{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-06T09:18:40.086+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006419","registerEntryDetails":{"registerEntryId":66634,"legislation":"GL2024","version":11,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006419/66634","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/05/db/629030/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006419-2025-10-14_15-56-05.pdf","validFromDate":"2025-10-14T15:56:05.000+02:00","validUntilDate":"2026-03-10T11:15:10.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-03-17T10:27:10.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-07-24T09:41:59.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2024-01-05T15:21:07.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-10-14T15:56:05.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":66634,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006419/66634","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-14T15:56:05.000+02:00","validUntilDate":"2026-03-10T11:15:10.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52417,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006419/52417","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-28T10:21:11.000+01:00","validUntilDate":"2025-10-14T15:56:05.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52049,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006419/52049","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-20T12:58:24.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-28T10:21:11.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":51058,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006419/51058","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-17T10:27:10.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-20T12:58:24.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":46695,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006419/46695","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-11-14T16:08:21.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-17T10:27:10.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":45289,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006419/45289","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-09T15:31:29.000+02:00","validUntilDate":"2024-11-14T16:08:21.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":41200,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006419/41200","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-07-24T09:41:59.000+02:00","validUntilDate":"2024-10-09T15:31:29.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"H2ercules","legalFormType":{"code":"NETWORK_PLATFORM_OR_OTHER","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Network, platform or other form of collective activity"},"legalForm":{"code":"LF_OTHER_UNDEFINED","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Networks, platforms or other forms of collective activity","legalFormText":"Nichtstaatliche Organisation"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+49201364212527","emails":[{"email":"h2ercules@oge.net"}],"websites":[{"website":"https://www.h2ercules.com/"}]},"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"c/o Open Grid Europe GmbH","street":"Kallenbergstr.","streetNumber":"5","zipCode":"45141","city":"Essen","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeAfter":"M. Sc.","lastName":"Breilmann","firstName":"Selina","function":"Derzeitiger Vertreter des H2ercules (jährlich wechselnd)","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Belke","firstName":"Julia","function":"Derzeitiger Vertreter des H2ercules (jährlich wechselnd)","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Riemer","firstName":"Gerrit Arnd","function":"Derzeitiger Vertreter des H2ercules (jährlich wechselnd)","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Linke","firstName":"Jan-David F.","function":"Derzeitiger Vertreter des H2ercules (jährlich wechselnd)","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dipl.-Ing.","lastName":"Kunzelmann","firstName":"Oliver","function":"Derzeitiger Vertreter des H2ercules (jährlich wechselnd)","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":false,"entrustedPersons":[{"academicDegreeAfter":"M. Sc.","lastName":"Breilmann","firstName":"Selina","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Belke","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Riemer","firstName":"Gerrit Arnd","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Linke","firstName":"Jan-David F.","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dipl.-Ing.","lastName":"Kunzelmann","firstName":"Oliver","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":0,"organizations":32,"totalCount":32,"dateCount":"2025-03-06"},"membershipsPresent":false},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_NONPROFIT_ORGA_V2","de":"Nichtregierungsorganisation (NGO)","en":"Non-governmental organization (NGO)"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}],"activityDescription":"H2ercules ist ein informelles Netzwerk von Vertreterinnen und Vertretern in Deutschland tätiger Unternehmen entlang der Wertschöpfungsstufe von Wasserstoff, dessen Mitglieder sich zu politischen Themen untereinander austauschen und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften, Verbänden, sog. Think Tanks und Nichtregierungsorganisationen zu Gesprächen zusammentreffen. Die eingeladenen Gäste werden vorab über die Zusammensetzung des H2ercules, die angemeldeten Teilnehmer sowie deren Eintragung im Lobbyregister informiert."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-03-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-02-28","employeeFTE":0.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-03-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-02-28","financialExpensesEuro":{"from":0,"to":0}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-03-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-02-28","mainFundingSources":[{"code":"MFS_NO_FUNDING_SOURCES","de":"Keine Finanzierungsquelle","en":"No source of funding"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-03-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-02-28"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-03-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-02-28","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-03-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-02-28","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":9,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009546","title":"Berücksichtigung/Beschleunigung des Kernnetzaufbaus inkl. systemrelevanter Kraftwerksstandorte im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes","printingNumber":"20/10014","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010014.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-energiewirtschaftsgesetzes/306063","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]},{"title":"zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes","printingNumber":"20/11017","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011017.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-energiewirtschaftsgesetzes/306063","leadingMinistries":[]},{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes","printingNumber":"590/23","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0590-23.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-energiewirtschaftsgesetzes/306063","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009547","title":"Planung und Genehmigung des H2-Kernnetzes im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz integrieren ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften","printingNumber":"265/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0265-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-verf%C3%BCgbarkeit-von-wasserstoff-und-zur-%C3%A4nderung/312436","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009548","title":"Gebäudeenergiegesetz (GEG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung","printingNumber":"20/6875","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4udeenergiegesetzes-zur-%C3%A4nderung-des-b%C3%BCrgerlichen-gesetzbuches/298723","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Flexibilisierung der gesetzlich vorgesehenen Erfüllungsoptionen. Verzahnung des GEG mit anderen bestehenden oder aber geplanten Vorhaben (insb. Wärmeplanungsgesetz/WPG).","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009549","title":"Wärmeplanungsgesetz (WPG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze","printingNumber":"20/8654","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008654.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-f%C3%BCr-die-w%C3%A4rmeplanung-und-zur-dekarbonisierung-der-w%C3%A4rmenetze/302875","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Vereinfachung und Flexibilisierung der gesetzlichen Vorgaben. Verzahnung - und Harmonisierung - des WPG mit anderen bestehenden oder aber geplanten Vorhaben (insb. Gebäudeenergiegesetz/GEG).","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009550","title":"Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes","printingNumber":"266/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0266-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-kohlendioxid-speicherungsgesetzes/312438","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Anpassung des Rechtsrahmens zur Ermöglichung von Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Carbon Capture and Utilization (CCU), prioritär für andernfalls schwer vermeidbare Emissionen, aber auch für Emissionen aus der Stromerzeugung. Ergänzung des Rechtrahmens um Regelungen zum CO2-Transport.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid","shortTitle":"KSpG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kspg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009551","title":"Umsetzung der EU Richtlinie RED III  (EU 2023/2414) u.A.  zum Einsatz von erneuerbarem H2 in der Industrie/Transportsektor","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Information und Austausch zu möglichen Regelungen für den Aufbau eines nationalen Wasserstoffmarktes sowie dem Einsatz von zertifiziertem erneuerbarem Wasserstoff gemäß RED III in der Industrie und im Transportsektor. Umsetzung der Industriequote für Wasserstoff in nationales Recht  Art. 22 a (1) a)-b) sollte auf EU-MS Ebene und nicht auf Branchen- bzw. Unternehmensebene umgesetzt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte","shortTitle":"GWKHV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwkhv"},{"title":"Energiestatistikgesetz","shortTitle":"EnStatG 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enstatg_2017"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009552","title":"Anpassung der THG-Minderungsquote sowie Erfüllungsspezifika für erneuerbaren H2 gem. RED III","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Information und Austausch zu möglichen Regelungen für die Anpassung der THG-Minderungsquote (Ambition, Anwendungsbereich) sowie der 37. BImSchV, welche die Erfüllungsspezifika für erneuerbaren Wasserstoff auf die Zielerreichung im Transportsektor festlegt ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 37 2024","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_37_2024"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009553","title":"Anpassung der europäischen DA zur Produktion und Emissionsberechnung von erneuerbarem H2","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Information und Austausch zur anstehenden Revision der europäischen Vorgaben durch die delegierten Rechtsakte zur Produktion (Strombezugskriterien) und Emissionsberechnung von erneuerbarem Wasserstoff (2024/1408; 2023/1185) in der Industrie und im Transportsektor","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010826","title":"Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Nach Art. 8 der Gasbinnenmarkt Richtlinie wird der Einsatz von Low Carbon Hydrogen thematisiert. Es ist ein Delegated Act angekündigt, der weitere Details zur Definition von low hydrogen im Einklang zu den Regelungen für RNFBOs regeln soll. Außerdem werden die Verteilnetze mit dem EU-Gasbinnenmarktpaket angesprochen, für welche es regulatorische Rahmenbedingungen hinsichtlich des Einsatzes von Wasserstoff bedarf.