{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-05-25T15:29:03.154+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R004118","registerEntryDetails":{"registerEntryId":70828,"legislation":"GL2024","version":17,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004118/70828","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/45/0b/681273/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R004118-2026-01-13_15-29-14.pdf","validFromDate":"2026-01-13T15:29:14.000+01:00","validUntilDate":"2026-05-11T12:18:03.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-05-19T14:42:25.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-10-31T15:39:18.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-04-08T09:58:48.000+02:00","lastUpdateDate":"2026-01-13T15:29:14.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":70828,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004118/70828","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-13T15:29:14.000+01:00","validUntilDate":"2026-05-11T12:18:03.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":70775,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004118/70775","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-13T15:15:39.000+01:00","validUntilDate":"2026-01-13T15:29:14.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":64450,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004118/64450","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-28T13:22:02.000+02:00","validUntilDate":"2026-01-13T15:15:39.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":55906,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004118/55906","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-19T14:42:25.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-28T13:22:02.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":46141,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004118/46141","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-31T15:39:18.000+01:00","validUntilDate":"2025-05-19T14:42:25.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. 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Sie definiert darin zentrale Themen, die sie in ihren Kommissionen und im Vorstand bearbeitet. \r\nDiese Themen sind nach wie vor aktuell, aber die Rahmenbedingungen haben sich seit 2019 grundlegend verändert. Angesichts \r\ndieser Dynamik soll das neue „Positionspapier 2030“ den Status \r\nquo beschreiben und neue Schwerpunkte für die Entwicklung der \r\nDeutschen Gesellschaft für Innere Medizin, der Inneren Medizin \r\nund der Medizin insgesamt setzen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021953","title":"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Gesetz zur Reform der Notfallversorgung","publicationDate":"2025-11-17","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/RefE_Notfallreform.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/notfallreform.html"}]},"description":"Eine funktionierende Notfall- und Akutversorgung ist zentral für das Gesundheitssystem. Zwar ist das System aus ärztlichem Bereitschaftsdienst, Krankenhaus-Notaufnahmen und Rettungsdienst gut ausgebaut, jedoch unzureichend vernetzt. Fehlende Steuerung und parallele Anlaufstellen (116117 und 112) führen häufig zu Fehlzuweisungen und zur Überlastung von Rettungsdiensten und Notaufnahmen. Regionale Verbesserungen bestehen, sind aber uneinheitlich. Der Rettungsdienst übernimmt zunehmend medizinische Aufgaben, ist rechtlich jedoch nur als Transportleistung abgebildet. Ziel der Reform ist eine bundesweit einheitliche, integrierte und bedarfsgerechte Notfallversorgung.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":11,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0001105","regulatoryProjectTitle":"Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/14/68/279156/Stellungnahme-Gutachten-SG2405290005.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)\r\nzum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit\r\nfür ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus\r\nund zur Reform der Vergütungsstrukturen:\r\nKrankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – (KHVVG)\r\nDie Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) nimmt mit diesem Papier zum aktuellen BMG-Referentenentwurf über die Krankenhausversorgung vom 13.3.2024 Stellung. Laut Referentenentwurf werden mit der Krankenhausreform drei zentrale Ziele verfolgt: „Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung“.\r\nDie DGIM begrüßt, dass die Versorgung künftig mehr nach medizinischen und weniger nach kommerziellen Kriterien erfolgen soll. Sie unterstützt Vorschläge für eine moderne bedarfsgerechte Krankenversorgung (Februar 2023). Voraussetzung dafür ist, dass auch die im Folgenden genannten, besonders relevanten Punkte Berücksichtigung finden:\r\n1.\tWeiterbildung gewährleisten und ihre strukturellen Voraussetzungen verbessern\r\n2.\tSicherung aller Schwerpunkte der Inneren Medizin\r\n3.\tTranssektorale Versorgungsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Allgemeinen Inneren Medizin\r\n4.\tKonkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung\r\n\r\n1.\tSicherstellung und Finanzierung der Weiterbildung zur Fachärztin/ zum Facharzt ist eine „Conditio sine qua non“\r\nIn der derzeitigen Fassung des Referentenentwurfs wird die Weiterbildung nicht berücksichtigt. Doch nur mit ausreichendem und gut qualifiziertem fachärztlichem Nachwuchs in allen Fächern der Medizin ist eine hohe Qualität und flächendeckende medizinische Versorgung, wie es das Gesetz beabsichtigt, möglich. Das heißt, die Reform wird nur gelingen, wenn sich eine qualifizierte und finanziert Weiterbildung im Gesetz wiederfindet.\r\nDie fachärztliche Weiterbildung ist eine wichtige Leistung im Gesundheitssystem, die angesichts steigender ärztlicher Personalkosten bei einer Personalbemessung berücksichtigt und refinanziert werden muss.\r\nDaher müssen im Gesetz Personalressourcen zur Weiterbildung bei Methoden zur Personalbemessung, angelehnt z.B. an das Konzept der Bundesärztekammer (BÄK), prozentual berücksichtigt oder in Analogie zur Pflege als zusätzlicher Anleitungsbedarf formuliert werden.\r\nBei Umstrukturierung des Krankenhauswesens mit transsektoralen Implikationen muss Weiterbildung in allen Bereichen der Inneren Medizin gewährleistet werden. Hier kommt insbesondere auch der Allgemeinen Inneren Medizin, aber auch überwiegend ambulanten Fächern wie z. B. der Rheumatologie eine besondere Bedeutung zu (siehe 2.).\r\n\r\n2.\tAlle Schwerpunkte der Inneren Medizin sind wichtig\r\nEs gibt in der gesamten Medizin zahlreiche sogenannte Querschnittsfächer, die in allen Bereichen der Versorgung eine relevante Rolle spielen. Diese behandeln Krankheitsbilder, die besonders häufig vorkommen, wie z.B. Gelenkschmerzen, die sogenannte Schaufensterkrankheit bei Durchblutungsstörungen der Beine, Diabetes oder Infektionskrankheiten. In der Inneren Medizin sind diese Querschnittsfächer z.B. Endokrinologie/Diabetologie, Angiologie, Rheumatologie, Infektiologie. Diese Querschnittsfächer werden aber im bisherigen System der Leistungsgruppen nur unzureichend vergütet. Es droht daher, dass sie kurz- und mittelfristig im Gesundheitswesen nicht mehr angemessen vertreten sein werden, was zu dramatischen Versorgungsdefiziten führen wird. Eine Minimalvoraussetzung für eine angemessene Vergütung nach der neuen Systematik ist die Abbildung in Leistungsgruppen, was z.B. für die Angiologie aktuell nicht gegeben ist. Zudem liegt in diesen Fächern ein großes Potenzial für Forschung, Prävention und Lösungen für Morgen, z.B. bei den sogenannten nicht-übertragbaren chronischen Krankheiten, die die häufigste Ursache für Sterblichkeit und eine Aufnahme in ein Krankenhaus sind.\r\nDiese Querschnittsfächer können nur bestehen, wenn ihre strukturellen Anforderungen und damit auch finanziellen Erfordernisse sichergestellt werden. Die Politik muss ihrer Verantwortung gerecht werden, die Versorgung in allen Schwerpunkten der Inneren Medizin muss gewährleistet werden.\r\n\r\nFolgendes ist dafür notwendig:\r\n•\tAnforderungen für Strukturen, Prozesse (inkl. Mindestmengen) und Personal (auch für nicht-ärztliche Gesundheitsfachberufe) und finanzielle Erfordernisse müssen sich in den Standards einer Leistungsgruppen-Systematik wiederfinden.\r\n•\tKonkretisierungen der Leistungsgruppen für bestimmte Schwerpunkte, wie z.B. Angiologie, Rheumatologie & Klinische Immunologie, Infektiologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie sind notwendig und sollten mit den entsprechenden Fachgesellschaften (oder über die AWMF) abgestimmt werden.\r\n•\tEntsprechende qualitätssichernde Transparenzkriterien müssen im Rahmen des Gesetzes „zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ gewährleistet werden. \r\n\r\n3.\tTranssektorale Versorgungsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Allgemeinen Inneren Medizin\r\nLaut Bundesärztekammer waren 2023 mehr als 61.000 Internisten registriert, davon 45% im stationären und 48% im ambulanten Bereich.  Der Anteil weiblicher, jüngerer, in Teilzeit und im Angestelltenverhältnis beschäftigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigt an. Der Anteil der Internistinnen und Internisten an der hausärztlichen Versorgung zeigt ebenfalls eine Steigung von rund 25% in 2013 (das bleibt) auf über 32% in 2023.  Das heißt, Internistinnen und Internisten sichern rund ein Drittel der hausärztlichen Versorgung. \r\n\r\nDaher muss die Kompetenz „Allgemeine Innere Medizin“ (mit und ohne Geriatrie als Schwerpunkt und Zusatzweiterbildung) bei der weiteren Ausgestaltung der transsektoralen Versorgung (z.B. in den geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen) flächendeckend gestärkt werden.\r\nDie Qualität komplexer und hochkomplexer Leistungen steigt nachweislich mit der Erfahrung des Personals sowie der Spezialisierung und Ausstattung einer Abteilung.  Daher müssen hochspezialisierte Zentren auch entsprechend differenziert finanziert werden. Gleichzeitig sollen weniger aufwendige, aber häufige Maßnahmen zukünftig mehr und mehr ambulant oder tagesstationär in ausreichender Qualität durchgeführt werden können. Der Ansatz, auch Krankenhäuser stärker für die ambulante Behandlung zu öffnen (sektorenübergreifende Versorgung) wird seitens der DGIM begrüßt. Vollstationäre Leistungen - wo möglich - durch andere Versorgungsformen zu ersetzen, ist sinnvoll. Die Sektorengrenzen müssen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des v.a. im ländlichen Bereich eklatanten Facharztmangels, in beide Richtungen durchlässig werden. Klinikärzte müssen vermehrt für ambulante Leistungen zugelassen werden, andererseits Praxen an Kliniken angesiedelt werden. Geschieht das nicht, werden die Kompetenzen in den Krankenhäusern und potenzielle Synergien in der ambulanten Versorgung auf allen Versorgungsstufen nicht genutzt. Hierbei werden u.a. Digitalisierung und telemedizinische Ergänzungen bei einer Versorgung einen großen Stellenwert erhalten.\r\nDie „Ambulantisierung“ der Medizin kann nur gelingen, wenn wichtige Prozesse wie Strukturierung, Gewährleistung von Fachkompetenz, sowie Entlass- und Transfermanagement berücksichtigt werden und in klaren Regelungen auch für die Finanzierung münden. Die Gesetzgebung muss ausreichend Flexibilität für den regionalen und lokalen Bedarf gewährleisten.\r\n\r\n4.\tEntbürokratisierung muss gelingen, damit Versorgung trotz des demographischen Wandels möglich bleibt \r\nDie Zahl der alten und damit häufiger kranken Menschen steigt, während die Gruppe der Menschen, die behandeln und pflegen können, immer kleiner wird. Daher muss die Medizin effizienter werden. In diesem Zusammenhang spielt die geplante Entbürokratisierung eine entscheidende Rolle. Allerdings kann die DGIM im KHVVG keine Ansätze erkennen, die das ermöglichen. Im Gegenteil, mit der geplanten Prüfung der Leistungsgruppen alle zwei Jahre durch den Medizinischen Dienst sehen wir vielmehr ein Beispiel für die Ausweitung der Bürokratisierung.  \r\nFür eine patientenzugewandte Medizin muss die Entbürokratisierung der ärztlichen Tätigkeit dringend vorangetrieben werden, damit Ärztinnen und Ärzte endlich wieder mehr Zeit für das haben, worauf es ankommt – die Patientenversorgung.\r\nDie DGIM begrüßt grundsätzlich die Ziele, die im jetzt vorliegenden Referentenentwurf für das KHVVG formuliert sind. Für den Erfolg des Reformvorhabens wird es jedoch entscheidend sein, die oben genannten Aspekte zu berücksichtigen. Die DGIM unterstützt gerne im weiteren Prozess der Konkretisierung. \r\nDie Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) zählt mit über 30.000 Mitgliedern zu den größten medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Europa. Sie vertritt die Interessen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung sämtlicher Schwerpunkte und Bereiche im gesamten Gebiet der Inneren Medizin; diese sind neben der Allgemeinen Inneren Medizin in alphabetischer Reihenfolge Angiologie, Diabetologie & Endokrinologie, Gastroenterologie & Hepatologie, Geriatrie, Hämatologie & Onkologie, Infektiologie, Internistische Intensivmedizin, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie und Rheumatologie & Klinische Immunologie.\r\n\r\nDie internistischen Schwerpunktgesellschaften sowie die Deutsche Diabetes Gesellschaft tragen diese Positionierung mit. \r\n\r\nWiesbaden, 24. April 2024\r\n\r\nDeutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001105","regulatoryProjectTitle":"Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ef/1d/332581/Stellungnahme-Gutachten-SG2407090023.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DGIM sieht Chancen, aber auch Lücken im KHVVG-Referentenentwurf\r\nWeiterbildung und Volkskrankheiten sind nicht angemessen berücksichtigt\r\nWiesbaden, 24. April 2024 – Nur wenn die Weiterbildung gesetzlich in der Krankenhausreform verankert wird, lässt sich die Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sicherstellen. Dies betont die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) in einer aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Damit die Reform wie geplant die Behandlungsqualität erhöht und eine flächendeckende medizinischen Versorgung gewährleistet, ist es außerdem wichtig, dass alle Schwerpunkte der Inneren Medizin in eigenen Leistungsgruppen mit ausreichend strukturellen und personellen Ressourcen abgebildet werden.\r\nNachdem schon im März eine Version des Referentenentwurfs zum Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetzes (KHVVG) kursierte, hat das Bundesgesundheitsministerium diesen nun auch offiziell verschickt und die Verbände für Ende April zur Anhörung eingeladen. „Wir unterstützen die Ziele der Reform ausdrücklich, müssen aber leider feststellen, dass unsere dringenden Appelle, die Weiterbildung in das Gesetz aufzunehmen, kein Gehör gefunden haben“, bemängelt Professor Dr. med. Jan Galle, Vorsitzender der DGIM. „Außerdem sind unverändert nicht für alle Schwerpunkte der Inneren Medizin die für die Versorgung dringend notwendigen Leistungsgruppen vorgesehen.“\r\nOhne Weiterbildung geht es nicht\r\nSchon vergangenes Jahr hatte die DGIM mit ihrer Arbeitsgruppe JUNGE DGIM auf die Bedeutung der Weiterbildung hingewiesen. „Eine qualifizierte Weiterbildung genügend fachärztlichen Nachwuchses ist auf allen Gebieten der Medizin Grundvoraussetzung für eine hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung“, erklärt DGIM-Generalsekretär Professor Dr. med. Georg Ertl.\r\nBislang werde die Weiterbildung aus den Erlösen der Krankenversorgung querfinanziert. „Weiterbildung kostet Zeit. Das muss in der Personalbemessung ausreichend berücksichtigt werden – was in Leistungsgruppen bislang aber überhaupt nicht der Fall ist“, so der Experte. Dies müsse sich dringend ändern, indem Personalressourcen zur Weiterbildung im Gesetz festgeschrieben werden, fordert die Fachgesellschaft.\r\nFachliche Bandbreite der Inneren Medizin bewahren\r\nOb Diabetes, Schaufensterkrankheit oder Infektionen: Besonders häufig auftretende Krankheitsbilder der Inneren Medizin spielen in allen Bereichen der Versorgung eine relevante Rolle. Doch gerade die Leistungen der internistischen Schwerpunkte, die diese Krankheiten versorgen, sind in den bisherigen Grundlagen der Leistungsgruppen nicht angemessen abgebildet. „Querschnittsfächer wie die Angiologie, die Infektiologie, die Endokrinologie und Diabetologie oder auch die Rheumatologie sind bislang schon deutlich unterfinanziert. Jetzt werden sie auch im\r\nKHVVG nicht angemessen berücksichtigt und daher in ihrem Bestand bedroht“, so der DGIM-Vorsitzende Galle.\r\n„Wir brauchen deshalb eigene Leistungsgruppen für alle Schwerpunkte der Inneren Medizin und Vorgaben für die vorzuhaltenden Strukturen und Personal, um die Qualität auch in den bedrohten Fächern flächendeckend zu wahren“, fordert Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der DGIM-Kommission Struktur der Krankenversorgung.