{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-19T20:06:13.575+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R005444","registerEntryDetails":{"registerEntryId":62237,"legislation":"GL2024","version":7,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005444/62237","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3a/ee/586653/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R005444-2025-07-17_13-19-25.pdf","validFromDate":"2025-07-17T13:19:25.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-07T14:35:32.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-07-16T10:16:21.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-11-10T09:41:22.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-07-17T13:19:25.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":62237,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005444/62237","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-17T13:19:25.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":41572,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005444/41572","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-07T14:35:32.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-17T13:19:25.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":41474,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005444/41474","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-07-16T10:16:21.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-07T14:35:32.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. 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(BEI) ist Dachverband von über 100 entwicklungspolitischen Organisationen in Schleswig-Holstein. Unser Netzwerk sorgt für Verbindungen unter vielfältigen Akteur*innen, wirbt für globale Gerechtigkeit und bündelt Informationen zu den Themenfeldern: Globales Lernen / Bildung für nachhaltige Entwicklung, Zukunftsfähiges Wirtschaften, Globale Nachhaltigkeit, Globale Partnerschaften.\r\nWir helfen, das vielfach ehrenamtliche Engagement unserer Mitgliedsgruppen in Schleswig-Holstein und in vielen Regionen der Welt sichtbar zu machen. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Konsultation des BMWK zur\r\nTransformation des Vergaberechts\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\ndas Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V., BEI, ist der Dachverband entwicklungspolitischer\r\nNichtregierungsorganisationen in Schleswig-Holstein. Seit seiner Gründung 1994 tritt das BEI dafür\r\nein, bessere Voraussetzungen für die Verwirklichung entwicklungspolitischer Anliegen zu schaffen.\r\nSeine über 100 Mitgliedsgruppen setzen sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten und politischen\r\nAusrichtungen für Gerechtigkeit und Solidarität in der Einen Welt ein. Sie engagieren sich für die\r\nentwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, interkulturelle Verständigung,\r\nMenschenrechte, Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens, fairen Handel, die\r\nUnterstützung von Geflüchteten und Migrant*innen sowie Klima- und Umweltschutz. Die Arbeit des\r\nBEI orientiert sich am Konzept der Nachhaltigen Entwicklung und an den Sustainable Development\r\nGoals (SDGs).\r\nDas BEI ermöglicht und unterstützt in unterschiedlichen Projekten und Veranstaltungen den\r\nAustausch und die Zusammenarbeit seiner Mitglieder mit anderen gesellschaftlichen Akteur*innen.\r\nZudem ist das BEI bundesweit unter anderem über die Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt-\r\nLandesnetzwerke (agl) und über Arbeitsgruppen des Verbands Entwicklungspolitik Deutscher\r\nNichtregierungsorganisationen e.V. (VENRO) vernetzt.\r\nWir begrüßen, dass sich die Bundesregierung mit der Transformation des Vergaberechts\r\nbeschäftigen wird, und tragen gerne unsere Einschätzung bei, insbesondere wie soziale Kriterien in\r\nder Vergabe gestärkt werden können und so zu einer Transformation der Wirtschaft im Sinne der\r\nSDGs beitragen können. Als Eine Welt-Landesnetzwerk setzen wir uns seit Jahren für eine Stärkung\r\nvon Menschenrechten und fairen Handel in globalen Lieferketten ein und beschäftigen uns hierbei\r\nauch intensiv mit Fragen der nachhaltigen Beschaffung. Gemeinsam mit dem schleswigholsteinischem\r\nUmweltministerium, seit 2020 dem neu gegründeten Kompetenzzentrum für\r\nnachhaltige Beschaffung und Vergabe in Schleswig-Holstein (KNBV) und RENN.nord organisieren wir\r\nOnline-Seminare und Austauschtreffen des Netzwerkes zu Nachhaltiger Beschaffung in Schleswig-\r\nHolstein.\r\nAuf Bundesebene tauschen wir uns mit unseren Kolleg*innen aus anderen Eine Welt-\r\nLandesnetzwerken und dem CorA-Netzwerk über aktuelle Themen der nachhaltigen Beschaffung\r\naus. Dabei waren wir als Träger der Bundesthemenkoordination für das agl-Fachforum Konsum &\r\nProduktion in besonderem Maße inhaltlich engagiert. Unser Bundesverband, die agl, hat in den\r\nvergangenen Jahren gemeinsam mit Eine Welt-Landesnetzwerken und mit finanzieller\r\nUnterstützung der SKEW erfolgreiche bundesweite Beschaffungskonferenzen ausgerichtet, z. B. zu\r\nIT und Natursteinen. 2020 hat das BEI federführend die Konferenz zu sozial verantwortlicher ITBeschaffung\r\norganisiert. Daneben unterstützten wir die Erstellung und Aktualisierung einer Synopse\r\nzu den vergaberechtlichen Regelungen der Bundesländer mit Blick auf Menschenrechte,\r\nSozialstandards und fairen Handel.\r\nAus unserer Beratungspraxis und dem Austausch insbesondere mit Fairtrade-Towns in Schleswig-\r\nHolstein halten wir einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für nachhaltige Beschaffung für\r\nnotwendig. Nur klare, einheitliche Vorgaben verhindern Rechtsunsicherheit und hohen\r\nbürokratischen Aufwand bei einzelnen Beschaffungsstellen und Unternehmen und ermöglichen\r\neinen fairen Wettbewerb um innovative, nachhaltige Lösungen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche\r\nweitere Maßnahmen, um die sozial-ökologische Beschaffung zu stärken. Gerne führen wir dies\r\nanhand der vom BMWK aufgeworfenen Fragen weiter aus.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nMartin Weber\r\nGeschäftsführer\r\nBündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. (BEI)\r\nDachverband entwicklungspolitischer Organisationen\r\nSophienblatt 100\r\n24114 Kiel\r\nTel.: 0431-679399-00\r\nMartin.Weber@bei-sh.org\r\nVereinsregister: AG Kiel, VR 3739KI\r\nVorstand: Andrea Bastian, Daniela Suhr, Susanne Thiesen, Lazarus Tomdio, Martina Kriwy, Dr. Hassan Humeida\r\nwww.bei-sh.org\r\nfollow us on facebook\r\nfollow us on Instagram\r\nEntwicklungspolitischer Newsletter für Schleswig-Holstein\r\nwww.bei-sh.org/newsletter\r\nAktionsfeld 1: Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung\r\n1. Auf welcher Stufe des Vergabeverfahrens können Sie sich eine (verpflichtende)\r\nBerücksichtigung von umwelt- oder klimabezogenen Aspekten am besten vorstellen? Eher in\r\nder Leistungsbeschreibung, bei den Eignungs- oder Zuschlagskriterien, in den\r\nAusführungsbedingungen oder in einer Kombination davon?