{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-06-24T04:34:27.298+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R006259","registerEntryDetails":{"registerEntryId":46752,"legislation":"GL2024","version":12,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006259/46752","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/16/8b/405959/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R006259-2024-12-06_12-47-37.pdf","validFromDate":"2024-12-06T12:47:37.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-10T17:34:36.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-07-02T16:22:38.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-12-06T12:47:37.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2023-09-25T16:23:08.000+02:00","lastUpdateDate":"2024-12-06T12:47:37.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":46752,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R006259/46752","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-06T12:47:37.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-10T17:34:36.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_AG","de":"Aktiengesellschaft (AG)","en":"Stock company (AG)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4971170072023","emails":[{"email":"info@drf-luftrettung.de"},{"email":"peter.tscherny@drf-luftrettung.de"}],"websites":[{"website":"www.drf-luftrettung.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"DRF Stiftung Luftrettung gAG","street":"Rita-Maiburg-Straße","streetNumber":"2","zipCode":"70794","city":"Filderstadt","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Pracz","firstName":"Krystian","function":"Vorstandsvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Morka","firstName":"Roman","function":"Vorstand Technik","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Pracz","firstName":"Krystian","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Peleikis","firstName":"Ernst","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Tscherny","firstName":"Peter","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Rak","firstName":"Sebastian","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Elsner","firstName":"Evelyn","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"membershipsCount":9,"memberships":[{"membership":"European HEMS & Air Ambulance Committee e.V. 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Somit ist die DRF Luftrettung eine der größten europäischen Luftrettungsorganisationen. Seit dem ersten Einsatz im März 1973 wurden die rot-weißen Rettungshubschrauber mit dem Namen \"Christoph\" bereits zu über einer Million Einsätzen von den Rettungsleitstellen des europaweiten Notrufes 112 gerufen.\r\n\r\nDie Schwerpunkte der Arbeit der Besatzungen der Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber bilden einerseits die Notfallrettung für Menschen mit akuten lebensbedrohlichen medizinischen Notlagen. Hierzu wird auf dem schnellsten Wege eine Notärztin oder ein Notarzt zur Patientin oder dem Patienten gebracht und eine notfallmedizinische Versorgung durchgeführt, anschließend wird die erkrankte oder verletzte Person in die am besten geeignete Klinik gebracht.\r\nAndererseits ist die DRF Luftrettung spezialisiert auf den Transport von schwer erkrankten Kindern und Erwachsenen, z.B. mit Inkubatoren oder auch beatmete Patientinnen und Patienten von kleineren Krankenhäusern in Kliniken der Maximalversorgung bzw. spezieller Fachrichtungen. \r\n\r\nZwölf Stationen der DRF Luftrettung in Deutschland sind sogar rund um die Uhr einsatzbereit, um Menschenleben zu retten. Damit ist die DRF Luftrettung in Deutschland die führende Betreiberin von Rettungshubschraubern in der Nacht. Vier Luftrettungsstandorte in Deutschland sind zusätzlich mit einer Rettungswinde ausgestattet, um Menschen aus unwegsamem Gelände zu retten und direkt notfallmedizinisch versorgen zu können. Darüber hinaus führt die DRF Luftrettung mit eigenen Ambulanzflugzeugen Rückholungen von schwer erkrankten oder verletzten Notfallpatientinnen und -patienten aus dem Ausland durch.\r\n\r\nIn den vergangenen Jahren war die DRF Luftrettung stets Treiber für Innovationen. So führte die DRF Luftrettung als erste Organisation im zivilen Bereich Nachtsichtgeräte für Rettungsflüge in den Nachtstunden ein. Weiterhin sind die Hubschrauber der DRF Luftrettung mit modernsten technischen Geräten und an einigen Standorten auch mit Blutkonserven ausgestattet.\r\n\r\nDie Interessenvertretung der DRF Luftrettung soll die Erfahrungen der Praktiker aus dem Luftrettungsdienst der Politik vermitteln mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für die medizinische Notfallversorgung in Deutschland kontinuierlich zu verbessern - insbesondere mit Blick auf die Luftrettung. \r\n\r\nZu diesem Zwecke werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME\r\n\r\nDRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG\r\nvertreten durch \r\nDr. Krystian Pracz, Vorstandsvorsitzender\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nzum \r\nReferentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)\r\ndes Bundesgesundheitsministeriums \r\nGeschäftszeichen: 216-20651-12\r\n30. April 2024 \r\n„Menschen. Leben. Retten“\r\nDieses Motto hat sich die gemeinnützige DRF Luftrettung seit ihrem ersten Luftrettungseinsatz am 19. März 1973 zum Ziel gesetzt. Dabei steht bei all unserem Handeln die optimale Versorgung von Patientinnen und Patienten in medizinischen Notlagen im Fokus. Dies gelingt nur, wenn alle Akteure, vom Ersthelfer über die Integrierten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst und den Rettungsdienst, bis zu den Krankenhäusern, aber auch alle anderen Beteiligten im Gesundheitssystem, wie z.B. Träger und Kostenträger, die medizinische Versorgung von Menschen als Gemeinschaftsleistung betrachten. \r\nAus diesem Grunde begrüßen wir als DRF Luftrettung alle aktuellen Bestrebungen, die medizinische Versorgung in Deutschland im Sinne der Patientinnen und Patienten zukunftsfähig zu machen und zu verbessern. Dabei spielt eine gut strukturierte Krankenhauslandschaft vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und demografischer Entwicklungen eine wichtige Rolle. Diese muss sowohl personell wie auch technisch optimal ausgestattet sein, damit Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten können. \r\n\r\nGesundheitssystem als Ganzes im Blick behalten - die medizinische Notfallversorgung mitdenken!