\r\n„Allgemeine Innere Medizin“ wichtig für transsektorale Versorgung\r\nGerade mit Blick auf die geplanten transsektorale Versorgungsstrukturen spiele die Allgemeine Innere Medizin eine wichtige Rolle. „In einigen ländlichen Räumen besteht bereits ein eklatanter Facharztmangel, daher müssen die Sektorengrenzen in beide Richtungen durchlässig werden“, stellt DGIM-Generalsekretär Ertl fest. Schon heute übernehmen Internistinnen und Internisten mehr als ein Drittel der hausärztlichen Versorgung. Diese breitgefächerte medizinische Kompetenz der „Allgemeinen Inneren Medizin“ müsse daher vor allem an der Schnittstelle ambulant-stationär besonders gestärkt werden. „Mit Blick auf die transsektorale Versorgung müssen Synergien besser genutzt werden. Das heißt: Klinikärztinnen und -ärzten müssen vermehrt für ambulante Leistungen zugelassen und Praxen vermehrt an Kliniken angesiedelt werden“, fordert auch Müller-Wieland.\r\nReferentenentwurf enttäuscht bei der Entbürokratisierung\r\nAuch mit Blick auf die überbordende Bürokratie, der sich alle im Gesundheitswesen in Ärzteschaft, Pflege und Verwaltung Tätigen ausgeliefert sehen, sieht die DGIM im aktuellen Referentenentwurf die Chancen nicht ausreichend genutzt. „Die Zahl der alten und kranken Menschen steigt, während die Gruppe der Menschen, die diese behandeln und pflegen können, auf absehbare Zeit schrumpfen wird“, beschreibt DGIM-Generalsekretär Ertl die Ausgangslage. „Die Medizin muss dringend effizienter werden, sodass sich Ärztinnen und Ärzte wieder vermehrt auf die Patientenversorgung fokussieren können.“\r\nWeiterführende Informationen:\r\nDGIM-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), April 2024: online abrufen\r\nAG Junge DGIM: Krankenhausreform nutzen und zukunftsfähig auch für den medizinischen Nachwuchs gestalten, DGIM-Stellungnahme, November 2023: online abrufen\r\nBei Veröffentlichung Beleg erbeten.\r\nIhr Kontakt für Rückfragen:\r\nDGIM Pressestelle\r\nDr. Andreas Mehdorn\r\nPostfach 30 11 20\r\n70451 Stuttgart\r\nTel.: +49 711 8931-313\r\nE-Mail: mehdorn@medizinkommunikation.org\r\nwww.dgim.de\r\nwww.facebook.com/DGIM.Fanpage/ | www.twitter.com/dgimev | https://www.instagram.com/dgim_ev"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001105","regulatoryProjectTitle":"Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/79/c7/332592/Stellungnahme-Gutachten-SG2407090024.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Betreff: DGIM-Stellungnahme zum KHVVG-Referentenentwurf\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nim Anhang erhalten Sie heute die aktuelle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) zum aktuellen Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sowie die begleitende Pressemitteilung. Darin betont die DGIM, dass eine hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung in Zukunft nur dann sichergestellt ist, wenn jetzt die Weiterbildung gesetzlich in der Krankenhausreform verankert wird.\r\nDamit die Reform ihre Ziele – die Erhöhung der Behandlungsqualität und die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung – erreichen kann, ist es außerdem wichtig, dass alle Schwerpunkte der Inneren Medizin in eigenen Leistungsgruppen mit ausreichend strukturellen und personellen Ressourcen abgebildet werden.\r\nAls medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit mehr als 30 000 Mitgliedern ist es uns ein Anliegen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der (Inneren Medizin) weiter zu verbessern.\r\nWenn Sie hierzu Rückfragen oder Gesprächsbedarf haben, stehen wir Ihnen hierfür gerne bereit. Kommen Sie gerne auf uns zu!\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nProfessor Dr. med. Georg Ertl,\r\nGeneralsekretär\r\nProfessor Dr. med. Jan Galle,\r\nVorsitzender\r\ni.A. Andreas Mehdorn\r\n_________________________________________________\r\nDr. Andreas Mehdorn\r\nThieme Communications\r\nc/o Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)\r\nPressestelle\r\nPostfach 30 11 20 | 70451 Stuttgart\r\nBerliner Büro:\r\nLangenbeck-Virchow-Haus\r\nLuisenstr. 59 | 10117 Berlin\r\nFon +49 711 8931-313\r\nmehdorn@medizinkommunikation.org"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001105","regulatoryProjectTitle":"Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e7/a6/332613/Stellungnahme-Gutachten-SG2407090027.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DGIM-Stellungnahme zur Krankenhausreform: ärztliche Weiterbildung und Versorgung von Gefäßpatientinnen und -patienten muss sichergestellt sein\r\n\r\nAn die Mitglieder des Gesundheitsausschuss\r\n\r\nAm Donnerstag, den 27. Juni 2024, beraten Sie im Plenum über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Als Deutschlands größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit rund 30.000 Mitgliedern begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin die Ziele des Gesetzes, nämlich die Behandlungsqualität in den Krankenhäusern zu steigern, eine flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern und Bürokratie abzubauen.\r\n\r\nIn mehreren Stellungnahmen an das Bundesministerium für Gesundheit hat die DGIM die Fachexpertise und der Erfahrung aus der Versorgung ihrer Mitglieder in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und diesen aktiv und konstruktiv begleitet. Gerne möchten wir Sie heute auf wichtige Punkte hinweisen, die für eine zukunftsfähige, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung unerlässlich sind, jedoch im aktuell vorliegenden Entwurf noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden:\r\n1.\tDie fachärztliche Weiterbildung braucht ausreichende Personalkapazitäten und eine angemessene Refinanzierung. \r\nFür eine hochwertige ärztliche Versorgung in der Zukunft – sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis – muss dringend eine qualifizierte und ausreichend finanzierte Weiterbildung im Gesetz verankert werden. Bislang ist die Weiterbildung im Gesetzentwurf jedoch gar nicht berücksichtigt, denn die Modelle für die Personalbemessung in den Leistungsgruppen sehen bei Fachärztinnen und Fachärzten keine Kapazitäten für die Weiterbildung vor. Eine Möglichkeit, dies zu lösen, hat die Bundesärztekammer mit ihrem Modell zur Personalbemessung aufgezeigt. Außerdem muss die Finanzierung der Weiterbildung sichergestellt sein, sodass Kliniken nicht länger gezwungen sind, Weiterbildung mit Erlösen aus der Versorgung quer zu finanzieren.\r\n2.\tEine Leistungsgruppe Angiologie ist essenziell für die Versorgung der wachsenden Zahl an Gefäßpatientinnen und -patienten.\r\nIn einer alternden Gesellschaft sind immer mehr Menschen von Gefäßerkrankungen betroffen. Nicht-übertragbare chronische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Sterblichkeit und dafür, dass Menschen ins Krankhaus aufgenommen werden. Gerade bei diesen Erkrankungen birgt die Angiologie ein großes Potenzial für Forschung und Prävention. Das Fehlen der Leistungsgruppe Angiologie gefährdet dieses Fach jedoch in seiner Existenz und schafft damit ein bedrohliches Versorgungsdefizit. Um diesem vorzubeugen, drängt die DGIM darauf, die Angiologie in die Leistungsgruppen-Systematik aufzunehmen.\r\nWir bitten Sie, diese Punkte in der Beratung des Gesetzentwurfes aufzugreifen – damit eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in Deutschland auch wirklich erreicht werden kann. Unter dem folgenden Link finden Sie eine ausführliche Stellungnahme, in der wir das Bundesministerium für Gesundheit im April 2024 auf die oben angesprochenen und weitere Punkte hingewiesen haben: https://www.dgim.de/fileadmin/user_upload/PDF/Publikationen/Stellungnahmen/20240424_FINAL_Stellungnahme_Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.pdf \r\nWenn Sie hierzu Rückfragen oder Gesprächsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nProfessor Dr. med. Georg Ertl,\r\nGeneralsekretär\r\n\r\nProfessor Dr. med. Jan Galle,\r\nVorsitzender\r\n\r\ni.A. Andreas Mehdorn\r\n_________________________________________________ \r\nDr. Andreas Mehdorn\r\nThieme Communications\r\n\r\nc/o Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)\r\nPressestelle \r\nPostfach 30 11 20 | 70451 Stuttgart\r\n\r\nBerliner Büro: \r\nLangenbeck-Virchow-Haus\r\nLuisenstr. 59 | 10117 Berlin\r\n\r\nFon +49 711 8931-313\r\nmehdorn@medizinkommunikation.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001105","regulatoryProjectTitle":"Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bf/df/369686/Stellungnahme-Gutachten-SG2410310009.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Nach KHVVG-Anhörung im Gesundheitsausschuss\r\nInternisten begrüßen Eingehen auf Weiterbildung, vermissen aber Konzepte für kleine Krankenhäuser sowie Alters- und Gefäßmedizin\r\nWiesbaden, 27. September 2024 – Nach der Anhörung zum Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz (KHVVG) am vergangenen Mittwoch äußert sich die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) zufrieden damit, dass ihr wiederholter Hinweis auf die negativen Auswirkungen der Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung, offensichtlich Früchte getragen hat. Die Abgeordneten gaben mit ihren Fragen zu verstehen, dass sie der ärztlichen Weiterbildung in der Reform die gebührende Beachtung schenken. Nun hofft die Fachgesellschaft darauf, dass im weiteren parlamentarischen Prozess bis zur 2. Lesung im Bundestag entsprechende Regelungen in das Gesetz aufgenommen werden.\r\nZum Bedauern der DGIM fand in der gestrigen Anhörung das Fehlen eigener Leistungsgruppen für die Geriatrie und die Angiologie keine Beachtung. Diese beiden Schwerpunkte der Inneren Medizin sind für die Versorgung von Millionen von Patientinnen und Patienten unverzichtbar. Ohne eigene Leistungsgruppen sind diese beiden Fächer in ihrem Bestand bedroht, da sich in der derzeitigen Lage keine Klinik eine Querfinanzierung über andere Leistungsbereiche erlauben kann. Die dürfte auch weitreichende negative Folgen für Patientenversorgung und die Erforschung neuer Diagnostik- und Therapie-Optionen in diesen Fächern haben.\r\nDie Rolle kleiner Krankenhäuser thematisierten in der Anhörung zwar mehrere Sachverständige in ihren Antworten. Nach Dafürhalten der DGIM lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt jedoch kein klares Konzept erkennen, welche Aufgabe Kliniken mit einem eingeschränkten Leistungsgruppenangebot konkret erfüllen sollen und wie sie da, wo es an Praxen fehlt, in die ambulante Versorgung eingebunden werden können. Die Fachgesellschaft plädiert dafür, an ihnen und in ihrer Nähe Arztpraxen anzusiedeln, um ihre Rolle in der transsektoralen Versorgung zu stärken. Nur so kann aus Sicht der DGIM eine flächendeckende Gesundheitsversorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten sichergestellt werden.\r\n\r\nAlle Stellungnahmen der DGIM zur Krankenhausreform finden Sie hier: LINK\r\nBei Veröffentlichung Beleg erbeten.\r\nIhr Kontakt für Rückfragen:\r\nDGIM Pressestelle\r\nDr. Andreas Mehdorn\r\nPostfach 30 11 20\r\n70451 Stuttgart\r\nTel.: +49 711 8931-313\r\nE-Mail: mehdorn@medizinkommunikation.org\r\nwww.dgim.de | www.facebook.com/DGIM.Fanpage/ | www.twitter.com/dgimev"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001447","regulatoryProjectTitle":"Stellungnahme zum Krankenhaustransparenzgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/60/5d/283645/Stellungnahme-Gutachten-SG2406050027.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. Bundesweiter Klinik-Atlas ist online: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den interaktiven Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht. Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach, die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) begrüßt bei der Krankenhausreform, dass primär die Qualität der Versorgung der Patienten in den Blick genommen wird. Sie unterstützt die Einführung von Vorhaltepauschalen, Versorgungsstufen und Mindeststrukturvoraussetzungen. Ein Element zur Sichtbarmachung von Qualitätsstandards in der Struktur und bei Prozessen für Patienten soll der sogenannte „Klinik-Atlas“ der Bundesregierung sein. Dieser kann den Patienten im Fall einer Krankenhauseinweisung ergänzende Informationen zu den hausärztlichen Empfehlungen, die Basis des Patienten – Arzt Dialogs bleiben, geben. In dem Klinik-Atlas sollen aktuelle Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland im Internet als „Transparenzverzeichnis“ dargestellt werden. Es ist von größter Bedeutung, dass klar wird, dass sich der Klinik-Atlas nicht zwischen das Vertrauensverhältnis von ambulant tätigen, in die Klinik einweisenden und üblicherweise beratenden Ärzten und Patienten stellt. Es sollte daher unbedingt ein Hinweis vorangestellt werden, dass die Beratung des Patienten mit seinem einweisenden Arzt dringend zu empfehlen ist. Arzt und Patient müssen zunächst gemeinsam entscheiden, ob überhaupt ein Klinikaufenthalt notwendig sein wird und welche Klinik die passende sein könnte. Der Klinik-Atlas ist nun am 17.05.2024 seitens des Ministeriums freigeschaltet worden. Es besteht allerdings Einigkeit unter allen Schwerpunktgesellschaften der Inneren Medizin mit der DGIM, sowie mit der AWMF und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, dass der Klinikatlas in seiner aktuellen Form erhebliche Mängel aufweist. Einige Punkte, die von verschiedenen Schwerpunktgesellschaften der DGIM rückgemeldet wurden, werden im Anhang kurz zusammengefasst, ebenso die sich aus unserer Sicht daraus ergebenden Forderungen bzw. Konsequenzen.\r\nWir wissen, dass diese Fehler seitens des BMG zurzeit bearbeitet werden. Bis dahin sollte die derzeitige Fassung des Klinik-Atlas als „Beta-Version“ gekennzeichnet werden, um Fehlleitungen von Patienten zu verhindern.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDeutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V.\r\n\r\nProf. Dr. med. Jan Galle  \r\nVorsitzender DGIM 2024/2025 \r\n\r\nProf. Dr. med. Georg Ertl\r\nGeneralsekretär DGIM \r\n\r\nProf. Dr. med. Dirk Müller-Wieland\r\nVorsitzender DGIM-Kommission\r\nStruktur der Krankenversorgung"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011026","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (GHG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ee/72/334067/Stellungnahme-Gutachten-SG2407120021.pdf","pdfPageCount":12,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Düsseldorf, 08. Juli 2024\r\n\r\nStellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und\r\nKreislaufforschung (DGK) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der\r\nHerzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG)\r\nDie Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sowie die nachfolgend aufgeführten\r\nFachgesellschaften und Berufsverbände aus der Nationalen Herz Allianz, Deutsche Gesellschaft für\r\nPrävention und Rehabilitation (DGPR), Deutsche Gesellschaft für Thorax, Herz- und Gefäßchirurgie\r\n(DGTHG), Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK), Arbeitsgemeinschaft\r\nLeitende Kardiologische Krankenhausärzte (ALKK), Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener\r\nKardiologen (ANKK), Bund Niedergelassener Kardiologen (BNK) und das Deutsche Zentrum für\r\nHerz-Kreislaufforschung (DZHK) schließen sich dieser Stellungnahme an.\r\n\r\nZusammenfassende Stellungnahme:\r\n1. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK)\r\nunterstützt ausdrücklich die mit dem Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit\r\n(Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) verfolgten Zwecke.\r\n2. Die schlechte Prognose von kardiovaskulären Erkrankungen insgesamt und die in\r\nDeutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern viel zu hohe\r\nkardiovaskuläre Mortalität machen diese Initiative zu einem der wichtigsten\r\npolitischen Vorhaben der letzten Jahrzehnte, um die Herz-Kreislauf-Gesundheit in\r\nDeutschland zu verbessern.\r\n3. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ein systematisches Screening auf\r\nhohes Cholesterin zur Erkennung einer Familiären Hypercholesterinämie (FH), einer\r\nFrau Claudia Siepmann\r\nBundesgesundheitsministerium\r\nLeiterin der Unterabteilung 32\r\nZielgruppenspezifische Prävention, Nicht übertragbare Krankheiten\r\nFriedrichstraße 108\r\n11055 Berlin\r\nclaudia.siepmann@bmg.bund.de\r\nghg@bmg.bund.de\r\n2 / 12\r\nVorstand: Prof. Dr. Holger Thiele (Präsident) – Prof. Dr. Stephan Baldus – Prof. Dr. Stefan Blankenberg\r\nGeschäftsführer und besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos Papoutsis\r\nSitz: Bad Nauheim – Eingetragen beim AG Friedberg unter VR 334 – Steuer-Nr.: 105 5888 1351\r\ngenetischen Ursache für schwere Gefäßverkalkungen und Herzinfarkte, bei\r\nErwachsenen und insbesondere bei Kindern führt. Die Familiäre Hypercholesterinämie ist gut zu erkennen und zu behandeln. Daher begrüßt die DGK ausdrücklich einen gesetzlichen Anspruch auf die Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Kindesalter. Aufgrund der Variabilität von Cholesterin-Spiegeln in der Pubertät und der wesentlich höheren Teilnehmer-Rate erscheint die U9-Untersuchung allerdings wesentlich besser als Untersuchungszeitpunkt geeignet als die J1-Untersuchung.\r\n4.\r\nDie DGK unterstützt nachdrücklich Gesundheitsuntersuchungen im Alter von 25, 35, und 50 Jahren, insbesondere zur Erkennung und zur Beratung bzgl. der wichtigen kardiovaskulären Risikofaktoren Bluthochdruck, Rauchen, Adipositas, hohem Cholesterin und hohem Blutzucker. Dabei sollten jedoch auch die wichtigen Aspekte der Primärprävention nicht unberücksichtigt bleiben. Der DGK ist es dabei ein großes Anliegen, dass fachlich-inhaltliche Entscheidungen evidenzbasiert und unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft und der dafür zuständigen Fachgesellschaften und Gremien getroffen werden.\r\n5.