\r\nWir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien\r\nverpflichtend in das Vergabeverfahren aufzunehmen. Unserer Erfahrung nach hängt es davon ab,\r\nwas beschafft werden soll und inwiefern der Markt bereits ein ausreichendes Angebot bietet, um\r\nzu entscheiden, an welcher Stelle der Vergabe Nachhaltigkeitsaspekte einbezogen werden sollten.\r\nDie Möglichkeit zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sollte deshalb auf verschiedenen\r\nStufen des Vergabeverfahren hergestellt bzw. ausdrücklich eröffnet werden.\r\nDabei sollten soziale und ökologischen Kriterien allerdings gleichberechtig behandelt werden.\r\nÖkologische und soziale Nachhaltigkeit als Eignungskriterium würden wir sehr begrüßen, denn\r\nhiermit kann sichergestellt werden, dass die berücksichtigten Anbieter*innen über die\r\nerforderlichen Qualifikationen (Know-How, betriebliche Prozesse, Kapazitäten etc.) verfügen, um\r\neinen Auftrag unter Einhaltung der gebotenen ökologischen Anforderungen sowie der\r\nmenschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (entsprechend den UN-Leitprinzipien) auszuführen.\r\n2. Existieren aus Ihrer Sicht bereits zielgerichtete und hinreichend praxistaugliche Vorbilder\r\nfür die verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (welche?)?\r\nDas Hamburgische Vergabegesetz regelt Aspekte der Umweltverträglichkeit. Abs. 1 verpflichtet\r\nAuftraggeber*innen, negative Umweltauswirkungen im ganzen Lebenszyklus des Produktes zu\r\nvermeiden. Insbesondere Investitionsgüter sollen gemäß Abs. 2 unter Berücksichtigung der\r\nLebenszykluskosten beschafft werden. Die Bedarfsanalyse für Liefer- und Dienstleistungen soll eine\r\numweltfreundliche und energieeffiziente Gesamtlösung anstreben (Abs. 3).\r\nLeistungsbeschreibungen sollen diese Aspekte ausdrücklich benennen.\r\n§ 3a Abs. 1–3 HmbVgG regelt die sozial verträgliche Beschaffung unter Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen.\r\nAbs. 1 verpflichtet öffentliche Auftraggeber*innen dazu, sicherzustellen, dass\r\nkeine Ware, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnomen gewonnen oder hergestellt wurde,\r\nGegenstand der beschafften Leistungen ist. Abs. 2 schreibt die Anwendung der ergänzenden\r\nVertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnomen vor. Die 2014 neu gestalteten,\r\nergänzenden Vertragsbedingungen gelten für Warengruppen im Sinne der Nummer 2 der\r\nVerpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und für einen Auftragswert ab 10.000\r\nEuro. Vergabeverfahren in diesem Anwendungsbereich müssen bereits in der\r\nLeistungsbeschreibung auf diese Verpflichtung hinweisen. Die Soll-Bestimmung des § 3a HmbVgG\r\nregelt die Bevorzugung von Lieferleistungen, die fair gehandelt wurden. Satz 2 betrifft die mögliche\r\nAnerkennung von entsprechenden Gütezeichen.\r\nIm Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz wird geregelt, dass bei der Vergabe von Bau-, Lieferund\r\nDienstleistungen „darauf hinzuwirken“ ist, dass keine Waren, die unter Missachtung der ILOKernarbeitsnormen\r\ngewonnen oder hergestellt wurden, Gegenstand der Leistung sind. Vorgaben\r\nzu Zertifizierungen und Nachweisen sowie zur Ausgestaltung von Kontrollen und Sanktionen sind in\r\neiner Rechtsverordnung geregelt. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist bei bestimmten\r\nWarengruppen „zwingend vorzugeben“. Als Nachweise werden Gütezeichen verlangt, „andere\r\ngeeignete Nachweise“ sind nur ausnahmsweise zulässig, wobei die Gleichwertigkeit durch\r\n„Unterlagen und Erklärungen Dritter“ glaubhaft belegt werden muss. Eigenerklärungen sind nach\r\nder Bremischen Kernarbeitsnormenverordnung (Brem-KernvV) nicht zulässig.1\r\nBeispiele für verbindliche Vorgaben für eine nachhaltige Beschaffung in Kommunen bietet auf\r\ninternationaler Ebene auch das ICLEI-Netzwerk. Vorbildliche Beispiele sind u.a. Barcelona und\r\nKopenhagen.2\r\nAktionsfeld 2: Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung\r\n5. Welche Aspekte einer sozial verantwortlichen Beschaffung sollten über die\r\nBerücksichtigung von Tarifverträgen hinaus aus Ihrer Sicht prioritär bei der öffentlichen\r\nBeschaffung verfolgt oder intensiviert werden?\r\nEine sozial verantwortliche Beschaffung berücksichtigt grundsätzlich alle Menschen- und Arbeitsrechte\r\nin der (globalen) Lieferkette des konkret zu beschaffenden Produkts bzw. der konkret zu\r\nbeschaffenden Dienstleistung und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der SDGs. Die verbindliche\r\nEinhaltung aller ILO-Kernarbeitsnormen sollte zum vergaberechtlichen Mindeststandard auch auf\r\nBundesebene werden – wie bereits in vielen Landesvergabegesetzen (z. B. Berlin, Hamburg,\r\nNiedersachsen und Thüringen.3 Wir weisen darauf hin, dass die ILO-Kernarbeitsnormen nunmehr\r\nfünf Grundprinzipien und zehn Kernarbeitsnormen umfassen.4 Kann-Regelungen, welche die\r\nAnwendung ins Ermessen der Beschaffenden stellen, werden dem materiellen Umfang der ILOKernarbeitsnormen\r\nnicht gerecht.\r\nDie Beschaffungspraxis sollte auch darüber hinaus an der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für\r\nWirtschaft und Menschenrechte mitwirken. Die Leitprinzipien stellen fest, welche Pflichten, welche\r\nRechte und welche Verantwortung sich aus dem internationalen Normbestand für Staaten,\r\nUnternehmen und Rechteinhaber*innen im Wirtschaftszusammenhängen ergeben. Staaten sind\r\nhiernach aufgefordert, einen Smart mix an Maßnahmen zu ergreifen, der geeignet ist,\r\nMenschenrechtsverletzungen vorzubeugen bzw. zu beheben.\r\nAusdrücklich sollen Staaten hierfür auch im Rahmen der Auftragsvergabe „das Problembewusstsein\r\nfür die Menschenrechte und deren Achtung durch die Unternehmen fördern“ (vgl.\r\nKommentar zu Prinzip 6). Die Leitprinzipien gebieten neben der Beachtung der ILOKernarbeitsnormen\r\nauch mindestens die Beachtung der Allgemeinen Erklärung der\r\nMenschenrechte, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des\r\nInternationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Internationale\r\nMenschenrechts-Charta).