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Juli 2008 zur Nationalen Akademie der Wissenschaften ernannt. Rechtsgrundlage war der Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder vom 18. Februar 2008. Sie ist unabhängig und dem Gemeinwohl verpflichtet.\r\nDie Leopoldina berät Politik und Öffentlichkeit zu gesellschaftlichen Themen, die einer wissenschaftlich fundierten Analyse bedürfen. Hierzu verfasst sie in interdisziplinär besetzten Gruppen von Forscherinnen und Forschern Papiere, die wissenschaftliche Inhalte verständlich aufbereiten und möglichst niedrigschwellig zugänglich machen. Dies können u.a. Stellungnahmen, Diskussionspapiere, Zukunftsreports oder Factsheets sein. So trägt die Leopoldina dazu bei, dass politische Entscheidungen auf Grundlage verlässlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden können. Mit ergänzenden Veranstaltungen fördert sie einen informierten öffentlichen Dialog. \r\nSeit ihrer Ernennung zur Nationalen Akademie der Wissenschaften im Jahr 2008 ist die Leopoldina außerdem die Stimme der deutschen Wissenschaft im internationalen Akademiendialog. Die Beratung der jährlichen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der G7- und der G20-Staaten ist zum Beispiel ein wichtiges Mittel, die gebündelte wissenschaftliche Expertise in den politischen Verständigungsprozess einzubringen. Die Wissenschaftsakademien der beteiligten Staaten kommen hierzu in den Formaten „Science7“ (S7) und „Science20“ (S20) zusammen. Sie befassen sich mit von ihnen ausgewählten Themen der Gipfelagenda und erarbeiten dazu gemeinsame Stellungnahmen. 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Knüpft an ein Eckpunktepapier des BMBF vom 28.02.2024 an","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006366","title":"Verbesserung der Rahmenbedingungen für Gesundheitsforschung ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes","printingNumber":"20/11561","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011561.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/medizinforschungsgesetz/310586","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"},{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Leopoldina argumentiert dafür, die Rahmenbedingungen der Gesundheitsforschung über das Medizinforschungsgesetz hinaus strategisch zu verbessern. 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Dabei wird ausgehend von der Situation der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen argumentiert, dass die Förderung von Selbstregulationskompetenzen stärker im deutschen Bildungssystem, z.B. in Lehr- und Bildungsplänen verankert werden sollte. Hierzu bedarf es der Entwicklung von Indikatoren und einer akteursübergreifenden Zusammenarbeit aller Stakeholder. 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Intendiert sind dabei insbesondere die \r\nAbschaffung der A1-Bescheinigung für Wissenschaftseinrichtungen bei Dienst- und Forschungsreisen ins EU-Ausland, die Abschaffung der Meldepflichten bei EU-Auslandsentsendungen, der Verbleib im inländischen Sozialversicherungssystem mindestens während der ersten 24 Monate des Aufenthalts im EU-Ausland, die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften bei einer ‚Homeoffice‘-\r\nTätigkeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die Umsetzung des gemäß REST-Richtlinie vereinbarten Verfahrens für Forschende und die Anerkennung einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012336","title":"Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne \r\nGewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder \r\naußerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b \r\nUStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in \r\nWissenschaftseinrichtungen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Umsatzsteuergesetz","shortTitle":"UStG 1980","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012337","title":"Neufassung des Anwendungsbereichs des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Neufassung des Anwendungsbereichs des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), so \r\ndass außerhochschulische Wissenschaftseinrichtungen nicht in dessen Anwendungsbereich \r\nfallen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013696","title":"Orientierungswissen zu den gesellschaftlichen Herausforderungen durch generative Künstliche Intelligenz liefern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Generative Künstliche Intelligenz (KI) verändert seit Ende 2022 drastisch weite Bereiche unserer Lebens- und Arbeitswelt. Zahlreiche KI-basierte Anwendungen, die anhand von Trainingsdaten Muster erlernen und damit neue sprachliche oder visuelle Produkte erstellen, sind mittlerweile allgemein zugänglich und leicht zu nutzen. Vor diesem Hintergrund diskutieren die drei Autorinnen des Diskussionspapiers Chancen, Risiken und Herausforderungen für Individuen und die Gesellschaft durch den Einsatz von generativer KI. Die Autorinnen skizzieren Problemfelder, die aus ihrer Sicht in der allgemeinen Diskussion und derzeitigen Gesetzgebung noch nicht ausreichend reflektiert werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013697","title":"Verbesserung der Integration des archäologischen Kulturgutschutzes in die akademische Ausbildung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Schutz archäologischen Erbes ist sowohl eine drängende globale Herausforderung als auch eine nationale Verantwortung, die durch Bauvorhaben, klimatische Veränderungen und andere Einflüsse auf dieses Erbe stetig wächst. Dafür braucht es Archäologinnen und Archäologen mit hervorragender fachlicher Expertise, die zugleich auf die Anforderungen des Kulturgutschutzes vorbereitet sind. In ihrem Diskussionspapier fordern die Autorinnen und Autoren daher eine stärkere Einbindung des archäologischen Kulturgutschutzes in die universitäre Ausbildung. Ziel des Papiers ist es, die akademische Ausbildung durch engere Kooperation mit Ämtern, Museen, privatwirtschaftlichen Unternehmen und weiteren relevanten Akteuren zu optimieren. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_CULTURE","de":"Kultur","en":"Culture"},{"code":"FOI_EP_ACADEMIC","de":"Hochschulbildung","en":"Academic education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013698","title":"Verbesserung der Erfassung von Treibhausgasemissionen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft, veranstaltet von Helmholtz SymCom und der Leopoldina wurde eine Factsheet erstellt. Damit wurden die Teilnehmenden der Veranstaltung auf die Problematik bei der Erfassung von Methanemissionen hingewiesen. Diskutiert wurde die Erarbeitung einer Nationalen Methanstrategie, um die Umsetzung der EU-Methanverordnung zu konkretisieren und um die sich aus dem Global Methane Pledge ergebenden Reduktionsziele zu erreichen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013699","title":"Rolle und Bedeutung von Grundlastkraftwerken im deutschen und europäischen Energiesystem","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"ESYS-Fachleute analysieren, ob und inwieweit es vorteilhaft für die deutsche und europäische Energieversorgung ist, Grundlastkraftwerke in einem umstrukturierten Energiesystem einzusetzen. Außerdem betrachten die Expert*innen folgende Fragen: Was zeichnet ein Grundlastkraftwerk aus? Welche Technologien kommen für CO2-arme Grundlastkraftwerke infrage? Sind diese Art Kraftwerke für eine sichere Energieversorgung notwendig? Wie würden sie die Gesamtkosten der Energieversorgung beeinflussen? Und wie würden sie das Energiesystem verändern? Um diese Fragen zu beantworten, hat das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) Szenarioanalysen durchgeführt. ESYS-Fachleute haben die Ergebnisse diskutiert und eingeordnet.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013700","title":"Abbau von bürokratischen Hürden bei der Umsetzung des Carbon Border Adjustmenet Mechanism (CBAM) der EU","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)","printingNumber":"20/13585","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/135/2013585.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-des-treibhausgas-emissionshandelsgesetzes-an-die-%C3%A4nderung-der/316398","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)","printingNumber":"497/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0497-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-des-treibhausgas-emissionshandelsgesetzes-an-die-%C3%A4nderung-der/316398","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Erleichterung bei der Implementierung des CBAM in Wissenschaftsorganisationen durch die folgenden Maßnahmen:\r\n\r\n1) Bereitstellung kostenloser CO2-Zertifikate wie dies bis 2034 für bestimmte Industriezweige ermöglicht wird.\r\n2) Meldung von „Rohmassedaten“ getätigter Importe in den einschlägigen Bereichen und anschließende Hochrechnung auf die Emissionsdaten durch die fachlich verantwortliche Stelle für das CBAM-Melderegister.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013701","title":"Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Außenwirtschaftsverordnung","shortTitle":"AWV 2013","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013702","title":"Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Außenwirtschaftsverordnung","shortTitle":"AWV 2013","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013703","title":"Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013704","title":"Vereinfachung von Berichtspflichten über die Vergabe von außertariflichen Sonderzahlungen sowie die Leistungshonorierung nach § 18 TVöD bzw. der BLBV","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Reduktion des Aufwandes durch die Berichtspflichten durch einfache Abfrage anhand von Daten, die ohnehin im System vorhanden sind und Vermeidung zusätzlicher Programmierungen und zusätzlichem Pflegeaufwand","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente","shortTitle":"BLBV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/blbv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013705","title":"Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Regelung der Gentechnik","shortTitle":"GenTG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gentg"},{"title":"Verordnung über Aufzeichnungen bei gentechnischen Arbeiten und bei Freisetzungen","shortTitle":"GenTAufzV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gentaufzv"},{"title":"Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen","shortTitle":"GenTSV 2021","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gentsv_2021"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013706","title":"Umsatzsteuerfreiheit von Kooperationen zwischen Wissenschaftseinrichtungen mit entgeltlicher Nutzung von Infrastruktur","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Umsatzsteuergesetz","shortTitle":"UStG 1980","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013707","title":"Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen: signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)","printingNumber":"591/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0591-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-transformation-des-vergaberechts-vergaberechtstransformationsgesetz-vergrtransfg/318125","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen:\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen)\r\n2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013708","title":"Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.)\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl.\r\n3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl.\r\n4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen\r\n5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben\r\n6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als \"soziale und andere besondere Dienstleistung\" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013709","title":"Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten für die Pflege von Familienangehörigen bei dienstlichen Verpflichtungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG). ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes","shortTitle":"BGleiG 2015","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013710","title":"Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten bei pflegebedürftigen Angehörigen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes","shortTitle":"BGleiG 2015","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015525","title":"Demografiepolitik als politisches Schwerpunktthema für die kommende Legislaturperiode machen und interdisziplinäre Demografieforschung stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Da die Demografiepolitik innerhalb der Bundesregierung bislang nur wenig koordiniert wurde, schlagen die Autorinnen und Autoren vor, einen Regierungsausschuss im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einzurichten. Dieser könnte eine bessere ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Demografiepolitik sicherstellen. Zudem sollte der demografische Wandel vor allem auf der Ebene sozialer Gruppen gestaltet werden, da der Blick auf die gesamtgesellschaftliche Ebene oder auf die individuelle Ebene allein nicht ausreichend sei. Vielmehr gehe es darum, in einer alternden Gesellschaft spezifische Angebote zu entwickeln, die die Menschen in ihren sozialen Bezügen und Gruppierungen zu erreichen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015526","title":"Verbesserung der Emissionsbilanz im Gebäudebereich durch Beschleunigung der Wärmewende unter Berücksichtung der soziale Nachhaltigkeit","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Worst Performing Buildings – Gebäude in einer schlechten Effizienzklasse – stellen einen essenziellen Hebel dar, um die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich rasch zu senken. Dabei sollten soziale Faktoren berücksichtigt werden, da die Wärmewende unmittelbare Auswirkungen auf den Lebensalltag und die Entwicklung der Energiekosten hat. Dies gilt für selbstnutzende Eigentümer sowie für Mieter. Um Maßnahmen für die Wärmewende zu formulieren und zu evaluieren, muss die Datenlage im Gebäudebereich verbessert werden. Hierfür eignen sich beispielsweise Energieausweise. Zudem muss die Bereitstellung der Daten verbessert werden, etwa durch eine Energieausweisdatenbank. Der ESYS-Impuls fasst die wichtigsten Handlungsfelder zusammen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen","shortTitle":"BEHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/behg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015527","title":"Schaffung innovativer ökonomischer Anreize auf EU-Ebene zur Entwicklung neuer antimikrobieller Wirkstoffe ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Antibiotika spielen in der modernen Medizin eine herausragende Rolle – sowohl zur Behandlung akuter Infektionen als auch in der Infektionsprophylaxe, etwa im Fall bevorstehender Operationen. Doch die weltweite Zunahme antibiotikaresistenter Erreger macht viele gängige Medikamente unwirksam. Schon heute sterben weltweit jährlich über eine Million Menschen an den Folgen einer Infektion mit resistenten Keimen – allein in Deutschland rund 10.000. Trotz dieser besorgniserregenden Entwicklung wurden seit 1980 keine neuen Klassen an antimikrobiellen Medikamenten entwickelt, sondern hauptsächlich veränderte Varianten von bekannten Antibiotika. Vor diesem Hintergrund empfiehlt  der dritte Leopoldina-Fokus „Ökonomische Anreize.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015528","title":"Schaffung wissenschafts- und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Forderungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen an eine künftige Bundesregierung zur Schaffung wissenschafts- und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen durch stabile Finanzierung, Bürokratieabbau, ein ausdifferenziertes Wissenschaftssystem, Internationalität im Wissenschaftssystem und ein Ministerium mit neuem Zuschnitt zur Verzahnung von Wissenschafts- und Innovationspolitik.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015529","title":"Förderung bilateraler Forschungsprojekte zwischen Deutschland und Korea im Bereich der Energiewende","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Südkorea und Deutschland haben sich zum Ziel gesetzt, ihre Energiesysteme klimaneutral zu gestalten. Dabei stehen beide Länder vor wissenschaftlichen und technologischen Herausforderungen. Das Ergebnispapier zeigt wissenschaftliche und technologische Herausforderungen in den fünf Themenbereichen Solartechnologien, Wasserstoff, Batterien, Netzmanagement und Zukunftstechnologien wie die Kernfusion auf und formuliert Empfehlungen für die Energiewende in Südkorea und Deutschland.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":32,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0006364","regulatoryProjectTitle":"Etablierung eines Kohlenstoffmanagements zur Erreichung der Klimaschutzziele ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a8/08/314898/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210097.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Schlüsselelemente des Kohlenstoffmanagements\r\nMit dem Pariser Klima-Abkommen hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu beschränken. Deshalb verfolgen Deutschland und Europa das Ziel, bis zum Jahr 2045 bzw. 2050 klimaneutral zu sein. Da die Treibhausgasemissionen weltweit weiter steigen, wird das Überschreiten der 1,5°C-Marke vom Weltklimarat IPCC für Anfang der 2030er Jahre erwartet.1 Bisherige Anstrengungen der Klimapolitik waren darauf fokussiert, die durch Menschen verursachten Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so die Lücke zu den Zielen der internationalen Klimaschutzverpflichtungen zu schließen. Die gesetzten Klimaziele können jedoch nicht allein durch Emissionsreduktionen erreicht werden: der Atmosphäre muss das wichtigste Treibhausgas CO2 auch aktiv und dauerhaft entzogen werden (Carbon Dioxide Removal, CDR).2,3 Für den Umgang mit entzogenem Kohlenstoff gibt es mehrere Möglichkeiten: die langfristige Speicherung in geeigneten geologischen Formationen im Untergrund (z.B. ausgeschöpfte Gas- oder Erdöllagerstätten) oder in natürlichen Kohlenstoffspeichern (z.B. Wälder und Moore), die Bindung in langlebigen Produkten für unvermeidliche Emissionen aus dem Energiesystem und die fortlaufend kurzfristige Nutzung im Rahmen eines Kreislaufmanagements (z.B. Hydrierung von CO2, das der Atmosphäre entnommen wurde, zur Produktion von Chemikalien oder Energieträgern wie Methanol, E-Fuels oder synthetischem Methan).\r\nMit der Abtrennung und Speicherung oder Nutzung des Kohlenstoffs beginnt eine neue Phase der Klimapolitik. Neben der Etablierung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien und der damit verbundenen direkten und indirekten Elektrifizierung wird jetzt eine dritte Säule bedeutend: das Kohlenstoffmanagement. Dies kann nur in einem internationalen Rahmen erfolgreich sein, da einzelne Komponenten des Kohlenstoffmanagements aus technischen Gründen wie auch aus Kosten- und Energieeffizienzgründen nicht ausschließlich in Deutschland realisiert werden können.\r\nDa sich die Erforschung, Entwicklung und Etablierung von Verfahren der Kohlenstoffabscheidung, -speicherung und -nutzung über einen langen Zeitraum erstrecken wird, muss die Ausarbeitung einer nationalen Strategie für das Kohlenstoffmanagement mit hoher Dringlichkeit vorangetrieben und deren Umsetzung unverzüglich auf den Weg gebracht werden. Hierfür ist eine Koordination mit entsprechenden Bemühungen auf EU-Ebene unabdingbar. Diese Koordination sollte die jetzt notwendigen politischen Entscheidungen zu Aufbau und Umbau von Infrastrukturen (wie Leitungsnetzen und Speichern) einschließen. Zudem sollte durch klare Kommunikation seitens Politik, Wissenschaft und Wirtschaft ein breites öffentliches Verständnis für Ziele und Instrumente des Kohlenstoffmanagements gefördert werden.\r\n1 IPCC (2021). Summary for Policymakers. In: Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth\r\nAssessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change [Masson Delmotte et al. (eds.)]. Cambridge University Press,\r\nCambridge, United Kingdom and New York, NY, USA. https://doi.org/10.1017/9781009157896.001\r\n2 Koelbl et al. (2014). Uncertainty in carbon capture and storage (CCS) deployment projections: a cross model comparison exercise. Climate\r\nChange , 123, 461 476. https://doi.org/10.1007/s10584 013 1050 7 Referiert in Bui et al. (2018). Carbon capture and storage (CCS): the way\r\nforward. Energy & Environmental Science , 11 1 1062 1176, Section 3.1. https://doi.org/10.1039/C7EE02342A\r\n3 IPCC (2022). Summary for Policymakers. In: Global Warming of 1.5°C. An IPCC Special Report on the impacts of global warming of 1.5°C\r\nabove pre industrial levels and related global greenhouse gas emission pathways, in the context of strengthening the global response to the\r\nthreat of climate change, sustainable development, and efforts to eradicate poverty [Masson Delmotte et al. (eds.)]. Cambridge University\r\nPress, Cambridge, UK and New York, NY, USA. https://doi.org/10.1017/9781009157940.001\r\nDie Bundesregierung hat im Februar 2024 in zwei Eckpunkte-Papieren4,5 und einem Entwurf zur Novellierung des Kohlendioxidspeichergesetzes6 Vorschläge für erste Schritte zu einem aktiven Kohlenstoffmanagement und zu Negativemissionen veröffentlicht. Grundsätzlich ist diese Ausweitung von Maßnahmen zum Klimaschutz zu begrüßen, wenn auch Details noch unklar sind und einzelne der in den Papieren der Bundesregierung skizzierten Ansätze nicht überzeugen. Schlüsselelemente, die bei der Konkretisierung und Revision aus wissenschaftlicher Sicht berücksichtigt werden sollten, sind Inhalt dieser Ad-hoc-Stellungnahme. Das demnächst erscheinende Papier “Kohlenstoffmanagement integriert denken: Anforderungen an eine Gesamtstrategie aus CCS, CCU und CDR” der Initiative der Wissenschaftsakademien “Energiesysteme der Zukunft” (ESYS) wird sich dem Thema ausführlich widmen.7\r\n1.\r\nCarbon Capture\r\nDie Verfahren zur Abtrennung von konzentriertem Kohlendioxid in industriellen Prozessen sind teilweise technologisch ausgereift. Die Kosten für ihren Einsatz in großem Maßstab wären jedoch noch sehr hoch. Auch die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre (Direct Air Capture, DAC) ist aufgrund der niedrigen CO2-Konzentration (im Vergleich zu industriellen Quellen) teuer und aufwändig. Wie Carbon Capture-Technologien vom teuren Aufbau und Betrieb einer Demonstrationsanlage zum kostengünstigen breiten Einsatz im industriellen Maßstab gebracht werden können, ist eine wichtige Forschungsaufgabe.\r\nDAC muss nicht notwendigerweise in Deutschland erfolgen, sondern vorzugsweise an Standorten, an denen die klimatischen Bedingungen (z.B. eine niedrige Luftfeuchte) oder die Energiekosten aus regenerativen Quellen günstig sind. Die Abtrennung und Einlagerung oder Nutzung von Kohlendioxid sollte in den Sektoren des Energiesystems erfolgen, in denen CO2-Emissionen langfristig gar nicht oder kaum zu vermeiden sind. Die Nutzung fossiler Energieträger sollte sich dadurch jedoch nicht verlängern.\r\nEmpfehlungen\r\n▪\r\nForschung und Entwicklung zur CO2-Abtrennung in industriellen Prozessen und DAC fördern, um die Technologien in eine robuste und kostengünstige Anwendung zu bringen.\r\n▪\r\nDAC-Pilotanlagen in systemrelevanter Größe an geeigneten Standorten errichten, z. B. in trockenen Regionen mit niedrigen Energiekosten, und CO2-Einspeicherungsmöglichkeiten fördern.\r\n▪\r\nEinfache und transparente Methoden zur Ermittlung der CO2-Emissionen und -entnahmen unterschiedlicher technischer und natürlicher Prozesse entwickeln.\r\n2.\r\nKohlenstoffspeicherung im Untergrund und Nutzung von CO2 (CCS und CCU)\r\nDie Konzentration von CO2 in der Atmosphäre kann sowohl durch die permanente Einlagerung dieses CO2 in geeignete geologische Formationen als auch durch die Bildung und Lagerung von festem Kohlenstoff langfristig gesenkt werden (Carbon Capture and Storage, CCS). Die aktuell geplante Beschränkung von CCS in Deutschland auf marine Bereiche ist Ausdruck einer Strategie der Vermeidung von politischen Auseinandersetzungen über Speicherstandorte. Gegen die unterirdische Speicherung von CO2 auf dem Festland spricht aus wissenschaftlicher Sicht nichts, wenn sorgfältige Erkundung, transparente Standortwahl und fortlaufendes Monitoring gewährleistet werden.\r\nDarüber hinaus ist der Aufbau einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft für Kohlenstoff notwendig. Diese soll mittels Herstellung von kohlenstoffhaltigen Produkten die dauerhafte Nutzung von Kohlenstoff im Energiesystem ermöglichen, ohne die CO2-Konzentration in der Atmosphäre zu erhöhen (Carbon Capture and Utilization, CCU).\r\n4 BMWK (2024a). Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie.\r\n5 BMWK (2024b). Langfriststrategie Negativemissionen zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen.\r\n6 BMWK (2024c). Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes.\r\n7 https://energiesysteme-zukunft.de/\r\nWenn CO2 nicht dauerhaft gebunden werden kann, so muss der Kohlenstoff zumindest für lange Zeiträume gebunden bleiben (beispielsweise in Baumaterialien oder in Ökosystemen), wodurch im Mittel die gebundene Kohlenstoffmenge erhöht wird. Wenn in CCU-Technologien das gesammelte CO2 durch klimaneutrale Energieträger umgesetzt wird, kann die Nutzung gegenüber der Einlagerung vorteilhaft sein, da die Produkte einen Deckungsbeitrag für die Abtrennungskosten leisten und Einlagerungskosten vermieden werden. Die Kohlenstoffmengen, die der Atmosphäre permanent entzogen werden müssen, sind insgesamt jedoch wesentlich höher als die Mengen, die in einem geschlossenen Kohlenstoffkreislauf mit den gegenwärtig absehbaren technologischen Möglichkeiten benötigt würden. Dies unterstreicht die Bedeutung der dauerhaften Speicherung von Kohlenstoff.\r\nEmpfehlungen\r\n▪\r\nCCS vorrangig für nicht vermeidbare CO2-Emissionen nutzen.\r\n▪\r\nLangzeiteffekte der CO2-Speicherung im Untergrund weiterhin beobachten und untersuchen.\r\n▪\r\nGeeignete CO2-Speicher on- und off-shore erschließen.\r\n▪\r\nAusbau und Umbau der Leitungsinfrastrukturen für CO2, Wasserstoff und nachhaltiges Erdgas priorisieren.\r\n▪\r\nVorhandene Infrastrukturen (z.B. Gasnetz) auch im europäischen Verbund möglichst umfassend nutzen und daher nicht vorschnell aufgeben.\r\n▪\r\nVerfahren etablieren, die bei langlebigen Gütern Speicherdauer, Umfang und Verlässlichkeit einer dauerhaften CO2-Bindung ermitteln.\r\n▪\r\nIndustrielle Umsetzbarkeit von CCU im Verbund mit Kohlenstoff-nutzenden Industrien in relevanter Größe demonstrieren.\r\n3.\r\nKohlenstoffspeicherung in Ökosystemen und Nutzung von CO2 in Biomasse (BECCS)\r\nFür die Nutzung und den Ausbau natürlicher Kohlenstoffspeicher sollte der Fokus auf klimaangepassten Wäldern mit artenreichem Baumbestand und auf der Wiedervernässung von Mooren liegen. Die Wiedervernässung von Mooren hat höchste Dringlichkeit, um die hohen CO2-Emissionen aus entwässerten Mooren durch die fortschreitende Mineralisierung organischer Böden (Torf) zu vermeiden.\r\nDie Kapazität und Permanenz der Kohlenstoffspeicherung in Mooren und Wäldern kann derzeit noch nicht ausreichend quantifiziert werden. Wiedervernässung, Aufforstung und Renaturierung hätten neben ihrem möglichen Beitrag zur Kohlenstoffspeicherung positive Effekte auf Artenvielfalt und Ökosystemleistungen wie z.B. die Luftreinhaltung und die Regulierung des Landschaftswasserhaushaltes.\r\nDie Bindung von CO2 in landwirtschaftlich erzeugter Biomasse und deren energetische Nutzung bei gleichzeitiger CO2-Abtrennung (Bioenergy Carbon Dioxide Capture and Storage – BECCS) ist eine weitere Möglichkeit für die Speicherung von Kohlenstoff. Die Ausweitung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für die Produktion von Bioenergiepflanzen wäre jedoch nicht vereinbar mit einer ökologisch und sozial nachhaltigen Landnutzung.\r\nEmpfehlungen\r\n▪\r\nÜber Fortsetzung und -entwicklung von Programmen zum natürlichen Klimaschutz über das Jahr 2026 hinaus wissenschaftsbasiert entscheiden.8\r\n▪\r\nAnpassung rechtlicher Verfahren (z.B. Streichung der erlaubnisfreien Gestattung der Bodenentwässerung und Regelungen für den erforderlichen Rückbau vorhandener Entwässerungsgräben und Möglichkeiten für Planfeststellungsverfahren), um die Wiedervernässung von Mooren zu beschleunigen.9\r\n8 Für die Finanzierung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz sind bis zum Ende der Legislaturperiode 3,5 Mrd. EUR eingestellt (Bundestagsdrucksache 20/6845).\r\n9 Die Leopoldina-Stellungnahme “Klima – Wasserhaushalt – Biodiversität: Für eine integrierende Nutzung von Mooren und Auen” erscheint im Juni 2024.\r\n▪\r\nUmgestaltung der Wälder hin zu einer standortangepassten, vielfältigen und resilienten Artenzusammensetzung fördern.\r\n▪\r\nWeitere (Grundlagen-)Forschung zur Herstellung und Speicherung von festem Kohlenstoff fördern, beispielsweise durch hydrothermale Karbonisierung zur Produktion von Pflanzenkohle, um das in Biomasse gespeicherte CO2 möglichst langfristig zu fixieren.\r\n4.\r\nÖkonomische Anreize für die CO2-Entnahme\r\nModellrechnungen gehen für Deutschland von jährlich 60-130 Megatonnen CO2-Äquivalent aus, um nicht vermeidbare Emissionen, vornehmlich aus der Landwirtschaft und der Industrie, langfristig auszugleichen.10 Zur Steuerung und Anreizsetzung für die CO2-Entnahme könnten entweder Kohlenstoffspeicher direkt entgolten oder dedizierte Zertifikate entwickelt und ausgegeben werden. Um erfolgversprechende technologische Lösungen in der Breite zur Anwendung zu bringen, sollte die Entwicklung von Zertifikatmärkten für die Kohlenstoffentnahme gefördert und privates Kapital dafür aktiviert werden. Die Festlegung des Zertifikatpreises für CO2 ist angesichts der Vielschichtigkeit der Entnahmeszenarien komplex und bedarf größter Sorgfalt. Beispielsweise müssen sich die Zertifikatpreise für nicht-permanente CO2-Entnahmen (etwa in Form von Biomasse) und für permanente CO2-Entnahmen (etwa durch Speicherung als fester Kohlenstoff) unterscheiden, um den spezifischen Aufwand und langfristigen Nutzen der Entnahmen angemessen zu berücksichtigen.\r\nEmpfehlungen\r\n▪\r\nÖkonomische Werkzeuge entwickeln, die berücksichtigen und bewerten, wie langfristig der Kohlenstoff dem Kreislauf entzogen bleibt.\r\n▪\r\nÖkonomische Rahmenbedingungen für die CO2-Entnahme aus der Atmosphäre etablieren, damit sich darauf aufbauend Geschäftsmodelle und stabile Märkte entwickeln können.11 Prinzipiell gibt es hierfür drei Wege, zu denen eine politische Abwägung der Pro- und Contra-Argumente evidenzbasiert erfolgen sollte:\r\n-\r\nerstens könnte die CO2-Entnahme mit öffentlichen Mitteln über Auktionen für zuvor festgelegte Entnahmemengen subventioniert werden;\r\n-\r\nzweitens könnten verpflichtende Entnahmequoten für Emittenten festgesetzt werden;\r\n-\r\ndrittens könnte die CO2-Entnahme in den Zertifikathandel einbezogen werden.\r\n▪\r\nGeeignete Maßnahmen entwickeln, mit denen negative CO2-Emissionen in den Zertifikathandel einbezogen werden.\r\n5.\r\nInternationale Anstrengungen und Abstimmungen intensivieren\r\nWeltweit sind andere Regionen als Mitteleuropa aufgrund ihrer klimatischen Bedingungen, der Energiekosten und der Besiedlungsdichte besser für die Anwendung von Direct Air Capture geeignet. Das Kohlenstoffmanagement sollte daher nicht allein auf nationaler Ebene weiterentwickelt werden, sondern von Anfang an international gedacht werden, zumindest aber international anschlussfähig sein. In Forschung, Entwicklung und Pilotierung sollte international kooperiert werden. Insbesondere Ländern des Globalen Südens kommt dabei auf Grund günstiger Verhältnisse z.B. für Photovoltaik sowie den technischen Notwendigkeiten der CO2-Abtrennung und -Nutzung eine herausragende Stellung zu.\r\n10 MCC (2021). Wissensstand zu CO2-Entnahmen: Bedarf & Potenziale, Technologien & Politikinstrumente, Weltweit & in Deutschland. Berlin: Berlin: Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change.Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change.\r\n11 Edenhofer et al. (2024) On the governance of carbon dioxide removalEdenhofer et al. (2024) On the governance of carbon dioxide removal–– a public economics perspective. European Journal of public a public economics perspective. European Journal of public finance 90, No. 1.finance 90, No. 1.\r\nEmpfehlungen\r\n▪\r\nZumindest EU-weit Regelwerke zur Entnahme und ökonomischen Bewertung von CO2 aus industriellen Punktquellen und aus der Luft harmonisieren sowie den während der deutschen G7-Präsidentschaft 2022 initiierten Klimaklub um den Aspekt des Kohlenstoffmanagements erweitern.\r\n▪\r\nVerbindliche Standards für Eigenschaften und Reinheit von transportiertem CO2 für die EU festlegen.\r\n▪\r\nEuropaweites Übertragungsnetz für CO2 mit vergleichbaren Planungen für Wasserstoff und andere stoffliche Energieträger jetzt in der Planung zusammenführen und möglichst unter Nutzung technischer Synergien realisieren. Dabei kommt den Anrainern der Nordsee besondere aktuelle Bedeutung zu.\r\n▪\r\nModelle zur global optimierten CO2-Entnahme aus der Atmosphäre entwickeln und ökonomische Instrumente der Umsetzung – wie den internationalen CO2-Emissionszertifikatehandel – etablieren, um eine faire internationale Verteilung der finanziellen Lasten zu ermöglichen.\r\n▪\r\nBi- und multilaterale Abkommen zur Erforschung und Realisierung von international abgestimmter CO2-Entnahme aus der Atmosphäre an geeigneten Standorten vorbereiten und basierend auf lokalen Demonstrationsanlagen tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln.\r\nAutorinnen und Autoren\r\n▪\r\nEdenhofer, Ottmar ML, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Potsdam, und Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change, Berlin\r\n▪\r\nGrimm, Veronika, Technische Universität Nürnberg\r\n▪\r\nHaug, Gerald ML, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\n▪\r\nMarotzke, Jochem ML, Max-Planck-Institut für Meteorologie, Hamburg\r\n▪\r\nMarquardt, Wolfgang ML, ehemals Forschungszentrum Jülich\r\n▪\r\nSchlögl, Robert ML, Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin\r\n▪\r\nSchüth, Ferdi ML, Max-Planck-Institut für Kohlenforschung, Mülheim\r\n▪\r\nWagner, Ulrich, TU München und Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.\r\n(ML – Mitglied der Leopoldina)\r\nRedaktionsgruppe\r\n▪\r\nAnton, Christian, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Abteilung Wissenschaft-Politik-Gesellschaft\r\n▪\r\nArtmann, Stefan, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Präsidialbüro\r\n▪\r\nWetterich, Sebastian, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Abteilung Wissenschaft-Politik-Gesellschaft"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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Für die Zeit danach \r\nsind sogar Netto-negativ-THG-Emissionen vorgesehen: Es soll der Atmosphäre mehr CO2 entzogen werden,\r\nals freigesetzt wird. Diese Klimaziele zwingen dazu, auch Emissionen in den Blick zu nehmen, die sich \r\nabsehbar technisch überhaupt nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand vermeiden lassen und bei früheren, \r\nweniger ambitionierten Klimazielen noch ausgeblendet werden konnten.\r\nWährend sich energiebedingte CO2-Emissionen durch den Umstieg auf erneuerbare Energien noch relativ \r\neinfach vermeiden lassen, ist dies für nicht-CO2-Emissionen (insbesondere Methan, Lachgas und F-Gase) in \r\nder Landwirtschaft und für einige prozessbedingte CO2-Emissionen in der Industrie, etwa der Zement- und \r\nKalkherstellung, sowie für Emissionen aus der thermischen Abfallverwertung technisch nicht möglich oder \r\nmit sehr hohem Aufwand verbunden. Auch diese Emissionen lassen sich zwar durch Änderungen im \r\nKonsumverhalten und in den Produktionsprozessen (zum Beispiel vermehrter Holzbau) reduzieren, sind \r\naber auch längerfristig nicht vollständig vermeidbar. Zudem muss zukünftig zur Herstellung \r\nkohlenstoffhaltiger Produkte nicht-fossiler Kohlenstoff verwendet werden, um die Klimawirkung durch eine \r\nFreisetzung von CO2 am Lebensende der Produkte zu vermeiden.\r\nUnter dem Oberbegriff „Kohlenstoffmanagement“ (auch „Carbon Management“) werden Verfahren \r\nzusammengefasst, die verhindern, dass einmal entstandenesCO2 in die Atmosphäre gelangt oder die CO2 wieder \r\naus der Atmosphäre entfernen und/oder die Kohlenstoff zur Herstellung von Produkten klimaneutral \r\nbereitstellen. Kohlenstoffmanagement umfasst drei Bausteine:\r\n• die Kohlendioxidabscheidung und -speicherung (Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS), die \r\ndie Freisetzung von entstandenem CO2 in die Atmosphäre vermeidet,\r\n• die CO2-Entnahme aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR), durch die im Verbund \r\nmit der Kohlenstoff- oder Kohlendioxidspeicherung sogenannte negative Emissionen entstehen \r\nkönnen,\r\n1\r\n• die Kohlenstoffnutzung (Carbon Dioxide Capture und Utilization, CCU), bei der von Anlagen \r\nabgeschiedenes oder aus der Atmosphäre aufgefangenes CO2 als Ersatz für neu geförderte fossile \r\nRessourcen wie Erdöl und Erdgas in der Herstellung kohlenstoffhaltiger Produkte verwendet wird. \r\nIm Rahmen des Vorschlags für ein klimapolitisches Zwischenziel für 20402 hat die EU-Kommission kürzlich\r\neine Strategie zum industriellen Kohlenstoffmanagement3 vorgelegt. In zwei Eckpunktpapieren hat\r\ninzwischen auch die Bundesregierung Grundzüge für eine Carbon-Management-Strategie (CMS) und eine\r\nLangfriststrategie Negativemissionen zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen (LNe) skizziert.\r\nIhre Veröffentlichung nimmt dieser Impuls zum Anlass, Rolle und Grenzen des Kohlenstoffmanagements \r\neinzuordnen, Nachbesserungsbedarfe bei den Eckpunkten zu identifizieren und darüber hinausgehende \r\nHandlungsbedarfe und -optionen aufzuzeigen.\r\n4\r\n1 Bei den CDR-Verfahren Bioenergie mit CO2-Abscheidung und Speicherung (BECCS) und der direkten CO2-Abscheidung aus der Luft mit \r\nanschließender Speicherung (DACCS) ist CCS ein Teil des Verfahrens. BECCS und DACCS werden im Folgenden als CCS-basierte CDR\u0002Verfahren bezeichnet. Bei anderen CDR-Verfahren wird CO2 in feste Kohlenstoffverbindungen umgewandelt und in Vegetation oder Boden \r\ngespeichert. Einen Überblick über die verschiedenen CDR-Verfahren liefert Tabelle 1 auf Seite 19.\r\n2 Vgl. Europäische Kommission 2024-1.\r\n3 Vgl. Europäische Kommission 2024-2.\r\n4 Das Papier ergänzt die kürzlich erschienene Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina „Schlüsselelemente des Kohlenstoffmanagements“, in der \r\nbereits erste Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Kohlenstoffmanagements gegeben werden, vgl. Leopoldina 2024. \r\n10\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nDie Bundesregierung strebt mit der geplanten CMS und der LNe eine systematische Auseinandersetzung \r\nmit dem Themenfeld des Kohlenstoffmanagements an. Dies ist – wie im Folgenden näher ausgeführt wird \r\n– grundsätzlich zu begrüßen und zeitlich durchaus drängend. Die bekannten Eckpunkte zur CMS5 benennen \r\nbereits relevante Schritte, die bislang bestehende Hemmnisse (unter anderem durch Änderungen im \r\nKohlendioxidspeichergesetz, KSpG) abbauen werden. Sie lassen jedoch noch keine klare Linie dazu \r\nerkennen, in welchen Einsatzgebieten CCS und CCU zugelassen werden sollen und wie stark die Vermeidung \r\nvon Treibhausgasen gegenüber CCS priorisiert werden soll. In der tatsächlichen Umsetzung dürften die \r\nFolgen dieser unklaren Positionierung zwar eher begrenzt bleiben. Die CMS läuft so aber Gefahr, zu einer \r\nVerschärfung der Kontroversen um CCS zu führen, anstatt zu einem für die Umsetzung notwendigen breiten \r\npolitischen und gesellschaflichen Konsens beizutragen. Die ersten öffentlichen Reaktionen deuten bereits \r\nin diese Richtung.6 Die Eckpunkte zur LNe7 weisen einen anderen Charakter auf und skizzieren in weiten \r\nTeilen mehr ein Arbeitsprogramm als konkrete Umsetzungsschritte zur Entwicklung von CDR in \r\nDeutschland. Sie benennen umfangreich relevante Fragen und Herausforderungen. Auch sie bleiben aber \r\nin der strategischen Einordnung, welche Rolle CDR im Verhältnis zur Vermeidung der THG-Entstehung \r\neinnehmen soll, noch unscharf.\r\nIst CCS eine CO2-Vermeidungstechnologie?\r\nEine Emission ist nur, was tatsächlich in die Atmosphäre gelangt. Wird in einer Industrieanlage oder einem Kraftwerk ent\u0002standenes CO2 direkt an der Anlage abgeschieden, zu einer geologischen Speicherstätte transportiert und dort verpresst, \r\ngelangt es nicht in die Atmosphäre. Die Emission des entstandenen CO2 wird also vermieden, nicht aber die Entstehung des \r\nCO2. Da der Begriff „CO2-Vermeidung“ nicht zwischen Entstehung und Emission unterscheidet, kommt es hier teilweise zu \r\nMissverständnissen.\r\nZahlenwerte aus Klimaschutzszenarien zu den „Restemissionen“ umfassen ausschließlich die Treibhausgase, die in die \r\nAtmosphäre ausgestoßen werden und zum Erreichen von Klimaneutralität durch CDR ausgeglichen werden müssen. CO2, \r\ndas durch CCS gar nicht erst in die Atmosphäre gelangt, ist damit nicht in den Restemissionen enthalten. Die Höhe der \r\nRestemissionen in einem Szenario sagt also nichts darüber aus, wie viel CCS in dem Szenario zum Einsatz kommt.\r\n5 Vgl. BMWK 2024-1.\r\n6 Vgl. WWF 2024 oder Germanwatch 2024\r\n7 Vgl. BMWK 2024-2.\r\n11\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n2 Kohlenstoffmanagement als Teil der Klimaschutzstrategie: Bausteine,\r\nSchnittstellen und Grenzen \r\nAlle drei Bausteine des Kohlenstoffmanagements zu verfolgen, ist absehbar sinnvoll und \r\nnotwendig, um die Ziele im Klimaschutz zu erreichen.\r\nAktuelle Szenarien für Klimaneutralität in Deutschland treffen zum Einsatz von CCS und CCU restriktive \r\nAnnahmen und begrenzen diesen von vorneherein stark auf Bereiche, in denen die Emissionen nach \r\nheutigem Kenntnisstand nicht anders vermieden werden können. Obwohl in den Szenarien der Vermeidung \r\nvon Treibhausgasen eine sehr hohe Priorität eingeräumt wird, müssen sie durchgehend auf CCS, CCU und \r\nCDR zurückgreifen, um Klimaneutralität zu erreichen. Bei etwa drei bis sechs Prozent der \r\nTreibhausgasemissionen außerhalb des LULUCF-Sektors8 von 1990 lässt sich in den Szenarien die \r\nFreisetzung in die Atmosphäre auch 2045 nicht verhindern, sodass diese über CDR ausgeglichen werden \r\nmüssen (siehe Abbildung 1). Der Beitrag des Kohlenstoffmanagements in den Szenarien liegt gleichwohl \r\nhöher und umfasst auch CO2, das zwar entsteht, aber wegen des Einsatzes von CCS und CCU nicht in die \r\nAtmosphäre gelangt (in Abbildung 2 ausgewiesen über die „CCS (fossil)“-Säule).\r\nDen größten Anteil an den Restemissionen hat in allen Szenarien die Landwirtschaft. In der Industrie gehen \r\ndie Szenarien davon aus, dass prozessbedingte CO2-Emissionen (zum Beispiel in der Zement- und \r\nKalkindustrie) weitgehend vermieden werden können – allerdings nur durch den Einsatz von CCS. Es \r\nverbleiben Restemissionen vor allem von kleineren, dezentraleren Anlagen, an denen eine direkte \r\nAbscheidung an der Anlage nicht möglich ist, sowie von Anlagen mit CCS, da technisch bedingt keine \r\nvollständige Abscheidung des CO2 möglich ist. Emissionen in der Energiewirtschaft, im Verkehrssektor und \r\nim Gebäudebereich werden in den Szenarien hingegen durch die Umstellung auf erneuerbare Energien, \r\nElektrifizierung und Nutzung von Wasserstoff als Energieträger fast vollständig vermieden.\r\nDa die Szenarien nur den Zeitraum bis 2045 oder 2050 abbilden, ist der Bedarf an netto-negativen \r\nEmissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts noch nicht berücksichtigt. Dieser wird dazu führen, dass\r\nCDR über den Ausgleich der Restemissionen hinaus erforderlich wird, die Bedeutung des \r\nKohlenstoffmanagements für den Klimaschutz also weiter zunimmt.\r\n8 Generell ist bei den Zahlenwerten für die Restemissionen zu beachten, dass Emissionen und Entnahmen im LULUCF-Sektor nicht separat \r\nausgewiesen werden, sondern für die Emissionsbilanz des LULUCF-Sektors die CO2-Entnahmen insbesondere durch Wälder bereits von den \r\n(Brutto-)Emissionen im Sektor abgezogen werden. Die tatsächlich insgesamt verbleibenden (Brutto-)Restemissionen liegen daher in der \r\nRegel höher. Nach den aktuellsten Zahlen des Umweltbundesamtes erreichte der LULUCF-Sektor 2023 wie auch in den Jahren zuvor netto \r\nkeine CO2-Entnahme. Die (Brutto-)Emissionen aus Landnutzung und Landnutzungsänderungen in den Kategorien Ackerland (15,3 \r\nMegatonnen CO2-Äquivalente), Grünland (22 Megatonnen CO2-Äquivalente), Feuchtgebieten (9,8 Megatonnen CO2-Äquivalente) und \r\nSiedlungen (0,6 Megatonnen CO2-Äquivalente) übertrafen die Entnahmen, die durch Wälder (-37,7 Megatonnen CO2-Äquivalente) und \r\nHolzprodukte (-6,4 Megatonnen CO2-Äquivalente) erzielt wurde (vgl. UBA 2024).\r\n12\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 1: Metaanalyse – Darstellung sektorspezifischer Residualemissionen im Jahr 2045 ohne (Brutto-)Emissionen des LULUCF\u0002Sektors. Quelle: Eigene aktualisierte Darstellung aufbauend auf Ragwitz et al. 2023. Abweichend von den anderen, neueren Szenarien ist in \r\nUBA GreenSupreme das Zieljahr der Klimaneutralität 2050, nicht 2045.\r\nDie Szenarien des Impact Assessments9\r\n, auf das die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein EU-Klimaziel \r\n2040 stützt, zeigen für Europa ein grundsätzlich vergleichbares Bild. Das technische Auffangen von CO2 für \r\ndie Speicherung (CCS) und die Nutzung (CCU) ist sowohl für Klimaneutralität 2050 als auch für das \r\nvorgeschlagene Ziel einer Reduktion der Netto-THG-Emissionen um 90 Prozent gegenüber 1990 für 2040 \r\nnotwendig. Gegenüber den deutschen Klimaneutralitätsstudien nehmen CCS und CCU in den EU\u0002Szenarien dabei eine (deutlich) größere Rolle ein und werden auch im Kraftwerksbereich eingesetzt.\r\n10 In \r\nden Szenarien werden im Jahr 2050 etwa 450 Millionen Tonnen CO2 und damit gut 9,5 Prozent der (Netto-\r\n)THG-Emissionen von 1990 durch CCS, CCU oder CCS-basiertes CDR aus der Atmosphäre oder an\r\nPunktemissionsquellen aufgefangen. Hinzu kommen mindestens weitere 330 Millionen Tonnen CO2-\r\nÄquivalente (Netto-)Entnahmen aus dem LULUCF-Sektor, um Klimaneutralität im Jahr 2050 in der EU zu \r\nerreichen.11\r\n9 Vgl. Europäische Kommission 2024-3.\r\n10 Vgl. ebd. Part 1/5, Table 6, S. 36. Je nach Szenario werden im Jahr 2040 europaweit zwischen 26 und 41 Megatonnen CO2 aus fossil betriebenen \r\nKraftwerken abgeschieden und geologisch gespeichert, für Klimaneutralität 2050 steigt diese Menge auf 55 Megatonnen CO2 an.\r\n11 Vgl. ebd. Part 3/5, S. 9 und S. 17f.. Das unterschiedliche Ambitionsniveau der betrachteten Szenarien für das Klimaziel 2040 führt dabei zu einer \r\nunterschiedlich starken Skalierung des technischen CO2-Auffangens bis 2040. Während bei einem weniger ambitionierten Klimaziel von 78\r\nProzent Reduktion der Netto-Emissionen in 2040 gegenüber 1990 etwa 80 bis 130 Megatonnen CO2 oder 2 bis 3 Prozent der THG-Emissionen \r\nvon 1990 technisch aufgefangen werden, werden beim ambitionierten Reduktionsziel von 92 Prozent bereits 2040 technisch 150 bis 2040\r\nMegatonnen CO2 oder 4 bis 6 Prozent der THG-Emissionen von 1990 aufgefangen (S. 18). Ein überwiegender Teil des aufgefangenen CO2 geht \r\ndabei in geologische Speicher. Im ambitioniertesten Reduktions-Szenario wird etwa ein Drittel des aufgefangenen CO2 für die Herstellung \r\nsynthetischer Kraftstoffe verwendet. Eine Einspeicherung in kohlenstoffhaltige langlebige Materialien/Güter erfolgt erst nach 2040 in größerem \r\nUmfang (vgl. Part 3/5, S. 22, Figure 10). \r\n13\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 2: Beitrag verschiedener CCS-Verfahren in den Jahren 2030 und 2045 in Klimaneutralitätsszenarien für Deutschland. Quelle: \r\nAktualisierte eigene Darstellung aufbauend auf Ragwitz et al. 2023. Abweichend von den anderen, neueren Szenarien ist in UBA \r\nGreenSupreme das Zieljahr der Klimaneutralität 2050, nicht 2045. \r\nCMS und LNe sind nicht trennscharf und weisen Wechselwirkungen auf, sollten letztlich aber \r\neinen konsistenten strategischen Rahmen für das Kohlenstoffmanagement aufspannen.\r\nDie CMS soll einen Rahmen für den Einsatz von CCS und CCU mit Blick auf Emissionen entwickeln, deren \r\nEntstehung sich nicht oder nur schwer vermeiden lässt, die LNe soll demgegenüber ein „gemeinsames \r\nVerständnis der Rolle der CO2-Entnahme für den Klimaschutz in Deutschland schaffen“12. Um den \r\npolitischen und gesellschaftlichen Diskussionsprozess nicht zu überladen, mag diese Trennung und die \r\nBeschränkung von CMS und LNe Vorteile bieten. Ob die getrennten Strategien am Ende jedoch einen \r\nkonsistenten Rahmen für das Kohlenstoffmanagement insgesamt aufspannen, ist auf Grundlage der \r\nvorliegenden Eckpunkte nicht abschließend zu beurteilen. Durch die getrennten und zeitlich versetzten \r\nStrategieprozesse – die Eckpunkte zur LNe weisen einen deutlich geringeren Detailierungsgrad auf als die \r\nin Teilen bereits sehr konkreten Eckpunkte zur CMS – besteht aber die Gefahr, dass Wechselwirkungen \r\nzwischen CMS und LNe sowie Nutzungskonflikte und Synergiepotenziale zwischen den Bausteinen des \r\nKohlenstoffmanagements zu wenig Berücksichtigung finden.\r\nDie Strategie zum industriellen Kohlenstoffmanagement der EU-Kommission13 wählt einen nochmals \r\nanderen Zugang und setzt am Begriff des technischen Einfangens von CO2 an. Sie betrachtet damit das \r\nEinfangen an (fossilen) CO2-Quellen und aus der Atmosphäre und schließt sowohl die Nutzung von CO2 für \r\nProdukte (CCU) als auch dessen Speicherung (CCS, CDR) mit ein. Im Gegensatz zur deutschen CMS \r\n12 Vgl. BMWK 2024-2, S. 4. \r\n13 Vgl. Europäische Kommission 2024-2. \r\n14\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nberücksichtigt sie daher zumindest CCS-basiertes CDR, aber auch nicht umfassend alle möglichen \r\nMethoden des Kohlenstoffmanagements.\r\nOffensichtliche Überschneidungen zwischen CMS und LNe ergeben sich durch technologische Komponenten \r\nsowie Transport- und Speicherinfrastrukturen, die CCS, CCU und (CCS-basiertes) CDR benötigen. So hängen \r\ndie Einsatzmöglichkeiten von CCS-basiertem CDR (Biomasse mit CO2-Abscheidung und geologischer \r\nSpeicherung, BECCS; direkte CO2-Abscheidung aus der Atmosphäre und geologischer Speicherung, DACCS) \r\ndirekt von den rechtlichen Rahmenbedingungen für CCS, vom Aufbau von CO2-Transportnetzen sowie den \r\nMöglichkeiten der Erschließung geologischer Speicher ab. Daher ist es von strategischer Bedeutung, bei der \r\nFestlegung der Einsatzmöglichkeiten von CCS und CCU die verfügbaren CDR-Potenziale im Blick zu behalten.\r\nDeutlich sichtbar werden die Überschneidungen von CMS und LNe auch bei CCU – dieses fällt bei Nutzung \r\nvon CO2 aus fossilen Quellen in den Bereich der CMS, bei Nutzung von nicht-fossilem CO2 in den Bereich der \r\nLNe und wird entsprechend auch von beiden Eckpunktepapieren angesprochen.\r\nZumindest in den bislang vorliegenden Eckpunktepapieren werden diese Wechselwirkungen nicht so \r\nsystematisch erörtert, wie es für eine konsistente Gesamtstrategie zum Kohlenstoffmanagement\r\nnotwendig wäre. Die Eckpunkte zur CMS weisen zwar auf gemeinsam benötigte CO2-Infrastrukturen \r\nund -Speicher für CCS, CCU und CDR hin. CDR zur Kompensation der Restemissionen ist jedoch Gegenstand \r\nder LNe, ebenso wie die darüber hinausgehenden CDR-Mengen, die zukünftig für das Erreichen netto\u0002negativer THG-Emissionen notwendig sind. Dass die CMS vorrangig gegenüber der LNe die CO2-\r\nInfrastrukturentwicklung addressieren soll, ohne belastbarere Abschätzungen der LNe zur zukünftigen \r\nAnwendung von BECCS und DACCS in Deutschland nutzen zu können, greift mit Blick auf die bekannten \r\nKlimaneutralitätszenarien für Deutschland zu kurz: Die Szenarien zeigen, dass voraussichtlich mehr CO2 aus \r\nBECCS und DACCS transportiert und eingespeichert werden muss als CO2, das an Punktquellen aus fossilen \r\nRessourcen entsteht (siehe Abbildung 3). \r\n15\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 3: Beitrag der verschiedenen CO2-Entnahmeverfahren sowie des netto bilanzierten LULUCF-Sektors14 in \r\nKlimaneutralitätsszenarien für Deutschland. Quelle: Aktualisierte Darstellung aufbauend auf Ragwitz et al. 2023; LULUCF für 2023 aus UBA \r\n2024. Abweichend von den anderen, neueren Szenarien ist in UBA GreenSupreme das Zieljahr der Klimaneutralität 2050, nicht 2045.\r\nAbsehbar ist auch, dass der Aufbau von Anlagen zur CO2-Entnahme, von Transportinfrastrukturen sowie \r\nder CO2-Speicher nicht beliebig beschleunigt werden kann. Die jährlichen Kapazitäten, die für die\r\nEinspeicherung von CO2 sowie für die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre zur Verfügung stehen, sind \r\ndamit für längere Zeit begrenzt. CCS für fossile Emissionen und CCS-basierte CDR-Verfahren müssen sich \r\ndie beschränkten Einspeicherkapazitäten teilen. CO2-Transportinfrastrukturen werden sowohl für die \r\nNutzung (CCU) als auch für die Speicherung von CO2 benötigt. Anlagen, die CO2 aus der Atmosphäre \r\nabscheiden (DAC), können für CDR dienen (DACCS) oder CO2 für die klimafreundliche Herstellung von \r\nProdukten liefern (CCU). Diese Nutzungskonflikte und die möglichen Implikationen für \r\nTransformationspfade, etwa in der Industrie, sollten sinnvollerweise in einer strategischen \r\nAuseinandersetzung mit Kohlenstoffmanagement ebenfalls näher betrachtet werden. Zu klären wäre etwa, \r\nfür welche der Bausteine des Kohlenstoffmanagements die knappen Kapazitäten prioritär eingesetzt \r\nwerden sollten und ob es dazu dezidierter politischer Festlegungen bedarf. Auch mit der Biomassestrategie\r\nmüssen die CMS und LNe unbedingt von Anfang an zusammen gedacht werden, um mögliche \r\nNutzungskonflikte berücksichtigen zu können. So ergibt sich durch das Kohlenstoffmanagement einerseits \r\nein Bedarf an Biomasse für BECCS. Anderseits kann Biomasse neben CCU eine weitere alternative \r\nKohlenstoffquelle für die chemische Industrie (im Verbund mit Kohlenstoff aus Recyclingströmen) in einem \r\nweitgehend defossillisierten Energie- und Industriesystem darstellen.\r\n14 In vielen Studien werden für den LULUCF-Sektor Netto-Entnahmen ausgewiesen. Die Brutto-Entnahme ist höher, wird aber zum Teil benötigt, \r\num die Brutto-Emissionen des LULUCF-Sektors auszugleichen. Die in vielen Szenarien ausgewiesene Zunahme der Netto-Entnahme ist\r\n(zumindest teilweise) auf den Rückgang der Brutto-Emissionen (unter anderem durch eine Wiedervernässung von Moorflächen) \r\nzurückzuführen. \r\n16\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nCCS birgt Risiken, die nicht vernachlässigt werden dürfen, für eine Gesamtabwägung aber \r\nden Risiken eines CCS-Verbots gegenübergestellt werden müssen. \r\nDie Eckpunkte zur CMS und die vorgeschlagene Novelle des KSpG unterstützen und bereiten den Einsatz \r\nvon CCS vor, das lange Zeit in Deutschland hoch umstritten war und teils immer noch strikt abgelehnt \r\nwird.15 Dennoch sind diese Weichenstellungen richtig und notwendig.\r\nCCS birgt ohne Zweifel gewisse Risiken: So kann durch frühere (Probe-)Bohrungen zur Förderung von Erdöl \r\noder Erdgas CO2 aus den geologischen Speicherstätten austreten und neben seiner Klimawirkung das \r\nGrundwasser verunreinigen oder zu einer Versauerung von Meerwasser führen.16 Zu beachten ist auch, \r\ndass das Abscheiden von CO2 viel Energie (und Wasser) benötigt.17 CCS kann an Emissionspunktquellen \r\nzudem selbst unter idealen Bedingungen nur 90 bis 95 Prozent der Emissionen verhindern, das heißt, es \r\nverbleiben trotz des Auffangens und Speicherns gewisse Restemissionen, die durch CDR ausgeglichen \r\nwerden müssen.\r\nBei der Einordnung der Risiken von CCS sollten die vorliegenden praktischen Erfahrungen genutzt werden. \r\nDie Technologien von CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung sind nicht völlig neu. Über \r\nverschiedene Projekte weltweit liegen bereits Erfahrungen zu allen Stufen der CCS-Prozesskette vor. Die \r\nAbscheidung und der Transport von CO2 können als industriell erprobter Standard angesehen werden. \r\nErfahrungen mit der CO2-Speicherung liegen beispielsweise aus dem Sleipner-CCS-Projekt vor, das seit 1996 \r\nvor der Küste Norwegens CO2 geologisch speichert. Die bisherigen Erfahrungen sprechen dafür, dass die \r\nTechnologien zuverlässig betrieben werden können; den Nachweis der verlässlichen CO2-Speicherung \r\nüber mehrere Jahrhunderte können sie allerdings nicht erbringen.18 Zudem ist eine vollständige \r\nÜbertragbarkeit der Ergebnisse von Speicherstandort zu Speicherstandort nicht oder nur begrenzt möglich, \r\nsondern eine jeweils spezifische Betrachtung und Risikoabwägung notwendig. \r\nDie Risiken von CCS sind den Risiken gegenüber zu stellen, die ein Ausschluss von CCS heute für die \r\nErreichung der Klimaziele nach sich ziehen würde.\r\n19 Schon Klimaneutralität ist nach heutigem Stand ohne \r\nCCS bis 2045 kaum realistisch zu erreichen, ganz abgesehen von Netto-negativ-THG-Emissionen in der \r\nzweiten Hälfte des Jahrhunderts. Erforderlich wären ohne CCS noch viel umfassendere individuelle \r\nVerhaltensänderungen etwa bei Ernährung, Mobilität und Wohnen als ohnehin notwendig und in den \r\ngezeigten Klimaneutralitätsszenarien bereits berücksichtigt. Dies gilt zum Beispiel für die Erfordernis eines \r\ndeutlich stärkeren Rückgangs des Fleischkonsums (zur Verringerung von Methanemissionen) sowie \r\nstärkere Einschränkungen bei der Schaffung von Wohnraum und Mobilität. Ob all diese Veränderungen, die \r\nin vergleichsweise kurzer Zeit erfolgen müssten, gesellschaftlich getragen würden, ist zumindest sehr \r\nfraglich. In jedem Fall birgt der verschärfte Transformationsbedarf von Wirtschaft und Gesellschaft hohes \r\ngesellschaftliches Konfliktpotenzial und erhebliche Risiken für den gesellschaftlichen Rückhalt von \r\nKlimaschutz. Hinzukommen müssten auch noch deutlich weitreichendere und heute nicht immer \r\nabsehbare technische Fortschritte, um auch ohne CCS prozessbedingte Emissionen, etwa in der \r\nZementindustrie, ausreichend stark absenken zu können. Ein Verzicht auf CCS würde vor diesem \r\nHintergrund höchstwahrscheinlich zu steigenden Restemissionen führen, die durch CDR ausgeglichen \r\n15 Vgl. Deutsche Umwelthilfe 2024, oder Greenpeace 2024. \r\n16 Vgl. UBA 2023.\r\n17 Vgl. IPCC 2022 S. 643. Der Energieaufwand für die Abscheidung hängt wesentlich von der CO2-Konzentration ab, sodass die Abscheidung aus der \r\nLuft wesentlich mehr Energieeinsatz erfordert als die Abscheidung an Punktquellen der Industrie oder von Kraftwerken, vgl. Bui et al. 2018. \r\n18 Vgl. Kearns et al. 2021, Bui et al. 2018 oder Budinis et al. 2018 zum Entwicklungsstand von CCS. \r\n19 Vgl. Shu et al. 2023 zeigen etwa, dass für Deutschland das Zulassen von CCS nicht nur die Kosten der Transformation hin zu Klimaneutralität \r\nsenken kann, sondern auch bei einer breiter angelegten Lebenszyklus-Analyse ökologische und gesundheitsbezogene Vorteile über den reinen\r\nKlimascnutzeffekt hinaus bietet. \r\n17\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nwerden müssen. Gleichzeitig würde der CCS-Verzicht CDR-Methoden mit geologischer Speicherung von CO2\r\n(BECCS und DACCS) ausschließen und so das CDR-Potenzial stark eingeschränken. \r\nAus wirtschaftlicher Sicht würden Sektoren und Wertschöpfung mit schwer vermeidbarer CO2-Entstehung \r\nunter verschärften internationalen Wettbewerbsdruck geraten, gerade da im (europäischen) Ausland CCS \r\ndeutlich weniger restriktiv eingesetzt werden wird, wie bereits in der Strategie der EU-Kommmission zum \r\nindustriellen Kohlenstoffmanagement angelegt. Würde die betreffende Produktion vor diesem Hintergrund \r\nlediglich ins Ausland ausweichen und die Nachfrage in Deutschland durch den Import der Produkte gedeckt, \r\nwäre dies klimapolitisch kein Fortschritt. Für Deutschland zeigen Szenarioanalysen auch, dass selbst \r\nambitionierte Annahmen zur Änderung des Konsumverhaltens nicht genügen, um das Ziel der \r\nKlimaneutralität ohne CCS zu erreichen.20 In allen aktuellen Szenarien für Deutschland kommt daher CCS \r\nzum Einsatz (siehe Abbildung 2).21 Für die EU illustriert das LIFE-Szenario im Impact Assessment zum \r\nVorschlag eines Europäischen Klimaziels 2040, dass nachhaltigere Lebensstile den Einsatz von CCS \r\n(inklusive der CCS-basierten CDR-Verfahren) substantiell reduzieren, aber die geologische CO2-Speicherung \r\nauch für das vorgeschlagene EU-Klimaziel 2040 nicht ersetzen könnten.22 \r\nDie gesellschaftliche Diskussion fokussiert teilweise stark auf die Risiken von CCS. So bestehen in der \r\nBevölkerung Bedenken, ob CO2 dauerhaft sicher gespeichert werden kann, sowie die Sorge, dass der Anreiz \r\nzum Ausstieg aus der Nutzung fossiler Ressourcen gemindert wird. Diese Bedenken sind ernst zu nehmen. \r\nIn der Gesamtabwägung sind jedoch ebenso die Risiken zu betrachten, die entstehen, wenn CCS nicht \r\nzugelassen würde. Nach heutigem Kenntnisstand ist Klimaneutralität ohne CCS nicht realistisch zu \r\nerreichen. Soweit beim Einsatz von CCS hohe soziale und ökologische Standards gewahrt bleiben und \r\nlangfristig schädliche Lock-ins in die Nutzung fossiler Ressourcen vermieden werden, scheinen \r\nentsprechend die Risiken der Nichtnutzung von CCS zu überwiegen. Auf die Risiken der Nichtnutzung von \r\nCCS sollte in der gesellschaftlichen Diskussion stärker Bezug genommen werden, beispielsweise indem die \r\nin verschiedenen Szenarien erforderlichen Verhaltensänderungen anschaulich und leicht verständlich \r\ndargestellt werden. Dies könnte hilfreich sein als Informationsgrundlage für die gesellschaftliche \r\nAushandlung, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang CCS akzeptiert wird, auch gegenüber \r\neiner verschärften nachfrageseitigen Transformation.\r\nLand-basierte biologische CO2-Senken können den zukünftigen Bedarf an CDR nicht decken \r\nund sind in der Regel weniger zuverlässig. \r\nEin Verzicht auf CCS führt nicht nur tendenziell zu einem Anstieg der CO2-Restemissionen, sondern schließt \r\nzugleich CCS-basiertes CDR (BECCS und DACCS) aus. Die Rolle land-/naturbasierter biologischer CDR\u0002Methoden (Aufforstung, Bodenkohlenstoffbindung) als bereits weiter entwickelte Verfahren nimmt damit \r\nzu. Im Vergleich zu CCS-basiertem CDR werden diese teils als naturverträglicher und damit unbedenklicher \r\nangesehen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass ihre Potenziale schon aufgrund der begrenzten \r\nVerfügbarkeit von Land beschränkt sind und die Kohlenstoffspeicherung in Vegetation und Boden nicht \r\nnur schwerer zu messen und verifizieren ist, sondern auch mit größerer Unsicherheit hinsichtlich der \r\nSpeicherdauer verbunden ist (siehe Box „CDR-Verfahren“). Waldbrände, Schädlingsbefall oder auch direkte \r\nmenschliche Eingriffe können dazu führen, dass gespeichertes CO2 wieder freigesetzt wird. Der \r\n20 Vgl. Merfort et al. 2023. \r\n21 In dem Szenario UBA GreenSupreme wird CCS ausgeschlossen, vgl. UBA 2019. Trotz sehr ambitionierter Annahmen zu Suffizienz und \r\nReduktion der industriellen Restemissionen (zum Beispiel durch die Entwicklung alternativer Zementsorten) in Kombination mit null \r\nWirtschaftswachstum ab 2030 kann in dieser Studie Klimaneutralität bis 2050 allerdings nur durch sehr optimistische Annahmen zur \r\nEntwicklung der Senkenleistung des LULUCF-Sektors erreicht werden.\r\n22 Vgl. Europäische Kommission 2024-3 Part 1/5, S. 40.\r\n18\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nfortschreitende Klimawandel selbst birgt daher Risiken für diese CDR-Methoden. Unklar ist auch, ob die \r\nangenommenen Potenziale der biologischen Senken tatsächlich ausgeschöpft werden können.\r\nDie Szenarien für Deutschland greifen sehr unterschiedlich auf landbasierte biologische Senken zurück, \r\nbringen jedoch alle BECCS und DACCS bereits 2045 zum Einsatz(siehe Abbildung 1). Dabei übertrifft in den \r\nSzenarien die CO2-Menge, die aus BECCS- und DACCS-Anwendungen geologisch gespeichert wird, teils \r\ndeutlich die CO2-Menge, die zu diesem Zweck an fossilen Emissionsquellen abgeschieden wird. Auch die \r\nSzenarien, auf die die EU-Kommission ihren Vorschlag für das Klimaziel 2040 stützt, nutzen bereits 2040 \r\ntechnisches CDR ergänzend zu landbasierten Senken, um die THG-Emissionen netto um 90 Prozent\r\ngegenüber 1990 abzusenken. Mit dem Schritt hin zu Klimaneutralität in 2050 steigt der Bedarf an CCS\u0002basiertem CDR dabei weiter an.23 \r\nCDR-Verfahren\r\nUm CO2 aus der Atmosphäre zu entziehen, können verschiedene Verfahren genutzt werden.24 Sie unterscheiden sich darin, \r\nwie sie das CO2 aus der Luft abtrennen und wie der Kohlenstoff langfristig gespeichert wird. Tabelle 1 gibt einen Überblick \r\nüber die verschiedenen Verfahren. Von der Art der Speicherung hängt ab, wie zuverlässig das CO2 dauerhaft aus der At\u0002mosphäre ferngehalten wird. \r\nSo ist bei der Speicherung von Kohlenstoff in Vegetation und Boden das Risiko, dass das CO2 wieder entweicht, höher als bei \r\nder Verpressung von CO2 im Untergrund. Denn durch Waldbrände, Dürren und Schädlingsbefall kann das CO2 wieder frei\u0002gesetzt werden – nicht zuletzt durch den fortschreitenden Klimawandel ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Auch durch \r\nWaldrodung oder falsche Bewirtschaftung kohlenstoffreicher Böden kann zuvor eingespeichertes CO2 wieder in die Atmo\u0002sphäre entweichen. Die Dauerhaftigkeit der Speicherung ist relevant für die Anrechnung der CO2-Entnahme als Klima\u0002schutzbeitrag, insbesondere im Vergleich zur Emissionsreduktion. Mögliche zukünftige Wiederfreisetzungen von entnom\u0002menem CO2 werfen dabei die Frage auf, wer für die entstehenden Schäden haften soll.\r\nEin weiterer wichtiger Aspekt für die Anrechnung der Speicherleistung ist die Genauigkeit, mit der diese überhaupt ermit\u0002telt und verifiziert werden kann. Während bei einer BECCS- oder DACCS-Anlage die Menge des entnommenen CO2 mit Gas\u0002messtechnik direkt messbar ist, ist die Menge des in Vegetation und Boden gespeicherten Kohlenstoffs viel komplizierter zu \r\nbestimmen. Die unterschiedlichen Unsicherheiten beim Monitoring der Speicherleistung verschiedener CDR-Verfahren sind \r\nbei der Regulierung zu berücksichtigen. Bei einigen Verfahren wie Aufforstung und Kohlenstoffbindung im Boden erfolgt \r\nbereits eine Anrechnung im Rahmen nationaler Emissionsbilanzen. Beispielsweise für eine Integration in den Emissionshan\u0002del und die dafür erforderliche rechtssichere Zuordnung der Speicherleistung zu einzelnen Unternehmen wären die Anfor\u0002derungen an Monitoring und Verifizierung aber höher. \r\nDarüber hinaus unterscheiden sich die verschiedenen CDR-Verfahren unter anderem durch Landbedarf, Energiebe\u0002darf und Kosten.25\r\n23 Die weitere Verbreitung nachhaltigerer Lebensweisen und Konsumgewohnheiten im sogenannten LIFE-Szenario kann den Bedarf an \r\ntechnischem CDR lediglich senken, aber nicht auflösen. Ein Faktor sind dabei auch die eher wenig ambitionierten Annahmen zur Entwicklung \r\nder Emissionen im Landwirtschaftssektor, die das Impact Assessement zugrunde legt, vgl. Europäische Kommission 2024-3. \r\n24 Vgl. Erlach et al. 2022 für einen Überblick über die verschiedenen Verfahren. \r\n25 Vgl. MCC 2021 oder Smith et al. 2023. \r\n19\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nCDR-Verfahren Permanenz der Speicherung Ermittlung und Monitoring \r\nder Speicherleistung\r\nRegulierungsbereich\r\nAufforstung reversibel komplex LULUCF (in nationalen \r\nBilanzen bereits \r\nberücksichtigt)\r\nKohlenstoffbindung im \r\nBoden (soil carbon storage)\r\nreversibel komplex, hohe \r\nUngenauigkeit\r\nLULUCF (in nationalen \r\nBilanzen bereits \r\nberücksichtigt)\r\nPflanzenkohle (biochar) Mittlere Speicherdauer\r\n(Jahrzehnte bis \r\nJahrtausende)26, niedriges \r\nRisiko der Reversibilität27\r\nEingespeicherte Menge \r\nrelativ gut ermittelbar, \r\nMonitoring der \r\nSpeicherdauer komplex28\r\nKönnte bei Einbringung in \r\nBöden in LULUCF integriert \r\nwerden,29 oder in neu zu \r\nentwickelnde \r\nInventarkategorien\r\nBeschleunigte \r\nVerwitterung (Enhanced \r\nWeathering)\r\nLangfristig sichere, nicht \r\nreversible Bindung im \r\nGestein\r\nkomplex, Methoden sind \r\nnoch in Entwicklung30\r\nKönnte in LULUCF integriert \r\nwerden, dies setzt die \r\nEntwicklung einer Methodik \r\nzur Ermittlung der \r\nSpeicherleistung voraus\r\nBioenergie mit CO2-\r\nAbscheidung und -\r\nSpeicherung (Bioenergy \r\nwith Carbon Capture and \r\nStorage – BECCS)\r\nLangfristig sichere\r\nSpeicherung im geologischen \r\nUntergrund \r\nrelativ unaufwändig und \r\ngenau messbar\r\nKönnte in den ETS integriert \r\nwerden; zusätzlich sind\r\nNachhaltigkeitskriterien für \r\ndie Herkunft der Biomasse \r\nerforderlich\r\nCO2-Entnahme aus der Luft \r\nmit Speicherung des CO2\r\n(Direct Air Carbon Capture\r\nand Storage – DACCS)\r\nLangfristig sichere \r\nSpeicherung im geologischen \r\nUntergrund \r\nrelativ unaufwändig und \r\ngenau messbar\r\nKönnte in den ETS integriert \r\nwerden\r\nTabelle 1: Übersicht über die CDR-Verfahren\r\nSpätestens die Netto-negativ-THG-Emissionen, die in Deutschland und in der EU nach 2050 bereits \r\ngesetzlich anvisiert werden, sind aus heutiger Sicht ohne CCS-basiertes CDR nicht plausibel erreichbar. \r\nDiese langfristige Perspektive und Anforderung des Klimaschutzes wird häufig in der Diskussion um CCS zu \r\nwenig berücksichtigt. Zu beachten ist ferner, dass auch global die Ziele des Pariser Übereinkommens ohne \r\ndie zukünftige Verfügbarkeit von BECCS und DACCS stark gefährdet wären (beziehungsweise außer \r\nReichweite geraten).31 Auch indem sie in die (Weiter-)Entwicklung der Technologien investieren und \r\ngeeignete Governance-Strukturen testen, können Deutschland und Europa hierbei wichtige Beiträge für \r\nden internationalen Klimaschutz leisten.\r\n32 \r\nNichtsdestotrotz bieten auch die landbasierten CDR-Verfahren Vorteile und sollten daher im Portfolio der \r\nCDR-Verfahren berücksichtigt werden: Sie sind meist vergleichsweise kostengünstig und können teilweise \r\nbereits heute großskalig eingesetzt werden. Auf diese Weise können sie Zeit verschaffen, andere, noch \r\n26 Vgl. Smith et al. 2023, S. 15.\r\n27 Vgl. Merfort et al. 2023. \r\n28 Vgl. Smith et al. 2023, S. 19. \r\n29 Hier kann eine vom IPCC entwickelte Methodik für die Anrechnung der Speicherleistung zugrunde gelegt werden (IPCC 2019: \r\nhttps://www.ipcc-nggip.iges.or.jp/public/2019rf/pdf/4_Volume4/19R_V4_Ch02_Ap4_Biochar.pdf). \r\n30 Vgl. Amann / Hartmann 2022.\r\n31 Vgl. IPCC 2022.\r\n32 Vgl. MCC 2021. \r\n20\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nweniger weit entwickelte Verfahren wie DACCS hochzufahren. Zudem können sie, vor allem im Falle der \r\nRenaturierung geschädigter oder zerstörter Ökosysteme wie Wäldern und Grasland, positive Auswirkungen\r\nauf die Artenvielfalt haben. \r\nCCU ist langfristig keine Alternative zu CCS und CDR im Umgang mit schwer vermeidbaren \r\nEmissionen. \r\nDie Eckpunkte zur CMS verstehen auch CCU als Möglichkeit, etwa Prozessemissionen der Industrie oder \r\nEmissionen der Abfallwirtschaft mit den Klimazielen in Einklang zu bringen und differenzieren dabei nicht \r\nausreichend zwischen CCS und CCU. Auch die Eckpunkte zur LNe betrachten CCU, hier als Möglichkeit, \r\nNegativemissionen zu erzielen, erkennen dabei aber an, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen \r\nzutrifft.\r\n33 Ein solche differenzierte Betrachtung von CCU ist wichtig und sollte auch in der CMS \r\nnachgearbeitet werden, denn CCU kann CCS und CDR im Umgang mit schwer vermeidbaren Emissionen \r\nlediglich ergänzen:\r\n34 Der Klimaschutzbeitrag von CCU ist abhängig von \r\n• der Quelle des genutzten Kohlenstoffs (fossil, biogen, atmosphärisch)\r\n• dessen Bindungsdauer im hergestellten Produkt (das heißt von der Frage, wie lange das CO2 über\r\ndie Bindung im Produkt der Atmosphäre entzogen wird)\r\n• dessen Verbleib nach Ende der Lebensdauer des hergestellten Produkts\r\n• den Emissionen, die bei der Herstellung des Produktes entstehen (zum Beispiel durch Einsatz\r\nfossiler Energieträger für die Deckung des Energiebedarfs des Produktionsprozesses und\r\nVorkettenemissionen für die Errichtung der Anlagen)\r\n• den Auswirkungen auf das Gesamtsystem, abhängig davon, welche Funktionen die CCU-Produkte\r\neinnehmen und welche anderen Produkte oder Prozesse sie ersetzen.\r\nCCU ist nicht per se klimaneutral und führt nur in wenigen Fällen zu einer langfristigen \r\nEntnahme von CO2 aus der Atmosphäre. \r\nAbbildung 4 stellt unterschiedliche CCU-Prozesspfade und -Anwendungsbeispiele in ihrem \r\nKlimaschutzbeitrag schematisch nach Kohlenstoffquelle, Bindungsdauer und längerfristigem Verbleib des \r\ngenutzten CO2 dar. CCU verzögert grundsätzlich nur die Freisetzung von CO2 um die Produktlebensdauer. \r\nDaher tragen nur sehr langlebige Güter wie Baustoffe dazu bei, CO2 langfristig aus der Atmosphäre \r\nfernzuhalten. Bei kurzlebigeren Gütern kann die Bindungsdauer des CO2 auf Produktebene durch Ansätze \r\nder Kreislaufwirtschaft verlängert werden, etwa durch (mechanisches oder chemisches) Recycling des \r\nProdukts oder Auffangen und erneute Nutzung des CO2. \r\n33 Vgl. BMWK 2024-2, S. 8.\r\n34 Vgl. Hepburn et al. 2019.\r\n21\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 4: CO2-Bilanz exemplarischer CCU-Pfade. Die Abbildung bewertet lediglich Quelle, Bindungsdauer und Verbleib des CO2, systemische \r\nAspekte wie Menge und Quellen der benötigten Energie für den CCU-Prozess blendet sie aus. Quelle: Energiesysteme der Zukunft (ESYS); Illustration \r\nby Figures GmbH. \r\nUnabhängig von Art und Zeitraum der Nutzung gilt, dass für eine langfristig CO2-neutrale Bilanz letztlich \r\nallem CO2, das aus fossilen oder mineralischen Rohstoffen aus dem Boden neu entsteht und in den \r\nKohlenstoffkreislauf eingebracht wird, am Ende der Produktnutzung eine Entnahme und dauerhafte \r\nSpeicherung von CO2 gegenüberstehen muss.\r\nSebst eine theoretisch denkbare vollständige Kreislaufführung und ständige Wiedernutzung von fossilem \r\n(oder mineralischem) CO2 ist keine langfristig konsistente Möglichkeit, fossile Ressourcen weiter zu nutzen. \r\nLetzteres würde bedeuten, dass fortwährend CO2, das neu aus fossilen oder mineralischen Quellen \r\nentsteht, in den Kreislauf eingebracht würde und einer Verwendung zugeführt werden müsste. Die \r\nWiedernutzung von CO2 senkt allerdings ebenso wie ein aus vielen anderen Gründen (zum Beispiel\r\nRessourcenschutz) ohnehin sinnvolles verstärktes (mechanisches oder chemisches) Recycling von \r\nProdukten den Bedarf an zusätzlichem CO2 für die Herstellung kohlenstoffhaltiger Produkte (beispielsweise\r\nKunststoffe). Um weiter neu entstehende schwer vermeidbare CO2-Emissionen (zum Beispiel aus der \r\nZementindustrie) allein über CCU in Einklang mit Klimaneutralität zu bringen, müsste daher im Zeitverlauf \r\n22\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\ndie Produktion kohlenstoffhaltiger Güter entsprechend anwachsen.\r\n35 Dies erscheint, zumindest global \r\nbetrachtet, wenig konsistent mit anderen gesellschaftlichen Zielen wie der Reduktion der \r\nPlastikverschmutzung der Umwelt.36 Abbildung 4 nimmt keine breitere, systemische Betrachtung oder\r\nLebenszyklusbetrachtung vor. So spielen zusätzlich etwa der Energieaufwand für den CCU-Prozess, das heißt für \r\ndie Erschließung des reaktionsträgen CO2, und die genutzten Energiequellen eine wichtige Rolle für die \r\nEmissionseinsparung, die mit Hilfe von CCU gegenüber konventionellen Herstellungsverfahren \r\nkohlenstoffhaltiger Produkte wie Kunststoffen oder auch Kraftstoffen erzielt werden kann. Einbezogen werden \r\nmüssten aus systemischer Sicht auch die Produkte und Produktionsprozesse, die CCU substituiert.\r\nVon entscheidender Bedeutung ist die zeitliche Betrachtungsebene: So kann CCU zwar langfristig nicht zum \r\nKlimaschutz beitragen, wenn CO2 aus fossilen Quellen genutzt und nur in kurzlebigeren Produkten \r\ngebunden wird. Übergangsweise kann dies gleichwohl sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn eine \r\nMehrfachnutzung erfolgt.\r\n37 Ein Nutzen ist aber zum Beispiel auch dann gegeben, wenn die Verwendung \r\ndes CCU-Produkts, etwa eines synthetischen Kraftstoffs, die Nutzung fossiler Rohstoffe nicht nur 1:1 ersetzt, \r\nsondern durch preisinduzierte Effekte den Kraftstoffbedarf grundsätzlich reduzieren hilft. Zudem kann die \r\nVerwendung von CO2 aus fossilen Quellen den Markthochlauf neuer CCU-Technologien befördern und \r\ndabei Impulse für die technologische Entwicklung liefern, die wegen ihrer engen technischen \r\nVerwandschaft auch CCS- und CDR-Ansätzen zugutekommen können. Regulatorisch sollte in all diesen \r\nFällen sichergestellt werden, dass diese wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten des fossilen CO2 nicht\r\nLock-in-Effekte und damit neue Hürden für langfristig benötigte Maßnahmen schaffen, die die Entstehung \r\nvon CO2 vermeiden. Eine Möglichkeit stellen hier Übergangsregelungen dar.38\r\nCCU ist ein notwendiger Baustein zur klimaneutralen Produktion kohlenstoffhaltiger Güter.\r\nDie Eckpunkte der CMS blenden die Perspektive aus, die CCU für die klimaneutrale Herstellung \r\nkohlenstoffhaltiger Güter eröffnet, für die auch zukünftig von einer signifikanten Nachfrage ausgegangen \r\nwerden kann. Auch in den Eckpunkten zur LNe erscheint diese Perspektive kaum. Als Ansatz zur \r\nklimafreundlichen Bereitstellung von Kohlenstoff kann und muss CCU ein wesentlicher Baustein für eine \r\nklimaneutrale Gesellschaft und Industrie/Wirtschaft sein und spielt damit eine wichtige Rolle für die \r\nchemische Industrie der Zukunft. Um CO2-Neutralität zu gewährleisten, muss das CO2 dabei zuvor aus \r\nder Atmosphäre (DAC) oder aus Biomasse gewonnen werden. Die Strategie zum industriellen \r\nKohlenstoffmanagement der EU- Kommission stellt dies im Gegensatz zu den deutschen Eckpunkte\u0002Papieren heraus.39\r\nViele Produkte wie Kunststoffe, Kunstfasern und Düngemittel beinhalten Kohlenstoff. Das Inverkehrbringen \r\nund der Konsum dieser Güter bergen stets die Gefahr, dass der in ihnen gebundene Kohlenstoff letztlich \r\nfreigesetzt wird. Den Konsum dieser Güter zu reduzieren, ist eine wichtige Klimaschutzstrategie, wird \r\nabsehbar aber nicht ausreichen, auch da nicht immer gleichwertige Alternativen zur Verfügung stehen. CCU \r\n35 Die Eckpunkte zur LNe haben diesen Zusammenhang des CCU-Klimaschutzbeitrags zur Menge kohlenstoffhaltiger Güter zumindest im Blick, \r\nvgl. BMWK 2024-2, S. 8: „Wird Kohlenstoff aus atmosphärischem CO2 dauerhaft in Produkten, zum Beispiel als Kalziumkarbonat, gebunden, \r\nkönnen negative Emissionen erreicht werden. Auch die temporäre Nutzung kann bei einer Kreislaufführung von atmosphärischem Kohlenstoff \r\nzu Negativemissionen beitragen, solange die Gesamtmenge im Kreislauf steigt.“ \r\n36 Vgl. IPCC 2022, Ch. 11, S. 1194.\r\n37 Vgl. ebd. Ch. 11, S. 1186.\r\n38 Auf EU Ebene sind etwa synthetische Kraftstoffe (sogenannte Renewable Fuels of non-biological Origin, RFNBO) auf die Erneuerbaren\u0002Zielesetzungen nach Art. 25 Abs. 2 Erneuerbaren-Energien Richtlinie (EU) 2018/2001 anrechenbar, wenn das CO2 aus im EU ETS \r\nzertifikatepflichtigen Anlagen stammt und für das genutzte CO2 EU ETS-Zertifikate eingereicht wurden. Um Lock-in-Gefahren zu reduzieren, \r\nist diese Anrechenbarkeit jedoch nur zeitlich befristet bis 2035 (für CO2 aus dem Stromsektor) beziehungsweise 2040 (für CO2 aus anderen \r\nSektoren) zulässig.\r\n39 Vgl. Europäische Kommission 2024-2, Abschnitt 4.4.\r\n23\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nbietet die Möglichkeit, diese Emissionen von zusätzlichem fossilen CO2 zukünftig bereits im Ansatz zu \r\nvermeiden, indem der Kohlenstoff für die Herstellung der Güter statt über die stoffliche Nutzung fossiler \r\nRessourcen wie Erdöl oder Erdgas zukünftig über CO2 bereitgestellt wird, das aus der Atmosphäre \r\nentnommen wurde. Bedeutung gewinnen diese Möglichkeiten zur Umstellung der Kohlenstoffquellen auch \r\ndadurch, dass nachhaltig bereitgestellte Biomasse und Recycling den Kohlenstoffbedarf der Industrie \r\nvoraussichtlich nicht vollständig decken werden. Auch deshalb sehen alle aktuellen \r\nKlimaneutralitätsszenarien für Deutschland und auch die Strategie zum industriellen \r\nKohlenstoffmanagement der EU-Kommission den Einsatz von CCU vor. Zukünftige Kohlenstoffbedarfe \r\nthematisieren jedoch weder die Eckpunkte zur CMS noch die zur LNe. Relevant sind diese \r\nKohlenstoffbedarfe aber schon deshalb, weil sich Zielkonflikte zwischen CO2-Entnahmen für Speicherung \r\nund Negativemissionen auf der einen Seite und für die Nutzung in Produktionsprozessen auf der anderen \r\nSeite ergeben können. Denn die jährlichen CO2-Capture-Raten werden zumindest mittelfristig begrenzt sein \r\n(unter anderem aufgrund von Skalierungsgeschwindigkeit und Energieverbrauch). Hier mag es attraktiver \r\nerscheinen, das CO2 zu nutzen, anstatt es mit zusätzlichem Aufwand zu speichern, der Klimaschutzbeitrag \r\nist dadurch aber gegebenenfalls weitaus geringer.\r\nCCS, CCU und CDR können die Vermeidung der Emissionsentstehung nur ergänzen, nicht \r\nersetzen.\r\nDie Eckpunkte zur CMS und LNe stellen wie auch die Strategie zum industriellen Kohlenstoffmanagement \r\nder EU-Kommission40 heraus, dass die Vermeidung der Emissionsentstehung weiterhin hohen und \r\nvorrangigen Stellenwert einnehmen soll. Dies ist angesichts von Risiken sowie begrenzten und zum Teil \r\nunsicheren Potenzialen des Kohlenstoffmanagements richtig: CCS, CCU und CDR können die Vermeidung \r\nder Emissionsentstehung nicht ersetzen. Im Vergleich können sie nur einen deutlich kleineren Beitrag zum \r\nKlimaschutz leisten, wenn ihr Einsatz auf nachhaltige Potenziale begrenzt und Spielräume zum Erreichen \r\nNetto-negativer-THG-Emissionen erhalten bleiben sollen.\r\nZu den zentralen Risiken des Kohlenstoffmanagements zählt die begrenzte Zuverlässigkeit, mit der CCS, \r\nCCU oder CDR das CO2 langfristig aus der Atmosphäre fernhalten. Die einzelnen Bausteine und darunter \r\nliegenden Methoden unterscheiden sich in dieser Hinsicht erheblich. Unterschieden werden kann die \r\nSpeicherung in Materialien (CCU), in geologischen Formationen (CCS, BECCS, DACCS), in Vegetation und \r\nBöden und die Speicherung im Meer (Sedimente). Gewisse Restrisiken der Wiederfreisetzung des CO2\r\nverbleiben selbst bei der geologischen Speicherung, die basierend auf zunehmend vorliegenden \r\npraktischen Erfahrungen nach heutigem Kenntnisstand im Vergleich etwa zu biologischen CO2-Senken wie \r\nWäldern oder Böden als sicherer und gut überwachbar gilt.41 Relevant sind darüber hinaus ökologische und \r\ngesellschaftliche Risiken, die Verfahren des Kohlenstoffmanagements gerade durch ihre Nachfrage nach \r\nEnergie oder natürlichen Ressourcen mit sich bringen können (Belastung von Ökosystemen, Konflikte mit \r\nErnährungssicherheit).\r\n42 Ansätze, die für die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre und/oder die \r\nEinspeicherung von CO2 auf Ökosysteme zurückgreifen, wie BECCS, können in Konflikt zur \r\nErnährungssicherheit oder dem Umwelt-/Biodiversitätsschutz treten. Diese Risiken können umso besser \r\nkontrolliert werden, je stärker die einzelnen Technologien und Methoden in ihrem Anwendungsumfang\r\nbegrenzt bleiben.\r\n43\r\n40 Vgl. Europäische Kommission 2024-1 S. 16 ff.\r\n41 Vgl. IPCC 2022, Cross-Chapter Box 8, S. 1261. Die Probleme der Zuverlässigkeit werfen Haftungsfragen auf und begrenzen die absolut \r\nerreichbaren Potenziale des Kohlenstoffmanagements, da für den Ausgleich zukünftig freigesetzten CO2 Potenziale reserviert werden müssen.\r\n42 Vgl. Budinis et al. 2018, Qiu et al. 2022, Madhu et al. 2021 oder Shu et al. 2023.\r\n43 Vgl. Smith et al. 2023.\r\n24\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nDie Potenziale des Kohlenstoffmanagements für den Klimaschutz werden darüber hinaus wesentlich durch \r\nden Entwicklungsstand von Technologien und Infrastrukturen sowie deren Kosten begrenzt. Viele \r\nTechnologien wie die technische, direkte CO2-Entnahme aus der Atmosphäre (DAC) befinden sich noch in \r\n(sehr) frühen Entwicklungsstadien und sind derzeit weder im Vergleich zu landbasiertem CDR noch im \r\nVergleich zur Emissionsvermeidung wettbewerbsfähig. Anlagen zum Auffangen von CO2 und\r\nInfrastrukturen für den CO2-Transport können zudem nicht beliebig schnell ausgebaut, und geologische \r\nSpeicherstätten nicht beliebig schnell erschlossen und befüllt werden. Vor diesem Hintergrund ist zum \r\neinen ihre zukünftige Verfügbarkeit (und Wirtschaftlichkeit) noch unsicher. Die jährlich erzielbaren \r\nTransport- und Abscheidungsvolumina von CO2, wenn heute auf CCS und angeschlossene Technologien \r\ngesetzt wird, sind zum anderen absehbar begrenzt und nicht in der Lage, große Teile der heutigen \r\nEmissionen aufzunehmen. Vor allem für die Klimaziele 2030 wird CCS schon deshalb nur sehr begrenzte \r\nBeiträge leisten können. Die insgesamt verfügbaren geologischen Speicherpotenziale sind dagegen groß \r\nund stellen für die Potenziale der CCS-basierten Methoden zumindest kurz- und mittelfristig eher keinen \r\nlimitierenden Faktor dar.\r\n44 Auf lange Sicht und beispielsweise mit Blick auf die CDR-Mengen, die für den \r\nAusgleich eines Überschießens der globalen Durchschnittstemperaturen über 2°C notwendig werden \r\nkönnen,45 können allerdings auch die geologischen Speicherpotenziale knapp sein.\r\nSinnvoll ist es mit Blick auf die Risiken und Unsicherheiten, sowohl für das Kohlenstoffmanagement \r\ninsgesamt als auch spezieller für CDR, ein breiteres Portfolio unterschiedlicher Technologien und \r\nMethoden zu verfolgen. Der Portfolio-Ansatz sichert gegenüber Risiken und Unsicherheiten einzelner \r\nTechnologien ab, etwa wenn Entwicklungs- oder Skalierungsfortschritte hinter den Erwartungen \r\nzurückbleiben. Zudem können schädliche Nebenwirkungen einzelner Verfahren (Auswirkungen auf die \r\nBiodiversität, Landnutzungskonflikte, hoher Material- und Energiebedarf etc.) reduziert werden, indem \r\neinzelne Technologien nur begrenzt eingesetzt werden müssen. Auch dieser Portfolio-Gedanke spricht \r\ndafür, CCS-Technologien grundsätzlich in Deutschland zuzulassen. Für den Portfolio-Ansatz muss frühzeitig \r\nauch in die (Weiter-)Entwicklung der Technologien und Methoden investiert werden, die noch weniger \r\netabliert und wettbewerbsfähig sind, und dies gegebenenfalls gezielt staatlich angestoßen werden.\r\n44 Der EU Klimarat geht etwa davon aus, dass das jährliche Einspeichervolumen im Jahr 2050 maximal 425 Megatonnen CO2 erreichen kann. \r\nAbsolut könnten gut 57 Gigatonnen CO2-Speicherpotenziale bis 2050 erschlossen sein, vgl. ESABCC 2023, S. 78 f.\r\n45 Vgl. Schleussner et al. 2023.\r\n25\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n3 Regulatorische Rahmenbedingungen für das Kohlenstoffmanagement –\r\nHandlungsoptionen für die Weiterentwicklung\r\nDie CMS- und LNe-Eckpunkte bleiben in ihrer Fokussierung auf die schwer vermeidbaren \r\nbzw. Rest-Emissionen unpräzise und teils widersprüchlich.\r\nDie Eckpunkte zu CMS und LNe unterstreichen den Stellenwert und den Vorrang der Vermeidung der THG\u0002Entstehung gegenüber dem Kohlenstoffmanagement. Sie stellen dazu für den Einsatz von CCS, CCU und \r\nCDR auf schwer vermeidbare (Rest-)Emissionen ab, ordnen diesen eher vagen Begriff aber weder präziser \r\nein, noch behalten sie diese Fokussierung konsequent bei. So erscheinen beide Eckpunkte-Dokumente in \r\nsich teils widersprüchlich, wie restriktiv CCS, CCU und CDR tatsächlich eingesetzt werden sollen und \r\nwelche Kriterien für ihren Einsatz gegenüber der CO2-Vermeidung ausschlaggebend sein sollen\r\n(technische Kriterien? Kosten? Erwägungen zu Resilienz/Versorgungssicherheit?). Gewisse Widersprüche \r\nergeben sich in den Eckpunkten zur CMS etwa dadurch, dass zwar auf schwer vermeidbare Emissionen \r\nfokussiert werden soll, CCS und CCU aber nicht nur dort zugelassen werden sollen – dies gilt insbesondere \r\nfür die explizite Öffnung für den Einsatz im Bereich von Gaskraftwerken. Probleme kann dies bei der \r\nAusgestaltung regulatorischer Rahmenbedingungen bereiten. Vor allem ist es problematisch für die \r\nnotwendige gesellschaftliche Verständigung zum Kohlenstoffmanagement, für die zumindest qualitative \r\nEinordnungen und Begründungen für die getroffenen Entscheidungen eine wichtige Basis wären. \r\nDer Begriff der schwer vermeidbaren Emissionen ist verbreitet, lässt im Allgemeinen aber offen, nach \r\nwelchen Kriterien sich die „schwere Vermeidbarkeit“ bemisst und ob oder wie konkret regulatorisch \r\nzwischen vermeidbaren und schwer vermeidbaren Emissionen unterschieden werden soll. Näher gefasst \r\nwerden kann der Begriff zunächst mit Blick auf technisch nicht vermeidbare Emissionen. Emissionen, bei \r\ndenen ein Umstieg auf erneuerbare Energien, alternative Produktionsverfahren oder ähnliches technisch \r\nnicht möglich ist, entstehen etwa im Landwirtschaftssektor oder als Prozessemissionen der Industrie. Die \r\nEckpunkte der CMS ziehen mehrfach die Zementindustrie und die Abfallwirtschaft als Beispiele heran, um \r\ndie Notwendigkeit von CCS zu begründen. Dass in diesen Bereichen der Einsatz des \r\nKohlenstoffmanagements notwendig ist, ist weitgehender wissenschaftlicher Konsens. Gerade über die \r\nlangen Zeiträume der Klimapolitik kann aber der weitere technische Fortschritt die Grenze der \r\nVermeidungsmöglichkeiten (deutlich) verschieben. Die Eckpunkte der CMS stellen auf die nach heutigem \r\nStand technisch nicht vermeidbaren Emissionen ab. Sinnvoller wäre es hingegen, auch eine dynamische \r\nPerspektive auf mögliche technische Fortschritte einzunehmen. Dazu müssten zum einen die \r\nvorgenommenen Einordnungen, für welches CO2 das Kohlenstoffmanagement prioritär eingesetzt werden \r\nsollte, im Zeitverlauf regelmäßig evaluiert und nachgesteuert werden. Zum anderen müsste die Förderung \r\nvon Technologien, mit denen zukünftig die Entstehung von Treibhausgasen noch weitergehend vermieden \r\nwerden kann, wesentlicher Teil einer umfassenden Kohlenstoffmanagementstrategie sein.\r\nDarüber hinaus kann es zwar technisch möglich sein, die Emissionsentstehung zu vermeiden, dies aber sehr \r\nbeziehungsweise unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen. Derartige wirtschaftlich schwer \r\nvermeidbare Emissionen beziehen auch die Eckpunkte zur CMS und LNe (ebenso wie die Strategie zum \r\nindustriellen Kohlenstoffmanagement der EU- Kommission) in ihren Begriff schwer vermeidbarer \r\nEmissionen mit ein. Den Einsatz von CCS zuzulassen, kann etwa für die Chemie- oder Stahl-Industrie eine \r\nMöglichkeit darstellen, Emissionen und damit erwartete Kostenbelastungen aus steigenden \r\nZertifikatepreisen im europäischen Emissionshandel zu senken, insbesondere solange technische \r\nAlternativen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen (Wasserstoff-Hochlauf). Den Begriff der schwer \r\n26\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nvermeidbaren Emissionen über die technische Unvermeidbarkeit hinaus zu weiten, ist grundsätzlich \r\nsinnvoll. Welches Niveau der Vermeidungskosten „zu beziehungsweise unverhältnismäßig“ hoch ist und \r\nsomit den Einsatz des Kohlenstoffmanagements rechtfertigt, wenn der Vermeidung der CO2-Entstehung \r\n(gewisse) Priorität gegenüber CCS, CCU und CDR eingeräumt werden soll, ist zunächst jedoch offen.\r\n46 Die \r\nEckpunkte zu beiden Strategien bleiben hier unklar. Die Eckpunkte zur CMS verweisen auf Anwendungen \r\nin der Industrie, bei denen die Vermeidung „absehbar noch nicht kosteneffizient“ möglich ist,\r\n47 ohne den \r\nBegriff der Kosteneffizienz hier näher einzuordnen. Allein die heutigen privatwirtschaftlichen Kosten \r\nunterschiedlicher Vermeidungstechnologien zu betrachten, stellt jedenfalls keine Priorisieriung\r\nwirtschaftlich besonders schwer vermeidbarer Emissionen dar, sondern stellt CCS/CCU grundsätzlich für\r\nalle technisch vermeidbaren Emissionen der Vermeidung der CO2-Entstehung gleich.\r\n48 Die Eckpunkte zur \r\nLNe setzen die zukünftig nicht vermeidbaren Restemissionen in Abhängigkeit von den \r\nvolkswirtschaftlichen Kosten von CDR und streben ein volkswirtschaftlich effizientes Niveau an \r\nNegativemissionen an.\r\n49 Auch sie ordnen aber nicht näher ein, in welchem Verhältnis sie das Kriterium der \r\nvolkswirtschaftlichen Effizienz zur obersten Priorität im Klimaschutz sehen, die sie der Vermeidung der THG\u0002Entstehung an anderer Stelle zuschreiben.\r\nNeben den technischen Möglichkeiten und dem finanziellen Aufwand ist die Größenordnung schwer \r\nvermeidbarer Emissionen schließlich auch von der Bereitschaft der Gesellschaft abhängig, \r\nVerhaltensgewohnheiten zu verändern. Veränderungen von Lebensstilen und beispielsweise des \r\nErnährungs-, Mobilitäts-, Konsum- oder Wohnverhaltens können die Nachfrage nach Produkten und \r\nDienstleistungen reduzieren, bei deren Herstellung Emissionen technisch nicht oder nur mit hohen Kosten \r\nvermieden werden können. Diesen Blick auf die Nachfrageseite blenden die Eckpunkte zur CMS jedoch \r\nvollständig aus. Inwieweit er in die Abschätzung verbleibender Restemissionen und/oder den Begriff \r\nvolkswirtschaftlicher Effizienz eingeht, bleibt auch in den Eckpunkten zur LNe offen.\r\nVermeidbare und schwer vermeidbare Emissionen präzise und vollständig voneinander abzugrenzen, ist \r\nwissenschaftlich nicht eindeutig möglich. Jede Abgrenzung dürfte umstritten und angreifbar bleiben, \r\nschon aufgrund der Vielfalt anlegbarer Kriterien und der dynamischen Entwicklung von Technologien, \r\nVerhaltensmustern und wirtschaftlichen Strukturen über die Zeit. Politisch sind dennoch gewisse \r\nPriorisierungen und qualitative Einordnungen des Begriffs der schwer vermeidbaren Emissionen \r\nnotwendig, allein um (Förder-)Instrumente und Rahmenbedingungen sowie Infrastrukturen für das \r\nKohlenstoffmanagement sinnvoll anlegen und planen zu können. Noch bedeutsamer ist eine solche \r\nEinordnung für die notwendige gesellschaftliche Verständigung zum Kohlenstoffmanagement, \r\ninsbesondere mit Blick auf die teils großen Vorbehalte in Deutschland. Um zur gesellschaftlichen \r\nVerständigung beitragen zu können, sollten die politischen Entscheidungen transparent nachvollziehbar\r\nund in sich konsistent sein. Beide Eckpunkte-Papiere werden dem bislang nicht ausreichend gerecht.\r\nMit ihrem wenig restriktiven Einsatz von CCS brechen die Eckpunkte zur CMS mit der bisherigen Diskussion \r\nin Deutschland, die von einem deutlich engeren Verständnis von „schwer vermeidbaren Emissionen“ \r\ngeprägt war, stehen aber in Einklang mit den europäischen Szenarien und der europäischen Ausrichtung \r\n46 Ökonomisch betrachtet stellen die gesamtwirtschaftlichen Kosten von CCS, CCU oder CDR den relevanten Vergleichsmaßstab dar. Allerdings \r\nmuss dabei ein umfassender, systemischer Kostenbegriff zugrundegelegt werden, der in der Regel nicht mit den privaten Kosten übereinstimmt, \r\ndie Unternehmen bei der Entscheidung zwischen CO2-Vermeidung und Anwendung von CCS, CCU oder CDR zugrundelegen. Zu beachten ist \r\nauch, dass dazu langfristige Zeiträume betrachtet werden müssen und es nicht immer gelingt, die jeweiligen Risiken von Emissionsvermeidung \r\nund Kohlenstoffmanagement angemessen zu quantifizieren.\r\n47 Vgl. BMWK 2024-1, S. 3. \r\n48 Noch weniger eingeordnet und nur über Technologieoffenheit gerechtfertigt wird der Einsatz von CCS an Gaskraftwerken\r\n(„Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern“), vgl. ebd., S. 3.\r\n49 Vgl. BMWK 2024-2, S. 12 und S. 16.\r\n27\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nder Politik. Auch die EU-Kommission verweist zwar darauf, dass das industrielle Kohlenstoffmanagement \r\ninsbesondere für technisch schwer vermeidbare Prozessemissionen wichtig sei. Die Eingrenzung von \r\nzulässigen Anwendungen oder Sektoren steht jedoch erkennbar nicht im Vordergrund. Stattdessen sollen \r\nwirtschaftlich tragfähige Wertschöpfungsketten und entsprechende finanzielle Anreize für Investitionen in \r\nTechnologien und Infrastrukturen geschaffen werden, sodass ein möglichst wettbewerblicher Markt für \r\nKohlenstoff und „Carbon Capture“ entsteht, der ab 2040 integraler Bestandteil der EU-Wirtschaft wird. \r\nAuch die Szenarien des Impact Assessment messen dem „industriellen Kohlenstoffmanagement“ (CCS, CCU \r\nund CCS-basiertem CDR) in Ergänzung zu landbasiertem CDR eine über schwer vermeidbare \r\nProzessemissionen hinausgehende Rolle bei.50\r\nDen Einsatz von CCS und CCU durch die Wahl staatlicher Förderschwerpunkte zu \r\nfokussieren, ist pragmatisch und zur EU-Ebene hin anschlussfähig.\r\nDie Eckpunkte zur CMS stellen klar, dass der Einsatz von CCS und CCU regulatorisch nicht sehr eng gefasst \r\nwerden soll. Explizit ausgeschlossen werden sollen allein Kohlekraftwerke über das KSpG.51 Im Sinne der \r\nFokussierung auf schwer vermeidbare Emissionen soll der Einsatz von CCS und CCU dennoch gelenkt \r\nwerden, indem die geplanten staatlichen Förderinstrumente (hier wird vor allem das Instrument der \r\nKlimaschutzverträge – carbon contracts for difference – genannt) nur auf Anwendungen gerichtet werden, \r\ndie die Bundesregierung als besonders relevant erachtet. Dieses Vorgehen ist pragmatisch und zur EU\u0002Ebene hin anschlussfähig.\r\nEine explizite, abschließende regulatorische Definition der Anwendungsfelder von CCS und CCU wäre \r\naufgrund der Probleme, vermeidbare und schwer vermeidbare Emissionen präzise abzugrenzen,\r\nherausfordernd und fehleranfällig. Auch eine laufende Anpassung dieser Definition in Reaktion auf den \r\nweiteren technischen Fortschritt wäre aufwendig. Darüber hinaus bleibt mit dem gewählten Vorgehen der \r\nnationale Regulierungsrahmen zur EU-Ebene hin anschlussfähig.\r\n52 Seit dessen letzter Reform ist CCS bereits \r\nvollständig und CCU in Grundzügen in den Europäischen Emissionshandel (EU ETS) integriert: Für Emissionen, \r\ndie mit CCS vermieden werden, müssen keine Zertifikate nachgewiesen werden. Für CCU gilt dies nur, soweit \r\ndas aufgefangene CO2 permanent chemisch in Produkten gebunden wird, wobei die genaue Definition \r\npermanenter Bindung durch die EU-Kommission noch aussteht. Insbesondere für CCS ergeben sich auf diese \r\nWeise bereits relevante finanzielle Anreize.53 Über den EU ETS allein wird allerdings der Vermeidung der CO2-\r\nEntstehung kein Vorrang eingeräumt.\r\n54 Die Bundesregierung kann, wie in anderen Feldern der Energie- oder \r\nKlimapolitik auch, national eigene Schwerpunkte setzen. Sie sollte dabei aber die Anschlussfähigkeit zur \r\neuropäischen Ebene gewährleisten und mögliche Verzerrungen und Wettbewerbsnachteile im Blick \r\nbehalten, die sich etwa bei einem deutlich restriktiveren regulatorischen Umgang mit CCS in Deutschland im \r\ninnereuropäischen Wettbewerb ergeben und letztlich zu ungewollten Verlagerungseffekten von \r\n50 Eine Rolle spielt hierbei auch, dass das Impact Assessment in allen Szenarien von nur wenig ambitionierten Emissionsreduktionen im Bereich \r\nder Landwirtschaft ausgeht (vgl. „concept of emissions without additional mitigation in the agricultural sector“, Europäische Kommission 2024-\r\n3 Part 3/5, Appendix 8, S. 110). Ein Umstieg auf nachhaltigere Lebensstile, der insbesondere auch eine Veränderung der \r\nErnährungsgewohnheiten beinhalten würde, in Verbindung mit einem Ausbau von Konzepten der Kreislaufwirtschaft könnten den Bedarf \r\n„industriellen Kohlenstoffmanagements“ in der EU deutlich reduzieren, vgl. Europäische Kommission 2024-3 Part 1/5, S. 40). Dies deckt sich \r\nmit Szenarienanalysen für Deutschland, vgl. Merfort et al. 2023.\r\n51 Im Referentenentwurf zum KSpG dadurch umgesetzt, dass der Transport von CO2 aus Kohlekraftwerken rechtlich für unzulässig erklärt wird.\r\n52 Das European Scientific Advisory Board on Climate Change empfiehlt gleichwohl auch für die EU-Ebene einen stärker foskussierten Einsatz \r\nvon CCS und CCU, vgl. ESABCC 2024, S. 50.\r\n53 Vgl. ebd., S. 73.\r\n54 Dies entspricht der Linie der EU-Strategie zum industriellen Kohlenstoffmanagement. Die Kommission gibt dort die Entwicklung eines \r\ntragfähigen europäischen Binnenmarkts für aufgefangenes CO2 ab spätestens 2040 als Ziel aus und stellt stark auf marktwirtschaftliche \r\nRahmenbedingungen und die Koordination über Preissignale ab.\r\n28\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nProduktionsprozessen führen könnten. Indem die Bundesregierung mit Förderungen lediglich gezielt die \r\nPreissignale und finanziellen Anreize des EU ETS ergänzt, trägt sie dem Rechnung.\r\nIn der konkreten Umsetzung kann es in Deutschland zudem zu einer deutlich fokussierteren Anwendung \r\nvon CCS und CCU kommen, als die eher diffuse Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Technologien in \r\nden CMS-Eckpunkten zunächst vermuten lässt. In den meisten Anwendungsfällen sind CCS und CCU\r\naktuell nicht wettbewerbsfähig.\r\n55 Umso stärker dürfte die Lenkungswirkung der ergänzenden staatlichen \r\nFörderung ausfallen. Zugleich erscheint die Gefahr derzeit begrenzt, dass durch die Integration von CCS und \r\nCCU in den EU ETS notwendige Anreize zur Vermeidung der CO2-Entstehung breit unterlaufen werden – es \r\nist wenig wahrscheinlich, dass CCS in großem Umfang in Bereichen eingesetzt wird, in denen es nicht \r\ngefördert wird. Im Detail soll die Schwerpunktsetzung erst für die endgültige CMS ausgearbeitet werden. \r\nSehr deutlich wird sie derzeit allein im Fall der Gaskraftwerke, bei denen CCS zwar zulässig sein, aber nicht \r\nstaatlich gefördert werden soll. Unabhängig von der vermutlich nur sehr geringen Lenkungswirkung für \r\nGaskraftwerke bleibt die Wirkung der expliziten Einbeziehung von Gaskraftwerken in der CMS auf die \r\ngesellschaftliche Akzeptanz von CCS und vor allem die Haltung der Umweltverbände gegenüber CCS zu \r\nbedenken, die einen Einsatz von CCS im Kraftwerksbereich bisher klar ablehnen.\r\nMittelfristig wird die Bundesregierung schon mit Blick auf begrenzte Haushaltsmittel nicht umhinkommen, \r\nden Einsatz von Förderinstrumenten zurückzufahren. Zudem ist der Einsatz staatlicher Förderinstrumente \r\nergänzend zu den Anreizen, die bereits durch den EU ETS gesetzt werden, aktuell zwar durchaus begründbar \r\nund sinnvoll. Gründe wie insbesondere die Förderung von Technologieentwicklung und -Markthochlauf \r\ntragen jedoch nur übergangsweise. Die Lenkung der Anwendung von CCS und CCU stellt dabei nur einen \r\nZusatzeffekt und keinen eigentlichen Grund für den Einsatz staatlicher Fördergelder dar. Inwieweit \r\nmittelfristig ohne lenkende Fördermittel überhaupt noch zusätzliche regulatorische Priorisierungen \r\nbestimmter Anwendungen von CCS und CCU notwendig sind, um einen Vorrang der Vermeidung der CO2-\r\nEntstehung abzusichern, ist allerdings offen. In Verbund mit der staatlichen Förderung schaffen CO2-\r\nInfrastrukturplanung und -ausbau in den nächsten Jahren eigene Pfadabhängigkeiten für den Einsatz von \r\nCCS und CCU in bestimmten Anwendungsgebieten, die die Gefahr reduzieren können, dass CCS (und CCU) \r\nzukünftig technisch verfügbare Alternativen zur Vermeidung der CO2-Entstehung verdrängt. Maßgeblich ist\r\nzudem, wie schnell der Ausbau von erneuerbaren Energien und Wasserstoffinfrastrukturen gelingt. Je \r\nweiter fortgeschritten diese Voraussetzungen für alternative klimafreundliche Produktionsverfahren und \r\nTechnologien sind, desto weniger attraktiv dürfte zukünftig von vorneherein der Rückgriff auf CCS für \r\ntechnisch vermeidbare Emissionen erscheinen. Der regulatorische Ansatz, den die CMS-Eckpunkte \r\nskizzieren, sollte daher als Zwischenschritt verstanden werden, der ermöglicht, jetzt erste \r\nInvestitionsentscheidungen zu treffen, notwendige Strukturen aufzubauen und der Zeit verschafft, die \r\nEntwicklung europaweit konsistenter Rahmenbedingungen weiter voranzutreiben.\r\nCDR benötigt rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, sollte aber nur nach \r\nsorgfältiger Prüfung und Vorbereitung in den EU ETS integriert werden.\r\nDie Eckpunkte zur LNe kündigen Vorschläge für eigene, zusätzliche CDR-Ausbauziele in Deutschland für \r\n2035, 2040 und 2045 an, wie sie bereits die geplante Novelle des deutschen Klimaschutzgesetzes vorsieht. \r\nZudem soll ein neues deutsches Klimaziel für das Jahr 2060 festgelegt werden, um die zu diesem Zeitpunkt \r\n55 Vgl. Hepburn et al. 2019, Kearns et al. 2021 oder IEA 2021 für Informationen zu Vermeidungskosten von CCS und CCU für verschiedene \r\nAnwendungen. Ein Unterlaufen von Vermeidungsanreizen würde im Moment vor allem drohen, wenn landbasiertes CDR als vollwertiger Ersatz \r\nder Emissionsvermeidung zugelassen würde. Dies ist nicht Gegenstand der CMS und schon wegen der aktuell ungelösten großen Probleme der \r\nzuverlässigen Erfassung und Überwachung auch auf EU Ebene derzeit nicht in der Diskussion.\r\n29\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nangestrebten netto-negativen THG-Emissionen zu konkretisieren. Die Eckpunkte betonen auch, dass für \r\nden Ausbau von CDR entsprechende ökonomische Anreize sowie Regelungen erforderlich sind, die für CDR \r\nund die Vermeidung der THG-Entstehung einen „konsistenten, ambitionierten und verlässlichen Rahmen“56\r\nschaffen. Im Einzelnen beschreiben sie aber noch keine konkreten regulatorischen Schritte, sondern eine \r\numfangreiche und relevante Agenda zur Erarbeitung von Rahmenbedingungen, mit deren Hilfe ein \r\n„volkswirtschaftlich effizientes Maß an Negativemissionen“ erreicht werden soll.\r\n57 Zwar lassen sie offen, \r\nnach was sich das Kriterium der volkswirtschaftlichen Effizienz bemessen sollte und wie dieses sich zum \r\nGrundsatz verhält, dass der Senkung der THG-Emissionen weiterhin oberste Priorität zukommen soll. Zu \r\nbegrüßen ist aber, dass CDR nicht vorschnell in den EU ETS integriert werden soll, sondern zunächst \r\ngrundlegende und wichtige Fragen in diesem Zusammenhang geklärt werden sollen. Es ist zudem richtig \r\nund wichtig, dass die weitere Ausarbeitung der LNe die Entwicklungen auf europäischer Ebene eng \r\neinbeziehen soll. Denn grundlegende Entscheidungen zu Rahmenbedingungen für CDR hat die EU\u0002Kommission im Zuge ihres Vorschlags zu einem EU-Klimaziel für 2040 und der Strategie zum industriellen \r\nKohlenstoffmanagement bereits angekündigt.\r\n58\r\nIn der deutschen und europäischen Klimapolitik lag der Fokus bisher auf der natur-, vor allem landbasierten \r\nCO2-Entnahme, zum Beispiel durch (Wieder-)Aufforstung oder Anreicherung von Bodenkohlenstoff bei \r\nUmstellung landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken. Anders als CCS-basiertes CDR sind natürliche \r\nCO2-Senken, wenngleich noch unvollständig,59 bereits über die LULUCF-Säule separat in die europäische \r\nKlimaschutz-Governancearchitektur integriert. Ein regulatorisches System, das die positiven \r\nKlimaschutzbeiträge von CDR gezielter entlohnt, fehlt hingegen. Staatliche finanzielle Anreize für CDR \r\nexistieren derzeit in Deutschland und der EU im Wesentlichen begrenzt auf Technologieförderung über den \r\nInnovation Fund und die öffentliche Förderung von Einzelmaßnahmen wie der Aufforstung im Bereich \r\nlandbasierten CDRs. Gewisse finanzielle Anreize für CDR ergeben sich davon abgesehen über den \r\nfreiwilligen, das heißt nicht staatlich regulierten, Kohlenstoffmarkt, dessen weitere Entwicklung aber\r\nunsicher ist und der die klimapolitisch notwendige Skalierung von CDR mitanstoßen, die Umsetzung der \r\nKlimaziele aber nicht durchsetzen kann.\r\n60 Ein volks- oder gesamtwirtschaftlich effizientes Maß an CDR ist\r\ngrundsätzlich nicht leicht zu bestimmen, da lange Zeithorizonte betrachtet werden müssen, \r\nunterschiedliche Risiken von CDR und Maßnahmen zur THG-Reduktion bewertet werden müssen und auch \r\ngeklärt werden muss, in welchem Umfang im Inland Beiträge zur globalen Netto-CO2-Entnahme geleistet \r\nwerden sollen.\r\n61 Nicht abschließend geklärt ist auch, ob mit Integration von CDR in den EU ETS ein\r\neffizienter CDR-Ausbau zu erreichen ist.\r\nFür eine Integration in den EU ETS müssten neue „CDR-Zertifikate“ als Alternative zu den bisherigen \r\nEmissionszertifikaten im EU ETS anerkannt werden.62 Dazu müssten CO2-Entnahmen zuverlässig und \r\nverursachergenau erfasst werden können. Gerade für land-basierte biologische CDR-Methoden, aber auch \r\nfür CCU sowie generell im Landwirtschafts- und LULUCF-Sektor ist dies aktuell nur sehr begrenzt (bei \r\nvertretbarem Aufwand) möglich.63 Emittenten im EU ETS müssten dann entweder CDR- oder \r\n56 Vgl. BMWK 2024-2, S. 12.\r\n57 Vgl. BMWK 2024-2, S. 15.\r\n58 Vgl. Art. 30 Abs. 5 a Richtlinie 2003/87/EG (EU ETS-Richtlinie), der die EU Kommission auffordert, bis spätestens 31.07.2026 dem Parlament \r\nund Rat zu diesen Fragen und möglichen Regulierungsoptionen einen Prüfbericht und Vorschläge vorzulegen. Konkrete Zielsetzungen für CDR \r\nauf europäischer Ebene bestehen bislang lediglich für den LULUCF-Sektor: Für natürliche Senken setzt die LULUCF-Verordnung (EU) \r\n2018/841 das gesamteuropäische Ziel einer Netto-Entnahme von 310 Megatonnen CO2-Äquivalenten/Jahr für 2030 und bricht dieses auf die \r\nMitgliedstaaten herunter.\r\n59 Nicht erfasst von der LULUCF-Verordnung sind bislang aber CDR-Methoden wie Pflanzenkohle oder beschleunigte Gesteinsverwitterung, \r\nvgl. Fridahl et al. 2023.\r\n60 Vgl. Borgmann et al. 2023 und Edenhofer et al. 2024.\r\n61 Vgl. Edenhofer et al. 2024.\r\n62 Vgl. Rickels et al. 2021.\r\n63 Vgl. Fuss et al. 2022.\r\n30\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nEmissionszertifikate erwerben, was unmittelbar CDR-Kapazitäten (mit-)finanzieren würde. Die Begrenzung \r\nder Emissionsmenge im EU ETS würde sich so von einer absoluten Emissionsobergrenze hin zu einer \r\nObergrenze zulässiger Netto-Emissionen wandeln. Mit dieser Verrechnung könnten Anstrengungen zur \r\nEmissionsvermeidung durch Negativemissionen unterlaufen werden, soweit diese wettbewerbsfähig sind.\r\nGegenwärtig trifft dies allerdings im Wesentlichen allein auf die landbasierten biologischen Methoden wie \r\ndie Aufforstung zu, bei denen schon die Monitoring-Probleme gegen eine EU ETS-Integration sprechen.\r\n64\r\nProblematisch ist diese Verrechnung vor allem, wenn es nicht gelingt, die Teilnehmer am Zertifikatehandel \r\nangemessen für die Kosten in Haftung zu nehmen, die entstehen, wenn angerechnetes, aus der Atmosphäre \r\nentnommenes CO2 künftig doch wieder freigesetzt wird. Gesamtwirtschaftlich effiziente und konsistente \r\nAnreize ergeben sich bei EU ETS-Integration von CDR daher generell erst, wenn Regelwerke die CO2-\r\nBepreisung ergänzen, die die Risiken von CDR wirksam kontrollieren und insbesondere die Gesellschaft \r\nnicht vollständig für wiederfreigesetztes CO2 haften lassen. Dies hängt wiederum maßgeblich von den \r\nMöglichkeiten des Monitorings ab.65\r\nMonitoring-Möglichkeiten und -Aufwand bestimmen insofern wesentlich die regulatorischen \r\nGestaltungsmöglichkeiten, sind im Zeitverlauf aber veränderbar, beispielsweise durch Fortschritte in der \r\nFernerkundung landbasierter CO2-Senken. Ist das Monitoring nicht zuverlässig möglich oder eine \r\nHaftungsregelung nicht glaubwürdig umsetzbar, ist es sinnvoller, die Anreize für CDR und THG-Reduktion \r\nstärker zu trennen und auf eine Integration in den EU ETS zu verzichten. In jedem Fall gilt es zu vermeiden, \r\ndass eine schnelle Integration in den EU ETS die Glaubwürdigkeit des heute als Klimaschutzinstrument\r\netablierten EU ETS gefährdet. Gegebenenfalls kann es auch sinnvoll sein, zumindest vorübergehend nur die \r\nCDR-Methoden zu integrieren, für die die Monitoring- und Haftungsfragen lösbar sind.66 Parallel könnten \r\ndann gezielt Forschung und Entwicklung zu geeigneten Monitoring-Möglichkeiten intensiviert werden.67\r\nWichtig für die Prüfung einer Integration von CDR in den EU ETS sind darüber hinaus zwei vor allem langfristige \r\nHerausforderungen, die richtigerweise in den Eckpunkten zur LNe auch bereits anklingen. Zum einen sind die \r\nfinanziellen Anreize für CDR, die der EU ETS schafft, zunächst begrenzt: Die zertifikatepflichtigen Emittenten \r\nerwerben nur CDR-Zertifikate, soweit diese für den Ausgleich der (Rest-)Emissionen notwendig sind, um das \r\ndurch den EU ETS gesetzte Netto-Emissionsziel zu erreichen. Für darüber hinaus gehende CO2-Entnahmen, \r\nwie sie für Netto-negativ-THG-Emissionen erforderlich sind, besteht im EU ETS hingegen keine Nachfrage, \r\nsoweit nicht zusätzliche Zertifikatepflichten für die verbleibenden Emittenten definiert würden (etwa auch bei \r\neinem negativen Emissionsziel im EU ETS) oder öffentliche Institutionen als Nachfrager auftreten.68 Zum \r\nanderen birgt die Abnahme handelbarer Zertifikate und der Zahl der Emittenten auf dem Weg in Richtung \r\nKlimaneutralität für das Instrument des Emissionshandels ohnehin Herausforderungen:\r\n69 Lässt ein \r\n64 Auch für diese landbasierten biologischen CDR-Methoden werden wirksamere finanzielle Anreize benötigt werden, wenn diese, wie vorgesehen, \r\nweiter gestärkt werden sollen. Dazu könnten, etwa im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik, maßnahmenbasierte \r\nFinanzierungsinstrumente, das heißt etwa die staatliche Förderung spezieller landwirtschaftlicher Bewirtschaftsmethoden, auf Basis \r\ndurchschnittlicher (nicht individueller) Erfahrungswerte zur erzielten CO2-Bindung, genutzt werden. Um die Fördereffizienz zu erhöhen, \r\nkönnten zumindest implizite einheitliche CO2-Preise zugrunde gelegt werden. Das geplante (freiwillige) europäische Zertifizierungssystem für \r\nCDR (inklusive „Carbon Farming“) bietet hierfür eine Grundlage, um eine einheitliche, standardisierte Bewertungsmaßstäbe anzulegen. Siehe \r\nvorläufig geeinigter Verordnungsentwurf über einen freiwilligen Zertifizierungsrahmen zur CO2-Entnahme und Carbon Farming vom 08. März \r\n2024: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7514-2024-INIT/en/pdf .\r\n65 Bei manchen Risiken stellt sich die Frage geeigneter Kontrollinstrumente nicht nur bei Anreizen für CDR oder CCU, sondern analog bei Anreizen \r\nfür die Emissionsvermeidung, so etwa auch bei einer aus Nachhaltigkeitssicht kritischen hohen Nachfrage nach Land/Biomasse (zum Beispiel\r\nNachhaltigkeitszertifizierungen, Bepreisung auch von Emissionen aus Landnutzungsänderungen).\r\n66 Zumindest für die geologische CO2-Speicherung und darauf aufbauende CDR-Methoden exisistiert mit der CCS-Richtlinie (und deren \r\nZusammenspiel mit dem EU ETS) bereits ein detaillierter Rahmen, der Fragen der Haftung regelt.\r\n67 Vgl. Fuss et al. 2022.\r\n68 Vgl. etwa den Vorschlag einer Carbon-Zentralbank in Edenhofer et al. 2024, die eine solche Rolle einnehmen könnte. Als echter positiver \r\n(Netto-)Beitrag zum Klimaschutz als öffentlichem Gut wäre dieser (begrenzte) staatliche Finanzierungsbeitrag für CDR jedoch durchaus zu \r\nrechtfertigen. Alternativ könnten Verrechnungsschlüssel für CDR- gegenüber Emissionszertifikaten eingeführt werden, so dass etwa eine Tonne \r\nCO2 als Restemission nur durch zwei Tonnen CO2-Entnahme (oder vergleichbar) ausgeglichen werden kann.\r\n69 Vgl. Pahle et al. 2023 und auch ESABCC 2024, S. 216f.\r\n31\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nzunehmend ausgedünnter Zertifikatemarkt starke Preisschwankungen erwarten, kann dies den EU ETS als \r\nLeitinstrument beziehungsweise zentrale Säule einer klimapolitischen Governance-Architektur für die Zeit \r\nnach 2040 infragestellen. Die Integration von CDR vor diesem Hintergrund zu verfolgen, kann dann weniger \r\nsinnvoll sein, auch um die regulatorische Unsicherheit mehrfacher Wechsel in den Rahmenbedingungen zu \r\nbegrenzen. Sie kann aber gerade auch angezeigt sein, um den Emissionshandel zu stabilisieren und ihn als \r\nGovernance-System unter den Bedingungen einer klimaneutralen Wirtschaft fortzuentwickeln.70\r\nFür ein eigenständiges CDR-Finanzierungssystem könnte demgegenüber entweder ein Preis für die CO2-\r\nEntnahme oder ein anvisiertes Mengenziel der CO2-Entnahme festgestetzt werden, für das CDR-Anbieter \r\num staatliche Förderung im Rahmen von Auktionsverfahren konkurrieren. Durch das Setzen separater \r\nAnreize wird einem Unterlaufen der Vermeidungsanstrengungen im EU ETS vorgebeugt, mögliche \r\nSchwierigkeiten des Monitorings bleiben in ihren Auswirkungen dann etwa auf den CDR-Bereich begrenzt. \r\nZudem könnten sie direkt die angekündigten nationalen CDR-Ziele umsetzen helfen, was durch den EU ETS \r\nwegen der begrenzten Wettbewerbsfähigkeit von CDR allein nicht zu erwarten wäre.\r\n71 Eine \r\nHerausforderung liegt in der „richtigen“ Wahl von CDR-Preis oder -Mengenziel, sodass die übergeordneten \r\nKlimaziele tatsächlich und möglichst effizient erreicht werden. Eine weitere Herausforderung stellt zudem \r\ndie geeignete Abgrenzung von EU ETS und separatem CDR-Finanzierungssystem im Hinblick auf CCU dar:72\r\nCCU mit CO2-Entnahme aus der Atmosphäre überschneidet sich nicht nur in technischen Komponenten mit \r\nCDR, sondern könnte je nach Dauer der CO2-Bindung entweder als Emissionsvermeidung unter den EU ETS \r\noder als Negativemission unter das CDR-Finanzierungsystem fallen.\r\nWirtschaftliche Anreize für CCU müssen klar nach dessen Klimaschutzbeitrag differenzieren.\r\nZiel eines konsistenten Anreizsystems für CCU sollte es sein, zu einem Wechsel der Kohlenstoffquelle von \r\nfossilem hin zu nicht-fossilem CO2 beizutragen und geschlossene produktbezogene Kohlenstoffkreisläufe zu \r\netablieren. Da sich CCU in seinen technischen Komponenten und teilweise auch in seiner Funktion mit CCS \r\nund CDR überschneidet, sollten geeignete Rahmenbedingungen eng mit denen für CCS und CDR \r\nabgestimmt sein und zugleich nach den jeweiligen Klimaschutzbeiträgen von CCU differenzieren.\r\nEine zentrale Herausforderung dabei ist, dass aufgefangenes CO2 über eine Vielzahl von CCU\u0002Prozessketten von dessen Quelle bis hin zum Lebensende der einzelnen CCU-Produkte mit \r\nmöglicherweise anschließenden Recycling-Schritten nur schwer nachverfolgt werden kann. Im EU ETS, in \r\ndas CCU in Grundzügen integriert ist, soll deshalb nach kohlenstoffhaltigen Produkten mit permanenter und \r\nnicht-permanenter CO2-Bindung unterschieden werden: CO2, das aufgefangen und genutzt wird, ist im EU \r\nETS nur dann nicht mehr zertifikatepflichtig, wenn es „permanent chemisch“ in einem Produkt gebunden \r\nwird. Dieser Ansatz ist zwar klimapolitisch konsequent, da CCU nur dann der Emissionsvermeidung und CCS \r\ngleichgestellt wird, wenn es tatsächlich langfristig CO2 aus der Atmosphäre fernhält. Ein vollständiges, \r\nkonsistentes Anreizsystem, das ausreichend starke und gleichzeitig differenzierte Anreize für CCU setzt, \r\nentsteht dadurch jedoch noch nicht.73\r\nGegenwärtig besteht für die Umstellung der Kohlenstoffquellen ein strukturelles Anreizproblem, das auch \r\ndie Unterscheidung von Produkten mit permanenter und nicht-permanter Kohlenstoff-Bindung nicht löst. \r\n70 In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob der EU ETS mit Hilfe neuer Institutionen wie einer Zentralbank stabilisiert werden könnte, \r\ndie mit dem Management des Emissionsmengenziels betraut ist, aber auch für die (schrittweise) Integration von CDR eine Rolle spielen kann, \r\nvgl. auch Edenhofer et al. 2024.\r\n71 Im Fall der EU ETS Integration haben eigene CDR-Ziele hingegen eine stärker indikative Funktion.\r\n72 Vgl. ESABCC 2024 (S. 206).\r\n73 Die EU-Kommission selbst sieht in ihrer Strategie zum industriellen Kohlenstoffmanagement die Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zu \r\nentwickeln, vgl. Europäische Kommission 2024-2, S. 17.\r\n32\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAus Gründen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist die stoffliche Nutzung fossiler Ressourcen etwa \r\nin der Chemieindustrie von einer CO2-Bepreisung generell ausgenommen. CCU-Verfahren, die Güter mit \r\npermanenter Bindung von fossilem CO2 produzieren, werden so aktuell im EU ETS konventionellen \r\nHerstellungsverfahren lediglich gleichgestellt. CCU-Produkte mit nicht-permanenter Kohlenstoffbindung \r\nwerden durch den Fortbestand der Zertifikatepflicht hingegen sogar schlechter gestellt als konventionelle \r\nHerstellungsverfahren, die fossile Ressourcen stofflich nutzen.74 Darüber hinaus sind Zweifel angebracht, \r\ndass im Voraus tatsächlich sinnvoll für alle denkbaren CCU-Produkte und -Prozessketten die Bindungsdauer \r\nfestgelegt und etwa (technisches oder chemisches) Recycling, das die Bindungsdauer auf Produktebene \r\nverlängert, sinnvoll einbezogen werden kann. \r\nGeprüft werden sollten daher zumindest für die Zeit nach 2030 weitergehende Regulierungs\u0002beziehungsweise Bepreisungsansätze für CCU, die sowohl mit der schwierigen Nachverfolgbarkeit von CO2\r\nentlang vielfältiger CCU-Prozessketten vereinbar sind als auch das strukturellere Anreizproblem bei der \r\nnotwendigen Umstellung der Kohlenstoffquellen adressieren. Die Strategie zum industriellen \r\nKohlenstoffmanagement stellt dies für die Prüfung weiterer Reformen und Erweiterungen des EU ETS bis \r\n2026 in Aussicht. Zwei Ansätze sind denkbar und werden auch in der EU Strategie kurz erwähnt:75\r\n1. Eine Möglichkeit ist, alle CO2-Emissionen unabhängig von der Quelle des Kohlenstoffs zu bepreisen \r\nund zugleich alle CO2-Entnahmen aus der Atmosphäre unabhängig davon zu entlohnen, wie lange \r\ndas CO2 gebunden bleibt. Ein solches „geschlossenes Downstream-Bepreisungssystem“ für CO2-\r\nEmissionen und -Entnahmen müsste dann für CCU und CDR gleichermaßen gelten. Eine aufwendige \r\nZertifizierung von CO2-Bindungs- oder -Speicherdauern könnte entfallen. Durch die Entlohnung der \r\nCO2-Entnahme aus der Atmosphäre würden CCU-Produktionsverfahren auf Basis nicht-fossilen CO2\r\ngegenüber der Nutzung fossilen CO2 oder fossiler Ressourcen bessergestellt.\r\n2. Als zweite Möglichkeit könnte der Ansatzpunkt der Emissionsbepreisung hin zum Inverkehrbringen \r\nfossiler Ressourcen verschoben werden, wie heute im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). \r\nDieser Upstream-Ansatz zielt direkt auf die Bepreisung von neu extrahiertem fossilen Kohlenstoff \r\nbeziehungsweise neu geförderten fossilen Ressourcen, unabhängig von deren Verwendung und der \r\nmöglichen CO2-Bindungsdauer in Produkten. Eine Bepreisung der eigentlichen Emissionen entfällt. \r\nHerausfordernder gestaltet sich hierbei aber die Abstimmung mit der Entlohnung der CO2-\r\nEntnahme. Diese müsste zwischen CDR und CCU bei weniger langfristiger CO2-Speicherung \r\ndifferenzieren und würde so an dieser Stelle Zertifizierungen erfordern. \r\nDie hier aufgezeigten Richtungen sind als Impulse für eine Fortentwicklung heutiger Bepreisungssysteme \r\nzu verstehen und müssen im Detail weiter geprüft werden, beispielsweise mit Blick auf Auswirkungen auf \r\nWettbewerbseffekte oder mögliche internationale Verlagerungseffekte, insbesondere aber auch \r\nhinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit zukünftigen CDR-Anreizen. Genauer abzustimmen wären sie vor allem \r\nmit der angedachten Integration von Emissionen der Müllverbrennung in den EU ETS, die die Kommission \r\nim Rahmen des Prüfungauftrags zur möglichen Ausweitung des EU ETS bis 31. Juli 2026 betrachten soll.76\r\nDieser Schritt könnte indirekt zu einer Bepreisung der stofflichen Nutzung fossiler Ressourcen führen. Das \r\n74 Als kurzlebiges, das heißt nicht-permanent bindendes kohlenstoffhaltiges Produkt gelten bereits heute synthetische Kraftstoffe beziehungsweise\r\ndie sogenannten erneuerbaren Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO, „renewable fuel of non-biological origin“). Auch bei diesen \r\nmüssen zertifikatepflichtige Anlagen weiterhin Zertifikate nachweisen für CO2, das zur Kraftstoffproduktion eingesetzt wird, das CO2 wird also \r\nweiterhin an der Quelle bepreist. Übergangsweise bis spätestens 2040 können synthetische Kraftstoffe auf Basis von CO2 aus fossilen Quellen \r\naber auf die Nutzungsziele für erneuerbare Energien nach der Erneuerbaren Energien Richtlinie EU 2018/2001 angerechnet werden. Auf diese \r\nWeise ergibt sich eine gewisse Förderung der Nutzung dieser Kraftstoffe. \r\n75 Vgl. Europäische Kommission 2024-2, S. 17. Konkret soll die Kommission als Teil der Prüfung, ob technisches CDR sinnvoll in den EU ETS \r\nintegriert werden kann, auch betrachten, wie finanzielle Anreize für CCU beziehungsweise insbesondere nicht-permanentes CCU geschaffen \r\nwerden können. \r\n76 Vgl. Art. 30 Richtlinie 2003/87/EG.\r\n33\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nstrukturellere Anreizproblem bei der notwendigen Umstellung der Kohlenstoffquellen kann er allerdings \r\nnur lösen helfen, soweit in der Müllverbrennung zwischen fossilem und biogenem oder anderweitig aus der \r\nAtmosphäre gewonnenem Kohlenstoff unterschieden wird. Mit der Beibehaltung der Zertifikatepflicht für \r\nCO2 im EU ETS, das abgeschieden und genutzt, aber nicht permanent in Produkten gebunden wird, würde \r\nfossiles CO2 dann jedoch doppelt bepreist.77 In Deutschland wurde die Müllverbrennung zum 01.01.2024 \r\nbereits in die Emissionsbepreisung des BEHG aufgenommen.\r\nSpezifischere staatliche Förderinstrumente für CDR, CCS und CCU sind insbesondere in der \r\nfrühen Entwicklungs- und Markthochlaufphase der noch neuen Technologien und \r\nMethoden sinnvoll. \r\nViele Technologien und Methoden des Kohlenstoffmanagements befinden sich in frühen \r\nEntwicklungsstadien und sind auch im Vergleich zur Vermeidung der THG-Entstehung (noch) nicht \r\nwettbewerbsfähig. In besonderem Maß gilt dies für die direkte CO2-Entnahme aus der Atmosphäre und \r\ndarauf aufbauendes CCU oder CDR (DACCS). Die Eckpunkte zur LNe weisen auf den noch hohen Bedarf an \r\nweiterer Forschung und Entwicklung hin und kündigen für die LNe eine neue, breit angelegte \r\nForschungsagenda zu CDR an. Mit Blick auf staatliche Förderinstrumente für CDR bleiben sie unkonkret. \r\nDie Eckpunkte zur CMS sehen staatliche Förderinstrumente – konkret Klimaschutzverträge – für CCS und \r\nCCU in Ergänzung der finanziellen Anreize aus dem EU ETS vor. Sie begründen diese nur knapp damit, dass \r\ndie finanziellen Anreize aus dem EU ETS kurz- bis mittelfristig nicht ausreichen, um Investitionen und den \r\nnotwendigen Markthochlauf der CCS-/CCU-Technologien anzustoßen.\r\n„Zu niedrige“ CO2-Zertifikatepreise allein stellen aus wissenschaftlicher Sicht noch keinen Grund dar, der \r\nzusätzliche staatliche Förderungen dauerhaft rechtfertigen würde. Eine ergänzende Förderung macht \r\nzunächst nur dann Sinn, wenn die geförderten Technologien das Potential haben, sich im regulatorischen \r\nRahmen perspektivisch als wettbewerbsfähige Option von allein durchzusetzen. Bis dahin kann die \r\nstaatliche Förderung helfen, Risiken und Unsicherheiten (zum Beispiel in Bezug auf die Entwicklung von \r\nCO2-Zertifikatepreisen und den klimapolitischen Rahmenbedingungen insgesamt) einzugrenzen.\r\nDarüber hinaus kann die staatliche Förderung nicht nur von Forschung und Entwicklung, sondern auch von \r\nder Anwendung neuer Technologien sinnvoll sein, um breiter und schneller wertvolle Erfahrungen für die\r\nWeiterentwicklung und Verbesserung der Technologien sammeln zu können. Diese Lerneffekte können \r\nteils erhebliche Kostensenkungspotenziale erschließen helfen. Allerdings kommen sie in der Regel, wie auch \r\ngenerell Erfolge in der technischen Entwicklung, nicht nur dem Akteur beziehungsweise Unternehmen\r\nzugute, das Kosten und Risiken zu tragen bereit ist. Ohne staatliche Förderung ist die Gefahr daher groß, \r\ndass private Unternehmen technologische Entwicklungen nicht weiter vorantreiben. Staatliche \r\nFörderinstrumente können dem gezielt entgegenwirken und dabei auch den Portfolio-Gedanken \r\nunterstützen, indem sie dafür sorgen, dass auch weniger etablierte und noch nicht wettbewerbsfähige \r\nTechnologien und Methoden zum Einsatz gebracht werden. Die Eckpunkte zur CMS stellen auf diese Motive \r\nder Technologieförderung nicht ab, die allerdings auch keinen Dauereinsatz staatlicher Förderinstrumente \r\nrechtfertigen.\r\n77 In ihrer industriellen Kohlenstoffmanagementstrategie wirft die EU Kommission selbst die Frage auf, inwieweit die Downstream\u0002Emissionsbepreisung durch Aufnahme der Müllverbrennung in den EU ETS Anreize für CCU mit nicht-permanenter CO2-Bindung schafft, vgl. \r\nEuropäische Kommission 2024-2, S. 17. \r\n34\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nFür die Umsetzung der Förderung sehen die Eckpunkte Klimaschutzverträge vor, die gegenüber Preisrisiken \r\nabsichern und Mehrkosten klimafreundlicher gegenüber konventioneller Technologien ausgleichen \r\nkönnen. Zugleich kann die Förderung sinnvollerweise eng auf bestehende Investitionsanreize des EU ETS \r\nabgestimmt werden. Im Vergleich können Grüne Leitmärkte jedoch einen marktwirtschaftlicheren \r\nFörderansatz darstellen, zumindest für Technologien in fortgeschritteneren Entwicklungsstadien.78 Konkret \r\nkämen Leitmärkte für CCU-Produkte infrage, die mit nicht-fossilem CO2 produziert werden.\r\nCCS an Gaskraftwerken nicht von vorneherein auszuschließen, hält Optionen offen, müsste\r\naber energiewirtschaftlich und mit Blick auf die gesellschaftliche Resonanz umfassend \r\neingeordnet werden.\r\nDie Eckpunkte der CMS lassen CCS an Gaskraftwerken zu,\r\n79 auch wenn diese mit fossilem Erdgas befeuert \r\nwerden. Sie stehen damit zwar im Einklang mit der Strategie zum industriellen Kohlenstoffmanagement der \r\nEU-Kommission.\r\n80 Allerdings läuft diese Öffnung dem an anderer Stelle formulierten Grundsatz, CCS für \r\nschwer vermeidbare Emissionen einzusetzen, zuwider. Nicht zuletzt die deutschen \r\nKlimaneutralitätsszenarien (inklusive der vom BMWK beauftragten Langfristszenarien) schließen CCS im\r\nEnergie- beziehungsweise Stromsektor aus und illustrieren, dass eine sichere Energieversorgung zukünftig \r\nauch ohne den Einsatz fossiler Kraftwerke mit CCS (und CCU) möglich ist. Die Eckpunkte weichen so auch\r\ndeutlich von der bisherigen Linie in der gesellschaftlichen Diskussion um CCS und CCU in Deutschland ab. \r\nSie bewerten dabei weder transparent die energiewirtschaftliche Notwendigkeit dieses Schritts, noch \r\nwägen sie sorgfältig die Risiken eines technologischen Lock-ins ab, die mit dem Einsatz von CCS an\r\nGaskraftwerken verbunden sein könnten. Sie laufen so insbesondere Gefahr, den gesellschaftlichen \r\nRückhalt für CCS und das Kohlenstoffmanagement insgesamt zu gefährden. Die vorsichtige Öffnung einiger \r\nUmweltverbände für den Einsatz von CCS ist etwa mit der klaren Kondition verknüpft, dass sich dieser auf \r\nschwer/nicht vermeidbare Emissionen außerhalb des Kraftwerksbereichs beschränkt.81\r\nWesentlich für die energiewirtschaftliche Einordnung der Entscheidung wäre die systematische \r\nGegenüberstellung von Gaskraftwerken mit CCS und dem möglichen Einsatz von blauem Wasserstoff in \r\nWasserstoff-Kraftwerken. Beide Pfade können die Transformation des Energiesystems (übergangsweise) \r\nerleichtern. Insbesondere können sie grundsätzlich dazu beitragen, absehbare Engpässe in der Versorgung \r\nmit grünem Wasserstoff gerade in der Einstiegsphase in eine Wasserstoffwirtschaft zu lindern. Aus diesem \r\nGrund sieht auch die deutsche Wasserstoffstrategie die Anwendung von blauem Wasserstoff bereits vor.\r\n82\r\nIn beiden Fällen wird fossiles Erdgas weiter energetisch genutzt sowie CO2 abgeschieden und geologisch \r\ngespeichert. Bei blauem Wasserstoff erfolgt die Abtrennung des CO2 lediglich an anderer Stelle in der \r\nProzesskette und gegebenenfalls im Ausland.\r\nBislang lassen aber auch die nun vorliegenden Eckpunkte zur CMS offen, ob blauer Wasserstoff als \r\nAlternative zu Erdgaskraftwerken mit CCS gesehen wird und ob dieser in größerem Umfang in Deutschland \r\nproduziert oder vor allem über Importe bereitgestellt werden soll. Diese Fehlstelle sollte in der finalen CMS\r\nin enger Wechselwirkung mit der Weiterentwicklung der nationalen Wasserstoffstrategie und der noch in \r\nEntwicklung befindlichen Wasserstoffimportstrategie geschlossen werden. Dabei gilt es zu klären, in \r\n78 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2022.\r\n79 Vgl. BMWK 2024-1, S. 3. \r\n80 Alle Szenarien des zugehörigen Impact Assessments zum Klimaziel 2040 sehen den Einsatz von CCS im Stromsektor vor und schließen dabei \r\nauch Kohlekraftwerke nicht von der Anwendung von CCS/CCU aus, vgl. Europäische Kommission 2024-3 Part 1/5, Table 6.\r\n81 Vgl. Germanwatch 2024.\r\n82 Vgl. BMWK 2023, S. 4: Der Einsatz von blauem Wasserstoff soll nach der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie aus dem Jahr \r\n2023 auf der Anwendungsseite sogar förderfähig sein.\r\n35\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nwelchem Umfang, wie lange und wo blauer Wasserstoff zum Einsatz kommen kann und was die mögliche \r\ninländische Herstellung blauen Wasserstoffs beitragen soll.\r\nFür die systematische Gegenüberstellung dieser Alternativen wären eingehendere Analysen erforderlich, \r\ndie unter anderem die folgenden Gesichtspunkte näher erörtern sollten:\r\nTechnische Voraussetzungen und Versorgungssicherheit: Erdgaskraftwerke mit CCS und Erzeugung von \r\nblauem Wasserstoff mit anschließender Verstromung in Wasserstoff- oder H2-ready-Kraftwerken sind \r\nbeide keine bereits etablierten Technologien. Aufgrund der noch fehlenden langjährigen Betriebserfahrung \r\ngibt es bei beiden Konzepten technologische Unsicherheiten. Um sich nicht zu sehr auf eine noch wenig \r\nerprobte Technologie zu verlassen, kann es sinnvoll sein, sich beide Optionen offen zu halten und weiter zu \r\nentwickeln. Geprüft werden müsste allerdings auch, inwieweit CCS-Gaskraftwerke nicht nur wirtschaftlich \r\nvon ihrem Betriebsmodell her, sondern auch technisch mit den immer weiter ausgebauten, volatilen \r\nerneuerbaren Energien harmonieren. So ist davon auszugehen, dass das Hinzufügen der CCS-Komponente \r\ndie Flexibilität und Leistungsdynamik der Anlagen reduzieren kann.83\r\nEnergetische Effizienz der Gesamtkette: Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat das Ziel, sich \r\nunabhängiger von Erdgas zu machen, an Bedeutung gewonnen. Die energetische Effizienz (erzeugte \r\nKilowattstunde Strom pro eingesetzter Kilowattstunde Erdgas) für Erdgaskraftwerke mit CCS sollte daher \r\nmit der energetischen Effizienz der Gesamtkette von Erdgas über blauen Wasserstoff zur Verstromung im \r\nWasserstoffkraftwerk verglichen werden. Die Effizienz beeinflusst viele weitere wichtige Kenngrößen wie\r\ndie Treibhausgasemissionen, Vorkettenemissionen und Kosten. \r\nKostenstrukturen und Betriebsmodelle der Kraftwerke: Wasserstoff- beziehungsweise H2-ready \r\nKraftwerke werden aufgrund des teuren Brennstoffs und der damit vor allem durch die variablen Kosten \r\ndominierten Kostenstruktur als Spitzenlast- und reine Backup-Kraftwerke betrieben werden. Sie reagieren\r\nim Wesentlichen flexibel auf die volatile Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und dürften \r\ninsgesamt nur eine geringe Zahl an Betriebsstunden erreichen. Gaskraftwerke mit CCS weisen \r\ndemgegenüber eine andere Kostenstruktur auf. Die CCS-Komponente erhöht die Kapital- und Fixkosten der \r\nGaskraftwerke.\r\n84 Als Ausgangskomponente für die Herstellung blauen Wasserstoffs stellt Erdgas zudem den \r\ngünstigeren Brennstoff dar. Mit hohen Fixkosten und niedrigeren variablen Kosten bestehen wenig Anreize, \r\ndie Gaskraftwerke mit CCS als reine Spitzenlastkraftwerke zu betreiben. Ein wirtschaftlicher Betrieb dürfte \r\nnur bei höheren Auslastungen möglich sein.85 In der Folge kann der (direkte) Erdgasverbrauch im \r\nStromsystem gegenüber dem alternativen Pfad der Wasserstoffkraftwerke ansteigen. Ob dies die \r\nAbhängigkeit der deutschen Volkswirtschaft von Erdgas insgesamt erhöht, ist dabei jedoch nicht klar und \r\nhängt etwa von den Substitutionseffekten in der Industrie ab. Auch Auswirkungen auf die Ausbaudynamik\r\nder erneuerbaren Energien müssten näher geprüft werden. \r\nInfrastrukturentwicklung: Sowohl ein Wasserstoff- als auch ein CO2-Transportnetz müssen ohnehin \r\nerrichtet werden. Im Detail unterscheiden sich beide Alternativen daher vor allem darin, wann welche \r\nAnlagen an welches Netz angeschlossen werden. Der Ausbau eines geeigneten \r\nWasserstoffversorgungsnetzes für H2-ready-Kraftwerke müsste dabei dem Ausbau des CO2-\r\n83 Vgl. Domenichini et al. 2013.\r\n84 Ausgegangen werden kann in etwa von einer Verdoppelung der Kapitalkosten bei konventionellen Gaskraftwerken, vgl. IPCC 2022,\r\nChapter 6.4.2.5.\r\n85 Die ESYS-AG „Grundlastkraftwerke im dekarbonisierten europäischen Energiesystem“ modelliert unter anderem Szenarien, in denen \r\nGaskraftwerke mit CCS zur Verfügung stehen und analysiert die Betriebsweise der Kraftwerke. Anlagen zur Erzeugung des blauen Wasserstoffs \r\nsind ebenfalls teuer/kapitalintensiv und benötigen eine entsprechend hohe Auslastung für einen wirtschaftlichen Betrieb. Da Wasserstoff \r\ndeutlich besser als Strom speicherbar ist und sich die Nachfrage nach Wasserstoff nicht nur aus dem Stromsystem, sondern auch aus der \r\nIndustrie speist, hätte dies keine unmittelbaren Implikationen für das Stromsystem.\r\n36\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nTransportnetzes und dem Anschluss von Gaskraftwerken an dieses Transportnetz gegenübergestellt \r\nwerden. Zu berücksichtigen wäre hier auch, ob Erdgas-Verteilnetze und insbesondere -Fernleitungen \r\nmittel- und langfristig bei einem rückläufigem Gasverbrauch im Wärmebereich wirtschaftlich betrieben \r\nwerden können. Mit Blick auf die CO2-Infrastrukturkosten deuten Studien auf gewisse Synergieeffekte hin, \r\nwenn CCS sowohl im Industrie- als auch im Energiesektor zum Einsatz kommt, da dann CO2-Pipelines besser \r\nausgenutzt werden können.\r\n86 Ein solcher Synergieeffekt kann etwa entstehen, wenn nicht nur \r\nProzessemissionen der chemischen Industrie durch CCS vermieden werden, sondern zugleich \r\nwärmegeführte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen am selben Standort ebenfalls an das CO2-Transportnetz \r\nangeschlossen werden. Vergleichbare Synergieeffekte treten jedoch auch auf, wenn die \r\nWasserstofftransportnetze sowohl für Industrie als auch Kraftwerke genutzt werden. Für die \r\nVersorgungsstrukturen wäre zudem zu beachten, dass Erdgas (LNG) flexibler und einfacher auch von weiter \r\nentfernten Quellen bezogen werden kann als (blauer) Wasserstoff, wenn dieser nicht in Deutschland \r\nhergestellt wird.87\r\nSystem-Kosten: Zu prüfen wäre, ob das Zulassen von CCS an Gaskraftwerken die Kosten des \r\nEnergieversorgungssystems und der gesamten sektorübergreifenden Umstellungen hin zu Klimaneutralität \r\nreduzieren kann im Vergleich zu einem Pfad, der allein auf Wasserstoffkraftwerke und den Einsatz von blauem \r\nWasserstoff im Energiesektor setzt. Eine Rolle kann hier spielen, dass statt des Neubaus von \r\nWasserstoffkraftwerken bestehende Gaskraftwerke mit CCS nachgerüstet werden können. Relevant können \r\nzudem unterschiedliche Infrastrukturkosten sein. Über den Energiesektor hinaus können sich weitere Effekte \r\nauf die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Klimaschutzes dadurch ergeben, dass CCS-Gaskraftwerke die \r\nAngebotsknappheit bei Wasserstoff lindern und so dessen Verfügbarkeit für die Industrie verbessern können.88\r\nDie zuvor zitierten, bekannten Klimaneutralitätsstudien geben zu den (System-)Kosten keinen Aufschluss, da \r\nsie CCS – im Einklang mit der bisherigen gesellschaftlichen und politischen Linie – nicht für den Energiebereich \r\nvorsehen und auch keinen klaren Vergleich dieser unterschiedlichen Entwicklungspfade vornehmen. In \r\nanderen Szenarioanalysen, wie auch in allen Szenarien des Impact Assessments für das europäische Klimaziel \r\n2040,89 kommt CCS allerdings auch im Energiesektor an Gas- (oder auch Kohle-)Kraftwerken zum Einsatz. Für \r\nDeutschland zeigen die Analysen von Shu et al. 2023, dass über alle Sektoren hinweg eine größere Verfügbarkeit \r\nvon CCS zu einer Senkung der Kosten der klimapolitischen Transformation beiträgt, ohne aber eindeutige \r\nSchlüsse auf die Bedeutung des Einsatzes von CCS im Stromsektor zuzulassen.\r\n90 Für den europäischen \r\nEnergiesektor weisen Holz et al. 2021 explizit kostendämpfende, wenngleich nicht substanzielle Effekte des \r\nEinsatzes von CCS aus.\r\n91 Analysen zu den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs und der deutlichen \r\nEinschränkungen russischer Erdgaslieferungen deuten für das europäische Energiesystem darauf hin, dass in \r\nden nächsten Jahren übergangsweise die Bedeutung von CCS im Energiesektor eher zunehmen wird, zumindest \r\nsoweit CCS auch für Kohlekraftwerke eingesetzt werden kann.\r\n92 Für die Gegenüberstellung von CCS\u0002Gaskraftwerken und Wasserstoffkraftwerken mit blauem Wasserstoff ist zu beachten, dass die \r\n86 Vgl. Turgut et al. 2021 oder Holz et al. 2021.\r\n87 Deutschland verfügt als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine nun über gut ausgebaute LNG-Importstrukturen. Auch bei \r\ndiesen ist geplant, sie auf den Import von klimaneutralem Wasserstoff (oder Derivaten) umzurüsten. Nach § 5 Abs. 2 LNG\u0002Beschleunigungsgesetz dürfen sie längestens bis 2043 mit LNG betrieben werden.\r\n88 Dies kann dazu beitragen, dass in Industrieanwendungen weniger CCS zum Einsatz kommt. Ein möglicher Vorteil dabei ist, dass CCS etwa in \r\nder Stahlindustrie im Vergleich zu Kraftwerken nur geringere CO2-Abscheideraten erzielen würde (vgl. Durakovic et al. 2024). Allerdings sind \r\nsowohl die Emissionen aus Kraftwerken als auch die Emissionen aus Stahlwerken vom EU ETS erfasst, das heißt geringere Capture-Raten in \r\nder Industrie würden nicht direkt zu höheren Gesamtemissionen, sondern zunächst allein zu einem Anstieg der Zertifikatepreise im ETS führen.\r\n89 Vgl. Europäische Kommission 2024-3 Part 1/5, Table 6; Abscheidung an fossilen Punktquellen: 26-41 Mt/Jahr CO2 in 2040.\r\n90 Vgl. Shu et al. 2023.\r\n91 In dieser Analyse ist CCS aber auch für den Einsatz an Kohlekraftwerken zugelassen.\r\n92 Vgl. Durakovic et al. 2024, die etwa zeigen, dass es vor allem mittelfristig und damit in der Übergangsphase hin zu Klimaneutralität Unterschiede \r\ndurch die Einschränkung russischer Gaslieferungen ergibt. So steigt die Menge abgeschiedenen und gespeicherten CO2 früher an, das heißt der \r\nAusbau von CCS wird forciert. Langfristig mit Blick auf die jährliche CO2-Menge, die abgeschieden wird, und mit Blick auf die benötigte CO2-\r\nInfrastruktur ergeben sich hingegen keine wesentlichen Unterschiede.\r\n37\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nWirtschaftlichkeit beider Alternativen direkt an der Preisentwicklung von Erdgas hängt. Preisanstiege bei Erdgas \r\n(LNG) verbessern insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit von grünem Wasserstoff, der in einem System mit \r\nWasserstoffkraftwerken dann leichter wirtschaftlich eingesetzt werden könnte. \r\nTreibhausgasemissionen und Wirkung des EU ETS: CCS-Gaskraftwerke fallen unter den EU ETS. Ihre\r\nwirtschaftlichen Betriebsanreize und Einsatzzeiten werden daher durch den CO2-Preis im EU ETS begrenzt, \r\nder auf den Teil der entstehenden CO2-Emissionen anfällt, die nicht durch CCS vermieden werden können.93\r\nAllerdings ist auch die Herstellung blauen Wasserstoffs in der EU vom EU ETS erfasst (und über den \r\nGrenzausgleichsmechanismus94 auch der Import von Wasserstoff und darin enthaltene Emissionen) . Hohe \r\nbeziehungsweise ansteigende Zertifikatepreise wirken sich insofern auf die Wirtschaftlichkeit beider \r\nAlternativen aus. In welchem Fall steigende CO2-Preise im EU ETS daher gegebenenfalls stärker die \r\nBetriebszeiten der Kraftwerke reduzieren, hängt daher nicht zuletzt an den Abscheideraten, die an \r\nGaskraftwerken im Vergleich zur Wasserstoffproduktion erzielt werden können. Klar ist, dass steigende \r\nCO2-Preise insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit grünen Wasserstoffs verbessern.95\r\nVorkettenemissionen: Relevant für die Umweltwirkungen (und die Wettbewerbsfähigkeit des grünen \r\nWasserstoffs) sind nicht nur die direkten CO2-Emissionen der Brennstoffnutzung, sondern auch die \r\nVorketten-Emissionen. Die CO2-Emissionen, die bei der Herstellung blauen Wasserstoffsim In- oder Ausland \r\nanfallen, sind wie bereits ausgeführt durch den EU ETS oder den CBAM erfasst. Dass sich die \r\nBundesregierung, wie in den Eckpunkten zur CMS betont, für eine striktere Erfassung und Bepreisung der \r\nVorketten- und insbesondere der Methanemissionen der Erdgasbereitstellung einsetzen möchte,\r\n96 ist zu \r\nbegrüßen.97 Diese Vorkettenemissionen fallen aber sowohl bei Erdgas als auch bei blauem Wasserstoff \r\nan – es dürfte wesentlich von der konkreten Bezugsquelle des Brennstoffs abhängen, welche Alternative \r\ngeringere Vorkettenemissionen aufweist.\r\nPfadabhängigkeiten: Gaskraftwerke werden schon wegen des hohen Kapital- und Investitionsbedarfs nur \r\ndann in Deutschland mit einer CCS-Komponente nachgerüstet oder neu gebaut, wenn sie hinreichend lange \r\nBetriebszeiten erwarten lassen. Um der Gefahr einer Pfadabhängigkeit zu begegnen, strebt die \r\nBundesregierung an, dass Genehmigungen für CCS-Gaskraftwerke (und Gasleitungen)rechtssicher so erteilt \r\nwerden, dass sie über das Jahr 2045 hinaus nicht mehr mit fossilen Energieträgern betrieben werden \r\nkönnen.98 Ein Betriebszeitraum bis 2045 erscheint, zumindest für völlig neu errichtete Kraftwerke und \r\nsolche Gaskraftwerke, die allein mit fossilem Erdgas befeuert werden sollen, bereits eher kurz. Die \r\nnotwendigen Anschlüsse an die CO2-Transportinfrastruktur und deren entsprechende Auslegung auf \r\nKraftwerksstandorte tragen weiter dazu bei, dass eine nur kurzfristige und vorübergehende Nutzung \r\nderartiger Kraftwerke nicht zu erwarten ist. Auch die Produktionsstätten für blauen Wasserstoff müssen \r\naber für einen wirtschaftlichen Betrieb gewisse Zeit im Einsatz sein und erfordern ebenso eigene Anschlüsse \r\nan CO2-Transport- und Speicherinfrastrukturen. Die weiteren Stufen der Wertschöpfungskette im \r\nEnergiesystem würden in diesem Fall aber schon auf ein zukünftiges wasserstoffbasiertes System \r\nvorbereitet, indem wasserstofffähige Kraftwerke gebaut werden und ein Wasserstoff-Transportnetz \r\nerrichtet und genutzt werden kann. Auf den Energiesektor bezogen dürfte die Gefahr einer\r\nPfadabhängigkeit bei CCS-Gaskraftwerken daher (etwas) höher einzuschätzen sein. Die Nachrüstbarkeit \r\nbestehender Gaskraftwerke mit CCS begrenzt diese nur eingeschränkt wegen der Investitionen, die auch in \r\n93 Vgl. Holz et al. 2021, S. 11. \r\n94 Vgl. Richtlinie (EU) 2023/956.\r\n95 Vgl. George et al. 2022, die allerdings zu dem Schluss kommen, dass sehr hohe CO2-Preise notwendig wären, um eine Umstellung von blauem\r\nauf grünen Wasserstoff anzustoßen.\r\n96 Vgl. BMWK 2024-1, S. 5.\r\n97 Vgl. ESABCC 2024, S. 51, der sich ebenfalls für die Bepreisung der Vorkettenemissionen ausspricht.\r\n98 Vgl. BMWK 2024-1, S. 5.\r\n38\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\ndiesem Fall allein für die CCS-Komponente und den Anschluss an die CO2-Transportinfrastruktur getätigt \r\nwerden müssen. Gesamtwirtschaftlich betrachtet sind aber auch mögliche Implikationen für andere \r\nSektoren mit einzubeziehen. So könnten CCS-Gaskraftwerke angesichts knapper Wasserstoffverfügbarkeit \r\ndie Transformation anderer Sektoren erleichtern.\r\nIn der Gesamtschau erscheint weder ein genereller, (ordnungs-)politischer Ausschluss von CCS an fossil \r\nbefeuerten Gaskraftwerken noch deren unbedingte Vorteilhaftigkeit für die Energieversorgung in \r\nDeutschland überzeugend begründbar, ohne die oben genannten Punkte im Detail zu analysieren. Dies gilt \r\nzumindest, wenn der Einsatz blauen Wasserstoffs als Alternative zum Vergleich mit Erdgas-CCS-Kraftwerken \r\nherangezogen wird – was aufgrund der vermutlich zumindest in der Aufbauphase einer Wasserstoffwirtschaft \r\nnoch begrenzten Verfügbarkeit grünen Wasserstoffs von vielen Akteuren antizipiert wird. Sollen CCS\u0002Gaskraftwerke zukünftig tatsächlich eine Rolle im deutschen Energiesystem übernehmen, müssten sehr \r\nwahrscheinlich auch weitere Rahmenbedingungen angepasst werden. Aktuell sind die Anreize für Investitionen \r\nin diese Kraftwerke sehr begrenzt: Nicht nur sollen ihre Betriebszeiten mit fossilen Energieträgern rechtlich auf \r\ndie Zeit bis 2045 begrenzt werden. CCS an Gaskraftwerken soll den Eckpunkten der CMS folgend auch explizit \r\nnicht gesondert staatlich gefördert werden. Auch die anstehenden Ausschreibungen für gesicherte\r\nKraftwerksleistung im Rahmen der Kraftwerksstrategie sollen sich auf Gaskraftwerke beschränken, die \r\nzwischen 2035 und 2040 auf Wasserstoffbetrieb umstellen.99 Mit Blick auf den weiteren politischen Prozess \r\nund die gesellschaftliche Akzeptanz stellt sich so die Frage, inwieweit allein das Offenhalten einer in der Praxis \r\nwahrscheinlich wenig bedeutenden Technologieoption es wert ist, den mühsam erarbeiteten größeren \r\ngesellschaftlichen Rückhalt für CCS und Kohlenstoffmanagement im Ganzen wieder zu gefährden. Die Gefahr\r\nist durchaus groß, dass der Rückhalt relevanter Stakeholder aus der Umweltbewegung verloren geht, da der \r\nEinsatz von CCS im Kraftwerksbereich selbst für diejenigen Umweltverbände, die CCS unterstützen, ein Tabu \r\ndarstellt. In der Konsequenz würden die Intensität der Diskssionen und die Widerstände zunehmen und \r\nzeitliche Verzögerungen in der Umsetzung wahrscheinlich werden.\r\nAllerdings hat es bisher keinen umfassenden gesellschaftlichen Diskurs gegeben, in dem die beiden hier \r\ndiskutierten, alternativen Pfade systematisch gegenüberstellt und die Vorteile aufgezeigt worden wären, \r\nwenigstens einen der beiden Pfade offenzuhalten. Denn auch die gesellschaftliche Akzeptanz des Einsatzes\r\nvon blauem Wasserstoff in der Stromproduktion ist nach aktuellem Kenntnisstand eher ungewiss. Dies gilt \r\nsowohl bei der inländischen als auch bei der ausländischen Herstellung des Wasserstoffs, denn klar ist, dass \r\ndas „CCS-Problem“ durch den Import blauen Wasserstoffs nur ins Ausland verlagert, aber nicht gelöst würde.\r\nDie rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Aufbau der CO2-Transport\u0002Infrastrukturen sollten zügig geschaffen werden.\r\nDie unklare zukünftige Verfügbarkeit geeigneter Transport- und Speicherinfrastrukturen schuf bislang für \r\nUnternehmen und mögliche CCS/CCU-Projekte hohe Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund ist es zu \r\nbegrüßen, dass die Eckpunkte zur CMS und insbesondere die vorgeschlagene Novelle des KSpG bereits \r\nkonkrete Maßnahmen vorschlagen, um die bestehenden Rechtsunsicherheiten und regulatorische Hürden \r\nzu beseitigen und so den Aufbau einer (auch grenzüberschreitenden) Infrastruktur zu ermöglichen. Die \r\nÄnderungen des Rechtsrahmens sollen auch gemeinsame europäische Pipeline-Projekte ermöglichen \r\nsowie, durch die Ratifizierung einer entsprechenden Änderung des London-Protokolls, den CO2-Transport\r\nzu CO2-Speichern im EU-Ausland erlauben. Diese Vorschläge gilt es möglichst zügig umzusetzen. Offen sind \r\n99 Vgl. BMWK 2024-1, S. 3, sowie Bundesregierung 2024. Ob CCS-Gaskraftwerke in den zukünftigen Kapazitätsmechnanismus integriert werden, \r\nder als Teil der Kraftwerksstrategie 2028 eingeführt werden soll, wird in den Eckpunkten allerdings nicht klar ausgeschlossen.\r\n39\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nderzeit insbesondere noch konkretere Aussagen zum Aufbau der CO2-Transportinfrastruktur und deren \r\nFinanzierung und Regulierung im Detail, die in der finalen CMS adressiert werden sollten. \r\nDie Eckpunkte der CMS machen noch keine näheren Angaben zu Dimensionierung und Gestalt des \r\nTransportnetzes. Dies ist erst für die finale CMS zu erwarten. Sinnvollerweise sollte die \r\nTransportinfrastruktur nicht nur auf die kurzfristig anfallenden Transportbedarfe ausgelegt werden, \r\nsondern in der Planung möglichst Prognosen zukünftiger Transportbedarfe, unter Berücksichtigung CCS\u0002basierten CDR, einbezogen werden. Inwieweit dies durch die Trennung von CMS und LNe systematisch \r\ngeschieht, ist bislang nicht abschließen zu beurteilen. Sinnvoll erscheint zudem eine integrierte \r\nNetzplanung, das heißt eine Aufnahme von CO2-Transportinfrastrukturen in gemeinsame \r\nNetzentwicklungspläne für Strom, Erdgas und Wasserstoff. Auf diese Weise können etwa Energie- und \r\nWasserstoffbedarfe von CCU-Projekten frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Schließlich muss die \r\nAnschlussfähigkeit an die europäischen Nachbarländer sichergestellt sein, etwa mit Blick auf den \r\nzukünftigen Transittransport von CO2 aus Österreich in Richtung der CO2-Speicher in der Nordsee.100\r\nParallel befinden sich aktuell bereits drei Projekte für CO2-Transportnetze in Deutschland in der\r\nPlanung.\r\n101 Der Gasfernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe plant etwa (mit Tree Energy Solutions) im \r\nWesten Deutschlands ein Transportnetz von etwa 1.000 Kilometer Länge neu – vorhandene Pipelines zum \r\nErdgastransport können nach gegenwärtigem Stand nicht genutzt werden – zu errichten, das jährlich über \r\n18 Millionen Tonnen CO2 transportieren kann.\r\n102 Für dieses sogenannte Startnetz läuft eine Marktabfrage, \r\num den zukünftigen Transportbedarf dezentral auf Rückmeldung einzelner Unternehmen besser \r\nabschätzen zu können.103 Das Projekt „CO2peline“ soll Industrie- und Chemiezentren in der Grenzregion \r\nvon Bayern und Österreich verbinden und übergangsweise CO2-Zwischenspeicher erschließen, bevor dieses \r\nregionale Netz an das zukünftige Fernleitungs-Transportnetz angeschlossen wird.104 Ein drittes Projekt \r\n(„CapTransCO2\") befindet sich in Mitteldeutschland in Planung.105 Die CMS sollte ein übergreiferenderes \r\nZielbild der zukünftigen Transportinfrastruktur entwickeln, das bislang noch fehlt.\r\n106\r\nWie bei der Entwicklung des Wasserstoffnetzes besteht beim Aufbau der CO2-Transportinfrastruktur ein \r\n„Henne-Ei-Problem“ zwischen dem Infrastrukturaufbau und der Nachfrage nach CO2-Transportkapazitäten \r\ndurch Unternehmen, die selbst nur in neue (kapitalintensive) Anlagen zur CO2-Abscheidung investieren, \r\nwenn sie Planungssicherheit über den Anschluss an Transportwege haben. Dieses Koordinierungsproblem \r\nkann nicht allein durch Marktmechanismen oder die Preissignale aus dem EU ETS gelöst werden, sondern \r\nerfordert eine gewisse staatliche Koordinierung.107 Es ist daher zu begrüßen, wenn die CMS weitere \r\nKlärungen zur zukünftigen Verfügbarkeit der Transportinfrastruktur vornimmt und so für Unternehmen \r\nhöhere Investitionssicherheit schafft. Weiter auszuarbeiten sind dabei noch Details der Regulierung der \r\nInfrastruktur und eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Transportnetzen. Die Eckpunkte stellen \r\ndiesbezüglich nur klar, dass die CO2-Pipelines in privater Trägerschaft errichtet und betrieben werden \r\nsollen. Inwieweit sich der Staat hierbei beteiligen wird, bleibt offen, ist jedoch kaum zu umgehen, wenn \r\n100 Vgl. VDZ 2024, S. 10, nach dessen Schätzungen sich dieser Transittransport ab 2035 auf 15-20 Millionen Tonnen CO2 jährlich beläuft.\r\n101 Vgl. Bundesregierung 2022; VDZ 2024, S. 35 f.\r\n102 Vgl. Zukunft Gas e.V. (https://gas.info/carbon-management/co2-netz).\r\n103 Vgl. OGE (https://oge.net/de/co2/co2-netz).\r\n104 Vgl. bayernets (https://www.co2peline.com/).\r\n105 Vgl. Hypower Mitteldeutschland (https://hypower-mitteldeutschland.com/projekte/captransco2/).\r\n106 Der Verein der deutschen Zementwerke geht etwa in einer aktuellen Studie zum zukünftigen CO2-Transportnetz davon aus, dass dieses in \r\nDeutschland eine Länge von 4.800 Kilometer erreichen wird, verbunden mit einem Investitionsbedarf von etwa 14 Milliarden Euro (VDZ 2024, \r\nS. 37).\r\n107 Vgl. Wolf 2024, S. 26 f. Eine Möglichkeit besteht in der integrierten Entwicklung von Projekten, die die gesamte Wertschöpfungskette von \r\nAbscheidung, Transport bis hin zur Nutzung/Speicherung umfassen. Dieses Vorgehen kann allerdings im Konflikt zu einer möglichst vielen \r\nverschiedenen Projekten offenstehenden Transportinfrastruktur stehen. Inwieweit die angedachten staatlichen Förderungen auf die \r\nInfrastrukturentwicklung abgestimmt werden, bleibt in den Eckpunkten zur CMS bislang aber offen.\r\n40\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\ndie Pipelines schon heute für zukünftig ansteigende Transportbedarfe ausreichend dimensioniert gebaut \r\nwerden sollen. Denn private Infrastrukturbetreiber haben bei anfänglich geringer (und unsicherer) \r\nAuslastung nur geringe Anreize, entsprechende Leitungen zu errichten, oder müssten von den frühen \r\nNutzern der Transportkapazitäten sehr hohe Nutzungsgebühren verlangen. Analog zur Frage der \r\nFinanzierung der Wasserstoffinfrastruktur muss daher auch hier eine geeignete Verteilung der Kosten \r\nzwischen frühen und erst später hinzukommenden Nutzern der Transportinfrastruktur gefunden werden, \r\nfür die zumindest eine staatliche Zwischenfinanzierung notwendig werden kann. Das im Wasserstoff\u0002Bereich vorgesehene Modell eines Amortisationskontos könnte etwa auf die CO2-Transportinfrastruktur \r\nübertragen werden, um die Nutzungsgebühren anfänglich „zu groß“ dimensionierter Pipelines für frühe \r\nNutzer zu begrenzen und mögliche Defizite durch den Staat zwischenzufinanzieren.\r\n108\r\nIn ihrer Strategie zum industriellen Kohlenstoffmanagement109 kündigt die EU-Kommission ein zukünftiges \r\nRegulierungspaket für den CO2-Transport an. Noch 2024 soll zudem die Arbeit an einem \r\nKoordinierungsmechanismus für die EU-weite Infrastrukturplanung und die notwendige Kooperation \r\nzwischen den Mitgliedstaaten starten. Regulierungsunklarheiten, etwa mit Blick auf die Haftung für \r\nLeckagen während des (nicht-leitungsgebundenen) CO2-Transports, sollen zeitnah behoben und \r\ngemeinsame Minimalstandards für die Reinheit von CO2-Strömen festgelegt werden, die einen leichteren \r\ngrenzüberschreitenden Transport von CO2 und dessen Nutzung ermöglichen. Mit Blick auf das \r\nvorgeschlagene EU-Klimaziel für 2040 könnte ein europäisches CO2-Transportnetz unter Einbindung \r\nverschiedener Transportmodi (Pipeline, Schiff, LKW, Zug) bereits 2030 eine Länge von rund 7.000 Kilometer\r\nerreichen und bis 2050 auf bis zu 19.000 Kilometer anwachsen.\r\n110\r\nDie CMS-Eckpunkte formulieren eine pragmatische Herangehensweise für den Einstieg in \r\ndie geologische Speicherung von CO2.\r\nDie Offshore-Speicherung von CO2 innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), \r\nausgenommen bestehende Meeresschutzgebiete, soll ebenso zugelassen werden wie die Anbindung an \r\nausländische Speicherprojekte. Die CMS-Eckpunkte verweisen zur Begründung, warum auch deutsche \r\nSpeicherstätten erschlossen werden sollen, zu Recht unter anderem auf die Verantwortung für im Inland \r\nentstehendes CO2. Rein fachlich wäre nicht begründbar, bei gleichen Sicherheits- und ökologischen \r\nStandards eine Offshore-Speicherung in der Nordsee in der deutschen AWZ auszuschließen, zugleich aber \r\nden Export von CO2 zur Speicherung in andere Nordsse-Anrainerstaaten zu planen. Die Onshore-Speicherung \r\nin Deutschland bleibt hingegen grundsätzlich weiter ausgeschlossen. Dies ist durch die vehemente \r\ngesellschaftliche Ablehnung in Deutschland zu erklären. Mit Blick auf die benötigten Speicherpotenziale \r\nkönnte Deutschland auf die Onshore-Speicherung wohl auch zukünftig verzichten. Dennoch sollten die \r\nMöglichkeiten der Onshore-Speicherung zumindest weiter erkundet werden, um die Datenbasis für die \r\nBewertung des Für und Wider der Onshore-Speicherung, unter anderem unter Berücksichtigung von Kosten \r\nund Transportwegen, zu verbessern. Vorliegende Abschätzungen sind nicht vollständig und bereits einige \r\nJahre alt. Zusätzliche räumlich nähere Speicher könnten Kosten, Transportwege und letztlich auch \r\nUmweltbelastungen reduzieren helfen. Die Eckpunkte zur CMS schlagen eine Opt-In-Regelung vor, von der \r\neinzelne Bundesländer Gebrauch machen können, um doch Onshore-Speicherstätten zu entwickeln. Für die \r\n108 Vgl. Fraunhofer IEG et al. 2024 für das Konzept des Amortisationskontos bei der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes.\r\n109 Vgl. Europäische Kommission 2024-2, S. 8.\r\n110 Vgl. Joint Research Centre 2024. Notwendig wären dazu erhebliche Investitionen von 6,5-12,2 Milliarden Euro bis 2030 beziehungsweise 9,3-23,1 \r\nMilliarden Euro bis 2050.\r\n41\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAufnahme einer solchen Klausel spricht auch, dass auf neue Erkenntnisse und eine gegebenenfalls \r\nzunehmende Akzeptanz der Technologie schnell reagiert werden könnte.\r\nNach heutigem Kenntnisstand sind in Deutschland, den europäischen Nachbarländern sowie unter der \r\nNorwegischen See und der Nordsee durchaus großvolumige CO2-Speicherstätten an Land und unter dem \r\nMeeresboden verfügbar.\r\n111 Diese Speicherstätten genügen für die etwa in den deutschen \r\nKlimaschutzszenarien ausgewiesenen Speicherbedarfe. Gleiches gilt für die Speicherbedarfe in \r\neuropäischen Szenarien, etwa der Szenarien zum Vorschlag des 2040er Klimaziels der EU-Kommission.\r\nSoweit Emissionen ambitioniert in ihrer Entstehung reduziert werden, stellen die absolut verfügbaren \r\nPotenziale geologischer Speicher damit keine unmittelbar bindende Restriktion für den Einsatz von CCS und \r\nCCS-basiertem CDR dar.112 Größere Restriktionen ergeben sich kurz- und mittelfristig vielmehr durch die\r\nnotwendigen Vorlaufzeiten zur Erschließung der Speicher, die die jährlichen und bis zum Beispiel 2050 \r\nkumulativ erzielbaren Speichermengen beschränken.\r\n113 Wie mit der langfristig möglichen, absoluten \r\nphysischen Knappheit geologischer Speicher (und notwendiger Knappheitssignale oder anfallender \r\nökonomischer Knappheitsrenten) insbesondere regulatorisch umgegangen werden sollte, ist gleichwohl \r\neine noch offene (Forschungs-)Frage. \r\nDie bisherige vehemente gesellschaftliche Ablehnung von CCS in Deutschland richtete sich großteils gegen \r\ndie Einrichtung von Speicherstätten an Land. Teile der Bevölkerung befürchten, dass von den \r\nSpeicherstätten Gefahren für Natur und die menschliche Gesundheit ausgehen, wenn salzhaltiges \r\nGrundwasser verdrängt wird (und andere Wasservorkommen verunreinigt werden) oder CO2 entweicht \r\nund es dabei etwa zu einer Absenkung der bodennahen Sauerstoffkonzentration kommt.\r\n114 Auch wenn \r\nnach Einschätzung von Fachleuten eine sichere Speicherung möglich ist und die Risiken bei Weitem \r\nüberschätzt werden, kann fehlende Akzeptanz eine schwer zu überwindende Hürde für den Einstieg in \r\ndas Kohlenstoffmanagement darstellen. Die Entscheidung der CMS-Eckpunkte, auf Speicherstätten auf dem \r\nFestland zu verzichten und so Konflikte mit Anwohnenden zu vermeiden, erscheint vor diesem Hintergrund \r\nkurzfristig pragmatisch und sinnvoll. Das Erschließen zumindest der deutschen Offshore-Speicher legen \r\nnicht nur Überlegungen der angemessenen Verantwortungsübernahme und der Umsetzung des \r\nVerursacherprinzips nahe. Konkret können kürzere Transportwege bei räumlich näherer Einspeicherung \r\nsowohl Kosten als tendenziell auch Umweltbelastungen reduzieren. Für einen schnellen Einstieg in das \r\nKohlenstoffmanagement erscheint die vorgesehene Anbindung an Speicherstätten im europäischen \r\nAusland jedoch unerlässlich, da deren Erschließung bereits weiter fortgeschritten ist und zeitnah eine \r\nNutzung von Speicherkapazitäten ermöglicht.\r\n111 Insgesamt kann nach derzeitigem Kenntnisstand von Speicherpotenzialen von mindestens 150 Gigatonnen CO2 auf europäischer Ebene \r\nausgegangen werden, vgl. Bundesregierung 2022, S. 39 und acatech 2018, S. 34. Für Deutschland lassen Schätzungen der Speicher-Potenziale\r\nOn- und Offshore von 6,3-12,8 Gigatonnen CO2 erwarten, wobei die geologisch infrage kommenden Gebiete noch nicht vollständig erkundet \r\nwurden (vgl. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe). Die Offshore-Speicherpotenziale in der Nordsee (inklusvie des sogenannten \r\nEntenschnabels) werden für Deutschland auf 2,9 Gigatonnen CO2 geschätzt, vgl. acatech 2018 , S. 33.\r\n112 Dies würde nicht gelten, wenn Deutschland und Europa statt auf die Vermeidung der Emissionsentstehung vor allem auf die Abscheidung und \r\nSpeicherung von CO2-Emissionen setzen würden.\r\n113 Schätzungen gehen etwa davon aus, dass das europäische Einspeichervolumen im Jahr 2050 maximal 425 Megatonnen CO2 pro Jahr erreichen \r\nwird. Absolut könnten bis 2050 gut 57 Gigatonnen CO2-Speicherpotenziale erschlossen sein, vgl. ESABCC 2023, S. 78 f.\r\n114 Vgl. UBA 2023.\r\n42\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n4 Fazit und Ausblick\r\nOhne CCS, CCU und CDR ist schon Klimaneutralität nach heutigem Stand kaum mehr realistisch erreichbar, \r\nganz abgesehen von langfristig netto-negativen THG-Emissionen. Dass die geplante CMS den Einstieg in das \r\nKohlenstoffmanagement ermöglichen soll, ist daher ebenso zu begrüßen wie die weitergehende Initiative \r\nder Bundesregierung für die LNe. \r\nDie Eckpunkte zur CMS bauen auf einem vergleichsweise breit angelegten Stakeholderprozess auf, in dem \r\nunterschiedliche Positionen zur Notwendigkeit des Kohlenstoffmanagements und technischer \r\nSpeicherverfahren erörtert wurden. Gesellschaftlich fehlt es dennoch noch immer an ausreichender \r\nInformation und Verständigung zum Kohlenstoffmanagement, zu Handlungsnotwendigkeiten und zu den \r\nunterschiedlichen Risiken, die gegeneinander abzuwägen sind. Der Beteiligungsprozess zur CMS konnte \r\ndem bisher nur begrenzt gerecht werden. Für die LNe hat ein vergleichbarer Beteiligungsprozess noch \r\nnicht stattgefunden, die Eckpunkte kündigen diesen aber bereits an.\r\nNoch breitere und ausführlichere Verständigungsprozesse wären angesichts der gesellschaftlichen \r\nVorbehalte gegenüber dem Kohlenstoffmanagement und gerade der CCS-Technologie wünschenswert. \r\nDoch erste Entscheidungen für den Einstieg in das Kohlenstoffmanagement weiter aufzuschieben, \r\nerscheint heute nicht mehr zielführend. Zu groß ist der Handlungsdruck in Deutschland angesichts der \r\nverbleibenden Zeit bis zum Jahr 2045, den langen Vorlaufzeiten für den Aufbau von Infrastrukturen und \r\nTechnologien und der notwendigen Planungssicherheit für Standortentscheidungen von Unternehmen. \r\nTechnologien, die nicht sehr zeitnah entwickelt und zur Einsatzreife gebracht werden, werden \r\nvoraussichtlich keinen nennenswerten Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität im Jahr 2045 leisten \r\nkönnen. Deshalb ist es richtig, jetzt den regulatorischen Rahmen für den Aufbau der CO2-\r\nTransportinfrastruktur und der geologischen Speicherung sowie wirtschaftliche Anreize für den Einsatz \r\nvon CCS, CCU und CDR zu schaffen. Ist der Einstieg einmal geschafft, können und müssen die \r\nregulatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlich weiterentwickelt und auch an den technischen \r\nFortschritt angepasst werden. So könnte es in einigen Jahren in Anwendungsfeldern, in denen heute CCS \r\nalternativlos erscheint, durchaus andere Vermeidungsmöglichkeiten geben.\r\nIn den letzten Jahren hat sich unter Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft \r\nein weitgehender Konsens herausgebildet, dass CCS in bestimmten Einsatzfeldern notwendig ist. Der \r\nUmfang, in dem CCS zugelassen werden soll, geht in den Eckpunkten zur CMS allerdings über diese\r\nEinsatzfelder hinaus. In Klimaneutralitätsszenarien für Deutschland wurde CCS bisher auf „schwer \r\nvermeidbare“ Emissionen beschränkt, dies spiegelte sich auch in der gesellschaftlichen und politischen \r\nDebatte wider. Der Begriff „schwer vermeidbare Emissionen“ wird in den Eckpunkten zur CMS (und zur \r\nLNe) zwar ebenfalls zugrunde gelegt. Beide Eckpunktepapiere sind in der Verwendung des Begriffs aber \r\nunscharf und nicht konsequent. In der praktischen Umsetzung dürfte dies – aufgrund begrenzter \r\nWettbewerbsfähigkeit von CCS (und CDR) sowie der weiteren Lenkungsmöglichkeiten über \r\nFörderschwerpunkte und Infrastrukturplanung – weniger problematisch sein als mit Blick auf den \r\nnotwendigen gesellschaftlichen Rückhalt. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der aufkommenden Diskussion um \r\nden Einsatz von CCS an Gaskraftwerken, der auch für Umweltverbände, die CCS aufgeschlossen \r\ngegenüberstehen, ein Tabu darstellt.\r\n43\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nGerade bei Anwendungsfeldern, in denen es technische Alternativen zu CCS gibt – unter anderem bei den \r\nangesprochen CCS-Gaskraftwerken – wäre es wichtig für die gesellschaftliche Diskussion, die \r\nEntscheidungsgrundlage zumindest transparent zu machen und die Entscheidung gut zu begründen\r\nrespektive in der Fortentwicklung der CMS gegebenenfalls zu revidieren. Hier besteht großer \r\nNachholbedarf, um Vertrauen und einen breiten Rückhalt für die konkreten Umsetzungsschritte zu \r\nerreichen. Denn es wird die breite Unterstützung aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft brauchen, um \r\ndie notwendigen Schritte mit hinreichender Geschwindigkeit umsetzen zu können. Gerade weil die \r\nenergiewirtschaftlichen Vorzüge von Gaskraftwerken mit CCS im Vergleich zu Wasserstoffkraftwerken und \r\ndem Einsatz blauen Wasserstoffs nicht eindeutig sind und CCS-Gaskraftwerke im deutschen Energiesystem \r\nnicht zuletzt wegen des expliziten Ausschlusses staatlicher Förderungen voraussichtlich nicht in größerem \r\nUmfang errichtet werden, hätte es im politischen Prozess durchaus vorteilhaft sein können, auf die \r\nTechnologieoffenheit in diesem Bereich zu verzichten.\r\nAuf Grundlage der Eckpunktepapiere ist nicht zu beurteilen, inwieweit CMS und LNe aufeinander \r\nabgestimmt sind. In den finalen Strategien und den weiteren Schritten zu deren Erarbeitung sollte darauf \r\nin jedem Fall besonderes Augenmerk gelegt werden. Wesentlich wird sein, dass diese getrennten Strategien \r\nam Ende einen übergreifenden und in sich konsistenten Rahmen für das Kohlenstoffmanagement\r\naufspannen, der den Überschneidungen zwischen CCS, CCU und CDR durch technologische Komponenten, \r\nInfrastrukturvoraussetzungen sowie durch wechselseitige Abhängigkeiten in ihren Beiträgen zur \r\nUmsetzung der Klimaschutzziele gerecht wird"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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In der Energiekrise 2022/23 ergriff der Staat\r\neine Reihe ökonomischer Stabilisierungsmaßnahmen; die Hilfen sollten bedürftige\r\nBevölkerungsgruppen oder Branchen erreichen, wurden jedoch häufig nach dem\r\n„Gießkannen-Prinzip“ verteilt. Auch in der SARS-CoV-2-Pandemie konnte sich die\r\ndeutsche Politik kaum auf empirische Evidenz für Deutschland stützen, sondern\r\nmusste auf Basis der Daten aus Israel oder Großbritannien handeln.\r\nDie angespannte Lage der öffentlichen Haushalte, die genannten Krisen und die\r\ndaraus resultierende zunehmende gesellschaftliche Verunsicherung erfordern effektives\r\nund kostengünstiges politisches Handeln. Ein wichtiger Baustein für eine\r\nsolche Politikgestaltung ist eine datenbasierte Evaluierung geplanter oder bereits\r\nbeschlossener politischer Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und unbeabsichtigten\r\nFolgen hin.\r\nIm Rahmen wissenschaftsbasierter Politikberatung können Wissenschaftlerinnen\r\nund Wissenschaftler durch den Rückgriff auf Daten und deren Verknüpfung präzise\r\nbei der Entscheidungsfindung in der Sozial-, Wirtschafts- und Bildungspolitik unterstützen,\r\nindem sie empirisch begründete Aussagen zu kontrovers diskutierten Fragestellungen\r\nbereitstellen. So erlaubt etwa die Verknüpfung von Arbeitnehmerdaten\r\nmit Außenhandelsdaten Aussagen darüber, ob die Verlagerung von Arbeitsplätzen\r\nins Ausland zwingend zu einem Beschäftigungsrückgang in Deutschland führt oder\r\nob sich lediglich Wertschöpfungsstrukturen und damit möglicherweise auch Qualifikationsstrukturen\r\nder Arbeitsnachfrage verändern. Mit Blick auf die alarmierenden\r\nBefunde der neuesten PISA-Studie könnte durch die Erhebung von Bildungsdaten\r\nund deren generationsübergreifende Verknüpfung mit Arbeitsmarktdaten\r\nDas Forschungsdatengesetz:\r\nFür exzellente Forschung,\r\neffektivere Governance und\r\nevidenzbasierte Politik\r\nML = Mitglied der Leopoldina\r\nausgewertet werden, ob sich eine Erhöhung des Renteneintrittsalters der Großeltern und der dadurch reduzierte Beitrag zur Care-Arbeit womöglich negativ auf den Bildungserfolg der Enkel auswirkt.\r\nUm solchen Wirkungszusammenhängen auf die Spur zu kommen und diese sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang zur Evidenzbasierung politischer Entscheidungen nutzbar zu machen, müssen oftmals notgedrungen wenig passgenaue Datensätze aus anderen Ländern herangezogen werden, etwa aus Dänemark oder den Niederlanden. Denn im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn hat Deutschland bei der Dateninfrastruktur und -nutzbarkeit erheblichen Nachholbedarf. Die fehlende Zugänglichkeit und Verknüpfbarkeit von Daten ist ein Standortnachteil nicht nur für die Wissenschaft. Auch auf Wirtschaft und Gesellschaft wirkt sich dieses durch gesetzliche Regelungen und deren enge Auslegung verursachte Defizit negativ aus. Durch die Verfügbarmachung aussagekräftiger Daten und die Möglichkeit, vorhandene Daten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken zu verknüpfen, könnten im Vorhinein politische Fehlsteuerungen und ineffektive Gesetzgebungen auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vermieden werden.\r\nDas Eckpunktepapier des BMBF\r\nEvidenzbasierte Politikgestaltung und effektive Governance setzen eine passgenau ausgestaltete Gesetzgebung voraus. Die aktuelle Regierungskoalition ist 2021 diesbezüglich mit einer ambitionierten datenpolitischen Agenda angetreten: Mit dem geplanten und noch in dieser Legislatur vom Deutschen Bundestag zu verabschiedenden Forschungsdatengesetz (FDG) soll der Zugang zu Daten der öffentlichen Hand, der Forschung und der Wirtschaft für die gemeinwohlorientierte Forschung deutlich verbessert werden.\r\nDas Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 6. März 2024 verspricht bedeutende konkrete Verbesserungen im Vergleich zum Status Quo. So sollen grundlegende Begrifflichkeiten in Bezug auf Forschungsdaten geklärt werden, wodurch Rechtssicherheit entsteht und Rechte für Forschende geschaffen werden, die bislang fehlten. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) soll außerdem ein dezidierter Forschungsauftrag zugewiesen werden, um es auf diese Weise stärker in die Forschung einzubeziehen. Auch die geplante Einrichtung eines German Micro Data Center (GMDC) als Datentreuhandstelle und die Harmonisierung von Datenschutzregularien sind zu be-\r\ngrüßen.\r\nLeopoldina FOKUS | Das Forschungsdatengesetz\r\n2\r\nInfobox 1: Datenschutz ist nicht der limitierende Faktor.\r\nDas europäische Datenschutzrecht verhindert nicht die Datenverarbeitung zu Forschungszwecken, einschließlich der Datenverknüpfung – entscheidend ist vielmehr die Auslegung in der Praxis. Die Zusammenführung von Daten, die zu statistischen, aber auch nichtstatistischen Zwecken erhoben wurden, wäre auf Grundlage von Art. 6 Abs. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit einer entsprechenden nationalen Regelung realisierbar. Eine forschungsfreundliche Ausgestaltung bestehender gesetzlicher Regelungen, wie dem Bundesstatistikgesetz (BStatG), ist datenschutzkonform möglich und kann deutliche Verbesserungen schaffen. Voraussetzung ist, dass technische, organisatorische und sonstige (straf-)rechtliche Sicherungsmechanismen die Verhältnismäßigkeit der Normen sicherstellen. Eine sichere Umgebung für Datennutzung kann nach Ansicht von Expertinnen und Experten etwa über Datentreuhandmodelle und das sogenannte 5 Safes Framework (safe projects, safe people, safe data, safe settings, safe outputs) gewährleistet werden.\r\nInfobox 2: Getrennte Datensilos müssen durchlässiger gestaltet werden.\r\nTeilweise sind in Deutschland bereits jetzt qualitativ hochwertige Daten vorhanden, die jedoch oft in getrennten Datenspeichern („Datensilos”) organisiert sind. Enge gesetzliche Regelungen verhindern eine effektive Nutzung, da jede Datenverwendung, die nicht explizit gesetzlich erlaubt ist, verboten ist. Im Bereich medizinischer Forschung wurde mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) zuletzt ein datennutzungsrechtlicher Fortschritt erzielt: Datensilos innerhalb des Gesundheitsbereichs, die entlang von Länder- und Ressortgrenzen voneinander abgegrenzt sind, werden durch das GDNG durchlässiger. Für gemeinwohlorientierte Zwecke können Gesundheitsdaten nun leichter und schneller genutzt und verknüpft werden. Dazu wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut. Die Datenhaltung selbst ist weiterhin dezentral, da die Daten am bisherigen Ort gespeichert bleiben und lediglich für das jeweilige Forschungsprojekt in einer sicheren Verarbeitungsumgebung zugänglich gemacht werden. Ein wichtiger nächster Schritt, um in der Versorgungsforschung, beim öffentlichen Gesundheitswesen und im Bereich gesundheitsökonomischer und -soziologischer Fragen voranzukommen, ist es, die Verknüpfbarkeit von Gesundheitsdaten mit weiteren Datenbereichen, wie z. B. Klima- oder Arbeitsmarktdaten, zu ermöglichen.\r\n3\r\nLeopoldina FOKUS | Das Forschungsdatengesetz\r\nAnforderungen an ein umfassendes Forschungsdatengesetz\r\nEine sektoren- und insbesondere ressortübergreifende Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs bildet die wichtigste Voraussetzung für die Gestaltung eines wirkungsvollen FDG. Dabei sollten die vielfältigen Impulse und Expertisen aus der Forschungslandschaft einbezogen und austariert werden, um alle bestehenden Bedarfe zu berücksichtigen. Die interministerielle Kooperation trägt der herausragenden Bedeutung eines FDG für eine gemeinwohlorientierte interdisziplinäre Forschung Rechnung.\r\nDas geplante FDG besitzt das Potential, Forschung in Deutschland mit umfangreich vorhandenen\r\nIm Fokus des zu erarbeitenden Referentenentwurfs sollte die Möglichkeit stehen, Daten unterschiedlicher Herkunft zu verknüpfen. Der Begriff der Forschungsdaten sollte dabei breit definiert werden, um auch künftigen Entwicklungen in der Forschung Rechnung tragen zu können. In Anlehnung an das Wissenschaftsprivileg der DS-GVO (Art. 89 Abs. 2) sollte für die gemeinwohlorientierte Forschung durch das FDG der Zugang zu Daten gewährleistet werden, indem die öffentliche\r\nund qualitativ hochwertigen Daten grundlegend zu verbessern. Die daraus resultierenden Effekte wären insbesondere auch für eine effektivere Governance und evidenzbasierte Politik relevant. Im Gesundheitsbereich ist mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) jüngst ein wegweisender Schritt in die richtige Richtung gelungen (s. Infobox 2). Das FDG hätte das Potential als Katalysator zu wirken, indem die Verknüpfbarkeit von Daten signifikant erweitert wird. So könnte ein „großer Wurf“ gelingen. Um Datenzugang für Forschende zu ermöglichen, gilt es, eine Balance zwischen informationeller Selbstbestimmung und Forschungsfreiheit zu finden.\r\nHand verpflichtet wird, ihre Daten dem GMDC zur Verfügung zu stellen. Dies sollte nicht nur für Daten auf Bundes-, sondern auch – unter Achtung der kompetenzrechtlichen Grenzen –auf Landesebene gelten. Die Verknüpfung von Mikrodaten aus verschiedenen Quellen (Datenräume) und über verschiedene Rechtsräume (Bund und Länder) hinweg soll damit ermöglicht werden. Dafür bieten sich aus praktischen Erwägungen generalklauselartige Regelungen an.\r\nInfobox 3: Beispiele für eine gelungene Umsetzung\r\nEin Blick auf europäische Nachbarländer wie Frankreich, Österreich, Dänemark oder die Niederlande zeigt, dass Datenzugang und -verknüpfung über zentrale Stellen und Identifikatoren durchaus EU-datenschutzkonform auf Grundlage von Art. 89 DS-GVO möglich ist – wenn es den politischen Willen dazu gibt. An diesen zentralen Stellen laufen öffentliche Daten zusammen, die untereinander und mit weiteren Daten, bspw. aus Befragungen, disziplinübergreifend verknüpft werden können. Voraussetzungen für den Datenzugang in den genannten Ländern sind die Akkreditierung als Forschungseinrichtung sowie ein Projektantrag und eine Vereinbarung mit der Datentreuhandstelle zum jeweiligen Forschungsvorhaben. Je nach Modell sind die Daten per Fernzugriff und/oder VorOrt-Zugang verfügbar.\r\nHerausgeber: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.\r\n– Nationale Akademie der Wissenschaften –\r\nPräsident: Prof. (ETHZ) Dr. Gerald H. Haug\r\nJägerberg 1, 06108 Halle (Saale)\r\nRedaktion: Dr. Christian Anton, Anne Lange, Dr. Charlotte Wiederkehr, Matthias Winkler. Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina.\r\nKontakt: politikberatung@leopoldina.org\r\nGestaltung und Satz: Sisters of Design, Halle (Saale)\r\nBildnachweis: S. 1 oben: Markus Scholz für LeopoldinaRedaktionsschluss: 06.05.2024DOI: https://doi.org/10.26164/leopoldina_03_01163\r\n4\r\nLeopoldina FOKUS | Das Forschungsdatengesetz\r\nZur Verbesserung der Auffindbarkeit von Daten ist laut den aktuellen Eckpunkten eine Pflicht zur Schaffung von Metadatenkatalogen für öffentliche Forschungseinrichtungen vorgesehen. Die Definition von disziplin- und einrichtungsübergreifenden Metadatenstandards stellt eine große Herausforderung dar. Bei der weiteren Ausarbeitung dieses Punktes sollte daher beachtet werden, eine bürokratische Mehrbelastung sowie Mehrkosten für öffentliche Forschungseinrichtungen zu minimieren. Ansonsten ist zu befürchten, dass eine Überregulierung die Datennutzung eher erschwert als unterstützt.\r\nDie Erleichterung des Zugangs zu und der Verknüpfung von Daten für die gemeinwohlorientierte Forschung setzt die Änderung bzw. Anpassung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen voraus. Eine forschungsfreundliche Ausgestaltung bestehender Rechtsgrundlagen war bereits im Koalitionsvertrag als Ziel definiert worden. In diesem Zusammenhang ist es zwingend notwendig, dass das FDG den Umgang mit personenbezogenen und administrativen Mikrodaten regelt. Einheitliche Regelung und Standards für die Datenverarbeitung, bspw. in Bezug auf Anonymisierung und – vorzugsweise – Pseudonymisierung, müssen geschaffen werden. So könnte gewährleistet werden, dass Forschungsfragen nicht aufgrund fehlender Verknüpfbarkeit von Daten aus verschiedenen Quellen unbeantwortet bleiben. Auch einzelgesetzliche Regelungen, die derzeit eine Datenverknüpfung behindern, müssen angepasst werden.\r\nZur Wahrung des Datenschutzes muss die Nutzung von (ggf. bereichsspezifischen) Kennnummern (Identifikatoren) für Personen, Haushalte, Betriebe und Unternehmen rechtssicher und verbindlich geregelt werden. Zusätzlich sollten für nachhaltige Datenaufbereitung Löschungsfristen für die Forschung modifiziert werden, damit wichtige Daten auch langfristig nutzbar werden und wir aus vergangenen Krisen für heute und die Zukunft lernen. Die Datenschutzadministration sollte vereinfacht und Auslegungsunsicherheiten einheitlich und forschungsermöglichend geklärt werden. Dazu ist es sinnvoll, ähnlich wie im GDNG auch im Rahmen eines FDG eine federführende Datenschutzaufsicht mit Koordinationsaufgaben zu ermöglichen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zusammenfassung\r\nMit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Medizinforschungsgesetz (MFG) sollen\r\ndie nationalen Rahmenbedingungen für die klinische Forschung an Arzneimitteln und\r\nMedizinprodukten verbessert werden. Es kann einen ersten Schritt zur Entwicklung\r\neiner\r\nGesamtstrategie für den biomedizinischen Forschungs- und Entwicklungsstandort\r\nDeutschland darstellen.\r\nAllerdings sind deutlich umfassendere Maßnahmen notwendig, um verzahnte Forschungs-\r\nund Versorgungsangebote für Patientinnen und Patienten sicherzustellen,\r\ndie drohende Abwanderung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler\r\nsowie pharmazeutischer Unternehmen zu verhindern. Innovationen müssen schneller\r\nin Produkte und Anwendungen überführt werden. Außerdem muss die klinische Forschungals\r\nunabdingbare Voraussetzung für eine wichtige Zukunftsbranche weiterentwickelt\r\nwerden. Die Leopoldina betont insbesondere die folgenden zentralen\r\nPunkte, die im MFG nicht oder nur teilweise angesprochen werden:\r\n• Stärkung von Grundlagen- und translationaler Forschung: Eine ressortübergreifende\r\nForschungsstrategie wird empfohlen, um Forschungsergebnisse\r\neffizient in die klinische Praxis zu übertragen. Eine verbesserte Infrastruktur, der\r\nAbbau von Transferhürden und eine verlässliche Grundfinanzierung sind hierfür\r\nnotwendig.\r\n• Einführung eines Tierversuchsgesetzes: Der Schutz von Versuchstieren sollte\r\nin einem eigenständigen Gesetz verankert werden und die Zuständigkeit beim Bundesministerium\r\nfür Bildung und Forschung (BMBF) liegen.\r\n• Verbesserung datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen: Die Datenschutzvorschriften\r\nsollten harmonisiert werden. Die Möglichkeit einer einwilligungsunabhängigen\r\noder auf einem Opt-Out-Modell basierenden Sekundärnutzung\r\nvon Patientendaten zu Forschungszwecken unter Einhaltung angemessener Schutzstandards\r\nsollte weiter ausgebaut werden.\r\n• Regulierung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI): Eine angemessene\r\nAufsicht und spezifische Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme im\r\nGesundheitswesen sollten implementiert werden.\r\n• Registrierungs- und Publikationspflicht für klinische Studien: Eine Pflicht\r\nzur Registrierung und Veröffentlichung aller klinischen Studien sollte eingeführt\r\nwerden, allerdings ohne zusätzliche bürokratische Hürden zu erzeugen.\r\n• Verbesserung des Antragsverfahrens für klinische Arzneimittelprüfungen:\r\nDie Bundesregierung sollte die volle Funktionsfähigkeit und Nutzerfreundlichkeit\r\ndes Clinical Trials Information System (CTIS) sicherstellen und die Notwendigkeit\r\nder Einrichtung einer zusätzlichen Ethik-Kommission auf Bundesebene\r\nhinterfragen.\r\nZusammenfassung 5\r\n• Vereinfachung von Verfahren für Sonstige Studien: Der Grundsatz „ein\r\nAntrag\r\n– ein Votum“ sollte auch für diese Studien gelten. Landesgesetzgeber und\r\nKammerorgane sind gefordert, die rechtliche Basis hierfür zu schaffen.\r\n• Verbindliche Mustervertragsklauseln: Mustervertragsklauseln sollten verbindlich\r\nsein, um das Antragsverfahren von klinischen Studien zu beschleunigen.\r\nEine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern ist Voraussetzung für eine erfolgreiche\r\nund nachhaltige Stärkung der biomedizinischen Forschung. Angesichts des\r\nschnellen wissenschaftlichen Fortschritts besteht dringender Handlungsbedarf, der\r\nalle relevanten Akteure einbeziehen muss.\r\n6 Vorbemerkung\r\n1 Vorbemerkung\r\nDie Bundesregierung hat im letzten Jahr mehrere Gesetzesinitiativen auf den Weg\r\ngebracht, die zu einer Verbesserung des Gesundheitssystems führen sollen. Diese beschäftigen\r\nsich alle mit komplexen Themen und haben zahlreiche medizinische, soziale\r\nund gesellschaftliche Implikationen. Sie betreffen oft die Zuständigkeit des Bundes,\r\nder Länder und auch regionaler Verwaltungen und bewegen sich innerhalb von Rahmenbedingungen\r\nder Europäischen Union (EU). Interdisziplinäre Arbeitsgruppen der\r\nNationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben bereits Stellung zu verschiedenen\r\ndieser politischen Initiativen und Gesetzesvorhaben genommen.1\r\nIn dieser Ad-hoc-Stellungnahme äußert sich die Leopoldina zum geplanten Medizinforschungsgesetz\r\n(MFG).2 Die Argumentation geht dabei von den folgenden Prämissen\r\naus, die ethischer bzw. politischer Natur sind:\r\n– Medizinische Forschung darf nur unter Wahrung der Würde und der Rechte von\r\nIndividuen sowie zum potentiellen Nutzen für Individuen und Gesellschaft durchgeführt\r\nwerden.\r\n– Medizinische Forschung besitzt ein hohes Nutzenpotential für die gesamte Gesellschaft\r\nund sollte daher durch politische Rahmenbedingungen auf den verschiedenen\r\nEbenen (EU, Bund, Länder) gefördert werden.\r\n– Deutschland soll weiterhin eine zukunftsgerichtete Versorgung von Patientinnen\r\nund Patienten sicherstellen und ein attraktiver Standort für medizinische Forschung\r\nbleiben. Die verantwortlichen politischen Institutionen auf den verschiedenen\r\nEbenen\r\n(Bund, Länder, EU) sollen dies anstreben.\r\nDiese Prämissen sind ethisch und politisch gut begründet, sie dürfen zudem mit breiter\r\ngesellschaftlicher Zustimmung rechnen. Die erste Prämisse ist überdies in den Regularien\r\nder medizinischen Forschung juristisch fest verankert.\r\n1 Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (2024). Das Forschungsdatengesetz: Für exzellente Forschung,\r\neffektivere Governance und evidenzbasierte Politik. Leopoldina Fokus Nr. 2. Mai 2024. https://doi.org/10.26164/\r\nleopoldina_03_01163; Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (2023). Die Krankenhausreform für eine\r\nwissenschaftlich\r\nfundierte Gesundheitsversorgung nutzen. Ad-hoc-Stellungnahme https://www.leopoldina.org/\r\nfileadmin/redaktion/\r\nPublikationen/Nationale_Empfehlungen/2023_Leopoldina-Ad-hoc-Stellungnahme_Krankenhausreform.\r\npdf; Baum, C., Bruns, C., …, Wollenberg, B. (2022). Ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung – für eine\r\nlebenslange Wissenschaftskompetenz in der Medizin. Diskussion Nr. 28. Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina. https://doi.org/10.26164/leopoldina_03_00542.\r\n2 Kabinettsentwurf des Medizinforschungsgesetzes vom 27.03.2024: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/\r\nfileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/Kabinettsbeschluss_Entwurf_eines_Medizinforschungsgesetzes.\r\npdf.\r\nEinordnung des Medizinforschungsgesetzes 7\r\n2 Einordnung des Medizinforschungsgesetzes\r\nDie im Medizinforschungsgesetz vorgesehenen neuen Regelungen sollen eine Reihe von\r\nHürden und Hemmnissen im Bereich der Arzneimittelforschung abbauen. Dazu gehören\r\nu. a. die Veröffentlichung von Muster- bzw. Standardvertragsklauseln sowie eine\r\nbessere Koordination zwischen dem Paul-Ehrlich Institut (PEI) und dem Bundesinstitut\r\nfür Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ferner sollen Prüffristen verkürzt\r\nund Prüfverfahren der Strahlenschutzbehörden mit anderen Genehmigungs- und\r\nPrüfverfahren zusammengelegt\r\nsowie die Vorgehensweisen der Ethik-Kommissionen\r\nharmonisiert werden.\r\nDas vom Bundeskabinett beschlossene Medizinforschungsgesetz wird jedoch dem umfassenden\r\nAnspruch seines Titels nicht gerecht, weil es nur punktuelle Verbesserungen\r\nin der Arzneimittel- und Medizinprodukteforschung nach sich ziehen wird. Insofern\r\nsollte der Gesetzesentwurf in seiner vorliegenden Fassung als erster Schritt zur Verbesserung\r\nder Situation klinischer Forschung in Deutschland insgesamt betrachtet werden.\r\nDeutschland nimmt bei der Pro-Kopf-Anzahl von klinischen Studien im europäischen\r\nVergleich seit vielen Jahren einen hinteren Rang ein: Das EU Clinical Trial Register\r\n(EUCTR) weist für Deutschland mit Stand vom 8. Mai 2024 insgesamt 3.355 laufende\r\nklinische Studien zu Arzneimitteln aus, und damit 44 Studien pro eine Million Einwohner.\r\nIm Vergleich mit anderen wirtschaftlich starken Ländern (EU-15, ohne Großbritannien)\r\nsteht Deutschland auf dem letzten Platz. In den nordischen Ländern (Dänemark,\r\nSchweden, Finnland) sowie in Österreich, den Niederlanden und Belgien gibt es dreibis\r\nfünfmal mehr laufende Studien pro Kopf (mit 126-235 Studien pro eine Millionen\r\nEinwohner).3 Das gleiche Bild zeichnet eine Studie, welche für alle EU-Länder u. a. die\r\nAnzahl neuer Registrierungen klinischer Studien im EUCTR zwischen 2005 und 2020\r\nuntersucht hat.4 Da über diesen Zeitraum im internationalen Vergleich kaum Schwankungen\r\nin der Anzahl jährlicher Neuregistrierungen zu beobachten sind,5 nimmt\r\nDeutschland seit rund 20 Jahren den letzten Platz ein. Die Gründe für die geringe Anzahl\r\nvon Studien pro Einwohner insbesondere bei Ländern mit hoher Einwohnerzahl\r\n(Deutschland, Frankreich) bedarf einer weiteren Klärung.\r\nAngesichts dieser Situation bedarf es forschungs- und innovationsfreundlicher Anpassungen\r\nauf vielen Ebenen. Da der Bund nicht in allen einschlägigen Bereichen über\r\nadministrative Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz verfügt, ist eine Koordinierung\r\nzwischen EU, Bund und Ländern die wesentliche Voraussetzung, um einen\r\n3 Für diese Erhebung wurden am 08.05.2024 auf der EUCTR Webseite die EU-15-Länder (ohne Großbritannien) in der\r\nSuchfunktion jeweils einzeln ausgewählt und mit dem Filter „ongoing“ kombiniert: www.clinicaltrialsregister.eu/ctrsearch/\r\nsearch. Die Einwohnerzahlen wurden den Angaben von EUROSTAT 2023 entnommen: https://european-union.\r\neuropa.eu/principles-countries-history/key-facts-and-figures/life-eu_de.).\r\n4 DeVito, N. J., Goldacre, B. (2022). Trends and variation in data quality and availability on the European Union Clinical\r\nTrials Register: A cross-sectional study. Clinical Trials, 19 (2), 172-183. https://doi.org/10.1177/17407745211073483.\r\n5 Ebd.\r\n8 Einordnung des Medizinforschungsgesetzes\r\ntragfähigen Ansatz für die Weiterentwicklung des Medizinforschungsstandorts Deutschland\r\nzu entwickeln. Hierfür bedarf es einer ressort- und ebenen-übergreifendenpolitischen\r\nInitiative im Sinne einer umfassenden Gesamtstrategie zur langfristigen\r\nStärkung der biomedizinischen Forschung, die die relevanten Stakeholder aus Politik,\r\nVerwaltung, Wissenschaft, Industrie, Patientinnen- und Patientenvertretungen sowie\r\nFachverbänden einbezieht.\r\nDiese langfristige Strategie muss eine Reihe weiterer Maßnahmen beinhalten, die über\r\ndas Medizinforschungsgesetz hinausgehen. Hierzu gehören Regeln für therapeutische\r\nStudien ohne den (alleinigen) Einsatz von Arzneimitteln (z. B. mit radiotherapeutischen,\r\nchirurgischen und anderen interventionellen Maßnahmen), für diagnostische Studien\r\n(z. B. radiologische Studien, genetische/Diagnostikstudien und Registerstudien) sowie\r\nfür Studien zur Diagnostik oder Therapie mit Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder\r\nRobotik, ferner auch Studien zur Prävention und Kohortenstudien. Dabei muss die ausreichende\r\nund langfristige Finanzierung der Grundlagenforschung und translationalen\r\nForschung sowie der klinischen Forschung außerhalb der pharmazeutischen Unternehmen\r\nsichergestellt werden.\r\nHandlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland 9\r\n3 Handlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland\r\nIm Lichte der bisherigen Diskussion sind insbesondere die folgenden Handlungsfelder\r\nfür die weitere Entwicklung einer international wettbewerbsfähigen medizinischen\r\nForschung\r\nin Deutschland entscheidend.\r\n3.1 Systematische Stärkung der Grundlagenforschung und translationalen\r\nForschung\r\nDie medizinische Grundlagenforschung bildet das Fundament für die Entwicklung\r\nneuer\r\nDiagnoseverfahren, Therapien und Präventionsstrategien. Über ihre Stärkung\r\nhinaus\r\nmuss die einfachere und systematischere Translation von Innovationen in Produkte\r\nund Anwendungen sowie der Transfer über die direkte klinische Erprobung\r\nhinaus\r\nbis zur Integration neuer Diagnose- und Behandlungsmethoden in die Regelversorgung\r\nsichergestellt werden.\r\nGrundlagenforschung\r\nMedizinische Grundlagenforschung basiert auf der Zusammenarbeit von forschenden\r\nÄrztinnen und Ärzten mit Pharmakologinnen und Pharmakologen sowie anderen\r\nWissenschaftlerinnen\r\nund Wissenschaftlern aus Biologie, Physik, Chemie, Mathematik,\r\nInformatik und Ingenieurwissenschaften. Ausgehend von der medizinischen Problemerkennung\r\nan Patientinnen und Patienten werden zum Beispiel pathophysiologische\r\nFragestellungen erforscht, molekularbiologische Muster, z. B. für die Entwicklung\r\ndiagnostischer\r\nTests, etabliert oder neue therapeutische Ansatzpunkte identifiziert. Bei\r\nder vorwiegend öffentlich finanzierten Forschung stehen hier universitäre Forschungseinrichtungen\r\nim Verbund mit außeruniversitären Einrichtungen wie Helmholtz-,\r\nMax-\r\nPlanck-, Fraunhofer- oder Leibniz-Instituten im Vordergrund. Die Finanzierung\r\ndieser Forschungskooperationen erfolgt in Deutschland weitgehend über die Deutsche\r\nForschungsgemeinschaft (DFG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung\r\n(BMBF), die Wissenschaftsministerien der Länder sowie Stiftungen.\r\nTranslationale Forschung\r\nEs ist von hoher Relevanz, die Translation von Forschungsergebnissen aus dem Labor\r\nin die klinische Praxis zu erleichtern und zu beschleunigen (Translation bench-to-bedside),\r\naber auch Erfahrungen aus klinischen Studien und klinischer Praxis für die\r\nGrundlagenforschung direkt nutzbar zu machen (reverse Translation bedside-to-bench).\r\nDie Forschung am und mit Patientinnen und Patienten ist eine Kernaufgabe der Universitätsmedizin\r\nund akademischer Gesundheitsforschungseinrichtungen. Langfristig\r\ngeförderte Institutionen wie die Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG)\r\noder das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) sind essenziell, um Akteure\r\nstrukturell zu verbinden und die gesamte Wertschöpfungskette abzubilden, von der\r\nEntdeckung bis zur systematischen Anwendung. Für die Hochschulmedizin wie auch\r\nfür diese Institutionen sind langfristig angelegte Strukturanpassungen von entscheidender\r\nBedeutung, um nachhaltige Verbesserungen erzielen zu können.\r\n10 Handlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland\r\nHürden für den Daten-, Material- und Wissenstransfer zwischen den verschiedenen\r\nEinrichtungen sollten mittels flankierender Gesetzgebungsinitiativen abgebaut werden.\r\nWichtig\r\nist die systematische Incentivierung des Transfers abseits der traditionellen\r\nakademischen Anreizsysteme sowie die Anpassung und Harmonisierung von Vergütungsrichtlinien\r\nzwischen Bundes- und Landesinstitutionen im Rahmen des Arbeitnehmererfindergesetzes\r\n(ArbnErfG). Da in Technologieausgründungen weltweit mehr\r\nals die Hälfte aller Anwendungen entstehen und Deutschland hier einen deutlichen\r\nNachholbedarf hat, bedürfen diese besonderer Förderung, etwa durch die Schaffung\r\nvon Inkubator-Strukturen zwischen verschiedenen universitären und außeruniversitären\r\nForschungsinstitutionen sowie institutionsnaher Fondsstrukturen, mittels\r\nwelcher\r\nAusgründungen und Unternehmensentwicklungen unterstützt werden.6\r\nAktuelle\r\nInitiativen, u. a. der Leuchtturmwettbewerb „Startup-Factories“, sind überwiegend\r\nals lokale/regionale Initiativen geplant. Nationale Netzwerke wie die DZGs\r\noder das NCT benötigen aber auch eine nationale Gründungs-Infrastruktur.\r\nTranslationale Forschung darf sich zudem nicht in der Überprüfung der reinen\r\n„\r\nMachbarkeit“ (proof-of-concept) einer neuen Methode erschöpfen. Translation ist\r\nein mehrstufiger Prozess, der in seiner Gänze zu fördern ist, um Erkenntnisse der\r\nGrundlagenforschung für die Patientinnen und Patienten nutzbar zu machen. Denn\r\ndie Ermittlung\r\nder „Machbarkeit“ bedeutet zunächst nur, dass ein grundlagenwissenschaftlich\r\nerforschtes neues Prinzip, also ein neues Diagnose- oder Behandlungskonzept,\r\ntatsächlich erfolgreich angewendet werden kann. Bis zu diesem Schritt ist\r\ndie Entwicklung in der akademischen Wissenschaft gut verankert. Bevor solche\r\nErkenntnisse\r\njedoch in die Praxis überführt werden, müssen zahlreiche weitere Zwischenschritte\r\nerfolgen: Das Prinzip muss präklinisch an weiteren Modellen getestet\r\nwerden; es müssen Dosierungs- und Toxizitätsstudien in Krankheitsmodellen erfolgen;\r\ndanach müssen klinische Studien durchgeführt werden, um Dosierung, Toxizität\r\nund Wirksamkeit zu prüfen und um das Risiko-Nutzen-Verhältnis zu untersuchen.\r\nEs mangelt in Deutschland nicht an Kandidatentechniken und Kandidatenbehandlungen\r\n(\r\nproof-of-concept). Vielmehr mangelt es außerhalb der von der pharmazeutischen\r\nIndustrie\r\nbearbeiteten Themen an den notwendigen translationalen Forschungsprojekten.\r\nKarrierewege\r\nEine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Grundlagenforschung, Translation\r\nund klinische Forschung ist eine forschungsfreundliche Personalentwicklung. Wissenschaftlich\r\nausgebildete, forschende Ärztinnen und Ärzte (Clinician Scientists) sowie\r\nnichtärztliche Forscherinnen und Forscher mit fundierten medizinischen Kenntnissen\r\n(Medical Scientists) sind hierfür essenziell. Um diesen Berufsgruppen Entwicklungsperspektiven\r\nin den Forschungseinrichtungen anzubieten und sie damit auch an den\r\n6 Ebner, A. (2020). Innovation in Germany: Strengths and challenges. Baltic Rim Economies, 4/2020.\r\nhttps://sites.utu.fi/bre/innovation-in-germany-strengths-and-challenges/; OECD (2022). OECD Reviews of\r\nInnovation Policy: Germany 2022. Building Agility for Successful Transitions, OECD Publishing, Paris.\r\nhttps://doi.org/10.1787/50b32331-en.\r\nHandlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland 11\r\nStandort Deutschland zu binden, müssen verlässliche Karrierewege in den universitären\r\nund außeruniversitären Forschungseinrichtungen angeboten werden. Parallel\r\nsollten\r\ndie bisher erfolgreichen Clinician Scientist- und Medical Scientist-Förderprogramme\r\n(z. B. DFG, BMBF, private Stiftungen) fortgesetzt und ausgeweitet werden.7\r\nFinanzierung\r\nInternational wettbewerbsfähige Grundlagenforschung, translationale Forschung und\r\nklinische Forschung benötigen eine tragfähige Grundfinanzierung. Sie können nur mit\r\neiner entsprechenden modernen Gebäude- und Forschungsinfrastruktur erfolgreich\r\nfunktionieren. Gerade bei Universitäten liegt der Bedarf in diesem Bereich oft über den\r\nfinanziellen Möglichkeiten der Länder. Daher ist eine Unterstützung durch den Bund\r\nerforderlich. Die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sollten daher grundgesetzlich\r\nüberdacht werden, um die medizinische Grundlagenforschung, Translation\r\nund klinische Forschung nachhaltig zu stärken.8\r\nFür Projekte der Forschung mit klinischer Relevanz und klinische Studien sollten den\r\nverantwortlichen Forschungsförderinstitutionen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft\r\n(DFG) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)\r\nausreichend Mittel zur Verfügung stehen.9\r\nInvestigator Initiated Trials (IITs) in der frühen Phase stellen den ersten und wichtigsten\r\nSchritt bei der Übertragung eines neuen Behandlungskonzepts aus der nichtindustriellen\r\ntranslationalen Forschung in die Patientenbehandlung dar. Sie sind zudem unerlässlich,\r\num neue klinische Anwendungen etablierter Diagnose- und Behandlungskonzepte\r\njenseits\r\nder kommerziellen Überlegungen der pharmazeutischen Industrie voranzutreiben.