\r\nDas Gesunde Herz-Gesetz ist ein guter Anfang, sollte aber in eine gezielte nationale Herz-Kreislauf-Gesundheitsstrategie münden. Diese sollte Verhältnis- und Verhaltensprävention, Beginn der Lebensstilmodifikation im Kindesalter, Anerkennung der Nikotinsucht als Krankheit, gezielte systematische Impfprogramme und vor allem auch Maßnahmen zur Steigerung der Laienreanimation adressieren.\r\nBegründung der Stellungnahme\r\n1)\r\nHerzkreislauf-Erkrankungen sind häufig, belastend und verhinderbar\r\na)\r\nHerz-Kreislauferkrankungen stellen für Frauen und Männer in Deutschland eine wesentliche Ursache für schwere Einschränkungen der Lebensqualität, für Krankheitslast und für Tod dar.\r\nb)\r\nDie zentrale Ursache für Herzkreislauf-Erkrankungen ist die Atherosklerose. Diese wird durch eine progrediente Schädigung der Gefäßinnenhaut verursacht. Die wichtigsten schädlichen Faktoren sind das Zigaretten-Rauchen, der Bluthochdruck und erhöhtes Cholesterin.1 Diese Risikofaktoren sind sicher erkennbar. Es stehen gute Behandlungsmöglichkeiten mit bewiesener Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zur Verfügung. Damit ist ein großer Anteil (>50%) der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch eine rechtzeitige Prävention verhinderbar.2\r\n2)\r\nProblem: unzureichende Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen in Deutschland im internationalen Vergleich\r\na)\r\nDaten aus der „Human Mortality Database“ und der „WHO Mortality Database“ zeigen in Deutschland – in Relation zu den Gesundheitsausgaben – eine geringere Lebenserwartung als in anderen OECD-Ländern mit vergleichbar hohem Bruttoinlandsprodukt und Einkommen. Dies korreliert mit einem hohen Anteil an kardiovaskulärer Mortalität und ist auf eine suboptimale Prävention in Deutschland zurückzuführen.3 Diese Daten sind umso dramatischer, da Deutschland, z.B. im Vergleich zu Frankreich oder England, ein nur moderates kardiovaskuläres Risiko aufweist.3 In Deutschland liegt die Lebenserwartung fast 2 Jahre unter den anderen westlichen EU-Ländern. Deutschland ist damit Schlusslicht in der Lebenserwartung, was vor allem durch\r\n3 / 12\r\nVorstand: Prof. Dr. Holger Thiele (Präsident) – Prof. Dr. Stephan Baldus – Prof. Dr. Stefan Blankenberg\r\nGeschäftsführer und besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos Papoutsis\r\nSitz: Bad Nauheim – Eingetragen beim AG Friedberg unter VR 334 – Steuer-Nr.: 105 5888 1351\r\ndie mangelnde kardiovaskuläre Prävention erklärt ist.\r\nIn Deutschland besteht insbesondere eine Unterversorgung im Hinblick auf den Risikofaktor Cholesterin. Bei über 80 % der Personen mit hohem und sehr hohem Risiko werden die LDL-Cholesterinziele nicht erreicht, womit die Versorgung in Deutschland schlechter als im europäischen Durchschnitt ist.4\r\nc)\r\nDie im europäischen Vergleich hohen Aufwendungen für Gesundheit in Deutschland führen aktuell nicht zu einer besseren Lebenserwartung. Dies liegt an der unzureichenden Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen. Die Anzahl von jungen Raucherinnen und Rauchern nimmt zu. Die kardiovaskulären Risikofaktoren werden zu spät erkannt. Die Chancen einer Lebensstilmodifikation und nachfolgend einer medikamentösen Behandlung von hohem Cholesterin und hohem Blutdruck bleiben flächendeckend unvollständig genutzt. Hierfür wurden verschiedene Ursachen identifiziert. Eine wichtige Komponente dabei ist, dass sich die aktuelle gesetzliche Grundlage für die Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen als unzureichend erwiesen hat.\r\nAus Sicht der DGK ist ein systematisches Screening auf hohes Cholesterin zur Erkennung einer Familiären Hypercholesterinämie bei Erwachsenen und insbesondere bei Kindern dringend indiziert. Daher begrüßt die DGK ausdrücklich einen gesetzlichen Anspruch auf die Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Kindesalter und von Gesundheitsuntersuchungen im Alter von 25, 35, und 50 Jahren.\r\nAufgrund der Variabilität von Cholesterin-Spiegeln in der Pubertät und der wesentlich höheren Teilnehmer-Rate ist die U9-Untersuchung wesentlich besser als Untersuchungszeitpunkt geeignet als die J1-Untersuchung. Aus Sicht der DGK sollten im Rahmen dieses Maßnahmenbündels auch die wichtigen Aspekte der Primärprävention nicht unberücksichtigt bleiben.\r\n3)\r\nHohes Cholesterin: behandelbare Ursache für Herz-Kreislauferkrankungen\r\na)\r\nGenetische Untersuchungen belegen, dass eine familiäre Veranlagung zu niedrigen LDL-Cholesterin-Spiegeln das Risiko senkt, während ein genetisch bedingtes hohes LDL-Cholesterin das Herz-Kreislaufrisiko erhöht. Es ist auf molekularer und zellulärer Ebene verstanden, wie das LDL-Cholesterin Gefäßverkalkungen verursacht und das Fortschreiten der Gefäßplaques bis zum Infarkt begünstigt.2 Eine monogene, isolierte Erhöhung von LDL-Cholesterin führt auch ohne weitere Risikofaktoren zur Entstehung von Atherosklerose (z.B. bei Personen mit Familiärer Hypercholesterinämie [FH]). Umgekehrt kann ohne LDL-Cholesterin keine Plaque entstehen. Prinzipiell gilt: Je niedriger die LDL-Cholesterin-Werte, desto niedriger das Risiko. Es ist sehr gut dokumentiert, dass eine LDL-Cholesterin-Senkung mit Statinen und anderen Medikamenten zu einer Verringerung des Herz-Kreislaufrisikos und der Sterblichkeit führt.\r\nb)\r\nEmpfehlung zur Reduktion von LDL-Cholesterin nach individuellem Risiko\r\nDie Senkung des LDL-Cholesterins reduziert das Risiko für Atherosklerose und ihrer Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall.2,5 Der LDL-Cholesterinzielwert wird individuell bestimmt und richtet sich nach dem kardiovaskulären Risiko. Wie sehr das Risiko für eine spezifische Person vermindert werden kann, hängt wesentlich von 4 Faktoren ab:\r\ni)\r\nEntscheidend ist, wie hoch das kumulative Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei einem Menschen ist. Dies wird neben dem Lebensalter und dem Geschlecht durch Rauchen, Blutdruck, Diabetes mellitus und andere Faktoren beeinflusst. Je höher das Gesamtrisiko ist, desto mehr Herzinfarkte können durch eine Cholesterinsenkung vermieden werden.\r\nii)\r\nJe höher die LDL-Cholesterin-Werte sind, desto mehr kardiovaskuläre Ereignisse können durch Senkung des LDL-Cholesterins verhindert werden.\r\n4 / 12\r\nVorstand: Prof. Dr. Holger Thiele (Präsident) – Prof. Dr. Stephan Baldus – Prof. Dr. Stefan Blankenberg\r\nGeschäftsführer und besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos Papoutsis\r\nSitz: Bad Nauheim – Eingetragen beim AG Friedberg unter VR 334 – Steuer-Nr.: 105 5888 1351\r\niii)\r\nJe stärker das LDL-Cholesterin gesenkt wird, desto mehr wird das Risiko verringert.\r\niv)\r\nEntscheidend für Gefäßverkalkung ist, wie lange die Gefäßinnenwand erhöhten Cholesterinwerten ausgesetzt ist bzw. umgekehrt, wie lange die Cholesterinsenkung durchgeführt wird. Aktuelle Studien zeigen, dass es wichtig ist, hohes LDL-Cholesterin so früh wie möglich, bei besonders betroffenen Individuen bereits ab dem Kindesalter durch Statine zu behandeln.6\r\nWissenschaftliche Experten stimmen darin überein, dass die oben beschriebenen biologischen Prinzipien sinnvoller Weise in LDL-Cholesterin-Zielwerte übersetzt werden.\r\nDie aktuell gültigen Empfehlungen für das Management von Dyslipidämien wurden schon 2019 von der European Society of Cardiology (ESC) und der European Atherosclerosis Society (EAS) veröffentlicht und von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) kommentiert.5,7 Die Höhe der Zielwerte ist durch randomisierte Studien begründet.8-14 Das individuelle Risiko definiert sich durch die Begleiterkrankungen oder den SCORE2/OP Risiko-Rechner und wird in 4 Gruppen mit unterschiedlichen Ziel-LDL-Cholesterin-Werten eingeteilt:5,7\r\ni)\r\nNiedrig (SCORE <1%) mit Ziel-LDL-Cholesterin <3,0 mmol/l (116 mg/dl)\r\nii)\r\nModerat (SCORE ≥1% und <5%) mit Ziel-LDL-Cholesterin <2,6 mmol/l (100 mg/dl)\r\niii)\r\nHoch (SCORE ≥5% und <10%) mit Ziel-LDL-Cholesterin <1,8 mmol/l (70 mg/dl)\r\niv)\r\nSehr hoch (SCORE ≥10%) mit Ziel-LDL-Cholesterin <1,4 mmol/l (55 mg/dl)\r\nJe höher das Risiko für tödlichen oder nicht tödlichen Herzinfarkt oder Schlaganfall, desto größer ist die individuelle absolute Risikoreduktion durch eine bessere LDL-C Senkung.\r\nDie aktuellen Leitlinien der ESC für die Primär-Prävention von Herz Kreislauferkrankungen unterstreichen die Bedeutung des Lebensalters für die Risiko-Klassen.15 Während zum Beispiel ein über 70-Jähriger erst ab einer durch den SCORE2 errechneten 10 Jahres Wahrscheinlichkeit für ein Ereignis von 15 % in die Hochrisiko-Kategorie eingruppiert wird, so genügt bei 50–69-Jährigen eine Wahrscheinlichkeit von 10 % und für den unter 50-Jährigen schon eine Wahrscheinlichkeit von 7,5 % in 10 Jahren, um in die höchste Risikogruppe eingruppiert zu werden und sich für eine intensive Cholesterinsenkung zu qualifizieren.15\r\nDie DGK betont jedoch, dass die für die Versorgung notwendigen Entscheidungsprozesse im System der Gesetzlichen Krankenversicherung eingebettet sind und insbesondere unter Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin und des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft getroffen werden. Dafür sind insbesondere auch die dafür zuständigen Fachgesellschaften und Gremien einzubinden.\r\n4)\r\nWirksame und wirtschaftliche Risikoreduktion durch Lebensstil und Statine\r\nDie Basis der Therapie stellt die Lebensstil-Modifikation dar (Nikotin-Stopp, Erhöhung der körperlichen Aktivität). Das Ziel der Lebensstilmaßnahmen ist die Reduktion des Gesamt-Risikos. Der Einfluss einzelner Komponenten der Lebensstilmaßnahmen auf das LDL-Cholesterin per se hängt von der individuellen Ausgangssituation ab und kann, z.B. bei Patienten mit FH, gering sein.\r\nDie Basis der medikamentösen Cholesterin-Senkung ist die Statin-Therapie. Statine gehören zu den am besten untersuchten Wirkstoffen der modernen Medizin. Eine LDL-Cholesterin-Senkung mit Statinen reduziert Herzinfarkte, kardiovaskulären Tod, ischämischen Schlaganfall und die Notwendigkeit für eine koronare Revaskularisation.\r\nGroße randomisierte Studien und Meta-Analysen, wie z.B. die Cholesterol Treatment Trialists (CTT), zeigen eine relative Risikoreduktion dieser Ereignisse um 25% pro LDL-Cholesterin Senkung um 1 mmol (ca. 40 mg/dl) und pro Jahr.16 Die Risikoreduktion hält über die Dauer der Behandlung an. Die Wirksamkeit ist unabhängig vom Geschlecht und gilt in gleicher Weise für Menschen mit Diabetes,\r\n5 / 12\r\nVorstand: Prof. Dr. Holger Thiele (Präsident) – Prof. Dr. Stephan Baldus – Prof. Dr. Stefan Blankenberg\r\nGeschäftsführer und besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos Papoutsis\r\nSitz: Bad Nauheim – Eingetragen beim AG Friedberg unter VR 334 – Steuer-Nr.: 105 5888 1351\r\nKinder, Senioren und alle anderen Subpopulationen. Die Senkung der Sterblichkeit ist auch bei Menschen mit niedrigem Risiko und ohne Vorgeschichte eines kardiovaskulären Ereignisses (z.B. WOSCOP-Studie, JUPITER-Studie) dokumentiert.17 Ein Alleinstellungsmerkmal der Statine ist die in zahlreichen randomisierten Studien und strukturierten Beobachtungs-Studien dokumentierte hohe Sicherheit der Therapie über mehr als drei Jahrzehnte. Das Sicherheitsprofil auf Placebo-Niveau ist ein entscheidendes Argument für die Empfehlung aller Leitlinien, Statine als Basis der medikamentösen Behandlung der Hypercholesterinämie einzusetzen.18\r\nStatine stehen seit vielen Jahren generisch und sehr kostengünstig zur Verfügung. Die Jahrestherapiekosten zum Beispiel für Atorvastatin und Rosuvastatin liegen unter 50€. Hoch potente Statine haben in moderater oder hoher Dosis-Intensität das beste Wirkungs-Nebenwirkungsprofil.5,7 Wenn die Zielwerte unter der maximal implementierbaren Statin-Dosis nicht erreicht werden, oder Statine in Einzelfällen nicht vertragen werden stehen eine Kombinationstherapie mit anderen Medikamenten zur Verfügung.5 Die DGK unterstützt in diesem Zusammenhang maßgeblich die Initiative des BMG, insbesondere Statine Hochrisikopatienten zukünftig besser zugänglich zu machen.\r\nAus Sicht der DGK ist es auch hier notwendig, die Grundsätze der evidenzbasierten Medizin, aber auch des sozialrechtlich verankerten Qualitätsgebots zu berücksichtigen und insbesondere die dafür relevanten Fachgesellschaften und berufenen Gremien einzubinden.\r\n5)\r\nFamiliäre Hypercholesterinämie einfach erkennen und wirksam behandeln\r\na)\r\nDie Familiäre Hypercholesterinämie (FH) ist eine angeborene Störung des Lipidstoffwechsels, die durch eine ausgeprägte Erhöhung des LDL-Cholesterins im Plasma von Kindheit an und durch frühzeitige maligne Manifestation einer koronaren Herzkrankheit (KHK) und anderer atherosklerotischer Komplikationen charakterisiert ist.19,20 Die Diagnose der FH kann durch Messung des LDL-Cholesterinspiegels im Blut – kombiniert mit gezielten genetischen Analysen bei Menschen mit erhöhten LDL-Cholesterin-Werten – sicher und einfach diagnostiziert werden. Mit einer geschätzten Prävalenzrate von 1:250 gehört die FH zu den häufigsten genetischen Störungen in der ärztlichen Praxis.21 Allein in Deutschland gibt es mehr als 300.000 Betroffene. Die FH ist in Deutschland unterdiagnostiziert und unterbehandelt, weniger als 5% der Mutationsträger sind identifiziert. Unbehandelt entwickeln 50% der Männer vor dem 50. Lebensjahr und 30 % der Frauen vor dem 60. Lebensjahr eine KHK.22 Bei rechtzeitiger Erkennung und Therapie können die hohe Morbidität und Mortalität von FH-Patienten auf das Niveau der Allgemeinbevölkerung gesenkt werden. Therapeutisch sind Statine zusätzlich zu einem gesunden Lebensstil Mittel der ersten Wahl.\r\nBei Erwachsenen wird die klinische Diagnose bei erhöhtem LDL-Cholesterin (>190 mg/dl, 4,9 mmol/l), positiver Familienanamnese für Hypercholesterinämie und frühzeitiger KHK oder dem Nachweis von Hautveränderungen gestellt. Goldstandard ist die Identifikation des zugrundeliegenden Defekts durch genetische Analyse, welche in über 80% der Fälle gelingt und eine Familienuntersuchung ermöglicht.\r\nDas Kindesalter stellt die latente Phase der Erkrankung dar und gilt als der optimale Screening-Zeitpunkt. In dieser Lebensphase spiegeln die LDL-Cholesterin-Werte vorwiegend die genetische Veranlagung wider und Ernährungsgewohnheiten oder hormonelle Einflüsse spielen eine untergeordnete Rolle. Während sich bei Erwachsenen die LDL-Cholesterinwerte von FH-Patienten und Gesunden überschneiden können, sind bei Kindern diese beiden Kollektive durch die oft niedrigeren LDL-Cholesterin-Werte Gesunder gut differenzierbar.23,24\r\nIn der aktuell in Bayern durchgeführten VRONI Studie konnte durch Screening-Untersuchungen bei über 18.000 Kindern gezeigt werden, dass jenseits eines Grenzwertes von 135 mg/dl bei 20% der\r\n6 / 12\r\nVorstand: Prof. Dr. Holger Thiele (Präsident) – Prof. Dr. Stephan Baldus – Prof. Dr. Stefan Blankenberg\r\nGeschäftsführer und besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos Papoutsis\r\nSitz: Bad Nauheim – Eingetragen beim AG Friedberg unter VR 334 – Steuer-Nr.: 105 5888 1351\r\nKinder eine schwere genetische Störung im LDL-Cholesterin-Stoffwechsel vorliegt. Bereits mehr als 580 Kinder- und Jugendärzte unterstützen die VRONI-Studie als Teil eines interdisziplinären Netzwerkes.25 Bereits 206 Kinder mit FH konnten in Bayern identifiziert werden und damit vor schweren Folgeerkrankungen bewahrt werden. Erfahrungen aus der VRONI Studie belegen zudem die breite Akzeptanz seitens der Kinder, Eltern sowie der Kinder- und Jugendärzte und zwar sowohl in Hinblick auf die Blutabnahme und genetische Testung als auch im Hinblick auf eine Statintherapie ab dem 8. Lebensjahr. Über 97% der Eltern stimmten einer Teilnahme im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung zu und nutzte damit die Chance der Früherkennung.\r\nb)\r\nHinsichtlich der (Kosten-)Effizienz eines systematischen Lipid-Screenings im Kindesalter muss konstatiert werden, dass keine klinische Studie einen entsprechenden Effekt des Screenings bei Kindern und Jugendlichen wird abbilden können. Ein Kind, bei dem heute die Diagnose einer FH gestellt wird, wird die klinische Manifestation einer relevanten kardiovaskulären Erkrankung in aller Regel frühestens in 30 Jahren erleben.26 Trotzdem zeigen schon jetzt Langzeit-Daten von Kindern mit FH, die mit Statinen behandelt wurden, im Vergleich zu unbehandelten Kindern eine erhebliche Risikoreduktion für das Auftreten einer kardiovaskulären Erkrankung. Von 156 unbehandelten Menschen starben 11 vor dem 40. Lebensjahr an Herzinfarkten, in der behandelten Gruppe niemand.27 Zudem konnte für Kinder mit einer FH-Mutation, die mit Statinen behandelt wurden, gezeigt werden, dass sich gegenüber ihren (unbehandelten) Eltern das Risiko für schwerwiegende Ereignisse deutlich senken lässt und dem der Normalbevölkerung entspricht.28,29\r\nc)\r\nDas Risiko für Kinder mit FH lässt sich durch eine einfache Statin-Behandlung bis auf das Risiko der Normalbevölkerung senken.28,29 Daraus ergibt sich die Indikation zur Statintherapie bei den getroffenen Kindern bereits ab dem 8. Lebensjahr.