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Außerdem setzt sich die Boerse Stuttgart Group einerseits insbesondere für die Belange von Privatanlegern im Kapital- und Kryptomarkt ein, andererseits ist sie über verschiedene Verbände in der Interessenvertretung aktiv und organisiert Veranstaltungen mit wichtigen Vertretern von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft, um zum Informationsaustausch beizutragen."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":1.5},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":260001,"to":270000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"},{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","publicAllowances":[{"name":"Baden-Württembergisches Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Baden-Württemberg","publicAllowanceEuro":{"from":110001,"to":120000},"description":"Zuschüsse für das Projekt „fintogehter – The Smart Finance Accelerator“ zur Förderung von regionalen Start-ups mit Anwendungsfällen in der Finanzindustrie."}]},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":50001,"to":60000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/91/02/717754/2024_Lobbyregister_VBW.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":12,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007074","title":"Institutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets erleichtern (MiCAR)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)","printingNumber":"20/10280","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010280.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-digitalisierung-des-finanzmarktes-finanzmarktdigitalisierungsgesetz-finmadig/307253","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Die europäische Vorreiterrolle in der Schaffung eines rechtssicheren einheitlichen Krypotmarktes soll nicht durch eine überbordende nationale Bürokratie gebremst werden. 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Im Detail betrifft es MiCAR, TFR und DORA. Grundsätzlich soll im Rahmen der nationalen Umsetzungsgesetzgebung auf ein sogenanntes \"Goldplating\" im Aufsichtswesen verzichtet werden, um unnötig überbordende Bürokratie zu vermeiden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Kreditwesen","shortTitle":"KredWG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg"},{"title":"Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten","shortTitle":"WpIG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wpig"},{"title":"Gesetz über den Wertpapierhandel","shortTitle":"WpHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wphg"},{"title":"Kapitalanlagegesetzbuch","shortTitle":"KAGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kagb"},{"title":"Handelsgesetzbuch","shortTitle":"HGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb"},{"title":"Börsengesetz","shortTitle":"BörsG 2007","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007"},{"title":"Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten","shortTitle":"ZAG 2018","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018"},{"title":"Anlegerentschädigungsgesetz","shortTitle":"EAEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eaeg"},{"title":"Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht","shortTitle":"FinDAG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/findag"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007078","title":"Finanzmittel für das Generationenkapital aufstocken (Säule 1 Rentensystem)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)","printingNumber":"264/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0264-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-stabilisierung-des-rentenniveaus-und-zum-aufbau-eines-generationenkapitals/312434","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung","publicationDate":"2024-03-05","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-gesetz-zur-stabilisierung-des-rentennniveaus-aufbau-generationenkapital.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-stabilisierung-des-rentennniveaus-aufbau-generationenkapital.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)","printingNumber":"20/11898","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011898.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-stabilisierung-des-rentenniveaus-und-zum-aufbau-eines-generationenkapitals/312434","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung","publicationDate":"2024-03-05","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-gesetz-zur-stabilisierung-des-rentennniveaus-aufbau-generationenkapital.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-stabilisierung-des-rentennniveaus-aufbau-generationenkapital.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Einführung des Generationenkapitals und einer kapitalgedeckten Finanzierung zur Unterstützung der ersten Säule des Rentensystems ist als erster Schritt zu begrüßen. Um deutlich wirksamer und stabilisierender für die Tragfähigkeit des Rentensystems zu sein, muss es finanziell deutlich besser ausgestattet werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007079","title":"Einheitliches Insolvenzrecht in der EU","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist es, auf ein möglichst einheitliches Insolvenzregime in der EU hinzuwirken, um Investitionshemnisse abzubauen und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007080","title":"Öffnung der EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) für DLT","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist es, die EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) dahingehend zu ändern, dass die Verwahrung von z.B. tokenisierten Wertpapieren (Kryptowertpapieren) auf DLT-Basis eingeführt wird und zugleich ein Sekundärmarkthandel ohne Einbuchung in das Effektengiro möglich ist.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007081","title":"Einführung eines Altersvorsorgedepots in der privaten Altersvorsorge (Säule 3 Rentensystem)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)","printingNumber":"20/14027","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014027.