{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-12T02:51:48.786+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R004424","registerEntryDetails":{"registerEntryId":69472,"legislation":"GL2024","version":13,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004424/69472","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ee/c4/703745/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R004424-2026-03-10_09-20-26.pdf","validFromDate":"2026-03-10T09:20:26.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-23T13:03:55.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-24T09:54:38.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-11T09:32:34.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-05-03T16:12:54.000+02:00","lastUpdateDate":"2026-03-10T09:20:26.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":69472,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004424/69472","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-10T09:20:26.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-23T13:03:55.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":66607,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004424/66607","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-08T11:12:25.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-10T09:20:26.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":60998,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004424/60998","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-19T11:31:31.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-08T11:12:25.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58125,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004424/58125","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-24T09:54:38.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-19T11:31:31.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58123,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004424/58123","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-13T17:29:08.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-24T09:54:38.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53605,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004424/53605","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-16T11:04:05.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-13T17:29:08.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53500,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004424/53500","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-15T11:30:46.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-16T11:04:05.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":43884,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004424/43884","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-11T09:32:34.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-15T11:30:46.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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In dieser Funktion führt der IVSH einen anlassbezogenen Austausch mit Entscheidungsträgern auf kommunaler, nationaler und europäischer Ebene zu einer Vielzahl von Themen, die Standortpolitik, die Wettbewerbsfähigkeit, Industrie- und Wirtschaftspolitik betreffen. Außerdem zu Themen, die von direkter Relevanz für die Branche sind - wenn diese akut werden, wie u.a.: EU-Verordnungen (GPSR, EUDR, CSRD, EcoDesign, PPWR, etc.) Lebensmittelbedarfsgegenstände, Kontaktgegenstände, Lieferketten(gesetzgebung), Waffenrecht im Kontext von Messern als sachgerechte Nutzwerkzeuge für Haushalt und Outdoor.\r\nGrundlagen der Arbeit des IVSH sind die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Administration und Politik. So wird z.B. durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder Dialogangebote unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, speziell zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie zu ausgewählten Bundesministerien (insbesondere BMWE, BMLEH, BMDS) und relevanten Bundesoberbehörden (BfR, BLE, etc.) gesucht.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":0.12},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":20001,"to":30000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":390001,"to":400000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a0/53/703743/JA_IVSH_Lobbyregister_24.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":13,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0011985","title":"Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems","printingNumber":"20/12805","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-inneren-sicherheit-und-des-asylsystems/315332","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Vertretung der Interessen der Industrie im Hinblick auf Regelungen im Gesetzesentwurf Messer (im WaffG) betreffend. 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Während unsere Unternehmen (auch die, die importieren) sich selbstverständlich an strenge EU-Vorgaben in Sachen Verbraucher-, Umweltschutz und Produktsicherheit halten, drängen Anbieter durch Temu und Co. mit oft nicht regelkonformen Produkten und Praktiken auf den Unionsmarkt. Dabei scheinen bewusst Schwächen und Schlupflöcher im Weltpostvertrag und Zollsystem ausgenutzt werden. 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","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Stromsteuergesetz","shortTitle":"StromStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg"},{"title":"Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes","shortTitle":"StromStV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019136","title":"UWG / Wettbewerbsrecht ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb","printingNumber":"21/1855","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101855.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/drittes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-gesetzes-gegen-den-unlauteren-wettbewerb/325533","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Verbände-Allianz Kulturgut Nutzwerkzeug bestehend aus\r\n\r\nIndustrieverband Schneid- und Haushaltwaren \r\nVerband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler\r\nBundesverband Schneidwarenfachhandels-Betriebe\r\nMesser Magazin\r\nDeutsche Messermacher-Gilde\r\nDeutsche Schießsport-Union \r\nFachverband der Präzisionswerkzeugmechaniker\r\nBundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk\r\nPräzisionswerkzeugmechaniker-Messerschmiede-Innung\r\n\r\nvertritt in Deutschland hunderttausende persönliche Mitglieder, die Unternehmen des Handwerks und der Industrie, die für zehntausende Arbeitsplätze stehen und weitverzweigte Wertschöpfungsketten. Zur konstruktiv-kritischen Begleitung möglicher Verschärfungen des Waffenrechts in Bezug auf Messerkriminalität hat sich die Allianz zusammengeschlossen um mit einer Stimme die Interessen bündeln und artikulieren zu können. \r\n\r\nDer Verbände-Allianz ist es wichtig, dass Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Fokussierung auf Täter und nicht auf mögliche Tatmittel leitend sind. Denn: Das Werkzeug und Kulturgut Messer generell als potenzielle Waffe zu betrachten, geht an der Lebensrealität unserer Gesellschaft völlig vorbei: Messer sind integraler Bestandteil unseres Lebens und werden jeden Tag milliardenfach sinnvoll, verantwortungsvoll und sachgerecht genutzt. Grundsätzlich sind die Ursachen der Messerkriminalität effektiv anzugehen und zu bekämpfen und unverhältnismäßige Belastungen von Industrie, Handwerk und rechtstreuen Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden.\r\n\r\nDie Verbände-Allianz befürwortet, dass die Regelungen zum individuellen Waffenverbot in § 41 WaffG verschärft und durch Beispiele vereinfacht werden. Der Ansatz, nur Tätern, Kriminellen und Gefährdern Verbote auszusprechen, anstatt etwaige mögliche Tatmittel für die Allgemeinheit zu verbieten, ist richtig und zielführend.\r\nZusätzlich zu den rein auf das Waffengesetz ausgerichteten Maßnahmen befürworten wir auch den am 21.06.2024 von der Innenministerkonferenz als Prüfbitte an die Justizministerkonferenz formulierten Vorschlag, individuelle Waffen- und Messerverbote als Maßregel ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Wie auch die Deutsche Polizeigewerkschaft vorgeschlagen hat, sollte dies zukünftig in einem vereinfachten Verfahren nicht nur der örtlichen Waffenbehörde, auch den Staatsanwaltschaften und Gerichten ermöglicht werden.\r\n\r\n\r\n\r\nPräzisierungswünsche zum vorliegenden Gesetzesentwurf:\r\n\r\nNicht-feststellbare Messer\r\nNicht-feststellbare Taschenmesser wie das beliebte Schweizer Taschenmesser haben nachweislich polizeilicher Erfahrungen keine Deliktsrelevanz – gerade auch weil die Klinge bei Stichbewegungen einklappt und vielmehr die eigene Hand verletzt. Nicht als Waffe, sondern rein als praktisches Werkzeug werden aber nicht-feststellbare Messer seit über 130 Jahren von vielen Menschen auch im normalen Alltag gerne mitgeführt. Aus diesem guten Grund sind sie bislang auch ausdrücklich von Verbotszonen nach § 42 Abs. 6 WaffG ausgenommen. Die bisherige Regelung ist aus unserer Sicht ausreichend und verhältnismäßig.\r\n\r\nKommentar der Verbände-Allianz:\r\n•\tDie Begrenzung auf feststehende und feststellbare Messer in § 42 Abs. 6 WaffG soll erhalten bleiben.\r\n•\tAnalog zur bisherigen Fassung von § 42 Abs. 6 WaffG sollen die Verbote im öffentlichen Personenverkehr (§ 42 Abs. 7, § 42b), an kriminalitätsbelasteten Orten (§ 42 Abs. 5) und bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 42 Abs. 1) auf feststehende und feststellbare Messer begrenzt werden.\r\n\r\n\r\n\r\nBerechtigtes Interesse zum Führen von Messern\r\nFührverbote von Messern enthalten Ausnahmen für das berechtigte Interesse um den sozial adäquaten Gebrauch von Messern nicht zu beeinträchtigen und die Verhältnismäßigkeit der Verbote zu wahren.\r\nNach Fassung § 42 Abs. 6 Satz 2 WaffG sind als generelle Ausnahme für die Verbotszonen ausdrücklich auch die Inhaber jeglicher waffenrechtlicher Erlaubnisse genannt. Dies wurde bewusst nicht an die spezifische Art der Erlaubnis gekoppelt, sondern basierte auf der polizeilichen Zuverlässigkeits-Prüfung des Inhabers. In der Gesetzesbegründung (Ausschussdrucksache 19/15875) heißt es hierzu: „Auch für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ist eine Ausnahme vorgesehen, da diese bereits behördlich hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft sind.“\r\nWeiter muss in der Praxis gewährleistet sein, dass ein nicht zugriffsbereiter Transport von - von rechtstreuen Bürgern im Handel gekauften Messern - weiterhin unkompliziert möglich sein muss, insbesondere muss hier eine handelsübliche Verkaufsverpackung ausreichen.\r\n\r\nKommentar der Verbände-Allianz:\r\n•\tAnalog zu § 42 Abs. 6 Satz 2 WaffG soll auch bei den Verbotszonen an kriminalitätsbelasteten Orten (§ 42 Abs. 5) und dem Führverbot im öffentlichen Personenverkehr (§ 42 Abs.7, § 42b) als berechtigtes Interesse eine Ausnahme für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse in das Gesetz aufgenommen werden.\r\n\r\n\r\nAltbesitz Springmesser \r\nDas geplante Umgangsverbot für Springmesser sorgt durch die darin inkludierten Verkaufs- und Führverbote bereits dafür, dass Springmesser wie gefordert (in der Theorie) von den Straßen verschwinden. Ohne eine praktikable Altbesitz-Regelung für Sammler bedeutet dies aber eine unverhältnismäßige Enteignung von bislang völlig legal besessenem Privateigentum. Nach einer ersten Erhebung geht die Verbände-Allianz allein in Privatbesitz von einen Wert im dreistelligen Millionenbereich aus – von der lagernden Ware bei Herstellern und Händlern noch gar nicht zu sprechen.\r\nEs ist praktisch ausgeschlossen, dass zukünftig Springmesser an Berechtigte veräußert werden können – denn nach Einführung des Umgangsverbots wird es in Deutschland de facto keine Berechtigten mehr geben. Somit wären die Eigentümer also dazu gezwungen, ihre oft sehr wertvollen Sammlungen unbrauchbar zu machen (bei vielen Springmessern ist Demontage ohne Zerstörung nicht möglich) oder ohne dem tatsächlichem Wert entsprechende Entschädigung den Behörden zur Vernichtung zu überlassen. \r\n\r\nKommentar der Verbände-Allianz:\r\n•\tFür den bis zum Inkrafttreten des Gesetzes legalen Besitz von Springmessern sollen in § 58 Ausnahmeregelungen zum Altbesitz vorgesehen werden. Hier muss nach polizeilicher Zuverlässigkeitsprüfung der bislang völlig legale Besitz ein alleinig ausreichender Umstand sein, das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots zu überwiegen. Weitere Bedürfnisnachweise wie etwa Wissenschaft oder „kulturhistorisch bedeutsame Sammlung“ müssen bei Altbesitz entfallen. Erwerbsnachweise dürfen ebenfalls nicht verlangt werden\r\n•\tAn die Aufbewahrung des Altbesitzes dürfen keine unverhältnismäßigen Anforderungen wie etwa Tresore für Schusswaffen gestellt werden. Wie bei Blankwaffen allgemein muss gemäß der Punkte 36.2.1 und 36.2.2 in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) ein „festes verschlossenes Behältnis“ ausreichend sein.\r\n•\tBis zum Inkrafttreten des Gesetzes den Behörden zur Vernichtung übergebene Lagerware von Herstellern und Handel sowie auch Privateigentum muss von der Bundesregierung zum Marktwert entschädigt werden.\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015960","regulatoryProjectTitle":"Standortbedingungen und Industriepolitik (Koalitionsverhandlungen) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/41/e0/537911/Stellungnahme-Gutachten-SG2506130016.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\n \r\nZukunft sichern, das Ruder rumreißen: Forderungen und Anregungen der Schneid- und Haushaltswarenindustrie zur Bundestagswahl\r\nUnsere Industrie: Tradition, Innovation, Qualität \r\nDie Schneid- und Haushaltswarenindustrie ist mehr als nur ein Wirtschaftszweig – sie ist ein essenzieller Bestandteil unserer Gesellschaft und Kultur. Unsere Produkte bereichern den Alltag der Menschen, bringen Familien und Freunde zusammen, schaffen einzigartige Erlebnisse und Momente des Genusses und der Verbindung.\r\nOb beste Messer, formschöne Haushaltswaren, geschätzte Körperpflegeinstrumente oder innovative Schneidwerkzeuge – unsere Branche steht für eine einzigartige Kombination aus höchster Qualität, Innovation und Jahrhunderte alter Tradition. Unsere Produkte sind Ausdruck von Handwerkskunst, industrieller Exzellenz und Leidenschaft, „Made in Germany“ – ein Versprechen, das weltweit geschätzt wird.\r\nUnsere Mitglieder sind überwiegend mittelständische Unternehmen, die für hoch-wertige und langlebige Produkte, soziale und ökologische Verantwortung und in Deutschland für abertausende Arbeitsplätze und Milliardenumsätze stehen.\r\nDoch diese weltweit einzigartige Rolle wird zunehmend stark bedroht: Schwierige Rahmenbedingungen, stagnierende Umsätze, explodierende Kosten und eine über-bordende Bürokratie belasten unsere Unternehmen. So verschlingen z.B. die stetig ausufernden bürokratischen Anforderungen mittlerweile 3 % des Jahresumsatzes unserer Mitglieder; und viel gravierender: wertvolle Ressourcen und \"(Wo)manpower\", die für Innovation und Wachstum fehlen. Hinzu kommen überhöhte Steuern, stetige, steigende Lohnnebenkosten und Belastungen, Energiekosten und eine wirtschaftliche Unsicherheit, die zu Kauf- und Investitionszurückhaltung führt.\r\nUnsere Branche steht an einem Wendepunkt. Unsere Unternehmen und wir als Verband stellen uns den Herausforderungen mit Tatkraft, Initiative und Eigen-verantwortung. Doch viele der Herausforderungen können wir nicht allein bewältigen. Wir brauchen die Bundespolitik an unserer Seite. Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts und der mittelständisch geprägten Industrie muss Top-Priorität haben. Jetzt ist die Politik gefragt, um die richtigen Weichen zu stellen und zu helfen die Zukunft dieses traditionsreichen Wirtschaftssektors und des Mittelstandes insgesamt zu sichern. Wir brauchen einen Kurswechsel - und zwar insbesondere in den Bereichen:\r\nBürokratieabbau: Raum für Innovation und Wachstum schaffen\r\nDer Abbau bürokratischer Belastungen muss endlich konsequent angegangen werden. Besonders die mittelständische Industrie leidet unter einer Regulierungsflut, die wertvolle Ressourcen bindet, Innovationskraft hemmt und in vielen Fällen redundante und unnötig komplizierte Anforderungen stellt, die wenig wirksam und in ihrer Umsetzung von den Unternehmen nicht zu “stemmen” sind. Ausführlich haben wir im IVSH-Bürokratiemonitor  unsere Ideen und Forderungen dargelegt. Hier einige wenige Auszüge.  \r\nWir fordern:\r\n•\tEin verbindliches Bürokratieabbauziel auf Bundes- und EU-Ebene mit jähr-licher Überprüfung.\r\n•\tVerpflichtende KMU-Checks bei neuen Regulierungsvorhaben.\r\n•\tKMU-Test-Labs vor dem Go-live, um Regelungen in der Praxis zu testen.\r\n•\tEin KMU-Veto, das mittelständische Interessenvertretungen bei fehlerhaften Regelungen aktiv einbindet. \r\n•\tAngemessene Übergangsfristen und das technisch und wirtschaftlich Machbare zum Leitmotiv zu machen. \r\n•\tStopp jedweden gold-platings von EU-Vorgaben, pragmatische, partner-schaftliche Umsetzung und Kontrolle der Vorgaben durch die Durchsetzungs-behörden. \r\n•\tVerbindliche vereinfachte Standards und Prozesse für Reporting von KMU und midcaps festlegen, Akzeptanz dieser für „Große“ und Behörden verpflichtend machen.\r\n•\tVerbesserung der digitalen Infrastruktur und Vernetzung der Behörden, um doppelte/mehrfache Meldepflichten zu vermeiden (z.B. Hub-Lösungen).\r\n•\tÜberprüfung der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit bestehender Meldepflichten und Abbau von Doppelungen, bzw. Schaffung von Datenpools, Schnitt-stellen oder Hublösung(en).\r\n\r\nWettbewerbsfähigkeit stärken: Steuerlast, Energiekosten und Nebenkosten senken\r\nUnsere Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb, doch Deutschlands Steuerlast, Energiekosten und Lohnnebenkosten sind europaweit Spitzenreiter und damit ein Wettbewerbsnachteil.\r\nUnsere Forderungen:\r\n•\tEine Reduzierung der Unternehmenssteuerlast, um international wett-bewerbsfähig zu bleiben.\r\n•\tSenkung/Reform der Lohnnebenkosten, die Betriebe entlastet und generationenübergreifend eine Finanzierbarkeit sicherstellt.