\r\nd)\r\nZusätzlich zu den betroffenen Kindern werden durch das sogenannte reverse Kaskaden-Screening, d.h. der Untersuchung der Angehörigen ersten Grades, pro identifiziertem Kind ein Erwachsener mit FH identifiziert.30 Die Kombination eines systematischen Screenings mit einem Kaskaden-Screening ist besonders Kosten-effizient.26,31,32 Das pädiatrische FH-Screening wird von der Europäischen Kommission für öffentliche Gesundheit als eine der wichtigsten Praktiken zur Primärprävention empfohlen.26,33,34 Die aktuell in Deutschland formulierten Maßnahmen, nämlich die Anamnese hinsichtlich FH als Screening-Kriterium innerhalb der J1 durchzuführen, sind nicht mit einem systematischen Lipid-Screening gleichzusetzen, da hierdurch leider bis zu 9 von 10 Kindern mit FH nicht identifiziert werden.35,36\r\ne)\r\nKinder und Erwachsene, bei denen eine FH diagnostiziert wurde, berichten nicht von Belastungen, sondern teilweise sogar von positiven Aspekten durch das Screening und die Diagnose der FH.37-40 Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht in Konkurrenz, sondern als komplementär zu der zurecht geforderten Verhältnisprävention zu sehen. Screening-Untersuchungen können durch Digitalisierung und Delegation, d.h. die sinnvolle Durchführung durch nicht-ärztliche Heilberufe, mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden.\r\nf)\r\nDer Zusammenhang zwischen modifizierbaren kardiovaskulären Risikofaktoren wie Bluthochdruck und Hypercholesterinämie und der Inzidenz von kardiovaskulären Ereignissen ist bewiesen.41,42,43,44 Die Behandlung von modifizierbaren Risikofaktoren ist prognoseverbessernd und kosteneffektiv.26,45-49\r\n6) Wesentliche Vorteile des Screenings auf Familiäre Hypercholesterinämie (FH) im Rahmen der U9 gegenüber der J1 Untersuchung\r\na) Teilnahmerate und Erreichbarkeit: Die Teilnahmerate an der U9 (60. und 64. Lebensmonat), liegt bei 98%. Im Gegensatz dazu beträgt die Teilnahmerate an der J1, die um das\r\n7 / 12\r\nVorstand: Prof. Dr. Holger Thiele (Präsident) – Prof. Dr. Stephan Baldus – Prof. Dr. Stefan Blankenberg\r\nGeschäftsführer und besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos Papoutsis\r\nSitz: Bad Nauheim – Eingetragen beim AG Friedberg unter VR 334 – Steuer-Nr.: 105 5888 1351\r\n13. Lebensjahr stattfindet, bei lediglich 20-40%.50 Im Rahmen der U9 könnte damit eine umfassende Identifikation von Betroffenen gewährleistet werden.\r\nb) Genetische und physiologische Determination der LDL-Cholesterinwerte im Kindesalter: Es gibt physiologische Veränderungen des Cholesterins im Zusammenhang mit Wachstum und Entwicklung. Im Kindesalter sind die LDL-Cholesterinwerte (LDL-C) hauptsächlich genetisch determiniert und weniger durch Ernährung und hormonelle Einflüsse beeinflusst.23 Eine niederländische Studie, bei der über 8000 Kinder untersucht wurden, zeigte, dass ab dem 12. Lebensjahr die mittlere LDL-C-Konzentration abfällt, die niedrigsten Werte werden um das 15. Lebensjahr gemessen.51 In der KIGGS-Erhebung des Robert-Koch-Instituts wurden deutsche Referenzperzentilen und tabellierte Verteilungswerte basierend auf standardisiert gemessenen Werten von mehr als 17.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von drei Monaten bis 17 Jahren erfasst. Das LDL-C erreicht ein vorpubertäres Plateau im 6. bis 7. Lebensjahr und fällt ab dem 12. Lebensjahr ab, um danach wieder leicht anzusteigen.52 Eine LDL-C Messung um das 13. Lebensjahr (J1) kann das Risiko falsch-negativer Ergebnisse erhöhen. Laut einer großen Metaanalyse liegt das ideale Screening-Alter unter Berücksichtigung der höchsten Detektionsrate bei niedrigster falsch positiv Rate, zwischen dem 1 und 9. Lebensjahr.53\r\nc) Frühzeitige Therapie: Früh diagnostizierte und behandelte Kinder haben ein niedriges kardiovaskuläres Risiko, vergleichbar dem von Kindern ohne FH. Die Erkrankung aortaler und koronarer Gefäße wurde für junge Kinder und Jugendliche mit FH in der Bogalusa Heart Study 52 nachgewiesen. Autopsien hatten bereits frühzeitig bei allen beginnende Atherosklerosestadien wie Fettstreifen (fatty streaks) in der Aorta und bei 50% in den Koronargefäßen gezeigt. Statine gelten im Kindesalter als effektiv und sicher 54 und sind teilweise bereits ab dem sechsten Lebensjahr zugelassen (Rosuvastatin). Ab einem Alter von 10 Jahren können alle Statine verordnet werden. Damit kann frühzeitig eine verminderte Progression 55 und auch eine Regression der Intimamedia-Dicke (IMT) erreicht werden.56 Es gilt das Prinzip umso früher, desto besser. Zudem müssen Lebensstilveränderungen und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen bereits in der frühen Kindheit implementiert werden, um langfristig gefestigt zu werden. Kinder entwickeln in jungen Jahren ihre grundlegenden Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten, die sie oft ein Leben lang beibehalten. Außerdem werden 5-jährige Kinder weniger von externen Einflüssen wie Peer Pressure und sozialen Medien beeinflusst als Jugendliche im Alter von 13 Jahren.57\r\nd) Kaskadenscreening und Familienberatung: Ein frühzeitiges Screening ermöglicht gleichzeitig eine frühzeitige Identifizierung und Behandlung betroffener Familienangehöriger durch Kaskadenscreening. In Deutschland liegt das Durchschnittsalter der Eltern von 5-jährigen Kindern typischerweise zwischen 30 und 35 Jahren (Deutsches Statistisches Bundesamt, Zitat). Mit einem FH-Screening zur U9 könnten damit auch betroffene Eltern rechtzeitig erfasst und behandelt werden. Würden ein Kaskadenscreening 8 Jahre später durchgeführt werden, haben viele Eltern mit FH bereits ihr erstes Koronarereignis erlebt, da es bei FH-Patienten im Durchschnitt bereits im Alter von 38,4 Jahren zu einem kardiovaskulären Ereignis kommt.19\r\nDie DGK unterstützt ausdrücklich das Konzept von Gesundheitsuntersuchungen im Alter von 25, 35, und 50 Jahren, die Erleichterung des Angebotes der Therapie von der Tabakabhängigkeit und die Einbindung von Apothekerinnen und Apothekern in die Früherkennung von kardiovaskulären Risiken.\r\n8 / 12\r\nVorstand: Prof. Dr. Holger Thiele (Präsident) – Prof. Dr. Stephan Baldus – Prof. Dr. Stefan Blankenberg\r\nGeschäftsführer und besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos Papoutsis\r\nSitz: Bad Nauheim – Eingetragen beim AG Friedberg unter VR 334 – Steuer-Nr.: 105 5888 1351\r\n7)\r\nGesundheitsuntersuchungen zur Erkennung und Behandlung von Rauchen, Bewegungsmangel, Bluthochdruck, Diabetes, Adipositas, Hypercholesterinämie und anderer Risikofaktoren\r\na)\r\nDurch Erkennung und Behandlung von Rauchen, Bewegungsmangel, Bluthochdruck, Diabetes, Adipositas, Hypercholesterinämie und anderer Risikofaktoren werden nicht nur Herz-Kreislauferkrankungen, sondern zahlreiche weitere Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs- oder neurodegenerative Erkrankungen reduziert. Eine Verbesserung der Übersetzung von Gesundheitsausgaben in Lebensqualität und Lebensdauer in Deutschland kann nur durch eine Erweiterung des gesetzlichen Anspruchs von der Therapie akuter Komplikationen („Reparatur-Betrieb“) hin zu einem Angebot der Vorbeugung erzielt werden.\r\nb)\r\nUnter den Lebensstil-bezogenen Risiken kommt dem Rauchen eine besonders große Bedeutung zu. Daher ist es erforderlich, die Therapieangebote zur Rauchentwöhnung besser zugänglich zu machen.\r\nZusammenfassung:\r\nDie Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) unterstützt ausdrücklich die mit dem Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) verfolgten Anliegen. Die schlechte Prognose von kardiovaskulären Erkrankungen insgesamt und die in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hohe kardiovaskuläre Mortalität machen diese Initiative zu einem der wichtigsten politischen Vorhaben der letzten Jahrzehnte, um die Herzkreislaufgesundheit in Deutschland zu verbessern. Der Entwurf sollte jedoch keineswegs isoliert betrachtet werden, sondern der Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Herz-Kreislauf-Gesundheit sein und schlussendlich in eine nationale kardiovaskuläre Gesundheitsstrategie münden.\r\n•\r\nDeutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK)\r\n•\r\nArbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte e.V. (ALKK)\r\n•\r\nArbeitsgemeinschaft Niedergelassener Kinderkardiologen e. V. (ANKK)\r\n•\r\nBundesverband Niedergelassener Kardiologen e. V. (BNK)\r\n•\r\nDeutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)\r\n•\r\nDeutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler e.V. (DGPK)\r\n•\r\nDeutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. (DGPR)\r\n•\r\nDeutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG)\r\n•\r\nDeutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung e. V. (DZHK)\r\n9 / 12\r\nVorstand: Prof. Dr. Holger Thiele (Präsident) – Prof. Dr. Stephan Baldus – Prof. Dr. Stefan Blankenberg\r\nGeschäftsführer und besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos Papoutsis\r\nSitz: Bad Nauheim – Eingetragen beim AG Friedberg unter VR 334 – Steuer-Nr.: 105 5888 1351\r\nLiteraturangaben:\r\n1. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), der Deutschen Gesellschaft für internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) \r\nund des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) zum \r\nReferenten Entwurf zur Reform der Notfallversorgung.\r\n\r\nDie Fachgesellschaften begrüßen ausdrücklich die Notfallreform und damit erkennbare Umgestaltung der zunehmenden Überlastung des jetzigen Systems. Bezugnehmend auf die Stellungnahmen der Regierungskommission und die tägliche \r\nklinische Praxis, sowohl in den Notaufnahmen als auch bei den niedergelassenen \r\nKolleginnen und Kollegen bedarf es nach Ansicht der Fachgesellschaften jedoch \r\nnoch einer Erweiterung des jetzigen Entwurfs. Wir möchten hierzu folgende Punkte \r\nvorschlagen:\r\n1. Die integrierten Notfallzentren (INZ) sind zukünftig sektorenübergreifend das \r\nHerzstück der Notfallbehandlung. Die Entscheidung, wo ein integriertes Notfallzentrum entstehen soll, sollte rasch (innerhalb 90 Tagen) durch den gemeinsamen erweiterten Landesausschuss festgelegt werden, wie es der Referentenentwurf im Moment vorsieht. Es sollte zunächst für den stationären Bereich \r\ngeprüft werden, an welchen Stufe 2 und 3 Häusern ein INZ vorhanden ist oder \r\neingerichtet werden sollte. Damit könnten diese nach Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar etabliert und dies an die Bevölkerung kommuniziert werden. \r\n2. Öffnungszeiten der KV-Praxen im INZ müssen so gewählt werden, dass in ihnen \r\nder wesentliche Teil der ambulant zu versorgenden Notfall-Patientinnen und \r\n-Patienten abgearbeitet werden kann. Die Öffnungszeiten und primären Anlaufstellen müssen der Bevölkerung wirksam kommuniziert werden. Die KVen \r\nkönnen die Öffnungszeiten im Bedarfsfall über Kooperationsverträge mit den \r\nKrankenhäusern (z.B. MVZ) abdecken. Regionale Anpassungen sind möglich, \r\nmüssen aber konsentierte und allgemein kommunizierte klare Zuständigkeiten \r\naufweisen.\r\n3. Ein medizinisches Ersteinschätzungsverfahren der Notfälle ist ein wichtiges \r\nInstrument, sollte jedoch erst validiert und dann vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedet werden.\r\n4. Die Rufnummern 116117 und 112 müssen miteinander interagieren und in beiden \r\n„Richtungen“ möglich sein. Aus Aspekten der Qualitätssicherung sind standardisierte Erstabfragen in Form von Checklisten zwingend notwendig.\r\n5. Die Vorhaltung von Notfallstrukturen und die Behandlung von Notfällen muss \r\ngrundsätzlich kostendeckend möglich sein. Das gilt sowohl für den stationären \r\nals auch den ambulanten/vertragsärztlichen Bereich. Die Vergütung der ambulanten Notfallbehandlung in Krankenhäusern über EBM ist im Moment nicht \r\nkostendeckend möglich, da die Kosten der Vorhaltung nicht abgebildet sind. \r\nEs bedarf deshalb einer Regelung, die bei Zuweisung von Notfallpatientinnen und \r\n-patienten durch den Rettungsdienst für Notaufnahmen in Krankenhäusern mit Integriertem Notfallzentrum eine andere, zum Beispiel eine vorstationäre Vergütung \r\nermöglicht.\r\n6. Ein Primärarztsystem, das, soweit ambulant möglich, die Notfallversorgung insbesondere auch der Alten- und Pflegeheime abdeckt, ist ein wesentlicher Schlüssel \r\nin der kommenden Dekade, um die immer älter werdende Bevölkerung sicher zu \r\nstellen und Überlastungssituationen in den Notaufnahmen abzuwenden. \r\n7. Unbeantwortet bleibt bislang auch die Frage, mit welchen Mitteln – personell und \r\nfinanziell – die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages auf ein 24/7-Angebot \r\n(Akutleitstelle, aufsuchender Dienst, Telemedizin) abgebildet werden soll. Eine \r\nnotdienstliche Basisversorgung muss leistbar sein. Das erscheint mit Blick auf die \r\nvorhandenen Ressourcen aktuell nicht möglich. Zumal die Mehrkosten laut Entwurf \r\nnur bis zu maximal 50 Prozent von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen \r\nwerden sollen. Durch eine 24/7 telemedizinische und aufsuchende Bereitschaft \r\nwird zu dem bestehenden Primärarztsystem eine Parallelstruktur aufgebaut und \r\npersonelle Ressourcen entzogen, welche eine erhebliche Schwächung der primärärztlichen Versorgung bedeuten würden. \r\n8. Eine Behandlung in der häuslichen Umgebung „treat@home“ ist ein weiterer \r\nSchlüssel, um dem demografischen Wandel und den damit einhergehenden steigenden Patientenzahlen adäquat zu begegnen. Daher ist es unabdingbar den \r\nRettungsdienst im SGB-V aufgehen zu lassen, damit eine Behandlung vor Ort Fall \r\nabschließend durchgeführt und insbesondere auch vergütet wird.\r\n\r\nWiesbaden, 26. Juni 2024\r\nProf. Dr. Jan Galle\r\nVorsitzender 2024/2025\r\nProf. Dr. Georg Ertl\r\nGeneralsekretär DGIM\r\nProf. Dr. Dirk Müller-Wieland\r\nVorsitzender DGIM-Kommission\r\nStruktur der Krankenversorgung"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021951","regulatoryProjectTitle":"Stärkung von Medizinregistern / Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/dd/52/681239/Stellungnahme-Gutachten-SG2601120015.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V.\r\nStärkung von Medizinregistern | Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung\r\nDie DGIM begrüßt den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern\r\nund zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ (MRG-E)\r\nausdrücklich. Der Entwurf wird als positiver Schritt gesehen, um die Nutzung von\r\nGesundheitsdaten im Interesse der Gesundheitsversorgung und -forschung zu\r\nverbessern und die Registerlandschaft in Deutschland durch einen einheitlichen\r\nRechtsrahmen zu harmonisieren.\r\nAus Sicht der DGIM besteht an den folgenden Punkten gesetzlicher Handlungsbedarf,\r\num die Arbeit und Forschung mit medizinischen Registern in Deutschland\r\nnachhaltig zu verbessern:\r\n• Schaffung von Transparenz über Art und Umfang der in Deutschland vorhandenen\r\nRegister und der in ihnen enthaltenden Daten (adressiert in § 4 MRG-E),\r\n• Ausbau und Bündelung des Zugangs und Erleichterung des Zugriffs auf Registerdaten\r\nzur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und für Forschende (allgemein\r\nadressiert in § 3 GDNG und § 17 MRG-E, gemäß § 4 Abs. 3 MRG-E für\r\ndas ZMR noch zu regeln),\r\n• Schaffung von Rahmenbedingungen, die den Einschluss von Patientinnen und\r\nPatienten in Register vereinfachen, den Einschluss von Patientinnen und Patienten\r\nin Register befördern und die Tiefe der erfassten Daten verbessern (zum Teil\r\nadressiert in § 7 und § 10 MRG-E),\r\n• Standardisierung erfasster Daten und einheitliche, interoperable Datenformate,\r\ndie sowohl relevante Endpunkte, Surrogate und Messparameter darstellen als\r\nauch eine unzweideutige Verknüpfung und Daten unterschiedlicher Quellen ermöglichen\r\n(adressiert in § 11 MRG-E),\r\n• erweiterte Berechtigungen zur Verknüpfbarkeit von Gesundheits- und Register\r\ndaten: Am Beispiel medizinischer Register findet sich aus Sicht der DGIM hierin\r\neine wichtige Grundlage, auch nicht primär durch das Register adressierte\r\nFragestellungen zu beantworten und neue Hypothesen zu generieren.\r\n(adressiert in § 16 und § 21 MRG-E)\r\nDie DGIM möchte in diesem Zusammenhang auf die Vielzahl und besondere Breite\r\nbestehender Register in den Subspezialitäten der Inneren Medizin verweisen, die\r\ninsbesondere zentrale Volkserkrankungen sowie seltene Krankheitsentitäten abbilden.\r\nAus Sicht der DGIM würde das zu schaffende Zentrum für Medizinregister\r\n(ZMR) in seiner Zielstellung in ganz erheblichem Maße von einer breiten Qualifizierung\r\nund Integration der internistischen Register profitieren.\r\nDie DGIM hinterfragt an dieser Stelle, die konservative Zielvorstellung des Gesetzgebers\r\neiner Qualifizierung von lediglich 55 Registern für das ZMR und spricht sich\r\nfür Anstrengungen zugunsten einer breiter angelegten Qualifizierung bestehender\r\nRegister aus.\r\nVor diesem Hintergrund kritisiert die DGIM die Anforderungen zur Qualifizierung\r\nvon Medizinregistern als zu hoch. Insbesondere die Anforderung des Vorliegens\r\neiner Datenschutzfolgeabschätzung wird von der DGIM abgelehnt. Nach Art. 35\r\nAbs. 1 DS-GVO muss eine DFSA dann vorgenommen werden, wenn die Datenverarbeitung\r\nvoraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher\r\nPersonen zur Folge hat. Die DGIM sieht ein solches hohes Risiko im Falle von medizinischen\r\nRegistern nicht per se als gegeben an. Auch die Anforderungen eines\r\n„Qualitätsmanagement-Handbuchs“, eines statistischen Auswerteplans und eines\r\nNachhaltigkeitsnachweises wird von der DGIM abgelehnt.\r\nAus Sicht der DGIM sollten die Gebühren für das Qualifizierungsverfahren primär\r\nniedrig angesetzt werden. Es sollten in Analogie zum Antragsverfahren beim FDZ\r\nausgewiesene Nachlässe nach § 11 Abs. 3 DaTraGebV, z.B. für öffentlichen Institutionen\r\nder Gesundheitsversorgungsforschung oder wissenschaftlich-medizinische\r\nFachgesellschaften eingeräumt werden.