{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:28:41.017+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R005552","registerEntryDetails":{"registerEntryId":60478,"legislation":"GL2024","version":6,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005552/60478","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e6/f3/572271/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R005552-2025-07-01_13-00-49.pdf","validFromDate":"2025-07-01T13:00:49.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-01T13:15:28.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-01T13:00:49.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-10-01T00:16:02.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-12-20T12:32:27.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-07-01T13:00:49.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":60478,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005552/60478","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-01T13:00:49.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-01T13:15:28.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":44947,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005552/44947","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-01T00:16:02.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-01T13:00:49.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+49911933780","emails":[{"email":"bda@bda-ev.de"}],"websites":[{"website":"www.bda.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Neuwieder Straße","streetNumber":"9","zipCode":"90411","city":"Nürnberg","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr. med.","lastName":"Beck","firstName":"Grietje","function":"Präsidentin","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dr. med.","lastName":"Vescia","firstName":"Frank","function":"Vizepräsident","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr. med.","lastName":"Beck","firstName":"Grietje","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr. med.","lastName":"Vescia","firstName":"Frank","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr. med.","lastName":"Schleppers","firstName":"Alexander","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dipl.Sozialw. Univ.","lastName":"Rhaiem","firstName":"Tina","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Pfundstein","firstName":"Andrea","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Stolaczyk","firstName":"Markus","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Deegener","firstName":"Tim","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Rotthaus","firstName":"Olaf","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":20264,"organizations":0,"totalCount":20264,"dateCount":"2025-06-03"},"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"European Union of Medical Specialists (UEMS)"},{"membership":"Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_PROFESSION_ASSOC","de":"Berufsverband","en":"Professional association"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_ACADEMIC","de":"Hochschulbildung","en":"Academic education"},{"code":"FOI_ECONOMY_INSURANCE","de":"Versicherungswesen","en":"Insurance"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_LAW_CRIMINAL","de":"Strafrecht","en":"Criminal law"}],"activityDescription":"Der BDA ist der Zusammenschluss von Fachärztinnen und Fachärzten für Anästhesiologie sowie Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung für das Gebiet Anästhesiologie. Er vertritt deren standespolitische Interessen und berät Behörden und institutionelle Stellen in allen einschlägigen Fragen. Mit dem Ziel der Sicherung des Aufgabengebiets basierend auf den Säulen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerztherapie und Palliativmedizin (AINSP) bringt sich der Berufsverband, auch über seine 17 Landesverbände, für seine Mitglieder in allen fachgebietsrelevanten Fragen auf Bundes- und Landesebene ein. Daher steht der BDA im regelmäßigen Austausch mit anderen Fachverbänden, Vertretern von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Vertretern von Wissenschaft, Medien, Wirtschaft und Politik. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden auch Stellungnahmen und Positionspapiere zu Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Im Hinblick auf die Fortentwicklung des Fachgebietes im Interesse der Patienten und die berufliche Fort- und Weiterbildung der Mitglieder besteht eine enge Verbindung zur wissenschaftlichen Gesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":0.75},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":50001,"to":60000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":2750001,"to":2760000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/80/94/572270/BDA-e-V-JA_2024_Auszug-Lobbyregister.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":6,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010637","title":"KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)","printingNumber":"20/11854","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011854.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-versorgungsqualit%C3%A4t-im-krankenhaus-und-zur-reform/312313","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Fachgebiet Anästhesiologie ist in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- u. Palliativmedizin) zu berücksichtigen. Anästhesiologische und intensivmedizinische Ressourcen sind in der stationären Versorgung essenziell, aber nicht zutreffend im Leistungsgruppenmodell abgebildet und von anderen Fachgruppen abgrenzbar. Diese Kosten sind zur Vermeidung der Unterfinanzierung anästhesiol. Fachabteilungen als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beinhalten sozialversicherungsrechtl. Hürden, die die gesetzlich geplanten Kooperationen zwischen Vertragsärzten u. Krankenhäusern erschweren. Die Kosten ärztlicher Weiterbildung sollten im Finanzierungssystem stärker berücksichtigt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze","shortTitle":"KHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/khg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010638","title":"Krisenresistentes Gesundheitssystem - Relevanz des Fachbereiches Anästhesiologie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gesprächs- u. Unterstützungsangebot an Bundesministerium für Gesundheit zu dessen Plan, das deutsche Gesundheitssystem für Krisen- und Kriegszustände besser zu rüsten. Die Anästhesie arbeitet an den besonders belasteten Schnittstellen, interdisziplinär u. intersektoral. Die Versorgung Schwerverletzter ist abhängig von Ausstattung u. Funktionsfähigkeit stationärer u. ambulanter anästhesiolog. Abteilungen u. Praxen. Fehlentwicklungen durch aktuelle Reformen zum Nachteil des Fachgebiets Anästhesiologie gefährden Sicherheit u. Versorgung der Patienten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010639","title":"Parlamentarischer Abend zum Strukturwandel im Gesundheitssystem","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)","printingNumber":"20/11854","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011854.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-versorgungsqualit%C3%A4t-im-krankenhaus-und-zur-reform/312313","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Darstellung u. Diskussion aktueller Probleme im Fachgebiet Anästhesiologie durch\r\n- Fachkräftemangel\r\n- Ambulantisierung\r\n- Unterfinanzierte Kliniken\r\n- Bürokratiezuwachs\r\n- Weiterbildung\r\nmit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Vertretern der Bundesärztekammer, Anästhesistinnen u. Anästhesisten","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze","shortTitle":"KHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/khg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010640","title":"Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)","printingNumber":"20/11854","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011854.