{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"www.krisenchat.de \r\ninfo@krisenchat.de \r\nTorstraße 75, 10119 Berlin \r\nMärz 2024 \r\nNiedrigschwellige psychosoziale Onlineberatung stärken & die Suizidprävention kurzfristig wirksam ausbauen!\r\nDer Zustand der psychischen Gesundheit junger Menschen in Deutschland ist prekär \r\nDer aktuelle Zustand der psychischen Gesundheit junger Menschen ist von großer Bedeutung und stellt eine wachsende Herausforderung für unsere Gesellschaft und Zukunft dar. Aktuelle Daten belegen, dass 3,4 Millionen junge Menschen (18% der U25) unter psychischen Problemen leiden (Bundespsychotherapeutenkammer, 2019). 75% der langfristigen psychischen Erkrankungen entstehen vor dem 25. Lebensjahr. Interventionen finden oft erst in einem schweren Krankheitsstadium statt. Dies belastet die Versicherungssysteme durch Krankheitstage und Frühverrentungen.\r\n\r\nDie unzureichende Versorgung und der Schutz psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher sind besorgniserregend. So liegt die Dunkelziffer von sexueller Gewalt bei 1:15-1:20 (Bundeskriminalamt/Kavemann und Lohstöter), und Suizid ist die häufigste Todesursache für Jugendliche, wobei die Anzahl der Suizide die Todeszahlen durch COVID-19 übersteigt (Statistisches Bundesamt, RKI). \r\nDie Wichtigkeit niedrigschwelliger, flächendeckender psychologischer Versorgung \r\nDas Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Deutsche Ethikrat betonen die Bedeutung niedrigschwelliger und flächendeckender psychologischer Angebote als Regelangebot (Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats \"Pandemie und psychische Gesundheit\", 2022). Der Abschlussbericht \"Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona\" der IMA und des BMG aus dem Jahr 2023 betont ebenfalls die Rolle überregionaler Beratungsangebote. Es ist entscheidend, niedrigschwellige Beratungs- und Hilfsangebote auszubauen, um die psychische Gesundheit junger Menschen zu fördern. \r\nWie kann die Versorgung für junge Menschen kurzfristig ausgebaut werden?\r\nDoch wie kann das Angebot von krisenchat kurzfristig durch eine Regelfinanzierung in dem erforderlichen Maße ausgebaut werden? Wie kann der Gesetzgeber ermöglichen, dass alle junge Menschen in Deutschland in Krisensituationen Zugang zu einer niedrigschwelligen psychosozialen Onlineberatung erhalten? Mit einer gestärkten FInanzierung ließe sich das Versorgungsangebot von krisenchat kurzfristig weiter ausbauen und skalieren. Hierzu sehen wir die folgenden Möglichkeiten:\r\nkrisenchat als GmbH des Bundes in das Beratungsangebot der BZgA (des BIPAM) integrieren\r\nDie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet eine Vielzahl an Infotelefonen an: etwa zur Rauchentwöhnung, zur Hilfe bei Essstörungen, zu Fragen rund um die Organspende und weitere. krisenchat als Mittel zur Suizidprävention und als Anlaufstelle für junge Menschen in Krisensituationen könnte in dieses Angebot der BZgA mit aufgenommen werden. Um hierbei die Innovationskraft der Organisation zu erhalten, sollte die Eigenständigkeit der Organisation erhalten bleiben. Denkbar wäre, dass der Bund die bestehende gGmbH erwirbt und in eine GmbH des Bundes umwandelt. Als Vorbild könnte hier die DigitalService GmbH des Bundes herangezogen werden. Hier wandelte der Bund eine bestehende gGmbH in eine GmbH des Bundes um, um die Innovationskraft der Organisation für die öffentliche Verwaltung zu erhalten. \r\nAuftrag der gesetzlichen Unfallversicherung ausweiten\r\nDie Verhinderung und Verhütung von Krankheiten ist in besonderem Maße Teil des Auftrages der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit der Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende ist ein Großteil der jungen Menschen, an die sich das Angebot von krisenchat richtet, gesetzlich unfallversichert. Die Kosten der Versicherung werden hierbei durch die Kommunen getragen. Weitere junge