{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-06-05T21:23:39.698+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R005566","registerEntryDetails":{"registerEntryId":75824,"legislation":"GL2024","version":8,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005566/75824","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5d/45/728265/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R005566-2026-04-27_17-55-45.pdf","validFromDate":"2026-04-27T17:55:45.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-04-17T11:44:27.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-24T08:47:55.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-12-28T10:14:11.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-04-27T17:55:45.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":75824,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005566/75824","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-04-27T17:55:45.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":75287,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005566/75287","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-04-17T11:44:27.000+02:00","validUntilDate":"2026-04-27T17:55:45.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57113,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005566/57113","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-05T16:23:08.000+02:00","validUntilDate":"2026-04-17T11:44:27.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50733,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005566/50733","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-19T12:36:43.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-05T16:23:08.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":38394,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005566/38394","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-24T08:47:55.000+02:00","validUntilDate":"2025-02-19T12:36:43.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"VNG Handel & Vertrieb GmbH","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_GMBH","de":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","en":"Limited liability company (GmbH)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+493414432099","emails":[{"email":"kontakt@vng-handel.de"}],"websites":[{"website":"https://www.vng-handel.de/"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Braunstraße","streetNumber":"7","zipCode":"04347","city":"Leipzig","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":true,"capitalCityRepresentation":{"address":{"type":"NATIONAL","street":"Taubenstraße","streetNumber":"19","zipCode":"10117","city":"Berlin"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+493414437430","email":"kontakt@vng-handel.de"}},"legalRepresentatives":[{"lastName":"Herzog von Oldenburg","firstName":"Konstantin","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Haupt","firstName":"Stephan","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":false,"entrustedPersons":[{"lastName":"Herzog von Oldenburg","firstName":"Konstantin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Haupt","firstName":"Stephan","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V."},{"membership":"Unternehmerverband Sachsen e.V."},{"membership":"LDEW Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland Pfalz e.V."}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_ORGANIZATION_V2","de":"Sonstiges Unternehmen","en":"Other company"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"},{"code":"CONTRACTS_OPERATED_BY_THIRD_PARTY","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen","en":"Contracts are awarded to third parties to represent own interests of the company"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_FA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Außenpolitik und internationale Beziehungen\"","en":"Other in the field of \"Foreign policy and international relations\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"}],"activityDescription":"Bei VNG Handel & Vertrieb GmbH ist der Name Programm: Von Leipzig aus sind wir als Großhändler für Erdgas sowie als Energiedienstleister im In- und Ausland tätig. Wir beliefern Industrie- und Handelsunternehmen, Stadtwerke sowie Weiterverteiler und bieten energienahe Dienstleistungen an. Vertrauensvolle Partnerschaften, Flexibilität und eine große Nähe zu Kunden und Märkten bilden seit jeher das Fundament unserer Aktivitäten.