{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:14:09.854+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R004061","registerEntryDetails":{"registerEntryId":64794,"legislation":"GL2024","version":11,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004061/64794","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e7/ba/612480/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R004061-2025-09-08_14-47-44.pdf","validFromDate":"2025-09-08T14:47:44.000+02:00","validUntilDate":"2026-03-24T09:36:45.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-30T16:37:13.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-10T15:23:07.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-04-05T14:55:28.000+02:00","lastUpdateDate":"2025-09-08T14:47:44.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":64794,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004061/64794","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-08T14:47:44.000+02:00","validUntilDate":"2026-03-24T09:36:45.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":62867,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004061/62867","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-28T14:17:36.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-08T14:47:44.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50556,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004061/50556","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-30T16:37:13.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-28T14:17:36.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":45043,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004061/45043","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-14T11:19:00.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-30T16:37:13.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":31820,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R004061/31820","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-10T15:23:07.000+02:00","validUntilDate":"2025-02-14T11:19:00.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"HDF KINO e.V. 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Unser Ziel ist es, die Vielfalt und Qualität der deutschen Kinolandschaft zu stärken und Filmen eine optimale Auswertung auf der großen Leinwand zu ermöglichen. In persönlichen Gesprächen und bei öffentlichen Veranstaltungen klären wir über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für die Kinobranche auf. In Stellungnahmen und Positionspapieren formulieren wir Verbesserungsvorschläge und Forderungen im Hinblick auf optimale Rahmenbedingungen für erfolgreiches Kinoschaffen.\r\nIm Austausch mit weiteren Stakeholdern der Branche diskutieren wir unsere Geschäftsmodelle und entwickeln diese kontinuierlich weiter. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der Beauftragte der Bundesregierung \r\nfür Kultur und Medien (BKM)\r\nReferat K35\r\nPotsdamer Platz 1\r\n10785 Berlin\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nPer Mail an: K35@bkm.bund.de     \r\n\r\nBerlin, 03.09.2025\r\n\r\nDeutsche Filme – Groß im Kino?!\r\nWarum die Kinoprogrammprämie nicht auf eine Programmkinoprämie reduziert werden darf\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nder HDF KINO e.V. begrüßt die Initiative des BKM, mit der Einführung einer Kinoprogramm-prämie auf Förderebene eine konsequente Verbindung zwischen der Herstellung von Film und deren Auswertung zu schaffen – und damit die Zugänglich- und Sichtbarmachung filmischer Werke für das Publikum mehr in den Fokus zu rücken. Ganz im Sinne von Walter Benjamin wird Film erst im Zusammenspiel von Produktion, technischer Reproduzierbarkeit und kollektiver Rezeption im Kino zu einem kulturellen