Personen sind über ihre Arbeitgeber versichert. Nicht gesetzlich unfallversichert sind ggf. junge Menschen, die selbstständig tätig sind und sich nicht freiwillig für einen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung entschieden haben. Die Landesunfallkassen arbeiten bereits eng mit Schulen und Ausbildungseinrichtungen mit Blick auf vielfältige Präventionsangebote zusammen. Es würde daher ordnungspolitisch sinnvoll sein, die Suizidprävention und eine niedrigschwellige Versorgung für professionelle mentale Hilfsangebote im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zu verankern. Sollte der Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend erweitert werden, könnte der Bund einen Zuschuss an die Unfallversicherung für den Anteil der nichtversicherten Personen an der versorgten Altersgruppe leisten. \r\nFinanzierung über SGB V nach Vorbild von § 65d bzw. § 65e\r\nLeistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der Regel personenbezogen abgerechnet und erfordern deshalb den Nachweis eines Versicherungsverhältnisses durch Vorlage der Krankenversicherungskarte beim Gesundheitsdienstleister. Anonyme Leistungen wie die von krisenchat sind gerade aufgrund ihrer Niedrigschwelligkeit bei Nutzer:innen populär. Eine mögliche Abrechnung der Leistung von krisenchat könnte analog dem § 65d SGB V (Förderung besonderer Therapieeinrichtungen zur anonymen Behandlung von Menschen mit pädophiler Sexualstörung) oder § 65e SGB V (Förderung von Krebsberatungsstellen) geschehen. \r\n\r\nZu krisenchat \r\nIm Mai 2020 gegründet, ist krisenchat innerhalb weniger Monate zum meistgenutzten psychosozialen Online-Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland geworden: Mit über 40.000 Beratungen pro Jahr berät krisenchat knapp 4x mehr als vergleichbare Angebote. Über 500 Krisenberater:innen sind jeden Monat aktiv und werden von inzwischen über 120 Angestellten begleitet. Dass wir in akuten Krisen wirksame Hilfe leisten, zeigen mehrere Studien in Zusammenarbeit mit dem BMG, dem Universitätsklinikum Leipzig sowie der Charité Berlin: Knapp die Hälfte der Kinder und Jugendlichen, die eine Beratung mit Weiterempfehlung an ein lokales Versorgungsangebot oder eine vertraute Person bekommen haben, folgten dieser Empfehlung. 88% der Nutzenden würden krisenchat weiterempfehlen. Außerdem gaben über 65% an, bislang noch mit niemandem über ihr Problem gesprochen zu haben. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Impulse von krisenchat für ein Suizidpräventionsgesetz\r\nZur Arbeit von krisenchat\r\n- bislang 150.000 durchgeführte Beratungen\r\n- die mit Abstand meistgenutzte psychosoziale Onlineberatung für junge\r\nMenschen in Deutschland\r\n- 65% der Nutzenden geben an, vorher mit niemandem über ihr Problem\r\ngesprochen zu haben\r\n- Suizidalität wird in 20% der Chats thematisiert\r\n- 30% der Chats müssen aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden, das\r\nwaren in den letzten 4 Jahren knapp 20.000 junge Menschen\r\n- Enge Zusammenarbeit mit der Polizei Berlin\r\n- Aktuelle Kosten: 5,8 Millionen/ Jahr\r\nZum Bedarf\r\n- ¾ aller psychischen Erkrankungen entstehen vor dem 25. Lebensjahr\r\n- wir gehen davon aus, dass krisenchat aktuell nur 10% des Beratungsbedarfs\r\nabdeckt\r\n- eine erforderliche Skalierung wäre kurz und mittelfristig möglich\r\n- Die Kosten für eine erforderliche Skalierung lägen bei 25-30 Millionen/Jahr\r\n(bezogen auf die Zielgruppe der 15-25 Jährigen)\r\nWas sollte ein Suizidpräventionsgesetz berücksichtigen?