\r\nHierfür sollten die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden.\r\n3.2 Anpassung der Forschungsregelungen im Tierschutz\r\nTierexperimentelle Forschung findet in den Ländern der Europäischen Union gemäß\r\nden Regelungen der Richtlinie 2010/63 statt. Darüber hinaus hat sich das 3R-Prinzip\r\n(Replace, Reduce, Refine) als Leitprinzip tierexperimenteller Forschung etabliert, mit\r\nwelchem die Zahl der Versuche begrenzt und das Leid der verwendeten Tiere auf ein\r\nunerlässliches Maß verringert werden soll.10 Wo immer möglich, werden Alternativmethoden\r\neingesetzt. Die Anzahl der Versuchstiere wird auf ein notwendiges Minimum\r\nreduziert, und die Haltungsbedingungen der Tiere und Forschungsmethoden werden\r\nstetig verbessert.\r\n7 Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (2023). Die Krankenhausreform für eine wissenschaftlich fundierte\r\nGesundheitsversorgung nutzen. Ad-hoc-Stellungnahme. https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/\r\nPublikationen/Nationale_\r\nEmpfehlungen/2023_Leopoldina-Ad-hoc-Stellungnahme_Krankenhausreform.pdf; Fulda,\r\nS., Etz, C. D, …, Siegmund, B. (2023): Clinician-Scientist-Programme: Finanzierung in Gefahr. Deutsches Ärzteblatt,\r\n120(3), A-85 / B-74; Baum, C., Bruns, C., …, Wollenberg, B. (2022). Ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung – für\r\neine lebenslange Wissenschaftskompetenz in der Medizin. Diskussion Nr. 28. Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina. https://doi.org/10.26164/leopoldina_03_00542; DFG (2015). Zur Weiterentwicklung der\r\nKlinischen\r\nForschung an der deutschen Universitätsmedizin in den Jahren 2015 – 2025. Empfehlungen der Ständigen\r\nSenatskommission\r\nfür Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).\r\nhttps://www.dfg.de/resource/blob/171816/8873813ed8fe6aab91506af0e9d43c0a/sgkf-empfehlungen-klinische-forschung-\r\n150720-data.pdf.\r\n8 DFG (2014). Strukturelle Rahmenbedingungen der klinischen Forschung in der deutschen Universitätsmedizin.\r\nStellungnahme der Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung der Deutschen\r\nForschungsgemeinschaft. https://www.dfg.de/resource/blob/171412/4822f577940e34c1f581c4e26afec72c/140610-\r\nstellungnahme-klin-forschung-data.pdf.\r\n9 DFG (2014); DFG (2015).\r\n10 Dieses Leitprinzip wird in der Basel Declaration formuliert: Abbott, A. (2010). Basel Declaration defends animal\r\nresearch.\r\nNature, 468, 742. https://doi.org/10.1038/468742a.\r\n12 Handlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland\r\nIn den letzten Jahrzehnten konnten Tierversuche teilweise durch In-vitro- und\r\nIn-\r\nsilico-Modelle\r\nersetzt werden, und sogar wesentliche Schritte in der Entwicklung\r\nneuer Diagnose- und Therapieverfahren sind ohne Tierversuche möglich. Gänzlich unverzichtbar\r\nsind Tierversuche allerdings in der Phase unmittelbar vor Einführung einer\r\nneuen Methode in die Klinik, um die Wirksamkeit im Organismus sowie die Toxizität\r\nund damit die Sicherheit der neuen klinischen Anwendung zu testen.11\r\nErfahrungen aus der Praxis deuten darauf hin, dass die Regelungen des deutschen Tierschutzgesetzes\r\n(TierSchG) zu Hemmnissen und einer deutlichen Verunsicherung in der\r\nForschungslandschaft führen. Eine unbeabsichtigte Nebenfolge ist, dass Forschungsgruppen\r\nihre Tierexperimente im europäischen Ausland durchführen, obwohl dort dieselben\r\nTierschutzstandards und europarechtlichen Vorgaben gelten. Als Hemmnisse in\r\nder deutschen Regulierungspraxis werden dabei vor allem die starke föderale Fragmentierung\r\nder Regulierungslandschaft zwischen den Ländern, schwer handhabbare und\r\nuneinheitlich ausgelegte unbestimmte Rechtsbegriffe sowie komplizierte und ebenfalls\r\nuneinheitlich umgesetzte Verfahren angesehen. Diese Unsicherheiten und Unbestimmtheiten\r\nergeben sich nicht zuletzt dadurch, dass das Tierschutzgesetz sowohl Belange der\r\nLandwirtschaft als auch Belange der Forschung in einem Gesetz zu regeln hat und im\r\nWesentlichen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft\r\nund Ernährung (BMEL) liegt.\r\nAus Sicht der Forschung wäre es sinnvoll, ähnlich wie in Österreich den Tierschutz im\r\nForschungssektor in einem eigenen Gesetz und im Verantwortungsbereich des BMBF\r\nzu regeln, um so eine unbeabsichtigte Vermengung mit Regelungsprinzipien zu vermeiden,\r\ndie eigentlich auf die Landwirtschaft abzielen.\r\n3.3 Verbesserung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen\r\nZu den zentralen Herausforderungen der Regulierung klinischer Forschung gehört der\r\nDatenschutz, namentlich bei klinischen Studien außerhalb der Spezialregime der\r\nClinicalTrials\r\nRegulation (CTR) und der Medizinprodukteverordnung (MDR). Hier hat\r\nder Gesetzgeber bereits erste Schritte unternommen, insbesondere durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz\r\n(GDNG). Ob damit bereits ausreichende Verbesserungen geschaffen\r\nwurden, muss beobachtet werden. Nach wie vor ist hier an die wesentlichen\r\nforschungshemmenden Faktoren zu erinnern:\r\n• Die föderale Zersplitterung der datenschutzrechtlichen Regelungen und behördlichen\r\nAufsichtsstrukturen in Deutschland stellt für die Realisierung multizentrischer\r\nStudien bzw. von Verbundforschungsprojekten ein kritisches Hindernis dar.\r\nDie Einführung einer federführenden Datenschutzaufsicht in § 5 GDNG und vorher\r\n\r\n§ 287b SGB Vgeht\r\nin die richtige Richtung, wird das Problem aber voraussichtlich\r\nnur abmildern können.\r\n11 Vgl. DFG (2022). Thesenpapier zur Sicherung leistungsfähiger biomedizinischer Forschung unter Wahrung höchster\r\nTierschutzstandards. Empfehlungen der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen\r\nForschungsgemeinschaft (DFG) https://www.dfg.de/resource/blob/175874/1e2fc8bff3607576ccd030b1690f5d51/\r\ntp-biomedizinische-forschung-de-data.pdf; Allianz der Wissenschaftsorganisationen (2024). Allianz fordert Beachtung\r\nder zentralen Rolle von Grundlagenforschung\r\nbei Genehmigungsverfahren für Tierversuche. Stellungnahme.\r\n02. Februar 2024. https://\r\nwww.allianz-der-wissenschaftsorganisationen.de/wp-content/uploads/2024/02/Allianz-\r\nStellungnahme-Grundlagenforschung-\r\nTierversuche-final.pdf.\r\nHandlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland 13\r\n• Gleiches gilt für die uneinheitliche Anwendung des Datenschutzrechts durch die\r\nEthik-Kommissionen. Dieses Problem würde wesentlich abgemildert, wenn bei\r\nmultizentrischen Studien auch im Bereich des Berufsrechts („Sonstige Studien“)\r\nnur das Votum einer einzigen Ethik-Kommission erforderlich wäre (s. u. 3.8).\r\nDie Möglichkeit einer Sekundärnutzung von Daten von Patientinnen und Patienten zu\r\nForschungszwecken sollte unter Einhaltung angemessener Schutzstandards weiter\r\nausgebaut werden. Es besteht eine große Bereitschaft von Patientinnen und Patienten,\r\nihre Daten für medizinische Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen.12 Daher sollten\r\nModelle einer einwilligungsunabhängigen oder auf einem Opt-out-Verfahren beruhenden\r\nDatennutzung weiter ausgebaut und rechtlich abgesichert werden. In anderen\r\neuropäischen\r\nLändern\r\ngibt es bereits fortschrittliche nationale Modelle der Gesundheitsdatenverwaltung\r\nund -nutzung, die die Integration von klinischer Forschung und\r\nPraxis fördern.\r\nBeispiele sind das Gesundheitsdatensystem in Großbritannien13\r\nund\r\nEstland14,15 oder das nationale Gesundheitsportal „sundhed.dk“ in Dänemark,\r\ndas als\r\nVorreiter in Sachen\r\n„Digital Health“ in Europa gilt.16\r\n3.4 Regulierung und Nutzung von KI-Anwendungen\r\nIn der EU bestehen erste regulatorische Ansätze zur KI-Anwendung in der Medizin.17\r\nDer AI Act Artikel 14 behandelt die menschliche Aufsicht über KI-Systeme mit hohem\r\nRisiko, um potenzielle Gefahren für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu minimieren.\r\n18 KI-Systeme, die als Medizinprodukt der Klasse IIa oder höher eingestuft sind\r\noder KI als Sicherheitskomponente verwenden, gelten als „Hochrisiko-KI“. Auch\r\nbestimmte\r\nArten von KI-Systemen im Gesundheitswesen, unabhängig davon, ob sie\r\nMedizinprodukte\r\nsind oder nicht, wie KI zur Bewertung der Berechtigung für öffentliche\r\nDienstleistungen oder für Notfall-Triage, werden als Hochrisiko-Systeme eingestuft. Für\r\nsie gelten zusätzliche Anforderungen wie Konformitätsbewertungen durch benannteStellen,\r\ntechnische Dokumentation, Risikomanagementsysteme und Überwachungsmaßnahmen.\r\nDie Konformitätsbewertung sollte in die bestehenden MDR/In Vitro Diagnostic\r\nRegulation (IVDR)-Verfahren integriert werden, um Doppelzertifizierungen zu vermeiden.\r\nDies erfordert eine Harmonisierung der Regulierungsprozesse. Weitere neue\r\nAnforderungen sind Governance und Datenmanagement für Trainingsdatensätze, automatische\r\nEreignisprotokolle, Transparenz- und Überwachbarkeitsanforderungen sowie\r\n12 Richter, G., Borzikowsky, C.,Hoyer, B. F., Laudes, M., Krawczak, M. (2021). Secondary research use of personal medical\r\ndata: patient attitudes towards data donation. BMC Medical Ethics, 22, 164. https://doi.org/10.1186/s12910-\r\n021-00728-x.\r\n13 Health and Social Care Information Centre (HSCIC) (2020). 2019-20 Annual Report and Accounts. https://assets.\r\npublishing.service.gov.uk/media/5f4f7184e90e07469b7d02f7/NHS-Digital-ARA-2020-ONLINE-PDF-1707A.pdf.\r\n14 Sikkut, R. (2019). Learning from the Estonian e-health system. Health Europe Quarterly, 8, 82-85. https://\r\nwww.healtheuropa.com/estonian-e-health-system/89750/.\r\n15 Hinsberg Shea, L. (2024): National Digital Healthcare the Estonian Experience. https://opensourcehealthcare.org/\r\narticles/national-digital-healthcare-estonia#fn-11.\r\n16 Thiel, R., Deimel, L., Schmidtmann, D., Piesche, K., Hüsing, T., Rennoch, J., Stroetmann, V., Stroetmann, K. (2018).\r\n#SmartHealthSystems. Auszug Dänemark. Digitalisierungsstrategien im internationalen Vergleich. Bertelsmann-\r\nStiftung. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/smarthealthsystemsauszug-\r\ndaenemark.\r\n17 European Parliamentary Research Service, Scientific Foresight Unit (STOA) (2022). Artificial intelligence\r\nin healthcare. Applications, risks, and ethical and societal impacts.\r\nhttps://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2022/729512/EPRS_STU(2022)729512_EN.pdf.\r\n18 Gesetz über die Künstliche Intelligenz, Berichtigung, 19. April 2024. Interinstitutionelle Akte: 2021/0106(COD).\r\nArtikel 14. https://artificialintelligenceact.eu/de/article/14/.\r\n14 Handlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland\r\nVorgaben zu Genauigkeit und Cybersicherheit. Deshalb sollte eine langfristige\r\nGesamtstrategie\r\nfür die biomedizinische Forschung die Rolle von KI schwerpunktmäßig\r\nberücksichtigen.\r\nIn Großbritannien gibt es bereits einen Vorschlag zur Regulierung für KI in Medizinprodukten.\r\n19 Zudem werden die Aspekte Wissen und Ausbildung im Bereich medizinischer\r\nKI-Anwendungen dort erfolgreich angegangen. Das NHS Artificial Intelligence\r\n(AI) Lab im NHS Transformation Directorate und Health Education England haben\r\nsich zum Ziel gesetzt, Informationen für die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen\r\nzur Verfügung zu stellen, um das Vertrauen in KI zu stärken und\r\nein grundlegendes Verständnis von KI zu fördern, was für alle Beschäftigten im\r\nGesundheitswesen,\r\ndie solche Technologien nutzen, unabdingbar ist.20\r\n3.5 Registrierungs- und Publikationspflicht\r\nIm Einklang mit der Deklaration von Helsinki 2013 (Fortaleza), §§ 35 und 36, wird\r\nempfohlen, dass alle klinischen Studien verpflichtend vor dem Start registriert und ihre\r\nErgebnisse veröffentlicht werden.21\r\nJüngere Studien zeigen, dass in Deutschland 57 % aller klinischen Studien zwei Jahre\r\nnach Studienende keine Ergebnisse veröffentlicht haben und fünf Jahre nach Studienende\r\nimmer noch 30 % unveröffentlicht sind.22 Dies bedeutet einen erheblichen Informationsverlust\r\nim medizinischen Forschungsprozess mit gewichtigen Folgen für die\r\nmedizinische Anwendung. Darüber hinaus wird durch die Nicht-Veröffentlichung von\r\nErgebnissen das Vertrauen von Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern unterlaufen.\r\nFür das Forschungsmanagement und für die wissenschaftspolitische Beratung ist es\r\nessenziell, die Anzahl, die Charakteristika, die Ergebnisveröffentlichung und weitere\r\nAspekte aller in Deutschland durchgeführten klinischen Studien evidenzbasiert evaluieren\r\nzu können. Dies ist gegenwärtig nur mit starken Einschränkungen und der Gefahr\r\nvon Verzerrungen möglich, da zum einen in Deutschland durchgeführte klinische Studien\r\nan verschiedenen Orten (z. T. mehrfach) registriert werden (EUCTR, Deutsches\r\nRegister Klinischer Studien [DRKS], clinicaltrials.gov) und zum anderen unklar ist, in\r\nwelchem Umfang berufsrechtlich geregelte Studien überhaupt registriert werden.\r\nDeutschland sollte eine Lösung für dieses Problem erarbeiten, ohne die administrativen\r\nHürden für Studiendurchführende zu erhöhen. Andere Länder wie Großbritannien\r\nsetzen z. B. eine automatisierte Registrierung aller von Ethik-Kommissionen genehmigten\r\nStudien um.\r\n19 Regulatory Horizons Council (2022). Report on the Regulation of AI as a Medical Device. https://assets.publishing.\r\nservice.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1120503/RHC_regulation_of_AI_as_a_\r\nMedical_Device_report.pdf.\r\n20 NHS England (2024). Workforce, training and education. Digital Transformation. https://digital-transformation.hee.\r\nnhs.uk/building-a-digital-workforce/dart-ed/horizon-scanning/developing-healthcare-workers-confidence-in-ai/\r\nchapter-3-suggested-educational-approach.\r\n21 WMA Declaration of Helsinki – Ethical Principles for Medical Research Involving Human Subjects (2013). https://\r\nwww.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-helsinki-ethical-principles-for-medical-researchinvolving-\r\nhuman-subjects/.\r\n22 Riedel, N., Wieschowski, S., …, Strech, D. (2022). Results dissemination from completed clinical trials conducted at\r\nGerman university medical centers remained delayed and incomplete. The 2014–2017 cohort. Journal of Clinical\r\nEpidemiology,\r\n144, 1-7. https://doi.org/10.1016/j.jclinepi.2021.12.012.\r\nHandlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland 15\r\n3.6 Verbesserung und Vereinfachung des Antragsverfahrens für klinische\r\nArzneimittelprüfungen\r\nIm Mittelpunkt des Systems der Beantragung klinischer Arzneimittelprüfungen steht\r\nseit Geltungsbeginn der Clinical Trials Regulation (CTR) das einheitliche europäische\r\nAntragsportal Clinical Trials Information System (CTIS). Dementsprechend hängt die\r\nFunktionalität und Effizienz des gesamten Bewertungsverfahrens entscheidend von\r\nder Funktionsfähigkeit von CTIS ab. Nach den Praxiserfahrungen sowohl der Antragstellerseite\r\nals auch der Ethik-Kommissionen gibt es hier mehr als zwei Jahre nach\r\nInkrafttreten der CTR noch gravierende Mängel. Hier liegt ein Problem klinischer\r\nArzneimittelforschung seit der Umstellung auf die CTR. Gleichwohl wird es – da auf\r\nUmsetzungsebene liegend – durch das MFG nicht adressiert und bleibt somit ungelöst.\r\nDie Bundesregierung ist hier aufgefordert, sich gemeinsam mit den zuständigen\r\neuropäischen Stellen dafür einzusetzen, dass die volle Funktionsfähigkeit und Nutzerfreundlichkeit\r\nvon CTIS schnell und nachhaltig sichergestellt wird.\r\n3.7 Spezialisierung und Harmonisierung im Verfahren\r\nder Ethik-Kommissionen\r\nDer Entwurf des MFG sieht vor, dass Spezialisierungen der existierenden Ethik-Kommissionen\r\nfür bestimmte Verfahren von Arzneimittelprüfungen eingeführt werden\r\n(§ 41b Arzneimittelgesetz [AMG] n. F.) und dass außerdem auf Bundesebene eine\r\n„Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren“ bei klinischen Arzneimittelprüfungen\r\neingerichtet werden soll (§ 41c AMG n. F.). Insbesondere letzteres ist\r\nin den Stellungnahmen von Verbänden und Bundesrat kontrovers erörtert worden.\r\nAus Sicht der Forschung sind fachliche Spezialisierungen von Ethik-Kommissionen\r\nsinnvoll und wünschenswert, weil dadurch Expertise gebündelt und in den betroffenen\r\nSachgebieten die Einheitlichkeit der Bewertungspraxis noch besser gefördert werden\r\nkann. Andererseits kann eine Spezialisierung potentiell Kehrseiten nach sich ziehen:\r\nzum einen eine Verfahrenserschwernis durch die damit verbundenen kompetenziellen\r\nAbgrenzungsfragen, zum anderen eine Zersplitterung in Spezialkommissionen zulasten\r\nübergreifender Expertise. Beide Seiten müssen bei der näheren Ausgestaltung daher im\r\nAuge behalten werden.\r\nVon der Frage der Spezialisierung ist die Frage einer institutionellen Zentralisierung\r\ndurch Einrichtung einer neuen Ethik-Kommission auf Bundesebene scharf zu trennen\r\n(siehe Box, S. 16). Die ratio hinter der Einrichtung einer solchen Bundeskommission\r\ndurch den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes ist nicht hinreichend klar und bislang\r\nGegenstand von Missverständnissen in der politischen und fachlichen Debatte.\r\nAnders als bei berufsrechtlicher klinischer Forschung sieht die CTR für klinische\r\nArzneimittelprüfungen\r\n– nur um diese geht es im MFG-Entwurf – bereits jetzt eine\r\nVerfahrens- und Zuständigkeitskonzentration bei einer einzigen Ethik-Kommission\r\npro Antrag vor, und dies auch bei multizentrischen Prüfungen. Unter diesem Gesichtspunkt\r\nbringt das gesetzliche Konzept einer zusätzlichen Kommission auf Bundesebene\r\ndaher keinen weiteren Vorteil, denn es reduziert weder die Zahl der in einen Antrag\r\ninvolvierten Ethik-Kommissionen noch den Bearbeitungszeitraum für die Anträge. Gegenteilige\r\nVorstellungen, die in der politischen Diskussion immer wieder vorgebracht\r\nwurden, basieren auf einer verbreiteten Verwechslung der Rechtslage für Arzneimittelprüfungen\r\nmit berufsrechtlichen Studien („Sonstige Studien“, siehe dazu Abschnitt 3.8).\r\n16 Handlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland\r\nDie Ziele, die Expertise von Ethik-Kommissionen durch Spezialisierungen weiter zu\r\nverbessern und die Bewertungspraxis besser zu vereinheitlichen, sind zu begrüßen.\r\nDies kann auch institutionelle Reformen rechtfertigen. Die Errichtung einer zusätzlichen\r\nEthik-Kommission auf Bundesebene für besondere Verfahrensarten wäre allerdings\r\nein Weg, dessen Notwendigkeit in der Gesetzesbegründung kaum dargelegt\r\nwird und deshalb genauer erörtert werden muss.\r\nDie Leopoldina empfiehlt daher, diesen Weg in der politischen Diskussion noch einmal\r\nsorgfältig und unter Vermeidung der häufigen Vermengung mit Problemlagen außerhalb\r\ndes Arzneimittelbereichs mit den verfügbaren Alternativlösungen abzugleichen\r\nund abzuwägen.\r\nEckpunkte zur Diskussion über die Schaffung einer Spezialisierten Ethik-Kommission\r\n(vormals Bundes-Ethikkommission) für besondere Verfahren\r\nAls potentielle Vorteile einer Spezialisierten Ethik-Kommission des Bundes für den Bereich von\r\nklinischen Arzneimittelprüfungen könnte nach dem Vorgesagten angeführt werden, dass\r\n· sie eine größere fachliche Expertise aufbauen kann als die vorhandenen Ethik-Kommissionen auf\r\nLandesebene;\r\n· oder/und dass sie in der Lage wäre, eine bessere Einheitlichkeit der Bewertungspraxis herbeizuführen.\r\nDiese beiden Annahmen müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf ihre Plausibilität diskutiert,\r\nmit möglichen Alternativlösungen verglichen und abgewogen werden. Als Alternativlösungen für das Ziel\r\nder genannten Verbesserungen stehen innerhalb des aktuellen dezentralen Systems von Landeskommissionen\r\nzur Erörterung:\r\n· Zur Stärkung der Expertise: Eine Spezialisierung einer begrenzten Zahl der existierenden Landes-kommissionen\r\nauf besondere Verfahrensarten, für die Spezialkompetenzen als sinnvoll erachtet werden,\r\norganisiert im Rahmen des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen (AKEK).\r\n· Zur Verbesserung der Einheitlichkeit: Eine Harmonisierung der Bewertungspraxis durch eine Richtlinien-befugnis\r\ndes AKEK zur verbindlichen Festlegung von Bewertungsstandards, z. B. hinsichtlich von Aufklärungsdokumenten.\r\nEs ist sehr zu begrüßen, dass der MFG-Entwurf eine derartige Stärkung des AKEK\r\nin § 41d AMG n. F. vorsieht. Es wäre zu empfehlen, diese Richtlinienbefugnis auch auf den Bereich von\r\nMedizinproduktestudien auszuweiten.\r\nAls potentielle Nachteile einer Spezialisierten Ethik-Kommission des Bundes sind zu berücksichtigen\r\n· die organisations- und verfahrensrechtliche Verkomplizierung durch die Hinzufügung eines weiteren\r\nAkteurs in das Gesamtsystem;\r\n· der Zeitbedarf für den Aufbau einer entsprechenden Expertise und Erfahrung in einer ganz neu\r\nerrichteten Kommission und Geschäftsstelle;\r\n· die Gefahren für die (tatsächliche und wahrgenommene) Unabhängigkeit der Kommission angesichts\r\nder im MFG-Entwurf vorgesehenen Ansiedlung bei der Bundesoberbehörde sowie der Berufung ihrer\r\nMitglieder durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die organisationsrechtliche Verknüpfung\r\nmit der Bundesoberbehörde, die zugleich für die Registrierung der Ethik-Kommissionen, die Genehmigung\r\nklinischer Prüfungen und die Zulassung von Arzneimitteln zuständig und ihrerseits als weisungsgebundene\r\nBehörde dem für Gesundheitspolitik zuständigen Ministerium nachgeordnet ist, versetzt\r\ndie vorgesehene Bundeskommission in ein starkes politisches Kraftfeld, das ihre Unabhängigkeit und\r\ndas Vertrauen der Öffentlichkeit ernsthaft in Frage stellt;\r\n· die Rückwirkungen auf die bestehende Struktur der Landeskommissionen mit Blick auf deren personelle\r\nund finanzielle Ausstattung und somit auf deren Leistungsfähigkeit für die weiterhin bei ihnen verblei-benden\r\nAufgaben (u. a. die gesamte Beratung klinischer Forschung im berufsrechtlichen Bereich).\r\nHandlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland 17\r\n3.8 Verfahrensvereinfachung für Sonstige Studien\r\nKlinische Prüfungen mit Arzneimitteln (geregelt durch das Arzneimittelgesetz, AMG)\r\nund Medizinprodukten (geregelt durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz,\r\nMPDG) umfassen zwar sehr wichtige, aber bei weitem nicht alle klinischen\r\nStudien,\r\ndie zu einer Weiterentwicklung therapeutischer und diagnostischer Verfahren\r\nnotwendig sind. „Sonstige Studien“, die dem ärztlichen Berufsrecht unterliegen, betreffen\r\nz. B. operative und endoskopische Verfahren, den Einsatz von Künstlicher\r\nIntelligenz\r\nund Robotik, Register- und Therapieoptimierungsstudien oder andere\r\nnicht-interventionelle Studien mit Arzneimitteln. Für eine verbesserte Gesundheitsversorgung\r\nnamentlich in der Onkologie oder im Bereich anderer komplexer Erkrankungen\r\nsind derartige Studien von zentraler Bedeutung.\r\nIm Entwurf des MFG bleiben die „Sonstigen Studien“ unberücksichtigt. Dass diese Regelungslücke\r\nauf Grenzen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes beruht, ändert\r\nnichts daran, dass hier ein großer Handlungsbedarf besteht, der durch das MFG –\r\nentgegen\r\nseiner umfassenden Bezeichnung – nicht abgedeckt wird. Es ist nicht nachvollziehbar,\r\ndass sie durch den Ausschluss des Anzeigeverfahrens im Bereich des\r\nStrahlenschutzes sogar schlechter gestellt werden als durch die bestehenden Regelungen\r\n(§ 32 Strahlenschutzgesetz [StrlSchG] n. F.). Die Möglichkeit des strahlenschutzrechtlichen\r\nAnzeigeverfahrens sollte für „Sonstige Studien“ bestehen bleiben. Diese\r\nsollten auch von der Vereinfachung profitieren, die in der alleinigen Verortung dieses\r\nVerfahrens bei der zuständigen Ethik-Kommission liegt.\r\nDas zentrale Problem, dass bei multizentrischen Studien mehrere Ethikvoten erforderlich\r\nsind, besteht zwar nicht bei Arzneimittelprüfungen und somit auch nicht im Tätigkeitsbereich\r\nder vom Gesetzentwurf vorgesehenen spezialisierten Ethik-Kommission\r\ndes Bundes, wohl aber bei „Sonstigen Studien“ und erweist sich dort als schwerwiegendes\r\nHindernis für die Forschung. Hierfür muss ein dringender Appell an die zuständigenLandesgesetzgeber\r\nund Kammerorgane ergehen, das Prinzip „ein Antrag – ein\r\nVotum“ im ärztlichen Berufsrecht und in den ärztlichen Berufsordnungen festzuschreiben.\r\nGegebenenfalls könnte auch geprüft werden, ob sich eine Bundeskompetenz aus\r\nArt. 74 Abs. 1 Nr. 13 Grundgesetz (GG) herleiten ließe.\r\n3.9 Verbindlichkeit der Mustervertragsklauseln\r\nDie Einführung von Mustervertragsklauseln kann zu einer erheblichen Beschleunigung\r\nbei der Initiierung und Durchführung klinischer Studien führen. Dies ist von besonderer\r\nBedeutung, weil die Dauer der Vertragsverhandlungen bis zum Abschluss\r\nder\r\nVerträge zwischen Sponsor und Prüfzentren oftmals sehr langwierig ist.23 Für die\r\nDurchführung klinischer Studien in Deutschland stellen diese zeitlichen Verzögerungen\r\nein gewichtiges Hindernis dar. Eine Beschleunigung durch Mustervertragsklauseln\r\nwird jedoch v. a. dann erreicht, wenn sie verbindlich sind. Daher wird empfohlen, die\r\nMustervertragsklauseln im MFG nicht nur als Muster, sondern verbindlich vorzugeben.\r\nDie Erfahrungen in Ländern wie Frankreich, Spanien und England können hierfür\r\nals Vorbild herangezogen werden. Dadurch können klinische Studien\r\nrascher an den\r\nPrüfzentren aktiviert werden.\r\n23 Verband Forschender Arzneimittelhersteller (2023). Vfa-Umfrage: Lange Vertragsverhandlungen vor klinischen\r\nStudien\r\nin Deutschland. https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/forschungsstandort-deutschland/vfa-umfrage-\r\nlange-vertragsverhandlungen-klinische-studien-deutschland.\r\n18 Handlungsfelder für eine langfristige Stärkung der\r\nbiomedizinischen Forschung in Deutschland\r\nBei der Vorgabe von Mustervertragsklauseln ist es allerdings wichtig, dass dadurch\r\nnicht die Forschungsinteressen der Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen\r\nbeeinträchtigt werden, insbesondere wenn diese als Sponsoren (bzw.\r\nInitiatoren) von klinischen Studien auftreten. Daher müssen neben Mustervertragsklauseln\r\nfür die Pharmaindustrie auch verbindliche Musterklauseln für akademische\r\nStudien erstellt werden, bei deren Erstellung die o. g. Institutionen eingebunden\r\nwerden\r\nsollten.\r\n3.10 Subsidiarität24 bei klinischen Studien mit vulnerablen\r\nPersonengruppen\r\nAuch wenn der Entwurf des MFG erhebliche Verbesserungen für klinische Studien\r\nauch bei Kindern vorsieht, sollten im nächsten Schritt weitere Hürden für die Durchführung\r\nvon klinischen Studien auf europäischer Ebene adressiert werden, gerade für\r\nKinder mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen. Ein Thema ist die in Artikel\r\n32 der EU-Verordnung 536/2014 formulierte Einschränkung der Teilhabe von\r\nMinderjährigen\r\nan klinischen Studien. Diese muss in Bezug auf ihre praktischen\r\nKonsequenzen,\r\nwie z. B. den um durchschnittlich mehr als 6 Jahre verspäteten Erstzugang\r\nzu neuen Therapien im Rahmen von frühen klinischen Studien bzw. die Zulassung\r\nneuer Arzneimittel für Kinder25, evaluiert und anhand der Ergebnisse angepasst\r\nwerden, zumal sie innerhalb der EU sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Hierzu\r\nerarbeitet\r\ndie Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen Klinischer Studien an vulnerablen\r\nPersonen der Leopoldina derzeit eine Stellungnahme.26\r\n24 Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass vulnerable Personen nur dann in Studien einbezogen werden dürfen, wenn der\r\nEinbezug weniger verletzlicher Personen nicht zu gleichwertigen Resultaten führt. Zu den speziell schutzbedürftigen\r\nPersonengruppen zählen u. a. Kinder und Jugendliche, schwangere Frauen, Patientinnen und Patienten in Notfallsituationen,\r\nvgl. Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) (Hrsg.) (2015). Forschung mit\r\nMenschen. Ein Leitfaden für die Praxis. 2., überarbeitete und ans Humanforschungsgesetz angepasste Auflage, Bern.\r\nhttps://www.samw.ch/dam/jcr:b8576b72-4410-469f-b3c1-8b935f79b713/leitfaden_samw_forschung_menschen_2_\r\nauflage_2015.pdf.\r\n25 Neel, D. V., Shulman, D. S., DuBois, S. G. (2019). Timing of first-in-child trials of FDA-approved oncology drugs.\r\nEuropean Journal of Cancer. 112, 49-56. https://doi.org/10.1016/j.ejca.2019.02.011; Vassal, G., de Rojas, T., Pearson,\r\nA. (2023). Impact of the EU Paediatric Medicine Regulation on new anti-cancer medicines for the treatment of children\r\nand adolescents. Lancet Child & Adolescent Health. 7(3), 214-222. https://doi.org/10.1016/S2352-4642(22)00344-3.\r\n26 Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (2024): Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen für klinische Studien\r\nan vulnerablen Personen. https://www.leopoldina.org/politikberatung/arbeitsgruppen/rahmenbedingungen-fuer-klinische-\r\nstudien-an-vulnerablen-personen/.\r\nHandlungsempfehlungen 19\r\n4 Handlungsempfehlungen\r\n1. Gesamtstrategie zur langfristigen Stärkung der biomedizinischen Forschung entwickeln\r\n• Die Leopoldina empfiehlt die Erarbeitung einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie\r\nzur langfristigen Stärkung der biomedizinischen Forschung in Deutschland.\r\n• Bei der Erarbeitung sollten alle relevanten Stakeholder aus Politik, Verwaltung,\r\nWissenschaft,\r\nIndustrie, Patientinnen- und Patientenvertretungen sowie Fachverbänden\r\neinbezogen werden.\r\n2. Grundlagenforschung und translationale Forschung nachhaltig stärken\r\n• Der Transfer von Forschungsergebnissen aus dem Labor in die klinische Praxis\r\nsowie\r\nvon Erfahrungen aus Studien und klinischer Praxis zurück in die Grundlagenforschung\r\nsollte erleichtert werden.\r\n• Es bedarf einer systematischen Inkubator-Infrastruktur, auch für bundesweite Initiativen\r\nwie die Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung.\r\n• Hürden für den Daten-, Material- und Wissenstransfer zwischen Einrichtungen\r\nsollten\r\nabgebaut werden.\r\n• Eine Anpassung und Harmonisierung von Vergütungsrichtlinien und die Schaffung\r\nvon langfristigen Karrierewegen, z. B. durch Erweiterung der Förderprogramme für\r\nClinician Scientists und Medical Scientists ist erforderlich.\r\n• Die biomedizinische Forschung braucht eine tragfähige Grundfinanzierung, um\r\ninternational\r\nkonkurrenzfähig zu sein. Soweit erforderlich sollten hierfür die\r\nZuständigkeiten\r\nzwischen Bund und Ländern neu geregelt werden.\r\n3. Ein Tierversuchsgesetz schaffen\r\n• Die Regelungen zum Schutz von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt\r\nwerden, sollten in einem eigenen Tierversuchsgesetz verankert werden. Die\r\nZuständigkeit hierfür sollte beim Bundesministerium für Bildung und Forschung\r\n(BMBF) liegen. Ähnlich wie in Österreich kann damit die EU-Richtlinie 2010/63\r\nexakt umgesetzt werden.\r\n4. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen verbessern\r\n• Die föderale Fragmentierung des Forschungsdatenschutzrechts sollte überwundenbzw.\r\nso weit wie möglich abgemildert werden. Die Vereinfachung der datenschutz-rechtlichen\r\nAufsichtsstrukturen durch die federführende Datenschutzaufsicht sollte\r\nkonsequent angewandt und bei Bedarf weiter ausgebaut und verbessert werden.\r\n• Die Möglichkeit einer einwilligungsunabhängigen oder auf einem Opt-Out-Modell\r\nbasierenden Sekundärnutzung von Daten von Patientinnen und Patienten zu Forschungszwecken\r\nsollte, unter Einhaltung angemessener Schutzstandards, weiter\r\nausgebaut bzw. rechtlich besser abgesichert werden.\r\n20 Handlungsempfehlungen\r\n5. Künstliche Intelligenz nutzen und angemessen regeln\r\n• Die Forderung nach menschlicher Aufsicht sollte angemessen und dem Risiko des\r\nEinsatzkontextes angepasst sein. Hochrisiko-KI-Systeme im Gesundheitswesen müssen\r\nzusätzliche Anforderungen erfüllen.\r\n• Die Überwachung durch natürliche Personen sollte dem Risiko und Einsatzkontext\r\nder KI-Systeme angepasst sein.\r\n6. Registrierungs- und Publikationspflicht für klinische Studien einführen\r\n• Die Leopoldina empfiehlt die Einführung einer Pflicht, alle klinischen Studien zu\r\nregistrieren und ihre Ergebnisse zu veröffentlichen. Der bürokratische Aufwand für\r\ndie Forschenden muss allerdings so gering wie möglich bleiben.\r\n7. Antragsverfahren verbessern und vereinfachen\r\n• Die Bundesregierung wird nachdrücklich gebeten, gemeinsam mit den zuständigen\r\neuropäischen Stellen die volle Funktionsfähigkeit und Nutzerfreundlichkeit von\r\nCTIS schnell und nachhaltig sicherzustellen.\r\n• Die Leopoldina empfiehlt mit Blick auf die Errichtung einer zusätzlichen Ethik-Kommission\r\nauf Bundesebene für besondere Verfahrensarten eine erneute grundsätzliche\r\nPrüfung sowie eine Abwägung verfügbarer Alternativlösungen.\r\n8. Verfahren für Sonstige Studien vereinfachen\r\n• Auch für „Sonstige Studien“ sollte der Grundsatz „ein Antrag – ein Votum“ gelten.\r\nHierfür muss ein dringender Appell an die zuständigen Landesgesetzgeber und\r\nKammerorgane ergehen. Es sollte außerdem geprüft werden, ob und inwieweit sich\r\neine Bundeskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG herleiten lässt.\r\n• Die Möglichkeit des strahlenschutzrechtlichen Anzeigeverfahrens sollte für sonstige\r\nStudien bestehen bleiben.\r\n9. Mustervertragsklauseln verbindlich gestalten\r\n• Mustervertragsklauseln sollten verbindlich gelten, um die Initiierung und Durchführung\r\nklinischer Studien zu beschleunigen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass\r\ndie Forschungsinteressen von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen\r\nnicht beeinträchtigt werden.\r\nMitwirkende 21\r\nMitwirkende\r\nArbeitsgruppe\r\nMichael Baumann ML Vorstandsvorsitzender und Wissenschaftlicher Vorstand des Deutschen\r\nKrebsforschungszentrums (DKFZ), Heidelberg\r\nLeena Bruckner-Tuderman ML ehem. Direktorin der Klinik für Dermatologie und Venerologie,\r\nUniversitätsklinikum Freiburg\r\nChristiane Bruns ML Direktorin der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und\r\nTransplantationschirurgie, Universitätsklinik Köln\r\nHartmut Döhner Ärztlicher Direktor der Klinik für Innere Medizin III (Hämatologie, Onkologie,\r\nPalliativmedizin, Rheumatologie und Infektionskrankheiten),\r\nUniversitätsklinikum Ulm\r\nJutta Gärtner ML Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin,\r\nUniversitätsmedizin Göttingen\r\nRalf Gold Direktor der Neurologischen Klinik, St. Josef Hospital,\r\nUniversitätsklinikum Bochum\r\nGerd Hasenfuß ML Direktor der Klinik für Kardiologie und Pneumologie,\r\nUniversitätsmedizin Göttingen\r\nChristof von Kalle Chair für Klinisch-Translationale Wissenschaften, Berlin Institute of Health\r\n(BIH) der Charité – Universitätsmedizin Berlin und Gründungsdirektor des\r\ngemeinsamen Clinical Study Centers von BIH und Charité\r\nSebastian Graf von Kielmansegg Professor für Öffentliches Recht und Medizinrecht,\r\nChristian-Albrechts-Universität zu Kiel\r\nThomas Krieg ML Vizepräsident der Leopoldina, Medizinische Fakultät der Universität zu Köln\r\n(Leitung der Arbeitsgruppe)\r\nChristiane Kuhl ML Direktorin der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie,\r\nUniversitätsklinik der RWTH Aachen\r\nMichael Manns ML Präsident der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)\r\nFruzsina Molnár-Gábor Professorin für Internationales Medizin- und Gesundheitsrecht sowie für\r\nDatenschutzrecht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg\r\nStefan Pfister ML Direktor, Hopp-Kindertumorzentrum Heidelberg (KiTZ);\r\nAbteilungsleiter Pädiatrische Neuroonkologie am Deutschen\r\nKrebsforschungszentrum (DKFZ) Heidelberg, stellv. Sektionsleiter,\r\nUniversitätsklinikum Heidelberg\r\nDaniel Strech Professor für Translationale Bioethik und stellv. Direktor am QUEST‐Center\r\nfor Responsible Research, Berlin Institute of Health (BIH) der Charité –\r\nUniversitätsmedizin Berlin\r\nUrban Wiesing ML Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin,\r\nEberhard-Karls-Universität Tübingen\r\nEva Winkler Heisenberg-Professorin und Leiterin der Sektion für Translationale Medizinethik,\r\nNationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg, eine Partnerschaft\r\nzwischen DKFZ und Universitätsklinikum Heidelberg, Universität Heidelberg,\r\nMedizinische Fakultät Heidelberg, Abteilung für Medizinische Onkologie\r\nOlaf Witt Direktor, Hopp-Kindertumorzentrum Heidelberg (KiTZ), stellv. Direktor der Klinik\r\nfür Pädiatrische Onkologie und Hämatologie, Universitätsklinikum Heidelberg;\r\nAbteilungsleiter der Klinischen Kooperationseinheit Pädiatrische Onkologie,\r\nDeutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg\r\nRuth Witt Projektmanagement Klinische Studien und Biometrie,\r\nHopp Kindertumorzentrum Heidelberg (KiTZ), Klinische Kooperationseinheit\r\nPädiatrische Onkologie, Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg\r\nDie mitwirkenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden entsprechend\r\nder veröffentlichten „Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten in der wissenschaftsbasierten\r\nBeratungstätigkeit der Nationalen Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina“ verpflichtet, Tatsachen zu benennen, die geeignet sein können, zu Interessenkonflikten\r\nzu führen. Außerdem wird auf die vorliegenden Regeln verwiesen.\r\nML – Mitglied der Leopoldina\r\n22 Mitwirkende\r\nWissenschaftliche Referenten der Arbeitsgruppe\r\nStefanie Bohley Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina,\r\nAbteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft\r\nJohannes Schmoldt Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina,\r\nAbteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft\r\nHenning Steinicke Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina,\r\nAbteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft\r\nMatthias Winkler Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina,\r\nAbteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. 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Sie speichern Kohlenstoff, sind natürliche Wasserspeicher, puffern hydrolo\u0002gische Extremereignisse ab und sind Lebensräume für einzigartige und oft gefährdete \r\nTier- und Pflanzenarten. Funktionsfähige Moore und Auen sind essenziell für Mensch \r\nund Natur. Sowohl Moore als auch Auen sind in Deutschland jedoch in einem sehr \r\nschlechten Zustand. Wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen und zugleich auf ei\u0002nen globalen Temperaturanstieg von 1,5° Celsius oder mehr verbunden mit Hochwas\u0002ser, Extremniederschlägen, Dürren besser vorbereitet sein will, muss sich der Zustand \r\nbeider Landschaftstypen deutlich verbessern. Dies bedeutet, Moore wieder in einen \r\nnassen Zustand zu versetzen und Auen zu renaturieren, indem man sie wieder an den \r\nFlusslauf anbindet.\r\nWiedervernässung und Renaturierung sind komplexe Herausforderungen\r\nDie Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen sind v. a. deshalb \r\nso herausfordernd, weil Politik und Gesellschaft über Jahrhunderte hinweg eine andere \r\nZielsetzung hatten: Zur Schaffung und zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flä\u0002chen sowie von Siedlungsräumen wurden Feuchtgebiete großräumig trockengelegt und \r\nWasser wurde möglichst schnell aus der Landschaft abgeleitet. Die Nutzbarmachung \r\nvon vorher nassen Landschaften für die Land- und Forstwirtschaft und Siedlungen wur\u0002de als großer Erfolg angesehen. Heute erkennen wir: Diese Praktiken haben ihren Preis. \r\nNicht nur für den Klima- und Biodiversitätsschutz, auch mit Blick auf die Sicherung \r\ndes Wasserhaushalts in den Oberflächengewässern, im Boden und im Grundwasser ist \r\nes entscheidend, das Wasser in der Landschaft zu halten. Dies erfordert eine grund\u0002legende Änderung in der Bewertung und Nutzung der Flächen – unter Einbeziehung \r\naller Akteure und Interessierter. Eine insgesamt sehr komplexe und in Anbetracht der \r\ngeringen Zeit bis 2045 sehr herausfordernde Aufgabe.\r\nDie meisten Moore und Auen in Deutschland sind in einem sehr schlechten Zustand\r\nIn Deutschland sind rund 98 Prozent der Moore trockengelegt worden. Nach dem \r\nUmweltbundesamt emittieren diese entwässerten Moorböden 53 Millionen Tonnen \r\nCO2 jährlich, was einem Anteil von mehr als 7 Prozent der deutschen Treibhausgas\u0002emissionen entspricht und mehr ist, als der Industriesektor emittiert. Bei den Auen ist \r\ndie Degradation ähnlich: Nahezu alle Überflutungsgebiete entlang der Flüsse sind für \r\nLandwirtschaft, Schifffahrt und Siedlungswachstum eingedeicht und somit vom Fluss \r\nabgetrennt worden – mit verheerenden Auswirkungen für den in Auenböden gespei\u0002cherten Kohlenstoff sowie für den Schutz vor Hochwassern, den Sedimenthaushalt, die \r\nWasserqualität, das lokale Klima und die Biodiversität in den Flussgebieten. Derzeit \r\nsind nur noch wenige Flussabschnitte als „naturnah“ eingestuft.\r\n6 Zusammenfassung\r\nDas Ziel der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr \r\n2000, bis 2027 einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Poten\u0002zial aller Gewässer herbeizuführen, wird in Deutschland verfehlt werden. So ist in 90 \r\nProzent der Auen keine natürliche Wasser- und Sedimentdynamik mehr zu finden. \r\nWeichholz- und Hartholzauen sind daher als „stark gefährdet“ bis „von völliger Ver\u0002nichtung bedroht“ eingestuft.\r\nMit der im Juni 2024 vom EU-Umweltministerrat beschlossenen Verordnung zur \r\nWiederherstellung der Natur ist Deutschland mit konkreten zeitlichen Vorgaben ver\u0002pflichtet, großflächig Maßnahmen zu ergreifen, um auch den Zustand von Mooren und \r\nAuen zu verbessern.\r\nLösungsansätze für Moore\r\nDie erforderlichen Maßnahmen sind vielfältig und umfassend. Zuallererst gilt es, die \r\nnoch vorhandenen naturnahen Moorflächen streng zu schützen. Bei der Wiederver\u0002nässung geht es v. a. um die Wiederanhebung des Wasserspiegels, im Jahresmittel bis \r\nan die Bodenoberfläche. Hierzu muss die Entwässerung gestoppt und das Wasser groß\u0002flächig zurückgehalten bzw. zurückgeführt werden. Auf solchen wiedervernässten Flä\u0002chen lassen sich „nasse“ land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (Paludikulturen), \r\nwie etwa der Anbau von Torfmoos, Rohrkolben und Erlen für die stoffliche Biomasse\u0002nutzung oder die Bewirtschaftung von Nasswiesen mit Wasserbüffeln, etablieren. Auf \r\nstark degradierten, wiedervernässten Flächen kommen auch Photovoltaik und Wind\u0002energieanlagen als mögliche Nutzung infrage. Dabei gilt es, Bodenverluste zu minimie\u0002ren. Ebenso sind die Schaffung großflächiger Wildnisgebiete, die Nutzung der Flächen \r\nfür Kohlenstoffzertifikate oder Naturtourismus mögliche Entwicklungsrichtungen. \r\nDie Wiedervernässung von Mooren stellt allerdings eine große politische und gesell\u0002schaftliche Herausforderung dar. Flächeneigentümer und Flächennutzende sowie die \r\nMenschen im jeweiligen Umfeld müssen für den erforderlichen Paradigmenwechsel \r\nund die neuen Ansätze zur Bewirtschaftung der Flächen gewonnen und möglichst von \r\nBeginn an einbezogen werden.\r\nLösungsansätze für Auen\r\nAuch für die zu renaturierenden Auenflächen existieren vielfältige Lösungsansätze. Sie \r\nreichen von der Ausweisung und Erweiterung von Überschwemmungsflächen, der Öff\u0002nung oder Entfernung von Deichen bis hin zu gezielten Wiederherstellungsmaßnah\u0002men, etwa durch die Förderung natürlicher Sukzessionsprozesse oder die Öffnung von \r\nFlussnebenläufen. Zentral ist: Bäche und Flüsse benötigen Raum, der oft nur mehr be\u0002grenzt verfügbar ist. Eine Umorientierung kann auch bei den Auen nur dann gelingen, \r\nwenn die Maßnahmen gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet und die divergieren\u0002den Interessenlagen berücksichtigt und wenn möglich zusammengeführt werden. Poli\u0002tik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft müssen bereit sein, diesen aufwendigen \r\nWeg gemeinsam zu gehen. Dass dies zum Erfolg führen kann, zeigt ein Vergleich von \r\nRenaturierungsprojekten in sechs europäischen Ländern, darunter Deutschland. Die \r\nMaßnahmen sind jeweils evidenzbasiert, d.h. auf Grundlage des besten verfügbaren \r\nWissens abzuwägen und zu treffen.\r\nPriorisierung von Maßnahmen\r\nDie Entscheidung, wo Wiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen priori\u0002tär durchzuführen sind, ist wichtig, da finanzielle und personelle Ressourcen begrenzt \r\nsind. Grundsätzlich sollte der Fokus auf jenen Gebieten liegen, die sich aufgrund der \r\nZusammenfassung 7\r\nnatürlichen Voraussetzungen (z.B. technisch einfache Anbindung einer Aue, einfacher \r\nWasserrückhalt) besonders anbieten und in denen die politischen und gesellschaftli\u0002chen Rahmenbedingungen so günstig sind, dass sich die entsprechenden Maßnahmen \r\nzügig umsetzen lassen. Gleichzeitig gilt es, auch komplexe Wiedervernässungs- und \r\nRenaturierungsprojekte zeitnah zu starten, um das Ziel, in Deutschland bis zum Jahr \r\n2045 klimaneutral zu werden, auch tatsächlich zu erreichen. Daher ist es gerade bei \r\ndiesen umfangreichen und herausfordernden Vorhaben besonders dringlich, unmit\u0002telbar mit der Planung zu beginnen und die notwendigen Schritte zügig einzuleiten. \r\nHierbei kann auf die Erfahrungen aus erfolgreichen Projekten zurückgegriffen werden.\r\nDie Handlungsoptionen und Maßnahmen, die in dieser Stellungnahme für die Wieder\u0002vernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen dargelegt werden, sind um\u0002fassend und vielschichtig. Es handelt sich um ein Bündel sich gegenseitig bedingender \r\nund aufeinander aufbauender Maßnahmen. Die wichtigsten Punkte sind:\r\n• Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten so gestaltet werden, dass sie die Wie\u0002dervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen zügig und nachhaltig \r\nunterstützen. Neben einer gesetzlichen Festsetzung als Staatsaufgabe sind insbeson\u0002dere die rechtlichen Möglichkeiten für Planfeststellungsverfahren zu verbessern.\r\n• Es gilt, angemessene ökonomische Anreize zu setzen. Konterkarierende Förder\u0002maßnahmen, die zur Entwässerung der Landschaft führen, sollten abgeschafft \r\nund zugleich neue Förderinstrumente zur Unterstützung einer breiten Palette von \r\nÖkosystemleistungen umgesetzt werden. Die notwendigen finanziellen Unterstüt\u0002zungen durch den Staat müssen sowohl der eigentlichen Umsetzung von Wieder\u0002vernässung und Renaturierung als auch der Beförderung von alternativen Produk\u0002tionsmöglichkeiten für die Land- und Forstwirtschaft dienen.\r\n• Die Kapazitäten in den zuständigen Behörden auf Ebene der Bundesländer, Land\u0002kreise und Gemeinden sollten ausgebaut und auf die neuen Aufgaben ausgerichtet \r\nwerden. Es bedarf eines Paradigmenwechsels im behördlichen Handeln, mit neu\u0002en Formen der Kooperation und der Etablierung übergeordneter Kompetenzzent\u0002ren. Ebenso ist es wichtig, Verbände und Vorhabenträger in die Lage zu versetzen, \r\neffektive Unterstützung leisten zu können. Denn die Wiedervernässung der Moore \r\nund die Renaturierung der Auen sind komplexe Aufgaben, die einer fundierten \r\nhydromorphologischen und ökologischen Planung sowie einer Koordination der \r\nverschiedenen Akteure und Fördermöglichkeiten bedürfen.\r\n• Um die Betroffenen vor Ort einzubinden, sollten begleitende und unterstützen\u0002de Formate der Teilhabe und Partizipation umfassend und in jeweils angepasster \r\nForm etabliert und eingesetzt werden.\r\n• Die Daten-, Informations- und Wissensgrundlagen für die Wiedervernässung von \r\nMooren und die Renaturierung von Auen sollten kontinuierlich verbessert und offen \r\nzugänglich gemacht werden. Das gilt insbesondere für inter- und transdisziplinäre \r\nWissensgrundlagen sowie eine verbindliche Erfolgskontrolle mittels geeigneter In\u0002dikatoren und Monitoringprogramme.\r\nAus dem Maßnahmenkatalog und dem umfangreichen Portfolio an Empfehlungen \r\nwerden die Größe und Bedeutung der Aufgabe deutlich: Es geht um einen grundlegen\u0002den gesellschaftlichen Wandel hin zu Landnutzungen, im Rahmen derer das Wasser \r\nzum Schutz und Nutzen von Mensch, Klima und Biodiversität in der Landschaft stärker \r\nzurückgehalten wird.\r\n8 Warum Moore wiedervernässen und Auen renaturieren?\r\n1 Warum Moore wiedervernässen \r\nund Auen renaturieren?\r\nBis in das 19. Jahrhundert hinein hatte die Landschaft in Deutschland ein deutlich \r\nanderes Gesicht. Viele Regionen waren von nassen Mooren geprägt, Fließgewässer \r\nwechselten häufig ihr Bett, uferten bei Hochwasser aus und schufen ein dynamisches \r\nMosaik an Lebensräumen.1\r\n Mit der beginnenden Industrialisierung, dem Bevölke\u0002rungswachstum und einem zunehmenden Wohlstand wuchs der Bedarf an Flächen für \r\ndie Landwirtschaft, Siedlungen und Infrastrukturen wie Straßen, Gewerbe- und In\u0002dustrieflächen und Schifffahrtswege. Feuchtgebiete wie Moore und Auen wurden ent\u0002wässert, abgetrennt, bebaut und wirtschaftlich genutzt.2\r\n Diese Prozesse wurden auch \r\nnach dem Zweiten Weltkrieg mit Nachdruck verfolgt und reichen zum Teil bis in die \r\nGegenwart.\r\nNasse und überflutete Gebiete dauerhaft trockenzulegen und auf den gewonnenen \r\nFlächen Siedlungen zu errichten, sie für Ackerbau und Forstwirtschaft oder als Grün\u0002land zu nutzen, waren übergeordnete gesellschaftliche Ziele und für die Menschen in \r\nden moor- und auenreichen Gegenden über Generationen hinweg eine Lebensauf\u0002gabe.3\r\n Grundwasserspiegel wurden abgesenkt und das Wasser möglichst rasch über \r\nDrainagen, Gräben und Kanäle abgeleitet. So veränderte der Mensch den Wasserhaus\u0002halt und letztlich das Erscheinungsbild und die Funktionen ganzer Landschaften. Von \r\nden vor allem im Norden und Süden Deutschlands gelegenen Mooren sind nur noch \r\nzwei Prozent als naturnah einzustufen, bei den Auen sogar nur ein Prozent. Entlang \r\nder 79 größten Flüsse in Deutschland sind zwei Drittel der ehemaligen Überschwem\u0002mungsgebiete durch Deiche und Gewässerausbau vollständig verloren gegangen.4\r\n Bei \r\nHochwasser werden nur noch 10 bis 20 Prozent der ehemaligen Überschwemmungs\u0002flächen geflutet, weshalb Hochwasserereignisse ausgeprägter auftreten.5\r\n1.1 Der Klimawandel verändert den Blick auf Moore und Auen\r\nIm Zuge der globalen Erwärmung ändert sich auch die Verteilung der Niederschläge, \r\nextreme Wetterereignisse und Dürreperioden nehmen zu. Wasser ist zuweilen im \r\nÜberfluss vorhanden und verursacht Überschwemmungen, oder Niederschläge blei\u0002ben über Monate hinweg aus, was zu Dürren führt.6\r\n Klimaprognosen zufolge wird Was\u0002ser in vielen Regionen Deutschlands, besonders in den Sommermonaten, zunehmend \r\nzu einer knappen Ressource für Mensch und Natur.7\r\n1 Küster (2010); Behre (2020).\r\n2 Blackbourn (2007).\r\n3 Poschlod (2015).\r\n4 BMU & BfN (2009).\r\n5 Brunotte et al. (2009).\r\n6 Hanel et al. (2018); Spinoni et al. (2018); Blöschl et al. (2019); UFZ (2024).\r\n7 WMO (2023).\r\nWarum Moore wiedervernässen und Auen renaturieren? 9\r\nHeute weiß man mehr über die vielfältigen Auswirkungen ausgetrockneter Moore und \r\nabgetrennter Auen für Umwelt und Gesellschaft.8 Natürliche Moore und Auen stellen \r\numfangreiche Ökosystemleistungen für die Gesellschaft bereit.9\r\n Sie sind Schlüssel\u0002ökosysteme für den Wasser- und Kohlenstoffhaushalt und Zentren der biologischen \r\nVielfalt. Im Laufe der letzten 10.000 Jahre bauten Moore und Auen in Deutschland \r\neinen bedeutenden Kohlenstoffspeicher auf. Mit der Trockenlegung der Moore begann \r\ndie Zersetzung des Torfs und die Freisetzung des darin gebundenen Kohlenstoffs in die \r\nAtmosphäre. So wurden aus Kohlenstoffsenken Quellen von Treibhausgasen (THG). \r\nDie Emissionen aus trockengelegten Moorböden haben weltweit einen beträchtlichen \r\nAnteil an der Klimaerwärmung.10 Das trifft auch auf die Moorböden innerhalb der Au\u0002engebiete zu, während die Kohlenstoffdynamik der Mineralböden in Auen noch wenig \r\nquantifiziert ist.11 Um zu vermeiden, dass sich die Erde bis zum Ende des Jahrhunderts \r\nauf einen Temperaturanstieg um 3 °C zubewegt,12 müssen auch die Emissionen aus \r\nFeuchtgebieten reduziert und in der Landnutzungs- und Klimapolitik berücksichtigt \r\nwerden.\r\nMoore und Auen haben jedoch nicht nur über ihre Kohlenstoffbilanz Einfluss auf das \r\nKlima. Sie speichern Wasser und geben es verzögert an die umliegende Landschaft oder \r\nangrenzende Fließgewässer ab. Natürliche Flusslandschaften wirken wie ein Schwamm \r\nund können so das Überflutungsrisiko für stromabwärts liegende Gebiete und deren \r\nSiedlungen und Infrastrukturen verringern. Moore und Auen beeinflussen zudem \r\ndas lokale Klima und schaffen Temperaturrefugien während Hitzewellen. Entwässer\u0002te Landschaften hingegen reagieren stärker und rascher auf Wetterextreme: Dürren, \r\nBrände, Bodenerosion und Hochwasserereignisse nehmen zu. Wie positiv sich Rena\u0002turierung auswirkt, zeigt ein Beispiel von der Mittleren Elbe, wo man insgesamt zehn \r\nDeichrückverlegungen durchgeführt hat. Im Rahmen eines LIFE-Projekts wurden bei \r\nLenzen die Dämme über eine Länge von 7,4 Kilometern zurückverlegt und 420 Hek\u0002tar dynamische Auenflächen geschaffen. Diese Maßnahme hat zu einem Absenken von \r\nHochwasserspitzen um bis zu einem halben Meter geführt.13 Zudem sind großräumig \r\nauentypische Lebensräume reaktiviert und neue geschaffen worden.14\r\n1.2 Biologische Vielfalt in Mooren und Auen\r\nMoore sind im natürlichen Zustand von Arten besiedelt, die an die nassen, sauer\u0002stoffarmen und teils nährstoffarmen Bedingungen angepasst sind. Viele moortypische \r\nSpezialisten zählen zu den am meisten bedrohten Arten in Deutschland.15\r\n8 Tockner & Stanford (2002); Oppermann et al. (2017); Mazzoleni et al. (2021).\r\n9 Kimmel & Mander (2010); Stammel et al. (2021).\r\n10 UNEP (2022).\r\n11 Lininger et al. (2019); Heger et al. (2021).\r\n12 IPCC (2023).\r\n13 Promny et al. (2014).\r\n14 Serra-Llobet et al. (2022).\r\n15 BfN (2023).\r\n10 Warum Moore wiedervernässen und Auen renaturieren?\r\nNatürliche Auen sind die dynamischsten, komplexesten und vielfältigsten Lebensräu\u0002me weltweit.16 Sie stellen mit ihren diversen Lebensgemeinschaften vielfältige Ökosys\u0002temleistungen zur Verfügung.17 Überflutung und Austrocknung schaffen ein Mosaik an \r\naquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen und Sukzessionsstadi\u0002en.18 Daher sind dynamische Auen Hotspots der biologischen Vielfalt und die arten\u0002reichsten Ökosysteme in Mitteleuropa. Hierzu zwei Beispiele: In der Schweiz kommen \r\n85 Prozent der Arten von zahlreichen terrestrischen Organismengruppen in Auen vor, \r\nobwohl diese weniger als 0,5 Prozent der Landesfläche bedecken. In Frankreich finden \r\nsich allein entlang des Flusses Adour ein Fünftel aller Gefäßpflanzenarten des Landes.19\r\nNeben den vielen offensichtlichen Vorteilen bergen Wiedervernässungs- und Rena\u0002turierungsmaßnahmen auch mögliche unerwünschte Auswirkungen. Diese können je \r\nnach Bezugsgruppe sehr unterschiedlich ausfallen. Zur Risikominimierung steht eine \r\nbreite Palette von Instrumenten zur Verfügung, z.B. die Förderung einer naturnahen \r\nEntwicklung mit natürlichen Feinden von Stechmücken, der Aufbau von profitablen \r\nWertschöpfungsketten für die Nutzung wiedervernässter Moore und renaturierter \r\nAuen, eine Minimierung von Methanfreisetzung20 und Aufklärungsarbeit zum vielfäl\u0002tigen Nutzen nasser Moore und naturnaher Auen, z.B. in Zusammenarbeit mit Kunst\u0002und Kulturschaffenden sowie mit Kindern und Jugendlichen (siehe Box 1).\r\nBox 1: Risiken der Moorwiedervernässung und Auenrenaturierung\r\nGesundheitliche und ökologische Risiken\r\n• Ausbreitung von Stechmücken\r\n• Zoonosen\r\n• Neobiota\r\nSoziale Risiken\r\n• soziale Spannungen in Moorgebieten\r\n• „Heimatverlust“\r\nBetriebswirtschaftliche Risiken\r\n• Einkommensverlust\r\n• Betriebsschließungen\r\n• wirtschaftliche Schwächung von Regionen\r\nVolkswirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Risiken\r\n• erhöhte Methanfreisetzung\r\n• neuartige Ökosysteme\r\n• Scheitern von Umsetzungsvorhaben\r\n• Wassermangel\r\n16 Tockner & Stanford (2002).\r\n17 Schindler et al. (2014).\r\n18 Stanford et al. (2005).\r\n19 Tockner & Ward (1999).\r\n20 GMC (2022).\r\nWarum Moore wiedervernässen und Auen renaturieren? 11\r\n1.3 Moorwiedervernässung und Auenrenaturierung als \r\ngesamtgesellschaftliche Aufgabe\r\nDie internationale Staatengemeinschaft hat zur Begrenzung der Klima- und Biodiver\u0002sitätskrise ehrgeizige Ziele formuliert. So wurde 2015 im Rahmen der Klimarahmen\u0002konvention21 mit dem Übereinkommen von Paris 2,0 °C als Limit für die globale Erd\u0002erwärmung vereinbart, wobei sich die internationale Staatengemeinschaft darüber \r\neinig ist, dass die Zielmarke eher bei 1,5 °C liegen sollte. Um dies sicherzustellen, soll \r\nDeutschland nach dem 2021 novellierten Klimaschutzgesetz bis 2045 Netto-Treibhaus\u0002gasneutralität und nach dem Jahr 2050 negative Treibhausgasemissionen erreichen.\r\nSeit 1992 will die Staatengemeinschaft mit dem Übereinkommen über die biologi\u0002sche Vielfalt (CBD)22 den Rückgang der Biodiversität stoppen und eine Trendumkehr \r\neinleiten. Bisher allerdings mit wenig Erfolg,23 obwohl schon seit den 1970er Jahren \r\nvölkerrechtliche Abkommen zum Schutz von Feuchtgebieten und wildlebenden Arten \r\nexistieren.24 Um die Anstrengungen beim Biodiversitätsschutz zu steigern, wurde 2022 \r\nvon den CBD-Vertragsstaaten als dritter Strategieplan im Rahmen der CBD das Kun\u0002ming-Montreal Global Biodiversity Framework25 vereinbart, demzufolge bis 2030 min\u0002destens 30 Prozent der weltweiten Land-, Süßwasser- und Meeresflächen unter Schutz \r\nzu stellen oder zu renaturieren sind. Dabei sollten jene Flächen Vorrang haben, die \r\nüberproportional zum Klima- und Biodiversitätsschutz beitragen. Um diese Ziele zu er\u0002reichen, gilt es sowohl auf nationaler und europäischer als auch auf globaler Ebene sys\u0002temische und integrierende Lösungsoptionen zu erarbeiten und rasch umzusetzen.26\r\nDie Europäische Union hat – auch zur Umsetzung der internationalen Verpflichtungen \r\n– umfangreiche Rechtsakte erlassen, mithilfe derer sich die Mitgliedstaaten verpflich\u0002tet haben, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und den Zustand der Natur zu \r\nerhalten oder zu verbessern. \r\nEin Meilenstein ist hierbei die im Juni 2024 beschlossene Verordnung zur Wieder\u0002herstellung der Natur.27 Mit der Verordnung will die EU geschädigte Ökosysteme auf \r\ngroßer Fläche revitalisieren. Mit ihr werden zum Schutz von Klima und biologischer \r\nVielfalt und auch zur Klimaanpassung konkrete Ziele und Maßnahmen festgelegt, die \r\ngegenüber den Mitgliedstaaten erstmals auch spezifische und zeitlich festgelegte Wie\u0002derherstellungspflichten für Moore und Auen beinhalten.28 Gemäß Art. 4 Abs. 1 sollen \r\nbis 2030, 2040 und 2050 Wiederherstellungsmaßnahmen für jeweils mindestens 30, \r\n60 und 90 Prozent der Gesamtfläche aller in Anhang I aufgeführten Lebensraumtypen \r\n21 UNFCCC (2015).\r\n22 UNEP (1992).\r\n23 Leclère et al. (2020).\r\n24 Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler \r\nBedeutung (1971); Bonner Konvention – CMS-Übereinkommen (1979); Berner Übereinkommen über die Erhaltung der \r\neuropäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (1979).\r\n25 UN (2022).\r\n26 Henn et al. (2024); Hering et al. (2023); Pörtner et al. (2023).\r\n27 Die Verordnung wurde am 17.6.2024 vom Umweltministerrat beschlossen (siehe Pressemitteilung https://www.\r\nconsilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/06/17/nature-restoration-law-council-gives-final-green-light/). \r\nDie konsolidierte deutsche Fassung der Verordnung, wie sie vom europäischen Parlament am 27.2024 beschlossen und \r\nvom Rat am 17.6.2024 angenommen wurde, ist abrufbar unter: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA\u00029-2024-02-27_DE.html#sdocta9.\r\n28 Hering et al. (2023).\r\n12 Warum Moore wiedervernässen und Auen renaturieren?\r\nin nicht gutem Zustand ergriffen werden, wozu auch Auenlebensraumtypen (u. a. Auen\u0002wälder und Grünland) gehören. Nach Art. 9 sind die natürliche Vernetzung von Flüs\u0002sen und die natürlichen Funktionen der damit verbundenen Auen wiederherzustellen. \r\nUnd nach Art. 11 Abs. 4 haben die Mitgliedstaaten bis 2030, 2040 und 2050 bei 30, \r\n40 und 50 Prozent der landwirtschaftlich genutzten, entwässerten Moorböden Wie\u0002derherstellungsmaßnahmen zu ergreifen und davon jeweils ein Viertel (2030) bzw. ein \r\nDrittel (2040 und 2050) wieder zu vernässen. Allerdings sind diese festgelegten Flä\u0002chenziele in Anbetracht der hohen CO2-Emissionen aus entwässerten Moorböden nicht \r\nausreichend, um das Ziel der Klimaneutralität der EU im Jahr 2050 sicherzustellen.29\r\nWeitere wichtige Rechtsakte der EU sind die Treibhausgas-Verordnung, Verordnung \r\nüber Treibhausgase aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirt\u0002schaft (LULUCF), Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Hochwasserrisikomanagement\u0002Richtlinie (HWRM-RL), Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), Vogel\u0002schutzrichtlinie ).30 Im Europäischen Klimagesetz31 hat sich die EU selbst das Ziel \r\ngesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Gleichzeitig wurde die Anpassung an den \r\nKlimawandel zur Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten erklärt.\r\nSeit der Weltklimakonferenz in Nairobi (COP12) im Jahr 2006 ist die Klimawirksam\u0002keit von Mooren immer stärker in die öffentliche Diskussion gelangt. Mit der Veröf\u0002fentlichung des Global Peatlands Assessments (UNEP 2022) während der Weltklima\u0002konferenz in Sharm El-Sheikh (COP27) wurde erstmals eine globale Übersichtsstudie \r\nzum Zustand der Moore vorgelegt. In Deutschland wurde im Koalitionsvertrag der \r\nBundesregierung32 und der Bereitstellung von vier Milliarden Euro im „Aktionspro\u0002gramm Natürlicher Klimaschutz“33 eine Politik eingeleitet, die auf eine klima- und bio\u0002diversitätsfreundliche Nutzung von Mooren und Auen abzielt. Hierfür hat die Bundes\u0002regierung eine Nationale Moorschutzstrategie34 und eine Nationale Wasserstrategie35\r\nverabschiedet. Noch fehlt es aber an konkreten gesetzlichen Aufträgen für die Länder \r\nund die Bundeswasserstraßenverwaltung zur Wiedervernässung von Mooren und der \r\nRenaturierung von Auen.\r\nDabei sieht die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung \r\nschon seit 2007 auch die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von \r\nAuen vor. So sollten bis zum Jahr 2020 wesentliche Teile der heutigen Niedermoor\u0002nutzung extensiviert, also z.B. in Grünland überführt werden; in allen Hochmooren \r\nund Moorwäldern sollten bereits eine natürliche Entwicklung eingeleitet und die na\u0002türlichen Rückhalteflächen entlang von Flüssen um mindestens 10 Prozent vergrößert \r\nworden sein. Der bisherige Fortschritt bei der Umsetzung nationaler Strategien ist ge\u0002ring, obwohl Bund und Länder vielfältige Gesetze zum Schutz der Natur, des Wasser\u000229 GMC & Wetlands International (2021), S. 30.\r\n30 Treibhausgas-Verordnung 2018/842/EU (2018); LULUCF-Verordnung 2018/841/EU (2018); Wasserrahmenrichtlinie \r\n2000/60/EG (2000); Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie 2007/60/EG (2007); Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie \r\n92/43/EWG (1992); Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG (2009).\r\n31 Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität.\r\n32 Koalitionsvertrag (2021), S. 30.\r\n33 Bundesregierung (2023a).\r\n34 Bundesregierung (2022).\r\n35 Bundesregierung (2023b).\r\nWarum Moore wiedervernässen und Auen renaturieren? 13\r\nhaushaltes, der Böden und des Klimas erlassen haben. Der Zugewinn überflutbarer \r\nAuen entlang der 79 betrachteten Flüsse von 1983 bis 2020 betrug lediglich 1,5 Pro\u0002zent.36 Von den 98 Prozent entwässerten Mooren in Deutschland wurden bisher nur \r\nrund 4 Prozent wiedervernässt.37 Selbst hinsichtlich der europäischen Zielvorgaben der \r\nEuropäischen Wasserrahmenrichtlinie (2000) und der Fauna-Flora-Habitat-Richt\u0002linie (1992) sind die deutschen Fortschritte unzulänglich.38\r\nIm Jahr 1994 hat sich Deutschland in Art. 20a Grundgesetz auch in Verantwortung \r\nfür die künftigen Generationen verfassungsrechtlich allgemein zum Schutz der na\u0002türlichen Lebensgrundlagen und der Tiere verpflichtet. Nach dem Beschluss des \r\nBundesverfassungsgerichts enthält diese Staatszielbestimmung einen Auftrag an Ge\u0002setzgebung, Verwaltung und Justiz zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klima\u0002neutralität durch rechtzeitige und effektive Maßnahmen zur Verringerung der natio\u0002nalen Treibhausgasemissionen.39 Zugleich ist der Staat dem Bundesverfassungsgericht \r\nzufolge aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet, Leben und körperliche Unversehrtheit \r\nder Bürger vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen zu schützen, zu denen \r\nauch die Gefahren des Klimawandels gehören.40\r\nDer Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist dem Bundesverfassungsgericht zufol\u0002ge Grundbedingung für die Wahrung der Freiheitsgrundrechte künftiger Generationen:\r\n„Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendig\u0002keit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der \r\nNachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese \r\nnicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.“41\r\nInsgesamt sind der Schutz der natürlichen Lebensräume und des Klimas und die hierfür \r\nerforderliche Erhaltung bzw. Wiederherstellung guter Zustände bei wildlebenden Ar\u0002ten, Lebensraumtypen und Ökosystemen einschließlich Moore und Auen verfassungs\u0002rechtlich wie auch völker- und europarechtlich Staatsaufgaben von hervorgehobener \r\nBedeutung, deren Erfüllung in Abstufungen bis spätestens 2050 sichergestellt sein \r\nmuss.42\r\n1.4 Ziele und Aufbau der Stellungnahme\r\nDer fortschreitende Klimawandel, die massiven Veränderungen im Wasserhaushalt \r\nsowie der ungebremste Verlust der biologischen Vielfalt und von Ökosystemleistungen \r\nsind eng verwobene und sich gegenseitig verstärkende Krisen, die vom Menschen ver\u0002ursacht werden. Sie gefährden die natürlichen Lebensgrundlagen und können kurz-, \r\nmittel- bis langfristig zu weiteren Krisen führen. Mit Mooren und Auen nehmen wir \r\n36 BMU & BfN (2021).\r\n37 Trepel et al (2017); Barthelmes et al. (2021); Tegetmeyer et al. (2021).\r\n38 BMU & BfN (2020); BMU & UBA (2022).\r\n39 BVerfG, Beschl. v. 24.3.2021 – 1 BvR 2656/18, Leitsätze 2-5 und Rdnr. 197 ff.\r\n40 BVerfG, Beschl. v. 24.3.2021 – 1 BvR 2656/18, Leitsatz 1.\r\n41 BVerfG, Beschl. v. 24.3.2021 – 1 BvR 2656/18, Leitsatz 4.\r\n42 Vgl. SRU, WBBGR, WBW 2024; Köck 2023.\r\n14 Warum Moore wiedervernässen und Auen renaturieren?\r\nin dieser Stellungnahme zwei prägende und besonders gefährdete Ökosystemtypen in \r\nden Fokus. Sie bedecken insgesamt knapp 10 Prozent der Fläche Deutschlands, haben \r\njedoch eine überproportionale Bedeutung für den Klima- und Biodiversitätsschutz so\u0002wie für den Landschaftswasserhaushalt.\r\nWenn wir in Deutschland die völker- und europarechtlichen Verpflichtungen zum \r\nSchutz des Klimas sowie der biologischen Vielfalt erfüllen und die selbst gesteckten \r\nZiele ernst nehmen wollen, erfordert dies eine konsequente und ambitionierte Vorge\u0002hensweise sowie die Etablierung innovativer Ansätze und Methoden im Bereich der \r\nMoore und Auen. Je länger wir die Umsetzung großräumiger Maßnahmen verzögern, \r\ndesto schwieriger und aufwendiger wird es, dem Klimawandel sowie dem Verlust der \r\nBiodiversität und der Ökosystemleistungen entgegenzusteuern. Somit nehmen die He\u0002rausforderungen für diese und die zukünftigen Generationen weiter zu.\r\nEine der größten Hürden besteht wohl darin, wirksame Maßnahmen im Klima- und \r\nArtenschutz gemeinsam umzusetzen und zugleich die wirtschaftlichen und durch Tra\u0002dition geprägten Interessen derjenigen zu berücksichtigen, die das Land nutzen oder \r\nbesitzen. So werden verstärkt „hybride“ Lösungsoptionen erwogen, um die Leistungen \r\ntechnischer und natürlicher Systeme zu verbinden – ob im Management des Land\u0002schaftswasserhaushaltes oder in der Nutzung renaturierter Ökosysteme. Der Anspruch \r\nder vorliegenden Stellungnahme ist es, die vielfältigen Potenziale von Wiedervernäs\u0002sung und Renaturierung zu benennen und zugleich Handlungsoptionen und Maßnah\u0002men vorzuschlagen, die einen raschen und effektiven Weg für das umfassende Manage\u0002ment zweier bedeutender Ökosysteme unter Einbeziehung aller Beteiligten aufzeigen.\r\nDamit uns diese Transformation gelingt, müssen die Aktionsbereiche Klimaschutz, \r\nErhaltung von Biodiversität und vielfältigen Ökosystemleistungen sowie nachhaltiges \r\nWassermanagement integrierend betrachtet und Synergien geschaffen werden. Ein\u0002seitig klimaschonende Maßnahmen können erhebliche negative Konsequenzen für die \r\nBiodiversität nach sich ziehen – etwa durch einen unkontrollierten Ausbau der Was\u0002serkraft, den übermäßigen Anbau von Energiepflanzen oder den großflächigen Ausbau \r\nvon Photovoltaik- oder Windkraftanlagen in Schutzgebieten. Die Energiewende darf \r\nnicht zulasten der Biodiversität gehen. Diese Stellungnahme zeigt Wege auf, wie sich \r\ndie ambitionierten Ziele im Klima- und Biodiversitätsschutz gemeinsam erreichen las\u0002sen – zum nachhaltigen Schutz der Natur und zum Nutzen für den Menschen.\r\nDie Stellungnahme umfasst insgesamt neun Kapitel. Nach einer grundlegenden Kon\u0002text- und Zielsetzung in Kapitel 1 bietet Kapitel 2 einen Überblick zur Verbreitung und \r\nzum Zustand der Moore und Auen in Deutschland. Kapitel 3 hebt die Bedeutung von \r\nMooren und Auen für das Klima, den Wasserhaushalt und die Biodiversität hervor, in \r\nKapitel 4 werden mögliche Maßnahmen zur Wiedervernässung von Mooren und Re\u0002naturierung von Auen umrissen und schließlich werden in Kapitel 5 eine Priorisierung \r\nsowie die Bedeutung dieser Maßnahmen diskutiert.\r\nWarum Moore wiedervernässen und Auen renaturieren? 15\r\nDie Kapitel 6, 7 und 8 wenden sich den Handlungsoptionen für eine zügige und umfas\u0002sende Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen zu, indem sie recht\u0002liche Rahmenbedingungen und Lösungsvorschläge (Kapitel 6), ökonomische Anreize \r\n(Kapitel 7) sowie partizipative Beteiligungsverfahren zur Steigerung der Akzeptanz (Ka\u0002pitel 8) in den Blick nehmen. Die Stellungnahme schließt mit konkreten Handlungsemp\u0002fehlungen (Kapitel 9), wobei die übergeordnete Kernforderung ist, Wasser verstärkt in \r\nder Landschaft zu halten. Die Empfehlungen sind in fünf Kategorien zusammengefasst \r\nund gliedern sich nach den jeweiligen Zuständigkeiten (Europäische Union bis Kommu\u0002nen) und zu betrachtenden Zeitspannen für die Umsetzung.\r\nDie Kapitel weisen damit jeweils spezifische Zugänge zum Management von Moor- und \r\nAuenstandorten auf, ohne umfassend auf die Prioritäten und Wechselwirkungen ein\u0002zugehen. Dies ergibt sich daraus, dass zum einen die synergistischen oder sich wider\u0002sprechenden Wirkungen unterschiedlicher Steuerungsinstrumente im Sinne eines Ge\u0002samtansatzes bislang nur wenig erforscht sind. Zum anderen liegt dies in den jeweiligen \r\nStandortbedingungen begründet – die naturbezogenen wie auch gesellschaftlichen \r\nVoraussetzungen an wieder zu vernässenden bzw. zu renaturierenden Standorten sind \r\nsehr unterschiedlich.\r\n16 Moore und Auen in Deutschland\r\n2 Moore und Auen in Deutschland\r\n2.1 Was sind Moore und Auen?\r\nDefinition von Mooren\r\nMoore sind ausgedehnte Speicher von Wasser und Kohlenstoff sowie Lebensraum be\u0002drohter Tier- und Pflanzenarten. In einem intakten, nassen Moor wachsen an der Ober\u0002fläche Torfmoose oder andere Moorpflanzen (Abb. 1), ihre absterbende Biomasse wird \r\njedoch nicht vollständig abgebaut. Grund hierfür sind der hohe Wasserstand, der daraus \r\nresultierende Sauerstoffabschluss und das oft saure Milieu der Moore. Moore speichern \r\nden Kohlenstoff aus der Biomasse der Pflanzen, indem sie ihn in Torf umwandeln. In \r\neinem funktionierenden Moor kommt auf diese Weise jedes Jahr eine neue Torfschicht \r\nhinzu. Ab 30 Zentimeter Torfauflage spricht man von „Moorböden“, wobei „Torf“ mehr \r\nals 30 Gewichtsprozent organischen Anteil hat.43 Da nicht entwässerte Moore in \r\nDeutschland seltene und extrem bedrohte Lebensräume sind, sind auch moortypische \r\nPflanzen- und Tierarten in Deutschland stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht.44\r\nHochmoore beziehen ihr Wasser allein aus dem Niederschlag, sind nährstoffarm, meist \r\nsauer und von Torfmoosen dominiert.45 Niedermoore werden zusätzlich von Oberflä\u0002chen-, Grund- oder Meerwasser gespeist, sie sind daher nährstoffreicher und produkti\u0002ver; sie werden von Gefäßpflanzen dominiert, bspw. Seggen, Schilf oder Erlen. Anmoore \r\nzeigen ähnliche Umweltbedingungen wie die oben genannten echten Moore, die akku\u0002mulierte organische Masse ist aber geringer (15–30 Gewichtsprozent organischer Sub\u0002stanz). Da auch Anmoore große Mengen Kohlenstoff speichern und in ihren Prozessen \r\nund Funktionen den Mooren sehr ähnlich sind, zählen sie ebenfalls zu den organischen \r\nBöden und werden im Folgenden unter dem Begriff „Moore“ subsumiert.\r\n43 Ad-hoc-AG Boden (2005).\r\n44 BfN (2023).\r\n45 Succow & Joosten (2001).\r\nMoore und Auen in Deutschland 17\r\nMoortypen\r\nHochmoor\r\nNiedermoor\r\nMoortypen\r\nMudde (Seeschlamm)\r\nMineralischer Untergrund\r\nHochmoortorf Übergangsmoortorf\r\nNiedermoortorf\r\nMudde (Seeschlamm)\r\nMineralischer Untergrund\r\nOffenes Wasser\r\nGrundwasser\r\nNiedermoortorf\r\nAbbildung 1: Schematische Querschnitte durch ein natürliches Hoch- und Niedermoor46\r\nDefinition von Auen\r\nNaturnahe Fließgewässer mit ihren begleitenden Ufer- und Auenbereichen bilden dy\u0002namische und eng vernetzte Lebensräume (Abb. 2). Sie sind globale Zentren der Biodi\u0002versität und vielfältiger Ökosystemleistungen.47 So leisten Auen durch ihre Fähigkeit \r\nzur Wasserspeicherung einen aktiven Beitrag zur Grundwasserneubildung, aber auch \r\nzum Hochwasserrückhalt.48\r\nFlüsse benötigen Raum, ein dynamisches Abfluss- und Sedimentregime sowie eine \r\nnatürliche Vegetation, um ihre vielfältigen Ökosystemfunktionen und -leistungen ent\u0002falten zu können.49 Erosions- und Sedimentationsprozesse schaffen ein sich rasch än\u0002derndes, komplexes Mosaik unterschiedlicher Sukzessionsstadien, von vegetations\u0002freien Pionierstandorten bis hin zu Hartholzauen (Abb. 3). Damit einher geht eine enge \r\nVerbindung zwischen Grund- und Oberflächenwasser, zwischen stehenden und fließen\u0002den Oberflächengewässern und zwischen den verschiedenen Lebensräumen.50\r\n46 Nach Mooratlas (2023).\r\n47 Ward & Tockner (2001); Robinson et al. (2002); Schneider et al. (2018); Petsch et al. (2023).\r\n48 Scholz et al. (2017).\r\n49 Hughes (1997).\r\n50 Oppermann et al. (2010).\r\n18 Moore und Auen in Deutschland\r\nStrukturelle Vielfalt einer natürlichen Auenlandschaft\r\nPhreatische Zone\r\nHyporheal Kluft\r\nGrundgestein\r\nPaläogerinne\r\nHinterland\r\nTotholzablagerungen\r\nParafluviale Zone\r\nHauptgerinne\r\nAuenbereich/\r\nÜberflutungszone\r\nTerrassen\r\nFlussbett\r\nAbbildung 2: Schematischer dreidimensionaler Schnitt durch eine natürliche Auenlandschaft51\r\nJe nach Gefälle, Abfluss und Sedimentverfügbarkeit bilden sich vielfältige aquatische \r\n(Seitenarme, Auentümpel), semi-aquatische (Großseggenriede, Röhrichte, Hochstau\u0002denfluren, Bruchwälder) und terrestrische (Weichholz- und Hartholzauwald) Lebens\u0002räume aus. 52 Moorböden kommen in den Randzonen von Auen sowie entlang langsam \r\nfließender Gewässer vor.\r\nWeltweit zählen Flüsse mit ihren begleitenden Auen zu den am stärksten durch den \r\nMenschen veränderten und bedrohten Ökosystemen.53 In Deutschland wiesen im Jahr \r\n2021 nur 8 Prozent aller Bäche und Flüsse einen zumindest guten ökologischen Zu\u0002stand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial auf.54\r\n51 Nach Stanford (1998).\r\n52 Ellenberg & Leuschner (2010).\r\n53 Grill et al. (2019); Reid et al. (2019).\r\n54 UBA (2022a).\r\nMoore und Auen in Deutschland 19\r\nAuenlandschaft bei verschiedenen Wasserständen\r\nAuentümpel\r\nSeiten\u0002Uferrehne gerinne\r\nMittlerer Wasserspiegel \r\nHauptgerinne\r\nHochwasser\r\nNach Hochwasserrückgang\r\nnatürlicher\r\nWasserrückhalt\r\nAbbildung 3: Querschnitt einer natürlichen Aue bei unterschiedlichen Wasserständen\r\n2.2 Veränderung von Mooren und Auen seit dem 18. Jahrhundert\r\nVor allem in den vergangenen beiden Jahrhunderten wurden die Moor- und Auenland\u0002schaften Mitteleuropas durch Entwässerung, Begradigung und Eindeichung großflä\u0002chig umgestaltet, sodass das Wasser schneller abfließen konnte und trockenes Land für \r\ndie Besiedlung und land- und forstwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stand.55 Dazu \r\nwurden in Deutschland knapp zwei Millionen Hektar Moor entwässert und die Auen \r\ndurch Dämme von den Fließgewässern entkoppelt.\r\nDiese tiefgreifenden Veränderungen der Landschaft wirkten sich zunächst positiv aus: \r\nDie Schiffbarkeit war verbessert, neue Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Sied\u0002lungen, Verkehrswege, Industrie- und Gewerbegebiete entstanden und große Mengen \r\nHeizmaterial wurden als Brenntorf verfügbar. So wurden um 1800 jährlich etwa 250 \r\nMillionen Torfeinheiten aus dem Umland nach Berlin verschifft, um die wachsende \r\n55 Blackbourn (2007).\r\n20 Moore und Auen in Deutschland\r\nStadt zu versorgen.56 Zudem verschwand die Malaria bis Ende des 19. Jahrhunderts \r\nfast vollständig aus Deutschland.57 Die Entwässerung wurde weiter professionalisiert, \r\nund die Böden der entwässerten Moore und Auen ermöglichten unter Einsatz von \r\nMineraldünger und Pestiziden hohe Erträge in der Land- und Forstwirtschaft. Gleich\u0002zeitig führten die großflächigen Trockenlegungen zum Schwund der Moorböden, zur \r\nAnfälligkeit für Winderosion und damit zu starken Höhenverlusten.\r\nNach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Umgestaltung von Mooren und Auen in beiden \r\ndeutschen Staaten fortgesetzt. Kooperative Strukturen wie Wasser- und Bodenverbände \r\norganisieren bis heute das Wassermanagement in Moor- und Auengebieten, das darauf \r\nabzielt, mit Hilfe von Drainagen, Gräben, Kanälen und Pumpen das Niederschlags\u0002und Oberflächenwasser schnell in die nächstgelegenen Flüsse zu befördern. Allein in \r\nMecklenburg-Vorpommern sind ca. 60 Prozent (885.000 ha) der Landwirtschaftsflä\u0002chen durch Drainagen, Grabensysteme und Schöpfwerke künstlich entwässert. Insge\u0002samt beträgt die Entwässerungsquote von Ackerland 53 Prozent und die von Grünland \r\n83 Prozent.58\r\n56 Gudermann (2001).\r\n57 Dalitz (2005).\r\n58 Koch et al. (2010).\r\nMoore und Auen in Deutschland 21\r\nSchleswig\u0002Holstein\r\nMecklenburg\u0002Vorpommern\r\nBrandenburg\r\nBerlin\r\nSachsen\u0002Anhalt\r\nSachsen\r\nThüringen\r\nBayern\r\nBaden\u0002WürƩemberg\r\nSaar\u0002land\r\nRheinland\u0002Pfalz\r\nHessen\r\nNordrhein\u0002Wesƞalen\r\nNiedersachsen\r\nBremen\r\nHamburg\r\nMoore\r\nAuen\r\nMoore und Auen in Deutschland\r\nAbbildung 4: Verbreitung der Moore und Auen in Deutschland59\r\n2.3 Heutiger Zustand von Mooren und Auen\r\nDie Entwässerung der Moor- und Auenlandschaften wurde lange Zeit durchgeführt, \r\num die Fläche nutzbaren Landes zu vergrößern. Sie ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, da \r\nsie zu erheblichen Treibhausgasemissionen führt, zu Biodiversitätsverlusten beiträgt \r\nund den regionalen Wasserhaushalt verändert. Zudem kann eine entwässerungsba\u0002sierte Bewirtschaftung aufgrund der damit verbundenen Sackung durch Mineralisa\u0002tion der Moorböden nicht auf lange Sicht nachhaltig betrieben werden.\r\n59 Nach Wittnebel et al. (2023) und BMU & BfN (2021).\r\n22 Moore und Auen in Deutschland\r\nZustand und Nutzung der Moore\r\nIn Deutschland nehmen Moorböden (inklusive der in Auen gelegenen Teile) eine Ge\u0002samtfläche von 1,93 Millionen Hektar ein.60 Dies entspricht ungefähr der Landesfläche \r\nvon Sachsen bzw. rund 5,4 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands (Abb. 4). Ihr Vor\u0002kommen konzentriert sich auf Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Branden\u0002burg, Bayern und Schleswig-Holstein (Abb. 5).\r\nMoorflächen in den Bundesländern\r\nNiedersachsen\r\nMecklenburg\u0002Vorpommern Brandenburg Bayern\r\nSchleswig\u0002Holstein\r\nSachsen\u0002Anhalt\r\n669.065 ha 283.650 ha 260.447 ha 226.351 ha 184.059 ha\r\n84.446 ha\r\nBaden\u0002Württemberg\r\n50.965 ha\r\nNordrhein\u0002Westfalen\r\n45.808 ha\r\nSachsen\r\n30.705 ha\r\nandere\r\nBundesländer* * Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen,\r\n Hamburg, Thüringen, Saarland, Berlin \r\n25.474 ha\r\nAbbildung 5: Flächen organischer Böden der deutschen Bundesländer61\r\nEtwa 1,33 Millionen Hektar der Moorfläche Deutschlands werden landwirtschaftlich \r\ngenutzt, davon 0,97 Millionen Hektar als Grünland und 0,36 Millionen Hektar als \r\nAckerland.62 Dies entspricht 7 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland \r\n(ca. 18 Millionen ha).63 Forstwirtschaft wird auf 0,29 Millionen Hektar Moorfläche be\u0002trieben64, das entspricht etwa drei Prozent der deutschen Waldfläche (Abb. 6).\r\n60 Wittnebel et al. (2023).\r\n61 Tegetmeyer et al. (2021).\r\n62 Tiemeyer et al. (2020).\r\n63 Destatis (2023).\r\n64 Tiemeyer et al. (2020).\r\nMoore und Auen in Deutschland 23\r\nWie Moore in Deutschland genutzt werden\r\nGrünland\r\n52,2 %\r\nAckerland\r\n18,2 %\r\nTorfabbau\r\n1,0 %\r\nRundungsdifferenzen führen zu Werten ungleich 100% Gewässer\r\n1,2 %\r\nGehölze\r\n1,2 %\r\nSiedlungen\r\n5,0 %\r\nFeuchtgebiet\r\n6,0 %\r\nWald\r\n15,3 %\r\nAbbildung 6: Landnutzung in den Mooren Deutschlands65\r\nHistorisch wurden insgesamt rund 98 Prozent der Moorfläche Deutschlands entwäs\u0002sert. 94 Prozent sind noch immer in diesem Zustand, vier Prozent wurden wiederver\u0002nässt und nur zwei Prozent haben naturnahe Wasserstände, wurden also nie entwäs\u0002sert oder wiedervernässt (Abb. 7).\r\nZustand der Moorflächen in Deutschland\r\n0% 20% 40% 60% 80% 100%\r\nnaturnah\r\nwieder\u0002vernässt\r\nentwässert 94 %\r\n4 %\r\n2 %\r\nAbbildung 7: Aktueller Zustand der Moorflächen in Deutschland66\r\nDie großflächige Entwässerung ist Voraussetzung für die derzeit praktizierte landwirt\u0002schaftliche Nutzung von Mooren. Sie ermöglicht das Befahren mit Standardtechnik \r\nund den Anbau von Feldfrüchten einer „trockenen“ Landwirtschaft, die aus dem Nahen \r\nOsten stammen. Gleichzeitig führen Entwässerung und Bodenbearbeitung zur Minera\u0002lisierung von Torf und damit zur Freisetzung von Kohlenstoff in die Atmosphäre.\r\nAuf Ackerflächen in entwässerten Moorgebieten werden einige Marktfrüchte aber v. a. \r\nMais als hochwertige Futterpflanze oder Einsatzstoff für Biogasanlagen angebaut. Die \r\nAckernutzung von Moorflächen erfordert Bodenbearbeitung, Aussaat, Düngung sowie \r\nPestizideinsatz, was eine tiefgründige Entwässerung voraussetzt. Das gilt auch für die \r\nintensive Grünlandnutzung mit 3–5 Ernten pro Jahr.67 Ackernutzung und intensive \r\n65 UBA (2022b).\r\n66 Nach Trepel et al. (2017); Barthelmes et al. (2021); Tegetmeyer et al. (2021).\r\n67 Rebhann et al. (2016).\r\n24 Moore und Auen in Deutschland\r\nGrünlandnutzung auf Moorflächen sind somit stark torfzehrend.68 Extensive Grün\u0002landnutzung hingegen erfolgt als Weide oder Wiese für die Futterversorgung von Mut\u0002terkühen, Schafen oder Pferden – bei geringerer Entwässerung, ohne Düngung und \r\n1–2 Ernten pro Jahr69 und ist somit nur schwach torfzehrend.70\r\nMoore speichern mehr Kohlenstoff als Wälder\r\nIn Deutschland speichern die Moore insgesamt eine ebenso große Menge Kohlenstoff\r\n(ca. 1,3 Gigatonnen)71 wie die Biomasse aller Wälder zusammen (ca. 1,26 Gigatonnen in \r\nlebender Biomasse und Totholz)72, obwohl sie nur ca. fünf Prozent der Landesfläche \r\nbedecken, Wälder jedoch 30 Prozent.73 Da die Moore in Deutschland größtenteils tro\u0002cken liegen, sind sie derzeit eine wesentliche Kohlenstoffquelle, aus der jährlich ca. \r\n55 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (6,6 Prozent der jährlichen Gesamtemissionen \r\nDeutschlands) emittiert werden.74 Mit intensiveren und länger andauernden Dürre\u0002perioden werden sich die Treibhausgasemissionen aus drainierten Moorböden weiter \r\nverstärken.\r\nDie Entwässerung verändert zudem die Vegetation, sodass viele für Moore typische \r\nund heute seltene Tier- und Pflanzenarten bundesweit vom Aussterben bedroht sind.75\r\nZwar stehen ca. 50 Prozent der Moorfläche in Deutschland unter Schutz76, es handelt sich \r\naber überwiegend um entwässerte Moore ohne moortypische Lebensgemeinschaften.\r\nZustand und Nutzung der Auen und Fließgewässer\r\nDie Auen entlang von 79 großen Flüssen, mit einer Gesamtlänge von 10.297 Flusskilome\u0002tern, bedecken 16.185 Quadratkilometer und somit 5 Prozent der Fläche Deutschlands. \r\nLaut Auenzustandsbericht77 gelten jedoch nur etwa neun Prozent dieser Auenflächen \r\nals (sehr) gering verändert. Etwa zwei Drittel der ursprünglichen Überschwemmungs\u0002gebiete wurden durch Längsbauwerke abgetrennt; an den drei großen Flüssen Rhein, \r\nDonau und Elbe sind es sogar über 80 Prozent. Die derzeit noch an das Hauptgerinne \r\nangebundenen Auenflächen (d.h. aktive Auen) bedecken 5.119 Quadratkilometer und \r\nsind zu 43 Prozent von Grünland geprägt. Zu 26 Prozent und 7 Prozent werden die \r\ngroßen Auen als Ackerflächen bzw. als Siedlungs-, Verkehrs- oder Gewerbeflächen ge\u0002nutzt; 16 Prozent sind Wälder.78 Werden die gewässernahen Flächen (100 m auf beiden \r\nUferseiten) aller Bäche und Flüsse mit mehr als 10 Quadratkilometer Einzugsgebiets\u0002größe berücksichtigt, verändern sich die Landnutzungen wie folgt (Abb. 8): 43 Prozent \r\nGrünland, 26 Prozent Acker, 17 Prozent Wald und 7 Prozent Siedlungsflächen. Derzeit \r\n68 Närmann et al. (2021).\r\n69 Rebhann et al. (2016).\r\n70 Närmann et al. (2021).\r\n71 Roßkopf et al. (2015).\r\n72 Schmitz (2019).\r\n73 Freibauer et al. (2009).\r\n74 Tiemeyer et al. (2020).\r\n75 Görn & Fischer (2011); Hammerich et al. (2022).\r\n76 Tanneberger et al. (2021b).\r\n77 BMU & BfN (2021).\r\n78 Ebd.\r\nMoore und Auen in Deutschland 25\r\nsind mehr als 60 Prozent der noch erhaltenen Auen entlang der Bundeswasserstraßen \r\nin das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 eingegliedert, wovon die meis\u0002ten Flächen jedoch einen moderaten oder schlechten ökologischen Zustand aufweisen.\r\nWie Auen in Deutschland genutzt werden\r\nGrünland\r\n43,2 %\r\nAckerland\r\n26,3 %\r\nGewässer\r\n4,0 %\r\nSonstige\r\n1,3 %\r\nSiedlungen\r\n6,7 %\r\nFeuchtgebiet\r\n2,0 %\r\nWald\r\n16,5 %\r\nAbbildung 8: Landnutzung in den Auen Deutschlands79\r\nDie morphologische und hydrologische Beeinträchtigung der Bäche und Flüsse und \r\nihrer begleitenden Auen spiegelt sich auch in der Gewässerstrukturgüte und im ökolo\u0002gischen Zustand wider. Die Geomorphologie der Fließgewässer, ihrer Ufer und des un\u0002mittelbaren Umfeldes wurde letztmals vor 20 Jahren für 76.000 Flusskilometer kar\u0002tiert.80 Demnach waren nur etwa 1.200 Kilometer (d.h. 2 Prozent) aller kartierten \r\nGewässerstrecken hydromorphologisch intakt, während über 60.000 Kilometer (d.h. \r\n79 Prozent) strukturell deutlich bis vollständig verändert sind. Die bundesweite Auen\u0002zustandsbewertung zeigte 2021, dass nur rund 1 Prozent der rezenten (überflutbaren) \r\nFlussauen sehr gering verändert und 8 Prozent gering verändert und somit noch weit\u0002gehend ökologisch funktionsfähig sind. Ein Drittel der Flussauen sind deutlich verän\u0002dert (33 Prozent), wobei das Überflutungspotenzial zwar noch vorhanden, aber durch \r\nGewässerausbau eingeschränkt ist. Mehr als die Hälfte der Auen ist stark (32 Prozent) \r\nund sehr stark (26 Prozent) verändert, wobei der ursprüngliche Auencharakter durch \r\nintensive Nutzung der Flusslandschaften verloren ist.\r\n79 D. Hering, Universität Duisburg-Essen (unveröffentlicht).\r\n80 BMU & UBA (2022).\r\n26 Moore und Auen in Deutschland\r\nZustand der Auen in Deutschland\r\n0% 10% 20% 30% 40%\r\nsehr gering\r\nverändert\r\ngering\r\nverändert\r\ndeutlich\r\nverändert\r\nstark\r\nverändert\r\nsehr stark\r\nverändert\r\n2021 2009\r\n32 %\r\n34 %\r\n26 %\r\n20 %\r\n33 %\r\n36 %\r\n8 %\r\n9 %\r\n1 %\r\n1 %\r\nAbbildung 9: Verteilung der Auenzustandsklassen in Deutschland im Jahr 2021 und im Vergleich zu 200981\r\nSomit stehen wir heute kaum besser da als bei der Implementierung der Wasserrah\u0002menrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000; als Ziel wurde ein zumindest guter ökologischer \r\nZustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial für alle Wasserkörper bis 2027 formu\u0002liert. Ein so ernüchterndes Scheitern darf nicht (mehr) passieren.\r\nInsgesamt sind in den Böden von 3.551 Quadratkilometern Auenfläche in Deutschland \r\ngeschätzte 157 Millionen Tonnen Kohlenstoff gespeichert82; der größte Anteil davon in \r\nMoorböden in Auen. Auenwälder sind ausgesprochen produktiv, wobei alte Hart\u0002holz-Auenwälder bis zu 800 Tonnen oberirdische Biomasse pro Hektar speichern.83\r\nDurch die weitgehende Entwaldung der Flussauen gingen auch mehr als 80 Prozent \r\ndes Potenzials für oberirdische Biomassespeicherung verloren. Die Bedeutung von \r\nAuen für den regionalen und globalen Kohlenstoffhaushalt ist noch nicht ausreichend \r\nklar, nicht zuletzt, weil deren Dynamik und mosaikartige Struktur eine Quantifizierung \r\nerschweren. Empirische Daten für Auen weltweit ergeben einen mittleren Wert von \r\n100 bis 300 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar, wovon der Großteil in den Auenböden \r\ngespeichert ist.84 Somit ist zu erwarten, dass Auen überproportional zur globalen \r\nKohlenstoffspeicherung beitragen.\r\n81 BMU & BfN (2021).\r\n82 Scholz et al. (2017).\r\n83 Cierjacks et al. (2010).\r\n84 Sutfin et al. (2016).\r\nBedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität 27\r\n3 Bedeutung von Mooren und Auen für Klima, \r\nWasserhaushalt und Biodiversität\r\n3.1 Ökosystemfunktionen von Mooren und Auen\r\nMoore und Auen sind Feuchtgebiete von zentraler ökologischer, ökonomischer und \r\ngesellschaftlicher Bedeutung, v.a. für den Klimaschutz, den Landschaftswasserhaushalt \r\nund die Biodiversität. Zu den wichtigsten Ökosystemleistungen der Moore und Auen \r\nzählen die Kohlenstoffspeicherung, die Regulation des Wasserhaushalts durch Niedrig\u0002wassererhöhung und Reduzierung von Hochwasserspitzen, die Verbesserung der \r\nWasserqualität durch Schadstoff- und Nährstoffregulation sowie die Bereitstellung von \r\nLebensräumen für die biologische Vielfalt.85 Hinzu kommt die Bedeutung von Mooren \r\nund Auen als Produktionsstandorte vornehmlich für die Forst- und Landwirtschaft, \r\naber auch als Erholungsraum.\r\nHinsichtlich ihrer Funktionen für Klima, Wasser und Biodiversität gibt es wichtige Ge\u0002meinsamkeiten zwischen Mooren und Auen (Tab. 1). Beide Landschaftstypen haben als \r\nVerdunstungsflächen kühlende Wirkung und steigern die Luftfeuchte; Moore und \r\nAuen puffern Extremniederschläge und Hochwasserspitzen ab und halten Wasser für \r\nTrockenperioden in der Landschaft. Ein funktionierender Wasserhaushalt ist damit die \r\nwichtigste Voraussetzung für einen naturbasierten Klima- und Biodiversitätsschutz \r\ndurch Moore und Auen.86 Beide Ökosystemtypen sind durch teils extreme Umwelt\u0002bedingungen charakterisiert, wenngleich sich die ökologischen Störungsdynamiken \r\ndeutlich unterscheiden. Dies führt bei Tieren und Pflanzen zu besonderen Anpassun\u0002gen bzw. einer ausgeprägten phäno- und genotypischen Plastizität und fördert hoch\u0002spezialisierte Arten wie die Moosbeere oder die Deutsche Tamariske, die in anderen \r\nLebensräumen nicht vorkommen. Zudem sind Moore und Auen Speicher für Kohlen\u0002stoff, Nähr- und Schadstoffe.\r\n85 Bonn et al. (2016); Petsch et al. (2023).\r\n86 Seddon et al. (2020); Tanneberger et al. (2021a).\r\n28 Bedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität\r\nTabelle 1: Vergleich der Ökosystemeigenschaften und -funktionen natürlicher Moore und Auen\r\nEigenschaften und Funktionen Moore Auen\r\nFläche in Deutschland Gesamtfläche 19.300 km2 Gesamtfläche 9.973 km2\r\ndavon rezente Moore 6 % davon rezente Auen 51 % \r\n(nicht entwässert oder wiedervernässt) \r\nLandschaftsform meist flächig meist linear\r\nÖkologischer Stress Ressourcenknappheit Ressourcenfluktuation\r\n(Nährstoffe, Sauerstoff) oder (Wasser, Nährstoffe, Licht)\r\nRessourcenüberschuss (Wasser, Licht)\r\nStörungsdynamik gering; langlebige Habitate ausgeprägt; kurzlebige Habitate\r\nWasserhaushalt hohe Verdunstung, Wasserspeicherung, Wasserreinigung und \r\nGrundwasserbildung\r\nKohlenstoff- und Senke wechselnd Quelle und Senke \r\nNährstoffhaushalt\r\nBiodiversität Hochmoore relativ artenarm und besonders artenreich, u. a. an\r\n(Pflanzen- und Wirbeltierarten) Niedermoore artenreich an Gefäßpflanzen; viele Generalisten, \r\nGefäßpflanzen; viele Spezialisten, schneller Artenumsatz\r\nlangsamer Artenumsatz\r\nFlächenanteile der 52 % Grünland, 18 % Ackerfläche, 43 % Grünland, 26 % Ackerflächen,\r\naktuellen Landnutzung87 15 % Wald, 5 % Siedlungs-, Verkehrs- 17 % Wald, 7 % Siedlungs-, Verkehrs\u0002und Gewerbeflächen, Restnatur <10 % und Gewerbeflächen, Restnatur <10 %\r\nFragmentierung und in beiden Systemen seit 100 bis 200 Jahren sehr hoch\r\nAnteil Privateigentum\r\nRenaturierungspotenzial naturnahe oder neuartige Ökosysteme; naturnahe oder neuartige \r\nje nach Intensität, Ausdehnun Ökosysteme; je nach Intensität, \r\nund Dauer der Entwässerung, Ausdehnung und Dauer der\r\nTorfzersetzung und Aufdüngung geohydromorphologischen Eingriffe \r\nund resultierenden Landnutzung\r\n3.2 Klimawirkung von Mooren und Auen\r\nDie tiefgreifenden und großflächigen Entwässerungen von Mooren und Auen führen zu \r\neinem kontinuierlichen Abbau organischen Materials.88 Mit dem Zutritt von Sauerstoff \r\nsetzen aerobe (sauerstoffabhängige) Abbauprozesse in Moor- und Auenböden ein, und \r\norganisches Material wird mineralisiert. Aus Kohlenstoffsenken werden Kohlenstoff\u0002quellen.\r\nDurch die offenen Wasserflächen und oberflächennahen Wasserstände von Boden\u0002oder Grundwasser in Moor- und Auengebieten kommt es zu erhöhter Verdunstung. Die \r\ndabei entstehenden Kühlungseffekte verbessern das Mikroklima, v. a. in heißen, tro\u0002ckenen Perioden.\r\n87 Tiemeyer et al. (2020).\r\n88 Succow & Joosten (2001).\r\n \r\nBedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität 29\r\nMoore und Treibhausgase\r\nMoore bilden Torf durch Akkumulation organischer Substanz unter Luftabschluss \r\ninfolge hoher Wasserstände.89 Die aufwachsende, absterbende und nur teilweise zer\u0002setzte Biomasse bildet im Laufe von Jahrhunderten und Jahrtausenden mächtige \r\nTorfschichten, in denen große Mengen an Kohlenstoff und Stickstoff gespeichert \r\nsind. Auf knapp 4 Prozent der globalen Landfläche speichern Moore ca. 30 Prozent \r\n(d.h. 550 Gigatonnen) des globalen Bodenkohlenstoffs.90 Unter Sauerstoffabschluss \r\nwird das organische Material unvollständig und sehr langsam abgebaut und Methan \r\n(CH4) und Kohlendioxid (CO2) entstehen. Obwohl Methan auf einen Zeitraum von \r\n100 Jahren bezogen die 28-fache Klimawirkung von CO2 hat91, überwiegt die Festle\u0002gung von CO2 aus der Atmosphäre durch die Vegetation, sodass wachsende Moore \r\neine CO2-Nettosenke darstellen.92\r\nDie Emissionen von CO2, Methan und Lachgas (N2O) sind von mehreren Standortfakto\u0002ren abhängig. Dazu gehören klimatische Bedingungen, Bodenzustand, Wasserstand, \r\npH-Wert, Redoxpotenzial und das Verhältnis der Gewichtsanteile von Kohlenstoff (C) \r\nzu Stickstoff (N) im Boden (C/N-Verhältnis), Vegetation, Nährstoffverfügbarkeit, \r\nNutzungsart und -intensität.93\r\nDie zahlreichen Messungen von Treibhausgasflüssen auf Moorstandorten ermögli\u0002chen eine großskalige quantitative Abschätzung der Netto-Treibhausgasemissionen \r\nmit zunehmender Differenzierung und Genauigkeit sowie eine Identifikation der \r\nrelativen Haupteinflussfaktoren.94 Dabei bestätigt sich, dass der Wasserstand der do\u0002minierende Faktor für die CO2- und Methanemissionen und deren Bilanz darstellt. \r\nWeiterhin wird deutlich, dass CO2 bei Weitem den größten Anteil an den Gesamt\u0002emissionen hat und die Netto-Treibhausgasemissionen mit abnehmendem Wasser\u0002stand steigen.95 Extrem hohe mittlere jährliche Treibhausgasemissionen verursachen \r\nAckerland auf Moorstandorten mit 40,4 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Hektar und \r\nGrünland auf Moorstandorten mit 31,7 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Hektar in \r\nDeutschland (Abb. 10). In Deutschland emittieren organische Böden jährlich ca. 55 Mil\u0002lionen Tonnen CO2-Äquivalente und damit 6,6 Prozent der nationalen Gesamt\u0002emissionen.96\r\n89 Ebd.\r\n90 UNEP (2022).\r\n91 Myhre et al. (2013).\r\n92 Succow & Joosten (2001).\r\n93 Abdalla et al. (2016); Wilson et al. (2016a); Hemes et al. (2018); Bianchi et al. (2021); Valach et al. (2021).\r\n94 Couwenberg et al. (2011); Darusman et al. (2023).\r\n95 Tiemeyer et al. (2020); Evans et al. (2021).\r\n96 Tiemeyer et al. (2020).\r\n30 Bedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität\r\nTreibhausgasemissionen aus Moorböden\r\nt CO2eq /\r\nha / Jahr\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\n40,4 t\r\n31,7 t\r\n26,6 t\r\n22,5 t\r\n5,5 t\r\nAckerland Grünland Wald und\r\nGehölze\r\nEntwässerte,\r\nungenutzte Flächen\r\nWiedervernässte\r\nMoorböden\r\n0\r\nAbbildung 10: Treibhausgasemissionen aus Moorböden je nach Nutzungstyp. Angaben in Tonnen (t) CO2\r\n-Äquivalent \r\n(CO2eq) pro Hektar (ha) und Jahr (a)97\r\nDie Treibhausgasemissionen aus organischen Böden (51,2 Millionen Tonnen CO2-Äqui\u0002valente, 2020) erreichen eine ähnliche Größenordnung wie die gesamte CO2-Senken\u0002leistung aller Wälder Deutschlands (57,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, 2021).98\r\nIn den fünf moorreichsten Bundesländern emittierten (entwässerte) organische Böden \r\nim Jahr 2020 ca. 87 Prozent (45 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente) der gesamten \r\nMooremissionen in Deutschland, was ca. 6 Prozent der gesamten Treibhausgasemissi\u0002onen Deutschlands entspricht.99 Die Rolle der moorreichen Bundesländer beim Errei\u0002chen der nationalen und internationalen Klimaziele in den Sektoren Landwirtschaft \r\nund LULUCF (Land Use, Land Use Change and Forestry; Landnutzung, Landnut\u0002zungsänderung und Forstwirtschaft) ist somit besonders bedeutsam. Niedersachsen ist \r\ndas Bundesland mit der größten Fläche organischer Böden und hat mit 17,8 Millionen \r\nTonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr die höchsten Treibhausgasemissionen aus organi\u0002schen Böden, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Hol\u0002stein und Bayern. Die Emissionen aus Mooren in diesen Bundesländern übersteigen \r\naußer in Bayern überall die Kohlenstoff-Festlegung in ihren Wäldern.100 Zudem wird \r\ndie relative Bedeutung der Emissionen aus Mooren im Vergleich zur Senkenleistung \r\nder Wälder zunehmen. Dies liegt an einem abnehmenden Zuwachs in alten Wäldern, \r\nmehr Eingriffen in die Bestände für Verjüngung und Anpassung an den Klimawandel \r\nsowie Emissionen aus verstärkter Holzentnahme. Die Senkenleistung der Wälder redu\u0002ziert sich daher von 76 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2018 auf voraussichtlich 26 Mil\u0002lionen Tonnen CO2 im Jahr 2025, sodass der Landnutzungssektor ab 2025 bundesweit \r\nzu einer Quelle von Treibhausgasen wird.101\r\n97 Ebd.\r\n98 Uellendahl et al. (2023).\r\n99 Ebd.\r\n100 Ebd.\r\n101 UBA (2022b).\r\nBedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität 31\r\nDie mit der Entwässerung einsetzende Torfmineralisierung bewirkt zugleich die Frei\u0002setzung von Stickstoff und verursacht in der Folge die Entstehung von Lachgas,102 das \r\nbezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren die 273-fache Klimawirkung von CO2 be\u0002sitzt.103 Nutzungsbedingte Stickstoffdüngung erhöht die Lachgasemissionen zusätz\u0002lich.104 Neben der Düngung werden die Lachgasemissionen von Stickstoffkonzentrati\u0002on, Kohlenstoff-Stickstoff-Verhältnis, Lagerungsdichte und pH-Wert beeinflusst.105 In \r\nwassergesättigten organischen Böden sind die Lachgasemissionen aufgrund der gerin\u0002gen Sauerstoff- und Stickstoffverfügbarkeit allgemein niedrig.106 In den Treibhausgas\u0002inventaren für vernässte organische Böden werden sie daher mit Null bzw. nahezu Null \r\nangesetzt.107 Bei erfolgreicher Wiedervernässung mit Wasserständen in Höhe der Bo\u0002denoberfläche ist demnach mit keinen bzw. mit äußerst geringen Lachgasemissionen \r\nzu rechnen. Problematisch können Lachgasemissionen aber v. a. in stark degradierten \r\nTorfen mit entsprechend hoher Lagerungsdichte und nicht erfolgreicher Wiederver\u0002nässung bleiben.108 Es wird daher empfohlen, diese Standorte prioritär wieder zu ver\u0002nässen.109\r\nAuen und Treibhausgase\r\nFließgewässer spielen eine bedeutende, wenngleich unterschätzte Rolle im regionalen \r\nund globalen Kohlenstoffhaushalt. Im Active Pipe Model,\r\n110 das den Kohlenstoffumsatz \r\nin Fließgewässern quantifiziert, bleiben die begleitenden Auen weitgehend unberück\u0002sichtigt.111 Andererseits gibt es zahlreiche Untersuchungen zu Treibhausgasemissionen \r\nvon Auenwäldern.112 Dabei wird die standörtliche Heterogenität der Auenstandorte \r\ndeutlich, die sowohl organische als auch mineralische Böden aufweisen.113 Vor allem \r\ndie im Nordosten Deutschlands vorkommenden Auen der Talmoorflüsse (Moorböden) \r\nbesitzen eine hohe Klimarelevanz. Für mineralisch geprägte Flussauen, die insgesamt \r\nca. drei Viertel der deutschen Flussauen ausmachen, gibt es kaum umfassende Unter\u0002suchungen zu Kohlenstoffvorräten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kohlen\u0002stoffvorräte in Auen sowohl in Böden als auch in der Vegetation höher sind als in ande\u0002ren terrestrischen Ökosystemen. Ursachen sind u. a. die Ablagerung kohlenstoffreicher \r\nSedimente und die hohe Nettoprimärproduktion der Gehölzvegetation.114\r\n102 Liu et al. (2020).\r\n103 Forster et al. (2021).\r\n104 Leppelt et al. (2014).\r\n105 He et al. (2024); Leppelt et al. (2014); Liu et al. (2019); Tiemeyer et al. (2020).\r\n106 Couwenberg et al. (2011); Liu et al. (2020); Tiemeyer et al. (2020).\r\n107 IPCC (2014); Tiemeyer et al. (2020).\r\n108 Lin et al. (2022); Liu et al. (2019).\r\n109 Lin et al. (2022); Liu et al. (2020).\r\n110 Cole et al. (2007); Battin et al. (2008).\r\n111 Wohl et al. (2017).\r\n112 Pangala et al. (2017).\r\n113 Mori et al. (2017).\r\n114 Scholz et al. (2012).\r\n32 Bedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität\r\nAuenböden sind überwiegend Methan- und Lachgassenken unabhängig von der Über\u0002flutungsfrequenz, während CO2-Emissionen bei Überflutung deutlich erhöht sind.115\r\nAuenwälder unterscheiden sich daher nicht grundlegend von anderen Wäldern, es \r\nkann aber – wie in Mooren – bei niedrigem Wasserstand zu verstärkter Freisetzung \r\nvon Treibhausgasen kommen. Die Rolle von Auen für die Kohlenstoffbilanz hängt zu\u0002dem vom Vorhandensein anmooriger Standorte und von Bruchwäldern ab. Insgesamt \r\nerhöhen Überflutungsdauer und morphologische Dynamik die Speicherkapazität der \r\nAuenböden, befördern die biologische Vielfalt und steigern die natürliche Rückhalte\u0002kapazität für Wasser während Hochwasserereignissen.\r\nStaudämme, Begradigungen und Veränderungen in der Abflussdynamik verändern die \r\nKohlenstoffflüsse von Bächen und Flüssen. So speichern Hartholzauen entlang der un\u0002teren Mittleren Elbe zwischen 99 und 149 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar in den Bö\u0002den, wobei die Speicherfähigkeit in abgetrennten Auen deutlich geringer ist.116 Eine \r\nRevitalisierung der Auen kann dieser Entwicklung entgegensteuern. Bekannt ist in die\u0002sem Zusammenhang der Einfluss des Bibers auf die Treibhausgasemission, v. a. in klei\u0002nen Auen. Dabei kommt es zu erhöhten CO2- und Methanemissionen nach Aufstau117, \r\nwährend sich nach Aufgabe der Biberteiche nährstoffreiche Feuchtwiesen entwickeln, \r\nderen Böden doppelt so viel Kohlenstoff enthalten können wie benachbarte Wald\u0002standorte.118\r\nInsgesamt weiß man weniger über die Klimawirksamkeit von Auen als von Mooren, \r\nwobei für beide Lebensraumtypen von einer deutlichen Reduzierung der Treibhausga\u0002semissionen durch Wiedervernässung ausgegangen wird.119 Die Emissionen entwässer\u0002ter Moorböden innerhalb der morphologischen Auen liegen bei ca. 2,5 Millionen Ton\u0002nen CO2-Äquivalenten.120 Entsprechende Angaben fehlen zu entwässerten Mineralböden \r\nder Auen, deren Klimarelevanz allerdings als deutlich geringer eingeschätzt wird.121\r\nEffekte der Wiederherstellung auf die Klimawirkung\r\nDie Wiedervernässung von Mooren führt nicht zu einem natürlichen Referenzzu\u0002stand122 , reduziert jedoch die Gesamt-Treibhausgasemissionen (Abb. 11) und bildet \r\nsomit neue CO2-Senken aus. Wiedervernässte Moore und renaturierte Auen leisten da\u0002mit bedeutende Beiträge zur Verminderung des Klimawandels und zur Anpassung des \r\nLandschaftswasserhaushaltes an die negativen Effekte desselben. Beide Feuchtge\u0002bietstypen nehmen überschüssiges Wasser bei Starkregen und Hochwasserereignissen \r\nauf. Sie füllen das Grundwasser auf, speichern Wasser für Dürreperioden und tragen \r\nzur landschaftlichen Kühlung und Luftfeuchte bei.\r\n115 Schindlbacher et al. (2022).\r\n116 Heger et al. (2021).\r\n117 Roulet et al. (1997).\r\n118 Johnston (2014).\r\n119 Zou et al. (2022).\r\n120 Mehl et al. (2012).\r\n121 Scholz et al. (2012).\r\n122 Kreyling et al. (2021).\r\nBedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität 33\r\nTransformationspfad der Wiedervernässung\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\nMio. t CO2 / Jahr\r\n2020 2030 2040 2050\r\nGrünland Ackerland Wald und Gehölze Siedlungen Feuchtgebiet\r\n0\r\n43,0\r\n21,5\r\n10,8\r\n0,7\r\nAbbildung 11: Reduktion der CO2-Emissionen aus der Landnutzung auf organischen Böden in Deutschland \r\nin Millionen Tonnen CO2 pro Jahr123\r\nDie CO2-Emissionen steigen mit der Absenkung des Wasserstandes deutlich an. Dieser \r\nZusammenhang ist bei Mooren der gemäßigten Breiten weitgehend linear.124 Entspre\u0002chende Informationen fehlen zu entwässerten Mineralböden in den Auen, dürften dort \r\naber prinzipiell ähnlich sein wie bei den Moorböden.\r\nDie Methanemissionen liegen auf tief entwässerten Böden bei Wasserständen unter\u0002halb 20 Zentimeter unter Flur nahezu bei Null und steigen bei Wasserständen oberhalb \r\nvon 20 Zentimeter unter Flur stark an.125\r\nMethanemissionen aus wiedervernässten Mooren sind in ihrer Höhe meist vergleich\u0002bar mit jenen aus natürlichen, nicht entwässerten Mooren. Allerdings kann es direkt \r\nnach Wiedervernässung zu höheren Methanemissionen kommen, insbesondere bei \r\nÜberstau. Diese Emissionen sinken in den Folgejahren in der Regel jedoch rasch auf \r\nein für nasse Standorte übliches Niveau. Sobald sich nach 5–10 Jahren eine geschlos\u0002sene moortypische Vegetationsdecke gebildet hat, gleichen sich die Emissionen von \r\nwiedervernässten Mooren denen natürlicher Moore an. Mit Methan emittiert ein wie\u0002dervernässtes Moor weiterhin Treibhausgase, trägt insgesamt aber viel weniger zur Kli\u0002maerwärmung bei als im entwässerten Zustand.126\r\nDie Gesamt-Treibhausgasbilanz der Wiedervernässung organischer Böden ist eindeutig: \r\nMeta-Analysen für Moore der gemäßigten Breiten zeigen übereinstimmend, dass die \r\ndrastische Reduzierung der CO2-Emissionen den Effekt des Anstiegs der Methan\u0002emissionen bei Weitem überwiegt.127 Die mittleren Treibhausgasemissionen von ver\u0002nässten Mooren in Deutschland betragen mit 5,5 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Hektar \r\nund Jahr nur 14 Prozent der Emissionen von Ackerland und 17 Prozent der Emissionen \r\n123 Nach Tanneberger et al. (2021a).\r\n124 Couwenberg et al. (2011); Wilson et al. (2016a); Evans et al. (2021); Tiemeyer et al. (2020).\r\n125 Couwenberg et al. (2011); Evans et al. (2021); Tiemeyer et al. (2020).\r\n126 Joosten et al. (2016); Wilson et al. (2016a); Günther et al. (2020).\r\n127 Couwenberg et al. (2011); Wilson et al. (2016a); Evans et al. (2021); Tiemeyer et al. (2020).\r\n34 Bedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität\r\nvon Grünland auf organischen Standorten.128 Jüngste Ergebnisse zeigen, dass vernäss\u0002te Moore auch in trockenen Jahren als Senke für Treibhausgase fungieren können.129\r\nGrundsätzlich führen steigende Wasserstände zu sinkenden Treibhausgasemissionen \r\n(s. Box 2). Wie stark diese Reduktion ausfällt, hängt von Standortfaktoren wie Wasser\u0002stufe, Vegetation und Nutzung ab.130 Entsprechende Untersuchungen sind auch für \r\nAuenstandorte nötig.\r\nBox 2: Quantifizierung der Ökosystemleistungen eines wiedervernässten Moores\r\nMoorFutures® wurden 2011 als weltweit erste Kohlenstoffzertifikate für Moorwiedervernässung einge\u0002führt. Am Beispiel des wiedervernässten Polders Kieve an der Elde (Mecklenburg-Vorpommern) wur\u0002den Ökosystemleistungen und die Erhöhung der moortypischen Biodiversität, die als Co-Benefit zu den \r\nTreibhausgas-Emissionsreduktionen auftreten können, quantifiziert. Dies kann mit einem einfachen Nor\u0002malverfahren oder einem aufwendigeren Premiumverfahren erfolgen.131 Mittlerweile liegen auch Moni\u0002toringdaten zum Gebiet vor: Die Emissionen betragen 1,306 t CO2eq im Referenzszenario und 532 t CO2eq\r\nim Projektszenario, und lagen fünf Jahre nach der Wiedervernässung bei 543 t CO2eq pro Jahr. Die Nitrat\u0002freisetzung lag bei 1,088 kg N im Referenzszenario und 359 kg N im Projektszenario und betrug fünf Jahre \r\nnach der Wiedervernässung 309 kg N pro Jahr. Der Wärmestrom betrug 6,691 kW im Referenzszenario, \r\n1,926 kW im Projektszenario und lag fünf Jahre nach Wiedervernässung bei 2,250 kW pro Jahr. Die \r\nmoorspezifische Biodiversität wurde als „sehr gering“ (Referenzszenario) bzw. „hoch“ (Projektszenario) \r\ngeschätzt; sie war fünf Jahre nach der Wiedervernässung noch „gering“.132 Zudem weisen die wiederver\u0002nässten Flächen durch die veränderte Landnutzung ein reduziertes Schadenspotenzial bei Hochwasser \r\nauf und wirken als Wasserrückhalteraum. Außerdem wird der Abstrom von Wasser aus der Landschaft \r\nverzögert und die Grundwasservorräte vergrößern sich gegenüber dem entwässerten Zustand.133\r\n3.3 Wasserhaushalt von Mooren und Auen\r\nWasserhaushalt der Moore\r\nMoore speichern ca. 10 Prozent des globalen Süßwassers.134 Sie besitzen Selbstregula\u0002tionsmechanismen, um sich selbst günstige (nasse) Bedingungen zu schaffen – „Moor\u0002atmung“ ist ein Beispiel für diese Mechanismen.135 Hier hebt sich bei großem Wasser\u0002dargebot die Mooroberfläche, d.h. der Torf quillt; bei wenig Wasser senkt sie sich, d.h. \r\nder Torf schrumpft wieder und wird dichter gelagert. Dadurch werden Wasserspiegel\u0002schwankungen relativ zur Torfoberfläche ausgeglichen – die Torfe bleiben auch bei \r\ngeringeren Wasserständen nass und werden auch bei hohem Wasserangebot nicht \r\nüberflutet: Beides sind sehr wichtige Prozesse in der Regulierung des Wasserspeiche\u0002rungsvermögens von Landschaften. Gering zersetzte Torfe mit großem Porenvolumen \r\n128 Tiemeyer et al. (2020).\r\n129 Beyer et al. (2021); Schwieger et al. (2021).\r\n130 Couwenberg et al. (2011); IPCC (2014); Tiemeyer et al. (2021); Wilson et al. (2016b).\r\n131 Joosten et al. (2015).\r\n132 Tanneberger et al. (2024).\r\n133 Joosten et al. (2015).\r\n134 Joosten & Clarke (2002); Limpens et al. (2008).\r\n135 Becker (2022).\r\nBedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität 35\r\nkönnen besonders stark zwischen verschiedenen Zuständen wechseln. Diese finden \r\nsich z.B. in Durchströmungsmooren. Die Fähigkeit zur Mooratmung ist in degradierten \r\nTorfen stark herabgesetzt.136 Eine wichtige und bislang ungeklärte Frage ist deshalb, ob \r\nüberhaupt und wann nach Wiedervernässung auch die Fähigkeit zur Mooratmung wie\u0002der erreicht wird und ob eine aktive Beseitigung der degradierten Torfschicht sinnvoll ist.\r\nGerade im Hinblick auf die zunehmende Sommertrockenheit in weiten Teilen Deutsch\u0002lands ist es relevant, das zur Verfügung stehende Wasser (z.B. aus konvektiven Starkre\u0002genereignissen) möglichst schnell aufzunehmen und lange in der Landschaft zu halten. \r\nMit der Trockenlegung der Moore gingen in Deutschland Wasserspeicher im Umfang \r\nvon 27 Kubikkilometern verloren, was dem neunfachen Volumen des Starnberger Sees \r\nentspricht, wenn man zugrunde legt, dass 92 Prozent von 18.200 Quadratkilometern \r\nMoorfläche trockengelegt wurden und somit die Bodenfeuchte der obersten 50 Zenti\u0002meter im Mittel von 95 Prozent auf 80 Prozent reduziert wurde.137\r\nIntakte Moore beeinflussen nicht nur die Wassermenge, sondern auch die Wasserqua\u0002lität. So werden Stickstoff und Phosphor effektiv zurückgehalten und damit wird die \r\nEutrophierung von Gewässern bis hin zu den Meeresküsten reduziert.138 Im entwässer\u0002ten Zustand werden Moore allerdings zu bedeutenden Nährstoffquellen. Global spei\u0002chern Moore ca. 10 Prozent des bodengebundenen Stickstoffs.139 Bei der Mineralisation \r\ndes Torfes wird Stickstoff freigesetzt.\r\nMit der Entwässerung einher geht ein Verlust an Torfsubstanz, der zu einem Höhen\u0002verlust von 1–2 Zentimetern pro Jahr führt.140 Diese Absackung des Bodens führt oft\u0002mals zu Schäden an Infrastrukturen wie z.B. Straßen, Versorgungsleitungen oder Ge\u0002bäuden.141 Für die Wiedervernässung degradierter Moore ist diese Sackung zusammen \r\nmit dem Verlust der Mooratmung kritisch, da Überstauung häufiger eintritt, was für \r\nviele intakte Moore untypisch ist. Hier besteht Forschungsbedarf zur optimalen Form \r\nder Wiedervernässung, z.B. über kontrollierte und schrittweise Vernässung statt ein\u0002maliger Flutung.142\r\nWasserhaushalt der Auen\r\nDie Hydrologie naturnaher Fließgewässer wird durch das Zusammenwirken von Nie\u0002derschlag, Verdunstung, Oberflächenabfluss, Versickerung und Grundwasserdynamik \r\nim Einzugsgebiet bestimmt.143 Für die Biodiversität und Ökosystemprozesse besonders \r\nwichtige Kenngrößen sind das Niedrig- und Mittelwasser, der bordvolle Abfluss und \r\ndas Hochwasser sowie die damit verbundene Feststoffdynamik. Bei Niedrigwasser \r\nkommt es in Teilen der Aue zu Wassermangel, starker Erwärmung und Sauerstoff\u0002schwund, oft verbunden mit zeitweiser Fragmentierung des Fließgewässers und dem \r\nVerlust der Vernetzung von Fließgewässer und Aue.144 Das Mittelwasser bestimmt den \r\n136 Liu & Lennartz (2019).\r\n137 Berechnung basierend auf Boelter (1964) und Ivanov (1981).\r\n138 Walton et al. (2020).\r\n139 Joosten & Clarke (2002); Limpens et al. (2008).\r\n140 Erkens et al. (2016).\r\n141 Abidin et al. (2011); Saputra et al. (2019).\r\n142 Lamers et al. (2015).\r\n143 Kollmann (2019).\r\n144 Zheng et al. (2024).\r\n36 Bedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität\r\nGrundwasserstand im Boden. Als bordvoller Abfluss wird der Wasserstand bezeichnet, \r\nbei dem man gerade noch nicht von einer Überflutung sprechen kann. Bei Hochwasser \r\ngestalten hoher Wasserstand und starke Strömung die gesamte Aue um. Dabei kommt \r\nes zu massiver Erosion von Vegetation, zur Verlagerung des Flussbetts sowie zur Neu\u0002bildung von Sand- und Kiesbänken. Der Transport von Sedimenten, Nährstoffen und \r\nAusbreitungseinheiten bestimmt die Längs- und Querdynamik der Aue. Für die Biozö\u0002nosen der Aue, d.h. die dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, sind die Spanne \r\nzwischen Niedrig- und Hochwasser, die Frequenz und der Zeitpunkt der Überflutun\u0002gen sowie die das Flussbett verändernden Prozesse entscheidend. Aktuell auch von \r\nHochwasserspitzen nicht mehr überflutete Bereiche werden als fossile Aue bezeichnet. \r\nDieser Anteil hat an degradierten Flüssen sehr stark zugenommen. Degradierte Auen \r\nweisen eine reduzierte Quer- und Längsdurchgängigkeit auf und die oben beschriebe\u0002nen Stufen des Wasserstands sind nicht mehr so ausgeprägt. Das führt zu deutlichen \r\nVerlusten auentypischer Lebensräume, deren Biodiversität und ihrer charakteristi\u0002schen Ökosystemleistungen. Besonders markant sind die Veränderungen der Abfluss\u0002ganglinien, mit historisch ungewöhnlich hohen und häufigen Flutereignissen.145 Aktuelle \r\nHerausforderungen der Auenhydrologie umfassen daher eine Abschätzung des Poten\u0002zials für Hochwasserrückhalt und für Niedrigwasseraufhöhung; notwendig sind dafür \r\nauf Einzugsgebiete bezogene Analysen auf größerer Skalenebene, vor allem in urbanen \r\nAuenlandschaften.146\r\nEffekte der Wiederherstellung auf den Wasserhaushalt\r\nWiedervernässte Moore und renaturierte Auen leisten bedeutende Beiträge zur Anpas\u0002sung des Landschaftswasserhaushalts an die Effekte des Klimawandels. Beide Feucht\u0002gebietstypen nehmen überschüssiges Wasser bei Starkregen und Hochwasserereignis\u0002sen auf, sie speisen das Grundwasser, speichern Wasser für Dürreperioden und tragen \r\nzur landschaftlichen Kühlung und Luftfeuchte bei. Gerade im Hinblick auf die durch \r\nden Klimawandel zunehmenden Starkregenereignisse müssen die bisherigen Leitlinien \r\nund Gesetze zum Landschaftswasserhaushalt überarbeitet werden. Die Herausforde\u0002rung besteht darin, eine Wende einzuleiten: weg von der herkömmlichen Bewirtschaf\u0002tung mit dem Ziel, Wasser möglichst schnell und schadlos abzuleiten, hin zu einer neuen \r\nBewirtschaftung, die Wasser möglichst effektiv in der Landschaft hält.\r\n145 Blöschl et al. (2020).\r\n146 Z. B. Wirth et al. (2021).\r\nBedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversitätx 37\r\n3.4 Biodiversität in Mooren und Auen\r\nTreiber der Biodiversität\r\nMoore werden v. a. von Spezialisten besiedelt. Diese zeigen hohe Anpassungen an die \r\nnassen und sauerstoffarmen Standortbedingungen, mit einem extremen Kleinklima \r\nund sehr variablen Nährstoffbedingungen von Mangel (in Hochmooren) bis Reichtum \r\n(in manchen Niedermooren).147 Das Wissen über die Biodiversität natürlicher Moore in \r\nDeutschland ist aufgrund der jahrhundertelangen Entwässerung lückenhaft. In ihrer \r\nGesamtheit weisen die Hoch- und Niedermoore aber eine hohe Biodiversität auf allen \r\nEbenen auf. Für die Moore in Berlin/Brandenburg wurden 20 landschaftsökologische \r\nMoortypen, 99 verschiedene Vegetationstypen, 261 Arten der Gefäßpflanzen (15 Pro\u0002zent des Arteninventars), 106 Moosarten (18 Prozent), 90 Laufkäferarten (27 Prozent), \r\n157 Wasserkäferarten (67 Prozent), 20 Heuschreckenarten (36 Prozent), 11 Libellen\u0002arten (34 Prozent), 100 Spinnenarten (16 Prozent) und 340 Schmetterlingsarten\r\n(34 Prozent) ermittelt.148 Gründe für sinkende Artenvielfalt sind vor allem der massive \r\nBiotopverlust, aber auch die Eutrophierung vormals nährstoffarmer Standorte.\r\nNatürliche Flussauen zählen zu den dynamischsten und komplexesten Ökosystemen \r\nweltweit und sind somit Zentren der Biodiversität und vielfältiger Ökosystemleistun\u0002gen.149 Voraussetzung für diese hohe Vielfalt sind ein natürliches Abfluss-, Sediment\u0002und Temperaturregime sowie ausreichend Raum für die Entwicklung eines Mosaiks \r\nunterschiedlicher ökologischer Habitate und Sukzessionsstadien; Erosion und Anlan\u0002dung von Material befinden sich in einem stetigen Wechsel. Diese Dynamik führt zu \r\neiner ungewöhnlich hohen Vielfalt z.B. an Arthropoden, Vögeln, Bäumen und Sträu\u0002chern in Auenlandschaften.150 Hinsichtlich der Biodiversität sind die Auen die weitaus \r\nbedeutendsten Ökosysteme in Mitteleuropa.151\r\nGeschützte Auenbereiche, z.B. des Rheins und der Elbe sowie des einzigen Flussauen\u0002Nationalparks Deutschlands an der Unteren Oder, sind Hotspots der Biodiversität. Im \r\nNaturschutzgebiet „Rastatter Rheinaue“ wurden ca. 2.650 Tier- und Pflanzenarten auf \r\neiner Fläche von 850 Hektar nachgewiesen, im Naturschutzgebiet „Kühkopf-Knob\u0002lochsaue“ mit einer Fläche von 2.200 Hektar sind es 2.400 Arten.152 Da nur 9 Prozent \r\nder Auen ökologisch noch weitgehend funktionsfähig sind, sind Auenorganismen über\u0002proportional bedroht. Insbesondere die Hartholzauwälder gehören zu den besonders \r\ngefährdeten Pflanzengesellschaften: In Mitteleuropa hat ihre Fläche seit dem Mittel\u0002alter aufgrund von Flussbegradigungen und intensiver Forstwirtschaft um 90 Prozent \r\n147 Minayeva et al. (2016); Tanneberger (2011).\r\n148 Luthardt (2014); Schwarzer et al. (2013); Hinzke et al. (2022); BfN (2023).\r\n149 Ward et al. (1999); Petsch et al. (2023).\r\n150 Ward & Tockner (2001); Stanford et al. (2005); Schnitzler et al. (2007); Karpowicz (2017).\r\n151 Tockner et al. (2022).\r\n152 Scholz et al. (2017).\r\n38 Bedeutung von Mooren und Auen für Klima, Wasserhaushalt und Biodiversität\r\nabgenommen.153 Am Beispiel des Leipziger Auwalds konnten für den Zeitraum 1870–\r\n2020 langfristige negative Veränderungen gezeigt werden.154 Die Gründe umfassen die \r\nEntwässerung der Auen durch Flussregulierung und Deichbau, den Klimawandel und \r\nden damit einhergehenden Trockenstress.\r\nMöglichkeiten der Wiederherstellung der Biodiversität\r\nAufgrund der tiefgreifenden Effekte der Trockenlegung, z.B. auf die chemisch-physika\u0002lischen Eigenschaften der Böden, ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands \r\nbei den stark degradierten Mooren und Auen nicht oder nur teilweise möglich. Wieder\u0002vernässung versetzt die Feuchtgebiete nicht aus jedem Ausgangszustand heraus in ihren \r\nnatürlichen Zustand vor der Entwässerung zurück.155 Landschaftsstruktur, Ökosystem\u0002funktionen und Biodiversität unterscheiden sich daher auch nach der Wiedervernäs\u0002sung und anderen Maßnahmen deutlich von intakten Mooren und Auen. In vielen Fällen \r\nentstehen „neuartige Ökosysteme“ aufgrund irreversibler Veränderungen der Hydro\u0002logie und der Bodeneigenschaften.156 Auen- und moorspezifische Arten siedeln sich wie\u0002der an, aber auch Neobiota, d.h. neu eingewanderte Arten können auftreten.157\r\nDie Effekte von Auenrenaturierungen auf die Biodiversität sind im Hauptgerinne oft \r\ngering, in den Auen dagegen ausgeprägt.158 Fallstudien unterstreichen den verhaltenen \r\nOptimismus hinsichtlich der Auswirkungen von Renaturierungsmaßnahmen auf die \r\nBiodiversität, da die räumliche Dimension der Maßnahme, der landschaftliche Kontext \r\nund die Dauer seit der Maßnahme wesentliche Einflussfaktoren darstellen.159 Für grö\u0002ßere Erfolge ist ein prozessorientiertes Management und eine Flussgebietsbetrachtung \r\nunabdingbar, wenngleich herausfordernd.\r\n153 Härdtle et al. (2020).\r\n154 Wirth et al. (2021).\r\n155 Kreyling et al. (2021).\r\n156 Collier (2014); Thorel et al. (2018).\r\n157 Woellner et al. (2019); Strobl et al. (2020); Emsens et al. (2020); Hammerich et al. (2022).\r\n158 Pilotto et al. (2018).\r\n159 Z. B. Jähnig et al. (2010); Brettschneider et al. (2023).\r\nMaßnahmen zur Wiederherstellung von Mooren und Auen 39\r\n4 Maßnahmen zur Wiederherstellung \r\nvon Mooren und Auen\r\nDie Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen werden international \r\nund national zu den wirksamsten Klimaschutzmaßnahmen im Bereich angepasster \r\nLandnutzung gezählt.160 Die Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushalts in \r\nden Mooren und Auen ist entscheidend für den Landschaftswasserhaushalt, sowohl \r\nzur Abpufferung von Hochwasserspitzen als auch zur Haltung von Wasser in der Land\u0002schaft.161 Außerdem sind moor- und auentypische Pflanzen und Tiere in vielen Fällen \r\nstark gefährdet,162 und die Wiederherstellung ihrer Lebensräume ist die effektivste \r\nMaßnahme für erfolgreichen Artenschutz.\r\n4.1 Moorwiedervernässung\r\nDie aktuelle landwirtschaftliche Moornutzung unter großflächiger Entwässerung ist \r\nnicht nachhaltig wegen der enormen Treibhausgasemissionen, des Verlustes der Was\u0002serspeicherwirkung, des Rückgangs der Biodiversität und wegen der Beeinträchtigung \r\nder Produktionsfunktion selbst. Die entwässerungsbedingte Setzung, Verdichtung, \r\nSchrumpfung und Mineralisierung des Moorkörpers führt zu Substanz- und Höhen\u0002verlusten von 1 bis 2 Zentimetern pro Jahr163 sowie zur Ausbildung eines Mikroreliefs \r\nauf den Flächen; deren landwirtschaftliche Nutzung ist damit mittel- bis langfristig \r\ndurch Landverlust infolge Moorschwund und durch partielle Überflutung gefährdet.164\r\nDaher ist die Transformation der Moornutzung sowohl zum Erhalt ihrer Funktion als \r\nWasserspeicher, Kohlenstoff‑ und Stickstoffsenke und als Habitat, als auch zu ihrer \r\nBewahrung als Grundlage für Produktion, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in ländli\u0002chen Räumen unabdingbar.\r\nDie entscheidende Maßnahme zur funktionalen Wiederherstellung der Moore ist ihre \r\nWiedervernässung. Ein Wasserspiegel bis knapp unter Geländeoberkante stoppt effek\u0002tiv die Mineralisierung des Torfes und beendet die Ausgasung von CO2 sowie die weitere \r\nSetzung und Sackung.165 Torfbildung wird häufig schon nach wenigen Jahren beobach\u0002tet166 und die in manchen Fällen auftretenden Methanausgasungen sind nur temporä\u0002rer Natur und langfristig weniger klimawirksam als die Freisetzung von CO2.\r\n167 Die \r\n160 Z. B. Scholz et al. (2017); Harms et al. (2018); Leifeld & Menichetti (2018); Günther et al. (2020); Humpenöder et al. \r\n(2020); Tiemeyer et al. (2020); Evans et al. (2021); Tanneberger et al. (2021a, b).\r\n161 Allot et al. (2019); Serra-Llobet et al. (2022).\r\n162 Minayeva et al. (2016).\r\n163 Erkens et al. (2016).\r\n164 Närmann et al. (2021).\r\n165 Günther et al. (2020); Loisel & Gallego-Sala (2022).\r\n166 Loisel & Gallego-Sala (2022); Mrotzek et al. (2020).\r\n167 Günther et al. (2020).\r\n40 Maßnahmen zur Wiederherstellung von Mooren und Auen\r\nWasserleitfähigkeit und Speicherwirkung sind in wiedervernässten Mooren wegen der \r\nhöheren Dichte und geringen Porosität von degradiertem Torf reduziert.168 Die Regene\u0002ration der Ökosystemfunktionen über Torfbildung nach Anhebung des Wasserstands \r\nbenötigt daher Zeit.169 Allerdings sind die Anzahl der wiederhergestellten Funktionen \r\nund der Grad ihrer Wiederherstellung negativ korreliert.170 Es können also entweder \r\nwenige Funktionen auf hohem Niveau oder viele Funktionen auf geringem Niveau er\u0002reicht werden.\r\nÄhnliches gilt für die moortypische Biodiversität, welche sich nach Wiedervernässung \r\nnur teilweise und erst nach mehreren Jahrzehnten wieder einstellt, wobei sich große \r\nUnterschiede je nach Spezialisierung und Mobilität der Artengruppen ergeben.171 Weite\u0002re Herausforderungen sind höhere Wasserstandsschwankungen wegen der veränder\u0002ten Wasserleitfähigkeit und höhere Nährstoffverfügbarkeit.172 Eine Nutzung der ober\u0002irdischen Biomasse (Details zur Paludikultur s. Abschnitt 7.2) kann die Eutrophierung \r\neffektiv reduzieren173 und die Biodiversität sowie manche Ökosystemfunktionen stei\u0002gern.174 Zudem führt eine landschaftliche Vielfalt der Nutzung wiedervernässter Moore \r\nzu hoher Vielfalt unspezifischer Arten sowie zur Wiederansiedlung moortypischer, ge\u0002schützter und seltener Pflanzen- und Tierarten.175\r\nDie ökologischen Effekte von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in wiedervernässten \r\nMooren sind noch unzureichend bekannt und werden in Forschungsprojekten unter\u0002sucht. Zumindest für die Klimaschutz- und Wasserspeicherwirkung der Moore sind \r\nmögliche Synergien zu erwarten. Eine intensive PV-Nutzung würde v. a. auf stark degra\u0002dierten, also im entwässerten Zustand über lange Zeiten intensiv genutzten Flächen, \r\nSinn machen, während bei schwach degradierten Flächen in Schutzgebieten Biodiver\u0002sitätseffekte wichtiger sind.\r\nZwischen Wasserstand und Treibhausgasemissionen besteht unterhalb eines Wasser\u0002standes in Flurhöhe (der Geländeoberkante) ein weitgehend linearer Zusammen\u0002hang.176 Jegliche Anhebung des Wasserstandes verringert daher die Emissionen der \r\nTreibhausgase. Auch eine Anhebung des Wasserstandes von tiefer Entwässerung auf \r\nca. 30 Zentimeter unter Flur (schwach torfzehrend) ist ein Schritt in die richtige Rich\u0002tung einer verbesserten Klimawirkung.177 Diese Option würde eine Fortführung man\u0002cher entwässerungsbasierter Landnutzungen erlauben, wie z.B. Mutterkuhhaltung. Es \r\nmuss aber betont werden, dass damit die CO2-Quelle aus der Torfmineralisierung nur \r\ngebremst und nicht gestoppt werden kann und dass sich keine moortypische Vegetati\u0002on mit möglicher neuer Torfbildung einstellen kann. Wenn eine solche Anhebung des \r\nWasserstandes als Zwischenschritt zur vollständigen Wiedervernässung gesehen wird, \r\ndann muss beachtet werden, dass in der Landnutzung damit mittel- bis langfristige \r\n168 Liu & Lennartz (2019); McCarter et al. (2020); Loisel & Gallego-Sala (2022).\r\n169 Ahmad et al. (2020).\r\n170 Strobl et al. (2019).\r\n171 Strobl et al. (2020); Kreyling et al. (2021); Loisel & Gallego-Sala (2022).\r\n172 Strobl et al. (2018); Kreyling et al. (2021).\r\n173 Hinzke et al. (2021).\r\n174 Tanneberger et al. (2022).\r\n175 Tanneberger et al. (2022); Martens et al. (2023).\r\n176 Evans et al. (2021); Couwenberg et al. (2011).\r\n177 Boonman et al. (2022).\r\nMaßnahmen zur Wiederherstellung von Mooren und Auen 41\r\nPfadabhängigkeiten geschaffen werden, welche die weitere Anhebung des Wasserstan\u0002des erschweren, die zur Erreichung der Klimaschutzziele 2045/2050 nötig sind. Daher \r\nsollten für feuchte Moore keine zusätzlichen Investitionen in solche Nutzungen erfol\u0002gen, die in nassen Mooren nicht möglich sind.\r\nDie Wiedervernässung von Mooren führt zu gravierenden Veränderungen ihrer wirt\u0002schaftlichen Nutzung, insbesondere was die Befahrbarkeit als auch die Verwertbarkeit \r\nder Biomasse angeht. Dauerhaft bewachsene organische Böden besitzen an der Ober\u0002fläche eine durchwurzelte Schicht mit hoher Festigkeit, während der darunterliegende \r\norganische Boden weniger fest ist.178 Das vertikale oder horizontale Abscheren dieser \r\nWurzelschicht ist daher zu vermeiden.179 Ackernutzung auf nassen Moorstandorten \r\nscheidet u. a. aus diesem Grund aus. Die Nutzung von ganzjährig nassen Mooren durch \r\nsogenannte Paludikulturen erfordert eine Anpassung der Landwirtschaftstechnik, um \r\nRadlasten, Kontaktflächendrücke, Überrollhäufigkeiten und Zugkräfte zu verringern \r\nund so die mechanische Belastung beim Befahren zu senken; diese Technikanpassung \r\nsteigert die Verfahrenskosten.180\r\nFolgende Maßnahmen zur Erreichung der Klima-, Wasser- und Biodiversitätsschutz\u0002ziele bei nachhaltiger Nutzung lassen sich für Moore ableiten:\r\n• Schutz aller noch existierenden naturnahen Moore, wobei jeweils die Einbeziehung \r\ndes gesamten Einzugsgebiets erforderlich ist, z.B. was Nährstofffrachten angeht;\r\n• Beendigung der Entwässerung aller Moore (außer Siedlungsflächen), dabei aber \r\nVermeidung von dauerhafter Überstauung;\r\n• aktive Wiedervernässung, wo die Beendigung der Entwässerung nicht ausreichend \r\nfür das Anheben des Wasserstandes ist;\r\n• nasse Nutzung v. a. auf stark degradierten Flächen, Paludi-PV als maximaler Klima\u0002schutz (Stopp des CO2-Ausstoßes, Biomassenutzung inklusive Nährstoffreduk\u0002tion, direkte Energiegewinnung), aber eingeschränkt durch Biodiversitätsziele in \r\nSchutzgebieten;\r\n• Förderung wirtschaftlicher Optionen und Aufbau hochwertiger Verwertungsketten \r\nfür Paludikultur;\r\n• Unterschutzstellung von Flächen mit hoher Selbstregulation nach Wiedervernässung, \r\nalso standortangepasster Vegetation mit Torfbildung und sich stabilisierendem \r\nWasserhaushalt.\r\nDabei ist zu beachten, dass die Genehmigungsverfahren für Maßnahmen zur Wasser\u0002standsanhebung in Mooren zumeist durch Landkreise durchgeführt werden. Aufgrund \r\nder gegebenen Ermessensspielräume können der Ablauf der Verfahren und der Um\u0002fang der zu erbringenden Gutachten je nach Projekt und zuständiger Behörde unter\u0002schiedlich sein. Zielkonflikte mit dem Artenschutz, der EU-Wasserrahmenrichtlinie \r\nund (bei Anlage von Anbau-Paludikulturen) mit dem Grünlandumbruchsverbot kön\u0002nen zusätzliche Hindernisse darstellen. Hier sollte der Schutz der moortypischen Arten \r\npriorisiert werden, die Grundintention des Gewässerschutzes verfolgt und der Vorteil \r\nvon Dauerkulturen anerkannt werden.181 Das bestmögliche Verfahren ist für Mecklen\u0002178 Wong et al. (1979); Schmidt & Rohde (1986); Kraschinski et al. (2001).\r\n179 Kraschinski et al. (2001).\r\n180 Ebd.\r\n181 Närmann et al. (2021); Hirschelmann et al. (2023); GMC & DVL (2021).\r\n42 Maßnahmen zur Wiederherstellung von Mooren und Auen\r\nburg-Vorpommern in Lechtape et al.182 dargestellt. Derzeit erarbeitet die Arbeitsgruppe \r\n„Moor-Wiedervernässung“ der Deutschen Gesellschaft für Wasserwirtschaft (DWA) \r\nein Regelwerk für die Moorwiedervernässung.183\r\n4.2 Auenrenaturierung\r\nAuen unterscheiden sich von Mooren durch eine ausgeprägte Hochwasser- und Sedi\u0002mentdynamik. Der Zustand der Auen ist eng mit dem hydromorphologischen Zustand \r\nder Flüsse verbunden, da Auenmorphologie und Hydrologie maßgeblich durch das \r\nAusuferungsvermögen der Flüsse, regelmäßige Überschwemmungen und Grundwas\u0002seranbindung bestimmt werden. Die Maßnahmen zur Renaturierung von Auen verfol\u0002gen daher das primäre Ziel, die Hydrologie und Morphologie der Auen naturnäher zu \r\ngestalten und Gewässer und Aue enger zu vernetzen.184 In der Folge können sich mittel\u0002fristig Biodiversität, Böden und Ökosystemfunktionen regenerieren. Renaturierungs\u0002maßnahmen in Auen sind oftmals, aber nicht ausschließlich, an die Umsetzung der \r\nWasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) oder der Hochwasserrisikomanage\u0002ment-Richtlinie 2007/60/EG (HWRM-RL) gebunden. Viele Maßnahmen nach dem \r\nLAWA-BLANO-Maßnahmenkatalog185, die für Fließgewässer im Zuge der Umsetzung \r\nder WRRL durchgeführt werden, sind auch für Auen relevant, v. a. die Regulierung von \r\nWasserhaushalt und Abfluss sowie die Verbesserung von Habitaten. Maßnahmen der \r\nHWRM-RL zielen meist auf die Schaffung von Überflutungsräumen, z.B. durch die \r\nRückverlegung von Deichen. Die wichtigsten auenrelevanten Maßnahmen der WRRL \r\numfassen:\r\n• Gewährleistung eines Mindestabflusses sowie Förderung des natürlichen Wasser\u0002haushaltes, z.B. durch Bereitstellung von Überflutungsräumen (Rückverlegung von \r\nDeichen) und Wiedervernässung von Feuchtgebieten;\r\n• Habitatverbesserung durch eigendynamische Gewässerentwicklung (z.B. Entfer\u0002nung von Uferverbau), Habitatverbesserung im vorhandenen Profil (z.B. Störsteine, \r\nTotholz), Laufveränderung (z.B. Re-Mäandrierung, Aufweitung) und Habitatver\u0002besserung im Uferbereich (z.B. Förderung von Ufergehölzen);\r\n• Auenentwicklung (z.B. Reaktivierung der Primäraue und eigendynamische Ent\u0002wicklung einer Sekundäraue): Diese Maßnahmen können eine quasi-natürliche \r\nhydrologische und morphologische Auendynamik wiederherstellen, mit potenziell \r\numfassend positiven Auswirkungen auf die Herstellung von (auch uferfernen) Auen\u0002habitaten;\r\n• Anschluss von Seitengewässern (Reaktivierung von Altarmen oder Anschluss \r\nsekundärer Auengewässer);\r\n• Reduzierung von Belastungen infolge von Freizeit- und Erholungsaktivitäten (Be\u0002sucherlenkung, Betretungs- und Befahrungsverbote);\r\n• Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch besondere Anforderungen in Über\u0002schwemmungsgebieten (u. a. Nutzungsbeschränkungen und vertragliche Vereinba\u0002rungen dienen der Entwicklung von Standortbedingungen mit mittlerem gelöstem \r\nNährstoffgehalt).\r\n182 Lechtape et al. (2023).\r\n183 DWA (2023).\r\n184 Kollmann (2019).\r\n185 LAWA (2020).\r\nMaßnahmen zur Wiederherstellung von Mooren und Auen 43\r\nDie HWRM-RL ermöglicht zudem folgende auenrelevanten Maßnahmentypen:\r\n• Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den Raumordnungs- und Re\u0002gionalplänen sowie die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten mit Nutzungs\u0002beschränkungen der lateralen hydrologischen Verbindung von Fluss und Aue;\r\n• Gewässerentwicklung und Auenrenaturierung, Aktivierung ehemaliger Feuchtgebie\u0002te als breites Maßnahmenspektrum zur Förderung des Wasserspeicherpotenzials der \r\nBöden und der Ökosysteme.\r\nZwischen 1981 und 2020 wurden bundesweit etwa 220 große Renaturierungsprojekte \r\nin Flussauen umgesetzt.186 Diese Maßnahmen umfassen Wiederanbindungen von Alt\u0002armen und Flutrinnen auf einer Strecke von einigen 100 Metern bis hin zur Wiederher\u0002stellung auentypischer Überflutungsverhältnisse, z.B. durch umfangreiche Deichrück\u0002verlegungen (d.h. jeweils über 100 ha) und eine entsprechende Anpassung der Nutzung. \r\nEntlang von 79 großen Flüssen wurden in Deutschland von 1983 bis 2020 insgesamt 65 \r\nDeichrückverlegungen mit einer Gesamtfläche von 7.100 Hektar umgesetzt, das ent\u0002spricht einer Zunahme der überflutbaren Flussauen um 1,5 Prozent.187 Rund ein Viertel \r\nder noch vorhandenen Flussauen besitzt ein hohes oder sehr hohes Potenzial für eine \r\nnaturnahe Auenentwicklung durch Nutzungsänderung; die grundsätzliche Möglichkeit \r\neiner Wiederanbindung der Altaue an die Überflutungsdynamik besteht für Flächen \r\nvon insgesamt 189.000 Hektar, d.h. einem Fünftel der verlorengegangenen Überflu\u0002tungsfläche.188 Das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ zielt darauf ab, den \r\nAuenzustand von 20 Prozent der Abschnitte an Bundeswasserstraßen bis 2035 um \r\nmindestens eine Zustandsklasse zu verbessern (im Vergleich zum Auenzustandsbe\u0002richt 2009189). Dieses Ziel ist angesichts der wenigen bislang begonnenen Projekte je\u0002doch heute schon unrealistisch.\r\nDie Auen großer Fließgewässer standen bislang im Mittelpunkt der Betrachtungen zum \r\nAuenschutz. Die Handlungsmöglichkeiten sind dort aber begrenzt, denn viele große \r\nFlüsse sind so stark eingetieft, dass sie sich hydrologisch von ihrer Aue entkoppelt ha\u0002ben. Der Grund hierfür sind oftmals Längsbauwerke und Buhnen, die eine Ausbreitung \r\nvon Hochwasserwellen in die Aue verhindern und die Fließgeschwindigkeit im Haupt\u0002gerinne erhöhen. Eintiefung führt zu einem Absinken des Grundwasserstandes in der \r\nAue, zudem wird in fast allen landwirtschaftlich genutzten Auen die Entwässerung \r\ndurch Drainagen verstärkt. Kleinere Fließgewässer, insbesondere im Mittelgebirgs\u0002raum, sind oft weniger eingetieft und ihre Auen unterliegen keinem so starken Nut\u0002zungsdruck, sodass dort mehr Handlungsoptionen bestehen.5 Priorisierung und Bewertung der Maßnahmen\r\n5.1 Systemische Verknüpfung von Klima- und Biodiversitätszielen\r\nFür die Priorisierung von Maßnahmen, Ökosystemtypen und Flächen braucht es einen \r\nsystemischen Ansatz, der Klima- und Biodiversitätsziele mit der nachhaltigen Nutzung \r\nnatürlicher Ressourcen in Einklang bringt. Hierfür sind jedoch nicht nur ambitionierte \r\nZiele und ein Ordnungsrahmen notwendig, sondern auch ein begleitendes Monitoring \r\nund robuste Szenarien auf Basis entsprechender Erfolgsindikatoren.\r\nDie Klima- und Biodiversitätskrise erfordern rasches Handeln und damit einen kon\u0002kreten Zeitrahmen für die Maßnahmen. Insbesondere die Umsetzung großflächiger, \r\nkomplexer Maßnahmen muss nach Dauer und Aufwand bewertet und rechtzeitig ein\u0002geleitet werden. Hierzu braucht es einen klaren politischen Willen, Prioritäten evidenz\u0002basiert zu setzen, auch um Widersprüche in den bisherigen bestehenden Vorgaben auf\u0002zulösen und den formalen Rahmen der Ermöglichung zu schaffen.\r\n5.2 Priorisierung\r\nEine naturnahe Auen- und Moorentwicklung auf großer Fläche in die Wege zu leiten, \r\nist ein komplexes Unterfangen. Es gilt klare Managementziele zu formulieren, dabei \r\nteils konkurrierende Interessen abzuwägen und umfangreiche Gesetzesvorgaben zu be\u0002rücksichtigen. Ein strukturiertes Planungsmanagement unterstützt die Erarbeitung \r\nausgewogener Lösungsoptionen, eine effiziente Maßnahmenumsetzung und eine evi\u0002denzbasierte Erfolgskontrolle anhand gemeinsam erarbeiteter Kriterien und Indikato\u0002ren.190 Verschiedene bundesweit anwendbare Handbücher geben Hinweise zur Planung, \r\nDurchführung und Erfolgskontrolle.191 Daneben gibt es umfangreiche Handbücher auf \r\nLandesebene, z.B. zur Hochmoorrenaturierung in Bayern192, oder auf regionaler Ebene, \r\nz.B. zur Moorrevitalisierung im Erzgebirge.193\r\nEffektive Renaturierungsmaßnahmen erfordern ein grundlegendes Verständnis der \r\nkomplexen Wechselwirkungen zwischen Natur und Mensch und die Erarbeitung alter\u0002nativer Lösungsoptionen. Viele Projekte scheitern bzw. verfehlen ihr Ziel, weil entweder \r\nTeilziele isoliert herausgegriffen und dann optimiert oder bei Zielabwägungen erfor\u0002190 UBA (2019).\r\n191 Vischer-Leopold et al. (2015); Tiemeyer et al. (2017); BfN (2020); Steenken et al. (2021); Närmann et al. (2021).\r\n192 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2002, 2005).\r\n193 Staatsbetrieb Sachsenforst (2014).\r\nPriorisierung und Bewertung der Maßnahmen 45\r\nderliche Kompromisse nicht getroffen werden. So kann es zu Fehlanpassungen und zur \r\nAuswahl von Lösungsoptionen kommen, die auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, \r\naber mit gravierenden Neben- und Langzeitwirkungen einhergehen. Zudem müssen, \r\nwie in Kapitel 3 betont, Maßnahmen prozessorientiert angelegt und der Landschafts\u0002kontext berücksichtigt werden (z.B. Einzugsgebietsmanagement), was eine Abkehr \r\nvon gängigen kleinräumigen und rein strukturverbessernden Maßnahmen erforderlich \r\nmacht.\r\nAls Basis für die Entscheidungsfindung über die Durchführung von Maßnahmen in den \r\njeweiligen Gebieten müssen ökologische und sozioökonomische Kriterien festgelegt \r\nwerden, die Bedingung für die Zielerreichung sind und die im Einzelfall die lokalen \r\nBesonderheiten berücksichtigen. Ökologische und sozioökonomische Aspekte müssen \r\nsowohl bei der Priorisierung der Ziele als auch bei der Festlegung von Indikatoren der \r\nZielerreichung gemeinsam betrachtet werden, um Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen, \r\nzu analysieren, Handlungsalternativen und ihre Auswirkungen aufzuzeigen sowie Ab\u0002wägungen und Interessenausgleiche vorzunehmen. Auf der Basis der gesetzten Ziele \r\nmuss ein gesellschaftlicher Aushandlungsprozess konzipiert und durchgeführt werden \r\n(Abb. 13).\r\nOberste Priorität gebührt der Erhaltung der wenigen noch vorhandenen naturnahen \r\nMoore und Auen. Das heißt, das Verschlechterungsverbot ist deutlich höher zu gewich\u0002ten als das Verbesserungsgebot. Zugleich besteht etwa für die Hälfte der Moore194 und \r\nfür 60 Prozent der Auen ein Schutzstatus. Das bedeutet, dass viele degradierte Moore \r\nsowie abgetrennte und massiv überformte Auen derzeit als schützenswert eingestuft \r\nsind. Für diese Flächen reicht jedoch der gegenwärtige Schutzstatus keinesfalls aus, \r\nvielmehr sind bestehende Schutz- und Managementstrategien zu überprüfen und \r\ngegebenenfalls anzupassen, da die „Schutzziele“ oftmals nicht mit den übergeordneten \r\nKlima- und Biodiversitätszielen im Einklang stehen.\r\nDer „No Net Loss“-Ansatz, der vorsieht, Biodiversitäts- und Flächenverluste an einem \r\nOrt durch Renaturierungsmaßnahmen an anderen Orten kompensieren zu können, ist \r\naus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.195 Durch Renaturierungsmaßnahmen lassen \r\nsich im Vergleich zu einem Referenzzustand nur Teilerfolge erreichen oder es entste\u0002hen neuartige Ökosysteme, wie Flachseen nach Wiedervernässung von Mooren. Eine \r\naktuelle Studie zeigt, dass sich die Situation in Bächen und Flüssen nur in Teilberei\u0002chen und auch nicht dauerhaft verbessert, da sie vielfältigen Stressoren wie Verschmut\u0002zung, Einschleppung invasiver gebietsfremder Arten und Veränderungen des Abfluss-, \r\nTemperatur- und Sedimentregimes ausgesetzt sind.196 Zudem sind viele Maßnahmen \r\nzu kleinräumig angelegt und somit weitgehend wirkungslos. Das gilt insbesondere für \r\nFlüsse und die mit ihnen verbundenen Auen.\r\n194 Tanneberger et al. (2021b).\r\n195 Hilderbrand et al. (2005); Palmer & Stewart (2020).\r\n196 Haase et al. (2023).\r\n46 Priorisierung und Bewertung der Maßnahmen\r\nMaßnahmen in Mooren\r\nFür die Wiedervernässung der Moore müssen umfangreiche Kapazitäten mobilisiert \r\nwerden. Schließlich besteht die Notwendigkeit, jährlich rund 50.000 Hektar Fläche \r\numzusetzen, damit das Netto-Null-Ziel 2045 erreicht wird.197 Derzeit liegen wir bei we\u0002niger als einem Zehntel davon. Grabenverschlüsse sind bspw. eine erprobte und güns\u0002tige Methode zur Wiedervernässung von Mooren; sie erhöhen den Austausch mit den \r\numgebenden Böden und dem Grundwasser.198 Um in Moorflächen großflächig mit \r\neiner systematischen Umsetzung beginnen zu können, sind entsprechende Entschei\u0002dungen in vielen Politik- und Rechtsbereichen nötig.199\r\nEs besteht die Gefahr, im „Business as usual“ zu verharren und aus Zögerlichkeit oder \r\nzur Vermeidung von politischen oder gesellschaftlichen Diskursen die angestrebten \r\nZiele nicht ausreichend konsequent zu definieren. Wege zur Umsetzung sind auszu\u0002handeln und diese schließlich zu gehen. Wie in dieser Stellungnahme dargelegt, ist bei \r\nMooren der Handlungsdruck enorm, und die politischen und sozioökonomischen Rah\u0002menbedingungen sind komplex und oft widersprüchlich. Daher müssen möglichst \r\ngleichzeitig auf den derzeit immer noch entwässerten 94 Prozent der Moorfläche \r\nDeutschlands die notwendigen Schritte in Richtung Wiedervernässung begonnen wer\u0002den. Dazu gehören das Herunterbrechen übergeordneter Klima- und Biodiversitätsziele \r\nauf die regionale und kommunale Ebene200, die frühzeitige Information der Beteiligten, \r\nEhrlichkeit und Offenheit von Politik und staatlicher Verwaltung, Unterstützung \r\ndurch „Kümmerer“ und ernsthafte attraktive Angebote für Flächeneigentümer und \r\n-eigentümerinnen.\r\nWährend von 1876 bis etwa 1930 eine „Central-Kommission für das Moorwesen“ als \r\npreußische Zentralbehörde eine effektivere Kultivierung und Nutzung der Moore in \r\nweiten Teilen Norddeutschlands förderte, erscheint es heute sinnvoller, die schon eta\u0002blierten dezentralen Strukturen der Bundesländer und Kommunen zu nutzen. Erste \r\n„Moor-Manager“ gibt es schon in einzelnen Landkreisen und Städten. Hier setzt auch \r\ndas Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundesumweltministeriums \r\n(BMUV) an, indem regionale Agenturen für Natürlichen Klimaschutz etabliert werden \r\nsollen. Bisher ist dies allerdings bis auf eine erste Mooragentur in Mecklenburg-Vor\u0002pommern nicht umgesetzt worden.\r\nMit engagierten kommunalen und regionalen Ansprechpersonen in ausreichender \r\nZahl und mit den notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen kann eine zügige \r\nUmsetzung und Priorisierung mit Berücksichtigung des ökologischen Zustands, der Ei\u0002gentumsverhältnisse, geografischen Lage, Anbindung an Wasserkörper sowie ökologi\u0002schen und ökonomischen Potenziale gelingen. Die Entwicklung von Flächenkulissen \r\nfür die Wiedervernässung im Sinne einer Identifizierung nicht wiederzuvernässender \r\nFlächen ist dagegen nicht sinnvoll, da sich technische Herausforderungen und Kosten \r\n197 Günther et al. (2020); Tanneberger et al. (2021a).\r\n198 Bretschneider (2015).\r\n199 Lemke & Hirschelmann (2024).\r\n200 Z. B. durch regionale Treibhausgasinventare und Netto-Null-Strategien.\r\nPriorisierung und Bewertung der Maßnahmen 47\r\nin der Regel erst in einer detaillierten Umsetzungsplanung identifizieren lassen. Keine \r\nFlächen – außer Siedlungen – sollten von einer Wiedervernässung ausgenommen wer\u0002den, da sie andernfalls eine dauerhaft weiter emittierende CO2-Quelle darstellen und \r\ndiese Emissionen durch eine CO2-Senke ausgeglichen werden müssten.201\r\nMaßnahmen in Auen\r\nEs ist höchste Zeit, die WRRL der EU und das 2017 aufgelegte Bundesprogramms \r\n„Blaues Band Deutschland“ entschieden umzusetzen und mit Leben zu füllen, Schutz\u0002gebiete entsprechend zu managen und wo möglich auf Unterhaltungsmaßnahmen zu \r\nverzichten. Sieben Jahre sind nach dem Projektstart des Blauen Bandes vergangen und \r\nman steht noch immer am Anfang. Die Frage stellt sich, warum die Umsetzung nicht \r\nvorangeht. Die Handlungsmöglichkeiten in den Auen der großen Fließgewässer sind \r\nbegrenzt, denn viele Flussabschnitte sind so stark eingetieft, dass sie sich hydrologisch \r\nvon ihren Auen entkoppelt haben (s. Abschnitt 3.3). Eine Anhebung der Sohle in gro\u0002ßen Flüssen ist aufwendig und kostspielig. Das gilt auch für die Rückverlegung von \r\nDeichen und für die Reaktivierung eines naturnahen Abfluss- und Sedimentregimes.\r\nBäche und Flüsse benötigen Raum. Dieser ist oft nicht verfügbar oder schwer zu gewin\u0002nen. Ein grundlegendes Umdenken im Hochwasserschutz kann Abhilfe leisten, wie das \r\nBeispiel Schweiz zeigt. Dort versucht man auf dem Weg der Prävention den weiteren \r\nAnstieg der Hochwasserschäden einzudämmen. Dabei werden Hochwasserschutz- und \r\nRenaturierungsmaßnahmen mit einer klugen Raumplanung verbunden, Gewässer als \r\nbedeutende und verbindende Elemente von Natur und Landschaft gesehen und die \r\nhierfür nötigen Räume zur Verfügung gestellt.202\r\nEine Basis für eine Priorisierung bilden die Zustandsklassen der Auen, die für die \r\ngroßen Fließgewässer vorliegen.203 Erfolgreiche Pilotprojekte, besonders auch in an\u0002deren Staaten, können als Quelle für die Entwicklung eines passenden Kriterienkata\u0002loges und als Referenz herangezogen werden. Zugleich sind entlang von Bächen und \r\nZuflüssen jene Abschnitte zu identifizieren, an denen keine Unterhaltungsmaßnah\u0002men, wie das Entfernen von Totholz oder die Reparatur von „Uferschäden“, zwingend \r\nnotwendig sind.\r\nEine systemische Herangehensweise erfordert übergreifende Kooperationen zwischen \r\nWissenschaft, Behörden und umsetzenden Körperschaften. Klima- und Biodiversitäts\u0002forschung sind noch immer weitgehend getrennt. Für das Flussgerinne ist das Umwelt\u0002bundesamt (UBA), für die angrenzenden Auen das Bundesamt für Naturschutz (BfN) \r\nzuständig. Auch die Wasser- und Naturschutzbehörden kooperieren nicht so, wie es für \r\neine erfolgreiche Umsetzung von Renaturierungs- und Wiedervernässungsmaßnah\u0002men nötig wäre. 5.3 Erfolgsindikatoren und Monitoring\r\nZu den gesetzten Zielen der Wiedervernässung von Mooren und der Renaturierung von \r\nAuen müssen Indikatoren formuliert werden, anhand derer sich die Fortschritte bei \r\nUmsetzung der Maßnahmen messen lassen. Sie müssen robust, übergreifend, einfach \r\nzu messen und prozessbasiert sein. Um die Wirksamkeit von Wiedervernässungs- bzw. \r\nRenaturierungsmaßnahmen messbar zu machen, sind eine standardisierte Bewertung \r\nund Erfolgskontrolle notwendig. So fehlt bislang ein nationales Monitoring von Moo\u0002ren und Auen, wie es etwa in der Schweiz seit Jahren existiert.204 Das Bundesamt für \r\nNaturschutz hat im Jahr 2023 eine entsprechende Richtlinie für Gewässerufer und \r\nAuen entwickelt.205 Dies ist ein erfolgversprechender Ansatz, wenngleich eine funk\u0002tions- und prozessorientierte Bewertung erforderlich wäre, die auch sozioökonomische \r\nAspekte berücksichtigt. Im Projekt River Ecosystem Service Index (RESI) wurde ein \r\nvielversprechender und innovativer Ansatz verfolgt, um die Ökosystemleistungen von \r\nFluss-Auen-Systemen in die Bewertung von Managementmaßnahmen einzubezie\u0002hen.206 Ein besonders relevanter Indikator ist die Emission bzw. die Festlegung von \r\nTreibhausgasen. Hier ist die Verknüpfung mit der Nationalen Treibhausgas-Bericht\u0002erstattung für die Klimarahmenkonvention wichtig, wie im Aktionsprogramm Natürli\u0002cher Klimaschutz vorgesehen.\r\nBei Bewertung, Monitoring und Erfolgskontrolle von Wiedervernässungs- und Renatu\u0002rierungsprojekten wird man neben den etablierten ökologischen Ansätzen vermehrt \r\ninnovative Methoden der Fernerkundung, der Umwelt-DNA-Biodiversitätsforschung \r\nsowie der künstlichen Intelligenz einsetzen.207 Die so gewonnenen Daten und Informa\u0002tionen müssen kuratiert, langfristig gesichert und Dritten zur Verfügung gestellt wer\u0002den. So fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) derzeit \r\n14 Forschungsprojekte im Rahmen des Programms „Methoden der Künstlichen Intelli\u0002genz als Instrument der Biodiversitätsforschung“.208\r\n5.4 Reallabore als Chance\r\nDie Renaturierung von Auen und die Wiedervernässung von Mooren stellen ein großes \r\nLandschaftsexperiment dar (Abb. 12), das unter Realbedingungen neue Ansätze im \r\npraktischen Natur- und Umweltschutz erproben lässt und unser Verständnis von den \r\nkomplexen Wechselwirkungen zwischen Mensch und Natur voranbringen wird. Wir \r\nbrauchen eine neue Wissensökonomie, die systemisches Wissen, Orientierungswissen, \r\nHandlungswissen und weitere Wissensformen vereint. \r\n204 https://www.biodiversitymonitoring.ch\r\n205 Januschke et al. (2023).\r\n206 Fischer et al. (2019); Fischer-Bedtke et al. (2020); Roni et al. (2019).\r\n207 Leese et al. (2023); Schneider et al. (2023).\r\n208 https://www.feda.bio/de/projekte/biodivki/\r\nPriorisierung und Bewertung der Maßnahmen 49\r\nProjektbeispiele\r\nHavel bei Vehlgast vor Anbindung des Altarms (linkes Bild) und danach (rechtes Bild). \r\nFotos: Klemens Karkow\r\nBaumaßnahmen für die Wiedervernässung eines Niedermoores mit Grünlandnutzung in Mecklenburg-Vorpommern \r\n(linkes Bild). Rohrkolben-Paludikultur auf einem wiedervernässten Niedermoor mit einem Wasserstand leicht über \r\nBodenniveau (rechtes Bild). Fotos: Jürgen Kreyling\r\nNiedermoor mit Grünlandnutzung vor der Wiedervernässung (linkes Bild) und mit Rohrkolbenanbau nachher \r\n(rechtes Bild) in Mecklenburg-Vorpommern. Fotos: Tobias Dahms\r\nAbbildung 12: Beispiele für Auenrenaturierung und Moorwiedervernässung\r\nReallabore bilden eine vielversprechende Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis209\r\nund haben das Potenzial, die Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von \r\nAuen vor Ort zum Erfolg zu führen. Reallabore sind ein zukunftsfähiges Format der \r\nKooperation zwischen Wissenschaft und den zuständigen wie betroffenen Akteurinnen \r\nund Akteuren der Zivilgesellschaft, um gemeinsam Ziele zu definieren, Lösungsoptio\u0002nen zu erarbeiten und den Erfolg zu bewerten (Abb.13). Sie unterstützen einen inter\u0002und transdisziplinären Forschungsansatz, sind langfristig angelegt und beschleunigen \r\nTransformationsprozesse – bislang zumeist in einem urbanen Kontext. Mit den ab \r\n2022/2023 über zehn Jahre geförderten großflächigen Umsetzungsvorhaben zu Moor\u0002wiedervernässung und Paludikultur (Box 3) sind solche Reallabore geschaffen worden, \r\ndarunter das Vorhaben „Living Lab Teufelsmoor“ in Niedersachsen.\r\n209 BMWK (2023).\r\n50 Priorisierung und Bewertung der Maßnahmen\r\nModell transdisziplinärer Forschung\r\nKo-Produktion\r\nKo-Design\r\nKo-Dissemination\r\nGesellschaft Wissenschaft\r\nGesellschaftlicher\r\nDiskurs\r\nProdukte für\r\nGesellschaft\r\nKritische\r\nBewertung\r\nProdukte für\r\nWissenschaft\r\nWissen,\r\nHandlungsoptionen\r\nGemeinsame\r\nProblemstellung\r\nWissenschaftlicher\r\nDiskurs\r\nAbbildung 13: Modell der Integration von gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Praxis in der \r\ntransdisziplinären Forschung210\r\nSchließlich ist ein Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft hin zu großflächigen \r\nRenaturierungen von Auen und Mooren nötig. Zugleich müssen wir uns von einer ro\u0002mantischen Vorstellung einer intakten Natur wohl verabschieden. Zu massiv sind die \r\nEingriffe des Menschen, unumkehrbar viele Änderungen und immens die gesellschaft\u0002lichen Herausforderungen. So wurden die meisten Gewässer reguliert, d.h. zum größt\u0002möglichen, wenngleich einseitigen, Nutzen für uns Menschen verändert. Dabei gilt es, \r\nWasser als Ressource für Menschen und Gewässer als wertvolle Ökosysteme langfris\u0002tig zu sichern. Neuartige Ökosysteme und Lebensgemeinschaften erfordern grund\u0002sätzlich neue Managementstrategien. Hierfür sind hybride Lösungen notwendig, um \r\ndie Leistungen technischer und natürlicher Systeme zu verbinden, „naturpositives“ \r\nHandeln ins Zentrum des Gewässermanagements zu stellen und das Wasser in der \r\nLandschaft zurückzuhalten, anstatt es rasch abzuleiten. Die Transformation hin zu einem \r\nnaturpositiven Handeln kann nur gelingen, wenn Wissenschaft, Politik und gesell\u0002schaftliche Akteure die formulierten Visionen auch konsequent gemeinsam entwickeln \r\nund umsetzen.\r\n210 Nach Jahn et al. (2012) und Defila & Di Giulio (2020).\r\nRechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen 51\r\n6 Rechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren \r\nund Renaturierung von Auen\r\nIn Kapitel 1 wurden die umfangreichen völker-, europa- und verfassungsrechtlichen \r\nVerpflichtungen Deutschlands in Bezug auf den Schutz von Klima, biologischer Vielfalt \r\nund Ökosystemen aufgezeigt. In den nachfolgenden Abschnitten werden dazu ausge\u0002wählte rechtliche Aspekte und Fragestellungen vorgestellt, die für eine rechtzeitige und \r\neffektive Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen von besonderer \r\nBedeutung sind. Eine umfassende Erörterung der vielen mit klein- und großflächigen \r\nWiedervernässungen und Renaturierungen verbundenen rechtlichen Fragestellungen \r\nist in dieser Stellungnahme allerdings nicht möglich.211\r\nDie entwässerungsbasierte land- und forstwirtschaftliche Kultivierung von Mooren \r\nund Auen sowie ihre Nutzung für Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturen erfolgen \r\nseit mehreren Jahrhunderten und sind weiterhin Gegenstand geltender Gesetze und \r\nRegelungen. Diese Ausgangssituation wird in Abschnitt 6.1 dargelegt. In Anbetracht \r\nder veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Zielsetzungen besteht hier Anpas\u0002sungsbedarf. Zwar lassen sich viele rechtliche Instrumente auch für die Wiedervernäs\u0002sung von Mooren und Renaturierung von Auen nutzen (z.B. Gewässerausbau und \r\nFlurbereinigung), allerdings bestehen hier teilweise rechtliche Unsicherheiten oder \r\nHemmnisse, die möglichst beseitigt werden sollten (Abschnitt 6.2). Angesichts der er\u0002forderlichen großflächigen Maßnahmen zur Wiedervernässung und Auenrenaturie\u0002rung innerhalb der nächsten ca. 20 Jahre sind eine klare Normierung als gesetzliche \r\nAufgabe sowie flächenbezogene Ziele und Zwischenziele für Bund und Länder erfor\u0002derlich. Die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten des Staates sind in Anbetracht \r\nvon Umfang und Dringlichkeit bestmöglich zu nutzen (Abschnitt 6.3).\r\n6.1 Rechtliche Ausgangssituation für die Wiedervernässung von Mooren \r\nund Renaturierung von Auen\r\nDie gegenwärtige rechtliche Situation für die Wiedervernässung von Mooren und die \r\nRenaturierung von Auen in Deutschland lässt sich dahingehend charakterisieren, dass \r\nweiterhin das Recht fortbesteht, welches ab 1945 die Kultivierung von Mooren und \r\nAuen sowie die Nutzbarmachung und Einhegung von Fließgewässern zugunsten von \r\nSchifffahrt, Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie Land- und Forstwirtschaft in der \r\nBundesrepublik Deutschland befördern sollte. Vorrangiges Ziel war die wirtschaftliche \r\nund gesellschaftliche Nutzbarmachung sowie die Verkleinerung der Flächen von Moo\u0002ren und Auen durch Entwässerung und Meliorationsmaßnahmen. Dafür wurden auf \r\nBundesebene mit dem Wasserhaushaltsgesetz, Flurbereinigungsgesetz, Wasserver\u0002bandsgesetz, Wasserstraßengesetz (WaStrG), raumplanerischen Regelungen im Raum\u0002ordnungsgesetz (ROG) und Baugesetzbuch sowie den verschiedenen Infrastrukturge\u0002setzen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, Instrumente und Institutionen \r\ngeschaffen.\r\n211 Schäfer & Yilmaz (2019); Schlacke et al. (2024); Möckel et al. (2014).\r\n52 Rechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen\r\nFür raumbedeutsame Vorhaben, die regelmäßig eine Vielzahl von Grundstückseigen\u0002tümern, Landnutzenden und Trägern öffentlicher Belange berühren, wurden Planfest\u0002stellungsverfahren vorgesehen, bei denen die öffentlichen und privaten Belange zu er\u0002mitteln, in eine Gesamtabwägung einzustellen und die Vielzahl an notwendigen \r\nrechtlichen Genehmigungen (u. a. bau-, natur- und wasserrechtliche Zulassungen) zu \r\nbündeln sind (vgl. §§ 73, 75 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes). Mit Planfest\u0002stellungsverfahren wurden u. a. Gewässer vertieft oder begradigt, entwässernde Vor\u0002fluter geschaffen, Deiche angelegt, die gesamte Flur in einem Gebiet sowohl rechtlich \r\nals auch tatsächlich neu gestaltet sowie Siedlungsflächen ausgewiesen und insbesonde\u0002re Fern- und Wasserstraßen sowie Schienenwege errichtet. Von diesen „Kultivierungs\u0002maßnahmen“ blieben oftmals auch die natur- und wasserrechtlichen Schutzgebiete \r\nnicht verschont.\r\nMit der Vogelschutz-Richtlinie (1979), Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) \r\n(1992) und Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) (2000) wurde in der EU und somit auch \r\nfür Deutschland eine Neuausrichtung der gesellschaftlichen Ziele und Prioritäten ein\u0002geleitet, um für wildlebende Arten, Lebensraumtypen und Wasserkörper gute Erhal\u0002tungszustände zu gewährleisten oder sie soweit wie möglich wiederherzustellen. Die \r\nFFH-RL verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Ausweisung von Schutzgebieten, die zu\u0002sammen das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 bilden; sie macht allerdings \r\nkeine zeitlichen Vorgaben hinsichtlich der Wiederherstellung guter Erhaltungszustän\u0002de. Zeitlich terminierte Wiederherstellungspflichten zum Erreichen guter ökologischer \r\nund chemischer sowie bei Grundwasser auch mengenmäßiger Zustände wurden erst in \r\nder WRRL normiert. Diese europäischen Verpflichtungen stellen viele Kultivierungs\u0002maßnahmen bei Mooren und Auen infrage. Entsprechend schwer tun sich Bund, Län\u0002der (mit den zugehörigen Gemeinden) und Behörden mit der rechtlichen und prakti\u0002schen Umsetzung der WRRL.212\r\nInsgesamt sind für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von \r\nAuen verschiedene Rechtsgebiete und Vorschriften relevant, wie nachfolgend die nicht \r\nabschließende Auflistung verdeutlicht:\r\n• Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) u. a. mit der öffentlich-rechtlichen \r\nBewirtschaftungsordnung für fließendes Grundwasser und Oberflächenwasser, mit \r\nErlaubnisvorbehalten für viele Gewässer- und Wassernutzungen, Regelungen zur \r\nBewirtschaftung und Unterhaltung von Gewässern, zur Ausweisung von Wasser\u0002schutzgebieten und Hochwassergebieten sowie dem planfeststellungspflichtigen \r\nGewässerausbau, der auch Umbauten, Deichbauten und Renaturierung umfasst.\r\n• Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) regelt die Aufgaben, Verfahren und \r\nBefugnisse des Bundes bei Bundeswasserstraßen, bei denen der Bund gemäß Art. 87 \r\nund 89 GG als Eigentümer administrativ für Unterhaltung und Ausbau zuständig ist.\r\n• Wasserverbandsgesetz des Bundes (WVG), welches den Ländern die Gründ\u0002ung von Wasser- und Bodenverbänden als Körperschaften des öffentlichen Rechts \r\nermöglicht, die gemäß WVG u. a. für die Umgestaltung und Unterhaltung von \r\nGewässern sowie für Entwässerungslagen zuständig sind.\r\n212 BMU & UBA (2022); Hendricks et al. (2019); Reese (2018).\r\nRechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen 53\r\n• Flurbereinigungsgesetz des Bundes (FlurbG) mit den Instrumenten der privat\u0002nützigen Flurbereinigung und der fremdnützigen Unternehmensflurbereinigung, \r\ndie sowohl eine rechtliche Neuordnung von Flurstücksgrenzen und Inhaberschaften \r\nals auch eine Umgestaltung der Landschaft einschließlich der hydrologischen Ver\u0002hältnisse ermöglichen.\r\n• Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welches insbesondere die Länder zur \r\nAusweisung von Schutzgebieten ermächtigt und sie im Rahmen von Natura 2000 \r\ndazu verpflichtet; ihnen umfangreiche Möglichkeiten für landesweite bis lokale \r\nLandschaftsplanungen sowie auch Vorkaufsrechte einräumt und Kompensationser\u0002fordernisse bei Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vorschreibt.\r\n• Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), welches die Länder ermächtigt, mit\u0002tels landesweiter Raumordnungspläne und Regionalpläne die anzustrebenden Sied\u0002lungsstrukturen, Freiraumstrukturen, die zu sichernden Standorte und Trassen für \r\nInfrastrukturen sowie Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete für bestimmte \r\nraumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen festzulegen, um damit die nachfol\u0002genden öffentlichen Planungen zu binden oder zumindest in ihrer Abwägung zu bee\u0002influssen.\r\n• Baugesetzbuch des Bundes (BauGB), welches die Kommunen ermächtigt, in \r\nvorbereitenden Flächennutzungsplänen oder außenverbindlichen Bebauungsplänen \r\ndie bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten \r\nund zu leiten, wobei aber nach § 9 BauGB in den Bebauungsplänen für bauliche \r\nNutzungen nur Art und Maß verbindlich festgelegt werden dürfen.\r\n• GAP-Konditionalitäten-Verordnung des Bundes (GAPKondV), welche die ak\u0002tuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU (s. hierzu Abschnitt 7.3) und § 10 \r\nGAP-Konditionalitäten-Gesetz umsetzt und die Landesregierungen verpflichtet, \r\nmittels Rechtsverordnung eine Gebietskulisse an Feuchtgebieten und Mooren auszu\u0002weisen. Innerhalb dieser Gebietskulisse bedürfen dann die erstmalige Entwässerung \r\ndurch Drainagen oder Gräben sowie das Tieferlegen einer vorhandenen Entwässe\u0002rung nach § 13 GAPKondV der Genehmigung der für Direktzahlungen zuständigen \r\nBehörde. Diese darf nur im Einvernehmen mit den zuständigen Naturschutz- und \r\nWasserbehörden erteilt werden. Ungenehmigte Entwässerungen sind jedoch nicht \r\nillegal, sondern haben lediglich Kürzungen bei Direktzahlungsbeihilfen zur Folge. \r\nWeiterhin stellt § 12 GAPKondV klar, dass innerhalb der Gebietskulisse auch für Pa\u0002ludikulturen Direktzahlungen gewährt werden, sofern dadurch kein Dauergrünland \r\nin Schutzgebieten (u. a. Natura-2000-Gebiete) oder gesetzlich geschützte Biotope \r\nbeeinträchtigt werden.\r\n• Weiterhin sind bei der Wiedervernässung von Mooren und der Renaturierung von \r\nAuen gegebenenfalls auch bodenschutz- und baurechtliche sowie zivilrechtliche \r\nVorschriften zu beachten, und es kann auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung er\u0002forderlich sein.213\r\nInsgesamt kommen für Wiedervernässungen von Mooren und Renaturierungen von \r\nAuen verschiedene rechtliche Wege in Betracht. Raumplanerisch können diese Flächen \r\nin den Raumordnungsplänen und Flächennutzungsplänen entsprechend ausgewiesen \r\nwerden, um eine weitere Überbauung durch öffentlich geplante Siedlungs-, Verkehrs\u0002und Infrastrukturvorhaben möglichst zu verhindern. Dabei kommt auch eine Ausweisung \r\nals Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet nach § 8 Abs. 7 ROG in Betracht. Naturschutzfach\u0002lich können die Flächen zudem in den regionalen und kommunalen Landschaftsplänen \r\n213 Grethe et al. (2021).\r\n54 Rechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen\r\nausgewiesen werden. Die Länder können nach § 11 Abs. 1 BNatSchG dabei die kommu\u0002nalen Landschaftspläne sogar für außenverbindlich erklären, sodass dann (wie in Nord\u0002rhein-Westfalen) landschaftsplanerische Festsetzungen Grundstückseigentümer und \r\nLandnutzende unmittelbar binden. Eine umfassende außenverbindliche Bodennut\u0002zungsplanung auch für nichtbauliche Landnutzungen fehlt bisher in Deutschland, würde \r\naber die Erfüllung der ökologischen Staatsaufgaben erleichtern.214\r\nSofern die Flächen die Voraussetzungen einer Schutzgebietsausweisung erfüllen und \r\neine entsprechende Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit aufweisen, können sie \r\ngemäß §§ 51 f. WHG und §§ 22-29 BNatSchG unter Schutz gestellt und auch im Rah\u0002men der Verhältnismäßigkeit mit bestimmten Bewirtschaftungsvorgaben versehen \r\nwerden. Enteignungen sind hierbei allerdings nicht möglich. In Anbetracht der um\u0002fangreichen Verpflichtungen zur Wiederherstellung guter Zustände bei Arten, Ökosys\u0002temen und Wasserkörpern sollte die Wiederherstellung noch stärker in den Kanon der \r\nwasser- und naturschutzrechtlichen Schutzgebietszielsetzungen aufgenommen wer\u0002den. Zu prüfen ist dabei auch, ob die Ermächtigung der Länder zur Ausweisung von \r\nBodenschutzgebieten in § 21 Abs. 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ausgebaut \r\nwerden sollte.\r\nSofern für die Wiedervernässung oder Renaturierung ein Gewässer, Deich oder Damm \r\ngeschaffen, beseitigt oder wesentlich verändert werden soll, ist ein Planfeststellungs\u0002verfahren nach §§ 67-71a WHG bzw. bei Bundeswasserstraßenausbau § 12-21 WaStrG \r\nerforderlich. Hierbei können bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse auch \r\nEnteignungen erfolgen, wobei der Landverlust mittels einer Unternehmensflurbereini\u0002gung nach § 87 FlurbG auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilt \r\nwerden kann. Darüber hinaus wäre eine Neugestaltung eines Gebietes mittels eines \r\nprivatnützigen Flurbereinigungsverfahrens mit planfeststellungspflichtigem Wege\u0002und Gewässerplan nach §§ 4-83 FlurbG möglich, da sowohl die Wiederherstellung von \r\nÖkosystemleistungen als auch die Sicherstellung rechtskonformer Zustände im objek\u0002tiven Interesse der Grundstückseigentümer und Landnutzenden sind.215\r\nPlanfeststellungsverfahren speziell zur Wiedervernässung von Mooren und Renaturie\u0002rung von Auen oder allein aufgrund des Klimaschutzes oder des Naturschutzes sieht das \r\nBundesrecht bisher nicht vor. Sofern in der Praxis die existierenden Planfeststellungs\u0002möglichkeiten nicht ausreichen oder hier größere rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich \r\nihrer Zulässigkeit oder ihres räumlichen bzw. gestalterischen Umfangs bestehen, sollte \r\nder Gesetzgeber den Anwendungsbereich der bestehenden Verfahren erweitern oder im \r\nKlima- und Naturschutzrecht für raumbedeutsame Maßnahmen (z.B. Moorwiederver\u0002nässung, Biotopvernetzung) entsprechende Verfahren vorsehen. Letzteres könnten \r\nauch die Bundesländer aufgrund ihrer Abweichungskompetenz im Bereich des Natur\u0002schutzes und des Wasserhaushaltes (vgl. §§ 72 Abs. 3 Nr. 2 und 5 GG) sowie im Rahmen \r\nihrer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in vielen für den Klimaschutz relevan\u0002ten Bereichen (vgl. § 74 GG).\r\n214 Ausführlicher hierzu Möckel (2013).\r\n215 Möckel & Wolf (2022).\r\nRechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen 55\r\n6.2 Gesetze mit besonderer Relevanz für Wiedervernässungen \r\nund Renaturierungen\r\nWasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG)\r\nFür Auen und Moore als wasserabhängige Ökosysteme ist das Wasserrecht von beson\u0002derer Relevanz.216 Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung sind Wasser \r\neines fließenden oberirdischen Gewässers und Grundwasser nicht eigentumsfähig und \r\ndas Grundeigentum bezüglich Gewässernutzungen und -veränderungen eingeschränkt \r\n(§ 4 WHG). Weiterhin ist die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers, d.h. seine \r\nPflege und Entwicklung, eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Länder (§ 39 \r\nWHG), sofern keine Bundeswasserstraßen vorliegen. Die Länder können die Unterhal\u0002tungsaufgaben an Kommunen und Wasserverbände delegieren.\r\nDie Entnahme von Wasser, das Einleiten von Stoffen und sonstige Veränderungen am \r\nWasserkörper einschließlich der Absenkung oder Anhebung des Grundwasserspiegels \r\nsind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Gestattung zulässig (vgl. §§ 8 f., 67 \r\nff. WHG). Bezüglich Kleingewässer, Entwässerungsgräben und Drainagen bestehen al\u0002lerdings umfangreiche Ausnahmeregelungen, die bisher in größerem Umfang Entwäs\u0002serungen zulassungsfrei ermöglichen und von den Zielen der WRRL freistellen.\r\nZum einen haben die meisten Bundesländer gemäß § 2 Abs. 2 WHG Kleingewässer von \r\nuntergeordneter wasserrechtlicher Bedeutung einschließlich Entwässerungsgräben \r\nvom Anwendungsbereich des WHG ausgenommen.217 Zum anderen bedarf gemäß § 46 \r\nAbs. 1 Nr. 2 WHG die gewöhnliche Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirt\u0002schaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke keiner wasserrechtlichen Erlaubnis, \r\nsoweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu be\u0002fürchten sind. Lediglich die dafür notwendigen Erdarbeiten (z.B. Anlegen von Gräben, \r\nVerlegung von Drainagerohren) sind gemäß § 49 Abs. 1 WHG der zuständigen Behörde \r\nanzuzeigen. Die Grundstückseigentümer und Bewirtschaftenden können daher den \r\nGrundwasserspiegel auf ihren Grundstücken absenken. Die Wasserbehörden dürfen \r\ndies nur im Rahmen ihres Bewirtschaftungsermessens untersagen, wenn sie darlegen \r\nkönnen, dass nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten sind. Zu\u0002mindest bei kohlenstoffreichen Auen- und Moorböden empfiehlt es sich, diese Freistel\u0002lung zu überdenken und durch einen Erlaubnisvorbehalt für die Errichtung neuer An\u0002lagen sowie den Fortbestand bestehender Anlagen zu ersetzen.\r\nDen zuständigen Behörden stehen im WHG verschiedene planungsrechtliche Instru\u0002mente zur Verfügung, um großräumig Wasserkörper zu bewirtschaften. Bewirtschaf\u0002tungspläne und Maßnahmenprogramme gelten entsprechend der europäischen WRRL \r\nfür ganze Flussgebietseinheiten, haben jedoch keine außenverbindlichen Wirkungen \r\ngegenüber Grundstückseigentümern oder -bewirtschaftenden (§§ 82-85 WHG). Zum \r\nSchutz der öffentlichen Wasserversorgung, zur Anreicherung des Grundwassers oder \r\nzur Reduzierung stofflicher Einträge können die Behörden Wasserschutzgebiete aus\u0002weisen und Schutzmaßnahmen einschließlich verbindlicher Ge- und Verbote festsetzen \r\n(§ 51 WHG). Des Weiteren müssen die Länder Überschwemmungsgebiete festsetzen, \r\nin denen bestimmte Nutzungen und Anlagen unzulässig sind oder durch Landesver\u0002ordnungen eingeschränkt werden (§§ 76-78c WHG). Die Länder können hierbei auch \r\n216 Grethe et al. (2021).\r\n217 Möckel & Bathe (2013).\r\n56 Rechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen\r\nHochwasserentstehungsgebiete ausweisen, in denen dann bestimmte Landnutzungen \r\neiner Genehmigungspflicht unterliegen (§ 78d WHG).\r\nBesonders relevant sowohl für die Entwässerung und Kultivierung von Mooren und \r\nAuen als auch deren Wiedervernässung und Renaturierung ist der planfeststellungs\u0002pflichtige Gewässerausbau, der die Herstellung, Beseitigung, aber auch die wesentliche \r\nUmgestaltung eines Gewässers und seiner Ufer sowie Deich-, Damm- und Küsten\u0002schutzbauten umfasst (§§ 67-71a WHG). Da auch der Rückbau oder die Umgestaltung \r\nvon entwässernden natürlichen oder künstlichen Gewässern sowie Deich- und Damm\u0002bauten zum Gewässerausbau zählen, ist dieses Planfeststellungsverfahren bei vielen \r\nMoorwiedervernässungen und Auenrenaturierungen einschlägig. Etwas anderes gilt \r\nnur bei Kleingewässern, die im betreffenden Bundesland gemäß § 2 Abs. 2 WHG vom \r\nAnwendungsbereich des WHG ausgenommen wurden. Im Rahmen des Planfeststel\u0002lungsverfahrens sind die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zu beteili\u0002gen. Gemäß § 71 WHG sind auch Enteignungen zulässig, wenn dies aufgrund überwie\u0002gender Belange des Allgemeinwohls erforderlich und angemessen ist.\r\nAllerdings beschränkt sich der wasserrechtliche Gewässerausbau räumlich auf die Ge\u0002wässer, ihre Ufer sowie auf die Deich- und Dammbauten. Damit können in dem Plan\u0002feststellungsverfahren nicht die Verhältnisse und Nutzungsmöglichkeiten im gesamten \r\nMoor oder der gesamten Aue überplant, verändert oder verbindlich festgelegt werden. \r\nInsofern ist zu empfehlen, § 67 Abs. 2 WHG hinsichtlich Moorgebiete und Auen zu er\u0002weitern.\r\nBundeswasserstraßengesetz (WaStrG)\r\nViele Moore und Auen liegen bzw. lagen an Flüssen, die als Bundeswasserstraßen ein\u0002gestuft, genutzt und entsprechend ausgebaut und verändert wurden (s. Anlage 1 zum \r\nWaStrG). Hierzu gehören insbesondere die großen Flüsse Rhein, Weser, Donau, Oder \r\nund Elbe, wobei die Oder und die Elbe noch am wenigsten umgestaltet wurden. Zur \r\nVerbesserung der Schiffbarkeit wurden u. a. Flussarme abgetrennt, die Flüsse einge\u0002engt oder ihre Flussbetten vertieft, weshalb der Grundwasserspiegel in den angrenzen\u0002den Auen meist abgesunken ist. Oftmals sind die Ufer umfangreich mit Steinschüttun\u0002gen versehen, die natürliche Erosions- und Anlandungsprozesse weitgehend \r\nunterbinden und die Strömungsgeschwindigkeit erhöhen.\r\nBundeswasserstraßen nach § 1 WaStrG umfassen den Fluss oder Kanal und die Ufer bis \r\nzur Uferlinie sowie alle Gewässerteile, die damit eine natürliche Einheit bilden, durch \r\nWasserzufluss oder -abfluss in Verbindung stehen und im Eigentum des Bundes ste\u0002hen. Die Unterhaltung sowie der Ausbau obliegen dem Bund als Hoheitsaufgabe (§§ 8, \r\n12 WaStrG). Wie bei § 67 WHG ist der Ausbau planfeststellungspflichtig und umfasst \r\nneben dem Neubau auch alle Maßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung von Bun\u0002deswasserstraßen und ihrer Ufer, die über Unterhaltung hinausgehen, einschließlich \r\ndes Rückbaus (§§ 12 Abs. 2, 14 WaStrG). Sowohl bei der Unterhaltung als auch beim \r\nAusbau sind gemäß §§ 8 Abs. 1 S. 3, 12 Abs. 7 WaStrG den Belangen des Naturhaushalts \r\nund des Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen und das Bild und der Erholungswert \r\nder Gewässerlandschaft zu berücksichtigen.\r\nDie Ziele der WRRL gelten uneingeschränkt, wobei allerdings die meisten Bundeswas\u0002serstraßen in den Bewirtschaftungsplänen als künstlich und erheblich veränderte Was\u0002serkörper gemäß Art. 4 Abs. 3 WRRL ausgewiesen wurden, sodass hier gemäß Art. 4 \r\nRechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen 57\r\nAbs. 1 lit. a) iii) WRRL nur ein gutes ökologisches Potenzial zu erreichen ist. Soweit es \r\ndie Bewirtschaftungsziele der WRRL nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 WHG erfordern, \r\nist der Bund verpflichtet, entsprechende Ausbaumaßnahmen durchzuführen.\r\nInsgesamt steht die Renaturierung von Auen bei Bundeswasserstraßen unter der Prä\u0002misse, dass die Schiffbarkeit als Hauptfunktion erhalten bleiben muss, sofern der Bund \r\ndie Einstufung als Bundeswasserstraße nicht aufgibt. Des Weiteren ist auch hier das \r\nPlanfeststellungsverfahren räumlich auf die Wasserstraße und ihre Ufer beschränkt. \r\nInwieweit hier eine Erweiterung des Verfahrens auf die gesamte Aue kompetenzrecht\u0002lich gemäß Art. 74, 87 und 89 GG möglich ist, bedarf einer gesonderten Untersuchung.\r\nWasserverbandsgesetz des Bundes (WVG)\r\nDas Wasserverbandsgesetz regelt die Aufgaben und die Organisation der öffent\u0002lich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbände. Sie können von den Ländern als Zweck\u0002verbände gegründet werden, um gemäß § 2 WVG u. a. die landwirtschaftlichen und \r\nsonstigen Flächen zu verbessern, Bodenwasser zu regeln, Anlagen zur Be- und Entwäs\u0002serung zu betreiben sowie mittels technischer Maßnahmen Grundwasser und oberirdi\u0002sche Gewässer zu bewirtschaften. Zur Mitgliedschaft können Eigentümer von Grund\u0002stücken und Anlagen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere profitierende \r\noder berührte Beteiligte zwangsweise herangezogen werden (§§ 4, 7 f. WVG).\r\nDie Zweckverbände dienen dabei sowohl dem öffentlichen Interesse als auch dem Nut\u0002zen seiner Mitglieder (§ 1 Abs. 2 WVG). Zu den expliziten Aufgaben im öffentlichen \r\nInteresse gehören u. a. die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen \r\nund Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschafts\u0002pflege (§ 2 Nr. 12 WVG). Die Verbände können gemäß § 40 WVG im Rahmen ihrer \r\nVerbandsaufgaben auch Enteignungen vornehmen, wenn das Wohl der Allgemeinheit \r\nes erfordert.\r\nDa die Verbandsmitglieder den Zweckverband finanzieren und über die Verbands\u0002versammlung auch mit lenken, sind allerdings verbandsinterne Interessenkonflikte \r\nwahrscheinlich, wenn der Schutz von Umwelt und Klima aufgrund Art. 20a GG und \r\neuropäischen und internationalen Rechtsakten (scheinbar) mit den Interessen der Ver\u0002bandsmitglieder im Widerspruch stehen sollte. Sofern sich durchsetzt, dass wiederver\u0002nässte Moore auch einen individuellen Nutzen für die Mitglieder bringen, wäre dieser \r\nmögliche Konflikt aufgelöst. Inwieweit die Verbände in der Lage sind, die rechtlich \r\nerforderlichen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen rechtzeitig und effektiv zu \r\nergreifen, ist allerdings fraglich. Sie dürften allenfalls dann ein Interesse für eine Umge\u0002staltung des Wasserhaushalts entwickeln, wenn hiermit neue wirtschaftliche Ertrags\u0002aussichten verbunden sind (s. Kapitel 7). Gleichzeitig sind genau sie die Organisations\u0002einheiten, die über das Wissen und Know-how im Wassermanagement verfügen und \r\ndieses nun für ein anderes Wassermanagement einsetzen könnten. Für die Wiederver\u0002nässung von Mooren und Renaturierung von Auen ist es daher angebracht, die betref\u0002fenden Verbände mit neuen, den Moor- und Auenschutz befördernden Aufgaben aus\u0002zustatten, sie anders zu organisieren, sie dazu ganz oder teilweise aus Steuergeldern zu \r\nfinanzieren oder durch staatliche Verwaltungen zu ersetzen. Sofern die Kapazitäten der \r\nöffentlichen behördlichen Stellen nicht ausgebaut werden, kommt den Wasserbauver\u0002bänden in dieser Hinsicht jedenfalls eine entscheidende Rolle zu. Dies bedeutet Ände\u0002rungen in den jeweiligen Landesgesetzen zu den Gewässerunterhaltungsverbänden \r\nsowie eine finanzielle Unterstützung der Wasserverbände.\r\n58 Rechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen\r\nFlurbereinigungsgesetz des Bundes (FlurbG)\r\nDas Flurbereinigungsgesetz stellt den Ländern verschiedene Verfahren zur Verfügung, \r\num im ländlichen Raum rechtsverbindlich sowohl Grundeigentum neu zu ordnen als \r\nauch Landschaften praktisch umzugestalten. Letzterem dient der planfeststellungs\u0002pflichtige Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan gemäß \r\n§ 41 FlurbG. Im Rahmen eines solchen Plans können auch Windschutz-, Klimaschutz\u0002und Feuerschutzanlagen sowie Anlagen, die dem Naturschutz, der Landschaftspflege \r\noder der Erholung dienen, geplant und hierfür Land der öffentlichen Hand einge\u0002tauscht oder von den Grundeigentümern bereitgestellt werden.\r\nIn der Vergangenheit erfolgten die Flurbereinigungsverfahren in erster Linie zur Ver\u0002besserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, \r\nindem Schläge vergrößert und störende natürliche Landschaftselemente oder -bedin\u0002gungen beseitigt wurden. 1976 wurden in § 1 FlurbG auch die Förderung der allgemei\u0002nen Landeskultur und der Landentwicklung aufgenommen und in §§ 37-43, 86, 91, \r\n103a FlurbG die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege \r\ngestärkt. 1994 wurde der Einsatz der Flurbereinigung zur Beförderung von Zielen des \r\nNaturschutzes und der Landschaftspflege in § 86 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG weiter erleichtert.\r\nMit Ausnahme der Unternehmensflurbereinigung sind Flurbereinigungsverfahren ge\u0002mäß § 4 FlurbG nur statthaft, wenn sie vorrangig den objektiven Interessen der beteilig\u0002ten Grundstückseigentümer dienen, d.h. privatnützig sind.218 Da mit Flurbereinigungs\u0002verfahren ein Gebiet für längere Zeiträume neu gestaltet wird, kommt den langfristigen \r\nInteressen größere Bedeutung gegenüber kurzfristigen (z.B. ökonomischen) Vorteilen \r\nzu. Im objektiven Interesse der Landeigentümer und Landnutzenden ist daher regelmä\u0002ßig auch der langfristige Erhalt bzw. die Wiederherstellung von Ökosystemen sowie ih\u0002rer Funktionen und Leistungen, wenn hiervon zugleich auch die Allgemeinheit profi\u0002tiert.219 Auch die Herstellung rechtskonformer Zustände im Gebiet (z.B. hinsichtlich \r\nnatur-, wasser- oder klimaschutzrechtlicher Anforderungen) ist privatnützig. Privat\u0002nützige Flurbereinigungsverfahren sind keine Enteignungsverfahren, sondern stellen \r\nInhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG dar.\r\nDemgegenüber dient die fremdnützige Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG \r\ndazu, bei größeren Enteignungen ländlicher Grundstücke den damit verbundenen \r\nLandverlust auf einen größeren Kreis von Grundeigentümern und Landnutzenden zu \r\nverteilen. Es ist dabei kein eigenständiges Enteignungsverfahren, sondern setzt ein \r\nentsprechendes Planfeststellungsverfahren oder ein anderes Enteignungsverfahren \r\nvoraus. Ein solches Ausgangsverfahren kann z.B. ein planfestgestellter Gewässeraus\u0002bau mit festgesetzten Enteignungen nach §§ 68, 71 WHG sein.\r\nBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)\r\nDas Naturschutzrecht bietet mit der Landschaftsplanung sowie den Schutzgebietsaus\u0002weisungen Instrumente, um wiederzuvernässende Moore und zu renaturierende Auen \r\nnaturschutzfachlich zu bestimmen, auszuweisen und gegebenenfalls mit außenver\u0002bindlichen Anforderungen an die dortigen Landnutzungen zu versehen. Des Weiteren \r\nräumt § 67 BNatSchG den Ländern Vorkaufsrechte ein. Um die Ausweisung von \r\nSchutzgebieten sowie die Ausübung von Vorkaufsrechten auch bei intensiv genutzten, \r\n218 BVerwG, Urt. v. 13.04.2011 – 9 C 2.10, Rn. 13 f.\r\n219 Ausführlicher hierzu Möckel & Wolf (2022).\r\nRechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen 59\r\nentwässerten Mooren oder degradierten Auen zu ermöglichen, sollten diese Flächen \r\noder generell Wiederherstellungsflächen in den Kanon von §§ 22-29 und 67 BNatSchG \r\nmit aufgenommen werden.220\r\nBei der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen sowie der Etab\u0002lierung von Paludikulturen, Photovoltaikanlagen und anderen neuen Nutzungsformen \r\nsind die allgemeinen Naturschutzvorschriften (u. a. naturschutzfachliche Eingriffsre\u0002gelung, allgemeine und besondere Artenschutzverbote) einzuhalten und im Fall von \r\nSchutzgebietsflächen die jeweiligen Gebietsvorschriften und gebietsspezifischen Erhal\u0002tungsziele zu beachten.\r\nWiedervernässungen oder Renaturierungen sind im Normalfall keine Eingriffe im Sin\u0002ne von § 14 Abs. 1 BNatSchG, da diese gerade die Leistungs- und Funktionsfähigkeit \r\ndes Naturhaushalts bei den entwässerten Mooren und degenerierten Auen verbessern \r\nsollen und somit keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Demgegen\u0002über sind wegen der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes insbesondere größere \r\nPhotovoltaikanlagen als Eingriffe einzustufen. Bei Paludikulturen kommt es darauf an, \r\ninwieweit diese den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild im Einzelfall verbessern \r\n(dies ist bei vorheriger Ackernutzung regelmäßig anzunehmen) oder erheblich beein\u0002trächtigen (z.B. gegebenenfalls bei vorherigen Dauergrünland- oder Waldflächen), wo\u0002bei bei diesen grundlegenden Nutzungsänderungen nicht die Regelvermutung in § 14 \r\nAbs. 2 BNatSchG greift.221\r\nGrößere Konflikte mit dem Naturschutzrecht können v. a. auftreten, wenn sich auf ent\u0002wässerten Moor- und Auenflächen geschützte Arten angesiedelt haben oder nicht moor\u0002und auentypische Habitate unter Schutz gestellt wurden. Im Fall von Natura-2000-Ge\u0002bieten sind Vorhaben in oder in der Nähe eines solchen Gebietes nur zulässig, wenn in \r\neiner vorangehenden summarischen oder vollumfänglichen Verträglichkeitsprüfung \r\nmit Gewissheit erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen wurden oder überwie\u0002gende öffentliche Interessen eine Ausnahme rechtfertigen (Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH\u0002Richtlinie, §§ 34, 36 BNatSchG). Es ist ratsam, schon im Vorfeld möglicher Moorwie\u0002dervernässungen und Auenrenaturierungen die Erhaltungsziele in den betroffenen \r\nSchutzgebieten zu überprüfen und gegebenenfalls dahingehend anzupassen, dass die \r\nAnsiedlung und Entwicklung moor- und auentypischer Arten und Habitate angestrebt \r\nwerden. Dies ist der Europäischen Kommission anzuzeigen. Erfordert der hohe Schutz\u0002bedarf allerdings ein Festhalten an den bisherigen Erhaltungszielen, dann ist eine Wie\u0002dervernässung oder Renaturierung nicht oder nur in begrenztem Maße möglich.\r\n6.3 Sicherstellung von Rechtzeitigkeit und Effektivität der erforderlichen \r\nVerfahren und Maßnahmen\r\nDeutschland ist verfassungs-, europa- und völkerrechtlich zu einer möglichst weitge\u0002henden Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen innerhalb der \r\nnächsten 25 Jahre verpflichtet (s. Kapitel 1). Für die rechtliche Umsetzung hat der \r\nBund gemäß Art. 72, 74 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, wobei die \r\nLänder nach Art. 72 Abs. 3 Nr. 2, 3, 4 und 5 GG Abweichungskompetenzen in den Be\u0002reichen Naturschutz und Landschaftspflege, Bodenverteilung, Raumordnung und \r\n220 Vgl. SRU, WBBGR, WBW (2024), Tz. 127 ff.\r\n221 Vgl. auch Peters & Schäfer (2022).\r\n60 Rechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen\r\nWasserhaushalt haben und zudem grundsätzlich für den Vollzug der Bundesgesetze \r\nnach Art. 83 GG zuständig sind. Daher empfiehlt sich eine enge Abstimmung von Bund \r\nund Ländern. Lediglich bei Truppenübungsplätzen und Bundeswasserstraßen ist der \r\nBund für die Wiederherstellung zuständig, der die Länder zudem finanziell im Rahmen \r\nder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ \r\n(GAK) unterstützen kann.\r\nMit der großflächigen Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen \r\nbetritt Deutschland Neuland, welches deutlich über die bisher meist sehr kleinteiligen \r\nWiederherstellungsprojekte hinausgeht. Dies erfordert politische Nachbesserungen \r\ninsbesondere in zwei Bereichen. Zum einen sind neben den rechtlichen Rahmenbedin\u0002gungen insbesondere die ökonomischen Angebote für wirtschaftliche Erwerbsmöglich\u0002keiten auf den wiederhergestellten Moor- und Auenstandorten zu verbessern (s. Kapi\u0002tel 7). Die derzeitigen kontraproduktiven Anreize erfordern nahezu eine Beibehaltung \r\nder Entwässerung. Mit den erweiterten Fördermöglichkeiten der Gemeinsamen Agrar\u0002politik (ab 2023) und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes sind \r\nerste Verbesserungen erfolgt.\r\nZum anderen stellt sich die Frage, wie der Bund am besten sicherstellen kann, dass die \r\nnationalen Verpflichtungen und Ziele durch die in erster Linie zuständigen Bundeslän\u0002der fristgerecht erfüllt und die dafür notwendigen Verfahren und Maßnahmen auch \r\nrechtzeitig eingeleitet werden. Weiterhin besteht ein Bedarf, diese Aufgaben und damit \r\nverbundene Kosten zwischen den Bundesländern sowie zwischen Bund und Ländern \r\nangemessen zu verteilen.\r\nDas derzeit in der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorboden\u0002schutz (2021) vorgesehene Ziel der Minderung der jährlichen Emissionen um 5 Mil\u0002lionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 entspricht nicht einmal 10 Prozent der \r\naktuellen jährlichen Emissionen und ist nicht mit den nationalen und internationalen \r\nKlimazielen kompatibel. Zudem fehlt bisher eine verbindliche Aufteilung auf die ein\u0002zelnen Bundesländer. Damit die Bundesländer sowie der Bund die erforderlichen Ver\u0002fahren und Maßnahmen rechtzeitig einleiten und dafür auch die erforderlichen Ver\u0002waltungskapazitäten zeitnah bereitstellen, empfiehlt es sich, im Bundesrecht \r\nquantitativ und qualitativ konkretisierte, zeitlich terminierte Verpflichtungen für jedes \r\nBundesland zur Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen zu nor\u0002mieren. Vorbild wäre hier das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus \r\nvon Windenergieanlagen an Land (WindBGEG)222, wo der Bund in Anlage 1 für jedes \r\nBundesland quantitative, terminierte Flächenbeiträge festgelegt hat.\r\nDarüber hinaus ist zu überlegen, die anfallenden Kosten im Rahmen des Länderfinanz\u0002ausgleichs auf alle Länder angemessen zu verteilen.223 Letzteres ist insbesondere bei \r\nder Wiedervernässung von Mooren angebracht, da diese mit fünf moorreichen Bun\u0002desländern in Deutschland sehr ungleich verteilt sind. Denkbar wäre hier auch, dass \r\nder Bund einen Großteil der Kosten durch eine Aufstockung bzw. Neuausrichtung der \r\nGAK übernimmt.\r\n222 Gesetz vom 20.6.2022, BGBl. I Nr. 28 vom 28.7.2022, S. 1353.\r\n223 Vgl. Ring & Mewes (2023); Möckel (2013a); Czybulka & Luttmann (2005).\r\nRechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen 61\r\nDie langfristigen nationalen Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Schutz der \r\nÖkosysteme und der biologischen Vielfalt sollten insbesondere hinsichtlich der Wie\u0002dervernässung von Mooren und der Renaturierung von Auen durch bundes- oder lan\u0002desrechtliche Aufgabenfestlegungen mit konkreten und zeitlich terminierten Zielen \r\nund Zwischenzielen unterfüttert werden, um die anstehenden Aufgaben besser zu ope\u0002rationalisieren224. Zwischenziele ermöglichen es dabei, den Fortschritt bei der Wieder\u0002vernässung von Mooren und der Renaturierung von Auen zu messen, mögliche Defizite \r\nzu erkennen und Verfahren sowie Maßnahmen entsprechend anzupassen. Selbst wenn \r\ndie geplante europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (in der Diskus\u0002sion auch als Nature Restoration Law bezeichnet) nicht vom Rat verabschiedet wird, \r\nist zur besseren Erfüllung der bestehenden völker-, europa- und verfassungsrechtli\u0002chen Verpflichtungen zur Wiederherstellung von Mooren und zur Renaturierung von \r\nAuen ein nationaler Wiederherstellungsplan aufzustellen, und auch die Länder sind \r\nzur Aufstellung umzusetzender Wiederherstellungsprogramme zu verpflichten.225 Für \r\ndie Aufstellung dieser Programme empfiehlt es sich, auf Landesebene behördenüber\u0002greifende Taskforces zu etablieren, um die notwendigen Flächen und Maßnahmen in\u0002tegrativ zu identifizieren und festzulegen. Für die Umsetzung der Programme wären \r\ndann administrativ die jeweils zuständigen Wasser-, Flurbereinigungs- und Natur\u0002schutzbehörden zuständig. Die praktische Ausführung der im Einzelnen erforderlichen \r\nWiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen erfolgt entweder durch die zu\u0002ständigen öffentlichen Stellen (z.B. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des \r\nBundes, Wasser- und Bodenverbände) oder wird an private Unternehmen oder Ver\u0002bände (z.B. Landschaftspflege- oder Naturschutzverbände) vergeben.226 Damit diese \r\ndie entsprechenden Kapazitäten und Kompetenzen aufbauen, sollten Bund und Länder \r\nden mittel- und langfristigen Bedarf sowie die Finanzierung für Subventionen zur Ho\u0002norierung öffentlicher Leistungen ermitteln und kommunizieren. Parallel dazu müssen \r\nAngebote an die Flächeneigentümer, Nutzenden und Wertschöpfungsketten entwickelt \r\nwerden (s. Kapitel 7), die eine Inwertsetzung der wiedervernässten Moor- und renatu\u0002rierten Auenflächen sichtbar werden lassen und die Bereitschaft zu den Maßnahmen \r\nermöglicht. Damit würden eine Umsetzung bei Finanzierung der Bau- und Planungs\u0002kosten durch den Staat und eine Weiterführung von privatem Eigentum und privater \r\nNutzung möglich.\r\nOb die empfohlenen Ziele, Zwischenziele und Regelungen zu Wiederherstellungs\u0002plänen und -programmen ins Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen oder durch ein \r\neigenständiges Wiederherstellungsgesetz227 normiert werden, ist v. a. eine politische \r\nGestaltungsfrage. Das Bundesnaturschutzgesetz bietet sich aufgrund seiner umfassen\u0002den ökologischen Zielsetzungen (s. § 1 BNatSchG) sowie den verschiedenen Instru\u0002menten an, sollte aber dann auch um die Möglichkeit von Planfeststellungsverfahren \r\nfür größere räumliche Wiederherstellungsvorhaben ergänzt werden. Unabhängig von \r\neiner Integration in bestehende Gesetze oder einer eigenständigen Normierung kön\u0002nen die Länder gemäß Art. 72 Abs. 3 Nr. 2, 3, 4 und 5 GG von Regelungen des Bundes \r\nin den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege, Bodenverteilung, Raumordnung \r\nund Wasserhaushalt relativ umfangreich abweichende Regelungen erlassen. Daher \r\nempfiehlt sich hier eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern.\r\n224 Vgl. Henn et al. (2024); SRU, WBBGR, WBW (2024), Tz. 96 ff.\r\n225 Siehe SRU, WBBGR, WBW (2024).\r\n226 Vgl. hierzu die Vorschläge von SRU, WBBGR, WBW (2024), Tz. 137 ff.\r\n227 Vgl. Henn et al. (2024).\r\n62 Rechtliche Aspekte der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen\r\nBei der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen sowie der empfohlenen Wieder\u0002herstellungspläne und -programme sollten alle staatlichen Instrumente in Betracht ge\u0002zogen werden, um einen möglichst optimalen Instrumentenverbund zu schaffen.228\r\nAußenverbindliche ordnungs- und planungsrechtliche Vorgaben sowie Genehmi\u0002gungsvorbehalte sind hierbei sowohl sehr effektive und effiziente als auch gerechte In\u0002strumente, da sie, anders als bei Beihilfen, mit Auflagen alle Adressaten verpflichten \r\nund mit den Instrumenten des Verwaltungsvollzugs durchgesetzt werden können.229\r\nSie können allerdings auch langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen und Um\u0002setzungsvorhaben dadurch verzögern (s. Abschnitt 7.1). Steuern und Abgaben können \r\naufgrund ihrer ökonomischen Anreize die Kosten-Nutzen-Überlegungen von Grund\u0002eigentümern und Landnutzenden verändern und entsprechende Nutzungsänderungen \r\nherbeiführen. Ebenfalls wichtig sind Beihilfen, Honorierungen sowie Beratungs- und \r\nInformationsangebote, denn sie fördern die Umstellungsbereitschaft, eröffnen neue \r\nErwerbsmöglichkeiten und können auch finanzielle Härten aufgrund hoheitlicher Vor\u0002gaben und Entscheidungen abmildern (s. Kapitel 7). Diese Instrumente sind allerdings \r\nnicht in jedem Einzelfall zielgenau.\r\nSoweit die Bundesregierung in ihrer Nationalen Moorschutzstrategie sowie die Lan\u0002desregierungen in ihrer bisherigen Umsetzung der WRRL auf freiwillige Maßnahmen \r\nsetzen, ist dies rechtlich unverbindlich, da bisher in keinem Gesetz ein entsprechender \r\n„Freiwilligkeitsgrundsatz“ verankert wurde. Ein solcher Freiwilligkeitsgrundsatz ist \r\nauch nicht zum Schutz der Grundrechte der Grundstückseigentümer und Landnutzen\u0002den verfassungsrechtlich geboten, da sowohl die Berufsausübung als auch das Eigen\u0002tum durch Gesetze zum Wohl der Allgemeinheit, zur Umsetzung des ökologischen \r\nStaatsziels in Art. 20a GG und zum Schutz anderer Grundrechtsträger eingeschränkt \r\nwerden können.230 Dabei unterliegt Grund und Boden aufgrund seiner räumlichen und \r\nökologischen Situationsgebundenheit einer besonders großen sozialen und ökologi\u0002schen Allgemeinwohlpflichtigkeit nach Art. 14 Abs. 2 GG,231 sodass der Gesetzgeber bei \r\nGrundeigentum in größerem Umfang als bei beweglichem Eigentum die Grundrechts\u0002ausübung einschränken kann, ohne unverhältnismäßig zu werden.232\r\nSofern Bund oder Länder gleichwohl einen Freiwilligkeitsgrundsatz bei ökologischen \r\nWiederherstellungsmaßnahmen rechtlich verankern wollen, stellt sich die Frage, ob \r\ndamit der Staat gegen seine verfassungsrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 20a, 2\r\nAbs. 2 und 3 Abs. 1 GG verstößt, da dann keine rechtzeitige, effektive und alle Verursa\u0002cher gleich belastende Umsetzung der verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen \r\nVerpflichtungen gegeben wäre.233  Ökonomische Anreize für die Wiedervernässung von \r\nMooren und die Renaturierung von Auen\r\nNeben rechtlichen Instrumenten zur Wiederherstellung von Mooren und Renaturie\u0002rung von Auen spielen ökonomische Anreize für Landeigentümer und Besitzende eine \r\nbesondere Rolle, damit sie ihre Bewirtschaftung entsprechend veränderter gesell\u0002schaftlicher Interessen umstellen können. Bei der ökonomischen Betrachtung der Wie\u0002dervernässung von Mooren und der Renaturierung von Auen gibt es naturgemäß einige \r\nGemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede. Der Fokus in diesem Kapitel liegt auf der \r\nWiedervernässung von Mooren (Abschnitte 7.2 bis 7.4); Aussagen zu Auen folgen in \r\nAbschnitt 7.5. Viele Handlungsempfehlungen gelten aber sowohl für die Wiedervernäs\u0002sung von Mooren als auch für die Renaturierung von Auen.\r\n7.1 Freiwilligkeit erfordert finanzielle Anreize und sich selbst tragende \r\nGeschäftsmodelle\r\nDie politischen Entscheidungstragenden in Deutschland scheuen bisher, durch die \r\nSchaffung geeigneter Rahmenbedingungen dafür Sorge zu tragen, dass der „Land Use, \r\nLand Use Change and Forestry“-Sektor (LULUCF-Sektor) seine verbindlichen Klima\u0002ziele erfüllt und in Zukunft erfüllen wird. Dazu wäre v. a. eine sofortige und umfassen\u0002de Beschränkung der klimaschädlichen, auf Entwässerung beruhenden Nutzung koh\u0002lenstoffreicher Böden (Moore) erforderlich.234 Doch Politik und Gesellschaft in der EU \r\nund in Deutschland setzen bei der Wiedervernässung von Mooren und der Renaturie\u0002rung von Auen in besonderer Weise auf freiwillige Lösungen. Dazu müssen die Landei\u0002gentümer und Landnutzende auf den Moorstandorten ihre Wirtschaftsweise durch \r\ngeeignete Maßnahmen so anpassen, dass klima- und umweltschädigende Effekte redu\u0002ziert werden. Im Ergebnis müsste dies auf einen Stopp der Entwässerung und eine \r\nAnhebung der Wasserstände bis hin zu einer vollständigen Wiedervernässung von \r\nMooren hinauslaufen.