{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-09T01:52:25.527+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R005719","registerEntryDetails":{"registerEntryId":70379,"legislation":"GL2024","version":3,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005719/70379","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0a/8e/677823/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R005719-2026-01-05_14-26-36.pdf","validFromDate":"2026-01-05T14:26:36.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":true,"lastFiscalYearUpdate":"2024-06-14T18:58:52.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":false,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-14T18:58:52.000+02:00","untilDate":"2026-01-05T14:26:36.000+01:00"}],"inactiveDateRanges":[{"fromDate":"2026-01-05T14:26:36.000+01:00"}],"inactiveLobbyistStartDate":"2026-01-05T14:26:36.793+01:00","firstPublicationDate":"2023-02-16T20:01:09.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-01-05T14:26:36.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":70379,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005719/70379","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-05T14:26:36.000+01:00","activeUntilDate":"2026-01-05T14:26:36.000+01:00","versionActiveLobbyist":false},{"registerEntryId":31953,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005719/31953","version":2,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-14T18:58:52.000+02:00","validUntilDate":"2026-01-05T14:26:36.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"\"Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung\"","legalFormType":{"code":"NETWORK_PLATFORM_OR_OTHER","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Network, platform or other form of collective activity"},"legalForm":{"code":"LF_OTHER_UNDEFINED","de":"Netzwerk, Plattform oder andere Form kollektiver Tätigkeit","en":"Networks, platforms or other forms of collective activity","legalFormText":"Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung ist eine Initiative des Magazins für nachhaltige Beschaffung Kleine Kniffe und des Verwaltungs- und Beschaffernetzwerks VUBN. 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Der öffentliche Sektor kann und muss maßgeblich dazu beitragen, diese zu bewältigen und eine Vorbildrolle einnehmen. Trotz des enormen Potenzials zur Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes ist Green Public Procurement GPP bei der Auftragsvergabe in Deutschland nach wie vor die große Ausnahme. Die Praxis zeigt, dass weniger als fünf Prozent aller Beschaffungsverträge unter Einbeziehung ökologisch nachhaltiger Kriterien vergeben werden, obwohl mit einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung die Hälfte aller Kohlendioxid Emissionen im Infrastrukturbau reduziert werden könnten.\r\n\r\nEbenso groß wäre die Hebel Wirkung bei dem Thema gerechtere Handelsstrukturen. Solange nur der Preis eine Rolle bei einer Beschaffung spielt, müssen Millionen von Menschen in der Produktion der öffentlich beschafften Produkte die Nichteinhaltung von Arbeits- und Menschenrechte ertragen. Ohne die Einforderung unternehmerischer Sorgfaltspflichten sind wir mit hierfür verantwortlich.\r\n\r\nDie Zeit drängt, wenn wir das 1,5 Grad Klimaziel erreichen und die SDGs in Deutschland bis 2030 verwirklichen wollen. Deshalb wenden wir uns mit dem Aufruf Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung an alle Menschen, die sich für eine ökologisch, soziale und wirtschaftlich nachhaltige Beschaffung in Deutschland einsetzen. Schon heute setzen sich Tag für Tag viele Menschen in Deutschland dafür ein, dass der ökologisch und sozial verantwortungsvolle öffentliche Einkauf zur Norm wird. Ihr Engagement findet bisher kaum Platz in den Medien. Wir wollen diesen Menschen und dem gemeinsamen Anliegen einer enkelsicheren Zukunft ein Gesicht geben und dieses Engagement in alle Bereiche hinein kommunizieren.\r\n\r\nDer Aufruf Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung ist eine Initiative des Magazins für nachhaltige Beschaffung Kleine Kniffe und des Verwaltungs- und Beschaffernetzwerks VUBN. Zusammen erreichen wir tagesaktuell ca. 45.000 Menschen, die sich mit dem Thema der öffentlichen Beschaffung beruflich auseinandersetzen. Wir wollen unsere kommunikative Kraft dafür einsetzen, dass bis 2030 die nachhaltige öffentliche Beschaffung Standard in ca. 30.000 öffentlichen Beschaffungsstellen in Deutschland wird."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","employeeFTE":0.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","financialExpensesEuro":{"from":0,"to":0}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_NO_FUNDING_SOURCES","de":"Keine Finanzierungsquelle","en":"No source of funding"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":1,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0002385","title":"Vergabereform","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Vergaberechtstransformation sollte fünf Ansprüche erfüllen \r\n\r\nTransparenz des Vergabeprozesses und seiner Entscheidungen \r\nDigitalisierung der Vergabeprozesse \r\nMonitoring der Vergabeprozesse \r\nLegislative Rahmenbedingungen für nachhaltige Beschaffung\r\nQualifizierte Mitarbeiter*innen \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge","shortTitle":"VgV 2016","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Nachhaltige öffentliche Beschaffung"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":1,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0002385","regulatoryProjectTitle":"Vergabereform","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/75/c4/292682/Stellungnahme-Gutachten-SG2404150004.pdf","pdfPageCount":28,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nBeitrag der Initiative „Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung“\r\nzur öffentlichen Konsultation des BMWK zur Transformation des Vergaberechts\r\n8. Februar 2023\r\nVorwort\r\nIm Januar 2022 veröffentlichte der Bundesrechnungshof seinen Bericht nach § 88 Absatz 2\r\nBHO an die Bundesregierung über die Prüfung der Nachhaltigen Vergabe in der Bundesverwaltung.\r\nEr kommt zu dem Ergebnis:\r\n„Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass alle geprüften zentralen Beschaffungsstellen\r\nihrer nach dem Maßnahmenprogramm 2015 zugewiesenen Rolle als Manager, Förderer und\r\nBerater für nachhaltige Beschaffung noch nicht ausreichend gerecht wurden. Obwohl die\r\ngeprüften Stellen sich teilweise selbst hohe Ziele für die Umsetzung der nachhaltigen\r\nBeschaffung gesetzt hatten und dem Umweltschutz einen besonderen Stellenwert\r\nbeimaßen, wurden sie ihrem eigenen Anspruch nicht vollumfänglich gerecht. Benannte\r\nAnsprechpersonen nahmen die ihnen zugewiesene Funktion als Multiplikatoren ihrer\r\nBehörde nicht ausreichend wahr und informierten Bedarfsträger und Beschäftigte der\r\nBeschaffungsstellen nicht flächendeckend über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen\r\neiner nachhaltigen Beschaffung. Auch die für diese Aufgaben von einigen Behörden neu\r\nerrichteten organisatorischen Einheiten förderten die Umsetzung des Maßnahmenprogramms\r\nnur unzureichend.“\r\nAngesichts dieser hohen Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und praktischer Realität\r\nhaben sich im Jahr 2022 fast 100 Erstunterzeichner*innen der Initiative „Aktiv für eine\r\nnachhaltige öffentliche Beschaffung“ angeschlossen. 170 Menschen folgen der Initiative auf\r\nLinkedIn. Sie wurde ins Leben gerufen, um eine nachhaltige öffentliche Beschaffung zu\r\nfördern und diese aus der Expertendiskussion heraus stärker ins Licht der Öffentlichkeit zu\r\ntragen.\r\nWährend der Bundestag mehr als ein halbes Jahr über die Verwendung von 470 Milliarden\r\nEuro Steuergeldern im Bundeshaushalt debattiert, findet zugleich kaum Erwähnung, dass\r\n2\r\ntrotz SDGs und Mitzeichnung des Pariser Klimaabkommens bei öffentlichen Auftragsvergaben\r\nim Umfang von jährlich ca. 500 Milliarden Euro Steuergeldern Nachhaltigkeitskriterien\r\nnur vereinzelt eine Rolle spielen. Das erscheint als Schieflage, die dringend einer Korrektur\r\nbedarf. Eine Korrektur in Anerkennung der Marktmacht der öffentlichen Hand als Treiber für\r\nnachhaltigen Konsum und wichtigem Hebel zum Erreichen der SDGs und der Klimaziele. Und\r\neine Korrektur im Bewusstsein, dass Beschaffungsverantwortliche und Bedarfsträger*innen\r\ndurch das Nutzen nachhaltiger Produktvarianten und Dienstleistungen im Arbeitsalltag\r\nrelevantes Anwenderwissen sammeln, Vorbehalte abbauen und dies im Idealfall zum Anlass\r\nnehmen, ihr privates Konsumverhalten nachhaltiger auszurichten.\r\nBei einer solchen Korrektur muss eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete öffentliche\r\nBeschaffung holistisch gedacht und implementiert werden. Suboptimal erscheint der sehr\r\noft kritisierte “Label-Dschungel”. Als unkoordiniert empfunden wird das Nebeneinander von\r\nHandreichungen, Portalen, Auftragsberatungs- und Kompetenzstellen, die Informationen zu\r\nÖkologie/Klimaschutz, Soziales, Innovation und KMU-Förderung separat vermitteln, jeweils\r\nspezifische Anforderungen definieren und teilweise dazu schulen.\r\nDazu zählen Plattformen wie KNB, KOINNO, www.beschaffung-info.de, www.kompassnachhaltigkeit.\r\nde, www.siegelklarheit.de, www.nachhaltige-beschaffung.com, Kompetenzstelle\r\nFaire Beschaffung Berlin usw., jede jeweils für sich gesehen durchaus begrüßenswert.\r\nIn der Praxis ist zu beobachten, dass Beschaffungsverantwortliche auch deshalb an der Umsetzung\r\nnachhaltiger Beschaffung scheitern, weil sie damit überfordert sind, die vielfältigen\r\nSets an Empfehlungen praxistauglich zu synchronisieren und nebeneinanderstehende\r\nKriterien adäquat zu priorisieren. Es geht also nicht nur um die Verständigung auf geeignete\r\neinheitliche Anforderungen. Vorbildhaft sind dabei bezüglich Ökologie die auf dem\r\nEuropäischen Umweltzeichen basierenden EU-GPP-Criteria der Europäischen Kommission\r\nund die auf dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ basierenden UBA-Ausschreibungsempfehlungen.\r\nIn Erarbeitung eines Vergabetransformationspaketes sollten grundlegende Prinzipien\r\nBerücksichtigung finden. Aktuell ist zu beobachten, dass sich legislative Vorgaben einseitig\r\nauf das Effizienzprinzip beziehen. Auch dem Effektivitätsprinzip muss Folge geleistet werden.\r\nDenn eine reine Effizienzstrategie muss scheitern, wenn ihre Resultate durch Rebound-\r\nEffekte kompensiert werden. In der Praxis der Circular Economy wird systemische\r\nEffektivität in Ergänzung zur Effizienzstrategie eingeführt, weil sich Effektivität auf die\r\nEffizienz multipler Faktoren bezieht. Zudem wird der Begriff zunehmend verwendet, um\r\nemotionale Barrieren aus Verzichtsdebatten zu vermeiden. Die Bedeutung von Effektivität\r\nfür eine nachhaltige Entwicklung, die die natürlichen Ressourcen bewahrt, werden\r\nanerkannt. Dies findet oft Ausdruck in den Begrifflichkeiten „Entkopplung von Wachstum\r\nund Ressourcenverbrauch“ oder „qualitative systemische Aufwertung“. Beispiele sind\r\nnachhaltige Stadtentwicklung mit dem Zweck der Flächenentsiegelung und Herstellung von\r\nNatur- und Aufenthaltsqualität, die auch Klimaanpassungsmaßnahmen verfolgt, wie z. B. bei\r\nder Stadtentwicklung für eine Schwammstadt. Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 zeigt, wie\r\nwichtig das Prinzip der Effektivität für Klimaschutzanpassungsmaßnahmen ist. Auch jeder\r\nvergaberechtliche Wettbewerb muss sich an diesem Prinzip orientieren.