\r\n•\tDie Energiekosten müssen sinken! \r\no\tEinführung mittelstandstauglicher Instrumente\r\no\tNetzentgelte müssen sinken \r\no\tUnternehmen des industriellen Mittelstands müssen aus dem rein nationalen CO2-Preissystem herausgenommen werden\r\no\tStreichung der Gasspeicherumlage\r\n\r\nPlanbarkeit und Investitionssicherheit gewährleisten\r\nInvestitionen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Kurzfristige Gesetzes-änderungen und unsichere Regularien hemmen die Entwicklung der Industrie und verhindern Investitionen. \r\nWir fordern:\r\n•\tLangfristige Planungssicherheit durch klare Zeitpläne und verlässliche politische Entscheidungen. \r\n•\tBeschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. \r\n•\tEntbürokratisierung von Investitionsverfahren, vor allem bei innovativen Projekten.\r\n•\tEine stärkere Einbindung des Mittelstands in politische Entscheidungs-prozesse.\r\n•\tDen europäischen Binnenmarkt als Fundament für wirtschaftlichen Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.\r\n\r\nFairness im internationalen Wettbewerb sicherstellen\r\nDer internationale Wettbewerb wird zunehmend von Plattformanbietern und Importeuren dominiert, die sich nicht an die gleichen Standards halten wie europäische Unternehmen. Unternehmen wie Temu und Shein zeigen eindrücklich, wie Produkte zu Dumpingpreisen auf den Markt gebracht werden, oft ohne die Ein-haltung von Umwelt-, Sozial- oder Sicherheitsstandards zu gewährleisten.\r\nWir fordern:\r\n•\tStrengere Kontrollen für importierte Waren von Online-Marktplätzen mit Direktvertrieb außerhalb der EU/EWR, um sicherzustellen, dass sie den gleichen Anforderungen wie in der EU produzierte Produkte entsprechen.\r\n•\tEine stärkere Regulierung von Plattformen, um faire Wettbewerbsbe-dingungen zu schaffen und den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen zu verhindern, z.B. Weiterentwicklung des Aktionsplans E-Commerce .\r\n•\tHandelspolitische Maßnahmen, um die Einhaltung europäischer Standards auch bei internationalen Wettbewerbern sicherzustellen.\r\n•\tÜberarbeitung von Regulierungen (wie CBAM) die nachweislich zu einer Be-nachteiligung von in Europa produzierten Waren führen .\r\n\r\nEU: Radikales Umdenken erforderlich \r\nDie europäische Politik prägt maßgeblich die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie. Programme/Vorschläge wie der Clean Industrial Deal, die Antwerpen Declaration oder der Draghi-Report zeigen vielversprechende Ansätze, doch die Umsetzung fokussiert sich zu stark auf Großunternehmen. Der Mittelstand, der den Großteil der Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wertschöpfung sichert, bleibt oft unzureichend berücksichtigt.\r\nWir fordern:\r\n•\tEine Politik der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Korrektur des Green Deals.\r\n•\tReduzierung von Berichtspflichten (GPSR, EUDR, etc.) bzw. deren Aus-setzung (LKsG).\r\n•\tVerpflichtende KMU-Checks, Test-Labs und ein KMU-Veto auf EU-Ebene.\r\n•\tEine konsequente Evaluation der im Green Deal, Clean Industrial Deal, Antwerpen Declaration und Draghi-Report umgesetzten/vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick darauf, ob diese zu einer Stärkung des Mittelstandes beitragen.\r\n•\tNachbesserungen bei handwerklich schlecht gemachten Verordnungen und delegierten Rechtsakten (GPSR, EUDR, CSRD, EcoDesign, CBAM, REACH,…) und Abbau von Redundanzen, Mehrfachbelastungen und von nach-weislich wettbewerbsschädlichen Regelungen.\r\n•\tEine kritische Überprüfung der handwerklichen Qualität der Arbeit der EU-Kommission. Regelungen wie die GPSR und EUDR zeigen deutliche Defizite in der Praxisnähe und ein mangelndes systemisches Verständnis.\r\n•\t\"Buy European\" / \"Buy Local\" muss Priorität haben bei öffentlichen Aus-schreibungen. \r\n•\tReduzierung von Berichtspflichten (GPSR, EUDR, etc.) bzw. deren Aus-setzung (LKsG).\r\n\r\nPerspektiven schaffen: Mittelstand als Rückgrat der Gesellschaft\r\nUnsere mittelständischen Unternehmen sind mehr als nur Arbeitgeber – sie sind kulturelle und soziale Ankerpunkte, die Verantwortung übernehmen. Der Fokus liegt nicht auf kurzfristigen Profiten, sondern auf Stabilität, Nachhaltigkeit und Innovation.\r\nWir fordern:\r\n•\tWeg von einer Kultur des Misstrauens gegenüber Unternehmertum und Mittelstand, hin zu einer Kultur der Partnerschaft und Wertschätzung \r\n•\tSchaffung kooperativer Ansprechstrukturen in den Behörden, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Unterstützung zu fördern\r\n•\tBessere Erreichbarkeit und direkte Kommunikationswege zu den zu-ständigen Stellen und Kultur des Supports, weniger der Kontrolle\r\n•\tStärkung des Mittelstandsbeauftragten des Bundes in seinen Kom-petenzen \r\n\r\nEin starkes Fundament für die Zukunft – noch, denn die Zeit drängt  \r\nTrotz der Herausforderungen gibt es in Deutschland ein starkes Fundament: Unsere Unternehmen, getragen von kreativen Menschen, innovativen Ideen und gesellschaftlichem Zusammenhalt, bieten enormes Potenzial.\r\nDoch dieses Fundament bröckelt: Es kann nur durch einen konsequenten politischen Kurswechsel erhalten und ausgebaut werden. Die Zeit drängt – jetzt ist Handeln notwendig, um einer Deindustrialisierung entgegenzuwirken und das leise Sterben des Mittelstandes zu verhindern!\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-31"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016873","regulatoryProjectTitle":"GreenClaims Directive der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5e/b5/537913/Stellungnahme-Gutachten-SG2506130015.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nIVSH-Positionspapier\r\nGreen Claims Directive – Viel neue Bürokratie und trotzdem am Ziel vorbei? \r\nDer Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. (IVSH) begrüßt grundsätzlich die Ziele der Green Claims Directive, die darauf abzielen, klare und verlässliche Informationen für Verbraucher über die Nachhaltigkeitseigenschaften von Produkten und Unternehmen und in Bezug auf Nachhaltigkeitsaussagen bereitzustellen. Wir haben jedoch erhebliche Zweifel, ob die Green Claims Directive in Ihrer derzeitigen Form einen geeigneten und effizienten Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten kann. Bis wesentliche Fragen geklärt sind, sollte der Trilog ausgesetzt werden. Denn es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine solche Richtlinie überhaupt notwendig ist, da u.E. bestehende Regelungen wie das EmpCo und das deutsche UWG bereits ausreichend den betroffenen Bereich regeln. Hier besteht die Gefahr unnötiger Redundanzen und bürokratischer Doppelregulierung und Mehrfachbelastung. \r\nBezgl. des aktuellen Entwurfs der Green Claims Directive sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf: \r\n1.\tProportionalität und Klarheit bei den Nachweis- und Verifizierungsanforderungen: Die derzeit vorgeschlagenen einheitlichen Anforderungen an die Nachweisführung sind unverhältnismäßig und könnten Unternehmen davon abhalten, Nachhaltigkeitsinformationen zu kommunizieren. Ein differenzierter Ansatz, der einfache Umweltangaben (z.B. „hergestellt mit erneuerbarer Energie“) von komplexeren Angaben (z.B. CO2-Fußabdruck eines Produkts) unterscheidet, ist notwendig. Die Kosten und der Aufwand für die Nachweisführung müssen im Verhältnis zur Komplexität der Angaben stehen. Gerade unsere Industrie lebt von einer großen Produktvielfalt.  \r\n2.\tKritik an der Zertifizierungspflicht und dem angedachten Verifizierungsprozess: Der vorgeschlagene Verifizierungsprozess muss vorhersehbar und harmonisiert sein, um Inkonsistenzen zwischen den Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Der IVSH kritisiert die obligatorische Zertifizierung durch externe Prüfstellen als kontraproduktiv. Diese Anforderungen führen zu hohen Verwaltungskosten und einem erheblichen administrativen und bürokratischen Aufwand für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen davon absehen, Umweltangaben zu machen, um die hohen Kosten und den administrativen Aufwand zu vermeiden. Eine konservative Erhebung des IVSH (25.000 Produkte, 10.000 Umweltaussagen) – kommt zu dem Ergebnis, das der angedachte Prozess allein bei unseren Mitgliedsunterhemen konservativ gerechnet 25.000 Arbeitsstunden und 50 Mio. € an Mehraufwänden erzeugen würde. Dies würde letztlich der Sache schaden, da weniger Informationen über nachhaltige Produkte verfügbar wären und Investitionen in umweltschützende Maßnahmen möglicherweise zurückgehen würden. Anstelle auf nicht notwendige Zertifizierungen zu setzen, sollten klare, verbindliche und schlanke Anforderungen definiert werden und diese in Eigenverantwortung umgesetzt werden können. Verstöße können und sollten konsequent geahndet werden im Zuge einer effizienten Marktüberwachung. \r\n3.\tRedundante Regelungen zu gefährlichen Stoffen: Die Green Claims Directive ist weder das geeignete noch ein notwendiges Instrument, um EU-Gesetzgebung zu gefährlichen Stoffen auszudifferenzieren. Die umfangreichen Regelungen in der Stoffpolitik und für Bedarfsgegenstände sind mehr als differenziert, detailliert und schon jetzt zu komplex. Die Einführung eines automatischen Verbots für Umweltaussagen zu Produkten, die so genannte gefährliche Stoffe enthalten, innerhalb des Rahmens der Green Claims Directive, führt zu potenziellen Überschneidungen mit bestehenden Gesetzgebungen (z.B. REACH, Regelungen für Bedarfsgegenstände), die bereits die Sicherheit und Umweltauswirkungen gefährlicher Stoffe regeln. In diesen wird zu Recht und sinnhafterweise ein risikobasierter Ansatz („nicht der Stoff ist das Problem, sondern die Dosis“) gewählt – es ist weder sinnvoll noch verständlich, warum im Rahmen der Green Claims Directive hiervon abgewichen werden sollte. Die bestehenden regulatorischen Rahmenwerke haben bereits die notwendigen Instrumente, um gefährliche Chemikalien nach angemessenen Folgenabschätzungen zu beschränken. Ganze Produktkategorien und Gruppen könnten so faktisch von der Möglichkeit ausgenommen werden überhaupt Aussagen zu tätigen in Bezug auf positive Umwelt- und Nachhaltigkeitseffekte. Diese Überschneidung könnte dazu führen, dass Produkte, die diesen Rahmenwerken entsprechen und vollumfänglich compliant sind für den Einsatz und die Nutzung, von der Berechtigung für „Green Claims“ ausgeschlossen werden, obwohl kein etablierter Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein solcher Stoffe und irreführenden Umweltangaben besteht. So wären beispielsweise weit verbreitete und absolut unbedenkliche Edelstähle mit metallphysikalisch fest gebundenem Nickelgehalt von Umweltaussagen ausgeschlossen. Dies würde dazu führen, dass nahezu alle metallischen Kochtöpfe, jede metallische Küchenspüle oder Wäschetrommel sowie eine lange Liste weiterer Beispiele ausgeschlossen wären.\r\n4.\tWiderspruch zum Bürokratieabbau: Der Entwurf zur Green Claims Richtlinie steht im deutlichen Widerspruch zu den erklärten Zielen der EU-Kommission zum Bürokratieabbau. Im „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vom Januar 2025 wurde völlig zu Recht betont, dass durch eine Vereinfachung von Regelungen der Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden soll, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Belastungen für KMU. Der Kompass nennt dabei konkrete Ziele: die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen um mindestens 25 Prozent und für KMU um 35 Prozent. Die Green Claims-Richtlinie würde diesen Zielen entgegenstehen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen erheblich erhöhen. Insbesondere wenn eine externe Zertifizierung notwendig werden würde. \r\n5.\tBestehender Verbraucherschutz und Rechtsrahmen reicht aus: Bereits heute schützt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie, 2005/29/EG) EU-Verbraucher vor irreführender Werbung (Prinzip der Vollharmonisierung Art. 4 UGP-Richtlinie). Insbesondere das Verbot irreführender Aussagen (Art. 6, 7 UGP-Richtlinie) gilt innerhalb der gesamten EU und erfasst explizit auch so genanntes Greenwashing. Die jüngst verabschiedete Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel EmpCo (EU) 2024/825 ergänzt die bestehenden Regelungen und bietet überdies einen ausreichenden und erweiterten Schutz vor irreführenden Umweltaussagen. Weiter werden im Rahmen der EcoDesing (ESPR) Anforderungen weitere Aspekte (z.B. zum ökologischen/nachhaltigen Produktdesign) geregelt und aktuell differenziert für verschiedene Sektoren ausgearbeitet.  Ein zusätzlicher Regelungsbedarf durch die Green Claims-Richtlinie erscheint daher überflüssig und würde u.E. lediglich zu einer redundanten Doppelregulierung und bürokratischen Mehraufwand führen.\r\n6.\tUnrealistische Übergangsfristen: Ausreichende Übergangsfristen sind für unsere Unternehmen unerlässlich, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Der ex-ante Verifizierungs- und Zertifizierungsprozess (den wir für unnötig halten) sowie vereinfachte Verfahren werden Zeit benötigen, um operationell wirksam zu werden. Unsere Mitglieder benötigen volle rechtliche Klarheit und alle relevanten Informationen, die durch die Direktive und die Durchführungsrechtsakte definiert werden, bevor sie den Rahmen anwenden können. Im Zuge der Umsetzung der GPSR und EUDR haben wir gesehen welche erheblichen Mehrbelastungen und Ineffizienzen erzeugt werden, wenn wesentliche Hausaufgaben in Brüssel nicht gemacht worden sind, vor dem Inkrafttreten der regulatorischen Anforderungen. \r\n7.\tForderung nach KMU-Check und Bewertung der praktischen Belastungen für KMU: Es ist unerlässlich, dass die Green Claims Directive einem umfassenden KMU-Check unterzogen wird, um die spezifischen Herausforderungen und Belastungen und zu erwartenden Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen zu bewerten. Die praktischen Belastungen für KMU müssen sorgfältig analysiert und berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Directive nicht unverhältnismäßige Hürden für diese Unternehmen schafft. \r\n\r\nSchlussfolgerung: \r\nZusammenfassend lässt sich sagen, dass die Green Claims Directive in ihrer derzeitigen Form mehrere Herausforderungen und Bedenken aufwirft. Die vorgeschlagenen einheitlichen Nachweis- und Verifizierungsanforderungen sind unverhältnismäßig und werden Unternehmen davon abhalten, Nachhaltigkeitsinformationen zu kommunizieren und damit die Nachhaltigkeitsentwicklung bremsen. Einen extern begleiteten Verifizierungsprozess halten wir für nicht erforderlich und für eine unverhältnismäßige bürokratische Mehrbelastung. Ausreichende Übergangsfristen sind unerlässlich. Die Regelungen zu gefährlichen Stoffen sind fehlplatziert und überschneiden sich mit bestehenden Regelungen. Der Entwurf steht im Widerspruch zu den Zielen des Bürokratieabbaus und der bestehende Verbraucherschutz reicht bereits aus, um irreführende Umweltangaben zu verhindern. Ein umfassender KMU-Check ist notwendig, um die praktischen Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu bewerten und sicherzustellen, dass die Richtlinie praxisnah und umsetzbar ist. Der IVSH steht gerne bereit in jeder Phase der legislativen und exekutiven Ausgestaltung zu unterstützen, um einen klaren, vorhersehbaren und praktikablen Rahmen für Green Claims zu schaffen, der sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern in der grünen Transformation hilft und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärkt und nicht schadet.\r\n\r\n\r\nÜber den IVSH \r\nDer Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. (IVSH) vertritt als bundesweite Interessenvertretung die Unternehmen der Schneid- und Haushaltwarenindustrie, die für zehntausende Arbeitsplätze und Milliardenumsätze in Deutschland steht. Die Branche produziert alltägliche Produkte von hoher Qualität, die weltweit geschätzt werden und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen. \r\nDie Schneid- und Haushaltswarenindustrie ist mehr als nur ein Wirtschaftszweig – sie ist ein essenzieller Bestandteil unserer Gesellschaft und Alltagskultur. Unsere Produkte bereichern den Alltag der Menschen, bringen Familien und Freunde zusammen, schaffen einzigartige Erlebnisse und Momente des Genusses und der Verbindung.\r\nUnsere Mitglieder sind überwiegend mittelständische Unternehmen, die für hochwertige und langlebige Produkte, soziale und ökologische Verantwortung und in Deutschland für tausende Arbeitsplätze und Milliardenumsätze stehen.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-06-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016874","regulatoryProjectTitle":"EcoDesign / Digitaler Produktpass / Verordnung (EU) 2024/1781 (EU)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d9/13/537915/Stellungnahme-Gutachten-SG2506130017.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nPosition Paper on the Digital Product Passport (DPP) – a phased Approach for more Effectiveness and Acceptance\r\n\r\nIntroduction: \r\nThe Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. (IVSH) represent the interests of German manufacturers of cutlery and household goods, including kitchen and outdoor knives, pots, pans, appliances and more. Our industry also encompasses products in the personal care sector, such as manicure scissors and razors, and cutting tools for industrial applications. Our sector is predominantly composed of small and medium-sized enterprises (SMEs) and is a great example of the vital European economy, providing ten thousands of jobs and regional social cohesion. In Germany alone, our industry generates an industrial turnover of approximately 4 billion euros and a total value creation of around 15 billion euros.\r\nEconomic and Everyday Importance of Our Products: The products of the cutlery and household goods sector play a crucial role in creating social cohesion, enabling cultural encounters and “get togethers”, and simplifying everyday life. Imagine the joy of cooking a family meal with high-quality kitchen knives, pans or cookware, the excitement of a fishing trip with a reliable outdoor knife, or the cherished moments of whittling wood with a grandparent using a well-crafted tool. Our products also enhance special moments, such as a romantic dinner prepared with the perfect piece of cookware or a professional chef's tool in a high-end restaurant.