{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:28:36.653+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006344","registerEntryDetails":{"registerEntryId":50271,"legislation":"GL2024","version":11,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006344/50271","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/85/7f/454335/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006344-2025-02-10_09-51-28.pdf","validFromDate":"2025-02-10T09:51:28.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-17T13:56:32.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-05-22T11:46:49.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-26T14:35:35.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2023-11-15T13:17:47.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-02-10T09:51:28.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":50271,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006344/50271","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-10T09:51:28.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-17T13:56:32.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":44663,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006344/44663","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-26T14:35:35.000+02:00","validUntilDate":"2025-02-10T09:51:28.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM)","legalFormType":{"code":"NETWORK_PLATFORM_OR_OTHER","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Network, platform or other form of collective activity"},"legalForm":{"code":"LF_OTHER_UNDEFINED","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Networks, platforms or other forms of collective activity","legalFormText":"Netzwerk (mitgliedschaftlich organisiert)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+496421910516","emails":[{"email":"acm.stellungnahme@smd.org"}],"websites":[{"website":"https://acm.smd.org/"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Behrenstraße","streetNumber":"73","zipCode":"10117","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr. med.","lastName":"Pilatz","firstName":"Adrian","function":"Vorstandsvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dr. med.","lastName":"Frenz","firstName":"Markus","function":"Mitglied des Arbeitskreises Ethik","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dr. med.","lastName":"Dodt","firstName":"Oliver","function":"Vorstandsmitglied, Mitglied des Arbeitskreises Ethik","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"academicDegreeAfter":"BTh, MPH","lastName":"Khoury","firstName":"Judith","function":"Referentin für Medizinethik und Public Policy","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr. med.","lastName":"Scharrer","firstName":"Inge","function":"Ehrenpräsidentin, Mitglied des Arbeitskreises Ethik","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dr. med.","lastName":"Piegsa","firstName":"Eckhard","function":"Mitglied des Arbeitskreises Ethik","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dr. med.","lastName":"Renz","firstName":"Johanna","function":"Vorstandsmitglied","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dr. med.","lastName":"Langenberg","firstName":"Debora","function":"ACM-Referentin","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":false,"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr. med.","lastName":"Pilatz","firstName":"Adrian","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr. med.","lastName":"Frenz","firstName":"Markus","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeAfter":"BTh, MPH","lastName":"Khoury","firstName":"Judith","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":617,"organizations":0,"totalCount":617,"dateCount":"2024-04-17"},"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"International Christian Medical and Dental Association (ICMDA)"},{"membership":"Studentenmission Deutschland e.V. (SMD)"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_NETWORK_WITHOUT_LEGAL_FORM","de":"Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.","en":"Platform, network, community of interest, think tank, initiative, action alliance"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Bio- und Medizinethik"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"}],"activityDescription":"Zum Zwecke der Interessenvertretung engagieren wir uns für den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Unser Anliegen ist es, auf notwendige Änderungen in einer Vielzahl von Themenfeldern hinzuweisen, die die gesundheitspolitische Gestaltung von bio- und medizinethischen Themen berühren.