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Wir sind auf Bundes-, Länder- und zugleich auf kommunaler Ebene die einzige Interessenvertretung binationaler, migrantischer und transnationaler Familien und Paare. Wir engagieren uns diskriminierungs- und rassismuskritisch für die Grund- und Menschenrechte aller hier lebenden Familien und Paare. Egal welcher Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion. Starke Gesellschaften brauchen Vielfalt und ihre vielfältigen Familien brauchen eine gerechte Partizipation und Teilhabe in dieser Gesellschaft. Dafür setzen wir uns ein.\r\nEin thematischer Schwerpunkt unserer Lobbyarbeit liegt auf der Verbesserung der gesetzlichen Regelungen zur partnerschaftlichen Familienzusammenführung. \r\nUnsere Lobbyarbeit erfolgt in Form von Briefen an MdBs und Ministerien, offenen Briefen und Stellungnahmen. \r\nBei familienpolitischen Themen betreiben wir teilweise gemeinsame Lobbyarbeit mit den in der \"Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF)\" in Deutschland zusammengeschlossen Verbänden. Zu den Themen Einführung einer Kindergrundsicherung und Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind wir in Bündnissen aktiv: dem \"Bündnis Kindergrundsicherung\" und dem \"Bündnis AGG Reform jetzt\". Für die Stärkung der Kinderrechte setzen wir uns als Mitglied des \"Netzwerks Kinderrechte/National Coalition Deutschland\" ein. Im Rahmen des Bündnisses \"Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle.\" arbeiten für für die Stärkung der demokratischer Strukturen in Deutschland und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards.  Die Stärkung von Frauenrechten betreiben wir als Mitglied des \"Deutschen Frauenrats\". 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Es gibt aber weiterhin Reformbedarf. Eine Harmonisierung des internationalen Rechts fehlt. Der angedachten einseitigen Sorgerechtserklärung bei nicht-verheirateten Paaren mit einem gemeinsamen Wohnsitz widersprechen wir. Die Sorgerechtserklärungen sollten immer einer geteilten bewussten Entscheidung entspringen. Zudem fordern wir: gesetzlichen Gewaltschutz im Sorge -und Umgangsrecht, besseren Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle im Familienrecht und in der Beratung, Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich zu verankern, konsequente Ausrichtung am Kindeswohl.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","shortTitle":"FamFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/famfg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)","shortTitle":"SGB 8","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005146","title":"Abschaffung des Sprachnachweises vor der Einreise im partnerschaftlichen Familiennachzug","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns für die Abschaffung des Sprachnachweises vor der Einreise für alle Paare, die sich im partnerschaftlichen Familiennachzug befinden, ein. Das Ziel unserer Interessensvertretung ist darauf ausgerichtet, dass die nachziehenden Familienmitglieder den Sprachnachweis in Deutschland erbringen können. 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Die verschiedenen monetären Leistungen für Kinder müssen gebündelt werden. Die finanzielle Gestaltung muss gewährleisten, dass das Existenzminimum für Kinder sichergestellt wird. Wir plädieren für die Gleichbehandlung der zugewanderten Kinder, ob aus Drittstaaten oder Europäischen Ausland stammend. Das Kindergeld muss Kindern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Aufenthaltsstatus ihrer Eltern zustehen. Mit der Regelung muss gewährleistet sein, dass unbegleitete Kinder selbst einen Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben, unabhängig vom Aufenthaltsort der Eltern. Wir setzen uns für die Übertragung der Organisation und Verwaltung der Kindergrundsicherung an die Familienkassen ein","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. 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Darüber hinaus setzen wir uns für die Einführung im Einbürgerungstest zusätzlichen explizite Fragen zu weiteren menschenverachtend motivierten Handlungen. Neben Antisemitismus dann auch Antiziganismus, Rassismus in seinen unzähligen Varianten wie antischwarzem-Rassismus, antimuslimischem Rassismus, antiasiatischem Rassismus, etc., LGBTQI*-Feindlichkeit, Antifeminismus, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung usw. Wir plädieren auch für die Prüfung des Sprachniveaus aller Fragen und die eventuelle Umformulierung der Fragen in eine einfachere Sprache, wenn die Fragen auf Hochschulniveau formuliert sind.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs","shortTitle":"EinbTestV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/einbtestv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005149","title":"Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen","printingNumber":"20/11367","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011367.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zum-schutz-minderj%C3%A4hriger-bei-auslandsehen/311887","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir begrüßen, dass die Neuregelung des Gesetzes eine Heilung ab dem 18. Lebensjahr beinhaltet, sind aber der Meinung, dass man bei der vorgesehenen Einzelfallprüfung noch stärker die Entscheidungsautonomie Heranwachsender berücksichtigen konnte. Des Weiteren begrüßen wir, dass der populistische Begriff der “Kinderehe” zugunsten des Begriffs “Minderjähriger” im Gesetz geändert wurde. Wir setzen uns dafür ein, im Rahmen des geplanten Gesetzes zugleich Maßnahmen zu setzen, die den betroffenen Menschen über die vorgesehenen materiellen Leistungen hinaus helfen, insbesondere was die psychischen Folgen der Nichtigkeitserklärung einer Frühehe betrifft.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Personenstandsgesetz","shortTitle":"PStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pstg"},{"title":"Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","shortTitle":"FamFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/famfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005150","title":"Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Regelungsvorhaben bezieht sich auf eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. 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Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz zu einer Steuergutschrift weiterzuentwickeln: Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, ist die Differenz auszuzahlen, ohne zu einer Verschlechterung zu kommen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005152","title":"Reform und Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in §218","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach gesundheitsförderlichen,\r\nverfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten. Schwangerschaftsabbrüche sollten künftig nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten","shortTitle":"BeratungsG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005153","title":"Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes mit bundesweiten Standards für Kitas und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von  Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines  Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in  der Kindertagesbetreuung","customDate":"2024-07-18","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}]},"description":"Wir setzen uns für die Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes mit bundesweiten, verbindlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung ein. \r\nWir setzen uns für die Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes ein. Wir fordern bei der Qualität der Kindertagesbetreuung die Mehrsprachigkeit sowie Aspekte einer diskriminierungskritischen und diversitätsorientierten Öffnung der Einrichtungen zu berücksichtigen- insbesondere bei der Personalgewinnung, pädagogischen Konzepten und der Ausstattung, um Chancengleichheit zu fördern. \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege","shortTitle":"KiQuTG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kiqutg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. 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","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium","shortTitle":"MuSchG 2018","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005155","title":"Kritik des Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft","printingNumber":"382/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0382-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-besseren-verhinderung-missbr%C3%A4uchlicher-anerkennungen-der-vaterschaft/314890","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der 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Innern","shortTitle":"BMI","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft","printingNumber":"773/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0773-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-besseren-verhinderung-missbr%C3%A4uchlicher-anerkennungen-der-vaterschaft/329481","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"},{"title":"Bundesministerium des Innern","shortTitle":"BMI","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die geplanten Änderungen greifen erheblich in Art. 6 GG  und das Persönlichkeitsrecht ein. Wir lehnen den Ansatz ab, wonach ein \"aufenthaltsrechtliches Gefälle\" zu einer Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde bei Vaterschaftsanerkennung führt. Kinder haben ein Recht auf die Zuordnung und Fürsorge durch beide Elternteile, insbesondere wenn ein zweites Elternteil bereitsteht und Fürsorgeverantwortung übernehmen möchte. Wir kritisieren die Priorisierung biologisch-genetischer Elternschaft, die queere Elternpaare benachteiligt und fordern die Gleichstellung ehelicher und nicht-ehelicher Kinder. Im Sinne des Kindeswohls müssen Nachteile wie eine mögliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit verhindert werden. Die Kosten für die angeordneten DNA-Tests sollten von den Behörden übernommen werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"},{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Staatsangehörigkeitsgesetz","shortTitle":"RuStAG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stag"},{"title":"Personenstandsgesetz","shortTitle":"PStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pstg"},{"title":"Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes","shortTitle":"PStV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pstv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011225","title":"Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz)","customDate":"2024-07-05","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]},"description":"Der Verband begrüßt die Absicht die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auszubauen und zu verstetigen. Ebenso begrüßen wir die Absicht, bisher aus dem System gefallene Jugendliche und junge Erwachsene mit niedrigschwelligen Unterstützungselementen, in Beratungsstrukturen einzubinden. Wir fordern jedoch weiterführende Maßnahmen, um Frauen mit Migrationsgeschichte schneller in ihrer Qualifikation entsprechende gute Arbeitsverhältnisse zu bringen. Dazu gehören u.a.: verbindliche Zeiten für die Beratung und Anerkennung, sofortiger Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen, Start  eines  Anerkennungs- und Qualifizierungsverfahren bereits bei Ankunft, zusätzliche Beratungs- und Vernetzungsangeboten, Einführung von Beratung per Videotelefonie, Mehrsprachigkeit in der Beratung. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)","shortTitle":"SGB 3","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011884","title":"Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften (20. WP)","publicationDate":"2024-07-23","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_FamFG_Aend.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_FamFG_Aenderung.html?nn=110518"}]},"description":"Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes sowie die geplanten Regelungen zur Verbesserung der Familiengerichtsverfahren. Im Sinne des Kindeswohls begrüßen wir die Möglichkeit, dass zukünftig auch Rechtsmittel bezüglich eines vollständigen und dauerhaften Umgangsausschlusses eingeführt werden, die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen und die Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen. Wie befürworten die Stärkung des Verfahrensbeistands. Ganz besonders begrüßen wir, dass in Zukunft Verfahrensbeistände die Kosten von Dolmetscher:innen erstattet bekommen sollen. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn im Regelungsentwurf die erweiterte Gewaltdefinition der Istanbul Konvention zugrunde gelegt worden wäre. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","shortTitle":"FamFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/famfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012866","title":"Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)","printingNumber":"20/5823","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/058/2005823.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-von-ma%C3%9Fnahmen-zur-demokratief%C3%B6rderung-vielfaltgestaltung-extremismuspr%C3%A4vention-und/295444","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"},{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)","printingNumber":"684/22","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0684-22.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-von-ma%C3%9Fnahmen-zur-demokratief%C3%B6rderung-vielfaltgestaltung-extremismuspr%C3%A4vention-und/295444","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"},{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzten uns für die Stärkung der demokratischen Strukturen, für die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in Deutschland. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_RPI_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Migration, Flüchtlingspolitik und Integration\"","en":"Other in the field of \"Migration, refugee policy and integration\""},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013589","title":"Weiterentwicklung und Beibehaltung der Beratungsangebote für Migrant*innen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung","printingNumber":"137/23","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0137-23.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-weiterentwicklung-der-fachkr%C3%A4fteeinwanderung/298214","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"},{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung","printingNumber":"20/6500","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006500.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-weiterentwicklung-der-fachkr%C3%A4fteeinwanderung/298214","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"},{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Verband begrüßt die Fortführung des Beratungsangebots „Faire Integration“. Kritisch sehen wir den Ausschluss von Teilprojekten nach §9, da dadurch die arbeits- und sozialrechtliche Beratung für Migrant*innen aus Drittstaaten grundsätzlich und ausschließlich als Gesamtprojekt auf Landesebene ausgeschrieben wird. Wir fordern, in Ausnahmefällen auch Teilprojekte zuzulassen, um auch kleineren Organisationen die Beantragung oder die Durchführung (in Kooperationen) von Beratungsangeboten zu ermöglichen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_RPI_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Migration, Flüchtlingspolitik und Integration\"","en":"Other in the field of \"Migration, refugee policy and integration\""},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013735","title":"Menschenrechtsbasierte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)","printingNumber":"20/13963","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/139/2013963.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-des-nationalen-rechts-an-die-reform-des/317498","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)","printingNumber":"552/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0552-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-des-nationalen-rechts-an-die-reform-des/317498","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems","printingNumber":"20/12805","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-inneren-sicherheit-und-des-asylsystems/315332","leadingMinistries":[]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)","printingNumber":"21/1848","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101848.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-des-nationalen-rechts-an-die-reform-des/325560","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern","shortTitle":"BMI","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)","printingNumber":"429/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0429-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-des-nationalen-rechts-an-die-reform-des/325560","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern","shortTitle":"BMI","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)","printingNumber":"21/1850","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101850.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-azrg-und-weiterer-gesetze-in-folge/325562","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern","shortTitle":"BMI","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS- Anpassungsfolgegesetz)","printingNumber":"430/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0430-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-azrg-und-weiterer-gesetze-in-folge/325562","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern","shortTitle":"BMI","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns für die Beachtung der Menschenrechte bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ein. Wir sprechen uns gegen der Inhaftnahme von Minderjährigen und ihren Familien aus. \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Asylgesetz","shortTitle":"AsylVfG 1992","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992"},{"title":"Asylbewerberleistungsgesetz","shortTitle":"AsylbLG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg"},{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015068","title":"Entwicklung einer partizipativen, diskriminierungs- und rassismuskritischen Familien-, Migrations-, und Bildungspolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Unser Verband setzt sich für eine verantwortungsvolle und menschenrechtsbasierte Politik ein, die den Herausforderungen und Chancen der Einwanderungsgesellschaft gerecht wird. \r\nWir fordern unter anderem: Abschaffung des deutschen Spracherfordernisses vor der Einreise im Familiennachzug, Priorisierung, Verkürzung, Digitalisierung und Transparenz der Visaverfahren im familiären Kontext, Einführung einer Kindergrundsicherung für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus, erleichterten Familiennachzug für ältere Familienmitglieder, ausreichende sozialrechtliche Möglichkeiten für eine Betreuung und Pflege über Grenzen hinweg, Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik, Entwicklung von diversitäts- und rassismuskritischen Standards in Bildung und Ausbildung, AGG-Reform. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"},{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Gesetz über die Familienpflegezeit","shortTitle":"FPfZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg"},{"title":"Gesetz über die Pflegezeit","shortTitle":"PflegeZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg"},{"title":"Bundeskindergeldgesetz","shortTitle":"BKGG 1996","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"},{"title":"Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz","shortTitle":"AGG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/agg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_FA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Außenpolitik und internationale Beziehungen\"","en":"Other in the field of \"Foreign policy and international relations\""},{"code":"FOI_SP_RELIGION","de":"Religion/Weltanschauung","en":"Religion/Belief"},{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_EP_CHILDHOOD","de":"Vorschulische Bildung","en":"Early childhood education"},{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_RPI_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Migration, Flüchtlingspolitik und Integration\"","en":"Other in the field of \"Migration, refugee policy and integration\""},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017094","title":"Beibehaltung der beschleunigten Einbürgerung (Turboeinbürgerung)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes","printingNumber":"220/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0220-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/entwurf-eines-sechsten-gesetzes-zur-%C3%A4nderung-des-staatsangeh%C3%B6rigkeitsgesetzes/322125","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Unser Verband setzt sich gegen die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung bei Vorliegen von besonderen Integrationsleistungen (Turboeinbürgerung). Diese Maßnahme sendet ein falsches Signal an Migrant:innen und steht im Widerspruch zu den Zielen eines modernen und zukunftsorientierten Staates.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Staatsangehörigkeitsgesetz","shortTitle":"RuStAG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stag"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017095","title":"Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung mit bundesweiten, verbindlichen und einheitlichen Qualitätsrahmen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien","customDate":"2025-08-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMBFSFJ","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}]},"description":"Wir setzen uns für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung mit bundesweiten, verbindlichen und einheitlichen Qualitätsrahmen. Ein besonderes Anliegen des Verbandes ist es dabei, das Thema Anerkennung und Förderung von Mehrsprachigkeit als Qualitätsmerkmal im Ganztag stärker zu verankern sowie Angebote für vulnerable Gruppen, wie neu zugewanderte/ geflüchtete Kinder mit ihren spezifischen Bedarfen auszubauen. Wir setzen uns für ein inklusives und qualitätsvolles Angebot mit qualifiziertem Fachpersonal, auch während der Ferienzeiten ein. Wir begrüßen die Einbeziehung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit während der Schulferien zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter","shortTitle":"GaFöG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gaf_g"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)","shortTitle":"SGB 8","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017168","title":"Beibehaltung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten","printingNumber":"21/321","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100321.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-aussetzung-des-familiennachzugs-zu-subsidi%C3%A4r-schutzberechtigten/322260","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Unser Verband ist gegen der vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Die geplante Aussetzung steht in eklatantem Widerspruch zu den Grund- und Menschenrechten, auf denen unser demokratischer Rechtsstaat beruht.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017951","title":"Kinderarmut bekämpfen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns für eine wirksame Bekämpfung von Kinderarmut ein. Jedes Kind verdient faire Chancen, ein sicheres Zuhause und Zugang zu Bildung, Gesundheit und sozialer Teilhabe – unabhängig von der finanziellen Situation seiner Familie. \r\nIn Bezug auf den Zugang zu familienpolitischen Leistungen plädieren wir für die Gleichbehandlung zugewanderter Kinder, unabhängig davon, ob sie aus Drittstaaten oder aus dem europäischen Ausland stammen. Wir fordern, dass migrantische Kinder und Jugendliche nicht von familienpolitischen Leistungen ausgeschlossen werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Asylbewerberleistungsgesetz","shortTitle":"AsylbLG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg"},{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"},{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"},{"title":"Bundeskindergeldgesetz","shortTitle":"BKGG 1996","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018488","title":"Stärkere Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Unser Verband fordert verbindliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus in Bildungseinrichtungen, staatlichen Institutionen und im öffentlichen Leben- auf der nationalen und der EU- Ebene. Dazu gehören unter anderem Bildungsangebote zur Sensibilisierung für rassistische Strukturen und Überprüfung und Reform institutioneller Abläufe. Rassistische Vorfälle müssen konsequent verfolgt und sanktioniert werden. Darüber hinaus ist die gezielte Förderung von Diversität in gesellschaftlich relevanten Bereichen wie Politik, Medien und Arbeitswelt notwendig.  Die Betroffenen benötigen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie Räume zur Selbstorganisation. Wir fordern die Bereitstellung von mehr Finanzmitteln, um die entsprechenden Maßnahmen zu unterstützen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_SP_RELIGION","de":"Religion/Weltanschauung","en":"Religion/Belief"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019297","title":"Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze","customDate":"2025-08-12","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]},"description":"Unser Verband ist gegen den geplanten Änderungen- die Rentenauszahlungen und die Geldleistungen der Sozialleistungsträger nur noch (mit wenigen Ausnahmen) auf ein Konto zu überweisen. Ebenfalls bewerten wir kritisch, dass die Rentenversicherung bei Rentenauszahlungen nur die Kosten bis zur eigenen Bank übernehmen soll. Die geplante Übertragung der Aufgabe der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA kann den Zugang zu dauerhaften Angeboten, bundesweit zu verbessern, allerdings muss sichergestellt werden, dass kultursensible und niedrigschwellige Beratung weiterhin möglich ist. Die Kosten für das Anerkennungsverfahren sollten regelhaft förderfähig werden. Wir fordern auch, dass das Fallmanagement diskriminierungskritisch, kontextsensibel und mehrsprachig erfolgt. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)","shortTitle":"SGB 3","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)","shortTitle":"SGB 1","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_SP_ELDERLY","de":"Seniorenpolitik","en":"Elderly/senior citizens policy"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019298","title":"Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung","printingNumber":"21/2997","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102997.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-des-urteils-des-bundesverfassungsgerichts-zur-vaterschaftsanfechtung/327968","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung","printingNumber":"642/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0642-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-des-urteils-des-bundesverfassungsgerichts-zur-vaterschaftsanfechtung/327968","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir begrüßen die mit dem Entwurf angestrebte Stärkung der Rechte leiblicher Väter. Bei der gerichtlichen Prüfung, ob sich der leibliche Vater „ernsthaft, aber erfolglos“ um eine sozial-familiäre Beziehung bemüht hat, sollten die Gerichte die Möglichkeit bekommen, auch niedrigschwellige Nachweise in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen. Wir begrüßen die vorgesehene Neuerung, dass künftig auch das Kind selbst seiner rechtlichen Zuordnung zustimmen muss sowie die außergerichtliche Lösung bei Zustimmung aller Beteiligten. Diese Lösung braucht aber gleichzeitig realitätsnahe Erleichterungen, insbesondere im internationalen Kontext. Langfristig muss es auch über neue rechtliche Formen der Elternschaft nachgedacht werden– etwa über Möglichkeiten einer rechtlich anerkannten Mehrelternschaft. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021418","title":"Anpassungen und Berücksichtigung von transnationalen Familienkonstellationen in der Pflegepolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die aufenthalts- und sozialrechtlichen Regelungen müssen für transnationale Familien im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz stärker berücksichtigt werden. Wir fordern unter anderem, die Möglichkeit zu schaffen, Leistungen der Pflegeversicherung bei einer Pflege im Ausland „mitnehmen“ zu können, den Begriff der \"nahen Angehörigen\" zu erweitern, zusätzliche Freistellungstage bei einem akuten Pflegefall zu ermöglichen und die Option einer vollständigen Freistellung von der Arbeit während der Familienpflegezeit vorzusehen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit insbesondere in Drittstaaten muss zudem vereinfacht werden. Darüber hinaus fordern wir einen erleichterten Familiennachzug für ältere und auch für pflegebedürftige Familienmitglieder aus Drittstaaten nach Deutschland. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Pflegezeit","shortTitle":"PflegeZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg"},{"title":"Gesetz über die Familienpflegezeit","shortTitle":"FPfZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg"},{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_SP_ELDERLY","de":"Seniorenpolitik","en":"Elderly/senior citizens policy"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021922","title":"Transparente Gestaltung der Visavergabe in deutschen Auslandsvertretungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern: Priorisierung und Verkürzung der Visaverfahren im familiären Kontext, Digitalisierung der Verfahren, Schaffen transparenter Verfahren, damit es möglich ist, den Sachstand z.B. online einsehen zu können.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021923","title":"Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik berücksichtigen und fördern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir fordern u.a. die Schaffung bundesweiter Standards zur Unterstützung der sprachlichen Bildung von der Kita bis zur Universität, um die Übergänge zwischen den Bildungsstufen bruchlos zu gestalten. Zudem setzen wir uns für die Integration des bisherigen herkunftssprachlichen Unterrichts in den Regelunterricht mit qualifizierten Lehrkräften und festen Stunden im Stundenplan ein. Wir fordern den Ausbau bilingualer Kitas und Schulen sowie die Entwicklung mehrsprachiger Lehrmaterialien – nicht nur für Prestige-Sprachen. Zusätzlich bedarf es eines Pflichtfachs „Mehrsprachigkeit im interkulturellen Kontext“ in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte sowie für Ärzt:innen, Psycholog:innen und Logopäd:innen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege","shortTitle":"KiQuTG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kiqutg"},{"title":"Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter","shortTitle":"GaFöG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gaf_g"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"},{"code":"FOI_EP_CHILDHOOD","de":"Vorschulische Bildung","en":"Early childhood education"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021924","title":"Diversitäts- und rassismuskritische Standards in Bildung und Ausbildung verankern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Unsere Forderungen: Beteiligung von Expert:innen für Rassismuskritik bei der Erstellung von Lehrplänen und Lehrmaterialien, Regelmäßige und verpflichtende Schulungen pädagogischer Fachkräfte zu rassismuskritischer Pädagogik, auch zur Sensibilisierung hinsichtlich Alltagsrassismus und struktureller Diskriminierung im Klassenzimmer, Aufnahme von Modulen zur Rassismuskritik in der Lehramtsausbildung und im Referendariat als Pflichtveranstaltung, Einführung unabhängiger, schulexterner Anlaufstellen mit qualifiziertem Personal für Schüler:innen und Eltern, die Diskriminierung in der Schule erleben.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"},{"code":"FOI_EP_CHILDHOOD","de":"Vorschulische Bildung","en":"Early childhood education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022578","title":"Kritische Bewertung der geplanten Sozialstaatsreform","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir begrüßen grundsätzlich die geplante Zusammenführung der Sozialleistungen (Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag) sowie die automatische Auszahlung des Kindergeldes. Die Reform kann aber nicht zur Kürzung der Leistungen führen. Wir begrüßen die Empfehlung, gebündelte und wohnortnahe Erstanlaufstellen. Die mehrsprachige Beratung muss aber dort sichergestellt werden. Wir kritisieren entschieden den Vorschlag, den Zugang von Unionsbürger*innen zu Sozialleistungen einzuschränken und an umfassendere Beschäftigungsanforderungen zu binden. Wir begrüßen die geplante Digitalisierung des Sozialstaats. Dabei müssen Inklusion, Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit aber konsequent gewährleistet sein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)","shortTitle":"SGB 12","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12"},{"title":"Bundeskindergeldgesetz","shortTitle":"BKGG 1996","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996"},{"title":"Wohngeldgesetz","shortTitle":"WoGG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wogg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022623","title":"Reform der Grundsicherung ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze","printingNumber":"21/3541","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103541.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/dreizehntes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-zweiten-buches-sozialgesetzbuch-und-anderer/329524","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]},{"title":"Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze","printingNumber":"764/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0764-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/dreizehntes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-zweiten-buches-sozialgesetzbuch-und-anderer/329524","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Wir sprechen uns gegen Sanktionen aus, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden. Die Karenzzeit mit Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr muss bestehen bleiben. Erwerbsaufnahme braucht verlässliche, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Eltern kleiner Kinder sollen Anspruch auf Beratung zu Arbeit und Qualifikation haben. Wir fordern den Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit. Die Regelbedarfe sind realitätsnah zu berechnen, um ein familiengerechtes Existenzminimum zu sichern. Zudem braucht es einen Umgangsmehrbedarf für Trennungsfamilien sowie die Berücksichtigung von Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":36,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0005145","regulatoryProjectTitle":"Reform des Familienrechts","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b2/5e/494485/Stellungnahme-Gutachten-SG2503250002.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsamer Appell für notwendige Reformen: Zeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag!\r\n\r\nBerlin, 18. März 2025. Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU haben begonnen. Die letzte Bundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts diskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. Wir – 21 Verbände aus der Zivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf sein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze.\r\n\r\nJetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nach-druck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt wer-den. Unser Appell an die Verhandelnden: Nehmen Sie die folgenden zentralen, verbände-übergreifenden Konsenspunkte in den Koalitionsvertrag auf! Diese konzentrieren sich insbesondere auf überfällige Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht, die den Gewaltschutz und das Unterhaltsrecht im Fokus haben.\r\n\r\nNehmen Sie in den Koalitionsvertrag auf, dass...\r\n… der Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird\r\n„Im Falle von Gewalt gegenüber dem Kind und bei Partnerschaftsgewalt darf ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Betracht kommen. Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.\r\n… der Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren verbessert wird\r\n„Besondere Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen im Familienverfahrensrecht verankert werden, damit kein Hinwirken auf Einvernehmen, keine gemein-samen Gespräche und getrennte Anhörungen in Gewaltfällen selbstverständlich werden. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht die Praxis im Gesetz konkrete Hinweise auf das gebotene Vorgehen. Gute Ansätze aus dem Referentenentwurf der letzten Legislaturperiode sollten hier aufgegriffen und ausgebaut werden“, stellen die Verbände heraus.\r\n… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII deutlich wird und die Beratungslandschaft gestärkt wird\r\n„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Fragen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss. Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab. Das darf auch nicht durch die Hintertür des Unterhaltsrechts oder sonstiger Regelungen geschehen“, führen die Verbände aus.\r\n… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert werden\r\n„Die unterhaltsrechtlichen Folgen für alle Betreuungsmodelle sollen als Stufenmodell ausgestaltet und im Gesetz festgeschrieben werden“, sind sich die Verbände einig.\r\n… hierbei das Unterhaltsrecht so reformiert wird\r\n- dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine aus-reichende Entlastung im Alltag abbildet. Diesen Anforderungen wurde die in der letzten Legislaturperiode diskutierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien bei Weitem nicht gerecht\r\n- dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten wird\r\n- dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden\r\n- dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen.\r\n\r\n„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen durch eine Reform des Unterhaltsrechts in keinem der unterschiedlichen Betreuungsmodelle finanziell noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Be-stehende Lebensrealitäten müssen im Blick bleiben. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“\r\n\r\n… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl im Mittelpunkt steht\r\n„Oberster Maßstab für Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.\r\n\r\nDie unterzeichnenden Verbände stehen auch in der neuen Legislaturperiode für fachlichen Austausch zur Verfügung, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005146","regulatoryProjectTitle":"Abschaffung des Sprachnachweises vor der Einreise im partnerschaftlichen Familiennachzug","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/00/ae/310057/Stellungnahme-Gutachten-SG2406180213.