\r\nDoch die an sich notwendigen Veränderungen der Bewirtschaftung gehen mit erhebli\u0002chen Risiken für die Betroffenen, v. a. in der Land- und Forstwirtschaft, und damit \r\nderzeit auch Widerständen einher. Dies ist politisch das Hauptargument dafür, dass \r\nbei der Wiedervernässung von Mooren auf freiwillige Lösungen gesetzt wird und die \r\nBetroffenen in diesem Transformationsprozess in geeigneter Form unterstützt werden \r\nsollen. Hierfür spricht auch, dass Planfeststellungsverfahren (s. Kapitel 6) erst über \r\neinen langen Zeitraum greifen, der bei Wiedervernässungen und/oder Renaturierun\u0002gen infolge der Planungs-, Prüfungs- und Zulassungsprozesse über 10 Jahre andauern \r\nkann.235 Diese Zeit steht angesichts der Dringlichkeit des Handelns jedoch nicht zur \r\nVerfügung, um die in Deutschland bundesrechtlich mit § 3 Abs. 2 Klimaschutzgesetz \r\nbis 2045 angestrebten Ziele der Klimaneutralität zu erreichen. Sie kommen aber dort \r\nzum Einsatz, wo ökonomische oder partizipative Ansätze an Grenzen stoßen, etwa \r\n234 Gensior et al. (2023).\r\n235 Hirschelmann et al. (2023).\r\n64 Ökonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen\r\nwenn sich Landeigentümer und/oder Landnutzende verweigern, an ihrem Standort bei \r\nWiedervernässungen oder Renaturierungen mitzuwirken. In diesem Fall bleibt keine \r\nandere Möglichkeit, als durch rechtliche Prozesse einen Interessenausgleich zwischen \r\nallen Beteiligten an einem Standort herbeizuführen (s. Abschnitt 6.3).\r\nDas im gesellschaftlichen Interesse liegende Ziel besteht aus ökonomischer Sicht daher \r\ndarin, Eigentümer und Nutzende bei der Umgestaltung ihrer Wirtschaftsweisen auf \r\nMoor- und Auenstandorten ökonomisch so zu unterstützen, dass sie neue Formen der \r\nBewirtschaftung und – darauf aufbauend – neue Geschäftsmodelle entwickeln. Hierzu \r\nkönnen auch Aufklärung, Information und Bildung wichtige Beiträge leisten (s. Kapitel \r\n8), um den erforderlichen kulturellen und sozialen Wandel zu fördern. Dies dürfte je\u0002doch aller Erfahrung nach nicht ausreichend sein. Die Bereitschaft zur Produktions\u0002umstellung und Änderung der Wirtschaftsweise wird vielmehr umso größer ausfallen, \r\nje eher hiermit auch einzelwirtschaftliche Erfolgsaussichten verbunden sind. Es kommt \r\ndaher darauf an, dass durch gezielte Anreize neue Einkommensgrundlagen für die \r\nLandeigentümer und Landnutzenden geschaffen werden, die ausreichend hoch sind \r\nund auf die sie langfristig vertrauen können. Ohne eine solche „Rentabilität“ für die \r\nAkteure (und ganzer Regionen) dürften Lösungen, die dem Prinzip der Freiwilligkeit \r\nfolgen, scheitern. Es müssen somit Geschäftsmodelle entstehen, die neue Verfahren \r\nder Bewirtschaftung, Anbaukulturen, Produkte und Verwertungswege anstreben, die \r\ndie gesamte Wertschöpfungskette einschließen.236 Zusätzlich müssen für eine ange\u0002messene Übergangszeit, bis die neuen Geschäftsmodelle sich etabliert haben, staatliche \r\nAnpassungshilfen gewährt werden.\r\n7.2 Paludikultur als neue Bewirtschaftungsform für Moorböden\r\nFür die Bewirtschaftung wiedervernässter Moore stehen verschiedene Möglichkeiten \r\nzur Verfügung, die torferhaltend (Paludikulturen) oder nur schwach torfzehrend (auf \r\nnicht vollständig wiedervernässten Teilflächen) sind. Sie stehen im Gegensatz zu bis\u0002herigen Bewirtschaftungsformen, die auf der Entwässerung von Standorten beruhen \r\nund stark torfzehrend sind. Für wiedervernässte Standorte lassen sich generell vier Op\u0002tionen für wirtschaftliche Aktivitäten zusammenfassen:237\r\n• Anbau-Paludikultur: Anbau wirtschaftlich geeigneter Feuchtgebietspflanzen (Nass\u0002kulturen) unter intensiver Bewirtschaftung mit dem Ziel, die höchste Menge und \r\nbeste Qualität verwertbarer Biomasse zu erzeugen (z.B. Schilf, Rohrkolben, Torf\u0002moos, Erlen).\r\n• Paludikultur mit extensiver Beweidung (Nassweide) oder Mahd (Nasswiese) von \r\nspontan entstandener Vegetation zur unspezifischen Nutzung von Biomasse (z.B. \r\nSeggenried). Die Biomasse kann z.B. energetisch für Kraftwerke genutzt werden.\r\n• Nasse Wildnis ohne Ernte von Biomasse oder sonstige Bewirtschaftung; hier liegt \r\nder Schwerpunkt auf Naturschutz sowie der Bereitstellung von regulierenden Öko\u0002systemleistungen und Biodiversität.\r\n• Energetische Nutzung der Landschaft als Standort für Windkraft- oder Photovoltaik\u0002anlagen, eventuell kombiniert mit Beweidung oder Mahd.\r\n236 Schröder et al. (2016); Abel et al. (2019).\r\n237 Wichtmann et al. (2016); Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (2017); \r\nTanneberger et al. (2020); Birr et al. (2021); Närmann et al. (2021).\r\nÖkonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen 65\r\nAls wirtschaftlich verwertbare Produkte kommen infrage: Papier, Kartonagen, Bau\u0002und Dämmstoffe, Holzwertstoffe und Möbel, Kunststoffe und chemische Grundstoffe, \r\nTrockengranulate, Substrate für Böden, Bioenergieprodukte oder Formen der Tierhal\u0002tung. Für die Verwertung bestehen jeweils unterschiedliche Verwertungspotenziale, \r\nabhängig von den Chancen funktionierender Wertschöpfungsketten.238 Diese Optionen \r\nkönnen mit einer Wertschöpfung durch Naturtourismus, Bildungsangebote oder die \r\nGenerierung von Kohlenstoffzertifikaten kombiniert werden.\r\nWiedervernässte Moore wurden bisher überwiegend in nasse oder feuchte Wildnis um\u0002gewandelt oder als Nass- oder Feuchtgrünland genutzt. Anbau-Paludikulturen wurden \r\nbisher nur in wenigen räumlich begrenzten Pilotprojekten realisiert, wie z.B. Rohrkol\u0002benanbau zur Produktion von Baumaterial oder Anbau von Torfmoos (Sphagnum) zur \r\nProduktion von Kultursubstraten.239 Vorhaben zur Flächennutzung für Photovoltaik \r\nund Windkraft werden derzeit entwickelt. Für die meisten moorreichen Bundesländer \r\nliegen Flächenkulissen vor, die die potenzielle Eignung wiedervernässter Moorflächen \r\nund Naturschutzvorgaben verbinden.240 Entsprechende Pläne für renaturierte Auen \r\nsind demgegenüber bisher nicht vorgelegt worden. Hier ist überwiegend die Variante \r\n„Wildnis“ realisiert worden, oder es erfolgt eine forstliche Nutzung mit Weichholzar\u0002ten. Systematische Erprobungen von Paludikulturen sind in Auengebieten bisher nicht \r\nvorgenommen worden.\r\nGenerell gilt, dass eine Vielfalt der Pflanzenbestände wesentlich für eine nachhaltige \r\nNutzung der Moore und Auen ist. Wichtig ist daher ein umfassendes Verständnis \r\nstandörtlicher, biologischer, ökonomischer und sozialer Faktoren, denn in Abhängig\u0002keit von den Standortbedingungen bilden sich unterschiedliche Vegetationstypen \r\naus.241 Vielfältige, standortangepasste Mischbestände, die nach Vernässung aufwach\u0002sen, sind zumeist robuster gegenüber Umwelteinflüssen wie z.B. dem Klimawandel, \r\nweisen stabilere Erträge auf, fördern auch die mikrobielle und faunistische Vielfalt und \r\nlassen sich eher großflächig und in absehbaren Zeiträumen in die Praxis einführen als \r\nMonokulturen.\r\nAuch bei den Mengen und Stoffeigenschaften der Biomasse ist eine entsprechende Va\u0002riabilität zu erwarten. Dies erfordert eine Vielfalt und Flexibilität der Ernte- und Nach\u0002bearbeitungs- und Verwertungsverfahren, die aufeinander abgestimmt werden müs\u0002sen. Um diese Verfahren in der Praxis etablieren zu können, bedarf es einer ausreichend \r\ngroßen Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe und Unternehmen für die Biomasseverar\u0002beitung, die miteinander kooperieren; es reicht nicht aus, wenn nur wenige Betriebe \r\nauf die neuen Paludikulturen umschwenken, denn dann werden sich stabile Märkte \r\nnicht herausbilden.\r\n238 Birr et al. (2021); Ziegler et al. (2021); Systain (2023).\r\n239 Wild et al. (2001).\r\n240 Närmann et al. (2021); Tanneberger et al. (2022).\r\n241 Abel & Kallweit (2022).\r\n66 Ökonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen\r\n7.3 Auseinanderfallen einzel- und volkswirtschaftlicher Kosten-Nutzen\u0002Relationen bei der Wiedervernässung von Mooren\r\nEinzelwirtschaftlichen Wertverlusten entgegentreten\r\nEinzelwirtschaftlich besteht das langfristige Ziel darin, mit der Paludikultur neue Per\u0002spektiven für Einkommen in der Landwirtschaft zu schaffen. Für eine angemessene \r\nÜbergangszeit können staatliche Subventionen oder etwa die Einbeziehung von Mooren \r\nin den Kohlendioxid-Emissionshandel dieses Ziel erleichtern und unterstützen (s.u.). \r\nAlternative Wertschöpfung für nasse Moor- und Auenflächen muss aus nassen Formen \r\nder Bewirtschaftung oder der Produktion erneuerbarer Energien entstehen. Dabei ist \r\nzu beachten, dass die neuen Bewirtschaftungsoptionen, resultierend aus den natur\u0002räumlichen Bedingungen (Hydrologie, geomorphologische Bedingungen, Pflanzenbe\u0002wuchs usw.) wie auch den sozioökonomischen Voraussetzungen (Eigentums- und Nut\u0002zungsverhältnisse, rechtliche Vorgaben, Governance, Förderprogramme, kulturelle \r\nPrägung in einer Region usw.) sehr unterschiedlich sein können.\r\nEinzelbetriebliche Kosten, Unsicherheiten und das „Henne-Ei-Problem“\r\nBei der Aufrechterhaltung der entwässerungsbasierten Moornutzung muss fortgesetzt \r\nin die Wasserstandsregulierung an den jeweiligen Standorten investiert werden. Bei \r\nWiedervernässung und Wiederherstellung der natürlichen Vorflut fallen zwar u.U. \r\nKosten für Entwässerung weg. Dafür entstehen neue Kosten, etwa für den Bau und den \r\nErhalt von Grabenverschlüssen, Poldern, Abflussvorrichtungen und Einrichtungen, \r\ndie den Wasserabfluss verhindern sollen. Bei der Umstellung auf nasse Moorbewirt\u0002schaftung ist daher gegebenenfalls eine fortgesetzte Wasserstandsregulierung zur Ein\u0002stellung von Zielwasserständen notwendig.242 Die Höhe der Planungs- und Baukosten \r\nfür die Wasserstandsregulierung wird in einer Studie nach Auswertung vorliegender \r\nDaten auf durchschnittlich ca. 4.000 Euro/Hektar geschätzt.243 Die Wasserstandsregu\u0002lierung erfolgt je nach Gewässerordnung dabei durch staatliche Stellen oder durch \r\nWasser- und Bodenverbände, bei denen u. a. die Grundstückseigentümerinnen und \r\neigentümer zahlungspflichtige Mitglieder sind.\r\nZusätzlich geht die Wiedervernässung von Mooren für Landeigentümer und Landnut\u0002zende mit einzelbetrieblichen Kosten einher.244 Bisherige land- und forstwirtschaftli\u0002che Nutzungen müssen aufgegeben oder eingeschränkt werden, die Einnahmen aus \r\ndem Verkauf der bisherigen land- oder forstwirtschaftlichen Produkte fallen weg, \r\nebenso wie (möglicherweise) Mittel aus Förderprogrammen der 1. und 2. Säule der \r\nGemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Ökonomisch entstehen so\u0002mit Opportunitätskosten (d.h. Kosten entgangener Gelegenheiten). Hinzu kommt, \r\ndass der bisherige Maschinenpark auf nassen oder feuchten Flächen zumeist nicht \r\nmehr genutzt werden kann und gegebenenfalls neue Fahrzeuge und Geräte anzuschaf\u0002fen sind. Selbst wenn die bisherigen Fahrzeuge und Geräte bilanziell abgeschrieben \r\nsind oder von mehreren Nutzenden geteilt werden, fallen Kosten für Neuanschaffun\u0002gen und für Änderungen der Bewirtschaftung an. Hinzu kommen schließlich Finanzie\u0002rungskosten, wenn für die angeschafften Maschinen und Geräte Zinsen für aufgenom\u0002menes Fremdkapital gezahlt werden müssen.\r\n242 Wichtmann et al. (2016); Schäfer et al. (2022).\r\n243 Wichmann et al. (2022).\r\n244 Vgl. Nordt et al. (2022).\r\nÖkonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen 67\r\nMit torferhaltenden Bewirtschaftungsoptionen in Form von Paludikultur oder auch der \r\nNutzung für erneuerbare Energien (z.B. Agrar-Photovoltaik oder Windkraftanlagen) \r\nbestehen erste praktizierte Handlungsmöglichkeiten auf nassen bzw. feuchten Moor\u0002standorten. Paludikultur ist jedoch bisher nur auf sehr kleinen Flächen umgesetzt wor\u0002den.245 Daher ist auch die Forschung hierzu nur begrenzt und kleinteilig. Die Höhe der \r\nOpportunitätskosten und die Abschätzung von zu erwartenden einzelwirtschaftlichen \r\nKosten der Produktionsumstellung sind schwer zu bestimmen. Weil sie schwer zugäng\u0002liches privates Wissen der Landeigentümer bzw. Landnutzenden beinhalten, konnten \r\ndie Bedingungen für eine praxisrelevante Umsetzung sowie die Auswertung von bishe\u0002rigen Erfahrungen, Kostenpositionen, betrieblichen Einflussfaktoren und Kennziffern \r\n(Arbeitszeit, Investitionsbedarf, Finanzierung, Managementaufwand, Instandhaltung \r\nusw.) in Forschungsprojekten bisher kaum erfasst werden.\r\nDie bisherige Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Anbau-Paludikulturen basiert da\u0002her notgedrungen auf Daten von Einzelflächen und/oder auf einer Vielzahl von Annah\u0002men, deren praktische Überprüfung noch aussteht.246 Bei all diesen Abschätzungen ist \r\nzu beachten, dass die Bedingungen standörtlich höchst unterschiedlich sind, sodass \r\nvorhandene Erfahrungen nicht ohne Weiteres verallgemeinert werden können. Es fehlt \r\nan System- und Handlungswissen, wenngleich mehrere Pilotprojekte auf den Weg ge\u0002bracht worden sind, die zum Schließen dieser Kenntnislücken beitragen (s. Box 3).\r\nBox 3: Bundes-Pilotvorhaben zu Moorschutz und Paludikulturen in Deutschland\r\nDas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) \r\nfördert seit 2021 in vier großen Moorregionen Deutschlands Pilotvorhaben zum Moorschutz. Ab Okto\u0002ber 2023 sind fünf weitere vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geförderte großflächige Mo\u0002dell- und Demonstrationsvorhaben hinzugekommen. Diese auf zehn Jahre ausgelegten Vorhaben bieten \r\neinen passenden Rahmen, um Lösungswege zur Senkung der Treibhausgasemissionen aufzuzeigen und \r\nneue Formen der Bewirtschaftung auf landwirtschaftlich genutzten wiedervernässten Moorböden zu \r\nerproben. Alle Projekte sollen zeigen, wie neue innovative Produkte aus nassen Bewirtschaftungsfor\u0002men zur Marktreife geführt werden. Neben der praxisnahen Erprobung der nassen Bewirtschaftung, von \r\nder Einrichtung der Flächen bis zur Ernte, adressieren die Projekte daher auch die innovative regionale \r\nVerwertung der erzeugten Biomasse, etwa als Bau- und Dämmstoff oder Verpackungsmaterial. Alle Vor\u0002haben werden wissenschaftlich und kommunikativ durch das Thünen-Institut und das Greifswald Moor \r\nCentrum begleitet (BMEL-gefördertes Vorhaben „PaludiZentrale“).247\r\nEine mögliche wirtschaftliche Option auf wiedervernässten Mooren ist der Einsatz von \r\nAgrar-Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung (Agri-PV). Während die Agri-PV \r\nim Allgemeinen breite Anwendung findet und alle notwendigen Technologiereifegrade \r\ndurchlaufen hat, ist die an Wiedervernässung geknüpfte Moor-Agri-PV noch in der expe\u0002rimentellen Entwicklung. Es gibt erst wenige Ansätze, Wiedervernässung und Agri-PV \r\n245 Geurts et al. (2019); Ziegler et al. (2021).\r\n246 Z. B. für Schilf in Schäfer (1999), für Rohrkolben in Schätzl et al. (2006) und für Torfmoose in Wichmann et al. \r\n(2020). Hinzu kommen Untersuchungen zur traditionellen Beerntung natürlicher Röhrichte, speziell für Dachschilf in \r\nWichmann (2017) und zu etablierter Spezialtechnik aus der Landschaftspflege in Jong et al. (2003) und Spinelli et al. \r\n(2017).\r\n247 FNR (2023).\r\n \r\n68 Ökonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen\r\nauf einer Moorfläche umzusetzen (s. Box 4). Dabei ist jedoch zu beachten, dass Agri-PV \r\nzu Konflikten mit dem Natur- und Biodiversitätsschutz führen kann. Die energetische \r\nNutzung von Agri-PV kann aus diesen Gründen nicht für naturschutzfachlich wertvolle \r\nMoor- und Auenstandorte, sondern insbesondere für landwirtschaftlich degradierte \r\nFlächen empfohlen werden.248\r\nBox 4: Potenziale für Photovoltaikanlagen auf Moorstandorten und aus Paludibiomasse\r\nEs gibt bisher nur wenige Beispiele für eine nachhaltige Photovoltaiknutzung von Moorstandorten. So \r\nwurde der Solarpark Schornhof (Photovoltaik-Freiflächenanlage, PV-FFA, 120 MW auf 140 ha) im Donau\u0002moos auf einem entwässerten, degradierten Moorstandort errichtet und dieser soll wiedervernässt wer\u0002den. In Schleswig-Holstein gibt es seit 2021 eine PV-FFA auf Moorboden, bei deren Planung von Beginn an \r\neine ökologische Aufwertung der Fläche anvisiert wurde. Der Solarpark Lottorf (10 MW auf 19 ha) hat sich \r\nunter dem Standard „Gute Planung“ des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft selbst verpflichtet, zu\u0002sätzliche ökologische und soziale Mehrwerte zu schaffen. Der Standort ist mittlerweile zum Teil wieder\u0002vernässt und seit 2024 finden hier Boden-, Klima- und Biodiversitätsforschungen durch die Universität \r\nGreifswald statt. Perspektivisch könnte bei Paludi-PV-Anlagen auf Hochmooren Torfmoosbiomasse als \r\nTorfersatz und Saatgut sowie Sonnentau für medizinische Anwendungen genutzt werden. Bei Paludi-PV\u0002Anlagen auf Niedermooren eignen sich Nasswiesen mit Seggen und Rohrglanzgras für energetische Zwecke \r\n(Biogas, Verbrennung) und stoffliche Nutzungen (Bau- und Dämmstoffe, Plattenwerkstoffe, Papier, Form\u0002teile). Flächenpotenziale von Moor-PV für Deutschland werden derzeit untersucht.\r\nWas die Umstellung der Bewirtschaftung auf Nasskulturen zusätzlich so schwierig \r\nmacht: Die Umstellung der Produktion stellt wegen der unternehmerischen Unsicher\u0002heit ein „Henne-Ei-Problem“ dar. Landwirtinnen und Landwirte, ebenso wie Produ\u0002zentinnen und Produzenten brauchen eine gesicherte Nachfrage für Biomasse aus \r\nPaludikultur, um Investitionen und eine großmaßstäbliche Umstellung zu realisieren. \r\nGleichzeitig benötigen die weiterverarbeitenden Betriebe große Mengen an Biomasse \r\nund das Vertrauen auf stabile Nachlieferung, um die neuen Wertschöpfungsketten \r\nauch verlässlich aufbauen zu können. Beide Seiten wollen unsichere Entscheidungen \r\nvermeiden und warten darauf, dass sich die jeweils andere Seite entwickelt. Nur bei \r\nÜberwindung dieses Henne-Ei-Problems steigen die Chancen auf eine Umstellung der \r\nBewirtschaftung in Richtung Paludikultur.\r\nDer Staat könnte die Umstellung fördern, indem er den Betrieben ökologische Hermes\u0002bürgschaften gewähren und sich damit am Risiko, dass am Ende die Nachfrage zu klein \r\nist oder zu spät auftritt, ganz oder teilweise beteiligen würde. Gleichzeitig könnten mit \r\ndiesen Bürgschaften die Banken den umstellenden Betrieben günstige Kredite anbie\u0002ten. Alternativ kommen auch staatliche Kredite oder direkte Subventionen oder staat\u0002liche Abnahmegarantien bzw. Verpflichtungen bestimmter Branchen, Produkte abzu\u0002nehmen (wie es etwa beim Biodiesel der Fall ist), in Betracht. Hier können \r\nInformationen über neue Rohstoffe und Verwertungsmöglichkeiten, Vertrauen in neue \r\nGeschäftsfelder, gesellschaftliche und ordnungsrechtliche Trends (z.B. im Bereich \r\nVerpackungsmaterialien) und (temporäre) staatliche Unterstützung helfen (s. Box 5). \r\n248 Bedingungen für Agri-PV-Anlagen auf Moorstandorten sind im Einzelnen in Veröffentlichungen der Kommission \r\nBodenschutz des Umweltbundesamtes (KBU 2023), der Landesarbeitsgemeinschaft Boden der Bundesländer \r\n(LABO 2023) sowie weiteren Quellen (z.B. GMC 2023) dargelegt worden.\r\n \r\nÖkonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen 69\r\nBox 5: Machbarkeitsstudie zur Wiedervernässung von Mooren: \r\nWertschöpfungsketten für die Nutzung von Paludibiomasse.\r\nEine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 zeigte, dass Beimischungen von 5 Prozent Paludibiomasse in \r\nvielen Verwertungswegen ohne Qualitätseinbußen möglich sind.249 Insgesamt ergibt sich für alle betrach\u0002teten stofflichen Verwendungen bei den angenommenen konservativen Beimischungen von 5 Prozent \r\nein Bedarf von 1.572.000 Tonnen Paludibiomasse und ein Flächenpotenzial von 314.000 Hektar wieder\u0002vernässter Moorfläche. Darin nicht enthalten sind andere stoffliche Nutzungen (z. B. als Torfmoos-Frisch\u0002biomasse für den industriellen Gartenbau), energetische Nutzungen (z. B. Nahwärme, Biogas), Nass\u0002weiden sowie wiedervernässte Moore als Standorte für erneuerbare Energien (Agri-PV, Windkraft). Ein \r\nSchlüssel zum Erfolg könnte der Aufbau einer bundesweiten Nachfrageallianz sein. Eine solche hat sich \r\ndie Initiative toMOORow zum Ziel gesetzt.250 Dieser Allianz sind bisher 14 namhafte deutsche Unterneh\u0002men aus der Bau- und Papierbranche sowie dem Einzelhandel beigetreten und entwickeln seit Anfang \r\n2024 jeweils ein unternehmensinternes Paludikultur-Pilotprodukt.\r\nEinzelwirtschaftliche Kosten-Nutzen-Relationen der Umstellung auf Paludikulturen\r\nDie aktuell umfassendste Untersuchung zu den ökonomischen Barrieren und Hinder\u0002nissen, aber auch Erfolgsaussichten der Umstellung auf Paludikultur auf wiederver\u0002nässten Mooren stammt von Schäfer et al.251 Die Autoren sind auf Grundlage einer Aus\u0002wertung der Literatur, Befragungen und Informationen aus früheren Vorhaben zu \r\nAbschätzungen über Kostengrößen gelangt. Danach sind zu unterscheiden: (i) Kosten \r\nder Wiedervernässung von Standorten in Höhe von geschätzten 4.000 Euro/Hektar, \r\ndie auf eine Verfügbarmachung der Flächen abzielen (s. oben) – diese Kosten dürften i. \r\nd. R. öffentlich oder in Verbänden anfallen und sollen hier nicht weiter betrachtet wer\u0002den. (ii) Kosten und Erträge aus einzelwirtschaftlicher Sicht – diese Kosten fallen einzel\u0002wirtschaftlich an und sollen an dieser Stelle in ihrer Größenordnung abgeschätzt werden \r\n(s. Abb. 14). Es handelt sich um Umstellungskosten und entgangene betriebliche Gewinne.\r\nUmstellungskosten\r\n• Bestandskosten: Einmalige Kosten für die Neuanlage von Paludikultur und Infra\u0002struktur für deren Abtransport (nach Nordt et al. (2022) angenommen: einmalig \r\n10.000 Euro/Hektar).252 In der Abb. 14 sind diese Kosten auf ein Jahr bezogen, so\u0002mit 1.000 Euro/Hektar und Jahr.\r\n• Investitionskosten: Anschaffung von Fahrzeugen und Erntegeräten für nasse Böden; \r\nnach Nordt et al. angenommen 400.000 Euro;253 bei einer Nutzungsdauer von 10 \r\nJahren wären dies jährlich ca. 40.000 Euro (Finanzierungskosten und Abdiskon\u0002tierung sind hier außer Acht gelassen, ebenso wie staatliche Investitionszuschüsse). \r\nNimmt man an, dass die Geräte 500 Hektar Fläche bewirtschaften, so wären dies \r\n80 Euro/Hektar und Jahr (s. Abb. 14).\r\n• Betriebsumstellungskosten: Kosten der Markterschließung und des Aufbaus neuer Ver\u0002wertungswege. Nach Nordt et al. werden Investitionskosten in Höhe von 750.000 Euro \r\n249 Systain (2023).\r\n250 https://www.succow-stiftung.de/succow-stiftung/aktuelles/detail/tomoorow-1\r\n251 Schäfer et al. (2022). Siehe auch Wichmann et al. (2022).\r\n252 Nordt et al. (2022).\r\n253 Ebd.\r\n \r\n70 Ökonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen\r\npro Anlage angenommen (z.B. Faseraufbereitung, Heizwerk).254 Nimmt man weiter an, \r\ndass die Kosten sich auf 10 Jahre verteilen und die bewirtschafteten Flächen 500 Hek\u0002tar groß sind, wären dies 150 Euro/Hektar und Jahr, die anfallen würden (s. Abb. 14).\r\nEntgangene Gewinne\r\n• Wegfallende bisherige Einnahmen: Wegfall der Erlöse aus dem Verkauf bisheriger \r\nProdukte führt zum Verlust des Deckungsbeitrags (Umsatz minus variable Kosten). \r\nZumeist sind die Deckungsbeiträge in den westdeutschen Moor-Bundesländern \r\n(Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) höher als in den ostdeutschen Moor\u0002Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern); in Abb. 14 werden \r\n1.000 bis 3.000 Euro/Hektar angenommen.\r\n• Wegfall staatlicher Förderung: Wegfall bisheriger Direktzahlungen aus der 1. Säule \r\nder GAP; in Abb. 14 mit durchschnittlich 300 Euro/Jahr beziffert.\r\n• Wegfall weiterer staatlicher Förderung: Wegfall bisheriger Zahlungen aus der 2. Säule \r\nder GAP sowie Fördermaßnahmen aus Landesprogrammen zur Honorierung ökolo\u0002gischer Leistungen (z.B. Arten- und Biotopschutz; Milchkuhhaltung auf ökologisch \r\nbewirtschaftetem Grünland), die jetzt wegfallen; in Abb. 14 ebenfalls überschlag\u0002mäßig mit 300 Euro/Hektar beziffert.\r\nUm die Umstellungskosten sowie die entgangenen Gewinne auszugleichen, bedarf es \r\neiner finanziellen Größenordnung, die in etwa genauso hoch ist (s. Abb. 14, rechte Säule). \r\nDies würde bedeuten, dass die Summe aus den Erträgen aus dem\r\n• Verkauf von Paludikultur (oder möglicherweise anderen Produkten) und/oder den \r\n• Erträgen aus weiteren Nutzungen (wie z.B. Agri-PV); und/oder den\r\n• finanziellen Anreizen zur Honorierung ökologischer Leistungen für Klimaschutz \r\ndurch Wiedervernässung der Standorte (Paludikulturen sind prinzipiell nunmehr \r\nförderfähig, s. § 12 GAPKondV, wenn die Länder entsprechende Gebietskulisse per \r\nVerordnung ausgewiesen haben und sofern nicht geschütztes Dauergrünland be\u0002troffen ist)\r\nden Erträgen der bisherigen Bewirtschaftung auf entwässerten Böden plus den auf ein \r\nJahr bezogenen aufgewendeten Kosten der Umstellung (Abb. 14, linke Säule) entspre\u0002chen muss. In der rechten Säule ist mit den Fragezeichen angedeutet, dass die Höhe \r\ndieser Größen derzeit nicht bekannt ist. Es soll aber deutlich gemacht werden, dass \r\neine Zustimmung zu den Transformationsprozessen, die mit der Wiedervernässung \r\nund den sich daran anknüpfenden Hoffnungen auf neue Wertschöpfungen nur dann zu \r\nerwarten ist, wenn die erwartete zukünftige Einkommenssituation in etwa der Größen\u0002ordnung der bisherigen Bewirtschaftung entspricht oder sie übersteigt.\r\n254 Ebd.\r\nÖkonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen 71\r\n0\r\n1.000\r\n2.000\r\n3.000\r\n4.000\r\n5.000\r\nEinzelbetriebliche Kosten Volkswirtschaftliche Kosten\r\nBisherige Bewirtschaftung\r\nauf entwässerten Moorstandorten\r\nKosten und Nutzen der Bewirtschaftung\r\nBewirtschaftung auf\r\nEuro wiedervernässten Moorstandorten\r\npro Hektar\r\nund Jahr\r\n1.000\r\n2.000\r\n3.000\r\n4.000\r\n5.000\r\nKlimakosten\r\nSubventionen (1./2. Säule GAP)\r\nEntgangene Deckungsbeiträge\r\nBestandskosten\r\nBetriebsumstellungskosten\r\n80 Investitionskosten\r\n63 Stickstoffaustrag\r\nSubventionen (1./2. Säule GAP)\r\n??? Biodiversitätsverlust\r\n4.000\r\n1.000\r\n-\r\n3.000\r\n150\r\n1.000\r\n???\r\n1.000\r\n-\r\n1.700\r\n???\r\n???\r\nHonorierung ökologischer\r\nLeistungen\r\nHonorierung ökologischer\r\nLeistungen\r\nErträge (Paludi und Agri-PV)\r\nverbleibende Klimakosten\r\n300\r\n300\r\n300\r\n300\r\nmin.\r\nmax.\r\nAbbildung 14: Einzelbetriebliche und volkswirtschaftliche Kosten und Nutzen der Bewirtschaftung auf entwässerten \r\nund wiedervernässten Moorstandorten (je Hektar)\r\nVolkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Relation der Umstellung auf Paludikulturen\r\nAus volkswirtschaftlicher Sicht ergibt sich ein anderes Bild (s. Abb. 14): Hier sind die \r\nKlima- und Umweltkosten der Bewirtschaftung auf entwässerten Moorstandorten \r\n(Treibhausgasemissionen, Gewässerbelastungen, Verlust der biologischen Vielfalt) \r\nden Klima- und Umweltkosten von wiedervernässten Standorten und der dort erfolgen\u0002den Bewirtschaftung gegenüberzustellen. Die Differenz stellt den volkswirtschaftlichen \r\nGewinn (eigentlich sind es geringere volkswirtschaftliche Kosten) beim Übergang auf \r\ndie neue Bewirtschaftungsform dar.\r\n72 Ökonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen\r\nDie wesentlichen Klima- und Umweltkosten aus der bisherigen Bewirtschaftung auf \r\nentwässerten Standorten ergeben sich aus (i) Treibhausgasemissionen auf entwässer\u0002ten Standorten, (ii) Umweltbelastungen, etwa der Belastung von Böden oder Grund\u0002wasser, wenn Nitrat, Phosphat und/oder Pflanzenschutzmittel auf die Flächen einge\u0002tragen werden, (iii) dem Verlust der moortypischen Biodiversität. Hinzu kommen (iv) \r\ngegebenenfalls Subventionen, z.B. aus der GAP, die volkswirtschaftlich aufgewendet \r\nwerden müssen und daher Kosten darstellen.255 Bei Letzteren wird deutlich, dass die \r\neinzelbetrieblichen finanziellen Anreize von der Gesellschaft finanziert werden müssen, \r\ndeshalb sind es volkswirtschaftliche Kosten. \r\nFür einige dieser Klima- und Umweltkosten liegen ökonomische Daten (als Nähe\u0002rungswerte) vor:\r\n• Für die Klimafolgekosten werden in der Literatur unterschiedliche Größenordnun\u0002gen diskutiert.256 Die volkswirtschaftlichen Kosten einer Tonne Kohlendioxid (CO2), \r\naus verschiedenen Modellrechnungen und Schätzungen abgeleitet, reichen nach \r\neiner etwas älteren Übersichtsstudie von 17 bis 340 US-Dollar/Tonne CO2.\r\n257 Laut \r\nSchäfer et al. werden sie heute in den meisten Veröffentlichungen zwischen 25 bis \r\n70 Euro/Tonne CO2 (bis 2020) sowie 45–90 Euro/Tonne CO2 (bis 2030) beziffert.258\r\nIn der Methodenkonvention 3.1 des Umweltbundesamtes wurde für 2020 ein Mind\u0002estwert in Höhe von 195 Euro/Tonne CO2 angegeben.259 Im Europäischen Emission\u0002shandel lagen die Preise im Jahre 2023 nahe 100 Euro/Tonne CO2 und sind zuletzt \r\n(Frühjahr 2024) auf etwa 75 Euro gesunken. Nimmt man an, dass auf einem Hektar \r\nentwässerter Agrarfläche auf kohlenstoffreichen Böden 40 Tonnen CO2 entweichen \r\n(was für tief entwässerte Standorte realistisch ist), so wären die entsprechenden Kli\u0002makosten bei angenommenen 100 Euro/Tonne CO2 mit 4.000 Euro/Hektar zu ver\u0002anschlagen (s. Abb. 14).\r\n• Für die Kosten von Nitrateinträgen in Gewässer gibt es ökonomische Abschätzun\u0002gen zu Gesundheits- und Umwelteffekten, aber sie weichen in vorliegenden Studien \r\nstark voneinander ab.260 Grossmann et al. schätzen die Kosten des Nitrateintrags \r\nin Deutschland auf 375 bis 1.150 Euro/Hektar, wobei sie von einer Austragsmenge \r\nvon 5 bis 15 Kilogramm/Hektar ausgehen.261 Gaugler & Michalke gelangen in ihrer \r\nUntersuchung zu einer Belastung von Mensch und Umwelt durch Nitrateinträge in \r\nDeutschland in Höhe von 84 Euro/Kilogramm Stickstoff.262 Die Methodenkonven\u0002tion des Umweltbundesamtes 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten setzt 6,30 Euro/\r\nKilogramm Stickstoff an.263 Der UBA-Wert ist hier niedriger, weil nur Emissionen \r\naus der Landwirtschaft betrachtet werden. Bezieht man den UBA-Wert auf einen \r\n255 Bonn et al. (2014).\r\n256 Siehe Wichmann et al. (2022).\r\n257 Tol (2017).\r\n258 Schäfer et al. (2022).\r\n259 UBA (2020).\r\n260 Sutton et al. (2010); UBA (2020).\r\n261 Grossmann et al. (2010).\r\n262 Gaugler & Michalke (2017).\r\n263 UBA (2020), S. 43.\r\nÖkonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen 73\r\nHektar Agrarfläche und verwendet die Eintragsmengen von Grossmann et al., so ge\u0002langt man zu ökonomischen Schäden zwischen 31,50 und 94,50 Euro/Hektar durch \r\nNitrataustrag.264 In Abb. 14 wird als mittlerer Wert 63 Euro/Hektar angenommen.\r\n• Für den Verlust der biologischen Vielfalt liegen keine ökonomisch belastbaren Ab\u0002schätzungen zu den volkswirtschaftlichen Kosten vor (in Abb. 14 mit Fragezeichen \r\ngekennzeichnet).\r\n• Bei den öffentlichen Subventionen handelt es sich um Mittel aus der GAP. Hier \r\nwurden in Abb. 14 für die 1. Säule 300 Euro/Hektar und für gegebenenfalls weitere \r\nMittel aus der 2. Säule (z.B. für Milchkuhhaltung) ebenfalls 300 Euro/Hektar ange\u0002nommen.\r\nDer Übergang von entwässerten auf wiedervernässte Standorte mit Paludikultur verän\u0002dert die volkswirtschaftlichen Kosten (wobei verringerte Kosten als Nutzen angesehen \r\nwerden):\r\n• Mit der Wiedervernässung werden die Emissionen von klimarelevanten Treibhaus\u0002gasen reduziert. Die konkrete Treibhausgasreduktion ist von der Entwässerung\u0002stiefe, dem Wasserregime und weiteren Standortfaktoren abhängig, wobei die \r\nentscheidende Größe die Tiefe des Wasserstandes ist. Nordt et al. haben dazu beste\u0002hende Schätzungen ausgewertet.265 Danach dürfte nach Wiedervernässung eine Re\u0002duktion um durchschnittlich 23 Tonnen CO2/Hektar auf Grünlandstandorten sowie \r\num ca. 30 Tonnen CO2/Hektar auf ackerbaulich genutzten Standorten möglich sein. \r\nDie verbleibenden Emissionen betragen demnach rund 10–17 Tonnen CO2/Hektar. \r\nNimmt man wiederum – wie oben – einen CO2-Preis von 100 Euro je Tonne CO2\r\nan, so ergeben sich nach Wiedervernässung weiterhin bestehende externe Klima\u0002kosten in Höhe von 1.000 bis 1.700 Euro/Hektar (Abb. 14, rechte Säule). Neuere \r\nDaten von wiedervernässten Flächen mit Paludikultur in Bayern deuten darauf hin, \r\ndass die Flächen keine weitere Quelle, sondern sogar Senken von Treibhausgasen \r\nsind (11 Tonnen CO2eq/Hektar).266 Wenn sich dies bestätigt, so könnten sich mit \r\nWiedervernässungen von Mooren sogar negative Emissionen, d.h. netto zusätzliche \r\nCO2-Speicher, realisieren lassen.\r\n• Ebenso verringern sich die volkswirtschaftlichen Kosten der Stickstoffeinträge. Bei \r\nagrarisch genutzten Standorten dürfte hier der Effekt am größten sein. In der Grafik \r\nwird pauschal von einem ausbleibenden Stickstoffeintrag ausgegangen, die stickstoff\u0002bezogenen Kosten sinken also auf Null (Abb. 14, rechte Säule, nicht ausgewiesen).\r\n• Wirkungen auf die Biodiversität sind ökonomisch nicht bewertet worden. Vermut\u0002lich werden bei standortangepasster Bewirtschaftung aber niedrigere oder keine \r\nKosten auftreten (in Abb. 14, rechte Säule, nicht ausgewiesen).\r\n• Die Umstellung auf Paludikultur erfordert öffentliche Subventionen, um die er\u0002brachten ökologischen Leistungen zu honorieren und die betrieblichen Umstellun\u0002gen zu unterstützen. Obwohl die Subventionen degressiv ausgestaltet werden soll\u0002ten, d.h. im Zeitablauf sinkend (oder nach 2045 ganz entfallend), sollten sie in einer \r\nUmstellungsphase gewährt werden, um ausreichend Anreize zu setzen (s. u.).\r\n264 Grossmann et al. (2010).\r\n265 Nordt et al. (2022), S. 20.\r\n266 Bockermann et al. (2024).\r\n74 Ökonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen\r\nWenngleich die in Abb. 14 abgebildeten Quantifizierungen nur als Anhaltspunkte bzw. \r\nGrößenordnung verstanden werden sollten, wird die volkswirtschaftliche Dimension \r\nder Moornutzung deutlich. Unabhängig davon, ob die Zahlen die tatsächlichen einge\u0002sparten Mengen an CO2 und die Preise exakt widerspiegeln, sind zwei Ergebnisse her\u0002vorzuheben:\r\n1. Den Landeigentümern und Landnutzenden müssen einzelwirtschaftlich Ertragsop\u0002tionen in Aussicht gestellt werden, die ausreichende Anreize für die (Weiter)Nut\u0002zung der wiedervernässten Standorte bieten. Die Summe aus privatwirtschaftlichen \r\nErträgen aus Paludikulturen, (möglicherweise) Agri-PV und staatlichen Anreizen \r\nsollten die Umstellungskosten sowie die entgangenen Gewinne kompensieren.\r\n2. Zugleich kann die Honorierung von Ökosystemleistungen aus volkswirtschaftlicher \r\nSicht für einen längeren Zeitraum, bis die Umstellungsprozesse erfolgt und die neuen \r\nWertschöpfungsketten etabliert sind, gerechtfertigt werden, trägt sie doch zu einer \r\nVerringerung externer Klima- und Umweltkosten auf ein Drittel bis ein Viertel bei.\r\nDie beim Übergang von traditioneller Bewirtschaftung auf Paludikultur bisweilen be\u0002fürchtete Reduktion der Pachtrente (als Kennziffer für einen zurückgehenden volks\u0002wirtschaftlichen Bodenertrag), wie sie bisweilen befürchtet wird,267 oder ein Absinken \r\nder Marktpreise von wiedervernässten Flächen268 dürften nur eine vorübergehende \r\nErscheinung sein, wenn die Etablierung neuer Wertschöpfungsketten durch Paludi\u0002kultur und andere wirtschaftliche Ertragsoptionen tatsächlich gelingt. Sie unter\u0002streicht aber gerade im regionalen Kontext, dass es nicht nur auf einzelbetriebliche \r\noder volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Relationen ankommt, sondern dass insbeson\u0002dere auf das regionalwirtschaftliche Entwicklungspotenzial von Regionen als Ganzes \r\nzu achten ist. \r\n7.4 Folgerungen für die Wiedervernässung von Mooren\r\nDie geringeren volkswirtschaftlichen Kosten auf wiedervernässten Standorten recht\u0002fertigen staatliche Subventionen. Aus der Gegenüberstellung der einzelbetrieblichen \r\nKosten der Umstellung der Landnutzung auf Paludikultur und der volkswirtschaftli\u0002chen Vorteile (bzw. verringerten volkswirtschaftlichen Kosten) wird die politisch zu \r\nlösende Aufgabe deutlich: Es geht darum (und ist ökonomisch zu rechtfertigen), einzel\u0002wirtschaftliches Verhalten zu honorieren, um völkerrechtlich verbindliche Ziele des \r\nKlimaschutzes zu erreichen. Dies gilt in besonderer Weise, wenn die Landeigentümer \r\nund Landnutzenden über Jahrzehnte hinweg im Vertrauen auf die Entwässerung von \r\nFlächen investiert haben. Dem Abbau bisheriger, klimaschädlicher Subventionen für \r\ndie entwässerungsbasierte landwirtschaftliche Nutzung von Mooren und richtig ge\u0002setzten ökonomischen Anreizen kommt daher eine überragende Bedeutung zu. Für die \r\nEigentümer und Landnutzenden sind dafür entsprechende finanzielle Anreize zu set\u0002zen, damit sie die bisherigen Wertschöpfungspfade verlassen und neue Möglichkeiten \r\nder Bewirtschaftung realisieren.269\r\n267 Janßen-Minßen et al. (2022); SRU, WBBGR, WBW (2024).\r\n268 Hirschelmann et al. (2023).\r\n269 Ebd.\r\nÖkonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen 75\r\nGeringe Vermeidungskosten der Moorwiedervernässung. Aus ökonomischer \r\nSicht sprechen hierfür auch die vergleichsweise geringen Grenzvermeidungskosten der \r\nMoorwiedervernässung. Sie werden bei Schäfer et al.270 mit ca. 10 Euro/Tonne CO2 an\u0002gegeben. Verglichen mit anderen Sektoren in der Volkswirtschaft, wie Industrie, Gebäu\u0002de oder Verkehr, bei denen die Grenzvermeidungskosten für CO2-Vermeidung um ein \r\nVielfaches höher liegen, ist dies eine sehr geringe Höhe. Dies zeigt sich auch im Zertifi\u0002katspreis des Europäischen CO2-Emissionshandels, bei dem die Preise (im Zeitraum \r\nvon Ende 2023 bis Frühjahr 2024) zwischen 70 und 100 Euro/Tonne CO2 schwanken.\r\nFinanzierung durch eine mehrjährige Finanzplanung auf eine sichere \r\nGrundlage stellen. Die nötigen Umwandlungen der Landnutzung müssen somit ne\u0002ben den rechtlichen (s. Kapitel 6) und sozialen und partizipativen (s. Kapitel 8) Hand\u0002lungsoptionen und Umsetzungsmaßnahmen durch geeignete finanzielle Anreize flan\u0002kiert werden. Dabei sollten Kosten zur Wiedervernässung der Flächenkulisse \r\n(erforderliche Gutachten, Investitionen, Sicherungsmaßnahmen usw.) von der Allge\u0002meinheit getragen werden. Die verbleibenden einzelwirtschaftlichen Kosten der Um\u0002stellung auf Paludikultur sind hingegen privat zu tragen, wobei hier die öffentliche \r\nHand mit entsprechenden Fördermaßnahmen unterstützen sollte. Wichtig ist insbe\u0002sondere, dass ausreichend lange Zeithorizonte in den Blick genommen werden. Gegen\u0002wärtig wird eine Finanzierung von Moorklimaschutz und Wiedervernässung durch das \r\nAktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung vorbereitet; Förder\u0002richtlinien sollen in der zweiten Jahreshälfte 2024 veröffentlicht werden.271 Dieses Pro\u0002gramm ist mit 3,7 Milliarden Euro ausgestattet, läuft aber nur für die gegenwärtige \r\nLegislaturperiode (2021–2026). Eine Finanzierung ist aber längerfristig, längstens bis \r\nzum Jahr 2045, zu gewährleisten, um so sicherzustellen, dass ausreichende Fördermit\u0002tel für einen relevanten Planungshorizont auch tatsächlich bereitstehen. Zudem ist die \r\nPolitik aufgefordert, diese Planungshorizonte auch klar zu kommunizieren, um den In\u0002vestierenden (z.B. Landwirte; Mitglieder einer neu etablierten Wertschöpfungskette) \r\ndie nötige Sicherheit zu geben. Dabei sind erprobte Finanzierungsmechanismen ge\u0002meinsam mit den Bundesländern (z.B. über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur \r\nund Küstenschutz, GAK, die inhaltlich erweitert werden könnte) von besonderer prak\u0002tischer Bedeutung.272\r\nEinbeziehung in den CO2-Emissionshandel. Eine elegante Möglichkeit zur Um\u0002setzung einer Subventionierung bestünde darin, die Moorbewirtschaftung in den \r\nCO2-Emissionshandel einzubeziehen. Geht man davon aus, dass bei Anhebung der \r\nWasserstände durchschnittlich 23 Tonnen CO2 pro Hektar eingespart werden können, \r\nso würde dies bei einem Zertifikatspreis von 25 bis 100 Euro/Tonne CO2 zu Einnahmen \r\nvon 575 bis 2.300 Euro pro Hektar und Jahr für eine Landwirtin oder einen Landwirt \r\nführen. Dies wäre ein hoher Anreiz für Wiedervernässung, v. a. wenn parallel Möglich\u0002keiten zum Anbau von Paludikultur (s. Abschnitt 7.2) verbessert und so alternative \r\nMöglichkeiten der Einkommensgenerierung geschaffen werden. Den Landeigentü\u0002mern und Landnutzenden würde langfristig eine ausreichende Sicherheit gegeben, und \r\nes würde Vertrauen geschaffen, um langfristig in die Anhebung der Wasserstände zu \r\ninvestieren.273\r\n270 Schäfer et al. (2022).\r\n271 Bundesregierung (2023a).\r\n272 SRU, WBBGR, WBW (2024).\r\n273 Siehe auch Isermeyer et al. (2019), S. 48 ff.\r\n76 Ökonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen\r\nRein technisch könnte die Einbeziehung einer solchen ökosystembasierten Klimapoli\u0002tik274 in den CO2-Handel dadurch erfolgen, dass den Eigentümerinnen und Eigentü\u0002mern die CO2-Zertifikate vom Staat zunächst kostenlos (im Rahmen eines sog. Grand\u0002fathering) zugeteilt werden. Im Zeitablauf könnte der Anteil der kostenlos zugewiesenen \r\nCO2-Emissionszertifikate dann reduziert und durch Kauf zu einem Festpreis oder durch \r\nVersteigerung ersetzt werden, wodurch dem Verursacherprinzip stärker entsprochen \r\nwürde. Einer solchen Vorgehensweise ist der Gesetzgeber auch bei der Einführung des \r\nverpflichtenden Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) gefolgt, indem das Grand\u0002fathering schrittweise durch die Versteigerung der Zertifikate ersetzt wurde. Zur Ver\u0002meidung von zu starken Preisschwankungen und zur Wahrung von Vertrauen in die \r\nMärkte könnte bei der Einbeziehung von Mooren auch erwogen werden, staatlich fest\u0002gesetzte Preiskorridore festzulegen.275 Wenngleich die konkrete Ausgestaltung eines \r\nsolchen Systems unter Aspekten der Effektivität, Fairness sowie ihrer regionalpoliti\u0002schen Auswirkungen noch weiterer Untersuchungen bedarf, kann hierin vom Ansatz \r\nher ein vielversprechender Weg für starke Anreize zur Wiedervernässung von Mooren \r\ngesehen werden. \r\nKurzfristig bestehende Spielräume ausschöpfen. Unabhängig davon, ob ein \r\nCO2-Emissionshandel erwogen wird, können auch andere Fördermaßnahmen zuguns\u0002ten einer Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren eingesetzt werden: Bei \r\nder Übertragbarkeit bestehender Förderprogramme, wie etwa der 2. Säule der Ge\u0002meinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), zur Förderung von Auen- und Moorwiederver\u0002nässung, ist oft unklar, ob die bestehenden Regelungen überhaupt dafür herangezogen \r\nwerden können. Eventuell vorhandene Spielräume, Maßnahmen für den Klimaschutz \r\ndurch die Förderung von Paludikultur zu fördern, werden von den meisten Behörden \r\nzumeist „konservativ“ beurteilt und abgelehnt.276 Kurzfristig wären daher die Ermes\u0002sensspielräume möglichst weit zu fassen. Die Bundesländer sollten die entsprechenden \r\nRichtlinien, Interpretationshilfen, Auslegungsgrundsätze und Abwägungshilfen zügig \r\nerarbeiten, um den Behörden vor Ort hierfür Entscheidungshilfen zu geben.277 Die At\u0002traktivität der jeweiligen Programme sowie die Gewährung einer möglichst großen \r\nFlexibilität, um Förderprogramme auf die jeweils konkrete räumliche Situation anzu\u0002wenden, spielen dabei eine besondere Rolle.\r\nEU-Agrarförderung umstellen. Ein wichtiger Schritt besteht auch darin, kontra\u0002produktive Subventionen zügig abzuschaffen. Der Europäische Rechnungshof (2021) \r\nkritisierte, dass im Zeitraum 2014–2020 ca. 100 Milliarden Euro Fördermittel für den \r\nKlimaschutz ausgegeben wurden, zeitgleich jedoch die Nutzung entwässerter Moore \r\n(etwa durch Förderung der Milchbewirtschaftung auf Grünland) unterstützt wurde. In \r\neinigen Bundesländern werden von den Behörden gemäß den jeweiligen Rechtsverord\u0002nungen landwirtschaftliche Aktivitäten auf entwässerten Auen- und Moorböden wei\u0002terhin gefördert.278 Eine sofortige Abschaffung dieser Subventionen, die an sich erfor\u0002derlich wäre, ist jedoch zumeist nicht möglich, weil die existierenden Förderprogramme \r\nfür einen bestimmten Zeitraum Gültigkeit haben (und auch, weil die landwirtschaftli\u0002chen Betriebe aus Gründen der Einkommenssicherung hierauf angewiesen sind). Es \r\n274 Hansjürgens et al. (2024).\r\n275 Isermeyer et al. (2019); Schäfer et al. (2022).\r\n276 Wichmann et al. (2022), S. 45 ff.\r\n277 Hirschelmann et al. (2023), S. 14 ff.; SRU, WBBGR, WBW (2024).\r\n278 Wichmann et al. (2022).\r\nÖkonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen 77\r\nsollte aber kommuniziert werden, dass bisherige, auf Entwässerung angelegte Förder\u0002programme baldmöglichst auslaufen und abgeschafft werden.\r\nDie GAP ist zukünftig konsequent auf den Moorklimaschutz auszurichten. Die anvisier\u0002ten Lösungen sollten in den moor- und auenreichen Bundesländern in Abstimmung mit \r\nden Landeigentümern und Landnutzenden erarbeitet werden. Dabei benötigen auch die \r\nVorhabenträger bzw. die Projektsteuerung eine finanzielle Unterstützung, weil sie einen \r\ngroßen Teil der Aufwendungen ausmachen.279\r\nFörderprogramme degressiv gestalten. Eine wichtige Überlegung für die Neuaus\u0002richtung von Förderprogrammen lautet, dass die Mittel im Zeitablauf degressiv einzu\u0002setzen sind, d.h. für Pionierunternehmen und solche Betriebe, die frühzeitig reagieren, \r\nsollten die Zahlungen höher sein.280 Im Zeitablauf sollten die Zahlungen dann für die \r\nNachzügler sinken. Folgt man der Idee des CO2-Emissionshandels, wie sie oben skizziert \r\nwurde, würde dies durch den Übergang von der kostenlosen zu einer kostenpflichtigen \r\nAusgabe von Zertifikaten (etwa durch Versteigerung) erreicht werden. Hierfür spricht \r\nnicht nur die hierdurch zu erreichende größere Anreizfunktion, sondern auch die Über\u0002legung, dass eine dauerhafte Subventionierung – etwa über das Jahr 2045 hinausge\u0002hend – das Verursacherprinzip verletzt und nicht gerechtfertigt werden kann. Spätes\u0002tens wenn sich eigenständige und aussichtsreiche Verwertungsketten für neue Produkte \r\n(wie aus Paludikulturen) etabliert haben, sollte die Förderung daher auslaufen.\r\nErgebnisbezogene Fördermaßnahmen als Option prüfen. Hinsichtlich der \r\nAusgestaltung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ist festzustellen, \r\ndass die meisten Programme bisher handlungsorientiert ausgestaltet sind, d.h. die \r\nZahlungen erfolgen auf Basis der Umsetzung konkret definierter Maßnahmen (z.B. \r\nFlächenprämien). Dahinter steht die Annahme, dass die anvisierten Maßnahmen auch \r\ndie erwünschten Umwelteffekte bewirken. Die wissenschaftliche Evidenz zeigt, dass \r\nAUKM zwar positive Auswirkungen haben,281 aber aufgrund der pauschalen Anreize ihr \r\nPotenzial lange nicht ausschöpfen.282 Ursächlich hierfür ist v. a. die oben schon mehr\u0002fach angesprochene Standortspezifizität von AUKM:283 Die unterschiedlichen Land\u0002schaftsstrukturen sowie die unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Betrie\u0002ben lassen unterschiedliche Intensitäten des Handelns erwarten, die durch \r\nhandlungsbezogene Anreize nur schwer berücksichtigt werden können.\r\nBei ergebnisorientierten AUKM werden die Betriebe hingegen auf Basis von gemessenen \r\nErgebnissen (z.B. eingesparten CO2-Emissionen bei Mooren, Beitrag zum Hochwas\u0002serschutz bei Auen) entlohnt.284 Ergebnisorientierte AUKM sind den handlungsorien\u0002tierten theoretisch überlegen, erfordern jedoch geeignete Indikatoren zur Überprüfung \r\nihres Erfolgs und eine hinreichend genaue Erfolgsmessung und Kontrolle.285 Für die \r\nPrüfstellen zur Vergabe von Fördermitteln ist die systematische Messung der Ergebnis\u0002se daher eine große Herausforderung, sodass ergebnisorientierte AUKM immer noch \r\n279 Hirschelmann et al. (2013), S. 21; Schäfer et al. (2022), S. 55 ff.\r\n280 SRU, WBBGR, WBW (2024), S. 39.\r\n281 Vgl. Batáry et al. (2015).\r\n282 Vgl. Jack et al. (2008); Paulus et al. (2022).\r\n283 Vgl. Batáry & Tscharntke (2022).\r\n284 Burton & Schwarz (2013).\r\n285 White & Hanley (2016).\r\n78 Ökonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen\r\neine Ausnahme sind.286 Zahlungen auf Basis von Ergebnisorientierung bedeuten aller\u0002dings zugleich Unsicherheit für die Betriebe, da sich das Ergebnis trotz Bemühungen \r\naufgrund externer Faktoren nicht einstellen könnte. Hier könnte die Modellierung der \r\nErgebnisse eine Alternative zu ihrer Messung darstellen.287 So wird man etwa bei den \r\nTreibhausgasemissionen aus wiedervernässten Mooren vor allem auf die Höhe des \r\nWasserstandes abzielen, um so die Emissionen abzuschätzen, denn eine genaue Mes\u0002sung kann dann erst nachträglich vorgenommen werden. Festzuhalten ist: Insgesamt \r\nist eine stärkere Ergebnisorientierung zwar anzustreben, aber hinsichtlich ihrer Prak\u0002tikabilität, des Aufwands und der Sicherheit mit Umsicht anzugehen.\r\nFreiflächen-Agri-PV als zusätzliche Nutzungsoption ausbauen. Schließlich \r\nist auch die Nutzung der wiedervernässten Flächen für Agri-PV eine aussichtsreiche \r\nOption für Ertragssteigerungen. Wenn naturschutzfachliche, boden- und wasserhaus\u0002haltsbezogene Aspekte berücksichtigt werden, erscheint die Nutzung mit Agri-PV-An\u0002lagen sowohl auf Moorstandorten als auch in Auen sinnvoll.288 Hier ist zu berücksichti\u0002gen, dass die Möglichkeiten von Freiflächen-PV bei Weitem noch nicht ausgeschöpft \r\nsind. Die Herausforderung liegt dabei in besonderer Weise darin, dass bodenschutz\u0002und biodiversitätsbezogene Gefährdungen bei der Installation, dem Betrieb und dem \r\nRückbau der Agri-PV-Anlagen und Leitungsinfrastruktur zu berücksichtigen sind.289\r\nBund und Länder könnten in diesem Zusammenhang die Errichtung von Agri-PV-An\u0002lagen durch Vorrangflächen in der Raumordnung, vereinfachte Genehmigungsverfah\u0002ren sowie konkretisierende Verwaltungsvorschriften erleichtern und beschleunigen.\r\n7.5 Auenwiederherstellung als Strategie für Klimaanpassung \r\nund Biodiversitätsschutz\r\nIn Deutschland sind bereits zwei Drittel der ehemaligen natürlichen Überschwem\u0002mungsflächen verloren gegangen (s. Kapitel 3). Künftig ist aufgrund des Klimawandels \r\nmit veränderten Abflüssen und einer Zunahme von Extremereignissen, wie Starkregen \r\nund Hochwasser im Winter und Trockenheit und Dürren im Sommer, zu rechnen. Für \r\ndie Klimapolitik spielen Fließgewässerökosysteme und Auen in zweierlei Hinsicht eine \r\nRolle:290 Zum einen vermindern naturnahe aquatische Ökosysteme und Auen als Stoff\u0002senke Treibhausgasemissionen, indem Kohlenstoff im Auenboden (besonders in koh\u0002lenstoffreichen Böden, s. o.) und in der Vegetation gespeichert wird. Diese Leistungs\u0002fähigkeit von Auen wurde und wird jedoch durch den Ausbau von Fließgewässern, \r\nEindeichungen und eine intensive Landnutzung in den Auen (v. a. für das Wachstum \r\nvon Siedlungen und die Nutzung für Ackerland und Grünland) beeinträchtigt. Zum \r\nanderen können naturnahe Auen eine wichtige Rolle bei der Anpassung an den fort\u0002schreitenden Klimawandel spielen, da sie Hochwasser in der Fläche zurückhalten und \r\nden Abfluss des Wassers verlangsamen. Des Weiteren tragen intakte Auensysteme zu \r\neiner hohen biologischen Vielfalt bei. Eine naturnahe Entwicklung von Auensystemen \r\nund die Schaffung bzw. Rückgewinnung von Retentionsräumen sind daher ein bedeut\u0002samer Bestandteil der Anpassung an den Klimawandel sowie zur Erhaltung der bio\u0002logischen Vielfalt (s. Kapitel 3).\r\n286 Herzon et al. (2018).\r\n287 Bartkowski et al. (2021); Simpson et al. (2023).\r\n288 LABO (2023); KBU (2023).\r\n289 Ebd.\r\n290 Dehnhard et al. (2015); Hansjürgens et al. (2017).\r\nÖkonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen 79\r\nIn den Auen bestehen jedoch Flächenkonkurrenzen, die traditionell zu einem Verlust \r\nder Auenflächen durch Eindeichungen geführt haben. Der (private) Nutzen durch \r\nlandwirtschaftliche Produktion oder die Ausweisung von Siedlungsflächen wurde häu\u0002fig höher eingeschätzt als der gesellschaftliche Nutzen des Auenerhaltes, da den \r\nÖkosystemleistungen intakter Auen oftmals kein ökonomischer Wert beigemessen \r\nwird. Eine Berücksichtigung verschiedener Ökosystemleistungen, wie Hochwasser\u0002schutz, Nährstoffrückhalt, biologische Vielfalt oder kultureller Leistungen, kann jedoch \r\nzu einer veränderten ökonomischen Bewertung führen und zusätzliche Argumente \r\nzum Schutz natürlicher Ökosysteme liefern.\r\nViele Autoren gehen allgemein davon aus, dass der Verlust der durch den Rückgang \r\nvon Auen bereitgestellten Ökosystemleistungen insgesamt hohe gesellschaftliche Kos\u0002ten verursacht.291 Ökonomische Studien, die die Ökosystemleistungen von Auen in \r\nDeutschland bewerten, gibt es bisher jedoch nur wenige.292 Die meisten Studien befas\u0002sen sich mit dem Rückhalt von Stickstoff (N) in Auen293 oder dem Nährstoffrückhalt \r\nallgemein,294 den vermiedenen Schäden durch Deichrückverlegung295 oder den ökono\u0002mischen Werten vermiedener Treibhausgasemissionen;296 sie sind in der folgenden Ta\u0002belle 2 wiedergegeben.\r\nIm Rahmen eines Vorhabens zur ökonomischen Bewertung naturverträglicher Hoch\u0002wasservorsorge (Deichrückverlegung) an der Elbe wurde in der Studie von Grossmann \r\net al. gezeigt, dass u. a. die Wahl der Perspektive für das Ergebnis einer Kosten-Nut\u0002zen-Analyse entscheidend ist.297 Werden Maßnahmen einer Auenanbindung durch \r\nDeichrückverlegung allein aus Sicht des Hochwasserschutzes bewertet, ergibt sich ein \r\nunvollständiges Bild, weil andere Ökosystemleistungen außer Acht gelassen werden.298\r\nÖkonomisch betrachtet sind die Kosten der Deichrückverlegung bei einer solchen Be\u0002trachtung nämlich höher als die isoliert betrachtete Leistung für den Hochwasser\u0002schutz. Dieses Ergebnis wird auch von Bräuer zu ökonomischen Abschätzungen von \r\nDeichrückverlegungen an der Lahn bestätigt, wo die Vorteile des Hochwasserschutzes \r\nlediglich 20–40 Prozent der Projektkosten aufwiegen.299 Eine multifunktionale, ökosys\u0002tembasierte Perspektive, also unter zusätzlicher Berücksichtigung wesentlicher natür\u0002licher Leistungen der Auen, wie dem erhöhten Nährstoffrückhalt oder der Bedeutung \r\ndes Auenlebensraumes für die biologische Vielfalt, führt demgegenüber zu Ergebnis\u0002sen, in denen der Nutzen überwiegt.\r\n291 Ellwanger et al. (2012); BMU & BfN (2021); Barthelmes et al. (2021); Kaden et al. (2023).\r\n292 Zusammenfassend: von Keitz et al. (2016); Hansjürgens et al. (2017).\r\n293 Bräuer (2002); Dehnhardt et al. (2002).\r\n294 Born et al. (2012), S. 157–164.\r\n295 Grossmann et al. (2010); Born et al. (2012), S. 149–157.\r\n296 Born et al. (2012), S. 165–168.\r\n297 Grossmann et al. (2002).\r\n298 Grossmann et al. (2010); von Keitz et al. (2016).\r\n299 Bräuer (2002).\r\n80 Ökonomische Anreize für die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen\r\nDie ökonomische Perspektive, die sich auf die Bewertung von Nutzen und Kosten be\u0002zieht, kann als zusätzliches Argument für die Renaturierung von Auen angeführt wer\u0002den. Doch sie ist mit schwierigen Bewertungsfragen verbunden, weil Ökosystemleis\u0002tungen von renaturierten Auen oft nur mit großem Aufwand und erheblichen \r\nUnsicherheiten ermittelt werden können. Hinzu kommt, dass manche Nutzungsopti\u0002onen, weil sie aktuell nicht realisiert sind, nicht ausreichend als regionales Entwick\u0002lungskonzept wahrgenommen werden. Der Naturtourismus auf angeschlossenen \r\nWasserwegen, etwa für Kanu- oder Bootsfahrten oder sportliche Aktivitäten, kann \r\nhierfür als Beispiel angesehen werden. Von der Partizipation zur Akzeptanz – \r\nKulturwandel und Transformation\r\n8.1 Voraussetzungen für eine breite Akzeptanz\r\nEine grundlegende Zustimmung zu Klimaschutz und Renaturierung ist in der Bevölke\u0002rung vorhanden.300 Man kann also davon ausgehen, dass die breite Mehrheit der Bevöl\u0002kerung in Deutschland eine Politik des Klimaschutzes, einschließlich des Schutzes von \r\nMooren und Auen, befürwortet. Auch unter Landwirtinnen und Landwirten sind das \r\nBewusstsein und die Bereitschaft groß, sich für Belange des Klima- und Biodiversitäts\u0002schutzes einzusetzen.301\r\nEine solche generelle Akzeptanz schließt aber nicht unbedingt die Einsicht in die damit \r\nverbundenen, konkreten Maßnahmen ein, v. a. wenn deutlich wird, dass damit auch \r\nEingriffe in Eigentumsrechte und in wirtschaftliche Lebensgrundlagen verbunden \r\nsind. Studien zeigen, dass auch bei grundlegender Zustimmung zu Maßnahmen der \r\nWiedervernässung und Renaturierung Bedenken und Widerstände v. a. bei einzelnen \r\nNutzergruppen zu erwarten sind.302 Dies belegen auch neuere Befragungen, die auf die \r\nBiodiversität und auf Ökosystemleistungen abzielen.303 Eine erfolgreiche Transformation \r\nkann daher nur gelingen, wenn Stakeholder, Landbesitzende und Gewerbetreibende \r\n(Nutzende) sowie Anwohnende konkrete Maßnahmen zur Wiedervernässung und/\r\noder Renaturierung mindestens tolerieren und bestenfalls aktiv unterstützen.304\r\nGenerelle Akzeptanz für staatliche Maßnahmen oder Planungen erfordert nicht unbe\u0002dingt eine unvoreingenommene positive Einstellung oder Befürwortung der geplanten \r\nVorhaben.305 Akzeptanz lässt sich in drei abgestufte Zustimmungsebenen unterglie\u0002dern: Toleranz, positive Einstellung und aktives Engagement.\r\nToleranz hat oft darin ihren Ursprung, dass das Thema als nicht wichtig genug einge\u0002schätzt wird, um sich damit auseinanderzusetzen, oder vom Einzelnen geglaubt wird, \r\nohnehin nichts bewirken zu können. Eine positive Einstellung und ein aktives Engage\u0002ment für die konkrete Umsetzung von Klimaschutz-, Biodiversitätsschutz- und Rena\u0002turierungsmaßnahmen sind förderlich, aber im Sinne der Akzeptanz reicht es zunächst \r\naus, wenn die geplante Maßnahme toleriert wird. Dann ist jedoch die Zustimmung im\u0002mer fragil und kann schnell kippen, wenn Belastungen, die mit einzelnen Maßnahmen \r\n300 Wolf et al. (2023); Zerbe (2019).\r\n301 Mehring et al. (2023).\r\n302 Von Ruschkowski (2009); Wiegleb & Lüderitz (2009).\r\n303 Mehring et al. (2023).\r\n304 Segert & Zierke (2004).\r\n305 Becker & Renn (2019); Hildebrand & Renn (2019); Renn (2022).\r\n82 Von der Partizipation zur Akzeptanz – Kulturwandel und Transformation\r\nverbunden sind, spürbar werden oder von Gegnern der Maßnahme kommuniziert wer\u0002den. Deshalb ist zumindest eine positive Grundstimmung für eine stabile Akzeptanz \r\nnotwendig. Damit eine einschneidende Veränderung in diesem Sinne Akzeptanz er\u0002hält, sind vier Voraussetzungen zu erfüllen.306\r\n1. Orientierung und Einsicht: Einsicht in die übergeordnete Bedeutung und Notwen\u0002digkeit der Veränderung und der angestrebten Ziele und Mittel erhöht die Akzep\u0002tanz. Erforderlich sind transparente, möglichst vollständige Informationen über die \r\nGründe und Argumente, die für diese Maßnahme sprechen, sowie ein offener Aus\u0002tausch über Alternativen und Argumente, die von den unterschiedlichen Akteuren in \r\ndie Debatte eingebracht werden. Im Falle der Moore und Auen ist allen betroffenen \r\nGruppen deutlich zu vermitteln, dass Moore und Auen eine wichtige Funktion für \r\nden Klima- und Biodiversitätsschutz erfüllen, deren ökologische wie auch deren \r\nlangfristige ökonomische Vorteile die Verluste durch Nutzungsbeschränkungen bei \r\nWeitem ausgleichen.\r\n2. Selbstwirksamkeit: Ablehnung resultiert aus der Vorstellung einer Beeinträchtigung \r\ndes persönlichen Freiheitsspielraums und der Souveränität, z.B. bezüglich der Eigen\u0002tumsrechte und Nutzungsgewohnheiten, aber auch der eigenen Einkommensposi\u0002tion (s. Kapitel 7). Akzeptanz kann bei einer realen Chance auf Mitgestaltung, v. a. \r\ndes Wie bei der Umsetzung der Maßnahmen entstehen. Als sehr wertvoll für einen \r\nDialog darüber haben sich z.B. „Landschaftsspaziergänge“ erwiesen, die seit 2022 in \r\nMoor-Regionen in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Nutzenorien\u0002tierte Motive spielen bei der Wahrung der Selbstwirksamkeit, gerade bei der Wie\u0002dervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen, eine wichtige Rolle. Wenn \r\nman hier Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, werden die erforderlichen Maßnah\u0002men als Teil eines kollektiven Lern- und Umsetzungsprozesses erlebt, der nicht nur \r\ndie eigene Nutzenposition verbessert, sondern auch als Souveränitätsgewinn gewer\u0002tet werden kann.307\r\n3. Positive Kosten-Nutzen-Bilanz: Die geplanten Maßnahmen kommen einem selbst, \r\neiner hoch geschätzten Personengruppe oder der Allgemeinheit zugute. Informationen \r\nüber Nutzen, Kosten und Risiken resultieren aus einer für die Betroffenen offenge\u0002legten Kosten-Nutzen-Bilanz. Zielkonflikte entstehen vorwiegend, wenn die betrof\u0002fenen Flächen ursprünglich land- oder forstwirtschaftlich, zur Erholung usw. ge\u0002nutzt werden. Hier können ökonomische Anreize (z.B. Business Cases) und \r\nAufzeigung von Chancen (z.B. Erhöhung der Ökosystemleistungen) positiv wirken \r\n(s. Abschnitt 7.2). Bewährt haben sich auch Nutzergemeinschaften für multiple ex\u0002tensive Nutzung (etwa Landwirtschaft und Solaranlagen), bei denen Nutzenverluste \r\ndurch Mehrfachnutzung ausgeglichen werden und gleichzeitig der ökologische \r\nMehrgewinn weitgehend erhalten bleibt.\r\n4. Identität: Zu Klimaschutzmaßnahmen sind umfangreiche Informationen wichtig, \r\ndie einen Stellenwert der Maßnahme für die persönlichen (und betrieblichen) Zu\u0002kunftsvorstellungen und die Passgenauigkeit der Maßnahme in das Selbst- und \r\nFremdbild der sozialen und kulturellen Umfelder der Beteiligten haben. Im Rahmen \r\n306 WPKS (2023).\r\n307 Wiegleb & Lüderitz (2009), S. 460.\r\nVon der Partizipation zur Akzeptanz – Kulturwandel und Transformation 83\r\nvon Wiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen sind hier Landschaftsbil\u0002der, bestehende Nutzungsformen und Eigentumsrechte von besonderer Bedeutung. \r\nDie künstlerische Auseinandersetzung mit Mooren und Auen kann emotionale An\u0002knüpfungspunkte für die Identität schaffen (z.B. „Sensing Peat“-Netzwerk).308\r\nUm eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen zu erreichen, ist es erforderlich, mit fakten\u0002basierten Informations-, Bildungs- und Kommunikationsangeboten auf alle vier Aspek\u0002te Bezug zu nehmen. Eine Sensibilisierung der Beteiligten sollte gerade im behandelten \r\nFall in vertrauensbildenden Dialogformaten über den Klima- und Biodiversitätsschutz \r\nhinaus auch weitere, übergeordnete und verknüpfte Aspekte einbinden, wie z.B. die \r\nlangfristige Sicherung von Wasserressourcen; Überbrückung von Ressourcenknappheit \r\ndurch Produktion alternativer, nachhaltiger Baumaterialien; gemeinsame Zukunftsper\u0002spektiven für die Entwicklung der Moor- und Auenlandschaften.\r\nZu einer vermehrten Einsicht in die Sinnhaftigkeit und den gesellschaftlichen Nutzen \r\nvon Schutzmaßnahmen für Moore und Auen gehören auch adressatengerechte Infor\u0002mationskampagnen. Im Rahmen der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) kann \r\ndieses Thema aufgegriffen und in den Gesamtkontext von Klimaschutz und Artenviel\u0002falt eingebaut werden.309 Zusätzlich können die systemischen Zusammenhänge zwi\u0002schen Mooren, Auen, Klima, Biodiversität und Wasserhaushalt viel stärker in den Bil\u0002dungsplänen, etwa im Fach Biologie oder Gemeinschaftskunde, integriert werden.\r\nPositive Erfahrungen im Moorschutz wurden mit gut akzeptierten „Kümmerern“ ge\u0002macht. Diese sollten bei staatlichen oder halbstaatlichen Stellen mit Handlungsspiel\u0002räumen in Bezug auf Flächen etabliert werden, wie z.B. eine Stelle für Moormanage\u0002ment in der Liegenschaftsabteilung der Stadt Greifswald. Über diese zentrale Stelle \r\nerfolgten maßgebliche und standortspezifische Vorarbeiten, die Ende 2023 zur Verab\u0002schiedung einer ambitionierten kommunalen Moorschutzstrategie führten. Auch an\u0002dere Städte wie z.B. Malchin, aber auch Landkreise wie Osnabrück haben solche Moor\u0002managementstellen eingerichtet. Lokale Verbünde von Wasserversorgern, Wasser- und \r\nBodenverband, Bauernverband und Schulen, wie z.B. beim Wasserwerk der Zukunft e. V., \r\nermöglichen das Verständnis für unterschiedliche Perspektiven und das gemeinsame \r\nEntwickeln von lokalen Umsetzungsplanungen. Für die Wiedervernässung von Moo\u0002ren und die Renaturierung von Auen können solche neu geschaffenen Stellen das Wis\u0002sen bündeln und über einzelne Sektoren und Bereiche hinweg agieren.310\r\n8.2 Differenzierung nach dem Mehrebenenmodell der Governance\r\nBei allen Maßnahmen ist es sinnvoll, Planungs- und Kommunikationsstrategien nach \r\nden Ebenen der Governance (EU, Bund, Land, Kommune) zu gliedern und Kommuni\u0002kationsprozesse auf die jeweils ebenenspezifischen Ziele auszurichten:311\r\n• EU- und Bundesebene: Essenziell ist die plausible Vermittlung der übergeordne\u0002ten Gesamtstrategie, der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der geplanten Maß\u0002nahmen, des Zusammenhangs der Maßnahmen mit dem Klima- und Biodiversitäts\u0002308 https://www.sensingpeat.net\r\n309 Eine umfassende Übersicht dazu gibt Feldmann (2020).\r\n310 Vgl. SRU, WBBGR, WBW (2024).\r\n311 Huget (2007); Renn (2020); Renn (2022); SRU, WBBGR, WBW (2024).\r\n84 Von der Partizipation zur Akzeptanz – Kulturwandel und Transformation\r\nschutz sowie der Notwendigkeit von Infrastrukturmaßnahmen als Voraussetzung \r\nfür einen übergeordneten Moor- und Auenschutz. Die Ziele der Gesamtstrategie \r\nund deren geplante Umsetzung müssen für alle Akteure nachvollziehbar sein. Ein \r\nklarer, von allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen getragener Plan zur Um\u0002setzung des Zieles, also hier zügige Moorwiedervernässung und Auenrenaturierung \r\nals wirksamer Klimaschutz, macht es Politik und Behörden bei der regionalen und \r\nkommunalen Umsetzung wesentlich leichter, Fragen nach der grundlegenden Not\u0002wendigkeit einer Maßnahme sowie dem übergeordneten und dem lokalen Nutzen \r\nzu beantworten. Eine wirkungsvolle Verständigung kommt nur zustande, wenn auf \r\nnationaler Ebene ein Konsens über die Ziele, Strategien und Maßnahmen des Klima\u0002und Biodiversitätsschutzes besteht und dieser von den entsprechenden Stellen ver\u0002treten wird. Sonst paralysieren sich europäische, nationale und regionale Ebene bei \r\nder Umsetzung gegenseitig. Während der Konsens zwischen EU- und Bundesebene \r\nweitgehend gegeben ist, erschwert v. a. die widersprüchliche EU- und Bundespolitik \r\nin Bezug auf Moore und Auen die Kommunikation und Akzeptanz auf der regionalen \r\nund kommunalen Ebene, wenn Politiken nicht abgestimmt erfolgen (z.B. Klima\u0002und Landwirtschaftspolitik).\r\n• Landesebene: Die EU- und Bundesziele müssen auf Landesebene herunterge\u0002brochen werden, da anderenfalls eine Verantwortungsdiffusion droht und z.B. die \r\nTreibhausgasminderungen nicht konkret auf der Fläche verteilt und umgesetzt \r\nwerden. Gleichzeitig gilt es, den generellen Nutzen und die Chancen, die Verein\u0002barkeit der Maßnahmen mit den wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Leit\u0002bildern der Region und auch die mögliche Diversifizierung des Landschaftsbildes \r\nin den Vordergrund zu rücken. Dies kann am besten auf der Ebene der einzelnen \r\nBundesländer erfolgen, deren Rolle gerade bei der Wiedervernässung von Mooren \r\nund der Renaturierung von Auen zentral ist. Die auftretenden Belastungen, z.B. \r\nEinschränkungen von Eigentumsrechten, sollten fair verteilt werden, damit die er\u0002forderlichen Maßnahmen nicht nur als ökologisch notwendig, sondern auch als sozial \r\ngerecht empfunden werden.\r\n• Kommunale Ebene: Auf kommunaler Ebene gilt es, die Aspekte der Selbstwirk\u0002samkeit und der emotionalen Identifikation gezielt anzusprechen, z.B. über kon\u0002krete kommunale Ziele (klimaneutrale Kommune, naturnahe Regionalentwicklung). \r\nDie Maßnahmen sollten eine Souveränität der Menschen über ihre soziale und kul\u0002turelle Umgebung zulassen und unterstützen. Hier sind v. a. partizipative Planungs\u0002prozesse notwendig, um alle Stakeholder und betroffene Bürgerinnen und Bürger zu \r\nMitgestaltenden der geplanten Veränderungen zu machen.\r\nEs ist sinnvoll, die Kommunikation auf allen drei Ebenen parallel voranzutreiben und \r\ndabei fallspezifisch Schwerpunkte zu setzen, je nachdem, wo die Maßnahmen stattfin\u0002den. Dabei sollten alle Akteure mit den wesentlichen ökologischen, wirtschaftlichen, \r\nrechtlichen, politischen, gesellschaftlichen und individuellen Implikationen und Fol\u0002gen der geplanten Maßnahmen vertraut gemacht werden, um ein „Mitdenken“ und ein \r\n„Mainstreaming“ der Thematik in allen Bereichen zu initiieren.\r\nVon der Partizipation zur Akzeptanz – Kulturwandel und Transformation 85\r\n8.3 Notwendigkeit einer aktiven Bürgerbeteiligung\r\nWenn es um Vorhaben geht, die als mögliche Belastungen oder als Eingriffe von den \r\ndirekt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden, ist es schwierig, \r\nallein durch Information und Kommunikation – selbst wenn sie in Form eines Dialogs \r\nstattfinden – eine breite Zustimmung zu erreichen.312 Wesentlich wirksamer ist es, von \r\nMaßnahmen betroffene Menschen zu Mitwirkenden zu machen und ihnen planerische \r\nBeteiligungschancen und damit Selbstwirksamkeit und Identität zu geben. Diese Her\u0002angehensweise geht von offenen Willensbildungsprozessen aus und überlässt es – in\u0002nerhalb der gesetzlichen Grenzen – den in den Prozess einbezogenen Beteiligten auf \r\nder Basis der eigenen Vorstellungen und Bewertungen neue, v. a. ökonomische (Ein\u0002kommens-)Optionen zu schaffen und bestehende zu bewerten. Bisher liegen wenige \r\nErfahrungen mit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Bürgerbeteiligungen \r\nim Bereich Moorwiedervernässung und Auenrenaturierung vor (Box 6).\r\nBox 6: Praktische Erfahrungen mit Bürgerbeteiligungen \r\nim Bereich Moorwiedervernässung\r\nIm Rahmen des BMBF-Vorhabens „Vorpommern-Initiative Paludikultur“ fand 2012/13 ein Bürgerforum auf \r\nder moorreichen Insel Usedom statt. Aus 2000 per Zufallsverfahren ermittelten und eingeladenen Personen \r\nim Amtsbereich gab es einen Rücklauf von 1,5 Prozent, und 25 Personen diskutierten an drei Wochenenden \r\ndie Zukunft der Bewirtschaftung des größten Moorgebiets der Region. Im Ergebnis wurde ein Bürgergutach\u0002ten („Zukunft des Thurbruchs – ein Leben mit dem Moor“) verfasst, der Presse vorgestellt und dem Umwelt\u0002minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern überreicht. Das Bürgergutachten zeigte, dass Bürgerinnen \r\nund Bürger großes regionales Wissen haben, kreative Ideen zur Lösung von Problemen entwickeln können, \r\ndie eine Vielzahl von Interessen berücksichtigen, und selbst bei schwierigen Konflikten einen Konsens fin\u0002den. Die Beteiligten wünschten sich bei Entscheidungen mehr Eigenverantwortung und Transparenz.313 Eine \r\nMoorwiedervernässung im konkreten Gebiet fand allerdings bis heute nicht statt und einige der am Gut\u0002achten beteiligten Bürgerinnen und Bürger, die sich mit hohem Engagement eingebracht hatten, hat diese \r\nEntwicklung enttäuscht. \r\nDie Möglichkeit, auf politische Entscheidungen direkt oder indirekt einwirken zu kön\u0002nen, schafft schon allein durch das Verfahren Identität314 und verändert durch die ein\u0002gebrachten unterschiedlichen Perspektiven den politischen Entscheidungsprozess. Ei\u0002nige Gründe, die bei komplexen und weitreichenden Maßnahmen wie bei der \r\nMoorwiedervernässung oder der Auenrenaturierung für eine stärkere Partizipation \r\nund Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsfindung sprechen, \r\nsind im Folgenden aufgeführt:315\r\n• Erweiterung der Wissensbasis durch Einbeziehung von Menschen vor \r\nOrt: Zusätzlich zum systematischen Wissen der Fachleute und dem Prozesswissen \r\nder Entscheidungstragenden ist das Erfahrungswissen sowie das praktische Wissen \r\n312 Benighaus & Renn (2016); Zerbe (2019); Renn (2022).\r\n313 Deickert & Schröder (2016).\r\n314 Vgl. Fisch et al. (2010), S. 177.\r\n315 Vgl. Radtke & Renn (2019); Renn (2020).\r\n \r\n86 Von der Partizipation zur Akzeptanz – Kulturwandel und Transformation\r\nvor Ort für den Planungsprozess von Bedeutung, v. a. bei lokalen Projekten.316 Eine \r\nEinbindung dieses Wissens kann helfen, die emotionale Identifikation der Betroff\u0002enen mit den geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Mooren und Auen \r\nzu verbessern.\r\n• Erlangung von Informationen über die Verteilung der Präferenzen und \r\nWerte der betroffenen Bevölkerungsteile: Politische Entscheidungsträgerin\u0002nen und Entscheidungsträger können bei entsprechender Kenntnis der von den Be\u0002troffenen geäußerten Wünschbarkeit der zu erwartenden Folgen mögliche Zielkonf\u0002likte und Synergien (Ökonomie, Eigentum, Ökologie) besser abschätzen und in die \r\neigene Urteilsbildung aufnehmen.317 Bestehende Handlungsoptionen können mit \r\nden Präferenzen der Akteure gespiegelt werden. Dadurch kann gezielt die wahrge\u0002nommene Risiko-Nutzen-Bilanz positiv beeinflusst werden.\r\n• Gemeinsame Lösungsfindung durch faires Aushandeln von Interessen \r\nund Werten der Beteiligten: Die konfliktvermittelnde Funktion der Bürgerbe\u0002teiligung318 kann zu Lösungen bei Konkurrenzansprüchen und Zielkonflikten (z.B. bei \r\nAnsprüchen auf öffentliche Ressourcen durch Personen aus Landwirtschaft, Forst\u0002wirtschaft, Naturschutz, Jagd, Tourismus) führen; hier wird indirekt die Selbstwirk\u0002samkeit der Akteure gestärkt.\r\n• Feststellung einer normativ abgesicherten Grundlage: Die Herbeiführung \r\nkollektiver Entscheidungen319 über die Wiedervernässung von Mooren bzw. Auen\u0002renaturierung erfolgt nach einem diskursiven Austausch und der Prüfung von be\u0002gründeten Argumenten unter klaren und nachvollziehbaren Rahmenbedingungen. \r\nAlle Argumente müssen auf sachliche Richtigkeit, normative Schlüssigkeit und auf \r\nihren Beitrag zum Gemeinwohl im Diskurs geprüft werden.320 Dadurch kommt es \r\nzu einer nachvollziehbaren Klärung der Zumutbarkeit von Maßnahmen für alle Be\u0002troffenen, also auch jenseits derer, die direkt an dem Diskurs teilnehmen. Zudem \r\nkönnen auch Gruppen mit geringerer Organisationsfähigkeit bzw. die Interessen \r\nzukünftiger Generationen miterfasst werden, wenn die dazu geeigneten Formate wie \r\nFokusgruppen, Bürgerräte, Anwaltsplanungsverfahren (dabei werden Fürsprecher \r\nfür Interessen bestimmt, die im Diskurs nicht vertreten sind, etwa die kommenden \r\nGenerationen) oder andere passende Formate eingesetzt werden. Das fördert den \r\ngerade heute so bedrohten sozialen Zusammenhalt und verspricht mehr soziale Ge\u0002rechtigkeit und Fairness.\r\n• Element der Gestaltung der eigenen Lebenswelt:321 Die betroffenen Men\u0002schen erhalten die Möglichkeit, in Form von Selbstverpflichtungen oder von Verant\u0002wortungszuschreibungen Veränderungen in ihrer eigenen Umwelt herbeizuführen \r\nund damit zu Mitgestaltenden ihrer Umwelt zu werden. Dies stärkt ihre Selbstwirk\u0002samkeit und führt damit zu positiver Identifikation mit den Maßnahmen.\r\n316 Raymond et al. (2010).\r\n317 Quitzow et al. (2018).\r\n318 Vgl. Roth (2014) S. 254 ff.\r\n319 Webler & Tuler (2000).\r\n320 Renn & Schweizer (2020).\r\n321 Wiegleb & Lüderitz (2009); Schweizer (2017); Renn & Schweizer (2020).\r\nVon der Partizipation zur Akzeptanz – Kulturwandel und Transformation 87\r\n8.4 Bedingungen für eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung\r\nDie entscheidende Voraussetzung für den Erfolg von Partizipation ist die Bereitschaft \r\nder Politik und der Verwaltung, die Formen der Partizipation als Bereicherung der re\u0002präsentativen Demokratie durch Elemente einer deliberativen (als einer mit Diskur\u0002sen, Beratung und Teilhabe verknüpften) Demokratie anzusehen. Grundsätzliche Vor\u0002aussetzungen für ein Gelingen einer Ausgestaltung von Partizipationsverfahren, die in \r\nangepasster Form bei der Moorwiedervernässung und Auenrenaturierung eingesetzt \r\nwerden können, sind:322\r\n• Fairness und Lernbereitschaft: Alle am Prozess teilnehmenden Personen \r\nwerden nach nachvollziehbaren Gesichtspunkten frühzeitig ausgewählt und können \r\ninnerhalb des Verfahrens gleiche Rechte und Pflichten beanspruchen. Sie sind sich \r\nder Verantwortlichkeit ihrer Funktion bewusst. Eine Bereitschaft voneinander zu \r\nlernen ist Voraussetzung. Die Teilnahme ist freiwillig und kann ohne Angabe von \r\nGründen ausgesetzt werden.\r\n• Kompetenz: Das notwendige Fachwissen zur Beurteilung von Folgen und Ne\u0002benfolgen von Entscheidungsoptionen sowie die notwendigen juristischen und \r\npolitischen Kontextbedingungen werden allen Teilnehmenden zugänglich gemacht. \r\nEs bestehen klare Regeln der Gesprächsführung, und alle formalen Anforderungen \r\nan Kommunikations- und Verfahrensabläufe werden anschaulich und nachvollzieh\u0002bar vermittelt.\r\n• Legitimation: Die politisch Verantwortlichen gewähren den Teilnehmenden ein\u0002en Vertrauensvorschuss und eröffnen ihnen im Rahmen des rechtlich und politisch \r\nMöglichen eigene Handlungsspielräume. Dazu gehört z.B. eine verbindliche Zu\u0002sicherung, die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens konstruktiv zu prüfen und \r\nspäter gegebenenfalls notwendige Abweichungen von erzielten Ergebnissen zu be\u0002gründen.\r\n• Effizienz: Die Teilnehmenden des Verfahrens benötigen ein klares Mandat, das sie \r\ninnerhalb eines begrenzten Zeitraumes erfüllen können. Der erwartete positive Ef\u0002fekt und Aufwand der Beteiligung müssen für alle Involvierten in einem akzeptablen \r\nVerhältnis stehen.\r\n• Neutralität des Moderierenden: Die Kompetenz des Moderierenden zu einer \r\nsachlich fundierten, unparteiischen und konstruktiven Gesprächsführung muss ge\u0002währleistet sein.\r\n• Ergebnisoffenheit: Das Verfahren muss ergebnisoffen sein, Potenziale für neue \r\nLösungen bieten bzw. zumindest akzeptable Belastungen umfassen (z.B. standort\u0002und situationsgerechte Business-Case-Möglichkeiten).\r\n• Öffentliche Resonanz: Es wird sichergestellt, dass das Verfahren und seine \r\nErgebnisse entsprechende Aufmerksamkeit in der breiten Bevölkerung finden und \r\ndurch die Abdeckung geeigneter Formate zielgruppengerecht für alle Beteiligten \r\ntransparent sind (Informationsveranstaltungen, Beratung, digitale Medien).\r\n• Anschlussfähigkeit: Die Ergebnisse werden in den politischen Entscheidungs\u0002prozess eingebracht und dort unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen umgesetzt.\r\n322 Benighaus & Renn (2016); Renn (2020).\r\n88 Von der Partizipation zur Akzeptanz – Kulturwandel und Transformation\r\nWerden die oben genannten Prinzipien bei Verfahren mit Partizipation beachtet, führt \r\ndies zu einer hohen Identifikation der Beteiligten mit dem Entscheidungsfindungspro\u0002zess und dessen Ergebnissen. Dies dürfte eine ganz wesentliche Voraussetzung sein, \r\num die Ziele des Moor- und Auenschutzes in Deutschland zu erreichen. Auch wenn \r\nnicht alle Entscheidungen auf breite Zustimmung stoßen, sind in jedem Falle die Posi\u0002tionen der Akteure und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungs\u0002träger nachvollziehbar. Eine Verständigung bei unterschiedlichen Wissens-, Interes\u0002sen- und Präferenzbekundungen wird dadurch unterstützt. Ein Konsens oder zumindest \r\nein Kompromiss bei der Entscheidungsfindung wird unter diesen Umständen unter \r\nallen beteiligten Akteuren wahrscheinlicher.\r\nÜber die oben dargestellten Partizipationsverfahren hinaus können Maßnahmen in Be\u0002zug auf alle Beteiligten sinnvoll sein. Dazu bedarf es einer Akteursfeldanalyse. Eine \r\nsolche wurde erstmals 2014/15 in Vorpommern für die Umsetzung von Paludikultur \r\ndurchgeführt und umfasste mehr als 30 Akteursgruppen.323 Maßnahmen zur Verbesse\u0002rung der Partizipationsmöglichkeiten und -chancen der gesellschaftlichen Akteure im \r\nAktionsbereich komplexer und v. a. sektor-übergreifender Politikfelder324 sind:\r\n• Frühzeitige Einbeziehung der Beteiligten (u. a. Eigentümer und Nutzende) in die \r\nPlanung bei komplexer Ausgangssituation: Dabei geht es v. a. um die Klärung der \r\nHintergründe und Ziele, um weitreichende, langfristige Planungen und politische \r\nEntscheidungen mit Bindungskraft zu ermöglichen.325\r\n• Breiter Spielraum für die Partizipation: Um Vertrauen zwischen allen am partizipa\u0002tiven Verfahren Beteiligten zu schaffen, sollte ein an den Möglichkeiten und Ziel\u0002en ausgerichteter, weit gefasster, aber innerhalb der rechtlichen und politischen \r\nRahmenbedingungen realisierbarer Entscheidungsspielraum für die Beteiligung an \r\nder Entscheidung festgelegt sein. Die Rahmenbedingungen für das Verfahren müs\u0002sen transparent kommuniziert werden.\r\n• Kombination geeigneter Formate in abgestimmten Verfahrensschritten: Um der \r\nPluralität der Gesellschaft und der Komplexität der Maßnahmen gerecht zu werden, \r\nsollten bei weitreichenden Entscheidungen verschiedene geeignete partizipative \r\nVerfahren bezüglich der Wissensbereitstellung, des Interessenausgleichs, der fairen \r\nund wertgerechten Abwägung und der Präferenzermittlung kombiniert werden.326\r\n• Vorrang der Transparenz: Bei komplexen Beteiligungsstrukturen besteht zuneh\u0002mend die Gefahr der Intransparenz. Die verschiedenen Partizipationsformate, wie \r\nz.B. Verhandlungen zwischen Akteuren, etwa Vertretende der Landwirtschaft, des \r\nNaturschutzes, der Siedlungswirtschaft und zivilgesellschaftlicher Organisationen, \r\nsollten so öffentlich wie möglich sein.327 Nötige vertrauliche Gespräche und Verhan\u0002dlungen erhalten Akzeptanz durch eine öffentliche Begründung der Ausnahme. \r\n323 Kleinhückelkotten & Neitzke (2016).\r\n324 Vgl. Renn et al. (2013); Renn (2021).\r\n325 Vgl. VDI (2013); VDI (2014).\r\n326 Vgl. Nanz & Fritsche (2012); OECD (2020).\r\n327 Vgl. National Research Council (2008).\r\nVon der Partizipation zur Akzeptanz – Kulturwandel und Transformation 89\r\n• Professionalisierung der Prozesssteuerung und -begleitung: Wichtig ist die Ein\u0002bindung von professioneller Begleitung (d.h. Dienstleister für Prozesssteuerung) \r\nfür die Durchführung komplexer Partizipationsverfahren, um eine funktionale und \r\nzielführende Strukturierung, Kombination, Steuerung, Moderation und Mediation \r\nzu gewährleisten.328\r\n• Durchführung einer praxisorientierten Partizipationsforschung: Inzwischen liegt \r\nfundiertes Wissen über Partizipationsverfahren, deren Wirkung in einer repräsen\u0002tativen Demokratie, deren theoretischer Analyse, normativer Begründung und \r\npraktischer Umsetzung vor. Allerdings sind empirische und praxisorientierte Unter\u0002suchungen im Politikfeld Natur- und Klimaschutz begrenzt; dies gilt v. a. für Natur\u0002schutzprojekte und insbesondere für die Wiedervernässung von Mooren und Rena\u0002turierung von Auen.329\r\n• Aufbau von partizipativer, mediativer und kommunikativer Kompetenz bei Be\u0002hörden und Vorhabenträgern: Damit Transformationsprozesse auch erfolgreich und \r\nzeitgerecht verlaufen, müssen Behörden und Vorhabenträger eigene Kapazitäten für \r\nerfolgreiche Aushandlungsprozesse (Mediation) sowie für Kommunikation, Öffent\u0002lichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung aufbauen.\r\nVorhaben, die eine erhebliche Wirkung auf Eigentumsrechte oder die eigene Lebens\u0002welt der Bürgerinnen und Bürger haben, müssen umfassend mit den betroffenen \r\nStakeholdern und der betroffenen Bürgerschaft ausgehandelt und gegenüber der Öf\u0002fentlichkeit kommunikativ und partizipativ begleitet werden. Sorgen um unerwünsch\u0002te Nebenwirkungen, wie Mückenplagen, Vernässung von Kellern oder Wertverlust von \r\nFlächen, verlangen fachlich fundierte Antworten und vertrauensbildende Dialogforma\u0002te. Bestehen in einer Region tatsächliche oder auch nur befürchtete Beispiele für einge\u0002tretene oder mögliche individuelle Schäden, muss eine Beschwerdestelle, z.B. beim \r\nLand, eingerichtet werden, die diese Anliegen aufnimmt und bearbeitet.\r\n328 Vgl. Moore (2014), S. 27f., sowie Cummins (2013).\r\n329 Vgl. Verkamp & Tillmann (2014).\r\n90 Handlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten\r\n9 Handlungsempfehlung: \r\nDas Wasser in der Landschaft halten\r\nKlimaneutralität und nachhaltiger Biodiversitätsschutz sind ambitionierte politische \r\nZiele, zu denen Art. 20a Grundgesetz sowie eine Vielzahl europäischer Rechtsakte und \r\ninternationaler Abkommen Deutschland verpflichten. Um sie zu erreichen, ist ein \r\ngrundlegendes Umdenken im Management von Wasserressourcen in der Landschaft \r\nnotwendig. Hierfür sind der Stoffhaushalt mit Blick auf den Kohlenstoffkreislauf und \r\nder Nährstoffrückhalt zu verbessern, standorttypische Lebensräume und -gemein\u0002schaften zu fördern und eine Anpassung an die Zunahme von Extremereignissen, wie \r\nDürren und Hochwasser, vorzunehmen.\r\nTrockengelegte Moore sind starke Treibhausgasquellen, nasse und vitale Moore hinge\u0002gen Senken. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen deshalb mehr als eine Million \r\nHektar trockengelegte Moore in Deutschland vernässt werden. Im Schnitt entspricht \r\ndies einer Fläche von etwa 50.000 Hektar pro Jahr. Zurzeit werden jedoch nur etwa \r\n2.000 Hektar pro Jahr wiedervernässt. Aus diesem Grund sollen nach Plänen der \r\nEU-Kommission die Mitgliedstaaten mit der Verordnung zur Wiederherstellung der \r\nNatur explizit auch zur Renaturierung und Wiedervernässung von Mooren angehalten \r\nwerden (mit abgestuften Zielvorgaben bis 2050). Schon seit dem Jahr 2000 verpflich\u0002tet die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Mitgliedstaaten, einen guten \r\nökologischen Zustand oder ein gutes ökologisches Potenzial für alle Gewässer bis spä\u0002testens 2027 wiederherzustellen; derzeit liegt Deutschland bei nur 9 Prozent. Die Re\u0002naturierung von Auen nimmt hier eine Schlüsselrolle ein und ist zugleich eine wichtige \r\nMaßnahme zur Wiederherstellung guter Erhaltungszustände bei Arten und Habitaten, \r\nzu denen die Vogelschutz- (2009) und die Fauna-Flora-Habitat (1992)-Richtlinien \r\nDeutschland verpflichten.\r\nUm die ökologischen Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung verschiedene Strate\u0002gien und Aktionsprogramme beschlossen, wie die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, \r\ndie Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt, die Moorschutzstrategie, die Torfmin\u0002derungsstrategie und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).\r\nDie Bewältigung all dieser Aufgaben ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, \r\nzu der viele Institutionen und Akteure beitragen, und die eine Vielzahl staatlicher Maß\u0002nahmen, aber auch gesellschaftlicher und privater Veränderungen erfordert. Hierzu \r\nempfehlen wir:\r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten 91\r\n• Rechtliche Ziele für Bund und Länder konkretisieren und terminieren sowie den \r\nRechtsrahmen nachbessern, um sowohl alle kurzfristig zu erzielenden Verbesse\u0002rungen zu realisieren als auch für die mittel- bis langfristige Wiedervernässung \r\nvon Mooren und die Renaturierung von Auen rechtzeitig effektive Verfahren und \r\nMaßnahmen einzuleiten;\r\n• Umweltschädigende Subventionen abschaffen bzw. umwidmen, ökonomische An\u0002reize für die Bereitstellung von Ökosystemleistungen setzen und neue Wertschöp\u0002fungsketten aufbauen, um alternative Einkommensmöglichkeiten zu generieren;\r\n• Zuständigkeiten eindeutig klären sowie die notwendigen Kapazitäten auf allen \r\nbeteiligten Verwaltungsebenen für die Akteure auf- und ausbauen;\r\n• Einen Bewusstseinswandel unterstützen, der zu einem besseren Verständnis für \r\neinen intakten Landschaftswasserhaushalt bei den Beteiligten beiträgt und zugleich \r\neine Teilhabe und Mitgestaltung bei der Entwicklung von Lösungsoptionen gewährt;\r\n• Vorhandenes System- und Handlungswissen bündeln, integrieren und weiter\u0002entwickeln.\r\nViele Maßnahmen sind schnellstmöglich und parallel zu ergreifen und umzusetzen. \r\nDie Aufgaben verteilen sich auf mehrere Governance-Ebenen und zahlreiche Akteure \r\n(Abb. 15). Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der ökologischen Zielsetzungen \r\nliegt verfassungsrechtlich bei den Bundesländern, die zugleich möglichst gut auch die \r\nregionalen Entscheidungstragenden (Kommunen, Verbände, Vorhabenträger, Land\u0002eigentümer und -nutzende) in ihre Entscheidungen und Aktivitäten einbeziehen soll\u0002ten. Dies erfordert eine entsprechende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der \r\nBetroffenen und der allgemeinen Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung der Wiederher\u0002stellungsprogramme und den konkreten Einzelentscheidungen. 9.1 Rechtliche Ziele schärfen und Rechtsrahmen verbessern\r\nRechtliche Rahmenbedingungen: \r\ndie Empfehlungen auf einen Blick\r\n• Ziele und Zwischenziele zur Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung \r\nvon Auen für den Bund und die Länder definieren sowie terminieren.\r\n• Länder zur Aufstellung von Wiederherstellungsprogrammen verpflichten, \r\num die Zielvorgaben zu operationalisieren.\r\n• Behördenübergreifende Taskforces auf Länderebene etablieren.\r\n• Rechtliche Vorgaben zur Nutzung von Mooren und Auen anpassen.\r\n• Rechtliche Instrumente, Verfahren und Institutionen verbessern.\r\n• Standardvorgaben entwickeln, um behördliche Verfahren zu beschleunigen.\r\n• Erforderliche Planfeststellungsverfahren zeitnah einleiten.\r\nIn Anbetracht des Umfangs und der Dringlichkeit großflächiger Wiedervernässungen \r\nvon Mooren und Renaturierungen von Auenzum Erreichen der verfassungs-, europa\u0002und völkerrechtlichen Ziele bedarf es einer diesbezüglichen ausdrücklichen Veran\u0002kerung als gesetzliche Aufgabe von Bund und Ländern sowie einer Optimierung der \r\nrechtlichen Rahmenbedingungen und Instrumente, damit die erforderlichen Verfah\u0002ren von Bund und Ländern rechtzeitig eingeleitet und die darin festgelegten Maßnah\u0002men effektiv ausgestaltet werden.\r\nZiele und Zwischenziele zur Wiedervernässung von Mooren und Renaturie\u0002rung von Auen für den Bund und die Länder definieren sowie terminieren.\r\nDie Erfahrungen bei der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäi\u0002schen Union und der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000) zeigen, dass es auch für die \r\nWiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen für jedes Bundesland \r\nneben einer gesetzlichen Aufgabenfestlegung auch konkreter und zeitlich festgelegter \r\nZielvorgaben bedarf, die unter Einbeziehung der Länder bundesrechtlich (z.B. im Bun\u0002desnaturschutzgesetz) festzulegen sind. Die Ziele sind – ähnlich wie bei den Zielen zur \r\nBeförderung der Windkraft an Land – quantitativ und qualitativ für jedes Bundesland \r\nzu definieren. Es empfiehlt sich, auch Zwischenziele festzulegen. Der nationale Wieder\u0002herstellungsplan zur Umsetzung der geplanten EU-Verordnung zur Wiederherstellung \r\nder Natur bietet für die Bestimmung der Ziele sowohl für Moore als auch für Auen einen \r\ngeeigneten Rahmen.\r\nLänder zur Aufstellung von Wiederherstellungsprogrammen verpflichten, \r\num die Zielvorgaben zu operationalisieren. Um das Erreichen der bundes\u0002rechtlich festzulegenden Ziele abzusichern und ihre Umsetzung zu operationalisieren, \r\nempfiehlt es sich, die Länder bundesrechtlich zur Aufstellung von Wiederherstellungs\u0002programmen zu verpflichten. In diesen Programmen sollten die Länder angehalten \r\nwerden, die erforderlichen Gebiete für eine Moorwiedervernässung bzw. eine Auenre\u0002naturierung räumlich zu bestimmen sowie die erforderlichen rechtlichen und prakti\u0002schen Maßnahmen zu ermitteln, zu priorisieren und festzulegen. Zudem sollten auch \r\nschnell realisierbare Maßnahmen anhand einheitlicher Kriterien identifiziert werden. \r\nHierzu zählen insbesondere Maßnahmen in Schutzgebieten sowie in Gebieten mit einer \r\nhohen Bereitschaft der Grundeigentümer und Pächter (z.B. bei Grenzertragsstandorten), \r\n94 Handlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten\r\nkurzfristig auf alternative Nutzungen überzugehen oder in einen Flächentausch einzu\u0002willigen. Einfach umzusetzende Maßnahmen bieten die Chance, Erfolge rasch sichtbar \r\nzu machen und daraus für großräumige Umsetzungsmaßnahmen zu lernen.\r\nÜber den Stand der Umsetzung der Programme ist der Öffentlichkeit und dem Bund in \r\nbundesrechtlich festzulegenden Abständen (z.B. alle 3 Jahre) zu berichten, damit Fort\u0002schritte sichtbar sowie Defizite zeitnah erkannt werden. Die Programme zur Wieder\u0002herstellung von Mooren und Auen sind anhand dieser Fortschrittsberichte anzupassen \r\nund, sofern die Länder die bundesrechtlich festgelegten Zwischenziele verfehlen, durch \r\ngeeignete Maßnahmen zu ergänzen.\r\nBehördenübergreifende Taskforces auf Länderebene etablieren. Für die Auf\u0002stellung und Durchführung der Wiederherstellungsprogramme wird empfohlen, auf Lan\u0002desebene übergreifende Taskforces einzurichten, die (möglicherweise gemeinsam mit \r\nder regionalen Agentur für Natürlichen Klimaschutz, die über das Aktionsprogramm \r\nNatürlicher Klimaschutz etabliert werden soll) Gebiete für Wiedervernässungen und \r\nAuenrenaturierungen identifizieren, Umsetzungsmaßnahmen bestimmen und die erfor\u0002derlichen Verfahren einleiten sowie Beschleunigung erwirken sollen. Aufgrund der langen \r\nVerfahrensdauer bei Planfeststellungen und Schutzgebietsausweisungen sowie ihrer prak\u0002tischen Implementation ist ein zeitnahes, konzentriertes Vorgehen der Länder und ihrer \r\nBehörden erforderlich. Im Rahmen der Taskforces sollten auch Vertreter der betrof­fenen \r\nGrundeigentümer und Landnutzenden sowie auch Umweltverbände beteiligt werden.\r\nRechtliche Vorgaben zur Nutzung von Mooren und Auen anpassen. Sowohl \r\ndie Nutzung von entwässerten als auch von wiedervernässten Moor- und renaturierten \r\nAuenflächen sollte bundesrechtlich entsprechend den Erfordernissen des Klimaschutzes \r\ngeregelt werden. Zu empfehlen ist u. a.:\r\n• die erlaubnisfreie Gestattung der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaft\u0002lich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke in § 46 Abs. 1 Nr. \r\n2 WHG zu streichen und eine Erlaubnis bei Moor- und Auenflächen nur in Aus\u0002nahmefällen vorzusehen;\r\n• Regelungen für den erforderlichen Rückbau vorhandener Entwässerungsgräben \r\nund Drainagen zu erlassen;\r\n• Torfabbau innerhalb einer Übergangsfrist zu untersagen und – wie beim Kohleaus\u0002stieg – die Umstrukturierung der betroffenen Unternehmen (z.B. hin zur Erzeugung \r\nneuer Produkte auf Basis von Paludikulturen) zu fördern (s. Abschnitt 9.2);\r\n• die ackerbauliche Nutzung von Moorstandorten und dynamischen Auenflächen nur \r\nnoch für eine zu bestimmende Übergangszeit zu gestatten und damit den betroffenen \r\nEigentümern und Landnutzenden eine klare Transformationsperspektive inklusive \r\neiner ausreichenden Förderung zu geben;\r\n• die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf wiedervernässten, bis dahin landwirt\u0002schaftlich intensiv genutzten Flächen außerhalb von Schutzgebieten und gesetzlich \r\ngeschützten Biotopen gesetzlich bis zu einer festgelegten Größe ohne besondere \r\nGenehmigungsanforderungen zu gestatten und darüber hinaus nur einem beschleu\u0002nigten und vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterwerfen.\r\nRechtliche Instrumente, Verfahren und Institutionen verbessern. Der Bund \r\nsollte einen stabilen Rechtsrahmen für die Wiedervernässung von Mooren und die Re\u0002naturierung von Auen schaffen und verzögernde Hemmnisse sowie Rechtsunsicher-\r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten 95\r\nheiten weitestgehend minimieren. Insbesondere sind umfassende, rechtlich eindeutige \r\nMöglichkeiten für Planfeststellungsverfahren zur Wiedervernässung bzw. Renaturie\u0002rung großflächiger Moore und Auen zu schaffen. Dies kann entweder durch eine ent\u0002sprechende Erweiterung beim wasserrechtlichen Gewässerausbau in § 67 WHG erfol\u0002gen oder im Natur- bzw. Klimaschutzrecht. Im Naturschutzrecht könnte eine solche \r\nVerfahrensmöglichkeit zugleich die Etablierung von Biotopverbünden einbeziehen. \r\nAufgrund ihrer Abweichungskompetenzen in Art. 72 Abs. 3 GG könnten auch die \r\nLänder in ihren Naturschutz- oder Wassergesetzen entsprechende Planfeststellungs\u0002verfahren vorsehen, aber auch vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen. \r\nDarüber hinaus ist zu empfehlen, bei den wasser- und naturschutzrechtlichen Schutz\u0002gebietskategorien die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen \r\nausdrücklich als Ziele aufzunehmen sowie die Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand \r\nim Naturschutzrecht auf degradierte Moor- und Auenflächen zu erweitern. \r\nIm Wasserverbandsgesetz des Bundes sind die Aufgaben der Wasser- und Bodenver\u0002bände um die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen zu \r\nerweitern. Um verbandsinterne Konflikte unter den Mitgliedern (u. a. Grundstücks\u0002eigentümer) zu mindern, sind diese Aufgaben öffentlich zu finanzieren, und den Ver\u0002bänden ist nach Möglichkeit ein Recht zur Gewährung von Kompensationszahlungen \r\nzu gewähren. Alternativ könnten auch neu einzurichtende Moor- und Auenverbände \r\ndiese Aufgaben übernehmen. Zu erwägen ist, ob Flächenagenturen, die in den meisten \r\nBundesländern etabliert wurden, hierfür infrage kommen.330\r\nStandardvorgaben entwickeln, um behördliche Verfahren zu beschleunigen.\r\nUm die Verfahren zu beschleunigen und rechtliche Unsicherheiten zu verringern, soll\u0002te der Bund gemeinsam mit den Ländern Verordnungs- oder Verwaltungsvorschriften \r\nfür die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen erlassen, wie \r\nes z.B. im Baurecht mit der Baunutzungsverordnung oder im Immissionsschutzrecht \r\nmit Verordnungen und Technischen Anleitungen schon seit Jahrzehnten etabliert ist. \r\nInsbesondere ist zu empfehlen, ähnlich wie in der Baunutzungsverordnung verschie\u0002dene Kategorien von Moor- und Auengebieten mit entsprechend entschädigungslos \r\nzu duldenden Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu definieren, um behördliche \r\nund gerichtliche Einzelfallprüfungen über die Zumutbarkeit von Beschränkungen des \r\nGrundeigentums und der Berufsausübungsfreiheit im Einzelfall zu vereinfachen und zu \r\nreduzieren. Bundesweite Regelungen oder Standards zum Ankauf und Tausch von Flä\u0002chen, zu finanziellen Kompensationen in Härtefällen, zu Enteignungen und zur öffent\u0002lichen Flächenbevorratung würden ein einheitliches Vorgehen der verschiedenen Län\u0002der und Behörden befördern, ungerechtfertigte Ungleichhandlungen sowie gerichtliche \r\nVerfahren verringern und so Wiedervernässungen und Renaturierungen beschleuni\u0002gen. Die Verwaltungsvorschriften sollten anhand praxiserprobter Vorgehensweisen \r\naus erfolgreichen Wiedervernässungs- und Renaturierungsprojekten entwickelt und in \r\neiner bundesweiten Datenbank dokumentiert werden (s. auch Abschnitt 9.5).\r\nErforderliche Planfeststellungsverfahren zeitnah einleiten. Ein wesentliches \r\nplanerisches Instrument zur Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von \r\nAuen sind Planfeststellungsverfahren (u. a. nach §§ 67–71a WHG, §§ 12-21 WaStrG, § 41 \r\nFlurbG). Sie ermöglichen den staatlichen Instanzen, rechtsverbindlich Art und Maß der \r\nNutzung von Flächen als grundsätzlich entschädigungslose Inhalts- und Schranken\u0002330 Ausführlicher dazu SRU, WBBGR, WBW (2024).\r\n96\r\n \r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten\r\nbestimmung festzulegen sowie private Flächen anzukaufen oder im Ausnahmefall auch \r\ngegen Entschädigung zu enteignen. Flurbereinigungsverfahren ermöglichen zudem \r\nden Eintausch öffentlicher Flächen innerhalb eines größeren Gebiets sowie die Ver\u0002teilung von Landverlusten aufgrund öffentlicher Flächeninanspruchnahmen auf einen \r\ngrößeren Kreis von Landeigentümern und Landnutzenden. Bund und Länder sollten \r\ndafür öffentliche Flächen als Tauschflächen vorhalten, möglichst ankaufen und v. a. \r\nnicht weiter durch z.B. die Bodenverwertungs- und -verwaltung GmbH in den ost\u0002deutschen Bundesländern privatisieren. Planfeststellungs- und Flurbereinigungsver\u0002fahren eröffnen umfangreiche Möglichkeiten der Beteiligung von betroffenen Eigen\u0002tümern und Bewirtschaftenden, Trägern öffentlicher Belange und Umweltverbänden. \r\nEs ist zu prüfen, inwieweit diese modernisiert werden können, um die Verfahren zu \r\nbeschleunigen und stärker die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger zu berücksich\u0002tigen (s. Abschnitt 9.4).\r\nInsgesamt ist allerdings eine Beschleunigung der rechtlichen Verfahren nur einge\u0002schränkt möglich, da die meisten bestehenden Verfahrensvorgaben (u. a. Umweltprü\u0002fung, Beteiligungsschritte, gerichtliche Überprüfungsmöglichkeiten) verfassungs- und \r\neuroparechtlich vorgegeben sind. Umso wichtiger ist es daher, mit den Planfeststel\u0002lungs- und Flurbereinigungsverfahren unverzüglich zu beginnen, möglichst vor 2030. \r\nEntscheidend für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ist zudem, dass die Lan\u0002desregierungen und Kommunen ausreichende administrative Personalkapazitäten für \r\ndie rechtliche Umsetzung und die erforderlichen Verfahren bereitstellen. Nur so lässt \r\nsich die Vielzahl von Verfahren in der gebotenen Geschwindigkeit durchführen (s. Ab\u0002schnitt 9.3). Zugleich sollten EU, Bund und Länder die wirtschaftlichen Einkommens\u0002möglichkeiten in wiedervernässten Mooren und renaturierten Auen weiter verbessern, \r\num die Akzeptanz der damit einhergehenden Aktivitäten zu erhöhen und rechtlichen \r\nAuseinandersetzungen vorzubeugen (s. Abschnitt 9.2).\r\n9.2 Kontraproduktive Subventionen abschaffen, ökologische Leistungen \r\nhonorieren und Wertschöpfungsketten aufbauen\r\nÖkonomische Anreize und sozialverträglicher Umbau: \r\ndie Empfehlungen auf einen Blick\r\n• Subventionen für eine auf Entwässerung beruhenden Landbewirtschaftung \r\nabschaffen und ökologische Leistungen honorieren.\r\n• Bestehende Ermessensspielräume für Moor- und Auenprogramme ausschöpfen.\r\n• Finanzierung von Moor- und Auenprogrammen durch Bund und Länder \r\nlangfristig sichern.\r\n• Ökologische Leistungen honorieren und die Gemeinsame EU-Agrarpolitik \r\numgestalten.\r\n• Fördermaßnahmen degressiv ausgestalten und verbindlich an Beratung knüpfen.\r\n• Standortangepasste, wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle unterstützen \r\nund infrastrukturelle Voraussetzungen schaffen.\r\n• Biomassepotenzial auf Moor- und Auenstandorten ausschöpfen und \r\nFreiflächen-Agri-PV auf landwirtschaftlich degradierten Standorten etablieren.\r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten 97\r\nSubventionen für eine auf Entwässerung beruhenden Landbewirtschaf\u0002tung abschaffen und ökologische Leistungen honorieren. Eine Fortsetzung \r\nder bestehenden, auf Entwässerung basierenden Subventionierung ist aufgrund ihrer \r\nKlima- und Umweltschäden aus gesamtwirtschaftlicher Sicht untragbar. Bisherige mit \r\nEntwässerung einhergehende Fördermaßnahmen, die trotz des Wissens um den Wert \r\nvon Mooren und Auen gewährt werden, sind mit einer Übergangsfrist abzuschaffen, \r\nweil sie die Ziele des Klima- und Biodiversitätsschutzes durch kontraproduktive An\u0002reize gefährden. Gleichzeitig sind die vielfältigen ökologischen Leistungen renaturier\u0002ter Standorte angemessen zu fördern, um die nötige Sicherheit für ein angemessenes \r\nEinkommen bei Eigentümern und ‑nutzenden auf nassen Moor- und Auenstandorten \r\nherzustellen. \r\nBestehende Ermessensspielräume für Moor- und Auenprogramme aus\u0002schöpfen. Bestehende Ermessensspielräume für Fördermaßnahmen, die der Wieder\u0002vernässung von Mooren und Renaturierung von Auen dienen, sollen möglichst ausge\u0002schöpft werden. Die verantwortlichen Stellen (v. a. in den Bundesländern und ihren \r\nnachgelagerten Landesbehörden) sollen entsprechende Richtlinien, Interpretationshil\u0002fen und Auslegungsgrundsätze zugunsten einer Wiederherstellung nasser und feuch\u0002ter Gebiete zeitnah vorlegen. Behörden, die diese Dokumente in ihrer täglichen Arbeit \r\nnutzen, sollen zudem ermutigt werden, diese im Sinne des Moor- und Auenschutzes \r\nauszulegen. Dabei sollte eine hohe Flexibilität im Sinne der Moor- und Auenvorhaben \r\ngewährleistet sein.\r\nFinanzierung von Moor- und Auenprogrammen durch Bund und Länder \r\nlangfristig sichern. Die Umstellung der Produktion auf Moor- und Auenstandorten \r\nsowie die Etablierung neuer Verwertungsketten erfordern eine längerfristige staatliche \r\nUnterstützung, bis alternative Produkte und Verwertungsketten etabliert sind. Die \r\nneuen Wertschöpfungsketten für Paludikulturen brauchen Zeit, um sich zu entwickeln, \r\nund sie stellen für die betroffenen Eigentümer und Nutzenden ein hohes unternehme\u0002risches Risiko dar. Die Finanzierung von Fördermaßnahmen ist bei Bund und Ländern \r\nsomit für einen langen Zeitraum abzusichern; die Förderung muss über die Dauer bis\u0002heriger Projektfinanzierung deutlich hinausgehen. Dazu ist das Aktionsprogramm Na\u0002türlicher Klimaschutz des Bundes, das derzeit als wesentliches Förderinstrument nur \r\nbis 2027 läuft, in geeigneter Form weiterzuführen.\r\nÖkologische Leistungen honorieren. Die Landwirtinnen und Landwirte an Moor\u0002und Auenstandorten erbringen durch die angepasste Bewirtschaftung wiedervernässter \r\nbzw. renaturierter Flächen vielfältige ökologische Leistungen, die von der Gesellschaft \r\nzu honorieren sind. Für die Ausgestaltung von Förderprogrammen für den Moor- und \r\nAuenschutz sind daher entsprechende Förderpauschalen herzuleiten. An vielen Stand\u0002orten liegen die Einkünfte der wirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirte schon \r\nheute unterhalb oder nur knapp oberhalb der Deckungsbeiträge, die notwendig sind, \r\num ihre wirtschaftliche Existenz dauerhaft zu sichern. Eine langfristig angelegte Ho\u0002norierung ökologischer Leistungen würde diese Akteure in die Lage versetzen, schnell \r\nalternative Geschäftsmodelle aufzubauen. Diese Betriebe zeigen daher eine hohe Be\u0002reitschaft, Aufgaben zur Wiedervernässung von Mooren oder Renaturierung von Auen \r\nsofort und engagiert anzugehen. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit gegenwärtig \r\nhohen Deckungsbeiträgen, die auf der Bewirtschaftung von bisher entwässerten Stand\u0002orten beruhen, sind die Opportunitätskosten hingegen höher. Hier bedarf es gegebe\u0002nenfalls auch höherer staatlicher Förderungen, bis eine Umstellung der Produktion \r\n98 Handlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten\r\nund ein Aufbau alternativer Geschäftsmodelle erfolgt sind. Eine Fördervariante wäre \r\ndie Einbeziehung des Moorschutzes in den CO2-Emissionshandel. Wenn es gelingt, \r\nhierfür geeignete Ausgestaltungsvarianten zu entwickeln, könnten auch Verteilungs\u0002fragen akzeptabel gelöst werden. Es ist dabei eine wichtige Aufgabe der Politik, allen \r\nAkteurinnen und Akteuren deutlich zu machen, dass ein Umschwenken auf alternative \r\nGeschäftsmodelle (z.B. auf nasse, angepasste Kulturen) eine gesellschaftliche Notwen\u0002digkeit ist und sich langfristig nur auf diesem Wege die Einkommensmöglichkeiten der \r\nland- (und forstwirtschaftlichen) Betriebe sichern lassen.\r\nGemeinsame EU- Agrarpolitik umgestalten. Bei der Umwidmung der landwirt\u0002schaftlich genutzten Flächen kommt der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) \r\naufgrund ihres Fördervolumens eine besonders große Rolle zu. Ab der nächsten För\u0002derperiode (2028) sollte die GAP in ihrer nationalen Umsetzung konsequent die Moor\u0002wiedervernässung und Auenrenaturierung mit einbeziehen. Für die zu entwickelnden \r\nFördermaßnahmen gilt es dabei zu berücksichtigen, dass neben den betroffenen Land\u0002eigentümern und Landnutzenden auch die Vorhabenträger (bzw. die Projektsteue\u0002rung) eine finanzielle Unterstützung erhalten, was bislang unterblieben ist.\r\nFörderung degressiv ausgestalten und verbindlich an Beratung knüpfen.\r\nDie Förderprogramme zugunsten des Auen- und Moorschutzes sollen sicherstellen, \r\ndass die anvisierten neuen Wertschöpfungsketten schnell und umfassend etabliert \r\nwerden können. Die Fördermaßnahmen sind dazu zwar langfristig (bis maximal 2045), \r\naber zugleich auch degressiv auszurichten – schließlich dienen sie der Unterstützung \r\nbei der Umstellung wirtschaftlichen Handelns während einer Übergangsphase. Es gilt, \r\nfrühzeitiges und zügiges Handeln besonders zu belohnen. Pioniere sind daher bei der \r\nUmstellung ihrer Wirtschaftsbetriebe stärker als Nachzügler zu fördern. Weiterhin ist \r\neine ergebnisorientierte Förderung zu erwägen, die an den Erfolg von Maßnahmen \r\nanknüpft, sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen (hinsichtlich Messbarkeit, \r\nPraktikabilität, ausreichende Personalausstattung) gegeben sind. Die Förderung sollte \r\nauch an eine Beratung zu betrieblichen Umsetzungsszenarien für Landwirtschaftsbe\u0002triebe auf den Auen- und Moorstandorten gebunden werden.\r\nStandortangepasste, wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle unter\u0002stützen und infrastrukturelle Voraussetzungen schaffen. Der Aufbau neuer \r\nWertschöpfungsketten und Absatzmärkte erfordert mehr als nur staatliche Subventio\u0002nen. Es geht grundlegend um die Etablierung alternativer Geschäftsmodelle (Business\r\nCases) bzw. die Schaffung neuer dauerhafter und angemessener wirtschaftlicher Ein\u0002kommensmöglichkeiten durch die Entwicklung neuer Produkte, Verwertungsketten \r\nund Absatzmärkte. „Neue Produkte“ umfassen z.B. Dämmstoffe oder Verpackungs\u0002materialien mit einem Rohstoffanteil aus Paludikulturen oder alternative Formen der \r\nTierhaltung auf nassen Weideflächen. Aber auch Einnahmen aus der Beteiligung am \r\nCO2-Handel oder der Etablierung von Agri-PV-Anlagen auf dafür geeigneten Stand\u0002orten können eine Rolle spielen. Für die Schaffung von Absatzoptionen ist dabei die \r\ngesamte Wertschöpfungskette in den Blick zu nehmen. Landwirtinnen und Landwirte, \r\nHersteller, Lieferanten, Zwischen- und Großhandel, Verkaufspersonal und auch die \r\nKundschaft müssen gemeinsam die neuen Absatzmöglichkeiten identifizieren und ge\u0002nerieren. Hierfür sind Modellstudien durchzuführen, neue Formen der Zusammen\u0002arbeit auszuloten und die Voraussetzungen für erfolgreiche Marktaktivitäten zu prüfen. \r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten 99\r\nStaatliche Instanzen bei Bund, Ländern und Kommunen können diese Vorhaben för\u0002dern, indem sie die nötigen Infrastrukturen und Prozesse finanziell und organisatorisch \r\nunterstützen und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass betriebliche Umstellungen \r\ndeutlich erleichtert werden.\r\nBiomassepotenzial auf Moor- und Auenstandorten ausschöpfen und Frei\u0002flächen-Agri-PV auf landwirtschaftlich degradierten Standorten etablieren.\r\nAgrarflächen auf Moor- und Auenstandorten bieten die Möglichkeit, stoffliche Produk\u0002te aus Paludikulturen zu erzeugen. Auch die energetische Nutzung – günstigenfalls in \r\neiner Kaskade nach der stofflichen Nutzung – steht als Option zur Verfügung. Für die \r\nTransformation von einer fossilbasierten zu einer biobasierten Wirtschaft wird Bio\u0002masse benötigt. Wiedervernässte Moore und renaturierte Auen sind hierfür besonders \r\ngeeignet, weil sie – anders als viele andere landwirtschaftlich genutzte Flächen – nicht \r\nvorrangig der Produktion von Lebensmitteln dienen. Hinzu kommt an dieser Stelle, \r\ndass ein Großteil der kohlenstoffreichen Böden als Grünland genutzt wird; neue For\u0002men der Beweidung und Biomasse können hier neue Perspektiven eröffnen. Zusätzlich \r\nzur Biomasse bietet die Nutzung von Moor- und Auenflächen für Agri-PV eine erfolg\u0002versprechende Perspektive. Dies gilt vorrangig nur für agrarisch degradierte Flächen. \r\nEine wichtige Voraussetzung ist, dass der Bau, die Unterhaltung und der Rückbau von \r\nAgri-PV-Anlagen unter Aspekten des Boden-, Natur- und Biodiversitätsschutzes erfol\u0002gen muss. Schließlich können auch durch Natur- und Ökotourismus neue regionale \r\nEntwicklungsperspektiven geschaffen werden.\r\nDie vorgelegten Empfehlungen zur ökonomischen Unterstützung (und zugleich ein\u0002kommensseitigen sozialen Abfederung) bei der Umstellung auf alternative Bewirt\u0002schaftungsmodelle für wiedervernässte Moore und renaturierte Auen zielen auf eine \r\nFortführung der wirtschaftlichen Nutzung ab – nicht auf eine Stilllegung von Flächen. \r\nFür naturschutzfachlich wertvolle Flächen bietet sich demgegenüber die Herausnahme \r\naus der Nutzung an. Die Fortführung der Bewirtschaftung und die damit verbundenen \r\nstaatlichen Fördermaßnahmen auf den genutzten Flächen sollen einen Ausgleich für \r\nWert- und Einkommensverluste von Landeigentümern und Landnutzenden schaffen, \r\nbis sich neue Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten etabliert haben. Selbst eine \r\neingeschränkte Bewirtschaftung ist aus ökonomischer Sicht einer Lösung vorzuziehen, \r\nbei der in großem Umfang Wasser der Landschaft entzogen wird.\r\nÖkonomische Anreize stoßen jedoch an ihre Grenzen, wenn einzelne „Verweigerer“ die \r\nUmsetzung verhindern, selbst wenn die Mehrheit mit den Maßnahmen einverstanden \r\nist und die ökonomischen Rahmenbedingungen günstig erscheinen. In diesen Fällen \r\nbleibt oft nur die Möglichkeit, durch Verfahren der Planfeststellung und Flurbereini\u0002gung klimapolitisch notwendige Änderungen auf rechtlichem Wege herbeizuführen \r\n(s. Abschnitt 9.1). Die Schaffung neuer ökonomischer Einkommensmöglichkeiten sollte \r\nzugleich mit Prozessen der Teilhabe und Partizipation einhergehen, denn sie erfordern \r\nneue Wege der Zusammenarbeit und Abstimmungen, die oft noch nicht bestehen und \r\nerst neu etabliert werden müssen.\r\n100\r\n \r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten\r\n9.3 Politische und behördliche Zuständigkeiten klären sowie Kapazitäten \r\naufbauen\r\nZuständigkeiten und Kapazitäten: \r\ndie Empfehlungen auf einen Blick\r\n• Adäquat personell und finanziell ausgestattete, effizient agierende behördliche \r\nArbeitseinheiten und kompetent beratende Vorhabenträger schaffen.\r\n• Moor- und Auenschutz- sowie Nutzungsstrategien auf Landesebene entwickeln.\r\n• Behördliche Kompetenzzentren für die Umsetzung und langfristige Betreuung von \r\nWiedervernässungen und Auenrenaturierung schaffen.\r\n• Verfahrenserlasse für Untere Behörden erstellen sowie Weiterbildungsmaßnahmen \r\nfür Mitarbeitende anbieten.\r\n• Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände im Wasserverbandsgesetz und in \r\nLandesgesetzen ändern.\r\n• Vorhabenträger stärken und kompetent beraten, in berufliche Aus- und \r\nWeiterbildung investieren.\r\n• Daueraufgaben adäquat und über angemessene Zeiträume finanzieren.\r\nAdäquat personell und finanziell ausgestattete, effizient agierende behörd\u0002liche Arbeitseinheiten und kompetent beratende Vorhabenträger schaffen. \r\nUm einen geeigneten rechtlichen Rahmen sowie ausgeklügelte ökonomische Anreize \r\nzum Aufbau von Wertschöpfungsketten zu schaffen, braucht es ausreichende Kapazi\u0002täten auf Seiten der Behörden und Vorhabenträger. Adäquat personell und finanziell \r\nausgestattete, effizient agierende behördliche Arbeitseinheiten und kompetente Be\u0002ratende sind daher eine übergreifende, zentrale Voraussetzung, um Maßnahmenpro\u0002gramme zur Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen in der Praxis \r\numzusetzen. Dies betrifft die personellen und sachlichen Kapazitäten, aber auch die \r\nfachlich-inhaltliche Ausrichtung aller Beteiligten. Diese müssen in einem lernenden \r\nSystem stets neues Wissen verarbeiten.\r\nMoor- und Auenschutz- sowie Nutzungsstrategien auf Landesebene ent\u0002wickeln. Für die notwendige großflächige Umsetzung von Moor- und Auenschutz sind \r\nStrategien, die auf die eigentlichen Moor- und Auenflächen beschränkt sind, unzurei\u0002chend. Vielmehr müssen Moor-, Auen- und Landnutzungsstrategien auf Basis klarer \r\npolitischer Zielvorgaben auf Landesebene gemeinsam durch alle zuständigen Ressorts \r\n(z.B. Umwelt-, Landwirtschafts- und Wasserressorts) entwickelt werden (s. Abschnitt \r\n9.1). Dabei ist in den moorreichen Bundesländern die gesamte Landesfläche in den \r\nBlick zu nehmen, da es um Landnutzungsentscheidungen in allen Einzugsgebieten der \r\nMoore und Auen geht. Nur so kann eine zukunftsfähige Landnutzung für verschiedene\r\nund teils konkurrierende Ziele erfolgen. Dies betrifft z.B. die Produktion von Nah\u0002rungsmitteln, Erzeugung erneuerbarer Energien, Förderung von Biodiversität und die \r\nKohlenstoffspeicherung. Die bisherige Zuständigkeit für den Moor- und Auenschutz \r\nbei einzelnen Fachbehörden reicht nicht aus, es braucht vielmehr eine systemische Ge\u0002samtbetrachtung sowie eine Bündelung von zentralen behördlichen Zuständigkeiten.\r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten 101\r\nBehördliche Kompetenzzentren für die Umsetzung und langfristige Be\u0002treuung von Wiedervernässungen und Auenrenaturierung schaffen. Die \r\nanstehende Transformation kann nur unter der Voraussetzung eines Auf- und Aus\u0002baus personeller und fachlicher Kapazitäten gelingen. Dies gilt in besonderer Weise \r\nfür die Einrichtung und Ertüchtigung von Behörden, die sich der Wiedervernässung \r\nvon Mooren sowie der Renaturierung von Auen annehmen. Die Schaffung moor- und \r\nauenbezogener Fachstellen in den Umwelt- und Planungsbehörden ist von der Bun\u0002des- bis zur Kommunalebene notwendig. Je nach Ebene und Bundesland können sie \r\nunterschiedlich verortet sein, unbedingt aber nah an der Wasserbehörde und unter Be\u0002teiligung der Landwirtschafts- und der Naturschutzverwaltung. Klare Zuständigkeiten \r\nsind dabei unabdingbar. Der Bedarf an Fachstellen gilt beim natürlichen Klimaschutz \r\nin besonderer Weise für Moore und Auen. Da es sich um eine langfristige Aufgabe han\u0002delt, muss Fachpersonal dauerhaft angestellt werden. Die Unterstützung und Beratung \r\nprivater Akteurinnen und Akteure (z.B. im Rahmen von Geschäftsmodellen für die \r\nInwertsetzung von Ökosystemleistungen) sollen dabei Schwerpunkt der behördlichen \r\nTätigkeiten sein, denn ein umfassender Moor- und Auenschutz kann nur im Zusam\u0002menspiel von staatlichen und privaten Beteiligten gelingen.\r\nVerfahrenserlasse für Untere Behörden erstellen sowie Weiterbildungs\u0002maßnahmen für Mitarbeitende anbieten. Neben der Schaffung neuer Fachstellen \r\nist es insbesondere notwendig, die Wasserbehörden für die neuen Aufgaben zu ertüch\u0002tigen: Es gilt, Kooperationen voranzutreiben und Personalkapazitäten zur Realisierung \r\nlokaler Lösungen für den Wasserrückhalt und für die Umsetzungsvorhaben aufzubau\u0002en. Das erfordert insbesondere, den verantwortlichen Behörden klare und pragmatische \r\nVerfahrenserlasse an die Hand zu geben (z.B. für die Auswahl wasserrechtlicher Ge\u0002nehmigungsverfahren) und standardisierte Verfahrensabläufe zu etablieren sowie das \r\nPersonal zu schulen.\r\nAufgaben der Wasser- und Bodenverbände im Wasserverbandsgesetz und \r\nin Landesgesetzen ändern. Bei der Aufgabe, das Wasser in der Landschaft zu hal\u0002ten, spielen Wasser- und Bodenverbände eine bedeutende Rolle. Einerseits stellen sie \r\nauf regionaler Ebene und vor Ort die Weichen für ein zukunftsgerichtetes Wasserma\u0002nagement. Andererseits gehört es nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) zu ihren \r\nAufgaben, bestehende Entwässerungsanlagen zu unterhalten und die Interessen der \r\nGrundstückseigentümer und bewirtschaftenden Betriebe zu wahren. Die bestehenden \r\nkooperativen Strukturen sind zentral, um die neue Prämisse, das Wasser in der Land\u0002schaft zurückzuhalten, in die Köpfe der Menschen und schließlich in die Umsetzung \r\nzu bringen. Dafür ist eine Erweiterung bzw. Änderung der Aufgaben der Wasser- und \r\nBodenverbände im WVG und in den jeweiligen Landesgesetzen zwingend notwen\u0002dig (s. Abschnitt 9.1). Weiter gilt es zu prüfen, bei welchen Flüssen die Nutzung als \r\nSchifffahrtsstraße höher zu gewichten ist als das Interesse an ihrer Renaturierung. \r\nDaraus leitet sich eine Aufgabenverschiebung hin zu Renaturierung und guten ökolo\u0002gischen Erhaltungszuständen für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter des Bun\u0002des ab. Dies würde zudem die Umsetzung des ambitionierten Programms Blaues Band \r\nDeutschland fördern.\r\n102\r\n \r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten\r\nVorhabenträger stärken und kompetent beraten, in berufliche Aus- und \r\nWeiterbildung investieren. Der Auf- und Ausbau des Wissens ist ein langfristi\u0002ger Prozess. Das bearbeitende Personal muss mit einem klaren Auftrag ausgestattet \r\nsein. Beim Aufbau zusätzlicher Kompetenzen sollten bestehende und im Moor- und \r\nAuenschutz etablierte Strukturen genutzt und funktionierende, fachlich kompetente \r\nund bundesweit vernetzte Einrichtungen gestärkt werden. Ebenso wichtig sind eine \r\nkompetente Beratung von Vorhabenträgern und Investitionen in berufliche Aus- und \r\nWeiterbildung. Mit den derzeitigen Kapazitäten würde es laut einer Analyse für Meck\u0002lenburg-Vorpommern als einem der moorreichsten Bundesländer noch 200 Jahre \r\ndauern, bis die gesamten Moorflächen wiedervernässt sind.\r\nDaueraufgaben adäquat und über angemessene Zeiträume finanzieren. \r\nDie Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen muss über den „Pro\u0002jektstatus“ hinausgehen, ihre Umsetzung dauerhaft und auf Basis geeigneter Förder\u0002richtlinien erfolgen (s. Abschnitt 9.2). Moor- und Auenschutz sind langfristige Aufga\u0002ben; es wird noch Jahrzehnte dauern, bis die Wiedervernässung nahezu der gesamten \r\nMoorfläche und die Renaturierung umfassender Auenflächen erfolgt sein werden. Bis \r\ndahin bedarf es einer unterstützenden staatlichen Finanzierung. Die Aufnahme in das \r\nGrundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe ist zu prüfen, wobei gegebenenfalls notwendige \r\nGesetzesänderungen kein Hindernis darstellen sollten.\r\n9.4 Akzeptanz für Kulturwandel und Transformation durch Partizipation\r\nKulturwandel: \r\ndie Empfehlungen auf einen Blick\r\n• Die Einbettung des Moor- und Auenschutzes in die notwendige \r\ngesamtgesellschaftliche Transformation verdeutlichen.\r\n• Moor-Mainstreaming und „Mitdenken“ von natürlichem Klimaschutz etablieren \r\nund anhand einer Aufbereitung von „Good Practice“-Beispielen konkret \r\nverdeutlichen.\r\n• Mehr Verständnis für den Schutz von Mooren und Auen durch Sensibilisierung \r\nund Aufklärung schaffen.\r\n• Interessengruppen über Möglichkeiten der Beteiligung und ökologische, \r\nökonomische sowie soziale Chancen und Risiken informieren.\r\n• Partizipative Verfahren (Beteiligung aller Akteure an Planung und Umsetzung) \r\netablieren, um kooperatives Handeln zwischen Politik, Verwaltung und privaten \r\nAkteuren zu fördern.\r\n• Kapazitäten für Mediation, partizipative Formate und Öffentlichkeitsarbeit \r\nin Behörden und bei Vorhabenträgern aufbauen.\r\nDie Einbettung des Moor- und Auenschutzes in die notwendige gesamt\u0002gesellschaftliche Transformation verdeutlichen. In den letzten Dekaden hat \r\nein Umdenken in Bezug auf die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung \r\nvon Auen stattgefunden und einen deutlichen Kulturwandel eingeleitet. Dass diese \r\nMaßnahmen umgesetzt werden müssen, steht heute außer Zweifel und leitet sich aus \r\nden Zusagen ab, die wir gegenüber der Gesellschaft und den nachfolgenden Generati\u0002onen in nationalen und internationalen Verträgen sowie politischen Erklärungen ver-\r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten 103\r\nbindlich abgegeben haben. Wie sich dies erreichen lässt, ist offen und konstruktiv zu \r\ndiskutieren; etablierte Ansichten und Mechanismen sind dabei auf den Prüfstand zu \r\nstellen. Der neue Kurs ist unabdingbar, sollte aber in Anerkennung der bisherigen Leis\u0002tungen geschehen, die in deutlich anderen historischen Kontexten erbracht wurden. \r\nDer derzeitige verbindliche Rahmen als gemeinschaftlich anzugehende Aufgabe, die \r\ndamit verbundene übergeordnete Gesamtstrategie sowie die darauf aufbauenden Ziele \r\nund Maßnahmen sind von der Bundesebene bis zur Länder- und Kommunalebene zu \r\nvermitteln und zu diskutieren. Dabei geht es auch um neue Narrative, die nicht nur den \r\nKlima- und Biodiversitätsschutz aufgreifen, sondern die Sicherung wichtiger, natür\u0002licher Ressourcen und die Entwicklung nachhaltiger Produkte einbeziehen.\r\nMoor-Mainstreaming und „Mitdenken“ von natürlichem Klimaschutz eta\u0002blieren und anhand einer Aufbereitung von „Good Practice“-Beispielen \r\nkonkret verdeutlichen. Viele rechtliche, wirtschaftliche und politische Bedingun\u0002gen setzen den Rahmen für die Umsetzung von Moor- und Auenschutz. Daraus lei\u0002tet sich die Notwendigkeit eines Moor-Mainstreamings und Mitdenkens von Natür\u0002lichem Klimaschutz in Politik, Wirtschaft, Recht und Alltagshandeln ab. Das aktive \r\nEinbeziehen von Moor- und Auenschutz muss institutionell verankert werden. So ist \r\nim Handlungsfeld Wasser bei der Bundesschifffahrtsverwaltung und bei den Wasser\u0002wirtschafts- und Bodenverbänden ein Paradigmenwechsel erforderlich. Allein für die \r\nUmsetzung der stofflichen Verwertung von Biomasse aus Paludikulturen sind mindes\u0002tens zehn Gesetzes- bzw. Rechtsbereiche relevant.\r\nMehr Verständnis für den Schutz von Mooren und Auen durch Sensibi\u0002lisierung und Aufklärung schaffen. Eine zunehmende Zustimmung der Gesell\u0002schaft für Maßnahmen des Klimaschutzes und ihre Sensibilisierung für die positiven \r\nEigenschaften von Moor- und Auengebieten sind deutlich erkennbar und zugleich \r\ndringend erforderlich. Dieser gesellschaftliche Prozess muss durch „Moor-Kampag\u0002nen“ und „Moor-Bildung“ auf der Basis des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung \r\nweiter ausgebaut und in die schulischen Bildungspläne integriert werden. Umwelt\u0002bildung, die Förderung eines persönlichen Naturbezuges und Grundverständnisses \r\nfür die menschliche Abhängigkeit von funktionierenden Ökosystemen sind für eine \r\npositive gesellschaftliche Grundhaltung unerlässlich und beugen Antihaltungen vor. \r\nDabei gilt es, unterschiedliche Kommunikationskanäle zu nutzen und evidenzbasierte \r\nInformationen adressatengerecht zu vermitteln.\r\nInteressengruppen über Möglichkeiten der Beteiligung und ökologische, \r\nökonomische sowie soziale Chancen und Risiken informieren. Maximale \r\nTransparenz über die positiven und negativen Auswirkungen eines aktiven Moor- und \r\nAuenschutzes ist das vorrangige Ziel in den Dialogprozessen mit Stakeholdern sowie \r\nbetroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Wir müssen Möglichkeiten zur Mitgestaltung \r\ndes Transformationsprozesses schaffen und ausbauen und v. a. den langfristig invol\u0002vierten Berufsgruppen, z.B. aus Land- und Forstwirtschaft, Gelegenheit geben, ihre \r\nBedenken, Anliegen und Wünsche zu äußern. Grundsätzlich sind partizipative Verfahren \r\nunter Einbeziehung unterschiedlicher Wissensstände, Interessen und Werte erforder\u0002lich, um die Ausgangssituation besser zu erfassen und gemeinsam einen Lösungsraum \r\nfür ökologisch erforderliche, wirtschaftlich tragfähige und sozial verträgliche Maßnah\u0002men und Handlungsorientierungen zu erschließen.\r\n104\r\n \r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten\r\nPartizipative Verfahren (Beteiligung aller Akteure an Planung und Umsetzung) etablie\u0002ren, um kooperatives Handeln zwischen Politik, Verwaltung und privaten \r\nAkteuren zu fördern. Die erforderlichen Veränderungen in Mooren und Auen lassen \r\nsich durch kooperatives Handeln der betroffenen Akteurinnen und Akteure nachhaltig \r\numsetzen. Bislang wurden viele Moorentwässerungen und Flussbegradigungen mittels \r\nDirektiven durchgesetzt. Zukünftig gilt es, durch demokratische und partizipative Formen \r\nder Entscheidungsfindung die erforderlichen Schutz- und Renaturierungsmaßnahmen \r\nfür Moore und Auen einzuleiten. Eine professionelle und kompetente Durchführung par\u0002tizipativer Verfahren fördert die Bereitschaft der Akteurinnen und Akteure zu einer ge\u0002meinsamen Problemdefinition wie auch die Entwicklung effektiver, effizienter und fairer \r\nLösungsoptionen. Dafür stehen vielfältige Formate zur Verfügung, die sich je nach Kon\u0002text und Beteiligten maßgerecht einsetzen lassen. Erfolgreiche Wiedervernässungspro\u0002jekte erfordern z.B. die Schaffung regionaler Verbünde in Wassereinzugsgebieten oder \r\ndie Kooperation nachbarschaftlich verbundener Landwirtschaftsbetriebe, mitunter über \r\nVerwaltungsgrenzen hinaus. Über gemeinsam entwickelte Ziele lassen sich auch weite\u0002re Synergien ausloten – das reicht von gemeinsamer, standortangepasster Bewirtschaf\u0002tung, über den gegenseitigen Wissens- und Erfahrungsaustausch bis zur kooperativen \r\nVermarktung von Produkten mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe oder einer Region.\r\nKapazitäten für Mediationsverfahren, partizipative Formate und Öffent\u0002lichkeitsarbeit in Behörden und bei Vorhabenträgern aufbauen. Zum Kul\u0002turwandel und Erfolg des Transformationsprozesses gehört auch, dass Behörden und \r\nVorhabenträger eigene Kapazitäten für Kommunikation, Partizipation und Öffentlich\u0002keitsarbeit entwickeln sowie Ressourcen für unabhängige Akteurinnen und Akteure \r\nin Aushandlungsprozessen (Mediation) vorsehen (s. Abschnitt 9.3). Staatlich forcierte \r\nVorhaben, die eine erhebliche Wirkung auf individuelles Eigentum haben, sind um\u0002fassend mit den betroffenen Stakeholdern auszuhandeln und gegenüber der Öffent\u0002lichkeit kommunikativ zu begleiten. Sorgen um unerwünschte Nebenwirkungen, wie \r\nMückenplagen, Vernässung von Kellern oder Wertverlust infolge der Renaturierung \r\nvon Flächen verlangen fachlich fundierte Antworten und vertrauensbildende Dialog\u0002formate. Bestehen in einer Region Bedenken aufgrund eingetretener, erwarteter oder \r\nauch nur befürchteter Schäden, muss eine Beschwerdestelle z.B. beim Land einge\u0002richtet werden, die diese Anliegen aufnimmt und zügig bearbeitet. Andernfalls können \r\ngesellschaftliche Verwerfungen entstehen, die – verglichen mit einer vorbeugenden \r\nKonfliktschlichtung – ein Vielfaches an Aufwand und Kapazitäten erfordern.\r\n9.5 System- und Handlungswissen stärken\r\nSystem- und Handlungswissen: \r\ndie Empfehlungen auf einen Blick\r\n• Grundlegendes Prozessverständnis stärken, um die Eigendynamik und Resilienz \r\nvon Mooren und Auen nachhaltig zu fördern.\r\n• Geeignete Indikatoren entwickeln und umfassendes und verbindliches Monitoring \r\netablieren, um die Effekte der Maßnahmen überprüfen zu können.\r\n• Disziplinen- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit stärken.\r\n• Offen zugängliche Daten-, Informations- und Wissensspeicher auf- und ausbauen.\r\n• Erfahrungen von funktionierenden und gescheiterten Aufwertungen von Mooren \r\nund Auen in neuen Projekten nutzen.\r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten 105\r\nLandnutzung, Governance und rechtliche Rahmenbedingungen bestimmen zuneh\u0002mend Renaturierungsmaßnahmen. Dabei geraten zentrale Ziele von Maßnahmen, wie \r\ndie Förderung sich selbst regulierender Systeme, funktioneller Prozesse und Ökosys\u0002temleistungen oder die Resilienz von Moor- und Auenlandschaften, oft in den Hinter\u0002grund. Entscheidungstragende, Landwirtinnen und Landwirte ebenso wie Landbesit\u0002zende benötigen mehr denn je fundiertes System- und Handlungswissen, um effektive \r\nMaßnahmen ergreifen zu können. Um systemische Lösungsoptionen für einen nach\u0002haltigen Landschaftswasserhaushalt zu erarbeiten, ist es erforderlich, unterschiedli\u0002che Wissensformen zu integrieren. Dazu gehört das Wissen über die Bedeutung von \r\nMooren und Auen als Ökosysteme und ihre vielfältigen Leistungen, über die Methoden \r\nund Technologien zur Wiedervernässung und Renaturierung sowie über angemessene \r\nrechtliche, ökonomische und sozialverträgliche Rahmenbedingungen und wie sie zu \r\ngestalten sind.\r\nGrundlegendes Prozessverständnis stärken, um die Eigendynamik und \r\nResilienz von Mooren und Auen nachhaltig zu fördern. Die Mehrfachbelas\u0002tung der Auen und Moore stellt ihr Management vor große Herausforderungen. Da\u0002her überrascht es nicht, dass kleinräumige Renaturierungsprojekte im Rahmen von \r\nEvaluierungen zumeist nur null bis 30 Prozent eines angestrebten Referenzzustandes \r\nerreichen: Aus einem wiedervernässten Moor wird oft nur ein Flachsee, und einer an\u0002gebundenen Aue fehlt die notwendige morphologische Dynamik, um natürliche Suk\u0002zessionsprozesse zu ermöglichen. Es ist daher unabdingbar, mit höchster Priorität das \r\nVerschlechterungsverbot umzusetzen und Schutz- und Renaturierungsmaßnahmen \r\nprozessbasiert aufzusetzen. Dies wiederum erfordert ein grundlegendes Verständnis \r\nder komplexen funktionellen Wechselwirkungen zwischen hydro-geomorphologischen \r\n(u. a. Wasser- und Sedimenthaushalt), ökosystemaren (u. a. Kohlenstoffspeicherung) \r\nund biologischen (funktionelle Biodiversität) Prozessen. Dieses Prozessverständnis ist \r\nnotwendig, um die unvermeidlichen Interessenkonflikte zwischen Schutz, Renaturie\u0002rung und unterschiedlichen Nutzungen bewältigen zu können. Dabei gilt es, Maßnah\u0002men, die eine permanente Unterhaltung erfordern (z.B. regelmäßiges Ausbaggern) \r\noder einseitig ausgerichtet sind (z.B. Anlage von Pappelplantagen zur Kohlenstoffspei\u0002cherung), zu vermeiden; vielmehr müssen sich selbst tragende, natürliche Prozesse auf \r\nden Weg gebracht werden.\r\nGeeignete Indikatoren entwickeln und umfassendes und verbindliches \r\nMonitoring etablieren, um die Effekte der Maßnahmen überprüfen zu \r\nkönnen. Die Erfahrung zeigt, dass Projekte mit ungenügender Evaluierung häufig \r\nals besonders erfolgreich eingestuft werden. Eine dezidierte Erfolgskontrolle und ein \r\nverbindliches begleitendes Monitoring sind daher unabdingbar, um die Auswirkungen \r\nvon Vernässungen und Renaturierungsmaßnahmen unabhängig und standardisiert \r\nüberprüfen zu können. Das gilt besonders dann, wenn der Schutz des Klimas und der \r\nBiodiversität sowie die nachhaltige Nutzung von Mooren und Auen als gemeinsame \r\nZiele formuliert werden. So sind die renaturierte Fläche oder die Flusslänge zumeist \r\nschwache Indikatoren, um den Erfolg von Maßnahmen zu bewerten. Solchen Fehlein\u0002schätzungen gilt es entgegenzuwirken, da ansonsten das Vertrauen in einen effizien\u0002ten Einsatz öffentlicher Ressourcen für Renaturierungsmaßnahmen sinkt. Indikatoren \r\nmüssen prozessorientiert, skalierbar und robust sein.\r\n106 Handlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten\r\nDisziplinen- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit stärken. Die \r\nangesprochenen Aufgaben sind nur zu bewältigen, wenn die disziplinären und institu\u0002tionellen Grenzen durchbrochen werden und das Wissenschaftssystem durchlässiger \r\nwird. Die komplexen Wechselwirkungen zwischen Landschaftswasserhaushalt, Biodi\u0002versität und Stoffdynamik einerseits und die sozialen, ökonomischen und strukturellen \r\nRahmenbedingungen sowie Ansprüche andererseits benötigen transdisziplinäre For\u0002schungsansätze vom Ko-Design bis hin zur Ko-Implementierung. Die Wiedervernäs\u0002sung von Mooren und die Renaturierung von Auen können beispielgebend sein, um \r\ndiesen Anspruch zu erfüllen. Dazu bedarf es Mut und Weitblick von Seiten der Politik \r\nund der Wissenschaft. Die Universitäten und Forschungseinrichtungen sind zugleich \r\ndurchlässiger und weniger hierarchisch zu organisieren, als es derzeit der Fall ist.\r\nOffen zugängliche Daten-, Informations- und Wissensspeicher auf- und \r\nausbauen. Kommunen, Länder und der Bund planen Managementstrategien und \r\n-maßnahmen auf der Grundlage des besten verfügbaren System- und Handlungs\u0002wissens. Dieses Wissen muss evidenzbasiert und offen zugänglich sein sowie konti\u0002nuierlich ausgebaut werden. Zugleich lassen sich Projekte zur Wiedervernässung von \r\nMooren und Renaturierung von Auen als „Großexperimente“ nutzen, um durch eine \r\nadäquate Begleitforschung das Prozessverständnis auszubauen, das wiederum ein ad\u0002aptives Management unterstützt. Derzeit entstehen vielfältige Aktivitäten, im Rahmen \r\nderer sich die Möglichkeit bietet, Erkenntnisse über die komplexen Vorgänge bei der \r\nDurchführung entsprechender Maßnahmen zu gewinnen. Zugleich bestehen große Lü\u0002cken im Verständnis der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Wasserhaushalt, Kli\u0002ma und Biodiversität – bei Mooren, aber insbesondere bei Auen. Ein Wissensspeicher \r\nist auch notwendig, um unrealistischen Erwartungen an Wiedervernässungs- und Re\u0002naturierungsprojekte entgegenzuwirken, klare Prioritäten zu setzen und durch Trans\u0002parenz die Akzeptanz und aktive Beteiligung von gesellschaftlichen Akteurinnen und \r\nAkteuren zu fördern. Diese Wissensspeicher können auf Bundesebene an bestehende \r\nInstitutionen andocken.\r\nErfahrungen aus funktionierenden und gescheiterten Aufwertungen von \r\nMooren und Auen in neuen Projekten nutzen. Dieses Praxiswissen sollte viel \r\numfassender als bisher genutzt werden, um beteiligte Interessengruppen über die Ef\u0002fekte und Chancen der Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen \r\nzu informieren, Lösungen für den Umgang mit Konflikten aufzuzeigen und emotional \r\nfür die Schönheit, Vielfalt und Eigenart sowie den Mehrwert entsprechender natur\u0002naher Landschaften zu werben. Wirksame Formate sind Treffen vor Ort, Feldtage bei \r\nbeteiligten Landnutzerinnen und Landnutzern und generationenübergreifende Land\u0002schaftsspaziergänge. Bei der Entwicklung von Handlungsleitfäden für neue Vorhaben \r\nsollten unbedingt das Wissen und die Erfahrungen derjenigen einbezogen und ho\u0002noriert werden, die sich in den letzten drei Jahrzehnten als Pioniere für die Umsetzung \r\nvon Wiedervernässungs- bzw. Renaturierungsmaßnahmen eingesetzt haben.\r\n9.6 Die Größe der Aufgabe ernst nehmen\r\nDie vorgelegten Handlungsempfehlungen sind ambitioniert, auch weil sie die Bereiche \r\nKlima, Wasserhaushalt und Biodiversität gemeinsam in den Blick nehmen. Es ist zu be\u0002tonen, dass sie aus bestehenden Gesetzen und Strategien abgeleitet sind. Die Maßnah\u0002men zur Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Auen nehmen diesen \r\nAusgangspunkt ernst und folgen daher konsequent den Vorgaben der Politik auf inter-\r\nHandlungsempfehlung: Das Wasser in der Landschaft halten 107\r\nnationaler und nationaler Ebene. Zudem basieren sie auf wissenschaftlich fundierten \r\nErkenntnissen und einer Datenlage, die dem aktuellen Wissensstand entspricht.\r\nIn elf Fachgesprächen mit Stakeholdern, Fachleuten aus Ministerien und Verbänden \r\nsowie mit Beteiligten wurden umsetzungsbezogene Handlungsoptionen und -barrie\u0002ren diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass die Herausforderungen, das Wasser wieder \r\nstärker in der Landschaft zu halten, die Moore in Deutschland flächendeckend wieder \r\nzu vernässen, die Auen an die Fließgewässer anzuschließen und zu dynamisieren, groß \r\nund umfassend sind – vergleichbar dem Ausstieg aus der Kohle oder der Atomkraft. \r\nEine so weitreichende Transformation kann nur gelingen, wenn die nötigen Vorausset\u0002zungen dafür geschaffen werden. Zum einen heißt das, einfach zu realisierende Maß\u0002nahmen sofort umzusetzen; es geht aber mehr noch um die umfangreichen, tiefgrei\u0002fenden Veränderungen auf großer Fläche, die rechtzeitig eingeleitet werden müssen.\r\nEs ist wenig strittig, dass diese Aufgabe gesellschaftlich lohnend ist. Die gesamtwirt\u0002schaftlichen Vorteile überwiegen deutlich jene Kosten, die sich aus der Beibehaltung \r\ndes aktuellen Zustands ergeben (s. Kapitel 7). Entscheidend ist aber, ob es uns ge\u0002lingt, auch einzelwirtschaftlich vertretbare Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass \r\ndie Akteure, insbesondere die Landeigentümer und Landnutzende, auch tatsächlich \r\nmitmachen. Hierfür enthalten die vorgelegten Handlungsempfehlungen ein Bündel \r\nvon Maßnahmen.\r\nFür viele betroffene Landeigentümer und Landnutzende bieten die empfohlenen Maß\u0002nahmen die Chance, ihre Einkommensmöglichkeiten zu erhalten oder zu verbessern. \r\nZugleich müssen diejenigen, die sich den notwendigen Veränderungen entgegenstel\u0002len und am Status quo festhalten wollen, erkennen, dass sich angesichts der sich ver\u0002schärfenden Klima- und Biodiversitätskrise die Bedingungen auch für sie geändert \r\nhaben. Handeln sie nicht, hat dies langfristig einen Wertverlust ihres Landbesitzes zur \r\nFolge, ebenso bei ihrer Nachbarschaft.\r\nDie Schaffung der Voraussetzungen und schlussendlich die Umsetzung der Maßnah\u0002men müssen in einem demokratischen Gestaltungsprozess von allen Ebenen der Po\u0002litik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbände und Gesellschaft vorgedacht, entwickelt und \r\ndurchgeführt werden. Neben der Bereitschaft zur Kooperation unter den Akteurinnen \r\nund Akteuren ist ein Grundverständnis für die ganzheitlichen bzw. systemischen Zu\u0002sammenhänge unabdingbar. Die Maßnahmen zur Wiedervernässung von Mooren und \r\nzur Renaturierung von Auen dienen der Generationengerechtigkeit, denn es geht um \r\nkein geringeres Ziel als die dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. \r\nDaher ist es unabdingbar, diese Maßnahmen langfristig und nachhaltig zu finanzieren \r\nund umzusetzen und nicht aufgrund flüchtiger Interessen abzuschwächen oder gar \r\nrein kurzfristig gedachten finanzpolitischen Restriktionen zu unterwerfen.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006368","regulatoryProjectTitle":"Schaffung von Rechtssicherheit für Forschende in der biomedizinischen Forschung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/aa/53/314906/Stellungnahme-Gutachten-SG2406250031.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Auswirkungen des Tierschutzgesetzes und seiner Umsetzung auf die Forschung in Deutschland\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin, liebe Frau Stark-Watzinger,\r\ndie Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat wiederholt und nachdrücklich auf die negativen Auswirkungen des geltenden Tierschutzgesetzes und der Versuchstierverordnung auf die öffentlich und privat finanzierte Forschung mit Tieren in Deutschland aufmerksam gemacht. Gerade in der letzten Zeit hat sich gezeigt, dass diese Experimente die Voraussetzung für sehr viele innovative Forschungs- und Therapieansätze waren und so die medizinische Praxis grundlegend verändert haben. Aus Anlass der Novellierung des Tierschutzgesetzes möchte ich Sie daher herzlich bitten, sich für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für das deutsche Wissenschaftssystem einzusetzen.\r\nAus unserer Sicht behindern die drei folgenden Hauptschwierigkeiten auf eine unangemessene Weise Forschung und Innovation in Deutschland:\r\n1. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bietet das deutsche Tierschutzgesetz keine ausreichende Rechtssicherheit. Unbestimmte Rechtsbegriffe – wie der „vernünftige Grund“ (§1 TierSchG) zum Töten von Tieren – werden weder im Gesetz noch in der Versuchstierverordnung zumindest ansatzweise qualifiziert. Dieser vernünftige Grund ist seit 1977 im Tierschutzgesetz verankert. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2019 zum Töten männlicher Küken in der Tierzucht ist die Verunsicherung gestiegen, ob das Urteil nicht auch auf die Zucht von Versuchstieren und das Töten überzähliger Tiere übertragen werden könnte. Bislang akzeptieren die Behörden die sogenannte Kaskadenregelung, die aber einzelfallbezogen geprüft werden muss und schon mangels expliziter Regelung im Gesetz nicht rechtssicher ist. Es gab in den letzten Jahren Strafanzeigen gegen Forschende. Bislang kam es zu keiner Verurteilung.\r\n2. Statt das aktuelle Novellierungsverfahren dazu zu nutzen, die unter 1. genannten Unsicherheiten abzubauen, wurde im aktuellen Referentenentwurf die Strafe für das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund verschärft. Hierdurch ist die Drohkulisse für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nochmals verstärkt worden, was auch die klaren Reaktionen von Seiten verschiedener wissenschaftlicher Institutionen erklären dürfte. Dieses erklärt wohl auch die klaren Reaktionen fast aller wissenschaftlicher Institutionen. Deutschland ist in Europa das einzige Land, in dem es ggf. zu einem strafrechtlichen Vorgehen gegen Forscherinnen und Forscher kommen kann, wenn es um Tiertötung geht. Weder in der EU-Richtlinie noch in den Gesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten sind vergleichbare Regelungen zu finden. Dies führt zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil der Wissenschaft in Deutschland im europäischen Vergleich. 3. Ein rechtssystematisches Grundproblem des deutschen Tierschutzgesetzes besteht darin, dass der Umgang mit für ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren in einem Gesetz geregelt wird, das einen weitaus größeren Geltungsbereich besitzt, der insbesondere auch die Landwirtschaft einschließt.\r\nDie gerade genannten Schwierigkeiten können unserer Ansicht nach folgendermaßen behoben werden:\r\na. Qualifizierung des „vernünftigen Grundes“ in §1 TierSchG: Es sollte nicht nur in der Gesetzesbegründung klargestellt werden, dass eine Tötung von zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchteten Tieren, welche im Tierversuch gemäß des Kaskadenmodells keine Verwendung finden können, einen vernünftigen Grund im Sinne des Gesetzes darstellt. Nur eine Definition im Gesetz schafft für die Wissenschaft ausreichende Rechtssicherheit. Weder die Begründung des Gesetzes noch eine noch zu novellierende Allgemeine Verwaltungsvorschrift können ausreichende Rechtssicherheit für Forscherinnen und Forscher schaffen.\r\nb. Aufnahme der Kaskadenregelung in die Tierschutz-Versuchstierverordnung: Neben der Definition des vernünftigen Grundes im Gesetzestext, sollte in die Verordnung die heute durch die Genehmigungsbehörden im Einzelfall geprüfte Kaskadenregelung aufgenommen werden. Die Kaskadenregelung sieht vor, erstens die Zahl der Überschusstiere durch sorgfältige Zucht und Planung so gering wie möglich zu halten, zweitens trotzdem entstehende überzählige Tiere für andere Versuche oder als Futtertiere zu verwenden und drittens sie erst zu töten, wenn all dies nicht möglich ist.\r\nc. Langfristige Herstellung von Rechtssicherheit durch eigenes Tierversuchsgesetz: Um eine mit anderen EU-Ländern vergleichbare Rechtssicherheit herzustellen, wäre eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/63 in einem eigenen Tierversuchsgesetz sinnvoll, beispielsweise nach dem Vorbild Österreichs. Unklarheiten im Gesetz, die nicht nur zu Standortnachteilen für die Wissenschaft führen, sondern auch bereits ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich zogen, könnten durch ein eigenes Gesetz vermieden werden. Die eleganteste Lösung wäre eine Umsetzung der EU-Richtlinie in einem eigenen Gesetz für zu wissenschaftlichen Zwecken verwendete Tiere, welches im Verantwortungsbereich des BMBF zu verorten wäre.\r\nZur Frage der überzähligen Tiere möchte ich folgendes anmerken: Von den ca. 2,4 Mio. Versuchstieren, die 2022 in Deutschland verwendet wurden, waren 77% Mäuse, gefolgt von 10% Fischen (Zebrafische und andere Modellorganismen) und 6,4% Ratten. Bei der Züchtung von Versuchstieren entstehen auch Tiere, welche die für die jeweiligen Versuche gewünschten Merkmale nicht tragen. Zudem sind sogenannte Erhaltungszuchten notwendig, um die Population der Versuchstiere aufrecht zu erhalten. Auch hierbei entstehen überzählige Tiere. Insbesondere Tiere aus genetisch veränderten Linien für die biomedizinische Forschung sind meistens anschließend nicht für andere Zwecke nutzbar (u.a., weil sie als genetisch veränderter Organismus nicht einfach verfüttert werden dürfen) und werden anschließend getötet.\r\nBitte erlauben Sie mir abschließend einen Kommentar zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes in Deutschland. Nach der Novellierung des Tierschutzgesetzes und dem Erlass der neuen Verordnung wurde keine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) für die Genehmigungsbehörden erarbeitet bzw. erlassen, was im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft liegt. Daraus resultiert, dass es seit dieser Zeit keine einheitliche Anwendung des Tierschutzgesetzes in Deutschland gibt. Dies hat zu einer regional unterschiedlichen Auslegung durch die Genehmigungsbehörden geführt. Für Forscherinnen und Forscher sowie Genehmigungsbehörden haben Bürokratie und Rechtsunsicherheit auch deshalb stark zugenommen, ohne dass dies den Tierschutz wesentlich gefördert hätte. Hiervon ist nicht nur die biomedizinische Forschung betroffen, sondern auch die Biodiversitätsforschung sowie viele andere wissenschaftliche Bereiche. Forschungskooperationen werden durch solche Unterschiede innerhalb Deutschlands und zwischen den EU-Mitgliedsstaaten besonders erschwert. Nicht nur einzelne Forschungsgruppen führen ihre Versuche bereits in Belgien, Luxemburg, Österreich oder Italien durch. Die Abwanderung ganzer Forschungsbereiche in andere EU-Mitgliedsstaaten und Drittländer ist die bereits zu beobachtende Konsequenz.\r\nIch würde mich freuen, wenn die o.g. Vorschläge zur Verbesserung der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen, in denen wissenschaftliche Tierversuche in Deutschland durchgeführt werden müssen, in die laufende Novellierung des Tierschutzgesetzes einfließen könnten. Für eine Fortsetzung unserer Gespräche zu diesem Thema stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der Leopoldina gerne zur Verfügung.\r\nMit herzlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012333","regulatoryProjectTitle":"Schaffung eines Rechtsrahmens für den Betrieb von Fusionskraftwerken","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/84/43/358413/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270016.pdf","pdfPageCount":56,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zusammenfassung\r\nStand der Kernfusionsforschung\r\nMit der Kernfusion sind zahlreiche Hoffnungen auf eine versorgungssichere und klimafreundliche Energieversorgung\r\nverbunden. Dazu haben neben der Notwendigkeit zum Verzicht auf fossile Energien auch verschiedene\r\nForschungserfolge in den letzten Jahren beigetragen, unter anderem an Testanlagen des NIF\r\n(USA), am JET (Großbritannien), EAST (China) und Wendelstein 7-X (Deutschland). Dennoch bewegt sich die\r\nForschung zur Kernfusion weiterhin vorrangig im Bereich der Grundlagenforschung, auch wenn bei einigen\r\nKomponenten ein Übergang zur angewandten Forschung stattfindet (zum Beispiel bei Lasern, supraleitenden\r\nMagneten und Plasmaheizungen).\r\nVon einem regulären Kraftwerksbetrieb ist die Kernfusion noch weit entfernt: Für keines der Fusionskonzepte\r\nexistiert ein Kraftwerksprototyp. Zudem gilt es aufzuzeigen, dass eine solche Anlage nicht nur im\r\nkommerziellen Maßstab technisch möglich, sondern auch wirtschaftlich tragfähig ist. Die Herausforderungen\r\nbis zu einer Realisierung sind somit groß. Viele Fachleute rechnen mit einem ersten Kraftwerksprototypen\r\nbeziehungsweise kommerziellen Kraftwerk erst in 20 bis 25 Jahren. Dafür müsste die Kernfusionsforschung\r\nweiterhin gefördert, müssten die notwendigen Entwicklungen parallel vorangetrieben werden und\r\nalle Beteiligten intensiv kooperieren. Teilweise werden auch kürzere Realisierungszeiträume von\r\n10 bis 15 Jahren angekündigt, insbesondere aus dem Start-up-Bereich. Nach derzeitigem Forschungsstand\r\nsind diese Zeiträume bis zum ersten Kraftwerk allerdings nicht wahrscheinlich. Um die gesetzlich verankerten\r\nKlimaziele sowie die Treibhausgasneutralität in Deutschland bis 2045 beziehungsweise in Europa bis\r\n2050 zu erreichen, könnte die Kernfusion daher keinen oder bestenfalls einen späten und damit geringen\r\nBeitrag erbringen. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts könnten Fusionskraftwerke hingegen zum Einsatz\r\nkommen, um den voraussichtlich weiter steigenden globalen Strombedarf zu decken.\r\nChancen und Herausforderungen\r\nEine erfolgreiche Umsetzung der Kernfusion brächte verschiedene Vorteile mit sich: Mit den Kraftwerken\r\nstünde eine weitere emissionsarme Technologie zur Stromerzeugung zur Verfügung, die die Versorgung mit\r\nerneuerbaren Energien ergänzen könnte. Anders als bei fossilen Kraftwerken und der Kernspaltung könnten\r\ndie Brennstoffe vor Ort hergestellt werden und wären über lange Zeiträume verfügbar, wodurch eine geringere\r\nAbhängigkeit von Exportländern bestünde. Gegenüber der Kernspaltung weist die Kernfusion ein\r\ngeringeres Risikopotenzial auf, unter anderem, weil nicht die Gefahr einer unkontrollierbaren Kettenreaktion\r\nbesteht. Als weitere allgemeine Vorteile werden von Fachleuten oft der geringe Flächenbedarf sowie die\r\nChance auf den Export dieser komplexen Hochtechnologie oder auch einzelner Kraftwerkskomponenten\r\ngenannt. Wirtschaftliche Chancen und damit eine mögliche Reduktion von Investitionsrisiken bietet zudem\r\ndie Verwendung der entwickelten Hochtechnologiekomponenten in weiteren Bereichen, wie beispielsweise\r\nder Medizin, Optik, Diagnostik, Robotik und Raumfahrt.\r\nDemgegenüber stehen die hohen Investitionen, die zunächst für die Entwicklung und später auch für den Bau\r\nvon Fusionskraftwerken, die aller Voraussicht nach Großprojekte sein werden, notwendig sind. Die Kraftwerke\r\nmüssen außerdem zeigen, dass sie innerhalb der Energieversorgungslandschaft in der Mitte des 21. Jahrhunderts\r\nbetriebswirtschaftlich wettbewerbsfähig sind. Angesichts der noch zu lösenden technischen Herausforderungen\r\nist bezüglich des Zeitraums zu berücksichtigen, dass sich die Entwicklung der Kraftwerke verzögern\r\nkönnte oder im schlimmsten Fall ein dauerhafter Betrieb nicht gelingt. Ähnlich wie bei\r\n10\r\n10\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nKernspaltungskraftwerken entstehen in der Regel auch bei Fusionskraftwerken radioaktive Abfälle, diese wären\r\nallerdings nicht hochradioaktiv und müssten nicht länger als rund 100 Jahre eingelagert werden.\r\nIn der Gesamtschau erscheint ein weiteres Engagement für die Kernfusion sinnvoll. Dieses darf jedoch nicht\r\ndie Bemühungen und Maßnahmen für die Transformation des Energiesystems hin zur Treibhausgasneutralität\r\nbis 2045 beziehungsweise 2050 vermindern. Vielmehr sollten sich beide Strategien ergänzen und so gemeinsam\r\nzu einem langfristig gesicherten, souveränen Industriestandort Deutschland und Europa beitragen.\r\nKernfusion als Teil eines klimaneutralen Energiesystems\r\nGelingt die kommerzielle Einführung, könnte die Kernfusion ab der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wegen\r\nihres geringen CO2-Ausstoßes Teil eines klimafreundlichen Stromsystems sein. Ob sich die Kernfusion gegenüber\r\nerneuerbaren Energien und anderen emissionsarmen Technologien am Strommarkt durchsetzen\r\nkönnte, hängt von den Kosten ab, zu denen Fusionskraftwerke Strom bereitstellen würden. Systemstudien,\r\ndie nicht nur die anlagenbezogenen Stromgestehungskosten, sondern die gesamten Systemkosten inklusive\r\nSpeicher, Netzen und anderen Infrastrukturen berücksichtigen, kommen zum Ergebnis, dass die Kernfusion\r\nnur zur Senkung der Systemkosten beitragen würde, wenn ihre Stromgestehungskosten den unteren\r\nBereich der heute für sie prognostizierten Bandbreite erreichen würden. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund\r\ndes frühen Entwicklungsstadiums und der noch zu lösenden Herausforderungen der Kernfusion entsprechende\r\nAbschätzungen gegenwärtig mit einer hohen Unsicherheit verbunden sind. Ebenfalls im Auge\r\nzu behalten ist bei dieser Bewertung der Verlauf der Kosten weiterer Technologien zur klimaneutralen Energieversorgung,\r\nweil deren Entwicklung mögliche wirtschaftliche Einsatzbereiche der Kernfusion deutlich\r\nbeeinflussen wird.\r\nFusionskraftwerke würden um 2050 herum in Deutschland und Europa voraussichtlich auf ein weitreichend\r\numgestaltetes Energiesystem treffen, das dezentraler organisiert sein und auf erneuerbaren Energien basieren\r\nwird. Sofern genügend Flexibilität in den Systemen vorhanden ist – etwa durch Strom- und Energiespeicher,\r\neine gezielte Verbrauchssteuerung (Lastmanagement) und eine stärkere Digitalisierung –, ließen sich\r\nFusionskraftwerke in das System integrieren. Eine Notwendigkeit für eine sichere und verlässliche Energieversorgung\r\nder Zukunft stellen sie nach heutigem Kenntnisstand laut Systemstudien jedoch nicht dar. Inwieweit\r\neine Verfügbarkeit von Fusionskraftwerken die Entwicklung des Energiesystems über 2050 hinaus beeinflussen\r\nkönnte, ist aus heutiger Perspektive schwer abschätzbar. In der Betriebsweise würden sie aufgrund des\r\nhohen Investitionsbedarfs voraussichtlich heutigen Grundlastkraftwerken ähneln und dementsprechend vor\r\nallem für Anwendungen eingesetzt werden, die mit einer steten Energienachfrage verbunden sind. Solche\r\nhohen Nachfragen können beispielsweise dicht besiedelte Regionen oder Industriezentren oder die Herstellung\r\nvon Wasserstoff und gegebenenfalls auch seiner Derivate in Deutschland beziehungsweise innerhalb Europas\r\ngenerieren. In Ländern, die in ihrem Energiesystem weiterhin verstärkt auf Großkraftwerke setzen werden,\r\nkönnten Fusionskraftwerke insbesondere Kernkraftwerke sukzessive ersetzen.\r\nFinanzierung und Regulierung – zwei entscheidende Faktoren auf dem Weg zu Kraftwerken\r\nBei der Kernfusion handelt es sich um eine komplexe und forschungsintensive Technologie, die über die\r\nbereits erfolgte umfangreiche Förderung hinaus nur mit weiteren erheblichen Forschungsmitteln aus dem\r\nstaatlichen wie privaten Bereich realisiert werden kann. Zu deren Bereitstellung trägt die steigende Zahl an\r\nStart-ups bei, die sich einer kommerziellen Umsetzung der Kernfusion verschrieben haben. Sie werben nicht\r\nnur zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsgelder von privaten Investoren ein, sondern erweitern auch\r\ndie Bandbreite an möglicherweise einsetzbaren technischen Lösungskonzepten.\r\n11\r\n11\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nFür die Realisierung von Fusionskraftwerken bedarf es der Einführung eines verlässlichen Rechtsrahmens.\r\nDas umfasst die Zuordnung von Zuständigkeiten zu Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie die Setzung\r\nvon Standards zur Genehmigung und zum Betrieb von Kernfusionsanlagen. Einzubeziehen sind dabei auch\r\nSicherheits-, Arbeitsschutz- und Umweltaspekte, die beispielsweise den Umgang mit giftigen und radioaktiven\r\nStoffen regeln. Die Fusionscommunity plädiert für eine fusionsspezifische Regulierung und spricht sich\r\naufgrund des geringeren Gefahrenpotenzials im Vergleich zur Kernspaltung gegen eine Verregelung aus,\r\ndie eng an die von Kernkraftwerken angelehnt ist. Weil ein entsprechender Rechtsrahmen bisher nicht existiert\r\nund die Kernfusion eine Technologie in der Entwicklung ist, muss die Erarbeitung iterativ gestaltet\r\nwerden, um neu hinzugekommene Erkenntnisse einbeziehen und gegebenenfalls nachsteuern zu können.\r\n12\r\n12\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nEinleitung\r\nDer Umbau des Energiesystems hin zu einer klimaneutralen Versorgung für die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts\r\nstellt die Energiewirtschaft vor große Herausforderungen. Nichtfossile Quellen und neue Verfahren\r\nzur Bereitstellung von Strom, Wärme und Energieträgern wie zum Beispiel Kraftstoffen sind gefragt.\r\nNeben den verschiedenen erneuerbaren Energien (vor allem Photovoltaik, Windenergie auf Land und zur\r\nSee, Wasserkraft, Geothermie) taucht dabei zunehmend eine weitere Technologie als ein möglicher Baustein\r\neiner zukünftigen Energieversorgung in der öffentlichen Debatte auf: die Kernfusion.\r\nSeit mehreren Jahrzehnten arbeitet die Forschung daran, mit technischen Lösungen die Prozesse des Verschmelzens\r\nvon Atomkernen, wie sie tagtäglich in der Sonne stattfinden, auf der Erde umzusetzen. Das Ziel\r\nist dabei, die Energie, die bei den Kernfusionsprozessen entsteht, für die Versorgung der Menschen nutzbar\r\nzu machen. Die grundsätzlichen physikalischen Prozesse, die hinter der Kernfusion stehen, sind dabei weitgehend\r\nverstanden. Eine technische Umsetzung erweist sich jedoch als herausfordernd und so gibt es bisher\r\nweltweit noch kein kommerzielles Fusionskraftwerk oder einen Prototyp für ein solches.\r\nTrotz des begrenzten Entwicklungsstands der Technologie und dem weiterhin großen Forschungsbedarf\r\nsind die Erwartungen zum Teil sehr groß, dass die Kernfusion in Zukunft einen wichtigen Teil der Energieversorgung\r\nübernehmen kann. Genährt wird diese Hoffnung auch durch Forschungserfolge, über die in den\r\nzurückliegenden Jahrzehnten – mal mit einer geringeren und mal mit einer größeren Aufmerksamkeit –\r\nmedial berichtet wurde. Doch wo steht die Forschung zur Kernfusion aktuell? Welche Möglichkeiten für\r\nUnternehmen und die Energieversorgung würden sich ergeben, wenn ihre Umsetzung gelingt? Welche Herausforderungen\r\nmüssen bis dahin noch bewältigt werden? Diesen und weiteren Fragen widmet sich das\r\nvorliegende Impulspapier. Es geht darüber hinaus darauf ein, in welchem Zeitrahmen die Realisierung eines\r\nFusionskraftwerks aus heutiger Sicht gelingen könnte, wie sich kommerzielle Fusionskraftwerke in ein zukünftiges\r\nEnergiesystem einbetten würden und welche Schutzanforderungen damit einhergehen, wenn sie\r\neinsetzbar wären.\r\nIn diesem Papier liegt die Aufmerksamkeit auf der zivilen, energiewirtschaftlichen Nutzung der Kernfusion. Betrachtet\r\nwerden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Forschungseinrichtungen und Start-ups, die\r\nsich zum Ziel gesetzt haben, ein Fusionskraftwerk zur Gewinnung von Strom und gegebenenfalls Abwärme zur\r\nAnwendungsreife zu bringen. Ausgangspunkt für die vorliegende Publikation war ein Workshop im Rahmen des\r\nAkademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) mit führenden Fachleuten von universitären und\r\naußeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Start-ups.1 Die Erkenntnisse aus dem Workshop sowie Studien\r\nund Fachartikel aus den Forschungsbereichen Kernfusion und Energiesysteme bilden zusammen mit ergänzenden\r\nEinschätzungen von Expert*innen die Grundlage dieser Publikation.\r\nStatt von Kernfusion wird in der deutschsprachigen Forschungscommunity teilweise von Fusion oder Fusionsenergie\r\ngesprochen. Dies soll unter anderem dazu beitragen, die Technologie von der bereits existierenden\r\nKernspaltung, also von Atomkraftwerken abzugrenzen. In diesem Papier wird bei der Verwendung\r\n1 Der Workshop fand am 13. April 2023 in Berlin statt. Teilgenommen haben: Stephanie Dachsberger (acatech Geschäftsstelle), Prof. Dr. Tony Donné\r\n(EUROfusion), Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick (ESYS-Direktorium | Wuppertal Institut), Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried H. Glenzer (SLAC - National\r\nAccelerator Laboratory (Universität Stanford)), Dr. Ulrich Glotzbach (acatech Geschäftsstelle), Prof. Dr. Sibylle Günter (Max-Planck-IPP/ EUROfusion),\r\nProf. Dr. Constantin Häfner (Chair for Laser Technology, RWTH Aachen | Fraunhofer Institut für Lasertechnik| Fraunhofer Gesellschaft),\r\nProf. Dr. Hans-Martin Henning (ESYS-Direktorium | Fraunhofer ISE), Dr. David Kingham (Tokamak Energy), Dr. Heinz-Ullrich Kraft (FILO), Dr.\r\nFrank Laukien (Bruker Corporation | Gauss Fusion Initiative), Dr. Andrea Lübcke (acatech), Daniela Niethammer (ESYS-Koordinierungsstelle),\r\nProf. Dr. Karen Pittel (ESYS-Direktorium | ifo Institut), Prof. Dr. Hermann Requardt Gauss Fusion Initiative | acatech), Prof. Dr. Markus Roth\r\n(Focused Energy | TU Darmstadt), Milena Roveda (Gauss Fusion Initiative), Prof. Dr. Dirk Uwe Sauer (ESYS-Direktorium | RWTH Aachen), Dr.\r\nCyril Stephanos (ESYS-Koordinierungsstelle), Prof. Dr. Jan Wörner (acatech), Sven Wurbs (ESYS-Koordinierungsstelle). Das vorliegende Papier\r\ngibt nicht die Einschätzung einzelner Workshopteilnehmer*innen wieder. Es wurde von den für das Papier genannten Autor*innen im Nachgang\r\ndes Workshops unter anderem unter Berücksichtigung der Workshopergebnisse verfasst.\r\n13\r\n13\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\ndes alleinstehenden Begriffs dennoch weiterhin das Wort Kernfusion genutzt, da physikalische Wechselwirkungen\r\nin den Atomkernen die Grundlage der Technologie bilden und der Begriff zugleich die Anschlussfähigkeit\r\nan die allgemeine öffentliche Diskussion sicherstellt. Zur besseren Lesbarkeit wird jedoch bei zusammengesetzten\r\nBegriffen in der Regel die Kurzform „Fusion“ verwendet.\r\n1 Grundlagen\r\n1.1 Wie kommt es zur Kernfusion?\r\nBei der Kernfusion verschmelzen leichte Atomkerne – zum Beispiel des Wasserstoffs – miteinander, sodass neue\r\nElemente mit einer höheren Anzahl an Teilchen in ihrem Kern (Nukleonen)2 entstehen (siehe Abbildung 1). Eine\r\nKernfusion setzt Energie frei, da der entstandene Kern eine geringere Masse als die Summe der Ausgangsatomkerne\r\naufweist (sogenannter Massendefekt). Die auftretende Bewegungsenergie der Teilchen wird durch Wechselwirkung\r\nmit anderen Teilchen oder durch Strahlungsverluste in Wärme umgewandelt. Dieser Prozess findet\r\nin der Sonne fortlaufend statt, auf der Erde auf natürliche Weise hingegen nicht. Die Fusionsforschung hat sich\r\ndaher zum Ziel gesetzt, diesen Prozess auf der Erde technisch nutzbar zu machen.\r\nEine Kernfusionsreaktion benötigt zum Start ausreichend Energie, denn die Atomkerne müssen sich sehr\r\nnahekommen. Um fusionieren zu können, müssen sie nämlich erst die Abstoßungskräfte zwischen den positiv\r\ngeladenen Kernen überwinden (Coulomb-Barriere). Eine Möglichkeit besteht darin, dass sich die Kerne\r\nmit sehr hoher Geschwindigkeit aufeinander zubewegen. Das geschieht zum Beispiel in einer Umgebung\r\nmit extrem hoher Temperatur (mehrere Millionen Grad Celsius). Die Teilchen bilden dabei ein sogenanntes\r\nPlasma.3 Sind die Abstoßungskräfte überwunden, verschmelzen die Kerne miteinander und bilden ein\r\nneues Element. [15; 16; 17]\r\nAbbildung 1: Prinzip der Kernfusion am Beispiel der Bildung von Helium (4He) aus den Wasserstoffisotopen Deuterium (2H) und Tritium (3H),\r\nwobei auch ein Neutron (n) mit einer charakteristischen Energie von 14,1 MeV (Megaelektronenvolt) frei wird. Das Alphateilchen (Helium)\r\nträgt 3.5 MeV Energie, welches das Plasma zusätzlich heizt und somit die Fusionsprozesse beschleunigt. Quelle: eigene Darstellung.\r\n2 Nukleonen sind die Teilchen, die den Atomkern bilden. Dazu zählen die Protonen (positiv geladene Teilchen) und die Neutronen (neutrale\r\nTeilchen), wobei die Massenzahl (links hochgestellt) deren Gesamtanzahl im Atomkern angibt.\r\n3 Der Plasmazustand wird häufig auch als vierter Aggregatzustand bezeichnet, neben fest, flüssig und gasförmig. Im Plasma liegen Atome in\r\nionisierter Form vor und Elektronen sind frei beweglich.\r\n14\r\n14\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nFür Kernfusionsprozesse auf der Erde müssen höhere Temperaturen erreicht werden, als sie in der Sonne\r\nvorherrschen. Der Grund ist, dass im Inneren der Sonne ein hoher Druck existiert. Da die Teilchendichte mit\r\ndem Druck zunimmt, reichen dort bereits niedrigere Temperaturen für eine Kernfusion aus. Das spiegelt\r\nsich im sogenannten Lawson-Kriterium wider. Es definiert die Bedingungen für eine sich selbst erhaltende\r\nKernfusionsreaktion in Form eines bestimmten Verhältnisses aus der Temperatur des Plasmas, der Teilchendichte\r\nim Plasma und der Einschlusszeit 4 des Plasmas [18; 19; 20; 21].\r\n1.2 Unterschied Kernfusion und Kernspaltung\r\nObwohl es sich bei beiden Techniken um die Freisetzung von Bindungsenergie aus Atomkernen handelt,\r\ngibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Kernfusion und Kernspaltung:\r\nBei der Kernfusion wird Energie freigesetzt, indem leichte Atomkerne, das heißt Kerne mit einer geringen\r\nAnzahl an Nukleonen, miteinander verschmelzen (siehe Abbildung 2). Es entstehen Elemente mit einer höheren\r\nNukleonenanzahl und damit einer höheren Bindungsenergie im Kern.\r\n• Im Gegensatz dazu wird bei der Kernspaltung Energie durch den Prozess der Spaltung von schweren\r\nAtomkernen, die eine hohen Nukleonenanzahl aufweisen, freigesetzt. Als Produkte entstehen\r\nhierbei Elemente mit einer geringeren Zahl an Nukleonen im Atomkern.\r\nAbbildung 2: Einordnung der Kernfusion und Kernspaltung anhand der Teilchen im Kern (Massenzahl): Kernfusion findet unter Elementen\r\nmit einer geringen Zahl an Nukleonen 5 statt, Kernspaltung hingegen bei Elementen mit vielen Nukleonen. Eisen-56 (56Fe) bildet dabei den\r\nKern, der die höchste Bindungsenergie aufweist und zugleich stabil ist. Quelle: angepasst an LibreTexts, CC BY 4.0 Deed [22].\r\n4 Die Einschlusszeit gibt an, in welcher Zeit das Plasma seinen Energieinhalt an seine Umgebung abgibt. Bei der Trägheitsfusion wird bei einer\r\nPlasmadichte von circa 1025 cm-3 eine Energieeinschlusszeit von 10-9 Sekunden benötigt. Bei der Magnetfusion ist es bei einer Plasmadichte\r\nvon 1014 cm-3 1 Sekunde. [18]\r\n5 Die Massenzahl (links hochgestellt) gibt die Gesamtanzahl der Nukleonen (Protonen und Neutronen) im Atomkern an.\r\n15\r\n15\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAnders als bei der Kernspaltung, bei der eine Kettenreaktion in der Regel durch aktives Handeln unterbunden\r\nwerden muss, ist bei der Kernfusion eine unkontrollierbare Kettenreaktion ausgeschlossen. Sind die\r\nDrücke oder Temperaturen geringer als benötigt, erlischt die Kernfusionsreaktion innerhalb kürzester Zeit\r\nvon allein. Hinzu kommt, dass die radioaktiven Abfälle, die bei den Kernfusionsreaktionen entstehen, anders\r\nzusammengesetzt sind: Im Vergleich zur Kernspaltung fallen hochradioaktive Abfälle in der Regel dort\r\nnicht an. Die Gefahren durch entstehende Rest- beziehungsweise Nachzerfallswärme sind begrenzt, weil in\r\npotenziellen Fusionskraftwerken die Brennstoffe stetig der Reaktorkammer zugeführt oder durch den Reaktor\r\nzunächst selbst erzeugt werden. Durch den schnellen Abbruch der Kernfusionsreaktion und ohne weiteren\r\nBrennstoff können anders als bei Kernspaltungskraftwerken somit keine radioaktiven Kerne mehr\r\nentstehen, die Nachzerfallswärme abgeben und entsprechend systematisch gekühlt werden müssen.\r\nINFO: Was unterscheidet Kernfusion und Kernspaltung?\r\nKernfusion (engl. fusion) Kernspaltung (engl. fission)\r\nProzess • Verschmelzung von Atomkernen • Spaltung von Atomkernen\r\nAusgangsstoffe • leichte Elemente und ihre Isotope, vornehmlich\r\ndie Wasserstoffisotope Deuterium\r\n(2H) und Tritium* (3H)\r\n• schwere Elemente, häufig Uran* (235U)\r\noder Plutonium* (239Pu)\r\nReaktionsprodukte • abhängig vom Brennstoff\r\n• Beispiel: Deuterium und Tritium: Helium\r\n(4He) + Neutron\r\n• abhängig vom Brennstoff\r\n• Beispiel: Uran* (235U): Vielzahl radioaktiver\r\nStoffe (u. a. Strontium* (90Sr), Cäsium*\r\n(137Cs), Barium* (145Ba)), Neutronen und\r\nElektronen\r\nTemperatur/Energiegewinnung\r\n• zunächst sehr hohe, extern bereitzustellende\r\nAusgangstemperaturen zum Start\r\nder Reaktion erforderlich (etwa 100 Millionen\r\nGrad Celsius)\r\n• Kernfusion setzt Bewegungsenergie/\r\nWärme frei, die zur Energiegewinnung\r\ngenutzt wird\r\n• circa 290–1.000 Grad Celsius im Primärkreislauf6\r\n[23; 24]\r\n• durch Spaltungsprozess entsteht Bewegungsenergie/\r\nWärme, die zur Energiegewinnung\r\neingesetzt wird\r\nSicherheit\r\n• keine unkontrollierbare Kettenreaktion,\r\naber ggf. Freisetzung von Tritium*\r\n• je nach eingesetztem Fusionsverfahren,\r\nReaktormaterialien und/oder Brennstoffen\r\nentstehen radioaktive Abfälle\r\n• Abfälle in der Regel niedrig bis mittelradioaktiver\r\nAbfall, das heißt Lagerung in\r\nGrößenordnung von circa 100 Jahren\r\n[20; 17; 100]\r\n• Gefahr von Störfällen, die zu unkontrollierbaren\r\nKettenreaktionen und zur Freisetzung\r\n(hoch)radioaktiver Stoffe führen können\r\n• hohe Strahlungsbelastung mit langen Halbwertszeiten\r\nspeziell bei verbrauchten\r\nBrennstoffen\r\n• Abfälle reichen von niedrig- bis hochradioaktivem\r\nAbfall – wenn hochradioaktiv,\r\ndann Endlagerung in Deutschland für bis zu\r\n1 Million Jahre)7\r\nTabelle 1: Unterschiede zwischen Kernfusion und Kernspaltung\r\n*radioaktiv\r\n6 Siedewasserreaktoren: circa 290 Grad Celsius bei 70 Bar; Druckwasserreaktoren (weltweit häufigste Reaktorart): circa 320 Grad Celsius bei\r\n160 Bar; bis zu Hochtemperaturreaktoren mit > 1.000 Grad Celsius [23; 24].\r\n7 Standortauswahlgesetz, § 1.2\r\n16\r\n16\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n2 Technologiekonzepte und Brennstoffe\r\nUm die Kernfusion für die Energiegewinnung einsetzen zu können, konzentriert sich die Forschung allgemein\r\nauf zwei grundlegende Technologieansätze: die Magnet- und die Trägheitsfusion. Zu Letzterer zählt vor allem\r\ndie Laserfusion. Bei beiden Ansätzen können grundsätzlich die gleichen Brennstoffe zur Anwendung kommen\r\nund es wird sich jeweils um thermische Kraftwerke handeln (siehe Abbildung 3). Während der Kernfusionsreaktion\r\nwerden in der Regel Neutronen freigesetzt, die dann von der Innenwand des Reaktorgefäßes\r\nabgebremst und eingefangen werden. Ihre Bewegungsenergie wird somit in Wärme umgewandelt und diese\r\nanschließend an einen Wärmetauscher beziehungsweise Wärmekreislauf abgegeben, aus dem heraus dann\r\nWasserdampf erzeugt wird und über Turbinen zur Stromerzeugung durch Generatoren genutzt werden\r\nkann. [17; 25; 26; 20]\r\nAbbildung 3: Aufbau eines Fusionskraftwerks am Beispiel der Magnetfusion mit den Stoffen, die im Rahmen des Brennstoffkreislaufs eingesetzt\r\nwerden, beziehungsweise entstehen: Lithium (L), Deuterium (D), Tritium (T) und Helium (He). Quelle: MPI für Plasmaphysik, Karin Hirl [27]\r\n2.1 Magnetfusion\r\nBei der Magnetfusion (Magnetic Confinement Fusion – MCF) befindet sich der Brennstoff für die Fusionsreaktion\r\nin einem Plasma, das durch starke Magnetfelder im Reaktor eingeschlossen wird. Eine externe\r\nHeizung erhitzt es für einige Sekunden auf über 100 Millionen Grad Celsius, sodass das Gemisch zünden\r\nkann. Für die Zündung stellt die Heizung dafür kurzzeitig rund 50 bis 100 Megawatt an Energie bereit. [28]\r\nWenn dann genügend Atomkerne miteinander fusionieren, entsteht so viel Wärme, dass das Plasma sich\r\nselbst erhält und die Heizsysteme abgeschaltet werden können. Durch den Magneteinschluss werden nicht\r\nnur die geladenen Plasmateilchen im Reaktorgefäß eingeschlossen, sondern es wird auch verhindert, dass\r\ndas Plasma die Innenwand des Reaktorgefäßes berührt, was zu einer sehr schnellen Abkühlung des Plasmas\r\nund damit der Beendigung des Plasmazustands führen würde. Ein Kontakt des Plasmas mit der Innenwand\r\nkönnte diese darüber hinaus beschädigen. [21; 25; 26; 28] Wegen der längeren Einschlusszeit bei gleichem\r\nTemperaturniveau muss das Plasma im Gegensatz zur Trägheitsfusion nicht verdichtet werden. 8 [17]\r\n8 Die Drücke sind bei der Magnetfusion rund einhundert Milliarden Mal geringer als bei der Trägheitsfusion und bewegen sich im Plasma im\r\nBereich zwischen 3 und 7 bar. Entsprechend sing Magnetfusionsfaktoren großvolumige Anlagen mit rund 1.000 Kubikmetern Brennkammervolumina.\r\n[17]\r\n17\r\n17\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 4: Vergleichende Darstellung des Designs eines Tokamaks (links) und eines Stellarators (rechts). Quelle: © Wengenmayr, R. |\r\nMPI für Plasmaphysik / CC BY-NC-ND 4.0 [29]\r\nDer Tokamak und der Stellarator bilden bisher die zwei vielversprechendsten Reaktortypen der Magnetfusion.\r\nBei beiden wird das Plasma durch Magnete in einem ringförmigen Reaktorgefäß gehalten. Die Geometrie\r\nder Magnetfelder, die die Brennkammer durchdringen, unterscheidet sich jedoch.\r\n• Beim Tokamak wird das Plasma durch drei sich überlagernde Magnetfelder gehalten. Das erste\r\nMagnetfeld wird von den Magnetspulen erzeugt, die das torusförmige Reaktorgefäß umschließen,\r\nsodass sich ein ringförmiges Magnetfeld bildet (siehe Abbildung 4). Um zu verhindern, dass das\r\nPlasma die Reaktorwand berührt, ist ein zweites Magnetfeld notwendig, das einen im Plasma fließenden\r\nelektrischen Strom erfordert, der über eine im Inneren des Tokamak platzierte Transformatorspule\r\nerzeugt wird. Als drittes schließen Vertikalspulen den Plasmastrom mit ihrem Magnetfeld\r\nnach oben und unten ein. Dem vergleichsweise einfachen Aufbau steht entgegen, dass nach\r\neiniger Zeit die für den inneren Stromfluss zuständige Transformatorspule aus- und wieder eingeschalten\r\nwerden muss. Tokamaks werden daher aktuell nicht im Dauerbetrieb, sondern mit Unterbrechungen\r\nim sogenannten gepulsten Betrieb gefahren. Perspektivisch sollen Pulsdauern von\r\nmehreren Stunden erreicht werden9 und es gibt darüber hinaus Forschungsideen, wie auch ein\r\nDauerbetrieb erreicht werden könnte. [30; 31; 32; 33; 34]\r\n• Der Stellarator kann hingegen im Dauerbetrieb gefahren werden, denn das gesamte Magnetfeld\r\nwird durch sehr speziell angeordnete externe Magnetspulen erzeugt, die eine Transformatorspule\r\nunnötig machen. Die dafür notwendige Spulenanordnung ist allerdings so komplex, dass sie erst\r\ndurch Simulationen mit Großrechnern realisiert werden konnte. Außerdem fallen die Anforderungen\r\nan die Plasmakontrolle etwas geringer aus. [35; 25; 36]\r\n2.2 Trägheitsfusion\r\nBeim Konzept der Trägheitsfusion (Inertial Confinement Fusion – ICF) bringen hochenergetische Laser- oder\r\nIonenstrahlen die notwendige Energie in ein Target ein. Beim Target handelt es sich um eine Kugel von\r\nmehreren Millimetern Durchmesser aus den tiefgefrorenen Brennstoffen, die miteinander fusionieren sollen.\r\nVon Trägheitsfusion wird gesprochen, weil die Massenträgheit entscheidend für die Zündung des Plasmas\r\nist (siehe Abbildung 5). Sie sorgt dafür, dass während des sehr kurzen, intensiven Energiebeschusses\r\n9 In der Primärspule eines Transformators muss der Stromfluss veränderlich sein, um eine Spannung zu erzeugen. Dieser Stromfluss kann allerdings\r\nnur für eine begrenzte Zeit ansteigen und erfordert folglich die Unterbrechung durch ein Aus- und Wiedereinschalten beziehungsweise\r\nein gezieltes Herunterfahren. Für Demonstrations- beziehungsweise kommerzielle Kraftwerke nach dem Tokamak-Prinzip werden Pulsdauern\r\nvon circa 1 bis 2 Stunden angestrebt [30; 31]. Durch Beeinflussung des Heizmechanismus des Plasmas (Electron Cyclotron Current Drive; Lower\r\nHybrid Current Drive) lässt sich perspektivisch möglicherweise der Plasmastrom auch im Tokamak verstetigen, was gegebenenfalls einen Dauerbetrieb\r\nermöglichen würde [32; 33; 34].\r\n18\r\n18\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nder Brennstoff unter der äußeren Schicht des Targets so stark komprimiert wird, dass die benötigten Temperaturen\r\n(> 100 Millionen Grad Celsius), Drücke (hunderte Gigabar) und Dichten (> 1.000-fache Festkörperdichte)\r\nentstehen, um das Plasma zu zünden. Im Gegensatz zur Magnetfusion werden die Fusionsbedingungen\r\njeweils nur für einen sehr kurzen Zeitraum – in der Regel wenige Nanosekunden lang – erreicht. [17; 37]\r\nAbbildung 5: Ablaufschema der Trägheitsfusion (ICF). Quelle: Grafik FOCUSED ENERGY [38] mit geänderten Texten.\r\nDie Forschung verfolgt gegenwärtig verschiedene Grundkonzepte und Ansätze der Trägheitsfusion. Am\r\nweitesten fortgeschritten ist das sogenannte Indirect-drive-Verfahren (IDD), zum Einsatz in Testanlagen\r\nkommen unter anderem aber auch Direct drive (DD), Fast ignition (FI) und Shock ignition (SI). [17; 21; 39]\r\n• Beim Ansatz Indirect drive befindet sich das Target mittig in einem Behälter. Durch Wandöffnungen\r\ndringen die Laserstrahlen ins Innere. Wenn sie auf die Innenwand treffen, entsteht Hohlraumstrahlung\r\n(Röntgenstrahlung), die das Target gleichmäßig verdichtet, bis es zur Zündung kommt.\r\n• Beim Direct drive beschießen die Laserstrahlen die Brennstoffkugel von vielen Seiten direkt. Für\r\neine gleichmäßige Kompression und die Zündung braucht eine symmetrische Energieverteilung,\r\ndas heißt, die Strahlen müssen die Brennstoffkugel von allen Seiten sehr genau zur gleichen Zeit\r\ntreffen. [40; 17]\r\n• Beim Verfahren Fast ignition sind die jeweils per Laser- oder Energieimpulse erzeugten Kompressions-\r\nund Zündungsphasen voneinander getrennt. Die Kernfusionsreaktion startet durch einen eigenständigen\r\nImpuls, der durch ein Loch oder eine Art Hohlkegel direkt ins Innere des zuvor komprimierten\r\nTargets geführt wird.\r\n• Beim Ansatz Shock ignition wird die Kompression per Laserimpuls ebenfalls separat herbeigeführt.\r\nZur Zündung kommt es anschließend durch einen schockartigen, hochenergetischen Impuls, der\r\nanders als bei der Fast ignition das Target außen statt direkt im Inneren trifft.\r\n19\r\n19\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n2.3 Brennstoffe\r\nBei der Magnet- und Trägheitsfusion können die gleichen Brennstoffe zur Anwendung kommen. Je mehr\r\nProtonen sich in deren Atomkernen befinden, desto höher sind die elektrischen Abstoßungskräfte zwischen\r\nden Kernen und desto mehr Energie muss eingangs zu deren Überwindung aufgebracht werden. Die reaktionsfreudigste\r\nKernfusion mit den geringsten Ansprüchen an das Verhältnis aus Plasmatemperatur, Einschlusszeit\r\nund Druck ist die der zwei Wasserstoffisotope10 Deuterium (D/2H) und Tritium (T/3H). [41] Sie\r\nsind daher die am häufigsten verwendeten Brennstoffe bei Fusionsexperimenten und besitzen aus heutiger\r\nSicht laut Expert*innen die größte Wahrscheinlichkeit, in einem Fusionskraftwerk zur Anwendung zu kommen.\r\nKeine andere Kernfusionsreaktion erreicht bei so „niedrigen“ Temperaturen das Maximum ihrer Reaktionsrate\r\n(siehe Abbildung 6). Außerdem ist bei der Deuterium-Tritium-Reaktion das Verhältnis aus Energieausbeute\r\nund Energieeintrag theoretisch am höchsten. [17; 42; 43]\r\nAbbildung 6: Reaktionsraten von Kernfusionsreaktionen mit unterschiedlichen Brennstoffen in Abhängigkeit von der aufzubringenden\r\nTemperatur. Quelle links: angepasst an Haefner et al. 2023 [17] sowie Reaktionsgleichungen der Kernfusionsreaktionen, an denen am häufigsten\r\ngeforscht wird. Quelle rechts: Meschini et al. 2023 [42]\r\nWeitere mögliche Kernfusionsreaktionen sind die Reaktion von zwei Deuteriumatomen (D+D), die von zwei\r\nHeliumatomen (He+He) sowie die Reaktion von Deuterium und Helium (D+He). Insbesondere wenn bei\r\nder Reaktion der Brennstoffe die 14,1-Megaelektronenvolt-Neutronen (n) freigesetzt werden, die bei der\r\nReaktion von Deuterium und Tritium entstehen, können Materialien im Inneren der Brennkammer beschädigt\r\nund aktiviert werden, wodurch diese radioaktiv werden.\r\n10 Beim einfachen Wasserstoffatom befindet sich im Atomkern nur ein Proton. Deuterium, auch schwerer Wasserstoff genannt, enthält im Kern\r\nein Proton und ein Neutron. Beim Tritium, auch als überschwerer Wasserstoff bezeichnet, kommt im Kern ein weiteres Neutron hinzu. Rund\r\n99,99 Prozent des natürlichen Wasserstoffs auf der Erde sind einfacher Wasserstoff. Der natürliche Anteil von Deuterium beträgt lediglich\r\n0,015 Prozent und der von Tritium liegt noch einmal deutlich darunter (10-15 Prozent). [41]\r\n20\r\n20\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nBei einigen Kernfusionsreaktionen, wie der Reaktion von Wasserstoff (1H) mit Bor – auch Proton-Bor-Reaktion\r\n(p+B) genannt11 – oder der Verschmelzung von Helium-3-Kernen (3He) – entstehen bei der Ursprungsreaktion\r\nzunächst keine Neutronen. Ganz neutronenfrei sind diese allerdings auch nicht, weil mit geringer\r\nWahrscheinlichkeit parallele Prozesse stattfinden können, bei denen Neutronen entstehen. Darüber hinaus\r\nhat die Proton-Bor-Reaktion einen deutlichen Nachteil: Sie benötigt im Vergleich zur Deuterium-Tritium-\r\nReaktion wegen der höheren Zahl an Nukleonen im Bor-Kern deutlich mehr Energie für die Zündung des\r\nPlasmas, weshalb die Kernfusionsreaktion erst bei 10- bis 30-mal höheren Temperaturen startet\r\n(1 bis 3 Milliarden Grad Celsius statt 100 Millionen Grad Celsius [44; 45]). Entsprechend größer werden damit\r\neinhergehend die sogenannten Bremsstrahlungsverluste, die zu einer Kühlung des Plasmas führen.\r\nDie höheren Temperaturen steigen bei der Magnetfusion zugleich die Ansprüche an die im Reaktorinneren\r\neingesetzten Materialien. [17; 42; 43] Aufgrund der mindestens 10-fach höheren benötigten Temperatur\r\nund der deutlich niedrigeren Reaktionsraten für die Proton-Bor-Reaktion (siehe Abbildung 6), muss das sogenannte\r\nTripelprodukt (siehe Abschnitt 3.2) aus Teilchendichte, Einschlusszeit und Temperatur etwa\r\n1.000-mal größer sein als bei der Deuterium-Tritium-Reaktion. Aktuell blicken Fachleute daher eher skeptisch\r\nauf eine mögliche Umsetzung des Proton-Bor-Ansatzes.\r\n11 Bei der Proton-Bor-Reaktion entstehen zwar mit vier Heliumatomen Elemente mit einer niedrigeren Ordnungszahl (4) als das Ausgangselement\r\nBor (Ordnungszahl 11), dennoch handelt es sich um eine Kernfusion, da zunächst für sehr kurze Zeit ein Kohlenstoffatom (Ordnungszahl 12)\r\ngebildet wird. Dieses Kohlenstoffatom befindet sich allerdings in einem so stark angeregten Zustand, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit\r\ninnerhalb kürzester Zeit in vier Heliumatome zerfällt, wobei die Energie in die Bewegungsenergie der Heliumatome übergeht.\r\n21\r\n21\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n3 Stand der Technik\r\nZur Beantwortung der Fragen, wie viel Energie bei Kernfusionsreaktionen entsteht beziehungsweise bereitgestellt\r\nwerden kann und wie weit die dafür benötigte Technik entwickelt ist, geben verschiedene Kennzahlen\r\nAuskunft: Der Technologiereifegrad (engl. = technology readiness level; TRL) bewertet anhand einer\r\nPhaseneinteilung, wie weit die Technologieentwicklung fortgeschritten ist12, wobei sich die Bewertung\r\nprinzipiell auf den Stand der Technik für einzelne Komponenten oder Bauteile, auf den Stand eines technischen\r\nAnsatzes (Magnetfusion, Laserfusion) oder den Entwicklungsstand eines Fusionskraftwerks als Ganzes\r\nbeziehen kann. [46; 47; 48; 49; 50] Das Tripelprodukt und die Energiebilanz geben hingegen Auskunft\r\ndarüber, ob eine Fusion erreicht wird, ob sie sich ohne Zufuhr von Energie von außen aufrechterhält beziehungsweise\r\nwie viel Energie netto durch die Kernfusion bereitgestellt wird (siehe Abbildung 7).\r\nAbbildung 7: Kennzahlen für den Entwicklungsstand der Fusionsforschung mit dem finalen Ziel einer zukünftigen energetischen Nutzung;\r\nQuelle: eigene Darstellung\r\n3.1 Technologiereifegrade\r\nDie Nutzbarmachung der Kernfusion zur Energiegewinnung ist komplex und herausfordernd. Geforscht\r\nwurde dabei an den verschiedenen Ansätzen mit unterschiedlicher Intensität und Dauer – entsprechend\r\nbefinden diese sich in verschiedenen Entwicklungsphasen. Bisher ist jedoch kein Ansatz über einen höheren\r\nReifegrad als TRL 5 und damit entscheidend über den Labormaßstab hinausgekommen:\r\n12 Die Phasen der Technologiereifegrade beschreiben die Entwicklung und Einführung einer Technologie beziehungsweise Erfindung – ausgehend\r\nvon der Grundlagenforschung (TRL 1) bis hin zum marktfähigen Produkt (TRL 9). [46; 47] Eine Übersicht findet sich zum Beispiel bei [48] Zu\r\nbeachten ist, dass die TRL-Einordnungen Einschätzungen von Expert*innen sind und voneinander abweichen können. Die Phasenzuordnung\r\ngibt allerdings keine Auskunft darüber, wann die nächste Phase erreicht sein wird. Ferner gibt es bisher keine kernfusionsspezifischen TRLKriterien\r\nzur Einordnung der Entwicklungsstände der Technologiekonzepte, Werkstoffe und Kraftwerkskomponenten. [49; 50]\r\n22\r\n22\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n• Im Bereich der Magnetfusion wird aktuell dem Tokamak ein etwas höherer Stand der Technik zugeordnet:\r\nSein TRL bewegt sich im Bereich 4–5, was dem Versuchsaufbau im Labormaßstab (4)\r\noder in einer relevanten Einsatzumgebung (5) entspricht. Mit ihm wurden bisher im Vergleich zum\r\nStellarator höhere Werte des Tripelprodukts und eine höhere technologische Reife erreicht; dem\r\nStellarator wird in der Tendenz ein TRL von 3–4 (Nachweis der Konzeptfunktionsfähigkeit (3) beziehungsweise\r\nVersuchsaufbau im Labormaßstab (4)) zugeschrieben. [50, 51, 52] Zu berücksichtigen\r\nist, dass einzelne Lösungsaspekte oder Bauteile dabei bereits weiter oder weniger fortgeschritten\r\nsein können als die Gesamtbewertung. Beim Tokamak und Stellarator sind zum Beispiel die\r\nMagnetkonfigurationen und die Heizsysteme recht weit entwickelt und die Plasmaperformance\r\nwird gut verstanden. Die Gestaltung des Brennstoffkreislaufs weist hingegen sowohl bei der Magnet-\r\nals auch bei der Trägheitsfusion ein geringeres TRL-Niveau auf. [50; 52] Der geplante Prototyp\r\ndes Forschungsreaktors ITER (International Thermonuclear Experimental Reactor, Tokamak) wird\r\nsich bei einer erfolgreichen Umsetzung im Bereich TRL 6 (Prototyp) bewegen und DEMO (DEMOnstration\r\nPower Plant), der geplante ITER-Nachfolger (Tokamak oder Stellarator), dann bei\r\nTRL 7 (Demonstrator).\r\n• Die Verfahren der Trägheitsfusion wurden etwas später als die der Magnetfusion entwickelt und\r\nunterlagen längere Zeit der militärischen Geheimhaltung, weil entsprechende Experimente auch\r\nmilitärische Anwendungen haben und unter anderem das Verständnis von Prozessen bei Wasserstoffbomben\r\nverbesserten. [53; 54; 55; 56] Die unterschiedlichen Ansätze in der Laserfusion sind\r\nunterschiedlich weit fortgeschritten: Am weitesten fortgeschritten ist mit TRL 3 (Nachweis der\r\nFunktionsfähigkeit des Konzepts) das Indirect-drive-Verfahren, gefolgt von Direct drive mit TRL 2\r\n(Beschreibung des Technologiekonzepts). Den Konzepten Fast ignition und Shock ignition wird hingegen\r\nTRL 1 (Beobachtung des Funktionsprinzips) zugeordnet. [17]\r\n23\r\n23\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n3.2 Plasmastabilität und energetische Bilanzierung\r\nErste Voraussetzung für eine technische Realisierung ist eine sich selbsttragende Kernfusion. Das heißt,\r\ndass nach äußerer Energiezufuhr das Plasma durch erste Fusionsereignisse weiter geheizt wird und die freiwerdende\r\nEnergie die auftretenden Verluste kompensiert. Dadurch kommt es zu einem weiteren Anstieg\r\nder Fusionsereignisse. Damit sich diese Bedingung einstellt, muss das Produkt aus der Einschlusszeit des\r\nPlasmas, der Teilchendichte im Plasma und der Temperatur im Plasma (Tripelprodukt) einen bestimmten\r\nSchwellenwert überschreiten: das Lawson-Kriterium (siehe Kapitel 1.1).\r\nNeben dem Lawson-Kriterium, das die physikalische Bedingung für die Zündung darstellt, ist das Verhältnis\r\nder freigesetzten Energiemenge aus der Fusionsreaktion im Verhältnis zu der ins Plasma eingebrachten\r\nEnergiemenge wichtig, aber auch die gesamte Energiebilanz: Bislang erzeugen Fusionsprozesse noch sehr\r\nviel weniger Energie, als für den Betrieb einer gesamten Anlage oder eines Kraftwerks gebraucht wird (siehe\r\nAbbildungen 8 und 9).\r\nIn den zurückliegenden Jahrzehnten ist es der Forschung gelungen, sich einer selbsttragenden Fusion systematisch\r\nanzunähern: Bei einem Laserfusionsexperiment an der National Ignition Facility (NIF) in den USA\r\nwurde 2021 zum ersten Mal in einer kontrollierten Fusionsreaktion im Labor das Lawson-Kriterium überschritten.\r\nDas zugrundeliegende Experiment benutzte das Indirect-Drive-Verfahren, um einen zentralen\r\n\"Hot Spot\" aus Deuterium-Tritium-Brennstoff zu erhitzen und zu komprimieren. [57]\r\nAbbildung 8: Bilanz eines Fusionsexperiments der Laserfusion. Quelle: eigene Darstellung mit Daten von Osolin [58], Simpson [59] sowie\r\nExpert*innenangaben von EUROfusion und Fraunhofer-Institut für Lasertechnik (ILT)\r\nMit dem Ansatz der Magnetfusion ist das Lawson-Kriterium bisher noch nicht erreicht worden. Um in diesem\r\nTechnologieansatz die Verluste zu kompensieren, ist ein bestimmtes Verhältnis zwischen Oberfläche\r\nund Volumen des eingeschlossenen Plasmas notwendig. Dies wird erst mit den Reaktoren ITER oder SPARC\r\nmöglich sein. [43; 26; 42]\r\nAktuell ist die erste Plasmazündung bei ITER für 2034 geplant – zunächst mit Deuterium-Deuterium. Im Jahr\r\n2020 war die erste Plasmazündung noch für das Jahr 2025 vorgesehen gewesen. 2035 soll mit dieser Brennstoffkombination\r\ndann der Fusionsbetrieb starten und ab 2039 die Betriebsphase mit Deuterium-Tritium. Allerdings\r\nwird auch ITER keine insgesamt positive Energiebilanz erreichen. Dafür ist die Anlage zu klein und\r\nwurde auch nicht darauf ausgelegt. Diesen Schritt soll daher der nachfolgende Demonstrator DEMO erreichen.\r\n13 [26; 60; 61; 62; 63; 64; 65]\r\n13 In DEMO (Tokamak oder Stellarator) sollen die Erkenntnisse aus dem Betrieb von ITER und weiteren Forschungsarbeiten am Tokamak- und\r\nStellaratorkonzept einfließen. Der Demonstrator soll alle Komponenten und Funktionen eines einsatzfähigen Kraftwerks enthalten. Das beinhaltet\r\nauch die Bereitstellung eines geschlossenen Brennstoffkreislaufs, das heißt DEMO wird das benötigte Tritium selbst vor Ort erzeugen.\r\nGeplant ist, dass das First-of-a-kind-Kraftwerk um 2050 herum Strom ins Netz einspeisen wird. [26; 62; 63; 64; 65]\r\n24\r\n24\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 9: Bilanz eines Fusionsexperiments der Magnetfusion. Quelle: eigene Darstellung mit Daten von IPP [66] sowie Expert*innenangaben\r\nvon EUROfusion.\r\nSomit lässt sich festhalten: Für einen funktionierenden Kraftwerksbetrieb muss das Verhältnis aus freigesetzter\r\nWärmemenge und zuvor in den Reaktor eingespeister Energie noch deutlich gesteigert werden.\r\nEntscheidend für den Betrieb und daran anschließend die Wirtschaftlichkeit eines Fusionskraftwerks ist also\r\ndie gesamte Energiebilanz, die den Gesamtenergiebedarf der jeweiligen Anlage in Bezug setzt zur Energie,\r\ndie das Kraftwerk über die Fusionsreaktion freisetzt. [17; 67]\r\n25\r\n25\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n4 Kernfusionsprojekte weltweit\r\nDie Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) listet weltweit 144 Fusionsprojekte auf (Abbildung 10),\r\ndie von unterschiedlichen Akteuren betrieben werden – vorrangig von Forschungseinrichtungen (rund\r\n75 Prozent), aber auch von Start-ups. Sie befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen (in/außer\r\nBetrieb, im Bau, in Planung).14 [68; 69] Die meisten Anlagen stehen in den USA (35), in Japan (25), Russland\r\n(13), China (11) und Großbritannien (9). In der EU sind es zusammen 21 Projekte, von denen laut IAEA 4 in\r\nDeutschland liegen. [69]\r\nAbbildung 10: Regionale Verteilung verschiedener Typen von Fusionsanlagen gemäß IAEA. Quelle: angepasst an FusDIS 2021 [69]\r\n4.1 Forschungseinrichtungen\r\nMit Blick auf die Magnetfusion sind derzeit weltweit 56 Tokamaks als Forschungsanlagen in Betrieb, von\r\ndenen sich 10 in Europa befinden. [69] Von den bestehenden Tokamaks ist aktuell der japanische JT-60SA,\r\nein Kooperationsprojekt mit der EU, der weltweit größte. Er löste 2023 den europäischen JET ab, der von\r\n1983 bis 2024 in Betrieb war und in dem es 1991 erstmals gelang, im Rahmen einer kontrollierten Kernfusion\r\neine relevante Menge an Energie freizusetzen. Für die Dauer von 2 Sekunden stellte JET dabei eine Fusionsleistung\r\nvon rund 1,7 Megawatt bereit. [70; 71; 72] Der JT-60SA selbst ergänzt als „Satellitenprojekt“ die\r\nForschung beim ITER und zu DEMO. Untersucht werden dort unter anderem Sicherheitsaspekte beim Zusammenspiel\r\nvon Bauteilen, Möglichkeiten zur Verlängerung der Pulsdauer und Plasmaszenarien. Letztere\r\nsind Betriebsarten für ein Kraftwerk, die eine möglichst hohe Wärmeisolierung des Plasmas bei einer gleichzeitig\r\ngegebenen Plasmastabilität ermöglichen. Sie sollen bei ITER zum Einsatz kommen. [73; 74] Mit dem\r\nchinesischen Experimental Advanced Superconducting Tokamak (EAST) konnte wiederum am 30.12.2021 ein\r\nzeitlicher Rekord aufgestellt werden, als mit 1.056 Sekunden die bisher längste Aufrechterhaltung eines\r\nstabilen Plasmas in einem gepulsten Betrieb gelang. [75] EAST wurde in den 1990ern in Zusammenarbeit mit\r\nder Russischen Föderation erbaut, die dortige Erforschung der Plasmaphysik trägt durch einen mit ITER vergleichbaren\r\nAufbau ebenfalls zu dessen Entwicklung bei. [76]\r\n14 Zu berücksichtigen ist, dass die IAEA nicht zwischen in Betrieb befindlichen und stillgelegten Forschungsanlagen unterscheidet. Die Daten sind\r\nzudem teils nicht deckungsgleich mit anderen Quellen. So weist die Fusion Industry Association zum Beispiel 43 Start-ups aus, die IAEA 33.\r\n[68; 69 – Stand 25.03.2024]\r\n26\r\n26\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nWie erwähnt ist die Forschung am Stellarator im Vergleich zum Tokamak nicht ganz so weit fortgeschritten.\r\nMit dem seit 2015 in Greifswald betriebenen Wendelstein 7-X, dem aktuell weltweit größten und leistungsstärksten\r\nStellarator, wird daher zunächst die grundsätzliche Kraftwerkstauglichkeit des Stellaratorkonzepts\r\nuntersucht. Dies umfasst unter anderem die Plasmaerzeugung sowie den Teilchen- und Energieeinschluss im\r\nPlasma. [77; 78] Zu Letzterem konnte am 15. Februar 2023 in einem Stellarator ein neuer Rekord aufgestellt\r\nwerden, indem Wendelstein 7-X für den Plasmaeinschluss eine Plasmaentladungszeit von rund 8 Minuten\r\nerreichte. [79] Weltweit sind gegenwärtig 12 Anlagen in Betrieb, die dem Stellaratorkonzept zugeordnet werden.\r\n[69] Neben Wendelstein 7-X gibt es in Europa weitere, kleinere Forschungsstellaratoren in Deutschland,\r\nder Ukraine und Spanien. Außerhalb Europas wird mit dem Large Helical Device (LHD) ein großer Stellarator\r\nin Japan betrieben und kleinere in den USA und Costa Rica. Ganz allgemein weisen die unterschiedlichen Testanlagen\r\nbeispielsweise unterschiedliche Magnetfeldkonfigurationen auf und erlauben somit sowohl einen\r\nVergleich untereinander (Plasmaeigenschaften, Plasmaeinschluss etc.) als auch einen Vergleich mit dem Tokamakkonzept.\r\n[76; 80] Sie zielen bisher jedoch nicht darauf ab, eine sich selbst tragende Kernfusionsreaktion\r\numzusetzen, das heißt eine solche ist mit einem Stellarator noch nicht realisiert worden.\r\nIn Deutschland findet die Fusionsforschung im Bereich der Magnetfusion insbesondere am Max-Planck-\r\nInstitut für Plasmaphysik (IPP) statt. Mit dem ASDEX-Upgrade (Tokamak) in Garching und Wendelstein 7-X\r\nin Greifswald sind zwei der wichtigsten Forschungsanlagen für die Magnetfusion in Deutschland angesiedelt.\r\nDer 1991 in Betrieb genommene ASDEX-Upgrade dient dabei der Grundlagenforschung und liefert\r\nwichtige Erkenntnisse für den Plasmabetrieb am internationalen Testreaktor ITER beziehungsweise allgemein\r\nfür potenzielle Tokamakkraftwerke. Geforscht wird mit ASDEX-Upgrade insbesondere an Plasmaszenarien\r\nund der Ableitung von Teilchen und Wärme über den Divertor.15 Mit dem für das Reaktorinnere\r\naussichtsreichen Wandmaterial Wolfram hat er zudem international ein Alleinstellungsmerkmal. [81; 82]\r\nWeitere relevante Forschungseinrichtungen im Bereich der Magnetfusion in Deutschland sind das Forschungszentrum\r\nJülich und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). 16 [83]\r\nIm Bereich der Trägheitsfusion sind laut IAEA derzeit weniger als 10 Forschungsanlagen in Betrieb, die sich in\r\nden USA, Japan, China, Großbritannien und Frankreich befinden. [76; 17] Die weltweit einzige Einrichtung, deren\r\nLaser gegenwärtig stark genug sind, um eine Plasmazündung und dessen Ausbreitung im Target zu realisieren,\r\nist das NIF am Lawrence Livermore National Laboratory (LLNL). [17] Weitere Forschungseinrichtungen mit sehr\r\nleistungsstarken Lasern befinden sich in Frankreich, den USA und in China. Wenn der gegenwärtige Ausbau der\r\nLaserfusionsanlage UFL-2M in Russland beendet ist, ist nach heutigem Kenntnisstand zu erwarten, dass diese zu\r\nden weltweit leistungsstärksten Laseranlagen aufsteigt und dann vergleichbar mit der Anlage beim NIF sein wird.\r\n[17; 84] Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Forschungsarbeiten am NIF, dem französischen\r\nLaser Mégajoule (LMJ) und am russischen UFL-2M nicht primär auf eine energiewirtschaftliche Nutzung\r\nzielen, sondern zunächst militärische Zielsetzungen verfolgen. [85; 86; 17; 87; 88] Die für die Trägheitsfusion\r\nrelevante Forschungslandschaft umfasst darüber hinaus weitere Forschungseinrichtungen, die beispielsweise im\r\nLaserNetUS in den USA [89] sowie im Laserlab Europe [90] und der Extreme Light Infrastructure [91] in Europa\r\norgansiert sind. Ein anderer Ansatz der Trägheitsfusion ist der sogenannte Z-Pinch, bei dem im Plasma ein elektrischer\r\nStrom induziert wird, um ein Magnetfeld zu erzeugen, das das Plasma komprimiert. Dazu wird zum Beispiel\r\nan den Sandia National Laboratories in den USA geforscht. [92]\r\n15 Der Divertor leitet Verunreinigungen, die sich unter anderem aus der Wand lösen, sowie die Abbauprodukte der Kernfusionsreaktion (zum\r\nBeispiel Helium) aus dem Inneren des Vakuumgefäßes ab und kommt damit regelmäßig direkt in Kontakt mit dem Plasma.\r\n16 Das FZ Jülich beschäftigt sich verstärkt mit Wechselwirkungen zwischen dem Plasma und der ersten Wand und sowie mit der Eignung von Materialien\r\nfür das Reaktorinnere. Am KIT wird unter anderem zu neutronenresistenten Materialien, zur Toxizität von Materialien, zur Gewinnung von\r\nTritium in Brutblankets beziehungsweise zur Schließung des Brennstoffkreislaufs mit Tritium sowie zu Divertorkonzepten geforscht. [83]\r\n27\r\n27\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nIn Deutschland wird gegenwärtig vergleichsweise wenig zur Trägheitsfusion geforscht und es existieren\r\nkeine Implosionsforschungsanlagen, die mit den Lasern an der National Ignition Facility (NIF) in den USA\r\noder dem LMJ in Frankreich vergleichbar wären. Allerdings gibt es mehrere Forschungsinstitutionen und\r\nUnternehmen, die unter anderem zur Schockphysik, Teilchenbeschleunigung und Optik, zum Fertigungsund\r\nAnlagenbau oder zur Oberflächenbeschaffenheit und Widerstandsfähigkeit von Materialien unter Extrembedingungen\r\narbeiten oder sie sind durch ihre international bedeutenden hochenergetischen Lasersysteme,\r\npräzisen Messgeräte beziehungsweise ihre Expertise in der Herstellung von Targets mit der Laserfusionsforschung\r\nverbunden. Außerdem arbeiten in Deutschland Forschungseinrichtungen an Laserplasmen\r\nund der Laserplasmadiagnostik.17\r\n4.2 Start-ups\r\n1992 wurde mit „Princeton Fusion Systems“ in den USA das erste Start-up im Kernfusionsbereich gegründet,\r\nTAE Technologies (1998) und General Fusion (2002) folgten. Bis 2017 stieg ihre Zahl langsam, aber\r\nstetig auf 12. Ab dem Jahr 2018 sind dann deutliche Zuwächse zu verzeichnen. Aktuell existieren 43 Startups,\r\nvon denen die meisten in den USA ansässig (25) sind, gefolgt von Europa (9), Asien (5) sowie Australien,\r\nIsrael, Kanada und Neuseeland (jeweils 1). [68; 68]\r\nVon den Forschungsanlagen unterscheidet sich der Start-up-Bereich im Vergleich zu Forschungseinrichtungen\r\neinerseits durch zum Teil sehr ambitionierte Zeitpläne, die eine Realisierung eines ersten Kraftwerks\r\nnoch vor 2040 vorsehen, was von Fachleuten in der Regel kritisch betrachtet wird (vergleiche Abschnitt 7).