\r\n- Ein Anrecht auf Beratung gesetzlich verankern\r\n- Eine vertrauliche bzw. anonyme Beratung ermöglichen\r\n- Eine direkte Chatberatung ermöglichen (ohne das Erfordernis zuvor bei\r\neiner zentralen Hotline für eine Vermittlung anrufen zu müssen - um\r\nNiedrigschwelligkeit sicher zu stellen)\r\n- Einen Finanzierungsweg finden, der eine Kontinuität von\r\nBeratungsangeboten ermöglicht (bei befristeten Ausschreibungen\r\nbestünde die Gefahr, dass Beratungsstrukturen immer wieder neu aufgebaut\r\nwerden müssten - auch eine zwischenzeitliche Unterbrechung von\r\nBeratungsangeboten würde drohen - so wie bei der UPD)\r\n- Ermöglichen, dass zeitnah Gelder an bestehende Beratungsangebote\r\ngehen können (viele Angebote stehen wegen finanzieller Knappheit davor,\r\nihr Angebot zeitnah zurückfahren zu müssen)\r\n- Den besonderen Versorgungsbedarf von Angeboten für Kinder und\r\nJugendliche berücksichtigen\r\n- Klarstellen, welche Beratungsstandards man bei einem staatlich\r\nfinanzierten Angebot man vorsehen möchte (insbesondere mit Blick auf die\r\nQualifikation der beratenden Personen)\r\nWelchen weiteren Beitrag könnte krisenchat zur Suizidpräventionsstrategie leisten?\r\n- Umsetzung einer 24/7 vertraulichen Chat-Beratung für unterschiedliche\r\nZielgruppen (Betroffene, Angehörige, junge und ältere Menschen)\r\n- Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen rund um die Themen\r\nSuizidalität und Online Beratung in Präsenz, aber auch e-Learning/ Webinare\r\n- Beratende Funktion bzgl: Zielgruppenerreichung, Technische Integration,\r\nAufbau von Plattformen\r\n- Technische Infrastruktur für Messenger basierte Beratung/ Plattformen\r\n- Etablierung einer Plattform, die Anlaufstellen für mögliche\r\nVersorgungsangebote transparent macht"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003531","regulatoryProjectTitle":"§ 65 SGB V als Finanzierungsweg für eine anonyme Beratung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8f/18/301208/Stellungnahme-Gutachten-SG2404110003.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"www.krisenchat.de \r\ninfo@krisenchat.de \r\nTorstraße 75, 10119 Berlin \r\nMärz 2024 \r\nNiedrigschwellige psychosoziale Onlineberatung stärken & die Suizidprävention kurzfristig wirksam ausbauen!\r\nDer Zustand der psychischen Gesundheit junger Menschen in Deutschland ist prekär \r\nDer aktuelle Zustand der psychischen Gesundheit junger Menschen ist von großer Bedeutung und stellt eine wachsende Herausforderung für unsere Gesellschaft und Zukunft dar. Aktuelle Daten belegen, dass 3,4 Millionen junge Menschen (18% der U25) unter psychischen Problemen leiden (Bundespsychotherapeutenkammer, 2019). 75% der langfristigen psychischen Erkrankungen entstehen vor dem 25. Lebensjahr. Interventionen finden oft erst in einem schweren Krankheitsstadium statt. Dies belastet die Versicherungssysteme durch Krankheitstage und Frühverrentungen.\r\n\r\nDie unzureichende Versorgung und der Schutz psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher sind besorgniserregend. So liegt die Dunkelziffer von sexueller Gewalt bei 1:15-1:20 (Bundeskriminalamt/Kavemann und Lohstöter), und Suizid ist die häufigste Todesursache für Jugendliche, wobei die Anzahl der Suizide die Todeszahlen durch COVID-19 übersteigt (Statistisches Bundesamt, RKI). \r\nDie Wichtigkeit niedrigschwelliger, flächendeckender psychologischer Versorgung \r\nDas Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Deutsche Ethikrat betonen die Bedeutung niedrigschwelliger und flächendeckender psychologischer Angebote als Regelangebot (Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats \"Pandemie und psychische Gesundheit\", 2022). Der Abschlussbericht \"Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona\" der IMA und des BMG aus dem Jahr 2023 betont ebenfalls die Rolle überregionaler Beratungsangebote. Es ist entscheidend, niedrigschwellige Beratungs- und Hilfsangebote auszubauen, um die psychische Gesundheit junger Menschen zu fördern. \r\nWie kann die Versorgung für junge Menschen kurzfristig ausgebaut werden?