\r\nBei der Reformierung der Gesundheitsversorgung muss über die isolierte Betrachtung einzelner Bereiche hinweggedacht werden. So interagieren die verschiedenen Bereiche eng miteinander und müssen daher ganzheitlich betrachtet werden. Dabei müssen sowohl die Krankenhauslandschaft, Leitstellen, ambulante Versorgung, bodengebundener Rettungsdienst – als auch die Luftrettung – immer als einzelne Zahnräder eines verknüpften Systems betrachtet werden, in dem sich die einzelnen Faktoren gegenseitig beeinflussen und im Optimalfall sinnvoll ergänzen. Beispielsweise ist für die planerische Aufstellung des Rettungsdienstes die Struktur und Leistungsfähigkeit der regionalen Krankenhauslandschaft von zentraler Bedeutung und sollte immer von Beginn an mitgedacht werden. Es sollte das Ziel sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger, egal ob in der Stadt oder auf dem Land, eine gute medizinische Versorgung erhalten. \r\nDeshalb muss im Zuge der Krankenhausreform auch die Reform der medizinischen Notfallversorgung im Blick behalten werden. Diese muss u.a. eine bundesweit bessere Vernetzung der 116117 und der Notrufnummer 112, eine sinnvolle Bedarfsplanung, die nicht an Kreis- oder Ländergrenzen halt macht, einheitliche Dispositionsgrundsätze für Einsatzmittel des boden- und luftgebundenen Rettungsdienstes, wie auch die nötigen Schnittstellen zur Kommunikation und Datenübertragung zwischen den einzelnen Akteuren des Gesundheitssystems vorsehen. Der Rettungsdienst hat sich seit den Anfängen einer organisierten Notfallrettung vom reinen Patiententransport hin zu einem Baustein der medizinischen Erstbehandlung gewandelt. So ist in der Notfallrettung hochqualifiziertes Fachpersonal im Einsatz und es werden bei medizinischen Notfällen bereits durch den Rettungsdienst präklinisch die ersten Behandlungen gestartet. Daher muss die Finanzierung der Rettungsdienste in der Zukunft weniger als reine Transportleistung, sondern auch als medizinische Leistung betrachtet werden.\r\nDetaillierte Hinweise zur Verbesserung der Notfallversorgung haben wir bereits in unserem Positionspapier „Bessere Chancen für Patientinnen und Patienten durch die Luftrettung“ anlässlich der Vorschläge der Regierungskommission zur Reform der Notfall- und Akutversorgung vom 7. September 2023 im November 2023 in Berlin vorgestellt.  Weiterhin möchten wir auf unsere Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur Notfallversorgung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Januar 2024 verweisen. \r\n\r\nWandel in der Krankenhauslandschaft – neue Herausforderungen für den Rettungsdienst\r\nWir erwarten durch die verschiedenen neuen Gesetze und Reformvorhaben der Bundesregierung, wie z.B. dem Krankenhaustransparenzgesetz, dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz einen Wandel in der gesamten Gesundheitsinfrastruktur. Es wird künftig voraussichtlich eine ausgedünnte, aber dafür spezialisiertere Krankenhausversorgung geben. Bereits heute sind hochspezialisierte Kliniken, wie z.B. Kinderkliniken oder Neurochirurgische Kliniken, nur an bestimmten oder ausgewählten (zentrumsnahen) Standorten zu finden. \r\nFür das Überleben von Patientinnen und Patienten mit schwersten Verletzungen oder Erkrankungen spielt der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle. Experten sehen daher die anzustrebende Dauer der gesamten Prähospitalzeit für Tracerdiagnosen (plötzlicher Kreislaufstillstand, Schlaganfall, schweres Schädel-Hirn-Trauma, Schwerverletzte/Polytrauma, Sepsis) bei 60 Minuten vom Eingang des Notrufes bis zur Aufnahme in einer geeigneten Klinik . Deshalb sollten sich Reformen im Gesundheitssystem im Sinne aller Patientinnen und Patienten daran orientieren, dass jedem Menschen die optimale Hilfe innerhalb der für das Erkrankungs- oder Verletzungsbild entsprechenden Eile zukommt. Je schneller und professioneller die notfallmedizinische Versorgung durch alle Beteiligten der Rettungskette ist, desto besser sind die Genesungschancen für die Patientinnen und Patienten und somit auch die Folgekosten geringer für das gesamte deutsche Sozialsystem. \r\nDaher sollten bereits vorhandene Potenziale in der Notfallversorgung genutzt werden. So könnte die zivile Luftrettung – mit den in Deutschland bereits heute vorhandenen 83 Standorten – schnell und unkompliziert wesentlich mehr leisten, wenn dies politisch gewollt ist.\r\nBei der Krankenhausreform sollte daher auch der Rettungsdienst und die Luftrettung sowie die erforderliche Infrastruktur für eine optimale Versorgung berücksichtigt werden. So ist davon auszugehen, dass die Transportwege für Patientinnen und Patienten in die bestgeeignete Klinik länger werden und dadurch der Rettungsdienst bei Einsätzen länger gebunden ist. Weiterhin muss bei komplexen medizinischen Notfällen, in Abhängigkeit von der räumlichen Situation und der vorhandenen Krankenhausstruktur, bereits bei Annahme des Notrufes durch die Leitstelle die gesamte präklinische Versorgungsdauer betrachtet und die Einsatzmittel so disponiert werden, dass die Patientin oder der Patient optimal notfallmedizinisch versorgt wird. Dies bedeutet einen Wandel weg von der bisherigen alleinigen Fokussierung auf die Hilfsfrist, also die reine Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes an der Einsatzstelle, hin zur ganzheitlichen Betrachtung der gesamten Prähospitalphase. Vielerorts kommt es vor, dass Leitstellen zu einem medizinischen Notfall zunächst nur einen Rettungswagen und/oder bodengebundenen Notarzt alarmieren und dann von bodengebundenen Kräften ein Rettungshubschrauber für den Transport in eine Spezialklinik angefordert wird. Diese sequenzielle Nachalarmierung kostet unnötige und vor allem wertvolle Zeit. \r\n\r\nNext-Best als Zeitvorteil\r\nIm Sinne einer schnellen und bestmöglichen Versorgung von Notfallpatientinnen und \r\n-patienten sollten Leitstellen daher zukünftig das Meldebild beurteilen sowie anschließend entsprechend vorausschauend das bestgeeignete Rettungsmittel direkt disponieren. Dies können freiwillige Ersthelfer, First Responder und natürlich auch der Rettungsdienst sein. Wenn das Meldebild einen Notarzteinsatz erfordert, gilt es sowohl den schnellsten Notarztzubringer als auch das schnellste Patiententransportmittel an die Einsatzstelle zu alarmieren. Dabei sollte zeitgleich zum bodengebundenen Rettungsdienst oder auch als schnellst eintreffendes arztbesetztes Rettungsmittel der nächstverfügbare Rettungshubschrauber in dieser frühen Einsatzphase alarmiert werden, wenn zu erwarten ist, dass der Einsatz der überregional einsetzbaren Luftrettung einen medizinisch relevanten Vorteil für die Patientin oder den Patienten bringt.