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-versorgungsqualit%C3%A4t-im-krankenhaus-und-zur-reform/312313","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die qualitativ hochwertige fachärztliche Weiterbildung u. die dafür notwendigen Ressourcen und Rahmenbedingungen müssen bei den strukturellen Änderungen der Versorgungslandschaft berücksichtigt werden. Die gilt bei der Einführung von Leistungsgruppen, aber auch der zunehmenden Ambulantisierung und den Aufwendungen für Verbundweiterbildung, Rotationen etc. Kosten für ärztliche Weiterbildung müssen differenziert erhoben u. abgebildet u. Kliniken u.ambulante Weiterbildungsstellen gefördert werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012566","title":"Gesundes-Herz-Gesetz GHG Unterstützung zur Verbesserung der Laienreanimation","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)","printingNumber":"428/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0428-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-herzgesundheit-gesundes-herz-gesetz-ghg/315282","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"In den parlamentarischen Beratungen zum „Gesundes-Herz-Gesetz – GHG“ sollen Formulierungshilfen für gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Laienreanimation eingebracht werden. Der BDA, der sich seit mehr als 15 Jahren  im Bereich der Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten nach plötzlichem Herz-Kreislaufstillstand engagiert, bietet dem BMG Mitarbeit und Unterstützung bei der Konzeption der geplanten Regelungen an.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung","shortTitle":"RSAV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rsav"},{"title":"Sozialgerichtsgesetz","shortTitle":"SGG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgg"},{"title":"Verordnung über den Betrieb von Apotheken","shortTitle":"ApoBetrO 1987","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012567","title":"Gesundheitssicherstellungsgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Gesundheitswesen soll nach Ansicht der Bundesregierung für große Katastrophen und militärische Konflikte besser aufgestellt werden. Mit dem in Planung befindlichen Gesundheitssicherstellungsgesetz sollen unter anderem die strategische Patientensteuerung, die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen sichergestellt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":7,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010637","regulatoryProjectTitle":"KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/62/08/327517/Stellungnahme-Gutachten-SG2406300016.pdf","pdfPageCount":9,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Montag, 22. April 2024 \r\nGeschäftsstelle: Neuwieder Str. 9 - 90411 Nürnberg Telefon: 0911 / 933 78 0 - Telefax: 0911 / 393 81 95 Homepage: www.dgai.de / www.bda.de 1 \r\nProf. Dr. med. Grietje Beck - Präsidentin Prof. Dr. med. Alexander Schleppers - Hauptgeschäftsführer \r\n \r\nStellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) \r\nEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im \r\nKrankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen \r\n(Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) (15.04.2024) \r\n1. Grundsätzliche Bewertung des Entwurfs \r\n\r\nMit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Behandlungsqualität gesichert bzw. gesteigert werden, die flächendeckende Versorgung sichergestellt und Entbürokratisierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) begrüßt grundsätzlich die vom Gesetzgeber intendierten Ziele. Diese Ziele wurden ebenfalls von der Regierungskommission in ihrer 3. Empfehlung1 und von der Bund-Länder-Gruppe im Eckpunktepapier vom 10.07.20242 vorgegeben. \r\n1 htps://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf \r\n2 htps://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/Eckpunktepapier_Krankenhausreform_final.pdf \r\nAls Kernelement des vorliegenden Entwurfes soll das planerische Instrument der sogenannten Leistungsgruppen des NRW-Modells die Basis für die Ermittlung von Vorhaltebewertungsrelationen bilden und erstmals Krankenhausplanung und - zumindest teilweise - die Vergütung stationärer Leistungen miteinander verknüpfen. Zu den initialen Empfehlungen der Regierungskommission und dem o. g. Eckpunktepapier zur Vorhaltefinanzierung stellt der BDA jedoch auf Ebene der Detailregelungen teilweise widersprechende Maßnahmen fest. Die Einführung von Mindestfallzahlen auf der Ebene der Leistungsgruppen und die Orientierung von Vorhaltebewertungsrelationen an Vorhalte-Casemixindexe schwächt die initialen Ansätze einer Abkehr von der Mengenorientierung des DRG-Systems deutlich ab bzw. kann sie ins Gegenteil verkehren3. Darüber hinaus wird das bisher den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) vorbehaltene Qualitätsinstrument der Mindestzahlen nach §136b SGB V auf alle stationären Leistungen ausgedehnt. \r\n3 htps://www.aerzteblat.de/archiv/237501/Krankenhausreform-Der-Bezug-von-Vorhaltebudget-zu-Leistungsgruppen \r\nDie Maßnahmen zum Bürokratieabbau durch Synchronisation der entsprechenden Richtlinien des G-BA mit den Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen sind zu begrüßen, greifen jedoch im Hinblick auf OPS-Strukturmerkmale insbesondere in der Intensivmedizin zu kurz. Die Berücksichtigung von geeigneten Zertifikaten bei der Weiterentwicklung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen wird vom BDA begrüßt. Mit dem Zertifikat Intensivmedizin – AI ZERT4 und dem Zertifikat Entwöhnung von der \r\n4 htps://www.dgai.de/fort-u-weiterbildung-veranstaltungen/zer􀆟fikate/zer􀆟fikat-intensivmedizin---ai-zert.html \r\n2 Beatmung\r\n5 htps://www.dgai.de/fort-u-weiterbildung-veranstaltungen/zer􀆟fikate/zer􀆟fikat-entwoehnung-von-der-beatmung.html \r\nIn diesem Zusammenhang muss kritisch beurteilt werden, dass der für die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen neu einzuführende Leistungsgruppenausschuss keine Parität zwischen Vertretern der Krankenversicherungen, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft mehr vorsieht, sondern den Krankenversicherungen den gleichen Stimmenanteil wie allen anderen Vertretern einräumt. Dies birgt nach Ansicht des BDA die Gefahr, dass die Aspekte der ärztlichen Leistungserbringung und die ärztliche Expertise nur unzureichend bei der Weiterentwicklung der Systematik Berücksichtigung finden. \r\nDas Fachgebiet Anästhesiologie ist im vorliegenden Entwurf nicht in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin) berücksichtigt. Die Vorhaltung anästhesiologischer und intensivmedizinischer Ressourcen ist jedoch für nahezu die gesamte stationäre Versorgung essenziell. Aufgrund der nicht umsetzbaren Abbildung der Anästhesiologie im Leistungsgruppenmodell und der schwierigen Abgrenzung der Leistungsgruppe Intensivmedizin zu nahezu allen anderen Leistungsgruppen kann eine nicht absehbare Fehlallokation von Vorhaltekosten dieser Bereiche resultieren. Um das daraus entstehende Risiko einer Unterfinanzierung von anästhesiologischen Fachabteilungen und der Intensivmedizin zu verhindern, sollten anästhesiologische und intensivmedizinische Kosten als separate Vorhaltekostenanteile zusätzlich zu den sonstigen Vorhaltekostenanteilen ausgegliedert werden. \r\nDie im Entwurf vorgesehenen Förderbeiträge für bestimmte Fachbereiche sind grundsätzlich zu begrüßen, jedoch scheint der Betrag von 30 Millionen Euro für die gesamte Intensivmedizin zu gering, um spürbare Effekte auf die intensivmedizinische Versorgung bzw. Refinanzierung zu erzielen. \r\nSehr positiv wertet der BDA die Berücksichtigung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben von Krankenhäusern und die explizite Nennung telemedizinischer Systeme in diesem Bereich. Damit bildet der Gesetzgeber im vorliegenden Entwurf die positiven Effekte und Erfahrungen bei Anwendung solcher Systeme insbesondere im intensivmedizinischen Bereich ab. \r\nNeu einzuführende sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen sollen laut des vorliegenden Entwurfes