\r\nDoch wie kann das Angebot von krisenchat kurzfristig durch eine Regelfinanzierung in dem erforderlichen Maße ausgebaut werden? Wie kann der Gesetzgeber ermöglichen, dass alle junge Menschen in Deutschland in Krisensituationen Zugang zu einer niedrigschwelligen psychosozialen Onlineberatung erhalten? Mit einer gestärkten FInanzierung ließe sich das Versorgungsangebot von krisenchat kurzfristig weiter ausbauen und skalieren. Hierzu sehen wir die folgenden Möglichkeiten:\r\nkrisenchat als GmbH des Bundes in das Beratungsangebot der BZgA (des BIPAM) integrieren\r\nDie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet eine Vielzahl an Infotelefonen an: etwa zur Rauchentwöhnung, zur Hilfe bei Essstörungen, zu Fragen rund um die Organspende und weitere. krisenchat als Mittel zur Suizidprävention und als Anlaufstelle für junge Menschen in Krisensituationen könnte in dieses Angebot der BZgA mit aufgenommen werden. Um hierbei die Innovationskraft der Organisation zu erhalten, sollte die Eigenständigkeit der Organisation erhalten bleiben. Denkbar wäre, dass der Bund die bestehende gGmbH erwirbt und in eine GmbH des Bundes umwandelt. Als Vorbild könnte hier die DigitalService GmbH des Bundes herangezogen werden. Hier wandelte der Bund eine bestehende gGmbH in eine GmbH des Bundes um, um die Innovationskraft der Organisation für die öffentliche Verwaltung zu erhalten. \r\nAuftrag der gesetzlichen Unfallversicherung ausweiten\r\nDie Verhinderung und Verhütung von Krankheiten ist in besonderem Maße Teil des Auftrages der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit der Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende ist ein Großteil der jungen Menschen, an die sich das Angebot von krisenchat richtet, gesetzlich unfallversichert. Die Kosten der Versicherung werden hierbei durch die Kommunen getragen. Weitere junge Personen sind über ihre Arbeitgeber versichert. Nicht gesetzlich unfallversichert sind ggf. junge Menschen, die selbstständig tätig sind und sich nicht freiwillig für einen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung entschieden haben. Die Landesunfallkassen arbeiten bereits eng mit Schulen und Ausbildungseinrichtungen mit Blick auf vielfältige Präventionsangebote zusammen. Es würde daher ordnungspolitisch sinnvoll sein, die Suizidprävention und eine niedrigschwellige Versorgung für professionelle mentale Hilfsangebote im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zu verankern. Sollte der Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend erweitert werden, könnte der Bund einen Zuschuss an die Unfallversicherung für den Anteil der nichtversicherten Personen an der versorgten Altersgruppe leisten. \r\nFinanzierung über SGB V nach Vorbild von § 65d bzw. § 65e\r\nLeistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der Regel personenbezogen abgerechnet und erfordern deshalb den Nachweis eines Versicherungsverhältnisses durch Vorlage der Krankenversicherungskarte beim Gesundheitsdienstleister. Anonyme Leistungen wie die von krisenchat sind gerade aufgrund ihrer Niedrigschwelligkeit bei Nutzer:innen populär. Eine mögliche Abrechnung der Leistung von krisenchat könnte analog dem § 65d SGB V (Förderung besonderer Therapieeinrichtungen zur anonymen Behandlung von Menschen mit pädophiler Sexualstörung) oder § 65e SGB V (Förderung von Krebsberatungsstellen) geschehen. \r\n\r\nZu krisenchat \r\nIm Mai 2020 gegründet, ist krisenchat innerhalb weniger Monate zum meistgenutzten psychosozialen Online-Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland geworden: Mit über 40.000 Beratungen pro Jahr berät krisenchat knapp 4x mehr als vergleichbare Angebote. Über 500 Krisenberater:innen sind jeden Monat aktiv und werden von inzwischen über 120 Angestellten begleitet. Dass wir in akuten Krisen wirksame Hilfe leisten, zeigen mehrere Studien in Zusammenarbeit mit dem BMG, dem Universitätsklinikum Leipzig sowie der Charité Berlin: Knapp die Hälfte der Kinder und Jugendlichen, die eine Beratung mit Weiterempfehlung an ein lokales Versorgungsangebot oder eine vertraute Person bekommen haben, folgten dieser Empfehlung. 