\r\nOur industry is characterized by high quality and long-lasting products due to superior production and materials. Since the 1980s, we have made significant efforts in the areas of circular economy and sustainability, ensuring that our products not only meet the highest standards but also contribute to environmental protection and resource efficiency. Many of our products hold world-leading positions in both the consumer goods and commercial sector, including the HoReCa (Hotel, Restaurant, and Catering) industry. This global leadership underscores the importance of maintaining the competitiveness and innovation of our industry.\r\nIVSH and FEC welcome the Commission's initiative to implement the Digital Product Passport (DPP) as part of the new EcoDesign Regulation. However, only if the DPP is designed and executed well because it can create more bureaucracy, create additional burdens and might risk economic competitiveness. \r\nAs the representative bodies of our industry, we recognize the positive potential of this initiative to advance sustainability, improve supply chain transparency, and streamline compliance processes. The DPP promises to foster better communication with market partners, increase transparency for consumers, and enable efficient data exchange with authorities. Only when executed in a practical, economically reasonable and user-friendly manner, does it have the potential to generate substantial synergies. \r\nInteroperable and Open Standards: To maximize effectiveness, we emphasize the importance of establishing interoperable, open standards that allow for sector-wide solutions. This will ensure that the DPP will become an essential element to the diverse needs of various industries while avoiding unnecessary fragmentation. \r\nThe tight timelines for the DPP system pose significant challenges due to its complexity and the involvement of multiple stakeholders (split competencies and interdependencies between the EU and JTC24 - CEN-CENELEC Joint Technical Committee “DPP”). The risks of implementation are enlarged by the vast amount of sensitive data and the connections between centralized and decentralized components.\r\nTo address these challenges, we advocate for a phased implementation model. This allows for a gradual introduction of the DPP system, ensuring early benefits while minimizing risks and complexities. A phased approach will provide the necessary time to address technical and regulatory questions, ensuring that SMEs can adapt without facing overwhelming challenges\r\n\r\nOur key recommendations:\r\nInternational system: The DPP must be a system being used within and beyond the EU. If every market is developing its own system, bureaucracy will get overwhelming. Therefore, international standardization and interoperability must be part of the conception. \r\nPhased implementation: We advocate for a phased implementation of the DPP system to maximize early benefits while minimizing risks and complexities for all stakeholders. Thereby, SMEs can adapt without facing overwhelming challenges.\r\nRole of Associations as neutral intra-sector intermediaries: Industry associations should be empowered and legally enabled (within the following framework) to facilitate, provide tailored and certified solutions, such as sector-specific standards and implementation tools. This involvement would enhance the practical usability of the DPP for specialized sectors like ours and would make the implementation more effficient. \r\nSupport for SMEs: It is essential to design the DPP system having the special needs and pain points of small and medium-sized enterprises (SMEs) in mind. Solutions must be cost-efficient, straightforward and easy to implement, ensuring that SMEs can comply without disproportionate administrative or financial burdens.\r\nA similar principle must also be implemented in the general design of the new EcoDesign regulation. We must reduce complexity for SMEs and mid-caps to ensure European competitiveness. E.g. the AAS – Asset Administration Shell / \"Verwaltungsschale\" and requirements of mechanical engineering are not per se transferable or fitting to/for consumer goods industry and SME. \r\nSynergy with Existing Regulations to ease bureaucratic burdens: The DPP presents an opportunity to reduce redundancies and bureaucratic burdens or reporting requirements by integrating requirements from related regulations, such as the General Product Safety Regulation (GPSR), European Deforestation Regulation (EUDR), and Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) and many more. The DPP could be a key driver of the Commission’s aim to reduce the overall regulatory burdens. \r\nBy harmonizing data collection and reporting frameworks (\"data hub\"), the Commission could streamline processes and reduce the compliance workload for businesses.By harmonizing data collection and reporting frameworks (\"data hub\"), the Commission hast to streamline processes and reduce the compliance workload for businesses by using synergies. \r\nLong-Term Efficiency Gains needed: We urge the Commission (COM) to prioritize the elimination of duplicative reporting obligations. A cohesive system that aligns with existing regulatory requirements will enhance efficiency, reduce costs, and increase uptake across industries. Ideally, the DPP will be able to reduce these burdens by reducing or eliminating double standards and reporting obligations. We strongly encourage the COM to specifically set up a task force to identify these potentials and consider those from the very beginning of the DPP. \r\nEnsuring a Competitive Market for Implementations: It is crucial to avoid favoring specific technical providers in the design and implementation of the DPP. A competitive and open market for solutions will stimulate innovation and provide businesses with the flexibility to choose the most suitable options. \r\nIVSH is committed to supporting the DPP initiative and stand ready to collaborate in its development. By addressing the considerations outlined above and, in more detail, below, the DPP can become an important component to shape our industrial future. Without addressing these issues, it might become another burden and coffin nail for our competitiveness. \r\nProtection of Trade Secrets: We are deeply concerned about the trend of including digital product information that contains trade secrets, such as the complete disclosure of supply chains and suppliers. This must be prevented as it poses a significant threat to the competitiveness of our industry.\r\n\r\nLet´s go into detail: \r\nPhased Implementation of the Digital Product Passport: We advocate for a staged implementation of the DPP system to maximize early benefits while minimizing risks and complexities for all stakeholders. A phased approach will allow for the gradual introduction of the DPP, ensuring that SMEs can adapt without facing overwhelming challenges. The initial phase should focus on establishing a minimal viable DPP system, enabling manufacturers to publish their DPPs with public information on their own web portals or through DPP providers. This will provide immediate benefits while allowing more time to address the more complex aspects of the system.\r\nThe proposed staged implementation can be broken down into two main stages:\r\nStage\tDescription\tKey Actions\tExpected Benefits\r\nStage 1\tMinimal Viable DPP System\t- Manufacturers following the sectorial approach as defined in the ESPR publish DPPs with public information on their own web portals or through DPP providers. \r\n- EU Commission establishes the EU Registry, public web portal, and customs integration.\r\n- Avoidance of double registration (either public, service providers, or own solutions)\t- Achieve early impact by realizing circular economy benefits from the start. \r\n- Reduce risks by minimizing implementation complexity. \r\n- Meet regulatory deadlines by ensuring readiness by 2027 for initial product groups under ESPR. \r\n- Support SMEs by reducing initial bureaucratic and financial burdens.\r\nStage 2\tFull (voluntary) DPP System with Centralized Technical Specifications and Sector-Specific Content and Solutions\t- Implement identity and access management to provide differentiated access to restricted data. \r\n- Develop centralized technical specifications and interfaces to other regulatory requirements. \r\n- Allow sector-specific content (e.g., technical specifications, consumer information such as recipes) to be defined by industry associations.\t- Ensure comprehensive data protection and security. \r\n- Facilitate broader adoption and compliance across all sectors. \r\n- Allow more time for SMEs to adapt to the full system requirements. \r\n- Address the unique needs of different industries, recognizing that a one-size-fits-all approach is not feasible.\r\n\r\nSupport for SMEs: It is imperative that the DPP system is designed to be simple, efficient, and free from additional burdens for SMEs. These companies often lack the resources to manage complex systems and should not be disadvantaged by the new regulations. The system must be user-friendly and cost-effective to ensure widespread adoption and compliance. By reducing initial bureaucratic and financial burdens, we can ensure that SMEs remain competitive and capable of contributing to the broader goals of the Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR).\r\nProtection of Trade Secrets: The DPP system should not require the disclosure of sensitive business information that could harm the competitive position of companies. Protecting trade secrets is essential to maintaining the innovative edge and market position of our industry. \r\nMoreover, the incentive for producers to use innovative and sustainable materials and production processes must be preserved. This incentive is jeopardized if all information (product design, etc.), especially those not relevant to consumers, becomes publicly accessible through the DPP. Either such information should not be captured, or it should be accessible only in a highly restricted manner through a clear digital rights management system, for example, only to market surveillance authorities.\r\nCompliance with Existing Regulations: Our industry already complies with extensive regulations regarding product safety, food contact, and other areas. It is essential that the EcoDesign and DPP regime does not lead to redundant and overlapping documentation requirements. Instead, the DPP should simplify compliance processes, reduce regulatory hurdles and burdens and should integrate seamlessly with existing regulatory frameworks. This will help avoid unnecessary administrative burdens and ensure that the DPP enhances, rather than complicates, regulatory compliance.\r\nSpecial Requirements of the Consumer Goods Industry: The consumer goods industry faces unique challenges due to the sheer volume and diversity of products, often numbering in the thousands. A one-size-fits-all solution is not feasible for our sector. Therefore, it is crucial that the DPP system allows for industry-specific solutions that can be developed in collaboration with industry associations like the IVSH and FEC. This approach will ensure that the DPP system is tailored to the specific needs and realities of our industry, facilitating compliance and maximizing benefits. This is a strong argument for formulating minimal requirements that apply to all sectors, while allowing for sector- and industry-specific considerations to be addressed separately.\r\nReduction of Redundancies with Other Regulatory Requirements: Before advancing the DPP process, it is essential to address and synchronize existing regulatory requirements, such as those from the General Product Safety Regulation (GPSR, safety information, user manuals etc.) and food contact compliance (declarations of compliance). The DPP should not create redundant documentation obligations but should instead streamline and simplify regulatory compliance by allowing electronic documents in the DPP as full alternative to standard documents. This synchronization will reduce administrative burdens and enhance the overall efficiency of regulatory processes, further justifying a phased implementation approach. It is frustrating to repeatedly emphasize the inefficiencies, time loss, and frustration caused by the lack of synchronization, which disproportionately affects the SME sector. The overall target hast to in line with the Commission efforts to reduce regulatory and bureaucratic burdens significantly (compass, Draghi-Report) – at this point we are very skeptical about the possible contribution of the EcoDesign and DPP framework to reducing bureaucratic burdens.  \r\nEnsuring Compliance by Non-EU Actors: It is crucial to ensure that non-EU economic operators also comply with the DPP requirements to avoid creating a two-tier system that disadvantages European companies. Measures must be taken to enforce compliance among non-EU providers, similar to the much needed approach taken in the e-commerce sector. This will ensure a level playing field and prevent unfair competition. The IVSH has previously highlighted this issue in our positions on e-commerce and online trade, emphasizing the need for robust enforcement mechanisms to ensure that all market participants adhere to the same standards.\r\nImplementation Priorities: To ensure effective implementation of the DPP, the following priorities should be addressed:\r\n•\tRegulatory Clarity: Clearly describe the staged implementation to provide regulatory clarity and ensure that all stakeholders understand the requirements and timelines.\r\n•\tTechnical Standards: Establish clear priorities for the development of technical standards to support the DPP system. This includes defining data formats, interoperability requirements, and security protocols to protect sensitive information. The standards should be open standards and allow for additional functionalities defined by the sectors or individual economic operators.  \r\n•\tStakeholder Engagement and small-first approach: Engage with industry stakeholders, including SMEs, to gather feedback and ensure that the DPP system meets the needs of all participants. This collaborative approach will help identify potential challenges and develop practical solutions.\r\n\r\nConclusion: In conclusion, we support the staged implementation of the Digital Product Passport system. It is crucial to ensure that the system is accessible and manageable for SMEs, protects trade secrets, and integrates with existing regulations without creating additional burdens. By adopting this approach, we can enhance the competitiveness of our industry while achieving the goals of the EcoDesign for Sustainable Products Regulation. The IVSH is committed to working with policymakers and industry stakeholders to develop a DPP system that supports innovation, sustainability, and economic growth.\r\nGiven the arguments and recommendations presented, an adjusted timeline and phased/staged implementation are urgently needed to prevent negative experiences like those encountered with the EUDR or GPSR. This will ensure acceptance and implementation, especially among SMEs, and avoid a potential fiasco like the deforestation regulation.\r\nFurthermore, the DPP system must allow for industry-specific solutions to address the unique challenges faced by different sectors. It should as well open the door to new applications enlarging the opportunities a new digital tool offers. However, protecting trade secrets is essential to maintaining the innovative edge and market position of our industry. The incentive for producers to use innovative and sustainable materials and production processes must be preserved, and this is jeopardized if all information becomes publicly accessible through the DPP. Either such information should not be captured, or it should be accessible only in a highly restricted manner through a clear digital rights management system.\r\nAdditionally, it is crucial to ensure that non-EU economic operators comply with the DPP requirements to avoid creating a two-tier system that disadvantages European companies. Measures must be taken to enforce compliance among non-EU actors, similar to the approach taken in the e-commerce sector. This will ensure a level playing field and prevent unfair competition.\r\nBy addressing these priorities, we can develop a DPP system that supports the competitiveness and sustainability of our industry while achieving the broader goals of the Ecodesign for Sustainable Products Regulation.\r\n\r\n\r\n\r\nAbout IVSH\r\nThe Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. (IVSH) represents companies in the cutting and household goods industry across Germany. This industry is responsible for thousands of jobs and billions in revenue in Germany. The sector produces high-quality everyday products that are appreciated and loved worldwide and contribute to social cohesion.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016875","regulatoryProjectTitle":"PFAS im Lebensmittelkontakt / Kochgeschirr ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6e/8c/537917/Stellungnahme-Gutachten-SG2506130018.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier \r\n\r\nDie Verwendung von PTFE-beschichtetem Kochgeschirr: Faktenbasierte Entscheidungen zu Gunsten von Umwelt und Verbrauchern \r\n\r\nUnsere Branchen stehen für innovative Produkte die höchste Ansprüche an Qualität, Produktsicherheit und Verbraucherschutz erfüllen. \r\nWir fühlen uns den Zielen von Nachhaltigkeit, CO²-Reduktion und Erhal-tung/Schaffung von Arbeitsplätzen/Wertschöpfung in Deutschland und der EU ver-pflichtet und setzen diese aktiv um.\r\nAls Vertretung einer mittelständisch geprägten und verantwortungsbewussten Bran-che, die sich zum Standort und Klimaschutz bekennt, verstehen wir uns als konstruk-tiver und sachkundiger Gesprächspartner für eine kluge, sachgerechte Weiterent-wicklung der Industriepolitik, aber auch als fairer Mahner von Fehlentwicklungen, die unseren Standort gefährden. Daher plädieren wir eindringlich an die EU, Bundesre-gierung und Parlamentarier in Bezug auf angedachte Beschränkungen des Einsatzes von PTFE bei Kochgeschirr eine risikobasierte und emissionsrisikoorientierte Regu-lierung anzuwenden. \r\nSollte es zu einem Verbot von PTFE bei Kochgeschirr kommen besteht die Gefahr, dass es zu negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähig-keit der Industrie kommt. \r\n\r\nFünf EU-Mitgliedstaaten haben eine europäische Beschränkung für per- und polyfluo-rierte Alkylsubstanzen (PFAS) vorgeschlagen, eine Gruppe von mehr als 10.000 Substanzen. Aufgrund der Rückmeldungen während der Konsultationsphase muss dieser Vorschlag grundlegend überarbeitet werden. \r\n\r\nIn diesem Dokument wird dargelegt, warum eine solche Überarbeitung auch für PTFE-beschichtetes Kochgeschirr erforderlich ist.