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Gesprächen, virtuell und in Präsenz, zu denen wir neben Kommunalvertreter*innen aus unserem Netzwerk auch u.a. Bundestagsabgeordnete und Mitglieder der Bundesregierung und ihrer Institutionen einladen.\r\n\r\nZiel ist es, den Austausch zwischen kommunaler und bundespolitischer Ebene zu fördern, gemeinsam Fragen des kommunalen Klimaschutzes / der kommunalen Klimaanpassung zu diskutieren, für die Herausforderungen vor Ort zu sensibilisieren und allgemein für bessere Rahmenbedingungen (inkl. einer besseren Finanzierung) für kommunale Klimaarbeit zu werben. Dafür suchen wir u.a. den Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen aller demokratischen Parteien sowie Vertreter*innen der Bundesregierung und ihrer Institutionen. \r\n\r\nDas Klima-Bündnis ist ein Städtenetzwerk, das sich umfassendem Klimaschutz und Klimagerechtigkeit verschrieben hat. Fast 2.000 Städte, Kreise und Gemeinden sowie Bundesländer und Provinzen, NGOs und andere Organisationen in ganz Europa bilden das Netzwerk – gemessen an der Mitgliederzahl ist es das weltweit größte Städtenetzwerk, das lokale Maßnahmen für den globalen Klimaschutz ergreift. Neben den lokalen Klimaschutzaktivitäten in Europa verstehen wir die Zusammenarbeit mit den indigenen Völkern Amazoniens als zweite Säule unserer Arbeit.\r\n\r\nJede Stadt, jede Gemeinde und jeder Landkreis muss mit dem Beitritt zum Klima-Bündnis einen Beschluss im kommunalen Parlament verabschieden. Dieser enthält eine Selbstverpflichtung zur kontinuierlichen Verminderung der Treibhausgasemissionen, um eine Reduktion der CO2-Emissionen von mindestens 95 % bis 2050 (gegenüber 1990) zu erreichen. Außerdem verpflichten sich die Mitgliedsstädte und -gemeinden, effektiven und nachhaltigen Klimaschutz im Einklang mit den Klima-Bündnis-Prinzipien umzusetzen. 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Wie die gesetzliche Ausgestaltung hierbei aussehen könnte bzw. welche konkreten Gesetze hiervon betroffen wären, ist eine Frage, die nicht abschließend geklärt ist. Als mögliche Blaupause für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben könnten z.B. das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze oder das Bundes-Klimaanpassungsgesetz dienen, in denen entsprechende Regelungen bereits (teilweise) vorhanden sind. Manche Jurist*innen argumentieren auch, dass eine Grundgesetzänderung hierfür notwendig bzw. sinnvoll sei. 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Wie eine solche neue Gemeinschaftsaufgabe ausgestaltet werden könnte, ist dabei Gegenstand der Debatte. Orientierung hierfür könnten z.B. die beiden existierenden Gemeinschaftsaufgaben zur \"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes\" (GAK) und zur \"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur\" (GRW) geben. Das Klima-Bündnis möchte diese Debatte konkstruktiv und ergebnisoffen vorantreiben.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"},{"title":"Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes\"","shortTitle":"AgrStruktG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/agrstruktg"},{"title":"Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur\"","shortTitle":"WiStruktG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wistruktg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021894","title":"Klare Rahmenbedingungen für Kommunen um Gasnetzstillegungen zu ermöglichen und nachhaltige Wärmeversorgung voranzutreiben","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets","publicationDate":"2025-11-04","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-10-09-G-Aenderung-Mehrs-Uebereink/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/entwurf-eines-gesetzes-zur-anderung-des-energiewirtschaftsgesetzes-und-weiterer-vorschriften.html"}]},"description":"Gasnetzbetreiber sollten verpflichtet werden, Verteilernetzentwicklungplänen zu erstellen um Unsicherheiten und Fehlinvestitionen zu vermeiden. \r\n\r\nGasnetzbetreibern sollte es ermöglicht werden, frühzeitige Trennungen von Gasanschlüssen bei vorhandenen Heizalternativen und entsprechender Kommunikation vorzunehmen. \r\n\r\nEinfluss und Handlungsmöglichkeiten von Kommunen im Bezug auf die Entwicklung von Verteilernetzentwicklungplänen müssen gestärkt werden und etwaige daraus resultierende Mehrkosten müssen erstattet werden. \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":3,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0001722","regulatoryProjectTitle":"Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f5/69/683638/Stellungnahme-Gutachten-SG2601190019.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Hauptsitz Frankfurt \r\n+49 69 717 139 -0 \r\nBüro Berlin  \r\n+49 30 240 882 77 \r\nkoordination@klimabuendnis.org \r\nklimabuendnis.org  \r\nStellungnahme des Klima-Bündnis \r\nzum Klimaschutzprogramm der \r\nBundesregierung  \r\nStellungnahme des Klima-Bündnis im Rahmen der \r\nÖffentlichkeitsbeteiligung des Bundesministeriums für \r\nUmwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, \r\neingereicht am 12. Januar 2026 \r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nvielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der \r\nÖffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm nach § 9 des Bundes\r\nKlimaschutzgesetzes. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das BMUKN als \r\nfederführendes Ressort Ländern, Kommunen sowie einem breiten Spektrum aus \r\nWirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft die Möglichkeit eröffnet, sich mit \r\neigenen Vorschlägen an der Arbeit am Klimaschutzprogramm zu beteiligen. \r\nDas Klima-Bündnis begreift die eingeleitete Transformation hin zur \r\nKlimaneutralität als Chance und wichtigen Standortfaktor für die heimische \r\nWirtschaft. Als größtes europäisches Städtenetzwerk für Klimaschutz und \r\nKlimaanpassung mit über 600 Mitgliedskommunen in Deutschland freuen wir uns, \r\nunsere langjährigen Erfahrungen und Perspektiven aus der kommunalen Praxis in \r\ndiesen Prozess einzubringen. Im Folgenden nehmen wir zu den von Ihnen \r\nübermittelten Fragen Stellung: \r\nFrage 1: Welche zusätzlichen, konkreten Maßnahmen in den Sektoren \r\nEnergiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und \r\nLandnutzung/Forst (auch sektorübergreifende Maßnahmen), bzw. \r\nÄnderungen bestehender Maßnahmen können dabei helfen, diese Ziele \r\nsicher \r\nzu \r\nerreichen? \r\nWelche finanziellen oder rechtlichen \r\nVoraussetzungen, einschl. Ordnungsrecht, sind dafür erforderlich?  \r\nAus unserer Sicht entscheidet sich die Erreichung der nationalen Klimaziele \r\nmaßgeblich auf der kommunalen Umsetzungsebene, im engen Zusammenspiel \r\nmit verlässlichen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Um die \r\nKLIMA-BÜNDNIS \r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise \r\nZielerreichung sicherzustellen, bedarf es einer stärkeren strukturellen Verankerung \r\nsowie einer flächendeckenden und langfristigen Finanzierung von Klimaschutz auf \r\nkommunaler Ebene. Trotz bestehender Sondervermögen bleibt die finanzielle Lage \r\nder Kommunen vielfach extrem angespannt. Ein langfristiger Bund-Länder\r\nFinanzierungsmechanismus für kommunale Klima-Investitionen sollte daher \r\nintegraler Bestandteil des angekündigten „Zukunftspakts“ sein. \r\nZentral ist, dass Klimaschutz nicht länger überwiegend projektbezogen oder als \r\nfreiwillige Aufgabe organisiert wird, sondern als dauerhafte kommunale Aufgabe \r\nmit flächendeckender Personalausstattung, bundesweiten Mindeststandards und \r\nlangfristigen Finanzierungspfaden ausgestaltet wird. Dafür sind aus unserer Sicht \r\nfolgende strukturellen Elemente erforderlich (siehe auch Fußnote 1): \r\n• Der Bund sollte in enger Abstimmung mit den Ländern verbindliche \r\nKlimaschutz- und Klimaanpassungsaufgaben für Kommunen festlegen. \r\nDazu zählen z.B. Klimaschutzkonzepte oder Hitzeschutzmaßnahmen, die – analog zur kommunalen Wärmeplanung – bundesweit verankert werden \r\nsollten. Für eine flächendeckende Umsetzung in allen Bundesländern ist \r\neine koordinierende Rolle des Bundes notwendig. \r\n• Ein flächendeckendes kommunales Klimaschutz- und Klimaanpassungs\r\nmanagement muss gewährleistet sein. Der Personalschlüssel sollte sich \r\nan der Einwohnerzahl der Kommune orientieren. \r\n• Die Einrichtung einer Gemeinschaftsaufgabe für kommunalen Klimaschutz \r\nund Klimaanpassung nach Art. 91a GG würde eine langfristige \r\ngemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder ermöglichen, \r\nPlanungssicherheit schaffen und eine koordinierte Umsetzung über alle \r\nEbenen hinweg fördern. Die Mittelverteilung sollte unbürokratisch über Pro\r\nKopf-Pauschalen erfolgen. \r\nWeitere erforderliche Maßnahmen sehen wir insbesondere in folgenden Bereichen: \r\nFörderpolitik \r\nAnteile \r\nNeben einer strukturellen Verbesserung der Kommunalfinanzen – etwa durch \r\nhöhere \r\nan Gemeinschaftssteuern – müssen bestehende \r\nFörderprogramme deutlich entbürokratisiert werden. Erforderlich sind \r\nvereinfachte \r\nAntragsverfahren, \r\nkürzere \r\nBearbeitungszeiten, \r\nschlankere \r\n1Klima-Bündnis Diskussionspapier (2024): Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe. Eckpunkte \r\nfür die bundesweite Verankerung von Klimaschutz auf kommunaler Ebene. Verfügbar unter: \r\nhttps://www.klimabuendnis.org/wp-content/uploads/2025/07/Klima\r\nBuednis_Diskussionspapier_Klimaschutz_als_Pflichtaufgabe_102024.pdf  \r\nKLIMA-BÜNDNIS \r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise \r\n2 \r\nBerichtspflichten sowie der Mittelabruf auch ohne verpflichtenden kommunalen \r\nEigenanteil.  \r\nMittel aus Sondervermögen sollten pro Kopf direkt an Kommunen ausgezahlt \r\nwerden; entsprechende Vorbilder existieren bereits auf Landesebene (z.B. KIPKI in \r\nRheinland-Pfalz). Dabei müssen auch Investitionen in grüne Infrastruktur, \r\nnatürlichen Klimaschutz und Klimaanpassung möglich sein. \r\nKommunale Energieversorger und Genossenschaften – etwa Stadt- und \r\nRegionalwerke – sind als zentrale Umsetzungsakteure zu stärken und benötigen \r\ndeutlich mehr Kapital. Bürgschaften und Risikoübernahmen aus Sondervermögen \r\nsollten auf allen Ebenen ermöglicht werden, um privates Kapital zu mobilisieren. \r\nDie Kumulierbarkeit öffentlich abgesicherter, zinsverbilligter Darlehen mit weiteren \r\nFörderinstrumenten muss gewährleistet sein. \r\nEnergiewirtschaft \r\nDer Ausbau erneuerbarer Energien, der Stromnetze, netzdienlicher Speicher sowie \r\ndes Lastmanagements muss mit hoher Dynamik fortgeführt werden. Klare, \r\nlangfristig verlässliche politische Zielsetzungen sind Voraussetzung für \r\nInvestitionssicherheit. Eine systematische Sektorkopplung ist notwendig, um \r\nStrom, Wärme und Verkehr optimal zu verzahnen. \r\nInvestitionen in fossile Infrastrukturen – insbesondere neue Gaskraftwerke – sind \r\nzu reduzieren. Zudem braucht es zügig bundesrechtliche Regelungen für \r\nKommunen und Gasnetzbetreiber zur Stilllegung fossiler Gasnetze, sofern \r\nklimafreundliche Alternativen verfügbar sind. Hierfür sind verbindliche \r\nNetzentwicklungspläne erforderlich, die eine Dekarbonisierung bzw. Stilllegung \r\nder Netze im Einklang mit den nationalen Klimaschutzzielen festschreiben und \r\nregelmäßig fortgeschrieben werden. Eine enge Abstimmung mit der kommunalen \r\nWärmeplanung sowie mit der Entwicklungsplanung der Stromnetze auf allen \r\nSpannungsebenen ist zu gewährleisten. \r\nÖffentliche Mittel für CO₂-Kompensation oder CCS/CCU an fossilen Kraftwerken \r\nlehnen wir ab. Carbon-Capture-Technologien sollten auf unvermeidbare \r\nRestemissionen, insbesondere aus der Abfallverbrennung, sowie auf die \r\nBereitstellung von Kohlenstoff für stoffliche Anwendungen (CCU) beschränkt \r\nbleiben. Priorität müssen Emissionsminderung und der Ausbau natürlicher Senken \r\nhaben. \r\nDie finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürger*innen an erneuerbaren \r\nEnergieprojekten sollte als Standard etabliert werden. Bürgerenergie und \r\nBeteiligungsinstrumente wie Energy Sharing sind gezielt zu stärken, unter anderem \r\ndurch \r\ndie \r\nKLIMA-BÜNDNIS \r\nAbschaffung \r\nder \r\nbestehenden \r\nBeschränkungen \r\nfür \r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise \r\n3 \r\nBürgerenergieprojekte \r\nnach \r\nEEG \r\n§ 22b, die Ausweitung des \r\nBundesförderprogramms für Bürgerenergiegesellschaften, ein bundesweites \r\nBürgschaftsprogramm für Wärmenetze (Vorbild Schleswig-Holstein) und die \r\nSchaffung eines bundesweiten Kompetenzzentrums für Bürgerenergie. \r\nGebäudesektor \r\nDas Wärmeplanungsgesetz hat erfolgreich Planungssicherheit geschaffen und ist \r\nein positives Beispiel für die flächendeckende Verankerung klimaschutzrelevanter \r\nAufgaben auf kommunaler Ebene. Nun gilt es, die Umsetzung der kommunalen \r\nWärmeplanung rechtlich und finanziell abzusichern. Hierfür braucht es \r\ninsbesondere dauerhaft verlässliche Förderkulissen für die Umsetzung der \r\nWärmewende (Wärmenetze, Wärmepumpen, serielle und quartiersbezogene \r\nLösungen, energetische Sanierung von Gebäuden, Sanierungsfahrpläne etc.). \r\nKommunen brauchen schnell Klarheit zur angekündigten Überarbeitung des \r\nGebäudeenergiegesetzes (GEG). Um den eingeschlagenen Transformationspfad \r\nfortzusetzen und Planungssicherheit zu gewährleisten, muss an der 65-Prozent\r\nVorgabe \r\nnach \r\n§71 \r\nGEG festgehalten werden. Eine konsistente, \r\nakteursübergreifende Kommunikation ist notwendig, um Verunsicherungen zu \r\nvermeiden und Investitionssicherheit für Energieversorger, Industrie und \r\nHandwerk zu gewährleisten.   \r\nDie geplante Verstetigung und Aufstockung der BEG- und BEW-Förderungen \r\nbegrüßen wir. Eine sozial-gerechte Ausgestaltung ist zentral. Fossile Energien \r\ndürfen nicht weiter subventioniert werden, damit sich der Umstieg auf \r\nklimafreundliche Alternativen für Bürger*innen lohnt. Es braucht eine klare \r\nAusstiegsstrategie \r\naus \r\nVersorgungsgebieten. \r\nfossilen \r\nGebäudeheizungen \r\nin \r\ndezentralen \r\nGrüner Wasserstoff wird auch langfristig knapp und teuer bleiben. Seine \r\nVerfügbarkeit für Industrie und Spitzenlasten muss sichergestellt werden, für die \r\nWärmeversorgung bleibt er aber weitgehend ungeeignet. Dies muss klar \r\nkommuniziert werden, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. \r\nKostenfreie, kommunal organisierte Energieberatungen für Gebäudebesitzende \r\nhaben sich vielfach bewährt und sollten bundesweit ausgebaut werden. \r\nErfahrungen zeigen, dass kommunale Energieberatungskampagnen zu \r\nerheblichen Steigerungen der Sanierungsraten im privaten Gebäudebestand \r\nführen (siehe Fußnote 2). Bund und Länder sollten Kommunen dabei unterstützen, \r\n2Erfahrungen mit der kommunalen Energieberatungskampagne Energiekarawane zeigen, dass mit \r\njedem eingesetzten Euro knapp 100 Euro privates Kapital mobilisiert werden können. Mehr \r\nInformationen unter: https://www.klimabuendnis.org/angebote/kampagnen\r\ninstrumente/energiekarawane/  \r\nKLIMA-BÜNDNIS \r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise \r\n4 \r\nein flächendeckendes Angebot an aufsuchenden Energieberatungen und One\r\nStop-Shops (EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie) zu schaffen. \r\nIm Neubau und bei Sanierungen sind höhere verbindliche energetische \r\nEffizienzstandards notwendig, um den Energiebedarf dauerhaft zu senken und \r\nnachhaltige Bauweisen zu verbreiten. Öffentliche Förderungen sind an noch \r\nambitioniertere Effizienzniveaus zu koppeln (z.B. Passivhausstandard o.ä.). \r\nKlimaschutz im Gebäudesektor sollte auch auf die Reduzierung des Flächen- und \r\nEnergiebedarfs pro Kopf abzielen. Die Förderung flächeneffizienter und \r\ngemeinschaftlicher Wohnformen, z.B. über innovative gemeinschaftliche \r\nWohnprojekte (Vorbild Schweiz), kann Emissionen senken und zugleich zur \r\nBezahlbarkeit von Wohnraum beitragen.  \r\nVerkehrssektor \r\nEs braucht eine klare Priorisierung des Umweltverbunds, weniger Autoverkehr und \r\nmehr Aufenthaltsqualität in den Städten. Klimaschädliche Subventionen (z.B. \r\nDienstwagenprivileg) müssen sozialverträglich abgebaut werden. \r\nDer Ausbau des ÖPNV muss oberste Priorität haben. Dabei sind der Erhalt, der \r\nNeu- und Ausbau sowie die Reaktivierung von Strecken in ländlichen Regionen von \r\nzentraler Bedeutung. Der Bundesregierung muss es gelingen, die ÖPNV\r\nFinanzierung mit den Ländern auf eine neue Grundlage zu stellen. Das \r\nDeutschlandticket muss erhalten bleiben. \r\nDie Bundesregierung muss das Ziel einer „Vision Zero“ verbindlich verankern und \r\naktiv vorantreiben, um Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen. Hierzu \r\ngehören auch mehr Mittel für sichere Fahrradwege und ein bundesweites \r\nTempolimit. Kommunale Handlungsspielräume, z.B. für die Durchsetzung von \r\nGeschwindigkeitsbegrenzungen und den Bau von Fahrradwegen, müssen weiter \r\ngestärkt werden.  \r\nDer Straßenbau muss sich auf die Sanierung und den Erhalt vorhandener \r\nInfrastrukturen konzentrieren. Für den motorisierten Individualverkehr ist eine \r\nklare Priorisierung elektrischer Antriebssysteme erforderlich, da diese eine weit \r\nbessere Energiebilanz aufweisen als Verbrenner. \r\nFrage 2: Wie kann das Klimaschutzprogramm so ausgestaltet werden, \r\ndass es vulnerable Gruppen und insbesondere Haushalte mit niedrigem \r\nEinkommen nicht überfordert, eine faire Verteilung der Kosten und Nutzen \r\ngewährleistet und eine hohe gesamtgesellschaftliche Akzeptanz findet? \r\nKLIMA-BÜNDNIS \r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise \r\n5 \r\nSoziale Verträglichkeit ist eine zentrale Voraussetzung für wirksamen \r\nKlimaschutz. Fördermittel sollten vorrangig dort eingesetzt werden, wo \r\nnotwendige Maßnahmen nicht aus eigener Finanzkraft realisierbar sind. Eine \r\nstärkere Einkommens- und Vermögensorientierung der Fördervergabe erhöht die \r\nsoziale Treffsicherheit, vermeidet Mitnahmeeffekte und verbessert zugleich die \r\nKosteneffizienz der eingesetzten Mittel. \r\nAkzeptanz entsteht vor Ort. Kommunen übernehmen zunehmend Informations-, \r\nBeratungs- und Moderationsfunktionen und schaffen so Akzeptanz für \r\nKlimaschutz. Hierfür sollten sie von Bund und Ländern unterstützt und dauerhaft \r\nfinanziell ausgestattet werden. Eine konsistente Bundeskommunikation sowie \r\nstabile rechtliche und förderpolitische Rahmenbedingungen sind entscheidend, \r\num Akzeptanz für Klimaschutz zu schaffen und Verunsicherungen zu vermeiden. \r\nBesonders im Gebäudesektor dürfen einkommensschwache Haushalte und \r\nMieter*innen nicht überfordert werden. Erforderlich sind: \r\n• Schutz vor übermäßigen Miet- und Nebenkostensteigerungen und das \r\nLeitprinzip \r\nder \r\nHeizungstausch; \r\nWarmmietenneutralität \r\nbei \r\nSanierungen \r\nund \r\n• sozial gestaffelte Förderprogramme mit höheren Fördersätzen für untere \r\nEinkommensgruppen; \r\n• gezielte Sozialtarife bzw. Grundkontingente für Strom und Wärme. \r\nFrühzeitige und institutionalisierte Bürgerbeteiligung – einschließlich finanzieller \r\nBeteiligungsmöglichkeiten – stärkt die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz, \r\ninsbesondere bei Infrastruktur- und Energieprojekten. Bürgerenergie bietet hierfür \r\nbesonders geeignete Strukturen: Bürgerenergiegemeinschaften bieten finanzielle \r\nund demokratische Beteiligung an lokalen erneuerbaren Energieprojekten und \r\nschaffen so regionale Wertschöpfung und Akzeptanz für die Energiewende (siehe \r\nauch Frage 1)  \r\nAuch der Verkehrssektor bietet hier große Potenziale für die Entlastung von \r\nvulnerablen Gruppen und Haushalten mit niedrigem Einkommen, insbesondere \r\ndurch die Schaffung eines attraktiven und kostengünstigen ÖPNV-Angebots. \r\nBesonders einkommensschwache Haushalte sind auf den ÖPNV angewiesen und \r\nkönnten bspw. durch ein bundesweit gültiges „Deutschlandticket