Phänomen. \r\nBesonders der deutsche Film verdient dabei Aufmerksamkeit. Er spiegelt unsere Gesellschaft, erzählt Geschichten aus dem eigenen Land, gibt unserer Kultur ein Gesicht und unserer Spra-che einen Klang. Filme made in Germany bereichern die deutsche Filmbranche aber auch öko-nomisch, indem sie uns ein Stück weit unabhängiger von internationalen Produktionen ma-chen. Zugleich ist der deutsche Film besonders verletzlich, denn er tritt oftmals ohne große Werbekampagne, ohne Starkult und ohne den Rückhalt bekannter Marken an. Er braucht den Mut der Kinos, die bereit sind, ihm einen Platz im Programm zu geben. Jede Aufführung ist ein Bekenntnis dazu, Vertrauen ins Publikum zu haben, Neugier zu wecken und Vielfalt sichtbar zu machen.\r\nDiese Verantwortung tragen die Kinos Tag für Tag. Sie sind das Schaufenster unserer Kultur und die Brücke, die deutsche Filme mit den Menschen verbindet. Damit sie diesen Mut auf-bringen können, braucht es verlässliche Anreize, die die Entscheidung für den deutschen Film stärken und die Bereitschaft belohnen, ihm die Aufmerksamkeit zu schenken, die er verdient. \r\nDie Kinoprogrammprämie knüpft an diese Verantwortung an und entwickelt die bisherige Ki-noreferenzförderung konsequent weiter. Die fast dreifache Aufstockung des Budgets auf sie-ben Millionen Euro unterstreicht die Wertschätzung für die Anstrengungen der Kinos in ihrer Programmarbeit. \r\nGleichzeitig birgt das neue System das enorme Risiko einer Konzentration auf zu wenig tat-sächlich erreichbare Häuser. Eine Einengung, die die Lebendigkeit und Widerstandsfähigkeit der       deutschen Kinolandschaft gefährdet, weil sie zulasten zahlreicher regional verankerter Kinos geht, die täglich ein möglichst vielfältiges Programm für ihr Publikum gestalten. Vielfalt ist kein Streuverlust, sie ist das Fundament unserer einmaligen Kinolandschaft in Deutschland.\r\nWenn Regularien, die die Programmarbeit der Kinos würdigen sollen, am Ende große Teile dieser Arbeit kategorisch ausblenden, verliert die Politik an Glaubwürdigkeit und muss gegen-steuern, um den Eindruck einer Klientelpolitik zu vermeiden. Wir brauchen eine echte Kino-programmprämie, und keine Programmkinoprämie. \r\nIm Folgenden konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Änderungsvorschläge:\r\n\r\n1. Teilnahmevoraussetzungen nicht auf Programmkinos beschränken\r\nDie geplante Umstellung von einer leinwandbezogenen auf eine standortbezogene Berech-nung der Besucherzahlen birgt erhebliche Nachteile für viele Kinos mit mehreren Sälen, im-merhin knapp die Hälfte der Gesamtbranche. Dazu zählen zahlreiche familiengeführte mittel-ständische           Betriebe, das Rückgrat unserer Filmwirtschaft. Diese Häuser gehören nicht nur zu den wichtigsten Einzahlern der Filmförderungsanstalt, sie erreichen in Summe auch die große Mehrheit der Besucher für den deutschen Film.\r\n\r\nSomit geraten jene Kinos ins Hintertreffen, die mit ihrem Programm die Breite der Bevölke-rung für deutsche Filme im Kino begeistern und einen niedrigschwelligen Zugang zu Kultur in der Fläche ermöglichen. Gerade hier können Filme ein Publikum erreichen, das über das klassi-sche Arthouse-Milieu hinausgeht, und damit eine besondere kulturelle Wirkung entfalten, die in der Mitte der Gesellschaft ankommt. In Zeiten, in denen gesellschaftliche Debatten zuneh-mend von Polarisierung geprägt sind, brauchen wir verstärkt solche Orte und Angebote, die uns als Gemeinschaft mit unterschiedlicher Herkunft und Haltung zusammenbringen. Kultur-förderung muss mehr als Nischenpolitik anbieten, wenn sie die Menschen erreichen möchte. \r\nDer neue Bemessungsansatz verkennt zudem die realen Einsatzmöglichkeiten von Filmen in Kino. Viele Betreiber können ihr Programm nicht annähernd frei disponieren und sehen sich oftmals der Verhandlungsübermacht großer Verleihstudios ausgesetzt. Mit Ausschließlich-keitsvorgaben, Prolongationsverpflichtungen und Koppelgeschäften  verhindern diese eine für den jeweiligen Standort wirtschaftlich vernünftige und im Interesse des Publikums bestmögli-che Filmprogrammierung. Mit einer rein standortbezogenen Berechnung werden diese Ein-schränkungen weiter verschärft, weil auch der Handlungsspielraum der Kinos bei der Erfüllung kultureller Förderkriterien enger wird.