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reform-der-steuerlich-gef%C3%B6rderten-privaten-altersvorsorge-und-zur/318218","leadingMinistries":[],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (20. WP)","publicationDate":"2024-09-30","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-09-30-pAV-ReformG/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-09-30-pAV-ReformG/0-Gesetz.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist es, für die Bürger individuelle Altersvorsorgedepots als Instrument in der privaten Altersvorsorge einzuführen, inklusive steuerlicher Förderung und möglichst offen für diverse Anlageklassen auf dem Kapitalmarkt.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007082","title":"Produktzugang von Privatanlegern erleichtern, Handelbarkeit von Unternehmensanleihen stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die RIS enthält zahlreiche Änderungen an MiFID II und PRIIP-VO mit Bezug auf Anlegerschutz, z.B. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit einer „make-whole“-Klausel vom Anwendungsbereich der PRIIP-VO, Verbot von Zuwendungen im beratungsfreien Geschäft, verpflichtende Warnmeldungen bei „particularly risky products“, Einführung eines „Value for Money“-Ansatzes in der Product Governance. Produktzugang von Privatanlegern soll nicht durch überbordende Vorschriften erschwert werden, wie zusätzliche Warnmeldungen, verschärfte \r\nAngemessenheitstests u. Benchmarking von Produkten im Rahmen \r\neines „Value for Money“-Ansatzes. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit „make-whole“ Klausel ist zu begrüßen, da sie zu deutlicher Verbesserung der Handelbarkeit von Unternehmensanleihen für Privatanleger führt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Wertpapierhandel","shortTitle":"WpHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wphg"},{"title":"Gesetz über das Kreditwesen","shortTitle":"KredWG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg"},{"title":"Börsengesetz","shortTitle":"BörsG 2007","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007"},{"title":"Kapitalanlagegesetzbuch","shortTitle":"KAGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kagb"},{"title":"Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht","shortTitle":"FinDAG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/findag"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007083","title":"Rahmenbedingungen für Börsengänge erleichtern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der EU Listing Act soll die Anforderungen, die an ein Unternehmen gestellt werden, wenn es den Prozess der Börsenzulassung durchläuft, erleichtern und gleichzeitig die Transparenz, den Anlegerschutz und die Marktintegrität wahren. Die Vorschriften werden vereinfacht, insbesondere auch für KMUs. Es müssen kluge Anreize für Börsengänge gesetzt werden, denn so werden Investitionen in z.B. Schlüsseltechnologien, wie KI, Cloud oder Blockchain gefördert. Das wiederum stärkt die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Hier muss weiter gedacht werden und neue Anreize geschaffen werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Wertpapierhandel","shortTitle":"WpHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wphg"},{"title":"Börsengesetz","shortTitle":"BörsG 2007","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007"},{"title":"Gesetz über das Kreditwesen","shortTitle":"KredWG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022158","title":"Reform der privaten Altersvorsorge: Altersvorsorgereformgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)","publicationDate":"2025-12-01","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-12-01-Altersvorsorgereformgesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-12-01-Altersvorsorgereformgesetz/0-Gesetz.html"}]},"description":"Die Boerse Stuttgart Group setzt sich für die Änderungen im Regelungsvorhaben ein, dass neben Garantieprodukten nun auch renditeorientierte Altersvorsorgedepots ohne Garantie angeboten werden können und so den Bürgerinnen und Bürgern eine breitere Produktauswahl für ihre Altersvorsorge zur Verfügung steht, die auch die Potenziale des Kapitalmarkts berücksichtigen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"},{"title":"Gesetz über die Finanzverwaltung","shortTitle":"FVG 1971","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fvg_1971"},{"title":"Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen","shortTitle":"AltZertG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/altzertg"},{"title":"Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle","shortTitle":"AltvDV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/altvdv"},{"title":"Gesetz über den Wertpapierhandel","shortTitle":"WpHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wphg"},{"title":"Gesetz über den Versicherungsvertrag","shortTitle":"VVG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008"},{"title":"Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen","shortTitle":"VVG-InfoV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vvg-infov"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023547","title":"EU Market Integration Package (MIP): Forderung nach Quick-fix beim Review des DLT-Pilot-Regimes; Anpassungen bei Zentralisierung der Aufsicht bei ESMA","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Marktintegrationspaket (MIP) der EU-Kommission beinhaltet das Potenzial, grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten von Börsen und anderen Marktteilnehmern in der EU zu erleichtern. Besonders hervorzuheben sind die innovativen Aspekte des Pakets, die wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Marktinfrastrukturen und die Nutzung neuer Technologien wie die die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) setzen. Da dies zur Stärkung eines integrierten und wettbewerbsfähigen Kapitalmarkts in der EU beiträgt, be-grüßen wir das Paket ausdrücklich. Wir sehen allerdings im vorliegenden Vorschlag noch Anpassungsbedarfe beim Review des DLT-Pilot Regimes sowie beim Vorhaben zur Zentralisierung der Aufsicht über Börsen und Crypto-Asset-Provider (CASPs)","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_EU_POLITICS","de":"Institutionelle Fragen der EU","en":"Institutional questions of European politics"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":15,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007074","regulatoryProjectTitle":"Institutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets erleichtern (MiCAR)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7a/c7/317914/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170015.