\r\nEntsprechend der Umstände und Risikolage müssen darüber hinaus auch weitere\r\nmenschenrechtliche Standards berücksichtigt werden. Hierbei ist besonders auf die mögliche\r\n1 Diese und weitere Beispiele zu vergaberechtlichen Regelungen s. agl-Dokument Nr. 29: „Sozialstandards und\r\nMenschenrechte in der öffentlichen Vergabe - Synopse der vergaberechtlichen Regelungen der Bundesländer“, Juli\r\n2021\r\n2 https://iclei-europe.org/\r\n3 S. agl-Dokument Nr. 29\r\n4 [1] https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm\r\nBetroffenheit von vulnerablen Gruppen (u.a. Mädchen und Frauen, Wanderarbeiter*innen,\r\nMinderheiten, Indigene Gruppen, Menschen mit Behinderung, Kinder) zu achten (vgl. Kommentar\r\nzu Prinzip 12). Deshalb ist das Vergaberecht und die Vergabepraxis in dem Sinne\r\nweiterzuentwickeln, dass produktgruppenbezogen beim jeweiligen Auftragsgegenstand die\r\ntatsächlichen arbeits- und menschenrechtlichen Risiken berücksichtigt werden.\r\nDer faire Handel reicht über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und anderer\r\nSozialstandards hinaus und zahlt substantiell auf die Umsetzung der Sustainable Development\r\nGoals (SDGs) ein. Deshalb sollten Kriterien des fairen Handels – wo immer möglich – in der\r\nBeschaffung besonders berücksichtigt werden. Orientierung bezüglich der Kriterien des Fairen\r\nHandels bietet die Mitteilung der Europäischen Kommission „Beitrag zu einer nachhaltigen\r\nEntwicklung: Die Rolle des Fairen Handels ...“ (Mai 2009)5\r\nPerspektivisch sollten die Regelungen im Vergaberecht im Sinne einer einheitlichen Rechtsordnung\r\nauch an die dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Gesetz über die unternehmerischen\r\nSorgfaltspflichten in Lieferketten, LkSG) zugrundeliegenden geschützten Rechtspositionen (§ 2 Abs.\r\n1, Abs. 2 Nr. 1-11 LkSG) anknüpfen. Die in den UN-Leitprinzipien festgestellten Schutzpflichten der\r\nStaaten verlangen, dass „klare Erwartungen“ und „konsistente Botschaften“ zum Ausdruck\r\nbringen, dass alle Wirtschaftsunternehmen bei ihrer gesamten Geschäftstätigkeit Menschenrechte\r\nachten (vgl. Prinzip 2). Im Sinne dieser Konsistenz, müssen die Anforderungen der öffentlichen\r\nAuftragsvergabe und ordnungspolitischen Maßnahmen zur Regulierung der unternehmerischen\r\nSorgfaltspflichten einen einheitlichen Rechts- und Orientierungsrahmen für Unternehmen\r\nbilden.\r\n6. Wie könnte dies aus Ihrer Sicht am besten im Vergabeverfahren und -recht integriert\r\nwerden?\r\nGrundlegend ist eine durchgängige umfassende Definition sowohl von „nachhaltig“ als auch von\r\n„sozial“ im Vergaberecht. Soziale und ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit hängen eng\r\nzusammen und müssen im Sinne der SDGs im Kontext globaler Gerechtigkeit zusammen gedacht\r\nwerden.\r\nVoraussetzung für die konsequente Implementierung sozialer Nachhaltigkeitsaspekte ist, dass\r\ndiese bei Planung, Umsetzung und Monitoring den gleichen Stellenwert haben wie andere\r\nNachhaltigkeitsaspekte. Dabei muss die gesamte Lieferkette eines Produktes in den Blick\r\ngenommen werden. Soziale Nachhaltigkeit darf nicht auf Aspekte des hiesigen Mindestlohns und\r\nder Tariftreue reduziert werden, sondern muss auch Arbeits- und Menschenrechte in den globalen\r\nWertschöpfungsketten umfassen. Bei Produkten, in deren Lebenszyklus sowohl soziale als auch\r\numweltbezogene Aspekte relevant sind, darf nicht nur ein einzelner Aspekt (z. B. Energieeffizienz)\r\nzur Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen ausreichend sein.\r\nZentral sind verbindliche Vorgaben zur Berücksichtigung von sozialen Anforderungen, verbunden\r\nmit Dokumentations- und Begründungspflichten, sofern von den Vorgaben im Einzelfall\r\nabgewichen wird. Dies kann durch eine entsprechende Änderung des GWB oder von VgV und\r\nUVgO erfolgen.\r\n5 COM(2009)215 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=COM(2009)215&lang=de\r\nAlternativ schlagen wir den Erlass einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) vor, die\r\nverbindliche Vorgaben zur Berücksichtigung der sozialen Anforderungen bei der Beschaffung sog.\r\nsensibler Produkte enthält. Bei deren Ausgestaltung sollten die Erfahrungen mit der AVV Klima\r\nberücksichtigt werden.\r\nWenn eine Marktanalyse ergibt, dass es bei einer Produktgruppe sozial verantwortlich oder im\r\nfairen Handel hergestellte Produkte gibt, dann sollte es für öffentliche Auftraggeber grundsätzlich\r\nverbindlich sein, die entsprechenden Kriterien zu fordern. Diese Marktanalyse muss nicht in jedem\r\nFall von den Beschaffenden vorgenommen werden, sondern kann – wie in vielen Bundesländern6 -\r\nvom Gesetzgeber in Verordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften vorweggenommen\r\nwerden.\r\nEine Abstimmung zwischen Bund und Länder wäre hierzu wünschenswert und sollte möglichst zu\r\neiner anspruchsvollen gemeinsamen Liste sensibler Produkte führen. In den meisten\r\nBundesländern zählen hierzu bereits Spielwaren und Sportartikel, Textilien und Bekleidung, Leder-,\r\nAgrar- und Holzprodukte sowie Natursteine. Insbesondere sollten auch Produkte der Informationsund\r\nKommunikationstechnologie aufgenommen werden. Von Einkaufsgemeinschaften wurde\r\nbereits gezeigt, wie deren Beschaffung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnomen möglich ist.\r\nBei einer Reform des Vergaberechtes sollte die Bundesregierung alle durch die EU-Richtlinien\r\n2014/24/EU eröffneten Spielräume zur Stärkung der sozial-ökologischen Beschaffung nutzen.\r\nArtikel 57 Abs. 1 lit. f der Richtlinie 2014/24/EU gibt den Mitgliedstaaten als zwingenden\r\nAusschlussgrund vor: „Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels im Sinne des\r\nArtikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU“. In der Umsetzung in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB wird\r\n„Kinderarbeit“ aber bislang weder umfassend noch explizit erwähnt. Die Bundesregierung sollte\r\ndaher Kinderarbeit im Sinne der ILO-Übereinkommen 138 und 182 und der detaillierten Auslegung\r\nder „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ in der ILO-Empfehlung 190 als zwingenden\r\nAusschlussgrund aufnehmen.\r\nArtikel 67 Abs. 2 UA 3 gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, „dass die öffentlichen\r\nAuftraggeber nicht den Preis oder die Kosten allein als einziges Zuschlagskriterium verwenden\r\ndürfen“. Wir empfehlen, diesen Spielraum in § 127 Abs. 3 GWB und § 58 f. VgV mit einer\r\nentsprechend eindeutigen Regelung zu nutzen.\r\nDer Bundesrechnungshof empfiehlt in seinem Bericht über die Prüfung der Nachhaltigen Vergabe\r\nin der Bundesverwaltung vom 19.1.2022, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass\r\nNachhaltigkeitsaspekte in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Berücksichtigung finden. Hierzu\r\nregt er auch eine Anpassung der zu § 7 BHO erlassenen Vorschriften und der Arbeitsanleitung des\r\nBundesministeriums der Finanzen an (Tz. 4.)7 Außerdem regen wir dringend eine Klarstellung im\r\nHaushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) an, wie es das Land Baden-Württemberg in einem\r\nGesetzesantrag vom 15.9.2020 (Drs. 535/20) eingebracht hat.