\r\nEin exzellentes Know-how rund um den Handel und Vertrieb von Erdgas zeichnet uns seit über 60 Jahren aus. Hervorgegangen im Jahr 2018 aus der VNG AG, sind wir heute eigenständige Führungsgesellschaft des Konzern-Handelssegments. Als Spezialist leisten wir unseren Beitrag dazu, gasbasierte Konzepte für den umweltfreundlichen Energiemix von morgen zu verwirklichen.\r\nUm die im Bereich Energie und Energiehandel sowie Entwicklung neuer Energiefelder notwendigen Veränderungen voranzutreiben, thematisiert die VNG Handel & Vertrieb GmbH Verbesserungspotentiale in der Energie- und Außenpolitik und fördert den Dialog zwischen den einzelnen Marktplayern und der Politik. Sie veranstaltet Fachkongresse und Diskussionsrunden, die dem Austausch dienen.\r\nIhr Ziel ist es, an der Veränderung des Energiemarktes aktiv mitzuwirken und diesen für die Zukunft sicher aufzustellen. "},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","employeeFTE":0.1},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","financialExpensesEuro":{"from":80001,"to":90000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6f/c0/728262/0000719934_10_1_T_QES2.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":4,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0023828","title":"Praxistaugliche nationale Umsetzung der EU-Methanverordnung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EU Methanverordnung soll Methanemissionen durch Vorgaben zur Messung, Überwachung und Reduktion von Lecks in der Öl und Gasindustrie sowie durch Vorschriften für den Import fossilier Brennstoffe senken. Ziel ist eine praxistaugliche nationale Umsetzung bei gleichzeitiger Wahrung der Diversifizierung der Gasquellen. Gefordert werden angepasste Timelines für realistische Umsetzung, Ausnahmen zur Versorgungssicherheit, Rechtssicherheit durch beschleunigte Implementierung sowie ein Sanktionsregime, das Importeure nicht mit bestandsgefährdenden Strafen bedroht und gezeigte Umsetzungsanstrengungen berücksichtigt. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023829","title":"Anpassung der Strombezugskriterien im Delegierten Rechtsakt RFNBO","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Strombezugskriterien im Rahmen des Delgierten Rechtsaktes zur Definition von Renewable Fuels of Non Biological Origin DA RFNBO hemmen in ihrer jetzigen Form den Zubau von Elekrolysekapazität. Ziel der Interessenvertretung ist es Vorschläge für eine pragmatische Anpassung dieser Kriterien zu unterbreiten. Dazu gehören insbesondere die dauerhafte Beibehaltung der monatlichen statt einer stundenschaften Korrelation, die Verschiebung der Einführung des Zusätzlichkeitskriteriumsauf frühestens 2025 sowie die Möglichkeit eine stundenscharfe CO2-Bilanzierung als alternative Erfüllungsoption zuzulassen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023830","title":"Anpassung des Entwurfs für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote","printingNumber":"778/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0778-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-weiterentwicklung-der-treibhausgasminderungs-quote/329519","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit","shortTitle":"BMUKN","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote soll den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehr stärken, Betrug verhindern und Investitionssicherheit für klimafreundliche Kraftstoffe schaffen. Ziel der Interessenvertretung ist eine ambitionierte, praxistaugliche Weiterentwicklung der THG-Quote, um den Markthochlauf grüner Gase langfristig zu sichern und zur Erreichung der Klimaziiele beizutragen. Dazu gehören die Fortschreibung der Quote bis 2045, die Beibehaltung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Gülle, Mist und Klärschlamm, eine harmonisierte Massenbilanzierung inklusive Unionsdatenbank sowie ein jährliches Monitoring zur