{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-07T10:41:46.943+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R004139","registerEntryDetails":{"registerEntryId":63894,"legislation":"GL2024","version":23,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004139/63894","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/da/62/602914/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R004139-2025-08-15_11-04-34.pdf","validFromDate":"2025-08-15T11:04:34.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-23T16:08:31.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-23T11:46:16.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-04-11T11:14:35.000+02:00","lastUpdateDate":"2025-08-15T11:04:34.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":63894,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/63894","version":23,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-15T11:04:34.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":63890,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/63890","version":22,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-15T11:02:51.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-15T11:04:34.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":54535,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/54535","version":21,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-23T16:08:31.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-15T11:02:51.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":54534,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/54534","version":20,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-14T12:05:10.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-23T16:08:31.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":54531,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/54531","version":19,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-14T12:00:43.000+02:00","validUntilDate":"2025-05-14T12:05:10.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":54012,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/54012","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-29T12:14:00.000+02:00","validUntilDate":"2025-05-14T12:00:43.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":54009,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/54009","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-29T12:11:23.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-29T12:14:00.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52123,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/52123","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-21T09:08:24.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-29T12:11:23.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":51911,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/51911","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-18T12:55:50.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-21T09:08:24.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50227,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/50227","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-07T10:14:30.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-18T12:55:50.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":49154,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/49154","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-15T10:34:17.000+01:00","validUntilDate":"2025-02-07T10:14:30.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":44475,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004139/44475","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-23T11:46:16.000+02:00","validUntilDate":"2025-01-15T10:34:17.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+494036138385","emails":[{"email":"info@ihk-nord.de"}],"websites":[{"website":"https://www.ihk-nord.de/"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Adolphsplatz","streetNumber":"1","zipCode":"20457","city":"Hamburg","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Heyne","firstName":"Malte","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Haasch","firstName":"Torsten","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Schöning","firstName":"Lars","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Mock","firstName":"Lisa Marie","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Braun","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Zühlke","firstName":"Frank","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Wille","firstName":"Franziska","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schröder","firstName":"Anna-Louise","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schlimbach","firstName":"Patricia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Anders","firstName":"Alexander","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":0,"organizations":13,"totalCount":13,"dateCount":"2024-05-03"},"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Initiative Kiel-Canal e.V."