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":11,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0009546","regulatoryProjectTitle":"Berücksichtigung/Beschleunigung des Kernnetzaufbaus inkl. systemrelevanter Kraftwerksstandorte im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/69/37/324733/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260243.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Appell an die Mitglieder des Deutschen Bundestags: Finanzierung für das Wasserstoff-Kernnetz jetzt sicherstellen!\r\nH2ercules: Der Startschuss für die Wasserstoffwirtschaft\r\nDie H2ercules-Initiative will zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes in großem Umfang beitragen und \r\ndamit die Dekarbonisierung und Diversifizierung der deutschen Energieversorgung vorantreiben. Wir wollen den Aufbau eines H2-Ökosystems in Deutschland bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-\r\nKernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden industriellen H2-Verbrauchern und H2-ready Gaskraftwerken, H2-Erzeugungsanlagen, H2-Speichern, ermöglichen. Insgesamt haben sich dieser Initiative aktuell mehr als 30 Unternehmen aus der gesamten H2-Wertschöpfungskette angeschlossen. \r\nEine zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur als Bindeglied zwischen Wasserstofferzeugung bzw. -import \r\nund Verbrauchern. Hier verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit den Fernleitungsnetzbetreibern \r\n(FNB) mit dem H2-Kernnetz einen sehr begrüßenswerten Ansatz. Ein privatfinanziertes Netz, welches \r\nWasserstoff in ganz Deutschland transportiert. \r\nDas Netz steht, die Finanzierung muss folgen\r\nWir begrüßen, dass mit der Novellierung des EnWG zum H2-Kernnetz der Startschuss für ein erstes \r\ndeutschlandweites H2-Transportnetz gegeben wird. Dies ist ein wichtiges politisches Signal und ein bedeutender Schritt für den H2-Markthochlauf. Dringlich ist, dass hierfür adäquate und ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Momentan werden diese im Bundestag diskutiert. Die aktuell \r\ngeplanten Vorgaben sind aus Sicht der H2ercules-Initiative nicht geeignet, um Investoren für das Kernnetz zu gewinnen.\r\nEin Hauptproblem liegt darin, dass das Risiko einer Investition in das H2-Kernnetz im Vergleich zu ähnlichen Anlagemöglichkeiten, wie beispielsweise dem Stromnetz, höher ist. Denn obwohl der Staat einen \r\nTeil der Investitionen über eine Risikoabsicherung garantiert, bleibt das Risiko eines Selbstbehalts und \r\ndes Restwertes des Netzes bei frühzeitiger, einseitiger Kündigung durch den Staat bestehen. Dies steht \r\nim Widerspruch zu den Erwartungen der Investoren, die in regulierten Netzen eine risikoarme Investitionsmöglichkeit sehen. Deshalb sollte der Deutsche Bundestag die folgenden Änderungen an der Gesetzesvorlage umsetzen, um Investitionen in das H2-Kernnetz zu ermöglichen:\r\n1. Senkung des Selbstbehalts auf 15%: Der vorgeschlagene Selbstbehalt von 24 Prozent des \r\nSaldos des Amortisationskontos im Jahr 2055 ist zu hoch und hemmt Investitionsentscheidungen. Eine Reduktion auf 15% schafft eine Balance zwischen Anreizen für Investitionen, fairer Risikoaufteilung und staatlichen Haushaltsinteressen. Eine tragbare Alternative wäre die Erhöhung \r\nder Abschmelzungsquote des Selbstbehalts von 0,5 auf 1,0% pro Jahr. \r\n2. Übertragungsrecht der FNB bei Kündigung durch den Staat: Der Bund kann ab 2038 den \r\nFinanzierungsmechanismus für das H2-Kernnetz kündigen. Die FNB müssten in diesem Fall den \r\nSelbstbehalt auf das Amortisationskonto an den Bund zahlen und auch den Wertverlust des H2-\r\nKernnetzes vollständig verbuchen. Eine Kündigung des Amortisationskontos durch den Staat sollte daher mit einem Andienungsrecht für die FNB an den Staat zum kalkulatorischen Rest verbunden werden, um diese Hürde für Investitionen abzubauen. \r\n3. Ausschluss der gemeinschaftlichen Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle: Die \r\ngeplante Regelung, wonach ein insolventer Netzbetreiber seinen Anteil am H2-Kernnetz zulasten \r\ndes Amortisationskontos abschreiben darf, würde den Saldo des Amortisationskontos ungerechtfertigt erhöhen. Diese Regelung stellt eine erhebliche Hürde für potenzielle Investoren dar und \r\nbelastet die verbleibenden Kernnetzbetreiber unverhältnismäßig für eine Situation, die sie nicht \r\nzu verantworten haben. Sonderabschreibung auf das Amortisationskonto im Insolvenzfall durch \r\nStreichung von §28r Abs. 3 Sätze 8 und 9 EnWG-E auszuschließen. \r\n4. Langfristige Rechtssicherheit der Finanzierungsparameter: Die Finanzierung des H2-Kernnetzes und der Markthochlauf werden bis zum Jahr 2055 verschiedene Phasen durchlaufen. Um \r\ndas Risiko politischer Änderungen für die Finanzierung des H2-Kernnetz zu mindern, sollte eine \r\nrechtssichere Verankerung über die gesetzliche Grundlage hinaus sichergestellt werden. Hierzu \r\nwäre z.B. ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geeignet, für dessen Abschluss eine Ermächtigungsgrundlage in der EnWG-Novelle nötig ist. \r\nNeben der Finanzierung des H2-Kernnetzes wird in der dritten Novelle des EnWG für die Zukunft auch \r\neine gemeinsame Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff eingeführt. Sie soll die Weiterentwicklung der \r\nH2-Infrastruktur über das Kernnetz hinaus sicherstellen. In diesem zweiten Schritt müssen auch die Gasverteilnetze mitgedacht werden. Es ist daher in der EnWG-Novelle sicherzustellen, dass die Transformationspläne der Gasverteilnetzbetreiber im Szenariorahmen des Wasserstoff-Netzausbaus berücksichtigt \r\nwerden. \r\nEs steht viel auf dem Spiel. Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, die Kapitalmarktfähigkeit des \r\nFinanzierungsmodells für das H2-Kernnetz und die Weiterentwicklung der H2-Infrastruktur sicherzustellen \r\nund somit einen entscheidenden Schritt in Richtung einer erfolgreichen Energiewende zu gehen.\t"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009546","regulatoryProjectTitle":"Berücksichtigung/Beschleunigung des Kernnetzaufbaus inkl. systemrelevanter Kraftwerksstandorte im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/dc/6d/493149/Stellungnahme-Gutachten-SG2503200010.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Infrastruktur gestalten. Transformation vorantreiben.\r\nBeitrag der H2ercules-Initiative zur Bundestagswahl 2025\r\nDie H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur Dekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines H2-Ökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-Kernnet-zes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden industriellen H2-Verbrauchern einschließlich H2-ready Gaskraftwerken, H2-Erzeugungsanlagen und H2-Speichern. Insgesamt haben sich dieser Initiative aktuell mehr als 30 Unternehmen aus der gesamten H2-Wertschöpfungskette angeschlossen.\r\nNach der Bundestagswahl 2025 stehen entscheidende Weichenstellungen für die H2-Infrastruktur bevor. Dazu möchten wir mit diesem Papier einen Beitrag leisten. Zusätzlich zu diesem Überblick, vertiefen wir die unten aufgeführten Themen jeweils in Einzelpapieren.\r\nKernnetz stärken.\r\nDas Wasserstoff-Kernnetz bildet das Rückgrat der zukünftigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Es ermöglicht die bedarfsgerechte Verbindung von Erzeugung, Import, Speicherung und Verbrauch und schafft eine erweiterte Basis für eine klimaneutrale Energieversorgung. Die Netzbetreiber gehen in erheb-lichem Umfang in Vorleistung, um das H2-Kernnetz aufzubauen, bevor ein ausgereifter Markt existiert. Diese Vorleistung ist mit einem hohen Risiko verbunden, da die Hochlaufphase des Wasserstoffmarktes von Unsicherheiten geprägt ist. Um Investitionen in das H2-Kernnetz zu fördern, sind eine angemessene Eigenkapitalverzinsung und eine Absenkung des Selbstbehalts im Amortisationskonto erforderlich.\r\nSpeicher ermöglichen.\r\nWasserstoffspeicher sind für den künftigen Markt unverzichtbar. Sie bieten einen wichtigen systemdienli-chen Baustein zur Transformation des Energiesystems in Deutschland und Europa. Für Investitionen be-darf es verlässlicher Aussagen der Politik sowie einer klaren und zügig zur Verfügung stehenden Rah-mengesetzgebung, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Die Verabschiedung einer Wasser-stoffspeicherstrategie ist zwingend notwendig, um diesem für die Entwicklung des Wasserstoffmarktes unverzichtbaren Baustein frühzeitig eine klare Perspektive zu geben. Angesichts der langen Vorlaufzeiten bei der Errichtung und Genehmigung von Speichern bedarf es klarer Aussagen und Regelungen hinsicht-lich des Umgangs mit Mengen- und Preisrisiken, Zugang zu Speicherkapazitäten, Beschleunigung der Entwicklungsprozesse und finanzieller Anreizsetzung für den Aufbau der Speicherkapazitäten. Verteilnetze nutzen.\r\nDas Gasverteilnetz steht für eine sektorübergreifend sichere Energieversorgung und ist ein strategisches Asset der Energiewende. Die Umstellung des Gasverteilnetzes von Erdgas auf Wasserstoff ist technisch zumeist ohne aufwändige Modifikationen möglich. Sie kann Versorgungssicherheit garantieren und die volkswirtschaftlich anfallenden Transformationskosten verringern. Um die Umstellung der Verteilnetzinfra-struktur europaweit einheitlich zu regeln, wurde 2024 das europäische Gaspaket beschlossen. Netzbe-treiber sind demnach verpflichtet, mindestens alle vier Jahre umfassende Pläne zur Entwicklung und Transformation der Verteilnetzinfrastruktur vorzulegen. Damit die Verteilnetzplanung in Deutschland zü-gig anlaufen kann, halten die H2ercules-Partner eine zeitnahe Überführung des Gaspakets in nationales Recht für zwingend erforderlich. Einzelpläne sollten dabei - wie gesetzlich vorgeschrieben - unter Berück-sichtigung der lokalen Nachfragegegebenheiten regional gebündelt und mit der Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber strukturell verzahnt werden.\r\nNach der Bundestagswahl 2025 müssen zwingend die Weichen gestellt werden, um den Wirtschafts-standort Deutschland zu stärken und den Klimaschutz voranzutreiben. Die Wasserstoff-Infrastruktur ist ein Rückgrat für die Energiewende, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Innovations-kraft der deutschen Wirtschat. Für ihre Gestaltung braucht es klare politische Unterstützung und verlässli-cher Rahmenbedingungen, um Investitionen zu sichern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009546","regulatoryProjectTitle":"Berücksichtigung/Beschleunigung des Kernnetzaufbaus inkl. systemrelevanter Kraftwerksstandorte im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7f/78/493151/Stellungnahme-Gutachten-SG2503200012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Kernnetz stärken. Transformation vorantreiben.\r\nPositionspapier der H2ercules-Initative zur Wasserstoff-Transformation.\r\nMit dem genehmigten Wasserstoff-Kernnetz wurde 2024 die Grundlage für eine ausbaufähige Wasserstoff-Transportinfrastruktur in Deutschland geschaffen. Die Partnerunternehmen der H2ercules-Intiative haben die Kernnetz-Planung intensiv begleitet und teils auch eigene Projekte eingebracht. Rund 1.500 Leitungskilome-ter und damit mehr als 15 Prozent der gesamten Kernnetz-Infrastruktur entfallen auf das Wasserstoff-Trans-portnetz der H2ercules-Initiative. Schon 2026 wollen die H2ercules-Partner erste Anbindungen an relevante Importkorridore sicherstellen und Wasserstoff zu ausgewählten Verbrauchszentren transportieren. Das H2-Kernnetz bildet das Rückgrat der zukünftigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Es ermöglicht die be-darfsgerechte Verbindung von Erzeugung, Import, Speicherung und Verbrauch und schafft die Basis für eine klimaneutrale Energieversorgung. Die Infrastruktur ist essenziell, um den Markthochlauf von Wasserstoff zu gewährleisten und langfristig die Transformation in Richtung Klimaneutralität zu sichern.