\r\nGerade mit Blick auf die sich abzeichnenden Veränderungen in der Kliniklandschaft ist zu erwarten, dass die Transport- und Logistikkomponenten im Rettungsdienst an Bedeutung gewinnen werden. Insbesondere in ländlichen Regionen werden sich die Transportwege verlängern. Daher sollte es das Ziel sein, bereits bei der Disposition der Einsatzmittel auch an den Patiententransport in die bestgeeignete Klinik zu denken, um so etwaige spätere Verlegungen in eine Spezialklinik zu vermeiden. Hierbei ist der luftgestützte Patiententransport oft schonender sowie über längere Distanzen auch schneller. Weiterhin ist zu bedenken, dass ein bodengebundener Transport auf Grund der weiteren Wegstrecken eine längere Abwesenheit der Rettungsmittel des bodengebundenen Rettungsdienstes in deren originären Einsatzbereichen verursacht und diese nicht zeitnah für mögliche Folgeeinsätze verfügbar sind. \r\nDurch diese „Next-Best“-Strategie kann somit die Eintreff- wie auch die gesamte Prähospitalzeit verkürzt, Nachforderungen von Rettungsmitteln vermieden sowie die Patientin bzw. der Patient direkt in die optimale Klinik transportiert werden. Durch die sich abzeichnenden Änderungen in der Kliniklandschaft ist eine Ausdünnung der Krankenhäuser in der Fläche zu erwarten, was zu längeren Transportwegen und ggf. zu häufigeren Patiententransporten bei primären Notfalleinsätzen durch die Luftrettung führen dürfte. Somit stellt der vermehrte Einsatz von Luftrettungsmitteln einen Baustein zur Kompensation geschlossener Krankenhäuser in der Fläche dar, soweit die dafür erforderliche Infrastruktur an den Klinken vorhanden ist. Weiterhin muss bedacht werden, dass die durch mögliche Krankenhausschließungen freiwerdenden finanziellen Mittel dem Rettungsdienst und der Luftrettung zur Verfügung gestellt werden könnten, damit diese die neuen Anforderungen auch tatsächlich erfüllen können.\r\n\r\nLuftrettung auch in der Dunkelheit\r\nGerade im Winter sind die Tage kürzer und ein großer Teil des Lebensrhythmus der Menschen spielt sich nicht bei Tageslicht ab. So liegen Arbeitswege morgens oder abends oft in den dunklen Tagesstunden. Freizeitaktivitäten wie z.B. Sport finden selbstverständlich auch in der dunklen Jahreshälfte statt. Aber auch unabhängig von der Jahreszeit ereignen sich oft auch nachts Unfälle und medizinische Notfälle, die schneller und professioneller Hilfe bedürfen. \r\nDurch den Einsatz von modernen Nachtsichtbrillen ist es heute bereits möglich, auch in der Dunkelheit Luftrettung sicher und ohne Einschränkungen zu betreiben. Während früher oft nur Verlegungsflüge von Klinik zu Klinik nachts möglich waren, sind heute durch immer bessere Technik und Schulung nächtliche Notfalleinsätze abseits von Landeplätzen oder ausgeleuchteten Landeplätzen problemlos möglich. \r\nVon tagsüber insgesamt 83 zivilen Rettungshubschraubern stehen in der Nacht aber nur 16 bundesweit zur Verfügung. Zusätzlich haben aktuell fünf der deutschen Luftrettungsstationen ihre Einsatzbereitschaft in die Randzeiten des Tages verlängert. Nachts stehen folglich die meisten Rettungshubschrauber ungenutzt (nicht einsatzbereit) im Hangar. \r\nEs sollten alle bestehenden Ressourcen genutzt werden, um Menschen im ganzen Land in dringenden medizinischen Notlagen auch nachts zu helfen. Daher begrüßen wir den Vorschlag der Regierungskommission zum Ausbau der Luftrettung in den dunklen Tagesstunden  durch einen Ausbau des 24-Stunden Luftrettungsnetzes sowie durch die Erweiterung der Einsatzbereitschaft weiterer Stationen in den Tagesrandzeiten.\r\n\r\nLuftrettung auch bei schlechteren Wetterbedingungen\r\nSchlechtes Wetter ist oft einer der Gründe, weshalb weniger Menschen durch die Luftrettung geholfen werden kann. Nebel und tiefhängende Wolken können die Sicht für die Crews beeinträchtigen, so dass Einsatzflüge nach den zivilen Sichtflugregeln nicht mehr möglich sind. \r\nDoch auch hier gibt es eine technische Weiterentwicklung, welche die Durchführung von mehr Einsätzen zur Rettung von Menschenleben ermöglichen würde. Mit dem sog. „Point-in-Space“-Verfahren (PinS) könnten erheblich mehr Einsätze auch bei schlechteren Wetterbedingungen geflogen werden. Bei diesem Instrumentenflugverfahren kann der Rettungshubschrauber auf einer vordefinierten Route zwischen zwei virtuellen Wegpunkten über einer Landestelle fliegen. Dieses Verfahren wird bereits in der Schweiz, Norwegen sowie in Dänemark zum Einsatz gebracht. \r\nFür die Einführung des „PinS“-Verfahrens in Deutschland gilt es noch einige Hürden zu überwinden. Eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten (Politik, Träger der Luftrettung, Landeplatzbetreiber, Deutsche Flugsicherung, Luftrettungsunternehmen) ist hierfür erforderlich. Es bedarf vor allem vereinfachter, schnellerer und klar strukturierter Genehmigungsprozesse sowie auch der Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen. \r\n\r\nLandeplätze für die Luftrettung\r\nDamit Rettungshubschrauber ihren Beitrag in der Notfallversorgung leisten können, muss auch die Infrastruktur an den Kliniken vorgehalten werden und möglichst wenig Einschränkungen und Regularien unterliegen. Wenn es vermehrt zu nächtlichen Einsätzen der Luftrettung kommt, müssen die Patientinnen und Patienten auch in eine Klinik geflogen werden. Wenn diese aber auf Grund von Lärmschutzauflagen nachts nur eingeschränkt angeflogen werden darf, ist dies nicht im Sinne einer optimalen Versorgung. \r\nInsbesondere kleinere Krankenhäuser haben keine Landeplätze auf dem Dach oder in der unmittelbaren Nähe. Bei einem Patiententransport ist daher an solchen Krankenhäusern oft ein zeitaufwändiger Zwischentransport durch den bodengebundenen Rettungsdienst erforderlich und bindet dessen Ressourcen. Zusätzlich sind das mehrfache Umlagern und der Zeitverlust nicht vorteilhaft für die Patientinnen und Patienten. Um die der Luftrettung zugedachten Aufgaben optimal erfüllen zu können, ist daher auch ein Ausbau und die Ertüchtigung der Landemöglichkeiten direkt an den Krankenhäusern unerlässlich. Hier sind gesetzliche Vorgaben zu Standards, aber auch zur Finanzierung erforderlich. Freiwillig wurden diese Investitionen in den vergangenen Jahren selten getätigt. Denkbar wäre deshalb eine Aufnahme der Kosten für solche Landeplätze in die Vergütung der Krankenhäuser, wo ja laut dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums auch zusätzliche Mittel für die Teilnahme an der Notfallversorgung vorgesehen sind.