88% der Nutzenden würden krisenchat weiterempfehlen. Außerdem gaben über 65% an, bislang noch mit niemandem über ihr Problem gesprochen zu haben. Damit erreichen wir wirksam die Dunkelziffer (Baldowski et al. 2023).\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-14"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-05"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-05"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. 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Aktuelle Daten belegen, dass 3,4 Millionen junge Menschen (18% der U25) unter psychischen Problemen leiden (Bundespsychotherapeutenkammer, 2019). 75% der langfristigen psychischen Erkrankungen entstehen vor dem 25. Lebensjahr. Interventionen finden oft erst in einem schweren Krankheitsstadium statt. Dies belastet die Versicherungssysteme durch Krankheitstage und Frühverrentungen.\r\n\r\nDie unzureichende Versorgung und der Schutz psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher sind besorgniserregend. So liegt die Dunkelziffer von sexueller Gewalt bei 1:15-1:20 (Bundeskriminalamt/Kavemann und Lohstöter), und Suizid ist die häufigste Todesursache für Jugendliche, wobei die Anzahl der Suizide die Todeszahlen durch COVID-19 übersteigt (Statistisches Bundesamt, RKI). \r\nDie Wichtigkeit niedrigschwelliger, flächendeckender psychologischer Versorgung \r\nDas Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Deutsche Ethikrat betonen die Bedeutung niedrigschwelliger und flächendeckender psychologischer Angebote als Regelangebot (Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats \"Pandemie und psychische Gesundheit\", 2022). Der Abschlussbericht \"Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona\" der IMA und des BMG aus dem Jahr 2023 betont ebenfalls die Rolle überregionaler Beratungsangebote. 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Die Landesunfallkassen arbeiten bereits eng mit Schulen und Ausbildungseinrichtungen mit Blick auf vielfältige Präventionsangebote zusammen. Es würde daher ordnungspolitisch sinnvoll sein, die Suizidprävention und eine niedrigschwellige Versorgung für professionelle mentale Hilfsangebote im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zu verankern. Sollte der Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend erweitert werden, könnte der Bund einen Zuschuss an die Unfallversicherung für den Anteil der nichtversicherten Personen an der versorgten Altersgruppe leisten. \r\nFinanzierung über SGB V nach Vorbild von § 65d bzw. § 65e\r\nLeistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der Regel personenbezogen abgerechnet und erfordern deshalb den Nachweis eines Versicherungsverhältnisses durch Vorlage der Krankenversicherungskarte beim Gesundheitsdienstleister. Anonyme Leistungen wie die von krisenchat sind gerade aufgrund ihrer Niedrigschwelligkeit bei Nutzer:innen populär. Eine mögliche Abrechnung der Leistung von krisenchat könnte analog dem § 65d SGB V (Förderung besonderer Therapieeinrichtungen zur anonymen Behandlung von Menschen mit pädophiler Sexualstörung) oder § 65e SGB V (Förderung von Krebsberatungsstellen) geschehen. \r\n\r\nZu krisenchat \r\nIm Mai 2020 gegründet, ist krisenchat innerhalb weniger Monate zum meistgenutzten psychosozialen Online-Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland geworden: Mit über 40.000 Beratungen pro Jahr berät krisenchat knapp 4x mehr als vergleichbare Angebote. Über 500 Krisenberater:innen sind jeden Monat aktiv und werden von inzwischen über 120 Angestellten begleitet. Dass wir in akuten Krisen wirksame Hilfe leisten, zeigen mehrere Studien in Zusammenarbeit mit dem BMG, dem Universitätsklinikum Leipzig sowie der Charité Berlin: Knapp die Hälfte der Kinder und Jugendlichen, die eine Beratung mit Weiterempfehlung an ein lokales Versorgungsangebot oder eine vertraute Person bekommen haben, folgten dieser Empfehlung. 