\r\nAuf der anderen Seite verfolgen die Unternehmen eine größere Bandbreite an technologischen Ansätzen,\r\nmit denen sie die Kommerzialisierung der Kernfusion erreichen wollen. [69; 76; 68; 109; 69; 76] So greifen\r\nStart-ups zum Beispiel Konzepte auf, die in Forschungsinstituten nicht mehr gezielt verfolgt wurden, etwa\r\ndas Magneteinschlussverfahren Field-Reversed-Configuration-Design. Früh von der Wissenschaft entwickelt,\r\nmusste es den erfolgversprechenderen Konzepten Tokamak und Stellarator weichen. Princeton Fusion\r\nSystems und TAE Technologies haben diesen Ansatz wieder aufgegriffen. [93; 109; 68; 76] Ebenso forschen\r\nStart-ups an Ansätzen, die noch nicht sehr weit entwickelt sind. So verfolgt neben Focused Energy\r\nzum Beispiel auch EX-Fusion (Japan) den Fast-ignition-Ansatz der Trägheitsfusion. (38; 94; 68; 109]\r\n17 Neben Forschungseinrichtungen wie dem Helmholtz-Zentrum für Schwerionenforschung (GSI), dem Fraunhofer-Institut für Lasertechnik\r\n(ILT), dem Laser Zentrum Hannover (LZH) oder dem Max-Planck-Institut für Quantenoptik (MPQ) und dem Helmholtz-Zentrum Dresden-\r\nRossendorf zählen dazu auch Universitäten wie die Ludwig-Maximilian-Universität München (Center for Advanced Laser Applications\r\n(CALA)), die TU Darmstadt (Institut für Kernphysik), die TU München (Physik Department) oder die Universität Stuttgart (Institut für Strahlwerkzeuge\r\n(IFSW)) sowie Unternehmen wie TRUMPF, IPG, Jenoptic oder Zeiss dazu. [21; 17]\r\n28\r\n28\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nINFO: Start-ups in Deutschland\r\nMagnetfusion\r\nGauss Fusion\r\nGründung 2022\r\nStandort Garching\r\nAnsatz Stellarator\r\nBrennstoffe: Deuterium und Tritium\r\nZiel kommerzielles Kraftwerk im Gigawattmaßstab bis 2045\r\nQuellen: Gauss Fusion o. A.; Presseportal 2024; FIA 2023\r\nProxima Fusion\r\nGründung 2023\r\nStandort München\r\nAnsatz\r\nStellarator – IPP-Ausgründung mit Wendelstein-7-X-Erfahrung\r\nBrennstoffe: Deuterium und Tritium\r\nZiel Pilotanlage für Beginn 2030er und kommerzielles Kraftwerk bis Ende\r\n2030er\r\nQuellen: Proxima Fusion o. A.; FIA 2023\r\nLaserfusion\r\nMarvel Fusion\r\nGründung 2019\r\nStandort München\r\nAnsatz Trägheitsfusion per Kurzimpulslaser (short pulse laser driven inertial confinement)\r\nBrennstoffe: ohne Festlegung\r\nZiel Pilotanlage bis 2032; kommerzielles Kraftwerk ab Mitte 2030er\r\nQuellen: Marvel Fusion o. A.; Astheimer/Finsterbuch 2023; FIA 2023\r\nFocused Energy\r\nGründung 2021\r\nStandorte Austin, Texas (USA) / Darmstadt\r\nAnsatz Trägheitsfusion (fast ignition direct drive) per Laser\r\nBrennstoffe: Deuterium und Tritium\r\nZiel Pilotanlage für zweite Hälfte der 2030er\r\nQuellen: Focused Energy o. A.; Ditmire et al. 2023; FIA 2023\r\n29\r\n29\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nWie Forschungseinrichtungen setzen auch Start-ups wegen der einfacher zu erreichenden Kernfusionsbedingungen\r\nvorrangig auf Deuterium und Tritium als Brennstoffe. [68] Unter anderem, um radioaktive Reststoffe\r\nzu umgehen (siehe Abschnitt 2.3 und 6.4), werden beziehungsweise wurden jedoch auch andere, von\r\nden Fusionsbedingungen her anspruchsvollere Ansätze wie beispielsweise die Reaktion von (Wasserstoff-\r\n)Protonen mit Bor verfolgt (zum Beispiel Marvel Fusion, TAE Technologies). [44; 45]\r\nDie Finanzierung der Start-ups erfolgt laut der Fusion Industry Association fast vollständig über private Investoren\r\n(rund 98 Prozent). Auf rund 6,2 Milliarden US-Dollar summierten sich ihre Investitionen bis zum\r\nJahr 2022. Gegenüber 2021 sind sie damit noch einmal um 1,4 Milliarden US-Dollar angestiegen. 18 [73; 95]\r\nAuffällig ist dabei allerdings die ungleiche Verteilung der Gelder: Acht der Start-ups konnten jeweils mehr\r\nals 200 Millionen US-Dollar akquirieren, wobei Commonwealth Fusion Systems (über 2 Milliarden US-Dollar)\r\nund TAE Technologies (über 1 Milliarde US-Dollar) zusammen bereits für etwas mehr als die Hälfte der\r\nGesamtinvestitionen von 6,2 Milliarden US-Dollar stehen. [68]\r\n18 Zum Vergleich: Die Kosten für ITER, das bisher größte und teuerste Fusionsprojekt belaufen sich nach derzeitigen Schätzungen auf rund 18-\r\n22 Milliarden Euro [28] Mit seiner speziellen Kostenstruktur und der Vielzahl an beteiligten globalen Kooperationspartnern inklusive deren zu\r\nberücksichtigenden Interessen [28; 95], ist der Testreaktor allerdings nur begrenzt mit der Errichtung eines Fusionskraftwerks vergleichbar.\r\n30\r\n30\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n5 Chancen und Benefits der Fusionsforschung\r\nDie Aussicht auf eine versorgungssichere, wetterunabhängige und CO2-freie Energieerzeugung ist der wichtigste\r\nTreiber hinter der Entwicklung der Kernfusion. Sie könnte die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung\r\nergänzen, einen Beitrag zur Senkung der globalen Abhängigkeit von fossilen Energien leisten und\r\ndie Energiesouveränität Europas stärken. Da es sich bei Fusionskraftwerken verstärkt um zentrale Anlagen\r\nim Gigawattbereich handeln würde (voraussichtlich 1-2 Gigawatt elektrische Leitung; vergleichbar mit heutigen\r\nKernkraft- oder Braunkohlekraftwerken19), [96] könnten sie wie heute fossile Großkraftwerke oder\r\nKernspaltungskraftwerke eingesetzt werden. Fusionskraftwerke könnten helfen, den allgemein steigenden\r\nStrombedarf für die Elektrifizierung und Digitalisierung, aber auch für zukünftige Anwendungen wie die\r\nWasserstoffgewinnung per Elektrolyse, die Entsalzung von Meerwasser oder eine mögliche Entnahme von\r\nCO2 aus der Atmosphäre per Direct Air Capture (DAC) zu decken, insofern sie dann wirtschaftlich wettbewerbsfähig\r\nsind (zur Einordnung siehe Kapitel 8). [21; 17; 97; 98; 20]\r\nEinige Vorteile der Kernfusion werden in der Debatte um ihre mögliche Realisierung und Integration ins Energiesystem\r\nimmer wieder erwähnt. Dazu zählen der im Vergleich zu anderen Arten der Energiegewinnung eher\r\ngeringe Flächenbedarf potenzieller Fusionskraftwerke und die im Vergleich zu fossilen Energieträgern geringen\r\nUmweltbelastung der Energieerzeugung – insbesondere die geringe CO2-Belastung. Darüber hinaus werden\r\ndie wirtschaftlichen Chancen wie die Erschließung neuer Märkte und die Stärkung der Wirtschaftsstandorte\r\nim Fall einer erfolgreichen Umsetzung in Deutschland beziehungsweise Europa betont.\r\n5.1 Begrenzte Umweltbelastungen\r\nHinsichtlich der Umweltbelastung werden allgemein hauptsächlich folgende Gründe angeführt, die im\r\nVergleich zu anderen Arten der Energiegewinnung für die Kernfusion sprechen können. Im Vergleich zu\r\nKernspaltungskraftwerken sind das geringere Risiken, die sich durch die Radioaktivität der Brennstoffe\r\nund der Reaktionsprodukte ergeben, im Vergleich zu den fossilen Energieträgern die emissionsarme\r\nStromerzeugung und ganz allgemein die unter Berücksichtigung der Erzeugungsleistung eher begrenzte\r\nFlächeninanspruchnahme für die Kraftwerke.\r\nIm Gegensatz zu Kernspaltungskraftwerken mit ihren abgebrannten Brennstoffen fallen bei Fusionskraftwerken\r\nhochradioaktive Abfälle nur in Abhängigkeit von den im Reaktorinneren eingesetzten Materialien an. Bei\r\nden meisten Fusionsreaktionen entstehen jedoch nur schwach- bis mittelradioaktive Abfälle, die nicht über\r\neinen sehr langen Zeitraum eingelagert, das heißt endgelagert werden müssten, sondern um die 100 Jahre\r\nsicher aufzubewahren sind. Neben dem Abfallaspekt besteht bei der Kernfusion im Gegensatz zur Kernspaltung\r\ngrundsätzlich nicht das Risiko einer Kettenreaktion. Schwere Nuklearunfälle sind daher ausgeschlossen\r\nund bei möglichen Strahlungsunfällen blieben die Folgen auf das Kraftwerksgelände beziehungsweise die\r\ndirekte Umgebung beschränkt. Weiterer positive Aspekte sind die insbesondere im Vergleich zu fossilen\r\nKraftwerken geringen Mengen an benötigtem Brennstoff beziehungsweise im Vergleich zu Kernspaltungskraftwerken\r\npotenziell besseren Verfügbarkeiten sowie damit verbundenen geringeren Abhängigkeiten bei\r\nder Brennstoffbeschaffung. [99; 17; 20; 100]\r\nDie CO2-Belastungen eines Kraftwerksbetriebs liegen bei der Kernfusion deutlich unter denen der fossilen\r\nEnergien. Bezogen auf den gesamten Lebenszyklus eines Kraftwerks ergeben sie sich vorrangig auf die\r\n19 Insbesondere Fusionskraftwerke, die nach dem Prinzip der Magnetfusion arbeiten, werden sich voraussichtlich in diesem Bereich bewegen.\r\nVereinzelt streben Entwickler*innen aber auch kleinere Reaktoren an. So plant das Start-up General Fusion, das technisch auf eine Mischung\r\naus Magnet- und Trägheitsfusion setzt, bei seinem ersten Kraftwerk zum Beispiel mit einer elektrischen Leistung von rund 300 Megawatt, die\r\nsich aus zwei 150 MWel-Anlagen zusammensetzt. [96]\r\n31\r\n31\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nPhasen des Auf- und Abbaus der Anlage sowie die Einlagerung beziehungsweise Sicherung der radioaktiven\r\nAbfällen. In einer zunehmend CO2-armen Wirtschaft werden allerdings auch diese Belastungen systematisch\r\nabnehmen. Gegenwärtig wäre der Ausstoß von Fusionskraftwerken gemäß Lebenszyklusanalysen in\r\netwa vergleichbar mit dem von Windkraftanlagen, der Photovoltaik und von Kernspaltungskraftwerken.\r\n[98; 101; 102; 103] Das zentrale Abluftprodukt aus Kernfusionsreaktionen ist Helium, das nicht als Treibhausgas\r\neingestuft wird. Für Menschen und die Umwelt ist Helium ungiftig. [20; 104; 105]\r\nDer Flächenverbrauch für ein Fusionskraftwerk ist grundsätzlich mit dem eines Kernspaltungskraftwerks\r\nvergleichbar. [106] Letztere nehmen laut Lebenszyklusanalysen mit am wenigsten Fläche pro Leistung in\r\nAnspruch. Ihr Bedarf entspräche aus heutiger Sicht in etwa dem von Wind onshore und auf Dächern installierten\r\nPhotovoltaikmodulen. [102]\r\n5.2 Wirtschaftliche Chancen und Hochtechnologieentwicklung\r\nDie Entwicklung eines Fusionskraftwerks kann nicht nur als Ergänzung für das zukünftige deutsche und europäische\r\nEnergiesystem interessant sein. Wenn die Einbindung von Fusionskraftwerken in das sektorübergreifende\r\nEnergiesystem wirtschaftlich wettbewerbsfähig ist, dann ergeben sich für die Länder, die über\r\ndas Know-how dieser Technologie verfügen, weitere Vorteile. Vor dem Hintergrund des erwarteten weltweit\r\ndeutlich steigenden Strombedarfs können die entwickelten technischen Anlagen beziehungsweise das\r\nWissen um deren Errichtung oder auch die Ausfuhr relevanter Bauteile neue Exportmärkte erschließen.\r\nDie Einführung einer neuen Technologie könnte somit dazu beitragen, einerseits die Standortattraktivität\r\nund die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas zu erhöhen und andererseits Abhängigkeiten im\r\nBereich von Energieimporten zu verringern [17; 21; 67; 107; 108]\r\nDie Entwicklung der Kernfusion bewegt sich tendenziell noch im Bereich der Grundlagenforschung, überschreitet\r\nbei einzelnen Lösungen aber bereits die Schwelle zur angewandten Forschung. [17; 21; 42] Sich aus\r\nder Entwicklung von Hochtechnologiekomponenten ergebende Spill-over-Effekte und Ausgründungen, sogenannte\r\nSpin-offs, können für Investor*innen eine Streuung der Investitionsrisiken mit sich bringen und zur\r\nStärkung des Technologiestandorts Deutschland beziehungsweise der ansässigen Zulieferindustrien beitragen.\r\nStart-ups der Kernfusion legen ihren Schwerpunkt klar auf die Stromproduktion, sehen zugleich aber auch\r\neinnahmenrelevante Potenziale in technischen Lösungen, Materialien oder Analysemethoden, die in darüber\r\nhinausgehenden Anwendungsfeldern wie der Medizin, Optik, Diagnostik, Robotik, Raumfahrt et cetera zum\r\nEinsatz kommen können.20 [17; 21; 42; 68; 83; 109; 110]\r\n20 So besitzt TAE Technologies, das zweitälteste Start-up der Kernfusion, zum Beispiel weltweit etwa 1.400 eingetragene Patente [109], und der\r\nMutterkonzern des 1992 gegründeten Princeton Fusion Systems, Princeton Satellite Systems, ist im Bereich der Raumfahrtsteuerung aktiv [110]\r\n32\r\n32\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n6 Herausforderungen auf dem Weg zum Kernfusionskraftwerk\r\nKeines der Fusionskonzepte befindet sich gegenwärtig in einem Entwicklungsstand, der einen Kraftwerkstestbetrieb\r\nermöglichen würde. Bis zu einer Realisierung beziehungsweise Kommerzialisierung im Kraftwerksmaßstab\r\nsind vielmehr noch zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen. Das beinhaltet unter anderem\r\ntechnische Fragestellungen zur Gestaltung der Brennkammer, der Leistungsfähigkeit der Laser beziehungsweise\r\nMagnete, die Entwicklung widerstandsfähiger Materialien, das Schließen des Brennstoffkreislaufs\r\nund eine industrielle Fertigung der Brennstoff-Targets. Intensiv geforscht wird ebenfalls an Automatisierungsprozessen\r\nzum Beispiel zur Zuführung der Brennstoffe in die Brennstoffkammer, zur Fernwartung\r\noder für den Austausch von überbeanspruchten Bauteilen. Für alle Konzepte sind darüber hinaus Regulierungs-\r\nund Finanzierungsfragen zu klären. Die skizzierten Herausforderungen unterscheiden sich dabei\r\nnicht grundsätzlich für Forschungseinrichtungen oder Start-ups (siehe dazu auch Abbildung 11), die in diesem\r\nGebiet arbeiten. [67; 152F111; 17; 21; 68]\r\nAbbildung 11: Zentrale Herausforderungen für die Kernfusion bis zum Jahr 2030 aus der Sicht von Start-ups. Quelle: angepasst an Fusion\r\nIndustry Association 2023, S. 12 [68]\r\n6.1 Plasmaerhalt und Energiebilanz\r\nEine stete Energieerzeugung setzt voraus, dass die Kernfusionsbedingungen zuverlässig über eine lange\r\nDauer oder mit einer hohen Wiederholungsrate realisiert werden. Für einen wirtschaftlichen Kraftwerksbetrieb\r\nheißt dies, das Plasma müsste bei der Magnetfusion über einen Zeitraum von Stunden bis gegebenenfalls\r\nTagen stabil gehalten werden. Dies stellt eine erhebliche Steigerung gegenüber den bisherigen\r\n33\r\n33\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nRekorden dar, die aktuell im Minutenbereich liegen21, wobei mit zu berücksichtigen ist, dass derzeit teils\r\nauch die technischen Randbedingungen, wie beispielsweise eine ausreichende Energiebereitstellung, limitierend\r\nfür Großexperimente wirken. Bei der Trägheitsfusion ist neben der zu steigernden Leistung des in\r\ndas Target eingebrachten Energieimpulses die Erhöhung der Beschussrate der entscheidende Faktor. Möglich\r\nsind heute erst wenige Zündungen pro Tag und auf der höchsten Energiestufe aufgrund der langen\r\nAbkühlzeiten des Lasers nur ein Schuss alle zwei Tage. Für einen Kraftwerksbetrieb müsste die Frequenz\r\njedoch bei 10 bis 20 Plasmazündungen pro Sekunde liegen.22 [112]\r\nOhne eine deutliche Steigerung der Einschlusszeit des Plasmas bei der Magnetfusion beziehungsweise der\r\nSchussfrequenz und -intensität bei der Trägheitsfusion lassen sich keine steten Fusionsbedingungen realisieren,\r\ndie die Grundvoraussetzung für eine positive Energiebilanz darstellen. Für ein kommerzielles Fusionskraftwerk\r\nmuss die Energiebilanz noch um ein Vielfaches gesteigert werden.23 Das bezieht sich auf die Gesamtenergieausbeute\r\nnetto, bei der alle Energiebedarfe und -verluste des Kraftwerks der vom Kraftwerk erzeugten\r\nEnergie gegenübergestellt werden. Dementsprechend müssen zur Optimierung der Energiebilanz die genannten\r\nkraftwerksnotwendigen Fusionsbedingungen nicht nur erreicht, sondern gleichzeitig materialbezogene und\r\ntechnische Lösungen entwickelt werden (siehe Abschnitt 6.2 und 6.3), mit denen die benötigten Bauteile und\r\nKraftwerkselemente energieeffizient arbeiten können. Besonders große Mengen an Energie beanspruchen bei\r\nder Magnetfusion beispielsweise die Plasmaheizung und die Kühlung der supraleitenden Magnetspulen (Kryostat).\r\n[26; 113; 201] Bei der Laserfusion ist es vor allem die Energieeffizienz des Lasers. [17]\r\n6.2 Technische Komponenten\r\nEs sind nicht allein die extremen Umgebungsbedingungen im Reaktorinneren beziehungsweise die teils hohen\r\nTemperaturdifferenzen, denen Bauteile ausgesetzt sind. Besondere Herausforderungen für die Ausgestaltung\r\nder technischen Komponenten eines Fusionskraftwerks beziehungsweise deren Entwicklung stellt\r\nauch der Umstand dar, dass einige Bauteile oder Materialien bisher nicht in einer potenziell realen Einsatzumgebung\r\ngetestet werden konnten und damit einhergehend Erfahrungswissen fehlt.\r\nEine besondere Herausforderung ist die technische Ausgestaltung der ersten Wand, das heißt der inneren\r\nSchale des Vakuumgefäßes, sowie des Blankets, das gleich mehrere Funktionen bedienen muss: Zu klären\r\nist unter anderem, wie die Wärme, die sich aus der aufgenommenen Bewegungsenergie der bei der Fusion\r\nfreigesetzten Neutronen beziehungsweise Atome ergibt, möglichst effizient über ein Kühlmittel aus dem\r\nBlanket in den äußeren Kraftwerksbereich abgegeben werden kann. Wasser, Helium oder Mischungen aus\r\nHelium, Lithium beziehungsweise Blei werden diesbezüglich als Kühlmittel diskutiert. Die Wände des Blankets\r\nmüssen sehr belastungsresistent sein, weil es die äußeren Anlagenteile vor der Neutronenstrahlung\r\nschützt. Geforscht wird darüber hinaus daran, wie im Blanket-Inneren mithilfe von Neutronen der Brennstoff\r\nTritium erzeugt und nach außen zur Aufreinigung abgeführt werden kann. Relevant ist dies für die\r\nAnsätze, bei denen Tritium als Brennstoff zu Einsatz kommt. [17; 20; 99]\r\nInsbesondere für die Trägheitsfusion ist eine weitere offene Frage, mit welcher Vakuumtechnik aus dem\r\nBlanket die Reaktionsprodukte schnell und effizient entfernt werden können, denn für jede Plasmazündung\r\nbraucht es eine ausreichend saubere Zündumgebung. Bei der Trägheitsfusion ist nach jedem Schuss, also\r\nmit Raten von 10- bis 20-mal pro Sekunde bei einem kommerziellen Kraftwerk, das Reaktorinnere von der\r\n21 Beim Tokamak sind es aktuell rund 17 Minuten, beim Stellarator circa 8 Minuten (siehe Abschnitt 4.1).\r\n22 Dabei kommen vor allem Laser mit einer Pulslänge im Nanosekundenbereich oder weniger zum Einsatz. [40; 17]\r\n23 Sowohl für ein Trägheitsfusions- als auch ein Magnetfusionskraftwerk, das perspektivisch wirtschaftlich tragfähig Strom ins Netz einspeisen\r\nsoll, müsste das Verhältnis aus in die Brennstoffe eingebrachter Energie und der aus der Kernfusionsreaktion resultierenden Wärmeenergie\r\netwa im Bereich von 50 und darüber liegen.\r\n34\r\n34\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nentstehenden Asche und eventuell übrig gebliebenen Brennstoffresten zu säubern, um die Ausbreitung der\r\nLaserstrahlen nicht negativ zu beeinflussen. (17, 68])\r\nMagnetfusionsanlagen benötigen leistungsstarke Magnetfelder mit gleichzeitig großen Volumina (siehe\r\nzum Beispiel [114]. Trotz der bereits erreichten Leistungssteigerungen bei den Magneten besteht weiterhin\r\nOptimierungsbedarf: So wird beispielsweise daran geforscht, thermomagnetische Instabilitäten präziser zu\r\nerkennen und stärker zu dämpfen, weil sie zu einer Verformung der Supraleiter (Quench) führen können.\r\nWeitere Punkte sind eine verbesserte Abführung der Wärme der Supraleiter sowie eine stärkere Differenzierung\r\nbeim Einsatz der verwendeten Niedrig- und Hochtemperatursupraleiter, um den Kühlaufwand der\r\ngesamten Anlagen zu reduzieren. [115; 42] Ganz allgemein müssen die supraleitenden Spulen von den hohen\r\nTemperaturen im Reaktorinneren (über 100 Millionen Grad Celsius) und der im/am Reaktor entstehenden\r\nAbwärme ausreichend abgeschirmt sein. Ihre herausragende Leitfähigkeit erreichen sie nämlich nur,\r\nwenn sie auf sehr tiefe Temperaturen heruntergekühlt werden (circa -263 Grad Celsius bei der Nutzung\r\nklassischer Supraleiter). Weitere Forschungsaktivitäten beziehen sich auf die Verringerung des notwendigen\r\nGesamtvolumens beziehungsweise des Gewichts der Magnete sowie die Senkung der Kosten für deren\r\nHerstellung. [115; 116; 64; 117; 64] Das Massachusetts Institute of Technology (MIT) hat diesbezüglich zusammen\r\nmit dem Start-up Commonwealth Fusion Systems einen leistungsstarken Supraleiter für einen Tokamak\r\nentwickelt (20 Tesla), getestet und vorgestellt, der geringere Niedrigtemperaturansprüche stellt und\r\neine verbesserte Effizienz aufweist. Dabei wurde insbesondere auf eine Isolierung der Bänder, die den Supraleiter\r\nbilden, verzichtet. Das ermöglichte eine Senkung des Platzbedarfs und des Gewichts und zugleich\r\nvereinfachte sich der Aufbau des Supraleiters. [64; 118]\r\nFür die Laserfusion ist wiederum die Weiterentwicklung der Laser zentral. Verwendet werden Laser mit\r\neiner Pulslänge im Nanosekundenbereich. Mit jedem Impuls muss dabei ausreichend Energie in das Target\r\neingebracht werden, um pro Schuss eine positive Gesamtenergiebilanz zu erreichen. Moderne gepulste\r\nLasersysteme, die Dioden einsetzen, weisen beispielsweise im Vergleich zum NIF-System bereits eine deutlich\r\nhöhere Effizienz auf (etwa Faktor 10). Neben der Steigerung der bereits erwähnten Beschussfrequenz\r\nzielen weitere Forschungsanstrengungen unter anderem auf die Erhöhung der Pulsenergie, die Fokussierbarkeit\r\nder Laser sowie die Optimierung der Wellenlängen und Bandbreiten des Laserlichts. Zur gezielten\r\nLenkung der erzeugten Lichtstrahlen benötigt es darüber hinaus ein präzises System aus zahlreichen Spiegeln,\r\nLinsen und weiteren optischen Komponenten. Im Fokus der Forschenden stehen diesbezüglich die\r\neingesetzten Materialien. Sie müssen, insbesondere wenn sie mit Neutronen aus der Brennkammer in Kontakte\r\nkommen, sehr widerstandsfähig sein. Denn starke Teilchen- und Strahlungseinflüsse können einerseits\r\nihre Materialstrukturen schädigen und andererseits zur Bildung von Farbzentren auf den Optiken führen,\r\ndie das Laserlicht teilweise absorbieren und so die Durchlässigkeit der Linsen senken. [40; 119; 17; 112]\r\nEine weitere bisher unbeantwortete Frage der Trägheitsfusion ist die Herstellung der hohen Stückzahl an\r\nhochqualitativen Targets. Keine der existierenden Anlagen erfüllt die Anforderungen einer Massenproduktion,\r\nauch weil der Forschungsfokus gegenwärtig noch auf der Suche nach dem passenden Design der Targets\r\nliegt. Die Anlagen sind bisher entsprechend auf kleine Stückzahlen und Flexibilität statt auf große, standardisierte\r\nMengen ausgerichtet. [17; 120; 87]\r\nSowohl in Testanlagen als auch perspektivisch in Fusionskraftwerken muss die Brennstoffbestückung in das\r\nInnere der Brennkammer mit ausreichender Frequenz24 und Genauigkeit erfolgen, um eine kontinuierliche\r\nBrennstoffzufuhr und damit den Plasmaerhalt sicherzustellen. Das Einbringen könnte grundsätzlich über\r\nGaspistolen oder elektrostatische beziehungsweise elektromagnetische Methoden realisiert werden. Bei der\r\n24 Für die genannte Beschussrate von 10 bis 20 Schüssen pro Sekunde (10 bis 20 Hertz) entspräche das für ein Trägheitsfusionskraftwerk einem\r\nBedarf von rund 860.000 bis 1,3 Millionen Targets pro Tag [17].\r\n35\r\n35\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nMagnetfusion ist die Bestückung einfacher, weil der Brennstoff in Form gefrorener Kügelchen direkt in das\r\nPlasma geschossen wird. Für die Trägheitsfusion muss die Ausrichtung der brennstofftragenden Behälter beim\r\nIndirect-drive-Verfahren beziehungsweise die der Brennstoffkügelchen beim Direct-drive-Verfahren hingegen\r\näußerst präzise sein, weil sich ohne eine gleichmäßige Röntgenstrahleneinwirkung beziehungsweise einen\r\ngleichmäßigen Laserbeschuss die Fusionsbedingungen nicht einstellen. Bei beiden Verfahren bedarf es darüber\r\nhinaus einer besonders gleichmäßigen Oberfläche der Brennstoffkugeln, weil ansonsten die symmetrische\r\nEnergieverteilung während des Laserbeschusses nicht gewährleistet ist, was die Kompression beziehungsweise\r\nZündung beeinträchtigen oder verhindern kann. [121; 17; 21; 25]\r\nFür die Realisierung eines Fusionskraftwerks kann teilweise etablierte Kraftwerkstechnik eingesetzt werden.\r\nDies betrifft zum Beispiel die Außenhülle und Kraftwerksteile, die den Strom erzeugen beziehungsweise\r\nins Netz einspeisen (Wärmetauscher, Dampferzeuger, Turbinen, Transformatoren). Bauteile, die in\r\nBezug zum Fusionsprozess, dessen Steuerung und Überwachung stehen, gilt es hingegen neu zu entwickeln\r\nund bis zur Serienreife zu bringen. Im Rahmen der Entwicklung sollte dabei idealerweise die (zukünftige)\r\nVerfügbarkeit der eingesetzten Stoffe und Materialien berücksichtigt werden.25 [122]\r\nBeim Betrieb eines Fusionskraftwerks entsteht, wenn auch je nach eingesetztem Brennstoffgemisch in unterschiedlicher\r\nIntensität, Neutronenstrahlung. Wenn sie auf Bauteile trifft, werden diese aktiviert und somit\r\nradioaktiv. Daher müssen diese und anliegende Bauteile insbesondere zum Schutz der Mitarbeitenden\r\nso konstruiert, angeordnet und ansteuerbar sein, dass bei Bedarf eine Fernwartung oder ein automatisierter\r\nAustausch möglich ist. Die Erarbeitung entsprechender Lösungen beinhaltet auch die Entwicklung geeigneter\r\nWerkzeuge. Erste Erfahrungen wurden diesbezüglich mit Testreaktoren wie zum Beispiel JET gemacht.\r\nEin kommerzieller Betrieb bedarf allerdings noch einmal deutlich kürzerer Wartungs- und Austauschzeiten.\r\n[20; 123; 17] Eine modulare Bauweise ist dabei selbst für einige stark integrierte Bauteile\r\nwichtig, weil sie wegen der hohen Belastungen im Reaktorinneren im Laufe der anvisierten Kraftwerkslebensdauer\r\nmit Zyklen von 2 bis 10 Jahren zu tauschen sind.26\r\n6.3 Materialien\r\nDie hohen Temperatur-, Druck- und/oder Neutronen- beziehungsweise Röntgenstrahlenbelastungen stellen\r\nan die verwendeten Materialen speziell im Reaktorinneren sehr hohe Ansprüche an die Widerstandsfähigkeit\r\nund Zuverlässigkeit. Das gilt für die Magnet- und die Trägheitsfusion gleichermaßen. Betroffen sind\r\nneben Sensor- und Detektionsgeräten insbesondere strukturelle Bauteile, die direkt mit dem Plasma oder\r\nmit Strahlung wechselwirken, wie die erste Wand im Vakuumgefäß, das Blanket und der Divertor.27 [124]\r\nÜber Letzteren werden bei Magnetfusionsanlagen die Reaktionsprodukte sowie Verunreinigungen aus dem\r\nReaktorinneren entfernt, das heißt er kommt direkt mit dem äußeren Bereich des Plasmas in Kontakt. Um\r\ndie Wärmebelastung an der Reaktorinnenwand und von Bauteilen zu senken, werden unterschiedliche Ansätze\r\nverfolgt, die einerseits auf eine gezielte Auswahl von widerstandsfähigen Materialien wie zum Beispiel\r\nWolfram und Spezialstähle und andererseits auf die Kühlung und Stabilisierung des Plasmarands (radiative\r\n25 Helium wird aktuell zum Beispiel nur in wenigen Staaten gefördert, weitgehend aus Erdgas gewonnen und zeitweise als kritischer, das heißt\r\nbegrenzt verfügbarer Rohstoff eingeordnet [105; 122]. Durch den Verzicht auf Erdgas im Rahmen der Defossilisierung des Energiesystems\r\nkönnten Bezugsquellen wegfallen und Kreislauf- beziehungsweise Recyclingansätze relevanter werden.\r\n26 Entler et al. sprechen diesbezüglich von 4,5 bis 10,5 Jahren bei Komponenten, die Neutronenstrahlung ausgesetzt sind (Kraftwerksbetrieb:\r\n40 Jahre) [123]. Bei Häfner et al. sind es für die innere Wand und das Blanket 3 bis 5 Jahre [17]. Andere Expert:innen rechnen beim Blanket\r\nmit einem Tausch alle 5 Jahre und beim besonders belasteten Divertor etwa alle 2 Jahre. (Expert:innenaussage IPP)\r\n27 Die thermischen Belastungen an den Reaktorinnenwänden können kurzzeitig im Megawattbereich pro Quadratmeter liegen und mit bis zu\r\n20 Megawatt pro Quadratmeter damit den gegenwärtigen technischen Grenzwert um das Doppelte übersteigen [20; 124; 17]\r\n36\r\n36\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\ncooling) sowie eine optimierte Divertorform setzen, die eine möglichst großflächige Verteilung der Energiebelastung\r\nermöglicht. [20; 116; 17; 124; 97]\r\nHohe Temperaturen, Drücke und Strahlungsbelastungen können nicht nur Oberflächen beschädigen, sondern\r\nauch zu veränderten mechanischen oder thermischen Materialeigenschaften bis hin zur Materialermüdung\r\nführen. Durch Neutronenanregung oder chemische Prozesse können beispielsweise Gase (unter\r\nanderem Helium, Wasserstoff) entstehen, die Blasenbildung und gegebenenfalls ein Aufbrechen, Verspröden\r\noder Anschwellen von Materialien verursachen. Aus Abtragungen können darüber hinaus Stäube resultieren,\r\ndie bei der Trägheitsfusion eine gleichmäßige Verteilung des Laserlichts negativ beeinflussen oder\r\nbei der Magnetfusion die Zündung des Plasmas behindern und somit entsprechend zu vermeiden sind.\r\nEine besondere Herausforderung für die Materialentwicklung ist das begrenzte Erfahrungswissen. Die Materialien\r\nund Bauteile können bisher in der Regel nicht unter ihren eigentlichen Einsatzbedingungen getestet\r\nwerden. Computersimulationen sowie Materialtests mit Teilchenbeschleunigern oder Experimente in bestehenden\r\nTestreaktoren und teils auch in Kernspaltungskraftwerken, wenn es um die Widerstandsfähigkeit\r\ngegenüber Strahlung geht, gewähren erste Erkenntnisse. Strukturelle Materialveränderungen lassen sich jedoch\r\nschwer per Computer simulieren und die Größendimensionen zukünftiger Kraftwerksbauteile sind\r\nnicht mit Testreaktoren abzubilden. Umso wichtiger ist daher die Entwicklung leistungsstarker Neutronenquellen,\r\nmit denen die Materialien gezielt auf ihre Eignung und Langlebigkeit in einer neutronenstrahlungsbelasteten\r\nUmgebung geprüft werden können. Weltweit gesehen können zwar einige der bestehenden Anlagen\r\nNeutronen mit einer Energie von 14,1 Megaelektronenvolt (MeV) produzieren, dies jedoch nicht mit\r\nder für Materialprüfungen notwendigen Neutronenfluenz. Letztere gibt Aufschluss über die Intensität des\r\nNeutronenfeldes und damit über die Belastung, die durch die Neutronen auf die Werkstoffe ausgeübt wird.\r\nIn Europa wird gegenwärtig eine hochenergetische, leistungsfähige Elektronenquelle in Spanien bei Granada\r\ngebaut (IFMIF-DONES). Sie soll Mitte der 2030er in Betrieb gehen und unter anderem im Rahmen der Realisierung\r\ndes Testreaktors DEMO zur Anwendung kommen. Außerdem ist in Japan, ebenfalls im Rahmen der\r\nForschungsaktivitäten für DEMO, der Aufbau einer vergleichbar leistungsstarken Neutronenquelle zur Materialprüfung\r\nin Rokkasho (A-RNS) geplant. [20; 17; 97; 125; 126; 127; 128]\r\n6.4 Brennstoffe\r\nEin Großteil der gegenwärtigen Fusionskonzepte arbeitet mit den Wasserstoffisotopen Deuterium und Tritium\r\nals Brennstoff. Tritium bringt neben dem Vorteil der guten Reaktionsfähigkeit allerdings auch zwei\r\nwesentliche Herausforderungen mit sich: die Beschaffung und die Entsorgung von Bauteilen, mit denen es\r\nin Wechselwirkung gestanden hat.\r\nIm Gegensatz zu Deuterium, das aus Wasser gewonnen werden kann und damit ausreichend zur Verfügung\r\nsteht, kommt das radioaktive Tritium kaum natürlich vor.28 Es ist ein Betastrahler, hat eine Halbwertszeit\r\nvon 12,3 Jahren und entsteht vorrangig durch die Interaktion zwischen kosmischer Strahlung und dem Stickstoff\r\nder Atmosphäre sowie in kleineren Anteilen durch Wechselwirkungen in lithiumhaltigen Gesteinen.\r\n[125, S. 316] Die weltweiten zivilen Tritiumreserven werden auf lediglich 30 bis 40 Kilogramm geschätzt, was\r\ndeutlich unter dem jährlichen Tritiumbedarf eines Fusionskraftwerks mit einer Leistung von 1 Gigawattstunde\r\n(thermisch) von rund 56 Kilogramm liegen würde.29 [129; 42] Aktuell gibt es keine Anlagen, die Tritium in diesen\r\n28 Ähnlich verhält es sich mit Helium-3 (3He), einem alternativen Fusionsbrennstoff, das in der Natur ebenfalls nur sehr selten vorkommt und\r\nkünstlich durch den Zerfall von Tritium gewonnen wird. Bor ist im Vergleich zu diesen häufiger zu finden. Dessen Hauptgewinnungsgebiete\r\nliegen in Chile, China, Russland und den USA [125; 42]\r\n29 [129] spricht für ein Fusionskraftwerk mit einer thermischen Leistung von 1 Gigawatt (GWth) von einer verfeuerten Brennstoffmenge von rund\r\n56 Kilogramm Tritium und von 37 Kilogramm Deuterium pro Jahr. Bei [42] sind es für ein 3-GWth-Kraftwerk 170 Kilogramm Tritium, was den\r\n56 Kilogramm bei 1 GWth entspricht. Bei gleichem Verhältnis würde ein 3-GWth-Kraftwerk folglich 111 Kilogramm Deuterium pro Jahr benötigen.\r\n37\r\n37\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nMengen bereitstellen können. Die einzige relevante zivile Quelle sind gegenwärtig Schwerwasserreaktoren des\r\nTyps CANDU, also Kernspaltungskraftwerke, bei denen als Nebenprodukt Tritium aus dem als Moderator verwendeten\r\nschweren Wasser (D2O) gewonnen werden kann. Von diesen existierten 2011 weltweit 30 bis 35\r\nAnlagen, insbesondere in Kanada (21), die zusammen nur rund 1,8 Kilogramm Tritium pro Jahr hätten herstellen\r\nkönnen. [130]\r\nAbbildung 12: Schematischer Ausschnitt eines Konzepts der Blanket-Wand mit der inneren Wand (First Wall), der Schicht für das Tritiumbrüten\r\n(Tritium Breeder) inklusive Neutronenmultiplikator (Neutron Multiplier) und der dahinter liegenden Kühlung: wassergekühltes\r\nKonzept mit Beryllium als Neutronenmultiplikator; Quelle: Abdou et al. 2015, S. 6, CC BY-NC-ND 4.0 Deed [131]\r\nUm die benötigte Menge an Tritium bereitzustellen, wird daran geforscht, Tritium in der Fusionskammer\r\ndirekt zu erzeugen und so perspektivisch eine Selbstversorgung von Kraftwerken mit diesem Brennstoff zu\r\nermöglichen. Das sogenannte Erbrüten (engl. breeding) von Tritium erfolgt, indem im Blanket hinter der\r\nersten Wand aus dem Plasma freigesetzte Neutronen mit Lithium30 reagieren (siehe Abbildung 11). Um für\r\ndas Erbrüten eine ausreichende Zahl an Neutronen gewährleisten zu können, kommen Lithium und Neutronenmultiplikatoren\r\nzum Einsatz, wobei als Multiplikator bevorzugt auf Beryllium gesetzt wird, Blei käme\r\naber auch infrage. Bevor das Tritium dem Brennstoffkreislauf zugeführt werden kann, muss es zunächst aus\r\ndem entstehenden Stoffgemisch abgeschieden und gereinigt werden. Mehrere in der Entwicklung befindliche\r\nKonzepte des Tritiumbrütens sollen in den Testreaktoren ITER und DEMO erstmals zur Anwendung\r\nkommen, um so auf ihre Eignung und Effizienz getestet werden. [132; 125; 42; 20]\r\nForschungs- und Entwicklungsaktivitäten zum Tritiumbrüten beziehen sich bisher auf Blanket-Konzepte für\r\nMagnetfusionsreaktoren. Allerdings ist geplant, die gewonnenen Erkenntnisse gleichfalls in Trägheitsfusionsreaktoren\r\nzu verwenden. Tritiumbrüter sollen entsprechend auch dort Teil des – bisher noch nicht erarbeiteten\r\n– multifunktionalen Blanket-Konzepts werden. [17] Unabhängig vom Reaktorkonzept verhält es\r\nsich beim alternativen Brennstoff Helium-3 (3He) ähnlich: Es ist das Zerfallsprodukt von Tritium und kommt\r\ndamit ebenso auf der Erde nicht in den benötigten Mengen vor. Wie Tritium müsste es daher gezielt – in\r\ndiesem Fall durch Fusionsprozesse – erzeugt werden.\r\n6.5 Abfallmanagement\r\nDurch die bei den meisten Kernfusionsreaktionen freigesetzten Neutronen entstehen radioaktive Abfälle.\r\nIn welchem Ausmaß und ob gegebenenfalls auch hochradioaktive Abfälle dabei sind, hängt von den im\r\nReaktorinneren verwendeten Materialien ab. Große Mengen an hochradioaktiven Abfällen werden bei der\r\nKernfusion jedoch nicht anfallen, das heißt die Abfälle werden überwiegend bis vollständig schwach- bis\r\n30 Zum Einsatz kommen aktuell die stabilen Lithiumisotope Lithium-6 (6Li) und Lithium-7 (7Li), wobei Lithium-6wegen der geeigneteren physikalischen\r\nProzesseigenschaften und der höheren Affinität zur Tritiumbildung gegenwärtig bevorzugt eingesetzt wird.\r\n38\r\n38\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nmittelradioaktiv sein.31 Im Vergleich zu den hochradioaktiven Abfällen aus Kernspaltungskraftwerken, die\r\ninsbesondere durch abgebrannte Brennstäbe entstehen [133], wären die Einlagerungs- beziehungsweise\r\nAbklingzeiten für Abfälle der Fusionskraftwerke deutlich geringer. Studien rechnen meist mit Abklingzeiten\r\nvon rund 100 statt mit 100.000 Jahren wie bei der Kernspaltung. [99; 17; 20] Um das zu erreichen, ist unter\r\nanderem eine gezielte Materialauswahl notwendig, bei der zum Beispiel Spezialstähle zum Einsatz kommen,\r\ndie sich schwerer aktivieren lassen beziehungsweise die keine potenziell langlebigen radioaktiven Isotope\r\nbilden. [20; 99]\r\nNeben den aktivierten Reaktorbauteilen stellt Tritium die zweite wesentliche radioaktive Quelle bei Fusionskraftwerken\r\ndar, da es sich teils in Bauteilen ablagert. Durch eine Dekontamination ausgetauschter Bauteile\r\nund stillgelegter Kraftwerke ließe sich die Strahlenbelastung verringern. Allerdings sollten darüber hinaus\r\nauch weitere Ansätze zur Anwendung kommen, beispielsweise eine gezielte Auswahl der verwendeten\r\nMaterialien, verringerte Verweilzeiten des abgebrannten Brennstoffs in der Reaktorkammer und Recyclingmaßnahmen.\r\nBei Fusionskraftwerken würde, bedingt durch die Größe der kontaminierten Kraftwerksbestandteile,\r\nmengenmäßig mehr radioaktiver Abfall als bei Kernspaltungskraftwerken entstehen.32 [99; 17]\r\n6.6 Regulierung\r\nDie Einführung und Kommerzialisierung von Fusionskraftwerken bedarf eines verlässlichen Rechtsrahmens.\r\nDas beinhaltet die Zuordnung von Zuständigkeiten zu Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie die Setzung\r\nvon Standards zur Genehmigung und zum Betrieb von Kernfusionsanlagen. Ein entsprechender Rechtsrahmen\r\nexistiert gegenwärtig in Deutschland nicht, allerdings gibt es Aktivitäten zur Schaffung eines solchen, beispielsweise\r\nin Kanada, den USA, Großbritannien, der EU im Rahmen des ITER-Projekts und bei der Internationalen\r\nAtomenergieorganisation (IAEA). Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Regulierung vorrangig auf\r\nnationaler Ebene erfolgen wird, wobei zugleich – ähnlich wie bei den IAEA-Prozessen zur Kernspaltung – eine\r\nfreiwillige, kooperationsbasierte Harmonisierung der nationalen Vorgaben angestrebt wird. [134]\r\nDie Fusions-Community spricht sich klar dafür aus, dass der Rechtsrahmen speziell für die Kernfusion entwickelt\r\nwird und nicht über die Regulierung zur Kernspaltung erfolgt. Denn beide Technologien weisen zwar\r\nÄhnlichkeiten wie zum Beispiel das Auftreten von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, die Abführung\r\ngroßer Wärmemengen und eine notwendige Begrenzung von Freisetzungen intern wie extern auf, es gibt\r\naber auch wesentliche Unterschiede. Zu diesen zählen unter anderem die nicht vorhandenen spaltbaren\r\nReaktionsprodukte bei Kernfusionsreaktionen, passive Sicherheiten durch die physikalischen Prinzipien der\r\nKernfusion, ein anderes radioaktives Inventar und unterschiedliche Freisetzungspfade von kritischen Stoffen.\r\nSie führen insgesamt zu einem niedrigeren Risiko für Zwischenfälle beziehungsweise bei Unfällen und\r\ndamit zu einem geringen Gefährdungspotenzial als bei der Kernspaltung (siehe auch Abschnitt 1.2). Hinsichtlich\r\ndes technischen Regelwerks ist davon auszugehen, dass sich die Regulierung an Sicherheitskonzepten\r\nvon Anlagen mit radioaktivem Inventar orientiert und das Konzept der gestaffelten Sicherheitsebenen\r\n(Defence in depth) Berücksichtigung findet. Zu den kernfusionsspezifischen Anforderungen gehören\r\nbeispielsweise der Einsatz von Tritium sowie Standards für den Umgang mit starken elektromagnetischen\r\nFeldern, kryogenen Bauteilen und hochenergetischen Lasern. [97; 134; 135; 17; 136]\r\nÜber sicherheitsbezogene Vorgaben hinaus wird auch bei Arbeitsschutz- und Umweltaspekten Regelungsbedarf\r\nbestehen, denn in Fusionskraftwerken werden zusätzlich zum meist eingesetzten radioaktiven\r\n31 Mengenmäßig bilden diese auch bei Kernspaltungskraftwerken den Hauptteil der anfallenden Abfälle.\r\n32 Bezogen auf den Reaktorkern ist sie zum Beispiel beim geplanten Forschungsreaktor DEMO mit rund 10.000 Tonnen etwa viermal so hoch wie\r\nbei dem in Entwicklung befindlichen natriumgekühlten schnellen Brutreaktor der Vierten Generation (European sodium-cooled fast reactor/\r\nESFR), wo sie bei etwa 2.500 Tonnen liegt. [99]\r\n39\r\n39\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nTritium auch verschiedene giftige Stoffe wie beispielsweise Beryllium oder Blei zur Anwendung kommen,\r\ndie im täglichen Umgang oder bei Störfällen die menschliche Sicherheit und/oder Umwelt beeinträchtigen\r\nkönnen. Tritium selbst ist radioaktiv, aber vergleichsweise ungefährlich für Menschen und die Umwelt. Im\r\nWasser und anderen Substanzen wird es leicht durch das häufigste Wasserstoffisotop (1H) ersetzt. Außerdem\r\nenthalten die im radioaktiven Zerfall freigesetzten Elektronen (Betastrahlung) vergleichsweise wenig\r\nEnergie. Die biologische Halbwertszeit, die angibt, wie schnell ein vom Körper aufgenommenes Radionuklid\r\nwieder ausgeschieden wird, ist darüber hinaus mit 10 Tagen für tritiumhaltiges Wasser und 40 Tagen für\r\norganisch gebundenes Tritium gering. Es müsste in großen Mengen aufgenommen werden, damit es zu\r\ngesundheitlichen Einschränkungen kommt.33 [134; 137; 100; 138; 139; 100]\r\nVor dem Hintergrund des bisher begrenzten Erfahrungswissens muss der Rechtsrahmen iterativ ausgearbeitet\r\nwerden, um den jeweils aktuellen Kenntnisstand im Bereich der Fusionsforschung widerspiegeln und\r\nidentifizierten rechtlichen Anpassungsbedarf berücksichtigen zu können. Weil die Entwicklungsarbeiten im\r\nRahmen bestehender nationaler wie internationaler rechtlicher Vorgaben, Normen und Sicherheitsstandards\r\nstattfinden, an die Konstrukteure, Forschungsanlagenbetreiber, Aufsichtsbehörden und ähnliche gebunden\r\nsind, existieren für zahlreiche Prozesse bereits Vorgaben, auf denen aufgesetzt werden kann. Dazu\r\nzählen zum Beispiel auf Vorgaben, Erfahrungen und qualifiziertes Personal aus dem Kraftwerksbereich, Anlagenbau\r\nsowie dem allgemeinen Umgang mit Lasern, hohen Drücken, Radioaktivität und Gefahrenstoffen.\r\nDer frühe Entwicklungsstand und die lange Zeit bis zu einer möglichen Realisierung eines Fusionskraftwerks\r\nbringen darüber hinaus den Vorteil mit sich, dass bei der Konzeption von Bauteilen, Materialien und Kraftwerksanlagen\r\nregulierungsrelevante Fragen bereits mitgedacht werden können. Das betrifft zum Beispiel\r\ndie Arbeitssicherheit, die Reduktion radioaktiver Abfälle und Recyclingansätze. So können unter anderem\r\nüber eine Begrenzung der Menge kritischer Stoffe, Fernwartungs- und Monitoringansätze sowie die Integration\r\nzusätzlicher Schutzvorkehrungen die Betriebssicherheit gestärkt und Umwelt- sowie Proliferationsrisiken34\r\ngesenkt werden. [97; 134; 17]\r\nDie Proliferationsrisiken von Fusionskraftwerken fallen im Vergleich zu Kernspaltungsreaktoren geringer aus.\r\nRisiken ergeben sich bei der Kernfusion vorrangig durch die Bereitstellung von Tritium, das auch in Kernwaffen\r\nverwendet wird, sowie durch die gezielte Nutzung der bei Fusionsreaktionen entstehenden Neutronen. Zusammen\r\nmit Deuterium dient Tritium als Brennstoff in Wasserstoffbomben – außerdem wird es in geboosterten\r\nAtombomben als Explosionsverstärker eingesetzt. Ein weiterer proliferationsrelevanter Punkt ist, dass in\r\neinem Fusionskraftwerk durch den Neutronenbeschuss theoretisch spaltbares in waffenfähiges Material\r\nüberführt werden kann (zum Beispiel 238Uran in 239Plutonium oder 232Thorium in 233Uran), das dann als Kernwaffenbrennstoff\r\neingesetzt werden könnte. Allerdings würde es sich im Vergleich zu bestimmten Kernspaltungskraftwerkstypen\r\num eher geringe Mengen an spaltbarem, waffenfähigem Material handeln, das auf\r\ndiese Weise zu gewinnen wäre. Zudem könnte eine missbräuchliche Nutzung der Fusionskraftwerke über verschiedene\r\nDetektionsverfahren nachgewiesen werden, insofern Überwachungsinstitutionen wie beispielsweise\r\ndie IAEA Zugang zu den Anlagen hätten. Um Proliferationsrisiken im Zusammenhang mit Fusionskraftwerken\r\nzu reduzieren, sollten missbräuchliche Verwendungen mitgedacht und entsprechende Gegenmaßnahmen\r\nentwickelt oder implementiert werden. Ansätze bilden hier zum Beispiel die Bestimmung der Hintergrundstrahlung\r\nin der Nähe von Kühlkreisläufen, integrierte Vorrichtungen beziehungsweise Prozesse zur\r\n33 Laut dem Grenzwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Tritium, der bei 10.000 Bequerel pro Liter liegt, müsste man ein Jahr lang\r\ntäglich zwei Liter Wasser mit diesem Grenzwert trinken, um eine Strahlendosis vom 0,1 Millisievert (mSv) zu erreichen [138]. Zum Vergleich,\r\ndie durchschnittliche natürliche Strahlenexposition in Deutschland liegt bei 2,1 mSv pro Jahr [139]. Für den Testreaktor ITER wurde eine\r\nStrahlendosis von 50 mSv als Evakuierungsgrenzwert gesetzt. In einer Simulation mit verschiedenen Unfallszenarien für verschiedene Tokamak-\r\nKraftwerkstypen wurde dieser jeweils nicht erreicht und deutlich unterschritten. [100]\r\n34 Proliferation bezeichnet die Weitergabe oder Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen beziehungsweise entsprechend relevanten\r\nTechnologien und Bauteilen. Ziel ist hier in der Regel, sie zu unterbinden oder zumindest zu begrenzen.\r\n40\r\n40\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nUntersuchung der eingehenden Materialien sowie eine qualitative oder mengenmäßige Bestimmung der Reaktionsprodukte.\r\nUm Risiken besser abschätzen und diesen gezielt begegnen zu können, sind unter anderem\r\ndetailliertere ingenieurtechnische Bewertungen der Zeit für den Austausch von Blanket-Modulen, in denen\r\nspaltbares Material in den Reaktor eingebracht werden kann, sowie bis zum Neustart von Fusionskraftwerken,\r\nder bei einem missbräuchlichen Austausch von Modulen notwendig wäre, hilfreich. Ein genaueres Verständnis\r\nder Techniken zur Extraktion von Plutonium oder Uran aus dem Kühlsystem des Blankets könnten ebenfalls\r\nzur Minderung von Proliferationsrisiken beitragen. Perspektivisch könnten auch kritische Bauteile als Dual-\r\nUse-Güter deklariert werden, sodass sie einer Ausfuhrkontrolle unterliegen, was allerdings für eine Kommerzialisierung\r\neher hinderlich sein würde. [140; 141; 142; 17]\r\n41\r\n41\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n7 Zeithorizont: Bis wann umsetzbar?\r\nAm Ansatz, die Kernfusion zur Energiegewinnung einzusetzen, wird seit den 1950er-Jahren geforscht [143].\r\nAktuell existieren verschiedene Forschungsanlagen, aber noch keine Fusionskraftwerke. Eine erste Realisierung\r\nim aktuellen oder kommenden Jahrzehnt ist nicht auszuschließen, aber unwahrscheinlich: Zahlreiche\r\nExpert*innen halten einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren für möglich, bis ein erstes Fusionskraftwerk Strom\r\nins Netz einspeist. Einzelne, insbesondere aus dem Start-up-Bereich, sprechen teilweise von deutlich kürzeren\r\nRealisierungszeiten, die im Bereich von 10 bis 15 Jahren liegen sollen, was die Mehrheit als unrealistisch erachtet\r\n– nicht zuletzt auch, weil die Errichtung des Kraftwerks selbst Jahre in Anspruch nimmt. Ob es sich bei\r\nden Vorhersagen zunächst um ein Demonstrationskraftwerk oder bereits um ein erstes kommerziell verfügbares\r\nKraftwerk („first of a kind“) handelt, dazu gehen die Einschätzungen auseinander. [85; 112; 152; 68]\r\nBei der Einordnung dieser Aussagen35 ist einerseits zu berücksichtigen, dass ambitionierte Zeitpläne von\r\neinem Wettbewerb um finanzielle Ressourcen und/oder öffentliche Aufmerksamkeit beeinflusst sein können.\r\n[144; 145; 146] Außerdem sind die Abschätzungen dazu, bis wann ein erstes Fusionskraftwerk seinen\r\nregulären Betrieb aufnehmen könnte, mit großen Unsicherheiten verbunden. Zu den Gründen dafür zählen\r\ndie Komplexität der Technologie, zahlreiche noch zu erarbeitende technische Lösungen bezüglich der Reaktorkomponenten,\r\nMaterialen, Kühlsysteme, Brennstoffe, Schutzeinrichtungen (siehe Kapitel 5) und dass\r\nVergleichs- beziehungsweise Beispielanlagen bisher fehlen, die betriebliches Erfahrungswissen mit sich\r\nbringen würden. Angesichts der gegebenen Unsicherheiten ist folglich nicht ausgeschlossen, dass die Kernfusion\r\nerst Jahrzehnte später zum Einsatz kommen kann oder auch ein Durchbruch letztlich nicht gelingt.\r\nFür eine Realisierung des ersten netzeinspeisenden Fusionskraftwerks innerhalb der nächsten 20 bis\r\n25 Jahre sprechen neben den wissenschaftlichen Erfolgen der letzten Jahre (zum Beispiel Leistungsabfuhr\r\nbeim Tokamak, erfolgreiche Laserfusionszündung mit Energiegewinn am NIF im Dezember 2022, Energierekord\r\nim Oktober 2023 mit dem Tokamak JET) die zahlreichen parallelen Entwicklungsaktivitäten an Forschungsinstituten\r\nsowie eine zunehmende Zahl an Start-ups in diesem Feld inklusive der damit verbundenen\r\nbelebenden Konkurrenz. Förderlich sind zudem die deutlich gestiegenen eingeworbenen und bereitgestellten\r\nFinanzmittel (siehe Abschnitt 4.2 und Kapitel 9). [112; 67; 21; 17]\r\nWürden Fusionskraftwerke im Umfang der häufig anvisierten 1 bis 2 Gigawatt elektrischer Leistung pro\r\nKraftwerk (siehe Kapitel 5) realisiert, zählten sie zu den Großkraftwerken. Großprojekte tendieren häufig\r\nzu Bauverzögerungen und Kostensteigerungen (siehe auch Kapitel 8). Sie können zum Teil deutlich ausfallen\r\nund dies trifft auch auf Projekte im Energiesektor zu. [14736; 148] Für zukünftige Zeit- und Kostenplanungen\r\nist neben Verzögerungen beim Bau außerdem zu berücksichtigen, dass bei den bisherigen Forschungsarbeiten\r\nzur Kernfusion die Zeitangaben für die Bewältigung der zu erreichenden technologischen Fortschritte\r\nbeziehungsweise für die anlagentechnischen Aufbauzeiten tendenziell optimistisch ausfallen.\r\n[42; 98] Vor dem Hintergrund zunehmender Konkurrenzen um Forschungskapazitäten und finanzielle\r\n35 Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den Umstand, dass die Bewertung von Realisierungschancen, Umsetzungszeiträumen, Kostenannahmen\r\net cetera dadurch erschwert wird, dass Studien, Fachartikel und Beiträge zur Kernfusion strukturell bedingt einen Bias hinsichtlich der\r\nUmsetzungspotenziale aufweisen können. Akteure, die über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und das entsprechende Forschungswissen verfügen,\r\num den Status quo und die Entwicklungschancen der Kernfusion beziehungsweise ihrer jeweiligen Technologiekonzepte angemessen bewerten\r\nzu können, arbeiten in der Regel selbst in diesem Gebiet oder sind in Kernfusionsprojekte direkt oder indirekt eingebunden. (siehe auch [98;\r\n144] Es ist bekannt, dass Technology Forecast durch Expert*innen ganz allgemein Urteilsverzerrungen, wie etwa dem positiven Framing, bei dem\r\ndie positiven Implikationen der Technologie im Vordergrund stehen, oder dem sogenannten Desirability bias, der die Überschätzung der Wahrscheinlichkeit\r\npositiver Entwicklungsbedingungen beschreibt, unterliegen. [145] Erklären lässt sich dies psychologisch [146] (Tversky & Kahnemann\r\n1981). Eine besondere Sensibilität sollte bei der Analyse daher dafür gegeben sein, dass Parameter, Bewertungen und so weiter, die den Vorhersagen\r\nzugrunde liegen, nicht nur mit Unsicherheiten verbunden sind, sondern gegebenenfalls – bewusst oder unbewusst – wohlwollender ausfallen können.\r\nIm Gegensatz zu etablierten Technologien fällt bei der Kernfusion als hochkomplexer Technologie und zugleich Objekt der Grundlagenforschung\r\naußerdem – ebenfalls strukturell bedingt – die kritische Bewertung auf Basis von Erfahrungen aus dem alltäglichen Anlagenbetrieb beziehungsweise\r\neiner fachlich ausreichend geschulten Öffentlichkeit bisher weg.\r\n36 Hier bezogen auf öffentliche geförderte Projekte.\r\n42\r\n42\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nMittel infolge einer gestiegenen Anzahl an Akteuren in diesem Feld könnte dieser Trend anhalten. Zu optimistische\r\nAnnahmen könnten Verzögerungen begünstigen, auf der anderen Seite aber auch zu einer schnelleren\r\nProjektumsetzung durch mehr Wettbewerb führen.\r\nNach Ansicht vieler Fachleute ist die Realisierung eines ersten netzeinspeisenden Fusionskraftwerks innerhalb\r\nvon 20 bis 25 Jahren herausfordernd und gelingt nur dann, wenn alle zu bearbeitenden Einzelaspekte eng\r\nmiteinander verzahnt werden und die beteiligten Akteure zielorientiert zusammenarbeiten. Das beinhaltet\r\nauch, dass Entwicklungsprozesse beschleunigt, abgestimmt und parallelisiert werden müssen.37 [149] Beispielsweise\r\nbrauchte es bisher von der frühen Phase der Entwicklung eines Materials für das Reaktorinnere\r\nbis zu dessen Zertifizierung für den Einsatz unter Betriebsbedingungen inklusive atomrechtlicher Genehmigung\r\nrund 30 Jahre. [97] Es bedarf eines herausfordernden, schrittweise verlaufenden, iterativen Entwicklungsprozesses\r\nan zum Teil konkurrierenden Konzepten und mit parallel zueinander stattfindenden Forschungsarbeiten\r\nzu einzelnen technischen Lösungen sowie einer Skalierung in mehreren Teilschritten.\r\nOb eine Kommerzialisierung im anvisierten Zeitraum erfolgreich ist, hängt neben projektbezogenen Aspekten\r\nauch entscheidend von den Randbedingungen ab, zu denen unter anderem das Einwerben der notwendigen\r\nfinanziellen Mittel, die Ausarbeitung eines verlässlichen, gleichwohl anpassungsfähigen Regulierungssystems\r\nund die Erarbeitung von rechtlich und gesellschaftlich akzeptablen Sicherheitskonzepten zählen (siehe Kapitel\r\n5 und 8). Um den zukünftigen Bedarf an Spezialist*innen zu decken, gilt es aus Sicht von Fusionsexpert*innen,\r\nspeziell auf diesen Bereich zugeschnittene Curricula zu entwickeln und außerdem entsprechende Forschungscluster\r\noder Nachwuchsgruppen sowie internationale Austauschformate für Akademiker*innen und\r\nTechniker*innen zu etablieren beziehungsweise zu unterstützen. Je weiter sich der Fokus der Entwicklungen\r\ndabei von der Grundlagenforschung hin zur angewandten Forschung und Umsetzung verschiebt, desto mehr\r\nsind neben Wissenschaftler*innen auch Ingenieur*innen, Planer*innen und potenzielle Kraftwerksbetreiber\r\ngefragt. [17; 21; 85; 68] Die Ausarbeitung beziehungsweise Etablierung entsprechender Programme und Curricula,\r\ndie sich nicht nur in einem regulatorischen, sondern auch in einem gesellschaftlichen Rahmen bewegen\r\nwird, wird unter anderem zeitliche Ressourcen in Anspruch nehmen, die bei der Aufstellung des ambitionierten\r\nZeitplans hin zur Realisierung eines ersten Fusionskraftwerks zu berücksichtigen sind.\r\n37 Kritisch wird in diesem Zusammenhang auch auf die Erfahrungen mit dem Testreaktor ITER geschaut: Sein Bau ist gegenwärtig das weltweit\r\ngrößte und teuerste Fusionsprojekt (18 bis 22 Milliarden Euro laut [26] Die Inbetriebnahme war ursprünglich für 2016 geplant und wurde\r\nbereits mehrfach verschoben, zuerst auf 2025, dann auf 2035 und nun soll die Betriebsphase mit Deuterium und Tritium 2039 starten. [26;\r\n149; 95; 60] Neben verschiedenen technischen Problemen wird allerdings darauf hingewiesen, dass es sich bei ITER um ein wissenschaftliches,\r\ninternational aufgestelltes Kooperationsprojekt handelt, das zum Teil von politisch-nationalstaatlichen Interessen mitgeprägt wird. Neben den\r\nbesonderen Finanzierungsbedingungen ergaben sich daraus auch Verzögerungen im Rahmen der Entwicklung und Fertigung sowie logistische\r\nHerausforderungen. So werden die Einzelteile des Reaktors in unterschiedlichen Ländern entwickelt und produziert – auch um möglichst vielen\r\nPartnern Wertschöpfungsgewinne zu ermöglichen – und müssen anschließend nach Frankreich gebracht werden. Insofern ist ITER nur bedingt\r\nmit einem kommerziellen Projekt zu vergleichen. Dennoch verdeutlichen Planung und Bau der Testanlage die Herausforderungen, die als relevantes\r\nErfahrungswissen mit in die Realisierung eines ersten Kraftwerks genommen werden können. [26; 149]\r\n43\r\n43\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n8 Potenzielle Einbettung ins Energiesystem\r\nMit dem von Fachleuten als möglich erachteten Umsetzungszeitraum von 20 bis 25 Jahren wird die Kernfusion\r\nkeinen relevanten Beitrag zum Erreichen der Klimaziele für 2045 in Deutschland beziehungsweise\r\n2050 in Europa leisten können. Im Falle einer Einführung trifft sie dann auf ein Energiesystem, das maßgeblich\r\nvom Einsatz erneuerbarer Energien (EE), dezentralen Versorgungsstrukturen und Importen von synthetisch\r\nerzeugten Kohlenwasserstoffen und anderen Wasserstoffderivaten geprägt sein wird. In diesem neu\r\naufgestellten System muss sich die Kernfusion als wettbewerbsfähig erweisen. Der prognostizierte steigende\r\nglobale Strombedarf [150; 103] könnte für einsatzreife Fusionskraftwerke in der zweiten Hälfte des\r\nJahrhunderts allerdings unter anderem in wirtschaftlichen Ballungszentren eine Chance darstellen.\r\n8.1 Kosten der Stromerzeugung als entscheidender Faktor\r\nUm zu bewerten, ob der Einsatz der Kernfusion im künftigen Energiesystem wirtschaftlich vorteilhaft wäre,\r\nreicht es nicht aus, ausschließlich die Stromgestehungskosten (levelized cost of electricity, LCOE), die anlagenbezogen\r\nsind, zu betrachten, also diejenigen Kosten, zu denen Fusionskraftwerke Strom ins Netz einspeisen\r\nwürden. Für eine sichere Energieversorgung sind vielmehr die Gesamtsystemkosten entscheidend.\r\nSie umfassen die Stromgestehungskosten ebenso wie die Kosten für Speicher, Netze und Verbrauchsanlagen.\r\nIn einer Studie des Akademienprojekts „ESYS“ wurde unter Berücksichtigung der Systemkosten unter\r\nanderem auch die Rolle der Kernfusion untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass der Einsatz von Fusionskraftwerken\r\naus Systemperspektive nur dann sinnvoll sein wird, wenn ihre Kosten einen bestimmten\r\nSchwellenwert unterschreiten, dessen konkreter Wert von vielen Faktoren mitbestimmt wird. Erreicht werden\r\nmüssen danach Gesamtkosten bis zum produktionsbereiten Kraftwerk von etwas unter 10.000 Euro\r\npro Kilowatt elektrischer Nettoleistung. [151]\r\nWie teuer Strom aus Fusionskraftwerken sein wird und in welchem Umfang damit Fusionskraftwerke wirtschaftlich\r\nzum Einsatz kommen könnten, lässt sich aus heutiger Sicht allerdings nicht zuverlässig beantworten.\r\n[152; 42; 98] Zu den Gründen zählen unter anderem die Unsicherheit darüber, ob eine Kommerzialisierung\r\nder Technologie gelingt, welche Kraftwerkskonzepte letztlich zur Anwendungsreife gebracht werden,\r\nder lange Zeitraum bis zu einer Realisierung und die Frage, wie sich die Kosten weiterer Technologien zur\r\nklimaneutralen Energieversorgung bis dahin entwickeln. Mit Blick auf den prognostizierten langen Realisierungszeitraum\r\nmüssen parallel dazu die zukünftigen Dynamiken bei der Entwicklung der klimafreundlichen\r\nbeziehungsweise -neutralen Konkurrenztechnologien wie beispielsweise der Photovoltaik oder von Energiespeichertechnologien\r\nim Blick behalten werden, denn sie werden die wirtschaftlichen Aussichten von\r\nFusionskraftwerken mitbestimmen. Letztlich können auch geopolitische Entwicklungen mehr oder minder\r\ndirekt Einfluss auf die Kostenstruktur nehmen beziehungsweise zumindest den Rahmen der Technologieentwicklung\r\nbeeinflussen: So ist unklar, inwieweit in den nächsten Jahrzehnten Wissen international geteilt\r\nund Forschungsansätze verfügbar gemacht werden, wie sich politische Spannungen, Krisen und Kriege unter\r\nanderem auf die Energiewirtschaft auswirken oder in welchem Maß die Energiewende und der Klimawandel\r\nals politisch relevante Fragen eingestuft und bearbeitet sowie die für deren Bearbeitung notwendigen\r\nMittel und Infrastrukturen bereitgestellt werden.\r\nTrotz dieser gegebenen Unsicherheiten gibt es erste Abschätzungen zu den Stromgestehungskosten zukünftiger\r\nFusionskraftwerke, die eine erste Orientierung bieten: In einer Überblicksstudie, die verschiedene\r\nReaktordesigns von Fusionskraftwerken betrachtet, liegt die Spanne der LCOE zwischen 40 und 165 Dollar\r\n44\r\n44\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nje Megawattstunde, was rund 38 bis 157 Euro pro Megawattstunde38 entspricht.39 [153; 154] Ob sich die\r\nniedrigen LCOE der dargestellten Kostenbandbreite erreichen lassen, ist unklar. Es gibt Risikofaktoren, die\r\neher für eine Einordnung im mittleren bis oberen Bereich sprechen: Die Kernfusion ist eine grundsätzlich neue\r\nTechnologie. Sie würde zunächst mit einzelnen Anlagen und kaum Erfahrungswissen zum Betrieb in den Wettbewerb\r\nmit etablierten Arten der Stromgewinnung treten. Daher ist zumindest am Anfang davon auszugehen,\r\ndass die LCOE sich im oberen Bandbreitenbereich bewegen werden.40 Darüber hinaus werden Fusionskraftwerke\r\nim Fall einer Realisierung der meist anvisierten 1 bis 2 Gigawatt elektrischer Leistung zu den Großkraftwerken\r\nund damit ihr Bau zu Großprojekten zählen. Kostka und Anzinger zeigen in ihrer sektorübergreifenden\r\nAnalyse auf, dass in Deutschland die Mehrkosten für öffentliche Großprojekte im Energiesektor mit am höchsten\r\nausfallen und insbesondere Pionierprojekte mit dem Risiko deutlicher Kostensteigerungen verbunden\r\nsind.41 [147] Im Fall von deutlichen Kostensteigerungen und/oder hohen Einstiegskosten wären die ersten\r\nFusionskraftwerke daher voraussichtlich auf staatliche Förderungen, Zuschüsse oder Abnahmegarantien angewiesen,\r\num einen Markteintritt zu erreichen. Insofern absehbar ist, dass aufgrund von Erfahrungswissen\r\nund der Economy of Scale eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen ist, ist ein solches Vorgehen nicht unüblich, die\r\nEinführungskosten sollten dann aber möglichst breit auf die verschiedenen potenziellen Nutzer*innen der\r\nTechnologie verteilt werden. Inwieweit Lerneffekte, bautechnisch einfachere Anlagenkonzepte und die gezielte\r\nNutzung von Abwärme zu Kostendegressionen beitragen können, muss abgewartet werden.\r\n8.2 Mögliche Anwendungsfelder\r\nAufgrund der hohen Investitionskosten und den vergleichbar geringen Betriebs- und Brennstoffkosten,\r\nmüssten Fusionskraftwerke mit hohen Volllaststunden betrieben werden, damit sie ihre Kosten decken können.\r\nDies ist anders als beispielsweise bei Gaskraftwerken, bei denen die Brennstoffkosten einen erheblichen\r\nAnteil an den Gesamtkosten ausmachen. Der Betrieb von Fusionskraftwerken wäre damit vergleichbar mit\r\nheutigen Grundlastkraftwerken. [155; 67]\r\nNeben der Deckung des Strombedarfs dicht besiedelter Regionen und energieintensiver Industriestandorte\r\nwerden weitere perspektivische Anwendungsfelder von Fusionskraftwerken bei der Meerwasserentsalzung,\r\ndem Abscheiden von CO2 aus der Luft (Direct Air Capture – DAC) und der elektrolytischen Herstellung\r\nvon Wasserstoff gesehen. [98] Für die erstgenannten Einsatzbereiche können sie aufgrund ihrer kontinuierlichen\r\nEnergiebereitstellung und einer integrierten Abwärmenutzung eine interessante Option darstellen.\r\nFür die Wasserstoffherstellung ist gegenwärtig davon auszugehen, dass bei vorhandenem Strom aus\r\nerneuerbaren Energien die Wasserstoffelektrolyse mit EE-Strom in der Regel wirtschaftlicher sein wird,\r\n38 Bei einem Umrechnungskurs für 2022 von 1 Dollar = 0,9509 Euro [153]\r\n39 Die bei Griffiths et al. genannte LCOE-Bandbreite wird von weiteren Studien gestützt, wobei die untere Grenze dort jeweils noch etwas höher\r\nangesetzt ist. [123] nennen eine Bandbreite von 75–160 Dollar je Megawattstunde ($/MWh) (= 64–136 €/MWh bei einem Umrechnungskurs\r\nvon 1 US-Dollar = 0,8473 Euro für 2018 – siehe [153], wobei hier die LCOE für die fossilen Energien im Vergleich zu Griffith et al. niedriger\r\nund die für die erneuerbaren tendenziell höher ausfallen. Die Vergleichsangaben zur Stromproduktion bei Entler et al. widersprechen jedoch\r\nteils deutlich den Annahmen der IEA für die LCOE der erneuerbaren Energien und der Kernspaltung für 2030 und 2050 (siehe [150, unter\r\nanderem Tabelle auf S. 201]). Die Atomkraft liegt dort über den Zahlen von Entler et al. 2018, die Erneuerbaren hingegen im unteren Bereich\r\nder Bandbreiten von Griffiths et al. und stützen somit die Aussage von Letzteren. [154] sprechen für die Kernfusion von 80–100 $/MWh (= 74–\r\n92 €/MWh bei einem Umrechnungskurs von 1 $ = 0,9248 € für 2023 – siehe [153], wobei der Einstieg zunächst vermutlich bei um die 150\r\n$/MWh (= 139 €/MWh) liegen wird.\r\n40 Für ein Demonstrationskraftwerk modellieren [123] zum Beispiel weit über dem Marktpreis liegende und damit ohne Förderung nicht wettbewerbsfähige\r\nLCOE von rund 160 $/MWh (= 136€/MWh bei einem Umrechnungskurs von 1 $ = 0.8473 € für 2018 – siehe [153]).\r\n41 Von insgesamt 170 betrachteten Projekten der sektorübergreifenden Studie sind 10 dem Bereich Energie zuzuordnen. Als allgemeine Gründe\r\nfür die identifizierten Kostensteigerungen nennen die Autor*innen unter anderem die Schnittstellenkomplexität bei Großprojekten, unvorhersehbare\r\n(technologische) Herausforderungen zu Projektbeginn, einen zu ausgeprägten Optimismus bei der Projektplanung sowie unzureichende\r\nGovernance-Modelle bei der erstmaligen Implementierung von Technologien. Letztere führen unter Umständen zum Beispiel zu\r\nunklaren Verantwortlichkeiten und Risikoverteilungen beziehungsweise zu falsch gesetzten Anreizen für Unternehmen. [147]\r\n45\r\n45\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nauch wenn damit eine geringere Auslastung der Elektrolyseure verbunden wäre.42 [156] Durch den Einsatz\r\nvon Fusionskraftwerken könnte sich die Herstellung von Wasserstoff dennoch teilweise nach Deutschland\r\nverlagern, sodass dessen Importanteil gesenkt werden könnte. [151]\r\n8.3 Integration in ein von erneuerbaren Energien geprägtes Energiesystem\r\nWeil EE-Anlagen tendenziell einen kürzeren Lebenszyklus als Großkraftwerke aufweisen (eher 20 bis 30\r\nstatt 40 bis 60 Jahre) und deren Ausbau kontinuierlich erfolgt, ergibt sich ein steter Erneuerungsbedarf im\r\nAnlagenpark, der grundsätzlich die Möglichkeit bietet, erzeugerseitig eine neue wettbewerbsfähige Technologie\r\nzu integrieren. Allerdings werden bei einem eventuellen Markteintritt der Kernfusion ab Mitte des\r\nJahrhunderts auch die Übertragungs- und Verteilnetze sowie Speicher- und Importinfrastrukturen im Energiesektor\r\nneu geordnet und errichtet sein. Ihr Ausbau orientiert sich strukturell an einem steigenden Anteil\r\nan erneuerbaren Energien, wird also kleinräumiger ausgerichtet sein und kann damit die Integration eines\r\nneu hinzukommenden Großkraftwerktyps gegebenenfalls erschweren oder behindern.\r\nBei ausreichender „innersystemischer“ Flexibilität können große Kraftwerke bilanziell auch in ein solches,\r\ndurch fluktuierende Erzeugung geprägtes Energiesystem integriert werden. [151] Für ausreichend Flexibilität\r\nim Stromsystem können neben Speichern und dem Wasserstoffsystem eine verstärkte Digitalisierung und\r\ndamit eine schnellere und effizientere Datenverarbeitung, eine gezielte Steuerung des privaten, industriellen\r\nund dienstleistungsbezogenen Verbrauchsverhaltens und ein noch stärker verknüpftes, geografisch breit\r\naufgestelltes europäisches Stromnetz beitragen. Eine Integration von Fusionskraftwerken kann dazu führen,\r\ndass Nachfrageüberschüsse seltener auftreten, weil mit ihnen das Stromangebot insgesamt erhöht wird und\r\neine kontinuierliche Verfügbarkeit insbesondere auch in Zeiten hoher Nachfrage und geringer anderer Erzeugung\r\ngegeben wäre. [155; 151]\r\nIn Ländern, die weiterhin auf Großkraftwerke und insbesondere Kernkraft setzen, könnten Fusionskraftwerke\r\nin Konkurrenz zu Kernspaltungskraftwerken treten. Aufgrund eines deutlich geringeren Strahlungsrisikos\r\nbei Unfällen, kürzeren Abklingzeiten der radioaktiven Abfälle und einer damit möglicherweise verbundenen\r\nhöheren Akzeptanz könnten Fusionskraftwerke bisherige Kernspaltungskraftwerke sukzessive\r\nersetzen. Die Integration von Fusionskraftwerken stieße in diesen Ländern nur auf geringe Hürden. Hinzu\r\nkommt, dass nach aktuellem Konzeptstand die Brennstoffe für Fusionskraftwerke in Teilen nicht importiert,\r\nsondern vor Ort erzeugt werden könnten sowie langfristig verfügbar wären, was einen weiteren Vorteil\r\ngegenüber der Kernspaltung darstellt. Einige Studien gehen davon aus, dass die Kernfusion darüber hinaus\r\ninsbesondere für Länder, die nur über geringe Flächenpotenziale für erneuerbare Energien verfügen, eine\r\nwertvolle Option sein kann. [157; 158]\r\nWeil die Kernfusion eine anspruchsvolle und kapitalintensive Technologie ist, rechnen Expert*innen nicht damit,\r\ndass sie bei einer Kommerzialisierung umgehend in zahlreichen Ländern zur Anwendung kommt. Vielmehr\r\ngehen sie davon aus, dass insbesondere die Länder, die gegenwärtig auch die Kernspaltungstechnologie\r\ndominieren, ihre Erfahrungswerte aus der Anwendung dieser Hochtechnologie beziehungsweise dem Umgang\r\nmit radioaktiven Materialien einbringen und zu den Erstanwendern zählen werden. Entsprechend würde\r\nsich der Einsatz der Kernfusion zunächst auf wirtschaftsstarke Industrie- und Schwellenländer (beispielsweise\r\nUSA, Frankreich, China, Indien) konzentrieren. Ein Export in weitere Schwellen- und gegebenenfalls auch\r\n42 So ergeben sich mit einem Elektrolyseur für 500 Euro je Kilowatt elektrische Leistung (€/kWel) und Strom für 4 Cent je Kilowattstunde\r\n(ct/kWh) über 2000 Stunden pro Jahr die gleichen Gestehungskosten für den Wasserstoff wie mit Strom für 6 ct/kWh über 7500 Stunden pro\r\nJahr. Auch Handley et al. weisen darauf hin, dass Strom aus Fusionskraftwerken zur Wasserstoffproduktion per Elektrolyse nicht wettbewerbsfähig\r\nist, sofern Strom aus erneuerbaren Energien ausreichend zur Verfügung steht [156]\r\n46\r\n46\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nEntwicklungsländer wird erst in der zweiten oder dritten Generation gesehen, für den Fall, dass die hohen\r\nInvestments der ersten Kraftwerksgeneration spürbar gesenkt werden können. [158; 98]\r\n9 Fazit und Ausblick\r\nDie Kernfusion wäre im Fall ihrer Einführung eine emissionsarme Stromquelle, die die Unabhängigkeit von\r\nEnergieimporten sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland beziehungsweise Europa\r\nstärken könnte. Ob und wann ihre Kommerzialisierung gelingt, ist aus heutiger Sicht nicht zuverlässig\r\nzu beantworten. Welche Rolle die Kernfusion in einem zukünftigen Energiesystem spielen wird, hängt entscheidend\r\nvon den Kosten ab, zu denen die Kraftwerke den Strom bereitstellen können. Ein wirtschaftlicher\r\nBetrieb könnte aus derzeitiger Sicht mit Kosten im unteren Bereich der heute prognostizierten LCOE-Bandbreiten\r\nmöglich werden, wenn die alternativen klimaneutralen Stromerzeugungs- und Speichertechnologien\r\nbis zum Markteintritt der Fusionskraftwerke nicht spürbare Kostendegressionen aufweisen. Etabliert\r\nsich die Kernfusion als neue Technologie, böte sich für die beteiligten Unternehmen und Zulieferer die\r\nChance, als Technologieführer international neue Märkte zu erschließen. Wirtschaftliche Vorteile können\r\nsich allerdings auch schon früher ergeben, zum Beispiel durch Spin-offs, Zweitverwertungen und Patente,\r\ndie aus den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten resultieren.\r\nEin weiteres Engagement für die Kernfusionsforschung ist vor diesem Hintergrund sinnvoll, wenngleich mit\r\nBlick auf die Erreichung der Klimaneutralität für Deutschland bis 2045 und Europa bis 2050 bei der Umgestaltung\r\ndes Energiesystems nicht auf sie gewartet werden darf. Das Engagement für die Kernfusion darf\r\nalso die anderweitigen Bemühungen für ein klimaneutrales Energiesystem nicht einschränken, sondern\r\nsollte diese ergänzen. Die bereits vorhandenen klimaneutralen Technologien müssen weiterhin gezielt und\r\nengagiert ausgebaut werden, um die in Deutschland und Europa gesetzlich festgeschriebene Treibhausgasneutralität\r\nzu erreichen.\r\nGelingen kann die Realisierung eines ersten netzeinspeisenden Fusionskraftwerks nach Meinung von Expert*\r\ninnen in den nächsten 20 bis 25 Jahren nur dann, wenn Politik und Unternehmen alle notwendigen\r\nSchritte parallel verlaufend, in Abstimmung zueinanderstehend und mit vollem Nachdruck verfolgen. Dies\r\nbetrifft sowohl die technischen Herausforderungen, zu denen unter anderem die technischen Aspekte wie\r\ndie Weiterentwicklung von Reaktorbauteilen, die Entwicklung widerstandsfähiger Materialien und das\r\nSchließen des Brennstoffkreislaufs zählen, als auch die Rahmensetzung mit Themen wie der Regulierung,\r\neinem technischen Regelwerk, geeigneten Finanzierungsinstrumenten und der Ausbildung und Sicherung\r\nder benötigten Fachkräfte. Gerade durch eine möglichst frühzeitige und vorausschauende Etablierung der\r\nregulatorischen Grundlagen können Investitionsrisiken gesenkt werden, was national wie international\r\ndazu beitragen kann, Privatkapital von Investor*innen einzuwerben. Nicht nur dafür ist es unerlässlich, die\r\nKernfusion aus der Fachdiskussion in die öffentliche Debatte zu bringen. Breite Gesellschaftsschichten sollten\r\nüber die Chancen und Risiken der Kernfusion transparent informiert werden, auch um ihnen eine aktive\r\nTeilhabe an den zukünftigen Entwicklungsprozessen zu ermöglichen.\r\n47\r\n47\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nLiteratur\r\n1 Spektrum.de 1998-1\r\nSpektrum.de: „Lexikon der Physik“, 1998. URL: https://www.spektrum.\r\nde/lexikon/physik/ [Stand: 05.07.2024].\r\n2 BASE o. A.-1\r\nBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: „Glossar“,\r\nURL: https://www.base.bund.de/DE/service/glossar/_functions/\r\nglossar.html [Stand: 09.06.2024].\r\n3 RP-Energie-Lexikon o. 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A./Nash, D./Nottingham, B./O'Shea, C./ Pfeiffer, A.\r\nT./ Pierson, S. Z./Purdy, C./Radovinsky, A./Ravikumar, D.\r\nK./Reyes, V./Riva, N./Rosati, R./Rowell, M./Salazar, E. E./Santoro,\r\nF./Sattarov, A./Saunders, W./Schweiger, P./Schweiger,\r\nS./Shepard; M./Shiraiwa, S./Silveira, M./Snowman, B. F./Sorbom,\r\nP./Stahle, P./Stevens, K./Stillerman, J./Tammana, D./Toland,\r\nT. L./Tracey, D./Turcotte, R./Uppalapati, K./Vernacchia,\r\nM./Vidal, C./Voirin, E./Warner, A./Watterson, A./Whyte, D.\r\nG./Wilcox, S./Wolf, M./Wood; B./Zhou, L./Zhukovsky, A.: „The\r\nSPARC Toroidal Field Model Coil Program“. In: IEEE Transactions\r\non Applied Superconductivity, 34, 2, 2024, S. 1–16.\r\n119 Tikhonchuk 2020\r\nTikhonchuk, V. T.: „Progress and Opportunities for Inertial Fusion\r\nEnergy in Europe“. In: Philosophical Transactions of the Royal\r\nSociety A: Mathematical, Physical and Engineering Sciences,\r\n378, 2184, 2020.\r\n120 Rice et al. 2017\r\nRice, B. 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Why they are a problem and how to mitigate\r\nthem“. In: Technological Forecasting and Social Change, 151,\r\n2020.\r\n146 Tversky/Kahneman 1981\r\nTversky, A./Kahneman, D.: „The framing of decisions and the rationality\r\nof choice“. In: Science, 221, 1981, S. 453–458.\r\nBonaccorsi, A./Apreda, R./Fantoni, G.: „Expert biases in technology\r\nforesight. Why they are a problem and how to mitigate\r\nthem“. In: Technological Forecasting and Social Change, 151,\r\n2020.\r\n147 Kostka/Fiedler o. A.\r\nKostka, G./Fiedler, J.: „Großprojekte in Deutschland – Zwischen\r\nAmbition und Realität“. URL: https://www.hertieschool.\r\norg/de/infrastruktur [Stand: 10.07.2024].\r\n148 Sovacool et al. 2014\r\nSovacool, B. K./Gilbert, A./Nugent, D.: „An International Comparative\r\nAssessment of Construction Cost Overruns for Electricity\r\nInfrastructure“. 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URL:\r\nhttps://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/oda-zahlen/\r\nhintergrund/dac-umrechnungskurs-35300 [Stand:\r\n30.07.2024].\r\n154 Lindley et al. 2023\r\nLindley, B./Roulstone, T./Locatelli, G./Rooney, M.: „Can fusion energy\r\nbe cost-competitive and commercially viable? An analysis\r\nof magnetically confined reactors“. In: Energy Policy, 177,\r\n2023.\r\n155 Hamacher et al. 2013\r\nHamacher, T./Huber, M./Dorfner, J./Schaber, K./Bradshaw, A. M.:\r\n„Nuclear Fusion and Renewable Energy Forms: Are They\r\nCompatible?“. In: Fusion Engineering and Design, 88, 6, 2013,\r\nS. 657–660.\r\n156 Handley et al. 2021\r\nHandley, M. C./Slesinski, D./Hsu, S. C.: „Potential Early Markets\r\nfor Fusion Energy“. In: Journal of Fusion Energy, 40, 2021.\r\n157 Schwartz et al. 2023\r\nSchwartz, J. A./Ricks, W./Kolemen, E./Jenkins, J. D.: „The Value\r\nof Fusion Energy to a Decarbonized United States Electric\r\nGrid“. In: Joule, 7, 4, 2023, S. 675–699.\r\n158 Gi et al. 2020\r\nGi, K./Sano, F./Akimoto, K./Hiwatari, R./Tobita, K.: „Potential\r\nContribution of Fusion Power Generation to Low-Carbon Development\r\nunder the Paris Agreement and Associated Uncertainties“.\r\nIn: Energy Strategy Reviews, 27, 2020.\r\n5\r\n5\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n1. Wie groß sind Erdgaspotenziale in nicht konventionellen Lagerstätten in\r\nDeutschland?\r\nUm die mögliche Bedeutung der Förderung von Erdgas aus nicht konventionellen Lagerstätten in Deutschland\r\neinzuordnen, ist zunächst die Größenordnung der vorhandenen Erdgaspotenziale zu klären. Diese\r\nFrage ist jedoch nicht eindeutig zu beantworten: Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe\r\n(BGR) schätzt, dass 320 bis 2.030Milliarden Kubikmeter technisch förderbares Schiefergas in Deutschland\r\nin einer Tiefe zwischen 1.000 und 5.000Metern vorliegen ([1] S. 86).3 Diese Potenziale werden als Ressourcen\r\nbezeichnet [1]. Die größten Lagerstätten in Deutschland befinden sich in Niedersachsen an der Grenze\r\nzu Nordrhein-Westfalen (siehe Abbildung 2). Innerhalb der Europäischen Union verfügen lediglich Frankreich,\r\nSpanien und Rumänien über größere Schiefergasressourcen als Deutschland.4 [3] [4][5]\r\nBisher liegen keine Abschätzungen darüber vor, welcher Anteil der Erdgasressourcen mit der heutigen\r\nTechnik und zu heutigen Preisen wirtschaftlich förderbar wäre. Hinzu kommen weitere begrenzende Rahmenbedingungen:\r\nSo kommen zum Beispiel Teile der Ressourcen nicht für die Förderung infrage, weil sie\r\nunter Städten oder in Naturschutzgebieten liegen. Der tatsächlich förderbare Anteil an Erdgas wird als Reserven\r\nbezeichnet. Für die Analyse der in Deutschland vorliegenden Reserven wären dezidierte Untersuchungen\r\nmit Explorationsbohrungen notwendig. Diese Untersuchungen wurden für Deutschland bislang\r\nnicht durchgeführt [6]5, deshalb liegen hierfür bisher nur Einschätzungen vor. [7]\r\nFachleute schätzen, dass jährlich etwa 5 bis 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus nicht konventionellen\r\nLagerstätten in Deutschland gefördert werden könnten. Dies entspricht ungefähr 6 bis 12 Prozent des Erdgasverbrauchs\r\nin Deutschland, bezogen auf das Jahr 2022.6 Für eine Förderung dieser Größenordnung\r\nbräuchte es circa 400 bis 800 Bohrungen. Diese würden sich auf etwa 30 bis 60 sogenannten Clusterplätzen\r\nbefinden.7\r\n3 Werden auch Potenziale zwischen 500m und 1.000 m Tiefe berücksichtigt, erhöht sich dieMenge theoretisch technisch förderbaren Schiefergases\r\nin Deutschland auf 380 bis 2.240 Mrd. m³ ([1] S. 86). Bei einer Förderung im Tiefenintervall von 500 bis 1.000 m steigt jedoch das Risiko, das\r\nGrundwasser zu beeinträchtigen. Es wird daher empfohlen, bei Fracking-Bohrungen einen Abstand von 1.000 m zu Grundwasserleitern einzuhalten\r\n(vgl. z. B. [3]). In der Vergangenheit gab es z. B. in den USA jedoch auch Fracking-Bohrungen in Tiefen geringer als 1.000 und 500 m [4].\r\nEine Förderung aus Tiefen von mehr als 5.000 m wäre technisch möglich, ist aber aufwendig und deshalb in der Regel unwirtschaftlich [5].\r\n4 In Europa befinden sich etwa 6 % der aktuell weltweit ausgewiesenen Schiefergasressourcen. Der Großteil der Ressourcen befindet sich in\r\nNordamerika (24 %), Australasien (22 %) und Lateinamerika (20 %) ([1] S. 90).\r\n5 Weder die zuständigen Bundesländer noch Unternehmen haben nach Auskunft des Bundesumweltministeriums in der Vergangenheit Initiativen\r\nfür Probebohrungen gezeigt [6]. Die niedersächsische Landesregierung schließt Probebohrungen derzeit aus. [7]\r\n6 1 Mrd. m³ Erdgas entspricht etwa 10 TWh Erdgas. Deutschland verbrauchte 2022 ca. 847 TWh Gas [2].\r\n7 Diese Bandbreite spiegelt die im Rahmen des ESYS-Workshops diskutierten Zahlen wider.\r\nGrafikdesign\r\naweberdesign.de\r\nProduktionskoordination und Satz\r\nAnnika Seiler (ESYS Koordinierungsstelle | acatech)\r\nEmpfohlene Zitierweise\r\nWurbs, Sven/Dehlwes, Sonja/Lübke, Andrea/ Stephanos, Cyril/ Fischedick, Manfred/ Henning, Hans-Martin/ Löschel, Andreas/\r\nMatthies, Ellen/ Pittel, Karen/ Renn, Jürgen/ Sauer, Dirk Uwe/ Spiecker genannt Döhmann, Indra: „Kernfusion als Baustein einer\r\nklimaneutralen\r\nEnergieversorgung? Chancen, Herausforderungen, Zeithorizonte” (Impuls), Schriftenreihe „Energiesysteme der\r\nZukunft“ (ESYS), 2024, https://doi.org/10.48669/esys_2024-8.\r\nAutor*innen\r\nSven Wurbs (ESYS-Koordinierungsstelle | acatech), Sonja Dehlwes (ESYS-Koordinierungsstelle | acatech),\r\nDr. Andrea Lübke (acatech), Dr. Cyril Stephanos (ESYS-Koordinierungsstelle | acatech), Philipp Stöcker (ESYSKoordinierungsstelle\r\n| acatech), Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick (Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie\r\nGmbH), Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE), Prof. Dr. Andreas\r\nLöschel (Ruhr-Universität Bochum), Prof. Dr. Ellen Matthies (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg), Prof. Dr.\r\nKaren Pittel (ifo Institut), Prof. Dr. Jürgen Renn (Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte), Prof. Dr. Dirk Uwe\r\nSauer (RWTH Aachen), Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann (Goethe-Universität Frankfurt)\r\nWeitere Mitwirkende\r\nProf. Dr. Tony Donné (Frontiers in Energy Innovations - FEInn)), Felix Fischer (ESYS-Koordinierungsstelle | acatech),\r\nProf. Dr. Dr. h.c. Siegfried H. Glenzer (SLAC National Accelerator Laboratory (Universität Stanford)), Prof. Dr.\r\nSibylle Günter (Max-Planck-IPP/ EUROfusion), Prof. Dr. Constantin Häfner (RWTH Aachen | Fraunhofer Institut\r\nfür Lasertechnik| Fraunhofer Gesellschaft), Dr. Alexander von Müller (Max-Planck-IPP), Polina Pienkina (ESYSKoordinierungsstelle\r\n| acatech), Prof. Dr. Markus Roth (Focused Energy | Technische Universität Darmstadt)\r\nRedaktion\r\nClaire Stark (ESYS Koordinierungsstelle | acatech)\r\nKoordination Grafiken\r\nAnnika Eßmann (ESYS Koordinierungsstelle | acatech)\r\nReihenherausgeber\r\nacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V. (Federführung)\r\nKoordinierungsstelle München, Karolinenplatz 4, 80333 München | www.acatech.de\r\nDeutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.\r\n– Nationale Akademie der Wissenschaften –\r\nJägerberg 1, 06108 Halle (Saale) | www.leopoldina.org\r\nUnion der deutschen Akademien der Wissenschaften e. V.\r\nGeschwister-Scholl-Straße 2, 55131 Mainz | www.akademienunion.de\r\nDOI\r\nhttps://doi.org/10.48669/esys_2024-8\r\nProjektlaufzeit\r\n03/2016 bis 12/2024\r\nFinanzierung\r\nDas Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung\r\n(Förderkennzeichen 03EDZ2016) gefördert.\r\nDas Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“\r\nMit der Initiative „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) geben acatech – Deutsche\r\nAkademie der Technikwissenschaften, die Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften Impulse für\r\ndie Debatte über Herausforderungen und Chancen der Energiewende in Deutschland.\r\nIn interdisziplinären Arbeitsgruppen erarbeiten rund 160 Expertinnen und Experten\r\nHandlungsoptionen für den Weg zu einer umweltverträglichen, sicheren und bezahlbaren\r\nEnergieversorgung.\r\nKontakt:\r\nDr. Cyril Stephanos\r\nLeiter der Koordinierungsstelle „Energiesysteme der Zukunft“\r\nGeorgenstraße 25, 10117 Berlin\r\nTel.: +49 30 206 30 96 - 0\r\nE-Mail: stephanos@acatech.de\r\nweb: energiesysteme-zukunft.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Förderung der Selbstregulations-\r\nkompetenzen\r\nvon Kindern und Jugendlichen\r\nin Kindertageseinrichtungen und Schulen\r\n2\r\nVorwort............................................................................................ 5\r\nZusammenfassung und Handlungsempfehlungen...........................6\r\n1 Einleitung.................................................................................10\r\n2 Vulnerabilität und Resilienz .....................................................17\r\n2.1 Wohlergehen und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen\r\nin Deutschland.......................................................................................................... 17\r\n2.1.1 Psychische Gesundheit..................................................................................... 17\r\n2.1.2 Körperliche Gesundheit................................................................................... 19\r\n2.1.3 Bildung............................................................................................................. 20\r\n2.1.4 Soziale Teilhabe................................................................................................ 21\r\n2.1.5 Kritische Betrachtung der Datenlage................................................................ 22\r\n2.2 Risikofaktoren........................................................................................................... 22\r\n2.2.1 Familiäre Belastungen...................................................................................... 23\r\n2.2.2 Sozioökonomischer Status............................................................................... 23\r\n2.2.3 Gewalt, Missbrauch und Mobbing................................................................... 24\r\n2.2.4 Nutzung digitaler Medien................................................................................ 25\r\n2.2.5 Flucht- und Zuwanderungshintergrund............................................................ 26\r\n2.3 Schutzfaktoren.......................................................................................................... 26\r\n2.3.1 Individuelle Schutzfaktoren.............................................................................. 27\r\n2.3.2 Soziale Schutzfaktoren..................................................................................... 27\r\n2.4 Folgen der Beeinträchtigung des Wohlergehens sowie der Entfaltungs-möglichkeiten\r\nvon Kindern und Jugendlichen.......................................................... 28\r\n2.4.1 Individuelle Folgen........................................................................................... 28\r\n2.4.2 Gesellschaftliche Folgen................................................................................... 29\r\n3 Selbstregulation .......................................................................30\r\n3.1 Definition und Rahmen............................................................................................. 30\r\n3.2 Modelle..................................................................................................................... 31\r\n3.3 Mechanismen der Selbstregulation.......................................................................... 33\r\n3.3.1 Kognitive Mechanismen................................................................................... 33\r\n3.3.2 Emotionale und motivationale Mechanismen................................................. 35\r\n3.4 Soziale Aspekte......................................................................................................... 36\r\n3.5 Bedeutung von Selbstregulation............................................................................... 37\r\n3.5.1 Psychische Gesundheit und Wohlbefinden...................................................... 37\r\n3.5.2 Körperliche Gesundheit................................................................................... 39\r\n3.5.3 Bildung und soziale Teilhabe............................................................................ 39\r\n3.6 Entwicklung der Selbstregulation................................................................. .............40\r\n3.6.1 Kognitive Entwicklung ..................................................................................... 40\r\n3.6.2 Emotionale Entwicklung................................................................................... 41\r\n3.6.3 Motivationale Entwicklung............................................................................... 42\r\n3.6.4 Soziale Entwicklung.......................................................................................... 42\r\nInhalt\r\nInhalt\r\nInhalt 3\r\n3.7 Biologische Grundlagen............................................................................................ 43\r\n3.7.1 Genetik............................................................................................................. 43\r\n3.7.2 Gehirnplastizität und Hirnentwicklung............................................................. 44\r\n3.8 Relevanz für Erziehung und Bildung.......................................................................... 45\r\n4 Evidenzbasierte Förderstrategien ............................................47\r\n4.1 Individuelle Förderung versus systemische Änderung.............................................. 47\r\n4.2 Rahmenbedingungen................................................................................................ 48\r\n4.3 Förderziele................................................................................................................ 48\r\n4.4 Zielgruppen............................................................................................................... 49\r\n4.5 Entwicklungs- und Lernumgebungen........................................................................ 50\r\n4.5.1 Grundlegende Qualitätsdimensionen.............................................................. 51\r\n4.5.2 Förderung von Selbstregulation im vorschulischen Bereich............................ 52\r\n4.5.3 Selbstreguliertes Lernen in der Schule............................................................. 55\r\n4.6 Spezifische Förderansätze......................................................................................... 57\r\n4.6.1 Förderung von psychischer Gesundheitskompetenz........................................ 57\r\n4.6.2 Verhaltensorientierte und kognitiv-verhaltensorientierte Ansätze.................. 58\r\n4.6.3 Achtsamkeits- und mitgefühlsbasierte Ansätze............................................... 59\r\n4.6.4 Körperorientierte Ansätze................................................................................ 61\r\n4.6.5 Rolle digitaler Medien...................................................................................... 62\r\n4.6.6 Überblick über die Wirksamkeit der einzelnen Ansätze................................... 63\r\n4.7 Qualifikationsmaßnahmen für die Verantwortlichen................................................ 67\r\n4.8 Strukturelle Voraussetzungen................................................................................... 68\r\n5 Handlungsempfehlungen.........................................................69\r\n5.1 Die Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und\r\nJugendlichen zu einer Leitperspektive des deutschen Bildungssystems machen..... 70\r\n5.2 Indikatoren für Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen\r\nentwickeln und in das bundesweite Bildungsmonitoring sowie die datenbasierte\r\nSchul- und Unterrichtsentwicklung der Bundesländer aufnehmen.......................... 71\r\n5.3 Wirksame Strategien zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen in\r\ndeutschen Kindertageseinrichtungen und Schulen entwickeln, flächendeckend\r\neinführen sowie kontinuierlich evaluieren und verbessern...................................... 73\r\nMitwirkende...................................................................................75\r\nLiteraturverzeichnis........................................................................78\r\nGlossar............................................................................................94\r\n4 Vorwort\r\nVorwort 5\r\nVorwort\r\nDas Wohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen\r\nsind entscheidend für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft. Doch werden\r\nsie vielfältig bedroht, nicht zuletzt durch die Auswirkungen von Krisen und Kriegen.\r\nDie neuere psychologische und neurowissenschaftliche Forschung zeigt, dass die\r\nSelbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle für\r\nderen Wohlergehen und Entfaltungsmöglichkeiten spielen. Diese Kompetenzen umfassen\r\nkognitive, emotionale, motivationale und soziale Fähigkeiten, die es erlauben,\r\npersönliche Ziele zu erreichen und flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Dazu gehören\r\nunter anderem die Fähigkeit, die eigene Aufmerksamkeit zu fokussieren, sowie\r\ndie klare Wahrnehmung der Faktoren, die dies beeinträchtigen können, wie beispielsweise\r\ndie intensive Nutzung sozialer Medien. Auch die Fähigkeit zur Emotionsregulation\r\nund soziale Kompetenzen sind entscheidend.\r\nEine der Hauptaufgaben der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\nbesteht in der wissenschaftsbasierten Beratung von Politik und Öffentlichkeit. Dieser\r\nAufgabe kommt die Leopoldina mit der Publikation der vorliegenden Stellungnahme\r\nnach. Sie ist in den vergangenen zwei Jahren von einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe\r\nverfasst worden, die sich der Frage gewidmet hat, wie die Förderung der\r\nSelbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen evidenzbasiert zu einer weiteren\r\nLeitperspektive des deutschen Schul- und Bildungssystems gemacht werden kann.\r\nDabei orientiert sich die Stellungnahme an Grundwerten der freien Persönlichkeitsentfaltung\r\nund des verantwortungsvollen Zusammenlebens: Selbstregulationskompetenzen\r\nsind nicht nur im Sinne einer resilienten Gesundheit und hervorragenden Bildung\r\nvon Kindern und Jugendlichen förderungswürdig, sondern bilden auch gesellschaftlich\r\nunabdingbare Voraussetzungen für gelingende soziale Beziehungen, erstrebenswerte\r\nkulturelle Teilhabe und eine möglichst umfassende demokratische Mitwirkung.\r\nIch danke den Sprechern und allen Mitwirkenden in der Arbeitsgruppe, den Gutachterinnen\r\nund Gutachtern sowie den einbezogenen Expertinnen und Experten, die in\r\nden vergangenen zwei Jahren diese Stellungnahme erarbeitet und kommentiert haben.\r\nProf. (ETHZ) Dr. Gerald Haug,\r\nPräsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\n6 Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen\r\nZusammenfassung und Handlungsempfehlungen\r\nKinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft und wie die psychologische\r\nund neurowissenschaftliche Forschung der letzten Jahre zeigt, sind ihre Selbstregulationskompetenzen\r\nvon entscheidender Bedeutung für ihr Wohlergehen und ihre\r\nEntfaltungsmöglichkeiten, insbesondere für ihre psychische und körperliche Gesundheit,\r\nBildung und soziale Teilhabe. Diese Kompetenzen umfassen kognitive, emotionale,\r\nmotivationale und soziale Fähigkeiten, die es erlauben, persönliche Ziele zu erreichen\r\nund flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Dazu zählen die selbstständige\r\nOrganisation von Aufgaben, die Aufmerksamkeitssteuerung, das bewusste Erleben von\r\nEmotionen ohne impulsives Handeln sowie die Fähigkeit, soziale Konflikte zu bewältigen\r\nund sich aktiv an Entscheidungen zu beteiligen.\r\nNun zeigen zahlreiche Studien beträchtliche Bedrohungen für das Wohlergehen und\r\ndie Entfaltungsmöglichkeiten junger Menschen: Viele leiden unter erheblichen psychischen\r\nProblemen. Die grundlegenden Veränderungen in ihrer Lebenswelt, wie Kriege\r\nund Klimakrise, führen zu starken Sorgen und tiefen Zukunftsängsten. Die körperliche\r\nGesundheit vieler junger Menschen ist ebenfalls gefährdet, vor allem durch ungesunde\r\nErnährung und Bewegungsmangel. Im Bereich Bildung sind die niedrigen Kompetenzstände\r\nin den Bereichen Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften besorgniserregend.\r\nErhebliche Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche sind psychisch erkrankte\r\nEltern, ein niedriger sozioökonomischer Status der Familie, Flucht- und Zuwanderungshintergrund\r\nsowie Gewalt- und Mobbingerfahrungen. Auch digitale Medien und\r\nTechniken bergen – trotz ihrer Vorteile – erhebliche Risiken.\r\nStaat und Gesellschaft stehen in der Verantwortung, auf die zunehmende Gefährdung\r\ndes Wohlergehens und der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen\r\nschnell und angemessen zu reagieren. Das ergibt sich zum einen aus der UN-Kinderrechtskonvention,\r\nder Präambel der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation und\r\naus dem deutschen Grundgesetz. Zum anderen sind die erheblichen negativen Folgen\r\nder Beeinträchtigung von Wohlergehen\r\nund Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern\r\nund Jugendlichen für die deutsche Gesellschaft und Wirtschaft zu nennen, z. B.\r\ndie erheblichen Kosten durch psychische Erkrankungen und die unzureichende Ausschöpfung\r\nder Bildungspotenziale.\r\nWegen der zentralen Bedeutung der Selbstregulationskompetenzen für das Wohlergehen\r\nund die Entfaltungsmöglichkeiten junger Menschen, empfiehlt diese Stellungnahme,\r\nderen Förderung zu einer weiteren Leitperspektive des deutschen Bildungssystems\r\nzu machen. Natürlich bleibt es weiterhin mehr als wichtig, die politischen, wirtschaftlichen\r\nund gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Dies umfasst zum\r\nBeispiel eine angemessene sozioökonomische Förderung von Familien bzw. Alleinerziehenden\r\nund die nachhaltige Verbesserung von oft unbefriedigenden Bedingungen\r\nund Strukturen in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Außerdem muss den Strategien\r\neiniger Industrien entgegengewirkt werden, gezielt die Präferenzen und das VerZusammenfassung\r\nund Handlungsempfehlungen 7\r\nhalten von Kindern und Jugendlichen zu beeinflussen. Dies betrifft etwa transnational\r\nagierende Anbieter sozialer Medien sowie Lebensmittel-, Tabak- und Alkoholkonzerne.\r\nAber die lokale, persönliche Kompetenz einzelner Menschen bei der Selbstregulation\r\nihres eigenen Verhaltens und die erfolgreiche globale Selbstregulation ganzer Gesellschaften\r\nsind in Wirklichkeit zwei Aspekte eines einzigen Phänomens. Wegen der oben\r\nerwähnten Relevanz der Selbstregulation für alle Aspekte des Wohlergehens und der\r\nEntfaltungsmöglichkeiten konzentrieren sich die Stellungnahme und die Handlungsempfehlungen\r\nauf den ersten Aspekt, jedoch ausdrücklich ohne die Bedeutung des zweiten\r\nschmälern zu wollen.\r\nDie Entwicklung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen\r\nist geprägt von deren genetischer Disposition sowie deren Umwelt- und Lebensbedingungen.\r\nIn der frühen Kindheit spielt der familiäre Kontext eine entscheidende Rolle.\r\nMit steigendem Alter müssen die Selbstregulationskompetenzen dann mehr und mehr\r\nin den Kindertageseinrichtungen und den Schulen weiterentwickelt werden. Die Forschung\r\nzeigt, dass es dafür nachweislich wirksame Ansätze gibt. Von größter Bedeutung\r\nist es, eine förderliche Entwicklungs- und Lernumgebung zu schaffen, die unter\r\nanderem kognitive Aktivierung und konstruktive Unterstützung umfasst. Grundlegend\r\nist auch, eine entsprechende psychische Gesundheitskompetenz – also das Verständnis\r\ndafür, dass Selbstregulationskompetenzen erlernbar sind – zu fördern und die Fähigkeit,\r\ndiese in geeigneter Weise für sich umsetzen zu können, zu entwickeln. Weitere\r\nwichtige evidenzbasierte Ansätze zur Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\nsind verhaltens- bzw. kognitiv-verhaltensorientiert, achtsamkeits- und mitgefühlsbasiert\r\nsowie körperorientiert. Sie werden bereits in vielen Programmen national und\r\ninternational eingesetzt. Digitale Apps und andere digitale Technologien haben das\r\nPotenzial, solche Programme wirksam zu unterstützen. Außerdem erfordert die Förderung\r\nder Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen\r\nund Schulen qualifiziertes Bildungspersonal und entsprechende\r\nRessourcen im Bildungssystem. Eine effiziente und vertrauensvolle Vernetzung der\r\nAkteure im Bildungs-\r\nund Gesundheitswesen ist dabei essenziell.\r\nVor diesem Hintergrund empfiehlt die Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina folgende Maßnahmen:\r\n1. Die Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und\r\nJugendlichen soll zu einer weiteren Leitperspektive des deutschen\r\nBildungssystems\r\nwerden.\r\na. Diese Leitperspektive soll integriert werden in\r\ni. die Standards und Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) für die\r\nBildung in Deutschland sowie\r\nii. die Bildungs- bzw. Lehrpläne der Bundesländer,\r\niii. die Curricula für die Aus-, Weiter- und Fortbildung des Erziehungs- und Lehrpersonals\r\nsowie in den Studienseminaren,\r\niv. die Konzepte der Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen.\r\nb. Die entsprechenden Gremien der Bildungseinrichtungen wie Elternbeiräte oder\r\nSchulkonferenzen sollen in einen Diskurs über die Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\neintreten und diese entsprechend in ihre pädagogischen\r\nKonzepte integrieren.\r\n8 Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen\r\nc. Die Verbände und Gewerkschaften im deutschen Bildungssystem sollen ebenfalls\r\neinen Diskurs über die Bedeutung der Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\nführen. Sie sollen sich entsprechend daran beteiligen, diese Förderung zu\r\neiner weiteren Leitperspektive des deutschen Bildungssystems zu machen.\r\n2. Es sollen Indikatoren1 für Selbstregulationskompetenzen von Kindern\r\nund Jugendlichen entwickelt bzw. weiterentwickelt und in das bundesweite\r\nBildungsmonitoring sowie die datenbasierte Schul- und\r\nUnterrichtsentwicklung der Bundesländer aufgenommen werden.\r\na. Die KMK soll das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) oder\r\nein anderes Bildungsforschungsinstitut beauftragen, Indikatoren für eine zuverlässige\r\nMessung von Selbstregulationskompetenzen zu entwickeln bzw. vorhandene\r\nIndikatoren weiterzuentwickeln.\r\nb. Unter Verwendung dieser Indikatoren sollen die Selbstregulationskompetenzen\r\nvon Kindern und Jugendlichen in das bundesweite Bildungsmonitoring, etwa in dieBildungstrends\r\ndes IQB und den Nationalen Bildungsbericht, aufgenommen werden.\r\nc. Die Kultusministerien und die anderen zuständigen Landesministerien sollen die\r\nSelbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen in die datengestützte\r\nSchul- und Unterrichtsentwicklung einbeziehen und dabei ebenfalls die\r\nentsprechenden Indikatoren nutzen.\r\nd. Darüber hinaus soll die Datengrundlage zur psychischen Gesundheit und zu\r\nden anderen\r\nAspekten des Wohlergehens und der Entfaltungsmöglichkeiten von\r\nKindern und Jugendlichen verbessert und in die Standarduntersuchungen aller Gesundheits-\r\nund Beratungsberufe integriert werden. Innovative und alltagsnahe\r\nErhebungsmethoden (z. B. Echtzeitbefragungen per Smartphone) sollen in geeigneter\r\nWeise verwendet werden.\r\nPerspektivisch sollen auch Vorschulkinder in diese Erhebungen einbezogen werden.\r\n3. Wirksame Strategien zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nin deutschen Kindertageseinrichtungen und Schulen sollen entwickelt,\r\nflächendeckend und langfristig eingeführt sowie kontinuierlich evaluiert\r\nund verbessert werden.\r\na. Auf der Grundlage bewährter Erziehungs- und Unterrichtsmodelle, etwa der\r\ndrei Basisdimensionen (effektive Klassenführung, kognitive Aktivierung, konstruktive\r\nUnterstützung) soll die Förderung der Selbstregulationskompetenzen in\r\nden Erziehungs-\r\nund Unterrichtsalltag sowie in die Ausbildung, das Studium und\r\ndie Aus-, Weiter- und Fortbildung der Bildungsfachkräfte\r\nintegriert werden.\r\n1 Indikatoren werden verstanden als Messgrößen zur Bewertung bestimmter Merkmale.\r\nZusammenfassung und Handlungsempfehlungen 9\r\nb. Dafür sollen die Kindertageseinrichtungen und die Schulen auf der Basis der\r\nvorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gemeinsame Vorstellungen und\r\nKonzepte erarbeiten, die von allen Bildungsfachkräften der jeweiligen Einrichtung\r\ngeteilt werden. Hier sollen alle Akteure der Kindertageseinrichtungen und der\r\nSchulen einbezogen werden und die individuellen Bedürfnisse sowie die Strategien\r\nder einzelnen Kindertageseinrichtungen und Schulen berücksichtigt werden.\r\nc. Darüber hinaus soll es im Rahmen bestehender Unterrichtsfächer, an Projekttagen,\r\nals Inhalt von Klassenlehrerinnen- und Klassenlehrerstunden, im Ganztagsunterricht,\r\nin Betreuungsangeboten usw. Angebote für alle Kinder und\r\nJugendlichen sowie für spezifische Gruppen wie besonders vulnerable (verletzliche\r\nund schutzbedürftige)\r\nKinder und Jugendliche geben, die es ihnen ermöglichen,\r\nfür sich selbst geeignete Möglichkeiten zur Stärkung ihrer Selbstregulationskompetenzen\r\nkennenzulernen.\r\nd. Diese Angebote sollen in Kooperation von universitären und außeruniversitären\r\nForschungseinrichtungen, zuständigen Landesinstituten, Kindertageseinrichtungen\r\nund Schulen entwickelt sowie kontinuierlich evaluiert und verbessert\r\nwerden. Skalierbarkeit2 und Nachhaltigkeit sollen von vornherein berücksichtigt\r\nwerden. Diese Forschung könnte im Programm des Bundesministeriums für Bildung\r\nund Forschung (BMBF) „empirische Bildungsforschung“ oder in einer\r\neigenen Förderlinie angesiedelt werden.\r\n2 Skalierbarkeit bezeichnet die Wirksamkeit unter Alltagsbedingungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.\r\n10 Einleitung\r\n1 Einleitung\r\nKinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft und wie die psychologische\r\nund neurowissenschaftliche Forschung der letzten Jahre zeigt, sind ihre Selbstregulationskompetenzen\r\nvon entscheidender Bedeutung für ihr Wohlergehen und ihre\r\nEntfaltungsmöglichkeiten, insbesondere für ihre psychische und körperliche Gesundheit,\r\nihre Bildung und soziale Teilhabe. Diese Kompetenzen umfassen kognitive, emotionale,\r\nmotivationale und soziale Fähigkeiten, die es erlauben, persönliche Ziele zu\r\nerreichen und flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Dazu zählen die selbstständige\r\nOrganisation von Aufgaben, die Aufmerksamkeitssteuerung, das bewusste Erleben von\r\nEmotionen ohne impulsives Handeln sowie die Fähigkeit, soziale Konflikte zu bewältigen\r\nund sich aktiv an Entscheidungen zu beteiligen.\r\nNun zeigen zahlreiche Studien beträchtliche Bedrohungen für das Wohlergehen und\r\ndie Entfaltungsmöglichkeiten junger Menschen3: Viele leiden unter psychischen\r\nProblemen wie Angststörungen, Depressionen, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitäts-\r\nStörungen und Störungen des Sozialverhaltens.4 Die grundlegenden Veränderungen\r\nin ihrer Lebenswelt, wie Kriege und Klimakrise, führen zu starken Sorgen\r\nund tiefen Zukunftsängsten.5 Die körperliche Gesundheit vieler junger Menschen ist\r\nebenfalls gefährdet, vor allem durch ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel.\r\n6\r\nIm Bereich Bildung sind die niedrigen Kompetenzstände in den Bereichen Mathematik,\r\nLesen und Naturwissenschaften besorgniserregend.7 Viele erreichen die Mindeststandards\r\nnicht, die als Voraussetzung für eine umfassende Teilhabe in und an\r\nder Gesellschaft gelten.8 Erhebliche Risikofaktoren\r\nfür Kinder und Jugendliche sind\r\npsychisch erkrankte Eltern9, ein niedriger sozioökonomischer Status der Familie10,\r\nFlucht- und Zuwanderungshintergrund11 sowie Gewalt- und Mobbingerfahrungen12.\r\nAuch digitale Medien und Techniken bergen – trotz ihrer Vorteile – erhebliche\r\nRisiken13.\r\n3 Detaillierte Ausführungen und weitere Belege für das Folgende finden sich im Abschnitt 2 „Vulnerabilität und Resilienz“.\r\n4 Wir zitieren hier eine ältere Studie, die einen guten Überblick gibt: Ravens-Sieberer et al. 2007. Aktuellere Ergebnisse und\r\nden Zusammenhang mit der Pandemie diskutieren wir in Abschnitt 2.\r\n5 Ravens-Sieberer u. a. 2023.\r\n6 Robert Koch-Institut 2021, Schmidt u. a. 2024.\r\n7 OECD 2023.\r\n8 Stanat u. a. 2023, S. 67.\r\n9 Beardslee u. a. 2011.\r\n10 Klasen u. a. 2017.\r\n11 OECD 2023.\r\n12 Schmid u. a. 2022, Baldwin u.a. 2023.\r\n13 Committee on the Impact of Social Media on Adolescent Health 2023, The U. S. Surgeon General 2023.\r\nEinleitung 11\r\nZiel dieser Stellungnahme\r\nEs ist eine vordringliche Aufgabe von Staat und Gesellschaft, auf diese Gefährdungen\r\nschnell und angemessen zu reagieren und das Wohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten\r\njunger Menschen nachhaltig und wirkungsvoll zu fördern.\r\nWegen der zentralen Bedeutung der Selbstregulationskompetenzen für das Wohlergehen\r\nund die Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen empfiehlt\r\ndiese Stellungnahme, deren Förderung zu einer weiteren Leitperspektive des deutschen\r\nBildungssystems zu machen und gibt dafür auf der Basis aktueller wissenschaftlicher\r\nErkenntnisse konkrete Handlungsempfehlungen. Natürlich bleibt es weiterhin\r\nmehr\r\nals wichtig, die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen\r\nzu verbessern. Aber die lokale, persönliche Kompetenz einzelner Menschen bei der\r\nSelbstregulation ihres eigenen Verhaltens und die erfolgreiche globale Selbstregulation\r\nganzer Gesellschaften sind in Wirklichkeit zwei Aspekte eines einzigen Phänomens.\r\nWegen der oben erwähnten Relevanz der Selbstregulation für alle Aspekte des Wohlergehens\r\nund der Entfaltungsmöglichkeiten konzentrieren sich die Stellungnahme und\r\ndie Handlungsempfehlungen auf den ersten Aspekt, jedoch ausdrücklich ohne die Bedeutung\r\ndes zweiten schmälern zu wollen.\r\nIm Folgenden erläutern wir die Argumentation der Stellungnahme im Detail.\r\nWohlergehen und Entfaltungsmöglichkeiten\r\nWohlergehen und Entfaltungsmöglichkeiten von jungen Menschen haben viele verschiedene\r\nAspekte: Zentral sind, wie oben erwähnt, die psychische und körperliche\r\nGesundheit und die Möglichkeit, eigene Talente und Fähigkeiten zu entfalten. Wichtig\r\nsind auch soziale Teilhabechancen im Sinne gelingender Interaktionen mit Gleichaltrigen,\r\neiner aktiven Mitgestaltung des eigenen Lebensumfeldes, z. B. in Familie und\r\nSchule, und des Zugangs zu Bildungs- und Freizeitangeboten. Ein weiterer zentraler\r\nAspekt besteht darin, Selbstachtung und ein Verständnis für den Wert und die Autonomie\r\nder eigenen Person und aller Menschen zu entwickeln, verbunden mit einem Verantwortungsbewusstsein\r\nfür die eigene Entwicklung und das Gemeinwohl. Die abendländische\r\nphilosophische Tradition spricht hier von dem in wesentlichen Aspekten auf\r\nAristoteles zurückgehenden Begriff eudaimonia: eine gelungene Lebensführung nach\r\nden Anforderungen und Grundsätzen einer ethisch sensiblen Einstellung zum eigenen\r\nLeben als einer Ganzheit.14\r\nDie Verantwortung von Staat und Gesellschaft\r\nDie Verantwortung von Staat und Gesellschaft für das Wohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten\r\nvon Kindern und Jugendlichen in diesem umfassenden Sinne\r\nund die Förderung ihrer Selbstregulationskompetenzen ergibt sich aus zahlreichen\r\ngrundlegenden Dokumenten. Auf der Ebene internationaler Vereinbarungen betont die\r\nUN-Kinderrechtskonvention in Artikel 29: „Die Vertragsstaaten stimmen darin über14\r\nThomas Metzinger schlägt in diesem Zusammenhang die Entwicklung einer „Bewusstseinskultur“ (Metzinger 2023) vor.\r\nDas bedeutet, dass man nicht nur fragt, „Was ist eine gute Handlung?“, sondern auch, „Was wäre ein erstrebenswerter\r\ngeistiger Zustand, was ist eigentlich ein guter Bewusstseinszustand?“ In einer solchen Bewusstseinskultur würden Kinder\r\nund Jugendliche lernen, eine ethische Perspektive gegenüber den eigenen geistigen Zuständen einzunehmen. Dies soll\r\nmittelfristig zu einer kulturellen Einbettung als wertvoll erkannter Bewusstseinszustände führen.\r\n12 Einleitung\r\nein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, die Persönlichkeit, die\r\nBegabung\r\nund die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung\r\nzu bringen …“15 Auch die Präambel der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation\r\n(WHO) betont: „Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines\r\nder Grundrechte jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion,\r\nder politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung.“16\r\nDies schließt insbesondere die psychische Gesundheit ein. Sie ist nach der Definition\r\nder WHO17 ein Zustand des mentalen Wohlbefindens, der es den Menschen ermöglicht,\r\nmit den Belastungen des Lebens umzugehen, eigene Fähigkeiten zu entwickeln, gut zu\r\nlernen und zu arbeiten und zur Gemeinschaft beizutragen. In Deutschland leiten sich\r\ndiese Prinzipien aus Artikel 2 des Grundgesetzes ab: dem Recht auf freie Entfaltung der\r\nPersönlichkeit. Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Rechts ist eine angemessene\r\nFörderung des Wohlergehens und der Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und\r\nJugendlichen. Das Sozialgesetzbuch VIII der Bundesrepublik Deutschland konkretisiert\r\ndie Aussage des Grundgesetzes in § 1. Dort heißt es: „Jeder junge Mensch hat ein\r\nRecht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten,\r\neigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“\r\nDennoch sind, wie eingangs dargestellt, das Wohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten\r\nvon Kindern und Jugendlichen gefährdet, mit weitreichenden Folgen für deren\r\nlebenslange Entwicklung. Die Dringlichkeit für Staat und Gesellschaft, jetzt schnell zu\r\nhandeln, ergibt sich einerseits aus der Verantwortung für ein gelungenes Leben des\r\nEinzelnen, andererseits aber auch aus den sozialen und ökonomischen Folgen dieser\r\nGefährdung für die Gesellschaft insgesamt. So beliefen sich beispielsweise die Kosten\r\nfür psychische Erkrankungen in der Gesamtbevölkerung im Jahr 2015 auf 4,8 % des\r\ndeutschen Bruttoinlandsprodukts, das entspricht rund 147 Milliarden Euro.18 Diese\r\nKosten umfassen z. B. Therapien, Arbeitsausfälle und Frühverrentungen. Die Hälfte\r\ndieser Erkrankungen beginnt bereits vor dem 15. Lebensjahr.19 Außerdem wirkt\r\nsich zum Beispiel die zu geringe Bildungsbeteiligung und Qualifizierung von jungen\r\nMenschen negativ auf den Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit\r\nDeutschlands aus. Dies ist umso dramatischer, als Deutschland eines der Länder mit\r\ndem höchsten Durchschnittsalter der Bevölkerung ist (2023: 44,6 Jahre)20.\r\nDie politisch Verantwortlichen, die relevanten gesellschaftlichen Institutionen wie Kindertageseinrichtungen,\r\nSchulen, Sozialverbände, Sportvereine und Kirchen sowie die\r\nfür die Erziehung von Kindern und Jugendlichen unmittelbar Verantwortlichen wie Eltern,\r\nErzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer sind daher gefordert,\r\nrasch Bedingungen zu schaffen und Maßnahmen zu ergreifen, die solchen negativen\r\nEntwicklungen entgegenwirken. Das Wohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten\r\njunger Menschen sollen optimal gefördert werden, um Heranwachsenden ein gelungenes\r\nLeben in Autonomie, Würde und Selbstbestimmtheit zu ermöglichen.\r\n15 Vereinte Nationen 1989.\r\n16 World Health Organization 1946.\r\n17 https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/mental-health-strengthening-our-response\r\n18 DGPPN e. V. 2024.\r\n19 Kessler u. a. 2007.\r\n20 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/\r\nbevoelkerungsstand-gebietsstand-werte.html\r\nEinleitung 13\r\nDamit eine solche Förderung gelingen kann, müssen günstige gesellschaftliche und\r\nwirtschaftliche Rahmenbedingungen vorhanden sein. Dies beinhaltet einerseits die\r\nangemessene sozioökonomische Förderung von Familien und Alleinerziehenden und\r\nandererseits die Veränderung von oft unbefriedigenden Bedingungen und Strukturen\r\nin Kindertageseinrichtungen und Schulen. So stoßen derzeit viele Erzieherinnen und\r\nErzieher und Lehrerinnen und Lehrer angesichts des Fachkräftemangels bei gleichzeitig\r\nsteigenden Anforderungen an ihre Grenzen. Eine optimale Förderung von Kindern\r\nund Jugendlichen hängt darüber hinaus auch wesentlich von den Erziehungskompetenzen\r\nder Eltern ab, deren Förderung erhebliche Bedeutung hat.\r\nDie notwendigen systemischen Änderungen beziehen sich auch auf die oben genannten\r\nVeränderungen der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen. Diese betreffen unter anderem\r\ndie Strategien einiger Industrien, etwa transnational agierender sozialer Medien\r\nund Lebensmittel-, Tabak- und Alkoholkonzerne, gezielt die Präferenzen und das Verhalten\r\nvon Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu beeinflussen. Epidemiologinnen\r\nund Epidemiologen sowie Public-Health-Forschende sehen in solchen Strategien\r\neinen wichtigen Grund „für das eskalierende Ausmaß an vermeidbaren Krankheiten,\r\nUmweltschäden und für soziale und gesundheitliche Ungleichheit“21 mit negativen\r\nFolgen für das Wohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.\r\nDieser problematischen Dynamik und der Tendenz, die Einzelnen für die\r\nFolgen verantwortlich zu machen, gilt es, politisch entgegenzuwirken. In Deutschland\r\nfordern in diesem Zusammenhang beispielsweise medizinische Fachgesellschaften\r\nsowie\r\nKinderrechts- und Verbraucherorganisationen seit langem die Einschränkung\r\nder Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt in allen für\r\nKinder relevanten Medien. Die Notwendigkeit einer Regulierung sozialer Netzwerke\r\nwurde in der Leopoldina-Stellungnahme „Digitalisierung und Demokratie“22 dargelegt.\r\nDie Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen\r\nwirksam fördern\r\nWie bereits zu Anfang erwähnt, zeigt die psychologische und neurowissenschaftliche\r\nForschung der letzten Jahre, dass die Selbstregulationskompetenzen von Kindern und\r\nJugendlichen eine zentrale Rolle für ihr Wohlergehen und ihre Entfaltungsmöglichkeiten\r\nspielen. Diese Kompetenzen umfassen, wie oben erläutert, kognitive, emotionale,\r\nmotivationale und soziale Fähigkeiten, die es erlauben, persönliche Ziele zu erreichen\r\nund flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Kognitionsbezogene Selbstregulation ist\r\nz. B. die Fokussierung der eigenen Aufmerksamkeit, mit dem Ziel, eine Aufgabe konzentriert\r\nzu bearbeiten. Dazu gehört auch die klare Wahrnehmung der Faktoren, die\r\ndiese Fähigkeit beeinträchtigen können, z. B. die zwanghafte oder exzessive Nutzung\r\nsozialer Medien. Ein Beispiel für Emotionsregulation ist das bewusste, aber nicht wertende\r\nWahrnehmen, etwa von Ärger, Wut und anderen unangenehmen Gefühlen, ohne\r\nsie auszuagieren. Motivationale Aspekte betreffen das Formulieren, Erreichen oder gegebenenfalls\r\nVerändern von Zielen. Solche Selbstregulationsfähigkeiten sind auch im\r\nsozialen und politischen Bereich wichtig, da sie helfen können, Konflikte mit anderen\r\nzu lösen und sich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Die Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nzielt also nicht darauf – wie gelegentlich vermutet wird –, die\r\n21 Gilmore u. a. 2023; Maani u. a. 2023.\r\n22 Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, acatech –\r\nDeutsche Akademie der Technikwissenschaften 2021.\r\n14 Einleitung\r\nEinzelnen für problematische Strukturen passfähig zu machen, sondern auf eine Stärkung\r\nder Autonomie von Personen und deren gesellschaftlicher Teilhabe. Sie weist den\r\nEinzelnen auch nicht die alleinige Verantwortung im Umgang mit solchen Strukturen\r\nzu und enthebt Staat und Gesellschaft nicht der Verpflichtung zu den oben erwähnten\r\nsystemischen Veränderungen.\r\nDiese Stellungnahme präsentiert wissenschaftliche Evidenz dafür, dass Selbstregulationskompetenzen\r\nvon entscheidender Bedeutung für das Wohlergehen und die\r\nEntfaltungsmöglichkeiten\r\nvon Kindern und Jugendlichen sind: Sie wirken präventiv in\r\nBezug auf die genannten Gefährdungen und leisten einen entscheidenden Beitrag dazu,\r\ndass junge Menschen ihr Potenzial entfalten und sozial partizipieren können, mit großem\r\nGewinn für unsere ganze Gesellschaft. Darum halten die Autorinnen und Autoren\r\ndieser Stellungnahme eine Förderung dieser Kompetenzen für alle jungen Menschen\r\nin Kindertageseinrichtungen und Schulen für dringend geboten. Sie wollen mit ihrer\r\nStellungnahme einen Beitrag zu diesem überaus wichtigen Ziel leisten, indem sie die\r\nMöglichkeiten einer solchen Förderung auf der Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse\r\nausloten und gleichzeitig praktisch umsetzbare Handlungsempfehlungen\r\nfür das deutsche Bildungssystem geben.\r\nEntwicklung der Stellungnahme\r\nDie Arbeitsgruppe, die diese Stellungnahme erarbeitet hat, vereinigt die für das Thema\r\nrelevanten wissenschaftlichen Disziplinen: Psychologie, Psychiatrie, Kinder- und\r\nJugendpsychiatrie,\r\nKinder- und Jugendmedizin, Bildungsforschung, Philosophie des\r\nGeistes, Ethik, Sportwissenschaft, Informatik und Statistik. Im Laufe der Erarbeitung\r\nbezog die Arbeitsgruppe auch Beiträge von Expertinnen und Experten ein, etwa\r\nSchüler-\r\nund\r\nElternvertreter, Lehrerinnen und Lehrern, Vertreterinnen und Vertreter\r\naus der Lehrerbildung sowie Schulverwaltungen und Kultusministerien.\r\nAufbau der Stellungnahme\r\nIm zweiten Abschnitt dieser Stellungnahme erfolgt eine Bestandsaufnahme des Wohlergehens\r\nund der Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland\r\nauf der Grundlage empirischer Studien. Die Fähigkeit zur Selbstregulation steht\r\nim Mittelpunkt dieser Stellungnahme, weil sie eine zentrale Grundlage für das Wohlergehen\r\nund die Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ist. Dies\r\nzeigen wir im dritten Abschnitt. Wir erläutern die psychologischen und neurowissenschaftlichen\r\nGrundlagen der Selbstregulation sowie ihre Bedeutung für die verschiedenen\r\nAspekte des Wohlergehens und der Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und\r\nJugendlichen. Die Ergebnisse des zweiten und dritten Abschnitts unterstreichen die\r\nNotwendigkeit der Förderung der Selbstregulationskompetenzen junger Menschen.\r\nEntsprechende evidenzbasierte Förderstrategien sind Inhalt des vierten Abschnitts.\r\nWir beschreiben Ansätze für solche Förderstrategien, geben Beispiele und erläutern\r\ndie forschungsbasierte Evidenz für deren Wirksamkeit. Das ist Grundlage für den\r\nabschließenden Abschnitt der Stellungnahme, in dem konkrete Handlungsempfehlungen\r\nformuliert werden.\r\nEinleitung 15\r\nZum Hintergrund: Verwendete Forschungsmethoden\r\nDiese Stellungnahme gründet sich auf verschiedene Typen wissenschaftlicher Studien, die sich nach Forschungsziel\r\nund -design unterscheiden: Dazu gehören Beobachtungsstudien, randomisierte kontrollierte\r\nStudien (RCTs), Querschnittstudien und Längsschnittstudien wie auch Metaanalysen. Jeder Studientyp\r\nhat seine spezifischen Stärken und Schwächen und eignet sich für unterschiedliche Forschungsfragen.\r\n● Beobachtungsstudien erfassen Daten, ohne in den Studienablauf einzugreifen. Forscherinnen und\r\nForscher beobachten eine zufällige Auswahl an Teilnehmenden in ihrer natürlichen Umgebung oder\r\nsammeln retrospektiv Daten. Diese Studien können Zusammenhänge aufzeigen, aber keine Kausalität\r\n(eindeutige Ursache-Wirkungs-Beziehung) beweisen.\r\n● Randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) sind der Goldstandard in der klinischen Forschung. Teilnehmende\r\nwerden zufällig einer von mindestens zwei Gruppen zugeteilt: der Interventionsgruppe,\r\ndie die zu testende Behandlung erhält, und der Kontrollgruppe, die eine Standardbehandlung, ein\r\nPlacebo oder keine Behandlung erhält. Eine Randomisierung minimiert systematische Auswahlverzerrungen\r\nund erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Unterschiede zwischen den Gruppen tatsächlich auf\r\ndie Intervention zurückzuführen sind.\r\n● Doppelblind-Design kann ein Merkmal von RCTs sein. Ein Doppelblind-Design, bei dem weder die\r\nTeilnehmenden noch die Forschenden wissen, wer zu welcher Gruppe gehört, minimiert den Placebo-\r\nEffekt und den Einfluss der Forschenden.\r\n● Skalierbarkeit von Förderstrategien bedeutet, dass die Wirksamkeit in Studien mit wenigen Teilnehmerinnen\r\nund Teilnehmern unter Laborbedingungen auch unter Alltagsbedingungen mit vielen\r\nTeilnehmerinnen und Teilnehmern (Feldexperimente) nachgewiesen werden kann.\r\n● Metaanalysen fassen die Ergebnisse mehrerer Studien quantitativ zusammen, um ein umfassenderes\r\nVerständnis der Wirksamkeit einer Intervention zu erhalten. Sie ermöglichen es, die Effektstärken\r\nüber verschiedene Studien hinweg zu vergleichen und zu verallgemeinern.\r\n● Querschnittstudien erfassen Daten statistisch zufällig ausgewählter Teilnehmender zu einem bestimmten\r\nZeitpunkt und können Beziehungen zwischen Variablen aufzeigen, aber keine Veränderungen\r\nüber die Zeit erfassen.\r\n● Längsschnittstudien folgen statistisch zufällig ausgewählten Personen über einen längeren Zeitraum,\r\num Entwicklungen oder Veränderungen zu dokumentieren, was sie besonders wertvoll für die Untersuchung\r\nvon Ursache-Wirkungs-Beziehungen macht.\r\n● Kohortenstudien sind eine epidemiologische oder beobachtende Studienart, die eine Gruppe von\r\nPersonen (eine Kohorte) über einen bestimmten Zeitraum verfolgt, um die Entstehung von Krankheiten\r\noder das Auftreten von bestimmten Ereignissen zu untersuchen. Die Gemeinsamkeiten einer\r\nKohorte, z. B. gemeinsames Alter oder gemeinsamer Schuleintritt, fokussieren auf eine bestimmte Teilnehmergruppe,\r\nerlauben für diese aber i. d. R. einen effektiveren Vergleich als Längsschnittstudien.\r\n16 Einleitung\r\nBei der Betrachtung der Ergebnisse dieser Studien werden die Ergebnisse auf verschiedene Weise kommuniziert:\r\n● Effektstärken messen die Größe eines Effekts unabhängig von der Stichprobengröße. Sie sind entscheidend\r\nfür das Verständnis der praktischen Bedeutung von Forschungsergebnissen.\r\n● Nicht alle beobachteten Effekte bleiben nachhaltig bestehen. Nachuntersuchungen helfen, die langfristige\r\nWirksamkeit von Interventionen zu messen.\r\n● Die Replikation, das Wiederholen von Studien, steigert die Qualität in der Forschung, da es die Zuverlässigkeit\r\nund die Validität der Ergebnisse bestätigt.\r\n● Ein zentrales Anliegen in der Forschung ist die Unterscheidung zwischen Kausalität und Korrelation.\r\nWährend Korrelationen auf eine Beziehung bzw. einen Zusammenhang zwischen zwei Variablen hinweisen,\r\nbedeutet Kausalität, dass die eine Variable Veränderungen in einer anderen verursacht. Viele\r\nStudiendesigns, insbesondere Beobachtungsstudien, können Korrelationen aufzeigen, aber es bedarf\r\noft experimenteller Designs, um Kausalität nachzuweisen.\r\n● Die Qualität einer Studie hängt stark von ihrem Design ab. Ein hochwertiges Design umfasst klare\r\nDefinitionen der Zielgruppe, valide und zuverlässige Messinstrumente und die Berücksichtigung von\r\nStörfaktoren. Es ist jedoch auch bedeutsam, flexibel zu sein und zu erkennen, dass in manchen Forschungskontexten\r\nKompromisse eingegangen werden müssen, um relevante Daten zu sammeln.\r\n● Für jeden Studientyp muss evaluiert werden, ob es systematische Gründe gibt, die eine Teilnahme\r\nfördern oder verhindern, und ob diese Systematiken die aus der Studie gezogenen Schlüsse beeinträchtigen.\r\nMessung von Selbstregulationskompetenzen bei Kindern und Jugendlichen\r\nSelbstregulationsfähigkeiten werden häufig mittels Fragebogenskalen erfasst. Da dies jedoch wegen\r\nder notwendigen sprachlichen Reflexionsfähigkeiten erst bei älteren Kindern möglich ist, wird oft auf\r\nFremdbeurteilungen durch Eltern, Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrkräfte zurückgegriffen, welche\r\njedoch (wie der Selbstbericht) mit unterschiedlichen Arten von Verzerrungen einhergehen können. Für\r\ndie Messung exekutiver Funktionen kommen dagegen überwiegend kognitive Tests zum Einsatz, die häufig\r\ncomputerbasiert und unter standardisierten Bedingungen durchgeführt werden. Diese versprechen\r\nzwar Objektivität und Präzision in der Merkmalserfassung, vor allem bei jüngeren Kindern ist es jedoch\r\noft schwierig, die notwendige Reliabilität der Messungen bei vertretbarer Dauer der Testsitzungen zu\r\nrealisieren. Für bestimmte Verhaltenstests, wie den bekannten Marshmallow-Test23 zur Erfassung der\r\nFähigkeit zur Belohnungsverzögerung, sind nur einmalige Testdurchführungen vorgesehen, sodass eine\r\nReliabilitätsbestimmung und -erhöhung durch mehrere Testdurchgänge nicht möglich ist. Eingeschränkte\r\nReliabilität ist ein möglicher Grund dafür, dass verschiedene Aufgaben, die eigentlich dasselbe kognitive\r\nKonstrukt (z. B. die Inhibitionsfähigkeit) erfassen sollen, nur niedrig miteinander korrelieren. Als weiterer\r\nGrund kommt hinzu, dass einzelne Aufgaben immer auch aufgabenspezifische Aspekte (z. B. die Möglichkeit,\r\nbestimmte Strategien zu verwenden) erfassen, die für das interessierende theoretische Konstrukt\r\nirrelevant sind. Die Heterogenität der unter dem Konzept der Selbstregulation zusammengefassten Aspekte\r\nund Maße (exekutive Funktionen, Belohnungsverzögerungsaufgaben, Selbst- und Fremdbericht)\r\nzeigt sich auch darin, dass diese im Durchschnitt nur niedrig miteinander korrelieren.24\r\n23 Mischel & Ebbesen 1970.\r\n24 Exemplarisch: Duckworth & Kern 2011.\r\nVulnerabilität und Resilienz 17\r\n2 Vulnerabilität und Resilienz\r\nIn diesem Abschnitt wird das erhebliche Ausmaß der Beeinträchtigung und Gefährdung\r\nsowohl des Wohlergehens als auch der Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern\r\nund Jugendlichen näher erläutert. Dabei konzentrieren wir uns auf die Dimensionen,\r\nfür die entsprechende Daten vorliegen: psychische und physische Gesundheit, Bildung\r\nund die Möglichkeit, Talente und Fähigkeiten zu entfalten, sowie soziale Teilhabe.25\r\nDer psychischen Gesundheit kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Nach der\r\nDefinition der WHO26 (siehe auch oben) ist die psychische Gesundheit ein Zustand\r\ndes mentalen Wohlbefindens, der es Menschen ermöglicht, mit den Belastungen des\r\nLebens umzugehen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, gut zu lernen und zu arbeiten und\r\nzur Gemeinschaft beizutragen. In diesem umfassenden Sinne ist psychische Gesundheit\r\neine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung aller anderen Aspekte des\r\nWohlergehens\r\nund der Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Einschränkungen\r\nder psychischen Gesundheit haben daher auch erhebliche negative Auswirkungen\r\nauf all diese Aspekte, und eine Förderung der psychischen Gesundheit wirkt\r\nsich positiv auf Wohlergehen und Entfaltungsmöglichkeiten aus. Die Ergebnisse dieses\r\nAbschnitts und die im nächsten Abschnitt dargestellte Bedeutung von Selbstregulation\r\nfür alle Aspekte von Wohlergehen und Entfaltungsmöglichkeiten unterstreicht die Notwendigkeit\r\nvon deren Förderung bei jungen Menschen.\r\n2.1. Wohlergehen und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und\r\nJugendlichen in Deutschland\r\nWir beginnen mit einer Bestandsaufnahme zu wesentlichen Aspekten des Wohlergehens\r\nund der Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.\r\n2.1.1. Psychische Gesundheit\r\nWichtige Quellen für die Beurteilung der psychischen Gesundheit von Kindern und\r\nJugendlichen\r\nin Deutschland sind die Krankenkassenreporte der letzten Jahre.27 Sie\r\nzeigen, dass die psychotherapeutischen Behandlungsraten bei Kindern und Jugendlichen\r\nim Alter bis 17 Jahren deutlich angestiegen sind. Von 2009 bis 2019, also bereits\r\nvor der Coronapandemie, wuchs die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Psycho25\r\nDie Datenlage ist allerdings in vielen Fällen noch unbefriedigend (siehe Abschnitt 2.1.5). Darum besteht eine unserer\r\nHandlungsempfehlungen auch darin, dies deutlich zu verbessern.\r\n26 https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/mental-health-strengthening-our-response\r\n27 Es werden hier die zum Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme neuesten Reporte verwendet, die Auskunft über die\r\npsychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geben.\r\n18 Vulnerabilität und R esilienz\r\ntherapie28 um 104 % auf 823 000.29 Das sind ca. 4 % aller Kinder und Jugendlichen,\r\nwobei Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen – etwa nach\r\nTrauererlebnissen oder Mobbing – sowie depressive Episoden die häufigsten Behandlungsanlässe\r\ndarstellten. Bei den Neuerkrankungen und hier insbesondere bei den\r\nDepressionen\r\nsind laut dem DAK Kinder- und Jugendreport 2022 vor allem Mädchen\r\nim Alter zwischen 10 und 17 Jahren von einem starken Anstieg betroffen.30\r\nWichtiger noch als die Erkrankungs- und Behandlungsraten erscheint jedoch die\r\nalarmierende Anzahl der durch psychische Störungen verlorenen gesunden Lebensjahre\r\n(Disability-Adjusted Life Years [DALYs]).31 Diese beziehen sich auf die verlorenen\r\nJahre nicht nur durch die Krankheit selbst, sondern ebenfalls durch deren Folgen.\r\nBetrachtet man die zehn häufigsten Ursachen für DALYs, so ergab sich 2019 folgendes\r\nBild: Bei den 10- bis 14-Jährigen war die Anzahl der verlorenen Lebensjahre 6137 pro\r\n100 000; davon waren 28 % auf Angststörungen, depressive Erkrankungen und Verhaltensstörungen\r\nzurückzuführen. Bei den 15- bis 19-Jährigen waren es 8961 DALYs\r\npro 100 000; davon gingen 25 % auf Angststörungen, depressive Erkrankungen,\r\nVerhaltens-\r\nund bipolare Störungen zurück. Weitere relevante Ursachen für DALYs\r\nwaren z. B. Rücken- und Nackenschmerzen, Migräne und Selbstverletzungen.32\r\nEin weiteres umfassendes Bild der psychischen Gesundheit von Heranwachsenden\r\nliefern\r\nmehrere Untersuchungen: die Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen\r\nin Deutschland des Robert Koch-Instituts (KiGGS)33 – als Teil davon insbesondere\r\ndie BELLA-Studie (BEfragung zum seeLischen WohLbefinden und VerhAlten)34 –\r\nund die von der WHO koordinierte Studie ,Health Behaviour in School-aged Children\r\n(HBSC-Studie)‘35. KiGGS ist eine Längsschnittstudie, bei der umfassende Daten zur\r\nGesundheit, zum Wohlbefinden und zum Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen\r\nin Deutschland erhoben werden.36 Die HBSC-Studie ist eine Kohortenstudie,\r\ndie alle vier Jahre durchgeführt wird. Sie erhebt Daten zum Gesundheitsverhalten\r\nund Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern im Alter von 11, 13 und 15\r\nJahren in über 40 Ländern. Zwischen 2009 und 2012 zeigten in der BELLA-Studie zwischen\r\n17 und 20 % der befragten Kinder und Jugendlichen von 3 bis 17 Jahren psychische\r\nAuffälligkeiten.37 Dies deckt sich mit einer Meta-Analyse von 33 Primärstudien,\r\ndie eine mittlere Prävalenz von emotionalen und Verhaltensstörungen bei Kindern und\r\nJugendlichen in Deutschland von 17,6 % zeigen.38 Laut Bundespsychotherapeutenkammer\r\nsind dies insbesondere Angst- und depressive Symptome sowie Verhaltens- und\r\n28 Psychotherapie im erweiterten Sinne, d. h. inkl. Sprechstunden, probatorischen Sitzungen und Akuttherapien; betrachtet\r\nman ausschließlich bewilligte Kurz- und Langzeittherapien, so beläuft sich der Anstieg auf 46 %.\r\n29 BARMER 2021; Grundlage der Auswertungen bildeten anonymisierte Daten zu rund neun Millionen Versicherten der\r\nBARMER. Die Ergebnisse im BARMER Arztreport sind standardisiert entsprechend der Geschlechts- und Altersstruktur\r\nder deutschen Bevölkerung (gemäß den Daten des Statistischen Bundesamtes). Hierdurch können die Ergebnisse auf die\r\ndeutsche Gesamtbevölkerung übertragen werden.\r\n30 Witte u. a. 2023.\r\n31 https://www.daly.rki.de/\r\n32 Dies zeigen die aktuellsten Zahlen der WHO; siehe https://www.who.int/data/gho/data/themes/mortality-and-global-health-\r\nestimates/global-health-estimates-leading-causes-of-dalys\r\n33 https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/Kiggs/kiggs_node.html\r\n34 The KiGGS study group u. a. 2008.\r\n35 Robert Koch-Institut 2024.\r\n36 Die Basiserhebung (KiGGS Welle 1) fand von 2003 bis 2006 statt. KiGGS Welle 2 wurde zwischen 2009 und 2012 durchgeführt,\r\nund KiGGS Welle 3 lief von 2014 bis 2017.\r\n37 Klasen u. a. 2017.\r\n38 Barkmann & Schulte-Markwort 2012.\r\nVulnerabilität und Resilienz 19\r\nAufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitäts-Störungen.39 Die HBSC-Studie zeigt für das\r\nJahr 2022, dass 11-, 13- bzw. 15-jährige Schülerinnen und Schüler zu 34 %, 43 % bzw.\r\n50 % multiple psychosomatische Beschwerden haben. Außerdem haben laut dieser\r\nStudie\r\nz. B. 15-jährige Schülerinnen und Schüler zu 21 % eine eher schlechte subjektive\r\nGesundheit und zu 19 % eine niedrige Lebenszufriedenheit, wobei dies deutlich häufiger\r\nauf Mädchen als auf Jungen zutraf. Für die 11- und 13-jährigen sind diese Werte\r\nniedriger. Laut dem PISA-Report 2022 haben sogar 22 % der Kinder und Jugendlichen\r\neine geringe Lebenszufriedenheit.40\r\nMit dem Beginn der Coronapandemie erhöhte sich die Häufigkeit psychischer Probleme\r\nund die gesundheitsbezogene Lebensqualität und Lebenszufriedenheit von Kindern\r\nund Jugendlichen verschlechterte sich deutlich. Dies zeigt die nach dem Vorbild\r\nder BELLA-Studie konzipierte Längsschnittstudie ‚COVID-19 and Psychological Health‘\r\n(COPSY).41 Sie liefert ein Bild der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen\r\nwährend der Pandemie und zeigt auch mittelfristige Auswirkungen über\r\ndie akute Pandemiesituation hinaus. Im Verlauf der COPSY-Erhebungen zeigte sich\r\nzunächst ein dramatischer Anstieg fast aller gemessenen Größen: schlechte gesundheitsbezogene\r\nLebensqualität, psychosomatische Beschwerden, psychische Probleme\r\nund Angstsymptome. Als wichtige Ursache hierfür wurden die Schulschließungen in\r\nDeutschland identifiziert.42 Allerdings gingen nicht alle diese Größen nach der akuten\r\nPandemiesituation wieder auf das Niveau vor der Pandemie zurück.43 Insbesondere für\r\ndie Angstsymptome lag die Inzidenz im Verlauf Winter 2020/2021, Herbst 2021 und\r\nFebruar 2022 mit 30 %, 27 % bzw. 28 % immer noch deutlich über dem Niveau vor der\r\nPandemie. Auch die psychosomatischen Beschwerden der Kinder und Jugendlichen,\r\ninsbesondere Bauch-, Rücken- und Kopfschmerzen, nahmen im Messzeitraum kontinuierlich\r\nzu. Im Herbst 2022 litt jedes zweite befragte Kind mindestens einmal pro\r\nWoche unter solchen Beschwerden. Auch andere Beschwerden wie Nervosität, Schlafprobleme\r\nund Reizbarkeit lagen deutlich über dem Niveau vor der Pandemie. Zu diesen\r\nBeschwerden passt, dass sich ein erheblicher Anteil der Kinder und Jugendlichen\r\nziemliche oder sehr große Sorgen wegen der aktuellen Krisen wie den massiven Folgen\r\ndes Klimawandels und dem Krieg in der Ukraine machte und etwa die Hälfte der\r\nBefragten\r\nangab, große Sorgen um die eigenen Zukunftschancen zu haben.\r\nDie Daten der COPSY-Studie sind mit internationalen Daten vergleichbar, die in verschiedenen\r\nMetaanalysen zusammengefasst wurden, z. B. in der Studie von Racine u. a.\r\n2021, wo 29 Studien aus Ostasien, Europa, Nord-, Zentral- und Südamerika und dem\r\nNahen Osten ausgewertet wurden44, sowie in der Untersuchung von Madigan u. a. 2023,\r\ndie auf 53 Studien aus Nordamerika, Europa, Asien, Australien und Israel beruht.45\r\n2.1.2. Körperliche Gesundheit\r\nEine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung spielt insbesondere in der Kindheit\r\nund Jugend eine wichtige Rolle, da sie die Basis für eine gesunde Entwicklung dar39\r\nBundespsychotherapeutenkammer 2020.\r\n40 OECD 2022a.\r\n41 Ravens-Sieberer u. a. 2021.\r\n42 Felfe u. a. 2022.\r\n43 Ravens-Sieberer u. a. 2023.\r\n44 Racine u. a. 2021.\r\n45 Madigan u. a. 2023.\r\n20 Vulnerabilität und R esilienz\r\nstellt. Die Ernährungsstudie EsKiMo II46 des Robert Koch-Institus zeigt, dass im Messzeitraum\r\n2014 bis 2017 die meisten Heranwachsenden in Deutschland zu wenig Obst,\r\nGemüse und pflanzliche Lebensmittel mit hohem Kohlenhydratanteil wie Vollkornbrot\r\nund Kartoffeln aßen. Außerdem war der Verzehr von Fleisch, Wurstwaren und sogenannten\r\ntolerierten Lebensmitteln, zu denen Süßigkeiten, Limonaden und Knabberartikel\r\ngehören, deutlich zu hoch.47 In diesem Zeitraum waren ca. 15 % der Kinder und\r\nJugendlichen in Deutschland übergewichtig.48\r\nGesundheitliche Probleme, aber auch psychische Beeinträchtigungen hängen vor allem\r\nim Kindes- und Jugendalter eng mit mangelnder körperlicher Aktivität zusammen.49\r\nDie Ergebnisse der Motorik-Modul-Studie (MoMo)50 zeigen, dass diese problematisch\r\nniedrig ist: Im Jahr 2023 erreichten nur 17 % der Jungen und 13 % der Mädchen im\r\nAlter von 6 bis 17 Jahren die WHO-Empfehlung von einer Stunde mäßiger bis starker\r\nkörperlicher Aktivität an jedem Tag der Woche51. Die MoMo-Studie zeigt auch, dass\r\ndie unorganisierte Aktivität (nicht in Institutionen wie Schule oder Sportverein) von\r\nKindern und Jugendlichen in ihrer Freizeit zwischen 2003 und 2017 bei den 4- bis\r\n17-Jährigen von 81 auf 52 Minuten pro Woche abgenommen hat, was aber teilweise\r\ndurch organisierten Sport kompensiert wird.52 Auch die Ergebnisse der Metaanalyse\r\nvon Tapia-Serrano u. a. 2022 sind besorgniserregend.53 Die Autorinnen und Autoren\r\nbeziehen sich auf die Empfehlung der WHO: Demnach sollten Kinder im Alter von 1\r\nbis 4 Jahren täglich drei Stunden körperlich aktiv sein, die Bildschirmzeit von Kindern\r\nim Alter von 2 bis 4 Jahren sollte maximal 60 Minuten betragen und die Schlafdauer\r\nfür 1- bis 2-jährige Kinder 11 bis 14 Stunden sowie für 3- bis 4-jährige Kinder 10 bis 13\r\nStunden.54 Es zeigt sich, dass nur für 10 % der Kinder in diesem Alter alle drei Empfehlungen\r\neingehalten werden und für 8 % keine der Empfehlungen. Allerdings beziehen\r\nsich diese Zahlen auf Europa.\r\n2.1.3. Bildung\r\nDank der Gesamtstrategie zum Monitoring im Bildungsbereich in Deutschland liegen\r\ninzwischen verlässliche Daten zu den Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern\r\nvor, auch im Kohortenvergleich.55 Für Vorschulkinder fehlen solche Daten allerdings\r\nbisher. Die Daten für Schülerinnen und Schüler zeichnen ein insgesamt ernüchterndes\r\nBild. So zeigt die neueste PISA-Studie aus dem Jahr 2022 für Deutschland in den\r\nBereichen Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften die bisher niedrigsten Kompetenzstände\r\nseit Beginn der PISA-Studie im Jahr 2000.56 Die Studie offenbart einen\r\ndeutlichen Rückgang der schulischen Fähigkeiten deutscher Schülerinnen und Schüler\r\nim Vergleich zur Vorgängerstudie aus dem Jahr 2018 und einen noch stärkeren Rückgang\r\nder Leistungen im Vergleich zu den Jahren 2009 und 2012, in denen Deutsch46\r\nRobert Koch-Institut 2021.\r\n47 Robert Koch-Institut 2021.\r\n48 Robert Koch-Institut 2018c.\r\n49 Nigg u. a. 2021; Schmidt u. a. 2020; Wunsch u. a. 2019.\r\n50 Schmidt u. a. 2024.\r\n51 World Health Organization 2020.\r\n52 Schmidt u. a. 2020.\r\n53 Tapia-Serrano u. a. 2022.\r\n54 World Health Organization 2019.\r\n55 Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2016.\r\n56 OECD 2023.\r\nVulnerabilität und Resilienz 21\r\nland insbesondere im europäischen Vergleich eher gut abgeschnitten hatte. Besonders\r\nauffällig ist der Abfall der in der PISA-Studie ermittelten Punktewerte zwischen\r\n2018 und 2022 in Mathematik57, aber auch beim Lesen58 und den Naturwissenschaften59\r\nsind die Ergebnisse rückläufig. Ein ähnlich negativer Trend zeigt sich im IQB-Bildungstrend,\r\nder für die Länder der Bundesrepublik Deutschland ein Monitoring\r\nder Kompetenzentwicklung in den Kernbereichen schulischen Lernens darstellt.60 Es\r\nist davon auszugehen, dass die Coronapandemie zu dieser negativen Entwicklung beigetragen,\r\naber lediglich einen ohnehin negativen Trend verstärkt hat. Langfristig bedeutsamer\r\ndürfte sein, dass sich die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler\r\ndurch Flucht und Zuwanderung substanziell geändert hat, während es gleichzeitig\r\nbislang nicht gelingt, Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund\r\nLernumgebungen bereitzustellen, die möglichst schnell zu einer Angleichung\r\nder Kompetenzen führen.61\r\nZwei zusätzliche Aspekte, die sich aus den genannten und weiteren Berichtsbänden\r\ndes Bildungsmonitorings ergeben, sind für die vorliegende Stellungnahme von besonderer\r\nRelevanz. Zum einen liegen die Kompetenzen eines substanziellen Anteils\r\nder Schülerinnen und Schüler unterhalb der sogenannten Mindeststandards, die als\r\nVoraussetzung für eine umfassende Teilhabe in und an der Gesellschaft gelten. Im\r\nIQB-Bildungstrend 2022 lagen beispielsweise die Leistungen von fast einem Drittel\r\naller Schülerinnen und Schüler im Bereich Lesen unterhalb dieses Mindeststandards.62\r\nZweitens finden sich, wo immer entsprechende Analysen durchgeführt werden, signifikante\r\npositive Zusammenhänge zwischen den erreichten Kompetenzen der Schülerinnen\r\nund Schüler sowie deren Motivation, deren schulischem Engagement und deren\r\nWohlbefinden.63\r\n2.1.4. Soziale Teilhabe\r\nMitbestimmung und Selbstbestimmung in Schule und Freizeit sind für Kinder und\r\nJugendliche zentrale Aspekte bei der aktiven Gestaltung der eigenen Lebenswelt. In\r\nder World Vision Kinderstudie 2018 wurden die Mitbestimmungsmöglichkeiten von\r\nKindern und Jugendlichen in Deutschland untersucht. Es zeigte sich, dass diese in der\r\nSchule auf niedrigem Niveau bleiben, während die überwiegende Mehrheit der Kinder\r\nund Jugendlichen bei der Gestaltung ihrer Freizeit und des Familienalltags mitbestimmen\r\nkann.64 Auch in einer Studie der Bertelsmann Stiftung zu den Bedürfnissen von\r\nKindern und Jugendlichen in Deutschland aus dem Jahr 2019 gaben mehr als 90 %\r\nder Befragten an, Mitbestimmung und Selbstbestimmung in der Familie zu erleben.65\r\nAußerdem\r\nzeigt die Shell Jugendstudie 2019, dass das subjektive Gefühl junger Menschen\r\nin Deutschland, etwas verändern zu können, seit 2002 gestiegen ist.66\r\n57 475 Punkte (vorher 500).\r\n58 480 Punkte (vorher 498).\r\n59 492 Punkte (vorher 503).\r\n60 Stanat u. a. 2023.\r\n61 Stanat u. a. 2023.\r\n62 Stanat u. a. 2023, S. 67.\r\n63 OECD 2017.\r\n64 Andresen u. a. 2018.\r\n65 Andresen u. a. 2019.\r\n66 Albert u. a. 2019.\r\n22 Vulnerabilität und R esilienz\r\nWährend das politische Interesse Jugendlicher im langfristigen Trend vor der Coronapandemie\r\nleicht rückläufig war, zeigt die Shell Jugendstudie 2019 eine Zunahme des\r\nEngagements und der Artikulationsbereitschaft bei denjenigen, die sich selbst als\r\npolitisch\r\ninteressiert einschätzen.67 Der Anteil der Jugendlichen in Deutschland, die\r\npolitische Beteiligungsformen nutzen, liegt im europäischen Vergleich im Mittelfeld.68\r\nDigitale Medien spielen für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen\r\neine große Rolle, eine Spaltung in digital affine und digital weniger affine Personen\r\nlässt sich bei deutschen Jugendlichen jedoch nicht feststellen.69\r\n2.1.5. Kritische Betrachtung der Datenlage\r\nUm die Entwicklung des Wohlergehens und der Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern\r\nund Jugendlichen in Deutschland erforschen, bewerten und daraus Handlungsbedarf\r\nableiten zu können, sind Längsschnittstudien erforderlich. Diese berücksichtigen\r\nDaten derselben Individuen von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter und\r\nnehmen die verschiedenen Aspekte des Wohlergehens und der Entfaltungsmöglichkeiten\r\nvon Kindern und Jugendlichen in den Blick, wobei der Ersterhebungszeitpunkt\r\nmöglichst früh stattfinden sollte. Aufgrund der vielfältigen Aspekte von Wohlergehen und\r\nEntfaltungsmöglichkeiten erfordern solche Studien sehr große Fallzahlen und eine hohe\r\nFrequenz der Datenerhebung, d. h. kurze Intervalle zwischen den Erhebungszeitpunkten.\r\nDies legen beispielsweise die methodischen Untersuchungen der Studie ,Datengrundlagen\r\nzur Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik‘\r\nnahe.70 Vorhandene Längsschnittstudien wie KiGGS,\r\nBELLA und COPSY\r\nsowie die Mannheimer Risikokinderstudie (MARS)71 erfüllen diese Anforderungen noch\r\nnicht, weil ihre Fallzahlen und ihre Frequenzen zu gering sind. Eine Möglichkeit, in Zukunft\r\neine bessere Datengrundlage zu erhalten, könnte die Datenerhebung in Echtzeit\r\nsein, z. B. über Smartphones, sofern die Zielpopulation adäquat repräsentiert ist und\r\ndie Zielgrößen adäquat gemessen werden. Eine weitere Möglichkeit wäre die Nutzung\r\nvon Krankenkassendaten oder Daten aus ärztlichen Untersuchungen, z. B. im Rahmen\r\ndes von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Früherkennungsprogramms\r\nfür\r\nKinder und Jugendliche.72 Hierfür sind gegebenenfalls Anpassungen der datenschutzrechtlichen\r\nRahmenbedingungen erforderlich.\r\n2.2. Risikofaktoren\r\nIn diesem Abschnitt beschreiben wir Risikofaktoren für das Wohlergehen und die\r\nEntfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren\r\npsychische Gesundheit. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zwischen den hier getrennt\r\naufgeführten Risiko- und Schutzfaktoren enge Wechselwirkungen bestehen. So kann\r\nbeispielsweise ein niedriger sozioökonomischer Status eine familiäre Belastung darstellen.\r\n67 Albert u. a. 2019.\r\n68 Gaiser u. a. 2016.\r\n69 Albert u. a. 2019.\r\n70 Schnell & Stubbra 2010.\r\n71 MARS verfolgt seit über 30 Jahren 384 Kinder mit psychosozialen und organischen Risiken ab deren Geburt.\r\n72 https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/kinder/\r\nVulnerabilität und Resilienz 23\r\n2.2.1. Familiäre Belastungen\r\nEin wesentlicher Risikofaktor für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen\r\nist die familiäre Belastung durch körperliche Erkrankungen oder psychische\r\nStörungen der Eltern sowie durch finanzielle Notlagen, z. B. den Bezug von Bürgergeld.\r\nDer AOK-Gesundheitsreport 2023 zeigt, dass jedes zweite bei der AOK versicherte\r\nKind im Rheinland und in Hamburg in einem Haushalt mit mindestens einer solchen\r\nBelastungssituation aufwächst.73\r\nDie Anzahl der Kinder in Deutschland, deren Eltern von psychischen Erkrankungen\r\nbetroffen sind, wird auf drei bis vier Millionen geschätzt.74 Diese Kinder haben ein um\r\nein Vielfaches erhöhtes Risiko, selbst psychisch zu erkranken.75 Erschwerend kommt\r\nhinzu, dass Kinder psychisch kranker Eltern häufig nicht ausreichend über die Krankheit\r\ninformiert sind76, nicht darüber aufgeklärt werden und in den meisten Fällen auch\r\nkeine Diagnose benennen können.77 Aufgrund dieser mangelnden Aufklärung und Information\r\nsowie der Verheimlichung und der Tabuisierung einer elterlichen Erkrankung\r\nentwickeln Kinder und Jugendliche höchst problematische Erklärungsmodelle:\r\nZum Beispiel machen sie sich selbst für die Erkrankung des Elternteils verantwortlich\r\noder glauben, die psychische Erkrankung sei ansteckend wie eine Erkältung.78 Die\r\nFolge sind Gefühle wie Sorge, Schuld und Scham, die zu sozialem Rückzug und zur\r\nEntwicklung einer psychischen Erkrankung bei den Kindern selbst führen können.\r\nBildungseinrichtungen\r\nspielen eine zentrale Rolle bei der Früherkennung solcher Tendenzen.\r\nDarüber hinaus kann sich familiäre Vernachlässigung auch negativ auf die\r\nsoziale\r\nTeilhabe von Kindern und Jugendlichen auswirken.79\r\n2.2.2. Sozioökonomischer Status\r\nEin weiterer Risikofaktor besteht darin, dass gemäß zahlreicher Studien Kinder und\r\nJugendliche aus Familien mit einem niedrigen sozioökomischen Status deutlich häufigervon\r\npsychischen Auffälligkeiten betroffen sind als solche mit hohem sozioökomischen\r\nStatus.80 Diese bereits im Kindes- und Jugendalter bestehende Chancenungleichheit\r\nwirkt sich sowohl auf die psychische Gesundheit als auch auf die soziale und\r\nbildungsbezogene Teilhabe im Erwachsenenalter aus.81\r\nAuch die körperliche Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland hängt\r\nmit dem sozioökonomischen Status der Herkunftsfamilie zusammen. Die Längsschnittbefunde\r\nder MoMo-Studie zeigen, dass Kinder und Jugendliche, deren Eltern\r\neinen hohen sozioökonomischen Status haben, einem geringeren Risiko ausgesetzt\r\nsind, Übergewicht zu entwickeln82. Wie diese Studie weiter zeigt, besteht zudem ein\r\nwechselseitiger Zusammenhang zwischen einem niedrigen sozioökonomischen Status\r\nund geringerer körperlicher Aktivität sowie erhöhter Nutzung digitaler Medien.\r\n73 AOK Rheinland/Hamburg 2023.\r\n74 Geiger u. a. 2021.\r\n75 Beardslee u. a. 2011.\r\n76 Gladstone u. a. 2011; Monds-Watson u. a. 2010.\r\n77 Riebschleger 2004; Maybery u. a. 2005.\r\n78 Maybery u. a. 2005.\r\n79 Schmid u. a. 2022.\r\n80 Klasen u. a. 2017; Kuntz u. a. 2018; Lampert u. a. 2016.\r\n81 Robert Koch-Institut 2018a.\r\n82 Rittsteiger u. a. 2022.\r\n24 Vulnerabilität und R esilienz\r\nVon den Kindern und Jugendlichen in der höchsten sozioökonomischen Statusgruppe\r\nerreichen\r\n18 % die Bewegungsempfehlungen der WHO (vgl. Abschnitt 2.1.2), in der\r\nniedrigsten Gruppe sind es nur 6 %83. Zudem schätzen Eltern mit einem niedrigen sozioökonomischen\r\nStatus den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Kinder deutlich\r\nhäufiger als mittelmäßig, schlecht oder sehr schlecht ein als Eltern mit hohem sozioökonomischen\r\nStatus.84 Ähnliches gilt für die Selbsteinschätzung von Jugendlichen.\r\nDarüber hinaus verringert die Armut der Eltern die sozialen Teilhabechancen der Kinder\r\nerheblich.85 Schließlich ist der Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischen\r\nHintergrund von Kindern und Jugendlichen und deren Bildungserfolgen in Deutschland\r\nauffallend eng.86\r\n2.2.3. Gewalt, Missbrauch und Mobbing\r\nAußer- und innerfamiliäre Gewalt- sowie Missbrauchserfahrungen stellen einen bedeutsamen\r\nRisikofaktor für das Wohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten von\r\nKindern und Jugendlichen dar87 – insbesondere für deren psychische Gesundheit.88\r\nBereits vor 16 Jahren zeigte die KiGGS-Studie, dass etwa ein Viertel der 11- bis 17-jährigen\r\nKinder und Jugendlichen in Deutschland mindestens eine Gewalterfahrung gemacht\r\nhat, sei es in der Rolle des Opfers, des Täters oder in beiden Rollen.89 Das Jahrbuch\r\nder Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 weist 242370 Straftaten mit Kindern,\r\nJugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 21 Jahre) als Opfer aus. Das sind 24 % aller\r\nStraftaten, wobei Körperverletzungen dominieren. Außerdem sind 46% aller Opfer\r\nvon Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Kinder, Jugendliche oder junge\r\nErwachsene.90\r\nLaut der PISA-Studie 2022 gaben 21 % der befragten 15-jährigen Schülerinnen und\r\nSchüler in Deutschland an, mehrmals im Monat Opfer von Mobbing zu sein, d. h. von\r\nwiederholter und systematischer Schikane, Belästigung oder Demütigung.91 Die HBSC\r\n2022-Studie zeigt, dass 14 % der befragten 11-, 13- und 15-Jährigen direkte Erfahrungen\r\nmit Mobbing in der Schule gemacht haben. 7 % berichteten von Cybermobbingerfahrungen\r\nals Opfer und/oder Täter.92 Die Studie Cyberlife IV, die vom Bündnis\r\ngegen Cybermobbing in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse durchgeführt\r\nwurde, weist noch höhere Zahlen aus. Hier wurde festgestellt, dass 16,7 % der Schülerinnen\r\nund Schüler zwischen 8 und 21 Jahren von Cybermobbing betroffen sind.93 Eine\r\nStudie mit der vulnerablen Population psychisch kranker 6- bis 20-Jähriger ergab eine\r\nnoch höhere Zahl (24,5 %) von Mobbingerfahrungen.94\r\n83 Schmidt u. a. 2024.\r\n84 Robert Koch-Institut 2018b.\r\n85 Hähnle u. a. 2023.\r\n86 Baumert & Deutsches PISA-Konsortium 2012.\r\n87 Schmid u. a. 2022.\r\n88 Baldwin u. a. 2023.\r\n89 Schlack u. a. 2021.\r\n90 Bundeskriminalamt 2021.\r\n91 OECD 2022b, Table II.B1.3.31.\r\n92 Fischer 2024.\r\n93 Beitzinger u. a. 2022.\r\n94 Kranhold u. a. 2021.\r\nVulnerabilität und Resilienz 25\r\nAuch die schulischen Leistungen von Mobbingopfern entwickeln sich ungünstig.95 Darüber\r\nhinaus kann Mobbing sowohl bei den Opfern als auch bei den Tätern zu physischen,\r\npsychischen, sozialen und sozioökonomischen Beeinträchtigungen führen, die\r\nbis ins Erwachsenenalter andauern und mit jenen nach Gewalt- und Missbrauchserfahrungen\r\nvergleichbar sind.96\r\n2.2.4. Nutzung digitaler Medien\r\nDigitale Medien wie soziale Plattformen und Computerspiele werden in der Öffentlichkeit\r\nhäufig als Risikofaktor für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen\r\ndargestellt. Der aktuelle Forschungsstand zeigt jedoch, dass hierbei eine differenzierte\r\nBetrachtung wichtig ist und der Zusammenhang zwischen der Nutzung digitaler\r\nMedien und dem Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in der Regel keine direkte\r\nUrsache-Wirkungs-Beziehung darstellt.97 Es muss berücksichtigt werden, welche\r\nMedien wie und in welchem Entwicklungsfenster konsumiert werden.98 Dann ergeben\r\nsich aber deutliche Hinweise auf negative Folgen der Nutzung digitaler Medien für\r\ndie physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Eine Clusteranalyse\r\nmit den KiGGS-Daten deutet darauf hin, dass sehr hoher Medienkonsum in\r\nVerbindung mit schlechter Ernährung und niedriger physischer Aktivität die Entstehung\r\nvon Adipositas begünstigt.99 In der internationalen WHO-Studie HBSC wurden\r\nZusammenhänge zwischen häufiger Nutzung sozialer Medien und Risikoverhalten wie\r\nTabakkonsum oder Bullying sowie einer als schlechter wahrgenommenen Gesundheit\r\ngefunden.100 Die Studie von Ruiz De Zarate u. a. 2023 zeigt, dass die Bildschirmzeit von\r\nKindern und Jugendlichen negativ mit ihrem Wohlbefinden zusammenhängt, während\r\nkörperliche Aktivität sowie persönliche soziale Kontakte positiv mit dem Wohlbefinden\r\nder Heranwachsenden verbunden sind.101 Gemeinsam mit den Ergebnissen, dass eine\r\nintensive Nutzung digitaler Medien zu weniger Schlaf, Bewegung und sozialen Kontakten\r\nbeiträgt, deutet dies auf einen Zusammenhang zwischen psychischen Beeinträchtigungen\r\nund der Nutzung digitaler Medien hin.102 Eine Analyse des Nutzens und der\r\nRisiken von sozialen Medien wurde 2023 vom US Surgeon General veröffentlicht.103\r\nAuf der Risikoseite werden insbesondere negative Folgen von Inhaltsexposition und\r\nexzessiver sowie problematischer Nutzung untersucht.\r\nIn Bezug auf den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen ist ebenfalls von eher\r\nkomplexen Wirkbeziehungen auszugehen. So finden sich neben positiven Effekten\r\nvon Computerspielen auf bestimmte, in den Spielen trainierte kognitive Fähigkeiten104\r\nauch Zusammenhänge zwischen der Nutzungszeit von Computerspielen und schulischen\r\nLeistungen.105 Auch eine übermäßige Nutzung von Fernsehen und Computer\r\n95 Ladd u. a. 2017.\r\n96 Duffy & Sperry 2012.\r\n97 Orben & Przybylski 2019.\r\n98 Committee on the Impact of Social Media on Adolescent Health u. a. 2023.\r\n99 Spengler u. a. 2014.\r\n100 Richter u. a. 2021.\r\n101 Ruiz De Zarate u. a. 2023.\r\n102 Viner u. a. 2019.\r\n103 The U.S. Surgeon General 2023.\r\n104 Bediou u. a. 2023.\r\n105 Mundy u. a. 2020.\r\n26 Vulnerabilität und R esilienz\r\nwirkt sich negativ auf die schulische Entwicklung aus. Darüber hinaus gibt es Hinweise\r\ndarauf, dass eine intensive Nutzung sozialer Netzwerke mit schlechteren schulischen\r\nLeistungen einhergeht.106\r\n2.2.5. Flucht- und Zuwanderungshintergrund\r\nAuch der Flucht- und Zuwanderungshintergrund von Kindern und Jugendlichen, oft\r\nauch Migrationshintergrund genannt, stellt einen Risikofaktor für deren Wohlbefinden\r\nund deren Entfaltungsmöglichkeiten dar. Die große Mehrheit der Heranwachsenden\r\nmit Flucht- und Zuwanderungshintergrund schätzt ihren Gesundheitszustand zwar als\r\ngut oder sehr gut ein. Dies entspricht den Antworten der Kinder und Jugendlichen\r\nohne Migrationshintergrund. Allerdings sind Kinder und Jugendliche mit Fluchtund\r\nZuwanderungshintergrund häufiger von Übergewicht (einschließlich Adipositas)\r\nbetroffen.107 In den Schulleistungsstudien wie PISA108 und IQB-Bildungstrend109 finden\r\nsich für Deutschland substanzielle Zusammenhänge zwischen dem Flucht- und\r\nZuwanderungshintergrund der Schülerinnen und Schüler und einem geringeren Bildungserfolg.\r\nDiese Zusammenhänge sind auch deshalb von Bedeutung, weil der Anteil\r\nder Schülerinnen und Schüler mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in Deutschland\r\nin den letzten rund zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen ist. Hinzu kommt, dass\r\nder sozioökonomische Status von Familien mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund\r\nim Durchschnitt niedriger ist als der von Familien ohne Flucht- und Zuwanderungshintergrund.\r\nDaher wirken sich die in Abschnitt 2.2.2 beschriebenen Risiken auch auf\r\ndie hier betrachtete Gruppe aus.\r\n2.3. Schutzfaktoren\r\nIn der Forschung werden zwei Arten von Schutzfaktoren für die psychische Gesundheit\r\nunterschieden.110 Protektive Schutzfaktoren wirken puffernd bei besonders belasteten\r\nKindern und Jugendlichen, während resilienzfördernde Schutzfaktoren sich unabhängig\r\nvon der Stressbelastung positiv auf die psychische Gesundheit von Kindern und\r\nJugendlichen auswirken. Diese Unterscheidung ist auch bei der Analyse von Schutzfaktoren\r\nfür andere Aspekte des Wohlergehens und der Entfaltungsmöglichkeiten von\r\nKindern und Jugendlichen hilfreich. Die Stärkung der resilienzfördernden Schutzfaktoren\r\nsollte bei allen Heranwachsenden erfolgen (Primärprävention), während bei\r\nvulnerablen Kindern und Jugendlichen auch die protektiven Schutzfaktoren gestärkt\r\nwerden sollten (Sekundärprävention). Außerdem unterscheiden wir im Folgenden zwischen\r\nindividuellen Schutzfaktoren, die die mentale Entwicklung der Einzelnen betreffen,\r\nund sozialen Schutzfaktoren, die sich auf das Verhalten der Bezugspersonen von\r\nKindern und Jugendlichen beziehen.\r\n106 D. Liu u. a. 2017.\r\n107 Koschollek u. a. 2019.\r\n108 OECD 2023.\r\n109 Stanat u. a. 2023.\r\n110 Eine wegweisende Längsschnittstudie zur Resilienz von stark belasteten Kindern ist die Studie von Emmy Werner\r\n(Werner 1993), in der sie über mehrere Jahrzehnte die Lebenswege aller 700 Kinder untersuchte, die im Jahr 1955 auf\r\nder hawaiianischen Insel Kauai geboren wurden. Die Ergebnisse wurden mehrfach repliziert, z. B. in der Mannheimer\r\nRisikostudie Esser & Schmidt 2017, der BELLA-Studie (the BELLA study group u. a. 2008) sowie international in der\r\nMetaanalyse von Yule u. a. 2019.\r\nVulnerabilität und Resilienz 27\r\n2.3.1. Individuelle Schutzfaktoren\r\nDie Metaanalyse von Yule u. a. 2019 nennt als wichtigste individuelle resilienzfördernde\r\nund protektive Schutzfaktoren für die psychische Gesundheit ein positives Selbstbild\r\nund eine ausgeprägte Selbstregulationskompetenz der Kinder und Jugendlichen.111\r\nDas positive Selbstbild wird hier als Überbegriff für verschiedene Konstrukte verwendet,\r\ndie in den Primärstudien erfasst wurden, z. B. positive Einschätzung der eigenen\r\nKompetenzen, ein positives Selbstkonzept (siehe Abschnitt 3.1) und eine hohe Selbstwirksamkeit.\r\nDies deckt sich mit den Ergebnissen der Emmy-Werner-Längsschnittstudie,\r\nder Mannheimer Risikostudie und der BELLA-Studie, in denen ein positives\r\nSelbstkonzept und eine hohe Selbstwirksamkeitserwartung als Resilienzfaktoren identifiziert\r\nwurden.112\r\nAuch für den Erhalt und den Ausbau der sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen\r\nzählen ein positives Selbstwertgefühl und funktionierende Problemlösefähigkeiten\r\nzu den individuellen protektiven und resilienzfördernden Schutzfaktoren, z. B.\r\nnach belastenden Ereignissen.113 Problemlösefähigkeiten und gut entwickelte exekutive\r\nFunktionen, die den Selbstregulationskompetenzen zugrunde liegen (siehe Abschnitt\r\n3.3.1), scheinen nach der Metaanalyse zwar keine protektiven, aber doch resilienzfördernde\r\nEffekte zu haben. Eine ausreichende körperliche Aktivität, wie sie die\r\nentsprechende Richtlinie der WHO empfiehlt, hat zahlreiche positive Auswirkungen\r\nauf die biopsychosoziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Ausreichende\r\nkörperliche Aktivität im Kindes- und Jugendalter wirkt aber auch gegen eine Vielzahl\r\nvon Erkrankungen, z. B. Stoffwechsel- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Erwachsenenalter.\r\n114 Ebenfalls ist eine gesunde Ernährung ein wichtiger Schutzfaktor für die\r\npsychische und die physische Gesundheit.115\r\n2.3.2. Soziale Schutzfaktoren\r\nNeben den genannten individuellen Schutzfaktoren wurden auch wichtige soziale\r\nSchutzfaktoren für die psychische Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern und\r\nJugendlichen identifiziert. Zentrale resilienzfördernde und protektive Schutzfaktoren\r\nfür die psychische Gesundheit sind warmherzige und liebevolle familiäre Beziehungen.\r\n116 Im Jugendalter wirken vor allem die Unterstützung durch Gleichaltrige, die\r\nUnterstützung und die Wertschätzung durch die pädagogischen Fachkräfte sowie das\r\nGefühl von Sicherheit in der Schule als protektive und resilienzfördernde Schutzfaktoren.\r\n117 Nach belastenden Ereignissen ist beispielsweise die Unterstützung durch das\r\nsoziale Umfeld ein wichtiger protektiver Schutzfaktor.118 Darüber hinaus können ein\r\nhoher sozioökonomischer Status der Familie und professionelle Unterstützung als protektive\r\nund resilienzfördernde Schutzfaktoren für die soziale Teilhabe wirken.119\r\n111 Yule u. a. 2019.\r\n112 Siehe vorhergehende Fußnote.\r\n113 Rassenhofer & Fegert 2023.\r\n114 Fernandes & Zanesco 2010; Ortega u. a. 2011.\r\n115 Hayhoe u. a. 2021.\r\n116 Chen & Harris 2019.\r\n117 Haugstvedt 2023; Wang u. a. 2020.\r\n118 Afifi & MacMillan 2011.\r\n119 Rassenhofer & Fegert 2023.\r\n28 Vulnerabilität und R esilienz\r\n2.4. Folgen der Beeinträchtigung des Wohlergehens sowie der Entfaltungsmöglichkeiten\r\nvon Kindern und Jugendlichen\r\nDie in Abschnitt 2.1 dargestellten Beeinträchtigungen des Wohlergehens und der Entfaltungsmöglichkeiten\r\nvon Kindern und Jugendlichen haben erhebliche Folgen für den\r\nEinzelnen und für unsere Gesellschaft insgesamt.\r\n2.4.1. Individuelle Folgen\r\nBeeinträchtigungen der psychischen und physischen Gesundheit, der Bildung, der Entwicklung\r\nvon Talenten und Fähigkeiten sowie der Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe\r\nhaben hochgradig negative und langfristige Folgen für die einzelnen Kinder und Jugendlichen.\r\nBesonders negativ wirken sich psychische Beeinträchtigungen aus. Sie erhöhen\r\ndas Risiko für psychische Beeinträchtigungen im Erwachsenenalter (vgl. 2.4.2).\r\nWie zahlreiche Studien belegen, erschweren sie auch die Bewältigung zahlreicher Entwicklungsaufgaben\r\nvon Kindern und Jugendlichen beim Übergang ins Erwachsenenalter,\r\nz. B. den Abschluss einer Ausbildung, das Finden und Behalten eines Arbeitsplatzes\r\nund die Vermeidung delinquenten Verhaltens. So zeigt sich, dass Kinder und Jugendliche\r\nmit sogenannten externalisierenden Störungen wie Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung\r\n(ADHS) oder Störungen des Sozialverhaltens einen geringeren\r\nBildungserfolg haben als nicht betroffene Gleichaltrige.120 Dieser Zusammenhang wird\r\nauch in der bereits erwähnten KiGGS-Studie deutlich, die allerdings für Kinder und\r\nJugendliche mit sogenannten internalisierenden Störungen wie Depressionen und\r\nAngststörungen keinen Zusammenhang mit dem Bildungserfolg feststellen konnte.\r\nHingegen zeigten sich für diese Gruppe andere negative soziale Folgen, z. B. eine geringere\r\nWahrscheinlichkeit, im jungen Erwachsenenalter eine feste Partnerschaft einzugehen\r\noder eine höhere Wahrscheinlichkeit, ungeplant Kinder zu bekommen.121 In\r\neine ähnliche Richtung weist die ‚Great Smoky Mountain‘-Studie aus den USA.122 Hier\r\nzeigte sich, dass psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter negative Auswirkungen\r\nauf die spätere Gesundheit haben und zu rechtlichen, finanziellen und sozialen\r\nProblemen im Erwachsenenalter führen können. Insbesondere anhaltende depressive\r\nSymptome in Kindheit und Jugend stehen gemäß dieser Studie in einem starken und\r\nstabilen Zusammenhang mit dem Funktionsniveau im Erwachsenenalter. Eine weitere\r\nAuswertung dieser Studie zeigt zudem, dass nicht nur psychische Auffälligkeiten im\r\nKindes- und Jugendalter, sondern auch frühe belastende Stresserfahrungen oder traumatische\r\nErlebnisse123 einen negativen Einfluss auf die sozialen Teilhabechancen im\r\nErwachsenenalter haben.124 Unabhängig von der Art in der Kindheit erlebter Belastungen\r\nzeigen sich andauernde negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die sozialen\r\nTeilhabechancen im Erwachsenenalter.125\r\n120 McLeod u. a. 2012.\r\n121 Schlack u. a. 2021.\r\n122 Copeland u. a. 2015; Copeland u. a. 2021.\r\n123 Traumatische Erlebnisse unterteilen sich in 4 Kategorien: Bedrohung im Sinne von Gewalterleben in Bezug auf die\r\neigene Person oder nahestehende Menschen; materielle Entbehrung; unvorhersehbare und/oder unbeeinflussbare\r\nVeränderungen im Leben, z. B. Auszug eines Elternteils oder Schulwechsel sowie Verlust im Sinne des Todes von\r\nnahestehenden Angehörigen oder Freunden, Beendigung einer Freundschaft oder Trennung vom Partner.\r\n124 McGinnis u. a. 2022.\r\n125 McGinnis u. a. 2022.\r\nVulnerabilität und Resilienz 29\r\n2.4.2. Gesellschaftliche Folgen\r\nDie beschriebenen Beeinträchtigungen des Wohlergehens und der Entfaltungsmöglichkeiten\r\nvon Kindern und Jugendlichen sind auch mit erheblichen negativen gesellschaftlichen\r\nFolgen verbunden. Für den Bereich der psychischen Störungen liegen\r\nentsprechende Zahlen vor. So sind in Deutschland jedes Jahr 27,8 % aller Menschen\r\nvon einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung betroffen.126 75 % der psychischen\r\nStörungen beginnen vor dem 24. Lebensjahr, die Hälfte sogar vor dem\r\n15.\r\nLebensjahr.127 Dies führt nicht nur zu einem enormen Leidensdruck bei den Betroffenen\r\nund ihren\r\nAngehörigen, sondern hat auch massive volkswirtschaftliche Folgen\r\ndurch krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und Frühverrentungen. Im Jahr 2023\r\nwaren psychische Störungen für 16,1 % der Arbeitsunfähigkeitstage verantwortlich.128\r\nDie direkten Kosten, also Kosten, die im Gesundheitswesen unmittelbar aufgrund psychischer\r\nErkrankungen entstehen, beliefen sich im Jahr 2020 in Deutschland auf rund\r\n56,4 Milliarden Euro. Die Gesamtkosten aufgrund psychischer Erkrankungen inklusive\r\nder Kosten für die medizinische Versorgung und Sozialleistungen sowie indirekter\r\nKosten, z. B. durch Produktivitätseinbußen, beliefen sich in Deutschland im Jahr 2015\r\nauf 4,8 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts, also rund 147 Milliarden Euro129.\r\nNeben den sozioökonomischen Folgen psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter\r\ngibt es viele weitere gesellschaftliche Folgen von Einschränkungen des Wohlergehens\r\nund der Entfaltungsmöglichkeiten von Heranwachsenden, wobei diese Konsequenzen\r\nsich nur schwer quantifizieren lassen. So wirkt sich beispielsweise eine zu\r\ngeringe Bildungsbeteiligung und Qualifizierung negativ auf den Arbeitsmarkt und die\r\nwirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands aus.\r\n126 Jacobi u. a. 2014.\r\n127 Kessler u. a. 2007.\r\n128 Dehl u. a. 2024.\r\n129 DGPPN e. V. 2024.\r\n30 Selbstregulation\r\n3 Selbstregulation\r\nDer vorangegangene Abschnitt hat gezeigt, dass das Wohlbefinden und die Entfaltungsmöglichkeiten\r\nvon Kindern und Jugendlichen in Deutschland erheblich eingeschränkt\r\nund gefährdet sind. Die psychologische und neurowissenschaftliche Forschung der letzten\r\nJahre zeigt immer deutlicher, dass die Selbstregulationskompetenzen von Kindern\r\nund Jugendlichen dabei eine zentrale Rolle spielen. Im folgenden Abschnitt werden\r\nwichtige Konzepte, Forschungsansätze und Theorien zur Selbstregulation vorgestellt.\r\nAnschließend gehen wir auf die Bedeutung der Selbstregulation für das Wohlbefinden\r\nund die Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ein, insbesondere\r\nfür die körperliche und psychische Gesundheit sowie für Bildung, beruflichen Erfolg\r\nund soziale Teilhabe. Danach beschreiben wir die Entwicklung der Selbstregulation im\r\nKindes- und Jugendalter und gehen auf biologische sowie umweltbedingte Einflussfaktoren\r\ndieser Entwicklung ein. Schließlich diskutieren wir die Relevanz unserer Ausführungen\r\nzur Selbstregulation für die Erziehung und die Bildung von Kindern und\r\nJugendlichen.\r\n3.1. Definition und Rahmen\r\nWie bereits in der Einleitung erwähnt, umfasst Selbstregulation die verhaltensbezogenen\r\nFähigkeiten, die es ermöglichen, persönliche Ziele zu erreichen und sich an\r\nwechselnde Umstände anzupassen.130 Im Einzelnen sind dies kognitive, emotionale,\r\nmotivationale und soziale Fähigkeiten. Im Bereich der Kognition kann dies z. B. die\r\nFokussierung der Aufmerksamkeit sein mit dem Ziel, eine Aufgabe konzentriert zu bearbeiten;\r\nim Bereich der Emotionen ist es beispielsweise die Anwendung von Entspannungsübungen\r\nmit dem Ziel einer Stimmungsverbesserung. Die motivationale Komponente\r\nbezieht sich auf die Formulierung und das Erreichen von Handlungszielen\r\nbzw. deren Veränderung. Hier findet häufig der Begriff der Selbstkontrolle Verwendung.\r\nDarunter versteht man, dass eine Person in der Lage ist, in einem Zielkonflikt\r\ndie für sie langfristig günstigere Handlung zu wählen. Dies ist somit ein Teilaspekt der\r\nSelbstregulation (siehe Abschnitt 3.3.1.). Schließlich ist zu beachten, dass Selbstregulation\r\nmeist im sozialen Kontext stattfindet und daher soziale Determinanten wie auch\r\nAuswirkungen hat. Grundlage für Selbstregulation ist die Entwicklung des eigenen\r\nSelbstmodells131, was eine bewusste und zielgerichtete Selbstentwicklung ermöglicht.132\r\nEng verbunden mit der Fähigkeit zur Selbstregulation ist die Selbstwirksamkeit (engl.\r\nself efficacy133), also die Überzeugung, dass man sein Handeln selbst steuern und Ziele\r\nerreichen kann.\r\n130 Karoly 1993; Berger u. a. 2007.\r\n131 Metzinger 2003; 2012; 2015.\r\n132 Brandtstädter & Greve 2006.\r\n133 Bandura 1997; Greve 2018.\r\nSelbstregulation 31\r\nDie Fähigkeit zur Selbstregulation ist von grundlegender Bedeutung für die zielgerichtete\r\nHandlungssteuerung (engl. agency134) in allen Lebensbereichen und gewinnt durch\r\ngesellschaftliche Veränderungen, die individuelle Anpassungsprozesse erfordern, zusätzlich\r\nan Relevanz. Im Mittelpunkt des Konzepts der Selbstregulationskompetenz\r\nsteht die Annahme, dass eine Person durch bessere Selbstregulationsfähigkeiten einen\r\ngrößeren persönlichen Handlungsspielraum gewinnt und dadurch auch besser auf ihre\r\nUmwelt einwirken bzw. selbstwirksamer sein kann. Eine verbesserte Selbstregulation\r\nkann auch zu einem besseren Selbstkonzept (Wahrnehmung und Beurteilung der eigenen\r\nPerson) und damit zu einem verbesserten Selbstwertgefühl im Sinne einer erhöhten\r\nWertschätzung der eigenen Person beitragen.135\r\n3.2. Modelle\r\nEinen umfassenden Rahmen zur Betrachtung selbstregulierten Verhaltens bieten die\r\nsogenannten Phasenmodelle der Handlungskontrolle.136 Diese unterscheiden zwischen\r\neiner motivationalen Phase, in der Ziele ausgewählt und Handlungsabsichten gebildet\r\nwerden, und einer volitionalen Phase, in der versucht wird, diese Absichten in tatsächliches\r\nHandeln umzusetzen. Für die volitionale Phase wird in zentralen Modellen\r\nder Selbstregulation ein zyklisches Steuerungsmodell mit wiederum verschiedenen\r\nTeilphasen angenommen, vergleichbar mit Steuerungsprozessen, wie sie z. B. bei der\r\nTemperaturregelung von Heizungen bekannt sind.137 In einer präaktionalen Phase\r\nwird anhand der gewählten Ziele ein Soll-Zustand definiert, z. B. die Bewältigung einer\r\nLernaufgabe,\r\ndie Etablierung sozialer Kontakte zu Mitschülerinnen und -schülern\r\noder die Reduktion von Stress. Außerdem werden eine oder mehrere zielgerichtete\r\nHandlungen ausgewählt und geplant. In der aktionalen Phase werden diese Handlungen\r\nausgeführt. Dabei können verschiedene kognitive oder Verhaltensstrategien zum\r\nEinsatz kommen. In der postaktionalen Phase werden die Handlungsergebnisse reflektiert,\r\nd. h. der erreichte Ist-Zustand wird mit dem Soll-Zustand verglichen. Besteht\r\neine Diskrepanz zwischen beiden Zuständen, wird ein weiterer Handlungszyklus eingeleitet,\r\nbis der Zielzustand erreicht ist oder das Ziel geändert bzw. aufgegeben wird. Für\r\nden gesamten Prozess sind motivationale, kognitive und emotionale Faktoren relevant.\r\nDie Auswahl der Ziele wird vor allem von motivationalen Faktoren bestimmt. Hierbei\r\nkommen aber auch Selbstwirksamkeitserwartungen zum Tragen, also Überzeugungen\r\nin Bezug darauf, die notwendigen Handlungen erfolgreich ausführen zu können. Kognitive\r\nRessourcen kommen vor allem bei der Überwachung der Handlungsausführung\r\nin der aktionalen Phase und der anschließenden Bewertung in der postaktionalen Phase\r\nzum Einsatz, in der aber auch emotionale Reaktionen (z. B. Zufriedenheit versus\r\nEnttäuschung) eine wichtige Rolle spielen. Selbstregulationsprozesse können also sehr\r\nkomplex sein und vom Zusammenspiel verschiedener psychologischer Mechanismen\r\nbeeinflusst werden. Sie sind überdies vom sozialen Kontext mitbestimmt (Abbildung\r\n1). Während sich diese allgemeinen Modellvorstellungen auf beliebige Ziele anwenden\r\nlassen, sind vergleichbare zyklische Modelle auch für spezifische Anwendungsfelder\r\n134 Bandura 2006.\r\n135 Perels u. a. 2020.\r\n136 Achtziger & Gollwitzer 2006.\r\n137 Carver & Scheier 1998.\r\n32 Selbstregulation\r\nangepasst und weiterentwickelt worden. Hier sind für den schulischen Kontext vor\r\nallem\r\nModelle des selbstregulierten Lernens zu nennen.138\r\nAbbildung 1: Selbstregulationsfähigkeit (nach Achtziger & Gollwitzer, 2006; Zimmerman, 2000)\r\nZentral für Selbstregulationsprozesse ist ein Phasenmodell, in dem (wiederholt) Ziele gesetzt, zielgerichtete Handlungen\r\nausgewählt sowie ausgeführt und Handlungsergebnisse beurteilt werden, bis ein erwünschter Sollzustand\r\nerreicht ist. Diese verschiedenen Aspekte des dynamischen Selbstregulationsprozesses werden u. a. durch Überzeugungen\r\nsowie kognitive, motivationale und emotionale Faktoren beeinflusst. Selbstregulation findet außerdem\r\nimmer in bestimmten Umweltkontexten und in Interaktion mit verschiedenen sozialen Partnerinnen und Partnern\r\n(z. B. Eltern, Lehrkräften, Peers) sowie vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Normen und sozialer Erwartungen statt\r\nund wird durch diese beeinflusst, eingeschränkt oder unterstützt (in der Abbildung als ‚Kontext‘ zusammengefasst).\r\n138 Zimmerman 2000.\r\nKontext\r\n(Familien, Erzieher,\r\nLehrkräfte, Gleichaltrige...)\r\nEinstellungen\r\nÜberzeugungen\r\nSelbstwirksamkeit Phasenmodell\r\nder Handlungsregulation\r\nDefinition von Sollzustand\r\nHandlungsauswahl,\r\n-anpassung, -planung\r\nMotivation\r\nZielsetzung\r\nEmotionen\r\nExekutive Funktionen\r\nMetakognition\r\nStrategien\r\nPräaktionale Phase\r\nHandlungsausführung\r\nAktionale Phase\r\nVergleich Soll- &\r\nIstzustand\r\nPostaktionale Phase\r\nSelbstregulation 33\r\n3.3. Mechanismen der Selbstregulation\r\n3.3.1. Kognitive Mechanismen\r\nDie den Selbstregulationsprozessen zugrundeliegenden kognitiven Mechanismen\r\nwerden im Rahmen verschiedener theoretischer Ansätze untersucht. Hinsichtlich der\r\nübergeordneten Mechanismen, die neben den kognitiven Grundfunktionen wie der\r\nWahrnehmung oder dem Abruf von Gedächtnisinhalten für die Umsetzung von Handlungszielen\r\nnotwendig sind, wurden in der kognitions- und neurowissenschaftlichen\r\nForschung mehrere sogenannte ‚exekutive Funktionen‘ etabliert.139 Diese dienen der\r\naktiven Regulation von Aufmerksamkeit und kognitiven Verarbeitungsprozessen und\r\numfassen als zentrale Ressourcen (a) das Arbeitsgedächtnis, (b) die kognitive Flexibilität\r\nund (c) die inhibitorische Kontrolle.140\r\nDas Arbeitsgedächtnis ist das kognitive System, das es uns ermöglicht, verschiedene\r\nInformationen gleichzeitig direkt verfügbar zu halten und für kognitive Operationen zu\r\nnutzen. Dies ist z. B. notwendig, um die einzelnen Schritte einer geplanten Handlungsabfolge\r\npräsent zu halten, sie bei Bedarf anzupassen und gleichzeitig die für die einzelnen\r\nSchritte notwendigen kognitiven Operationen durchführen zu können. Generell\r\nspielt das Arbeitsgedächtnis sowohl für zentrale schulische Kompetenzen wie das\r\nVerstehen anspruchsvoller Texte oder das Lösen mathematischer Aufgaben als auch\r\nfür komplexes Problemlösen und schlussfolgerndes Denken eine entscheidende Rolle.\r\nEin Beispiel dafür ist das Behalten von Zwischenergebnissen beim Kopfrechnen (z. B.\r\nbei der Multiplikation mehrstelliger Zahlen). Wichtig ist dabei, dass die Kapazität des\r\nArbeitsgedächtnisses auf eine relativ geringe Anzahl gleichzeitig verfügbarer Informationen\r\nbegrenzt ist, wobei diese Kapazität individuell unterschiedlich ist und im Laufe\r\nder Kindheit und Jugend im Mittel zunimmt.\r\nKognitive Flexibilität ist zum einen wichtig, wenn mehrere Aufgaben gleichzeitig bearbeitet\r\nwerden (Multitasking) oder schnell zwischen verschiedenen Aufgaben gewechselt\r\nwerden muss (Task-Shifting oder Switching) und eine entsprechende Koordination\r\nder Aufmerksamkeit erforderlich ist. Auch der Wechsel zwischen verschiedenen\r\nmöglichen kognitiven Strategien, z. B. bei Matheaufgaben, die auf unterschiedliche\r\nWeisen gelöst werden können, erfordert kognitive Flexibilität. Weiterhin ist kognitive\r\nFlexibilität notwendig, wenn je nach Kontext unterschiedliche Aufgabenanforderungen\r\noder Regeln zu berücksichtigen sind oder sich Regeln im Laufe der Zeit ändern, z. B.\r\nwenn ursprünglich erwünschte Verhaltensweisen plötzlich nicht mehr erwünscht sind.\r\nInhibition ist ein Sammelbegriff für verschiedene Aspekte der Kontrolle von Gedanken,\r\nAufmerksamkeit und Verhalten. Dazu gehört die Unterdrückung aufgabenirrelevanter\r\nund störender Kognitionen, z. B. das Nachdenken über die Wirkung auf andere bei\r\neiner Präsentation. Bei der Aufmerksamkeit geht es häufig darum, diese auf etwas zu\r\nfokussieren und dabei ablenkende Reize zu unterdrücken (selektive Aufmerksamkeit).\r\nEin weiterer wichtiger Aspekt ist die Inhibition impulsiven Verhaltens bzw. gewohnheitsmäßiger,\r\naber in einer Situation unangemessener Reaktionen – ein Aspekt, der in\r\nder Literatur auch Selbstkontrolle oder effortful control genannt wird. Dieser wichtige\r\nAspekt der Selbstregulation bezieht sich auf Situationen, in denen verschiedene Ziele\r\n139 Diamond 2013.\r\n140 Miyake & Friedman 2012.\r\n34 Selbstregulation\r\nmiteinander in Konflikt stehen, z. B. das kurzfristige Ziel, ein schmackhaftes, aber kalorienreiches\r\nEssen zu genießen, mit dem langfristigen Ziel, Gewicht zu verlieren. In\r\ndiesem Zusammenhang ist auch die Unterscheidung zwischen ‚kühlen‘ und ‚heißen‘\r\nKontrollsystemen relevant („hot vs. cool systems of self-control“141). Während die exekutiven\r\nFunktionen eine ‚kühle‘, d. h. überlegte, strategische, emotional neutrale und\r\nrelativ langsame Informationsverarbeitung im Dienste der Zielverfolgung ermöglichen,\r\nwird die ‚heiße‘ Kontrolle von emotionalen Impulsen (z. B. dem Verlassenwollen\r\neiner Situation bei Auftreten von Angst) und starken motivationalen Anreizen (z. B.\r\neintreffenden Handynachrichten aus den sozialen Medien) gesteuert. Die Regulation\r\nder dadurch entstehenden Handlungstendenzen allein durch das System kühler exekutiver\r\nFunktionen kann eine große Herausforderung darstellen, an der Menschen im\r\nAlltag immer wieder scheitern.\r\nEine wichtige Rolle für selbstreguliertes Verhalten – vor allem im Zusammenhang mit\r\nselbstregulierten Lernprozessen – spielen auch die sogenannten metakognitiven Fähigkeiten.\r\n142 Diese umfassen zwei Bereiche, die sich gegenseitig beeinflussen: deklarative\r\nund prozedurale metakognitive Fähigkeiten. Bei der deklarativen Metakognition\r\ngeht es um das Wissen darüber, wie kognitive Mechanismen funktionieren, z. B., dass\r\nLerninhalte besser im Gedächtnis gespeichert werden, wenn sie vertieft verarbeitet\r\nund mit vorhandenem Wissen verknüpft werden. Prozedurale metakognitive Fähigkeiten\r\nwiederum umfassen metakognitives Monitoring und metakognitive Kontrolle. Mit\r\nMonitoring ist die fortlaufende Überwachung, Reflexion und Beurteilung der gerade\r\nablaufenden eigenen kognitiven Prozesse gemeint, also z. B. das Hinterfragen von möglichen\r\nAntworten. Metakognitive Kontrolle bezieht sich auf regulierende Aktivitäten,\r\nz. B. die Auswahl von Übungsaufgaben oder die Entscheidung, ob zusätzliche Lernzeit\r\nin eine Aufgabe investiert werden soll. In Bezug auf Lernprozesse ist Metakognition\r\ndemnach für alle Phasen der Handlungsregulation relevant.143 Für prozedurale metakognitive\r\nProzesse werden die verschiedenen exekutiven Funktionen in vielfältiger\r\nWeise benötigt, z. B. wenn sowohl die für die Aufgabenbearbeitung selbst notwendigen\r\nProzesse als auch die Überwachung der Durchführung gleichzeitig im Arbeitsgedächtnis\r\nrepräsentiert sein müssen. Sie sind jedoch eher auf einer langsameren und übergeordneten\r\nSteuerungsebene angesiedelt.144 Aus dem funktionierenden Zusammenspiel\r\nvon exekutiven Funktionen und metakognitiven Fähigkeiten ergeben sich dann erfolgreiche\r\nLernprozesse.\r\nEntwicklungspsychologische Befunde zeigen, dass sich das Zusammenspiel von metakognitiven\r\nÜberwachungsvorgängen und metakognitiver Kontrolle im Laufe der\r\nSchulzeit erst allmählich herausbildet. Schulanfängerinnen und Schulanfänger sind\r\nbereits in der Lage, Probleme während der Lernaktivität zu erkennen – das Monitoring\r\nfunktioniert also schon frühzeitig –, sie können diese Probleme aber nur selten\r\nmit angemessenen Kontrollvorgängen lösen, etwa durch mehr Anstrengung oder mehr\r\nLernzeit. Ab dem Ende der Grundschulzeit wird die Verbindung zwischen Monitoring\r\nund metakognitiver Kontrolle immer enger und beeinflusst Lernergebnisse positiv.145\r\n141 Metcalfe & Mischel 1999.\r\n142 Flavell 1979.\r\n143 Zimmerman 2000.\r\n144 Roebers 2017.\r\n145 Schneider u. a. 2022.\r\nSelbstregulation 35\r\nInsgesamt ermöglichen exekutive Funktionen und metakognitive Fähigkeiten dem Individuum\r\nalso, seine Informationsverarbeitung in den Dienst einer effizienten Verfolgung\r\nindividueller Ziele zu stellen und sich dabei auch flexibel sowie adaptiv auf neue\r\nSituationen und unerwartete Veränderungen einzustellen. Die gleichzeitige Bedeutung\r\ndieser begrenzten kognitiven Ressourcen – sowohl für schulische Verstehensprozesse\r\nals auch für die Selbstregulation von Emotionen (s. nächster Abschnitt) und nicht unmittelbar\r\nlernbezogenen Verhaltensweisen – stellt daher auch eine mögliche Konkurrenz\r\ndar, wenn z. B. die Kontrolle motorischer Impulse die Aufmerksamkeit in einem\r\nMaße beansprucht, dass dem Unterricht nicht mehr ausreichend gefolgt werden kann.\r\n3.3.2. Emotionale und motivationale Mechanismen\r\nObwohl der Begriff der Selbstregulation häufig in erster Linie mit kognitiver Verhaltenssteuerung\r\nassoziiert wird, spielen auch emotionale und motivationale Aspekte der\r\nSelbstregulation eine wichtige Rolle, wie bereits mit der Unterscheidung von ‚kühlen‘\r\n(kognitiven) und ‚heißen‘ (emotional-motivationalen) Systemen der Kontrolle angedeutet\r\nwurde. Wichtig ist dabei, dass nicht bewusste und automatisierte Prozesse das\r\n‚heiße‘ System charakterisieren, welches durch bestimmte angeborene (z. B. Schreckreaktion)\r\noder durch assoziatives Lernen erworbene Reize (z. B. eine mit unangenehmen\r\nErlebnissen verknüpfte Umgebung oder eine bestimmte Person) aktiviert wird. Früher\r\nging man davon aus, dass vor allem kognitive Prozesse für die Selbstregulation wichtig\r\nsind und Emotionen eher stören sowie zu einer mangelnden Regulation führen.\r\nHeute wird zunehmend gesehen, dass emotionale Indikatoren von Ereignissen wie das\r\nAuftreten von Angst oder Ärger wichtige Hinweise auf die Notwendigkeit von Selbstregulationsprozessen\r\ngeben und auch auf Konfliktlösungen hinweisen können.146 Das\r\nbedeutet, dass emotionale und motivationale Kompetenzen ein wesentlicher Aspekt\r\nder Selbstregulation sind.\r\nIn diesem Zusammenhang wird häufig der Begriff der Emotionsregulation verwendet,\r\nbei dem es um die Modulation und Regulation von Emotionen als wesentlichen Bestandteil\r\nder Selbstregulation geht. Unter Emotionsregulation werden alle Prozesse\r\nverstanden, die dazu führen, dass eine Person die Intensität und die Dauer sowie die\r\nArt ihrer Emotionen und das damit verbundene Verhalten in eine bestimmte Richtung\r\nbeeinflussen kann.147 Dabei wurden verschiedene, zeitlich nacheinander und manchmal\r\nauch überlappend ablaufende Phasen identifiziert, in denen die Emotionsregulation\r\nbeeinflusst werden kann. So muss eine relevante Situation zunächst erkannt werden,\r\nz. B. eine angstauslösende Matheklausur. Dann muss die Aufmerksamkeit darauf\r\ngerichtet werden. Anschließend muss die Situation als negativ bewertet und schließlich\r\neine Reaktion ausgewählt werden, z. B. die Situation durch Krankheit zu vermeiden.\r\nIn jeder dieser Phasen können Prozesse der Emotionsregulation eingesetzt werden.148\r\nDabei werden implizite (automatische) Mechanismen, z. B. die Löschung einer aversiven\r\nAssoziation durch Gewöhnung an die Situation, und explizite (mit kognitivem\r\nAufwand verbundene) Aspekte der Emotionsregulation, z. B. Aufmerksamkeitslenkung,\r\nunterschieden. Sie leisten gleichermaßen einen Beitrag und sind bei Interventionen\r\nzu berücksichtigen.149 Wichtig für die Wirksamkeit der Emotionsregulation ist\r\nauch ihre flexible Anpassung an unterschiedliche Kontexte hinsichtlich der Auswahl\r\n146 Dignath u. a. 2020.\r\n147 Gross 2015.\r\n148 Magen & Gross 2010.\r\n149 Braunstein u. a. 2017.\r\n36 Selbstregulation\r\nvon Zielen, dem Wechsel und der Bewertung von Zielen und Strategien.150 Eine bessere\r\nSelbstwahrnehmung kann ebenfalls die Emotionsregulation fördern.151 Aus der Literatur\r\nzur Stressbewältigung kommt das Konzept, dass eine wirksame Selbstregulation\r\ninsbesondere in emotional belastenden Stresssituationen mit einer guten Anpassung\r\nan die Umgebung und einer hohen Flexibilität im Einsatz von bewältigenden Strategien\r\neinhergeht.152\r\nNeben emotionalen Aspekten spielen bei der Selbstregulation auch motivationale Mechanismen\r\neine wesentliche Rolle, die vor allem die Auswahl der Ziele beeinflussen.\r\nDiese reichen von der kurzfristigen Erfüllung bestimmter Wünsche und Bedürfnisse\r\nbis zu langfristigen Zielen der Lebensplanung. Letztere müssen wiederum in kurzfristige\r\nZiele zerlegt werden, die sich in konkrete Handlungen umsetzen lassen. Für die Auswahl\r\nvon Zielen und Handlungsabsichten spielen Selbstwirksamkeitserwartungen eine\r\nzentrale Rolle. Ebenfalls kann es für das psychische und physische Wohlbefinden notwendig\r\nsein, Ziele kontextabhängig anzupassen, zu wechseln oder ganz aufzugeben.153\r\n3.4. Soziale Aspekte\r\nBei der Selbstregulation spielen soziale Kompetenzen eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen\r\ndie Einordnung des eigenen Verhaltens in soziale Normen, das Verstehen der\r\nReaktionen anderer, die Wahrnehmung von Bedrohungen vor allem in komplexen sozialen\r\nSituationen sowie die flexible Fähigkeit, soziale Konflikte zu lösen.\r\nAußerdem hat der soziale Kontext in vielfältiger Weise Einfluss auf die Selbstregulationsfähigkeiten.\r\nDiese entwickeln sich in der kontinuierlichen Interaktion von Kindern\r\nund Jugendlichen mit ihrer Umwelt. Dabei spielen zunächst die Eltern und andere einflussreiche\r\nErziehungspersonen eine wesentliche Rolle. Mit zunehmendem Alter kommen\r\nLehrkräfte und Gleichaltrige hinzu.154 Von großer Bedeutung für die Entwicklung\r\nexekutiver Funktionen und anderer Aspekte der Selbstregulation ist die Interaktion\r\nmit den Eltern und anderen in der Erziehung einflussreichen Personen. Feinfühligkeit\r\nund Responsivität dieser Bezugspersonen sowie kognitive Anregung und die Ermöglichung\r\nvon Autonomie- und Kompetenzerleben sind hier wichtige förderliche Faktoren.\r\n155 Aber auch implizite und explizite Mechanismen des sozialen Lernens, der adaptiven\r\nUnterstützung (‚Scaffolding‘, d. h. Unterstützung des Lernens durch Bereitstellen\r\neines ‚Gerüsts‘, das angepasste Hilfestellungen gibt) und der sprachlichen Vermittlung\r\nvon Strategien spielen eine wichtige Rolle.156 Entsprechend der zentralen Rolle der\r\nErziehungspersonen kann sich familiäre Instabilität, also häufiger Wechsel wichtiger\r\nBezugspersonen,\r\nnegativ auf die Entwicklung der Selbstregulation auswirken.157\r\nHinsichtlich des Einflusses von Beschulung auf die Entwicklung von Selbstregulationsfähigkeiten\r\nergeben sich klare Hinweise aus Studien, die das Vorhandensein von Ein150\r\nPruessner u. a. 2020.\r\n151 Herwig u. a. 2010.\r\n152 Bonanno & Burton 2013; Skinner & Zimmer-Gembeck 2023.\r\n153 Wrosch & Scheier 2020.\r\n154 Wesarg-Menzel u. a. 2023.\r\n155 Blair u. a. 2014.\r\n156 Hughes & Ensor 2009.\r\n157 Vernon-Feagans u. a. 2016.\r\nSelbstregulation 37\r\nschulungsstichtagen nutzen und etwa gleichaltrige Kinder mit einem Jahr mehr oder\r\nweniger Schulbesuch miteinander vergleichen. Dabei zeigen Kinder mit mehr Schulbesuch\r\nhöhere Ausprägungen bei exekutiven Funktionen und anderen Aspekten der\r\nSelbstregulation.158 Auch eine enge vertrauensvolle Beziehung zwischen Kindern und\r\nLehrkräften führt zu einer stärkeren Verbesserung der Selbstregulationsfähigkeit.159\r\nDarüber hinaus spielen ebenfalls die sozioökonomischen Bedingungen von Kindern\r\nund Jugendlichen eine wesentliche Rolle. Sind sie schlecht, kann sich das negativ auf\r\ndie Quantität und die Qualität der elterlichen und (vor-)schulischen Förderung auswirken.\r\nAußerdem zeigen sich deutliche Zusammenhänge zwischen Armut und geringen\r\nSelbstregulationsfähigkeiten160, die auch als ein wichtiger Erklärungsmechanismus\r\nfür die Auswirkung von Armut auf die langfristige Entwicklung von Kindern diskutiert\r\nwerden.161 Verbesserungen bzw. Verschlechterungen des sozialen Umfelds, etwa\r\ndie Häufigkeit von Armut in der Wohngegend, zeigten ebenfalls negative Einflüsse auf\r\ndie Selbstregulationsfähigkeiten von Fünftklässlern.162 Dementsprechend gibt es auch\r\nHinweise darauf, dass eine (vor-)schulische Förderung der Selbstregulationsfähigkeiten\r\ninsbesondere für Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen\r\npositive Effekte hat.163\r\nInsgesamt ergibt sich ein deutliches Bild der wichtigen Rolle von Umweltfaktoren und\r\nsozialen Einflüssen, das keineswegs im Widerspruch zu der in Kapitel 3.6 genannten\r\nRolle genetischer Faktoren steht, sondern die Bedeutung förderlicher Umweltbedingungen\r\nfür die Ausschöpfung des individuellen genetischen Potenzials unterstreicht.\r\n3.5. Bedeutung von Selbstregulation\r\nZahlreiche wissenschaftliche Befunde belegen den Zusammenhang zwischen den verschiedenen\r\nAspekten der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen\r\nund deren Wohlergehen bzw. deren Entfaltungsmöglichkeiten, insbesondere\r\nderen\r\npsychischer und körperlicher Gesundheit, deren Schulerfolg und der Entwicklung\r\nvielfältiger Kompetenzen wie sozialer Partizipation und Verantwortung sowie\r\nWürde und Autonomie. Das wurde bereits der Einleitung und in Abschnitt 2.3.1 erwähnt.\r\nIn diesem Abschnitt berichten wir ausführlich über diese Zusammenhänge\r\nund begründen damit, warum diese Stellungnahme die systematische Förderung der\r\nSelbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen empfiehlt.\r\n3.5.1. Psychische Gesundheit und Wohlbefinden\r\nSowohl das allgemeine psychische Wohlbefinden als auch die psychische Gesundheit\r\nstehen in engem Zusammenhang mit der Fähigkeit zur Selbstregulation.164 Dies\r\nwurde in Querschnitt-, vor allem aber in Längsschnittstudien untersucht. So konnte\r\n158 Morrison u. a. 2019.\r\n159 Cadima u. a. 2016.\r\n160 Finch & Obradović 2017.\r\n161 Raver 2012.\r\n162 Roy u. a. 2014.\r\n163 Blair & Raver 2015.\r\n164 de Ridder u. a. 2012; Tangney u. a. 2004.\r\n38 Selbstregulation\r\nin der Dunedin-Studie an 1037 Kindern der Geburtskohorte 1972/1973 gezeigt werden,\r\ndass die Fähigkeit zur Selbstregulation im Vorschulalter unabhängig von sozioökonomischem\r\nStatus, Intelligenz und Geschlecht im späteren Leben zu einer besseren\r\npsychischen Gesundheit und insbesondere zu einem geringeren Auftreten von\r\nSuchterkrankungen führt165. Auch Kinder, die im Laufe der Studie ihre Selbstregulation\r\nverbesserten, zeigten im Erwachsenenalter solche positiven Ergebnisse. In einer\r\nMetaanalyse von 150 Studien untersuchten Robson u. a. 2020, inwieweit die Selbstregulationskompetenzen\r\nvon Kindern im Vorschulalter (ca. 4 Jahre) mit psychischen\r\nProblemen in der späteren Kindheit (ca. 8 Jahre), im Jugendalter (ca. 13 Jahre) oder\r\nim Erwachsenenalter (über 30 Jahre) zusammenhängen.166 Die Forschenden fanden\r\nheraus, dass externalisierende und internalisierende Verhaltensweisen, z. B. Wut bzw.\r\nsozialer Rückzug, aber auch Depressionen, Suchterkrankungen, Angststörungen und\r\nAdipositas bei besserer Selbstregulation seltener auftraten. Zu den psychischen Störungen,\r\ndie durch mangelnde Selbstregulation gekennzeichnet sind, gehören insbesondere\r\ndie Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung, die Borderline-Persönlichkeitsstörung\r\nund Suchterkrankungen.167\r\nInteressanterweise ist die Studienlage im Hinblick auf Zusammenhänge zwischen\r\nSelbstregulationskompetenzen und problematischer Internetnutzung sehr heterogen168.\r\nHier konnten Zahrai u. a. 2022 zeigen, dass automatische, unbewusste Aspekte\r\nder Selbstregulation eher als bewusste Aspekte mit übermäßiger Internetnutzung zusammenhängen\r\nund Interventionen deshalb an unbewussten Einstellungen ansetzen\r\nmüssen.169 Dazu ist es notwendig, solche nicht bewussten Einstellungen mit geeigneten\r\nMethoden zu erfassen und Verfahren zu entwickeln, um diese Einstellungen auch\r\nlängerfristig zu beeinflussen. Hier könnten auch physiologische Messungen oder Verhaltenstests\r\n(z. B. zur Erfassung impliziter, nicht bewusster Assoziationen) eingesetzt\r\nwerden. Eine verbesserte Selbstregulation führt auch zu einer erhöhten Resilienz in\r\nStresssituationen und kann so negativen Stressfolgen wie posttraumatischen Belastungsstörungen\r\noder chronischen Schmerzen vorbeugen.170\r\nAllerdings weisen McRae and Gross 2020 darauf hin, dass Laborsituationen den Einsatz\r\nadaptiver Strategien der Selbstregulation, mit denen eine Person sich situativ angemessen\r\nsteuert, nicht immer adäquat abbilden und daher Besonderheiten bestimmter\r\npsychischer Störungen nicht erfassen können.171 So gibt es Personen, die in vorgegebenen\r\nstrukturierten Situationen wie im Labor durchaus adäquat reagieren können, aber\r\nim Alltag nicht in der Lage sind, entsprechende Strategien spontan einzusetzen. Hier\r\nsind, wie schon in Abschnitt 2.1.5 erwähnt, z. B. smartphonebasierte Studien in realen\r\noder virtuellen Kontexten sinnvoll, die solche Abläufe in einer Moment-zu-Moment-Analyse\r\nerfassen und mit alltagsrelevanten Interventionen kombinieren können.172\r\n165 Moffitt u. a. 2011a.\r\n166 Robson u. a. 2020.\r\n167 Bohus u. a. 2021; Shiels & Hawk 2010; Tang, Posner, u. a. 2015.\r\n168 Billieux 2012.\r\n169 Zahrai u. a. 2022.\r\n170 Rutter 2013.\r\n171 McRae & Gross 2020.\r\n172 Boemo u. a. 2022.\r\nSelbstregulation 39\r\n3.5.2. Körperliche Gesundheit\r\nDer Zusammenhang zwischen Selbstregulationskompetenzen in der Kindheit und späterer\r\nkörperlicher Gesundheit wurde analog zur psychischen Gesundheit untersucht.\r\nSo fand sich in der Dunedin-Studie, dass mangelnde Selbstregulationsfähigkeit mit\r\nStoffwechselstörungen (einschließlich Übergewicht), Atemwegserkrankungen, Parodontalerkrankungen,\r\nsexuell übertragbaren Infektionen und Entzündungsbiomarkern\r\neinhergeht.173. Außerdem fanden sich positive Zusammenhänge zwischen der Fähigkeit\r\nzur Selbstregulation und dem Ausmaß an körperlicher Aktivität, das laut Abschnitt\r\n2.1.2 eine zentrale Voraussetzung für die physische Gesundheit ist. Umgekehrt wirkt\r\nsich körperliche Aktivität auch positiv auf die Selbstregulation aus.174\r\n3.5.3. Bildung und soziale Teilhabe\r\nDie Bedeutung verschiedener Aspekte der Selbstregulation für schulische Leistungen\r\nund Erfolge ist sowohl theoretisch gut begründet als auch in zahlreichen Studien empirisch\r\nbelegt. Die exekutiven Funktionen – vor allem das Arbeitsgedächtnis – sind\r\ngrundlegend für Aufmerksamkeits-, Verstehens- und Lernprozesse und damit von zentraler\r\nBedeutung für den Erwerb von Wissen und Kompetenzen. Es ist auch empirisch\r\ngut belegt, dass die exekutiven Funktionen entscheidend für Intelligenz und schulische\r\nKompetenzen bei Kindern und Jugendlichen sind175 sowie von großer Bedeutung für\r\nden erfolgreichen Schuleintritt.176 In der Metaanalyse von Robson u. a. 2020 zeigten\r\nsich positive Zusammenhänge zwischen Selbstregulation im Vorschulalter und allgemeinen\r\nschulischen Leistungen sowie spezifischen Kompetenzen in den Bereichen\r\nMathematik,\r\nLesen, Schreiben und schulisches Engagement.\r\nAuch für die im Forschungsfeld des selbstregulierten Lernens untersuchten metakognitiven\r\nProzesse und kognitiven Lernstrategien liegen metaanalytische Befunde\r\nzu positiven Zusammenhängen mit Schulleistungen vor.177 Für verschiedene Maße der\r\nSelbstkontrolle (z. B. der Belohnungsverzögerung) gibt es eine Reihe von Studien, die\r\neine Vorhersagekraft für Schulnoten und standardisierte Kompetenztests zeigen.178\r\nWeiterhin sind im Bereich der klinisch-psychologischen und medizinischen Forschung\r\nzur Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung, die durch substanzielle Einschränkungen\r\nin der Selbstregulationsfähigkeit gekennzeichnet ist, vielfältige Befunde\r\ngesammelt worden, die ein erhöhtes Risiko für schulische Misserfolge bei Vorliegen\r\ndieser Störung aufzeigen.179\r\nFür verschiedene Aspekte des Sozialverhaltens zeigen sich in der Metaanalyse von Robson\r\nu. a. 2020 signifikante Zusammenhänge mit den Selbstregulationskompetenzen im\r\nVorschulalter.180 Eine höhere Selbstregulationskompetenz geht dabei mit einer höheren\r\nsozialen Kompetenz, einer geringeren Neigung zu Aggressionen sowie einer geringeren\r\nWahrscheinlichkeit einher, selbst Opfer von Aggressionen durch Mitschülerinnen und\r\n173 Moffitt u. a. 2011b.\r\n174 Boat & Cooper 2019.\r\n175 Friso-van Den Bos u. a. 2013; Malanchini u. a. 2019; Richland & Burchinal 2013.\r\n176 Zum Beispiel: Duncan u. a. 2007.\r\n177 Dent & Koenka 2016a.\r\n178 Für eine Übersicht siehe: Duckworth & Kern 2011.\r\n179 Polderman u. a. 2010.\r\n180 Robson u. a. 2020.