\r\n\r\nBürokratieabbau\r\nDie Krankenhausreform darf nicht zusätzliche Bürokratie für Rettungsdienste aufbauen, sondern sollte mittels durchgehender Digitalisierung unter Einbezug des Rettungsdienstes Prozesse vereinfachen. Es wäre wünschenswert, wenn z.B. die Bürokratie für durchzuführende Patiententransporte abnehmen würde. Der Aufwand, der aktuell für Transportscheine, Dokumentation und Abrechnungen betrieben wird, ist durch zahlreiche Medienbrüche gekennzeichnet und bindet dadurch viele Ressourcen unnötig, die besser den Patientinnen und Patienten in Form von schnellerer und besserer moderner Versorgung zugutekämen. Mit einer durchgehenden Digitalisierung und Bürokratieabbau ließen sich deutliche Kosteneinsparungen erzielen, die erforderlich sind, da durch verstärkte Inanspruchnahme des Rettungsdienstes die Kosten in diesem Segment ohnehin erwartbar und überproportional steigen werden. Um die beabsichtigte tragende Säule im Gesamtkonzept auch gewährleisten zu können, sollte die Finanzierung des Rettungsdienstes, und insbesondere der Luftrettung, mittel- bis langfristig solide durch den Gesetzgeber und die Kostenträger aufgestellt werden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0008319","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der medizinischen Notfallversorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/24/d4/381616/Stellungnahme-Gutachten-SG2412060007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Filderstadt, den 06. Dezember 2024\r\n\r\nNotfall Rettung! \r\nReform der medizinischen Notfallversorgung muss besser heute als morgen kommen\r\n\r\nOffener Brief via E-Mail an die genannten Adressaten:\r\n-\tHerrn Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB, Bundesminister für Gesundheit\r\n-\tFrau Katharina Dröge MdB, Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion\r\n-\tHerrn Christian Dürr MdB, FDP-Fraktion\r\n-\tFrau Britta Haßelmann MdB, Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion\r\n-\tHerrn Friedrich Merz MdB, CDU/CSU-Fraktion \r\n-\tHerrn Dr. Rolf Mützenich MdB, SPD-Fraktion\r\n-\tMitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages\r\n\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nwir, die Unterzeichner dieses offenen Briefes, befassen uns tagtäglich damit, Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen zu behandeln und Leben zu retten. Als Notärzte und Fachpersonal im Rettungsdienst, als schnelle Luftretter mit fliegenden Intensivstationen oder als Fachärzte in den Notaufnahmen und Intensivstationen der Kliniken sind wir essenzielle Akteure der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland. Unsere Tätigkeiten sind unsere Berufung, durch die wir das Ziel verfolgen, Menschen in akuten – oft lebensbedrohlichen – medizinischen Notlagen bestmöglich zu helfen. \r\nDas Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist trotz aller politischer Ereignisse der letzten Wochen sowohl vom Bundestag wie auch vom Bundesrat beschlossen worden. Das KHVVG bezieht sich in der nun verabschiedeten Fassung auf den Baustein der klinischen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Deshalb fordern wir, dass auch alle anderen Bestandteile der medizinischen Versorgung betrachtet werden. Nur so können wir eine weitere Verschlechterung der Notfallversorgung verhindern. Unser Ziel muss es sein, das gesamte Gesundheitssystem so auszurichten, dass Patientinnen und Patienten optimal versorgt werden – und dies bereits ab dem Zeitpunkt, an dem ein Notruf abgesetzt wird.\r\nMit den sich abzeichnenden Änderungen in der Kliniklandschaft kommen insbesondere auf den Rettungsdienst und die Leitstellen weitere Herausforderungen zu, für deren Erfüllung diese schnellstmöglich besser aufgestellt werden müssen. Schnelles politisches Handeln ist dringend erforderlich, andernfalls steht eine optimale Patientenversorgung bildlich gesprochen auf Messers Schneide. Sowohl im ländlichen Raum als auch in Städten gilt es, die knappen Ressourcen im Rettungsdienst und den Notaufnahmen sinnvoll und zielgerichtet einzusetzen, um Patientinnen und Patienten die für sie passgenaue Hilfe zukommen zu lassen. \r\nAus unserer Sicht sind die folgenden drei Faktoren grundlegend für eine erfolgreiche Reform:\r\n•\teinheitliche Standards in den Leitstellen und bessere Patientensteuerung, \r\n•\tabgestufte und moderne Konzepte zur Hilfeleistung insbesondere unter Verwendung technologischer Möglichkeiten, \r\n•\tWandel vom Rettungsdienst als reinem Transportdienstleister hin zur präklinischen notfallmedizinischen Behandlung.\r\nKlar ist: Die Finanzierung der medizinischen Notfallversorgung muss den neuen Anforderungen Rechnung tragen und solide über einen längeren Zeitraum gedacht werden. Nur mit einer langfristig gesicherten Finanzierung ist eine verlässliche Bereitstellung von höchstqualifiziertem Fachpersonal und modernster Technik im Rettungsdienst und in den Kliniken möglich. Nur so lässt sich der Dienst am Menschen in der geforderten Qualität sicherstellen. \r\nDie Expertinnen und Experten der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung haben hierzu im Jahr 2023 bereits zahlreiche sinnvolle Vorschläge gemacht. Diese müssen mit den anderen Reformen im Gesundheitsbereich, etwa der Krankenhausreform, wie Zahnräder ineinandergreifen, um die Patientenversorgung in Deutschland ganzheitlich zu verbessern.\r\nIn der Anhörung zur Notfallreform im Bundestag Anfang November wurde erneut deutlich, dass es grundlegenden Reformbedarf im Rettungsdienst gibt. Die von der derzeitigen Bundesregierung in Anlehnung an die Regierungskommission vorgelegten Gesetzesinitiativen gehen in die richtige Richtung. Daher muss jetzt die Chance über Partei- und Ländergrenzen hinweg genutzt werden, die medizinische Notfallversorgung zum Wohlergehen aller Patientinnen und Patienten solide zu gestalten. Hier geht es um Menschenleben. Deren Rettung mit Hilfe eines optimal aufgestellten Rettungsdienstes darf sich nicht durch Wahlkampf und Parteipolitik verzögern. \r\nSollte sich in dieser Legislaturperiode keine Mehrheit für eine Notfallreform mehr bilden lassen, so ist es unser eindringlicher Appell an eine neue Bundesregierung, dass eine schnelle Verbesserung der medizinischen Notfallversorgung weit oben auf der Prioritätenliste für Reformprojekte innerhalb der ersten 100 Tage steht. Nur so kann der Überlastung des Rettungsdienstes sinnvoll gegengesteuert werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDr. Krystian Pracz\r\nVorstandsvorsitzender DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG\r\nFrédéric Bruder\r\nGeschäftsführer ADAC Luftrettung gemeinnützige GmbH\r\nOliver Meermann\r\nLandesvorstand Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland \r\nGeschäftsführer Johanniter-Luftrettung\r\nVorsitzender Aufsichtsrat HELI-FLIGHT JLR gGmbH\r\nDr. med. Florian Reifferscheid\r\nVorsitzender der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands, BAND e.V.