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Mitglied des Deutschen Bundestags\r\nDeutscher Bundestag\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\n\r\nSehr geehrte, sehr geehrter..,\r\n\r\nnun regiert die Ampelkoalition seit gut zweieinhalb Jahren und in dieser Zeit wurde uns von Ihnen und zahlreichen anderen Abgeordneten mehrfach zugesichert, den Sprachnachweis vor Einreise im Ehegatt:innen- und Familiennachzug abzuschaffen. Da wir gerne optimistisch bleiben würden, fragen wir Sie erneut an, wann unsere Familien endlich damit rechnen können, dass Sie Ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in einen Gesetzesentwurf umsetzen.\r\nWir bekommen täglich Anfragen von verzweifelten und frustrierten Partner:innen, die monate- oder sogar  jahrelang warten, bis ihnen ein gemeinsames Familienleben in Deutschland ermöglicht wird. Hinzukommen die hohen Kosten – sowohl finanziell als auch mental sind die Belastungen immens. Sie kennen die Beispiele, wir haben in unseren vielen Briefen und Unterschriftensammlungen immer wieder darauf hingewiesen. Sie kennen auch die Argumente.\r\n\r\nDennoch wollen wir Ihnen erneut und heute anlässlich des Internationalen Tages der Familie einen Brief unserer ehrenamtlich engagierten Mitglieder und Betroffenen weiterleiten.  In der Hoffnung, dass sich in dieser Legislatur doch noch etwas bewegen lässt. Unser Verband und unsere Mitglieder zählen auf Sie und Ihre Unterstützung!\r\n\r\nHerzliche Grüße\r\nDrin Annette Hilscher\r\nBundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.\r\n\r\nSchreiben der ehrenamtlich engagierten Mitglieder und Betroffener \r\ndes Verbands binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.: \r\nSprachnachweis vor Einreise abschaffen. \r\n\r\nNoch immer warten zahlreiche Familien in Deutschland verzweifelt auf gesetzliche Verbesserungen im Ehegatt:innennachzug.\r\nSicher stimmen Sie uns zu: Familienangehörige brauchen einander. Sie haben das Recht darauf, zusammen zu leben!  Dennoch sind monate-, manchmal jahrelange Trennungszeiten bis zum Nachzug nach Deutschland noch immer auf der Tagesordnung. Das Warten ist geprägt von quälender Unsicherheit und der Angst, die bürokratischen Hürden der Prozedur nicht zu bewältigen.\r\nDas führt nicht nur zu Verzweiflung und Gefühlen der Entrechtung, sondern setzt auch eine enorme Wut frei. Diese Familien sind wütend auf die Ampelkoalitionär:innen, die ihnen versprachen, die Rahmenbedingungen im Ehegatt:innennachzug zu verbessern.\r\nIhre Fortschrittskoalition versprach:\r\n“Wir wollen die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitalisieren. […] \r\nZum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.\" (Seiten 138, 140)\r\nWir sind nunmehr weit im dritten Regierungsjahr und es zeichnet sich in keiner Weise eine Realisierung Ihrer Vorhaben ab – entgegen zahlreicher schriftlicher und mündlicher Bekundungen aus den Fachausschüssen im letzten Jahr. \r\nWir sind uns bewusst, dass es nicht leicht ist, Zuwanderungs- und Integrationspolitik in Zeiten eines aufgeheizten Migrationsdiskurses zu gestalten. Aber es darf nicht sein, dass hierunter Paare und Familien in Deutschland leiden, verzweifeln und darüber hinaus ihr Vertrauen in verlässliches Regierungshandeln verlieren.\r\nUnsere Familien haben einen Recht auf ein gemeinsames Familienleben. Enttäuschen Sie diese nicht noch mehr! \r\nUnsere verbandlichen Überlegungen zum nachgeordneten Spracherwerb sowie zur Beschleunigung in der Visavergabe hatten wir Ihnen und zahlreichen MdBs u.a. am 13.09.2022 und 03.10.2023 sowie am 11.07.2023 zukommen lassen. Die Schreiben wurden teils von namhaften Organisationen und Einzelpersonen mitgezeichnet.\r\nDie Familien vertrauen darauf, dass das Ministerium des Innern nun endlich den Spracherwerb nach der Einreise in Deutschland regelt – wie dies bereits für die Ehegatt:innen von EU-Bürger:innen und ausländischen Fachkräften der Fall ist!\r\nEs vergehen Monate, in manchen Drittstatten Jahre (!), um überhaupt einen Termin zur Antragstellung auf Ehegatt:innennachzug in einer deutschen Auslandsvertretung zu erhalten. Das muss seitens des Auswärtigen Amtes endlich besser geregelt werden. \r\nIm Übrigen sind nachziehende Ehegatt:innen nicht „nur“ Familie sondern immer auch Arbeits-, oftmals Fachkräfte. Es darf doch nicht sein, dass beide Positionen in Konkurrenz zueinanderstehen.\r\nWir fordern hiermit erneut: \r\nStreichen Sie den Sprachnachweis im Ehegatt:innennachzug vor der Einreise nach Deutschland.  Beschleunigen Sie die Visaverfahren. Sorgen Sie für mehr Transparenz durch Digitalisierung.\r\nWir bitten Sie: Setzen Sie sich für alle Familien im Familiennachzug ein – für das Recht auf Familienleben!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nEhrenamtlich engagierte Mitglieder und Betroffene des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005148","regulatoryProjectTitle":"Änderung der Einbürgerungstestverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2d/dd/310059/Stellungnahme-Gutachten-SG2405170009.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"                                                                                                           Frankfurt am Main, den 30.04.2024\r\nStellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum \r\nReferentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Änderung der \r\nEinbürgerungstestverordnung vom 16.04.2024 \r\n__________________________________________________________________________________\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. dankt dem Bundesministerium \r\ndes Innern und für Heimat für die Gelegenheit zum vorliegenden Entwurf Stellung nehmen zu \r\nkönnen. Als Familienverband arbeiten wir seit über 50 Jahren an den Schnittstellen von Familien-, \r\nBildungs-, Migrations- und Antidiskriminierungspolitik. Der Verband befürwortet die \r\nvorgesehenen Ergänzungen beim Einbürgerungstest um Themen zu jüdischem Leben in \r\nDeutschland, zum Existenzrecht des Staates Israel und zu Antisemitismus als ein Zeichen auch in \r\ndie deutsche Gesellschaft hinein. Im Folgenden nehmen wir zum vorgelegten Referentenentwurf\r\nzur Änderung der Einbürgerungstestverordnung Stellung.\r\n\r\nStellungnahme: \r\nDer Verband begrüßt die Absicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat angesichts \r\nder erschreckenden Zunahme von Antisemitismus in der deutschen Gesellschaft und der massiv \r\nangestiegenen antisemitischen Straftaten, über eine Ergänzung des Einbürgerungstests ein Signal \r\ngegen Antisemitismus zu senden. Die neuen Fragen zum Judentum betonen die Bedeutung des \r\n\r\nKampfes gegen Antisemitismus in Deutschland und zeigen, dass die Erinnerung an die \r\nVergangenheit wachgehalten wird. Die Änderungen im Einbürgerungstest sind ein klares Signal, \r\ndass es in Deutschland keinen Platz für Antisemitismus gibt. Dies lesen wir auch als Botschaft an \r\ndie Betroffenen, dass ihre Erfahrungen und Ängste wahrgenommen werden und Antisemitismus \r\nentgegengewirkt werden soll. Schon § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 a StARModG stellt klar: \r\n„Einbürgerungsbewerber müssen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands \r\nfür die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz \r\njüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker, insbesondere dem Verbot \r\nder Führung eines Angriffskrieges bekennen“. \r\nDie Einengung auf Fragen zu Judentum, Israel und Antisemitismus im Einbürgerungstest sehen \r\nwir jedoch kritisch, reproduziert sie doch das stereotype Narrativ des „importierten“ \r\nAntisemitismus von Einwander:innen und hier insbesondere Einwander:innen aus muslimisch \r\ngeprägten Ländern. Hier stellt sich die Frage, ob dies neben der gerade erfolgten \r\nEinbürgerungsreform, auch an der aktuellen Debatte in Deutschland liegen könnte. \r\nAntisemitismus musste nicht erst nach Deutschland oder Europa „importiert“ werden, sondern ist \r\nhier seit Jahrhunderten virulent. Die Einengung auf diese Thematik läuft Gefahr, das schon \r\nvorhandene Misstrauen – und die Zunahme auch von antimuslimischem Rassismus belegt dies –\r\nnoch zu steigern und zudem an die Gesellschaft als Ganzes das falsche Signal zu senden. \r\nMit dem Einbürgerungstest sollen Einbürgerungsbewerber:innen ihre Kenntnisse der Rechts- und \r\nGesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Dazu gehört \r\nexplizit auch, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte \r\nHandlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und eine \r\nEinbürgerung ausschließen. So die Reform des Staatsbürgerschaftsrecht. \r\nAls Verband vertreten wir binationale, migrantische und transnationale Familien, die \r\nintersektional von den verschiedensten Formen von Diskriminierung betroffen sind. Wir würden \r\nes daher sehr begrüßen, wenn ein Einbürgerungstest auch explizite Fragen zu weiteren \r\nmenschenverachtend motivierten Handlungen aufgreifen würde. Neben Antisemitismus dann \r\nauch Antiziganismus, Rassismus in seinen unzähligen Varianten wie antischwarzem-Rassismus, \r\nantimuslimischem Rassismus, antiasiatischem Rassismus, etc., LGBTQI*-Feindlichkeit, \r\nAntifeminismus, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung usw. Aus unserer Perspektive \r\nwürden Fragen zu verschiedenen Formen von Diskriminierung und ihrer Verschränkungen im \r\nEinbürgerungstest ein starkes Signal an Einbürgerungsbewerber:innen senden, nämlich dass \r\nDeutschland eine inklusive Gesellschaft ist, die sich gegen jegliche Form der Diskriminierung und \r\nAusgrenzung stellt und diese nicht akzeptiert. So können diese Fragen zeigen: Deutschland ist ein \r\nLand, das sich den Prinzipien der rechtlichen Gleichstellung und Gleichwürdigkeit aller Menschen\r\nverpflichtet. Durch die Beschränkung der Fragen zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit \r\nauf das Thema Antisemitismus könnte sonst der Eindruck entstehen, andere intersektionale \r\nFormen der Diskriminierung und Ausgrenzung seien nicht so relevant. In der langjährigen \r\nBeratungstätigkeit unseres Verbands tauchen diese Befürchtungen immer wieder \r\nauf. Muslimische und muslimisch gelesene Menschen wissen um die Stereotypen des \r\n„importierten“ Antisemitismus und die vorgesehenen neuen Fragen – sollten sie als alleinige \r\nNeuerungen stehen bleiben, ohne auf andere Diskriminierungsformen einzugehen – senden an \r\nsie ein Signal, das hier ein Stereotyp reproduziert wird, der sie als Gruppe stigmatisiert. \r\nFragen in einem Einbürgerungstest können nur eine symbolische Wirkung haben. Zur Sicherheit \r\nvon Jüdinnen und Juden kann solch ein Fragenkatalog nicht wirklich beitragen. Er zeigt Jüdinnen \r\nund Juden jedoch: Antisemitismus wird nicht geduldet. Genauso kann diese Symbolik durch eine \r\nErweiterung des Fragenkataloges für alle Menschen in Deutschland eine Wirkung zeigen.\r\nDeutschland hat ein Antisemitismusproblem und Deutschland hat hier eine besondere \r\nVerantwortung. Das Menschheitsverbrechen der Shoah ging von deutschem Boden aus. \r\nAntisemitismus taucht bis heute in der gesamten Gesellschaft auf, bei Menschen mit und ohne \r\nMigrationsgeschichte. Eine Auseinandersetzung mit Antisemitismus braucht jedoch mehr als ein \r\nAuswendiglernen von Fakten zu Israel oder Judentum. Gegen Antisemitismus und alle Formen \r\nder Menschenfeindlichkeit braucht es eine konsequente Förderung von Strukturen \r\ndemokratischer Bildung. \r\nDaran anschließend fordern wir, dass nicht nur der Fragenkatalog des Einbürgerungstests die \r\nunterschiedlichen Formen intersektionaler Diskriminierung widerspiegelt und um diese erweitert \r\nwird, sondern zugleich auch die Curricula der Integrationskurse reformiert werden. Denn diese \r\nKurse sind Orte, an denen diversitätssensible und rassismuskritische Bildung stattfinden kann –\r\nnicht zuletzt aufgrund der Diversität der Zusammensetzung der Teilnehmenden. Lehrmaterialen \r\nmüssen entsprechend überarbeitet und Dozent:innen entsprechend geschult werden. Zusätzlich \r\nsollte es auch Fortbildungsmöglichkeiten zur Frage geben, wie Lehr-Lernräume \r\ndiskriminierungsfrei gestaltet werden können. Als ein Träger politischer Bildungsarbeit würden \r\nwir auch für diesen Überarbeitungsschritt eine Verbändebeteiligung begrüßen. \r\nBei der Durchsicht des Fragenkatalogs ist uns zudem aufgefallen, dass viele der Fragen auf \r\nHochschulniveau formuliert sind – also gemäß des europäischen Referenzrahmens eine \r\nSprachkompetenz von C1 anstelle von B1 voraussetzen. Wir bitten daher um eine dahingehende \r\nPrüfung des Sprachniveaus aller Fragen mit dem Ziel, die Abfrage der Sprachkompetenz – die ja \r\nin einem gesonderten Prüfungsverfahren vorgesehen ist – von der Wissensabfrage, die im \r\nRahmen des Einbürgerungstests stattfindet, zu entkoppeln. Denn ansonsten werden \r\nEinbürgerungsbewerber:innen zusätzliche Steine in den Weg gelegt. \r\n\r\nFrankfurt, den 30.04.24\r\n\r\nDr. Annette Hilscher\r\nBundesgeschäftsführerin\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.\r\nLudolfusstraße 2–4\r\n60487 Frankfurt am Main\r\nhilscher@verband-binationaler.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005149","regulatoryProjectTitle":"Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4e/8c/310061/Stellungnahme-Gutachten-SG2406100035.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Frankfurt am Main, den 19.04.2024\r\n\r\nStellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen vom 05.04.2024\r\n\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. dankt dem Bundesministerium für Justiz für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Als Familienverband arbeiten wir seit über 50 Jahren an den Schnittstellen von Familien-, Bildungs-, Migrations- und Antidiskriminierungspolitik. Der Verband begrüßt ausdrücklich die Absicht des Bundesministeriums für Justiz, das Urteil des BVerfG bezüglich der Neuregelung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017”, umzusetzen. Im Folgenden nehmen wir zum vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen Stellung.\r\n\r\nStellungnahme:\r\nAus unserer Perspektive als Familienverband, der binationale, migrantische und transnationale Familien vertritt, begrüßen wir die Neuregelung, da das bisherige Gesetz die Möglichkeit unberücksichtigt ließ, dass eine pauschale Unwirksamkeit der Ehe für die minderjährige Person in\r\nder Partnerschaft zu unverhältnismäßigen Härten bspw. in Bezug auf die Folgerechte (Unterhaltsregelungen, Erbrecht, etc.) führen kann und darüber hinaus keine Heilungsmöglichkeit in Bezug auf den Mangel der fehlenden Ehemündigkeit (Absatz 2) bot. Des Weiteren begrüßen wir, dass der populistische Begriff der “Kinderehe” zugunsten des Begriffs “Minderjähriger” im Gesetz geändert wurde, auch wenn wir als transnationaler Familienverband den Begriff der Frühehe, der aus soziologischer Perspektive die Tatsache beschreibt, dass Ehen in jungem Alter geschlossen werden, als neutralen und nicht juristisch vorgeprägten favorisieren würden.\r\n\r\nDennoch hätten wir uns gewünscht, dass der Gesetzgeber über die Minimalforderung des BVerfG hinausgegangen wäre und eine grundsätzliche Betrachtung, auch unter Bezugnahme der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich des internationalen Privatrechts, gewählt hätte. Dies böte die Möglichkeit, sich intensiv mit Fragen nach der auf globaler Ebene vorfindbaren Pluralität von gesellschaftlichen Modellen von Ehe und mit der Ehe vergleichbaren Lebensgemeinschaften auseinanderzusetzen, Kulturalisierungen und Kulturrelativismus zu vermeiden und zugleich Minderjährige effektiv zu schützen.\r\n\r\nDas Wächteramt des Staates sollte seinem Schutzauftrag von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes gerecht werden und dabei zugleich die Bedürfnisse der Beteiligten berücksichtigen. Daher begrüßen wir es, dass die Neuregelung des Gesetzes zumindest eine Heilung ab dem 18. Lebensjahr beinhaltet, auch wenn die bis zur Verabschiedung des Gesetzes von 2017 vorgesehene Einzelfallprüfung noch stärker die Entscheidungsautonomie Heranwachsender berücksichtigen konnte. Denn bis dahin war es möglich, dass sie autonom entscheiden, ob sie eine Ehe fortführen oder eben beenden wollten. Diese Regelung berücksichtigte, dass beispielsweise 15- oder 16-Jährige durchaus über ein ausreichendes Wissen und Reflexionsvermögen verfügen, um die Folgen einer Ehe einzuschätzen, und daher in der Lage sind, frei entscheiden zu können, ob sie eine Ehe schließen wollen oder nicht. Es berücksichtigte weiterhin, dass Menschen in dieser Altersgruppe Agency haben, ohne pauschal jede Frühehe gleich als Zwangsehe einzustufen. Es gibt Frühehen, die freiwillig geschlossen wurden und Zwangsehen, die nach dem 18. Lebensjahr geschlossen werden.\r\n\r\nDas Zustandekommen des Gesetzes war geprägt von den politischen Umständen nach den Fluchtbewegungen 2015/2016 und kurz vor der Bundestagswahl 2017. Es sollte ‚ein Zeichen setzen‘ in eine spezifische Richtung, im Sinne einer Symbolwirkung mit dem Ziel einer öffentlichen Ächtung. Das dies nun beibehalten wird, halten wir für problematisch, denn die\r\n‚Symbolwirkung‘ verschleiert, dass dieses Gesetz ganz real Menschen, in den meisten Fällen Frauen, oftmals noch dazu mit Fluchtgeschichte, betrifft. Diese Personengruppe ist aus intersektionaler Perspektive mehrfach benachteiligt und in besonderer Art und Weise vulnerabel. Aus unserer Perspektive als transnationaler Familienverband wäre es daher sinnvoll im Rahmen des geplanten Gesetzes zugleich Maßnahmen zu setzen, die den betroffenen Menschen über die vorgesehenen materiellen Leistungen hinaus helfen, insbesondere was die psychischen Folgen der Nichtigkeitserklärung einer Frühehe betrifft. Unterstützungsleistungen in Form von Rechts- und psychologischer Beratung sowie Sprachmittlung sind daher aus unserer Perspektive unbedingt notwendig. Ein Gesetz gemäß dem vorgelegten Referentenentwurf ist weder geeignet, Frühehen, die tatsächlich unter Zwang geschlossen wurden, zu identifizieren und zu bekämpfen, noch Betroffene in ausreichendem Maße anzuhören und zu schützen. Wir fordern daher eine entsprechende Nachbesserung.\r\n\r\nFrankfurt, den 19.04.24\r\n\r\nDr. Annette Hilscher\r\nBundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. \r\nLudolfusstraße 2–4 \r\n60487 Frankfurt am Main \r\nhilscher@verband-binationaler.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\n“Frühlingserwachen statt Reform verschlafen”, mit diesem mahnenden Hinweis sind heute 39 Blumensträuße vom Bündnis AGG Reform – Jetzt! an die zuständigen Ministerien, Abgeordneten und Beauftragten des Bundes verschickt worden. 26 Sträuße gingen an den Bundestag, 3 Sträuße ans Kanzleramt, 3 Sträuße ins Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 3 Sträuße ins Justizministerium, 3 Sträuße ins Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und 1 Strauß ans Bundesministerium des Innern und für Heimat. Der bunte Blumenstrauß soll die Verantwortlichen daran erinnern, dass die Umsetzung der AGG-Reform noch aussteht.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Offener Brief: Steuergutschrift für Alleinerziehende umsetzen!\r\nVerbände fordern, dass die Koalition ihr Versprechen einhält\r\nIm Koalitionsvertrag ist festgelegt: „Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.“ Wir appellieren an Sie, dieses Versprechen in der aktuellen Legislaturperiode noch umzusetzen! Dafür ist das Jahressteuergesetz 2024 die letzte Gelegenheit: Der aktuelle Entwurf enthält jedoch noch keine entsprechende Regelung.\r\nDie Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld bis hin zu einer echten Steuergutschrift könnte auch endlich die Alleinerziehenden mit mittleren und kleinen Einkommen tatsächlich erreichen. Das wäre eine zielgenaue, lang erwartete Unterstützung von Alleinerziehenden! Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz ist zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterzuentwickeln: Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, ist die Differenz auszuzahlen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Die Steuergutschrift muss aktuell mindestens bei 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.\r\nEine Steuergutschrift kann somit im Gegensatz zu dem jetzigen steuerlichen Entlastungsbetrag besser für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen. Alleinerziehende tragen die Hauptverantwortung für Fürsorgearbeit und das Erwirtschaften des Lebensunterhalts. Ihre Erwerbstätigenquote liegt bei 74 Prozent, alleinerziehende Mütter arbeiten mit 46 Prozent deutlich häufiger in Vollzeit oder vollzeitnah als Mütter in Paarfamilien mit 31 Prozent. Im Gegensatz zu Paarfamilien profitieren Alleinerziehende jedoch nicht von Synergieeffekten einer gemeinsamen Haushaltsführung, sondern haben u.a. zusätzliche Ausgaben für die notwendige Kinderbetreuung zu tragen, Betreuungslücken treffen sie unmittelbar. Wie das Bundesverfassungsgericht bereits 2009 konstatiert hat, sind das erhöhte Armutsrisiko sowie die regelmäßig vorliegende besondere zeitliche und psychosoziale Belastung von Alleinerziehenden Gründe, die eine steuerliche Entlastung rechtfertigen. Es hat dem Gesetz-\r\ngeber hierbei einen großen Gestaltungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerG 2 BvR 310/07, Beschluss vom 22.05.2009).\r\nKlar ist: Wer eine Verbesserung verspricht, muss Geld in die Hand nehmen. Die Finanzierung darf keinesfalls „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen. Gleichzeitig ist eine Steuergutschrift für Alleinerziehende eine Investition in die Zukunft, denn sie kann dazu beitragen, weitergehende Erwerbswünsche zu realisieren und Kinderarmut zu bekämpfen.\r\nEs ist ungewiss, welche Verbesserungen oder auch Verschlechterungen die Kindergrundsicherung für Alleinerziehende bringt. Umso wichtiger ist, sie und ihre Kinder durch die Steuergutschrift gezielt zu unterstützen und dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag Realität werden zu lassen!\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\nDaniela Jaspers, Bundesvorsitzende\r\nVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)\r\nYvonne Fritz, Vorstand Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.\r\nFederführender Verband der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende\r\n(AGIA)\r\nKathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums\r\nAWO Bundesverband e.V.\r\nElke Hannack, Stellvertretende Vorsitzende\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund (DGB)\r\nUrsula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin\r\nDeutscher Juristinnenbund e.V. (djb)\r\nHolger Hofmann, Geschäftsführer\r\nDeutsches Kinderhilfswerk e.V. (DKHW)\r\nSvenja Kraus, Geschäftsführerin\r\nevangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)\r\nIrene Pabst, Geschäftsführerin\r\nEvangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)\r\nAngelika Weigt-Blätgen, Vorsitzende\r\nEvangelische Frauen in Deutschland e.V. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Offener Brief\r\n\r\nVersprechen halten: Steuergutschrift für Alleinerziehende umsetzen!\r\n\r\nSehr geehrter Herr Kanzler Scholz,\r\nsehr geehrter Herr Vizekanzler Habeck,\r\nsehr geehrter Herr Bundesminister Lindner,\r\nsehr geehrte Frau Bundesministerin Paus,\r\n\r\nim Koalitionsvertrag ist festgelegt: „Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.“ Wir appellieren an Sie, dieses Versprechen in der aktuellen Legislaturperiode noch umzusetzen! Dafür ist das Jahressteuergesetz 2024 die letzte Gelegenheit: Der aktuelle Entwurf enthält jedoch noch keine entsprechende Regelung.\r\nDie Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld bis hin zu einer echten Steuergutschrift könnte auch endlich die Alleinerziehenden mit mittleren und kleinen Einkommen\r\ntatsächlich erreichen. Das wäre eine zielgenaue, lang erwartete Unterstützung von Alleinerziehenden!\r\nDer steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz ist zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterzuentwickeln: Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, ist die Differenz auszuzahlen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Die Steuergutschrift muss aktuell mindestens bei 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.\r\nEine Steuergutschrift kann somit im Gegensatz zu dem jetzigen steuerlichen Entlastungsbetrag besser für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen. Alleinerziehende tragen die Hauptverantwortung für Fürsorgearbeit und das Erwirtschaften des Lebensunterhalts. Ihre Erwerbstätigenquote liegt bei 74 Prozent, alleinerziehende Mütter arbeiten mit 46 Prozent deutlich häufiger in Vollzeit oder vollzeitnah als Mütter in Paarfamilien mit 31 Prozent. Im Gegensatz zu Paarfamilien profitieren Alleinerziehende jedoch nicht von Synergieeffekten einer gemeinsamen Haushaltsführung, sondern haben u.a. zusätzliche Ausgaben für die notwendige Kinderbetreuung zu tragen, Betreuungslücken treffen sie unmittelbar. Wie das Bundesverfassungsgericht bereits 2009 konstatiert hat, sind das erhöhte Armutsrisiko sowie die regelmäßig vorliegende besondere zeitliche und psychosoziale Belastung von Alleinerziehenden Gründe, die eine steuerliche Entlastung rechtfertigen. Es hat dem Gesetzgeber hierbei einen großen Gestaltungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerG 2 BvR 310/07, Beschluss vom 22.05.2009).\r\nKlar ist: Wer eine Verbesserung verspricht, muss Geld in die Hand nehmen. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbändebrief\r\nNeuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach gesundheitsförderlichen,\r\nverfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz, sehr geehrte Bundesministerinnen und Bundesminister,\r\nsehr geehrte Bundestagsabgeordnete der Regierungsparteien,\r\nwir fordern Sie auf, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des\r\nSchwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen.\r\nAktuelle Forschung zu den Erfahrungen ungewollt Schwangerer in Deutschland zeigt: Der\r\nSchwangerschaftsabbruch wird stigmatisiert und die Versorgungslage ist vielerorts unzureichend.\r\nJedoch wären mehr Gynäkolog*innen bereit Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, wenn sich die\r\nRahmenbedingungen verbessern würden. Sie sehen den § 218ff StGB als wesentlichen Teil des\r\nProblems. Der Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und\r\nFortpflanzungsmedizin zeigt auf, dass Gesetzesänderungen zur Regelung des\r\nSchwangerschaftsabbruchs notwendig und verfassungsrechtlich möglich sind. Die grundsätzliche\r\nRechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs mindestens in der Frühphase der Schwangerschaft\r\nist nicht haltbar.\r\nWir halten fest, was sich aus unserer Sicht nicht bestreiten lässt: Der § 218 StGB ist kein guter\r\nKompromiss. Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Sinne einer guten\r\nGesundheitsversorgung ist dringend geboten und auch machbar. Lebensschutz kann und muss mit\r\nanderen Mitteln umgesetzt werden.\r\nLaut aktuellen Meinungsumfragen durch das BMFSFJ findet die überwiegende Mehrheit der\r\nBevölkerung, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden\r\nsollten.\r\nEvidenz der Problemlage, Lösungsansätze und eine breite gesellschaftliche Unterstützung sind gute\r\nVoraussetzungen dafür, im Bundestag eine parlamentarische Mehrheit für eine Neuregelung des\r\nSchwangerschaftsabbruchs zu erreichen.\r\nDie Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag formuliert: „Wir stärken das\r\nSelbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her.“ In diesem Frühjahr\r\nwurde das Grundgesetz 75 Jahre alt – und mit ihm der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3, der trotz\r\nstaatlicher Verpflichtung immer noch nicht vollumfänglich umgesetzt wird. Angesichts aktueller\r\nEntwicklungen und bevorstehender Wahlen erwarten wir von Regierung und demokratischen\r\nParlamentarier*innen dringend, Menschen- und Frauenrechte vor Demokratiefeinden zu verteidigen,\r\nzu schützen und abzusichern. Dazu gehört auch, dass Sie sich aktiv für eine Neuregelung des\r\nSchwangerschaftsabbruchs einsetzen!\r\nUnsere Verbände und Organisationen sichern Ihnen ihre Unterstützung für die Konzeption und\r\nUmsetzung einer zielführenden gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nach\r\ngesundheitsförderlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten zu.\r\nAllgemeiner Behindertenverband in Deutschland\r\ne.V. ,\r\nMarcus Graubner, Vorsitzender\r\nKlaus Heidrich, Schatzmeister\r\nAWO Bundesverband e.V.,\r\nKathrin Sonnenholzner,\r\nVorsitzende des Präsidiums\r\nArbeitskreis Frauengesundheit in Medizin,\r\nPsychotherapie und Gesellschaft e.V.,\r\nJuliane Sim, Vorsitzende\r\nAmnesty International,\r\nDr. Julia Duchrow, Generalsekretärin\r\nBerliner Frauenbund 1945 e.V.,\r\nMechthild Rawert, Vorsitzende\r\nBerufsverband für Heilpraktikerinnen – LACHESIS,\r\nAnna Bluhm, Geschäftsstelle\r\nBündnis für sexuelle Selbstbestimmung,\r\nDr. Ines P. Scheibe, Koordinierungskreis\r\nBundesforum Männer,\r\nDr. Dag Schölper, Geschäftsführer\r\nBundesverband Frauenberatungsstellen und\r\nFrauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V.,\r\nKatja Grieger und Katharina Göpner,\r\nGeschäftsführung\r\nBundesverband Trans* e.V.,\r\nNora Eckert, Vorständin\r\nCFFP – the centre for feminist foreign policy\r\nKristina Lunz und Nina Bernarding, Leitung\r\nDeutscher Hebammenverband e.V.,\r\nUlrike Geppert-Orthofer, Präsidentin\r\nDeutsche Gesellschaft für Psychosomatische\r\nFrauenheilkunde und Geburtshilfe e.V.\r\nDr.med. Claudia Schumann-Doermer\r\nDeutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.\r\n(DGVT),\r\nMonika Bormann\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund,\r\nElke Hannack, Stellvertretende Vorsitzende\r\nDoctors for Choice Germany,\r\nDr. med. Leonie Kühn, Co-Gründerin und\r\nVorstandsmitglied\r\nEvangelische Frauen in Deutschland e.V. Angelika\r\nWeigt-Blätgen, Vorsitzende des Präsidiums\r\nFeministisches Netzwerk für Gesundheit Berlin,\r\nDr. Jutta Begenau und Sybill Schulz, Sprecherinnen\r\nFrauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.\r\nSprecherinnenrat\r\nFrauenrat Saarland e.V.,\r\nEva Groterath, Vorsitzende\r\nGiordano Bruno Stiftung\r\nDr. Michael Schmidt-Salomon, Vorsitzender\r\nHausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.\r\nProf. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus\r\nBeier, Vorsitzende\r\nHumanistischer Verband Deutschlands –\r\nBundesverband,\r\nKatrin Raczynski, Vorstand\r\nJugendnetzwerk Lambda e.V.,\r\nVorstand\r\nLandesfrauenrat Baden-Württemberg e.V.\r\nProf.in Dr. Ute Mackenstedt u. Verena Hahn\r\nVorsitzende\r\nLandesfrauenrat Rheinland-Pfalz\r\nGisela Reiber, 1. Vorsitzende\r\nLandesfrauenrat Sachsen e.V.\r\nSusanne Köhler u. Dr. Jessica Bock, Vorsitzende\r\nLandesverband Sexuelle Gesundheit Niedersachsen /\r\nAidshilfe Niedersachsen,\r\nChristin Engelbrecht, Geschäftsführung\r\nLandesvereinigung für Gesundheit und Akademie für\r\nSozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V.,\r\nThomas Altgeld, Geschäftsführer\r\nmedica mondiale e.V.\r\nDr. Monika Hauser, Vorsitzende\r\nNationales Netzwerk Frauen und Gesundheit,\r\nDr. Ute Sonntag, Koordination\r\nParitätischer Gesamtverband e.V.,\r\nDr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender\r\npro familia Bundesverband e.V.,\r\nMonika Börding, Vorsitzende\r\nSanktionsfrei e.V.\r\nHelena Steinhaus, Gründerin & Geschäftsführerin\r\nSpitzenfrauen*Gesundheit,\r\nAntje Kapinsky, Vorstand\r\nTERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau\r\ne.V.,\r\nChrista Stolle, Bundesgeschäftsführerin\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften,\r\niaf e.V.,\r\nAsiye Balıkçı-Schmidt, Bundesvorsitzende\r\nver.di,\r\nSilke Zimmer, Mitglied des Bundesvorstands\r\nverein demokratischer ärzt*innen\r\nElisabeth Furian, Vorstand\r\nVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.,\r\nDaniela Jasper, Bundesvorsitzende\r\nZentralrat der Konfessionsfreien e.V.\r\nUlla Bonnekoh, stv. Vorsitzende"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005153","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes mit bundesweiten Standards für Kitas und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1a/6e/310069/Stellungnahme-Gutachten-SG2406180214.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zivilgesellschaftliches Forderungspapier zum Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards \r\nDie Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute- Kita- Gesetz) bis zum Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen1. Ein breites Bündnis verschiedener Verbände, Organisationen und Akteur:innen begleitet den Prozess kritisch - konstruktiv und bringt mit dem vorliegenden Forderungspapier seine Expertise ein. \r\nBestmögliche Bildung, Betreuung und Erziehung für unsere Kinder \r\nBildung ist der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben und zur Teilhabe an unserer demokratischen Gesellschaft. Die dauerhafte Qualitätsverbesserung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung ist daher von gesamtgesellschaftlicher Tragweite. \r\nUm tatsächlich gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, bedarf es verbindlicher, bundesweiter und wissenschaftlich begründeter Qualitätsstandards im Rahmen des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). \r\nZur Qualitätssicherung in den Einrichtungen bedarf es insbesondere der Gewährleistung eines angemessenen, wissenschaftlich begründeten Fachkraft- Kind- Schlüssels. Dieser muss alle Aspekte der Personalbemessung (u. a. Urlaubs-, Krankheits-, Verfügungs-, Anleitungs- und Weiterbildungszeiten) einbeziehen. Die Gruppengrößen sind nach wissenschaftlichen Empfehlungen anzupassen. Zudem sind Anleitende, Fachberatungen und weitere Unterstützungsebenen ausreichend zu stärken und weiterzubilden, angemessene Qualifikationsrahmen müssen dabei sichergestellt werden. Um Qualitätsstandards einzuhalten und die Qualität stetig zu verbessern, bedarf es außerdem der Stärkung von Kita-Leitungen durch festgeschriebene und ausreichende Leitungszeiten, die die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen. \r\nNur wenn sich Kinder mit ihrer Persönlichkeit vollständig angenommen fühlen, kann die Kita als eine Bereicherung für ihren Alltag und ihre Entwicklung angesehen werden. Die Bedarfe von Kindern in herausfordernden Lebenslagen, z.B. aufgrund ihrer ökonomischen Situation, ihrer Sprache oder ihres Inklusionsbedarfes, erfordern besondere Berücksichtigung.  \r\nFachkräfte als Schlüssel für Qualität \r\nDa Kinder keine kontextlosen Wesen sind, sind sie essenziell auf Pädagog:innen und Bezugspersonen angewiesen, die Bindungsangebote und Vertrauen her- und sicherstellen. Die Qualifikation, die Kompetenzen, die Haltung sowie die angemessene pädagogische Personalausstattung sind entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Bildungsbiografie von allen Kindern, insbesondere von Kindern in herausfordernden Lebenslagen.  \r\nVor diesem Hintergrund ist die Attraktivität des Berufsbilds der Erzieherin/ des Erziehers insbesondere durch eine angemessene Entlohnung und gute Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Letztere müssen u. a. ausreichend Verfügungs- und Anleitungszeiten, eine kostendeckende Förderung des innerbetrieblichen Gesundheitsmanagements, ausreichend Fort- und Weiter-bildungsmöglichkeiten, die Schaffung von Fachkarrieren sowie individuelle Arbeitszeitmodelle umfassen. Kitas müssen Orte sein, an denen sich die Kinder, ihre Eltern und die Beschäftigten gleichermaßen wohlfühlen. \r\nAngesichts des eklatanten Fachkräftemangels ist die Fachkräftegewinnung und die Fachkräfte-bindung in all ihren Facetten massiv zu verstärken. Best-Practice-Beispiele müssen kommuniziert und die Umsetzung regionaler Strategien zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften müssen gefördert werden. \r\nEs bedarf einer fundierten und nachhaltigen Personalplanung, um eine angemessene Personal-ausstattung zu gewährleisten. Der zielgenaue Personaleinsatz muss sichergestellt sein. Assistenz- und Ergänzungskräfte bieten großes Potenzial zur Entlastung der Fachkräfte. Sie können bei entsprechender Eignung mittels berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen den gleichen Abschluss erlangen wie pädagogischen Fachkräfte. Darüber hinaus bedarf es dringend einer Ausweitung der Ausbildungskapazitäten. \r\nBei der Ausbildung zur Fachkraft dürfen trotz angespannter Personalsituation keine Qualitäts-absenkungen erfolgen, der Abschluss auf DQR6-Ebene muss gewährleistet sein. Personen, die sich noch in der Ausbildung befinden, dürfen nicht auf den Fachkraft- Kind- Schlüssel angerechnet werden. Die Einheitlichkeit und Praxisnähe der Ausbildung ist sicherzustellen. Für Quereinsteigende müssen angemessene Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten werden, das übergeordnete Ziel muss stets eine Qualifikation auf Fachkraftniveau sein.  \r\nEin Angebot, das zu den Bedarfen der Kinder und Eltern passt\r\nFamilien in Deutschland sind heterogen, das Angebot der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung muss sich an der Lebensrealität der Familien in all ihrer Vielfalt orientieren. Das Angebot ist so auszugestalten, dass Eltern - insbesondere im Sinne ihrer Kinder - auswählen können, was ihren Bedürfnissen entspricht. Dabei ist darauf zu achten, dass auch Familien mit Zuwanderungsgeschichte teilhaben und von qualitativ hochwertigen Angeboten profitieren können. \r\nFür eine wohnortnahe Kindertagesbetreuung sind gezielte Strategien zur Erhebung der Bedarfe im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung unerlässlich. Die Wünsche und Interessen der Kinder und ihrer Eltern müssen erhoben und bei den Planungen berücksichtigt werden.  \r\nPädagogisch inklusive Förderung gelingt nur in einer guten Erziehungspartnerschaft. Dies setzt eine konsequente gesetzliche Verankerung von demokratischen Mitbestimmungsrechten für Eltern als Expert*innen für ihre Kinder und gelebte Partizipation auf Augenhöhe voraus. \r\nBesonders wenn Angebote der Kinder- und Jugendhilfe2 beitragsfrei gestaltet werden, kann echte Chancengerechtigkeit für Kinder sichergestellt und auch dem Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention Rechnung getragen werden. Neben bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards fordern wir kostenfreie Teilhabe für alle Familien. \r\nAusgaben für die Kindertagesbetreuung sind Investitionen in die Zukunft unserer Kinder und unserer Gesellschaft Voraussetzung für eine dauerhafte Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Deutschland ist eine ausreichende und verlässliche Finanzierung. Denn nur so können in Kindertageseinrichtungen Grundlagen für eine gelingende Bildungsbiografie vermittelt werden.  \r\nIn den letzten Jahren wurde hauptsächlich in die Bereitstellung eines Betreuungsangebots investiert, das allein führt aber nicht zu qualitativ hochwertigeren Angeboten. Die Qualitätsentwicklung in den Kitas braucht ein wissenschaftlich fundiertes Konzept, Rahmenbedingungen, die eine qualitativ hochwertige Arbeit ermöglichen. Eine stetige Evaluation und ausreichend Zeit sind notwendig, da sich Erfolge häufig erst nach mehreren Jahren zeigen. \r\nEs bedarf der Anstrengung von Bund und Ländern zur zügigen Einigung auf eine gemeinsame sowie dauerhafte Finanzierung von bundesweiten, wissenschaftlich begründeten Qualitätsstandards in der KiTa, unabhängig von der sozialen und ökonomischen Situation der Familien und der Region, in der Kinder aufwachsen. \r\nDie Erfüllung der aufgeführten Forderungen geht mit erheblichen Kosten einher. Neben der fundamentalen Bedeutung eines qualitativ hochwertigen Angebots für jedes einzelne Kind ist es jedoch wissenschaftlich erwiesen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Investitionen die Ausgaben um ein Vielfaches überwiegt.3 Es braucht daher einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens dazu, dass deutlich mehr Investitionen für das System KiTa notwendig sind. \r\nDie aufgeführten Forderungen sind nicht abschließend, die Positionen der Unterzeichnenden können darüber hinausgehen. Die nachfolgenden Organisationen bekräftigen nachdrücklich die Relevanz der dargestellten Forderungen für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung und fordern die Einbindung der Praxis in den weiteren Prozess. Alle Unterzeichnenden stehen mit ihrer Expertise als Ansprechpartner:innen zur Verfügung. \r\nPressekontakt: \r\nGeschäftsstelle BEVKi \r\nTelefon 030 698077-232/1 \r\ninfo@bevki.de \r\nUnterzeichner:innen \r\nBundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) \r\nBundeselternrat (BER) \r\nBundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) \r\nDachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) e.V. \r\ndbb beamtenbund und tarifunion \r\ndbb bundesfrauenvertretung \r\nDeutsches Kinderhilfswerk e.V.  \r\nGanztagsschulverband e.V. \r\nInitiative Familien e.V. \r\nJohanniter-Unfall-Hilfe e.V. \r\nKatholische Erziehergemeinschaft (KEG) \r\nKita-Fachkräfte-Verband Hessen e.V. \r\nKita-Fachkräfteverband Niedersachsen-Bremen e.V. \r\nkomba gewerkschaft \r\nLandesverband Sozialpädagogischer Fachkräfte Berlin e.V. \r\nPestalozzi-Fröbel-Verband e. V. (PFV) \r\nProgressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW (PEV) e.V. \r\nSelbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband \r\nStiftung Bildung \r\nStiftung Kinder Forschen \r\nVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) \r\nVerband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) \r\nVerband Bildung und Erziehung (VBE) \r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.  \r\nVerband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V. \r\nVerband für Kitafachkräfte NRW e.V. \r\nVerband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e. V. \r\nVerband Kitafachkräfte Baden-Württemberg \r\nVerband Kita-Fachkräfte Bayern e.V. \r\nVerband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz \r\nVerband Kita-Fachkräfte Saar "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 18.07.2024\r\n\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. dankt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Bundesministerium für Finanzen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Als Familienverband arbeiten wir seit über 50 Jahren an den Schnitt-stellen von Familien-, Bildungs-, Migrations- und Antidiskriminierungspolitik. Im Bereich der Bildungspolitik liegt unser Fokus insbesondere in der frühkindlichen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte.\r\n\r\nDer Verband ist seit vielen Jahren in der Fort- und Weiterbildung von Erzieher:innen und anderen pädagogischen Fachkräften im Kontext der diversitätssensiblen und diskriminierungskritischen Öffnung im Sinn einer einrichtungsbezogenen Prozessbegleitung tätig. Thematisch stehen hierbei Methoden zur Erweiterung der Kompetenz im Umgang mit Mehrsprachigkeit und Diversität im Vordergrund.\r\n\r\nDie Stellungnahme fokussiert sich schwerpunktmäßig und nimmt Stellung \r\n\r\nzu Artikel 3, § Absatz (3):\r\nDer Verband bedauert die Streichung des Absatzes bezüglich der Regelungen zu bundesweit gleichwertigen qualitativen Standards an dieser Stelle. Die Bedeutung der Verbindlichkeit wird dadurch erheblich eingeschränkt. Zwar wird an anderen Stellen auf bundesweite Qualitätsstandards verwiesen, was aber nicht eine übergeordnete Bedeutung ersetzen kann.\r\n\r\nzu Artikel 3, § 2 Absatz (1):\r\nSprachliche Bildung (vorher Handlungsfeld 7, neu Handlungsfeld 6)\r\nSprachliche Bildung in Bildungsinstitutionen (Kindertagesstätten und Kindertagespflege) umfasst mehr als nur den Erwerb der deutschen Sprache. Sprache und Identität sind eng miteinander verbunden. Migrantischen Eltern ist es wichtig, die mitgebrachten Familiensprachen ihren Kindern und Enkelkindern über die Generationen hinweg mitzugeben. Ob sich migrantische Eltern nun für den KiTa-Besuch ihres unter dreijährigen Kindes entscheiden, hängt oft davon ab, ob die Mehrsprachigkeit ihres Kindes bewusst durch Anerkennung und Wertschätzung gefördert wird. Kindertages- und Bildungseinrichtungen verstehen sich meist als monolinguale Einrichtungen und sind auf die Sprachförderung Deutsch ausgerichtet. Sprachliche Diversität ist unterrepräsentiert. Mitgebrachte und gelebte Familiensprachen werden oft nicht als Bildungssprachen gesehen und nicht als Teil der sprachlichen Bildung verstanden.\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. fordert daher, bei der Qualität der Kindertagesbetreuung die Mehrsprachigkeit in der sprachlichen Bildung mit zu berücksichtigen. Die Anerkennung und Wertschätzung der Mehr-sprachigkeit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal. Neben der Bereitstellung von mehrsprachigen Materialien können mehrsprachige Ansprechpartner:innen und Fachkräfte oder die Hinzuziehung von mehrsprachigen Multiplikator:innen ein wichtiger Ansatzpunkt der Förderung sein. Auch mehrsprachiges Vorlesen oder die bewusste Nutzung von Sprachinseln in den Familiensprachen im Kita-Alltag oder sogenannte “translanguaging-Ansätze” werten die Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der sprachlichen Bildung auf.\r\nDer Verband bedauert, dass eine zusätzliche vorrangige Bedeutung von Handlungsfeldern nicht mehr vorgesehen ist. Umso mehr gilt es, die Mehrsprachigkeit im Handlungsfeld der sprachlichen Bildung stets mitzudenken. Der Verband schlägt deshalb vor, das neue Handlungsfeld Nr. 6 folgendermaßen zu ergänzen: „die sprachliche Bildung aller Sprachen des Kindes fördern“.\r\n\r\nStreichung der Handlungsfelder 5 und 6\r\nDie Handlungsfelder 5 und 6 beinhalteten auch Aspekte einer diskriminierungs-kritischen und diversitätsorientierten Öffnung der Einrichtungen. Wir plädieren für eine Beibehaltung: Das beginnt bei Standards zur Einrichtung und Ausstattung von Räumen nach diversitätsorientierten und rassismuskritischen Gesichtspunkten. Es betrifft auch diversitätsorientierte und diskriminierungsbewusste pädagogische Konzepte und Ansätze ganzheitlicher Bildung. Der Verband bedauert, dass die um-fassendere Förderung in den Bereichen “kindliche Entwicklung, Gesundheit, Ernähr-ung und Bewegung” wegfallen und stattdessen dieses Handlungsfeld auf „eine vollwertige und abwechslungsreiche Verpflegung sicherstellen“ reduziert wird.\r\nAus den Beratungs- und Projekterfahrungen des Verbandes wissen wir, dass migrantische Familien einen erschwerten Zugang zum Gesundheitssystem und dessen Leistungen haben und vielfacher Diskriminierung in diesem Bereich ausgesetzt sind. Daher ist gerade für Kinder aus migrantischen Familien eine frühe Thematisierung gesunden Aufwachsens wichtig und eine Unterstützung für ihre Eltern.\r\n\r\nStreichung des Handlungsfeldes 9\r\nWir bedauern die Streichung des Handlungsfeldes 9, da unserer Meinung nach ein wichtiger Aspekt der strukturellen Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteur:innen damit an Bedeutung verliert. Die bundeseinheitlichen angestrebten Qualitätskriterien und Formen der Zusammenarbeit treten damit in den Hintergrund.\r\n\r\nStreichung des Handlungsfeldes 10\r\nDieses Handlungsfeld war ein übergeordneter Aspekt der Qualität in der Kindestagesbetreuung: „die Umsetzung geeigneter Verfahren zur Beteiligung von Kindern sowie zur Sicherstellung des Schutzes der Kinder vor sexualisierter Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung, die Integration von Kindern mit besonderen Bedarfen, die Zusammenarbeit mit Eltern und Familien, die Nutzung der Potentiale des Sozialraums und den Abbau geschlechterspezifischer Stereotype“ sind wichtige Aspekte in der pädagogischen Arbeit mit Kindern. Diese Aspekte sind zwar auch in anderen Regelwerken und Gesetzen benannt, verlieren aber hier mit einer Streichung in diesem Kontext an Bedeutung.\r\nWeiterhin sind im Handlungsfeld 10 Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen genannt. Der Verband kann zwar gut nachvollziehen, dass hier Gelder stärker in die Qualifizierung und Gewinnung von Fachkräften fließen sollen, gibt aber zu bedenken, dass für die Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen für das Aufwachsen von Kindern der sozioökonomische Status der Eltern eine große Hürde sein kann. Es kann nicht angehen, dass Eltern mit geringen Einkommen durch Elternbeiträge stärker belastet werden als Familien mit hohen Einkommen in ihrem Nettoäquivalenzeinkommen. Deshalb gilt es, hier im Auge zu behalten, dass je nach Bundesland, große Disparitäten von Elternbeiträgen vermieden werden.\r\n\r\nzu Artikel 3, § 6 Absatz (1)\r\nDer Verband bedauert, die Streichung des Satzes „Monitoring ist nach den zehn Handlungsfeldern gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 und Maßnahmen gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 aufzuschlüsseln“.\r\nGerade eine Aufschlüsselung nach Handlungsfeldern erleichtert einen Vergleich der Ergebnisse und Erfahrungen und verbessert eine Übersichtlichkeit im gesamten Qualitätsentwicklungsprozess.\r\n\r\nAbschließende Bemerkungen\r\n\r\nTrotz der vorgenommenen Änderungen und der damit verbundenen Einschränkungen begrüßt der Verband, dass nach wie vor eine Vereinheitlichung der Qualität bundesweit angestrebt wird.\r\nKindertageseinrichtungen und frühkindliche Bildung haben einen enorm hohen Stellenwert die Förderung und Herstellung von Chancengleichheit betreffend. Um diese Chancengleichheit herzustellen, ist es daher unabdingbar die mittlerweile superdiversen gesellschaftlichen Realitäten querschnittsgleich in allen Handlungsfeldern mitzudenken.\r\nDies gilt auch für die Gewinnung und Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Diskriminierungskritisch und diversitätsorientierte Fachkräfte unterstützen die Bereitschaft der Eltern in Bildungspartnerschaften mitzuwirken, weil sie sich in ihrer Vielfalt wahrgenommen und wertgeschätzt fühlen. Sie würden ihre Kinder aller Wahrscheinlichkeit nach auch früher in die Einrichtungen bringen, was wiederum die Chancengleichheit befördert.\r\nIn einer vielfältigen Gesellschaft muss jedoch das Personal, egal wo und in welcher Einrichtung, diese gesellschaftliche, vielfältige Realität widerspiegeln. Diversitäts-orientierte Personalrekrutierung allein aus einer instrumentell gedachten Notwendigkeit herauszudenken, ist genau das Gegenteil einer Herstellung von Chancengleichheit. Eine verstärkte diskriminierungskritische Öffnung und diversitätsorientierte Entwicklung in den Kindertageseinrichtungen könnten zu einer gelebten Gleichwertigkeit beitragen.\r\n\r\nDrin Annette Hilscher\r\nBundesgeschäftsführerin\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.\r\nLudolfusstraße 2–4 \r\n60487 Frankfurt am Main \r\nhilscher@verband-binationaler.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005154","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung und Einführung der Familienstartzeit","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d8/a0/310071/Stellungnahme-Gutachten-SG2406180217.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz,\r\nsehr geehrte Frau Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus,\r\nsehr geehrter Herr Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach,\r\nsehr geehrter Herr Bundesminister der Finanzen Christian Lindner,\r\nsehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,\r\nim Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ ist die Einführung einer zweiwöchigen\r\nvergüteten Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes\r\nvorgesehen („Familienstartzeit“). Die bezahlte Freistellung stärkt die Bindung des zweiten\r\nElternteils zum neugeborenen Kind und unterstützt eine aktive Rolle der Väter bei der\r\nBetreuung und Erziehung ihrer Kinder von Anfang an. Wir befürworten diese Maßnahme\r\ndaher als wichtigen Impuls für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und\r\nSorgearbeit in der frühen Phase der Familiengründung. Wichtig ist, dass auch Mütter, die ihr\r\nNeugeborenes absehbar allein versorgen werden, von der Regelung profitieren und eine\r\nPerson ihres Vertrauens benennen können, die von der Freistellung Gebrauch macht.\r\nDas Wochenbett ist für viele Mütter eine körperlich und emotional anstrengende Zeit. Die\r\ngemeinsame Versorgung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt schafft hier\r\nEntlastung. So ist es aus unserer Sicht folgerichtig, die Familienstartzeit im\r\nMutterschutzgesetz zu verankern. Zu diesem Schluss kommt auch der Wissenschaftliche\r\nBeirat für Familienfragen. Aufgrund des im Mutterschutzgesetz bereits etablierten\r\nUmlageverfahrens entsteht kaum weiterer bürokratischer Aufwand. Das Fraunhofer Institut\r\nrechnet nach Angaben des BMFSFJ zudem mit äußerst geringen Mehrkosten. Notwendig ist\r\ndarüber hinaus, die neue eingeständige Leistung bestmöglich mit den Regelungen zu\r\nElternzeit und Elterngeld zu verzahnen.\r\nAuch aus Sicht von Unternehmen ist die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des\r\nArbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren\r\nArbeitgeber*innen zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen\r\nnach besserer Vereinbarkeit nachkommen. Wie eine Kurzexpertise zu partnerschaftlicher\r\nVereinbarkeit und Fachkräftebedarf von Prognos 2023 belegte, erhöht eine egalitärere\r\nVerteilung der unbezahlten Sorgearbeit die Erwerbsbeteiligung von Frauen stärker als sie die\r\nvon Männern verringert und wirkt sich somit positiv auf das Arbeitsangebot aus.Daher fordern wir Sie auf: Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf\r\nden Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme\r\nnoch in diesem Jahr in Kraft treten kann!\r\nMit freundlichen Grüßen\r\ndie Unterzeichnenden\r\nInitiator*innen:\r\nZukunftsforum Familie e.V.\r\nBundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.\r\nevangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.\r\nSKM Bundesverband e.V.\r\nVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.,\r\nUnterstützer*innen:\r\nAdacor Hosting GmbH\r\nAWO Bundesverband e.V.\r\nBNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland\r\nBundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros- und Gleichstellungsstellen\r\nBusiness and Professional Women (BPW) Germany e.V.\r\ncomspace GmbH & Co. KG\r\nDeutscher Juristinnenbund e.V.\r\nElektro Ernst GmbH & Co. KG\r\nEvertzberg Holding GmbH & Co. KG\r\nFamilienbund der Katholiken – Bundesverband\r\nfamPlus GmbH\r\nFUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA\r\nHenkel AG & Co. KGaA\r\nKath. Bundesarbeitsgemeinschaft – familienbildung deutschland\r\nKatholischer Deutscher Frauenbund e.V.\r\nKommunix GmbH\r\nNAK Seniorenzentrum Oberhausen „Gute Hoffnung leben“\r\nNetzwerk Gesundheitswirtschaft Münsterland e.V.\r\nPflegekammer Nordrhein-Westfalen\r\nSozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.\r\nSozialdienst muslimischer Frauen e.V.\r\nSozialverband Deutschland SoVD e.V.\r\nStadt Ratingen\r\nUnion deutscher Zonta Clubs\r\nVAMED Rehaklinik Bad Berleburg GmbH\r\nVerband berufstätiger Mütter e. V.\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.\r\nVolkssolidarität Bundesverband e.V.\r\nVON DER HEYDT GmbH\r\nZauberfrau - Hilfe im Haushalt für Familien, Singles und Senioren"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. 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Als Familienverband arbeiten wir seit über 50 Jahren an den Schnittstellen von Familien-, Bildungs-, Migrations- und Antidiskriminierungspolitik.\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften hat in der Vergangenheit die Änderungen des Kindschafts- und Zuwanderungsrechts sowie deren Umsetzung intensiv begleitet. Unsere Beratungsstellen begleiten unter anderem binationale Paare, Familien und auch alleinstehende Mütter und Väter aus EU- oder Drittstaaten, die sich oft in sehr schwierigen Lebenslagen für sich und ihre minderjährigen Kinder an uns wenden. Im Folgenden nehmen wir zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft des BMI und BMJ vom 30.04.2024 Stellung.\r\n\r\n1.\tGrundlegende Anmerkungen\r\nAn den Schnittstellen des Schutzes von Ehe und Familie im Grundgesetz, den familienrechtlichen Regelungen zur Begründung eines familienrechtlichen Statusverhältnisses wie der Vaterschaft, dem Wohl des Kindes, dem Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, kommt es zu einer Gemengelage, die seit vielen Jahren immer wieder Anlass für die Vorlage unterschiedlicher Gesetzesentwürfe bietet, ohne jedoch die Kernproblematik, eine Priorisierung des Schutzes von Ehe und Familie und die Begründung dieser Verhältnisse und die ordnungsrechtlichen Erwägungen des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts zu klären.  \r\nDie geplanten Änderungen stellen einen wesentlichen Eingriff in das Recht nach Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Beteiligten dar, da sie in das natürliche Recht von Menschen eingreifen, die sich für die Übernahme von elterlicher Verantwortung entschieden haben. Ein solcher Eingriff ist gerechtfertigt, wenn er verhältnismäßig ist. Eine gesicherte Datengrundlage aufgrund derer sich ein so weitgehender Eingriff rechtfertigen ließe, liegt indes nicht vor. \r\nEine interne Behördenbefragung hat ergeben, dass in den vier Jahren zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2021 durch die Ausländerbehörden in Deutschland 290 missbräuchliche Vaterschaften festgestellt wurden. Im selben Zeitraum wurde laut Bundesinnenministerium (BMI) und Bundesjustizministerium (BMJ) auch an deutschen Auslandsvertretungen nur eine „sehr geringe Quote an festgestellten Missbräuchen“ verzeichnet (vgl. Infopapier BMI und BMJ, S. 5).\r\nAus unserer Verbandsperspektive erscheint es uns aus menschenrechtlicher Perspektive sehr bedenklich, dass bei so einer geringen Fallzahl – umgerechnet im Durchschnitt 73 Fälle pro Jahr – eine Gesetzesverschärfung in einem Ausmaß, wie im aktuellen Referentenentwurf vorgesehen, geplant ist. Angesichts der eher geringen Fallzahl erscheint es uns unverhältnismäßig eine derart große Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht zu stellen.\r\nJetzige Regelungen dazu im BGB § 1597a ermöglichen bereits eine Aussetzung der Vaterschaftsanerkennung (und entsprechend dem Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vom 16.01.2024 in Zukunft auch der Co-Mutterschaftsanerkennung) und infolgedessen eine Prüfung durch die Ausländerbehörde, wenn besondere Verdachtsfälle vorliegen – nach BGB § 1597a Absatz 2 bei Menschen mit Duldung, Asylbewerber:innen, mangelnden persönlichen Beziehungen, Mehrfachvaterschaft und geldwertem Vorteil. Die nunmehr vorgesehene Regelung geht darüber hinaus, indem sie vorsieht, dass die erfolgte Vaterschaftsanerkennung (und Zustimmung der Mutter) nur wirksam wird, wenn die Ausländerbehörde der Vaterschaftsanerkennung zustimmt.  \r\nAus unserer Verbandsperspektive ist das im Referentenentwurf vorgesehene neue Konstrukt, das einen Wechsel vom bislang geltenden behördlichen Anfechtungsrecht in begründeten Verdachtsfällen gemäß §1597a BGB hin zu einer behördlichen Zustimmungspflichtigkeit vorsieht, nicht nur unnötig, sondern in vielerlei Hinsicht rechtlich bedenklich.\r\nMit der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörden wird zudem eine fachfremde Behörde für familienrechtliche Angelegenheiten zuständig gemacht. Ein familienrechtliches Verhältnis, nämlich die Elternschaft, wird somit in die Hände einer fachfremden Behörde gegeben, wofür keine Notwenigkeit besteht. Die letztendliche Entscheidung muss bei den Familiengerichten bleiben.\r\nWir stellen daher grundlegend fest, dass es zum einen für die Neuregelung keinen Bedarf gibt, da die Datengrundlage fehlt, und Daten, über die wir verfügen, das Gegenteil aussagen, nämlich dass es sich nicht um eine Regelungslücke, sondern um Probleme in der behördlichen Anwendung der Gesetzestexte, also in der Rechtspraxis handelt. Zu diesem Schluss kommen im Übrigen auch die am Referentenentwurf beteiligten Ministerien. So war das Ergebnis einer internen Evaluation, die im Auftrag von BMI, BMJ und AA durchgeführt wurde, dass “[d]ie fehlende Effektivität des bisherigen Verfahrens [...] auch wesentlich daran [liegt], dass die Zusammenarbeit zwischen den an der Missbrauchskontrolle beteiligten Stellen nicht optimal funktioniert” (vgl. Infopapier BMI und BMJ, S. 1). Aus unserer Perspektive ließe sich eine effektivere behördliche Praxis auch mit einfacheren Mitteln als mit der vorgesehenen Gesetzesverschärfung herstellen, beispielsweise mit einem höheren Personalschlüssel – ohnehin überlastete Ausländerbehörden mit zusätzlichen Aufgaben zu betrauen, erscheint in dieser Hinsicht nicht als zielführend. \r\nZum anderen hebelt die Neueinführung der Zustimmungspflichtigkeit durch die Ausländerbehörden vielerlei geltende Grundsätze im deutschen Recht aus, u.a. das Recht eines Kindes auf Zuordnung zu zwei Elternteilen, die Gleichstellung von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern sowie neben der biologischen und genetischen Elternschaft die Stärkung einer sozial-familiären Elternschaft und damit die Gleichstellung vielfältiger Familienformen, wie auch im jüngsten Eckpunktepapieren zur Reform des Kindschafts- und Abstammungsrechts vom 16.01.2024 vorgesehen. \r\n\r\n2.\tEinwände zu den vorgesehenen Änderungen im Einzelnen\r\n\r\na)\tUngenaue Definition von “Prüffällen”\r\nDer Referentenentwurf sieht vor, dass in allen Fällen, in denen abstrakt die Möglichkeit einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft besteht (sog. Prüffall), eine Anerkennung der Vaterschaft künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde voraussetzt (vgl. Infopapier BMI und BMJ, S. 2). Diese vage und weite Definition einer abstrakt bestehenden Möglichkeit des Missbrauchs, weitet die Gruppe der Elternteile, die unter Generalverdacht gestellt werden, unverhältnismäßig aus. Wir fordern, dass die präventive Kontrolle von Vaterschaftsanerkennungen wie in den bisherigen gesetzlichen Regelungen gemäß BGB § 1597a weiterhin nur anlassbezogen bei begründeten Einzelfällen vorgenommen wird. Das Vorliegen eines “aufenthaltsrechtlichen Gefälles” als Begründung ist aus unserer Perspektive nicht ausreichend. \r\nDer gewählte Begriff \"aufenthaltsrechtliches Gefälle”, der in Zukunft einen sogenannten zustimmungspflichtigen Prüffall begründen soll, ist nicht definiert und kann sehr weit ausgelegt werden. Er kann theoretisch neben allen Menschen mit Duldung und allen Asylbewerber:innen auch ggf. Unionsbüger:innen, die bspw. noch keine fünf Jahre in Deutschland leben und nicht unerhebliche staatliche Transferleistungen beziehen, umfassen. Ebenso könnten Student:innen einbezogen werden, deren Studienleistungen nicht in der Regelstudiendauer erfolgen, oder Menschen, die befristet nach Deutschland zum FSJ, Bundesfreiwilligendienst oder als Au-Pair einreisen.  Auch Fachkräfte, die zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland gekommen sind, dann arbeitslos wurden und noch keine neue Arbeit gefunden haben, wären von der Neuregelung betroffen.  Ein Gefälle bestünde dann auch bei Ausländer:innen mit befristetem Aufenthalt und mit 8-jährigem Aufenthalt. Die Liste könnte noch weiter fortgeführt werden. Aus unserer Perspektive ist es menschenrechtlich bedenklich, Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft und ihres Aufenthaltsstatus in dem ihnen gemäß Art. 6 GG zustehenden Recht auf Familie und familiäres Zusammenleben zu diskriminieren. \r\nVon den vorgesehenen Ausnahmen, sogenannten Vermutungstatbeständen, die gegen einen Missbrauch sprechen, können viele der Paare und alleinstehenden Elternteile, die wir beraten, leider nicht profitieren. Denn diese entsprechen nicht ihrer Lebensrealität. Beispielsweise leben Elternteile zum Zeitpunkt der Schwangerschaft in unterschiedlichen Ländern – in Zeiten von Auslandsstudium und -Praktika ein häufiger Fall gerade unter hochqualifizierten Fachkräften, weswegen sie keine sechsmonatige gemeinsame Haushaltsführung nachweisen können. Wenn dann nach der neu vorgesehenen gesetzlichen Regelung das Visum zur Familienzusammenführung zunächst verweigert wird, kann aus demselben Grund – wenn Elternteile in verschiedenen Ländern leben – auch kein sechsmonatiger Umgang mit dem Kind nachgewiesen werden.\r\nWir fordern daher die Einführung von Vermutungstatbeständen, die für binationale Elternpaare, die zum Zeitpunkt der Schwangerschaft in unterschiedlichen Ländern leben, unter realistischen Bedingungen erfüllbar sind. \r\nAls Verband, der auch die Interessen von Familien im Prozess des Familiennachzugs aus Drittstaaten vertritt, stellen wir grundsätzlich in Frage, dass ein in diesem Kontext immer existierendes \"aufenthaltsrechtliche Gefälle” als Verdachtsmoment herangezogen wird. Eltern aus Drittstaaten werden, so wie der Referentenentwurf derzeit formuliert ist, unter Generalverdacht einer missbräuchlichen Elternschaftsanerkennung gestellt, da bei allen diesen Konstellationen ein “aufenthaltsrechtliches Gefälle” vorliegt. Das ist aus unserer Perspektive diskriminierend. Dies erschwert und verhindert das familiäre Zusammenleben zusätzlich. Wir haben bereits heute in unserer Beratungsarbeit zahlreiche Fälle von Müttern, die wegen immenser bürokratischer Hürden und daraus resultierend gar nicht oder verspätet erteilter Visa im Rahmen des Familiennachzugs – was zurzeit rechtlich auch zur Geburt, d.h. zum noch ungeborenen Kind auf der Grundlage einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung, möglich ist – auf den Vater warten. Dieser dann in vielen uns bekannten Fällen jedoch nicht pünktlich zur Geburt einreisen kann und die Mutter in dieser sehr schwierigen und belastenden Zeit der Geburt selbst sowie während des Mutterschutzes nicht unterstützen kann. Auch eine gemeinsam geteilte Sorge für das Kind von Anfang an, wie beispielsweise im Referentenentwurf zur Familienstartzeit vorgehsehen, ist für diese Paare nicht möglich.  Es wäre daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden Hürden, die eine Familienzusammenführung zum Zeitpunkt der Geburt ermöglichen, abzubauen und nicht noch neue hinzuzufügen, wie das mit dem vorgesehenen Gesetz der Fall ist.\r\nb)\tSchwächung sozial-familiärer versus biologisch-genetischer Vaterschaft\r\nIn unserer Beratungsarbeit treffen wir häufig auf Familienkonstellationen, in denen sich ein Elternteil (noch) im Ausland befindet und daher weder mit der Mutter und/oder dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt, noch vom Herkunftsland aus Umgang mit dem Kind oder Unterhaltsleistungen erbringen kann. Beispielsweise seien hier die werdenden Eltern genannt, die sich im Rahmen von im Ausland erbrachter Erwerbstätigkeit oder Studienaufenthalten kennen lernen und eine*r von beiden wieder nach Deutschland zurückreist. Diese Elternpaare wären bei Inkrafttreten der geplanten Regelungen samt und sonders auf die vorgeburtliche Feststellung der Abstammungsverhältnisse verwiesen, da ohne den Nachweis eines DNA-Gutachtens eine Einreise mit einem Visum zum Familiennachzug nicht möglich wäre.  \r\nDas Ausleben der sozial-familiären Elternschaft mit einer Vaterschaftsanerkennung mit allen Verpflichtungen bliebe nicht nur den Eltern, die Sorgeverantwortung tragen wollen, sondern auch dem Kind vorenthalten. \r\nPaare, die Verantwortung als Eltern verpflichtend übernehmen wollen, werden vor immense bürokratische und finanzielle Herausforderungen gestellt (insb. Zahlung des Vaterschaftstests), die zu zusätzlichen psychischen Belastungen führen. Viele Kinder könnten im Prüfungszeitraum nicht mit beiden Elternteilen zusammenleben, weil die Familienzusammenführung ausgesetzt werden würde. Eine solche Situation durch die geplante Gesetzgebung herbeizuführen, ist aus der Perspektive des Kindeswohls hoch bedenklich. \r\nDer BverfG  Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 6/10 stellte klar: \r\n“Das Fehlen einer häuslichen Gemeinschaft ist damit kein zuverlässiger Indikator einer \tgerade aufenthaltsrechtlich motivierten Vaterschaftsanerkennung (vgl. Arendt-Rojahn, FPR \t2007, S. 395 <397>) (...) eine verantwortungsvoll gelebte Eltern-Kind-Gemeinschaft lasse \tsich nicht allein quantitativ etwa nach Daten und Uhrzeiten des persönlichen Kontakts oder \tgenauem Inhalt der einzelnen Betreuungshandlungen bestimmen. Die Entwicklung eines \tKindes werde nicht nur durch quantifizierbare Betreuungsbeiträge der Eltern, sondern \t\tauch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt (vgl. BTDrucks \t\t16/3291, S. 13 f.)\"\r\nDer Gesetzesentwurf widerspricht darüber hinaus allen Bestrebungen der Bundesregierung für eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit wie in der Familienstartzeit sowie den Neuerungen im Kindschafts- und Abstammungsrecht vorgesehen. \r\nGerade im Hinblick auf die sich ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befindliche Reform des Abstammungsrechts weist die mangelnde Berücksichtigung sozial-familiärer Elternschaft zudem eklatant Diskriminierungen queerer Familien auf, worauf der LSVD hinweist.  Im Abstammungsrecht sollte die gelebte soziale Elternschaft besondere Anerkennung erfahren. Eine Biologisierung wie nun vorgesehen betrifft queere Familien mit “Aufenthaltsgefälle” ganz besonders und steht im Widerspruch zur eigentlich vorgesehen Anerkennung unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. Auch wären vorgeburtliche Elternschaftsvereinbarungen nur für Familien ohne „Aufenthaltsgefälle“ möglich. Die Schwebezustände und behördlichen Ausforschungen würden dadurch weiter aufrechterhalten. Individuelle behördliche Begutachtungen können Einfallstor auch für queerfeindliche Diskriminierungen sein.\r\n\r\nc)\tNicht-Berücksichtigung der Kindeswohlperspektive, insb. das Recht des Kindes auf die Zuordnung von zwei Elternteilen, das Recht des Kindes auf Fürsorge durch zwei Elternteile, die Gleichstellung von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern\r\n\r\nWir fordern, dass ein bereitstehendes zweites Elternteil mit nachweislich sozial-familiärer Bindung zum Kind seines Rechten und Pflichten durch eine gesetzliche Grundlage gestärkt wahrnehmen kann. Kinder haben ein Recht, in klaren und gesicherten Verhältnissen aufzuwachsen.  Ein Kind hat ein Recht auf Zuordnung beider Elternteile, dies ist bei der Einengung auf biologische Vaterschaft und der Nicht-Anerkennung von sozial-familiären Beziehungen nicht mehr möglich. \r\nZudem sind die Modalitäten zur Prüfung sozial-familiärer Vaterschaft diskriminierend und vernachlässigen moderne Familienformen wie Stiefkindfamilien, Ein-Elternkindfamilien und Patchwork-Familien. Im Referentenentwurf scheint es, als gäbe es nur noch nur noch verheiratete Paare und biologische Väter. Der sozial-familiäre Vater oder die Co-Mutter werden ausgeschlossen. Ebenso werden unverheiratete Paare benachteiligt – wo doch der Gesetzgeber weiß, dass deren Anzahl zunimmt – daher auch das Gesetzesvorhaben einer Verantwortungsgemeinschaft.\r\nEin Kind hat ein Recht auf Fürsorge durch beide Elternteile, insbesondere auch in der sensiblen Phase direkt nach der Geburt, in denen in der Regel eine Eltern-Kind-Bindung aufgebaut wird. Diese wird dem Kind im Falle einer viermonatigen Prüfung durch die Ausländerbehörde verwehrt.\r\nDarüber hinaus wird mit den geplanten Regelungen wieder eine Unterscheidung von “ehelichen” und “nicht ehelich” geborenen Kindern eingeführt. Bei den innerhalb der Ehe geborenen Kindern steht die Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 BGB aufgrund der Ehe fest, unabhängig davon, ob es sich um den biologischen Vater handelt. Somit trifft die geplante Neuregelung nur die nicht miteinander verheirateten Eltern und hier besonders Eltern, bei denen zwischen den Elternteilen ein \"aufenthaltsrechtliches Gefälle” besteht. Hinzukommt eine weitere Ungleichbehandlung: Der ausschließliche Fokus auf ausländerrechtliche Belange bei der Bestimmung der sogenannten Prüffälle reduziert eine bestimmte Personengruppe darauf, eine biologische Elternschaft nachweisen zu müssen, während andere Elternpaare die Möglichkeit zu sozial-familiärer Elternschaft haben. Kinder, deren Elternpaare ein aufenthaltsrechtliches Gefälle aufweisen, laufen somit Gefahr, keinen rechtlich zugeordneten Vater zu bekommen, obwohl möglicherweise ein sozial-familiärer Vater bereitsteht, der die Vaterschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten gerne übernehmen möchte. Damit diskriminiert die Neuregelung nicht nur bestimmte Elternpaare, sondern widerspricht auch dem Recht des Kindes auf die Zuordnung zweier Elternteile.\r\n\r\nd)\tVerpflichtende DNA-Tests diskriminieren die Beteiligten aufgrund des Eingriffes in die Persönlichkeitsrechte, der Kosten und der Verhinderung der Einreise zur Geburt\r\nEin verpflichtender DNA-Test kann einen unzumutbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen, wenn bspw. das nicht-erwünschte Ergebnis herauskommt. Dies kann familiär-soziale Beziehungen belasten und zur Trennung der Familie führen.\r\nDie Kostenübernahme der DNA-Tests liegt gemäß dem Referentenentwurf immer bei den Eltern. Dies kann zu unzumutbaren ökonomischen Belastungen der Familien führen, noch dazu in einer Zeit, in der die Mutter aufgrund von Mutterschutz nicht arbeiten kann. Aus unserer Perspektive wäre es, um die besonderen Umstände von Schwangerschaft und Geburt zu berücksichtigen, verhältnismäßig, sollten Standesämter einen Verdacht äußern, dass ein Familiengericht einen solchen Test anordnet. Die Kosten wären dann behördlicherseits zu übernehmen. \r\nVorgeburtliche Vaterschaftsanerkennungen aus dem Ausland sollen nach dem Referentenentwurf unter der Zustimmungserfordernis der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung stehen. Bereits heute ist es für werdende Eltern in vielen Fällen nicht möglich, die Geburt des gemeinsamen Kindes in Deutschland zu erleben. Dies scheitert auch bisher an den umfänglichen zeitlichen und finanziellen Erfordernissen, die ein Verfahren zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung mit sich bringt. Bereits die Wartezeiten zur Visumsabgabe liegen bei vielen Botschaften mindestens drei bis mehr Monate in der Zukunft. \r\nEin DNA-Gutachten, wenn es gerichtsfest gemacht werden soll, kann nur von speziell anerkannten Instituten vorgenommen werden. In vielen Ländern gibt es diese nicht oder ein Test ist mit langen und kostenintensiven Anfahrtszeiten verbunden.\r\nEine gesicherte Schwangerschaft besteht ab der zwölften Woche. Erfolgt dann der Termin auch nur drei Monate später, kommt noch die eigentliche Bearbeitungszeit für den Visumsantrag hinzu. Bearbeitungszeiten betragen derzeit in Abhängigkeit von der jeweiligen Botschaft häufig zwischen sechs und neun Monaten. Eine Einreise nach Deutschland zur Geburt ist damit für die Schwangere oder den Vater, je nachdem wer von beiden in einem Drittstaat lebt, nicht mehr rechtzeitig möglich.\r\nWir fordern daher, dass auch der vorgeburtliche Kontakt zwischen beiden Elternteilen, gegenseitige Besuche etc. eine Indizwirkung für das Bestehen einer sozial-familiären Vaterschaft entfalten soll und die Abgabe eines DNA-Tests nicht gefordert wird.\r\n\r\ne)\tDiskriminierende Rücknahme der Staatsbürgerschaft nach max. fünf bzw. sieben Jahren\r\nAus Kindeswohlperspektive kann dem Kind grundsätzlich kein missbräuchliches Verhalten der Eltern zugerechnet werden, so auch BVerfG, Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 6/10.\r\nDies gilt unabhängig vom Alter und der Frage, ob ein Kind ein Bewusstsein für seine eigene Staatszughörigkeit entwickelt hat oder nicht. “Staatsangehörigkeit” ist ein juristisches Konstrukt und vermittelt als solches staatsbürgerliche Rechte und Pflichten.\r\nSollte in wenigen Fällen tatsächlich nachweislich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft vorliegen, muss bei den Rechtsfolgen eine differenzierte Betrachtung erfolgen.\r\nIn keinem Fall darf das Kind staatenlos werden.\r\nVon der Rechtsfolge einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft für das Kind fordern wir abzusehen, da die Nachteile für das Kind immens sowohl auf der Ebene der mentalen Gesundheit als auch der materiellen Versorgung wären.\r\n\r\n\r\n3.\tAbschließende Bemerkungen\r\nDer derzeitige ausschließlich mit negativen Konnotationen geführte Migrationsdiskurs scheint bei dem vorliegenden Referentenentwurf Pate gestanden zu haben. Der populistisch anmutende und ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellende Referentenentwurf ist diskriminierend und zudem unnötig.  Familienrechtliche Angelegenheiten werden hier unter vorgeblichen ordnungs- und sicherheitspolitischen Fragestellungen abgehandelt. Diese wiederum widersprechen dem Schutz der Familie und schwächen die Rechte der Kinder, denen der Verlust eines vollwertigen Elternteils sowie der Staatsangehörigkeit droht, allein aufgrund eines staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Steuerungsziels. \r\nWeiterhin sehen wir hier eine deutliche Diskriminierung von Menschen mit Migrationsgeschichte aufgrund des Aufenthaltsstatus, des Familienstands und der Fürsorgeverantwortung sowie eine Missachtung von Art. 6 GG, dem Recht auf Familie, insbesondere des familiären Zusammenlebens, das durch das geplante Gesetz immens erschwert und zumindest für den Zeitraum der Prüfung ausgesetzt wird. \r\nAnstelle einer Verschärfung fordern wir eine Überarbeitung der bestehenden Gesetze zum Abbau von Diskriminierungen, von denen Eltern und Familien mit einem Elternteil aus einem Drittstaat bereits seit vielen Jahren betroffen sind. \r\nIm Übrigen zeigt die geringe Fallzahl missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen aus aufenthaltsrelevanten Gründen, dass die meisten sich bewusst darüber zu sein scheinen, dass anerkennende Väter ein erhebliches Risiko eingehen, dauerhaft unterhaltsrechtlich belangt zu werden. Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt ist staatlich durchsetzbar, auch Mittellosigkeit schützt den Vater allenfalls zeitlich begrenzt vor dieser Zahlungspflicht.  Dem Staat stehen auch jenseits des familiengerichtlichen Unterhaltsverfahrens Mittel zur Verfügung, die Unterhaltspflichten durchzusetzen. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist nach § 170 StGB strafbewehrt. So wäre es zielführender endlich eine konsequente behördliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen vorzunehmen. Davon würde eine Vielzahl an Kindern wirklich profitieren und zudem könnte es den erforderlichen Druck erzeugen, um zu vermeiden, dass Vaterschaftsanerkennungen allein aus aufenthaltsrechtlichen Gründen erfolgen.\r\n\r\nWir fordern das Recht auf familiäres Zusammenleben aller Kinder mit ihren Bezugspersonen. Sowohl mit jenen, die in Deutschland bereits real Umgangs- und Sorgerechte für das Kind wahrnehmen, als auch jenen, die noch im Ausland leben. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, ihre familiäre Fürsorgeabsicht glaubhaft zu bekunden, sobald sie ein Visum im Rahmen des Familiennachzugs beantragen. \r\n\r\nFrankfurt, den 21.05.24\r\nDr. Annette Hilscher\r\nBundesgeschäftsführerin\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.\r\nLudolfusstraße 2–4\r\n60487 Frankfurt am Main\r\nhilscher@verband-binationaler.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft des BMI und BMJV vom 27.10.2025\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., dankt dem Bundesministerium des Innern sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme.\r\nAls Familienverband arbeiten wir seit über 50 Jahren an den Schnittstellen von Familien-, Bildungs-, Migrations- und Antidiskriminierungspolitik. Unsere Beratungsstellen unterstützen unter anderem binationale Paare, Familien und auch alleinstehende Mütter und Väter aus EU- oder Drittstaaten, die sich oft in sehr schwierigen Lebenslagen für sich und ihre minderjährigen Kinder an uns wenden. Aufgrund dieser Erfahrung haben wir in der Vergangenheit die Änderungen des Kindschafts- und Zuwanderungsrechts sowie deren Umsetzung intensiv begleitet. Im Folgenden nehmen wir Stellung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.\r\n1. Grundlegende Anmerkungen\r\nWie bereits in unserer vorherigen Stellungnahme bekräftigt, lehnen wir den Verfahrensansatz, bei dem ein sogenanntes „aufenthaltsrechtliche Gefälle“ grundsätzlich zu einer Zustimmungspflicht zur Anerkennung der Vaterschaft durch die Ausländerbehörde führt, ab. Diese Regelung stellt eine ganze Gruppe von Familien unter Generalverdacht. Sie greift erheblich in das Recht nach Art. 6 GG sowie in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen ein. Damit wird das natürliche Recht jener Menschen berührt, die sich für die Übernahme elterlicher Verantwortung entschieden haben. Ein solcher Eingriff wäre gerechtfertigt, wenn er verhältnismäßig wäre. Eine gesicherte Datengrundlage, aufgrund derer sich ein so weitgehender Eingriff rechtfertigen ließe, kann nach wie vor nicht nachgewiesen werden. Die vorgesehene Änderung erschwert und verhindert das familiäre Zusammenleben und gefährdet zusätzlich die rechtliche und finanzielle Absicherung der Kinder von Geburt an.\r\nDie Vaterschaftsanerkennung wird damit von einem Akt der familienrechtlichen Verantwortung zu einem aufenthaltsrechtlichen Prüfverfahren degradiert. Mit der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörden wird zudem eine fachfremde Behörde für familienrechtliche Angelegenheiten zuständig gemacht. Ein familienrechtliches Verhältnis, nämlich die Elternschaft, wird in die Hände einer fachfremden Behörde gegeben, wofür keine Notwenigkeit besteht. Die letztendliche Entscheidung der Vaterschaftsanerkennung muss bei den Familiengerichten bleiben. Die Begründung, damit die bisher zuständigen Behörden zu entlasten, da sie über keine Kenntnisse in ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Fragen verfügen, gilt entsprechend umgekehrt. Ausländerbehörden verfügen über keine Kenntnisse in familienrechtlichen Fragen. Aus unserer Perspektive ließe sich eine effektivere behördliche Praxis auch mit einfacheren Mitteln als mit der vorgesehenen Gesetzesverschärfung herstellen, beispielsweise mit einem höheren Personalschlüssel. Ohnehin überlastete Ausländerbehörden mit zusätzlichen Aufgaben zu betrauen, erscheint in dieser Hinsicht nicht als zielführend. Von den bei uns Rat suchenden Familien wissen wir, dass die Ausländerbehörden bereits jetzt mit ihren Aufgaben nicht zeitgerecht fertig werden und schon jetzt monate- bis jahrelange Wartezeiten entstehen.\r\nIn unserer jetzigen Stellungnahme nehmen wir zu den im beigefügten Schreiben explizit zur Diskussion gestellten Regelungsanpassungen Stellung:\r\n2. Ausnahme nach § 85a Absatz 2 Nummer 4 AufenthG-E und dazu verbundene § 44b Abs. 2 Nr. 2 lit. c PStG-E und § 44b Abs. 4 PStG-E:\r\nDie vorgeschlagene Ausnahme ist grundsätzlich begrüßenswert, da sie stabilen sozial-familiären Beziehungen Rechnung trägt. Sie greift jedoch in der Praxis nur begrenzt, da viele unserer Zielgruppen hiervon nicht profitieren.\r\nElternteile leben zum Zeitpunkt der Schwangerschaft häufig in unterschiedlichen Ländern – sei es im Rahmen von Auslandsstudium, Praktika oder Erwerbstätigkeit, wie dies insbesondere bei hochqualifizierten Fachkräften häufig der Fall ist. In solchen Konstellationen kann die gesetzlich vorgeschriebene\r\nsechsmonatige gemeinsame Haushaltsführung weder nachgewiesen noch realistisch erfüllt werden. Wir fordern daher die Einführung von Vermutungstatbeständen, die für binationale Elternpaare, die zum Zeitpunkt der Schwangerschaft in unterschiedlichen Ländern leben, unter realistischen Bedingungen erfüllbar sind.\r\nDer BverfG Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 6/10 stellte klar:\r\n„Das Fehlen einer häuslichen Gemeinschaft ist damit kein zuverlässiger Indikator einer gerade aufenthaltsrechtlich motivierten Vaterschaftsanerkennung (vgl. Arendt-Rojahn, FPR 2007, S. 395 <397>) (...) eine verantwortungsvoll gelebte Eltern-Kind-Gemeinschaft lasse sich nicht allein quantitativ etwa nach Daten und Uhrzeiten des persönlichen Kontakts oder genauem Inhalt der einzelnen Betreuungshandlungen bestimmen. Die Entwicklung eines Kindes werde nicht nur durch quantifizierbare Betreuungsbeiträge der Eltern, sondern auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt (vgl. BTDrucks 16/3291, S. 13 f.)“\r\nWenn nach der Neuregelung das Visum zur Familienzusammenführung zunächst verweigert wird, weil die Haushaltsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, können Elternteile in verschiedenen Ländern auch keinen gemeinsamen Umgang mit ihrem Kind nachweisen. Dies hat gravierende Folgen. Kinder und Eltern werden über längere Zeiträume voneinander getrennt, was dem Kindeswohl widerspricht und die rechtliche, finanzielle und soziale Absicherung der Kinder von Geburt an gefährdet. Diese Elternpaare wären bei Inkrafttreten der geplanten Regelungen samt und sonders auf die vorgeburtliche Feststellung der Abstammungsverhältnisse verwiesen, da ohne den Nachweis eines DNA-Gutachtens eine Einreise mit einem Visum zum Familiennachzug nicht möglich wäre.\r\nWir haben bereits heute in unserer Beratungsarbeit zahlreiche Fälle von Müttern, die wegen immenser bürokratischer Hürden und daraus resultierend gar nicht oder verspätet erteilter Visa im Rahmen des Familiennachzugs – was zurzeit rechtlich auch zur Geburt, d.h. zum noch ungeborenen Kind auf der Grundlage einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung, möglich ist – auf den Vater warten. In vielen uns bekannten Fällen kann der Vater jedoch nicht pünktlich zur Geburt einreisen, sodass er die Mutter in dieser sehr schwierigen und belastenden Zeit der Geburt selbst sowie während des Mutterschutzes nicht unterstützen kann. Auch eine gemeinsam geteilte Sorge für das Kind von Anfang an, wie beispielsweise im Referentenentwurf zur Familienstartzeit vorgehsehen, ist für diese Paare nicht möglich. Es wäre daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden Hürden, die eine Familienzusammenführung zum Zeitpunkt der Geburt ermöglichen, abzubauen und nicht noch neue hinzuzufügen, wie das mit dem vorgesehenen Gesetz der Fall ist.\r\n3. Weitere Punkte\r\n3.1 Ausnahme vom Zustimmungserfordernis\r\nDa wir die Einführung des Gesetzes für unnötig halten und den darin implizierten diskriminierenden Generalverdacht ablehnen, werden wir auch keine weiteren Vorschläge zu Ausnahmen vom Zustimmungserfordernis unterbreiten.\r\n3.2 Die geplanten Regelungen verkennen die Lebensrealität binationaler Familien.\r\nDer Entwurf bildet die Vielfalt moderner Familienformen nicht ab und behandelt Familien mit „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ pauschal als Verdachtsfälle. Die Zustimmungspflicht der Ausländerbehörden führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Einschränkung des familiären Zusammenlebens und gefährdet das Kindeswohl. Kinder haben ein Recht auf die Zuordnung und Fürsorge durch beide Elternteile sowie auf Gleichbehandlung unabhängig von der rechtlichen oder biologischen Elternschaft. Zudem schwächt die geplante Neuregelung die sozial-familiäre Verantwortung zugunsten einer biologisch-genetischen Definition von Elternschaft. Damit werden Paare, die tatsächlich Fürsorge leisten wollen, durch bürokratische Hürden und Kosten (z. B. für Vaterschaftstests) belastet. Besonders betroffen sind queere Familien mit Aufenthaltsgefälle - ein Widerspruch zu den Zielen moderner Familien-, Gleichstellungs- und Abstammungsrechtsreformen.\r\nAuch die vorgesehenen Prüfverfahren diskriminieren vielfältige Familienformen wie Stief-, Patchwork- und Ein-Eltern-Familien. Der Entwurf vermittelt das Bild einer überholten Familienstruktur, in der nur\r\nverheiratete Paare und biologische Väter anerkannt werden. Unverheiratete und queere Paare werden benachteiligt, obwohl ihre Zahl kontinuierlich steigt. Für Kinder bedeutet dies insbesondere in den sensiblen ersten Lebensmonaten den Verlust von Bindungs- und Fürsorgezeit mit beiden Elternteilen.\r\n3.3 DNA-Tests\r\nDie von der Ausländerbehörde angeordneten genetischen Abstammungsuntersuchungen stellen eine Diskriminierung dar. Sie greifen in Persönlichkeitsrechte ein, verursachen hohe Kosten und können die Einreise nach Deutschland zur Geburt für die Schwangere oder den Vater verhindern. Ein unerwünschtes Testergebnis kann familiäre Beziehungen belasten und zur Trennung führen. Laut Referentenentwurf tragen die Eltern- mit Ausnahme einiger Härtefallregelungen-die Kosten für die DNA-Tests, was in der Schwangerschaft eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellt. Aus unserer Sicht wäre es verhältnismäßig, wenn bei Verdacht das Familiengericht den Test anordnet und die Kosten die Behörde übernimmt.\r\nVorgeburtliche Vaterschaftsanerkennungen aus dem Ausland sollen künftig der Zustimmung deutscher Auslandsvertretungen unterliegen. Schon heute scheitert die Geburt in Deutschland oft an langen Wartezeiten und hohen Kosten für Visa. DNA-Gutachten sind nur bei anerkannten Instituten möglich, die in vielen Ländern fehlen oder schwer erreichbar sind. Hinzu kommen Bearbeitungszeiten von sechs bis neun Monaten, sodass eine Einreise zur Geburt meist nicht möglich ist. Wir fordern daher, dass vorgeburtlicher Kontakt und gegenseitige Besuche als Indiz für eine sozial-familiäre Vaterschaft gelten und kein DNA-Test verlangt wird.\r\n3.4 Möglichkeit der Aberkennung der Staatsangehörigkeit\r\nWir lehnen die vorgesehene Möglichkeit der Aberkennung der Staatsangehörigkeit des Kindes weiterhin entschieden ab. Aus Kindeswohlperspektive kann dem Kind grundsätzlich kein missbräuchliches Verhalten der Eltern zugerechnet werden, so auch BVerfG, Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 6/10. Dies gilt unabhängig vom Alter und der Frage, ob ein Kind ein Bewusstsein für seine eigene Staatszugehörigkeit entwickelt hat oder nicht. “Staatsangehörigkeit” ist ein juristisches Konstrukt und vermittelt als solches staatsbürgerliche Rechte und Pflichten. Sollte in wenigen Fällen tatsächlich nachweislich eine\r\nmissbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft vorliegen, muss bei den Rechtsfolgen eine differenzierte Betrachtung erfolgen. In keinem Fall darf das Kind staatenlos werden. Von der Rechtsfolge einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft für das Kind fordern wir abzusehen, da die Nachteile für das Kind sowohl auf der Ebene der mentalen Gesundheit als auch der materiellen Versorgung immens wären.\r\n4. Fazit\r\nWir lehnen den Referentenentwurf weiterhin entschieden ab. Das geplante Gesetz diskriminiert Menschen mit Migrationsgeschichte aufgrund von Aufenthaltsstatus, Familienstand und Fürsorgeverantwortung und verletzt das Recht auf Familie nach Art. 6 GG. Die vorgesehenen Regelungen erschweren das familiäre Zusammenleben erheblich oder setzen es zumindest für die Dauer der behördlichen Prüfung faktisch aus.\r\nDer Referentenentwurf reiht sich in eine Reihe von Gesetzen ein, die vorgeben, sicherheits- und ordnungspolitisch wichtig und relevant zu sein, in der Regel aber nur sehr geringe Auswirkungen haben und daher auch nicht zielführend sind. Diese wiederum widersprechen dem Schutz der Familie und schwächen die Rechte der Kinder, denen im Fall des vorliegenden Referentenentwurfs allein aufgrund eines staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Steuerungsziels der Verlust eines vollwertigen Elternteils sowie der Staatsangehörigkeit droht.\r\nDie geringe Fallzahl missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen aus aufenthaltsrelevanten Gründen zeigt, dass sich die meisten anerkennenden Väter bewusst sind, dass sie ein erhebliches Risiko eingehen, dauerhaft unterhaltsrechtlich belangt zu werden. Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt ist staatlich durchsetzbar, auch Mittellosigkeit schützt den Vater allenfalls zeitlich begrenzt vor dieser Zahlungspflicht. Dem Staat stehen auch jenseits des familiengerichtlichen Unterhaltsverfahrens Mittel zur Verfügung, die Unterhaltspflichten durchzusetzen. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist nach § 170 StGB strafbewehrt. So wäre es zielführender endlich eine konsequente behördliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen vorzunehmen. Davon würde eine Vielzahl an Kindern wirklich profitieren und zudem könnte es den erforderlichen Druck erzeugen, um zu vermeiden, dass Vaterschaftsanerkennungen allein aus aufenthaltsrechtlichen Gründen erfolgen.\r\nStatt einer Verschärfung fordern wir eine Überarbeitung bestehender Gesetze, die Diskriminierungen abbaut und die Lebensrealität binationaler Familien berücksichtigt. Wir fordern das Recht auf familiäres Zusammenleben für alle Kinder – sowohl mit Eltern, die bereits in Deutschland Sorgerechte wahrnehmen, als auch mit Eltern im Ausland. Letztere sollen die Möglichkeit haben, ihre Fürsorgeabsicht glaubhaft zu machen und ein Visum im Rahmen des Familiennachzugs zu beantragen.\r\nRückfragen an:\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.\r\ninfo@verband-binationaler.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005155","regulatoryProjectTitle":"Kritik des Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2a/a2/698802/Stellungnahme-Gutachten-SG2602250013.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl\r\n\r\nSehr geehrte Mitglieder der Ausschüsse für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Recht und Verbraucherschutz sowie des Innenausschusses,\r\nmit großer Besorgnis verfolgen wir den Entwurf des „Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“. Aus unserer Sicht setzt dieses Gesetzesvorhaben Familien einem pauschalen Generalverdacht aus und birgt erhebliche Risiken für das Kindeswohl.\r\nDer Entwurf steht in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Umfang problematischer Fälle der Vaterschaftsanerkennung. Auf Grundlage sehr geringer Fallzahlen wird nun eine große Gruppe von Eltern - insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus - mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert. Der Begriff des „aufenthaltsrechtlichen Gefälles“ öffnet weitreichende Prüfbefugnisse und diskriminiert Eltern in ihrem durch Art. 6 GG geschützten Recht auf Familie.\r\nPrüfverfahren schon bei einer „abstrakten Möglichkeit des Missbrauchs“ sowie die Einbindung der ohnehin überlasteten Ausländerbehörden, die über keine fachliche Expertise im Familienrecht verfügen, führen dazu, dass Kinder über Monate ohne gesichertes zweites Elternteil leben müssen. Dies steht im Widerspruch zum Kindeswohl und zu stabilen familiären Bindungen.\r\nZudem gefährdet der Entwurf moderne Familienformen. Sozial-familiäre Elternschaft wird geschwächt, biologische Kriterien werden überbetont und verpflichtende DNA-Tests greifen tief in Persönlichkeitsrechte ein. Familiennachzug und vorgeburtliche Anerkennungen würden mit unmittelbaren Belastungen für Kinder und ihre Bezugspersonen erschwert.\r\nNicht hinnehmbar ist auch der Entzug der Staatsbürgerschaft eines Kindes aufgrund des Fehlverhaltens eines Elternteils. Aus Kindeswohlperspektive darf den Kindern grundsätzlich kein missbräuchliches Verhalten der Eltern zugerechnet werden. Die Folgen einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft der Kinder wären immens und können im schlimmsten Fall zur Staatenlosigkeit führen.\r\n\r\nWir appellieren daher eindringlich an Sie:\r\nVerzichten Sie auf dieses Gesetz. Es widerspricht dem Schutz der Familie und schwächt die Rechte der Kinder.\r\nGesetzgebung im Bereich von Familie, Abstammung und Migration darf nicht auf dem Rücken von Kindern und ihren Familien ausgetragen werden. Wir fordern eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.\r\n• Verankern Sie das Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus.\r\n• Stärken Sie sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten.\r\n• Bauen Sie bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen ab, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.\r\n\r\nInitiator:\r\n• Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.\r\n\r\nUnterzeichnende Organisationen:\r\n\r\nAntidiskriminierungsverband Deutschland e. V.\r\n•\r\nAWO Landesverband Berlin e.V.\r\n•\r\nBayerischer Flüchtlingsrat e.V.\r\n•\r\nBerliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen\r\n•\r\nBKMO - Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen\r\n•\r\nBundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen\r\nfür Bildung & Teilhabe (bbt)\r\n•\r\nBundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht\r\n(BuMF) e.V.\r\n•\r\nBunt statt Braun - Gemeinsam stark für Flüchtlinge e.V.\r\n•\r\nCaritasverband Nordhessen-Kassel e.V.\r\n•\r\nDaMigra e.V.\r\n•\r\nDer Kinderschutzbund Bundesverband e.V.\r\n•\r\nDer Paritätische Gesamtverband\r\n•\r\nDiakonisches Werk Region Kassel\r\n•\r\nFlüchtlingshilfe Iran e.V.\r\n•\r\nFlüchtlingshilfe Kappeln\r\n•\r\nFlüchtlingsrat Berlin e. V.\r\n•\r\nFlüchtlingsrat Brandenburg e.V.\r\n•\r\nFlüchtlingsrat Mecklenburg–Vorpommern e.V.\r\n•\r\nFlüchtlingsrat Niedersachsen e.V.\r\n•\r\nFlüchtlingsrat RLP e.V.\r\n•\r\nFlüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V.\r\n•\r\nFlüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.\r\n•\r\nFreundeskreis Asyl Schwäbisch Hall\r\n•\r\nGGUA Flüchtlingshilfe(Gemeinnützige Gesellschaft\r\nzur Unterstützung Asylsuchender e.V.)\r\n•\r\nHessischer Flüchtlingsrat\r\n•\r\nIBIS - Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V.\r\n•\r\nInitiativausschuss für Migrationspolitik\r\nin Rheinland-Pfalz\r\n•\r\nInterkulturelles Beratungs- und Begegnungs\r\nCentrum e.V.\r\n•\r\nKontakt- und Beratungsstelle für Geflüchtete und Migrant*innen e.V.\r\n•\r\nLernmobil Viernheim e.V.\r\n•\r\nLSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt\r\n•\r\nMaisha e.V. Selbsthilfegruppe Afrikanischer\r\nFrauen in Deutschland\r\n•\r\nMedibüro – Netzwerk für das Recht auf Gesundheitsversorgung aller Migrant*innen\r\n•\r\nMINA-Leben in Vielfalt e.V.\r\n•\r\nnadis- Netzwerk für eine Antidiskriminierungskultur\r\nin Sachsen\r\n•\r\nNational Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.\r\n•\r\nPAWLO – Pan African Women’s empowerment and Liberation Organisation e.V.\r\n•\r\nPRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft\r\nfür Flüchtlinge e.V.\r\n•\r\nSaarländischer Flüchtlingsrat e.V.\r\n•\r\nSozialdienst muslimischer Frauen e.V.\r\n•\r\nTransitionHaus Bayreuth e.V.\r\n•\r\nVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.\r\n•\r\nZukunftsforum Familie e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005155","regulatoryProjectTitle":"Kritik des Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c7/9b/698804/Stellungnahme-Gutachten-SG2602250014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"PM_ Offener Brief – Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl\r\nZur ersten Lesung des Gesetzesentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag am 25. Februar 2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften beobachtet die Debatte um die angebliche missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften schon seit Beginn mit großer Besorgnis:\r\n„Bereits jetzt kommen viele verzweifelte Mütter und Väter in unsere Beratung, die vor enormen Herausforderungen stehen, in Deutschland ein gemeinsames Familienleben führen zu können. Kommt das Gesetz, dann hat das gravierende Folgen, gerade für die Kinder“, sagt Cornelia Pries vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.\r\nDie nachträglich mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Kindes, sei dabei eine der Folgen, die das Kindeswohl gefährde. Darüber hinaus würden den Kindern während des Prozesses der Anerkennung entweder keine oder nur eine vorläufige Geburtsurkunde ausgestellt. Mütter und Väter hätten kein ableitbares Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, Väter könnten keine Elternzeit beantragen. Auch entfalle der Anspruch auf Kindergeld im Asylverfahren, auch wenn der eine Elternteil darauf Anspruch hätte. Die Inanspruchnahme von Familienleistungen würden deutlich erschwert, so sei beispielweise ein Unterhaltsvorschuss für das Kind auch bei einer Beschäftigungsduldung möglich. In einem langwierigen Verfahren ginge das Kind dann leer aus.\r\n„Auch der Familiennachzug ist weder für die Mutter noch den Vater möglich. Die geforderten DNA-Tests können in zahlreichen Ländern nicht durchgeführt werden, sind sehr kostspielig und sie stellen ein enormes Risiko für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar, wenn sie pränatal durchgeführt werden müssen“, so Pries.\r\nDer Entwurf stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen problematischen Fällen der Vaterschaftsanerkennung. Trotz dieser wenigen Fälle werde dennoch eine große Gruppe von Eltern - insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus - mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert.\r\n„Für uns ist das eine Scheindebatte, die mit keinerlei konkreten Fakten belegt werden kann. Glaubten wir den Verlautbarungen des Bundesinnenministers vor der Presse nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzesentwurf, dann wird hier ein Bild gemalt von zigtausenden vietnamesischen Frauen, die hochschwanger aus dem Flugzeug steigen, dann durch die Straßen gehen und einen Müller oder Schmidt suchen, der ihr Kind als Vater anerkennt. Das entspricht in keiner Weise der Realität“ sagt Pries.\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften sei froh, dass so viele zivilgesellschaftliche Organisationen den Offenen Brief mitunterzeichnen, die sich gegen ein Gesetz aussprechen, das viele Familien unter Generalverdacht stelle und das Kindeswohl gefährde.\r\nStatt eines kindeswohlgefährdenden Gesetzes fordern die Unterzeichnenden, dass\r\n• Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus berücksichtigt wird,\r\n• sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen gestärkt werden, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten,\r\n• bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen abzuschaffen, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.\r\n\r\nKontakt für Rückfragen und weitere Informationen:\r\nDr. Carmen Colinas, Referentin Öffentlichkeit & Kommunikation Tel.: 069 / 713756 -21,\r\nMail: colinas@verband-binationaler.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011225","regulatoryProjectTitle":"Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5e/20/337625/Stellungnahme-Gutachten-SG2407240001.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz) vom 5. Juli 2024\r\n\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. dankt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Als Familienverband arbeiten wir seit über 50 Jahren an den Schnittstellen von Familien-, Bildungs-, Migrations- und Antidiskriminierungspolitik. Der Verband begrüßt ausdrücklich die Absicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung zu modernisieren. Im Folgenden nehmen wir zum vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz) Stellung.\r\n\r\nStellungnahme:\r\n\r\nAus unserer Perspektive als Familienverband, der binationale, migrantische und transnationale Familien vertritt, begrüßen wir die Absicht die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auszubauen und zu verstetigen. Ebenso begrüßen wir die Absicht, bisher aus dem System gefallene Jugendliche und junge Erwachsene mit niedrigschwelligen Unterstützungselementen, in Beratungsstrukturen einzubinden.\r\n\r\nGrundlegende Anmerkungen\r\nUm dem Fachkräftemangel auf der einen Seite und der Vermeidung von Familienarmut auf der anderen Seite entgegenzuwirken, ist insbesondere das Erwerbspotenzial migrantischer Frauen in den Blick zu nehmen.\r\nDer 9. Familienbericht setzt das Armutsrisiko der Familien in direkten Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit der Mütter. Der Anteil migrantischer Mütter an der Erwerbstätigkeit von Frauen ist noch immer signifikant niedriger als bei nicht-migrantischen Frauen. Um dieses Armutsrisiko zu senken, müssten mehr Mütter in Arbeit – dabei jedoch in mehr als prekäre Teilzeitbeschäftigungen. Abgesehen von Fluchtmigration ist der partnerschaftliche Familiennachzug der Hauptgrund für einen Zuzug nach Deutschland. Gerade Frauen, die zuziehen, weisen hohe Bildungsabschlüsse auf. Viele dieser Frauen (60,3%) sind qualifiziert bis hochqualifiziert.\r\nMigrantische Frauen haben es erheblich schwerer, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden. Dies liegt aber nicht am Bildungsabschluss. Auch liegt es nicht am mangelnden Erwerbswunsch oder an der traditionellen Rollenverteilung. Viele migrantische Mütter wollen eigentlich sofort wieder arbeiten. Das zeigen die Erhebungen des Bundesfamilienministeriums.\r\nObwohl Frauen, die zuziehen, hohe Bildungsabschlüsse aufweisen, sind Mütter mit Migrationsbezug signifikant weniger erwerbstätig. Ebenso machen Mütter mit mittleren und höheren Bildungsabschlüssen weniger von der Kinderbetreuung in Kitas Gebrauch. Bei letzterem stellt der 9. Familienbericht fest: „Zudem weisen Ergebnisse zum Betreuungswunsch von Eltern unter Dreijähriger mit Migrationshintergrund darauf hin, dass diese Eltern seltener einen Platz als Familien ohne Migrationshintergrund erhalten\".\r\nDie Sonderauswertung des Mikrozensus aus 2018 zeigt, dass 48% der Mütter mit Migrationsbezug einen sofortigen Erwerbswunsch, 25% einen Erwerbswunsch nach 2-5 Jahren und 7% in mehr als 5 Jahren haben. Diese Mütter wollen eigentlich schnell arbeiten. Sie lassen es aber zum Teil aufgrund struktureller Barrieren wie mangelnder Angebote ihrer (oftmals hohen) Qualifikation entsprechend, zu geringer Bezahlung, die keinen substanziellen Beitrag zum Familieneinkommen leisten würden, oder fehlender Kinderbetreuung.\r\nInsbesondere Alleinerziehende sind von diesen strukturellen Barrieren betroffen, da keine zweite Person für die Aufteilung der Kinderbetreuung und Familienarbeit zur Verfügung steht und zudem der Druck mit einem einzelnen Einkommen den Lebensunterhalt für sich selbst und Kind:er zu erwirtschaften, extrem hoch ist. Sollen also Frauen und insbesondere Mütter mit Migrationsgeschichte schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden, muss mit den politischen Maßnahmen an den strukturellen Barrieren angesetzt werden. Als positiver Nebeneffekt kann dadurch auch Kinderarmut entgegengewirkt werden.\r\n\r\nDie Schlechterstellung in der beruflichen Positionierung, die prekären Arbeitsvoraussetzungen, wie Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit, die schlechtere Bezahlung für gleiche Arbeit im Vergleich zu nicht-migrantischen Frauen und Müttern betrifft nicht nur selbst zugewanderte Frauen, sondern auch migrantische Frauen der 2./3. usw. Generation. Eine Studie zum BMFSFJ Programm „Stark im Beruf“ zeigt, dass eine Erwerbsaufnahme nicht mit Aufenthaltsstatus oder -dauer korreliert.\r\n\r\nMögliche weiterführende Maßnahmen\r\n\r\nUm der dargestellten Problemlage entgegenzuwirken, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:\r\n\r\na) Der Bund soll im geplanten Gesetzesentwurf verbindliche Zeiten für die Beratung und Anerkennung formulieren, die von den Ländern umgesetzt werden. Ein Zeitraum von drei Monaten nach Ankunft erscheint dafür zielführend.\r\nb) Bei zugewanderten Frauen soll bereits bei Ankunft ein Anerkennungs- und Qualifizierungsverfahren gestartet sowie ein sofortiger Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen ermöglicht werden. Dies betrifft sowohl selbst zugewanderte Frauen als auch Frauen im Familiennachzug, sei es im partnerschaftlichen oder als Angehörige von Fachkräften.\r\nAuch der Referentenentwurf verweist hier „aufbauend auf der Potenzialanalyse unverzüglich zusammen mit der oder dem Ausbildungssuchenden oder der oder dem Arbeitsuchenden einen individuellen Plan zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit (Kooperationsplan)“ (zu) erstellen. Darunter fällt auch „eine vorgesehene Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes.“\r\nEs stellt sich allerdings die Frage, wie dies angesichts der geplanten drastischen Mittelkürzungen im Haushalt 2025 für Sprach- und Integrationskurse bewerkstelligt werden kann.\r\nc) Über die Anerkennungs- und Qualifizierungsmaßnahmen hinaus, sollte der Mangel an beruflichen und sozialen Netzwerken, der oftmals eine qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration verhindert, mit entsprechenden zusätzlichen Beratungs- und Vernetzungsangeboten ausgeglichen werden. Hierbei ist es sicherlich zielführend Migrant:innenselbsthilfeorganisationen, Familienbildungsstellen\r\nund Jugendzentren mit einzubeziehen. Für die Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erscheint es uns weiterhin essenziell die Eltern frühzeitig und langfristig einzubeziehen – dies gilt sowohl für die Begleitung der Schullaufbahn als auch für die Beratung bei Weiterbildungsentscheidungen. Die Idee dahinter ist Eltern präventiv einzubeziehen und nicht erst dann, wenn es Probleme gibt.\r\nd) Die Agentur für Arbeit könnte in der Beratung potenzieller Arbeitgeber:innen darauf hinwirken, Bewerbungsverfahren zu anonymisieren, um die intersektionalen Diskriminierungen zu verringern sowie diversitätssensible und diskriminierungskritische Unternehmenskulturen, Schulungen und Fortbildungen zu fördern.\r\ne) Wir begrüßen die Einführung von Beratung per Videotelefonie. Darüber hinaus soll der Referentenentwurf dahingehend ergänzt werden, dass Mehrsprachigkeit in der Beratung berücksichtigt und Sprachmittlung eingeführt und verstetigt wird.\r\nf) Es gilt weiterhin zu berücksichtigen, dass je später Menschen in die Erwerbsarbeit kommen und je prekärer ihr Beschäftigungsbedingungen sind, dies langfristig die Sozialkassen und insbesondere die Rentenkassen belastet. Schon lange ist bekannt, dass Altersarmut ein weibliches Phänomen ist: Gender-Care sowie der Gender-Pay-Gap setzen sich in einem Renten-Gap fort.\r\n\r\nAbschließende Bemerkungen:\r\nWir fordern daher eine beherzte Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen, um Frauen mit Migrationsgeschichte schneller in ihrer Qualifikation entsprechende gute Arbeitsverhältnisse zu bringen. Auf lange Sicht profitieren davon alle: die Frauen selbst, ihre Kinder und Angehörigen sowie die Gesellschaft.\r\n\r\nDrin Annette Hilscher\r\nBundesgeschäftsführerin\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.\r\nLudolfusstraße 2–4 \r\n60487 Frankfurt am Main \r\nhilscher@verband-binationaler.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011884","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6f/cc/350224/Stellungnahme-Gutachten-SG2409040011.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften vom 24.07.2024\r\n\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. dankt dem Bundesministerium für Justiz für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Als Familienverband arbeiten wir seit über 50 Jahren an den Schnittstellen von Familien-, Bildungs-, Migrations- und Antidiskriminierungspolitik. Im Folgenden nehmen wir zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften vom 24.07.2024 Stellung.\r\n\r\nStellungnahme:\r\n\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. begrüßt ausdrücklich die Stärkung des Gewaltschutzes sowie die geplanten Regelungen zur Verbesserung der Familiengerichtsverfahren. \r\n\r\nIm Folgenden nehmen wir zu einzelnen Punkten des Referentenentwurfs Stellung:\r\n\r\nArtikel 1 § 57\r\nIm Sinne des Kindeswohls begrüßen wir die Möglichkeit, dass zukünftig auch Rechtsmittel bezüglich eines vollständigen und dauerhaften Umgangsausschlusses eingeführt werden. Dies erscheint im Hinblick auf das Wohl des Kindes insbesondere bei der Abwägung zwischen Kindeswohlgefährdung durch gewalttätige Elternteile und dem Recht des Kindes auf Umgang beider Elternteile, zum Aufbau stabiler Eltern- Kindbeziehungen, sachgerecht.\r\n\r\nArtikel 1 Nummer § 152\r\nWir begrüßen die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen. Dies kann erheblich zur Stärkung und Wahrung des Gewaltschutzes beitragen, da zum einen der Aufenthaltsort der Gewaltbetroffenen so besser geheim gehalten werden kann. Zum anderen wissen wir aus unserer Beratung, dass häufig auch der Wunsch besteht, räumliche Distanz zwischen Täter und Opfer zu bringen. Ein häufig genannter Stressor ist bspw. dem Täter bei alltäglichen Verrichtungen, wie Einkauf, Schulweg, Weg zum Kindergarten zu begegnen.\r\nDarüber hinaus sollte aus unserer Sicht ein Wahlgerichtsstand, gerade in Hinblick auf den Gewaltschutz für Kinder, ermöglicht werden, auch wenn aktuell kein Gewaltschutzverfahren läuft oder eine Gewaltschutzanordnung ergangen ist.\r\n\r\nArtikel 1 § 156a\r\nDer Verband begrüßt die Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen, sofern Anhaltspunkte für das Vorliegen von Partnerschaftsgewalt vorliegen. Bereits bei Anhaltspunkten müssen Ermittlungen zum Schutzbedarf und zum Gefahrenmanagement im familiengerichtlichen Verfahren erfolgen.\r\nDies kann eine wichtige Ergänzung zu § 152 im Sinne eines Wahlgerichtsstandes sein. Daher muss die Ermittlung auch unmittelbar erfolgen.\r\nDarüber hinaus befürworten wir ebenfalls, dass die Gerichte in Gewaltkontexten nicht – wie sonst üblich - an den Grundsatz der Einvernehmlichkeit zwischen den Beteiligten gebunden bleiben und auch nicht auf diese hinzuwirken haben. Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass gewaltbetroffene Eltern nach erlittener häuslicher Gewalt nicht in der Lage sind, gemeinsame Informations- oder Beratungsgespräche auszuhalten. Von ihnen kann auch keine Kompromissbereitschaft erwartet werden. Daher ist es sehr sinnvoll, die Beteiligten getrennt anzuhören.\r\n\r\nArtikel 1 § 158b\r\nDer Verband befürwortet ausdrücklich die Stärkung des Verfahrensbeistands. Gelungen sind insbesondere die Klarstellung und Erweiterung seines Aufgabenspektrums. Verfahrensbeistände sind nun Verfahrensbeteiligte. Zu diesem Zweck sollen sie auch Gespräche mit Eltern und Bezugspersonen führen, wenn erforderlich. Die bedeutendste Erweiterung ist unseres Erachtens, dass die Verfahrensbeistände nun das Recht haben mit dem Kind / den Kindern Gespräche zu führen, notfalls auf Anordnung des Familiengerichts auch gegen den Willen der Eltern. Dies stärkt die Rechtsposition des Kindes erheblich.\r\nGanz besonders begrüßen wir, dass in Zukunft Verfahrensbeistände die Kosten von Dolmetscher:innen erstattet bekommen sollen. Dies kann die Kommunikation in familienrechtlichen Verfahren und Gewaltschutzverfahren erheblich verbessern und trägt zur Stärkung der Rechtsposition des Kindes bei.\r\nDie Möglichkeit kostenlos Dolmetscher:innen hinzuzuziehen sollte in allen kindschaftsrechtlichen Verfahren für alle Verfahrensbeteiligten ermöglicht werden. In unserer Beratung erleben wir immer wieder die Benachteiligung in Verfahren auf Grund der Sprachkenntnisse. Auch wenn die Beteiligten in der Regel gut Deutsch können, so ist die Amts- und Verfahrenssprache den wenigsten wirklich geläufig.\r\nIn Bezug auf die Verfahrensbeistände plädieren wir, entsprechende Fortbildungen und Weiterqualifizierungen zu finanzieren., bspw. im Bereich Diskriminierung oder Trauma. Dies ist von besonderer Relevanz bei Gewaltvorkommnissen.\r\n\r\nArtikel 1 § 211a\r\nDer Verband begrüßt, dass bereits in der Antragsschrift auf in der häuslichen Gemeinschaft befindliche Kinder hingewiesen wird, so dass das Gericht den zuständigen Polizeibehörden und dem Jugendamt den Antrag übermitteln kann. Für einen effektiven Gewaltschutz halten wir die Möglichkeit der Geheimhaltung für sehr sinnvoll.\r\nDer Opferschutz muss jedoch noch weiter ausgebaut werden und es ist dringend erforderlich, Auskunftssperren unverzüglich und dauerhaft zu gewährleisten. Auch sollte die Möglichkeit von Namensänderungen eingeführt werden.\r\n\r\nArtikel 2\r\nDer Verband begrüßt das Vorhaben, Entscheidungen in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren, die denselben Personenkreis betreffen, bei derselben Abteilung des Familiengerichts zu bündeln. Dies verbessert und beschleunigt die Verfahren erheblich.\r\n\r\nAbschließende Anmerkungen\r\nDas vorliegende Regelungsvorhaben ist ein kleiner Baustein zum Schutz vor Gewalt. Im Koalitionsvertrag stand, dass die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umgesetzt würde. Um der Verpflichtung adäquat nachzukommen, bedarf es noch mehr.\r\nWir hätten es sehr begrüßt, wenn im vorliegenden Regelungsentwurf die erweiterte Gewaltdefinition der Istanbul Konvention zugrunde gelegt worden wäre anstelle der Gewaltdefinition des Gewaltschutzgesetzes. So betrifft bspw. die wirtschaftliche Gewalt oder psychische Gewalt viele unserer Familien in der Beratung und im Umgang, umso mehr, wenn aufenthaltsrechtliche Belange eine Rolle spielen.\r\n\r\nAus unserer Erfahrung heraus, ist vielen gewaltbetroffenen Personen nicht bekannt, welche Rechtsansprüche sie haben. Dies stellen wir in der Beratung fest, wenn bspw. nicht bekannt ist, dass ein eigenständiger Aufenthalt bei Gewaltbetroffenen auch vor Ablauf der drei-Jahres-Frist möglich ist. Daher ist hier ein Ausbau der Informationsmöglichkeiten und hier insbesondere mehrsprachige Informationen dringend vonnöten. Dies könnte bspw. in den Integrationskursen\r\nstattfinden, aber auch durch eine flächendeckende Verbreitung von mehrsprachigen Informationen per Flyer und QR-Codes bei Ärzt:innen, in Supermärkten, im ÖPNV, in Erstaufnahmeeinrichtungen, etc.\r\nUnserer Erfahrung nach mangelt es darüber hinaus auch an ausreichend finanzierten Schutzhäusern, gerade für längerfristige Aufenthalte, was insbesondere bei älteren Kindern dringend vonnöten ist. Hier braucht es eine deutliche Aufstockung.\r\n\r\nFrankfurt, den 4. September 2024\r\n\r\nDr. Annette Hilscher, Bundesgeschäftsführerin \r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. \r\nLudolfusstraße 2–4 \r\n60487 Frankfurt am Main \r\nhilscher@verband-binationaler.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012866","regulatoryProjectTitle":"Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/19/a6/365958/Stellungnahme-Gutachten-SG2410180008.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsam Demokratie und Menschenrechte verteidigen! Für eine gerechte und solidarische Gesellschaft.\r\n\r\nBerlin, 17.10.2024\r\n\r\nMit großer Sorge verfolgen wir die aktuellen gesellschaftlichen Debatten und insbesondere die Diskussion um Migration. Statt drängende Zukunftsfragen wie die Bildungskrise, die Wohnungsnot, den Fachkräftemangel und die notwendige Transformation zu einer klimaneutralen, sozialen Wirtschaft endlich nachhaltig zu beantworten, liegt der Fokus vor allem auf dem Thema Asyl.\r\nGetrieben durch die extreme Rechte erleben wir immer häufiger Diskussionen und Haltungen, die auf Ausgrenzung und Abschottung zielen. Wir beobachten, dass das soziale Klima und der Umgang miteinander in der Bevölkerung immer rauer werden: Täglich ereignen sich Bedrohungen, Beleidigungen und rassistische, antisemitische und geschlechtsspezifische Angriffe mit existenziellen Folgen für die Betroffenen.