\r\n40 Selbstregulation\r\nMitschüler zu werden. Auch die Metaanalyse von de Ridder u. a. 2012 ergab einen positiven\r\nZusammenhang zwischen Selbstregulationskompetenzen und Sozialverhalten.181\r\nDie bereits erwähnte Dunedin-Studie zeigt ebenfalls einen – wenn auch geringen –\r\nZusammenhang zwischen dem im Erwachsenenalter erreichten sozioökonomischen\r\nStatus einschließlich Einkommen und der Selbstkontrolle im Vorschulalter.182 Auch\r\ndie Metaanalyse von Robson u. a. 2020 belegt positive Zusammenhänge von frühen\r\nSelbstregulationskompetenzen mit der Wahrscheinlichkeit, im Erwachsenenalter eine\r\nHochschulausbildung abzuschließen und nicht ohne Arbeit zu sein.183\r\nInwieweit bessere Selbstregulationsfähigkeiten auch zu mehr Teilhabe an sozialen\r\nund politischen Prozessen führen und darüber hinaus Autonomie und Würde fördern,\r\nist bislang kaum empirisch untersucht worden, obwohl dies als Folge einer besseren\r\nSelbstwahrnehmung und Selbstkontrolle zu erwarten ist. Auch eine hoch ausgeprägte\r\npsychische Gesundheit, die mit einer verbesserten Selbstregulation einhergeht, fördert\r\ndie soziale Teilhabe. So zeigt eine Studie, dass die Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nvon Schulkindern im Erwachsenenalter zu mehr politischer Partizipation,\r\nz. B. einer höheren Wahlbeteiligung, führte.184 Umgekehrt wirkt sich eine stärkere\r\nBeteiligung an gesellschaftlichen und politischen Prozessen wiederum positiv auf die\r\nFähigkeit zur Selbstregulation aus.185 Dies sind jedoch nur Einzelbefunde, und eine\r\nstärkere Berücksichtigung gesellschaftlicher Prozesse ist beim Erforschen der Wirkung\r\nvon Selbstregulationskompetenzen erforderlich.\r\n3.6. Entwicklung der Selbstregulation\r\n3.6.1. Kognitive Entwicklung\r\nBasale Prozesse der Selbstregulation sind schon in den ersten Lebensjahren nachweisbar\r\nund ausgeprägte Zuwächse vor allem in der frühen Kindheit zu verzeichnen.\r\nDie Entwicklung grundlegender Mechanismen setzt sich aber kontinuierlich über das\r\nJugendalter\r\nund bis ins junge Erwachsenenalter fort. Sie verläuft dabei zum Teil zeitlich\r\nversetzt, unterschiedlich schnell und geht einer erfolgreichen Koordination der\r\nTeilaspekte\r\nim Dienst komplexerer Selbstregulationsprozesse auf der Verhaltensebene\r\nvoraus. So lassen sich z. B. bestimmte Inhibitionsleistungen (z. B. der Aufschub\r\nvon Belohnung) bereits in den ersten Lebensjahren nachweisen.186 Die Kapazität des\r\nArbeitsgedächtnisses\r\nnimmt im Laufe der Kindheit stark zu187 und die metakognitiven\r\nMonitoring- bzw. Kontrollfunktionen verbessern sich auch noch im Jugendalter.188\r\nInsgesamt sind im Vorschulalter besonders starke Zuwächse in verschiedenen exekutiven\r\nFunktionen festzustellen.189 Mit dem Schuleintritt und den damit verbundenen\r\nAnforderungen werden diese kognitiven Selbstregulationsfähigkeiten dann einerseits\r\n181 de Ridder u. a. 2012.\r\n182 Moffitt u. a. 2006.\r\n183 Robson u. a. 2020.\r\n184 Holbein 2017.\r\n185 Malafaia u. a. 2016.\r\n186 Hendry u. a. 2022.\r\n187 Gathercole u. a. 2004.\r\n188 Weil u. a. 2013.\r\n189 Zelazo & Carlson 2020.\r\nSelbstregulation 41\r\nverstärkt gefordert, andererseits stellt die Schule einen wichtigen Kontext zur Förderung\r\ndieser Fähigkeiten dar, in welchem vor allem Lehrkräfte eine bedeutsame Rolle\r\nspielen190 s. a. Abschnitt 3.3.3).\r\nFür den schulischen Kontext scheint weiterhin bedeutsam, dass sich nicht nur die\r\nmetakognitiven Monitoring- und Kontrollprozesse von der späten Kindheit bis ins\r\nJugendalter weiter verbessern, sondern dass damit auch ein Zuwachs des deklarativen\r\nmetakognitiven Wissens über Selbstregulation einhergeht. Ein Beispiel aus der\r\nOECD-PISA-Studie von 2009 mag dies illustrieren: Artelt and Schneider 2015191 nutzten\r\nden Datensatz von knapp 300 000 Schülerinnen und Schülern aus 34 Ländern\r\ndazu, um den Zusammenhang zwischen der Leistung und dem metakognitiven Wissen\r\nder 15-jährigen Teilnehmenden über sinnvolle Lesestrategien zu untersuchen.192 Das\r\nErgebnis war für alle einbezogenen Länder weitgehend vergleichbar: Es fanden sich\r\nmittlere bis hohe Korrelationen zwischen dem Wissen über Lesestrategien und dem in\r\nder PISA-Studie erfassten Leseverständnis der Schülerinnen und Schüler.\r\n3.6.2. Emotionale Entwicklung\r\nAuch die Strategien der Emotionsregulation verändern sich mit zunehmendem Alter\r\nder Kinder und Jugendlichen. Zu Beginn des Lebens muss die Emotionsregulation\r\nnoch stark durch die Umwelt der Kinder unterstützt werden (interpersonelle Regulation,\r\nKo-Regulation). Diese frühen ko-regulativen Prozesse durch die Bezugspersonen\r\nsind komplex (z. B. Eltern als Lernmodell, Wahrnehmung der kindlichen Emotionen\r\nund Reaktion darauf, Familienklima) und von zentraler Bedeutung für die weitere Entwicklung\r\nemotionaler Selbstregulationsprozesse.193\r\nMit zunehmendem Alter der Kinder verändert sich nicht nur die Art der externen\r\nUnterstützung,\r\nsondern auch deren Form und Inhalt.194 So unterstützen beispielsweise\r\nEltern die Emotionsregulation von Säuglingen und Kleinkindern, indem sie die Strategien\r\nselbst ausführen (z. B. dem Kind körperliche Nähe geben oder das Kind ablenken).\r\nAb dem späten Kleinkindalter reichen schon spezifische Hinweise auf eine Regulationsstrategie\r\naus (z. B. „Kannst du so lange mit dem Ball spielen?“), die dann im Verlaufe\r\nder Entwicklung zunehmend durch metakognitive Hinweise abgelöst werden. Mit\r\nzunehmendem Alter kann die Emotionsregulation von den Kindern selbst übernommen\r\nwerden (intrapersonelle Regulation), auch wenn die Bedeutung sozialer Regulationsprozesse\r\nbis ins Erwachsenenalter erhalten bleibt.\r\nWelche Regulationsstrategien den Kindern selbst zur Verfügung stehen, verändert sich\r\nim Entwicklungsverlauf: Während Säuglinge und Kleinkinder vor allem passive Strategien\r\neinsetzen (d. h. Emotionen regulieren Verhalten; z. B. Vermeidung, Selbstberuhigung\r\nund Nähe suchen), werden ab dem 3. Lebensjahr zunehmend aktivere Strategien\r\neingesetzt (z. B. Problemlösen, verhaltensbasierte Ablenkung). Im Vorschul- und frühen\r\nGrundschulalter lösen einfache verhaltensbasierte Strategien (z. B. verhaltensbasierte\r\nAblenkung, Problemlösen) komplexere, kognitiv anspruchsvollere Strategien ab (z. B.\r\n190 Vandenbroucke u. a. 2018.\r\n191 Artelt & Schneider 2015.\r\n192 Artelt & Schneider 2015.\r\n193 Morris u. a. 2007.\r\n194 Silkenbeumer u. a. 2016.\r\n42 Selbstregulation\r\nkognitive Ablenkung, kognitive Umbewertung). Die Entwicklung dieser komplexeren\r\nStrategien setzt sich auch im Jugendalter weiter fort, wie die wenigen Forschungsarbeiten\r\nzum Jugendalter zeigen.195\r\nDie Adoleszenz gilt als eine besonders kritische Entwicklungsphase für Emotionsregulationsstrategien.\r\nSie zeichnet sich durch die Ablösung vom Elternhaus (Ko-regulatoren\r\nin der Kindheit) aus sowie durch die Konfrontation mit besonderen\r\nbiologischen, sozialen und schulischen Herausforderungen.196 Anders als im Kindesalter,\r\nin dem vor allem erwachsene Bezugspersonen die Regulation von Emotionen\r\nunterstützen, werden für Jugendliche Gleichaltrige, Freundinnen und Freunden und\r\nPartnerinnen und Partner immer wichtiger. Mit der zunehmenden Bedeutung der\r\nFreundinnen und Freunde für die Entwicklung der Emotionsregulation haben auch\r\nsoziale Konflikte im Rahmen von Mobbingerfahrungen ein immenses Potenzial, sich\r\nnegativ auszuwirken.197\r\n3.6.3. Motivationale Entwicklung\r\nDie motivationale Entwicklung von der frühen Kindheit über das Grundschulalter und\r\nbis hin zur Adoleszenz (Jugendalter) ist gekennzeichnet durch eine Reihe von Entwicklungstrends\r\nhinsichtlich der Bedeutung, der Art und der Struktur der persönlichen\r\nZiele.198 So sind die Ziele von Kleinkindern vor allem auf die unmittelbare Befriedigung\r\ngrundlegender Bedürfnisse, das Erlangen von Autonomie und das Verstehen der\r\nUmwelt ausgerichtet. Im Laufe von Kindheit und Jugend werden die Ziele vielfältiger,\r\nabstrakter und zunehmend langfristig, d. h. auf die Zukunft ausgerichtet. Kinder lernen\r\nimmer mehr, verschiedene Ziele zu priorisieren und auszubalancieren sowie die\r\neigenen Kompetenzen bei der Auswahl von Zielen realistischer einzuschätzen. Das\r\nJugendalter ist durch eine zunehmende Komplexität der Zielstruktur gekennzeichnet.\r\nSchulische und freizeitbezogene (v. a. soziale) Ziele müssen in Einklang gebracht werden,\r\nwobei sowohl Annäherungsziele (z. B. Prüfungen erfolgreich zu bestehen) als auch\r\nVermeidungsziele (z. B. sich nicht vor der Klasse zu blamieren) formuliert werden. Besondere\r\nBedeutung in jeder Altersstufe haben Ziele, die der Bewältigung altersgemäßer\r\nEntwicklungsaufgaben dienen (z. B. der Identitätsentwicklung im Jugendalter).\r\n3.6.4. Soziale Entwicklung\r\nForschungsergebnisse zeigen immer deutlicher, dass die Entwicklung von Selbstregulationsaspekten\r\nsozial und kontextuell eingebettet ist und weit über den Einfluss der\r\nFamilie des Kindes hinausgeht.199 Hier sind vor allem die Bezugspersonen und die Bedingungen\r\nin den anderen Lebenswelten der Kinder zu nennen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen,\r\nSchulen und Freizeitkontexten wie Sportvereinen (siehe auch\r\nAbschnitt 3.4). Aber auch Werte, soziale Erwartungen sowie vergangene und aktuelle\r\nsozioökonomische Lebensbedingungen beeinflussen die Ausbildung der emotionalen\r\nund motivationalen Selbstregulation200 und werden umgekehrt maßgeblich von der\r\nGemeinschaft und der Kultur geprägt, in der Kinder und Jugendliche aufwachsen.201\r\n195 Gullone u. a. 2010.\r\n196 Silvers 2022.\r\n197 Herd & Kim-Spoon 2021; siehe auch Abschnitt 2.2.3.\r\n198 Wesarg-Menzel u. a. 2023.\r\n199 Trommsdorf & Heimkamp 2013; Doebel 2020; Niebaum & Munakata 2023; Wesarg-Menzel u. a. 2023.\r\n200 Ng-Knight & Schoon 2017; Griskevicius u. a. 2011.\r\n201 Gys u. a. 2023.\r\nSelbstregulation 43\r\nFür die erfolgreiche Umsetzung möglicher Förderstrategien ist diese ökologische Sicht\r\nhochrelevant und darf nicht vernachlässigt werden.202\r\n3.7. Biologische Grundlagen\r\nBiologische Faktoren wie genetische Prädisposition, Hirnreifung und Hirnplastizität\r\nbestimmen den Rahmen, in dem sich Selbstregulationskompetenzen in Interaktion mit\r\nder Umwelt entfalten können.\r\n3.7.1 Genetik\r\nDas Zusammenspiel von genetischen und Umweltfaktoren spielt bei der Entwicklung\r\nder Selbstregulation eine wesentliche Rolle. Eine Metaanalyse von Zwillingsstudien\r\nzu Selbstkontrolle, Selbstregulation und Emotionsregulation berichtet von einer relativ\r\nhohen genetischen Komponente dieses Merkmals, die jedoch von der Umwelt\r\nmoderiert wird.203 Spezifische Analysen von Genvarianten ergaben, dass Gene, die die\r\nStressreaktion\r\nmodulieren204, und Gene, die mit der Belohnungsverarbeitung assoziiert\r\nsind205, hier besonders relevant sind. Obwohl die Genetik eine wichtige Rolle bei\r\nder Fähigkeit zur Selbstregulation spielt, interagieren Umweltfaktoren mit genetischen\r\nPrädispositionen und können die Aktivität und damit die Wirkungsweise von Genen\r\nbeeinflussen. Dieser als Epigenetik bezeichnete Mechanismus kann dazu führen, dass\r\nein und dieselbe genetische Veranlagung auf unterschiedliche Weise realisiert wird.\r\nDarüber hinaus wirken Gen-Umwelt-Interaktionen auch in die Richtung, dass die genetische\r\nPrädisposition den Einfluss bestimmter Umweltvariablen beeinflussen kann,\r\nz. B. die Wirkung von Stress vermindern oder verstärken kann.\r\nZusätzlich sind Gen-Umwelt-Korrelationen zu berücksichtigen, bei denen die genetische\r\nAusstattung die Wahrscheinlichkeit verändern kann, auf eine bestimmte Umwelt\r\nzu treffen.206 Das bedeutet z. B., dass Eltern mit hoher Selbstregulationskompetenz eine\r\nUmwelt schaffen, die selbstreguliertes Handeln der Kinder erleichtert. Dies muss keine\r\ndirekte Intervention sein, sondern kann auch durch Modelllernen geschehen. Außerdem\r\nkönnen Kinder eine Umgebung aufsuchen, die ihre Selbstregulation weiter fördert\r\nund in der sie von den dortigen Personen (z. B. Lehrerinnen und Lehrer) anders\r\nbehandelt werden. Eine hohe genetische Komponente der Selbstregulation bedeutet\r\nalso nicht, dass Umweltfaktoren keine Rolle spielen, da Vererbung und Umwelt in vielfältiger\r\nWeise interagieren.\r\nVulnerabilitäts-Stress-Modelle gehen davon aus, dass genetisch vulnerable Personen\r\nunter negativen Umweltbedingungen negative Verhaltenskonsequenzen erfahren. Sie\r\nwurden durch differenzielle Suszeptibilitätsmodelle ergänzt, die postulieren, dass Personen\r\nmit einer bestimmten genetischen Veranlagung sowohl auf negative als auch auf\r\npositive Umweltvariablen stärker reagieren, also eine hohe Plastizität in ihrer Reaktion\r\nin positiver wie in negativer Richtung zeigen.207\r\n202 Murray u. a. 2022.\r\n203 Willems u. a. 2019.\r\n204 Wie FKBP5 (FK506 binding protein 5); Halldorsdottir u. a. 2019.\r\n205 Wie das Dopamintransportergen; Cimino u. a. 2019.\r\n206 Moffitt u. a. 2006.\r\n207 Belsky u. a. 2007; Ellis u. a. 2011.\r\n44 Selbstregulation\r\nWährend Intelligenz erst mit zunehmendem Alter eine erhöhte genetische Prädisposition\r\naufweist, zeigte eine Studie zu exekutiven Funktionen, dass letztere bereits im\r\nKindesalter einen hohen genetischen Anteil haben.208 Angesichts der wichtigen Rolle,\r\ndie Umweltfaktoren bei der Auswirkung von genetischen Faktoren spielen, legen diese\r\nBefunde frühe, vorschulische Förderung der Selbstregulationsfähigkeiten nahe.\r\n3.7.2. Gehirnplastizität und Hirnentwicklung\r\nDas Verständnis der Hirnveränderungen bei der Entwicklung von Selbstregulationsfähigkeiten\r\nist wichtig, weil sich nicht alle Teilfunktionen synchron entwickeln und dies\r\nfür die Auswahl von Förderstrategien von Bedeutung ist. Die neuronalen Grundlagen\r\nder Selbstregulation sind in einem subkortikal-kortikalen Netzwerk verankert, das den\r\nventromedialen präfrontalen Kortex, den lateralen präfrontalen Kortex und den Gyrus\r\ncinguli sowie limbische Strukturen (z. B. die Amygdala und das Striatum) umfasst.209\r\nWährend limbische Strukturen für emotional-motivationale Reaktionen von Bedeutung\r\nsind, spielen die frontalen, kortikalen Strukturen eine zentrale Rolle bei der kognitiven\r\nKontrolle und der Verhaltenshemmung. Einige Studien fanden auch eine Bedeutung\r\ndes Inselkortex und parietaler Areale wie dem temporoparietalen Übergang,\r\ndie wesentlich an der Selbst- und Körperwahrnehmung beteiligt sind.\r\nDie Rolle präfrontaler Strukturen bei der Selbstregulation ist durch Läsionsstudien gut\r\nbelegt, z. B. durch den berühmten Fall von Phineas Gage, der bei einem Arbeitsunfall\r\nTeile seines Frontalkortex verlor und vor allem in seinen Selbstregulationsfähigkeiten\r\nbeeinträchtigt war.210 Für die anderen Hirnregionen wurden vor allem Studien mit\r\nbildgebenden Verfahren bei auf Selbstkontrolle zielenden kognitiven und Verhaltensaufgaben\r\ndurchgeführt, die unterschiedliche Aspekte der exekutiven Funktionen und\r\nEmotionskontrolle betreffen und oft heterogene Ergebnisse lieferten. Daten aus aufgabenbezogenen\r\nbildgebenden Verfahren sind schwer zu interpretieren. Eine erhöhte\r\nAktivierung einer Region steht möglicherweise nur für die Anstrengung, die eine Person\r\naufwenden muss, um eine Aufgabe zu lösen, nicht aber für eine bessere Leistung.\r\nIn jüngster Zeit wurde die Erfassung der neuralen Grundlagen von Selbstregulationsprozessen\r\nim Labor durch Analysen der Selbstregulationsfähigkeiten in alltäglichen Situationen\r\nergänzt. Hier zeigen einige Studien einen engen Zusammenhang 211, während\r\nandere keine Vorhersage aus Laborbefunden auf das Alltagsverhalten machen konnten.\r\n212 Dies hängt stark vom Studiendesign und den untersuchten Laborparametern ab.\r\nDa die präfrontale Hirnregion für die Selbstregulation so bedeutsam ist, muss ihre Entwicklung\r\nbei der Förderung von Selbstregulationskompetenzen sorgfältig berücksichtigt\r\nwerden. Tatsächlich bilden sich frontale Hirnregionen erst im Verlauf der Entwicklung\r\nbis zum 30. Lebensjahr und später aus213 und vernetzen sich auch erst spät mit\r\nsensorischen und subkortikalen Strukturen. Neben funktionellen Veränderungen in\r\nder Hirnaktivität wurden auch strukturelle Veränderungen in der grauen und weißen\r\nSubstanz (Nervenzellen und deren Verbindungen) untersucht. Es wurde gezeigt, dass\r\n208 Engelhardt u. a. 2015.\r\n209 Kelley u. a. 2015; Etkin u. a. 2015; Turner u. a. 2019.\r\n210 Damasio u. a. 1994.\r\n211 Krönke u. a. 2020.\r\n212 Saunders u. a. 2022.\r\n213 Choudhury u. a. 2008.\r\nSelbstregulation 45\r\nes auch hier zu einer vergleichsweise langsam verlaufenden Ausreifung und Vernetzung\r\nder für die Selbstregulation relevanten präfrontalen Areale kommt.\r\nAndererseits entwickeln sich Hirnregionen früher, die mit Emotion und Motivation\r\nassoziiert sind, z. B. die in Belohnungsverarbeitung involvierten Regionen.214 Interventionen,\r\ndie diese hohe Sensitivität für Belohnung nutzen, könnten daher für Kinder und\r\nJugendliche von Nutzen sein.215\r\n3.8. Relevanz für Erziehung und Bildung\r\nSelbstregulationsfähigkeiten zeigen im Entwicklungsverlauf von Kindheit und Jugend\r\nstarke Veränderungen, die durch neuronale Reifungsprozesse und vielfältige\r\nUmwelteinflüsse hervorgerufen werden. Dabei gibt es sowohl Unterschiede hinsichtlich\r\nAusprägung und Entwicklung der verschiedenen Mechanismen und Aspekte der\r\nSelbstregulation als auch in Bezug auf die einzelnen Kinder und Jugendlichen. Dieser\r\nHeterogenität müssen Strategien zur Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\ngerecht werden. Das stellt besonders für Förderstrategien in Kindertageseinrichtungen\r\nund Schulen, die sich an alle Kinder und Jugendliche richten, eine große Herausforderung\r\ndar. Dabei ist zu beachten, dass sich Kinder und Jugendliche nicht nur in ihren\r\nmittleren Ausprägungen der Selbstregulationsfähigkeiten voneinander unterscheiden\r\n(sog. Trait-Unterschiede), sondern auch Schwankungen der Selbstregulation über\r\nZeitpunkte und Situationen (sog. State-Unterschiede) hinweg aufweisen. Das zeigt\r\nsich z. B. in Studien, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer häufig wiederholt\r\nzu ihrem täglichen Erleben im Alltag befragt werden.216 Das Ausmaß solcher Schwankungen\r\nsowie relevante Einflussfaktoren (z. B. Schlaf, Stress, soziale Einflüsse) können\r\nsich dabei von Individuum zu Individuum unterscheiden. Um insgesamt die durchschnittlichen\r\nSelbstregulationsfähigkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern,\r\nist es daher wichtig, die individuellen Einflussfaktoren zu verstehen, um auf diese\r\nEinfluss nehmen zu können bzw. den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu\r\ngeben, durch ein erweitertes Verhaltensrepertoire und hilfreiche Strategien besser mit\r\nherausfordernden Situationen umgehen zu können.\r\nDie Möglichkeiten einer direkten und nachhaltigen Verbesserung grundlegender\r\nexekutiver Funktionen durch kognitive Trainings, in denen z. B. Arbeitsgedächtnisaufgaben\r\nintensiv geübt werden, sind stark begrenzt.217 Dagegen erscheinen, wie in\r\nAbschnitt 4 dargestellt, die Vermittlung von Wissen sowie das Erlernen und Üben von\r\nStrategien zur Selbst- und Emotionsregulation grundsätzlich vielversprechend.218 Befunde\r\nzum Einfluss von Beschulung und Qualität der vorschulischen Betreuung zeigen\r\ndabei, dass Kindertageseinrichtungen und Schulen für die Entwicklung von Selbstregulationsfähigkeiten\r\nzentrale und für den Einsatz entsprechender gezielter Förderstrategien\r\ngut geeignete Orte sind. In der Literatur finden sich mittlerweile zahlreiche\r\nBefunde dafür, dass Lehrkräfte die Entwicklung von Lern- und Gedächtnisstrategien\r\n214 Larsen & Luna 2018.\r\n215 Sahi u. a. 2023.\r\n216 Blume & Schmiedek 2024.\r\n217 Zum Beispiel: Melby-Lervåg u. a. 2016.\r\n218 Dignath & Büttner 2008a; L. Kraft u. a. 2023.\r\n46 Selbstregulation\r\neffektiv fördern können. Gedächtnisleistungen spielen gerade im schulischen Kontext\r\neine beträchtliche Rolle. Längsschnittstudien konnten in diesem Zusammenhang\r\nzeigen, dass Grundschulkinder, deren Lehrkräfte von Anfang an gedächtnisorientiert\r\nunterrichteten und dabei metakognitives Wissen gezielt förderten, gegen Ende der\r\nGrundschulzeit bessere Gedächtnis- und Lernleistungen erzielten als Grundschulkinder,\r\nderen Lehrerinnen und Lehrer diesen Aspekt eher vernachlässigten.219 Da die Entwicklung\r\nder Sensitivität auf Verstärker (z. B. der Fähigkeit, sein Verhalten aufgrund\r\nvon Verhaltenskonsequenzen wie Belohnung zu ändern) der Entwicklung inhibitorischer\r\nFertigkeiten (z. B. sein Verhalten aufgrund von Einsicht zu ändern) vorausgeht,\r\nsollten verstärkende Prozesse (z. B. positive Reaktionen vermittelt durch Gleichaltrige)\r\nein wichtiger Bestandteil der Förderstrategien sein. Dabei sind implizite (z. B. mit\r\nVerstärkungslernen assoziierte) und explizite (z. B. mit kognitiven Kontrollstrategien\r\nassoziierte) Prozesse gleichermaßen zu berücksichtigen. Die Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nsollte sich auch darauf richten, die schulischen, familiären und\r\ngesellschaftlichen Umfelder so zu gestalten, dass diese eine Entwicklung von Selbstregulationskompetenzen\r\nunterstützen.\r\n219 Coffmann & Cook 2021.\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 47\r\n4 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\nDie vorangegangene Analyse hat die zentrale Bedeutung der Selbstregulationskompetenzen\r\nvon Kindern und Jugendlichen für deren Wohlergehen und deren Entfaltungsmöglichkeiten\r\ndeutlich aufgezeigt. In diesem Abschnitt werden strategische Ansätze\r\nzur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Selbstregulationskompetenzen von\r\nKindern und Jugendlichen beleuchtet. Die Umsetzung wirksamer Fördermaßnahmen\r\nerweist sich als entscheidend, um eine ganzheitliche Entwicklung der jungen Generation\r\nzu gewährleisten und letztere auf die Herausforderungen des Lebens vorzubereiten.\r\n4.1. Individuelle Förderung versus systemische Änderung\r\nWie bereits in der Einleitung erwähnt, ist es im Kontext der Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\nbei Kindern und Jugendlichen unerlässlich, folgende international\r\ngeführte Debatte zu beachten:\r\nDie Gesellschaft steht globalen Problemen gegenüber, die teils in der Einleitung\r\nund in Abschnitt 2 erörtert wurden: psychische und physische Gesundheitsschäden,\r\nAbhängigkeiten\r\nvon Alkohol, Tabak und sozialen Medien, Erfahrungen von Gewalt\r\nund Missbrauch, Mobbing, beträchtliche sozioökonomische Diskrepanzen, Flucht und\r\nZuwanderung,\r\nKlimawandel, Umweltverschmutzung und Herausforderungen in der\r\nAltersvorsorge.\r\nChater und Loewenstein erörtern zwei Strategien zur Bewältigung solcher Herausforderungen:\r\nDer erste Ansatz zielt auf individuelle Lösungen, während der zweite systemische\r\nHerangehensweisen wie Regulierungen und Besteuerung in den Vordergrund\r\nstellt.220 Die eben genannten Autoren arbeiten an verschiedenen Beispielen die Relevanz\r\nsystemischer Lösungen heraus. Im Bereich der Gesundheit unterstützt auch die\r\nWHO diese Position. Dies lässt sich ihren Aussagen zu den Commercial Determinants\r\nof Health entnehmen, also den Aktivitäten des privaten Sektors, die die öffentliche\r\nGesundheit positiv oder negativ beeinflussen können, einschließlich der damit verbundenen\r\npolitischen und ökonomischen Systeme und Normen.221 Dazu zählen nach\r\nAnsicht der WHO Produkte und Dienstleistungen privater Unternehmen sowie deren\r\nMarketingstrategien und politische Aktivitäten, einschließlich Lobbyarbeit, Spenden\r\nund einer Verbreitung von Fehlinformationen. Die WHO erkennt allerdings auch an,\r\ndass der Privatsektor ein unverzichtbarer Partner bei der Entwicklung und Bereitstellung\r\nvon Gesundheitsdienstleistungen ist. Laut WHO sollen die Mitgliedstaaten daran\r\narbeiten, diese Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig die Bevölkerung vor Schaden\r\nzu bewahren.\r\n220 Chater & Loewenstein 2023.\r\n221 World Health Organization 2023.\r\n48 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\nDie Autorinnen und Autoren dieser Stellungnahme konzentrieren sich auf die Förderung\r\nder Selbstregulationskompetenzen der einzelnen Kinder und Jugendlichen.\r\nWie in Abschnitt 3 ausgeführt, ist dieser Ansatz von erheblicher Bedeutung für das\r\nWohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten der Heranwachsenden und leistet\r\nzusätzlich einen Beitrag zur Lösung der genannten Probleme. Dabei ist uns bewusst,\r\ndass systemische Maßnahmen zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen\r\nunerlässlich sind. Dies gewinnt zusätzlich an Bedeutung angesichts der zunehmenden\r\nStrategien bestimmter Industrien, die Präferenzen und das Verhalten von\r\nKindern und Jugendlichen zu beeinflussen, was erhebliche Auswirkungen auf deren\r\nFähigkeit zur Selbstregulation hat. Der Fokus auf die Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nist also nur ein Aspekt und soll die Notwendigkeit systemischer\r\nLösungen nicht schmälern.\r\n4.2. Rahmenbedingungen\r\nDerzeit gibt es im deutschen Bildungssystem eine Reihe struktureller Probleme, die\r\nfür eine Förderung von Selbstregulationskompetenzen nicht hilfreich sind. Zu nennen\r\nsind hier beispielsweise der erhebliche Mangel an Erzieherinnen und Erziehern und\r\nLehrerinnen und Lehrern, die damit verbundene Überlastung sowie die geringe Einbindung\r\nvon Wissen über psychische Gesundheit und insbesondere Selbstregulationskompetenzen\r\nin der Aus-, Weiter- und Fortbildung von pädagogischen Fachkräften.222\r\nLetzteres ist besonders problematisch angesichts der psychischen Belastungen und\r\nder belastungsinduzierten Gesundheitsgefährdungen von (angehenden) Lehrkräften.\r\n223 Außerdem muss die Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern\r\nund Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen in dem Bewusstsein geschehen,\r\ndass eine solche Förderung in der frühen Kindheit vor allem Aufgabe der\r\nEltern und Familien ist. Diese Aufgabe wird danach zunehmend vom Bildungssystem\r\nübernommen. Jedoch spielen immer auch die Eltern und andere Personen außerhalb\r\ndes Bildungssystems eine wichtige Rolle, wofür sie entsprechende Unterstützung benötigen.\r\n4.3. Förderziele\r\nWie in Abschnitt 3 dargestellt, müssen sich die Strategien zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nvon Kindern und Jugendlichen einerseits auf die Stärkung\r\nder Selbstregulation (Verhaltensprävention) und andererseits auf die Unterstützung\r\nentsprechender Rahmenbedingungen beziehen, die eine Förderung begünstigen (Verhältnisprävention).\r\nDie sich daraus ergebenden Förderziele werden im Folgenden zusammengefasst.\r\nZentrale Förderziele beinhalten die Stärkung der kognitiven, emotionalen, motivationalen\r\nund sozialen Fähigkeiten zur Selbstregulation:\r\n• Wichtige kognitive Kompetenzen sind die folgenden exekutiven Funktionen: die\r\nFähigkeit zur Kontrolle über Gedanken, Aufmerksamkeit und Verhalten, die kognitive\r\nFlexibilität, die es erlaubt, schnell zwischen Aufgaben zu wechseln und sich an\r\n222 Die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen hat 2023 in einer Stellungnahme die Vermittlung psychologischer\r\nKompetenzen in allen Lehramtsstudiengängen empfohlen: Föderation deutscher Psychologenvereinigungen\r\n2023.\r\n223 Schaarschmidt & Kieschke 2013.\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 49\r\nveränderte Anforderungen anzupassen, und schließlich das Arbeitsgedächtnis, das\r\nverschiedene Informationen gleichzeitig direkt verfügbar und für kognitive Operationen\r\nnutzbar macht. Zu den kognitiven Kompetenzen gehören auch metakognitive\r\nFähigkeiten. Diese beinhalten Wissen darüber, wie kognitive Prozesse funktionieren\r\n(deklarativ), und ermöglichen die kontinuierliche Überwachung, Reflexion, Bewertung\r\nund Regulation der eigenen kognitiven Prozesse (prozedural).\r\n• Emotionsregulationskompetenzen ermöglichen es, die Intensität, die Art und die\r\nDauer von Emotionen sowie das damit verbundene Verhalten in eine bestimmte\r\nRichtung zu beeinflussen. Dazu gehört auch Stressregulation, d. h. die Regulation\r\nemotionaler Belastungen, die durch Stressoren hervorgerufen werden.\r\n• Die motivationalen Kompetenzen der Selbstregulation beziehen sich auf die Kenntnis\r\nund Beeinflussung eigener Ziele, Überzeugungen und Einstellungen.\r\n• Schließlich spielen soziale Kompetenzen eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen die\r\nEinordnung des eigenen Verhaltens in soziale Normen, das Verstehen der Reaktionen\r\nanderer, die Wahrnehmung von Bedrohungen vor allem in komplexen sozialen\r\nSituationen sowie die flexible Fähigkeit, soziale Konflikte zu lösen.\r\nWie in Abschnitt 3 erläutert, müssen bei der Förderung dieser Kompetenzen relevante\r\nbiologische und psychosoziale Rahmenbedingungen wie genetische Disposition,\r\nHirnentwicklung und -plastizität sowie frühkindliche Sozialisierung berücksichtigt\r\nwerden.\r\nNeben der direkten Entwicklung der Selbstregulationsfähigkeiten ist es auch essenziell,\r\ndie Rahmenbedingungen zu stärken, die eine Förderung begünstigen. Wir bezeichnen\r\nsie im Folgenden als Förderfaktoren, zu denen eine Entstigmatisierung psychischer\r\nProbleme und Erkrankungen gehört. Von Bedeutung ist auch die Fähigkeit von Kindern\r\nund Jugendlichen, sich eigenständig Unterstützung zu suchen. Das erfordert die\r\nWeiterentwicklung der bewussten Selbstwahrnehmung, also die Stärkung des Körperbewusstseins\r\nund eine Reduktion nicht förderlicher selbstreferenzieller Prozesse wie\r\nexzessives Grübeln und mangelnde Selbstakzeptanz. Bedeutsam sind auch ein positives\r\nSelbstbild und eine hohe Selbstwirksamkeitserwartung der Kinder und Jugendlichen.\r\nDazu trägt eine Umgebung bei, die kognitive Stimulation bietet sowie Autonomie- und\r\nKompetenzerleben ermöglicht. Von erheblicher Bedeutung sind ebenfalls Sensitivität,\r\nResponsivität und eigene Selbstregulationskompetenzen der wichtigen Bezugspersonen,\r\netwa Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Schulpsychologinnen\r\nund Schulpsychologen sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter,\r\ndie als Vorbild und Orientierung dienen können.\r\n4.4. Zielgruppen\r\nIn vielen Kindertageseinrichtungen und Schulen weltweit und auch in den Lehrplänen\r\neiniger Bundesländer in Deutschland ist die Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nvon Kindern und Jugendlichen fest verankert. Außerdem gibt es eine Vielzahl\r\nvon detailliert ausgearbeiteten Programmen, die weltweit eingesetzt werden. Diese\r\nProgramme unterscheiden sich zunächst hinsichtlich ihrer Zielgruppen.\r\n50 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\nSo richten sich die Programme an unterschiedliche Altersgruppen, z. B. Kinder in einer\r\nKindertageseinrichtung (0 bis 6 Jahre), Kinder in der Grundschule und Primarstufe\r\n(6 bis 10 Jahre), Sekundarstufe I (10 bis 16 Jahre) und Sekundarstufe II (16 bis 18\r\nJahre)224. Einige beziehen sich auf besonders gefährdete Kinder und Jugendliche, z. B.\r\nsolche mit einer Veranlagung zu psychischen Erkrankungen, mit psychisch kranken\r\nEltern, mit Fluchterfahrungen oder aus sozial benachteiligten Familien. Die meisten\r\nProgramme sind jedoch universell für alle Kinder und Jugendlichen einer Altersgruppe\r\nkonzipiert: Sie sollen einerseits präventiv wirken und die Wahrscheinlichkeit für psychische\r\nErkrankungen sowie Stress reduzieren, andererseits die psychische Entwicklung\r\nund die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen unterstützen. Sie werden\r\nentweder für alle Kinder und Jugendlichen angeboten oder speziell für besonders vulnerable\r\nGruppen. Viele Programme richten sich nicht nur an Kinder und Jugendliche,\r\nsondern auch an ihre Bezugspersonen wie Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen\r\nund Lehrer, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Schulpsychologinnen\r\nund Schulpsychologen. Es ist erwähnenswert, dass universell anwendbare\r\nProgramme aus gesundheitspolitischer Sicht erstrebenswert sind und vielen Kindern\r\nund Jugendlichen zugutekommen können. Gleichzeitig gibt es jedoch auch Bestrebungen\r\nzur Personalisierung von Interventionen, da ein ‚One Size fits all‘-Ansatz nicht immer\r\nfür alle Individuen passend ist.225\r\n4.5. Entwicklungs- und Lernumgebungen\r\nSeit langem ist bekannt, dass Entwicklungs- und Lernumgebungen unterschiedlich\r\ngut im Einklang mit den psychologischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen\r\nstehen und insbesondere die Schule zu Stresserleben, eingeschränktem Wohlbefinden\r\nund psychischen Erkrankungen beitragen kann.226 Niedrig ausgeprägte Selbstregulationskompetenzen\r\ngelten in diesem Zusammenhang als Prädiktoren für problematische\r\nLern- und Entwicklungsverläufe227, während der Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\nbesonderes Potenzial für die Ausbildung von adaptivem Verhalten und Resilienz\r\nzugesprochen wird.228 Entsprechend werden in den Lehr- bzw. Bildungsplänen\r\nder Bundesländer verschiedentlich Selbstregulationskompetenzen als Zielkriterium\r\ngenannt229; das trifft auch für den frühkindlichen Bereich zu.230 Allerdings bleibt der\r\nBegriff der Selbstregulation in den Bildungsplänen in der Regel unbestimmt: Operationalisierungen\r\nwerden nicht vorgenommen und Versuche, Standards für Selbstregulationskompetenzen\r\nzu entwickeln, sind bislang ausgeblieben. Gleichzeitig sind\r\nauf der Ebene von einzelnen Kindertageseinrichtungen und Schulen zunehmend\r\nAnstrengungen\r\nzu beobachten, das Thema der Selbstregulation systematisch in die pädagogische\r\nArbeit einzubeziehen. Hierbei liegt das Augenmerk einerseits darauf, dass\r\nBildungsfachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Schulen den Tagesablauf und\r\ndie Bildungsaktivitäten alltags- und unterrichtsintegriert so gestalten, dass diese sich\r\n224 In vielen Bundesländern umfasst die Primarstufe die Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 12 Jahren und die\r\nSekundarstufe I die Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren.\r\n225 Brannick O Cillin 2022; Boaler & Bond 2023.\r\n226 Eccles u. a. 1993.\r\n227 Moffitt u. a. 2006.\r\n228 vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. 2022.\r\n229 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden- Württemberg 2016.\r\n230 vgl. die Ausführungen des sogenannten Orientierungsplans Baden-Württemberg von 2011, in dem die Entwicklung von\r\nSelbstregulation unter der Überschrift „Motivation und Anstrengung“ thematisiert wird.\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 51\r\nförderlich\r\nauf die Selbstregulationskompetenzen auswirken (dieser Ansatz wird in diesem\r\nAbschnitt behandelt). Andererseits werden auch konkrete Förderprogramme als\r\npunktuelle Interventionen über einen bestimmten Zeitraum hinweg eingesetzt (wie wir\r\nin Abschnitt 4.6 darstellen werden). Zu beachten ist, dass zwischen den beiden Ansätzen\r\nfließende Übergänge bestehen.\r\n4.5.1. Grundlegende Qualitätsdimensionen\r\nIn Schulen können Selbstregulationskompetenzen gefördert werden, indem an der\r\nVerbesserung der Dimensionen der Lern- bzw. Unterrichtsqualität gearbeitet wird,\r\nvon denen bekannt ist, dass sie positiv mit zahlreichen wünschenswerten Konsequenzen\r\nassoziiert sind231 oder, breiter noch, an der gesamten schulischen Lernumgebung.\r\nDiese reichen von besserem Lernerfolg über mehr Motivation und Engagement bis zu\r\ngeringen Ausprägungen von externalisierendem Verhalten sowie verringertem Stresserleben.\r\n232 Es hat sich bewährt, zumindest drei sogenannte Basisdimensionen von\r\nLern- und Unterrichtsqualität zu unterscheiden233, bei denen jeweils eine förderliche\r\nWirkung auf Selbstregulationskompetenzen anzunehmen ist: effektive Klassenführung\r\n(classroom management), kognitive Aktivierung (instructional support) sowie konstruktive\r\nUnterstützung (student support). Auch wenn der Fokus auf diese drei Basisdimensionen\r\nbesonders im schulischen Bereich verbreitet ist, findet dieser Ansatz\r\nauch im vorschulischen Bereich Beachtung– allerdings mehr im angloamerikanischen\r\nRaum als in Deutschland – durch die empirischen Arbeiten von Hamre u. a. 2014.234\r\nDie Autorinnen und Autoren sprechen auch im vorschulischen Bereich ganz selbstverständlich\r\nvon „Lehrkräften“ sowie „Lernprozessen“. Das hängt damit zusammen,\r\ndass in den USA und einigen anderen Ländern Fachkräfte im vorschulischen Bereich\r\nähnlich qualifiziert sind wie Grundschullehrkräfte und mindestens einen Bachelor-Abschluss\r\naufweisen. In den USA sowie vielen anderen Ländern besteht zudem keine so\r\nstarke räumliche und personelle Trennung zwischen dem vorschulischen und schulischen\r\nBereich wie in Deutschland. Im Folgenden wird dieser Sprachgebrauch in dem\r\nBewusstsein übernommen, dass er für manche Leserinnen und Leser in Deutschland\r\nungewohnt klingen wird.\r\nDie erste Basisdimension, die effektive Klassenführung, trägt zu einem reibungslosen\r\nAblauf des Lerngeschehens bei. Die Lehrkraft sorgt dafür, dass Lernende die Ziele\r\nund die Struktur des Unterrichts verstehen und Störungen des Unterrichts bzw. Auseinandersetzungen\r\nzwischen Schülerinnen und Schülern nach Möglichkeit präventiv\r\nverhindert sowie möglichst viele Lernende aktiv beteiligt werden. Eine effektive Klassenführung\r\nmacht sich zum einen das explizite Etablieren von Regeln und Handlungsabläufen\r\nzunutze. Zum anderen fußt sie auch auf einer gut geplanten Strukturierung\r\ndes Unterrichtsgeschehens, was Störungen und Unterbrechungen unwahrscheinlicher\r\nmacht. Den Lernenden erleichtert das hohe Maß an Struktur, Klarheit der Erwartungen\r\nund Verlässlichkeit, ein Kontrollerleben zu entwickeln und sich aktiv ins Unterrichtsgeschehen\r\neinzubringen. Die Nähe zu Indikatoren verhaltensbezogener Selbstregulation\r\nist evident.235\r\n231 Cefai 2021.\r\n232 Wang u. a. 2020.\r\n233 Kieme 2019; Pianta & Hamre 2009; Praetorius u. a. 2018.\r\n234 Hamre u. a. 2014.\r\n235 Hamre u. a. 2014.\r\n52 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\nDie zweite Dimension, das Potenzial zur kognitiven Aktivierung, ist hoch ausgeprägt,\r\nwenn sich möglichst viele Lernende besonders intensiv mit dem Lernmaterial auseinandersetzen,\r\ndabei an ihr Vorwissen anknüpfen und wesentliche Lerninhalte bzw. Konzepte\r\ndurchdringen. Im Laufe der Lernaktivität kann neues Wissen erworben oder es\r\nkönnen auch bestehende Fehlkonzepte korrigiert werden. Eine kognitive Aktivierung\r\ngeht in vielen Fällen mit dem Verwenden angemessener Lernstrategien sowie einer\r\nmetakognitiven Regulierung der Lernaktivitäten einher und fördert die Entwicklung\r\ndieser selbstregulativen Kompetenzen.\r\nDie dritte relevante Dimension ist die konstruktive Unterstützung. Sie drückt sich darin\r\naus, dass Lehrkräfte den Lernenden bei Verständnisproblemen angemessene Hilfe\r\nleisten und die Interaktion zwischen Lehrkräften und Lernenden von Respekt und\r\nWertschätzung geprägt ist. Als besonders wirksame Bestandteile konstruktiver Unterstützung\r\ngelten u. a. das (von den Schülerinnen und Schülern wahrgenommene) Interesse\r\nder Lehrkraft an der positiven Entwicklung der Schülerinnen und Schülern,\r\ndie damit einhergehende individuelle Rückmeldung sowie die Nutzung von adaptiv\r\ngestalteten Hilfestellungen für die einzelnen Lernenden, damit diese anspruchsvolle\r\nLernziele erreichen können. Ein hohes Maß an konstruktiver Unterstützung ermöglicht\r\nes Kindern und Jugendlichen, ihre motivationalen Ressourcen auszubauen, sich\r\nselbst als zumindest teilweise autonom handelnde Person zu erleben und ein positives\r\nSelbstbild zu erwerben.\r\nInzwischen hat eine Vielzahl von Studien gezeigt, dass zwischen Lehrkräften bzw.\r\nzwischen\r\neinzelnen Lerngruppen und Klassen substanzielle Unterschiede bei den drei\r\nBasisdimensionen der Unterrichtsqualität existieren, die sich auch in unterschiedlichen\r\nLern- bzw. Entwicklungsverläufen der Kinder und Jugendlichen niederschlagen.\r\n236 Auch wurde gezeigt, dass sich über Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte\r\nVerbesserungen in der Unterrichtsqualität erzielen lassen.237\r\n4.5.2. Förderung von Selbstregulation im vorschulischen Bereich\r\nNeben breiten Ansätzen zur Steigerung der Lern- bzw. Unterrichtsqualität existieren\r\nauch zahlreiche Konzepte, die spezifischer auf die Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\nin Kindertageseinrichtungen ausgerichtet sind. Das wird in diesem Abschnitt\r\nvorgestellt. Zunächst berichten wir über Programme aus den USA und Kanada\r\nund anschließend gehen wir auf Studien aus dem deutschsprachigen Raum ein.\r\nEin gut bekanntes und empirisch überprüftes Programm zur Förderung von Selbstregulation\r\nim vorschulischen Bereich ist „Tools of the Mind“238. Kennzeichnend für dieses\r\nProgramm ist sein umfassender Charakter: Es ist nicht als Add-on zu anderen Aktivitäten\r\nzu verstehen; vielmehr sind die Prinzipien und Ansätze von „Tools of the Mind“\r\nmit tagtäglichen Aktivitäten verbunden. „Tools of the Mind“ fördert die kognitive und\r\nsoziale Entwicklung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter, wobei besonders\r\nWert auf Selbstregulation und exekutive Funktionen gelegt wird. Durch strukturierte\r\nspielerische Aktivitäten – u. a. den systematischen Einsatz von Rollenspielen und\r\ngezielte Interaktionen – werden Kinder dabei unterstützt, ihre Aufmerksamkeit, ihr\r\n236 Hamre u. a. 2014; Kunter u. a. 2013; Praetorius u. a. 2018.\r\n237 Gregory u. a. 2014; Korpershoek u. a. 2016.\r\n238 Bodrova & Leong 2007.\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 53\r\nGedächtnis und ihre Problemlösungsfähigkeiten zu verbessern. Soziales Lernen und\r\nZusammenarbeit spielen hierbei eine besondere Rolle. „Tools of the Mind“ weist insgesamt\r\nhohe Effektstärken in Hinblick auf Erfolgsmaße wie Selbstkontrolle, Aufmerksamkeit,\r\n(pro)soziales Verhalten sowie kognitive Leistungsmaße auf und hat sich empirisch\r\nbewährt, teilweise auch in randomisierten Feldstudien.239\r\nAuch das „Brain Games“-Programm, entwickelt von Jones und ihrem Team zielt darauf\r\nab, die sozialen und emotionalen Fähigkeiten von Kindern zu fördern.240 Es umfasst\r\neine Reihe von kurzen, spielerischen Aktivitäten, die ohne Weiteres in den Tagesablauf\r\nvon Kindertageseinrichtungen integriert werden können. Sie unterscheiden sich\r\nvon anderen spielerischen Aktivitäten oft nur dadurch, dass mehr Gewicht darauf gelegt\r\nwird, einzelne Kompetenzen systematisch einzuüben. So müssen beispielsweise\r\nbestimmte Regeln eingehalten werden oder soziale Austauschprozesse nach vorgegebenen\r\nMustern erfolgen. Diese Spiele sind darauf ausgelegt, verschiedene Fähigkeiten\r\nder Selbstregulation zu stärken, z. B. die Aufmerksamkeit, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit\r\nund Problemlösung sowie die Emotionsregulation. Durch regelmäßiges\r\nÜben und häufige Reflexion lernen die Kinder, ihre Emotionen besser zu kontrollieren\r\nund soziale Konflikte konstruktiv zu bewältigen. Das Programm stützt sich auf neurowissenschaftliche\r\nErkenntnisse und wird eingesetzt, um die allgemeine Lernumgebung\r\nzu verbessern. Ziel ist es, den Kindern Fertigkeiten zu vermitteln, die nicht nur für den\r\nschulischen Erfolg, sondern auch für das tägliche Leben von Bedeutung sind. Auch zu\r\n„Brain Games“ liegen inzwischen eine Reihe von Evaluationsstudien vor, die den positiven\r\nEffekt auf eine Reihe von Erfolgsmaßen im Zusammenhang mit Selbstregulation\r\nbestätigen.241\r\nNeben „Tools of the Mind“ und „Brain Games“ gibt es weitere Ansätze (z. B. PATHS,\r\nHead Start REDI), für die in empirischen Studien teilweise, aber nicht durchgängig\r\nermutigende Förderwirkungen für die Selbstregulation dokumentiert wurden.242 Hierbei\r\ngilt es aus methodischer Sicht Folgendes zu berücksichtigen: Eine Bewertung der\r\nEffektivität von frühkindlichen Förderprogrammen ist dadurch erschwert, dass zwar\r\nbewährte, traditionelle Maße aus der Laborforschung vorliegen, aber gleichzeitig valide\r\nVerhaltensmaße fehlen, die im normalen Lernkontext objektiv, zuverlässig und ökonomisch\r\nerfasst werden können.\r\nIn der angloamerikanischen Forschung wurde in den vergangenen Jahren zunehmend\r\nhervorgehoben, dass besonders starke positive Effekte auf Selbstregulationskompetenzen\r\nmit gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beobachten sind, wenn Programme nicht\r\nzusätzlich zum normalen Tagesprogramm eingesetzt werden, sondern ihre Förderprinzipien\r\nden gesamten Tagesablauf durchdringen und hohe Effizienz aufweisen.243\r\nDarüber hinaus haben Diamond und Ling 2016 eine Reihe von Prinzipien formuliert,\r\ndie einen Einfluss auf die Effektstärke der Programme haben.244 Dazu gehört,\r\n239 Blair u. a. 2018; Diamond u. a. 2019.\r\n240 Jones & Imm 2016.\r\n241 Barnes u. a. 2021.\r\n242 Diamond & Lee 2011; Diamond & Ling 2016.\r\n243 Diamond & Ling 2016; Jones & Bouffard 2012.\r\n244 Diamond & Ling 2016.\r\n54 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\n• dass sich Kompetenzen umso breiter entwickeln, je mehr sie in unterschiedlichen\r\nKontexten eingeübt werden;\r\n• dass Kompetenzen stabiler sind, wenn genügend Zeit für ihre Einübung vorhanden\r\nwar;\r\n• dass Kompetenzen sich am besten entwickeln, wenn Kinder immer wieder vor\r\nAufgaben\r\ngestellt werden, die sie wirklich herausfordern, und ihnen dann adaptive\r\nUnterstützung\r\nzuteil wird;\r\n• und dass positive Effekte wieder verschwinden, wenn Kompetenzen nicht weiter\r\neingeübt bzw. verwendet werden.\r\nIn diesem Sinne haben Diamond und Lee auch betont, dass sehr viele Aktivitäten in\r\nKindertageseinrichtungen in aller Welt schon heute Konzepte verwenden, die eine besonders\r\nstarke Förderwirkung in Bezug auf Selbstregulationskompetenzen haben.245\r\nDie Autorinnen führen als positives Beispiel u. a. zentrale Prinzipien der Tradition der\r\nMontessori-Pädagogik zur Gestaltung der Lernumwelt an. Allerdings darf wohl gelten,\r\ndass solche und andere förderliche Prinzipien in vielen Kindertageseinrichtungen noch\r\nnicht systematisch und hinreichend nachhaltig implementiert werden.\r\nAuch im deutschen Sprachraum werden zunehmend Förderprogramme für Selbstregulation\r\netabliert. So schlagen Schiller u. a. 2023 für Kindertageseinrichtungen eine\r\nalltagsintegrierte Förderung von Emotionsregulation und sozialen Selbstregulationskompetenzen\r\ndurch ‚Emotion Coaching‘ und Ko-Regulation vor.246 Emotion Coaching\r\nbereitet Kinder darauf vor, ihre Emotionen zu regulieren. Dabei werden Emotionen\r\ngespiegelt, benannt, validiert und mit bestimmten Anlässen, Bewertungen, Emotionsausdrücken,\r\nHandlungsbereitschaften und Regulationsmöglichkeiten in Verbindung\r\ngebracht. Dies erfolgt innerhalb und außerhalb akuter, für die Kinder sozial-emotional\r\nherausfordernder Situationen. Emotion Coaching ist gekennzeichnet durch eine akzeptierende,\r\nwertschätzende Grundhaltung gegenüber dem emotionalen Erleben. Die\r\nSelbstregulation eigener Emotionen fällt Kindern im Vorschulalter in vielen Situationen\r\naber noch schwer, weshalb diese Kinder nach wie vor auf die Unterstützung von\r\nBezugspersonen angewiesen sind. Das geschieht durch Ko-Regulation, die auf drei Levels\r\nerfolgen kann. Auf dem ersten Level übernehmen die Bezugspersonen alle Aspekte\r\nder reflexiven Emotionsregulation für das Kind. Beim zweiten Level leitet die Bezugsperson\r\ndas Kind gezielt mit spezifischen Hinweisen an, die es dabei unterstützen, sich\r\nselbst zu regulieren. Auf dem dritten Level setzt die Bezugsperson nur noch unspezifische,\r\nmetakognitive Hinweise ein, um das Kind an Emotionsregulationsstrategien zu\r\nerinnern, weil es bereits über ein Repertoire an Emotionsregulationsstrategien verfügt.\r\nEin weiterer alltagsintegrierter Ansatz für Kindertageseinrichtungen ist das Programm\r\n„Emotionen regulieren lernen“ (EMIL).247 Es handelt sich dabei um eine Qualifizierungsmaßnahme\r\nfür pädagogische Fachkräfte. Mit EMIL werden den Teams von\r\nKindertageseinrichtungen zahlreiche Anregungen zur Gestaltung selbstregulationsfördernder\r\nAktivitäten geboten, ohne die Akteurinnen und Akteure auf ein Standardprogramm\r\nund die Umsetzung bestimmter Inhalte festzulegen. Die pädagogischen\r\n245 Diamond & Lee 2011.\r\n246 Schiller u. a. 2023.\r\n247 Quante u. a. 2016.\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 55\r\nFachkräfte lernen vielmehr, Angebote auf ihr selbstregulationsförderndes Potenzial zu\r\nprüfen und ggf. anzupassen sowie Angebote für die Kinder zu entwickeln, die die kognitive\r\nund emotionale Selbstregulation der Kinder stärken. Das Programm EMIL wurde\r\nin der Praxis mittlerweile vielfach erprobt und es liegen erste Hinweise auf positive\r\nEffekte vor.248 Allerdings kann diese Studie methodisch nicht restlos überzeugen. Die\r\nKindertageseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg haben seit 2020 die Möglichkeit,\r\nan Qualifizierungen zu dieser Maßnahme teilzunehmen. Die Wirksamkeit von\r\nKo-Regulationsstrategien in Kindertageseinrichtungen wird auch in Havighurst u. a.\r\n2024 gezeigt.249\r\nPositive Effekte wurden auch für das Schweizer Förderprogramm „Nele und Noa im\r\nRegenwald“250 beobachtet, das in Kleingruppen mit 5- bis 6-jährigen Kindern durchgeführt\r\nwird und acht Spiele beinhaltet, die exekutive Funktionen trainieren. Erste Erprobungen\r\ndieses Programms ergaben signifikante Verbesserung in unterschiedlichen\r\nDimensionen exekutiver Funktionen, z. B. Aufmerksamkeit, exekutive Kontrolle und\r\nArbeitsgedächtnis.251 International bekannte Förderprogramme wie „ENGAGE“ (Enhancing\r\nNeurobehavioral Gains with the Aid of Games and Exercise) konnten zusätzlich\r\nLangzeitwirkungen dieses Ansatzes belegen.252\r\nNeben den Ansätzen, die die Förderung von allgemeinen Selbstregulationskompetenzen\r\nzum Ziel haben, gibt es auch Programme, die sich primär der Förderung von\r\nselbstreguliertem Lernen (siehe Abschnitt 4.5.3) im vorschulischen Bereich widmen,\r\nzumindest teilweise die Erzieherinnen und Erzieher einbeziehen sowie alltagsintegrierte\r\nElemente aufweisen und für die erste empirische Belege zur Förderwirkung\r\nvorliegen.253\r\nDie Wirkung von Vorschulprogrammen zur Förderung von Selbstregulation wurde\r\nmittlerweile mehrfach nachgewiesen und die vorschulische Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\nist eine unterschätzte Ressource bei der langfristigen Förderung\r\nvon Wohlergehen und Entfaltungsmöglichkeiten. Dafür ist gerade im deutschsprachigen\r\nRaum weitere Forschung erforderlich.\r\n4.5.3. Selbstreguliertes Lernen in der Schule\r\nDer vermutlich bekannteste und am meisten umgesetzte Ansatz zur Förderung der\r\nSelbstregulation in der Schule setzt gezielt bei der Selbstregulation von spezifischen\r\nLernprozessen bzw. in spezifischen Lernkontexten an, im sogenannten selbstregulierten\r\nLernen. Dies erfolgt auf der Basis der pädagogisch-psychologischen Forschung, in\r\nder häufig zwischen der Selbstregulationskompetenz im Allgemeinen und den Kompetenzen\r\nzum selbstregulierten Lernen unterschieden wird254, wobei die deutlich größere\r\n248 Walk u. a. 2018.\r\n249 Havighurst u. a. 2024.\r\n250 Roebers u. a. 2023.\r\n251 Röthlisberger u. a. 2012.\r\n252 Healey & Halperin 2015.\r\n253 Siehe: Grüneisen u. a. 2023; Dörr & Perels 2020.\r\n254 Greene 2017.\r\n56 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\nAufmerksamkeit in der pädagogischen Psychologie dem spezifischen Fall, also dem\r\nselbstregulierten Lernen, gilt.255 Selbstreguliertes Lernen bezeichnet den Prozess, bei\r\ndem Lernende eigenständig ihre Lernziele setzen, Strategien zur Zielerreichung auswählen,\r\nden Lernfortschritt überwachen und ihre Vorgehensweise bei Bedarf anpassen.\r\nEs umfasst die Fähigkeit, sich selbst zu motivieren, die eigenen Emotionen zu\r\nkontrollieren und Aufmerksamkeit sowie Zeit effizient zu managen. Selbstregulierte\r\nLernende sind in der Lage, ihre Lernstrategien flexibel zu ändern und auf Herausforderungen\r\nzu reagieren. Sie reflektieren kontinuierlich ihre Lernprozesse und -ergebnisse,\r\num ihre Kompetenzen zu verbessern. Die Forschung zum selbstregulierten Lernen\r\n(vgl. die oben zitierten Arbeiten von Zimmerman) postuliert ähnliche Hypothesen zu\r\nProzessen der Selbstregulation wie z. B. die eher generischen Theorien zur Selbstregulation,\r\ndie ausführlich in Abschnitt 3 dargestellt sind. Trotz einer eher dünnen empirischen\r\nBefundlage erscheint die Annahme plausibel, dass sich die Förderung des selbstregulierten\r\nLernens auch in verbesserten allgemeinen Selbstregulationskompetenzen\r\nniederschlägt.256\r\nBeim selbstregulierten Lernen werden Selbstregulationskompetenzen anhand von spezifischen\r\nLernaufgaben eingeübt. Die Vermittlung der spezifischen Kompetenzen erfolgt\r\nentweder direkt (beispielsweise, indem spezifische kognitive, metakognitive oder\r\nmotivationale Strategien gezielt vermittelt werden) oder indirekt z. B., indem die Lehrkraft\r\ndas selbstregulierte Lernen modelliert bzw. die Lernumgebung so gestaltet, dass\r\nes wahrscheinlich ist, dass die Lernenden effektive Strategien des selbstregulierten\r\nLernens anwenden257. Als Kriterium für den erfolgreichen Einsatz von Strategien des\r\nselbstregulierten Lernens wird in der Regel der Lernerfolg herangezogen, wohingegen\r\nbreitere Verhaltens- oder Erlebensmaße in der Forschung kaum eine Rolle spielen.258\r\nEmpirische Studien bestätigen, dass selbstreguliertes Training erfolgreich durch Interventionen\r\nbeeinflusst werden kann. Zum Beispiel fanden Dignath und Büttner in\r\neiner umfangreichen Metaanalyse, dass Interventionen zur Förderung des selbstregulierten\r\nLernens sowohl in der Grundschule als auch in der weiterführenden\r\nSchulesignifikant\r\npositive Effekte substanzieller Größe auf die Lernleistungen, den\r\nStrategiegebrauch sowie motivationale Outcomes zeigten.259 Aus methodischer Hinsicht\r\nist hier allerdings zu beachten, dass viele der berücksichtigten Primärstudien auf\r\neine Randomisierung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Klassen zu Experimentalund\r\nKontrollgruppe verzichteten.\r\nIn der Metaanalyse von Dignath und Büttner fanden sich im Mittel größere Effekte für\r\nStudien, in denen das Training der Selbstregulationskompetenzen durch Forschende\r\n(und nicht durch die regulären Lehrkräfte) durchgeführt wurde. Dagegen suggerieren\r\neinzelne Studien, dass Trainings zur Förderung des selbstregulierten Lernens besonders\r\neffektiv sind, wenn sie in den regulären Unterricht integriert sind und die erlernten\r\nStrategien kontinuierlich angewendet werden.260\r\n255 Schunk & Greene 2018.\r\n256 Perels u. a. 2020.\r\n257 Perels u. a. 2020.\r\n258 Dent & Koenka 2016b.\r\n259 Dignath & Büttner 2008b.\r\n260 Schunk & Zimmerman 2007.\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 57\r\n4.6. Spezifische Förderansätze\r\nIm vorangegangenen Abschnitt wurde dargestellt, wie Lern- und Entwicklungsumgebungen\r\ngestaltet werden können, um die Selbstregulationskompetenzen von Kindern\r\nund Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen zu fördern. In diesem\r\nAbschnitt beschreiben wir spezifische Programme, die darauf ausgerichtet sind, die\r\nSelbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die meisten\r\nProgramme zielen nicht auf einzelne, sondern auf mehrere der in Abschnitt 4.3\r\ngenannten Förderziele. Sie richten sich meist an alle Kinder und Jugendlichen in einer\r\nAltersgruppe. Einige von ihnen sind für Gruppen vulnerabler Kinder und Jugendlicher\r\ngedacht; viele enthalten auch Komponenten für die Bezugspersonen der Kinder wie\r\nEltern, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer.\r\nIm Folgenden erläutern wir zunächst die wichtigsten Ansätze, auf denen die Programme\r\nberuhen. Sie beziehen sich auf die psychische Gesundheitskompetenz von Kindern\r\nund Jugendlichen oder deren erwachsenen Bezugspersonen, sind an Methoden der Verhaltenstherapie\r\nund der kognitiven Verhaltenstherapie angelehnt oder achtsamkeits-,\r\nmitgefühls- bzw. körperbasiert. Wir geben Beispiele für Programme, die auf diesen\r\nAnsätzen beruhen. Soweit vorhanden, werden auch Wirksamkeitsbelege zitiert. Zahlreiche\r\ndieser Ansätze spielen auch in den Förderstrategien eine Rolle, die im Abschnitt\r\n4.5.2 zur Förderung von Selbstregulation in Kindertageseinrichtungen dargestellt wurden.\r\nAbschnitt 4.6.6 enthält eine systematische Übersicht über die Wirksamkeit der\r\nbeschriebenen Ansätze in Hinblick auf die in Abschnitt 4.4 dargestellten Förderziele.\r\nEs zeigt sich, dass es vielversprechende Hinweise für eine solche Wirksamkeit gibt,\r\naber weitere Forschung erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf die langfristige\r\nWirkung der Förderung.\r\nAngesichts der Fülle existierender Programme kann unsere Übersicht nicht vollständig\r\nsein, vielmehr gibt es noch andere Ansätze, die mit den hier vorgestellten verwandt\r\nsind, etwa musikbasierte Programme.261\r\nDurch die Zusammenstellung von Förderansätzen und die Evidenz für ihre Wirksamkeit\r\nwollen wir zeigen, dass eine wirksame Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nvon Kindern und Jugendlichen möglich ist. Die Gestaltung eines entsprechenden\r\nCurriculums für deutsche Kindertageseinrichtungen und Schulen erfordert aber weitere\r\nForschung und Entwicklung, etwa die Anpassung erfolgreicher Strategien an das\r\ndeutsche Bildungssystem und die Entwicklung eines Kompendiums aller wirksamen\r\nFörderstrategien.\r\n4.6.1. Förderung von psychischer Gesundheitskompetenz\r\nEine wesentliche Grundlage für die Förderung von Selbstregulationskompetenzen ist\r\ndie Entwicklung entsprechender psychischer Gesundheitskompetenzen bei Kindern,\r\nJugendlichen und den für sie verantwortlichen Erwachsenen. Dies umfasst die altersgerechte\r\nVermittlung relevanter psychologischer und neurobiologischer Grundlagen\r\nsowie ein Verständnis dafür, dass solche Kompetenzen erlernbar sind. Zur psychischen\r\nGesundheitskompetenz gehört auch, die eigenen Stärken und Schwächen in Bezug auf\r\nSelbstregulation zu identifizieren sowie Methoden und Vorgehensweisen zu kennen,\r\n261 Blasco-Magraner u. a. 2021; Geipel u. a. 2018.\r\n58 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\ndie für die eigene Person besonders wirksam sind, diese in das eigene Leben integrieren\r\nzu können und bei Bedarf Hilfe zu suchen.\r\nEin wichtiges Beispiel für ein Programm, das die psychische Gesundheitskompetenz\r\nsystematisch fördert, ist BEWARE (Bewusstsein, Aufklärung und Resilienz), das vom\r\nLeibniz-Institut für Resilienzforschung entwickelt und erprobt wird.262 Es richtet sich\r\nan Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aller Schulformen. Das Programm\r\nsieht jährlich aufeinander aufbauende Projekttage für die einzelnen Klassenstufen vor,\r\ndie von geschulten Lehrkräften durchgeführt werden. Ein international anerkanntes\r\nTrainingsprogramm ist „Mental Health First Aid“ (MHFA).263 Es wurde entwickelt,\r\num Menschen in die Lage zu versetzen, Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen\r\nErste Hilfe zu leisten, d. h. diese Probleme zu erkennen, angemessen darauf\r\nzu reagieren und Unterstützung zu geben, bis professionelle Hilfe verfügbar ist. Das\r\nModul „Youth“264 ist speziell auf die Bedürfnisse von Schulen ausgerichtet und wird\r\nderzeit in Deutschland unter der Leitung des Zentralinstituts für seelische Gesundheit,\r\nMannheim etabliert. Auch die Programme „MindMatters“265 und „Healthy Minds für\r\nSchulen“266 legen einen Schwerpunkt auf die Entwicklung von psychischer Gesundheitskompetenz.\r\nNeben dezidierten Programmen zur Förderung psychischer Gesundheitskompetenz ist\r\ndie Vermittlung entsprechender Kompetenzen aber auch Bestandteil der meisten Ansätze,\r\ndie in den folgenden Abschnitten beschrieben werden.\r\n4.6.2. Verhaltensorientierte und kognitiv-verhaltensorientierte Ansätze\r\nVerhaltensorientierte Förderstrategien zielen darauf ab, die Selbstregulationskompetenz\r\ndurch langfristige Veränderungen von Verhaltensmustern zu stärken. Dies kann\r\neinerseits durch Modifikation der Verhaltenskonsequenzen und andererseits durch die\r\nVeränderung der entsprechenden kognitiven Prozesse erreicht werden. Es gibt weltweit\r\neine große Zahl solcher Programme. Wir geben hier einige wenige Beispiele, die\r\nillustrieren, wie vielfältig diese Programme sind.\r\nTrainingsprogramme zur Förderung von Lern- und Gedächtnisstrategien wurden in\r\nden vergangenen 30 Jahren erfolgreich bei Schülerinnen und Schülern der Primar- und\r\nSekundarstufe eingesetzt. Die Forschungsergebnisse können insgesamt belegen, dass\r\nsolche Maßnahmen schon ab dem frühen Grundschulalter zu bedeutsamen Verbesserungen\r\nder metakognitiven Kompetenz führen, wobei die gezielte Förderung von Lesestrategien\r\nbesonders große Effekte im Hinblick auf das Leseverständnis zeigt. Ähnlich\r\npositive Effekte ergaben sich auch noch im späten Kindes- und frühen Jugendalter.267\r\nBeispiele für schulische Förderstrategien, die auf der Veränderung von Verhaltensmustern\r\nberuhen und die Aufmerksamkeits- und Emotionsregulation sowie motivationale\r\nMechanismen der Selbstregulation fördern, sind die US-amerikanischen Programme\r\n262 https://lir-mainz.de/beware\r\n263 https://mhfainternational.org/\r\n264 https://www.mentalhealthfirstaid.org/population-focused-modules/youth/\r\n265 https://mindmatters-schule.de/home.html\r\n266 https://www.healthymindsprogram.com/for-schools\r\n267 Schneider u. a. 2022.\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 59\r\n„Good Behavior Game“268 und „Positive Behavioral Intervention & Supports“ (PBIS).269\r\nBeide Programme können so angepasst werden, dass sie sich von der Kindertageseinrichtung\r\nbis zur Sekundarstufe durchführen lassen. Beim „Good Behavior Game“\r\nwerden Schulklassen in zwei Teams aufgeteilt, die gegeneinander antreten, um klar\r\ndefinierte negative Verhaltensweisen zu minimieren. Dafür erhalten sie kleine Belohnungen.\r\nDas PBIS-Programm beruht ebenfalls auf dem Prinzip der positiven Verstärkung.\r\nEs richtet sich nicht nur an die Gesamtheit der Kinder und Jugendlichen,\r\nsondern auch an Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Risiko für problematisches\r\nVerhalten oder mit schwerwiegenden Verhaltensproblemen. Beide Programme\r\nzielen auch auf die Verbesserung der Lernatmosphäre und des Schulklimas ab. Ihre\r\nWirksamkeit konnte positiv evaluiert werden.270\r\nEin kognitiv-verhaltensorientiertes Programm ist WOOP271 („Wish-Outcome-Obstacle-\r\nPlan“). Es ist ebenfalls für alle Altersgruppen geeignet und fördert kognitive und motivationale\r\nSelbstregulationsmechanismen. In diesem Programm werden die Kinder\r\ndazu angeleitet, ein Ziel zu formulieren („Wish“) und zu verstehen, warum dieses Ziel\r\nfür sie wünschenswert ist („Outcome“). Sie identifizieren auch mögliche Hindernisse\r\noder Herausforderungen auf dem Weg zum Ziel („Obstacle“) und entwickeln daraus einen\r\nkonkreten Plan („Plan“). Das Programm fördert unter anderem motivationale und\r\nkognitive Mechanismen der Selbstregulation und damit zielgerichtetes Verhalten.272\r\nDas Programm „Feel Your Best Self“ (FYBS)273 hingegen fokussiert auf emotionale\r\nSelbstregulationsmechanismen und ist für Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren geeignet.\r\nEs vermittelt den Kindern einfache Bewältigungsstrategien, die ihre Emotionsregulation\r\nim Alltag unterstützen, und hat drei Schwerpunkte: Beruhige dich selbst, nimm\r\ndeine Gefühle wahr und verbinde dich mit anderen. Erste Studien geben Hinweise auf\r\ndie Wirksamkeit des Programms.274\r\n4.6.3. Achtsamkeits- und mitgefühlsbasierte Ansätze\r\nSeit der Einführung des MBSR-Programms275 Ende der 1970er Jahre276 werden achtsamkeitsbasierte\r\nProgramme zur Förderung des psychischen Wohlbefindens und der\r\nSelbstregulationskompetenzen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowohl\r\nfür Risikogruppen als auch universell eingesetzt.277 Ihr Ziel ist es, eine bewusste, nicht\r\nwertende Aufmerksamkeit im gegenwärtigen Moment zu fördern. Beispiele für Achtsamkeitsübungen\r\nsind die Atemmeditation, der Bodyscan, aber auch achtsames Gehen,\r\nEssen und Kommunizieren. Auch im Sport spielt Achtsamkeit zunehmend eine\r\nwichtige Rolle.278 Eng mit Achtsamkeit verbunden sind mitgefühlsbasierte Programme.\r\n268 https://en.wikipedia.org/wiki/Good_Behavior_Game\r\n269 https://www.pbis.org/\r\n270 What Works Clearinghouse 2023; Jolstead u. a. 2017.\r\n271 https://characterlab.org/wp-content/uploads/2019/03/characterlab_WOOP.pdf\r\n272 Duckworth u. a. 2013; Gawrilow u. a. 2013.\r\n273 https://feelyourbestself.collaboration.uconn.edu/\r\n274 Iovino u. a. 2021.\r\n275 MBSR steht für Mindfulness-Based Stress Reduction, also achtsamkeitsbasierte Stressreduktion.\r\n276 Kabat-Zinn 2013.\r\n277 Crane u. a. 2017; van Agteren u. a. 2021; Pandey u. a. 2018; Galante u. a. 2023; Santa Maria u. a. 2023.\r\n278 Jekauc u. a. 2022.\r\n60 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\nSie fördern das empathische Verständnis und die Wahrnehmungsfähigkeit für fremdes\r\noder eigenes Leiden sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, es zu lindern. Auch sie\r\nkönnen\r\nzur Förderung von Selbstregulationskompetenzen beitragen.279\r\nAchtsamkeits- und mitgefühlsbasierte Programme werden zunehmend auch in Kindertageseinrichtungen\r\nund Schulen eingesetzt, und zwar sowohl für Kinder und Jugendliche\r\nals auch für die verantwortlichen Erwachsenen wie Erzieherinnen und Erzieher\r\nund Lehrerinnen und Lehrer. Wie in den Tabellen 1 und 2 gezeigt, stärken solche Programme\r\ndie meisten der in Abschnitt 4.1 genannten Mechanismen der Selbstregulation.\r\nDies zeigen besonders die Metaanalysen von Phan u. a. 2022 sowie Pandey u. a.\r\n2018.280 Achtsamkeitsbasierte Programme werden auch für Lehrerinnen und Lehrer\r\nangeboten und haben positive Effekte auf deren mentale Gesundheit.281 Außerdem können\r\nsolche Programme auch das Schulklima sowie die gesamte Schulsituation positiv\r\nbeeinflussen und stärken damit wichtige Förderfaktoren für die Selbstregulation von\r\nKindern und Jugendlichen.282\r\nBeispiele für Achtsamkeitsprogramme in Schulen sind das deutsche Rahmencurriculum\r\nAISCHU283 für die Vermittlung von Achtsamkeit in der Schule und das in den USA\r\nund Kanada eingesetzte MindUp-Programm.284 Beide Programme verwenden die oben\r\ngenannten Achtsamkeitstechniken und zielen darauf, Selbstwahrnehmung, Emotionsund\r\nStressregulation und Resilienz zu stärken. Sie richten sich auch an Lehrerinnen und\r\nLehrer und wollen eine Schulkultur der Achtsamkeit etablieren. Für beide Programme\r\ngibt es erste Hinweise auf ihre Wirksamkeit. Für das AISCHU-Programm konnten Effekte\r\nhinsichtlich der Stressreduktion von Lehrerinnen und Lehrer gezeigt werden.285\r\nDas MindUp-Programm zeigte sich wirksam in Bezug auf Verhaltensauffälligkeiten286.\r\nEine weitere Erforschung ist allerdings notwendig. Weitere achtsamkeits- und mitgefühlsbasierte\r\nProgramme sind „Mindful Schools“287, „calm classroom“288 und das Programm\r\n„.b“289 im Rahmen von „The Mindfulness in Schools Program“ (MiSP)290. Eine\r\nEvaluation des letzteren Programms zeigte Wirksamkeit in Hinblick auf die mentale\r\nGesundheit der Lehrerinnen und Lehrer und des Schulklimas291. Der gewünschte Erfolg\r\nfür die Schülerinnen und Schüler blieb aber aus292, was eine Weiterentwicklung des\r\nzuletzt genannten Programms nahelegt.\r\n279 Ferrari u. a. 2019; Perkins u. a. 2022.\r\n280 Pandey u. a. 2018; Phan u. a. 2022.\r\n281 Klingbeil & Renshaw 2018.\r\n282 Kuyken u. a. 2022.\r\n283 https://www.aischu.de/\r\n284 https://mindup.org/\r\n285 J. Kraft u. a. 2022.\r\n286 Crooks u. a. 2020.\r\n287 https://www.mindfulschools.org/\r\n288 https://calmclassroom.com/\r\n289 https://mindfulnessinschools.org/teach-dot-b/dot-b-curriculum/\r\n290 https://mindfulnessinschools.org/\r\n291 Kuyken u. a. 2022.\r\n292 Dunning u. a. 2022.\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 61\r\n4.6.4. Körperorientierte Ansätze\r\nAchtsamkeitsbasierte Ansätze haben eine stark körperorientierte Komponente; umgekehrt\r\nist das Spektrum körperorientierter Ansätze zur Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\nwesentlich breiter. Neben Atemübungen umfasst es z. B. auch progressive\r\nMuskelentspannung, Yoga, Feldenkrais, Formen der Bewegungsmeditation\r\nwie Qigong oder Tai-Chi bis zu spiel- und sportartenorientierten Programmen zur gezielten\r\nFörderung von Koordinations-, Kraft- und Ausdauerfähigkeiten. Häufig werden\r\nauch verschiedene Aspekte kombiniert. Ein besonderes Merkmal solcher Förderstrategien\r\nist die Möglichkeit der Förderung für alle Kinder und Jugendlichen auch jenseits\r\nvon Sprachbarrieren.\r\nKörperorientierte Förderstrategien können die Stressregulation und die Stressresilienz\r\ndurch einen gezielten Wechsel zwischen Aktivierung und Entspannung unterstützen.\r\nSie richten sich dabei auch auf kognitive, emotionale, motivationale und soziale Selbstregulationskompetenzen,\r\nz. B. durch körperliche Selbstwirksamkeitserfahrungen.\r\nDie Wirksamkeit von körperorientierten Förderstrategien für die Selbstregulationskompetenzen\r\nist gut belegt, etwa auf die Emotionsregulation, die exekutiven Funktionen,\r\ndie Aufmerksamkeitsregulation und die Stressbewältigung.293 Noch wenig\r\nerforscht ist allerdings, welchen Einfluss die Art, die Intensität und die Dauer der einzelnen\r\nkörperlichen Förderprogramme auf deren Wirksamkeit haben. Auch die Relevanz\r\nanderer körperlicher Faktoren wie Schlaf und Ernährung für die Entwicklung der\r\nSelbstregulationskompetenzen im Kindes- und Jugendalter ist noch zu untersuchen.\r\nIm Vorschul- und Grundschulbereich gibt es erste Programme wie TigerKids294,\r\nEMYK295 oder das „ket-Entspannungstraining“296, die systematisch kindgemäß Elemente\r\naus dem autogenen Training, dem Qigong, dem Yoga und der Progressiven Muskelentspannung\r\nkombinieren und im Rahmen von Gruppenprogrammen einsetzen.297\r\nCoMiK298 ist ein evaluiertes Programm für Kindertageseinrichtungen, bei dem systematisch\r\nüber das spielerische Training koordinativer Fähigkeiten (u. a. Gleichgewicht,\r\nRhythmisierung, Differenzierung) exekutive Funktionen gezielt gefördert werden. Es\r\ngibt Interventionsprogramme für die Schule, die sowohl im Rahmen von Bewegungspausen\r\nim Unterricht als auch als außerunterrichtliche, bewegte Pausengestaltung\r\nzur Förderung der körperbezogenen Selbstregulation eingesetzt werden. Neben eher\r\nunspezifischen bewegungsbezogenen Förderstrategien gibt es auch sehr spezifische,\r\nvor allem koordinativ- und ausdauerorientierte Bewegungsprogramme, um in Schuleneinzelne\r\nexekutive Funktionen, z. B. Arbeitsgedächtnis und Inhibition, gezielt im Sportunterricht\r\nzu fördern.299\r\n293 Biddle u. a. 2019; Liau u. a. 2018.\r\n294 https://www.tigerkids.de/\r\n295 Stück 2011.\r\n296 https://www.ifss.kit.edu/Karlsruher_EntspannungsTraining_ket.php\r\n297 Müller 2016.\r\n298 Everke 2010.\r\n299 De Greeff u. a. 2016; Aadland u. a. 2019.\r\n62 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\nEPHECT300 – ein Konzept zur Förderung der Stressbewältigungskompetenzen im\r\nSportunterricht – zielt auf die Stärkung des körperbezogenen Stressmanagements. Es\r\ngibt auch Programme für weiterführende Schulen, z. B. „Health.edu“301 oder GEKOS302,\r\ndie die (bewegungsbezogenen) Gesundheitskompetenzen von Schülerinnen und Schülern\r\nansteuern.\r\nSozioemotionale Kompetenzen und deren Ansteuerung stehen u. a. im Mittelpunkt\r\ndes Berner Interventionsprogramms BISS303 sowie des Programms MOVIGEN304 zur\r\nFörderung sozialer Kompetenzen im Schulsport des Forschungszentrums für den\r\nSchulsport und den Sport von Kindern und Jugendlichen (FoSS).305 Auch vonseiten\r\ndes organisierten Sports in Deutschland werden inzwischen erste Programme zur Förderung\r\nder mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen entwickelt und in den\r\nSchnittmengen von Kindertageseinrichtung, Schule, offener Jugendarbeit und Sportverein\r\nangeboten. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt MOVE HEALTH306 der Deutschen\r\nSportjugend.\r\n4.6.5. Rolle digitaler Medien\r\nAuch die Digitalisierung spielt für die Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\neine wichtige Rolle. Sie hat in den letzten Jahren in nahezu allen Lebensbereichen eine\r\nzentrale Bedeutung eingenommen, besonders im Leben von Kindern und Jugendlichen.\r\nDigitale Medien, z. B. die Apps TikTok und Instagram, spielen eine wesentliche\r\nRolle bei der Kommunikation, der Interaktion und der Prägung der Sicht auf sich\r\nselbst, auf andere Menschen und die Umwelt. Wie in Abschnitt 2.2.4 erläutert wurde,\r\nhat das teilweise problematische Konsequenzen für die psychische Gesundheit und\r\ndie Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\nmuss sich darum auch auf diesen Bereich beziehen. Gleichzeitig können\r\ndigitale Technologien einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nleisten.\r\nEs gibt eine Reihe von Schulprogrammen, welche die Selbstregulationskompetenzen\r\nim Bereich digitale Medien unterstützen. Ziel des Programms „Medienhelden“307 der\r\nFU Berlin ist z. B. die Prävention von Cybermobbing und die Förderung von Medienkompetenz\r\nbei Sekundarschülerinnen und Sekundarschülern der 7. bis 10. Klasse. Die\r\nEvaluation308 zeigt die Wirksamkeit des Programms. Im Programm „Medienscouts\r\nNRW“ beraten Schülerinnen und Schüler sich gegenseitig und helfen bei Fragen rund\r\num digitale Medien. Auch hier liegt ein Evaluationsbericht vor.309\r\nEin Ansatz zur Förderung der digitalen Selbstregulationskompetenzen ist die Unterstützung\r\nvon Kindern und Jugendlichen dabei, die Benutzungsumgebung von Apps\r\n300 Lang u. a. 2019.\r\n301 Sygusch u. a. 2020.\r\n302 Volk u. a. 2021.\r\n303 Conzelmann u. a. 2011.\r\n304 Woll u. a. 2018.\r\n305 https://www.ifss.kit.edu/foss/index.php\r\n306 https://www.move-sport.de/\r\n307 https://www.medienhelden.info/\r\n308 Zagorscak u. a. 2019.\r\n309 Kerres u. a. 2012.\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 63\r\nund Internetdiensten\r\nso zu gestalten, dass sie die eigenen Präferenzen unterstützt. In\r\nBezug\r\nauf Erwachsene gibt es hier schon umfangreiche Forschung.310 Eine Möglichkeit\r\nist der Einsatz entsprechender Apps wie „one-sec“, die den Zugriff auf Social-Media-\r\nApps verzögert und so die Möglichkeit zur bewussten Entscheidung unterstützt,\r\neine App zu benutzen oder nicht. Eine Evaluation zeigt die Wirksamkeit.311 Solche Ansätze\r\nkönnen in entsprechende Förderstrategien integriert werden.\r\nDigitale Apps können auch andere Strategien zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nvon Kindern und Jugendlichen unterstützen. Eine Metaanalyse zeigt z. B.\r\ndie Wirksamkeit von Mental-Health-Apps bei der Emotionsregulation von Erwachsenen.\r\n312 Es gibt auch eine große Zahl von achtsamkeitsbasierten Apps, von denen sich\r\netliche an Kinder und Jugendliche richten. Eine weitere Metaanalyse legt die Möglichkeit\r\nnahe, dass Achtsamkeits-Apps das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit\r\nvon Erwachsenen fördern können.313 Ein Beispiel ist die ‚My Coping Plan‘-App.314 Ihre\r\nWirksamkeit wurde in Stallman 2019 gezeigt.315 Entsprechende Apps für Kinder und\r\nJugendliche wurden von Nunes u. a. 2020 über die Mobile Health Rating Scale (MARS)\r\nfür mobile Gesundheitsapps evaluiert.316 MARS verwendet Kriterien wie Benutzerfreundlichkeit,\r\nInhalt und therapeutische Überzeugungskraft, richtet sich aber nicht\r\nauf die Wirksamkeit in Bezug auf Interventionsziele. Das Ergebnis der Untersuchung\r\nwar, dass die meisten Apps für Kinder und Jugendliche in Bezug auf die MARS-Kriterien\r\nnicht zufriedenstellend sind. Hier besteht also ein erheblicher Forschungs- und\r\nEntwicklungsbedarf.\r\n4.6.6. Überblick über die Wirksamkeit der einzelnen Ansätze\r\nDieser Abschnitt gibt einen Überblick zur wissenschaftlichen Evidenz für die Wirksamkeit\r\nder dargestellten Förderansätze. Die Tabellen 1 und 2 zeigen, welche Förderziele\r\naus Abschnitt 4.3 mit welchen Förderansätzen erreicht werden können. Entsprechend\r\nder Unterscheidung in Abschnitt 4.3 bestehen die Förderziele einerseits in der Entwicklung\r\nder verschiedenen Selbstregulationsmechanismen und andererseits in der\r\nStärkung der Förderfaktoren. Der Eintrag M in einem Feld bedeutet, dass es eine oder\r\nmehrere Metaanalysen gibt, die die Wirksamkeit im Hinblick auf das jeweilige Förderziel\r\nbelegen. Der Eintrag E zeigt, dass der Effekt durch eine oder mehrere kontrollierteEinzelstudien\r\nbestätigt wird. Durch Metaanalysen belegte positive Effekte können\r\nals stärkere Evidenz für die Wirksamkeit betrachtet werden, sofern die verwendeten\r\nEinzelstudien\r\nentsprechende Qualität haben. Eine kurze Beschreibung der verwendeten\r\nForschungsarbeiten findet sich am Ende dieses Abschnitts. Die meisten von ihnen\r\nbeziehen sich auf Kinder und Jugendliche und viele auf Kindertageseinrichtungen\r\noder Schulen. Das ist in den Beschreibungen jeweils angegeben. Die Effektstärken in\r\nall diesen\r\nStudien sind typischerweise im kleinen bis mittleren Bereich. Leere Felder\r\nzeigen an, dass uns keine entsprechenden Studien bekannt sind, dies schließt aber eine\r\npotenzielle Wirksamkeit nicht aus.\r\n310 Kozyreva u. a. 2020.\r\n311 Grüning u. a. 2023.\r\n312 Eisenstadt u. a. 2021.\r\n313 Gál u. a. 2021.\r\n314 https://www.usc.edu.au/current-students/student-support/health-and-wellbeing/healthy-mind/student-wellbeing/\r\nwellbeing-resources/my-coping-plan-app\r\n315 Stallman 2019.\r\n316 Nunes u. a. 2020; Stoyanov u. a. 2015.\r\n64 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\nDie Tabellen zeigen, dass es Belege für die Effektivität achtsamkeits- und mitgefühlsbasierter\r\nProgramme in Bezug auf fast alle Förderziele gibt; auch kognitiv-verhaltensund\r\nverhaltensbasierte sowie körperorientierte Ansätze sind für sehr viele Förderziele\r\nwirksam. Bei der Förderung psychischer Gesundheitskompetenz dagegen liegt der Fokus\r\nmehr auf Wissensvermittlung; daher werden vor allem metakognitive Kompetenzen\r\nweiterentwickelt und es wird an einer Entstigmatisierung psychischer Probleme\r\nund Erkrankungen gearbeitet.\r\nDie Tabellen machen also plausibel, dass sich Selbstregulationskompetenzen von Kindern\r\nund Jugendlichen auf der Basis der dargestellten Ansätze grundsätzlich fördern\r\nlassen. Gleichzeitig – darauf weisen viele der hier zitierten wissenschaftlichen Arbeiten\r\nhin – ist weitere Forschung nötig, insbesondere in Hinblick auf die Langzeitwirkung\r\nder Förderung.\r\nEinzelne Studien zeigen auch negative Effekte, z. B. die Evaluation des Programms „.b“\r\nim Rahmen des „My Resilience in Adolescence“ (MYRIAD)-Programms.317 Als Grund\r\nnennt diese Studie eine inadäquate Umsetzung für die entsprechende Zielgruppe – ein\r\nHinweis darauf, dass Förderprogramme sorgfältig mit Blick auf die jeweiligen Zielgruppen\r\nkonzipiert werden müssen.\r\nTabelle 1: Förderung der Kompetenzen der Selbstregulation.\r\nDer Eintrag M in einem Feld bedeutet, dass es eine oder mehrere Metaanalysen gibt, die die Wirksamkeit des\r\nAnsatzes in der Zeile für die Selbstregulationskompetenz in der Spalte belegen. Der Eintrag E zeigt, dass diese\r\nWirksamkeit durch eine oder mehrere kontrollierte Studien belegt wird. Eine kurze Beschreibung der entsprechenden\r\nForschungsarbeiten findet sich am Ende dieses Abschnitts. Leere Felder bedeuten, dass uns keine\r\nkontrollierten Studien bekannt sind, die eine solche Wirksamkeit belegen; dies schließt aber die potenzielle\r\nWirksamkeit nicht aus.\r\n317 Montero-Marin u. a. 2022.\r\npsychische\r\nGesundheitskompetenz\r\nKognitivverhaltens-\r\nund\r\nverhaltensbasiert\r\nAchtsamkeits-,\r\nmitgefühlsbasiert\r\nKörperorientiert\r\nKognitive Mechanismen:\r\nKontrolle über Gedanken,\r\nAufmerksamkeit und Verhalten,\r\nkognitive Flexibilität,\r\nArbeitsgedächtnis\r\nE M M\r\nMetakognition: deklarativ\r\nund prozedural\r\nM E M\r\nEmotionsregulation M M M M\r\nStressregulation E M E\r\nMotivationale Kompetenzen E M E\r\nSoziale Kompetenzen M M E\r\nFörderansatz\r\nKompetenz\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 65\r\nTabelle 2: Förderfaktoren für die Selbstregulationskompetenzen\r\nDer Eintrag M in einem Feld bedeutet, dass es eine oder mehrere Metaanalysen gibt, die die Wirksamkeit des\r\nAnsatzes in der Zeile für den Förderfaktor in der Spalte belegen. Der Eintrag E zeigt, dass eine solche Wirksamkeit\r\ndurch eine oder mehrere kontrollierte Studien belegt wird. Eine kurze Beschreibung der entsprechenden\r\nForschungsarbeiten findet sich am Ende dieses Abschnitts. Leere Felder bedeuten, dass uns keine kontrollierten\r\nStudien bekannt sind, die eine solche Wirksamkeit belegen; dies schließt aber die potenzielle Wirksamkeit\r\nnicht aus.\r\nWir stellen nun Belege für die Einträge in den Tabellen 1 und 2 vor. Weitere Evidenzbelege,\r\ndie bei der Arbeit an der Stellungnahme gesammelt wurden, sind auf der Webseite\r\nder Leopoldina verfügbar.318\r\nEine Metaanalyse Freţian u. a. 2021 zeigt, dass Förderstrategien mit einem Fokus auf\r\npsychische Gesundheitskompetenz langfristig das Wissen über kognitive Prozesse (in\r\nder Tabelle als deklarative Metakognition aufgeführt) bei Kindern und Jugendlichen\r\nzwischen 9 und 18 Jahren verbessern und die Stigmatisierung psychischer Krankheiten\r\nreduzieren können.319 Eine weitere Metaanalyse zeigt, dass Psychoedukation über\r\nAkzeptanz bei 13- bis 17-Jährigen einen positiven Effekt auf die Emotionsregulation\r\nhaben kann.320\r\nZahlreiche Programme verwenden verhaltens- und kognitiv-verhaltensbasierte Förderstrategien.\r\nFür das Programm „Good Behavior Game“ wurden in einer Studie bei 6- bis\r\n7-jährigen Kindern positive Effekte auf die Konzentration (als exekutive Funktion) und\r\nauf prosoziales Verhalten festgestellt.321 Bei einer Längsschnittstudie wurden außerdem\r\nlangfristige Reduktionen von aggressivem Verhalten beobachtet, was als Indikator\r\nfür positive Effekte auf die Emotionsregulation interpretiert werden kann.322 In einer\r\n318 https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Nationale_Empfehlungen/Leopoldina_\r\nStellungnahme_Selbstregulationskompetenzen_Evidenz.pdf\r\n319 Freţian u. a. 2021.\r\n320 Helland u. a. 2022.\r\n321 Troncoso & Humphrey 2021.\r\n322 Kellam u. a. 2008.\r\npsychische\r\nGesundheitskompetenz\r\nKognitivverhaltens-\r\nund\r\nverhaltensbasiert\r\nAchtsamkeits-,\r\nmitgefühlsbasiert\r\nKörperorientiert\r\nEntstigmatisierung\r\npsychischer\r\nProbleme und\r\nErkrankungen\r\nM\r\nSelbstwahrnehmung:\r\nKörperbewusstsein,\r\nRegulation\r\nselbstreferenzieller\r\nProzesse E\r\nSelbstbild: Selbstkonzept,\r\nSelbstwirksamkeitserwartung\r\nE M M\r\nUmgebung in Kindertageseinrichtung\r\nund Schule\r\nM E\r\nEltern, Erzieherinnen und\r\nErzieher, Lehrerinnen und\r\nLehrer: Verhalten und Selbstregulationskompetenzen\r\nM\r\nFörderansatz\r\nFörderfaktor\r\n66 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\nrandomisierten kontrollierten Studie erreichte das Programm „Teaching Recovery\r\nTechniques“ durch Stressregulation eine Verringerung von PTSD-Symptomen bei von\r\nKrieg betroffenen 10- bis 13-jährigen Kindern.323 Bei einer nicht gruppenspezifischen\r\nMetaanalyse zu ,Cognitive Bias Modification‘324 wurde eine Verbesserung metakognitiver\r\nFähigkeiten gezeigt. In einer nicht altersspezifischen, kontrollierten Studie wurde\r\nbeobachtet, dass Mental Contrasting als motivationale Kompetenz kognitiv-verhaltensbasiert\r\nverbessert werden kann.325 Die dabei untersuchte Intervention entspricht\r\neinem Teil des WOOP-Programms; der Planungsschritt des WOOP-Programms wurde\r\nin dieser Studie nicht untersucht. Für das „Resourceful Adolescent Program“ wurde\r\nin einer randomisierten kontrollierten Studie eine Verbesserung des Selbstwertgefühls\r\nbei Jugendlichen (12–16 Jahre alt) festgestellt.326 In einer Untersuchung mit 58\r\nSchulen\r\nzeigte sich außerdem, dass die Implementierung von breiten kognitiv-verhaltensbasierten\r\nProgrammen das Schulklima verbessern kann, wenn die Schulen auch bei der Umsetzung\r\nunterstützt werden.327 Eine Metaanalyse zu Social-Emotional-Learning-Programmen\r\n(SEL) in Schulen offenbarte eine Verbesserung des prosozialen Verhaltens\r\nund des Schulklimas sowie eine Reduktion von emotionalem Stress.328 SEL verwendet\r\nkognitiv-verhaltensbasierte Förderstrategien, hat aber einen breiteren Fokus\r\nauf die\r\nEntwicklung von sozialen und emotionalen Fähigkeiten.\r\nFür achtsamkeitsbasierte Förderstrategien konnte in einer Metaanalyse nachgewiesen\r\nwerden, dass sich zahlreiche Aspekte von Selbstregulationskompetenzen durch Schulprogramme\r\nverbessern lassen, z. B. Konzentration und kognitive Inhibition (exekutive\r\nFunktionen), Metakognition, Emotionsregulation, Stressregulation, prosoziales Verhalten\r\nund Empathie (soziale Kompetenzen).329 Außerdem wurde eine Verbesserung\r\nvon Selbstakzeptanz und Selbstmitgefühl beobachtet. Eine Metaanalyse, die sich auf\r\nKinder und Erwachsene bezieht, zeigt eine Verbesserung motivationaler Kompetenzen\r\ndurch Achtsamkeit.330 Eine Übersicht über die neurophysiologische Forschung zu\r\nAchtsamkeit deutet darauf hin, dass die Selbstwahrnehmung eine zentrale Rolle bei\r\nden positiven Effekten spielt.331 Die Metaanalyse von Klingbeil und Renshaw zeigt, dass\r\nsich durch achtsamkeitsbasierte Förderstrategien auch das Verhalten und die Kompetenzen\r\nder Lehrkräfte verbessern lassen.332 Eine weitere randomisierte kontrollierte\r\nStudie belegt positive Auswirkungen auf das Schulklima.333\r\nDie Metaanalyse von de Greeff u. a. 2018 zeigt, dass sich exekutive Funktionen bei Kindern\r\n(6–12 Jahre alt) durch langfristige Programme verbessern lassen, die regelmäßige\r\nkörperliche Aktivität fördern.334 In einer Querschnittstudie mit Erwachsenen wurden\r\nin Abhängigkeit von der Bewegungsart positive Effekte auf das Körperbewusstsein bei\r\n323 Qouta u. a. 2012.\r\n324 Martinelli u. a. 2022.\r\n325 Fritzsche u. a. 2016.\r\n326 Rivet-Duval u. a. 2011.\r\n327 Bradshaw u. a. 2021.\r\n328 Cipriano u. a. 2023.\r\n329 Phan u. a. 2022.\r\n330 Li u. a. 2023.\r\n331 Tang, Hölzel u. a. 2015.\r\n332 Klingbeil & Renshaw 2018.\r\n333 Kuyken u. a. 2022.\r\n334 De Greeff u. a. 2018.\r\nEvidenzbasierte Förderstrategien 67\r\nErwachsenen gefunden.335 Die Metaanalyse von J. Liu u. a. 2022 ergab, dass physische\r\nAktivität die Emotionsregulation verbessert.336 In der Studie von Wunsch u. a. 2019\r\nwurde eine Reduktion der negativen Effekte von Stress durch physische Aktivität gefunden.\r\n337 Eine randomisierte kontrollierte Studie mit im Durchschnitt 16-jährigen\r\nAuszubildenden belegt darüber hinaus, dass sich die Stressregulation gezielt durch\r\nkörperbasierte Programme fördern lässt.338 Vazou u. a. 2012 kamen in ihrer Studie zu\r\ndem Ergebnis, dass Sport die motivationalen Kompetenzen im Schulkontext steigern\r\nkann.339 Nach der Metaanalyse von Knittle u. a. 2018 kann außerdem durch gezielte\r\nProgramme die Motivation für Sport selbst erhöht werden.340 Auch soziale Kompetenzen\r\nlassen sich nach dem systematischen Review von Schüller und Demetriou 2018 bei\r\nSchülerinnen und Schüler (6–19 Jahre alt) mit Interventionen zur physischen Aktivität\r\nfördern.341 Die Metaanalyse von Liu u. a. 2022 belegt positive Effekte auf das Selbstkonzept\r\neinschließlich Selbstwertgefühl durch Programme zur physischen Aktivität bei\r\nKindern und Jugendlichen (3–20 Jahre alt).\r\n4.7. Qualifikationsmaßnahmen für die Verantwortlichen\r\nFür eine erfolgreiche Anwendung der Förderstrategien ist qualifiziertes Personal notwendig.\r\nViele der aufgeführten Programme können von Erzieherinnen und Erzieher\r\nsowie Lehrerinnen und Lehrern umgesetzt werden. Das WOOP-Programm kann z. B.\r\nunter Verwendung des bereitgestellten Unterrichtsmaterials ohne eine zusätzliche\r\nSchulung durch Lehrkräfte übernommen und in den Unterricht integriert werden.342\r\nDie meisten anderen Programme wie das Blues-Programm, das „Resourceful Adolescent\r\nProgram“ oder das „Good Behaviour Game“ sind komplexer und erfordern eine\r\nSchulung der Lehrkräfte bzw. der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Dies\r\nkann entweder in die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung integriert werden oder durch\r\nFort- und Weiterbildungen erfolgen. Neben der Kompetenzvermittlung muss auch die\r\nAkzeptanz für das Lernziel ‚Selbstregulationskompetenz‘ vermittelt werden.\r\nEine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\nist eine hohe psychische Gesundheitskompetenz der Verantwortlichen. Diese\r\nhilft sowohl bei der Auswahl geeigneter Fördermaßnahmen als auch bei deren Anwendung.\r\nIn Deutschland gibt es bisher nur wenig Daten über das vorhandene Kompetenzniveau\r\nvon Lehrkräften.343 Psychische Gesundheitskompetenz bei Erwachsenen lässt\r\nsich gezielt fördern, z. B. durch Qualifikationsmaßnahmen im Studium. 344\r\n335 T. Tihanyi u. a. 2016.\r\n336 J. Liu u. a. 2022.\r\n337 Wunsch u. a. 2019.\r\n338 Lang u. a. 2017.\r\n339 Vazou u. a. 2012.\r\n340 Knittle u. a. 2018.\r\n341 Schüller & Demetriou 2018.\r\n342 Ein Manual ist auf https://woopmylife.org/de/home erhältlich, eine spezifische Anwendung bei ADHS wird in Gawrilow\r\nu. a. 2018 dargestellt.\r\n343 Kirchhoff u. a. 2023.\r\n344 Liang u. a. 2023.\r\n68 Evidenzbasierte Förderstrategien\r\n4.8. Strukturelle Voraussetzungen\r\nDie erfolgreiche Förderung von Selbstregulationskompetenzen in Kindertageseinrichtungen\r\nund Schulen erfordert angemessene strukturelle Rahmenbedingungen. Diese\r\nRahmenbedingungen können von individuellen Maßnahmen auf Schulebene, unterstützt\r\ndurch Bildungsbehörden, bis hin zur politischen Unterstützung der Bundesländer\r\nreichen.\r\nIn den Bildungseinrichtungen sind zum Beispiel eine Integration der Förderstrategien\r\nin die Stundentafel, die Bereitstellung geeigneter Räume, qualifizierte Lehrerinnen und\r\nLehrer, ein Budget für deren Weiterbildung und die Möglichkeit zur Einbindung externer\r\nFachleute sowie regelmäßige Supervision notwendig. Dabei sollen alle Beteiligten\r\neinschließlich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schulpsychologinnen\r\nund Schulpsychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie die\r\nLeitungen der Bildungseinrichtungen in die Entwicklung einbezogen werden. Zudem\r\nkönnen Kooperationen mit anderen Institutionen wie Sportvereinen oder Psychotherapeutinnen\r\nund Psychotherapeuten hilfreich sein. Sehr wichtig ist auch die Unterstützung\r\ndurch die Schulbehörden.\r\nDie politische Unterstützung der Bundesländer und der Kultusministerien ist ebenfalls\r\nessenziell. Das Bildungsziel ‚Selbstregulationskompetenzen‘ ist bereits in Bildungsplänen\r\nvon Bundesländern wie Baden-Württemberg345 und Hessen346 verankert. Auch\r\ndie Rahmenrichtlinien der KMK für die frühkindliche Bildung347 und die Grundschule348\r\nbetonen die Relevanz der Förderung von Selbstregulation. Entscheidend wäre\r\nnun die Integration in die Bildungs- und Lehrpläne. Das ist in anderen Ländern bereits\r\nweiter fortgeschritten. So ist in Neuseeland z. B. Metakognition Teil des Lehrplans.349\r\nIm Schulcurriculum Finnlands ist der Fokus ‚Sorge für dich selbst und andere‘ im Lehrplan\r\nverankert.350 Auch das australische Curriculum legt einen Fokus auf psychische\r\nGesundheit und Wohlbefinden.351\r\n345 https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/Startseite/BP2016BW_ALLG/BP2016BW_ALLG_LP_PG\r\n346 https://sts-ghrf-ruesselsheim.bildung.hessen.de/modul/diagnostizieren_foerdern_beurteilen/bep_2019_web.pdf\r\n347 https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_06_03-Fruehe-Bildung-Kindertageseinrichtungen.\r\npdf\r\n348 https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2015/Empfehlung_350_KMK_Arbeit_Grundschule_01.pdf\r\n349 https://education.nsw.gov.au/content/dam/main-education/teaching-and-learning/education-for-a-changing-world/\r\nmedia/documents/Metacognition_Full_Report_FINAL.pdf\r\n350 Lähdemäki 2019.\r\n351 https://www.australiancurriculum.edu.au/f-10-curriculum/health-and-physical-education/structure/\r\nHandlungsempfehlungen 69\r\n5 Handlungsempfehlungen\r\nIn Abschnitt 2 haben wir die sehr problematische Situation des Wohlergehens und der\r\nEntfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen dargestellt sowie die damit\r\nverbundenen langfristigen individuellen und gesellschaftlichen Folgen aufgezeigt. Abschnitt\r\n3 hat verdeutlicht, dass die Förderung der Selbstregulationskompetenzen von\r\nzentraler Bedeutung ist, um dieser Situation zu begegnen und das Wohlergehen und\r\ndie Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu unterstützen.\r\nIm Verlauf von Abschnitt 4 wurde anschließend herausgearbeitet, dass es zahlreiche\r\nempirisch belegte Maßnahmen gibt, die die Selbstregulationskompetenzen von\r\nKindern und Jugendlichen fördern können.\r\nAuf der Basis dieser Erkenntnisse empfehlen wir,\r\n• die Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu\r\neiner weiteren Leitperspektive des deutschen Bildungssystems zu machen,\r\n• Indikatoren für Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu\r\nentwickeln und in das bundesweite Bildungsmonitoring sowie die datenbasierte\r\nSchul- und Unterrichtsentwicklung der Bundesländer aufzunehmen sowie\r\n• wirksame Strategien zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen in deutschen\r\nKindertageseinrichtungen und Schulen zu entwickeln, flächendeckend in Bildungsund\r\nLehrpläne zu integrieren sowie kontinuierlich zu evaluieren und zu verbessern.\r\nWie bereits in der Einleitung klar festgestellt, ist die Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nnur ein Aspekt der Entwicklung des Wohlergehens und der Entfaltungsmöglichkeiten\r\nvon Kindern und Jugendlichen – allerdings unter Wirksamkeitsgesichtspunkten\r\nein zentraler. Natürlich bleibt es weiterhin mehr als wichtig, die\r\npolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.\r\nAber die lokale, persönliche Kompetenz einzelner Menschen bei der Selbstregulation\r\nihres eigenen Verhaltens und die erfolgreiche globale Selbstregulation ganzer\r\nGesellschaften sind in Wirklichkeit zwei Aspekte eines einzigen Phänomens. Wegen\r\nder oben erwähnten Relevanz der Selbstregulation für alle Aspekte des Wohlergehens\r\nund der Entfaltungsmöglichkeiten konzentrieren sich die Stellungnahme und\r\ndie Handlungsempfehlungen auf den ersten Aspekt, jedoch ausdrücklich ohne die\r\nBedeutung des zweiten schmälern zu wollen.\r\nDie Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen erfordert eine Kooperation aller\r\nAkteure\r\nim deutschen Bildungssystem:\r\n• der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,\r\n• der Bildungsfachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer,\r\nSchulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und Schulpsychologinnen und\r\nSchulpsychologen,\r\n• der für die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Bildungsfachkräften Verantwortlichen\r\nwie Fachschulen, Universitäten und Studienseminare,\r\n70 Handlungsempfehlungen\r\n• der Zentren für Bildungsqualität und -entwicklung in den Bundesländern,\r\n• der Entscheidungsträger und Beratungsgremien in den Bildungsinstitutionen wie Kindertageseinrichtungs-\r\nund Schulleitungen sowie Elternbeiräte und Schulkonferenzen,\r\n• der staatlichen und privaten Träger der Bildungseinrichtungen wie Kommunen,\r\nKirchen,\r\nWohlfahrts- und Sportverbände sowie Elterninitiativen,\r\n• der Verantwortlichen in der Verwaltung und Politik wie Schulämter, Kultus- und\r\nandere Landesministerien, KMK, Bundesministerium für Bildung und Forschung\r\n(BMBF) und andere Bundesministerien sowie die Parlamente in den Ländern und\r\nim Bund,\r\n• der einschlägigen Verbände und Gewerkschaften wie Bundesschülerrat, Bundeselternrat,\r\nGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Verband Bildung und\r\nErziehung (VBE) und Philologenverband,\r\n• der Forschungseinrichtungen, die mit Bildung bzw. mit der Förderung von psychischer\r\nGesundheit befasst sind.\r\nBei der Umsetzung müssen auch die Kinder und Jugendlichen angemessen einbezogen\r\nwerden und es ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Bildungs- und\r\nGesundheitssystem erforderlich. Im Folgenden erläutern wir unsere Handlungsempfehlungen\r\nim Einzelnen.\r\n5.1. Die Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und\r\nJugendlichen zu einer weiteren Leitperspektive des deutschen\r\nBildungssystems machen\r\nDie Entwicklung von Bildungs- und Lehrplänen ist die Aufgabe der Kultusministerien\r\nin den Bundesländern. Zahlreiche dieser Pläne enthalten bereits an mehreren Stellen\r\nHinweise auf die Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen,\r\njedoch bleibt dies oftmals relativ unbestimmt. In Anbetracht der zentralen\r\nBedeutung für das Wohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und\r\nJugendlichen empfehlen wir den Kultusministerien der Bundesländer, diese Förderung\r\nnun als weitere Leitperspektive in ihre jeweiligen Bildungs- und Lehrpläne für die\r\nBildungseinrichtungen aufzunehmen und ambitionierte Ziele zu definieren. Dies bezieht\r\nsich einerseits auf alle Schulformen, andererseits auf Kindertageseinrichtungen,\r\nda gerade im frühkindlichen Bereich eine substanzielle Entwicklung von Selbstregulationskompetenzen\r\nerfolgt und Kinder nachhaltig in ihrer Entwicklung gestärkt werden\r\nkönnen. Eine frühe Förderung ist auch aus bildungsökonomischer Sicht sinnvoll, da sie\r\nbesonders effektiv ist.352\r\nDie Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen\r\nmuss auch zu einer weiteren Leitperspektive der Ausbildung von Erzieherinnen und\r\nErziehern und der Lehrerinnen- und Lehrer werden. Für die erste Phase der Lehrerinnen-\r\nund Lehrerausbildung und die Ausbildung der Schulsozialarbeiterinnen und\r\nSchulsozialarbeiter und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind die Hochschulen\r\nverantwortlich. Sie legen ihre Curricula weitgehend unabhängig fest353 und wir\r\nempfehlen, dass sie diese Curricula entsprechend anpassen. Die Kultusministerien der\r\nLänder verabschieden die Leitlinien für die Erzieherausbildung und die zweite Phase\r\nder Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer (Referendariat) und haben einen wesentlichen\r\nEinfluss auf die Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote für Bildungsfachkräfte.\r\n352 Heckman 2008.\r\n353 Mit Einschränkungen in den Bundesländern, in denen es noch die erste Staatsprüfung für Lehrerinnen und Lehrer gibt.\r\nHandlungsempfehlungen 71\r\nWir empfehlen, dass die Kultusministerien die entsprechenden Veränderungen dieser\r\nLeitlinien bzw. Angebote unter Einbeziehung der Institutionen vornehmen, die diese\r\nAus-, Weiter- und Fortbildung durchführen. Dies soll sich auch auf die Entwicklung\r\nder Selbstregulationskompetenzen der in der Bildung Tätigen beziehen. Wo es zur\r\neffektiven\r\nFörderung von Selbstregulationskompetenzen einer Änderung der Überzeugungen\r\ndes pädagogischen Personals zu Fragen der Entwicklungsförderung vs.\r\nBetreuung\r\nbedarf, ist diese von den für die Aus-, Weiter- und Fortbildung zuständigen\r\nAkteuren und Institutionen bzw. Trägern der Einrichtungen anzustreben.\r\nDie KMK entwickelt für die Bildung in Deutschland354 sowie die Aus-, Weiter- und\r\nFortbildung von Erzieherinnen und Erziehern355 und Lehrerinnen und Lehrern356\r\nStandards\r\nund Empfehlungen, die bereits verwandte Ziele enthalten. Wir empfehlen,\r\ndass die KMK die Förderung der Selbstregulationskompetenzen als ein explizites Ziel\r\nin diese Standards und Empfehlungen aufnimmt.\r\nDie deutschen Kindertageseinrichtungen und Schulen und deren Träger setzen die\r\nBildungspläne der Bundesländer auf für sie geeignete Weise um und entwickeln dazu\r\nkonkrete Konzepte, etwa in Leitlinien der Träger von Kindertageseinrichtungen oder in\r\neinzelnen Schulprogrammen. Dabei werden sie von den Zentren für Bildungsqualität\r\nund -entwicklung der Bundesländer unterstützt. Wir empfehlen, dass die entsprechenden\r\nGremien der Bildungseinrichtungen wie Elternbeiräte oder Schulkonferenzen in\r\nZusammenarbeit mit den Zentren für Bildungsqualität und -entwicklung der Länder in\r\neinen Diskurs über die Bedeutung und die Wirksamkeit der Förderung von Selbstregulationskompetenzen\r\neintreten und diese Förderung in ihre pädagogischen Konzepte\r\nintegrieren. Es ist z. B. vorstellbar, dass an einer Schule pädagogische Tage zu diesem\r\nThema mit Referentinnen und Referenten des jeweiligen Landeszentrums stattfinden\r\nund die Schulkonferenz das Schulprogramm entsprechend anpasst.\r\nDie Verbände und Gewerkschaften im deutschen Bildungssystem begleiten die Weiterentwicklung\r\ndieses Systems konstruktiv-kritisch. Wir empfehlen, dass auch in diesen\r\nVerbänden und Gewerkschaften ein Diskurs über die Bedeutung der Förderung von\r\nSelbstregulationskompetenzen geführt wird und dass diese Verbände und Gewerkschaften\r\nsich daran beteiligen, diese Förderung zu einer weiteren Leitperspektive des\r\ndeutschen Bildungssystems zu machen.\r\n5.2. Indikatoren für Selbstregulationskompetenzen von Kindern und\r\nJugendlichen entwickeln und in das bundesweite Bildungsmonitoring\r\nsowie die datenbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung der\r\nBundesländer aufnehmen\r\nTrotz der nachgewiesenen Bedeutung der Förderung der Selbstregulation kommt dieser\r\nbislang nicht das Maß an Aufmerksamkeit zu, das möglich und nötig wäre, um\r\nnachhaltige Verbesserungen anzustoßen. Das liegt auch daran, dass Selbstregulationskompetenzen\r\nbislang weder systematische Aufnahme in das Bildungsmonitoring ge354\r\nhttps://www.kmk.org/themen/qualitaetssicherung-in-schulen/bildungsstandards.html\r\n355 https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2020/2020_06_18-RVFS-RLP-Sozpaed.pdf\r\n356 https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-\r\nLehrerbildung.pdf\r\n72 Handlungsempfehlungen\r\nfunden haben noch den Bildungseinrichtungen Instrumente zur validen Erfassung von\r\nindividuellen Entwicklungsverläufen bei der Selbstregulation zur Verfügung stehen.\r\nEs gibt mehrere zentrale Bestandteile des Bildungsmonitorings in Deutschland.357 Besondere\r\nBeachtung finden die Bildungstrends des Instituts zur Qualitätsentwicklung\r\nim Bildungswesen (IQB)358, die sich auf die Evaluation der Bildungsstandards bezüglich\r\nKernkompetenzen konzentrieren und in enger Abstimmung mit der KMK durchgeführt\r\nwerden. Wir empfehlen, dass Selbstregulationskompetenzen von Kindern und\r\nJugendlichen in das bundesweite Bildungsmonitoring aufgenommen werden. Dazu\r\nist es erforderlich, Indikatoren für die Messung von Selbstregulationskompetenzen\r\nzu entwickeln bzw. vorhandene Indikatoren weiterzuentwickeln und diese in das länderübergreifende\r\nBildungsmonitoring zu integrieren. Dabei soll ein Spektrum unterschiedlicher\r\nAnsätze einbezogen werden.359 Die KMK könnte etwa das IQB oder ein\r\nanderes Forschungsinstitut beauftragen, solche Indikatoren zu entwickeln. Perspektivisch\r\nsollen auch Vorschulkinder in diese Erhebungen einbezogen werden.\r\nSobald eine entsprechende belastbare Datenlage vorhanden ist, soll auch eine Aufnahme\r\nder Selbstregulationskompetenzen als ein Indikator in den Nationalen Bildungsbericht\r\nerfolgen, der von einem Konsortium aus verschiedenen Bildungsforschungsinstituten\r\nim Auftrag der KMK und des BMBF erstellt wird und einen umfassenden\r\nÜberblick über das gesamte Bildungssystem bietet.\r\nZusätzlich zur Berücksichtigung von Selbstregulationskompetenzen im Bildungsmonitoring\r\nauf Bundesebene ist es wesentlich, entsprechende Indikatoren auch bei der datengestützten\r\nSchul- und Unterrichtsentwicklung in den Bundesländern einzusetzen.\r\nIm Rahmen der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung werden Daten und\r\nInformationen systematisch mit dem Ziel genutzt, Schulen und den Unterricht kontinuierlich\r\nzu verbessern. Dieser Ansatz umfasst verschiedene Aspekte. Grundlage ist die\r\nErhebung und Analyse von Daten. Auf der Basis dieser Daten werden die Lehrmethoden,\r\ndie Curricula, die Schulentwicklung oder die Lehrerfortbildung verbessert. Die datenbasierte\r\nEntwicklung dient auch dem Qualitätsmanagement einzelner Schulen sowie\r\nals Grundlage für individualisierte Förderung. Verantwortlich für die datenbasierte\r\nSchul- und Unterrichtsentwicklung sind die Kultusministerien der Länder. Lehrkräfte,\r\nSchulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schülern und lokale Bildungsbehörden sollen\r\nin den Prozess einbezogen werden, um mit dem Monitoring eine ganzheitliche und\r\neffektive Entwicklung anzustoßen. Wir empfehlen den Kultusministerien, zusammen\r\nmit der Einführung der Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern\r\nund Jugendlichen als weitere Leitperspektive, diese Förderung in die datengestützte\r\nSchul- und Unterrichtsentwicklung einzubeziehen. Ebenfalls soll geprüft werden, ob\r\nund wie Indikatoren der Selbstregulationskompetenzen auch in Schuleingangsuntersuchungen\r\nintegriert werden können.\r\nDarüber hinaus soll die Datengrundlage zur Selbstregulation, zur psychischen\r\nGesundheit\r\nsowie zu den anderen Aspekten des Wohlergehens und der Entfaltungsmöglichkeiten\r\nverbessert und in die Standarduntersuchungen aller Gesundheits- und\r\nBeratungsberufe integriert werden. Die Nutzung von innovativen und alltagsnahen\r\n357 Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2016.\r\n358 https://www.iqb.hu-berlin.de/\r\n359 Diamond & Lee 2011.\r\nHandlungsempfehlungen 73\r\nErhebungsmethoden (z. B. Echtzeitbefragungen per Smartphone) soll geprüft und entsprechend\r\nintegriert werden.\r\n5.3. Wirksame Strategien zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen\r\nin deutschen Kindertageseinrichtungen und Schulen entwickeln, flächen-deckend\r\neinführen sowie kontinuierlich evaluieren und verbessern\r\nDie Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen in\r\nKindertageseinrichtungen und Schulen umfasst zwei wesentliche Aspekte:\r\nWir empfehlen erstens, dass Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer\r\ndiese Förderung systematisch in den Kindertageseinrichtungs- und Unterrichtsalltag\r\nintegrieren. Wie in Abschnitt 4 beschrieben, können sie sich dabei an empirisch bewährten\r\nErziehungs- und Unterrichtsmodellen orientieren. Im deutschen Sprachraum\r\nbietet sich als konzeptuelle Grundlage etwa das Modell der drei Basisdimensionen\r\nwirksamen Unterrichts an (effektive Klassenführung, kognitive Aktivierung, konstruktive\r\nUnterstützung), das inzwischen weite Verbreitung in der Wissenschaft, der\r\nAusbildung von Bildungsfachkräften und der Praxis gefunden hat. Alle drei Basisdimensionen\r\nberuhen auf Lern- und Kommunikationsprozessen in Lernkontexten, die\r\npsychologisch so angelegt sind, dass sie Selbstregulationskompetenzen erfordern und\r\nfördern. Zusätzlich sollen die empirisch bewährten und alltagsintegrierten bzw. unterrichtsintegrierten\r\nFörderprogramme ihren Weg in die pädagogische Praxis finden. Im\r\nfrühkindlichen Bereich ist dabei an Programme wie „Tools of the Mind“ sowie „Brain\r\nGames“ zu denken, im schulischen Kontext an die systematische Förderung des selbstregulierten\r\nLernens. Die entsprechende Förderung wird besonders effektiv sein, wenn\r\nErzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte die Bildungsangebote bzw. ihren Unterricht\r\nadaptiv anlegen – also das Anforderungsniveau beim Lernen und der Selbstregulation\r\nmöglichst immer in einem Bereich halten, der die Lernenden fordert, aber\r\nnicht überfordert. Durch entsprechende Hilfestellungen soll zudem der jeweils nächste\r\nEntwicklungsschritt gebahnt werden. Es ist auch möglich, Elemente der in Abschnitt 4\r\nbeschriebenen Ansätze zu integrieren, etwa einfache Achtsamkeitsübungen.\r\nUm Selbstregulationskompetenzen altersangemessen fördern zu können, müssen Bildungsfachkräfte\r\nüber ein fundiertes Wissen zu Selbstregulationskompetenzen, deren\r\nEntwicklung sowie Möglichkeiten der Förderung verfügen (Kompetenzentwicklungsmodell\r\nder Selbstregulation). Zudem ist es erforderlich, dass Kinder und Jugendliche\r\ninnerhalb ihrer Einrichtungen nicht mit unterschiedlichen Konzepten konfrontiert\r\nwerden, sondern die Kindertageseinrichtungen und Schulen daran arbeiten, dass entsprechende\r\nVorstellungen und Konzepte innerhalb von Einrichtungen zwischen den\r\nBildungsfachkräften geteilt werden.\r\nZweitens schlagen wir vor, spezifische Angebote sowohl für alle Kinder und Jugendlichen\r\nals auch für spezifische Gruppen wie besonders vulnerable Kinder und Jugendliche\r\nzu machen. Dies kann etwa im Rahmen von bestehenden Unterrichtsfächern, von\r\nProjekttagen, als Inhalt von Förder- oder Klassenlehrerstunden oder im Ganztagsprogramm\r\nrealisiert werden, und zwar von Erziehungs- und Lehrkräften, Schulsozialarbeiterinnen\r\nund Schulsozialarbeiter oder -psychologinnen und -psychologen mit\r\neiner entsprechenden Qualifikation oder externem Personal. Dabei kann auf die in Abschnitt\r\n4.6 vorgestellten Ansätze und Programme zurückgegriffen werden.\r\n74 Handlungsempfehlungen\r\nWir empfehlen, die Förderung der Selbstregulationskompetenzen so zu organisieren,\r\ndass Kinder und Jugendliche ein breites Spektrum von Fördermöglichkeiten kennenlernen\r\nkönnen, um daraus für sich geeignete Varianten auswählen zu können. Eine\r\nenge Vernetzung mit anderen Akteuren, die ebenfalls Selbstregulationskompetenzen\r\nfördern, etwa im Gesundheitsbereich und Freizeitsport, ist dabei ebenfalls relevant.\r\nDamit eine solche Förderung flächendeckend in deutschen Kindertageseinrichtungen\r\nund Schulen eingeführt werden kann, müssen auf Basis der in Abschnitt 4 beschriebenen\r\nForschungsergebnisse, Ansätze und Programme für deutsche Schulen geeignete\r\nMaßnahmen kontinuierlich erforscht, entwickelt, evaluiert und verbessert werden.\r\nDabei\r\nsollen formative Evaluationen eingesetzt werden, also Bewertungsverfahren,\r\ndie während des Lernprozesses stattfinden, um Lernfortschritte zu überwachen und\r\nzu fördern. Es soll auch summative Evaluationen geben, also Bewertungsverfahren am\r\nEnde eines Lernabschnitts, Kurses, Semesters oder Schuljahres, um die Effektivität der\r\njeweiligen Maßnahme zu messen. Zur Unterstützung der flächendeckenden Förderung\r\nempfehlen wir, ein umfassendes Kompendium an Förderstrategien für Selbstregulationskompetenzen\r\nzu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren. Dieses soll einen Überblick\r\nüber die Inhalte, die Förderziele, die Zielgruppen, den Umsetzungsaufwand und\r\ndie Evidenz zur Wirksamkeit geben. Dabei kann auf vorhandene Programmzusammenstellungen360\r\nzurückgegriffen werden. Schließlich bedarf es der Implementationsund\r\nSkalierbarkeitsforschung361, die auch Nachhaltigkeit zum Ziel hat.\r\nWir empfehlen, dass die Erforschung, die Entwicklung, die kontinuierliche Evaluierung\r\nund die Verbesserung in den einschlägigen universitären und außeruniversitären\r\nForschungseinrichtungen in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen und Schulen\r\nsowie der Zentren für Bildungsqualität und -entwicklung in den Bundesländern,\r\ndurchgeführt werden. Auch schlagen wir vor, dass diese Forschung und Pilotierung\r\nunter anderem in die Förderung des BMBF-Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung\r\naufgenommen oder eine eigene Förderlinie initiiert wird.\r\n360 z. B. die Grüne Liste Prävention des Landespräventionsrats Niedersachsen: https://www.gruene-liste-praevention.de/\r\nnano.cms/datenbank/information\r\n361 Siehe Kasten „Forschungsmethoden“.\r\nMitwirkende 75\r\nMitwirkende\r\nMitglieder der Arbeitsgruppe\r\nDie mitwirkenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden entsprechend der\r\nveröffentlichten „Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten in der wissenschaftsbasierten\r\nBeratungstätigkeit der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina“\r\nverpflichtet, Tatsachen zu benennen, die geeignet sein können, zu Interessenkonflikten\r\nzu führen. Außerdem wird auf die vorliegenden Regeln verwiesen.\r\nSprecherin und Sprecher der Arbeitsgruppe\r\nProf. Dr. Johannes Buchmann ML Fachbereich Informatik, Technische Universität Darmstadt (Sprecher)\r\nProf. Dr. Herta Flor ML Institut für Neuropsychologie und Klinische Psychologie, Zentralinstitut\r\nfür Seelische Gesundheit, Universität Heidelberg, Mannheim (Sprecherin).\r\nMitglieder der Arbeitsgruppe\r\nProf. Dr. Klaus-Michael Debatin ML Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Ulm\r\nProf. Dr. Jörg M. Fegert Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie\r\nam Universitätsklinikum Ulm\r\nProf. Corina U. Greven Radboud University Medical Center, Donders Institute for Brain,\r\nCognition and Behaviour, Department of Cognitive Neuroscience; Karakter\r\nChild and Adolescent Psychiatry University Centre, Nijmegen, Niederlande\r\nProf. Dr. Annette Grüters-Kieslich ML Institut für Pädiatrische Endokrinologie, Campus Virchow-Klinikum,\r\nCharité – Universitätsmedizin Berlin\r\nProf. Dr. Iryna Gurevych ML Fachbereich Informatik, Ubiquitäre Wissensverarbeitung (UKP),\r\nTechnische Universität Darmstadt\r\nProf. Dr. Ralph Hertwig ML Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin,\r\nForschungsbereich Adaptive Rationalität\r\nProf. Dr. Stefan G. Hofmann Fachbereich Psychologie, Translationale Klinische Psychologie,\r\nPhilipps-Universität Marburg\r\nProf. Dr. Frauke Kreuter Lehrstuhl für Statistik und Data Science für die Sozial- und\r\nHumanwissenschaften, Institut für Statistik, LMU München\r\nProf. Dr. Ulman Lindenberger ML Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin,\r\nForschungsbereich Entwicklungspsychologie; Max Planck UCL Centre\r\nfor Computational Psychiatry and Ageing Research, Berlin/London\r\nProf. Dr. Thomas Metzinger ML Fachbereich Philosophie und Philologie, Arbeitsbereich Theoretische Philosophie/\r\nWissenschaftsphilosophie, Johannes Gutenberg-Universität Mainz\r\nProf. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg ML Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Zentralinstitut für Seelische\r\nGesundheit (ZI), Medizinische Fakultät Mannheim/Universität Heidelberg\r\nProf. Dr. Florian Schmiedek Abteilung Bildung und Entwicklung, DIPF | Leibniz-Institut für Bildungs-\r\nforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main\r\nProf. Dr. Silvia Schneider Lehrstuhl für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie, Ruhr-Universität\r\nBochum (RUB), Direktorin Forschungs- und Behandlungszentrum für\r\npsychische Gesundheit (FBZ)\r\nProf. Dr. Wolfgang Schneider ML Institut für Psychologie, Julius-Maximilians-Universität Würzburg\r\nProf. Dr. Ulrich Trautwein Hector-Institut für Empirische Bildungsforschung, Wirtschafts- und\r\nSozialwissenschaftliche\r\nFakultät, Eberhard Karls Universität Tübingen\r\nProf. Dr. Michèle Wessa Leibniz-Institut für Resilienzforschung (LIR) und Institut für Psychologie\r\nan der Johannes Gutenberg-Universität Mainz\r\nProf. Dr. Alexander Woll Lehrstuhl für Sozial- und Gesundheitswissenschaften, Leiter des Instituts\r\nfür Sport und Sportwissenschaft, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)\r\nML – Mitglied der Leopoldina\r\n76 Mitwirkende\r\nWissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe\r\nDr. Jens Geisse Technische Universität Darmstadt\r\nClaudia Schmidt Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\nJohannes Schmoldt Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\nInfografiken\r\nHenrik Hofmeister Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\nGutachterinnen und Gutachter\r\nProf. Dr. Caterina Gawrilow Eberhard Karls Universität Tübingen, Fachbereich Psychologie,\r\nArbeitsbereich Schulpsychologie\r\nProf. Dr. Knut Brockmann Sozialpädiatrisches Zentrum, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin,\r\nUniversitätsmedizin Göttingen\r\nProf. Dr. Michael Hampe Professur für Philosophie, ETH Zürich\r\nProf. Dr. Franziska Perels Empirische Schul- und Unterrichtsforschung, Universität des Saarlandes\r\nProf. Dr. Marcus Hasselhorn DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation,\r\nDirektor Abteilung Bildung und Entwicklung\r\nProf. Dr. Karl-Heinz Renner Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik, Institut für Psychologie,\r\nFakultät für Humanwissenschaften, Universität der Bundeswehr München\r\nBeteiligung von externen Expertinnen und Experten\r\nUdo Brennholt Schulleiter des Gymnasiums Essen Nord-Ost\r\nProf. Dr. Gerhard Büttner Seniorprofessor für Pädagogische Psychologie und Co-Leiter des Kompetenzzentrum\r\nSchulpsychologie Hessen an der Goethe-Universität Frankfurt\r\nBarbara Donnelly Leiterin des Studienseminars für Grund-, Haupt- und Realschulen sowie\r\nFörderschulen in Darmstadt\r\nChristiane Gotte Vorsitzende des Bundeselternrates (Dachorganisation der Landeseltern-vertretungen\r\nin Deutschland)\r\nMalte Henck Landeschülerrat Mecklenburg-Vorpommern\r\nLukas Dehn Landeschülerrat Mecklenburg-Vorpommern\r\nTobias Fenske Gymnasiallehrer und Leiter des Erprobungsstufenteams am Gymnasium\r\nEssen Nord-Ost\r\nDr. Stephan Jeck Leiter des Referates „Pädagogische und psychologische Unterstützung“\r\nim Hessischen Kultusministerium und Co-Leiter des Kompetenzzentrum\r\nSchulpsychologie Hessen an der Goethe-Universität Frankfurt\r\nVeronika Schoop Gymnasiallehrerin am Dietrich Bonhoeffer Gymnasium in Bergisch Gladbach\r\nSimon Sommer Co-CEO der Jacobs Foundation\r\nCarola Wilhayn Referatsleiterin „Schulpsychologische Beratung“ am Landesschulamt\r\nSachsen-Anhalt\r\nMitwirkende 77\r\nDanksagung\r\nWir danken allen Gutachterinnen und Gutachtern, allen Wissenschaftlerinnen und\r\nWissenschaftlern sowie allen Personen, die in Expertengesprächen mit wertvollen Einblicken\r\nzu dieser Stellungnahme beigetragen haben.\r\nDiese Stellungnahme wurde ausschließlich aus Mitteln der Nationalen Akademie der\r\nWissenschaften Leopoldina finanziert. Die Leopoldina ihrerseits erhält ihre Zuwendungen\r\nzum Großteil von der Bundesregierung, zu einem kleineren Teil vom Land\r\nSachsen-Anhalt.\r\n78 Literaturverzeichnis\r\nLiteraturverzeichnis\r\nAadland, K. N., Ommundsen, Y., Anderssen, S. A., Brønnick,\r\nK. S., Moe, V. F., Resaland, G. K., Skrede, T., Stavnsbo,\r\nM., & Aadland, E. (2019). Effects of the Active Smarter\r\nKids (ASK) Physical Activity School-based Intervention\r\non Executive Functions: A Cluster-Randomized\r\nControlled Trial. Scandinavian Journal of Educational\r\nResearch, 63(2), 214–228.\r\nhttps://doi.org/10.1080/00313831.2017.1336477\r\nAchtziger, A., & Gollwitzer, P. M. (2006). Motivation und\r\nVolition im Handlungsverlauf. In J. Heckhausen & H.\r\nHeckhausen (Hrsg.), Motivation und Handeln\r\n(S. 277–302). Springer-Verlag.\r\nhttps://doi.org/10.1007/3-540-29975-0_11\r\nAfifi, T. O., & MacMillan, H. L. (2011). 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Efficacy of Cyberbullying\r\nPrevention on Somatic Symptoms—Randomized\r\nControlled Trial Applying a Reasoned Action Approach.\r\nJournal of Research on Adolescence, 29(4), 908–923.\r\nhttps://doi.org/10.1111/jora.12429\r\nZahrai, K., Veer, E., Ballantine, P. W., De Vries, H. P., &\r\nPrayag, G. (2022). Either you control social media or\r\nsocial media controls you: Understanding the impact of\r\nself-control on excessive social media use from the\r\ndual-system perspective. Journal of Consumer Affairs,\r\n56(2), 806–848. https://doi.org/10.1111/joca.12449\r\nZelazo, P. D., & Carlson, S. M. (2020). The neurodevelopment\r\nof executive function skills: Implications for\r\nacademic\r\nachievement gaps. Psychology & Neuroscience,\r\n13(3), 273–298. https://doi.org/10.1037/\r\npne0000208\r\nZimmerman, B. J. (2000). Attaining Self-Regulation. In M.\r\nBoekaerts, Paul R. Pintrich & M. Zeidner (Hrsg.),\r\nHandbook of Self-Regulation (S. 13–39). Elsevier.\r\nhttps://doi.org/10.1016/B978-012109890-2/50031-7\r\n94 Glossar\r\nGlossar\r\nArbeitsgedächtnis: Das kognitive System, das es uns ermöglicht, verschiedene Informationen gleichzeitig\r\ndirekt verfügbar zu halten und für kognitive Operationen zu nutzen. Dies ist z. B. notwendig, um die einzelnen\r\nSchritte einer geplanten Handlungsabfolge präsent zu halten, sie bei Bedarf anzupassen und gleichzeitig die\r\nfür die einzelnen Schritte notwendigen kognitiven Operationen durchführen zu können. Generell spielt das\r\nArbeitsgedächtnis sowohl für zentrale schulische Kompetenzen, wie das Verstehen anspruchsvoller Texte oder\r\ndas Lösen mathematischer Aufgaben, als auch für komplexes Problemlösen und schlussfolgerndes Denken eine\r\nentscheidende Rolle.\r\nAversive Assoziation: Eine negative Verbindung oder Verknüpfung, die durch unangenehme oder schmerzliche\r\nErfahrungen entsteht. Diese Assoziationen führen oft dazu, mögliche zukünftige unangenehme Erlebnisse zu\r\nvermeiden.\r\nDelinquentes Verhalten: Gesetzeswidriges oder kriminelles Verhalten, das gegen soziale Normen und rechtliche\r\nBestimmungen verstößt.\r\nDifferentielle Suszeptibilitätsmodelle: Theorien in der Psychologie, die besagen, dass Individuen unterschiedlich\r\nempfindlich auf Umwelteinflüsse reagieren, sowohl positive als auch negative. Diese Modelle unterscheiden\r\nsich von traditionellen Ansätzen, die oft nur die Anfälligkeit für negative Einflüsse betonen. Stattdessen wird\r\nvorgeschlagen, dass manche Menschen aufgrund genetischer oder biologischer Faktoren besonders stark von\r\nihrer Umgebung beeinflusst werden können, sodass sie in förderlichen Umgebungen besonders gut gedeihen,\r\naber in ungünstigen Umgebungen besonders stark leiden.\r\nEmotional/Emotion: Diese Begriffe bezeichnen ein komplexes psychophysiologisches Erlebnis, das eine Reaktion\r\nauf eine Situation oder einen Reiz darstellt. Emotionen umfassen subjektive Gefühle, physiologische Reaktionen\r\n(wie Herzschlag oder Atmung) und Verhaltensweisen (wie Gesichtsausdrücke oder Handlungen). Zu den\r\ngrundlegenden Emotionen zählen Freude, Traurigkeit, Angst, Wut, Überraschung und Ekel.\r\nEmotionsregulation: Unter Emotionsregulation werden alle Prozesse verstanden, die dazu führen, dass eine\r\nPerson die Intensität und Dauer sowie die Art ihrer Emotionen und das damit verbundene Verhalten in eine\r\nbestimmte Richtung beeinflussen kann. Dazu gehört auch die Stressregulation.\r\nExekutive Funktionen: Geistige Prozesse, die der aktiven Regulation von anderen geistigen Prozessen wie z. B.\r\nder Aufmerksamkeit dienen. Sie umfassen als zentrale Ressourcen das →Arbeitsgedächtnis, die →kognitive\r\nFlexibilität und die →inhibitorische Kontrolle\r\nExplizite Mechanismen des sozialen Lernens: Bewusste, absichtliche Prozesse, durch die Menschen durch\r\ndirekte Instruktion, Feedback oder bewusstes Üben lernen. Dies umfasst formale Erziehung, gezieltes Training\r\noder bewusste Nachahmung von Vorbildern.\r\nExternalisierende Störungen: Psychische Störungen, die sich durch nach außen gerichtetes, störendes oder\r\naggressives Verhalten zeigen. Dazu gehören z. B. Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), oppositionelles\r\nTrotzverhalten und Störungen des Sozialverhaltens.\r\nGehirnplastizität: Die Fähigkeit des Gehirns, sich strukturell und funktionell zu verändern und anzupassen. Dies\r\nkann durch Lernprozesse, Erfahrungen oder nach Verletzungen geschehen, wobei neue neuronale Verbindungen\r\ngebildet und bestehende verändert werden.\r\nGenetische Prädispositionen: Angeborene Neigungen oder Anfälligkeiten für bestimmte Merkmale, Erkrankungen\r\noder Verhaltensweisen, die durch die genetische Ausstattung einer Person bestimmt werden.\r\nImplizite Mechanismen des sozialen Lernens: Unbewusste, automatische Prozesse, durch die Menschen Verhaltensweisen,\r\nEinstellungen und Normen aus ihrer Umgebung übernehmen. Beispiele sind das Nachahmen\r\nvon Verhaltensweisen oder das unbewusste Erlernen sozialer Regeln durch Beobachtung.\r\nInhibition: Inhibition ist ein Sammelbegriff für verschiedene Aspekte der Kontrolle von Gedanken, Aufmerksamkeit\r\nund Verhalten. Dazu gehört die Unterdrückung aufgabenirrelevanter und störender Kognitionen, wie z. B.\r\ndas Nachdenken über die Wirkung auf andere bei einer Präsentation. Bei der Aufmerksamkeit geht es häufig darum,\r\ndiese auf etwas zu fokussieren und dabei ablenkende Reize zu unterdrücken (selektive Aufmerksamkeit).\r\nEin weiterer wichtiger Aspekt ist die Inhibition impulsiven Verhaltens bzw. gewohnheitsmäßiger, aber in einer\r\nSituation unangemessener Reaktionen – ein Aspekt, der in der Literatur auch →Selbstkontrolle oder Effortful\r\nControl genannt wird.\r\nInternalisierende Störungen: Psychische Störungen, die sich durch nach innen gerichtetes Verhalten und emotionale\r\nProbleme auszeichnen. Dazu gehören Angststörungen, Depressionen und sozialer Rückzug. Betroffene\r\nneigen dazu, ihre Schwierigkeiten eher zu verbergen und innerlich zu erleben.\r\nGlossar 95\r\nIntervention: Gezielte Maßnahmen oder therapeutische Eingriffe, die darauf abzielen, psychische Probleme zu\r\nbehandeln, das Wohlbefinden zu verbessern und Verhaltensänderungen zu fördern. Dies kann durch Beratung,\r\nTherapie oder andere unterstützende Ansätze erfolgen.\r\nKognitiv/Kognition: Geistige Prozesse, die mit der Verarbeitung von Information verbunden sind. Neben\r\nGrundfunktionen wie z. B. der Wahrnehmung, dem Lernen oder dem Abruf von Gedächtnisinhalten umfassen\r\nsie die →exekutiven Funktionen und →metakognitive Fähigkeiten.\r\nKognitive Flexibilität: Die Fähigkeit, schnell zwischen Aufgaben zu wechseln und sich an veränderte Anforderungen\r\nanzupassen. Auch der Wechsel zwischen verschiedenen möglichen kognitiven Strategien, z. B. bei Matheaufgaben,\r\ndie auf unterschiedliche Weisen gelöst werden können, erfordert kognitive Flexibilität. Weiterhin\r\nist kognitive Flexibilität notwendig, wenn je nach Kontext unterschiedliche Aufgabenanforderungen oder Regeln\r\nzu berücksichtigen sind oder sich Regeln im Laufe der Zeit ändern, z. B. wenn ursprünglich erwünschte\r\nVerhaltensweisen plötzlich nicht mehr erwünscht sind.\r\nKo-Regulation oder Interpersonelle Regulation: Der Prozess, bei dem zwei oder mehr Personen zusammenarbeiten,\r\num emotionale Zustände zu steuern und zu regulieren. Dies beinhaltet Unterstützung und Reaktionen\r\nauf die emotionalen Bedürfnisse des anderen, um Stabilität und Wohlbefinden zu fördern.\r\nLäsionsstudien: Forschungsmethoden in der Neurowissenschaft, bei denen die Auswirkungen von Verletzungen\r\noder Schädigungen bestimmter Hirnregionen untersucht werden, um deren Funktion zu verstehen. Durch\r\ndas Beobachten der Verhaltensänderungen oder kognitiven Beeinträchtigungen nach einer Läsion können Wissenschaftler\r\nRückschlüsse auf die Rolle der betroffenen Hirnareale ziehen.\r\nLimbische Strukturen: Eine Gruppe von Hirnstrukturen, die wesentlich an Emotionen, Gedächtnis und Motivation\r\nbeteiligt sind. Zu den wichtigsten limbischen Strukturen gehören der Hippocampus (wichtig für das\r\nGedächtnis), die Amygdala (beteiligt an der Emotionsverarbeitung), der Hypothalamus (reguliert grundlegende\r\nphysiologische Prozesse), und der Gyrus cinguli (unterstützt emotionale und kognitive Funktionen). Diese Strukturen\r\narbeiten zusammen, um emotionale Reaktionen und Verhaltensweisen zu steuern.\r\nMetakognitiv/Metakognition: Fähigkeiten, die sich auf die eigenen kognitiven Prozesse beziehen. Sie beinhalten\r\nWissen darüber, wie →kognitive Prozesse funktionieren (deklarative metakognitive Fähigkeiten) sowie\r\nFähigkeiten zur kontinuierlichen Überwachung, Reflexion, Bewertung und Regulation der eigenen kognitiven\r\nProzesse (prozedurale metakognitive Fähigkeiten).\r\nMobbing: Wiederholtes, absichtliches Schikanieren, Belästigen oder Ausgrenzen einer Person durch Einzelpersonen\r\noder Gruppen, oft am Arbeitsplatz oder in der Schule, mit dem Ziel, diese Person zu verletzen oder zu\r\ndemütigen.\r\nMotivation/Motivationale Kompetenzen: Bedeutung, Art und Struktur der persönlichen Ziele. Diese reichen\r\nvon der kurzfristigen Erfüllung bestimmter Wünsche und Bedürfnisse bis zu langfristigen Zielen der Lebensplanung.\r\nFür die Auswahl von Zielen und Handlungsabsichten spielen Selbstwirksamkeitserwartungen eine wichtige\r\nRolle. Motivationale Kompetenzen umfassen die Kenntnis und Beeinflussung eigener Ziele, Überzeugungen\r\nund Einstellungen.\r\nPhasenmodell der Handlungskontrolle: Ein Modell, das den Prozess der Zielverwirklichung in verschiedene\r\nPhasen unterteilt. Typischerweise umfasst es folgende Phasen:\r\n1. Motivationale Phase (Abwägung): Überlegungen und Abwägungen, ob ein Ziel verfolgt werden soll.\r\n2. Präaktionale Phase (Planung): Planung der Schritte und Maßnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind.\r\n3. Aktionale Phase (Handlung): Umsetzung der geplanten Handlungen zur Zielverwirklichung.\r\n4. Postaktionale Phase (Bewertung): Reflexion und Bewertung der Handlungsergebnisse und des\r\nZielerreichungsprozesses.\r\nPrimärprävention: Maßnahmen, die darauf abzielen, das Auftreten von Krankheiten oder Störungen zu verhindern,\r\nindem Risikofaktoren reduziert und gesunde Verhaltensweisen gefördert werden.\r\nProtektiv: Schutz bietend oder vor schädlichen Einflüssen bewahrend.\r\nResilienz: Trotz widriger Umstände, Stress oder traumatischer Ereignisse gesund bleiben oder sich zu erholen\r\nund anzupassen. Resilienz umfasst sowohl psychische als auch physische Widerstandsfähigkeit.\r\nResponsivität: Die Fähigkeit und Bereitschaft, angemessen und einfühlsam auf die Bedürfnisse, Signale oder\r\nAnfragen anderer zu reagieren.\r\nScaffolding: Eine Lehrmethode, bei der eine Person (oft ein Lehrer oder Elternteil) gezielte Unterstützung bietet,\r\num einem Lernenden beim Erwerb neuer Fähigkeiten oder Wissen zu helfen. Diese Unterstützung wird schrittweise\r\nreduziert, sobald der Lernende zunehmend selbstständig und kompetent wird. Scaffolding fördert die\r\nEntwicklung, indem es den Lernprozess strukturiert und an die aktuellen Fähigkeiten des Lernenden anpasst.\r\n96\r\nSekundärprävention: Früherkennung und frühzeitige Intervention bei bereits bestehenden Gesundheitsproblemen\r\noder Risiken, um die weitere Entwicklung oder Verschlimmerung zu verhindern.\r\nSelbstbild: Überbegriff für verschiedene auf das Selbst bezogene Überzeugungen und Beurteilungen. Das\r\nSelbstbild umfasst insbesondere das →Selbstkonzept und die →Selbstwirksamkeitserwartung.\r\nSelbstkontrolle: Darunter versteht man, dass eine Person in der Lage ist, in einem Zielkonflikt die für sie langfristig\r\ngünstigere Handlung zu wählen. Dazu gehört auch die Inhibition impulsiven Verhaltens bzw. gewohnheitsmäßiger,\r\naber in einer Situation unangemessener Reaktionen sowie die Fähigkeit zur Belohnungsverzögerung.\r\nSelbstkonzept: Die Wahrnehmung und Beurteilung der eigenen Person. Ein positives Selbstkonzept beinhaltet\r\neine Wertschätzung dieser Person (Selbstwertgefühl).\r\nSelbstregulationskompetenzen: Verhaltensbezogene Fähigkeiten, die es ermöglichen, persönliche Ziele zu\r\nerreichen\r\nund sich an wechselnde Umstände anzupassen. Im Einzelnen sind dies →kognitive, →emotionale,\r\n→motivationale und soziale Fähigkeiten. Die Fähigkeit zur Selbstregulation ist von grundlegender Bedeutung\r\nfür die zielgerichtete Handlungssteuerung in allen Lebensbereichen. Im Mittelpunkt des Konzepts der Selbstregulationskompetenz\r\nsteht die Annahme, dass eine Person durch bessere Selbstregulationsfähigkeiten einengrößeren\r\npersönlichen Handlungsspielraum gewinnt und dadurch auch besser auf ihre Umwelt einwirken\r\nund →selbstwirksam sein kann.\r\nSelbstreguliertes Lernen: Prozess, bei dem Lernende eigenständig ihre Lernziele setzen, Strategien zur Zielerreichung\r\nauswählen, den Lernfortschritt überwachen und ihre Vorgehensweise bei Bedarf anpassen. Es umfasst\r\ndie Fähigkeit, sich selbst zu motivieren, die eigenen Emotionen zu kontrollieren und Aufmerksamkeit sowie Zeit\r\neffizient zu managen. Es ist plausibel, dass sich die Förderung des selbstregulierten Lernens auch in verbesserten\r\nallgemeinen →Selbstregulationskompetenzen niederschlägt\r\nSelbstwahrnehmung: Die Wahrnehmung der eigenen Person einschließlich des eigenen Körpers.\r\nSelbstwirksamkeit: Die Überzeugung, dass man sein Handeln selbst steuern und Ziele erreichen kann.\r\nSubkortikal-kortikales Netzwerk: Ein Netzwerk von Verbindungen zwischen subkortikalen Strukturen (unterhalb\r\nder Großhirnrinde gelegen) und der Großhirnrinde (Kortex). Diese Netzwerke sind entscheidend für viele\r\nkomplexe Funktionen, einschließlich der Integration sensorischer Informationen, der Bewegungssteuerung,\r\nemotionaler Prozesse und kognitiver Funktionen. Subkortikale Strukturen wie der Thalamus, Basalganglien und\r\nlimbisches System arbeiten eng mit kortikalen Arealen zusammen, um das Verhalten und die Verarbeitung von\r\nInformationen zu steuern\r\nVulnerabel: Verletzlich, also anfälliger für psychische oder physische Störungen: Dies kann zum Beispiel genetische,\r\nentwicklungsbedingte oder sozioökonomische Ursachen hab"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bürokratischer Aufwand bei der grenzüberschreitenden Mobilität von Forschenden in\r\nder Europäischen Union\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Heil,\r\nfür eine starke und erfolgreiche europäische Wissenschaftslandschaft ist die internationale Mobilität\r\nder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Europäischen Forschungsraum unerlässlich. Als\r\nSprecher der Allianz der Wissenschaftsorganisationen möchte ich mit diesem Schreiben darauf\r\nhinweisen, dass der Mobilität von Forschenden in der EU nach wie vor bürokratische Hürden im Weg\r\nstehen, die auf die EU-Verordnung 883/2004/EG und die Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU zur EUEntsenderichtlinie\r\nsowie die Änderung der EU-Entsenderichtlinie 2018/957/EU zurückgehen. Die dort\r\nfestgehaltenen Regelungen sind mit einem hohen administrativen Aufwand und externem\r\nBeratungsbedarf verbunden. Anknüpfend an die bisherige Korrespondenz zu diesem Thema (siehe\r\nunsere Schreiben vom 5. Juni 2019 sowie vom 17. August 2022) möchte ich Sie bitten, auf\r\neuropäischer Ebene erneut auf den Abbau dieser Belastungen hinzuwirken. Dies würde im Übrigen\r\nden Zielen des Nationalen Aktionsplans für den Europäischen Forschungsraum entsprechen. Darin\r\nformuliert die Bundesregierung ausdrücklich das Vorhaben, sich „für eine wissenschaftsfreundliche\r\nAuslegung und Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung zur Freizügigkeit von Dienstleistungen im\r\nBinnenmarkt“ einzusetzen (siehe Seite 13 des Aktionsplans). Sie nennt dabei explizit einige der von\r\nuns genannten bürokratischen Hemmnisse wie die A1-Bescheinigung und die Meldepflichten.\r\nAus Sicht der Allianz wären die folgenden Maßnahmen für den Abbau dieser Hemmnisse zielführend:\r\n- die Abschaffung der A1-Bescheinigung bei Geschäfts- oder Dienstreisen ins EU-Ausland sowie für\r\nForschungsreisen jeglicher Art, hilfsweise die Schaffung einer Ausnahmeregelung für kürzere\r\nAufenthalte\r\n- die Abschaffung der Meldepflichten bei EU-Auslandsentsendungen, hilfsweise die Schaffung\r\neuropaweit einheitlicher, standardisierter Rahmenbedingungen sowie eine weitere Zentralisierung\r\nund Optimierung der Auffindbarkeit von Informationen für die Erfüllung von Meldepflichten\r\n2\r\n- der Verbleib im inländischen Sozialversicherungssystem mindestens während der ersten 24\r\nMonate des Aufenthalts im EU-Ausland\r\n- die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften bei einer „Homeoffice“-\r\nTätigkeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat\r\n- die Umsetzung des gemäß REST-Richtlinie vereinbarten Verfahrens für Forschende und die\r\nAnerkennung einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung\r\nWeitere Hinweise und eine ausführliche Begründung dieser Maßnahmen bitte ich der hier noch\r\neinmal beigefügten Anlage zu unserem Schreiben vom 17. August 2022 zu entnehmen, da die darin\r\nvorgebrachten Argumente nach wie vor relevant und gültig sind.\r\nDie Freizügigkeit und Mobilität von Forschenden im EU-Kontext ist nicht nur ein essenzieller\r\nAusdruck der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre, sondern zugleich auch ein\r\nbedeutender Standortvorteil der Wissenschaft in Deutschland und Europa im zunehmend globalen\r\nWettbewerb um wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen. Der bisherigen Korrespondenz zu\r\ndiesem Thema entnehme ich, dass dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Ihrer\r\nLeitung sehr daran gelegen ist, bürokratische Hürden für die Mobilität von Forschenden abzubauen.\r\nIm Namen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen bitte ich Sie, das politische\r\nGelegenheitsfenster nach der Wahl zum Europäischen Parlament zu nutzen, um sich für diese\r\nEntlastung der Wissenschaft einzusetzen.\r\nFür einen weitergehenden Austausch zu unseren Anliegen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nPatrick Cramer\r\nPräsident der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.\r\nSprecher der Allianz der Wissenschaftsorganisationen\r\nAllianz der\r\nWissenschaftsorganisationen\r\nAlexander von Humboldt-Stiftung\r\nDeutsche Forschungsgemeinschaft\r\nFraunhofer-Gesellschaft\r\nHochschulrektorenkonferenz\r\nLeibniz-Gemeinschaft\r\nNationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\nDeutscher Akademischer Austauschdienst\r\nHelmholtz-Gemeinschaft\r\nMax-Planck-Gesellschaft\r\nWissenschaftsrat\r\nBundesminister für Arbeit und Soziales\r\nHerrn Hubertus Heil\r\nWilhelmstraße 49\r\n10117 Berlin\r\nHürden für die grenzüberschreitende Mobilität von Forschenden\r\nAnlage zum Schreiben der Allianz vom 16. August 2022\r\n16. August 2022\r\nI. Administrative Hürden bei der grenzüberschreitenden\r\nMobilität von Forschenden\r\na. A1-Bescheinigung der Sozialversicherungspflicht\r\nWie bereits im Schreiben der Allianz von 2019 dargestellt, ist\r\nbei jeder Dienstreise oder Entsendung von beschäftigten\r\nPersonen ins Ausland eine A1-Bescheinigung zu\r\nbeantragen. Auch wenn einige Organisationen diesbezüglich\r\nelektronische Workflows etabliert haben und der\r\nReiseverkehr in den Zeiten der Pandemie deutlich geringer\r\nwar als zu normalen Zeiten, finden dienstlich erforderliche\r\nReisen nach wie vor statt und nehmen aktuell wieder zu. Der\r\nadministrative Aufwand allein für die Beantragung einer A1-\r\nBescheinigung liegt bei 20-30 Minuten pro Fall. Zuletzt\r\nfanden im Dezember 2021 Trilog-Verhandlungen zum Thema\r\nA1-Bescheinigungen statt, ohne dass Erleichterungen für den\r\nWissenschaftsbereich oder sonst wesentliche Änderungen\r\nerreicht wurden.\r\nWir würden es sehr begrüßen, wenn\r\nWissenschaftseinrichtungen von der Verpflichtung der\r\nA1 Formulare komplett ausgenommen werden könnten.\r\nc/o Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG), Kennedyallee 40, 53175 Bonn\r\n2\r\nWenn dies nicht umfassend möglich ist, sollten zumindest für\r\nkürzere Aufenthalte (z. B. Workshops, Konferenzen,\r\nDienstreisen bis zu 14 Tagen) die A1-Formulare für\r\nWissenschaftseinrichtungen entfallen. Dies würde zu einer\r\nVerschlankung in der Administration und Erleichterung der\r\ndienstlich erforderlichen Reisen führen, die eine\r\nentscheidende Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit\r\nhaben.\r\nb. EU-Meldepflichten\r\nAuslandsentsendungen sind aufwändig und komplex; hier\r\nbenötigen die Wissenschaftsorganisationen dringend\r\nErleichterungen bzgl. der administrativen Aufwände.\r\nEntsendungen haben eine hohe Relevanz für co-kreative\r\nForschungsansätze, internationale wissenschaftliche\r\nKooperationen, den fachlichen Austausch sowie für die\r\nLaufbahnentwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses\r\ndurch strukturell integrierte Forschungs-Aufenthalte im\r\nAusland.\r\nDie EU-Entsenderichtlinie gibt einen verbindlichen Rahmen\r\nvor, innerhalb dessen jeder Mitgliedstaat der EU und des EWR\r\nsowie die Schweiz und Großbritannien die Anforderungen\r\nbzgl. der Meldepflicht bei Entsendungen von\r\nMitarbeitenden umsetzen muss. Der Richtliniencharakter\r\ngewährt den betroffenen Staaten Gestaltungsspielraum in\r\nder Umsetzung, was zu Folge hat, dass große Unterschiede\r\nhinsichtlich des administrativen Ablaufs der Meldungen\r\nbestehen. Zum ersten sind keine einheitlichen Maßstäbe\r\ndafür vorhanden, wann es sich bei einer Dienstreise um eine\r\nEntsendung handelt und nicht lediglich um eine (nicht\r\nmeldepflichtige) Geschäftsreise. Des Weiteren setzen einige\r\nEU-Mitgliedstaaten neben der Meldung der entsandten\r\nMitarbeitenden voraus, dass der Arbeitsvertrag in der\r\nAmtssprache des EU-Mitgliedstaates vorliegen muss. Auch\r\ndie Nutzerfreundlichkeit der Meldesysteme ist sehr\r\nunterschiedlich: Belgien z.B. ermöglicht englischsprachige\r\nMeldungen, wohingegen Griechenland eine Meldung in\r\ngriechischer Sprache fordert. Es entstehen mithin\r\n3\r\nerhebliche administrative Mehraufwände, da\r\nEinzelfallprüfungen erforderlich und in vielen Fällen nicht\r\nohne Einschaltung externer Dienstleister möglich sind.\r\nDer Arbeitsaufwand (und damit einhergehend die\r\nKosten) für solche Einzelfallprüfungen sind erheblich. So\r\nnimmt die Überprüfung eines einzelnen Entsendefalls\r\nmindestens 30-45 Minuten in Anspruch, da beurteilt werden\r\nmuss, ob überhaupt eine meldepflichtige Entsendung\r\nvorliegt, ggf. ein Firmen-Account angelegt, etwaige\r\nÜbersetzungsarbeiten vorgenommen, administrativ\r\nnachbearbeitet werden muss usw. Dies ist eine große\r\nBelastung für den Wissenschaftsverwaltungsbetrieb.\r\nBei Nichteinhaltung dieser Meldepflichten drohen\r\nArbeitgebern z.T. sehr hohe Geldstrafen. Aus Sicht der\r\ndeutschen Wissenschaft ist es jedoch von großer Wichtigkeit,\r\nMobilität über Grenzen hinweg weiterhin unbürokratisch und\r\nohne Verzögerungen durch administrative Prozesse\r\ngewährleisten zu können, insbesondere in Europa und dem\r\nEuropäischen Forschungsraum. Sollte eine komplette\r\nAbschaffung der Meldepflichten innerhalb der EU nicht\r\nmöglich sein, dann sind europaweit einheitliche,\r\nstandardisierte Rahmenbedingungen bzgl. des Erfordernisses\r\neiner Meldung sowie zentral auffindbare und in den EUSprachen\r\nabgefasste Informationen bzgl. der jeweiligen\r\nMeldepflichten unabdingbar.\r\nc. Grundsatz „Gleiche Bezahlung, gleiche\r\nArbeitsbedingungen\" (Equal Pay)\r\nDer Themenkomplex „Gleiche Bezahlung, gleiche\r\nArbeitsbedingungen\" (Equal Pay) birgt ebenfalls große\r\nHerausforderungen und führt bei den betroffenen\r\nOrganisationen zu einem erheblichen administrativen\r\nMehraufwand, hohen Kosten für Dienstleister und\r\nabrechnungstechnisch komplizierten Verfahren. Bei\r\nlängerfristigen Entsendungen (12 bzw. 18 Monate und mehr)\r\nmuss je Zielstaat gesondert geprüft werden, ob günstigere\r\nArbeitsbedingungen als in Deutschland herrschen.\r\nIn einigen Ländern liegen besondere Schwierigkeiten darin,\r\n4\r\nden Vergleichslohn zu identifizieren, in anderen gibt es\r\nbesondere arbeitsrechtliche Regelungen (z.B. spezielle\r\nUrlaubstage), die beachtet bzw. gewährt werden müssen.\r\nDiese aufwändigen Prüfungen haben bei\r\nWissenschaftsorganisationen bereits zu Kosten in Höhe von\r\n6.000 bis 12.000 € pro Einzelfall geführt. Nicht nur, aber\r\ninsbesondere in der Schweiz, wird die Einhaltung dieses\r\nGrundsatzes sehr scharf kontrolliert (dort über das\r\nStaatssekretariat der schweizerischen Eidgenossenschaft,\r\nSECO) und kann zu empfindlichen Bußgeldern bis hin zu\r\nEinreiseverboten führen.\r\nAus Sicht der Wissenschaftsorganisationen gilt es,\r\nRechtsunsicherheit für Wissenschaftlerinnen und\r\nWissenschaftler zu beseitigen und grenzüberscheitende\r\nMobilität als wesentlichen Bestandteil erfolgreicher\r\nWissenschaft und Forschung praktikabel durchführbar zu\r\nerhalten. Die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre\r\nwird gemäß Art. 5 Grundgesetz besonders geschützt. Die derzeit\r\ngeltende Rechtslage schränkt diese Freiheit jedoch hinsichtlich\r\nder genannten Probleme ein. Gerade internationale Mobilität ist\r\nein wesentlicher Bestandteil für wissenschaftliche Forschung und\r\nBasis erfolgreichen Wirtschaftens, insbesondere auf dem\r\neuropäischen Kontinent. Auch aus diesem Grund wird internationale\r\nForschung im EU-Forschungsrahmenprogramm finanziell unterstützt\r\nund grenzüberschreitende Mobilität ausdrücklich gefordert und\r\ngefördert. Die Umsetzung der genannten EU-Richtlinien steht jedoch\r\nim Widerspruch zu den derzeitigen EU-Förderprogrammen für\r\nForschung und Innovation, insbesondere bei Marie-Skłodowska-\r\nCurie-Programmen, die zunehmend längerdauernde\r\nAuslandsaufenthalte beinhalten sollten. Die Attraktivität dieser\r\nFörderlinien wird durch die administrativen Erfordernisse aus\r\nden o.g. Regularien massiv beeinträchtigt.\r\nII. Mobile Arbeit bzw. „Homeoffice“ aus dem Ausland\r\nEin weiteres komplexes Themenfeld ist die mobile Arbeit bzw.\r\n„Homeoffice“ aus dem Ausland, entweder für kürzere Zeiträume oder\r\nsogar dauerhaft (und auch ohne jemals in Deutschland gewesen zu\r\n5\r\nsein). Für einige Forschungsbereiche ist es nicht mehr erforderlich,\r\ndass die Forschenden (dauerhaft) physisch vor Ort sind. Vielmehr\r\nkönnen die Forschenden ihre Arbeit von jedem beliebigen Ort\r\nweltweit erbringen. Spätestens seit der Pandemie ist dies vermehrt\r\nauch die Erwartungshaltung bei internationalen Rekrutierungen und\r\ngilt als Attraktivitätsfaktor und somit als Wettbewerbsvorteil bei der\r\nAnwerbung von Talenten und Fachkräften. Aufgrund von arbeits-,\r\nsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Hürden ist es jedoch\r\näußerst schwer, diese Erwartungshaltung zu erfüllen und\r\nrechtlich tragfähige Lösungen zu finden. Hierin sehen wir\r\nebenfalls ein entscheidendes Hemmnis für die\r\ngrenzüberschreitende Mobilität von Forschenden und auf lange\r\nSicht einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für die\r\nWissenschaft in Deutschland.\r\nDie Bewilligung einer regelmäßigen Tätigkeit in zwei EUMitgliedstaaten\r\nkann nur nach einer aufwendigen Prüfung\r\nunterschiedlicher Aspekte (Exportkontrolle, IT-Sicherheit, Steuern,\r\nArbeitsrecht / Aufenthaltsrecht, Sozialversicherung,\r\nGehaltsbuchhaltung) erfolgen. Sie birgt außerdem in aller Regel die\r\nGefahr, eine Betriebsstätte im Ausland zu begründen. Eine Tätigkeit\r\nausschließlich aus dem EU-Ausland ist nach derzeitigen fehlenden\r\nEU-einheitlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im\r\nSozialversicherungsrecht, nicht ohne Einbindung erhöhter\r\npersoneller Ressourcen und erhebliche finanzielle Aufwendungen\r\nmöglich. In der Pandemiezeit widersprach das der generell\r\nbundesweit angeordneten „Homeoffice-Pflicht“ für Mitarbeitende,\r\ndie z.B. aufgrund von Grenznähe ihren festen Wohnsitz im EUAusland\r\nhaben. Aber auch nach der Pandemie bleibt der Wunsch,\r\nvom Ausland aus arbeiten zu können, bestehen. Hier wäre eine neue\r\nRegelung seitens der EU wünschenswert, die z.B. die Regelungen\r\nin der VO (EU) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der\r\nsozialen Sicherheit dahingehend ausweitet, dass für eine\r\n„Homeoffice“-Tätigkeit auch nach der Pandemie aus dem EUAusland\r\nfür einen (hier: deutschen) Arbeitgeber weiterhin die\r\ndeutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten. Darüber\r\nhinaus bedarf es massiver Anstrengungen auf internationaler\r\nEbene des Steuerrechts. „Homeoffice“ sollte ein\r\nAusnahmetatbestand bei der Begründung von Betriebsstätten\r\n6\r\nim jeweiligen Land, zumindest innerhalb Europas, darstellen. Die\r\nBetriebsstätten-Gründung im Ausland ist keine zielführende\r\nOption und soll gänzlich vermieden werden.\r\nIII. Anerkennung deutscher Aufenthaltstitel für mobile Forschende\r\nAufgrund der sog. REST-Richtlinie von 2016 (Richtlinie (EU)\r\n2016/801) können Forschende aus Drittstaaten mit der\r\nentsprechenden Aufenthaltsgenehmigung bis zu einem Jahr in\r\neinem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten und müssen dort nur die\r\nentsprechende Arbeitsgenehmigung einholen. Im Gegenzug gilt dies\r\nauch für Forschende mit entsprechenden Aufenthaltstiteln aus\r\nanderen EU-Mitgliedstaaten für die Bundesrepublik. Mit dem neuen\r\nFachkräfte-Einwanderungsgesetz wird dies seit dem 1. März 2020 in\r\nDeutschland auch umgesetzt1,. Leider ist es in anderen EUMitgliedstaaten\r\nweiterhin erforderlich, bei Aufnahme einer\r\nErwerbstätigkeit in einem weiteren Mitgliedsstaat ein neues\r\nentsprechendes Visum zu beantragen. Beispielsweise werden\r\ndeutsche Aufenthaltstitel u.a. in Frankreich nicht entsprechend\r\nanerkannt. Dabei würde die gegenseitige Anerkennung der\r\nAufenthaltstitel helfen, lange Wartezeiten bei den Botschaften zu\r\nvermeiden. Es wäre daher wünschenswert, dass die EUMitgliedstaaten\r\ndas gemäß der REST-Richtlinie vereinbarte\r\nVerfahren für Forschende umsetzen und eine von einem anderen\r\nEU-Staat ausgestellte einschlägige Aufenthaltsgenehmigung\r\nanerkennen, ohne dass nochmals ein zweiter Aufenthaltstitel für\r\nden eigenen Staat beantragt werden muss.\r\nIV. Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen\r\nIm November 2021 wurde das Verfahren zur Bewertung von\r\nausländischen Bildungsabschlüssen durch die Zentralstelle für\r\nausländisches Bildungswesen (ZAB) geändert. Die Notwendigkeit zur\r\nÜberprüfung von ausländischen Hochschulabschlüssen ergibt sich\r\naus dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes. Ein\r\nausländischer Hochschulabschluss gilt demnach nur dann als\r\nwissenschaftliche Hochschulbildung im Sinne des § 7 TV EntgO Bund,\r\n1vgl. die Vorschriften der §§ 18e, f AufenthG (kurz- und langfristige Mobilität für Forschende)\r\n7\r\nwenn er von der zuständigen staatlichen Stelle (Zentralstelle für\r\nausländisches Bildungswesen, ZAB) als dem deutschen\r\nHochschulabschluss vergleichbar bewertet wurde. Bislang konnten\r\nöffentliche Arbeitgeber im Wege der Amtshilfe die ZAB um\r\nBewertung von ausländischen Bildungsabschlüssen bitten, wenn\r\ndiese nicht in der Datenbank anabin aufgeführt waren oder die\r\nEntsprechung zu einem deutschen Bildungsabschluss anhand von\r\nanabin nicht eindeutig festgestellt werden konnte.\r\nMit den Durchführungshinweisen zu den neuen\r\nEingruppierungsvorschriften vom 24. März 2014 in der Fassung der\r\nachten Ergänzung vom 9. September 2021 (D 5 – 31003/2#4) gab\r\ndas BMI jedoch bekannt, dass Bewertungen für die Vergleichbarkeit\r\nder Abschlüsse für öffentliche Arbeitgeber bei der ZAB nicht mehr\r\nmöglich sein werden. Seitdem kann die Zeugnisbewertung nur\r\nnoch gebührenpflichtig durch die bewerbende Person selbst\r\nund nicht mehr kostenfrei durch die Arbeitgeber beantragt\r\nwerden.\r\nDie Regelung, dass sich die zukünftigen Beschäftigten nun selbst um\r\ndie Überprüfung ihrer Abschlüsse kümmern und die Kosten hierfür\r\naufbringen müssen, führt zu erheblichen Hürden bei der Einstellung\r\nhochqualifizierter Forscherinnen und Forscher. Die Gebühren von\r\n200 € für einen Erstantrag und 100 € für jeden weiteren Antrag sind\r\nfür eine Privatperson aus dem internationalen Umfeld nicht\r\nunerheblich, wenn man die sonstigen mit einem Wechsel über\r\nStaatsgrenzen hinweg einhergehenden Aufwände oder auch die\r\nAusgangssituation in manchen Herkunftsländern berücksichtigt. Die\r\nVerfahrensdauer von in der Regel drei Monaten kommt erschwerend\r\nhinzu. Auch vor dem Hintergrund der Konkurrenz insbesondere\r\nzu Arbeitgebern der Privatwirtschaft im Rahmen des\r\nWettbewerbs um die besten Köpfe, erachten wir dies als großen\r\nWettbewerbsnachteil für die Wissenschaftsorganisationen, den\r\nes dringend zu beheben gilt.\r\nAktuell wird der Europäische Forschungsraum (ERA) neu ausgerichtet\r\nund beinhaltet insbesondere in der ERA Policy Action 04 „Research\r\ncareer, talent circulation, inter-sectorial mobility“ eine Vielzahl an\r\nMaßnahmen, die sich auf die Beschäftigung von Forschenden im\r\nnationalen und internationalen Kontext auswirken werden. Die\r\n8\r\nPrinzipien von Charta & Kodex für Forschende insbesondere in den\r\nPunkten „Wertschätzung von Mobilität“ sowie „Anerkennung von\r\nBefähigungsnachweisen“ können jedoch mit Blick auf die genannten\r\nHerausforderungen zunehmend nicht eingehalten werden. Aus\r\nSicht der Forschungsorganisationen ist genau jetzt der\r\nentscheidende Zeitpunkt, die hier benannten Hürden der\r\ngrenzüberschreitenden Mobilität von Forschenden in den Fokus\r\nund auf europäischer Ebene diesbezüglich Einfluss zu nehmen.\r\nVor dem Hintergrund der globalen Herausforderungen wie dem\r\nKlimawandel, der geopolitischen Sicherheitslage und der\r\nDigitalisierung bedarf es in Europa einer kontinuierlichen\r\nWeiterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit und\r\neiner zielgerichteten Stärkung der gemeinsamen Basis im\r\nWissenschaftsbereich, um künftig international\r\nkonkurrenzfähig zu bleiben. Nachhaltige, schlanke\r\nRahmenbedingungen für die Forschung sind daher im größten\r\nstrategischen Interesse des deutschen und des europäischen\r\nWissenschaftsstandortes. Der erforderliche Austausch,\r\nWettbewerb und die Kooperation der weltweit besten\r\nWissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schafft Synergien für\r\nwissenschaftliche Exzellenz. Als diesjähriger Vorsitz der Allianz der\r\ndeutschen Wissenschaftsorganisationen bitte ich Sie deshalb im\r\nNamen der Allianz-Mitglieder um Unterstützung bei diesen äußerst\r\nwichtigen Anliegen für eine zukunftsfähige europäische\r\nForschungslandschaft."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012336","regulatoryProjectTitle":"Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/60/45/358419/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270029.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Lindner,\r\ndas BMBF hat uns im Zusammenhang mit der Ressortabstimmung für den Entwurf des Jahressteuer-gesetzes 2024 mitgeteilt, dass darin eine Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre vorgesehen ist. Als Sprecher der Allianz der Wissenschaftsorganisationen möchte ich Ihnen für die Aufnahme dieser Regelung in den Gesetzentwurf herzlich danken.\r\nDie Allianz teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass mit Blick auf die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und grundlegende Rechtsanwendungsfragen bestehen. Zu erwarten sind mit dem Aufheben der Übergangsfrist zudem ein erheblicher finanzieller Mehraufwand wie auch zusätzliche Ver-waltungsanforderungen durch die damit verbundenen Pflichten zur Dokumentation und finanziellen Bewer-tung sowie die Rechnungslegung für gemeinsame Aktivitäten mit anderen Wissenschaftsorganisationen. Belastet werden insbesondere Kooperationen unter Beteiligung von Hochschulen und nur teilweise oder gar nicht vorsteuerabzugsberechtigten außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Rechnungs-stellung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Umsatzsteuer.\r\nWir möchten Sie nachdrücklich bitten, die mit der Verlängerung der Übergangsfrist gewonnene Zeit zu nutzen, um eine nachhaltige Lösung der Problematik der Umsatzsteuerbarkeit und daraus resultieren-den Umsatzsteuerpflicht bei jeglichen wissenschaftlichen Kooperationen (unter anderem bei Koope-rationen mit gemeinsamer Infrastrukturnutzung und finanzieller Beteiligung der Kooperationspartner, gemeinsamen Berufungen etc.) zu entwickeln. Gern möchten wir dazu mit dem BMBF und dem BMF in Dialog treten. Wir schlagen vor, in diesen Austausch auch die Arbeitsgruppe „Umsatzsteuer“ des Hoch-schulausschusses der KMK einzubeziehen, die sich seit längerem intensiv mit der Problematik befasst.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nPatrick Cramer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012336","regulatoryProjectTitle":"Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9e/74/358421/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270031.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin, liebe Frau Stark-Watzinger,\r\nals Sprecher der Allianz der Wissenschaftsorganisationen danke ich Ihnen für die Information und Ih-ren Einsatz für die geplante Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre.\r\nDie Allianz teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass mit Blick auf die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und grundlegende Rechtsanwendungsfragen bestehen. Zu erwarten sind mit dem Aufheben der Übergangsfrist zudem ein erheblicher finanzieller Mehraufwand wie auch zusätzliche Ver-waltungsanforderungen durch die damit verbundenen Pflichten zur Dokumentation und finanziellen Bewer-tung sowie die Rechnungslegung für gemeinsame Aktivitäten mit anderen Wissenschaftsorganisationen. Belastet werden insbesondere Kooperationen unter Beteiligung von Hochschulen und nur teilweise oder gar nicht vorsteuerabzugsberechtigten außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Rechnungs-stellung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Umsatzsteuer.\r\nWir begrüßen Ihr Anliegen, die mit der erneuten Verlängerung der Übergangsfrist gewonnene Zeit zu nutzen, um eine nachhaltige Lösung der Problematik der Umsatzsteuerbarkeit und daraus resultieren-den Umsatzsteuerpflicht bei jeglichen wissenschaftlichen Kooperationen (unter anderem bei Koope-rationen mit gemeinsamer Infrastrukturnutzung und finanzieller Beteiligung der Kooperationspartner, gemeinsamen Berufungen etc.) zu entwickeln. Gern möchten wir dazu mit dem BMBF und dem BMF in Dialog treten. Wir schlagen vor, in diesen Dialog auch die Arbeitsgruppe „Umsatzsteuer“ des Hoch-schulausschusses der KMK einzubeziehen, die sich seit längerem intensiv mit der Problematik befasst.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nPatrick Cramer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012337","regulatoryProjectTitle":"Neufassung des Anwendungsbereichs des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5d/66/358423/Stellungnahme-Gutachten-SG2409270028.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Anwendbarkeit des auf Basis der EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) zu novellieren\u0002den LkSG auf außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen \r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Heil, \r\n \r\ndie Hochschulen und außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen sind mit ihren Leistungen in \r\nForschung, Innovation und Transfer wesentliche Eckpfeiler des deutschen Wissenschafts- und Inno\u0002vationssystems. Um sich weiterhin erfolgreich im internationalen Wettbewerb zu behaupten, benötigen \r\nsie Freiräume für die Fokussierung auf ihre Kernaufgaben. Die Allianz der Wissenschaftsorganisatio\u0002nen setzt sich aus diesem Grund dafür ein, Regulierungen und die damit verbundenen Dokumentations\u0002und Berichtspflichten wissenschaftsadäquat auszugestalten. \r\nDie kürzlich beschlossene EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) zu unternehmerischen Sorgfaltspflich\u0002ten für Nachhaltigkeit gilt nur für Kapitalgesellschaften. Das ist auch angemessen, denn den erhebli\u0002chen durch diese gesetzlichen Anforderungen induzierten Umsetzungsaufwand können gewinnorien\u0002tierte Kapitalgesellschaften an ihre Kunden weitergeben. In der Gesetzesbegründung wird entspre\u0002chend ausdrücklich festgehalten, dass sich „[d]urch die Einhaltung der Sorgfaltspflicht […] bei vollstän\u0002diger Überwälzung sämtlicher Kosten die Preise für einige Güter und Dienstleistungen moderat erhö\u0002hen“ (BT-Drs. 19/28649, S. 3) können. Gemeinnützige Organisationen im Bereich der Wissenschaft \r\nbesitzen diese Möglichkeit nicht und wären gezwungen, die satzungsgemäß primär für Forschung zur \r\nVerfügung stehenden Ressourcen für den hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung des LkSG zu \r\nverwenden. \r\nAls Sprecher der Allianz bitte ich Sie vor diesem Hintergrund darum, im Zuge der anstehenden Novel\u0002lierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes den Anwendungsbereich des LkSG eng zu fassen, \r\nso dass außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen nicht in diesen fallen. Dies erscheint uns auch \r\naus Gründen der Rechtseinheitlichkeit geboten. Das BMBF hat für unser Anliegen bereits Unterstüt\u0002zung signalisiert. \r\nEine zur EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) kompatible Fassung des Anwendungsbereichs des LkSG \r\nim Zuge der Gesetzesnovellierung wäre aus unserer Sicht ein wichtiger Beitrag, eine in der Sache nicht \r\n2 \r\nerforderliche Belastung der außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen mit Berichts- und Doku\u0002mentationspflichten zu vermeiden, die unsere Leistungsfähigkeit in Forschung und Innovation ein\u0002schränkt. \r\nFür einen Austausch zu diesem Thema stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nPatrick Cramer \r\nPräsident der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. \r\nSprecher der Allianz der Wissenschaftsorganisationen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-31"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013696","regulatoryProjectTitle":"Orientierungswissen zu den gesellschaftlichen Herausforderungen durch generative Künstliche Intelligenz liefern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6e/be/384172/Stellungnahme-Gutachten-SG2412130008.pdf","pdfPageCount":32,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Generative KI – jenseits von\r\nEuphorie und einfachen Lösungen\r\nJudith Simon | Indra Spiecker gen. Döhmann | Ulrike von Luxburg\r\nPublikationen in der Reihe „Leopoldina Diskussion“ sind Beiträge der genannten\r\nAutorinnen und Autoren. Sie stellen nicht zwingend in allen Punkten einen Konsens\r\naller Autorinnen und Autoren dar. Mit den Diskussionspapieren bietet die Akademie\r\nWissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, Denkanstöße zu geben\r\noder Diskurse anzuregen und hierfür auch Empfehlungen zu formulieren. Die in\r\nDiskussionspapieren vertretenen Thesen und Empfehlungen stellen daher keine\r\ninhaltliche Positionierung der Akademie dar.\r\n2\r\nInhalt 3\r\nInhalt\r\n1 Einleitung ���������������������������������������������������������4\r\n2 Ethische und gesellschaftliche Herausforderungen\r\ndurch generative KI ���������������������8\r\n2.1 KI als konservatives Instrument und die Rolle von\r\nDe-Biasing ��������������������������������������������������������������������������� 8\r\n2.2 Erklärbare KI zwischen überhöhter Hoffnung und\r\nTäuschung ��������������������������������������������������������������������������� 9\r\n2.3 Das Problem der vierfachen Täuschung ��������������������������� 13\r\n2.4 Machtfragen und Machtasymmetrien ������������������������������ 15\r\n2.5 KI als kritische Infrastruktur ���������������������������������������������� 16\r\n2.6 Verantwortungsdiffusion und Kontrolldefizit ������������������� 18\r\n2.7 Verfügbarkeit und Offenheit von KI ���������������������������������� 19\r\n3 Fazit ���������������������������������������������������������������� 22\r\nLiteratur ��������������������������������������������������������� 24\r\nMitwirkende ��������������������������������������������������� 28\r\n4 Einleitung\r\n1 Einleitung\r\nSeit der Veröffentlichung des Textgenerators und Chatbots ChatGPT im\r\nJahr 2022 durch das US-amerikanische Softwareunternehmen OpenAI\r\nhat generative Künstliche Intelligenz (KI) die digitale Welt im Sturm erobert;\r\nKI-Anwendungen sind nun allgemein zugänglich und vielfältig\r\neinsetzbar. Allein ChatGPT erreichte innerhalb von nur zwei Monaten\r\netwa 100 Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Zudem finden Tools zur\r\nautomatischen Erstellung von fotorealistischen Bildern und Videos wie\r\nMidjourney, Dall-E, Gemini oder jüngst Sora ebenfalls bereits in der\r\nBreite Verwendung. Die genannten Anwendungen können mittels generativer\r\nKI auf Knopfdruck Texte, Bilder oder Videos von erstaunlich\r\nhoher Qualität erstellen. Diesen Siegeszug befördert hat die unmittelbare\r\nNutzbarkeit der entsprechenden Tools durch den freien Zugang\r\nüber das Internet und einfache Interfaces; Nutzerinnen und Nutzer benötigen\r\nnahezu keine Vorkenntnisse und nur wenige technische Voraussetzungen,\r\num in Sekundenschnelle Antworten auf Fragen aller Art zu\r\nerhalten oder Texte, Bilder und Videos zu generieren.\r\nGrundlage und Kern generativer KI ist die Kapazität, auf Basis erlernter\r\nMuster aus vielfältigen Daten verschiedenster Herkunft und Qualität\r\nneue sprachliche oder visuelle Produkte zu erstellen. Dies geschieht auf\r\nder Basis von Korrelationen oder Wahrscheinlichkeiten, nicht aber auf\r\nGrundlage eines echten Verständnisses.\r\nChatGPT ist ein sogenanntes Large Language Model, das mit riesigen\r\nTextmengen trainiert wird: Webseiten, Bücher, Artikel, Songtexte, Posts,\r\nTweets, Kommentare oder andere Meinungsäußerungen – sprich: mit\r\nsämtlichen Texterzeugnissen, die im Internet zu finden sind. Das Training\r\nbesteht konkret darin, basierend auf Sprachmustern, welche aus\r\ndiesen Daten gelernt wurden, für vorgegebene Satzfragmente jeweils\r\ndas nächste Wort vorherzusagen. Hierfür analysiert ChatGPT zunächst\r\nden Kontext des betreffenden Satzes mithilfe statistischer Verfahren\r\nund gibt anschließend ein nach Wahrscheinlichkeitsmaßstäben berechnetes\r\nNachfolgewort aus. Auf diese Weise kann ChatGPT Fragen Wort\r\nEinleitung 5\r\nfür Wort statistisch plausibel beantworten und neue Texte produzieren.\r\nEine entsprechend generierte Aussage kann korrekt sein, sie muss es\r\naber nicht – und oft sind Antworten des Chatbots tatsächlich falsch.\r\nChatGPT kreiert dann sinnvoll klingende Sätze, die inhaltlich jedoch frei\r\nerfunden („halluziniert“) sind. Das Large Language Model versteht folglich\r\nweder die Inhalte, die es analysiert, noch jene, die es ausgibt – es\r\nhat lediglich gelernt, welche Wörter und Zeichen in bestimmten Kontexten\r\nüblicherweise aufeinanderfolgen und überträgt diese Muster auf\r\ndie eigene Textproduktion.\r\nGenerative Modelle zur Erzeugung von Bildern und Videos funktionieren\r\nähnlich: Sie werden mit riesigen Mengen an Bild- und Textmaterial\r\nvor allem aus dem Internet trainiert, um den Zusammenhang\r\nzwischen sprachlicher Beschreibung und Bild zu erlernen. Neue Bilder\r\noder Videos erstellen entsprechende Tools dann dadurch, dass sie aus\r\neinem Startbild, das nur zufälliges Rauschen enthält, ein Bild oder Video\r\n„herausschärfen“, das zur sprachlichen Anweisung passt.\r\nAll diesen Formen generativer KI ist eines gemeinsam: Sie erzeugen\r\n(„generieren“) mediale Produkte, die es so zuvor noch nicht gegeben\r\nhat. Insofern sind KI-generierte Inhalte etwas anderes als bloße Reproduktionen\r\nbereits existierender Texte, Bilder oder Videos. Neben der\r\nBreite ihrer Anwendbarkeit ist es vor allem diese Fähigkeit generativer\r\nKI, die immer wieder fasziniert; denn mit wenigen Klicks lassen sich originale,\r\nsprachlich einwandfrei klingende Texte und realistisch aussehende\r\nBilder erstellen. Dass entsprechende Bilder und Texte KI-generiert\r\nsind, fällt uns als Nutzerinnen und Nutzern – wenn überhaupt – oft erst\r\nauf den zweiten Blick auf. Dadurch entstehen zum einen unterschiedliche\r\nFormen der Täuschung – sowohl über die Tatsache, dass wir mit\r\neiner KI interagieren, in Bezug auf die produzierten Materialien, aber\r\nauch hinsichtlich der Fähigkeiten, die der KI zugesprochen werden. Zum\r\nanderen ist zu berücksichtigen, dass neu generierte Texte und Bilder\r\nvollständig auf Trainingsdaten basieren, also auf der zunächst wahllosen\r\nund unkritischen Abschöpfung des online verfügbaren Text- und\r\nBildmaterials. Das aber heißt, dass KI-Anwendungen auch alle in den\r\nTrainingsdaten zum Ausdruck kommenden Wertvorstellungen bis hin\r\nzu Vorurteilen, Verzerrungen und Limitierungen reproduzieren. Die hier\r\nnur kurz angerissenen Aspekte gilt es im Folgenden noch näher zu beleuchten.\r\n6 Einleitung\r\nDie vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und die potenziellen ökonomischen\r\nGewinne, die der Einsatz von KI im Allgemeinen verspricht,\r\naber auch die ethischen und regulatorischen Herausforderungen, die\r\nmit diesem Einsatz verbunden sind, wurden bereits vielfach adressiert.\r\n1 Generative KI wirkt als Katalysator, der die Chancen, aber auch\r\ndie Risiken von KI-Technologien noch verschärft – gerade aufgrund der\r\nelementaren Rolle von Sprache und Bildern für das menschliche Miteinander:\r\nWährend Sprache das zentrale Medium für menschliche Kommunikation\r\nund Informationstransfer darstellt, sind Bilder und Videos\r\nvon entscheidender Bedeutung für Fragen der Evidenz, aber auch für\r\ndie Vermittlung und Erzeugung von Emotionen.\r\nEin besonders problematischer Aspekt generativer KI-Tools wie\r\nChatGPT, der bisher nur unzureichend thematisiert worden ist, betrifft\r\ndarüber hinaus deren Einbindung in zahlreiche Anwendungen, für die\r\nsie nicht explizit kuratiert worden sind. In vielen Ländern wie etwa\r\nBrasilien, China, Estland oder den USA werden beispielsweise bereits\r\nAnwendungen für die Rechtsprechung entwickelt, die die richterliche\r\nEntscheidungsfindung auf KI-Basis unterstützen oder sogar übernehmen\r\nsollen.2 Eine durch KI beeinflusste Rechtsprechung basierte dann\r\nallerdings, wenn sie nicht sehr gezielt entwickelt wird, auf verschiedenartigen\r\nDaten, Wertvorstellungen, rechtlichen Erfahrungen und Vorurteilen,\r\ndie zu Trainingszwecken aus verschiedensten Quellen, auch dem\r\nInternet, abgeschöpft wurden – und nicht auf einem der jeweiligen\r\nRechtsordnung gemäßen Fundament an rechtlichen Werten und Interessen.\r\nEs besteht daher die Notwendigkeit, die realen und drängenden\r\nGefahren, die mit der Verwendung generativer KI-Systeme einhergehen,\r\nin den Blick zu nehmen und deren verantwortungsvolle Entwicklung\r\nund Nutzung sicherzustellen. Dazu gilt es zunächst, sich nicht von\r\nScheindebatten über Singularität, das Ende der Menschheit durch KI,\r\ndie Auflösung des Arbeitsmarkts, eine erforderliche Rechtspersönlichkeit\r\noder Behauptungen über ein vorgebliches Bewusstsein von Chatbots\r\nablenken zu lassen. Wie intuitiv KI-Systeme auch immer aufgebaut\r\n1 Zum Beispiel High-Level Expert Group on Artificial Intelligence (2019a, 2019b, 2020a,\r\n2020b); Datenethikkommission (2019); Deutscher Ethikrat (2023); Leopoldina, acatech,\r\nAkademienunion (2021); Orwat (2019), Spiecker gen. Döhmann & Towfigh (2023).\r\n2 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2021).\r\nEinleitung 7\r\nsein mögen: Sie verfügen bislang weder über Verständnis noch über\r\nBewusstsein – stattdessen erkennen sie Muster in großen Datenmengen\r\nund lernen, Zeichen und Muster zu rekombinieren und diese in\r\nneuen Zusammenhängen zu reproduzieren. Dabei handelt es sich, wie\r\noben bereits erläutert, um rein statistische Anwendungen. Die Produktion\r\nvon Text, Bildern oder Videos erfolgt also ohne jedes Verständnis\r\nder Inhalte oder Zusammenhänge – auch wenn dies Nutzerinnen und\r\nNutzern so erscheinen mag.\r\nIm Folgenden werden sieben Problemfelder skizziert, die zwar nicht\r\nausschließlich im Zusammenhang generativer KI auftreten, die sich hier\r\naber besonders deutlich zeigen:\r\n1. Notwendigkeit und Angemessenheit von De-Biasing;\r\n2. Möglichkeiten und Grenzen von erklärbarer KI;\r\n3. Risiko der vierfachen Täuschung;\r\n4. Macht und Machtasymmetrien;\r\n5. KI als kritische Infrastruktur;\r\n6. Verantwortungsdiffusion und Kontrolldefizite sowie\r\n7. Verfügbarkeit und Offenheit von KI-Systemen.\r\n8 Ethische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n2 Ethische und gesellschaftliche\r\nHerausforderungen durch\r\ngenerative KI\r\n2.1 KI als konservatives Instrument und die Rolle von\r\nDe-Biasing\r\nEine grundlegende Herausforderung bei der Entwicklung und Anwendung\r\ndatenbasierter KI-Systeme besteht hinsichtlich ihrer Genauigkeit,\r\nNeutralität und Objektivität. Auch wenn solche Systeme durchaus die\r\nMöglichkeit eröffnen, Entscheidungsprozesse zu verbessern, so führen\r\ndie stets im Datenmaterial enthaltenen Wertungen und Annahmen zu\r\nsystematischen Verzerrungen. Zahllose Beispiele liefern Belege für solche\r\nVerzerrungen – sogenannte Biases – und die hieraus resultierende\r\nDiskriminierung von Personen oder gesellschaftlichen Gruppen.3 Das\r\nist besorgniserregend, aber nicht überraschend, denn datenbasierte\r\nKI-Systeme sind zwangsläufig konservativ: Wenn nicht aktiv gegengesteuert\r\nwird, spiegeln entsprechende Systeme die gesellschaftlichen\r\nund kulturellen Verhältnisse ihrer Datenbasis und somit auch die hier\r\nzum Ausdruck kommenden Wertvorstellungen einschließlich vorhandener\r\nUngleichheiten und Ungerechtigkeiten wider. Fließen diese dann\r\nin KI-generierte Prognosen und Entscheidungen mit ein, werden Verhältnisse\r\nder Vergangenheit in die Zukunft hinein fortgeschrieben und\r\nschließlich zementiert – versteckt in scheinbar neutralen Algorithmen.\r\nEine KI auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 1950 würde also\r\nauch im Jahr 2024 Entscheidungen nach den Maßstäben von 1950 treffen\r\noder vorschlagen.\r\nWie komplex das Problem angesichts generativer KI-Technologien\r\ntatsächlich ist, zeigen die jüngsten Debatten um das KI-System Gemini,\r\ndem KI-Assistenten von Google.4 Googles KI-Assistent hatte unter anderem\r\ndie Gründerväter der USA, die in der Realität allesamt weiß\r\nund männlich waren, diversifiziert dargestellt, also mit unterschiedli-\r\n3 Zum Beispiel Angwin et al. (2016).\r\n4 Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.02.2024.\r\n9\r\ncher Hautfarbe und Geschlecht. Die Konsequenz war eine hitzige Debatte,\r\ndie eine grundlegende Frage offenlegt: Sollen Texte, Bilder und\r\nVideos gesellschaftliche Realitäten mit allen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten\r\nreproduzieren, oder sollte hier aktiv gegengesteuert\r\nwerden – beispielsweise durch sogenannte De-Biasing-Metriken? Die\r\nFrage lässt sich ganz offensichtlich nicht kategorisch klären, denn ihre\r\nBeantwortung hängt sowohl von konkreten Wertvorstellungen als auch\r\nvom Kontext ab. Geht es beispielsweise um die Darstellung historischer\r\nBegebenheiten oder um die Illustration aktueller Werbung? Normative\r\n(Vor-)Entscheidungen in der Entwicklung und beim Training generativer\r\nKI sind gleichwohl unvermeidbar; sie werden aber kaum explizit adressiert.\r\nDie Folgen sind Intransparenz und ein fehlendes Bewusstsein bei\r\nvielen Nutzerinnen und Nutzer.\r\nMethodische Entscheidungen in der Entwicklung von KI-Modellen\r\nhaben also oftmals ethische und politische Implikationen. Wichtig zu\r\nbedenken ist dabei: Sowohl der Verzicht auf De-Biasing als auch die\r\nEntscheidung für das De-Biasing, aber auch die Wahl spezifischer De-\r\nBiasing-Methoden oder Fairness-Metriken sind ethisch und politisch\r\nvon enormer Bedeutung. Für solche Entscheidungen braucht es neben\r\ntechnisch-mathematischer also auch politisch-ethische Expertise.\r\nDaher sollten entsprechende Entscheidungen nicht ausschließlich Entwicklerinnen\r\nund Entwicklern überlassen werden. Sie erfordern insbesondere\r\nbei wirkmächtigen und tiefgreifenden KI-Systemen vielmehr\r\neinen breiten gesellschaftlichen und interdisziplinären Diskurs sowie\r\ndie Partizipation der potenziell von Diskriminierung betroffenen Personengruppen.\r\n2.2 Erklärbare KI zwischen überhöhter Hoffnung und\r\nTäuschung\r\nEin weiteres Problemfeld bilden die technisch inhärente mangelnde\r\nTransparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von KI-Systemen.5\r\nDieses Problem zeigt sich bei generativen KI-Modellen in besonderem\r\nMaße: Für Nutzerinnen und Nutzer ist nicht nachzuvollziehen, wie generative\r\nKI-Tools ihre Texte erzeugen, auf welche Trainingsdaten sie\r\n5 Bordt et al. (2022); Crawford (2024).\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n10\r\nzurückgreifen, und inwiefern die zur Verfügung gestellten Informationen\r\ntatsächlich korrekt und somit verlässlich sind. Transparenz und\r\nNachvollziehbarkeit sind aber aus verschiedenen Gründen dringend\r\ngeboten. Zum einen, um die Qualität des Outputs beurteilen und modellimmanente\r\nAnnahmen bis hin zur systematischen Verzerrung von\r\nTatsachen (Bias) oder zur Diskriminierung von Personen und Gruppen\r\nnachweisen zu können (siehe hierzu 2.1). Zum anderen, um Prognosen\r\ndeuten und Entscheidungen begründen zu können, sowie ferner, um\r\nden verschiedenen Formen der Täuschung (siehe hierzu 2.3) entgegenzuwirken.\r\nEine scheinbare Lösung für das hier beschriebene Problem liefert\r\ndie sogenannte erklärbare KI (Explainable AI). In diesem noch jungen\r\nForschungsfeld werden Verfahren entwickelt, die KI-generierte\r\nVorschläge oder Entscheidungen im Nachhinein begreiflich machen\r\nsollen. Betrachtet man als Beispiel ein KI-Entscheidungsverfahren zur\r\nbankinternen Beurteilung von Kreditanträgen, könnte sich der Fall wie\r\nfolgt darstellen. Falls das KI-Modell einen Kreditantrag ablehnt, würde\r\ndas Erklärsystem diese Entscheidung anschließend begründen: „Herr\r\nSchmidt erhält den Kredit nicht, weil er zu alt ist und sein Einkommen\r\nzu gering ausfällt.“ Zu bedenken ist bei entsprechenden Anwendungen,\r\nwie eine solche Erklärung (nicht) zustande kommt. Bei komplizierten\r\nKI-Entscheidungsverfahren, insbesondere im Kontext neuronaler Netze,\r\nist es aufgrund ihrer Komplexität technisch nämlich unmöglich, den\r\neinen wahren Entscheidungsgrund anzugeben – denn einen solchen\r\ngibt es gar nicht. Stattdessen versuchen Erklärverfahren im Nachhinein\r\nplausible Gründe zu finden. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten,\r\nsolche Erklärungen im Nachhinein zu erzeugen; und obwohl all\r\ndiese Möglichkeiten für sich gesehen technisch plausibel sind, führen\r\nsie in der Praxis oft zu ganz unterschiedlichen Erklärungen – weshalb die\r\ntatsächlichen Gründe oft unklar bleiben.6\r\nDarüber hinaus hat sich gezeigt, dass sich die gängigen Erkläralgorithmen\r\nmanipulieren lassen. So ließe sich für den Fall der Kreditentscheidung\r\nbeispielhaft ein diskriminierungsbasiertes Entscheidungssystem\r\nmit einem Erklärsystem kombinieren, das stets allgemein\r\nnachvollziehbare, unanfechtbare Begründungen generiert – die über\r\n6 Bordt et al. (2022).\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n11\r\ndie tatsächlich entscheidungsrelevanten Eigenschaften der antragstellenden\r\nPerson allerdings schweigen.7 In einem solchen Fall wäre die\r\nabsurde Konsequenz, dass die Erklärung nicht der Transparenz diente,\r\nsondern im Gegenteil ein probates Mittel zur Täuschung wäre. Besonders\r\nkritisch ist in diesem Zusammenhang, dass sich selbst durch umfangreiche\r\ntechnische Prüfung von außen nicht aufdecken lässt, ob eine\r\nErklärung tatsächlich sinnvoll ist oder ob sie zielgerichtet manipuliert\r\nwurde.8 Angesichts der rechtlichen Vorgaben, die Transparenz und Erklärbarkeit\r\nvon KI-Vorgängen fordern, ist das ein ernst zu nehmendes\r\nProblem;9 denn im juristischen Kontext ergeben Erklärungen nur dann\r\nSinn, wenn sie auch überprüfbar sind – was technologisch aber eben\r\nbislang nicht zu leisten ist.\r\nWie schwierig es ist, die Entscheidungsfindung von KI-Systemen\r\ntransparent zu machen, zeigt sich noch deutlicher beim Versuch, die\r\nErgebnisse generativer KI-Modelle zu erklären. Große Sprachmodelle\r\nentscheiden basierend auf dem jeweiligen Kontext, wie der konkrete\r\nText zu gestalten ist. Um zu erklären, warum ein Sprachmodell einen\r\nbestimmten Text generiert, müsste man also zunächst aufzeigen, auf\r\nwelchen Kontext sich das Modell im konkreten Fall bezieht; dieser hängt\r\nunter anderem vom aktuellen Prompt und dem bereits generierten Text\r\nab. Aktuell gibt es aber keinen technologischen Ansatz, der die konkrete\r\nKontextbeziehung eines KI-generierten Textes von außen nachzeichnen\r\nkönnte. Und es ist schwer vorstellbar, dass sich ein solcher Ansatz\r\nüberhaupt finden lässt. Um das Problem zu umgehen, arbeiten Wissenschaftlerinnen\r\nund Wissenschaftler gegenwärtig daran, dass große\r\nSprachmodelle ihre Vorgehensweisen und Ergebnisse selbst erklären.\r\nDie charmante Idee dahinter ist: Das Sprachmodell wisse selbst am besten,\r\nwarum es einen bestimmten Text generiert hat. Entsprechende Erklärungen\r\nhören sich auch oft schlüssig an – sie sind aber ebenfalls nicht\r\nverlässlich.10 Denn wie oben bereits dargelegt, besitzt ein Sprachmodell\r\nweder ein semantisches Verständnis von Texten noch ein Verständnis\r\nder eigenen Funktionsweise. Es produziert lediglich statistisch plausible\r\n7 Sharma et al. (2024).\r\n8 Bordt et al. (2022).\r\n9 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz: EU-DSGVO);\r\nEuropäische KI-Verordnung (kurz: EU-KI-VO).\r\n10 Tanneru et al. (2024); Turpin et al. (2023).\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n12\r\nTexte. Die hier enthaltenen Aussagen können wahr oder erfunden sein;\r\nund es ist technologisch nicht möglich, zwischen diesen beiden Kategorien\r\nzuverlässig zu unterscheiden. Um es mit den Worten des US-amerikanischen\r\nPhilosophen Harry Frankfurt11 zu sagen, produzieren solche\r\nSysteme „Bullshit“ – sie lassen die Grenze zwischen Wahrheit und Lüge\r\nhinter plausibel klingenden Texten verschwinden.12 Auf diese Weise tragen\r\nerklärbare KI-Systeme im schlimmsten Fall also noch zur Täuschung\r\nbei, anstatt diese zu vermeiden. Juristisch gesehen bieten entsprechende\r\nAnsätze somit kein zuverlässiges Beurteilungsinstrument.\r\nWas folgt nun aus diesen Einsichten? Verlässliche Transparenz kann\r\ndurch Erklärungsverfahren weder bei KI-Systemen im Allgemeinen noch\r\nbei generativer KI im Besonderen im Nachhinein hergestellt werden. Es\r\ngilt also zu entscheiden, bei welchen Anwendungen die unauflösbare\r\nIntransparenz generativer KI mit Blick auf Nutzen und Risiken hinzunehmen\r\nist. Im Fall von Sprachmodellen betrifft das einfache Anwendungen\r\nwie die Ausführung von Routineaufgaben, bei denen Fehler entweder\r\nnicht kritisch oder aber schnell zu entdecken und leicht zu korrigieren\r\nsind, wie zum Beispiel das Ausformulieren einer E-Mail aufgrund von\r\nStichworten oder das Erstellen eines Bewerbungsschreibens auf der\r\nBasis von Lebenslauf und Ausschreibung. In welchen Zusammenhängen\r\nist Transparenz hingegen unverzichtbar? Hier sind unter anderem\r\nAnwendungen im juristischen Kontext zu nennen – beispielsweise ein\r\nKI-System, das umfangreiche Straf- oder Zivilprozessakten zusammenfasst\r\noder auf Basis früherer Gerichtsentscheidungen der Richterschaft\r\nEntscheidungsvorschläge unterbreitet. In diesem Fall sind Systeme der\r\ngenerativen KI mit höchster Vorsicht zu genießen, denn weder die KIgenerierten\r\nResultate selbst noch die KI-generierte Erklärung ihres Zustandekommens\r\nstellten angesichts der vorangehenden Erläuterungen\r\ntatsächlich eine verlässliche Hilfe dar. Zwar scheint die Idee der menschlichen\r\nAufsicht in diesem Zusammenhang zumindest grundsätzlich ein\r\nmögliches Korrektiv zu sein; aber wer sollte im juristischen Alltag die\r\nKI-Zusammenfassung\r\neiner umfangreichen Strafprozessakte überprüfen?\r\nUnd wenn eine solche Prüfung ohnehin dem Menschen überlassen wäre,\r\nwäre der KI-basierte Effizienzgewinn dann nicht schon wieder verloren?\r\n11 Frankfurt (2005).\r\n12 Hicks et al. (2024).\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n13\r\nErklärbare KI ist somit ein interessantes und wichtiges Forschungsfeld,\r\ndas gleichwohl nicht mit Erwartungen überfrachtet werden sollte.\r\nBei komplexen Entscheidungs- oder Vorhersagemodellen helfen Erklärungen\r\nex post nicht, weil diese nicht die tatsächlichen Prozesse nachvollziehen,\r\nsondern lediglich plausible Annäherungen liefern. In spezifischen\r\nSituationen und Zusammenhängen, in denen uns die Erklärbarkeit\r\nvon Ergebnissen und ihrem Zustandekommen unverzichtbar ist, müssen\r\ndaher Methoden eingesetzt werden, deren Vorhersagemodelle weniger\r\nmathematisch komplex, dafür aber direkt von Menschen interpretierbar\r\nsind – auch wenn diese möglicherweise zu weniger geeigneten Ergebnissen\r\nführen. Ein Beispiel für solche einfachen Vorhersagemodelle\r\nsind Entscheidungsbäume.\r\n2.3 Das Problem der vierfachen Täuschung\r\nWie oben bereits dargelegt, können generative KI-Modelle mittlerweile\r\nTexte, Bilder und Videos in sehr hoher Qualität produzieren, womit\r\ndie Gefahr einer Täuschung von Nutzerinnen und Nutzern einhergeht.\r\nKonkret lassen sich in diesem Zusammenhang mindestens vier verschiedene\r\nDimensionen der Täuschung identifizieren, was ein zentrales\r\nProblem\r\nbei der Anwendung generativer KI darstellt.13\r\nZunächst betrifft das die Interaktion zwischen Nutzerin oder Nutzer\r\nund Chatbot, sofern unklar bleibt, dass es sich bei Letzterem nicht\r\num einen Menschen, sondern um ein KI-System handelt. Die Frage,\r\nob man mit einem Chatbot oder mit einem menschlichen Gegenüber\r\ninteragiert, ist bereits in der klassischen Kundenberatung und bei der\r\nModeration in sozialen Medien relevant – sehr viel mehr jedoch gilt das\r\nfür besonders sensible Zusammenhänge, beispielsweise in der Psychotherapie.\r\n13 Messeri & Crockett (2024); Deutscher Bundestag, Ausschuss für Bildung, Forschung\r\nund Technikfolgenabschätzung, Ausschussdrs. 20(18)108b, 21. April 2023. Expertengespräch\r\nzum Thema ChatGPT, Prof. Dr. Judith Simon, Universität Hamburg;\r\nhttps://www.bundestag.de/resource/blob/944448/004ca2f7a9fcf586a07113c6ba7\r\n2b689/20-18-108b-Simon-data.pdf [letzter Zugriff: 20.08.2024].\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n14\r\nTäuschungspotenzial besteht ferner hinsichtlich der Fähigkeiten generativer\r\nKI-Modelle. Denn auch wenn gegenwärtig verfügbare KI-Systeme\r\nweder ein semantisches Verständnis noch Bewusstsein besitzen,\r\nkann dies Nutzerinnen und Nutzern so erscheinen – und das selbst\r\ndann, wenn diese wissen, dass sie mit einem technischen System interagieren.\r\nDas zeigen schon frühe Erfahrungen mit der Software ELIZA,14\r\ndie der deutsch-US-amerikanische Informatiker Joseph Weizenbaum in\r\nden 1960er-Jahren entwickelt hat, ebenso wie aktuelle Berichte zur Interaktion\r\nvon Nutzerinnen und Nutzern mit ChatGPT: Menschen neigen\r\nganz offensichtlich dazu, einem Chatbot Verständnis, Empathie oder\r\nBewusstsein zuzusprechen, wenn dieser plausibel kommuniziert. Eine\r\nsolche Zuschreibung menschlicher Fähigkeiten sagt zwar nichts über die\r\ntatsächlichen Funktionsweisen und Fähigkeiten der Maschine aus –\r\nwohl aber über die menschliche Tendenz zur Anthropomorphisierung\r\nvon Technik.\r\nDie dritte Dimension des Täuschungsproblems betrifft die Ebene\r\nder Resultate generativer KI-Systeme, die mit mannigfaltigen Gefahren\r\neinhergehen können: von Fake News und Deep Fakes zu Propaganda-,\r\nVerleumdungs- und Mobbingzwecken bis zur kriminellen Nutzung gefälschter\r\nStimmen, um Angehörige zu betrügen oder in Gerichtsprozessen\r\nBeweiskraft vorzugaukeln. Täuschung und Manipulation sind\r\ngewiss keine neuen Phänomene – Qualität, Einfachheit, die weitgehende\r\ntechnologische und technische Voraussetzungslosigkeit sowie die\r\nGeschwindigkeit, mit der Texte, Bilder oder Videos heute hergestellt\r\nund weiterverbreitet werden können, eröffnen jedoch eine völlig neue\r\nDimension möglichen Missbrauchs. Bei allen Chancen, die sich durch\r\ngenerative KI-Modelle ergeben, bergen ChatGPT und andere Systeme\r\nsomit eine reale Gefahr für unsere demokratische Grundordnung, da\r\ngrundlegende Prozesse der Information und Kommunikation schnell,\r\neinfach und nachhaltig gestört werden können und Beweis- und Glaubwürdigkeit\r\nkeine verlässlichen Kategorien mehr darstellen. Diesen Umstand\r\nmachen aktuelle Beispiele aus Wahlkämpfen in der Slowakei, den\r\nUSA und der Europäischen Union deutlich.15\r\n14 Weizenbaum (1966, 2023).\r\n15 Zum Beispiel Wired, 03.10.2023\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n15\r\nTäuschen können sich Nutzerinnen und Nutzer schließlich auch über\r\ndie Funktionsweise generativer KI, sobald diese in andere Systeme integriert\r\nist. Besonders ausgeprägt zeigt sich das Problem dort, wo die\r\nBereitstellung existierender Informationen mit der Generierung neuer\r\nInformationen vermischt wird. Denn auch wenn online verfügbare Informationen\r\neinen unterschiedlichen Wahrheitswert aufweisen, also\r\nsowohl wahr als auch falsch sein können, so besteht doch ein gewaltiger\r\nUnterschied darin, ob ein Klick den Link zu bereits vorhandener\r\nInformation öffnet oder ob er neue Informationen generiert.\r\nDer Prozess der Zusammenstellung und Wiedergabe von existenten\r\nInformationen und der Prozess der Produktion neuer Information, die\r\nbisher getrennt waren, werden vermischt. Mittlerweile wird genera-\r\ntive KI in immer mehr Anwendungen, Softwaresysteme und Tools eingebaut\r\n– vom PDF-Reader über E-Mail-Programme und Internet-Suchmaschinen\r\nbis hin zu ganzen Softwarepaketen wie dem KI-Assistenten\r\nMicrosoft Copilot. Für die Nutzerinnen und Nutzer wird es daher zunehmend\r\nschwer, zwischen existierenden und neu generierten Inhalten\r\nzu unterscheiden, was die Einordnung und Bewertung der Qualität und\r\nHerkunft von Informationen zusätzlich erschwert.\r\n2.4 Machtfragen und Machtasymmetrien\r\nEine weitere Herausforderung für die Entwicklung und Anwendung generativer\r\nKI besteht angesichts möglicher Machtasymmetrien, insbesondere\r\nbei Verwendung und Auswertung personenbezogener Daten.\r\nAus der Verarbeitung sowohl ursprünglicher, frei verfügbarer Trainingsdaten\r\nals auch gezielt eingegebener Nutzerdaten ergeben sich vielfältige\r\nGefahren für die Privatsphäre, Autonomie und Selbstständigkeit von\r\nNutzerinnen und Nutzern. Gerade im Kontext von Scoring oder personalisierten\r\nAngeboten nutzen Unternehmen und Staat schon jetzt vielfältige\r\nDaten, um Nutzerinnen und Nutzern spezifisch zugeschnittene\r\nAngebote zu machen. Auch wenn dies hilfreich sein kann, so können sie\r\nihr überlegenes Wissen über Einzelpersonen oder Gruppen auch gegen\r\njene einsetzen. Dies geschieht beispielsweise im Kontext sogenannter\r\nDark Patterns, mittels derer Entscheidungen unterschwellig beeinflusst\r\nwerden, oder zur einseitigen Ausgestaltung von Vertragsbedingungen\r\noder Zugang zu staatlichen Leistungen, weil Präferenzen und Zwänge\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n16\r\nder Nutzerinnen und Nutzer ausgenutzt werden. Derartige Missbrauchsmöglichkeiten\r\nnehmen unter den Bedingungen von KI enorm zu. Die\r\nErgebnisse entsprechender Datenanalysen sind keineswegs immer zutreffend,\r\ngeschweige denn normativ wünschenswert. Machtasymmetrien\r\nzwischen denen, die mithilfe von KI-Systemen beurteilen, und jenen,\r\ndie von KI-Systemen beurteilt werden, verstärken sich weiter. Weil\r\nNutzerinnen und Nutzer von KI-Modellen nicht wissen, was aus ihrem\r\nVerhalten gefolgert wird, laufen Selbstschutzstrategien meist ins Leere.\r\nDies betrifft alle Nutzerinnen und Nutzer von KI-Systemen, besonders\r\naber gesellschaftlich marginalisierte Individuen und Gruppen.\r\nDarüber hinaus stellen sich im Kontext der Entwicklung und Anwendung\r\ngenerativer KI-Modelle verschärft Fragen des geistigen Eigentums\r\nund des Urheberrechts, da die Modelle (vielfach) auf Basis von\r\nDaten trainiert werden, deren Urheberinnen oder Urheber weder über\r\ndie Verwendung dieser Daten informiert wurden noch entsprechende\r\nKompensationsleistungen erhalten haben – geschweige denn am KI-generierten\r\nMehrwert beteiligt werden. Wie erste Gerichtsverfahren über\r\ndie Verletzung von Urheberrechten im KI-Kontext zeigen, geht es aber\r\nauch ganz generell um die Frage des Zugriffsrechts bei Daten, die insbesondere\r\nim Internet technisch leicht verfügbar sind und zur Entwicklung\r\nvon KI einseitig genutzt werden.\r\nEin überzeugendes Konzept, wie diejenigen, auf deren Daten der\r\nErfolg einer KI-Anwendung beruht, individuell und gesamtgesellschaftlich\r\nbeteiligt werden können, wodurch Chancen und Risiken fair geteilt\r\nwürden, fehlt allerdings bislang. Gleiches gilt für die Frage, wie die Entscheidungshoheit\r\nvon Urheberinnen und Urhebern über die Weitergabe\r\nund Verwendung ihrer Daten durch generative KI-Systeme zu gewährleisten\r\nist.\r\n2.5 KI als kritische Infrastruktur\r\nEine Besonderheit generativer KI-Modelle besteht wie oben bereits\r\ndargelegt hinsichtlich ihrer Einsatzvielfalt: Insbesondere große Sprachmodelle\r\nwerden nicht nur direkt über das Webinterface von Nutzerinnen\r\nund Nutzern verwendet, sondern in zunehmendem Maße auch in\r\neine Vielzahl von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen integriert.\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n17\r\nDies geschieht über die Einbindung sogenannter Foundation Models.16\r\nKI-Systeme im Allgemeinen sowie generative KI- und Sprachmodelle im\r\nBesonderen bilden so in zweierlei Hinsicht eine Form kritischer Infrastruktur:\r\nzum einen angesichts ihrer Bedeutung für vielfache andere\r\nEinsätze, die KI-Systeme unumgehbar machen und eine große Abhängigkeit\r\nkreieren, zum anderen aber auch angesichts ihrer Unsichtbarkeit.\r\nHieraus ergeben sich eine Reihe von Risiken: Der Einbau generativer\r\nKI in verschiedene Softwaresysteme führt zunächst zum bereits oben\r\nformulierten Problem der vierten Täuschung (siehe hierzu 2.3) – also\r\nzur Verwischung der Grenze zwischen zuvor bereits existenten und\r\nneu generierten Inhalten. Darüber hinaus ergeben beziehungsweise\r\nverstärken sich Probleme, die unter dem Begriff der algorithmischen\r\nMonokultur17 bereits für andere algorithmische Systeme diskutiert wurden;\r\nsowohl für die Entwicklung als auch für den Einsatz von KI-Anwendungen\r\ngibt es zahlreiche Belege, dass komplette Foundation Models\r\noder einzelne Komponenten, insbesondere Trainingsdaten, aber auch\r\nSoftware-Packages geteilt werden. Als Folge dieser gemeinsamen Nutzung\r\nkann es zu einer Homogenisierung des Outputs dieser Modelle\r\nkommen. Das bedeutet, dass verschiedene Anwendungssysteme – beispielsweise\r\nText- oder Bildgeneratoren – möglicherweise sehr ähnliche\r\nErgebnisse erzeugen, weil sie auf Basis derselben Daten und KI-Modelle\r\ntrainiert wurden. In der Folge können sich Fehler, aber auch Biases und\r\nmöglicherweise daraus resultierende Diskriminierung in den Ergebnissen\r\ndann systematisch auswirken,18 was allerdings unbemerkt bleibt, da\r\ndie Foundation Models in den verschiedenen Anwendungen unsichtbar\r\nbleiben. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum insbesondere\r\nfür Foundation Models hohe Anforderungen an Transparenz und Qualität\r\ngelten müssen.\r\n16 Dabei handelt es sich um Basismodelle, die mittels Maschinellen Lernens mit einer\r\ngroßen Datenmenge trainiert werden und für unterschiedliche nachgelagerte Anwendungen\r\ngenutzt werden können. Dazu gehören auch Große Sprachmodelle (Large\r\nLanguage Models).\r\n17 Kleinberg & Raghavan (2021).\r\n18 Bommasani et al. (2022a, 2022b).\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n18\r\n2.6 Verantwortungsdiffusion und Kontrolldefizit\r\nDie vielen verschiedenen Akteure und Einflüsse im Lebenszyklus\r\ngenerativer KI-Systeme, der von der Entwicklung über die Integration\r\nin andere Anwendungssysteme bis zur Nutzung entsprechender Modelle\r\nreicht, führen zu einer enormen Verantwortungsdiffusion in diesem\r\nBereich. Welche Einflüsse das konkret sind, welche Akteure auf\r\nArbeitsweise und Resultate generativer KI-Modelle in welcher Weise\r\neinwirken, ist nach außen hin aber zumeist nicht erkennbar – und soll\r\nes bisweilen auch gar nicht sein, wie das Phänomen der sogenannten\r\nDeep Fakes deutlich macht. So bleibt allerdings unklar, wer die Verantwortung\r\nfür die positiven wie negativen Effekte dieser Technologie trägt\r\nund wem die politischen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen\r\nwirksam zugeschrieben werden können – eine Gefahr für Demokratie\r\nund Rechtsstaat.\r\nDies gilt im Fall der generativen KI umso mehr, als eben nicht nur die\r\nhandelnden Personen und Institutionen bisweilen unbekannt bleiben,\r\nsondern auch die technologischen Hintergründe und die Funktionsweise\r\nunzugänglich sind. Ob und von wem ein Bild oder Text erstellt\r\nbeziehungsweise verändert wurde und mit welcher Zielrichtung dies\r\ngeschehen ist, lässt sich in der Regel nicht mehr ermitteln. Kontrolle\r\nvon Entscheidungen, wie sie durch generative KI angeleitet und zum Teil\r\nübernommen werden, braucht aber einen Zugriff auf relevante Parameter\r\nwie Inhalt, Zwecksetzung, zugrunde liegende Wertvorstellungen,\r\nSelektionskriterien, Autorschaft und Entscheidungsvorgaben, egal, ob\r\nsie von Privatpersonen, Presse, staatlichen Aufsichtsbehörden, Gerichten\r\noder anderen durchgeführt wird. In der Folge müssen Nutzerinnen\r\nund Nutzer dem jeweilig verwendeten KI-Modell und dem entsprechenden\r\nAnwendungssystem vertrauen, wenn sie diese nutzen wollen\r\n– ohne dass ein solches Vertrauen tatsächlich gerechtfertigt wäre;\r\nrechtliche und ethische Regeln laufen somit ins Leere.\r\nVerstärkt wird dieses Verantwortungs- und Kontrolldefizit durch\r\ndrei weitere Umstände: Erstens kann KI Menschen und Institutionen\r\nbei Entscheidungen in unterschiedlicher Weise unterstützen, was die\r\nZuschreibung von Verantwortlichkeit erschweren kann. So kann sie\r\nals Hilfsinstrument herangezogen werden, wobei die eigentliche Entscheidung\r\nder Mensch trifft, z. B. bei der Erstellung eines Anschreibens.\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n19\r\nStärkeres Gewicht erhält die KI, wenn die Entscheidung grundsätzlich\r\nKI-basiert erfolgt und der Mensch lediglich im Ausnahmefall eingreifen\r\nund die KI-Entscheidung verändern kann. Am gravierendsten ist der\r\nKontrollverlust allerdings dann, wenn der Mensch gar keine Möglichkeit\r\nhat, die KI-basierte Entscheidung zu ändern, etwa bei Einbau generativer\r\nKI in andere Anwendungen, Softwaresysteme und Tools. Letzteres\r\nwird, gerade beim Einsatz von KI in komplexen autonomen Systemen,\r\nals erforderlich für deren Funktionalität angesehen.\r\nDer zweite Umstand ergibt sich daraus, dass aus nachfolgenden Entscheidungen\r\ngrundsätzlich nicht zu schließen ist, welche Informationen\r\nauf welche Weise in diese eingeflossen sind. Somit aber ist nicht nachzuvollziehen,\r\nwie eine KI-Anwendung – sofern überhaupt erkennbar ist,\r\ndass eine solche eingesetzt wurde – Informationen ermittelt, bewertet,\r\nsortiert und verarbeitet hat und nach welchen normativen Kriterien\r\ndies erfolgt ist. Insofern ist allerdings auch nicht zu beurteilen, ob das\r\nKI-generierte Ergebnis nach Maßgabe korrekt zustande gekommen ist.\r\nDie fortwährende Anpassung von KI im großen Maßstab, die zweifellos\r\nihre besondere technologische Stärke ist, lässt technische Lösungen zur\r\nbegleitenden Prüfung oder Nachkontrolle kaum vorstellbar erscheinen.\r\nVerschärft wird das Kontrolldefizit drittens schließlich durch die\r\ntechnisch bedingte Unmöglichkeit, Entscheidungen einer KI-Anwendung\r\nzu reproduzieren, um diese der Kontrolle zuzuführen. Das bereits\r\noben geschilderte Problem der Herstellung von Transparenz ist damit\r\neng verbunden.\r\nDie weitreichende Integration generativer KI in zahlreiche Produkte,\r\nAnwendungen, Dienstleistungen und Tools wirkt wegen der Vielzahl\r\nder Beteiligten einer klaren Verantwortungszuschreibung, der Einhaltung\r\nrechtlicher Regeln und ethischer Standards sowie einer effektiven\r\nKontrolle durch Nutzerinnen und Nutzer oder staatliche Organe somit\r\nentgegen.\r\n2.7 Verfügbarkeit und Offenheit von KI\r\nDie Notwendigkeit sowie die Grenzen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit\r\nziehen Fragen in Bezug auf die spezifischen Modalitäten der\r\nVerfügbarkeit und Offenheit generativer KI-Systeme nach sich.\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\n20 Ethische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI\r\nOffene Systeme, insbesondere Open-Source-Lösungen, bieten verschiedene\r\nVorteile: Zunächst betrifft das die bessere Überprüfbarkeit.\r\nWährend die Arbeitsweise proprietärer Systeme in der Regel im wirtschaftlichen\r\nInteresse der Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise\r\nshareholderorientiert konzipiert sein wird, womit Intransparenz\r\nsowie politische und gesamtgesellschaftliche Risiken verbunden\r\nsind, bleiben offene Systeme transparenter; sie ermöglichen eine externe\r\nKontrolle und die Prüfung der verwendeten Daten, Methoden und\r\nModelle. Gleichwohl ist vollständige Transparenz auch im Open-Source-\r\nSegment nicht immer herzustellen, da manche Trainingsdaten aus Datenschutzgründen\r\nnicht veröffentlicht werden dürfen.\r\nDarüber hinaus versprechen Open-Source-Lösungen gemeinhin verlässliche\r\nallgemeine Zugänglichkeit, das heißt, dass die entwickelten Systeme\r\nauch in Zukunft uneingeschränkt zur Verfügung stehen werden.\r\nSo wäre beispielsweise auszuschließen, dass die öffentliche Verwaltung\r\nein sprachmodellbasiertes Anwendungssystem entwickeln und die Nutzung\r\ndes zugrunde liegenden Sprachmodells zu einem bestimmten Zeitpunkt\r\neingeschränkt oder kostenintensiv werden würde. Das Beispiel\r\ndes KI-Tools AlphaFold 3 zeigt, dass genau das im Segment proprietärer\r\nSysteme auch tatsächlich passieren kann.19 Zudem ermöglichen Open-\r\nSource-Systeme auch die Entwicklung von Anwendungen bei geringer\r\nNachfrage, also dort, wo kein (oder geringes) wirtschaftliches Herstellerinteresse\r\nbesteht; das gilt zum Beispiel bei Sprachmodellen für Sprachen,\r\ndie nur von wenigen Menschen gesprochen werden.\r\nNichtsdestotrotz haben Open-Source-Systeme im Bereich der generativen\r\nKI auch viele Nachteile, denn auch eine missbräuchliche Verwendung\r\nder Technologie wird durch die Öffentlichkeit des Quellcodes\r\nstark erleichtert. Jede Person, Gruppe oder Institution kann diesen\r\nQuellcode nutzen und für ihre Zwecke verändern, etwa um Fake News\r\noder Hasskommentare in großer Zahl zu generieren. Zudem hängen die\r\n19 AlphaFold ist ein KI-Tool zur Erforschung von Proteinen, das von der Firma DeepMind,\r\neiner Google-Tochter, entwickelt wurde und weltweit in der Forschung eingesetzt wird;\r\nin der neuesten Version von Mai 2024 hat DeepMind den kostenlosen Zugang der\r\nöffentlichen Forschung plötzlich stark eingeschränkt und stellt den Source Code des\r\nTools nicht mehr frei zur Verfügung, sodass nicht überprüft werden kann, was genau\r\nim Hintergrund passiert.\r\nEthische und g esellschaftliche Herausforderungen durch generative KI 21\r\nlangfristige Verfügbarkeit und Sicherheit natürlich davon ab, ob die jeweilige\r\nOpen-Source-Lösung nachhaltig betrieben wird.\r\nDie Vor- und Nachteile offener KI-Modelle öffentlich zu diskutieren\r\nund angemessen abzuwägen, ist von entscheidender Bedeutung, um\r\nkünftig ausbalancierte, praktikable und demokratieverträgliche Technologielösungen\r\nbereitzustellen. Die gegenwärtige Konstellation eines einfachen,\r\ngleichwohl nur scheinbar freien Zugangs zu opaken, proprietären\r\nSystemen dürfte die schlechteste Möglichkeit der Verwendung von\r\ngenerativer KI-Technologie darstellen; denn so werden frei verfügbare\r\nWissens- und Nutzerdatenbestände ohne Einwilligung abgeschöpft und\r\nanschließend nach intransparenten, privatwirtschaftlich motivierten\r\nRegeln und Vorgaben zur Verfügung gestellt, ohne dass dieser Prozess\r\ngesellschaftsverträglich, ökonomisch ausgewogen und rechtlich abgesichert\r\ngesteuert oder begleitet werden könnte.