{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-08-24T23:28:31.521+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006367","registerEntryDetails":{"registerEntryId":77074,"legislation":"GL2024","version":8,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006367/77074","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/79/81/770424/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006367-2026-06-23_14-43-53.pdf","validFromDate":"2026-06-23T14:43:53.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-06-23T14:43:53.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-02T14:52:41.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2023-11-27T14:31:49.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-06-23T14:43:53.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":77074,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006367/77074","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-06-23T14:43:53.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57191,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006367/57191","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-05T11:33:01.000+02:00","validUntilDate":"2026-06-23T14:43:53.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":56421,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006367/56421","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-05T11:07:06.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-05T11:33:01.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52391,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006367/52391","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-26T15:27:22.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-05T11:07:06.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":43507,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006367/43507","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-02T14:52:41.000+02:00","validUntilDate":"2025-03-26T15:27:22.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"IH - Initiative Holzwärme","legalFormType":{"code":"NETWORK_PLATFORM_OR_OTHER","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Network, platform or other form of collective activity"},"legalForm":{"code":"LF_OTHER_UNDEFINED","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Networks, platforms or other forms of collective activity","legalFormText":"Initiative / Netzwerk"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+492203935930","emails":[{"email":"torben.niemann@bdh-industrie.de"},{"email":"martina.schoenberger@bdh-industrie.de"}],"websites":[{"website":"www.holzwaerme.info"}]},"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"IH - Initiative Holzwärme","nationalAdditional2":"c/o IG GmbH","street":"Frankfurter Straße","streetNumber":"720-726","zipCode":"51145","city":"Koln","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Niemann","firstName":"Torben","function":"Projektleiter der Initiative Holzwärme","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":false,"entrustedPersons":[{"lastName":"Niemann","firstName":"Torben","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":0,"organizations":9,"totalCount":9,"dateCount":"2026-05-21"},"membershipsPresent":false,"membershipsCount":0},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_NETWORK_WITHOUT_LEGAL_FORM","de":"Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.","en":"Platform, network, community of interest, think tank, initiative, action alliance"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}],"activityDescription":"Die IH beteiligt sich am energiepolitischen Diskurs über den Beitrag der nachhaltigen und heimischen Ressource Holz und deren Beitrag zum Klimaschutz. Dazu werden parlamentarische Veranstaltungen organisiert, Stellungnahmen, Factsheets und direkte Anschreiben an Mitglieder des Deutschen Bundestages und zuständige Bundesministerien verschickt."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","employeeFTE":0.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","financialExpensesEuro":{"from":20001,"to":30000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":1,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0025507","title":"Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken: \r\nVerweis auf Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung streichen\r\nUneingeschränkte Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe\r\nKlarstellung bei der Anrechnung von Holzheizungsanlagen auf die Bio-Treppe\r\nBeibehaltung des aktuellen Primärenergiefaktors für Holz","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":1,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0025507","regulatoryProjectTitle":"Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a5/36/770421/Stellungnahme-Gutachten-SG2606230027.