\r\nWasserstoff-Kernnetz stärken.\r\nBereits jetzt gehen die Netzbetreiber in erheblichem Umfang in Vorleistung, um das H2-Kernnetz aufzu-bauen, bevor ein ausgereifter Markt existiert. Diese Vorleistung ist mit einem hohen Risiko verbunden, da die Hochlaufphase des Wasserstoffmarktes von Unsicherheiten geprägt ist. Netzbetreiber tragen in dieser Phase ein erhebliches Investitionsrisiko. Auch wenn staatliche Absicherungen wie Garantien bestehen, ver-bleiben zentrale Risiken – etwa durch den hohen Selbstbehalt im Amortisationskonto – bei den Investoren. Verzögerungen beim Markthochlauf oder ein Scheitern der Nachfrageentwicklung könnten die Wirtschaftlich-keit erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig ist die Eigenkapitalverzinsung im Wasserstoffbereich aktuell weni-ger attraktiv als in vergleichbaren Infrastrukturbereichen wie etwa dem Stromnetz. Damit Investitionen in das H2-Kernnetz nicht nur fortgeführt, sondern entsprechend der Bedarfsentwicklung erweitert werden können, bedarf es dringend einer Anpassung der Finanzierungsbedingungen.\r\nDie Attraktivität des Wasserstoff-Kernnetzes als Investitionsprojekt hängt von einem ausgewogenen Chan-cen-Risiko-Profil ab. Wichtige Bausteine dafür wären eine angemessene Eigenkapitalverzinsung und eine deutliche Absenkung des Selbstbehalts im Amortisationskonto. So kann sichergestellt werden, dass Investiti-onen auch in den unsicheren frühen Marktphasen erfolgen und private Kapitalgeber langfristig eingebunden bleiben.\r\nTransformation vorantreiben.\r\nDarüber hinaus ist die Weiterentwicklung des Kernnetzes von entscheidender Bedeutung, um Wasserstoff nicht nur in die großen Verbrauchszentren, sondern überall dahin zu bringen, wo es Bedarf gibt. Hierfür müs-sen Wasserstoff-Netze im Rahmen eines integrierten Netzentwicklungsplans für Gas und Wasserstoff flexi-bel ausgebaut und durch regionale Transformationspläne ergänzt werden. Dabei ist auch eine enge Koordi-nation mit der Stromnetzentwicklungsplanung erforderlich. Die derzeit geplante Dimensionierung muss im Rahmen der Netzentwicklungsplanung immer wieder überprüft und entsprechend der Nachfrage nach Trans-portkapazität nach oben oder unten angepasst werden. Diese zeitliche und regionale Perspektive ist ent-scheidend, um bedarfsgerecht eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen und den Mittelstand sowie ländliche Regionen einzubinden (siehe dazu auch H2ercules-Positionspapier „Verteilnetze nutzen“)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009546","regulatoryProjectTitle":"Berücksichtigung/Beschleunigung des Kernnetzaufbaus inkl. systemrelevanter Kraftwerksstandorte im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5e/a4/493153/Stellungnahme-Gutachten-SG2503200013.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Speicher ermöglichen. Transformation vorantreiben.\r\nPositionspapier der H2ercules-Initative zur Wasserstoff-Transformation.\r\nMit der Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes wurde 2024 die Grundlage für eine ausbaufähige Was-serstoff-Transportinfrastruktur in Deutschland geschaffen. Die Partnerunternehmen der H2ercules-Intiative haben die Kernnetz-Planung intensiv begleitet und teils auch eigene Projekte eingebracht. Rund 1.500 Lei-tungskilometer und damit mehr als 15 Prozent der gesamten Kernnetz-Infrastruktur entfallen auf das Was-serstoff-Transportnetz der H2ercules-Initiative. Schon 2026 wollen die H2ercules-Partner eine erste Anbin-dung an relevante Importkorridore sicherstellen und Wasserstoff zu ausgewählten Verbrauchszentren trans-portieren. Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen und ein harmonisches Inei-nandergreifen der verschiedenen Wertschöpfungsstufen zu gewährleisten, muss neben der Transport- auch die Speicherinfrastruktur politisch in den Blick genommen werden. Wasserstoffspeicher sind für den künfti-gen Markt unverzichtbar. Wasserstoffspeicher bieten einen wichtigen systemdienlichen Baustein zur Trans-formation des Energiesystems in Deutschland und Europa. Sie überbrücken die bestehenden Grenzen zwi-schen Strom und Gasmarkt. Weiterhin tragen sie wesentlich zur Versorgungssicherheit bei. Für Investitionen bedarf es verlässlicher Aussagen der Politik, einer klaren und zügig zur Verfügung stehenden Rahmenge-setzgebung und einer finanziellen Anreizsetzung, um Investitionssicherheit zum einen auf Seiten der zukünf-tigen Wasserstoffspeicherbetreiber sowie zum anderen auf Seiten der Produzenten sowie Wasserstoffab-nehmer zu erlangen. Gleichzeitig ist der gesetzliche Rahmen so zu erweitern, dass die Betreiber von Erd-gasspeichern die zeitlich und finanziell aufwändige Umstellung ihrer Anlagen umsetzen können.\r\nSpeicher ermöglichen.\r\nWasserstoffspeicher sind Teil der „farbenblinden“ Wasserstoffinfrastruktur. Sie sind bei deren Aufbau mitzu-planen und hinsichtlich ihrer Besonderheiten, z.B. lange Entwicklungs-Vorlaufzeiten und konkurrierender Einsatz auch im Erdgasmarkt, zu berücksichtigen. Der integrierte Netzentwicklungsplan Erdgas & H2 wird seitens der H2ercules Initiative begrüßt, ist allerdings nur ein erster Schritt. Die hieraus zu treffenden finalen Aussagen für Investitionen bis 2030 werden im Hinblick auf den erwarteten Wasserstoffspeicherbedarf zu spät getroffen. Der NEP trifft keine Aussagen zu Speicherinvestitionen selbst, sondern lediglich zum Netzan-schluss.\r\nDie Verabschiedung einer Wasserstoffspeicherstrategie, die einen klaren Rahmen absteckt und erste Si-cherheiten schafft, hat aus Sicht der H2ercules Initiative auch im Hinblick auf die langen Entwicklungs- und Bauzeiten der Wasserstoffspeicher unverzüglich zu erfolgen, um eine Verlangsamung der Entwicklung des Wasserstoffmarkes zu vermeiden. Klarere Aussagen und Regelungen bedarf es insbesondere hinsichtlich der nachfolgenden Themen:\r\nEingrenzung des Mengen- und Preisrisikos.\r\nWelche Erwartungen werden seitens der Politik an die zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten im Rahmen des Markthochlaufes gestellt? Aktuelle Studien des ewi sowie der dena lassen den Schluss zu, dass der modellierte Kapazitätsbedarf an Wasserstoffspeichern durch die derzeit geplanten Speicherprojekte nicht gedeckt werden kann. Zudem handelt es sich bei den bekannten Speicherprojekten überwiegend um Planungen; finale Investitionsentscheidungen stehen zumeist noch aus. Hier bedarf es eines finanziellen An-reizes, damit die benötigten Investitionen getätigt bzw. Investitionsentscheidungen getroffen werden können.\r\nZur Eingrenzung des Preisrisikos, welches derzeit den Abschluss von verbindlichen Speicherbuchungen hemmt/verhindert und somit auch Investitionsentscheidungen verzögert, bedarf es einer zügigen Klarheit zu welchen Preisen Speicherkapazitätsprodukte angeboten werden bzw. welchen Regularien die Preisfestset-zung unterliegt. Im Hinblick auf die zukünftige Regulierung der Wasserstoffspeicher ist möglichst schnell Klarheit hinsichtlich deren Umfang und Inhalt sowie deren zeitlicher Einführung zu schaffen. Befürwortet wird\r\n2\r\nseitens der H2ercules Initiative eine möglichst schnelle Einführung einer Entgelt-/Methodenregulierung in Umsetzung des EU Gaspaketes.\r\nUm Investitionen der Speicherbetreiber anzureizen, müssen die Einnahmen gesichert und ausreichend sein. Insbesondere im Hochlauf wird es seitens der Speicherbetreiber zu Finanzierungsbedarf kommen, um marktfähige Speicherprodukte anbieten zu können, die sich nicht nachteilig auf den Wasserstoffpreis auswir-ken. Es gilt prohibitive Infrastrukturpreise zu vermeiden. Auch bedarf es einer Risikomitigierung von Erstin-vestitionen in Speicheranlagen gegenüber später gebauten Speicheranlagen, die bereits zu reduzierten Kos-ten aufgrund von Lerneffekten der ersten Anlagen in einem etablierten Markt gebaut werden, damit auch die Erstanlagen noch wettbewerbsfähige Produkte anbieten können. Vorschläge für mögliche Finanzierungsin-strumente für Wasserstoffspeicher von diversen Gutachtern und Verbänden, wie z.B. dem BDEW, liegen be-reits vor.1\r\nZugang zu Speicherkapazitäten.\r\nSeitens der H2ercules Initiative wird es als eklatant wichtig erachtet, dass Speicherprojekte parallel mit den Projekten der Industrie entwickelt werden, sodass die benötigten Speicherkapazitäten zur Verfügung stehen, damit für den Wasserstoffabnehmer bedarfsgerecht Wasserstoffmengen zur Verfügung stehen. Eine Verzö-gerung von Investitionen in Speicher, die als Wertschöpfungsstufe die längsten Entwicklungszeiten aufwei-sen, wird sich nachteilig auf den Markthochlauf, insbesondere in der Industrie und für die angestrebte Back-up Stromversorgung auswirken. Zudem benötigen Wasserstoffspeicher einen ausreichenden und zugesi-cherten Netzzugang, um die benötigte Flexibilität dem Markt anbieten zu können.\r\nBeschleunigung.\r\nDas Thema Beschleunigung erlangt insbesondere hinsichtlich der bereits zuvor angeführten langen Entwick-lungszeiten von Wasserstoffspeichern Bedeutung. Im Wesentlichen ist dafür zu sorgen, dass sich diese Ent-wicklungszeiten durch „neue“ Prozesse nicht noch mehr verlängern und neue Risiken geschaffen werden. Dies bezieht sich - nicht abschließend – zum einen auf Genehmigungsverfahren unter Bergrecht für den Bau und die Umrüstung von Speicherkomponenten und zum anderen auf die Regelungen des EnWG bezüglich Umwidmungen von Erdgasspeichern bzw. Erdgasspeicherkomponenten/-teilen, die mit einer Kapazitätsre-duzierung für den Erdgasmarkt einhergehen.\r\nEs gilt „künstliche“ Barrieren zu vermeiden und Prozesse zu beschleunigen sowie neue Prozesse schlank und effizient aufzusetzen. Letzteres trifft insbesondere auf die Notwendigkeit zu, das Aufbauszenario Was-serstoff mit einem Abbauszenario Erdgas zu verknüpfen und klare Regelungen u.a. für die Umwidmung von Speicherinfrastruktur festzulegen. Dabei geht es z.B. auch um potenzielle Konkurrenzfälle von Erdgas und H2 und deren juristisch saubere Auflösung.\r\n1 Finanzierungsmechanismus"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009546","regulatoryProjectTitle":"Berücksichtigung/Beschleunigung des Kernnetzaufbaus inkl. systemrelevanter Kraftwerksstandorte im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/83/b0/629020/Stellungnahme-Gutachten-SG2510140022.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Hochlauf ermöglichen. Transformation vorantreiben.\r\n4 Herausforderungen und Handlungsempfehlungen der Wasserstoffwirtschaft in \r\n5 Deutschland\r\n6 Die H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur \r\n7 Dekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines \r\n8 Wasserstoffökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des Was9 serstoffkernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene, Wasser10 stofferzeugungsanlagen und -speichern sowie anzuschließenden industriellen Verbrauchern einschließ11 lich H2-ready Gaskraftwerken. \r\n12\r\n13 Die Wasserstoffwirtschaft steht am Scheideweg. Neue Lösungen sind fällig.\r\n14 Der Hochlauf einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist von zentraler Bedeutung für die \r\n15 Dekarbonisierung industrieller Prozesse und die Erreichung der nationalen Klimaziele. Deshalb ist es von \r\n16 entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen, die investieren, Verbindlichkeit in der politischen Zielset17 zung erhalten und Instrumente und Maßnahmen über die Legislaturperioden hinweg fortgeführt werden. \r\n18 Während die Arbeiten am Wasserstoffkernnetz voranschreiten, stehen die anderen Stufen der Wasser19 stoffwertschöpfungskette vor erheblichen Herausforderungen – so bleiben sowohl der Hochlauf der Was20 serstofferzeugung als auch die Entwicklung der Wasserstoffnachfrage deutlich hinter den Prognosen zu21 rück. Entsprechend gering ist der Fortschritt beim Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur oder \r\n22 dem Ausbau von Speichern. Dieses Papier skizziert die wesentlichen Problemfelder und zeigt praxisnahe \r\n23 Lösungsansätze auf. \r\n24\r\n25 Scharfe Vorgaben bremsen die Wasserstoffproduktion. Rechtlich und regulatorisch be26 steht Reformbedarf.