\r\n\r\nECHA und Kommission sollten einen risikobasierten Ansatz beibehalten und PTFE ausnehmen\r\n\r\nEine risikobasierte Methodik sollte das Grundprinzip für die ordnungsgemäße Be-wertung und das Management von Chemikalien in der Europäischen Union bleiben. Risiko ist definiert als die Kombination von Gefahr und Exposition. Beide sind immer erforderlich, damit ein Stoff oder Material ein Risiko darstellt. Dieser zwingende Zu-sammenhang wurde vom Europäischen Gerichtshof mehrfach bestätigt. Ein Stoff soll-te nur dann beschränkt werden, wenn er ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.\r\nPolytetrafluorethylen oder PTFE ist ein Fluorpolymer, das zur großen Gruppe der PFAS gehört. PTFE ist nicht toxisch, nicht karzinogen und nicht mobil und daher nicht gefährlich. Folglich stellt PTFE keine direkte Gefahr für die menschliche Ge-sundheit oder die Umwelt dar. \r\nGelegentlich wird behauptet, dass die Überhitzung von PTFE-beschichtetem Koch-geschirr aufgrund der Zersetzung des Fluorpolymers ein relevantes Risiko darstellt. Nach Angaben des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) ist die Konzentration dieser Emissionen bei PTFE-beschichtetem Kochgeschirr jedoch so gering, dass kein Gesundheitsrisiko für den Anwender besteht. \r\nDa PTFE-beschichtetes Kochgeschirr keine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt, gibt es u.E. keine sachgerechten Gründe für eine Be-schränkung und sollte daher von der Beschränkung ausgenommen werden.\r\n\r\n\r\nWeiter sollte die Anwendung von PFAS nur dann eingeschränkt werden, wenn sie einen signifikanten Einfluss auf die Gesamtemissionen aller PFAS hat\r\n\r\nBundeskanzler Olaf Scholz hat sich im September 2024 klar gegen eine generelle Beschränkung von PFAS ausgesprochen. Zwischenzeitlich haben sich einige Wirt-schaftsminister der Länder sowie Bundesminister Habeck an die Kommission ge-wandt und sich für emissionsrisikoorientierte PFAS-Maßnahmen ausgesprochen, die in bestimmten Branchen keine nachteiligen Auswirkungen haben und nicht die Pro-duktivität gefährden. Wenn die Regulierungsbehörden seiner Position folgen, muss sich die Regulierung auf die Anwendungen konzentrieren, die den größten Einfluss auf die Emissionen haben.\r\nPTFE haben einen sehr geringen und zu vernachlässigen Anteil an den PFAS Ge-samtemissionen, denn:  \r\n-\tDie Menge an Fluorpolymeren macht weniger als 10 % aller PFAS-Verwendungen aus, und PTFE für Kochgeschirr macht nur 5 % aller Fluorpo-lymeranwendungen aus. Folglich macht PTFE-beschichtetes Kochgeschirr nur 0,5 % aller PFAS-Verwendungen aus.\r\n-\tDie einzigen wichtigen möglichen PFAS-Emissionen bei der Herstellung von PTFE-Beschichtungen sind fluorierte Tenside. In Europa werden jährlich 2.000 Tonnen PTFE für Kochgeschirr verwendet, aber weniger als 2 kg fluorierte Tenside sind Teil dieses Prozesses. Es wird geschätzt, dass mindestens 90% der möglichen Emissionen dieser Tenside in den Anlagen in ganz Europa ge-filtert werden. Daher liegen die jährlichen Emissionen aus der Herstellung von PTFE-Kochgeschirr unter 1 kg, was nicht nur enorm gering ist, sondern im Vergleich zu sonstigen Emissionen selbst statistisch nicht relevant ist.  \r\n-\tAm Ende der Lebensdauer muss PTFE-beschichtetes Geschirr recycelt wer-den, um das wertvolle Metall und Material im Kreislauf zu halten. In den Metall-recyclinganlagen in Europa kann die beste verfügbare Technik (BVT) einge-setzt werden. Bei richtiger Einstellung der Parameter des Recyclingprozesses können mehr als 99,9999 % des PTFE zerstört und in CaF2, den Ausgangs-stoff für PTFE, umgewandelt werden. Dies würde zu einer Emission von weni-ger als 2 kg PFAS pro Jahr führen.\r\n-\tIm Vergleich zu den 3 kg der Kochgeschirrindustrie schätzt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Be-schränkung in den nächsten 30 Jahren zu einer Verringerung der Emissionen von fluorierten Feuerlöschschäumen um 13.200 Tonnen führen würde. Ein zweiter Vergleich lässt sich mit den so genannten F-Gasen, den PFAS mit niedrigem Molekulargewicht, anstellen.\r\nEs lässt ich also schlussfolgern, dass bei einer sinnvollen emissionsrisikoorientierten Betrachtung und Bewertung keinerlei sachgerechte Gründe für Einschränkungen von PTFE im Bereich Kochgeschirr vorliegen. Die Emissionen durch PTFE sind der-artig gering, dass sie faktisch nicht ins Gewicht fallen. \r\n\r\nAlternativen sind nur dann echte Alternativen, wenn sie begrenzte uner-wünschte Nebeneffekte haben \r\n\r\nHeutzutage kann der Verbraucher zwischen mehreren Optionen für Bratpfannen oder Kochgeschirr wählen. Edelstahl, Gusseisen, PTFE-beschichtetes und keramikbe-schichtetes Aluminium sind nur einige Beispiele. PTFE-beschichtetes Aluminium nimmt aufgrund seiner bewährten, langjährigen Antihaftwirkung nach wie vor einen wichtigen Platz unter diesen Optionen ein. Andere Optionen haben oft nicht diesel-ben antihaftenden Eigenschaften. \r\nEs ist wichtig zu beachten, dass ohne Antihaftbeschichtung oder ähnliche Eigen-schaften des Kochgeschirrs die Wahrscheinlichkeit des Anbrennens von Lebensmit-teln hoch ist, was zu Lebensmittelabfällen oder gesundheitlichen Problemen führen kann, wenn die angebrannten Lebensmittel verzehrt werden. \r\nKeramisch beschichtetes Kochgeschirr wird als Alternative zu PTFE-beschichteten Produkten angesehen. Obwohl die keramischen Beschichtungen in den letzten Jah-ren erheblich verbessert wurden, erreichen sie bis heute nicht die Langlebigkeit der Antihafteigenschaften von PTFE. Dies hat unerwünschte Nebeneffekte, denn die i.d.R. kürzere Lebensdauer dieser Produkte führt möglichweise zu höheren Kohlen-stoffemissionen. In Europa werden jährlich etwa 100 Millionen beschichtete Kochge-schirre hergestellt. Gehen wir z.B. von einer Halbierung der Lebensdauer dieser Produkte, was eine eher konservative Annahme auf Grundlage der derzeitigen Leis-tung ist, würde sich diese Menge verdoppeln und zu jährlichen Emissionen von 300 000 t CO2eq. führen. \r\nEs steht außer Frage, dass es Alternativen zu PTFE-beschichtetem Kochgeschirr gibt. Diese verfügen jedoch entweder nicht über die erforderliche, gleichwertige An-tihaftwirkung oder können unerwünschte Nebeneffekte, wie höhere Kohlenstoffemis-sionen mit sich bringen. Dies gilt es bei der Bewertung von PTFE zu berücksichtigen, auch im Interesse des Klimaschutzes. \r\nSum-up:\r\n-\tPTFE-beschichtetes Koch- und Backgeschirr ist für den Benutzer sicher. \r\n-\tEin Verbot von PTFE-beschichtetem Kochgeschirr wird praktisch keine Aus-wirkungen auf PFAS-Emissionen haben.\r\n-\tBestehende Alternativen haben nicht die gleichen Eigenschaften (Antihaft) oder führen zu höheren CO2 Emissionen.\r\n\r\nAus diesen Gründen ist eine Beschränkung für PTFE-beschichtetes Kochgeschirr u.E. nicht sachgerecht und nicht notwendig.\r\n\r\n\r\nÜber den IVSH \r\nDer Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. (IVSH) vertritt als bundesweite Interessenvertre-tung die Unternehmen der Schneid- und Haushaltwarenindustrie, die für zehntausende Arbeitsplätze und Milliardenumsätze in Deutschland steht. Die Branche produziert alltägliche Produkte von hoher Qualität, die weltweit geschätzt werden und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen.\r\n\r\nÜber den FEC\r\nDie FEC wurde 1952 gegründet, um die Interessen der europäischen Hersteller von Kochgeschirr, Be-steck, Besteckteilen und Hohlkörpern zu vertreten. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitglie-dern, bietet Hilfe und Unterstützung bei wirtschaftlichen und technischen Verbesserungen, arbeitet an der Definition technischer Standards und vertritt offiziell die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den internationalen Behörden und insbesondere gegenüber der Europäischen Kommission in Brüssel. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016877","regulatoryProjectTitle":"Bürokratieabbau / Staatsmodernisierung (Bund und EU)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ed/b6/537919/Stellungnahme-Gutachten-SG2506130019.pdf","pdfPageCount":15,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\n\r\n \r\nDer IVSH-Bürokratiemonitor 2024 - „Wir sind dabei uns zu Tode zu verwalten“ \r\nBürokratiemonitor des IVSH zeigt Ausmaß und Auswirkungen der Bürokratiebelastungen in der Schneid- und Haushaltwarenindustrie – dringender Handlungsbedarf \r\nExecutive Summary \r\nDie Interessensvertretung der Schneid- und Haushaltwarenindustrie, der Industrieverband IVSH, führt nun jährlich einen Bürokratiemonitor durch, um die bürokratischen Belastungen in den Unternehmen der Branche zu erfassen. Ziel ist es, die aktuellen Herausforderungen zu identifizieren und konkrete Vorschläge zur Reduzierung der Bürokratie zu sammeln. Denn es besteht dringender Handlungsbedarf: Der Bürokratiemonitor 2024 zeigt eindeutig, dass die bürokratischen Belastungen nicht nur in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben – entgegen der politischen Rhetorik und formulierten Ziele von EU und Bund, sondern das diese insbesondere unsere mittelständischen Mitgliedsunternehmen zunehmend lähmen, wertvolle Kapazitäten für Innovation und Wachstum rauben und nicht zuletzt die Kosten in die Höhe treiben. Hier muss schnell und konsequent gegengesteuert werden – Vorschläge hierzu unterbreiten wir mit dem Bürokratiemonitor ebenso. Diese reichen vom Abbau von redundanten und doppelten Berichtspflichten, der Digitalisierung und Prozesseffizienzsteigerung, bis hin zu konkreten Vorschlägen für einen Abbau von nicht mehr zeitgemäßen Regularien, Anforderungen sowie Doppel- und Überregulation. \r\nDieses Whitepaper fasst die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage zusammen und formuliert Empfehlungen für die Politik und Verwaltung. An der Umfrage beteiligten sich rund 70% der IVSH-Mitglieder, was eine überdurchschnittlich hohe Rücklaufquote ist und u.E. die hohe Dringlichkeit des Themas für die Unternehmen unterstreicht. Struktur und Verteilung der Teilnehmenden stehen repräsentativ für die Branche. \r\nUnsere Branche ist stark mittelständisch geprägt. Hier zeigen sich die Auswirkungen der Belastungen durch Bürokratie von mehreren Seiten und z.T. erheblich im Ausmaß: während Großkonzerne oftmals ohne größere Probleme regulatorische Belastungen auffangen können, fehlt es den Mittelständlern unserer Branche hierfür an Zeit, Ressourcen, Kapazitäten, Personal und auch an Kapital, ein weiterer wirtschaftlicher Schlag in einer aktuell sehr herausfordernden Zeit. So überrascht es nicht, dass eine Korrelation besteht zwischen Unternehmensgröße und der als besonders hoch wahrgenommenen Belastung durch Bürokratie. Noch gravierender ist, dass fast alle Unternehmen angeben, dass ihnen durch Bürokratie zunehmend neben dem wichtigen Faktor Zeit, vor allem Kapital und Ressourcen für Innovation, Wachstum und Stabilisierung des Geschäfts in mehr oder weniger desolaten Zeiten fehlen. Bei KMU liegen die jährlichen Bürokratiekosten mittlerweile bei 2-3% des Jahresumsatzes. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass diese Belastungen weitere Arbeitsplätze kosten werden, wenn es nicht zu einem schnellen, rigiden und wirksamen Umsteuern kommt. \r\nAls besonders lähmend und belastend werden die diversen neuen und alten EU-Regelungen (Verordnungen und Richtlinien) wahrgenommen. Hier kam und kommt in den letzten Monaten ein regelrechter Regulierungstsunami auf unsere Branche zu. Viele dieser neuen EU-Verordnungen (CBAM, EUDR, CSRD, GPSR, etc.) zeichnen sich durch maximal praxisferne Regelungen, keine ausreichende Berücksichtigung der mittelständischen Realität und Umsetzbarkeit, handwerkliche Fehler, zu kurzen Übergangsfristen und fehlenden Informationen, Schnittstellen und Grundlagen aus. Das Problem liegt hier eindeutig regelmäßig auf Seite der EU-Kommission, nicht in Berlin. Die deutschen umsetzenden und durchführenden Behörden bemühen sich in der Regel nach Kräften und redlich zu informieren und auch zu unterstützen – leiden aber genauso unter fehlenden Informationen und handwerklichen Schwächen der aus Brüssel kommenden Verordnungen. Dies äußert sich z.B. in viel zu spät vorliegenden Leitfäden, nicht funktionalen online-Schnittstellen, usw.. \r\nMusterbeispiele hierfür sind p.e. die EUDR und CSRD: Selbst kurz vor dem „go-live“ liegen wichtige und essenzielle Grundlagen nicht vor, Leitfäden summieren sich auf über 50 Seiten. So kann selbst bei bestem Willen keine Umsetzung in den Unternehmen erfolgen – auch wenn die intendierten Ziele oftmals geteilt und als sinnvoll angesehen werden. Dies führt (siehe Antworten in Anhang 1 und 2) zu Frustration und erodiert das Vertrauen der Wirtschaft in den Standort und z.T. auch in die Politik. Dies macht uns Sorgen – daher muss konsequent gegengesteuert werden!\r\nÜber den IVSH: \r\nDer IVSH ist die legitime, bundesweite und allgemeine Interessenvertretung der Schneid- und Haushaltwarenindustrie. Wir vertreten den absoluten Großteil der Branchen, stehen für zehntausende Arbeitsplätze, sowie Milliardenumsätze. Unsere Industrie steht für schöne Produkte, die den Alltag der Menschen weltweit besser machen und sozialen Zusammenhalt ermöglichen (kochen, Picknick, etc.). Unsere Mitglieder schaffen Werte, Arbeit und Zukunft in Deutschland. Wir als Verband unterstützen sie dabei.\r\nWesentliche Ergebnisse der Umfrage:\r\n1.\tUnternehmensgröße und Bürokratiebelastung\r\no\tDie Mehrheit der teilnehmenden Unternehmen beschäftigt zwischen 10 und 49 Mitarbeitende.\r\no\tUnternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden berichteten von hohen bürokratischen Belastungen, aber kleinere Unternehmen leiden am meisten unter negativen Auswirkungen. Gerade KMU haben überdurchschnittlich oft angegeben, dass die Belastungen sich deutlich erhöht haben.\r\n \r\n2.\tEinschätzung der Bürokratiebelastung\r\no\tDie bürokratischen Belastungen wurden von der großen Mehrheit als hoch oder sehr hoch eingestuft.\r\n \r\no\tIn den letzten fünf Jahren haben sich die Bürokratiekosten in den meisten Unternehmen deutlich erhöht, entgegen der politischen Darstellung und von der Politik formulierten Zielsetzung, dass es hier zu einer Reduktion der Belastungen kommt. Nur 7 % der Unternehmen gaben an, dass die Belastungen gleichgeblieben sind, 93 % sprechen von erhöhten Belastungen, hiervon sogar 50 % von deutlich erhöhten Belastungen.\r\n  \r\n3.\tBürokratie sorgt für empfindliche Belastungen und weniger Ressourcen für Zukunft \r\no\tDie zusätzlichen, bürokratischen Anforderungen erzeugen auch wirtschaftliche Belastungen für unsere Unternehmen und schmälern die Ressourcen für Investitionen in Wachstum und Zukunft, bzw. binden dringend benötigte Kapazitäten. KMU trifft dies überdurchschnittlich. Aus den Daten ist eine Korrelation abzulesen zwischen Unternehmensgröße und Wahrnehmung der zusätzlichen Belastungen und Aufwände. Noch gravierender ist es, dass sowohl die Daten als auch qualitativen Interviews zeigen, dass gerade bei KMU die Bürokratiekosten aktuell in einem Bereich von 2-3% des Umsatzes liegen. Dies berücksichtigt noch nicht mögliche Opportunitätskosten, sondern nur die erfassbaren Kosten (Personal, Zeit, Beratungsleistungen, etc.). Bei größeren Unternehmen liegt diese Quote etwas geringer. Obwohl politisch immer wieder betont wird, man wolle mittelständische Unternehmen weniger belasten, zeigt sich hier das Gegenteil. (KMU) sehen sich zunehmend mit Belastungen konfrontiert und fühlen sich in ihrem Tagesgeschäft überproportional behindert, was eine wirtschaftliche Abwicklung erschwert. (s.u.). \r\n \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n4.\tThemenbereiche der Bürokratiebelastung\r\no\tVerteilung der Hauptbelastungen:\r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nBespiele für Themenbereiche der Belastungen im Detail: Genese aus den Antworten der Unternehmen auf die offene Frage: Bitte nennen Sie uns konkret die größten Bürokratielasten für Ihr Unternehmen und aus persönlichen Interviews\r\nStatistische Meldepflichten: Mehrfach, immer mehrfach dasselbe tun \r\n•\tUnsere Unternehmen müssen regelmäßig verschiedene statistische Daten an Institutionen melden, wie z.B. Intrastat (Meldung über innergemeinschaftliche Warenbewegungen) oder Berichte an das Statistische Bundesamt. Diese Daten müssen oft aufwendig aufbereitet werden und erfordern die Abstimmung verschiedener Abteilungen.\r\n•\tBeispiel: Unternehmen berichten, dass es ähnliche Zahlen zu Umsatz und Mitarbeiterzahlen mehrfach an verschiedene Institutionen übermitteln muss – einmal an das Statistische Bundesamt, dann an EU-Behörden und teilweise an lokale Stellen.\r\nDokumentationspflichten: Nicht hat sich geändert, egal wer schreibt der bleibt \r\n•\tEin Beispiel ist die umfangreiche Mehrfach-Dokumentation zur Lebensmitteltauglichkeit von Produkten. Hier müssen Unternehmen nicht nur nachweisen, dass ihre Produkte sicher sind, sondern auch zusätzliche Dokumente wie Konformitätserklärungen und Datenblätter immer wieder und mehrfach bereitstellen. \r\n•\tBeispiel: Unternehmen berichten, dass es verschiedene Zertifikate und Unbedenklichkeitserklärungen für Materialien, Betriebsstoffe und Verpackungsmaterialien immer wieder neu ausstellen muss, obwohl sich die Anforderungen nicht ändern.\r\nBerichtspflichten zur Nachhaltigkeit: Doppelt hält nicht besser, sondern lähmt \r\n•\tNachhaltigkeitsberichte und Lieferketten-Dokumentationen nehmen einen großen Teil der Berichtsarbeit der mittleren und großen Unternehmen ein. Unternehmen müssen häufig detaillierte Nachhaltigkeitsanalysen erstellen, Fragebögen zu Lieferketten beantworten und gegenüber Partnern in der Lieferkette bestätigen, dass sie gesetzliche Mindestanforderungen einhalten. Anforderungen sind hier nicht harmonisiert, synchronisiert und „schlank“, es kommt zu doppelten Aufwänden. Die Lasten werden in Lieferketten nach unten durchgereicht. \r\n•\tBeispiel: Ein Unternehmen berichtet von dem hohen Aufwand für die Erstellung von CO2-Reporten und Berichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Dies erfordert oft externe Berater oder die Einstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsbeauftragten. Dies ist insbesondere für KMU finanziell nicht zu stemmen.