{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-07T17:53:14.793+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R004182","registerEntryDetails":{"registerEntryId":65442,"legislation":"GL2024","version":9,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004182/65442","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1a/cc/616198/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R004182-2025-09-19_11-36-22.pdf","validFromDate":"2025-09-19T11:36:22.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-18T15:18:35.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-08-22T08:27:06.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-04-13T08:03:54.000+02:00","lastUpdateDate":"2025-09-19T11:36:22.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":65442,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004182/65442","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-19T11:36:22.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58587,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004182/58587","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-18T15:18:35.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-19T11:36:22.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":42793,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004182/42793","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-08-22T08:27:06.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-18T15:18:35.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Verband Metallverpackungen e. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier\r\nMillionenschwere Quersubventionierung von Kunststoffverpackungen\r\n⊲ Das System Gelbe Tonne begünstigt Kunststoff-Verpackungen im hohen zweistelligen Millionenbereich\r\n⊲ Die Lasten tragen ausgerechnet die recyclingfreundlichen Weißblechverpackungen\r\n⊲ Die Ursache: Recyclingkosten für die verschiedenen Materialien werden im Dualen System nicht nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt\r\n⊲ Das VerpackG muss die Chancengleichheit für alle Verpackungen wiederherstellen und Materialfraktionen nach Aufwand bepreisen\r\nNach dem Eindruck von Marktteilnehmern haben sich die Beteiligungsentgelte für Verpackungen aus Weißblech in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Verpackungsmaterialien mehr als verdoppelt – ohne, dass die Kosten für das Recycling von Weißblech gestiegen wären. Ein Gutachten im Auftrag des Verbands Metallverpackungen (VMV) von Prognos/INFA kommt zu dem Ergebnis: Die Preise für alle anderen Verpackungsmaterialien haben sich seit 2003 verringert – bezahlt hat die Kostensenkung die Weißblechfraktion. Profitieren konnten davon in erster Linie die Hersteller und Verwender von Kunststoffverpackungen. Rücksprachen des VMV dazu mit Betreibern Dualer Systeme bestätigten, dass allen diese Entwicklung bewusst ist, aber aufgrund der Wettbewerbssituation unter den Systembetreibern nicht durch einzelne Akteure geheilt werden kann. Es bedarf einer gesetzlichen Regelung.\r\nVMV und thyssenkrupp Rasselstein fordern:\r\n1. Kostenungerechtigkeit gesetzlich lösen\r\n2. Fairen Wettbewerb schaffen und Verbraucher schützen\r\n3. Jetzt Chancen für die Verbesserung des Dualen Systems nutzen\r\nZum Hintergrund: Die Situation konnte überhaupt erst entstehen, nachdem das Bundeskartellamt 2006 interveniert und dem damaligen Monopolisten Duales System Deutschland GmbH Wettbewerber an die Seite gestellt hatte. Zuvor - in den Jahren des Monopols – beteiligte das System die Fraktionen der verschiedenen Verpackungen aus Glas, Papier, Metall und Kunststoff je nach verursachten Kosten und legte die Beteiligungsentgelte entsprechend materialspezifisch und verursachergerecht fest.\r\nIm harten Wettbewerb der Systeme schlichen sich diese Unterschiede aus. Die Preise für die verschiedenen Materialien glichen sich immer mehr an – zum Nachteil der Weißblechfraktion und zugunsten derer, die viel aufwendiger recycelt werden müssen: die Plastikverpackungen.\r\n\r\nGutachten: Kostenberechnungen entsprechen nicht dem Verursacherprinzip\r\nAuf Basis der Kostenberechnungen für ein Modellgebiet mit einer Modellsortieranlage kommt die Prognos/INFA-Untersuchung 2022 zu dem Ergebnis, dass Weißblech im Verhältnis zu seinem Mengenanteil tatsächlich deutlich weniger Kosten verursacht als die übrigen Materialfraktionen im Gelben Sack und der Gelben oder Wertstofftonne (LVP-Fraktion).\r\nDas Gutachten verfolgt erstmals Mengen und Aufwand entlang der Prozesskette exemplarisch und stellt fest:\r\nWeißbleche machen etwa 10 % des Inhalts aus der Sammlung der Gelben Tonne aus – Kunststoffe 50 %. \r\nAn den Kosten für Sammlung und Transport sind Weißblechverpackungen zu 7 % beteiligt, die Plastikfraktion zu 65 % – da passt das Verhältnis von Menge und Kosten in etwa.\r\nBeim Aufwand für die Sortierung wird dann aber deutlich: Nur 4 % davon verursachen die Weißblechverpackungen, während 81 % der Kosten für das Aussortieren der Kunststoffe anfallen.\r\n\r\nDazu kommt: Weißblechverpackungen sind zu fast 100 % recyclingfähig und erzielen stabil hohe Preise beim Schrotthandel, während ein Großteil der Kunststoffe gar nicht hochwertig zu Granulat recycelt werden kann und nur als Mischkunststoff oder Sekundärbrennstoff mit hohen Zuzahlungen vermarktet wird.