\r\n3\r\nAllerdings sind neben der öffentlichen Beschaffung als Nachfragemarkt auch strengere\r\ngesetzliche Vorgaben für den Angebotsmarkt nötig, um entsprechende Ziele marktgerecht\r\numsetzen zu können. Die öffentliche Beschaffung kann nicht als alleinige „Lösung“ für\r\ngesamtgesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimawandel, die Transformation des\r\nEnergiesystems oder Armutsbekämpfung herangezogen werden. Verbindliche Klima-,\r\nUmwelt- und Sozialstandards sollten vorangetrieben werden und allgemeingültig gesetzlich\r\nverankert werden, und nicht nur für Unternehmen gelten, die die öffentliche Hand mit\r\nWaren und Leistungen beliefern.\r\nEin „Vergabetransformationspaket 2023“, das diesem Namen gerecht wird, muss im Sinne\r\neiner nachhaltigen Entwicklung „Nachhaltige Öffentliche Beschaffung” als Kombination von\r\nökologisch, klimagerecht, zirkulär, innovativ, sozial-verantwortlich, KMU-fördernd und\r\nwirtschaftlich (unter Berücksichtigung von Lebenszyklus-, Verschmutzungs-, Vermeidungsund\r\nsonstiger Opportunitätskosten) definieren und adressieren.\r\nIm Namen der Initiative „Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung“ beantworten\r\ndie Unterzeichnenden in dieser Stellungnahme die Fragen des BMWK im Rahmen der\r\nÖffentlichen Konsultation zur Transformation des Vergaberechts.\r\nAktionsfeld 1: Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung\r\nWir wollen die öffentliche Beschaffung ökologisch ausrichten und die Verbindlichkeit von\r\numwelt- und klimabezogenen Anforderungen stärken. Wir streben Mindestquoten für\r\nklimafreundliche Produkte in der öffentlichen Beschaffung an und wollen uns am Aufbau\r\neines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligen.\r\n1. Auf welcher Stufe des Vergabeverfahrens können Sie sich eine (verpflichtende)\r\nBerücksichtigung von umwelt- oder klimabezogenen Aspekten am besten vorstellen?\r\nEher in der Leistungsbeschreibung, bei den Eignungs- oder Zuschlagskriterien, in den\r\nAusführungsbedingungen oder in einer Kombination davon?\r\nDas ist abhängig von der erforderlichen Funktionalität, dem Anbietermarkt und dem\r\nAmbitionslevel. Dennoch: Klares Votum für eine verpflichtende Einbindung von umweltoder\r\nklimabezogenen Aspekten in der Leistungsbeschreibung und in den Auftragsausführungsbedingungen.\r\nDas erscheint insbesondere bei den Standardbedarfen\r\nunkompliziert möglich, bspw. in den Standard-Rahmenverträgen der Zentralen\r\nVergabestellen des Bundes und der Länder.\r\nEine verpflichtende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen als Eignungskriterien\r\nist kritisch zu begutachten. In der Praxis a) besteht zwischen Bietereignung und\r\ndem Auftragsgegenstand selten der erforderliche Bezug bzw. Zusammenhang und b)\r\nwerden dadurch ggf. Start-up-Unternehmen und KMU unabsichtlich diskriminiert oder\r\nbenachteiligt. Konkrete nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen müssen i.d.R. produktoder\r\nleistungsspezifisch formuliert werden und sind daher in den Zuschlagskriterien zu\r\nspezifizieren. Ein Ausschluss dieser in den Zuschlagskriterien bei einer tendenziell\r\npauschalen Berücksichtigung in den Eignungskriterien dürfte in den meisten Fällen\r\nkontraproduktiv sein.\r\n4\r\nEin Beispiel: Das Nachhaltigkeitslabel “Grüner Knopf” ist als Meta-Label derzeit nicht\r\nvergaberechtskonform, da die verankerten unternehmensbezogenen\r\nNachhaltigkeitsaspekte nicht durchgängig in direktem Bezug zum Auftragsgegenstand\r\nstehen. Demgegenüber gehört es durchaus zur Vergabepraxis bei Ausschreibungen\r\nim Hoch- und Tiefbau Anforderungen an ein zertifiziertes\r\nUmweltmanagementsystem im Rahmen der Bietereignung (Eignungskriterium) zu\r\nstellen, um korrektes Wasser- und Abfallmanagement,\r\nEnergieverbrauchsoptimierung, Personalschulung, Baumschutz auf dem Areal u.a.\r\nabzusichern. Das gilt äquivalent für Postdienstleistungen, Fuhrparkmanagement und\r\nRechenzentrumsbetrieb. Dies soll verdeutlichen, dass jeweils situationsspezifisch\r\nbzw. je nach Produkt/Dienstleistung zu entscheiden ist, welche\r\nNachhaltigkeitsanforderungen als Eignungskriterien in Frage kommen.\r\nEine verpflichtende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen als\r\nZuschlagskriterien erscheint zielführend. Zuschlagskriterien inkl. konkreter Empfehlung\r\nder spezifisch passenden Gewichtung bzw. “Wertungsmatrix” siehe UBA-TEXTE\r\n130/2021, S. 31-37 setzen hier i.d.R. Anreize für Nachhaltigkeitsinnovationen, da die\r\nnachhaltigeren Produktvarianten Wertungsvorteile erzielen.\r\nEine Berücksichtigung dieser Aspekte ist nicht ausschließlich durch eine Kombination\r\nvon Leistungsbeschreibung, Eignungs- oder Zuschlagskriterien und in den Ausführungsbedingungen\r\nzu erreichen. Vielmehr können diese Möglichkeiten nebeneinander\r\nexistieren, um je nach Gegenstand der Leistung und schon existierender nachhaltiger\r\nLösungen am Markt individuell ausgewählt und zusammengestellt zu werden.\r\nDie sicherste und für die Marktteilnehmer transparenteste Umsetzungsmöglichkeit ist\r\ndie generell verpflichtende Anwendung. Wertungsvorteile können unerwünschte\r\nHerstellungsmethoden letztlich nicht verhindern, sondern belegen diese nur mit einem\r\nfiktiven Wertungs-/ Preiszuschlag. Der demgegenüber bessere und auch effizientere\r\nWeg wäre, Leistungs- und Eignungskombinationen in öffentlichen Auftragsvergaben mit\r\ngrößerem Bieterkreis und nahezu identischen Produktgruppen zu verhindern.\r\nNachhaltigkeitsanforderungen müssen – insbesondere in ihrer Anwendung als\r\nZuschlagskriterien – in ihrer Ausprägung messbar formuliert werden und in der damit\r\nverlangten inhaltlichen oder quantitativen Forderung angemessen und\r\ngleichbehandelnd sein. Dazu einige Empfehlungen:\r\na) Prozentuale Anteile, statt absolute Zahlen fordern\r\nSo wird eine Chance für alle Firmen geschaffen, da bei absoluten Zahlen kleinere\r\nFirmen klar benachteiligt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass der prozentuale\r\nAnteil (z. B. von Lernenden oder Inklusions-Arbeitsstellen) bezogen auf die\r\ngesamte Belegschaft auch für größere Firmen erreichbar ist.\r\nAls Beispiel ist hier die Anwendung der ab August 2023 geltenden\r\nErsatzbaustoffverordnung zu nennen. In der Umsetzung dieser sollten zwecks\r\nBerücksichtigung regionaler Unternehmen (zur Minderung von Emissionen bei\r\n5\r\nLieferungen von Bauleistungen wie Transporte von Beton oder Mineralik), für die\r\nder Einsatz von Ersatzbaustoffen nicht möglich ist, weiterhin auch Primärbaustoffe\r\nVerwendung finden, jedoch sollten die Mengenanteile von primärem Baustoff und\r\nErsatzbaustoff als Prozentanteil ausgewiesen werden. Es sollte verhindert werden,\r\ndass Ersatzbaustoffe über große Strecken transportiert werden. Life-Cycle-\r\nAssessments (LCA) haben gezeigt, dass der Nutzen für das Klima hier in der kurzen\r\nStrecke liegt. Dieses Beispiel ist auf andere Stoffströme in der Abwägung zirkulärer\r\nMaterialien versus Primärmaterialien übertragbar. Bedingung dafür ist, dass\r\nwissenschaftliche oder Third-Party-Assessments nachweislich belegen, welche\r\nStrategie besser ist. Grundsätzlich gilt: Die Darstellung von Prozentanteilen von\r\nqualitativ vergleichbaren Leistungen, mit Blick auf ihre jeweilige Klimawirkung,\r\nhilft bei der zweckorientierten Entscheidungsfindung.\r\nb) Nachhaltigkeit nicht nur auf Labels, Zertifizierungen oder Siegel reduzieren\r\nUmweltzeichen Typ I (z.B. Blauer Engel, EU-Ecolabel, Österreichisches\r\nUmweltzeichen) und TYP-I-ähnlich (z.B. FSC, PEFC) sind vergaberechtskonform\r\nnach §34 VGV und §24 UVgO und somit valide und eine „sehr harte Währung“ im\r\nVergabewesen. Idealerweise würden sie zur Beschaffung der Produktgruppen im\r\nGeltungsbereich flächendeckend angewandt, Ihre Anwendung verpflichtend. Die\r\nnachhaltige Beschaffung wäre dann schon viel weiter.\r\nEs ist zu erwarten, dass sich die Erkenntnisse zu den Klimaauswirkungen von\r\nProdukten sukzessive erweitern und verbreiten. So werden gem. Vorschlag der\r\nEuropäischen Kommission für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige\r\nProdukte mit Einführung des geplanten Digitalen Produktpasses weitere Indizien\r\nfür Umweltwirkungen und Zirkularität bei Produkten abrufbar vorliegen.\r\nRegelungen im deutschen Vergaberecht sollten hieran anknüpfen können.\r\nDenkbar ist, wissenschaftliche oder Third-Party-Vergleiche, welche ausgewiesen\r\nwichtige Informationen einordnen, in die Bewertung einzubeziehen.\r\nc) Nachhaltige Innovationen\r\nSuchen öffentliche Auftraggeber Innovationen bzw. innovative Lösungen, sind die\r\nunter Frage 3 vorgeschlagenen Instrumente für Nicht-Standardbedarfe verstärkt\r\neinzusetzen.\r\nd) Nachhaltigkeitsberichtpflichten berücksichtigen – Einführung eines K.O.-\r\nKriteriums\r\nDie Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability\r\nReporting Directive (CSRD) trifft ab 2023 jedes EU-Unternehmen mit zwei\r\nder folgenden Größenmerkmale: ab 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt,\r\nBilanzsumme von über 20 Millionen Euro, Umsatz von über 40 Millionen Euro. Ab\r\n2028 greift die CSR-Berichtspflicht auch für nicht-europäische Unternehmen, die in\r\nder EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € erzielen und mindestens eine\r\nTochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, ab 2030 auch für\r\nkleine Unternehmen.\r\n6\r\nVor diesem Hintergrund empfehlen wir, die Frage nach dem Vorhandensein und\r\nder gesetzlichen Erfüllung dieser Pflicht zu stellen. Die ausschreibende Stelle ist\r\ndann aufgefordert, den Nachweis zu prüfen. Wenn Unternehmen ihrer gesetzlichen\r\nPflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung generell nicht nachkommen,\r\nsollten diese grundsätzlich von Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden\r\n(Einführung eines K.O.-Kriteriums). Kleinere Unternehmen, die aktuell noch keine\r\nPflicht zur Berichterstattung haben, sind von dieser so lange ausgenommen, bis\r\ndie Pflicht auf sie zutrifft.\r\ne) Allgemeine Selbstauskünfte zur Nachhaltigkeitsperformance weder einfordern\r\nnoch akzeptieren\r\nVon generellen Abfragen zum Gemeinwohlcharakter oder einer Eigenbeurteilung\r\nzur Nachhaltigkeit, sollte aus Effizienzgründen und wegen des potentiell\r\ninhärenten Opportunismusproblems (Green Claims) abgesehen werden.\r\nDiesbezügliche Angaben gehen nicht in die Vergabeentscheidung ein.\r\n2. Existieren aus Ihrer Sicht bereits zielgerichtete und hinreichend praxistaugliche\r\nVorbilder für die verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (welche?)?\r\nVerbindlich umweltfreundlich, innovativ, KMU-fördernd und teils sozial-nachhaltig\r\nbeschaffen jeweils per Senatsbeschluss verpflichtend bspw. die Städte Berlin und\r\nHamburg. Siehe https://www.berlin.de/nachhaltige-beschaffung/recht und\r\nhttps://www.hamburg.de/umweltvertraegliche-beschaffung/1250152/umweltgerechtebeschaffung-\r\n2019.\r\nEine Vielzahl erprobter guter Praxisbeispiele (inkl. Umweltwirkungen) ist bereits als\r\nLeuchtturm dokumentiert, hier eine Auswahl:\r\na) Informationsportal des Umweltbundesamtes www.beschaffung-info.de unter\r\nwww.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundlichebeschaffung/\r\ngute-praxisbeispiele: Interessierten (insbesondere öffentlichen)\r\nAuftraggebern werden dort auf Anfrage auch die Beschlüsse / Dienstanweisungen\r\nzum umweltfreundlichen Beschaffungswesen sowie die Ausschreibungsunterlagen /\r\nAusschreibungstext zur Verfügung gestellt.