},{"membership":"Maritimes Hauptstadtforum (MHF)"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_TRADE_ASSOC","de":"Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein","en":"Trade association"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_RAIL","de":"Schienenverkehr","en":"Rail transportation"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_DEFENSE_POLICY","de":"Verteidigungspolitik","en":"Defense policy"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_PUBLIC_TRANSPORT","de":"Personenverkehr","en":"Public transportation"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_LAS_TOURISM","de":"Tourismus","en":"Tourism"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}],"activityDescription":"Die IHK Nord ist ein Zusammenschluss von 13 Industrie- und Handelskammern aus den fünf norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und vertritt die Interessen der gewerblichen Wirtschaft Norddeutschlands. Ihre Arbeit konzentriert sich auf die folgenden fünf norddeutschen Schwerpunktthemen: Maritime Wirtschaft mit dem Schwerpunkt Infrastruktur und Seeverkehr, Energie- und Industriepolitik, Tourismus, Ernährungswirtschaft, Außenwirtschaftsstandort. Die Stärkung des norddeutschen Wirtschaftsraums ist das übergeordnete Ziel der IHK Nord. Es werden gemeinsame Positionen und Aktivitäten im Interesse der norddeutschen Unternehmen erarbeitet und auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene gegenüber Politik, anderen Verbänden und den Medien kommuniziert. Dabei wird das gesamte Spektrum zeitgemäßer politischer Kommunikation genutzt: aktive Öffentlichkeitsarbeit, Parlamentarische Abende, Veröffentlichung von Stellungnahmen und Studien sowie das Angebot von Netzwerkveranstaltungen für norddeutsche Abgeordnete in Berlin und Brüssel. Folgende regelmäßige Veranstaltungsformate bietet die IHK Nord zum Austausch mit der Politik an:\r\n- Nordic Talking in Berlin\r\n- Nordic Breakfast und Nordic Network in Brüssel\r\n- Jährliche Norddeutsche Tourismuskonferenz\r\n- Jährliche Politikgespräche anlässlich der Grünen Woche in Berlin\r\n- Delegationsreisen\r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":7.25},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":440001,"to":450000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":910001,"to":920000},"individualContributorsPresent":true,"individualContributors":[{"name":"Handelskammer Hamburg"},{"name":"Industrie- und Handelskammer Hannover"}]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/04/6b/602913/IHK-Nord-Jahresabschluss2024_Register.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":7,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007995","title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (CCS/U) gefordert","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes","printingNumber":"266/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0266-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-kohlendioxid-speicherungsgesetzes/312438","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Übergeordnetes Ziel ist der Aufbau einer CO2-Infrastruktur, die für Norddeutschland von hohem Interesse ist. Es werden vorrangig allgemein Technologieoffenheit (Wirtschaftlichkeit) und die Schaffung einheitlicher Regularien in der EU gefordert. Zudem sind zwei konkrete Forderungen zum einen die Forderung nach einer Opt-In-Regelung, die es einzelnen Bundesländern ermöglichen würde, die Onshore-Speicherung zu erlauben (wie im Gesetzesentwurf bereits vorgesehen) und die Forderung nach der Erhebung des Infrastrukturausbaus in Bezug auf CO2 in den Rang des überragenden öffentlichen Interesses. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid","shortTitle":"KSpG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kspg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007996","title":"Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes gefordert","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften","printingNumber":"265/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0265-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-verf%C3%BCgbarkeit-von-wasserstoff-und-zur-%C3%A4nderung/312436","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Allgemein werden die Beschleunigung des Aufbaus einer Wasserstoffinfrastruktur und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gefordert, die für den Standort Norddeutschland von besonders hohem Interesse sind. In dem Zusammenhang wird auch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Netzausbau durch vereinfachte Prozessabläufe und Digitalisierung gefordert.