\r\n27 Die regulatorischen Anforderungen – insbesondere die Vorgaben der Delegierten Rechtsakte für RFNBO \r\n28 – sind komplex, schwer planbar und bremsen Investitionen in Produktionskapazitäten. Die zwingende \r\n29 Einhaltung von Kriterien wie Additionalität und Zeitgleichheit (Korrelation) führt zu Einschränkungen in der \r\n30 Betriebsführung und treibt die Kosten für Wasserstoff in die Höhe. Daher sollten die Übergangsfristen \r\n31 verlängert und Überregulierungen generell zurückgeführt werden. Auch der Delegierte Rechtsakt für koh32 lenstoffarmen Wasserstoff ist in aktueller Fassung ebenfalls überreguliert, kostentreibend und bietet nur \r\n33 geringen Mehrwert für die Dekarbonisierung. Der Aufbau entsprechender Produktionskapazitäten und \r\n34 damit die Bereitstellung der benötigten Wasserstoffmengen für den Hochlauf wird erschwert.\r\n35\r\n36 Handlungsempfehlungen:\r\n37 • Anpassung des Delegierten Rechtsakts (EU 2023/1184) für RFNBO durch Verlängerung der \r\n38 Übergangsfristen der Additionalität und der stündlichen Korrelation bis mindestens 2035\r\n39 • Anpassung und Vereinfachung der Kriterien des Delegierten Rechtsakts zur Erzeugung von koh40 lenstoffarmem Wasserstoff\r\n41 • Bereitstellung eines nationalen Budgets im Rahmen der Auktionen der European Hydrogen Bank\r\n42 („Auction-as-a-Service“)\r\n43 • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Elektrolyse (Aufhebung Mindestpreis), durch eine \r\n44 Reform der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ (§ 13k EnWG)\r\n45 • Rückführung weiterer Überregulierung beim Wasserstoff wie im Koalitionsvertrag der Bundesre46 gierung vereinbart, schnelle Verabschiedung und Umsetzung des Wasserstoffbeschleunigungs47 gesetzes48 Preis- und Mengenrisiken führen zu Unsicherheit. Absicherung kann Abhilfe schaffen.\r\n49 Ein zentrales Hemmnis für Investitionen in den Wasserstoffmarkt ist die hohe Unsicherheit über zukünf50 tige Abnahmemengen und Zahlungsbereitschaften. Die offene Frage der Risikoverteilung führt häufig \r\n51 dazu, dass Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen für Wasserstoffprojekte, die auf langfristige \r\n52 Lieferverträge angewiesen sind, ausbleiben. Da Belieferungsmodelle für Wasserstoff in der Regel entlang \r\n53 der gesamten Wertschöpfungskette konzipiert werden – z.B. von erneuerbarem Strom über die Produk54 tion, den Transport, die Verteilung und die Speicherung bis hin zur Lieferung – braucht es einen ganzheit55 lichen Umgang mit den hierbei entstehenden Risiken (z.B. Marktpreisrisiko, Abnahmerisiko, Lieferrisiko).\r\n56 Damit fehlende Besicherungen nicht mehr Show-Stopper für den Abschluss von Wasserstofflieferverträ57 gen bleiben, sind staatliche Absicherungsinstrumente erforderlich.\r\n58\r\n59 Ein weiteres Hemmnis für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft stellt die fehlende Sicherheit und die \r\n60 Kurzfristigkeit der Abnahme für die Endprodukte von Wasserstoffabnehmern dar. Energieintensive \r\n61 Grundstoffindustrien wie Chemie, Glas, Stahl und Zement knüpfen einen wesentlichen Teil ihrer Pläne \r\n62 zur Transformation an die Abnahmezusagen ihrer Endkunden, können mit diesen zum Teil aber nur Ver63 träge mit Laufzeiten von unter einem Jahr abschließen. Zur Ermöglichung der Transformation der Grund64 stoffindustrien muss auch der Wasserstoffeinsatz in der Prozessdampferzeugung berücksichtigt werden, \r\n65 um entlang der Wertschöpfungskette dekarbonisieren zu können. Hinzukommen müssen finanzielle oder \r\n66 regulatorische Anreize zum Einsatz von Wasserstoff in Schlüsselindustrien.\r\n67\r\n68 Handlungsempfehlungen:\r\n69 • Etablierung von Intermediären wie Hintco und Midstreamern, die Kopplungsrisiken zwischen \r\n70 Wertschöpfungsstufen trennen und mit staatlichen Garantien zur Übernahme von Kredit- und \r\n71 Ausfallrisiken in der Lieferkette ausgestattet werden\r\n72 • Ausweitung der Bürgschaftsmodelle wie Avalkreditprogramme oder staatlichen Großbürgschaf73 ten auf Wasserstofflieferverträge\r\n74 • Schaffung grüner Leitmärkte, z.B. durch Einführung eines verpflichtenden Einsatzes bestimmter \r\n75 CO2-reduzierter Grundstoffe bei öffentlichen Investitionen\r\n76 • Umsetzung RED III im Transportsektor über eine THG-Minderungsquote mit attraktiven Anreizen \r\n77 zum Einsatz von Wasserstoff als Dekarbonisierungsoption\r\n78 • Schaffung von Planungssicherheit durch Verstetigung staatlicher Förderprogramme sowie Kom79 bination von Förderprogrammen auf Produktions- und Abnahmeseite ermöglichen\r\n80\r\n81 Ohne Infrastruktur droht Anschlussverlust. Netze und Speicher sind systemrelevant.\r\n82 Für den erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist eine leistungsfähige und integrierte Infra83 struktur unerlässlich. In der Übergangsphase, bis das Wasserstoffkernnetz entsprechend ausgebaut ist, \r\n84 können Abnehmer oftmals nicht oder nur sehr begrenzt physisch erreicht werden, obwohl diese bereits \r\n85 früher grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff nutzen wollen, um z.B. selbstproduzierten grauen Was86 serstoff zu ersetzen. Durch eine befristete Übergangsregelung kann diesem Problem entgegengewirkt \r\n87 werden, indem bilanzielle Nachweise zur Erfüllung der THG-Minderungsquote anerkannt werden.\r\n88\r\n89 Neben dem Aufbau und der Auslastung des deutschen Wasserstoffkernnetzes gehört dazu auch dessen \r\n90 rechtzeitige grenzüberschreitende Anbindung bis spätestens Anfang der 2030er Jahre. Diese Anbindun91 gen sind essenziell für den Import von Wasserstoff und die europäische Marktintegration. Um eine flä92 chendeckende Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen, muss neben der Transport- auch die Verteil93 netzinfrastruktur in den Blick genommen werden. Rund 99 Prozent aller Gaskunden, die gasbasierte \r\n94 Stromerzeugung sowie ein Großteil der Prozessdampf- und Fernwärmeerzeugung werden gegenwärtig \r\n95 über das Verteilnetz versorgt. Unklarheiten bei der Planung und der Finanzierung der Verteilnetzumstel96 lung müssen daher zügig ausgeräumt werden. Gleichzeitig müssen Speicher als integraler Bestandteil \r\n97 der Transportkette verstanden und berücksichtigt werden. Großspeicher übernehmen eine systemrele98 vante Funktion, indem sie als Puffer zwischen volatiler Produktion und kontinuierlicher industrieller \r\n99 Abnahme agieren. Ihre technologische und wirtschaftliche Einbindung in das entstehende Marktgebiet ist \r\n100 bislang unzureichend adressiert.\r\n101\r\n102 Handlungsempfehlungen:\r\n103 • Einführung einer zeitlich begrenzten, nationalen Übergangsregelung („Early Delivery“-Konzept), \r\n104 die es physisch noch nicht an das Kernnetz angebundenen Abnehmern ermöglicht, Teile ihrer \r\n105 THG-Minderungsquote durch bilanziellen Nachweis zu erfüllen, bis sie angebunden sind\r\n106 • Sicherstellung des Ausbaus und der rechtzeitigen physischen Anbindung des deutschen Kern107 netzes an zentrale europäische Übergabepunkte. Hierzu bedarf es der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für das Kernnetz1 108 sowie der Sicherstellung der Finanzierung der europäi109 schen Importkorridore. \r\n110 • Einführung eines neuen Ordnungsrahmens für die Verteilnetzinfrastruktur, der die Umstellung auf \r\n111 Wasserstoff diskriminierungsfrei regelt, Klarheit bei der Finanzierung schafft, Anschlussregeln \r\n112 flexibilisiert und die Einzelpläne der Verteilnetzbetreiber regional bündelt\r\n113 • Anerkennung von Speichern als systemrelevante Infrastruktur sowie Förderung ihrer Flexibilität, \r\n114 Reaktionsgeschwindigkeit und Netzstützungsfunktion\r\n115 • Entwicklung eines rechtlichen Rahmens zur subsidiären Finanzierung von Bau und Betrieb von \r\n116 Wasserstoffspeichern – in Anlehnung an das Amortisationskonto für das Wasserstoffkernnetz\r\n117\r\n118 Fazit\r\n119 Der erfolgreiche Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert weitere politische Weichenstellungen: Not120 wendig sind rechtliche und regulatorische Reformen, staatliche Absicherungsmechanismen für Investitio121 nen, gezielte Förderprogramme auf der Nachfrageseite sowie die schnelle Integration von Speichern und \r\n122 Verteilnetzen in den anstehenden Infrastrukturaufbau. Die H2ercules-Initiative ruft dazu auf, die vor uns \r\n123 liegenden Herausforderungen zu bewältigen – für eine erfolgreiche Wasserstoffzukunft in Deutschland \r\n124 und Europa.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009547","regulatoryProjectTitle":"Planung und Genehmigung des H2-Kernnetzes im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz integrieren ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/83/75/629022/Stellungnahme-Gutachten-SG2510140020.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Hochlauf ermöglichen. Transformation vorantreiben.\r\n4 Herausforderungen und Handlungsempfehlungen der Wasserstoffwirtschaft in \r\n5 Deutschland\r\n6 Die H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur \r\n7 Dekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines \r\n8 Wasserstoffökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des Was9 serstoffkernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene, Wasser10 stofferzeugungsanlagen und -speichern sowie anzuschließenden industriellen Verbrauchern einschließ11 lich H2-ready Gaskraftwerken. \r\n12\r\n13 Die Wasserstoffwirtschaft steht am Scheideweg. Neue Lösungen sind fällig.\r\n14 Der Hochlauf einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist von zentraler Bedeutung für die \r\n15 Dekarbonisierung industrieller Prozesse und die Erreichung der nationalen Klimaziele. Deshalb ist es von \r\n16 entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen, die investieren, Verbindlichkeit in der politischen Zielset17 zung erhalten und Instrumente und Maßnahmen über die Legislaturperioden hinweg fortgeführt werden. \r\n18 Während die Arbeiten am Wasserstoffkernnetz voranschreiten, stehen die anderen Stufen der Wasser19 stoffwertschöpfungskette vor erheblichen Herausforderungen – so bleiben sowohl der Hochlauf der Was20 serstofferzeugung als auch die Entwicklung der Wasserstoffnachfrage deutlich hinter den Prognosen zu21 rück. Entsprechend gering ist der Fortschritt beim Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur oder \r\n22 dem Ausbau von Speichern. Dieses Papier skizziert die wesentlichen Problemfelder und zeigt praxisnahe \r\n23 Lösungsansätze auf. \r\n24\r\n25 Scharfe Vorgaben bremsen die Wasserstoffproduktion. Rechtlich und regulatorisch be26 steht Reformbedarf.\r\n27 Die regulatorischen Anforderungen – insbesondere die Vorgaben der Delegierten Rechtsakte für RFNBO \r\n28 – sind komplex, schwer planbar und bremsen Investitionen in Produktionskapazitäten. Die zwingende \r\n29 Einhaltung von Kriterien wie Additionalität und Zeitgleichheit (Korrelation) führt zu Einschränkungen in der \r\n30 Betriebsführung und treibt die Kosten für Wasserstoff in die Höhe. Daher sollten die Übergangsfristen \r\n31 verlängert und Überregulierungen generell zurückgeführt werden. Auch der Delegierte Rechtsakt für koh32 lenstoffarmen Wasserstoff ist in aktueller Fassung ebenfalls überreguliert, kostentreibend und bietet nur \r\n33 geringen Mehrwert für die Dekarbonisierung. Der Aufbau entsprechender Produktionskapazitäten und \r\n34 damit die Bereitstellung der benötigten Wasserstoffmengen für den Hochlauf wird erschwert.