\r\nSo zeigt der bereits 2010 im Bundesland Rheinland-Pfalz geschlossene\r\nRahmenvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einem Beschaffungsvolumen von\r\ninsgesamt ca. 10 Millionen Euro über den Bezug von Arbeitsplatzcomputern,\r\nMonitoren, ThinClients, Notebooks, Standard-Servern und Druckern, wie\r\numweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten eine hohe Bedeutung\r\nbeigemessen wird und die entsprechenden Anforderungen integraler Bestandteil\r\nder technischen Spezifikationen wurde; siehe\r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundlichebeschaffung/\r\ngute-praxisbeispiele/allgemein/rheinland-pfalz-pcs-monitore-notebooksdrucker.\r\n7\r\nDas erfolgreiche Energiespar-Contracting am Dienstsitz des Bremer Finanzsenators,\r\nsiehe https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundlichebeschaffung/\r\ngute-praxisbeispiele/energiespar-contracting/bremen-energiespar-contractingim-\r\ndienstsitz.\r\nEbenso imposant und effektiv ist das Beispiel der Stadt Göttingen zur Umrüstung auf\r\nenergieeffiziente Straßenbeleuchtung mit besonderem Augenmerk auf die Energieund\r\nCO2-Emissionsbilanz sowie auf Wirtschaftlichkeit. Mit drei Sanierungsprojekten\r\nwerden seit 2012 gegenüber der alten Beleuchtung jährlich 91.262 kWh und 54 t\r\nCO2 (bei 596 g/kWh) eingespart, hat sich die elektrische Leistung um 25,5 kW auf 4,7\r\nkW reduziert und sanken die Energiekosten um 13.613 Euro pro Jahr (bei 0,15\r\nEuro/kWh).\r\nb) Praxisbeispiele aus dem erfolgreichen “grünen Einkauf” der Hansestadt Hamburg,\r\nsiehe https://www.hamburg.de/umweltvertraegliche-beschaffung/12450164/gruenebeschaffung.\r\nc) Die Best Practice-Beispiele nachhaltiger Beschaffung im öffentlichen Sektor auf\r\nhttps://nawa-ro.de trug der Lehrstuhl BWL2 der Universität Würzburg in einem vom\r\nBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Fachagentur\r\nNachwachsende Rohstoffe geförderten empirischen Forschungsprojekt per\r\nindividueller Interviews zusammen.\r\nd) Gute Praxisbeispiele von europäischen Vorreiter-Städten und -Kommunen mit\r\numweltfreundlicher Auftragsvergabe veröffentlicht\r\ni. die Europäische Kommission auf\r\nhttps://ec.europa.eu/environment/gpp/case_group_en.htm\r\nii. das Procura+-Network für europäische Kommunen mit stringent\r\nnachhaltigem Beschaffungswesen auf https://procuraplus.org/achievements.\r\nGute Praxisbeispiele und Leuchttürme sind hilfreich. Von diesen Peers muss gelernt\r\nwerden. Notwendiger und überfällig ist jedoch, einheitlich verpflichtende, also\r\nharmonisierte, Nachhaltigkeitsanforderungen zu entwickeln, verbindlich in die Fläche zu\r\nbringen und mit der im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit angekündigten\r\nnationalen Fortbildungsinitiative deren Anwendung qualitätsgesichert zu schulen. Denn\r\nes kann heutzutage nicht mehr darum gehen, einzelne Ausschreibungen zu verbessern.\r\nEs gilt alles dafür zu tun, einen Großteil der Vergaben real nachhaltig zu machen.\r\nIm Internet gibt es eine Fülle von Leitfäden, die öffentliche Auftraggeber bei der\r\nBerücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Beschaffungsvorhaben unterstützen.\r\nViele Leitfäden sind auf der Informationsplattform der Kompetenzstelle für Nachhaltige\r\nBeschaffung (KNB) zu finden.\r\nZu den relevantesten übergreifenden Handreichungen zählen:\r\na) GPP-Schulungsskripte des Umweltbundesamtes, bspw.\r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltfreundliche-beschaffungschulungsskript-\r\n3,\r\n8\r\nb) UBA-Ausschreibungsempfehlungen für den umweltfreundlichen Einkauf unter\r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundlichebeschaffung/\r\nausschreibungsempfehlungen-des-uba,\r\nc) UBA-Verlinkung auf die Einzelanforderungen aus vergaberechtskonformen\r\nUmweltzeichen unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaftkonsum/\r\numweltfreundliche-beschaffung/datenbank-umweltkriterien,\r\nd) UBA-Verlinkung auf zahlreiche Publikationen, Leitfäden und Portale,\r\ne) Die Europäische Kommission erarbeitet die europaweit einheitlichen EU GPP\r\nCriteria und veröffentlicht sie als Leitfäden für die Vergabe flankiert von Technical\r\nbackground reports: https://ec.europa.eu/environment/gpp/eu_gpp_criteria_en.htm,\r\nf) Leitfaden „Nutzung von Umweltsiegeln für nachhaltige Beschaffung. Eine\r\nOrientierungshilfe für die kommunale Beschaffung“ vom Bezirksverband Pfalz\r\nunter www.bv-pfalz.de\r\nAls relevante spezifische Handreichungen sind zu nennen:\r\na) Der Finanzierungsbereich der KfW nutzt die Umwelt- und\r\nSozialverträglichkeitsprüfung (USVP). Ziel der USVP ist es, mittels der Abschätzung\r\nund Bewertung der voraussehbaren Auswirkungen und Risiken eines Vorhabens auf\r\ndie Umwelt- und sozialen Belange (einschließlich Menschenrechtsbelange), negative\r\nAuswirkungen und Risiken zu identifizieren, zu vermeiden, auf ein akzeptables\r\nNiveau zu minimieren oder, wenn unvermeidlich, auszugleichen. Außerdem sollen\r\nverbleibende Risiken klar erkannt, nachgehalten und beeinflusst werden können.\r\nVerbindlicher Maßstab für die USVP von Vorhaben sind die Umwelt- und\r\nSozialstandards der Weltbankgruppe (d. h. Environmental and Social Standards (ESS)\r\nsowie die relevanten Operational Policies der Weltbank bei öffentlichen Trägern und\r\ndie IFC Performance Standards (PS) bei der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft)\r\nund deren generelle und Sektor-spezifische Environmental, Health and Safety (EHS)\r\nGuidelines sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation\r\n(ILO)).\r\nb) Im Baubereich hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)\r\nden „Leitfaden für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Vergabe\r\nöffentlicher Bauaufträge“ veröffentlicht.\r\nHier ist anzumerken, dass dieser Kriterien für Zirkularität nicht ausreichend würdigt.\r\nDies hängt auch damit zusammen, dass gem. der Normungsroadmap von DIN e. V.\r\nfür ein zirkuläres Bauprodukt aktuell bis zu 50 Normen überarbeitet werden müssen\r\nund die EU Kommission über 100 Normen, die keine Regelungen zirkulärer\r\nEigenschaften vornehmen, in den kommenden Jahren ggfs. durch die Kommission\r\nselbst neu geregelt werden sollen. Hier empfehlen wir generell eine Abfrage zum\r\nVorhandensein von Sammel-, Rücknahme- sowie Reparatur- und Recyclingstrukturen\r\noder aktuell in der Diskussion befindlichen DIN SPEC mit zirkulärer Klassifizierung,\r\nnach der die Produkte/Leistungen behandelt werden.\r\n9\r\nDie Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) hat die „Handreichung für\r\neine nachhaltigkeitsorientierte Planung und Beschaffung“ veröffentlicht. Diese\r\nHandreichung soll Unsicherheiten in Bezug auf die Nutzung zentraler übergeordneter\r\nstädtischer und kommunaler Instrumente sowie für konkrete Bauvorhaben\r\nbeseitigen und einen Einstiegspunkt zur Integration von Methoden zur Steigerung\r\nvon Nachhaltigkeitsaspekten in relevante Arbeitsprozesse schaffen. Auch in diesem\r\nLeitfaden finden Kriterien der Zirkularität noch keine ausreichende Würdigung; der\r\nLeitfaden bildet aber eine gute Grundlage.\r\nc) Sicherstellung einer nachhaltigen IT-Beschaffung: In Zusammenarbeit mit Gremien\r\ndes Bundes konnten richtungsweisende Vorgaben in der Architekturrichtlinie für die\r\nIT des Bundes, in der Soll-Konzeption der IT-Beschaffungsbündelung und in der ITBeschaffungsstrategie\r\nverankert werden, die IT-Beschaffende dabei unterstützen\r\nsollen, nachhaltige und ressourcenschonende Produkte bei der Beschaffung zu\r\nidentifizieren. Verbunden mit einer Orientierung an der Allgemeinen\r\nVerwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) und\r\nder aktuellen Vergabeverordnung werden Beschaffenden darüber hinaus Hilfsmittel\r\nzur Verfügung gestellt, um Nachhaltigkeitsaspekte während des Vergabe- und\r\nAusschreibungsprozesses zu berücksichtigen. Aus den Kriterien des Umweltzeichens\r\n\"Blauer Engel\" wurden für unterschiedliche Beschaffungsgegenstände Leitfäden für\r\nBeschaffer*innen entwickelt. Darüber hinaus wurde als Arbeitshilfe für\r\nBeschaffer*innen ein Bewertungsmodell entwickelt.\r\nDas Umweltbundesamt hat einen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen\r\nBeschaffung von Software herausgegeben. Er ermöglicht Verbraucher*innen,\r\nUnternehmen und Behörden Software anhand von messbaren Kriterien und\r\naufgrund offensichtlicher Eigenschaften zu beurteilen. Darüber hinaus können die\r\nAnforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ Energieeffizienter\r\nRechenzentrumsbetrieb (DE-UZ 161) für die ökologische Beschaffung genutzt\r\nwerden.\r\nd) Im Bereich ökologische und nachhaltige Außer-Haus-Verpflegung sind zu nennen\r\nder „Leitfaden für mehr Nachhaltigkeit in der Betriebsverpflegung“ des\r\nBundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie der Leitfaden\r\n„Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung“ des Hessischen Ministeriums\r\nfür Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Letzterer adressiert\r\nKommunen und öffentliche Einrichtungen zur Ausschreibung für schmackhafte\r\nregionale, saisonale und biologische Gerichte.\r\nPraxisbeispiele und Handreichungen existieren in großer Zahl.\r\nDie EU-Kommission, KNB, UBA, KOINNO, Umweltbundesamt, FNR, SKEW, IÖW, CSCP,\r\nDGNB, FEMNET, WEED, Eine Welt-Initiativen, RENN-Netzwerke, Christliche Initiative\r\nRomero, Öko-Institut, ICLEI mit dem Procura+-Netzwerk, nachhaltige Beschaffungsinitiativen\r\ndes Bundes und der Bundesländer u.a. leisten hervorragende Pionierarbeit.\r\nSie stellen Leitfäden, Mustervorlagen und erprobte Ausschreibungstexte zur Verfügung\r\noder verlinken auf diese. Die Aufgabe besteht darin, diese kunden- und\r\nanwendungsfreundlich zusammenzuführen. Für mehr Tempo ist dieses Streamlining\r\n10\r\nzielführend. Ein Nebeneinanderher können wir uns angesichts der\r\nTransformationserfordernisse nicht leisten.\r\nWir haben kein Defizit an Informationen zu einer nachhaltigen öffentlichen\r\nBeschaffung. Aufwendig ist die Suche nach ihnen. Darunter leidet die Umsetzung.\r\nZielführend wäre die für alle öffentlichen Auftraggeber verbindlich-verpflichtende\r\nAnwendung von vereinheitlichten Vergabestandards.\r\n3. Welche rechtlichen oder praktischen Punkte könnten aus Ihrer Sicht am besten zu einer\r\nnachhaltigen öffentlichen Beschaffung beitragen? Wie hilfreich wären z.B. praktische\r\nAnleitungen, Begründungspflichten, Selbstverpflichtungen, Quoten, Ge- und Verbote\r\noder Mindeststandards?\r\nBegründungspflichten, Selbstverpflichtungen, Quoten, Ge- und Verbote oder\r\nMindeststandards sind hilfreich.\r\nAus empirischer Sicht sei hier auf die Good Practice-Beispiele auf https://nawa-ro.de/\r\nhingewiesen. Im Rahmen der dort aufgeführten und im Auftrag der Fachagentur\r\nNachwachsende Rohstoffe (FNR) durchgeführten empirischen Breitenbefragung mit\r\njeweils rund 1.000 Teilnehmenden aus dem öffentlichen Sektor (öffentliche\r\nAuftraggeber) ging eindeutig hervor, dass die Haupthemmnisse hinsichtlich einer\r\nvermehrten Beschaffung nachhaltiger Produkte in den vergleichsweise zu hohen\r\nEinstandspreisen, der Vernachlässigung von Lebenszyklusbetrachtungen, dem Mangel\r\nan klaren strategischen und davon abgeleiteten operativen Vorgaben seitens der\r\nVerwaltungsleitung und der oftmals mangelnden Beschaffungsmarkttransparenz liegen.