\r\nDabei steht insbesondere der Schutz vulnerabler Patientengruppen im Fokus. Unser Ziel ist es, auf Basis christlicher Grundwerte und wissenschaftlicher Evidenz die Perspektiven der ärztlichen Praxis zu vermitteln und Impulse für gesundheitspolitische Reformen zu geben."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","employeeFTE":0.25},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","financialExpensesEuro":{"from":1,"to":10000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"},{"code":"MFS_GIFTS_AND_DONATIONS","de":"Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen","en":"Gifts and other lifetime donations"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31"},"donators":{"donatorsInformationPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalDonationsEuro":{"from":20001,"to":30000}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalMembershipFees":{"from":70001,"to":80000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":1,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0012294","title":"Wir setzen uns für die Beibehaltung der §§ 218, 218a StGB ein.","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs","printingNumber":"20/13775","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013775.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-neuregelung-des-schwangerschaftsabbruchs/317619","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat im April 2024 einen Bericht vorgelegt, nach dem der frühe Schwangerschaftsabbruch in Deutschland legalisiert werden soll und die Verschiebung des rechtmäßigen Abbruchs bis zur extrauterinen Lebensfähigkeit des Embryos für Ermessenssache des Gesetzgebers gehalten wird. Das Ziel unseres Regelungsvorhaben ist den § 218 StGB zu erhalten und zusätzlich Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen im Konflikt zu verbessern. Außerdem spricht sich das Regelungsvorhaben gegen die Verschiebung des straffreien Abbruchs in die mittlere Schwangerschaftsperiode sowie für die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche aus.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten","shortTitle":"BeratungsG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Bio- und Medizinethik"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":1,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0012294","regulatoryProjectTitle":"Wir setzen uns für die Beibehaltung der §§ 218, 218a StGB ein.","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1a/7a/357812/Stellungnahme-Gutachten-SG2409260070.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die §§ 218, 218a StGB in ihrer jetzigen Form sind ein hart errungener Kompromiss, der aus zahlreichen Novellierungen in den Jahren 1970-1995 hervorging.  Die aktuell gültige Gesetzes-lage berücksichtigt den Schutz des ungeborenen Lebens, indem ein Schwangerschaftsabbruch als rechtswidrig gilt. Sie berücksichtigt aber auch, dass ungewollt schwangere Frauen in einen tragischen Konflikt geraten können, in dem der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten eingehaltenen Bedingungen nicht strafrechtlich geahndet wird. Außerdem wirkt der Kompro-miss einer Polarisierung der Gesellschaft – wie etwa in den USA – entgegen.\r\nEine von der Bundesregierung beauftragte Expertinnenkommission hat im April 2024 in ihrem Abschlussbericht  empfohlen, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren. Auf eine Pflicht zur Beratung bei einem Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase könne der Gesetzgeber verzichten. In der mittleren Phase der Schwangerschaft bis zur extrauterinen Le-bensfähigkeit des Fötus (22. SSW ) stehe dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. \r\nAls Zusammenschluss christlicher Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierender ist uns die mögliche Reform der Gesetzeslage zu § 218 StGB ein wichtiges Anliegen, da wir durch die be-rufliche Nähe zu Betroffenen die Komplexität und Vielschichtigkeit des Schwangerschaftskon-flikts kennen und darin bestmöglich helfen möchten. Diese Stellungnahme konzentriert sich auf drei wesentliche Schutzaufträge – gegenüber der Schwangeren, dem ungeborenen Leben und dem begleitenden Fachpersonal:\r\n1.\tDie Schwangere wird in einer Konfliktsituation durch obligatorische Beratung und Unterstützungsangebote gestärkt.\r\n2.\tUngeborenes Leben befindet sich in einer kontinuierlichen Entwicklung von der Konzeption an. Daher kann eine willkürlich gesetzte Frist seinem Schutz nicht gerecht werden.\r\n3.\tDie moralische Integrität, das ethische Bewusstsein und das psychische Wohl-ergehen des Personals im Gesundheitswesen wird durch die Freiheit von Gewis-sensentscheidungen gewährleistet.