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007997","title":"Reform der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"„Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.“ (ZDS, 2024)","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Umsatzsteuergesetz","shortTitle":"UStG 1980","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012115","title":"Praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Grundsätzlich sieht sich die europäische Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) derzeit einer Vielzahl von neuen regulatorischen Herausforderungen gegenüber. Regulierungen, die europäische Wirtschaftsstandorte im internationalen Wettbewerb potenziell benachteiligen, sollten nur den unbedingt notwendigen Umfang haben und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Der derzeitige Rechtstext der EUDR hält diesen Anforderungen aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft nicht Stand. Dies kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers sein und ist zu korrigieren.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015129","title":"Erhöhung des Hafenlastenausgleichs und Realisierung der Infrastrukturprojekte der Ahrensburger Liste","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die IHK Nord fordert eine Berücksichtigung der Erhöhung des Hafenlastenausgleichs auf 500 Mio. Euro mit automatischer Inflationsanpassung sowie eine Berücksichtigung der vollständigen Realisierung der Projekte der Ahrensburger Liste im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen","shortTitle":"BFinHBRuaG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bfinhbruag"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_RAIL","de":"Schienenverkehr","en":"Rail transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_PUBLIC_TRANSPORT","de":"Personenverkehr","en":"Public transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015130","title":"Aufhebung des LkSG, maßvolle Umsetzung der CSDDD, Senkung der Energiepreise","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die IHK Nord fordert von der neuen Bundesregierung insbesondere die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und die maßvolle Umsetzung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Zudem fordert sie eine Senkung der Energiepreise mit Fokus auf die Senkung der Netzentgelte für grünen Strom.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016338","title":"Überarbeitung der Kraftwerksstrategie (Kraftwerkskapazitäten, \"Südbonus\") gefordert","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die IHK Nord betrachtet die in den Konsultationsdokumenten zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgesehene bevorzugte Behandlung des netztechnischen Südens, den sog. \"Südbonus\", als eine unverhältnismäßige Benachteiligung der norddeutschen Bundesländer. Demnach sollten zwei Drittel der bezuschlagten Anlagen im netztechnischen Süden Deutschlands errichtet werden. Eine solche Konzentration der Fördermittel würde zu einer einseitigen Verteilung der Investitionen führen und die wirtschaftliche Entwicklung des Nordens benachteiligen. Der dringende Bedarf an neuen Kraftwerken und Speicherkapazitäten auch in Norddeutschland muss bei der geplanten Überarbeitung der Kraftwerksstrategie berücksichtigt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":2,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007997","regulatoryProjectTitle":"Reform der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/86/30/336745/Stellungnahme-Gutachten-SG2407190013.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder im Jahr 2020 mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung an das Verfahren in anderen EU-Ländern getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flug-häfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und wei-terverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich ver-stärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öf-fentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.\r\nHintergrund\r\nNach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG können die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Ein-fuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmo-dell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, während solche Erleichterungen in Deutsch-land bisher nicht gewährt werden1. Ursächlich scheint vorrangig zu sein, dass der Bund und die 16 Bundesländer Einvernehmen zum konkreten Vorgehen erzielen müssten.