\r\nWo diese Mängel nicht oder in geringerem Maße vorlagen, wurden in deutlich\r\ngrößerem Umfang nachhaltige Produkte beschafft. Positiv wirkten sich zudem aus, wenn\r\nim Einkauf eine nachhaltigkeitsbezogene Beratungsinstanz für die Bedarfstragenden und\r\nBestellenden implementiert wurde, wenn ein intensiverer interner und\r\norganisationsübergreifender Austausch zu nachhaltigkeitsbezogenen\r\nBeschaffungsfragen sowie organisatorischen und prozessualen\r\nUmsetzungsmöglichkeiten gepflegt wurde und wenn auf einfache Weise, bspw. über\r\nspezifische Web-Shops, sich Transparenz zu nachhaltigen Produktalternativen verschafft\r\nwerden konnte.\r\nAus unserer Sicht sind Mindeststandards, gesetzliche Quoten, Überprüfbarkeit und\r\npraktische Anleitungen gute Mittel zur Förderung der nachhaltigen öffentlichen\r\nBeschaffung. Zwingend notwendig ist ein gutes Monitoring System, um den Erfolg\r\nmessen zu können.\r\nEbenso entscheidend erscheint ein aktives und effektives Change-Management zu sein.\r\nHin zu transparenten und agilen Verwaltungen, in denen die deutschlandweit 23.000 bis\r\nca. 30.000 öffentlichen Beschaffungsstellen angesiedelt sind. Die Dienststellenleitungen\r\nmüssen zu Nachhaltigkeitszielen verpflichtet werden, sonst bewegt sich zu wenig.\r\n11\r\nDeshalb braucht jede Dienststelle Wirkungsziele. Den öffentlichen Stellen fehlt es oft\r\nan der Fähigkeit, ein qualifiziertes Zielvorgabesystem für die spezifischen\r\nBeschaffungsstellen zu entwickeln. Eine bundeseinheitliche Regelung für nachhaltige\r\nVergaben muss deshalb Regeln zur Aufstellung qualifizierter Zielvorgabesysteme\r\nbeinhalten. Dieses gelingt, wenn von der Verwaltungsleitung einen Status quo definiert\r\nund eine Zielorientierung ausgegeben wird. Davon müssen klare Handlungsleitlinien\r\nabgeleitet werden, deren Umsetzung durch Kernindikatoren (Key Performance\r\nIndicators - KPIs) überprüft werden und die handelnden Personen auf alle Fragen zur\r\nnachhaltigen Beschaffung Antworten erhalten und unterstützt werden.\r\nDie Aufteilung großer Aufträge in Lose ist weiterhin wichtig, weil Start-up- und KMUfördernd;\r\ndazu weiter unten ausführlicher.\r\nUnzureichende personelle Ausstattung, teilweise mangelnde Qualifikation im als\r\nkompliziert empfundenen Vergaberecht und fehlende Anerkennung / Einsicht der\r\nNotwendigkeit, nachhaltig zu beschaffen, behindern eine Transformation zur\r\nnachhaltigen öffentlichen Beschaffung.\r\nAbhilfe schaffen der Abbau unnötiger regulatorischer Vorschriften, die Digitalisierung\r\nder Prozessabläufe und Schnittstellenoptimierung, der Personalaufbau, die inhaltliche\r\nÖffnung der Verwaltungsausbildung zu den Themen der Nachhaltigkeit, Klimaschutz und\r\nAnpassung an die Folgen des Klimawandels, qualitätsgesicherte Fortbildungsformate\r\nund -inhalte, die Optimierung der internen und externen Kommunikation, die\r\nDigitalisierung der Fortbildung zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und die\r\nErweiterung des Bildungskanons auf die Themen des Change Managements, wie agiles\r\nArbeiten und zielorientierte Führung.\r\nQualifizierung: Eine regelmäßige Weiterbildung der Beschäftigten der (zentralen)\r\nBeschaffungsstellen und der Bedarfsträger*innen zum Thema „Nachhaltige\r\nBeschaffung“ ist unerlässliche Voraussetzung für deren Umsetzung und Förderung.\r\nDer Bundesrechnungshof führt dazu aus: „Die Vielzahl und Bandbreite der\r\nfestgestellten Verstöße gegen Vorschriften (z. B. AVV-EnEff) und das\r\nMaßnahmenprogramm zeigen ein erhebliches Defizit der Beschaffungsstellen\r\nan Kenntnissen über Vorschriften sowie über die Verbindlichkeit und\r\nVorgaben des Maßnahmenprogramms 2015. Dies ist auch auf fehlende\r\nkonkrete interne Vorgaben (vgl. Tz.2.2) und Dokumentationspflichten (Tz.\r\n2.4), unterlassene Anleitungen und Hilfestellungen (Tz. 2.3) sowie versäumte\r\nWeiterbildung der Beschäftigten zur nachhaltigen Beschaffung (Tz. 2.5)\r\nzurückzuführen.“1\r\nRecherche: Die oftmals zeitaufwendige Suche nach geeigneten Handlungsleitfäden,\r\nMustervorlagen für eine nachhaltige Ausschreibung, rechtliche Vorgaben bedarf der\r\nOptimierung; ebenso die Herausforderungen bei der Markterkundung und bei der\r\nUmsetzung einer innovativen Beschaffung. Insbesondere für die Suche nach erprobten\r\nAusschreibungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen sollten kostenfreie und sichere\r\nWeb-Plattformen wie das Verwaltungs- und Beschaffernetzwerk VuBN standardmäßig\r\n1 Bundesrechnungshof: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an die Bundesregierung über die Prüfung der\r\nNachhaltigen Vergabe in der Bundesverwaltung, Gz.: V 5 - 2020 – 0005, S. 20\r\n12\r\nim Bedarfsfall genutzt werden. Wie eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Offene\r\nKommunikationssystem FOKUS und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften\r\nSpeyer bereits 2014 konstatierte, sind solche „sozialen“ Netzwerke als internes\r\nKommunikationsmittel für die öffentliche Verwaltung von höchstem Nutzen. Das bereits\r\ndort als Vorbild genannte VuBN ist nach wie vor das einzige existierende derartige\r\nNetzwerk im deutschsprachigen Raum und umfasst rund 23.000 Nutzer*innen.\r\nDer Bunderechnungshof führt dazu aus: „Mit Ausnahme von einer geprüften\r\nStelle fehlte es aber an konkreten Vorgaben, wo und wie die Beschäftigten zu\r\nrecherchieren haben, um Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren und diese\r\nanschließend im Vergabeverfahren berücksichtigen zu können. In keiner\r\ngeprüften Stelle existierten Hilfestellungen oder Checklisten für die\r\nRecherche. (…) Damit war es überwiegend der Eigeninitiative der\r\nBedarfsträger*innen und der Beschäftigten der Beschaffungsstellen\r\nüberlassen, wo und wie sie mit vertretbarem Aufwand recherchierten, um\r\nmöglichst viele Nachhaltigkeitsaspekte zu finden, die sie im Vergabeverfahren\r\nberücksichtigen können.“2\r\nEs wird dafür plädiert, für Nicht-Standardbedarfe folgende Instrumente zu stärken und\r\nhäufiger einzusetzen:\r\na) die funktionale Leistungsbeschreibung ist beispielsweise bei der Beschaffung\r\nnachhaltige, zirkulärer Dienstkleidung sinnvoll. Leistungsbeschreibungen (LB)\r\nenthalten aktuell häufig dezidierte Vorgaben für die einzusetzenden Fasern und\r\nBestandteile wie Baumwolle 80%, Polyester 17%, Elastan 3%. Doch global gesehen\r\nstehen unter Klimawandeleinfluss weder Flächen noch Wasser zur Verfügung, um\r\neinen 1:1-Ersatz des Baumwollbedarfes von konventionellem Anbau auf kbA zu\r\nrealisieren. Per funktionaler LB können gänzlich andere, innovative\r\nFaserkombinationen mit gleicher oder besserer Funktionalität, Langlebigkeit und\r\nZirkularität angeboten und beauftragt werden. Winterhanf, Bambus, Lyocell in\r\nKombination mit Polyester-Rezyklat o.ä.. Derart echte Nachhaltigkeitsinnovationen\r\nüberspringen den inkrementellen ökologischen Effekte der Biobaumwolle mit einem\r\nlangfristig ökologischeren Substitut.\r\nb) vorkommerzielle Auftragsvergabe wird bislang vorrangig bei größeren\r\nAusschreibungen für innovative Lösungen (neue S-Bahnen, Busse, Züge o.ä.)\r\nverwendet. Einige Beispiele veröffentlicht KOINNO unter https://www.koinnobmwk.\r\nde/koinno/praxisbeispiele. Mit der Definition von nachhaltiger Beschaffung als\r\nimmanent innovativ und zirkulär, sollte insbesondere, um den Aufbau einer\r\nKreislaufwirtschaft zu unterstützen, dieses Instrument deutlich häufiger und ggf. im\r\nKonvoi-Verfahren (ähnlich wie bei der EMAS-Einführung in der Bundesverwaltung)\r\ngenutzt werden.\r\nc) Markt- oder Bieterdialoge als weniger formales Format und losgelöst von einer\r\nkonkreten Ausschreibung, um mit potenziellen Bietern in den Austausch zu kommen.\r\nAls Veranstalter kommen u.a. IHKs oder HWKs mit ihren Auftragsberatungsstellen\r\n2 Bundesrechnungshof: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an die Bundesregierung über die Prüfung der\r\nNachhaltigen Vergabe in der Bundesverwaltung, Gz.: V 5 - 2020 – 0005, S. 11\r\n13\r\noder Zentrale Vergabestellen und Kompetenzstellen in Betracht. Sie kommunizieren\r\ndie aktuellen oder absehbar verpflichtenden Nachhaltigkeitsanforderungen und\r\nsondieren, ob der Markt reagieren kann. Angebotsseitig steuern die aktuellen\r\nLieferanten und potenziellen Bieter zur Markterkundung bei: stellen\r\nNachhaltigkeitsinnovationen und -trends vor und kommunizieren, ob\r\nNachhaltigkeitsanforderungen mit welchem Vorlauf unter welchen Konditionen\r\nerfüllbar sind.\r\nd) Bündelung und Standardisierung in bestimmten Produktgruppen. Hilfreich wären\r\nzudem eine weitergehende gesetzliche Pflicht für öffentliche Bedarfsträger gängige\r\nProdukte hinsichtlich der Ausführung (Farben, Maße, Qualitäten) zu standardisieren.\r\nDarauf könnte sich der Markt mit nachhaltigen Produkten besser einstellen, als wenn\r\nfür jedes Bundesland, jede Kommune oder Dienststelle unterschiedliche\r\nHygienepapiere, Schreibtische, Kleidung usw. ausgeschrieben werden. Die\r\nStandardisierung soll den Normvorgaben nach Umsetzung der Normungsroadmap\r\nCircular Economy entsprechen.\r\nDie Umsetzung politischer Leitlinien in Dienstanweisungen und internen Vorschriften\r\nmuss verbessert werden. Wir brauchen eine dazu passende budgetäre Begleitung für\r\ndie Zielsetzungen und eine entsprechende Kontrolle. In internen Regelungen sollte an\r\ngeeigneter Stelle die Verpflichtung aller Beschäftigten, die Beschaffung am Leitbild der\r\nnachhaltigen Beschaffung auszurichten, ausdrücklich und unmissverständlich verankert\r\nwerden.\r\nDer Bunderechnungshof führt dazu aus: „Die geprüften Stellen hatten nicht\r\nsichergestellt, dass die Forderungen aus dem Maßnahmenprogramm 2015\r\nvollumfänglich umgesetzt werden. Sie versäumten, verbindlich zu regeln, dass\r\nund wie die Vorgaben aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit von\r\nallen Beschäftigten im jeweiligen Geschäftsbereich anzuwenden waren. Es\r\nblieb mangels ausdrücklicher Regelungen vielfach der Eigeninitiative der\r\nBeschäftigten der Beschaffungsstellen überlassen, ob sie\r\nNachhaltigkeitsaspekte einbezogen.“3\r\n„We do not lack solutions, we lack implementation“. Es ist ratsam, Beschaffungsstellen\r\nbei der nachhaltigen Auftragsvergabe zentral zu unterstützen. Nachhaltigkeit ist nicht\r\nteilbar. Deshalb brauchen wir eine idealerweise bundesweite Lösung, deren Arbeit sich\r\nan Best Practice orientiert. Ein gutes Beispiel für die Unterstützung nachhaltiger\r\nBeschaffung in den Kommunen bildete „newtrade nrw – Büro für Nachhaltige\r\nBeschaffung“. newtrade nrw hat in den Jahren von 2013 bis 2017 durch verschiedene\r\nMaßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Beschaffung in NRW beigetragen. Die\r\nAuflösung des Projekts bedauerten kommunale Beschaffer*innen, weil ab diesem\r\nZeitpunkt jede der 400 Kommunen in NRW allein auf sich gestellt war und gegenüber\r\nder Wirtschaft auch die Marktmacht nicht mehr ausgespielt werden konnte.\r\nDas Magazin für nachhaltige Beschaffung „Kleine Kniffe“ und das Verwaltungs- und\r\nBeschaffernetzwerk VUBN bieten bereits seit Jahren eine bundes- und länderübergreifende\r\nInformations-, Kommunikations- und Wissensaustauschplattform für\r\n3 Bundesrechnungshof: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an die Bundesregierung über die Prüfung der\r\nNachhaltigen Vergabe in der Bundesverwaltung, Gz.: V 5 - 2020 – 0005, S. 10\r\n14\r\nBeschaffungsverantwortliche und Bedarfsträger, die für eine Kommunikation und\r\nImplementierung einer bundesweiten Lösung für den nachhaltigen Einkauf genutzt\r\nwerden kann.