einen wesentlichen Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen darstellen. Der Referentenentwurf sieht für diese Einrichtungen die Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern vor, die aus Sicht des BDA jedoch an sozialversicherungsrechtlichen Hürden scheitern werden. Die gesetzlich intendierten Kooperationen im Gesundheitswesen zur Überwindung von Sektorengrenzen bedürfen daher flankierender Regelungen in den entsprechenden Sozialgesetzgebungen. Hiervon betroffen sind ebenfalls notwendige Rotationen von Weiterbildungsassistenten. Zudem vermisst der BDA vom Gesetzgeber eine Aussage bzw. Regelungen zur Refinanzierung von Kosten der ärztlichen Weiterbildung. Durch die Orientierung an der Mittelwertbetrachtung des DRG-Systems auf der neuen Aggregationsebene der Leistungsgruppen werden Einrichtungen mit hohem Anteil von Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten noch stärker finanziell benachteiligt als \r\n5 \r\nder Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) liegen beispielsweise für die Intensivmedizin suffiziente Instrumente zur Konkretisierung und Validierung von Qualitätsvorgaben vor. \r\n3 \r\naktuell. Im bisherigen Finanzierungssystem spielen Ressourcen, die zur Weiterbildung junger Kolleginnen und Kollegen notwendig sind, eine nur untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle. Einarbeitung, Supervision sowie die notwendige Durchführung von zeitaufwändigen Qualifizierungsmaßnahmen führen neben dem bereits heute vorhandenen Fachkräftemangel in Weiterbildungskliniken selbst bei numerischer Vollbesetzung permanent zu einer de facto Unterbesetzung im ärztlichen Bereich. Der BDA fordert den Gesetzgeber daher dringend dazu auf, die Rahmenbedingungen und Inhalte der ärztlichen Weiterbildung bei der Ausdifferenzierung des Gesetzes zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Evaluation und auskömmlichen Refinanzierung der entsprechenden Kosten zu ergreifen. \r\nDie Regelungen zur Einrichtung eines Strukturfonds mit dem Ziel, die geforderten Strukturänderungen der stationären Versorgung zu finanzieren, werden vom BDA ausdrücklich begrüßt. \r\nAufgrund der beschriebenen Sachverhalte schlägt der BDA die im Folgenden aufgeführten Anpassungen vor. \r\n2. Stellungnahme im Einzelnen \r\n\r\nArtikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch \r\n2.1. § 115h Abs. 2 \r\n\r\nBeabsichtigte Regelung: \r\nDie Leistungen der sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollen auch von Vertragsärzten erbracht werden können, sofern eine Kooperationsvereinbarung besteht. \r\nBewertung: \r\nEine solche Kooperationsvereinbarung kann an sozialversicherungsrechtlichen Hürden scheitern. Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen müssen angepasst werden. \r\nÄnderungsvorschläge: \r\nSiehe Anlage 1 \r\n2.2. § 135e Abs. 3 \r\n\r\nBeabsichtigte Regelung: \r\nDas Bundesministerium richtet einen Ausschuss für die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen ein. Der Ausschuss soll in gleicher Anzahl einerseits von Vertretern des GKV-SV und andererseits von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe besetzt sein. \r\nBewertung: \r\nDie initiale paritätische Besetzung sollte beibehalten werden, um insbesondere der ärztlichen Expertise bei der Weiterentwicklung und weiteren Aspekten der ärztlichen \r\n4 \r\nLeistungserbringung (z. B. der ärztlichen Weiterbildung etc.) entsprechend Rechnung tragen zu können. \r\nÄnderungsvorschläge: \r\n§ 135e Abs.3 Satz 5: \r\nDer Ausschuss ist in gleicher Zahl besetzt mit Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen einerseits und Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe andererseits. \r\n2.3. § 275a Abs.1 \r\n\r\nBeabsichtigte Regelung: \r\nZu den Prüfungen, die der MD in nach §108 zugelassenen Krankenhäusern durchzuführen hat (z. B. Strukturmerkmale nach dem OPS §301 Abs. 2), kommen zukünftig die Prüfung der Qualitätskriterien nach §135e hinzu. \r\nBewertung: \r\nInsbesondere in der Intensivmedizin gibt es Überschneidungen bzw. Redundanzen zwischen OPS-Strukturmerkmalen und Qualitätskriterien der Leistungsgruppen. Der Gesetzgeber hat im vorliegenden Entwurf schon geregelt, dass der G-BA Richtlinien aufzuheben hat, sofern Qualitätskriterien der Leistungsgruppen vergleichbare Mindestanforderungen enthalten (§136 Abs 4neu). \r\nÄnderungsvorschläge: \r\nIn Analogie zur geplanten Regelung in § 136 Abs. 4neu sollten Qualitätskriterien nach §135e und OPS-Strukturmerkmale nach §301 Abs. 2 synchronisiert werden. Alternativ sollte eine Regelung aufgenommen werden, die vorsieht, dass eine Leistungsgruppe wie z. B. Intensivmedizin nicht mehr nach §135e geprüft werden muss, wenn eine Prüfung nach §301 Abs. 2 positiv beschieden wurde. \r\nArtikel 3 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetz \r\n2.4. § 17b Abs. 4 \r\n\r\nBeabsichtigte Regelung: \r\nDie Regelung sieht vor, dass erstmals für das Jahr 2025 jährlich ein Anteil von 60 Prozent aus den DRG-Kosten plus Pflegepersonalkosten als Vorhaltekostenanteil auszugliedern ist. \r\nBewertung: \r\nDie Anästhesiologie ist im Leistungsgruppenmodell nicht abgebildet, die Leistungsgruppe Intensivmedizin ist nur sehr schwierig zu nahezu allen anderen Leistungsgruppen abgrenzbar, hieraus kann eine nicht absehbare Fehlallokation von Vorhaltekosten dieser Bereiche resultieren. Um eine Unterfinanzierung von anästhesiologischen Fachabteilungen und der Intensivmedizin zu verhindern, sollten anästhesiologische und \r\n5 \r\nintensivmedizinische Kosten als separate Vorhaltekostenanteile zusätzlich zu den sonstigen Vorhaltekostenanteilen ausgegliedert und vergütet werden. \r\nÄnderungsvorschläge: \r\n§ 17b Abs. 4b: \r\nDas Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus hat für die Einführung einer Vorhaltevergütung erstmals für das Jahr 2025 jährlich einen Anteil in Höhe von 60 Prozent aus den Kosten, die für die Kalkulation der bundeseinheitlichen Bewertungsrelationen nach Absatz 1 Satz 4, Absatz 4 Satz 5 und Satz 3 zugrunde gelegt werden, auszugliedern; die Kosten sind hierzu vorab um die variablen Sachkosten zu vermindern (verminderte Kosten). Die Kosten für den Kostenstellenbereich 2 „Intensivstation“ (Vorhaltekosten Intensivmedizin) und für den Kostenstellenbereich 5 „Anästhesie“ (Vorhaltekosten Anästhesie) sind vorab auszugliedern. Die Pflegepersonalkosten nach Absatz 4 gehören zu dem Anteil nach Satz 1 und ihre Vergütung bleibt unberührt. Zur Ermittlung der Bewertungsrelationen für die Vorhaltevergütung nach Satz 1 (Vorhaltebewertungsrelationen) sind die Pflegepersonalkosten nach Absatz 4, wenn ihr Anteil an den verminderten Kosten unterhalb von 60 Prozent liegt, von 60 Prozent dieser Kosten abzuziehen. Wenn in Ausnahmefällen der Anteil der Pflegepersonalkosten nach Absatz 4 an den verminderten Kosten mindestens 60 Prozent entspricht, betragen die Vorhaltebewertungsrelationen null. Für die Bereiche Pädiatrie, Geburts-hilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus die Vorhaltebewertungsrelationen nach Maß-gabe des § 39 Absatz 3 zu erhöhen. Für den Bereich Intensivmedizin hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus die Vorhaltebewertungsrelationen nach Satz 2 (Vorhaltekosten Intensivmedizin) nach Maßgabe des § 39 Absatz 3 zu erhöhen. Die Änderungen durch die Sätze 1 bis 57 sind erstmals bei der Fallpauschalenvereinbarung für das Jahr 2025 durch die Ver-tragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 zu berücksichtigen und die Vorhaltebewer-tungsrelationen in dem Entgeltkatalog für das Jahr 2025 auszuweisen. \r\nNotwendige Folgeänderungen: \r\nZur Berücksichtigung und Vergütung der vorgeschlagenen Vorhaltekosten Intensivmedizin und der Vorhaltekosten Anästhesie gemäß des o. g. Änderungsvorschlags zu §17b Absatz 4b Satz 2neu sind entsprechende Folgeänderungen umzusetzen: \r\nArtikel 3 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes \r\n§ 37 Aufträge an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vorhaltevergütung \r\n§ 38 