\r\nMartin Pin\r\nPräsident der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin, DGINA e.V.\r\nChefarzt Zentrale Notaufnahme und Akutstation Florence-Nightingale-Krankenhaus der Kaiserswerther Diakonie Düsseldorf\r\nProf. Dr. med. Felix Walcher\r\nPräsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, DIVI e.V.\r\nKlinikdirektor Universitätsklinik für Unfallchirurgie Magdeburg\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0008320","regulatoryProjectTitle":"Notfallreform - Luftrettung als wichtigen Baustein berücksichtigen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bf/bf/323722/Stellungnahme-Gutachten-SG2406280105.pdf","pdfPageCount":28,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nSTELLUNGNAHME\r\n\r\nDRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG\r\nvertreten durch \r\nDr. Krystian Pracz, Vorstandsvorsitzender\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nzum \r\nReferentenentwurf eines Gesetzes zur \r\nReform der Notfallversorgung\r\n(NotfallG) \r\ndes Bundesgesundheitsministeriums \r\n(Stand 03. Juni 2024)\r\n\r\neingereicht am 25. Juni 2024 \r\n„Menschen. Leben. Retten“ – eine Gemeinschaftsleistung\r\nDieses Motto hat sich die gemeinnützige DRF Luftrettung seit ihrem ersten Luftrettungseinsatz am 19. März 1973 zum Ziel gesetzt. Dabei steht bei all unserem Handeln die optimale Versorgung von Patientinnen und Patienten in medizinischen Notlagen im Fokus. Dies gelingt nur, wenn alle Ak-teure, angefangen bei den niedergelassenen Ärzten und dem ärztlichen Notdienst, über die Inte-grierten Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst, Ersthelfern und dem Rettungsdienst, bis zu den Krankenhäusern, aber auch alle anderen Beteiligten im Gesundheitssystem, wie z.B. Träger, Auftraggeber und Kostenträger, die medizinische Versorgung von Menschen als Gemeinschafts-leistung betrachten. \r\nWir begrüßen daher eine Reform der Notfallversorgung ausdrücklich. Nur wenn die ver-schiedenen Teilsysteme und Akteure nicht einzeln, sondern als ganzheitliches ineinander-greifendes Gesamtsystem betrachtet werden, kann die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in der Stadt und insbesondere im ländlichen Raum in der Zukunft verbessert werden. Deshalb müssen sowohl die weiteren Gesetzesvorhaben auf Bundesebene (beispielsweise das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG und das Gesundheitsversorgungsstärkungs-gesetz GVSG) sowie auch weitere Gesetze und Planungen der Länder bezüglich der Strukturen für Krankenhäuser und die Aufstellung der Rettungsdienste sinnvoll ineinandergreifen. Gerade wir als Luftretterinnen und Luftretter sehen in der täglichen Praxis Potenziale bei der bundesländerüber-greifenden Planung und Zusammenarbeit.\r\n\r\nDen Rettungsdienst und die Luftrettung nicht vergessen!\r\nDer Rettungsdienst und als wichtiger Teil davon die Luftrettung spielen eine sehr bedeutsame Rol-le für das optimale Zusammenarbeiten der verschiedenen Zahnräder im Gesundheitssystem. Nur wenn diese sinnvoll mit den Leitstellen, den Kliniken und den niedergelassenen Ärzten sowie allen anderen Akteuren interagieren, kann das Gesamtsystem effektiv den Patientinnen und Patienten in medizinischer Notlage helfen.\r\nDaher verwundert es, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Reform der Notfallversor-gung der wichtige Bereich des Rettungsdienstes inklusive der Luftrettung – entgegen der Empfeh-lung der Regierungskommission in ihrer neunten Stellungnahme – keine Berücksichtigung findet. Gerade weil alle Bereiche im Gesundheitssystem eng mit den anderen Akteuren zusam-menarbeiten, muss die Reform der Notfallversorgung unabdingbar gemeinsam mit einer Reform des Bindegliedes Rettungsdienst kombiniert werden. Mit Blick auf die aktuell ange-dachte Zeitschiene des Bundesgesundheitsministeriums für das KHVVG sowie für die Reform der Notfallversorgung sind wir besorgt, dass die Ergänzung des wichtigen Bausteines des Rettungs-dienstes und der darin enthaltenen Luftrettung im parlamentarischen Verfahren, zum einen auf Grund der knappen Zeit und zum anderen wegen der unterschiedlichen Akteure auf Bundes- und Landesebene und deren Interessen, nicht die erforderliche Berücksichtigung findet. Keine der an-deren Reformen kann jedoch ohne einen gut aufgestellten Rettungsdienst und ohne eine bedarfs-gerechte Luftrettung funktionieren. Es ist daher auch nicht sinnvoll anzunehmen, aufgrund von Leistungskonzentration und ggf. Schließung oder Umwidmung von Kliniken könne eine Umvertei-lung der Gelder ausschließlich innerhalb des Kliniksektors erfolgen. Die Auswirkungen dieser Kon-zentrationen werden nicht nur für den Patienten bedeutsam sein, sondern auch den Rettungs- und Luftrettungsdienst durch eine Verlängerung von Fahr- und Flugstrecken, erhöhte Bindungszei-ten der Rettungsmittel und eine Zunahme des Interhospitaltransportes erhebliche Auswirkungen haben, die nicht kostenneutral darstellbar sind.\r\nGerade der Luftrettung wird durch die Regierungskommission vor dem Hintergrund der sich ausdünnenden Kliniklandschaft eine bedeutendere Rolle bei komplexen notfallme-dizinischen Fällen zugedacht. Damit wir diese Aufgabe auch leisten können, müssen von Sei-ten des Gesetzgebers und der Träger des Luftrettungsdienstes auch die weiteren Rahmenbe-dingungen angepasst werden, um die Verfügbarkeit der Luftrettung zu erhöhen. So könnten durch die Einführung des sog. „Point-in-Space“-Verfahrens (PinS) erheblich mehr Einsätze bei schlechten Witterungsbedingungen geflogen werden. Auch die bedarfsgerechte Erweiterung der Einsatzbereitschaft zahlreicher Luftrettungsstationen in Deutschland in die dunklen Stunden in den Tagesrandzeiten bzw. ein weiterer Ausbau des 24-Stunden-Luftrettungsnetzes können das System des Rettungsdienstes sinnvoll ergänzen und die notfall-medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum verbessern. Da bei einer Zentralisierung von Leistungen und Spezialisierung von Kliniken damit gerechnet werden muss, dass die Luftrettung verstärkt für Interhospitaltransporte benötigt werden wird, sollte bei der Krankenhausplanung auch die erforderliche Landeplatzinfrastruktur bedacht werden. Eine bundesweit einheitliche Datenbank für Landeplätze an Kliniken würde die Arbeit der Luftrettung noch effizienter ma-chen und mehrfachen bürokratischen Aufwand vermeiden. Diese Daten könnten dann auch als Merkmal im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden.\r\nWeitere detaillierte Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung der luftgebundenen Notfallversor-gung haben wir bereits in unserem Positionspapier „Bessere Chancen für Patientinnen und Patienten durch die Luftrettung“ anlässlich der Vorschläge der Regierungskommission zur Re-form der Notfall- und Akutversorgung vom 7. September 2023 im November 2023 in Berlin vor-gestellt.  Zusätzlich verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kran-kenhausversorgungsverbesserungsgesetzes vom 30. April 2024 an das Bundesministerium für Ge-sundheit.\r\n\r\nChancen der Digitalisierung nutzen\r\nDie bereits heute verfügbaren Möglichkeiten der Digitalisierung und Vernetzung müssen optimal eingesetzt werden. Dies umfasst alle Bereiche, vom niedergelassenen Hausarzt, über die Leitstel-len, den aufsuchenden Dienst, den Rettungsdienst, die Telemedizin bis hin zur Klinik. Dabei soll-ten die erforderlichen Daten der Patientinnen und Patienten ebenso wie die fallbezoge-nen Kontakte in sicherer Form allen Beteiligten sektorenübergreifend zur Verfügung ste-hen, um so eine bestmögliche Behandlung gewährleisten und Doppelbehandlungen vermeiden zu können. Hierfür sind sowohl definierte Schnittstellen, aber auch Sicherheitsmaßnahmen unab-dingbar, damit ein reibungsloser Datenaustausch ohne Medienbrüche möglich wird.\r\n\r\nDie Leitstellen als zentraler Koordinator der vernetzten Notfallversorgung \r\nWir begrüßen die geplante, sehr enge Vernetzung der Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigung, die unter der Rufnummer 116 117 erreichbar ist, mit den Rettungsleitstellen der europaweiten Notrufnummer 112. Für die Bürgerinnen und Bürger sollte eine Erreichbarkeit und die Bearbeitung eines akuten medizinischen Anliegens in akzeptabler Zeit erfolgen, bei le-bensbedrohlichen Notlagen unverzüglich. Es muss das Ziel sein, den Menschen die Hilfe zu vermit-teln, die tatsächlich benötigt wird, egal bei welcher Telefonnummer man anruft. Weiterhin ist es aus unserer Sicht erstrebenswert, dass auch die Rettungsleitstellen unabhängig von den verschie-denen Einsatzleitsystemen untereinander durch Schnittstellen über Kreis- und Landesgrenzen hin-weg vernetzt sind. So lassen sich die erforderlichen Einsatzdaten schnell und ohne Informations-verluste austauschen, zusätzlich können so Rückfallebenen für Großschadenslagen geschaffen werden.\r\nDie Rettungsleitstellen sind das wichtigste Stellglied in der Rettungskette und elementar für eine sowohl medizinisch sinnvolle als auch wirtschaftliche Disposition aller Ressourcen. Das Ziel der Notfallreform muss darauf ausgerichtet sein, die Logistik aller medizinischen Dienstleistungen zu verbessern. Dafür dürfen Rettungsleitstellen nicht mehr vornehmlich auf die Gefahren-abwehr ausgerichtet sein, sondern müssen dem Großteil der Hilfeersuchen, nämlich medizini-schen Notrufen über den Notruf 112 und die Weiterleitung von Hilfeersuchen aus den Leitzent-ralen der 116 117, durch verbesserte Strukturen, Ausbildung und Prozesse stärker Rech-nung tragen. Abgestufte Konzepte sind für eine gezielte Bedienung eines Hilfeersuchens zwingend notwendig und auch wirtschaftlich geboten. Nur so kann das Ziel einer optimalen Pati-entensteuerung hin zur bestmöglichen Versorgung erreicht werden. Um die richtige Hilfe entsen-den zu können müssen die Rettungsleitstellen einen möglichst umfassenden Blick auf die Notlage erhalten. Standardisierte Abfragen, aber auch die Möglichkeiten der Digitalisierung mit Blick auf zahlreiche Kameras und Sensoren in Smartphones, sind hier potenzielle Ansätze. Dies wird zu ei-ner besseren Einordnung der Notlage durch die Rettungsleitstellen und dem Ziel der individuell optimalen Hilfeleistung führen. \r\n\r\nSmarte Disposition der Einsatzmittel – Next-Best als Zeitvorteil\r\nNeben einer georeferenzierten muss es zukünftig begleitend eine indikationsbezogene Disposition der Einsatzmittel durch die Rettungsleitstellen geben. Bisher disponieren die Rettungsleitstellen meist nach Einsatzstichworten und mit Augenmerk auf die Einhaltung der reinen Hilfsfrist. Eine Priorisierung nach Verdachtsdiagnosen oder auch der Blick auf die Prähospitalzeit findet selten statt. Dabei sollte bereits an dieser Stelle im Einsatzablauf auch der Patiententransport in die entsprechende Zielklinik von der Rettungsleitstelle vorausschauend mit in die Disposition einbezogen werden. Wenn das Meldebild einen Notarzteinsatz erfordert, gilt es, sowohl den schnellsten Notarztzubringer als auch das schnellste Patiententransportmittel an die Einsatzstelle zu alarmieren. Dabei sollte zeitgleich zum bodengebundenen Rettungsdienst oder auch als schnellst eintreffendes arztbesetztes Rettungsmittel der nächstverfügbare Rettungshubschrauber in dieser frühen Einsatzphase alarmiert werden, wenn zu erwarten ist, dass der Einsatz der über-regional einsetzbaren Luftrettung einen medizinisch relevanten Vorteil für die Patientin oder den Patienten bringt.\r\nGerade mit Blick auf die sich abzeichnenden Veränderungen in der Kliniklandschaft ist zu erwar-ten, dass die Transport- und Logistikkomponenten im Rettungsdienst an Bedeutung gewinnen werden. Insbesondere in ländlichen Regionen ist zu erwarten, dass sich die Transportwege bei primären Notfalleinsätzen von der Einsatzstelle in die Zielklinik verlängern werden und die Luftret-tung stärker gefordert wird. Daher sollte es das Ziel der Notfallreform sein, bereits bei der Disposi-tion der Einsatzmittel auch an den Patiententransport in die bestgeeignete Klinik zu denken, um so etwaige Verzögerungen oder auch eine spätere Verlegung in eine Spezialklinik zu vermeiden. Hierbei ist der luftgestützte Patiententransport oft schonender sowie über längere Distanzen auch erheblich schneller. Weiterhin ist zu bedenken, dass ein boden-gebundener Transport auf Grund der weiteren Wegstrecken eine längere Abwesenheit der Rettungsmittel des bodengebundenen Rettungsdienstes in deren originären Einsatz-bereichen verursacht und diese nicht zeitnah für mögliche Folgeeinsätze verfügbar sind. \r\nDurch diese „Next-Best“-Strategie kann somit die Eintreff- wie auch die gesamte Prähos-pitalzeit verkürzt, Nachforderungen von Rettungsmitteln vermieden sowie die Patientin bzw. der Patient direkt in die optimale Klinik transportiert werden. Darüber hinaus schont der Lufttransport von Patienten die rettungsdienstlichen Ressourcen vor Ort, die unmittelbar wieder zur Versorgung der Bevölkerung bereitstehen. Somit stellt der ver-mehrte Einsatz von Luftrettungsmitteln einen wichtigen Baustein zur notfallmedizini-schen Versorgung komplexer notfallmedizinischer Fälle besonders im ländlichen Raum dar.