\r\n22 Fazit\r\n3 Fazit\r\nZiel des vorliegenden Diskussionspapiers ist es, einen realistischen Blick\r\nauf Chancen und Risiken in der Entwicklung und Anwendung generativer\r\nKI zu werfen – und sich damit sowohl den utopischen Heilsversprechen\r\nals auch den dystopischen Warnungen, die die gegenwärtige\r\nDebatte prägen, entgegenzustellen. Der Fokus der hier formulierten\r\nÜberlegungen richtet sich auf die in der öffentlichen Diskussion noch\r\nnicht ausreichend reflektierten, gleichwohl schwerwiegenden Gefahren\r\nfür Individuen, Demokratie, Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Gefahren\r\nsind zum Teil in der Funktionslogik der Technologie selbst angelegt\r\n– etwa die Nichterklärbarkeit, die Nichtkontrollierbarkeit, die Nichtneutralität\r\nund die Nichtobjektivität generativer KI-Technologie; zu\r\nanderen Teilen entstehen sie erst in der konkreten Anwendung oder\r\naufgrund des Zusammenspiels zwischen Mensch und Technik in unterschiedlichen\r\nKontexten und organisationalen Rahmenbedingungen\r\n– etwa die Verantwortungsdiffusion, die Manipulierbarkeit oder die\r\nTäuschung über die Leistungsfähigkeit. Viele dieser Gefahren werden\r\ndurch den European Artificial Intelligence Act und andere Gesetzeswerke20\r\nnicht oder nicht ausreichend adressiert, sind also gegenwärtig\r\nnicht Bestandteil normativer Leitplanken generativer KI-Entwicklung in\r\nDeutschland und Europa.\r\nDabei tut eine solche Regulierung gerade not. Denn die inhärente\r\nWertung bei der Datensammlung, -aufbereitung und -sortierung und\r\nbei der Ausgestaltung von Entscheidungen in generativen KI-Systemen\r\nführt dazu, dass diese Systeme eben keine objektiven, neutralen und\r\ndem Menschen grundsätzlich überlegenen Entscheidungen produzieren\r\nwürden. Vielmehr ist jede generative KI stets das Abbild der ihr\r\nzugrunde liegenden Trainingsdaten sowie der Ziele und Zwecke ihrer\r\nEntwicklung, die in ihre Funktionslogik untrennbar eingewebt sind.\r\n20 Zum Beispiel General Data Protection Regulation, European Data Act, das Urheberoder\r\ndas Verfahrensrecht für die öffentliche Verwaltung.\r\nFazit 23\r\nDiese aber sind weder der KI selbst noch den entsprechenden Anwendungssystemen\r\nanzusehen und entziehen sich somit der Kontrolle und\r\nRegulierung durch herkömmliche Verfahren, Institutionen und Normen.\r\nWer generative KI verwendet, rezipiert Informationen auf Basis spezifischer\r\nWertvorstellungen anderer, ohne diese in der Regel bewusst\r\nzu reflektieren. Diese Tatsache öffnet den Raum für Täuschung und\r\nManipulation unter dem Deckmantel einer scheinbar überlegenen und\r\nvermeintlich neutralen, objektiven Technologie. Damit aber werden\r\ndie Grundfesten unserer Weltwahrnehmung und unserer sinneserfahrungsbasierten\r\nUrteilskraft nachhaltig erschüttert. Text und Bild verlieren\r\nschließlich ihre Beweiskraft.\r\nVor dem Hintergrund laufender Diskussionen um die Entwicklung\r\nvertrauenswürdiger KI in Europa und eines damit verbundenen Wettbewerbsvorteils\r\nist es geboten, Maßnahmen zur Schadensvermeidung\r\nzu forcieren. Dies betrifft beispielsweise Methoden, die Verzerrungen\r\naufdecken oder minimieren (De-Biasing) und die Transparenz der Technologie\r\nerhöhen (Explainable AI).21 Gleichwohl gilt es vor überhöhten\r\nErwartungen an die Entwicklung entsprechender Technologien und\r\nTools zu warnen, weil auch solche Entwicklungsmethoden an Grenzen\r\nstoßen oder sogar Risiken bergen, wie beispielsweise die Ausnutzung\r\noffener Quellcodes für die großflächige Verbreitung von Deep Fakes im\r\nFall von Open-Source-Lösungen zeigt.\r\nDie in diesem Diskussionspapier behandelten Aspekte sind selbstverständlich\r\nnicht abschließend zu verstehen. Kritisch zu sehen sind so beispielsweise\r\ndie oftmals prekären Arbeitsbedingungen – insbesondere\r\nin Ländern des Globalen Südens – bei der Entwicklung und Anwendung\r\nzahlreicher KI-Modelle sowie der hohe Energie- und Ressourcenverbrauch\r\nbeim Training der Modelle, beim Abarbeiten der vielen Eingabebefehle\r\nund bei der Nutzung der verschiedenen KI-basierten Tools.22\r\nFür all diese Fälle gibt es keine einfachen, allgemeingültigen Antworten\r\noder Lösungen. Dennoch und gerade deswegen ist es notwendig, diese\r\nAspekte in all ihrer Ambivalenz offenzulegen, um sie einer kritischen\r\nöffentlichen Debatte zugänglich zu machen.\r\n21 Asghari et al. (2022).\r\n22 Crawford (2024).\r\n24 Literatur\r\nLiteratur\r\nAsghari, H., Birner, N., Burchardt, A., Dicks, D., Faßbender, J., Feldhus, N.,\r\nHewett, F., Hofmann, V., Kettemann, M. C., Schulz, W., Simon, J., Stolberg-Larsen,\r\nJ., Züger, T. (2022). What to explain when explaining\r\nis difficult? An\r\ninterdisciplinary primer on XAI and meaningful information in automated decision-\r\nmaking. Berlin: Alexander von Humboldt Institute for Internet and Society.\r\nhttps://doi.org/10.5281/zenodo.6375784\r\nAngwin, J., Larson, J., Mattu, S., Kirchner, L. (2016). Machine Bias. Thereʼs software\r\nused across the country to predict future criminals. And it’s biased against\r\nblacks. ProPublica, 23.05.2016. URL: https://www.propublica.org/article/machinebias-\r\nrisk-assessments-in-criminal-sentencing [letzter Zugriff: 20.08.2024].\r\nBommasani, R., Creel, K. A., Kumar, A., Jurafsky, D., Liang, P. (2022a). Picking on\r\nthe same person. Does algorithmic monoculture lead to outcome homogenization?\r\nAdvances\r\nin Neural Information Processing Systems, 35, 3663–3678.\r\nURL: https://proceedings.neurips.cc/paper_files/paper/2022/file/17a234c91f7\r\n46d9625a75cf8a8731ee2-Paper-Conference.pdf [letzter Zugriff: 31.07.2024].\r\nBommasani, R., Hudson, D. A. ..., Liang, P. (2022b). On the opportunities and\r\nrisks of foundation models. arXiv preprint, 12.07.2022, arXiv:2108.07258v3.\r\nhttps://doi.org/10.48550/arXiv.2108.07258\r\nBordt, S., Finck, M., Raidl, E., von Luxburg, U. (2022). Post-hoc explanations fail\r\nto achieve their purpose in adversarial contexts. FAccT ʼ22. Proceedings of the\r\n2022 ACM Conference on Fairness, Accountability, and Transparency, 891–905.\r\nhttps://doi.org/10.1145/3531146.3533153\r\nCrawford, K. (2024). Generative AI’s environmental costs are soaring. And mostly\r\nsecret. Nature, 626, 693. https://doi.org/10.1038/d41586-024-00478-x\r\nLiteratur 25\r\nDatenethikkommission der Bundesregierung (2019). Gutachten der Datenethikkommission.\r\nBerlin: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesministerium\r\nder Justiz und für Verbraucherschutz. URL: https://www.bmi.bund.\r\nde/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/gutachten-\r\ndatenethikkommission.pdf;jsessionid=DEDC3EDADAB4D9F958616C803727\r\n41D2.live861?__blob=publicationFile&v=7 [letzter Zugriff: 10.07.2024].\r\nDeutscher Ethikrat (2023). Mensch und Maschine. Herausforderungen durch\r\nKünstliche Intelligenz (Stellungnahme). Berlin: Deutscher Ethikrat.\r\nURL: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/\r\ndeutsch/stellungnahme-mensch-und-maschine.pdf [letzter Zugriff: 12.05.2024].\r\nFrankfurt, H. G. (2005). On bullshit. Princeton: Princeton University Press.\r\nFrankfurter Allgemeine Zeitung, 28.02.2024. Wir fragen eine Ethikerin.\r\nWelche Gesellschaft soll Gemini abbilden? Von Hendrik Wieduwilt.\r\nURL: https://www.faz.net/pro/d-economy/kuenstliche-intelligenz/wir-frageneine-\r\nethikerin-welche-gesellschaft-soll-gemini-abbilden-19550166.html\r\n[letzter Zugriff: 01.08.2024]\r\nHicks, M. T., Humphries, J., Slater, J. (2024). ChatGPT is bullshit. Ethics and Information\r\nTechnology, 26, 38. https://doi.org/10.1007/s10676-024-09775-5\r\nHigh-Level Expert Group on Artificial Intelligence (2019a). Ethics guidelines for\r\ntrustworthy AI. Brussels: European Commission. URL: https://digital-strategy.\r\nec.europa.eu/en/library/ethics-guidelines-trustworthy-ai [letzter Zugriff:\r\n20.08.2024].\r\nHigh-Level Expert Group on Artificial Intelligence (2019b). Policy and invest-\r\nment recommendations for trustworthy AI. Brussels: European Commission.\r\nURL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/policy-and-investmentrecommendations-\r\ntrustworthy-artificial-intelligence [letzter Zugriff:\r\n20.08.2024].\r\n26 Literatur\r\nHigh-Level Expert Group on Artificial Intelligence (2020a). Assessment list for\r\ntrustworthy artificial intelligence (ALTAI) for self-assessment. Brussels: European\r\nCommission. URL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/assessmentlist-\r\ntrustworthy-artificial-intelligence-altai-self-assessment [letzter Zugriff:\r\n20.08.2024].\r\nHigh-Level Expert Group on Artificial Intelligence (2020b). Sectoral considerations\r\non the policy and investment recommendations for trustworthy AI.\r\nBrussels: European Commission. URL: https://futurium.ec.europa.eu/en/european-\r\nai-alliance/document/ai-hleg-sectoral-considerations-policy-and-investment-\r\nrecommendations-trustworthy-ai [letzter Zugriff: 20.08.2024].\r\nKleinberg, J., & Raghavan, M. (2021). Algorithmic monoculture and social\r\nwelfare. Proceedings of the National Academy of Sciences, 118(22),\r\ne2018340118. https://doi.org/10.1073/pnas.2018340118\r\nMesseri, L., & Crockett, M. J. (2024). Artificial intelligence and illusions of understanding\r\nin scientific research. Nature, 627, 49–58. https://doi.org/10.1038/\r\ns41586-024-07146-0\r\nNationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, acatech – Deutsche\r\nAkademie der Technikwissenschaften, Union der deutschen Akademien der\r\nWissenschaften (2021). Digitalisierung und Demokratie. Halle (Saale).\r\nhttps://doi.org/10.26164/leopoldina_03_00348\r\nOrwat, C. (2019). Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen.\r\nBaden-Baden: Nomos. URL: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/Shared-\r\nDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/studie_diskriminierungsrisiken_\r\ndurch_verwendung_von_algorithmen.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [letzter\r\nZugriff: 01.03.2024].\r\nSharma, R., Redyuk, S., Mukherjee, S., Sipka, A., Vollmer, S., Selby, D. (2024).\r\nX Hacking. The threat of misguided AutoML. arXiv preprint, 12.02.2024,\r\narXiv:2401.08513v2. https://doi.org/10.48550/arXiv.2401.08513\r\nLiteratur 27\r\nSpiecker gen. Döhmann, I., & Towfigh, E. V. (2023). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz\r\nund der Schutz vor Diskriminierung durch algorithmische\r\nEntscheidungssysteme. Bestandsaufnahme und Herausforderungen.\r\nhttps://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/\r\nRechtsgutachten/schutz_vor_diskriminierung_durch_KI.\r\nhtml?nn=305458 [letzter Zugriff: 02.10.2024].\r\nTanneru, S. H., Agarwal, C., Lakkaraju, H. (2024). Quantifying uncertainty in\r\nnatural language explanations of large language models. Proceedings of\r\nthe 27th International Conference on Artificial Intelligence and Statistics.\r\nProceedings of Machine Learning Research, 238, 1072–1080.\r\nURL: https://proceedings.mlr.press/v238/harsha-tanneru24a/harsha-tanneru24a.\r\npdf [letzter Zugriff: 20.08.2024].\r\nTurpin, M., Michael, J., Perez, E., Bowman, S. R. (2023). Language models\r\ndonʼt always say what they think. Unfaithful explanations in chain-of-thought\r\nprompting. NIPS ʼ23. Proceedings of the 37th International Conference on\r\nNeural Information Processing Systems, 3275, 74952–74965. URL: https://\r\ndl.acm.org/doi/10.5555/3666122.3669397. [letzter Zugriff: 31.07.2024].\r\nWeizenbaum, J. (1966). ELIZA. A computer program for the study\r\nof natural language communication between man and machine.\r\nCommunications of the Association for Computing Machinery, 9, 36–45.\r\nhttps://doi.org/10.1145/365153.365168.\r\nWeizenbaum, J. (2023). Die Macht der Computer und die Ohnmacht der\r\nVernunft (16. Auflage). Frankfurt am Main: Suhrkamp.\r\nWired, 03.10.2023. Slovakia’s election deepfakes show AI is a danger to democracy.\r\nFact-checkers scrambled to deal with faked audio recordings released\r\ndays before a tight election, in a warning for other countries with looming votes.\r\nVon Morgan Meaker. URL: https://www.wired.com/story/slovakias-electiondeepfakes-\r\nshow-ai-is-a-danger-to-democracy/. [letzter Zugriff: 21.08.2024].\r\nWissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (2021). Künstliche\r\nIntelligenz in der Justiz: Internationaler Überblick. WD 7 - 3000 - 017/21. URL:\r\nhttps://www.bundestag.de/resource/blob/832204/6813d064fab52e9b6d54cbb\r\nf5319cea3/WD-7-017-21-pdf-data.pdf. [letzter Zugriff: 06.09.2024].\r\n28 Mitwirkende\r\nMitwirkende\r\nAutorinnen\r\nProf. Dr. Judith Simon Lehrstuhl für Ethik in der Informationstechnologie,\r\nUniversität Hamburg\r\nProf. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann Lehrstuhl für das Recht der Digitalisierung,\r\nUniversität zu Köln\r\nProf. Dr. Ulrike von Luxburg ML Professur für Theorie des Maschinellen\r\nLernens, Eberhard Karls Universität\r\nTübingen\r\nDie mitwirkenden Wissenschaftlerinnen wurden entsprechend der veröffentlichten\r\n„Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten in der\r\nwissenschaftsbasierten Beratungstätigkeit der Nationalen Akademie\r\nder Wissenschaften Leopoldina“ verpflichtet, Tatsachen zu benennen,\r\ndie geeignet sein können, zu Interessenkonflikten zu führen. Außerdem\r\nwird auf die vorliegenden Regeln verwiesen.\r\nWissenschaftliche Mitarbeit und Koordination\r\nDr. Sebastian Wetterich Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina\r\nDr. Charlotte Wiederkehr Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina\r\nDr. Matthias Winkler Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina\r\nML – Mitglied der Leopoldina\r\nWeitere Veröffentlichungen aus der Reihe\r\n„Leopoldina Diskussion“\r\nNr. 33: Vernetzte Notfallvorsorge für Kulturgüter. Eine Umfrage unter den\r\nNotfallverbünden Deutschland – 2023\r\nNr. 32: Ein öffentlicher Dialog zur Fortpflanzungsmedizin – 2023\r\nNr. 31: Den kritischen Zeitpunkt nicht verpassen. Leitideen für die\r\nTransformation des Energiesystems – 2023\r\nNr. 30: Organisatorische Voraussetzungen der Notfallvorsorge für\r\nKulturgüter – 2022\r\nNr. 29: Die rechtlichen Grundlagen der Notfallvorsorge für Kulturgüter – 2022\r\nNr. 28: Ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung – für eine lebenslange\r\nWissenschaftskompetenz in der Medizin – 2022\r\nNr. 27: Nutzen von wissenschaftlicher Evidenz – Erwartungen an wissenschaftliche\r\nExpertise – 2021\r\nNr. 26: Neuregelung des assistierten Suizids – Ein Beitrag zur Debatte – 2021\r\nNr. 25: Ansatzpunkte für eine Stärkung digitaler Pandemiebekämpfung – 2021\r\nNr. 24: Globale Biodiversität in der Krise – Was können Deutschland und\r\ndie EU dagegen tun? – 2020\r\nNr. 23: Spuren unter Wasser – Das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee\r\nerforschen und schützen – 2019\r\nNr. 22: Übergewicht und Adipositas: Thesen und Empfehlungen zur\r\nEindämmung der Epidemie – 2019\r\nNr. 21: Wie sich die Qualität von personenbezogenen Auswahlverfahren\r\nin der Wissenschaft verbessern lässt: Zehn Prinzipien – 2019\r\nNr. 20: Gemeinsam Schutz aufbauen – Verhaltenswissenschaftliche Optionen\r\nzur stärkeren Inanspruchnahme von Schutzimpfungen – 2019\r\nNr. 19: Die Bedeutung von Wissenschaftlichkeit für das Medizinstudium\r\nund die Promotion – 2019\r\nDiese und weitere Diskussionspapiere der Leopoldina stehen kostenfrei\r\nunter folgendem Link zum Download zur Verfügung:\r\nwww.leopoldina.org/publikationen/stellungnahmen/diskussionspapiere"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die gemeinsame Verantwortung\r\nfür das archäologische Erbe\r\nWarum der archäologische Kulturgutschutz besser\r\nin die akademische Ausbildung integriert werden muss\r\nMarie-Theres Albert | Constanze Breuer | Peter Funke |\r\nHans-Joachim Gehrke | Matthias Knaut | Jürgen Kunow\r\nPublikationen in der Reihe „Leopoldina Diskussion“ sind Beiträge der genannten\r\nAutorinnen und Autoren. Sie stellen nicht zwingend in allen Punkten einen Konsens\r\naller Autorinnen und Autoren dar. Mit den Diskussionspapieren bietet die Akademie\r\nWissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, Denkanstöße zu geben\r\noder Diskurse anzuregen und hierfür auch Empfehlungen zu formulieren. Die in\r\nDiskussionspapieren vertretenen Thesen und Empfehlungen stellen daher keine\r\ninhaltliche Positionierung der Akademie dar.\r\n2 Inhalt\r\nVorwort..................................................................6\r\n1 Warum dieses Diskussionspapier?........................8\r\n2 Was ist das archäologische Erbe? .......................15\r\n3 Welche archäologischen Fächer gibt es?.............18\r\n4 Die archäologischen Akteure...............................20\r\n5 Die Beziehungen der archäologischen Akteure\r\nin der akademischen Ausbildung...........22\r\n6 Die Bedeutung nicht-archäologischer Akteure\r\nfür\r\nden Schutz des archäologischen\r\nErbes..........26\r\n7 Die Beziehungen der archäologischen\r\nzu\r\nden\r\nnicht-archäologischen Akteuren..............29\r\n8 Wo arbeiten Absolvent:innen der archäologischen\r\nFächer?.....................................32\r\nInhalt\r\nInhalt 3\r\n9 Was sind die Anforderungen an\r\nAbsolvent:\r\ninnen?.................................................35\r\n9.1 Formale Voraussetzungen.....................................................35\r\n9.2 Unterschiede in den Arbeitstätigkeiten................................37\r\n9.2.1 Tätigkeit im Feld.......................................................39\r\n9.2.1.1 Die Vermittlung feldarchäologischerKompetenzen\r\nin den archäologischen Fächern..............................42\r\n9.2.1.2 Berufliche Fortbildung zum Grabungstechniker\r\n(„Frankfurter Modell“)..............43\r\n9.2.1.3 Studium der Grabungstechnik –\r\nFeldarchäologie........................................................43\r\n9.2.1.4 Die Verteilung der Berufe auf Ausgrabungen...........44\r\n9.2.2 Tätigkeit in der Bodendenkmalpflege ......................45\r\n9.2.2.1 Tätigkeit in Ämtern für Denkmalpflege und\r\n-schutz...............................................................45\r\n9.2.2.2 Hauptarbeitsgebiete der archäologischen\r\nDenkmalpflege.........................................................47\r\n9.2.2.3 Archäologische Denkmalpflege im und nach\r\ndem Studium............................................................48\r\n9.2.3 Tätigkeit in Museen..................................................49\r\n4 Inhalt\r\n9.3 Abbildung der Anforderungen im Curriculum\r\nam Beispiel der\r\nUr- und Frühgeschichte...............................53\r\n9.3.1 Die studentische Perspektive...................................53\r\n9.3.1.1 Vorbereitung auf die Arbeitswelt..............................54\r\n9.3.1.2 Verpflichtende Praxiselemente.................................55\r\n9.3.1.3 Public Archaeology, Citizen Science und\r\nWissenschaftskommunikation..................................56\r\n9.3.1.4 Fazit............................................................................58\r\n9.3.2 Die Abbildung des Kulturgutschutzes\r\nin den Praxiselementen............................................\r\n59\r\n10 Anvertraubare professionelle Tätigkeiten\r\nin der archäologischen Ausbildung.....................61\r\n10.1 Die Anbindung an die Arbeitskontexte in der\r\nmedizinischen Ausbildung....................................................61\r\n10.2 Das Konzept der anvertraubaren professionellenTätigkeiten\r\n(APT)...................................................................62\r\n10.3 Anvertraubare professionelle Tätigkeiten in der\r\narchäologischen Ausbildung entwickeln...............................64\r\n11 Ursachen der monokontextualen Ausbildung\r\nin den archäologischen Fächern.........................66\r\n12 Wie kann die Situation nachhaltig\r\nverbessertwerden?............................................\r\n69\r\nInhalt 5\r\nLiteraturverzeichnis..................................................74\r\nAbbildungsverzeichnis..............................................82\r\nStudiengänge des Bundesstudienfachs\r\n„Archäologie“............................................................83\r\nAutorinnen und Autoren ..........................................85\r\nMitglieder der Arbeitsgruppe\r\n„Archäologisches Kulturerbe“...................................86\r\nDanksagung..............................................................88\r\n6 Vorwort\r\nVorwort\r\nDas archäologische Erbe spielt eine zentrale Rolle im Verständnis unserer\r\nGesellschaften, doch gerät es in Zeiten gesellschaftlicher und politischer\r\nHerausforderungen immer stärker unter Druck. Alle Eingriffe in\r\nden Boden, wodurch auch immer verursacht oder veranlasst, können\r\nhistorische Zeugnisse zerstören oder beschädigen, wenn keine Vorkehrungen\r\nzu ihrem Schutz getroffen wurden. Der Schutz dieses Erbes erfordert\r\nengagierte Archäologinnen und Archäologen, die eine fundierte\r\nwissenschaftliche und praxisorientierte Ausbildung erhalten haben, damit\r\nsie dieser großen Verantwortung gerecht werden können.\r\nEs versteht sich von selbst, dass für ein wissenschaftliches Verständnis\r\nunseres archäologischen Erbes eine fachliche Expertise benötigt\r\nwird, wie sie in einem universitären Studium erworben werden kann.\r\nDabei besteht die Aufgabe der Universitäten nicht nur in der wissenschaftlichen\r\nAusbildung der Studierenden, sondern auch in der Vermittlung\r\nvon Fähigkeiten, die im späteren beruflichen Alltag relevant\r\nsind. Viele Absolventinnen und Absolventen finden ihren Weg in Organisationen\r\nwie Denkmalämter, Museen oder Grabungsfirmen, wo sie\r\naktiv an der Bewahrung unseres archäologischen Erbes mitwirken. Das\r\nvorliegende Diskussionspapier betont, dass eine Ausbildung, die den\r\nSchutz, die Pflege und die Vermittlung des archäologischen Erbes fest\r\nin ihre Inhalte integriert, sowohl für die Zukunft des archäologischen Erbes\r\nals auch die Zukunftsfähigkeit der archäologischen Ausbildung von\r\nentscheidender Bedeutung ist.\r\nDie Integration des archäologischen Kulturgutschutzes in die akademische\r\nAusbildung setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Universitäten\r\nund den archäologischen Akteuren der Praxis voraus. Nur durch\r\neinen intensiven Austausch über die Inhalte der Ausbildung kann sichergestellt\r\nwerden, dass die zukünftigen Archäologinnen und Archäologen\r\nVorwort 7\r\nbestmöglich auf ihre Aufgaben vorbereitet sind. Darüber hinaus lenkt\r\ndas Papier die Aufmerksamkeit darauf, dass der Schutz des archäologischen\r\nErbes auch in der Verantwortung zahlreicher Akteure aus anderen\r\nBereichen – wie beispielsweise der Politik, dem Bauwesen, der Raumordnung,\r\nder Stadtplanung und dem Tourismus – liegt. Auch mit diesen\r\nAkteuren ist eine enge Vernetzung der Universitäten von großer Bedeutung,\r\num den Kulturgutschutz ganzheitlich und effektiv zu gestalten.\r\nIn diesem Zusammenhang halten wir den Vorschlag, ein „Forum Archäologischer\r\nKulturgutschutz“ zu gründen, für besonders zukunftsweisend.\r\nEin solches Forum könnte nicht nur die Zusammenarbeit zwischen\r\nUniversitäten und nicht-universitären Organisationen stärken, sondern\r\nauch den Austausch mit den vielen anderen Akteuren fördern, die für\r\nden Schutz des kulturellen Erbes mitverantwortlich sind. Es bietet die\r\nMöglichkeit, die gemeinsame Verantwortung von Archäologinnen und\r\nArchäologen und allen Beteiligten nachhaltig zu stärken, um das archäologische\r\nErbe in seiner ganzen Vielfalt zu bewahren.\r\nWir sind überzeugt, dass dieses Diskussionspapier einen wertvollen\r\nAnstoß für eine notwendige Debatte liefert und dazu beitragen wird,\r\ndie archäologische Ausbildung zukunftsgerichtet zu gestalten. Lassen\r\nSie uns gemeinsam daran arbeiten, dass zukünftige Archäologinnen und\r\nArchäologen bestens gerüstet sind, um das Erbe zu schützen – in enger\r\nZusammenarbeit mit all jenen, die ebenfalls Verantwortung tragen.\r\nZum Schluss möchten wir den Autorinnen und Autoren des Papiers\r\nfür ihre engagierte Arbeit herzlich danken. Ebenso gilt unser Dank den\r\nTeilnehmerinnen und Teilnehmern der Fachgespräche, die wertvolle Perspektiven\r\nund Anregungen in das Diskussionspapier eingebracht haben.\r\nGerald H. Haug\r\nPräsident der Nationalen Akademie\r\nder Wissenschaften Leopoldina\r\nHermann Parzinger\r\nPräsident der Stiftung\r\nPreußischer Kulturbesitz\r\nSprecher der Leopoldina-\r\nArbeitsgruppe „Archäologisches\r\nKulturerbe“\r\n8 Warum dieses Diskussionspapier?\r\n1 Warum dieses Diskussionspapier?\r\nDas archäologische Erbe ist in erheblichem Maße gefährdet, sowohl\r\nglobal als auch in Deutschland. Der Druck auf dieses Erbe im und auf\r\ndem Boden sowie in Gewässern nimmt ständig zu: Zahlreiche, mitunter\r\nsehr große Bau- und Infrastrukturprojekte greifen in den Boden ein. Sie\r\ndecken den immensen Bedarf an Energie, Energieträgern und Rohstoffen,\r\nan Wohnraum in Städten und ihren ländlichen Umfeldern sowie an\r\nTransportwegen für Energie, Personen und Güter. Des Weiteren führt\r\nder Klimawandel zu starken Veränderungen der Strukturen von Böden,\r\nGewässern oder Wäldern, wodurch die Schutzfunktion dieser Ökosysteme\r\nfür die in ihnen befindlichen archäologischen Objekte beeinträchtigt\r\nwird. Natur- und Umweltkatastrophen können Schäden am archäologischen\r\nErbe verursachen. Auf globaler Ebene sind es zudem bewaffnete\r\nKonflikte, die mit Zerstörungen, Raubgrabungen, Plünderungen sowie\r\nillegalem Handel mit archäologischen Objekten einhergehen. Dies sind\r\nnicht alle, aber die wichtigsten Kontexte, in denen ein nachhaltiger\r\nSchutz des archäologischen Erbes sichergestellt werden muss.1 Die Zerstörung\r\noder schwere Beschädigung wertvoller Objekte, Fundkontexte\r\nund Kulturlandschaften ist häufig unumkehrbar.2 Aber vor allem gilt: Das\r\nErbe hat eine sinnstiftende Kraft und prägt das Selbstverständnis der\r\nMenschen und ihrer Regionen.3 Der Verlust archäologischer Zeugnisse\r\nist immer auch ein Verlust an Bedeutung, Geschichte und Identität.\r\n1 Zu diesen Kontexten vgl. Albert et al. 2022.\r\n2 Zur langen Geschichte der Zerstörungen von Kulturgut vgl. Parzinger 2021; Schorlemer\r\n2016.\r\n3 Vgl. Nikulka 2017, S. 375.\r\nWarum dieses Diskussionspapier? 9\r\nDas archäologische Erbe wird durch zahlreiche rechtliche Regelungen\r\n– internationale und europäische Konventionen, nationale Gesetze\r\nsowie Gesetze der Bundesländer – geschützt. Zu nennen sind u. a. die\r\nDenkmalschutzgesetze der Bundesländer, das „Übereinkommen zum\r\nSchutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, die „Haager Konvention\r\nzum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ oder das „Europäische\r\nÜbereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes“.\r\nAber auch der Status von Kulturgut als Schutzgut im europäischen und\r\nnationalen Umweltrecht ist relevant.4 All diese Regelungen sind essenziell\r\nfür den Schutz des archäologischen Erbes, jedoch ist ihre effektive\r\nUmsetzung nicht automatisch gewährleistet. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,\r\ndass in anderen Politikfeldern wie beispielsweise der\r\nRaumplanung,\r\nEnergieversorgung und dem Klimaschutz Regelungen\r\nbestehen, die potenziell zu Eingriffen in den Boden und damit auch in\r\ndas archäologische Erbe führen können.\r\nIn diesem Diskussionspapier wird die grundlegende Rolle der universitären\r\nAusbildung für den Schutz, die Pflege und die Vermittlung\r\ndes archäologischen Erbes (im Folgenden als „archäologischer Kulturgutschutz“\r\n5 bezeichnet) dargestellt.6 Diese Rolle ergibt sich insbesondere\r\naus den folgenden Gründen: Zunächst ist eine fundierte fachliche\r\nExpertise, wie sie in der Regel durch das Studium eines archäologischen\r\nFaches an einer Universität erworben wird, eine unabdingbare Voraussetzung\r\nfür den archäologischen Kulturgutschutz. Man muss wissenschaftlich\r\nerfassen können, was man schützen und vermitteln will.\r\nZweitens verbleibt lediglich ein geringer Anteil der Absolvent:innen\r\n4 Vgl. zu den einschlägigen Gesetzen auf Länder- und Bundesebene sowie im europäischen\r\nund internationalen Kontext Kemper et al. 2023, passim.\r\n5 In diesem Papier wird der Begriff „Kulturgutschutz“ nicht im engen Sinne des Gesetzes\r\nzum Schutz von Kulturgut (KGSG) verstanden, sondern als ein Begriff, der sämtliche\r\nSchutz-, Pflege- und Vermittlungsbedarfe des materiellen kulturellen Erbes umfasst.\r\n6 Der Fokus liegt auf den Universitäten, da dort archäologische Studiengänge angeboten\r\nwerden. Obgleich für den Schutz des archäologischen Erbes relevante (Teil-)Disziplinen\r\nwie die Grabungstechnik oder die Restaurierung auch an Hochschulen für angewandte\r\nWissenschaften verortet sind, sind diese i. d. R. mit der Praxis sehr gut vernetzt und\r\ndaher von der in diesem Papier thematisierten Problematik weniger tangiert.\r\n10 Warum dieses Diskussionspapier?\r\narchäologischer Fächer an der Universität oder wechselt zu außeruniversitären\r\nForschungseinrichtungen.7 Der Großteil der Absolvent:innen\r\nwird außerhalb der Universität seinen Lebensunterhalt verdienen.\r\nErhebungen zeigen, dass sie überwiegend in Grabungsfirmen, in der\r\nstaatlichen Bodendenkmalpflege und -schutz, in Museen und archäologischen\r\nStätten beschäftigt sind. Dies sind Organisationen, die sich vorrangig\r\ndem Schutz, der Pflege und der Vermittlung des archäologischen\r\nErbes widmen.\r\nDie Frage, ob das Studium eines archäologischen Fachs hinreichend\r\ndazu befähigt, kompetent in diesen nicht-universitären Arbeitskontexten\r\nzu agieren, wird immer wieder diskutiert.8 Eine Vorbereitung auf\r\ndie zukünftigen Arbeitskontexte wird seit Bologna für alle Studiengänge\r\ngefordert, was auch auf die archäologischen Fächer zutrifft. Das universitäre\r\nAusbildungskonzept umfasst daher zunehmend mehr praxisorientierte\r\nAnteile, aber nur an sehr wenigen Standorten in Deutschland\r\nbesteht eine systematische Vernetzung mit den zukünftigen Arbeitskontexten.\r\nDen Studierenden obliegt daher häufig selbst die Verantwortung,\r\ndie Brücke zu ihrer beruflichen Zukunft zu schlagen. Dies\r\nimpliziert, dass sie Kontakt zu den nicht-universitären archäologischen\r\nAkteuren aufnehmen und sich für den Beruf ebenfalls erforderliche\r\nKompetenzen selbst aneignen müssen. Die mangelnde Verlässlichkeit\r\ndieser Vorgehensweise wird ersichtlich, wenn man die seit Langem bestehenden\r\nVerbesserungsbestrebungen der Studierendenschaft, einzelner\r\nFachgesellschaften, Rückmeldungen und eigene Initiativen der\r\n7 Vgl. Bentz und Wachter 2014; Siegmund und Scherzler 2020; Siegmund et al. 2020.\r\nDie in diesem Papier getroffenen Aussagen beziehen sich nur auf die Gruppe derjenigen\r\nAbsolvent:innen, die nach ihrem Studium beruflich archäologisch tätig werden,\r\nund nicht auf diejenigen, die einen anderen Beruf ergriffen haben. Mit Blick auf\r\naußeruniversitäre Forschungseinrichtungen sei noch angemerkt, dass es z. B. mit dem\r\nLEIZA – Leibniz Zentrum für Archäologie oder dem Deutschen Archäologischen Institut\r\nbedeutende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gibt, die sich sehr stark für\r\nden Schutz und die Vermittlung des archäologischen Erbes engagieren. Des Weiteren\r\ntrifft das Schutzanliegen auch auf Grabungsfirmen zu, da jede Ausgrabung einer\r\nGenehmigung der zuständigen Behörde bedarf und nach den geltenden Grabungsrichtlinien\r\ndurchgeführt werden muss.\r\n8 Zuletzt auf der Tagung Archäologischer Bildungskanon – wie gelingt ein zukunftsfähiges\r\nKern-Curriculum UFG? der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (vgl.\r\nDeutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte 2023). In diesem Sinne vgl. auch\r\nKunow und Rind 2022, S. 1–5.\r\nWarum dieses Diskussionspapier? 11\r\nzukünftigen Arbeitgeber sowie deren eigene Maßnahmen zur Qualifizierung\r\nvon Absolvent:innen betrachtet. Diese Situation bedeutet auch,\r\ndass die Studierenden nach Abschluss ihres Studiums erneut und unter\r\nUmständen in beträchtlichem Umfang Zeit investieren müssen, um\r\nKompetenzen zu erwerben, die sie gemäß der Zielsetzung der Studiengänge\r\nbereits in der akademischen Ausbildung hätten erwerben sollen.\r\nDiesbezüglich ist eine entsprechende Anpassung der universitären Ausbildung\r\nerforderlich. Eine dauerhafte, starke und systematische Zusammenarbeit\r\nmit den nicht-universitären Organisationen der späteren Arbeitskontexte\r\nist unabdingbar, um diesem Anspruch gerecht zu werden.\r\nIn diesem Papier wird daher vorgeschlagen, den archäologischen\r\nKulturgutschutz als einen Orientierungsrahmen zu verstehen, in dem\r\ndie universitäre Ausbildung mit den Arbeitskontexten besser verknüpft\r\nwerden kann. Eine Änderung der Studiengänge in diesem Sinne würde\r\nnicht nur den Hauptfachstudierenden, sondern ebenso den Neben- und\r\nBegleitfachstudierenden zugutekommen. Auch wenn Letztere später in\r\nanderen Berufen tätig werden, können sie das Anliegen eines verstärkten\r\narchäologischen Kulturgutschutzes vermitteln.\r\nIn diesem Zusammenhang sei hervorgehoben, dass eine Interpretation\r\nder beschriebenen Situation als ein bloßes Praxisproblem, dass am\r\nbesten in der (nicht-universitären) Praxis gelöst werden sollte, zu kurz\r\ngreift. Die archäologischen Wissenschaften besitzen als empirische Wissenschaften\r\neine integrale Praxisdimension. Das bedeutet, dass spezifische\r\narchäologische Kompetenzen „insbesondere durch praktische Erfahrung\r\nerlernt werden müssen“.9 Dies setzt zum einen eine Anleitung\r\ndurch kompetente und erfahrene Lehrende voraus, zum anderen die\r\nKonzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen, die einen solchen\r\nKompetenzerwerb ermöglicht. Es geht also auch um eine Verbesserung\r\nder universitären Praxis, aber es geht nicht nur um Praxis. Für\r\neine bessere Vorbereitung der Studierenden auf die berufliche Praxis\r\nsollten sie die international stark angewachsenen wissenschaftlichen,\r\npolitischen und rechtlichen Diskurse um das kulturelle Erbe kennen, in\r\n9 Vgl. Karl et al. 2020, S. 237. Weiter heißt es: „Wenngleich die Archäologie eine\r\nWissenschaft ist, hat sie dennoch viele Elemente eines Handwerks, nicht nur, aber\r\ninsbesondere auch, im Bereich ihrer primären Quellengewinnungsmethode, der\r\narchäologischen Grabungstätigkeit.“ (ebd.)\r\n12 Warum dieses Diskussionspapier?\r\ndenen die vielen, häufig divergierenden Einflüsse und Ansprüche auf\r\ndieses Erbe behandelt werden.10 In diesem Zusammenhang sollten die\r\nStudierenden auch die Möglichkeit erhalten, mit archäologischen und\r\nnicht-archäologischen Akteuren, die über die Zukunft dieses Erbes verhandeln\r\nund entscheiden, in einen vertieften Austausch zu treten, nicht\r\nzuletzt, um ihnen bewusst zu machen, ob und wie Archäolog:innen in\r\ndiese Entscheidungen einbezogen werden. Auch in diesem Sinne sollte\r\neine Weiterentwicklung der archäologischen Ausbildung angestrebt\r\nwerden: Die Vermittlung von Wissen über den archäologischen Kulturgutschutz\r\nsollte curricularer Bestandteil jeder archäologischen Grundausbildung\r\nsein.\r\nAlle archäologischen Fächer sind sogenannte kleine Fächer.11 Die\r\nuniversitären\r\nInstitute oder Fachbereiche, welche archäologische Studiengänge\r\nanbieten, werden zur Lösung des hier dargelegten Problems\r\nalle etwas beitragen können, wenn auch in unterschiedlichem Maße.\r\nDennoch sollte allen Studierenden, unabhängig vom Studienort, die\r\nMöglichkeit gegeben werden, den archäologischen Kulturgutschutz\r\nkennenzulernen, um sich adäquat auf die späteren Arbeitskontexte vorzubereiten.\r\nDieses Papier plädiert daher dafür, dass sich die archäologischen\r\nInstitute und Fachbereiche zunächst auf eine gemeinsame Weiterentwicklung\r\nder archäologischen Fächer sowie eine Integration des Kulturgutschutzes\r\nin die universitäre Ausbildung verständigen. In einem\r\nzweiten Schritt erscheint die Vernetzung der Institute und Fachbereiche\r\nmit den nicht-universitären archäologischen Akteuren der späteren\r\nArbeitskontexte erforderlich, um sich über die Anforderungen dieser\r\nArbeitskontexte auszutauschen. Im dritten Schritt ist eine Vernetzung\r\nmit nicht-archäologischen Akteuren anzustreben, die in Bezug auf das\r\narchäologische Kulturgut eigene Bedürfnisse und häufig auch andere\r\nRechtsgrundlagen einbringen, die es zu berücksichtigen gilt. Um diese\r\nVernetzung zu erreichen, wird die Gründung einer neuen Kommunikationsstruktur\r\nvorgeschlagen, etwa in Gestalt eines „Forum Archäologischer\r\nKulturgutschutz“. Auf diese Weise kann ein dauerhafter Austausch\r\n10 Vgl. Albert et al. 2022; Vlase und Lähdesmäki 2023.\r\n11 Zu einer Arbeitsdefinition vgl. Arbeitsstelle Kleine Fächer 2023.\r\nWarum dieses Diskussionspapier? 13\r\nzwischen den verschiedenen Akteuren über dieses Thema ermöglicht\r\nund strukturierte Angebote für Studierende und Absolvent:innen entwickelt\r\nwerden.12 Ohne der möglichen Entwicklung einer solchen Struktur\r\nvorgreifen zu wollen, gibt das vorliegende Papier weitere Hinweise\r\nauf zu berücksichtigende Aspekte der Problematik und unterbreitet Vorschläge,\r\ndie für eine Umsetzung gegebenenfalls hilfreich sein könnten.\r\nBetont sei, dass die Intention dieses Papiers nicht darin besteht, das\r\nArchäologiestudium an unseren Universitäten als „zu akademisch“ oder\r\n„zu wissenschaftlich“ zu diskreditieren. Eine exzellente wissenschaftliche\r\nAusbildung stellt nach wie vor die Grundvoraussetzung für jegliche\r\nberufliche Tätigkeiten von Archäologieabsolvent:innen dar. Sie lässt sich\r\nauch nicht später am Arbeitsplatz einfach nachholen. Doch kann umgekehrt\r\nnicht alles, was für die spätere Arbeit wichtig ist, erst am Arbeitsplatz\r\nerlernt werden. Daher wird zu Recht hinterfragt, ob die bisherige\r\nPraxis des „Learning on the Job“ noch als zeitgemäß zu betrachten ist.\r\nDas „Learning for the Job“ muss bereits an der Universität beginnen.\r\nDie Befürchtung, das Studium könne dadurch unwissenschaftlich werden,\r\nerscheint unbegründet. „Wissenschaft und Forschung“ wird nicht\r\nnur an den Universitäten und Forschungsinstituten, sondern bei allen\r\narchäologischen Akteuren betrieben – nicht nur „angewandte“, sondern\r\nauch Grundlagenforschung – sei es zur Quellenkritik, zu einzelnen\r\nDenkmaltypen, Regionen und Landschaften oder Zeitepochen. Auch\r\nneue wissenschaftliche Arbeitsfelder wie etwa „Archäologie der Moderne“\r\nwerden dort entwickelt. Es steht außer Frage, dass der archäologische\r\nKulturgutschutz bereits ein fester Bestandteil wissenschaftlicher\r\nDiskurse ist. Daher gibt es keinen Gegensatz zwischen archäologischer\r\nForschung und archäologischem Kulturgutschutz. Aus diesem Grund ist\r\nes für die universitäre Archäologie unerlässlich, ihre Vorstellungen und\r\nZiele der Lehrtätigkeit einer kritischen Analyse zu unterziehen, idealerweise\r\nin Zusammenarbeit mit den nicht-universitären archäologischen\r\nAkteuren.\r\n12 Auch wenn der Fokus des vorgeschlagenen Forums das archäologische Erbe ist, sollten\r\nmögliche Synergien mit Fächern eruiert werden, die teilweise vor ähnlichen Problemen\r\nstehen. Mit Blick auf das Thema Provenienz wäre dies z. B. die Ethnologie. Gewinnbringend\r\nkann auch ein Austausch mit Institutionen sein, die interdisziplinäre Studiengänge\r\nzum Thema des kulturellen Erbes anbieten.\r\n14 Warum dieses Diskussionspapier?\r\nAuch ist mit der vorgeschlagenen Vernetzung weder die Aufhebung\r\nvon Unterschieden bzw. Spezialisierungen der archäologischen\r\nInstitute beabsichtigt noch eine einheitliche Aufstellung gefordert. Es\r\nsollte jedoch bedacht werden, dass der Erhalt kleiner Fächer wie der\r\nArchäologien nicht mehr durch den Fokus auf die Attraktivität dieser\r\nWissenschaften an sich oder die Faszination ihrer Objekte gewährleistet\r\nwerden kann. Stattdessen ist eine starke Vernetzung erforderlich – auch\r\nangesichts von drastischen Kürzungen –, um existenzsichernde und zukunftsfähige\r\nKonzepte für die Archäologien zu entwickeln. Der archäologische\r\nKulturgutschutz muss daher auch als eine Chance begriffen werden,\r\ndie gesellschaftliche Relevanz der Archäologien mit einer Vielzahl\r\nvon archäologischen und nicht-archäologischen Akteuren strategisch zu\r\nfestigen.\r\nWas ist das archäologische Erbe? 15\r\n2 Was ist das archäologische Erbe?\r\nDas archäologische Erbe umfasst historische Zeugnisse, für deren Erhalt\r\nwir Verantwortung tragen. Das Erbe legt Zeugnis ab von den einstigen\r\n„Spuren des Menschen“ (vgl. Infobox 1). Es handelt sich um eine kulturell\r\nhochrelevante Ressource, die in vielen Fällen die einzige Möglichkeit\r\nbietet, anhand solcher Spuren die Vergangenheit gegenwärtiger\r\noder einst existierender Lebenswelten zu rekonstruieren. In seiner Eigenschaft\r\nals Ressource unterscheidet sich das archäologische Erbe von\r\nanderen Ressourcen wie z. B. Wasser, Rohstoffen, Wind und Sonnenlicht.\r\nZunächst ist festzuhalten, dass es sich bei dem archäologischen\r\nErbe um eine endliche, einzigartige und nicht-erneuerbare Ressource\r\nhandelt. Wird sie zerstört oder beschädigt, ist dies in aller Regel unumkehrbar.\r\nAllerdings verzeichnet das archäologische Erbe eine „Wachstumstendenz“,\r\nso wie auch Rohstoffe „wachsen“ können, indem neue\r\nVorkommen entdeckt werden. Es ist bekannt, dass „die Masse der archäologischen\r\nDenkmäler eindeutig untertägig [ist], man geht von mehr\r\nals 95 % am Gesamtbestand aus, von dem (die Schätzungen gehen ein\r\nwenig auseinander) wohl erst weniger als 20 % bekannt ist.“13 Durch archäologische\r\nAusgrabungen wächst das uns bekannt werdende archäologische\r\nErbe aus der Vergangenheit an. Die Archäologien beschränken\r\nsich jedoch keineswegs auf die Erforschung der Ur- und Frühgeschichte\r\nder Menschheit, wie es den Alltagsvorstellungen und medialen Repräsentationen\r\nentsprechen mag. Nicht nur gibt es längst eine „Archäologie\r\ndes Mittelalters“, es etablierte sich in den letzten Jahren auch eine\r\n„Archäologie der Moderne“.14 Sie befasst sich mit dem archäologischen\r\nErbe der jüngeren Vergangenheit und schärft das Bewusstsein dafür,\r\ndass prinzipiell immer neues archäologisches Erbe entsteht, auch wenn\r\nes erst in der Zukunft als solches kategorisiert werden mag.\r\n13 Kunow und Rind 2022, S. 27–28. Die Zahlen beziehen sich auf Deutschland.\r\n14 Vgl. Jürgens und Müller 2020.\r\n16 Was ist das archäologische Erbe?\r\nInfobox 1\r\nEuropäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes\r\n(revidiert) des Europarats15\r\nBestimmung des Begriffs archäologisches Erbe\r\nArtikel 1\r\n1. Ziel dieses (revidierten) Übereinkommens ist es, das archäologische\r\nErbe als Quelle gemeinsamer europäischer Erinnerung und\r\nals Instrument für historische und wissenschaftliche Studien zu\r\nschützen.\r\n2. Zu diesem Zweck gelten als Elemente des archäologischen Erbes\r\nalle Überreste und Gegenstände sowie alle aus vergangenen Epochen\r\nherrührenden sonstigen Spuren des Menschen,\r\ni) deren Bewahrung und Untersuchung dazu beitragen, die Geschichte\r\ndes Menschen und seiner Beziehung zur natürlichen\r\nUmwelt zurückzuverfolgen;\r\nii) für die Ausgrabungen oder Funde und andere Methoden der\r\nErforschung des Menschen und seiner jeweiligen Umwelt als\r\nhauptsächliche Informationsquellen dienen;\r\niii) die sich in einem beliebigen Gebiet unter der Hoheitsgewalt\r\nder Vertragsparteien befinden.\r\n3. Das archäologische Erbe umfaßt Bauwerke, Gebäude, Ensembles,\r\nerschlossene Stätten, bewegliche Gegenstände, Denkmäler jeder\r\nArt sowie ihre Umgebung, gleichviel ob an Land oder unter Wasser.\r\nIn den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer wird zwischen unbeweglichen\r\n(ortsfesten) und beweglichen Denkmälern unterschieden.\r\nDie unbeweglichen Denkmäler werden wiederum in obertägige und\r\nuntertägige Denkmäler eingeteilt. Die außerordentliche Vielfalt des archäologischen\r\nErbes findet ihren Niederschlag in einer differenzierten\r\nKlassifizierung (vgl. Infobox 2).\r\n15 Europarat 1992. In diesem Papier wird der Begriff „archäologisches Erbe“ umfassend\r\nund nicht eingeschränkt auf den europäischen Kontext verstanden.\r\nWas ist das archäologische Erbe? 17\r\nInfobox 2\r\nGliederung der in Deutschland\r\nvorhandenen Bodendenkmäler16\r\n1. Bodendenkmäler als Grenzen (z. B. Pfahlreihen, Landwehren, Bunkerlinien\r\netc.)\r\n2. Bodendenkmäler als befestigte Siedlungsplätze (z. B. Ringwall- und\r\nBurganlagen, burgi, Motten etc.)\r\n3. Bodendenkmäler als unbefestigte Siedlungsplätze (z. B. Einzelhöfe,\r\nDorfanlagen, Wurten, Höhlen, Werkplätze etc.)\r\n4. Bodendenkmäler des Verkehrs / der Versorgung / des Handels (z. B.\r\nStraßen, Brunnen, Häfen, etc.)\r\n5. Bodendenkmäler der Rohstoffgewinnung (z. B. Pingen, Stollen,\r\nSteinbrüche\r\netc.)\r\n6. Bodendenkmäler der handwerklichen (industriellen) Produktion /\r\ndes handwerklichen (industriellen) Gewerbes (z. B. Töpfereien,\r\nKalköfen,\r\nFlachsrösten etc.)\r\n7. Bodendenkmäler der landwirtschaftlichen Produktion / des landwirtschaftlichen\r\nGewerbes (z. B. Altäcker, Hutungen, Darren etc.)\r\n8. Bodendenkmäler des Kultes / der Religion / des Rechts (z. B. Grab,\r\nGräberfelder, Heiligtümer, Kirchenanlagen, Richtstätten, Galgenhügel\r\netc.)\r\n9. Bodendenkmäler in militärischer / kriegerischer / staatlicher Verwendung\r\nbzw. Nutzung (z. B. Schlachtfelder, Schießanlagen, Konzentrationslager\r\netc.)\r\n10. Bodendenkmäler aus erdgeschichtlicher Zeit (Zeugnisse tierischen\r\nund pflanzlichen Lebens)17\r\n16 Kunow und Rind 2022, 28 f.\r\n17 Sofern diese lt. Denkmalschutzgesetz unter Schutz stehen.\r\n18 Welche archäologischen Fächer gibt es?\r\n3 Welche archäologischen Fächer\r\ngibt es?\r\nGemäß der Arbeitsstelle Kleine Fächer existieren in Deutschland gegenwärtig\r\nzehn archäologische Fächer. Abbildung 118 zeigt die Anzahl der\r\nProfessuren und Standorte pro Fach für das Jahr 2024:\r\nAbbildung 1: Anzahl der Professuren und Standorte in den Archäologien\r\nObgleich alle genannten archäologischen Fächer den sogenannten\r\nKleinen Fächern zuzuordnen sind, lassen sich deutliche Unterschiede\r\nhinsichtlich der Anzahl der Professuren und Standorte feststellen. Die\r\nUr- und Frühgeschichte sowie die Klassische Archäologie können als die\r\n„Großen“ unter den archäologischen Fächern bezeichnet werden.\r\n18 Die Abbildung basiert auf: Arbeitsstelle Kleine Fächer 2024a, 2024b.\r\n0 10 20 30 40 50\r\nUr- und\r\nFrühgeschichte\r\nKlassische Archäologie\r\nVorderasiatische\r\nArchäologie\r\nChristliche\r\nArchäologie\r\nArchäometrie\r\nProvinzialrömische\r\nArchäologie\r\nArchäologie des Mittelalters\r\nund der Neuzeit\r\nBiblische\r\nArchäologie\r\nArchäoinformatik\r\nIndustriearchäologie/\r\nIndustriekultur\r\nAnzahl Professuren Anzahl Standorte\r\n19\r\nDie an deutschen Universitäten angebotenen Studiengänge lassen\r\nsich nicht immer eindeutig diesen archäologischen Fächern zuordnen.\r\nVor allem viele Bachelor-Studiengänge sind als „Archäologische Wissenschaften“\r\nbreit aufgestellt und verfolgen das Ziel, die Studierenden\r\nan verschiedene archäologische Fächer heranzuführen. Auf Masterebene\r\nsteht ein weit gefächertes, spezialisiertes Angebot zur Verfügung.19\r\nIn den vergangenen 25 Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der\r\nStudierendenzahlen in den archäologischen Fächern zu beobachten\r\n(vgl. Abbildung 2).20 Im Wintersemester 1998/99 belief sich die Anzahl\r\nder Studierenden auf 5036. Im Wintersemester 2022/23 wird die Marke\r\nvon 7.000 Studierenden überschritten. Dies gibt einen Eindruck von der\r\nAnzahl an Studierenden, welche von einer verbesserten Verknüpfung\r\nder Studiengänge mit den späteren Arbeitskontexten unter dem Vorzeichen\r\ndes archäologischen Kulturgutschutzes profitieren könnten.\r\nAbbildung 2: Studierendenzahlen in den Archäologien\r\n19 So erklärt sich, dass das Bundesamt für Statistik unter der Rubrik „Archäologie“ mehr\r\nals 30 Studiengänge listet (vgl. S. 83 des vorliegenden Papiers).\r\n20 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland 1998-2023. Für die Abbildung wurden die\r\nvom Bundesamt für Statistik erfassten Studierendenzahlen der „Archäologie“ und\r\n„Ur- und Frühgeschichte“ zusammengerechnet.\r\nWelche archäologischen Fächer gibt es?\r\n0\r\nWS 98/99\r\nWS 99/00\r\nWS 00/01\r\nWS 01/02\r\nWS 02/03\r\nWS 03/04\r\nWS 04/05\r\nWS 05/06\r\nWS 06/07\r\nWS 07/08\r\nWS 08/09\r\nWS 09/10\r\nWS 10/11\r\nWS 11/12\r\nWS 12/13\r\nWS 13/14\r\nWS 14/15\r\nWS 15/16\r\nWS 16/17\r\nWS 17/18\r\nWS 18/19\r\nWS 19/20\r\nWS 20/21\r\nWS 21/22\r\nWS 22/23\r\n1000\r\n2000\r\n3000\r\n4000\r\n5000\r\n6000\r\n7000\r\n8000\r\n20\r\n4 Die archäologischen Akteure\r\nIn diesem Papier seien die folgenden archäologischen Akteure unterschieden:\r\n1. Universitäten\r\n• das wissenschaftliche Personal an allen archäologischen Instituten,\r\ninsbesondere das für die Konzeption von Ausbildungsinhalten\r\nund Studiengängen verantwortliche Personal\r\n• die Studierenden21 und Absolvent:innen aller archäologischen\r\nStudiengänge einschl. Studierendenvertretungen und Dachorganisationen\r\n2. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen\r\n• das archäologische ausgebildete Personal an außeruniversitären\r\nForschungseinrichtungen, die ein archäologisches Profil oder einen\r\narchäologischen Forschungsschwerpunkt aufweisen\r\n3. Ämter für Denkmalpflege und Denkmalschutz\r\n• das archäologisch und juristisch ausgebildete Personal in den Landesarchäologien,\r\nKreisarchäologien, Stadtarchäologien, Landesdenkmalämtern,\r\nDenkmalschutzämtern usw.\r\n4. Museen, Sammlungen, archäologische Stätten\r\n• das archäologische ausgebildete Personal in Museen, Sammlungen,\r\ndie archäologisch ausgerichtet sind oder archäologische Objekte\r\nund Sammlungen besitzen, sowie archäologischen Stätten22\r\n21 Hier sind Haupt-, Neben- und Begleitfachstudierende gleichermaßen gemeint.\r\n22 Museen, Archive und Bibliotheken sind auch bei den drei vorgenannten Akteursgruppen\r\nangesiedelt.\r\nDie archäologischen Akteure\r\n21\r\n5. Unternehmen\r\n• das archäologische ausgebildete Personal in Unternehmen, die\r\nAusgrabungen oder sonstige archäologische Dienste anbieten\r\n6. Fachgesellschaften und Verbände, z. B.\r\n• Deutscher Verband für Archäologie\r\n• Deutscher Archäologen-Verband\r\n• Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte\r\n• Verband der Landesarchäologien\r\n• Museumsverbände (z. B. Landesmuseumsverbände, Deutscher\r\nMuseumsbund)\r\n7. Spezialisierte Medien\r\n• Verlage, Zeitschriften, Online-Medien etc., die auf die Vermittlung\r\narchäologischer Inhalte spezialisiert sind\r\n8. Citizen Scientists, z. B.\r\n• in der archäologischen Denkmalpflege tätige ehrenamtliche Mitarbeiter\r\noder Beauftragte\r\n• in archäologischen, Heimat- und Geschichtsvereinen engagierte\r\nPersonen\r\n• Personen, die sich für Archäologie interessieren, ohne dies studiert\r\nzu haben oder beruflich auszuüben\r\n9. Bildungs- und Wissenschaftspolitik\r\n• Akteure in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik der Länderund\r\ndes Bundes, welche auf die Rahmenbedingungen der archäologischen\r\nAusbildung Einfluss nehmen können\r\n10. Sonstige Organisationen, Netzwerke etc. mit einem Interesse\r\nam Schutz des archäologischen Erbes, z. B.\r\n• Archaeological Heritage Network\r\n• KulturGutRetter\r\nDie archäologischen Akteure\r\n22\r\n5 Die Beziehungen der archäologischen\r\nAkteure in der akademischen\r\nAusbildung\r\nIm Bereich der archäologischen Forschung bestehen seit Jahrzehnten\r\nsehr erfolgreiche und gut strukturierte Beziehungen zwischen den in\r\nKapitel 4 genannten ersten vier Akteuren (Universitäten, außeruniversitäre\r\nForschungseinrichtungen, Ämter für Denkmalpflege und -schutz,\r\nMuseen, Sammlungen, archäologische Stätten). Jeder Akteur ist für\r\nsich selbst forschungsaktiv, wenn auch in unterschiedlichem Maße, wobei\r\ndie Ämter für Denkmalpflege und -schutz (Akteur 3) und Museen,\r\nSammlungen, archäologische Stätten (Akteur 4) die ihnen zugewiesenen\r\nbzw. anvertrauten Regionen, Objekte und Sammlungen verstärkt\r\nerforschen. Die Forschungsbeziehungen zwischen den vier Akteuren\r\nhaben eine Förderung erfahren, u. a. im Zuge der Exzellenzinitiative\r\nbzw. Exzellenzstrategie sowie über die Entwicklung bestimmter Museen\r\nzu Forschungsmuseen. Diese vier Akteure unterhalten Beziehungen\r\nzu spezialisierten Medien (Akteur 7), um die von ihnen erzielten\r\nForschungsergebnisse zu veröffentlichen. In einigen Fällen erfolgt die\r\nVerwaltung dieser Medien durch die Forschenden selbst. Sofern die\r\nInhalte und Ziele der Forschungsprojekte eine Einbeziehung von Citizen\r\nScientists (Akteur 8) nahelegen, werden entsprechende Kontakte\r\ngeknüpft. Auch Unternehmen (Akteur 5) leisten einen Beitrag zur Forschung,\r\nindem sie bei ihren Grabungsaufträgen das archäologische Erbe\r\ndokumentieren und gegebenenfalls sichern. Bislang bestehen jedoch\r\nnur selten Forschungsbeziehungen zu den anderen Akteuren.\r\nIm Bereich der archäologischen Ausbildung sind die Gegebenheiten\r\nanders zu bewerten. Erstens sind hier die Beziehungen innerhalb der\r\nUntergruppe des wissenschaftlichen Personals (Akteur 1: Universität)\r\nnicht instituts- bzw. fachbereichsübergreifend organisiert. Die Verantwortung\r\nfür die Gestaltung der Studiengänge liegt bei dem jeweiligen\r\nInstitut bzw. Fachbereich, wobei die Vorgaben der jeweiligen Universität\r\nzu berücksichtigen sind. Falls notwendig, findet eine Abstimmung\r\nmit angrenzenden Fächern statt. Die mit der Bologna-Reform intendierte\r\nFörderung der institutionellen Mobilität der Studierenden hat\r\nDie Beziehungen der archäologischen Akteure\r\nin der akademischen Ausbildung\r\n23\r\nsich im Kontext der archäologischen Ausbildung – und nicht nur dort\r\n– als wenig wirksam hinsichtlich der Förderung instituts- bzw. fachbereichsübergreifender\r\nKooperationen erwiesen. Zweitens lassen sich\r\ndie Beziehungen des wissenschaftlichen Personals zu den Ämtern für\r\nDenkmalpflege und -schutz (Akteur 3), den Museen, Sammlungen, archäologische\r\nStätten (Akteur 4) und den Unternehmen (Akteur 5) als\r\nvorwiegend persönliche und kaum institutionelle Kontakte charakterisieren.\r\nEine systematische Verbindung der Institute bzw. Fachbereiche\r\nzu den Arbeitskontexten ist selten gegeben und wird nur punktuell\r\ndurch externe Lehrbeauftragte, z. B. aus Denkmalämtern oder Museen,\r\noder studentische Praktika, hergestellt.\r\nIn Deutschland ist die außeruniversitäre Forschungslandschaft (Akteur\r\n2) in den Archäologien sehr gut entwickelt, genannt seien etwa\r\ndas LEIZA – Leibniz Zentrum für Archäologie (vormals RGZM – Römisch\r\nGermanisches Zentralmuseum Mainz) oder das Deutsche Archäologische\r\nInstitut (DAI). Beide Organisationen engagieren sich stark für den\r\nSchutz, die Pflege und die Vermittlung des archäologischen Erbes, auch\r\nals Träger oder Mitglieder anderer Strukturen wie z. B. KulturGutRetter\r\n23 oder das Archaeological Heritage Network (Akteur 10)24.\r\nDie Untergruppe der Studierenden und Absolvent:innen (Akteur 1:\r\nUniversität) bekundet ein signifikantes Interesse an ihrer Berufsvorbereitung.\r\nDiesbezüglich sei auf die regelmäßige Organisation von Berufsmessen\r\nwie ARCHAEOworks und ARCHAEOskills verwiesen.25 Für\r\nAbsolvent:innen, die nach ihrem Studium archäologische Tätigkeiten\r\nausüben wollen, jedoch nicht oder lediglich befristet an der Universität\r\nverbleiben, stellen die außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Akteur\r\n2), die Ämter für Denkmalpflege und -schutz (Akteur 3), die Museen,\r\nSammlungen, archäologische Stätten (Akteur 4) und Unternehmen\r\n(Akteur 5) die bedeutendsten Arbeitgeber dar. Gemäß jüngeren Erhebungen\r\nsind Unternehmen (Akteur 5) der größte Arbeitgeber, gefolgt\r\nvon den Ämtern für Denkmalpflege und Denkmalschutz (Akteur 3).26 Für\r\n23 Vgl. Kulturgutretter 2023. Im Rahmen dieses Projekts werden Schulungen für Auslandseinsätze\r\nzur Rettung von gefährdetem Kulturgut durchgeführt.\r\n24 Vgl. ArcHerNet 2019.\r\n25 Vgl. Dachverband archäologischer Studierendenvertretungen 2024.\r\n26 Vgl. Siegmund et al. 2020, S. 7.\r\nDie Beziehungen der archäologischen Akteure\r\nin der akademischen Ausbildung\r\n24\r\ndiese beiden Arbeitgeber arbeitet mehr als die Hälfte der archäologisch\r\ntätigen Absolvent:innen. Ein weiterer Teil arbeitet für außeruniversitäre\r\nForschungseinrichtungen (Akteur 2) und Museen, Sammlungen, archäologische\r\nStätten (Akteur 4). Ein geringer Anteil entfällt damit auf\r\nSpezialisierte Medien (Akteur 7), Bildungs- und Wissenschaftspolitik\r\n(Akteur 9) und Sonstige Organisationen, Netzwerke etc. mit einem Interesse\r\nam Schutz des archäologischen Erbes (Akteur 10).\r\nEinige Fachgesellschaften und Verbände (Akteur 6) nehmen sich der\r\nAusbildungsthematik seit Jahren an, wie z. B. die Deutsche Gesellschaft\r\nfür Ur- und Frühgeschichte (DGUF) oder der Deutsche Archäologenverband\r\n(DArV). Instrumente sind u. a. Tagungen, Umfragen, Vernetzung\r\nund Beratung. Dennoch kann auch dadurch die Problematik der\r\ngeringen Vernetzung der archäologischen Institute bzw. Fachbereiche\r\nuntereinander sowie der mangelnden Kontakte zu den anderen archäologischen\r\nAkteuren nicht nachhaltig gelöst werden. Es fehlt beim\r\nwissenschaftlichen Personal an Personen, die eigene Erfahrungen und\r\nKompetenzen mit oder bei den anderen Akteuren erworben haben und\r\nin der Lehre vermitteln könnten. Diese fehlende Verbindung hat einen\r\nEinfluss auf die Berufsfähigkeit einer großen Anzahl an Absolvent:innen,\r\ndenn sie begünstigt den Erwerb von Kompetenzen, die für einen Verbleib\r\nan Universitäten (Akteur 1) oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen\r\n(Akteur 2) erforderlich sind. Wenn die Absolvent:innen\r\nzu anderen Akteuren wechseln wollen oder aufgrund der Arbeitsmarktlage\r\nsogar müssen, befinden sie sich in der Situation, sich die dafür erforderlichen\r\nKompetenzen „on the job“ aneignen zu müssen.\r\nEs kann dagegen argumentiert werden, dass die Absolvent:innen die\r\nfür die jeweilige Position erforderlichen Kompetenzen am besten im\r\nRahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erwerben können. Obgleich bei nahezu\r\njedem Studium von Arbeitgeberseite gewisse Diskrepanzen in Kauf\r\ngenommen werden können, die dann durch Fortbildungen und Berufserfahrungen\r\nbehoben werden, fallen diese Diskrepanzen in der Archäologie\r\nin Relation zu den wenigen, sehr klar umrissenen Arbeitskontexten\r\noffenbar unverhältnismäßig groß aus. Diese Problematik ist ausführlich\r\ndokumentiert für Grabungsfirmen (Siegmund und Scherzler 2020), die\r\ninzwischen auch mit eigenen Ausbildungsangeboten gegensteuern.27\r\n27 Vgl. Colson et al. 2024.\r\nDie Beziehungen der archäologischen Akteure\r\nin der akademischen Ausbildung\r\n25\r\nAuch Ämter und Museen sind von diesen Defiziten betroffen. So erklärt\r\nsich, dass beide Akteure seit Langem ein- bis zweijährige Volontariate\r\nanbieten, um Absolvent:innen für eine Tätigkeit in ihren Feldern zu\r\nqualifizieren. Eine zielführende Vorbereitung auf eine Tätigkeit in diesen\r\nOrganisationen findet während des Studiums nur an sehr wenigen\r\nStandorten statt.\r\nRechnet man den nach dem Studium für die Aufnahme einer Berufstätigkeit\r\nbei den Akteuren 3, 4 und 5 erforderlichen Kompetenzerwerb\r\nzur Ausbildungszeit hinzu, dann kann sich die insgesamt benötigte Zeit\r\nfür eine Berufsfähigkeit in teilweise erheblichem Maße verlängern. Dies\r\nsollte den Studierenden während des Studiums transparent gemacht\r\nwerden. Umso dringender ist es, den archäologischen Kulturgutschutz\r\nstärker in die universitäre Ausbildung zu integrieren, da er einen guten\r\nRahmen für eine systematische Verknüpfung mit den späteren Arbeitskontexten\r\nbieten kann. Diese Verknüpfung ist auch die Voraussetzung\r\nfür einen nachhaltigen Wissens- und Erfahrungstransfer in beide Richtungen,\r\nder wiederum die Grundlage für die Konzeption und Durchführung\r\nder Lehrangebote darstellt.\r\nDie Beziehungen der archäologischen Akteure\r\nin der akademischen Ausbildung\r\n26\r\n6 Die Bedeutung nicht-archäologischer\r\nAkteure für den Schutz des archäologischen\r\nErbes\r\nEin effektiver Schutz des archäologischen Erbes ist nur mit Beteiligung\r\nnicht-archäologischer Akteure möglich. In der akademischen Archäologie\r\nwerden jedoch die Existenz und Rolle nicht-archäologischer Akteure\r\nweitgehend ausgeblendet. Erst bei Betrachtung der verschiedenen\r\nKontexte, in denen Schutz-, Pflege- und Vermittlungsbedarfe existieren\r\noder entstehen werden, werden diese Akteure sichtbar. Diese Kontexte\r\nsind durch eine außerordentlich große Akteursvielfalt sowie eine hohe\r\nKomplexität der Akteursbeziehungen gekennzeichnet. Die nachfolgende\r\nAufzählung von Akteuren erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit,\r\nsondern dient der Spiegelung der Vielfalt und Komplexität\r\nder Kontexte.\r\n11. Nicht-archäologische Akteure, die Personen ausbilden,\r\ndie später in Schutzkontexten agieren\r\nHierzu zählen u. a.:\r\n• nicht-archäologische Fächer: Heritage Studies28, Ethnologie, Rechtswissenschaften,\r\nIngenieurswesen, Raumwissenschaften, Landschaftsarchitektur,\r\nArchitektur, Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften,\r\nKriminologie/Kriminalistik, Sozialwissenschaften usw.\r\n• Ausbildungseinrichtungen: Feuerwehr, Technisches Hilfswerk\r\nu. a.\r\n28 Die Heritage Studies nehmen streng genommen eine Zwischenposition zwischen\r\narchäologischen und nicht-archäologischen Akteuren ein, weil sie auch Studierende\r\nder Archäologie zulassen. Diese Studiengänge adressieren auch die Schutzbedarfe des\r\nkulturellen Erbes, zu denen das archäologische zählt. Sie sind nicht zuletzt aufgrund\r\nder diversen Fächerherkünfte der Studierenden prädestiniert für eine systematische\r\nKontaktanbahnung zwischen archäologischen und nicht-archäologischen Akteuren.\r\nAllerdings gibt es nur sehr wenige Studiengänge dieser Art in Deutschland, so dass sie\r\ndie in diesem Papier genannten Probleme der archäologischen Ausbildung nicht lösen\r\nkönnen.\r\nDie Bedeutung nicht-archäologischer Akteure\r\nfür den Schutz des archäologischen Erbes\r\n27\r\n12. Nicht-archäologische Akteure, die beruflich bedingt in den\r\nBoden eingreifen, in dem sich archäologisches Erbe befindet\r\nHierzu zählen u. a.:\r\n• Unternehmen (z.B. Bauunternehmen)\r\n• Land- und forstwirtschaftliche Betriebe\r\n13. Nicht-archäologische Akteure, die das archäologische Erbe\r\nvor illegalen Eingriffen (wie absichtliche Zerstörungen,\r\nRaubgrabungen und illegaler Handel) schützen\r\nHierzu zählen u. a.:\r\n• Polizei\r\n• Zoll\r\n• Militär\r\n• Gerichte\r\nauch in supranationalen Strukturen sowie\r\nNicht-Regierungsorganisationen.\r\n14. Nicht-archäologische Akteure, die rechtliche, politische,\r\nadministrative Rahmenbedingungen für Schutzkontexte\r\ngestalten, setzen oder umsetzen\r\nHierzu zählen u. a.:\r\n• Politiker:innen auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene,\r\naber auch auf europäischen oder internationaler Ebene\r\n• Jurist:innen, die sich mit Regelungsvorhaben, z. B. im Bereich\r\nvon Infrastrukturen, Energie, Umwelt befassen, von denen auch\r\ndas archäologische Erbe großflächig betroffen sein kann\r\n• Naturschutz- und Umweltverbände\r\nDie Bedeutung nicht-archäologischer Akteure\r\nfür den Schutz des archäologischen Erbes\r\n28\r\n15. Nicht-archäologische Akteure, welche das archäologische\r\nErbe massenmedial vermitteln, ohne darauf spezialisiert\r\nzu sein\r\nHierzu zählen u. a.:\r\n• Fernsehsender\r\n• Radiostationen\r\n• Zeitungen\r\n• Zeitschriften\r\n• Soziale Medien & Streamingdienste\r\n16. Nicht-archäologische Akteure, auf deren Grund und\r\nBoden oder in deren Besitz/Eigentum sich archäologisches\r\nErbe befindet\r\nDies sind z. B. alle Privatpersonen, auf deren Grund und Boden\r\nsich archäologische Objekte befinden können.\r\nDie Bedeutung nicht-archäologischer Akteure\r\nfür den Schutz des archäologischen Erbes\r\n29\r\n7 Die Beziehungen der archäologischen\r\nzu den nicht-archäologischen\r\nAkteuren\r\nDie Untergruppe des wissenschaftlichen Personals (Akteur 1: Universitäten)\r\nsteht nicht oder äußerst selten in Kontakt mit den Akteuren 11-14\r\nder nicht-archäologischen Akteure. Sie steht anlassbezogen in Kontakt\r\nmit bestimmten Massenmedien (Akteur 15). Kontakte zu Privatpersonen\r\n(Akteur 16) könnten u. a. im Kontext von Forschungsvorhaben entstehen.\r\nVon besonderem Interesse ist dabei der Kontakt des wissenschaftlichen\r\nPersonals archäologischer Fächer zu dem wissenschaftlichen Personal\r\nnicht-archäologischer Fächer (Akteur 11), deren Absolvent:innen\r\nspäter unter die Akteure 12-15 fallen können. Gemeinsam entwickelte\r\nund durchgeführte Ausbildungsangebote können dazu dienen, dass zukünftige\r\nArchäolog:innen bereits während des Studiums auf zukünftige\r\nnicht-archäologische Akteure (z. B. Jurist:innen, Ingenieur:innen, (Landschafts-)\r\nArchitekt:innen) treffen, die beruflich mit dem archäologischen\r\nErbe in Berührung kommen könnten. So kann frühzeitig eine Vermittlung\r\nder rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfolgen, unter\r\ndenen die archäologischen und nicht-archäologischen Akteure ihre Entscheidungen\r\ntreffen. Eventuelle Missverständnisse – vor allem über die\r\nBedeutung und Erhaltungswürdigkeit/-fähigkeit des archäologischen\r\nErbes – könnten so bereits im Studium ausgeräumt werden. Des Weiteren\r\nkönnte sich eine Vernetzung mit den Heritage Studies als nützlich\r\nerweisen, in denen die auch für den archäologischen Kulturgutschutz\r\nrelevanten wissenschaftlichen, politischen und rechtlichen Diskurse behandelt\r\nwerden.\r\nAußeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Akteur 2) stehen je nach\r\nthematischen Schwerpunkten teilweise in Kontakt mit den Akteuren\r\n11-14 und anlassbezogen mit bestimmten Massenmedien (Akteur 15).\r\nKontakte zu Privatpersonen (Akteur 16) können u. a. im Kontext von Forschungsvorhaben\r\nentstehen.\r\nDie Beziehungen der archäologischen\r\nzu den nicht-archäologischen Akteuren\r\n30\r\nDie Ämter für Denkmalpflege und Denkmalschutz (Akteur 3) unterhalten\r\ndie meisten Kontakte zu den nicht-archäologischen Akteuren 12-\r\n14 und 16. Für die Landesarchäologien bzw. Landesdenkmalämter ist\r\ndies darauf zurückzuführen, dass sie Träger öffentlicher Belange sind.\r\nSie haben eine gesetzlich vorgesehene Schnittstellenfunktion, aus der\r\ndiese Kontakte resultieren. Der Kontakt zu Wissenschaftler:innen nichtarchäologischer\r\nFächer (Akteur 11) dürfte hingegen seltener sein. Wie\r\ndie Akteure 1 und 2 steht auch dieser Akteur anlassbezogen in Kontakt\r\nmit bestimmten Massenmedien (Akteur 15).\r\nMuseen, Sammlungen, archäologische Stätten (Akteur 4) stehen in\r\neinem eher unspezifischen Kontakt mit den Akteuren 11-16. Dies ist\r\ndarauf zurückzuführen, dass sich die Vermittlung des archäologischen\r\nErbes an die Öffentlichkeit richtet und damit potenziell alle diese Akteure\r\nerreichen kann. Wie die Akteure 1, 2 und 3 steht auch Akteur 4\r\nanlassbezogen in Kontakt mit bestimmten Massenmedien (Akteur 15).\r\nDiese Kontakte dürften häufiger als bei den anderen Akteuren sein, da\r\ndie Aktivitäten von Museen von vornherein auf öffentliche Aufmerksamkeit\r\nausgerichtet sind.\r\nUnternehmen (Akteur 5) befinden sich in Kontakt mit nicht-archäologischen\r\nAkteuren, die beruflich bedingt in den Boden eingreifen, in\r\ndem sich archäologisches Erbe befindet (Akteur 12), z. B. ausführende\r\nBauunternehmen. Sie können außerdem Kontakt zu nicht-archäologischen\r\nAkteuren haben, die rechtliche, politische, administrative für\r\nSchutzkontexte gestalten, setzen oder umsetzen (Akteur 14), z. B. Kommunen,\r\nauf deren Gebiet Ausgrabungen stattfinden. Außerdem können\r\nsie in Kontakt mit nicht-archäologischen Akteuren kommen, auf deren\r\nGrund und Boden sich archäologisches Erbe befindet (Akteur 16).\r\nFachgesellschaften und Verbände (Akteur 6) sowie Spezialisierte\r\nMedien (Akteur 7) können anlass- und themenabhängig Kontakte zu\r\nallen nicht-archäologischen Akteuren unterhalten. Citizen Scientists\r\n(Akteur 8) fallen u. U. unter einen oder mehrere der nicht-archäologischen\r\nAkteure.\r\nDie Bildungs- und Wissenschaftspolitik (Akteur 9) hat zuständigkeitsbedingt\r\nKontakte zu nicht-archäologischen Akteuren, die Personen ausbilden,\r\ndie später in Schutzkontexten agieren (Akteur 11), aber wohl\r\neher nicht oder selten mit Blick auf das hier behandelte Thema.\r\nDie Beziehungen der archäologischen\r\nzu den nicht-archäologischen Akteuren\r\n31\r\nSonstige Organisationen, Netzwerke etc. mit einem Interesse am\r\nSchutz des archäologischen Erbes (Akteur 10) unterhalten Kontakte zu\r\nnicht-archäologischen Akteuren, die Personen ausbilden, die später in\r\nSchutzkontexten agieren (Akteur 11), wie z. B. die KulturGutretter zum\r\nTechnischen Hilfswerk. Sie können außerdem in Kontakt mit nicht-archäologischen\r\nAkteuren stehen, die das archäologische Erbe vor illegalen\r\nEingriffen schützen (Akteur 13) ebenso mit nicht-archäologischen\r\nAkteuren, die rechtliche, politische, administrative für Schutzkontexte\r\ngestalten, setzen oder umsetzen (Akteur 14).\r\nDie Beziehungen der archäologischen\r\nzu den nicht-archäologischen Akteuren\r\n32 Wo arbeiten Absolvent:innen der archäologischen Fächer?\r\n8 Wo arbeiten Absolvent:innen der\r\narchäologischen Fächer?\r\nDer Beantwortung der Frage dieses Kapitels sei vorausgeschickt, dass es\r\nkeine regelmäßigen Erhebungen der universitären Institute bzw. Fachbereiche\r\ngibt, aus denen hervorgeht, in welchen beruflichen Kontexten\r\nihre Absolvent:innen später tätig sind. Bislang kann lediglich auf die\r\n2019 durchgeführte Umfrage Evaluation Beruf Archäologie der Deutschen\r\nGesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) zurückgegriffen\r\nwerden, um die Verteilung archäologisch berufstätiger Personen auf\r\nverschiedene Arbeitgebertypen nachzuvollziehen.29 Eine Betrachtung\r\nder späteren Arbeitskontexte zeigt, dass das Spektrum der Arbeitgebertypen\r\nüberschaubar ist:\r\n• Universität, Forschungsinstitut;\r\n• Museumswesen;\r\n• Staatliche/öffentliche Bodendenkmalpflege;\r\n• Privatwirtschaftliche Archäologie, Grabungsfirma;\r\n• Archäologierelevante Dienstleistungen, „Laborarchäologie“.30\r\n29 Vgl. Siegmund et al. 2020, S. 7. Weiteren Aufschluss über die beruflichen Laufbahnen\r\nvon Archäologieabsolventinnen verspricht das von 2021-2024 laufende Projekt\r\nAktArcha – Akteurinnen archäologischer Forschung zwischen Geistes- und Naturwissenschaften:\r\nIm Feld, im Labor, am Schreibtisch an der Universität der Bundeswehr\r\nMünchen (vgl. https://www.unibw.de/geschichte/prof/wst/forsch/aktarcha).\r\n30 Das enge Spektrum der Arbeitgebertypen wird auch durch die Studie Discovering the\r\narchaeologists of Europe (2012-2014) belegt (vgl. Bentz und Wachter 2014, S. 16).\r\nAufgrund des geringen Rücklaufs muss man die Repräsentativität dieser Studie jedoch\r\nmit Vorsicht betrachten. Eine Ausnahme bildet vermutlich nur der Arbeitgebertyp\r\n„Behörden/öffentlichen Verwaltungen“, worunter sämtliche Ämter für Denkmalpflege\r\nund Denkmalschutz fallen dürften. Diese Gruppe weist eine sehr gute Beteiligung auf.\r\nWenn auf diese Studie zurückgegriffen wird, dann entweder nur für die genannte\r\nGruppe oder aber für Unterschiede, die auch bei sehr geringer Beteiligung der anderen\r\nGruppen zutage treten würden.\r\nWo arbeiten Absolvent:innen der archäologischen Fächer? 33\r\nDie Rücklaufquote der DGUF-Umfrage wurde auf ca. 15 % aller in\r\nDeutschland berufstätigen Archäologen geschätzt.31 Die Verteilung auf\r\ndie zuvor genannten Arbeitgebertypen kann wie folgt dargestellt werden\r\n(vgl. Abbildung 332):\r\nAbbildung 3: Verteilung auf die Arbeitgebertypen (einzeln)\r\nDie Daten legen zunächst nahe, dass die meisten Archäolog:innen\r\nan Universitäten und (außeruniversitären) Forschungsinstituten tätig\r\nsind,33 wobei es sich an den Universitäten unterhalb der Ebene einer\r\nProfessur zumeist um befristete Arbeitsverhältnisse handelt. Bei einer\r\nGegenüberstellung der Anzahl der Archäolog:innen, die an Universitäten\r\nund Forschungsinstituten beschäftigt sind, und derjenigen, die nicht\r\nan diesen Institutionen beschäftigt sind, ergibt sich jedoch ein Verhältnis\r\n30 % zu 70 % (vgl. Abbildung 4).\r\n31 Vgl. Siegmund et al. 2020, S. 3.\r\n32 Die Abbildung basiert auf: Siegmund et al. 2020, S. 7. Die Kategorien „Keine Antwort“\r\n(13 Antworten) und „Zeitarbeitsfirma“ (0 Antworten) wurden mit Blick auf das Thema\r\ndes Diskussionspapiers herausgerechnet, so dass bei der Darstellung nur 611 Antworten\r\nberücksichtigt wurden.\r\n33 Eine Differenzierung zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen\r\nwird in der Umfrage nicht vorgenommen. Es ist zu beachten, dass es sich\r\ngleichwohl um verschiedene Arbeitgebertypen handelt, teilweise auch mit anderen\r\nRechtsformen.\r\n0% 10% 20% 30% 40%\r\n30%\r\n13%\r\n25%\r\n28%\r\n4%\r\nUniversität,\r\nForschungsinstitut\r\nMuseumswesen\r\nstaatliche/öffentliche\r\nBodendenkmalpflege\r\nprivatwirtschaftliche\r\nArchäologie, Grabungsfirma\r\narchäologierelevante\r\nDienstleistungen,\r\n\"Laborarchäologie\"\r\n34 Wo arbeiten Absolvent:innen der archäologischen Fächer?\r\nAbbildung 4: Verteilung auf die Arbeitgebertypen (zusammengefasst)\r\nMehr als zwei Drittel der archäologisch tätigen Personen werden\r\nnach ihrem Studium außerhalb der Universität und von außeruniversitären\r\nForschungsinstituten tätig. Dabei liegen die privatwirtschaftliche Archäologie\r\nund die Bodendenkmalpflege mit einer Differenz von lediglich\r\n3 Prozentpunkten nah beieinander. Zusammen ergibt sich ein Anteil von\r\n53 %. Beide Arbeitgebertypen sind wesentlich mit dem Schutz des archäologischen\r\nErbes befasst: Die Bodendenkmalämter haben einen entsprechenden\r\ngesetzlichen Auftrag und die privatwirtschaftliche Archäologie\r\nin Gestalt von Grabungsfirmen kümmert sich – mit Genehmigung\r\ndieser Ämter – um die Sicherung, Dokumentation, ggf. Bergung und Konservierung\r\ndieses Erbes. Beide schaffen damit auch die Voraussetzung\r\nfür die spätere Erforschung dieses Erbes an Universitäten.\r\nAuf die Grabungsfirmen und die Bodendenkmalämter folgen mit\r\ngrößerem Abstand die Museen. Hierbei handelt es sich um Institutionen,\r\ndie sich der Erforschung und Vermittlung des archäologischen Erbes\r\nverschrieben haben. Die Vermittlung erfolgt in erster Linie an eine\r\nallgemeine Öffentlichkeit, wobei im Rahmen pädagogischer Angebote\r\nauch bestimmte Zielgruppen adressiert werden. Darüber hinaus verfügen\r\ndie Landesdenkmalämter in einer Reihe von Bundesländern ebenfalls\r\nüber Museen, so dass auch dort Vermittlungsarbeit geleistet wird.\r\nDer Anteil der archäologierelevanten Dienstleistungen, die vermutlich\r\nweitgehend privatwirtschaftlich organisiert ist, beträgt nur 4 %.\r\nAngesichts der geringen Anzahl der Arbeitgebertypen erscheint eine\r\nbessere Vorbereitung der Studierenden bereits während des Studiums\r\nals durchaus möglich.\r\n30%\r\nNicht-Universität,\r\nNicht-Forschungsinstitut\r\n70%\r\nUniversität,\r\nForschungsinstitut\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 35\r\n9 Was sind die Anforderungen an\r\nAbsolvent:innen?\r\nEs stellt sich die Frage, auf welche Weise die Anforderungen an die\r\nAbsolvent:innen für die verschiedenen Arbeitskontexte bestimmt werden\r\nkönnen. Welche Qualifikationen und Kompetenzen sollte man mitbringen,\r\num erfolgreich für Grabungsfirmen, die staatliche Bodendenkmalpflege\r\noder Museen tätig zu sein? Eine vollständige Bestimmung der\r\nAnforderungsprofile an Absolvent:innen ist primär eine Aufgabe der in\r\ndiesem Papier vorgeschlagenen Zusammenarbeit zwischen universitärer\r\nArchäologie, archäologischen und nicht-archäologischen Akteuren.\r\nIm Folgenden erfolgt lediglich eine Zusammenführung bereits vorhandener\r\nInformationen sowie eine erste Einschätzung der Anforderungen.\r\n9.1 Formale Voraussetzungen\r\nLaut der 2014 veröffentlichten Studie Discovering the Archaeologists\r\nof Europe ist der Erwerb einer fundierten archäologischen Expertise,\r\nnachgewiesen durch ein abgeschlossenes Universitätsstudium, die formale\r\nVoraussetzung für nahezu alle Tätigkeiten in Behörden und der\r\nöffentlichen Verwaltung.34 In der Praxis werden überwiegend Personen\r\nmit Abschlüssen in Ur- und Frühgeschichte sowie Klassischer Archäologie\r\neingestellt, zu einem geringeren Anteil Personen mit einem Abschluss\r\nin Archäologie der römischen Provinzen (vgl. Abbildung 535).\r\n34 Bentz und Wachter 2014, S. 81. In der Studie wurden keine Personen befragt, sondern\r\nOrganisationen, die Mitarbeiter:innen mit archäologischen Aufgaben beschäftigen.\r\n35 Die Abbildung basiert auf: Bentz und Wachter 2014, S. 81.\r\n36 Was sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\nAbbildung 5: Fachliche Voraussetzungen\r\nDie Studie verdeutlicht auch, dass es für Bachelor-Absolvent:innen\r\nnur begrenzte Möglichkeiten für einen direkten Berufseinstieg gibt:\r\n„Für die meisten Stellen sind die akademischen Grade des Magisters\r\nbzw. Masters Voraussetzung.“36 An dieser Situation hat sich auch einige\r\nJahre später kaum etwas geändert: „In der Praxis heißt „nach dem Studium“\r\nheute: nach dem Masterabschluss. Für Bachelor-Absolvent:innen\r\ngab es bisher kaum Möglichkeiten für einen direkten Berufseinstieg.“37\r\nDie Promotion ist weiterhin die Voraussetzung für wissenschaftliche\r\nTätigkeiten außerhalb der Universität: „Die Promotion und die Habilitation\r\nist in der Regel Voraussetzung für ausschließlich wissenschaftliche\r\nTätigkeiten“.38 Dies deckt sich mit der Umfrage Evaluation Beruf Archäologie,\r\nwonach in der Gruppe der Personen mit einem akademischen Abschluss\r\nmit 55 % etwas mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer:innen\r\neinen Master-Abschluss besitzen, gefolgt mit 32 % von promovierten\r\nPersonen (vgl. Abbildung 639)\r\n36 Bentz und Wachter 2014, S. 80.\r\n37 Rauhaus-Höpfer und Rotermund 2020, S. 115.\r\n38 Bentz und Wachter 2014, S. 80.\r\n39 Die Abbildung basiert auf: Siegmund et al. 2020, S. 6. Im Rahmen dieses Diskussionspapiers\r\nwurden nur die Personen mit Hochschulabschluss (N = 579) betrachtet.\r\n0% 10% 20% 30% 40%\r\n36%\r\n21%\r\n15%\r\n13%\r\n9%\r\n4%\r\n1%\r\n0%\r\nUr- und Frühgeschichte\r\nKlassische Archäologie\r\nGrabungstechnik\r\nArchäologie\r\nder römischen Provinzen\r\neine andere\r\narchäologische Disziplin\r\nRestaurierung\r\narchäologischen Kulturguts\r\nAltorientalistik\r\nÄgyptologie\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 37\r\nAbbildung 6: Höchster erreichter Hochschulabschluss\r\n9.2 Unterschiede in den Arbeitstätigkeiten\r\nDie Studie Discovering the Archaeologists of Europe ermittelte zudem\r\nden „realen Arbeitsaufwand, der für einzelne Tätigkeitsbereiche eingesetzt\r\nwird“.40 Zu den erfassten Bereichen gehörten Verwaltung, Arbeit\r\nim Feld, museale Tätigkeit, Lehre und Ausbildung, wissenschaftliche Forschung\r\nim Innendienst, gestalterische Dienstleistungen, handwerkliche\r\nDienstleistungen sowie Beratungs- und Informationsdienstleistungen\r\n(vgl. Abbildung 741).\r\n40 Bentz und Wachter 2014, S. 32.\r\n41 Die Abbildung basiert auf: Bentz und Wachter 2014, S. 33. Wie die Auswahl dieser\r\nTätigkeiten zustande kam, geht aus der Studie nicht hervor. Die eine, an der Umfrage\r\nteilnehmende Nichtregierungsorganisation wurde hier nicht berücksichtigt.\r\n10%\r\n55%\r\n32%\r\n3%\r\n0% Bachelor Master Promotion Habilitation\r\n10%\r\n20%\r\n30%\r\n40%\r\n50%\r\n60%\r\n38 Was sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\nAbbildung 7: Aufwand für Arbeitstätigkeiten\r\nWie aus Abbildung 7 ersichtlich, fallen gestalterische und handwerkliche\r\nDienstleistungen kaum bei einem Arbeitgebertyp ins Gewicht. Beratungs-\r\nund Informationsdienstleistungen sind sowohl von Behörden/\r\nöffentlichen Verwaltungen, zu denen die Ämter für Denkmalschutzund\r\nDenkmalpflege gehören, als auch von Unternehmen, worunter die\r\nGrabungsfirmen fallen, gefragt.\r\n0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%\r\nBehörde/öffentliche Verwaltung\r\nUnternehmen\r\nstaatliche Einrichtung\r\nprivate Einrichtung\r\nVerwaltung\r\nArbeit im Feld\r\nMuseale Tätigkeit\r\nLehre und Ausbildung\r\nWissenschaftliche Forschung\r\nim Innendienst\r\nGestalterische\r\nDienstleistungen\r\nHandwerkliche\r\nDienstleistungen\r\nBeratungs- und Informationsdienstleistungen\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 39\r\nDie Studie offenbart zudem Unterschiede hinsichtlich der Verteilung\r\ndes Arbeitsaufwands auf andere Tätigkeitsbereiche, sowohl innerhalb\r\neiner Organisationsart als auch im Vergleich zwischen den Organisationsarten.\r\nWie zu erwarten, fällt der Zeitaufwand für Aufgaben im Bereich\r\nder „Verwaltung“ bei Behörden/öffentliche Verwaltungen deutlich\r\ngrößer aus als bei den anderen Organisationsarten. Bei der „Arbeit im\r\nFeld“ dominieren sehr klar die Unternehmen. Die privaten Einrichtungen\r\nüberwiegen in der „musealen Tätigkeit“, dabei könnte es sich um\r\nMuseen in privater Trägerschaft oder mit privater Rechtsform handeln.\r\nBehörden/öffentliche Verwaltung sind ebenfalls in der „musealen Tätigkeit“\r\naktiv, ebenso – wenn auch in geringerem Maße – die staatlichen\r\nEinrichtungen, worunter die staatlich getragenen Universitäten fallen\r\ndürften. Bei „Lehre und Ausbildung“ sowie „Wissenschaftliche Forschung\r\nim Innendienst“ sind die staatlichen Einrichtungen führend.\r\nHierbei dürfte es sich ebenfalls um die Universitäten handeln, da es sich\r\num deren gesetzlich festgelegte Aufgaben handelt. Geringer ist der Forschungsanteil\r\nbei den anderen drei Arbeitgebertypen, wobei Landesämter\r\nfür Denkmalpflege und Museen auch bedeutende Forschungsleistungen\r\nerbringen, wenn auch nicht in einem so großen Umfang wie\r\ndie Universitäten. Somit lässt sich die Verteilung grob nachvollziehen,\r\nda sie auf gesetzlich zugewiesenen oder satzungsmäßig definierten Aufgaben\r\nbzw. Geschäftsmodellen beruht.\r\n9.2.1 Tätigkeit im Feld\r\nDie Ausgrabung stellt nach wie vor die wichtigste Methode der Quellengewinnung\r\nin den Archäologien dar.42 Da es sich dabei immer – und dies\r\ngilt weltweit – um irreversible Eingriffe in die archäologischen Strukturen\r\nund Relikte im Boden handelt, muss der gesamte Prozess nach wissenschaftlichen\r\nStandards dokumentiert werden. Die Einhaltung dieser\r\nStandards ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Schutz des archäologischen\r\nErbes, damit dieses der Forschung und gesellschaftlichen\r\nVermittlung dauerhaft zur Verfügung steht. Wie umfassend das Wissen\r\nund wie hoch die einzuhaltenden Qualitätsstandards bei Ausgrabungen\r\nsein müssen, vermitteln etwa das vom Verband der Landesarchäologien\r\n42 Vgl. Eggert und Samida 2022, S. 9.\r\n40 Was sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\nherausgegebene Grabungstechnikerhandbuch43 und die Erläuterungen\r\nAusgrabungen und Prospektion. Durchführung und Dokumentation.44\r\nArchäologische Ausgrabungen werden in Forschungs-, Lehr- und\r\nRettungsgrabungen eingeteilt. Forschungsgrabungen finden vornehmlich\r\nan Orten statt, die absehbar nicht von Veränderungen, Bebauung\r\noder ähnlichen Störungen betroffen sind. Ihr Ziel ist es, spezifische, aus\r\nder Forschung entstehende Fragen mit Hilfe neuer Befunde und Funde\r\nzu klären. Lehrgrabungen dienen hingegen primär der Vermittlung\r\nvon Grabungskompetenzen an Studierende, damit diese später z. B. die\r\nwissenschaftliche Leitung einer Ausgrabung übernehmen können. Als\r\nRettungsgrabungen werden demgegenüber alle anderen Ausgrabungen\r\nbezeichnet. Sie müssen stets dann durchgeführt werden, wenn durch\r\nBaumaßnahmen und andere Bodeneingriffe wie etwa die Gewinnung\r\nvon Rohstoffen (z. B. Braunkohle, Kies und Sand) archäologische Fundstellen\r\ndrohen, unbeobachtet und undokumentiert ge- oder zerstört zu\r\nwerden. Sie können auch kurzfristig und ungeplant notwendig werden.\r\nHauptziel der Rettungsgrabungen ist es, Befunde zu dokumentieren\r\nund Funde zu bergen, um eine Fundstelle, bevor sie zerstört wird, für\r\ndie Wissenschaft und die Gesellschaft zu „retten“. Das Ziel von Forschung-\r\nund Rettungsgrabungen ist es, eine flächendeckende Erfassung\r\ndes Bodenarchivs zu gewährleisten. Dies ist die Voraussetzung dafür,\r\num die Vernetzung einzelner Fundstellen zu größeren Kulturlandschaften\r\nerkennen und interpretieren sowie landschaftsarchäologische Forschung\r\nbetreiben zu können. In der Regel führen Ämter Rettungs- und\r\nForschungsgrabungen, Grabungsfirmen überwiegend Rettungsgrabungen\r\nund die archäologischen Institute Forschungs- und Lehrgrabungen\r\ndurch.\r\nIn personeller Hinsicht sind Ausgrabungen, insbesondere Rettungsgrabungen,\r\nin Deutschland in Abhängigkeit von Umfang und Dauer in\r\naller Regel mit Facharchäolog:innen, Grabungstechniker:innen bzw.\r\nGrabungsingenieur:innen und weiteren Mitarbeiter:innen besetzt.\r\n43 Vgl. Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland 2011.\r\n44 Vgl. Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland 2006.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 41\r\nLetztere können Fachspezialist:innen sein wie z. B. Restaurator:innen,45\r\nAnthropolog:innen, Genetiker:innen, Geowissenschaftler:innen, Archäobotaniker:\r\ninnen, Archäozoolog:innen oder Numismatiker:\r\ninnen.\r\n46 Hilfskräfte\r\nsind ebenfalls häufig anwesend, unter denen sich auch Studierende\r\nbefinden können. Den Grabungstechniker:innen bzw. Grabungsingenieur:\r\ninnen kommt eine wichtige Rolle bei der Durchführung, Dokumentation\r\nund Kontrolle des gesamten Ausgrabungsprozesses zu. Die Grabungstechnik\r\numfasst dabei alle organisatorischen, technischen und\r\ndokumentatorischen (analogen und digitalen) Tätigkeiten auf Ausgrabungen.\r\nDie Grabungstechniker:innen bzw. Grabungsingenieur:innen\r\nsind für die technische Leitung von Ausgrabungen zuständig, sie unterstützen\r\ndie wissenschaftliche Leitung, die bei den Facharchäolog:innen\r\nliegt. Deren Aufgabe liegt in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden\r\nwie z. B. die Bestimmung und Interpretation von Befunden, also die\r\nAnalyse und Synthese mit vergleichbaren Objekten. Es kann aber auch\r\nEntscheidungen zum Vorgehen bei der Ausgrabung und über den weiteren\r\nUmgang mit den Objekten (Laboruntersuchung, Konservierung etc.)\r\nbetreffen.\r\nDas interprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenspiel der\r\nverschiedenen Personengruppen muss reibungslos funktionieren.\r\nDies ist eine Grundvoraussetzung, um die Fülle der Informationen\r\nder einmaligen archäologischen Befunde und Funde in ihrem jeweiligen\r\nKontext zu sichern und daraus in der weiteren wissenschaftlichen\r\nBearbeitung die optimalen Ergebnisse zu ziehen. Das impliziert, dass\r\ndie jeweilige Leitungsperson Kenntnisse darüber besitzen muss, wofür\r\nandere Professionen zuständig sind, um eine adäquate Einsatzplanung\r\nzu gewährleisten. Darüber hinaus sind für jede Leitungsposition zudem\r\norganisatorische, rechtliche und Führungskompetenzen von Relevanz.\r\nDa die Leitung von Ausgrabungen bei den Archäolog:innen liegt, sollten\r\nsie schon während des Studiums adäquat darauf vorbereitet werden.\r\n45 Selten ist auf Ausgrabungen die Expertise von ausgebildeten Restauratoren vorhanden,\r\nobwohl vor Ort die Fundobjekte freigelegt, dokumentiert, behandelt und schließlich\r\ngeborgen werden, die später von Restauratoren bearbeitet werden. Dies alles zumeist\r\nvon in der Sache nicht oder nur gering angelernten Personen.\r\n46 Die genannten Fachspezialisten kommen meistens erst nach der Ausgrabung ins Spiel.\r\nUmso wichtiger ist es, dass die Funde so geborgen werden, dass eine weitere Untersuchung\r\nbzw. Bearbeitung möglich ist.\r\n42 Was sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\n9.2.1.1 Die Vermittlung feldarchäologischer Kompetenzen in\r\nden archäologischen Fächern\r\nDie wissenschaftliche Leitung von Ausgrabungen ist eine sehr anspruchsund\r\nverantwortungsvolle Aufgabe. Obgleich ein Konsens in den archäologischen\r\nFächern besteht, dass die Ausgrabung – wie oben erwähnt –\r\ndie primäre Quellengewinnungsmethode ist, fehlen in Deutschland bis\r\nheute jegliche instituts- bzw. fachbereichsübergreifende Standards in\r\nder Lehre, die eine verlässliche Einschätzung der Grabungskompetenzen\r\nund einen Vergleich seitens der zukünftigen Arbeitgeber zulassen\r\nwürden. Die Bescheinigung und Benotung der Teilnahme an Lehrgrabungen\r\nreicht dafür nicht aus: „Selbst wo aber z. B. ein Studierender ein\r\nZeugnis samt Note über die Absolvierung einer Lehrgrabung ausgestellt\r\nbekommen hat, ist es für Dritte in der Regel schwierig, zu eruieren, was\r\ndiese Person auf dieser Lehrgrabung wirklich gelernt hat und welche\r\nKompetenz sie in den verschiedenen relevanten praktischen Fertigkeiten\r\nerworben hat.“47 Die divergierenden Herangehensweisen der archäologischen\r\nInstitute manifestieren sich auch in einer beträchtlichen\r\nSpannbreite bei dem zeitlichen Aufwand, der für die Vermittlung feldarchäologischer\r\nKompetenzen veranschlagt wird: In den Studiengängen\r\nfür Ur- und Frühgeschichte reicht sie von 1,5 ECTS bis zu 33 ECTS bzw.\r\nvon 12 Tagen bis zu 18 Wochen.48\r\nDie Problematik für die Arbeitgeber liegt auf der Hand: Wenn sie\r\ndie Grabungskompetenz der Bewerber:innen anhand der vorliegenden\r\nZeugnisse nicht adäquat einschätzen können, dann ist eine fundierte\r\nEntscheidung über deren Einsetzbarkeit kaum möglich. Dies gilt insbesondere\r\nfür die Frage, ob die jeweilige Person tatsächlich die Leitung\r\neiner Ausgrabung übernehmen kann. „Das macht die ohnehin schon\r\nschwierige Planung archäologischer Teamarbeiten noch erheblich komplizierter\r\nals sie es sein müsste, wenn man denn nur ein halbwegs verlässliches\r\nMittel an der Hand hätte, um die Kompetenz jedes Einzelnen\r\neinigermaßen korrekt abschätzen zu können.“49\r\n47 Karl et al. 2020, S. 238.\r\n48 Vgl. Gutsmiedl-Schümann 2023.\r\n49 Karl et al. 2020, S. 238.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 43\r\nIn anderen Ländern wurden bereits Vorgehensweisen etabliert, die\r\nsich als Lösungsansätze für dieses Problem eignen. Ein Beispiel hierfür\r\nist der Grabungs-Kompetenzpass.50 Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung\r\nder Instrumente zum Nachweis von Kompetenzen ist festzuhalten,\r\ndass es sich bei Grabungskompetenzen um archäologische Kernkompetenzen\r\nhandelt. In Konsequenz sind die archäologischen Institute\r\ndazu angehalten, sich untereinander und mit denjenigen Arbeitgebern,\r\ndie Ausgrabungen durchführen, über die beruflich erforderlichen Kompetenzen\r\nfür Ausgrabungen zu verständigen und deren Erwerb sicherzustellen.\r\n9.2.1.2 Berufliche Fortbildung zum Grabungstechniker\r\n(„Frankfurter\r\nModell“)\r\nDen Beruf des Grabungstechnikers kann man nicht in einer handwerklichen\r\nErstausbildung lernen. Eine abgeschlossene einschlägige handwerkliche\r\nBerufsausbildung oder der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden\r\nStudiums in einem archäologischen Fach und mehrmonatige\r\nBerufserfahrung bei archäologischen Ausgrabungen wird vorausgesetzt,\r\num die 3-jährige Fortbildung zum Grabungstechniker, auch „Frankfurter\r\nModell“ genannt, anzutreten. Die Fortbildung kann nur an einem\r\nLandesamt erfolgen, nicht in einem Grabungsunternehmen. Die Prüfungsordnung\r\nwird gemeinsam vom Deutschen Archäologischen Institut\r\nund vom Verband der Landesarchäologien festgelegt.51 Die Zahl der\r\n(bezahlten) Stellen an den Landesämtern ist auf wenige Dutzend Stellen\r\ndeutschlandweit begrenzt. Nur einige Bundesländer bieten diese Möglichkeit\r\nan. Der Abschluss gemäß dem „Frankfurter Modell“ ist kein anerkannter\r\nAusbildungsberuf.\r\n9.2.1.3 Studium der Grabungstechnik – Feldarchäologie\r\nAls einzige deutsche Hochschule bietet die Berliner Hochschule für\r\nTechnik und Wirtschaft – HTW Berlin im Rahmen des BA-Studiengangs\r\n50 Vgl. Karl et al. 2020.\r\n51 Vgl. Deutsches Archäologisches Institut und Verband der Landesarchäologen in der\r\nBundesrepublik Deutschland 2023.\r\n44 Was sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\nKonservierung und Restaurierung/Grabungstechnik die Möglichkeit,\r\nden Studienschwerpunkt Grabungstechnik-Feldarchäologie (GFA) zu\r\nwählen.52 Bewerber auf einen Studienplatz müssen ein bis zu einjähriges\r\nVorpraktikum in einschlägigen Ämtern oder Firmen auf Ausgrabungen\r\nnachweisen. Das 7-semestrige Studium ist darauf ausgerichtet,\r\ntheoretische Lehrinhalte und praktische Projektarbeit im Feld in engem\r\nZusammenhang zu vermitteln.\r\n9.2.1.4 Die Verteilung der Berufe auf Ausgrabungen\r\nEs ist zu beobachten, dass „insbesondere in der Privatwirtschaft der\r\nAnteil von archäologischen Universitätsabschlüssen unter den als\r\nGrabungstechniker:innen angestellten überproportional groß ist“53 (vgl.\r\nAbbildung 854). Das Verhältnis der Grabungstechniker:innen zu den Absolvent:\r\ninnen der Archäologie ist dort auf ca. 1:5 zu beziffern. Auf 12 %\r\nGrabungstechniker:innen entfallen 61 % Archäolog:innen.55 Dies steht in\r\neinem augenfälligen Unterschied zum Verhältnis in den Landesämtern\r\n(in der Abbildung als „Land/Bund“ bezeichnet) und selbst noch in den\r\nDenkmalschutzämtern auf kommunaler Ebene (in der Abbildung als\r\n„Kommunen“ bezeichnet). Man kann von einer spezifischen Ausprägung\r\neines „Fachkräftemangels“ sprechen: Die Grabungstechniker:innen gehen\r\noffenbar überwiegend zu den Ämtern für Denkmalpflege und Denkmalschutz.\r\nIn der Privatwirtschaft hingegen sind sie unterrepräsentiert.\r\nHier finden sich andere Fachkräfte überrepräsentiert, nämlich die\r\nAbsolvent:innen archäologischer Fächer, deren Grabungskompetenz\r\nnicht gesichert ist. Angesichts einer stark wachsenden Branche und\r\ndurchaus positiven Erfahrungen56 drängt sich die Frage auf, wie dieser\r\nKompetenzerwerb gesichert werden kann. Dies nicht zuletzt deshalb,\r\nweil damit auch der Schutz des archäologischen Erbes bei diesen Ausgrabungen\r\nsichergestellt wird, was im Interesse aller Archäolog:innen\r\nliegen dürfte.\r\n52 Vgl. Schenk 2021; Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin 2023.\r\n53 Verband für Grabungstechnik und Feldarchäologie 2021, S. 6.\r\n54 Die Abbildung basiert auf: Verband für Grabungstechnik und Feldarchäologie 2021, S. 6.\r\n55 Ebd.\r\n56 Für die Situation in Baden-Württemberg ziehen Bilanz: Bofinger und Schrickel 2022.\r\nZum Wachstum der Branche vgl. Siegmund 2024a.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 45\r\nAbbildung 8: Verteilung der Berufsabschlüsse\r\nDie Umfrage belegt, dass die Grabungskompetenzen archäologischer\r\nAbsolvent:innen bereits während des Studiums adressiert werden müssen.\r\nÜber die Inhalte und den Umfang ist eine Verständigung zwischen\r\nden betreffenden Akteuren erforderlich. In diesem Zusammenhang wird\r\nauch zu überlegen sein, ob in den Bundesländern, in denen private Unternehmen\r\nals Grabungsfirmen57 zu Ausgrabungen per Gesetz zugelassen\r\nsind, Bedingungen definiert werden können, unter denen sie eine\r\nberufliche Aus-, Weiter- oder Fortbildung mit durchführen dürfen58.\r\n9.2.2 Tätigkeit in der Bodendenkmalpflege\r\nFür Absolvent:innen archäologischer Studiengänge, die eine Tätigkeit in\r\nder Bodendenkmalpflege anstreben, ist die Kenntnis der Tätigkeiten in\r\neinem Amt für Denkmalpflege oder -schutz von großem Vorteil für einen\r\nschnellen Einstieg in den Beruf.\r\n9.2.2.1 Tätigkeit in Ämtern für Denkmalpflege und -schutz\r\nDie Tätigkeiten in einem Amt für Denkmalpflege oder -schutz sind sehr\r\nvielfältig. Sie lassen sich vier Bereichen zuordnen, die einen Einblick in die\r\n57 Für eine aktuelle Übersicht über die in Deutschland tätigen Grabungsfirmen vgl. Otto-\r\nFriedrich-Universität Bamberg 2024.\r\n58 Für eine von einem Unternehmen seit 2023 angebotene modulare Fortbildung zur Grabungsleiterin\r\nbzw. zum Grabungsleiter vgl. Colson et al. 2024. Für andere Vorschläge\r\nzur Verbesserung der Situation vgl. Piffko 2024.\r\n27%\r\n32%\r\n27%\r\n61%\r\n36%\r\n18%\r\n7%\r\n26%\r\n5% 39%\r\n5%\r\n7%\r\n12%\r\n0% 20% 40% 60% 80% 100%\r\nHTW-Studium (BA/Feldarchäologie)\r\nRestaurator auf Ausgrabung\r\nFrankfurter Modell\r\nStudium Archäologie\r\nQuereins􀆟eg\r\nLand/Bund\r\nKommunen\r\nPrivatwirtscha􀅌\r\n46 Was sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\nvielfältigen Aufgaben und Herausforderungen erlauben, um den Schutz\r\nund die Pflege des archäologischen Erbes sicherzustellen (vgl. Infobox 3).\r\nInfobox 3\r\nTätigkeiten und Tätigkeitsgebiete in Ämtern\r\nfür Denkmalpflege und -schutz\r\nGesetzlich zugewiesene Aufgabe als Denkmalfachbehörde\r\n- Sicherung des Archäologischen Kulturguts als Träger öffentlicher\r\nBelange in allen Planungen und Einzelvorhaben\r\n- Fachaufsicht bei Drittgrabungen von Grabungsfirmen oder\r\nUniversitäten\r\n- Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und fachliche\r\nÜberwachung der Maßnahmen\r\n- Erstellung weisungsunabhängiger Gutachten in allen Angelegenheiten\r\ndes Denkmalschutzes und der Denkmalpflege\r\n- Antragstellung für Denkmalschutzverfahren\r\nFeldarchäologie\r\n- Eigene Grabungsdurchführung, Genehmigung, Beauftragung und\r\nBeaufsichtigung der Grabung von Dritten (Firmen, Universitäten etc.)\r\n- terrestrische und geophysikalische Prospektion\r\n- Auswertung von Fernerkundungs- und Luftbilddaten\r\n- Inventarisation archäologischer Funde und Strukturen\r\n(Denkmälerinventarisation)\r\nFachlicher Dienstleister\r\n- Beratung von Kommunen, Denkmaleigentümern, Investoren\r\nund Bauherren sowie der Politik zu Eingriffen in den Boden\r\n- Betreuung ehrenamtliche Denkmalpflege und Beratung von\r\nCitizen Scientists\r\n- Kontakte zu Umwelt- und Landschaftsschutzverbänden, Heimatund\r\nGeschichtsvereinen\r\n- touristische Erschließungsmaßnahmen an Geländedenkmälern\r\n- Öffentlichkeitsarbeit\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 47\r\nAußeruniversitäre Forschungseinrichtung\r\n- Grundlagen- und angewandte Forschung\r\n- Sicherung, Erfassung und Bereitstellung umfangreicher Archivund\r\nDepotbestände zu allen Fund- und Ausgrabungsstätten und\r\nDenkmälern einer bestimmten Region\r\n- Herausgabe wissenschaftlicher und populärwissenschaftlicher\r\nBuch- und Zeitschriftenreihen\r\nDie Ausführung der meisten der genannten Tätigkeiten setzt umfangreiche\r\nKenntnisse des Denkmal- und archäologischen Fundbestandes\r\nin dem jeweiligen Bundesland voraus. Die ebenfalls erforderlichen\r\nrechtlichen Kenntnisse sind nicht zu unterschätzen, und zwar Kenntnisse\r\ndes Denkmalrechts (Denkmalschutz, Fundrecht, Genehmigungsverfahren,\r\nBehördenaufbau etc.) des jeweiligen Bundeslandes, darüber hinaus\r\nauch des Planungs- und Umweltrechts. Zudem sind Kenntnisse des\r\nVerwaltungsrechts und der Verwaltungsstrukturen/-prozesse von wesentlicher\r\nBedeutung: die Aufgaben, der Aufbau und die Prozesse der\r\nÄmter für Denkmalpflege oder -schutz, aber auch Kenntnisse anderer\r\nBehörden, Unternehmen und Personen, mit denen diese interagieren,\r\nz. B. bei Bau- und Infrastrukturprojekten.\r\nEin weiteres wichtiges Aufgabengebiet umfasst Beratungs- und Informationsdienstleistungen\r\nfür spezifische Zielgruppen. Dazu zählen\r\nandere Behörden, Unternehmen, die Bau- und Infrastrukturprojekte\r\ndurchführen, Landwirte, Waldbesitzer sowie alle Privatpersonen, auf\r\nderen Grund und Boden archäologische Denkmäler vermutet oder festgestellt\r\nwerden. Diese zielgruppenspezifische Kommunikation unterscheidet\r\nsich von einer öffentlichkeitswirksamen Kommunikation: „Der\r\nSchutz des Kulturgutes hat dabei keineswegs automatisch Vorrang vor\r\nanderen Belangen. Hier bedarf es nicht nur juristischer, sondern vielmehr\r\nauch diplomatischer Konfliktlösungsstrategien im Einzelfall.“59\r\n9.2.2.2 Hauptarbeitsgebiete der archäologischen Denkmalpflege\r\nDie terrestrische archäologische Denkmalpflege ist vor allem von vier\r\nHauptarbeitsgebieten geprägt: (a) Stadtarchäologie, (b) Archäologie und\r\n59 Nikulka 2017, S. 375.\r\n48 Was sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\nLand- und Forstwirtschaft, (c) Archäologie und Rohstoffgewinnung sowie\r\n(d) Trassenarchäologie. Des Weiteren ist noch die Unterwasserarchäologie\r\nzu nennen, die bei der Verbreitung und Vertiefung von Fahrrinnen\r\nin Flüssen für die Schifffahrt sowie der Rohstoffgewinnung und\r\ndem Trassenbau im maritimen Umfeld eine Rolle spielt.60 Jedes dieser\r\nArbeitsgebiete ist in sich sehr komplex und die Kommunikation mit\r\nnicht-archäologischen Akteuren entscheidend, um Gefährdungen des\r\narchäologischen Kulturerbes wirkungsvoll zu begegnen. Es geht dabei\r\nnicht um die Verhinderung von Vorhaben, sondern darum, dass die\r\nSchutzbedarfe des archäologischen Erbes von Beginn an in das Vorhaben\r\nintegriert werden. Bislang werden diese Arbeitsgebiete im Rahmen\r\ndes Studiums den zukünftigen Mitarbeitenden in den Ämtern nur rudimentär\r\noder überhaupt nicht vermittelt.\r\n9.2.2.3 Archäologische Denkmalpflege im und nach dem Studium\r\nDen Studiengang „Denkmalpflege“ kann nur an sehr wenigen Universitäten\r\nund Hochschulen in Deutschland im Haupt- oder Aufbaustudium\r\nbelegt werden. Ferner ist zu konstatieren, dass das Studium überwiegend\r\nder Baudenkmalpflege gewidmet ist und die Bodendenkmalpflege\r\neine untergeordnete Rolle spielt. Obwohl rund ein Viertel der archäologischen\r\nAbsolvent:innen später in der archäologischen Denkmalpflege/-\r\nschutz in Festanstellung arbeiten, existiert an den Universitäten bis\r\nheute keine Fachdisziplin „Archäologische Denkmalpflege“ mit entsprechenden\r\nStudiengängen oder Weiter- bzw. Fortbildungen. Anders\r\nals in der Medizin, den Rechtswissenschaften oder den Lehramtsstudiengängen\r\nist in den archäologischen Fächern auch keine reguläre Weiterbildung\r\nnach dem Studium vorgesehen, die sie systematisch in die\r\nBerufswelt einbindet.\r\nDa die Absolvent:innen (nicht nur, aber auch der archäologischen Fächer)\r\nin der Regel nicht die erforderlichen Kenntnisse für die Tätigkeiten\r\nin einem Denkmalamt mitbringen, wurde in der Denkmalpflege eine\r\nsolche Weiterbildung in Gestalt eines 2-jährigen Volontariats geschaffen.\r\nBereits im Jahr 1998 hat die Kultusministerkonferenz die Grundsätze\r\nfür die Beschäftigung von Volontären/Volontärinnen in der Denk-\r\n60 Vgl. Anton et al. 2019.; Kunow/Rind 2022, 173-192.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 49\r\nmalpflege beschlossen. Das Ziel ist der Erwerb von „Fachkenntnisse[n]\r\nund Fähigkeiten zur selbständigen Tätigkeit in den verschiedenen fachlichen\r\nAufgaben der Denkmalpflege“, einschließlich „Kenntnisse[n] über\r\nGrundlagen des Denkmalrechts, den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes,\r\ndie Verwaltung sowie die Organisation und Aufgaben der vom\r\nDenkmalschutz getroffenen Behörden und Körperschaften“.61 Weitergehende\r\nInformationen über das Volontariat, z. B. analog dem Leitfaden\r\nfür das wissenschaftliche Volontariat im Museum (2018)62, liegen\r\nfür Volontariate in der Denkmalpflege jenseits von konkreten Stellenausschreibungen\r\nnicht vor, allerdings existieren ämterinterne Curricula\r\nin schriftlicher Form. Eine 2-jährige Zusatzausbildung ist nach dem\r\nStudium momentan also erforderlich, doch stehen nur wenige bezahlte\r\nStellen zur Verfügung.\r\n9.2.3 Tätigkeit in Museen\r\nAnalog zur Bodendenkmalpflege kann die Kompetenzlücke zwischen\r\ndem Studium und den späteren Berufsfeldern im musealen Bereich\r\ndurch ein Volontariat geschlossen werden. Die Kultusministerkonferenz\r\nhat 1995/1999 Grundsätze für die Beschäftigung von wissenschaftlichen\r\nKräften als Volontäre/Volontärinnen an Museen beschlossen. In diesen\r\nGrundsätzen wurden auch die Inhalte des Volontariats näher bestimmt:\r\n„Kenntnisse in den klassischen Aufgabenfeldern des Museums: Sammeln\r\n– Bewahren – Forschen – Vermitteln. Insbesondere sollen Kenntnisse\r\nim Bereich Museumsmanagement und -verwaltung vermittelt\r\nwerden.“63 Was das im Einzelnen bedeutet, wird in einer Anlage zu den\r\nGrundsätzen für jedes einzelnen Aufgabenfeld spezifiziert (vgl. Infobox\r\n4). Der Deutsche Museumsbund hat den Leitfaden für das wissenschaftliche\r\nVolontariat im Museum (2018)64 herausgegeben, um eine spätere\r\nTätigkeit in Museen für Absolvent:innen besser greifbar zu machen.\r\n61 Kultusministerkonferenz 1998.\r\n62 Vgl. Deutscher Museumsbund 2018.\r\n63 Kultusministerkonferenz 1995/1999b.\r\n64 Vgl. Deutscher Museumsbund 2018.\r\n50 Was sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\nInfobox 4\r\nFortbildungsinhalte für ein wissenschaftliches\r\nVolontariat an Museen65\r\n1. Sammeln\r\n- Sammlungskonzepte und -strategien\r\n- Echtheitsfragen, Fälschungen, Verfälschungen\r\n- Beobachtung des Marktes: Studium von Katalogen der Auktionshäuser,\r\nBesuche von Versteigerungen und Kunsthandlungen, Preisbildung,\r\nErwerbsmöglichkeiten, Usancen im Kunsthandel\r\n- Teilnahme an Sammler-Beratungen\r\n- Kontakte mit Sponsoren, Sammlern, Händlern, Behandlung von\r\nNachlässen\r\nund Schenkungen\r\n2. Bewahren\r\n- Grundlagen der Inventarisierung, Inventarisation von Neuerwerbungen\r\noder Sammlungskomplexen\r\n- Fragen der Dokumentation, Standortverzeichnisse, EDV-Einsatz in\r\nder Sammlungsverfassung und -verwaltung\r\n- sachgerechte Magazinierung\r\n- konservatorische Rahmenbedingungen in den Bereichen Ausstellung\r\nund Magazin: Licht, Temperatur, Luftfeuchtigkeit\r\n- Restaurierungs- und Konservierungsfragen: Grundkenntnisse künstlerischer\r\nund handwerklicher Techniken sowie naturwissenschaftlicher\r\nUntersuchungsmethoden; Fragen der Präparierung naturhistorischer\r\nObjekte\r\n- Besuche in Restaurierungs- und Präparierungswerkstätten, auch\r\naußerhalb des Museums, Werkstattbesuche bei Kunsthandwerkern\r\nund Handwerkern\r\n- Fragen der Sicherheit: Aufsicht während der Öffnungszeiten,\r\nSicherheit\r\nim Magazin, Gebäudeschutz, Bergungsmöglichkeiten,\r\nVerhalten bei Diebstahl und im Brandfall\r\n65 Kultusministerkonferenz 1995/1999a.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 51\r\n3. Forschen\r\n- Dokumentation und Erschließung der Sammlungen für Forschungszwecke\r\n- Methoden und Techniken der Feldforschung für Museumszwecke\r\n- Forschung am Museumsobjekt, Untersuchungstechnologie und\r\nRestaurierung\r\n- wissenschaftliche Publikation\r\n4. Ausstellen und Vermitteln\r\n- Dauerausstellungen/Sonderausstellungen: Konzepte, Ausstellungsarchitektur,\r\nHängung, Vitrinengestaltung, Dioramen, Beleuchtung,\r\nInszenierungen, Besucherführung\r\n- Ausstellungswesen allgemein: Leihverkehr, Zollabfertigung, Kurierwesen,\r\nZustandsprotokolle, Verpackung, Eröffnungsveranstaltung\r\n- Beschriftung, Informationsmaterial: semantische Optimierung und\r\nhierarchische Textgliederung, audiovisuelle Mittel, Inszenierungen\r\n- Zielgruppenarbeit, Besucherbetreuung\r\n- Publikationswesen: Museumsführer, Kataloge, wissenschaftliche\r\nVeröffentlichungen; Textgestaltung, Typographie, Reproduktionsund\r\nDruckverfahren, Verhandlung mit Verlagen und Druckereien,\r\nProduktionsabläufe\r\n- Umsetzung von Forschungsergebnissen für allgemeinbildende Zwecke\r\n5. Management und Verwaltung\r\n- Organisation: Trägerschaftsformen, Organisationspläne, Geschäftsverteilungspläne,\r\nOrganisationsmittel und -verfahren\r\n- Management: Mitarbeiterführung, Planung, Koordination, Managementstile\r\n- Einblicke in gesetzliche Regelungen\r\n- Haushalt und Finanzierung: Kameralistik und/oder Kaufmännische\r\nBuchführung, Kosten- und Finanzierungspläne, Kostenrechnung\r\n- Marketing: Marktübersicht, Zieldefinition, Produkt- und Preispolitik,\r\nZielgruppendefinition, Ressourcenbeschaffung, Sponsoring,\r\nFirmenkontakte\r\n- Öffentlichkeitsarbeit: Medienkontakte, Betreuung von Förderkreisen\r\nund Vereinen, Informationsmaterialien\r\n- Werbekampagnen für Ausstellungen, Außenwerbung\r\n52 Was sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\nTrotz der Vielfalt der im Museum anfallenden Aufgaben, hat die archäologische\r\nExpertise auch hier den höchsten Stellenwert. Es sind jedoch\r\nzwei Besonderheiten zu vermerken:\r\nErstens bezieht sich das erforderliche Fachwissen insbesondere auf\r\ndie von einem Museum verwahrten Objekte, die der Öffentlichkeit vermittelt\r\nwerden sollen. Daher sollte ein archäologisches Studium grundsätzlich\r\ndie Möglichkeit bieten, sich mit originalen Objekten in Museen\r\nauseinanderzusetzen. Bestimmungsübungen spielen dabei eine wichtige\r\nRolle. Aber auch das Potenzial einer objektorientierten Forschung\r\nsollte den Studierenden nähergebracht werden. Denn es sind ja genau\r\ngenommen nicht die Objekte selbst, die der Öffentlichkeit vermittelt\r\nwerden, sondern das in der Forschung entstandene Wissen zu diesen\r\nObjekten. Daher sollten die Studierenden lernen können, wie dieses\r\nWissen entsteht und wie man es ausgehend von den Objekten an ein\r\nLaienpublikum vermittelt. Es wäre für die Studierenden daher von Vorteil,\r\nwenn sie im Rahmen ihres Studiums Zugang zu Museen mit exzellenter\r\nÖffentlichkeitsarbeit hätten.\r\nZweitens folgt die museale Logik aufgrund ihres Bezugs zu Objekten\r\nnicht einer monothematischen Fachlogik, sondern den vielfältigen Geschichten\r\ndieser Objekte. Sehr verschiedene, auch nicht-archäologische\r\nThemen spielen eine Rolle, in welche die archäologischen Inhalte eingebettet\r\nwerden müssen. Inzwischen gibt es universitäre Standorte,\r\nwo die Kompetenz für Objektvermittlung oder sogar die Entwicklung\r\nvon Ausstellungen vermittelt wird. Diese Standorte bilden allerdings die\r\nAusnahme, so beispielsweise in Tübingen, wo man im Master Ur- und\r\nFrühgeschichtliche Archäologie die Profillinie Museum und Sammlungen\r\nwählen kann.66 Strategische Kooperationen zur Förderung einer\r\nmuseums- oder sammlungsbezogenen Ausbildung zwischen universitären\r\nInstituten und Museen bzw. Museumsverbänden könnten die\r\nSituation verbessern.\r\n66 Vgl. Eberhard Karls Universität Tübingen 2021, S. 3.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 53\r\n9.3 Abbildung der Anforderungen im Curriculum\r\nam Beispiel der Ur- und Frühgeschichte\r\n9.3.1 Die studentische Perspektive\r\nDie Studierenden der archäologischen Fächer widmen sich intensiv der\r\nFrage ihrer Berufsfähigkeit. Diesbezüglich sei auf die von April bis Mai\r\n2023 durchgeführte Umfrage des Dachverbands Archäologischer Studierendenvertretungen\r\n(DASV) zur Zukunftsfähigkeit des Curriculums\r\nder Ur- und Frühgeschichte in Deutschland, der Schweiz und Österreich\r\nhingewiesen.67 Unter den 186 Umfrageteilnehmer:innen befanden sich\r\n118 Studierende im Bachelor Hauptfach (BA-HF), 24 Studierende im Bachelor\r\nNebenfach (BA-NF) sowie 44 Studierende in einem Masterstudiengang\r\n(MA).\r\nDie methodische Herausforderung dieser Umfrage besteht in der\r\nSchätzung der Grundgesamtheit von Studierenden, aus der die Stichprobe\r\ngezogen wurde. Im Wintersemester 2022/23 waren laut Bundesstatistik\r\nan deutschen Universitäten 977 Studierende für das Fach\r\nUr- und Frühgeschichte eingeschrieben.68 Das Statistische Bundesamt\r\nunterscheidet zwischen Studierenden der „Archäologie“ und der „Urund\r\nFrühgeschichte“. Die Rubrik „Ur- und Frühgeschichte“ erfasst jedoch\r\nnicht alle Studierenden, die diesem Fach zugeordnet werden können,\r\nweil z. B. die Studierenden der Studiengänge „Prähistorische Archäologie“\r\nin der Rubrik „Archäologie“ erfasst werden. Hinzu kommt, dass die\r\nBachelorstudiengänge nur selten den Namen „Ur- und Frühgeschichte“\r\ntragen, sondern z. B. als „Archäologische Wissenschaften“ auch anteilig\r\n„Ur- und Frühgeschichte“ unterrichten. Man muss also davon ausgehen,\r\ndass die für die Umfrage relevante Grundgesamtheit größer ist als diejenige\r\nder Rubrik „Ur- und Frühgeschichte“ der Bundesstatistik.\r\nFür präzisere Schätzungen der Grundgesamtheit sei auf die seit\r\n2019 durchgeführten Umfragen der Deutschen Gesellschaft für Ur- und\r\nFrühgeschichte (DGUF) zu den Studierenden- und Absolventenzahlen\r\nder Fächern Ur- und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters\r\n67 Vgl. Schmidt et al. 2024. Da die Rohdaten der Umfrage teilweise öffentlich zugänglich\r\nwaren, konnten die Abbildungen 9, 10 und 11 selbst erstellt werden.\r\n68 Vgl. Statistisches Bundesamt 2023.\r\n54 Was sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\nund der Neuzeit verwiesen.69 Die letzte veröffentlichte Erhebung bezieht\r\nsich auf das Jahr 2022.70 In diesem Jahr waren etwa 2.003 Studierende\r\nin Bachelorstudiengängen und 589 in Masterstudiengängen der\r\ngenannten Fächer eingeschrieben. Für einen Vergleich mit der DASVUmfrage\r\nmüssten die Studierenden der Archäologie des Mittelalters\r\nund der Neuzeit herausgerechnet werden. Die in der DGUF-Umfrage\r\ngenannte Zahl ist also größer als die für die DASV-Umfrage relevante\r\nGrundgesamtheit.\r\nDie Mehrheit der Umfrageteilnehmer:innen der DASV-Umfrage\r\nstudierte zum Zeitpunkt der Umfrage an deutschen Universitäten, so\r\ndass die Ergebnisse als durchaus aussagekräftig für diese Teilmenge der\r\nUmfrageteilnehmer:innen betrachtet werden können. Weder in der\r\nBundesstatistik noch in der DGUF-Umfrage wird nach den angestrebten\r\nAbschlussarten (BA-HF, BA-NF, Master) unterschieden, so dass sich die\r\nVerteilung der DASV-Umfrageteilnehmer:innen nicht ins Verhältnis zur\r\nVerteilung in der Grundgesamtheit setzen lässt.\r\nBerücksichtigt man die unterschiedlichen Erhebungen und ihre eingeschränkte\r\nVergleichbarkeit lässt sich dennoch die Möglichkeit nicht\r\nausschließen, dass die Ergebnisse der DASV-Umfrage bestimmte Tendenzen\r\nin der anzunehmenden Grundgesamtheit abbilden. Dies trifft\r\nvermutlich in höherem Maße auf die Stichprobe der Masterstudierenden\r\nzu, da die hier anzunehmende Grundgesamtheit deutlich kleiner ist\r\nals die der Bachelorstudierenden. Aus diesem Grund soll die Umfrage in\r\ndiesem Papier berücksichtigt werden. Dabei sind vor allem Fragen von\r\nInteresse, die sich mit dem archäologischen Kulturgutschutz in Verbindung\r\nbringen lassen, wie beispielsweise Fragen zur Vorbereitung auf die\r\nArbeitswelt, zu verpflichtenden Praxiselementen sowie Angeboten zu\r\nPublic Archaeology,\r\nCitizen Science und Wissenschaftskommunikation.\r\n9.3.1.1 Vorbereitung auf die Arbeitswelt\r\nBei den Antworten auf Frage 10 „Denkst du, das Angebot an deiner\r\nHochschule bereitet dich gut auf die Arbeitswelt vor?“ ist eine positive\r\nTendenz zu verzeichnen (vgl. Abbildung 9, n = 118, BA HF). Die zustim-\r\n69 Vgl. Siegmund 2020, 2021, 2022, 2023, 2024b.\r\n70 Vgl. Siegmund 2023.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen? 55\r\nmenden Antworten der Umfrageteilnehmer:innen im BA-HF überwiegen\r\nmit einem Anteil von 43 % deutlich die ablehnenden Antworten mit\r\neinem Anteil von lediglich 22 %. Etwa ein Drittel verhält sich in seinen\r\nAntworten neutral. Dennoch ist mit 43 % weniger als jede:r zweite BAHF-\r\nStudierende der Ansicht, dass die Angebote der Universität sie bzw.\r\nihn adäquat auf die Arbeitswelt vorbereiten. Die Studierenden in den\r\nMasterstudiengängen zeigen ähnliche Werte, wobei der Anteil der neutralen\r\n(39 %) und zustimmenden Antworten (48 %) etwas höher und\r\nder Anteil der ablehnenden Antworten etwas niedriger als bei den BAHF-\r\nStudierenden ausfällt. Die positive Haltung der BA-NF-Studierenden\r\nsticht hervor, die sich zugunsten einer Zustimmungsrate von ca. zwei\r\nDritteln (65 %) manifestiert. Die Ablehnung ist auf demselben Niveau\r\nwie bei den Masterstudierenden.\r\nAbbildung 9: Vorbereitung auf die Arbeitswelt\r\n9.3.1.2 Verpflichtende Praxiselemente\r\nBei den Antworten auf Frage 20 „Sollte es deiner Meinung nach eher\r\nmehr oder weniger verpflichtende Praxiselemente geben?“ ist erneut\r\nca. ein Drittel der BA-HF- und Masterstudierenden unentschlossen (vgl.\r\nAbbildung 10). Die Neutralität der BA-NF-Studierenden ist etwas geringer\r\nausgeprägt als bei Frage 10.\r\nBachelor Hauptfach Bachelor Nebenfach Master\r\n0%\r\nStarke\r\nAblehnung\r\nAblehnung Neutral Zustimmung Starke\r\nZustimmung\r\nKeine\r\nAntwort\r\n10%\r\n20%\r\n30%\r\n40%\r\n50%\r\n56\r\nDie Verteilung der Antworten aller drei Gruppen erfolgt jedoch mit klaren\r\nTendenzen in Richtung positiver oder negativer Bewertung. 61 %der\r\nBA-HF-Studierenden, 67 % der BA-NF-Studierenden und 64 % der Masterstudierenden\r\nwünschen sich mehr verpflichtende Praxiselemente.\r\nNur\r\neine geringe Anzahl von Befragten in allen drei Gruppen äußerte sich\r\nablehnend. Diese Antwort kann als ein starkes Signal an die Universitäten\r\ngewertet werden, ihre Praxisangebote und insbesondere deren\r\nVerpflichtungsgrad kritisch zu überprüfen.\r\nAbbildung 10: Verpflichtende Praxiselemente\r\n9.3.1.3 Public Archaeology, Citizen Science und\r\nWissenschaftskommunikation\r\nDie Beantwortung der Frage 22 „Werden ausreichend Veranstaltungen\r\nzu Public Archaeology, Citizen Science und Wissenschaftskommunikation\r\nangeboten?“ ist im Rahmen dieses Papiers von besonderer Bedeutung,\r\nda hier ein konkreter Bezug zum archäologischen Kulturgutschutz\r\nvorhanden ist. Der Begriff „Public archaeology“ bezeichnet das Verhältnis\r\nder Archäologie zur Öffentlichkeit. Im Fokus steht dabei die Vermittlung\r\nvon Wissen, auch in partizipativen Formaten. „Public Archaeology“\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\n0%\r\nStarke\r\nAblehnung\r\nAblehnung Neutral Zustimmung Starke\r\nZustimmung\r\nKeine\r\nAntwort\r\n10%\r\n20%\r\n30%\r\n40%\r\n50%\r\n60%\r\nBachelor Hauptfach Bachelor Nebenfach Master\r\n57\r\numfasst zudem die Denkmalpflege, die als Trägerin öffentlicher Belange\r\ndas öffentliche Interesse am Schutz des archäologischen Erbes vertritt.71\r\nBei dieser Frage zeigen die BA-HF- und Masterstudierenden eine\r\netwas weniger neutrale Haltung als bei den anderen Fragen, obgleich\r\ndiese Antwortoption immer noch von ca. 30 % gewählt wurde (vgl. Abbildung\r\n11). Ins Auge fällt die signifikante Neutralität der BA-NF-Studierenden\r\nmit 50 %. Des Weiteren zeigt sich, dass die Zustimmung zu\r\ndieser Frage bei diesen Studierenden mit 21 % am stärksten ausgeprägt\r\nist. Es folgt die Zustimmung der Masterstudierenden mit 18 %. Die Haltung\r\nder BA-HF-Studierenden ist demgegenüber eindeutig negativ. Nur\r\n9 % bejahen diese Frage, 62 % verneinen sie. Auch unter den Masterstudierenden\r\nerachtet immerhin noch jeder Zweite das Angebot als unzureichend.\r\nDer Anteil der BA-NF-Studierenden, die sich hier ablehnend\r\nverhalten, ist mit 26 % am niedrigsten.\r\nAbbildung 11: Public Archaeology, Citizen Science und Wissenschaftskommunikation\r\nDieses Resultat entspricht im Wesentlichen den Resultaten von Frage\r\n31.1, welche nach der Vermittlung spezifischer Kompetenzen wie Gra-\r\n71 Zu der doppelten Bedeutung von „public“ in „public archaeology“ vgl. Matsuda 2004.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\n0%\r\nStarke\r\nAblehnung\r\nAblehnung Neutral Zustimmung Starke\r\nZustimmung\r\nKeine\r\nAntwort\r\n10%\r\n20%\r\n30%\r\n40%\r\n50%\r\n60%\r\nBachelor Hauptfach Bachelor Nebenfach Master\r\n58\r\nbungsleitung, Museologie und Public-Outreach-Projekten fragte. In der\r\nAuswertung wurden die Antworten der BA-Hauptfachstudierenden und\r\nder Masterstudierenden zusammengefasst, die BA-NF-Studierenden\r\nsind nicht erfasst. Die Antworten sprechen eine eindeutige Sprache:\r\nNur eine Minderheit der Umfrageteilnehmer:innen ist der Ansicht, dass\r\ndie drei genannten Kompetenzen im Rahmen ihres Studiums bereits\r\nvermittelt wurden (vgl. Abbildung 1272, n=162, BA HF+MA).\r\nAbbildung 12: Vermittlung der angegebenen Kompetenzen im Studium\r\nAuch die Antworten auf diese beiden Fragen können als ein starkes\r\nSignal\r\nan die Universitäten gewertet werden, ihre Angebote zum archäologischen\r\nKulturgutschutz für die BA-HF und Masterstudiengänge\r\nzu prüfen und zu intensivieren.\r\n9.3.1.4 Fazit\r\nDen Ergebnissen der DASV-Umfrage lassen sich zumindest für das Fach Urund\r\nFrühgeschichte starke Hinweise entnehmen, dass eine Prüfung und\r\nAnpassung der Curricula hinsichtlich des Bezugs zur Praxis sowie insbesondere\r\ndes archäologische Kulturgutschutzes dringend erforderlich sind.\r\n72 Die Abbildung basiert auf Schmidt et al. 2024.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\n0 25 50 75 100\r\nAnträgeschreiben\r\nGemeinsames\r\nPublizieren\r\nGrabungsleitung\r\nMuseologie\r\nNaturwissenschaftliches\r\nSampling\r\nPublic-Outreach-Projekte\r\nWikipedia\r\nWissenschaftliche\r\nPostererstellung\r\n59\r\nDie Umfrageteilnehmer:innen erkennen einen Mangel an berufsvorbereitenden\r\nAngeboten im Curriculum der Ur- und Frühgeschichte. Dieser\r\nBefund steht in einem erklärungsbedürftigen Widerspruch zu ihrer\r\nEinschätzung, dass das Studium sie gut auf die Arbeitswelt vorbereitet.\r\nDie Zustimmung bei den BA-NF-Studierenden ist hier am größten,\r\nebenso wie ihre Neutralität und Zustimmung hinsichtlich des Angebots\r\nan Veranstaltungen zum archäologischen Kulturgutschutz. Dies erweckt\r\nden Eindruck, dass die Studierenden eines BA-NF von der gegenwärtigen\r\nSituation am geringsten betroffen sind, auch wenn sie sich – wie\r\nalle anderen auch – mehr verpflichtende Praxiselemente wünschen.\r\nUnter den Umfrageteilnehmer:innen zeigt sich die größte Betroffenheit\r\nbei der Gruppe der BA-HF-Studierenden. Die Masterstudierenden hingegen,\r\ndie am nächsten zu einem Berufseinstieg sind, fühlen sich etwas\r\nbesser vorbereitet auf die Arbeitswelt. Zudem beurteilen sie die Anzahl\r\nder Veranstaltungen zum archäologischen Kulturgutschutz als etwas\r\nausreichender.\r\nDie Ergebnisse der Umfrage legen nahe, dass sowohl die teilnehmenden\r\nBA-HF-Studierenden als auch die Masterstudierenden eine\r\nUnzufriedenheit hinsichtlich der zu geringen Anzahl an verpflichtenden\r\nPraxiselementen und Angeboten zum archäologischen Kulturgutschutz\r\nempfinden.\r\n9.3.2 Die Abbildung des Kulturgutschutzes in den Praxiselementen\r\nIn den wenigsten universitären Curricula findet sich ein Schlagwort bzw.\r\nein Nachweis „(Archäologisches) Kulturgut“.73 Die Curricula sind auf die\r\nuniversitären Bereiche „Forschung und Lehre“ ausgerichtet. Eine Ausbildung/\r\nVorbereitung auch auf spätere berufliche Einsatzorte außerhalb\r\nvon Universitäten und Forschungseinrichtungen wird explizit nicht\r\nangeboten.\r\nÜbungen oder Seminare zum Umgang mit archäologischem Kulturgut\r\n(Schutz, Pflege und Vermittlung) sind bei den einschlägigen archäologischen\r\nUniversitätsinstituten nicht als fester Bestandteil der Curricula\r\nabgesichert. Einzelne Institute bieten unregelmäßig oder einmal jährlich\r\neine Veranstaltung zu diesem Themenkomplex an. Diese werden\r\n73 Für diesen Hinweis danken wir Frau Dr. Gutsmiedl-Schümann.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\n60\r\nvon außeruniversitären archäologischen Akteuren aus Denkmalämtern\r\nund Museen wahrgenommen, wobei dies in Form von Honorarprofessuren,\r\nGastdozenturen und ähnlichen Funktionen erfolgt. Aufgrund des\r\neigenen Berufsweges sind universitäre Archäologen in der Regel nicht\r\nmit den Grundlagen und Themen des Kulturgutschutzes vertraut, weshalb\r\nsie in den Agenden nicht auftauchen und nicht in den Modulen\r\nverankert sind.\r\nDie meisten Curricula sehen vor, dass der Kontakt der Studierenden\r\nzu den außeruniversitären Arbeitskontexten über Praktika hergestellt\r\nwird. Dabei obliegt es überwiegend den Studierenden, den Kontakt\r\nselbst herzustellen. Sie können auch aus dem Spektrum der potenziellen\r\nArbeitgeber wählen. Der Schwerpunkt der Praxiserfahrung liegt häufig\r\nauf Geländepraktika, was man offensichtlich mit „Praxisbezug“ mehr\r\noder weniger gleichsetzt. Die genannten Praktika umfassen z. B. Exkursionen,\r\nProspektionen, Vermessungsübungen oder Ausgrabungen. Die\r\nIntention hinter diesen Formaten ist, wie man fachgerecht Quellen für\r\ndie Forschung gewinnt und dokumentiert. Das übergreifende Ziel eines\r\ndauerhaften Kulturgutschutzes steht nicht im Vordergrund. Unter Umständen\r\nkann man ein Praktikum bei einem außeruniversitären Arbeitgeber\r\nauch durch die Teilnahme an einer Institutsgrabung ersetzen, so\r\ndass ein Kontakt zum späteren Arbeitskontext während des Studiums\r\nnoch unwahrscheinlicher wird. Des Weiteren können Studierende an\r\nmanchen Standorten an „Allgemeinen Berufsvorbereitungen (ABV)“\r\nteilnehmen. Diese sind jedoch nicht näher spezifiziert und dürften\r\nkaum einen konkreten Bezug zu den Arbeitskontexten der Archäologie\r\naufweisen.\r\nEin Fazit lässt sich hinsichtlich der universitären Ausbildung dahingehend\r\nziehen, dass eine systematische und strukturierte Vorbereitung\r\nauf die späteren Arbeitskontexte nicht gewährleistet ist. Die Voraussetzungen\r\nfür und die Vorbereitungen auf die spätere Praxis über eine\r\n„Universitäts- und Forschungskarriere“ hinaus sind höchst unbestimmt,\r\nintransparent und heterogen. Eine zumindest in den Grundsätzen bundeseinheitliche\r\nHandhabung ist in Deutschland bislang nicht etabliert.\r\nDies hat zur Konsequenz, dass die Absolvent:innen je nach Wahl ihres\r\nStudienstandortes mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und\r\nungleichen Chancen in ihr Berufsleben starten, ohne dass ihnen dies\r\nbewusst ist.\r\nWas sind die Anforderungen an Absolvent:innen?\r\n61\r\n10 Anvertraubare professionelle Tätigkeiten\r\nin der archäologischen\r\nAusbildung\r\nDie Absolvent:innen archäologischer Fächer arbeiten später überwiegend\r\nin nicht-universitären Arbeitskontexten. Um sie darauf adäquat\r\nvorzubereiten, ist eine Anbindung an diese Kontexte bereits während\r\ndes Studiums erforderlich. Obgleich die Universität als künftige Arbeitgeberin\r\nlediglich einen dieser Kontexte darstellt, ist die universitäre\r\nAusbildung sehr stark auf diesen einen Kontext ausgerichtet. Für die\r\nOrganisation einer Anbindung an verschiedene Arbeitskontexte kann\r\nein Blick auf die medizinische Ausbildung von Nutzen sein. Zum einen\r\ngibt es verbindliche Formate, in deren Rahmen Studierende bereits zu\r\neinem sehr frühen Zeitpunkt mit verschiedenen Arbeitskontexten in Berührung\r\nkommen. Zum anderen wurden Konzepte entwickelt, welche\r\ndie Studierenden mit dem Arbeitsalltag vertraut machen sollen. Von\r\nbesonderer Relevanz ist das Konzept der „Anvertraubaren professionellen\r\nTätigkeiten“ (APT), welches die Verknüpfung von Kompetenzen\r\nmit konkreten Tätigkeiten in einem Arbeitskontext zum Gegenstand hat.\r\n10.1 Die Anbindung an die Arbeitskontexte in\r\nder medizinischen Ausbildung\r\nIn der medizinischen Ausbildung wird für jeden Studierenden gemäß\r\ngesetzlicher Vorgaben eine Verbindung zu den späteren Arbeitskontexten\r\nsichergestellt. So muss in der vorklinischen Phase des Medizinstudiums\r\nein 3-monatiger Krankenpflegedienst74 und in der klinischen Phase\r\neine 4-monatige Famulatur absolviert werden.75 Durch den Krankenpflegedienst\r\nund die Famulatur wird in der medizinischen Ausbildung\r\n74 Der Krankenpflegedienst „hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in\r\nBetrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen\r\nVerrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen“ (§ 6 Abs. 1 Satz 2 ÄApprO 2002).\r\n75 Die Famulatur „hat den Zweck, dass die Studierenden die ärztliche Tätigkeit in verschiedenen\r\närztlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern kennenlernen. In Einrichtungen\r\nder ambulanten und stationären Krankenversorgung sind die Studierenden mit der\r\närztlichen Patientenversorgung vertraut zu machen“ (§ 7 Abs. 1 ÄApprO 2002).\r\nAnvertraubare professionelle Tätigkeiten\r\nin der archäologischen Ausbildung\r\n62\r\nsichergestellt, dass jeder Studierende bis zum Abschluss des Studiums\r\ndie stationäre und ambulante Versorgung kennengelernt hat. Das Studium\r\nder Medizin wird mit einem praktischen Jahr (PJ) abgeschlossen. Für\r\ndie Gestaltung des Praktischen Jahres wurden durch den Medizinischen\r\nFakultätentag Leitfäden entwickelt, die auf dem Konzept der anvertraubaren\r\nprofessionellen Aktivitäten (APT) beruhen.76\r\n10.2 Das Konzept der anvertraubaren professionellen\r\nTätigkeiten (APT)\r\nDas Konzept der anvertraubaren professionellen Tätigkeiten (Entrustable\r\nProfessional Activites, EPA) wurde maßgeblich von dem niederländischen\r\nForscher und Mediziner Olle ten Cate entwickelt.77 Das Konzept\r\ndes „Anvertrauens“ stellt einen zentralen Aspekt für das Verständnis\r\nder APT dar und bezieht sich in der medizinischen Ausbildung auf die\r\nPatientensicherheit. Es muss gewährleistet sein, dass Patienten bei\r\nder Ausführung von medizinischen Tätigkeiten adäquat behandelt und\r\nnicht gefährdet werden.\r\nDie Prämisse des APT-Ansatzes ist die „Unsichtbarkeit“ von Kompetenzen.\r\nDer Begriff der Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit (ability),\r\nbestimmte Aufgaben richtig, erfolgreich, effektiv bzw. effizient zu bewältigen.\r\nKompetenzen sind somit Eigenschaften von Personen. Man\r\nsieht einer Person jedoch nicht an, welche Kompetenzen sie besitzt.\r\nSie müssen daher sichtbar gemacht werden: „Competencies, by their\r\nnature, need a context to make them visible.“78 Bei diesen Kontexten\r\nhandelt es sich um die späteren Arbeitskontexte: „Competencies can\r\nbe operationalized and assessed by linking them with professional\r\nactivities.“79 Dies führt zum Konzept der anvertraubaren professionellen\r\nTätigkeiten in denjenigen Kontexten, wo diese Tätigkeiten üblicherweise\r\nausgeführt werden. APT sind keine Eigenschaft von Personen, sondern\r\nes sind berufliche Tätigkeiten, die man dafür kompetenten Menschen\r\nanvertrauen kann, es sind: „units of professional practice (tasks\r\n76 Vgl. Medizinischer Fakultätentag 2019a, 2019b, 2019c.\r\n77 Zuerst in Cate 2005.\r\n78 Cate und Schumacher 2022, S. 492.\r\n79 Cate 2005, S. 1176.\r\nAnvertraubare professionelle Tätigkeiten\r\nin der archäologischen Ausbildung\r\n63\r\nor bundles of tasks) that can be fully entrusted to an individual, once\r\nthey have demonstrated the necessary competence to execute them\r\nunsupervised.“80 Das Ziel der Ausbildung besteht folglich darin, Studierende\r\nschrittweise zu befähigen, spezifische berufliche Tätigkeiten auf\r\nprofessionelle Weise auszuführen. Dafür müssen sie sich zwangsläufig\r\nin denjenigen Kontexten bewegen, wo diese Aktivitäten stattfinden. Für\r\ndie medizinische Ausbildung wird der Unterschied zwischen Kompetenzen\r\nund anvertraubaren professionellen Aktivitäten in Abbildung 1381\r\nbeschrieben.\r\nAbbildung 13: Unterschied zwischen Kompetenz und Anvertraubaren professionellen\r\nTätigkeiten\r\nUm festzustellen, ob einem Studierenden eine Tätigkeit anvertraut\r\nwerden kann, ist eine Supervision erforderlich, welche in „arbeitsplatzbasierten\r\nAssessments“82 den Fortschritt in der Qualifikation für\r\nbestimmte APT beurteilt. D. h. klassische Kompetenzmessungen, wie\r\nsie in der universitären Ausbildung üblich sind (z. B. Hausarbeiten, Klausuren\r\netc.), sind ungeeignet, um den Grad der Anvertraubarkeit einer\r\nprofessionellen Aktivität festzustellen.83\r\n80 Cate und Schumacher 2022, S. 493.\r\n81 Die Abbildung basiert auf: Breckwoldt 2023, S. 113. In der Abbildung wurde „EPA“\r\ndurch „APT“ ersetzt.\r\n82 Breckwoldt 2023, S. 117.\r\n83 Vgl. Breckwoldt 2023, S. 113.\r\nKompetenz APT\r\nBeschreibt die Person Beschreibt die Arbeit\r\nWissen, Fertigkeiten,\r\nHaltungen\r\nInhaltswissen\r\nKommunikative Fertigkeiten\r\nManagement-Fertigkeiten\r\nProfessionelle Haltung\r\nIntellektuelle Kapazität\r\nPatientenberatung\r\nPatienten-Entlassung\r\nBehandlungsplan erstellen\r\nSuizidalität abklären\r\nReanimation durchführen\r\nEssentieller Bestandteil\r\nder Berufspraxis\r\nAnvertraubare professionelle Tätigkeiten\r\nin der archäologischen Ausbildung\r\n64\r\n10.3 Anvertraubare professionelle Tätigkeiten in der\r\narchäologischen Ausbildung entwickeln\r\nDie organisierte Anbindung der medizinischen Ausbildung an die späteren\r\nArbeitskontexte kann als ein aufschlussreiches Beispiel für die\r\narchäologische Ausbildung betrachtet werden. Auch für Studierende\r\nder Archäologie wäre es analog zu einem Krankenpflegedienst oder einer\r\nFamulatur sinnvoll, wenn sie über den Arbeitskontext „Universität“\r\nhinaus spätere Arbeitskontexte wie z. B. eine Grabungsfirma, ein Amt\r\nfür Denkmalschutz oder -pflege oder ein Museum bereits während des\r\nStudiums verpflichtend kennenlernen würden.\r\nDas APT-Konzept erweist sich jedoch auch deshalb als interessant\r\nfür die Weiterentwicklung der archäologischen Ausbildung, da es Gründe\r\ndafür liefert, warum die Anbindung an die späteren Arbeitskontexte\r\nprofessionell organisiert werden muss. Aus der Perspektive des APTKonzepts\r\nbesteht das Problem der gegenwärtigen archäologischen Ausbildungen\r\nnicht darin, dass die Studierenden nicht für APT oder spätere\r\nArbeitskontexte qualifiziert werden. Das Problem besteht in der Monokontextualität.\r\nDas bedeutet, dass sich das Spektrum der APT weitgehend\r\nauf einen einzigen Arbeitskontext beschränkt, nämlich den der\r\nUniversität. Diese Tatsache ist nachvollziehbar, da im Arbeitskontext der\r\nUniversität in der Regel nur diejenigen APT beobachtet und evaluiert\r\nwerden können, die in einem direkten Zusammenhang mit diesem Kontext\r\nstehen und von den supervisierenden Personen selbst beherrscht\r\nwerden. Dies hat zur Folge, dass die Studierenden überwiegend für universitätsbezogene\r\nAPT qualifiziert werden, bzw. für Institutionen, in denen\r\ndieselben oder ähnliche APT die Hauptrolle spielen (z. B. außeruniversitäre\r\nForschungseinrichtungen). Die weitgehend monokontextuale\r\nAusbildung der Universität kann das für die späteren archäologischen\r\nArbeitskontexte tatsächlich erforderliche Spektrum der APT momentan\r\nnicht abbilden. Auch die in den meisten Studiengängen vorgesehenen\r\nPraktika bilden dieses Spektrum nicht ab, da sie über kein klar definiertes\r\nProfil verfügen.\r\nDas APT-Konzept kann als ein Brückenkonzept für die Berufsorientierung\r\nbetrachtet werden, die im Zuge der Bologna-Reform in alle Studiengänge\r\nEinzug gehalten hat. Es hat zudem den Vorteil, die Dichotomie\r\nzwischen wissenschaftlicher Ausbildung und (nichtwissenschaftlicher)\r\nAnvertraubare professionelle Tätigkeiten\r\nin der archäologischen Ausbildung\r\n65\r\nPraxis bzw. die Vorstellung zu überwinden, dass eine an der Universität\r\nerworbene wissenschaftliche Kompetenz in einer beruflichen Praxis\r\nlediglich zur Anwendung gebracht wird. Denkt man den Kompetenzerwerb\r\nvon den APT aus – und damit sind auch die universitären APT gemeint\r\n–, wird klarer, welche Kompetenzen erforderlich sind und durch\r\nAPT entwickelt werden müssen. Dies kann in verschiedenen Kontexten\r\ndieselbe Kompetenz sein, denn auch an nicht-universitären Einrichtungen\r\nwird geforscht, und um an Universitäten zu reüssieren, sind nicht\r\nnur wissenschaftliche Kompetenzen gefragt. Legt man das Konzept der\r\nAPT zugrunde, eröffnet sich die Perspektive, die archäologische Ausbildung\r\nzu einer polykontextualen Ausbildung zu entwickeln. Eine Umsetzung\r\ndieser Idee kann jedoch nur in Zusammenarbeit mit denjenigen\r\nPersonen unternommen werden, die sich in den anderen Arbeitskontexten\r\nbewegen und über die Kompetenz zur Evaluierung des Qualifikationsniveaus\r\neiner Person für eine bestimmte APT verfügen.\r\nGemeinsam mit den archäologischen Akteuren der späteren Arbeitskontexte\r\nsollten Kern-APT bestimmt werden, die Berufsanfänger:innen\r\nnach Abschluss ihres Studiums anvertraut werden können. Es wird vorgeschlagen,\r\nzunächst kleinere gemeinsame APT-Projekte in verschiedenen,\r\nkonkreten Einsatzfeldern durchzuführen, in denen wenige APT\r\ngetestet werden, die den Studienplan nicht übermäßig belasten. Als\r\nBeispiele für ein mögliches APT-Projekt können die Aufstellung eines\r\nFlächennutzungsplans für eine Kommune, die Planung und Beschreibung\r\ndenkmalverträglicher Aufforstungsmaßnahmen in Kalamitätsflächen\r\nmit archäologischem Bestand, die Erarbeitung einer Archäologietour\r\nmit Touristikern oder die Beobachtung des Internets im Kontext\r\nmit dem Verkauf von Archaeologica angeführt werden.\r\nAnvertraubare professionelle Tätigkeiten\r\nin der archäologischen Ausbildung\r\n66\r\n11 Ursachen der monokontextualen\r\nAusbildung in den archäologischen\r\nFächern\r\nDas Studium dient der Qualifizierung für den Beruf. Infolge der Bologna-\r\nReform sind in nahezu jedem Studiengang Module geschaffen worden,\r\ndie eine Vorbereitung auf die späteren Arbeitskontexte ermöglichen\r\nsollen. In den Curricula der archäologischen Fächer werden die Bezüge\r\nzu den späteren Arbeitskontexten auf sehr unterschiedliche Weise\r\nhergestellt: die Anbindung (fachlich, fachübergreifend, überfachlich),\r\ndie Verbindlichkeit (z. B. Pflichtmodul, Wahlpflichtmodul) und der Workload\r\nvariieren von Institut zu Institut.84 Wie bereits mehrfach in diesem\r\nPapier ausgeführt, erlangen die Studierenden trotz dieser Module nur\r\nselten eine konkrete Vorstellung davon, was es heißt, später in einer\r\nGrabungsfirma, einem Amt oder einem Museum zu arbeiten. Sie werden\r\nüberwiegend monokontextual ausgebildet, so als ob sie später eine\r\nTätigkeit in nur einem Arbeitskontext, nämlich in einer „Universität“\r\noder „Forschungseinrichtung“ übernehmen würden. Es wäre jedoch\r\nvoreilig, die Ursache des Problems allein in der Bologna-Reform zu suchen.\r\nFür die beschriebene Situation gibt es nicht „die“ Ursache, sondern\r\neine Reihe von Ursachen, die ungünstig zusammenwirken.\r\nZu nennen sind hier vorrangig die Arbeitssituation, die Bildungsbiografie\r\nund die Karrierebedingungen des wissenschaftlichen Personals\r\nan den Universitäten. Bei der Mehrheit liegen rein universitäre Bildungsverläufe\r\nvor, d. h. sie sind in der Regel selbst monokontextual ausgebildet\r\nund sozialisiert. Das wissenschaftliche Personal konzentriert\r\nsich auf die Erfüllung karriererelevanter Parameter wie Qualifikation\r\ndurch Forschung (Promotion, Habilitation), Lehre und Einwerbung von\r\nDrittmitteln. Oft kommt noch die ebenfalls zeitaufwändige Beteiligung\r\nan der akademischen Selbstverwaltung hinzu. Die hohen Anforderungen\r\nund die starke Konkurrenz führen zu einem Zeitdruck, der durch\r\ndie reguläre Befristung von Stellen im Mittelbau gemäß dem Wissen-\r\n84 Vgl. Gutsmiedl-Schümann 2023. Die Analyse bezieht sich auf die Ur- und Frühgeschichtliche\r\nArchäologie.\r\nUrsachen der monok ontextualen Ausbildung\r\nin den archäologischen Fächern\r\n67\r\nschaftszeitvertragsgesetz noch potenziert wird. Ein „Ausflug“ in nichtuniversitäre\r\nArbeitskontexte wird als Zeitverlust für die eigene Karriere\r\nwahrgenommen. Es gibt daher sehr wenige „Wechsler“, d. h. Personen,\r\ndie für Ämter für Denkmalpflege und -schutz, Museen, Sammlungen,\r\narchäologische Stätten oder Unternehmen gearbeitet haben, sodass\r\nsie dort erworbene Erfahrungen und Kompetenzen in der Lehre vermitteln\r\nkönnen. Die Vernetzung des wissenschaftlichen Personals findet\r\nüberwiegend in der Gruppe ihrer peers im Arbeitskontext „Universität“\r\noder „Forschungseinrichtung“ statt, weil es sich dabei auch um die\r\nPersonengruppe handelt, welche über die wissenschaftliche Karriere\r\nmitentscheidet. Das hat jedoch Konsequenzen für die Lehre: „Der eigene\r\nberufliche Werdegang der Lehrenden wird im Allgemeinen einen\r\nerheblichen Einfluss darauf haben, ob Interesse besteht, diese Themen\r\nin die Lehre einzubringen.“85 Die Monokontextualität wird noch durch\r\nDrittmittel perpetuiert, welche überwiegend in die Forschung und nicht\r\nin die Lehre fließen. In diesem Rahmen werden Doktorandenschulen\r\ngegründet und Studierende auf die Bahn einer wissenschaftlichen Karriere\r\ngesetzt, auf der sie unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen\r\nund budgetären Beschränkungen nur mit großer Mühe verbleiben\r\nkönnen.\r\nAls Folge gibt es nur wenige Universitäten, an denen das wissenschaftliche\r\nPersonal selbst reguläre und verpflichtende Lehrveranstaltungen\r\nals Brücke zu anderen Arbeitskontexten, z. B. zur Arbeit in der\r\nBodendenkmalpflege, Museen etc. anbieten kann. Angebote zum Arbeitskontext\r\n„Museum“ findet man häufig dort, wo Universitäten über\r\neigene Museen bzw. Sammlungen verfügen. Andere Angebote lassen\r\nsich dort identifizieren, wo Personal (a) in der Universität und zugleich\r\nin nicht-universitären Einrichtungen wie Denkmalämtern oder Museen\r\nverankert ist oder (b) wenn Personal aus der beruflichen Praxis der Bodendenkmalpflege\r\noder Museen an die Universität gewechselt ist. Die\r\nVerbindung zu den nicht-universitären Kontexten erhofft man sich ansonsten\r\ndurch den Einsatz externer Lehrkräften herzustellen, z. B. Lehrbeauftragte\r\noder Honorarprofessor:innen. Deren Angebote sind jedoch\r\nzumeist nicht verpflichtend und es ist auch nicht sichergestellt, dass sie\r\ninhaltlich tatsächlich arbeitskontextspezifisch ausgerichtet sind.\r\n85 Nikulka 2017, S. 375.\r\nUrsachen der monok ontextualen Ausbildung\r\nin den archäologischen Fächern\r\n68\r\nVon ebenfalls großer Tragweite ist die Abwesenheit eines Gremiums\r\nin den archäologischen Fächern, in welchem die Lehre instituts- und\r\nfachbereichsübergreifend betrachtet und weiterentwickelt werden\r\nkönnte. Die Konstituierung eines solchen Gremiums ist dringend erforderlich,\r\num den Studierenden an allen Standorten eine adäquate Vorbereitung\r\nauf ihre spätere berufliche Tätigkeit zu ermöglichen. Es wäre\r\nauch eine Basis für die Zusammenarbeit mit anderen archäologischen\r\nund nicht-archäologischen Akteuren im Rahmen des vorgeschlagenen\r\nForums Archäologischer Kulturgutschutz.\r\nDes Weiteren fehlen systematischen Regelungen zur Verbindung\r\nvon Universität und Arbeitskontexten, wie man sie z. B. von der Medizin\r\nkennt. Es steht jedoch nicht zu erwarten, dass solche Regelungen in absehbarer\r\nZeit erlassen werden.\r\nDie Zukunftsfähigkeit kleiner Fächer wie der Archäologien ist maßgeblich\r\nvon dem beruflichen Erfolg ihrer Absolvent:innen abhängig.\r\nDer archäologische Kulturgutschutz ermöglicht die Integration einer\r\nFeedback-Schleife in die universitäre Ausbildung, um Rückmeldungen\r\naus dem beruflichen Leben derjenigen, die man ausgebildet hat, kontinuierlich\r\nfür die Anpassung der Lehre an neue Realitäten zu nutzen. Es\r\nist von eminenter Wichtigkeit, dass der archäologische Kulturgutschutz\r\nnicht nur ein Thema der nicht-universitären Akteure ist, sondern auch\r\nder archäologischen Fächer, und zwar sowohl in der Lehre als auch in\r\nder Forschung.\r\nUrsachen der monok ontextualen Ausbildung\r\nin den archäologischen Fächern\r\nWie kann die Situation nachhaltig verbessert werden? 69\r\n12 Wie kann die Situation nachhaltig\r\nverbessert werden?\r\nChancengleichheit für den Start der Absolvent:innen ins Berufsleben\r\nverbessern\r\nDie Absolvent:innen archäologischer Fächer sollten unabhängig von ihrem\r\nStudienort mit gleichen Chancen ins Berufsleben starten. Dafür ist\r\neine verbesserte Vorbereitung auf die verschiedenen Arbeitskontexte\r\nund eine zumindest in den Grundsätzen bundeseinheitliche Handhabung,\r\nwas den Bezug zu diesen Arbeitskontexten in der Grundausbildung\r\nbetrifft, erforderlich.\r\nDen archäologischen Kulturgutschutz als einen Rahmen für die\r\nVerknüpfung mit den Arbeitskontexten setzen\r\nDer archäologische Kulturgutschutz kann als ein sinnvoller Orientierungsrahmen\r\nfür eine systematische und strukturierte Verknüpfung der\r\narchäologischen Ausbildung mit den Arbeitskontexten dienen. Diese\r\nVerknüpfung geht zudem Hand in Hand mit einer Verbesserung des archäologischen\r\nKulturgutschutzes, da in den späteren Arbeitskontexten\r\nder Schutz, die Pflege und die Vermittlung des archäologischen Erbes\r\nim Vordergrund stehen.\r\nEin instituts- und fachbereichsübergreifendes Gremium für die\r\nWeiterentwicklung der archäologischen Ausbildung schaffen\r\nDie universitären Institute und Fachbereiche in Deutschland, welche\r\neine archäologische Ausbildung anbieten, haben verschiedene Profile\r\nund institutionelle Ressourcen. Die einzelnen Institute und Fachbereiche\r\nsind daher in unterschiedlichem Maße in der Lage, eine bessere Verknüpfung\r\nmit den Arbeitskontexten im Rahmen des archäologischen\r\nKulturgutschutzes zu leisten. Es ist jedoch von essenzieller Bedeutung,\r\ndass alle Studierenden adäquat auf die späteren Arbeitskontexte vor70\r\nbereitet werden. Daher wird empfohlen, dass die universitären archäologischen\r\nInstitute und Fachbereiche ein gemeinsames Gremium schaffen,\r\nin dem sie sich über die Weiterentwicklung der archäologischen\r\nAusbildung und insbesondere die Verknüpfung mit den Arbeitskontexten\r\nberaten und abstimmen.\r\nVernetzung der universitären Archäologie mit den anderen archäologischen\r\nAkteuren\r\nDie Verknüpfung mit den Arbeitskontexten erfordert eine Vernetzung\r\nmit denjenigen archäologischen Akteuren, die in diesen Kontexten operieren.\r\nIn erster Linie sind hier die Landesdenkmalämter und ihr Dachverband;\r\nMuseen mit archäologischen Beständen, ihre Landesverbände\r\nund der Bundesverband, Grabungsfirmen sowie außeruniversitäre\r\nForschungseinrichtungen, die sich für den archäologischen Kulturgutschutz\r\nengagieren, zu nennen. Auch einschlägige Netzwerkorganisationen\r\nund Fachgesellschaften sind zu berücksichtigen. Es wäre sinnvoll,\r\nmit den genannten Akteuren strategische Partnerschaften einzugehen,\r\num die Verknüpfung der Ausbildung mit den späteren Arbeitskontexten\r\nsystematisch und langfristig zu organisieren. Es wird empfohlen, die\r\nStudierendenvertretungen in den Prozess miteinzubeziehen.\r\nVernetzung der universitären Archäologie mit den nicht-archäologischen\r\nAkteuren\r\nDie Vernetzung der universitären Institute bzw. Fachbereiche mit nichtarchäologischen\r\nAkteuren kann zum einen über die archäologischen\r\nAkteure der späteren Arbeitskontexte erfolgen, da dort bereits Beziehungen\r\nbestehen. Insbesondere die Landesdenkmalämter unterhalten\r\nals Träger öffentlicher Belange weitläufige Kontakte zu nicht-archäologischen\r\nAkteuren. Zum anderen befinden sich wichtige nicht-archäologische\r\nAkteure auch an den Universitäten. Sie sind in Fächern wie z. B.\r\nden Rechts- und Ingenieurswissenschaften zu finden, die Personen\r\nausbilden, die in ihrer späteren beruflichen Tätigkeit Entscheidungen\r\nfällen können, die zu Eingriffen in das archäologische Erbe führen. Eine\r\nVernetzung mit dieser Personengruppe wäre wünschenswert, um eine\r\nfrühzeitige Sensibilisierung für das archäologische Erbe zu erreichen.\r\nWie kann die Situation nachhaltig verbessert werden?\r\n71\r\nGründung eines Forums Archäologischer Kulturgutschutz\r\nFür eine effektive Vernetzung der universitären Archäologie mit anderen\r\narchäologischen sowie nicht-archäologischen Akteuren ist die Etablierung\r\neiner Kommunikationsstruktur empfehlenswert. Ein Forum Archäologischer\r\nKulturgutschutz, in dem sich die Beteiligten regelmäßig\r\naustauschen, könnte hierfür eine geeignete Plattform darstellen. Auf\r\ndiese Weise kann der archäologische Kulturgutschutz zu einem gemeinsamen\r\nArbeitsfeld dieser verschiedenen Akteure werden, welches die\r\nEntwicklung von Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen nach\r\nsich zieht. Die Struktur könnte mittel- oder langfristig zu einer Plattform\r\nausgebaut werden, über welche Angebote für Studierende und\r\nAbsolvent:innen vermittelt werden.\r\nAnvertraubare professionelle Tätigkeiten für Studierende definieren\r\nund testen\r\nRund zwei Drittel der Absolvent:innen der archäologischen Fächer,\r\ndie nach Abschluss ihres Studiums eine archäologische Tätigkeit aufnehmen,\r\narbeiten außerhalb der Universität. Von diesen findet rund\r\nein Viertel eine Anstellung in der Denkmalpflege, während etwas\r\nmehr eine Beschäftigung bei Grabungsfirmen aufnehmen. Um die Absolvent:\r\ninnen auf die zukünftigen Arbeitskontexte vorzubereiten, bietet\r\nsich das Konzept der anvertraubaren professionellen Tätigkeiten (APT)\r\nan. Gemeinsam mit den nicht-universitären archäologischen Akteuren\r\nder späteren Arbeitskontexte sollten Kern-APT definiert werden, die Berufsanfängern\r\nnach Abschluss ihres Studiums anvertraut werden können.\r\nEs wäre zu erwägen, zunächst kleinere gemeinsame APT-Projekte\r\nin verschiedenen Einsatzfeldern durchzuführen, die den Studienplan\r\nnicht übermäßig belasten.\r\nWeiterbildungsangebote für Absolvent:innen entwickeln\r\nDie derzeitige Ausbildungssituation führt für Absolvent:innen, die nicht\r\nan Universitäten oder Forschungseinrichtungen arbeiten, zu der Notwendigkeit,\r\nsich die zusätzlich erforderlichen Kenntnisse für ihre berufliche\r\nTätigkeit „on the job” aneignen zu müssen. Für diese Perso-\r\nWie kann die Situation nachhaltig verbessert werden?\r\n72\r\nnengruppe sollte der Weiterbildungsbedarf eruiert und zeitnah durch\r\nentsprechende Angebote adressiert werden.\r\nFortbildungsangebote für das wissenschaftliche Personal an\r\nUniversitäten entwickeln\r\nDas wissenschaftliche Personal, das die Studierenden an den Universitäten\r\nausbildet, verfügt in der Regel über nur geringe Kenntnisse der\r\nanderen Arbeitskontexte sowie der Schutz- und Vermittlungsbedarfe\r\ndes archäologischen Erbes. Fortbildungsangebote können diese Lücke\r\nschließen. Doch sollten vor allem reguläre Kontakte zu den anderen archäologischen\r\nAkteuren aufgebaut werden, um einen Wissenstransfer\r\nin beide Richtungen zu ermöglichen.\r\nFortbildungsangebote für Nicht-Archäolog:innen entwickeln\r\nAbsolvent:innen nicht-archäologischer Fächer können in ihren späteren\r\nberuflichen Tätigkeit Entscheidungen fällen, die dieses Erbe betreffen.\r\nDazu zählen u. a. Absolvent:innen der Rechtswissenschaften, Raumwissenschaften,\r\nForstwissenschaften, Agrarwissenschaften, Ingenieurswissenschaften,\r\nArchitektur oder der Städte- und Verkehrsplanung. In\r\ndiesen Fächern wird entweder kein oder nur ein sehr geringes Wissen\r\nüber das archäologische Erbe und die gesetzlich festgelegten Schutzanforderungen\r\nvermittelt. Es sollte im Interesse aller archäologischen Akteure\r\neinschließlich der universitären Archäologie liegen, die relevanten\r\nBerufsgruppen bereits während ihrer Ausbildung an Universitäten oder\r\nHochschulen für die Relevanz und Erhaltungswürdigkeit des archäologischen\r\nErbes zu sensibilisieren. Entsprechende Angebote sollten entwickelt\r\nwerden.\r\nWie kann die Situation nachhaltig verbessert werden?\r\n73\r\nUnterstützung durch die Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftspolitik\r\nEs wird empfohlen, dass die Politik die Verknüpfung der archäologischen\r\nAusbildung mit den späteren Arbeitskontexten im Zeichen des\r\narchäologischen Kulturgutschutzes unterstützt. Die politische Unterstützung\r\neiner Weiterentwicklung der archäologischen Ausbildung würde\r\nauch die Zukunftsfähigkeit der archäologischen Fächer verbessern.\r\nWie kann die Situation nachhaltig verbessert werden?\r\n74 Literaturverzeichnis\r\nLiteraturverzeichnis\r\nAlbert, Marie-Theres; Bernecker, Roland; Cave, Claire; Prodan, Anca Claudia;\r\nRipp, Matthias (Hg.) (2022): 50 Years World Heritage Convention: Shared\r\nResponsibility – Conflict & Reconciliation. 1st ed. 2022. Cham: Springer\r\nInternational Publishing; Imprint Springer (Springer eBook Collection).\r\nOnline verfügbar unter https://link.springer.com/content/pdf/bfm:978-3-031-\r\n05660-4/1?pdf=chapter%20toc\r\nAnton, Christian; Belasus, Mike; Bernecker, Roland; Breuer, Constanze; Jöns,\r\nHauke; Schorlemer, Sabine von (2019): Spuren unter Wasser. Das kulturelle\r\nErbe in Nord- und Ostsee erforschen und schützen. Halle (Saale): Deutsche\r\nAkademie der Naturforscher Leopoldina e.V (Diskussion / Deutsche Akademie\r\nder Naturforscher Leopoldina, Nr. 23). Online verfügbar unter\r\nhttps://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2019_Diskussionspapier_\r\nSpuren_unter_Wasser_web.pdf\r\nArbeitsstelle Kleine Fächer (2023): Was ist ein kleines Fach? Arbeitsdefinition.\r\nOnline verfügbar unter https://www.kleinefaecher.de/kartierung/was-ist-einkleines-\r\nfach\r\nArbeitsstelle Kleine Fächer (2024a): Fächergruppe Archäologien. 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Online verfügbar unter\r\nhttp://e-archaeology.org/wp-content/uploads/2016/06/DE-DISCO-2014-Germany-\r\nnational-report-german.pdf\r\nBofinger, Jörg; Schrickel, Markus (2022): Zwischen Rettung und Forschung.\r\nArchäologische Ausgrabungen in Baden-Württemberg. In: Mitteilungsblatt der\r\nGesellschaft für Archäologie in Württemberg und Hohenzollern e.V. 59 (2),\r\nS. 4–10. Online verfügbar unter https://www.gesellschaft-archaeologie.de/files/\r\ngfa-media/downloads/Mitteilungsbl%C3%A4tter/GfA_Mitteilungsblatt_2022-2_\r\nWEB.pdf\r\nBreckwoldt, Jan (2023): Entrustable Professional Activities (EPA). Erfahrungen\r\nbei der praktischen Umsetzung von EPA in die medizinische Aus- und Weiterbildung\r\nin der Schweiz. In: Medizinischer Fakultätentag (Hg.): 84. Ordentlicher\r\nMedizinischer Fakultätentag. Jena, 8.-9. Juni 2023. Berlin, S. 109–120.\r\nCate, Olle ten (2005): Entrustability of professional activities and competencybased\r\ntraining. 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Online verfügbar unter https://www.dasv-ev.org/\r\narchaeoworks\r\nDeutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (2023): Archäologischer Bildungskanon\r\n– wie gelingt ein zukunftsfähiges Kern-Curriculum UFG? Tagung\r\n2023. Online verfügbar unter https://dguf.de/tagungen-events/tagungen/vergangene-\r\ntagungen/tagungen-seit-2020/2023-19-juni-frankfurt-archaeologischer-\r\nbildungskanon-wie-gelingt-ein-zukunftsfaehiges-kern-curriculum-ufg\r\nDeutscher Museumsbund (2018): Leitfaden für das wissenschaftliche Volontariat\r\nim Museum. Berlin. Online verfügbar unter https://www.museumsbund.de/\r\nwp-content/uploads/2018/03/2018-leitfaden-volontariat-web.pdf\r\nDeutsches Archäologisches Institut (2023): Homepage. Online verfügbar unter\r\nhttps://www.dainst.org/dai/meldungen\r\nDeutsches Archäologisches Institut; Verband der Landesarchäologen in der\r\nBundesrepublik Deutschland (2023): Fortbildung- und Prüfungsordnung für den\r\nBeruf Geprüfte Grabungstechnikerin/Geprüfter Grabungstechniker. Überarbeitete\r\nFassung. Frankfurt am Main. Online verfügbar unter\r\nhttps://www.landesarchaeologien.de/fileadmin/mediamanager/004-Kommissionen/\r\nGrabungstechnik/Weiterfuehrende_Links_Grabungstechnik/FPO_Grabungstechniker_\r\nrgk_20230119.pdf\r\nEberhard Karls Universität Tübingen (2021): Modulhandbuch. Ur- und Frühgeschichtliche\r\nArchäologie. Master of Arts. Eberhard Karls Universität Tübingen.\r\nTübingen. Online verfügbar unter https://uni-tuebingen.de/securedl/sdleyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.\r\neyJpYXQiOjE2ODAwNjg2NDAsImV4c-\r\nCI6MTY4MDE1ODYzOCwidXNlciI6MCwiZ3JvdXBzIjpbMCwtMV0sImZpb-\r\nGUiOiJmaWxlYWRtaW5cL1VuaV9UdWViaW5nZW5cL0Zha3VsdGFldGVuXC-\r\n9QaGlsb3NvcGhpZVwvQWx0ZXJ0dW1zX3VuZF9LdW5zdHdpc3NlbnNjaGFmdGVuXC9Vcl91bmRfRnJcdTAwZmNoZ2VzY2hpY2h0ZVwvU3R1ZGl1b-\r\nVwvTWFzdGVyXC9Nb2R1bGhhbm-RiXHUwMGZjY2hlclwvTUhCX01BX1VGR19maW5hbF8xMl8wM18yMDIxX3p1cl9WZXJcdTAwZjZmZmVudGxpY2h1bm\r\ncucGRmIiwicGFnZSI6NDk1ODh9.0FL_eivxJhAtFInkNn-VYE3cwrgKK1U9ldf12QdgYYA/\r\nMHB_MA_UFG_final_12_03_2021_zur_Ver%C3%B6ffentlichung.pdf\r\nLiteraturverzeichnis\r\n77\r\nEggert, Manfred K.H.; Samida, Stefanie (2022): Ur- und Frühgeschichtliche\r\nArchäologie. 3. durchges. u. aktual. Aufl. Stuttgart: utb GmbH.\r\nEuroparat (1992): Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen\r\nErbes (revidiert). Valletta/Malta. Online verfügbar unter\r\nhttps://www.dnk.de/wp-content/uploads/2021/02/1992_DNK_Europarat-Konvention-\r\nvon-Malta-archaeologisches-Erbe.pdf\r\nGutsmiedl-Schümann, Doris (2023): Ur- und Frühgeschichtliche Archäologie\r\nstudieren. Eine Übersicht über die Studiengänge in Deutschland. Vortrag.\r\nArchäologischer Bildungskanon – wie gelingt ein zukunftsfähiges Kern-Curriculum\r\nUFG? Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte. Frankfurt am\r\nMain, 19.05.2023.\r\nHochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (2023): Grabungstechnik – Feldarchäologie\r\n(GFA). Online verfügbar unter https://krg.htw-berlin.de/studium/\r\nstudienschwerpunkte/grabungstechnik-feldarchaeologie-gfa/\r\nJürgens, Fritz; Müller, Ulrich (Hg.) (2020): Archäologie der Moderne. Standpunkte\r\nund Perspektiven. Bonn: Dr. Rudolf Habelt GmbH (Historische Archäologie\r\nSonderband, 2020). Online verfügbar unter https://www.histarch.uni-kiel.de\r\nKarl, Raimund; Möller, Katharina; Connolly, David; Trausmuth, Tanja; Krierer,\r\nKarl R.; Rocks-Macqueen, Doug et al. (2020): Der archäologische Grabungs-\r\nKompetenz-Pass. Ein Mittel zur Dokumentation durch Praxis erworbener\r\narchäologischer Fertigkeiten. In: Archäologische Informationen 42, S. 237–249.\r\nDOI: 10.11588/ai.2019.0.69362\r\nKemper, Till (2023): Handbuch Archäologie und Bodendenkmalpflege.\r\nMünchen: C.H. Beck.\r\nKulturgutretter (2023): Home. Online verfügbar unter\r\nhttps://www.kulturgutretter.org/\r\nLiteraturverzeichnis\r\n78\r\nKultusministerkonferenz (1995/1999a): Fortbildungsinhalte für ein wissenschaftliches\r\nVolontariat. (= Anlage zu Ziff. 5 der „Grundsätze für die Beschäftigung\r\nvon wissenschaftlichen Kräften als Volontäre/ -innen an Museen“). Online\r\nverfügbar unter https://www.museumsbund.de/wp-content/uploads/2017/06/\r\nfortbildungsinhalte-fuer-ein-wissenschaftliches-volontariat.pdf\r\nKultusministerkonferenz (1995/1999b): Grundsätze für die Beschäftigung von\r\nwissenschaftlichen Kräften als Volontäre/Volontärinnen an Museen. Online\r\nverfügbar unter https://www.museumsbund.de/wp-content/\r\nuploads/2024/03/1995-03-09-volontaere-museen.pdf\r\nKultusministerkonferenz (1998): Grundsätze für die Beschäftigung von Volontären/\r\nVolontärinnen in der Denkmalpflege. Beschluß der KMK vom 26.6.1998.\r\nOnline verfügbar unter https://www.museumsbund.de/wp-content/uploads/\r\n2017/06/grundsaetze-fuer-die-beschaeftigung-von-volontaeren-denkmalp.\r\npdf\r\nKunow, Jürgen; Rind, Michael M. (2022): Archäologische Denkmalpflege.\r\nTheorie – Praxis – Berufsfelder. 1. Auflage. Stuttgart: utb GmbH (Public History –\r\nGeschichte in der Praxis, 7).\r\nLeibniz-Zentrum für Archäologie (LEIZA) (2023): LEIZA: Leibniz-Zentrum für\r\nArchäologie (LEIZA). Online verfügbar unter https://www.leiza.de/\r\nMatsuda, Akira (2004): The Concept of „the Public“ and the Aims of Public\r\nArchaeology. In: Papers from the Institute of Archaeology 15, S. 66–76.\r\nDOI: 10.5334/pia.224\r\nMedizinischer Fakultätentag (2019a): Anvertraubare Professionelle Tätigkeiten\r\n(APT). Konzept für die Ausbildung im Praktischen Jahr. Allgemeinmedizin. Leitfaden.\r\nOnline verfügbar unter https://medizinische-fakultaeten.de/wp-content/\r\nuploads/2019/07/Leitfaden-APT-Allgemeinmedizin-MFT.pdf\r\nMedizinischer Fakultätentag (2019b): Anvertraubare Professionelle Tätigkeiten\r\n(APT). Konzept für die Ausbildung im Praktischen Jahr. Chirurgie. Leitfaden.\r\nOnline verfügbar unter https://medizinische-fakultaeten.de/wp-content/uploads/\r\n2019/07/Leitfaden-APT-Chirurgie-MFT.pdf\r\nLiteraturverzeichnis\r\nLiteraturverzeichnis 79\r\nMedizinischer Fakultätentag (2019c): Anvertraubare Professionelle Tätigkeiten\r\n(APT). Konzept für die Ausbildung im Praktischen Jahr. Innere Medizin. Leitfaden.\r\nOnline verfügbar unter https://medizinische-fakultaeten.de/wp-content/\r\nuploads/2019/07/Leitfaden-APT-InnereMedizin-MFT.pdf\r\nNikulka, Frank (2017): Denkmalmanagement und Kulturgüterschutz in der\r\nuniversitären Lehre und Forschung. Das Beispiel Hamburg. In: Archäologische\r\nInformationen 40, S. 373–376. DOI: 10.11588/ai.2017.1.42518\r\nOtto-Friedrich-Universität Bamberg (2024): Deutsche Grabungsfirmen.\r\nOnline verfügbar unter https://www.uni-bamberg.de/amanz/service/deutschegrabungsfirmen\r\nParzinger, Hermann (2021): Verdammt und vernichtet. Kulturzerstörungen vom\r\nAlten Orient bis zur Gegenwart. München: C.H. Beck. Online verfügbar unter\r\nhttps://www.perlentaucher.de/buch/hermann-parzinger/verdammt-und-vernichtet.\r\nhtml\r\nPiffko, Sascha (2024): Berufsschule Archäologiestudium? Arbeitsteilig die Kluft\r\nzwischen wissenschaftlichem Studium und beruflichen Anforderungen schließen.\r\nIn: Arch. Inf. 46, S. 59–62. DOI: 10.11588/AI.2023.1.105345\r\nRauhaus-Höpfer, Jasmin; Rotermund, Sophie-Marie (2020): Archäologie\r\nzwischen Studium und Berufseinstieg. Die ökonomische Seite der üblichen\r\nWege. 115-144 Seiten / Archäologische Informationen, Bd. 42 (2019): Archäologische\r\nInformationen. In: Archäologische Informationen 42, S. 115–144.\r\nDOI: 10.11588/ai.2019.0.69351\r\nSchenk, Thomas (2021): Zur Situation der Grabungstechnik aus Hochschulperspektive.\r\nIn: Rundbrief Grabungstechnik 19, S. 41–43. Online verfügbar\r\nunter https://feldarchaeologie.de/wordpress/wp-content/uploads/2022/01/\r\nPubl_News_19s.pdf\r\nSchmidt, Jonathan; Sickel, Thomas; Reller, Johannes (2024): Was macht\r\ndas Curriculum der Ur- und Frühgeschichte zukunftsfähig? Eine studentische\r\nBestandsaufnahme und Perspektive. In: Arch. Inf. 46, S. 38–57.\r\nDOI: 10.11588/AI.2023.1.105731\r\n80 Literaturverzeichnis\r\nSchorlemer, Sabine von (2016): Kulturgutzerstörung. Die Auslöschung von\r\nKulturerbe in Krisenländern als Herausforderung für die Vereinten Nationen.\r\n1. Auflage. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG\r\n(The United Nations and Global Change, 11).\r\nSiegmund, Frank (2020): Studierenden- und Absolventenzahlen in den Fächern\r\nUr- und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit im\r\nJahr 2019. In: Arch. Inf. 43, S. 199–210. DOI: 10.11588/ai.2020.1.81410\r\nSiegmund, Frank (2021): Die Studierenden- und Absolventenzahlen in\r\nden Fächern Ur- und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters und\r\nder Neuzeit im Jahr 2020. In: Arch. Inf. 44, S. 99–104.\r\nDOI: 10.11588/ai.2021.1.89185\r\nSiegmund, Frank (2022): Die Studierenden- und Absolventenzahlen in den\r\nFächern Ur- und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters und der\r\nNeuzeit im Jahr 2021. In: Arch. Inf. 45, S. 99–104.\r\nSiegmund, Frank (2023): Die Studierenden- und Absolventenzahlen in den\r\nFächern Ur- und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters und der\r\nNeuzeit im Jahr 2022. Early view. In: Arch. Inf. 46. Online verfügbar unter\r\nhttps://dguf.de/fileadmin/AI/archinf-ev_siegmund3.pdf\r\nSiegmund, F. (2024a). Deutliche Lohnverbesserungen im Jahr 2023 und\r\nWachstumspläne für 2024 – DGUF-Monitoring-Report privatwirtschaftliche\r\nArchäologie 2023. Arch. Inf. 47, Early View, online publiziert 12. Juni 2024.\r\nhttps://dguf.de/fileadmin/AI/siegmund_2024a.pdf\r\nSiegmund, F. (2024b). Die Studierenden- und Absolventenzahlen in den Fächern\r\nUr- und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit und\r\nProvinzialrömische Archäologie im Jahr 2023. Arch. Inf. 47, Early View, online\r\npubliziert 12. Juni 2024. https://dguf.de/fileadmin/AI/siegmund_2024b.pdf\r\nSiegmund, Frank; Scherzler, Diane (2020): Die derzeitige Wirtschaftslage in\r\nder privatwirtschaftlichen Archäologie Deutschlands – DGUF-Monitoring-Report\r\nprivatwirtschaftliche Archäologie 2019. 79-98 Seiten / Archäologische\r\nInformationen, Bd. 42 (2019): Archäologische Informationen.\r\nDOI: 10.11588/AI.2019.0.69349\r\nLiteraturverzeichnis 81\r\nSiegmund, Frank; Scherzler, Diane; Schauer, Michaela (2020): DGUF-Umfrage\r\n„Evaluation Beruf Archäologie“, 10. 6. 2019 - 31. 10. 2019. Durchführung und\r\nTeilnehmer der Umfrage (EvaBA 1). DGUF-Preprint, 23. März 2020. Online\r\nverfügbar unter https://dguf.de/fileadmin/user_upload/EvaBA/DGUF-Dok_Preprint_\r\nEvaBA_1_Durchfuehrung-u-Teilnehmer.pdf\r\nStatistisches Bundesamt Deutschland (1998-2023): GENESIS-Online. Tabelle\r\n21311-0003: Studierende: Deutschland, Semester, Nationalität, Geschlecht,\r\nStudienfach. Online verfügbar unter https://www-genesis.destatis.de/genesis//\r\nonline?operation=table&code=21311-0003&bypass=true&levelindex=0&levelid\r\n=1719823061807#abreadcrumb\r\nStatistisches Bundesamt (2023): Statistik der Studenten. 21311 0003:\r\nStudierende: Deutschland, Semester, Nationalität, Geschlecht, Studienfach.\r\nVerband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (2006):\r\nAusgrabungen und Prospektion. Durchführung und Dokumentation.\r\nOnline verfügbar unter https://www.landesarchaeologien.de/fileadmin/\r\nmediamanager/004-Kommissionen/Grabungstechnik/Grabungsstandards/grabungsstandards_\r\napril_06.pdf\r\nVerband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (2011):\r\nGrabungstechnikerhandbuch. Online verfügbar unter https://www.landesarchaeologien.\r\nde/kommissionen/grabungstechnikerhandbuch, zuletzt aktualisiert\r\nam 30.06.2023\r\nVerband für Grabungstechnik und Feldarchäologie (2021): Arbeitsbedingungen\r\nin der Grabungstechnik/Feldarchäologie. Bestandsaufnahme eines Berufsfeldes.\r\nAuswertung der Umfrage vom Rundbrief Grabungstechnik 2019.\r\nIn: Rundbrief Grabungstechnik 19, S. 3–47. Online verfügbar unter https://feldarchaeologie.\r\nde/wordpress/wp-content/uploads/2022/01/Publ_News_19s.pdf\r\nVlase, Ionela; Lähdesmäki, Tuuli (2023): A bibliometric analysis of cultural\r\nheritage research in the humanities: The Web of Science as a tool of knowledge\r\nmanagement. In: Humanit Soc Sci Commun 10 (1), S. 84.\r\nDOI: 10.1057/s41599-023-01582-5\r\n82\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 1: Anzahl der Professuren und Standorte in den Archäologien........18\r\nAbbildung 2: Studierendenzahlen in den Archäologien.....................................19\r\nAbbildung 3: Verteilung auf die Arbeitgebertypen (einzeln)..............................32\r\nAbbildung 4: Verteilung auf die Arbeitgebertypen (zusammengefasst)............33\r\nAbbildung 5: Fachliche Voraussetzungen.........................................................35\r\nAbbildung 6: Höchster erreichter Hochschulabschluss.....................................36\r\nAbbildung 7: Aufwand für Arbeitstätigkeiten....................................................37\r\nAbbildung 8: Verteilung der Berufsabschlüsse..................................................44\r\nAbbildung 9: Vorbereitung auf die Arbeitswelt..................................................54\r\nAbbildung 10: Verpflichtende Praxiselemente...................................................55\r\nAbbildung 11: Public Archaeology, Citizen Science und\r\nWissenschaftskommunikation.....................................................56\r\nAbbildung 12: Vermittlung der angegebenen Kompetenzen im Studium..........57\r\nAbbildung 13: Unterschied zwischen Kompetenz und\r\nAnvertraubaren Professionellen Tätigkeiten...............................62\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n83\r\nStudiengänge des Bundesstudienfachs\r\n„Archäologie“\r\nDas Bundesstudienfach „Archäologie“ umfasst folgende landesinterne\r\nStudienfächer:86\r\nAngewandte Landschafts- und Feldarchäologie\r\nArchaeological Sciences and Human Evolution\r\nArchaeology\r\nArchaeology of the Ancient World\r\nArchäologie der Alten Welt\r\nArchäologie der Römischen Provinzen\r\nArchäologie des Mittelalters\r\nArchäologie des Mittelalters und der Neuzeit\r\nArchäologie und Geschichte der römischen Provinzen\r\nArchäologie und Geschichte des Alten Europas\r\nArchäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas\r\nArchäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients\r\nArchäologie und Kulturwissenschaft\r\nArchäologie, Geschichte, Landschaft\r\nArchäologische Restaurierung\r\nArchäologische Wissenschaften\r\nArchäologische Wissenschaften/Archaeology\r\nByzantinische Archäologie und Kunstgeschichte\r\nByzantinische Kunstgeschichte\r\nDigitale Archäologie\r\nEuropäische Archäologie\r\nGeoarchäologie\r\nGriechisch-Römische Archäologie\r\nInformationsverarbeitung in der Geoarchäologie\r\nInterdisziplinäre Klassische Archäologie\r\n86 Schriftliche Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 22.2.2024.\r\nStudiengänge des Bundesstudienfachs „ Archäologie“\r\n84\r\nKlassische Archäologie\r\nKlassische Archäologie (Alte Welt)\r\nKlassische Archäologie /Christliche und Byzantinische Archäologie\r\nKlassische und Christliche Archäologie\r\nNaturwissenschaftliche Archäologie\r\nPrähistorische Archäologie\r\nPrähistorische Archäologie/Geoarchäologie\r\nVorderasiatische Archäologie\r\nStudiengänge des Bundesstudienfachs „ Archäologie“\r\n85\r\nAutorinnen und Autoren\r\nProf. Dr. Marie-Theres Albert Institute Heritage Studies der\r\nInternationalen Akademie Berlin (INA)\r\nDr. Constanze Breuer Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina, Halle (Saale)\r\nProf. Dr. Peter Funke Universität Münster\r\nProf. Dr. Hans-Joachim Gehrke ML Albert-Ludwigs-Universität Freiburg\r\nProf. Dr. Matthias Knaut Hochschule für Technik und Wirtschaft\r\nBerlin\r\nProf. Dr. Jürgen Kunow LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im\r\nRheinland, Bonn\r\nDie Autorinnen und der Autor wurden entsprechend der veröffentlichten\r\n„Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten in der wissenschaftsbasierten\r\nBeratungstätigkeit der Nationalen Akademie der\r\nWissenschaften Leopoldina“ verpflichtet, Tatsachen zu benennen, die\r\ngeeignet sein können, zu Interessenkonflikten zu führen. Außerdem wird\r\nauf die vorliegenden Regeln verwiesen.\r\nML – Mitglied der Leopoldina\r\nAutorinnen und Autoren\r\n86\r\nMitglieder der Arbeitsgruppe\r\n„Archäologisches Kulturerbe“\r\nDas Diskussionspapier wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe „Archäologisches\r\nKulturerbe“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\nfür das Handlungsfeld „Kulturgutschutz in der archäologischen\r\nAus- und Fortbildung“ erarbeitet.\r\nSprecher und Sprecherin\r\nProf. Dr. Hermann Parzinger ML Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin\r\nProf. Dr. Friederike Fless Deutsches Archäologisches Institut,\r\nBerlin (Mitglied der Arbeitsgruppe bis\r\nAugust 2021)\r\nMitglieder\r\nProf. Dr. Marie-Theres Albert Institute Heritage Studies der\r\nInternationalen Akademie Berlin (INA)\r\nProf. Dr. Maja Apelt Universität Potsdam\r\nDr. Martin Bachmann† Koldewey-Gesellschaft, Deutsches\r\nArchäologisches Institut, Berlin\r\nDr. Mike Belasus Niedersächsisches Institut für historische\r\nKüstenforschung, Wilhelmshaven\r\nDr. Roland Bernecker Deutsche UNESCO-Kommission, Bonn\r\nProf. Dr. Olivier Berthod Université de Lorraine, ICN Business\r\nSchool, CEREFIGE, Nancy, Frankreich\r\nProf. Dr. Kerstin von der Decken Universität zu Kiel (Mitglied der Arbeitsgruppe\r\nbis Juni 2022)\r\nProf. Dr. Peter Funke Universität Münster\r\nProf. Dr. Hans-Joachim Gehrke ML Albert-Ludwigs-Universität Freiburg\r\nProf. Dr. Markus Hilgert Kulturstiftung der Länder, Berlin\r\nProf. Dr. Hauke Jöns Niedersächsisches Institut für historische\r\nKüstenforschung, Wilhelmshaven\r\nMitglieder der Arbeitsgruppe „ Archäologisches Kulturerbe“\r\n87\r\nProf. Dr. Matthias Knaut Hochschule für Technik und Wirtschaft\r\nBerlin\r\nProf. Dr. Jürgen Kunow LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im\r\nRheinland, Bonn\r\nProf. Dr. Dr. Sabine Freifrau Technische Universität Dresden\r\nvon Schorlemer\r\nWissenschaftliche Mitarbeit und Koordination\r\nDr. Christian Anton Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina, Halle (Saale)\r\nDr. Constanze Breuer Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina, Halle (Saale)\r\nML – Mitglied der Leopoldina\r\nMitglieder der Arbeitsgruppe „ Archäologisches Kulturerbe“\r\n88 Danksagung\r\nDanksagung\r\nWir danken sehr herzlich den Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachgespräche,\r\ndie wertvolle Hinweise für die Überlegungen zu diesem Papier\r\ngegeben haben:\r\nDr. Katharina Bahlmann, Arbeitsstelle Kleine Fächer, Johannes Gutenberg-\r\nUniversität Mainz\r\nDr. Alke Dohrmann, SiLK – SicherheitsLeitfaden Kulturgut\r\nWolfgang Karl Göhner, Assessor iuris, Regierungsdirektor, Justiziar,\r\nBayerisches Landesamt für Denkmalpflege\r\nProf. Dr. Eckart Köhne, Direktor, Badisches Landesmuseum, Karlsruhe\r\nProf. Dr. Rainer Schreg, Lehrstuhl für Archäologie des Mittelalters und der\r\nNeuzeit, Institut für archäologische Wissenschaften, Denkmalwissenschaften\r\nund Kunstgeschichte (IADK), Universität Bamberg\r\nAlmut Siegel, SiLK – SicherheitsLeitfaden Kulturgut\r\nProf. Dr. C. Sebastian Sommer†, Landeskonservator, Bayerisches\r\nLandesamt für Denkmalpflege\r\nProf. Dr. Gerhard Vinken, Lehrstuhl für Denkmalpflege/Heritage Sciences,\r\nInstitut für archäologische Wissenschaften, Denkmalwissenschaften und\r\nKunstgeschichte (IADK), Universität Bamberg\r\nProf. Dr. Matthias Wemhoff, Museumsdirektor und Landesarchäologe, Museum\r\nfür Vor- und Frühgeschichte, Stiftung Preußischer Kulturbesitz,\r\nBerlin\r\nWir danken ebenfalls sehr herzlich allen Personen, die an dem Feedbackgespräch\r\nzur Diskussion eines prä-finalen Entwurfs des vorliegenden\r\nPapiers teilgenommen und/oder eine schriftliche Stellungnahme abgegeben\r\nhaben:\r\nDanksagung 89\r\nProf. Dr. François Bertemes, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,\r\nInstitut für Kunstgeschichte und Archäologien Europas\r\nPD Dr. Doris Gutsmiedl-Schümann, Universität der Bundeswehr\r\nMünchen, Historisches Institut\r\nProf. Dr. Eckart Köhne, Direktor, Badisches Landesmuseum, Karlsruhe\r\nProf. Dr. Michaela Konrad, Universität Bamberg, Institut für Archäologische\r\nWissenschaften, Denkmalwissenschaften und Kunstgeschichte, Archäologie\r\nder Römischen Provinzen\r\nDr. Katja Lembke, Deutscher Archäologen-Verband e.V. (Vorsitzende)\r\nProf. Dr. Michael Meyer, Freie Universität Berlin, Institut für Prähistorische\r\nArchäologie\r\nProf. Dr. Ulrich Müller, Universität Kiel, Institut für Ur- und Frühgeschichte\r\nin Kiel\r\nProf. Dr. Frank Nikulka, Uni Hamburg, Institut für vor- und frühgeschichtliche\r\nArchäologie\r\nSascha Piffko, SPAU GmbH (Inhaber und Geschäftsleiter)\r\nProf. Dr. Michael Rind, Verband der Landesarchäologien in der BRD e.V.\r\n(Vorsitzender)\r\nProf. Dr. Andreas Schäfer, Universität Bamberg, Institut für Archäologische\r\nWissenschaften, Denkmalwissenschaften und Kunstgeschichte, Ur- und\r\nFrühgeschichte\r\nProf. Dr. Thomas Schenk, HTW Berlin, Fachbereich 5: Gestaltung und\r\nKultur\r\nJonathan Schmidt, Dachverband archäologischer Studierendenvertretungen\r\ne. V. (DASV), Beisitzer im Vorstand\r\nProf. Dr. Thomas Schmitt, Universität Heidelberg, Heidelberg Zentrum\r\nKulturelles Erbe, Professur für Cultural Heritage und Kulturgüterschutz\r\nProf. Dr. Gunter Schöbel, Universität Tübingen, Institut für Ur- und\r\nFrühgeschichte und Archäologie des Mittelalters\r\nProf. Dr. Reiner Schreg, Universität Bamberg, Institut für Archäologische\r\nWissenschaften, Denkmalwissenschaften und Kunstgeschichte, Archäologie\r\ndes Mittelalters und der Frühen Neuzeit\r\nProf. Dr. Matthias Wemhoff, Deutscher Verband für Archäologie\r\nGeschäftsführer)\r\nSarah Wolff, Archäologische Dienstleistungen (Inhaberin und Geschäftsführerin)\r\n90"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Was ist das Problem?\r\nMethan ist gemäß dem Kyoto-Protokoll nach Kohlendioxid das wichtigste Treibhausgas.\r\nAuch wenn Methan in der Atmosphäre eine Verweildauer von nur rund zehn Jahren hat, ist\r\ndie Wirkung auf das Klima in diesen zehn Jahren mehr als 100-mal stärker als die von CO₂.\r\nMethan entsteht vor allem durch biologische Prozesse dort, wo Biomasse unter Luftabschluss\r\nabgebaut wird: in auftauenden Permafrostböden, im Verdauungstrakt von Wiederkäuern,\r\nin Feuchtgebieten und in (Abfall-)Deponien. Weitere und bislang unterschätzte\r\nQuellen für Methanemissionen liegen in der Energiewirtschaft: Methan entweicht auch bei\r\nder Förderung von Braunkohle sowie Erdöl und Erdgas.\r\nDer politische Handlungsbedarf\r\nDeutschland hat sich mit dem Global Methane Pledge der COP26 (2021) verpflichtet, die\r\nMethanemissionen bis 2030 um 30 % zu mindern. Zudem hat das Europäische Parlament\r\nim Mai 2024 eine EU-weite Methanverordnung verabschiedet. Demnach sollen die Methanemissionen\r\naus der Förderung, dem Transport und der Umwandlung von Brennstoffen\r\nregelmäßig gemessen und verringert werden.\r\nDamit Deutschland seine Minderungsziele fristgerecht erreicht, müssen zwei wesentliche\r\nPunkte in den Blick gerückt werden:\r\nAktuelle Studien zeigen, dass die Methanemissionen aus Erdgasbohrlöchern in der Nordsee\r\nund aus den Braunkohlefördergebieten deutlich höher liegen als bisher angenommen.\r\nHinsichtlich der Vorkettenemissionen von Erdgasimporten wurde inzwischen umfangreich\r\ndokumentiert, dass sich diese teils erheblich unterscheiden und insbesondere bei importiertem\r\nLNG-Frackinggas deutlich höher liegen als bei konventionellem Erdgas aus der\r\nPipeline.\r\nEine Aufschlüsselung der Quellen in Deutschland, aber auch auf EU-Ebene, zeigt zudem,\r\ndass die größte Quelle für Methanemissionen in einem weiteren Sektor liegt, der in der\r\nEU-Verordnung kaum berücksichtigt wird: in der Landwirtschaft. Die Methanemissionen\r\nin den Bereichen Abfall und Abwasser haben in den letzten Jahren durch wirkungsvolle\r\nMaßnahmen abgenommen.\r\nDie Klimawirkung von Methan –\r\neine unterschätzte Gefahr\r\nOktober 2024\r\nC\r\nH\r\nH H\r\nC\r\nH\r\nHH O\r\nC\r\nH\r\nH\r\nH H CH₄\r\nDie größte Quelle: Methanemissionen der Landwirtschaft\r\nDie Landwirtschaft hat nach den offiziellen Berichten mit 70 % den größten Anteil an den\r\nMethanemissionen (Abbildung 1, grüner Balken), insbesondere aus der Rinder- und\r\nMilchkuhhaltung. Seit 1990 sind die Emissionen der Landwirtschaft kaum zurückgegangen.\r\nMethan, das sich während des Verdauungsvorgangs bei Wiederkäuern bildet, hatte\r\n2022 einen Anteil von mehr als 70 % an den Methanemissionen aus dem Landwirtschaftssektor.\r\nEine weitere wesentliche Quelle ist die Lagerung von Wirtschaftsdüngern\r\n(Festmist, Gülle), die ca. 20 % beitrugen.\r\nSektor Öl, Gas und Kohle: Methan-Underreporting\r\nBei den diffusen Emissionen aus Brennstoffen ist von einem Underreporting auszugehen.\r\nDas heißt, die tatsächlichen Emissionen in diesem Bereich sind auf Basis aktueller Studien\r\nviel höher als angenommen, da die Messungen nicht flächendeckend stattfinden und die\r\nEmissionsfaktoren veraltet sind; ferner fordert die Methanverordnung inaktive Bohrlöcher\r\nund Förderareale sowie die Vorkettenemissionen mit einzubeziehen. Da Deutschland ca.\r\n95 % der benötigten Erdgasmenge importiert, wird letzteres künftig zwangsläufig zu\r\neiner signifikanten Erhöhung im Reporting führen.\r\nAllein bei der deutschen Braunkohleförderung zeigt z.B. die satellitenbasierte Detektion,\r\ndass die Emissionen in offiziellen Berichten um einen Faktor 79 zu niedrig angegeben\r\nwerden (Shen et al., 2023). Weitere drei Studien zeigen eine Bandbreite des Underrepor􀆟ng\r\num Faktoren von 28–220 (Assan, 2024; Abbildung 2). Das Verwenden eines Emissionsfaktors\r\nvon 184 würde die aktuellen Emissionen des gesamten deutschen Energiesektors\r\nmehr als verdoppeln (Assan, 2024; Abbildung 1, rechter Balken).\r\nDeutschlands Methanemissionen in ausgewählten Sektoren\r\nAngaben in Millionen Tonnen\r\n1\r\n0\r\n1,00\r\n2,00\r\n3,00\r\n5,00\r\n4,00\r\n1990\r\n© BMWK; Datenbasis: Umweltbundesamt\r\n2000 2010 2020\r\nSonstiges\r\n2023 2023\r\n(mit Braunkohle-\r\nEmissionsfaktor 184x)\r\n4,77\r\n3,46\r\n2,18\r\n1,71 1,60\r\n1,82\r\n79x\r\nEnergie: Diffuse Emissionen\r\nEnergie: Methanschlupf bei\r\nVerbrennungsprozessen\r\nLandwirtschaft\r\nAbfall und Abwasser\r\nC\r\nH\r\nH\r\nH H\r\nC\r\nH\r\nH\r\nH H\r\nCH₄\r\nUm das Emissionspotenzial realistisch abzuschätzen, ist es daher notwendig, standortspezifische\r\nEmissionsfaktoren, sowohl für aktive als auch für nicht-aktive Gebiete,\r\nhinzuzuziehen.\r\nEin bundesweites Monitoring per Fernerkundung ist die kosteneffizienteste und\r\nschnellste Art, mittlere bis große Emissionen zu erfassen und in der Folge zu senken.\r\nDeutschlands Methanemissionen der Braunkohleförderung sind\r\n28–220 Mal höher als angenommen\r\nMethanemissionen aus Braunkohletagebau; Angaben in Tausend Tonnen\r\nErarbeitung einer Nationalen Methanstrategie, um die Umsetzung der EU-Methanverordnung\r\nzu konkretisieren und um die sich aus dem Global Methane Pledge ergebenden\r\nReduktionsziele zu erreichen.\r\nReduktion der Tierbestände und Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine stärker\r\npflanzenbasierte Ernährung fördern.\r\nEtablierung eines verbesserten und vor allem flächendeckenden Monitorings der\r\nMethanemissionen aus Brennstoffen und der Energiewirtschaft als valide Datengrundlage\r\nfür die Emissionsreduktion.\r\nNutzung von kommerziell angebotenen Satellitenanalysen zur Qualitätskontrolle des\r\nReportings aus dem Braunkohletagebau und um kostengünstig große Leckagen im\r\nErdgassektor aufzuspüren und zu beheben.\r\nSanierung der vielfach alten und leckagebehafteten städtischen Erdgas-Verteilerleitungen.\r\nBei Erdgasimporten gezielte Identifizierung und Auswahl von Zulieferern mit den\r\ngeringsten Vorkettenemissionen.\r\n2\r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\nvon Deutschland\r\nberichtet\r\n© EMBER\r\nGlobal Energy\r\nMonitor\r\nShen et al. (2023) International\r\nEnergy Agency\r\nEmber\r\n(GEM angepasst)\r\n220x\r\n79x\r\n28x\r\n184x\r\nHandlungsoptionen\r\nKontakt zu den Exper􀆟nnen und Experten\r\nC\r\nH\r\nH\r\nH H CH₄\r\n„Mit dem Global Methane Pledge ist auch Deutschland die\r\nVerpflichtung eingegangen, seine Methanemissionen bis 2030\r\nim Vergleich zu 2020 um 30 % zu senken. In Anbetracht neuer\r\nStudien müssen wir das Vertrauen in schon Erreichtes wiederherstellen\r\nund das Reporting von Methanemissionen\r\ninsgesamt verbessern.“\r\nProf. Dr. Susanne Liebner\r\nHelmholtz-Zentrum Potsdam -\r\nDeutsches GeoForschungsZentrum GFZ\r\nE-Mail: susanne.liebner@gfz-potsdam.de\r\nTelefon: 0331 6264 288 17\r\nExpertise: Biogene Quellen und Senken\r\nvon Methan; mikrobielle Prozesse des\r\nterrestrischen Kohlenstoffkreislaufes;\r\nMoore und Permafrost im Klimasystem\r\n„Neben der Reduktion des Verbrauchs fossiler\r\nEnergien ist unser stärkster Hebel zur Emissionsminderung\r\ndie Beseitigung großer Quellen, die durch neue\r\nSatellitentechniken detektiert werden können.“\r\nPD Dr. Ralf Sussmann\r\nKarlsruher Institut für Technologie,\r\nCampus Alpin, Garmisch-Partenkirchen\r\nE-Mail: ralf.sussmann@kit.edu\r\nTelefon: 08821 183 159\r\nExpertise: Fernerkundung von Treibhausgasen;\r\nQuellzuordnung und\r\n-quantifizierung\r\n„Bei der Regulierung von Methanemissionen ist die Landwirtschaft\r\nin den Fokus zu rücken. Sie ist bundesweit der\r\nstärkste Emittent, und diese Methanemissionen haben in den\r\nletzten Jahren kaum abgenommen.“\r\nProf. Dr. Markus Reichstein\r\nMax-Planck-Institut für Biogeochemie,\r\nJena\r\nE-Mail: reichstein-office@bgc-jena.mpg.de\r\nTelefon: 0172 109 65 59\r\nExpertise: Kohlenstoff- und Wasserkreislauf;\r\nÖkosystemfunktionen und\r\nBiodiversität; Systemische Umweltrisiken\r\n„Methan ist ein potentes Treibhausgas, das allerdings in\r\nabsehbarer Zeit als Erdgas für die Energiegewinnung relevant\r\nbleibt. Umso wichtiger ist es, technisch bedingte Methanemissionen\r\nbei der Produktion und im Transport zu vermeiden.“\r\nProf. Dr. Robert Schlögl\r\nAlexander von Humboldt-Stiftung,\r\nFritz-Haber-Institut der Max-Planck-\r\nGesellschaft, Abt. ISC\r\nE-Mail: praesident@avh.de\r\nTelefon: 0151 721 864 82\r\nExpertise: Chemische Energiekonversion;\r\nphysikalische Chemie; Spurengasanalytik\r\n„Präzise Satellitenmessungen zeigen erstmals das vollständige\r\nAusmaß der Methanemissionen in Deutschland – und wie\r\ndringend wir handeln müssen: Angesichts der hohen\r\nkurzfristigen Klimawirkung von Methan ist es von größter\r\nBedeutung, dass wir die EU-Methanverordnung national\r\nkonsequent umsetzen und Emissionen in Energie- und\r\nLandwirtschaft sofort reduzieren.“\r\nProf. Dr. Susanne Buiter\r\nWissenschaftliche Vorständin und\r\nSprecherin des Vorstands Helmholtz-\r\nZentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum\r\nGFZ und Helmholtz\r\nVizepräsidentin für den Forschungsbereich\r\nErde und Umwelt\r\nE-Mail: director@gfz-potsdam.de\r\nTelefon: 0331 6264 -1015 sowie -1014\r\nReferenzen\r\nArndt et al. (2022): Full adoption of the most effective strategies to mitigate\r\nmethane emissions by ruminants can help meet the 1.5°C target by 2030 but not\r\n2050. PNAS. 119 (20). https://doi.org/10.1073/pnas.2111294119\r\nKróliczewska B., Pecka-Kielb E. and Bujok J. (2023): Strategies Used to Reduce\r\nMethane Emissions from Ruminants: Controversies and Issues. Agriculture. 13(3),\r\n602. https://doi.org/10.3390/agriculture13030602\r\nShindell et al. (2024): The methane imperative. Front. Sci. 2, 1349770.\r\nhttps://doi.org/10.3389/fsci.2024.1349770\r\nAssan S. (2024): Urgency to update Germany’s coal mine methane emission\r\nfactor. https://ember-climate.org/insights/in-brief/de-underminescmm-\r\nemissions/ (last access 17 Sep 2024).\r\nShen et al. (2023): National quantifications of methane emissions from fuel\r\nexploitation using high resolution inversions of satellite observations. Nat.\r\nCommun. 14, 4948. https://doi.org/10.1038/s41467-023-40671-6\r\nText\r\nDie Texte stehen, soweit nicht anders angegeben, unter der Lizenz CC BY-SA 4.0.\r\nImpressum\r\nLeopoldina und SynCom, Helmholtz Erde & Umwelt (2024): Die Klimawirkung von\r\nMethan ‒ eine unterschätzte Gefahr. Fact Sheet. pp.1-4,\r\nhttps://doi.org/10.48440/leopoldina_syncom.2024.001\r\nKontakt\r\nNationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\nAbteilung Wissenschaft–Politik–Gesellschaft\r\nDr. Matthias Winkler\r\nUnter den Linden 42, D-10117 Berlin\r\nTelefon: 030-241 8987 470\r\nE-Mail: matthias.winkler@leopoldina.org\r\nHelmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.\r\nForschungsbereich Erde & Umwelt | SynCom\r\nMarie Heidenreich\r\nMarkgrafenstraße 22, D-10117 Berlin\r\nTel.: 030-206 7957 32\r\nE-Mail: marie.heidenreich@gfz-potsdam.de\r\n© Photoatelier Pfeil\r\n© privat\r\n© Alexander von Humboldt\r\nS􀆟􀅌ung (AvH)\r\n© KIT\r\n© Reinhardt & Sommer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Inhalt\r\nAbkürzungen und Glossar .......................................................................................................... 4\r\n1 Einleitung ............................................................................................................................... 7\r\n2 Was sind Grundlastkraftwerke? ............................................................................................ 9\r\n2.1 Kernkraftwerke ................................................................................................................................ 11\r\n2.2 Erdgas-Kombikraftwerke mit CO2-Abscheidung .............................................................................. 13\r\n2.3 Geothermische Stromerzeugung ..................................................................................................... 15\r\n2.4 Kernfusionskraftwerke ..................................................................................................................... 17\r\n3 Bedeutung von Grundlastkraftwerken im Energiesystem .................................................. 19\r\n3.1 Klimaneutrale Szenarien ohne und mit Grundlastkraftwerken ....................................................... 19\r\n3.2 Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit................................................................................. 21\r\nExkurs: Der Unterschied zwischen volks- und betriebswirtschaftlicher Betrachtung ............................. 23\r\n3.3 Systemstabilität ............................................................................................................................... 25\r\n3.4 Importabhängigkeit ......................................................................................................................... 26\r\n3.5 Akzeptanz ......................................................................................................................................... 26\r\n4 Grundlastkraftwerke im deutschen/europäischen Energiesystem bis 2045 ...................... 28\r\n4.1 Möglicher Umfang der betrachteten Grundlastkraftwerke bis zum Jahr 2045 ............................... 28\r\n4.2 Veränderung der Stromerzeugung durch Grundlastkraftwerke ..................................................... 30\r\n4.3 Optimale Standorte für Grundlastkraftwerke aus Systemsicht ....................................................... 31\r\n4.4 Auswirkungen der Grundlastkraftwerke auf die Struktur des Energiesystems ............................... 32\r\n4.5 Veränderung der Gesamtkosten durch Grundlastkraftwerke ......................................................... 34\r\n5 Langfristige wirtschaftliche Optionen für Grundlastkraftwerke über 2045 hinaus ............ 37\r\n6 Fazit und Ausblick ................................................................................................................ 41\r\nAnhang .................................................................................................................................... 43\r\n6.1 Ein kurzer Blick auf das Energiesystemmodell ENERTILE vom Fraunhofer ISI ................................. 43\r\n6.2 Abschätzung der variablen Kosten von Kraftwerken mit CCS ......................................................... 44\r\n6.3 Entwicklung der Vergütungssätze für PV und Windkraft in Deutschland ....................................... 45\r\n6.4 Geografische Verteilung der in den Langfristszenarien modellierten Kernkraftwerke ................... 45\r\n6.5 LCOE der unterschiedlichen Technologien in Abhängigkeit von der Auslastung ............................ 46\r\nLiteratur .................................................................................................................................... 48\r\nMitwirkende ............................................................................................................................. 54\r\nBewertung möglicher CO2-armer\r\nGrundlasttechnologien\r\n Kernkraftwerke bergen offene Fragen zu Sicherheit,\r\nEndlagerung und Proliferation. Aktuelle Neubauprojekte\r\nliegen meist wesentlich über dem\r\nZeit- und Kostenplan.\r\n Erdgaskraftwerke mit CO2-Abscheidung ließen\r\nsich innerhalb der nächsten zwanzig Jahre wohl in\r\ngroßem Umfang realisieren. Eine Herausforderung\r\nwird, die Infrastruktur für CO2 aufzubauen.\r\n Geothermie hat in Deutschland geringes Potenzial\r\nzur Stromerzeugung – sie ist hier besser zur Bereitstellung\r\nvon Wärme geeignet.\r\n Kernfusion kann voraussichtlich frühestens\r\nnach dem Jahr 2045 nennenswert zur Stromversorgung\r\nbeitragen.\r\nWas ist ein\r\nGrundlastkraftwerk?\r\nEin Grundlastkraftwerk muss aufgrund seiner\r\nhohen Investitionskosten fast durchgehend in\r\nBetrieb sein, um sich rentieren zu können.\r\nTypische Grundlasttechnologien sind aktuell\r\nKernkraftwerke und Braunkohlekraftwerke.\r\nDavon zu unterscheiden ist ein Residuallastkraftwerk.\r\nDieses ist zwar ebenfalls kontinuierlich\r\nverfügbar, läuft aber nur selten, etwa wenn\r\nSolar- und Windenergie zeitweilig nicht genug\r\nStrom liefern. Residuallastkraftwerke haben vergleichsweise\r\nniedrige Investitionskosten, aber\r\nhohe Brennstoffkosten. Ein Beispiel sind mit\r\nWasserstoff betriebene Gasturbinenkraftwerke.\r\nGrundlastkraftwerke verändern die\r\nGesamtkosten nicht substanziell\r\nDie Modellrechnungen zeigen: Die Gesamtsystemkosten des Umbaus zur\r\nKlimaneutralität bis 2045 liegen mit einem Zubau von Grundlastkraftwerken\r\nauch bei optimistischen Annahmen ähnlich hoch wie im Referenzszenario,\r\ndas vor allem auf den Ausbau von Solar- und Windenergie setzt.\r\nZusätzliche Risiken entstehen durch Kostensteigerungen und Verzögerungen\r\nbeim Bau von Grundlastkraftwerken, die sowohl durch den geringeren\r\ntechnologischen Reifegrad von Technologien als auch durch die typische\r\nKomplexität von Großprojekten bedingt sein können.\r\nAkademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) | Ansprechperson: Claire Stark (energiesysteme@acatech.de)\r\nFactsheet / Stand Mai 2023\r\nKernspaltung, Erdgas, Geothermie, Kernfusion:\r\nWelche Rolle spielen Grundlastkraftwerke in Zukunft?\r\nEine sichere Energieversorgung ist\r\nohne Grundlastkraftwerke möglich\r\nEine zuverlässige klimaverträgliche Stromversorgung ist durch das Zusammenspiel\r\nvon Solar- und Windenergie mit Speichern, einem flexiblen\r\nStromverbrauch und Residuallastkraftwerken möglich. Durch den Ausbau\r\nder erneuerbaren Energien sowie der europäischen Strom- und Wasserstoffnetze\r\nlassen sich voraussichtlich der Strombedarf und der größte Teil\r\ndes Wasserstoffbedarfs innerhalb Europas decken.\r\nDezember 2024\r\nGrundlastkraftwerke könnten trotzdem\r\nzur Energieversorgung beitragen\r\nDetaillierte Modellrechnungen zeigen: Grundlasttechnologien können\r\nin ein von Solar- und Windenergie dominiertes Energiesystem integriert\r\nwerden. Schlüssel ist ein flexibles Wasserstoffsystem, das den Kraftwerken\r\neine hohe Auslastung ermöglicht. Ihr Strom könnte in Zeiten schwacher\r\nNachfrage zur Elektrolyse genutzt werden und so Wasserstoffimporte reduzieren.\r\nDen Aus- und Aufbaubedarf der Netze für Strom und Wasserstoff\r\nbeeinflussen sie jedoch kaum, auch die Umstellung auf Elektromobilität\r\nund Wärmepumpen müsste unverändert erfolgen. Ihr Nutzen ergibt sich in\r\nerster Linie dann, wenn sie wirtschaftlicher sind als ihre Alternativen. Allerdings\r\nstellen neue Grundlastkraftwerke eher langfristig eine Option dar, da\r\nsie lange Bau- und Nutzungszeiten aufweisen.\r\n4\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbkürzungen\r\nBMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\r\nCAPEX Capital Expenditure, Investitionsausgaben\r\nCCS Carbon Capture and Storage\r\nGuD (-Kraftwerk) Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk\r\nEDF Électricité de France, französische Elektrizitätsgesellschaft\r\nEGS Engineered/Enhanced Geothermal System\r\nEPR European Pressurized Reactor\r\nESYS Energiesysteme der Zukunft\r\n€/kWel Euro pro Kilowatt elektrischer Nettoleistung\r\n€/MWhel Euro pro Megawattstunde produzierten Stroms\r\n€/MWhth Euro pro Megawattstunde Heizwert\r\nFOM Fixed Operation and Maintenance Cost, auslastungsunabhängige Betriebs- und Unterhaltskosten\r\nFraunhofer ISI Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung\r\nGW Gigawatt\r\nIAEA International Atomic Energy Agency\r\nKKW Kern(spaltungs)kraftwerk\r\nLCOE Levelized Cost of Electricity, Stromgestehungskosten\r\nLFS Langfristszenarien\r\nMW Megawatt\r\nPRIS Power Reactor Information System\r\nPV Photovoltaik\r\nRTE Réseau de Transport d'Electricité, französischer Übertragungsnetzbetreiber\r\nSMR Small Modular Reactor\r\nTHG Treibhausgas\r\nTRL Technology Readiness Level\r\nTWh Terawattstunden\r\nVBK Variable Betriebskosten\r\nVLS Volllaststunden\r\n5\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nGlossar\r\nAndrosselung Der Betrieb eines Dampfkraftwerks etwas unterhalb der Nennleistung mittels Drosselung des\r\nDampfstroms durch regelbare Querschnittsverengung an einer Stelle der Frischdampfleitung.\r\nAP1000 Ein kommerzielles Design des amerikanischen Unternehmens Westinghouse für ein Kernkraftwerk.\r\nEs ist die aktuelle Evolutionsstufe der Technik für Kernkraftwerke bei Westinghouse mit\r\nAnleihen bei Combustion Engineering’s System 80+ und ist auf ungefähr 1,1 GW elektrische Nettoleistung\r\nausgelegt.\r\nBauzeitkosten Die Kosten, die während des Baus für die Zinsen der Vorfinanzierung der bereits getätigten Bauleistung\r\nanfallen. Sie entstehen zusätzlich zu den Investitionskosten und steigen mit zunehmender\r\nBauzeitdauer überproportional an.\r\nBlindleistung Ein bei Wechselstrom auftretendes Phänomen, bei dem mehr Strom durch die Leitungen fließt,\r\nals eigentlich zur Übertragung der transferierten Leistung notwendig wäre. In aller Regel unerwünscht,\r\nkann die Blindleistung doch nützlich sein: Die Energieströme in einem vermaschten\r\nVerbundnetz können durch gezielte Einspeisung von Blindleistung beeinflusst werden.\r\nCarbon Capture and Storage Die Abscheidung und dauerhafte Speicherung von Kohlenstoffdioxid, das sonst in die Atmosphäre\r\nemittiert worden wäre.\r\nDrehstrom Ein Wechselstrom mit drei Phasen, also ein elektrisches System, bei dem jede Verbindung der\r\neinzelnen Komponenten drei Stromleiter aufweist. Auf jedem der drei Leiter haben Strom und\r\nSpannung einen sinusförmigen Verlauf mit gleicher Schwingfrequenz, aber zueinander um ein\r\nDrittel einer Periodendauer versetzten Phasenlage.\r\nErdgas mit CCS-Szenario Ein Szenario der Pfadrechnungen mit dem Zubau zusätzlicher neuer Erdgas-GuD-Kraftwerke und\r\nangenommenem CCS der Kohlenstoffdioxidemissionen dieser Kraftwerke.\r\nGrundlast Die minimale Höhe der Stromnachfrage und damit der Umfang an Strombedarf, der zu jeder Zeit\r\nanfällt und gedeckt werden muss.\r\nGrundlastkraftwerk Ein Kraftwerk, das dafür optimiert ist, dauerhaft Strom zu möglichst geringen variablen Kosten\r\nbereitzustellen. Damit einher gehen bei allen bekannten Technologien vergleichsweise hohe Fixkosten,\r\ndie sich durch die hohe Auslastung jedoch auf eine große Menge erzeugter Energie verteilen.\r\nErdgas-Kombikraftwerk/\r\nErdgas-GuD-Kraftwerk\r\nEin Kraftwerk, das den Energieinhalt des verfeuerten Erdgases zur Stromerzeugung maximal ausnutzt.\r\nDafür werden die heißen Abgase der Gasturbine(n) zum Betrieb eines nachgeschalteten\r\nDampfkraftwerks genutzt.\r\nEuropean Pressurized\r\nReactor\r\nEin kommerzielles Design des französischen Unternehmens Framatome/EDF für ein Kernkraftwerk.\r\nEs stellt die aktuelle Evolutionsstufe der europäischen Technik für Kernkraftwerke dar und\r\nbaut auf den Erfahrungen der Kernkraftprogramme in Deutschland und Frankreich auf. Seine\r\nelektrische Nettoleistung beträgt ungefähr 1,6 GW.\r\nFluktuierende erneuerbare\r\nStromerzeuger\r\nStromerzeuger auf der Basis erneuerbarer Quellen, die nicht kontinuierlich zur Verfügung stehen.\r\nDie beiden wesentlichen Technologien hierfür sind Photovoltaik- und Windkraftanlagen.\r\nKernfusionskraftwerk In diesem Konzept für ein zukünftiges Kraftwerk wird Strom auf der Basis von Energie erzeugt,\r\ndie bei der Fusion von Atomkernen leichter Elemente frei wird. Die Realisierbarkeit zu demonstrieren,\r\nist Gegenstand aktueller Forschung.\r\nKernkraftwerk Ein Kraftwerk, in dem Strom auf der Basis von Energie erzeugt wird, die bei der Spaltung von\r\nAtomkernen schwerer Elemente frei wird. Wird oft auch Atomkraftwerk (AKW) genannt.\r\nKKW-Szenario Ein Szenario der Pfadrechnungen mit dem Zubau zusätzlicher neuer Kernkraftwerke.\r\nLangfristszenarien Das Projekt Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland (kurz\r\nLangfristszenarien 3) unter Federführung des Fraunhofer ISI modelliert im Auftrag des BMWK\r\neinige umfassende Szenarien zur zukünftigen Entwicklung der Energieversorgung in Deutschland.\r\nDies erfolgt anhand eines Verbunds mehrerer detaillierter Modelle.\r\nPfadrechnung Modellierung der Entwicklung über einen längeren Zeitraum hinweg. In den LFS und den Modellrechnungen\r\ndes Fraunhofer ISI ausgehend vom heutigen Zustand über aufeinander aufbauende\r\nStützjahresberechnungen alle fünf Jahre.\r\n6\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nReferenzszenario Ausgangs- und Vergleichspunkt der Pfadrechnungen. Entspricht dem T45-Strom*-Szenario der\r\nLangfristszenarien (veröffentlicht im Februar 2024) bis auf die Halbierung der Zubauvorgaben\r\nfür Solar- und Windenergie in Deutschland.\r\nResiduallast Der Teil der Stromnachfrage, der nicht durch zeitgleiche Erzeugung fluktuierender erneuerbarer\r\nStromerzeuger gedeckt wird.\r\nResiduallastkraftwerk Ein Kraftwerk, das schnell an- oder abgefahren werden kann und flexibel in der Stromerzeugung\r\nist. So kann mit ihm jederzeit eine zu geringe Erzeugung aus fluktuierenden erneuerbaren Stromerzeugern\r\noder eine zu hohe Nachfrage ausgeglichen werden.\r\nSchwingfrequenz Die Frequenz, mit der sich die periodische Änderung von Strom und Spannung im Stromnetz\r\nwiederholt. In Europa schwingt das Verbundnetz mit einer Frequenz von 50 Hertz.\r\nSmall Modular Reactor Eine neuartige Bauform von Reaktoren für Kernkraftwerke, die im Vergleich zu heute üblichen\r\nReaktoren für die Stromerzeugung kleiner und modular skalierbar ausfällt. Sie soll standardisiert\r\nund in größerer Stückzahl vereinheitlicht in einem Produktionswerk herstellbar sein.\r\nSpitzenlast Die maximale Höhe der Stromnachfrage und damit der höchste Strombedarf, der zu irgendeinem\r\nZeitpunkt anfällt und gedeckt werden muss.\r\nSprunginnovation Neuartige Entwicklung, die zu einer raschen und deutlichen Verschiebung der realisierbaren Eigenschaften\r\neiner Technologie führt.\r\nStromgestehungskosten Die Vollkosten einer produzierten Einheit Strom. Diese werden in der Regel für eine Erzeugungsanlage\r\nin isolierter Betrachtung angegeben, ohne Berücksichtigung der Aufwände an anderer\r\nStelle (Systemintegration).\r\nStromrichter Eine Vorrichtung ohne interne bewegliche Elemente, um die Erscheinungsform elektrischer\r\nEnergie zu wandeln. Die Umwandlung kann dabei von Wechsel- zu Gleichstrom oder umgekehrt\r\nsein, eine Änderung der Frequenz oder der Spannung und damit verbunden der Stromstärke.\r\nSystemintegration Aufwände und Maßnahmen, die notwendig sind, um eine Erzeugungseinheit an der Stromversorgung\r\nzu beteiligen, ohne eine jederzeit sichere Deckung der Last zu gefährden.\r\nSzenario Definition einer konkreten (meist zukünftigen) Entwicklung der Parameter in einem Modell.\r\nTechnology Readiness Level Eine ursprünglich aus dem Bereich der Raumfahrt stammende Skala zur Bewertung und Einordnung\r\ndes Entwicklungsstands einer Technologie. Die Skala hat den Wertebereich TRL 1 (Beschreibung\r\ndes Prinzips) bis TRL 9 (erfolgreicher regulärer Einsatz).\r\nVariable Betriebskosten Alle Kosten, die beim Betrieb einer Anlage auslastungsabhängig anfallen. Dazu gehören in erster\r\nLine Energiekosten, z.B. für Brennstoff, aber auch sonstige Verbrauchskosten oder nutzungsabhängige\r\nWartungskosten.\r\nVerbundnetz Ein großräumig synchron gekoppeltes Stromnetz auf der Basis von Drehstrom. Das kontinentaleuropäische\r\nVerbundnetz ist ein Beispiel, das von Nordafrika bis zu Türkei und Ukraine reicht.\r\nVolllaststunden Ein Maß für die Auslastung einer Anlage. Die jährliche Erzeugung wird dafür durch die Kapazität\r\ngeteilt und so berechnet, wie viele Stunden sie mit Volllast für die gleiche Erzeugungsmenge\r\nhätte laufen müssen.