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Empfehlungen an die Politik - Kapitalmarkt der Zukunft\r\nDeutschland steht vor großen Herausforderungen. Es ist Schlusslicht der G20-Staaten, ausländische Direktinvestitionen sinken und nam hafte Unternehmen wie BioNTech und Birkenstock gehen in den USA an die Börse. Trotz dieser Herausforderungen bieten sich für Deutsch land als Wirtschaftsnation auch Chancen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem starken Kapitalmarkt: Gut entwickelte und liquide Kapitalmärkte fördern langfristiges Wachstum, indem sie eine effiziente Kapitalallokation ermöglichen und Innovationen finanzieren\r\n\r\nEuropäischer Kapitalmarkt: Vollendung der Kapitalmarktunion\r\nKapitalmarktunion priorisieren, um Finanzierung der Zukunft sicherzustellen\r\nFinanzierung von Schlüssel technologien: Börsengänge in \r\nEuropa erleichtern\r\n•\tWir brauchen die Kapitalmarktunion für die Finanzierung der digitalen und nachhalti gen Transformation Europas\r\n•\tKluge Anreize für Börsengänge fördern Investitionen in KI, Cloud & Blockchain und stärken die europäische Wettbewerbs fähigkeit\r\nSteuerliche Förderung des Eigenkapitals \r\ngegenüber Fremdkapital; Vereinheitlichung des Insolvenzrechts in der EU\r\n\r\nVermögensaufbau stärken und Rente sichern: Anlagekultur fördern \r\n•\tWertpapiere sind ein unverzichtbares Element für Vermögensaufbau und Alters vorsorge\r\n•\tSchweden ist Vorbild: Einfache, steuerlich geförderte Anlagesparkonten begünstigen die Kapitalmarktbeteiligung der Bevölke rung\r\nEinführung der Aktienrente und steuer lich attraktiver Anlagesparkonten;Maßnahmen zur Finanzbildung ausbauen\r\n\r\nBlockchain für den Kapitalmarkt der Zukunft\r\nPotenzial der Blockchain als Innovationsmotor ausschöpfen\r\nInnovationen ermöglichen: DLT Pilot Regime praxisnah gestalten\r\n•\tDie Blockchain (DLT) ist im Finanzbereich besonders vielversprechend: Schnellere, effizientere und günstigere Transaktionen \r\n•\tDas DLT Pilot Regime ermöglicht das Expe rimentieren mit der Blockchain. Hier kann die EU eine Vorreiterrolle einnehmen\r\nDas DLT Pilot Regime ausweiten: Höhere Volumina, mehr Asset-Klassen; Öffnung bestehender Regulierung für die DLT (z.B. CSDR)\r\n\r\n\r\nTokenisierung fördern: Potenziale für Anleger und Realwirtschaft ausschöpfen\r\n•\tTokenisierung ermöglicht effizientere Wert papiermärkte und bietet Anlegern neue Investitionen, z.B. in Immobilien, Kunst und Windparks\r\n•\tTokenisierung nutzt öffentliche Blockchains als Infrastruktur, die für alle Marktteilneh mer nutzbar ist\r\nMarktinfrastruktur technologieneutral regulieren; Gleichbehandlung öffentlicher und privater Blockchains muss sicherge stellt werden\r\n\r\nEtablieren von Krypto-Assets im Kapitalmarkt der Zukunft\r\nInstitutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets\r\nerleichtern\r\nEuropäischen Vorsprung ausbauen: Einheitliches Regelwerk für Krypto-Assets\r\n•\tDie „Markets in Crypto Assets Regulation“ (MiCAR) schafft stabile Strukturen und ist ein Meilenstein mit Vorbildfunktion für andere Länder\r\n•\tUmsetzung mit Augenmaß und passgenaue Weiterentwicklung der Krypto-Märkte, z.B. beim „Staking“ (eine Art Verzinsung von Krypto-Assets)\r\nVorreiterrolle nicht durch überbordend nationale Bürokratie verspielen; Rechtssicherheit beim Staking durch europaweit einheitliche Regeln\r\n\r\nUmweltbilanz schafft Transparenz: Faire Beurteilung von Krypto Asset\r\n•\tMiCAR-Vorgaben sorgen für Transparenz über den ökologischen Fußabdruck von Krypto-Assets \r\n•\tDie Debatte um die Nachhaltigkeit von Krypto-Assets (z.B. Bitcoin) muss fair geführt werden und den Einsatz nach haltiger Energiequellen berücksichtigen\r\nStatt Verbote Transparenz über Kryptowährungen; Regulierung muss technologieoffen sein, um Fortschritt zu ermöglichen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007074","regulatoryProjectTitle":"Institutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets erleichtern (MiCAR)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c2/0e/388424/Stellungnahme-Gutachten-SG2412200025.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Vorsitzender,\r\nsehr geehrte Mitglieder des Finanzausschusses,\r\n\r\ndie unterzeichnenden Sachverständigen der öffentlichen Anhörung vom 20. März 2024\r\nempfehlen dem Ausschuss und Parlament dringend, das Gesetzgebungsverfahren vor\r\nder Auflösung des Bundestags zum Abschluss zu bringen.\r\nDie Bundesrepublik Deutschland ist derzeit – unionsrechtswidrig – ohne\r\nDurchführungsgesetz zur Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte\r\n(MiCAR). Die Verordnung gilt in Teilen schon seit dem 29. Juni 2023 bzw. 30. Juni 2024. Wie\r\nursprünglich geplant, hätte spätestens seit dem 30. Juni 2024 ein deutsches\r\nDurchführungsgesetz gelten müssen. Den unionalen Durchführungsauftrag der MiCAR\r\nerfüllt Deutschland daher nicht. Es droht ein Vertragsverletzungsverfahren.\r\nDie deutschen Aufsichtsbehörden BaFin und Bundesbank sind derzeit ohne\r\nausreichende Ermächtigungsgrundlagen.\r\nDie Verordnung betrifft einen milliardenschweren Markt. Der deutsche Markt für\r\nKryptowerte und alle damit verbundenen Wirtschaftsakteure im Bereich DLT/Blockchain\r\nsind so nicht wettbewerbsfähig, da ohne deutsches Durchführungsgesetz zahlreiche\r\nRechtsgrundlagen fehlen und Rechtsunsicherheit besteht. Arbeitsplätze entstünden\r\nkünftig in anderen Ländern.