\r\nWir empfehlen der Bundesregierung daher dringend die Beibehaltung des § 218 StGB sowie die Stärkung staatlicher und nichtstaatlicher Unterstützungsangebote für Frauen vor und nach Konfliktschwangerschaften. Außerdem möchten wir für den Fall einer Neuregelung das weiter-hin geltende Recht von medizinischem Personal betonen, sich aus Glaubens- und Gewissens-gründen nicht an Schwangerschaftsabbrüchen zu beteiligen.\r\nDiese Gedanken möchten wir im Folgenden kurz erklären.\r\nAd 1.: Die Schwangere wird in einer Konfliktsituation durch obligatorische Beratung und Unterstützungsangebote gestärkt.\r\nAufgrund hormoneller Interaktionen geht eine Schwangerschaft oft schon vor ihrem Be-kanntwerden nicht nur mit körperlichen, sondern auch mit psychischen Veränderungen ein-her, die neben Vorfreude auch von Ambivalenz, Stimmungsschwankungen, Angst, Fatigue, Er-schöpfung, Schlaflosigkeit und Depressionen geprägt sein können (Bjelica & Kapor-Stanulović, 2004). Neben diesen psycho-physiologisch bedingten Begleiterscheinungen einer Schwanger-schaft kann ein multifaktorieller Konflikt zu einer zusätzlichen Belastung beitragen. Eine we-sentliche Rolle können dabei Partnerschaftsprobleme, biographische Ambivalenzen, finanziel-le Sorgen oder auch gesellschaftlicher Druck spielen.\r\nGerade in solchen Krisensituationen kann ein gesetzliches „Achtung-Schild“ im Sinne einer ganzheitlichen Beratung einen Perspektivwechsel ermöglichen. Die Turnaway-Studie aus Nordamerika zeigt, dass sogar nach einer gewünschten, aber verwehrten Abtreibung ca. 96% aller Frauen einige Jahre später die fortgeführte Schwangerschaft als positiv bewerteten (Rocca et al., 2021).\r\nIn einem Beratungsgespräch erhalten Ratsuchende die Gelegenheit zur Reflexion, zur Schaf-fung von innerer Distanz zu ihrer Situation, zur Eröffnung bislang nicht wahrgenommener Perspektiven sowie zur Entfaltung verborgener Ressourcen. Äußere Impulse können die in ei-ner Krisensituation oft eingeschränkte Perspektive erweitern und dadurch die Autonomie und Handlungsfähigkeit der Betroffenen stärken.\r\nDie Realität zeigt, dass es Situationen gibt, in denen Schwangere auch bei ausreichendem Un-terstützungsangebot ihre Schwangerschaft vorzeitig beenden möchten. Dies ist nach der gel-tenden Regelung unter sicheren medizinischen und hygienischen Bedingungen möglich, ohne dass eine Änderung der Rechtslage erforderlich wäre. Diese gesetzliche Möglichkeit ist nicht gleichbedeutend mit ethischer Zustimmung zu oder einem Rechtsanspruch auf einen Schwan-gerschaftsabbruch.\r\nWer Selbstbestimmung von Schwangeren stärken will, muss sicherstellen, dass sie realistische Optionen haben. Eine Schwangere darf nicht aufgrund gesellschaftlicher Konventionen und Normvorstellungen, ökonomischer Zwänge oder sozialen Drucks dazu gedrängt werden, die Schwangerschaft zu beenden, wenn sie das nicht wirklich möchte. Bei einer Abschaffung der Beratungspflicht befürchten wir, dass diejenigen Frauen, die am meisten von einer Beratung profitieren könnten, nicht erreicht werden. Die verbindliche Beratung entlastet Frauen von dem Rechtfertigungsdruck gegenüber ihrem sozialen Umfeld bei Inanspruchnahme einer sol-chen.\r\nStaat und Gesellschaft haben die Aufgabe, mit allen notwendigen Mitteln sicherzustellen, dass jede Frau ausreichend unterstützt werden kann, die sich – nach individueller Beratung – für oder gegen das Austragen ihres Kindes entscheidet. \r\nDarüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Selbstbestimmung der Frau schon präventiv vor dem Eintritt der Schwangerschaft geschützt werden muss. Dies betrifft insbesondere den Schutz vor Nötigung zum Sexualverkehr oder sexueller Ausbeutung, eine gründliche Aufklä-rung, die auch eine sexualethische Perspektive berücksichtigt, und den Zugang zu sicherer Kontrazeption.\r\nAd 2.: Schutzauftrag für das ungeborene Leben\r\nAus ontologischer  Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen einem menschlichen Embryo kurz nach der Befruchtung, einem Fötus in der 22. SSW und einem Jugendlichen oder Erwach-senen. Sie alle leben und sind ganz Mensch in genau dem Maße, wie es dem jeweiligen Zeit-punkt in ihrer Entwicklung entspricht. Jede Aberkennung des Menschseins in irgendeinem die-ser Stadien wäre eine rein willkürliche Setzung - mit allerdings weitreichenden ethischen Kon-sequenzen.  \r\nEine abgestufte Fristenregelung ist daher aus ethischer Perspektive problematisch. Die Exper-tinnenkommission begründet ein geringeres Lebensrecht mit der existentiellen Abhängigkeit vom Mutterleib, die mit der extrauterinen Lebensfähigkeit aufhöre.  