\r\n7\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n1 Einleitung\r\nDeutschland soll bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral werden. Dieses im Bundesklimaschutzgesetz festgelegte\r\nZiel betrifft auch und insbesondere die deutsche Energieversorgung. Als Endenergieträger sollen\r\ndann vor allem Strom1, Wasserstoff mit seinen Derivaten und Wärme – jeweils aus erneuerbaren Quellen –\r\neine Rolle spielen. Die aktuellen politischen Vorgaben sehen vor, dass die Stromerzeugung bereits bis 2030\r\nzu mindestens 80 Prozent aus regenerativen Quellen stammen soll, hauptsächlich auf Basis von Photovoltaik\r\nund Windenergie. Im Rahmen der sogenannten Sektorkopplung soll auch die Nutzung von Strom in\r\nvielen Bereichen deutlich steigen (E-Mobilität, Wärmepumpen etc.). Für Bereiche, in denen Strom nicht\r\npraktikabel ist, sollen erneuerbare Brenn- und Kraftstoffe zum Einsatz kommen – vor allem auf Basis von\r\ngrünem Wasserstoff und Biomasse.\r\nIm Stromsektor bedeutet dies eine grundlegende und bereits in der Umsetzung befindliche Umstellung.\r\nFrüher basierte die Stromversorgung überwiegend auf durchgehend produktionsbereiten („steuerbaren“)\r\nKohle-, Gas- und Kernkraftwerken. Künftig wird die nicht immer ausreichend verfügbare Stromerzeugung\r\nauf Basis von Sonne und Wind einen immer größeren Anteil abdecken. Ergänzt werden soll sie durch Stromspeicher,\r\nflexible Verbraucher sowie steuerbare Kraftwerke auf der Basis von Biomasse und Wasserstoff\r\nbeziehungsweise seinen Derivaten. Diese steuerbaren Kraftwerke werden vorrangig dann laufen, wenn Solar-\r\nund Windenergie die Nachfrage nicht decken können. Sie dürften daher voraussichtlich mit einer mittleren\r\nbis niedrigen Auslastung betrieben werden. Bestehende Grundlastkraftwerke auf der Basis von Braunkohle\r\nund Kernkraft, die konstruktiv auf einen Dauerbetrieb ausgelegt wurden, scheiden zusätzlich zu gesetzlich\r\nbedingten Stilllegungen auch aus wirtschaftlichen Gründen bereits heute in zunehmendem Maße\r\naus dem System aus.\r\nDie mögliche zukünftige Rolle von treibhausgasarmen (THG-armen) Grundlastkraftwerken wird in der gesellschaftlich-\r\npolitischen Diskussion in Deutschland immer wieder aufgegriffen. Diese bewegt sich zwischen zwei\r\nExtrempositionen: Während einige Akteure bezweifeln, dass eine zuverlässige und bezahlbare Stromversorgung\r\nohne Grundlastkraftwerke möglich ist, gehen andere davon aus, dass in einem System mit zunehmendem\r\nAusbau fluktuierender erneuerbarer Energien kein Einsatzszenario für Grundlastkraftwerke mehr gegeben\r\nsein wird. Die Annahme hinter letzterer Position: Da die Auslastung aller regelbaren Kraftwerke weiter\r\nsinken würde, könnten Grundlastkraftwerke ihre (hohen) Investitionskosten nicht wieder amortisieren.\r\nAngetrieben wird die Debatte um Grundlastkraftwerke auch durch unterschiedliche Bewertungen der Kernenergie.\r\nDies ist unter anderem relevant für die gesamteuropäische Stromversorgung, da einige EU-Länder\r\nauch zukünftig auf Kernkraft und damit auf eine typische Grundlasttechnologie setzen wollen. Zusätzlich\r\nbefeuern Forschungserfolge bei der Kernfusion die Diskussion.\r\nVor diesem Hintergrund ist die ESYS-Arbeitsgruppe Grundlastkraftwerke im treibhausgasneutralen\r\neuropäischen Energiesystem der Frage nachgegangen, ob der zukünftige Einsatz von Grundlastkraftwerken\r\nin einem umstrukturierten Energiesystem für die Energieversorgung in Deutschland und Europa Vorteile\r\nbringen würde – und falls ja, welche. Die Arbeitsgruppe hat untersucht, welche Technologien als THG-arme\r\nGrundlastkraftwerke grundsätzlich beziehungsweise perspektivisch infrage kommen, und deren Bedeutung\r\nim zukünftigen Energiesystem skizziert. Auf dieser Basis zeigen Simulationsrechnungen, welche\r\nVeränderungen im Energiesystem mit neuen Grundlastkraftwerken einhergehen und in welchem Umfang\r\nsie zu einer kostenoptimalen Stromversorgung beitragen können. Dazu hat das Fraunhofer-Institut für\r\nSystem- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI) Szenarioanalysen mit dem Energiesystemmodell\r\n1 Physikalisch korrekt wäre der Begriff „elektrische Energie“. Für eine kompakte und verständliche Darstellung verwendet dieses Dokument den\r\numgangssprachlich etablierten Begriff „Strom“.\r\n8\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nENERTILE auf der Basis der Langfristszenarien (LFS) erstellt. ESYS-Fachleute haben die Annahmen und\r\nErgebnisse der Szenarien analysiert, diskutiert und eingeordnet.\r\nDieses Impulspapier konzentriert sich auf die Schlussfolgerungen, die die Arbeitsgruppe aus den Analysen\r\ngezogen hat. Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse der Szenarioanalyse des Fraunhofer ISI findet\r\nsich im parallel veröffentlichten Bericht „Modellgestützte Systemanalyse zur potentiellen Rolle von Grundlastkraftwerken\r\nim Rahmen eines dekarbonisierten europäischen Energiesystems“. [1]\r\n9\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n2 Was sind Grundlastkraftwerke?\r\nDer Begriff „Grundlastkraftwerke“ ist ein wenig irreführend, denn Grundlast impliziert nicht die Erzeugung,\r\nsondern die Nachfrage nach Strom: Grundlast bezeichnet die Höhe der Last, die durchgehend mindestens\r\nzu decken ist (Abbildung 1). Mittellast nennt man die Last, die tagsüber zwischen 8 und 20 Uhr mindestens\r\nanfällt. Hinzu kommt die Spitzenlast, die nur in einzelnen Stunden zusätzlich auftritt.\r\nAbbildung 1: Einteilung der Stromnachfrage in Grund-, Mittel- und Spitzenlast (idealisierte Darstellung der KW 47 im Jahr 2023).\r\nQuelle: Eigene Darstellung auf Basis der Daten für Deutschland von www.energy-charts.info.\r\nVor dem Aufkommen der fluktuierenden erneuerbaren Energien deckte ein Mix aus steuerbaren Kraftwerken\r\ndie Stromnachfrage. Diese sind – entsprechend ihrer technischen Auslegung und Kostenstruktur aus\r\nfixen und variablen Kosten (Leistungs- und Arbeitskosten) – jeweils für unterschiedliche Lastsegmente besonders\r\ngeeignet:\r\n• Grundlastkraftwerke zeichnen sich durch geringe Arbeitskosten aus, die in der Vergangenheit vor\r\nallem aus Brennstoffkosten bestanden. Klassische Grundlastkraftwerke sind Braunkohle- und Kernkraftkraftwerke\r\nmit einer in der Vergangenheit typischen Auslastung von über 6.000 Stunden pro\r\nJahr. Durch die hohe Auslastung fallen gegebenenfalls höhere Leistungskosten (vor allem Investitions-\r\nund Baukosten) nicht so sehr ins Gewicht. Bisherige Grundlastkraftwerke sind nur begrenzt\r\nregelbar und vergleichsweise langsam in ihren An- oder Abfahrvorgängen.\r\n• Eine geringere Auslastung haben Mittellastkraftwerke wie Steinkohlekraftwerke und Gas-und-\r\nDampf-Kombikraftwerke (kurz GuD-Kraftwerke). Sie weisen mittlere Arbeits- sowie Leistungskosten\r\nauf und besitzen eine gute Regelbarkeit.\r\n• Als Spitzenlastkraftwerke fungieren vor allem Gasturbinenkraftwerke mit vergleichsweise hohen\r\nBrennstoffkosten, aber geringen Bau- und Investitionskosten je installierter Leistung. Ergänzt werden\r\nsie um Wasserspeicherkraftwerke und zunehmend Batterieanlagen. Spitzenlastkraftwerke\r\nzeichnen sich durch einen schnellen Anfahrvorgang und sehr gute Regelbarkeit aus.\r\n10\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nVon Grundlastkraftwerken begrifflich zu unterscheiden und klar abzugrenzen ist die Grundlastfähigkeit eines\r\nKraftwerks. Diese ist gegeben, wenn das Kraftwerk unabhängig von äußeren Umständen (Wetter etc.)\r\njederzeit mit Nennlast produktionsbereit ist. Alle brennstoffbetriebenen Kraftwerke (zum Beispiel auf der\r\nBasis von Kohle, Erdgas, Öl, Wasserstoff oder Biomasse), geothermische Kraftwerke und in gewissen Grenzen\r\nauch Lauf- und Speicherwasserkraftwerke fallen unter diese Definition.\r\nNicht grundlastfähig, das heißt nicht immer verfügbar, sind vor allem Photovoltaik (PV)- und Windkraftanlagen.\r\nUm die Last stets zuverlässig decken zu können, benötigt ein Stromsystem, das vor allem auf Sonne\r\nund Wind als Energiequellen setzt, daher zusätzlich gut regelbare Kraftwerke und/oder Stromspeicher.\r\nDiese können die sogenannte Residuallast – die Differenz zwischen Erzeugung und Nachfrage – decken\r\n(Abbildung 2). Man spricht in PV-/windbasierten Systemen deshalb auch von Residuallastkraftwerken. Eine\r\nflexible Nachfrage kann ebenfalls dazu beitragen, die Residuallast zu decken.\r\nAbbildung 2: Die Residuallast ist der über die Stromproduktion von Solar- und Windkraftanlagen hinaus noch zu deckende Anteil der Last\r\n(KW 47 im Jahr 2023). Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Daten für Deutschland von www.energy-charts.info.\r\nIn der aktuellen Planung bis 2045 sind als Residuallastkraftwerke vor allem Gaskraftwerke vorgesehen, die\r\nin der Übergangszeit mit Erdgas, aber langfristig mit Wasserstoff beziehungsweise dessen Derivaten (zum\r\nBeispiel Methanol, Ammoniak, synthetische Kohlenwasserstoffe) betrieben werden sollen. Neben Stromspeichern\r\nund Maßnahmen zur Flexibilisierung der Nachfrage werden in allen ausgewerteten Klimaneutralitätsszenarien\r\nsolche Residuallastkraftwerke in erheblichem Umfang (60 bis 180 Gigawatt (GW) in Deutschland\r\nim Jahr 2045) benötigt [2]. Da sie nur je nach Bedarf zum Einsatz kommen, haben Residuallastkraftwerke\r\nvoraussichtlich eine geringe bis mittlere Auslastung – gemäß einer Studie des Fraunhofer ISE liegt\r\ndiese zwischen wenigen Stunden und maximal 3.800 Vollaststunden pro Jahr [3]. Residuallastkraftwerke\r\nfallen somit nicht unter die Definition für Grundlastkraftwerke.\r\n11\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nGegenstand dieses Papiers und der zugrunde liegenden Modellierung ist ausschließlich die Rolle von Grundlastkraftwerken,\r\nnicht die von Residuallastkraftwerken. Die vier aus heutiger Sicht denkbaren THG-armen2\r\nGrundlasttechnologien sind Kernkraftwerke (KKW), Erdgas-Kombikraftwerke (GuD) mit Kohlendioxidabscheidung\r\nund -speicherung, geothermische Stromerzeugung sowie perspektivisch die noch zu entwickelnden\r\nKernfusionskraftwerke.\r\nBiomassekraftwerke werden im Folgenden nicht berücksichtigt. Sie könnten zwar prinzipiell weiterhin im\r\nDauerbetrieb eingesetzt werden, jedoch ist die Verfügbarkeit von Biomasse begrenzt. Vor diesem Hintergrund\r\nist zu erwarten, dass diese Kraftwerke nur in sehr geringem Umfang zur Stromerzeugung eingesetzt\r\nwerden und zwar wegen ihrer vergleichsweise hohen variablen Kosten zur Residuallastdeckung.\r\n2.1 Kernkraftwerke\r\nKernkraftwerke (KKW), also Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis der Kernspaltung, blicken bereits auf\r\nsiebzig Jahre Geschichte zurück. Waren die ersten, vergleichsweise kleinen Reaktoren ab Mitte der fünfziger\r\nJahre noch klar auf militärisch-zivile Doppelnutzung ausgelegt (etwa die Magnox-Reaktoren in England\r\noder die UNGG-Reaktoren in Frankreich), gingen ab den siebziger Jahren rein kommerziell ausgelegte Anlagen\r\nin größerem Umfang und Leistungsniveau ans Netz. Der zeitweise dynamische Zubau flachte gegen\r\nEnde der achtziger Jahre weltweit ab und reichte außerhalb Chinas seitdem gerade aus, um die global in\r\nBetrieb befindliche Kapazität bei ungefähr 320 GW konstant zu halten [4].\r\nBeim Design der KKW stehen inzwischen vorrangig die Kosten der Stromproduktion und die Sicherheit hinsichtlich\r\nStrahlungsfreisetzung bei Störfällen oder Angriffen im Fokus. Die französischen Konzepte „P4“ und\r\n„N4“, die deutschen „Konvoi“ und die südkoreanischen „APR-1400“ sind Beispiele für Kraftwerkstypen, die\r\nauf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet wurden und gleichzeitig sicherheitstechnisch deutliche Fortschritte gegenüber\r\nfrühen Anlagen darstellen. Jüngste Entwicklungen wie der „European Pressurized Reactor“ (EPR)\r\nund der „AP1000“ versuchen, KKW im Betrieb so inhärent sicher wie möglich3 zu machen und gleichzeitig\r\ndie Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Da es sich bei diesen Kraftwerken um sehr komplexe Großanlagen\r\nhandelt, sind die schon gebauten Anlagen bislang trotzdem nicht wirtschaftlich zu betreiben [5].\r\nDie gegenüber dem ursprünglichen Plan um ein Vielfaches gestiegenen Kosten der aktuellen KKW-Projekte\r\nin der westlichen Welt lassen sich nach einer ausführlichen Analyse aus Großbritannien jedoch vor allem\r\nauf Probleme mit der Lieferkette, hohe Arbeitslöhne und ein ungünstiges Projektmanagement zurückführen\r\n[6]. Dadurch kommt es etwa zu Gesamtkosten von ungefähr 12.000 Euro pro Kilowatt elektrischer Nettoleistung\r\n(€/kWel) beim Westinghouse AP1000 in den Vereinigten Staaten [7], und dem EPR in Flamanville\r\n(Frankreich) [8; 9]. Das EPR-Projekt in Olkiluoto (Finnland) kommt auf Kosten von ungefähr\r\n10.000 €/kWel [6], während der vierte – noch im Bau befindliche – EPR in Europa in Hinkley Point (Großbritannien)\r\nbisher noch keine endgültige Prognose für die Gesamtkosten zulässt. Die aktuell von EDF berichteten\r\nAngaben liegen jedoch noch oberhalb derjenigen des EPR in Flamanville [10].\r\n2 Unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus ist keine Technologie THG-neutral, solange bei der Herstellung und Errichtung der Anlagen,\r\nin der Vorkette oder bei nachgelagerten Prozessen THG-Emissionen entstehen. Auch können bei manchen Technologien im Betrieb unvermeidbare\r\nRestemissionen auftreten, sei es als Schlupf bei der technisch nicht vollständig möglichen Abscheidung oder bei der Gewinnung der Brennstoffe.\r\nUm THG-Neutralität zu erreichen, müssen diese reduziert und verbleibende Restemissionen bilanziell durch CO2-Entnahme aus der\r\nAtmosphäre ausgeglichen werden.\r\n3 Dazu gehören Vorkehrungen wie der sogenannte „Core-Catcher“, der dafür sorgen soll, dass im Falle einer Kernschmelze der Kern trotzdem\r\neingeschlossen bleibt und gekühlt werden kann oder die doppelt ausgeführte Hülle des Reaktorgebäudes, die dabei intakt bleiben soll. Auch\r\nwurde viel in ein Design investiert, dass möglichst „passiv“ ausgelegt ist: Bei einem Störfall soll die Anlage ohne Einwirkung von außen wie\r\nEingriffe aus dem Kontrollraum oder Betrieb von Kühlsystemen in einem sicheren und beherrschbaren Zustand verbleiben.\r\n12\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nEs wird kontrovers diskutiert, ob diese Projekte als die ersten Exemplare in einem neuen Reaktordesign\r\nnaturgemäß teurer sind und inwieweit nachfolgende Anlagen gleichen Designs günstiger werden könnten\r\n[6; 11]. In einer Studie aus dem Jahr 2021 nimmt der französische Übertragungsnetzbetreiber Réseau\r\nde Transport d'Electricité (RTE) die Gesamtkosten für das neue Modell EPR 2 zur Inbetriebnahme im\r\nJahr 2040 mit nur noch 6.900 €/kWel an [9]. Allerdings soll EDF diese Prognose laut Medienberichten mittlerweile\r\nim Zuge der Inflation und stark gestiegener Kosten in der Baubranche über die letzten Jahre auf\r\n8.900 €/kWel Gesamtkosten4 nach oben korrigiert haben [12; 13].\r\nIn China ist es gelungen, zwei KKW der neuesten Generation mit Reaktoren sowohl vom Typ EPR als auch\r\nvom Typ AP1000 mit weniger drastischen Überschreitungen von etwas über 50 Prozent höheren Kosten\r\nund doppelt so langer Bauzeit gegenüber dem Plan in Betrieb zu nehmen [11]. Die effektiven Baukosten\r\ndieser Anlagen von ungefähr 3.000 €/kWel liegen deutlich unterhalb der vergleichbaren Projekte in westlichen\r\nLändern. Das Lohnniveau in China ist allerdings in vergleichbarem Maße niedriger [14] – und Lohnkosten\r\nmachen direkt und indirekt den größten Anteil der Baukosten eines KKW aus [6]. Es ist daher unwahrscheinlich,\r\ndass sich diese niedrigeren Kosten auf Europa übertragen lassen.\r\nDie Bauzeiten für KKW sind durchgehend lang bis sehr lang: Während die weltweit am schnellsten umgesetzten\r\nProjekte der jüngeren Vergangenheit eine Bauzeit von 8 bis 10 Jahren aufweisen [6], liegt diese für\r\ndie europäischen EPR-Projekte bei über 15 Jahren [11].\r\nEinige europäische Länder setzen mit ihrer Energiepolitik auf einen Mix aus Kernenergie und erneuerbaren\r\nEnergien. Nach ausführlichen Untersuchungen [9] wurde in Frankreich unter Präsident Emmanuel Macron\r\nbeschlossen, neben dem Ausbau von PV und (Offshore-)Windkraft bis zum Jahr 2050 sechs EPR 2 zu bauen\r\nund den Bau zusätzlicher acht solcher Kraftwerke zu prüfen [15]. Einen ähnlichen Stellenwert hat die Kernkraft\r\nin der Slowakei. Auch Bulgarien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn planen mit\r\nneuen KKW für ihre Stromerzeugung. [16]\r\nDie Nutzung von Kernenergie wird neben ihrer Wirtschaftlichkeit vor allem aufgrund der damit einhergehenden\r\nSicherheitsrisiken kontrovers diskutiert und bewertet: Zum einen besteht ein von Fachleuten unterschiedlich\r\neingeschätztes Risiko für Unfälle, die zu einer radioaktiven Kontamination der Umwelt führen. Zum\r\nanderen entstehen radioaktive Abfälle, für deren sichere Entsorgung es weiterhin keine in allen Aspekten\r\nzufriedenstellende Lösung gibt. Zudem ist eine effektive Kontrolle der militärischen Nutzung von Kernwaffen\r\nbei gleichzeitigem Ausbau der Kernenergie in einer zunehmenden Zahl von Ländern kaum möglich.\r\nNeben dem Neubau wird die verlängerte Nutzung existierender KKW als weitere Option zur Ausweitung des\r\nStromangebots diskutiert. In Deutschland käme dafür nur ein Teil der in den letzten Jahren außer Betrieb\r\ngenommenen Anlagen theoretisch noch infrage, bei denen der Rückbau noch nicht zu weit fortgeschritten\r\nist. Neben rechtlichen Hürden, deren Abbau eine Frage des politischen Willens wäre, stehen dem jedoch\r\numfangreiche prozessuale Schwierigkeiten im Weg: Die Reaktoren selbst, ihre nur noch zum Teil vorhandenen\r\nBedienmannschaften sowie sämtliche vor- und nachgelagerten Schritte der Versorgungskette müssten\r\nerst auf eine Wiederinbetriebnahme vorbereitet werden. Auch müssten Revisionen und Ausbesserungen\r\nvorgenommen werden, die die Betreiber mit Blick auf die Außerbetriebnahme gezielt ausgesetzt haben.\r\nHinzu kommt eine Ertüchtigung auf den aktuellen Stand der Sicherheitsvorkehrungen, sofern die entsprechenden\r\nVorschriften nicht abgeschwächt würden. Es müssten neue Brennelemente beschafft, Fachpersonal\r\n4 Genau genommen soll EDF die Investitionskosten für die 6 Reaktoren um 30 Prozent von insgesamt 51,7 Milliarden Euro auf 67,4 Milliarden\r\nEuro nach oben korrigiert haben. Das entspricht in spezifischen Kosten einer Steigerung von 5.400 €/kWel auf 7.000 €/kWel. Zusammen\r\nmit den Bauzeitkosten, die im Rahmen der RTE-Studie auf 28 Prozent der Investitionskosten geschätzt wurden, ergibt sich eine Erhöhung der\r\nGesamtkosten von 6.900 €/kWel auf 9.000 €/kWel.\r\n13\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nangeworben und Platz für zusätzliche abgebrannte Brennelemente in den Zwischen- und Endlagern geschaffen\r\nwerden. Um in Deutschland erneut in die Kernkraft einzusteigen, müsste schließlich zunächst eine verantwortliche\r\nEntität gefunden werden. Die bisherigen KKW-Betreiber haben deutlich gemacht, dass sie einen\r\nsolche Rolle nicht anstreben. [17]\r\n2.2 Erdgas-Kombikraftwerke mit CO2-Abscheidung\r\nEine weitere Möglichkeit CO2-armer Stromerzeugung sind Erdgaskraftwerke mit Kohlendioxidabscheidung\r\nund -speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS). Die wesentlichen Schritte für CCS sind: Abscheidung,\r\nTransport und Speicherung des CO2. Für die Abscheidung im Kraftwerk kommen zwei unterschiedliche technische\r\nAnsätze infrage: zum einen die Abscheidung aus dem Abgas einer herkömmlichen Gasturbine (Post-\r\nCombustion-Capture), wobei der eigentliche Gasturbinenprozess unverändert bleibt, zum anderen ein neues\r\nKraftwerksdesign, das auf einen integrierten und effizienten Abscheideprozess ausgelegt ist (Oxyfuel-Prozess).\r\nBei Post-Combustion-Capture liegt das CO2 im Abgas nur in niedriger Konzentration vor, weshalb der Energieaufwand\r\nund die Kosten für die Abscheidung hoch sind. Ein Vorteil ist, dass bestehende Kraftwerke mit\r\nder Post-Combustion-Capture-Technologie nachgerüstet werden könnten. Studien gehen aus technischen\r\nund ökonomischen Gründen häufig von einer Abscheiderate von 90 bis 95 Prozent des CO2 aus, auch wenn\r\nhöhere Abscheideraten prinzipiell möglich sind [18]. Durch den Energieverbrauch für die CO2-Abscheidung\r\nverringert sich der Nettowirkungsgrad des Kraftwerks um ungefähr 7 Prozentpunkte [18], was einem etwa\r\n13 Prozent höheren Brennstoffbedarf bei einem GuD-Kraftwerk im Vergleich zum Zustand ohne CCS entspricht.\r\nDarin noch nicht mit eingerechnet ist der Energieverbrauch für Abtransport und Speicherung des\r\nCO2. Erste Kohlekraftwerke mit CO2-Abscheidung sind in den USA in Betrieb. Gaskraftwerke mit CO2-Abscheidung\r\nbefinden sich hingegen erst in der Demonstrationsphase. [19]\r\nBeim Oxyfuel-Verfahren besteht das Abgas im Wesentlichen aus Wasserdampf und CO2 – einem Gemisch,\r\ndas sich sehr einfach trennen lässt. Ein vielversprechender und in seiner Entwicklung weit fortgeschrittener\r\nAnsatz für das Oxyfuel-Verfahren ist der Allam-Kreisprozess. Bei diesem Verfahren ist eine Abtrennung von\r\nannähernd 100 Prozent des entstandenen CO2 möglich, bei einem Wirkungsgrad vergleichbar zum Kombikraftwerk\r\nohne CCS. Allerdings ist speziell auf den Prozess zugeschnittene Kraftwerkstechnologie erforderlich,\r\neine Nachrüstung bestehender Kraftwerke ist daher nicht möglich. Eine Pilotanlage mit einer Leistung\r\nvon 50 Megawatt (MW) ist in Texas in Betrieb. [20]\r\nFür den Transport großer, kontinuierlich anfallender Mengen an CO2 zu einer Lagerstätte muss das Kraftwerk\r\nan eine CO2-Pipeline angeschlossen sein. Grundsätzlich muss Deutschland ohnehin eine Speicher- und\r\nTransportinfrastruktur für CO2 aufbauen, um schwer vermeidbare Emissionen vor allem aus der Zementindustrie\r\neinzuspeichern und so THG-neutral werden zu können. Diese müsste jedoch deutlich größer dimensioniert\r\nwerden, wenn nennenswerte CO2-Mengen aus der Stromerzeugung hinzukämen. Die deutsche Carbon-\r\nManagement-Strategie sieht vor, dass auch die CO2-Abscheidung an Erdgaskraftwerken zugelassen\r\nFazit: Kernkraftwerke sind eine technisch grundsätzlich verfügbare Grundlastkraftwerksoption.\r\nDurch die mit ihr verbundenen Sicherheitsrisiken und Folgeprobleme aufgrund der radioaktiven Abfälle\r\nsollte aus Sicht der Arbeitsgruppe ein Einsatz – wenn überhaupt – nur im Falle deutlicher und\r\nmit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartender wirtschaftlicher Vorteile erwogen werden.\r\n14\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nwird. Die EU arbeitet derzeit ebenfalls intensiv an einem Rechtsrahmen für CCS und versucht, den Aufbau\r\neiner europaweiten Transport- und Speicherinfrastruktur voranzutreiben.\r\nKonkret wird eine dauerhafte Speicherung von CO2 in salinen Formationen im Rahmen des Sleipner-Projekts\r\nin Norwegen seit 1996 praktiziert. Erforscht werden darüber hinaus Verfahren zur Speicherung von\r\nCO2 in weiteren geologischen Formationen. [19] Große Speicherpotenziale gibt es in Europa vor allem unter\r\nder Nordsee [21]. Mit dem dänischen Projekt Greensand wurde 2023 die erste Speicherstätte in Betrieb\r\ngenommen, in der CO2 aus dem Ausland – unter anderem aus Deutschland – in einem alten Ölfeld eingelagert\r\nwerden soll [22; 23].\r\nTrotz CO2-Abscheidung verursachen Erdgaskraftwerke mit CCS immer noch THG-Emissionen: Zum einen\r\nwerden nach aktuellem Stand der Technik bei einem wirtschaftlich tragfähigen Einsatz in der Regel nicht\r\n100 Prozent des entstehenden CO2 abgeschieden. Zum anderen sind Vorkettenemissionen, insbesondere\r\ndurch entweichendes Methan, bei der Förderung und dem Transport des als Brennstoff eingesetzten Erdgases\r\nzu berücksichtigen. Methan, der Hauptbestandteil von Erdgas, ist ein starkes Treibhausgas. Entsprechend\r\nwurde im Mai 2024 die erste Methanverordnung der EU verabschiedet, um dessen Emissionen bei\r\nder Förderung und Nutzung fossiler Energie zu reduzieren [24]. Um THG-Neutralität zu erreichen, müssten\r\ndie verbleibenden Emissionen durch eine zusätzliche CO2-Entnahme aus der Atmosphäre ausgeglichen werden.\r\nDer Umfang würde sich je nach Betrachtungszeitraum für die THG-Wirkung und Höhe der Rest- und\r\nVorkettenemissionen im Bereich niedriger zweistelliger Prozentwerte bis hin zu deutlich mehr als den direkten\r\n(mit CCS abgeschiedenen) Emissionen des Erdgaskraftwerks bewegen [18; 25].\r\nBei konventionellen Gaskraftwerken ist zu unterscheiden zwischen einfachen Gasturbinenkraftwerken (Open\r\nCycle) und sogenannten GuD-Kombikraftwerken, bei denen der Gasturbine ein Dampfturbinenprozess nachgeschaltet\r\nwird. Reine Gasturbinenkraftwerke zeichnen sich durch geringe Investitionskosten, aber auch einen\r\nniedrigeren Wirkungsgrad (ungefähr 40 Prozent statt 60 Prozent) und damit erhöhte variable Kosten aus.\r\nSie eignen sich daher eher als Residuallastkraftwerk mit niedriger Auslastung und weniger für den Dauerbetrieb.\r\nDa sich die vorliegende Untersuchung auf Grundlastkraftwerke fokussiert, werden entsprechend nur\r\nGuD-Kraftwerke weiter berücksichtigt. Allerdings weicht auch deren Kostenstruktur von den anderen betrachteten\r\nTechnologien ab: Ihre Investitionskosten sind im Vergleich niedriger und die variablen Betriebskosten\r\nhöher, so dass sie bei einer mittleren Auslastung in der Regel die beste Wirtschaftlichkeit erreichen.\r\nEin wesentlicher Faktor für die Beurteilung von Erdgaskraftwerken mit CCS sind die variablen Kosten, deren\r\nHöhe darüber entscheidet, wann und in welchem Umfang diese Kraftwerke zum Einsatz kommen. Darunter\r\nfallen alle Aufwände jenseits der Errichtung und Betriebsbereitschaft des Kraftwerks selbst, also insbesondere\r\nKosten für den Brennstoff Erdgas sowie die Abscheidung des CO2 und dessen Speicherung. In den hier\r\nvorliegenden Berechnungen nicht berücksichtigt wurden die Kosten für die Kompensation der Vorkettenemissionen\r\nund des Schlupfs bei der Abscheidung sowie die Transport- und Zwischenspeicherkosten, sowohl\r\nbeim Erdgas als auch beim CO2. Ohne diese ergeben sich in Summe für die konventionellen Erdgas-\r\nGuD-Kraftwerke mit CCS variable Kosten von 36 bis 110 Euro pro Megawattstunde (€/MWhel) (Details siehe\r\nAnhang „Abschätzung der variablen Kosten von Kraftwerken mit CCS“).\r\nFür den Einsatz von Erdgaskraftwerken mit CCS könnte sich vor allem in Deutschland fehlende gesellschaftliche\r\nAkzeptanz als relevante Hürde erweisen: Vor 10 bis 15 Jahren kamen CCS-Pilotprojekte unter anderem\r\naufgrund lokaler Widerstände zum Erliegen, seitdem galt die Technologie in Deutschland als nicht erwünscht.\r\nNeuere Studien legen allerdings eine eher neutrale Einstellung der Bevölkerung zu CCS nahe. [26]\r\nSo hat sich in den letzten Jahren ein weitgehender gesellschaftlicher Konsens dahingehend herausgebildet,\r\n15\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\ndass Klimaneutralität ohne den Einsatz von CCS für schwer vermeidbare Emissionen (vor allem aus der Zementindustrie)\r\nnicht erreichbar ist. Die Zulassung von CCS auch für nicht schwer vermeidbare Emissionen,\r\nzu denen solche aus Kraftwerken zählen würden, birgt allerdings das Risiko, diesen Konsens und damit den\r\ngesellschaftlichen Rückhalt für das gesamte Kohlenstoffmanagement wieder zu verlieren. Die Vor- und\r\nNachteile von Erdgaskraftwerken mit CCS sollten daher gut gegeneinander abgewogen und kommuniziert\r\nwerden. [27] Kritische Stimmen befürchten darüber hinaus im Wesentlichen gesundheitliche Risiken für die\r\nBevölkerung in der Nähe von Anlagen, die dem Transport und der Speicherung von CO2 dienen [19].\r\nIn den gängigen Szenarien für ein klimaneutrales Deutschland wird CCS für schwer vermeidbare Emissionen in\r\nder Industrie berücksichtigt, der Einsatz in Kraftwerken aber bisher nicht vorgesehen. In Szenarien des Joint Research\r\nCentre für die EU hingegen kommen Kohle- und Gaskraftwerke mit CCS langfristig zum Einsatz, wobei\r\ndort Gaskraftwerke mit CCS im Jahr 2050 zu etwa 5 Prozent der gesamten Stromerzeugung beitragen [28].\r\n2.3 Geothermische Stromerzeugung\r\nGeothermie(nutzung) bedeutet, die im Untergrund gespeicherte und die aus dem Erdinneren kontinuierlich\r\nnachströmende Wärmeenergie zu nutzen. Sie kann für die Energiewende in Deutschland vor allem in der\r\nWärme- und teilweise in der Kälteversorgung eine Rolle spielen. Zur Stromerzeugung wird sie hingegen voraussichtlich\r\nweniger zum Einsatz kommen: Für die geothermische Stromerzeugung in großtechnischen Anlagen ist\r\nErdwärme mit relativ hohen Temperaturen von 150 bis 180 Grad Celsius erforderlich, die in Deutschland nur\r\nan wenigen Standorten in nutzbaren Tiefen erreicht werden [29]. Doch selbst für diese hohen Temperaturen\r\nsind die (auch zukünftig) realisierbaren elektrischen Wirkungsgrade mit 7 bis 17 Prozent niedrig [30].\r\nStromerzeugung mit Erdwärme ab 70 bis 80 Grad Celsius ist zwar möglich, wurde bisher aber ausschließlich\r\nin Kleinstanlagen realisiert und schafft nur unter günstigen Bedingungen, beispielsweise bei einem natürlichen\r\nWasserstrom mit hoher Flussrate, einen positiven Energieertrag [31]. Wenn die Wärme erst mittels\r\nPumpen an die Oberfläche befördert werden muss, fließt selbst bei höheren Temperaturen ein erheblicher\r\nTeil des erzeugten Stroms in die Förderung der Erdwärme. Da bei der Erdwärme generell höhere Temperaturen\r\nin größeren Tiefen vorliegen, sind für die geothermische Stromerzeugung in der Regel Bohrungen von\r\ndeutlich mehr als 1.000 Meter Tiefe erforderlich. [30]\r\nDer Aufwand für die Förderung der Erdwärme ist stark von den lokalen geologischen Gegebenheiten abhängig.\r\nHeute werden überwiegend sogenannte hydrothermale Systeme eingesetzt, die wasserführende\r\nGesteinsschichten mit natürlicher hydraulischer Durchlässigkeit nutzen (Heißwasser-Aquifere). Standorte\r\nmit geeigneten geologischen Voraussetzungen beschränken sich in Deutschland auf das Norddeutsche Becken,\r\nden Oberrheingraben im Südwesten und das Molassebecken im Süden [32]. In Europa befinden sich\r\ngünstige Standorte für die geothermische Stromerzeugung, an denen ausreichend hohe Temperaturen bereits\r\nin geringer Tiefe vorliegen vor allem in Italien, Island und der Türkei [33].\r\nFazit: Erdgas-Kombikraftwerke mit CCS sind nach Einschätzung der Arbeitsgruppe von den in diesem\r\nKapitel beschriebenen Technologien diejenige, die sich am ehesten im Zeithorizont bis 2045 in\r\neinem größeren Umfang in der EU realisieren lässt. Jedoch birgt auch diese Technologieoption ihre\r\nRisiken, insbesondere klimapolitisch.\r\n16\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAn Standorten mit impermeablen oder nichtwasserführenden zerklüfteten Gesteinsschichten sind technisch-\r\nangelegte geothermische Systeme (auch als Hot-Dry-Rock-Verfahren, HDR, oder Engineered/Enhanced\r\nGeothermal System, EGS, bezeichnet) erforderlich. Diese können, anders als hydrothermale Systeme,\r\nan nahezu jedem Standort errichtet werden, da sie nicht auf Heißwasser-Aquifere angewiesen sind.\r\nFluid-Injektionen erzeugen oder erweitern dabei Risse im Gestein. Die Erschließung dieser Reservoire ist\r\naufwendiger und erfordert daher deutlich höhere Investitionen als die Errichtung hydrothermaler Systeme.\r\nWährend hydrothermale Systeme bereits kommerziell genutzt werden, existieren technisch-angelegte Systeme\r\nbisher nur als einzelne Pilotanlagen. Die erhofften Fortschritte bei der Weiterentwicklung der EGSTechnologie\r\nwurden in den letzten Jahren nicht erreicht [33].\r\nDie installierte Leistung geothermischer Stromerzeugung betrug im Jahr 2021 weltweit 16 GW [31], davon\r\nentfielen 877 MW auf die EU [33]. Etwa 90 Prozent der in der EU installierten Kapazität befinden sich in\r\nItalien [33]. Zur Stromerzeugung in der EU trugen die Geothermieanlagen lediglich zu 0,2 Prozent bei [34].\r\nDie in Deutschland installierte Kapazität beträgt nur 45 MW elektrisch und besteht aus Kleinanlagen mit\r\neiner maximalen Leistung von 5,5 MW elektrisch [35]. An günstigen Standorten in Italien kommen Kraftwerke\r\nmit einer Leistung von über 100 MW zum Einsatz [36]. Verglichen mit anderen erneuerbaren Energien\r\nist die Entwicklung bei der geothermischen Stromerzeugung wenig dynamisch: Seit 2010 stieg die installierte\r\nLeistung in der EU lediglich um 12 Prozent [33].\r\nAuch für die Zukunft sprechen zahlreiche Fachleute der geothermischen Stromerzeugung in Deutschland\r\nkeine relevante Rolle zu. So wird sie in den gängigen Klimaneutralitätsszenarien für Deutschland nicht als\r\nTechnologieoption berücksichtigt (siehe zum Beispiel die Metastudie des Kopernikus-Projekts Ariadne\r\n[2]). Auch in Szenarien für die EU wird ihr keine Bedeutung beigemessen [28]. Sollte es durch Erfahrungen\r\nmit dem Aufbau geothermaler Systeme für die Wärmeversorgung oder durch technologische\r\nDurchbrüche gelingen, die Kosten für die notwendigen Bohrungen und die weitere Erschließung stark zu\r\nreduzieren, wäre ein relevanter Beitrag der Geothermie zur zukünftigen Stromerzeugung aber denkbar.\r\nAuch in speziellen Konstellationen mit anderen Nutzungen beziehungsweise Zusatzeinkünften, zum Beispiel\r\neiner Förderung von hydrothermalem Lithium [37], könnten kleine Mengen geothermischer Stromerzeugung\r\nwirtschaftlich sein.\r\nEine wesentliche Hürde für Geothermieprojekte ist das sogenannte Fündigkeitsrisiko: Wichtige Leistungsparameter\r\nder Anlage können erst nach der Bohrung und damit nach einer erheblichen Investition beurteilt\r\nwerden [30]. Planungs- und Bauzeiten sind relativ lang [34]. Für technisch-angelegte Systeme im Besonderen,\r\naber auch für hydrothermale Systeme kann fehlende Akzeptanz der Bevölkerung ein Hindernis sein, da\r\nnegative Effekte durch dabei ausgelöste Erdbeben befürchtet werden [33].\r\nFazit: Die an dieser Studie beteiligte Arbeitsgruppe schätzt das wirtschaftliche Potenzial für die geothermische\r\nStromerzeugung in Europa im Zeitraum bis zum Jahr 2045 als gering und für Deutschland\r\nals sehr gering ein. Für die Zeit danach schließt sie eine größere Relevanz nicht aus. Diese wäre\r\naber an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden, etwa gesunkene Kosten und eine höhere Akzeptanz.\r\n17\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n2.4 Kernfusionskraftwerke\r\nDie Aussicht auf eine zusätzliche wetterunabhängige Art der Stromerzeugung war ein entscheidender Treiber\r\nfür die Entwicklung der Kernfusion zur Energiegewinnung, die in den fünfziger Jahren begann. Die physikalischen\r\nProzesse hinter dieser Technologie sind zwar weitgehend verstanden, eine technische Umsetzung\r\nerweist sich jedoch als äußerst herausfordernd und ist bislang nicht absehbar. Es gibt weltweit mehrere\r\nForschungsanlagen, jedoch existiert bisher für keinen der Konzeptansätze ein Prototyp und erst recht\r\nkein kommerziell einsatzfähiges Fusionskraftwerk. Dies gilt für die beiden hauptsächlich verfolgten Technologieansätze\r\ngleichermaßen: die Fusion durch Magneteinschluss (kurz Magnetfusion) und die Trägheitsfusion,\r\nzu der auch die Laserfusion zählt. Gelänge die Umsetzung der Technologie, könnte sie zukünftig zur\r\nTHG-neutralen Energieversorgung beitragen.\r\nFusionskraftwerke würden sich nach heutigem Kenntnisstand vorrangig im Bereich von 1 bis 2 GW elektrischer\r\nLeistung bewegen5 [38; 39; 40], vergleichbar mit heutigen Kernkraft- oder Braunkohlekraftwerken.\r\nAufgrund ihres absehbar hohen Investitionsbedarfs sowie geringer Betriebs- und Brennstoffkosten wäre ein\r\nBetrieb mit einer hohen Auslastung zu erwarten [38; 39; 41]. Kernfusionskraftwerke würden somit der Definition\r\nvon Grundlastkraftwerken entsprechen.\r\nIn den letzten Jahren wurden an Forschungseinrichtungen wie der National Ignition Facility (NIF/Laserfusion)\r\nin den USA, dem Joint European Torus (JET/Magnetfusion) in Großbritannien sowie den deutschen\r\nForschungsanlagen Wendelstein 7-X und ASDEX-Upgrade (Magnetfusion) wissenschaftliche Fortschritte erzielt.\r\nDiese haben die gesellschaftliche und politische Diskussion um die Kernfusion als möglichen zukünftigen\r\nTeil der Energieversorgung angefacht. Nichtsdestoweniger befindet sich die Technologie weiterhin im\r\nBereich der Grundlagenforschung beziehungsweise bei einigen Bauteilen im Übergang zur angewandten\r\nForschung: Der technologische Reifegrad (TRL) für die am weitesten entwickelten Ansätze bewegt sich gegenwärtig\r\nim Bereich 3 bis 5, was dem Nachweis der Konzeptfunktionsfähigkeit bis maximal einem Versuchsaufbau\r\nin einer relevanten Einsatzumgebung entspricht [42]. Herausforderungen stellen neben der\r\nallgemeinen Komplexität der Technologie unter anderem verschiedene noch zu entwickelnde Reaktorkomponenten,\r\ndie Brennstoffbereitstellung und die benötigten ausreichend temperatur- und neutronenbeständigen\r\nMaterialien dar.\r\nFachleute rechnen mit einem ersten netzeinspeisenden Kraftwerksprototyp beziehungsweise einem kommerziellen\r\nKraftwerk frühestens in 20 bis 25 Jahren – umfangreiche öffentliche und private Investitionen\r\nsowie eine koordinierte Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure vorausgesetzt [42]. Zum Erreichen der\r\nKlimaneutralität in Deutschland bis 2045 und in der EU bis 2050 werden Fusionskraftwerke also aller Voraussicht\r\nnach nicht beitragen können. Ob sie in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wettbewerbsfähig\r\nStrom bereitstellen könnten, lässt sich aus heutiger Sicht kaum verlässlich beurteilen.\r\nIm Vergleich zu Kernspaltungskraftwerken böten Kernfusionskraftwerke den Vorteil geringerer Gefahren\r\nfür Mensch und Umwelt: Die bei Kernfusionsreaktionen frei werdenden Neutronen aktivieren die Materialien\r\ndes Reaktorinneren, wodurch schwach- bis mittelradioaktive Abfälle entstehen, die für einen Zeitraum\r\nvon rund einhundert Jahren sicher aufzubewahren sind. Im Gegensatz zu Kernspaltungskraftwerken mit\r\nihren abgebrannten Brennstäben entstehen allerdings in der Regel keine hochradioaktiven Abfälle. Eine\r\nunkontrollierbare Kettenreaktion ist bei der Kernfusion ausgeschlossen: Sind die Drücke oder Temperatu-\r\n5 Insbesondere Fusionskraftwerke, die nach dem Prinzip der Magnetfusion arbeiten, könnten sich in diesem Bereich bewegen. Vereinzelt streben\r\nEntwickler*innen kleinere Reaktoren an. So plant das Start-up General Fusion, das technisch auf eine Mischung aus Magnet- und Trägheitsfusion\r\nsetzt, bei seinem ersten Kraftwerk zum Beispiel mit einer elektrischen Leistung von rund 300 MW, aufgeteilt auf zwei 150 MW-Anlagen.\r\n18\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nren geringer als benötigt oder wird die Brennstoffzufuhr unterbrochen, erlischt die Kernfusionsreaktion innerhalb\r\nkürzester Zeit. Bei möglichen Strahlungsunfällen blieben die Folgen nach heutigem Wissensstand\r\nauf das Kraftwerksgelände beziehungsweise die direkte Umgebung beschränkt. [39; 43; 44]\r\nHinzu kämen im Vergleich zu Kernspaltungskraftwerken eine potenziell bessere Verfügbarkeit der Brennstoffe\r\nbeziehungsweise die Möglichkeit, diese in den Anlagen selbst zu erbrüten, und damit einhergehend\r\ngeringere Abhängigkeiten bei der Brennstoffbeschaffung. Als Brennstoffe werden voraussichtlich die Wasserstoffisotope\r\nDeuterium (2H) und Tritium (3H) eingesetzt werden, da deren Fusionsreaktion nach bisherigem\r\nKenntnisstand am aussichtsreichsten umzusetzen ist. Das radioaktive Tritium würde dabei möglichst\r\nim Reaktor selbst gewonnen werden. Ein Vorhalten größerer Mengen an Brennstoffen in der Reaktorkammer\r\nist dabei allerdings nicht erforderlich. [39; 44]\r\nFazit: In der Gesamtschau ist die Kernfusion langfristig eine potenziell interessante Energiequelle,\r\ndie aber erst ab der zweiten Hälfte des Jahrhunderts nennenswert zur Stromversorgung beitragen\r\nkönnte. Wie realisierbar und wirtschaftlich sie letztlich wäre, lässt sich heute jedoch noch nicht zuverlässig\r\nabschätzen.\r\n19\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n3 Bedeutung von Grundlastkraftwerken im Energiesystem\r\nGrundlastkraftwerke wie Braunkohlekraftwerke und KKW sind bisher ein wesentlicher Bestandteil der Energieversorgung\r\nim Stromsektor. Dabei übernahmen und übernehmen sie eine Reihe von Funktionen in unterschiedlichen\r\nBereichen. Sie\r\n• tragen mit ihrer hohen Verfügbarkeit und der Bereitstellung großer Energiemengen zur Versorgungssicherheit\r\nbei,\r\n• unterstützen mit ihren großen Synchrongeneratoren die Systemstabilität und\r\n• können kritische Importabhängigkeiten verringern, indem sie zusätzliche lokale Energiequellen erschließen\r\n(Braunkohle, Geothermie und perspektivisch Wasserstoffisotope) oder langfristig lagerbare\r\nRessourcen (Brennelemente) zum Einsatz bringen.\r\nNeben der Frage nach der Ersetzbarkeit dieser Beiträge sind die Wirtschaftlichkeit und die gesellschaftliche\r\nAkzeptanz wichtige Aspekte einer Beurteilung der zukünftigen Relevanz. Bei der wirtschaftlichen Betrachtung\r\nvon Grundlastkraftwerken ist dabei die Unterscheidung zwischen einer volks- und einer betriebswirtschaftlichen\r\nPerspektive von erheblicher Bedeutung für die Einordnung der Bewertungsergebnisse.\r\nBevor dieses Kapitel auf relevante Bewertungsaspekte genauer eingeht, fasst es zunächst Ergebnisse von\r\nSzenariountersuchungen aus den letzten Jahren zusammen – vor allem für Deutschland, aber auch mit einem\r\nBlick nach Frankreich. Dies dient als Übersicht und erleichtert zugleich die Einordnung der später dargestellten\r\nModellrechnungen. Als zentrale Bedingung wird dabei stets die Erreichung der Klimaneutralität\r\nbis zum Jahr 2045 beziehungsweise 2050 vorausgesetzt.\r\n3.1 Klimaneutrale Szenarien ohne und mit Grundlastkraftwerken\r\nZahlreiche Szenariostudien für Deutschland gehen der Frage nach, wie die Energieversorgung bis zum\r\nJahr 2045 auf 100 Prozent erneuerbare Energien umgestellt werden kann. Dabei kommen Untersuchungen\r\nverschiedener Auftraggeber und Autor*innenteams übereinstimmend zu dem Schluss, dass dies mit einem\r\nambitionierten Ausbau von PV und Windenergie, Batteriespeichern und wasserstoffbasierten Langfristspeichern\r\nmit Rückverstromungseinheiten möglich ist. Grundlastkraftwerke werden dabei schon seit einigen\r\nJahren kaum mehr berücksichtigt. [2; 26; 45]\r\nBatteriespeicher und flexible Verbraucher (gesteuertes Laden von Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen mit\r\nWärmespeichern) können kurzzeitige Flexibilität schaffen. Diese trägt beispielsweise dazu bei, überschüssigen\r\nPV-Strom aus der Mittagszeit in die Abendstunden zu verschieben oder ihn in der Phase des Überangebots\r\ngezielt zu nutzen. Die Rolle regelbarer Kraftwerke verschiebt sich daher zunehmend dahin, längerfristige\r\nUnterdeckungen auszugleichen, bis hin zu extremen Situationen wie Dunkelflauten. In den Energieszenarien\r\nsowie in der aktuellen Planung der Bundesregierung und von Unternehmen kommen dafür\r\nhauptsächlich Gaskraftwerke zum Einsatz, die zunächst mit Erdgas und später mit Wasserstoff oder Wasserstoffderivaten\r\nbetrieben werden.\r\nUm eine Energieversorgung basierend auf 100 Prozent erneuerbaren Energien bis 2045 in Deutschland zu\r\nerreichen, sind Nettoausbauraten von ungefähr 20 GW PV pro Jahr bis 2040 und 8 GW Windenergie pro\r\nJahr bis 2035 vorgesehen [46].6 Dies ist ambitioniert, erscheint aber möglich: Der Zubau an PV-Anlagen hat\r\n6 Die für eine Erreichung der gesetzlich fixierten Entwicklung des Anlagenbestands notwendigen Bruttoinstallationen liegen nur leicht höher mit\r\n21-22 GW pro Jahr für PV und 9 GW pro Jahr für Windkraft.\r\n20\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nsich im Jahr 2023 mit 15 GW gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Auch der Zubau bei der Windkraft lag in\r\nder Vergangenheit mehrfach bei über 5 GW pro Jahr und hat sich in den letzten Jahren wieder positiv entwickelt.\r\nEr weist zwar eine geringere Dynamik auf als bei der PV, jedoch lagen im ersten Halbjahr 2024 die\r\nGenehmigungen auf einem Rekordniveau. Diese haben damit einen den Zubauzielen entsprechenden Umfang\r\nerreicht, so dass zumindest diese Limitierung erstmals ausgeräumt werden konnte. [47] Eine wichtige\r\nRolle für die Erreichung der Ausbauziele spielen neben vereinfachten Planungs- und Genehmigungsprozessen\r\ndie zunehmende Größe der Einzelanlagen bei der Windkraft und der steigende Anteil großer Anlagen\r\nbei der PV, weil die Errichtung damit weiter rationalisiert werden kann.\r\nDie Gebotszuschläge der letzten Ausschreibungsrunden für PV und Windenergie durch die Bundesnetzagentur\r\nlagen zwischen 3,62 ct/kWh und 9,48 ct/kWh [48; 49; 50; 51]. Durch technologischen Fortschritt\r\nund Massenproduktion sind in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten die Stromgestehungskosten von Windkraftanlagen\r\nmoderat und von PV-Anlagen sehr stark gesunken (Details siehe Anhang unter „Entwicklung\r\nder Vergütungssätze für PV und Windkraft in Deutschland“). Weitere Kostendegressionen sind für PV in den\r\nnächsten Jahren zu erwarten [52; 53]. Bei der Windkraft haben steigende Kosten für Bauleistungen und\r\nMaterialien dazu geführt, dass die Kosten in Deutschland zuletzt leicht angestiegen sind. Aktuell stagnieren\r\nsie auf diesem Niveau und eine Rückkehr zum nominal sinkenden Trend der Vergangenheit ist bisher nicht\r\nabsehbar. [54]\r\nAuch jenseits von Deutschland wird sich der weltweit bereits stattfindende dynamische Ausbau der erneuerbaren\r\nEnergien aller Voraussicht nach weiter fortsetzen. So hat sich der globale Zubau im Jahr 2023 um\r\nfast 50 Prozent auf über 500 GW pro Jahr erhöht. Damit hat sich die Entwicklung für das 22. Jahr in Folge\r\nbeschleunigt und wurde hauptsächlich getrieben von Zuwächsen in China bei PV, aber auch Windkraft. Vom\r\nweltweiten Zubau der erneuerbaren Energien entfielen 2023 rund 3 Prozent auf Deutschland. [55] Diesen\r\nAusbau fortzusetzen und somit die aktuell eingeschlagene Neuausrichtung des deutschen Energiesystems\r\nbeizubehalten wäre vorteilhaft hinsichtlich Kontinuität und Planbarkeit. Ein verstärkter Fokus auf Grundlastkraftwerke\r\nwäre hingegen mit einer Richtungsänderung für den Bereich des Energieangebots im\r\nStromsektor verbunden, denn im Gegensatz zu den erneuerbare Energie-Anlagen wurden seit über zehn\r\nJahren in Deutschland keine Grundlastkraftwerke mehr gebaut.\r\nEinen anderen Blickwinkel eröffnet die weiter oben bereits erwähnte Studie „Futurs énergétiques 2050“\r\ndes RTE aus dem Jahr 2021 für Frankreich. Deren Ergebnisse zeigen ebenfalls, dass sich PV und Windkraft\r\nzu wettbewerbsfähigen Optionen für die Stromerzeugung entwickelt haben, ohne die Klimaneutralität bis\r\nzum Jahr 2050 nicht erreicht werden kann. Die Studie kommt jedoch zu dem Schluss, dass unter den dort\r\ngetroffenen Annahmen ein umfangreicher Neubau von KKW in Kombination mit PV und Windkraft die wirtschaftlichste\r\nOption zur Erreichung der Klimaneutralität darstellen würde. Dieses Ergebnis könne laut der\r\nStudie durch zwei Entwicklungen infrage gestellt werden, die jeweils für sich genommen bereits zu Verschiebungen\r\nin der Wirtschaftlichkeit führen würden: zum einen, wenn sich die dort angenommenen Kostensenkungen\r\nfür KKW nicht realisieren lassen und sich gleichzeitig die Kosten für PV und Windkraft günstig\r\nentwickeln. Zum anderen könne es zu Verschiebungen kommen, wenn KKW höhere Refinanzierungszinssätze\r\nzu tragen hätten als PV- und Windkraftanlagen. Signifikante Unsicherheiten werden sowohl für die\r\nSzenarien auf der Basis von 100 Prozent erneuerbaren Energien als auch mit dem Neubau von KKW beschrieben,\r\nwenn auch in unterschiedlichen Bereichen. [9; 56]\r\n21\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n3.2 Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit\r\nVersorgungssicherheit bedeutet, dass insgesamt und jederzeit genug Energie vorhanden ist, um die Nachfrage\r\nnach den verschiedenen Energieformen vollständig zu decken. Dazu gehören insbesondere die möglichst\r\nlangfristige Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Nachfrageseite, dass es nicht zu Rationierungen\r\noder gar Abschaltungen kommt und dass die Energie zu konkurrenzfähigen Preisen bereitgestellt wird. Um\r\nVersorgungssicherheit gewährleisten zu können, muss also die Errichtung neuer Anlagen auf die Entwicklung\r\nder Nachfrage und die Lebensdauer des Anlagen- und Infrastrukturbestands abgestimmt werden, sodass\r\ndas gesamte Produktionspotenzial mindestens ausreichend ist. Allerdings bedeutet jede zusätzliche\r\nEinheit übermäßige Kosten, wenn sie am Ende doch nicht benötigt wird. Sie würde damit die Wirtschaftlichkeit\r\ninsgesamt reduzieren, sodass ein zu ambitionierter Ausbau gleichfalls zu vermeiden ist. „Minimierung\r\nder Kosten unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit“ lautet das gängige Optimierungsziel für\r\nEnergiesystemmodelle, um gute Lösungen für diesen Zielkonflikt zu entwickeln. Das gilt auch für die Modellrechnungen,\r\ndie als Basis für Kapitel 4 und 5 dienen. Eine wesentliche Herausforderung stellen dabei\r\nUnsicherheiten hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen dar, die umso größer werden, je weiter der Blick in\r\ndie Zukunft reicht.\r\nWenn Grundlastkraftwerke einen Teil der Energieversorgungsbasis bilden, diversifiziert dies die Angebotsseite,\r\nwodurch sich grundsätzlich die Versorgungssicherheit erhöht. Dies gilt jedoch nur in dem Maße,\r\nWas kann die Berechnung von Szenarien mit Energiesystemmodellen leisten?\r\nSzenarien sind keine Prognosen – sie dienen nicht dazu, die Zukunft vorherzusagen. Vielmehr sollen Szenarien\r\nin sich konsistente und plausible Entwicklungspfade aufzeigen und im Sinne einer „Was-wäre-wenn“-Analyse\r\nverschiedene mögliche Wege in die Zukunft miteinander vergleichen.\r\nIn vielen Bereichen bestehen Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung. Dies betrifft unter anderem die\r\nKosten von Technologien, die vom technischen Fortschritt sowie von Rohstoffpreisen und sonstigen Entwicklungen\r\nauf den Weltmärkten abhängen. Erdgas- und Erdölpreise, aber auch Preise für Rohstoffe wie Metalle und\r\nseltene Erden unterliegen beispielsweise starken und unvorhersehbaren Schwankungen aufgrund geopolitischer\r\nFaktoren. Inwieweit sich die angenommenen Potenziale für Solar- und Windenergie erschließen lassen und ob\r\nsich der Netzausbau im erforderlichen Umfang umsetzen lässt, hängt unter anderem von der gesellschaftlichen\r\nAkzeptanz ab. Das Gleiche gilt für die Errichtung von Kernkraftwerken und Kraftwerken mit CCS. Szenarien liegen\r\ndaher eine Fülle an Annahmen zugrunde, die immer auch von aktuellem Wissen und damit verknüpften Erwartungen\r\ngeprägt sind.\r\nDie im Rahmen dieser Arbeitsgruppe erstellten Szenarioanalysen ermöglichen eine Einschätzung, wie sich die\r\nmodellierten Grundlastkraftwerke auf die Gesamtkosten des dargestellten Energiesystems auswirken. Neben\r\nden Stromerzeugungskosten der Kraftwerke selbst werden dabei die Kosten für Stromnetze und Flexibilitätsoptionen\r\n(Speicher, flexible Kraftwerke zur Deckung von Lastspitzen) berücksichtigt. Somit zeigen die Berechnungen,\r\nob THG-arme Grundlastkraftwerke die Stromversorgung gegenüber einem zu 100 Prozent auf erneuerbaren\r\nEnergien basierenden System kostengünstiger machen würden – wobei die Kosten für die Systemintegration\r\nmitbetrachtet werden. Zudem zeigen die Szenarien, wie sich die Grundlastkraftwerke auf das restliche Energiesystem\r\nauswirken würden, indem sie beispielsweise den Netzausbau, den Bedarf an Speichern und den grenzüberschreitenden\r\nStromhandel beeinflussen. Sie ermöglichen daher eine Einschätzung, wie stark Strategien für\r\nandere Bereiche des Energiesystems (zum Beispiel Netzausbaupläne für Strom und Wasserstoff, Kraftwerksstrategie)\r\nangepasst werden müssten, sollte sich die deutsche Politik für einen gezielten Ausbau von THG-armen\r\nGrundlastkraftwerken entscheiden.\r\n22\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nwie sie bezahlbar und verlässlich als Option bereitstehen. Andernfalls kann sich der erwartete Effekt nicht\r\nim erhofften Umfang einstellen und die zusätzlich eingeführten Technologien können am Ende Mehrkosten\r\nohne einen entsprechend hohen Gegenwert hervorrufen.\r\nZwei der identifizierten möglichen Technologien für größere Kapazitäten an Grundlastkraftwerken werden\r\nmit elektrischen Leistungen von einem GW und mehr pro Einheit als Großanlagen realisiert (KKW) beziehungsweise\r\nprognostiziert (Kernfusion). Ein solches Großprojekt erfordert in der Regel lange Planungs- und\r\nBauzeiten vor Inbetriebnahme, und häufig amortisiert sich die Anfangsinvestition nur bei einer langen Nutzungsdauer.\r\nSo wird aktuell bei KKW typischerweise mit 60 Jahren Betriebsdauer kalkuliert. [6] Die Gesamtlaufzeit\r\neines solchen Grundlastkraftwerkprojekts (70 bis 80 Jahre) liegt damit bei ungefähr dem Dreifachen\r\ngegenüber der von PV- und Windkraftprojekten, wodurch eine viel frühzeitigere und langfristigere Festlegung\r\nerfolgt. Damit einher geht ein höheres Entscheidungsrisiko, da sich die einmal getroffene Einschätzung\r\nfür sehr lange Zeit als richtig erweisen muss und die Qualität von Vorhersagen mit steigendem Prognosezeitraum\r\nschnell abnimmt [57]. Gleichzeitig reduzieren sich jedoch die Unsicherheit und auch das Risiko\r\naus ungünstigen zukünftigen Entwicklungen: Wenn ein solches Kraftwerk einmal erfolgreich in Betrieb genommen\r\nwurde und sich als betriebsfest erwiesen hat, steht dessen Erzeugungskapazität für sehr lange Zeit\r\nzur Verfügung und muss nicht durch wiederholte Ersatzbauten neu gesichert werden.\r\nEin weiterer Aspekt bei Großprojekten sind Überschreitungen der geplanten Bauzeit und Baukosten. So\r\nwurden – verglichen mit anderen Technologien der Stromwirtschaft [58], aber auch verglichen mit anderen\r\nBranchen [59] – bei Großprojekten zur Errichtung von Grundlastkraftwerken regelmäßige und häufig überproportionale\r\nSteigerungen der Bauzeit und Baukosten beobachtet. Dies betrifft nicht nur die bereits ausführlich\r\ndiskutierten KKW, sondern zum Beispiel auch große Wasserkraftwerksprojekte. Dem entgegenwirken\r\nsoll bei KKW die Entwicklung kleiner, modularer Reaktoren (englisch: Small Modular Reactors – SMR)\r\nmit einer elektrischen Leistung von weniger als 300 MW. Auf diese Weise sollen die Nachteile einzelner\r\nGroßprojekte durch die Vorteile einer rationalisierten, standardisierten Fertigung ersetzt und so die Wettbewerbsfähigkeit\r\nmit PV und Wind wieder verbessert werden. [59; 60; 61] Zumindest fraglich bleibt dabei\r\njedoch die Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit, denn der wesentliche Vorteil großer Kraftwerke – positive\r\nSkaleneffekte – ginge damit ein Stück weit verloren. Somit ist unklar, ob die Veränderung in Summe ein\r\npositives Ergebnis in Form niedrigerer Stromkosten bringen würde. [62] Bislang gibt es noch keinen Prototyp\r\nfür einen SMR; erst kürzlich wurde das in Idaho Falls (Utah, Vereinigte Staaten) angefangene Vorhaben\r\nzur Errichtung eines Kraftwerks mit SMR trotz staatlicher Unterstützungszusagen aufgrund zu stark gestiegener\r\nKostenprognosen eingestellt [63; 64; 65]. Andererseits gibt es in den USA verschiedene Risikokapitalgeber,\r\ndie seit Kurzem wieder Geld für die Entwicklung der Konzepte bereitstellen mit dem Ziel, erste\r\nAnlagen ab dem Jahr 2030 in Betrieb zu nehmen [66; 67].\r\nMit langen Projektlaufzeiten reduziert sich in der Regel zudem die Möglichkeit, Investitionen über privatwirtschaftliche\r\nKredite zu finanzieren („Bankability“). Die Finanzierung von Grundlastkraftwerken zu wirtschaftlich\r\ntragfähigen Konditionen ist daher herausfordernd, und dieser Herausforderung wird weltweit in\r\naller Regel mit umfangreichen staatlichen Kreditgarantien oder anderen vergleichbaren Absicherungen begegnet.\r\nNeben dem Zinsniveau der Finanzierung stellt die Bauzeit den größten Hebel für die Begrenzung\r\nder Gesamtkosten dar [11] (siehe auch Abbildung 3 im folgenden Exkurs).\r\nIn Deutschland ist die industrielle Expertise für alle Technologien der Grundlastkraftwerke außer Erdgas mit\r\nCCS aktuell nur partiell vorhanden. Daher wäre eine entsprechende Abhängigkeit von externen Partnern oder\r\nzusätzlich benötigte Zeit zum Aufbau der erforderlichen Expertise beim Bau dieser Kraftwerke die Folge.\r\n23\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nBei Erdgas-Kombikraftwerken mit CCS sieht es hingegen besser aus: Die industrielle Expertise dazu ist in\r\nDeutschland weitgehend vorhanden. Umsetzungsrisiken ergäben sich hier vor allem aufseiten der Logistik für\r\nden Transport und die Speicherung des abgeschiedenen Kohlenstoffdioxids. Auch ist davon auszugehen, dass\r\nsich die tatsächlich zu zahlenden Preise für CCS den Preisen für Emissionszertifikate angleichen werden. In der\r\nFolge dürften sich die Unsicherheiten aus dem Markt für Emissionszertifikate zusammen mit den preislichen\r\nUnsicherheiten aus dem Markt für Erdgas auch indirekt auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs dieser Kraftwerke\r\nauswirken und deren langfristige Kalkulierbarkeit möglicherweise beeinträchtigen, sodass auch hier\r\neine Form der Absicherung notwendig werden könnte.\r\nDie Energieversorgung klimaneutral umzugestalten, bedeutet einen hohen zusätzlichen Investitionsbedarf,\r\nder weit über den Ausbau THG-neutraler Energiequellen hinausgeht. Diesen Investitionen gegenüberzustellen\r\nsind jedoch die direkten wie indirekten gesamtgesellschaftlichen Kosten alternativer Entwicklungspfade. Aufgrund\r\nder komplexen Zusammenhänge lässt sich dieser Vergleich nur ungefähr durch Abschätzungen eingrenzen\r\n[68]. Eine solche Schätzung des ifo Instituts zum Beispiel zeigt, dass die systemischen Kosten der Energieversorgung\r\nnach dem Umbau ähnlich hoch sein dürften wie heute. Gleichzeitig liege der zwischenzeitlich auftretende\r\nzusätzliche Investitionsbedarf für den Aufbau einer THG-neutralen Energieversorgung in einer tragbaren\r\nGrößenordnung [68], siehe auch Kapitel 4.5. Eine Studie von PWC vergleicht die Kosten einer schnellen\r\nTransformation, die pünktlich zum Jahr 2045 ihren Abschluss findet, mit einer langsameren, die im heutigen\r\nTempo weitergeht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass mit einem beschleunigten Umbau der Investitionsbedarf\r\nzwar deutlich höher ausfällt und früher aufgebracht werden muss als bei einem zögerlichen Ansatz, sich die\r\nInvestitionen jedoch schon bis zum Jahr 2050 durch niedrigere Energiekosten mehr als auszahlen. [69]\r\nExkurs: Der Unterschied zwischen volks- und betriebswirtschaftlicher Betrachtung\r\nBei Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit eines Projekts können zwei verschiedene Blickwinkel eingenommen\r\nwerden: zum einen die volkswirtschaftliche Sicht, die den Beitrag zur und die Einbettung in\r\nden Kontext der Gesamtwirtschaft und Gesellschaft national oder international beurteilen möchte. Zum\r\nanderen die betriebswirtschaftliche Sicht, die den Blick auf die individuelle wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit\r\nfür die investierenden Akteure (zum Beispiel Unternehmen oder Haushalte) richtet. In vielerlei\r\nHinsicht sind die Berechnungslogiken vergleichbar und sollten es auch sein, da die gesamtwirtschaftliche\r\nWohlfahrt das Aggregat der Wohlfahrt aller Akteure ist. Einen wesentlichen Unterschied gibt es aber bei\r\nden verwendeten Zinssätzen.\r\nBei einer volkswirtschaftlichen7 Betrachtungsweise wird als Zinssatz häufig die sogenannte soziale Diskontrate\r\nangesetzt. Für deren Definition und die Bestimmung ihrer Höhe gibt es unterschiedliche Ansätze,\r\ndie sich hinsichtlich ihrer Herleitung unterscheiden: Sie bestimmen zum Beispiel auf Basis der Generationengerechtigkeit,\r\nempirischer Befunde zur Zeitpräferenz, der Erwartungen an das Wirtschaftswachstum\r\noder der Zinssätze für die risikoärmsten Anlagen am Kapitalmarkt die soziale Diskontrate. Der\r\ndabei ermittelte Wert liegt in aller Regel im Bereich von 0 bis 4 Prozent (inflationsbereinigt), je nachdem,\r\nob mehr die Generationengerechtigkeit (unterer Bereich der Spanne) oder empirische Auswertungen\r\nzu marktüblichen Zinsen im Fokus stehen (oberer Bereich). [70]\r\nIn der betriebswirtschaftlichen Betrachtung geht es hingegen um die Rendite einer Investition und damit\r\nverbunden um die Frage, ob diese gegenüber den Finanzierungskosten einen Mehrwert für den Investor\r\nbieten kann beziehungsweise welche Alternative unter mehreren den größten Mehrwert erwarten lässt.\r\n7 Im Kontext von Energiesystemmodellen wird hierfür häufig auch der Begriff „gesamtwirtschaftlich“ verwendet. Damit soll zum Ausdruck gebracht\r\nwerden, dass in diesen Modellen zwar ein volkswirtschaftlicher Blickwinkel eingenommen wird, in aller Regel jedoch keine Rückkopplungen\r\nmit der restlichen Volkswirtschaft außerhalb des Energiesektors berücksichtigt sind.\r\n24\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nDer betriebswirtschaftliche Zinssatz liegt dabei typischerweise oberhalb der sozialen Diskontrate. Da bei\r\nlangfristiger Kapitalbindung zukünftige Finanzierungs- und Marktkonditionen heute noch nicht oder nur\r\nunvollständig bekannt sind, sind gerade langfristige Investitionen für Marktteilnehmer in der Regel mit\r\nhöheren finanziellen Risiken verbunden. Deshalb wird bei allen Investitionen im Vergleich zur volkswirtschaftlichen\r\nBetrachtung, zum Beispiel in Energiesystemmodellen, eine Risikoprämie in Form eines höheren\r\nZinssatzes einkalkuliert. Marktbedingte Risiken sind dabei in Wirtschaftssektoren mit etablierten\r\nMärkten und stabilen Rahmenbedingungen in der Regel deutlich niedriger als bei innovativen, neuen\r\nTechnologien. Ob eine Investition getätigt wird, hängt außerdem davon ab, welche Renditeerwartungen\r\nInvestoren haben. Im Bereich der Energietechnologien hängen die betriebswirtschaftlichen Kapitalkosten\r\naußerdem wesentlich davon ab, inwiefern und in welchem Umfang der Staat Markt- und andere\r\nRisiken absichert beziehungsweise übernimmt.\r\nAufgrund der langen Bauzeiten und hohen Investitionskosten bei Kernkraftwerken ist die Diskrepanz zwischen\r\ndem Ergebnis einer volkswirtschaftlichen und einer betriebswirtschaftlichen Rechnung besonders\r\ngroß – wie Abbildung 3 verdeutlicht. Volkswirtschaftlichen Stromgestehungskosten (Levelized Cost of Electricity,\r\nLCOE) von 50 bis 90 €/MWhel in den hier vorliegenden Berechnungen des Fraunhofer ISI mit 2 Prozent\r\nZinssatz stehen Werten von zum Beispiel 141 bis 221 $/MWhel (130 bis 205 €/MWhel) bei den Abschätzungen\r\nvon Lazard/Roland Berger mit einem betriebswirtschaftlichen Ansatz und 7,7 Prozent Zinssatz\r\ngegenüber [71].\r\nAbbildung 3: Stromgestehungskosten von Kernkraftwerken mit den typischerweise erheblichen Bauzeiten in Abhängigkeit des angesetzten\r\nZinssatzes im Vergleich zu Freiflächen-PV, Windkraft an Land und Erdgas-GuD-Kraftwerken mit CCS. Variation der Parameter Investition\r\n(7.000 bis 12.000 €/kWel, ohne Bauzeitkosten) und Bauzeit (5 bis 20 Jahre, darüber werden in Verbindung mit dem Zinssatz die Bauzeitkosten\r\nberechnet) für Kernkraftwerke. Erdgas-GuD-Kraftwerke mit CCS werden mit 1.200 €/kWel Investition und 3 Jahren Bauzeit angesetzt, für PV und\r\nWindkraft wird angenommen, dass die Bauzeit weniger als ein Jahr beträgt. Zur Berechnung der Bauzeitkosten wird vereinfachend eine linear\r\nüber die Bauzeit ansteigende Kapitalbindung angenommen. Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Annahmen in den LFS vom Fraunhofer\r\nISI [83] für das Szenariojahr 2045, ergänzt um eigene Berechnungen.\r\n25\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nBei heutigen Kostenparametern und betriebswirtschaftlichen Zinssätzen haben Kernkraftwerke einen\r\nklaren Kostennachteil gegenüber insbesondere erneuerbaren Technologien. Bei PV, Windkraft und Gaskraftwerken\r\nhat die Höhe des angelegten Zinssatzes aufgrund der kurzen Bauzeiten und niedrigerer spezifischer\r\nInvestitionen einen deutlich geringeren Einfluss auf die LCOE. Ohne staatliche Maßnahmen,\r\nzum Beispiel die Übernahme eines Teils der Investitionskosten und/oder der damit verbundenen Risiken,\r\nsind Investitionen in die Grundlasttechnologien mit Ausnahme von Erdgas-GuD-Kraftwerken in größerem\r\nUmfang zumindest ohne starke Kosten- und/oder Bauzeitsenkungen gegenüber dem heutigen\r\nNiveau der Kernkraft schwer absehbar. Allerdings könnten geeignete staatliche und regulatorische Instrumente\r\neine Verringerung betriebswirtschaftlicher Risiken bewirken. Dass der staatlichen Übernahme\r\nbetriebswirtschaftlicher Risiken jedoch Grenzen gesetzt sind, ist in den vergangenen Jahren\r\ndeutlich geworden. Im Gegensatz dazu wären viele PV- und Windkraftanlagen bereits heute auch ohne\r\nspezifische staatliche Fördermaßnahmen betriebswirtschaftlich tragfähig, insbesondere in Verbindung\r\nmit einem höheren CO2-Preis. Nichtsdestoweniger können auch hier geeignete staatliche und regulatorische\r\nInstrumente eine Verringerung betriebswirtschaftlicher Risiken und damit günstigere Finanzierungskonditionen\r\nbewirken mit dem Ergebnis niedrigerer Stromgestehungskosten.\r\n3.3 Systemstabilität\r\nDie Systemstabilität umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, den normalen Betrieb der Stromversorgung\r\naufrechtzuerhalten und/oder nach einer Störung wiederherzustellen. Neben der Bereitstellung ausreichender\r\nEnergiemengen sind folgende Maßnahmen entscheidend für eine sichere und stets verfügbare\r\nStromversorgung:\r\n• Die Bereitstellung von Regelleistung, also eine auf Abruf bereitgehaltene Anpassung der Stromerzeugung,\r\nwobei sich die Ausprägungen in Umfang, Reaktionszeit und Aktivierungsmechanismus\r\nunterscheiden. Damit wird unmittelbar auf Abweichungen zwischen der geplanten und tatsächlichen\r\nErzeugung und dem Verbrauch reagiert. Auch bei Ausfall einer Komponente des Stromsystems\r\n(eines Kraftwerks, einer Leitung oder eines größeren Verbrauchers) greift die Regelleistung,\r\num Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht zu halten.\r\n• Die Schwarzstartfähigkeit, um das System im Falle eines Zusammenbruchs der Versorgung danach\r\nwieder hochzufahren. Dafür ist es insbesondere entscheidend, ohne vorhandenes Stromnetz die\r\nProduktion starten und die Versorgung eines Netzabschnitts aus dem abgeschalteten Zustand aufnehmen\r\nzu können.\r\n• Reservekapazitäten, die so ausgelegt sind, dass bei Ausfall einer beliebigen Komponente das restliche\r\nSystem weiterhin funktionsfähig bleibt (n-1-Absicherung).\r\n• Die Momentanreserve, die dafür sorgt, dass die Schwingfrequenz des Drehstroms im Netz kurzfristig\r\nstabil bleibt. Auch für die Winkelstabilität im Fall eines Kurzschlusses ist sie wichtig zur Bereitstellung\r\ndes sehr hohen Kurzschlussstroms. Eine ausreichende Momentanreserve wurde bisher\r\nstets durch die Masse synchron gekoppelter rotierender elektrischer Maschinen bereitgestellt. Zukünftig\r\nkönnten leistungselektronische Stromrichter in sogenannter netzbildender Ausführung\r\nebenfalls zur Momentanreserve beitragen, müssen dafür jedoch extra ausgelegt sein.\r\n• Die Spannungshaltung, die durch Bereitstellung von Blindleistung erfolgt, um eine normale Spannungslage\r\nin allen Bereichen des Netzes zu gewährleisten. Insbesondere mit den zunehmend variablen\r\nNetzzuständen durch verteilte fluktuierende Stromerzeuger kommt einer lokal verteilten\r\nSpannungshaltung immer größere Bedeutung zu.\r\n26\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nGrundlastkraftwerke stellen mit ihren großen, durchgehend netzgekoppelten Synchrongeneratoren bisher\r\nautomatisch einen wichtigen Teil der Momentanreserve und der Blindleistungskapazität im Verbundnetz\r\nbereit. Auch zur Bereitzustellung von Regelleistung wurden und werden sie genutzt. Sie können prinzipiell\r\nzu den Reservekapazitäten beitragen, sind aber nicht schwarzstartfähig, da sie ein bereits aktives Netz zum\r\nAnfahren benötigen.\r\nGrundlastkraftwerke eignen sich wegen ihrer Kostenstruktur nicht gut für eine Bereithaltung als Reserve.\r\nEine Ausnahme können bestehende, nicht ausgelastete Grundlastkraftwerke sein. Reservekapazitäten werden\r\nsonst aus wirtschaftlichen Gründen durch weniger investitionsintensive Kraftwerke bereitgestellt. Für\r\nRegelleistung ist es effizienter und mittlerweile auch wirtschaftlicher, Batterien zu nutzen. Diese ersetzen\r\nhierbei zunehmend die klassische Androsselung thermischer Kraftwerke. Und auch für rotierende Massen\r\nist weniger das Grundlastkraftwerk entscheidend als vielmehr die dauerhaft netzgekoppelte elektrische\r\nMaschine. Seit über fünfzig Jahren gibt es Synchronkupplungen, die es ermöglichen, auch bei stehenden\r\nTurbinen den Generator eines Gaskraftwerks dauerhaft ans Netz gekoppelt mitdrehen zu lassen [72].\r\nSomit ist festzuhalten: Die Gewährleistung der Systemstabilität lässt sich auch ohne Grundlastkraftwerke\r\nsicherstellen, selbst für eine vollständig auf erneuerbaren Energien basierende Stromversorgung. Stromspeicher\r\nwie Batterie- und Pumpspeicher, Gaskraftwerke unabhängig vom eingesetzten Brennstoff, aber\r\nauch die bereits erwähnten Stromrichter mit netzbildenden Eigenschaften können dazu beitragen. [73] Neu\r\ngebaute Grundlastkraftwerke in einem zukünftigen Energiesystem könnten einen Beitrag zur Systemstabilität\r\nleisten. Sie stellen für diese jedoch keine Notwendigkeit dar, und ihre Anwesenheit hätte bezüglich der\r\nSicherstellung der Systemstabilität vermutlich keine nennenswerten Auswirkungen auf die Gesamtkosten.\r\n3.4 Importabhängigkeit\r\nGrundlastkraftwerke können die Importe von Strom und stofflichen Energieträgern reduzieren. Je nach\r\nTechnologie werden diese durch zusätzliche Importe anderer Energieträger (Brennelemente bei KKW und\r\nErdgas bei Erdgaskraftwerken mit CCS) oder durch lokale Quellen (bei Geothermie und Kernfusion) ersetzt.\r\nGrundlastkraftwerke führen damit in jedem Fall zu einer Verbesserung der Importsituation, indem die Einfuhr\r\nnur aufwändig transportierbarer durch leichter transportierbare und/oder besser speicherbare Energieträger\r\nausgetauscht oder sogar insgesamt reduziert wird.\r\nBezogen auf Deutschland sollen die Importe von Strom und Wasserstoff in den LFS fast ausschließlich aus\r\nanderen europäischen Ländern stammen. Da diese als relativ zuverlässige Handelspartner eingestuft werden\r\nkönnen, ist das Risiko der Importabhängigkeit als eher gering zu bewerten. Verglichen mit Erdgas und\r\nUran, deren Vorkommen geologisch bestimmt sind, kann Wasserstoff prinzipiell in vielen Ländern produziert\r\nwerden. Die Zahl potenzieller Lieferländer ist somit höher, sodass eine Diversifizierungsstrategie die\r\nAbhängigkeit von einzelnen Ländern verringern kann – vorausgesetzt, die Erzeugungs- und Transportkapazitäten\r\nfür Wasserstoff werden ausreichend schnell und umfänglich genug ausgebaut, um die wachsende\r\nNachfrage zu decken.\r\n3.5 Akzeptanz\r\nGrundsätzlich gibt es in Deutschland eine hohe gesellschaftliche Zustimmung für den Ausbau der erneuerbaren\r\nEnergien. So stimmten in einer repräsentativen Umfrage über 80 Prozent der Befragten dem weiteren\r\nAusbau der Windkraft generell zu, mindestens zwei Drittel hatten wenig bis keine Bedenken gegenüber\r\ndem Neubau in ihrem Wohnumfeld und ungefähr 80 Prozent hatten wenig bis keine Vorbehalte gegen existierende\r\nWindkraftanlagen in ihrem Umfeld [74]. Laut einer anderen aktuellen Umfrage bewerten rund\r\n27\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n70 Prozent der Befragten Solarparks in der Nähe ihres Wohnorts positiv, ebenso wie den generellen weiteren\r\nAusbau der erneuerbaren Energien [75]. Trotz dieser hohen Zustimmungsraten gibt es bei Projekten\r\nvor Ort allerdings durchaus Widerstände, in der Vergangenheit vor allem gegen den Bau von Windparks.\r\nDa es sich bei Grundlastkraftwerken eher um wenige große Projekte und nicht um viele kleine Anlagen handelt,\r\nist gegebenenfalls weniger die Akzeptanz vor Ort ausschlaggebend als vielmehr die generelle gesellschaftliche\r\nBewertung der Technologie. Diese ist für die untersuchten Grundlasttechnologien unterschiedlich\r\nund kann sich außerdem im Laufe der Zeit ändern. Umfragen zur Kernenergie zeigen zum Beispiel, dass\r\nes auf die Umsetzungsdetails ankommt: Während in einer Umfrage des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ eine\r\ngroße Mehrheit der Befragten die Laufzeitverlängerung befürwortete, lehnte gleichzeitig die Mehrheit den\r\nNeubau von KKW ab [76]. Neuere Umfragen zu CCS zeigen ebenfalls, dass sich die stark ablehnende Haltung\r\nder Bevölkerung in den letzten Jahren zu einer eher neutralen Einstellung gewandelt hat [26]. Wichtig ist,\r\ndass die Politik ergriffene Maßnahmen gut erklärt, gesamtsystemisch einordnet und begründet – auch im\r\nVergleich zu möglichen Alternativen – sowie ihre Bedeutung in einem Gesamtpfad hin zur Klimaneutralität\r\ndeutlich macht.\r\nFazit Kapitel 3:\r\nFür keinen der hier betrachteten Aspekte stellen Grundlastkraftwerke eine Notwendigkeit dar.\r\nDen größten Einfluss üben sie voraussichtlich auf die Bereiche Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit\r\naus. Im Folgenden wird daher auf Basis von Energiesystemanalysen des Fraunhofer\r\nISI dargestellt, welche Auswirkungen sich durch Grundlastkraftwerke im Energiesystem ergeben\r\nund unter welchen Umständen daraus Vorteile erwachsen würden. Die Ausführungen in Kapitel\r\n2 haben gezeigt, dass realistisch nur KKW und Erdgas mit CCS in relevanten Größenordnungen bis\r\nzum Jahr 2045 umsetzbar wären. In Kapitel 4 steht daher der Einfluss eines hypothetischen, ambitionierten\r\nZubaus dieser beiden Technologien auf die Transformation hin zur Klimaneutralität\r\nim Fokus. Hinsichtlich der Entwicklung von Geothermie und Kernfusion für die Stromversorgung\r\nstellt sich primär die Frage der für einen wirtschaftlich tragfähigen Einsatz zu erreichenden Kostenschwelle\r\n– denn für eine sichere Versorgung werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht\r\nzwingend benötigt. Weil sie langfristig aber eine Option darstellen könnten, spannt Kapitel 5 den\r\nlangfristigen Zeithorizont auf und analysiert, welchen Beitrag alle Grundlasttechnologien im Sinne\r\neines kostenoptimalen Energiesystems perspektivisch leisten könnten.\r\n28\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n4 Grundlastkraftwerke im deutschen/europäischen Energiesystem bis 2045\r\nDieses Kapitel stellt die Erkenntnisse für einen Zubau von Grundlastkraftwerken bis zum Jahr 2045 dar, die\r\naus der vom Fraunhofer ISI vorgenommenen Energiesystemmodellierung gewonnen wurden. Aufgrund der\r\nlangen Vorlaufzeiten bis zu einer Realisierung, müsste ein solcher Zubau zeitnah in die Wege geleitet werden\r\nund auf eine oder beide der aktuell großskalig verfügbaren Technologien setzen, das heißt auf KKW\r\nund/oder Erdgas mit CCS – andernfalls wäre eine Realisierung bis 2045 nicht absehbar. Dementsprechend\r\nkonzentriert sich die Modellierung auf den Zubau dieser Technologien mit den beiden Szenarien KKW8 und\r\nGas mit CCS. Als Referenzszenario dient ein drittes berechnetes Szenario, das fast komplett dem Szenario\r\nT45-Strom* der LFS entspricht; es unterscheidet sich von diesem lediglich durch die halbierten Vorgaben\r\nfür den Mindestzubau an PV und Windkraft in Deutschland. Diese Änderung dient dazu, dem Modell bei\r\nden Berechnungen mehr Spielräume bei der Auswahl der Stromerzeugungstechnologien zu gewähren.\r\n4.1 Möglicher Umfang der betrachteten Grundlastkraftwerke bis zum Jahr 2045\r\nZwanzig Jahre sind es noch bis zum Jahr 2045 – und damit genauso lange wie seit der Entscheidung von EDF\r\nim Jahr 2004 vergangen ist, den EPR in Flamanville zu bauen [77]. Dieser wurde im Herbst 2024 das erste\r\nMal testweise hochgefahren, und seine Inbetriebnahme könnte in naher Zukunft erfolgen. Vor diesem Hintergrund\r\nstellt sich speziell für KKW die Frage, mit welchem Umfang bei einem Zubau bis zum Jahr 2045\r\nunter optimistischen Annahmen gerechnet werden kann.\r\nDer für die Modellrechnungen des Fraunhofer ISI angenommene Zubau an Grundlastkraftwerken wird in\r\nTabelle 1 dargestellt. Die aufgeführten Kapazitäten in Deutschland und Europa ergänzen die bereits installierten\r\nund geplanten KKW, die in den LFS für das europäische Ausland vorgesehen sind. Dem Modell wurden\r\ndiese installierten Leistungen fest vorgegeben.\r\nGeografischer Raum Jahr 2035 Jahr 2040 Jahr 2045\r\nDeutschland 0 GW 10 GW 20 GW\r\nEuropa (ohne Deutschland) 0 GW 20 GW 40 GW\r\nTabelle 1: Installierte Leistung der zusätzlichen Kernkraftwerke bzw. Erdgaskraftwerke mit CCS in den Modellrechnungen.\r\nDie hier für das Jahr 2045 angenommene installierte Leistung an Grundlastkraftwerken in Deutschland entspricht\r\nin etwa der maximalen Leistung der KKW, die in Deutschland für eine längere Zeit am Netz waren: In\r\nden Jahren 1994 bis 2003 kamen sie auf eine Leistung von 22,7 GW [4] und trugen damals bis zu 30 Prozent\r\nzur jährlichen Stromerzeugung bei [78]. Der Beitrag der in den Modellrechnungen hinzugefügten 20 GW\r\nwürde aufgrund der Erwartung eines zukünftig steigenden Strombedarfs im Jahr 2045 ungefähr 13 Prozent\r\nentsprechen.\r\nDer in der Modellierung angenommene Zubau an KKW für Gesamteuropa von 60 GW ergäbe in Summe mit\r\nden bereits in den LFS hinterlegten KKW einen Gesamtumfang von 115 GW an Erzeugungskapazität im Jahr\r\n2045, von denen ungefähr 100 GW bis dahin noch neu aufgebaut werden müssten. Das würde einen durchschnittlichen\r\nZubau von 10 GW pro Jahr ab 2035 erfordern (Jahr der Inbetriebnahme), was ausgesprochen\r\n8 In den Szenarien des ISI werden an dieser Stelle nicht explizit KKW, sondern generische Grundlastkraftwerke modelliert, das heißt ohne Bezug\r\nauf eine konkrete Technologie. Sie werden hier als KKW interpretiert, da sich diese in der in Kapitel 2 dargestellten Analyse der ESYS-Arbeitsgruppe\r\nals die einzige Grundlasttechnologie neben Erdgas-GuD-Kraftwerke mit CCS herauskristallisiert haben, die bis zum Jahr 2045 großskalig\r\nverfügbar sein könnte.\r\n29\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nambitioniert ist. Zum Vergleich: Im Zeitraum 1980 bis 1989 wurden auf dem Gebiet der heutigen EU plus\r\nGroßbritannien und Schweiz im Schnitt ebenfalls fast exakt 10 GW pro Jahr an Kernkraftwerken zugebaut,\r\nund dies über zwanzig Jahre nach Inbetriebnahme des ersten KKW zur Stromproduktion (Abbildung 4). Vor\r\ndiesem Hintergrund stuft die Arbeitsgruppe höhere Zubauraten als die in den Modellen hinterlegten, als\r\nnicht erreichbar ein. Auch eine Allianz europäischer Staaten, die KKW ausbauen möchte, geht europaweit\r\nvon nur 50 GW zusätzlich realisierbaren Kapazitäten bis zum Jahr 2050 aus [5].\r\nAbbildung 4: Neu in Betrieb genommene Kernkraftwerke auf dem Gebiet der heutigen EU plus Großbritannien und Schweiz. Die gestrichelte Linie\r\nstellt den höchsten zehnjährigen Mittelwert dar, dieser wurde in den Jahren 1980 bis 1989 erreicht. Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Daten\r\nvom PRIS der IAEA [4].\r\nFür Erdgas-Kombikraftwerke mit CCS wurden die gleichen Zubauraten wie für KKW angesetzt. Diese Festlegung\r\nberuht weniger auf einer Abschätzung des Machbaren, sondern dient vielmehr in erster Linie der besseren\r\nVergleichbarkeit der Ergebnisse untereinander.\r\nLaut Bundesklimaschutzgesetz 2021 soll die Energiewirtschaft ihre THG-Emissionen bis 2030 auf 108 Millionen\r\nTonnen pro Jahr reduzieren [79; 80]. Gegenüber dem bereits in den Jahren 2020 und 2023 erreichten\r\nNiveau entspricht dies noch einmal annähernd einer Halbierung und nur noch einem Drittel der Emissionen\r\ndes Jahres 2017 – bei einem gleichzeitig prognostizierten Anstieg des Strombedarfs durch zunehmende\r\nElektrifizierung. Es ist daher notwendig, den Umbau der Stromerzeugung ohne Verzögerung fortzuführen,\r\num die gesetzten Klimaziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Es ist daher\r\nnotwendig, den Umbau der Stromerzeugung ohne Verzögerung fortzuführen, um die gesetzten Klimaziele\r\nzu erreichen und auch, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.\r\nIm Zeitraum bis 2030 können neue Grundlastkraftwerke nicht zu diesem Umbau beitragen, da ihre Planungs-\r\nund Bauzeiten deutlich länger ausfallen. Diese Beurteilung wird gestützt durch Einschätzungen zu\r\nden bereits in Vorbereitung befindlichen neuen Kraftwerken – diese sind im Vergleich zu Grundlastkraftwerken\r\neinfacher und schneller zu errichtende Gaskraftwerke –, die im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes\r\n(vormals „Kraftwerksstrategie“) geplant sind. Laut Aussagen aus Branchenkreisen ist ihre komplette\r\nInbetriebnahme bis zum Jahr 2030 unwahrscheinlich. [81]\r\n30\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n4.2 Veränderung der Stromerzeugung durch Grundlastkraftwerke\r\nSowohl KKW als auch Erdgaskraftwerke mit CCS ersetzen laut den Modellierungsergebnissen mit ihrer Produktion\r\nin Deutschland hauptsächlich und beide in fast gleichem Umfang Stromimporte (siehe Abbildung\r\n5): Die Nettostromimporte nach Deutschland liegen in beiden Szenarien mit ungefähr 130 Terawattstunden\r\n(TWh) um etwa 20 Prozent niedriger als im Referenzszenario. Darüber hinaus ersetzen die genannten Kraftwerke\r\nStrom aus Wasserstoffkraftwerken, was die Wasserstoffverstromung um ungefähr 40 Prozent reduziert.\r\nIm Szenario KKW reduziert sich außerdem ein wenig die erforderliche Stromproduktion aus Windenergie\r\nan Land (-6 Prozent) und in sehr geringem Umfang aus PV-Freiflächenanlagen (-2 Prozent). Im Gegensatz\r\ndazu verringert sich beim Szenario Erdgas mit CCS nur leicht die Windenergie an Land (-3 Prozent).\r\nDer Ausbau der Grundlastkraftwerke in Deutschland wirkt sich darüber hinaus auch auf das europäische\r\nEnergiesystem aus: Durch die Reduzierung der Stromimporte nach Deutschland und in geringem Umfang\r\nauch der Wasserstoffnachfrage in Deutschland verringert sich der erforderliche Ausbau der erneuerbaren\r\nEnergien vor allem im europäischen Ausland.\r\nAbbildung 5: Einsatz des erzeugten Stroms aus den zusätzlichen Kraftwerken im Jahr 2045 (linke Seite) und Reduktion anderer Stromerzeugung\r\nim Vergleich zum Referenzszenario (rechte Seite), jeweils für Deutschland. Quelle: Eigene Darstellung auf der Basis des Berichts\r\nvom Fraunhofer ISI [1].\r\nIn beiden Szenarien mit Grundlastkraftwerken nimmt der Stromanteil bei der Wärmeversorgung über Fernwärmenetze\r\nleicht zu, da knapp 10 Prozent mehr Großwärmepumpen zum Einsatz kommen. Den größten\r\nEinzelbeitrag aus ihrer gesamten Erzeugung liefern KKW für die Wasserstoffherstellung (mehr Details dazu\r\nsiehe Kapitel 4.4).\r\n31\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nIn den Modellrechnungen weisen die KKW eine hohe Auslastung von 7.200 Vollaststunden auf. Sind sie erst\r\neinmal errichtet, ist es aufgrund der vergleichsweise geringen variablen Kosten gesamtwirtschaftlich sinnvoll,\r\ndass sie möglichst viel Strom erzeugen. Die Erdgaskraftwerke mit CCS laufen wegen der höheren variablen\r\nKosten hingegen nur mit einer mittleren Auslastung: Sie reagieren flexibel auf die Verfügbarkeit von\r\nWind- und Solarstrom. So begrenzt sich im Sommer ihre Stromerzeugung auf die Tagesrandzeiten, wenn\r\nkein PV-Strom eingespeist wird. Ob diese Kraftwerke technisch auf einen derart flexiblen Betrieb ausgelegt\r\nwerden können, wurde hier nicht weiter untersucht. Es wäre aber eine Grundvoraussetzung für die Realisierung\r\ndes Szenarios Erdgas mit CCS. Mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien und Speichersysteme\r\nreduziert sich die Auslastung der Erdgas-GuD-Kraftwerke mit CCS zwischen den Jahren 2040 und\r\n2045 von 4.400 auf 3.500 Volllaststunden. Es zeigt sich, dass beide Arten von Grundlastkraftwerken grundsätzlich\r\nauch im Zusammenspiel mit fluktuierenden erneuerbaren Energien sinnvoll zur Stromerzeugung\r\nbeitragen können. Ob die Errichtung der Grundlastkraftwerke unter Berücksichtigung der Investitionskosten\r\ndabei auch wirtschaftlich sinnvoll ist, wird in Abschnitt 4.5 diskutiert.\r\nWasserstoffkraftwerke kommen in allen Szenarien zum Einsatz, um Zeiten mit wenig Wind- und Solarstrom\r\nzu überbrücken. Mit 600 bis 800 Vollaststunden im Jahr 2045 ist ihre Auslastung allerdings sehr gering. In\r\nden zwei Szenarien mit Grundlastkraftwerken wird Wasserstoff nur in den Zeiten verstromt, in denen die\r\nGrundlastkraftwerke bereits ausgelastet sind. Die benötigte Leistung an Wasserstoffkraftwerken ist mit\r\n50 GW im Jahr 2045 in Deutschland in beiden Szenarien mit Grundlastkraftwerken um knapp 20 Prozent\r\nniedriger als im Referenzszenario.\r\nMit Blick auf die Veränderungen in Europa lässt sich festhalten, dass die zusätzlichen Grundlastkraftwerke\r\nteilweise die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ersetzen. In Deutschland geschieht dies laut den\r\nModellrechnungen hauptsächlich bei der Windenergie an Land, in anderen europäischen Ländern mehr bei\r\nPV-Freiflächenanlagen. Bezogen auf Gesamteuropa wird der Ausbau der erneuerbaren Energien durch die\r\nGrundlastkraftwerke um 5 (Szenario Erdgas mit CCS) bis 10 Prozent (Szenario KKW) reduziert. 60 GW Zubau\r\nan Grundlastkraftwerken stehen dabei einem Wegfall von 70 bis 100 GW Windenergie an Land und\r\n95 bis 230 GW PV gegenüber (der jeweils untere Wert ergibt sich beim Szenario Erdgas mit CCS und der\r\nobere beim Szenario KKW). Dessen ungeachtet sind PV und Windenergie in allen Szenarien die mit Abstand\r\nwichtigsten Stromlieferanten und werden sehr stark ausgebaut – bis 2045 insgesamt auf etwa das Dreifache\r\nder heute installierten Leistung.\r\n4.3 Optimale Standorte für Grundlastkraftwerke aus Systemsicht\r\nDa sich die Standorte der Grundlastkraftwerke unter anderem auf den erforderlichen Netzausbau auswirken,\r\nbeeinflusst deren Auswahl auch die Gesamtsystemkosten. Welche Standorte kostenoptimal sind,\r\nhängt unter anderem von den regionalen Potenzialen der erneuerbaren Energien und der regionalen\r\nStromnachfrage sowie von den bereits in den LFS modellierten KKW anderer europäischer Staaten ab (siehe\r\nAnhang unter „Geografische Verteilung der in den Langfristszenarien modellierten Kernkraftwerke“).\r\nDie Modellrechnungen zeigen, dass die zusätzlichen Grundlastkraftwerke im Hinblick auf die europaweiten Gesamtsystemkosten\r\nidealerweise in einem großräumigen Korridor von London über die Niederlande, Belgien,\r\nWest- und Süddeutschland bis nach Norditalien errichtet werden sollten (Abbildung 6). Hinzu kommen die bereits\r\nin Betrieb befindlichen und aktuell geplanten Kernkraftwerke, sodass es in den Szenarien auch Kernkraftwerke\r\naußerhalb dieses Korridors gibt – insbesondere in Frankreich mit seinem großen Kernkraftwerkspark.\r\n32\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 6: Standorte der zusätzlichen Grundlastkraftwerke in Europa in den Modellergebnissen für das Jahr 2045. Bereits bestehende und\r\nin der Modellierung der LFS enthaltene KKW sind in den Zahlen nicht enthalten, sie sind aber im Anhang unter „Geografische Verteilung der in\r\nden Langfristszenarien modellierten Kernkraftwerke“ dargestellt. Quelle: Eigene Darstellung auf der Basis des Berichts vom Fraunhofer ISI [1].\r\nIn der Realität sind für die Standortentscheidungen nicht nur die im Modell abgebildeten Kosten entscheidend:\r\nWeitere Aspekte wie die gesellschaftliche Akzeptanz, rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen\r\nsowie regionale Besonderheiten in den jeweiligen Ländern sind ebenfalls relevant. So können die aus\r\nbetriebswirtschaftlicher Sicht optimalen Standorte etwa aufgrund eines unterschiedlichen Strommarktdesigns,\r\neiner anderen Besteuerung und Subventionierung oder allgemein der gesetzlichen Rahmenbedingungen\r\nin den einzelnen Ländern von den hier ermittelten Standorten abweichen. Wie hoch die Mehrkosten\r\nfür das Gesamtsystem bei einer abweichenden Standortwahl wären (zum Beispiel durch zusätzlichen\r\nStromnetzausbau), wurde nicht berechnet.\r\n4.4 Auswirkungen der Grundlastkraftwerke auf die Struktur des Energiesystems\r\nDurch die Standorte der zusätzlichen Grundlastkraftwerke in Zentraleuropa verlagert sich die europäische\r\nStromerzeugung im Modell etwas von den Randregionen ins Zentrum. Damit verschiebt sich im Szenario\r\nKKW auch ein Teil der Wasserstofferzeugung von den Randgebieten Europas hin zu den Standorten der\r\nKKW in Zentraleuropa. Dies führt dazu, dass die Elektrolyseleistung in Deutschland deutlich ansteigt, während\r\ngleichzeitig die Strom- und Wasserstoffimporte zurückgehen.\r\n4.4.1 Wasserstoffsystem\r\nIn allen Szenarien ist ein umfangreiches Wasserstoffsystem ein wesentlicher Bestandteil des europäischen\r\nEnergiesystems. Dabei werden Wasserstoff und seine Folgeprodukte in der Industrie sowie als Energieträger\r\nin schwer zu elektrifizierenden Bereichen im Verkehrs- und Wärmesektor eingesetzt. Im Stromsektor wirkt\r\nWasserstoff als saisonaler Energiespeicher: In der sonnenreichen Zeit von März bis Oktober wird überschüssiger\r\nStrom mittels Elektrolyse in Wasserstoff umgewandelt, der dann in den Wintermonaten rückverstromt\r\nwird und dabei hilft, den steigenden Strombedarf durch Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung zu decken.\r\n33\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nDie Modellrechnungen zeigen, dass vor allem die – im Verbund mit Kavernenspeichern flexible – Nachfrage\r\nnach Wasserstoff die hohe Auslastung der KKW ermöglicht. In Deutschland werden etwa 40 Prozent des durch\r\ndie KKW erzeugten Stroms für die Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse verwendet. Dies ersetzt Wasserstoffimporte\r\naus Süd-, Nord- und Osteuropa nach Deutschland. Die Wasserstofferzeugung findet zu Zeiten mit\r\nStromüberangebot statt. In Phasen mit hoher Residuallast hingegen ersetzt der Strom aus Grundlastkraftwerken\r\nteilweise die Rückverstromung von Wasserstoff, wodurch in Deutschland die Stromerzeugung aus Wasserstoff\r\num ungefähr 40 Prozent und die Nachfrage nach Wasserstoff insgesamt um 10 Prozent sinkt.\r\nMit 33 GW im Jahr 2045 liegt die installierte Leistung an Elektrolyseuren in Deutschland im Szenario KKW\r\nmehr als 40 Prozent höher als im Referenzszenario. Die Wasserstofferzeugung nimmt durch eine etwas höhere\r\nAuslastung der Elektrolyse sogar um mehr als 50 Prozent zu, von 76 auf 118 TWh. Durch die gestiegene\r\ninländische Erzeugung muss weniger Wasserstoff importiert werden: Die Importe von reinem Wasserstoff,\r\ndie in den Szenarien ausschließlich aus anderen europäischen Ländern stammen, gehen von 312 auf\r\n230 TWh zurück. Erdgaskraftwerke mit CCS ersetzen ebenfalls zum Teil die Rückverstromung aus Wasserstoff\r\nund reduzieren dadurch die Wasserstoffimporte nach Deutschland auf 274 TWh, also in geringerem\r\nUmfang als KKW. Das liegt daran, dass der Strom aus den Erdgaskraftwerken mit CCS nicht zur Elektrolyse\r\neingesetzt wird, weil dies wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig wäre gegenüber Wasserstoffimporten.\r\nAnders als in Deutschland führen die Grundlastkraftwerke in Gesamteuropa nicht zu einem Anstieg, sondern\r\nsogar zu einer leichten Reduktion der installierten Elektrolyseleistung und Wasserstofferzeugung, da weniger\r\nWasserstoff zur Stromerzeugung eingesetzt werden muss. Die Wasserstoffimporte nach Europa sind bereits im\r\nReferenzszenario mit 50 TWh im Jahr 2045 sehr gering. Sie kommen hauptsächlich per Pipeline aus der MENARegion\r\nnach Italien und reduzieren sich in beiden Szenarien mit Grundlastkraftwerken weiter auf 30 TWh.\r\nDie durchschnittliche Auslastung der Elektrolyseure in Gesamteuropa liegt bei 2.800 Volllaststunden in den\r\nSzenarien Referenz und Erdgas mit CCS und steigt auf 3.060 Volllaststunden im Szenario KKW, da sich hier\r\ndie Stromerzeugung zeitlich etwas gleichmäßiger gestaltet. Dies kann sich positiv auf die betriebswirtschaftliche\r\nRentabilität der Elektrolyseure auswirken. In Deutschland liegt die Auslastung der Elektrolyseure jeweils\r\num etwa 500 Volllaststunden höher.\r\n4.4.2 Energietransportnetze\r\nIn den Szenarien mit zusätzlichen Grundlastkraftwerken werden diese in Regionen mit dem höchsten Nettoenergieimport\r\nplatziert. Die Nettoflüsse an Strom und Wasserstoff aus den nachfrageärmeren Randregionen\r\nnach Zentraleuropa reduzieren sich dadurch, wobei die wesentlichen Handelsrichtungen bestehen\r\nbleiben. Die erforderlichen Transportkapazitäten gehen in der allgemeinen Tendenz in geringerem Umfang\r\nzurück als die Nettoflüsse. Der gesamtwirtschaftlich optimale Netzausbau für Strom und für Wasserstoff\r\nwürde daher durch den Zubau von Grundlastkraftwerken weniger beeinflusst, als die Reduktion der Importe\r\nzunächst vermuten ließe.\r\nInnerhalb Deutschlands werden die Grundlastkraftwerke vor allem im Süden angesiedelt. An den\r\nAustauschleistungen für Strom ergibt sich dadurch keine Veränderung, die netto transportierten\r\nStrommengen reduzieren sich jedoch: Im Szenario KKW muss weniger Strom aus den windreichen Regionen\r\nin Norddeutschland nach Süddeutschland sowie von Ostdeutschland in die Mitte und nach Westen\r\ntransportiert werden. Beim Wasserstoff reduziert sich die Transportkapazität von Mitteldeutschland nach\r\nWesten. Die Nettoenergieflüsse beim Wasserstoff verringern sich auf den Routen von Norden und Süden\r\nnach Westdeutschland und von Ost- nach Mitteldeutschland.\r\n34\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n4.4.3 Langzeitspeicher\r\nDer Bedarf an Kavernenspeichern für Wasserstoff reduziert sich in beiden Szenarien mit zusätzlichen Kraftwerken:\r\nim Szenario KKW um rund 10 Prozent und im Szenario Erdgas mit CCS sogar um etwa 20 Prozent, da\r\nhier Erdgas mit seiner eigenen Speicherinfrastruktur weiterhin genutzt wird. Dies gilt für Europa insgesamt\r\ngenauso wie nur für Deutschland. Im letztgenannten Szenario fallen die Unterschiede zum Referenzszenario\r\nansonsten geringer aus als beim KKW-Szenario: Die Kraftwerke erzeugen aufgrund der niedrigeren Auslastung\r\nweniger Strom und führen daher nicht zu einer Ansiedlung zusätzlicher Elektrolyseure in Zentraleuropa.\r\nZu beachten ist hinsichtlich des Szenarios Erdgas mit CCS, dass zusätzlich zur Wasserstoffinfrastruktur auch in\r\ngewissem Umfang Erdgasnetze und -speicher weiterbetrieben werden müssen, um die Versorgung der Erdgaskraftwerke\r\nsicherzustellen. Im Referenz- und im KKW-Szenario können diese Infrastrukturen mit dem zunehmenden\r\nAusbau der Wasserstoffnetze und -speicher hingegen sukzessive abgebaut werden. Außerdem\r\nwerden für den Transport und die Speicherung des in den Erdgaskraftwerken abgeschiedenen CO2 Transportleitungen\r\nund Lagerstätten benötigt, die es zunächst aufzubauen gilt. Inwieweit sich durch die Erdgaskraftwerke\r\nmit CCS bezogen auf weitere CCS-Anwendungen (unvermeidbare Emissionen, DAC usw.) Synergien mit\r\noder Konkurrenzen um Transport- und Lagerkapazitäten ergeben, wurde nicht untersucht. Sollte der Einsatz\r\nvon Erdgaskraftwerken mit CCS in Erwägung gezogen werden, sind entsprechend die parallelen Erdgas- und\r\nWasserstoffinfrastrukturen sowie Implikationen für die CO2-Infrastruktur genau in den Blick zu nehmen.\r\n4.4.4 Sektorkopplung und Flexibilisierung der Nachfrage\r\nIn den Sektoren Wärmeversorgung und Mobilität, in denen noch besonders hohe Treibhausgaseinsparungen\r\nnotwendig sind, macht es wenig Unterschied, ob Strom aus PV- und Windkraftanlagen oder aus Grundlastkraftwerken\r\nverwendet wird. Die Elektrifizierung, also die Umstellung auf Elektromobilität und Wärmepumpen,\r\nbleibt erforderlich, um diese Sektoren klimaneutral zu machen. In den Modellrechnungen nimmt\r\nder Anteil der Wärmepumpen in der Fernwärmeversorgung mit der Verfügbarkeit zusätzlicher Grundlastkraftwerke\r\nnoch einmal leicht zu. Der Verkehrssektor und die dezentrale Wärmeerzeugung in Gebäuden\r\nwurden für sich genommen nicht detailliert untersucht.\r\nDurch die Sektorkopplung sowie eine zunehmende Digitalisierung ergeben sich neue Möglichkeiten der\r\nNachfragesteuerung (Demand Side Management). Diese ermöglicht es, den Stromverbrauch in gewissem\r\nMaße an die fluktuierende Stromerzeugung aus Solar- und Windenergie anzupassen. Sie kann aber ebenso\r\ngenutzt werden, um Strom aus fast durchgehend produzierenden KKW zu den Zeiten aufzunehmen, in denen\r\ner überschüssig ist. Von Sektorkopplung und Digitalisierung würde das Energiesystem also in jedem Fall profitieren.\r\nFür ein Energiesystem mit 100 Prozent erneuerbaren Energien sind die Flexibilisierung der Nachfrage\r\nund der Stromnetzausbau allerdings noch entscheidender als für ein System, in dem ein Teil der Stromerzeugung\r\ndurch Grundlastkraftwerke geleistet wird. So zeigen die Modellrechnungen, dass in Szenarien mit\r\neiner reduzierten Flexibilität der Nachfrage oder einem reduzierten Stromnetzausbau tendenziell etwas\r\nmehr Grundlastkraftwerke ausgebaut werden, um eine kostenoptimale Stromversorgung zu erreichen.\r\n4.5 Veränderung der Gesamtkosten durch Grundlastkraftwerke\r\nVerglichen mit den Grundlasttechnologien sind die Stromgestehungskosten von PV und Windenergie bereits\r\nheute niedriger (siehe auch Kapitel 3.1). Allerdings sind die Stromgestehungskosten einer einzelnen\r\nTechnologie für sich genommen nur bedingt aussagekräftig, da für eine verlässliche Stromversorgung weitere\r\nKomponenten (Netze, Speicher, Residuallastkraftwerke etc.) erforderlich sind. Wegen ihrer höheren\r\nStromgestehungskosten könnten Grundlastkraftwerke also nur dann zu einer insgesamt kostengünstigeren\r\nStromversorgung beitragen, wenn die Kosten ihrer Systemintegration erheblich niedriger sind als bei PV\r\n35\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nund Windenergie. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn der Bedarf an Speichern und/oder Netzausbau\r\ndurch sie deutlich reduziert wird, sodass die Mehrkosten bei der Stromerzeugung durch Einsparungen bei\r\nder Systemintegration überkompensiert werden.\r\nAbbildung 7 zeigt die Entwicklung der im Modell ENERTILE abgebildeten jährlichen Gesamtkosten der\r\nStrom-, Wasserstoff- und Fernwärmeversorgung. Die Kosten umgelegt auf die in diesen drei Bereichen insgesamt\r\neingesetzte Strommenge bleiben in allen Szenarien über den gesamten Zeitraum hinweg fast konstant\r\nund bewegen sich zwischen 51 und 55 €/MWhel. Als wichtiger Hinweis sei an dieser Stelle nochmals\r\nbetont, dass es sich hierbei um Kosten aus volkswirtschaftlicher Sichtweise handelt (siehe „Exkurs: Der Unterschied\r\nzwischen volks- und betriebswirtschaftlicher Betrachtung“ in Kapitel 3).\r\nAbbildung 7: Spezifische jährliche Gesamtkosten der im Modell ENERTILE erfassten Komponenten der europäischen Strom-, Wasserstoffund\r\nFernwärmeversorgung, umgelegt auf die in diesen drei Bereichen insgesamt eingesetzte Strommenge. Quelle: Eigene Darstellung auf\r\nder Basis des Berichts vom Fraunhofer ISI [1].\r\nZugleich sind die Unterschiede zwischen den Szenarien gering. Im mittleren Basisfall mit angenommenen\r\nKosten der KKW bis zur Inbetriebnahme von 10.000 Euro pro Kilowatt (€/kWel) – vergleichbar mit den zuletzt\r\nfertiggestellten KKW in Europa – und 15 €/MWhel variablen Kosten sind die jährlichen Gesamtkosten\r\nmit zusätzlichen KKW um 0,5 Prozent höher als ohne diese. Bei Kosten von 7.500 €/kWel bringen die KKW\r\nhingegen eine Ersparnis von 1 Prozent gegenüber dem Referenzfall. Bei einer ungünstigeren Kostenentwicklung\r\nder KKW auf 15.000 €/kWel führen diese zu einer Erhöhung der Gesamtkosten um 3,75 Prozent.\r\n36\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nFür Erdgas-GuD-Kraftwerke mit CCS sind Kosten bis zur Inbetriebnahme von 1.250 €/kWel mit 53 €/MWhel\r\nvariablen Kosten angesetzt. Diese bringen in den Modellrechnungen einen Gesamtkostenvorteil von 2 Prozent\r\ngegenüber dem Referenzszenario. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass einige Kostenkomponenten\r\nim Modell nicht abgebildet sind. Dies betrifft Pipelines und Speicher für die Erdgasversorgung, die in\r\neinem Szenario mit Erdgaskraftwerken zusätzlich zum Aufbau der Wasserstofftransport- und Speicherinfrastruktur\r\naufrechterhalten werden müssten. Auch die Kosten für den CO2-Transport zu den Lagerstätten sind\r\nnicht berücksichtigt. Da nicht 100 Prozent des entstehenden CO2 abgeschieden werden, fallen zudem Restemissionen\r\nan, die durch CO2-Entnahme aus der Atmosphäre ausgeglichen werden müssten. Auch Methanemissionen\r\nbei Förderung und Transport des Erdgases müssten kompensiert werden. Allerdings könnte sich\r\nder im Modell nicht berücksichtigte Betrieb der Kraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung sich kostensenkend\r\nauswirken. Für eine Beurteilung, ob gesamtwirtschaftliche Kosteneinsparungen durch Erdgaskraftwerke mit\r\nCCS zu erwarten sind, müssten daher detailliertere Modellrechnungen durchgeführt werden, die die genannten\r\nFaktoren berücksichtigen. Wie bei KKW lässt sich auch bei Erdgaskraftwerken mit CCS aus der Kostenbetrachtung\r\nim verwendeten Modell weder ein klarer Vor- noch ein eindeutiger Nachteil ableiten.\r\nEs lässt sich festhalten, dass in den Modellierungsergebnissen zusätzliche Grundlastkraftwerke nur einen\r\ngeringen Einfluss auf die Gesamtkosten der Energieversorgung haben. Angesichts der Unsicherheiten bei\r\nder Kostenentwicklung der Grundlastkraftwerke, aber auch der erneuerbaren Energien, der Speicher- und\r\nWasserstofftechnologien lässt sich daher keine klare Aussage zum Einfluss der Grundlastkraftwerke auf die\r\nzukünftigen Gesamtkosten des Energiesystems ableiten. Die Ergebnisse der Modellrechnungen zeigen allerdings\r\nauch keine erheblichen möglichen Einsparungen, die sich bei einer Realisierung zusätzlicher Grundlastkraftwerke\r\nergeben könnten.\r\nFazit Kapitel 4:\r\nIn einem von PV und Windkraft geprägten Energiesystem könnten Grundlastkraftwerke mit diesen\r\nals Stromerzeugungstechnologien koexistieren. Der Schlüssel hierfür ist ein flexibles Wasserstoffsystem,\r\ndas Verbrauchsspitzen und Produktionsüberschüsse ausgleichen kann. Die bisher verfolgten\r\nAnsätze der Energiewende – Ausbau der erneuerbaren Energien, Sektorkopplung und Elektrifizierung,\r\nAusbau der Stromnetze sowie Aufbau eines Wasserstoffsystems – bleiben auch mit Grundlastkraftwerken\r\nwesentliche Pfeiler auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesystem.\r\nBezogen auf einzelne Elemente haben die Grundlastkraftwerke aber durchaus Auswirkungen im\r\nEnergiesystem – beispielsweise auf die benötigte Kapazität an Elektrolyseuren und deren geografische\r\nVerteilung. Grundlastkraftwerke könnten den Bedarf an Stromimporten und Importen von\r\nreinem Wasserstoff aus Europa nach Deutschland reduzieren.\r\nDie gesamtwirtschaftlichen Kosten werden laut den Modellierungen durch die Berücksichtigung\r\nvon Grundlastkraftwerken bis zum Jahr 2045 nur leicht beeinflusst. Die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen\r\nKosten fällt deutlich geringer aus als die Unsicherheit, die mit der zukünftigen\r\nEntwicklung der Stromgestehungskosten einzelner Erzeugungstechnologien, der Errichtung von\r\nSpeicher- und Transportinfrastrukturen etc. verbunden ist.\r\n37\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n5 Langfristige wirtschaftliche Optionen für Grundlastkraftwerke über 2045\r\nhinaus\r\nDas Ziel der Analyse in diesem Kapitel ist eine Abschätzung dazu, welcher Spielraum sich für Grundlastkraftwerke\r\nüber das Jahr 2045 hinaus im THG-neutralen Energiesystem ergeben könnte, in einer gesamtwirtschaftlich\r\nkostenminimalen Konstellation. Die Ergebnisse sind insbesondere als Benchmark für die Entwicklung\r\nvon Grundlasttechnologien gedacht, namentlich die Kernfusion, die Geothermie zur Stromerzeugung\r\nund gegebenenfalls auch SMR im Bereich der Kernspaltung.\r\nUnter der optimistischen Annahme, dass Grundlastkraftwerke deutlich kostengünstiger als die zuletzt im Bau\r\nbefindlichen zur Verfügung stünden, würden diese in den Szenarien nach dem Jahr 2045 in Deutschland mit\r\nbis zu 100 GW installiert (siehe Abbildung 8). Der Zubau ist hier nun modellendogen und nicht mehr exogen\r\nvorgegeben wie in Kapitel 4. Der Ausbau von PV und Windenergie ginge in diesem Fall auf das in den Modellierungen\r\nvorgegebene Mindestmaß (50 Prozent der heutigen politisch gesetzten Ausbauziele bis zum Jahr\r\n2045) zurück. Die Rückverstromung von Wasserstoff würde bei einem hohen Anteil von Grundlastkraftwerken\r\nfast vollständig verschwinden. Bei sehr hoher Stromerzeugung aus Grundlastkraftwerken gleichen sich zudem\r\nImporte und Exporte von Strom bilanziell aus, es wird aber weiterhin Strom grenzüberschreitend gehandelt.\r\nIn allen Szenarien, in denen Grundlastkraftwerke ins System kommen, laufen diese mit hoher Auslastung.\r\nBei niedrigen variablen Kosten bis 15 €/MWhel erreichen sie über 7.000 Vollaststunden pro Jahr, bei variablen\r\nKosten von 40 €/MWhel immer noch rund 6.000 Vollaststunden pro Jahr. Aufgrund der hohen Auslastung\r\nist ihr Beitrag zur Stromerzeugung mit bis zu 60 Prozent bei sehr niedrigen Kostenparametern beträchtlich.\r\nAusschlaggebend für den Zubau der Grundlastkraftwerke sind vor allem die Investitionskosten und die weiteren\r\nKosten bis zu einer Inbetriebnahme (dazu gehören in erster Linie Bauzeitkosten, die sich aus der Vorfinanzierung\r\ndes hohen Kapitalbedarfs über die lange Bauzeit ergeben). Hier liegt die Grenze einer möglichen\r\nWirtschaftlichkeit der Grundlastkraftwerke bei etwa 10.000 €/kWel Gesamtkosten. Bei höheren Gesamtkosten\r\nbis zur Inbetriebnahme werden in den Szenarien keine Grundlastkraftwerke installiert – selbst\r\nbei niedrigen Betriebskosten.\r\nLiegen die Gesamtkosten nahe der Wirtschaftlichkeitsgrenze von 10.000 €/kWel, ist der Zubau in den Szenarien\r\nstark abhängig von den variablen Kosten. Während dann bei niedrigen variablen Kosten noch bis zu\r\n70 GW Grundlastkraftwerke zugebaut werden, kommen sie bei variablen Kosten von 40 €/MWhel überhaupt\r\nnicht mehr ins System.\r\nEin Blick in Kapitel 2.1 verdeutlicht, dass die zurzeit laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Neubauprojekte\r\nfür KKW der neuesten Generation allesamt an der hier ermittelten Wirtschaftlichkeitsgrenze beziehungsweise\r\ndarüber liegen. Selbst die den Ausbauplänen in Frankreich zugrunde liegenden niedrigeren Kostenannahmen\r\nwurden in der Zwischenzeit auf ein Niveau korrigiert, das nur noch leicht unterhalb dieser\r\nGrenze liegt. Sollte sich der ansteigende Kostentrend im Zuge der weiteren Planungen fortsetzen – und die\r\nempirische Datenlage zeigt eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür (siehe Kapitel 3.2) –wäre die Grenze\r\nder gesamtwirtschaftlichen Rentabilität schnell überschritten.\r\n38\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 8: In Deutschland installierte Leistung (oben) und Stromerzeugung (unten) der verschiedenen Technologien in der Parametervariation\r\nfür den Zeitraum nach dem Jahr 2045. Die Abkürzung „VBK“ steht für „variable Betriebskosten“. Quelle: Eigene Darstellung auf\r\nder Basis des Berichts vom Fraunhofer ISI [1].\r\n39\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nDie gesamtwirtschaftlich gerechneten LCOE der Grundlastkraftwerke dürfen in den Szenarien maximal bei\r\n90 €/MWhel liegen, damit die Kraftwerke ins System kommen; bei höheren LCOE sind sie nicht wettbewerbsfähig.\r\nAbbildung 9 zeigt, dass die in einem kostenoptimalen System installierte Leistung an Grundlastkraftwerken\r\nsehr stark abhängig ist von deren Stromgestehungskosten. Zum Vergleich:9 In ENERTILE werden\r\nfür Deutschland ab dem Jahr 2045 die LCOE von PV zu 30 bis 40 €/MWhel (Freifläche) sowie\r\n60 bis 70 €/MWhel (Dachanlagen) und von Windkraft zu 30 bis 80 €/MWhel (an Land) sowie\r\n70 bis 100 €/MWhel (auf See) modelliert. Für Europa liegen die LCOE in der Regel im gleichen Bereich, lediglich\r\nbei PV in Südeuropa reduzieren sie sich um bis zu 10 €/MWhel für Freifläche und bis zu 20 €/MWhel\r\nbei Dachanlagen. Die Substitution in der Optimierung findet nur gegenüber den jeweils günstigeren Optionen\r\nan fluktuierenden erneuerbaren Stromerzeugern (PV auf Freiflächen und Windkraft an Land) statt. Dies\r\nliegt daran, dass die beiden teureren Varianten (PV auf Dächern und Wind auf See) in allen Szenarien in\r\nDeutschland nur genau bis zum vorgegebenen Mindestzubau ausgebaut werden und für den Optimierer\r\ndaher kein Spielraum für eine weitere Reduktion vorhanden ist. Für eine gesamtwirtschaftlich kostensenkende\r\nBeteiligung an der Stromerzeugung müssten die LCOE der Grundlastkraftwerke demnach in etwa\r\nden gleichen Bereich wie bei PV und Windkraft erreichen.\r\nAbbildung 9: Installierte Leistung der zusätzlichen Grundlastkraftwerke in Deutschland in Abhängigkeit von den Stromgestehungskosten.\r\nQuelle: Eigene Darstellung auf der Basis des Berichts vom Fraunhofer ISI [1].\r\nDie Kosten anderer Komponenten des Energiesystems wurden bei den hier vorgenommenen Untersuchungen\r\nnicht variiert, sondern unverändert aus den LFS übernommen. Daher muss im Rahmen dieses Papiers\r\ndie relevante Frage unbeantwortet bleiben, inwieweit Entwicklungen, die von den gesetzten Annahmen in\r\nden LFS abweichen, Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Grundlastkraftwerke nehmen würden. Die Kosten\r\nder anderen Komponenten könnten sich dabei prinzipiell sowohl oberhalb als auch unterhalb der getroffenen\r\nAnnahmen bewegen und diese Abweichung sich auch zwischen den einzelnen Technologien unterscheiden.\r\nIn Anbetracht langfristig beobachteter Kostendegressionen vor allem bei der Photovoltaik und\r\nbei Batteriespeichern, deren Ende aus heutiger Sicht noch nicht absehbar ist, erscheint es plausibel, dass\r\n9 Es geht hierbei weniger um den direkten Vergleich der LCOE, der höchstens eingeschränkte Aussagekraft besitzt, wie an anderer Stelle bereits\r\ndiskutiert. Vielmehr soll eine Einschätzung des LCOE-Niveaus der Stromerzeugung im Modell allgemein ermöglicht werden.\r\n40\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nTHG-arme Grundlastkraftwerke langfristig noch günstiger sein müssten als oben dargelegt, um mit einem\r\nMix aus erneuerbaren Energien und Speichern wettbewerbsfähig zu sein.\r\nFazit Kapitel 5:\r\nGrundlastkraftwerke müssten gegenüber den heutigen Neubauprojekten für Kernkraftwerke in\r\nEuropa deutlich günstiger werden, um langfristig signifikant zu einer kosteneffizienten Stromversorgung\r\nbeitragen zu können. Würde ihre Kostenstruktur sehr günstig ausfallen, könnten sie\r\nlaut den Modellrechnungen in erheblichem Umfang ins System kommen; aus Sicht der Arbeitsgruppe\r\nist dies absehbar jedoch nicht zu erwarten. Die dafür notwendigen Kostensenkungen\r\nwären nicht durch eine nur graduelle Weiterentwicklung der bestehenden Kernkrafttechnologie\r\nin Europa erreichbar. Es wären vielmehr aus heutiger Sicht Sprunginnovationen erforderlich –\r\netwa technische Durchbrüche beim Design von SMR, bei der Bohr- und Extraktionstechnik für\r\nGeothermie oder bei der Entwicklung von Kernfusionskraftwerken. Nicht berücksichtigt sind dabei\r\njedoch negative Externalitäten der Technologien wie Sicherheits- und Umweltrisiken.\r\n41\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n6 Fazit und Ausblick\r\nGrundlastkraftwerke stellten über Jahrzehnte eine tragende Säule der Stromversorgung in Deutschland und\r\nEuropa dar. In den letzten Jahren sind sie durch die Entwicklung und den zunehmenden Einsatz neuer Technologien\r\nwirtschaftlich jedoch immer mehr unter Druck geraten. Selbst bestehende und bereits abgeschriebene\r\nKraftwerke können zum Teil im Strommarkt nur noch mit Schwierigkeiten wirtschaftlich weiterbetrieben\r\nwerden. Der Umbau des Energiesystems und damit auch der Wandel bei der Stromversorgung ist noch\r\nlange nicht beendet – im Gegenteil wird erwartet, dass sich dieser weiter beschleunigt. Mit der Sektorkopplung\r\nwird sich das Stromsystem in seiner Bedeutung deutlich ausweiten, und es wird enger mit dem\r\nrestlichen Energiesystem verknüpft. Durch die in ausreichendem Umfang kostengünstig verfügbaren Alternativen\r\nwerden Grundlastkraftwerke ihre frühere, große Relevanz auf absehbare Zeit nicht mehr erreichen.\r\nDas bedeutet jedoch nicht, dass sie zukünftig gar nicht mehr als Teil der Energieversorgung infrage\r\nkommen: Wenn sie die wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen und klimapolitischen Anforderungen\r\nerfüllen, könnten sie eine wertvolle Ergänzung der Energieversorgungsbasis darstellen.\r\nDiese Studie zeigt, dass die Integration zusätzlicher THG-armer Grundlastkraftwerke in einem ambitionierten\r\nUmfang von 20 GW in Deutschland beziehungsweise 60 GW in Europa bis zum Jahr 2045 aus systemischer\r\nSicht technisch ohne größere Probleme machbar ist. Die Analysen zeigen aber auch, dass eine solche\r\nIntegration kaum Auswirkungen auf die Energiekosten des Gesamtsystems hat: Die Effekte liegen zwischen\r\n-1 bis -2 Prozent und +4 Prozent und damit deutlich innerhalb der Unsicherheit, die sich aus der Technologie-\r\nund Kostenentwicklung in allen Bereichen ergibt. Zu Verschiebungen kommt es beim Import von Strom\r\nund Wasserstoff. Eine wesentliche Rolle spielt das Wasserstoffsystem, da seine saisonale Flexibilität eine\r\nhohe Auslastung der Grundlastkraftwerke ermöglicht und so deren Wirtschaftlichkeit verbessert.\r\nZwei zentrale Botschaften lassen sich aus den Ergebnissen ableiten: Zum einen verschieben sich die Kosten\r\nder Energieversorgung mit hypothetischen Grundlastkraftwerken nicht grundlegend nach oben oder unten.\r\nZum anderen ist bei allen klimafreundlichen Grundlasttechnologien – unter der Annahme, dass sie zukünftig\r\nüberhaupt verfügbar sind – die Frage der Kosten zentral für deren Marktdurchdringung. Somit obliegt es\r\nden Unternehmen und Stakeholdern, die entsprechende Technologien entwickeln oder vorantreiben, die\r\nKosten der eigenen Technologie realistisch abzuschätzen und dabei gleichzeitig auch die Kosten der Alternativtechnologien\r\nim Blick zu behalten.\r\nDas Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auch auf die Politik beziehungsweise eine mögliche staatliche\r\nUnterstützung zu legen: Aufgrund der gegenwärtigen Kostenstrukturen und ihrer aktuell erwarteten zukünftigen\r\nEntwicklung erscheint ein Zubau von Grundlastkraftwerken mit einer rein marktwirtschaftlichen\r\nFinanzierung wenig realistisch. Es ergäbe sich entsprechend die Frage, welcher Mehrwert durch eine solche\r\nstaatliche Förderung erzeugt würde. Laut den Ergebnissen der Modellrechnungen und nach Einschätzung\r\nder Arbeitsgruppe zeichnen sich bisher keine eindeutigen volkswirtschaftlichen Kostenvorteile ab, die – jenseits\r\nvon Forschungs- und Entwicklungsausgaben – klar für eine systematische staatliche Förderung für den\r\nAufbau beziehungsweise den Betrieb von Grundlastkraftwerken sprechen würden.\r\nDeutlich wird auch, dass zusätzlich zu installierende Grundlasttechnologien vor dem Jahr 2040 kaum einen\r\nrelevanten Beitrag zur Energieversorgung leisten könnten. Die Klimaziele im Energiesektor und die Sicherung\r\nder Energieversorgung generell bis zum Jahr 2030 müssen also in jedem Fall durch den Ausbau der\r\nerneuerbaren Energien erreicht werden und bis 2040 im Wesentlichen auch. Für wesentliche Bausteine,\r\ndie für die Umsetzung der Energiewende notwendig sind – etwa die Elektrifizierung im Wärme- und Ver42\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nkehrssektor sowie in der Industrie, den Aufbau eines Wasserstoffsystems und den Ausbau der Stromnetze\r\n–, würde sich auch nach 2040 kaum etwas verändern, denn diese sind in einem System mit Grundlastkraftwerken\r\nebenso erforderlich.\r\nFür die in Frage kommenden Technologien lässt sich festhalten:\r\n• Die Kernfusion könnte eine potenziell interessante Energiequelle werden, in diesem Fall aller Voraussicht\r\nnach aber erst ab der zweiten Hälfte des Jahrhunderts einen nennenswerten Beitrag leisten.\r\nÜber die Wirtschaftlichkeit eines Einsatzes in einem bereits THG-neutralen deutschen Energiesystem\r\nlassen sich bisher kaum belastbare Aussagen treffen.\r\n• Die geothermische Stromerzeugung ist bereits heute einsatzfähig und in Nischenanwendungen\r\neine beachtenswerte Option. Für einen größeren Ausbau wären jedoch noch umfangreiche Entwicklungsfortschritte\r\nnotwendig.\r\n• Kernkraftwerke sind schon heute großtechnisch verfügbar. Herausforderungen für einen erfolgreichen\r\nEinsatz ergeben sich aus Sicherheitsrisken und der Problematik des strahlenden Abfalls, insbesondere\r\naber auch der mangelhaften Wirtschaftlichkeit. Vielversprechende Ansätze sind in der\r\nDiskussion, um einem Teil der Probleme zu begegnen. Eine Umsetzung der Ideen wie zum Beispiel\r\nder SMR oder vorteilhafter neuartiger Reaktorkonzepte in realen Anlagen steht weltweit bisher\r\njedoch noch aus.\r\nIm Hinblick auf die potenzielle Rolle von Erdgaskraftwerken mit CCS für die Energieversorgung Europas ergibt\r\nsich eine vorläufige tendenziell positive Einschätzung hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und Vorteilhaftigkeit,\r\nfür ein belastbares Urteil wären jedoch unbedingt noch genauere Analysen erforderlich. Dies wäre auch relevant\r\nmit Blick auf die im Rahmen der deutschen Carbon-Management-Strategie geplante Zulassung von\r\nErdgaskraftwerken mit CCS. Insbesondere wäre der zusätzliche Infrastrukturaufwand für den Erdgas- und\r\nCO2-Transport genauer zu betrachten. Hinsichtlich einer tragfähigen Einschätzung der Wirtschaftlichkeit wären\r\nBerechnungen mit einer vollständigen Modellierung unbedingt notwendig und zusätzliche Sensitivitätsanalysen\r\nunter anderem bezogen auf den Erdgaspreis sinnvoll. Auch die Höhe von und der Umgang mit Restemissionen\r\ndurch unvollständige CO2-Abscheidung und Methanemissionen in der Vorkette sollten beleuchtet\r\nwerden. Weitere Fragestellungen, die im Hinblick auf Erdgaskraftwerke mit CCS untersucht werden sollten,\r\nwerden im kürzlich veröffentlichten ESYS-Impuls zum Kohlenstoffmanagement [27] aufgeführt.\r\nSollte längerfristig der Ausbau von Grundlasttechnologien systematisch verfolgt werden, müssten sich die\r\nKraftwerke in ein Energiesystem integrieren, das maßgeblich auf fluktuierenden erneuerbaren Energien\r\nbasiert. Die Integration von Grundlastkraftwerken ist zu hohen Anteilen grundsätzlich systemisch-technisch\r\nmöglich. Ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt davon ab, ob es durch erhebliche Fortschritte bei den jeweiligen\r\nGrundlasttechnologien gelingt, die klimaneutralen Stromerzeugungskosten dieser Kraftwerke\r\ndeutlich unter das Kostenniveau heutiger Schätzungen für den Neubau von Kernkraftwerken zu reduzieren.\r\n43\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAnhang\r\n6.1 Ein kurzer Blick auf das Energiesystemmodell ENERTILE vom Fraunhofer ISI\r\nDie hier dargestellte Szenarioanalyse wurde vom Fraunhofer ISI mit seinem Energiesystemmodell ENERTILE\r\n[82] durchgeführt. Die Berechnung basiert auf dem Szenario T45-Strom* der Langfristszenarien (LFS)\r\n[83].\r\nIm Projekt „Langfristszenarien“ werden detaillierte Szenarien zur zukünftigen Entwicklung der deutschen\r\nEnergieversorgung im europäischen Kontext ausgearbeitet. Die Berechnungen werden in einem Verbund\r\nauf der Basis verschiedener Modelle für einzelne Teilbereiche vorgenommen. Die Projektleitung liegt beim\r\nFraunhofer ISI, das sich mit seinem Energiesystemmodell ENERTILE am Modellverbund beteiligt. Die für die\r\nESYS-Arbeitsgruppe durchgeführte Berechnung und Analyse von Szenarien erfolgte nur mit ENERTILE, das\r\nheißt ohne den restlichen Modellverbund.\r\nENERTILE bildet Erzeugung, Netze und Speicher für die Energieträger Strom und Wasserstoff sowie die Umwandlung\r\ndieser beiden Energieträger untereinander ab. Die Bereitstellung der Wärme für die netzgebundene\r\nWärmeversorgung ist ebenfalls Teil des Modells. Geografisch deckt das Modell Europa ab (EU 27 plus\r\nGroßbritannien, Norwegen und Schweiz), das in 27 Regionen aufgeteilt ist; der Fokus der regionalen Auflösung\r\nwird dabei auf Deutschland gelegt. Zur Abdeckung der Zeitdimension wird das Wetterjahr 2010 in\r\nstündlicher Auflösung herangezogen10. ENERTILE arbeitet intern mit der Methode der linearen Optimierung\r\nunter einem sogenannten gesamtwirtschaftlichen Ansatz: Es simuliert einen „zentralen Planer“, der den\r\nperfekten Überblick über den kompletten Simulationszeitraum in allen im Modell enthaltenen Details hat\r\nund das globale Optimum anstrebt. Diese Herangehensweise hat den Vorteil, dass das Ergebnis mathematisch\r\neindeutig definiert und nachvollziehbar sowie mit heutigen Computern praktisch berechenbar ist. Es\r\nstellt jedoch einen in der Praxis nicht realisierbaren Idealfall dar. Ziel dabei ist die Deckung des vorgegebenen\r\nEnergiebedarfs zu möglichst geringen Kosten unter Einhaltung vorgegebener maximaler THG-Emissionen.\r\nDie Kosten beinhalten die Betriebs- sowie die Investitionskosten für die im System enthaltenen Anlagen\r\n(umgerechnet auf eine Annuität). Der angelegte Zinssatz zur Berechnung der Annuitäten beträgt\r\nzwei Prozent und liegt, dem gesamtwirtschaftlichen Ansatz entsprechend, im niedrigen Bereich sozialer Diskontraten.\r\nTrotz aller Detaillierung des Modells ist bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen,\r\ndass es sich um eine hoch aggregierte Abstrahierung der Realität handelt.\r\nDie in sich geschlossene Optimierung eines Jahres, inklusive der stündlichen Einsatzplanung und des notwendigen\r\nZubaus unter Berücksichtigung bestehender Kapazitäten, stellt die Kernfunktionalität von ENERTILE\r\ndar. Ein sich über viele Jahre erstreckender Entwicklungspfad kann auf dieser Basis durch die gemeinsame\r\nOptimierung einer Reihe an Stützjahren erfolgen. Für die Ergebnisse in diesem Papier wurden drei\r\nPfadrechnungen durchgeführt, ausgehend vom heutigen System bis zum Zieljahr für THG-Neutralität in\r\nDeutschland 2045. Zusätzlich wurde als Ausblick auf die Zeit danach eine Parametervariation für das Zielsystem\r\nim Jahr 2045 vorgenommen, wobei die Kostenparameter der Grundlastkraftwerke, der vorgegebene\r\nMindestausbau der erneuerbaren Energien sowie der Ausbau der Netze und des Flexibilitätsangebots\r\nim Stromsystem variiert wurden.\r\nDie den Berechnungen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter sind dem LFS-Szenario T45-Strom*\r\nentnommen. Die einzige abweichende Annahme ist der vorgegebene Mindestzubau von PV und Windkraft\r\n10 Das Wetterjahr 2010 war im langjährigen Vergleich für erneuerbare Energien ein schlechtes Jahr – zumindest in Deutschland – mit spezifischen\r\nErträgen aus der Windkraft am unteren Rand des Erwartungsbereichs. Entsprechend stellen die Modellergebnisse auf dieser Basis eine Absicherung\r\nzur schlechten Seite für fluktuierende erneuerbare Energien dar.\r\n44\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nin Deutschland. Hier sind im LFS-Szenario T45-Strom* die aktuellen politisch gesetzten Ausbauziele vorgegeben.\r\nUm der Optimierung mehr Spielraum für den Einsatz von Grundlastkraftwerken zu geben, wurde in\r\nden Pfadläufen und für die Parametervariation der Mindestzubau von PV und Windkraft in Deutschland auf\r\ndie Hälfte der aktuellen politischen Ausbauziele gesetzt. Ein darüber hinausgehender Ausbau von PV und\r\nWindkraft im Modell ist als Teil der Kostenoptimierung möglich.\r\nDurch die Beschränkung auf ENERTILE kann die langfristige Elastizität der Endenergienachfrage zwischen\r\nden verschiedenen Energieträgern nicht abgebildet werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Anteile an\r\nBatterien, Brennstoffzellen, Motoren etc. für den Mobilitätsbereich oder die industrielle Nachfrage festgelegt\r\nsind auf Basis der in den LFS für das Szenario T45-Strom* ermittelten optimalen Verteilung. Diese Vorgehensweise\r\nwurde vor dem Hintergrund des enormen Rechenaufwands gewählt, sollte aber eine überschaubare\r\nEinschränkung gegenüber den LFS sein, da Grundlastkraftwerke Strom bereitstellen und sich daher\r\ndie Auswirkungen ihrer Integration vor allem auf die Bereitstellung von Strom und gegebenenfalls Wasserstoff\r\nkonzentrieren, die beide in ENERTILE abgebildet sind.\r\n6.2 Abschätzung der variablen Kosten von Kraftwerken mit CCS\r\nErdgas kostete in der Vergangenheit verflüssigt ab Terminal in den Vereinigten Staaten zwischen 15 und\r\n50 €/MWhth [84]. Die untere Grenze dieser Kostenspanne entspricht den Annahmen in den LFS von\r\n15 €/MWhth für Erdgas in den Jahren 2040 und 2045. Der um 7 Prozentpunkte reduzierte Wirkungsgrad\r\nergibt bezogen auf den erzeugten Strom Mehrkosten im Bereich von 3,3 bis 11 €/MWhel. Für das abgeschiedene\r\nCO2 fallen weitere Kosten in Höhe von 10 – 30 €/tCO2 für die Einlagerung (Betrieb des Speichers und\r\nVerpressung) [85] sowie 10 €/tCO2 für das Nachfüllen von Waschlösung [86] an, die über den Emissionsfaktor\r\nvon 0,379 tCO2/MWhel (55,8 tCO2/TJ Erdgas [87] ergeben bei 53 Prozent Effizienz 0,379 tCO2/MWhel) umgerechnet\r\ndazukommen. Diese Berechnung kann auch Tabelle 2 entnommen werden.\r\nErdgas-GuD Steinkohle Braunkohle\r\nKosten Brennstoff\r\n(bezogen auf den Heizwert)\r\n15–50 €/MWhth [84] 7–19 €/MWhth [ 88] 7 €/MWhth [ 89]\r\nWirkungsgrad mit CCS 53 % 40 % 35 %\r\nVariable Kosten CCS\r\n[85;86]\r\n20–40 €/tCO2 20–40 €/tCO2 20–40 €/tCO2\r\nEmissionsfaktor\r\nBrennstoff [87]\r\n55,8 tCO2/TJ 94 tCO2/TJ mind. 97,5 tCO2/TJ\r\nEmissionsfaktor Strom 0,379 tCO2/MWhel 0,846 tCO2/MWhel mind. 1,003 tCO2/MWhel\r\nKosten für Brennstoff\r\nund CCS\r\n36–110 €/MWhel 34–81 €/MWhel 40–60 €/MWhel\r\nTabelle 2: Variable Kosten der Erdgaskraftwerke mit CCS und für Kohle als Vergleichswerte.\r\nEin Wert im unteren Bereich der Spanne von 50 €/MWhel wurde für die Kosten von Brennstoff und CCS der\r\nErdgaskraftwerke mit CCS in den Berechnungen des Fraunhofer ISI angesetzt, zuzüglich 3 €/MWhel variable\r\nUnterhaltskosten des Kraftwerks selbst. Dieser Wert ist aus heutiger Sicht eine optimistische Annahme,\r\n45\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\njedoch könnte die Technologieentwicklung auch zu Kostensenkungen gegenüber dem angenommenen\r\nStand führen, zum Beispiel auf der Basis der erwähnten Allam-Kraftwerke. Wenn die variablen Kosten oberhalb\r\nder LCOE der Windkraft lägen, würden die Kraftwerke in der Optimierung des Modells voraussichtlich\r\nnur niedrige Auslastungen im reinen Residuallastbetrieb erreichen und wären dann in ihrer Wirtschaftlichkeit\r\naus gesamtwirtschaftlicher Sicht auch durch wasserstoffbetriebene Residuallastkraftwerke bedroht\r\n(siehe Anhang unter „LCOE der unterschiedlichen Technologien in Abhängigkeit von der Auslastung“).\r\nKohlekraftwerke mit CCS stellen aus wirtschaftlichen Gründen keine tragfähige Option dar. Neben variablen\r\nKosten in vergleichbarer Höhe wie bei Erdgas fallen die hier nicht in die Berechnung mit aufgenommenen\r\nRestemissionen, die zu kompensieren wären, deutlich höher aus, und die Investitionskosten liegen ebenso\r\nüber denen der Gaskraftwerke.\r\nDie in den variablen Kosten hier nicht berücksichtigten Aufwände für den Transport des abgeschiedenen\r\nKohlenstoffdioxids können in ihrer Höhe sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Menge sowie Länge und\r\nAusprägung des Transportwegs. Studien gehen von einem Bereich zwischen 1,5 €/tCO2 für große Mengen\r\nüber kurze Distanzen an Land per Pipeline [19] und 60 €/tCO2 für kleine Mengen über lange Distanzen per\r\nZug (500 Kilometer) aus [90].\r\n6.3 Entwicklung der Vergütungssätze für PV und Windkraft in Deutschland\r\nDie in Deutschland gezahlten Vergütungssätze für Windkraft liegen heute nominal etwas unterhalb des Niveaus\r\nvon 1991 beziehungsweise 2000 und lagen zwischen 2000 und jetzt lange Zeit noch niedriger. Das\r\nentspricht mehr als einer Halbierung der realen Kosten. Für PV haben sich die anfangs sehr hohen Vergütungssätze\r\nseit dem Jahr 2000 nominal auf ungefähr ein Zehntel reduziert und liegen nun sogar unterhalb\r\nderjenigen für Windkraft. Der nominale Vergütungssatz betrug mit dem Stromeinspeisungsgesetz von 1991\r\nfür Windkraft 16,61 Pf/kWh (das entsprach in Euro umgerechnet damals 8,49 ct1991/kWh mit einem heutigen\r\nWert von 16,0 ct2023/kWh) auf der Basis der mittleren Strompreise des Vorjahres [91]. Das EEG von\r\n2000 legte dann eine Grundvergütung von 6,19 ct2000/kWh (9,57 ct2023/kWh) bei einer Anfangsvergütung\r\nvon 9,1 ct2000/kWh (14,07 ct2023/kWh) für Windkraft11 und eine Mindestvergütung von 50,62 ct2000/kWh\r\n(78,26 ct2023/kWh) für PV fest [92]. In den letzten Ausschreibungen lag das Ergebnis im Mittel für PV auf\r\nFreiflächen bei 5,11 ct/kWh und für Windkraft an Land bei 7,33 ct/kWh [48; 50]. Der Vergütungssatz für\r\nkleine Dachanlagen liegt aktuell bei 8,03 ct/kWh (Teileinspeisung) bis 12,73 ct/kWh (Volleinspeisung) [93].\r\n6.4 Geografische Verteilung der in den Langfristszenarien modellierten Kernkraftwerke\r\nDie Verteilung der bereits in den LFS modellierten KKW über die Modellregionen ist in Abbildung 10 für das\r\nSzenariojahr 2045 dargestellt; diese konzentrieren sich zum Großteil in Frankreich. Kleinere Anteile sind in\r\nGroßbritannien und auf dem Balkan verortet. Einzelne Kraftwerke stehen auch in Finnland, Tschechien und\r\nim Baltikum.\r\n11 Die Anfangsvergütung wurde mindestens über die ersten fünf Jahre bezahlt. Je nach Ertragsgüte des Standorts über diesen Zeitraum wurde der\r\nZahlungszeitraum der Anfangsvergütung verlängert, so dass sich am Ende eine mit zunehmender Ertragsgüte abnehmende mittlere Vergütung\r\nüber den gesamten Zeitraum ergab. Diese mittlere Vergütung über die gesamten zwanzig Jahre lag auf diesem Weg grundsätzlich zwischen\r\n6,92 ct2000/kWh (10,7 ct2023/kWh) und der Anfangsvergütung von 9,1 ct2000/kWh.\r\n46\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 10: Standorte der bereits in den LFS im Szenariojahr 2045 modellierten KKW. Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Annahmen\r\nin den LFS vom Fraunhofer ISI.\r\n6.5 LCOE der unterschiedlichen Technologien in Abhängigkeit von der Auslastung\r\nFür einen ersten und schnellen vergleichenden Überblick sind LCOE ein geeignetes Hilfsmittel, um die unterschiedlichen\r\nKostenstrukturen der verschiedenen Stromerzeugungstechnologien bezogen auf den erzeugten\r\nStrom frei Kraftwerk zu vereinheitlichen. Dabei spielt neben dem Zinssatz für die Berechnung der\r\nAnnuität insbesondere der Nutzungsgrad in Form der erreichbaren jährlichen Auslastung eine Rolle.\r\nAnhand der Darstellungen der LCOE in Abbildung 11 und Abbildung 12 wird unter anderem deutlich, dass CCS\r\nbei reinen Gasturbinenkraftwerken mit Erdgas als Brennstoff gegenüber den Alternativen aus gesamtwirtschaftlicher\r\nSicht keine bevorzugte Option werden dürfte, weil für alle Auslastungsbereiche ein Wasserstoffkraftwerk\r\ngünstiger wäre.\r\n47\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 11: Mit 2 Prozent Zinssatz gerechnete LCOE der Grundlastkraftwerke und Erdgas-GuD-Kraftwerke mit CCS (durchgezogene Linien), der\r\nErdgas-Gasturbinenkraftwerke mit CCS und Wasserstoff-Residuallastkraftwerke (gestrichelte Linien) sowie PV und Windkraft (gepunktete Linien)\r\nin Abhängigkeit von der Auslastung für das Szenariojahr 2045. Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Annahmen in den LFS vom Fraunhofer ISI\r\n[83] für das Szenariojahr 2045 und eigener Berechnungen.\r\nAbbildung 12: Mit 8 Prozent Zinssatz gerechnete LCOE der Grundlastkraftwerke und Erdgas-GuD-Kraftwerke mit CCS (durchgezogene Linien), der\r\nErdgas-Gasturbinenkraftwerke mit CCS und Wasserstoff-Residuallastkraftwerke (gestrichelte Linien) sowie PV und Windkraft (gepunktete Linien)\r\nin Abhängigkeit von der Auslastung für das Szenariojahr 2045. Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Annahmen in den LFS vom Fraunhofer ISI [83]\r\nfür das Szenariojahr 2045 und eigener Berechnungen.\r\n48\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nLiteratur\r\n1 Fraunhofer ISI 2024 i.E.\r\nFraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI:\r\n„Modellgestützte Systemanalyse zur potentiellen Rolle von\r\nGrundlastkraftwerken im Rahmen eines dekarbonisierten europäischen\r\nEnergiesystems“. URL: https://www.isi.fraunhofer.\r\nde/de/publikationen.html [Stand:18.11.2024]\r\n2 Luderer et al. 2021\r\nLuderer, G./Günther, C./Sörgel, D./Kost, C./Benke, F./Auer,\r\nC./Koller, F./Herbst, A./Reder, K./Böttger, D.: Deutschland\r\nauf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 Szenarien\r\nund\r\nPfade im Modellvergleich, 2021. URL: https://ariadneprojekt.\r\nde/publikation/deutschland-auf-dem-weg-zur-klimaneutralitat-\r\n2045-szenarienreport/ [Stand:24.10.2024].\r\n3 Henning /Palzer 2013\r\nHenning, H.-M./Palzer, A.: Energiesystem Deutschland 2050,\r\n2013. URL: https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/\r\nstudien/studie-energiesystem-deutschland-\r\n2050.html [Stand: 24.10.2024].\r\n4 IAEA 2024\r\nIAEA: PRIS: Power Reactor Information System. (The Database\r\non Nuclear Power Reactors, 2024. URL:\r\nhttps://pris.iaea.org/pris/home.aspx [Stand: 22.09.2024].\r\n5 Messad 2024\r\nMessad, P.: „Nucléaire : comment définir le coût des futurs réacteurs\r\nen Europe ?“. In: Euractiv, 04.04.2024. URL :\r\nhttps://www.euractiv.fr/section/energie-climat/news/nucleaire-\r\ncomment-definir-le-cout-des-futurs-reacteurs-en-europe/\r\n[Stand: 24.10.2024].\r\n6 Ingersoll et al. 2020\r\nIngersoll, E./Gogan, K./Herter, J./Foss, A.: The ETI Nuclear Cost\r\nDrivers Project. Full Technical Report, 2020. URL:\r\nhttps://www.lucidcatalyst.\r\ncom/_files/ugd/2fed7a_917857d4f3544323a84f163e5e90\r\n4c23.pdf [Stand: 23.09.2024].\r\n7 Johnson 2024\r\nJohnson, S.: Plant Vogtle Unit 4 Begins Commercial Operation,\r\n2024. URL: https://www.eia.gov/todayinenergy/detail.\r\nphp?id=61963 [Stand: 23.09.2024].\r\n8 Veyrenc /Houvenagel 2022\r\nVeyrenc, T./Houvenagel, O.: Futurs énergétiques 2050. Rapport\r\ncomplet, 2022. URL: https://assets.rtefrance.\r\ncom/prod/2022-06/Futurs%\r\n20%C3%A9nerg%C3%A9tiques%202050%20_%20rapport%\r\n20complet.zip [Stand: 23.09.2024].\r\n9 RTE 2022\r\nRTE: Futurs énergétiques 2050: les scénarios de mix de production\r\nà l’étude permettant d’atteindre la neutralité carbone à\r\nl’horizon 2050, 2022. URL: https://www.rte-france.com/analyses-\r\ntendances-et-prospectives/bilan-previsionnel-2050-futurs-\r\nenergetiques [Stand: 23.09.2024].\r\n10 EDF 2024\r\nEDF: „Press Release. Hinkley Point C Update“ (Pressemitteilung\r\nvom 2024). URL: https://www.edf.fr/sites/groupe/files/epresspack/\r\n7023/Hinkley-Point-C-PR-23012024.pdf [Stand:\r\n30.09.2024].\r\n11 OECD et al. 2020\r\nOECD/NEA Secretariat/Berthélemy, M./Soler, A. V.: Unlocking\r\nReductions in the Construction Costs of Nuclear: A Practical\r\nGuide for Stakeholders. NEA No. 7530, 2020. URL:\r\nhttps://cms.oecd-nea.org/upload/docs/application/pdf/2020-\r\n07/7530-reducing-cost-nuclear-construction.pdf [Stand:\r\n23.09.2024].\r\n12 Wasjbrot 2024\r\nWasjbrot, S.: „Nucléaire : la facture prévisionnelle des futurs\r\nEPR grimpe de 30 %“. In: Les Echos, 04.03.2024. URL:\r\nhttps://www.lesechos.fr/industrie-services/energie-environnement/\r\nexclusif-nucleaire-la-facture-previsionnelle-des-futurs-\r\nepr-grimpe-de-30-2080380 [Stand: 24.10.2024].\r\n13 Batinfo 2024\r\nBatinfo: „Nuclear: The Forecast Cost of the Six Future EPRs Will\r\nIncrease by 30%“. In: Batinfo, 05.03.2024. URL: https://batinfo.\r\ncom/en/actuality/nuclear-the-forecast-cost-of-the-six-future-\r\nEPR-will-increase-by-30_27545 [Stand: 24.10.2024].\r\n14 Herzner 2023\r\nHerzner, R.: Lohnkosten. Die Lohnspirale in China dreht sich immer\r\nlangsamer nach oben. Dennoch bereiten die mittlerweile\r\nhohen Lohnkosten deutschen Unternehmen Kopfzerbrechen,\r\n2023. URL: https://www.gtai.de/de/trade/china/wirtschaftsumfeld/\r\nlohnkosten-234416 [Stand: 30.09.2024].\r\n15 GRS 2024\r\nGRS: Kernenergie in Frankreich, 2024. URL:\r\nhttps://www.grs.de/de/kernenergie-frankreich [Stand:\r\n30.09.2024].\r\n16 BMK o.V.\r\nBMK: Kernenergie in der EU. Mit rund 100 Reaktoren ist in der\r\nEuropäischen Union circa ein Viertel aller Reaktoren weltweit\r\nin Betrieb, o. D. URL: https://www.bmk.gv.at/themen/\r\nklima_umwelt/nuklearpolitik/euratom/eu.html [Stand:\r\n11.09.2024].\r\n49\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n17 BMWK et al. 2022\r\nBMWK/BMUV/RWE: Protokoll der Telefonschaltkonferenz zur\r\nFrage der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke,\r\n2022. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/\r\nP-R/protokoll-verlaengerung-der-laufzeiten-derakw.\r\npdf?__blob=publicationFile&v=1 [Stand:24.10.2024].\r\n18 NETL 2023\r\nNETL: COST AND PERFORMANCE OF Retrofitting NGCC Units\r\nfor Carbon Capture – Revision 3, 2023. URL:\r\nhttps://www.osti.gov/servlets/purl/1961845 [Stand:\r\n23.09.2024].\r\n19 Itul et al. 2023\r\nItul, A./Diaz Rincon, A./Eulaerts, O. D./Georgakaki, A./Grabowska,\r\nM./Kapetaki, Z./Ince, E./Letout, S./Kuokkanen,\r\nA./Mountraki, A./Shtjefni, D./Jaxa-Rozen, M.: Clean Energy\r\nTechnology Observatory: Carbon Capture Utilisation and\r\nStorage in the European Union, 2023. URL:\r\nhttps://dx.doi.org/10.2760/882666 [Stand: 24.10.2024].\r\n20 Allam et al. 2017\r\nAllam, R./Martin, S./Forrest, B./Fetvedt, J./Lu, X./Freed,\r\nD./Brown Jr, G. W./Sasaki, T./Itoh, M./Manning, J.: „Demonstration\r\nof the Allam Cycle: An Update on the Development\r\nStatus of a High Efficiency Supercritical Carbon Dioxide Power\r\nProcess Employing Full Carbon Capture“. In: Energy Procedia,\r\n114, 2017, S. 5948–5966. URL:\r\nhttps://doi.org/10.1016/j.egypro.2017.03.1731 [Stand:\r\n24.10.2024].\r\n21 acatech 2018\r\nacatech (Hrsg.): CCU und CCS – Bausteine für den Klimaschutz in\r\nder Industrie (acatech POSITION), München: Herbert Utz\r\nVerlag, 2018.\r\n22 Greensand 2024\r\nGreensand: Project Greensand, 2024. URL: https://www.projectgreensand.\r\ncom/en/hvad-erproject-greensand [Stand:\r\n04.10.2024]\r\n23 Wintershall Dea 2023\r\nWintershall Dea: Wintershall Dea startet mit Projekt Greensand\r\nerste CO2-Speicherung in der dänischen Nordsee, 2023. URL:\r\nhttps://wintershalldea.com/de/newsroom/pi-23-05-0 [Stand:\r\n30.09.2024].\r\n24 Vertretung in Deutschland 2024\r\nEuropean Commission: „EU-Methanverordnung verabschiedet“\r\n(Pressemitteilung vom 27.05.2024). URL: https://germany.representation.\r\nec.europa.eu/news/eu-methanverordnung-verabschiedet-\r\n2024-05-27-0_de [Stand: 23.09.2024].\r\n25 MethaneSAT 2024\r\nMethaneSAT: New Data Show U.S. Oil and Gas Methane Emissions\r\nOver Four Times Higher than EPA Estimates. (Methane Loss\r\nRate is Eight Times Greater Than Industry Target, 2024. URL:\r\nhttps://www.methanesat.org/project-updates/new-datashow-\r\nus-oil-and-gas-methane-emissions-over-four-timeshigher-\r\nepa-estimates [Stand: 23.09.2024].\r\n26 Ragwitz M. et al. 2023\r\nRagwitz M./Weidlich, A./Biermann, D./Brandes, J./Brown,\r\nT./Burghardt, C./Dütschke, E./Erlach, B./Fischedick, M./Fuss,\r\nS./Geden, O./Gierds, J./Herrmann, U./Jochem, P./Kost,\r\nC./Luderer, G./Neuhoff, K./Schäfer, M./Wagemann, K./Wiese,\r\nF./Winkler, J./Zachmann, B./Zheng, L.: Szenarien für ein klimaneutrales\r\nDeutschland. Technologieumbau, Verbrauchsreduktion\r\nund Kohlenstoffmanagement (Analyse), Schriftenreihe\r\n„Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS), 2023. URL:\r\nhttps://doi.org/10.48669/esys_2023-3 [Stand: 24.10.2024].\r\n27 Pfeiffer et al. 2024\r\nPfeiffer, J./Berit, E./Fischedick, M./Fuss, S./Geden, O./Löschel,\r\nA./Pittel, K./Ragwitz M./Stephanos, C./Weidlich, A.: Kohlenstoffmanagement\r\nintegriert denken: Anforderungen an eine\r\nGesamtstrategie aus CCS, CCU und CDR (IMPULS), Schriftenreihe\r\n„Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS), 2024. URL:\r\nhttps://doi.org/10.48669/esys_2024-5 [Stand: 24.10.2024].\r\n28 Mantzos et al. 2019\r\nMantzos, L./Wiesenthal, T./Neuwahl, F./Rózsai, M.: The POTEn-\r\nCIA Central Scenario: An EU Energy Outlook to 2050, 2019.\r\nURL: https://dx.doi.org/10.2760/32835 [Stand: 24.10.2024].\r\n29 Geothermisches Informationssystem 2024\r\nGeothermisches Informationssystem: Übersichtskarten, 2024.\r\nURL: https://www.geotis.de/homepage/maps [Stand:\r\n23.09.2024].\r\n30 Clauser /Elsner 2015\r\nClauser, C./Elsner, P.: Geothermische Kraftwerke. Technologiesteckbrief\r\nzur Analyse „Flexibilitätskonzepte für die Stromversorgung\r\n2050“ (Materialien), Schriftenreihe „Energiesysteme\r\nder Zukunft“ (ESYS), 2015. URL: https://energiesysteme-zukunft.\r\nde/fileadmin/user_upload/Publikationen/PDFs/ESYS_\r\nTechnologiesteckbrief_Geothermische_Kraftwerke.pdf\r\n[Stand: 24.10.2024].\r\n31 IRENA /IGA 2023\r\nIRENA/IGA: Global Geothermal Market and Technology Assessment,\r\nInternational Renewable Energy Agency, Abu Dhabi; International\r\nGeothermal Association, The Hague, 2023.\r\n32 Franke et al. 2022\r\nFranke, D./Ladage, S./Lutz, R./Pein, M./Pletsch, T./Rebscher,\r\nD./Schauer, M./Schmidt, S./Goerne, G. von: BGR Energiestudie\r\n2021 – Daten und Entwicklung der deutschen und globalen\r\nEnergieversorgung, Hannover, 2022, S.1-175.\r\n33 Bruhn et al. 2022\r\nBruhn, D./Taylor, N./Ince, E./Mountraki., A./Shtjefni, D./Georgakaki,\r\nA./Joanny Ordonez, G./Eulaerts, O./Grabowska, M.:\r\nClean Energy Technology Observatory. Deep Geothermal\r\nHeat and Power in the European Union, 2022. URL:\r\nhttps://data.europa.eu/doi/10.2760/181272 [Stand:\r\n24.10.2024].\r\n50\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n34 Dulian 2023\r\nDulian, M.: Geothermal Energy in the EU (European Parliamentary\r\nResearch Service), 2023. URL: https://www.europarl.europa.\r\neu/RegData/etudes/\r\nBRIE/2023/754566/EPRS_BRI(2023)754566_EN.pdf\r\n[Stand: 24.10.2024].\r\n35 Geothermisches Informationssystem 2021\r\nGeothermisches Informationssystem: Geothermische Stromerzeugung\r\nin der Bundesrepublik Deutschland. (installierte Leistung\r\n[MWe], Jahresproduktion [GWh/a], 2021. URL:\r\nhttps://www.geotis.de/geotisapp/templates/powersumstatistic.\r\nphp?bula=D [Stand: 30.09.2024]\r\n36 Enel o.V.\r\nEnel: The „Valle Secolo“ geothermal power plant in Larderello, Italy,\r\no.V. URL: https://www.enelgreenpower.com/our-projects/\r\noperating/geothermal-power-plant-larderello [Stand:\r\n11.09.2024].\r\n37 Goldberg et al. 2022\r\nGoldberg, V./Nitschke, F./Kluge, T.: „Herausforderungen und Chancen\r\nfür die Lithiumgewinnung aus geothermalen Systemen in\r\nDeutschland – Teil 2: Potenziale und Produktionsszenarien in\r\nDeutschland“. In: Grundwasser, 27, 4, 2022, S. 261–275.\r\n38 Griffiths et al. 2022\r\nGriffiths, T./Pearson, R./Bluck, M./Takeda, S.: „The Commercialisation\r\nof Fusion for the Energy Market: ‚A Review of Socio-\r\nEconomic Studies‘. In: Progress in Energy, 4, 4, 2022.\r\n39 EFDA 2005\r\nEuropean Fusion Development Agreement: „Final Report of the\r\nEuropean Fusion Power Plant Conceptual Study“, 2005.\r\n40 generalfusion 2024\r\ngeneralfusion: „Charting the path to a clean energy future with\r\nLM26“, 2024. URL: https://generalfusion.com/post/chartingthe-\r\npath-to-a-clean-energy-future-with-lm26/ [Stand:\r\n27.07.2024].\r\n41 Hamacher et al. 2013\r\nHamacher, T./Huber, M./Dorfner, J./Schaber, K./Bradshaw, A. M.:\r\n„Nuclear Fusion and Renewable Energy Forms: Are They Compatible?“.\r\nIn: Fusion Engineering and Design, 88, 6, 2013,\r\nS. 657–660.\r\n42 Wurbs et al. 2024\r\nWurbs, S./Dehlwes, S./Lübke, A./Stephanos, C./Fischedick,\r\nM./Henning, H.-M./Löschel, A./Matthies, E./Pittel, K./Renn,\r\nJ./Sauer, D. U./Spiecker genannt Döhmann, I.: Kernfusion als\r\nBaustein einer klimaneutralen Energieversorgung?: Chancen,\r\nHerausforderungen, Zeithorizonte (Impuls), Schriftenreihe\r\n„Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS), 2024. URL:\r\nhttps://doi.org/10.48669/esys_2024-8 [Stand: 24.10.2024].\r\n43 Gonzales de Vicente et al. 2022\r\nGonzales de Vicente, S. M./Smith, N. A./El-Guebaly, L./Ciattaglia,\r\nS./Di Pace, L./Gilbert, M./Mandoki, R./Rosanvallon,\r\nS./Someya, Y./Tobita, K./Torcy, D.: „Overview on the Management\r\nof Radioactive Waste from Fusion Facilities: ‚ITER,\r\nDemonstration Machines and Power Plants‘. In: Nuclear Fusion,\r\n62, 8, 2022.\r\n44 Sánchez 2014\r\nSánchez, J.: „Nuclear Fusion as a Massive, Clean, and Inexhaustible\r\nEnergy Source for the Second Half of the Century: Brief History,\r\nStatus, and Perspective“. In: Energy Science & Engineering,\r\n2, 4, 2014, S.165–176.\r\n45 Stolten et al. 2022\r\nStolten, D./Markewitz, P./Kraus, S./Franzmann, D./Schöb,\r\nT./Grube, T./Heinrichs, H./Gillessen, B./Linssen, J./Pflugradt,\r\nN./Risch, S./Kullmann, F./Groß, T./Maier, R./Hoffmann,\r\nM./Kotzur, L./Triesch, T.: Neue Ziele auf alten Wegen? Strategien\r\nfür eine treibhausgasneutrale Energieversorgung bis\r\nzum Jahr 2045 (Technoökonomische Systemanalyse 978-3-\r\n95806-627-4), 2022.\r\n46 EEG 2023\r\nGesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-\r\nGesetz - EEG 2023) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.\r\nMai 2023, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.\r\nMai 2023 (BGBl. I Nr. 133)\r\n47 FA Wind und Solar 2024\r\nFA Wind und Solar: Spitzen-Halbjahr für neue Windenergie-\r\nGenehmigungen, 2024. URL: https://www.fachagentur-windenergie.\r\nde/aktuelles/detail/daten-zubau-windenergie-ersteshalbjahr-\r\n2024/ [Stand: 28.10.2024].\r\n48 Bundesnetzagentur 2024\r\nBundesnetzagentur: Ausschreibung Solaranlagen erstes Segment:\r\nGebotstermin 1. März 2024, 2024. URL: https://www.bundesnetzagentur.\r\nde/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/\r\nSola ranlagen1/BeendeteAusschreibungen/Ausschreibungen2024/\r\nGebotstermin01032024/start.html [Stand:\r\n23.09.2024].\r\n49 Bundesnetzagentur 2024\r\nBundesnetzagentur: Ausschreibung Solaranlagen zweites Segment:\r\nGebotstermin 1. Februar 2024, 2024. URL:\r\nhttps://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/\r\nAusschreibungen/Sola ranlagen2/BeendeteAusschreibungen/\r\n2024/GtFeb2024/start.html [Stand:\r\n23.09.2024].\r\n50 Bundesnetzagentur 2024\r\nBundesnetzagentur: Ausschreibung Wind an Land - Gebotstermin\r\n1. Mai 2024, 2024. URL: https://www.bundesnetzagentur.\r\nde/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/\r\nWin d_Onshore/BeendeteAusschreibungen/\r\n2024/GT1052024/start.html [Stand: 23.09.20224]\r\n51\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n51 Bundesnetzagentur 2024\r\nBundesnetzagentur: Innovationsausschreibung Gebotstermin 1.\r\nMai 2024, 2024. URL: https://www.bundesnetzagentur.\r\nde/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/\r\nInno vation/BeendeteAusschreibungen/\r\nGT1052024/start.html [Stand: 23.09.2024].\r\n52 Willuhn 2023\r\nWilluhn, M.: „Modulschwemme und Preissturz – Was ist bekannt?“.\r\nIn: PV Magazine, 29.09.2023. URL: https://www.pvmagazine.\r\nde/2023/09/29/modulschwemme-und-zoelle-wasist-\r\nbekannt/ [Stand: 24.10.2024].\r\n53 Nijsse et al. 2023\r\nNijsse, F. J. M. M./Mercure, J.-F./Ameli, N./Larosa, F./Kothari,\r\nS./Rickman, J./Vercoulen, P./Pollitt, H.: „The Momentum of\r\nthe Solar Energy Transition“. In: Nature communications, 14,\r\n1, 2023, S. 6542.\r\n54 Lüers /Wallasch 2023\r\nLüers, S./Wallasch, A.-K.: Kostensituation der Windenergie an\r\nLand Stand 2023, 2023. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/\r\nDE/Downloads/E/eeg-eb-wal-kostensituation-\r\n20231123.pdf?__blob=publicationFile&v=6\r\n[Stand:24.10.2024].\r\n55 IEA 2024\r\nIEA: Renewables 2023. 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URL: https://www.nuscalepower.\r\ncom/en/news/press-releases/2023/uamps-andnuscale-\r\npower-agree-to-terminate-the-carbon-free-power-project\r\n[Stand: 23.09.2024].\r\n66 Terrell 2024\r\nTerrell, M.: New Nuclear Clean Energy Agreement with Kairos\r\nPower, 2024. URL: https://blog.google/outreach-initiatives/\r\nsustainability/google-kairos-power-nuclear-energy-agreement/\r\n[Stand: 25.10.2024].\r\n67 ANS 2024\r\nANS: Amazon Investing in SMRs to Deploy 5 GW by 2039,\r\n2024. URL: https://www.ans.org/news/article-6480/amazoninvesting-\r\nin-smrs-to-deploy-5gw-by-2039/ [Stand:\r\n25.10.2024].\r\n68 Pittel /Henning 2019\r\nPittel, K./Henning, H.-M.: Was uns die Energiewende wirklich\r\nkosten wird, 2019. URL: https://www.ifo.de/medienbeitrag/\r\n2019-07-12/was-uns-die-energiewende-wirklich-kostenwird\r\n[Stand: 23.09.2024].\r\n69 PwC 2024\r\nPwC: Beschleunigte Investitionen in den Klimaschutz lohnen sich.\r\nPwC-Studie 2024: Investitions- und Energiekosten der Energiewende,\r\n2024. 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URL:\r\nhttps://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/\r\n20231204-roadmap-systemstabilitaet.pdf?__blob=publicationFile&\r\nv=14 [Stand: 24.10.2024]\r\n74 FA Wind 2023\r\nFA Wind: Umfrage zur Akzeptanz der Windenergie an Land,\r\n2023. URL: https://fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/\r\nVeroeffentlichungen/Akzeptanz/FA_Wind_Umfrageergebnisse_\r\nHerbst_2023.pdf [Stand: 24.10.2024].\r\n75 E.ON 2024\r\nE.ON: E.ON Umfrage: Rund 70 Prozent bewerten Solarparks in\r\nWohnortnähe und Ausbau erneuerbarer positiv, 2024. URL:\r\nhttps://www.eon.de/de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/\r\n2024/2024-02-14-eonumfrage-rund-70-prozent-bewerten-\r\nsolarparks-in-wohnortnaehe-und-ausbau-erneuerbarer-\r\npositiv.html [Stand: 23.09.2024].\r\n76 Spiegel 2022\r\nSpiegel: „41 Prozent der Deutschen wollen Neubau von Atomkraftwerken“.\r\nIn: Spiegel, 05.08.2022. URL: https://www.spiegel.\r\nde/panorama/atom-umfrage-41-prozent-der-deutschenwollen-\r\nneubau-von-kernkraftwerken-a-a44d8513-89b3-4243-\r\naeb5-609edf2be9f6 [Stand: 24.10.2024].\r\n77 World Nuclear News 2007\r\nWorld Nuclear News: Construction of Flamanville EPR Begins,\r\n2007. URL: https://www.worldnuclear-news.org/Articles/\r\nConstruction-of-Flamanville-EPR-begins [Stand:\r\n30.09.2024].\r\n78 AGEB e.V. 2023\r\nAGEB e. V.: Auswertungstabellen zur Energiebilanz 1990 bis 2022,\r\n2023. URL: https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/\r\nauswertungstabellen/ [Stand: 11.10.2024].\r\n79 KSG 2021\r\nErstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG\r\n2021), i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. August 2021\r\n80 KSG 2024\r\nZweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes\r\n(KSG 2024), i. d. F. der Bekanntmachung vom 16. Juli 2024,\r\nzuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2024\r\n(BGBl. I Nr. 235)\r\n81 Teuffer 2022\r\nTeuffer, M.: Stadtwerke werden nicht gleich loslaufen und Gaskraftwerke\r\nbauen, 2022. URL: https://www.energate-messenger.\r\nde/news/219130/stadtwerke-werden-nicht-gleich-loslaufen-\r\nund-gaskraftwerke-bauen [Stand: 30.09.2024].\r\n82 Enertile 2024\r\nEnertile: Enertile, 2024. URL: https://enertile.eu/enertile-en/index.\r\nphp [Stand: 11.09.2024].\r\n83 Langfristszenarien 2024\r\nLangfristszenarien: Langfristszenarien, 2024. URL: https://langfristszenarien.\r\nde/enertile-explorer-de/ [Stand: 11.09.2024].\r\n84 EIA 2024\r\nEIA: Price of Liquefied U.S. Natural Gas Exports, 2024. URL:\r\nhttps://www.eia.gov/dnav/ng/hist/n9133us3m.htm [Stand:\r\n30.09.2024].\r\n85 ZEP 2019\r\nZEP: The Cost of Subsurface Storage of CO2, 2019. URL:\r\nhttps://zeroemissionsplatform.eu/co2-storage-cost/ [Stand:\r\n24.10.2024]\r\n86 Gibbins 2021\r\nGibbins, J.: Capture Overview: Post-Combustion Capture (PCC)\r\nUsing Amines, 2021. URL: https://ukccsrc.ac.uk/wp-content/\r\nuploads/2021/06/21.06.29-Jon-Gibbins-Capture-overview-\r\n1- postcombustion-amines.pdf [Stand: 30.09.2024].\r\n87 Icha /Lauf 2023\r\nIcha, P./Lauf, T.: „Emissionsfaktoren eingesetzter Energieträger\r\nzur Stromerzeugung“. In: Entwicklung der spezifischen Treibhausgasemissionen\r\ndes deutschen Strommix in den Jahren\r\n1990 - 2022, Dessau-Roßlau, 2023.\r\n88 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle o. V.\r\nBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Energie.\r\nRohstoffe: Drittlandskohlepreis (bis 31.12.2018), o. V. URL:\r\nhttps://www.bafa.de/DE/Energie/Rohstoffe/Drittlandskohlepreis/\r\ndrittlandskohlepreis_node.html [Stand: 07.10.2024].\r\n89 Mier 2022\r\nMier, M.: „Erdgas- und Strompreise, Gewinne, Laufzeitverlängerungen\r\nund das Klima (Die Zukunft des Geschäftsmodells\r\nDeutschland)“. In: ifo Schnelldienst, 9, 2022, S.20-26.\r\n53\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n90 VDZ 2024\r\nVDZ: Anforderungen an eine CO2Infrastruktur in Deutschland –\r\nVoraussetzungen für Klimaneutralität in den Sektoren Zement,\r\nKalk und Abfallverbrennung, Düsseldorf, 2024.\r\n91 Schmelzer /Bolle 1997\r\nSchmelzer, D./Bolle, F.: „Die preistreibende Wirkung des\r\nStromeinspeisungsgesetzes“. In: Wirtschaftsdienst, 77, 5, 1997,\r\nS. 284–289.\r\n92 Udo Leuschner o.V\r\nUdo Leuschner: Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien,\r\no.V. URL: https://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/\r\nenergierecht/eeg.htm [Stand: 11.10.2024].\r\n93 Bundesnetzagentur 2024\r\nBundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze. Fördersätze\r\nfür Solaranlagen, 2024. URL: https://www.bundesnetzagentur.\r\nde/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/\r\nEEG_Foerderung/start.html [Stand: 30.09.2024].\r\nEmpfohlene Zitierweise\r\nStöcker, Philipp/ Erlach, Berit/ Wurbs, Sven/ Drake, Frank-Detlef/ Fischedick, Manfred/ Hanson, Jutta/Henning, Hans-Martin/\r\nKiewitt, Wilhelm/ Kreusel, Jochen/ Moser, Albert/ Münch, Wolfram/ Pittel, Karen/ Reuter, Albrecht/ Sauer, Dirk Uwe/ Schill,\r\nWolf-Peter/ Spliethoff, Hartmut/ Stephanos, Cyril/ Weber, Christoph/ Weidlich, Anke: „Kernspaltung, Erdgas, Geothermie, Kernfusion.\r\nWelche Rolle spielen Grundlastkraftwerke in Zukunft?” (Impuls), Schriftenreihe „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS),\r\n2024, https://doi.org/10.48669/esys_2024-14.\r\nAutor*innen\r\nPhilipp Stöcker (ESYS-Koordinierungsstelle | acatech), Dr. Berit Erlach (ESYS-Koordinierungsstelle | acatech),\r\nSven Wurbs (ESYS-Koordinierungsstelle | acatech), Dr. Frank-Detlef Drake (E.ON Energy Research Center\r\ngGmbH), Prof. Dr. Manfred Fischedick (Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie), Prof. Dr. Jutta Hanson\r\n(Technische Universität Darmstadt), Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme\r\nISE), Wilhelm Kiewitt (50Hertz Transmission GmbH), Prof. Dr. Jochen Kreusel (Hitachi Energy), Prof. Dr.\r\nAlbert Moser (RWTH Aachen), Prof. Dr. Wolfram Münch (EnBW Energie Baden-Württemberg AG), Prof. Dr. Karen\r\nPittel (ifo Institut), Dr. Albrecht Reuter (Fichtner IT Consulting GmbH), Prof. Dr. Dirk Uwe Sauer (RWTH Aachen),\r\nDr. Wolf-Peter Schill (DIW Berlin), Prof. Dr. Hartmut Spliethoff (Technische Universität München (TUM)), Dr. Cyril\r\nStephanos (ESYS-Koordinierungsstelle | acatech), Prof. Dr. Christoph Weber (Universität Duisburg-Essen), Prof.\r\nDr. Anke Weidlich (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (INATECH))\r\nWeitere Mitwirkende\r\nSilvia Biagioli (ESYS Koordinierungsstelle | acatech)\r\nRedaktion\r\nClaire Stark (ESYS Koordinierungsstelle | acatech)\r\nReihenherausgeber\r\nacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V. (Federführung)\r\nKoordinierungsstelle München, Karolinenplatz 4, 80333 München | www.acatech.de\r\nDeutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.\r\n– Nationale Akademie der Wissenschaften –\r\nJägerberg 1, 06108 Halle (Saale) | www.leopoldina.org\r\nUnion der deutschen Akademien der Wissenschaften e. V.\r\nGeschwister-Scholl-Straße 2, 55131 Mainz | www.akademienunion.de\r\nRechte Covergrafik:\r\nEigene Darstellung ESYS mit Materialien von © Yellow bird | stock.adobe.com, © Figures, © Ellery Studios\r\nDOI\r\nhttps://doi.org/10.48669/esys_2024-14\r\nProjektlaufzeit\r\n03/2016 bis 12/2024\r\nFinanzierung\r\nDas Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung\r\n(Förderkennzeichen 03EDZ2016) gefördert.\r\n5\r\n5\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n1. Wie groß sind Erdgaspotenziale in nicht konventionellen Lagerstätten in\r\nDeutschland?\r\nUm die mögliche Bedeutung der Förderung von Erdgas aus nicht konventionellen Lagerstätten in Deutschland\r\neinzuordnen, ist zunächst die Größenordnung der vorhandenen Erdgaspotenziale zu klären. Diese\r\nFrage ist jedoch nicht eindeutig zu beantworten: Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe\r\n(BGR) schätzt, dass 320 bis 2.030 Milliarden Kubikmeter technisch förderbares Schiefergas in Deutschland\r\nin einer Tiefe zwischen 1.000 und 5.000 Metern vorliegen ([1] S. 86).3 Diese Potenziale werden als Ressourcen\r\nbezeichnet [1]. Die größten Lagerstätten in Deutschland befinden sich in Niedersachsen an der Grenze\r\nzu Nordrhein-Westfalen (siehe Abbildung 2). Innerhalb der Europäischen Union verfügen lediglich Frankreich,\r\nSpanien und Rumänien über größere Schiefergasressourcen als Deutschland.4 [3] [4][5]\r\nBisher liegen keine Abschätzungen darüber vor, welcher Anteil der Erdgasressourcen mit der heutigen\r\nTechnik und zu heutigen Preisen wirtschaftlich förderbar wäre. Hinzu kommen weitere begrenzende Rahmenbedingungen:\r\nSo kommen zum Beispiel Teile der Ressourcen nicht für die Förderung infrage, weil sie\r\nunter Städten oder in Naturschutzgebieten liegen. Der tatsächlich förderbare Anteil an Erdgas wird als Reserven\r\nbezeichnet. Für die Analyse der in Deutschland vorliegenden Reserven wären dezidierte Untersuchungen\r\nmit Explorationsbohrungen notwendig. Diese Untersuchungen wurden für Deutschland bislang\r\nnicht durchgeführt [6]5, deshalb liegen hierfür bisher nur Einschätzungen vor. [7]\r\nFachleute schätzen, dass jährlich etwa 5 bis 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus nicht konventionellen\r\nLagerstätten in Deutschland gefördert werden könnten. Dies entspricht ungefähr 6 bis 12 Prozent des Erdgasverbrauchs\r\nin Deutschland, bezogen auf das Jahr 2022.6 Für eine Förderung dieser Größenordnung\r\nbräuchte es circa 400 bis 800 Bohrungen. Diese würden sich auf etwa 30 bis 60 sogenannten Clusterplätzen\r\nbefinden.7\r\n3 Werden auch Potenziale zwischen 500 m und 1.000 m Tiefe berücksichtigt, erhöht sich die Menge theoretisch technisch förderbaren Schiefergases\r\nin Deutschland auf 380 bis 2.240 Mrd. m³ ([1] S. 86). Bei einer Förderung im Tiefenintervall von 500 bis 1.000 m steigt jedoch das Risiko, das\r\nGrundwasser zu beeinträchtigen. Es wird daher empfohlen, bei Fracking-Bohrungen einen Abstand"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013700","regulatoryProjectTitle":"Abbau von bürokratischen Hürden bei der Umsetzung des Carbon Border Adjustmenet Mechanism (CBAM) der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/eb/bb/384180/Stellungnahme-Gutachten-SG2412130016.pdf","pdfPageCount":17,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wissenschaft braucht Freiheit!\r\nVorschläge der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zum Bürokratieabbau\r\nPräambel\r\nWissenschaftliche Erkenntnisse sind von zentraler Bedeutung für die Stärkung der deutschen\r\nWirtschaft im internationalen Wettbewerb und für die erfolgreiche Bewältigung gesellschaftlicher\r\nHerausforderungen. Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). 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Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wissenschaft braucht Freiheit!\r\nVorschläge der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zum Bürokratieabbau\r\nPräambel\r\nWissenschaftliche Erkenntnisse sind von zentraler Bedeutung für die Stärkung der deutschen\r\nWirtschaft im internationalen Wettbewerb und für die erfolgreiche Bewältigung gesellschaftlicher\r\nHerausforderungen. Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Die in der Allianz verbundenen Wissenschaftsorganisationen leisten hierzu\r\neinen wesentlichen Beitrag. Politische Verantwortungsträger*innen im Bund und in den Ländern\r\nsowie die Leitungen der Allianz-Organisationen stimmen darin überein, dass der Erfolg der deutschen\r\nWissenschaft neben der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit auch auf konkreten\r\nFreiräumen basiert, in denen Durchbrüche zu neuen Erkenntnissen gelingen, Wissensbestände\r\nkonsolidiert und in die Praxis transferiert werden können.\r\nDiesen Freiräumen, die ihren Ausdruck im Wissenschaftsfreiheitsgesetz finden, steht zunehmend\r\neine hohe Regelungsdichte entgegen. Die oft über das notwendige Maß hinausgehenden Regulierungen\r\nbinden Ressourcen der Einrichtungen, die für die wissenschaftliche Arbeit eingesetzt\r\nwerden sollten. Sie haben zudem eine demotivierende und verlangsamende Wirkung auf die\r\nBestrebungen von Forschenden, wissenschaftliches und technologisches Neuland zu betreten.\r\nNeben diesen Regulierungen gilt es auch, einen kritischen Blick auf die vielfältigen Dokumentations-\r\nund Berichtspflichten zu werfen. Eine Reduktion auf das erforderliche Maß würde die Arbeit\r\nder Wissenschaftsorganisationen sehr unterstützen.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat den Abbau besonders schwerwiegender bürokratischer\r\nBelastungen unter der Federführung der MPG im laufenden Jahr zu einem Schwerpunkt\r\ngemacht und konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet.\r\nFür die Entwicklung vielversprechender Lösungsansätze ist ein enger Dialog mit der Politik (Bundesressorts\r\nund Länder) zielführend. Die Allianz begrüßt die derzeit laufenden politischen Initiativen\r\nzum Bürokratieabbau im Bund und in den Ländern ausdrücklich und strebt an, sich hierzu\r\nmit der Politik weiterhin eng auszutauschen. In einem ersten Schritt konnten im Austausch mit\r\ndem BMBF, dem BMEL und dem BMWK bereits Klärungen und Erleichterungen bei der Novellierung\r\nder gesetzlichen Grundlagen zu den Genehmigungsverfahren für Tierversuche und bei der\r\nAnwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erreicht werden.\r\nDie folgende Darstellung enthält weitere konkrete Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen\r\nin Wissenschaft und Forschung, die die Generalsekretär*innen der Allianz-Organisationen\r\nals besonders vordringlich ansehen. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Die Reihenfolge bildet\r\nkeine Priorisierung der Vorschläge ab.\r\nThema Rechtsnorm(en) Bürokratische Belastungen Änderungsvorschläge Zu erwartende Effekte\r\nCO2-Grenzausgleichssystem\r\n(Carbon\r\nBorder Adjustment\r\nMechanism\r\n– CBAM)\r\nEntwurf eines „Gesetzes\r\nzur Anpassung des\r\nTreibhausgas-Emissionshandelsgesetzes\r\nan die Änderung der\r\nRichtlinie 2003/87/EG“\r\n(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz\r\n2024)\r\nAuf Basis des CBAM sollten ab Ende 2024\r\nfür gelistete Waren aus den definierten\r\nSegmenten ab einem Auftragswert von\r\n150 EUR bei der Einfuhr aus EU-Drittstaaten\r\nMeldeverpflichtungen über Art und\r\nUmfang der Emissionen eingeführt werden.\r\nAb 2026 soll dann die Einfuhr derartiger\r\nWaren nur noch dann möglich sein,\r\nwenn über einen sog. „zugelassenen\r\nCBAM-Anmelder“ in der Organisation\r\nCBAM-Zertifikate gekauft und ein Monitoring/\r\nMelden der Emissionen erfolgt.\r\nBei der Umsetzung dieser Regelungen\r\nkommen weitreichende bürokratische\r\nVerpflichtungen auf die betroffenen Institutionen\r\nzu. Allein schon die Meldung der\r\nEmissionsdaten macht den bürokratischen\r\nZusatzaufwand deutlich. Diese Meldung\r\nsetzt (ab 150 EUR Auftragswert)\r\nvoraus, dass entsprechende Daten bei\r\ndem Lieferanten abgefragt (und auch von\r\ndiesem abgegeben) werden. Bei fehlenden\r\nDaten wird eine aufwändige Hochrechnung\r\nder entsprechenden Emissionswerte\r\nerforderlich.\r\nNach aktuellem Stand sind die Forschungseinrichtungen\r\nals Einführer und\r\nZollanmelder vollumfänglich berichtspflichtig.\r\nAb 2026 wird der „zugelassene\r\nCBAM-Anmelder“ benötigt, um überhaupt\r\nnoch aus Drittstaaten importieren zu können.\r\nGerade die Bedarfe der Forschungseinrichtungen\r\nsind äußerst heterogen,\r\noftmals kleinvolumig und erfordern Lieferungen\r\nund Partner aus der ganzen Welt.\r\nDer zu betreibende bürokratische Auf-\r\nBereitstellung kostenloser CO2-\r\nZertifikate wie dies bis bis 2034 für\r\nbestimmte Industriezweige ermöglicht\r\nwird.\r\nAnstelle von Emissionsdaten sollte\r\neine Meldung von „Rohmassedaten“\r\ngetätigter Importe in den\r\neinschlägigen Bereichen und eine\r\nHochrechnung auf die\r\nEmissionsdaten durch die fachlich\r\nverantwortliche Stelle für das CBAMMelderegister\r\nerfolgen.\r\nReduktion erheblicher administrativer\r\nund organisatorischer\r\nAufwände, die\r\nsonst für die Wissenschafsorganisationen\r\netnstehen\r\nwürden.\r\n3\r\nwand wird demnach gemessen am jeweiligen\r\nAuftragsvolumen besonders hoch\r\nsein.\r\nExportkontrolle:\r\nEU-\r\n/EDA-Projekte\r\n§§ 8, 11 AWV\r\nArt. 3 Abs. 1, Art. 8,\r\nArt. 10, Art. 11 VO\r\n(EU) 2021/821\r\nExportkontrollprüfung umfasst zahlreiche\r\nbeteiligte Partner und Länder; v.a. als\r\nKoordinator Einholung vieler Informationen\r\nbei den Partnern erforderlich; allgemeine\r\nGenehmigungen des BAFA/der EU\r\nhelfen oft nur teilweise und verursachen\r\nihrerseits hohen Prüfaufwand und Meldepflichten.\r\nIntegration der Exportkontrolle in das\r\nZuschlagsverfahren von EU-/EDAProjekten:\r\nmit dem Zuschlag für das\r\nProjekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung\r\neines speziellen Endverbleibsdokuments\r\ndurch alle Partner –\r\naus Sicht aller beteiligten Staaten für\r\nalle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich\r\nals genehmigt gelten.\r\nGgf. ist hierfür jeweils eine Abstimmung\r\nder EU mit BMWK und BMVg\r\nerforderlich.\r\nKeine Verzögerungen bereits\r\ngestarteter EU-/EDAProjekte\r\naufgrund laufender\r\nBAFA-Genehmigungsverfahren\r\noder interner Export-\r\nCompliance\r\nExportkontrolle:\r\nPublikationen\r\nAlle außenwirtschaftsrechtlichen\r\nGenehmigungspflichten\r\nund\r\nVerbote aus nationalem\r\nund EU-Recht\r\nExportkontrollprüfung aller Publikationen\r\n(Technologieausfuhr) mit weltweiter Verbreitung\r\nin Forschungseinrichtungen nicht\r\ndarstellbar; > 95% der Publikationen erfahrungsgemäß\r\nunkritisch, aber prüfpflichtig\r\n1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils\r\nAusführer der Technologie ist\r\n(Verlag verkauft die Abos und bestimmt\r\nüber die Verbreitung der Publikation).\r\n2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention\r\nto publish“ befreit von der Exportkontrolle\r\njedenfalls dann, wenn\r\nder Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft\r\nzur Verfügung\r\nstellt, d.h. insbesondere sich keine\r\nRechte an der Publikation vorbehält\r\nund keine Beschränkungen aus Gründen\r\ndes amtlichen Geheimschutzes\r\n(vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration\r\nRegulations (EAR))\r\nWissenschaftliche Publikationen\r\nmüssten nicht mehr\r\ngenerell eine Exportkontrollprüfung\r\ndurchlaufen.\r\nGenehmigungsverfahren\r\nfür\r\nTierversuche\r\nAllgemeine Verwaltungsvorschrift\r\nzur\r\nDurchführung des\r\nTierschutzgesetzes\r\n(AVV)\r\nDie letzte Fassung der AVV stammt aus\r\ndem Jahr 2000 und verursacht mangels\r\nAnpassung an die aktuelle Rechtslage erhebliche\r\nUnsicherheiten und Divergenzen\r\nbei der Auslegung der Tierschutzgesetzgebung\r\ndurch die Kontrollbehörden.\r\n1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes\r\n2) Einführung bundesweit angepasster,\r\ndigitalisierter und einheitlicher\r\nAntragsformulare für Tierversuchsvorhaben\r\n1) Harmonisierung zwischen\r\nden Ländern\r\n2) Verbesserung der Genehmi-\r\ngungsverfahren\r\n3) Vereinfachung von Genehmi-\r\ngungs- und Antragsbearbeitungsverfah4\r\nIn Deutschland werden 80% der eingereichten\r\nTierversuchsanträge nicht innerhalb\r\nder gesetzlichen Bearbeitungsfrist\r\nvon 40 Tagen bearbeitet (drittletzte Stelle\r\nin der EU).\r\n3) Es sollte ermöglicht werden, dass\r\nForschungsverbünde ein gemeinsames\r\nTierversuchsvor-haben beantragen\r\n(z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz-\r\nund Schwerpunktprogramme oder\r\nForschungsinstitute).\r\n4) Aktualisierung der AVV durch Anpassung\r\nan die aktuelle Rechtslage\r\n(inklusive EU-Recht).\r\nren. Vermeidung von kleinteiligen\r\nGenehmigungsprozessen\r\n4) Anpassung an EU-Recht\r\nHalte- und\r\nLeistungszulagen\r\nBerichtspflichten über\r\ndie Vergabe von außertariflichen\r\nSonderzahlungen\r\nsowie über\r\ndie Leistungshonorierung\r\nnach § 18 TVöD\r\nbzw. nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung\r\n(BLBV) sowie nach\r\nden Bewirtschaftungsgrundsätzen\r\nder GWK\r\nZusätzlicher Aufwand bei der Datenpflege\r\nnur aufgrund der Berichte\r\nErheblicher Aufwand bei gewünschten Änderungen\r\n(Programmierung, Testphase)\r\nZeitaufwand bei der Kontrolle und beim\r\nNacharbeiten (aufgrund unzureichender\r\nDatenpflege)\r\nEinfache Abfrage anhand von Daten,\r\ndie ohnehin im System vorhanden\r\nsind\r\nVermeidung zusätzlicher Programmierungen\r\nund zusätzlichem Pflegeaufwand\r\nZeitersparnis\r\nFehlerminimierung\r\nNeue Züchtungstechniken/\r\nGentechnikrecht/\r\nS-\r\n1-Labore\r\nDas Gentechnikgesetz\r\n(GenTG) und die darauf\r\nberuhenden\r\nRechtsverordnungen,\r\nnamentlich die Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GentAufzV) und die\r\nGentechnik-Sicherheitsverordnung\r\n(GenTSV)\r\nDer Betrieb einer gentechnischen Anlage\r\nnach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische\r\nArbeiten zu Forschungszwecken erfordert\r\nneben einer einmaligen Anzeige\r\nausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten\r\nauf Seiten der die Anlage\r\nbetreibenden Forschungseinrichtung und\r\nWissenschaftler*innen nach der Gentechnik-\r\nAufzeichnungsverordnung\r\n(GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten\r\nauf Seiten der zuständigen\r\nLandesbehörden. Die Überwachungs-,\r\nAuskunfts-, Duldungspflichten\r\nergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber\r\nist dabei verpflichtet, die Überwachungsbehörden\r\nggf. mit Personal und\r\nMaterialien in ihrer Überwachung zu unterstützen.\r\nEine je nach Bundesland ggf.\r\nModifizierte Regelung und modifizierter\r\nVollzug unter Berücksichtigung\r\nder Mindestanforderungen des europäischen\r\nGentechnikrechts und des\r\naktuellen Stands der Forschung\r\nKeine Einbußen bei\r\nder Sicherheit, jedoch\r\nerhebliche Einsparungen\r\npersoneller\r\nund finanzieller\r\nRessourcen; damit\r\neine spürbare Entlastung\r\nsowohl für die\r\nForschenden als auch\r\ndie zuständigen Landesbehörden\r\n5\r\nunterschiedliche Umsetzung der Bestimmungen\r\ndes GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand\r\nfür Wissenschaftler*innen\r\nzusätzlich, wenn sie sich nach einem\r\nOrtswechsel auf andere Vollzugsregeln\r\neinstellen müssen.\r\nUmsatzsteuerpflicht\r\nder\r\nWissenschaftsorganisationen\r\n§2b UstG Kooperationen, bei denen eine entgeltliche\r\nNutzung von Infrastruktur (z. B.\r\nReinraumlabor) unter Wissenschaftseinrichtungen\r\nvereinbart wird, unterliegen\r\nder Umsatzsteuerpflicht.\r\nSolche Kooperationen (siehe Spalte\r\n3) umsatzsteuerfrei stellen wie bereits\r\nin einer Entscheidung des Finanzamts\r\nHamburg geschehen. Ein\r\nLeistungsaustausch erfolgt hier nämlich\r\nnicht.\r\nDies sollte rechtlich kodifiziert und\r\ndamit bundesweit für alle Wissenschaftskooperationen\r\ndieses Typs\r\nverbindlich gemacht werden.\r\nErleichterung von Kooperationen\r\nzwischen Wissenschaftsorganisationen\r\nVergabeverfahren\r\nallgemein\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVergabeverfahren\r\nim Baubereich\r\nsiehe Anlage 1: Formulierungsvorschläge\r\nzur Anpassung vergaberechtlicher\r\nRegelungen\r\nErhöhung der Wertgrenzen für Freihändige\r\nVergaben, beschränkte Ausschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\nAufweichung des Wechselgebots und des\r\nGebots zur Losvergabe, Einführung eines\r\nSchwellwerts für die Vergabe von Architekten-\r\nund Ingenieurleistungen durch\r\nEinstufung als „soziale und besondere\r\nDienstleistung“ im Sinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV der Richtlinie\r\n2024/14/EU\r\nsiehe Anlage 1 siehe Anlage 1\r\nVorschläge zu Anpassungen bei der Erstattung von Betreuungskosten\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nDeckelung des Erstattungsbetrages sowohl\r\nfür die kurzfristige Betreuung von\r\nKindern als auch von pflegebedürftigen\r\nAngehörigen auf den nicht zu versteuernden\r\nBetrag (derzeit maximal 600,- € pro\r\nAufhebung des starren\r\nMaximalbetrags in dieser Regelung:\r\nDa einerseits eine Höchstgrenze\r\ngrundsätzlich für die internen Abläufe\r\nsinnvoll erscheint, andererseits die\r\nHöhere Akzeptanz (die Erstattung\r\nerscheint aufwändig\r\nund kompliziert, daher\r\nwenig genutzt).\r\n6\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nKalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a\r\nBuchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei\r\nden Wissenschaftsorganisationen in\r\nverschiedenen Konstellationen nicht\r\nsachgerecht und führt zu einer\r\nBenachteiligung von Mitarbeiter*innen\r\nmit Betreuungspflichten.\r\nUnterschiede zwischen den\r\nOrganisationen und Konstellationen\r\nim Detail nicht unerheblich sind,\r\nsollten die Organisationen in eigener\r\nVerantwortung stattdessen\r\nHöchstbeträge festsetzen dürfen, die\r\ndiese steuerliche Grenze\r\nüberschreiten dürfen (mit den\r\nentsprechenden steuerlichen Folgen).\r\nSollte dies nicht generell erreichbar\r\nsein, sollte eine Anhebung der\r\nHöchstgrenze für besonders\r\nbenachteiligte Gruppen (etwa\r\nAlleinerziehende oder\r\nForschungsfeldreisende) erfolgen. Die\r\nderzeitige Höchstgrenze benachteiligt\r\ninsbesondere Mitarbeitende mit niedriger\r\nEingruppierung, da sie nicht\r\nkostendeckend ist.\r\nErhöhte Transparenz\r\nund Rechtssicherheit\r\n(s.u. Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen\r\nAngehörigen).\r\nErstattung\r\nvon Kosten\r\nfür die\r\nPflege von\r\nFamilienangehörigen\r\nbei dienstlichen\r\nVerpflichtungen\r\nEmpfehlungen zur Erstattung\r\nvon Betreuungskosten\r\nfür Kinder\r\noder pflegebedürftige\r\nPersonen nach § 10\r\nAbsatz 2 Satz 4 Nr. 2\r\nBundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)\r\nRegelungen zur Erstattung von Betreuungskosten\r\nbei pflegebedürftigen Angehörigen\r\nbedürfen einer grundsätzlichen\r\nÜberarbeitung, da sie in der Praxis nicht\r\noder nur in wenigen theoretisch denkbaren\r\nFällen umsetzbar sind. Gerade die\r\nVoraussetzung, dass für eine Erstattung\r\ndurch den Arbeitgeber ein Ablehnungsbescheid\r\ndes zuständigen Leistungsträgers\r\n(z.B. der Pflegeversicherung) vorliegen\r\nmuss, lässt sich in der Praxis nur bei einem\r\nentsprechenden zeitlichen Vorlauf\r\numsetzen. Diese Voraussetzung erscheint\r\ninsbesondere dann übertrieben, wenn die\r\ntatbestandlichen Voraussetzungen für die\r\nVerhinderungspflege und damit für die\r\nLeistungen der Pflegekasse nicht vorliegen\r\n(§ 39 SGB XI), z.B. weil „nur“ der\r\nPflegegrad 1 vorliegt oder die Betreuung\r\nerst weniger als 6 Monate geleistet wird.\r\nUm zu einem praxistauglichen\r\nVerfahren zu kommen, sollte\r\ngrundsätzlich das Vorliegen und der\r\nNachweis über einen Pflegegrad\r\ngemäß SGB XI ausreichen. Sollte\r\neine solche Regelung nicht bei Bund\r\nund Ländern zu erreichen sein,\r\nkönnte geprüft werden, ob\r\nwenigstens eine Vorausleistung des\r\nArbeitgebers möglich ist und das\r\nVerfahren bei der Pflegekasse\r\nnachlaufend erfolgen könnte.\r\nDarüber hinaus und langfristig\r\nkönnte es auch sinnvoll sein, über die\r\nErstattung von Betreuungskosten für\r\npflegebedürftige Angehörige\r\nunterhalb der formellen Schwelle\r\neines Pflegegrades im Sinne des § 14\r\nSGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen\r\nPflegebedarfs (wie z.B. aufgrund\r\neines Unfalls) unterhalb der für die\r\nLeistungen der Pflegekasse\r\nDie hier entwickelten Ansätze\r\nweichen von den geltenden\r\n„Empfehlungen zur\r\nErstattung von Betreuungskosten\r\nfür Kinder oder\r\npflegebedürftige Personen\r\nnach § 10 Absatz 2 Satz 4\r\nNr. 2 Bundesgleichstellungsgesetz\r\n(BGleiG)“ des\r\nBundesministeriums für\r\nFamilie, Senioren, Frauen\r\nund Jugend (BMFSFJ), auf\r\ndenen die Regelungen für\r\ndie Wissenschaftsorganisationen\r\nberuhen, ab. Damit\r\nstellt sich formal die Frage\r\nnach einer Besserstellung\r\nder Beschäftigten der Wissenschaftsorganisationen\r\ngegenüber vergleichbaren\r\nBeschäftigten des Bundes.\r\nMit guten Argumenten\r\nkönnte eine Besserstellung\r\n7\r\nerforderlichen Dauerhaftigkeit\r\nnachzudenken.\r\nfür die Wissenschaftler*innen\r\nder Forschungsorganisationen\r\nverneint werden,\r\netwa weil häufige Forschungsaufenthalte\r\nim Inund\r\nAusland – anders als\r\ntypischerweise bei Beschäftigten\r\ndes Bundes –\r\nelementarer Bestandteil\r\nder Forschungstätigkeit\r\nund der Karrierebildung\r\nsind oder familieninterne\r\nBetreuungsmöglichkeiten\r\naufgrund der Internationalität\r\nder Beschäftigten so\r\nnicht vorhanden sind. Für\r\ndas Verwaltungspersonal\r\nund vor allem auch die Beschäftigten\r\nder Forschungsförderorganisationen\r\nist diese Argumentation\r\naber nicht im selben\r\nMaße möglich.\r\nGespräche auf Arbeitsebene\r\nmit dem\r\nBMBF und BMFSJ\r\nlaufen.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n1\r\nRechtstext/Rechtsquelle Adressat Regelungsvorhaben/\r\nZielsetzung\r\n(Um)Formulierungsvorschläge\r\nVorteile i.S.d. Bürokratieabbaus\r\nI. Bauleistungen (VOB/A)\r\n1. Wertgrenze für Freihändige\r\nVergaben\r\n§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(3) (…) Freihändige Vergabe kann\r\naußerdem bis zu einem\r\nAuftragswert von 10 000 Euro\r\nohne Umsatzsteuer erfolgen.\r\n2. Wertgrenze für beschränkte\r\nAusschreibungen\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(2) Beschränkte Ausschreibung\r\nohne Teilnahmewettbewerb kann\r\nerfolgen,\r\n1. bis zu folgendem Auftragswert\r\nder Bauleistung ohne\r\nUmsatzsteuer:\r\na) 50.000 Euro für\r\nAusbaugewerke (ohne\r\nEnergie und Gebäudetechnik),\r\nLandschaftsbau und\r\nStraßenausstattung,\r\nb) 150.000 Euro für Tief-,\r\nVerkehrswege- und\r\nIngenieurbau,\r\nc) 100.000 Euro für alle\r\nübrigen Gewerke\r\nBMWSB Signifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nFreihändige Vergaben,\r\nbeschränkte\r\nAusschreibungen,\r\nDirektaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nFreihändige Vergaben bei\r\nBauleistungen (bisher\r\n10.000 EUR gem. VOB/A).\r\n2. Wertgrenze von 1.000.000\r\nEuro (ohne Umsatzsteuer) für\r\nBeschränkte Ausschreibung\r\nbei Bauleistungen (bisher max.\r\n150.000 EUR – abhängig von der\r\nArt des Gewerks gem. VOB/A)\r\nQuer durch die Bundesländer bestehen\r\nSonderregelungen hinsichtlich der in den\r\nVergaberechtsbestimmungen verankerten\r\nWertgrenzen-Vorgaben; am weitesten\r\ndarüber hinaus geht dabei, soweit\r\nersichtlich, der Freistaat Bayern. Allen\r\nLandes-Sonderbestimmungen gemein ist\r\ndas Ziel, Verfahren zu vereinfachen,\r\nBürokratie abzubauen und den Mittelstand\r\nzu fördern. Mit den hier eingebrachten\r\nVorschlägen werden sehr maßvolle\r\nAufweichungen vorgeschlagen, die ihren\r\nAnknüpfungspunkt in den bereits zu Zeiten\r\nder COVID-Pandemie geltenden\r\n„Verbindlichen Handlungsleitlinien für die\r\nBundesverwaltung für die Vergabe\r\nöffentlicher Aufträge zur Beschleunigung\r\ninvestiver Maßnahmen\" haben, und die sich\r\nbereits seinerzeit bewährt hatten.\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n2\r\n3. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 3a VOB/A\r\n(Zulässigkeitsvoraussetzungen)\r\n(4) Bauleistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n3.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). Der\r\nAuftraggeber soll zwischen den\r\nbeauftragten Unternehmen\r\nwechseln.\r\n3. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei\r\nBauleistungen (bisher 3.000 EUR\r\ngem. VOB/A)\r\n4. Wechselgebot\r\n§ 3b VOB/A (Ablauf der Verfahren)\r\n(4) Bei Beschränkter\r\nAusschreibung ohne\r\nTeilnahmewettbewerb und\r\nFreihändiger Vergabe soll unter\r\nden Unternehmen möglichst\r\ngewechselt werden.\r\nBMWSB Abschaffung des\r\nfaktischen\r\nWechselgebotes bei\r\nAngebotsaufforderungen\r\nzur Vergabe von\r\nBauaufträgen –\r\nexplizite Erlaubnis,\r\nauch den derzeitigen\r\nVertragspartner\r\nzumindest zur Abgabe\r\neines Angebotes bei\r\ndem Wettbewerb zur\r\nerneuten Vergabe einer\r\nLeistung auffordern zu\r\ndürfen.\r\nVorschrift streichen Das sehr weitgehend formulierte\r\nWechselgebot führt in der Praxis häufig\r\ndazu, dass guten und wirtschaftlichen\r\nAnbietern noch nicht einmal der Zugang zu\r\nFolgewettbewerben eröffnet werden soll. Je\r\nnach lokalen Gegebenheiten ist zudem die\r\nZahl \"guter\" Anbieter vor Ort mitunter sehr\r\nbegrenzt, so dass auch die Zielsetzung,\r\nmind. drei Vergleichsangebote zu erhalten,\r\nleidet. Es ist nicht ersichtlich, warum ein\r\nVorauftragnehmer pauschal von der\r\nWettbewerbsteilnahme um einen Auftrag\r\nausgeschlossen sein soll. Eine qualitätsvolle\r\nund wirtschaftliche Auftragsvergabe wird\r\ndamit unnötig beeinträchtigt. Sie ist mit\r\nBlick auf den Pauschalausschluss auch\r\nwettbewerbsrechtlich fragwürdig, da solche\r\nVorauftragnehmer auf die gleiche Stufe\r\ngestellt werden wie solche Anbieter, die\r\nwegen Ausschlussgründen (auf der\r\nEignungsebene oder wegen\r\nSchlechtleistung) nicht am Verfahren\r\nbeteiligt werden (dürfen).\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n3\r\n5. Losvergabe\r\n§ 5 VOB/A (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder Fachgebiet\r\n(Fachlose) zu vergeben. Bei der\r\nVergabe kann aus wirtschaftlichen\r\noder technischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden.\r\nBMWSB Aufweichung des\r\nGebots zur Losvergabe\r\n– explizite Zulässigkeit\r\nvon unterschwelligen\r\nGU und GÜ-Vergaben\r\n§ 5 (Vergabe nach Losen,\r\nEinheitliche Vergabe)\r\n(2) Bauleistungen sind in der\r\nMenge aufgeteilt (Teillose) und\r\ngetrennt nach Art oder\r\nFachgebiet (Fachlose) zu\r\nvergeben. Bei der Vergabe kann\r\naus wirtschaftlichen oder\r\ntechnischen Gründen auf eine\r\nAufteilung oder Trennung\r\nverzichtet werden, insbesondere\r\nsoweit dies aus Gründen der\r\nNachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz vorteilhaft ist.\r\nDer Grundsatz der Losvergabe im\r\nBaubereich führt zu vielen Schnittstellen\r\nund gerade bei kleineren Bauaufträgen zur\r\nSegmentierung von Vergaben und damit zur\r\nMultiplikation von Aufwänden auf beiden\r\nSeiten. Auch sind gerade übergreifende\r\nAspekte wie Nachhaltigkeit und\r\nEnergieeffizienz deutlich schwerer zu\r\nerreichen und noch dazu bürokratischer\r\nerheblich aufwändiger zu verankern, als\r\nwenn es alternativ eine\r\nvergaberechtskonforme Möglichkeit gäbe,\r\nBauvergaben gesamthaft in Form von\r\nfunktionalen Generalunternehmern oder\r\nGeneralübernehmervergaben zu realisieren.\r\nAlleine die Schaffung einer rechtskonformen\r\nMöglichkeit zur Nutzung dieser\r\nBaualternativen würde die Vergaben\r\nverschlanken und die Baumaßnahme als\r\nGanzes signifikant beschleunigen.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund immer\r\nknapper werdender erfahrener\r\nPersonalressourcen kommt diesem Aspekt\r\neine zunehmend hohe Bedeutung zu.\r\nZudem könnte hiermit ein höheres Maß an\r\nmonetärer/ budgetärer Planungssicherheit\r\nund Kosten-Einhaltung angestrebt werden.\r\n6. Schwellenwertberechnung\r\nnach Maßgabe der § 106 GWB\r\nund § 3 VgV\r\nBMWSB Einführung eines\r\nSchwellenwertes von\r\n750.000€ (netto) für\r\ndie Vergabe von\r\nArchitekten- und\r\nIngenieursleistungen\r\ndurch ihre Einstufung\r\nals \"soziale und andere\r\nbesondere\r\nDienstleistung\" im\r\nSinne von § 130 (1)\r\nGWB und Anhang XIV\r\nDie Umsetzung einer\r\nentsprechenden Modifikation auf\r\nEU-Ebene könnte z.B. in § 74\r\nVgV (Verfahrensarten) verankert\r\nwerden: Architekten- und\r\nIngenieurs-leistungen werden\r\nals soziale und andere\r\nbesondere Dienstleistungen im\r\nSinne von § 130 (1) GWB in der\r\nRegel im Verhandlungsverfahren\r\nmit Teilnahmewettbewerb nach\r\n§ 17 oder im wettbewerblichen\r\nDialog nach § 18 vergeben.\r\nBauen überschreitet Grenzen - allerdings\r\nerst ab relevanten Größenordnungen. Das\r\njeweils nationalstaatliche Baurecht ist der\r\ngrenzüberschreitenden Vergabe von\r\nArchitekten- und Ingenieursleistungen\r\nrealistischerweise erst ab gewissen\r\nAuftragswerten zugänglich - ähnlich wie bei\r\nRechtsdienstleistungen, die daher auch als\r\nAnhang XIV-Leistung eigestuft sind. Der\r\nadäquate Schwellenwert von 750.000€\r\nmacht zudem auch die erfolgte Umsetzung\r\nder EuGH-Rechtsprechung für die Praxis\r\nhandhabbar (mit Streichung des Satzes 2\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n4\r\nder Richtlinie\r\n2014/24/EU\r\ndes § 3 Abs. 7 VgV und der infolgedessen\r\nerforderlichen Addition der Werte von\r\nPlanerleistungen sind erheblich mehr\r\nLeistungen EU-weit zu vergeben - mit allen\r\ndamit verbundenen Aufwänden für\r\nAuftraggeber und auch für Bieter).\r\nII. Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)\r\n1. Wertgrenze für\r\nVerhandlungsvergaben\r\n§ 8 UVgO (Wahl der\r\nVerfahrensart)\r\n(4) Der Auftraggeber kann\r\nAufträge im Wege der\r\nVerhandlungsvergabe mit oder\r\nohne Teilnahmewettbewerb\r\nvergeben, wenn (…)\r\nNr. 17: dies durch Ausführungsbestimmungen\r\neines Bundes- oder\r\nLandesministeriums bis zu einem\r\nbestimmten Höchstwert\r\n(Wertgrenze) zugelassen ist; (…).\r\nDie aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen\r\ndes BMBF für\r\ninstitutionell geförderte\r\nZuwendungsempfänger legen den\r\nHöchstwert auf 30.000 EUR (ohne\r\nUmsatzsteuer) fest.\r\nBMBF\r\nSignifikante Erhöhung\r\nder Wertgrenzen für\r\nVerhandlungsvergaben\r\nund Direktaufträge\r\n1. Wertgrenze von 100.000 Euro\r\n(ohne Umsatzsteuer) für\r\nVerhandlungsvergaben bei\r\nLiefer- und Dienstleistungen (im\r\nGeschäftsbereich des BMBF\r\nbisher 30.000 EUR gem. UVgO\r\ni.V.m. den einschlägigen\r\nAusführungsbestimmungen).\r\nDie Vorteile einer Erhöhung der\r\nWertgrenzen sind dieselben wie oben zu\r\nden Bauleistungen ausgeführt. Die hier für\r\nLiefer- und Dienstleistungen\r\nvorgeschlagenen neuen Wertgrenzen\r\nentsprechen den in vielen Bundesländern\r\naktuell für deren Behörden bzw.\r\nHochschulen festgesetzten bzw. geplanten\r\nGrenzen:\r\n 100.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nVerhandlungsvergaben: BY, BB, HB,\r\nHH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für\r\nHochschulen), Nds (geplant), BW\r\n 10.000 EUR (z.T. auch mehr) für\r\nDirektaufträge: z.B. HE, SA, Nds (in\r\nPlanung), NRW (bis 15.000 für\r\nHochschulen), Bayern bis 25.000 EUR\r\n(geplant ab 1.1.2025: 100.000 EUR;\r\nGesetzgebungsverfahren läuft noch),\r\nBW seit 1.10.2024: 100.000 € mit\r\nlandesspezifischen Ausnahmen).\r\n2. Wertgrenze für\r\nDirektaufträge\r\n§ 14 UVgO (Direktauftrag)\r\nLeistungen bis zu einem\r\nvoraussichtlichen Auftragswert von\r\n1.000 Euro ohne Umsatzsteuer\r\nkönnen unter Berücksichtigung der\r\nHaushaltsgrundsätze der\r\nBMWK 2. Wertgrenze von mindestens\r\n15.000 Euro (ohne\r\nUmsatzsteuer) für\r\nDirektaufträge bei Liefer- und\r\nDienstleistungen (bisher\r\n1.000 EUR gem. UVgO).\r\n Wir appellieren, eine Harmonisierung\r\nder Regelungen von Bund und Ländern\r\ninsbesondere bei den Direktaufträgen\r\nherbeizuführen. Eine höhere\r\nWertgrenze als 15.000 € für die\r\nDirektaufträge sehen wir ebenfalls als\r\nsinnvoll an, solange daraus keine\r\nzusätzlichen anderweitigen\r\nVerpflichtungen im Vergabe–,\r\nAllianz der Wissenschaftsorganisationen – Stellungnahme „Wissenschaft braucht Freiheit!“\r\nAnlage 1: Formulierungsvorschläge zur Anpassung vergaberechtlicher Regelungen (Stand 24.10.2024)\r\n5\r\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nohne die Durchführung eines\r\nVergabeverfahrens beschafft\r\nwerden (Direktauftrag). (…)\r\nHaushalts- und Zuwendungsrecht\r\nresultieren.\r\nDie Umsetzung ist in Bezug auf\r\nVerhandlungsvergaben im Übrigen mit sehr\r\ngeringem Aufwand umsetzbar, da es keiner\r\nGesetzesänderung bedarf (bloße Änderung\r\nder Ausführungsbestimmungen des\r\nzuständigen Ministeriums erforderlich)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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V.\r\n– Nationale Akademie der Wissenschaften –\r\nPräsidentin: Prof. Dr. Bettina Rockenbach\r\nJägerberg 1, 06108 Halle (Saale)\r\nRedaktion\r\nJohannes Schmoldt, Dr. Matthias Winkler\r\nNationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\nKontakt: politikberatung@leopoldina.org\r\nLektorat\r\nCornelia Langer, editing.dreams | Lektorat, Texte & Coaching, Dresden\r\nGestaltung und Satz\r\nKlötzner Company Werbeagentur GmbH, Reinbek\r\nDruck\r\ndruck-zuck GmbH, Halle (Saale)\r\nDOI\r\nhttps://doi.org/10.26164/leopoldina_03_01256\r\nLizenz\r\nVeröffentlicht unter der Creative Commons Lizenz CC BY-ND 4.0\r\nhttps://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0\r\nBibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek\r\nDie deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der\r\nDeutschen Nationalbibliografie, detaillierte bibliografische Daten sind\r\nim Internet unter https://portal.dnb.de abrufbar.\r\nZitiervorschlag\r\nFischer, J., Freund, A. M., Geiger, H., Kempermann, G., Kreyenfeld, M.\r\n& Luy, M. (2025): Demografischen Wandel und Altern gestalten. Interdisziplinäre\r\nImpulse für einen ressortübergreifenden Ansatz.\r\nDiskussion Nr. 37, Halle (Saale): Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina.\r\nRedaktionsschluss\r\nFebruar 2025\r\nDemografischen Wandel\r\nund Altern gestalten\r\nInterdisziplinäre Impulse für einen\r\nressortübergreifenden Ansatz\r\nJulia Fischer | Alexandra M. Freund | Hartmut Geiger\r\nGerd Kempermann | Michaela Kreyenfeld | Marc Luy\r\nPublikationen in der Reihe „Leopoldina Diskussion“ sind Beiträge der genannten\r\nAutorinnen und Autoren. Sie stellen nicht zwingend in allen Punkten einen Konsens\r\naller Autorinnen und Autoren dar. Mit den Diskussionspapieren bietet die Akademie\r\nWissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, Denkanstöße zu geben\r\noder Diskurse anzuregen und hierfür auch Empfehlungen zu formulieren. Die in\r\nDiskussionspapieren vertretenen Thesen und Empfehlungen stellen daher keine\r\ninhaltliche Positionierung der Akademie dar.\r\n2 Zusammenfassung\r\nZusammenfassung\r\nZu den zentralen Herausforderungen für Deutschland werden in den\r\nkommenden Jahrzehnten der demografische Wandel, der Klimawandel\r\nund die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz gehören. Der demografische\r\nWandel ist eine Folge niedriger Geburtenraten und einer steigenden\r\nLebenserwartung. Bereits jetzt hat diese Veränderung tiefgreifende\r\nAuswirkungen auf viele verschiedene Bereiche wie den Arbeitsmarkt, die\r\nwirtschaftliche Entwicklung, die sozialen Sicherungssysteme, die Altersvorsorge\r\nund insbesondere auf das Gesundheitswesen. Diese Auswirkungen\r\nbeeinflussen sich gegenseitig und führen auf unterschiedlichen\r\nHandlungsebenen zu komplexen Problemen. Daher ist eine ressortübergreifende\r\nGesamtstrategie zur positiven Gestaltung des demografischen\r\nWandels notwendig.\r\nDie Autorinnen und Autoren betonen in diesem Diskussionspapier\r\ndie Notwendigkeit eines interdisziplinären und systemischen Ansatzes\r\nsowohl in der Politik als auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung\r\nmit dem demografischen Wandel. Aktuelle und absehbare\r\nHerausforderungen einer alternden Gesellschaft können nur durch eine\r\nMischung aus politischen, sozialen und technologischen Maßnahmen\r\nauf Basis evidenzbasierter Forschung bewältigt werden. Im Detail empfehlen\r\ndie Autorinnen und Autoren\r\n(1) Demografiepolitik als politisches Schwerpunktthema zu definieren\r\nund ressortübergreifend in Angriff zu nehmen,\r\n(2) die gruppenspezifische Prävention zu stärken, um die gravierenden\r\nUngleichheiten hinsichtlich Gesundheit und Lebenserwartung zu\r\nverringern,\r\n(3) die interdisziplinäre Demografieforschung zu stärken und\r\n(4) die Datenbasis in der Demografie zu verbessern, sodass Disparitäten in\r\nGesundheit und Mortalität besser abbildbar sind, Politik sich evidenzbasiert\r\ngestalten lässt und Politikerfolge messbar gemacht werden\r\nkönnen.\r\nZusammenfassung 3\r\nDie Gesundheit, die Lebenserwartung und die Lebensqualität sowie\r\ndie soziale Teilhabe im Alter werden maßgeblich von unterschiedlichen\r\nFaktoren wie dem sozioökonomischen Status, individuellen Risiken,\r\ndem Bildungsstand, familiären Verhältnissen, dem Lebensumfeld, Stadt-\r\nLand-Unterschieden und Altersstereotypen beeinflusst. Somit wirkt\r\nsich der demografische Wandel auf verschiedene Bevölkerungsgruppen\r\nunterschiedlich aus. Solche Ungleichheiten können durch evidenzbasierte\r\nPrävention und Interventionen verringert werden. Innovationen\r\nwie Telemedizin und altersgerechte Medizintechnik, psychologische\r\nund medizinische Prävention bzw. Interventionen sowie diverse sozialpolitische\r\nMaßnahmen können die gesellschaftlichen und individuellen\r\nProbleme einer alternden Gesellschaft wirksam lösen. Dies ist vor allem\r\nmöglich, wenn diese Angebote die Menschen in deren sozialen Bezügen\r\nund Gruppierungen erreichen („community-based interventions“).\r\nIn diesem Diskussionspapier wird daher betont, dass für eine erfolgreiche\r\nPrävention und Intervention nicht nur die gesamtgesellschaftliche\r\nund die individuelle Ebene, sondern vor allem die Gruppenebene\r\n(Familien, Vereine, Gemeinden, soziale Statusgruppen usw.) berücksichtigt\r\nwerden sollte. Ebenfalls sollte, wie auch im Falle des Klimawandels\r\nund der digitalen Transformation, die Erforschung komplexer Systeme\r\nan sich verstärkt und in den Blick der Politik genommen werden.\r\n4\r\nInhalt\r\n1 Demografischer Wandel: Eine Herausforderung .\r\nmit fehlender Gesamtstrategie ������������������������6\r\n2 Demografischer Wandel als Megatrend in\r\nden Wirkräumen Gesellschaft, Gruppe und\r\nIndividuum ����������������������������������������������������� 10\r\n3 Gesundheitliche Ungleichheiten zwischen\r\nBevölkerungsgruppen ������������������������������������12\r\n3.1 Empirische Bestandsaufnahme ���������������������������������������� 12\r\n3.2 Datenlücken ���������������������������������������������������������������������� 14\r\n4 Voraussetzungen für gesundes Altern �����������17\r\n5 Demografischer Wandel in interdisziplinärer\r\nPerspektive ����������������������������������������������������� 21\r\nInhalt 5\r\n6 Handlungsansätze für eine neue\r\nDemografiepolitik ������������������������������������������ 24\r\n6.1 Demografiepolitik: Ein politisches Schwerpunktthema\r\nin der neuen Legislaturperiode ressortübergreifend in\r\nAngriff nehmen ����������������������������������������������������������������� 24\r\n6.2 Verhältnis- und gruppenspezifische Prävention stärken\r\nund Bedürfnisse von Subgruppen beachten ��������������������� 26\r\n6.3 Interdisziplinäre Demografieforschung stärken ���������������� 28\r\n6.4 Verbesserung der Datenbasis in der Demografie:\r\nEin wichtiger Beitrag zu wirkungsvoller Demografiepolitik\r\n�������������������������������������������������������������������������������� 29\r\nLiteraturverzeichnis ����������������������������������������32\r\nMitwirkende ��������������������������������������������������� 38\r\n6\r\n1 Demografischer Wandel:\r\nEine Herausforderung mit\r\nfehlender Gesamtstrategie\r\nIn den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Bundesregierung zahlreiche\r\nInitiativen und Strategien auf den Weg gebracht, um die Folgen des\r\ndemografischen Wandels für unsere Gesellschaft langfristig politisch\r\nund gesellschaftlich zu bewältigen. Trotz intensiver Beschäftigung damit\r\nbleibt die Demografiepolitik der Bundesregierung bislang fragmentiert,\r\nund diese Entwicklung verstärkt sich zunehmend. Das Thema ist trotz\r\nseiner weitreichenden Relevanz und Brisanz in den Hintergrund geraten.\r\nEs bedarf dringend einer Gesamtstrategie.\r\nIm Fokus der Beschäftigung mit dem demografischen Wandel standen\r\nund stehen die Alterung der Gesellschaft, niedrige Geburtenraten\r\nund regionale Ungleichgewichte der Bevölkerungsstruktur. Eine zen-\r\ntrale Grundlage stellt bisher die Demografiestrategie der Bundesregierung\r\ndar, die 2012 verabschiedet und 2015 vom Kabinett beschlossen\r\nwurde. Zwar wurde die Demografiestrategie seither ressort- und ebenenübergreifend\r\nweiterentwickelt, aber bislang nur teilweise umgesetzt.\r\nDie Demografiestrategie sollte eine umfassende Antwort auf\r\ndie Herausforderungen des demografischen Wandels liefern. Ergän-\r\nzend dazu fanden regelmäßige Demografiegipfel statt, bei denen Vertreterinnen\r\nund Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und\r\nZivilgesellschaft zusammenkamen, um Lösungsansätze für die immer\r\ndringender werdenden Probleme und Herausforderungen einer alternden\r\nGesellschaft zu diskutieren. Der Auseinandersetzung mit den Folgen\r\ndes demografischen Wandels mangelt es jedoch weiterhin an\r\neiner integrierten Gesamtstrategie: Unterschiedliche Bundesministerien\r\nhaben sektorale Verantwortlichkeiten, was zu einer Fragmentierung\r\ngeführt\r\nhat. Die daraus resultierende Zersplitterung des Themenfeldes\r\nwird darin deutlich, dass Demografie sowohl im Bundesministerium des\r\nInnern und für Heimat (BMI) unter dem Aspekt der gleichwertigen\r\nLebensverhältnisse als auch im Bundesministerium für Familie, Senioren,\r\nFrauen und Jugend (BMFSFJ) unter dem Aspekt der Familienpolitik\r\nangesiedelt ist. Andere Facetten des demografischen Wandels werden\r\nDemografischer Wandel: Eine Herausforderung\r\nmit fehlender Gesamtstrategie\r\n7\r\nauf Bundesebene im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\r\n(BMWK), im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),\r\nim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), im Bundesministerium\r\nfür Bildung und Forschung (BMBF) und in weiteren Dienststellen bearbeitet.\r\nDie unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten erschweren eine\r\naufeinander abgestimmte Gesamtstrategie sowie eine adäquate und\r\nkoordinierte Umsetzung von als notwendig erkannten Maßnahmen.\r\nBis heute mangelt es an einer nachhaltigen und umfassenden Herangehensweise\r\nund an ressortübergreifender Koordinierung und Steuerung.\r\nDie unterschiedlichen Ministerien agieren parallel, und die ursprüngli-\r\nche Zielsetzung der Demografiestrategie – nämlich eine integrierte Betrachtung\r\nder verschiedenen Facetten des demografischen Wandels –\r\nist in den Hintergrund getreten. Der aktuelle Fachkräftemangel, der sich\r\naufgrund der demografischen Verschiebungen seit langem angezeigt\r\nhatte, verdeutlicht zum Beispiel, welche Konsequenzen entstehen,\r\nwenn Politik eindeutige demografische Vorausberechnungen nur unzureichend\r\nzur Kenntnis nimmt und somit keine Lösungsstrategien bereitgestellt\r\nwerden können.\r\nDabei sind der demografische Wandel, die Folgen des Klimawandels\r\nund die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz zentrale Herausforderungen,\r\nmit denen Deutschland in den kommenden Jahrzehnten\r\nkonfrontiert sein wird. Der demografische Wandel zieht sich als Querschnittsthema\r\nauch durch die genannten anderen Großthemen, da er\r\nsoziale, wirtschaftliche, medizinische, kulturelle und politische Themen\r\nstark und nachhaltig beeinflusst (z.B. durch Wechselwirkungen mit den\r\nKonsequenzen des Klimawandels, „climate-population nexus“).1\r\nAngesichts der langfristigen und tiefgreifenden Auswirkungen des\r\ndemografischen Wandels auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche –\r\nWirtschaft, Sozialpolitik inklusive der Finanzierung von Gesundheitsleistungen,\r\nPflege und der Rente, Infrastrukturplanung und Baupoli-\r\ntik – ist eine umfassende Herangehensweise unerlässlich. Die Kernempfehlungen\r\ndieses Diskussionspapieres sind vor diesem Hintergrund\r\ndaher,\r\n•\r\n1 Hoffmann et al. 2024.\r\nDemografischer Wandel: Eine Herausforderung\r\nmit fehlender Gesamtstrategie\r\n8\r\n• eine integrierte, ressortübergreifende Demografiepolitik für die\r\nLösung dieser zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen zu\r\nentwickeln,\r\n• die interdisziplinäre Forschung zu fördern, damit ein umfassenderes\r\nVerständnis für demografische Entwicklungen entsteht,\r\n• die Datenlage in der Demografie zu verbessern, um fundierte Analysen\r\nund evidenzbasierte politische Entscheidungen zu ermöglichen,\r\n• Verhaltensprävention und andere Interventionen auf gesellschaftlicher\r\nund Gemeindeebene zu unterstützen, z. B. mit dem Ziel, die\r\nungleichen Sterblichkeitsraten in der Bevölkerung zu reduzieren, die\r\nmedizinischen, ökonomischen, sozialen und psychologischen Folgen\r\nhohen Alters abzufedern sowie positive Aspekte des hohen Alters zu\r\nfördern.\r\nDer demografische Wandel ist multidimensional und komplex. Bei\r\neiner integrierten und ressortübergreifenden Betrachtung des demografischen\r\nWandels auf politischer Ebene ist zu berücksichtigen, dass\r\ndieses Thema von unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen\r\nbeforscht wird. Die Erkenntnisse der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen\r\nspielen für eine integrierte Demografiepolitik eine wichtige\r\nRolle. Die Wissenschaftliche Kommission „Demografischer Wandel“\r\nder Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina begleitet die\r\ndeutsche Demografiepolitik seit mehr als zehn Jahren intensiv und hat\r\nmit diversen Stellungnahmen Impulse gegeben, zuletzt mit einem umfassenden\r\nund detaillierten Zukunftsreport zum Thema „Alterns- und\r\nLebensverlaufsforschung“.2\r\nIn diesem Diskussionspapier knüpfen wir an diese Arbeit an und\r\nschlagen auf Basis der interdisziplinären Betrachtung des Themas konkrete\r\nHandlungsansätze für die sich neu zu bildende Bundesregierung\r\nvor. Der Argumentation dieses Diskussionspapiers liegen folgende Prämissen\r\nzugrunde, die nicht nur rein wissenschaftlicher, sondern auch\r\nsozialer bzw. politischer Natur sind:\r\n•\r\n2 Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina 2020.\r\nDemografischer Wandel: Eine Herausforderung\r\nmit fehlender Gesamtstrategie\r\n9\r\n• Der demografische Wandel sollte als „Megatrend“ analog zu anderen\r\nGroßthemen wie Sicherheit, Digitalisierung oder Klimaschutz politisch\r\nauf allen Ebenen konstruktiv gestaltet werden. Eine alternde\r\nGesellschaft, die zukunftsfähig sein möchte, sollte den demografischen\r\nWandel sowie dessen Auswirkungen proaktiv und umfassend\r\nangehen.\r\n• Die Konsequenzen des demografischen Wandels sind komplex und\r\nvielfältig wie unsere Gesellschaft und gleichzeitig im Einzelnen hochspezifisch.\r\nDeshalb sind pauschalisierende Lösungsansätze genauso\r\nwenig zielführend wie kleinteilige Individuallösungen. Die Antwort\r\nliegt aus der Perspektive der Autorinnen und Autoren in kombinier-\r\nten Ansätzen auf individueller, Gruppen- („community-based“) und\r\ngesellschaftlicher Ebene, die sowohl auf das individuelle Verhalten\r\nals auch auf strukturelle Maßnahmen abzielen.\r\n• Die Demografie- und Alternsforschung spielt eine zentrale Rolle bei\r\nder Entwicklung von Lösungen, die dazu beitragen, die Herausforderungen\r\ndes demografischen Wandels zu meistern. Hierbei geht es\r\nauch darum, die Chancen und die Potenziale der demografischen\r\nEntwicklung zu erkennen und herauszuarbeiten. Dieser Forschungszweig\r\nhat somit einen hohen Nutzen für die gesamte Gesellschaft\r\nund sollte durch politische Rahmenbedingungen in Bund und Ländern\r\nsowie in den Kommunen und in nichtstaatlichen Organisationen\r\ngefördert werden.