\r\nEU-Verordnungen: Ein absoluter Wahnsinn in zu vielen Akten \r\n•\tUnsere Unternehmen sehen sich einer Vielzahl an EU-Verordnungen ausgesetzt, die oft sehr komplex und zeitaufwendig in der Umsetzung sind. Oftmals fehlen notwenige Informationen, Schnittstellen. Verordnungen sind nicht harmonisiert und widersprechen sich z.T. in ihren Anforderungen (z.B. Kunstsoff-Verordnung und Produktsicherheit/Lebensmittelkontaktmaterialien). Bedürfnisse von KMU werden kaum bis gar nicht berücksichtigt und Übergangsfristen sind für industrielle Zyklen regelmäßig unrealistisch kurz. Leitfäden liegen oft gar nicht oder zu spät vor und sind z.T. praxisfern. \r\n•\tBeispiel: EUDR – „Entwaldungsfreiverordnung“: \r\no\tWichtige Elemente, wie z.B. die Schnittstelle zum EU-Portal, Leitfäden, Klassifizierung etc. sind noch nicht bereitgestellt bzw. nicht ausreichend oder belastbar.\r\no\tUnzureichendes Benchmarking: Ein Benchmarking, bzw. die versprochene Risikoeinstufung von Ländern durch die EU, welche erheblich reduzierte Nachweispflichten mit sich bringen sollte, fehlt bisher oder wird erst später eingeführt.\r\no\tKomplexität und Bürokratie: Unternehmen stehen vor einem enormen Aufwand, da viele bürokratische Prozesse mehrfach durchlaufen werden müssen bzw. neu sind, der Zeithorizont einer soliden Umsetzung ist zu gering bemessen, insbesondere wo die EU ihrerseits die notwendigen technischen und handwerklichen Schnittstellen und Informationen noch nicht geliefert hat und auch nicht absehbar ist, wann diese geliefert werden.\r\no\tMangelnde Synchronisation: Die Verordnung harmoniert nicht ausreichend mit anderen bestehenden Regularien und Verordnungen (Sorgfaltspflichten), was zu zusätzlichen Schwierigkeiten und Redundanzen führt. \r\nLangsame Reaktionen der Behörden: Mit zweierlei Maß schafft Frustration\r\n•\tViele Unternehmen berichten, dass die Reaktionen der Behörden oft sehr langsam und Prozesse nicht digitalisiert sind, während gleichzeitig sehr hohe Anforderungen an die Unternehmen gestellt werden.\r\n•\tBeispiel: Bei der Beantragung von Genehmigungen kommt es oft zu langen Wartezeiten, die die betriebliche Planung und Investitionen erheblich erschweren und demzufolge auch verhindern.\r\nDatenschutzgrundverordnung (DSGVO): gold plating erschwert Situation \r\n•\tDie Umsetzung der DSGVO erfordert von Unternehmen, dass sie ihre internen Prozesse anpassen, Mitarbeiter schulen und regelmäßig Datenschutzberichte erstellen. Dies betrifft vor allem sensible Kundendaten, aber auch den internen Umgang mit Mitarbeiterdaten.\r\n•\tBeispiel: Ein Unternehmen berichtet von einem erheblichen Mehraufwand durch die Anforderungen der DSGVO, der neben der internen Dokumentation auch umfangreiche Berichterstattung in verschiedenen Sprachen erfordert, wenn das Unternehmen international tätig ist. In Deutschland wir hier insbesondere das so genannte „gold plating“, also die im europäischen Vergleich deutlich striktere Auslegung als hindernd angemerkt. \r\nCompliance-Vorgaben für Große auch für Kleine \r\n•\tUnternehmen müssen umfangreiche Berichte und Nachweise im Bereich Compliance bereitstellen, insbesondere im Zusammenhang mit Lieferketten und Nachhaltigkeit. Dies schließt ethische, soziale und ökologische Risiken ein. Grundsätzlich kein Problem, schwierig wird es nur wenn KMU Anforderungen erfüllen sollen, die eigentlich gar nicht für sie vorgesehen sind. \r\n•\tBeispiel: Ein Unternehmen gibt an, regelmäßig „Social and Ethical Risk Management Questionnaires“ für seine internationalen Kunden ausfüllen zu müssen, die oft sehr umfangreich sind, auf den EU-Verordnungen basieren und das, obwohl die Verordnungen eigentlich keine Berichtspflichten für ein Unternehmen dieser Größe vorsehen.\r\nÜberlagerung und Mehrfachmeldung: Ein Trend mit Potenzial zum Knock-Out\r\n•\tEin zentrales Problem ist die Vielzahl an Anforderungen, die sich oft überschneiden und ähnliche Daten mehrfach abverlangen. Unternehmen sehen sich gezwungen, dieselben Informationen verschiedenen Institutionen oder Kunden vorzulegen. Das kostet enorm viel Zeit, Geld und manpower.\r\n•\tBeispiel: Ein Unternehmen gibt an, dass es die gleichen Daten – z.B. Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Klimaziele, etc. – mehrfach an verschiedene Behörden und Kunden melden muss, obwohl eine einheitliche Meldung effizienter wäre. \r\nUnwissenheit und Auslegung von Vorschriften: Auch Einkäufer überfordert \r\n•\tUnternehmen berichten, dass oft auch die Einkäuferseite Unwissenheit im Umgang mit Gesetzen und Verordnungen zeigt und zusätzliche, überzogene Anforderungen stellt, die das Arbeitsleben erschweren.\r\n•\tBeispiel: Ein Unternehmen klagt darüber, dass Einkäufer häufig ein „Maximum“ an Produktsicherheitsnachweisen fordern, obwohl dies gesetzlich nicht notwendig ist. Dies führt zu zusätzlichem Aufwand in der Dokumentation und der Kommunikation mit Lieferanten.\r\nERP-Systeme und elektronische Rechnungen: Am besten vorgestern \r\n•\tAb 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch erstellen können. Dies erfordert umfangreiche Anpassungen an den bestehenden ERP-Systemen.\r\n•\tBeispiel: Ein Unternehmen muss sein gesamtes ERP-System umstellen, um den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung gerecht zu werden. Dies bedeutet eine erhebliche Investition in Technologie und Schulung des Personals. Hier sind die Übergangsfristen viel zu kurz und nicht handhabbar.\r\nInsgesamt zeigt sich, dass der Bürokratieaufwand für Unternehmen enorm ist und durch eine Vielzahl von Anforderungen und Meldepflichten stark zunimmt. Die Unternehmen sind gezwungen, erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in die Einhaltung dieser Vorschriften zu investieren, was ihre eigentliche Produktivität mindert. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind hier stark belastet.\r\n5.\tBürokratie bremst Unternehmen in ihrem unternehmerischen Handeln\r\no\t93 % der Unternehmen unserer Branche fühlen sich durch Bürokratie gebremst, 55 % fühlen sich sogar stark oder sehr stark in ihrem unternehmerischen Handeln gebremst. Überdurchschnittlich stark betroffen sind hier unsere kleineren Unternehmen. Dies verfestigt den Eindruck, dass gerade kleine, mittelständische Unternehmen in unserer Branche besonders stark unter neuen Regulierungen und erweiterten bürokratischen Anforderungen leiden. Aber auch allgemein ist diese Feststellung alarmierend: Denn, anstatt sich auf die Entwicklung neuer, innovativer Produkte, Verfahren oder Prozesse zu konzentrieren, muss mittlerweile so viel Energie, Zeit und Geld für Regulatorik aufgewandt werden, dass an ein betriebswirtschaftliches Agieren im Sinne der Gewinnoptimierung nicht mehr zu denken ist. In einem angespannten Wettbewerbsumfeld verschlechtert dies die Wettbewerbsfähigkeit weiter, auch vor dem Hintergrund der internationalen Wettbewerber außerhalb der EU. \r\n \r\n\r\n6.\tFolgen der Bürokratiebelastung\r\no\tBesorgniserregend ist, dass die folgende Bürokratiebelastung mittlerweile zu einer Bremse für Innovation, Wachstum und die Weiterentwicklung des Geschäftes wird, was sich unabsichtlich in teureren Produkten niederschlägt. \r\no\tDiese Erkenntnis gefährdet unsere Wettbewerbsfähigkeit von zwei Seiten:\r\n1.\tWeniger Zeit für das Kerngeschäft, Aufträge und/oder Entwicklung/Innovationen, Zukunftsinvestitionen \r\n2.\tteurere Leistungen und/oder Produkte\r\no\tEinstellung von Mitarbeitenden, um die Bürokratie zu bewältigen mit derzeit sehr hohen Personalkosten (Fachkräftemangel/Arbeitnehmermarkt), diese Ressourcen fehlen z.B. für Personal in den Bereiche Sales, Marketing, Produktdesign, Forschung, etc. \r\no\tSchmälerung des Betriebsergebnisses / Marge / Verluste, was zu weniger Investitionen in die Zukunft führt – ein Teufelskreis.\r\n \r\n\r\n7.\tPotenziale für Entlastung \r\no\tPositiv festzustellen ist, dass unsere Unternehmen eine Vielzahl von Potenzialen für Entlastungen sehen und diese auch benennen konnten. Die Detailtiefe der Antworten ist beindruckend und zeugt von hohem Leidensdruck, aber auch umfassenden Sachverstand. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nVorschläge der Unternehmen und des IVSH für Entlastungen\r\n1.\tDigitalisierung und Vernetzung, jetzt aber mal wirklich! \r\no\tVerbesserung der digitalen Infrastruktur und Vernetzung der Behörden, um doppelte/mehrfache Meldepflichten zu vermeiden (z.B. Hub-Lösungen)\r\no\tEinführung/Nutzung von KI zur Erledigung von Dokumentationspflichten unternehmens- und behördenseitig.\r\n2.\tVereinfachung der Meldepflichten, machen nicht ankündigen \r\no\tReduktion der Häufigkeit von statistischen Meldungen (z.B. von monatlich auf vierteljährlich).\r\no\tÜberprüfung der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit bestehender Meldepflichten und Abbau von Doppelungen, bzw. Schaffung von Datenpools, Schnittstellen oder einer Hublösung.\r\n3.\tEU-Verordnungen neu denken\r\no\tReduktion der Komplexität und des Verwaltungsaufwands bei der Umsetzung von EU-Verordnungen.\r\no\tKMU Check: Verpflichtende prozessorientierte Praxistauglichkeitsprüfung („im doing“) aus Sicht von beispielhaften KMU („KMU Labs“), inkl. Praxistests neuer Gesetze und Verordnungen in Testregionen/Testbranchen, bevor sie flächendeckend eingeführt werden. Nur bei erfolgreichem Test: go live. \r\no\tPlausibilitätscheck: kein Inkrafttreten mehr bevor solide Wechselwirkungen und Redundanzen zu bestehenden Verordnungen wirklich sauber geprüft wurden. Prüfung extern durchführen oder begleiten. \r\n4.\tZusammenarbeit mit Behörden neu denken \r\no\tSchaffung kooperativer Ansprechpartner in den Behörden, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Unterstützung zu fördern, siehe z.B. Modelle in GB, Kanada, Österreich, etc.\r\no\tBessere Erreichbarkeit und direkte Kommunikationswege zu den zuständigen Stellen und Kultur des Supports, weniger der Kontrolle. \r\n5.\tCompliance Reporting standardisieren \r\no\tVerbindliche Standards und Prozesse für Reporting festlegen, wie aktuell z.B. beim VSME-Standard im Bereich Nachhaltigkeitsreporting, Akzeptanz dieser für „Große“ und Behörden verpflichtend machen \r\n\r\n\r\nEmpfehlungen an die Politik\r\n1.\tBürokratieabbau und Entlastung der Unternehmen\r\no\tEinführung eines Bürokratie-TÜVs und KMU Check EU, Bund und Länder, der neue Gesetze und Verordnungen auf ihre Praxistauglichkeit und den bürokratischen Aufwand hin überprüft. Bestehende Verfahren und Kontrollrat hier nicht ausreichend. \r\no\tRegelmäßige Überprüfung und Verschlankung bestehender bürokratischer Anforderungen. One in, one out Prinzip ernst nehmen, \r\n2.\tFörderung der Digitalisierung\r\no\tInvestitionen in die digitale Infrastruktur und Förderung der Digitalisierung in Unternehmen und Behörden.\r\no\tEntwicklung und Bereitstellung von standardisierten, digitalen Lösungen zur Erfüllung von Meldepflichten und Umsetzung von Compliance-Pflichten.\r\n3.\tStärkung der Wettbewerbsfähigkeit\r\no\tReduktion der bürokratischen Hürden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu stärken.\r\no\tUnterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen durch gezielte zentrale Lösungen, Standardisierung und Einsatz innovativer Technologien. \r\n\r\nFazit\r\nDer IVSH-Bürokratiemonitor zeigt deutlich, dass die bürokratischen Belastungen in der Schneid- und Haushaltwarenindustrie erheblich sind und sich in den letzten Jahren weiter verschärft haben. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Bürokratie zu reduzieren und die Unternehmen zu entlasten. 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Dazu schlagen wir konkrete Maßnahmen vor: Once-Only & interoperable Schnittstellen; verbindliche Standards & Templates; ein verpflichtender KMU-Check mit Bürokratie-TÜV; praxistaugliche EU-Umsetzung mit funktionierenden Guidelines und Co. und realistischen Fristen; sowie Proportionalität und klare Bagatellgrenzen, die trickle-down-Übererfüllung eindämmen. So hat es uns negativ verwundert, dass trickle-down Effekte (und Bürokratie, die man sich innerhalb der Lieferkette, z.T. nicht nachvollziehbar, selbst macht) mittlerweile vom Aufwand und den Kosten her fast dasselbe Ausmaß angenommen haben wie staatliche Anforderungen. Noch erschreckender: Die Aussagen unsere Mitglieder lassen darauf schließen, dass hier Prozesse, Anforderungen und o. zum Teil deutlich intransparenter und komplexer sind als von behördlichen Stellen – Übererfüllung scheint oftmals leider auch ein selbstgemachtes Problem zu sein. Hier sind alle Partner der Lieferkette mindestens genauso in der Pflicht wie die Politik Erleichterungen umzusetzen und Augenmaß zurückkehren zu lassen. \r\nDenn unser IVSH-Bürokratiemonitor 2025 zeigt auch: Bürokratie frisst wertvolle Ressourcen und Energie die dringend benötigt werden, um Innovationen voranzutreiben und Transformation erfolgreich zu gestalten. \r\nDabei geht es uns ausdrücklich nicht darum generell, undifferenziert oder gar plump Regulierung oder Bürokratie zu verteufeln – viele Regelungen sind inhaltlich notwendig und sinnvoll. Sei es aus Sicht des Verbraucher- oder Umweltschutzes, der Rechtssicherheit oder politischen Steuerung. Doch gut gemeint ist in der Praxis und der Umsetzung leider zu oft nicht gut gemacht. Gerade die EU hat sich zu oft in Mikromanagement und z.T. widersprüchliche Regelungen verstiegen. Auch hier zeigt der IVSH-Bürokratiemonitor eindrücklich die Auswirkungen und das Ausmaß. \r\nBitte verstehen sich daher den Bürokratiemonitor als konstruktiven Apell: We aren´t there yet! Viele gute Initiativen sind erkennbar, auch ist es zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung das Thema „Entbürokratisierung“ zu einer Top-Priorität gemacht hat. Langsam und Schritt für Schritt (bislang leider eher nur in der Korrektur überbordender Komplexität bestehender Regelungen – siehe Omnibusse) scheint auch die EU-Kommission aufzuwachen – hier sind wir alle aber besonders gefordert wachsam zu bleiben, ob es nur ein Strohfeuer der Einsicht aus Brüssel ist, oder dauerhaftes Commitment. \r\nDaher unser Appel an die Politik aber auch Entscheider in der Lieferkette: Machen Sie Entlastung weiterhin zur Chefsache – schnell, verbindlich und wirksam. Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands und schaffen Sie Planungssicherheit, damit Unternehmen investieren und innovieren können.\r\n\r\nRalf Zimmermann, Vorsitzender IVSH \r\nJan-Frederik Kremer, Geschäftsführer IVSH  \r\n \r\nExecutive Summary\r\nDie Bürokratiebelastung in der Schneid- und Haushaltwarenindustrie hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft, insbesondere für mittelständische Unternehmen. Der IVSH-Bürokratiemonitor 2025 zeigt, dass die Anforderungen weiter steigen und erhebliche Zeit- sowie Kostenbelastungen verursachen, was Innovation und Investitionen hemmt.\r\n• Bürokratiebelastung steigt weiter: 83 % der Unternehmen empfinden die Belastungen 2025 als hoch oder sehr hoch, ein Anstieg gegenüber 2024 .98 % unserer Mitglieder berichten von einer erheblichen Zunahme der Anforderungen in den letzten fünf Jahren. \r\n• Unternehmerische Bremswirkung wächst: 76 % der IVSH-Mitglieder berichten 2025 von starker Hemmung ihres unternehmerischen Handelns durch Bürokratie, was Ressourcen von Innovationen abzieht. \r\n• Hohe Kosten und Zeitaufwand: Durchschnittlich verursachen bürokratische Anforderungen 1,65 % des Jahresumsatzes an Kosten, hinzu kommen die Kosten für trickle-down Effekte in der Lieferkette mit weiteren 1,06 %, sowie ein Zeitaufwand von etwa 12 Stunden pro Person und Monat. \r\n• EU-Regelungen als Haupttreiber: Neue und bestehende EU-Verordnungen wie GPSR, EUDR und Co. gelten als besonders belastend, oft praxisfern und mit zu kurzen Fristen \r\n• Trickle-down Effekte in Lieferketten: 81 % der Unternehmen sind von zusätzlichen Nachweisen und Anforderungen aus der Lieferkette betroffen, was zu erheblichen Zusatzkosten und Ablehnung von Aufträgen führt. Oftmals sind die Anforderungen nicht transparent oder nachvollziehbar. \r\n• Mittelstand besonders betroffen: Kleinere und mittlere Unternehmen leiden stärker unter den Belastungen, während größere Unternehmen Anforderungen oft weiterreichen. \r\n• Wettbewerbsnachteile durch Bürokratie: Unsere Mitglieder beklagen Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Mitbewerbern, die weniger oder keine vergleichbaren Auflagen haben, sowie ungleiche Bedingungen im EU-Binnenmarkt und Online-Handel. \r\n• Konkrete Entlastungsvorschläge: Der IVSH fordert u.a. Once-Only-Prinzip, verbindliche Standards, verpflichtende KMU-Checks, praxistaugliche EU-Umsetzung, Schwellenwerte zur Begrenzung der trickle-down Effekte und wirksame Marktüberwachung ausländischer Anbieter. Des Weiteren haben unsere Mitglieder viele praxisnahe Vorschläge unterbreitet, die im IVSH-Bürokratiemonitor aufbereitet sind. \r\nDie Erkenntnisse aus dem IVSH-Bürokratiemonitor 2025\r\n\r\nDie Bundesvertretung der Schneid- und Haushaltwarenindustrie, der Industrieverband IVSH, führt jährlich einen Bürokratiemonitor durch, um die bürokratischen Belastungen in den Unternehmen der Branche zu erfassen. Ziel ist es, die aktuellen Herausforderungen zu identifizieren und konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Bürokratie zu machen. \r\nEntlastungen: are we there yet? \r\nNein, es bleibt weiterhin viel zu tun - auch wenn erste Ansätze erkennbar, aber noch nicht wirksam sind: Auch der Bürokratiemonitor 2025 zeigt eindeutig, dass die bürokratischen Belastungen nicht nur in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben – sondern im Verglich zu 2024 noch weiter angestiegen sind – entgegen der vielfach und auf allen Ebenen formulierten Ziele. Die Auswirkungen bleiben z.T. drastisch: fehlende Zeit und Ressourcen für Innovationen und Investitionen, zunehmende Frustration, Politikverdrossenheit, usw.\r\nIn 2025 nehmen 83% unserer Unternehmen (und damit mehr als in 2024) die Belastungen als hoch oder sehr hoch wahr. Auch im 5-Jahrestrend ist keine Umkehr erkennbar. 