\r\nDurch die neu avisierte Systematik sinkt der relative Anteil der kategorisierten Filme nämlich automatisch, sobald das gesamte Haus in die Bewertung einfließt. Ein schwerwiegender Nach-teil, der durch die statische Prozenthürde je Standortkategorie noch verstärkt wird.  Der An-reiz, dem Publikum zusätzliche Spielzeiten anzubieten und die Zugänglichmachung zu verbes-sern, ohne die eigene Wirtschaftlichkeit in Gefahr zu bringen, verschwindet. \r\n\r\nDas bisher einzig vorgetragene Argument der Behörde für eine standortbezogene Betrachtung, nämlich der Bürokratieabbau, kann mit einem einfachen Kniff gelöst werden: Die Berechnung der Besucherzahlen bleibt weiterhin leinwandbezogen, die Antragstellung erfolgt jedoch ge-bündelt pro Standort. Das heißt, ein Kino reicht nur einen Antrag ein, in dem die relevanten Leinwände zusammengefasst ausgewiesen werden können. So wird die tatsächliche Pro-grammarbeit korrekt abgebildet, während der Verwaltungsaufwand niedrig bleibt.\r\n\r\nÄnderungsvorschlag:\r\n\r\nI.\tPräambel / Zielsetzung\r\n[…] Diese Ziele sollen erreicht werden, indem auf Grundlage eines referenzbasierten Punk-tesystems die Leistungen der Kinospielstätten des Vorjahres leinwandbasiert anhand ob-jektiv messbarer wirtschaftlicher und kultureller Kriterien bewertet werden […]\r\n\r\nIII.       Vergabe der Kinoprogrammprämie\r\n2. Besondere Teilnahmevoraussetzungen\r\n(1) Vorrausetzung für die Teilnahme ist, dass der Zuschaueranteil eines Kinos pro Lein-wand für deutsche, europäische und künstlerisch kreative-Filme an der im zurückliegen-den Kalenderjahr erreichten Gesamtzuschauerzahl auf dieser Leinwand die folgenden Schwellenwerte erreicht […]\r\n\r\nIV. \tVerfahren\r\n2. Antragsverfahren\r\n(1) Anträge zur Teilnahme an der Vergabe der Kinoprogrammprämie sind gebündelt pro Kino digital über das von der FFA zur Verfügung gestellte Antragsportal zu stellen. \r\n\r\n\r\nOhne eine entsprechende Anpassung wird die neue Förderung in der Fläche wenig bis keine       Wirkung erzielen. Wir bezweifeln stark, dass die Hochrechnungen der FFA den realen Markt-bedingungen standhalten. Vielmehr ist zu befürchten, dass viele Kinos, die bisher eine Refe-renzförderung erhielten, künftig leer ausgehen und – im schlimmsten Fall – ihre Bemühungen in der kulturellen Programmarbeit deutlich zurückfahren.\r\n \r\nSollte eine Rückkehr zur Leinwandbetrachtung kategorisch ausgeschlossen bleiben, müssen zwingend die Schwellenwerte der Zuschaueranteile für deutsche, europäische und künstle-risch-kreative Filme angepasst werden. Wir fordern für diesen Fall eine Herabsenkung von mindestens 10 Prozentpunkten über alle Ortsgrößen hinweg. \r\n2. Keine doppelte Hürde für „Kulturelle Booster\r\nNeben dem regulären Spielbetrieb leisten viele Betreiber zusätzliche Programmarbeit, indem sie Filmreihen für einzelne Communities aufsetzen, mit Schulkinoveranstaltungen und Reper-toirefilmen die Filmbildung der nächsten Generation fördern oder Diskussionsrunden zu ge-sellschaftsrelevanten Themen der Zeit führen. Sie werten damit das Kino als Kulturort auf, fes-tigen ihn als sozialen Treffpunkt und Ort der Debatte, der weit über die reine Filmauswertung hinauswirkt. Gerade diese Arbeit ist oftmals ehrenamtlich geprägt, bindet erhebliche personel-le Ressourcen und erfordert eine enge Vernetzung mit Schulen, Vereinen und lokalen Initiati-ven. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass die Kinoprogrammprämie diesen Teil des kulturellen Engagements besonders honoriert.\r\n\r\nDer Kriterienkatalog setzt dabei anspruchsvolle Anforderungen, die einen Bonus um 20 Pro-zent rechtfertigt. Die zusätzliche Bedingung mindestens zwei Kriterien erfüllen zu müssen, bevor überhaupt ein Booster greif, schafft eine doppelte Hürde.  An dieser werden vor allem jene Kinos in kleineren Städten oder ländlichen Regionen scheitern, die mit viel Engagement einzelne Projekte stemmen, aber nicht die Kapazitäten haben, eine Vielzahl von Maßnahmen gleichzeitig zu leisten. Ausgerechnet die Häuser, die mit begrenzten Mitteln einen unver-zichtbaren Beitrag zur kulturellen Vielfalt leisten, drohen so leer auszugehen.\r\n\r\nUm auch jenseits der Großstadtkultur die Wirkung der „kulturellen Booster“ zu entfalten, sollte bereits die Erfüllung eines einzelnen Kriteriums ausreichen, um den Bonus auszulösen.\r\n\r\n Änderungsvorschlag:\r\n\r\nIII.\tVergabe der Kinoprogrammprämie\r\n6. Besondere kulturelle Programmarbeit („Kultureller Booster“)\r\n(1) Erfüllt ein Kino eines der nachfolgenden Kriterien der kulturellen Programmarbeit, er-höhen sich die mit dem Zuschauererfolg erzielten Prämienpunkte pro Kriterium um 20 % […]\r\n \r\n\r\n3. Europarechtlich konforme und bundeseinheitliche Definition europäischer Filmwerke \r\nIm Sinne einer einheitlichen und verlässlichen Terminologie sollte im Rahmen der Teilnahme-bedingungen keine neue Definition des „Europäischen Films“ geschaffen werden. Stattdessen         erscheint es konsequent, auf eine bereits bestehende und anerkannte Begrifflichkeit zurück-      zugreifen. Besonders geeignet ist hier der Begriff der „europäischen Werke“ nach Artikel 1 Abs. 1 lit. (n) der AVMD-Richtlinie.\r\nDie AVMD-Richtlinie ist nicht nur unionsweit etabliert, sondern wurde auch in den deutschen Medienstaatsvertrag überführt und bildet dort die Grundlage für zentrale Regelungen, etwa für die Programmquote (§ 15 Abs. 2 MStV) oder die Katalogquote (§ 77 MStV). Gleichzeitig enthält sie Bestimmungen mit unmittelbarem wirtschaftlichem Bezug, die dem Bundesgesetzgeber zugeordnet sind. Besonders relevant ist hier Art. 13 Abs. 2 AVMD-RL, der die Investitionsver-pflichtung von Streamingdiensten in „europäische Werke“ regelt. Genau diese Regelung ist aktuell Grundlage der politischen Diskussion zur Investitionsverpflichtung der Streamer. Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend und systematisch geboten, auch in der Kinopro-grammförderung dieselbe Terminologie zu verwenden.\r\nDer in den Teilnahmebedingungen vorgeschlagene Verweis auf die Definition im MEDIA-Programm von Creative Europe greift hingegen zu kurz, da diese nicht auf nationales Recht verweist und somit weniger Rechtssicherheit bietet. Darüber hinaus würde dies zur absurden Situation führen, dass deutsche Filme, die zwar mit Mitteln des BKM hergestellt wurden, im Kino nicht als förderfähig gelten, nur weil die Finanzierung mehrheitlich aus dem Ausland kam. Damit entstünde ein unnötiger Widerspruch im System: Der Staat investiert in die Produktion deutscher Filme, erkennt sie im nächsten Schritt jedoch nicht mehr als „deutsch“ an, sobald sie ins Kino kommen. \r\nAuch der Begriff „europäischer Kinofilm“ nach dem Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (1992) ist weniger geeignet, da er durch ein Punkte-system (mindestens 15 von 19 Punkten) stark formalisiert ist und nicht die gesamte Breite au-diovisueller Werke abdeckt.