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nFaupel \r\nProf. Dr. Maume \r\nProf. Dr. Möslein\r\nProf. Dr. Riechert \r\nProf. Dr. Skauradszun \r\nDr. Spankowski"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007075","regulatoryProjectTitle":"DLT Pilotregime praxisnah gestalten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9b/77/317916/Stellungnahme-Gutachten-SG2406190017.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Empfehlungen an die Politik - Kapitalmarkt der Zukunft\r\nDeutschland steht vor großen Herausforderungen. Es ist Schlusslicht der G20-Staaten, ausländische Direktinvestitionen sinken und namhafte Unternehmen wie BioNTech und Birkenstock gehen in den USA an die Börse. Trotz dieser Herausforderungen bieten sich für Deutschland als Wirtschaftsnation auch Chancen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem starken Kapitalmarkt: Gut entwickelte und liquide Kapitalmärkte fördern langfristiges Wachstum, indem sie eine effiziente Kapitalallokation ermöglichen und Innovationen finanzieren\r\n\r\nEuropäischer Kapitalmarkt: Vollendung der Kapitalmarktunion\r\nKapitalmarktunion priorisieren, um Finanzierung der Zukunft sicherzustellen\r\nFinanzierung von Schlüsseltechnologien: Börsengänge in \r\nEuropa erleichtern\r\n•\tWir brauchen die Kapitalmarktunion für die Finanzierung der digitalen und nachhaltigen Transformation Europas\r\n•\tKluge Anreize für Börsengänge fördern Investitionen in KI, Cloud & Blockchain und stärken die europäische Wettbewerbsfähigkeit\r\nSteuerliche Förderung des Eigenkapitals \r\ngegenüber Fremdkapital; Vereinheitlichung des Insolvenzrechts in der EU\r\n\r\nVermögensaufbau stärken und Rente sichern: Anlagekultur fördern \r\n•\tWertpapiere sind ein unverzichtbares Element für Vermögensaufbau und Altersvorsorge\r\n•\tSchweden ist Vorbild: Einfache, steuerlich geförderte Anlagesparkonten begünstigen die Kapitalmarktbeteiligung der Bevölkerung\r\nEinführung der Aktienrente und steuerlich attraktiver Anlagesparkonten;Maßnahmen zur Finanzbildung ausbauen\r\n\r\nBlockchain für den Kapitalmarkt der Zukunft\r\nPotenzial der Blockchain als Innovationsmotor ausschöpfen\r\nInnovationen ermöglichen: DLT Pilot Regime praxisnah gestalten\r\n•\tDie Blockchain (DLT) ist im Finanzbereich besonders vielversprechend: Schnellere, effizientere und günstigere Transaktionen \r\n•\tDas DLT Pilot Regime ermöglicht das Experimentieren mit der Blockchain. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Boerse Stuttgart Group Response to the BCBS Consultation about Cryptoasset standard amendments Stuttgart, 25 th March 2024 \r\nManagement Summary \r\nImplementing the current form of the standard would make it de facto impossible for institutions to invest in tokenized securities that are issued on a permissionless blockchain such as Ethereum. Permissionless blockchains offer substantial advantages in terms of security and cost efficiency for the capital market. Therefore, most of all tokenized securities currently use this technology. When looking closely at the technological risks and future technological and regulatory developments, we strongly believe it is more appropriate to assign permissionless blockchains to Group 1 instead of Group 2. The principle of technology-neutral regulation should be maintained. As the sixth-largest exchange group in Europe, we provide the most innovative and reliable infrastructure and trading solutions. With strategic pillars in the capital markets business and in the digital business, we connect the potential of digital solutions for future capital markets with over 160 years of experience in secure and reliable solutions as an experienced regulated player in the sector. Today, we operate a complete end-to-end infrastructure for digital assets alongside traditional capital market activities. This encompasses brokerage, custody, and operation of a multilateral trading venue. With the SC060 standard, the BCBS is laying the foundation for more legal certainty for institutional investors in cryptoassets. This represents an important step for the further professionalization of cryptoasset markets. We welcome the fact that the Basel Committee wishes to take account of the rapid market developments in the crypto sector and is putting further refinements and clarifications to the already finalized SCO60 standard out for consultation. However, we do not share the standard’s assessment on the categorization of tokenized securities that are issued via a permissionless blockchain. We would like to explain the reasons in the following. \r\nA categorical classification of permissionless blockchains prevents innovation and contradicts the principles of technology neutral supervision \r\nIn the current consultation paper, the BCBS states that some seemingly unmitigable risks prevent cryptoassets based on a permissionless blockchain from being classified in Group 1. The immediate consequence would be that tokenized securities, which use a permissionless blockchain, would be at a significant disadvantage compared to securities based on another technological solution. In our opinion, this would make permissionless blockchains significantly less attractive for issuing tokenized securities in the future, as institutional investors would face excessive capital requirements. This is diametrically opposed to the principle of technology neutrality that the BCBS itself has formulated as an objective for the regulation of cryptoassets. In contrast, EU legislators demonstrate more foresight. For example, in the current draft Capital Requirements Regulation III, they plan to apply a technology-neutral transitional regulation for the capital backing of cryptoassets. In general, an unnecessarily restrictive regulatory framework prevents innovation in a new technology such as blockchain. An open, decentralized approach to permissionless blockchains makes it possible to realize the advantages of a decentralized infrastructure in terms of robustness, immutability and risk reduction. By contrast, access-restricted (\"permissioned\") DLT infrastructures increase the dependency on certain intermediaries and thus lead to a systemic concentration of risk (“single point of failure”) in the infrastructure. This is a situation that is currently