\r\nAngesichts der erschreckenden Wahlerfolge der AfD und der Bedrohung unserer Demokratie braucht es mehr denn je eine einende Politik, die gesellschaftliche Spaltung bekämpft, einen sachlichen politischen und gesellschaftlichen Dialog fördert und nach einer differenzierten Lösung für drängende Probleme sucht. Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam die großen Herausforderungen erfolgreich meistern können.\r\nDas gilt auch für die gesellschaftlichen Fragen, die aus Migration und Flucht entstehen. Diese wollen wir pragmatisch und lösungsorientiert angehen, etwa durch eine wirksame Unterstützung der Kommunen und den Abbau von Hürden auf dem Weg zu gelingender Integration.\r\nDas Recht auf Asyl zu untergraben und die Menschenrechte von Geflüchteten einzuschränken stellt hingegen keine Lösung dar und widerspricht dem europäischen Gedanken, dem europäischen Recht und dem deutschen Grundgesetz. Besonders müssen wir die Würde von Menschen wahren, die auf Schutz angewiesen sind.\r\n \r\nDie aktuellen Entwicklungen werden insbesondere von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit großer Sorge wahrgenommen. Manche denken sogar darüber nach, Deutschland für immer den Rücken zu kehren. Fast wirkt es, als würde das zynische Kalkül der politischen Kräfte, die auf „Remigration“ setzen, aufgehen.\r\n\r\nAllen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit müssen wir entschieden entgegentreten. Rassismus, Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit dürfen in einer weltoffenen Gesellschaft nicht salonfähig werden!\r\n\r\nIm Bündnis \"Zusammen für Demokratie\" treten wir, 69 zivilgesellschaftliche Organisationen, gemeinsam für die unteilbaren Menschenrechte, für soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft ein. Uns verbindet die Überzeugung, dass jeder Mensch die gleiche Würde hat. Wir setzen uns ein für das Recht eines jeden Menschen auf ein gutes und friedliches Leben in einer gesunden Umwelt – auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen, angemessenen Wohnraum, auf gute Bildung und Gesundheitsversorgung, auf freie Religionsausübung. Die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde und der Schutz vor Verfolgung sind für uns nicht verhandelbar.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Für eine sichere Kindheit für alle: Rassismus konsequent bekämpfen!\r\nAppell an die Ministerpräsident*innenkonferenz zum Schutz unserer Kinder vor rassistischer Gewalt\r\n\r\nWir rufen die Ministerpräsident*innenkonferenz dazu auf, dem Schutz unserer Kinder vor rassistischer Gewalt Vorrang einzuräumen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft frei von Angst und Diskriminierung aufwachsen können. Das Sicherheitsversprechen des Staates muss für alle Menschen gelten.\r\nDie jüngsten Vorfälle rassistischer Gewalt, wie der Übergriff auf zwei Schwarze Mädchen und ihren Vater in Grevesmühlen (MV), zeigen deutlich, dass wir dringenden Handlungsbedarf haben. Auch die Jahresbilanz 2023 zu rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt offenbart: Insbesondere rassistisch motivierte Angriffe gegen Kinder und Jugendliche sind auf einem erschreckend hohen Niveau: Von den insgesamt 2.600 rechten Angriffen waren fast 600 besonders schutzbedürftige Kinder und Jugendliche betroffen.\r\nGleichzeitig wird die öffentliche Debatte von Themen wie illegaler Einwanderung und Sozialleistungsmissbrauch dominiert, was ein Klima der Normalisierung rechtsextremer Einstellungen und Gewalt fördert.\r\nWir fordern, die Maßnahmen, die der Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vorgeschlagen hatte, vollständig umzusetzen und zu erweitern, um den aktuellen Herausforderungen wirksam begegnen zu können. Seit dem Ende des Kabinettausschusses 2020 ist die Lage keinesfalls besser geworden, die Zahlen rechtsextremer und rassistischer Angriffe sind dramatisch gestiegen.\r\nAußerdem rufen wir dazu auf, dass sich die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus sowie die Stärkung und Förderung unserer Demokratie als Priorität der Bundesregierung und Landesregierungen auch im jeweiligen Haushalt entsprechend widerspiegelt. Denn Gerade Jetzt brauchen wir jedes Engagement für Demokratie. Gerade Jetzt müssen alle zusammenstehen.\r\nKonkret braucht es:\r\nStärkere und effektivere Strafverfolgung: Rassistische Gewalt muss konsequent verfolgt und härter bestraft werden. Dazu bedarf es einer erhöhten Sensibilisierung für politisch motivierte Kriminalität und einer engen Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Zivilgesellschaft. Schwerpunktstaatsanwaltschaften in allen Bundesländern müssen sich rechtsextremen Straftaten widmen und ausreichend ausgestattet sein. Bestehende Schutzlücken im Antidiskriminierungsrecht, bspw. im Bereich des staatlichen Handelns, müssen geschlossen werden.\r\nZerschlagung rechtsextremer Netzwerke: Sicherheitsbehörden müssen befähigt werden, rechtsextreme Netzwerke zu erkennen und aufzulösen, einschließlich der Austrocknung ihrer Finanzquellen.\r\nPsychologische und psychosoziale Unterstützung: Betroffene Kinder und ihre Familien benötigen sofortige und langfristige Unterstützung durch qualifizierte Fachkräfte, einschließlich therapeutischer, sozialarbeiterischer und juristischer Betreuung im Rahmen von wirksamen Opferschutz und der Beratung durch spezialisierte Opferberatungsstellen.\r\nRechtlicher Schutz vor Diskriminierung und rassistischer Ausgrenzung: Der Antidiskriminierungsschutz muss auf Landesebene verankert werden. Berlin ist bisher das einzige Bundesland mit einem Landesantidiskriminierungsrecht für Schulen und Bildungsstätten.\r\nSensibilisierung und Prävention: Die Zivilgesellschaft, insbesondere Organisationen in der Antidiskriminierungsarbeit, Opferberatung sowie Migrant*innenselbstorganisationen, müssen strukturell und gesetzlich abgesichert werden, um das Bewusstsein in der Gesellschaft für die Folgen rassistischer Gewalt zu schärfen und präventiv zu handeln.\r\nFörderung der demokratischen Zivilgesellschaft und von Zivilcourage: Wir brauchen verstärkt Programme, die Menschen ermutigen, sich aktiv gegen Rassismus und Gewalt zu stellen und Unterstützung zu leisten.\r\nGesamtgesellschaftliches Bewusstsein für Rassismus: Ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus muss gesamtgesellschaftlich gedacht und ausgebaut werden. Insbesondere die Weiterentwicklung der politischen Bildung und der Demokratiearbeit sind hier von Bedeutung, wobei auch Angebote und Schutzmaßnahmen im Netz und in sozialen Medien berücksichtigt werden müssen.\r\nUmfassende Bildungsprogramme: Schulen und Kindergärten müssen flächendeckend mit pädagogischen und rassismussensiblen Konzepten ausgestattet werden, die Offenheit und Vielfalt fördern.\r\nUnsere Kinder sind unsere Zukunft. Es ist an der Zeit, entschlossen gegen Rassismus und rechtsextreme Gewalt vorzugehen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013589","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung und Beibehaltung der Beratungsangebote für Migrant*innen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/32/c9/382309/Stellungnahme-Gutachten-SG2412090007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Entwurf Drittstaatsangehörigenberatungsverordnung - DAB vom 29. November 2024\r\n\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. dankt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Als Familienverband arbeiten wir seit über 50 Jahren an den Schnittstellen von Familien-, Bildungs-, Migrations- und Antidiskriminierungspolitik. Der Verband begrüßt ausdrücklich die Absicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das Beratungsangebot „Faire Integration“ fortführen zu wollen. Im Folgenden nehmen wir zum vorgelegten Entwurf der Drittstaatsangehörigenberatungsverordnung – DAB Stellung.\r\n\r\nStellungnahme:\r\nAus unserer Perspektive als Familienverband, der binationale, migrantische und transnationale Familien vertritt, begrüßen wir die Absicht das Beratungsangebot „Faire Integration“ weiter fortzuführen. Aus unserer Migrations- und Antidiskriminierungsberatung erfahren wir häufig von Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis unserer Ratsuchenden.\r\n\r\nGrundlegende Anmerkungen zu § 9\r\nWir erachten es als sehr problematisch, dass im vorliegenden Entwurf nach §9 Teilprojekte explizit ausgeschlossen werden sollen. Dies bedeutet, dass die arbeits- und sozialrechtliche Beratung für Migrant*innen aus Drittstaaten grundsätzlich und ausschließlich als Gesamtprojekt auf Landesebene ausgeschrieben werden. Das würde bedeuten, dass es außer bspw. dem DGB keine anderen Träger für die Beratung geben kann.\r\n\r\nWir würden hier gerne anregen, in Ausnahmefällen auch Teilprojekte zuzulassen. So könnten auch kleinere Träger solche Beratungsangebote beantragen oder auch in Kooperation mit dem DGB durchführen.\r\n\r\nDrin Annette Hilscher Bundesgeschäftsführerin\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. \r\nLudolfusstraße 2–4\r\n60487 Frankfurt am Main \r\nhilscher@verband-binationaler.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013735","regulatoryProjectTitle":"Menschenrechtsbasierte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5c/1e/385074/Stellungnahme-Gutachten-SG2412160028.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\nsehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,\r\n\r\nMenschlichkeit ist sowohl in Deutschland als auch in Europa die Basis unseres Zusammenlebens. Sie zu schützen ist unsere gesellschaftliche Pflicht. Dazu gehört auch: Die unbedingte Achtung der Menschenwürde. Sie steht aus gutem Grund seit 75 Jahren in unserem Grundgesetz und gilt für alle Menschen, egal woher sie kommen.\r\nAusgerechnet am Weltflüchtlingstag beraten Sie die Idee der Auslagerung des Flüchtlingsschutzes aus Deutschland und Europa in Drittstaaten. Wir, 309 Organisationen und Initiativen, möchten Teil einer Gesellschaft sein, die geflüchtete Menschen menschenwürdig aufnimmt. Wer Schutz bei uns in Deutschland sucht, soll ihn auch hier bekommen. Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht.\r\n\r\nBitte erteilen Sie Plänen zur Auslagerung von Asylverfahren eine klare Absage.\r\n\r\nAls im Flüchtlingsschutz aktive Organisationen und Initiativen wissen wir: Aufnahme und Teilhabe funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen und der politische Wille vorhanden ist. Vor den derzeitigen Herausforderungen verschließen wir dabei nicht die Augen. Wir begegnen ihnen vielmehr mit konstruktiven, praxisnahen und somit tatsächlich realistischen Vorschlägen für eine zukunftsfähige Aufnahme. Dafür setzen wir uns jetzt und auch zukünftig mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften ein – gerade auch auf kommunaler Ebene.\r\nPläne, Flüchtlinge in außereuropäische Drittstaaten abzuschieben oder Asylverfahren außerhalb der EU durchzuführen, funktionieren hingegen in der Praxis nicht, sind extrem teuer und stellen eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit dar. Sie würden absehbar zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen, wie pauschale Inhaftierung oder dass Menschen in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen menschenunwürdige Behandlung oder Verfolgung drohen. Bei Geflüchteten lösen solche Vorhaben oft große Angst aus und erhöhen die Gefahr von Selbstverletzungen und Suiziden. Dies gilt gerade für besonders schutzbedürftige Geflüchtete wie Menschen mit Behinderung, Kinder, queere Menschen, Überlebende von Folter oder sexualisierter Gewalt. Das zeigen uns die Erfahrungen der letzten Jahre, etwa das Elend auf den griechischen Inseln als Folge der EU-Türkei-Erklärung.\r\nAktuell leben drei Viertel der geflüchteten Menschen weltweit in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Setzen Sie sich deswegen für eine glaubhafte, nachhaltige und gerechte globale Verantwortungsteilung im Flüchtlingsschutz ein.\r\nWir sind uns sicher: Realistische und menschenrechtsbasierte Politik stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dass Anfang des Jahres so viele Menschen wie noch nie in Deutschland auf die Straße gegangen sind, um ein Zeichen für eine offene und diverse Gesellschaft und gegen Rechtsextremismus zu setzen, macht uns Mut. Eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht Vielfalt, Offenheit und ein konsequentes Einstehen für Menschenrechte – für alle."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.\r\nzum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom 24.06.2025)\r\n\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. bedankt sich für die Gelegenheit, sich im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf eines GEAS-Anpassungsgesetzes zu äußern. Im Juni 2024 wurde die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet. Sie wurde von zahlreichen Wissenschaftler*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen als Einschränkung von Menschenrechten zugunsten eines verschärften europäischen Asylrechts kritisiert. Entsprechend viel Umsicht sollte bei der nationalen Umsetzung walten. Als Familienverband betrachten wir den Entwurf insbesondere hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Kinder und Familien. Aus Zeit- und Ressourcengründen konzentrieren wir uns im Folgenden auf die Kommentierung von §70a Art. 2 Abs. 3 AsylG-E und verweisen zugleich auf die vielen erhellenden Stellungnahmen, die bereits zum Referentenentwurf mit Stand vom 11.Oktober 2024 vorliegen und nichts an Bedeutung verloren haben. Insbesondere die Regelungen zum Familienasyl bitten wir im Hinblick auf daraus resultierende mögliche Statusungleichheiten für Familienmitglieder kritisch zu überprüfen.\r\nWir möchten die Gelegenheit nutzen, um zur Inhaftnahme von Minderjährigen und ihren Familien Stellung zu nehmen. Die frühere Bundesregierung hat sich im Reformprozess aus humanitären Gründen, wenn auch erfolglos, dafür eingesetzt, Familien mit Kindern von den geplanten Grenzverfahren auszunehmen. Haftähnliche Bedingungen für Minderjährige sollten mit dieser Initiative verhindert werden. Folgten wir dem Referentenentwurf, bliebe die nationale Gesetzgebung unnötigerweise hinter den damals formulierten Ansprüchen und damit auch den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zurück.\r\n\r\n§70a Art. 2 Abs. 3 AsylG-E. Inhaftnahme von Minderjährigen und ihren Familien\r\nInhaftierungen stellen einen massiven Grundrechtseingriff dar. Zwar ist Deutschland verpflichtet die in der GEAS-Reform geregelten Verfahrensabläufe sicherzustellen. Dabei stellt Inhaftierung aber das letzte Mittel dar, wenn alle anderen Instrumentarien nicht greifen. Die eigentliche Aufgabe besteht also darin, detaillierte Regelungen für Haftalternativen im nationalen Gesetz festzuschreiben (vgl. Art. 10 Abs. 5 RL (EU) Nr. 2024/1346). In besonderem Maße gilt das zum Schutz vulnerabler Gruppen. Minderjährige werden nach Art. 13 Abs. 2 (EU) Nr. 2024/1346 grundsätzlich nicht in Haft genommen. Es gilt der Kindeswohlvorrang, der völkerrechtlich in Art. 3 Abs. 1 der UN Kinderrechtskonvention (KRK) und unionsrechtlich in Art. 24 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta (GRC) verankert ist. “Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.” (Art. 24 Abs. 2 GRC) Die Verpflichtung zum Kindeswohlvorrang finden sich auch in Rechtsakten im GEAS selbst, etwa in Art. 23 der neuen Asylmigrationsmanagement-Verordnung VO (EU) 2024/1351. Trotzdem benennt die GEAS-Reform Ausnahmesituationen, in denen die Inhaftierung von Minderjährigen zum Kindeswohl ermöglicht wird, und der Referentenentwurf folgt ihr wortgleich. Die Vorgaben Art. 13 Abs. 2 (EU) Nr. 2024/1346 sind allerdings nicht unmittelbar anzuwendendes Recht, sondern Mindeststandards zum Schutz von Kindern, welche in der nationalen Gesetzgebung zu berücksichtigen sind. Demnach dürfen unbegleitete Minderjährige nur zu ihrem Schutz inhaftiert werden. Im deutschen Rechtssystem sind die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe vorrangig für die Unterbringung von minderjährigen Geflüchteten zuständig. Sie verfügen über ausreichend Instrumentarien für den Umgang mit Kindeswohlgefährdung, so dass Verfahrenshaft für unbegleitete Minderjährige in keinem Fall gerechtfertigt erscheint. Insofern sollte der deutsche Gesetzgeber davon absehen, Inhaftierungsgründe für Minderjährige in das Gesetz aufzunehmen. Das gilt auch für begleitete Minderjährige. Laut §70a Art. 2 Abs. 3 AsylG-E können Minderjährige in Haft genommen werden, wenn sich der Elternteil oder die primäre Betreuungsperson in Haft befindet. Statt durch eine solche Formulierung Schutzlücken zu eröffnen, müssen alternative Instrumentarien verbindlich festgelegt werden, die den Vorrang des Kindeswohls sicherstellen, indem sie Verfahrenshaft für Minderjährige und ihre Familien wirksam verhindern.\r\nFazit\r\nIn der vorliegenden Stellungnahme wurde nur ein kleiner Ausschnitt des Referentenentwurfs kritisch betrachtet. Aber schon dieser Ausschnitt zeugt von einer restriktiven Umsetzung des EU-Rechtrahmens, die menschenrechtliche Standards unnötig gefährdet. Wir ermutigen den Gesetzgeber von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, günstigere als in der Reform beschriebene Aufnahmebedingungen festzulegen (vgl. Richtlinie (EU) 2024/1346), und erwarten, dass für die Reformauslegung Menschenrechte den Rahmen bilden. Es ist ein falsches Verständnis vom europäischen Gedanken, wenn er genutzt wird, um das Schutzniveau für Grund- und Menschenrechte hinabzusetzen (vgl. Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 53))."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015068","regulatoryProjectTitle":"Entwicklung einer partizipativen, diskriminierungs- und rassismuskritischen Familien-, Migrations-, und Bildungspolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/67/25/490688/Stellungnahme-Gutachten-SG2503140002.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsamer Appell von 145 Bundes- und Landesorganisationen zum 37. Parteitag der CDU am 3. Februar 2025\r\n\r\nEinstehen für die menschenrechtliche Brandmauer: Flüchtlingsschutz und Menschenrechte sind Teil unserer Demokratie\r\n\r\nUns alle eint der Wunsch nach einem Leben in einer Gesellschaft, die uns schützt und unterstützt, in der wir beteiligt und respektiert werden. Diese grundlegenden Werte – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – sind das Fundament unserer Gemeinschaft. Sie geben uns Stabilität, Sicherheit und Halt. Sie garantieren, dass unsere grundlegende Würde und unsere Freiheit gewahrt werden. Es ist die Aufgabe von uns allen, diese Werte zu bewahren und zu verteidigen.\r\n\r\nDie Stärke unserer Gesellschaft liegt in der Vielfalt: Unterschiedliche Ideen, Herkunftsgeschichten, Religionen, Weltanschauungen und Identitäten bereichern uns. Geflüchtete Menschen aus zahlreichen Regionen der Welt sind längst Teil unserer Gesellschaft geworden. Sie arbeiten hier, engagieren sich und ziehen ihre Kinder groß. Taten einzelner Personen, die uns fassungslos machen und in Entsetzen zurücklassen, wie der schreckliche Angriff von Aschaffenburg, dürfen niemals dazu führen, dass ganze Gruppen stigmatisiert, rassifiziert oder entrechtet werden.\r\n\r\nWir gehören zusammen: Ob geflüchtet, eingewandert oder hier geboren, wir sind alle Teil dieser Gesellschaft. Grund- und Menschenrechte gelten entweder für uns alle oder sie gelten gar nicht. Die Diskussionen über Verschärfungen des Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrechts, die aktuell auch von der CDU maßgeblich vorangetrieben werden, bedrohen dieses Selbstverständnis. Polarisierende und grob rechtswidrige Forderungen nach Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen, der Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, nach Rückführungen in Kriegs- und Krisengebiete und nach pauschalen Inhaftierungen aller vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sind nicht dafür geeignet, aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Sie sorgen weder für mehr Sicherheit noch für zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum, Kitaplätze oder gleiche Bildungschancen, geschweige denn für ein funktionierendes Gesundheitssystem, in dem auch psychische Erkrankungen angemessen versorgt werden. Was noch schlimmer ist: Durch ihre offensichtliche Rechtswidrigkeit schwächen sie unsere Verfassung und den Wert von europäischem und internationalem Recht.\r\n\r\nWir appellieren deswegen an die Vertreter*innen der CDU: Bekennen Sie sich zur menschenrechtlichen Brandmauer und stehen Sie mit uns ein für gesellschaftliches Miteinander, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte.\r\n\r\nBitte nehmen Sie auch im Wahlkampf Abstand von Rhetorik und Forderungen, die unsere Gesellschaft weiter spalten und die Menschen gegeneinander aufbringen. In verschiedenen EU-Ländern sind die Folgen einer autoritären Politik zu beobachten. Dort wird ein „Wir gegen die Anderen“-Denken geschürt und Politik gegen queere Menschen, Migrant*innen, Arbeitslose und andere Minderheiten betrieben. Gewalt an den Grenzen – selbst gegen Kinder – ist bereits Normalität.\r\n\r\nGleichzeitig werden die Institutionen des Rechtsstaats untergraben, die Unabhängigkeit der Justiz\r\nangegriffen und die Arbeit von Anwält*innen und Journalist*innen behindert oder eingeschränkt. Als\r\nkonservative, christlich-demokratische Partei muss die CDU hier gegenhalten und sich klar abgrenzen.\r\n\r\nWir haben die Wahl: Wollen wir ein offenes, vielfältiges und demokratisches Land bleiben, das die\r\nRechte und Grundfreiheiten aller wahrt und das die Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit respektiert\r\nund schützt? Oder gehen wir zurück in eine düstere Zeit, in der Grund- und Menschenrechte nur noch\r\nfür einige gelten und ganze Bevölkerungsteile zu Schuldigen für gesamtgesellschaftliche Missstände\r\ngemacht werden?\r\n\r\nPolitische Handlungsfähigkeit zeigt sich durch Gesetze und Maßnahmen, die realistisch, wertebasiert\r\nund rechtskonform sind. Das ist unsere Erwartung an die CDU – aktuell im Wahlkampf und besonders\r\nbei einer möglichen Regierungsverantwortung. Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen\r\nfordern die Parteispitze der CDU sowie alle Teilnehmenden des Parteitags auf: Stehen Sie zu Ihren\r\nchristlichen und demokratischen Werten und bewahren Sie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte\r\nzum Wohle aller Menschen in Deutschland. Stehen Sie für die menschenrechtliche Brandmauer ein –\r\nmit Worten und mit Taten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015068","regulatoryProjectTitle":"Entwicklung einer partizipativen, diskriminierungs- und rassismuskritischen Familien-, Migrations-, und Bildungspolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/93/31/494487/Stellungnahme-Gutachten-SG2503250003.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,\r\nich beglückwünsche Sie sehr herzlich für Ihr gewähltes Mandat bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag und wünsche Ihnen viel Erfolg!\r\nWir als Verband der binationalen Familien und Partnerschaften, iaf eV sind erleichtert, dass zwei demokratische Parteien nun vor den Koalitionsverhandlungen stehen. Gerne übermitteln wir Ihnen anbei unsere Sicht auf die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Debatten zu Migration und Familie. Wir haben eine kurze Zusammenstellung einiger unserer Forderungen für Sie zusammengestellt.\r\nWir würden uns sehr freuen, auch zukünftig mit Ihnen in einen Austausch treten zu dürfen und stehen für Gespräche auch nach den Koalitionsverhandlungen gerne zur Verfügung.\r\nHerzliche Grüße\r\ngez. Chrysovalantou Vangeltziki\r\nBundesgeschäftsführerin\r\n\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.:\r\nEmpfehlungen und Forderungen zu den anstehenden Koalitionsgesprächen\r\n\r\nEinwanderungsgesellschaft zukunftsgerichtet, partizipativ und sozial gestalten.\r\n\r\nAuch zukünftig werden Menschen aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland einwandern wollen und umgekehrt hat Deutschland einen Bedarf auf Einwanderung aufgrund der demografischen Entwicklung, der einen Fachkräftemangel nach sich zieht, der heute bereits deutlich spürbar ist. Daher ist der neuen Bundesregierung zu empfehlen, eine aktive und vorausschauende Politik zu gestalten, die auf der Basis europäischer Werte wie Freiheit, Gleichheit und Solidarität erfolgt und nicht mehr allein sicherheits- und ordnungspolitischen Grundsätzen folgt.\r\nZugegeben, Migration und Integration zu gestalten, ist aktuell eine Herausforderung – sie ist aber gleichzeitig eine Chance, um auch zukünftig gesellschaftliche Errungenschaften und Wohlstand für alle Menschen aufrecht zu erhalten.\r\nWir appellieren daher an die Koalitionäre, eine positive Erzählweise zur Einwanderungsgesellschaft vorzunehmen. Ein Blick in den 14. Integrationsbericht der amtierenden Bundesregierung zeigt, dass es um die Integration Zugewanderter gar nicht so schlecht bestellt ist, dass Deutschland im europäischen Vergleich recht gut abschneidet. Darüber gilt es zu berichten.\r\nWir brauchen eine Erzählung von einer demokratischen, offenen und diversen Gesellschaft, in der die Menschen gemeinsam daran mitwirken können. Für diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt ist natürlich einiges zu tun.\r\nAus unserer verbandlichen Arbeit sind im Folgenden einige Schwerpunkte aufgeführt, die wir in der Migrationspolitik für bedeutend ansehen.\r\n\r\n1. Deutscher Sprachnachweis im partnerschaftlichen Familiennachzug ins Inland verlegen.\r\nAusländische Ehepartner:innen von bestimmten in Deutschland lebenden Personengruppen, wie Hochqualifizierte, Unionsbürger: innen, weitere Ausnahmestaaten (vgl. § 41 AufenthaltsVO) sowie Fach- und IT-Fachkräfte, müssen für den Familiennachzug keine Deutschkenntnisse vorweisen. Aber andere im Ausland lebende Eheparter:innen z.B. von deutschen Staatsangehörigen und von in Deutschland lebenden Drittstaater: innen hingegen schon. Dies ist weder aus wirtschaftlichen noch aus humanitären Gründen nachvollziehbar und stellt vielmehr eine nicht hinnehmbare und nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar. Jährlich kann ein Drittel der Antragsteller:innen den deutschen Sprachnachweis im Herkunftsland nicht erbringen. Dies sind ca. 10.000 Paare! Diese Paare werden an ihrem ehelichen Zusammenleben jedes Jahr gehindert (vgl. Plenarprotokoll des Bundetages 20/20, Frage 31, Seite 1.491f).\r\nForderung:\r\n•Abschaffung des deutschen Spracherfordernisses vor der Einreise nach Deutschland. Nach der Einreise ins Bundesgebiet bestehen verpflichtende Integrationskurse, die umgehend aufzusuchen sind.\r\n\r\n2. Visavergabe in deutschen Auslandsvertretungen transparent gestalten.\r\nFamilienangehörige aus Drittstaaten, die zu ihren Ehepartner:innen ins Bundesgebiet nachziehen wollen, benötigen ein Einreisevisum. Oftmals dauert es mehrere Monate, auch ein Jahr und länger, um einen Termin nur für die Antragstellung zu bekommen. Das sich anschließende eigentliche Verfahren nimmt wiederum viele Monate in Anspruch, in denen die Antragsteller:innen keine Möglichkeit haben, den aktuellen Sachstand zu erfragen. Sie hängen in einem intransparenten Verfahren mit ungewissem Ausgang.\r\nDie Familien bleiben oft über Jahre hinweg voneinander getrennt. Dies stellt nicht nur eine menschliche Belastung dar, sondern auch eine finanzielle und widerspricht zudem dem Grundrecht auf Familienleben.\r\nForderung:\r\n• Priorisierung und Verkürzung der Visaverfahren im familiären Kontext.\r\n• Digitalisierung der Verfahren.\r\n• Schaffen transparenter Verfahren; es muss möglich sein, den Sachstand z.B. online einsehen zu können.\r\n\r\n3. Familienpolitische Leistungen und eine echte Kindergrundsicherung einführen.\r\nKinder ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind aufgrund ihres Aufenthaltsstatus oftmals von Familienleistungen und zum Teil auch von existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen. Dazu gehören geflüchtete Kinder ebenso wie junge Unionsbürger*innen, die nicht an den speziell für sie geltenden Leistungen partizipieren können. Eine echte Kindergrundsicherung, die frei von Leistungseinschränkungen und migrationspolitischen Zwecken ist, würde Abhilfe schaffen und Armut reduzieren.\r\nForderung:\r\n• Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten unabhängig des Aufenthaltsstatus – auch für Kinder von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger:innen ohne EU-rechtwidrige Einschränkungen, wie es derzeit mit dem Kindergeld der Fall ist.\r\n• Kindergrundsicherung muss daher zwingend gewährleisten, dass das Existenzminimum für alle Kinder sichergestellt wird – unabhängig davon, aus welchem Grund sich ihre Eltern in Deutschland aufhalten.\r\n• Mit Einführung der Kindergrundsicherung muss gewährleistet sein, dass die diskriminierenden Regelungen des AsylbLG für Kinder überwunden und sie in das reguläre System einbezogen werden.\r\n• Mit der Kindergrundsicherung muss gewährleistet sein, dass unbegleitete Kinder selbst einen Anspruch haben, unabhängig vom Aufenthaltsort der Eltern.\r\n\r\n4. Gesundheit und Pflege im grenzüberschreitenden Kontext berücksichtigen.\r\nFamilien mit Angehörigen außerhalb Deutschlands sind oft doppelt belastet: sie sorgen in Deutschland für ihre Familie, für ihre Kinder, und gleichzeitig übernehmen sie vielfach die Verantwortung für die Betreuung und Pflege der (Groß-)Eltern im Herkunftsland. Es gibt aktuell keine ausreichenden sozialrechtlichen Möglichkeiten für eine Betreuung und Pflege über Grenzen hinweg. Meist sind die Familien auf sich allein gestellt, auf ihre eigene Kreativität angewiesen. Die transnationalen Besonderheiten hat die Familien- und Sozialpolitik nicht im Blick. Dieses Thema wird in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen. Daher sind rechtliche Rahmenbedingungen zur Erleichterung transnationaler Pflege von Angehörigen zu schaffen.\r\nForderung:\r\n• Erleichterter Familiennachzug für ältere Familienmitglieder aus Drittstaaten nach Deutschland.\r\n• Schaffen von Arbeitszeitmodellen, die die Unterstützung im Ausland lebender pflegebedürftiger (Groß) Eltern erleichtern.\r\n• Möglichkeit schaffen, Leistungen in der Pflegeversicherung “mitnehmen” zu können bei einer Pflege im Ausland.\r\n\r\n5. Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik berücksichtigen und fördern.\r\nMehrsprachigkeit ist in einer zunehmend globalisierten Gesellschaft ein Gewinn. Die „mitgebrachten“ Herkunftssprachen sind daher systematisch zu fördern und wertzuschätzen. Bislang unterscheiden sich die Rahmenbedingungen für die praktische Arbeit mit Mehrsprachigkeit nach Bundesland und Bildungseinrichtung.\r\nForderung:\r\n• Schaffung bundesweiter Standards zur Unterstützung der sprachlichen Bildung von der Kita bis zur Universität, um die Übergänge zwischen den Ausbildungsstufen ohne Brüche zu gestalten. Z.B. im geplanten Qualitätsentwicklungsgesetz sowie die Aufnahme der Mehrsprachigkeit als Qualitätsmerkmal in das Ganztagsförderungsgesetz.\r\n• Integration des bisherigen herkunftssprachlichen Unterrichts in den Regelunterricht mit qualifizierten Lehrkräften und festen Stunden im Stundenplan, nicht nur als freiwilliges Nachmittagsangebot.\r\n• Ausbau bilingualer Kitas und Schulen sowie Entwicklung mehrsprachiger Lehrmaterialien, nicht nur für Prestige-Sprachen.\r\n• Schaffen eines Pflichtfachs „Mehrsprachigkeit im interkulturellen Kontext“ in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte und Ärzt:innen, Psycholog:innen und Logopäd:innen zur Sicherstellung qualifizierter Beratungsangebote für mehrsprachige Familien.\r\n\r\n6. Diversitäts- und rassismuskritische Standards in Bildung und Ausbildung verankern.\r\nDie schulischen Curricula und Bildungsmaterialien sind rassismuskritisch und diversitättssensibel zu überarbeiten insbesondere hinsichtlich der kritischen Aufarbeitung deutscher Kolonial-, und Migrationsgeschichte. Die Auseinandersetzung mit Rassismus, Kolonialismus, Antisemitismus und rechten Ideologien ist fest in den Lehrplänen aller Schulstufen zu verankern.\r\nForderung:\r\n• Beteiligung von Expert:innen für Rassismuskritik bei der Erstellung von Lehrplänen und Lehrmaterialien.\r\n• Regelmäßige und verpflichtende Schulungen pädagogischer Fachkräfte zu rassismuskritischer Pädagogik, auch zur Sensibilisierung hinsichtlich Alltagsrassismus und struktureller Diskriminierung im Klassenzimmer.\r\n• Aufnahme von Modulen zur Rassismuskritik in der Lehramtsausbildung und im Referendariat als Pflichveranstaltung.\r\n• Einführung unabhängiger, schulexterner Anlaufstellen mit qualifiziertem Personal für Schüler:innen und Eltern, die Diskriminierung in der Schule erleben.\r\n\r\n7. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformieren und Schutzlücken schließen.\r\nDas Gesetz weist seit Inkrafttreten vor mehr als 18 Jahren massive Schutzlücken auf, trotzdem fand in dieser Zeit keine umfassende Reform statt. Der Diskriminierungsschutz hält mit den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht Schritt, und liegt mittlerweile unter dem Standard andere europäischer Länder. Bundesweit sind kontinuierlich steigende Diskriminierungszahlen und rechte Bedrohung zu verbuchen. Bis in die Mitte der Gesellschaft hinein sind Menschen der Überzeugung, dass sie bestimmte Gruppen diskriminieren und ihnen ihr Existenzrecht absprechen dürfen. Dies widerspricht demokratischen Prinzipien und dem Grundrecht auf Nicht-Diskriminierung.\r\nForderung:\r\n• Anwendungsbereich des AGG auf diskriminierendes öffentliche-rechtliches hoheitliches Handeln zu erweitern.\r\n• Rechtsdurchsetzung stärken u.a. durch Einführung einer Verbandsklage durch Antidiskriminierungsverbände.\r\n• Diskriminierungsschutzbereich erweitern, wie Sprache, Staatsangehörigkeit, sozialer Status, chronische Krankheit, Körpergewicht und Fürsorgeverantwortung.\r\n• Geltendmachungsfrist bei Schadensersatzansprüche anheben.\r\n• Beweislasterleichterung des § 22 AGG erweitern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015068","regulatoryProjectTitle":"Entwicklung einer partizipativen, diskriminierungs- und rassismuskritischen Familien-, Migrations-, und Bildungspolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/34/7e/518006/Stellungnahme-Gutachten-SG2505150001.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Eine Betrachtung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD / 21. Legislaturperiode\r\n\r\nVorwort\r\nEin Wahlkampf mit harter Rhetorik im Themenfeld Migration liegt hinter uns.\r\nDer nun verabschiedete Koalitionsvertrag liest sich nicht sehr viel versöhnlicher.\r\nWährend die Koalitionäre wortreich einen Schwerpunkt auf der Begrenzung von\r\nFluchtmigration setzen, vergeben sie an anderen Stellen die Chance, glaubhaft\r\nPläne zur Gestaltung der Migrationsgesellschaft vorzulegen. Wo es nicht gelingt,\r\ndie Bevölkerung Deutschlands in ihrer Vielfalt wahrzunehmen, bleiben Gerechtigkeitsdefizite\r\nbestehen und verstärken sich womöglich. Als Familienverband\r\nder Migrationsgesellschaft vermissen wir an vielen Stellen, z.B. im Bereich Pflege\r\ndie Berücksichtigung von grenzüberschreitenden Familienkonstellationen. Wir\r\nerkennen beispielsweise auch nicht, dass die Vielsprachigkeit in Deutschland anerkannt\r\nund berücksichtigt wird. Vor allem fehlt uns eine familienpolitische Gesamtstrategie,\r\ndie überzeugend die Situation aller Familien in Deutschland in den\r\nBlick nimmt und dadurch bisher marginalisierte Familien und insbesondere Kinder\r\nstärkt. Dieser Mangel wird dadurch verschärft, dass Rassismus als wirkmächtiges\r\nUngleichheitsverhältnis im gesamten Koalitionsvertrag kaum adressiert wird.\r\nAuch Pläne, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, sucht man vergebens.\r\nEine Migrationsgesellschaft zu gestalten, ist eine komplexe Aufgabe. Migration\r\nals Bedrohung zu erzählen, schwächt uns auf diesem Weg. Als Familienverband\r\nder Migrationsgesellschaft fordern wir gleiche Rechte für alle Familien in\r\nDeutschland und nehmen die Koalitionäre beim Wort:\r\n„Wir stellen Familien in den Mittelpunkt, sorgen für gutes Aufwachsen von\r\nKindern und Jugendlichen, stärken die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen,\r\nunterstützen Seniorinnen und Senioren und verteidigen unsere Demokratie.“\r\n(Koalitionsvertrag 2025, Rdnr. 3107)\r\n\r\nFamilie und Kinder, Familienleistungen\r\n“Bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden\r\nwir uns vom Wohl des Kindes leiten lassen. Häusliche Gewalt stellt eine\r\nKindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im\r\nSorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen.“\r\n(Rdnr. 2903 – 2906)\r\nBewertung: Wir begrüßen die Betonung des Kindeswohls als Leitlinie für Reformen\r\ndes Familienrechts und Familienverfahrensrechts ebenso wie die deutliche\r\nEinordnung häuslicher Gewalt als Kindeswohlgefährdung. Die Formulierung\r\n“maßgeblich zu berücksichtigen” wird diesen Aussagen allerdings nicht gerecht.\r\nAus unserer Sicht sollte solch eine Kindeswohlgefährdung stets zulasten\r\ndes Gewalttäters gehen. Eine gemeinsame Sorge darf somit regelmäßig nicht\r\nin Betracht kommen, auch ist zu vermuten, dass ein Umgang mit dem gewaltausübenden\r\nElternteil nicht dem Kindeswohl dient. Weiterhin sollte Gewalt\r\ngegenüber dem Kind als auch Partnerschaftsgewalt als Kindeswohlgefährdung\r\nmiterfasst werden.\r\n“Wir werden in einem ersten Schritt säumige Unterhaltsschuldner durch\r\nhärtere Strafen sanktionieren, zum Beispiel durch Führerscheinentzug, und\r\nso die Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss erhöhen.”\r\n(Rdnr. 3172 – 3173)\r\nBewertung: Diese Maßnahme zielt darauf ab, Unterhaltspflichtige stärker unter\r\nDruck zu setzen. Aus unserer Sicht ist das jedoch der falsche Weg. Härtere Sanktionen\r\nwie der Entzug des Führerscheins mögen symbolpolitisch wirken, sind in\r\nder Praxis aber oft kontraproduktiv – insbesondere dann, wenn die betroffene\r\nPerson das Auto benötigt, um einer Arbeit nachzugehen und so überhaupt in der\r\nLage wäre, Unterhalt zu zahlen. Solche Maßnahmen laufen Gefahr, das Gegenteil\r\ndessen zu bewirken, was sie intendieren – sie können die wirtschaftliche\r\nSituation der Unterhaltspflichtigen verschlechtern und damit auch den Unterhalt\r\nfür das Kind gefährden. Für wirksame und gerechte Lösungen braucht es\r\nstattdessen eine bessere personelle Ausstattung der zuständigen Behörden, die\r\nindividuelle Lebenslagen berücksichtigt und konsequent, aber verhältnismäßig\r\nvorgeht.\r\n\r\n“In einem nächsten Schritt wollen wir Alleinerziehende und deren Kinder\r\nbesser unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss\r\nanrechnen.”\r\n(Rdnr. 3176 – 3178)\r\nBewertung: Diesen Schritt begrüßen wir als einen längst überfälligen.\r\n“Wir entwickeln das Elterngeld weiter, indem wir mehr Anreize für mehr\r\nPartnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger\r\nVerantwortung setzen. Das erreichen wir beispielsweise durch erhöhte Lohnersatzraten\r\nund veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate des\r\nElterngeldes. “\r\n(Rdnr. 3138 – 3141)\r\nBewertung: Wir begrüßen Maßnahmen zu einer gerechteren Aufteilung familiärer\r\nCare-Aufgaben, die dem Wunsch vieler Paare entsprechen, gemeinsam\r\nFamilie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Die vorgeschlagenen\r\nMaßnahmen könnten hilfreich sein, es kommt jedoch auf die konkrete Umsetzung\r\nan.\r\n“Wir wollen strukturelle Benachteiligungen für Frauen im Alltag beseitigen\r\nund dafür sorgen, dass unbezahlte Arbeit, wie Kinderbetreuung und Pflege,\r\nfairer verteilt wird.”