\r\nBeispiel\r\nIn Deutschland muss ein Unternehmen aktuell bei der Einfuhr von Drittlandswaren in das Unionsgebiet über eine deutsche Zollgrenzstelle in jedem Fall die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll entrichten. Im weit überwiegenden Regelfall wird sie anschließend als abzugsfähige Vorsteuer im Rahmen der Umsatz-steuer-Voranmeldung berücksichtigt und durch die Landesfinanzverwaltung zu einem späteren Zeit-punkt erstattet. Das Unternehmen muss zunächst Zahlungen leisten und dann einen Antrag auf Erstat-tung stellen. Dies führt zu Abfluss von Liquidität, Kosten für die Zwischenfinanzierung und zu Bürokra-tiekosten für das Erstattungsprozedere.\r\nDagegen kann ein deutscher Importeur Einfuhren aus dem EU-Ausland z.B. über die niederländische Grenze unter Einschaltung eines niederländischen Fiskalvertreters ohne Entrichtung der Einfuhrum-satzsteuer vornehmen. So geht die zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer lediglich in die Umsatzsteuer-Voranmeldung ein und kann sofort als Vorsteuer abgezogen werden. Die Liquidität bleibt beim Unter-nehmen. Etwaige höhere Kosten des Transports und der Fiskalvertretung haben bisher im Vergleich zum Import über deutsche See- und Flughäfen eine geringere Belastung dargestellt als die Kosten der Zwischenfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer und des korrespondierenden administrativen Auf-wands in Deutschland.\r\nPotenzial für die deutsche Wirtschaft und für den Fiskus\r\nAngesichts der im Jahr 2023 vereinnahmten Einfuhrumsatzsteuer von 78,8 Milliarden Euro2 dürften der Aufwand und die Kosten für die deutschen Unternehmen erheblich und damit das Potenzial, die Wettbewerbssituation von Unternehmen am Standort Deutschland zu verbessern, hoch sein. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen die teilweise beträchtlichen Probleme von Unternehmen und Exis-tenzgründern hinsichtlich der Vorfinanzierung und der Bürokratiekosten bei Einfuhren. Dies betrifft insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Verkehrs- und Logistiksektor (Luft,\r\n1 Nur Zypern schöpft neben Deutschland die Möglichkeiten der Richtlinie nicht voll aus. Als Maßnahme zur Stär-kung der britischen Wirtschaft im Zuge des Brexits hat Großbritannien im Jahr 2020 ebenfalls das Verrechnungs-modell eingeführt.\r\n2 Statistisches Bundesamt (Destatis), Genesis-Online, Tabelle 71211-0001, eingesehen am 17. Juni 2024\r\n3\r\nSchiene, Straße, Wasser) sowie die hiermit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen\r\n(Im-/Export). Die Auswirkungen des bestehenden Erhebungsverfahrens sind umso signifikanter, je\r\nteurer die importierten Güter sind, je schwieriger die Finanzierung wird und je höher das Zinsniveau\r\nund der administrative Aufwand sind. Und auch der deutsche Fiskus kann gewinnen, nämlich anteilige\r\nZolleinnahmen, die bei einer Einfuhr über Deutschland anfallen würden, sowie sonstige Steuereinnahmen\r\n(z. B. Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer), die aufgrund der zunehmenden Ansiedlung von\r\nLogistikzentren in Deutschland anfallen würden. Im B2C-Online-Handel wären ebenfalls Steuermehreinnahmen\r\nmöglich. Durch steuerliche Verfahrensoptimierungen erleichterte kürzere geografische\r\nWegeführungen können sich positiv auf die ökologische Bilanz des Warentransports auswirken.\r\nDie niederländischen und belgischen Flughäfen und Seehäfen werben offensiv bei Importeuren und\r\nSpediteuren mit den Effekten des bisherigen Verfahrens:\r\nWeitreichender Konsens: Verrechnungsmodell ist „konkurrenzlos“\r\nEs besteht Konsens in Wirtschaft und Politik, dass das von der Verbändekoalition seit Jahren geforderte\r\nVerrechnungsmodell eingeführt werden sollte. Denn bei einem Verrechnungsmodell entsteht kein Liquiditätsabfluss\r\nund der bürokratische Aufwand wird minimiert. Es ist effektiver als das während der\r\nCorona-Pandemie eingeführte „Fristenmodell“. Im Fristenmodell wird bei Nutzung eines Aufschubkontos\r\ndie Fälligkeit der Umsatzsteuer für Einfuhren aus Drittstaaten auf den jeweils 26. Tag des zweiten\r\nauf die Einfuhr folgenden Monats verschoben. Der Fiskus konnte somit für bestimmte Nutzergruppen\r\neine erste Liquiditätserleichterung erzielen.\r\nBeim Verrechnungsmodell würden vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die fällige Einfuhrumsatzsteuer\r\nnicht mehr unmittelbar an den Zoll entrichten, sondern in der Umsatzsteuer-Voranmeldung\r\nanmelden und sofort in derselben Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abziehen, so dass es zu\r\nkeinem Zahlungsfluss für eine Rückerstattung kommt. Dadurch käme es zu einer vollständigen Entlastung\r\nvon Zwischenfinanzierungslösungen und zu einer gleichen Wettbewerbssituation mit anderen\r\nEU-Staaten.