Sozial“ entlastet \r\nwerden. Eine sozial-gerechte Umverteilung der fehlgeleiteten fossilen \r\nSubventionen (Dienstwagenprivileg, Kerosinsteuerbefreiung, etc.) könnte eine \r\ngerechtere Kosten- und Nutzenverteilung garantieren. \r\nKLIMA-BÜNDNIS \r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise \r\n6 \r\nFrage 3: Welche Änderungen von Rahmenbedingungen und Anreizen \r\nkönnen dabei helfen, weitere Investitionen in die Transformation zur \r\nKlimaneutralität und die Marktdurchdringung von Schlüsseltechnologien \r\nfür die Klimaneutralität zu beschleunigen? Wie kann dabei die \r\nWettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie gestärkt werden? Wie kann \r\ndie \r\nWirksamkeit marktwirtschaftlicher Instrumente bestmöglich \r\ngewährleistet werden? \r\nDie Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland hängt eng mit \r\neinem kosteneffizienten, resilienten und klimaneutralen Energiesystem \r\nzusammen. Notwendig sind: \r\n• langfristig verlässliche politische Zielsetzungen und Förderrahmen; \r\n• der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien, der Stromnetze, \r\nnetzdienlicher Speicher sowie des Lastmanagements; \r\n• eine bessere Synchronisation von Ausbau erneuerbarer Energien, Netzen, \r\nSpeichern und Sektorkopplung; \r\n• die Förderung und Ausweitung von Forschung und Produktion von \r\nklimaschutzrelevanten und ressourcenschonenden Technologien in \r\nDeutschland; \r\n• eine \r\nzielgerichtete \r\nVerknüpfung \r\nvon \r\nund \r\nInvestitionsförderung, insbesondere für Kommunen, KMU und Handwerk; \r\nCO₂-Bepreisung \r\n• zusätzliche Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Fachkräfteprogramme, \r\ninsbesondere in für die Transformation notwendigen Zukunftsbranchen, im \r\nHandwerk, \r\nfür \r\ndie \r\nVersorgungsunternehmen. \r\nVerwaltung \r\nund \r\nbei \r\nkommunalen \r\nFrage 4: Wie kann das Klimaschutzprogramm Impulse zur Belebung der \r\nKonjunktur geben? Worauf sollte angesichts der substantiellen \r\nKonsolidierungsbedarfe im Bundeshaushalt sowie der gebotenen \r\nKosteneffizienz besonderes Augenmerk gelegt werden? \r\nInvestitionen in Energie-, Wärme- und Verkehrsinfrastruktur entfalten erhebliche \r\nkonjunkturelle und beschäftigungspolitische Effekte und stärken die regionale \r\nWertschöpfung. \r\nKlimaschutzinvestitionen \r\nreduzieren \r\nlangfristig \r\nImportabhängigkeiten und stabilisieren Energiepreise – ein zentraler \r\nStandortvorteil für die heimische Wirtschaft. Die eingeleitete Transformation hin \r\nzur Klimaneutralität sollte deswegen in allen Sektoren systematisch und mit hoher \r\nDynamik weiterverfolgt werden. Langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und \r\nKLIMA-BÜNDNIS \r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise \r\n7 \r\neine konsistente Kommunikation sind notwendig, um Planungssicherheit für \r\nInvestitionen zu gewährleisten und Verunsicherungen zu vermeiden.   \r\nVor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel sollten: \r\n• klimaschädliche Subventionen konsequent und sozial gerecht abgebaut \r\nund die freiwerdenden Mittel in die Transformation umgeschichtet werden; \r\n• Förderstrukturen vereinfacht, vereinheitlicht und auf einer zentralen \r\nPlattform gebündelt werden, mit reduzierten Antrags- und Berichtspflichten \r\nund weniger Bearbeitungsaufwand auf allen Ebenen; \r\n• private Investitionen gezielt gehebelt werden. \r\nInsbesondere im Gebäudesektor zeigt sich, dass eine stabile, verlässliche und \r\npositiv kommunizierte Förderlandschaft für private Gebäudebesitzende eine hohe \r\nUmsetzungsdynamik und regionale Wertschöpfung entfaltet. Kommunale \r\nEnergieberatungsangebote, wie z.B. die Energiekarawane (siehe Fußnote 2), \r\nführen bei verlässlichen Rahmenbedingungen zu hohen Umsetzungsquoten und \r\nmobilisieren erhebliche private Investitionen. Auch bei der Ansprache und \r\nAktivierung von lokalen Unternehmen spielen Kommunen eine entscheidende \r\nRolle. Öffentliche Mittel wirken dabei als Hebel mit hoher volkswirtschaftlicher \r\nEffizienz und schaffen Nachfrage im regionalen Handwerk sowie bei Herstellern \r\nvon Sanierungskomponenten.  \r\nAuch Bürgerenergie aktiviert private Investitionen, indem Bürger*innen direkt in \r\nPhotovoltaik-, Wind- oder Mobilitätsprojekte und Wärmenetze investieren. Dadurch \r\nfließt privates Kapital in den Ausbau erneuerbarer Energien und in die lokale \r\nWertschöpfung und schafft Arbeitsplätze. \r\nFrage 5: Wie kann das Klimaschutzprogramm dazu beitragen, das \r\nZusammenwirken bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen \r\nzwischen Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu optimieren? \r\nKommunen sind als zentrale Umsetzungsebene systematisch zu stärken – \r\nfinanziell, personell und rechtlich. Ein optimales Zusammenwirken der \r\nverschiedenen Ebenen erfordert die konsequente Einbindung der kommunalen \r\nEbene in die politischen Prozesse auf Landes- und Bundesebene, von der \r\nIdeenfindung bis zur Entscheidung. Klimaschutz muss bei allen Entscheidungen \r\nund Förder- und Investitionsprogrammen auf Bundes-, Länder- und \r\nKommunalebenen berücksichtigt werden (Klimarelevanzprüfung). \r\nAus kommunaler Sicht sind insbesondere erforderlich: \r\nKLIMA-BÜNDNIS \r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise \r\n8 \r\n• die Anerkennung von Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe mit \r\nentsprechender finanzieller Ausstattung, \r\n• langfristige, mehrjährige Förderrahmen und Budgets mit realistischen \r\nUmsetzungsfristen für Kommunen statt kurzlaufender Projektlogiken, \r\n• die flächendeckende Personalausstattung für Klimaschutz und \r\nKlimaanpassung auf kommunaler Ebene, \r\n• vereinfachte, digitalisierte und bundesweit einheitliche Antrags- und \r\nGenehmigungsverfahren. \r\nIn \r\nzentralen \r\nFörderprogrammen – insbesondere der Nationalen \r\nKlimaschutzinitiative sowie der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – \r\nwerden aktuell Bearbeitungs- und Bewilligungszeiträume von häufig über zwölf \r\nMonaten erreicht, in Einzelfällen sogar deutlich darüber hinaus. Dies führt dazu, \r\ndass Projekte verzögert oder gar nicht erst beantragt und umgesetzt werden.  \r\nUm das Zusammenwirken zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu stärken und \r\ndie Umsetzungsgeschwindigkeit deutlich zu erhöhen, halten wir es für notwendig: \r\n• Antrags-, Prüf- und Nachweisverfahren zu vereinfachen, zu vereinheitlichen \r\nund zu beschleunigen, \r\n• Projektbezogene Förderungen durch Pro-Kopf-Pauschalen zu ersetzen, \r\n• Projektträger personell und organisatorisch besser auszustatten. \r\nDie Bearbeitungs- und Bewilligungszeiträume müssen deutlich verkürzt werden. \r\nZiel sollte es sein, dass förderfähige und vollständige Anträge innerhalb von \r\ndeutlich unter sechs Monaten von der Antragstellung bis zur Bewilligung \r\nbearbeitet werden. \r\nWir danken Ihnen für Ihre Mühen und stehen für Rückfragen und weiterführende \r\nDiskussionen gerne zur Verfügung. \r\nKLIMA-BÜNDNIS \r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise \r\n9 \r\nKontakt \r\nJulian Aurel Thoss \r\nNationalkoordinator Deutschland, Klima-Bündnis \r\n+49 30 240 882 781 | j.thoss@klimabuendnis.org  \r\nDAS KLIMA-BÜNDNIS \r\nSeit mehr als 30 Jahren arbeiten Mitgliedskommunen des Klima-Bündnis partnerschaftlich \r\nmit indigenen Völkern der Regenwälder gemeinsam für das Weltklima. Mit über 2.000 \r\nMitgliedern aus mehr als 25 Ländern ist das Klima-Bündnis das größte Städtenetzwerk \r\nEuropas, das sich für einen umfassenden und gerechten Klimaschutz einsetzt. Da sich \r\nunser Lebensstil direkt auf besonders bedrohte Völker und Orte dieser Erde auswirkt, \r\nverbindet das Klima-Bündnis lokales Handeln mit globaler Verantwortung. Als Teil des \r\neuropaweiten Netzwerks bietet das Klima-Bündnis Deutschland seinen über 600 \r\nMitgliedsstädten, -Gemeinden und -Landkreisen aufmerksamkeitsstarke Kampagnen, \r\nhilfreiche Planungsinstrumente, Austauschmöglichkeiten, Umsetzungshilfen für den \r\nkommunalen Klimaschutz sowie eine starke Stimme auf nationaler Ebene.  \r\nklimabuendnis.org \r\nUnsere Organisation ist vollständig im Lobbyregister für die Interessenvertretung \r\ngegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung registriert und \r\nhat sich dem Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im \r\nRahmen des Lobbyregistergesetzes verpflichtet (Registernummer: R004570). \r\nKLIMA-BÜNDNIS \r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise \r\n10 "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001723","regulatoryProjectTitle":"Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d8/f1/599734/Stellungnahme-Gutachten-SG2508080013.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"KLIMA-BÜNDNIS\r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise\r\nImpulspapier für die 21. Legislaturperiode: Kommunalen Klimaschutz stärken!\r\nEin Impuls des Klima-Bündnis Deutschland zur Umsetzung des Koalitionsvertrags 2025\r\nDie neue Bundesregierung bekennt sich zur Klimaneutralität bis 2045 und hat mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ wichtige Weichen gestellt. Der Koalitionsvertrag 2025 setzt auf den Ausbau erneuerbarer Energien und viele wichtige Maßnahmen. Das Klima-Bündnis begrüßt diesen Kurs und begreift die eingeleitete Transformation hin zur Klimaneutralität als Chance und wichtigen Standortfaktor für die heimische Wirtschaft.\r\nDoch viele für den Klimaschutz unverzichtbare Handlungsfelder werden nicht oder unzureichend thematisiert und Fragen zur Umsetzung bleiben offen: Wie lassen sich Klimaschutz und -anpassung dauerhaft in den Kommunen verankern? Welche Regelungen gelten künftig im Wärmesektor? Wie können Förderprogramme entbürokratisiert und Kommunen entlastet werden? Als Netzwerk mit über 600 Mitgliedskommunen in Deutschland möchten wir fünf zentrale Herausforderungen dieser Legislaturperiode skizzieren und der Bundesregierung hierbei aktive Mitgestaltung und Dialog anbieten.\r\n1. Fossile Sackgassen vermeiden und Ausstiegsfahrpläne gestalten\r\nWir begrüßen die Entschlossenheit zur Energiewende und den Fokus auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit. Gleichzeitig sehen wir das Risiko neuer fossiler Abhängigkeiten: Überdimensionierte Gaskraftwerkskapazitäten, langfristige Gaslieferverträge und die fehlenden Strategien zur Stilllegung überholter Infrastrukturen gefährden das Klimaneutralitätsziel 2045. Wir fordern:\r\n• Investitionen in Gaskraftwerke und andere fossile Infrastrukturen reduzieren.\r\n• Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Stromnetze, netzdienlicher Speicherkapazitäten und des Lastmanagements muss mit hoher Dynamik weitergeführt werden. Wir brauchen eine systematische Sektorkopplung, um eine bestmögliche Verknüpfung von Strom, Wärme und Verkehr zu erreichen.\r\n• Zügige Schaffung bundesrechtlicher Regelungen für Kommunen und Gasnetzbetreiber zur Stilllegung fossiler Gasnetze bei verfügbaren Alternativen (insbesondere in Fernwärmeversorgungsgebieten und dort, wo Wärmepumpen möglich sind), mindestens gemäß des EU-Gaspakets.\r\n• Keine öffentlichen Mittel für CO₂-Kompensation oder CCS/CCU-Technologien an fossilen Kraftwerken. Carbon Capture muss auf unvermeidbare Restemissionen beschränkt werden, mit Fokus auf CCU. Priorität müssen die Emissionsminderung und der Ausbau natürlicher Senken haben.\r\nKLIMA-BÜNDNIS\r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise\r\n2. Wärmewende braucht verlässliche Rahmenbedingungen\r\nDie Wärmewende erfordert hohe Investitionen auf kommunaler Ebene. Um bereits erzielte Fortschritte in den Kommunen nicht zu gefährden, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und eine klare Kommunikation seitens der Bundesregierung:\r\n• Das Wärmeplanungsgesetz schafft erfolgreich Planungssicherheit. Fast jede zweite Kommune hat mit der Wärmeplanung bereits begonnen. Der geltende Rechtsrahmen muss bestehen bleiben; laufende Planungen dürfen nicht beeinträchtigt oder verzögert werden.\r\n• Kommunen brauchen schnell Klarheit zur angekündigten Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ziel muss die Entwicklung hin zu Nullemissionsgebäuden und -quartieren sein. Auch Lebenszyklus-betrachtungen und Hitzeschutz sind stärker zu berücksichtigen. Die Kommunikation muss Rückhalt für die Wärmewende vermitteln und akteursübergreifend konsistent erfolgen, um Verunsicherungen zu vermeiden.\r\n• Die geplante Verstetigung und Aufstockung der BEG- und BEW-Förderungen begrüßen wir. Eine sozial-gerechte Ausgestaltung ist zentral. Fossile Energien dürfen nicht subventioniert werden (z.B. über die Gasspeicherumlage oder beim Kraftwerksbau), damit sich der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen für Bürger*innen lohnt. Es braucht eine klare Ausstiegsstrategie aus fossilen Gebäudeheizungen in dezentralen Versorgungsgebieten.\r\n• Grüner Wasserstoff wird auch langfristig knapp und teuer bleiben. Seine Verfügbarkeit für Industrie und Spitzenlasten muss sichergestellt werden, für die Wärmeversorgung bleibt er aber weitgehend ungeeignet. Dies muss klar kommuniziert werden, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.