Früherkennung von Fehlentwicklungen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023831","title":"Anpassung des Entwurfs zur Nationalen Umsetzung des EU-Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktpaketes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der nationale Entwurf zur Umsetzung des EU-Gas/Wasserstoff-Binnenmarktpaketes sieht keine ausreichende Anschluss- und Netznutzungsperspektive für Biomethananlagen vor und hat damit Auswirkungen auf Investitionssicherheit und Ausbaupotentiale. Insbesondere fehlt eine verlässliche Regelung zur Kostenteilung sowie ein Schutz vor unverhältnismäßiger Anschlusstrennung. Ziel der Interessenvertretung ist, eine praxistaugliche Anschlussregelung nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung sicherzustellen, wirtschaftliche Risiken begrenzen und eine planbare, langfristige Integration von Biomehtan in das Gasnetz zu ermöglichen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":1,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0023828","regulatoryProjectTitle":"Praxistaugliche nationale Umsetzung der EU-Methanverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/31/95/728263/Stellungnahme-Gutachten-SG2604270034.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nPositionspapier VNG Handel & Vertrieb GmbH  \r\nAUSWIRKUNGEN DER EU-METHANEMISSIONSVERORDNUNG (MER) AUF DIE VER-SORGUNGSSICHERHEIT UND LÖSUNGSOPTIONEN  \r\n\r\nI.\tEinleitung \r\nErdgas ist derzeit ein zentraler Stabilitätsanker des europäischen Energiesystems. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine verfolgt VNG Handel & Vertrieb GmbH (VNG H&V) im Interesse der Versor-gungssicherheit und zur Sicherstellung ihres Vertriebsabsatzes eine konsequente Diversifizierung ihres Importportfolios. Der Iran-Krieg und die Schließung der Straße von Hormus unterstreichen zusätzlich die Notwendigkeit, Erdgasbezugsquellen über LNG hinaus weiter zu verbreitern. VNG H&V versteht es daher als ihren Auftrag, alternative Bezugswege zu erschließen und eine diversifizierte, verlässliche und langfristig tragfähige Gasversorgung sicherzustellen.\r\nDie Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor ist unbestritten ein notwendiger und wirksamer Beitrag zum Klimaschutz. VNG H&V bekennt sich ausdrücklich zu den Klimazielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland und unterstützt das Ziel, Emissionen ent-lang der gesamten Wertschöpfungskette des Erdgassektors nachhaltig zu senken. Vor diesem Hinter-grund treibt VNG H&V die Transformation bestehender und neuer Lieferbeziehungen in Richtung grüner Gase bzw. Wasserstoff aktiv voran und hat hierzu Kooperationen mit zahlreichen Produzen-ten geschlossen, baut gemeinsam mit Partnern einen der größten Elektrolyseure Deutschlands und vertreibt über eine 100%-ige Unternehmenstochter Biomethan in Deutschland und Europa. \r\nVor diesem Hintergrund begrüßt VNG H&V die Zielsetzung der EU-Methanemissionsverordnung (MER) ausdrücklich. Gleichzeitig sollte deren Umsetzung die Versorgungssicherheit jedoch nicht unmittel-bar beeinträchtigen. In der aktuellen Ausgestaltung stellt die MER Importeure vor erhebliche prakti-sche Herausforderungen und erschwert in vielen Fällen den Abschluss dringend benötigter neuer Lieferverträge – auch für den Ersatz russischer Gasmengen. Diese Verträge bilden zudem häufig die Basis für künftige Lieferungen grüner Gase und Wasserstoff. Erforderlich ist daher eine Methanregu-lierung, die ambitionierte Klimaziele verfolgt, zugleich jedoch pragmatisch und praktikabel ausge-staltet ist.\r\n\r\nII.\tPflichten der Importeure nach der EU-Methanemissionsverordnung\r\nSeit Mai 2025 müssen Erdgasimporteure dem BAFA jährlich die im Vorjahr aus Nicht-EU-Staaten ein-geführten Erdgasmengen melden.\r\nAb 2027 ist nachzuweisen, dass importiertes Erdgas aus Quellen mit MER-gleichwertigen MRV-Standards (Messung/Überwachung/Berichterstattung/Verifizierung) stammt. Für vor dem 4.8.2024 geschlossene Verträge genügt der Nachweis „zumutbarer Anstrengungen“.\r\nAb 2028 ist für die in der EU in Verkehr gebrachten Mengen über die Methanintensität der Produkti-on zu berichten; Methodik und Details folgen per delegierten Rechtsakten. Für Altverträge gilt auch hier: „zumutbare Anstrengungen“.