{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-08-25T00:01:13.170+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R005072","registerEntryDetails":{"registerEntryId":40335,"legislation":"GL2024","version":5,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005072/40335","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/90/cc/411785/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R005072-2024-07-01_11-40-13.pdf","validFromDate":"2024-07-01T11:40:13.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-27T10:10:48.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-07-01T11:40:13.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-07-01T11:40:13.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-08-18T10:37:47.000+02:00","lastUpdateDate":"2024-07-01T11:40:13.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":40335,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R005072/40335","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-07-01T11:40:13.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-27T10:10:48.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. 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V. mit der DGVT-Fort- und Weiterbildung und dem DGVT-Verlag bildet gemeinsam mit der DGVT-Akademie gGmbH und dem DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe e. V. den DGVT-Verbund. Die zentralen Ziele unseres Verbunds sind die Verbesserung der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung und die Weiterentwicklung der Verhaltenstherapie und -modifikation in Forschung, Lehre und Praxis.\r\nDie DGVT ist mit 12.000 Mitgliedern der größte verhaltenstherapeutische Fachverband in Deutschland. 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Psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung umfassender sicherstellen!\r\n2. Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!\r\n3. Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren tatsächlich einführen\r\nund psychotherapeutische Expertise integrieren!\r\n4. Vernetzungsarbeit stärken und finanziell fördern!\r\n5. Psychosoziale Lebensverhältnisse bei der Gesundheitsversorgung mitberücksichtigen!\r\n6. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier\r\n21. März 2024\r\n\r\nAlternativlos menschlich.\r\nFür eine offene Gesellschaft ohne Benachteiligung und Diskriminierung!\r\n\r\nTübingen – Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V., der DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. und die DGVT-Akademie stehen für eine demokratische, offene und vielfältige Gesellschaft, an der alle Menschen teilhaben können und in der sie Schutz erfahren – unabhängig von Alter, Hautfarbe, Geschlechtsidentität, körperlicher oder psychischer Einschränkung, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität oder materieller Situation. Vielfalt ist ohne Alternative. Der DGVT-Verbund wird\r\ngetragen von der Überzeugung der Gleichwertigkeit aller Menschen! Wir treten allen Ideologien der Ungleichheit entschieden entgegen.\r\nDie DGVT unterstützt die Demonstrationen und Initiativen, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft, für den Schutz der Demokratie und gegen Rechtsradikalismus einsetzen. Der Verein beteiligt sich aktiv an dieser Bewegung und wird entsprechende Initiativen auch weiterhin unterstützen. Die DGVT ruft ihre Mitglieder auf, sich aktiv für die Stärkung und Sicherung einer offenen Gesellschaft einzusetzen. \r\n\r\nIn ihrer Satzung verpflichtet sich die DGVT dem Ziel der Verwirklichung einer psychosozialen Versorgung für alle Menschen. Hierzu gehört die Anerkennung unterschiedlicher Lebensentwürfe und die konsequente Aufhebung von Benachteiligung oder Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen. Die DGVT setzt sich für eine Gesellschaft ein, die Menschen in Not Zuflucht und Unterstützung bietet, ihnen Hilfe und Versorgung zukommen lässt und damit ein gleichberechtigtes Leben in Gesundheit und Würde ermöglicht. Eine freie und gleichberechtigte Gesellschaft schafft die besten Rahmenbedingungen gegen psychische Erkrankung und zu ihrer Heilung. \r\n\r\nDie Mitgliederversammlung der DGVT hat 2022 die „DGVT-Position für Diversität und Respekt in einer demokratischen Gesellschaft“ verabschiedet. In dieser positioniert sich unser Verein eindeutig gegen Rechtsradikalismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung. Mit dieser Positionierung übernimmt die DGVT gesellschaftspolitische Verantwortung – wie die ethischen Rahmenrichtlinien des Vereins, auf die sich alle DGVT Mitglieder verpflichtet haben, das vorgeben. \r\n\r\nIm Sinne der Satzung der DGVT, der ethischen Rahmenrichtlinien und des Beschlusses von 2022 hält der DGVT Vorstand die Förderung beziehungsweise Unterstützung von Parteien und Gruppierungen, die die  Gleichwertigkeit aller in Deutschland lebender Menschen in Frage stellen, für unvereinbar mit Engagement in der DGVT. \r\n\r\nDie DGVT wird sich in den kommenden Wochen und Monaten - auch mit Blick auf die anstehenden Wahlen - ausdrücklich für die Stärkung und Sicherung der beschriebenen Grundsätze einsetzen. Das heißt, sie wird sich konsequent gegen politische Bestrebungen wenden, die diesen Grundsätzen widersprechen und sich stattdessen für eine Gesellschaft einsetzen, die menschenwürdige und gesundheitsfördernde Lebensbedingungen für alle Menschen in Deutschland ermöglicht."