\r\nEin weiterer Grund für das Verrechnungsmodell als eigentliches Ziel ist das von der EU angestrebte\r\nPrinzip der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr. Danach wäre der Zoll am Zielort („Ort der Gestellung“)\r\nund nicht am Einfuhrort an der EU-Außengrenze zu entrichten. Es würde unter den bestehenden\r\nVerfahren bei einer Einfuhr über Deutschland erforderlich sein, zwei Zollanmeldungen durchzuführen:\r\n4\r\neine für Zölle und eine für die Einfuhrumsatzsteuer. Maßnahmen zur Schaffung der weiteren Voraus-setzungen zur Optimierung des Einfuhrumsatzsteuererhebungsverfahrens sollten daher umgehend eingeleitet werden.\r\nIn einer Studie des bundesfinanzierten Deutschen Maritimen Zentrums3 heißt es, auf Grundlage um-fassender rechtlicher, quantitativer und kommerzieller Analysen: „Zur Schonung der Liquidität der ein-führenden Wirtschaft ist die Direktverrechnung die wirtschaftsfreundlichste Möglichkeit und […] kon-kurrenzlos.“ Zoll und Finanzverwaltungen würden entlastet. Es bestehe umgehender Handlungsbe-darf, und alle Bundesländer seien aufgefordert, diesen Handlungsbedarf beim Bund zu adressieren und „damit die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Regionen zu sichern.“ In der Übergangsphase zum Verrechnungsmodell sollten die Rahmenbedingungen und der Zugang zum Fristenmodell erleichtert und Aufschubkonten für jeden verfügbar gemacht werden.\r\nDen Konsens umsetzen\r\nDie Finanzministerinnen und -minister der Länder haben im April 2024 einstimmig festgestellt, dass das Fristenmodell nicht die erhofften Effekte erzielen konnte. Sie haben den Bund aufgefordert, zur Einführung eines Verrechnungsmodells die erforderlichen Schritte und Gesetzesanpassungen zu er-mitteln.\r\nIm Juni 2024 haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder die Bundesregierung zudem aufgefordert, einen Zeitplan zur Einführung des Verrechnungsmodells vorzulegen. Ein klares Bekennt-nis zur baldigen Umsetzung eines Verrechnungsmodells sei Voraussetzung für gute Wettbewerbsbe-dingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland. Das gegenwärtige Verfahren bei der Einfuhrumsatz-steuer sei eine bürokratische Last und längst zu einem Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstand-ort Deutschland geworden.\r\nDie Verbändekoalition begrüßt die beiden Beschlüsse der Ministerinnen und Minister nachdrücklich.\r\nBund und Länder sollten nun umgehend die erforderlichen konzeptionellen, legislativen und techni-schen Aufgaben angehen. Parlamente und Regierungen sollten dafür die notwendigen Beschlüsse fas-sen und das Thema in ihren Arbeitsprogrammen fixieren.\r\nNach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG können die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Ein-fuhrumsatzsteuer erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem soge-nannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch. Die deutsche Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass Bund und Länder diese Methode auch in Deutschland einführen. Dadurch würden Kosten für Importe über deutsche Häfen und Flughäfen weiter verringert, die öko-logische Bilanz gestärkt, Unternehmensansiedlungen in Deutschland unterstützt und Einnahmen für die öffentliche Hand gestärkt. Die Grundlage für die Umsetzung des von der EU angestrebten Prinzips der zentralen Zollabwicklung würde geschaffen. Bund und Länder sollten nun umgehend die erfor-derlichen konzeptionellen, legislativen und technischen Aufgaben angehen. Parlamente und Regie-rungen sollten dafür die notwendigen Beschlüsse fassen und das Thema in ihren Arbeitsprogrammen fixieren.\r\n3 Deutsches Maritimes Zentrum (Hg.) (2023): Evaluierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer. AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; HTC Hanseatic Transport Consultancy. Hamburg. Online verfügbar unter https://dmz-maritim.de/evaluierung-des-erhebungsverfahrens-zur-einfuhrumsatzsteuer/"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012115","regulatoryProjectTitle":"Praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c8/f1/356407/Stellungnahme-Gutachten-SG2409230016.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"HINTERGRÜNDE ZUR EUDR VERORDNUNG\r\nDie Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten VO (EU) 2023/1115 (engl. Abk. EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Das Ziel der Verordnung ist der Schutz und die Wiederherstellung des weltweiten Waldbestands. Die EUDR enthält Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die denen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ähneln, aber nicht deckungsgleich mit diesen sind. Die Verordnung gilt – und zwar unabhängig von der Arbeitnehmerzahl und dem Jahresumsatz - für das Inverkehrbringen, Bereitstellen und Exportieren von Rohstoffen und daraus hergestellten und in Anhang I der EUDR gelisteten Erzeugnissen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.