viewed very critically in existing major infrastructures and attempts are being made to mitigate through regulation. In the following, we would like to address and refute some of the concerns raised by the BCBS on permissionless blockchains. \r\nSpecial characteristics of tokenized securities \r\nFirst of all, we would like to discuss a fundamental structural difference between tokenized securities and other cryptoassets. Unlike other cryptoassets, tokenized securities have a legal relationship between the issuer and the investor, which is defined by the terms of issue. This legal relationship can be comprehensively regulated (in Germany implemented through the “Electronic Securities Act” (eWpG)). This enables, for example, comprehensive control and influence by a registrar, which is monitored by a national supervisory authority. \r\nPermissionless blockchains do not involve any risks that cannot be mitigated \r\nThe BCBS remains extremely vague in its rationale for its conclusion that permissionless blockchains are unsuitable for classification in Group 1. This is not acceptable given the severe consequences. In the current consultation paper, the BCBS only deals with the topic in a short paragraph, in which the following arguments are invoked without going into the necessary depth of detail: \r\n- Dependence of the network on unregulated third parties; \r\n- Political, legal, money laundering and terrorist financing risks; \r\n- Risks in connection with the settlement finality of transactions, privacy and liquidity. \r\nWe would like to discuss these arguments below in more detail. \r\n1.\tDependence of the network on unregulated third parties \r\nThis argument is based on classification conditions 3 and 4 of SCO60. We fundamentally disagree with the necessary mitigation measures prescribed there. Accordingly, a network must be operated in such a way that \"material risks are adequately mitigated and managed\". However, according to the BCBS this is only possible if all functions in the network are subject to certain minimum supervisory requirements such as functioning risk management, certain governance structures and possibly monitoring by a supervisor. These minimum requirements always serve to ensure the stability of a particular company or operator. However, the security and integrity of a DLT infrastructure are not based on the security of individual operators or institutions, but on its technical protocol, size and decentralization. The resulting independence from individual operators also means that there is no single point of failure. It would therefore be a mistake to view decentralization and lack of access permission as weaknesses or risks. It is precisely these features that are crucial for the security and resilience of a network. Even if not every single component can be checked, the network as a whole can be evaluated and checked very well. The number of nodes, the code, the smart contracts, network stability and security are some of the aspects that are publicly accessible and can be checked at any time. In addition, threshold values could be set in relation to the size of the network or its decentralization. Permissionless blockchains are accessible to the general public. The source code used is - by definition - open source. The procedures and technical implementations are therefore subject to a constant public peer review process. This reduces the risk of cyberattacks. The governance structures are publicly accessible and verifiable. The open source concept also has advantages in terms of interoperability between different blockchain technologies. This enables the issuer of a security, for example, to react to any security problems that may arise in the infrastructure by switching to a different underlying technology. Corresponding plans must be included in the BCM concepts of the parties involved in issues. For example, the German eWpG has already implemented a legal framework that obliges issuers and registrars to take appropriate measures in such cases. This can also be required by the supervisory authority. \r\n2.\tRisks from the areas of politics, law, money laundering and terrorist financing \r\nThe BCBS mentions political, legal, money laundering and terrorist financing risks, among others, without going into further detail. Two scenarios must be distinguished, regarding money laundering and terrorist financing in particular: Transactions on a blockchain make it possible to clearly identify the owner of assets, at latest with the new Transfer of Funds Regulation (TFR) that has come into force in the EU. Tokenized securities cannot be acquired without identifying the investor. This traceability of transactions and immutability minimizes the risk of money laundering ex ante and significantly increases the detection rate ex post. Effective money laundering prevention and the prevention of terrorist financing are therefore much more possible in DLT infrastructures. It is therefore not a risk that cannot be mitigated. In addition, the possibility of indirect terrorist financing is sometimes raised, as individual unregulated operators in public DLT infrastructures could use their rewards to finance terrorism. However, like the internet, a permissionless blockchain should be viewed as a general digital infrastructure. And just like the internet (without the traditional financial system would be unthinkable), the individual operator cannot be regulated, but the use of the infrastructure can. Finally, it is not clear to us how one can conclude that a potential money laundering risk could be countered by strict capital requirements or exposure limits. In contrast to permissionless infrastructures, it can be assumed that permissioned systems are much more dependent on individual companies or jurisdictions due to their lower level of decentralization and therefore involve a higher risk in these areas. \r\n3.