\r\nErgänzend zu verbindlichen Vorgaben können Leitfäden zur Beschaffung sensibler Produkte\r\nBeschaffungsstellen unterstützen und zu einer Standardisierung von Nachhaltigkeitsanforderungen\r\nbeitragen. Ein Beispiel ist der Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige\r\nTextilbeschaffung. Leitfäden zu weiteren sensiblen Produkten wären wünschenswert.\r\n6 S. agl-Dokument Nr. 29: „Sozialstandards und Menschenrechte in der öffentlichen Vergabe - Synopse der\r\nvergaberechtlichen Regelungen der Bundesländer“, Juli 2021\r\n7 S. Bericht des Bundesrechnungshofs vom 19.1.2022\r\nBei der Nachweisführung sollten Eigenerklärungen nur noch in begründeten Ausnahmefällen\r\nanerkannt werden, etwa, wenn unabhängige Zertifikate nicht zur Verfügung stehen. Die\r\nBeweispflicht dafür sollte bei den Auftragnehmer*innen liegen.\r\nWo es noch keine ausreichend belastbare Nachweissysteme gibt, sollten Vertrags-/\r\nAusführungsbedingungen definiert und deren Umsetzung und Einhaltung währen der Laufzeit des\r\nVertrages kontrolliert werden. Die Kontrolle sollten Beschaffungsstellen selbst oder unabhängige\r\nKontrollorganisationen, z.B. Nichtregierungsorganisationen, durchführen. Über das\r\nVertragsmanagement kann prozessorientiert an nachhaltigen Verbesserungen in den Lieferketten\r\nzusammen mit den Lieferanten gearbeitet werden. Dieser Ansatz wird seit Jahren in der\r\nPrivatwirtschaft erfolgreich umgesetzt und auch in Ländern wie Schweden, Niederlande oder\r\nGroßbritannien von Beschaffungsstellen.\r\nAmbitionierte quantitative Ziele, ein transparentes Monitoring der Ziele sowie Strategien zur\r\nErreichung in Form von – gegebenenfalls produktspezifischen – Stufenplänen sollten entwickelt\r\nund an die Beschaffungsstellen kommuniziert werden. Diese Strategien sollten einem\r\nkontinuierlichen Monitoring und einer regelmäßigen strategischen Weiterentwicklung unterliegen.\r\nDie Fertigstellung des Textilstufenplans (vgl. Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit –\r\nWeiterentwicklung 2021, Anlage 1, Nr. 6a) sollte zügig erfolgen. Er sollte zusammen mit dem\r\nTextilleitfaden als AVV ausgestaltet sein, um die erforderliche Verbindlichkeit zu erreichen.\r\nDie Vergabestatistik ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Monitoring der\r\nöffentlichen Beschaffung. Für eine strategische Ausrichtung der nachhaltigen Beschaffung\r\nist jedoch beim Merkmal „sozial“ eine größere Ausdifferenzierung notwendig. Wir\r\nschlagen daher vor, dass beim Ankreuzen des Kriteriums „sozial“ ein Dropdown-Menü mit\r\ndifferenzierten Unterkategorien eingefügt wird.\r\nDie Bundesregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte\r\n(NAP) verpflichtet, einen Stufenplan zur künftigen Berücksichtigung verbindlicher\r\nmenschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der öffentlichen Beschaffung zu erarbeiten.8 Die\r\nBundesregierung sollte einen konkreten Zeitplan hierzu vorlegen und bei der Erarbeitung\r\ndie Expertise und die Erfahrungen u. a. von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie das\r\nCorA-Netzwerk sowie aus Pilotprojekten in der Vergabepraxis einbeziehen.\r\nDie nachhaltige Beschaffung steht und fällt mit den Kompetenzen und personellen Ressourcen der\r\nBeschaffungsstellen. Viele Mitarbeitende sind dort Generalisten, ihnen fehlt die in diesem Bereich\r\noftmals nötige spezifische Ausbildung. Angebote zur Qualifizierung und Beratung für\r\nBeschaffungsstellen sollten daher ausgebaut werden. Die Beratungsstrukturen müssen\r\nbedarfsgerecht ausgestattet und langfristig abgesichert sein. Der Kompass Nachhaltigkeit9 ist ein\r\nwichtiges Tool zur Unterstützung von Beschaffungsstellen und sollte beständig weiterentwickelt\r\nwerden.\r\nWir begrüßen ausdrücklich eine zunehmende Digitalisierung der Vergabe. Eine stärkere\r\nVernetzung der elektronischen Vergabesysteme auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene\r\n8 https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/aussenwirtschaft/wirtschaft-undmenschenrechte/\r\nnationaler-aktionsplan-wirtschaft-menschenrechte/205208\r\n9 www.kompass-nachhaltigkeit.de\r\nhätte dabei den Vorteil, dass sich Daten leichter sammeln und vergleichen ließen. Mit\r\ndiesen Daten könnte dann die Vergabepraxis stetig optimiert werden.\r\nAktionsfeld 4: Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren\r\n11. Welche Vereinfachungs- und Beschleunigungspotentiale sehen Sie noch im\r\nVergaberecht? Wo setzen aus Ihrer Sicht Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit oder das\r\neuropäische Vergaberecht wichtige Grenzen?\r\nWie oben bei Frage 6 ausgeführt wäre eine klare Definition von Wirtschaftlichkeit unter\r\nBerücksichtigung von Nachhaltigkeit im Vergaberecht für alle Beteiligten hilfreich.\r\nDarüber hinaus könnten regelmäßig überarbeitete Leitfäden zu einer Standardisierung der\r\nnachhaltigen Beschaffung beitragen. Qualifizierungen und Beratungen tragen weiterhin\r\ndazu bei, Beschaffende bei der Umsetzung von nachhaltiger Beschaffung zu unterstützen.\r\nDie Bundesregierung sollte prüfen, inwieweit soziale Anforderungen oder\r\nmenschenrechtliche Sorgfaltspflichten auch im Rahmen der Eignungskriterien gefordert\r\nwerden können.\r\n12. Inwieweit können Sie sich eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes vorstellen, etwa für\r\nwichtige Transformationsvorhaben?\r\nLose können gut für unterschiedlich anspruchsvolle Kriterien genutzt werden. Da, wo der\r\nMarkt schon anspruchsvollere Nachweise zu bieten hat, können diese in den\r\nentsprechenden Losen (verpflichtend) gefordert werden. Dort, wo der Markt nicht so weit\r\nist, können Nachhaltigkeitskriterien in den Zuschlagskriterien gefordert oder in die\r\nAusführungsbedingungen integriert werden.\r\n13. Wie kann die Vergabepraxis einfacher und schneller gelingen? Wie könnten Ihrer Ansicht\r\nnach Vergabeverfahren z.B. noch weiter professionalisiert werden? Warum haben Sie oder\r\nIhr Unternehmen sich zuletzt gegebenenfalls nicht mehr an öffentlichen Vergabeverfahren\r\nbeteiligt?\r\nNachhaltig agierende Unternehmen berichten uns, dass sie sich nicht an öffentlichen\r\nAusschreibungen beteiligen, weil Nachhaltigkeit oftmals bei den Zuschlagskriterien zu\r\nwenig ambitioniert in die Bewertung einbezogen wird und es somit absehbar ist, dass sie\r\nmit ihren nachhaltigen Produkten nicht den Zuschlag erhalten werden.\r\nBieterdialoge können über Innovationen informieren und Rückfragen zum Erfüllungsgrad\r\nvon Nachhaltigkeitskriterien beantworten. Gleichzeitig können typische Stolpersteine in\r\nBewerbungsverfahren besprochen und so vermieden werden. Das führt höchst\r\nwahrscheinlich zu mehr Angeboten und erleichtert Beschaffenden und Bietenden die\r\nArbeit.