\r\n35\r\n36 Handlungsempfehlungen:\r\n37 • Anpassung des Delegierten Rechtsakts (EU 2023/1184) für RFNBO durch Verlängerung der \r\n38 Übergangsfristen der Additionalität und der stündlichen Korrelation bis mindestens 2035\r\n39 • Anpassung und Vereinfachung der Kriterien des Delegierten Rechtsakts zur Erzeugung von koh40 lenstoffarmem Wasserstoff\r\n41 • Bereitstellung eines nationalen Budgets im Rahmen der Auktionen der European Hydrogen Bank\r\n42 („Auction-as-a-Service“)\r\n43 • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Elektrolyse (Aufhebung Mindestpreis), durch eine \r\n44 Reform der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ (§ 13k EnWG)\r\n45 • Rückführung weiterer Überregulierung beim Wasserstoff wie im Koalitionsvertrag der Bundesre46 gierung vereinbart, schnelle Verabschiedung und Umsetzung des Wasserstoffbeschleunigungs47 gesetzes 48 Preis- und Mengenrisiken führen zu Unsicherheit. Absicherung kann Abhilfe schaffen.\r\n49 Ein zentrales Hemmnis für Investitionen in den Wasserstoffmarkt ist die hohe Unsicherheit über zukünf50 tige Abnahmemengen und Zahlungsbereitschaften. Die offene Frage der Risikoverteilung führt häufig \r\n51 dazu, dass Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen für Wasserstoffprojekte, die auf langfristige \r\n52 Lieferverträge angewiesen sind, ausbleiben. Da Belieferungsmodelle für Wasserstoff in der Regel entlang \r\n53 der gesamten Wertschöpfungskette konzipiert werden – z.B. von erneuerbarem Strom über die Produk54 tion, den Transport, die Verteilung und die Speicherung bis hin zur Lieferung – braucht es einen ganzheit55 lichen Umgang mit den hierbei entstehenden Risiken (z.B. Marktpreisrisiko, Abnahmerisiko, Lieferrisiko).\r\n56 Damit fehlende Besicherungen nicht mehr Show-Stopper für den Abschluss von Wasserstofflieferverträ57 gen bleiben, sind staatliche Absicherungsinstrumente erforderlich.\r\n58\r\n59 Ein weiteres Hemmnis für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft stellt die fehlende Sicherheit und die \r\n60 Kurzfristigkeit der Abnahme für die Endprodukte von Wasserstoffabnehmern dar. Energieintensive \r\n61 Grundstoffindustrien wie Chemie, Glas, Stahl und Zement knüpfen einen wesentlichen Teil ihrer Pläne \r\n62 zur Transformation an die Abnahmezusagen ihrer Endkunden, können mit diesen zum Teil aber nur Ver63 träge mit Laufzeiten von unter einem Jahr abschließen. Zur Ermöglichung der Transformation der Grund64 stoffindustrien muss auch der Wasserstoffeinsatz in der Prozessdampferzeugung berücksichtigt werden, \r\n65 um entlang der Wertschöpfungskette dekarbonisieren zu können. Hinzukommen müssen finanzielle oder \r\n66 regulatorische Anreize zum Einsatz von Wasserstoff in Schlüsselindustrien.\r\n67\r\n68 Handlungsempfehlungen:\r\n69 • Etablierung von Intermediären wie Hintco und Midstreamern, die Kopplungsrisiken zwischen \r\n70 Wertschöpfungsstufen trennen und mit staatlichen Garantien zur Übernahme von Kredit- und \r\n71 Ausfallrisiken in der Lieferkette ausgestattet werden\r\n72 • Ausweitung der Bürgschaftsmodelle wie Avalkreditprogramme oder staatlichen Großbürgschaf73 ten auf Wasserstofflieferverträge\r\n74 • Schaffung grüner Leitmärkte, z.B. durch Einführung eines verpflichtenden Einsatzes bestimmter \r\n75 CO2-reduzierter Grundstoffe bei öffentlichen Investitionen\r\n76 • Umsetzung RED III im Transportsektor über eine THG-Minderungsquote mit attraktiven Anreizen \r\n77 zum Einsatz von Wasserstoff als Dekarbonisierungsoption\r\n78 • Schaffung von Planungssicherheit durch Verstetigung staatlicher Förderprogramme sowie Kom79 bination von Förderprogrammen auf Produktions- und Abnahmeseite ermöglichen\r\n80\r\n81 Ohne Infrastruktur droht Anschlussverlust. Netze und Speicher sind systemrelevant.\r\n82 Für den erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist eine leistungsfähige und integrierte Infra83 struktur unerlässlich. In der Übergangsphase, bis das Wasserstoffkernnetz entsprechend ausgebaut ist, \r\n84 können Abnehmer oftmals nicht oder nur sehr begrenzt physisch erreicht werden, obwohl diese bereits \r\n85 früher grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff nutzen wollen, um z.B. selbstproduzierten grauen Was86 serstoff zu ersetzen. Durch eine befristete Übergangsregelung kann diesem Problem entgegengewirkt \r\n87 werden, indem bilanzielle Nachweise zur Erfüllung der THG-Minderungsquote anerkannt werden.\r\n88\r\n89 Neben dem Aufbau und der Auslastung des deutschen Wasserstoffkernnetzes gehört dazu auch dessen \r\n90 rechtzeitige grenzüberschreitende Anbindung bis spätestens Anfang der 2030er Jahre. Diese Anbindun91 gen sind essenziell für den Import von Wasserstoff und die europäische Marktintegration. Um eine flä92 chendeckende Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen, muss neben der Transport- auch die Verteil93 netzinfrastruktur in den Blick genommen werden. Rund 99 Prozent aller Gaskunden, die gasbasierte \r\n94 Stromerzeugung sowie ein Großteil der Prozessdampf- und Fernwärmeerzeugung werden gegenwärtig \r\n95 über das Verteilnetz versorgt. Unklarheiten bei der Planung und der Finanzierung der Verteilnetzumstel96 lung müssen daher zügig ausgeräumt werden. Gleichzeitig müssen Speicher als integraler Bestandteil \r\n97 der Transportkette verstanden und berücksichtigt werden. Großspeicher übernehmen eine systemrele98 vante Funktion, indem sie als Puffer zwischen volatiler Produktion und kontinuierlicher industrieller \r\n99 Abnahme agieren. Ihre technologische und wirtschaftliche Einbindung in das entstehende Marktgebiet ist \r\n100 bislang unzureichend adressiert.\r\n101\r\n102 Handlungsempfehlungen:\r\n103 • Einführung einer zeitlich begrenzten, nationalen Übergangsregelung („Early Delivery“-Konzept), \r\n104 die es physisch noch nicht an das Kernnetz angebundenen Abnehmern ermöglicht, Teile ihrer \r\n105 THG-Minderungsquote durch bilanziellen Nachweis zu erfüllen, bis sie angebunden sind\r\n106 • Sicherstellung des Ausbaus und der rechtzeitigen physischen Anbindung des deutschen Kern107 netzes an zentrale europäische Übergabepunkte. Hierzu bedarf es der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für das Kernnetz1 108 sowie der Sicherstellung der Finanzierung der europäi109 schen Importkorridore. \r\n110 • Einführung eines neuen Ordnungsrahmens für die Verteilnetzinfrastruktur, der die Umstellung auf \r\n111 Wasserstoff diskriminierungsfrei regelt, Klarheit bei der Finanzierung schafft, Anschlussregeln \r\n112 flexibilisiert und die Einzelpläne der Verteilnetzbetreiber regional bündelt\r\n113 • Anerkennung von Speichern als systemrelevante Infrastruktur sowie Förderung ihrer Flexibilität, \r\n114 Reaktionsgeschwindigkeit und Netzstützungsfunktion\r\n115 • Entwicklung eines rechtlichen Rahmens zur subsidiären Finanzierung von Bau und Betrieb von \r\n116 Wasserstoffspeichern – in Anlehnung an das Amortisationskonto für das Wasserstoffkernnetz\r\n117\r\n118 Fazit\r\n119 Der erfolgreiche Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert weitere politische Weichenstellungen: Not120 wendig sind rechtliche und regulatorische Reformen, staatliche Absicherungsmechanismen für Investitio121 nen, gezielte Förderprogramme auf der Nachfrageseite sowie die schnelle Integration von Speichern und \r\n122 Verteilnetzen in den anstehenden Infrastrukturaufbau. Die H2ercules-Initiative ruft dazu auf, die vor uns \r\n123 liegenden Herausforderungen zu bewältigen – für eine erfolgreiche Wasserstoffzukunft in Deutschland \r\n124 und Europa.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009551","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung der EU Richtlinie RED III  (EU 2023/2414) u.A.  zum Einsatz von erneuerbarem H2 in der Industrie/Transportsektor","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4e/3b/629024/Stellungnahme-Gutachten-SG2510140023.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Hochlauf ermöglichen. Transformation vorantreiben.\r\n4 Herausforderungen und Handlungsempfehlungen der Wasserstoffwirtschaft in \r\n5 Deutschland\r\n6 Die H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur \r\n7 Dekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines \r\n8 Wasserstoffökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des Was9 serstoffkernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene, Wasser10 stofferzeugungsanlagen und -speichern sowie anzuschließenden industriellen Verbrauchern einschließ11 lich H2-ready Gaskraftwerken. \r\n12\r\n13 Die Wasserstoffwirtschaft steht am Scheideweg. Neue Lösungen sind fällig.\r\n14 Der Hochlauf einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist von zentraler Bedeutung für die \r\n15 Dekarbonisierung industrieller Prozesse und die Erreichung der nationalen Klimaziele. Deshalb ist es von \r\n16 entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen, die investieren, Verbindlichkeit in der politischen Zielset17 zung erhalten und Instrumente und Maßnahmen über die Legislaturperioden hinweg fortgeführt werden. \r\n18 Während die Arbeiten am Wasserstoffkernnetz voranschreiten, stehen die anderen Stufen der Wasser19 stoffwertschöpfungskette vor erheblichen Herausforderungen – so bleiben sowohl der Hochlauf der Was20 serstofferzeugung als auch die Entwicklung der Wasserstoffnachfrage deutlich hinter den Prognosen zu21 rück. Entsprechend gering ist der Fortschritt beim Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur oder \r\n22 dem Ausbau von Speichern. Dieses Papier skizziert die wesentlichen Problemfelder und zeigt praxisnahe \r\n23 Lösungsansätze auf. \r\n24\r\n25 Scharfe Vorgaben bremsen die Wasserstoffproduktion. Rechtlich und regulatorisch be26 steht Reformbedarf.\r\n27 Die regulatorischen Anforderungen – insbesondere die Vorgaben der Delegierten Rechtsakte für RFNBO \r\n28 – sind komplex, schwer planbar und bremsen Investitionen in Produktionskapazitäten. Die zwingende \r\n29 Einhaltung von Kriterien wie Additionalität und Zeitgleichheit (Korrelation) führt zu Einschränkungen in der \r\n30 Betriebsführung und treibt die Kosten für Wasserstoff in die Höhe. Daher sollten die Übergangsfristen \r\n31 verlängert und Überregulierungen generell zurückgeführt werden. Auch der Delegierte Rechtsakt für koh32 lenstoffarmen Wasserstoff ist in aktueller Fassung ebenfalls überreguliert, kostentreibend und bietet nur \r\n33 geringen Mehrwert für die Dekarbonisierung. Der Aufbau entsprechender Produktionskapazitäten und \r\n34 damit die Bereitstellung der benötigten Wasserstoffmengen für den Hochlauf wird erschwert.\r\n35\r\n36 Handlungsempfehlungen:\r\n37 • Anpassung des Delegierten Rechtsakts (EU 2023/1184) für RFNBO durch Verlängerung der \r\n38 Übergangsfristen der Additionalität und der stündlichen Korrelation bis mindestens 2035\r\n39 • Anpassung und Vereinfachung der Kriterien des Delegierten Rechtsakts zur Erzeugung von koh40 lenstoffarmem Wasserstoff\r\n41 • Bereitstellung eines nationalen Budgets im Rahmen der Auktionen der European Hydrogen Bank\r\n42 („Auction-as-a-Service“)\r\n43 • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Elektrolyse (Aufhebung Mindestpreis), durch eine \r\n44 Reform der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ (§ 13k EnWG)\r\n45 • Rückführung weiterer Überregulierung beim Wasserstoff wie im Koalitionsvertrag der Bundesre46 gierung vereinbart, schnelle Verabschiedung und Umsetzung des Wasserstoffbeschleunigungs47 gesetzes Preis- und Mengenrisiken führen zu Unsicherheit. Absicherung kann Abhilfe schaffen.\r\n49 Ein zentrales Hemmnis für Investitionen in den Wasserstoffmarkt ist die hohe Unsicherheit über zukünf50 tige Abnahmemengen und Zahlungsbereitschaften. Die offene Frage der Risikoverteilung führt häufig \r\n51 dazu, dass Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen für Wasserstoffprojekte, die auf langfristige \r\n52 Lieferverträge angewiesen sind, ausbleiben. Da Belieferungsmodelle für Wasserstoff in der Regel entlang \r\n53 der gesamten Wertschöpfungskette konzipiert werden – z.B. von erneuerbarem Strom über die Produk54 tion, den Transport, die Verteilung und die Speicherung bis hin zur Lieferung – braucht es einen ganzheit55 lichen Umgang mit den hierbei entstehenden Risiken (z.B. Marktpreisrisiko, Abnahmerisiko, Lieferrisiko).\r\n56 Damit fehlende Besicherungen nicht mehr Show-Stopper für den Abschluss von Wasserstofflieferverträ57 gen bleiben, sind staatliche Absicherungsinstrumente erforderlich.