\r\nEs gilt ein Verbot der genannten Handlungen, wenn Unternehmen nicht in einer Sorgfaltserklärung darlegen, dass die betroffenen Waren/Rohstoffe von Flächen stammen, auf denen seit Ende 2020 keine Waldschädigung stattfand und die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden. Hierzu ist eine Risikoanalyse durchzuführen und es sind Geolokalisierungsdaten des Grundstückes anzugeben, auf dem der entsprechende Rohstoff abgebaut wurde. Die Verordnung ist ab dem 30. Dezember 2024 auf EU-Unternehmen anwendbar. Kleine Unternehmen sind von der Verordnung ab dem 30. Juni 2025 betroffen.\r\nDie IHK Nord erkennt das grundsätzliche Problem an, dass im Zeitraum zwischen 1990 bis 2020 weltweit ca. 420 Millionen Hektar Wald verloren gegangen sind und dies nicht nur die Biodiversität der betroffenen Regionen negativ beeinflusst, sondern auch das Weltklima. Sie erkennt überdies an, dass die Entwaldung zum großen Teil durch die Ausdehnung landwirtschaftlicher Flächen hervorgerufen wird, die auch die Produktion von Gütern für den europäischen Markt zum Gegenstand haben. Es ist daher legitim, wenn die EU durch eigene Regeln versucht, waldschädigenden Produkten den Zugang zu ihren Märkten zu erschweren oder die Kosten für Schädigung der Biodiversität einzupreisen. Im Interesse einer internationalen regelbasierten Handelsordnung sollte die EU aber davon absehen, ihre normativen Vorstellungen extraterritorial anzuwenden. Eine wirksame Regelung zu Schutze der Wälder kann nur gelingen, wenn auch die wirtschaftlichen Realitäten anerkannt werden.\r\nDie derzeitige inhaltliche Ausgestaltung der EUDR sowie der derzeitige Zeitplan stellen die Europäische Wirtschaft vor unlösbare Aufgaben. Die aktuelle Rechtsunsicherheit bedroht die Versorgungssicherheit der EU und wird eine Verknappung und Verteuerung von Waren des täglichen Bedarfs zur Folge haben. Insbesondere die norddeutsche Wirtschaft ist massiv von der EUDR betroffen, da sie klassischerweise außenhandelsorientiert und ein wichtiger Standort der Ernährungsindustrie ist. So stellen z.B. Kaffee, Kakao, Palmöl und Holz wichtige Importgüter dar, die von der Verordnung erfasst werden. Daher fordern wir die Umsetzung folgender Eckpunkte\r\n1.\r\nVerschiebung des Anwendungszeitraums der EUDR um mindestens zwei Jahre\r\n2.\r\nSicherstellung, dass Mehrfachüberprüfung eines und desselben Produkts vermieden wird\r\n3.\r\nEinführung eines Konzernprivilegs\r\n4.\r\nSicherstellung, dass bestehende Kreislaufwirtschaftsmodelle nicht beeinträchtigt werden\r\n5.\r\nSchnellstmögliche Bereitstellung eines Länder-Benchmarkings\r\n6.\r\nSynchronisierung der Berichtsanforderungen zwischen EUDR, CSRD und CSDDD\r\n7.\r\nBeschränkung auf Entwaldung, um Überschneidungen mit CSDDD und anderen bestehenden Sorgfaltspflichten zu vermeiden\r\nS2\r\nBEGRÜNDUNG\r\n1. Auf Seiten sämtlicher Beteiligter wird mehr Zeit für die Vorbereitung auf die Anwendung der EUDR benötigt. Dies trifft einerseits auf die Farmer in den Ursprungsländern zu. Diese müssen nach dem Willen der EUDR die Geolokalisierungsdaten ihrer jeweiligen Anbaugrundstücke an die verpflichteten Unternehmen herausgeben. Unter den einschlägigen Farmern ergibt sich jedoch ein äußerst heterogenes Bild, was die Größe der bebauten Grundstücke, die Organisationsstruktur, den Grad der Digitalisierung, die Bereitschaft der Kooperation, die technischen Fähigkeiten, das regulatorische Verständnis etc. betrifft. Ein Großteil der Farmer, die derzeit (auch) für den europäischen Markt produzieren, ist noch nicht in der Lage, die Geolokalisierungsdaten zu liefern. Dies trifft insbesondere auf Kleinbauern zu, die sich nicht zu großen Kooperativen zusammengeschlossen haben. Um zu vermeiden, dass diese vollständig vom Unionsmarkt abgeschnitten werden und damit unter Umständen ihre Lebensgrundlage verlieren, ist ihnen mehr Zeit und mehr Unterstützung seitens der EU zu gewähren. Bezüglich der Geolokalisierung ist noch nicht klar, auf welcher Datengrundlage diese durchgeführt werden soll. Es existiert zwar das von der EU initiierte “Observatory on deforestation and forest degradation ”, jedoch existieren auch andere Systeme, die dem EU-Observatory streckenweise widersprechen.