\r\nDie DGIM regt an, Vertreter der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich-medizinischer\r\nFachgesellschaften an der praktischen Umsetzung der Aufgabe des ZMR\r\nnach § 4 Abs. 1 zu beteiligen.\r\nDas ZMR sollte klare Verfahren für die Zusammenarbeit mit supranationalen Registern\r\nund für die grenzüberschreitende Datennutzung entwickeln, einschließlich\r\nstandardisierter Prozesse für den Datenaustausch und den Aufbau gemeinsamer\r\nDatenkataloge. Aus Sicht der DGIM sollte der Gesetzgeber klare Regelungen dazu\r\ntreffen, ob und in welcher Form sich supranationale Register für das ZMR qualifizieren\r\nkönnen.\r\nDie vorgesehenen Regelungen zur Datenfreigabe sowie zur Widerspruchslösung\r\n(Opt-out) bewertet die DGIM als positiven Ansatz, Forschungsinteressen und\r\nDatenschutz in Einklang zu bringen. Die DGIM unterstützt im Grundsatz die im\r\nGesetzentwurf differenziert ausgeführten Rahmenbedingungen wie bspw. die Anforderungen\r\nan Pseudonymisierung und Anonymisierung, die Zweckbindung der\r\nDatenverarbeitung sowie die vorgesehenen Sanktionen bei Pflichtverstößen.\r\nDie DGIM begrüßt die Absicht des Gesetzgebers in § 21 MRG-E ein einheitliches\r\nForschungspseudonym aus dem unveränderbaren Teil der Krankenversicherungsnummer\r\nzu schaffen als wichtigen Baustein zur Verknüpfbarkeit von Gesundheitsdaten.\r\nDie DGIM spricht sich dafür aus, weitergehende Regelungen zu treffen,\r\nDaten medizinischer Register mit weiteren Daten zu Forschungszwecken zusammenführen\r\nzu können. Dies sollte in einem ersten Schritt für die verfügbaren Daten\r\nbeim FDZ ermöglicht werden.\r\nDie DGIM begrüßt die Regelungen des § 9 Abs. 5 MRG-E, nach welchen die bereits\r\nerfassten Daten eines Patienten bis zum Zeitpunkt seines Widerspruchs im Registerdatenbestand\r\nverbleiben. Dies stellt die Kontinuität der Datensätze und der darauf aufbauenden Forschung sicher. Auch die in § 20 Abs. 4 MRG-E benannte\r\nLöschfrist von 100 Jahren wird von der DGIM begrüßt.\r\nErgänzend hält die DGIM die Entwicklung einer bundesweit abgestimmten, fachlich\r\norientierenden Datenschutzleitlinie für medizinische Register für wünschenswert,\r\num eine möglichst einheitliche Auslegung und Umsetzung zu fördern.\r\nDie DGIM begrüßt die Rolle der Ethikkommissionen in der Qualifizierung von Registern\r\nmit Widerspruchslösung. Der Gesetzgeber sollte klarstellen, wie das Qualifizierungsverfahren\r\nauf Widerspruchslösung für Bestandsregister zu regeln ist und\r\nspricht sich hierbei für eine unkomplizierte, forschungsfreundliche Auslegung analog\r\nArt. 5 Abs. 2 DS-GVO aus.\r\nIn technischer Hinsicht möchte die DGIM die zentrale Bedeutung einheitlicher,\r\nstrukturierter und interoperabler Datenformate betonen, wie sie in § 11 Abs. 2 MRG\r\nvorgesehen sind. Diese Vorgabe ist entscheidend, um Registerdaten langfristig vergleichbar,\r\nauswertbar und anschlussfähig an nationale wie europäische Datenräume\r\nzu machen. Der Gesetzgeber sollte daher die Entwicklung und Umsetzung verbindlicher\r\ntechnischer Standards (z. B. FHIR-Profile, SNOMED CT, LOINC, ATC) weiter\r\nvorantreiben und zudem prüfen, ob ein freiwilliger Software-Steckbrief im Registerverzeichnis\r\nzur Transparenz über Schnittstellen, Datenmodelle und Austauschprozesse\r\nbeitragen kann. Die DGIM weist ferner darauf hin, dass die Umsetzung der\r\nin § 11 Abs. 2 und § 20 MRG festgelegten Anforderungen an Interoperabilität und\r\nIT-Sicherheit anzunehmende substanzielle technische und organisatorische Anpassungen\r\nfür bestehende Register erfordern wird.\r\nWeiterhin hält es die DGIM für sinnvoll, genauer klarzustellen, wie Register, die bislang\r\nüber Verfahren des IQTIG oder des G-BA bewertet oder qualifiziert wurden,\r\nkünftig in das neue Qualifizierungsverfahren des ZMR überführt werden können.\r\n\r\nWiesbaden, 20. November 2025\r\n\r\nGeorg Ertl, Würzburg Claus Vogelmeier, Marburg Tilman Sauerbruch, Bonn I. Grgic, Marbur"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021952","regulatoryProjectTitle":"Strategiepapier \"Die Innere Medizin 2025/2030\"","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2f/36/681241/Stellungnahme-Gutachten-SG2601120019.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Innere Medizin \r\n2025/2030 \r\nGeorg Ertl 1,3 \r\nChristian Becker 2\r\nOliver Franz 3\r\nJan Galle4, 3\r\nOurania Menelaou 3\r\nIrmengard Meyer 5\r\nAndreas Neubauer 6\r\nUlf Müller-Ladner 7\r\nChristoph Sarrazin 8, 3\r\nDagmar Führer-Sakel 9, 3\r\n1 Universitätsklinikum Würzburg, Deutsches Zentrum für Herzinsuffizienz, \r\nWürzburg, Deutschland \r\n2 Universitätsmedizin Göttingen, Klinik für Kardiologie und Pneumologie, \r\nGöttingen, Deutschland \r\n3 Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), Wiesbaden, Deutschland 4\r\nMärkische Kliniken GmbH, Klinikum Lüdenscheid, Klinik für Nephrologie und \r\nDialyseverfahren, Lüdenscheid, Deutschland \r\n5 St. Bernward-Krankenhaus, Hildesheim, Deutschland \r\n6 Universitätsklinikum Marburg, Zentrum für Innere Medizin, Klinik für \r\nHämatologie, Onkologie, Immunologie, Marburg, Deutschland \r\n7 Justus-Liebig-Universität Gießen, Abteilung für Rheumatologie und \r\nKlinische Immunologie, Campus Kerckhoff, Bad Nauheim, Deutschland \r\n8 Klinikum der Goethe-Universität, Medizinische Klinik II, Frankfurt am Main, \r\nMed. Klinik 2, St. Josefs-Hospital, Wiesbaden, Deutschland \r\n9 Universitätsklinikum Essen, Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und \r\nStoffwechsel, Essen, Deutschland\r\n\r\nEinleitung \r\nDie Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) veröffentlicht \r\nden aktuellen Entwicklungen in der Inneren Medizin entsprechend \r\nPositionspapiere mit Perspektiven für die folgenden Jahre, zuletzt \r\n2019 mit Perspektive bis 2025 [1, 2]. Sie definiert darin zentrale Themen, die sie in ihren Kommissionen und im Vorstand bearbeitet. \r\nDiese Themen sind nach wie vor aktuell, aber die Rahmenbedingungen haben sich seit 2019 grundlegend verändert. Angesichts \r\ndieser Dynamik soll das neue „Positionspapier 2030“ den Status \r\nquo beschreiben und neue Schwerpunkte für die Entwicklung der \r\nDeutschen Gesellschaft für Innere Medizin, der Inneren Medizin \r\nund der Medizin insgesamt setzen. \r\n\r\nDie DGIM \r\nDie DGIM ist eine der größten und ältesten wissenschaftlichen \r\nFachgesellschaften Europas. Sie hat in ihrer Geschichte die bedeutendsten Internistinnen und Internisten vereint und bildet mit ihren Mitgliedern heute das gesamte weite Spektrum ärztlicher Tätigkeit ab. Fast ein Drittel ihrer Mitglieder ist unter 40 Jahre alt, die \r\njüngeren sind überwiegend weiblich. Das heißt, eine lange Tradition trifft auf eine junge Mitgliederschaft und einen entsprechenden Wandel der Gesellschaft unter anderem mit einer veränderten \r\nBerufs- und Lebensplanung der jungen Kolleginnen und Kollegen, \r\ndie es zu berücksichtigen gilt. In der Aus-, Weiter- und Fortbildung \r\nund Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler \r\nliegt daher auch ein besonderer Schwerpunkt der DGIM. Beginnend im Medizinstudium werden Stipendien und Preise in Höhe \r\nvon ca. 1 Mio. Euro per annum vergeben. Mit ihrer Struktur ist die \r\nDGIM in der Lage, aktuelle Strömungen in der Forschung oder den \r\nUmbruch in der Medizin im Rahmen der Digitalisierung aufzunehmen und ihre Werte auf allen Ebenen einzubringen. \r\nDie Spezialisierung in der Medizin schreitet seit dem 19. Jahrhundert parallel zum Wissenszuwachs unaufhaltsam fort. Interessanterweise war gerade sie der Anlass zur Gründung der „Conference für Innere Medicin“, der späteren DGIM. Friedrich Theodor \r\nFrerichs bemerkt in seiner Eröffnungsrede der 1. Kongresssitzung \r\n„Man entfernt sich mehr und mehr von der durch die innere Medicin \r\nvertretenen Einheitsidee des menschlichen Organismus. [...] Die innere Heilkunde ist berufen, diese Einheitsidee festzuhalten und auszu\u0002bauen; durch eigene Arbeit und selbständiges Schaffen, jedoch auch \r\ndurch die willige Verwerthung der Bausteine, welche die Einzelfächer \r\nund Hülfswissenschaften uns heranbringen“. Die DGIM sieht eine \r\nzentrale Aufgabe darin, die Anliegen aller internistischen Fachrichtungen zu unterstützen, und die Schwerpunktgesellschaften wissen, dass sie sich auf sie verlassen können. So ist die Zusammenarbeit innerhalb der Inneren Medizin in den letzten Jahren sehr gut \r\ngelungen. Sie steht damit für die Vielfalt der Inneren Medizin, die bei \r\nbestimmten Erkrankungen spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten \r\nfordert. Internistische Erkrankungen haben aber in den meisten \r\nFällen systemische Ursachen und Wirkungen, auch wenn sie sich \r\nzunächst an einem Organ manifestieren. Das metabolische Syndrom oder Hormonstörungen sind hierfür gut bekannte Beispiele. \r\nZunehmend werden aber generalisierbare Krankheitsmechanismen und neue Therapiemöglichkeiten identifiziert, wie Entzündungsmechanismen und deren Rolle bei der Atherosklerose und \r\nPlaqueruptur [3] oder von Immunreaktionen und T-Lymphozyten \r\nbei der Herzinsuffizienz [4]. Zytokine und Interferone mit ihren zugeordneten intrazellulären Signalmolekülen steuern ein weites \r\nSpektrum von internistischen Erkrankungen. Die Aufklärung solcher Mechanismen macht verständlich, warum internistische Erkrankungen als „Systemerkrankungen“ aufzufassen sind und eine \r\nrein organbezogene Forschung zu kurz greift. Die DGIM fördert mit \r\nihrem Kongress und ihren Programmen für (Advanced) Clinician \r\nScientists fachübergreifend Weiterbildung und Forschung und insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs.\r\nDie DGIM fördert die internistischen Querschnittsfächer, hat wesentlich zur Einführung eines Facharztes für Innere Medizin und \r\nInfektiologie beigetragen und unterstützt entsprechende Bestrebungen in der internistischen Geriatrie, Intensiv- und Notfallmedizin. Querschnittsfächer haben das Charakteristikum, dass sie häufig \r\nKrankheitsbilder behandeln, die einem der bestehenden Schwerpunkte in der Inneren Medizin zugeordnet sind, was aber nicht \r\nheißt, sie dort auszugliedern. Die fachspezifische Expertise ist z. B. \r\nauf der Intensivstation oder bei komplexen Erkrankungen im fortgeschrittenen Lebensalter immer zu gewährleisten. Nicht zuletzt \r\nsind psychosomatische und somatopsychische Zusammenhänge \r\nTeil internistischer Erkrankungen. Die DGIM steht damit auch für \r\ndie Einheit der Inneren Medizin, die sich als die Medizin aller Organe, des gesamten Organismus, des ganzen Menschen versteht [5]. \r\nDie DGIM tritt dafür ein, dass die intellektuellen und kommunikativen ärztlichen Leistungen in der Medizin einen hohen Stellenwert bekommen und nicht weniger berücksichtigt werden als \r\neine hochkompetente technische Leistung. Sie adressiert und diskutiert offen kommerzielle Einflüsse auf medizinische Entscheidungen und setzt sich unter anderem in ihrem „Klinik Codex: Medizin vor Ökonomie“ für hohe ethische Standards in der Medizin \r\nein [6]. Kollegialität ist eines der ethischen Dogmen, die auch die \r\nDGIM vertritt, mit den Pflege- und Hilfsberufen und insbesondere auch mit Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund, \r\nohne die unser Gesundheitssystem nicht funktioniert und die unsere Gesellschaft wie auch die Medizin bereichern. Sie sieht das \r\nGesundheits- oder Behandlungsteam als eine Einheit mit gleichberechtigten Mitgliedern. Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit \r\ndes Gesundheitssystems und der darin tätigen Menschen sowie \r\nder Patientinnen und Patienten ist für die DGIM erklärtes Ziel [7]. \r\nDie DGIM setzt sich nachdrücklich für die Wissenschaftlichkeit in der Medizin und die Freiheit der Wissenschaft in unserer \r\nGesellschaft und damit für ein Gesellschaftssystem und eine Politik ein, die diese Freiheit garantiert. Das vorliegende „Positionspapier 2030“ zielt darauf ab, in einer Zeit des Umbruchs die Werte \r\nder DGIM langfristig zu bewahren und weiterzugeben. Das bedeutet, dass wir dieses in die Gesellschaft und das Gesundheitssystem, \r\naber auch in die nächste Generation und in die Forschung tragen \r\nwollen. \r\n\r\nMitgliederbefragung \r\nIm Juni 2024 hatten 1806 Mitglieder an einer Befragung zu den \r\nGründen für ihre Mitgliedschaft in der DGIM teilgenommen. Am \r\nhäufigsten genannt wurden die Fachzeitschrift „Die Innere Medizin“ und die „Ziele der DGIM unterstützen …“, es folgten die ELearning-Angebote und der Internistenkongress. Die DGIM wird \r\nals Gemeinschaft wahrgenommen mit emotionalen und ideellen \r\nWerten, Plattform für die Pflege persönlicher Kontakte und Netzwerke zum kollegialen Austausch. Neben ihrem wissenschaftlichen \r\nund fachlichen Service für ihre Mitglieder wird auch Einflussnahme bei politischen Entscheidungen im Sinne ihrer Werte und Ziele \r\nerwartet. So ist die DGIM auch die Stimme ihrer Mitglieder in der \r\nWissenschaft und im Gesundheitssystem. Insgesamt zeigt die Mitgliederbefragung eine hohe Zufriedenheit und Akzeptanz der bisherigen DGIM-Strategie. \r\nVeränderung der Rahmenbedingungen \r\nInternistische Versorgungslandschaft \r\nAngesichts der sich verändernden Rahmenbedingungen in der \r\ninternistischen Versorgung führte die DGIM gemeinsam mit dem \r\n„Fachgebiet Management im Gesundheitswesen“ der Technischen \r\nUniversität Berlin eine Analyse des Status quo und der Trends von \r\n2011 bis 2020 in der Versorgungssituation der Inneren Medizin \r\ndurch [8]. Bemerkenswert war, dass der Anteil der Ärztinnen von \r\n32 % auf 40 %, der in Teilzeit Beschäftigten von 15 % auf 29 % anstieg und die mittlere Arbeitszeit um etwa 10 % abnahm. Gleichzeitig stieg der Anteil der über 60-Jährigen von 17 % auf 23 %, 33 % \r\nder Niedergelassenen waren 2020 über 60, 13 % über 65 Jahre alt. \r\nÜber 30 % aller hausärztlich Tätigen waren Internistinnen und Internisten, die damit einen bedeutenden Teil der Primärversorgung \r\nin Deutschland gewährleisten. Ein weiteres wesentliches Ergebnis war, dass 69 % der internistischen stationären Fälle in allgemeininternistischen Abteilungen behandelt wurden. Im internationalen Vergleich zeichnet sich Deutschland (neben Österreich) \r\ndurch einen hohen Anteil der Internistinnen und Internisten ohne \r\nSpezialisierung aus. Betten in geriatrischen Abteilungen nahmen \r\ndeutschlandweit zu, in anderen Fächern, wie z. B. Endokrinologie \r\nund Rheumatologie, dagegen ab. \r\nAndererseits nehmen angesichts einer weltweiten Zunahme \r\nder Lebenserwartung auch in unserer alternden Bevölkerung die \r\ninternistischen Erkrankungen und gleichzeitig die Prävalenz mehrerer gleichzeitiger chronischer Erkrankungen zu. Diese Multimorbidität ist abhängig von sozioökonomischen Faktoren und nimmt \r\nmit dem Grad der sozialen Benachteiligung zu [9]. Zusammen mit \r\nder European Federation of Internal Medicine (EFIM) haben wir \r\neine Befragung zur Perspektive europäischer Internisten auf die \r\nMultimorbidität ihrer Patienten durchgeführt [10]. Ergebnis war, \r\ndass ein fortgeschrittenes Lebensalter und Multimorbidität im klinischen Alltag eine zunehmende Rolle spielen. Als ein Hauptproblem wurde ein fehlendes umfassendes Assessment und die entsprechend noch nicht angepasste Versorgung mit ausreichender \r\nKommunikation zwischen dem akutstationären und chronisch-ambulanten Sektor identifiziert. \r\n\r\nCOVID-19 \r\nEiner der akutesten Faktoren für veränderte Rahmenbedingungen in unserem Gesundheits- und Wissenschaftssystem war die \r\nCOVID-19-Pandemie, die in verschiedener Hinsicht beispielhaft \r\nwar. Eine Epidemie, die früher Jahre zur Ausbreitung gebraucht hätte, kam in wenigen Wochen von China nach Europa. Sie war Indikator für die Geschwindigkeit der Globalisierung von Krankheiten, \r\naber auch von Informationen und Falschinformationen. Bemühungen, die Bevölkerung informiert zu halten, warfen grundsätzliche \r\nFragen über Wissenschaftskommunikation auf. Fake News über die \r\nEpidemie und die Impfung verbreiteten sich ebenso rasch wie seriöse Informationen und erforderten innovative und glaubwürdige \r\nStrategien zur Information und Aufklärung der Bevölkerung. Die \r\nDGIM trug mit ihren COVID-19-Updates als Online-Info-Veranstaltungen mit seriösen Informationen dazu bei. COVID-19 hat gezeigt, wie vulnerabel unser Gesundheitssystem ist. Auf nationaler Ebene \r\nwaren Grenzen für die medikamentöse Versorgung in Sichtweite. \r\nDie DGIM hat daher zusammen mit den Internistischen Schwerpunktgesellschaften und dem Institut für Pharmakologie der Medizinischen Hochschule Hannover ganz aktuell eine leitlinienbasierte \r\n„Liste unverzichtbarer Wirkstoffe in der Inneren Medizin“ erarbeitet, mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinproduk\u0002te (BfArM) abgestimmt und auf ihrer Webseite veröffentlicht [11]. \r\nEs zeigte sich aber auch die Resilienz des deutschen Gesundheitssystems und insbesondere der Universitäts- und Großkrankenhäuser gegen die relativ plötzlichen und unerwarteten Belastungen, \r\nunbürokratisch unterstützt von den politischen Entscheidungsträgern. In nur wenigen Wochen etablierte sich das „Nationale Forschungsnetzwerk Universitätsmedizin (NUM) zu COVID-19“ und \r\nbegann mit seiner Arbeit, gefördert vom