98% (!) unserer Mitglieder berichten davon, dass in den letzten fünf Jahren die Anforderungen (deutlich) gestiegen sind – 2024 waren es „nur“ 92%. Noch eindrücklicher: In 2024 berichteten „nur“ 55% von einer starken oder sehr starken „Bremswirkung“ für ihr unternehmerisches Handeln (fehlende Zeit für Innovationen, etc.), 2025 sind es erschreckende 76%. \r\nIn diesem Jahr haben wir uns daher noch feiner und differenzierter mit der Frage der Auswirkungen von Bürokratie und Überregulierung befasst, Kosten systematischer und präziser erfasst und zum ersten Mal auch explizit so genannte trickle-down Effekte innerhalb der Wertschöpfungskette in den Blick genommen. Die Ergebnisse überraschen zum Teil, so werden die jährlichen Kosten für Bürokratie im Mittel mit 1,65% (Median 1,75%) des Jahresumsatzes bewertet. Die Kosten für trickle-down Effekte innerhalb der Lieferketten (Anfragen aus der Lieferkette, von Kunden, etc.) fallen kaum weniger schwer ins Gewicht und müssen daher verstört in den Blick genommen werden: im Mittel werden diese mit 1,06% des Jahresumsatzes taxiert (Median: 1,13%) - Somit summiert sich die Belastung auf erhebliche 2,28% vom Jahresumsatz. \r\nBesonders gravierend: insbesondere unsere mittelständischen Mitgliedsunternehmen berichten zunehmend davon, in ihrem unternehmerischen Handeln gelähmt zu werden und besonders unter den bürokratischen Belastungen zu leiden. \r\nHier muss schnell und konsequent gegengesteuert werden – Vorschläge hierzu unterbreiten wir mit dem Bürokratiemonitor ebenso. Diese reichen vom Abbau von redundanten und doppelten Berichtspflichten („once-only“), klarer Regelungen zur Vermeidung von trickle-down Effekten („value chain cut-off“), der Digitalisierung und Prozesseffizienzsteigerung, bis hin zu konkreten Vorschlägen für einen Abbau von nicht mehr zeitgemäßen Regularien, Anforderungen sowie Doppel- und Überregulation. Neu ist im Jahr 2025, dass wir hierbei immer wieder mit Querverweisen auf unsere ausführlichen Stellungnahmen und Positionspapiere verweisen. Dem interessierten Leser bietet dies die Möglichkeit tiefer einzusteigen, ohne diesen Bericht künstlich aufzublähen. Außerdem neu ist, dass wir immer wieder (klar kenntlich gemacht) anonymisierte O-Töne aus unseren Tiefeninterviews und Gesprächen einbauen, um der Praxis eine Stimme zu geben. \r\nAm Bürokratiemonitor 2025 nahmen rund 75 % der IVSH-Mitglieder teil, was eine hohe Rücklaufquote darstellt und auf die Bedeutung des Themas für die Unternehmen hinweist. Die Struktur und Verteilung der Teilnehmenden spiegeln die Branche repräsentativ wider. Dabei haben wir quantitative Methoden (Survey) mit qualitativen Tiefeninterviews kombiniert, um eine möglichst hohe und fundierte Aussagekraft zu erreichen. \r\nUnsere Branche ist überwiegend mittelständisch strukturiert. Die Auswirkungen von bürokratischen Anforderungen machen sich in mehrfacher Hinsicht bemerkbar und können mitunter erheblich sein: Während große Konzerne regulatorische Belastungen meist problemlos kompensieren, stehen mittelständische Unternehmen hinsichtlich Zeit, Ressourcen, Kapazitäten, Personal und Kapital vor deutlich größeren Herausforderungen – ein wirtschaftlicher Faktor, der in der aktuellen Situation zusätzlich ins Gewicht fällt. Leider zeigt der IVSH-Bürokratiemonitor 2025, dass sich dieser Trend noch verstärkt hat. Gerade KMU nehmen keine spürbare Entlastung wahr, was – wie der IVSH-Bürokratiemonitor 2025 eindeutig zeigt – insbesondere auch mit trickle-down Anforderungen, teils überzogenen oder unklarem Weiterreichen von Anforderungen innerhalb der Lieferkette zu tun hat. Vereinfacht gesagt: Hier schießen einige Große kräftig über das Ziel und die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Daher ist es umso wichtiger, dass die Politik sich zukünftig noch intensiver mit trickle-down Effekten beschäftigt.\r\nAls besonders lähmend und belastend werden auch weiterhin die diversen neuen und alten EU-Regelungen (Verordnungen und Richtlinien) wahrgenommen – trotz Omnibus-Vorhaben. Hier kam und kommt in den letzten Monaten weiterhin ein regelrechter Regulierungstsunami auf unsere Branche zu. \r\nPraxisperspektive:\r\n„Am meisten belasten uns: Die sehr vielen neuen Verordnungen der EU-Behörde: (GPSR, EUDR, EcoDesign, DSGVO, etc.) und die enorme Unklarheit in der Umsetzung“\r\nViele dieser neuen EU-Verordnungen (CBAM, EUDR, CSRD, GPSR, ESPR, REACH, FCM, PPWR, etc.) zeichnen sich (immer noch) z.T. durch maximal praxisferne Regelungen, keine ausreichende Berücksichtigung der mittelständischen Realität und Umsetzbarkeit, handwerkliche Fehler, zu kurzen Übergangsfristen und fehlenden Informationen, Schnittstellen und Grundlagen aus. Erschwerend hinzu kommt eine zunehmende Unsicherheit, das aktuelle Beispiel der EUDR (ggf. eine weitere Verschiebung) zeigt auf, welche negativen Auswirkungen handwerklich schlecht gemachte Regulierung haben kann und kurzfristige, unplanbare Anpassungen, die oft insbesondere für KMU gar nicht umsetzbar sind.\r\nPraxisperspektive:\r\n„Hinsichtlich weiterer Rechtsakte aus Brüssel stellt sich doch die Frage, was setze ich als Unternehmen überhaupt noch um? Warte ich erstmal die vollständige Einführung ab und nehme das Risiko einer Nichtkonformität in Kauf, bis dann final feststeht, dass eine Regulierung nachhaltig Bestand hat? Auf CSRD hat man sich auch vorbereitet, und dann wurde die Grenze angehoben…“\r\nDas Problem liegt hier eindeutig und regelmäßig auf der Seite der EU-Kommission, nicht in Berlin. Hieran haben auch die – grundsätzlich zu begrüßenden - Omnibus Vorhaben nichts geändert. So schaffen sie oftmals nur marginale Entlastungen innerhalb bestehender und überkomplexer Regelungsanforderungen. Sehr zu begrüßen ist jedoch der klar erkennbare Trend der neuen Bundesregierung auf gold-plating zu verzichten und eine schlanke nationale Umsetzung anzustreben (UWG, Produktsicherheitsgesetz, etc.). Dies lindert zwar nicht die Schmerzen europäischer Überregulierung insgesamt, schafft aber wenigstens keine weiteren, nationalen zusätzlichen Belastungen und schafft in Europa ein „level-playing field“. Wo wir von einem „level-playing field“ sprechen: in den Tiefeninterviews zeigte sich immer wieder eine tiefe Frustration und Unverständnis einer faktischen Zweiklassengesellschaft im online Handel – während das Netz der örtlichen Marktüberwachung als sehr eng empfunden wird, nehmen unsere Mitglieder sehr bewusst wahr, dass gerade große asiatische Online-Plattformen den Markt mit z.T.  - in Bezug auf Sicherheit und Einhaltung von EU-Vorgaben - bedenklichen Produkten „fluten“.\r\nEs ist sehr zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung das Thema Bürokratieabbau zur Top-Priorität erklärt hat und hier auch nennenswerte Aktivitäten zeigt – hoffen wir, dass wir im IVSH-Bürokratiemonitor hier auch erste (in Zahlen und Fakten) messbare Ergebnisse erkennen können.\r\n\r\nEntlastungen: are we there yet? \r\nNein, daher dürfen wir alle nicht lockerlassen. Doch der IVSH-Bürokratiemonitor zeigt auch: Bürokratieabbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die alle fordert, zuvorderst die Politik, doch (siehe trickle-down Effekte) auch Industrie, Handel und Co. – denn zu viele gesetzliche Vorgaben werden übererfüllt, falsch ausgelegt oder ohne groß nachzudenken „nach unten“ weitergereicht.\r\n \r\n1. Einschätzung & Trend\r\n•\tHohe Belastung bleibt, der Trend verschärft sich über fünf Jahre – ein Muster über alle Größenklassen unserer Mitglieder hinweg. \r\n•\tBesonders gravierend für eine stark mittelständisch geprägte Industrie wie die unsere. \r\n•\tBelastung, Kosten und Co. steigen weiter kontinuierlich an. \r\n\r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n2. Unternehmerische Bremswirkung und Kosten\r\n•\tDie Bremswirkung nimmt spürbar zu – Ressourcen wandern in Pflichtenerfüllung statt in Markt & Innovation.\r\n•\tBremswirkung wird im Vergleich zu 2024 als weiter gestiegen wahrgenommen. \r\n \r\n \r\n\r\n \r\n\r\nBürokratie sorgt für empfindliche Belastungen und weniger Ressourcen für Zukunft \r\nDie zusätzlichen bürokratischen Anforderungen führen zu wirtschaftlichen Belastungen für Unternehmen und reduzieren die Ressourcen, die für Investitionen in Wachstum und zukünftige Entwicklungen zur Verfügung stehen, beziehungsweise binden Kapazitäten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind hiervon besonders betroffen. Aus den vorliegenden Daten ergibt sich eine Korrelation zwischen Unternehmensgröße und Wahrnehmung der zusätzlichen Belastungen und Aufwände. Die Daten sowie qualitative Interviews weisen außerdem darauf hin, dass bei KMU die Bürokratiekosten aktuell über 2 % des Umsatzes betragen und damit über dem Durchschnitt liegen. Hierbei werden lediglich direkt erfassbare Kosten wie Personal, Zeitaufwand und Beratungsleistungen berücksichtigt, nicht jedoch mögliche Opportunitätskosten. Bei größeren Unternehmen ist dieser Anteil etwas geringer. Trotz politischer Ankündigungen, insbesondere mittelständische Unternehmen entlasten zu wollen, zeigen die Ergebnisse, dass KMU weiterhin mit administrativen Belastungen konfrontiert sind, die das Tagesgeschäft erschweren.\r\n\r\n\r\n \r\n\r\n•\tKosten für Bürokratie durch im Mittel mit 1,65% (Median 1,75%) des Jahresumsatzes bewertet\r\n\r\n\r\n \r\n\r\n\r\nPraxisperspektive (Beispiele): Wie beeinflusst Bürokratie Ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt?\r\n„als Geschäftsleitung versuchen wir alle Verordnungen und Auflagen einzuhalten, andere Wettbewerber aus dem Inland und besonders aus dem Ausland beachten diese Verpflichtungen nur zum Teil oder sogar gar nicht.“\r\n„man hat viel weniger Zeit für strategische Prozesse und Verbesserungen insbesondere für Neuentwicklungen von Produkten“\r\n„Mangelnde Chancengleichheit, speziell im Vergleich zu Anbieter aus nicht EU-Ländern“\r\n\r\n \r\n \r\nPraxisperspektive (Beispiele): Welche konkreten Projekte oder Innovationen mussten aufgrund von Bürokratie verzögert oder aufgegeben werden?\r\n\"Investitionen in Unternehmensstruktur neue Produkte oder Projekte\"\r\n„Die Entwicklung eines eigenen Webshops hat sich erheblich verzögert“\r\n„Unternehmensverlagerung an moderneren Standort in D“\r\n„Entwicklung von neuen Serien“\r\n„Produkt-Neueinführungen und der internationale Handel leiden“\r\n„Geplante Investitionen werden wahrscheinlich gestoppt oder gar nicht getätigt.“\r\n\r\nThemenbereiche und Auswirkungen bürokratischer Belastungen im Detail\r\nDie nachfolgenden Abschnitte geben einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Bereiche, in denen unsere Unternehmen besonders von Bürokratie betroffen sind. Die Inhalte basieren auf den konkreten Rückmeldungen aus der Befragung und den geführten Interviews.\r\n1. Statistische Meldepflichten: Wiederholte und redundante Datenerhebungen\r\nUnsere Mitglieder stehen immer noch regelmäßig vor der Herausforderung, verschiedenste statistische Daten, wie etwa Intrastat-Meldungen zu innergemeinschaftlichen Warenbewegungen oder Berichte an das Statistische Bundesamt, zu übermitteln. Diese Datenaufbereitungen sind häufig aufwändig und erfordern die Abstimmung über mehrere Abteilungen hinweg. Typisch ist, dass dieselben Zahlen – beispielsweise zu Umsatz und Mitarbeiterzahlen – mehrfach an unterschiedliche Stellen (Bundesbehörden, EU-Behörden, lokale Institutionen) übermittelt werden müssen.\r\n2. Dokumentationspflichten: Mehrfachdokumentation ohne inhaltliche Veränderungen\r\nEin zentrales Beispiel ist die umfangreiche und wiederholte Dokumentation zur Lebensmitteltauglichkeit und/oder Konformität von Produkten. Unternehmen sind verpflichtet, nicht nur die Sicherheit ihrer Produkte nachzuweisen, sondern auch immer wieder neue Konformitätserklärungen und Datenblätter zu erstellen, selbst wenn sich die Anforderungen nicht geändert haben. Dies betrifft auch Zertifikate und Unbedenklichkeitserklärungen für Materialien, Betriebsstoffe und Verpackungen, die immer wieder neu ausgestellt werden müssen. Hinzu kommt, dass verschiedene EU-Verordnungen oftmals unterschiedliche formale oder inhaltliche Anforderungen an derartige Erklärungen stellen, sodass Unternehmen dieselben Informationen mehrfach und in unterschiedlichen Formaten aufbereiten müssen, was den Arbeitsaufwand zusätzlich erhöht.\r\n3. Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit: Überbordende Anforderungen lähmen\r\nNachhaltigkeitsberichte und Nachweise entlang der Lieferkette nehmen bei mittleren und großen Unternehmen einen erheblichen Teil der Berichtsarbeit ein. Es müssen detaillierte Nachhaltigkeitsanalysen erstellt und Fragebögen zu Lieferketten beantwortet werden. Mindestanforderungen sind zwar mittlerweile (VSME-Empfehlung für CSRD) teil-harmonisiert, was immerhin etwas mehr Klarheit schafft. Doch zunehmend kommen dafür immer weitere und ausführlichere Abfragen dazu. Die Lasten werden zudem zunehmend und z.T. ohne erkennbare Grundlage an kleinere Unternehmen in der Lieferkette weitergegeben (siehe dazu unsere Auswertung im Kapitel „trickle-down“ weiter unten). Unternehmen müssen umfangreiche Compliance-Berichte und Nachweise zu ethischen, sozialen und ökologischen Risiken erbringen. Problematisch wird es, wenn KMU dieselben Anforderungen erfüllen müssen wie Großunternehmen, obwohl die Verordnungen dies gar nicht vorsehen. Ein Beispiel ist das regelmäßige Ausfüllen umfangreicher „Social and Ethical Risk Management Questionnaires“ für internationale Kunden. Besonders die Erstellung von CO2-Reporten und Nachhaltigkeitsberichten (CSRD) ist kostenintensiv und erfordert oft externe Beratung oder die Einstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsbeauftragten, was für KMU kaum leistbar ist.\r\n4. EU-Verordnungen: Komplexität, fehlende Informationen und mangelnde Harmonisierung\r\nDer Umfang an EU-Verordnungen ist noch immer erheblich und zunehmend (trotz Omnibus-VO), die Umsetzung in den Unternehmen unserer Branche bleibt äußerst zeitintensiv. Es fehlen häufig notwendige Informationen, Schnittstellen und harmonisierte Vorgaben (siehe GPSR, selbst ein Jahr nach Inkrafttreten noch immer keine Guideline). Teilweise widersprechen sich die Verordnungen (z.B. Kunststoff-Verordnung im Vergleich zu Produktsicherheitsanforderungen bei Lebensmittelkontaktmaterialien). Besonders KMU werden in ihren Bedürfnissen und Eigenheiten praktisch kaum beachtet, und Übergangsfristen sind oft zu knapp bemessen. Leitfäden sind entweder gar nicht, zu spät oder praxisfern verfügbar.\r\nEin konkretes Beispiel ist die EUDR („Entwaldungsfreiverordnung“): Die aktuelle Auslegung ist immer noch maximalst praxisfern, die angedachte Verschiebung führt zu einer weiteren Planungsunsicherheit. Hier hätte von vornherein auf eine praxisnahe und machbare Umsetzung geachtet werden müssen.\r\n5. Langsame Behördenreaktionen und fehlende Digitalisierung\r\nViele Unternehmen berichten über langsame und nicht digitalisierte Prozesse bei Behörden. Dies führt zu langen Wartezeiten, insbesondere bei der Beantragung von Genehmigungen, was die betriebliche Planung und Investitionen erschwert und teilweise verhindert.\r\n6. Unklare Vorschriften und Überinterpretation in der Praxis\r\nNicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch Einkäufer auf Kundenseite sind häufig unsicher im Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass überzogene Nachweise – wie ein Maximum an Produktsicherheitsnachweisen – eingefordert werden, obwohl sie gesetzlich nicht notwendig und inhaltlich nicht erforderlich sind. Dies erhöht den Dokumentations- und Kommunikationsaufwand zusätzlich.\r\n3. Belastungstreiber und ihre Auswirkungen \r\n•\tEU-Vorgaben (GPSR, EUDR, EcoDesign, CSRD) sind die Top-Belastungstreiber. \r\n•\tDokumentation und Statistik dominieren – Redundanzen & fehlende Standards wirken als Belastungsmultiplikator.\r\n \r\n\r\nPraxisperspektive (Beispiele): Bitte nennen sie uns konkret die größten Bürokratielasten für Ihr Unternehmen\r\n„Produktsicherheitsgesetz, Ausfüllen von Erhebungen und Statistiken, Formularfluten für Anträge“ \r\n„GPSR, EUDR“\r\n„Arbeitsplatzgefährdungsanalyse incl. der notwendigen Schulungen der Mitarbeiter. Gefährdungs-analyse der Produkte.“\r\n„GPSR, TÜV-Prüfungen für Lebensmitteltauglichkeit und Schutzausrüstung (Backhandschuhe), QM-Anforderungen und Formulare von Kunden“ \r\n„GPSR-Aufwand ohne konkrete Handreichung der EU, wie das GPSR rechtssicher umzusetzen ist“\r\n„Zu Beginn des Jahres war es die Kombination aus GPSR und Barrierefreiheitsgesetz mit den Datenblättern für die Sicherheitshinweise. In der Zukunft sehen wir die CO2 Emissionen stark auf uns zu kommen. An zweiter Stelle kommen die statistischen Meldungen, speziell die Verpackungsverordnung.“\r\n„LKSG, DSGVO, Verpackungslizenzierung (ist in der EU nicht einheitlich), Beauftragungswesen (für viele betriebliche Prozesse und Aufgaben gibt es nachweislich benannte Beauftragte)“\r\n„Einführung der Europäischen MDR (Medical Device Regulation)“\r\n„Abwicklung der Verpackungsverordnung europaweit.“\r\n„Abwicklung Mehrwertsteuer europaweit.“\r\n„Insgesamt die vielen kleinen Dinge, die Aufmerksamkeit brauchen.\"\r\n„Europäische Verordnungen, ESG Arbeitssicherheit, Bau- und Brandschutzvorschriften“\r\n„Stoffverbote / Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz / die oben aufgeführten Themen“\r\n„Die größten Bürokratielasten vor allem in der aufwändigen Dokumentation und den zahlreichen Genehmigungsverfahren, die mit der Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen verbunden sind. Zudem empfinden wir die zeitintensive Verwaltung von Anträgen, Berichten und Abrechnungen als belastend, da diese Ressourcen binden, die wir lieber in unsere Kernaufgaben investieren würden.“\r\n„Antidumping-Zoll-Politik der EU“\r\n„Errichtung einer PV-Anlage für den Eigengebrauch von Strom - dazu das gesamt Abstimmungs-prozedere auf kommunaler Ebene verzögerte das Projekt um Monate“\r\n„Projekte die Holzprodukte aus Drittländern beinhalten (LKSG, EUDR). Derzeit gibt es keine Klarheit bezüglich der Investitionssicherheit, da niemand weiß, wohin die Reise geht.“\r\n\r\n \r\n\r\nDie bestehende Bürokratie führt dazu, dass weniger Ressourcen für Innovation, Wachstum und die Weiterentwicklung des Geschäfts zur Verfügung stehen, was sich in höheren Produktkosten und sinkender Wettbewerbsfähigkeit widerspiegeln kann.