\r\nAndererseits trifft das Erfordernis von mehr Vorbereitungszeit auch auf die gesetzgebenden Behörden zu, die noch kein Länder-Benchmarking und noch keine Leitlinien veröffentlicht haben, sowie auf die gesetzesausführenden Behörden, die weder organisatorisch (verschiedene Zuständigkeiten für gleiche Sachverhalte), noch personell (die Kontrolldichte aus Hochrisikoregionen beträgt 9% der Einfuhren), noch inhaltlich auf die neu geschaffenen Aufgaben vorbereitet sind. So soll beispielsweise das Informationssystem, über das die Sorgfaltserklärungen den zuständigen Behörden übermittelt werden sollen, erst unmittelbar vor Anwendungsbeginn online gehen. Zudem ist es nach derzeitigem Stand nur möglich, einen Dateiupload von maximal 25 MB pro Sorgfaltserklärung vorzunehmen, was für die Masse an (Geolokalisations-) Daten keinesfalls ausreichend ist. Es steht daher zu befürchten, dass Zustände wie Anfang des Jahres 2024 beim Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) entstehen. Dort war es ebenfalls bis kurz vor Abgabefrist der ersten Quartalsberichte unklar, wie die Prozesse sind, bzw. es war sogar technisch unmöglich, die Berichte abzugeben. Dies führte zu chaotischen Zuständen und massenhaften verspäteten bzw. aufgrund technischer Unmöglichkeit komplett unterlassenen Berichtsabgaben.\r\nLetztlich sind noch diverse Rechts- und Rechtsauslegungsfragen ungeklärt, die vor einer Anwendung der EUDR adressiert werden müssen. Dazu zählen nicht nur, aber insbesondere die unten ausgeführten Punkte zur Vermeidung von Doppelprüfungen, zum Konzernprivileg, zur Vermeidung der Beeinträchtigung der Kreislaufwirtschaft, zur Synchronisation der Berichtsanforderungen sowie zur Legalitätsprüfung und der Behandlung von Vermischung von Agrarprodukten aus verschiedenen Farmen und der daraus folgenden “declaration in excess”.\r\n2. Die Mehrfachüberprüfung von Produkten ist durch Anpassung der EUDR dringend zu vermeiden. Nach dem Wortlaut des derzeitigen Rechtstexts der EUDR wird es zu einer erheblichen Mehrfachüberprüfung von Produkten im Binnenmarktumlauf kommen. Der Rechtstext kennt keinen „Vertrauensschutz“ auf eine bereits auf vorgelagerter Lieferkettenebene durchgeführte Entwaldungsfreiheits- und Legalitätsprüfung. Nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines relevanten Produkts wird auf jeder weiteren Verkaufsstufe eine erneute Entwaldungsfreiheits- und Legalitätsprüfung sowie Sorgfaltserklärung gefordert. Es sind lediglich für KMU bei der Verarbeitung von Produkten Erleichterungen vorgesehen. Art. 4 Abs. 8 gibt KMU-Marktteilnehmern und -Händlern erweiterte Sonderrechte für den Fall, dass für ein bestimmtes Produkt bereits die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde und dieses dann in ein anderes Produkt verbaut wurde, welches seinerseits eine Sorgfaltspflicht auslösen würde. In diesem Fall sind sie lediglich verpflichtet, die Referenznummer der jeweiligen Sorgfaltserklärung anzugeben. In allen anderen Fällen sind eine erneute Risikoanalyse und Sorgfaltserklärung notwendig. Dies führt zu einem massiven Aufbau von Verwaltungsaufwand für die verpflichteten Unternehmen sowie ebenso massiven Aufbau von Überprüfungsaufwand für die\r\nS3\r\nausführenden Behörden, ohne dass der Schutzzweck der Verordnung gefördert wird. Deswegen soll die Sorgfaltserklärung einmalig bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarkt anfallen und dann nur die Referenznummer verlangt werden.\r\n3. Gleiches wie bei Punkt 2 gilt für die Erfassung von konzerninternen Sendungen sowie Produktmustern. Auch hier könnte ohne Einbußen beim Schutzzweck ein erheblicher Verwaltungsaufwand vermieden werden, wenn konzerninterne Sendungen sowie Produktmuster vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen würden. Es ist nicht ersichtlich, weshalb konzerninterne Verschiebungen auf jeder Stufe eine erneute Sorgfaltspflicht auslösen sollte, wenn doch sogar von demselben Konzern die Sorgfaltspflicht bereits erfüllt wurde. Insofern ist die Aufnahme eines Konzernprivilegs zwingend notwendig.\r\n4. Kreislaufwirtschaftsmodelle sind zu privilegieren. Durch den derzeitigen Rechtstext werden Kreislaufwirtschaftsmodelle beeinträchtigt. Die Privilegierung von Verpackungsmaterial erstreckt sich nur auf diejenigen Verpackungsmaterialien, die zum Zeitpunkt der relevanten Handlung eine Ware schützen/transportieren. Bei einem Palettentausch (eines der wenigen wirklich funktionierenden Kreislaufwirtschaftssysteme), bei dem Holzpaletten unbeladen rückgeführt werden, entfällt das Privileg. Für sie muss eine vollständige Entwaldungsfreiheits- und Legalitätsanalyse durchgeführt und eine Sorgfaltserklärung abgegeben werden. Dies ist ein Missstand, der so vom Verordnungsgeber nicht intendiert sein kann und aufgehoben werden muss.