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stand: 27.05.2026\r\nStellungnahme zum Regierungsentwurf des\r\nGebäudemodernisierungsgesetzes\r\n(GModG)\r\nDer Großteil der unterzeichnenden Verbände hat sich bereits einzeln ausführlich zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) positioniert. Das vorliegende Papier hebt die Bedeutung der Holzenergie für die Wärmewende gesondert hervor.\r\nEin klimaneutraler Gebäudebestand ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der angestrebten Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Dabei kommt der Nutzung erneuerbarer und klimaneutraler Energien im Gebäudewärmesektor eine zentrale Bedeutung zu. Insbesondere der Energieträger Holz leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zur CO₂-Einsparung im Wärmemarkt und steht für rund 60 Prozent der Emissionsminderungen durch erneuerbare Energien im Bereich Wärme.\r\nHolzwärme zeichnet sich nicht nur dadurch aus, dass sie erneuerbar ist, sondern bietet darüber hinaus wichtige Vorteile hinsichtlich Versorgungssicherheit und Resilienz sowie der dauerhaften Entlastung unserer Stromnetze. Dank etablierter Vertriebs- und Händlerstrukturen ist eine ver-lässliche regionale Versorgung mit Holzenergie – sei es in Form von Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln – gewährleistet. Ergänzt wird dies durch moderne, effiziente und emissionsarme Heiztechnik aus europäischer Produktion.\r\nFür einen zukunftsfähigen Wärmemarkt bedarf es verlässlicher und planbarer Rahmenbedin-gungen, die zeitnah Investitionen in den Austausch veralteter Heizungsanlagen und damit in den Klimaschutz ermöglichen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das Vorhaben, dass mit dem vorliegenden GModG mehr Klarheit und Planungssicherheit geschaffen werden soll.\r\nKritisch anzumerken ist jedoch, dass die angekündigte Technologieoffenheit der Bundesregie-rung im aktuellen Gesetzesentwurf im Hinblick auf Holzwärme nicht umfassend genug umge-setzt wird. Zwar ist positiv hervorzuheben, dass durch die Streichung des § 71 GEG auch die Beratungspflicht für Holzheizungsanlagen entfallen soll. Gleichzeitig sollen jedoch neue büro-kratische Anforderungen eingeführt werden, die den Einsatz moderner Holzwärmetechnologien erschweren und damit die Technologieoffenheit wieder in Frage stellen.\r\nIm Einzelnen ist in Bezug auf Holzwärme Folgendes anzumerken:\r\n◼\r\nVerweis auf Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung streichen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in neuen Holzheizungsanlagen künftig nur noch Holz eingesetzt werden darf, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt, die sich aus der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung ergeben. Diese Vorgaben basieren auf EU-rechtlichen Anforderungen, die für die Förderung großtechnischer Anlagen ab 20 MW (RED II) bzw. 7,5 MW (RED III) entwickelt wurden. Sie sind auf Anlagen mit hohem Brennstoffverbrauch zugeschnitten und nicht auf kleinere Holzheizungsanlagen und effi-ziente Zusatzheizgeräte im privaten Bereich, etwa in Einfamilienhäusern und gehen so-mit völlig am Ziel vorbei. Die geplante Übertragung dieser Anforderungen auf sämtliche Holzheizungsanlagen – unabhängig von ihrer Nennleistung – sowie die Ausweitung vom Förderrecht im EEG auf das allgemeine Ordnungsrecht – stellt eine signifikante Übererfüllung der europäischen Vorgaben dar. Daraus ergeben sich erhebliche praktische Probleme. Ein belastbarer\r\nSeite 2\r\nStand: 27.05.2026\r\nNachweis der Anforderungen ist derzeit faktisch nur über eine RED-Nachhaltigkeitszerti-fizierung möglich.\r\nDie Zertifizierungsanforderung würde einen massiven und unverhältnismäßigen Büro-kratieaufwuchs in der Holzlieferkette bedeuten und damit dem Ziel des Koalitionsvertra-ges eines Bürokratieabbaus klar widersprechen. Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Holzlieferanten und Waldbesitzern wäre die Vorgabe zudem kaum umsetzbar. Bereits für von der Größengrenze der RED erfasste Anlagen und deren Lieferanten stellt die Nachhaltigkeitszertifizierung nach der RED / BioSt-NachV einen erheblichen dokumen-tarischen Mehraufwand sowie jährliche direkte finanzielle Belastungen in mittlerer vier-stelliger Höhe (Zertifizierungsgebühren, Auditorenkosten) dar, zusätzlich zu den internen Kosten durch Aufbau eines Massenbilanzsystems, Schulung des Personals, Verwaltung der Nachhaltigkeitsnachweise und Zertifikate. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden, um die Wirtschaftsleistung nicht noch weiter zu schwächen. Zudem besteht in Deutschland aufgrund der geltenden forstlichen Fachgesetze nur ein sehr geringes Nachhaltigkeitsri-siko, so dass keine fachliche Notwendigkeit für zusätzliche Auflagen besteht. Eine RED-Zertifizierung ist praktisch nur für gewerblich erzeugte Holzbrennstoffe um-setzbar. Betreiber, die Stückholz oder Hackschnitzel aus eigener Produktion verwenden, haben faktisch keine realistische Möglichkeit, einen entsprechenden Nachweis zu erbrin-gen. Die Eigennutzung von Holz in neu installierten Anlagen würde damit de facto aus-geschlossen. Dies hätte zur Folge, dass bislang selbst genutztes Holz dem Markt entzo-gen und die Nachfrage nach gehandeltem Holz so erhöht würde. Steigende Holzpreise wären die Konsequenz – mit negativen Auswirkungen für sämtliche holzverarbeitende Betriebe. Selbstgenutztes Holz wäre daher von den Anforderungen auszunehmen. Eine Beschränkung der Anforderungen auf gewerblich erzeugte Brennstoffe, würde jedoch zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Anlagenbetreiber führen. Es erscheint fraglich, ob eine solche Differenzierung vor Gericht Bestand hätte. Vor diesem Hintergrund sollte dringend auf die Ausweitung der Nachhaltigkeitsanforde-rungen auf sämtliche neuen Holzheizungsanlagen unabhängig von ihrer Leistungsklasse verzichtet werden.\r\nHandlungsempfehlung: Streichung von § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer b\r\n◼\r\nUneingeschränkte Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe. Durch die Einschränkung der Anrechnung auf die Bio-Treppe auf Holzkessel und auto-matisch beschickte Biomasseöfen mit Wasser als Wärmeträger (§ 45 Absatz 1 Nummer 1) wird nicht das volle Potential der Holzwärme im GModG genutzt. Einzelraumfeuerstät-ten nutzen häufig Holz, welches auf anderen Wegen nicht in den Wirtschaftskreislauf ge-langt (bspw. aus eigenem Wald oder Garten) oder werden mit Pellets betrieben. Unabhängig davon, ob die Einzelraumfeuerstätte in den Heizkreislauf eingebunden ist, und unabhängig von der Art der Beschickung leisten Einzelraumfeuerstätten einen wich-tigen Beitrag zur unabhängigen Wärmeerzeugung im Gebäude. Dies geschieht bei-spielsweise in Kombination mit einer Wärmepumpe in besonders netzkritischen und kal-ten Situationen. Durch Anpassungen in §§ 43 und 45 kann sichergestellt werden, dass sämtliche Hei-zungsanlagen für feste Biomasse auf die Biotreppe angerechnet werden können und\r\nSeite 3\r\nStand: 27.05.2026\r\neine Gleichbehandlung der unterschiedlichen Anlagentypen erfolgt. Der Regierungsent-wurf lässt luftführende Pelletkaminöfen und handbeschickte Einzelraumfeuerstätten (Öfen, Herde, etc.) bei der Anrechnung auf die Biotreppe außen vor. Ihr Einbau wäre zum Teil sogar verboten. Das gilt nach dem Regierungsentwurf bei jeder Auslegung zu-mindest für luftführende Pelletkaminöfen, je nachdem auch für handbeschickte Einzel-raumfeuerungsanlagen.\r\nHandlungsempfehlung:\r\nErgänzung von § 43 Absatz 5 sowie Anpassungen von § 45 Absatz 1\r\n(5) Beim Betrieb einer dezentralen Einzelraumfeuerungsanlage, die Brennstoffe nach §45 Absatz 1 Nummer 2 verwendet, kann die Pflicht nach Absatz 1, in einem Wohnge-bäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, mit einem Anteil von 10 Prozent erfüllt wer-den.\r\nIn § 45 (1) Ersetzen von “Feuerungsanlage” durch \"Heizungsanlage”, um ein eventuelles Verbot aller Feuerungsanlagen zur Nutzung fester Biomasse, die keine Heizungsanlage sind, (also alle handbeschickten Einzelraumfeuerungsanlagen), auszuschließen.\r\nIn § 45 (1) Nr. 1 Streichung der Wörter „automatisch beschickter“, um das Verbot der In-stallation luftführender Pelletkaminöfen aufzuheben.\r\n◼\r\nKlarstellung bei der Anrechnung von Holzheizungsanlagen auf die Bio-Treppe\r\nIm Hinblick auf die Anrechnung von Holzheizungsanlagen auf die Stufen der Bio-Treppe nach § 45 Absatz 2 besteht Klarstellungsbedarf im Gesetzentwurf.\r\nEs muss eindeutig formuliert sein, dass die ansteigenden prozentualen Anforderungen der Bio-Treppe für sämtliche neu installierten Hybridheizungsanlagen Anwendung fin-den.