\r\n3. Finanzierung kommunaler Klimainvestitionen vereinfachen und hebeln\r\nTrotz Sondervermögen bleibt die finanzielle Lage der Kommunen angespannt. Es gilt, die Mittel aus dem Sondervermögen effektiv und effizient zu verteilen. Ein langfristiger Bund-Länder-Finanzierungsmechanismus für kommunale Klima-Investitionen muss Teil des angekündigten „Zukunftpaktes“ sein:\r\n• Zusätzlich zu der langfristigen strukturellen Verbesserung der Kommunalfinanzen (z.B. über höhere Anteile an den Gemeinschaftssteuern), müssen bestehende Förderprogramme entbürokratisiert werden: vereinfachte Anträge, schlankere Berichte, Mittelabruf auch ohne Eigenanteil.\r\n• Mittel aus dem Sondervermögen sollten pro Kopf direkt an Kommunen gehen. Entsprechende Vorbilder existieren auf Landesebene (z.B. KIPKI in Rheinland-Pfalz). Auch Investitionen in grüne Infrastruktur, z.B. natürlichen Klimaschutz und Klimaanpassung, müssen möglich sein.\r\n• Kommunale Unternehmen und Genossenschaften brauchen deutlich mehr Kapital. Bürgschaften und Risikoübernahmen aus dem Sondervermögen sollten auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) ermöglicht werden, damit diese mehr privates Kapital mobilisieren können (Hebelwirkung). Die Kumulierbarkeit durch öffentliche Risikoabsicherung zinsverbilligter Darlehen mit anderen öffentlichen Förderungen muss möglich sein.\r\n• Ein Klima-Check für alle Ausgaben aus dem Sondervermögen.\r\nKLIMA-BÜNDNIS\r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise\r\n4. Klimaschutz und Klimaanpassung strukturell und dauerhaft auf kommunaler Ebene verankern\r\nKommunen sind zentrale Akteure für die Erreichung der Klimaziele. Eine verbindliche und flächendeckende Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung auf kommunaler Ebene ist unerlässlich für ihre Zukunftsfähigkeit. Dafür braucht es gesetzliche Grundlagen, Fachpersonal und eine gesicherte Finanzierung:\r\n• Der Bund sollte in enger Abstimmung mit den Ländern konkrete Klimaschutz- und Anpassungsaufgaben für Kommunen verbindlich festschreiben. Zum Beispiel könnten Klimaschutzkonzepte und Hitzeschutzmaßnahmen analog zum Wärmeplanungsgesetz verankert werden. Für eine flächendeckende Umsetzung muss der Bund eine Koordinierungsfunktion einnehmen.\r\n• Ein flächendeckendes Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement muss gewährleistet sein. Der Personalschlüssel sollte sich an der Einwohnerzahl orientieren.\r\n• Eine Gemeinschaftsaufgabe für kommunalen Klimaschutz und Klimaanpassung nach Art.91a GG würde eine langfristige, gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder sichern. Sie schafft Planungssicherheit und ermöglicht eine koordinierte Umsetzung über alle Ebenen hinweg. Die Umsetzung muss unbürokratisch über Pro-Kopf-Pauschalen erfolgen.\r\n• Die angekündigte Reformkommission zur Schuldenbremse muss unter Beteiligung der Kommunen schnell ihre Arbeit aufnehmen, um in dieser Legislaturperiode eine echte Investitionsbedarfsanalyse und Lösungen für den Investitionsrückstau zu erarbeiten.\r\n5. Mobilitätswende entschlossen vorantreiben\r\nDie geplanten Investitionen in die Bahn und das Bekenntnis zum Deutschlandticket bewerten wir als positiv. Gleichzeitig fehlen ambitionierte Zielsetzungen zur Reduktion von Emissionen, klimaschädlichen Subventionen und Verkehrs-aufkommen. Fuß- und Radverkehr tauchen lediglich mit einem Satz auf. Dabei ist der Verkehrssektor seit Jahren das Sorgenkind der Emissionsbilanz:\r\n• Es braucht eine klare Priorisierung des Umweltverbunds, weniger Autoverkehr und mehr Aufenthaltsqualität in den Städten. Klimaschädliche Subventionen im Verkehrsbereich müssen sozialverträglich abgebaut werden.\r\n• Der Ausbau des ÖPNV muss oberste Priorität haben, insbesondere im ländlichen Raum. Der Bundesregierung muss es gelingen, die ÖPNV-Finanzierung mit den Ländern auf eine neue Grundlage zu stellen.\r\n• Die Bundesregierung muss das Ziel einer „Vision Zero“ verbindlich verankern und aktiv vorantreiben, um Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen. Hierzu gehören auch mehr Mittel für sichere Fahrradwege und ein bundesweites Tempolimit.\r\n• Der Straßenbau muss sich auf die Sanierung und den Erhalt vorhandener Infrastrukturen konzentrieren. Für den motorisierten Individualverkehr ist eine klare Priorisierung elektrischer Antriebssysteme erforderlich, da diese eine weit bessere Energiebilanz aufweisen als Verbrenner.\r\nKLIMA-BÜNDNIS\r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise\r\nErarbeitet im Rahmen der:\r\nInternationalen Jahreskonferenz des Klima-Bündnis (CAIC) in Köln, 9.-11. Juli 2025\r\nKontakt:\r\nJulian A. Thoss\r\nNationalkoordinator Deutschland, Klima-Bündnis\r\n+49 30 240 882 781 | j.thoss@klimabuendnis.org\r\nDAS KLIMA-BÜNDNIS\r\nSeit mehr als 30 Jahren arbeiten Mitgliedskommunen des Klima-Bündnis partnerschaftlich mit indigenen Völkern der Regenwälder gemeinsam für das Weltklima. Mit über 2.000 Mitgliedern aus mehr als 25 Ländern ist das Klima-Bündnis das größte Städtenetzwerk Europas, das sich für einen umfassenden und gerechten Klimaschutz einsetzt. Da sich unser Lebensstil direkt auf besonders bedrohte Völker und Orte dieser Erde auswirkt, verbindet das Klima-Bündnis lokales Handeln mit globaler Verantwortung. Als Teil des europaweiten Netzwerks bietet das Klima-Bündnis Deutschland seinen über 600 Mitgliedsstädten, -Gemeinden und -Landkreisen aufmerksamkeitsstarke Kampagnen, hilfreiche Planungsinstrumente, Austauschmöglichkeiten, Umsetzungshilfen für den kommunalen Klimaschutz sowie eine starke Stimme auf nationaler Ebene. klimabuendnis.org"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021894","regulatoryProjectTitle":"Klare Rahmenbedingungen für Kommunen um Gasnetzstillegungen zu ermöglichen und nachhaltige Wärmeversorgung voranzutreiben","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e1/fb/680577/Stellungnahme-Gutachten-SG2601120001.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V.\r\nAmtsgericht Frankfurt am Main | VR 10149 | Ust.IdNr. DE244331692 | Vorsitzender: Andreas Wolter\r\nKLIMA-BÜNDNIS\r\nMarienstr. 19 – 20 | 10117 Berlin | Deutschland\r\nBerlin, 24. November 2025\r\nStellungnahme des Klima-Bündnis zum Referentenentwurf der\r\nNovelle des Energiewirtschaftsgesetzes\r\nBetrifft den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energie-\r\nwirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschrif-\r\nten zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Bin-\r\nnenmarktpakets“\r\nAllgemeines\r\nKommunen unternehmen unter oft schwierigen Bedingungen große Anstrengun-\r\ngen im Klimaschutz und sind vielerorts Vorreiter im Klimaschutz. Viele haben sich\r\nambitionierte Klimaziele gesetzt, die sie mit aller Kraft angehen. Als Europas größ-\r\ntes Städtenetzwerk für Klimaschutz und Klimaanpassung unterstützen wir unsere\r\nMitgliedskommunen mit diversen Projekten, Instrumenten und Vernetzungsange-\r\nboten bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen vor\r\nOrt.