\r\nFür ab August 2030 geschlossene Verträge ist nachzuweisen, dass das in der EU in Verkehr gebrachte Erdgas die dann festgelegten Höchstwerte der Methanintensität einhält; Grenzwerte und Berech-nungsmethode legt die Kommission per delegierten Rechtsakten fest.\r\nVerstöße können sanktioniert werden; dafür sollen nationale Regelungen eingeführt werden. In Deutschland liegt (Stand April 2026) weiterhin kein Entwurf eines Umsetzungsgesetzes vor.\r\n\r\nIII.\tPROBLEMLAGE FÜR IMPORTEURE\r\nIm Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine treiben Importeure die Diversifizierung ihres Importportfolios mit hoher Priorität voran. Zusätzliche geopolitische Risiken erhöhen den Druck, Bezugsquellen und Transportwege über LNG hinaus zu verbreitern; langfristige Import-Neuverträge sind auch politisch ausdrücklich gewollt.\r\nViele Neuverträge werden bereits mit Blick auf den Beginn der MER-Pflichten ab 2027 verhandelt und sind damit strenger betroffen als Altverträge. Außerhalb der EU wird vielfach bezweifelt, dass die erforderlichen MRV-Prozesse bis Anfang 2027 vollständig implementiert und zertifiziert werden kön-nen. Für den Gleichwertigkeitsnachweis (Art. 28 MER) ist typischerweise ein OGMP-2.0-Level-5-Status erforderlich; der Weg von Level 3 zu Level 5 dauert häufig 3-4 Jahre, zuzüglich unabhängiger Zertifi-zierung.\r\nZugleich stehen zentrale Detailvorgaben noch aus: Anforderungen ab 2028 bzw. 2030 werden erst durch Sekundärrechtsakte konkretisiert (u. a. Methanobergrenzen).\r\nVor diesem Hintergrund wird die vertragliche Zusage einer vollständigen MER-Compliance durch Importeure von Produzentenseite oft als nicht erfüllbar zurückgewiesen. Importeure haben in der Praxis regelmäßig weder ausreichende Durchsetzungsinstrumente noch belastbare Kontrollmöglich-keiten, um MER-konforme Prozesse beim Produzenten sicherzustellen.\r\nHinzu kommt Rechtsunsicherheit, weil das nationale Umsetzungsgesetz (u. a. Zuständigkeiten, Ver-fahren, Sanktionen) weiterhin offen ist.\r\nDas Risiko (bestandsgefährdender) Sanktionen ab 2027 macht Neuverträge mit außereuro-päischen Produzenten über den 31.12.2026 hinaus für Importeure vielfach unternehme-risch kaum tragfähig. Dadurch scheitern Neuabschlüsse bereits heute und es wächst das Risiko, dass bestehende Lieferbeziehungen beendet werden – mit negativen Folgen für die Diversifizierung des deutschen Erdgasbezugs und die Preisstabilität für direkte und nach-gelagerte Kunden der Gasimporteure.\r\n\r\nIV.\tEMPFEHLUNGEN \r\nDas nationale Umsetzungsgesetz zur MER muss die Realitäten langfristiger Erdgaslieferverträge, ver-tretbarer unternehmerischer Risikoentscheidungen und die Umsetzbarkeit technischer Maßnahmen in den Produktionsländern abbilden. Ziel muss sein, Neuverträge mit Laufzeiten über den 31.12.2026 hinaus rechtssicher und praktikabel zu ermöglichen. Folgende Lösungsoptionen bestehen aus Sicht der VNG H&V:\r\n1.\tAufschub der Anforderungen unter Artikel 28 und 29 der MER: Da ab 2027 voraussicht-lich nicht ausreichend Importmengen MER-konform nachgewiesen werden können, sollte der Anwendungsbeginn der Artikel 28 und 29 verschoben werden. Die Bundesregie-rung sollte sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, den Start vom 1.1.2027 auf mindestens den 1.1.2030 zu verlegen. \r\n\r\n2.\tAusnahmen nach Artikel 33.2 der MER: Sinnvoll ist ein nationales Sanktionsregime, das Verstöße im Zusammenhang mit Importverträgen ausnimmt, soweit deren Abschluss der Energieversorgungssicherheit dient. Artikel 33 Absatz 2 MER sieht Sanktionen für Verstöße u. a. gegen Artikel 28/29 vor, „sofern sie die Energieversorgungssicherheit nicht gefährden“. Da der Begriff nicht definiert ist, sollte das Umsetzungsgesetz ihn so fassen, dass die Diversifizierung von Bezugsquellen und Transportwegen angemessen berücksichtigt wird. Zur Schaffung von Rechtssicherheit sollte die zuständige Behörde ermächtigt werden, auf Antrag vorab festzustel-len, dass der Abschluss eines konkreten Importvertrags der Energieversorgungssicherheit dient und daher zulässig ist. Etwaige Freistellungen sollten sich auf die gesamte Vertragslaufzeit be-ziehen.