\r\nDies hat Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit in mehreren Bereichen:\r\n•\tReduzierte Kapazitäten für Kerngeschäft, neue Aufträge, Entwicklung und Investitionen in die Zukunft,\r\n•\tSteigende Kosten für Produkte und Dienstleistungen,\r\n•\tErhöhter Personalbedarf zur Bewältigung der Bürokratie sowie zusätzliche Personalkosten, insbesondere vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und einem angespannten Arbeitsmarkt, wodurch diese Ressourcen beispielsweise in den Bereichen Vertrieb, Marketing, Produktdesign oder Forschung fehlen,\r\n•\tGeringere Betriebsergebnisse oder Margen, die wiederum zu reduzierten Investitionen führen können.\r\n\r\n \r\nPraxisperspektive (Beispiele):\r\n„Wir haben bei einigen neuen Ausschreibungen keine Chance mehr, wenn wir wirklich alle Kosten in das Angebot einkalkulieren. Die Zeit, die nun zusätzlich für Verpackungen, GPSR Dokumente oder Statistikmeldungen abgeht, ist einfach verloren und wir können uns definitiv weniger auf das Wesentliche konzentrieren.\"\r\n“Unsere Wettbewerber sitzen in Asien und den USA. Dort hat man diese Belastungen nicht.”\r\n“Es gibt viele Kleinimporte über Temu oder AMAZON die z.B. an allen Vorgaben zur Produktsicherheit (Inverkehrbringer) oder Verpackungsverordnung vorbei gehen.”\r\n\r\n \r\nVorschläge der Mitglieder und des IVSH für Entlastungen\r\nDie Unternehmen und der Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren (IVSH) haben viele konkrete Vorschläge eingebracht, um die bestehende bürokratische Belastung zu reduzieren und praxisnahe Entlastungen für die Wirtschaft zu schaffen (siehe O-Töne). Im Folgenden werden die wichtigsten Ansätze kurz zusammengefasst. \r\n1. Digitalisierung und Vernetzung vorantreiben\r\nEin zentrales Anliegen ist die konsequente Digitalisierung und bessere Vernetzung der zuständigen Behörden. Ziel ist es, doppelte oder mehrfache Meldepflichten zu vermeiden. Hierfür werden insbesondere sogenannte Hub-Lösungen vorgeschlagen, die eine einmalige Erfassung und Mehrfachnutzung von Daten ermöglichen. Zusätzlich sollten moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) sowohl unternehmens- als auch behördenseitig eingesetzt werden, um Dokumentationspflichten effizienter zu erfüllen.\r\n2. Meldepflichten vereinfachen und reduzieren\r\nDie Unternehmen fordern, dass bestehende Meldepflichten nicht nur angekündigt, sondern konkret vereinfacht werden. Dazu gehört auch die Reduktion der Häufigkeit statistischer Meldungen, etwa durch eine Umstellung von monatlichen auf vierteljährliche Meldungen. Darüber hinaus regen sie eine grundlegende Überprüfung der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit bestehender Meldepflichten an. Ziel ist der Abbau von Doppelungen sowie die Schaffung zentraler Datenpools, Schnittstellen oder Hublösungen.\r\n3. EU-Verordnungen praxistauglich gestalten\r\nBei der Umsetzung von EU-Verordnungen wird eine Reduktion der Komplexität und des Verwaltungsaufwands gefordert. Der sogenannte „KMU-Check“ soll verpflichtend eingeführt werden. Dabei werden neue Gesetze und Verordnungen aus Sicht von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) praxistauglich geprüft, unter anderem in speziellen Testregionen oder Testbranchen. Erst nach erfolgreichem Praxistest sollen diese Regelungen flächendeckend eingeführt werden dürfen. Ergänzend wird ein Plausibilitätscheck verlangt, bei dem Wechselwirkungen und Redundanzen zu bestehenden Verordnungen vor Inkrafttreten extern geprüft werden.\r\n4. Zusammenarbeit mit Behörden neu denken\r\nUm die Effizienz und Akzeptanz zu erhöhen, schlagen die Unternehmen die Schaffung kooperativer Ansprechpartner in den Behörden vor. Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die sich an Modellen aus Großbritannien, Kanada oder Österreich orientiert. Eine bessere Erreichbarkeit und direkte Kommunikationswege zu den zuständigen Stellen sollen gefördert werden. Die Kultur der Behörden sollte sich stärker in Richtung Support und weniger auf Kontrolle ausrichten.\r\n5. Standardisierung des Compliance Reportings\r\nSchließlich wird die Festlegung verbindlicher Standards und Prozesse für das Compliance Reporting angeregt. Als Beispiel wird der VSME-Standard im Bereich Nachhaltigkeitsreporting genannt. Diese Standards sollen für größere Unternehmen und Behörden verpflichtend sein und so für Einheitlichkeit und Akzeptanz sorgen.\r\nDiverse weitere konkrete Vorschläge haben wir als IVSH unterjährig in diversen Bereichen unterbreitet, hier eine kleine Auswahl: \r\n•\tBinnenmarkt EU: IVSH-Stellungnahme zur Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren\r\n•\tEU-Verbraucheragenda 2025–2030 und UWG: IVSH zur EU-Verbraucheragenda 2025–2030: Für fairen Wettbewerb und praktikablen Verbraucherschutz - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren und UWG-Novelle: IVSH begrüßt nationale 1:1 Umsetzung – regt aber praxisnahe Verbesserungen für unsere Branche an - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren\r\n•\tPPWR: PPWR: IVSH setzt sich zusammen mit 70 europäischen Verbänden für mehr Harmonisierung und Vereinfachung ein - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren\r\n•\tBundespolitik: Zukunft sichern, das Ruder rumreißen: Positionen der Schneid- und Haushaltwarenindustrie zur Bundestagswahl - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren und Koalitionsvertrag 2025: Was bedeutet er für die Schneid- und Haushaltwarenindustrie? Eine kritische Kurzanalyse - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren\r\n•\tOmnibus-I, II und IV: Omnibus I-Verordnung der EU-Kommission: ein überfälliger erster Schritt in die richtige Richtung - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren und Entlastung für den industriellen Mittelstand: IVSH begrüßt Omnibus IV-Verordnungsvorschläge – warnt aber vor indirekten Belastungen - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren\r\n•\tEUDR: Weniger Bürokratie, mehr Pragmatismus – IVSH und FEC bringen sich in EUDR-Konsultation ein - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren\r\n•\tESPR/DPP: Digitaler Produktpass: IVSH fordert mit FEC praxisnahe Umsetzung mit Augenmaß - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren\r\n•\tGreen Claims: IVSH-Positionspapier zur Green Claims Directive: Viel neue Bürokratie und trotzdem am Ziel vorbei? - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren\r\n•\tCBAM: IVSH und FEC fordern Ausweitung des CBAM auf Downstream Produkte der Schneidwaren , Koch- und Haushaltwarenindustrie - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren\r\n•\tLohnnebenkosten: Lohnnebenkosten und Mindestlohnerhöhung 2026/2027: IVSH warnt vor struktureller Überforderung des Mittelstands und fordert grundlegende Reformen - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren\r\n•\tPFAS/Stoffpolitik: PTFE-beschichtetes Kochgeschirr – Für faktenbasierte und risikoorientierte Regulierung\r\n\r\nPraxisperspektive (Beispiele): Bitte nennen sie uns konkret Entlastungvorschläge und Vorschläge an die Politik\r\n„Ständige Besuche von Feuerwehr, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht, BG, Regierungspräsidium. Alle haben ähnliche Themen aber andere Schwerpunkte. Die Behörden sind weder zeitlich (Termine ihrer Besuche) noch inhaltlich abgestimmt. Man bekommt Auflagen, die teilweise den Auflagen anderer Behörden widersprechen.“ \r\n„kleines Beispiel digitale AU: statt des komplizierten Abrufprozesses eine einfache digitale Zusendung der AU an AG“\r\n„transparente Vorgaben und klare Regelungen; weniger Aufwand und Dokumentationen; einheitliche Regelungen für den EU Binnenmarkt“\r\n„Stopp von nicht praxistauglichen Anforderungen. Die meisten davon bringen zudem keinen Mehrwert und findet man hautsächlich nur in Deutschland oder der EU.“\r\n„eine einfache Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, um die \"preußische\" Übererfüllung von gesetzlichen Vorschriften zu erkennen und zu unterbinden.“\r\n„Einhaltung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in der EU würde hilfreich sein.“\r\n„Klare Vorgaben und ggf. Formulierungen, die wir verwenden können, um solche Anforderungen zu \"verweigern\", bzw. uns denen zu entziehen. Die den Kunden klar machen, dass sie über die gesetzlichen Anforderungen für ihren Lieferanten hinausschießen und der ihnen deshalb keine Auskunft schuldig ist. Anders herum für diese Kunden auch eine rechtliche Sicherheit, dass Ihnen keinerlei Risko droht, wenn die Lieferkette aufgrund der Unternehmensgröße des Lieferanten irgendwann nicht mehr einwandfrei nachgewiesen werden kann.“\r\n„da wo Verordnungen unumgänglich sind wenigstens anerkannte Branchenlösungen“\r\n„Ganz klare Definitionen, dass solche Informationen nicht von Händlern mit dem Umsatz/ Größe x geliefert werden müssen. Eine klare Aufteilung zwischen Handel und Eigenproduktion. Gerne auch die Definition beim Inverkehrbringer bzw. Importeur, wenn dieser sich im Bereich Umsatz x bewegt, muss dieser Umfang an Meldungen nicht geliefert werden, da er nicht im Verhältnis steht.“\r\n„Synchronisation der Anforderungen, Vereinfachung des Meldewesens, staatliche Organe übernehmen die Kontrolle bei der Einfuhr von Produkten in die EU, ob sie in Beschaffenheit und Herkunft geltende EU-Gesetze und Verordnungen einhalten. Somit ist die Ware für den EU-Binnenmarkt geprüft und keine Dokumentation mehr notwendig.“\r\n„Die Politik sollte vor Verabschiedung von Gesetzen eine bessere Prüfung der Machbarkeit, der Sinnhaftigkeit und eine Abwägung von Aufwand und Nutzen durchführen.“ \r\n„Verbindliche Auslegungshilfen und Klarstellungen. Schutz von KMU vor übermäßigen Marktanforderungen. Stärkere Einbindung von Praxisakteuren bei Gesetzgebung.“\r\n\"wir würden uns von Politik und Verbänden wünschen, dass vermehrt auf die Vereinfachung und Harmonisierung der gesetzlichen Vorgaben geachtet wird. Insbesondere wäre eine stärkere Unterstützung bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen hilfreich, um den Umgang mit indirekten Anforderungen zu erleichtern.“\r\n„Zudem wünschen wir uns klare, verständliche Richtlinien und eine bessere Abstimmung zwischen den verschiedenen Behörden, um Doppelarbeit und Unsicherheiten zu vermeiden. Eine offene Kommunikation sowie Beratungsangebote für Kleinunternehmen könnten ebenfalls dazu beitragen, Anforderungen besser zu bewältigen.\"\r\n„Wenn Verordnungen oder Gesetze verabschiedet werden, sollten sie ähnlich wie bei Produkten auf den Prüfstand kommen und in einer kleinen Runde auf Durchführbarkeit getestet werden, am besten von denen, die sie schreiben. Erst wenn die Durchführbarkeit bestätigt ist, sollte es ausgerollt werden.“\r\n„Standardisierung, Reduktion der Aufwände (insbesondere bei Umsetzung von EU-Verordnungen) und Unterstützung allgemein“\r\n\"Wir wünschen uns von Politik und Verbänden eine konsequente Vereinfachung und Verschlankung von Berichtspflichten, Nachweispflichten und Dokumentationsauflagen. Viele Regelungen sind inzwischen so komplex, dass sie für kleine und mittlere Unternehmen kaum noch umsetzbar sind, ohne zusätzliche Bürokratiekosten.“\r\n„Besonders hilfreich wäre: weniger Doppel- und Mehrfachmeldungen, mehr digitale Verfahren mit einheitlichen Schnittstellen sowie realistische Fristen und klar verständliche Vorgaben. Außerdem wünschen wir uns, dass neue Vorschriften auf Praxistauglichkeit geprüft werden, bevor sie eingeführt werden — idealerweise im Dialog mit den betroffenen Unternehmen\"\r\n4. Trickle-down Effekte – die enorme „unsichtbare“ Belastung \r\n\r\nIm aktuellen Jahr wurde das Thema Bürokratie und Überregulierung nochmals detaillierter und differenzierter betrachtet. Dabei lag ein besonderer Fokus auf der systematischen und präzisen Erfassung von Auswirkungen und Bürokratie innerhalb der Lieferkette. Erstmals wurden auch die sogenannten trickle-down-Effekte innerhalb der Wertschöpfungskette explizit in die Analyse einbezogen.\r\nDie Ergebnisse dieser Untersuchung sind teilweise überraschend und alarmierend. In fast 70% der Fälle von Anfragen innerhalb der Lieferkette ist für unsere Mitglieder nicht oder kaum transparent auf welche gesetzliche Grundlage und / oder sonstige Anforderungen sich bezogen wird. Die inhaltliche Ausgestaltung geht oftmals deutlich über das gesetzliche Geforderte hinaus, oder umfasst auch Bereiche wo KMU gar nicht zur Weitergabe / Reporting verpflichtet sind. \r\nAuch die Kosten, die durch trickle-down-Effekte innerhalb der Lieferketten entstehen – zum Beispiel durch Anfragen von Kunden oder aus der Lieferkette selbst – sind von erheblicher Bedeutung. Diese Belastungen werden im Mittel mit 1,06 % des Jahresumsatzes beziffert, wobei der Median bei 1,13 % liegt. Die Auswirkungen dieser Effekte sollten daher verstärkt betrachtet werden. Der Aufwand wird insgesamt als vergleichbar und z.T. höher eingeschätzt als der Aufwand zur Erfüllung behördlicher Anforderungen. Insgesamt summiert sich die jährliche Belastung durch Bürokratie und trickle-down-Effekte auf beachtliche 2,28 % des Jahresumsatzes.\r\nOft werden auch umfangreiche Anfragen erstellt und Punkte abgefragt – insbesondere in Bezug auf Anfragen zur Lieferkette – die sinnentleert sind. Dieses Problem bleibt insbesondere im Zusammenhang mit horizontalen Gesetzgebungen wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D), der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und möglicherweise dem Rahmen des Digital Product Passport (DPP) (je nach Ausgestaltung und Anforderungen) akut – aber auch im Hinblick auf verschiedene sektor- oder themenspezifische Vorschriften (Kunststoffe, FCM etc.). Selbst wenn KMU und kleinere Unternehmen formal von direkten Verpflichtungen ausgenommen sind, werden sie häufig durch „unternehmensinterne“ trickle-down-Effekte gezwungen oder genötigt, umfangreiche Daten und Dokumentationen für ihre vor- oder nachgelagerten Partner bereitzustellen, die zur vollständigen Einhaltung verpflichtet sind.\r\nNur ein Bespiel von vielen aus unseren Interviews: nur in der EU produzierende Unternehmen sollen nachweisen, wie sie den Schutz von Menschenrechten in Asien einhalten / garantieren. Gerade unsere KMU sind hiermit oft schlicht überfordert oder werden in teure Monitoring- oder Auditsysteme für Angelegenheiten getrieben, für die sie weder berichtspflichtig sind noch inhaltlichen einen Bezug herstellen können. In Musterbeispiel hierfür sind aufwendigste Scope-3 Erfassungen und Abfragen von Handelsketten und dem LEH – vom VSME-Standard will man hier nicht hören. \r\nUm sicherzustellen, dass trickle-down Effekte zukünftig eingedämmt werden könne, sollten u.E. folgende Maßnahmen ergriffen werden: \r\nRechtlich verbindlicher Cut-Off in der Wertschöpfungskette\r\nEs muss ausdrücklich in den jeweiligen Verordnungen und den zugehörigen Gesetzen und Rechtsakten festgehalten werden, dass von den Berichtspflichten ausgenommene KMU und kleine mittlere Unternehmen (SMCs) nicht denselben Sorgfaltspflichten und Anforderungen unterliegen wie größere Unternehmen. Dies beinhaltet ein starkes Verbot, vollständige Compliance-Anforderungen vertraglich „zurückzuspielen“, sowie mögliche Sanktionen und Schutzmechanismen, falls größere Unternehmen dies dennoch tun. Für größere Unternehmen muss es formal möglich sein, die Einhaltung der Vorschriften ohne umfangreiche Zuarbeit von KMU und SMCs zu gewährleisten, indem entweder möglichst wenige Daten genutzt werden oder vereinfachte, standardisierte Meldeformate (z. B. VSME) Anwendung finden, die branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen (beispielsweise durch die Zusammenfassung von Produktgruppen bei tausenden sehr ähnlichen Produkten, wie es in unseren Branchen üblich ist, oder durch die Bereitstellung von unternehmensweiten cradle-to-gate Informationen zu CO₂-Fußabdrücken). \r\nVermutung der Einhaltung innerhalb der EU-Lieferketten\r\nFür Lieferketten, die vollständig innerhalb der EU operieren, sollte eine widerlegbare Vermutung gelten, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Dies spiegelt die hohe regulatorische Einheitlichkeit und Durchsetzung innerhalb der Mitgliedstaaten wider und würde die Dokumentationspflichten für SMCs deutlich reduzieren. So z.B. durch eine no-risk Kategorie für die EUDR. Strenge Sanktionen und effektive Marktüberwachung sollten sich auf jene konzentrieren, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.\r\nKlare Begrenzung des Anwendungsbereichs von Sorgfaltspflichten\r\nWie die Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) gezeigt hat, ist die Ausweitung der Sorgfaltspflichten über direkte Zulieferer hinaus oft nicht praktikabel und ineffektiv – insbesondere für KMU und SMCs. Die EU-Gesetzgebung sollte daher den Umfang der Verpflichtungen klar auf direkte Geschäftspartner und unmittelbar betroffene Themen begrenzen, es sei denn, es liegt ein begründetes Risiko vor.\r\n\r\n \r\n \r\n\r\n \r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nPraxisperspektive (Beispiele):\r\n„Europäische Regelungen scheinen beim Import aus NICHT EU-Ländern in die EU nicht zu gelten, bzw. können nicht kontrolliert werden.“\r\n„In anderen europäischen Ländern wie z.B. Spanien und Portugal werden Normen und Vorordnungen legerer umgesetzt, was wiederum zu einem wirtschaftlichen Vorteil führt.“\r\n„Größere Unternehmen können solche Belastungen leichter abfangen, der Mittelstand verliert gegen Giganten wie AMAZON und Co. Anbieter direkt aus Asien (TEMU, SHEIN und Co.) profitieren außerdem in ungerechtem Maße.“\r\n\r\n \r\n\r\n \r\n \r\n \r\n \r\nÜber den IVSH und die Branche\r\nDer Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren vertritt - als allgemeine und einzige Interessenvertretung der deutschen Schneid- und Haushaltswarenindustrie - nahezu alle Unternehmen der Branche (die für zehntausende Arbeitsplätze und Umsätze in Milliardenhöhe stehen) und versteht sich als zeitgemäße, konstruktive und effiziente Plattform zur Bündelung und Fokussierung der Interessen, Themen und Potenziale unserer Branche. Die Schneid- und Haushaltswarenindustrie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Wirtschaft. Unsere Produkte bereichern den Alltag, bringen Menschen zusammen und stehen für Qualität, Tradition und Innovation „Made in Germany“.\r\nDoch diese Stärke gerät zunehmend unter Druck: explodierende Kosten, bürokratische Belastungen und internationale Wettbewerbsverzerrungen stellen die Branche vor große Herausforderungen.\r\nDie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der (unserer) Mitglieder (Rahmenbedingungen, praxisnahe Unterstützung, etc.) des IVSH steht daher stets im Vordergrund und hat oberste Priorität.