\r\n58\r\n59 Ein weiteres Hemmnis für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft stellt die fehlende Sicherheit und die \r\n60 Kurzfristigkeit der Abnahme für die Endprodukte von Wasserstoffabnehmern dar. Energieintensive \r\n61 Grundstoffindustrien wie Chemie, Glas, Stahl und Zement knüpfen einen wesentlichen Teil ihrer Pläne \r\n62 zur Transformation an die Abnahmezusagen ihrer Endkunden, können mit diesen zum Teil aber nur Ver63 träge mit Laufzeiten von unter einem Jahr abschließen. Zur Ermöglichung der Transformation der Grund64 stoffindustrien muss auch der Wasserstoffeinsatz in der Prozessdampferzeugung berücksichtigt werden, \r\n65 um entlang der Wertschöpfungskette dekarbonisieren zu können. Hinzukommen müssen finanzielle oder \r\n66 regulatorische Anreize zum Einsatz von Wasserstoff in Schlüsselindustrien.\r\n67\r\n68 Handlungsempfehlungen:\r\n69 • Etablierung von Intermediären wie Hintco und Midstreamern, die Kopplungsrisiken zwischen \r\n70 Wertschöpfungsstufen trennen und mit staatlichen Garantien zur Übernahme von Kredit- und \r\n71 Ausfallrisiken in der Lieferkette ausgestattet werden\r\n72 • Ausweitung der Bürgschaftsmodelle wie Avalkreditprogramme oder staatlichen Großbürgschaf73 ten auf Wasserstofflieferverträge\r\n74 • Schaffung grüner Leitmärkte, z.B. durch Einführung eines verpflichtenden Einsatzes bestimmter \r\n75 CO2-reduzierter Grundstoffe bei öffentlichen Investitionen\r\n76 • Umsetzung RED III im Transportsektor über eine THG-Minderungsquote mit attraktiven Anreizen \r\n77 zum Einsatz von Wasserstoff als Dekarbonisierungsoption\r\n78 • Schaffung von Planungssicherheit durch Verstetigung staatlicher Förderprogramme sowie Kom79 bination von Förderprogrammen auf Produktions- und Abnahmeseite ermöglichen\r\n80\r\n81 Ohne Infrastruktur droht Anschlussverlust. Netze und Speicher sind systemrelevant.\r\n82 Für den erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist eine leistungsfähige und integrierte Infra83 struktur unerlässlich. In der Übergangsphase, bis das Wasserstoffkernnetz entsprechend ausgebaut ist, \r\n84 können Abnehmer oftmals nicht oder nur sehr begrenzt physisch erreicht werden, obwohl diese bereits \r\n85 früher grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff nutzen wollen, um z.B. selbstproduzierten grauen Was86 serstoff zu ersetzen. Durch eine befristete Übergangsregelung kann diesem Problem entgegengewirkt \r\n87 werden, indem bilanzielle Nachweise zur Erfüllung der THG-Minderungsquote anerkannt werden.\r\n88\r\n89 Neben dem Aufbau und der Auslastung des deutschen Wasserstoffkernnetzes gehört dazu auch dessen \r\n90 rechtzeitige grenzüberschreitende Anbindung bis spätestens Anfang der 2030er Jahre. Diese Anbindun91 gen sind essenziell für den Import von Wasserstoff und die europäische Marktintegration. Um eine flä92 chendeckende Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen, muss neben der Transport- auch die Verteil93 netzinfrastruktur in den Blick genommen werden. Rund 99 Prozent aller Gaskunden, die gasbasierte \r\n94 Stromerzeugung sowie ein Großteil der Prozessdampf- und Fernwärmeerzeugung werden gegenwärtig \r\n95 über das Verteilnetz versorgt. Unklarheiten bei der Planung und der Finanzierung der Verteilnetzumstel96 lung müssen daher zügig ausgeräumt werden. Gleichzeitig müssen Speicher als integraler Bestandteil \r\n97 der Transportkette verstanden und berücksichtigt werden. Großspeicher übernehmen eine systemrele98 vante Funktion, indem sie als Puffer zwischen volatiler Produktion und kontinuierlicher industrieller \r\n99 Abnahme agieren. Ihre technologische und wirtschaftliche Einbindung in das entstehende Marktgebiet ist \r\n100 bislang unzureichend adressiert.\r\n101\r\n102 Handlungsempfehlungen:\r\n103 • Einführung einer zeitlich begrenzten, nationalen Übergangsregelung („Early Delivery“-Konzept), \r\n104 die es physisch noch nicht an das Kernnetz angebundenen Abnehmern ermöglicht, Teile ihrer \r\n105 THG-Minderungsquote durch bilanziellen Nachweis zu erfüllen, bis sie angebunden sind\r\n106 • Sicherstellung des Ausbaus und der rechtzeitigen physischen Anbindung des deutschen Kern107 netzes an zentrale europäische Übergabepunkte. Hierzu bedarf es der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für das Kernnetz1 108 sowie der Sicherstellung der Finanzierung der europäi109 schen Importkorridore. \r\n110 • Einführung eines neuen Ordnungsrahmens für die Verteilnetzinfrastruktur, der die Umstellung auf \r\n111 Wasserstoff diskriminierungsfrei regelt, Klarheit bei der Finanzierung schafft, Anschlussregeln \r\n112 flexibilisiert und die Einzelpläne der Verteilnetzbetreiber regional bündelt\r\n113 • Anerkennung von Speichern als systemrelevante Infrastruktur sowie Förderung ihrer Flexibilität, \r\n114 Reaktionsgeschwindigkeit und Netzstützungsfunktion\r\n115 • Entwicklung eines rechtlichen Rahmens zur subsidiären Finanzierung von Bau und Betrieb von \r\n116 Wasserstoffspeichern – in Anlehnung an das Amortisationskonto für das Wasserstoffkernnetz\r\n117\r\n118 Fazit\r\n119 Der erfolgreiche Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert weitere politische Weichenstellungen: Not120 wendig sind rechtliche und regulatorische Reformen, staatliche Absicherungsmechanismen für Investitio121 nen, gezielte Förderprogramme auf der Nachfrageseite sowie die schnelle Integration von Speichern und \r\n122 Verteilnetzen in den anstehenden Infrastrukturaufbau. Die H2ercules-Initiative ruft dazu auf, die vor uns \r\n123 liegenden Herausforderungen zu bewältigen – für eine erfolgreiche Wasserstoffzukunft in Deutschland \r\n124 und Europa.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009552","regulatoryProjectTitle":"Anpassung der THG-Minderungsquote sowie Erfüllungsspezifika für erneuerbaren H2 gem. RED III","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7f/32/629026/Stellungnahme-Gutachten-SG2510140024.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Hochlauf ermöglichen. Transformation vorantreiben.\r\n4 Herausforderungen und Handlungsempfehlungen der Wasserstoffwirtschaft in \r\n5 Deutschland\r\n6 Die H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur \r\n7 Dekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines \r\n8 Wasserstoffökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des Was9 serstoffkernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene, Wasser10 stofferzeugungsanlagen und -speichern sowie anzuschließenden industriellen Verbrauchern einschließ11 lich H2-ready Gaskraftwerken. \r\n12\r\n13 Die Wasserstoffwirtschaft steht am Scheideweg. Neue Lösungen sind fällig.\r\n14 Der Hochlauf einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist von zentraler Bedeutung für die \r\n15 Dekarbonisierung industrieller Prozesse und die Erreichung der nationalen Klimaziele. Deshalb ist es von \r\n16 entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen, die investieren, Verbindlichkeit in der politischen Zielset17 zung erhalten und Instrumente und Maßnahmen über die Legislaturperioden hinweg fortgeführt werden. \r\n18 Während die Arbeiten am Wasserstoffkernnetz voranschreiten, stehen die anderen Stufen der Wasser19 stoffwertschöpfungskette vor erheblichen Herausforderungen – so bleiben sowohl der Hochlauf der Was20 serstofferzeugung als auch die Entwicklung der Wasserstoffnachfrage deutlich hinter den Prognosen zu21 rück. Entsprechend gering ist der Fortschritt beim Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur oder \r\n22 dem Ausbau von Speichern. Dieses Papier skizziert die wesentlichen Problemfelder und zeigt praxisnahe \r\n23 Lösungsansätze auf. \r\n24\r\n25 Scharfe Vorgaben bremsen die Wasserstoffproduktion. Rechtlich und regulatorisch be26 steht Reformbedarf.\r\n27 Die regulatorischen Anforderungen – insbesondere die Vorgaben der Delegierten Rechtsakte für RFNBO \r\n28 – sind komplex, schwer planbar und bremsen Investitionen in Produktionskapazitäten. Die zwingende \r\n29 Einhaltung von Kriterien wie Additionalität und Zeitgleichheit (Korrelation) führt zu Einschränkungen in der \r\n30 Betriebsführung und treibt die Kosten für Wasserstoff in die Höhe. Daher sollten die Übergangsfristen \r\n31 verlängert und Überregulierungen generell zurückgeführt werden. Auch der Delegierte Rechtsakt für koh32 lenstoffarmen Wasserstoff ist in aktueller Fassung ebenfalls überreguliert, kostentreibend und bietet nur \r\n33 geringen Mehrwert für die Dekarbonisierung. Der Aufbau entsprechender Produktionskapazitäten und \r\n34 damit die Bereitstellung der benötigten Wasserstoffmengen für den Hochlauf wird erschwert.\r\n35\r\n36 Handlungsempfehlungen:\r\n37 • Anpassung des Delegierten Rechtsakts (EU 2023/1184) für RFNBO durch Verlängerung der \r\n38 Übergangsfristen der Additionalität und der stündlichen Korrelation bis mindestens 2035\r\n39 • Anpassung und Vereinfachung der Kriterien des Delegierten Rechtsakts zur Erzeugung von koh40 lenstoffarmem Wasserstoff\r\n41 • Bereitstellung eines nationalen Budgets im Rahmen der Auktionen der European Hydrogen Bank\r\n42 („Auction-as-a-Service“)\r\n43 • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Elektrolyse (Aufhebung Mindestpreis), durch eine \r\n44 Reform der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ (§ 13k EnWG)\r\n45 • Rückführung weiterer Überregulierung beim Wasserstoff wie im Koalitionsvertrag der Bundesre46 gierung vereinbart, schnelle Verabschiedung und Umsetzung des Wasserstoffbeschleunigungs47 gesetzes Preis- und Mengenrisiken führen zu Unsicherheit. Absicherung kann Abhilfe schaffen.\r\n49 Ein zentrales Hemmnis für Investitionen in den Wasserstoffmarkt ist die hohe Unsicherheit über zukünf50 tige Abnahmemengen und Zahlungsbereitschaften. Die offene Frage der Risikoverteilung führt häufig \r\n51 dazu, dass Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen für Wasserstoffprojekte, die auf langfristige \r\n52 Lieferverträge angewiesen sind, ausbleiben. Da Belieferungsmodelle für Wasserstoff in der Regel entlang \r\n53 der gesamten Wertschöpfungskette konzipiert werden – z.B. von erneuerbarem Strom über die Produk54 tion, den Transport, die Verteilung und die Speicherung bis hin zur Lieferung – braucht es einen ganzheit55 lichen Umgang mit den hierbei entstehenden Risiken (z.B. Marktpreisrisiko, Abnahmerisiko, Lieferrisiko).\r\n56 Damit fehlende Besicherungen nicht mehr Show-Stopper für den Abschluss von Wasserstofflieferverträ57 gen bleiben, sind staatliche Absicherungsinstrumente erforderlich.\r\n58\r\n59 Ein weiteres Hemmnis für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft stellt die fehlende Sicherheit und die \r\n60 Kurzfristigkeit der Abnahme für die Endprodukte von Wasserstoffabnehmern dar. Energieintensive \r\n61 Grundstoffindustrien wie Chemie, Glas, Stahl und Zement knüpfen einen wesentlichen Teil ihrer Pläne \r\n62 zur Transformation an die Abnahmezusagen ihrer Endkunden, können mit diesen zum Teil aber nur Ver63 träge mit Laufzeiten von unter einem Jahr abschließen. Zur Ermöglichung der Transformation der Grund64 stoffindustrien muss auch der Wasserstoffeinsatz in der Prozessdampferzeugung berücksichtigt werden, \r\n65 um entlang der Wertschöpfungskette dekarbonisieren zu können. Hinzukommen müssen finanzielle oder \r\n66 regulatorische Anreize zum Einsatz von Wasserstoff in Schlüsselindustrien.\r\n67\r\n68 Handlungsempfehlungen:\r\n69 • Etablierung von Intermediären wie Hintco und Midstreamern, die Kopplungsrisiken zwischen \r\n70 Wertschöpfungsstufen trennen und mit staatlichen Garantien zur Übernahme von Kredit- und \r\n71 Ausfallrisiken in der Lieferkette ausgestattet werden\r\n72 • Ausweitung der Bürgschaftsmodelle wie Avalkreditprogramme oder staatlichen Großbürgschaf73 ten auf Wasserstofflieferverträge\r\n74 • Schaffung grüner Leitmärkte, z.B. durch Einführung eines verpflichtenden Einsatzes bestimmter \r\n75 CO2-reduzierter Grundstoffe bei öffentlichen Investitionen\r\n76 • Umsetzung RED III im Transportsektor über eine THG-Minderungsquote mit attraktiven Anreizen \r\n77 zum Einsatz von Wasserstoff als Dekarbonisierungsoption\r\n78 • Schaffung von Planungssicherheit durch Verstetigung staatlicher Förderprogramme sowie Kom79 bination von Förderprogrammen auf Produktions- und Abnahmeseite ermöglichen\r\n80\r\n81 Ohne Infrastruktur droht Anschlussverlust. Netze und Speicher sind systemrelevant.