\r\n\r\n3.\t Grandfathering auf nationaler Ebene/Ausweitung auf EU-Ebene: Das nationale Sankti-onsregime sollte auf Verträge keine Anwendung finden, die nach Inkrafttreten der MER, aber vor Verabschiedung des nationalen Sanktionsregimes geschlossen wurden. So könnten trotz der aktuellen Unsicherheit Lieferverträge mit Laufzeiten über den 31.12.2026 hin-aus geschlossen werden. Das Grandfathering würde gelten, bis EU-Regeln zur Nachweisführung konkretisiert, nationale Zuständigkeiten geklärt und das Sanktionsregime beschlossen sind. \r\n\r\n4.\tGraceperiod: Nach Inkrafttreten des Sanktionsregimes sollte für eine Übergangszeit vollständig von Sanktionen abgesehen werden, wenn die MER-Pflichten noch nicht vollständig erfüllbar sind, aber nachweisliche Bemühungen bestehen. Eine Graceperiod sollte mindestens bis 1.1.2030 gelten bzw. solange, bis EU-Nachweisregeln vorliegen, nationale Zuständigkeiten geklärt und Sanktionsregime beschlossen sind. Die Regelung muss so ausgestal-tet sein, dass Importeure Verträge abschließen können, ohne dauerhaft rechtswidrig zu handeln (z. B. über geeignete Rechtfertigungsmechanismen). Auch hier sollte sich eine Freistellung auf die Vertragslaufzeit erstrecken. Soweit Europarechtsfragen bestehen, sollte die Bundesregierung eine Klarstellung bzw. Anpassung auf EU-Ebene anstoßen.\r\n\r\n5.\tPolitische Vereinbarungen mit Produzentenstaaten: Die Verantwortung für Methanredukti-on in der Vorkette sollte nicht allein auf Importeure verlagert werden, deren Einfluss im Verkäu-fermarkt begrenzt ist. Stattdessen sollten Vorkettenemissionen Bestandteil politischer Vereinba-rungen mit Partnerstaaten der EU sein, kombiniert mit Anreizen und praktischer Unterstützung bei der Umsetzung. So können strategische Energiepartnerschaften langfristige Lieferbeziehun-gen mit Dekarbonisierungspfaden verbinden.\r\n\r\nV.\tFAZIT\r\nVNG H&V unterstützt die Ziele der EU-Methanemissionsverordnung ausdrücklich. In der aktuellen Ausgestaltung sind die Anforderungen und Zeitpläne jedoch vielfach nicht praktikabel, während wesentliche Konkretisierungen durch Sekundärrechtsakte noch ausstehen. Dies gefährdet bereits heute den Abschluss neuer Importverträge und damit die Versorgungssicherheit. Wirksam wird Me-thanminderung vor allem über partnerschaftliche Ansätze mit Produzentenstaaten, die realistische Vorlaufzeiten für Investitionen berücksichtigen. Dafür braucht es gezielte Anpassungen der MER, eine pragmatische nationale Umsetzung und einen engen Dialog mit den Produzentenländern. VNG ist bereit, hierzu als Importeur beizutragen und Transformationspartnerschaften weiter voranzu-treiben.\r\n\r\nÜber VNG Handel & Vertrieb GmbH \r\nVNG Handel & Vertrieb GmbH gehört zur VNG AG, einem europaweit aktiver Unternehmensverbund mit über 20 Gesellschaften und rund 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die VNG Handel & Vertrieb GmbH mit Hauptsitz in Leipzig steht als Gasimporteur und Großhändler von Erdgas für eine sichere Energieversorgung in Deutschland.\r\nVon Leipzig aus agiert VNG H&V als Energiegroßhändler und -dienstleister im In- und Ausland. Wir beliefern Industrie- und Handelsunternehmen, Stadtwerke sowie Weiterverteiler und bieten ener-gienahe Dienstleistungen an. Vertrauensvolle Partnerschaften, Flexibilität und eine große Nähe zu Kunden und Märkten bilden seit jeher das Fundament unserer Aktivitäten.\r\nEin exzellentes Know-how rund um den Handel und Vertrieb von Gas zeichnet uns seit über 65 Jah-ren aus. Hervorgegangen im Jahr 2018 aus der VNG AG, leisten wir heute als eigenständige Gesell-schaft im VNG-Konzernverbund und Gashandelsspezialist unseren Beitrag, gasbasierte Konzepte für den umweltfreundlichen Energiemix von morgen zu verwirklichen.\r\nZudem eröffnen wir mit unserem Engagement, unseren Projekten und Investitionen für den Markt-hochlauf erneuerbarer und dekarbonisierter Gase wie Biogas und Wasserstoff neue Chancen. Sie treiben wir die Energiezukunft aktiv voran, übernehmen Verantwortung in der Region und stärken sie nachhaltig. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-04-22"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}