\r\nEs bedarf mehr Schulungen, Austausch und Ansprechstellen, siehe auch Bericht des\r\nBundesrechnungshofes 2022, der zu regelmäßigen, verpflichtenden Fortbildungen von\r\nBeschaffenden zu dem Thema rät. Gleiches gilt für Beschaffungsstellen der Länder und\r\nKommunen.\r\nDie Fort- und Ausbildungsmöglichkeiten (mit eigener Zertifizierung) von\r\nVergabefachkräften muss enorm ausgebaut bzw. geschaffen werden. Es handelt sich um\r\nstrategische Schlüsselpositionen, die entsprechend ausgebildet werden müssen. Die\r\nFachkräfte sollten auch finanzielle Anerkennung erfahren für die Verantwortung, die sie für\r\ndie Erfüllung strategischer Ziele tragen.\r\nNachhaltigkeitsaspekte zu prüfen und einzufordern ist zeitaufwendig und anspruchsvoll. Je\r\nProduktgruppe ist ein tiefes Verständnis der jeweiligen Nachweise erforderlich. Deshalb\r\nsind deutlich mehr Kompetenzstellen auf Bundes-, landes- und kommunal Ebene als\r\nzentrale Anlaufstellen für Fragen und Probleme empfehlenswert.\r\nFür ein sinnvolles Monitoring ist eine detaillierte, aber möglichst einfach umzusetzende\r\nDokumentation von eingeforderten Nachhaltigkeitskriterien notwendig. Dies muss weit\r\nüber die (bisher nur für oberschwellige Aufträge notwendige) Dokumentation von\r\nNachhaltigkeitskriterien in der Vergabestatistikverordnung hinaus gehen. Soziale und\r\nökologische Nachhaltigkeitskriterien sollten weiter aufgeschlüsselt abgefragt werden. (s.\r\nauch Frage 6) In der E-Vergabe muss die Prüfung von Nachhaltigkeitskriterien automatisch\r\nmit eingebaut werden.\r\nUm der strategischen Bedeutung der Beschaffung mehr Gewicht zu verleihen, ist es\r\nzwingend notwendig für mehr Kohärenz der unterschiedlichen politischen Ziele zu sorgen.\r\nInkohärenzen bestehen aktuell z. B. zwischen der Nachhaltigkeitsstrategie der\r\nBundesregierung, den Zielen des BMZs und des Außenministeriums (bspw. Feministischer\r\nFokus) und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.\r\nEs sollte eine stärkere Verzahnung des Vergabegesetzes mit weiteren Gesetzen und\r\nRichtlinien geben:\r\no Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (beispielsweise wenn Nichterfüllung ein\r\nAusschlussgrund wäre)\r\no EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung\r\no Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen\r\no ILO 190 zur Beseitigung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz\r\n14. Inwieweit können Sie sich auch eine weitere Vereinheitlichung des Vergaberechts\r\nvorstellen (formell in einem „Vergabegesetz“ oder materiell stärkere Angleichungen)?\r\nStrenge Vorgaben zu ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien sollten auf allen\r\nEbenen (Bund/Länder/Kommunen) möglichst gleich sein. Das erleichtert die Umsetzung,\r\nsignalisiert dem Markt in welche Richtung Veränderungen gewünscht sind und erhöht\r\ndurch die Vereinheitlichung die Bieterfreundlichkeit.\r\nAktionsfeld 5: Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen\r\n15. Welche rechtlichen und praktischen Stellschrauben sehen Sie für eine starke\r\nEinbeziehung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in die öffentliche\r\nBeschaffung?\r\nBieterdialoge bieten Information und Orientierung, z. B. zu Nachhaltigkeitsanforderungen und\r\nnotwendigen Nachweisen. Sie können die Hemmschwelle, ein Angebot abzugeben, verringern.\r\nDavon profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen.\r\nRechtliche Klarheit zu den Nachhaltigkeitsanforderungen und möglichst eine Harmonisierung der\r\nerforderlichen Nachweise bei bestimmten Produktgruppen bieten hilfreiche Orientierung.\r\nLosverfahren erleichtern ein partielles Angebot.\r\nViele nachhaltige Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die sich zu 100 %\r\nnachhaltig aufgestellt haben, nutzen unternehmensbasierte Monitoringsysteme (z. B. Fair Wear\r\nFoundation im Textilbereich, World Fair Trade Organization im Fairen Handel). Sofern diese\r\nSysteme externe Überprüfungen der Standards enthalten, sollten sie als Nachweis für\r\nproduktspezifische Nachhaltigkeitskriterien akzeptiert werden.\r\nSonstiges\r\n19. Wie priorisieren Sie die Aktionsfelder? Welche aufgeworfenen Fragen sind Ihnen\r\nbesonders wichtig?\r\nWir setzen uns für eine Stärkung der strategischen Beschaffung ein. Der öffentliche Einkauf hat\r\neine Hebelwirkung für die Wirtschaft und sollte genutzt werden, um fairen Handel,\r\nmenschenrechtliche Sorgfalt, Klima- und Ressourcenschutz in globalen Lieferketten zu befördern.\r\n2015 haben die UN-Mitgliedstaaten die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) verabschiedet. Das\r\nSDG 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ zielt auf die notwendige\r\nVeränderung unserer Lebensstile und unserer Wirtschaftsweise. Nachhaltig bedeutet hierbei,\r\nheute so zu konsumieren und zu produzieren, dass die berechtigten Bedürfnisse der derzeitigen\r\nund der zukünftigen Generationen befriedigt und die ökologischen Belastungsgrenzen der Erde\r\nnicht überschritten werden. Das Unterziel 12.7 sieht eine Förderung nachhaltiger Verfahren in der\r\nöffentlichen Beschaffung vor, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten.\r\nDie 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und\r\nMenschenrechte beschreibt die Verpflichtung der Staaten, die politischen und rechtlichen\r\nRahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen zu setzen, um den Schutz der\r\nMenschenrechte und Arbeitsnormen zu gewährleisten. Zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien hat\r\ndie Bundesregierung 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)\r\nbeschlossen, der das öffentliche Beschaffungswesen als ein Handlungsfeld definiert.\r\n20. Sehen Sie Zielkonflikte und falls ja, wie sollten diese aus Ihrer Sicht aufgelöst werden?\r\nIn der Diskussion um die Einbeziehung von (insbesondere sozialen) Nachhaltigkeitskriterien in der\r\nöffentlichen Beschaffung wird häufig ein hoher bürokratische Aufwand und hohe Hürden für kleine\r\nund mittelständische Unternehmen angeführt. Der Verzicht auf Nachhaltigkeitskriterien\r\nbenachteiligt jedoch gerade kleine, mittelständische Unternehmen und Start-ups, die konsequent\r\nauf Nachhaltigkeit setzen. Angesichts der globalen Herausforderungen bedarf es aber gerade eines\r\nfairen Wettbewerbs, um soziale und ökologische Innovationen zu befördern.