\tRisks linked to the finality of transactions, privacy and liquidity \r\nThe problem of a lack of settlement finality is also repeatedly discussed. In this case, there is a risk of an invalid transaction (for example due to a \"fork\" or a \"reorganization\"). This problem actually exists with blockchains that are based on a proof-of-work mechanism. Although this risk decreases exponentially over time, 100% finality is theoretically never achieved. In contrast, this problem does not exist with proof-of-stake consensus mechanisms (which are practically exclusively used for tokenized securities) due to the limited quantity and known currently staked coins. With Ethereum, transaction finality is guaranteed after approx. 10 minutes (two epochs). A legal solution has already been found in Germany: For example, the issuer of a tokenized security can make provisions in the terms of issue as to when a transaction is considered final. If a transaction that has become final according to these specifications becomes invalid again in the protocol, the status defined as final can be restored by applying of the administrative rights of the registrar for the token. Apart from the mentioned risks and mitigation options, the planned \"infrastructure add-on\" gives the supervisory authority the opportunity to examine the technologies used for their risks and, to secure them with additional capital requirements. This creates pressure to further develop the technologies used to mitigate emerging risks and maintain interoperability. However, this measure should only be used in justified exceptional cases and as a last resort by the supervisory authority. \r\nConclusion \r\nIn summary, we strongly advocate maintaining the principle of technology neutrality. It should not be rejected prematurely. This prevents innovation and reinforces existing monopolies and access restrictions. Thus, we propose that tokenized securities should be allowed to be included in Group 1a regardless of the underlying blockchain technology applied. Instead of blanket bans on certain technologies, fundamental concerns regarding technology-specific risks should therefore be discussed in an open-minded manner.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007077","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung von MiCAR, DORA und TFR mit Augenmaß","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/11/c1/317920/Stellungnahme-Gutachten-SG2406190019.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Empfehlungen an die Politik - Kapitalmarkt der Zukunft\r\nDeutschland steht vor großen Herausforderungen. Es ist Schlusslicht der G20-Staaten, ausländische Direktinvestitionen sinken und namhafte Unternehmen wie BioNTech und Birkenstock gehen in den USA an die Börse. Trotz dieser Herausforderungen bieten sich für Deutschland als Wirtschaftsnation auch Chancen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem starken Kapitalmarkt: Gut entwickelte und liquide Kapitalmärkte fördern langfristiges Wachstum, indem sie eine effiziente Kapitalallokation ermöglichen und Innovationen finanzieren\r\n\r\nEuropäischer Kapitalmarkt: Vollendung der Kapitalmarktunion\r\nKapitalmarktunion priorisieren, um Finanzierung der Zukunft sicherzustellen\r\nFinanzierung von Schlüsseltechnologien: Börsengänge in \r\nEuropa erleichtern\r\n•\tWir brauchen die Kapitalmarktunion für die Finanzierung der digitalen und nachhaltigen Transformation Europas\r\n•\tKluge Anreize für Börsengänge fördern Investitionen in KI, Cloud & Blockchain und stärken die europäische Wettbewerbsfähigkeit\r\nSteuerliche Förderung des Eigenkapitals \r\ngegenüber Fremdkapital; Vereinheitlichung des Insolvenzrechts in der EU\r\n\r\nVermögensaufbau stärken und Rente sichern: Anlagekultur fördern \r\n•\tWertpapiere sind ein unverzichtbares Element für Vermögensaufbau und Altersvorsorge\r\n•\tSchweden ist Vorbild: Einfache, steuerlich geförderte Anlagesparkonten begünstigen die Kapitalmarktbeteiligung der Bevölkerung\r\nEinführung der Aktienrente und steuerlich attraktiver Anlagesparkonten;Maßnahmen zur Finanzbildung ausbauen\r\n\r\nBlockchain für den Kapitalmarkt der Zukunft\r\nPotenzial der Blockchain als Innovationsmotor ausschöpfen\r\nInnovationen ermöglichen: DLT Pilot Regime praxisnah gestalten\r\n•\tDie Blockchain (DLT) ist im Finanzbereich besonders vielversprechend: Schnellere, effizientere und günstigere Transaktionen \r\n•\tDas DLT Pilot Regime ermöglicht das Experimentieren mit der Blockchain. Hier kann die EU eine Vorreiterrolle einnehmen\r\nDas DLT Pilot Regime ausweiten: Höhere Volumina, mehr Asset-Klassen; Öffnung bestehender Regulierung für die DLT (z.B. CSDR)\r\n\r\n\r\nTokenisierung fördern: Potenziale für Anleger und Realwirtschaft ausschöpfen\r\n•\tTokenisierung ermöglicht effizientere Wertpapiermärkte und bietet Anlegern neue Investitionen, z.B. in Immobilien, Kunst und Windparks\r\n•\tTokenisierung nutzt öffentliche Blockchains als Infrastruktur, die für alle Marktteilnehmer nutzbar ist\r\nMarktinfrastruktur technologieneutral regulieren; Gleichbehandlung öffentlicher und privater Blockchains muss sichergestellt werden\r\n\r\nEtablieren von Krypto-Assets im Kapitalmarkt der Zukunft\r\nInstitutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets\r\nerleichtern\r\nEuropäischen Vorsprung ausbauen: Einheitliches Regelwerk für Krypto-Assets\r\n•\tDie „Markets in Crypto Assets Regulation“ (MiCAR) schafft stabile Strukturen und ist ein Meilenstein mit Vorbildfunktion für andere Länder\r\n•\tUmsetzung mit Augenmaß und passgenaue Weiterentwicklung der Krypto-Märkte, z.B. beim „Staking“ (eine Art Verzinsung von Krypto-Assets)\r\nVorreiterrolle nicht durch überbordend nationale Bürokratie verspielen; Rechtssicherheit beim Staking durch europaweit einheitliche Regeln\r\n\r\nUmweltbilanz schafft Transparenz: Faire Beurteilung von KryptoAsset\r\n•\tMiCAR-Vorgaben sorgen für Transparenz über den ökologischen Fußabdruck von Krypto-Assets \r\n•\tDie Debatte um die Nachhaltigkeit von Krypto-Assets (z.B. Bitcoin) muss fair geführt werden und den Einsatz nachhaltiger Energiequellen berücksichtigen\r\nStatt Verbote Transparenz über Kryptowährungen; Regulierung muss technologieoffen sein, um Fortschritt zu ermöglichen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007079","regulatoryProjectTitle":"Einheitliches Insolvenzrecht in der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3d/2a/317922/Stellungnahme-Gutachten-SG2406190021.