\r\nDer Begriff „europäische Werke“ nach AVMD-RL ist demgegenüber sowohl präziser als auch inklusiver: Er umfasst sämtliche Formen audiovisueller Produktionen – von Spielfilmen über Dokumentarfilme bis hin zu Kinder- und Animationsfilmen – und trägt damit der kulturellen Vielfalt im europäischen Kontext Rechnung. Gleichzeitig gewährleistet er eine bundeseinheit-liche Terminologie zwischen Medienstaatsvertrag, Filmförderung und einer möglichen Investi-tionsverpflichtung der Streamer.\r\nFür die Teilnahmebedingungen der Kinoprogrammförderung empfehlen wir daher neben der Definition deutscher Filme gemäß FFG, auf „europäische Werke“ im Sinne der AVMD-Richtlinie zu verweisen, sofern es sich um programmfüllende Filme  handelt. Damit wird Kohärenz in-nerhalb der Rechtsordnung hergestellt und ein unnötiger Bruch in der Begrifflichkeit vermie-den.\r\nÄnderungsvorschlag: \r\nII.\tBegriffsbestimmungen\r\n3. Deutsche Filme sind programmfüllende Filme gemäß §§ 41 bis 44 Filmförderungsgesetz (FFG). Europäische Werke sind programmfüllende Filme gemäß Artikel 1 Absatz 1 lit. (n) der AVMD-Richtlinie der Europäischen Union.\r\n \r\nFazit\r\nDas Filmfördersystem befindet sich seit Jahren in einer Schieflage. Auf Produktionsseite wächst das Fördervolumen kontinuierlich, während für die Auswertungsseite die notwendige Unterstützung ausbleibt. Die Folge ist eine immer größere Diskrepanz zwischen dem, was hergestellt wird, und dem, was tatsächlich im Kino beim Publikum ankommt. Gerade wer den deutschen Film stark machen will, darf diese Kluft nicht weiter vertiefen. Vielmehr brauchen wir ein Fördersystem, das echte Synergien zwischen Herstellung und Auswertung schafft und verschiedene Kinotypen nicht          gegeneinander ausspielt, sondern in ihrer Vielfalt unter-stützt.\r\nDie Einführung einer Kinoprogrammprämie ist deshalb ein richtiger und notwendiger Schritt. Doch solange sie sich einseitig auf Programmkinos fokussiert, bleibt sie blind für die Realität der Kinolandschaft in Deutschland. Die größte Bühne für deutsche Filme entsteht nicht im Nischenraum, sondern in der Breite. In den mittelständischen Häusern, die täglich das Vertrau-en aufbringen, diesen Werken ein Publikum zu eröffnen. Wenn solche Kinos geschwächt wer-den, verliert auch der deutsche Film seine stärkste Chance, gesellschaftlich sichtbar und kultu-rell wirksam zu werden.\r\nEs ist deshalb elementar, kulturelle Anreize zu setzen, ohne die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Häuer zu gefährden. Das gelingt nur, wenn die oben genannten Weichenstellungen, insbesondere mit Blick auf die Zugangsvoraussetzungen umgesetzt werden. Damit würde auch die oftmals kritisierte Dichotomie zwischen der stark standortgeprägten wirtschaftlichen Pro-duktionsförderung und der sehr inhaltlich selektiven Kinoförderung ein Stück weit überwun-den werden.\r\nIn jedem Fall muss sich die Kinoprogrammprämie an ihrem Erfolg messen lassen, und zwar durch eine verpflichtende jährliche Evaluation, die Transparenz schafft, Fehlentwicklungen sichtbar macht und Anpassungen ermöglicht. Nur so lässt sich prüfen, ob z.B. Schwellenwerte realistisch gesetzt sind und welchen Einfluss die Überführung der bisherigen Jury-Preisträger*innen in das automatische System hat. Eine erste Analyse sollte bereits nach der Pilotphase zum Ende des Jahres erfolgen. \r\nWie immer stehen wir bei Nachfragen für Sie zur Verfügung!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nChristine Berg                          \r\nVorstandsvorsitzende, HDF Kino e.V.\r\n              \r\nCarolin Lindenmaier\r\nstv. Vorstand HDF Kino e.V.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-03"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8e/ee/612476/Verhaltenskodexe-HDF-Leitlinien-2024.pdf"}}