\r\nKommunikation: Kommunikation ist eines der Kernthemen im Change Management.\r\nDenn nur mit sachgerechten Informationen können die Betroffenen in den\r\nVeränderungsprozess einbezogen werden.\r\nBehörden stehen nur selten und indirekt im Wettbewerb, bieten in der Regel sichere\r\nArbeitsplätze und genießen zu einem gewissen Grad Bestandsschutz. Die Notwendigkeit\r\nvon eigeninitiierten Veränderungen muss daher umso überzeugender vermittelt\r\nwerden. Damit sich die Beschäftigten nicht etwa als reine Befehlsempfänger empfinden,\r\nmuss sich die Kommunikationsstrategie daher verstärkt auf die Hintergründe, Auslöser\r\nund natürlich die Vorteile der politischen Grundentscheidung konzentrieren, um\r\nVerständnis und Motivation für die Veränderung zu erzeugen. Dazu gehört im\r\nbesonderen Maße die Vermittlung der konkreten Vorteile des Wandels.\r\nReichweite in der Kommunikation: Grundlage für eine überzeugende\r\nKommunikationspolitik bildet die Zielgruppe. Die zentrale Frage ist, wie man die\r\nZielgruppe der Beschaffungsverantwortlichen und der politischen Mandatsträger*innen\r\nerreicht. Beispiele sind das kommunale Magazin für nachhaltige Beschaffung „Kleine\r\nKniffe“ und seinen Online-Kommunikationskanälen und das Verwaltungs- und\r\nBeschaffungsnetzwerk (VUBN). Sie erreichen die Zielgruppe aus Politik und Verwaltung\r\nbundesweit. Im VUBN sind rund 23.000 Beschaffungsverantwortliche und\r\nBedarfsträger*innen aus ca. 7.500 öffentlichen Stellen organisiert; die\r\nKommunikationskanäle von „Kleine Kniffe“ erreichen monatlich online ca. 23.000\r\nBeschaffungsverantwortliche und politisch Verantwortliche. Zudem wird das Magazin\r\nhalbjährlich kostenfrei an jede Kommune mit mehr als 7.500 Einwohnern versandt.\r\nDie Reichweite verschiedener Offline- und Online-Marketing-Maßnahmen kann dabei\r\nüber die Summe der einzelnen Effekte hinausgehen. Synergien aus gedruckten und\r\ngeschriebenen Botschaften sowie Online-Marketing lassen sich auf verschiedene Arten\r\numsetzen.\r\n4. In welchen Branchen sehen Sie besondere Chancen für die umwelt- und\r\nklimafreundliche Beschaffung? Gibt es Ihrer Ansicht nach Leistungen, die keine\r\nentsprechende Umwelt- oder Klimarelevanz haben könnten? Bitte erläutern Sie.\r\nDie größten Hebel zur Reduzierung von Treibhausgasen bei öffentlichen\r\nBeschaffungsprojekten sind in den Bereichen Bau (Tiefbau, Hochbau inkl. Sanierungen),\r\nVerkehr (Mobilitätsdienstleistungen und Fuhrparke), Digitalisierung und Energie (Strom,\r\nWärme, Kälte) und Textilien zu sehen. Die Europäische Kommission trägt dem im Green\r\nDeal Rechnung, u.a. mit Benennung als zentrale Produktfelder im EU-Aktionsplan für die\r\nKreislaufwirtschaft.\r\nFür die verpflichtende Ausschreibung von Strom und Wärme aus regenerativen\r\nEnergiequellen sollten eindeutige Richtlinien erlassen werden, die nur bei\r\nVersorgungsengpässen oder signifikanten preislichen Verschiebungen zugunsten von\r\nStrom aus fossilen Energieträgern umgangen werden dürfen. Grüner Strom ist sehr\r\n15\r\nhäufig kostengünstiger als konventioneller Strom aus fossilen Energieträgern und kann\r\nangesichts der vergleichsweisen minimalen CO2-Intensität erheblich zu den von der\r\nBundesregierung gesetzten Klimazielen beitragen.\r\nDer Bausektor ist einer der ressourcenintensivsten Wirtschaftsbereiche. Die öffentliche\r\nHand kann bei der Beschaffung von Bauleistungen einen substanziellen Beitrag zum\r\nRessourcenschutz leisten, indem sie ressourcenarme Produkte, Baustoffe aus\r\nnachwachsenden und zirkulären Rohstoffen oder ressourceneffiziente Verfahren\r\nkonsequent priorisiert. So werden kommunale Einrichtungen zum Innovationsmotor. In\r\nder Bau- und Immobilienbranche ist die Einführung von Kreislaufwirtschaftskonzepten\r\nökologisch und ökonomisch sinnvoll.\r\nBei der Mobilität ist auf die ganzheitliche, systemische Beurteilung der ökologischen\r\nund ökonomischen relativen Vorteilhaftigkeit zu achten sowie auf die soziale\r\nKomponente und damit den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. So sind\r\nEmissionsminderungen bzw. Abgasreduzierungen, aber auch Lärmminderungen für\r\nGesundheit und Wohlbefinden insbesondere in städtischen Räumen von hoher\r\nBedeutung und müssen Eingang in eine systemische Vorteilhaftigkeitsbewertung finden.\r\nDie im SaubFahrzeugBeschG verankerten Mindestquoten für den öffentlichen Einkauf\r\nschadstoffarmer (2025) und CO2-freier Fahrzeuge (PKW, leichte Nutzfahrzeuge, Busse)\r\nsind zu begrüßen. Wir gehen davon aus, dass die Einhaltung dieser Anforderungen im\r\nZusammenspiel mit Smart Mobility- und Smart City-Konzepten und unter\r\nImplementierung einer angemessenen Digitalisierungsstrategie positive Klimaeffekte\r\nund weitere der o.g. Vorteile noch deutlich verstärkt.\r\nDigitalisierung: Das Smart City-Konzept und das OZG sind Treiber der Digitalisierung in\r\nden Städten. Hier werden Investitionsentscheidungen getroffen, deren Wirkungen hin\r\nauf eine enkelsichere Zukunft enorm sind, sei es bei Kaufentscheidungen für Hardware,\r\nDienstleistungsverträgen mit Rechenzentren oder Wartungsverträgen, aber auch bei\r\nstrategischen Fragen zur Herstellerbindung, Bürgerfreundlichkeit und der digitalen\r\nOrientierung hin zu den Möglichkeiten der Unterstützung einer agilen Verwaltung sowie\r\nsonstigen zirkulären Kriterien gemäß dem Zielsystem der öffentlichen Stelle.\r\nWir sehen besonders schnelle Realisierungsmöglichkeiten (low hanging fruits) zur\r\nUmsetzung einer umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung im Bereich der Textil-, der\r\nBüroartikel-, der Hygieneartikel- und der Lebensmittelbeschaffung für Veranstaltungen\r\nund die Gemeinschaftsverpflegung bzw. Kantinenkonzession. Hier existieren teils\r\numfassende Produktangebote (siehe „Das nachwachsende Büro“ der FNR) sowie\r\nInformationen und vergaberechtskonforme Produktkennzeichnungssysteme (Siegel).\r\nFlächendeckend sollten öffentliche Bedarfsträger*innen Zugang zu den WebShops bzw.\r\ne-Katalogen der Zentralen Vergabestellen (wie Kaufhaus des Bundes für die\r\n16\r\nStandardbeschaffungen der Bundesbehörden) haben. Zusammenschlüsse von\r\nöffentlichen Auftraggebern hinsichtlich der Nutzung von Web-Plattformen für die\r\nBeschaffung und die Nutzung günstiger Preise über Bündelungseffekte sollten\r\nermöglicht und gefördert werden, um Nachfragemacht auszuüben. Es ist anzumerken,\r\ndass viele Verbrauchsgüter über Händler bezogen werden, die wiederum viele dieser\r\nProdukte international, teilweise global einkaufen. So stammen sehr viele Schreib- und\r\nBüroartikel aus asiatischen Ländern, die zumindest zum Teil hinsichtlich sozialer und\r\nökologischer Kriterien nicht den in der EU geltenden Normen und Standards\r\nentsprechen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der in Vorbereitung\r\nbefindliche EU Supply Chain Act werden hier (hoffentlich) in den nächsten Jahren\r\npositive Wirkung entfalten.\r\nBis dies auch über den Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment\r\nMechanism CBAM) hinsichtlich der an den Produktlebenszyklus gekoppelten\r\nTreibhausgasemissionen gilt, sollte die Berücksichtigung von Schattenpreisen\r\nverbindlich gemacht werden. Dabei muss die öffentliche Hand zur Wahrung der Effizienz\r\nund damit der Umsetzbarkeit einer solchen Regelung eine zentrale Tabelle zu\r\nberücksichtigender Schattenpreise entwickeln und kostenfrei verfügbar machen.\r\nEine Alternative zu einer solchen durchaus als dirigistisch zu bezeichnenden Maßnahme,\r\nwäre die Reduktion der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer auf Produkte, die einen zu\r\ndefinierenden ökologischen Mindestlevel erreichen, auf den verminderten Mehrwertsteuersatz\r\noder sogar bzw. in besonders förderungswürdigen Bereichen eine\r\nMehrwertsteuerbefreiung.\r\nAktionsfeld 2: Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung\r\nWir wollen die öffentliche Beschaffung sozial ausrichten und die Verbindlichkeit sozialer\r\nAnforderungen stärken.\r\n5. Welche Aspekte einer sozial verantwortlichen Beschaffung sollten über die\r\nBerücksichtigung von Tarifverträgen hinaus aus Ihrer Sicht prioritär bei der öffentlichen\r\nBeschaffung verfolgt oder intensiviert werden?\r\nPrioritär zu berücksichtigen ist die Produktion der zu beschaffenden Waren unter\r\n„Gewährleistung existenzsichernder Löhne“ sowie unter Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen.\r\nWir erwarten, dass Bieter dazu verpflichtet werden diesbezügliche\r\nNachweise vorzulegen. Für die Beschaffung aus EU-Drittstaaten und unter Beachtung\r\ndes LkSG gilt dies insbesondere auch für die Prüfung der Einhaltung der\r\nMenschenrechte bzw. für die im LkSG definierten „Risiken“.\r\nWichtige Aspekte menschenwürdiger Arbeitsbedingungen, die in den Kriterien einer\r\nsozial verträglichen Beschaffung beachtet werden sollten, sind etwa: Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen,\r\nexistenzsichernde Löhne, faire Bezahlung, Arbeitssicherheit und\r\nGesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Nichtdiskriminierung und Anspruch der\r\nArbeitnehmer auf soziale Grundsicherung. Wir erwarten, dass hierzu Nachweise\r\nvorzulegen sind.\r\n17\r\nWichtig ist auch die Kontrolle der Einhaltung von Tarifverträgen bei deutschen\r\nDienstleistern und Produzenten. Noch viel zu oft beachten Anbieter die Vorgaben des\r\nMindestlohns nicht. Hinzu kommt das Problem, dass nach Auftragszuschlag kaum mehr\r\nRessourcen für die Kontrolle des laufenden Vertrages vorhanden sind. Dies ist durch die\r\nImplementierung effektiver und effizienter Mechanismen abzustellen.\r\nHerausforderungen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und\r\nArbeitsbedingungen liegen selten bei den direkten Auftragnehmern der öffentlichen\r\nEinrichtungen selbst, sondern innerhalb der Zulieferketten. Das\r\nLieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit dem 1.1.2023 Unternehmen\r\nmit mehr als 3.000 Arbeitnehmer, ab 2024 dann Betriebe ab 1.000 Arbeitnehmer dazu,\r\nin ihrer Lieferkette Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte bei der Beschaffung\r\naus Entwicklungs- und Schwellenländern zu vermeiden. Gemäß §22 LkSG sollen\r\nUnternehmen „bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen\r\nWettbewerbsbeschränkungen…von der Teilnahme an einem Verfahren über die\r\nVergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags…ausgeschlossen werden, die\r\nwegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 mit einer\r\nGeldbuße nach Maßgabe von Absatz 2 belegt worden sind“. Es ist durch Einrichtung\r\neines entsprechenden, für alle ÖA effizient und transparent zu erreichenden Registers\r\nsicherzustellen, dass dieser Ausschluss erfolgen kann. Entsprechende Regelungen und\r\nRegister sind für das in Vorbereitung befindliche EU-Lieferkettengesetz in ähnlicher\r\nWeise vorzusehen.\r\nÜber die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Forderungen zur\r\nBerücksichtigung sozial-nachhaltiger Aspekte sollte im Sinne einer Förderung\r\ndiesbezüglich vorbildlicher Betriebe, die als Anbieter agieren, noch stärkerer Wert\r\ngelegt werden. Dies sollte insbesondere hinsichtlich Aspekten wie\r\nGeschlechterneutralität, gleiche Bezahlung, Frauen in Führungspositionen,\r\nBereitstellung von Ausbildungsplätzen usw. explizit in Ausschreibungen und bei\r\nAuftragsvergaben Berücksichtigung finden. Über gesetzliche Anforderungen\r\nhinausgehende öffentlichkeitswirksame Appelle, Belohnungen, Belobigungen und\r\nPreiswettbewerbe können hier gute Unterstützung liefern.