\r\nDie Transformation des Wärmesektors spielt dabei eine zentrale Rolle. In den\r\nmeisten unserer über 600 deutschen Mitgliedskommunen hat die Wärmeplanung\r\nbegonnen, an einigen Orten ist sie bereits abgeschlossen. In diesem Zuge rücken\r\nvielerorts die Gasverteilernetze in den Fokus. Der Rückzug aus der Gasversorgung\r\nist ein zentraler Baustein für die Umsetzung der Wärmepläne. Dabei eint viele Kom-\r\nmunen das Bedürfnis nach schneller Klarheit – für die eigene Planungssicherheit,\r\nfür das Etablieren von Unterstützungsangeboten und für die Kommunikation ge-\r\ngenüber den Bürger*innen.\r\nDeshalb begrüßt das Klima-Bündnis, dass das Bundesministerium für Wirtschaft\r\nund Energie (BMWE) mit der EnWG-Novelle einen Rechtsrahmen schafft, der es\r\nGasnetzbetreibern in Zusammenarbeit mit Kommunen ermöglicht, Stilllegungen\r\nvon Gasverteilernetzen rechtssicher vorzunehmen. Wir begrüßen, dass Gasnetzbe-\r\ntreibern die Möglichkeit eingeräumt wird, Neuanschlüsse zu verweigern, beste-\r\nhende Anschlüsse zu trennen und diese von pauschalen Rückbauverpflichtungen\r\nentbunden werden.\r\nKLIMA-BÜNDNIS\r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise 2\r\nGleichzeitig sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der aktuelle Entwurf\r\nbirgt die Gefahr, dass der Ausstieg aus dem Gasnetz organisatorisch verkompli-\r\nziert und zeitlich verzögert wird. Dadurch wird die Transformation des Wärmesek-\r\ntors verzögert und es entstehen volks- und betriebswirtschaftliche Mehrkosten, die\r\nvermeidbar wären. Verbraucher*innen werden nicht ausreichend geschützt und es\r\nwird vielerorts keine zeitnahe Planungssicherheit geschaffen. Viele Kommunen\r\nkönnten mit dem Gesetz in dieser Form außerdem ihre lokalen Klimaziele nicht\r\nerreichen. Dadurch werden sie in ihren Anstrengungen und Ambitionen ausge-\r\nbremst. Folgende Punkte sind für uns zentral:\r\n1) Die Erstellung von Verteilernetzentwicklungplänen muss verpflichtend\r\nund flächendeckend erfolgen, um Unsicherheiten und Fehlinvestitionen zu\r\nvermeiden (betrifft vor allem § 16)\r\nViele Bürger*innen fragen sich, welche Wärmelösung für ihr Haus in der Zukunft\r\ndie beste sein wird und wie lange noch mit Erdgas zu rechnen ist. Mit diesen Fra-\r\ngen werden unsere Mitgliedskommunen laufend telefonisch und im Rahmen von\r\nVeranstaltungen konfrontiert. Der kommunale Wärmeplan bietet erste Antworten\r\ndarauf, aber das Vorliegen eines mit den lokalen Klimazielen kohärenten Verteiler-\r\nnetzentwicklungplans ist entscheidend.\r\nEin zeitnahes Vorliegen eines lokalen Verteilernetzentwicklungsplans wäre eine\r\nsehr wichtige Ergänzung, um sowohl für die Kommune, als auch für die Bevölke-\r\nrung Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen. Damit können gezielte Bera-\r\ntungs- und Unterstützungsangebote aufgebaut und Fehlinvestitionen (zum Bei-\r\nspiel in neue Gasheizungen) vermieden werden. Das Fehlen eines entsprechenden\r\nPlans birgt die Gefahr, dass der Eindruck entsteht, die Nutzung von Erdgas bleibe\r\nauf absehbare Zeit wirtschaftlich attraktiv. Kommunen würden mittelfristig mit den\r\nKonsequenzen solcher Fehleinschätzungen konfrontiert werden und die Akzep-\r\ntanz der Wärmewende vor Ort würde geschwächt.\r\nEs ist unwahrscheinlich, dass der Großteil der Gasnetzbetreiber zeitnah Verteiler-\r\nnetzentwicklungspläne aufstellen wird, solange dies auf Freiwilligkeit beruht. Dafür\r\nfehlen auch klar definierte Kriterien und eine unabhängige Stelle, die kontrolliert,\r\nob von einer „dauerhaften Verringerung der Erdgasnachfrage“ auszugehen ist.\r\nViele der bereits erstellten Wärmepläne zeigen dagegen den zeitnah beginnenden\r\nRückgang der Gasnutzung in Wohngebäuden. Auch entsprechende Studien1\r\n1 Siehe z.B. Agora Energiewende (2023): Ein neuer Ordnungsrahmen für Erdgasverteilnetze. Analy-\r\nsen und Handlungsoptionen für eine bezahlbare und klimazielkompatible Transformation. Verfüg-\r\nbar unter: https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2022/2022-06_DE_Gasverteil-\r\nnetze/A-EW_291_Gasverteilnetze_WEB.pdf\r\nKLIMA-BÜNDNIS\r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise 3\r\nprognostizieren, dass spätestens ab 2030 die Erdgasnachfrage signifikant abneh-\r\nmen wird. Von dem Eingangskriterium „einer dauerhaften Verringerung der Erdgas-\r\nnachfrage“ kann also bereits heute vielerorts klar ausgegangen werden.\r\nEine Pflicht zur flächendeckenden Erstellung von Verteilernetzentwicklungsplänen\r\nist aus diesen Grünen dringend erforderlich. Angelehnt an das Verfahren aus dem\r\nWärmeplanungsgesetz (WPG) sollten Gasnetzbetreiber bis zu einem Stichtag Ver-\r\nteilernetzentwicklungspläne erstellen müssen. Die Frist sollte an die Erstellung des\r\nkommunalen Wärmeplans gekoppelt sein (zum Beispiel ein Jahr nach Veröffentli-\r\nchung des Plans). Die Verteilernetzentwicklungspläne sollten außerdem im Ein-\r\nklang mit den jeweiligen Dekarbonisierungszielen stehen. Das heißt, da wo Länder\r\nund Kommunen eigene Ziele beschlossen haben, die vor 2045 liegen, müssen\r\ndiese den verpflichtenden Bezugspunkt bilden. Verteilernetzentwicklungspläne\r\nmit abweichendem Zielhorizont würden kommunale Anstrengungen ausbremsen\r\nund wären lokal nicht vermittelbar.\r\n2) Ermöglichung frühzeitiger Trennungen von Gasanschlüssen – gerade\r\nfür den Verbraucherschutz (betrifft vor allem § 17)\r\nWir begrüßen, dass Verbraucherschutz ein wichtiges Ziel im Referentenentwurf\r\ndarstellt. Es ist wichtig, dass betroffene Letztverbraucher*innen ausreichend Vor-\r\nlaufzeit und Beratungsangebote zur Verfügung gestellt bekommen sollen und Gas-\r\nanschlüsse nicht abgestellt werden, bevor alternative Heizlösungen vorhanden\r\nsind. Die 10-Jahres-Frist (§ 17k Abs. 1 Satz 1) gefährdet Verbraucher*innen jedoch\r\nunter Umständen mehr, als dass sie diese schützt – und verursacht weitere Prob-\r\nleme:\r\na) Verbraucherschutz: Die 10-Jahres-Frist würde dazu führen, dass noch bis\r\nmindestens Ende der 2030er Jahre das gesamte Gasverteilernetz aufrecht-\r\nerhalten werden muss. Wir gehen nicht davon aus, dass sich das durch frei-\r\nwillige Anschlusstrennungen grundlegend verhindern lässt. Studien2 zei-\r\ngen, dass die Netzentgelte bereits ab Anfang der 2030er Jahre zunehmend\r\nansteigen werden. Dies träfe vor allem (einkommensschwache) Verbrau-\r\ncher*innen in Mietshäusern. Für den Verbraucherschutz essenziell ist also\r\ndie Ermöglichung schrittweiser Stilllegungen bereits ab Beginn der 2030er\r\nJahre, um den Kosten und damit den steigenden Netzentgelten entgegen-\r\nzuwirken. Maßnahmen wie Härtefallregelungen und ggf. Entschädigungs-\r\nzahlungen sollten zum Schutz einkommensschwacher Haushalte zusätz-\r\nlich ergriffen werden.