Aufträge an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit Zuschlägen zur Förderung […] \r\n§ 39 Förderbeträge für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin \r\nArtikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes \r\n§ 6b Vergütung eines Vorhaltebudgets \r\nAnlage 1 zu Punkt 2.1 \r\n3. November 2023 \r\nGeschäftsstelle: Neuwieder Str. 9 - 90411 Nürnberg Telefon: 0911 / 933 78 0 - Telefax: 0911 / 393 81 95 Homepage: www.dgai.de / www.bda.de Prof. Dr. med. Grietje Beck - Präsidentin BDA Prof. Dr. med. Alexander Schleppers - Hauptgeschäftsführer 1 \r\nStellungnahme \r\nBerufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) \r\nzu gesetzlich geforderten ärztlichen Kooperationen im Gesundheitswesen \r\n(§§115b, 115f, 115g_neu SGB V) / Scheinselbstständigkeitsvorwurf \r\nAusgangslage \r\nIm Zuge der aktuellen Diskussionen um die Sozialversicherungspflicht ärztlicher Tätigkeiten muss dringend auf die Problematik und die Verhinderung von sektorübergreifenden Kooperationen hingewiesen werden. \r\nIntention des Gesetzgebers ist die intersektorale Kooperation und Ambulantisierung. Dabei wünscht der Gesetzgeber ausdrücklich eine Kooperation zwischen Kliniken und niedergelassenen Vertragsärzten beim ambulanten Operieren nach §115b SGB V1. Im Vertrag nach §115b Abs.1 SGB V zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft wurde dem gesetzgeberischen Willen entsprechend explizit eine Regelung zur intersektoralen Kooperation aufgenommen2. \r\n1https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__115b.html \r\n2https://www.kbv.de/media/sp/AOP-Vertrag.pdf; §9 Abs. 6 S. 3. \r\nDarüber hinaus wird die Intention zur intersektoralen Kooperation in den anstehenden Reformen erneut aufgegriffen, weitergeführt und spezifiziert, so beispielsweise in den Arbeitsentwürfen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im neuen §115g „Behandlung in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung“ oder im Rahmen der geplanten „Pauschalabrechnung“ von Hybrid-DRGs unterschiedlicher Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäusern nach §115f SGB V3. \r\n3https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/H/RefE_Hybrid-DRG-V.pdf \r\nAnalog zur jüngsten Entscheidung des Bundessozialgerichts für den Bereich der kassenärztlichen Notdienste, steht die Sozialversicherungspflicht auch jedweden gesetzlich geforderten und gewünschten Kooperationen von Ärztinnen und Ärzten mit anderen Leistungserbringern und Institutionen im Gesundheitswesen entgegen. \r\nProblemstellung \r\nEs besteht die Gefahr, dass eine gesetzlich geforderte Kooperation von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als abhängiges, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft wird (Scheinselbstständigkeit). Erste laufende Fälle, zum Beispiel im Bereich einer Kooperation nach §115b Abs. 1 Satz 6 SGB V, sind dem BDA bekannt. Um Auseinandersetzungen mit der DRV und auch Nachforderungen der Sozialversicherungsträger zu vermeiden, müssen die Kooperationspartner - aufgrund der derzeitigen Rechtslage - den äußerst umständlichen Weg einer Teil-Anstellung \r\nStellungnahme Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) zu gesetzlich geforderten ärztlichen Kooperationen im Gesundheitswesen / Gefahr der Scheinselbstständigkeit 2 \r\n(Arbeitsvertrag) zur Erbringung der jeweiligen Leistungen nach §115b SGB V wählen. Umständlich deshalb, weil der niedergelassene Vertragsarzt für die Anstellung eine erneute Befreiung von der DRV beantragen muss. Ferner hat der Niedergelassene seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen, so dass er nur in zeitlich eng begrenztem Umfang sich anstellen lassen darf – andernfalls droht ihm der Entzug seiner KV-Zulassung. \r\nDurch diese Beschränkungen und Risiken kommen mögliche Kooperationen nicht im gewünschten Umfang zu Stande. Dies konterkariert die Intention des Gesetzgebers und wird somit die beabsichtigten Auswirkungen für die Versorgung nach den §§115f und 115g-neu SGB V ad absurdum führen. Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, müssen aus Sicht des BDA die anstehenden Reformen für grundsätzliche Gesetzesänderungen genutzt werden. Auch angesichts des bestehenden Fachkräftemangels, der sich besonders im Mangel an Ärztinnen und Ärzten niederschlägt und sich noch weiter verschärfen wird, ist hier akuter Handlungsbedarf gegeben. \r\nIn den anstehenden Reformen fordert der BDA vom Gesetzgeber tätig zu werden. Nur wenn die derzeit bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Beschränkungen aufgelöst werden, wird die vom Gesetzgeber gewünschte und für die intendierte Ambulantisierung und für die Patientenversorgung notwendige sektorenübergreifende Kooperation in der Praxis möglich sein. \r\nLösung \r\n1) Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch \r\n\r\na) Dem §7 SGB IV wird folgender Absatz 5 angefügt: \r\n\r\n„Die Tätigkeit im Rahmen einer auf Gesetz beruhenden vertraglichen Kooperation ist keine Beschäftigung.“ \r\nb) Dem §23c SGB IV wird folgender Absatz 3 angefügt: \r\n\r\n„Einnahmen aus Tätigkeiten als Arzt im Rahmen einer auf Gesetz beruhenden vertraglichen Kooperation sind nicht beitragspflichtig. Für Tätigkeiten, bei denen die Einnahmen nach Satz 1 nicht beitragspflichtig sind, bestehen keine Meldepflichten nach den Sozialgesetzbüchern“ \r\n2) Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch \r\n\r\na) Dem §115b Absatz 2 SGB V wird folgender Satz 4 angefügt: \r\n\r\n„Werden die Leistungen nach Abs. 1 Satz 1 auf der Grundlage einer vertraglichen Zusammenarbeit des Krankenhauses mit niedergelassenen Vertragsärzten ambulant im Krankenhaus erbracht, dann rechnet der Vertragsarzt seine Leistungen nach EBM gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab“ \r\nStellungnahme Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) zu gesetzlich geforderten ärztlichen Kooperationen im Gesundheitswesen / Gefahr der Scheinselbstständigkeit 3 \r\n3) Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch \r\n\r\na) Dem §6 Absatz 5 wird folgender Satz 3 angefügt: \r\n\r\n„Die Befreiung gilt als erteilt, wenn Ärzte im Rahmen einer auf Gesetz beruhenden vertraglichen Kooperation tätig werden.“ \r\nBegründung \r\nZu 1) \r\na) Ergänzung in §7 SGB IV um Absatz 5: \r\nDurch die Klarstellung, dass gesetzlich geforderte Kooperationen keine Beschäftigungen im Sinne des SGB IV sind, wird dem gesetzgeberischen Auftrag zu diesen Kooperationen im Gesundheitswesen Rechnung getragen. Dies schließt die Kooperationen zwischen Ärzten zur Teilnahme an Not- und Rettungsdiensten, auch über die Kassenärztlichen Vereinigungen, mit ein. \r\nb) Ergänzung in §23c SGB IV um Absatz 3: \r\nDurch die Klarstellung, dass Einnahmen aus gesetzlich geforderten Kooperationen nicht beitragspflichtig im Sinne des SGB IV sind, wird ebenfalls der gesetzgeberische Auftrag erfüllt und Kooperationen ermöglicht. \r\nZu 2) \r\na) Ergänzung in §115b Absatz 2 um Satz 4: \r\nDurch die Ergänzung wird es niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten ermöglicht ihre Leistung selbständig nach dem EBM abzurechen. Damit entfällt ein wesentlicher Grund für die Einleitung einer Feststellung des Erwerbsstatus. Gleichzeitig zählen die in Kooperation erbrachten Leistung eindeutig zum vertragsärztlichen Versorgungsauftrag und die widersinnige Abgrenzung zur vertragsärztlichen Tätigkeit wird behoben. Wie die vorgenannten Regelungen trägt diese Änderungen zur Erfüllung des gesetzgeberischen Willens zur Kooperation, insbesondere im Bereich des ambulanten Operierens, bei. \r\nZu 3) \r\na) Ergänzung in §6 Absatz 5 um Satz 3: \r\nDurch die Ergänzung müssen keine Befreiungsanträge für gesetzlich geforderte ärztliche Kooperationen gestellt werden, die ohnehin positiv beschieden werden müssen, da es sich um ärztliche Tätigkeiten handelt. Hierdurch wird der bürokratische Aufwand für kooperativ tätige Ärztinnen und Ärzte und den Rentenversicherungsträgern reduziert. Damit entfällt eine weitere Hürde für gesetzlich geforderte Kooperationen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010637","regulatoryProjectTitle":"KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5e/28/361069/Stellungnahme-Gutachten-SG2410010001.