\r\n(Rdnr. 3229 – 3231)\r\nBewertung: Wir begrüßen diese Absicht, fragen uns aber, welche Schritte die\r\nKoalition hierfür vorschlägt. Eine Strategie hierfür können wir im vorliegenden\r\nKoalitionsvertrag nicht erkennen.\r\n“Wir werden missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksam unterbinden.“\r\n(Rdnr. 2911)\r\nBewertung: Mit dieser Ankündigung greift der Koalitionsvertrag eine langjährige\r\nDebatte auf, die sich um angeblich zweckgebundene Vaterschaftsanerkennungen\r\ndreht – etwa, um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Diese Maßnahme\r\nsehen wir mit großer Sorge. Die Formulierung suggeriert, dass es in nennenswertem\r\nUmfang zu „missbräuchlichen“ Vaterschaftsanerkennungen kommt.\r\nDafür gibt es jedoch bislang keine belastbaren Daten. Stattdessen droht eine\r\npauschale Verdächtigung – insbesondere gegenüber migrantischen Frauen und\r\nbinationalen Familien –, die sich negativ auf Vertrauen und Rechtsgleichheit\r\nauswirkt. Wenn künftig Ausländerbehörden in die Prüfung und Zustimmung zu Vaterschaftsanerkennungen eingebunden werden sollten, wäre das ein tiefgreifender\r\nEingriff in familiäre Rechte durch eine fachfremde Behörde. Damit drohen\r\nmassive Grundrechtsverletzungen: Das Recht des Kindes auf die rechtliche\r\nZuordnung beider Elternteile, das Recht auf Fürsorge durch zwei Eltern sowie\r\ndie Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder würden untergraben.\r\nZudem würden soziale und gelebte Elternschaft hinter biologisch-genetische\r\nKriterien zurückgestellt – ein Rückschritt in Zeiten vielfältiger Familienformen.\r\nMaßnahmen gegen Kinderarmut\r\n“Wir wollen Kinderarmut wirksam bekämpfen und Alleinerziehende entlasten.\r\nLeistungen sollen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Wir\r\nerhöhen den Teilhabebetrag des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) von 15\r\nauf 20 Euro und prüfen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Einführung\r\neiner Kinderkarte für alle kindergeldberechtigten Kinder.”\r\n(Rdnr. 463 – 466)\r\nBewertung: Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wurde in der Vergangenheit\r\nnur unvollständig ausgeschöpft. Abgesehen vom Schulbedarf müssen alle anderen\r\nLeistungen für jedes Kind einzeln beantragt werden. Besonders für Familien\r\nmit Sprachschwierigkeiten und Mehrfachbelastungen ist die Bürokratie und\r\ndas Antragsprozedere eine Herausforderung. Eine Vereinfachung der Hilfen im\r\nBildungssektor für armutsgefährdete Kinder wäre zu begrüßen, eine Anhebung\r\ndes BuT ist begrüßenswert und die Einführung einer Kinderkarte grundsätzlich\r\nauch. Nicht zu begrüßen ist jedoch die Anspruchsvoraussetzung, dass die Kinderkarte\r\nvon der Kindergeldberechtigung abhängig ist. Kinder ohne deutsche\r\nStaatsbürgerschaft, welche aufgrund ihres Aufenthaltsstatus keinen Anspruch\r\nauf Kindergeld haben oder Kinder aus europäischen Ländern, deren Eltern sich\r\nnur zum Zwecke der Arbeitssuche derzeit in Deutschland aufhalten, würden an\r\nder Kinderkarte nicht partizipieren. Kinder ohne deutsche Staatsbürgerschaft\r\nwerden im BuT ebenso wie im Koalitionsvertrag kaum berücksichtigt – dabei sind\r\nsie besonders häufig von Kinderarmut betroffen.\r\n“Wir wollen dafür sorgen, dass alle Kinder mit Anspruch auf das Bildungsund\r\nTeilhabepaket (BuT) das kostenlose Mittagessen in Kita und Schule auch\r\nerhalten.“\r\n(Rdnr. 3152 – 3154)\r\nBewertung: Der Zugang zu kostenlosem Mittagessen sollte allen Kindern offenstehen\r\n– unabhängig davon, ob ein Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket\r\n(BuT) besteht. Dies gilt sowohl für Kinder in öffentlich-rechtlichen als auch\r\nin privatrechtlichen Kitas sowie in der Kindertagespflege. Insbesondere neu\r\nzugewanderte Kinder wären sonst ausgeschlossen, da sie häufig nicht unter die\r\nVoraussetzungen des BuT fallen. \r\n\r\n“Wir wollen den Kinderzuschlag weiterentwickeln und vereinfachen.”\r\n(Rdnr. 3160)\r\nBewertung: Der Kinderzuschlag ist komplex, kompliziert zu beantragen, wenig\r\nbekannt und zeichnet sich durch problematische Schnittstellen zu anderen\r\nLeistungen aus. Das hat die Vergangenheit gezeigt. An den bereits erarbeiteten\r\nErgebnissen zur Einführung einer Kindergrundsicherung der letzten Regierung\r\nwird nicht angesetzt. Auch Kinder und Jugendliche ohne deutsche Staatsbürgerschaft,\r\ndie aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von familienpolitischen Leistungen\r\nwie dem Kinderzuschlag ausgeschlossen sind, finden im Koalitionsvertrag\r\nkeine Berücksichtigung. Es fehlt an einer konkreten, glaubwürdigen Lösung,\r\nwie Kinderarmut, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ohne deutsche\r\nStaatsbürgerschaft wirksam bekämpft wird.\r\n“Wir wollen ein übergreifendes digitales Portal für alle Familienleistungen,\r\ndamit Familien einfach und unbürokratisch erfahren, welche Leistungen\r\nihnen konkret zustehen und wie sie diese bekommen.”\r\n(Rdnr. 3167 – 3169)\r\nBewertung: Die Digitalisierung stellt nicht für alle Familien in Deutschland eine\r\nErleichterung bei der Beantragung von Familienleistungen dar. Fehlende digitale\r\nKompetenzen, sprachliche Barrieren und komplexe Antragsverfahren können\r\nunabhängig von Staatsangehörigkeit oder Herkunft Hürden darstellen. Selbst\r\nmit Unterstützung durch beratende Fachkräfte bleibt das Ausfüllen der Anträge\r\noft eine Herausforderung – auch weil sozialrechtliche Kenntnisse erforderlich\r\nsind. Diese Problematik gilt für analoge wie digitale Verfahren gleichermaßen.\r\nDer Koalitionsvertrag bleibt vage in der Frage, wie ein digitales Portal konkret\r\nausgestaltet und umgesetzt werden soll. Dabei sollten Mehrsprachigkeit und\r\nEinfache Sprache zwingend mitgedacht werden, um einen diskriminierungsarmen\r\nZugang für alle Familien zu ermöglichen.\r\nFachkräftesicherung\r\n“Um Gleichstellung schneller zu erreichen, führen wir die\r\nressortübergreifende Gleichstellungsstrategie weiter. Wir möchten die\r\ninterministerielle Zusammenarbeit der Bundesregierung optimieren [...]\r\nUnser Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in\r\nWirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, in Politik und Parlamenten.”\r\n(Rdnr. 3220 ff)\r\n\r\nund\r\n“Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ein entscheidender\r\nFaktor zur Fachkräftesicherung. Wir wollen Familien helfen, den alltäglichen\r\nSpagat zwischen Kindererziehung, Arbeit, Haushalt, Pflege und auch Erholung\r\nbesser bewältigen zu können. Deshalb prüfen wir ein jährliches\r\nFamilienbudget für Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern und/oder\r\npflegebedürftigen Angehörigen mit kleinen und mittleren Einkommen, das\r\nwir digital zugänglich machen. Damit wollen wir sozialversicherungspflichtige\r\nBeschäftigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen fördern.”\r\n(Rdnr. 406 – 412)\r\nBewertung: Wir begrüßen ausdrücklich alle Vorhaben, die zur gesellschaftlichen\r\nGleichstellung von Frauen beitragen. Besonders positiv bewerten wir, dass diese\r\nressortübergreifend angelegt sind. Allerdings bleibt offen, mit welchen konkreten\r\nMaßnahmen die Koalition ihre gleichstellungspolitischen Ziele erreichen\r\nwill. Die geplante Einführung eines Familienbudgets kann in bestimmten Situationen\r\nentlastend wirken – bleibt aber ein punktuelles Instrument. Notwendig\r\nsind jedoch tiefgreifende strukturelle Reformen, wie etwa die längst überfällige\r\nAbschaffung bzw. Reform des Ehegattensplittings, das bestehende Ungleichverhältnisse\r\nweiter verfestigt. Zudem gilt: Auch wenn Fachkräftesicherung ein\r\nzentrales Ziel ist, dürfen gleichstellungspolitische Strategien diesem Ziel nicht\r\nuntergeordnet werden. Gleichstellung ist kein Mittel zum Zweck, sondern ein\r\nverfassungsrechtliches Gebot.\r\n“Ergänzend braucht Deutschland qualifizierte Einwanderung.”\r\n(Rdnr. 415)\r\nBewertung: Hierzu gehört u.a. eine positive Erzählung über Migration und über\r\ndie Einwanderungsgesellschaft in Deutschland. Wenn allein sicherheits- und\r\nordnungspolitische Grundsätze sowie Pflichten und Anforderungen im Vordergrund\r\nstehen, während Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Mitwirkung in den\r\nHintergrund geraten, dann wird das Einwanderungsland Deutschland auch für\r\nFachkräfte unattraktiv.\r\n“Es gilt, bürokratische Hürden einzureißen, etwa durch eine konsequente\r\nDigitalisierung sowie die Zentralisierung der Prozesse und eine beschleunigte\r\nAnerkennung der Berufsqualifikationen. Dafür schaffen wir,\r\nunter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit, eine digitale Agentur für\r\nFachkräfteeinwanderung – „Work-and-stay-Agentur“ – mit einer zentralen\r\nIT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte.\r\nDie Agentur bündelt und beschleunigt unter anderem alle Prozesse der Erwerbsmigration\r\nund der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen\r\nund verzahnt diese mit den Strukturen in den Ländern. Wir setzen uns für\r\neinheitliche Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen ein.”\r\n(Rdnr. 419 – 426) \r\n\r\nBewertung: Es ist begrüßenswert, dass Bürokratie abgebaut wird und Prozesse\r\ninsbesondere zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigt und\r\nvereinfacht werden. Ziel muss es aber sein, eine deutliche Beschleunigung der\r\nArbeitserlaubnis und eine Anerkennung von Berufsabschlüssen für alle zu erreichen,\r\nnicht nur für Fachkräfte. Die Koalition ist gut beraten, diese Vorhaben auch\r\nfür Angehörige vorzusehen, die über den partnerschaftlichen Familiennachzug\r\nnach Deutschland kommen. Darüber hinaus sollten auch Menschen, die bereits\r\nin Deutschland leben – etwa Geflüchtete mit abgelehntem Asylantrag, die die\r\nKriterien für eine Einwanderung als Fachkraft erfüllen – von vereinfachten Verfahren\r\nprofitieren können. Gerade hier besteht großes ungenutztes Potenzial,\r\ndas durch gezielte Anerkennungs- und Integrationsmaßnahmen besser aktiviert\r\nwerden könnte. Die „Work-and-stay-Agentur“ sollte daher nicht nur als Zugang\r\nfür neue Fachkräfte dienen, sondern auch bestehende Potenziale vor Ort systematisch\r\nerfassen und fördern.\r\n“Wir wollen im Rahmen der Erwerbsmigration Arbeitnehmerrechte schützen\r\nsowie Missbrauch konsequent bekämpfen. Wir wollen ein bedarfsgerechtes\r\nAngebot an Berufssprachkursen auf Dauer absichern und in der Fläche ausbauen.\r\nHürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir\r\nabbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren.”\r\n(Rdnr. 434 – 437)\r\nBewertung: Es ist zu begrüßen, dass Migrant:innen mitgedacht werden, die sich\r\nbereits in Deutschland befinden. Erweiterte Angebote für berufliche Sprachkurse\r\nsind notwendig, sie dürfen jedoch nicht zulasten vorgeschalteter Integrationskurse\r\nsowie aufbauender Deutschkurse gehen.\r\nMigration und Integration\r\n“Deutschland ist ein weltoffenes Land und wird es auch bleiben. Wir stehen\r\nzu unserer humanitären Verantwortung. Das Grundrecht auf Asyl bleibt\r\nunangetastet. Wir wollen Integration ermöglichen. Wir wollen ein einwanderungsfreundliches\r\nLand bleiben und eine qualifizierte Einwanderung\r\nin unseren Arbeitsmarkt attraktiv machen. Deutschland schlägt dabei einen\r\nanderen, konsequenteren Kurs in der Migrationspolitik ein. Die Anreize, in\r\ndie Sozialsysteme einzuwandern, müssen deutlich reduziert werden. Wir\r\nwerden Migration ordnen und steuern und die irreguläre Migration wirksam\r\nzurückdrängen. Deshalb werden wir unter anderem das Ziel der „Begrenzung“\r\nder Migration zusätzlich zur „Steuerung“ wieder ausdrücklich in das\r\nAufenthaltsgesetz aufnehmen. Dadurch werden wir auch unsere Kommunen\r\nentlasten. “\r\n(Rdnr. 2959 - 2967)\r\n\r\nBewertung: Wir begrüßen das Bekenntnis der Koalitionäre zu einem weltoffenen\r\nund einwanderungsfreundlichen Deutschland, das sich seiner humanitären\r\nVerantwortung bewusst ist und sich dem Grundrecht auf Asyl verpflichtet\r\nfühlt. Die nachfolgenden Sätze schlagen jedoch andere Töne an: Integration\r\nwill ermöglicht - nicht gefördert werden, Einwanderung wird mit Einwanderung\r\nin Sozialsysteme verbunden und wird auch als irregulär bezeichnet oder das\r\nHervorheben der Begrenzung. Das ist keine Erzählung, um Bürger:innen dieses\r\nLandes mitzunehmen und positiv auf Einwanderung, die ja gebraucht wird, zu\r\nblicken. Und ob dies Kommunen hilft? Kommunen haben immer wieder verdeutlicht,\r\ndass sie in ihren Anstrengungen u.a. finanzielle Unterstützung benötigen,\r\nsehr viel weniger bürokratischen Aufwand und mehr Vertrauen in ihre\r\nMöglichkeiten.\r\n“Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet\r\nfür zwei Jahre aus. Härtefälle bleiben hiervon unberührt. Danach prüfen\r\nwir, ob eine weitere Aussetzung der zuletzt gültigen Kontingentlösung im\r\nRahmen der Migrationslage notwendig und möglich ist. “\r\n(Rdnr. 2976 – 2978)\r\nBewertung: Die Aussetzung des Familiennachzugs lehnen wir strikt ab, er ist\r\naus unserer Sicht kontraproduktiv, da gerade die Familie integrationsfördernd\r\nwirkt. Zahlreiche Studien belegen dies. Zudem sprechen wir hier von einem\r\nfestgelegten Kontingent von 1000 Menschen monatlich. Es sind u.a. Eltern,\r\ndie zu ihren minderjährigen Kindern nach Deutschland kommen wollen. Im\r\nvergangenen Jahr zogen auf diesem Weg 1.525 Eltern zu ihren minderjährigen\r\nsubsidiär schutzberechtigten Kindern nach. Die Einschränkung des\r\nFamiliennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist integrationspolitisch wie\r\nmenschenrechtlich hoch problematisch. Sie erzeugt eine künstliche Hierarchie\r\ninnerhalb schutzbedürftiger Gruppen und steht im offenen Widerspruch zum\r\nverfassungsrechtlich garantierten Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG). Sie\r\nwiderspricht den Grund- und Menschenrechten, auf denen unser demokratischer\r\nRechtsstaat beruht – und dem Anspruch, den der Koalitionsvertrag selbst\r\nformuliert: Familien in den Mittelpunkt zu stellen. Härtefälle bleiben von der\r\nAussetzung des Familiennachzugs ausgenommen. Zwar ist es begrüßenswert,\r\ndass Härtefälle vom Ausschluss nicht betroffen sind, jedoch zeigen Erfahrungen\r\naus der Beratungspraxis, dass die Hürden für eine Anerkennung als Härtefall so\r\nhoch sind, dass viele betroffene Familien faktisch keine realistische Chance auf\r\nFamiliennachzug haben.\r\n\r\n“Deutschland als Einwanderungsland ist geprägt von Menschen unterschiedlicher\r\nHerkunft. Wir wollen den sozialen Zusammenhalt stärken. Dabei\r\nkommt ehrenamtlichen Organisationen und Initiativen von Menschen mit\r\nEinwanderungsgeschichte eine besondere Rolle zu, da sie Brücken bauen\r\nund den Zugang zu gesellschaftlichen Angeboten erleichtern.”\r\n(Rdnr. 3050 - 3054)\r\nBewertung: Die Absicht klingt grundsätzlich positiv, doch die Umsetzung wird\r\nentscheidend sein. Wir werden die Koalitionäre an ihren Worten messen und\r\nauf konkrete Maßnahmen dringen.\r\n“Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wird\r\nfortgeführt und auskömmlich finanziert. Ergänzend verbessern wir die Zusammenarbeit\r\nvon Bund, Ländern und Kommunen bei der Integration.“\r\n(Rdnr. 3056 – 3058)\r\nBewertung: Als Träger von MBE begrüßen wir die Fortführung und eine auskömmliche\r\nFinanzierung dieser Beratung. Die Migrationsberatung für erwachsene\r\nZugewanderte (MBE) leistet einen unverzichtbaren Beitrag, um neuzugewanderte\r\nMenschen in Deutschland bei der Deckung ihrer grundlegenden\r\nBedürfnisse zu unterstützen und ihnen langfristige Perspektiven für Integration\r\nund gesellschaftliche Teilhabe zu eröffnen. Die Beschränkung auf zahlenbasierte\r\nErfolgskriterien, die derzeitige Ausrichtung auf standardisierte Zielvorgaben\r\nund begrenzte Beratungszeiten wird der Komplexität der individuellen Bedarfe\r\njedoch oft nicht gerecht. Eine nachhaltige Weiterentwicklung der MBE sollte\r\ndaher auch qualitative Aspekte stärker berücksichtigen.\r\n“Wir wollen mehr in Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen,\r\ndie Sprach-Kitas wieder einführen, das Startchancen-Programm fortsetzen\r\nund auf Kitas ausweiten. Damit sorgen wir für eine Integration von Anfang\r\nan. “\r\n(Rdnr. 3059 – 3061)\r\nBewertung: Wir begrüßen grundsätzlich integrative Maßnahmen von Anfang\r\nan. Selbstverständlich ist es gut, Integrationskurse fortzusetzen – sie müssen\r\naber auch finanziell gut ausgestattet werden, damit qualitativ guter Unterricht\r\nstattfinden kann. Dasselbe gilt für die Sprach-Kitas und das Startchancen-Programm.\r\nGleichzeitig werfen die jüngsten Änderungen der Integrationskursverordnung\r\nund die Einschränkungen im Berufssprachkursangebot erhebliche\r\nFragen auf: Die Streichung wichtiger Kursarten (z. B. Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse)\r\nsowie der Wegfall vieler niedrig- und hochschwelliger \r\n\r\nBerufssprachkurse (A2, B1, C1, C2) stehen in deutlichem Widerspruch zum\r\nAnspruch auf bedarfsorientierte Förderung. Auch die Kürzungen bei Wiederholungsmöglichkeiten\r\nund Fahrtkostenzuschüssen erschweren besonders\r\nbenachteiligten Gruppen den Zugang zu Sprachförderung. Eine zukunftsfähige\r\nIntegrationspolitik braucht nicht nur gute Absichtserklärungen, sondern vor\r\nallem realistische, sozial gerechte und flächendeckend zugängliche Angebote.\r\n“Integration muss weiterhin gefördert, aber intensiver als bisher eingefordert\r\nwerden. Durch effiziente und zielgerichtete Angebote wollen wir bessere\r\nStartchancen für Bleibeberechtigte schaffen.”\r\n(Rdnr. 3054 – 3056)\r\nund\r\n“Eine verpflichtende Integrationsvereinbarung soll künftig Rechte und\r\nPflichten definieren. Die Integrationsvereinbarungen erwerbsloser Schutzberechtigter\r\nsollen konkrete Schritte zur Arbeitsmarktintegration (insbesondere\r\nAufnahme einer integrativen Tätigkeit oder Ausbildung) enthalten. Dafür\r\nsollen sie sich auch an den bestehenden und gegebenenfalls neu zu schaffenden\r\nInstrumenten des SGB II orientieren.”\r\n(Rdnr: 3061 – 3065)\r\nBewertung: Diese Vereinbarungen sollten nicht einseitig auf Pflichten und\r\npotenzielle Sanktionen ausgerichtet sein, sondern individuelle Unterstützungsangebote\r\nbeinhalten, die sich an der Lebensrealität und den Potenzialen der\r\nSchutzberechtigten orientieren. Eine Orientierung an den Instrumenten des\r\nSGB II kann sinnvoll sein, birgt aber auch das Risiko, integrationspolitische Maßnahmen\r\nzu stark auf arbeitsmarktpolitische Ziele zu verengen. Von zentraler\r\nBedeutung ist zudem, dass Schutzberechtigte beim Abschluss solcher Vereinbarungen\r\nunabhängig begleitet werden und dass sichergestellt ist, dass sie die Inhalte\r\nund die damit verbundenen Rechte und Pflichten auch wirklich verstehen.\r\nIntegration ist ein umfassender gesellschaftlicher Prozess, der Zeit, Vertrauen\r\nund nachhaltige Strukturen erfordert – nicht nur Druck. Entscheidend wird sein,\r\nob die Ausgestaltung der Vereinbarungen tatsächlich Ressourcen mobilisiert\r\noder neue Ausschlüsse produziert.\r\n“Wir schaffen die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren ab. Darüber hinaus\r\nhalten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht fest.”\r\n(Rdnr. 3097 – 3098)\r\n\r\nBewertung: Wir begrüßen das Festhalten an der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts.\r\nAllerdings kritisieren wir die Abschaffung der verkürzten Einbürgerung,\r\nda insbesondere Menschen betroffen sind, die sich durch ihr Engagement\r\nund ihre Beiträge in der Gesellschaft hervorheben – wie zum Beispiel\r\nehrenamtlich Tätige und Migrant:innen, die in Rdnr. 3050-3054 hervorgehoben\r\nwerden. Indem die Koalition diese verkürzte Einbürgerung abschafft, wird eine\r\nGelegenheit verpasst, die Beiträge dieser Menschen anzuerkennen und sie in\r\neine wertschätzende Erzählung von Migration einzubinden. Stattdessen bleibt\r\ndie Zuwanderungspolitik in einem restriktiven Rahmen, der weiterhin von hierarchischen\r\nVorstellungen von Zugehörigkeit geprägt ist.\r\nFrühkindliche Bildung, Grundschule\r\n“Für gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland\r\nwerden wir die verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer\r\nflächendeckenden, mit den Ländern vereinbarten Diagnostik des Sprach- und\r\nEntwicklungsstands einführen. “\r\n(Rdnr. 3111 – 3113)\r\nBewertung: Die Absicht, alle vierjährigen Kinder zu erreichen, klingt grundsätzlich\r\npositiv. Allerdings ist diese Maßnahme aus unserer Sicht sehr kritisch zu bewerten:\r\nDie meisten Sprachstandtests messen ausschließlich die Kompetenzen\r\nin der deutschen Sprache und berücksichtigen nicht die gesamte sprachliche\r\nKompetenz eines Kindes. Eine vorliegende Mehrsprachigkeit wird dabei oft\r\nnicht anerkannt, was zu einer einseitigen Bewertung führt. Kinder mit Migrationsbiografie\r\nschneiden in solchen Tests häufig schlechter ab, was nicht nur\r\nzu einer falschen Einschätzung als „förderbedürftig“ führt, sondern auch zur\r\nStigmatisierung der Kinder. Dies verstärkt die bestehende Ungleichbehandlung\r\nund diskriminiert Kinder, die mehrsprachig aufwachsen.\r\n“Im Rahmen des QEG wollen wir eine zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas\r\nund Startchancen-Kitas integrieren. Dafür entwickeln wir das Konzept der\r\nSprach-Kitas weiter. “\r\n(Rdnr. 3115 – 3117)\r\n\r\nBewertung: Die Wiedereinführung von Sprach-Kitas ist ein wichtiges Hilfsinstrument,\r\num Bildungsbenachteiligung früh abzubauen und um die Kinder beim\r\nErwerb der deutschen Sprache zu unterstützen. Kritisch zu betrachten ist jedoch\r\nder einseitige Fokus allein auf die Förderung der deutschen Sprache, ohne die\r\nHerkunftssprache der Kinder mitzufördern. Vielfach wird sogar das Bestehen\r\neiner anderen Sprache als defizitär wahrgenommen. Aus unserer Sicht muss das\r\nzukunftsorientierte Bildungssystem in einem Einwanderungsland, wie Deutschland,\r\nMehrsprachigkeit aktiv fördern und wertschätzen.\r\n“Kinder brauchen moderne und gut ausgestattete Räume, denn die Basis\r\ndes Bildungserfolgs wird bereits in Krippen und Kitas gelegt. Wir werden\r\nin Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung (etwa für Inklusion,\r\nArbeitsschutz, Ausstattung und Digitalisierung) investieren, um frühkindliche\r\nBildung zu ermöglichen. “\r\n(Rdnr. 3124 – 3127)\r\nBewertung: Dies ist zu begrüßen und längst überfällig.\r\n“Den Ganztagsausbau treiben wir voran. Wir halten am Ausbauziel für die\r\nGanztagsbetreuung in der Grundschule fest. Dafür werden wir bürokratische\r\nHürden abbauen. Der Rechtsanspruch soll deutschlandweit mit einer\r\nQualitätsentwicklung perspektivisch verbunden sein. Bei der Umsetzung vor\r\nOrt eröffnen wir den Kommunen mehr Gestaltungsspielräume. Angebote\r\nder anerkannten freien Träger der Jugendarbeit sollen zur Erfüllung des\r\nRechtsanspruchs herangezogen werden können und in ihrer Rolle gestärkt\r\nwerden. Wir verlängern das laufende Investitionsprogramm um zwei Jahre\r\nund erhöhen die Investitionsmittel für den Ganztag.”\r\n(Rdnr 3129 – 3135)\r\nBewertung: Wir begrüßen die geplanten Investitionen in den Ganztagsausbau.\r\nDie Förderung der Bildung zahlt sich später vielfach aus. Der Zugang zur Betreuung\r\nreicht allein aber nicht aus, um positive Auswirkungen sicherzustellen.\r\nOhne verbindliche, deutschlandweite Qualitätsstandards besteht die Gefahr,\r\ndass Kinder zwar betreut, aber nicht ausreichend gefördert werden. Der Rechtsanspruch\r\nmuss mit einem klaren Qualitätsrahmen einhergehen, der den Anforderungen\r\neiner Migrationsgesellschaft gerecht wird.\r\n\r\nDemokratieentwicklung\r\n“Wir sind überzeugt, dass wir verstärkt in die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie\r\ninvestieren müssen. Wir unterstreichen die Bedeutung gemeinnütziger\r\nOrganisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als\r\nzentrale Säulen unserer Gesellschaft. Die Unterstützung von Projekten zur\r\ndemokratischen Teilhabe durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“\r\nsetzen wir fort.”\r\n(Rdnr. 3302 – 3306)\r\nBewertung: Wir begrüßen, dass die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen,\r\nengagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen\r\nunserer Gesellschaft anerkannt wird. Aus eigener Erfahrung schätzen wir das\r\nBundesprogramm „Demokratie leben!“ sehr. Wir vermissen aber darüberhinausgehende,\r\nnämlich dauerhafte Absicherungen der wichtigen Arbeit von\r\nNichtregierungsorganisationen. Insbesondere hätten wir uns die Fortsetzung\r\ndes Bemühens um ein Demokratiefördergesetz gewünscht.\r\nAntidiskriminierung\r\n“Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle wird fortgesetzt. Wir werden\r\nden Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten\r\nRassismus-Definition neu auflegen, um Rassismus in seinen\r\nverschiedenen Erscheinungsformen zu bekämpfen.”\r\n(Rdnr. 3311 – 3313)\r\nBewertung: Wir begrüßen die Fortsetzung der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle\r\ndes Bundes, wünschen uns aber eine Reform ihrer Befugnisse. Sie sollte\r\nals oberste Bundesbehörde strukturiert werden. Auch die Novellierung des\r\nAGG ist längst überfällig. In der jetzigen Form schützt das Gesetz nicht alle\r\nvon Diskriminierung Betroffene. Schutzlücken gilt es zu schließen: Niemand\r\ndarf wegen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse, eines Akzents oder Analphabetismus\r\ndiskriminiert werden. Auch aufgrund des Familienstandes darf\r\nkeine Diskriminierung erfolgen. Paare sehen sich gezwungen zu heiraten, um\r\nein gemeinsames Leben in Deutschland zu führen. Unverheiratete Paare haben\r\nnicht die gleichen sozial-rechtlichen Ansprüche wie verheiratete. Vorsätze,\r\nden Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus weiterzuentwickeln, begrüßen\r\nwir. Wir warnen aber vor Rückschritten. Aus den im NAP formulierten bzw. zu\r\nformulierenden Handlungsfeldern und Schwerpunkten gilt es konkrete Maßnahmen\r\nund Vorhaben (weiter) zu entwickeln und umzusetzen.\r\n\r\nPflege und Gesundheit\r\n“Wir streben an, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz\r\nzusammenzuführen, die Freistellungsansprüche flexibler zu machen und\r\nden Kreis der Angehörigen zu erweitern. Wir prüfen, wie perspektivisch ein\r\nFamilienpflegegeld eingeführt werden kann.”\r\n(Rdnr. 3293 – 3295)\r\nBewertung: Eine Zusammenführung von Pflegezeit- sowie Familienpflegezeitgesetz\r\nist begrüßenswert. Allerdings geht der Koalitionsvertrag an keiner\r\nStelle darauf ein, den Personenkreis der Anspruchsberechtigten transnationaler\r\nFamilienkonstellationen und Familien mit Migrationsgeschichte zu erweitern.\r\nSowohl das Pflegezeitgesetz als auch das Familienpflegezeitgesetz berücksichtigt\r\ndie besonderen Herausforderungen von transnationalen Familien und\r\nFamilien mit Migrationsgeschichte nach der derzeitigen Gesetzesformulierung\r\nnicht. Innerfamiliäre Pflege- und Hilfeleistungen sind bei transnationalen Familienkonstellationen\r\noft über weite Entfernungen und über Ländergrenzen\r\nhinweg erforderlich. Deutschland wirbt aktiv um Arbeitskräftezuzug und profitiert\r\ninsbesondere angesichts des Fachkräftemangels von den qualifizierten\r\nzuwandernden Arbeitskräften. Oft lassen Menschen enge Familienangehörige\r\nwie Eltern in ihren Herkunftsländern zurück, bei denen aufgrund des steigenden\r\nLebensalters häufig Pflege- und Unterstützungsbedarfe entstehen. Dies betrifft\r\nnicht nur Migrant:innen, sondern auch alle anderen Familien mit Migrationsgeschichte,\r\ndie nahe Angehörige im Ausland haben, sei es in europäischen\r\nLändern oder Drittstaaten. In diesem Kontext ist es notwendig, Lösungen zu\r\nschaffen, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und transnationalen Pflegeund\r\nUnterstützungsaufgaben ermöglichen. Der Koalitionsvertrag berücksichtigt\r\njedoch die spezifischen Bedarfe transnationaler Familien nicht.\r\n“Krankheitsvermeidung, Gesundheitsförderung und Prävention spielen für\r\nuns eine wichtige Rolle. Wir sprechen Menschen, insbesondere Kinder, zielgruppenspezifisch,\r\nstrukturiert und niederschwellig an.”\r\n(Rdnr. 3364 – 3365)\r\nUnd\r\n“Medizinische Vorsorge, Behandlung und Forschung gestalten wir geschlechts-\r\nund diversitätssensibel (inklusive queere Menschen) aus und\r\nberücksichtigen dabei die speziellen Bedürfnisse in jedem Lebensabschnitt\r\naller Geschlechter....”\r\n\r\n(Rdnr. 3542 – 3544)\r\nBewertung: Wir begrüßen das Vorhaben der Koalitionäre, die Gesundheitsförderung\r\nzielgruppengerecht und diversitätssensibel zu gestalten. Dabei müssen\r\nauch die Bedürfnisse von Menschen berücksichtigt werden, die mit strukturellen,\r\nsprachlichen oder anderen Barrieren im Gesundheitssystem konfrontiert\r\nsind. Dazu gehören insbesondere Menschen mit Migrationsbiografie, aber\r\nauch andere Bevölkerungsgruppen, die aufgrund von Benachteiligungen oder\r\nDiskriminierung Herausforderungen erfahren. Es müssen gezielte Maßnahmen\r\nergriffen werden, um Diskriminierung im Gesundheitssystem zu bekämpfen.\r\n\r\nRückfragen an:\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.\r\nLudolfusstraße 2 - 4\r\n60487 Frankfurt am Main\r\nTelefon: +49 69 713 756 - 0\r\ninfo@verband-binationaler.de\r\nFrankfurt, den 06.05.2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-05-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015068","regulatoryProjectTitle":"Entwicklung einer partizipativen, diskriminierungs- und rassismuskritischen Familien-, Migrations-, und Bildungspolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/60/2e/518008/Stellungnahme-Gutachten-SG2505150003.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"APPELL AN DIE BUNDESREGIERUNG VON 293 ORGANISATIONEN\r\n\r\nAn die neue Bundesregierung: Appell für eine verantwortungsvolle Migrationspolitik\r\nMit ihrem Koalitionsvertrag stellen Union und SPD die Verantwortung für Deutschland ins Zentrum ihres Handelns. Zum Amtsantritt der Regierung machen 293 Organisationen und Verbände deutlich: Diese Verantwortung muss für alle Menschen in Deutschland gelten.\r\nDer Wahlkampf war geprägt von einer aufgeheizten Stimmung, die sich vor allem gegen Geflüchtete und Zugewanderte richtete. Das hat sich auch im Koalitionsvertrag niedergeschlagen. Doch die Ausgrenzung einzelner Gruppen schafft ein Klima der Angst für alle und untergräbt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Am Ende nützt das nur den Feinden einer freiheitlichen Demokratie. Damit muss endlich Schluss sein.\r\nZugewanderte und hierher geflüchtete Menschen sind integraler Teil unserer Gesellschaft – sie gehören zu Deutschland. Sie bereichern uns in allen Bereichen, ob in Familie und Freundeskreis, der Nachbarschaft, den Schulen, den Sportvereinen oder den Betrieben. Viele von ihnen leisten jeden Tag unverzichtbare Arbeit – im Einzelhandel, im Krankenhaus, in der Industrie, in der Gastronomie, an Flughäfen, im öffentlichen Nahverkehr oder ehrenamtlich in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen. Für uns ist klar: Unsere Gesellschaft gewinnt ihre Stärke aus Offenheit, Vielfalt und der Überzeugung, dass allen Menschen gleiche Rechte zukommen.\r\nNicht Geflüchtete und Zugewanderte spalten unsere Gesellschaft, sondern eine Politik, die sich den strukturellen und sozialen Problemen unseres Landes zu lange nicht konsequent angenommen hat. Die mittlerweile in der Gesellschaft verbreiteten Gefühle von Verunsicherung und Überforderung beim Thema Flucht und Migration werden somit noch verstärkt, anstatt ihnen mit guten Konzepten für eine funktionierende Asyl-, Aufnahme-, und Integrationspolitik zu begegnen. Für die hohe Belastung von Kommunen und einzelnen Berufsgruppen im Zusammenhang mit Migration werden allein Geflüchtete verantwortlich gemacht, anstatt die tatsächlichen sozialen, politischen und finanziellen Ursachen dieser Belastung anzugehen. So darf es nicht weitergehen. Was es jetzt braucht, ist eine Migrationspolitik, die verantwortlich handelt, statt unsere offene und vielfältige Gesellschaft zu gefährden.\r\nEine solche verantwortungsvolle Migrationspolitik…\r\n❖\r\n… schützt die Rechte der Einzelnen und somit aller – das gilt insbesondere auch für das Recht auf Asyl. Das Bekenntnis zum Recht auf Asyl im Koalitionsvertrag ist essentiell, reicht aber allein nicht aus. Es muss auch gelebt werden. Zurückweisungen an den Grenzen, Abschiebungen in Krisenländer und eine Beweislastumkehr im Asylverfahren zulasten Geflüchteter sind damit nicht vereinbar.\r\n❖\r\n… nimmt Sorgen und Ängste ernst, ohne sie zu befeuern. Eine demokratische Gesellschaft lebt von der streitbaren Diskussion und verschließt nicht die Augen vor\r\nHerausforderungen. Doch dabei darf die kommende Bundesregierung nicht den\r\nhumanitären und menschenrechtlichen Kompass verlieren, der Grundlage unseres Zusammenlebens ist.\r\n❖\r\n… fördert die Integration aller Menschen. Die nächste Bundesregierung sollte Familien Sicherheit bieten, statt mit der Aussetzung des Familiennachzugs Integration zu verhindern. Auch braucht es weiterhin Chancen für diejenigen, die schon lange bei uns sind, weshalb das Erfolgsmodell des Chancen-Aufenthaltsrechts entfristet werden sollte. Für ein freiheitliches Zusammenleben müssen zudem Wege zu sicheren und gleichen Bürgerrechten durch Einbürgerung eröffnet werden, die keine Gruppen ausschließen. Integration darf dabei nicht allein von der Arbeitsmarktintegration abhängig gemacht werden, sondern es muss allen möglich sein, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden.\r\n❖\r\n... investiert in Strukturen für erfolgreiche Integration und Aufnahme. Die im Koalitionsvertrag benannten Investitionen in die Integrationsstrukturen sind von entscheidender Bedeutung und dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Dies gilt insbesondere für die vielfältigen zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Betreuungsstrukturen sowie Integrations- und weitere Sprachkurse. Integration gelingt vor Ort in den Kommunen – diese müssen daher für ihre Aufgaben effektiv, umfassend und nachhaltig finanziell ausgestattet werden.\r\n❖\r\n… nutzt alle vorhandenen Potentiale. Angesichts des Fachkräftemangels sollte die Bundesregierung konsequent alle vorhandenen Potentiale von hier ankommenden und lebenden Menschen nutzen und Hürden für Qualifikation und Arbeitsaufnahme abbauen. Hier sind bereits wichtige Schritte im Koalitionsvertrag vereinbart, doch braucht es darüber hinaus einen echten Spurwechsel und den konsequenten Abbau der Arbeitsverbote für alle Geflüchteten. Auch Gruppen wie Alleinerziehende oder Geflüchtete mit Behinderungen müssen beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützt werden.\r\n❖\r\n… schaut über den nationalen Tellerrand. Den weltweit zu beobachtenden autoritären Entwicklungen sollte die neue Bundesregierung mit der Verteidigung einer offenen, liberalen Gesellschaft begegnen, statt die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz durch die Streichung des sogenannten „Verbindungselements“ auf Drittstaaten abzuwälzen oder sich durch fragwürdige Abkommen mit Drittstaaten in politische Abhängigkeiten zu begeben. Sie sollte sich für eine solidarische Verantwortungsteilung im internationalen Flüchtlingsschutz einsetzen und sichere Zugangswege in Form von Resettlement und Aufnahmeprogrammen eröffnen, statt sie zu beenden.\r\n\r\nDie unterzeichnenden Verbände leisten täglich ihren Beitrag für eine Gesellschaft, die ihre Stärke aus Offenheit, Vielfalt und der Zusammenarbeit von Menschen verschiedenster Herkunft, Hintergründe und Fähigkeiten gewinnt. Wer die Demokratie verteidigen will, muss\r\nauch die Zivilgesellschaft und insbesondere migrantische Selbstorganisationen achten und stärken.\r\nDaher appellieren wir an die Bundesregierung: Übernehmen Sie Verantwortung für eine offene Gesellschaft! Eine Gesellschaft, in der Einwanderung unterschiedlichster Art als Chance begriffen wird; in der Zugewanderte und Geflüchtete als gleichwertig anerkannt werden; in der Offenheit und Vielfalt als unsere Stärken begriffen werden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-05-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015068","regulatoryProjectTitle":"Entwicklung einer partizipativen, diskriminierungs- und rassismuskritischen Familien-, Migrations-, und Bildungspolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/20/81/550366/Stellungnahme-Gutachten-SG2506250026.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Frankfurt am Main, den 23. Juni 2025\r\nBegrüßungsbrief des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum Amtsantritt\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin Prien,\r\nzunächst möchten wir Ihnen herzlichst zum Amtsantritt gratulieren und freuen uns als bundesweit arbeitender Familienverband auf eine weitere, vertrauensvolle Zusammenarbeit und den weiteren Austausch mit Ihrem Ministerium.\r\nAls Familienverband der Migrationsgesellschaft setzen wir uns an den Schnittstellen von Familien-, Migrations-, Bildungs- und Antidiskriminierungspolitik für eine gerechte Partizipation aller Familien in unserer Gesellschaft ein. Wir möchten dazu beitragen, dass die besonderen Herausforderungen, vor denen Familien mit Migrationsbezügen stehen, in ihrer Vielfältigkeit wahrgenommen und angegangen werden. Diese beginnen bei den begrenzten Möglichkeiten, überhaupt als Familien in Deutschland zusammenleben zu können. Wir wünschen uns, dass auch bei migrationspolitischen Entscheidungen, wie beispielsweise den Sprachtests vor Einreise oder dem Nachzug von Kindern und anderer Familienangehöriger, mehr Rücksicht auf Familien genommen wird, und hoffen hier auf Ihre Unterstützung. Auch Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Berufsabschlüsse oder der Mangel an Integrationskursen betreffen viele Familien direkt. Zu wenig Aufmerksamkeit erhalten außerdem die Herausforderungen im Kontext der Pflege Angehöriger, die im Ausland leben. Der Verband hat kürzlich gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) eine\r\nExpertise erarbeitet, die sich mit den Problemen, aber auch mit Lösungsvorschlägen im Kontext transnationaler Pflege befasst. Die Expertise liegt mittlerweile Ihrem Ministerium vor und wir sind auf die Rückmeldungen gespannt.\r\nGrundsätzlich beunruhigt uns, dass im Zuge der derzeitigen, zum Teil scharf geführten Migrationsdebatten Diskriminierungsschutz für migrantische und migrantisierte Familien an Unterstützung verliert. Umso mehr freuen wir uns, dass Sie sich im Bereich Bildung für die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen einsetzen. Ein Teil davon ist die Wertschätzung aller Erstsprachen als Ressource. Wir befürchten allerdings, dass verbindliche Sprachtests für Vierjährige, die sich nur auf die deutsche Sprache beziehen und andere Sprachkompetenzen nicht abbilden, nicht allen Kindern gleichermaßen gerecht werden und dadurch zu Ausgrenzungen beitragen. Sinnvoll wäre aus unserer Perspektive, pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte im Umgang mit Mehrsprachigkeit im Schulalltag zu unterstützen und in entsprechenden Methoden und Unterrichtsformen zu qualifizieren. Entsprechend befürworten wir sowohl Ihr Engagement für Sprach-Kitas als auch für das Starchancen-Programm und den Ausbau und die Förderung von mehr pädagogischen Fachkräften und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren wichtigen Vorhaben.\r\nAls Familienverband, der seit über 50 Jahren die Interessen binationaler, migrantischer und transnationaler Familien in Deutschland vertritt, unterstützen wir Sie gerne bei der Gestaltung gerechterer Familienpolitik und stehen Ihnen jederzeit für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nChrysovalantou Vangeltziki und Anna Sabel\r\nBundesgeschäftsführung"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017094","regulatoryProjectTitle":"Beibehaltung der beschleunigten Einbürgerung (Turboeinbürgerung)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d0/d2/545618/Stellungnahme-Gutachten-SG2506030013.