88% der Nutzenden würden krisenchat weiterempfehlen. Außerdem gaben über 65% an, bislang noch mit niemandem über ihr Problem gesprochen zu haben. 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Dies belastet die Versicherungssysteme durch Krankheitstage und Frühverrentungen.\r\n\r\nDie unzureichende Versorgung und der Schutz psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher sind besorgniserregend. So liegt die Dunkelziffer von sexueller Gewalt bei 1:15-1:20 (Bundeskriminalamt/Kavemann und Lohstöter), und Suizid ist die häufigste Todesursache für Jugendliche, wobei die Anzahl der Suizide die Todeszahlen durch COVID-19 übersteigt (Statistisches Bundesamt, RKI). \r\nDie Wichtigkeit niedrigschwelliger, flächendeckender psychologischer Versorgung \r\nDas Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Deutsche Ethikrat betonen die Bedeutung niedrigschwelliger und flächendeckender psychologischer Angebote als Regelangebot (Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats \"Pandemie und psychische Gesundheit\", 2022). Der Abschlussbericht \"Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona\" der IMA und des BMG aus dem Jahr 2023 betont ebenfalls die Rolle überregionaler Beratungsangebote. Es ist entscheidend, niedrigschwellige Beratungs- und Hilfsangebote auszubauen, um die psychische Gesundheit junger Menschen zu fördern. \r\nWie kann die Versorgung für junge Menschen kurzfristig ausgebaut werden?\r\nDoch wie kann das Angebot von krisenchat kurzfristig durch eine Regelfinanzierung in dem erforderlichen Maße ausgebaut werden? Wie kann der Gesetzgeber ermöglichen, dass alle junge Menschen in Deutschland in Krisensituationen Zugang zu einer niedrigschwelligen psychosozialen Onlineberatung erhalten? Mit einer gestärkten FInanzierung ließe sich das Versorgungsangebot von krisenchat kurzfristig weiter ausbauen und skalieren. 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Hier wandelte der Bund eine bestehende gGmbH in eine GmbH des Bundes um, um die Innovationskraft der Organisation für die öffentliche Verwaltung zu erhalten. \r\nAuftrag der gesetzlichen Unfallversicherung ausweiten\r\nDie Verhinderung und Verhütung von Krankheiten ist in besonderem Maße Teil des Auftrages der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit der Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende ist ein Großteil der jungen Menschen, an die sich das Angebot von krisenchat richtet, gesetzlich unfallversichert. Die Kosten der Versicherung werden hierbei durch die Kommunen getragen. Weitere junge Personen sind über ihre Arbeitgeber versichert. Nicht gesetzlich unfallversichert sind ggf. junge Menschen, die selbstständig tätig sind und sich nicht freiwillig für einen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung entschieden haben. 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Den daraus entstandenen Entwurf eines\r\nGesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention begrüßen wir ausdrücklich und unterstützen die\r\nRichtung, die das BMG damit einschlägt. Wir hoffen sehr, dass das Gesetz in der neuen\r\nLegislaturperiode zügig verabschiedet wird, um die Verbesserungen schnell zu umzusetzen.\r\nDie Themen Suizid und Suizidalität spielen in vielen Beratungen bei krisenchat eine Rolle. Im Jahr 2022 ist die Zahl der Suizide in Deutschland um 10 Prozent gestiegen. Im Jahr 2023 hat krisenchat knapp 5.400 Hilfesuchenden geholfen, die angaben, unter Suizidgedanken und Suizidkrisen zu leiden. Das sind fast 20% aller Hilfesuchenden bei krisenchat und die Tendenz der neuen Fälle, die sich mit\r\nsuizidalen Gedanken und suizidalen Krisen an krisenchat wenden, ist steigend. Suizid ist die\r\nzweithäufigste Todesursache bei jungen Menschen zwischen 10 und 25 Jahren. Viele dieser Menschen\r\nerhalten keine Hilfe. Aufgrund der hohen Nachfrage kann selbst ein digitales Chatberatungstool wie\r\nkrisenchat viele Hilfesuchende nicht beraten und in der extremen Notsituation nicht helfen. Das\r\ngesamte psychosoziale Versorgungssystem ist überlastet. Mit unserem digitalen Hilfsangebot leisten\r\nwir einen fundamentalen Beitrag zur Suizidprävention in Deutschland. Deshalb ist es wichtig und war\r\nes längst überfällig, dass das BMG ein Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention vorliegt.