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter, lieber Herr Dr. Pantazis,\r\nich hoffe es geht Ihnen gut und Sie konnten trotz der drängenden\r\ngesundheitspolitischen Themen die parlamentarische Pause etwas genießen.\r\nAusgehend von unseren bisherigen Gesprächen und der Diskussion auf unserem\r\nparlamentarischen Abend wende ich mich heute an Sie mit der Frage, ob der\r\nBerufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) auf Einladung\r\nIhrer Fraktion an der öffentlichen Anhörung zum KHVVG am 25.09 teilnehmen kann?\r\nIch frage Sie insbesondere deshalb an, da wir in unseren Gesprächen die gesonderte\r\nBerücksichtigung unseres Fachgebietes intensiv erörtert und einen hohen Grad an\r\nÜbereinstimmung festgestellt haben. Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf\r\ndes KHVVG sende ich Ihnen nochmals zu. Die Punkte 2.3 (Bürokratieabbau) und 2.4\r\n(intensivmedizinische und anästhesiologische Kosten als Vorhaltekosten) unserer\r\nStellungnahme sind hierbei für unsere Fachgebiet von besonderer Bedeutung.\r\nWir würden uns sehr freuen von Ihrer Fraktion zur Anhörung eingeladen zu werden und\r\nstehen Ihnen persönlich selbstverständlich sehr gerne für den weiteren Austausch zur\r\nVerfügung.\r\nMit besten Grüßen\r\nIhr\r\nMarkus Stolaczyk\r\nDr. med. Markus Stolaczyk\r\nLeiter Referat Gesundheitspolitik\r\nBerufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V.\r\nStraße des 17. Juni 106-108\r\n10623 Berlin\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010638","regulatoryProjectTitle":"Krisenresistentes Gesundheitssystem - Relevanz des Fachbereiches Anästhesiologie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/98/b4/327519/Stellungnahme-Gutachten-SG2406300017.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Geschäftsstelle: Neuwieder Str. 9 - 90411 Nürnberg Telefon: 0911 / 933 78 0 Homepage: www.bda.de Prof. Dr. med. Grietje Beck - Präsidentin BDA Prof. Dr. med. Alexander Schleppers - Hauptgeschäftsführer \r\nP R Ä S I D E N T I N Prof. Dr. med. Grietje Beck Direktorin der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin Universitätsklinikum Mannheim Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim  0621/383-6115  grietje.beck@umm.de BDA Präsidentin  Prof. Dr. med. Grietje Beck Theodor-Kutzer-Ufer 1-3  68167 Mannheim \r\n \r\nHerrn Professor Karl Lauterbach \r\nBundesministerium für Gesundheit \r\nReferat LS 1 – Büro des Ministers \r\nFriedrichstraße 108 \r\n10117 Berlin \r\nVorab per EMAIL \r\n18.03.2024 \r\nKrisenresistentes Gesundheitssystem /Relevanz des Fachbereiches Anästhesiologie \r\nBitte um Gesprächstermin \r\nSehr geehrter Herr Minister Lauterbach, \r\naus Ihrem Interview vom 2.3.2024 haben wir Ihre Pläne vernommen, dass Sie neben oder begleitend zu den noch in der Diskussion befindlichen drängenden Reformen, das deutsche Gesundheitssystem auch für Krisen- und Kriegszustände besser „rüsten“ wollen. In diesem Zusammenhang ist der Fachbereich der Anästhesiologie mit seinen Tätigkeitsbereichen in der operativen anästhesiologischen Versorgung, der Intensiv-, Notfall- und Schmerzmedizin wie kein anderer in den von Ihnen skizzierten Szenarien gefordert. Wir Anästhesistinnen und Anästhesisten werden unseren entscheidenden Beitrag unbedingt leisten, wie wir es im Rahmen der Bewältigung der Covid-19-Pandemie bereits unter Beweis gestellt haben. \r\nWir stimmen Ihrer Aussage gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung uneingeschränkt zu, dass „[…] Deutschland im Bündnisfall zur Drehscheibe bei der Versorgung von Verletzten und Verwundeten auch aus anderen Ländern werden könnte“. Die Krisenresistenz insbesondere bei der Versorgung Schwerstverletzter hängt dabei unter anderem direkt von der Ausstattung und Funktionsfähigkeit sowohl der anästhesiologischen Abteilungen als auch der anästhesiologisch ambulanten Versorgung ab. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten tagtäglich an den im Krisenfall besonders belasteten Schnittstellen sowohl interdisziplinär als auch intersektoral. Fehlentwicklungen in diesen Bereichen im Rahmen der bisherigen Reformen, aber auch jetzt mögliche zukünftige Reformauswirkungen gefährden die Sicherheit und Versorgung für die derzeit über 10 Millionen Patienten fundamental. In Krisen- und Kriegsfällen wäre die Versorgung so nicht mehr sicherzustellen. \r\nWir möchten Sie bei Ihren neuen Plänen bestmöglich unterstützen und dazu nachhaltig und spürbar unser Gesundheitssystem krisen- und reaktionssicher machen. Wir, der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) mit über 20.000 Mitgliedern sind sicher, dass wir gemeinsam viel erreichen können und bitten Sie hiermit um einen zeitnahen konstruktiven Austausch. Für Ihre Terminvorschläge und Rückmeldung danken wir Ihnen im Voraus. \r\nSeite 2 von 2 \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nProf. Dr. med. Grietje Beck \r\nPräsidentin BDA\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010639","regulatoryProjectTitle":"Parlamentarischer Abend zum Strukturwandel im Gesundheitssystem","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7b/ac/327521/Stellungnahme-Gutachten-SG2406300018.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"25. April 2024, 18 Uhr Hörsaalruine\r\nBerliner Medizinhistorisches Museum der Charité\r\n•\r\nFachkräftemangel\r\n•\r\nAmbulantisierung\r\n•\r\nUnterfinanzierte Kliniken\r\n•\r\nBürokratiezuwachs\r\n•\r\nWeiterbildung\r\nIst die sichere anästhesiologische Versorgung von über 10 Millionen Patienten jährlich in Zukunft überhaupt noch möglich?\r\nEINLADUNGEINLADUNGEINLADUNGEINLADUNGEINLADUNGEINLADUNGEINLADUNGEINLADUNGEINLADUNG\r\nParlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Parlamentarischer Abend des Abend des Abend des Abend des Abend des Abend des Abend des Abend des BDA\r\nDer Strukturwandel im Gesundheitssystem ist in vollem Gange. Die stockenden Beratungen zur Krankenhausreform und die prekäre finanzielle Situation vieler Kliniken führen vielerorts zu Verunsicherung bis hin zu Standortschließungen.\r\nMit Sorge betrachten Anästhesistinnen und Anästhesisten vor allem aber auch die Entwicklungen, die unser Fachgebiet als Schnittstellenfach besonders betreffen. Das Unverständnis für manche Entscheidungen wächst – nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich. Dort sollen niedergelassene Kolleginnen und Kollegen ihr Honorar im Rahmen der Hybrid-DRG jetzt mit den operativ tätigen Kolleginnen und Kollegen selbst aushandeln.\r\nDie in die Krankenhausreformen gesetzte Hoffnung, zumindest ein Stück weit vom ökonomischen Druck und überbordender Bürokratie entlastet zu werden, weicht immer mehr der Besorgnis, dass genau das Gegenteil eintritt. Versorgung scheint in den Debatten nicht aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten und schon gar nicht aus der Perspektive der Medizinerinnen und Mediziner gedacht zu sein, sondern sich primär an ökonomischen Fragestellungen zu orientieren. Fachexpertise und Kenntnis der realen Versorgungssituationen sind – insbesondere für unser Fachgebiet – ungenügend berücksichtigt. Zeit und Kosten für eine hochwertige Weiterbildung junger Kolleginnen und Kollegen spielen, wenn überhaupt, eine nachgeordnete Rolle.\r\nDies führt uns zu der Fragestellung, ob wir auch in Zukunft die Versorgung von jährlich über 10 Millionen Patientinnen und Patienten ambulant und stationär sicherstellen können. Für unsere Sorgen wollen wir keine Sedativa, sondern mit Ihnen gemeinsam konkrete Lösungsansätze diskutieren.\r\nIn diesem Sinne freue ich mich sehr, Sie herzlich begrüßen zu dürfen.