\r\nWir verweisen aber auch bei der Beantwortung dieser Frage auf die EU-Kommission und\r\nderen im Mai 2021 veröffentlichte zweite Auflage des Leitfadens „Sozialorientierte\r\nBeschaffung – ein Leitfaden zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge“. Mit den im Leitfaden vorgeschlagenen Konzepten, Ideen und\r\nLösungen soll das Bewusstsein der öffentlichen Hand für die potenziellen Vorteile des\r\nSocially-responsible Public Procurement (SRPP) geschärft und die Möglichkeiten, die der\r\nEU-Rechtsrahmen bietet, auf praktische Weise erläutert werden.\r\n6. Wie könnte dies aus Ihrer Sicht am besten im Vergabeverfahren und -recht integriert\r\nwerden?\r\nDaneben ergibt sich noch eine weitere Auswirkung des LkSG auf die öffentliche\r\nBeschaffung: § 128 Abs.1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)\r\nbestimmt, dass Unternehmen bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags alle für sie\r\n18\r\ngeltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten haben. Diese bringt mit sich, dass das\r\nLkSG nicht nur bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gilt, sondern dass öffentliche\r\nAuftraggeber auch berechtigt sind, sich über die Einhaltung dieses Gesetzes zu\r\ninformieren. Dabei ist zu beachten, dass Ausführungsbestimmungen wie die des § 128\r\nAbs.1 GWB in aller Regel erst kontrolliert werden können, wenn der Auftrag auch\r\nausgeführt wird. Eine präventive Kontrolle im Rahmen des Vergabeverfahrens ist eher\r\ndie Ausnahme und wenig aussagekräftig. Allgemein anerkannte Kontrollinstanzen für\r\ndie nötigen Fremdüberwachungen während der Auftragsphase sind hier zielführender.\r\nDie aktuellen Regelungen sollten überdacht werden. Der Gesetzgeber sollte hier zur\r\nStärkung der Vollzugskraft auch Regelungen bei Verstoß vorsehen, wenn falsche\r\nAngaben gemacht wurden. Die Aspekte einer verpflichtenden sozial verantwortlichen\r\nBeschaffung müssten auch in der Unterschwellenverordnung verankert werden.\r\n7. Wie können soziale Innovationen wie. z.B. Sozialunternehmen durch die öffentliche\r\nVergabe gestärkt werden?\r\nSozialunternehmen in öffentliche Aufträge einzubeziehen, eröffnet neue Möglichkeiten,\r\nals Bund, Land und Kommune nachhaltig zu agieren und regionale\r\nWertschöpfungsketten zu stärken. Der „Impulsgeber Vergabe“ stellt zahlreiche\r\nMöglichkeiten vor, wie Sozialunternehmen besser in die öffentliche Auftragsvergabe\r\neingebunden werden können. Man findet dort auch eine Zusammenfassung der\r\nwichtigsten Handlungsfelder und Umsetzungsempfehlungen sowie Links zu den\r\nentsprechenden Inhalten. Siehe https://www.impulsgeber-vergabe.de/fuer-kommunen/wiekoennen-\r\nwir-als-kommunen-sozialunternehmen-staerken/\r\nAnsonsten gelten hier die eingangs zu Aktionsfeld 2 getätigten Ausführungen.\r\nAktionsfeld 3: Digitalisierung des Beschaffungswesens\r\nWir wollen die öffentlichen Vergabeverfahren digitalisieren, indem wir die rechtssichere\r\nDigitalisierung der Vergabe vorantreiben. Dazu wird unter anderem eine\r\nanwenderfreundliche zentrale Plattform geschaffen.\r\n8. Welche der folgenden Dienste kennen Sie und welche davon nutzen Sie? Zentraler\r\nBekanntmachungsservice, Datenservice öffentlicher Einkauf, die neuen elektronischen\r\nStandardformulare, weitere Projekte zur Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs (bitte\r\nbenennen). Was fehlt aus Ihrer Sicht zur vollumfänglichen Digitalisierung der\r\nVergabeverfahren?\r\nMit Investitionen in den digitalen Einkauf können überproportionale Ergebnisse in den\r\nBereichen Kosten (Effektivität und Effizienz), Transparenz, Compliance, Bearbeitungsgeschwindigkeit\r\nund im Liquiditätsmanagement erreicht werden.\r\nUnternehmen nutzen solche prozessoptimierenden und integrierten E-Procurement-\r\nSysteme teilweise seit mehr als zwei Jahrzehnten. Die positiven Effekte und die\r\nWirtschaftlichkeit der Systeme sind so überzeugend und nachhaltig, dass der Einsatz der\r\nSysteme heute eine Selbstverständlichkeit darstellt. Dabei stehen einerseits Prozessoptimierungen\r\nim Fokus, die die Mitarbeitenden von zeitraubenden, repetitiven und fehler19\r\nanfälligen Routinearbeiten befreien. Damit können mehr personelle Ressourcen für\r\nstärker wertschöpfende und strategische Aufgaben verwendet werden. Automatisierte\r\nVerhandlungsverfahren und E-Auktionen sind eine weitere Komponente, deren Sinn und\r\nWert sich allerdings nicht generell in die Praxis umsetzen lässt, da dies u.a. von den\r\njeweiligen Marktkonstellationen abhängt und durch diese Verhandlungsformen nicht\r\nselten ökologisch und/oder sozial vorbildliche oder auch (kleinere) regionale Anbieter\r\nNachteile erleiden.\r\nDie neuere Digitalisierung bietet völlig neue Ansätze und Werkzeuge zur Optimierung\r\ndes Einkaufs, von Big Data Analytics – oft unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz –\r\nzwecks Analyse umfangreicher Marktinformationen, Risikoexpositionen bis hin zu\r\nCrowd Intelligence u.v.a.m. Der Einkauf als erweiterte Organisationseinheit erhält als\r\nKompetenzstelle für die (globalen) Beschaffungsmärkte nach außen sowie für die\r\nBeratung von Bedarfstragenden nach innen zunehmend größere Bedeutung und wird\r\nintegraler Bestandteil eines dynamischen Digital Supply Networks, das zusätzliche\r\nInformationen aus den geplanten Produktpässen beinhalten wird.\r\nDamit ist ein zentrales Entwicklungsprojekt für nahezu alle Beschaffungs- und Vergabestellen\r\ndefiniert, das neben der Beschaffung und Implementierung sowie dem gezielten\r\nEinsatz der entsprechenden IT-Systeme und Plattformen einschneidende organisatorische\r\nund personelle bzw. auf die Aus- und Weiterbildung bezogene Veränderungen\r\nmit sich bringt. Nur auf diese Weise ist eine vollumfängliche, effektive und effiziente\r\nDigitalisierung im Vergabe- und Beschaffungsbereich erreichbar.\r\nDigitalisierung im Einkauf darf damit nicht als reines Technologie-Thema begriffen\r\nwerden, sondern bedarf einer ganzheitlichen strategischen Einbettung. Besonderes\r\nAugenmerk muss dabei auf den Faktor Mensch, die Beachtung des Aspekts der\r\nNachhaltigkeit im digitalen Beschaffungssystem und das Monitoring der Beschaffung\r\ngelegt werden.\r\nWer neue Technologien einführen will, braucht entsprechend befähigte Mitarbeitende.\r\nDiese müssen sich entwickeln und neue Skills erwerben, um dem exponentiellen\r\ntechnologischen Wandel gerecht zu werden. Digitale „Sprechfähigkeit“ ist stärker\r\ngefragt denn je, ob es um die Implementierung von Technologien geht, um neue\r\nGeschäftsmodelle oder um Verhandlungen mit Tech-Companies. Aber auch die\r\nLieferanten sind in der Pflicht. Sie scheitern des Öfteren selbst an der digitalen Signatur\r\noder e-Rechnung. Hier sind sicherlich auch die Wirtschaftsverbände gefordert.\r\nDigitale Einkaufssysteme müssen dem Einkauf alle notwendigen Tools zur Verfügung\r\nstellen, die einen nachhaltigen Einkauf unterstützen. In diesen Systemen müssen\r\ndeshalb Nachhaltigkeitssiegel, Lebenszyklusanalysen, rechtliche Vorgaben,\r\nVerfahrensvorschriften, Musterausschreibungen für nachhaltige Produkte, u.v.a.m.\r\nproduktgruppen-spezifisch hinterlegt und bspw. als modulare Bausätze so aufbereitet\r\nsein, dass sie für den Einkauf passgerecht für die einzelnen Schritte des\r\nVergabeverfahrens auf effiziente Weise und ohne Mehraufwand nutzbar sind.\r\n20\r\nDokumentation und Kontrolle: Ohne Kontrolle strategischer Ziele in der Vergabe wird\r\nes keinen nachhaltigen Fortschritt geben. Ein Monitoring der Vergabe ermöglicht es,\r\nden aktuellen Stand einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu erheben und\r\nZielvorgaben für die nächsten Jahre zu erstellen.\r\nMit der Vergabestatistik werden seit Oktober 2020 Einzeldaten über die in Deutschland\r\ndurchgeführten öffentlichen Vergabeverfahren, unter anderem differenziert nach Bau-,\r\nLiefer- oder Dienstleistungsaufträgen und Konzessionen, erfasst. Alle Auftraggeber, die\r\nim Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen definiert sind, sind aufgrund der\r\nVergabestatistikverordnung verpflichtet, Daten zu Beschaffungsvorgängen mit\r\nAuftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte an das Statistische Bundesamt zu\r\nübermitteln. Dennoch ist nicht bekannt, ob und welche Nachhaltigkeitskriterien\r\nAusschreibungs- oder Vertragsbestandteile sind.\r\nDer Bundesrechnungshof führt dazu aus: „Die Vergabestatistikverordnung\r\n(VergStatVO) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bestimmte Daten zu\r\nBeschaffungsvorgängen für die Vergabestatistik zu übermitteln. Mit der\r\nAnpassung der VergStatVO im März 2020 ist insbesondere die Erfassung von\r\nNachhaltigkeitskriterien bei Vergabeverfahren stark ausgeweitet worden.\r\nDie Beschäftigten fast aller geprüften Stellen waren durch interne Vorgaben\r\nweder verpflichtet mitzuteilen und zu dokumentieren, welche\r\nNachhaltigkeitskriterien in einem Vergabeverfahren vorgesehen waren, noch\r\naus welchen Gründen eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien\r\nnicht möglich sein sollte. Eine Dokumentationspflicht fehlte selbst dann, wenn\r\ndie Beschaffungsstelle die Vergaben mit einem automatisierten Verfahren\r\nabwickelte.“4\r\nVon Januar bis Ende Juni 2021 wurde von Bund, Ländern und Kommunen in ca. 87.000\r\nVergaben insgesamt nur ein Beschaffungsvolumen von ca. 53 Mrd. Euro registriert.\r\nHochgerechnet auf das Jahr sind das lediglich 20 % des Gesamtvolumens. Wenn selbst\r\nFachleute für eine Datenerfassung im Sinne der Verordnung 23-seitige Erläuterungskonvolute\r\nvon beachtlichem Komplexitätsgrad durchdringen müssen, dann liegt die\r\nNotwendigkeit einer Nachbesserung auf der Hand.\r\nDie Nichtbeachtung der Meldungen an die Vergabestatistik sollte zudem sanktioniert\r\nwerden, um die Verpflichtung der Auftraggeber zu unterstreichen.\r\n9. Spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen die elektronische Einreichung von Nachprüfungsanträgen\r\nund virtuelle mündliche Verhandlungen in Nachprüfungsverfahren?\r\nBitte erläutern Sie.\r\nNein, es spricht nichts dagegen, sofern durch entsprechende Verfahren die\r\nAuthentizität der Beteiligten sichergestellt und die Kommunikation auf geeignete\r\nWeise dokumentiert wird.\r\n4 Bundesrechnungshof: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an die Bundesregierung über die Prüfung der\r\nNachhaltigen Vergabe in der Bundesverwaltung, Gz.: V 5 - 2020 – 0005, S. 12\r\n21\r\n10. Welche weiteren Schritte sind praktisch und rechtlich zur Digitalisierung der\r\nNachprüfungsverfahren aus Ihrer Sicht insbesondere erforderlich?\r\nSiehe Antwort auf Frage 9.\r\nAktionsfeld 4: Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren\r\nWir wollen die öffentlichen Vergabeverfahren vereinfachen und beschleunigen sowie\r\nschnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand fördern.\r\n11. Welche Vereinfachungs- und Beschleunigungspotentiale sehen Sie noch im\r\nVergaberecht? Wo setzen aus Ihrer Sicht Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit oder das\r\neuropäische Vergaberecht wichtige Grenzen?