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000942","regulatoryProjectTitle":"Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c0/a6/276551/Stellungnahme-Gutachten-SG2405020004.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der DGVT und des DGVT-BV zum Referentenentwurf des BMG für ein Gesundheitsversorgungs-stärkungsgesetz (GVSG) vom 08.04.2024 \r\n24.04.2024  \r\n\r\nPsychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung stärken! Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern! \r\n\r\nTÜBINGEN – Am 08. April 2024 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) vorgelegt. Wir begrüßen das Ziel des Gesetzes, die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern. Jedoch sind aus Sicht der DGVT und des DGVT-BV die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen nicht ausreichend. Die folgenden zentralen Aspekte sollten daher im GVSG Berücksichtigung finden:  \r\n\r\n1.\tPsychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung umfassender sicherstellen!  \r\n2.\tFinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!  \r\n3.\tGesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren tatsächlich einführen und psychotherapeutische Expertise integrieren!\r\n4.\tVernetzungsarbeit stärken und finanziell fördern! \r\n5.\tPsychosoziale Lebensverhältnisse bei der Gesundheitsversorgung mitberücksichtigen! \r\n6.\tBarrieren für sozial benachteiligte Menschen tatsächlich abbauen! \r\n\r\n1. Psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung, umfassen der sicherstellen! \r\n\r\nDer Referentenentwurf sieht eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen durch eine separate Bedarfsplanung vor. Die DGVT und der DGVT-BV begrüßen dies ausdrücklich. Im Hinblick auf die teils immensen Wartezeiten für Menschen mit Behandlungswunsch wird dies als alleinige Maßnahme bei Weitem nicht ausreichen. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen bedarf es zusätzlich Verbesserungen in der Versorgung für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen. Des Weiteren ist in psychiatrischen Kliniken eine ausreichende Anzahl an psychotherapeutisch qualifiziertem Personal unabdingbar. Detaillierte Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen gibt die Bundespsychotherapeutenkammer in ihrer Stellungnahme vom 28.03.2024. Wir schließen uns diesen Forderungen vollumfänglich an.\r\n \r\n2. Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!  \r\n\r\nDas Gesundheitssystem ist auf gut qualifiziertes Gesundheitspersonal in ausreichender Zahl angewiesen. Die Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses ist jedoch gefährdet, denn es fehlt eine angemessene Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung. Eine Verbesserung der Weiterbildungsfinanzierung muss noch in dieser Legislaturperiode – im GVSG – gesetzlich verankert werden, um die psychotherapeutische Versorgung sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeut*innen zu gewährleisten. Der vorliegende Referentenentwurf sieht eine Finanzierung der Weiterbildung nicht vor.\r\nDass das Thema dringlich ist, zeigt die Petition “Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten” vom 23. März 2023. Diese wurde mit 72.100 Unterschriften beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht. Diese große Zahl an Unterstützer*innen verdeutlicht den breiten Wunsch der Bevölkerung, eine Finanzierung zu erwirken. Der Petitionsausschuss hat am 13. Dezember 2023 mit den Stimmen der Koalitionsfrak-tionen die Petition mit dem höchstmöglichen Votum “Zur Berücksichtigung” an die Bundesregierung überwiesen. Die durch den psychotherapeutischen Berufsstand vorgelegten Gesetzesvorschläge zur Finanzierung sind geeignet eine ausreichende Finanzierung sicher zu stellen und sind sofort umsetzbar. \r\nDGVT und DGVT-BV fordern deshalb, die Gefahren durch die fehlende Finanzierung sowie die Stimmen aus der Bevöl-kerung, der Profession und der Politik endlich ernst zu nehmen und die seit Jahren bereits vorliegenden Gesetzesvor-schläge in das GVSG aufzunehmen.\r\n\r\n3.  Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren tatsächlich einführen und psychotherapeutische Expertise integrieren!\r\n\r\nDGVT und DGVT-BV befürworten die im Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 21. März 2024 ursprünglich vorgesehenen neuen Versorgungsstrukturen (Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren, Ge-sundheitsregionen). Diese stellen ein niedrigschwelliges und interdisziplinäres Beratungsangebot für sozial benachteiligte Menschen dar, das auch einen präventiven Charakter aufweist und die gesellschaftliche Teilhabe erleichtern soll. Mit der Streichung dieser neuen Versorgungsstrukturen im aktuellen Referentenentwurf geht der Kern des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune verloren. Wir fordern daher eine Wiederaufnahme und Veranke-rung der genannten Versorgungsstrukturen im GVSG. \r\nNeben der Einführung der neuen Versorgungsformen für sozial benachteiligte Menschen ist es entscheidend, sicherzustellen, dass auch Menschen mit psychischen Erkrankungen eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung erhalten kön-nen. Daher ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass sowohl in den Gesundheitskiosken als auch in den Primärversor-gungszentren Fachpersonal mit psychotherapeutischer Expertise vorhanden oder abrufbar ist. Zusätzlich sollen auch eventuelle Wegezeiten für psychotherapeutisch qualifiziertes Personal zum Gesundheitskiosk finanziell vergütet werden, um die personelle Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten zu sichern.  \r\n\r\n4. Vernetzungsarbeit stärken und finanziell fördern! \r\n\r\nDGVT und DGVT-BV unterstützen explizit die im Arbeitsentwurf ursprünglich vorgesehene Vernetzung, um regionale Defizite auszugleichen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure an den Schnittstellen zu verbessern. Dieser wichtige Vernetzungsgedanke sollte unbedingt wieder in das GVSG aufgenommen werden. Dabei muss auch sichergestellt sein, dass die neu einzurichtenden Strukturen nicht zu einer Reduzierung der finanziellen Mittel für bewährte psy-chosoziale und psychotherapeutische Strukturen führen. Im Gegenteil wird eine ausreichende Finanzierung bestehender Angebote der psychosozialen Versorgung gefordert. Zudem sollte regelmäßig evaluiert werden, inwiefern die neu etablierte Vernetzung tatsächlich auch den Menschen zugutekommt.  \r\n\r\n5. Psychosoziale Lebensverhältnisse bei der Gesundheitsversorgung mitberücksichtigen! \r\n\r\nDie psychosozialen Lebensverhältnisse spielen eine entscheidende Rolle für die Gesundheit oder Krankheit einer Person. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren eingeführt wer-den. Sie können und sollen die psychosozialen Lebensumstände der Menschen im Auge behalten und diese bei der individuellen Beratung berücksichtigen. DGVT und DGVT-BV begrüßen ausdrücklich auch den präventiven Ansatz der ursprünglich geplanten neuen Versorgungsstrukturen. Die Prävention soll dabei nicht allein auf Verhaltensweisen (Verhaltensprävention), sondern vor allem auf strukturelle Präventionsmaßnahmen (Verhältnisprävention) abzielen. Hierzu sollten entsprechende Mittel zu Verfügung gestellt werden und entsprechende Strukturen etabliert werden. Die neuen Versorgungsformen leisten einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung der Lebensverhältnisse und für die Prävention von Gesundheitsproblemen sozial benachteiligter Menschen.  \r\n\r\n6. Barrieren für sozial benachteiligte Menschen tatsächlich abbauen! \r\n\r\nEine Vielzahl von Faktoren erschwert sozial benachteiligten Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung und verstärkt damit die gesundheitliche Ungleichheit. Beispiele für solche Barrieren sind Armut, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Diskriminierung, eingeschränkte Mobilität und Sprachbarrieren. Das GVSG muss sicherstellen, dass diese Barrieren abgebaut werden und die Chancen auf gesundheitliche Teilhabe tatsächlich verbessert werden. Insbesondere die Finanzierung von Sprachmittlung sowohl im Rahmen der neu einzuführenden Gesundheitskioske als auch im Rahmen der regulären ambulanten Versorgung erscheint uns dabei unabdingbar.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000944","regulatoryProjectTitle":"Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/31/1b/276553/Stellungnahme-Gutachten-SG2405020006.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Pressemeldung\r\n29. April 2024\r\n\r\nSchwangerschaftsabbruch darf nicht unters Strafrecht fallen!\r\n\r\nTÜBINGEN – Am 15. April 2024 hat die Expertinnenkommission der Bundesregierung ihren Abschlussbericht zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorgelegt. Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. sieht in dem Kommissionsbericht eine gute Grundlage, um noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg zu bringen. So soll die durch die bisherige Kriminalisierung hervorgerufene Stigmatisierung von Schwangeren, die sich für einen Abbruch entscheiden, als auch des Fachpersonals, das Abbrüche vornimmt, vermieden werden. \r\n\r\nFolgen der Kriminalisierung können Diskriminierung, (gesellschaftliche) Ausgrenzung, Stress, emotionale Belastungen (zum Beispiel Gefühle von Einsamkeit), Vermeidungsstrategien, soziale Angst und Schlafstörungen sein. Beim Fachpersonal kommt noch die Gefahr eines Burn-Outs hinzu.\r\n\r\nAls größter psychosozialer und psychotherapeutischer Fachverband in Deutschland setzen wir uns dafür ein, dass Frauen und Fachpersonal vor diesen Folgen geschützt werden. Dafür braucht es dringend einen präventiven Ansatz, der zwingend mit verbesserten Rahmenbedingungen für die Schwangeren und jungen Familien einhergeht. Kriminalisierung ist dagegen das ganz und gar falsche Mittel. \r\n\r\nDas bereits bestehende Beratungsangebot muss dafür gefördert und weiter ausgebaut werden, damit ein Recht auf einen uneingeschränkten, barriere- und diskriminierungsfreien sowie wohnortnahen Zugang zu Informationen und Beratung sichergestellt werden kann. \r\n\r\nDie DGVT fordert den Bundestag auf, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu verabschieden. \r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. 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