\r\nProf. Dr. Grietje Beck Präsidentin (BDA)\r\n17:30 Uhr\r\n18:00 Uhr\r\n18:15 Uhr\r\n18:30 Uhr\r\n19:30 Uhr\r\nEmpfang\r\nBegrüßung\r\nProf. Dr. Grietje Beck\r\nPräsidentin (BDA)\r\nImpuls\r\nDr. Markus Stolaczyk\r\nLeiter Gesundheitspolitik (BDA Berlin)\r\nPodiumsdiskussion\r\nModeration:\r\nJulia Vismann\r\nWissenschaftsjournalistin\r\nTeilnehmer:\r\nProf. Dr. Grietje Beck\r\nPräsidentin (BDA)\r\nProf. Dr. Armin Grau (MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)\r\nMitglied des Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages\r\nDr. Ellen Lundershausen\r\nVizepräsidentin der Bundesärztekammer\r\nDr. Christos Pantazis (MdB, SPD)\r\nMitglied des Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages\r\nDr. Markus Stolaczyk\r\nLeiter Gesundheitspolitik (BDA Berlin)\r\nProf. Dr. Bernhard Zwißler\r\nGeneralsekretär der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)\r\nN.N.\r\nBundesministerium für Gesundheit ANGEFRAGT\r\nBuffet\r\nAnmeldung\r\nWir bitten um schriftliche Anmeldung bis zum 10.04.2024 an\r\nFrau Cristina Wolf: cwolf@dgai-ev.de\r\nBei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung unter 0911-933-7822\r\nEINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUM DATENSCHUTZ EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUM DATENSCHUTZ EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUM DATENSCHUTZ EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUM DATENSCHUTZ\r\nZu Dokumentationszwecken und redaktioneller Berichterstattung bzw. nichtkommer Zu Dokumentationszwecken und redaktioneller Berichterstattung bzw. nichtkommer Zu Dokumentationszwecken und redaktioneller Berichterstattung bzw. nichtkommer Zu Dokumentationszwecken und redaktioneller Berichterstattung bzw. nichtkommer Zu Dokumentationszwecken und redaktioneller Berichterstattung bzw. nichtkommer Zu Dokumentationszwecken und redaktioneller Berichterstattung bzw. nichtkommer Zu Dokumentationszwecken und redaktioneller Berichterstattung bzw. nichtkommer Zu Dokumentationszwecken und redaktioneller Berichterstattung bzw. nichtkommer -zieller Verwendung wird während der Veranstaltung fotografiert und gefilmt. Wir gehen zieller Verwendung wird während der Veranstaltung fotografiert und gefilmt. Wir gehen zieller Verwendung wird während der Veranstaltung fotografiert und gefilmt. Wir gehen zieller Verwendung wird während der Veranstaltung fotografiert und gefilmt. Wir gehen zieller Verwendung wird während der Veranstaltung fotografiert und gefilmt. Wir gehen zieller Verwendung wird während der Veranstaltung fotografiert und gefilmt. Wir gehen von Ihrem grundsätzlichen Einverständnis durch Ihre Anmeldung und Teilnahme aus. von Ihrem grundsätzlichen Einverständnis durch Ihre Anmeldung und Teilnahme aus. von Ihrem grundsätzlichen Einverständnis durch Ihre Anmeldung und Teilnahme aus. von Ihrem grundsätzlichen Einverständnis durch Ihre Anmeldung und Teilnahme aus. von Ihrem grundsätzlichen Einverständnis durch Ihre Anmeldung und Teilnahme aus. von Ihrem grundsätzlichen Einverständnis durch Ihre Anmeldung und Teilnahme aus.\r\nDatum: Donnerstag, Donnerstag, 25. 04.2024\r\nZeit: Beginn 18 Uhr\r\nOrt: Hörsaalruine Hörsaalruine\r\nBerliner Medizinhistorisches Museum der Charité Berliner Medizinhistorisches Museum der Charité Berliner Medizinhistorisches Museum der Charité Berliner Medizinhistorisches Museum der Charité Charitéplatz 1, 10117 Berlin Charitéplatz 1, 10117 Berlin Charitéplatz 1, 10117 Berlin Charitéplatz 1, 10117 Berlin Charitéplatz 1, 10117 Berlin Charitéplatz 1, 10117 Berlin Charitéplatz 1, 10117 Berlin Charitéplatz 1, 10117 Berlin Charitéplatz 1, 10117 Berlin Charitéplatz 1, 10117 Berlin Charitéplatz 1, 10117 Berlin\r\n(Interne Geländeadresse (Interne Geländeadresse (Interne Geländeadresse (Interne Geländeadresse : Virchowweg 15)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010640","regulatoryProjectTitle":"Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/37/3f/327523/Stellungnahme-Gutachten-SG2406300019.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nHerrn\r\nProf. Dr. Karl Lauterbach\r\nBundesministerium für Gesundheit\r\nReferat LS 1 – Büro des Ministers\r\nFriedrichstraße 108\r\n10117 Berlin\r\n6. Mai 2024\r\nPer E-Mail\r\nStellungnahme Ärztliche Weiterbildung\r\nSehr geehrter Herr Minister Lauterbach,\r\nAnästhesisLnnen und Anästhesisten genauso wie Chirurginnen und Chirurgen sehen die geplante\r\nReform der bisherigen, ausschließlich auf Fallpauschalen beruhenden Vergütung der staLonären\r\nBehandlung als unbedingt notwendig an. Unabhängig davon bereitet uns aber für eine qualifizierte\r\nPaLentenversorgung die zukünWige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung gekoppelt an\r\neinen sich steLg verschärfenden FachkräWemangel im ärztlichen Bereich große Sorge.\r\nDie Veränderungen der VersorgungslandschaW durch die angestrebten - und im Bereich der\r\nAmbulanLsierung teilweise schon umgesetzten - Reformen werden Auswirkungen auf die\r\nRahmenbedingung der ärztlichen Weiterbildung haben. Im bisherigen Finanzierungssystem\r\nspielen Ressourcen, die zur Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen notwendig sind, eine nur\r\nuntergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle. Einarbeitung, Supervision sowie die\r\nnotwendige Durchführung von zeitaufwändigen Qualifizierungsmaßnahmen führen neben dem\r\nbereits heute vorhandenen FachkräWemangel in Weiterbildungskliniken selbst bei numerischer\r\nVollbesetzung permanent zu einer de facto Unterbesetzung im ärztlichen Bereich. Dies steht somit\r\nim eklatanten Widerspruch zur Bedeutung der ärztlichen Weiterbildung für eine auch zukünWig\r\nqualitaLv hochwerLge Gesundheitsversorgung. In den bisherigen Reformdeba`en wird diese\r\nNichtberücksichLgung der Relevanz der ärztlichen Weiterbildung bedauerlicherweise fortgeführt\r\nund grundlegend geänderte Ansprüche der nachfolgenden GeneraLon von ÄrzLnnen und Ärzten\r\nan ihren Arbeitsplatz (z.B. in Hinblick auf WerLgkeit und SinnsLWung des eigenen Tuns,\r\nMinimierung von bürokraLschen Prozessen, weitgehende Digitalisierung sowie eine verlässliche\r\nPlanbarkeit der eigenen Karriere) nur unzureichend beachtet.\r\nZusammen mit der aufgrund der demographischen Entwicklung zunehmend knapper werdenden\r\nRessource Personal gefährdet dies die zukünWige klinische Versorgung im Kern!\r\nWir sehen es deshalb als unsere Pflicht an, dringend darauf hinzuweisen, dass der Bereitstellung\r\nder notwendigen Ressourcen und den entsprechenden Rahmenbedingungen für die\r\nWeiterbildung unserer angehenden Fachkolleginnen und -kollegen eine zentrale Rolle zukommen\r\nmuss und diese Aspekte nicht nur am Rande „mitgedacht“ oder schlimmstenfalls ignoriert werden\r\ndürfen. Die BerücksichLgung der Anforderungen an eine weiterhin qualitaLv hochwerLge\r\nfachärztliche Weiterbildung bei der KonzepLonierung der Reformen und den damit in\r\n2\r\nZusammenhang stehenden strukturellen Änderungen der VersorgungslandschaW ist essenziell.\r\nUnsere jungen Kolleginnen und Kollegen werden sich sonst nicht mehr in der Medizin sehen.\r\nÄrztliche Weiterbildung findet zum großen Teil staLonär in Kliniken sta`. In den bisherigen\r\nDiskussionen um die Einführung von Leistungsgruppen zur Krankenhausplanung und letztendlich\r\nzur Vorhaltevergütung müssen zwingend die Weiterbildungsinhalte der jeweiligen Fachgebiete\r\nBerücksichLgung finden. Wenn sich Leistungsgruppen zukünWig ausschließlich an einer\r\nversorgungspoliLschen und ökonomischen Sichtweise orienLeren, wird sich dies direkt und\r\nverheerend auf die Ausgestaltung und Möglichkeiten der ärztlichen Weiterbildung auswirken und\r\nden jetzt schon deutlich spürbaren FachkräWemangel weiter verschärfen. Durch die intendierte\r\nzunehmende AmbulanLsierung müssen insbesondere auch dort notwendige Aufwendungen für\r\nVerbundweiterbildung, RotaLonen, HospitaLonen und sektorverbindende Weiterbildungen für\r\ndie jeweiligen Weiterbildungsstä`en refinanziert werden.