\r\nIm Vergabeverfahren sind folgende Aspekte hilfreich:\r\na) Das Instrument der gebündelten Beschaffung – auch temporär bzw. anlassbezogen –\r\nausbauen. Dafür sollten u.a. die Zentralen Vergabestellen der Bundesländer\r\nentsprechend gesetzlich verpflichtet werden. Sie sind auf dieser Basis dann zügig\r\norganisatorisch und personell zu entwickeln, insbesondere bzgl. nachhaltiger\r\nBeschaffung zu qualifizieren, zu professionalisieren und aufzustocken. Unter\r\nEffizienzgesichtspunkten erscheint die organisatorische Verknüpfung mit den\r\nbestehenden Auftragsberatungsstellen von HWK und IHK zielführend und sollte\r\ngeprüft werden.\r\nb) Präqualifizierung und Vorab-Registrierung der Bieterunternehmen nicht nur bei\r\neinzelnen Vergabestellen, sondern deutschlandweit einheitlich auf einem\r\nzugangsgeschützten Portal ähnlich ProfiOnline des DLR\r\nhttps://foerderportal.bund.de/profionline/ als bewährte Plattform zur elektronisch\r\nunterstützten Abwicklung von Zuwendungen des Bundes.\r\nEXKURS: REFLEXION ZUM BEGRIFF „BESCHLEUNIGUNGSPOTENZIALE“\r\nDie prozessuale Vereinfachung von öffentlichen Vergabeverfahren unterstützen wir. Ziel\r\nmuss für potenzielle Bieter und die Beschaffungsverantwortlichen ein System sein, das\r\nschlank, leicht verständlich, barrierearm usw. ist und auf leistungsfähigen Rechnern\r\ncyberangriffsgeschützt zuverlässig läuft. Wir sprechen uns jedoch gegen einen\r\npauschalen Beschleunigungstrend als Selbstzweck aus, da dieser einer nachhaltigen und\r\nauf Innovationen ausgerichteten Beschaffung abträglich sein kann. So wird bspw. in der\r\nPraxis häufig auf eine kritische Bedarfsprüfung verzichtet (Ist der Kauf oder Nachkauf\r\nerforderlich? Gibt es Alternativen zum Kauf wie Miete, Leasing oder Contracting?). Das\r\nist zeitaufwändig, jedoch stellt es eine wichtige Stellschraube pro/contra\r\nRessourcenschutz und Aufbau einer Kreislaufwirtschaft dar. Wiederum lohnt der\r\nZeitinvest für Marktsondierung, Marktdialoge, pre-commercial procurement\r\n(vorkommerzielle Auftragsvergabe), Bemusterung und eine Verständigung zwischen\r\nBeschaffungsstelle und Bedarfsträger*innen für das Aushandeln einer adäquatfunktionalen\r\nLeistungsbeschreibung.\r\nDiese Prozesse abzukürzen und zu beschleunigen, wäre der nachhaltigen öffentlichen\r\nBeschaffung abträglich. Im Gegenteil, innovative nachhaltige KMU-Anbieter beklagen,\r\ndass die öffentliche Hand ihre Beratungskompetenz zu selten in Anspruch nimmt und\r\n22\r\nunterschätzt, stattdessen Produkte von der Stange gegenüber einer gemeinsamen\r\nProduktentwicklung mit potenziell noch besserem Ergebnis bevorzugt.\r\nIn der Phase der Auftragsausführung ist für nachhaltig produzierende und wirtschaftende\r\nUnternehmen so gut wie kein Beschleunigungspotenzial. Im Gegenteil wäre es nachhaltiger,\r\nwenn die Vertragskonditionen hinsichtlich Ausführungsfristen bspw. eher mehr\r\nZeit(-puffer) ausweisen, beispielsweise für die pro Person und Schicht zu reinigenden\r\nQuadratmeter Bürofläche und längere Lieferfristen.\r\nAusreichend Zeit, d.h. genügend Vorlauf ist eine Voraussetzung dafür, dass Unternehmen\r\nohne Preisdumping und unwürdige Arbeitsbedingungen stabile und nachhaltige\r\nLieferantenbeziehungen pflegen. Kurzfristigkeit ist mitunter Antagonist einer nachhaltigen\r\nund innovativen Beschaffung. Adäquate Lieferfristen sind bislang unterschätzte\r\nStellschrauben und immer fall-, produkt- bzw. projektbezogen zu bewerten.\r\nEXKURS: REFLEXION ZUM BEGRIFF „WIRTSCHAFTLICHKEIT“\r\nDer Begriff der Wirtschaftlichkeit sollte generell gegen den Begriff der Nachhaltigkeit in\r\nseiner wissenschaftlichen Definition als Einklang von ökonomischen, ökologischen und\r\nsozialen Kriterien ausgetauscht werden. Die Bedeutung von Wirtschaftlichkeit geht\r\ndamit deutlich über das rein monetäre Verständnis hinaus.\r\nWirtschaftlichkeit darf nicht einseitig mit Einstandspreis/Einkaufspreis gleichgesetzt\r\nwerden, sondern hat eine Lebenszyklusperspektive hinsichtlich (bislang externalisierter\r\nund auch potenzieller) Umwelt-, Klima-, Biodiversitäts- usw. -Kosten, -Schäden und -\r\nNutzen, die, wo immer möglich, einzupreisen sind – dahingehend besteht dringender\r\nDefinitionsbedarf in einer Vergaberechtsnovelle.\r\nDa bislang eine quasi vollständige Internalisierung negativer externer Effekte (und damit\r\nder sonst von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten) i.d.R. nicht erfolgt, sollten\r\nkalkulatorische CO2-Preise als Schattenpreise, die ggf. auch deutlich über die geltenden\r\nCO2-Preise hinausgehen können, verpflichtend in der Angebotswertung zur Anwendung\r\nkommen.\r\n12. Inwieweit können Sie sich eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes vorstellen, etwa für\r\nwichtige Transformationsvorhaben?\r\nGrundsätzlich ist zu befürworten, im Sinne der KMU-Förderung weiterhin am\r\nLosgrundsatz festzuhalten.\r\nDer Losgrundsatz sollte die u. g. Kriterien beinhalten, d. h. ein Filter sollte die\r\nzusätzlich eingeführten vorgenannten Kriterien erst abarbeiten, bevor das\r\nLosverfahren zum Einsatz kommt. Hierfür wäre eine Nachhaltigkeitsprüfung vor\r\nAnwendung des Losgrundsatzes ein Lösungsweg.\r\nUnserer Einschätzung nach ist es weder nachhaltig noch sachdienlich den\r\nLosgrundsatz für Transformationsvorhaben zu flexibilisieren. Vorhaben wie\r\nKraftwerksbauten, LNG-Terminals, Offshore-Windparks sind im\r\nGesamtleistungsumfang nur mit enormem Finanz- und Personalvolumen sowie\r\nProjektierungs- und Organisationsaufwand zu bewältigen. Je nach Fall sind Public\r\n23\r\nPrivate Partnerships zu erwägen, für die dann einschlägige, nachhaltigkeitsbezogene\r\nKriterien verpflichtend vorzuschreiben sind. Trotz des zu erwartenden hohen\r\nKoordinationsaufwands zur Synchronisierung der Auftragnehmenden aus mehreren\r\nerfolgreichen Losvergaben, muss auch hier am Losgrundsatz festgehalten werden.\r\nSobald KMU wirtschaftlich teilhaben und prozedural mitwirken können sichert und\r\nstärkt dies lokale Wertschöpfung sowie die erforderliche gesellschaftliche Akzeptanz\r\nfür die anstehenden Infrastrukturprojekte für u.a. die EE-Ausbaubeschleunigung und\r\ndie Verkehrswende. Arbeitnehmende erfahren Teilhabe und Selbstwirksamkeit auf\r\ndem Weg zur Klimaneutralität und können diese Prozesserfahrung auch in Ihre Rolle\r\nals Bürger*innen positiv übernehmen.\r\nLosbildungen haben je nach Problemfall Vor- oder Nachteile oder es liegen Trade-offs\r\nvor. Durch eine – digital gestützte – einfache Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit von\r\nAusschreibungen und Vergaben kann und muss dem Missbrauch von gezielten\r\nLosbildungen i.V.m. entsprechenden Strafandrohungen bei Fehlverhalten vorgebeugt\r\nwerden. Durch die Nutzung digitaler Informationsangebote und Beschaffungsmarktsowie\r\nAnbieterrecherchen können die Vorteilhaftigkeit und die etwaigen Nachteile\r\nvorab gut analysiert werden.\r\n13. Wie kann die nachhaltige Vergabepraxis einfacher und schneller gelingen? Wie könnten\r\nIhrer Ansicht nach Vergabeverfahren z.B. noch weiter professionalisiert werden?\r\nWarum haben Sie oder Ihr Unternehmen sich zuletzt gegebenenfalls nicht mehr an\r\nöffentlichen Vergabeverfahren beteiligt?\r\nDie Umstellung / Transformation der Vergabepraxis bedeutet kurzfristig keine\r\nVereinfachung, da Neues erlernt und das praktische Verhalten ein anderes sein wird.\r\nDieser Tatsache sollte offen und klar begegnet werden. Transformation wird die\r\nMitarbeitenden belasten. In der Transformation sollen Übergangszeiten zur Anwendung\r\nneuer Praktiken kurzgehalten werden, um Doppelbelastung durch parallele Gültigkeit\r\nalter und neuer Regularien zu vermeiden. Ein derart harter Schnitt in der Praxis\r\nbedeutet kurzfristig einen extrem hohen Lern- und Kommunikationsaufwand, der aber\r\nschneller überwunden werden sollte und die Situation dann wieder entspannt.\r\nProfessionelles Einkaufen ist eine „Profession“, die gut ausgebildeter, hochmotivierter\r\nund adäquat entlohnter Mitarbeiter*innen bedarf. Bei Bereitstellung entsprechender\r\norganisatorischer und technischer Hilfsmittel können dann die anfallenden Aufgaben\r\nauch professionell bearbeitet werden. So lässt sich mit den zu verausgabenden\r\nSteuermitteln das Maximum an Nutzen für die verwaltungsinternen Zwecke oder für die\r\nBürger*innen erzielen. Siehe dazu auch die Ausführungen zu 11 a).\r\n14. Inwieweit können Sie sich auch eine weitere Vereinheitlichung des Vergaberechts\r\nvorstellen (formell in einem „Vergabegesetz“ oder materiell stärkere Angleichungen)?\r\nEin Vergabegesetz, welches die Grundsätze für ein nachhaltiges Vergabewesen im Oberund\r\nUnterschwellenbereich regelt, scheint ein geeignetes Instrument, um\r\nbundeseinheitliche und mit den EU-Vorgaben harmonisierte Praktiken zu erreichen.\r\nDenn für Unternehmen sind länder- und kommunal-spezifische Vergabepraktiken ein\r\n24\r\nÄrgernis, wenn nicht ein Hindernis, wodurch die Konkurrenz auf dem Anbietermarkt\r\nsicherlich nicht gefördert und damit die Angebote für die ÖA nicht besser werden.\r\nAktionsfeld 5: Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen\r\nDie Zugangshürden für den Mittelstand sollen nicht erhöht werden. Wir wollen die\r\nöffentliche Beschaffung innovativ ausrichten. Öffentliche Ausschreibungen sollen zum\r\nBeispiel für Start-Ups einfacher gestaltet werden.\r\n15. Welche rechtlichen und praktischen Stellschrauben sehen Sie für eine starke\r\nEinbeziehung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in die öffentliche\r\nBeschaffung?\r\nDie stärksten Hindernisse (von beiden Seiten), in der Zusammenarbeit zwischen Startups\r\nund der Verwaltung liegen in den Herausforderungen:\r\n• Der öffentliche Sektor sei relativ risikoscheu und verfüge häufig nicht über die\r\nfür die Beschaffung von Innovationen erforderlichen Kompetenzen.\r\n• KMU betrachten öffentliche Ausschreibungen oft als komplex oder für sie\r\nungeeignet.\r\nHinzu kommen die Faktoren:\r\n• des vermuteten Risikoreichtums,\r\n• der unterstellten fehlenden Transparenz und\r\n• der Befürchtung einer zu hohen Komplexität.\r\nVergaben sollten sich, wo immer möglich und sinnvoll, an der existierenden Relation\r\nkleiner zu großen Unternehmen im relevanten Bereich orientieren. Hiermit wird\r\nvermieden, dass sich oligopolhafte Strukturen bei Vergaben herausbilden. Ferner sollte\r\nes einen festen Zyklus zur Überprüfung eines Wechsels von Vergaben für dieselben\r\nBewerber geben, um neuen Unternehmen eine Chance zum Eintritt zu bieten.\r\nAls Lösung sieht die EU-Kommission insbesondere:\r\n• die Ausweitung der losweisen Vergabe,\r\n• die strategische und innovationsfördernde Vergabe,\r\n• die Digitalisierung der Vergabeverfahren und\r\n• die Überlassung der Rechte des geistigen Eigentums an die KMU, damit diese sie\r\nvermarkten können.\r\nFerner empfehlen wir die Einrichtung einer Vermittlungsstelle, in der junge und kleine\r\nUnternehmen Hilfestellung bei der Bearbeitung öffentlicher Aufträge erhalten. Diese\r\nStelle sollte mit Bundesmitteln finanziert werden und muss Neutralität wahren. Sie kann\r\ndabei helfen, Hindernisse bei Ausschreibungsverfahren für junge Unternehmen zu\r\nüberwinden. Alternativ eignet sich die Ausweitung der Zuständigkeiten bestehender\r\nAuftragsberatungsstellen als Teil der Kompetenzbündelung wie in 11 a) vorgeschlagen.