\r\nUm einen hohen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, bedarf es klarer, verbindlicher Vorgaben\r\nfür die sozial-ökologische Beschaffung. Leitfäden, Checklisten und Fortbildungs- und\r\nBeratungsangebote für Beschaffende auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene können eine\r\nVereinheitlichung von Nachhaltigkeitsanforderungen befördern. Bieterdialoge haben sich bewehrt,\r\num kleine und mittelständische Unternehmen eine Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu\r\nerleichtern und bürokratische Fallstricke bei Ausschreibungen zu vermeiden. Zudem ermöglichen\r\nsie ebenso wie ein professionelles Lieferantenmanagement die Weiterentwicklung des Marktes.\r\nUnabdingbar ist hierfür eine weitere Professionalisierung von Beschaffungsstellen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011062","regulatoryProjectTitle":"Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien im Vergaberecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/03/59/579081/Stellungnahme-Gutachten-SG2507070007.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zwingende Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien für sensible Produktgruppen in der Vergaberechtsreform – Empfehlungen aus der Zivilgesellschaft\r\nDie öffentliche Hand beschafft zahlreiche Produkte, deren Herstellung potenziell sehr negative Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Umwelt oder die Menschenrechte hat. Diese Produkte werden in der öffentlichen Beschaffung häufig als „sensible Produktgruppen“ definiert und stammen meist aus dem Globalen Süden. In zahlreichen Landesvergabegesetzen müssen bei sensiblen Produktgruppen seit langem soziale, ökologische und menschenrechtliche Kriterien beim Einkauf berücksichtigt werden. Einen Überblick, für welche Produkte in den Bundesländern besondere Beschaffungsregeln gelten, bietet eine agl-Synopse der vergaberechtlichen Regelungen in den Bundesländern(S. 14./15).\r\nSo definiert bspw. Bremen in seiner Verordnung folgende sensible Produktgruppen, für die eine Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen gefordert werden muss:\r\n•\r\nTextilwaren, insbesondere Bekleidung, Sportbekleidung, Stoffe, Wäsche, Bettwaren einschließlich Matratzen, Handtücher und Gardinen,\r\n•\r\nNaturstein, soweit nicht die Verwendung gebrauchter Materialien beabsichtigt ist,\r\n•\r\nAgrarerzeugnisse, soweit diese überwiegend aus Ländern des Globalen Südens stammen, insbesondere Tee, Kaffee, Kakaoprodukte einschließlich Schokolade, Rohrzucker, Früchte sowie daraus hergestellte Säfte und andere Erzeugnisse, Gewürze, Öle, Nüsse und Reis,\r\n•\r\nSchnittblumen, soweit diese überwiegend aus Ländern des Globalen Südens stammen,\r\n•\r\nSpielwaren und Sportbälle,\r\n•\r\nHolzwaren,\r\n•\r\nProdukte der Informations- und Kommunikationstechnik,\r\n•\r\nLederwaren und Gerbprodukte.\r\nEbenso beziehen sich zahlreiche EU-Regularien auf gefährdete Risiko-Produkte bzw. Sektoren, wie der EU-Verordnungsentwurf zum Importverbot von Produkten aus Zwangsarbeit, der Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz und die Richtlinie zu entwaldungsfreie Lieferketten.\r\nDas CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und die Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt Landesnetzwerke (agl) empfehlen, sich dieser Systematik anzupassen und im Rahmen des Vergabetransformationspakets sensible Produktgruppen zu definieren, für die zwingend menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, Fair-Handels- und weitere, z.B. ökologische, Kriterien eingehalten werden müssen. Dies macht eine Umsetzung in der öffentlichen Beschaffung praktikabel und durch den eindeutigen Produktbezug rechtssicher.\r\nDa sich Lieferbeziehungen, Herstellungsländer und soziale und ökologische Risiken stetig ändern, muss eine Produktgruppen-Liste regelmäßig an globale Realitäten angepasst und erweitert werden, auch um ein level playing field zwischen bietenden Unternehmen zu garantieren.\r\nBei der Auswahl der sensiblen Produktgruppen sollte das BMWK eine fundierte Risikoanalyse durchführen und Produktgruppen nach Beschaffungsvolumen und damit verbundenen Wirkung des Gesetzes priorisieren. Das bloße Kriterium der „einfachen Umsetzung“ sollte hierbei nicht die ausschlaggebende Rolle spielen.\r\nTeil einer solchen Muss-Bestimmung sollte darüber hinaus die Nachweisführung betreffen: Eine Einhaltung der geforderten Kriterien muss nachgewiesen werden – dies kann bspw. durch etablierte Siegel des Fairen Handels oder eine Mitgliedschaft in einer glaubwürdigen Multi-Stakeholder-Initiative (wie der Fair Wear Foundation oder der Fair Toys Organisation) erfolgen.\r\nIm Folgenden listen wir beispielhaft vier Produktgruppen auf,\r\n-\r\ndie bei der Produktion und Verarbeitung ein erhebliches Risiko für Menschenrechtsverletzungen aufweisen,\r\n-\r\ndie von der öffentlichen Hand in großem Volumen eingekauft werden,\r\n-\r\nfür die bereits zahlreiche und praktikable faire Beschaffungen mit glaubhafter Nachweisführung durchgeführt wurden und\r\n-\r\ndie im bundeseigenen Kompass Nachhaltigkeit mit Nachweisen, Beispielen und Leitfäden gelistet sind.\r\nDiese Liste ist nicht abschließend, grundsätzlich sollten Muss-Bestimmungen für alle von Bremen gelisteten sensiblen Produkte genannten Produkte Eingang in die Vergabetransformation finden.\r\nLebensmittel In globalen Agrarlieferketten ist die Marktmacht sehr ungleich verteilt. Produzent*innen im Globalen Süden erhalten oftmals keinen fairen Anteil an der Wertschöpfung und können ihre Produktionskosten nicht decken. Landarbeiter*innen arbeiten vielfach unter ausbeuterischen Bedingungen. Der Faire Handel bietet eine Alternative. Die Marktverfügbarkeit von Lebensmitteln aus dem Fairen Handel (z. B Kaffee, Kakao, Tee, Reis, Quinoa, Rohrzucker, Nüsse und Südfrüchte wie Bananen, Orangen, Mangos, Ananas etc.) ist sehr gut. Bei ihrer Beschaffung müssen die Kriterien des Fairen Handels in Anlehnung an die Mitteilung der EU-Kommission zum Fairen Handel [KOM(2009)215 endgültig] vorgegeben werden. Als Nachweis zur Einhaltung der geforderten Kriterien gelten folgende Siegel: Fairtrade, Mitgliedschaft in der World Fair Trade Organization (WFTO), Fair for Life, Naturland Fair sowie gleichwertige Gütezeichen. Erfolgreich umgesetzt wurde diese Muss-Vorgabe zum Fairen Handel und den entsprechenden Nachweisen bereits in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung von Schulessen in Berlin. Die bloße Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist im Lebensmittelbereich nicht ausreichend, um faire Arbeitsbedingungen zu garantieren, da diese lediglich auf die Vermeidung der schlimmsten Formen von Ausbeutung abzielen.