\r\nZur Abbildung der mit der Weiterbildung in Zusammenhang stehenden Kosten müssen\r\nVergütungssystemaLken entwickelt und Gegenfinanzierungsmaßnahmen ergriffen werden, die\r\ndenjenigen zugutekommen, die die Weiterbildung umsetzen, und zwar sektorunabhängig. Die\r\nWeiterbildung von jungen Kolleginnen und Kollegen ist eine gesellschaWliche Aufgabe, um auch in\r\nZukunW den ständig steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden GesellschaW abdecken\r\nzu können. Aus diesem Grunde sehen es die Unterzeichnenden als unabdingbar an, zumindest\r\neinen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermi`eln zu finanzieren. Die Kosten der\r\nWeiterbildung müssen in ZukunW transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den\r\nklinischen und ambulanten Einrichtungen zugewiesen werden, in denen tatsächlich die\r\nWeiterbildung stajindet.\r\nZur technischen Umsetzung könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche\r\nWeiterbildung in den DRG-KalkulaLonskrankenhäusern vom InsLtut für das Entgeltsystem im\r\nKrankenhaus (InEK) differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die\r\nentsprechenden Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, in denen die Weiterbildung\r\nstajindet. Für ambulante Weiterbildungsstä`en könnte ein ebensolches fondsbasiertes System\r\nentwickelt werden. Dies würde es beispielsweise ermöglichen, die in der aktuellen\r\nReformdiskussion geplante Vorhaltevergütung für die Krankenhäuser um einen nach der Anzahl\r\nder Weiterbildungsstellen gestaffelten Zuschlag zu ergänzen, der ausschließlich Kliniken zukommt,\r\ndie fachärztliche Weiterbildung anbieten. Für die Förderung der Weiterbildung im\r\nvertragsärztlichen Bereich ist es ebenfalls kurzfrisLg erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen\r\n4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu\r\nstreichen und es somit zu ermöglichen, dass die zunehmend in den ambulanten Bereich\r\nverlagerten einfachen operaLven Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht\r\nwerden.\r\nDie Gesundheitsreformen sollten die Chance nutzen, die Aufwendungen für die ärztliche\r\nWeiterbildung adäquat zu berücksichLgen und Weiterbildung nicht als „Abfallprodukt“ der\r\ntäglichen ärztlichen Versorgung zu betrachten. Fehler oder Versäumnisse in diesem Bereich\r\nwerden bereits in naher ZukunW nicht mehr zu korrigieren und die erforderlichen Stellen nicht\r\nmehr adäquat zu besetzen sein.\r\n3\r\nDie Unterzeichnenden stehen Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, für Gespräche bezüglich dieser\r\nüberaus wichLgen ThemaLk jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf den Austausch mit\r\nIhnen.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nIhre\r\nProf. Dr. med. Grietje Beck\r\nPräsidentin\r\nBerufsverband Deutscher Anästhesistinnen\r\nund Anästhesisten e.V. (BDA)\r\nNeuwieder Straße 9\r\n90411 Nürnberg\r\nProf. Dr. med. Dr. h.c. Hans- Joachim Meyer\r\nPräsident\r\nBerufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)\r\nLuisenstraße 58/59\r\n10117 Berlin\r\nProf. Dr. med. Benedikt Pannen Präsident\r\nDeutsche Gesellschaft für Anästhesiologie\r\nund Intensivmedizin e.V. (DGAI)\r\nNeuwieder Straße 9\r\n90411 Nürnberg\r\nProf. Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen\r\nGeneralsekretär\r\nDeutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)\r\nLuisenstr. 58/59\r\n10117 Berlin"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012566","regulatoryProjectTitle":"Gesundes-Herz-Gesetz GHG Unterstützung zur Verbesserung der Laienreanimation","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2b/3f/361071/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300243.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Herrn Bundesminister Professor Karl Lauterbach MdB Bundesministerium für Gesundheit\r\n10117 Berlin\r\nVorab per EMAIL\r\nNürnberg, 16. September 2024\r\nGesundes-Herz-Gesetz – GHG\r\nFormulierungshilfen für gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Laienreanimation\r\nSehr geehrter Herr Minister Lauterbach,\r\nwie den Medien zu entnehmen ist, planen Sie in die parlamentarischen Beratungen zum „Gesundes-Herz-Gesetz – GHG“ Formulierungshilfen für gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Laienreanimation einzubringen. Sowohl der Koalitionsvertrag der Bundesregierung als auch die 9. Empfehlung der Regierungskommission sehen bezüglich der Laienreanimation Handlungsbedarf. Als Schirmherr der „Woche der Wiederbelebung 2024“ haben Sie im Grußwort auf die im europäischen Vergleich zu niedrigen Überlebensraten in Deutschland beim plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand hingewiesen. Diese unterdurchschnittlichen Überlebensraten werden für die gesetzlichen Maßnahmen handlungsleitend sein.\r\nDer Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) begrüßt die gesetzlichen Initiativen zur Verbesserung der Laienreanimation ausdrücklich und bietet Ihnen die Mitarbeit und Unterstützung bei der Konzeption der geplanten Regelungen an.\r\nBereits seit über 15 Jahren engagiert sich der BDA im Bereich der Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten nach plötzlichem Herz-Kreislaufstillstand. Mit der Etablierung der o. g. „Woche der Wiederbelebung“ und der Kampagne „Ein Leben retten“ (https://www.einlebenretten.de/) geht er gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) gezielt auf die Bevölkerung zu, um mit zahlreichen bundesweiten Aktionen die Erst-Helfenden-Reanimationsquote zu steigern.\r\nDarüber hinaus stellt das von der DGAI im Jahr 2007 gegründete Deutsche Reanimationsregister aktuell eine der größten Datenbanken zur Erfassung und Auswertung von Reanimationsmaßnahmen in Europa dar (www.reanimationsregister.de). Mit über 550.000 Fällen aus Deutschland liefert das Deutsche Reanimationsregister u. a. die Datengrundlage für aktuelle Berichte der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem dort eingerichteten Nationalen Aktionsbündnis Wiederbelebung, dessen Gründungsmitglied die DGAI ist. Die Daten für die von Ihnen angesprochenen europäischen Unterschiede entstammen den von den Verantwortlichen des Deutschen Reanimationsregisters durchgeführten Studien EuReCa ONE und EuReCa TWO (\r\nhttps://www.eureca-one.eu/; https://www.eureca-two.eu/).\r\nDas Deutsche Reanimationsregister ist fester Bestandteil für die Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung und damit ein wesentlicher Baustein zur Optimierung der Überlebensrate nach plötzlichem Herz-Kreislaufstillstand. Zur Stärkung der gesamten Versorgungskette, hat die DGAI seit 2019 die „Resuscitation Academy Deutschland“ zunächst begleitet und führt das Projekt seit 2021 als verantwortliche Gesellschaft durch (https://www.reanimationsregister.de/themen/resuscitation-academy-deutschland.html). Die „Resuscitation Academy Deutschland“ zielt nach internationalem Vorbild mit 10 konkreten Maßnahmen auf die Optimierung der gesamten Versorgungskette. Sie setzt damit die bereits im Jahr 2014 in den von DGAI, BDA und dem Deutschen Reanimationsregister initiierten Bad Boller Reanimationsgesprächen geforderten Schritte um, die zu einer jährlichen Steigerung der Überlebensraten in Deutschland um 10.000 Patientinnen und Patienten führen sollen (https://www.reanimationsregister.de/themen/bad-boller-reanimations-und-notfallgespraeche.html). Die aktualisierten Thesen sind im Jahr 2023 veröffentlicht worden (https://www.ai-online.info/archiv/2023/12-2023.html).\r\nZur Steigerung der Ersthelfenden-Reanimationszahlen sehen wir konkret folgende Schritte als aktuell notwendig an, die durch gesetzliche Maßnahmen unterstützt werden sollten:\r\n1) Verpflichtende Schulung in Wiederbelebungsmaßnahmen ab der 8.Schulklasse und Übernahme der Finanzierung durch staatliche Einrichtungen oder Aufnahme dieser Leistung in das Präventionsgesetz.\r\n2) Bundesweit verpflichtendes sektorübergreifendes Qualitätsmanagement zur Beurteilung der Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität mittels des Deutschen Reanimationsregisters.\r\n3) Bundesweite Vereinheitlichung von Ersthelfer-Alarmierungssystemen („Smartphone-basierte Alarmierung“) und Sicherstellung der Finanzierung.