\r\n\r\nSetzt man mit Blick auf die Gesamtkosten diese Zahlen ins Verhältnis, wird klar: Der Anteil der Kosten, die Weißblech für Sammlung/Sortierung und Verwertung verursacht, beläuft sich lediglich auf 2 % bei einem Masseanteil von 10 %.\r\nBei den Kunststoffen kehrt sich das um: ein Masseanteil von 50 % verursacht 74 % der Gesamtkosten für Sammlung/Sortierung und Verwertung. Diesem Verhältnis tragen die jetzigen Beteiligungsentgelte jedoch heute keine Rechnung mehr. Im Gegenteil: Laut VMV beläuft sich die Summe, mit der Plastik durch die überteuerten Entgelte für Weißblechverpackungen subventioniert wird, mittlerweile auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr.\r\n\r\nBeteiligungsentgelte verursachen mittlerweile Wettbewerbsverzerrung\r\n\r\nDie Quersubventionierung bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsvorteil für Kunststoffe, der den Zielen der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) entgegenläuft und auch nicht der Intention des Verpackungsgesetzes  entspricht. Vor diesem Hintergrund entwickelt die in Deutschland ansässige weißblechherstellende und -verarbeitende Industrie Vorschläge, wie man innerhalb des Dualen Systems zu einer Kostengerechtigkeit für alle Materialfraktionen in den Beteiligungsentgelten kommen kann.\r\n\r\nAus diesen Überlegungen werden folgende Forderungen abgeleitet:\r\n\r\n1. Kostenungerechtigkeit gesetzlich lösen\r\nWeißblech zahlt im Verhältnis zum Recyclingaufwand deutlich zu viel in das System ein. Direkt benachteiligt werden dadurch zunächst die Hersteller, also die Inverkehrbringer von mit Waren befüllten Weißblechverpackungen wie etwa Suppen- oder Lackdosen. Davon indirekt betroffen sind aber auch die Verpackungsproduzenten oder Weißblechhersteller wie thyssenkrupp Rasselstein. Wir fordern die Wiederherstellung einer materialspezifischen, verursachergerechten Kostenaufteilung.\r\n\r\nIm Rahmen der Beratung zur Novelle des VerpackG könnte die verursachergerechte Kostenaufteilung berücksichtigt werden. Es geht um eine Systematik, die das Kostenverhältnis der einzelnen Materialarten im System transparent und plausibel abbildet. Dabei wird selbstverständlich nicht die Höhe der Entgelte vorgegeben, da es sich bei den Systemen um eine Wettbewerbs- und nicht um eine Monopolstruktur handelt.\r\nSo trüge jede Verpackungsart die realen Kosten für das entsprechende Recycling und es entstünde\r\nwieder ein fairer Wettbewerb der Materialfraktionen untereinander.\r\nDas Prinzip einer verursachergerechten Kostenaufteilung beim Verpackungsrecycling wird übrigens\r\nauch in anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien oder Belgien umgesetzt.\r\n\r\n2. Fairen Wettbewerb schaffen und Verbraucher schützen\r\n\r\nDie Wahl von Verpackungen und die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft sind durch die gesellschaftliche Diskussion nachweislich zu einem relevanten Faktor für die Einkaufsabteilungen geworden. Allerdings begünstigt das System derzeit die aufwendig zu recycelnden Kunststoffverpackungen und verteuert unverhältnismäßig das recyclingfreundliche Weißblech. Das ist ein relevanter Wettbewerbsnachteil.\r\n\r\nDie Entscheider in den Einkaufsabteilungen wählen in der Konsequenz eine Verpackungsart, deren wahre Recyclingkosten nicht abgebildet werden. Das führt zu einer Verzerrung des Marktes und entfaltet eine Lenkungswirkung in die falsche Richtung.\r\nUm einen fairen Wettbewerb wiederherzustellen, dürfen nicht länger materialfremde Kosten im Recycling vor allem auf die Beteiligungsentgelte der Weißblechverpackungen aufgeschlagen werden. Bei einer verursachergerechten Berechnung würden sich die Entgelte für Weißblech um bis zu 75 % verringern, so der VMV.\r\nÜberdies: Die versteckte Quersubventionierung kann auch der Verbraucher beim Einkauf nicht erkennen und muss deshalb durch eine gesetzliche Neuregelung der Beteiligungsentgelte entsprechend geschützt werden.\r\n\r\n3. Jetzt Chancen für die Verbesserung des Dualen Systems nutzen\r\n\r\nUnwuchten und Fehlentwicklungen in den Sammel und Recyclingsystemen müssen schon aus Gründen des Ressourcenmanagements politisch aufgefangen und wenn nötig per Novellierung der bestehenden Gesetze in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Wie ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung hier gerecht zu verankern? Genau diese Frage wird auch in der Europäischen Union derzeit diskutiert mit dem Ziel, ökologische Vorgaben, Kostengerechtigkeit\r\nund freien Wettbewerb miteinander zu vereinbaren.\r\n\r\nDeutschland als dem Vorreiter für Duale Systeme bietet sich mit der Novellierung des VerpackG jetzt die Möglichkeit, eine tragfähige Lösung für die Chancengleichheit aller recyclingfähigen Verpackungsmaterialien zu entwickeln.\r\n\r\nHier käme einer unabhängigen Stelle eine entscheidende Rolle für die Ermittlung und Umsetzung eines transparenten Verfahrens zu.\r\n\r\nEine solche Lösung würde den Prinzipien Transparenz, Plausibilität und Gerechtigkeit und auch dem\r\nGrundgedanken für mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft der entsprechenden Gesetzgebung in Deutschland und Europa gerecht und könnte Vorbildfunktion bekommen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-01"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}