\r\n82 Für den erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist eine leistungsfähige und integrierte Infra83 struktur unerlässlich. In der Übergangsphase, bis das Wasserstoffkernnetz entsprechend ausgebaut ist, \r\n84 können Abnehmer oftmals nicht oder nur sehr begrenzt physisch erreicht werden, obwohl diese bereits \r\n85 früher grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff nutzen wollen, um z.B. selbstproduzierten grauen Was86 serstoff zu ersetzen. Durch eine befristete Übergangsregelung kann diesem Problem entgegengewirkt \r\n87 werden, indem bilanzielle Nachweise zur Erfüllung der THG-Minderungsquote anerkannt werden.\r\n88\r\n89 Neben dem Aufbau und der Auslastung des deutschen Wasserstoffkernnetzes gehört dazu auch dessen \r\n90 rechtzeitige grenzüberschreitende Anbindung bis spätestens Anfang der 2030er Jahre. Diese Anbindun91 gen sind essenziell für den Import von Wasserstoff und die europäische Marktintegration. Um eine flä92 chendeckende Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen, muss neben der Transport- auch die Verteil93 netzinfrastruktur in den Blick genommen werden. Rund 99 Prozent aller Gaskunden, die gasbasierte \r\n94 Stromerzeugung sowie ein Großteil der Prozessdampf- und Fernwärmeerzeugung werden gegenwärtig \r\n95 über das Verteilnetz versorgt. Unklarheiten bei der Planung und der Finanzierung der Verteilnetzumstel96 lung müssen daher zügig ausgeräumt werden. Gleichzeitig müssen Speicher als integraler Bestandteil \r\n97 der Transportkette verstanden und berücksichtigt werden. Großspeicher übernehmen eine systemrele98 vante Funktion, indem sie als Puffer zwischen volatiler Produktion und kontinuierlicher industrieller \r\n99 Abnahme agieren. Ihre technologische und wirtschaftliche Einbindung in das entstehende Marktgebiet ist \r\n100 bislang unzureichend adressiert.\r\n101\r\n102 Handlungsempfehlungen:\r\n103 • Einführung einer zeitlich begrenzten, nationalen Übergangsregelung („Early Delivery“-Konzept), \r\n104 die es physisch noch nicht an das Kernnetz angebundenen Abnehmern ermöglicht, Teile ihrer \r\n105 THG-Minderungsquote durch bilanziellen Nachweis zu erfüllen, bis sie angebunden sind\r\n106 • Sicherstellung des Ausbaus und der rechtzeitigen physischen Anbindung des deutschen Kern107 netzes an zentrale europäische Übergabepunkte. Hierzu bedarf es der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für das Kernnetz1 108 sowie der Sicherstellung der Finanzierung der europäi109 schen Importkorridore. \r\n110 • Einführung eines neuen Ordnungsrahmens für die Verteilnetzinfrastruktur, der die Umstellung auf \r\n111 Wasserstoff diskriminierungsfrei regelt, Klarheit bei der Finanzierung schafft, Anschlussregeln \r\n112 flexibilisiert und die Einzelpläne der Verteilnetzbetreiber regional bündelt\r\n113 • Anerkennung von Speichern als systemrelevante Infrastruktur sowie Förderung ihrer Flexibilität, \r\n114 Reaktionsgeschwindigkeit und Netzstützungsfunktion\r\n115 • Entwicklung eines rechtlichen Rahmens zur subsidiären Finanzierung von Bau und Betrieb von \r\n116 Wasserstoffspeichern – in Anlehnung an das Amortisationskonto für das Wasserstoffkernnetz\r\n117\r\n118 Fazit\r\n119 Der erfolgreiche Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert weitere politische Weichenstellungen: Not120 wendig sind rechtliche und regulatorische Reformen, staatliche Absicherungsmechanismen für Investitio121 nen, gezielte Förderprogramme auf der Nachfrageseite sowie die schnelle Integration von Speichern und \r\n122 Verteilnetzen in den anstehenden Infrastrukturaufbau. Die H2ercules-Initiative ruft dazu auf, die vor uns \r\n123 liegenden Herausforderungen zu bewältigen – für eine erfolgreiche Wasserstoffzukunft in Deutschland \r\n124 und Europa.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0009553","regulatoryProjectTitle":"Anpassung der europäischen DA zur Produktion und Emissionsberechnung von erneuerbarem H2","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c2/59/629028/Stellungnahme-Gutachten-SG2510140021.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Hochlauf ermöglichen. Transformation vorantreiben.\r\n4 Herausforderungen und Handlungsempfehlungen der Wasserstoffwirtschaft in \r\n5 Deutschland\r\n6 Die H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur \r\n7 Dekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines \r\n8 Wasserstoffökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des Was9 serstoffkernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene, Wasser10 stofferzeugungsanlagen und -speichern sowie anzuschließenden industriellen Verbrauchern einschließ11 lich H2-ready Gaskraftwerken. \r\n12\r\n13 Die Wasserstoffwirtschaft steht am Scheideweg. Neue Lösungen sind fällig.\r\n14 Der Hochlauf einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist von zentraler Bedeutung für die \r\n15 Dekarbonisierung industrieller Prozesse und die Erreichung der nationalen Klimaziele. Deshalb ist es von \r\n16 entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen, die investieren, Verbindlichkeit in der politischen Zielset17 zung erhalten und Instrumente und Maßnahmen über die Legislaturperioden hinweg fortgeführt werden. \r\n18 Während die Arbeiten am Wasserstoffkernnetz voranschreiten, stehen die anderen Stufen der Wasser19 stoffwertschöpfungskette vor erheblichen Herausforderungen – so bleiben sowohl der Hochlauf der Was20 serstofferzeugung als auch die Entwicklung der Wasserstoffnachfrage deutlich hinter den Prognosen zu21 rück. Entsprechend gering ist der Fortschritt beim Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur oder \r\n22 dem Ausbau von Speichern. Dieses Papier skizziert die wesentlichen Problemfelder und zeigt praxisnahe \r\n23 Lösungsansätze auf. \r\n24\r\n25 Scharfe Vorgaben bremsen die Wasserstoffproduktion. Rechtlich und regulatorisch be26 steht Reformbedarf.\r\n27 Die regulatorischen Anforderungen – insbesondere die Vorgaben der Delegierten Rechtsakte für RFNBO \r\n28 – sind komplex, schwer planbar und bremsen Investitionen in Produktionskapazitäten. Die zwingende \r\n29 Einhaltung von Kriterien wie Additionalität und Zeitgleichheit (Korrelation) führt zu Einschränkungen in der \r\n30 Betriebsführung und treibt die Kosten für Wasserstoff in die Höhe. Daher sollten die Übergangsfristen \r\n31 verlängert und Überregulierungen generell zurückgeführt werden. Auch der Delegierte Rechtsakt für koh32 lenstoffarmen Wasserstoff ist in aktueller Fassung ebenfalls überreguliert, kostentreibend und bietet nur \r\n33 geringen Mehrwert für die Dekarbonisierung. Der Aufbau entsprechender Produktionskapazitäten und \r\n34 damit die Bereitstellung der benötigten Wasserstoffmengen für den Hochlauf wird erschwert.\r\n35\r\n36 Handlungsempfehlungen:\r\n37 • Anpassung des Delegierten Rechtsakts (EU 2023/1184) für RFNBO durch Verlängerung der \r\n38 Übergangsfristen der Additionalität und der stündlichen Korrelation bis mindestens 2035\r\n39 • Anpassung und Vereinfachung der Kriterien des Delegierten Rechtsakts zur Erzeugung von koh40 lenstoffarmem Wasserstoff\r\n41 • Bereitstellung eines nationalen Budgets im Rahmen der Auktionen der European Hydrogen Bank\r\n42 („Auction-as-a-Service“)\r\n43 • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Elektrolyse (Aufhebung Mindestpreis), durch eine \r\n44 Reform der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ (§ 13k EnWG)\r\n45 • Rückführung weiterer Überregulierung beim Wasserstoff wie im Koalitionsvertrag der Bundesre46 gierung vereinbart, schnelle Verabschiedung und Umsetzung des Wasserstoffbeschleunigungs47 gesetzes Preis- und Mengenrisiken führen zu Unsicherheit. Absicherung kann Abhilfe schaffen.\r\n49 Ein zentrales Hemmnis für Investitionen in den Wasserstoffmarkt ist die hohe Unsicherheit über zukünf50 tige Abnahmemengen und Zahlungsbereitschaften. Die offene Frage der Risikoverteilung führt häufig \r\n51 dazu, dass Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen für Wasserstoffprojekte, die auf langfristige \r\n52 Lieferverträge angewiesen sind, ausbleiben. Da Belieferungsmodelle für Wasserstoff in der Regel entlang \r\n53 der gesamten Wertschöpfungskette konzipiert werden – z.B. von erneuerbarem Strom über die Produk54 tion, den Transport, die Verteilung und die Speicherung bis hin zur Lieferung – braucht es einen ganzheit55 lichen Umgang mit den hierbei entstehenden Risiken (z.B. Marktpreisrisiko, Abnahmerisiko, Lieferrisiko).\r\n56 Damit fehlende Besicherungen nicht mehr Show-Stopper für den Abschluss von Wasserstofflieferverträ57 gen bleiben, sind staatliche Absicherungsinstrumente erforderlich.\r\n58\r\n59 Ein weiteres Hemmnis für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft stellt die fehlende Sicherheit und die \r\n60 Kurzfristigkeit der Abnahme für die Endprodukte von Wasserstoffabnehmern dar. Energieintensive \r\n61 Grundstoffindustrien wie Chemie, Glas, Stahl und Zement knüpfen einen wesentlichen Teil ihrer Pläne \r\n62 zur Transformation an die Abnahmezusagen ihrer Endkunden, können mit diesen zum Teil aber nur Ver63 träge mit Laufzeiten von unter einem Jahr abschließen. Zur Ermöglichung der Transformation der Grund64 stoffindustrien muss auch der Wasserstoffeinsatz in der Prozessdampferzeugung berücksichtigt werden, \r\n65 um entlang der Wertschöpfungskette dekarbonisieren zu können. Hinzukommen müssen finanzielle oder \r\n66 regulatorische Anreize zum Einsatz von Wasserstoff in Schlüsselindustrien.\r\n67\r\n68 Handlungsempfehlungen:\r\n69 • Etablierung von Intermediären wie Hintco und Midstreamern, die Kopplungsrisiken zwischen \r\n70 Wertschöpfungsstufen trennen und mit staatlichen Garantien zur Übernahme von Kredit- und \r\n71 Ausfallrisiken in der Lieferkette ausgestattet werden\r\n72 • Ausweitung der Bürgschaftsmodelle wie Avalkreditprogramme oder staatlichen Großbürgschaf73 ten auf Wasserstofflieferverträge\r\n74 • Schaffung grüner Leitmärkte, z.B. durch Einführung eines verpflichtenden Einsatzes bestimmter \r\n75 CO2-reduzierter Grundstoffe bei öffentlichen Investitionen\r\n76 • Umsetzung RED III im Transportsektor über eine THG-Minderungsquote mit attraktiven Anreizen \r\n77 zum Einsatz von Wasserstoff als Dekarbonisierungsoption\r\n78 • Schaffung von Planungssicherheit durch Verstetigung staatlicher Förderprogramme sowie Kom79 bination von Förderprogrammen auf Produktions- und Abnahmeseite ermöglichen\r\n80\r\n81 Ohne Infrastruktur droht Anschlussverlust. Netze und Speicher sind systemrelevant.\r\n82 Für den erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist eine leistungsfähige und integrierte Infra83 struktur unerlässlich. In der Übergangsphase, bis das Wasserstoffkernnetz entsprechend ausgebaut ist, \r\n84 können Abnehmer oftmals nicht oder nur sehr begrenzt physisch erreicht werden, obwohl diese bereits \r\n85 früher grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff nutzen wollen, um z.B. selbstproduzierten grauen Was86 serstoff zu ersetzen. Durch eine befristete Übergangsregelung kann diesem Problem entgegengewirkt \r\n87 werden, indem bilanzielle Nachweise zur Erfüllung der THG-Minderungsquote anerkannt werden.\r\n88\r\n89 Neben dem Aufbau und der Auslastung des deutschen Wasserstoffkernnetzes gehört dazu auch dessen \r\n90 rechtzeitige grenzüberschreitende Anbindung bis spätestens Anfang der 2030er Jahre. Diese Anbindun91 gen sind essenziell für den Import von Wasserstoff und die europäische Marktintegration. Um eine flä92 chendeckende Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen, muss neben der Transport- auch die Verteil93 netzinfrastruktur in den Blick genommen werden. Rund 99 Prozent aller Gaskunden, die gasbasierte \r\n94 Stromerzeugung sowie ein Großteil der Prozessdampf- und Fernwärmeerzeugung werden gegenwärtig \r\n95 über das Verteilnetz versorgt. Unklarheiten bei der Planung und der Finanzierung der Verteilnetzumstel96 lung müssen daher zügig ausgeräumt werden. Gleichzeitig müssen Speicher als integraler Bestandteil \r\n97 der Transportkette verstanden und berücksichtigt werden. Großspeicher übernehmen eine systemrele98 vante Funktion, indem sie als Puffer zwischen volatiler Produktion und kontinuierlicher industrieller \r\n99 Abnahme agieren. Ihre technologische und wirtschaftliche Einbindung in das entstehende Marktgebiet ist \r\n100 bislang unzureichend adressiert.