Bundesministerium für \r\nBildung und Forschung (BMBF), aber auch von den Ländern (STABCOVID) [12]. \r\n\r\nDigitale Transformation \r\nEin weiteres Element in diesem Szenario ist die rasche Entwicklung \r\nvon künstlichem Wissen („artificial knowledge“) und künstlicher In\u0002telligenz, angeführt von ChatGPT als einem Beispiel für „OpenAI“. \r\nEs besteht kein Zweifel daran, dass Maschinenlernen und künstliche Intelligenz in der Hand von verantwortungsvollen und gut ausgebildeten Medizinerinnen und Medizinern segensreich sein können. Andererseits drohen Szenarien einer kriminell genutzten oder \r\nnicht mehr kontrollierbaren KI mit einer weiteren Intensivierung \r\nvon Fake News, was in der Medizin besondere Brisanz hat. Um an \r\ndiesen Entwicklungen teilzunehmen, hat die DGIM unter anderem \r\ndie Kommission „Digitale Transformation in der Inneren Medizin“ \r\neingerichtet und „DGIM FUTUR“ als neue Plattform für digitale Innovationen in den Jahreskongress integriert. \r\n\r\nDGIM-Schwerpunkte \r\nFolgende Schwerpunkte für die Arbeit der DGIM für die nächsten \r\nfünf Jahre sollen definiert werden: \r\n1. Wissenschaft für Qualität und Ökonomie in der Medizin \r\n2. Spezialisierung und Systemmedizin \r\n3. Digitale Transformation in der Inneren Medizin \r\n4. Künstliche Intelligenz \r\n5. Wissenschaftskommunikation, Fake News \r\n6. Wissenschafts- und Gesundheitspolitik \r\n7. Internationalisierung, Globalisierung, Nachhaltigkeit \r\n8. Wissenschaft in der Medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung \r\n\r\n1. Wissenschaft für Qualität und Ökonomie in der \r\nMedizin \r\nDie Naturwissenschaften und die Mathematik haben in den letzten 150 Jahren der Medizin die entscheidenden wissenschaftlichen \r\nund klinischen Fortschritte beschert. Die Medizin bedient sich ihrer Methoden in der Grundlagenforschung und in der klinischen \r\nForschung und erkennt nur die auf der Basis von Messung und Daten gewonnene Evidenz als relevant an. Dieses Prinzip ist auch in \r\nunserem Gesundheitssystem verankert. Wissenschaft kann aber \r\nauch belegen, was überflüssig ist, weil diagnostisch nicht weiterführend oder nachweislich ohne Wirkung. Versorgungsforschung \r\nkann darüber hinaus belegen oder widerlegen, ob Maßnahmen \r\nin der praktischen Umsetzung sinnvoll sind oder zusätzliche Fragen bearbeitet werden sollten. Die Evidenz wird in wissenschaftlichen Leitlinien von den Fachgesellschaften nach standardisierten \r\nVorgaben erarbeitet und klassifiziert. Allerdings werden aus unterschiedlichen Gründen die Empfehlungen aus den Leitlinien nicht \r\nimmer in der Praxis umgesetzt. Hieraus ergibt sich eine wissenschaftliche Definition von Unter- oder Überversorgung, mit der sich \r\nin Deutschland die von der DGIM initiierte Aktion „Klug Entscheiden“ beschäftigt. In einem fortschreitenden Prozess werden „diagnostische und therapeutische Maßnahmen identifiziert, die häufig \r\nnicht fachgerecht erbracht werden“, und daraus praktische Empfehlungen abgeleitet. \r\nInternistische Erkrankungen sind in ihrer Entstehung und in ihrem Verlauf auch abhängig vom Geschlecht, von kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen, deren Kenntnisse für die \r\nrichtige Einschätzung und Behandlung notwendig sein können. \r\nGleichbehandlung im Sinne der ärztlichen Ethik ist nur möglich, \r\nwenn wir die Verhältnisse kennen, aus denen unsere Patientinnen und Patienten kommen. „Personalisierte Medizin“ bekommt \r\nhierdurch noch einen Sinn jenseits der modernen Diagnostik einschließlich Gendiagnostik: Die Innere Medizin ist also „Naturwissenschaft, Psychologie, Philosophie, Mathematik, Soziologie und \r\nnicht zuletzt in ihrer Zuwendung zum einzelnen Patienten eine angewandte Kunst“ [13]. \r\nÄnderungen in der Gesundheitsgesetzgebung, die derzeit in \r\nPlanung sind, zielen vor allem darauf ab, ökonomische Anreize für \r\nÜberversorgung abzuschaffen, da darin ein wesentlicher Grund für \r\ndie Kostensteigerung im Gesundheitssystem gesehen wird. Alle \r\nbisherigen ökonomischen Maßnahmen einschließlich der DRG \r\nhaben allerdings nicht für eine Kostendämpfung gesorgt. Auch \r\ndie Dominanz von Wirtschaftsfachleuten in den Vorständen von \r\nKrankenhäusern hat nicht generell zu positiven betriebswirtschaftlichen Ergebnissen geführt, vielleicht durch Ausrichtung an Rentabilität sogar zur Verteuerung des Gesundheitssystems insgesamt. \r\nGesundheitsökonomen bedienen sich marktwirtschaftlicher Prinzipien in einem in Deutschland von der Solidargemeinschaft getragenen Gesundheitssystem, dessen Finanzierung historisch gewachsen ist, wodurch die tatsächlichen Kosten in vielen Bereichen \r\nhäufig nicht korrekt widergespiegelt sind. Die Regelung des Marktes durch Angebot und Nachfrage funktioniert offenbar nicht, das \r\nGesundheitssystem setzt sein „marktwirtschaftlich notwendiges“ \r\nWachstum ungebremst fort, während das Wachstum des Bruttosozialprodukts sich verlangsamt, ja stagniert. \r\nEine Chance für eine Ökonomisierung im Gesundheitswesen \r\nbesteht in Effizienzsteigerung durch Digitalisierung und Bürokratieabbau. Forschung sollte durch die Vorgabe wissenschaftsbasierter Entscheidungen und Prozesse auch zum Bürokratieabbau, z.B. \r\ndurch Reduktion notwendiger Kontrollen führen. In digitaler Form \r\nvorliegende evidenzbasierte Leitlinien können genutzt werden, \r\num durchgeführte Prozeduren zu bewerten. Bei allem muss Raum für die individuelle, von Arzt und Patienten einvernehmlich getroffene, aber ethisch und medizinisch nachvollziehbare Entscheidung \r\nbleiben, die entsprechend respektiert und honoriert werden muss. \r\nResümee für die DGIM: Die DGIM wird in den nächsten Jahren \r\nverstärkt darauf hinarbeiten, dass diagnostische und therapeutische Entscheidungen rein wissenschaftsgetrieben erfolgen und \r\ndie vielen diagnostischen und therapeutischen Fortschritte auch \r\nallen Betroffenen weiterhin zugutekommen können. Dazu gehört \r\neine wissenschaftliche Ausbildung im Medizinstudium, Verankerung von Wissenschaft in der Weiterbildung und letztlich der Nachweis einer berufslebenslangen wissenschaftlichen Fortbildung. \r\nDie DGIM wird sich dafür einsetzen, dass im Gesundheitssystem \r\nunabhängig von kommerziellen Erwägungen medizinische Entscheidungen allein auf wissenschaftlicher Basis getroffen werden. \r\nMessparameter für die Indikationsqualität müssen entwickelt und \r\nimplementiert werden, um eine Überversorgung zu begrenzen. \r\nDie Arbeit der Konsensus-Kommission „Klug Entscheiden“ wird \r\nimmer wichtiger werden, insbesondere auch die Indikationsqualität betreffend. Aufgabe der DGIM wird es sein, nicht nur weitere \r\nEmpfehlungen zu entwickeln, sondern vor allem darauf hinzuwirken, dass diese auch umgesetzt werden. Das bedeutet, dass auch \r\ndie Finanzierung im Gesundheitssystem sich danach ausrichten \r\nsollte, „Gutes Geld für Klug Entscheiden“. \r\n\r\n2. Spezialisierung und Systemmedizin \r\nSpezialisierung ist eine Notwendigkeit, um dem rapiden Wissenszuwachs und den Technologieentwicklungen in allen Bereichen \r\nder Medizin zu begegnen. Interdisziplinäre Boards oder Fallkonferenzen versuchen dem Verlust an umfassender Kompetenz einzelner Personen zu begegnen. Tumorboards haben eine Vorreiterrolle bei dieser Form der personalisierten Medizin und beteiligen \r\nunter anderem auch die Pathologie und Genetik, nicht zuletzt, \r\nweil die molekulargenetische Differenzierung von Tumoren schon \r\ntherapeutische Konsequenzen hat. Auch funktionelle Bildgebung \r\nkann zur besseren Subspezifizierung von Krankheiten beitragen, \r\ndie derzeit noch einheitlich therapiert werden. Mit zunehmender \r\nDifferenzierung der Krankheiten werden Studien mit großen Patientenzahlen und die heute darauf beruhende Evidenz für Leitlinien schwieriger zu erreichen sein. Hier kommt eine Neuorientierung \r\nder klinischen Forschung auf uns zu, die auch die DGIM beschäftigen wird. So werden heute häufige Volkskrankheiten wie bestimmte Tumoren oder die Herzinsuffizienz durch neue, spezifischere Diagnostik und Therapie zu neuen kleineren Entitäten, letztlich zu \r\nseltenen Erkrankungen. \r\nBei seltenen Erkrankungen ist die Forschung ohnehin auf kleine \r\nKollektive und exaktere, häufig genetische Diagnostik angewiesen. \r\nSie können so als Modelle für zukünftige Forschung dienen. Da sie \r\nqualitativ und quantitativ medizinisch unterversorgt sind, veröffentlichte die DGIM 2025 eine Stellungnahme gemeinsam mit den \r\ninternistischen Schwerpunktgesellschaften [14]. Bisher ist auch die \r\ngenetische Diagnostik in der Weiterbildung für Innere Medizin wenig verankert. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft \r\nfür Humangenetik sollen entsprechende Weiterbildungsinhalte erarbeitet und die Genetik im internistischen klinischen Alltag etabliert werden; eine entsprechende Taskforce wurde gerade gebildet. \r\nDie Kosten für klinische Studien der Phase III bei den Volkskrankheiten, die mehrere tausend Patientinnen und Patienten \r\neinschließen, bewegen sich heute oft im zweistelligen Millionenbereich [15], also weit über dem, was das gesamte Programm für \r\nklinische Studien der DFG und des BMBF finanziert. Der Grund für \r\ndie nur von großen Unternehmen zu realisierenden Studien liegt \r\nunter anderem an der Heterogenität der untersuchten Kollektive \r\nmit hoher Variabilität für die Wirkung einer Intervention. Als Beispiel seien die Studien bei Herzinsuffizienz genannt, die eigentlich \r\nein klinisches Syndrom auf der Basis unterschiedlicher Erkrankungen ist. Eine Refinanzierung solcher Entwicklungen ist nur möglich, \r\nwenn eine breite Indikation daraus erwächst und/oder die Medikamente sehr teuer werden. Marketing-getriebene Studien nach \r\nder Zulassung verteuern die Programme und sollten durch Studien \r\nzur dringend benötigten Indikationserweiterung oder auch -einschränkung ersetzt werden. Nach einem Wirkungsnachweis müssen Studien folgen, die Kollektive identifizieren, bei denen die Intervention nicht wirkt [16]. \r\nAuch klassische Ansätze der Individualisierung der Patientenversorgung bedürfen bei zunehmender Spezialisierung besonderer Beachtung. So ist in vielen Studien keine proportionale Verteilung der Geschlechter zu finden, oder bestimmte Lebensalter sind \r\nüber-, unter- oder gar nicht repräsentiert. Arzneimittelstudien, \r\nselbst bei Volkskrankheiten, die Patienten über 70 Jahre einschließen, sind die Ausnahme, obwohl die spätere Zulassung in der Regel \r\nderen Behandlung erlaubt. Ein aktuelles Beispiel sind die Januskinase-Hemmer zur Therapie der rheumatoiden Arthritis. Hätte man \r\nbetagte Patienten in die Zulassungsstudien eingeschlossen, wären der Rote-Hand-Brief und die kostenintensiven Zusatzstudien \r\nwahrscheinlich vermeidbar gewesen. Ein strukturelles und inhaltliches Versorgungsproblem stellen auch angeborene oder erworbene chronische Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters dar, \r\nwenn die Patientinnen und Patienten das Erwachsenenalter erreichen. Die DGIM hat Kommissionen für Gender und, gemeinsam \r\nmit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, \r\nfür Transition eingerichtet, die speziell diese Aspekte betrachten. \r\nZiel der DGIM ist es, die Wahrnehmung für besondere Gesundheitsprobleme und seltene Erkrankungen zu schärfen, die in Summe nicht selten sind, und so die Behandlung zu individualisieren. \r\nDies gilt für die Besonderheiten internistischer Erkrankungen im \r\nhohen Lebensalter, zusammen mit dominanter werdenden neuropsychiatrischen und orthopädisch-physiotherapeutischen Entitäten und Anforderungen. Hierzu gehört auch eine intelligente \r\nund maßvolle (Poly-)Pharmazie – nicht jede Teilerkrankung oder \r\nderen Kombination wird sich im alternden Organismus mit der \r\njeweils „optimalen Leitlinientherapie“ behandeln lassen. Dies gilt \r\nauch für die Palliativmedizin, deren Forschung und Versorgungsaspekte im demografischen Wandel stetig an Bedeutung gewinnen. \r\nIn besonderem Maße gilt das auch für die internistische Intensivmedizin, in der ohne die internistische Kompetenz für die Grunderkrankung keine adäquate Versorgung erreicht wird. Im Versorgungsalltag muss es auf interdisziplinäre Teams hinauslaufen, zu \r\ndenen eine in ihrer Kompetenz aufzuwertende, auch akademische \r\nPflege selbstverständlich dazugehört. Die Zukunft des Teams, d.h. \r\närztliches und nichtärztliches Personal, bestimmt u. a. die Zukunft \r\ndes Arztberufs. Neuere Berufsbilder wie „Advanced Practioner Nur-ses“ oder „Physician Assistants“ werden eine zunehmende Rolle in \r\nder ambulanten und stationären Versorgung und auch in der Forschungslandschaft spielen [17]. \r\nResümee für die DGIM: Die DGIM fördert Konzepte für die interdisziplinäre Forschung und Krankenversorgung. Sie setzt sich dafür \r\nein, dass sich aus der aktuellen Forschung ergebende notwendige \r\nKompetenzen wie die Humangenetik in der internistischen Weiterbildung wiederfinden. In der Versorgung empfiehlt sie die systematische Teambildung für eine ganzheitliche Versorgung, nicht \r\nzuletzt in Kooperation der „Organfächer“ mit den Querschnittsfächern, mit einem interprofessionellen Ansatz für die Routinen in \r\nder klinischen und ambulanten Versorgung. Die digitale Transformation in der Medizin (z. B. Telemedizin) kann diese Strukturen ergänzen, aber nicht ersetzen. \r\n\r\n3. Digitale Transformation in der Inneren Medizin \r\nWir sind mitten in einem Wandel, der vergleichbar ist mit dem Einzug der Naturwissenschaften in die Medizin im 19. Jahrhundert. \r\nDamals brachten Chemie und Physik zusammen mit einer systematischen klinischen Forschung entscheidende und bis heute \r\nanhaltende Fortschritte, aber auch neue Herausforderungen. Die \r\nGründungsväter der DGIM befürchteten, dass bei den rasanten Entwicklungen in den Naturwissenschaften „die practische Heilkunde \r\ndem Untergang anheimfalle“. Ähnliche Fragen stellen sich heute \r\nwieder: Wenn die Medizin die Informatik nicht als Hilfswissenschaft \r\nintegriert, wird sie ihr und der hinter ihr stehenden Industrie „anheimfallen“. Die digitale Transformation in Diagnostik und Therapie muss unter ärztlicher Kontrolle bleiben. Die Chancen digitaler \r\nTechnologien sind riesig, aber wir müssen sie medizinisch sinnvoll \r\neinsetzen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Die \r\nGefahr der Kommerzialisierung ist in diesem teilweise neuen Geschäftsfeld besonders groß. Hierzu bedarf es dringend einer größeren „digitalen Kompetenz“ in der Medizin, das heißt auch in der \r\nmedizinischen Aus- und Weiterbildung. Die Antwort der Medizin \r\nauf die Entwicklungen in den Naturwissenschaften war die Einrichtung spezialisierter Facharztweiterbildungen in der Radiologie, Labormedizin, Nuklearmedizin etc. Eine Zusatzweiterbildung für Mediziner in „Digitaler Medizin“ ist ein Schritt in die richtige Richtung. \r\nDie digitale Transformation wird die Medizin grundlegend verändern. Bildgebung ohne digitale Transformation ist heute nicht \r\nmehr vorstellbar. Andererseits wird das gewohnte Bild für die Diagnose nicht mehr notwendig sein, wenn die Ursprungsdaten durch \r\nKI analysiert werden. Die diagnostischen Informationen von MRDaten beinhalten z.B. den Eisengehalt des Gewebes oder andere \r\nmolekulare oder Gewebeeigenschaften, die im morphologischen \r\nBild nicht ohne Weiteres enthalten sind. Es ist eine ärztliche Aufgabe, neue Methoden und technische Möglichkeiten aufzunehmen \r\nund für die Nutzung im medizinischen Alltag zu prüfen. Dazu gehört auch die digitale Archivierung und Übermittlung von medizinischen Daten (elektronische Patientenakte), Nutzung von Machine Learning und künstlicher Intelligenz. Klinikinformationssysteme \r\nkönnen direkt zu Patientendaten und zur Medikation Stellung nehmen, zur Medikamentensicherheit beitragen und eine wertvolle \r\nRolle u. a. bei der Steuerung von Insulintherapien, Schmerzmedikation und bei der Antibiotic Stewardship einnehmen. Dennoch: \r\nJede digitale Unterstützung sollte dazu führen, dass die Akteure im \r\nGesundheitssystem mehr und nicht weniger Zeit für die Patienten \r\nzur Verfügung haben. \r\nElektronische Patientenakte \r\nDie DGIM hat schon im Januar 2023 Empfehlungen für Inhalte der \r\nelektronischen Patientenakte (ePA) aus Sicht der Inneren Medizin gegeben (DGIM-Webseite) und sich kürzlich an einer Stellungnahme zur Befüllungspflicht der elektronischen Patientenakte aus \r\nrechtlicher und medizinischer Sicht beteiligt, die auch Empfehlungen zur verpflichtenden Befüllung der elektronischen Patientenakte abgibt [18]. Entscheidend für den Erfolg der ePA wird neben \r\nder Widerspruchsregelung ihre Akzeptanz in der Bevölkerung und \r\nÄrzteschaft sein. Dazu muss der Aufwand für die Speicherung der \r\nDaten begrenzt sein und diese gut strukturiert, leicht zugänglich, \r\naber sicher und mit Einverständnis der Betroffenen zur Verfügung \r\nstehen. Am Ende könnte und soll die ePA „mitdenken“, ärztliche \r\nEntscheidungen unterstützen und vor drohenden Fehlentscheidungen warnen, so wie es Krankenhausinformationssysteme und \r\nelektronische Patientenkurven heute schon können. \r\nGesundheitsdatennutzungsgesetz \r\nDas Gesetz zur Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten \r\n(GDNG), die elektronische Patientenakte (ePA) und das Digitalisierungsgesetz (DigiG) sind entscheidende Maßnahmen für die Qualität der medizinischen Versorgung. Darüber