\r\nDemografischer Wandel: Eine Herausforderung\r\nmit fehlender Gesamtstrategie\r\n10 Demografischer Wandel als Me gatrend in de n Wirkräumen\r\nGesellschaft, Gruppe und Individuum\r\n2 Demografischer Wandel als\r\nMegatrend in den Wirkräumen\r\nGesellschaft, Gruppe und\r\nIndividuum\r\nDie demografische Entwicklung der Gesellschaft in Deutschland ist\r\ngekennzeichnet von der Alterung der Bevölkerung, also der absoluten\r\nund relativen Zunahme von älteren im Vergleich zu jüngeren Personen.3\r\nDie Ursachen dieses Prozesses sind zum einen die konstant unter dem\r\nBestandserhaltungsniveau liegenden Geburtenraten und zum anderen\r\ndie – abgesehen von kurzfristigen Ausnahmen wie in Jahren mit starken\r\nGrippewellen oder während der SARS-CoV-2-Pandemie – kontinuierlich\r\nsteigende Lebenserwartung, die heute vor allem durch eine sinkende\r\nSterblichkeit in den oberen und höchsten Altersstufen verursacht wird.\r\nZusammen genommen führen diese Vorgänge zu einer insgesamt höheren\r\nAnzahl und einem immer größer werdenden Anteil an älteren\r\nMenschen in Deutschland. Die 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung\r\ndes Statistischen Bundesamts verdeutlicht, dass bis voraussichtlich\r\n2035 und darüber hinaus der Anteil der Personen im Alter von\r\n67 Jahren und älter stetig anwachsen wird.4 Durch die konstant niedrige\r\nGeburtenrate und steigende Lebenserwartung geht die Alterung der\r\nBevölkerung gleichzeitig mit einem Rückgang der Gesamtbevölkerungszahl\r\neinher. Durch diese Prozesse des demografischen Wandels sinkt bei\r\ndem gegenwärtigen gesetzlichen Rentenalter der Anteil der Erwerbsfähigen\r\nan der Gesamtbevölkerung. Zuwanderung kann die Folgen dieser\r\nEntwicklungen kurzfristig teilweise reduzieren, aber nicht eliminieren.\r\nDie Zunahme der älteren Bevölkerung hat bereits heute gesellschaftliche\r\nKonsequenzen von unmittelbarer Relevanz, darunter steigende Anforderungen\r\nan Pflegeleistungen, an die Gesundheitsversorgung und an\r\nsoziale Sicherungssysteme. Der demografische Wandel benötigt somit\r\nzwingend eine aktive und wirksame politische Gestaltung, damit eine\r\n3 Destatis, Statistisches Bundesamt 2025a.\r\n4 Destatis, Statistisches Bundesamt 2022; Destatis, Statistisches Bundesamt 2025b.\r\n11\r\ngute und generationengerechte Zukunft für alle Teile der Bevölkerung\r\nerreicht werden kann. Zwar bietet der demografische Wandel auch\r\nneue Chancen, die es zu nutzen gilt; im Vordergrund stehen jedoch\r\nzunächst die Herausforderungen, die deshalb auch das zentrale Thema\r\ndieses Diskussionspapiers darstellen.\r\nDer demografische Wandel findet auf drei unterschiedlichen Wirkebenen\r\nstatt, nämlich der Ebene der Gesellschaft, des sozialen Umfelds\r\n(Gruppe) und des Individuums. In der Öffentlichkeit wird demografischer\r\nWandel primär hinsichtlich der Gesellschaft (z. B. beim Fachkräftemangel)\r\nund des Individuums (z. B. bei der Pflegebedürftigkeit)\r\ndiskutiert. Auch in der Wissenschaft stehen diese beiden Wirkebenen\r\nim Vordergrund.5 Die dazwischenliegende Ebene der sozialen Gruppen\r\n(Meso-Ebene), die sich darauf bezieht, wie der demografische Wandel mit\r\nFamilien, Vereinen, Unternehmen und anderen unmittelbar erlebbaren\r\nSozialstrukturen wechselwirkt, wird wesentlich seltener thematisiert,\r\nobwohl sich der demografische Wandel sehr deutlich in Familien,\r\nVereinen, Gemeinden und sozioökonomischen Gruppierungen manifestiert.\r\nUm den Folgen des demografischen Wandels wirkungsvoll zu begegnen,\r\nmüssen Ansätze deshalb alle drei Ebenen in den Blick nehmen.\r\nDiese Ebenen sind allerdings nicht scharf getrennt, sie sind vielmehr\r\nineinander verschachtelt und beeinflussen sich wechselseitig, sodass\r\nPräventionsansätze auf den verschiedenen Ebenen koordiniert und integriert\r\nwerden müssen, um Synergieeffekte zu erzielen, statt sich zu\r\nbehindern. Die auf der Meso-Ebene anzusiedelnde Problematik der\r\nVerstärkung von bereits existierenden Ungleichheiten zwischen sozialen\r\nGruppen stellt die vielleicht größte Herausforderung des demografischen\r\nWandels dar, bietet jedoch auch im Umkehrschluss gute Ansatzpunkte\r\nfür erfolgreiche Interventionen.\r\n5 Z. B. Fachkräftemangel: Fuchs et al. 2020; z. B. Pflegebedürftigkeit: Schenk et al. 2023.\r\nDemografischer Wandel als Me gatrend in de n Wirkräumen\r\nGesellschaft, Gruppe und Individuum\r\n12\r\n3 Gesundheitliche Ungleichheiten\r\nzwischen Bevölkerungsgruppen\r\n3.1 Empirische Bestandsaufnahme\r\nDas Ausmaß der Herausforderungen des demografischen Wandels für\r\ndie Gesellschaft hängt wesentlich vom Gesundheitszustand der Bevölkerung\r\nab.6 Die langfristige und dauerhafte Verbesserung der Gesundheit\r\nder Bevölkerung ist daher eine der wichtigsten und wirksamsten\r\nMöglichkeiten, um die Belastungen durch die demografische Alterung\r\nfür die Gesellschaft zu reduzieren.7 Mit zunehmendem Alter steigt vor\r\nallem das Risiko für chronische Erkrankungen, z. B. Herzkrankheiten,\r\nDiabetes und neurodegenerative Erkrankungen wie der Alzheimerdemenz,\r\naber auch für Krebserkrankungen. Die biomedizinische Forschung\r\nan altersbedingten Krankheiten und deren Prävention hat daher in den\r\nvergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Forschende suchen nach\r\nneuen Ansätzen zur Förderung eines gesunden Alterns durch psychologische\r\nInterventionen, regenerative Medizin und personalisierte Thera-\r\npieansätze für ältere Patientinnen und Patienten. Somit könnten neue\r\nForschungsergebnisse die Lebensqualität im Alter in der Tat langfristig\r\nverbessern.\r\nGesundheit und Lebenserwartung sind in der Gesellschaft äußerst\r\nungleich verteilt. Die Ungleichheit manifestiert sich zwischen und innerhalb\r\nverschiedenster Bevölkerungsgruppen. Der sozioökonomische\r\nStatus (SES) ist dabei nicht nur eine der stärksten Determinanten von\r\nMorbidität und Mortalität,8 sein Einfluss ist auch über Jahrhunderte\r\nstabil, obwohl sich die dominierenden Krankheiten und Risikofaktoren\r\nverändert haben.9\r\n6 Prince et al. 2015; Steptoe et al. 2015.\r\n7 Beard & Bloom 2015.\r\n8 Mirowsky & Ross 2003.\r\n9 Phelan et al. 2010; Luy et al. 2015.\r\nGesundheitliche Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen\r\n13\r\nNeben den sozioökonomischen Unterschieden in der Mortalität gibt\r\nes zahlreiche weitere Einflüsse auf die Gesundheit und damit auf das\r\nMortalitätsgeschehen. Mit der wachsenden Diversität von Familien\r\ndürfte dem Zusammenhang von Familie und Mortalität in Zukunft eine\r\nwachsende Bedeutung zukommen. Hintergrund dafür ist, dass mit den\r\nBabyboom-Jahrgängen erstmalig große Kohorten in das späte Alter eintreten,\r\ndie in umfänglicherem Ausmaß Trennung und Scheidung erfahren\r\nhaben und damit auf turbulente Familienbiografien zurückblicken.\r\nGleichzeitig ist das Scheidungsrisiko in den vergangenen Jahren gerade\r\nbei langjährigen Ehen und damit im höheren Alter besonders stark angestiegen.\r\nDies zunehmende Scheidungs- und Trennungswahrscheinlichkeit\r\nim Alter, die auch als „greying of family diversity“ bezeichnet\r\nwird, beeinflussen Gesundheit und die Mortalitätsrisiken im Alter.10\r\nDie in der Bevölkerung Deutschlands wohl am besten erforschte\r\nUngleichheit hinsichtlich der Lebenserwartung ist die Geschlechterdifferenz.\r\nFrauen leben deutlich länger als Männer, was nur zu einem\r\ngeringen Teil auf genetische Unterschiede zurückgeführt werden kann,\r\nhingegen vor allem auf gesellschaftliche und lebensstilbedingte Faktoren.\r\n11 Gleiches gilt für die übrigen der oben erwähnten Differenzen in\r\nGesundheit und Lebenserwartung. Mit anderen Worten: Der größte Teil\r\nder Ungleichheiten bezüglich Gesundheit und Lebenserwartung könnte\r\ndurch Verhaltensänderungen oder gesundheitliche Interventionen beeinflusst\r\nund abgemildert werden, die zum Beispiel zur Reduktion des\r\nTabak- und Alkoholkonsums, zu gesünderer Ernährung, mehr körperlicher\r\nAktivität und zu einem generell größeren Gesundheitsbewusstsein\r\nführen (siehe auch Abschnitt 4).\r\nNichtsdestotrotz wird Langlebigkeit auch durch genetische Faktoren\r\nbeeinflusst. Obwohl eine hohe Langlebigkeit in manchen Familien gehäuft\r\naufzutreten scheint, zeigen Untersuchungen auf Basis von zum\r\nTeil groß angelegten historischen Datensätzen, dass Langlebigkeit nur zu\r\netwa 10 Prozent erblich ist. Zudem besteht die genetische Komponente\r\naus der Wirkung einer so hohen Anzahl von Genen, dass Einzelwirkungen\r\nkaum nachweisbar sind. Bei Erkrankungen im hohen und höchsten\r\nLebensalter – seien es kardiovaskuläre Erkrankungen, Krebs oder\r\n10 Kreyenfeld & Schmauk (im Erscheinen).\r\n11 Luy 2002\r\nGesundheitliche Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen\r\n14\r\nneurodegenerative Erkrankungen – ist die erbliche Komponente in der\r\nRegel deutlich höher (bei der Alzheimererkrankung liegt sie z. B. bei\r\netwa 50 Prozent), jedoch ist auch hier der umweltbedingte Anteil sehr\r\ngroß und einflussreich.12 Wie bereits erwähnt, besteht weitgehende\r\nEinigkeit darüber, dass Langlebigkeit primär nicht durch genetische,\r\nsondern durch äußere Faktoren bestimmt wird. Diese nicht-genetischen\r\nFaktoren werden gemeinhin unter Umweltfaktoren zusammengefasst,\r\nenthalten aber auch den Beitrag eigenen Handelns. Die Zunahme der\r\ndurchschnittlichen Lebensspanne und Lebenserwartung in den Industrienationen\r\nwird deshalb vorrangig Verbesserungen in den Lebensbedingungen\r\nund anderen klassischen Umweltfaktoren sowie Änderungen im\r\nLebensstil und im Gesundheitsverhalten zugeschrieben (siehe Kapitel 4).\r\n3.2 Datenlücken\r\nDie Forschungsdatenlage zu den dynamischen Wechselwirkungen von\r\nklassischen Umweltfaktoren, Änderungen im Lebensstil und genetischen\r\nFaktoren ist limitiert. In anderen Ländern, allen voran Großbritannien,\r\nsind größere Versuche unternommen worden, eine Datenbasis aufzubauen\r\n(siehe UK Biobank13), um die Wechselwirkungen von genetischen\r\nund Umweltfaktoren zu untersuchen. Die Forschungsdatenlage und\r\n-anstrengungen in Deutschland sind im Vergleich dazu deutlich geringer.\r\nHierzulande widmen sich dieser Frage vor allem die Nationale Kohorte\r\n(NAKO) sowie die Rheinlandstudie des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative\r\nErkrankungen (DZNE).14 Zwar werden auch in einigen\r\nBefragungsdatensätzen wie SOEP und SHARE für eine Teilpopulation\r\ngenetische Informationen gesammelt, jedoch sind die Fallzahlen für die\r\nAnalyse der Sterblichkeit zu gering.15\r\nMit der NAKO existiert seit einigen Jahren in Deutschland eine gesundheitswissenschaftliche\r\nBefragung mit hohen Fallzahlen und einem\r\nMortality-Follow-up, jedoch ist der Umfang der erfassten sozioökonomischen\r\nMerkmale begrenzt. Ebenfalls ist noch unklar, wie vollständig\r\n12 Livingston et al. 2024; Norton et al. 2014.\r\n13 UK Biobank 2024.\r\n14 https://www.rheinland-studie.de/\r\n15 Koellinger 2023.\r\nGesundheitliche Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen\r\n15\r\ndas Sample und der Mortality-Follow-up über eine größere Zahl von\r\nErhebungsjahren bleiben werden. Sozialwissenschaftliche Befragungen\r\nwie SOEP oder SHARE können aber kein gleichwertiger Ersatz sein. Zwar\r\nerheben sie detaillierte sozioökonomische\r\nHintergrundinformationen,\r\nmit denen die sozialen Determinanten von Gesundheit und Mortalität\r\nanalysiert werden können.16 Analysen der Sterblichkeit sind jedoch mit\r\ndiesen Daten nur sehr eingeschränkt möglich, da entweder die Fallzahlen\r\nrecht gering sind bzw. der Mortality-Follow-up einen zu kleinen Teil\r\nder Sterbefälle erfasst oder gar nicht durchgeführt wird. Eine der wenigen\r\nAusnahmen ist das Lebenserwartungssurvey des Bundesinstituts für\r\nBevölkerungsforschung (BiB), das einen 14-jährigen Mortality-Follow-up\r\nfür die Jahre 1984–1998 beinhaltet. Diese Studie bestätigte die aus\r\nanderen Industrieländern bekannten mehrjährigen Differenzen in der\r\nLebenserwartung nach Bildung, Einkommen und Beruf für Frauen und\r\nMänner in Deutschland.17\r\nFür die Generierung robuster Kennziffern der sozioökonomischen\r\nDisparitäten in der Lebenserwartung werden zumeist amtliche und/\r\noder administrative Daten verwendet. Während dies in anderen Län-\r\ndern zum Standard der Gesundheitsforschung gehört, existieren in\r\nDeutschland hierbei zahlreiche Daten- und Wissenslücken. Ein Grund\r\nist, dass medizinische oder demografische Daten zwar das Sterbegeschehen\r\nabbilden können, aber zumeist keine Informationen über die\r\nsoziale und ökonomische Stellung einer Person enthalten. Zwar liefern\r\ndie Registerdaten der deutschen Rentenversicherung in Form des\r\n„Rentenwegfalls“ Mortalitätsinformationen, die für die Analyse von\r\nEinkommensdifferenzen in der Sterblichkeit der männlichen Bevölkerung\r\ngenutzt wurden.18 Der Datenkranz an sozioökonomischen Informationen\r\nist allerdings sehr eingeschränkt, vor allem wegen des Fehlens\r\nvon haushaltsbezogenen Informationen. Aufgrund der geringen\r\nErwerbsbeteiligung der älteren Frauenjahrgänge wurden zudem mit\r\ndiesen Daten bislang keine Analysen zu den ökonomischen Disparitä-\r\nten der Sterblichkeit bei Frauen durchgeführt. Eine anonymisierte Verknüpfung\r\nvon unterschiedlichen amtlichen Datensätzen, wie es z. B. in\r\n16 Brockmann & Klein 2002.\r\n17 Luy et al. 2015.\r\n18 Grigoriev et al. 2019.\r\nGesundheitliche Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen\r\n16\r\nSkandinavien möglich ist, wird bislang in Deutschland aus Sorge um den\r\nDatenschutz abgelehnt.\r\nDes Weiteren fehlt es in Deutschland grundsätzlich an einer verlässlichen\r\nDatenbasis zur differenziellen Sterblichkeit, mit der man die\r\nDisparitäten in der Lebenserwartung nach sozioökonomischen Merkmalen\r\nüber die Zeit umfassend und verlässlich verfolgen sowie für die So-\r\nzialberichterstattung und die Politikberatung vorhalten kann. Um diese\r\nDatenlücke zu schließen, wäre eine naheliegende Möglichkeit, die zehnjährigen\r\nVolkszählungen durch ein- oder mehrjährige Mortality-Followups\r\nzu ergänzen. Technisch bedeutet das, Informationen über die Sterbefälle\r\nmit den Daten aus der Volkszählung zu verknüpfen. Dies würde\r\neine Berechnung der Lebenserwartung nach sozialem Status – und\r\nanderen Differenzierungen – auf der Ebene der Gesamtbevölkerung ermöglichen,\r\nwie dies bereits in einigen Ländern praktiziert wird. Österreich\r\nist ein erfolgreiches Beispiel für einen derartigen Ansatz.19\r\n19 Klotz & Doblhammer 2008.\r\nGesundheitliche Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen\r\n17\r\n4 Voraussetzungen für\r\ngesundes Altern\r\nDer größte Teil der Ungleichheiten in Gesundheit und Lebenserwartung\r\nist, wie oben beschrieben, durch Veränderungen von Umweltfakto-\r\nren und auch durch individuelles Verhalten (Lebensstil) beeinflussbar.\r\nDies schafft Anreize für Innovationen – insbesondere in den Bereichen\r\nGeriatrie, Altersmedizin, Gerontopsychologie und Gesundheitspsychologie\r\n–, die der Prävention altersbedingter Krankheiten dienen.20 Gerade\r\nin den Bereichen Medizin und Medizintechnik liegt durch medizinische\r\nInnovationen und die Entwicklung von pharmakologischen Interventionen\r\nsowie personalisierter Prävention ein großes Potenzial, den\r\ndemografischen Wandel positiv zu gestalten. Mittels Telemedizin kann\r\ndie medizinische Versorgung für ältere Patientinnen und Patienten vor\r\nallem in ländlichen Gebieten verbessert werden, insbesondere bei eingeschränkter\r\nMobilität und chronischen Erkrankungen.21 Die Entwicklung\r\nvon altersgerechten Geräten in der Medizintechnik wie implantierbaren\r\nSensoren, mobilitätsfördernden Technologien (z. B. Exoskeletten)\r\noder intelligenten Assistenzsystemen könnte in Zukunft eine große\r\nRolle spielen. Dadurch würde das Personal vor allem im Pflegebereich\r\nentlastet und die individuelle Autonomie in der häuslichen Umgebung\r\nkönnte länger erhalten werden.\r\nNeben den medizinisch-technischen Innovationen ist aus der Forschung\r\nseit einigen Jahrzehnten auch die zentrale Bedeutsamkeit individuellen\r\nVerhaltens und psychologischer Faktoren für gesundes Altern\r\nbekannt. Dazu gehört die Förderung von körperlicher Aktivität\r\nund gesunder Ernährung bereits in jüngeren Jahren, was die Lebensqualität\r\nim Alter verbessern und die Inzidenz chronischer Erkrankungen\r\nsenken kann. Gleichzeitig sind auch die soziale Eingebundenheit, die\r\nEinstellung zum eigenen Altern, Prozesse des Setzens und Verfolgens\r\npersönlicher Ziele und die wahrgenommene Kontrolle über die eigene\r\n20 Niccoli & Partridge 2012.\r\n21 Bashshur et al. 2014.\r\nVoraussetzungen für g esundes Altern\r\n18\r\nLebenssituation relevant.22 Präventive Ansätze zur Förderung gesunden\r\nAlterns können bereits in früheren Lebensphasen umgesetzt werden\r\nund müssen neben der physischen Gesundheit auch psychologische\r\nFaktoren einbeziehen.\r\nDie individuelle Einstellung zum eigenen Altern ist hierbei ein wichtiger\r\npsychologischer Aspekt für das gesunde Altern, der stark von den\r\ngesellschaftlichen Altersstereotypen geprägt ist.23 Letztere sind vorherrschend\r\nnegativ24 und in vielerlei Hinsicht inkorrekt – beispielsweise\r\ndie Annahme, dass im höheren Alter die Einsamkeit ansteige.25 Eine\r\nnegative Einstellung zum eigenen Altern ist nicht nur mit geringerem\r\nsubjektiven Wohlbefinden verbunden, sondern auch mit einem höheren\r\nMorbiditäts- und Mortalitätsrisiko. Dies zeigen mehrere Jahrzehnte umfassende,\r\nlängsschnittliche Studien.26 Eine Veränderung von negativen\r\nAltersstereotypen kann wiederum nicht auf einer rein individuellen\r\nEbene ansetzen, da diesbezügliche Ansichten stark kulturell verankert\r\nsind. Dennoch können medial vermittelte positive Alternsbilder sowie\r\neine gezielte Altersdurchmischung von Gruppen, die sich zur Verfolgung\r\ngemeinsamer Interessen zusammenschließen, oder altersintegrierte\r\nWohnformen mögliche Ansatzpunkte sein, um negativen Alternsbildern\r\nentgegenzuwirken.\r\nEine Fülle von Ratschlägen und Maßnahmen zielt darauf ab, eine\r\nVeränderung bestimmter Verhaltensmuster anzuregen und gesunde\r\nLebensstile zu stimulieren. Es ist jedoch nicht möglich, die relative Bedeutung\r\nvon Verhaltensfaktoren für Individuen zu quantifizieren. Weder\r\nBlutuntersuchungen noch genetische Analysen können dies leisten.\r\nTrotz dieser Komplexität existieren angesichts der Vielzahl potenziell\r\nwirksamer Interventionen und ihrer Wechselwirkungen zahlreiche\r\nMöglichkeiten, vielen Menschen ein gesundes Altern und langes Leben\r\nzu ermöglichen. Ein allgemeiner Präventionsfaktor mit hoher Effektstärke\r\nist körperliche Aktivität, die nicht nur Sport im engeren Sinne\r\numfasst, sondern sich auch in erhöhter Alltagsbewegung (u. a. Wege\r\n22 Freund et al. 2021.\r\n23 Levy 2009.\r\n24 North & Fiske 2015.\r\n25 Mund et al. 2020.\r\n26 Rothermund et al. 2021.\r\nVoraussetzungen für g esundes Altern\r\n19\r\nzu Fuß gehen, Gartenarbeit) oder im Rahmen von vorrangig als sozial\r\nerlebten Kontexten (z. B. Tanzen, Wandern, Betreuung der Enkelkinder)\r\nmanifestieren kann. Dies zieht oft eine Anzahl weiterer positiver Verhaltensweisen\r\nnach sich, etwa veränderte Ernährungsgewohnheiten oder\r\neinen insgesamt körperlich aktiveren Lebensstil.\r\nEine verstärkte Prävention und medizinische Intervention sind notwendig,\r\naber gleichzeitig eine immense wissenschaftliche sowie politische\r\nHerausforderung, die angesichts des demografischen Wandels\r\njedoch unausweichlich ist. Neuere Forschungen zeigen, dass Unterschiede\r\nin der Lebenserwartung zwischen Bevölkerungsgruppen nicht\r\nimmer für alle Mitglieder einzelner Teilpopulationen gelten. Daher sind\r\nUnterschiede in Gesundheit und Lebenserwartung vor allem auf bestimmte\r\nGruppen innerhalb von benachteiligten Teilbevölkerungen zurückzuführen.\r\nZum Beispiel leben Frauen und Männer in den am besten\r\ngestellten Sozialschichten nahezu gleich lang, während die Männer der\r\nunteren Sozialgruppen eine so deutlich höhere Sterblichkeit aufweisen,\r\ndass die durchschnittliche Lebenserwartung aller Männer um einige\r\nJahre unter dem Wert für die Frauen liegt.27\r\nDie Möglichkeiten von Prävention und Intervention unterscheiden\r\nsich jedoch erheblich zwischen sozioökonomischen Statusgruppen. So\r\nsind zum Beispiel die modernen Optionen der Maximierung des Gesundheitszustands\r\nund der Langlebigkeit (erst recht z. B. im Bereich\r\nder vielfältigen Angebote von kommerziellen „Longevity Centers“,\r\nunabhängig von deren evidenzbasierter Wirksamkeit) gerade für die\r\noberen sozialen Statusgruppen bezahlbarer und erreichbarer als für\r\nden Großteil der Bevölkerung. Für Personen in benachteiligten sozialen\r\nStatusgruppen wäre es vor allem wichtig, zuerst die Möglichkeiten und\r\ndie Rahmenbedingungen zu schaffen, die das individuelle Gesundheitsverhalten\r\nfördern, um eine gesundheitliche Benachteiligung zu\r\nreduzieren. Die vorherrschende generalisierte Herangehensweise muss\r\ndaher um eine differenziertere Betrachtung der individuellen Voraussetzungen\r\nund der Entwicklung von Strategien ergänzt werden, die\r\neiner Verstärkung von Ungleichheiten durch einen unterschiedlichen\r\n27 Luy & Gast 2014; Bergeron-Boucher et al. 2022.\r\nVoraussetzungen für g esundes Altern\r\n20\r\nErfolg von Prävention und Intervention entgegenwirken. Eine Entwicklung\r\nvon gruppenspezifischen Maßnahmen und Angeboten ist daher\r\nein erfolgversprechender Ansatz, um mehr Menschen dabei zu helfen,\r\neine bessere Gesundheit zu erreichen und zu erhalten. Die Erarbeitung\r\neines gruppenzentrierten Maßnahmenkatalogs stellt somit – neben\r\nder dringend nötigen Verbesserung der Datengrundlage – eine wichtige\r\nMaßnahme dar, um Ungleichheiten zwischen den (sozioökonomischen\r\nStatus-)Gruppen zu reduzieren, was langfristig auch den durchschnittlichen\r\nGesundheitszustand der gesamten Bevölkerung erhöht.\r\nDie Akzeptanz von gruppenspezifischen Maßnahmen ist größer als\r\nbei pauschalen Programmen, die gruppenspezifische Besonderheiten\r\n(z. B. Sprachgebrauch, kulturelle Strukturen und Gebräuche, religiöse\r\nund weltanschauliche Überzeugungen) nicht berücksichtigen. Es gibt\r\nderzeit allerdings keine einfachen Antworten, wie diese Gruppenzentrierung\r\nerreichbar sein wird. Die Zusammenhänge sind dynamisch\r\nund vielfältig und jeder Mensch ist Mitglied verschiedener, dem eigenen\r\nProfil entsprechenden Gruppen. Deshalb muss ein Umdenken einsetzen:\r\nNicht nur das Individuum oder die gesamte Gesellschaft müssen\r\nZiel präventiver Maßnahmen zugunsten gesunden Alterns und erhaltener\r\nLebensqualität im Alter sein, sondern konkrete Maßnahmen zur\r\nPrävention und Intervention sollen möglichst in definierten Bezugsoder\r\nStatusgruppen ansetzen (gruppenorientierte Maßnahmen und\r\nInterventionen bzw. community-based interventions).28\r\n28 Castillo et al. 2019.\r\nVoraussetzungen für g esundes Altern\r\n21\r\n5 Demografischer Wandel in interdisziplinärer\r\nPerspektive\r\nBereits die gesamtgesellschaftliche Betrachtung wie auch die rein individualistische\r\nForschungsperspektive auf den demografischen Wandel\r\nsind aufwändig. In Forschung und Demografiepolitik stellt der Fokus\r\nauf die Gruppenebene eine noch komplexere und anspruchsvollere\r\nHerausforderung dar. Insgesamt gesehen ist der Umgang mit und die\r\nBewältigung von Komplexität in den vergangenen Jahren verstärkt in den\r\nBlick der Forschung gerückt, was sich unter anderem an den Fortschritten\r\nin der Netzwerkforschung wie auch in der Modellierung komplexer\r\ndemografischer Prozesse zeigt.29 Die wachsende Leistungsfähigkeit\r\nvon Computern, die Entwicklung von Maschinenlernen und Künstlicher\r\nIntelligenz sowie massive Fortschritte in der mathematischen Modellierung\r\nkomplexer Systeme haben dazu geführt, dass viele gesellschaftliche\r\nGroßthemen heute umfassend angegangen werden können.\r\nImmer leistungsfähigere Klimamodelle sind zum Beispiel ein sichtbarer\r\nAusdruck dieser wachsenden Möglichkeiten. Häufig wird das Präfix\r\n„System-“ benutzt, um diesen sich gegenwärtig revolutionierenden Aspekt\r\nder einzelnen Disziplinen und ihrer interdisziplinären Zusammenarbeit\r\nzu verdeutlichen. Auch wenn diese in Ansätzen durchaus erkennbar\r\nist, gibt es eine „Systemdemografie“ oder „Systemalternsforschung“\r\nbislang nicht.\r\nDer demografische Wandel und die Individualität gesunden Alterns\r\nmit hoher Lebensqualität müssen daher in noch weitaus stärkerem\r\nMaße als bisher als ein „System“-Thema begriffen werden, das ressortübergreifend\r\nkoordiniert, gruppenbezogen umgesetzt sowie vermehrt\r\ninterdisziplinär erforscht wird. Demografie ist hierbei schon in der\r\nForm der „Social Demography“ interdisziplinär verankert. „Social Demography“\r\nist ein Forschungsfeld, das an der Schnittstelle von Demografie\r\nund verwandten Disziplinen wie Soziologie, Politikwissenschaft,\r\n29 Klabunde & Willekens 2016; Bijak 2022.\r\nDemografischer Wandel in in terdisziplinärer Perspektive\r\n22 Demografischer Wandel in in terdisziplinärer Perspektive\r\nPsychologie, Medizin und Epidemiologie angesiedelt ist.30 Neben klassischen\r\ndemografischen Merkmalen wie Alter, Region und Geschlecht\r\nwerden in der Sozialdemografie auch soziale und ökonomische Dimensionen\r\nberücksichtigt. Unter anderem wird untersucht, welche sozialen,\r\nsozialpolitischen und ökonomischen Faktoren demografisches Verhalten\r\nbeeinflussen und welche gesellschaftlichen Folgen demografische\r\nVeränderungen für soziale und wirtschaftliche Ungleichheit sowie für\r\ndie Chancen auf Gesundheit und Wohlbefinden von Individuen und\r\nFamilien haben. Durch die Etablierung des Einstein Centers Population\r\nDiversity (ECPD) wurde die Schnittstelle von Familiendemografie bzw.\r\n-soziologie und Gesundheitsforschung gestärkt.31 Es ist wichtig, „Social\r\nDemography“ weiter voranzutreiben und interdisziplinär auszubauen,\r\num die Wechselwirkungen zwischen sozialen, biologischen, gesundheitlichen\r\nund demografischen Aspekten besser zu verstehen und politisch\r\nsowie im Hinblick auf mögliche Maßnahmen zu adressieren.\r\nDie Erforschung der Auswirkungen des demografischen Wandels auf\r\ndas menschliche Sozialverhalten in der Gruppe kann auch eine artvergleichende\r\nPerspektive einnehmen, wodurch es gelingt, von menschlichen\r\nBesonderheiten zu abstrahieren und fundamentale Mechanismen\r\naufzudecken. Nichtmenschliche Primaten stellen hier als unsere nächsten\r\nlebenden Verwandten eine interessante Vergleichspopulation dar.\r\nDie meisten Primaten leben ebenso wie Menschen in Sozialverbänden\r\nmit ausdifferenzierten Sozialbeziehungen, in denen Verwandtschaftsverhältnisse\r\nund das Ringen um Status die Interaktionen zwischen den\r\nIndividuen prägen.32 Die Dynamiken innerhalb und zwischen Gruppen\r\nsind dabei eng mit demografisch relevanten Parametern wie der Populationsgröße,\r\nder Alterszusammensetzung und den Lebensbedingungen\r\nverknüpft. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Auswirkungen\r\nvon Alterung auf das Verhalten und die Gesundheit bei Affen ebenso\r\nnachzeichnen wie bei Menschen. Dies erlaubt uns, spezifisch menschliche\r\nEigenheiten von unserem evolutionären Erbe zu unterscheiden.33\r\n30 Hank & Kreyenfeld 2015.\r\n31 https://einstein-diversity.com/\r\n32 Silk et al. 2010.\r\n33 Almeling et al. 2016; Fischer 2017.\r\nDemografischer Wandel in in terdisziplinärer Perspektive 23\r\nZudem sind nichtmenschliche Primaten in der biomedizinischen Forschung\r\netablierte Modelle, um die physiologischen Mechanismen zu\r\nerforschen, die den Zusammenhang zwischen Sozialverhalten und Gesundheit\r\nbzw. Überleben vermitteln und damit auf demografische Parameter\r\nzurückwirken.34\r\nDie Biologie von Altern und Prävention ist nach wie vor ein Gebiet\r\nmit erheblichem Forschungsbedarf. Zahlreiche Mechanismen sind\r\ngerade in ihren komplexen Wechselwirkungen kaum verstanden. Zu\r\nrelevanter Grundlagenforschung gehört die Analyse molekularer Mechanismen,\r\ndie Zell- und Entwicklungsbiologie, eine Arbeit an Modellorganismen\r\nund stammzellbasierten Modellen, systemische Forschung\r\nz. B. des Nervensystems oder der Immunologie, verhaltens- und sozialwissenschaftliche\r\nStudien zu den Bedingungen gesunden Alterns sowie\r\nAnsätze der komputationalen Neurowissenschaft und Modellbildung.\r\nEine enge Verzahnung der biologischen Wissenschaft mit medizinischklinischer\r\nund auch psychologischer Grundlagen- sowie angewandter\r\nForschung ist essenziell. In der Medizin ist beispielsweise die Förderung\r\nund die Unterstützung von Clinician Scientists, die Forschung und Anwendung\r\nintegrieren, von erheblicher Relevanz.35 Der gegenwärtige\r\nTrend zur Integration großer Datensätze über Modalitäten, Zeitskalen\r\nund Funktionsbereiche hinweg, der die Lebens-, Verhaltens- und Sozialwissenschaften\r\nzunehmend prägt, hat auch in der Alterns- und Lebensspannenforschung\r\nzugenommen und wird in Zukunft wichtige neue\r\nImpulse und Ergebnisse liefern.\r\n34 Tung et al. 2016.\r\n35 DFG, Deutsche Forschungsgemeinschaft 2024.\r\n24 Handlungsansätze für eine neue Demografiepolitik\r\n6 Handlungsansätze für eine neue\r\nDemografiepolitik\r\nDie Herausforderungen einer alternden Gesellschaft können nur durch\r\neine Mischung aus politischen, sozialen, technologischen Maßnahmen\r\nauf Basis evidenzbasierter Forschung bewältigt werden. Um eine generationengerechte\r\nGesundheitsversorgung zu erreichen und auch die\r\nLebensqualität einer alternden Bevölkerung zu gewährleisten, sind\r\ndaher eine Vielzahl miteinander vernetzter Maßnahmen auf allen politischen\r\nEbenen erforderlich. Dies ist eine international beobachtbare\r\nund notwendige Entwicklung, der sich auch Deutschland anschließen\r\nmuss. In Singapur wurde beispielsweise schon 2007 ein Ministerausschuss\r\nfür Fragen des Alterns eingerichtet, in dem mehrere sehr unterschiedliche\r\nRegierungsstellen zusammenarbeiten, um die Bemühungen\r\nim Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung zu koordinieren.36\r\nDie folgenden Handlungsansätze fokussieren einerseits auf eine erneute\r\nund verstärkte politische Verankerung der Demografiepolitik in\r\nDeutschland innerhalb der Legislaturperiode 2025–2029 und andererseits\r\nauf geeignete Strukturen im Wissenschaftssystem, mit denen die\r\ndemografische Transformation durch Forschung begleitet und wissenschaftsbasiert\r\ngestaltet werden kann.\r\n6.1. Demografiepolitik: Ein politisches Schwerpunktthema\r\nin der neuen Legislaturperiode ressortübergreifend\r\nin Angriff nehmen\r\nEine wirksame Bewältigung des demografischen Wandels und der\r\nwachsenden sozialen Ungleichheit erfordert eine dauerhafte und zielgerichtete\r\npolitische Verankerung des Themas auf Bundesebene. Dabei\r\nbestehen verschiedene strukturelle Optionen:\r\n36 Ministry of Health Singapore 2024.\r\nHandlungsansätze für eine neue Demografiepolitik 25\r\nOption 1: Interministerielle Steuerung der Demografiepolitik durch\r\neinen Regierungsausschuss im Bundesministerium des Innern und für\r\nHeimat (BMI). Ein richtungsweisender Ansatz zur politischen Gestaltung\r\ndes demografischen Wandels wäre die Veränderung des Ressortzuschnitts,\r\nverbunden mit einer eindeutigen Ressortzuständigkeit für\r\ndie Demografiepolitik. Da bisher die Verantwortlichkeit für die Demografiestrategie\r\nim BMI liegt, wäre es konsequent, diesem auch die\r\nFederführung für die ressortübergreifende Koordinierung innerhalb\r\nder Bundesregierung zuzuweisen. Die Einrichtung eines Regierungsausschusses\r\nkönnte sich an den Vorschlägen der Expertenkommission\r\nForschung und Innovation (EFI) orientieren, welche für die Innovationspolitik\r\nin ihrem Jahresgutachten 2023 ebenfalls einen solchen Ausschuss,\r\nallerdings im Bundeskanzleramt (BKAmt), vorgeschlagen hat.37\r\nDiese Koordinierungsfunktion könnte in Form eines regelmäßig\r\ntagenden Regierungsausschusses „Demografie und alternde Gesellschaft“\r\nerfolgen, welcher mindestens auf Staatssekretärsebene angesiedelt\r\nist. Ein solcher Regierungsausschuss soll die demografiepolitischen\r\nInitiativen der Bundesregierung koordinieren und Expertise\r\nbündeln, um ressortübergreifende bzw. -integrierende Strategien und\r\nLösungsansätze zu entwickeln und auch für Länder sowie Kommunen\r\ngezielte demografiepolitischen Maßnahmen anzuregen. Alle fachlich\r\nrelevanten Arbeitseinheiten in der Bundesverwaltung zur Demografie\r\nsowie zu gleichwertigen Lebensverhältnissen und Heimatpolitik sollten\r\ndabei einbezogen werden.\r\nDieser Ansatz bietet den Vorteil, bisher bestehende Verwaltungsstrukturen\r\nund -kompetenzen zu nutzen und diese dennoch flexibler\r\nauszurichten. Eine stärkere interministerielle Steuerung\r\nder Demografiepolitik\r\nist essenziell, um der Komplexität und der Bedeutung des\r\nThemas angemessen Rechnung zu tragen.\r\n37 EFI, Expertenkommission Forschung und Innovation 2023.\r\n26 Handlungsansätze für eine neue Demografiepolitik\r\nOption 2: Zukunftsstrategie fortschreiben und Missionsteam zu demografischem\r\nWandel einrichten. Weniger ambitioniert wäre der Ansatz,\r\ndurch die Fortschreibung der bereits bestehenden Zukunftsstrategie\r\ndes Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der\r\nLegislaturperiode 2025–2029 einen effektiveren Rahmen zu schaffen,\r\num die demografiepolitischen Aktivitäten der verschiedenen Bundesressorts\r\nstärker zu koordinieren und strategische Ziele zu formulieren\r\nund zu erreichen.38 Unter den sechs Missionsteams, die in der letzten\r\nLegislaturperiode unter anderem zu den Themen Industrie, Klimaschutz\r\nund technologischer Souveränität eingerichtet wurden, fehlt der Bereich\r\n„Demografischer Wandel“. Ein neu eingerichtetes Missionsteam\r\n„Demografischen Wandel gestalten“ könnte als operatives Organ im\r\nRahmen der Zukunftsstrategie fungieren, um strategische Langfristigkeit\r\nmit einer agilen und flexiblen Arbeitsweise im Handlungsfeld der\r\nherausfordernden demografischen Veränderungen zu verbinden.\r\nMit diesen beiden Ansätzen werden Optionen zur politischen Koordinierung\r\nund Steuerung auf Bundesebene vorgeschlagen, ohne dabei\r\neine politische Entscheidung für eine bestimmte Organisationsstruktur\r\nvorwegzunehmen. Beide Handlungsansätze können auch miteinander\r\nverschränkt werden.\r\n6.2. Verhältnis- und gruppenspezifische Prävention\r\nstärken und Bedürfnisse von Subgruppen\r\nbeachten\r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit sollten den unterschiedlichen\r\nBedürfnissen innerhalb der Gesellschaft gerecht werden:39\r\n• Es braucht innovative Präventions- und Therapieansätze, um altersbedingte\r\nchronische Erkrankungen wie Demenz, Herz-Kreislauf-\r\nErkrankungen und Diabetes wirksam verhindern oder effektiver behandeln\r\nzu können. Zu einem umfassenden Ansatz gesunden Alterns\r\ngehört auch die Förderung von individuellen, gruppenzentrierten\r\n38 BMBF, Bundesministerium für Bildung und Forschung 2024.\r\n39 Kocka & Staudinger 2010.\r\nHandlungsansätze für eine neue Demografiepolitik 27\r\nund gesellschaftlichen Faktoren, die das Wohlbefinden im höheren\r\nAlter fördern. Diese Faktoren sind nicht nur eng mit dem Erkran-\r\nkungs- und Mortalitätsrisiko verzahnt, sondern sie stellen auch für\r\nsich genommen ein Ziel dar. Deutschland verfügt über eine ausdifferenzierte\r\nForschungslandschaft, die hierzu beitragen kann, aber\r\nadäquate Finanzierung und Vernetzung benötigt (Interdisziplinarität,\r\nKomplexitätsforschung, Vernetzung von Grundlagenforschung und\r\nklinischer Forschung).\r\n• Es sollten Maßnahmen entwickelt werden, die unser Gesundheitsund\r\nRentensystem nachhaltig an die wachsende Zahl älterer Menschen\r\nanpassen können, um eine gleichbleibend hohe und generationenübergreifende\r\nVersorgungsqualität und Altersvorsorge aller\r\nsicherzustellen und dabei besonders die verschiedenen relevanten\r\nsozialen Bezüge, in denen Menschen leben, in den Blick nehmen\r\n(gruppen- oder communitybasierter Ansatz).\r\n• Es sollten wirksame Maßnahmen entwickelt werden, die die Ungleichheiten\r\nim Zugang zu medizinischer Versorgung und Prävention verringern\r\n(soziale, interkulturelle und infrastrukturelle Lösungen).\r\n•\r\nDie bisherigen Ansätze der Gesundheitspolitik konnten die gesundheitlichen\r\nUngleichheiten und deren Verstärkung durch den demo-\r\ngrafischen\r\nWandel nur unzureichend reduzieren. Es könnte daher ein\r\nvielversprechender neuer Ansatz sein, Gruppen mit einer hohen gesundheitlichen\r\nBenachteiligung zu identifizieren und Maßnahmen zu\r\nentwickeln, die darauf abzielen, speziell diese Gruppen zu erreichen\r\nund deren Gesundheit basierend auf den oben formulierten notwendigen\r\nMaßnahmen nachhaltig zu verbessern. Dadurch würden bezüglich\r\nGesundheit und Lebenserwartung nicht nur die bestehenden Ungleichheiten\r\nreduziert, sondern auch die Werte für die Gesamtbevölkerung\r\nverbessert werden. Ein gruppenzentrierter Ansatz bündelt\r\ndes Weiteren Überlegungen, die im Zusammenhang mit „precision\r\nmedicine“ stehen, die oft auch weniger zutreffend als „personalisier-\r\nte Medizin“ bezeichnet wird. Diese zielt darauf ab, medizinische\r\nBehandlungen und Präventionsstrategien stärker auf die individuellen\r\ngenetischen, umweltbezogenen und sozialen Merkmale der Patientinnen\r\nund Patienten zuzuschneiden, um effektivere und gerechtere Er28\r\nHandlungsansätze für eine neue Demografiepolitik\r\ngebnisse zu erzielen.40 Psychologische Ansätze und Interventionsprogramme\r\nbieten einen weiteren relevanten Ansatzpunkt, um individuelle\r\nnegative Alternsverläufe zu verhindern und das Wohlbefinden zu\r\nfördern. So wichtig die Prävention von Krankheiten ist, so zentral ist auch\r\ndas psychische und soziale Wohlbefinden im höheren Alter, das wiederum\r\neng mit Erkrankungsrisiken und der Mortalität verbunden ist.\r\n6.3. Interdisziplinäre Demografieforschung stärken\r\nDemografischen Wandel als Komplexitätsthema und unter Systemgesichtspunkten\r\nzu betrachten ist zwingend notwendig, um die Forschung\r\nzum demografischen Wandel und zum gesunden Altern erfolgreich voranzutreiben.\r\nDies erfordert wiederum eine Verstärkung der Forschungsfelder\r\n„Systemdemografie“ oder „Systemalternsforschung“. Wenn dies\r\nmit besonderem Blick auf die Gruppenebene („Community“) erfolgt,\r\nergeben sich unmittelbare Ansatzpunkte für konkretes Handeln im Sinne\r\neiner Integration von Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität\r\nund des Abbaus von Ungleichheiten.\r\nBereits 2020 hat die Wissenschaftliche Kommission „Demografischer\r\nWandel“ der Leopoldina in ihrem Zukunftsreport eine umfassende\r\nBestandsaufnahme der „Alterns- und Lebensverlaufsforschung“ in\r\nDeutschland vorgenommen. Darin wurden auch die interdisziplinäre\r\nAlternsforschung und die interdisziplinäre Ausbildung sowie das Training\r\nin diesem Bereich thematisiert. Die dort genannten Empfehlungen\r\nfür eine nachhaltige Weiterentwicklung der interdisziplinären Alternsforschung\r\nbekräftigen wir hier nochmals.\r\nEin Best Practice-Beispiel für einen nachhaltigen Impuls im Bereich\r\nder interdisziplinären Alternsforschung in Deutschland ist der Leibniz-\r\nForschungsverbund „Altern und Resilienz“. Expertinnen und Experten\r\naus Biologie, Psychologie, Ökologie, Medizin, Epidemiologie, Ernährungswissenschaften,\r\nSozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften\r\naus 14 Leibniz-Instituten können dabei bereits Erkenntnisse\r\nund Forschungsmethoden auf mikro- und makroskopischer Ebene einbringen:\r\nvon biologischen Wechselwirkungen auf molekularer Ebene\r\nin Zellkulturen und Tiermodellen über medizinische Verlaufsdaten, wie\r\n40 Kosorok & Laber 2019.\r\nHandlungsansätze für eine neue Demografiepolitik 29\r\nsie etwa aus der größten deutschen Gesundheitsstudie NAKO und der\r\neuropäischen EPIC-Studie vorliegen, bis zu Daten aus Befragungen des\r\nSozioökonomischen Panels (SOEP).41\r\nEin weiteres Beispiel für einen erfolgreichen interdisziplinären Verbund\r\nist das von der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) geförderte Programm\r\n„MaxNetAging“. Dieses wurde während des ersten Jahrzehnts\r\nder 2000er Jahre in einer Serie interdisziplinärer Workshoptagungen\r\numgesetzt, bei denen Kooperationen zwischen jungen und erfahrenen\r\nWissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entstanden sind. Im Rahmen\r\nvon „MaxNetAging“ konnte die Vielgestaltigkeit des Themas und\r\ndessen Komplexität ausgelotet werden. Von diesen informellen Tagungen\r\nmit breiter thematischer Ausrichtung gingen wichtige Impulse für\r\ndie interdisziplinäre Alternsforschung in Deutschland aus, die bis heute\r\nwirksam sind.\r\n6.4. Verbesserung der Datenbasis in der Demografie:\r\nEin wichtiger Beitrag zu wirkungsvoller\r\nDemografiepolitik\r\nEine wirkungsvolle Politikgestaltung ist ohne verlässliche Daten nicht\r\nmöglich – dies gilt insbesondere für die Demografiepolitik.42 Seltene\r\nEreignisse wie Geburten und Todesfälle lassen sich nur bedingt durch\r\nübliche Survey-Daten abbilden, da diese oft an methodische und statistische\r\nGrenzen stoßen. Um den aktuellen Herausforderungen gerecht\r\nzu werden, sind innovative Ansätze erforderlich, insbesondere die Verknüpfung\r\nvon administrativen Registerdaten untereinander wie auch\r\ndie Verknüpfung der administrativen Registerdaten mit Zensusdaten\r\nund sozialwissenschaftlichen Befragungen. Solche Ansätze eröffnen\r\nneue Möglichkeiten, um bestehende Forschungslücken zu schließen\r\nund eine solide Datenbasis für die Analyse differenzieller Sterblichkeit\r\nund anderer demografischer Phänomene zu schaffen. Anstelle fragmentierter\r\nund lückenhafter Daten ist eine kontinuierliche Sozialberichterstattung\r\nnotwendig, die nicht nur als Informationsquelle für die Politik\r\ndient, sondern auch den Erfolg politischer Maßnahmen messbar macht.\r\n41 https://www.leibniz-gesundes-altern.de/\r\n42 Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina 2024.\r\n30 Handlungsansätze für eine neue Demografiepolitik\r\nDurch die Verbesserung der Datenbasis in der Demografie können wir\r\nnicht nur die Forschung in diesem Bereich voranbringen, sondern auch\r\ngewährleisten, dass politische Entscheidungen auf soliden Erkenntnissen\r\nbasieren und ihre Wirkung transparent überprüft werden kann.\r\nDie demografische Forschung liefert die Datengrundlage, um die\r\ndringendsten Probleme der sozialen Sicherungssysteme zu beleuchten,\r\ninsbesondere in den Bereichen Finanzierung und Organisation von Renten\r\nsowie der Sicherung von Gesundheitsversorgung. Für die Zukunft ist\r\nes entscheidend, kontinuierlich Vorausberechnungen in den Bereichen\r\nGesundheit, Pflege und Rente zu erstellen und diese Erkenntnisse in\r\nPolitik und Zivilgesellschaft breit zu streuen. Nur so können Lösungsansätze\r\nerarbeitet, die sozialen Sicherungssysteme langfristig stabilisiert\r\nund eine handlungsfähige Demografiepolitik gestaltet werden.\r\n31\r\n32 Literaturverzeichnis\r\nLiteraturverzeichnis\r\nAlmeling, L., Hammerschmidt, K., Sennhenn-Reulen, H., Freund, A.M., Fischer,\r\nJ. 2016. Motivational shifts in aging monkeys and the origins of social selectivity.\r\nCurrent Biology, 26(13), 1744–1749. https://doi.org/10.1016/j.cub.2016.04.066\r\nBashshur, R.L., Shannon, G.W., Smith, B.Rß., Alverson, D.C., Antoniotti, N.,\r\nBarsan, W.G. …, Yellowlees, P. 2014. The empirical foundations of telemedicine\r\ninterventions for chronic disease management. Telemedicine and E-Health,\r\n20, 769–800. https://doi.org/10.1089/tmj.2014.9981\r\nBeard, J. 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Demographic Research, 19 (51), 1759–1780.\r\nhttps://doi.org/10.4054/DemRes.2008.19.51\r\nKocka, J., Staudinger, U.M. (Hrsg.) 2010. More years, more life. Recommendations\r\nof the joint academy initiative on aging, Nova Acta Leopoldina (NAL),\r\nAbhandlungen der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina.\r\nHalle (Saale)/Stuttgart: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH.\r\nhttps://doi.org/10.26164/leopoldina_10_00849\r\nLiteraturverzeichnis 35\r\nKoellinger, P.D., Okbay, A., Kweon, H., Schweinert, A., Linnér, R.K., Goebel, J. …,\r\nHertwig, R. 2023. Cohort profile. Genetic data in the German Socio-Economic\r\nPanel Innovation Sample (SOEP-G). Public Library of Science One 18(11),\r\ne0294896. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0294896\r\nKosorok, M.R., Laber, E.B. 2019. Precision medicine. Annual Review of Statistics\r\nand Its Application, 6, 263–286. https://doi.org/10.1146/annurev-statistics-\r\n030718-105251\r\nKreyenfeld, M., Schmauk, S. (im Erscheinen). The ramifications of widowhood\r\nand grey divorce. Differences and similarities in health outcomes and economic\r\nwellbeing. In: Mortelmans, D., Bernardi, L., Perelli-Harris, B. (Hrsg.), Research\r\nHandbook on Partnering across the Life Course. Cheltenham: Edward Elgar.\r\nLevy, B.R. 2009. Stereotype embodiment. A psychosocial approach to aging.\r\nCurrent Directions in Psychological Science, 18(6), 332–336.\r\nhttps://doi.org/10.1111/j.1467-8721.2009.01662.x\r\nLivingston, G., Huntley, J., Liu, K.Y., Costafreda, S.G., Selbæk, G., Alladi, S., …,\r\nMukadam, N. 2024. Dementia prevention, intervention, and care. 2024 report\r\nof the Lancet standing Commission. The Lancet, 404(10452), 572–628.\r\nhttps://doi.org/10.1016/S0140-6736(24)01296-0\r\nLuy, M. 2002. Warum Frauen länger leben. Erkenntnisse aus einem Vergleich\r\nvon Kloster- und Allgemeinbevölkerung. Materialien zur Bevölkerungswissenschaft,\r\n106, Wiesbaden: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.\r\nhttps://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/33398\r\nLuy, M., Gast, K. 2014. Do women live longer or do men die earlier? Reflections\r\non the causes of sex differences in life expectancy. Gerontology 60(2), 143–153.\r\nhttps://doi.org/10.1159/000355310\r\nLuy, M., Wegner-Siegmundt, C., Wiedemann, A., Spijker, J. 2015. Life expectancy\r\nby education, income and occupation in Germany. Estimations using the\r\nlongitudinal survival method. Comparative Population Studies, 40(4), 399–436.\r\nhttps://doi.org/10.12765/CPoS-2015-16\r\n36 Literaturverzeichnis\r\nMinistry of Health Singapore 2024. Action plan for successful ageing.\r\nhttps://www.moh.gov.sg/others/resources-and-statistics/action-plan-forsuccessful-\r\nageing\r\nMirowsky, J., Ross, C.E. 2003. Education, Social Status, and Health. New York:\r\nAldine de Gruyter.\r\nMund, M., Freuding, M.M., Möbius, K., Horn, N., Neyer, F.J. 2020. The stability\r\nand change of loneliness across the life span. A meta-analysis of longitudinal\r\nstudies. Personality and Social Psychology Review, 24(1), 24–52.\r\nhttps://doi.org/10.1177/1088868319850738\r\nNationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (Hrsg.) 2020. Zukunftsreport\r\nWissenschaft. https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/\r\n2020_Zukunftsreport_Langfassung_deutsch.pdf\r\nNationale Akademie der Wissenschaften (Hrsg.) 2024. Leopoldina Fokus. Das\r\nForschungsdatengesetz: Für exzellente Forschung, effektivere Governance und\r\nevidenzbasierte Politik. https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/\r\nNationale_Empfehlungen/2024_Leopoldina_Fokus_Forschungsdatengesetz.\r\npdf\r\nNiccoli, T., Partridge, L. 2012. Ageing as a risk factor for disease. Current Biology,\r\n22, R741–752. https://doi.org/10.1016/j.cub.2012.07.024\r\nNorth, M.S., Fiske, S.T. 2015. Modern attitudes toward older adults in the aging\r\nworld. A cross-cultural meta-analysis. Psychological Bulletin, 141(5), 993–1021.\r\nhttps://doi.org/10.1037/a0039469\r\nNorton, S., Matthews, F.E., Barnes, D.E., Yaffe, K., Brayne, C. 2014. Potential for\r\nprimary prevention of Alzheimer‘s disease. an analysis of population-based data.\r\nThe Lancet Neurology 13(8), 788–94. https://doi.org/10.1016/S1474-4422(14)\r\n70136-X [Erratum in: The Lancet Neurology, 2014, 13(11), 1070.]\r\nLiteraturverzeichnis 37\r\nPhelan, J.C., Link, B.G., Tehranifar, P. 2010. Social conditions as fundamental\r\ncauses of health inequalities. Theory, evidence, and policy implications.\r\nJournal of Health and Social Behavior, 51 (Suppl 1), S28–S40.\r\nhttps://doi.org/10.1177/0022146510383498\r\nPrince, M.J., Wu, F., Guo, Y., Gutierrez Robledo, L.M., O’Donnell, M., Sullivan, R.,\r\nYusuf, S. 2015. The burden of disease in older people and implications for health\r\npolicy and practice. The Lancet, 385(9967), 549–562.\r\nhttps://doi.org/10.1016/S0140-6736(14)61347-7\r\nRothermund, K., Klusmann, V., Zacher, H. 2021. Age discrimination in the\r\ncontext of motivation and healthy aging. Journals of Gerontology. Series B.\r\nPsychological Sciences and Social Sciences, 76(S2), S167–S180.\r\nhttps://doi.org/10.1093/geronb/gbab081\r\nSchenk, L., Kuhlmey, A., Gellert, P. 2022. Gesundheitsversorgung im Alter.\r\nIn: Siegrist, J., Stößel, U., Trojan, A. (Hrsg.), Medizinische Soziologie in Deutschland.\r\nGesundheit und Gesellschaft. Wiesbaden: Springer VS.\r\nhttps://doi.org/10.1007/978-3-658-37692-5_13\r\nSilk, J.B., Beehner, J.C., Bergman, T.J., Crockford, C., Engh, A.L., Moscovice, L.R.,\r\n…, Cheney, D.L. 2010. Strong and consistent social bonds enhance the longevity\r\nof female baboons. Current Biology, 20(15), 1359–1361.\r\nhttps://doi.org/10.1016/j.cub.2010.05.067\r\nSteptoe, A., Deaton, A., Stone, A.A. 2015. Subjective wellbeing, health, and\r\nageing. The Lancet, 385(9968), 640–648. https://doi.org/10.1016/S0140-\r\n6736(13)61489-0\r\nTung, J., Archie, E.A., Altmann, J., Alberts, S.C. 2016. Cumulative early life\r\nadversity predicts longevity in wild baboons. Nature Communications, 7,\r\nArtikel 11181. https://doi.org/10.1038/ncomms11181\r\nUK Biobank 2024. Apply for access.\r\nhttps://www.ukbiobank.ac.uk/enable-your-research/apply-for-access\r\nZu Redaktionsschluss waren alle Links abrufbar.\r\n38 Mitwirkende\r\nML – Mitglied der Leopoldina\r\nMitwirkende\r\nDie Mitwirkenden in der Arbeitsgruppe waren:\r\nProf. Dr. Julia Fischer ML Abteilung Kognitive Ethologie,\r\nDeutsches Primatenzentrum –\r\nLeibniz Institut für Primatenforschung,\r\nGöttingen\r\nProf. Dr. Alexandra M. Freund ML Lehrstuhl für Entwicklungspsychologie:\r\nErwachsenenalter, Psychologisches\r\nInstitut, Universität Zürich (Schweiz)\r\nProf. Dr. Hartmut Geiger Institut für Molekulare Medizin\r\nUniversität Ulm\r\nProf. Dr. Gerd Kempermann ML Deutsches Zentrum für Neurodegenerative\r\nErkrankungen (DZNE)\r\nDresden und CRTD – Centrum für\r\nRegenerative Therapien an der\r\nTechnischen Universität Dresden\r\nProf. Dr. Michaela Kreyenfeld Professorin für Soziologie,\r\nHertie School Berlin & Einstein Center\r\nPopulation Diversity\r\nProf. Dr. Marc Luy Vienna Institute of Demography,\r\nÖsterreichische Akademie der\r\nWissenschaften, Wien (Österreich)\r\nDie mitwirkenden Wissenschaftlerinnen wurden entsprechend der veröffentlichten\r\n„Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten in der\r\nwissenschaftsbasierten Beratungstätigkeit der Nationalen Akademie\r\nder Wissenschaften Leopoldina“ verpflichtet, Tatsachen zu benennen,\r\ndie geeignet sein können, zu Interessenkonflikten zu führen. Außerdem\r\nwird auf die vorliegenden Regeln verwiesen.\r\nWissenschaftliche Mitarbeit und Koordination\r\nJohannes Schmoldt Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina\r\nDr. Matthias Winkler Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina\r\nWeitere Veröffentlichungen aus der Reihe\r\n„Leopoldina Diskussion“\r\nNr. 36: Mehr Freiheit – weniger Regulierung. Vorschläge für die\r\nEntbürokratisierung\r\ndes Wissenschaftssystems – 2025\r\nNr. 35: Die gemeinsame Verantwortung für das archäologische Erbe.\r\nWarum der archäologische Kulturgutschutz besser in die akademische\r\nAusbildung integriert werden muss – 2024\r\nNr. 34: Generative KI – jenseits von Euphorie und einfachen Lösungen – 2024\r\nNr. 33: Vernetzte Notfallvorsorge für Kulturgüter. Eine Umfrage unter den\r\nNotfallverbünden Deutschland – 2023\r\nNr. 32: Ein öffentlicher Dialog zur Fortpflanzungsmedizin – 2023\r\nNr. 31: Den kritischen Zeitpunkt nicht verpassen. Leitideen für die\r\nTransformation des Energiesystems – 2023\r\nNr. 30: Organisatorische Voraussetzungen der Notfallvorsorge für\r\nKulturgüter – 2022\r\nNr. 29: Die rechtlichen Grundlagen der Notfallvorsorge für Kulturgüter – 2022\r\nNr. 28: Ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung – für eine lebenslange\r\nWissenschaftskompetenz in der Medizin – 2022\r\nNr. 27: Nutzen von wissenschaftlicher Evidenz – Erwartungen an wissenschaftliche\r\nExpertise – 2021\r\nNr. 26: Neuregelung des assistierten Suizids – Ein Beitrag zur Debatte – 2021\r\nNr. 25: Ansatzpunkte für eine Stärkung digitaler Pandemiebekämpfung – 2021\r\nNr. 24: Globale Biodiversität in der Krise – Was können Deutschland und\r\ndie EU dagegen tun? – 2020\r\nNr. 23: Spuren unter Wasser – Das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee\r\nerforschen und schützen – 2019\r\nNr. 22: Übergewicht und Adipositas: Thesen und Empfehlungen zur\r\nEindämmung der Epidemie – 2019\r\nDiese und weitere Diskussionspapiere der Leopoldina stehen kostenfrei\r\nunter folgendem Link zum Download zur Verfügung:\r\nwww.leopoldina.org/publikationen/stellungnahmen/diskussionspapiere\r\nDeutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.\r\n– Nationale Akademie der Wissenschaften –\r\nJägerberg 1\r\n06108 Halle (Saale)\r\nTel.: (0345) 472 39-867\r\nE-Mail: politikberatung@leopoldina.org\r\nBerliner Büros:\r\nReinhardtstraße 16\r\n10117 Berlin\r\nwww.leopoldina.org\r\nUnter den Linden 42\r\n10117 Berlin\r\nDie 1652 gegründete Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina ist mit ihren rund\r\n1.700 Mitgliedern aus nahezu allen Wissenschaftsbereichen eine klassische Gelehrtengesellschaft.\r\nSie wurde 2008 zur Nationalen Akademie der Wissenschaften Deutschlands\r\nernannt. In dieser Funktion hat sie zwei besondere Aufgaben: die Vertretung der deutschen\r\nWissenschaft im Ausland sowie die Beratung von Politik und Öffentlichkeit.\r\nDie Leopoldina tritt auf nationaler wie internationaler Ebene für die Freiheit und Wertschätzung\r\nder Wissenschaft ein. In ihrer Politik beratenden Funktion legt die Leopoldina\r\nfachkompetent, unabhängig, transparent und vorausschauend Empfehlungen zu gesellschaftlich\r\nrelevanten Themen vor. Sie begleitet diesen Prozess mit einer kontinuierlichen\r\nReflexion über Voraussetzungen, Normen und Folgen wissenschaftlichen Handelns."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Impuls\r\nImpuls\r\nWie gelingt die Energiewende\r\nim Gebäudebereich?\r\nHandlungsfelder für eine sozialverträgliche Transformation\r\nMelanie Jaeger-Erben (AG-Leitung) | Andreas Wagner (AG-Leitung) | Marco Bastian |\r\nStefan Bolln | Elisabeth Dütschke | Benedikte Eiden | Jörn Gierds | Frederic Grobler |\r\nKatrin Großmann | Bernd Hirschl | Andreas Holm | Roland Menges| Burkhard Messerschmidt |\r\nFritz Reusswig | Jörg Schumacher | Rita Streblow | Benjamin Weismann\r\n2\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nInhalt\r\nAbkürzungen .............................................................................................................................. 4\r\nGlossar ...................................................................................................................................... 5\r\n1 Einleitung ............................................................................................................................... 7\r\n2 Den richtigen Rahmen setzen................................................................................................ 9\r\n3 Sanierung von Worst Performing Buildings forcieren\r\nund Eigentümer*innen unterstützen .................................................................................. 13\r\n3.1 Hintergrund und Handlungsbedarfe .............................................................................................. 13\r\n3.2 Spezifische Handlungsfelder .......................................................................................................... 15\r\n4 Soziale Nachhaltigkeit in der Wärmewende stärken .......................................................... 17\r\n4.1 Hintergrund und Handlungsbedarfe .............................................................................................. 17\r\n4.2 Spezifische Handlungsfelder .......................................................................................................... 19\r\n5 Datenbasis systematisieren und ausbauen ......................................................................... 24\r\n5.1 Hintergrund und Handlungsbedarfe .............................................................................................. 24\r\n5.2 Spezifische Handlungsfelder .......................................................................................................... 25\r\n6 Fazit .................................................................................................................................... 28\r\nLiteratur .................................................................................................................................... 29\r\nAkademienprojekt .................................................................................................................... 32\r\nWarum braucht es eine sozialökologische\r\nWärmewende?\r\nIm Gebäudebereich fallen je nach Berechnungsmethodik\r\nbis zu vierzig Prozent der Treibhausgasemissionen\r\nin Deutschland an. Um\r\nbis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, muss\r\ndie energetische Ertüchtigung des Gebäudebestands\r\ndeutlich beschleunigt werden. Diese\r\nlahmte in den vergangenen Jahren, sodass der\r\nGebäudebereich im Jahr 2024 laut Schätzungen\r\nzum wiederholten Mal das im Klimaschutzgesetz\r\nangegebene Emissionsziel verfehlt hat.\r\nGleichsam sollten bei Umsetzung der Wärmewende\r\nsoziale Faktoren Berücksichtigung\r\nfinden. Denn: Die Wärmewende hat unmittelbare\r\nRückwirkung auf den Lebensalltag\r\nund die Entwicklung der Energiekosten.\r\nHaushalte mit niedrigen Einkommen waren\r\nin den vergangenen Jahren stark von Energiepreissteigerungen\r\nbetroffen.\r\nFür die Transformation im Gebäudebereich\r\ngreifen technische, gesellschaftliche und regulatorische\r\nFaktoren ineinander. Nur mit einem\r\nsystemischen Vorgehen kann die sozial-ökologische\r\nWärmewende gelingen.\r\nVerbesserter Kenntnisstand als Grundlage\r\nDie Verfügbarkeit, Qualität und Bereitstellung von Daten im Gebäudebereich ist derzeit unzureichend. Dies erschwert die Formulierung\r\nund Evaluierung politischer Maßnahmen. Um die Datenlage im Gebäudebereich zu verbessern, sollten Energieausweise verstärkt ausgestellt\r\nund aufgewertet werden. Auch weitere Erhebungs- und Analysemethoden, wie zum Beispiel Fernerkundung oder Künstliche\r\nIntelligenz, sollten zum Einsatz kommen. Alle verfügbaren Informationen sollten zentral im Rahmen einer Energieausweisdatenbank\r\nsowie eines Gebäuderegisters gesammelt werden. Mittel- und langfristig sollte ein digitales Gebäudelogbuch eingeführt werden.\r\nAkademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) | Ansprechperson: Claire Stark (energiesysteme@acatech.de)\r\nFactsheet / Stand Mai 2023\r\nFokus auf Worst Performing Buildings\r\nWorst Performing Buildings (WPBs) stellen für die rasche Senkung der\r\nTreibhausgasemissionen einen essenziellen Hebel dar. Zielniveau für die\r\nSanierung sollte die Niedertemperaturfähigkeit für die Beheizung sein.\r\nDer CO2-Preis sollte als Leitinstrument weiterhin im Zentrum des Instrumentenmixes\r\nstehen. Zielführend erscheint zudem eine stärkere Fokussierung\r\nund Erhöhung der Fördermittel für WPBs. Ordnungsrechtliche\r\nVorgaben können die Sanierung von WPBs zusätzlich beschleunigen,\r\nsollten jedoch mit ausreichender Vorlaufzeit und sinnvollen Ausnahmeregelungen\r\neingeführt werden. Umfangreiche Informations- und Beratungsangebote\r\nsollten alle Maßnahmen begleiten.\r\nMärz 2025\r\nWie gelingt die Energiewende im Gebäudebereich?\r\nHandlungsfelder für eine sozialverträgliche Transformation\r\nSoziale Nachhaltigkeit im Blick\r\nUm die Wärmewende sozial nachhaltig zu gestalten, braucht es ausgleichende\r\nMaßnahmen für vulnerable Gruppen. Dies betrifft sowohl finanzschwache\r\nEigentümer*innen – insbesondere in WPBs – als auch in besonderem\r\nMaße Mieter*innen. Eine Reform der Modernisierungsumlage\r\nkönnte ein entscheidender Hebel dafür sein, dem Mieter-Vermieter-Dilemma\r\nbesser zu begegnen sowie Mieter*innen zu schützen. Wesentlich\r\nfür die aktive Trägerschaft der Energie- und Wärmewende sind gesellschaftliche\r\nTeilhabe, beispielsweise durch lokale Anlaufstellen, zielgruppengerechte\r\nBeratungs- und Unterstützungsangebote sowie strategische\r\nAllianzen zwischen öffentlichen und privaten Akteuren. Teilhabe bedeutet\r\ndabei auch, Möglichkeiten zum eigenen Handeln zu schaffen. Zum Beispiel\r\nkönnten verstärkte Angebote für gemeinschaftliches Wohnen dem\r\nsteigenden Pro-Kopf-Flächenverbrauch entgegenwirken.\r\n4\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbkürzungen\r\nAbs. Absatz\r\nAG Arbeitsgruppe\r\nBBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung\r\nBDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.\r\nBDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.\r\nBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude\r\nBEHG Brennstoffemissionshandelsgesetz\r\nBIM Building Information Modeling\r\nBMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\r\nBPIE Buildings Performance Institute Europe\r\nCO2 Kohlenstoffdioxid\r\nDestatis Statistisches Bundesamt\r\nDHH Doppelhaushälfte\r\nEEG Erneuerbare-Energien-Gesetz\r\nEFH Einfamilienhaus/-häuser\r\nEPBD EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden\r\n(englisch = Energy Performance of Buildings Directive)\r\nERK Expertenrat für Klimafragen\r\nESYS Energiesysteme der Zukunft\r\nEU Europäische Union\r\nEU-ETS Europäisches Emissionshandelsystem\r\n(englisch = European Union Emissions Trading System)\r\nEurostat Statistisches Amt der Europäischen Union\r\n(englisch = European Statistical Office)\r\nEZFH Ein- und Zweifamilienhaus/-häuser\r\nGEG Gebäudeenergiegesetz\r\nifo ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.\r\nIÖW Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH, gemeinnützig\r\nIWU Institut Wohnen und Umwelt GmbH\r\nKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau\r\nKI Künstliche Intelligenz\r\nKTF Klima- und Transformationsfonds\r\nMEPS Minimum Energy Performance Standards\r\nMFH Mehrfamilienhaus/-häuser\r\nnEHS Nationales Emissionshandelssystem\r\nTHG Treibhausgas\r\nWE Wohneinheit(en)\r\nWPBs Worst Performing Buildings\r\nWärmeschutzV Wärmeschutzverordnung\r\n5\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nGlossar\r\nCo-Housing Eine Gruppe von Wohneinheiten, die einige gemeinsame Einrichtungen (= Bereiche,\r\nRäume, Geräte oder Dienstleistungen für bestimmte Aktivitäten) umfasst.\r\nCO2-Preis Energie- und Industrieunternehmen müssen bereits seit 2005 im Rahmen des Europäischen\r\nEmissionshandels für ihre bei der Energieerzeugung entstehenden Emissionen kostenpflichtig\r\nZertifikate erwerben und können diese zu marktbasierten Preisen untereinander\r\nhandeln. Für die Sektoren Wärme und Verkehr besteht seit 2021 zusätzlich ein\r\nnationales Emissionshandelssystems (nEHS) entsprechend dem Brennstoffemissionshandelsgesetz\r\n(BEHG).\r\nEffizienzhaus Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er setzt sich aus zwei\r\nKriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist\r\ndie Wärmedämmung der Gebäudehülle? Das wird mit den Werten des Primärenergiebedarfs\r\nund des Transmissionswärmeverlusts angegeben.\r\nDie Effizienzhaus-Stufe gibt die Klasse der Energieeffizienz an. Die Werte 40, 55, 70 und 85\r\ndefinieren die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer\r\nist der Energiebedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den\r\nVorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude\r\ndes GEG benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent der Primärenergie.\r\nEndenergie Energie, die von den Endverbraucher*innen (Haushalte, Gewerbe, Industrie) verwendet wird,\r\nzum Beispiel Strom, Benzin und Heizöl. Die Endenergie entspricht der für die Herstellung der Endenergieträger\r\neingesetzten Primärenergie abzüglich der Transport- und Umwandlungsverluste.\r\nEuropäisches Emissionshandelssystem\r\n(EU-ETS)\r\nEmissions Trading System (deutsch: Emissionshandelssystem), auch Cap & Trade System. In\r\neinem solchen System wird eine Obergrenze (Cap) für den Ausstoß bestimmter Stoffe festgelegt\r\nund eine entsprechende Menge an Zertifikaten für diesen Ausstoß bereitgestellt. Diese\r\nZertifikate können zwischen den Emittenten gehandelt werden (Trade). Das sogenannte EUETS\r\nist ein solches Cap & Trade System für die Emission von Treibhausgasen für bestimmte\r\nSektoren innerhalb der EU. Die aktuelle Ausprägung des Systems wird als EU-ETS I bezeichnet.\r\nEine geplante Änderung des ETS I umfasst die Einbeziehung der Sektoren Gebäude, Verkehr\r\nund zusätzlicher Sektoren. Dieses System wird dann als EU-ETS II bezeichnet.\r\nKlimageld Durch eine steigende CO2-Bepreisung wird ein hoher Emissionsverbrauch finanziell belastet.\r\nDurch das Klimageld, das in Form einer pauschalen Summe an alle Bürger*innen ausgezahlt\r\nwird, soll dieser Preisanstieg abgefedert werden. Da einkommensschwache Menschen\r\nim Durchschnitt weniger CO2-Emissionen verursachen, werden diese entlastet. Einkommensstarke,\r\ndie im Durchschnitt mehr verursachen, werden hingegen stärker belastet.\r\nMieter-Vermieter-Dilemma Das Mieter-Vermieter-Dilemma beschreibt den Umstand, dass Vermieter*innen wenig Anreize\r\nhaben, um in energetische Sanierungen zu investieren, wenn die Energiekosten von\r\nMieter*innen getragen werden.\r\nMitnahmeeffekte Bei der Gewährung von beispielsweise Vergünstigungen oder Subventionen tritt ein Effekt auf,\r\nbei dem auch diejenigen in den Genuss finanzieller Mittel kommen, die gar nicht adressiert waren.\r\nOne-Stop-Shops One-Stop-Shops begleiten private Haushalte bei der energetischen Sanierung mit Finanzierungslösungen.\r\nEs gibt privat, öffentlich oder halbstaatlich geführte One-Stop-Shops. Die Geschäftsmodelle\r\nähneln zum Teil denen von Energy Service Companies, andere konzentrieren\r\nsich auf die Beratung und Begleitung des Sanierungsprozesses, und wieder andere bieten ein\r\numfassendes Renovierungspaket an und übernehmen zum Teil die Vorfinanzierung von Sanierungsmaßnahmen.\r\nEinige One-Stop-Shops treten als Vermittler zwischen Banken und\r\nKund*innen auf. Andere verfügen über eigene Mittel, die Sie zur Verfügung stellen.\r\n6\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nOn-Bill Payment Beim On-Bill Payment werden die Investitionen in die energetische Sanierung oder andere\r\nEnergieeffizienzmaßnahmen über die Energiekostenrechnung der Gebäudeeigentümer*\r\ninnen abgewickelt. Energieversorgungsunternehmen oder andere Finanzierungspartner\r\ngewähren Gebäudeeigentümer*innen ein Darlehen für die Sanierungsmaßnahmen.\r\nDie Rückzahlung des Darlehens erfolgt über eine fixe Umlage auf die Energiekostenrechnung\r\ndes Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum hinweg.\r\nOn-Tax Financing On-Tax Financing bietet eine langfristige Finanzierung für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen\r\nam Gebäude. Im Mittelpunkt steht hier die Kommune, die zur Kapitalbeschaffung\r\nAnleihen (meist Kommunalanleihen) an private Investoren ausgibt. Die durch die Anleihenausgabe\r\neingenommenen Finanzmittel werden von den Kommunen den an On-Tax\r\nFinancing Programm teilnehmenden Gebäudeeigentümer*innen für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen\r\nbereitgestellt. Die Gebäudeeigentümer*innen zahlen das erhaltene\r\nDarlehen durch eine zusätzliche „Umlage“-Sonderzahlung auf ihre jährliche Grundsteuerrechnung\r\nfür eine bestimmte Laufzeit zurück.\r\nPrimärenergie Energiegehalt eines natürlich vorkommenden, noch nicht weiterverarbeiteten Energieträgers\r\n(zum Beispiel Braunkohle, Steinkohle, Rohöl, Erdgas). Bei Windenergie, Photovoltaik\r\nund Wasserkraft wird der damit erzeugte Strom als Primärenergie gerechnet.\r\nRemanenzeffekt Der Remanenzeffekt beschreibt eine Tendenz, bei der vor allem ältere Personen ihre Nachfrage\r\nnach Wohnfläche reduzieren, jedoch weiterhin in ihrer bestehenden Wohnung oder\r\nin ihrem bestehenden Haus wohnen bleiben und somit nicht gleichermaßen Wohnfläche\r\nreduzieren. Der Remanenzeffekt ist unter anderem darin begründet, dass Angebote an bezahlbarem\r\nund barrierefreiem Wohnraum begrenzt sind. Dies erschwert einen Umzug in\r\neine besser passende Wohnsituation.\r\nSmart Meter Ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, bildet die digitale Infrastruktur\r\nfür das zukünftige auf erneuerbaren Energien basierende Energiesystem. Ein Smart Meter\r\nbesteht aus einem digitalen Stromzähler sowie einer Kommunikationseinheit (Smart Meter\r\nGateway): Im Gegensatz zum herkömmlichen analogen und meist schwarzen Ferraris-\r\nZähler kann man mit einem digitalen Stromzähler nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern\r\nauch den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit (zum Beispiel\r\nTag, Woche, Monat, Jahr) präzise erkennen.\r\nVerursacherprinzip Bei der Bilanzierung von Treibhausgasen werden die Emissionen verschiedenen Sektoren (zum\r\nBeispiel Energiesektor) zugeordnet. Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze zur Bilanzierung:\r\nDas Quellprinzip oder das Verursacherprinzip. Das Verursacherprinzip betrachtet alle Emissionen,\r\ndie mit dem jeweiligen Sektor zusammenhängen. So werden die Emissionen, die nach\r\ndem Quellprinzip zu anderen Sektoren gehören, hier anteilig dem verbrauchenden Sektor zugeschrieben.\r\nDas heißt, dass beispielsweise die Emissionen der Strom- und Fernwärmeerzeugung\r\noder der Materialherstellung im Hausbau anteilig den Gebäuden zugeordnet werden.\r\nWohngeld Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei selbstnutzenden Eigentümer*innen)\r\nfür Haushalte mit geringen Einkommen. Anspruch und Höhe des Wohngelds hängen\r\nab von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens\r\nund der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.\r\nWorst-First-Ansatz Ziel des Worst-First-Ansatzes ist es, die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz mit\r\nhöchster Priorität zu sanieren.\r\nWorst Performing Building Als Worst Performing Building (WPB) wird generell ein Gebäude in einer vergleichsweise\r\nschlechten Energieeffizienzklasse bezeichnet. Ein WPB zeichnet sich durch eine energetisch\r\nschlechte Gebäudehülle sowie eine mit fossilen Energieträgern betriebene und oft\r\nineffiziente Heiztechnik aus. Es gibt keine einheitliche Terminologie für WPBs.\r\n7\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n1 Einleitung\r\nAuf den Gebäudebereich sind circa vierzig Prozent der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in\r\nDeutschland zurückzuführen, wenn sämtliche Emissionen des Bauens und der Nutzung sowie der Prozessvorketten\r\nberücksichtigt werden. Damit Deutschland bis 2045 klimaneutral werden kann, braucht es eine flächendeckende\r\nenergetische Ertüchtigung des Gebäudebereichs. Der hierfür notwendige Transformationsprozess\r\n– die sogenannte Wärmewende – stellt eine multidimensionale Herausforderung dar: Es werden Lösungen\r\nfür technische, infrastrukturelle, ökonomische, soziale und gesellschaftliche Fragestellungen benötigt.\r\nDie THG-Emissionen im Gebäudebereich sind in den vergangenen Jahren nur wenig gesunken. Um das Ziel\r\nder Klimaneutralität innerhalb der verbleibenden zwanzig Jahre zu erreichen, müssen die Anstrengungen\r\nmassiv gesteigert und deutlich beschleunigt werden. Der Fokus liegt dabei auf dem Gebäudebestand: Aufgrund\r\nder Dominanz des Wärmeverbrauchs in Gebäuden müssen auf der technischen Seite Maßnahmen\r\nzur energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und der Wechsel zu klimaneutraler Heizungstechnik im\r\nVordergrund stehen. Die Wärmewende ist jedoch durch ein enges Zusammenspiel von sozialen und gesellschaftlichen\r\nFaktoren gekennzeichnet. Notwendige Maßnahmen greifen stark in den Lebensalltag von Bewohner*\r\ninnen ein. Haushalte mit niedrigem Einkommen sind vergleichsweise stark von Energiepreissteigerungen\r\nbetroffen, haben aber oft nicht die Möglichkeit, die Energiekosten durch eine Ertüchtigung oder\r\nSanierung der von ihnen bewohnten Gebäude zu senken. Fragen sozialer Gerechtigkeit und fairer Lastenverteilung\r\nsind also für die Akzeptanz und die aktive Trägerschaft klimapolitischer Maßnahmen von hoher\r\nRelevanz. Eine nachhaltige Wärmewende muss daher ökologische und soziale Faktoren gleichermaßen berücksichtigen.\r\nDer vorliegende Impuls identifiziert 17 Handlungsfelder für die Umsetzung und Beschleunigung\r\neiner sozial-ökologischen Wärmewende. Dabei werden gezielt drei Schwerpunktthemen gesetzt:\r\n• Worst Performing Buildings (WPBs) (siehe Kapitel 3): Von allen Gebäudetypen besitzen WPBs –\r\ndas sind Gebäude mit dem energetisch schlechtesten Standard – die größten Potenziale für eine\r\nrasche Senkung der Emissionen. Daher wird beleuchtet: Welche Gebäude gehören zu den WPBs?\r\nWer wohnt in diesen Gebäuden? Warum ist ihre Ertüchtigung so wichtig, und wie kann sie vorangebracht\r\nwerden?\r\n• Soziale Nachhaltigkeit in der Wärmewende (siehe Kapitel 4): Transformationsprojekte müssen sozial\r\nnachhaltig umgesetzt werden, daher ist zu fragen: Welche Gruppen sind besonders vulnerabel,\r\nda sie von sich verändernden Energiepreisen beziehungsweise Wohnkosten besonders stark betroffen\r\nsind, sich diese aber gleichzeitig nicht leisten können? Welche Rolle spielen diesbezüglich\r\nder Flächen- und der Energieverbrauch der Haushalte? Wie können diese Gruppen unterstützt werden,\r\nund welche Bedeutung haben kommunikative Maßnahmen für den Erfolg der Wärmewende?\r\n• Datenbasis in der Wärmewende (siehe Kapitel 5): In Deutschland ist die Tiefe und Verfügbarkeit von\r\ngebäudebezogenen Daten oft unzureichend – eine quantitative Basis für die Wärmewende fehlt damit\r\nan vielen Stellen: Wie stellt sich die Datenlage im Gebäudebereich in Deutschland gegenwärtig dar?\r\nWo sind zentrale Lücken? Mit welchen Maßnahmen ließe sich die Datenlage verbessern?\r\nIn einer vorgelagerten Betrachtung (siehe Kapitel 2) werden übergreifende Handlungsfelder formuliert, die\r\ndie grundsätzliche Architektur der Energiepolitik im Gebäudebereich betreffen und mit begleitenden Maßnahmen\r\nin verschiedenen Bereichen der Wärmewende wirken. Diese Handlungsfelder setzen somit den\r\nRahmen für die im weiteren Verlauf behandelten Schwerpunktthemen. Mit der gewählten Schwerpunktsetzung\r\nwerden dabei nur Teilbereiche der Wärmewende aufgegriffen. Die fokussierende Betrachtung von\r\n8\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nWPBs schließt jedoch nicht die Notwendigkeit aus, dass auch der restliche Gebäudebestand weiter energetisch\r\nertüchtigt beziehungsweise klimaneutral werden muss. Auch Neubauten, bei denen die sogenannten\r\ngrauen Emissionen bei der Errichtung der Gebäude in deutlich stärkerem Maße zu Buche schlagen, werden\r\nnicht vertieft betrachtet. Weitere Aspekte, beispielsweise netzinfrastrukturelle Bedarfe, werden allenfalls\r\nam Rande behandelt.\r\nDieser Impuls des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) basiert auf den Ausarbeitungen\r\nder ESYS-Arbeitsgruppe „Energiewende der bebauten Umwelt“. Neben dem ESYS-Impuls hat die Arbeitsgruppe\r\neine ESYS-Analyse [1] verfasst, in der die im Impuls aufgegriffenen Handlungsfelder, Herausforderungen\r\nund Hintergründe vertieft betrachtet werden. Daneben befassen sich innerhalb der deutschen Wissenschaftsakademien\r\nderzeit auch das Projekt Bauen & Wohnen – Plattform für Vernetzung, Synthese und\r\nTransfer bei acatech – Deutsche Akademien der Technikwissenschaften sowie die interdisziplinäre Arbeitsgruppe\r\nAnders Bauen – für Ressourcenschonung und Klimaschutz bei der Berlin-Brandenburgischen Akademie\r\nder Wissenschaften mit Fragen zur Transformation des Gebäudebereichs.\r\n9\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n2 Den richtigen Rahmen setzen\r\n• Handlungsfeld 1: Instrumentenmix für effizienten Klimaschutz installieren und vulnerable Gruppen\r\nvor Überlastungen schützen\r\n• Handlungsfeld 2: Einnahmen aus der CO2-Bepreisung rückverteilen\r\n• Handlungsfeld 3: Fiskalische Realisierbarkeit im Blick behalten – Ausgaben fokussieren und Einnahmen stärken\r\n• Handlungsfeld 4: Gebäude gezielt durch den Worst-First-Ansatz ertüchtigen\r\n• Handlungsfeld 5: Technische und organisatorische Innovationen konsequenter nutzen und erforschen\r\n• Handlungsfeld 6: Dem Fachkräftemangel konsequenter begegnen\r\nHandlungsfeld 1: Instrumentenmix für effizienten Klimaschutz installieren und vulnerable\r\nGruppen vor Überlastungen schützen\r\nDie im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) seit 2021 bestehende CO2-Bepreisung im\r\nGebäudebereich schafft grundsätzlich einen stabilen und langfristigen Rahmen für die umfangreiche Transformation.\r\nDenn: Durch (kontinuierlich steigende) CO2-Preise erhalten Akteure einen stärker werdenden\r\nHandlungsdruck in Richtung Investitionen in Emissionsminderung, ohne dass es auf Dauer umfangreicher\r\nzusätzlicher Förderinstrumente und Technologieprogramme bedarf. [2] Ausreichend hohe CO2-Preise bilden\r\nsomit als ökonomischer Rahmen eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Wärmewende.\r\nDie Lenkungswirkung eines CO2-Preises im Gebäudebereich kann jedoch durch verschiedene Faktoren konterkariert\r\nwerden. So können Haushalte davon abgehalten werden, eigentlich ökonomische Maßnahmen\r\nzur Senkung der Treibhausgasemissionen zu treffen: Die Handlungsmöglichkeiten der Haushalte können\r\ndurch fehlende Infrastruktur (zum Beispiel der Anschluss an ein Wärmenetz) beschränkt sein. Haushalte\r\nkönnen sich auch im Rahmen des sogenannten Gegenwartsbias gegen eine Sanierung des Gebäudes entscheiden,\r\nda sie Entscheidungen in der Gegenwart oder in näher anstehenden Situationen einen höheren\r\nStellenwert zuschreiben als denen, die weiter entfernt liegen. Dies wird dadurch verstärkt, dass Investitionen\r\nin Gebäude oft kapitalintensiv sind und sich oft nur langfristig auszahlen. Auch das Mieter-Vermieter-\r\nDilemma kann dazu führen, dass Sanierungsanreize nicht wirken. Der Anstieg des CO2-Preisniveaus kann\r\ndann zu großen finanziellen Belastungen für bestimmte Haushalte führen.\r\nZur Umsetzung der Wärmewende bedarf es daher komplementärer Maßnahmen, die die CO2-Bepreisung\r\nals Leitinstrument ergänzen, an den dargestellten Problemen, etwa auf der verhaltensbezogenen Seite ansetzen\r\nund damit ein aktives Handeln anreizen können: Dazu zählen zum Beispiel individualisierte Informations-\r\nund Beratungsangebote oder der Zugang zu Kreditfinanzierungen, um Liquiditätsengpässe zu überwinden.\r\nZudem können Fördermittel Anreize zur Ertüchtigung von Gebäuden schaffen.1 Sozialpolitische\r\nInstrumente können soziale Härten verringern und den Instrumentenmix somit im Sinne einer sozial-ökologischen\r\nWärmewende – wo sinnvoll und notwendig – ergänzen.\r\n1 Im Sinne eines möglichst effektiven Einsatzes (begrenzter) staatlicher Finanzmittel zur Beschleunigung der Wärmewende wurden im Rahmen\r\ndieser Studie vor allem solche marktwirtschaftlichen Instrumente betrachtet, die insbesondere vulnerable Gruppen ermächtigen, einen Beitrag\r\nzur Ertüchtigung ihrer Gebäude zu leisten. Dies sind vorrangig Förderprogramme. Weitere, potenziell ebenfalls wichtige marktwirtschaftliche\r\nInstrumente wie Steuererleichterungen waren nicht Gegenstand der vertieften Betrachtung, weil sie in der Gruppe der geringverdienenden\r\nGebäudeeigentümer*innen selbst nur eine geringe Wirkung besitzen.\r\n10\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nHandlungsfeld 2: Einnahmen aus der CO2-Bepreisung rückverteilen\r\nUntersuchungen zeigen, dass eine CO2-Bepreisung mit einer Rückverteilung der Einnahmen grundsätzlich\r\nauf mehr Zustimmung stößt. [3] Eine solche Rückverteilung kann dabei helfen, die Lasten in der Energieund\r\nKlimapolitik zu reduzieren. Es sollten daher rasch Schritte ergriffen werden, um die Rückverteilung der\r\nEinnahmen langfristig zu regeln. Fraglich und Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist jedoch noch, wie\r\nkonkret ein Rückverteilungsmodell in Deutschland aussehen könnte.\r\nEine Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung findet momentan in der Form statt, dass aus\r\ndem Klima- und Transformationsfonds (KTF) Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)\r\nsowie seit Juli 2022 für die teilweise Übernahme der Vergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes\r\n(EEG) bereitgestellt werden. Die 24. Bundesregierung, bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen\r\nund FDP, stellte im Koalitionsvertrag die Auszahlung eines Einkommenstransfers („Klimageld“) in Aussicht.\r\nÄhnliche Modelle existieren zum Beispiel bereits in Österreich und der Schweiz. Eine Auszahlung des Klimagelds\r\nkönnte in gleicher Höhe oder einkommensabhängig erfolgen. Darüber hinaus könnten die Einnahmen\r\naus der CO2-Bepreisung an die Bevölkerung rückverteilt werden, indem Abgaben, Entgelte und Steuern im\r\nEnergie-, Umwelt- und Klimabereich gesenkt werden, etwa die Netzentgelte oder die Stromsteuer. Auch\r\nwird diskutiert, Steuern zu senken, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Energie-, Umwelt- und\r\nKlimapolitik stehen, etwa solche auf Arbeit und Einkommen.\r\nDie Maßnahmen weisen eine unterschiedliche Verteilungswirkung auf – so hätte eine einkommensabhängige\r\nAuszahlung des Klimagelds im Vergleich zu einer Auszahlung in gleicher Höhe eine progressivere Verteilungswirkung.\r\nDie Optionen unterscheiden sich zudem im Verwaltungsaufwand und in der Praktikabilität.\r\nSind die Rückzahlungen zum Beispiel mit einer Bedarfsprüfung verbunden, ist mit einem zusätzlichen\r\nVerwaltungsaufwand zu rechnen. Nicht zuletzt sollte bei der Auswahl der Maßnahme berücksichtigt werden,\r\nwie diese in der Bevölkerung aufgenommen wird. Bei dieser Frage kommen Umfragen und andere\r\nStudien zu verschiedenen Ergebnissen: Eine international angelegte Metastudie, die 3.500 Untersuchungen\r\nvergleicht, legt nahe, dass klimafreundliche Investitionen auf die höchste Zustimmung treffen. [4] Einkommensabhängige\r\nEinkommenstransfers schneiden der Studie zufolge besser ab als einheitliche Pro-Kopf-\r\nTransfers. [3] Einer aktuellen Untersuchung aus Deutschland zufolge stoßen jedoch einheitliche Pro-Kopf-\r\nTransfers auf die höchste Zustimmung unter den Befragten. Ein einkommensabhängiger Einkommenstransfer\r\nsowie klimafreundliche Investitionen werden hingegen von weniger Befragten als favorisierte Rückverteilung\r\nangesehen. [5] Für die Wahl des geeigneten Rückverteilungsinstruments sollten diese Faktoren gegeneinander\r\nabgewogen werden.\r\nHandlungsfeld 3: Fiskalische Realisierbarkeit im Blick behalten – Ausgaben fokussieren und\r\nEinnahmen stärken\r\nEine Abschätzung des Investitionsbedarfs für die Energiewende ist nur begrenzt möglich, da erhebliche\r\ntechnische, soziale und ökonomische Unsicherheiten bestehen. Studien, die den Finanzierungsbedarf der\r\nEnergiewende in Deutschland abschätzen, können nur auf dem aktuellen Daten- und Wissensstand basieren\r\nund kommen zu verschiedenen Ergebnissen. So schätzt Agora Energiewende in der Studie Klimaneutrales\r\nDeutschland die Klimaschutzinvestitionen auf circa 147 Milliarden Euro jährlich im Zeitraum zwischen\r\n2025 und 2045. [6] Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erwartet in der Studie Klimapfade\r\n2.0 jährliche Mehrinvestitionen von circa 100 Milliarden Euro im Zeitraum zwischen 2021 und 2030.\r\n[7] Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) schätzt im Fortschrittsmonitor 2024 die\r\nInvestitionskosten für die Energiewende in Deutschland für den Zeitraum von 2023 bis 2030 auf etwa\r\n11\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n90 Milliarden Euro jährlich. [8] Wenngleich Schätzungen zum konkreten Investitionsbedarf der Energiewende\r\nvoneinander abweichen, ist unstrittig, dass die Umsetzung der für die Energiewende benötigten\r\nMaßnahmen umfangreiche öffentliche sowie private Investitionen in Höhe von mehreren Prozentpunkten\r\nder deutschen Wirtschaftsleistung erfordert. Dabei fallen Investitionen zur Ertüchtigung des Gebäudebereichs\r\nbesonders ins Gewicht.\r\nUm fiskalpolitisch handlungsfähig zu bleiben, können Anpassungen am öffentlichen Haushalt vorgenommen\r\nwerden: Öffentliche Ausgaben sollten sich stärker auf das Ziel der klimaneutralen Transformation fokussieren,\r\nindem insbesondere umweltschädliche Subventionen gekürzt werden. Zudem könnten Ausgaben,\r\ndie im KTF vorgesehen sind, aber nicht unmittelbar auf die Ziele der Energiewende einzahlen, aus diesem\r\nausgelagert werden. Mit dem Bruch der 24. Bundesregierung im November 2024 und dem nicht verabschiedeten\r\nHaushalt für 2025 bleibt zunächst unklar, welche Mittel dem KTF zukünftig zur Verfügung\r\nstehen und wofür diese dann eingesetzt werden. Um weiteren fiskalischen Spielraum zu erhalten, könnte\r\nes zudem von zentraler Bedeutung sein, die Investitionen der Energiewende, etwa Förderungen für die\r\nGebäudesanierung, zielgruppenspezifischer zu gestalten: Das Förderregime könnte – mit klar und frühzeitig\r\nkommunizierten Übergangszeiten – stärker auf diejenigen zugeschnitten werden, die aus eigener Kraft\r\nkeine Sanierung finanzieren können.\r\nHandlungsfeld 4: Gebäude gezielt durch den Worst-First-Ansatz ertüchtigen\r\nWPBs (siehe Kapitel 3) sind mit der Verhandlung der EU-Gebäuderichtlinie (englisch = Energy Performance\r\nof Buildings Directive, EPBD) in den Fokus energiepolitischer Maßnahmen gerückt. Eine Fokussierung auf\r\ndieses Gebäudesegment kann aus den folgenden Beweggründen von Vorteil sein:\r\n• Effizienz der Sanierung: WPBs zeichnen sich durch überdurchschnittlich hohe THG-Emissionen aus.\r\nVerglichen mit Sanierungsstrategien, die breit über den Gebäudebestand verteilt sind, sind gezielte\r\nSanierungen von WPBs damit in der Regel ökonomisch effizienter.\r\n• Niedertemperaturfähigkeit: Die Ertüchtigung von WPBs auf ein geeignetes Ambitionsniveau (siehe\r\nHandlungsfeld 7) ermöglicht den effizienten Betrieb mit einem neuen Wärmeerzeuger (elektrische\r\nWärmepumpe, zukünftige Fern- oder Nahwärme) und bereitet Gebäude somit auf eine klimaneutrale\r\nWärmeversorgung mit geringeren Energiekosten vor.\r\n• Soziale Verträglichkeit: In WPBs wohnen – im Vergleich zum Durchschnitt der selbstnutzenden Eigentümer*\r\ninnen – häufiger Menschen mit geringen Einkommen. [9] Sofern die Sanierung der\r\nWPBs durch entsprechende Fördermaßnahmen unterlegt wird, kann sie daher dazu beitragen, vulnerable\r\nGruppen zu unterstützen.\r\n• Eigentumsverhältnisse und Entscheidungsfähigkeit: WPBs sind zu einem großen Teil Ein- und\r\nZweifamilienhäuser (EZFH) mit klaren Eigentumsverhältnissen. Meist handelt es sich bei den Eigentümer*\r\ninnen von EZFH um Privatpersonen, die – anders als beispielsweise Eigentümergemeinschaften\r\nin Mehrfamilienhäusern – Sanierungsentscheidungen in WPBs rascher treffen können.\r\n[9]\r\n12\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nHandlungsfeld 5: Technische und organisatorische Innovationen konsequenter nutzen und\r\nerforschen\r\nDie Erforschung und Weiterentwicklung von technischen und organisatorischen Innovationen kann die\r\nenergetische Sanierung des Gebäudebestands unterstützen – wenngleich der vorherrschende Sanierungsstau\r\nkeine technologischen Gründe hat. Maßgebliche Bestandteile sind:\r\n• Stärkung des seriellen Sanierens: Dies umfasst zum einen den gesamten Planungs-, Ausschreibungs-\r\nund Vergabeprozess, der durch Systematisierung und Digitalisierung deutlich verschlankt\r\nwerden kann, und zum anderen die industrielle Vorfertigung von einzelnen Komponenten bis hin\r\nzu komplett aufeinander abgestimmten und integrierten Systemelementen. Damit können Prozesse\r\nverschlankt und Kosten gesenkt werden.\r\n• Forschung und Entwicklung auf Material- und Komponentenebene: Dazu zählen zum Beispiel\r\nhochdämmende Materialien, Fassadenelemente und Dämmsysteme auf Basis nachwachsender\r\nRohstoffe, Vakuumverglasung und hochdämmende, schlanke Fensterrahmen, Hochtemperatur-\r\nWärmepumpen und Wärmepumpen mit verbesserter Lebenszyklusbilanz.\r\n• Transfer aus der Forschung in die Baupraxis: Hierfür könnte zum Beispiel eine Forschungsplattform\r\nbeziehungsweise -infrastruktur – ähnlich einem Reallabor – geschaffen werden, die einen\r\n„geschützten Raum“ für abgesichertes und niederschwelliges Experimentieren bereitstellt.\r\nHandlungsfeld 6: Dem Fachkräftemangel konsequenter begegnen\r\nDie Wärmewende wird momentan stark durch den Fachkräftemangel gebremst, der sich voraussichtlich\r\nnoch deutlich verschärfen wird. Daher braucht es verschiedene Maßnahmen, die ineinandergreifen:\r\n• Partizipation am Arbeitsmarkt: Durch eine stärkere Einbindung von Senior*innen – soweit im Bauund\r\nHaustechnikgewerbe möglich – könnte dem demografischen Wandel begegnet werden. [10]\r\nDarüber hinaus sind in Berufen der Energiewende Frauen bisher unterrepräsentiert. [11] Hürden\r\nfür ihre Beteiligung könnten beseitigt und Frauen damit besser eingebunden werden. [12]\r\n• Migration: Die Anwerbung von Arbeitskräften sollte durch Werbe- und Informationsangebote im\r\nAusland ausgeweitet werden. [10] Neben einer erleichterten Integration der Menschen sollten\r\ngute und schnelle Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt und eingeführt werden (qualifizierende\r\nMigration), um Kenntnisse und praktische Kompetenzen schnell aufzubauen.\r\n• Aus- und Weiterbildung: Momentan ist insbesondere in Heizungstechnikbetrieben teils noch ein\r\nstarkes Beharren auf konventionellen Technologien zu beobachten. Generell sollten daher die Angebote\r\nzur Weiterbildung in relevanten Bereichen ausgebaut werden. Die Bündelung von Weiterbildungsangeboten\r\nauf einer Plattform kann Betrieben die Suche erleichtern. [12]\r\n• Digitalisierung und Automatisierung: Durch digitale Lösungen können Produktivität erhöht und\r\nFachkräftelücken geschlossen werden. Beispiele hierfür sind Building Information Modeling (BIM),\r\nserielles Sanieren und digitale Assistenzsysteme. [10]\r\n13\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n3 Sanierung von Worst Performing Buildings forcieren und Eigentümer*innen\r\nunterstützen\r\nMaßgebliche Herausforderungen:\r\n• Worst Performing Buildings verursachen einen großen Teil der THG-Emissionen im Gebäudebereich.\r\n• Bisher wird das Gebäudesegment nur unzureichend adressiert – eine momentan wenig fokussierte Strategie macht\r\nes unwahrscheinlich, die Klimaziele zu erreichen.\r\n• Eigentümer*innen von Worst Performing Buildings verfügen oft über nur geringe finanzielle Ressourcen.\r\nSpezifische Handlungsfelder:\r\n• Handlungsfeld 7: Worst Performing Buildings bestimmen und Zielwerte festlegen\r\n• Handlungsfeld 8: Sanierungen der Worst Performing Buildings zielgerichtet und zielgruppengerecht fördern\r\n• Handlungsfeld 9: Weitere Maßnahmen zur Adressierung der Worst Performing Buildings prüfen\r\n3.1 Hintergrund und Handlungsbedarfe\r\nAls WPBs werden Gebäude bezeichnet, die einer vergleichsweise schlechten Energieeffizienzklasse zugeordnet\r\nsind. Sie weisen in der Regel eine energetisch schlechte Gebäudehülle auf sowie eine mit fossilen\r\nEnergieträgern betriebene und ineffiziente Heiztechnik. Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsmethoden\r\ngibt es jedoch keine einheitliche Definition. Auch innerhalb der Europäischen Union (EU) variiert die Kategorisierung\r\nvon WPBs stark, was die länderübergreifende Vergleichbarkeit deutlich einschränkt. Die diesem\r\nImpuls zugrunde liegende Definition basiert auf einer von ESYS in Auftrag gegebenen Studie des Instituts\r\nfür ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), der zufolge jene vierzig Prozent der Gebäude zu den WPBs\r\nzählen, die den höchsten Endenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (vornehmlich Wärme)\r\naufweisen. [9] Die Definition entspricht damit weitgehend der auf EU-Ebene getroffenen Regelung, nach\r\nder die energetisch schlechtesten 43 Prozent der Wohngebäude zu den WPBs gehören. Sie kommt auch\r\nder aktuellen deutschen Regelung nah, die vorsieht, dass Gebäude der Energieeffizienzklasse H oder mit\r\neinem Endenergiebedarf oder -verbrauch von über 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Nutzfläche\r\nund Jahr zu den WPBs gezählt werden.\r\nAngesichts der schwachen Datenlage im Gebäudebereich in Deutschland (siehe Kapitel 5) können die energetisch\r\nschwächsten Gebäude (und deren Eigentümer*innen beziehungsweise Bewohner*innen) nur näherungsweise\r\nund mit großen Unsicherheiten identifiziert werden. Das IÖW nutzt für die Identifikation der\r\nWPBs eine Kombination aus Baujahr, Gebäudetyp und Sanierungszustand.\r\n14\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nAbbildung 11: Kombinierte Verteilung von Worst Performing Buildings in Deutschland nach Baujahr und Gebäudetyp. *DHH=Doppelhaushälfte,\r\n**WE=Wohneinheiten. Quelle: IÖW 2023 [9].\r\nAbbildung 1 verdeutlicht, dass insbesondere EZFH zu den WPBs gehören, sofern sie vor 1978, also vor Einführung\r\nder ersten Wärmeschutzverordnung (WSchVO), erbaut wurden. Die Gruppe der freistehenden Einfamilienhäuser\r\n(EFH) macht dabei allein mehr als die Hälfte der WPBs aus. In absoluten Zahlen gehören\r\ncirca 6,5 Millionen EZFH zu den WPBs. Mehrfamilienhäuser (MFH) spielen hingegen mit einer Gesamtzahl\r\nvon schätzungsweise 750.000 Gebäuden, was einem Anteil von circa 10 Prozent entspricht, für das Segment\r\nder WPBs eine untergeordnete Rolle. [9] Die Betrachtung erfolgt hier bewusst anhand der Gebäudeanzahl\r\nund nicht der Wohneinheiten oder Gebäudefläche, da umfassendere Sanierungen aus bautechnischen\r\nGründen in der Regel – insbesondere bei EZFH – für ein gesamtes Gebäude geplant werden.\r\nBerücksichtigt man zusätzlich den Sanierungszustand, dann gehören bei den freistehenden und vor 1978\r\nerbauten EZFH (und den EFH-Doppelhaushälften) auch diejenigen Gebäude zu den WPBs, die bereits teilsaniert\r\nwurden – bei vor 1919 errichteten EFH sogar die vollsanierten Gebäude, da die in der Vergangenheit\r\nerfolgten Sanierungen im Schnitt nicht ausreichten, um die Energieeffizienz auf ein entsprechendes Niveau\r\nzu heben. Im Segment der MFH zählen dagegen nur unsanierte größere beziehungsweise teilsanierte kleine\r\nMFH (hier mit Baujahr zwischen 1919 und 1948) zur Klasse der WPBs.\r\nIm EFH-Segment sind lediglich 22 Prozent der Gebäude vermietet. [9] Für die Worst-First-Strategie spielen\r\nselbstnutzende Eigentümer*innen in EZFH daher eine besondere Rolle. Zwar verfügen Gebäudeeigentümer*\r\ninnen verglichen mit Mieter*innen (siehe Kapitel 4) im Durchschnitt über ein höheres Einkommen und\r\nempfangen seltener Sozialleistungen. Kombiniert man jedoch Einkommen und Baujahr, zeigt sich eine Tendenz,\r\ndass einkommensschwache Haushalte vermehrt in älteren Immobilien leben, die zu einem großen\r\nAnteil zu den WPBs gehören. Untersuchungen zum Zusammenhang von Einkommen und Sanierungsstand\r\nzeigen zudem, dass Eigentümer*innen mit niedrigerem Einkommen oft weniger umfassend und hochwertig\r\nenergetisch sanieren als jene mit hohem Einkommen. [9] Auch vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen,\r\ndass in WPBs eher selbstnutzende Eigentümer*innen mit vergleichsweise wenig Einkommen wohnen.\r\n[9] Angesichts der schwachen Datenlage sind solche Angaben bisher jedoch nur schätzungsweise möglich.\r\nWeitgehend unstrittig ist dennoch: Viele der in WPBs lebenden Haushalte verfügen nicht über die notwendigen\r\nfinanziellen Mittel, um ihr Gebäude eigenständig zu sanieren. Auch die Möglichkeit und Bereitschaft\r\nzur Aufnahme von Fremdkapital ist vielfach begrenzt, insbesondere angesichts des oft höheren Alters\r\nselbstnutzender Eigentümer*innen. Somit verlangt der Worst-First-Ansatz, dass insbesondere finanziell\r\nschwächer gestellte Personen unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint eine auf die sozioökonomischen\r\nVerhältnisse der Eigentümer*innen zugeschnittene Sanierungsstrategie notwendig.\r\n15\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n3.2 Spezifische Handlungsfelder\r\nHandlungsfeld 7: Worst Performing Buildings bestimmen und Zielwerte festlegen\r\nEine eindeutige Identifizierung der WPBs ist auf Basis der schwachen Datenlage nur bedingt möglich. Im\r\nRahmen der BEG wird derzeit ein kombinierter Ansatz aus Baujahr und Sanierungszustand gewählt, um\r\nWPBs zu bestimmen. Diesem Ansatz folgt auch das IÖW in seiner Schätzung, ergänzt um die Betrachtung\r\ndes Gebäudetyps. Ein noch pragmatischerer Ansatz wäre – den Ergebnissen des IÖW folgend – alle vor\r\nder ersten WärmeschutzV errichteten Wohngebäude pauschal als WPBs zu klassifizieren. Die tatsächliche\r\nZugehörigkeit zu WPBs – und damit die Berechtigung für eine entsprechende Förderung (siehe Handlungsfeld\r\n8) – würde dann vor einer Sanierung mithilfe eines bedarfsbasierten Energieausweises überprüft\r\nwerden (siehe Kapitel 5). Damit könnte gleichzeitig die energetische Wirksamkeit von Sanierungsmaßnahmen\r\nim Einzelfall bewertet werden.\r\nFür die Ertüchtigung der WPBs müssten erreichbare Energieeffizienzziele vorgegeben werden, die sich an\r\nder Niedertemperaturfähigkeit für die Beheizung orientieren: Somit könnten Wärmepumpen, die langfristig\r\nvoraussichtlich den Großteil der EZFH versorgen werden, effizient eingesetzt werden. Gebäude könnten\r\nso darüber hinaus auch für den Anschluss an Fern-/Nahwärmenetze vorbereitet werden, die perspektivisch\r\nverstärkt ebenso niedrigere Temperaturen bereitstellen werden. Nach den von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\r\n(KfW) entwickelten Standards würde die Stufe KfW-Effizienzhaus 70 für EZFH, die für die Gebäudehülle\r\nallein (bezogen auf die Transmissionsverluste) einem Effizienzhaus-Standard 85 entspricht, die Niedertemperaturfähigkeit\r\nsicherstellen. Etwaige Vorgaben sollten Spielraum lassen, um zum Beispiel bautechnische\r\nund kontextbezogene Randbedingungen zu berücksichtigen.\r\nHandlungsfeld 8: Sanierungen der Worst Performing Buildings zielgerichtet und zielgruppengerecht\r\nfördern\r\nAngesichts der hohen Kosten für eine energetische Sanierung von WPBs reichen die momentanen Anreize\r\naus CO2-Bepreisung und Fördermittel in vielen Fällen nicht aus, um einkommens- beziehungsweise vermögensschwächere\r\nEigentümer*innen zu einer (umfassenderen) Sanierung zu befähigen. Durch eine stärkere\r\ngebäude- und bedarfsabhängige Fokussierung könnten Mitnahmeeffekte vermieden und Fördermittel vermehrt\r\ndort eingesetzt werden, wo sie für eine möglichst effiziente Sanierung benötigt werden. Dies würde\r\nauch dabei helfen, die Ausgabenlast für den öffentlichen Haushalt zu begrenzen (siehe Handlungsfeld 3):\r\n• Gebäudeabhängige Fokussierung: Die spezifischen Fördersätze sollten für WPBs deutlich erhöht\r\nwerden. Bisher ermöglicht die BEG einen Bonus in Höhe von zehn Prozent, wenn ein WPB saniert\r\nwird. Eine Erhöhung der Fördermittel für WPBs könnte dadurch erreicht werden, dass das Förderregime\r\nstärker auf dieses Gebäudesegment ausgerichtet wird.\r\n16\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n• Bedarfsabhängige Fokussierung: Eine verstärkt einkommensabhängige Ausgestaltung der Fördermittel\r\nkönnte insbesondere Eigentümer*innen mit weniger Einkommen zugutekommen. Dies\r\nwürde die einkommensabhängige Förderung, die es im Rahmen der BEG für Heizungen gibt, sinnvoll\r\nergänzen. Für die konkrete Ausgestaltung einer einkommensabhängigen Förderung gibt es unterschiedliche\r\nVorschläge. [13; 14] Grundsätzliches Ziel für die Neugestaltung der Förderkulisse sollten\r\nangemessene Fördersätze zur energetischen Ertüchtigung von WPBs nach den unter Handlungsfeld\r\n7 genannten Mindeststandards (KfW-Effizienzhaus 70) sein. Finanzmittel könnten dafür auch\r\naus dem Klima-Sozialfonds der EU bereitgestellt werden, der mit der Einführung des Europäischen\r\nEmissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr (englisch: European Union Emissions Trading\r\nSystem for Buildings and Road Transport, EU-ETS II) im Jahr 2026 auf EU-Ebene ins Leben gerufen\r\nwird und benachteiligte und besonders betroffene Haushalte unterstützen soll. [15]\r\nAngesichts der hohen benötigten Investitionssummen für die Ertüchtigung der Gebäudehülle und für neue\r\nHeiztechnik könnten zudem alternative Finanzierungsmodelle verstärkt Anwendung finden, die eine Sanierung\r\nohne Eigenkapital oder andere traditionelle Finanzierungsoptionen ermöglichen. Hierzu zählen das On-\r\nBill-Payment und das Property Assessed Clean Energy Financing beziehungsweise das On-Tax Financing, bei\r\ndenen Eigentümer*innen Kapital für Investitionen in die energetische Sanierung zur Verfügung gestellt wird,\r\ndas entweder über die Energiekostenrechnung oder die Grundsteuer zurückbezahlt werden muss. Eine andere\r\nMöglichkeit ist das vom Bund geförderte Leasing von Wärmepumpen für einkommensschwache Haushalte.\r\nHandlungsfeld 9: Weitere Maßnahmen zur Adressierung der Worst Performing Buildings\r\nprüfen\r\nDie Wahl des Instrumentenmixes hängt grundsätzlich von verschiedenen Aspekten ab (siehe Handlungsfeld\r\n1). In Deutschland gibt es bisher keine ordnungsrechtlichen Vorgaben für die Sanierung von WPBs. Ist das\r\nZiel – trotz möglicher gesellschaftlicher und politischer Widerstände –, eine rasche Sanierung im Wohngebäudebereich\r\nzu erreichen, bei der WPBs prioritär adressiert werden, erscheint ein Mix zielführend, der einerseits\r\nauf Fördermitteln (siehe Handlungsfeld 8) und andererseits auf der schrittweisen Einführung ordnungsrechtlicher\r\nAnforderungen – sogenannter Minimum Energy Performance Standards (MEPS) – basiert. Modellierungen\r\nzeigen, dass durch die Einführung von MEPS die Sanierungsrate zu erhöhen ist und die Emissionen im\r\nGebäudebereich gesenkt werden können. [16] Darüber hinaus schaffen sie auf der Mikroebene Planbarkeit\r\nfür Investitionsentscheidungen von Eigentümer*innen, wenngleich die durch MEPS potenziell höheren Kosten\r\nim Auge behalten werden müssen. Auch weitere Marktakteure könnten von verbindlichen Anforderungen\r\nprofitieren, um entsprechende Kapazitäten für die Sanierungsnachfrage bereitzustellen.\r\nFür eine mögliche Einführung von MEPS sollte eine ausreichende Vorlaufzeit von etwa 5 bis 10 Jahren definiert\r\nwerden, die Eigentümer*innen genügend Zeit gibt, die Sanierung gegebenenfalls mithilfe von Fördermitteln\r\nanzustoßen und auf das vereinbarte Ambitionsniveau zu heben. Die Einführung degressiver Fördersätze\r\nkönnte dabei diejenigen belohnen, die als erste eine Sanierung durchführen (sogenannte First Mover).\r\nEinen weiteren Anstoß zum Sanieren werden zudem die stetig steigenden CO2-Preise liefern. Auch die\r\nAuslösepunkte für MEPS könnten sich sinnvollerweise schrittweise verändern. Zunächst könnten etwa bei\r\nEigentumsübertragungen, Neuvermietung oder beim Austausch des Wärmeerzeugers Sanierungen auf das\r\nvereinbarte Ambitionsniveau verbindlich werden. Im letzten Schritt könnte ein fixer Zeitpunkt definiert\r\nwerden, zu dem – unabhängig von etwaigen Auslösepunkten – eine Sanierung erfolgt sein muss. Den zeitlichen\r\nRahmen setzt dabei das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045. Dabei sind gegebenenfalls Ausnahmeregelungen,\r\netwa für Senior*innen, zu berücksichtigen. Eine mögliche Einführung von MEPS sollte zu17\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\ndem durch umfangreiche Informations- und Beratungsangebote zu möglichen Verpflichtungen und Erfüllungsoptionen\r\nbegleitet werden. Die vorgeschlagene schrittweise Einführung von MEPS würde angesichts\r\nlanger Vorlaufzeiten dafür genügend Zeit bieten.\r\n4 Soziale Nachhaltigkeit in der Wärmewende stärken\r\nMaßgebliche Herausforderungen:\r\n• Komplexe gesellschaftliche Lagen, Mentalitäten und polarisierte Diskurse können die Umsetzung der Wärmewende\r\ngefährden.\r\n• Wesentliche Instrumente wie die Modernisierungsumlage laufen Gefahr, die ökonomische Situation vulnerabler\r\nGruppen zu verschlechtern.\r\n• Der bisherige Anstieg des Flächen- und Energieverbrauchs pro Person konterkariert die Erhöhung der Energieeffizienz.\r\nSpezifische Handlungsfelder:\r\n• Handlungsfeld 10: Kommunikation verbessern, Triggerpunkte vorhersehen und Mentalitäten berücksichtigen\r\n• Handlungsfeld 11: Teilhabe und Unterstützung vor Ort und im Alltag ermöglichen und institutionalisieren\r\n• Handlungsfeld 12: Sanierungskosten-Wohnkosten-Dilemma verhindern durch Reform der Modernisierungsumlage\r\n• Handlungsfeld 13: Soziale Härten durch sozialpolitische Instrumente abfedern\r\n• Handlungsfeld 14: Diversifizierung von Wohnangeboten verbessern und flächensparendes Wohnen fördern\r\n4.1 Hintergrund und Handlungsbedarfe\r\nPolitische Strategien und Aktivitäten, die Transformationen in Richtung nachhaltiger sozial-ökologischer\r\nSysteme anstreben, stehen vor einem breiten Feld an Herausforderungen. Sie verfolgen langfristige Ziele,\r\nmüssen diese aber im Rahmen gegenwärtiger Politiken, Strukturen und Lebensweisen umsetzen und greifen\r\ngleichzeitig direkt in den Alltag der Menschen ein. Damit sind die Menschen direkt und kurzfristig mit\r\nmöglichen Einschränkungen und Belastungen konfrontiert, erleben aber positive Auswirkungen der Maßnahmen\r\nzum Teil nur indirekt und langfristig. Eine sozial-ökologische Energiewende im Gebäudebereich\r\nsollte somit Belastungen adressieren und im Sinne einer fairen Verteilung von Kosten und Nutzen insbesondere\r\nvulnerable Gruppen durch geeignete Maßnahmen unterstützen. Gleichzeitig sollten auch Akzeptanz\r\nund aktive Trägerschaft für die Wärmewende durch positive Narrative und Teilhabe gefördert werden.\r\nDer Kommunikation über die Wärmewende und der Möglichkeit zur Teilhabe an der Wärmewende kommen\r\ndabei eine Schlüsselrolle für die Akzeptanz der Wärmewende in der Bevölkerung zu. So wird von wissenschaftlicher\r\nSeite auf die besonderen Kommunikationserfordernisse bei der Umsetzung der Maßnahmen\r\nhingewiesen. [17] Eine Herausforderung hierbei ist, dass die Energiewende in der deutschen Bevölkerung\r\nzwar als eine wichtige politische Herausforderung aufgefasst wird, jedoch auch Defizite bei der Umsetzung\r\nder Energiewende und Mängel bei der Entlastung der Bürger*innen wahrgenommen werden. [18]\r\nAuch hinsichtlich der Teilhabe wird kritisiert, dass die Instrumente der Energiewende in Deutschland gerade\r\nfür untere soziale Schichten nur schwer zugänglich waren oder sind. [19] In den letzten Jahren wurde eine\r\nzunehmende Polarisierung der Debatte zur Klimapolitik beobachtet sowie eine eher negative Berichterstat18\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\ntung zu Maßnahmen wie dem Gebäudeenergiegesetz, nicht selten auch in Kombination mit Fehlinformation.\r\n[20] Eine Schwierigkeit besteht in dem oftmals eher emotionalen Framing von Sachinformationen.\r\nSolche affektiven Narrative spielen eine zentrale Rolle in der politischen Kommunikation und bei der Instrumentalisierung\r\nvon Affekten, insbesondere in populistischen Diskursen, die oft emotional aufgeladene\r\nGeschichten nutzen, um komplexe politische Realitäten zu vereinfachen und zu verzerren. [21] Gerade im\r\nZusammenhang mit mangelndem Wissen in der Bevölkerung wie auch bei Medienvertreter*innen kann ein\r\naffektiv aufgeladener Diskurs die Anfälligkeit für Fehlinformation und Verunsicherung erhöhen. [22] Soziologische\r\nStudien zeigen auch, dass Klima- und Energiepolitik im politischen Diskurs zunehmend thematisiert\r\nwerden, um Angst vor ökonomischen Einbußen zu schüren und soziale Abstiegsängste anzusprechen.\r\n[23; 24] Die Umsetzung der Wärmewende erfordert somit neben technischen und ökonomischen Aspekten\r\nauch eine sensible Kommunikation, Möglichkeiten zur breiten Teilhabe und die Berücksichtigung sozialer\r\nSpannungen, um gesellschaftliche Widerstände abzubauen und langfristige Akzeptanz zu fördern.\r\nNeben der Kommunikation über und der Teilhabe an der Wärmewende ist auch die soziale Ausgestaltung\r\nvon großer Bedeutung für die Akzeptanz. Dabei gilt es die starke Heterogenität sowohl hinsichtlich des\r\ntechnischen Gebäude- und Sanierungszustands wie auch hinsichtlich der sozioökonomischen Eigenschaften\r\nder Mieter*innen und Eigentümer*innen zu beachten. Wichtig ist insbesondere, vulnerable Gruppen zu\r\nberücksichtigen und zu unterstützen und Energiearmut zu verhindern. Energiearmut entsteht durch eine\r\nKopplung von Einkommensarmut mit hohen Energiepreisen und energieineffizienten Wohnverhältnissen,\r\nweshalb sowohl Mieter*innen wie auch Eigentümer*innen betroffen sein können. [25] Um Energiearmut\r\nin ihrer Diversität zu adressieren, braucht es ein besonders sensibles Zusammenspiel von Energie- und Sozialpolitik\r\nsowie verschiedene Maßnahmen zur strategischen Umsetzung der Wärmewende und Beratungsund\r\nUnterstützungsangebote.\r\nEin weiterer wichtiger Aspekt bei der sozialen Ausgestaltung der Wärmewende ist die Fokussierung der\r\nMieter*innen und insbesondere solcher mit wenig Einkommen. Deutschland hat im EU-weiten Vergleich\r\neinen hohen Anteil an zur Miete wohnender Bevölkerung. [9] Zudem leben fast 96 Prozent jener Haushalte,\r\ndie staatliche Leistungen für die Wohnkosten erhalten, in Mietwohnungen, zu großen Teilen in MFH. Insgesamt\r\numfasst diese Gruppe etwa 11,2 Prozent der Haushalte im Mietwohnsegment. [26] Die Wohnkosten,\r\ndie sich aus der Miete und den Energiekosten zusammensetzen, machen insbesondere für einkommensschwache\r\nMieter*innen einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens aus, weshalb sie durch einen Anstieg\r\nder Miet- und Energiekosten auch besonders stark belastet werden. [27; 28] Eine Kombination aus\r\nsozial- und energiepolitischen Instrumenten sowie Instrumenten des Mieterschutzes sind somit wichtig, um\r\nvulnerable Gruppen vor dem Risiko der Energiearmut zu schützen.\r\nAuch bei der energetischen Sanierung selbst spielen die Mieter*innen eine wichtige Rolle. Hierbei hat die\r\nModernisierungsumlage eine relevante Funktion, also die Möglichkeit für Vermieter*innen, einen Teil der\r\nKosten für Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete umzulegen. In der Praxis kann dies jedoch dazu führen,\r\ndass die Mieterhöhung stärker ausfällt als die Einsparung der Energiekosten. Aktuell zeigt das durch\r\ndas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt INVEST Wärmewende, dass\r\nenergetische Sanierungen in den untersuchten Fällen nicht kostenneutral realisiert werden können. [29]\r\nGleichzeitig wird beobachtet, dass die Modernisierungsumlage zu geringe finanzielle Anreize für Vermieter*\r\ninnen schafft und das Mieter-Vermieter-Dilemma damit nur unzureichend angeht. [30] Insbesondere\r\nin Märkten mit steigenden Mieten bestehen für Vermieter*innen geringe Anreize, energetische Modernisierungsmaßnahmen\r\numzusetzen, da diese auch ohne Modernisierung Mieterhöhungen bis zur örtlichen\r\nVergleichsmiete durchsetzen können. Vor diesem Hintergrund sollten Reformoptionen diskutiert werden,\r\n19\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\ndie zum einen Anreize zur energetischen Sanierung schaffen, zum anderen aber auch die Mieten nicht unverhältnismäßig\r\nstark anheben.\r\nEin weiterer wichtiger Hebel bei der Umsetzung der Wärmewende sind die Flächen- und die Wärmenutzung\r\nder Haushalte, die einen starken Einfluss auf die Emissionen im Wohnsektor haben. Der Pro-Kopf-\r\nFlächenverbrauch ist über die letzten zwei Jahrzehnte gestiegen, was auf verschiedene ökonomische, demografische\r\nund soziale Ursachen zurückgeführt werden kann. [31] Die Pro-Kopf-Wohnfläche variiert mit\r\nverschiedenen Merkmalen der Haushalte wie der Altersstruktur, der Haushaltsform und dem sozioökonomischen\r\nStatus. [32; 33; 34; 35] Insbesondere bei der Altersstruktur spielen sogenannte Remanenzeffekte\r\neine große Rolle, also die Tendenz, dass Menschen in ihren Wohnungen oder Häusern wohnen bleiben,\r\nauch wenn sich der Flächenbedarf beispielsweise nach dem Auszug von Haushaltsmitgliedern reduziert. Es\r\nist anzunehmen, dass der Remanenzeffekt gerade bei Umzugs- oder Veränderungswilligen abgeschwächt\r\nwerden kann, wenn ausreichend passender und bezahlbarer Wohnraum vorhanden wäre.\r\nAuch der Pro-Kopf-Endenergieverbrauch für Wohnen ist im Verlauf der letzten Jahre gestiegen. [36] Dies\r\nist einerseits auf die gestiegene Flächennutzung zurückzuführen. Andererseits ist auch der Endenergieverbrauch\r\npro Quadratmeter Wohnfläche zwischen 2010 und 2020 gestiegen, obwohl dieser angesichts technischer\r\nErtüchtigung wie der Sanierung von Bestandsgebäuden hätte zurückgehen sollen. [37] Der Expertenrat\r\nfür Klimafragen kommt zu dem Schluss, dass die rechnerisch erwartbare Reduktion des Energiebedarfs\r\nund -verbrauchs durch geändertes Nutzerverhalten kompensiert wurde.\r\nDurch den Anstieg sowohl des Pro-Kopf-Flächenverbrauchs als auch des Pro-Kopf-Endenergieverbrauchs\r\nwerden Anstrengungen für eine Verbesserung der Energieeffizienz teilweise konterkariert. Um dem entgegenzuwirken,\r\nspielen Angebote für flächensparenden Wohnraum eine wichtige Rolle, insbesondere hinsichtlich\r\ndes Remanenzeffekts. Um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen,\r\nkann es sinnvoll sein, dass bestehende Flächen flexibler genutzt werden. Dies erfordert anpassbare Grundrisse,\r\nRäume und Möbel, aber auch eine stärkere Fokussierung auf gemeinschaftliches Nutzen und Wohnen.\r\nZukünftige Politiken im Bereich Bauen und Wohnen können deutlich stärker auf die individuellen Lebenszyklen\r\nund Bedürfnisse der Haushalte ausgerichtet werden, nicht nur um die Probleme der Wohnraumbezahlbarkeit\r\nund des schwindenden Wohneigentums zu mildern, sondern auch um Wohnraumengpässe\r\nzu reduzieren.\r\n4.2 Spezifische Handlungsfelder\r\nHandlungsfeld 10: Kommunikation verbessern, Triggerpunkte vorhersehen und Mentalitäten\r\nberücksichtigen\r\nKommunikation in der Energie- und Klimapolitik ist von entscheidender Bedeutung als Brücke zwischen\r\nwissenschaftlichen Erkenntnissen, politischen Entscheidungen und dem Handeln der Bevölkerung. Die Herausforderung\r\nfür politische Akteure, Medien sowie zivilgesellschaftliche Organisationen besteht darin, das\r\nkomplexe Thema Klimawandel verständlich und gleichzeitig so zu vermitteln, dass es zum Handeln motiviert,\r\nohne Unsicherheit oder Ängste zu schüren.\r\nZudem sollten auch emotionale Aspekte berücksichtigt werden, um Abwehrmechanismen, die aus Angst,\r\nWut oder Ohnmacht resultieren, effektiv begegnen zu können – mit positiven Narrativen und Zukunftsperspektiven.\r\nWissenschaftliche Erkenntnisse zu Triggerpunkten können genutzt werden, um zu verstehen,\r\n20\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nwelche Themen öffentliche Kontroversen auslösen können und wie deren Konfliktpotenzial durch falsche\r\nKommunikation und ungenügende Berücksichtigung sozialer Aspekte womöglich noch zunimmt. In diesem\r\nKontext lassen sich folgende allgemeine Empfehlungen ableiten:\r\n• Strategien der Depolarisierung entwickeln: Auf Grundlage der Forschung zu Triggerpunkten lassen\r\nsich konkrete Gefahren der Polarisierung analysieren und Möglichkeiten der strategischen Kommunikation\r\nableiten. Dazu gehört ein gezieltes Vorgehen gegen Fehl- und Desinformation, insbesondere\r\nauch in Richtung sozialer Medien. Im Gegenzug sollten depolarisierende Kommunikationsinhalte\r\nformuliert und verbreitet werden, in denen Verbindendes betont wird – wie zum Beispiel\r\ndie grundsätzlich weiterhin hohe Zustimmung zur Energiewende oder die gemeinsame Sorge um\r\ndie Zukunft – und nicht soziale Gruppen gegeneinander ausgespielt werden.\r\n• Differenzierung nach Zielgruppen und Mentalitäten: Für eine zielgruppengerechte Kommunikation\r\nund darauf bezogene Politiken ist es wichtig, die zu adressierenden Zielgruppen in ihrer Unterschiedlichkeit\r\nbesser zu verstehen. Aus der Forschung zu sozial-ökologischen Mentalitäten lässt\r\nsich ableiten, für welche Argumentation verschiedene Zielgruppen ansprechbar sind und wie sich\r\nMaßnahmen und Strategien in ihrer Relevanz für den Alltag und die Lebenswelt der jeweiligen\r\nHaushalte besser darstellen lassen. Es kann sinnvoll sein, bestehende Dialogformate wie Bürgerdialoge\r\noder die Dialogplattform Forschungsforum Energiewende stärker als Schnittstelle zwischen\r\nWissenschaft und Öffentlichkeit zu entwickeln und auf unterschiedliche Zielgruppen aus der Bevölkerung\r\nzuzuschneiden.\r\n• Verständnis von Abwehrmechanismen: Aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht ist es wichtig,\r\nÄngste und Unsicherheiten, die Menschen im Zusammenhang mit dem Klimawandel entwickeln,\r\nzu verstehen. Für die politische Kommunikation wird zudem empfohlen, Affekte und Emotionen\r\nnicht zu ignorieren, sondern sie in einen kritischen Reflexionsprozess einzubinden. Politische\r\nErzählungen sollten daher nicht nur emotional ansprechend sein, sondern auch die Vielschichtigkeit\r\nund Widersprüchlichkeit politischer Prozesse sichtbar machen, um mehr demokratische Partizipation\r\nzu erreichen.\r\nHandlungsfeld 11: Teilhabe und Unterstützung vor Ort und im Alltag ermöglichen und institutionalisieren\r\nFür die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Deutschland ist vorgeschrieben, die Öffentlichkeit,\r\nTräger öffentlicher Belange, Netzbetreiber sowie weitere relevante kommunale Akteure einzubeziehen.\r\n[38] Regionale Angebote für Beratungs- und Beteiligungsprozesse können den Informationsaustausch, den\r\nAufbau von Kompetenzen und die Erzeugung einer aktiven Trägerschaft fördern und unterstützen. Um den\r\nKenntnisstand über die Wärmewende in der Bevölkerung zu verbessern, ist der Aufbau zentraler und dezentraler\r\nStrukturen für Information, Teilhabe und Umsetzungsunterstützung wichtig.\r\nDie Einrichtung von lokalen Anlaufstellen für die Wärmewende kann Möglichkeiten für Bewohner*innen schaffen,\r\nsich über kommunale Pläne, Förderoptionen für energetische Sanierung, mietrechtliche Aspekte und andere\r\nThemen zu informieren und die aktive Trägerschaft zu übernehmen. Zentral ist dabei, zielgruppengerecht zu\r\ninformieren, um Teilhabeformate für alle Bevölkerungsgruppen anschlussfähig auszugestalten. Dies gilt im Kontext\r\nvon WPBs insbesondere für Senior*innen-Haushalte in peripheren Lagen, deren Sanierungsmotive und\r\nHandlungsmöglichkeiten für eine Beschleunigung der Wärmewende passend adressiert werden sollten.\r\n21\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nStrategische Allianzen zwischen kommunalen Einrichtungen, öffentlichen oder zivilgesellschaftlichen Trägern\r\n(wie Verbraucherzentralen und Genossenschaften im Wohn- und Energiebereich) im sozialen Bereich\r\nund privatwirtschaftlichen Akteuren (wie Energieberatung oder Handwerk) können eine lokale beziehungsweise\r\nkommunale Verantwortungsarchitektur schaffen, die für Bürger*innen verschiedene Beratungs- und\r\nUnterstützungsangebote bereithält. Hier könnte das Beispiel der sogenannten One-Stop-Shops aus Frankreich\r\nOrientierung bieten.\r\nHandlungsfeld 12: Sanierungskosten-Wohnkosten-Dilemma verhindern durch Reform der\r\nModernisierungsumlage\r\nDas Sanierungskosten-Wohnkosten-Dilemma und die derzeitige Gestaltung der Modernisierungsumlage\r\nschaffen eine Situation, die sowohl für Vermieter*innen als auch Mieter*innen in vielen Fällen nachteilig\r\nist und gleichzeitig den Sanierungsfortschritt hemmt. Die seit 2001 gültige Regelung zur Modernisierungsumlage\r\nhat die Qualität von Mietwohnungen zwar vielerorts verbessert, jedoch waren die Mieterhöhungen\r\nbisweilen weit höher als die Energieeinsparungen. Seit den Neuerungen der Regelung im Jahr 2019 und\r\ndurch gestiegene Zinsen und Baukosten ist die Umlage auch für Vermieter*innen wenig attraktiv und verhindert\r\nzudem klimarelevante Sanierungen.\r\nUm Dilemmata zu verhindern und energetische Sanierungen im Interesse aller Beteiligten sowie im Sinne der\r\nklimapolitischen Ziele umzusetzen, werden unterschiedliche Modelle diskutiert, die insbesondere eine Neugestaltung\r\noder Reform der Modernisierungsumlage betreffen. Die folgenden Optionen sollten in ihren sozial-\r\nökologischen Implikationen sowie hinsichtlich ihrer Machbarkeit gegeneinander abgewogen werden:\r\n• (Teil-)Warmmietenmodell: Eine im Koalitionsvertrag der 24. Bundesregierung genannte Option\r\nstellt die Umstellung auf ein Warmmietenmodell beziehungsweise Teilwarmmietenmodell nach\r\ndem schwedischen Modell dar. Nach diesem Modell tragen die Vermieter*innen die Kosten für das\r\nHeizen und das Warmwasser vollständig und haben somit einen Anreiz, energetisch zu sanieren.\r\nMieter*innen haben nach diesem Modell jedoch keinen Anreiz zu energiesparendem Verhalten,\r\nda sie die Kosten nicht tragen.\r\n• Ökologischer Mietspiegel: Ein ökologischer Mietspiegel preist die energetische Effizienz des Gebäudes\r\nmit in den Mietspiegel ein. Mieterhöhungen wären dann nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete\r\nmöglich und Mieter*innen so vor zu hohen Kosten geschützt. Wohnungen mit einem\r\nhöheren energetischen Standard könnten wiederum mit einer Miete versehen werden, die über\r\nder ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, womit Investitionsanreize für Vermieter*innen geschaffen\r\nwerden.\r\n• Fokussierung energetischer Sanierung: Dieses Modell sieht vor, dass die Modernisierungskosten\r\nvor allem für solche Sanierungen auf die Mieter*innen umgelegt werden, die die Energieeffizienz\r\nerhöhen, dass der Mietkostenanstieg die Heizkosteneinsparung aber nicht übersteigt. Die von der\r\n24. Bundesregierung berufene ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme sieht hier den Staat in der\r\nPflicht und fordert, dass „die staatlichen Unterstützungen so ausgelegt werden, dass Vermieter*innen\r\neine annähernd warmmietenneutrale Sanierung umsetzen können.“ [Siehe S.11, 39] Dafür\r\nkönnte eine Umstellung auf eine einsparabhängige oder bewertungsbasierte Umlage zielführend\r\nsein.\r\n22\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nHandlungsfeld 13: Soziale Härten durch sozialpolitische Instrumente abfedern\r\nZum Schutz vulnerabler Gruppen stehen verschiedene sozialpolitische Instrumente zur Verfügung, die gestärkt\r\noder neu eingeführt werden können. Diese Instrumente stehen nicht im direkten Zusammenhang\r\nmit der Wärmewende, können jedoch maßgeblich dazu beitragen, soziale Härten zu verhindern.\r\nMit dem Ziel, einkommensschwache Mieter*innen gezielt zu entlasten, wurde bereits im Jahr 2023 das\r\nWohngeld angepasst (sogenanntes Wohngeld+), um die steigenden Energiekosten in der staatlichen Förderung\r\nzu berücksichtigen und den Kreis potenzieller Empfänger*innen auszuweiten. Da nicht alle berechtigten\r\nHaushalte diese Mittel beantragen, wäre eine verbesserte Kommunikation und Beratung beispielsweise\r\ndurch die Familienkassen notwendig. [39]\r\nDas Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) empfiehlt zudem eine Ausweitung sozialer\r\nSicherungssysteme in der Hinsicht, „dass Haushalte gewisse finanzielle Mittel haben, um Energieeffizienz\r\nund Treibhausgaseinsparungen zu Hause durchzuführen, zum Beispiel Balkonkraftwerke oder zeitgeschaltet\r\nThermostate.“ [Siehe S. 8, 40] Die Subvention beziehungsweise finanzielle Unterstützung solcher kleinskaliger\r\nsoziotechnischer Maßnahmen für den eigenen Haushalt könnte in Kombination mit weiteren Programmen\r\nerfolgen und kommuniziert werden. Dazu gehören der bundesweite Stromspar-Check sowie Beratungsprogramme\r\nzum Energiesparen der Verbraucherzentralen, die einkommensschwachen Gruppen\r\nkostenlos zur Verfügung gestellt werden.\r\nHandlungsfeld 14: Diversifizierung von Wohnangeboten verbessern und flächensparendes\r\nWohnen fördern\r\nEinen Beitrag zur Reduktion des steigenden Pro-Kopf-Flächenverbrauchs kann die Erhöhung von Förderungen\r\nfür bestimmte Wohnformen leisten, wie zum Beispiel den Genossenschaftswohnungsbau, Co-Housing-\r\nFormen, gemeinschaftliche Wohnprojekte und Mehrgenerationenhaushalte, die von einer Weiterführung\r\ndes Programms Bundesförderung genossenschaftlichen Wohnens profitieren können. Genossenschaftliches\r\nWohnen kann durch gemeinschaftlich genutzte Flächen zu einer nachhaltigeren Flächennutzung beitragen.\r\nNeben den genannten Maßnahmen im Zuge von Neubauaktivitäten könnten auch Umbauaktivitäten ein\r\nbreiteres Angebot für gemeinschaftliches Wohnen und sich verändernde Wohnbedürfnisse schaffen.\r\nZudem sind Strategien nötig, um Phänomenen wie dem Remanenzeffekt entgegenzuwirken, die den Flächen-\r\nund damit den Energie- und Wärmeverbrauch „künstlich“ erhöhen. Insbesondere Menschen, die aufgrund\r\neines fehlenden und/oder nicht bezahlbaren Alternativangebots in zu großen Wohnungen verbleiben,\r\nbrauchen sowohl attraktive Angebote als auch einen diversifizierten Wohnungsmarkt. Folgende Strategien\r\nsind dafür denkbar:\r\n• Flexible Grundrisse beim Neu- und Umbau mitdenken und gezielt fördern: Bereits beim Neubau\r\nvon Wohnungen oder beim Umbau von Bestandsgebäuden sollten Grundrisse so gestaltet werden,\r\ndass Wohnungen einfacher zu trennen oder zusammenzulegen sind und damit an verschiedene\r\nLebensphasen angepasst werden können. Dies sollte fester Bestandteil jeder öffentlichen und privaten\r\nBauentscheidung sein und als Kriterium in Vergabeverfahren oder Planungswettbewerben\r\neingehen. Insbesondere ein breiteres Angebot an altersgerechten Wohnungen ist hier wichtig, um\r\nBeharrungstendenzen im höheren Alter zu vermindern, auch da diese Gruppe im Zuge des demografischen\r\nWandels wachsen wird.\r\n23\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n• Strukturen und Services für bedarfsgerechte Umzüge und Wohnungstausche schaffen: Eine bedarfsgerechte\r\nAnpassung der Wohnsituation an unterschiedliche Lebensphasen ist nicht nur aus\r\nEnergiespargründen relevant, sondern kann auch sozial- und wohnungspolitisch begründet werden.\r\nZu großer Wohnraum kann auch als Überforderung wahrgenommen werden, die Umzugsbereitschaft\r\nist insbesondere bei Menschen in Umbruchsituationen beziehungsweise im höheren Lebensalter\r\nsignifikant höher. Um an diesen Situationen und Bedarfen anzuknüpfen, braucht es alltagsnahe\r\nund zugängliche Beratungs- und Serviceangebote wie zum Beispiel die kommunale Online-\r\nWohnungstauschbörse der Stadt Freiburg im Breisgau. Ältere Menschen könnten zudem zu Möglichkeiten\r\nberaten werden, um ihren „unsichtbaren Wohnraum“ zu teilen – als untervermieteter Wohnraum\r\noder im Rahmen des sogenannten Wohnen-für-Hilfe-Ansatzes. Darüber hinaus sollte die altersgerechte\r\nModernisierung von Wohnraum forciert werden, um zusätzlichen Wohnraum für ältere\r\nMenschen zugänglich zu machen.\r\n24\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n5 Datenbasis systematisieren und ausbauen\r\nMaßgebliche Herausforderungen:\r\n• Der Kenntnisstand über den deutschen Gebäudebestand ist derzeit unzureichend und bildet kaum eine verlässliche\r\nGrundlage für die Formulierung und Evaluierung politischer Maßnahmen.\r\n• Gebäudedaten werden nicht in ausreichendem Umfang und ausreichender Qualität erhoben – zum Beispiel gibt es\r\nzu wenige Energieausweise, die zudem in sich nicht konsistent und damit kaum vergleichbar sind.\r\n• Gebäudedaten werden in Deutschland nicht zentral gesammelt und zur Verfügung gestellt (etwa im Rahmen einer\r\nEnergieausweisdatenbank).\r\nSpezifische Handlungsfelder:\r\n• Handlungsfeld 15: Zentrale Datenverknüpfung und -verfügbarkeit gewährleisten\r\n• Handlungsfeld 16: Roll-out von Energieausweisen ausweiten, Energieausweise vereinheitlichen, Qualität sichern\r\nund erhöhen\r\n• Handlungsfeld 17: Weitere Erhebungsmöglichkeiten nutzen, um ein Monitoring der Wärmewende zu gewährleisten\r\n5.1 Hintergrund und Handlungsbedarfe\r\nDer Kenntnisstand über den Gebäudebestand in Deutschland ist unzureichend: Es fehlt eine konsistente\r\nund umfassende Datenbasis für die strategische Ausrichtung der Wärmewende, die Formulierung zielgerichteter\r\npolitischer Maßnahmen sowie die kontinuierliche Evaluierung der gewählten Instrumente. Dies\r\nbetrifft sowohl technische (zum Beispiel Sanierungszustand der Gebäudehülle) als auch sozioökonomische\r\nDaten (zum Beispiel Einkommen und Alter der Bewohner*innen). Hinzu kommt aufgrund unterschiedlicher\r\nErhebungszeitpunkte und -zeiträume sowie unterschiedlicher Stichproben, dass technische und sozioökonomische\r\nDaten kaum kompatibel und verknüpfbar sind und damit eine umfassende Analyse des Gebäudebestands\r\nund seiner Eigentümer*innen und Mieter*innen kaum möglich ist. Zudem führen Datenschutzregulierungen\r\ndazu, dass bestehende Daten nur unzureichend verfügbar sind. So ist die Nutzung von Daten\r\naus den Energieausweisen nach aktueller deutscher Rechtslage nicht möglich. Zudem können beispielsweise\r\ndie bei den Finanzämtern vorliegenden Daten über Eigentümer*innen aus Gründen des Steuergeheimnisses\r\nnicht kombiniert werden. Auch auf der Mikroebene ist eine bessere Kenntnis zu Gebäuden erforderlich:\r\nFür Eigentümer*innen dienen Informationen über den Gebäudezustand als Ausgangspunkt, um\r\nEntscheidungen zur energetischen Ertüchtigung zu treffen. Umfragen zeigen jedoch, dass nur ein Drittel der\r\nbefragten Eigentümer*innen selbstgenutzter EZFH den Energiestandard ihrer Immobilie kennt. [41]\r\nAuch die im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes von allen deutschen Kommunen bis 2028 durchzuführenden\r\nWärmeplanungen werden bislang nicht genutzt, um die (technische) Datenlage zu Gebäuden zu\r\nverbessern. Es werden zwar viele unterschiedliche Datenquellen auf kommunaler Ebene herangezogen. Die\r\nbisherige Praxis zeigt allerdings, dass die gängigen Datenbanken über Gebäudetypologien genutzt und keine\r\ngebäudescharfen Daten ermittelt werden. Auch sind die Daten nach der Erhebung und Auswertung (bislang)\r\nnicht öffentlich verfügbar, selbst nicht für Institutionen, die im Auftrag einer Kommune die Wärmeplanung\r\ndurchgeführt haben.\r\n25\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nEs gibt in Deutschland eine Vielzahl von Datenquellen sowohl staatlicher (zum Beispiel Destatis, Eurostat)\r\nals auch privater Herkunft (zum Beispiel Techem), die bereits Teile der benötigten Daten im Gebäudebereich\r\nbereitstellen. Durch den jeweiligen Fokus auf unterschiedliche Einzelaspekte kommen die bestehenden\r\nDatenquellen aber oft zu verschiedenen Ergebnissen (siehe Abbildung 2), sodass sich kein umfassendes\r\nGesamtbild ableiten lässt. Die mangelhafte Datenqualität geht insbesondere auf zwei Aspekte zurück:\r\n• Erhebungsmethoden: Es gibt zu wenige Energieausweise. Diese sind zusätzlich inkonsistent und\r\nangesichts verschiedener Methoden (Verbrauchs-/ Bedarfsausweis) nicht vergleichbar sowie teilweise\r\nqualitativ minderwertig. Stichproben- sowie empirische Ansätze, die auf einer Datenspende\r\nbasieren, leiden meist unter der geringen Anzahl freiwilliger Teilnehmer*innen. Geodaten- und\r\nFernerkundungsansätze sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) befinden sich noch am\r\nAnfang ihrer Entwicklung.\r\n• Datenverfügbarkeit: Gebäudedaten liegen nicht zentral vor und sind nicht öffentlich verfügbar.\r\nDeutschland hat als einziger EU-Mitgliedstaat neben Rumänien keine Energieausweisdatenbank.\r\nAbbildung 2: Verteilung der Energieeffizienzklassen basierend auf verschiedenen Datenquellen. Prozentwerte beziehen sich bei Energieausweis-\r\nDB, infas360 und McMakler 2021 auf die Gebäudefläche, bei co2online 2023 auf die Gebäudeanzahl. Quelle: IÖW 2023 [9] basierend auf\r\nDaten von [42; 43; 44]\r\n5.2 Spezifische Handlungsfelder\r\nHandlungsfeld 15: Zentrale Datenverknüpfung und -verfügbarkeit gewährleisten\r\nUm eine bundesweit einheitliche Systematik zur Erfassung und Darstellung der Daten zu erreichen, ist die\r\nEntwicklung einer Energieausweisdatenbank ein zentraler Baustein. Darauf aufbauend und damit verknüpft\r\nsollte die Entwicklung eines Gebäuderegisters, das neben sämtlichen Basisdaten zu Gebäuden und\r\nWohnungen explizit auch relevante Energiedaten aufgreift, forciert werden, wie es die 24. Bundesregierung\r\nim Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt hat.\r\n26\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nMittel- bis langfristig könnte das digitale Gebäudelogbuch, das Eingang in die EPBD gefunden hat, im Zentrum\r\neiner zentralen Datenhaltung stehen. Es würde kontinuierlich sämtliche Datensammlungen verknüpfen und\r\ndie Datenlage aktualisieren, unter anderem mithilfe von Gebäuderegister, Energieausweisen und individuellen\r\nSanierungsfahrplänen und auch Informationen zu genutzten Baustoffen bereithalten können. Gebäudeeigentümer*\r\ninnen hätten Zugriff auf das Logbuch und könnten Daten in geeigneter Form an Dritte weitergeben.\r\nFür die Umsetzung einer zentralen Datenverknüpfung im Gebäudebereich ist essenziell, Datenschutzregelungen\r\nso anzuwenden, dass sie die Wahrung von Persönlichkeitsrechten gewährleisten und gleichzeitig\r\ndie Bereitstellung und Sammlung von Gebäudedaten nicht verhindern. Zudem sollten bürokratische Hindernisse\r\nabgebaut werden, um die Zugänglichkeit und Verknüpfung von Datenbanken auf verschiedenen\r\nEbenen (auch zwischen Bundesländern beziehungsweise zwischen Bund und Ländern) zu verbessern.\r\nHandlungsfeld 16: Roll-out von Energieausweisen ausweiten, Energieausweise vereinheitlichen,\r\nQualität sichern und erhöhen\r\nDurch eine größere Anzahl an Energieausweisen könnte der Kenntnisstand im Gebäudebereich rasch und\r\nmit vertretbarem Aufwand verbessert werden. Dafür sollten weitere Auslösepunkte für die Erstellung eines\r\nEnergieausweises definiert werden. Denn: Bisher ist die Ausstellung des Energieausweises nur bei Verkauf,\r\nbei Neuvermietung und bei größeren Sanierungsmaßnahmen vorgeschrieben. Zusätzlich könnte eine\r\nnichtanlassbezogene Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises eingeführt werden, etwa für alle\r\nGebäude, die vor Einführung der ersten WSchVO errichtet wurden, um das Segment der WPBs direkter zu\r\nadressieren (siehe Handlungsfeld 7). Zudem könnte die finanzielle Förderung von Sanierungsmaßnahmen\r\nan die Vorlage eines Energieausweises gekoppelt werden, wie es zum Beispiel in Polen, Portugal und Spanien\r\nder Fall ist (siehe Handlungsfeld 8).\r\nMit einem verstärkten Roll-out von Energieausweisen sollten diese nach Möglichkeit vereinheitlicht werden\r\n– bisher können Eigentümer*innen in den meisten Fällen wählen, ob sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis\r\nerstellen lassen. Zielführend könnten die folgenden zwei Ansätze sein:\r\n• Fokus auf Bedarfsausweise: Der Bedarfsausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis besser dafür\r\ngeeignet, die energetische Qualität der Gebäude zu bewerten. Umrechnungen von Energieverbrauch\r\nauf -bedarf sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Unterschiedliche Anforderungen an private Eigentümer*\r\ninnen und Wohnungswirtschaft sollten jedoch berücksichtigt werden. Die Wohnungswirtschaft\r\nhat in der Regel einen guten Kenntnisstand zum energetischen Zustand ihrer Immobilien, sodass\r\nfür sie Verbrauchsausweise zum Monitoring vorgenommener Sanierungsmaßnahmen geeigneter erscheinen.\r\n• Einführung eines kombinierten Energieausweises: Im kombinierten Energieausweis wird zunächst der\r\nerrechnete Bedarf eingetragen und dieser dann in regelmäßigen Abständen durch tatsächlich gemessene\r\nVerbrauchswerte ergänzt. Dies würde ein kontinuierliches Monitoring ermöglichen und könnte\r\nmittelfristig auch automatisiert ablaufen.\r\nDie Ausweitung und Vereinheitlichung von Energieausweisen sollte mit einer Qualitätssicherung in der Erstellung\r\neinhergehen. Bisher zeigt sich dabei ein deutlicher subjektiver Einfluss der jeweils ausstellenden\r\nPerson. Für die Qualitätssicherung sind zwei Aspekte zentral:\r\n• Installation einer einheitlichen Erhebungsmethodik mit Vor-Ort-Begehung: Bisher kann ein Energieausweis\r\nüber Online-Portale erstellt werden. Um die Aussagekraft von Energieausweisen zu erhöhen,\r\n27\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nsollten Vor-Ort-Begehungen (mit der Möglichkeit, auch virtuelle Begehungen durchzuführen) verpflichtend\r\nwerden.\r\n• Ausreichende Qualifizierung von Ausstellungsberechtigten: Für das bislang nicht geschützte Berufsbild\r\n„Energieberatung“ sollten Mindeststandards zur Qualitätssicherung eingeführt werden. Sachverständige\r\nsollten über praktische Erfahrung bei baulichen Sanierungen verfügen – nur so kann eine Einschätzung\r\nrealistischer Sanierungsziele erfolgen, für die bautechnische und kontextuelle Randbedingungen\r\neine Rolle spielen. Energieberatung sollte zudem durch neue Geschäftsfelder als Beruf attraktiver\r\ngemacht werden, zum Beispiel über die Einrichtung von One-Stop-Shops, wo die Akteure, Angebote\r\nund Informationen zusammengeführt werden könnten.\r\nGleichzeitig sollte die Aussagekraft der Energieausweise erhöht werden. Laut einer Umfrage des BBSR besteht\r\nein teilweise unzureichender Kenntnisstand seitens der Privathaushalte. [45] So sind diese zwar häufig\r\nin der Breite über die Energieausweise gut informiert, jedoch nicht in der Tiefe. Die mit den Energieausweisen\r\nverbundenen Modernisierungsempfehlungen werden zudem von institutionellen Vermieter*innen, Handwerksbetrieben\r\nsowie Energieberater*innen wegen des allgemeinen Charakters und des geringen Praxisbezugs\r\nkritisiert. Vor diesem Hintergrund sollte die Umsetzbarkeit der Empfehlungen in den Energieausweisen\r\nerhöht werden. Außerdem könnten ökonomische Kennwerte stärker integriert werden, die insbesondere für\r\nprivate Haushalte von Interesse sind. Bei Ausweitung des Energieausweises sollte gleichzeitig abgewogen werden,\r\nin welchem Verhältnis dieser zum individuellen Sanierungsfahrplan stehen soll. Letzterer enthält weitaus\r\ndetailliertere Informationen zum Gebäude und könnte als Quelle für den Energieausweis dienen.\r\nHandlungsfeld 17: Weitere Erhebungsmöglichkeiten nutzen, um ein Monitoring der Wärmewende\r\nzu gewährleisten\r\nFür ein umfassendes Datenbild sollten neben Energieausweisen und individuellen Sanierungsfahrplänen\r\nweitere Erhebungsmethoden genutzt werden. Diese können von zentraler Bedeutung für das Monitoring\r\nder Wärmewende sein. Dazu zählen:\r\n• Zensus und Mikrozensus: Mit kürzeren Erhebungsintervallen könnten beide Instrumente ein besseres\r\nMonitoring der Wärmewende ermöglichen. Die amtlichen Erhebungen könnten zudem erweitert werden,\r\num eine bessere Passung zwischen Gebäudedaten und Daten zu Gebäudeeigentümer*innen und\r\nMieter*innen zu erhalten. Die mögliche Ausweitung der Verfahren beziehungsweise Verkürzung der\r\nErhebungsintervalle sollte jedoch den hohen Kosten gegenübergestellt werden: Der Zensus 2022 kostete\r\ncirca 1,5 Milliarden Euro. [46]\r\n• Fernerkundungs- und KI-Methoden: Fernerkundungsmethoden sind geeignet für verstetigte Erhebungen,\r\nsie können in kurzen Erhebungsintervallen durchgeführt werden und die Kosten der Datenerhebung\r\nreduzieren. Sie können jedoch nicht alle benötigten Daten erfassen. KI-basierte Methoden bieten\r\nvielfältige Möglichkeiten, um in großen, heterogenen Datenmengen Muster zu erkennen und können\r\nzukünftig eine stärkere Rolle bei der Bewertung des Gebäudebestands spielen.\r\n• Energieverbrauchserfassung: Energieverbrauchserfassungen ermöglichen es, die realen Emissionen\r\ndes Gebäudebereichs mit großer Genauigkeit auszuwerten. Dazu könnten jährliche Zählerablesungen\r\n(durch Eigentümer*innen oder Energieversorger) herangezogen und die Daten zentral erfasst werden.\r\nZukünftig könnte dies über Smart Meter (wärme- und stromseitig) beziehungsweise über automatisierte\r\nDatenauslesung aus Wärmeerzeugern komplett digital ablaufen.\r\n28\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n6 Fazit\r\nDeutschland hat sich zum Ziel gesetzt, innerhalb der kommenden zwanzig Jahre klimaneutral zu werden.\r\nFür dieses Ziel ist der Gebäudebereich von zentraler Bedeutung, da er – gemäß Verursacherprinzip – insgesamt\r\nvierzig Prozent der THG-Emissionen in Deutschland verursacht. Im Rahmen dieser Arbeit wurden\r\nSchwerpunktthemen definiert, die für die Beschleunigung und Umsetzung einer sozial-ökologischen Wärmewende\r\nvon zentraler Bedeutung sind:\r\nWorst Performing Buildings: WPBs, in der Mehrzahl EZFH mit Baujahr vor 1978, stellen für die rasche Senkung\r\nder THG-Emissionen im Gebäudebereich einen essenziellen Hebel dar. Die Gebäude sollten so ertüchtigt\r\nwerden, dass die Niedertemperaturfähigkeit für die Beheizung sichergestellt wird. Da die vornehmlich\r\nselbstnutzenden Eigentümer*innen von WPBs tendenziell über weniger finanzielle Ressourcen als der\r\nDurchschnitt aller Gebäudeeigentümer*innen verfügen, bedarf es spezifischer Förder- und Finanzierungsmaßnahmen,\r\num eine energetische Sanierung anzureizen. Zudem könnten ordnungsrechtliche Vorgaben\r\n(MEPS) zur Beschleunigung der Sanierung beitragen. Etwaige Sanierungsvorgaben im Wohngebäudebereich\r\nsollten durch zielgerichtete Förderprogramme, ausreichende Übergangsfristen sowie Beratungs- und\r\nInformationsangebote begleitet werden.\r\nSoziale Nachhaltigkeit: Eine von großen Teilen der Gesellschaft mitgetragene Wärmewende lässt sich nur\r\nmit einer sensiblen Kommunikation erreichen, die unterschiedliche soziale wie kulturelle Lebenswelten berücksichtigt,\r\nsowie mit einer Strategie, die soziale Härten abfedert. Da sozioökonomisch vulnerable Menschen\r\noft in gemietetem Wohnraum leben, sollten insbesondere im Mietsegment Maßnahmen getroffen\r\nwerden, um hohe Belastungen durch die Wärmewende zu vermeiden. Zudem sind Lösungen zu entwickeln,\r\num dem wachsenden Pro-Kopf-Flächen- und -Energieverbrauch durch eine bedürfnisorientiertere Gestaltung\r\nvon Wohnraum in der Stadt- und Wohnungsbauplanung entgegenzuwirken.\r\nDatenlage: Die Datenlage zum deutschen Gebäudebestand weist erhebliche Lücken auf, die eine effiziente\r\nPlanung und Umsetzung von Maßnahmen zur Wärmewende beeinträchtigen. Datenqualität und -quantität\r\nkönnen durch Energieausweise verbessert werden, sofern diese stärkere Verbreitung finden und vereinheitlicht\r\nwerden. Eine zentrale Bereitstellung von Gebäudedaten ist von großer Bedeutung. Dafür sollten\r\nzunächst eine Energieausweisdatenbank und ein Gebäuderegister in Deutschland installiert werden. Mittelbis\r\nlangfristig und darauf aufbauend könnte ein digitales Gebäudelogbuch implementiert werden, das Datensammlungen\r\nverknüpft.\r\nAuf übergeordneter Ebene sollte der Rahmen für die Energiepolitik im Gebäudebereich durch einen Instrumentenmix\r\ngesetzt werden, in dessen Zentrum das Leitinstrument der CO2-Bepreisung steht. Weitere Ansätze,\r\ndie unter anderem dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Finanzierbarkeit etwaiger fiskalischer\r\nMaßnahmen sicherstellen, sollten ebenfalls verfolgt werden.\r\nDie betrachteten Schwerpunktthemen unterstreichen, dass die Wärmewende ein sozial-ökologisches\r\nTransformationsprojekt mit multidimensionalen und miteinander verknüpften Herausforderungen darstellt.\r\nFür ihren Erfolg spielen deshalb neben technischen Aspekten insbesondere soziale und gesellschaftliche\r\nFragestellungen eine wichtige Rolle.\r\n29\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\nLiteratur\r\n1 Jaeger-Erben/Wagner et al. 2025\r\nJaeger-Erben M./ Wagner, A. et al.: Die sozial-ökologische Energiewende\r\nim Gebäudebereich. Worst Performing Buildings, soziale\r\nNachhaltigkeit und Datenbasis (Schriftenreihe Energiesysteme\r\nder Zukunft), 2025, URL: https://doi.org/10.48669/esys_\r\n2025-4.\r\n2 Löschel et al. 2021\r\nLöschel, A./Baldenius, T./Bernstein, T./Matthias, K./von Kleist-\r\nRetzow, M./Koch, N./Bekk, A./Held, A./George, J./Radulescu,\r\nD. M./Pahle, M./Sommer, S./Mattauch, L./Setton, D./Renn,\r\nO./Kahl, H./Pittel, K.: „Wie fair ist die Energiewende? Verteilungswirkungen\r\nin der deutschen Energie- und Klimapolitik“.\r\nIn: ifo Schnelldienst, 74: 6, 2021, S. 3–33. URL:\r\nhttps://www.ifo.de/publikationen/2021/aufsatzzeitschrift/\r\nwie-fair-ist-die-energiewende-verteilungswirkungen-\r\nder [Stand: 06.01.2025].\r\n3 Mercator Research Institute on Global Commons and Climate\r\nChange 2024\r\nMercator Research Institute on Global Commons and Climate\r\nChange: Akzeptanz von CO2-Bepreisung steigt bei Rückverteilung\r\nder Einnahmen, 2024. URL: https://www.mcc-berlin.\r\nnet/news/meldungen/meldungen-detail/article/akzeptanzvon-\r\nco2-bepreisung-steigt-bei-rueckverteilung-der-einnahmen.\r\nhtml [Stand: 20.01.2025].\r\n4 Mohammadzadeh et al. 2024\r\nMohammadzadeh, V. F./Mohren, C./Ramakrishnan, A./Merchert,\r\nM./Minx, J. C./Steckel, J. C.: „Public Support for Carbon Pricing\r\nPolicies and Revenue Recycling Options. A Systematic Review\r\nand Meta-Analysis of the Survey Literature“. In: npj Climate\r\nAction, 3, 2024, Artikel 74. DOI:\r\nhttps://doi.org/10.1038/s44168-024-00153-x.\r\n5 Woerner et al. 2024\r\nWoerner, A./Imai, T./Pace, D. D./Schmidt, K. M.: „How to Increase\r\nPublic Support for Carbon Pricing with Revenue Recycling“.\r\nIn: Nature Sustainability, 7: 12, 2024, S. 1633–1641. DOI:\r\nhttps://doi.org/10.1038/s41893-024-01466-9.\r\n6 Agora Think Tanks 2024\r\nAgora Think Tanks: Klimaneutrales Deutschland. Von der Zielsetzung\r\nzur Umsetzung, 2024. URL: https://www.agora-verkehrswende.\r\nde/fileadmin/Projekte/2024/KNDE_III/AEW_\r\n344_Klimaneutrales_Deutschland_WEB_v1.3.pdf\r\n[Stand: 10.01.2025].\r\n7 Burchardt et al. 2021\r\nBurchardt, J./Franke, K./Herhold, P./Hohaus, M./Humpert,\r\nH./Päivärinta, J./Richenhagen, E./Ritter, D./Schönberger,\r\nS./Schröder, J./Strobl, S./Tries, C./Türpitz, A.: Klimapfade\r\n2.0.Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft, 2021.\r\nURL: https://bdi.eu/publikation/news/klimapfade-2-0-einwirtschaftsprogramm-\r\nfuer-klima-und-zukunft [Stand:\r\n06.01.2025].\r\n8 EY 2024\r\nEY: Fortschrittsmonitor 2024. Energiewende, 2024. URL:\r\nhttps://www.bdew.de/media/original_\r\nimages/2024/04/24/fortschrittsmonitor_\r\n2024_zCu1QX7.pdf [Stand: 20.01.2025].\r\n9 IÖW 2023\r\nInstitut für ökologische Wirtschaftsforschung: Sozio-technische\r\nAnalyse der Worst Performing Buildings in Deutschland. Gutachten\r\nim Auftrag der ESYS-AG ‚Energiewende der bebauten\r\nUmwelt‘ im Rahmen des Projektes ESYS, gefördert vom Bundesministerium\r\nfür Bildung und Forschung, Berlin, 2023.\r\n10 Achleitner et al. 2023\r\nAchleitner, A.-K./Kussel, G./Pavleka, S./Schmidt, C. M.: Innovationssystem\r\nDeutschland. Die Fachkräftesicherung in Deutschland\r\nunterstützen (acatech STUDIE), München: acatech 2023.\r\nDOI: https: //doi.org/10.48669/aca_2023-11.\r\n11 Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V./Kraus 2022\r\nHauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V./Kraus, P.: Frauen\r\nam Bau. Eine statistische Analyse, 2022. URL:\r\nhttps://www.bauindustrie.de/fileadmin/bauindustrie.de/Media/\r\nPressemitteilungen/220303_Frauen_am_Bau.pdf [Stand:\r\n13.01.2025].\r\n12 BPIE 2024\r\nBuilding Performance Institute Europe (BPIE): Wärmewende in\r\nEuropa. Gute Praxis aus ausgewählten Ländern & Empfehlungen\r\nfür Deutschland. Im Auftrag des Akademienprojektes\r\n„Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS), 2024.\r\n13 Kapeller et al. 2024\r\nKapeller, J./Hornykewycz, A./Weber, J. D./Cserjan, L.: Dekarbonisierung\r\ndes Gebäudesektors als Teil einer sozial-ökologischen\r\nTransformation. Ein Gestaltungsvorschlag, 2024. URL:\r\nhttps://hdl.handle.net/10419/307146 [Stand: 10.01.2025].\r\n14 Thamling/Rau 2022\r\nThamling, N./Rau, D.: Hintergrundpapier zur Gebäudestrategie\r\nKlimaneutralität 2045, 2022. URL: https://www.publikationen-\r\nbundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/hintergrundpapier-\r\nzur-gebaeudestrategie-klimaneutralitaet-2045-\r\n2171310 [Stand: 07.01.2025].\r\n15 Europäische Kommission o. J.\r\nEuropäische Kommission: Social Climate Fund. URL: https://climate.\r\nec.europa.eu/eu-action/eu-emissions-trading-system-euets/\r\nsocial-climate-fund_en [Stand: 04.02.2025].\r\n30\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n16 Bei der Wieden et al. 2023\r\nBei der Wieden, M./Braungardt, S./Hörner, M./Bischof, J.: Minimum\r\nEnergy Performance Standards for Non-Residential\r\nBuildings. EU Requirements and National Implementation,\r\n2023. URL: https://www.iwu.de/fileadmin/publikationen/\r\nnews/2023_IWU_EtAl_Hoerner-EtAl_MEPS-for-\r\nNRB.pdf [Stand: 04.02.2025].\r\n17 Clausen/Beucker 2020\r\nClausen, J./Beucker, S.: Governance radikaler Umweltinnovationen\r\nFallbeispiel Gebäudeenergiegesetz, Berlin, 2020. URL:\r\nhttps://www.borderstep.org/wp-content/uploads/\r\n2020/05/Fallstudie-GEGesetz-14-05-2020.pdf [Stand:\r\n04.02.2025].\r\n18 Wolf et al. 2023\r\nWolf, I./Ebersbach, B./Huttarsch, J.-H.: Soziales Nachhaltigkeitsbarometer\r\n2023, 2023. URL: https://ariadneprojekt.de/publikation/\r\nsoziales-nachhaltigkeitsbarometer-2023/ [Stand:\r\n04.02.2025].\r\n19 Hanke et al. 2023\r\nHanke, F./Grossmann, K./Sandmann, L.: „Excluded Despite their\r\nSupport. The Perspectives of Energy-Poor Households on their\r\nParticipation in the German Energy Transition Narrative“. In:\r\nEnergy Research & Social Science, 104, 2023, Artikel 103259.\r\nDOI: https://doi.org/10.1016/j.erss.2023.103259.\r\n20 Jost et al. 2024\r\nJost, P./Mack, M./Hillje, J.: Aufgeheizte Debatte? Eine Analyse der\r\nBerichterstattung über das Heizungsgesetzund was wir politisch\r\ndaraus lernen können, Das Progressive Zentrum, 2024.\r\nURL: https://www.progressives-zentrum.org/wp-content/uploads/\r\n2024/04/240418_DPZ_Studie_Aufgeheizte-Debatte.\r\npdf [Stand: 10.01.2025].\r\n21 Bargetz/Eggers 2023\r\nBargetz, B./Eggers, N. E.: „Affektive Narrative. Theorie und Kritik\r\npolitischer Vermittlungsweisen“. In: Politische Vierteljahresschrift,\r\n64, 2023, S. 221–246. URL:\r\nhttps://doi.org/10.1007/s11615-022-00432-4.\r\n22 Taddicken/Wolff 2023\r\nTaddicken, M./Wolff, L.: Auf der Suche nach Informationen zu Klimawandel-\r\nFake-News, NEU - Nachhaltigkeits‐, Energie‐ und\r\nUmweltkommunikation. Ilmenau: Universitätsverlag Ilmenau\r\n2023. URL: https://doi.org/10.22032/dbt.55228 [Stand:\r\n20.01.2025].\r\n23 Sturm 2020\r\nSturm, G.: „Populismus und Klimaschutz. Der AfD-Klimadiskurs“.\r\nIn: Soziologiemagazin, 2020. URL: https://elibrary.\r\nutb.de/doi/abs/10.3224/soz.v13i2.06 [Stand:\r\n20.01.2025].\r\n24 Eversberg et al. 2024\r\nEversberg, D./Fritz, M./von Faber, L./ Schmelzer, M.: Der neue sozial-\r\nökologische Klassenkonflikt. Mentalitäts-und Interessengegensätze\r\nim Streit um Transformation, 2024. URL:\r\nhttps://www.campus.de/e-books/wissenschaft/soziologie/\r\nder_neue_sozial_oekologische_klassenkonflikt-\r\n18313.html [Stand: 20.01.2025].\r\n25 Stojilovska et al. 2022\r\nStojilovska, A./Guyet, R./Mahoney, K./Gouveia, J. P./Castaño-\r\nRosa, R./Živčič, L., ... & Tkalec, T.: „Energy Poverty and\r\nEmerging Debates. Beyond the Traditional Triangle of Energy\r\nPoverty Drivers“. In: Energy Policy, 2022.\r\n26 Destatis 2023\r\nStatistisches Bundesamt (Destatis): Wohnen in Deutschland. Zusatzprogramm\r\ndes Mikrozensus 2022, 2023. URL:\r\nhttps://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/\r\nWohnen/Publikationen/Downloads-Wohnen/wohnenin-\r\ndeutschland-5122125229005.html [Stand: 04.02.2025].\r\n27 Destatis o. J.\r\nStatistisches Bundesamt (Destatis): Überbelastung durch Wohnkosten.\r\nURL: https://www.destatis.de/Europa/\r\nDE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/\r\nWohnkosten.htm [Stand: 06.02.2025].\r\n28 DMB/Öko-Institut e. V. 2023\r\nDeutscher Mieterbund (DMB)/Öko-Institut e. V.: Wohn- und Energiekostenbelastung\r\nvon Mietenden. Studie für den Deutschen\r\nMieterbund, 2023. URL: https://mieterbund.de/app/uploads/\r\nfileadmin/public/Studien/DMB_Wohnkostenbelastung-\r\nMietende_final.pdf [Stand: 20.01.2025].\r\n29 INVEST Wärmewende o. J.\r\nINVEST Wärmewende: INVEST Wärmewende. Investitionsplan\r\nzur Finanzierung der Wärmewende in einkommensschwachen\r\nHaushalten. URL: https://invest-waermewende.de/de\r\n[Stand: 06.02.2025].\r\n30 Kossmann et al. 2016\r\nKossmann, B./von Wangenheim, G./Gill, B.: Wege aus dem Vermieter-\r\nMieter-Dilemma bei der energetischen Modernisierung.\r\nEinsparabhängige statt kostenabhängige Refinanzierung,\r\n2016, Kassel.\r\n31 Statista 2024\r\nStatista: Vergleich der Entwicklung der durchschnittlichen Wohnfläche\r\nje Wohnung und je Einwohner in Deutschland von 1991\r\nbis 2023, 2024. URL: https://de.statista.com/statistik/\r\ndaten/studie/1403353/umfrage/entwicklung-derwohnflaeche-\r\npro-wohnung-und-pro-kopf-in-deutschland/\r\n[Stand: 06.02.2025].\r\n31\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n32 Öko-Institut e. V. 2022\r\nÖko-Institut e. V.: Wie wohnt Deutschland? Wohnsituation, Wohnkosten\r\nund Wohnkostenbelastungen von Haushalten in\r\nDeutschland, 2022. URL: https://www.oeko.de/fileadmin/\r\noekodoc/Wie-wohnt-Deutschland-_Wohnsituation-\r\nWohnkosten-Wohnkostenbelastung.pdf [Stand: 04.02.2025].\r\n33 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung o. J.\r\nBundesinstitut für Bevölkerungsforschung: Alleinerziehende mit\r\nminderjährigen Kindern nach Geschlecht und ihr Anteil an den\r\nFamilien insgesamt in Deutschland (1996–2023). URL:\r\nhttps://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/L31-Alleinerziehende-\r\nGeschlecht-ab-1996.html [Stand: 04.02.2025].\r\n34 Peter 2022\r\nPeter, L. K.: Ansatzpunkte suffizienten Wohnens im Lebensverlauf\r\nvon Bewohnerinnen und Bewohnern in Deutschland, Wuppertal\r\nInstitut für Klima, Umwelt, Energie, 2022. URL:\r\nhttps://epub.wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/docId/\r\n8032/file/WSA26_Peter.pdf [Stand: 20.01.2025].\r\n35 BBSR 2022-1\r\nBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR):\r\nWohneigentumsbildung und Wohnflächenverbrauch, BBSRAnalysen\r\nKOMPAKT 14/2022, 2022. URL:\r\nhttps://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/\r\nanalysen-kompakt/2022/ak-14-2022-dl.pdf;jsessionid=\r\nE55E4B0F09FCD1DB637B9E892E6E0B77.live21301?\r\n__blob=publicationFile&v=7 [Stand: 20.01.2025].\r\n36 Destatis 2022\r\nStatistisches Bundesamt (Destatis): Umweltökonomische Gesamtrechnungen.\r\nBerichtszeitraum 2000–2020, 2022. URL:\r\nhttps://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/\r\nUmwelt/UGR/private-haushalte/Publikationen/Downloads/\r\nhaushalte-umwelt-pdf-5851319.pdf?__blob=publicationFile\r\n[Stand: 20.01.2025].\r\n37 ERK 2022\r\nExpertenrat für Klimafragen (ERK): Zweijahresgutachten 2022.\r\nGutachten zu bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen.\r\nTrends der Jahresemissionsmengen und Wirksamkeit\r\nvon Maßnahmen (gemäß § 12 Abs. 4 Bundes-Klimaschutzgesetz),\r\n2022. URL: https://expertenrat-klima.de/content/\r\nuploads/2022/11/ERK2022_Zweijahresgutachten.pdf\r\n[Stand: 06.01.2025].\r\n38 Bundesgesetzblatt 2023\r\nGesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze\r\nvom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).\r\n39 BMWK 2022\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Sicher\r\ndurch den Winter. Abschlussbericht, 2022. URL:\r\nhttps://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/\r\nabschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v.\r\n40 BBSR 2024\r\nBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Analysen\r\nund Empfehlungen zur Vereinbarkeit von bezahlbarem\r\nWohnen und Klimaschutz, BBSR-Online-Publikation 87/2024,\r\n2024. URL: https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/bbsronline-\r\n87-2024-dl.pdf [Stand: 20.01.2025].\r\n41 IKND 2022\r\nInitiative Klimaneutrales Deutschland (IKND): Energetische Sanierung.\r\nEin unsichtbarer Schatz, 2022. URL: https://initiativeklimaneutral.\r\nde/fileadmin/iknd_content/Publikationen/\r\n2207_IKND_Factsheet_Umfrage_EZFH_korrigierte_\r\nBU.pdf [Stand: 20.01.2025].\r\n42 Infas360 2025\r\nInfas360: Infas360, 2025. URL: https://www.infas360.de/ [Stand:\r\n07.02.2025].\r\n43 McMakler 2021\r\nMcMakler: Energieeffizienz Gebäude. Schlechte Energiebilanz von\r\nWohnhäusern, 2021. URL: https://www.mcmakler.de/research/\r\numfragen-trends/Energieeffizienz [Stand: 10.01.2025].\r\n44 Co2online 2023\r\nCo2online: Wohnen und Sanieren. Wohngebäude-Statistiken 2002\r\nbis heute, 2023. URL: https://www.wohngebaeude.info/\r\n[Stand: 10.01.2025].\r\n45 BBSR 2022-2\r\nBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Felduntersuchung\r\nzur Evaluierung von Energieausweisen bei\r\nWohngebäuden, BBSR-Online-Publikation 01/2022, 2022.\r\nURL: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/\r\nbbsr-online/2022/bbsr-online-01-2022-\r\ndl.pdf?__blob=publicationFile&v=2 [Stand: 20.01.2025].\r\n46 Zensus 2022\r\nZensus: Factsheet zum Zensus 2022, 2022. URL:\r\nhttps://www.zensus2022.de/DE/Veranstaltungen/Pressegespraech/\r\nZensus_Factsheet.pdf?__blob=publication-\r\nFile&v=4 [Stand: 20.01.2025].\r\nEmpfohlene Zitierweise\r\nJaeger-Erben, Melanie/ Wagner, Andreas/ Bastian, Marco/ Bolln, Stefan/ Dütschke, Elisabeth/ Eiden, Benedikte/ Gierds, Jörn/\r\nGrobler, Frederic/ Großmann, Katrin/ Hirschl, Bernd/ Holm, Andreas/ Menges, Roland/ Messerschmidt, Burkhard/ Reusswig,\r\nFritz/ Schumacher, Jörg/ Streblow, Rita/ Weismann, Benjamin: „Wie gelingt die Energiewende im Gebäudebereich? Handlungsfelder\r\nfür eine sozialverträgliche Transformation” (Impuls), Schriftenreihe „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS), 2025, https://\r\ndoi.org/10.48669/esys_2025-3.\r\nAutor*innen\r\nProf. Dr. Melanie Jaeger-Erben Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg\r\n(AG-Leitung) (BTU)\r\nProf. Andreas Wagner Karlsruher Institut für Technologie (KIT)\r\n(AG-Leitung)\r\nMarco Bastian Bosch\r\nStefan Bolln GIH Bundesverband e.V.\r\nDr. Elisabeth Dütschke Fraunhofer ISI\r\nBenedikte Eiden ESYS-Geschäftsstelle | acatech\r\nJörn Gierds ESYS-Geschäftsstelle | acatech\r\nFrederic Grobler ISIConsult (ehemals)\r\nProf. Dr. phil. Katrin Großmann Fachhochschule Erfurt\r\nProf. Dr. Bernd Hirschl Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH, gemeinnützig und Brandenburgische\r\nTechnische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)\r\nProf. Dr.-Ing. Andreas Holm Hochschule München\r\nProf. Dr. Roland Menges Technische Universität Clausthal\r\nProf. Dr. Burkhard Messerschmidt Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB\r\nDr. habil. Fritz Reusswig Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. (PIK)\r\nJörg Schumacher Bundesarchitektenkammer (BAK)\r\nDr.-Ing. Rita Streblow RWTH Aachen\r\nBenjamin Weismann GIH Bundesverband e.V.\r\nDirektorium\r\nProf. Dr. Andreas Löschel Ruhr-Universität Bochum\r\n(Vorsitzender)\r\nProf. Dr. Karen Pittel ifo Institut\r\n(Stellvertretende Vorsitzende)\r\nProf. Dr. Dirk Uwe Sauer RWTH Aachen\r\n(Stellvertretender Vorsitzender)\r\nProf. Dr.-Ing. Manfred Fischedick Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie\r\nProf. Dr. Hans-Martin Henning Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE\r\nProf. Dr. Ellen Matthies Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg\r\nProf. Dr. Jürgen Renn Max-Planck-Institut für Geoanthropologie\r\nProf. Dr. Indra Spiecker Universität zu Köln\r\ngenannt Döhmann\r\nWeitere Mitwirkende\r\nSilvia Biagioli ESYS-Geschäftsstelle | acatech\r\nAnnika Eßmann Koordination Grafiken (ESYS-Geschäftsstelle | acatech)\r\nFelix Fischer ESYS-Geschäftsstelle | acatech\r\nAnnika Seiler Produktionskoordination und Satz (ESYS-Geschäftsstelle | acatech)\r\nClaire Stark Redaktion (ESYS-Geschäftsstelle | acatech)\r\n5\r\n5\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n1. Wie groß sind Erdgaspotenziale in nicht konventionellen Lagerstätten in\r\nDeutschland?\r\nUm die mögliche Bedeutung der Förderung von Erdgas aus nicht konventionellen Lagerstätten in Deutschland\r\neinzuordnen, ist zunächst die Größenordnung der vorhandenen Erdgaspotenziale zu klären. Diese\r\nFrage ist jedoch nicht eindeutig zu beantworten: Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe\r\n(BGR) schätzt, dass 320 bis 2.030Milliarden Kubikmeter technisch förderbares Schiefergas in Deutschland\r\nin einer Tiefe zwischen 1.000 und 5.000Metern vorliegen ([1] S. 86).3 Diese Potenziale werden als Ressourcen\r\nbezeichnet [1]. Die größten Lagerstätten in Deutschland befinden sich in Niedersachsen an der Grenze\r\nzu Nordrhein-Westfalen (siehe Abbildung 2). Innerhalb der Europäischen Union verfügen lediglich Frankreich,\r\nSpanien und Rumänien über größere Schiefergasressourcen als Deutschland.4 [3] [4][5]\r\nBisher liegen keine Abschätzungen darüber vor, welcher Anteil der Erdgasressourcen mit der heutigen\r\nTechnik und zu heutigen Preisen wirtschaftlich förderbar wäre. Hinzu kommen weitere begrenzende Rahmenbedingungen:\r\nSo kommen zum Beispiel Teile der Ressourcen nicht für die Förderung infrage, weil sie\r\nunter Städten oder in Naturschutzgebieten liegen. Der tatsächlich förderbare Anteil an Erdgas wird als Reserven\r\nbezeichnet. Für die Analyse der in Deutschland vorliegenden Reserven wären dezidierte Untersuchungen\r\nmit Explorationsbohrungen notwendig. Diese Untersuchungen wurden für Deutschland bislang\r\nnicht durchgeführt [6]5, deshalb liegen hierfür bisher nur Einschätzungen vor. [7]\r\nFachleute schätzen, dass jährlich etwa 5 bis 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus nicht konventionellen\r\nLagerstätten in Deutschland gefördert werden könnten. Dies entspricht ungefähr 6 bis 12 Prozent des Erdgasverbrauchs\r\nin Deutschland, bezogen auf das Jahr 2022.6 Für eine Förderung dieser Größenordnung\r\nbräuchte es circa 400 bis 800 Bohrungen. Diese würden sich auf etwa 30 bis 60 sogenannten Clusterplätzen\r\nbefinden.7\r\n3 Werden auch Potenziale zwischen 500m und 1.000 m Tiefe berücksichtigt, erhöht sich dieMenge theoretisch technisch förderbaren Schiefergases\r\nin Deutschland auf 380 bis 2.240 Mrd. m³ ([1] S. 86). Bei einer Förderung im Tiefenintervall von 500 bis 1.000 m steigt jedoch das Risiko, das\r\nGrundwasser zu beeinträchtigen. Es wird daher empfohlen, bei Fracking-Bohrungen einen Abstand von 1.000 m zu Grundwasserleitern einzuhalten\r\n(vgl. z. B. [3]). In der Vergangenheit gab es z. B. in den USA jedoch auch Fracking-Bohrungen in Tiefen geringer als 1.000 und 500 m [4].\r\nEine Förderung aus Tiefen von mehr als 5.000 m wäre technisch möglich, ist aber aufwendig und deshalb in der Regel unwirtschaftlich [5].\r\n4 In Europa befinden sich etwa 6 % der aktuell weltweit ausgewiesenen Schiefergasressourcen. Der Großteil der Ressourcen befindet sich in\r\nNordamerika (24 %), Australasien (22 %) und Lateinamerika (20 %) ([1] S. 90).\r\n5 Weder die zuständigen Bundesländer noch Unternehmen haben nach Auskunft des Bundesumweltministeriums in der Vergangenheit Initiativen\r\nfür Probebohrungen gezeigt [6]. Die niedersächsische Landesregierung schließt Probebohrungen derzeit aus. [7]\r\n6 1 Mrd. m³ Erdgas entspricht etwa 10 TWh Erdgas. Deutschland verbrauchte 2022 ca. 847 TWh Gas [2].\r\n7 Diese Bandbreite spiegelt die im Rahmen des ESYS-Workshops diskutierten Zahlen wider.\r\nReihenherausgeber\r\nacatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V. (Federführung)\r\nGeschäftsstelle München, Karolinenplatz 4, 80333 München | www.acatech.de\r\nDeutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.\r\n– Nationale Akademie der Wissenschaften –\r\nJägerberg 1, 06108 Halle (Saale) | www.leopoldina.org\r\nUnion der deutschen Akademien der Wissenschaften e. V.\r\nGeschwister-Scholl-Straße 2, 55131 Mainz | www.akademienunion.de\r\nDOI\r\nhttps://doi.org/10.48669/esys_2025-3\r\nProjektlaufzeit\r\n03/2016 bis 12/2024\r\nFinanzierung\r\nDas Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung\r\n(Förderkennzeichen 03EDZ2016) gefördert.\r\n5\r\n5\r\nEnergiesysteme der Zukunft\r\n1. Wie groß sind Erdgaspotenziale in nicht konventionellen Lagerstätten in\r\nDeutschland?\r\nUm die mögliche Bedeutung der Förderung von Erdgas aus nicht konventionellen Lagerstätten in Deutschland\r\neinzuordnen, ist zunächst die Größenordnung der vorhandenen Erdgaspotenziale zu klären. Diese\r\nFrage ist jedoch nicht eindeutig zu beantworten: Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe\r\n(BGR) schätzt, dass 320 bis 2.030Milliarden Kubikmeter technisch förderbares Schiefergas in Deutschland\r\nin einer Tiefe zwischen 1.000 und 5.000Metern vorliegen ([1] S. 86).3 Diese Potenziale werden als Ressourcen\r\nbezeichnet [1]. Die größten Lagerstätten in Deutschland befinden sich in Niedersachsen an der Grenze\r\nzu Nordrhein-Westfalen (siehe Abbildung 2). Innerhalb der Europäischen Union verfügen lediglich Frankreich,\r\nSpanien und Rumänien über größere Schiefergasressourcen als Deutschland.4 [3] [4][5]\r\nBisher liegen keine Abschätzungen darüber vor, welcher Anteil der Erdgasressourcen mit der heutigen\r\nTechnik und zu heutigen Preisen wirtschaftlich förderbar wäre. Hinzu kommen weitere begrenzende Rahmenbedingungen:\r\nSo kommen zum Beispiel Teile der Ressourcen nicht für die Förderung infrage, weil sie\r\nunter Städten oder in Naturschutzgebieten liegen. Der tatsächlich förderbare Anteil an Erdgas wird als Reserven\r\nbezeichnet. Für die Analyse der in Deutschland vorliegenden Reserven wären dezidierte Untersuchungen\r\nmit Explorationsbohrungen notwendig. Diese Untersuchungen wurden für Deutschland bislang\r\nnicht durchgeführt [6]5, deshalb liegen hierfür bisher nur Einschätzungen vor. [7]\r\nFachleute schätzen, dass jährlich etwa 5 bis 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus nicht konventionellen\r\nLagerstätten in Deutschland gefördert werden könnten. Dies entspricht ungefähr 6 bis 12 Prozent des Erdgasverbrauchs\r\nin Deutschland, bezogen auf das Jahr 2022.6 Für eine Förderung dieser Größenordnung\r\nbräuchte es circa 400 bis 800 Bohrungen. Diese würden sich auf etwa 30 bis 60 sogenannten Clusterplätzen\r\nbefinden.7\r\n3 Werden auch Potenziale zwischen 500m und 1.000 m Tiefe berücksichtigt, erhöht sich dieMenge theoretisch technisch förderbaren Schiefergases\r\nin Deutschland auf 380 bis 2.240 Mrd. m³ ([1] S. 86). Bei einer Förderung im Tiefenintervall von 500 bis 1.000 m steigt jedoch das Risiko, das\r\nGrundwasser zu beeinträchtigen. Es wird daher empfohlen, bei Fracking-Bohrungen einen Abstand von 1.000 m zu Grundwasserleitern einzuhalten\r\n(vgl. z. B. [3]). In der Vergangenheit gab es z. B. in den USA jedoch auch Fracking-Bohrungen in Tiefen geringer als 1.000 und 500 m [4].\r\nEine Förderung aus Tiefen von mehr als 5.000 m wäre technisch möglich, ist aber aufwendig und deshalb in der Regel unwirtschaftlich [5].\r\n4 In Europa befinden sich etwa 6 % der aktuell weltweit ausgewiesenen Schiefergasressourcen. Der Großteil der Ressourcen befindet sich in\r\nNordamerika (24 %), Australasien (22 %) und Lateinamerika (20 %) ([1] S. 90).\r\n5 Weder die zuständigen Bundesländer noch Unternehmen haben nach Auskunft des Bundesumweltministeriums in der Vergangenheit Initiativen\r\nfür Probebohrungen gezeigt [6]. Die niedersächsische Landesregierung schließt Probebohrungen derzeit aus. [7]\r\n6 1 Mrd. m³ Erdgas entspricht etwa 10 TWh Erdgas. Deutschland verbrauchte 2022 ca. 847 TWh Gas [2].\r\n7 Diese Bandbreite spiegelt die im Rahmen des ESYS-Workshops diskutierten Zahlen wider.\r\nDas Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“\r\nMit der Initiative „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) geben acatech – Deutsche\r\nAkademie der Technikwissenschaften, die Nationale Akademie der Wissenschaften\r\nLeopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften Impulse für\r\ndie Debatte über Herausforderungen und Chancen der Energiewende in Deutschland.\r\nIn interdisziplinären Arbeitsgruppen erarbeiten rund 160 Fachleute\r\nHandlungsoptionen für den Weg zu einer umweltverträglichen, sicheren und bezahlbaren\r\nEnergieversorgung.\r\nKontakt:\r\nDr. Cyril Stephanos\r\nLeiter der Geschäftsstelle „Energiesysteme der Zukunft“\r\nGeorgenstraße 25, 10117 Berlin\r\nTel.: +49 30 206 30 96 - 0\r\nE-Mail: stephanos@acatech.de\r\nweb: energiesysteme-zukunft.de\r\nDie Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, acatech – Deutsche Akademie der\r\nTechnikwissenschaften und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften unterstützen\r\nPolitik und Gesellschaft unabhängig und wissenschaftsbasiert bei der Beantwortung\r\nvon Zukunftsfragen zu aktuellen Themen. Die Akademiemitglieder und weitere Fachleute\r\nsind hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland. In\r\ninterdisziplinären Arbeitsgruppen erarbeiten sie Stellungnahmen, die nach externer Begutachtung\r\nvom Ständigen Ausschuss der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina\r\nverabschiedet und anschließend in der Schriftenreihe zur wissenschaftsbasierten Politikberatung\r\nveröffentlicht werden. Weitere Publikationsformate erscheinen in der Schriftenreihe\r\n„Energiesysteme der Zukunft“, darunter Impulse und Analysen.\r\nDeutsche Akademie der\r\nNaturforscher\r\nLeopoldina e. V.\r\nNationale Akademie der\r\nWissenschaften\r\nJägerberg 1\r\n06108 Halle (Saale)\r\nTel.: 0345 47239-867\r\nFax: 0345 47239-839\r\nE-Mail: politikberatung@leopoldina.org\r\nBerliner Büro:\r\nReinhardtstraße 14\r\n10117 Berlin\r\nacatech – Deutsche Akademie\r\nder Technikwissenschaften e. V.\r\nGeschäftsstelle München:\r\nKarolinenplatz 4\r\n80333 München\r\nTel.: 089 520309-0\r\nFax: 089 520309-9\r\nE-Mail: info@acatech.de\r\nHauptstadtbüro:\r\nGeorgenstraße 25\r\n10117 Berlin\r\nUnion der deutschen Akademien\r\nder Wissenschaften e. V.\r\nGeschwister-Scholl-Straße 2\r\n55131 Mainz\r\nTel.: 06131 218528-10\r\nFax: 06131 218528-11\r\nE-Mail: info@akademienunion.de\r\nBerliner Büro:\r\nJägerstraße 22/23\r\n10117 Berlin"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Allein für das Jahr 2019 wird die Zahl der\r\nToten für die Länder der Europäischen Union auf 38.000 geschätzt. Die Kosten antimikrobieller\r\nResistenz, ermittelt als zusätzlicher Aufwand im Gesundheitssystem,\r\nbelaufen sich auf jährlich 1,1 Mrd. Euro. Laut einer Lancet-Studie von 2024 könnten\r\nin den nächsten 25 Jahren weltweit mehr als 39 Millionen Menschen an antibiotikaresistenten\r\nInfektionen sterben.\r\nAngesichts dieser „stillen Pandemie“ ist es höchst alarmierend, dass seit 1980 keine\r\nneuen Klassen an antimikrobiellen Medikamenten entwickelt wurden, sondern\r\nhauptsächlich veränderte Varianten von bekannten Antibiotika. Antimikrobielle\r\nWirkstoffe sind Substanzen, die gegen Infektionen durch Pilze oder Bakterien wirken.\r\nSie spielen in der modernen Medizin eine herausragende Rolle, da mit ihnen nicht\r\nnur akute Infektionen behandelt werden können, sondern sie auch zur Prophylaxe\r\nvon Infektionen, etwa im Fall bevorstehender Operationen, eingesetzt werden. Antimikrobielle\r\nWirkstoffe sind folglich systemrelevante Medikamente. Seit Jahren ist\r\nweltweit eine Zunahme von Resistenzen mikrobieller Krankheitserreger gegen die\r\nderzeit auf dem Markt befindlichen Medikamente zu beobachten. Die gesundheitsökonomischen\r\nund sozialen Kosten dieser Zunahme an Resistenzen, denen oftmals\r\nnichts mehr entgegengesetzt werden kann, sind enorm. Neben Strategien zur Minderung\r\nder Resistenzbildung braucht es unbedingt neue antimikrobielle Wirkstoffe,\r\ndie bei kritischen Fällen eingesetzt werden, wenn gängige Antibiotika keinen Erfolg\r\nversprechen.\r\nObwohl auf dem Weg von der Entdeckung neuer Wirkstoffe bis zur Entwicklung\r\nzu marktreifen Medikamenten viele Hürden liegen, sind es insbesondere ökonomische\r\nGründe, die die Pharmaindustrie dazu veranlasst haben, praktisch keine\r\nÖkonomische Anreize für\r\ndie Entwicklung neuer\r\nantimikrobieller Wirkstoffe\r\nProf. Dietmar Harhoff, Ph.D., ML ist\r\nDirektor am Max‐Planck‐Institut für Innovation\r\nund Wettbewerb in München und\r\nLeiter der Forschungsstelle\r\nEntrepreneurship\r\nund Innovation\r\nan der Ludwig‐Maximilians‐\r\nUniversität München (LMU).\r\nProf. Dr. Helga Rübsamen-Schaeff ML\r\nist Gründerin und Mitglied im Aufsichtsrat\r\nder AiCuris Anti-Infective Cures AG\r\nin Wuppertal.\r\nProf. Dr. Axel A. Brakhage ML ist Wissenschaftlicher\r\nDirektor des Leibniz-Instituts\r\nfür Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie\r\n– Hans-Knöll-Institut (Leibniz-\r\nHKI), Jena und Professor für Mikrobiologie\r\nund Molekularbiologie an der Friedrich-\r\nSchiller-Universität Jena.\r\nIn der Reihe „Leopoldina Fokus“ erscheinen\r\nPolicy Briefs, die aktuelle Themen\r\naus wissenschaftlicher\r\nPerspektive einordnen.\r\nSie basieren auf Gesprächen\r\ndes Präsidenten der Nationalen Akademie\r\nder Wissenschaften\r\nProf. (ETHZ)\r\nDr. Gerald Haug ML mit ausgewiesenen\r\nExpertinnen und Experten.\r\nML = Mitglied der Leopoldina\r\n€\r\nneuen antimikrobiellen Klassen mehr zu entwickeln. Zahlreiche Unternehmen haben den Markt verlassen und bisherige Initiativen haben es nicht vermocht, diesen Trend umzukehren.\r\nDie Entwicklung neuer antimikrobieller Medikamente ist ein sehr kostenträchtiges und riskantes Geschäft. Die marktwirtschaftliche Logik, wonach sich hohe Entwicklungskosten und -risiken in der Gegenwart durch hohe Medikamentenumsätze in der Zukunft amortisieren, gilt aktuell nicht für Antibiotika. Denn um die Gefahr von Resistenzen zu minimieren, muss auch der Einsatz neuer Antibiotika beschränkt werden – oder, eine schnelle und leistungsfähige Diagnostik vorausgesetzt, sehr gezielt erfolgen. Solange diese Diagnostik in der Breite fehlt und neue Antibiotika erst eingesetzt werden, wenn die alten genutzt wurden, aber keine Wirkung erzielen, läuft die Entwicklung von Antibiotika derzeit fast zwangsläufig auf ein Verlustgeschäft hinaus. Die üblichen Marktmechanismen, die Firmen Anreize für eigene Entwicklungsprojekte liefern, funktionieren also nicht.\r\nSog. PUSH-Anreize wie die öffentliche Forschungsförderung verfolgen das Ziel, Entwicklungsinitiativen zu begünstigen und neue antimikrobielle Medikamente in den Markt zu „drücken“. Diese Unterstützung ist sinnvoll und notwendig, um die frühe Forschung und Entwicklung voranzutreiben. Für spätere Entwicklungsphasen, klinische Studien und den Vertrieb neuer Medikamente ist jedoch das Engagement großer Pharmaunternehmen fast unentbehrlich. Dieses Engagement kommt aber – auch bei Vorliegen von PUSH-Anreizen – aufgrund der nicht ausreichenden Gewinnerwartungen gar nicht zustande. Dennoch leisten PUSH-Anreize einen wichtigen Beitrag. Durch sie sind FuE-Kosten gesunken und Eintrittsbarrieren sind reduziert worden. Aber sie haben sich als nicht ausreichend erwiesen, um dem Mangel an Antibiotika effektiv zu begegnen.\r\nWie dringlich ist es?\r\nWelche ökonomischen Ansätze gibt es?\r\nObwohl das Problem seit Jahren bekannt ist und verschiedene Initiativen versuchen, es abzumildern, ist es bisher nicht gelungen, trotz Resistenzzunahme die Entwicklung neuer Antibiotikaklassen voranzubringen. Im Gegenteil, das Problem verschärft sich zusehends. Eine besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass mit dem\r\nUm die pharmazeutische Industrie bei der Entwicklung von Antibiotika wieder ins Spiel zu bringen, bedarf es der Implementierung von PULL-Strategien, die den Weg vom Forschungslabor über klinische Studien bis zum Markteintritt wieder wirtschaftlich attraktiv machen. Vier Ansätze wurden hierfür entwickelt: 1) das Subskriptionsmodell, 2) Markteintrittsprämien, 3) übertrag-\r\nbare Exklusivitätsverlängerungen und 4) Meilensteinzahlungen.\r\nDesinteresse der Industrie auch zunehmend die wissenschaftliche Expertise verschwindet, die für die Entwicklung dieser Medikamentenklasse unerlässlich ist. Da die Entwicklung neuer Antibiotika wissenschaftlich äußerst komplex ist, besteht die akute Gefahr, dass der Trend sich zunehmend schwerer umkehren lässt.\r\n1.\r\nDas Subskriptionsmodell ist eine Art Abonnement, in dem den entwickelnden Unternehmen jährliche Einnahmen garantiert werden. Dieses Modell bietet sich auch an, um die Verfügbarkeit schon vorhandener Antibiotika weiterhin zu sichern, wenn eine Firma beispielsweise aufgrund geringer Profitabilität plant, ein Produkt vom Markt zu nehmen.\r\n2\r\nLeopoldina FOKUS | Ökonomische Anreize für die Entwicklung neuer antimikrobieller Wirkstoffe\r\n3\r\nWas würde die Implementierung dieser ökonomischen Anreize kosten?\r\nWie ließen sich die ökonomischen Anreize implementieren?\r\nEine Abschätzung der Kosten für die Antibiotika-Entwicklung ist komplex. Von der European Health Emergency Response Authority (HERA), der EU-Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen der EU, wurden 2023 detaillierte Kostenmodelle vorgelegt. Diese bauen auf der Überlegung auf, dass bis zum Beginn der ersten Phase von klinischen Versuchen ausreichend viele Kandidaten für neue\r\nAngesichts der globalen Dimension der Problematik und der weltweiten Verteilung in Frage kommender Pharmaunternehmen erscheinen nationalstaatliche Programme als nicht zielführend. Sinnvoll erscheint eher ein europäischer Ansatz, in dem eine oder mehrere ökonomische Lösungen in Kombination angewendet werden, um die Entwicklung neuer antimikrobieller Wirkstoffe zu fördern. Besonders wichtig ist hierbei ein Ansatz, der nicht nur die Wirkstoffforschung stärkt, sondern vor allem die Chancen maximiert, dass tatsächlich neuartige antimikrobielle Medikamente in den Markt kommen und sich dort auch halten können.\r\n2.\r\nMarkteintrittsprämien werden Firmen ausgezahlt, die erfolgreich ein Produkt auf den Markt bringen. Hierbei sind Modelle denkbar, die die Vergütung in Raten verteilt über Jahre auszahlen oder Einmalzahlungen garantieren.\r\n3.\r\nÜbertragbare Exklusivitätsverlängerungen (auch Voucher genannt) ermöglichen es Antibiotika-Entwicklern, Schutzrechte eines anderen schon im Markt befindlichen Medikaments für eine bestimmte Zeit zu verlängern. Dieses Modell ist attraktiv für Firmen, die bereits andere profitable Produkte auf dem Markt haben. Hierbei werden die Gesamtkosten für das Gesundheitssystem dadurch beeinflusst, dass für die Produkte, deren AusAntibiotika\r\ngefunden werden, die dann klinisch erprobt werden könnten. Dafür wäre über einen Zeitraum von zehn Jahren ein jährliches Finanzierungsvolumen von 200 bis 350 Millionen Euro erforderlich, um ein neues Antibiotikum in den Markt zu bringen. Weltweit sollte eine Zahl von 15 neuen Antibiotikaklassen angestrebt werden, die Kosten wären anteilig von den großen Wirtschaftsnationen bzw. -regionen zu tragen.\r\nFür die konkrete Umsetzung sollte eine unbürokratische Lösung gefunden werden. Es bietet sich an, eine Agentur zu gründen und mit entsprechenden Mitteln und Kompetenzen auszustatten, bspw. unter dem Dach der HERA. Diese europäische Agentur sollte zum Ziel haben, PULL-Anreize auf europäischer Ebene so zu gestalten, dass eine ausreichende Zahl von Antibiotika entwickelt wird. Zudem gilt es, die Anstrengungen in der EU mit denen in anderen Ländern zu koordinieren, z.B. über eine Kooperation in G7, G20 und der WHO.\r\nschlussrechte verlängert werden, erst später Generika auf den Markt kommen. Die Kosten für die Schaffung des PULL-Anreizes werden also auf das gesamte Gesundheitssystem verteilt.\r\n4.\r\nMeilensteinzahlungen garantieren Zahlungen an bestimmten Punkten des Entwicklungsprozesses neuer Antibiotika. Dies kann insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen ein wichtiges Unterstützungsinstrument sein.\r\nWichtig ist bei allen Ansätzen, die Förderung an entsprechende Bedingungen zu knüpfen, die eine dauerhafte und flächendeckende Verfügbarkeit der Antibiotika sichern.\r\nLeopoldina FOKUS | Ökonomische Anreize für die Entwicklung neuer antimikrobieller Wirkstoffe\r\nHerausgeber: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.\r\n– Nationale Akademie der Wissenschaften –\r\nPräsident: Prof. (ETHZ) Dr. Gerald H. Haug\r\nJägerberg 1, 06108 Halle (Saale)\r\nRedaktion: Dr. Stefanie Bohley, Dr. Henning Steinicke, Dr. Matthias Winkler. Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina.\r\nKontakt: politikberatung@leopoldina.org\r\nGestaltung und Satz: Sisters of Design, Halle (Saale)\r\nBildnachweise: S. 1: David Ausserhofer, People Pictures,\r\nAnna Schroll/Leibniz-HKIRedaktionsschluss: 21.02.2025DOI: https://\r\ndoi.org/10.26164/leopoldina_03_01258\r\n4\r\nBevor eine Agentur die Arbeit aufnimmt, ist zunächst eine Evaluierung notwendig, welche der genannten ökonomischen Ansätze – ggfs. in Kombination – implementiert werden sollten. Denkbar wäre bspw. eine Kombination aus dem Subskriptionsmodell und Markteinführungsprämien. In Großbritannien wurde kürzlich erstmals ein Subskriptionsmodell eingeführt. Schweden hat ein vergleichbares Modell in Form einer jährlichen Umsatzgarantie eingeführt, um die Verfügbarkeit von im Markt befindlichen Antibiotika weiter zu sichern. Langjährige Praxiserfahrungen mit den skizzierten Ansätzen gibt es noch nicht; sie können angesichts der Dringlichkeit aber auch nicht abgewartet werden.\r\nWas sollte die Bundesregierung tun?\r\nDie Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2030 ist ein sinnvoller Ansatz zur Minderung von Resistenzbildungen, zielt aber nicht primär auf die Entwicklung neuer antimikrobieller Wirkstoffe. Hierfür bedarf es einer europäischen Initiative zur Wirkstoffentwicklung in der skizzierten Weise.\r\nDie Bundesregierung sollte sich gemeinsam mit anderen europäischen Partnern dafür einsetzen, noch in der aktuellen europäischen Legislatur eine Agentur zur Förderung neuer antimikrobieller Medikamente zu gründen und mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Ziel ist die schnelle Implementierung wirksamer ökonomischer Mechanismen in Europa, um den Markt in diesem gesellschaftlich bedeutsamen Bereich wiederherzustellen. Gleichzeitig sollte die Bundesregierung im Dialog mit Großbritannien und anderen Partnern außerhalb der EU für ein gemeinsames Engagement über bisherige multilaterale Initiativen hinaus werben.\r\nNeben diesen konkreten Maßnahmen für ökonomische Anreize sollte die Bundesregierung sicherstellen, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für die pharmazeutische und biomedizinische Forschung in Deutschland insgesamt verbessert und bürokratische Hürden weiter abgebaut werden.\r\nLeopoldina FOKUS | Ökonomische Anreize für die Entwicklung neuer antimikrobieller Wirkstoffe"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015528","regulatoryProjectTitle":"Schaffung wissenschafts- und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/94/4c/501675/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310220.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Forderungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen an eine künftige Bundesregierung\r\n18. Februar 2025\r\nFür ein starkes, innovatives und zukunftsfähiges Wissenschaftssystem\r\nDeutschlands Wissenschaft gehört zur Weltspitze. Ihr Erfolg fußt auf einem differenzierten Hochschul- und Forschungssystem, grundgesetzlich garantierter Autonomie und der verlässlichen Förderung durch Bund und Länder. Um in Zeiten geopolitischer Spannungen, globalen Wettbewerbs um Talente und rasanter technologischer Entwicklungen weiterhin Spitzenleistungen zu ermöglichen, braucht es nun umso mehr wissenschafts- und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen und eine klare politische Unterstützung der Wissenschaft. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert daher:\r\n1.\r\nStabile Finanzierung für Forschung und Lehre\r\nEs braucht eine nachhaltige Steigerung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts, eine gestärkte Fortführung des Zukunftsvertrages Studium und Lehre, eine gesicherte Finanzierung der Exzellenzstrategie sowie eine verlässliche Dynamisierung des Pakts für Forschung und Innovation. Dies muss eine Verstetigung und Erhöhung der DFG-Programmpauschale auf mindestens 30 Prozent durch zusätzliche Mittel einschließen. Zudem bedarf es einer verlässlichen Finanzierung der akademischen Mittlerorganisationen analog zum Pakt für Forschung und Innovation. Die Bundesregierung muss zudem für eine starke europäische Forschungsförderung und ein substanzielles, eigenständiges EU-Budget für Forschung und Entwicklung streiten.\r\n2.\r\nBürokratie abbauen und Autonomie stärken\r\nHochschulen und Forschungseinrichtungen brauchen flexiblere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Eine konsequente Umsetzung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes, eine wissenschaftsfreundliche Anpassung des Umsatzsteuergesetzes sowie die Reduzierung bürokratischer Hürden und Berichtspflichten müssen dringend erfolgen. Die Allianz hat konkrete Vorschläge zu Bürokratieabbau und Prozessbeschleunigung gemacht, die nun zügig umgesetzt werden müssen.\r\n3.\r\nEin ausdifferenziertes Wissenschaftssystem fördern\r\nDie Vielfalt der deutschen Wissenschaftslandschaft mit den unterschiedlichen Hochschultypen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen muss erhalten bleiben, ohne durch vereinheitlichende Vorgaben eingeschränkt zu werden.\r\n4.\r\nInfrastrukturen für Forschung und Lehre gezielt stärken\r\nDeutschland braucht exzellente und konkurrenzfähige Forschungs- und Lehrinfrastrukturen, die internationalen Standards entsprechen. Dies erfordert nachhaltige Investitionen in digitale, apparative und bauliche Infrastrukturen für Forschung und Lehre, insbesondere\r\n2\r\nmuss dringend und großflächig in die Sanierung von Wissenschaftsgebäuden investiert werden, um die Organisationen auf ihrem Weg zur Netto-Treibhausgasneutralität zu unterstützen und die Attraktivität der Standorte für Forschung und Lehre zu erhalten.\r\n5.\r\nInternationalität des Wissenschaftssystems fördern\r\nInternationalisierung ist unverzichtbare Voraussetzung für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland. Insbesondere bedarf es der Gewinnung hervorragend qualifizierter Studierender und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch attraktive Rahmenbedingungen wie einer beschleunigten Visavergabe und der Stärkung der weltweiten Hochschul- und Forschungskooperationen in geopolitisch komplexen Zeiten.\r\n6.\r\nEin starkes Ministerium mit neuem Zuschnitt\r\nFür die Bewältigung der großen Transformationsprozesse braucht es die stärkere Priorisierung und Verzahnung von Wissenschafts- und Innovationspolitik. Daher sollten Forschung, Lehre und Innovation in einem Ministerium vereint werden.\r\nDie Allianz der Wissenschaftsorganisationen ist ein Zusammenschluss der bedeutendsten Wissenschaftsorganisationen in Deutschland. Sie nimmt regelmäßig Stellung zu wichtigen Fragen der Wissenschaftspolitik. Die Fraunhofer-Gesellschaft ist Mitglied der Allianz und hat für 2025 die Sprecherrolle übernommen. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nKAST-Leopoldina Perspectives\r\nNavigating the Energy Transition in Korea and Germany\r\nThe 8th bilateral KAST-Leopoldina Symposium, held in Seoul on 14-15 January 2025, and a series of virtual expert workshops throughout 2024, brought together leading scientists from Korea and Germany in the fields of solar technologies, hydrogen, batteries, grid management, and future energy sources. The goal was to foster collaboration and promote progress towards a sustainable and resilient energy future in both countries. This joint paper summarizes the outcomes of the workshops and the symposium, highlighting scientific challenges, identifying priorities for bilateral research, and offering recommendations for policymakers in Korea and Germany.\r\n2\r\nSolar Technologies\r\nPhotovoltaics (PV) offer the lowest cost of electricity generation among renewable energy technologies, with the highest potential for large-scale adoption. Both Korea and Germany have set ambitious goals for the energy transition and PV plays a key role. Technological know-how and world-leading research in both countries position Korea and Germany as key players in advancing solar technologies globally.\r\nChallenges\r\n▪\r\nEfficiency limits: Crystalline silicon solar cells, which dominate the global PV market, are a fully mature technology which approaches the single junction efficiency limit.\r\n▪\r\nHigh R&D costs: Advancing PV technologies requires extensive research, significant financial investment, and long development timelines.\r\n▪\r\nEnvironmental impacts: Increased global production of PV modules generates waste. Land-use conflicts complicate large-scale adoption.\r\nRecommendations\r\n1. Foster innovation in next-generation PV technologies: Advance perovskite-silicon tandem and silicon-free multi-junction solar cells, which promise higher efficiency, and other next-generation PV, like organic cells with an extremely low CO2 footprint.\r\n2. Invest in artificial intelligence and discovery strategies: Machine learning integration in PV research labs can significantly reduce costs and accelerate development time by discovering novel optimized materials tailored for direct transfer into industry.\r\n3. Promote a closed-loop approach: Start from material sourcing to end-of-life recycling, for example by focusing on organic solar cells. Strengthen the integration of multi-benefit PV into buildings, agricultural areas, vehicles, and floating structures to reduce land-use conflicts.\r\nPriorities for Bilateral Research\r\nEngage in strategic, coordinated projects by creation of joint research grants and industrial partnerships to foster cooperation and knowledge transfer, shared R&D infrastructure, and joint production facilities for next generation solar cells such as tandem PV.\r\nHydrogen Technologies\r\nHydrogen plays a crucial role in decarbonizing hard-to-electrify sectors, supporting grid stability, and enabling large-scale energy storage. Both Korea and Germany are advancing hydrogen technologies, with a focus on electrolysis, catalyst innovations and fuel-cells, recognizing hydrogen as essential for the energy transition. In addition to production, both countries face the need for infrastructure to support the import, transportation and storage of hydrogen and its derivatives.\r\nChallenges\r\n▪\r\nDependency on imports: High energy demand and limited domestic green hydrogen production capacities create the need for new international energy partnerships.\r\n▪\r\nExpensive and complex infrastructure: The geographical distance between producers and consumers of green hydrogen requires significant investment in ships, pipelines and ports which must be built and adapted for hydrogen and its derivatives.\r\n▪\r\nSlow adoption: High production costs and limited supply of green hydrogen hinder rapid implementation and challenge the efforts to meet climate goals.\r\n3\r\nRecommendations\r\n1. Enhance hydrogen production efficiency: Accelerate optimization and large-scale production of electro-catalysts and thermo-catalysts relevant to the hydrogen economy.\r\n2. Advance efficient hydrogen carriers: Strengthen liquid organic hydrogen carriers such as LOHC and dimethyl ether (DME) for efficient, long-distance transport, leveraging existing fuel infrastructure including repurposed gas-pipelines.\r\n3. Scale-up existing and demonstrate new green hydrogen technologies: Showcase the viability and prioritize hydrogen in heavy industries like steel and cement production and in long-range transportation, including ships and trains, to drive wider adoption. Invest in renewable-powered hydrogen production and high-temperature electrolysis to lower costs and increase availability.\r\nPriorities for Bilateral Research\r\nStrengthen collaboration on fundamental research and applications of catalytic and electro-catalytic materials and hydrogen carrier cycles at both low and high technological readiness levels (TRLs) by joint strategic, coordinated projects. This approach can accelerate innovation across the hydrogen supply chain.\r\nBatteries\r\nBatteries are essential for the transition to electric mobility, ensuring grid stability and providing short- and medium-term (from minutes to a few hours) energy storage solutions. With strong research environments and industrial capacities, Korea and Germany are important players in the development of advanced battery technologies.\r\nChallenges\r\n▪\r\nSupply chain constraints: The rising demand of raw materials for batteries increases economic pressure. High energy density, extended lifespan and performance in extreme conditions, particularly for electric vehicles (EV), need to be addressed.\r\n▪\r\nRisks and public concerns: The large-scale adoption of batteries in EV and buildings comes along with new challenges such as thermal runaway or fire hazards.\r\n▪\r\nSeasonal variability in renewable energy: Seasonal and annual storage of renewable energy remains a major challenge but is crucial for the goal of carbon neutrality.\r\nRecommendations\r\n1. Implement closed-loop battery manufacturing: Improve battery recycling processes as well as battery resilience and finding other battery chemistries (Na, K) to reduce environmental impact including the use of per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS). Repurpose EV batteries in smart buildings for grid storage.\r\n2. Increase battery safety: Invest in research on fire-resistant materials and solid-state batteries\r\n3. Advance seasonal and annual storage solutions: Leverage research on long-term, scalable energy storage solutions such as primary large-scale seawater and Al-air batteries, where the energetic reactive metals can be stored outside the batteries themselves.\r\nPriorities for Bilateral Research\r\nStrengthen collaboration on large-scale coordinated joint research initiatives with a focus on liquid and solid-state batteries and post-lithium technologies. Capitalize on Germany’s strength in basic research and Korea’s original equipment manufacturers by building partnerships, accelerating the path from experimental breakthroughs to market-ready products.\r\n4\r\nGrid Management\r\nSmart grids are essential for integrating renewable energy, reducing grid congestions and improving stability. Korea cannot rely on neighboring countries to balance grid impacts – unlike Germany, which is embedded in the European energy system. These differing framework conditions pose complementary requirements for smart grid solutions. Addressing these requirements simultaneously, from concepts to demonstrators, will accelerate research and development efforts. While Germany has experience in renewable energy integration, Korea’s pioneering efforts in AI-driven grid optimization present promising tools for enhancing grid stability.\r\nChallenges\r\n▪\r\nGrid congestion and instability: The change in generation structure causes congestion. Missing conventional power plants lead to a “weaker” grid with voltage instability and volatile infeed from renewables to frequency challenges.\r\n▪\r\nDelayed network expansion: Wind energy is often generated far away from where it is consumed, which requires new transmission lines that can lead to social conflicts. At the same time, household PV, heat pumps and EV charging points strain existing infrastructure, making the role of the distribution network more relevant.\r\n▪\r\nTransitioning fossil electricity markets: Variability of wind- and PV-based generation requires flexible back-up capacities and/or distributed storage capacities. Differences in the timing and location of supply and demand complicate electricity markets further.\r\nRecommendations\r\n1. Increase system flexibility: Control residual load through demand-side-management using power-to-gas, electric vehicle’s batteries integration, sector-coupling (heat, gas/hydrogen), and smart household and industry consumption.\r\n2. Combine central and local energy systems: Distributed Energy Resources (DER) help to localize energy systems, by expanding Virtual Power Plants (VPPs), energy cloud systems and fractal, micro- and modular grids. Embedded High-Voltage-Direct-Current (HVDC) transmission systems enable power transmission of distant renewable sources. The resulting hybrid, alternating-current/direct-current transmission network enables stable operation with higher utilization and controlled power transmission.\r\n3. Promote competitive energy markets and a coherent and cohesive plan of digitalization of the energy infrastructure: Digitalization is key for a more efficient use of the available infrastructure. Flexibilization of the system is only possible if adequate digitalization is in place at every level of the grid. Apply AI tools to enhance grid management and stability. Introduce flexible, market-based mechanisms for real-time energy adjustments, supporting both investments in renewables and in the provision of back-up power plants. International coordination is key to make sure that solutions working in one country are also interoperable in another country.\r\nPriorities for Bilateral Research\r\nFoster joint research on organizing resilient grids, focusing on new operational principles and integrated planning of networks. Collaborative studies on microgrid applications and system-stability offer promising avenues to enhance grid flexibility and stability in both Korea and Germany. Invest in the development and translation of joint platforms for grid design and management.\r\n5\r\nFuture Energy Sources\r\nSmall Modular Reactors (SMRs) and fusion energy are technologies with the potential to support global efforts to achieve low-carbon, resilient energy systems. Fusion energy might provide a source of clean power in the future. Recent advancements in stellarator and tokamak designs, along with international initiatives like ITER, are paving new pathways to achieve viable fusion energy by mid-century or beyond. SMRs potentially offer a flexible solution for reliable power and heat generation, well-suited to phase out fossil energy systems and to offer stable energy supply to the grid. While both technologies still face scientific, technological and commercial challenges, they hold potential for a strong complementary contribution to a low-carbon energy future.\r\nChallenges\r\n▪\r\nTechnological complexities: Fusion energy requires, among others, stable, steady-state plasma confinement and integrated engineering solutions. SMRs need engineering solutions to demonstrate enhanced safety which can minimize emergency planning zones for nuclear power plants.\r\n▪\r\nInvestment risks: High investment costs, long project cycles, and the need for international cooperation complicate sustained funding and commercialization for fusion. SMRs are expected to be demonstrated within the next decade, but the uncertainties in the construction cost and learning curve of serial production (n-th of-a-kind devices) are yet to be addressed.\r\n▪\r\nPublic acceptance: Both technologies must effectively navigate risks involving safety and security. Public concerns and acceptance must be addressed regarding environmental impact for successful commercialization.\r\nRecommendations\r\n1. Advance plasma and reactor designs: Expand research on plasma confinement and stability, 3D magnetic configurations and material development for both stellarators and tokamaks. Continue and demonstrate innovative technologies in SMR design and safety, optimize configurations for different target applications, and include the reuse of infrastructure from retiring fossil power plants.\r\n2. Enhance grid integration and storage solutions: Research on advanced confinement concepts and new materials has the potential to accelerate progress to a cost-effective fusion solution. For SMRs, explore innovative applications such as zero carbon hydrogen production and utilizing energy storage systems for improved flexibility in operation.\r\n3. Strengthen transparency and safety measures: Develop safety and licensing concepts, both for fusion and SMRs, which can practically exclude any requirement of emergency measures. Enhance reactor resilience possibilities for nuclear waste management. Employ high precision simulation platforms and AI-aided approach to provide real-time emergency response capabilities. Proactively foster a dialogue on safety issues and communicate possible long-term environmental benefits to build public trust.\r\nPriorities for Bilateral Research\r\nKey areas of research collaboration could include advancing 3D physics in reactor design, developing materials resilient to high-heat and neutron-rich environments, and implementing real-time simulation systems for emergency response. There is a strong potential for collaboration in safety research for both fusion and SMR systems, as well as in nuclear waste management – each critical to long-term public acceptance and environmental sustainability.\r\n6\r\nOverarching Recommendations\r\nTo further support the specific recommendations in the five areas central to the energy transition in Korea and Germany above, the following overarching measures should be implemented:\r\n1. Establish long-term funding cycles (10-15 years) to develop and scale-up innovative, sustainable, efficient and safe technologies for the global energy transition in Korean-German R&D collaborations. Tailored funding schemes should be jointly developed by Korean and German governments and funding agencies.\r\n2. Facilitate the exchange of young researchers to foster collaboration and knowledge sharing between Korea and Germany from the early stages of their careers.\r\n3. Enhance training programs to support the development of a skilled workforce in the energy industry, preparing efficient implementation of the energy transition in Korea and Germany.\r\nConclusions\r\nAs Korea and Germany navigate the transition from fossil fuels to sustainable energy sources, the need for innovative scientific solutions has never been more urgent. Despite distinct challenges, both countries share the goal of achieving carbon neutrality and advancing green energy technologies. By leveraging complementary strengths, Korea and Germany can accelerate progress through deepened scientific collaboration across key areas identified in this joint paper that promise high potential. Through their partnership, KAST and Leopoldina will continue to promote interdisciplinary dialogue, from basic research to large-scale demonstration of cutting-edge technologies, driving meaningful change towards a sustainable energy future.\r\nThis joint paper builds on the proceedings of the 8th bilateral KAST-Leopoldina Symposium “Energy Transition”, and a series of virtual expert workshops that were held throughout 2024. It was compiled by the scientific coordinators of the symposium, Leopoldina Member Prof. Dr. Wolfgang Marquardt, former Chairman of Forschungszentrum Jülich, and KAST Fellow Prof. Dr. Nam-Gyu Park, Sungkyunkwan University, with assistance from the international departments at KAST and Leopoldina. More information on the symposium can be found here: https://www.leopoldina.org/veranstaltungen/veranstaltung/event/3219/\r\nImprint Publishers German National Academy of Sciences Leopoldina The Korean Academy of Science and Technology (KAST) Title image Adobe Stock | Antony Weerut Copyright The text of this work is licensed under the terms of the Creative Commons attribution License CC BY-ND 4.0. The license is available at: https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0 DOI 10.26164/leopoldina_04_01260 Published March 2025 The German National Academy of Science Leopoldina originated in 1652 as"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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