Diese Frist ist willkürlich, wie das folgende Beispiel verdeutlicht: Im Vereinigten Königreich ist bis zur 24. SSW indikati-onsunabhängig ein Schwangerschaftsabbruch legal (Abortion Act, 1967), da vor vielen Jahren erst ab der 24. SSW ein Überleben des Fötus außerhalb des Mutterleibes realistisch war. Heut-zutage können Föten jedoch schon ab der 22. Woche außerhalb des Mutterleibes überleben. Wie sind nun Abbrüche im Vereinigten Königreich zwischen der 22. und 24. SSW ethisch zu bewerten, wo sich die Möglichkeiten der Medizin, nicht aber der Entwicklungs- und Bewusst-seinsstatus des Fötus in der 22./23. SSW über die Jahre verändert haben? \r\nObwohl es - wie oben erläutert - aus ontologischer und biologischer Sicht keinen definierbaren Übergang von Nicht-Mensch zu Mensch gibt, lassen sich einzelne Entwicklungsphasen zeitlich recht gut bestimmen. Bereits ab der 5. Woche beginnt das Herz zu schlagen; ab der 9. Woche kann von Schmerzempfinden ausgegangen werden; ab der 12. Woche sind Gliedmaße und Ge-sicht ausgebildet sowie die Anlagen für alle Organe; ab der 17. Woche können Kindsbewegun-gen für die Mutter spürbar sein und aktuell ist der Fötus bzw. das ungeborene Kind ab der 22./23. SSW extrauterin überlebensfähig.\r\nIm Embryonal- und Fötalstadium des Menschen nimmt die psycho-physische Entwicklung und das Bewusstsein des Ungeborenen kontinuierlich zu. Anders als die Expertinnenkommission postuliert, sehen wir daher keine Möglichkeit, dass der Gesetzgeber im eigenen Ermessen die Frist des straffreien Schwangerschaftsabbruchs noch weiter in die mittlere Phase der Schwan-gerschaft verschiebt. Aus ärztlicher Sicht sehen wir im ungeborenen Kind bereits einen (klei-nen) Patienten. So haben sich mittlerweile schon einige intrauterine Therapiemöglichkeiten wie z. B. die Behandlung der Spina bifida mit bemerkenswerten Erfolgen etabliert, die nach der Geburt des Kindes nicht mehr zu erzielen sind (Meuli & Moehrlen, 2021).\r\nDer in der Bundesrepublik Deutschland aktuell gültige § 218 StGB berücksichtigt die Tatsache, dass von Beginn der Schwangerschaft an ein einzigartiger Mensch vorhanden ist, dessen Wür-de im Sinne des Grundgesetzes geschützt werden muss.  Gerade weil der sich entwickelnde Mensch existentiell abhängig ist, erfordert dieser höchst vulnerable Zustand menschlichen Lebens einen besonderen Schutzrahmen.\r\nAd 3.: Schutz der moralischen Integrität, des ethischen Bewusstseins und des psychi-schen Wohlergehens des Personals im Gesundheitswesen\r\nMit Blick auf das Gesundheitswesen ist es von essenzieller Bedeutung, die moralische Integrität und das psychische Wohlbefinden des Personals zu schützen. Ein Aspekt dieses Schutzes betrifft die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung (114. Deutscher Ärztetag, 2011). Insbesondere im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen vertreten viele Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Gesundheitsberufe die Überzeugung, dass ab dem Zeitpunkt der Empfängnis menschliches Leben existiert und mithin die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde und das Recht auf Leben zu beachten sind. Im 2022 aktualisierten Medizinethik Codex des Weltärztebundes wurden Regeln festgelegt, die für diese Fälle zum einen die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung, zum anderen aber auch das Recht von Patientinnen und Patienten auf eine zeitnahe Information und Konsultation sicherstellen sollen (Parsa-Parsi & Wiesing, 2023).\r\nWenn medizinisches Personal gezwungen wird, gegen die eigene moralische Überzeugung zu handeln, können „Moral Injuries“ entstehen. Darunter werden belastende Erlebnisse verstan-den, denen Scham- und Schuldgefühle bis hin zu schweren psychischen Erkrankungen folgen (Jinkerson, 2016). Dieses Phänomen ist in den vergangenen Jahren ausführlich in der For-schung beschrieben worden (Griffin et al., 2019). In einer freiheitlichen Gesellschaft muss zur Vermeidung dieser Folgen medizinischem Fachpersonal die Option eingeräumt werden, sich aus Gewissensgründen gegen die Beteiligung an derartigen Handlungen – in unserem Beispiel einem Schwangerschaftsabbruch – zu entscheiden, wie es auch der Bericht der Expertinnen-kommission erwähnt.  Zusätzlich muss betont werden, dass kein Druck zur Durchführung von Abbrüchen entstehen darf, etwa in Form von negativen Auswirkungen auf die berufliche Lauf-bahn  oder auf die wirtschaftliche Sicherung der Klinik oder eigenen Praxis.