\r\n5. Ein Länder-Benchmarking schafft Entlastung bei den ausführenden Behörden. Gemäß Art. 29 Abs. 2 EUDR ist das Länder-Benchmarkingsystem durch den Erlass von entsprechenden Durchführungsrechtsakten spätestens am 30. Dezember 2024 zu errichten. Das Länder-Benchmarking ist essenziell, da ohne dieses der Stand vom 29. Juni 2023 für den Anwendungsbereich der EUDR zugrunde gelegt werden müsste, nach dem allen Ländern ein normales Risiko zugeordnet wurde. Dies hätte zur Folge, dass 3 % der relevanten Handlungen in Bezug auf Produkte mit Ursprung aller Länder der Welt, einschließlich Deutschland und dem Rest der EU kontrolliert werden müssten. Dies wäre ein erheblicher Mehraufwand auf Seiten der Behörden, auf den diese weder organisatorisch noch personell noch inhaltlich vorbereitet sind (s.o.). Gleichzeitig blieben Vorgänge mit Bezug zu Waren aus Hochrisikoländern unterbelichtet.\r\n6. Eine Synchronisierung von Berichtspflichten schafft Entlastung für die Unternehmen. Sowohl die EUDR als auch die CSRD und die CSDDD fordern Berichtspflichten von den jeweils verpflichteten Unternehmen. Diese Berichtspflichten haben dabei teilweise dieselben Sachverhalte zur Grundlage, stellen dabei aber sehr unterschiedliche Anforderungen an die Berichterstattung. Dadurch kommt es auf Seiten derjenigen Unternehmen, die durch mehrere der Berichtspflichten erfasst werden, zu einem erhöhten und unnötigen Verwaltungsaufwand. Dieser ließe sich leicht vermeiden, wenn die Berichtsanforderungen aneinander angeglichen würden, sodass Berichte teilweise oder gar vollständig in einem Gesamtbericht aufgehen könnten.\r\n7. Letztlich ist insbesondere die Legalitätsprüfung von massiven Unsicherheiten geprägt. Aus der Verordnung ist für das anwendende Unternehmen nicht ersichtlich, welche Gesetzesvorgaben es überhaupt überprüfen muss. Es wird lediglich Bezug genommen auf einschlägige Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes. Darunter sollen fallen: Landnutzungsrechte, Umweltschutz, forstbezogene Vorschriften, einschließlich Regelungen der Forstwirtschaft und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, wenn sie in direktem Bezug zur Holzgewinnung stehen, Rechte Dritter, Arbeitnehmerrechte, völkerrechtlich geschützte Menschenrechte, den Grundsatz der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung (“the principle of free, prior and informed consent” — FPIC), auch entsprechend der Verankerung in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker, Steuer-, Korruptionsbekämpfungs-, Handels- und Zollvorschriften. Diese ausufernde Auflistung kann den Erfordernissen der Normenklarheit nicht genügen. Aus der Auflistung kann der Rechtsanwender keinen Mehrwert für die Ermittlung der einzuhaltenden Rechtsnormen seines Zulieferers ziehen. Ein Großteil der angedeuteten Rechtsvorschriften bezieht sich auf nationale oder\r\nS4\r\ngar regionale Gesetze, die dem deutschen Unternehmen in aller Regel völlig unbekannt sind. Ein Großteil dieser Gesetze wird auch in Sprachen verfasst sein, die dem verpflichteten Unternehmen unbekannt sind, insofern ist eine eigene Überprüfung der Legalität praktisch unmöglich. Ein angekündigtes Guidance-Dokument, aus dem unter anderem Klarheit bezüglich der Ermittlung der Legalität hervorgehen sollte, ist derzeit nicht in Sicht, auch ist fraglich, inwieweit dieses überhaupt die genannten Probleme lösen könnte. Zudem sind gerade die explizit menschenrechtsbezogenen Legalitätsanforderungen bereits in der erwähnten CSDDD sowie der noch zu verabschiedenden Zwangsarbeitsverordnung erfasst. Hier ist eine Entschlackung der Legalitätsprüfung sowie die Herstellung einer Kohärenz mit den genannten anderen EU-Regularien dringend erforderlich. Die EUDR bietet einen potenziell großen Mehrwert für die Begrenzung der weltweiten Entwaldung. Hierauf sollte der starke Fokus liegen.\r\nGrundsätzlich sieht sich die europäische Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) derzeit einer Vielzahl von neuen regulatorischen Herausforderungen gegenüber. Regulierungen, die europäische Wirtschaftsstandorte im internationalen Wettbewerb potenziell benachteiligen, sollten nur den unbedingt notwendigen Umfang haben und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Der derzeitige Rechtstext der EUDR hält diesen Anforderungen aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft nicht Stand. Dies kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers sein und ist zu korrigieren.\r\nIHK Nord\r\nAdolphsplatz 1\r\n20457 Hamburg\r\nWER WIR SIND\r\nDie IHK Nord ist der Zusammenschluss 13 norddeutscher Industrie- und Handelskammern aus\r\nNiedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie vertreten knapp 900.000 Unternehmen in Norddeutschland. und stützen sich auf rund 20.000 ehrenamtlich engagierte Unternehmer. Arbeitsschwerpunkte sind die Maritime Wirtschaft mit dem Schwerpunkt Infrastruktur und Seeverkehr, die Energie- und Industriepolitik, der Tourismus, die Ernährungswirtschaft und die Außenwirtschaft. www.ihk-nord.de."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-17"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}