\r\n\r\nIm Speziellen:\r\n\r\nkrisenchat hat erwartet, dass der Entwurf ein Recht auf Beratung in mental bedingten Krisensituationen\r\ngesetzlich verankert. Hilfesuchende warten oftmals Monate, bis sie einen Termin zum Erstgespräch bei\r\neiner Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten erhalten. Das geht aus dem Entwurf nicht\r\neindeutig hervor.\r\nGleichzeitig begrüßen wir die Bemühungen um den Aufbau eines Hilfsangebote und Krisendienste-\r\nNetzwerkes. krisenchat steht gern zur Verfügung.\r\nWeiterhin muss eine vertrauliche und anonyme Beratung ermöglicht werden. Die bestehenden\r\nStrukturen in der psychotherapeutischen Behandlung müssen neu ausgerichtet und an den\r\ntatsächlichen Bedarf orientiert werden. Dazu gilt es vor allem die unterschiedlichen Lebenswelten der\r\nMenschen in Not zu verstehen, zu akzeptieren und mit diesen zu arbeiten. Wenn sich junge Menschen\r\nüberwiegend im digitalen Raum (digitale Lebenswelt) bewegen, müssen sie auch genau dort abgeholt\r\nwerden. Herkömmliche Angebote sind zwar etabliert, aber in dieser Zielgruppe nicht bekannt oder\r\nungewollt.\r\nSuizidprävention muss sich demnach stärker an den jeweiligen Lebenswelten orientieren. Wir\r\nunterstützen ausdrücklich, dass etablierte Krisendienste wie krisenchat im Gesetzentwurf einen festen\r\nBestandteil in der Beratung und für die Vernetzungsstrukturen einnehmen.\r\nWeiterhin ist die Einfachheit und Niedrigschwelligkeit von Hilfsangeboten erforderlich. Es ist nicht\r\nersichtlich, welchen Mehrwert eine zentrale Rufnummer “113” im Rahmen der Suizidprävention\r\nerreichen soll. Dennoch könnte eine Weiterentwicklung der bestehenden Telefon- und Online-\r\nBeratungsangebote speziell für Kinder und Jugendliche dazu beitragen, dass die Sorgen und Nöte der\r\nBetroffenen gehört werden. Wie genau diese Weiterentwicklung aussehen soll, ist im Gesetzentwurf\r\nnicht benannt.\r\nZudem könnte die Rolle von Social-Media im Referentenentwurf vor allem für psychoedukative\r\nBeratungsmedien einbezogen werden. Leider wird dieser Bereich, über den sich Kinder, Jugendliche\r\nund junge Erwachsene primär informieren, im Referentenentwurf komplett außer Betracht gelassen.\r\nLediglich eine Anmerkung gibt es zu Social-Media.\r\nUm das Angebot der vorhandenen Beratungsstrukturen zu erhalten, muss das BMG einen\r\nFinanzierungsweg finden, der eine Kontinuität von Beratungsangeboten ermöglicht. Allerdings bleibt\r\ndie notwendige, dauerhafte Finanzierung der Maßnahmen zur Suizidprävention auch im\r\nZusammenspiel mit den Ländern weiterhin unklar.\r\nBefristete Ausschreibungen sollten dabei keine Rolle spielen, denn am Ende müssten immer wieder\r\nneue Beratungsstrukturen aufgebaut werden, und zwischenzeitlich könnten Unterbrechungen des\r\nAngebotes drohen. Zusätzlich sollte es ermöglicht werden, dass zeitnah Gelder an bestehende\r\nBeratungsangebote gehen können, damit diese aufgrund finanzieller Knappheit ihr Angebot nicht\r\nreduzieren müssen.\r\nTrotz der Aufnahme von Modellvorhaben unter SGB 5 § 64f für die Zusammenarbeit von Ländern mit\r\nden gesetzlichen Krankenversicherungen ist die langfristige Finanzierung von Hilfsangeboten nicht\r\ngewährleistet.\r\nDas BMG muss auch klarstellen, welche Beratungsstandards bei einem staatlich finanzierten Angebot\r\nvorgesehen werden. Insbesondere mit Blick auf die Qualifikation der beratenden Personen ist ein\r\nStandardkatalog zu entwickeln, der die Qualität der Beratungen gewährleistet.\r\nStand: 04. Dezember 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-04"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}