\r\n101\r\n102 Handlungsempfehlungen:\r\n103 • Einführung einer zeitlich begrenzten, nationalen Übergangsregelung („Early Delivery“-Konzept), \r\n104 die es physisch noch nicht an das Kernnetz angebundenen Abnehmern ermöglicht, Teile ihrer \r\n105 THG-Minderungsquote durch bilanziellen Nachweis zu erfüllen, bis sie angebunden sind\r\n106 • Sicherstellung des Ausbaus und der rechtzeitigen physischen Anbindung des deutschen Kern107 netzes an zentrale europäische Übergabepunkte. Hierzu bedarf es der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für das Kernnetz1 108 sowie der Sicherstellung der Finanzierung der europäi109 schen Importkorridore. \r\n110 • Einführung eines neuen Ordnungsrahmens für die Verteilnetzinfrastruktur, der die Umstellung auf \r\n111 Wasserstoff diskriminierungsfrei regelt, Klarheit bei der Finanzierung schafft, Anschlussregeln \r\n112 flexibilisiert und die Einzelpläne der Verteilnetzbetreiber regional bündelt\r\n113 • Anerkennung von Speichern als systemrelevante Infrastruktur sowie Förderung ihrer Flexibilität, \r\n114 Reaktionsgeschwindigkeit und Netzstützungsfunktion\r\n115 • Entwicklung eines rechtlichen Rahmens zur subsidiären Finanzierung von Bau und Betrieb von \r\n116 Wasserstoffspeichern – in Anlehnung an das Amortisationskonto für das Wasserstoffkernnetz\r\n117\r\n118 Fazit\r\n119 Der erfolgreiche Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert weitere politische Weichenstellungen: Not120 wendig sind rechtliche und regulatorische Reformen, staatliche Absicherungsmechanismen für Investitio121 nen, gezielte Förderprogramme auf der Nachfrageseite sowie die schnelle Integration von Speichern und \r\n122 Verteilnetzen in den anstehenden Infrastrukturaufbau. Die H2ercules-Initiative ruft dazu auf, die vor uns \r\n123 liegenden Herausforderungen zu bewältigen – für eine erfolgreiche Wasserstoffzukunft in Deutschland \r\n124 und Europa.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010826","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/28/59/493155/Stellungnahme-Gutachten-SG2503200011.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Infrastruktur gestalten. Transformation vorantreiben.\r\nBeitrag der H2ercules-Initiative zur Bundestagswahl 2025\r\nDie H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur Dekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines H2-Ökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-Kernnet-zes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden industriellen H2-Verbrauchern einschließlich H2-ready Gaskraftwerken, H2-Erzeugungsanlagen und H2-Speichern. Insgesamt haben sich dieser Initiative aktuell mehr als 30 Unternehmen aus der gesamten H2-Wertschöpfungskette angeschlossen.\r\nNach der Bundestagswahl 2025 stehen entscheidende Weichenstellungen für die H2-Infrastruktur bevor. Dazu möchten wir mit diesem Papier einen Beitrag leisten. Zusätzlich zu diesem Überblick, vertiefen wir die unten aufgeführten Themen jeweils in Einzelpapieren.\r\nKernnetz stärken.\r\nDas Wasserstoff-Kernnetz bildet das Rückgrat der zukünftigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Es ermöglicht die bedarfsgerechte Verbindung von Erzeugung, Import, Speicherung und Verbrauch und schafft eine erweiterte Basis für eine klimaneutrale Energieversorgung. Die Netzbetreiber gehen in erheb-lichem Umfang in Vorleistung, um das H2-Kernnetz aufzubauen, bevor ein ausgereifter Markt existiert. Diese Vorleistung ist mit einem hohen Risiko verbunden, da die Hochlaufphase des Wasserstoffmarktes von Unsicherheiten geprägt ist. Um Investitionen in das H2-Kernnetz zu fördern, sind eine angemessene Eigenkapitalverzinsung und eine Absenkung des Selbstbehalts im Amortisationskonto erforderlich.\r\nSpeicher ermöglichen.\r\nWasserstoffspeicher sind für den künftigen Markt unverzichtbar. Sie bieten einen wichtigen systemdienli-chen Baustein zur Transformation des Energiesystems in Deutschland und Europa. Für Investitionen be-darf es verlässlicher Aussagen der Politik sowie einer klaren und zügig zur Verfügung stehenden Rah-mengesetzgebung, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Die Verabschiedung einer Wasser-stoffspeicherstrategie ist zwingend notwendig, um diesem für die Entwicklung des Wasserstoffmarktes unverzichtbaren Baustein frühzeitig eine klare Perspektive zu geben. Angesichts der langen Vorlaufzeiten bei der Errichtung und Genehmigung von Speichern bedarf es klarer Aussagen und Regelungen hinsicht-lich des Umgangs mit Mengen- und Preisrisiken, Zugang zu Speicherkapazitäten, Beschleunigung der Entwicklungsprozesse und finanzieller Anreizsetzung für den Aufbau der Speicherkapazitäten.\r\nVerteilnetze nutzen.\r\nDas Gasverteilnetz steht für eine sektorübergreifend sichere Energieversorgung und ist ein strategisches Asset der Energiewende. Die Umstellung des Gasverteilnetzes von Erdgas auf Wasserstoff ist technisch zumeist ohne aufwändige Modifikationen möglich. Sie kann Versorgungssicherheit garantieren und die volkswirtschaftlich anfallenden Transformationskosten verringern. Um die Umstellung der Verteilnetzinfra-struktur europaweit einheitlich zu regeln, wurde 2024 das europäische Gaspaket beschlossen. Netzbe-treiber sind demnach verpflichtet, mindestens alle vier Jahre umfassende Pläne zur Entwicklung und Transformation der Verteilnetzinfrastruktur vorzulegen. Damit die Verteilnetzplanung in Deutschland zü-gig anlaufen kann, halten die H2ercules-Partner eine zeitnahe Überführung des Gaspakets in nationales Recht für zwingend erforderlich. Einzelpläne sollten dabei - wie gesetzlich vorgeschrieben - unter Berück-sichtigung der lokalen Nachfragegegebenheiten regional gebündelt und mit der Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber strukturell verzahnt werden.\r\nNach der Bundestagswahl 2025 müssen zwingend die Weichen gestellt werden, um den Wirtschafts-standort Deutschland zu stärken und den Klimaschutz voranzutreiben. Die Wasserstoff-Infrastruktur ist ein Rückgrat für die Energiewende, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Innovations-kraft der deutschen Wirtschat. Für ihre Gestaltung braucht es klare politische Unterstützung und verlässli-cher Rahmenbedingungen, um Investitionen zu sichern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010826","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9d/6e/493157/Stellungnahme-Gutachten-SG2503200014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verteilnetze nutzen, Anschlüsse sichern. Transformation vorantreiben.\r\nPositionspapier der H2ercules-Initative zur Wasserstoff-Transformation.\r\nMit der Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes wurde 2024 die Grundlage für eine ausbaufähige Wasserstoff-Transportinfrastruktur in Deutschland geschaffen. Die Partnerunternehmen der H2ercules-Intiative haben die Kernnetz-Planung intensiv begleitet und teils auch eigene Projekte eingebracht. Rund 1.500 Leitungskilometer und damit mehr als 15 Prozent der gesamten Kernnetz-Infrastruktur entfallen auf das Wasserstoff-Transportnetz der H2ercules-Initiative. Schon 2026 wollen die H2ercules-Partner eine erste Anbin-dung an relevante Importkorridore sicherstellen und Wasserstoff zu ausgewählten Verbrauchszentren transportieren. Um einer flächendeckenden Versorgung mit Wasserstoff Rechnung zu tragen und ein harmonisches Ineinandergreifen der verschiedenen Netzebenen zu gewährleisten, muss neben der Transport- auch die Verteilnetzinfrastruktur politisch in den Blick genommen werden. Mit einem Wiederbeschaffungswert von gut 270 Milliarden Euro ist es ein strategisches Asset der Energiewende, das es bei der Transformation in Richtung Klimaneutralität umfassend zu nutzen gilt.\r\nNetze nutzen.\r\nRund 1,8 Millionen Industrie-, Gewerbe- und Mittelstandskunden sowie mehr als 21 Millionen private Haus-halte beziehen ihr Gas gegenwärtig über das Nieder-, Mittel- und Hochdrucknetz der Gasverteilnetzbetreiber. Auf über 550.000 Leitungskilometern versorgt das Verteilnetz rund 99 Prozent aller Gaskunden, die gasbasierte Stromerzeugung sowie einen Großteil der Prozessdampf- und Fernwärmeerzeugung. Der bedarfsgerechte Umgang mit der Gasverteilnetzinfrastruktur ist für die Energiewende damit unmittelbar relevant. Technisch ist die Umstellung des Gasverteilnetzes von Erdgas auf Wasserstoff zumeist ohne aufwändige Modifikationen möglich, sodass heutigen Anschlussnehmern potenziell eine langfristige Versorgungs-perspektive geboten werden kann. Viele Verteilnetzbetreiber haben bereits vorgelegt und sich mit eigenen Transformationsplänen zur Umstellung ihrer Netze bekannt. Die an der Nachfrage und den konkreten lokalen Gegebenheiten orientierte Umstellung bereits vorhandener Infrastruktur garantiert sektorübergreifend Versorgungssicherheit. Sie schafft Klarheit für die Anschlussnehmer und verringert die volkswirtschaftlich anfallenden Transformationskosten. Dort, wo Erdgas heute stofflich genutzt wird, muss zugleich eine Versorgung mit Erdgas gewährleistet bleiben. Dies betrifft insbesondere Standorte der chemischen Industrie. Aus-gehend von den Vorgaben des europäischen Gaspakets setzen sich die Partnerunternehmen der H2er-cules-Initiative für einen neuen Ordnungsrahmen ein, der die kritische Relevanz der Verteilnetzinfrastruktur berücksichtigt und die Netzbetreiber dazu befähigt, durch den bedarfsgerechten Umgang mit ihren Netzen die Transformation in Richtung Klimaneutralität voranzutreiben.\r\nTransformation vorantreiben.\r\nUm die Umstellung der Verteilnetzinfrastruktur europaweit einheitlich zu regeln, wurde 2024 das europäische Gaspaket beschlossen. Das Gaspaket umfasst eine Reihe weitreichender Vorgaben und setzt neue Standards bei der Verteilnetzplanung. Netzbetreiber sind demnach verpflichtet, mindestens alle vier Jahre umfassende Pläne zur Entwicklung und Transformation der Verteilnetzinfrastruktur vorzulegen, die unter Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung sowie im Einklang mit der Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber öffentlich zu konsultieren und behördlich zu genehmigen sind. Spätestens 2026 müssen die Vorgaben des europäischen Gaspakets in nationales Recht überführt worden sein, wobei die Entwicklungs- und Transformationsplanung regional konsolidiert und der zugrundeliegende Planungszyklus zeitlich verkürzt werden kann. Damit die Verteilnetzplanung in Deutschland zügig anlaufen kann, halten die H2er-cules-Partner eine zeitnahe Überführung des Gaspakets für zwingend erforderlich. Entwicklungs- und Transformationspläne sollten dabei - wie gesetzlich vorgeschrieben - unter Berücksichtigung der lokalen Nachfragegegebenheiten regional gebündelt und mit der Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber strukturell verzahnt werden. Die Partnerunternehmen der H2ercules-Initiatve sprechen sich daher für eine regionale Transformationsplanung mit zweijährlichem Planungszyklus aus, die prozessuale Synergieeffekte nutzt und netzübergreifende Querbezüge ebenso berücksichtigt wie unterschiedliche Versorgungsaufgaben in der kommunalen und industriellen Versorgung. Rückbauverpflichtungen sollten generell vermieden, Anschlussregelungen umfassend flexibilisiert werden. Auch muss die Finanzierung von Umstellungs- und Neubaumaßnahmen zügig geklärt werden. Nur so kann eine kohärente Gesamtplanung geschaffen und die Transformation in Richtung Klimaneutralität ganzheitlich vorangetrieben werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}