\r\nSchließlich ändern sich auch die Rahmenbedingungen im Rettungsdienst selbst, beispielsweise durch mehr Kompetenzen für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, aber auch durch die Telemedi-zin. Folglich müssen die Indikationen für den Einsatz einer Notärztin oder eines Notarztes überre-gional vereinheitlicht und angepasst werden. Damit sich das wandelnde Dispositionsverhalten der Rettungsleitstellen zukünftig auch positiv auf das Patientenwohl auswirkt, sind eine gute Ausbil-dung der Disponenten sowie regelmäßige Schulungen unerlässlich. Insbesondere für die Luftret-tung sollte es klare Regeln geben, wann eine Disposition geboten ist, um die Vorteile ei-nes Rettungshubschraubers in Form der hohen notfallmedizinischen Kompetenz der Besatzun-gen, der umfangreichen Ausstattung sowie der hohen Transportgeschwindigkeit bedarfsgerecht einzusetzen.\r\n\r\nIntegrierte Notfallzentren optimal aufstellen\r\nWir erachten die Idee der Integrierten Notfallzentren (INZ) grundsätzlich für ein sinnvolles Instrument. Jedoch müssen diese bedarfsgerecht in der Fläche verteilt sein, insbesondere auch mit Blick auf die pädiatrischen INZ. Bei der Planung der INZ sollte daher auf die Erreichbar-keit für die Patientinnen und Patienten mit dem Auto und auch mit dem ÖPNV geachtet werden. Zusätzlich muss die Ausstattung der INZ so ausgelegt sein, dass einfache medizinische Fälle ambu-lant behandelt werden können, ohne dass ein Transport in ein Krankenhaus erforderlich ist. \r\nGrundsätzlich sind zeitkritische und lebensbedrohliche Notfälle direkt einem geeigneten Kranken-haus zur Behandlung zuzuführen, um wertvolle Zeit für die kritisch erkrankten oder verletzten Patientinnen und Patienten zu gewinnen. Hier spielt die Luftrettung eine zentrale Rolle, die insbe-sondere für die ländlichen Regionen. \r\nSollten komplexere Fälle eine Verlegung der Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einer höheren Versorgungsstufe erfordern, müssen die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen raschen Patiententransport vorhanden sein. Gerade hier ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass ein geeigneter Hubschrauberlandeplatz direkt an einem INZ vorhanden ist, damit es nicht zu unnötigen Zeitverzögerungen zu Ungunsten der Notfallpatientinnen und -patienten durch einen bodengebundenen Zwischentransport kommt. Nur so lassen sich die Vorteile der Luftrettung in Form eines raschen und schonenden Transports mit einem INZ verbin-den.\r\n\r\nDer Rettungsdienst – heute keine bloße Transportleistung mehr\r\nDie sich ausbreitende Erkenntnis, dass die Notfallrettung weit mehr ist als eine reine Trans-portdienstleistung wird grundsätzlich positiv von uns bewertet. In manchen Fällen kann Patien-tinnen und Patienten durch den Rettungsdienst vor Ort bereits geholfen werden, so dass ggf. ein Transport in ein Krankenhaus nicht erforderlich ist. Ferner unterscheiden sich die Möglichkeiten der Notfallmedizin erheblich von den Anfängen der Notfallrettung vor über 50 Jahren. So wird heute in vielen Fällen eine komplexe Diagnostik und Behandlung teilweise sogar unter Einsatz invasiver Techniken bereits an der Einsatzstelle durchgeführt, was man auch als präklinisch vorge-zogene intensivmedizinische Behandlung bezeichnen kann. Als anschauliche Beispiele können der Einsatz von Ultraschall oder Blutgasanalysegeräten zur Diagnostik sowie die präklinische Transfusi-on von Blutprodukten genannt werden.\r\n\r\nFinanzierung des Rettungsdienstes zukunftsfest machen\r\nWenn mehr Patientinnen und Patienten ambulant durch den Rettungsdienst versorgt werden können und nicht stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden müssen, können Kosten gespart werden. Auch durch die Reduzierung der Krankenhauslandschaft werden Kosten gespart. Diese Einsparungen müssen sinnvoll in die Verbesserung des gesamten Gesundheitssys-tems reinvestiert werden - sowohl in die Etablierung der INZ als auch für die Akut- und Ret-tungsleitstellen und natürlich den Rettungsdienst. \r\nAllen voran kommen durch die Verlängerung der Distanzen zu und zwischen den Kranken-häusern auf den Rettungsdienst - und damit auch die Luftrettung - wachsende Anforde-rungen zu, so dass eine Umverteilung der freiwerdenden Finanzmittel stattfinden muss. Dies erfordert eine eng verzahnte Ressortabstimmung und eine gemeinsam abgestimmte Pla-nung auf Bundes-, aber auch insbesondere auf und mit der Länderebene. Es sollte nicht sein, dass man in einem Ministerium eine neue Krankenhausstruktur plant, ohne dabei die Folgen für den Rettungsdienst, welche meist erst etwas verzögert bei einem anderen Ministerium auftreten, zu berücksichtigen.\r\nAuch auf Kostenträgerebene muss eine stärkere Zusammenarbeit und Abstimmung zwi-schen den Zuständigkeiten für den stationären und den ambulanten Bereich des Ret-tungsdienstes stattfinden. Eine isolierte alleinige Betrachtung der Kostensteigerungen im Ret-tungsdienst ohne Berücksichtigung der Ursachen ist nicht zielführend. Dabei muss auch die be-sondere Rolle der Luftrettung bei komplexeren Erkrankungs- bzw. Verletzungsmustern sowie auch die besonderen Fähigkeiten, wie z.B. ein schneller Patiententransport über weite Wegstrecken hinweg, bei der Finanzierung berücksichtigt werden. Die beiden Systeme der bodengebundenen Notfallrettung und der Luftrettung sollen sich ergänzen, können aber mit Blick auf die Finanzierung nicht gleichgesetzt werden. Da die Luftrettung nicht rein quantitativ bei zahl-reichen Einsätzen, sondern insbesondere qualitativ in besonders komplexen medizinischen Fällen eingesetzt werden soll, folgt daraus, dass die Vergütung einen entsprechenden Vorhaltekostenan-teil, ähnlich den Notfalleinrichtungen in den Krankenhäusern, enthalten muss. Ein bodengebun-dener Transport mit einem Rettungswagen in ein geeignetes Krankenhaus mag vordergründig günstiger erscheinen. Neben den medizinischen Vorteilen eines raschen Patiententransportes auf dem Luftwege muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass ist das bodengebundene Rettungs-mittel, gerade bei voraussichtlich anwachsenden Transportstrecken, länger abwesend ist und das Fahrzeug sowie auch das darauf eingesetzte Personal erheblich länger nicht im originären Einsatz-gebiet ist. Folglich müssten dort mehr bodengebundene Rettungsmittel vorgehalten werden, was wiederum weitere Kosten verursacht.