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Empfehlungen an die Politik - Kapitalmarkt der Zukunft\r\nDeutschland steht vor großen Herausforderungen. Es ist Schlusslicht der G20-Staaten, ausländische Direktinvestitionen sinken und namhafte Unternehmen wie BioNTech und Birkenstock gehen in den USA an die Börse. Trotz dieser Herausforderungen bieten sich für Deutschland als Wirtschaftsnation auch Chancen. 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Hier kann die EU eine Vorreiterrolle einnehmen\r\nDas DLT Pilot Regime ausweiten: Höhere Volumina, mehr Asset-Klassen; Öffnung bestehender Regulierung für die DLT (z.B. 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Eine Reform der dritten Säule der Altersvorsorge ist dringend erforderlich. Das pAV-Reformgesetz ermöglicht Vorsorgesparerinnen und -\r\nsparern die Wahl zwischen garantie- und renditeorientierten Produkten und berücksichtigt somit individuelle Bedürfnisse. Ohne eine grundlegende Reform würde sich das Angebot an Altersvorsorgeprodukten nicht verbessern, was die Stagnation der Verbreitung geförderter privater Altersvorsorgeprodukte fortsetzen oder verschärfen könnte. Daher unterstützen wir diese Initiative der\r\nBundesregierung ausdrücklich.\r\n\r\nIm Folgenden möchten wir auf einige Aspekte des Referentenentwurfs eingehen, an denen wir Anpassungsbedarf sehen.\r\n\r\n1. Regelmäßige Anpassung des Förderungshöchstbetrags festschreiben\r\nWir begrüßen die beitragsproportionale Grundzulage von 20 Cent für jeden Euro Eigensparleistung und die Erhöhung des Höchstbeitrages auf 3.000 Euro ab 2026 und 3.500 Euro ab 2030. Da seit 2008 keine Erhöhungen des Sonderausgaben-Höchstbetrages bei Riester-Verträgen erfolgt sind, schlagen wir eine regelmäßige – zum Beispiel jährlich oder alle zwei Jahre – und stufenweise Anhebung des Höchstbeitrages vor. Dies würde sicherstellen, dass die Grundzulage der Inflation angepasst wird.\r\n\r\n2. Das Altersvorsorgedepot – zugelassene Asset-Klassen ausweiten und Börsenhandelspflicht einführen\r\nWertpapiere sind ein unverzichtbares Element für den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge. Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie ist ein Meilenstein in der privaten Altersvorsorge in Deutschland und\r\nbedeutet eine Anpassung an viele andere Länder, beispielsweise Schweden, die schon lange auf solche Anlageprodukte setzen und damit erfolgreich sind. Das zeigt nicht zuletzt eine hohe Aktionärsquote in Schweden (48%) im Vergleich zu Deutschland (18%). Das Produkt Altersvorsorgedepot leistet an dieser Stelle sicherlich einen sehr guten Beitrag zur Kapitalmarktbeteiligung der Bevölkerung und für eine\r\nchancenorientierte private Altersvorsorge. In diesem Zusammenhang ist es sehr erfreulich, dass zwischen verschiedenen Anlageklassen (Fonds, ETFs, Anleihen und Aktien) gewählt werden kann. Aus unserer Sicht sollte jedoch das Anlagespektrum, wie es u.a. auch in Schweden der Fall ist, voll ausgeschöpft\r\nwerden können. Wir empfehlen, die Positivliste um im börslichen Handel erhältliche strukturierte Wertpapiere und Unternehmensanleihen bis Risikoklasse 5 sowie um Kryptowerte gemäß MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) zu erweitern. Darüber hinaus sollte der Handel von im Altersvorsorgedepot gehandelten Wertpapieren ausschließlich über organisierte Börsenplattformen (Regulierte Märkte und Multilaterale Handelssysteme, kurz MTFs) erfolgen. Dies dient der Transparenz in der Preisfindung und erhöht den Anlegerschutz. Eine ähnliche Regelung ist zum Beispiel auch im schwedischen „Investeringssparkonto“ (ISK) implementiert. Schließlich wäre es sinnvoll, das Altersvorsorgedepot mit der Förderungsform der vermögenswirksamen Leistungen zu kombinieren, sodass den Anlegerinnen und Anlegern eine übersichtliche Bündelung ihrer Spartätigkeit ermöglicht wird.\r\n\r\n3. Vergleichsplattform und Zertifizierung möglichst einfach gestalten\r\nWir begrüßen die Einrichtung einer Vergleichsplattform für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte. Dies erhöht die Markttransparenz und ermöglicht den Anlegerinnen und Anlegern besser informierte Vorsorgeentscheidungen. Der Zertifizierungsprozess für das Altersvorsorgedepot sollte nicht zu aufwändig gestaltet werden, sodass eine möglichst breite Auswahl an Depotanbietern sichergestellt wird.\r\n\r\n4. Gesetzgebungsverfahren zügig zu Ende bringen\r\nDer Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist ein wichtiges Vorhaben, um die dritte Säule der Altersvorsorge attraktiver für die heute jüngeren Generationen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner zu gestalten. Zudem wird er die Kapitalmarktbeteiligung der\r\nBevölkerung erhöhen und damit den Kapitalmarktstandort Deutschland fördern. Das Reformgesetz sollte schnellstmöglich im parlamentarischen Verfahren vorangetrieben und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.\r\n\r\nWir als Boerse Stuttgart Group stehen Ihnen jederzeit für weitere Gespräche zur Verfügung.\r\n\r\nLobbyregister-Nr. R003908"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007081","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines Altersvorsorgedepots in der privaten Altersvorsorge (Säule 3 Rentensystem)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/57/77/512006/Stellungnahme-Gutachten-SG2504240005.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Offener Brief Reformbedarf in der privaten Altersvorsorge\r\nAn die Mitglieder der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nDeutschland steht an einem Wendepunkt. Das dritte Rezessionsjahr in Folge droht. Dringend\r\nerforderlich sind massive Investitionen, um die Infrastruktur zu modernisieren und die\r\nVerteidigungsfähigkeit zu stärken. Hierfür ist privates Kapital unverzichtbar, um die\r\nWettbewerbsfähigkeit des Standorts zu sichern. Laut einer Studie des BDI wird die Transformation von\r\nWirtschaft und Gesellschaft bis 2030 mehr als 1,4 Billionen Euro kosten. Klar ist: Staatliche Budgets\r\nallein reichen nicht aus. Erholung und Modernisierung unserer Wirtschaft werden nur mit der\r\nMobilisierung privaten Kapitals – zusätzlich zum geplanten Sondervermögen – und damit einem\r\nstarken Kapitalmarkt gelingen.