\r\nGleichzeitig ist zu betonen: Ein „Moral Injury“ kann auch durch die Stigmatisierung derjenigen entstehen, die als medizinisches Fachpersonal an den Eingriffen beteiligt sind. Beschimpfun-gen und aggressive Belästigungen von Personal, welches Schwangerschaftsabbrüche durch-führt, wurden im US-amerikanischem Kontext als Verstärker von Stigmatisierungen beschrie-ben (Norris et al., 2011). Ein beleidigender oder stigmatisierender Umgang entspricht nicht unserem Verständnis christlicher Nächstenliebe, die Respekt und Toleranz gegenüber Be-troffenen sowie Kolleginnen und Kollegen fordert.\r\nKonsequenzen für die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs\r\nIn einem Rechtsstaat werden Güter geschützt, die einen Wert für das Individuum und die Ge-sellschaft haben. Das höchste Gut in unserem Land ist das menschliche Leben. Der ungeborene Mensch kann nicht für sich selbst und für seine Rechte sprechen. Der Schutz seines Lebens kann nur durch eine gesetzliche Regelung gesichert werden, die die Verletzung seiner Rechte angemessen bestraft. Wir plädieren deshalb für die Beibehaltung von § 218 StGB.\r\nObwohl wir es ethisch ausdrücklich nicht befürworten,  respektieren wir im Hinblick auf die gesundheitliche Gefährdung durch illegale Abtreibungsmethoden die Möglichkeit, innerhalb der ersten 12 Wochen einen Schwangerschaftsabbruch straffrei vornehmen zu lassen, wenn es der von äußeren Einflüssen freie Wille der Schwangeren ist und sie ausreichend beraten wurde. Die Beratungspflicht darf nicht der moralischen Belehrung und Beschuldigung der Schwange-ren dienen. Sie muss vielmehr den Staat und die Gesellschaft in die Pflicht nehmen, Frauen in Schwangerschaftskonflikten Handlungsalternativen aufzuzeigen und praktisch zu unterstüt-zen.\r\nAls Verband von christlichen Ärztinnen und Ärzten plädieren wir weiterhin für die persönliche und berufliche Freiheit, aus Glaubens- und Gewissensgründen keine Schwangerschaftsabbrü-che vornehmen zu müssen, sofern keine akute Gefahr für das Leben der Mutter besteht. Wir erwarten, dass diese Entscheidung politisch, gesellschaftlich und gesetzlich respektiert und die moralische Integrität von medizinischem Personal ausreichend geschützt wird. Gleichzeitig nehmen wir uns selbst mit in die Verantwortung, den Nöten von Frauen und Paaren in Schwangerschaftskonflikten einfühlsam und konstruktiv zu begegnen. \r\n \r\nAus dem Arbeitskreis Ethik der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM):\r\n+\tElena Becher, Medizinstudentin\r\n+\tDr. med. Inge Fourier, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe\r\n+\tJudith Khoury, MPH, Referentin für Medizinethik und Public Policy der ACM\r\n+\tDr. med. Sabine Pilatz, Fachärztin für Allgemeinmedizin\r\n+\tDr. med. Kathrin Sander, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe\r\nLiteraturangaben\r\n114. Deutscher Ärztetag. (2011). MBO-Ä 1997. Bundesärztekammer. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/MBO_08_20112.pdf\r\nBjelica, A., & Kapor-Stanulović, N. (2004). [Pregnancy as a psychological event]. Medicinski Pregled, 57(3–4), 144–148. https://doi.org/10.2298/mpns0404144b\r\nGriffin, B. J., Purcell, N., Burkman, K., Litz, B. T., Bryan, C. J., Schmitz, M., Villierme, C., Walsh, J., & Maguen, S. (2019). Moral Injury: An Integrative Review. Journal of Traumatic Stress, 32(3), 350–362. https://doi.org/10.1002/jts.22362\r\nJinkerson, J. (2016). Defining and Assessing Moral Injury: A Syndrome Perspective. Traumatol-ogy, 22. https://doi.org/10.1037/trm0000069\r\nMeuli, M., & Moehrlen, U. (2021). Long-term Outcomes of Children After Fetal Surgery for Spi-na Bifida—Toward Sustainability. JAMA Pediatrics, 175(4), e205687. https://doi.org/10.1001/jamapediatrics.2020.5687\r\nNorris, A., Bessett, D., Steinberg, J. R., Kavanaugh, M. L., De Zordo, S., & Becker, D. (2011). Abor-tion Stigma: A Reconceptualization of Constituents, Causes, and Consequences. Wom-en’s Health Issues, 21(3, Supplement), S49–S54. https://doi.org/10.1016/j.whi.2011.02.010\r\nParsa-Parsi, R., & Wiesing, U. (2023, Juni 9). Internationaler Medizinethik-Kodex: Weltweite Iden-tität hergestellt. Deutsches Ärzteblatt. https://www.aerzteblatt.de/archiv/231908/Internationaler-Medizinethik-Kodex-Weltweite-Identitaet-hergestellt\r\nRocca, C. H., Moseson, H., Gould, H., Foster, D. G., & Kimport, K. (2021). Emotions over five years after denial of abortion in the United States: Contextualizing the effects of abor-tion denial on women’s health and lives. Social Science & Medicine, 269, 113567. https://doi.org/10.1016/j.socscimed.2020.113567\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-26"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}