\r\nIT-Produkte\r\nSeit Jahrzehnten werden Menschenrechtsverletzungen in IT-Lieferketten dokumentiert, so z.B. Zwangsarbeit, Verhinderung von Gewerkschaftsgründung und -arbeit, extreme Arbeitszeiten, Diskriminierung, fehlende Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie zu niedrige Löhne. Diese finden sich nicht „weit unten“ in der Lieferkette, sondern existieren auch in der Endfertigung. Das macht das Einfordern sozialer Kriterien, die die Durchsetzung der grundlegenden Arbeitsrechte (ILO-Kernarbeitsnormen) fordern, bei IT-Produkten praktikabel und relativ einfach. Zahlreiche öffentliche Beschaffungsstellen in Europa und Australien haben soziale Kriterien zur Norm erklärt. Der IT- Sektor hat sich längst darauf eingestellt. Beispiele für faire Ausschreibungen finden sich im Kompass Nachhaltigkeit. Nachweise zur Einhaltung der geforderten sozialen Kriterien müssen auf industrieunabhängigen Quellen und Organisationen beruhen. Hier hat sich Electronics Watch – ein Zusammenschluss von über 1500 Beschaffungsstellen in Deutschland, Europa und Australien – bei der Überprüfung der Umsetzung festgelegter sozialer Kriterien bewährt. Eine verpflichtende Mitgliedschaft für Beschaffungsstellen bei Electronics Watch oder vergleichbaren industrieunabhängigen Zusammenschlüssen, könnte die Wirkkraft öffentlicher Beschaffung verstärken und die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Beschaffungsstellen besser umsetzen.\r\nTextilien/Bekleidung\r\nDass Textilien durch die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in der gesamten Lieferkette ein Hochrisikoprodukt sind, ist allseits bekannt. Deswegen ist es unumgänglich, beim öffentlichen Einkauf von Arbeits- und Schutzbekleidung, Flachwäsche, Matratzen und weiteren textilen Produkten die grundlegenden Arbeitsrechte (ILO-Kernarbeitsnormen) verpflichtend einzuführen. Mehrere deutsche Kommunen fordern schon lange darüber hinaus gehende unternehmerische Sorgfaltspflichten verpflichtend (wie in den Eignungskriterien) oder in den Zuschlagskriterien. Textilunternehmen weisen einzelne Aspekte der Sorgfaltspflichten durch Gütezeichen wie den grünen Knopf und weitere anerkannte Nachweise wie eine Mitgliedschaft in der Fair Wear Foundation nach (viele Umsetzungsbeispiele finden sich im Kompass Nachhaltigkeit). So können bspw. regelmäßige Risikoanalysen, Abhilfemaßnahmen oder anspruchsvolle Beschwerdemechanismen problemlos für Arbeits- und Schutzbekleidung eingefordert und nachgewiesen werden.\r\nSpielzeug\r\nArbeits- und Menschenrechtsverletzungen finden in Fabriken der Spielzeugproduktion systematisch statt. Kommunen beschaffen für bspw. Schulen und Kitas Spielzeuge in großen Mengen und können hierbei ihre Marktmacht nutzen, um für strukturelle Verbesserungen zu sorgen. Gab es bislang keine glaubhaften Nachweise, die im Bereich Spielzeug eingeholt werden konnten, kann die öffentliche Hand seit 2020 die Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative wie der Fair Toys Organisation (FTO) fordern. Die Stadt Köln als Vorreiterin hat dies in einer Spielzeug-Ausschreibung in 2023 bereits erfolgreich umgesetzt. Das Entscheidungsorgan der FTO besteht zu gleichen Teilen aus Zivilgesellschaft und Industrie. Mitgliedsunternehmen werden jährlich auf die kontinuierliche Verbesserung ihrer Lieferketten anhand sozialer und umweltgerechter Kriterien überprüft und es wird zusätzlich ein Siegel für einen besonders hohen Grad der Erfüllung dieser Kriterien vergeben. Erstmalig wurde es 2023 an zwei Unternehmen verliehen und ist auch im Kompass Nachhaltigkeit gelistet. So können glaubhafte Belege für das Nachhaltigkeitsengagement von Spielzeugunternehmen mittlerweile für die Beschaffung eingefordert werden.\r\nAnsprechpersonen:\r\nJohanna Fincke, Romero Initiative, fincke@ci-romero.de\r\nHeike Drillisch, CorA Netzwerk für Unternehmensverantwortung, heike.drillisch@cora-netz.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Als (Ober-)Bürgermeister*innen,\r\nEntscheidungsträger*innen in der Verwaltung, Unternehmen und zivilgesellschaftliche\r\nOrganisationen unterstützen wir dieses Vorhaben ausdrücklich. Wir fordern die Bundesregierung\r\nauf, gesetzlich verpflichtende Vorgaben für die Einhaltung von Menschenrechten und\r\nUmweltnormen beim Einkauf von Bund, Ländern und Kommunen einzuführen, anstatt weiterhin\r\nauf Freiwilligkeit zu setzen. Bereits in der Resolution “Kommunen für ein starkes\r\nLieferkettengesetz” haben sich rund 75 deutsche Kommunen für einen gesetzlichen Rahmen für\r\ndie Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten stark gemacht und die öffentliche\r\nBeschaffung als wesentlichen Baustein für mehr globale Gerechtigkeit anerkannt.\r\nDie öffentliche Hand in Deutschland gibt pro Jahr schätzungsweise ca. 500 Mrd. Euro für den\r\nEinkauf von Waren und Dienstleistungen aus (OECD 2019). In den Lieferketten vieler eingekaufter\r\nProdukte werden Menschenrechte missachtet und die Umwelt zerstört. Bund, Länder und\r\nKommunen haben eine enorme Marktmacht und ihr Handeln trägt maßgeblich zum Erreichen\r\nbzw. Nichterreichen von Nachhaltigkeitszielen wie dem Pariser Klimaabkommen und den\r\nSustainable Development Goals (SDGs) bei. Ihnen kommt eine Vorbildrolle zu, Steuergelder nicht\r\nfür Produkte auszugeben, in deren Lieferketten Menschenrechte verletzt werden.\r\nEine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung stellt der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in\r\nDeutschland jedoch ein ernüchterndes Zeugnis aus: Obwohl Nachhaltigkeit im öffentlichen\r\nDiskurs immer wichtiger wird, sind die unter Nachhaltigkeitsaspekten vergebenen Aufträge durch\r\ndie Kommunen zwischen 2012 und 2023 von 23,3 Prozent auf 13,7 Prozent massiv\r\nzurückgegangen.1 Die vergangenen Jahre haben aus unserer Sicht gezeigt, dass freiwillige KannBestimmungen die Verantwortung für eine sozial-ökologische öffentliche Beschaffung nur auf\r\neinzelne Beschaffer*innen verlagern. Wenn nur wenige Kommunen\r\nNachhaltigkeitsanforderungen bei ihren Einkäufen stellen, kann sich der Markt nicht langfristig\r\nauf mehr menschrechtliche und ökologische Verantwortung umstellen.\r\nDie Zeit ist reif für verbindliche Anforderungen: Immer mehr Unternehmen ergreifen wirksame\r\nMaßnahmen, um Menschenrechte und Nachhaltigkeitsstandards in ihren Lieferketten\r\numzusetzen. Lieferkettengesetze verpflichten größere Unternehmen, gegen Ausbeutung und\r\nUmweltzerstörung vorzugehen. Zahlreiche Kommunen haben bereits gezeigt, dass ein ökosozialer Einkauf von Produkten wie Bekleidung, Lebensmitteln, IT-Produkten und Spielzeug\r\nmöglich ist. Immer mehr Kommunen setzen sich durch Ratsbeschlüsse oder die Teilnahme an der\r\nFairtrade-Towns-Kampagne für das Ziel einer nachhaltigen Beschaffung ein.