hinaus eröffnen sie \r\nder Forschung wichtige neue Möglichkeiten, die auch der breiten \r\nBevölkerung kommuniziert werden sollten. Die DGIM hat darauf \r\nhingewiesen, dass bei begutachteten Forschungsvorhaben, wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften oder gemeinnützigen Organisationen Anträge auf Datennutzung rasch und kostengünstig bewilligt werden sollten [19]. \r\nEine Verknüpfbarkeit zwischen Datenbeständen, wie sie das \r\nGDNG auch vorsieht, ist u. a. für die Erforschung seltener Erkrankungen und für die genomische Medizin von großer Bedeutung \r\nund bildet eine Grundlage der modernen Präzisionsmedizin. Für \r\nBetroffene resultiert eine umfassende und transparente Information über ihre Erkrankung, die zu einem Mehr an Gesundheitskompetenz führt. Forschung z. B. in Großbritannien während der \r\nCorona-Pandemie hat die Möglichkeiten aufgezeigt, die sich aus \r\nder Kombination von kontrollierten Studiendaten mit nationalen \r\nRegistern und der klinisch routinemäßig anfallenden Krankheitsdaten ergeben. Zahlreiche Fragen rings um die Vulnerabilität bestimmter Krankheitsgruppen und die Effektivität von Vakzinierungen konnten so zeitnah beantwortet werden, was in Deutschland \r\nnicht möglich war. Hier sieht die DGIM für die Fachgesellschaften \r\neinen wichtigen Auftrag in der Politikberatung. \r\nDatenschutz \r\nDatenschutz und Datensicherheit sind ein hohes Gut und brauchen \r\neine enge Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragten \r\nund der medizinischen Wissenschaft mit der klaren Regelung von \r\nVerantwortlichkeiten. Der Cyberkrieg hat längst begonnen, und \r\nBeispiele zeigen, dass Gesundheitseinrichtungen als kritische Infrastruktur im Fokus von Aggressionen stehen. \r\nAndererseits wird der Datenschutz als behindernd für die medizinische Forschung empfunden [19]. Ein wesentlicher Grund ist, \r\ndass die Interpretationsspielräume zu groß sind. In einer bundesweiten Befragung durch die DGIM wurden wissenschaftliche Projekte identifiziert, die u. a. aufgrund von Rechtsunsicherheit und \r\ninkohärenter datenschutzrechtlicher Bewertung in Verzug geraten waren. In einer beispielhaften Kooperation der DGIM mit dem \r\nHessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit \r\n(HBDI) erarbeitet nun eine Arbeitsgruppe aus offenen Fragen von \r\nAntragstellerinnen und Antragstellern einen praxisorientierten \r\nLeitfaden. Schon die ersten behandelten Fälle haben aufgezeigt, \r\ndass Probleme vor allem aus der Kommunikation und Fehleinschätzungen der gegenseitigen Kompetenz erwachsen. Medizinische \r\nund medizinethische Erwägungen für die Gewinnung und Interpretation von Daten sind entscheidend und müssen von der DGIM \r\nzur Verfügung gestellt werden. \r\nTelemedizin \r\nDie COVID-19-Pandemie hat zu Mobilitätseinschränkungen geführt und so der Telemedizin zu einem erfreulichen Aufschwung \r\nverholfen. Solange es sich um Telekommunikation bei Bagatelloder leichten Erkrankungen handelt, bedarf es keiner besonderen Technologien und der Forschungsbedarf hält sich in Grenzen. \r\nDeutlich schwieriger wird die Situation, wenn schwere chronische \r\noder akute Erkrankungen, insbesondere auch im Bereich der Intensivmedizin telemedizinisch betreut oder versorgt werden sollen. Hier sind die Qualitätsstandards des telemedizinisch versorgenden Zentrums entscheidend. Während in der TIM-HF-Studie mit \r\nTelemonitoring bei Herzinsuffizienz alleine keine positiven Effekte \r\ngefunden wurden [20], reduzierte Telemonitoring kombiniert mit \r\neiner „strukturierten und holistischen Betreuungsintervention“ die \r\nMortalität und Krankenhauseinweisungen deutlich [21]. Ähnliche \r\nStudien sind auch und besonders für eine telemedizinische Betreuung durch Intensivzentren zu fordern, da es relativ einfach ist, die \r\ntechnische Voraussetzung für Telemedizin zu schaffen, hingegen \r\naufwendig, den Hintergrund an fachärztlicher Kompetenz herzustellen und aufrecht zu halten. Die internistische Facharztkompetenz ist zwingende Voraussetzung für die internistische Intensivmedizin einschließlich der Telemedizin. \r\nResümee für die DGIM: Die DGIM begrüßt die Nutzung der \r\nMöglichkeiten der digitalen Transformation der Medizin unter Berücksichtigung des Datenschutzes und unter ärztlicher Kontrolle, \r\nder alle digitalen Anwendungen in der Medizin unterliegen müssen. Nur so werden sich medizinisch unsinnige, in ihrer Wirksamkeit evidenzlose, möglicherweise das Patientenwohl gefährdende \r\noder rein kommerzgesteuerte Entwicklungen vermeiden lassen. \r\nDie DGIM wird sich dafür stark machen, dass in der medizinischen \r\nAus- und Weiterbildung die digitale Kompetenz fest verankert wird, \r\nund setzt sich für die Zusatzweiterbildung „Digitale Medizin“ ein. \r\nDiese bedarf verbindlicher deutschlandweiter Kriterien, ihre Abschaffung wäre ein fatales Signal. Allerdings gab es 2022 bundesweit nur vier Facharztanerkennungen, 2023 waren es 13, 2024 acht. \r\nEs sollten Überlegungen angestellt werden, ob eine Facharztweiterbildung „Digitale Medizin“ zukünftig notwendig sein wird. Das \r\nFach Medizininformatik ohne die theoretische Ausbildung und \r\npraktische Erfahrung in der Medizin kann dies nicht leisten. Die \r\nDGIM begrüßt ausdrücklich und begleitet die Einführung der ePA \r\nund die Nutzung der dort und sonstig im Gesundheitssystem gespeicherten Daten für wissenschaftliche Zwecke und Qualitätskontrolle. Im Interesse einer individuell besseren Versorgung sowie einer Qualitätssicherung im Gesundheitssystem und der klinischen \r\nForschung wird die DGIM die Einführung und optimale Nutzung \r\nder ePA weiter unterstützen. Eine praktische Handreichung für den \r\nDatenschutz bei klinischen und wissenschaftlichen Vorhaben und \r\nAnträgen zur Erleichterung der Kommunikation zwischen Antragstellern und Datenschutzbeauftragten mit dem Ziel einer deutli\u0002chen Vereinfachung des Prozederes ist in Vorbereitung. Die DGIM \r\nwird sich für die weitere Entwicklung und die Qualität in der Telemedizin einsetzen. Die medizinischen Standards müssen auch und \r\nbesonders in der Telemedizin aufrechterhalten werden, insbesondere der Facharztstandard in der internistischen Tele-Intensivmedizin. Insgesamt ist ein zentrales Ziel der DGIM, die digitale Trans\u0002formation im Gesundheitssystem aktiv mitzugestalten. \r\n\r\n4. Künstliche Intelligenz \r\nÜber künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin gibt es inzwischen \r\neine breite Literatur [22]. Sie hilft bei Anamnesen und Arztbriefen \r\noder bei wissenschaftlichen Vorträgen. Der Arzt kann sie nutzen, \r\ndarf sich aber nicht unkritisch anschließen. Auch in der Wissenschaft wird sie genutzt, generiert bislang jedoch keine riskanten \r\noder kreativen Hypothesen. In der Medizin liegen die meisten \r\nBefunde in digitaler Form vor, idealerweise demnächst auch bei \r\nuns als Daten in der elektronischen Patientenakte (s. oben) [18]. \r\nJenseits der jetzt gängigen KI wird im medizinischen und wissen\u0002schaftlichen Einsatz die Nutzung der Gesamtheit der medizinisch\u0002wissenschaftlichen Daten erst das gesamte Potenzial von KI aus\u0002schöpfen. \r\nKI kann dazu führen, dass ärztliche Kenntnisse und Fertigkeiten, \r\ndie von der KI übernommen werden, verloren gehen. Es wird aller\u0002dings nicht zu vermeiden und auch erwünscht sein, dass zahllose \r\nBagatellfälle, die heute die Arztpraxen und Notaufnahmen füllen, \r\nohne persönliches ärztliches Zutun erledigt werden. Die Arzt-Pa\u0002tienten-Beziehung wird sich verändern. Patientinnen und Patien\u0002ten werden durch KI besser informiert sein und sich differenzierter \r\nmit ihren Erkrankungen auseinandersetzen, brauchen aber einen \r\närztlichen „Lotsen“ durch die Informationsvielfalt, dem sie vertrau\u0002en, nicht zuletzt auf Grund seines „Hippokratischen Eides“. Generell \r\nmuss die Medizin definieren, was KI übernehmen kann und was in\u0002dividuelle ärztliche Leistung bleiben muss. \r\nEmotionale Intelligenz und Spiritualität \r\nMenschliches Verhalten beruht bekanntermaßen allerdings nicht \r\nnur auf Intelligenz und Wissen, sondern auf Charakter, Emotionen, \r\nTrieben. Aber brauchen wir für eine ausschließlich patientenori\u0002entierte wissenschaftsbasierte Medizin bei einer in Zukunft per\u0002fekten KI überhaupt noch einen Charakter und Emotionen? Der \r\nAusschluss von Gewinnstreben als Motivation für medizinische \r\nLeistungen wäre z.B. ein erwünschtes Ziel des Einsatzes von KI. Eine \r\naktuell publizierte Studie hat Persönlichkeitstests und Computer\u0002spiele in einem „Turing-Test“* benutzt, um KI (ChatGPT-3 und 4) mit \r\nmenschlichen Probanden zu vergleichen [23]. ChatGPT-4 verhielt sich so, dass es von menschlichen Probanden nicht unterschieden \r\nwerden konnte. Darüber hinaus lernte es von seinen Interaktio\u0002nen und modifizierte sein Verhalten auf Grund seiner Erfahrungen \r\neher in Richtung einer mehr altruistischen und kooperativen Ein\u0002stellung, offenbar um seinen Gesprächspartner zufriedenzustellen. \r\nLetztlich imitierte KI, ohne selbst empathisch zu sein, Empathie so \r\ngut, dass Patienten im Mittel KI freundlicher als medizinisches Per\u0002sonal fanden. \r\nDie persönliche Interaktion zwischen Arzt und Patienten sehen \r\nwir für unverzichtbar an, wenn es sich nicht um Bagatellkrank\u0002heiten handelt. Die aktuelle emotionale Situation der Patientin\u0002nen und Patienten und ihrer Angehörigen ist entscheidend für die \r\nKommunikation. Psychologische Messparameter (KCCQ etc.), von \r\nKI erfassbar, sind wertvoll bei der Standardisierung von Daten in \r\nStudien und der Beschreibung eines aktuellen psychischen Zustan\u0002des. KI kann auf beliebig große Datenmengen zurückgreifen und \r\nlernen, basiert aber auf Statistik und kann im Einzelfall danebenlie\u0002gen. Die Reaktionen im Gespräch können nonverbal sein; wie wird \r\nKI diese wahrnehmen? Hierzu gehört auch, Schwierigkeiten bei der \r\nMeinungs- und Willensbildung zu überwinden, auch in möglicher\u0002weise nonverbaler Kommunikation. \r\nSchließlich besteht ein Bedarf für die spirituelle Fürsorge, Seel\u0002sorge auch außerhalb der Palliativ- und Hospizversorgung [24]. \r\nSeelsorge bei Kranken war traditionell eine interdisziplinäre Auf\u0002gabe, die sich nach individuellem Bedarf und Befähigung Ärztin, \r\nArzt, Krankenschwester, -pfleger und Geistliche mit der Familie teil\u0002ten. Für Mediziner galt „learning by doing“, Vorbilder spielten und \r\nspielen entsprechend eine große Rolle. Wir müssen darauf vorbe\u0002reitet sein, auch „Spiritual Care“ zu geben und zu lehren. \r\nRisiken und ungeklärte Fragen \r\nDas europäische Künstliche Intelligenz Gesetz (AI-Act) ist ein wich\u0002tiger Ansatz, KI nach dem Risiko zu klassifizieren, das für die Nutzer \r\nbesteht. „Inakzeptables Risiko“, wie z. B. „Social-Scoring-Systeme“ \r\nund gezielte oder auf schlechten Daten beruhende „Manipulati\u0002ve KI“, erlaubt das Gesetz nicht. Es gibt aber eine Reihe von unge\u0002klärten Fragen, die hier nur angerissen werden können, mit denen \r\nsich die DGIM und andere Institutionen [22] intensiv beschäftigen \r\nwerden. \r\n1. Die Qualität der Daten, aus denen die KI lernt und sich ent\u0002wickelt, ist naturgemäß entscheidend. Dies ist angesichts \r\nder Flut minderwertiger Publikationen, die unüberschau\u0002bare Mengen von Daten ins Netz speisen, äußerst kritisch. \r\nEs muss klar und transparent sein, woher die Daten einer KI \r\nstammen, wie sie erhoben, welchem Begutachtungsprozess \r\nsie unterzogen und wo sie publiziert wurden. Dieser Prozess \r\nmuss offengelegt und unabhängig zertifiziert werden, eine \r\nHerausforderung, der sich die medizinisch-wissenschaftlichen \r\nFachgesellschaften stellen müssen. Es müssen Normen für die \r\nErstellung von medizinischer KI erstellt und weiterentwickelt \r\nwerden, die Genauigkeit, Neutralität und Objektivität sicher\u0002stellen. Der AI-Act ist da ein erster Schritt in die richtige Rich\u0002tung [25]. \r\n2. Nicht zuletzt muss offengelegt werden, wem die Daten, auf \r\ndenen eine KI beruht, gehören. Wurden sie rechtmäßig er\u0002hoben, wie ist der „Fair Trade“ sichergestellt? Wie wurden die \r\nSpender von Daten für KI informiert und beteiligt? \r\n3. ­KI kann sich in allen möglichen Plattformen verstecken, ver\u0002steckt sich schon heute, ohne dass dies unbedingt offen\u0002gelegt wird. Es besteht ein hohes Risiko der Täuschung be\u0002dingt durch Anthropomorphisierung der KI, die sich mit uns \r\n„anfreundet“, aber auch durch aktive Täuschung, Fake News, \r\nDeep Fakes, politisch (antidemokratisch und -rechtsstaatlich) \r\noder kriminell. Ein plausibler Text kann die Wahrheit ersetzen. \r\n4. Machtmissbrauch von AI ist angesichts internationaler po\u0002litischer Aktionen abzusehen. Eine dem EU AI-Act entspre\u0002chende Executive Order 14110–Safe, Secure, and Trustworthy \r\nDevelopment and Use of Artificial Intelligence wurde von der \r\nWebseite des Weißen Hauses entfernt und ersetzt durch ein \r\nFact Sheet Removing barriers to American AI innovation, das \r\ndie US die Entwicklung von AI mit 500 Mrd. unterstützt [26]. \r\n5. Verfügbarkeit und Offenheit von KI-Systemen muss gewähr\u0002leistet sein, nicht zuletzt, um soziale Benachteiligungen zu \r\nvermeiden oder sogar zu beheben. Die Nachteile für die Ge\u0002sundheit abhängig vom Bildungsstand könnten durch KI aus\u0002geglichen werden. \r\n6. Nicht zuletzt ist das Gesundheitssystem eine kritische Infra\u0002struktur; die digitale Welt wird digital angegriffen. Kürzlich \r\nhat Open-AI, der auch ChatGPT anbietet, eine Manipulati\u0002on seiner AI durch Hacker erfahren. Es ist davon auszugehen, \r\ndass KI auch als Waffe eingesetzt wird. \r\n7. Heute ist die rechtliche Situation dahingehend klar, dass die \r\njuristische Verantwortung bei der Ärztin oder dem Arzt liegt. \r\nWie können wir uns aber schützen, wenn die Behandlung \r\ndurch AI geleitet wird? Derzeit sind nur „austrainierte“, nicht \r\nweiterlernende Systeme zugelassen, der Anbieter haftet für \r\nseine KI. Aber wie wird es sein, wenn KI selbstständig ihren \r\nAlgorithmus und damit ihren Charakter ändert? \r\nResümee für die DGIM: Die DGIM hat eine Kommission Digita\u0002le Transformation eingerichtet, die sich unterschiedlicher Aspek\u0002te dieses Themas annimmt. Auch im Hinblick der internationalen \r\nWettbewerbsfähigkeit ist es essenziell, die nächsten Jahre aktiv den \r\nProzess zu begleiten, da sonst Deutschland und auch Europa als \r\nStandorte Gefahr laufen, sich den asiatisch oder amerikanisch fest\u0002gelegten Standards fügen zu müssen. Beim Einsatz von künstlicher \r\nIntelligenz stehen heute noch Fragen der praktischen Anwendung \r\nund der Sicherheit für die Patientinnen und Patienten im Raum. Die \r\nDGIM engagiert sich dafür, dass KI-Systeme so entwickelt und ein\u0002gesetzt werden, dass sie höchsten medizinischen Standards genü\u0002gen. Die Kontrolle über KI muss in ärztlicher Hand bleiben, so wie \r\nheute die klinische Einschätzung, Fehler und Fehlinterpretationen \r\nder Bildgebung und Labormedizin. Die Deutsche Gesellschaft für \r\nInnere Medizin wird in der Gesellschaft dafür einstehen, dass die \r\nInteraktion von Mensch zu Mensch, zwischen Arzt und Patienten \r\nerhalten bleibt. Sie wird sich dafür einsetzen, dass Risiken begrenzt \r\nund ungeklärte Fragen gelöst werden (s. oben). Ein partieller KI\u0002Ausstieg ist denkbar und machbar, letztlich handelt es sich um eine \r\ngesamtgesellschaftliche Entscheidung. Hieraus wird sich eine neue \r\nDefinition des ärztlichen, internistischen Tuns ergeben. Künstliche \r\nIntelligenz wird zwar die Ärztin und den Arzt nicht ersetzen, aber diejenigen, die sie nutzen, werden diejenigen, die sie nicht nutzen, \r\nersetzen. Die DGIM wird Kriterien dafür entwickeln, was in Zukunft \r\nin der Inneren Medizin der KI überlassen werden kann. \r\n\r\n5. Wissenschaftskommunikation \r\nDie Rolle von globaler und nationaler Information, Fehl- und Des\u0002information wurde in der COVID-19-Pandemie überdeutlich. Die \r\nniederschwellig bedienbaren und weitgehend unkontrollierten \r\nMedien im Internet verhelfen Falschmeldungen zu unmittelbarer \r\nbreiter Aufmerksamkeit. Eine wesentliche Aufgabe medizinischer \r\nFachgesellschaften zusammen mit einer freien und kritischen Pres\u0002se und dem unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist da\u0002her die Kommunikation von ärztlicher Ethik, Evidenz und Fakten \r\nzu relevanten Fragestellungen in die Gesellschaft. Eine enge Zu\u0002sammenarbeit der gesamten Selbstverwaltung mit staatlichen In\u0002stitutionen ist für eine abgestimmte Gesundheitskommunikation \r\nVoraussetzung. \r\nResümee für die DGIM: Die DGIM plant ihre Wissenschaftskom\u0002munikation über die Fachwelt hinaus in die allgemeine Bevölke\u0002rung und in politische Gremien zu verstärken. Es ist ihr ein beson\u0002deres Anliegen, Falschbehauptungen auf dem Gebiet der Inneren \r\nMedizin mit wissenschaftlich fundierten Argumenten entgegen\u0002zutreten, und dies sehr zeitnah. In Zukunft sollte auch KI dafür ge\u0002nutzt werden, Fake News zu identifizieren und durch aktive Ge\u0002genmaßnahmen unschädlich zu machen. Die DGIM möchte hierbei \r\neine Vorreiterrolle einnehmen und die Aufmerksamkeit in der Be\u0002völkerung für medizinische Fake News wecken. \r\n\r\n6. Wissenschafts- und Gesundheitspolitik \r\nForschungsfreiheit, Therapiefreiheit \r\nEs ist angesichts des zunehmenden Autokratie-freundlichen Wan\u0002dels der Gesellschaften und politischen Systeme zu erwarten, dass \r\nRegierungen durch finanzielle Restriktionen in die Freiheit der Wis\u0002senschaft eingreifen. In den USA hat ein solcher Prozess trotz Pro\u0002testen aus Medizin [27] und Wissenschaft [28, 29] schon begonnen. \r\nDie wissenschaftlichen Fachgesellschaften haben den Auftrag, sich \r\nfür eine unabhängige Forschung und Lehre und deren verlässliche \r\nFinanzierung einzusetzen und bedürfen der Freiheit der Meinungs\u0002äußerung. „Forschung braucht Freiheit, Medizin braucht Unabhän\u0002gigkeit!