zugänge differenziert, auf ihre Bedarfe und Lebensphasen hin ausgestalten werden. \r\n\tden Standort der Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“: Die dezentrale Struktur Deutschlands ist wertvoll. Starke und lebenswerte Regionen tragen zur Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen bei und sind ein wesentlicher Standortvorteil. Der Großraum Frankfurt steht wie keine andere Region für Finanzen und kann etliche relevante Institutionen und Einrichtungen der Öffentlichen Hand, Wissenschaft sowie Kultur mit Fokus auf Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaft und Finanzen vorweisen. Die räumliche Nähe zur Deutschen Bundesbank unterstreicht die Unabhängigkeit der Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ und der Initiative Finanzielle Bildung. Auch wird deutlich, dass es auf die Vernetzung in die und mit den Bundesländern, auf ihr Mitmachen und aktives Engagement ankommt, damit die Finanzbildungsinitiative ihr volles Potenzial entfalten kann.  Den Standort nicht zu ändern, kann in zeitlicher Hinsicht für den Prozess des Finanzbildungsstärkungsgesetzes evtl. von Vorteil sein. Aus den zuvor genannten Gründen sprechen wir uns – nachgeordnet nach den obigen inhaltlichen Punkten – dafür aus, den § 10 unverändert zu belassen und in Absatz 2 die Wörter „Frankfurt am Main“ nicht durch das Wort „Berlin“ zu ersetzen.\r\n\r\nDie Flossbach von Storch Stiftung unterstützt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzbildung. Wir erachten das Gesetz als Ausgangsbasis für den Start einer langfristig angelegten Finanzbildungsinitiative für Deutschland mit Potenzial einer positiven Wirkung in der breiten Bevölkerung und der Akzeptanz in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie unter den Stakeholdern der Wirtschafts- und Finanzbildung. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\nVerena von Hugo\r\nVorständin\r\nFlossbach von Storch Stiftung \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-18"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}