\r\nMit der aktuell anstehenden Reform des Vergaberechts muss die Bundesregierung nun endlich\r\ndie Chance nutzen und verbindliche menschenrechtliche Kriterien sowie umwelt- und\r\nklimabezogene Anforderungen für alle sensiblen Produktgruppen2 einführen. Sie muss mit klaren\r\nRegeln, Leitfäden und Mustervorschlägen dazu beitragen, den Einkauf von sozial\r\nverantwortlichen und umweltfreundlichen Produkten zu vereinfachen und zu standardisieren. Mit\r\n1 Vgl. Bertelsmann Stiftung (2024): Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung, S. 4 – 5:\r\nW_Focus_Paper_23__Nachhaltigkeit_in_der_oeffentlichen_Beschaffung.pdf\r\n2 Sieben Organisationen schlagen in einem Forderungspapier eine Definition der sensiblen\r\nProduktgruppen vor. Vgl. CorA (2024): Zwingende Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien sensible\r\nProduktgruppen in der Vergaberechtsreform – Empfehlungen der Zivilgesellschaft: Risikoprodukte müssen\r\nfair beschafft werden - Christliche Initiative Romero e.V. (CIR) (ci-romero.de)\r\neiner konsequenten nachhaltigen öffentlichen Beschaffung würde die öffentliche Hand einen\r\nwichtigen Beitrag zur dringend notwendigen sozial-ökologischen Transformation leisten.\r\nUNTERZEICHNER*INNEN\r\nKOMMUNEN\r\nMichael Adam\r\nErster Bürgermeister des Marktes Bodenmais\r\nKarl-Heinz Eppinger\r\nErster Bürgermeister der Stadt Zwiesel\r\nBjörn Fecker\r\nBürgermeister und Finanzsenator der Freien Hansestadt Bremen\r\nMelf Grantz\r\nOberbürgermeister der Stadt Bremerhaven\r\nVolker Hatje\r\nOberbürgermeister der Stadt Elmshorn\r\nClara Herrmann\r\nBezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin\r\nAndrea Hutzler\r\nStadträtin der Stadt Ebermannstadt\r\nOliver Igel\r\nBezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Berlin\r\nSonja Klingert\r\nGemeinderätin Karlsruhe\r\nMichael Klisch\r\nBürgermeister der Hallig Hooge\r\nThomas Lang\r\nErster Bürgermeister der Stadt Lauf a. d. Pegnitz\r\nErik Lierenfeld\r\nBürgermeister der Stadt Dormagen\r\nBarbara Meyer\r\nBürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken\r\nPeter Reiß\r\nOberbürgermeister der Stadt Schwabach\r\nStefanie Remlinger\r\nBezirksbürgermeisterin von Berlin Mitte\r\nDominik Sauerteig\r\nOberbürgermeister der Stadt Coburg\r\nRonald Scholz\r\nBürgermeister der Gemeinde Köngen\r\nOliver Schruoffeneger\r\nBezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen\r\nim Bezirk Charlottenburg, Berlin\r\nSebastian Stanglmaier\r\nErster Bürgermeister des Markt Altdorf\r\nJan Trost\r\nBürgermeister der Stadt Marbach\r\nThomas Westphal\r\nOberbürgermeister der Stadt Dortmund\r\nAileen Wichmann\r\nNachhaltigkeitsmanagerin des Kreises Neuss\r\nZIVILGESELLSCHAFT\r\nAllianz SACHSEN KAUFT FAIR\r\nAktionsbündnis Fairer Handel Berlin\r\nAktionsbündnis \"Oldenburg handelt fair\"\r\nAktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung\r\nArbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V.\r\nArbeitskreis Eine Welt REL/Gemeindepartnerschaft in der Einen Welt\r\nArbeitsstelle Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung der Evangelisch-\r\nLutherische Landeskirche Sachens\r\nBerliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (BER)\r\nBremer entwicklungspolitisches Netzwerk (BEN) e.V.\r\nBremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung (biz)\r\nBundesverband Klimaschutz e.V.\r\nBUNDjugend Baden-Württemberg\r\nBündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V.\r\nBündnis Exit Plastik\r\nChristians4Future\r\nColibri - Beiträge für eine menschenwürdigere Welt e.V.\r\nCorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung\r\nDachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg e.V. (DEAB)\r\nDeutsche Umwelthilfe e.V.\r\nEine Welt Forum Freiburg e.V.\r\nEine Welt Verein Eisenach e. V.\r\nEine-Welt-Forum Mannheim e.V\r\nEine-Welt-Kreis Vreden e.V.\r\nEntwicklungspolitisches Netzwerk (epn) Hessen\r\nEntwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e.V.\r\nFachstelle Eine Welt des Evangelischen Kirchenkreises Herne\r\nFair Trade Stadt Hamburg (Mobile Bildung e.V.)\r\nFairhandelszentrum Nordbayern CaWeLa\r\nFairLötet e.V.\r\nFairtrade Deutschland\r\nFairtrade-Markt Roßtal\r\nFairtrade-Town-Steuerungsgruppe Penzberg\r\nFEMNET\r\nFIAN-Lokalgruppe München\r\nForum Fairer Handel e.V.\r\nForum für Internationale Agrarpolitik e.V.\r\nForum Ökologie & Papier\r\nGemeinwohl-Ökonomie Baden-Württemberg e.V.\r\nGemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V.\r\nGlobal Policy Forum\r\nInfobüro Nicaragua\r\nInformationsstelle Peru\r\nInitiative EINE WELT Köngen e.V.\r\nJARO Institut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung e.V.\r\nMannheimer Bündnis für gerechten Welthandel\r\nNord Süd Forum München e.V. – für eine solidarische Welt\r\nNürnberger Menschenrechtszentrum e.V.\r\nÖkumenewerk der Nordkirche\r\nÖkumenisches Zentrum Oldenburg e.V. (ÖZO)\r\nPowerShift e.V.\r\nRaval Football\r\nRegionalverband Saarbrücken\r\nRomero Initiative (CIR)\r\nSport handelt Fair\r\nSteuerungsgruppe Fairtrade Markkleeberg\r\nRegionalgruppe Stuttgart der Kampagne für Saubere Kleidung Deutschland e.V.\r\nSozialer Friedensdienst Kassel e.V.\r\nSÜDWIND Institut für Ökonomie und Ökumene\r\nTerre des Hommes Deutschland e.V.\r\nTransition Netzwerk e.V.\r\nVamos e.V.\r\nVerein der Freunde des Weltethos-Instituts\r\nVerein Faire Welt e.V./Weltladen in Herrenberg\r\nWeltladen Heidelberg Altstadt\r\nWeltladen Metzingen\r\nWeltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung – WEED\r\nWerkstatt Ökonomie e.V.\r\nWorld Future Council\r\nZukunftsrat Hamburg\r\nSTANDARD- UND ZERTIFIZIERUNGSORGANISATIONEN\r\nFair Stone e.V.\r\nFair Toys Organisation\r\nFairtrade Deutschland\r\nFair Wear Foundation\r\nGlobal Organic Textile Standard (GOTS)\r\nNaturland – Verband für ökologischen Landbau\r\nUNTERNEHMEN UND UNTERNEHMENSVERBÄNDE\r\nBAD BOYZ BALLFABRIK e.K.\r\nBrands Fashion\r\nCircularity Germany GmbH\r\ncorsus – corporate sustainability GmbH\r\nGebr. Runde GmbH\r\nGEPA – The Fair Trade Company\r\nMarkthalle Neun GmbH\r\nMaxTex – Network and Academy for Sustainable Textiles\r\nNaturland Partner\r\nressourcenwunder\r\nTor 28\r\nUnverpackt e.V. – Verband der Unverpacktläden\r\nEXPERT*INNEN\r\nDr. Anke Butscher\r\nDr. Monika Bossung-Winkler – Referentin für Globales Lernen im Bistum Speyer\r\nThomas Heine – Geschäftsführer von IMAGO\r\nMalte Lömpcke – Fachpolitischer Sprecher für Finanzpolitik der Grünen\r\nRatsfraktion Bonn\r\nProf. Dr. Christoph Scherrer\r\nMadeleine Schütz – Eine Welt Promotorin Nordhessen\r\nProf. Dr. Margit Stein – Professur für Allgemeine Pädagogik, Universität Vechta\r\nTim Stoffel – Fachpolitischer Sprecher für Vergabepolitik der Grünen Ratsfraktion\r\nBonn\r\nAchim Trautmann – Regionaler Fachpromotor für öko-soziale Beschaffung\r\n\r\nAnsprechpartner:\r\nChristian Wimberger\r\nRomero Initiative (CIR)\r\nSchillerstraße 44a | 48155 Münster\r\nE-Mail: wimberger@ci-romero.de\r\nTel: +49 251 67 44 13 – 21\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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