“ [30] Unter dieser Überschrift veröffentlichte die DGIM im \r\nFebruar 2024 eine von den Schwerpunktgesellschaften unterstütz\u0002te Stellungnahme, die sich deutlich gegen autoritäre Bestrebungen \r\nausspricht. Mit Verweis auf die historisch gewachsene Verantwor\u0002tung der Medizin und auf das Grundgesetz fordert die DGIM eine \r\nfreie, nur der Menschenwürde und der Wissenschaft verpflichtete \r\nMedizin. Die Vorgänge in der DGIM ab 1933 waren Gegenstand \r\numfangreicher eigener Forschung und sind in dem Band „Internis\u0002ten in Diktatur und junger Demokratie“ dokumentiert. Die DGIM \r\nsieht darin auch das Vermächtnis, zu den Kräften in der Gesellschaft \r\nzu gehören, die allen autokratischen Bestrebungen widerstehen. \r\nWissenschaftlichkeit der Medizin als Grundlage für \r\npolitische Entscheidungen \r\nWissenschaftliche Evidenz und die umfassende Expertise ihrer Mit\u0002glieder in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung ist die Basis \r\naller Empfehlungen und Stellungnahmen der DGIM. Allerdings ist \r\ndie wissenschaftliche Erkenntnis einem steten, derzeit sogar rapi\u0002den Wandel unterworfen. Dazu gilt für klinische Studien, dass sie \r\neine Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Ereignisses in ei\u0002nem ausgewählten Kollektiv ergeben, mit einer bedingten Aussa\u0002ge für den Einzelnen (s. oben). Schließlich besteht auch keineswegs \r\ngenerell Einigkeit in der Wissenschaftsgemeinschaft, was die In\u0002terpretation von Forschungsergebnissen und deren Übertragung \r\nin den medizinischen Alltag betrifft. Ein Absolutheitsanspruch der \r\nmedizinischen Wissenschaft ist daher auch nicht gerechtfertigt. Es \r\nbesteht auch kein Anspruch der Wissenschaft auf Übergesetzlich\u0002keit [31]. \r\nMit zunehmender Präzision der Wissenschaft wird der Anspruch \r\nund auch die Berechtigung steigen, in politische Entscheidungen \r\neinbezogen zu werden. Die medizinisch-wissenschaftlichen Fach\u0002gesellschaften als gemeinnützige und überparteiliche Institutio\u0002nen sind dafür prädestiniert. In der Gestaltung des Gesundheitssys\u0002tems geht es allerdings meist nicht um medizinische Wissenschaft, \r\nsondern um Volkswirtschaft, deren Vorhersagen von Modellen und \r\nAnnahmen abhängig und daher eine unsichere Grundlage für po\u0002litische Entscheidungen sind. Gesundheitspolitik hat Einfluss auf \r\ndie klinische Forschung, studentische Ausbildung und fachärzt\u0002liche Weiterbildung. Insofern hat sich die DGIM mit Stellungnah\u0002men zur Krankenhaus- und Notfallreform sowie der ungenügend in \r\nder Gesetzgebung berücksichtigten ärztlichen Weiterbildung kon\u0002struktiv und mit Erfolg eingebracht. \r\nPrävention, Public Health \r\nBei allen Diskussionen und bei aller Selbstkritik ist das deutsche Ge\u0002sundheitssystem nach wie vor eines der weltweit leistungsfähigs\u0002ten in Bezug auf die Verfügbarkeit der Versorgung und Unabhän\u0002gigkeit von Region und Einkommen. Die Krankheitskosten werden \r\ngedeckt von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen, \r\ndie Freiheit des Arztberufs ist sichergestellt durch die Selbstver\u0002waltung im Gesundheitswesen. Dasselbe gilt für die Universitäten \r\nund die Wissenschaft und Lehre in Deutschland, und ist ein hohes \r\nund nicht verhandelbares Gut. \r\nAber in der Prävention kommen wir nicht voran, im Gegenteil: \r\nJeder zweite Erwachsene in Deutschland ist übergewichtig [32, 33] \r\nund jeder fünfte Mann raucht [34]. Hierzu fehlt in Deutschland eine \r\ngesundheitspolitische Strategie. Angesichts begrenzter Ressour\u0002cen fokussieren die Wissenschaft und das Gesundheitssystem im \r\nWesentlichen auf die kurative Medizin, für die auch die aufwän\u0002digsten Verfahren finanziert werden [35]. \r\nInsbesondere bei der Prävention geht es auch um das Werben \r\nfür Akzeptanz in der Bevölkerung durch Bildung und möglichst \r\nfrühe Aufklärung. Der Verzicht auf vermeidbare Risikofaktoren ist \r\nnicht ohne Weiteres gesetzlich zu erzwingen. Entsprechend unse\u0002rem Grundgesetz muss dem Recht auf freie Entfaltung seiner Per\u0002sönlichkeit (Selbstbestimmung) ein möglichst breiter Spielraum \r\neingeräumt werden. Um nur ein Beispiel zu nennen: Es gibt zwar \r\nseit 2007 ein Bundesnichtraucherschutzgesetz [36], jedoch kein Bundesraucherschutzgesetz. Ein generelles Rauchverbot wäre aus \r\nmedizinischer Sicht höchst sinnvoll, ist aber politisch kaum durch\u0002setzbar, unter anderem weil entsprechende Maßnahmen dann \r\nauch für Alkohol, gefährliche Sportarten etc. zu treffen wären. \r\nResümee für die DGIM: Die DGIM wird sich verstärkt in der Öf\u0002fentlichkeit zu wissenschafts- und gesundheitspolitischen Themen \r\näußern. Sie setzt sich dafür ein und trägt dazu bei, dass medizi\u0002nische Entscheidungen und Leitlinien stets dem neuesten Stand \r\nder Wissenschaft entsprechen und nicht durch populistische oder \r\nideologische Einflüsse verzerrt werden. Die DGIM stellt ihre Er\u0002kenntnisse nicht nur der Fachwelt, sondern auch politischen Ent\u0002scheidungsträgern und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Denn \r\nalle politischen Entscheidungen, die Gesundheit und Krankheit \r\nbetreffen, brauchen ein solides wissenschaftliches Fundament. \r\nDie Fachgesellschaft tritt dabei zusammen mit den internistischen \r\nSchwerpunktgesellschaften als Bindeglied zwischen Wissenschaft \r\nund Politik auf und verfolgt das Ziel, die Qualität des Gesundheits\u0002systems durch faktenbasierte Impulse zu stärken. Sie setzt sich in \r\nZusammenarbeit mit entsprechenden Institutionen und der Laien\u0002presse für eine Stärkung von Maßnahmen für die öffentliche Ge\u0002sundheit und die Prävention internistischer Erkrankungen ein. \r\n\r\n7. Nachhaltigkeit, Internationalisierung \r\nKlimawandel \r\nAuf den DGIM-Kongressen sowie in der Arbeitsgruppe Gesundheit \r\nund Klima diskutiert die Fachgesellschaft über medizinische Ursa\u0002chen und Auswirkungen des Klimawandels. Gesundheitssysteme \r\ntragen selbst nicht unerheblich zum CO2-Ausstoß bei. Hitze und \r\nKälte sind Gesundheitsrisiken, die auch die Mortalität in Europa \r\nbeeinflussen [37–41]. Trotz Adaptation an höhere Umgebungstem\u0002peraturen kommt eine aktuelle Modellrechnung zum Schluss, dass \r\nin südlicheren Ländern, auch in Süddeutschland und insbesondere \r\nin den Städten, eine Zunahme hitzebedingter Sterblichkeit zu er\u0002warten ist [42]. Insbesondere internistisch Kranke, Alte und sozial \r\nBenachteiligte tragen das höchste Risiko [43]. \r\nMedizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften sind also aus \r\nverschiedenen Gründen aufgerufen, Stellung zu beziehen. Was ra\u0002ten wir unseren Patientinnen und Patienten? Wie müssen Medi\u0002kamente während Hitzeperioden angepasst werden? Welche Aus\u0002wirkungen haben Extremwetterphasen auf chronisch kranke oder \r\nauch gesunde Menschen? Wie gehen wir mit einst in den Tropen, \r\nheute aber auch bei uns angekommenen Infektionen und Krank\u0002heitserregern um? Fragen wie diese stellen sich Internistinnen und \r\nInternisten mittlerweile immer wieder. Vor diesem Hintergrund un\u0002terstützte die DGIM im November 2024 die Forderung des LANCET \r\nCountdown Policy Briefs mit Forderungen nach besseren Anpas\u0002sungsstrategien an die Klimaveränderungen [44]. \r\nInternationalisierung, Migration \r\nWissenschaft ist global, braucht Internationalität, heute vor allem \r\nin Solidarität mit Europa. In der Forschung ist die Internationalisie\u0002rung längst so weit fortgeschritten, dass auch in den deutschen \r\nLaboren die Wissenschaftssprache Englisch ist. In den Kliniken er\u0002schwert die weltweit sehr unterschiedliche Struktur der Facharzt\u0002weiterbildung die Integration. Im Rahmen der Novellierung der \r\nMWBO für die Innere Medizin soll auf eine europäische Homogeni\u0002sierung hingearbeitet werden. Derzeit werden die Weiterbildungs\u0002nachweise für den Facharzt innerhalb der Europäischen Union, ge\u0002regelt durch die Europäische Richtlinie 2005/36/EG, gegenseitig \r\nanerkannt, wenn sie die Mindestanforderungen der Richtlinie er\u0002füllen. Die „European Union of Medical Specialists (UEMS)“ ist eine \r\nNicht-Regierungskommission, in der 39 nationale Verbände orga\u0002nisiert sind. Sie hat mit der European Federation of Internal Medi\u0002cine (EFIM) zusammen ein europäisches Curriculum für die Innere \r\nMedizin aufgesetzt, das allerdings bisher keine breite Umsetzung \r\ngefunden hat und derzeit auch in Überarbeitung ist. Die EFIM ist \r\nfür die DGIM eine Plattform für die Pflege europäischer Beziehun\u0002gen mit einem Schwerpunkt beim wissenschaftlichen und klini\u0002schen Nachwuchs (Junge DGIM/Young Internists) und Vertretung \r\nder DGIM in Working Groups der EFIM. \r\nEinheitliche oder zumindest vergleichbare Weiterbildungswe\u0002ge wären für den internationalen Austausch und die ärztliche Mi\u0002gration aber von größter Bedeutung. Der Anteil an Ärztinnen und \r\nÄrzten ohne deutsche Staatsbürgerschaft lag 2023 bei 12 % und \r\nhat sich in den letzten 10 Jahren etwa verdoppelt, die meisten von \r\nihnen kommen aus EU-Ländern, aber auch aus Syrien, Russland \r\nund der Türkei [45]. Viele Krankenhäuser wären ohne ausländische \r\nÄrztinnen und Ärzte und Pflegekräfte nicht mehr zu betreiben. Bei \r\nden Pflegekräften lag der Ausländeranteil bei 16 %, bei den Sozial\u0002versicherten insgesamt bei 15 %. Mit diesem Zuzug kommen frem\u0002de soziokulturelle Ansprüche seitens des medizinischen Personals \r\nund der Patienten, Sprachbarrieren, neue Krankheiten und ein an\u0002derer Umgang mit dem Kranksein auf unser Gesundheitssystem zu. \r\nAktuell verlassen mehr Ärztinnen und Ärzte Deutschland als zuzie\u0002hen [46]. Wir brauchen also sowohl für zuziehendes medizinisches \r\nPersonal als auch für viele Patientinnen und Patienten belastbare \r\nund rasche Prozesse für die Regelung des Umgangs, arbeitsrecht\u0002liche Zulassungsverfahren und Möglichkeiten der passenden Ein\u0002bürgerung. Was die eingewanderten Patienten betrifft, muss eine \r\nGleichbehandlung sichergestellt werden, unabhängig von Sprache \r\nund Religion, bei Beachtung des individuellen Patientenwunsches, \r\nder sich durchaus von in Deutschland sozialisierten Patienten un\u0002terscheiden kann. Auch hier besteht die Forderung nach einer per\u0002sonalisierten Medizin. \r\nResümee für die DGIM: Die DIGM unterstützt den LANCET \r\nCountdown Policy Brief mit Forderungen nach besseren Anpas\u0002sungsstrategien an die Klimaveränderungen [44]. Der europäische \r\nAustausch soll zunehmend ausgebaut werden. Sie fordert sowohl \r\nfür zuziehendes medizinisches Personal als auch potenzielle Pa\u0002tienten belastbare und rasche Prozesse für die Regelung des Um\u0002gangs, arbeitsrechtliche Zulassungsverfahren und Möglichkeiten \r\nder passenden Einbürgerung. \r\n8. Wissenschaft in der Medizinischen Aus-, Weiter- und \r\nFortbildung \r\nDie DGIM engagiert sich in enger Zusammenarbeit mit der Bun\u0002desärztekammer bei der Novellierung der Musterweiterbildungs\u0002ordnung (MWBO). Es besteht Einigkeit bei allen Beteiligten, der \r\nJUNGEN DGIM, den Schwerpunktgesellschaften und dem BDI, \r\ndass solide Grundkenntnisse in der allgemeinen Inneren Medizin n der Weiterbildung verankert bleiben müssen. Dies ist angesichts \r\ndes systemischen Charakters internistischer Erkrankungen und der \r\nzunehmenden Multimorbidität in unserer alternden Gesellschaft \r\nvon grundlegender Bedeutung für die Innere Medizin. In der Not\u0002aufnahme oder den Krankenhäusern, die nicht alle Schwerpunkte \r\nvorhalten können, werden immer Kenntnisse in der Allgemeinen \r\nInneren Medizin gefordert sein. Bei der geplanten Reformierung \r\nder Musterweiterbildungsordnung müssen andererseits fächer\u0002übergreifende wissenschaftliche Entwicklungen wie bestimmte \r\nKenntnisse in der Humangenetik berücksichtigt werden. Eine ent\u0002sprechende Initiative wurde z. B. von der DGIM zusammen mit der \r\nDeutschen Gesellschaft für Humangenetik gestartet. Die Weiter\u0002bildungsinhalte überfordern allerdings heute schon die Weiterbil\u0002dungszeiten und das darin Machbare. \r\nAus- und Weiterbildung müssen bei einer zunehmenden und \r\ngewünschten Abnahme der Liegezeiten und Ambulantisierung im \r\nZuge der Reform des deutschen Gesundheitssystems sichergestellt \r\nwerden. Die fachärztliche Weiterbildung ist eine wichtige Leistung \r\nim Gesundheitssystem, die sich angesichts steigender ärztlicher \r\nPersonalkosten refinanzieren muss. An den Universitäts- und Lehr\u0002kliniken müssen die Bedürfnisse einer leistungsfähigen Lehre, die \r\nregelhaft und flächendeckend alle internistischen Teilgebiete be\u0002inhaltet, angemessen berücksichtigt und finanziert werden. Hier \r\nist eine Koordination zwischen den Kultusministerien der Länder \r\nund der Gesetzgebung im Gesundheitssystem dringend notwen\u0002dig und sollte auch zu einer Beendigung der finanziell chronisch \r\ndefizitären Situation der Universitätsklinika genutzt werden. \r\nDie internistische Fortbildung ist auch nach Ansicht der Mitglie\u0002der eine zentrale Aufgabe der DGIM. Der Kongress war ursprüng\u0002lich Hauptaufgabe der DGIM und zeichnet sich heute dadurch aus, \r\ndass er ein breites Spektrum neuester Ergebnisse internationaler \r\nklinischer Forschung in deutscher Sprache präsentiert, womit er ein \r\ngewisses Alleinstellungsmerkmal innehat. Die DGIM nutzt darüber \r\nhinaus vielfältige moderne Medien und Präsentationsformen, die \r\nin steter Weiterentwicklung sind und von den Mitgliedern sehr po\u0002sitiv aufgenommen werden. \r\nMehr JUNGE DGIM \r\nIn die Überlegungen und Stellungnahmen zur Aus- und Weiterbil\u0002dung, aber auch in die Arbeit anderer Kommissionen wurde die \r\nJUNGE DGIM in den letzten Jahren zunehmend miteinbezogen. Mit \r\ndem Forum JUNGE DGIM hat sie ein passendes Format auf der Jah\u0002restagung gefunden, welches ein umfangreiches Spektrum an me\u0002dizinischen, gesellschaftlichen und politischen Themen bietet. In \r\nder DGIM e.Akademie können mit interaktiven Kursen der Inneren \r\nMedizin CME-Punkte gesammelt werden, was den Mitgliedern in \r\nder aktuellen Befragung sehr wichtig ist. Studierende werden mit \r\nKongress- und Promotionsstipendien gefördert, die meist ins akti\u0002ve Berufsleben hineinreichen. Die Dömling Autumn School unter\u0002stützt den Einstieg am Beginn der Assistenzarztzeit. International \r\nvergibt die DGIM Stipendien für ESIM Summer/Winter School und \r\nExchange Programme. Aus der „Akademie für Führungskräfte in der \r\nInneren Medizin“ hat sich eine AG Alumni konstituiert, die Mento\u0002ring anbietet und den Geist der DGIM pflegt. Die Förderprogram\u0002me decken damit ein weites Spektrum der beruflichen Entwicklung \r\nin der Inneren Medizin lückenlos ab, bis hin zum Stipendium zur \r\nVereinbarkeit von Forschung und Familie, Clinician-Scientist-Pro\u0002gramm (CSP) und Advanced-Clinician-Scientist-Programm (ACSP). \r\nDiese Programme sollen entsprechend den finanziellen Möglich\u0002keiten der DGIM deutlich weiter ausgebaut werden. \r\nResümee für die DGIM: Die Aus- und Weiterbildung ist ein \r\nzentrales Thema in unserem Gesundheitssystem und ihre Finan\u0002zierung muss verlässlich geregelt sein. Die Anpassung der MWBO \r\nmuss die Machbarkeit angesichts von Ambulantisierung, neuer \r\nwissenschaftlicher Entwicklungen und der Tendenzen, die Wei\u0002terbildungszeiten zu verkürzen, realistisch einschätzen und solide \r\nGrundkenntnisse in der Inneren Medizin sicherstellen. Die Erledi\u0002gung von nichtärztlichen Aufgaben stellt in der Weiterbildungszeit \r\neine dringend zu vermeidende Belastung dar. Moderne Medien \r\nund Präsentationsformen werden weiter ausgebaut. Die Einbezie\u0002hung von jungen Medizinerinnen und Medizinern ist bei der Ge\u0002staltung eines zukunftsfähigen Gesundheitssystems unabdingbar, \r\nsodass die Beteiligung der JUNGEN DGIM ausgebaut und geför\u0002dert wird. \r\nKorrespondenzadresse\r\nGeorg Ertl \r\nDeutsches Zentrum für Herzinsuffizienz, Universitätsklinikum Würzburg \r\nAm Schwarzenberg 15, Haus A15, 97078 Würzburg, Deutschland \r\nertl_g@ukw.de\r\nLiteratur \r\n1. 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Leitung, Mindestöffnungszeiten und anderen Rahmenvereinbarungen zu den INZ/KINZ fordert die DGIM, dass eine Formulierung im Gesetz gefunden wird, die der lokalen Situation angepasste Lösungen zulässt.\r\nDiese müssen noch unter Einbindung der betroffenen Verbände (insbesondere Vertretungen der ambulanten und der stationären Leistungserbringer) gefunden werden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-04"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}