\r\n4) Bundesweite Verpflichtung für Rettungsleitstellen zur Durchführung von telefonischen Anleitungen zur Wiederbelebung („Telefonreanimation“).\r\nDiese 4 Schritte sind Bestandteil der o. g. Bad Boller Thesen sowie der in der Resuscitation Academy Deutschland entwickelten Optimierungsmöglichkeiten. Die Konzepte für die o.g. Themenbereiche sind ausgereift, in zahlreichen Pilotprojekten erprobt und bewährt.\r\nFür die von Ihnen avisierte Verbesserung der Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten bedarf es daher aus unserer Sicht nicht neuer Konzepte, sondern vielmehr der gesicherten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Finanzierungslösungen der o. g. etablierten Lösungsansätze.\r\nBasierend auf diesen nachweislichen Erfahrungen, unserer Expertise und unserem jahrzehntelangen Engagement im Themenfeld der Wiederbelebung bieten wir uns dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages gerne als fachkompetente Unterstützung an.Prof. Gräsner als Vertreter der Notfallmedizin im Präsidium des BDA steht Ihnen für den weiteren Austausch zur Thematik jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung insbesondere zu Terminvorschlägen für die weitere Erörterung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProf. Dr. med. Grietje Beck \r\nPräsidentin BDA \r\nProf. Dr. med. Jan-Thorsten Gräsner\r\nVertreter Notfallmedizin BDA\r\nSprecher des Organisationskomitees\r\ndes Deutschen Reanimationsregisters"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012566","regulatoryProjectTitle":"Gesundes-Herz-Gesetz GHG Unterstützung zur Verbesserung der Laienreanimation","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c9/df/361073/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300244.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"An die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages der Fraktionen bzw. Gruppen der SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen, FDP, Die Linke, BSW Deutscher Bundestag\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\nper EMAIL\r\nNürnberg, 16. September 2024\r\nGesundes-Herz-Gesetz – GHG\r\nFormulierungshilfen für gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Laienreanimation\r\nSehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,\r\nwie den Medien zu entnehmen ist, planen Sie in die parlamentarischen Beratungen zum „Gesundes-Herz-Gesetz – GHG“ Formulierungshilfen für gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Laienreanimation einzubringen. Sowohl der Koalitionsvertrag der Bundesregierung als auch die 9. Empfehlung der Regierungskommission sehen bezüglich der Laienreanimation Handlungsbedarf. Als Schirmherr der „Woche der Wiederbelebung 2024“ hat Herr Gesundheitsminister Lauterbach im Grußwort auf die im europäischen Vergleich zu niedrigen Überlebensraten in Deutschland beim plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand hingewiesen. Diese unterdurchschnittlichen Überlebensraten werden für die gesetzlichen Maßnahmen handlungsleitend sein.\r\nDer Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) begrüßt die gesetzlichen Initiativen zur Verbesserung der Laienreanimation ausdrücklich und bietet Ihnen die Mitarbeit und Unterstützung bei der Konzeption der geplanten Regelungen an.\r\nBereits seit über 15 Jahren engagiert sich der BDA im Bereich der Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten nach plötzlichem Herz-Kreislaufstillstand. Mit der Etablierung der o. g. „Woche der Wiederbelebung“ und der Kampagne „Ein Leben retten“ (https://www.einlebenretten.de/) geht er gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) gezielt auf die Bevölkerung zu, um mit zahlreichen bundesweiten Aktionen die Erst-Helfenden-Reanimationsquote zu steigern.\r\nDarüber hinaus stellt das von der DGAI im Jahr 2007 gegründete Deutsche Reanimationsregister aktuell eine der größten Datenbanken zur Erfassung und Auswertung von Reanimationsmaßnahmen in Europa dar (www.reanimationsregister.de). Mit über 550.000 Fällen aus Deutschland liefert das Deutsche Reanimationsregister u. a. die Datengrundlage für aktuelle Berichte der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem dort eingerichteten Nationalen Aktionsbündnis Wiederbelebung, dessen Gründungsmitglied die DGAI ist. Die Daten für die von Ihnen angesprochenen europäischen Unterschiede entstammen den von den Verantwortlichen des Deutschen Reanimationsregisters durchgeführten Studien EuReCa ONE und EuReCa TWO (\r\nhttps://www.eureca-one.eu/; https://www.eureca-two.eu/).\r\nDas Deutsche Reanimationsregister ist fester Bestandteil für die Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung und damit ein wesentlicher Baustein zur Optimierung der Überlebensrate nach plötzlichem Herz-Kreislaufstillstand. Zur Stärkung der gesamten Versorgungskette, hat die DGAI seit 2019 die „Resuscitation Academy Deutschland“ zunächst begleitet und führt das Projekt seit 2021 als verantwortliche Gesellschaft durch (https://www.reanimationsregister.de/themen/resuscitation-academy-deutschland.html). Die „Resuscitation Academy Deutschland“ zielt nach internationalem Vorbild mit 10 konkreten Maßnahmen auf die Optimierung der gesamten Versorgungskette. Sie setzt damit die bereits im Jahr 2014 in den von DGAI, BDA und dem Deutschen Reanimationsregister initiierten Bad Boller Reanimationsgesprächen geforderten Schritte um, die zu einer jährlichen Steigerung der Überlebensraten in Deutschland um 10.000 Patientinnen und Patienten führen sollen (https://www.reanimationsregister.de/themen/bad-boller-reanimations-und-notfallgespraeche.html). Die aktualisierten Thesen sind im Jahr 2023 veröffentlicht worden (https://www.ai-online.info/archiv/2023/12-2023.html).\r\nZur Steigerung der Ersthelfenden-Reanimationszahlen sehen wir konkret folgende Schritte als aktuell notwendig an, die durch gesetzliche Maßnahmen unterstützt werden sollten:\r\n1) Verpflichtende Schulung in Wiederbelebungsmaßnahmen ab der 8.Schulklasse und Übernahme der Finanzierung durch staatliche Einrichtungen oder Aufnahme dieser Leistung in das Präventionsgesetz.\r\n2) Bundesweit verpflichtendes sektorübergreifendes Qualitätsmanagement zur Beurteilung der Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität mittels des Deutschen Reanimationsregisters.\r\n3) Bundesweite Vereinheitlichung von Ersthelfer-Alarmierungssystemen („Smartphone-basierte Alarmierung“) und Sicherstellung der Finanzierung.\r\n4) Bundesweite Verpflichtung für Rettungsleitstellen zur Durchführung von telefonischen Anleitungen zur Wiederbelebung („Telefonreanimation“).\r\nDiese 4 Schritte sind Bestandteil der o. g. Bad Boller Thesen sowie der in der Resuscitation Academy Deutschland entwickelten Optimierungsmöglichkeiten. Die Konzepte für die o.g. Themenbereiche sind ausgereift, in zahlreichen Pilotprojekten erprobt und bewährt.\r\nFür die von Ihnen avisierte Verbesserung der Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten bedarf es daher aus unserer Sicht nicht neuer Konzepte, sondern vielmehr der gesicherten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Finanzierungslösungen der o. g. etablierten Lösungsansätze.\r\nBasierend auf diesen nachweislichen Erfahrungen, unserer Expertise und unserem jahrzehntelangen Engagement im Themenfeld der Wiederbelebung bieten wir uns dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages gerne als fachkompetente Unterstützung an.Prof. Gräsner als Vertreter der Notfallmedizin im Präsidium des BDA steht Ihnen für den weiteren Austausch zur Thematik jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung insbesondere zu Terminvorschlägen für die weitere Erörterung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProf. Dr. med. Grietje Beck Präsidentin BDA\r\nProf. Dr. med. Jan-Thorsten Gräsner\r\nVertreter Notfallmedizin BDA\r\nSprecher des Organisationskomitees\r\ndes Deutschen Reanimationsregisters\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-16"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}