\r\nBei entsprechender Gewichtung ökologischer und sozialer Kriterien verbessern\r\nmittelständische Unternehmen ihre Wettbewerbsposition gegenüber vielen großen\r\n25\r\nAnbieterunternehmen. Hierfür müssen diese Kriterien definiert, adäquat gewichtet und\r\nkonsequent in der Ausschreibung bzw. bei der Vergabe berücksichtigt werden. Positive\r\nBeispiele wie eine Auslieferung von Produkten seitens lokaler Anbieter über kurze\r\nDistanzen, führen bei adäquater Berücksichtigung zu verbesserten Chancen,\r\nAusschreibungen für sich zu gewinnen. Im Rahmen freihändiger bzw. unterschwelliger\r\nVergaben sollte hier mittels strategisch motivierter Handlungsvorgaben seitens der\r\nVerwaltungsleitung eine bevorzugte Berücksichtigung entsprechender Anbieter bei\r\ngegebener preislicher Konkurrenzfähigkeit erfolgen.\r\n„Funktionale Ausschreibungen“ sind eine zielführende praktische Stellschraube. Sie\r\nbegrenzen Produktbeschaffenheiten und -ausstattung nicht auf bekannte / traditionelle\r\nMaterialien, sondern fördern verstärkt echte Innovationen von der Produkt-Innovation\r\nbis hin zu nachhaltigen Product-Service-Systems. Siehe dazu die Ausführungen bei 3.\r\nKMU können ihre Produktion auf eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen\r\nbesser vorbereiten, wenn die Anforderungen der Behörde an die Standardbedarfe frei\r\nzugänglich sind und dauerhaft bereitstehen. So ist bspw. das Logistikzentrum\r\nNiedersachsen (LZN) die Zentrale Vergabestelle des Bundeslandes und stellt die\r\nStandard-Produktkataloge der Dienstkleidung für die Polizei permanent online. Wäre\r\nzusätzlich Schnittmuster, -maße, Größentabellen sowie Farb- und Qualitätsanforderungen\r\nfrei öffentlich zugänglich, könnten nachhaltig produzierende Textilhersteller in\r\nihrem Tempo dieses Dienstkleidungs-Portfolio nachhaltig, qualitätsgesichert entwickeln,\r\nerproben, die erforderlichen Lieferbeziehungen zu nachhaltigen Faserherstellern aber\r\nauch Logistikern anbahnen und bei Zuschlagserteilung die Produktion direkt anstoßen.\r\nAnsonsten ist eine gewisse Planbarkeit zielführend und wird das unter 3 b) genannte\r\nInstrument der vorkommerziellen Auftragsvergabe empfohlen. Des Weiteren auch siehe\r\nunsere Antworten auf die Fragen 11 und 12.\r\n16. Welche Rolle spielen für Sie zum Beispiel Unteraufträge oder Bietergemeinschaften,\r\nEignungskriterien oder Ausführungsbedingungen? Welche rechtlichen und/oder\r\npraktischen Herausforderungen sehen Sie hier?\r\nBietergemeinschaften und Unteraufträge spielen eine große Rolle und können den\r\nEinstieg in öffentliche Vergaben extrem erleichtern. Die unter Punkt 15 genannte\r\nVermittlungsstelle könnte hier behilflich sein, neue Bietergemeinschaften zu etablieren\r\nund die viel zu geringe Einbindung von jungen Unternehmen zu überwinden.\r\nEine Förderung für vereinfachte Zusammenschlüsse von insbesondere mittelständischen\r\nBietern ist zu befürworten.\r\n26\r\n17. Wie stark nutzen Sie Markterkundungen oder funktionale Ausschreibungen bzw.\r\ninnovative Vergabeverfahren, um Innovationen und Start-Ups im Design von\r\nVergabeverfahren besser zu berücksichtigen? Welche praktischen oder rechtlichen\r\nHürden sehen sie hier?\r\nDie in sehr vielen Fällen unzureichende Markttransparenz ist eine der größten Hürden\r\nfür bestmögliche Einkaufsergebnisse im öffentlichen Sektor. In der Privatwirtschaft\r\nnimmt die Beschaffungsmarktforschung, inklusive Anbieterrecherche, Vorgespräche,\r\nAudits und Präqualifizierungen, neben dem Management der bestehenden Lieferanten\r\nden größten Raum ein und wird als erfolgsentscheidend angesehen. Die reine „Vergabe“\r\nnimmt den mit Abstand geringsten Umfang an den Einkaufsaufgaben ein.\r\nDementsprechend ist berechtigt zu vermuten, dass die fast immer lediglich auf die\r\nVergabe im engeren Sinne fokussierte öffentliche Beschaffung sehr große Potentiale\r\nnicht nutzt. Hier ist zwingend Abhilfe zu schaffen durch die Implementierung einer\r\nprofessionalisierten Vergabestelle, die selbstredend die Vorschriften eines (novellierten)\r\nVergaberechts einzuhalten hat.\r\n18. Was hat Sie ggf. bisher gehindert, innovative Vergabeverfahren (wie zum Beispiel\r\ndynamische Beschaffungssysteme oder elektronische Auktionen) zu nutzen?\r\nSiehe die obigen Ausführungen zur begrenzten Sinnhaftigkeit des Einsatzes von\r\nE-Auktionen. Zudem bieten heute Plattformlösungen (bspw. mysupply)\r\nteilautomatisierte Verhandlungsdesigns, die sich aus einer computergestützten\r\nEignungsanalyse ableiten. Werden einfach und aufwandsarm nutzbare\r\nPlattformlösungen angeboten, können auch Mittelständler problemlos an solchen\r\nVergabeverfahren (auch E-Auktionen in ihren diversen Ausprägungen) teilnehmen,\r\nzumal hier mittlerweile nicht selten Erfahrungen aus dem Privatbereich vorliegen.\r\nVerhandlungen stellen, wie in Punkt 17 angemerkt, nur einen kleinen Teil der Aufgaben\r\nim Einkauf dar. Bei entsprechenden Marktsituationen und bisher unzureichenden\r\nAnstrengungen hinsichtlich der Erzielung guter Lieferkonditionen können solche\r\nE-Auktionen erheblich bessere Ergebnisse erzielen. Eine Wiederholungsmöglichkeit\r\nsolcher Erfolge ist aber keineswegs garantiert, da man ja nunmehr die Potenziale der\r\nMarktsituation durch eine Auktion bereits recht gut ausgeschöpft hat. Neue Potenziale\r\nwerden primär durch kooperative Wertanalysen bzw. Spezifikationen für neue oder\r\nbestehende Produkte und andere systemische Ansätze eröffnet. E-Auktionen sind kein\r\nAllheilmittel. Sie entfalten dennoch Nutzen für ausgewählte Bereiche.\r\nZudem ist die Einbeziehung multidimensionaler Ziele in Auktionen, wie dies bei der\r\ngleichzeitigen Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer, sozialer und ggf. weiterer\r\nKriterien der Fall ist, weder inhaltlich, noch technisch trivial.\r\n27\r\nSonstiges\r\nDie Aktionsfelder und Lösungsmöglichkeiten ergänzen und verstärken sich in vielen Fällen,\r\nstehen teilweise aber auch im Zielkonflikte zueinander. Zudem gibt es womöglich weitere\r\nHerausforderungen für die öffentliche Beschaffung, die rechtlich oder praktisch angegangen\r\nwerden könnten.\r\n19. Wie priorisieren Sie die Aktionsfelder? Welche aufgeworfenen Fragen sind Ihnen\r\nbesonders wichtig?\r\nDie Reihenfolge und die damit verbundene Priorisierung entsprechen grundsätzlich\r\nunserer Einschätzung. Es macht jedoch Sinn, die Aktionsfelder 1 und 2 in einem\r\nAktionsfeld der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu subsummieren. Das Plädoyer\r\nfür einen holistischen Ansatz, der auch die Trennung zwischen umwelt- und\r\nklimafreundlicher Beschaffung, und sozial-nachhaltiger und innovativer Beschaffung\r\nauflöst, ist im Vorwort formuliert.\r\nEine integrative Definition und Handhabung von nachhaltiger Beschaffung ist akut im\r\nKontext der anstehenden Herausforderungen zu lösen: Klimaneutralität bis spätestens\r\n2045 und dafür u.a. insbesondere Energiewende, Antriebs- und Mobilitätswende,\r\nErnährungswende, Fachkräfteoffensive, Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung\r\nusw.\r\nBesonders wichtig sind uns praktische Antworten auf die vom Bundesrechnungshof im\r\nBericht über die Prüfung der Nachhaltigen Vergabe in der Bundesverwaltung\r\naufgedeckten Mängel bei Bundesbehörden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung.\r\n20. Sehen Sie Zielkonflikte und falls ja, wie sollten diese aus Ihrer Sicht aufgelöst werden?\r\nZielkonflikte bei Fragen der Nachhaltigkeit bestehen bereits in der Formulierung der\r\nZiele. Deshalb sollte jede Ausschreibung Schwerpunkte für den Nachhaltigkeitsfokus\r\ndefinieren. Hierbei ist die explizite Benennung eines Zieles zu empfehlen.\r\nFerner sollten die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft stets angemessen Berücksichtigung\r\nfinden. Diese betreffen insbesondere Ökodesign, Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit,\r\nZirkularität, Vorhandensein von Rücknahmesystemen und -strukturen sowie neue\r\nService-Angebote / Produktservicesysteme. Das Prinzip „Benutzen statt Besitzen“ sollte\r\nauch in der öffentlichen Verwaltung verstärkt erwogen werden, dafür ist jedoch die Tür\r\nzu öffnen bzw. der Boden zu bereiten. Konkret heißt dies zu ermöglichen, dass bei\r\ngeeigneten Ausschreibungen auch eine Ausschreibung zur Produktnutzung mit einem\r\nanderen Vertragsmodell wie der Miete eingereicht werden dürfen. Dies ist bislang oft\r\nausgeschlossen.\r\nHemmnisse und Zielkonflikte im Kontext nachhaltiger Beschaffung sind aufbereitet in\r\nUBA-TEXTE 130/2021, S. 38-50.\r\nDie dort genannten wesentlichen Zielkonflikte sind verallgemeinerbar:\r\n• Flut an Umweltanforderungen managen\r\n• Nachweisführung\r\n• Fehlende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung\r\n28\r\n• Begrenzte personelle und fachliche Kapazitäten\r\n• Ökologie trotz begrenzter Haushaltsmittel\r\n• Vorbehalte gegenüber neuen Produkten, insb. Deren Gleichwertigkeit bei\r\nQualität, Funktionalität und Kompatibilität mit bestehenden Systemen\r\n21. In welchen weiteren Bereichen sehen Sie rechtlichen Anpassungsbedarf der\r\nVergabeverfahren? Welche praktischen Lösungen sehen Sie als besonders wichtig an?\r\nDie Nichtbeachtung der Meldungen an die Vergabestatistik sollte sanktioniert werden,\r\num die Verpflichtung der Auftraggeber zu unterstreichen.\r\nDurch geeignete Maßnahmen sollte dafür Sorge getragen werden, dass Nachhaltigkeitsaspekte\r\nin der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Berücksichtigung finden. Dazu zählen\r\ndas Ansetzen eines perspektivischen CO2-(Schatten-)Preises, der über die aktuellen\r\noffiziellen CO2-Preise hinausgeht, Lebenszykluskostenbetrachtungen und dafür einfach\r\nanwendbare Tools sowie das Einpreisen weiterer relevanter Umweltfolgekosten bzw.\r\nKosten des Nicht-Handelns. Interne Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der\r\nBehörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung sollten entsprechend ergänzt\r\nwerden.\r\nWir empfehlen die Anwendung des Instruments „Bemusterung“ im Rahmen der\r\nAngebotswertung stärker einzufordern. Bemusterung kann Vorbehalte abbauen sowie\r\nschlechten Erfahrungen mit nachhaltigen Produktvarianten vorbeugen. In der\r\nVergabepraxis ist die Bemusterung von Bürodrehstühlen und Dienstkleidung üblich. Bei\r\nvielen weiteren Produkten wäre sie angebracht zum Testen und Vergleich der\r\nkonventionellen mit der nachhaltigen Produktalternative hinsichtlich Funktionalität,\r\nHaptik und Qualität noch vor der Bezuschlagung. Dies ist auch beim Leuchtentausch\r\nbzgl. der Lichtausbeute zweckdienlich und u.a. bei Hygienepapieren nicht trivial, wo die\r\nPerformance bzgl. Feuchtigkeitsaufnahme, Reißfestigkeit, exakte Perforation\r\nentscheidend ist, jedoch die angebotenen Qualitäten trotz Normung stark variieren.\r\nDerartige „Performancedaten“ gehen aus den Bieterunterlagen selten eindeutig hervor.\r\nMit viel Energie, großem Enthusiasmus und hoher Fachkompetenz aus Wissenschaft,\r\nWirtschaft, Politik und Verwaltung haben wir diese Antworten auf die Fragen des BMWK\r\nanlässlich der öffentlichen Konsultation erarbeitet. Wir reichen diese als Stellungnahme\r\nder Initiative „Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung“ und deren\r\nmittlerweile 270 Erstunterzeichner*innen und Followern ein und hoffen damit, dem Ziel\r\neiner nachhaltigen öffentlichen Beschaffung interessante und vorwärtsweisende\r\nImpulse gegeben zu haben.\r\nSelbstverständlich stehen wir zur Verfügung die Transformation zu einer nachhaltigen\r\nöffentlichen Beschaffung aktiv zu unterstützen.\r\nProfessor Dr. Ronald Bogaschewsky, Thomas Heine, Ria Müller, Eveline Lemke,\r\nAiko Wichmann, Jana Janze"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-01"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}