\r\nDer angedachte Paradigmenwechsel, weg von der reinen Transportleistung hin zur „me-dizinischen Leistung Rettungsdienst“, könnte eine spürbare Verbesserung des Gesundheitswe-sens im Sinne der Patienten bewirken. Denn durch eine Behandlung vor Ort ist es möglich, Trans-porte in Kliniken in einigen Fällen obsolet zu machen und somit auch die Notaufnahmen zu ent-lasten. \r\nDafür müsste der Rettungsdienst als eigenständige Leistung sowie auch der Einsatz luftgebunde-ner Rettungsmittel jeweils als konkreter Anspruch in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen wer-den. Wir begrüßen den Vorschlag, komplexe notfallmedizinische Behandlungen durch Notärzte unabhängig vom Patiententransport zu vergüten. So können auch Anreize für eine bessere Disposition der knappen Ressourcen gesetzt werden. Jedoch muss gerade beim Blick auf die Luftrettung die Besonderheit in Form von meist erheblich längeren Transportwegen bei einem zügigen direkten Transport in eine optimale Zielklinik berücksichtigt werden. Diese schnelle Trans-portleistung für die Patientinnen und Patienten in das optimale Krankenhaus muss auch in der Zukunft unabhängig von der medizinischen Leistung vergütet werden. Nur so ist sichergestellt, dass es nicht zu Fehlanreizen, z.B. durch Transporte nur in das geografisch nächste Krankenhaus, kommt und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Transport in ein anderes spezielles Krankenhaus erforderlich wird und somit der einsatztaktische Vorteil des Rettungshubschraubers für die Patientinnen und Patienten obsolet würde.\r\n\r\nKnappe personelle Ressourcen sinnvoll einsetzen \r\nBei allen Reformbestrebungen in der Notfallmedizin müssen die knappen personellen Ressour-cen im Blick behalten werden. Sowohl Notärztinnen und Notärzte mit der erforderlichen Erfah-rung aus dem Klinikalltag, aber auch Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gibt es nur in begrenz-tem Maße, und der Erwerb einer solchen Qualifikation erfordert mehrere Jahre.\r\nDaher sollte versucht werden, Notarzteinsätze auf die komplexen notfallmedizinischen Fäl-le zu reduzieren. Hierfür bedarf es einer rechtlichen Absicherung der Leitstellen sowie der tatsächlichen Durchsetzungsfähigkeit, wenn anhand von wissenschaftlich fundierten Algorithmen entschieden wird, dass keine Notärztin oder Notarzt zu einem Notfall entsendet wird. Durch eine umfassendere Ausübung der Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sowie durch den Einsatz digitaler Werkzeuge in den Leitstellen und der Telemedizin, kann der ärztliche Einsatz ohne Qualitätseinbußen für Patientinnen und Patienten auf die lebens-bedrohlichen Notfälle fokussieren. So stehen die Ärztinnen und Ärzte im bodengebundenen Rettungsdienst, der Luftrettung und in den Kliniken für die wirklich komplexen Fälle auch in Zu-kunft zur Verfügung.\r\n\r\nFeedback für mehr Qualität\r\nWenn die Leitstellen als integraler Baustein der Notfallversorgung die Steuerungsfunktion für medizinische Notfälle übernehmen sollen, müssen hierfür Qualitätskriterien und Feedback-möglichkeiten vorgesehen werden. Zum einen wird ein strukturiertes Feedbacksystem über die Art und Qualität der rettungsdienstlichen Einsätze an die Leitstellen benötigt, damit diese im Sin-ne eines kontinuierlichen lernenden Verbesserungsprozesses die Chance erhalten, zukünftig noch besser die Einsatzmittel zu disponieren. Zum anderen muss sich die Leistung einer Leitstelle an objektiven Qualitätskriterien bemessen lassen. Dies könnte gar so weit gehen, dass die Vergü-tung der Leitstellen in Teilen von deren Qualität abhängig ist und so Anreize für eine optimale Patientenversorgung durch die bestgeeigneten Einsatzmittel gesetzt werden.\r\nDie Qualität sollte selbstverständlich auch in den anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung im Auge behalten werden, damit man gerade an den Schnittstellen zwischen den verschiedenen Akteuren bei Effizienzverlusten gegensteuern und so die Patientenversorgung auf einem hohen Niveau halten kann. Gerade wenn die medizinische bzw. ärztliche Leistung im Rettungsdienst ne-ben dem reinen Patiententransport eigenständig vergütet werden soll, sind für die Bemessung der Qualität der Behandlungsleistung im Rettungsdienst Patientendaten aus der Klinik unerläss-lich, um das Outcome für die Patientinnen und Patienten umfänglich zu erfassen. Die heu-te bereits erhobenen Daten allein aus dem Rettungsdienst geben keine Rückmeldung zu Fehldiag-nosen, übersehenen Verletzungen oder auch über den Erfolg einer bereits an der Einsatzstelle gestarteten Behandlung. Diese Daten werden in den allermeisten Fällen erst in der Klinik erfassbar. Deshalb müssen zukünftig die verschiedenen Qualitätsparameter der gesamten Versorgungskette vertieft und bundeseinheitlich klar definiert sowie anschließend besser kombiniert werden, damit alle Akteure in der Notfallrettung daraus lernen können. Die Schaffung von Registern kann hier vor allem dann einen wertvollen Beitrag leisten, wenn die Definition der Datenfelder und der Um-fang des Datensatzes bundeseinheitlich vorgegeben wird.\r\n\r\nFachkompetenz der Praxis auch in Gremien darstellen\r\nGrundsätzlich erachten wir die angedachte Aufnahme von Vertreterinnen und Vertretern des Rettungsdienstes in das gemeinsame Landesgremium gem. §90a SGB V im Referentenent-wurf und ggf. auch in weitere Gremien, wie z.B. den gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), für sinnvoll. Jedoch muss dabei beachtet werden, dass der Rettungsdienst meist von mehreren, un-tereinander im politisch gewollten Wettbewerb stehenden Leistungserbringern, durchgeführt wird. Luftrettung ist dabei überaus spezifisch und durch besondere Eigenschaften gekennzeichnet, weshalb eine Repräsentanz durch Vertreter des bodengebundenen Rettungsdienstes nicht möglich ist, da diesen eine detaillierte Fachkenntnis insbesondere in flugbetrieblich assoziierten Feldern fehlt. Daher schlagen wir vor, dass die Vielzahl der Leistungserbringer berücksichtigt wird und stets mehr als ein Vertreter für den bodengebundenen Rettungsdienst wie auch für die Luftrettung in den entsprechenden Gremien vorgesehen werden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-25"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}