\r\nDie derzeitige Formulierung lässt offen, ob die steigenden Mindestanteile tatsächlich auf alle Anlagen bezogen werden. Diese Unklarheit sollte im weiteren Gesetzgebungsver-fahren beseitigt werden, um Rechts- und Planungssicherheit für Hersteller, Fachbetriebe und Betreiber zu gewährleisten.\r\nDie verbindliche Geltung der steigenden Biotreppe-Anteile ist eine wesentliche Voraus-setzung dafür, einen wirksamen Anreiz für Heizungsanlagen mit hohen Holzanteilen zu schaffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass frühzeitig in klimafreundliche und langfristig zukunftsfähige Hybridlösungen investiert wird.\r\nHandlungsempfehlung: Anpassung von § 45 Absatz 2 Satz 1: „Die Pflicht nach § 43 Absatz 1 kann auch durch die Nutzung entsprechender Anteile fester Biomasse erfüllt werden.“\r\n◼\r\nAusweitung des Kreises der Berechtigten zur Feststellung des Anteils fester Bio-masse bei Hybridheizungen Derzeit ist in §45 Absatz 2 vorgesehen, dass bei Hybridheizungen ausschließlich Aus-stellungsberechtigte nach § 88 – also Personen, die zur Erstellung von Energieauswei-sen berechtigt sind – feststellen dürfen, ob der Anteil fester Biomasse mehr als 15 Pro-zent beträgt.\r\nSeite 4\r\nStand: 27.05.2026\r\nAus fachlicher Sicht erscheint diese Einschränkung nicht sachgerecht. Vergleichbar mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) im Rahmen der BEG sollte der Kreis der Be-rechtigten auf diejenigen Fachbetriebe erweitert werden, die auch Heizungsprüfungen nach § 60a (4) durchführen dürfen. Hierzu zählen insbesondere Schornsteinfeger, Instal-lateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Energieberater bezie-hungsweise Energieeffizienz-Experten.\r\nDiese Berufsgruppen verfügen gleichermaßen über die erforderliche Fachkunde, um den Anteil fester Biomasse fachgerecht beurteilen und bestätigen zu können. Eine ent-sprechende Erweiterung würde den Vollzug praxisnäher gestalten und unnötige Ein-schränkungen vermeiden.\r\nHandlungsempfehlung: In § 45 (2) nach § 88 „oder § 60a (4)“ ergänzen\r\n◼\r\nBeibehaltung des aktuellen Primärenergiefaktors für Holz\r\nDer Referentenentwurf sieht in Anlage 4 für Holz (feste Biomasse) einen Primärenergie-faktor von 0,7 vor. Dies ist zwar keine Gleichstellung mit fossilen Energieträgern, bedeu-tet jedoch gegenüber dem bislang geltenden Wert von 0,2 eine erhebliche Verschlechte-rung der Wettbewerbsposition der Holzwärme. Der vorgesehene Faktor von 0,7 führt in der Praxis dazu, dass Holzheizungen in der Gesamtenergieeffizienzberechnung schlechter abschneiden als bisher, ohne dass dies der tatsächlichen CO₂-Bilanz ent-spricht.\r\nHandlungsempfehlung: In Anlage 4 sollte der für Holz vorgesehene Primärenergiefak-tor daher so weit wie EU-rechtlich möglich abgesenkt werden, mindestens jedoch ge-währleistet sein, dass der Abstand zu fossilen Energieträgern erhalten bleibt.\r\nZusammenfassung\r\n◼\r\nStreichung von § 3 (4) Satz 2 Nummer b\r\n◼\r\nErgänzung von § 43 (5): (5) Beim Betrieb einer dezentralen Einzelraumfeuerungsanlage, die Brennstoffe nach §45 Absatz 1 Nummer 2 verwendet, kann die Pflicht nach Absatz 1, in einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, mit einem Anteil von 10 Prozent erfüllt werden.\r\n◼\r\n§ 45 (2) Nr. 1 Streichung der Wörter „automatisch beschickter“\r\n◼\r\nAnpassung von § 45 (2) Satz 1: „Die Pflicht nach § 43 Absatz 1 kann auch durch die Nutzung entsprechender Anteile fester Biomasse erfüllt werden.“\r\n◼\r\n§ 45 (1) ersetzen von “Feuerungsanlage” durch \"Heizungsanlage”\r\n◼\r\nIn § 45 (2) nach § 88 „oder § 60 (4)“ ergänzen.\r\n◼\r\nAnlage 4: Beibehaltung von PEF 0,2 für Holz, mindestens jedoch Gewährleistung von Beibehaltung des Abstands zu fossilen Energieträgern\r\nSeite 5\r\nStand: 27.05.2026\r\nDie Initiative Holzwärme wird von folgenden Verbänden & Organisationen getragen:\r\nBundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)\r\nDeutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV)\r\nGesamtverband Ofenbau (GVOB)\r\nBundesverband des Schornsteinfegerhandwerkes (ZIV)\r\nDeutsche Säge- und Holzin-dustrie Bundesverband (DeSH)\r\nIndustrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI)\r\nBundesverband Energiemittelstand (UNITI)\r\nFachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)\r\nZentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)\r\nDarüber hinaus wird dieses Positionspapier unterstützt von:\r\nAGDW – Die Waldeigentümer\r\nFachverband Holzenergie (FVH)\r\nFamilienbetriebe Land und Forst"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-05-27"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}