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019135","regulatoryProjectTitle":"StromStG - Stromsteuer/-preise","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c1/18/650573/Stellungnahme-Gutachten-SG2510130033.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Per Mail.\r\n\r\nMit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 will die Bundesregierung die Stromsteuer lediglich für das energieintensive produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft auf das europäische Mindestmaß senken bzw. die Entlastung hier verstetigen. Damit bleibt die neue Regierung deutlich hinter den eigenen Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zurück, in dem eine Entlastung „für alle“ versprochen wurde. \r\nDas Problem:\r\nDie geplante Maßnahme erreicht nur einen kleinen Teil der Industrie. Viele unserer Mitglieder – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bleiben außen vor, obwohl sie ebenfalls stark stromkostenbelastet sind und hatten hier (in Vertrauen auf die neue Regierung) auf schnelle Entlastungen gehofft. Die Entlastungen sind gerade für KMU die hier in D außerhalb energieintensiver Branchen produzieren unerlässlich. Die allg. Senkung der Stromsteuer ist hier auch ein wichtiges Zeichen im Hinblick auf Verlässlichkeit der Umsetzung des Koalitionsvertrages. \r\n\r\nBitte setzen Sie sich daher für eine Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen – nicht nur für ausgewählte Branchen. Auch um den Schaden / Vertrauensverlust zu minimieren - es ist unseren Mitgliedern kaum nachvollziehbar zu machen bei erheblichen Mehrausgaben (Mütterrente etc.) die verteilt werden, warum gerade die 5 Mrd. der Strompreissteuer nun zu einem Sparfanal werden. \r\n\r\nBeste Grüße aus der Klingenstadt! 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Eine 1:1-Umsetzung ohne nationale Verschärfungen ist aus Sicht der Konsumgüterindustrie unerlässlich, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die neuen Begriffsdefinitionen in § 2 UWG-E sowie die im Anhang vorgesehenen unzulässigen geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern – insbesondere bei nicht nachweisbaren Umweltaussagen und beim Einsatz von Nachhaltigkeitssiegeln – stellen unsere Mitglieder bereits jetzt vor erhebliche Herausforderungen. Unternehmen, die ihre nachhaltigen Leistungen transparent machen möchten, sehen sich mit komplexen Anforderungen konfrontiert, die eine rechtssichere Kommunikation erschweren. Zusätzliche nationale Regelungen würden diese Unsicherheit weiter verstärken und die Innovationsbereitschaft im Bereich Nachhaltigkeit gefährden.\r\n\r\n2. Branchenspezifische Herausforderungen der IVSH-Mitgliedsunternehmen\r\nDie IVSH-Branche – insbesondere Hersteller von Schneidwaren, Haushaltswaren und Kochgeschirr – ist stark von längeren Verpackungszyklen, hoher Artikelzahl, Lagerhaltung und langfristiger Produktplanung geprägt. Daher sind folgende Punkte besonders relevant:\r\n\r\na) Übergangsregelungen für bereits produzierte Ware\r\nEs ist eine geregelte Abverkaufsfrist für Produkte mit bereits produzierten Verpackungen notwendig, damit ein legaler Abverkauf auch nach dem Stichtag 27. September 2026 möglich ist. Viele IVSH-Mitglieder produzieren saisonal und auf Vorrat. \r\n\r\nb) Rechtssicherheit bei Nachhaltigkeitssiegeln\r\nDie Definition, welche Siegel als „von staatlicher Stelle festgesetzt“ gelten, ist für uns noch unklar. Der Vorschlag eine staatliche Positivliste zu veröffentlichen, wird ausdrücklich unterstützt. Dies würde insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher zu gestalten. Diese Liste sollte ausdrücklich auch sinnvolle Branchensiegel (z.B. Fachverbandslösungen) aufnehmen. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\nc) Green Claims und Umweltaussagen\r\nDie IVSH hat sich bereits im Rahmen der Green-Claims-Debatte für eine effiziente, nachvollziehbare und überprüfbare Umweltaussagen ausgesprochen. Sich jedoch auch damals schon deutlich gegen eine externe prä-Zertifizierungspflicht ausgesprochen. Die im Rahmen der Green Claims diskutierte Pflicht zur externen Zertifizierung von Umweltaussagen war und aus Sicht des IVSH kontraproduktiv. \r\nDas UWG-E stellt hohe Anforderungen an Umweltaussagen, die zukünftig (wenn nicht vollständig nachgewiesen) als „irreführend“ gelten können. Bei der Umsetzung und Durchsetzung ist darauf zu achten, dass dies in der Praxis nicht zu einem faktischen-Zwang einer externen Zertifizierung führen. Durchsetzungsbehörden sollten hier (analog Umsetzung EUDR) Handreichungen und Co. bereitstellen müssen und eine mittelstandsfreundliche Umsetzung und Durchsetzung ist unerlässlich. Es muss gerade für kleine KMU auch weiterhin möglich sein, umweltbezogene Aussagen zu tätigen und ihre Umweltleistungen darzulegen, ohne auf teure und aufwendige Verfahren zurückgreifen zu müssen. Die Nachweisführung sollte sich außerdem an der Komplexität der Aussagen und Produkte orientieren. Ein differenzierter Ansatz, der einfache Umweltangaben (z.B. „hergestellt mit erneuerbarer Energie“) von komplexeren Angaben (z.B. CO2-Fußabdruck eines Produkts) unterscheidet, ist notwendig. Die Kosten und der Aufwand für die Nachweisführung müssen im Verhältnis zur Komplexität der Angaben stehen. Gerade unsere Industrie lebt von einer großen Produktvielfalt. Die im Entwurf genannten „detaillierte und realistische“ Umsetzungspläne inkl. Ressourcenzuweisung und externer Prüfung sind aus unserer Sicht für kleine KMU nicht umsetzbar und auch nicht zielführend. Anstelle auf nicht notwendige Zertifizierungen zu setzen, sollten klare, verbindliche und schlanke Anforderungen definiert werden und diese in Eigenverantwortung umgesetzt werden können. Verstöße können und sollten konsequent geahndet werden im Zuge einer effizienten Marktüberwachung. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nd) QR-Code generell zulassen als gleichwertige Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung zur Spezifizierung \r\n\r\nDie aktuelle Formulierung im Referentenentwurf zur „Spezifizierung auf demselben Medium“ ist u.E. jedoch praxisfern – insbesondere bei kleinen Verpackungen und einer hohen Anzahl an Artikeln. QR-Codes (mit Verweis auf entsprechende Online-Informationen, die den Anforderungen genügen müssen) zur Spezifizierung sollten daher ausdrücklich zugelassen werden. Gerade auch im Sinne von Umwelt- und Verbraucherschutz – dies würde Verpackungsmüll reduzieren und Informationen übersichtlich und transparent verfügbar machen.\r\n\r\ne) Unklare Definition „allgemeiner Umweltaussagen“ führt zu Rechtsunsicherheit\r\nDie im neuen § 2 Abs. 2 Nr. 1 UWG vorgesehene Definition der „allgemeinen Umweltaussage“ ist aus Sicht des IVSH zu vage und führt zu Rechtsunsicherheit. Unklar bleibt insbesondere, wann eine Aussage als hinreichend spezifisch oder quantifiziert gilt, sodass keine weitere Klarstellung erforderlich ist. Dies betrifft in unserer Branche z.B. Aussagen wie „PFAS-frei“, „BPA frei“ oder Aussagen/Kennzeichnungspflichten im Rahmen der 1945/2004 und delegierter Verordnungen, die sich auf konkrete Inhaltsstoffe beziehen und produktbezogen, überprüfbar sowie für Verbraucher verständlich sind und oftmals (BPA, Kunststoffe im Lebensmittelkontakt, etc.) schon hinreichend durch entsprechende Regelungen europaweit harmonisiert sind. Die umfangreichen Regelungen in der Stoffpolitik und für Bedarfsgegenstände sind mehr als differenziert, detailliert und schon jetzt zu komplex.\r\n\r\nSolche o.g. Aussagen unterscheiden sich grundlegend von generischen Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“, die Interpretationsspielraum lassen. Eine pauschale Gleichbehandlung und die Forderung nach zusätzlicher Spezifizierung oder Begründungspflichten für klar formulierte, oder analytisch belegte, sachlich zutreffende Aussagen wäre aus Sicht des IVSH weder verhältnismäßig noch sinnvoll.\r\n\r\nDer IVSH fordert daher eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung, dass hinreichend konkrete, überprüfbare und produktbezogene Umweltaussagen keiner weiteren Spezifizierung bedürfen. \r\n\r\n\r\n3. Begrenzung auf den B2C-Bereich\r\nDer IVSH schließt sich der Forderung von diversen anderen Verbänden nachdrücklich an, die neuen Regelungen ausschließlich auf den B2C-Bereich anzuwenden. Eine Ausweitung auf B2B würde unnötige Bürokratie erzeugen und funktionierende Geschäftsbeziehungen belasten. Zu diesem Zweck verweisen wir auf die Forderung des ZVEI, der wir uns wortglich anschließen können: \r\n„Die Inhalte der Richtlinie (EU) 2024/825 gelten nur im Verhältnis gegenüber Verbrauchern (b2c). Doch der vorliegende Vorschlag in § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG geht darüber hinaus, da er auf Grund der Systematik und des Anwendungsbereichs des UWG ebenfalls das Verhältnis zwischen Unternehmen und weiteren Marktteilnehmern (b2b) untereinander erfassen würde. Um das Ziel der EU-Richtlinie zu erreichen, muss eine gezielte Beschränkung auf den b2c-Bereich erfolgen. Diese stellt sicher, dass der Schutz dort an-setzt, wo er notwendig ist – ohne funktionierende Geschäftsbeziehungen im b2b-Bereich unverhältnismäßig zu belasten. Eine Ausweitung der Regelungen auf den b2b-Bereich würde nicht nur unnötige Bürokratie verursachen, sondern auch die unternehmerische Flexibilität einschränken, ohne dass ein vergleich-barer Schutzbedarf besteht. Daher muss der §5 Abs. 2 Nr. 1 angepasst und auf Verbraucher beschränkt werden.“\r\n\r\n\r\n4. Anerkennung branchenspezifischer Siegel\r\n\r\nBranchensiegel sind u.E. explizit anzuerkennen. \r\n\r\n\r\nÜber den IVSH \r\nDer Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. (IVSH) vertritt als bundesweite Interessenvertretung die Unternehmen der Schneid- und Haushaltwarenindustrie, die für zehntausende Arbeitsplätze und Milliardenumsätze in Deutschland steht. Die Branche produziert alltägliche Produkte von hoher Qualität, die weltweit geschätzt werden und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021113","regulatoryProjectTitle":"Produktsicherheit / Produkthaftung ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7e/43/650575/Stellungnahme-Gutachten-SG2510130031.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\n\r\n \r\nStellungnahme des Industrieverbandes Schneid- und Haushaltwaren (IVSH) zum Referentenentwurf zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften\r\n\r\nDer IVSH begrüßt die im Referentenentwurf erkennbare Absicht die vorgesehenen Änderungen möglichst ohne gold-plating umzusetzen, insbesondere die enge Orientierung an der EU-Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) und den Verzicht auf nationale Verschärfungen. Dies stärkt die Rechtssicherheit für die deutsche Konsumgüterindustrie.\r\n\r\nPositiv hervorzuheben ist zudem die Ergänzung (§ 25 neu), wonach Marktüberwachungsbehörden künftig befugt sind, Online-Marktplatzanbietern wie Temu verbindliche Anordnungen zu erteilen, wenn gefährliche Produkte angeboten werden. Dazu zählen:\r\n1.\tEntfernung bestimmter Inhalte von Online-Schnittstellen,\r\n2.\tSperrung des Zugangs zu diesen Inhalten,\r\n3.\tAnzeige ausdrücklicher Warnhinweise.\r\n\r\nDiese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Produktsicherheit im digitalen Raum.\r\n\r\nGleichzeitig möchten wir auf praktische Herausforderungen hinweisen:\r\n•\tDie Umsetzung solcher Anordnungen gegenüber Plattformen mit Sitz außerhalb der EU ist oft mit erheblichen Vollzugsproblemen verbunden.\r\n•\tEs droht weiterhin eine faktische Zweiklassengesellschaft im Markt: Während europäische Anbieter strengen Vorgaben unterliegen, die auch durchgesetzt werden können, können Drittlandsplattformen diese durch technische oder rechtliche Schlupflöcher umgehen. Tagtäglich gelangen so weiterhin z.T. schädliche und gefährliche Produkte auf den Unionsmarkt – und war in großer Zahl. Dies zeigt auch unsere Untersuchung (Testkäufe Kochgeschirr). Daran werden leider auch die o.g. neuen Rechte nichts ändern. Auch bleibt ungeklärt, wie im Rahmen der Neufassung mit dauerhaften Verstößen gewisser Online-Marktplatzanbieter umzugehen ist – u.E. müssen die Kompetenzen ausgeweitet werden bis hin zu einer zeitlich beschränkten Abschaltung der Online-Marktplatzanbieter in Deutschland, bei weiderholten Verstößen. \r\n•\tDie Durchsetzung muss daher durch klare Zuständigkeiten, den Aufbau von gezielten und zusätzlichen Kontroll- und Überwachungskapazitäten für die Überwachung von Online-Plattformen und technische Standards und internationale Kooperation flankiert werden. Auch muss die Bundesregierung weiter auf eine zügige Umsetzung der Zollreform in der EU drängen und die nationale Umsetzung des Aktionsplan E-Commerce vorantreiben. Die Überwachung und Durchsetzung sollte sich (auf Grund des erkennbar größeren Risikos und der Vielzahl der Verstöße) zukünftig verstärkt und prioritär (ergänzend zu der inländischen Überwachung traditioneller Kanäle auf Online-Marktplatzanbieter konzentrieren und hier insbesondere die, die vermehrt dadurch auffallen das auf diesen Anbieter ihre Produkte anbieten, die gegen produktsicherheitsrechtliche Anforderungen verstoßen.  \r\n\r\nUnbestimmter Rechtsbegriff „vorhersehbare Verwendung“\r\n\r\nDie im Entwurf enthaltene Definition der „vorhersehbaren Verwendung“ (§ 2 Nr. 25) als eine Nutzung, die vom Anbieter nicht vorgesehen, aber nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar ist, stellt weiterhin einen unbestimmten Rechtsbegriff dar (Zitat: „vorhersehbare Verwendung: die Verwendung eines Produkts in einer Weise, die von derjenigen Person, die es in den Verkehr bringt, nicht vorgesehen, jedoch nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar ist“). Die Erfahrungen mit ähnlichen Formulierungen in der Maschinenrichtlinie zeigen, dass hier erheblicher Interpretations- und Diskussionsspielraum besteht. Dies kann zu Unsicherheiten in der Anwendung und zu divergierenden Bewertungen durch Marktüberwachungsbehörden führen.\r\nUns ist bewusst, dass sich diese Herausforderung nur in der praktischen Umsetzung und Auslegung lösen lässt, bzw. eine eng gefasste Begriffsbestimmung ebenso zu Problemen führen würde. \r\nWir regen daher an, die zuständigen nachgeordneten Bundesbehörden aufzufordern, für relevante Produktgruppen und Anwendungsbereiche Klarstellungen zu erarbeiten – etwa im Rahmen bestehender Fachgremien, Leitlinien oder Vollzugshilfen.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nÜber den IVSH \r\nDer Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. (IVSH) vertritt als bundesweite Interessenvertretung die Unternehmen der Schneid- und Haushaltwarenindustrie, die für zehntausende Arbeitsplätze und Milliardenumsätze in Deutschland steht. Die Branche produziert alltägliche Produkte von hoher Qualität, die weltweit geschätzt werden und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021115","regulatoryProjectTitle":"Zollpolitik / Handelspolitik ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0f/5a/650577/Stellungnahme-Gutachten-SG2512080016.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zur Infomation an betroffene MdB und BMWE, Original an DG Trade (EU Kommission)\r\n\r\nThank you very much for your prompt and thoughtful reply to our joint letter of 26 September 2025. We appreciate the Commission’s commitment to strengthening transatlantic trade relations.\r\nGiven the ongoing negotiations between the European Commission, EU and US trade ministers, we would like to ask about the current status regarding the consideration of our sector’s specific product groups—household goods, cookware, and cutlery—in these discussions. Are there concrete steps being taken to ensure that these products are included in the relevant quota arrangements and market access improvements?\r\nOur industry is not only economically significant, supporting thousands of jobs and generating billions in revenue across Europe, but it is also deeply rooted in European culture and everyday life. The products we manufacture—cookware, cutlery, and household goods—are essential to daily routines in millions of homes and reflect generations of craftsmanship, tradition, and innovation - therefore being flagship showcases of quality, tradition and innovation \"made in the EU\". These products are essential part of Europe’s cultural heritage and contribute to social cohesion.\r\n\r\nThe urgency is underscored by hard facts:\r\n•\tA recent FEC study confirms that around 80-85% of export sales in our sector are generated by products falling under the steel and aluminum tariff framework.\r\n•\tFor many cookware items, 70% to 100% of material costs are steel or aluminum, meaning the Section 232 tariffs directly hit the core of our production costs and competitiveness.\r\n•\tFrom Europe (EU-27), exports of these products categories / HTS-Codes to the United States in 2024 reached 400+ million EUR annually (111 million alone from Germany, Italy 98 million, France 46 million), highlighting the strategic importance of this market for our companies. \r\nThe current tariff situation poses a serious threat to both the economic vitality and the cultural legacy of our sector. We are keen to understand how our concerns are being addressed and how the unique value of our products is being recognized in the negotiations. \r\nWe would also like to underscore the urgency of this matter by noting that our Italian and French partner associations—the Association of Italian Manufacturers of Household, Cuisine and Related Items, as well as SYNETAM—have formally joined this appeal, further demonstrating both the urgency and the broad European consensus among the Eu´s largest members states supporting this request.\r\nWe are ready to provide any additional information, data, or case studies that may support the Commission’s efforts. Furthermore, we would welcome the opportunity to participate in a sector dialogue in Brussels, together with affected companies. Direct engagement could help clarify the unique challenges our industry faces and facilitate practical solutions. We would appreciate your suggestions for possible dates and look forward to your feedback.\r\nThank you again for your attention and for your ongoing efforts to defend Europe’s industrial interests and cultural heritage.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-05"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c9/fd/703744/241002_Code-of-Conduct-fuer-Mitglieder-des-Industrieverbandes-Schneid.pdf"}}