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (6. StAGÄndG) \r\n\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften dankt dem Bundesministerium des Innern für die Gelegenheit zum vorliegenden Entwurf Stellung nehmen zu können. Als Verband, der seit über 50 Jahren an den Schnittstellen von Familien-, Bildungs- und Migrationspolitik arbeitet begrüßen wir die Gelegenheit, einen Beitrag zu dieser wichtigen gesellschafts- und politischen Debatte zu leisten. Im Folgenden legen wir unsere kritische Bewertung der geplanten Maßnahme dar.\r\n\r\nStellungnahme: \r\n\r\nDie angekündigte Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung bei Vorliegen von besonderen Integrationsleistungen (Turboeinbürgerung) ist aus integrations- und rechtspolitischer Sicht ein bedenklicher Rückschritt. Diese Maßnahme sendet aus unserer Sicht ein falsches Signal an Migrant:innen und steht im Widerspruch zu den Zielen eines modernen und zukunftsorientierten Staates. Die Einbürgerung ist nicht nur ein Thema von erheblicher politischer und gesellschaftlicher Bedeutung, auch nicht nur ein rechtlicher Akt, sondern ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Zugehörigkeit und Anerkennung in unserer Gesellschaft. Es ist eben nicht nur der Erwerb eines deutschen Identitätsdokuments, sondern vor allem die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben mit allen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund betrachten wir die beabsichtigte Abschaffung der sogenannten „Turboeinbürgerung“ sehr kritisch. Die „Turboeinbürgerung“ bezeichnet eine beschleunigte Einbürgerung in Deutschland für eine ganz spezifische Gruppe von Migrant:innen. Sie richtet sich an gut qualifizierte Personen, die ihre Arbeit ausführen, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern und nach Prognose weiter ausführen und sichern werden. Von dieser Maßnahme profitieren jene Personen, die bereits nach wenigen Jahren ihr Leben in Deutschland erfolgreich und eigenverantwortlich gestalten. Die jetzt im Fokus stehenden Regelungen wurden eingeführt, um gezielt hochqualifizierte Fachkräfte dazu zu motivieren, dauerhaft in Deutschland zu bleiben - als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft. Eine schnellere Einbürgerung gibt diesen Menschen eine klare Perspektive, die sie für ihre Planungssicherheit brauchen. Fast ein Jahr nachdem das neue Gesetz zur Einbürgerung in Kraft getreten ist, soll es wieder verändert werden. Dafür sind aber keine nachgewiesenen Gründe bekannt. Somit bleibt die geplante Maßnahme des Widerrufs nicht nachvollziehbar. \r\n\r\nWir nehmen zu dem vorliegenden Entwurf im Folgenden Stellung:\r\n\r\nI.Voraufenthaltszeit\r\n\r\nDie Dauer des Aufenthalts in Deutschland ist kein zuverlässiger Indikator dafür, ob eine Person gut integriert ist oder nicht. Die Integration ist keine Frage der Zeit, sondern der aktiven Teilhabe - die die beschleunigte Einbürgerung auch verlangt. In seiner Begründung verweist das Ministerium auf Gerichtsurteile, in denen die Aufenthaltsdauer als Hauptkriterium für die Integration angesehen wird:\r\n„Eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit im Inland ist eine zentrale integrative Einbürgerungsvoraussetzung und bringt eine Integrationserwartung zum Ausdruck, mit der eine Vermutung hinreichender sozialer und kultureller Integration verbunden ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22.1.2013 – 19 A 363/10 –, juris Rn. 46; VGH München, Urteil vom 20.4.2016 – 5 B 15.2106 –, juris Rn. 28; VGH Mannheim, Urteil vom 20.8.2020 – 12 S 629/19 –, juris Rn. 45).“\r\nDieser Argumentation stimmen wir nicht zu. Vielmehr ist Integration anhand bestimmter Kriterien messbar: u.a. Sprachkenntnisse, Erwerbstätigkeit, mit der der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen gesichert wird, ehrenamtliches Engagement, politische Informiertheit, familiäre Verbundenheit. Diese objektiven Indikatoren sind konkreter und aussagekräftiger als die Aufenthaltsdauer in einem Land. Mit der „Turboeinbürgerung“ werden die Kriterien, die tatsächliche Integration abbilden, anerkannt und vorausgesetzt.\r\n\r\nII. Argument der fehlenden Kohärenz mit dem Aufenthaltsgesetz\r\n\r\nDie Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung wird weiter mit dem Argument begründet, dass die Voraussetzungen für die „Turboeinbürgerung“ geringer als für eine Niederlassungserlaubnis seien:\r\n„Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist u.a. mit einer erforderlichen Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren und – neben dem nachhaltig gesicherten Lebensunterhalt – dem Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen bzw. freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung an höhere Voraussetzungen geknüpft als die beschleunigte Einbürgerung nach § 10 Absatz 3 StAG. Das Streichen der „Turboeinbürgerung“ erhöht somit die Kohärenz zu den Vorschriften im Aufenthaltsrecht (vgl. Sachverständigenrat für Migration und Integration, Presseinformation vom 11. April 2025).“ Nach unserer Auffassung ist diese Kritik so nicht zutreffend. Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist im Aufenthaltsgesetz differenziert für unter-schiedliche Fallkonstellationen geregelt. Die grundlegende Regelung findet sich in § 9 AufenthG. Danach setzt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis u.a. in der Regel mindestens einen fünfjährigen rechtmäßigen (Vor-)Aufenthalt voraus (§9 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG) und erfordert die Einzahlung von mindestens 60 Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (§9 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 AufenthG). Daneben waren und sind seit Jahrzehnten deutsch verheiratete bzw. verpartnerte - sowohl was die Voraufenthaltszeit als auch den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts anbelangt - privilegiert (§ 28 Abs. 2, § 10 Abs. 1 StAG). Danach können deutsch verheiratete Ehegatt:innen und Lebenspartner:innen nach drei jähriger Voraufenthaltszeit unter weiteren Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten oder eingebürgert werden. Daneben gibt es allerdings noch eine ganze Anzahl weiterer Möglichkeiten, eine Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen und vor Ablauf der fünfjährigen Voraufenthaltszeit zu erhalten: etwa als Fachkraft (siehe § 18c AufenthG), als Inhaber:in einer Blauen Karte EU (siehe § 18c Abs. 2 AufenthG), bei erfolgreicher selbstständiger Tätigkeit (siehe § 21 Abs. 4 AufenthG). Auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge haben einen erleichterten Zugang zur Niederlassungserlaubnis (siehe § 26 Abs. 3 AufenthG). Im Regelfall können sie unter etwas geringeren Voraussetzungen nach fünf Jahren und bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren diesen unbefristeten Aufenthaltstitel erlangen. Ein eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht können Kinder ab ihrem 16. Lebensjahr erwerben (siehe § 35 AufenthG). In seiner Argumentation verweist das Ministerium auf die Positionierung des Sachverständigenrates für Integration und Migration. Dabei wird die wiederholte Empfehlung des SVRs zur „Turbo-Einbürgerung“ besonders gut integrierte Zuwander:innen nach vier Jahren Aufenthalt aber ignoriert (vgl. SVR 2009: 51; 2021: 472; 2023: 2f.3).\r\n\r\n1 SVR 2009: Viel getan, viel zu tun: Empfehlungen für die neue Regierungskoalition. SVR-Info Oktober 2009, Berlin.\r\n2 SVR 2021: Normalfall Diversität? Wie das Einwanderungsland Deutschland mit Vielfalt umgeht. Jahresgutachten 2021, Berlin.\r\n3 SVR 2023: Positionspapier zur Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts, Berlin.\r\n\r\nIII. Erforderliche Sprachkompetenz\r\n\r\nEin zentrales Argument gegen die Kritik, die „Turboeinbürgerung“ stelle geringere Anforderungen als die Niederlassungserlaubnis, betrifft den Nachweis der Sprachkompetenzen. Während für die Niederlassungserlaubnis - auch für die Fachkräfte - Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verlangt werden, setzt die beschleunigte Einbürgerung Sprachkenntnisse auf Niveau C1 voraus. \r\n\r\nZusammenfassung \r\n\r\nDurch eine langanhaltende Zurückhaltung der Staatsbürgerschaft bleiben die Migrant:innen zusätzlich benachteiligt, denn die vollen Bürgerrechte sind an die Verleihung der Staatsbürgerschaft geknüpft. Das fehlende Wahlrecht schließt sie von der demokratischen Mitbestimmung aus. Es ist Aufgabe des Staates, sich proaktiv gegen den Ausschluss gesellschaftlicher Gruppen von den Bürgerrechten einzusetzen. Die Schaffung weiterer Hindernisse ist kontraproduktiv und zementiert das Ungleichgewicht innerhalb der Bevölkerung. Die beschleunigte Einbürgerung ist ein sinnvolles Instrument moderner Einwanderungspolitik. Es ist kein privilegierter Kurzweg, sondern eine Anerkennung überdurchschnittlicher Beiträge. Menschen, die sich in besonders kurzer Zeit in die deutsche Gesellschaft integrieren - durch Spracherwerb, Bildungsabschlüsse, Berufstätigkeit, gesellschaftliches Engagement - werden so für ihre besondere Leistungen honoriert. Die Abschaffung der „Turboeinbürgerung“ würde bedeuten, dass die Integrationsanstrengungen in unserem Land nicht wertgeschätzt sind. Das wäre ein falsches Signal an genau die Zielgruppen, die das Land dringend braucht."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-05-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017095","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung mit bundesweiten, verbindlichen und einheitlichen Qualitätsrahmen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6e/b1/618886/Stellungnahme-Gutachten-SG2509250018.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. dankt dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Gelegenheit, zum vorliegenden Entwurf Stellung nehmen zu können. Seit vielen Jahren begleitet unser Verband engagiert die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Im Folgenden legen wir unsere Einschätzung zum aktuellen Entwurf dar.\r\nAls Familienverband, der binationale, migrantische und transnationale Familien vertritt, begrüßen wir ausdrücklich die Einbeziehung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit während der Schulferien zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung. Die verstärkte Kooperation von Schulen mit außerschulischen Trägern eröffnet wertvolle Synergien: Bildungseinrichtungen können den Rechtsanspruch verlässlich umsetzen, während Kinder und Jugendliche von vielfältigen, qualitativen Freizeit- und Lernangeboten profitieren. Besonders für Schüler:innen, deren Eltern sich keine kostenpflichtigen Aktivitäten leisten können, bedeutet ein verlässliches, kostenfreies Ferienprogramm eine wichtige Alternative. Gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt, da Eltern Planungssicherheit erhalten.\r\nAngebote der non-formalen Bildung in den Ferien ermöglichen es Kindern und Jugendlichen, ihre Interessen zu vertiefen, neue Fähigkeiten zu entdecken und kreative Erfahrungen zu sammeln – frei von schulischer Bewertung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wünsche der jungen Menschen berücksichtigt werden und sie aktiv in die Gestaltung der Programme einbezogen sind. Hochwertige Ferienangebote können die schulische Bildung sinnvoll ergänzen, indem sie eine ganzheitliche Entwicklung fördern. Besonders wichtig ist dabei, dass Gruppen heterogen zusammengesetzt sind – unabhängig von Leistungsniveau oder Sprachkenntnissen. So entstehen Räume für Peer-Learning, soziale Integration und Stärkung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts.\r\n\r\nUnser Verband betont die Notwendigkeit einer inklusiven und diversitätssensiblen Ganztagsbetreuung – auch während der Ferienzeiten. Angebote sollten gezielt auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen, insbesondere migrantischer, neu zugewanderter und geflüchteter Kinder, eingehen. Qualitative, sprachbildende Aktivitäten in den Ferien können die Sprachbildung sowohl mehrsprachiger als auch nicht-mehrsprachiger Kinder wesentlich fördern. Schulen sollten hierbei eng mit Trägern der Jugendhilfe kooperieren, die über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit zugewanderten und mehrsprachigen Kindern verfügen.\r\nFür die Wirksamkeit der Ferienangebote ist die Einhaltung verbindlicher Qualitätsstandards entscheidend. Diese sollten gewährleisten, dass Programme nicht nur quantitativ ausreichend, sondern auch pädagogisch hochwertig, sicher und kindgerecht sind. Dazu gehört ein qualifiziertes Fachpersonal, das Vielfalt wertschätzt und diversitätskritische Kompetenzen sowie sprachliche Bildung gezielt einbringt. Um die Qualität kontinuierlich zu sichern, sollten Ferienangebote regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden, sodass Betreuungslücken oder Förderbedarfe frühzeitig identifiziert werden können.\r\nEin inklusives und qualitätsvolles Ferienangebot sichert nicht nur die Betreuung, sondern stärkt die Teilhabechancen von Kindern und trägt zu ihrer individuellen Entwicklung bei. Offene Zugänglichkeit – unabhängig von der finanziellen Situation der Familien – ist hierfür eine zentrale Voraussetzung. Nur wenn auch Kinder aus einkommensschwachen Haushalten oder besonderen Lebenslagen einbezogen werden, können Ferienprogramme nachhaltig einen Beitrag zu Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe leisten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017168","regulatoryProjectTitle":"Beibehaltung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6c/2c/548284/Stellungnahme-Gutachten-SG2506240038.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD \"Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten\" - BT-Drucksache 21/321\r\n\r\nAls Verband, der seit über 50 Jahren für den Schutz und die Stärkung von Familien in den Bereichen Migration, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe eintritt, nehmen wir mit größter Sorge den Gesetzentwurf zur vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten zur Kenntnis. Im Folgenden legen wir unsere grundsätzliche Kritik dar:\r\nStellungnahme:\r\nDie geplante Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre steht in eklatantem Widerspruch zu den Grund- und Menschenrechten, auf denen unser demokratischer Rechtsstaat beruht. Die Bundesregierung betont regelmäßig den besonderen Stellenwert von Ehe und Familie in unserer Gesellschaft:\r\n“Wir stellen Familien in den Mittelpunkt, sorgen für gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ (Koalitionsvertrag 2025, Rn. 3107).\r\nDie gezielte Aussetzung für eine besonders schutzbedürftige Gruppe widerspricht dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) sowie dem Gleichheitsgrundsatz. Es darf keine Familien zweiter Klasse geben. Bereits das bestehende Kontingentmodell ist integrations- und familienpolitisch höchst problematisch; eine vollständige Aussetzung verschärft die ohnehin belastende Situation für betroffene Familien auf unzumutbare Weise. Die rechtliche Unterscheidung zwischen GFK-Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten bildet nicht die Lebensrealität vieler Schutzsuchender ab, die ebenfalls vor Krieg, Folter und schweren\r\nMenschenrechtsverletzungen geflohen sind. Die langanhaltende Krisensituation in Herkunftsländern wie Syrien verdeutlicht, dass humanitäre Schutzbedarfe häufig nicht temporär, sondern strukturell sind. Eine jahrelange Trennung von engsten Angehörigen bedeutet für viele Betroffene eine erhebliche psychische Belastung, untergräbt Teilhabeprozesse und erschwert den Aufbau einer stabilen Lebensperspektive in Deutschland. Im vergangenen Jahr wurden 5.150 Visa zum Nachzug von Eltern erteilt und nur 1.525 Elternteile zogen auf diesem Weg zu ihren minderjährigen subsidiär schutzberechtigten Kindern. Stand Februar 2025 warteten 385.929 Personen auf einen Termin zur Beantragung eines Visums für den Familiennachzug zu einer subsidiär schutzberechtigten Person. Bei der aktuellen Kontingentierung von maximal 1.000 Visa pro Monat für diese Personengruppe, würde die Visumsvergabe für die bestehenden Anträge folglich 32 Jahre in Anspruch nehmen.1 In unserer Beratungspraxis erleben wir regelmäßig die belastenden Auswirkungen dieser Trennung. Wir appellieren daher mit Nachdruck an den Gesetzgeber, bei allen migrationspolitischen Erwägungen den verfassungsrechtlich verankerten Familienschutz uneingeschränkt zu wahren.\r\nI. Familiennachzug als Fundament von Inklusion und Partizipation\r\nDer Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug für subsidiär für zwei Jahre auszusetzen. Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht weder menschenrechtlich noch integrationspolitisch vertretbar. Die Aussetzung führt zu einer zweifachen Benachteiligung und stellt eine unzulässige Ungleichbehandlung dar.\r\n“Die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten dient der Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik Deutschland” (S.6).\r\nAus unserer fachlichen Praxis wissen wir: Die Möglichkeit, als Familie in Sicherheit und Stabilität zusammenzuleben, ist keine politische Belastung, sondern eine entscheidende Ressource für gesellschaftliche Teilhabe, psychische Gesundheit und langfristige Stabilität.\r\nFamiliennachzug ist kein Integrationshemmnis – sondern ein Integrationsmotor. Eine Aussetzung dieser Möglichkeit schwächt gezielt die Teilhabechancen subsidiär Schutzberechtigter. Die Trennung von Familienangehörigen behindert Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe\r\n1 Vgl. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Fraktion DIE LINKE – Nachfragen zum Familiennachzug, BT-Drs. 20/15151, 20. Wahlperiode, 26.03.2025.\r\nerheblich. Viele subsidiär Schutzberechtigte, die dauerhaft in Deutschland leben, sind durch die Sorge um ihre im Herkunftsland verbleibenden Familien stark belastet. Sie übernehmen aus der Ferne Verantwortung für ihre Angehörigen, was nicht nur emotional überfordert, sondern auch existenzielle finanzielle Lasten mit sich bringt. Wenn legale Nachzugsmöglichkeiten fehlen und wirtschaftliche Ressourcen begrenzt sind, steigt das Risiko, dass Betroffene auf informelle oder irreguläre Wege zurückgreifen. Besonders gravierend sind die psychischen Belastungen für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, die ohne ihre engsten Bezugspersonen in instabilen Verhältnissen verbleiben. Die Trennung verhindert notwendige familiäre Unterstützung und verschärft Traumatisierung sowie psychosoziale Folgeschäden – mit langfristigen Folgen für Bildung, Arbeitsmarktpartizipation und gesellschaftliches Ankommen. Eine Politik, die Familien systematisch voneinander trennt, steht im Widerspruch zu jeder nachhaltigen Integrationsstrategie.\r\nII. Irreguläre Migrationsbewegungen\r\n“Dennoch sollte insbesondere im Hinblick auf weiterhin bestehende erhebliche irreguläre Migrationsbewegungen klargestellt werden, dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist. Dadurch soll das klare Signal gesetzt werden, dass die Berücksichtigung der Integrations- und Aufnahmefähigkeit des Staates erfolgen muss, unerlaubte Einwanderung begrenzt und die Durchsetzung der Ausreisepflicht konsequent verfolgt wird” (S.1).\r\nDie vorgesehene Aussetzung des Familiennachzugs begrenzt die legale Einreisemöglichkeit für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter. Sie schafft damit nicht nur schwerwiegende menschliche Härten, sondern fördert potenziell irreguläre und gefährliche Ausweichbewegungen. Das European Parliamentary Research Service (EPRS) warnte bereits Anfang 2025, dass „pauschale Aussetzungen des Familiennachzugs gegen die EMRK verstoßen und rechtswidrige Ausweichbewegungen fördern“2 können. Zudem verkennt die Argumentation im Gesetzentwurf, dass Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder systematischer Verfolgung fliehen, dies nicht aufgrund oder trotz gesetzlicher Nachzugsregelungen tun – sondern weil ihnen grundlegende Sicherheit fehlt. Die Aussetzung des Familiennachzugs verlagert die Problemlage lediglich: Sie erschwert rechtsstaatlich kontrollierte Einreisen und erhöht das Risiko, dass Betroffene sich gezwungen sehen, auf unsichere, informelle\r\n2 1 European Parliamentary Research Service (2025): Family reunification rights: Refugees and beneficiaries of subsidiary protection, Dokumentnr. EPRS_BRI(2025)772835, Europäisches Parlament, Straßburg. Verfügbar unter: https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EPRS_BRI(2025)772835 (abgerufen am 17.06.2025).\r\nWege auszuweichen. Das widerspricht dem Anspruch einer rechtsstaatlichen, humanitären und vorausschauenden Migrationspolitik.\r\nIII. Härtefalle\r\n“Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht eine temporäre Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre vor, wobei Härtefälle davon unberührt bleiben” (S.2).\r\nDer Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen – unter Verweis darauf, dass Härtefälle weiterhin berücksichtigt werden sollen. Diese Klausel dient offenkundig dazu, verfassungs-, völker- und europarechtlichen Mindeststandards formal zu genügen. Doch unsere langjährige Beratungspraxis zeigt: Die Härtefallregelung bleibt in der Realität oft wirkungslos. In der Praxis greifen Härtefallregelungen kaum – selbst bei offenkundiger Kindeswohlgefährdung, bei schwerer Krankheit oder psychischer Belastung. Verfahren ziehen sich über Jahre hin oder werden ohne eingehende Prüfung abgelehnt. Damit wird faktisch eine Aussetzung ohne effektiven Schutzmechanismus umgesetzt.\r\n“Durch eine Regelung, die den Nachzug ab Inkrafttreten dieses Gesetztes für zwei Jahre aussetzt und gleichzeitig klarstellt, dass eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich ist, wird den verfassungs- völker- und europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen” (S.2).\r\nDiese Praxis widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (u. a. EGMR, M.A. v. Denmark, 2021; M.T. v. Sweden, 2022), der wiederholt betont hat, dass die Prüfung von Familiennachzugsanträgen individuell, beschleunigt und unter humanitären Gesichtspunkten erfolgen muss. Auch auf europäischer Ebene wurde diese Praxis deutlich kritisiert. Das European Parliamentary Research Service (EPRS) weist 2025 darauf hin, dass Einschränkungen des Familiennachzugs ohne realistische Härtefallmechanismen gegen EU-Standards und Menschenrechte verstoßen3. Zudem zeigen vergleichende Studien wie der aktuelle MIPEX-Bericht 2024 des DeZIM-Instituts, dass Deutschland im Bereich „familienbezogene Integrationspolitik“ im\r\n3 vgl. EPRS 2025, Dokument Nr.772835. Europäisches Parlament, Straßburg. Verfügbar unter: https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EPRS_BRI(2025)772835 (abgerufen am 17.06.2025).\r\nEU-Vergleich einen der letzten Plätze einnimmt4. Die systematische Schwächung des Familiennachzugs trägt maßgeblich zu dieser schlechten Bewertung bei. Eine Härtefallregelung, die auf dem Papier existiert, in der Praxis aber kaum zur Anwendung kommt, erfüllt weder rechtsstaatliche Anforderungen noch die humanitäre Verantwortung Deutschlands.\r\nIII. Wirtschaftliche Perspektive\r\n“Für die Verwaltung verringert sich der bezifferbare jährliche Erfüllungsaufwand um rund 4 925 000 Euro. Davon entfallen 3 760 000 Euro auf den Bund und 1 165 000 Euro auf die Kommunen. Im Bereich sonstiger Gesetzesfolgen entsteht – derzeit nicht bezifferbarer – zusätzlicher Prüfaufwand für das Auswärtige Amt, die Auslandsvertretungen, die Ausländerbehörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit” (S.4)\r\nDer Schutz von Menschen vor bewaffneten Konflikten und Verfolgung ist eine humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung und zunächst keine Frage von Kosten. Das gilt auch für das international verbriefte Recht auf Familiennachzug. Darüber hinaus kann der zusätzliche Prüfaufwand - wie es im Entwurf auch steht - nicht beziffert werden. Nach unserer Erfahrung wird dieser Prüfaufwand mehr Kosten verursachen als mit der Aussetzung des Familiennachzugs eingespart werden könnten. Durch die Einschränkung des Familiennachzugs steigen die migrationsbezogenen Verfahren: Mehr Anträge auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft (statt subsidiären Schutzes) zur Ermöglichung des Familiennachzugs, eine steigende Zahl von Härtefallanträgen, verstärkte Rechtsstreitigkeiten sowie das Management unsicherer Aufenthaltsperspektiven erzeugen erhebliche zusätzliche Belastungen für Gerichte, Behörden und Botschaften. Geflüchtete haben Rechte, unabhängig von Nützlichkeitserwägungen oder ihrer Verwertbarkeit und Verwendbarkeit auf dem Arbeitsmarkt. Migrationspolitische Steuerungsfragen sind komplex, aber wenn mit dem Kostenfaktor argumentiert wird, so zeigt unsere Erfahrung, dass der Familiennachzug Kosten reduziert.\r\nDie Trennung von Familien schwächt die psychosoziale Stabilität von Schutzberechtigten, erschwert ihre Teilhabe und verringert ihre Erwerbsfähigkeit. Wer ohne familiäre Unterstützung lebt, hat es schwerer, Deutsch zu lernen, eine Ausbildung zu absolvieren oder eine Anstellung zu finden. Die\r\n4 DeZIM‑Institut (2025): MIPEX 2024 – Summary Report Germany, Veranstaltung MIPEX 26. Mai 2025, Berlin. Verfügbar unter: https://www.dezim-institut.de/fileadmin/user_upload/DeZIM/Veranstaltungen/2025/2025-05-26_MIPEX/Germany_MIPEX_2024_summary_square.pdf (abgerufen am 17. Juni 2025).\r\nscheinbare Reduzierung der Verwaltungskosten steht damit langfristigen Ausgaben im Bereich Gesundheit, Soziales und Rechtspflege gegenüber. Eine stabile, zusammenlebende Familie stärkt nachweislich das Potenzial jedes einzelnen Familienmitglieds – insbesondere auch das der nachziehenden Frauen, da sie häufig erst mit familiärer Stabilität bspw. die Erwerbstätigkeit aufnehmen können.\r\nSolche Maßnahmen sollten nicht zu Lasten des legitimen Rechts auf Familienleben getroffen werden – und nicht zu Lasten jener Kinder, Partner*innen und Eltern, deren Schutz und Teilhabe Deutschland zugesichert hat.\r\nFazit\r\nDie geplante Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist weder aus menschenrechtlicher noch aus migrationspolitischer oder aus sozioökonomischer Sicht vertretbar oder auch nur zielführend. Sie widerspricht den Prinzipien des Grundgesetzes, schwächt nachweislich die Chancen betroffener Personen auf Partizipation und Teilhabe und erhöht den Verwaltungsaufwand. Härtefallregelungen bieten keinen ausreichenden Schutz, und pauschale Einschränkungen gefährden rechtsstaatliche Standards sowie den sozialen Zusammenhalt. Wir appellieren daher an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages, dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zuzustimmen und stattdessen eine menschenrechtsbasierte, familienfreundliche und integrationsfördernde Migrationspolitik zu stärken.\r\nRückfragen an:\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.\r\ninfo@verband-binationaler.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-06-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017168","regulatoryProjectTitle":"Beibehaltung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/af/d0/550368/Stellungnahme-Gutachten-SG2506250024.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, 15.05.2025\r\n\r\nAufruf zum Internationalen Tag der Familie:\r\nFamilien gehören zusammen!\r\nKonflikte, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung zwingen Menschen weltweit zur Flucht. Oft werden Familien dabei auseinandergerissen. Während ein Teil der Familie bereits in Deutschland Schutz finden kann, bleiben Familienmitglieder in Konfliktgebieten oder Flüchtlingslagern auf der Fluchtroute zurück. Eine Rückkehr ist aufgrund der politischen oder humanitären Lage meist unmöglich. Damit bleibt der Familiennachzug nach Deutschland oft die einzige Möglichkeit, wieder in Sicherheit zusammenzuleben.\r\nDer Wert von Familie sowie der Schutz und die Förderung von Kindern gehören zum Fundament unserer Gesellschaft. Auch das Völkerrecht (v.a. Art. 8 EMRK, Art. 3, 10 UN-KRK), das europäische Grundrecht (Art. 7, 24 Abs. 2 GRCh) und das deutsche Grundgesetz (Art. 6 GG) schützen das Recht auf Familie und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls.\r\nFamiliennachzug ist eine planbare, integrationsfördernde und rechtssichere Möglichkeit, um Schutzsuchende aus Kriegs- und Krisengebieten aufzunehmen. Das Vorhaben, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen, stellt einen migrations- und integrationspolitischen Rückschritt dar. Schon nach den aktuellen Regelungen ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf 12.000 Personen im Jahr stark begrenzt. Ein Aussetzen hätte einen erheblichen menschlichen Preis, jedoch keine signifikanten Auswirkungen auf die Auslastung der Kommunen. Die Erfahrungen seit der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nach 2016 zeigen zudem: Einschränkungen oder gar die Aussetzung entlasten weder Gerichte noch Behörden, sondern führen zu erheblicher Mehrbelastung durch unzählige Eilverfahren und Verfahren zur Aufnahme im Einzelfall.\r\nDie Aussetzung des Familiennachzugs führt zu langjährigen und schmerzhaften Trennungen von Familienmitgliedern. Die Trennung von den Eltern und Geschwistern kann bei Kindern erhebliche psychische Belastungen und Traumata verursachen, die langfristige Auswirkungen auf sie und das Familiengefüge nach sich ziehen können. Vom Aussetzen des Familiennachzugs wären insbesondere Frauen und Kinder betroffen, die allein in Konfliktregionen zurückbleiben oder sich auf gefährliche Fluchtrouten begeben müssten.\r\nStatt den Familiennachzug einzuschränken, sollte die Bundesregierung die nächste Legislaturperiode nutzen, um den Familiennachzug effizienter zu gestalten:\r\n-\r\nFamiliennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erhalten: Personen mit subsidiärem Schutzstatus sollten im Hinblick auf den Familiennachzug den Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt werden, da auch bei ihnen regelmäßig eine vergleichbare Schutzbedürftigkeit vorliegt und die Differenzierung beim Familiennachzug weder mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 14 i. V. m. Art. 8\r\nEMRK) noch mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 6 GG, Art. 8 EMRK) in\r\nEinklang steht.\r\n-\r\nVerfahren verbessern: Die Bundesregierung sollte das Recht auf Familiennachzug effektiver gestalten. Dazu gehört eine Verbesserung und mehr Transparenz der Verfahren, insbesondere die Verkürzung von Wartezeiten an den Auslandsvertretungen und eine digitale Antragstellung, gerade dort, wo die Anreise zur zuständigen Auslandsvertretung Sicherheitsrisiken mit sich bringt. Ein transparenteres Verfahren und das Absehen von Sprachzertifikaten vor der Einreise kann auch die Behörden in Deutschland sowie die Auslandsvertretungen entlasten.\r\n-\r\nMinderjährige Geschwister nicht zurücklassen: Das Nachzugsrecht sollte auch minderjährige Geschwister umfassen. Derzeit sind sie beim Familiennachzug mit hohen Hürden konfrontiert. Eine Anpassung der Regelungen würde sicherstellen, dass Familien nicht zwischen ihren Kindern wählen müssen und der Familiennachzug für alle erleichtert wird.\r\n-\r\nBesonders schutzbedürftige Familien schützen: Für Familien mit besonders vulnerablen Mitgliedern, etwa mit einer Behinderung, stellen der Familiennachzug und andere sichere Zugangswege oft die einzige realistische Möglichkeit dar, gemeinsam Schutz zu finden. Eine Flucht über gefährliche Routen ist für sie in der Regel keine Option. Bei Menschen mit Behinderungen, besonders Kindern, müssen daher die besonderen Schutzgarantien der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention ernst genommen und uneingeschränkt berücksichtigt werden (vgl. Art. 23 UN-KRK, Art. 7 UN-BRK).\r\nDer Appell wurde initiiert von International Rescue Committee (IRC) Deutschland, Save the Children Deutschland und Terre des Hommes.\r\nMitzeichnende Organisationen\r\nAmnesty International Deutschland e.V. AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. AWO Bundesverband e.V.\r\nAWO NRW – Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.\r\nBundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) Der Paritätische Gesamtverband Deutscher Caritasverband e.V. Deutsches Kinderhilfswerk e.V.\r\nDiakonie Deutschland Die Sputniks e.V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland ECPAT Deutschland e.V. Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.\r\nHandicap International e.V. International Refugee Assistance Project (IRAP Europe) JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland Kindernothilfe e.V. LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. MINA – Leben in Vielfalt e.V. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland Neue Richter*innenvereinigung (NRV)\r\nPlan International Deutschland PRO ASYL Bundesarbeitsgemeinschaft Shahrzad e.V. Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrantinnen Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. Zentrum ÜBERLEBEN\r\nZukunftsforum Familie e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-05-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017951","regulatoryProjectTitle":"Kinderarmut bekämpfen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e7/0e/573472/Stellungnahme-Gutachten-SG2507010027.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bei Strukturreformen an Kinder und Jugendliche denken\r\nZivilgesellschaftliches Bündnis fordert mehr Investitionen in soziale Infrastruktur für Familien\r\nFrankfurt, 26. Juni 2025 – Angesichts der laufenden Haushaltsverhandlungen fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis die Bundesregierung auf, mit umfassenden Strukturreformen die soziale Infrastruktur für Kinder und Familien massiv zu stärken. „Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie“, erklärt der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 49 Organisationen und drei Wissenschaftler*innen, in einem gemeinsamen Appell.\r\nIn Deutschland entscheiden die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen. Familien und Kinder, die in Armut leben, sind mit vielfältigen Benachteiligungen konfrontiert. „Wirtschaft und Gesellschaft können jedoch ihr volles Potential nicht entfalten, wenn einem Teil der Kinder und Jugendlichen keine echte Chance auf Entwicklung gegeben wird“, erklärt das Bündnis.\r\n„Das betrifft im besonderen migrantische Kinder und Jugendliche, die nicht nur mehr von Armut betroffen sind, sondern auch von einigen familienpolitischen Leistungen ausgeschlossen werden“, so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.\r\nIn Armut lebende Kinder und Familien sind besonders auf eine funktionierende soziale Infrastruktur angewiesen, die Ungleichheiten kompensiert und die Weichen für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut stellen kann. Niedrigschwellige Unterstützungs-, Beratungs- und Freizeitangebote, Förder- und Sprachunterricht, eine ausreichende Kinderbetreuung, ein Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr oder die Nähe zu einem Sportverein – all diese Möglichkeiten können Biografien prägen. Aktuell wird die soziale Infrastruktur in Deutschland den Bedarfen nicht gerecht.\r\nDie Liste der Probleme ist lang und reicht von fehlenden Fachkräften über unzuverlässige Betreuungszeiten bis hin zu maroden Schultoiletten. Die 49 unterzeichnenden Organisationen des Appells fordern daher die Bundesregierung auf: „Nehmen Sie Geld im Bereich der sozialen Infrastruktur in die Hand, damit Kinder und Jugendliche nicht ihrer Chancen beraubt werden!“ Notwendig ist eine breite Palette an Maßnahmen, darunter eine bedarfsgerechte Finanzierung der frühkindlichen Bildung, mehr Investitionen in die Qualität von Kitas, Haushaltsmittel für den Kampf gegen Kinderarmut und ein kostenloses Mittagessen für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.\r\nBund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die soziale Infrastruktur massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu weniger Armut, mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt.\r\nDen Appell im Wortlaut finden Sie hier."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-06-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017951","regulatoryProjectTitle":"Kinderarmut bekämpfen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c9/46/573474/Stellungnahme-Gutachten-SG2507010028.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie\r\nMit Strukturreformen zu mehr Chancengleichheit, Effizienz und Teilhabe in Bildung und Kinder- und Jugendhilfe\r\nKinder und Jugendliche aus Familien, die sozial benachteiligt werden, haben in Deutschland schlechtere Zugänge zu den frühen Weichenstellungen des Lebens: Gibt es vor Ort ein Familienzentrum oder Quartiersarbeit, wo Beratungs-, Unterstützungs- und Freizeitangebote für Kinder und Familien niederschwellig zugänglich sind und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen? Werden die Schulen der Herausforderung gerecht, viele Kinder ohne deutsche Muttersprache zu fördern? Lernt man in der Schule, einen PC zu bedienen oder reicht das Haushaltsbudget nicht mal für die Schulhefte? Gibt es nachmittags eine verlässliche Betreuung für Schulkinder, kostengünstige Freizeitangebote, Zugang zu Sportvereinen, Musikunterricht und Sport oder fehlt selbst der Jugendtreff im Quartier? Gibt es einen KiTa-Platz mit ausreichenden Betreuungszeiten oder fehlt einer alleinerziehenden Mutter am Ende des Monats das Geld, weil sie mangels Betreuungsplatz keiner Erwerbsarbeit nachgehen kann? Gibt es naturnahe Erholungsmöglichkeiten und ist der Stadtteil an den ÖPNV angeschlossen?\r\nDie soziale Herkunft und der Wohnort bestimmen wesentlich über den Lebensstart und die Biografien junger Menschen. Das führt zu schlechteren Chancen auf Gesundheit, Bildung, Teilhabe, politische Beteiligung und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Folge ist eine sozial vorgeprägte Auswahl von zukünftigen Leistungsträger*innen, Fachkräften und Innovationstreibern, die wichtige gesellschaftliche Potentiale ignoriert. Sozialer Aufstieg durch Leistung und Befähigung ist mit enormen Hürden versehen. Wirtschaft und Gesellschaft können ihr volles Potential niemals entfalten, wenn einem Teil der Kinder und Jugendlichen keine echte Chance auf Entwicklung gegeben wird. Auf diese Weise werden Kinderrechte missachtet und Demokratie und Wohlstand gefährdet!\r\nDiese Chancenungleichheit zu beheben, ist eine große Aufgabe – doch erwiesenermaßen kann eine gute soziale Infrastruktur, mit hochwertigen Betreuungs- und Bildungsangeboten, mit präventiven, multidisziplinären und vernetzten Ansätzen hier gegensteuern. Doch wie steht es um diese Infrastruktur im Jahr 2025? In einem Wort: desaströs. Die Problemanzeigen bezüglich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sind weder Anekdoten noch Klischees, sondern traurige Realität: zu wenig Plätze und ein an den tatsächlichen Bedarfen vorbeigehender Betreuungsschlüssel in KiTas, fehlende Lehrkräfte, Sonderpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen an Schulen, keine verlässliche Nachmittagsbetreuung und fehlende Sprachvermittlung in KiTas und Schulen, regelmäßige Schließungen aufgrund von Personalmangel, marode Schultoiletten, u.v.m. Dies trifft Familien umso härter, je mehr sie auf Betreuung angewiesen sind, um hinreichende Zugänge zu guter Arbeit und Existenzsicherung zu haben.\r\nInvestitionen in wirksame Prävention und Armutsbekämpfung sind wirksame Demokratieförderung, die auch auf den Wirtschaftsstandort Deutschland einzahlen! Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: Nehmen Sie Geld im Bereich der sozialen Infrastruktur in die Hand, damit Kinder und Jugendliche nicht ihrer Chancen beraubt werden!\r\nEinige der Strukturreformbedarfe in der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche werden im Koalitionsvertrag bereits adressiert und wichtige Lösungsansätze in Aussicht gestellt. Diese müssen zeitnah und konsequent umgesetzt werden:\r\n\r\n1.\r\nDie bedarfsgerechte Finanzierung der (frühkindlichen) Bildung und des Ausbaus von schulbezogenen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, der Ganztagsbetreuung und der frühen Hilfen.\r\n2.\r\nMehr Investitionen in die KiTa-Qualitätsentwicklung.\r\n3.\r\nDie verlässliche finanzielle Absicherung bundesweiter Strukturen der Jugendsozialarbeit durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes sowie eine Dynamisierung ihrer Förderung.\r\n4.\r\nInvestition in Angebote der Familienbildung, insbesondere für Alleinerziehende und Familien mit Zuwanderergeschichte.\r\n5.\r\nDer Aufbau einer Förderkulisse für die energetische Sanierung von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie von Schulen.\r\nDarüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig:\r\n6.\r\nDie Übernahme der Kosten für an die Kommunen übertragenen Aufgaben durch die Länder und den Bund im Bereich der Jugendsozialarbeit, damit finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt werden, bedarfsgerechte Angebote der Jugendsozialarbeit vor Ort als Regelaufgabe zu finanzieren.\r\n7.\r\nDie Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“, damit unter Einbindung von Bund, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren eine wirkungsvolle Armutsstrategie entwickelt und in Maßnahmen umgesetzt werden kann.\r\n8.\r\nDie Bereitstellung bedarfsgerechter offener Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien, insbesondere in benachteiligten Wohnquartieren.\r\n9.\r\nFür benachteiligte Kinder und Jugendliche ist ein kostenloses Mittagessen in KiTas und Schulen zu garantieren, zum Beispiel durch einen Bund-Länder-Pakt.\r\nUm diese und weitere Strukturreformen umsetzen zu können, braucht es eine verlässliche politische Verständigung darüber, dass zusätzliche Finanzspielräume zur Ertüchtigung der Sozial- und Bildungsetats erschlossen und in Bund, Land und Kommune eingesetzt werden.\r\nDie fiskalischen Spielräume, die durch die Reform der Schuldenbremse und das Sondervermögen Infrastruktur entstehen, müssen von Bund und Ländern für bedarfsgerechte Investitionsprogramme für den Ausbau und die Modernisierung der Infrastrukturen von Erziehung, Betreuung und Bildung genutzt werden.\r\nMögliche weitere Finanzierungsquellen sind Reformen der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Einkommensbesteuerung und eine rechtssichere Wiedererhebung der Vermögenssteuer."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-06-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019297","regulatoryProjectTitle":"Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c7/72/607237/Stellungnahme-Gutachten-SG2508270006.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. dankt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Gelegenheit, zum vorliegenden Entwurf Stellung nehmen zu können. Als Familienverband arbeiten wir seit über 50 Jahren an den Schnittstellen von Familien-, Bildungs-, Migrations- und Antidiskriminierungspolitik. Unsere Stellungnahme beschränkt sich bewusst auf die Bewertung der Regelungen im Referentenentwurf, die migrantische, binationale und transnationale Familien und Partnerschaften betreffen. Diese Familien sind in besonderer Weise von sozialrechtlichen Regelungen betroffen, da ihre Lebensrealitäten häufig durch grenzüberschreitende Lebensverhältnisse, unterschiedliche Aufenthaltsstatus, komplexe Berufswege und eingeschränkten Zugang zu sozialen Sicherungssystemen geprägt sind. Ziel dieser Stellungnahme ist es daher, die geplanten Anpassungen unter dem Gesichtspunkt migrationsspezifischer Auswirkungen zu analysieren und auf mögliche strukturelle Benachteiligungen hinzuweisen.\r\nIm Folgenden gehen wir auf einige ausgewählte Felder der Gesetzesänderung näher ein.\r\nArtikel 1 und Einführung des § 13a im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch\r\nWir begrüßen das Ziel der Bundesregierung, die berufliche Teilhabe mittels frühzeitiger „Bedarfserkennung im Rahmen eines personenzentrierten und rechtskreisübergreifenden Fallmanagements durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung“ nachhaltig verbessern zu wollen. Zu begrüßen ist ebenso, dass die „Entwicklung und Koordinierung eines individuellen Rehabilitationsprozesses gemeinsam mit den Versicherten und unter Einbindung weiterer Beteiligter sowie die Erstellung eines individuellen Teilhabeplans“ vorgesehen ist.\r\nDas Fallmanagement soll individuell auf teilweise sehr komplexe Lebenslagen eingehen und die Eingliederung strukturierter begleiten. Für binationale, migrantische Familien besteht allerdings die Gefahr, dass der Zugang zu diesem Fallmanagement durch sprachliche oder strukturelle Barrieren erschwert wird. Wir erfahren von unseren Familien, dass sie sich oftmals vielfältigen institutionellen Barrieren, unklaren Zuständigkeiten, wenig diversitätssensiblen oder auch schwer verständlichen\r\nAntragsverfahren ausgesetzt fühlen. Für Menschen mit geringeren Kenntnissen der deutschen Behörden, intransparenten Verfahren und komplexen, bürokratischen Abläufen werden Zugänge erschwert.\r\nBereits heute sind die Fallmanager:innen ob der Vielzahl der Fälle überlastet. Ohne Aufstockung des Personals sowie einer diskriminierungskritischen, kontextsensiblen und mehrsprachigen Ausgestaltung des Fallmanagements, könnten binationale und migrantische Familien benachteiligt werden. Ohne ausreichende Beratungskompetenz und sprachsensible Betreuung könnten betroffene Familien schlechter beraten werden und seltener alle für sie möglichen Ansprüche ausschöpfen.\r\nArtikel 1 und Änderung im § 118 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch\r\nDie geplante Abschaffung von Barauszahlungen (z.B. klassische „Rentenbarschecks“) betrifft vor allem Personen ohne durchgängigen Zugang zu Bankkonten – dies trifft überdurchschnittlich häufig auf Migrant:innen zu, da Bankdienstleistungen für sie aus strukturellen Gründen schwieriger zugänglich sind. Die verpflichtende Kontozahlung kann dazu führen, dass Familien, die kein Konto eröffnen können (etwa wegen fehlender Dokumente, technischer oder gesundheitlicher Einschränkungen oder Aufenthaltsstatus), vom Rentenzugang praktisch ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass gerade besonders schutzbedürftige Familien im Ernstfall gar keinen Zugang mehr zu eigenen Rentenansprüchen haben oder in einen Graubereich extremer Abhängigkeit und Informalität geraten. Unser Verband sieht daher die im Gesetzentwurf geplanten Neuregelungen eher kritisch. Die administrative Vereinfachung für Kostenträger ist nachvollziehbar und prinzipiell zu begrüßen, aber sie sollte eben nicht den alltagspraktischen Bedürfnissen besonders vulnerabler Gruppen entgegenwirken und deren Selbstbestimmung einschränken. Zwar soll nach der Grundregelung des § 47 SGB I die Möglichkeit bestehen, die Rente auf das Konto einer Vertrauensperson überweisen zu lassen. Viele Rentner:innen haben jedoch häufig oft keine nahestehende Person, der sie ihre finanziellen Angelegenheiten anvertrauen können oder wollen.\r\nEin einheitliches und kostengünstiges Verfahren der Auszahlung von Geldleistungen ist zweifellos sinnvoll, effizient und führt zur Kostenreduzierung in der Verwaltung. Dennoch darf die Digitalisierung- insbesondere im Sozialbereich- nicht zur Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen führen, die auf ihre Rentenzahlung angewiesen sind.\r\nEbenfalls aus Sicht binationaler, migrantischer und transnationaler Familien ist die geplante Verteuerung von Rentenzahlungen in Drittstaaten kritisch zu bewerten. Die geplante Änderung sieht vor, dass die Rentenversicherung bei Rentenauszahlungen nur die Kosten bis zur eigenen Bank übernimmt. Die Gebühren der ausländischen Empfängerbank müssen von den Leistungsempfänger:innen getragen werden. Viele Migrant:innen verbringen ihren Lebensabend nach Erwerbsjahren in Deutschland in ihrem\r\nHerkunftsland. Höhere Gebühren oder erschwerte Auslandsüberweisungen bewirken so eine Einschränkung ihrer sozialen Rechte.\r\nRenten sind erworbene Sozialversicherungsansprüche. Wenn die Auszahlung ins außereuropäische Ausland durch höhere Kosten faktisch erschwert, verzögert oder unattraktiv gemacht wird, führt dies zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Rentner:innen, die in Deutschland oder im EU-Ausland leben. Das untergräbt den Sozialversicherungscharakter und betrifft öfter Migrant:innen.\r\nViele Rentenempfänger:innen im Drittstaaten-Ausland beziehen ohnehin niedrige Beträge. Höhere Gebühren für Überweisungen mindern somit real verfügbare Einkommen und können existenzielle Unsicherheiten verstärken. Eine einseitige Benachteiligung von Leistungsempfänger:innen in bestimmten Drittstaaten könnte als faktische Diskriminierung verstanden werden. Insgesamt verstärkt die beabsichtigte Maßnahme bestehende Hürden und sendet ein integrationspolitisch bedenkliches Signal: Migrantische Erwerbsbiografien und transnationale Lebensrealitäten werden nicht anerkannt, sondern mit Nachteilen belegt. Eine ausgewogene sozialstaatliche Regelung sollte stattdessen sicherstellen, dass einmal erworbene Versicherungsansprüche unabhängig vom Wohnsitz in voller Höhe und ohne zusätzliche Belastungen gewährt werden.\r\nArtikel 2 und Änderung im § 47 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch\r\nAnalog wird die geplante Änderung, die Geldleistungen der Sozialleistungsträger nur noch (mit wenigen Ausnahmen) auf ein Konto zu überwiesen von unserem Verband mit Sorge betrachtet. Die Überweisung auf ein Konto ist eine praktische und kostengünstige Lösung für die Verwaltung, aber für viele Leistungsberechtigte eine zusätzliche Hürde. Aus unserer langjährigen Beratungsarbeit wissen wir, dass fehlende Ausweisdokumente, Sprachbarrieren, Diskriminierungserfahrungen in den Behörden oder ein unsicherer Aufenthaltsstatus die Kontoeröffnung erschweren oder verhindern. Die Leistungsempfänger:innen sollten aktiv ermutigt und unterstützt werden, die digitale Infrastruktur in ihrem Alltag zu verwenden. Dennoch darf ihnen die Option, auf alternativen Methoden zurückzugreifen, nicht verwehrt werden. Diese Änderungen könnten bestehende Teilhabe- und Zugangshürden für binationale, migrantische und transnationale Familien signifikant erhöhen und soziale Spaltungen verstärken, wenn sie nicht durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen (z.B. mehrsprachige Beratung, Hilfen beim Kontozugang) ausgeglichen werden.\r\nDas SGB VI-Anpassungsgesetz birgt die Gefahr, bestehende soziale und bürokratische Hürden für diese Familien zu verschärfen, wenn nicht gezielt gegengesteuert wird. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Sozial- und Rentenleistungen muss für alle Versicherten, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Kontozugang, sichergestellt werden.\r\nArtikel 4 und Einführung des § 30a im Dritten Buch Sozialgesetzbuch\r\nDie geplante Übertragung der Aufgabe der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine bedeutende Veränderung in der Struktur der Integrations- und Arbeitsmarktpolitik. Wir begrüßen die Bestrebung, die Beratungsstrukturen zu festigen und den Zugang zu dauerhaften Angeboten bundesweit zu verbessern. Die Übertragung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA bietet Chancen für eine strukturierte, flächendeckende und nachhaltige Beratung. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass wichtige Qualitätsmerkmale der bisherigen Beratung verloren gehen- im Hinblick auf Diversitätskompetenz, kultursensibles Verständnis und Mehrsprachigkeit.\r\nDie bisherige Struktur der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Rahmen des IQ-Förderprogramms hat sich dank der Vielfalt an Trägern, der Diversitätssensibilität und der niedrigschwelligen Zugänge gut bewährt. Viele Beratungsstellen sind zivilgesellschaftlich verankert, arbeiten mehrsprachig, kultursensibel und vertrauensvoll mit migrantischen Communities zusammen. Diese Nähe zu den Zielgruppen ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die BA hingegen ist eine Behörde, deren Strukturen und Kommunikation für viele Ratsuchende abschreckend oder schwer zugänglich sind – insbesondere für Menschen mit unsicheren Aufenthaltstiteln, Sprachbarrieren oder Diskriminierungserfahrungen. Zudem stellt sich die Frage, ob die BA über ausreichende personelle, fachliche und strukturelle Ressourcen verfügt, um diese komplexe Aufgabe bundesweit zu übernehmen.\r\nDie Träger des IQ-Förderprogramms haben über viele Jahre hinweg hochspezialisierte Kompetenzen zur Anerkennung und Qualifizierung ausländischer Berufsabschlüsse aufgebaut. Dieses Wissen sollte mit den geplanten Änderungen nicht verloren gehen und die Expertise sollte gesichert werden. Die geplante Ausweitung der Aufgaben der BA kann nur unter Berücksichtigung dieser bestehenden Fachkenntnisse sinnvoll sein und sofern qualitative Standards in der Beratung gewahrt bleiben. Die BA muss sicherstellen, dass kultursensible und niedrigschwellige Beratung weiterhin möglich ist. Dabei muss die Mehrsprachigkeit berücksichtigt und Sprachmittlung eingeführt werden. Beratende der BA müssen gezielt zur diversitätssensiblen und diskriminierungskritischen Beratung geschult werden. Eine qualitative Anerkennungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen kann kein standardisiertes Verfahren abbilden. Es braucht eine offene Haltung gegenüber unterschiedlichen Bildungsbiografien und vielfältigen Lebensrealitäten. Die Beratung kann sich nicht nur auf die Beurteilung der formalen Qualifikationen beschränkt, sondern muss auch die individuellen, informellen Fähigkeiten berücksichtigen. Die Kooperation mit Migrant:innenselbsthilfeorganisationen und Trägern des IQ-Förderprogramms kann dafür essenziell sein.\r\nSo wäre es zielführend ein Schnittstellenmanagement einzuführen und so die Vernetzung der AQB mit zentralen Akteuren wie MSOs, Bildungsträgern und anderen Stellen zu gewährleisten. Dies dient auch\r\ndem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch, der Qualitätssicherung sowie der fachlichen Weiterentwicklung.\r\nDarüber hinaus brauchen Interessierte an einer Anerkennung, die Gewissheit, dass die mitunter sehr hohen Kosten von Anerkennungsverfahren gefördert werden. Diese Kosten stellen sonst eine Hürde dar und halten Menschen vom Anerkennungsverfahren ab. Zudem könnte es den oft enormen Beratungsaufwand erheblich reduzieren. Die Kosten könnten regelhaft im SGB II und SGB III förderfähig werden.\r\nZunehmend kommen Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland, deren Anerkennungsverfahren noch um ein Vielfaches komplizierter ist. Hier fehlt es oftmals an Ausgleichs- oder Anpassungsmaßnahmen sowie Kenntnisprüfungen. Es fehlen passende Qualifizierungsangebote wie Anpassungslehrgänge, Vorbereitungskurse oder Eignungsprüfungen. Auch mangelt es nach wie vor an Angeboten von (Fach-) Sprachkursen.\r\nFazit: Die geplante Integration der IQ-Fachstellen in die Bundesagentur für Arbeit sollte nicht dazu führen, dass die Fortschritte der letzten Jahre gefährdet werden. Hier bedarf es ausreichender und gezielter Vorkehrungen, damit eine migrationsspezifische Beratung und Qualifizierung gesichert bleibt. Die Arbeitsagenturen sind eher auf standardisierte Verfahren hin ausgerichtet und weniger auf die individuellen Bedarfe von Menschen mit ausländischen Qualifikationen. Daher sollte eine unabhängige Expertise, die kultursensiblen Strukturen erhalten bleiben. Hier müssen ausreichend Ressourcen und auch eine Offenheit für Netzwerk- und Projektarbeit jenseits der üblichen Agenturstrukturen möglich sein."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019298","regulatoryProjectTitle":"Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/11/8c/607239/Stellungnahme-Gutachten-SG2508270009.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter\r\n\r\nDer Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., bedankt sich für die Möglichkeit, sich im Rahmen der zivilgesellschaftlichen Beteiligung zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Stärkung leiblicher Väter einzubringen.\r\nEinleitung\r\nAls Verband, der die Interessen von transnationalen und migrantischen Familien vertritt, betrachten wir die vorgeschlagenen Neuregelungen insbesondere unter dem Aspekt ihrer praktischen Auswirkungen auf diese Familien sowie auf das Kindeswohl. Unsere Stellungnahme versteht sich nicht als abschließende Bewertung, sondern als zivilgesellschaftlicher Impuls zur Weiterentwicklung eines realitätsnahen und differenzierten Familienrechts.\r\nStärkung leiblicher Väter: Härtefallregelung & Einzelfallprüfung\r\nWir begrüßen ausdrücklich die mit dem Entwurf angestrebte Stärkung der Rechte leiblicher Väter. Aus unserer Arbeit wissen wir, dass insbesondere Väter mit Migrations- oder Fluchtgeschichte häufig strukturell benachteiligt werden: Sie sind in familiengerichtlichen Verfahren überproportional häufig von Umgangsausschlüssen betroffen oder erhalten keine Möglichkeit zur rechtlichen Anerkennung ihrer Elternschaft. Der vorgesehene Ausnahmetatbestand vom grundsätzlichen Ausschluss der Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater ist deshalb ein richtiger Schritt. Er erlaubt eine einzelfallbezogene Prüfung in Härtefällen und kann so grobe Unbilligkeiten vermeiden.\r\n\r\nDass dabei die Interessen des Kindes wie der beteiligten Erwachsenen in den Blick genommen werden sollen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Aus unserer Sicht ist allerdings entscheidend, dass bei der gerichtlichen Prüfung nach § 1600 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E, ob sich der leibliche Vater „ernsthaft, aber erfolglos“ um eine sozial-familiäre Beziehung bemüht hat, die besonderen Lebenslagen benachteiligter Gruppen Berücksichtigung finden müssen. Insbesondere Familien mit Migrationsgeschichte, die etwa durch Flucht, Trennung durch Grenzen oder unsicheren Aufenthaltsstatus belastet sind, stehen vor erheblichen Hürden beim Aufbau und Nachweis sozial-familiärer Beziehungen. In Fällen, in denen sich der leibliche Vater im Drittstaat aufhält und die Mutter mit dem Kind nach Deutschland geflüchtet ist, ist ein regelmäßiger persönlicher Kontakt oft kaum möglich oder rechtlich schwer nachweisbar. Deshalb sollte den Gerichten die Möglichkeit eingeräumt werden, auch niedrigschwellige Nachweise aus dem sozialen Umfeld, zivilgesellschaftlichen Einrichtungen oder digitale Kommunikationsbelege in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen. Ohne eine solche differenzierte und kontextsensible Betrachtung besteht die Gefahr, dass leiblichen Vätern aus marginalisierten Lebensverhältnissen faktisch das Anfechtungsrecht entzogen wird, obwohl sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten engagiert haben.\r\nDer bisherige Ausschluss der Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter diente auch dem Schutz bestehender sozial-familiärer Bindungen. Ein vorschneller Bruch dieser Bindungen zugunsten einer biologischen Perspektive wäre aus Sicht des Kindeswohls ebenfalls problematisch – etwa, wenn ein Kind nach Jahren eine vertraute Vaterfigur verliert und durch einen ihm fremden leiblichen Vater ersetzt wird. Diese Spannungen zeigen aus unserer Sicht, dass langfristig über neue rechtliche Formen nachgedacht werden muss – etwa über Möglichkeiten einer rechtlich anerkannten Mehrelternschaft, die der Lebensrealität vieler Familien näherkommt. Nur so können sowohl Bindungskontinuität als auch leibliche Herkunft in Einklang gebracht werden, ohne das Kindeswohl zu gefährden. Die Reformdebatte um die Vaterschaftsanerkennung sollte daher nicht isoliert geführt, sondern in einen breiteren familienpolitischen Kontext eingebettet werden.\r\n„Zweite Chance“ der Anfechtung: Chancen und Risiken\r\nEs ist grundsätzlich zu begrüßen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Rechte leiblicher Väter gestärkt und ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine „zweite Chance“ zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft eingeräumt wird. Diese Möglichkeit trägt der Tatsache Rechnung, dass sozial-familiäre Bindungen sich im Laufe der Zeit verändern oder auflösen können – etwa nach Trennungen oder dem Tod des rechtlichen Vaters. In solchen Fällen sollte das Elternrecht des leiblichen Vaters nicht dauerhaft durch frühere Bindungsverhältnisse ausgeschlossen bleiben, sofern\r\ndies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Gleichzeitig ist aus unserer Sicht mit großer Sorgfalt zu prüfen, ob eine nachträgliche Anfechtung im Einzelfall tatsächlich sinnvoll und zumutbar ist – insbesondere dann, wenn seit der ursprünglichen Anerkennung der Vaterschaft bereits viele Jahre vergangen sind. Dabei ist besonders auf die Situation der Mutter zu achten, die durch ein Anfechtungsverfahren erheblich belastet werden kann. Dies gilt umso mehr in Konstellationen, in denen das Verhältnis zwischen Mutter und leiblichem Vater angespannt, konfliktbelastet oder gar durch Gewalt geprägt ist. Selbst wenn die Erfolgsaussichten solcher Verfahren im Lichte der Grundrechte der Mutter als gering einzuschätzen sind, bleibt die Belastung durch die Verfahren selbst – insbesondere in ohnehin vulnerablen Familiensituationen – nicht folgenlos. Die emotionale und psychische Belastung sowie der potenzielle finanzielle Aufwand eines Anfechtungsverfahrens dürfen nicht unterschätzt werden.\r\nZustimmung des Kindes: Kinderrechte und Kindeswohl\r\nBesonders begrüßen wir die in § 1596 Abs. 4 BGB-E vorgesehene Neuerung, dass künftig auch das Kind selbst seiner rechtlichen Zuordnung zustimmen muss. Diese Regelung trägt der UN-Kinderrechtskonvention Rechnung und stärkt die Beteiligungsrechte von Kindern. Es ist ein bedeutsames Signal, dass Kinder nicht länger nur Objekt rechtlicher Verfahren sind, sondern als eigenständige Rechtssubjekte ernst genommen werden. Angesicht der geplanten Regelungen sollte geprüft werden, ob die Altersgrenze für die erforderliche Zustimmung des Kindes gesenkt werden kann.\r\nAußergerichtliche Lösung bei Zustimmung aller: Praxisprobleme bei internationalem Bezug\r\nEin weiterer positiver Aspekt des Gesetzentwurfs ist die geplante Möglichkeit, dass der leibliche Vater – mit Zustimmung aller Beteiligten – auch ohne gerichtliches Anfechtungsverfahren die rechtliche Vaterschaft übernehmen kann. Diese Regelung bietet Raum für einvernehmliche und außergerichtliche Lösungen, was aus Perspektive des Kindeswohls, aber auch im Sinne eines niedrigschwelligen Familienrechts ausdrücklich begrüßt wird. In der Praxis erweist sich das vorgesehene Zustimmungserfordernis des rechtlichen Vaters (zumeist des Ehemannes der Mutter) jedoch häufig als Hürde, insbesondere in familiären Konstellationen mit internationalem Bezug. Ist die Ehe im Herkunftsland noch rechtskräftig, wurde aber nicht formal geschieden oder ist der Ehemann nicht mehr auffindbar – etwa infolge von Flucht, Vertreibung oder Trennung durch Grenzen – kann dieses Zustimmungserfordernis faktisch zur Blockade für die rechtliche Vaterschaft des\r\nleiblichen Vaters werden. In solchen Fällen sollte das Familiengericht die Möglichkeit erhalten, die fehlende Zustimmung zu ersetzen, sofern:\r\n•Mutter und Kind der Anerkennung zustimmen.\r\n•Die leibliche Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt wurde.\r\n•Eine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und leiblichem Vater nachvollziehbar besteht oder aktiv angestrebt wird.\r\nBesonders kritisch ist, dass Familien in diesen Fällen doch wieder den Weg über das reguläre Anfechtungsverfahren gehen müssten – verbunden mit zeitlichem und finanziellem Aufwand, der insbesondere für ohnehin belastete Familienstrukturen unzumutbar sein kann. Die geplante außergerichtliche Lösung ist nur dann praxistauglich, wenn sie auch in komplexen Lebenslagen zugänglich bleibt. Dafür braucht es rechtssichere, aber gleichzeitig realitätsnahe Erleichterungen, insbesondere im internationalen Kontext.\r\nKritik am Zwei-Eltern-Prinzip: Bedarf für langfristige Reformen\r\nDer Entwurf bleibt konsequent im Rahmen des bisherigen Abstammungsrechts und hält am Zwei-Eltern-Prinzip fest – auch wenn das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9. April 2024 die Möglichkeit eröffnete, auch mehr als zwei rechtliche Elternteile anzuerkennen. Zwar lässt sich die Entscheidung des Gesetzgebers nachvollziehen, zunächst an bestehenden Strukturen festzuhalten, um Stabilität und Rechtsklarheit zu gewährleisten. Doch zeigt sich in der Praxis, dass gerade in Patchwork- und queeren Familien sowie in migrantischen Konstellationen faktisch Mehr-Elternschaften gelebt werden. Es stellt sich daher die Frage, wie das Familienrecht auf gesellschaftliche Realitäten reagieren kann – etwa durch eine vorsichtige Öffnung für kontextabhängige Modelle rechtlicher Mehr-Elternschaft. Gerade im Spannungsfeld zwischen der Stärkung leiblicher Väter und dem Schutz bestehender sozial-familiärer Bindungen wird deutlich, dass die strikte Beschränkung auf zwei rechtliche Elternteile oft nicht dem Kindeswohl entspricht. Die Überlegung, in bestimmten Konstellationen – etwa wenn sowohl ein rechtlicher als auch ein biologischer Vater eine tragende Rolle im Leben des Kindes spielen – eine rechtlich abgesicherte Mehrelternkonstellation zu ermöglichen, erscheint daher konsequent. Auch im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren stellt sich die Frage, ob langfristig tragfähigere Lösungen nicht eher in einer Anerkennung von Mehr-Elternschaften liegen könnten, anstatt in einem Entweder-oder zwischen rechtlicher und leiblicher Vaterschaft. Diese Spannungen zeigen aus unserer Sicht deutlich: Langfristig muss über neue rechtliche Formen nachgedacht werden – insbesondere über die\r\nEinführung einer rechtlich anerkannten Mehrelternschaft. Nur so lassen sich Bindungskontinuität und leibliche Herkunft wirksam miteinander in Einklang bringen – ohne das Kindeswohl zu gefährden.\r\nFazit\r\nDer Gesetzentwurf zur Stärkung leiblicher Väter setzt wichtige Impulse zur Anerkennung biologischer Vaterschaft und stärkt zugleich die Rechte von Kindern. Er eröffnet damit differenziertere rechtliche Wege, die den komplexen Familienkonstellationen unserer Zeit besser gerecht werden können. Dabei ist es jedoch entscheidend, dass die Anwendung der neuen Regelungen kontextsensibel erfolgt – insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen Lebensrealitäten innerhalb der Gesellschaft. Gleichzeitig darf bei der Umsetzung nicht aus dem Blick geraten, dass neben den Rechten der leiblichen Väter auch der Schutz von Müttern und das Kindeswohl eine zentrale Rolle spielen müssen. Darüber hinaus sollte langfristig geprüft werden, inwiefern rechtlich anerkannte Mehrelternschaftsmodelle dazu beitragen können, die tatsächlichen Lebensformen moderner Familien noch besser abzubilden und so rechtliche Sicherheit und emotionale Stabilität für alle Beteiligten zu schaffen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022623","regulatoryProjectTitle":"Reform der Grundsicherung ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8b/9f/696685/Stellungnahme-Gutachten-SG2602190024.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Offener Brief zur Reform des SGB II\r\nVerschärfungen auf Kosten von Familien und Kindern zurücknehmen\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler Friedrich Merz,\r\nsehr geehrte Frau Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas,\r\nsehr geehrte Frau Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen & Jugend Karin Prien,\r\nsehr geehrte Mitglieder der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD,\r\n\r\nein Sozialstaat lebt davon, dass er als fair, verlässlich und wirksam wahrgenommen wird – von den Menschen, die Unterstützung benötigen, ebenso wie von denen, die ihn tragen und finanzieren. Die Reform der Grundsicherung verfolgt das Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern. Unsere Sorge ist, dass die Reform dieses Ziel in zentralen Punkten verfehlt: Sie erhöht den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten kann, und verschärft die Situation von Menschen, die Verantwortung tragen – insbesondere für ihre Kinder und andere Angehörige.\r\nArmut ist in der Regel kein Ausdruck mangelnder Bereitschaft zur Arbeit. Sie entsteht häufig durch Brüche im Lebenslauf, etwa infolge von Sorgearbeit, Krankheit, Trennung, Migration oder fehlender Infrastruktur. Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden ist bemüht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und ein eigenständiges Leben zu führen. Die viel zitierte Totalverweigerung betrifft hingegen lediglich eine sehr kleine Minderheit von rund 0,4 Prozent.\r\nAbsehbar ist zudem, dass die vorgesehenen Verschärfungen in Familien nicht auf einzelne Personen begrenzt bleiben. Werden Leistungen gekürzt, fehlen Mittel im Alltag ganzer Haushalte. Kinder sind unmittelbar betroffen, Wohnverhältnisse werden instabiler, Handlungsspielräume schrumpfen. Diese Effekte sind keine Ausnahmeerscheinung, denn jede dritte Bedarfsgemeinschaft ist eine Familie mit minderjährigen Kindern.\r\nUnsere Forderungen \r\nVor diesem Hintergrund bitten wir Sie, im laufenden Gesetzgebungsverfahren und bei allen weiteren Reformschritten die folgenden Punkte zu berücksichtigen: \r\n\r\n•\tKeine Sanktionen, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden.\r\n•\tBeibehaltung der Karenzzeit - Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr.\r\n•\tGesicherte, mit Arbeitszeiten vereinbare und qualitativ hochwertige Betreuung als Voraussetzung für die Erwerbsaufnahme.\r\n•\tBeratungsanspruch zu Erwerbstätigkeit und Qualifikation für Eltern von Kleinkindern.\r\n•\tVorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit.\r\n•\tSicherstellung eines familiengerechten Existenzminimums durch eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe.\r\n•\tEinführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien sowie angemessene Berücksichtigung der Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.\r\nIm Folgenden erläutern wir, warum diese Forderungen aus Sicht von Kindern und Familien sowie mit Blick auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration erforderlich sind.\r\n1. Sanktionen in der Bedarfsgemeinschaft: Auswirkungen auf Kinder vermeiden\r\nEine nachhaltige Erwerbsintegration setzt verlässliche und realistische Rahmenbedingungen voraus. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann nicht allein durch erhöhten Sanktionsdruck in den Arbeitsmarkt integriert werden, wenn die strukturellen Voraussetzungen fehlen.\r\nDie vorgesehenen Verschärfungen – Kürzungen von 30 Prozent bis hin zum vollständigen Entzug der Leistungen – treffen formal die sanktionierte Person. In der Praxis stehen jedoch dem gesamten Haushalt weniger Mittel zur Verfügung. Kinder und Partner*innen, die das sanktionierte Verhalten nicht beeinflussen können, tragen die Folgen mit. Wenn Ausgaben für Ernährung, Kleidung oder alltägliche Notwendigkeiten nicht mehr gedeckt werden können, leiden auch Kinder und Jugendliche darunter.\r\nDer neue § 7b Abs. 4 SGB II sieht vor, dass nach drei versäumten Meldeterminen der gesamte Regelbedarf entfällt. Zwar sind Ausnahmen vorgesehen, etwa bei Krankheit eines Kindes, geschlossener Kita oder Pflegenotfällen. Nachweise für Care-Notfälle, insbesondere in ohnehin belasteten Situationen zu fordern, ist jedoch lebensfern.\r\n\r\n2. Ein Zuhause sichern – Beibehaltung der Karenzzeit \r\nFür Familien sind die eigenen vier Wände mehr als ein Wohnort: Sie bieten Schutz, Stabilität und sind eine zentrale Voraussetzung für ein gutes Aufwachsen von Kindern. Bei Umzügen droht der Verlust von nachbarschaftlichen Hilfestrukturen und gewohnten sozialen Nahräumen wie Kita und Schule. Die geplante Neuregelung der Unterkunftskosten (§ 22 SGB II) stellt eine erhebliche Verschärfung dar, die Familien auf angespannten Wohnungsmärkten besonders trifft.\r\nDies gilt insbesondere für Alleinerziehende, migrantisierte, kinderreiche und pflegende Familien, die bei der Wohnungssuche mit zusätzlichen Hürden konfrontiert sind. Ein Wohnungswechsel ist für sie häufig weder kurz- noch mittelfristig realistisch. Statt den strukturellen Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu adressieren, werden dessen Folgen auf Leistungsberechtigte verlagert. Dies verstärkt bestehende Verdrängungseffekte.\r\nDie sofortige Deckelung auf 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze führt dazu, dass in der Karenzzeit Mietanteile nicht mehr vollständig übernommen werden – trotz fehlender Alternativen. Mietschulden sind absehbar und können Wohnungslosigkeit nach sich ziehen.\r\nZugleich wird der Zweck der Karenzzeit verfehlt: Sie soll ermöglichen, sich ohne Sorge um den Verlust der Wohnung auf die Arbeitsmarktintegration zu konzentrieren. Erforderlich ist daher die Anerkennung der tatsächlichen Wohnkosten.\r\n\r\n3. Zumutbarkeit ab dem ersten Geburtstag des Kindes: realitätsfern und nicht immer kindeswohlgerecht \r\nDie Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen sieht vor, dass Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes zur Erwerbsaufnahme verpflichtet werden können. Diese Erwartung erweist sich für viele Familien als realitätsfern – insbesondere für Alleinerziehende, Pflegende sowie in Trennungs-, Gewalt- oder Überlastungssituationen oder bei instabilen Betreuungsangeboten.\r\n\r\nBundesweit fehlen rund 430.000 Kita-Plätze. Öffnungszeiten sind häufig nicht mit Arbeitszeiten vereinbar, Ferienbetreuung fehlt vielerorts. Eingewöhnungsphasen dauern oft Wochen oder Monate, und nicht alle Kinder sind mit einem Jahr entwicklungspsychologisch für ganztägige Betreuung bereit, zumal in vielen Einrichtungen Zeit und Personal fehlen.\r\nOhne gesicherte, verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur kann eine nachhaltige Erwerbsaufnahme nicht gelingen.\r\nDer 10. Familienbericht empfiehlt für Erziehende von Kindern unter 3 Jahren einen Anspruch auf Beratung durch die Jobcenter zu Qualifikation und Erwerbstätigkeit einzuführen. Dieser Ansatz setzt statt auf Druck darauf, realistische Perspektiven zu entwickeln und zu ermöglichen. Ergänzend ist es sinnvoll, in Paarfamilien beide Elternteile für eine ausgewogene Beteiligung an Erwerbs- und Sorgearbeit zu gewinnen. Voraussetzung dafür ist die gesellschaftliche und arbeitsmarktpolitische Akzeptanz vollzeitnaher Teilzeitmodelle für beide Elternteile.\r\n\r\n4. „Fordern und Fördern“ ausgewogen umsetzen\r\nDer Grundsatz „Fordern und Fördern“ gerät durch die Reform aus dem Gleichgewicht. Die Ausweitung von Pflichten steht einer unzureichend abgesicherten Förderung gegenüber. Dies ist weder zielführend noch geeignet, nachhaltige Erwerbsintegration zu erreichen.\r\nGerade in den ersten Lebensjahren von Kindern braucht Erwerbsintegration eine sensible, realistische Beratung, die Qualifizierung, Familienrealitäten und Arbeitsmarktchancen zusammenführt.\r\nQualifizierungsmaßnahmen müssen daher Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung in beliebige Beschäftigung haben. Nur so entstehen stabile Perspektiven auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die eigenständige Existenzsicherung ermöglichen und Dequalifizierung vermeiden.\r\nGleichzeitig bleiben Mittel für Eingliederungsleistungen unzureichend. Erforderlich sind passgenaue Maßnahmen, die Kinderzahl, besondere Bedarfe, Wegezeiten, Qualifizierungs- und Sprachförderbedarf sowie Teilzeitmodelle berücksichtigen. Weiterbildungsträger müssen Angebote vorhalten, die mit institutioneller Kinderbetreuung vereinbar sind und die individuelle Pflegesituation berücksichtigen. \r\n\r\n5. Familiengerechtes Existenzminimum durch realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe\r\nDie Regelbedarfe bilden die Lebensrealitäten vieler Familien bislang nicht ausreichend ab. Erforderlich ist eine konsistente, realitätsgerechte und am Kindeswohl orientierte Neuberechnung des Existenzminimums.\r\nBesonders deutlich zeigen sich Lücken beim fehlenden Umgangsmehrbedarf für Trennungsfamilien. Je mehr Zeit ein Kind in zwei Haushalten verbringt, desto höher sind die entstehenden Kosten. Die derzeitige tageweise Aufteilung des Sozialgeldes trägt diesen Mehrbedarfen nicht Rechnung.\r\nZum menschenwürdigen Existenzminimum gehören zudem Periodenprodukte sowie der Zugang zu Verhütungsmitteln. Diese sind Bestandteil gesundheitlicher Vorsorge und ermöglichen eine verantwortungsvolle Lebens- und Familienplanung. \r\n\r\n\r\n6. Kindeswohl stärken: Unterstützung statt Misstrauenslogik\r\nIn der Gesetzesbegründung ist vorgesehen, dass mehrfach versäumte Termine im Jobcenter eine Meldung an das Jugendamt auslösen können, um den Kinderschutz zu gewährleisten. Eine solche Regelung verlagert den Fokus von Unterstützung hin zu Kontrolle und verknüpft soziale Bedürftigkeit mit einem pauschalen Verdachtsmoment.\r\nEin wirksamer Kinderschutz setzt jedoch dort an, wo Familien stabilisiert werden: durch sichere Wohnverhältnisse, verlässliche Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und finanzielle Planungssicherheit.\r\nWer Armut wirksam bekämpft, stärkt Familien – und schützt Kinder.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDie Unterzeichnenden\r\n\r\nInitiator*innen:\r\nDeutscher Juristinnenbund e. V. (djb)\r\nevangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)\r\nLiga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA)\r\npro familia Bundesverband e. V.\r\nVerband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) \r\nZukunftsforum Familie e. V. (ZFF) \r\n\r\nUnterzeichnende Organisationen: \r\nAlltagsheld:innen. Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden\r\nArbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.\r\nAWO Bundesverband e. V. \r\nBundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen\r\nBAG Wohnungslosenhilfe e. V.\r\nBundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V. \r\nBundesverband der Mütterzentren e. V. \r\nBundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (BETA) \r\nBusiness and Professional Women (BPW) Germany e. V.\r\nDeutscher Evangelischer Frauenbund e. V. (DEF) \r\nDeutsches Kinderhilfswerk e. V.\r\nDer Kinderschutzbund Bundesverband e. V. \r\nDer Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.\r\nEvangelischer Bundesverband Adoption e. V. (EvBA)\r\nEvangelischer Fachverband für Frauengesundheit e. V. (EVA)\r\nEvangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD)\r\nEvangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL)\r\nEvangelisches Zentralinstitut für Familienberatung (EZI)\r\nFair für Kinder e. V.\r\nFörderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e. V.\r\nFrauenwerk Stein e. V.\r\nSanktionsfrei e. V. \r\nSave the Children Deutschland e. V.\r\nSOLOMÜTTER \r\nSozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF)\r\nSKM Bundesverband e. V.\r\nSozialverband Deutschland SoVD e. V.\r\nSozialverband VdK Deutschland e. V.\r\nTOTAL E-QUALITY e. V.\r\nVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. \r\nVolkssolidarität Bundesverband e. V. \r\nwir pflegen e. V.\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-19"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}