\r\n2 Ebd.\r\nKLIMA-BÜNDNIS\r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise 4\r\nb) Erschwerte Planung und betriebswirtschaftliche Kosten: Eine 10-Jahres-\r\nFrist macht zudem die Planung für den Gasnetzbetreiber unflexibel und\r\nlässt ihn schwer auf Entwicklungen reagieren (zum Beispiel eine direkte Ab-\r\nlösung von Gasnetzanschlüssen nach erfolgtem Fernwärmeausbau). Da-\r\nmit steigt auch die Gefahr doppelter Infrastrukturen. Die Möglichkeit, flexi-\r\nbel und rollierend zu planen, scheint uns erfolgreicher. Dies bestätigen auch\r\ndiverse Stimmen aus Stadtwerken. Die lange Frist würde auch dazu führen,\r\ndass noch Instandhaltungsinvestitionen in Teile des Gasnetzes getätigt\r\nwerden müssten, die durch Teilstilllegungen hätten verhindert werden kön-\r\nnen. So entstehen volks- und betriebswirtschaftliche Mehrkosten, die in den\r\nbeschleunigten Aufbau von Alternativen fließen könnten.\r\nc) Die Transformation wird verlangsamt: Viele Kommunen und einige Bundes-\r\nländer haben Beschlüsse gefasst, bereits 2035 oder 2040 klimaneutral zu\r\nwerden. In bspw. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz oder Baden-Würt-\r\ntemberg ist das Klimaziel 2040 auch gesetzlich verankert. Mit einer 10-Jah-\r\nres-Frist wäre das Zieljahr 2035 nicht mehr haltbar, auch 2040 würde unre-\r\nalistisch werden. Das untergräbt kommunale Klimaschutzanstrengungen\r\nund erschwert eine kohärente Kommunikation vor Ort.\r\nGasnetzbetreiber sollten aus diesen Gründen nicht zehn Jahre warten müssen.\r\nIhnen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bei vorhandenen Heizalternativen\r\nund nach entsprechender Kommunikation, Gasanschlüsse früher zu trennen. Be-\r\nratungsangebote und Härtefallregelungen müssen begleitend etabliert werden.\r\n3) Einfluss und Handlungsmöglichkeiten der Kommune müssen gestärkt\r\nwerden\r\nWir begrüßen, dass der Kommune und der allgemeinen Öffentlichkeit die Möglich-\r\nkeit zur Kommentierung von Verteilernetzentwicklungsplänen eingeräumt wird\r\nund die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt werden müs-\r\nsen. Als bürgernahste Verwaltungsebene, Vermittlungsinstanz zwischen verschie-\r\ndenen Akteur*innen und Konzessionsgeberin ist es darüber hinaus essenziell, dass\r\ndie Mitspracherechte der Kommune strukturell gestärkt werden und Kohärenz zum\r\nWärmeplan und zu Stadtratsbeschlüssen bestehen muss:\r\na) Der Verteilernetzentwicklungsplan muss zwingend kompatibel zum kom-\r\nmunalen Wärmeplan und seinen aktuellen und geplanten Umsetzungs-\r\nschritten sein. Außerdem muss er im Zielhorizont an die lokalen Dekarbo-\r\nnisierungsziele gekoppelt werden (vgl. Punkt 1). Sollten der Verteilernetz-\r\nentwicklungs- und der kommunale Wärmeplan keine Kohärenz aufweisen\r\nund sich Zielhorizonte unterscheiden, wäre das ein großer Rückschlag für\r\ndie öffentliche Kommunikation vor Ort und würde Verunsicherung produ-\r\nzieren. Die öffentliche Kommunikation der Kommune zur kommunalen\r\nKLIMA-BÜNDNIS\r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise 5\r\nWärmeplanung und die Kommunikation der Gasnetzbetreiber zu den Ver-\r\nteilnetzentwicklungsplänen müssen zwingend kohärent sein.\r\nb) Die planungsverantwortliche Stelle nach § 3 Nummer 9 WPG sollte ver-\r\npflichtend früher in den Prozess der Erstellung eines Verteilernetzentwick-\r\nlungsplans eingebunden werden. Sie sollte informiert werden, sobald der\r\nGasnetzbetreiber die Erstellung eines Plans für ein bestimmtes Gebiet vor-\r\nsieht (inklusive der Möglichkeit einer Stellungnahme) und die Möglichkeit\r\nbekommen, sich am Planungsprozess zu beteiligen.\r\nc) Die Auswertung der Verteilernetzentwicklungspläne und die Mitwirkung im\r\nVerfahren erfordern zusätzliches Personal und Expertise in der Verwaltung.\r\nDieser Mehraufwand muss bedacht und ggf. adäquat erstattet werden.\r\n4) Weitere Punkte\r\na) Das Verbot langfristiger Verträge über die Lieferung von fossilem Gas (§\r\n114) muss entsprechend den Klimaschutzzielen des Bundes auf das Jahr\r\n2045 angepasst werden. Dieses Zieljahr muss das Ende der Vertragslauf-\r\nzeit darstellen – und nicht den Zeitpunkt einer möglichen einjährigen Lie-\r\nferzeit darüber hinaus. Zudem sollte das Zieljahr durch die Bundesländer\r\nentsprechend ihrer jeweiligen Klimaziele auch auf einen früheren Zeitpunkt\r\nangepasst werden können.\r\nb) Wir begrüßen die in § 48b geregelte Duldungspflicht für dauerhaft außer\r\nBetrieb genommene Erdgasleitungen. Wichtig ist, dass dies perspektivisch\r\nnicht dazu führt, dass wertvoller Bodenraum für andere Nutzungen (Wär-\r\nmenetze, Baumpflanzungen etc.) blockiert bleibt. Es bedarf einer Regelung\r\nzur Verteilung der Kosten, sollten andere Nutzungen die Entfernung von Lei-\r\ntungen nötig machen.\r\nKLIMA-BÜNDNIS\r\nLokale Antworten auf die globale Klimakrise 6\r\nKontakt:\r\nFelix Platz\r\nProjektkoordinator, Klima-Bündnis\r\n+49 69 717 139 -13 | f.platz@klimabuendnis.org\r\nJulian A. Thoss\r\nNationalkoordinator Deutschland, Klima-Bündnis\r\n+49 30 240 882 781 | j.thoss@klimabuendnis.org\r\nDAS KLIMA-BÜNDNIS\r\nSeit mehr als 30 Jahren arbeiten Mitgliedskommunen des Klima-Bündnis partnerschaftlich mit indi-\r\ngenen Völkern der Regenwälder gemeinsam für das Weltklima. Mit über 2.000 Mitgliedern aus mehr\r\nals 25 Ländern ist das Klima-Bündnis das größte Städtenetzwerk Europas, das sich für einen umfas-\r\nsenden und gerechten Klimaschutz einsetzt. Da sich unser Lebensstil direkt auf besonders bedrohte\r\nVölker und Orte dieser Erde auswirkt, verbindet das Klima-Bündnis lokales Handeln mit globaler Ver-\r\nantwortung. Als Teil des europaweiten Netzwerks bietet das Klima-Bündnis Deutschland seinen über\r\n600 Mitgliedsstädten, -Gemeinden und -Landkreisen aufmerksamkeitsstarke Kampagnen, hilfreiche\r\nPlanungsinstrumente, Austauschmöglichkeiten, Umsetzungshilfen für den kommunalen Klima-\r\nschutz sowie eine starke Stimme auf nationaler Ebene. klimabuendnis.org\r\nDas Klima-Bündnis ist vollständig im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deut-\r\nschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung registriert und hat sich dem Verhaltenskodex\r\nfür Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes ver-\r\npflichtet (Registernummer: R004570)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-25"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}