\r\nHinzu kommt ein weiteres Problem. Die bereits eingetretene und sich weiter verschärfende Überlastung\r\nunseres Rentensystems. Bis 2036 gehen rund 20 Millionen Babyboomer in Rente, während nur 12,5\r\nMillionen jüngere Arbeitskräfte nachrücken. Das umlagefinanzierte Rentensystem stößt an seine\r\nGrenzen – private Vorsorge wird unverzichtbar.\r\nEs gibt eine Lösung für beide Probleme: eine kapitalmarktorientierte, staatlich geförderte private\r\nAltersvorsorge. Sie ermöglicht den Vermögensaufbau breiter Bevölkerungsschichten und\r\nmobilisiert dringend benötigtes Kapital für Zukunftsinvestitionen.\r\nDer Kapitalmarkt bietet enorme Chancen. Wer in den letzten 30 Jahren in den DAX investierte, erzielte\r\neine durchschnittliche Rendite von 7,1 % pro Jahr (Deutsches Aktieninstitut). Dennoch wird dieses\r\nPotenzial in Deutschland unzureichend genutzt – über ein Drittel des Geldvermögens liegt weiterhin in\r\nBargeld und Einlagen und steht damit für Zukunftsinvestitionen nicht optimal zur Verfügung. Mutige\r\nstaatliche Anreize und der Abbau unnötiger Belastungen sind nötig, um Kapital zu mobilisieren und das\r\nvolle Potenzial für private Investitionen zu entfalten.\r\nWir sind eine Allianz führender Finanzmarktakteure in Deutschland und setzen uns für eine\r\ngrundlegende Reform der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge in Form eines\r\nAltersvorsorgedepots ein.\r\nFür eine solche Reform schlagen wir folgende Maßnahmen vor:\r\n• Privatwirtschaftliche Organisation mit kostengünstigen individuellen Depots für Sparer\r\n• Förderung durch staatliche Zulagen und Steuerfreiheit in der Einzahlphase sowie Zulagen für\r\nKinder\r\n• Verzicht auf verpflichtende Kapitalgarantien und Verrentung\r\n• Steuerliche Vorteile für die Verrentungs- / Auszahlungsphase\r\n• Diversifizierung der Anlagemöglichkeiten, darunter u.a. Aktien, Fonds, ETFs, ELTIFs und\r\nAnleihen der öffentlichen Hand sowie von Unternehmen und Banken mit hoher Bonität\r\n• Kostengünstiges und unbürokratisches Zulassungsverfahren\r\n• Bestandsschutz für Riester-Verträge mit der Möglichkeit der Garantieflexibilisierung\r\nUnser Appell: Stellen Sie die Weichen für ein Deutschland, in dem breite Bevölkerungsschichten\r\nVermögen aufbauen und privates Kapital den Wohlstand von morgen sichert. Wir sind jederzeit\r\nbereit, diesen Prozess mit unserer Expertise und Erfahrung zu unterstützen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007082","regulatoryProjectTitle":"Produktzugang von Privatanlegern erleichtern, Handelbarkeit von Unternehmensanleihen stärken","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e1/0b/317928/Stellungnahme-Gutachten-SG2406190023.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Empfehlungen an die Politik - Kapitalmarkt der Zukunft\r\nDeutschland steht vor großen Herausforderungen. Es ist Schlusslicht der G20-Staaten, ausländische Direktinvestitionen sinken und namhafte Unternehmen wie BioNTech und Birkenstock gehen in den USA an die Börse. Trotz dieser Herausforderungen bieten sich für Deutschland als Wirtschaftsnation auch Chancen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem starken Kapitalmarkt: Gut entwickelte und liquide Kapitalmärkte fördern langfristiges Wachstum, indem sie eine effiziente Kapitalallokation ermöglichen und Innovationen finanzieren\r\n\r\nEuropäischer Kapitalmarkt: Vollendung der Kapitalmarktunion\r\nKapitalmarktunion priorisieren, um Finanzierung der Zukunft sicherzustellen\r\nFinanzierung von Schlüsseltechnologien: Börsengänge in \r\nEuropa erleichtern\r\n•\tWir brauchen die Kapitalmarktunion für die Finanzierung der digitalen und nachhaltigen Transformation Europas\r\n•\tKluge Anreize für Börsengänge fördern Investitionen in KI, Cloud & Blockchain und stärken die europäische Wettbewerbsfähigkeit\r\nSteuerliche Förderung des Eigenkapitals \r\ngegenüber Fremdkapital; Vereinheitlichung des Insolvenzrechts in der EU\r\n\r\nVermögensaufbau stärken und Rente sichern: Anlagekultur fördern \r\n•\tWertpapiere sind ein unverzichtbares Element für Vermögensaufbau und Altersvorsorge\r\n•\tSchweden ist Vorbild: Einfache, steuerlich geförderte Anlagesparkonten begünstigen die Kapitalmarktbeteiligung der Bevölkerung\r\nEinführung der Aktienrente und steuerlich attraktiver Anlagesparkonten;Maßnahmen zur Finanzbildung ausbauen\r\n\r\nBlockchain für den Kapitalmarkt der Zukunft\r\nPotenzial der Blockchain als Innovationsmotor ausschöpfen\r\nInnovationen ermöglichen: DLT Pilot Regime praxisnah gestalten\r\n•\tDie Blockchain (DLT) ist im Finanzbereich besonders vielversprechend: Schnellere, effizientere und günstigere Transaktionen \r\n•\tDas DLT Pilot Regime ermöglicht das Experimentieren mit der Blockchain. Hier kann die EU eine Vorreiterrolle einnehmen\r\nDas DLT Pilot Regime ausweiten: Höhere Volumina, mehr Asset-Klassen; Öffnung bestehender Regulierung für die DLT (z.B. CSDR)\r\n\r\n\r\nTokenisierung fördern: Potenziale für Anleger und Realwirtschaft ausschöpfen\r\n•\tTokenisierung ermöglicht effizientere Wertpapiermärkte und bietet Anlegern neue Investitionen, z.B. in Immobilien, Kunst und Windparks\r\n•\tTokenisierung nutzt öffentliche Blockchains als Infrastruktur, die für alle Marktteilnehmer nutzbar ist\r\nMarktinfrastruktur technologieneutral regulieren; Gleichbehandlung öffentlicher und privater Blockchains muss sichergestellt werden\r\n\r\nEtablieren von Krypto-Assets im Kapitalmarkt der Zukunft\r\nInstitutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets\r\nerleichtern\r\nEuropäischen Vorsprung ausbauen: Einheitliches Regelwerk für Krypto-Assets\r\n•\tDie „Markets in Crypto Assets Regulation“ (MiCAR) schafft stabile Strukturen und ist ein Meilenstein mit Vorbildfunktion für andere Länder\r\n•\tUmsetzung mit Augenmaß und passgenaue Weiterentwicklung der Krypto-Märkte, z.B. beim „Staking“ (eine Art Verzinsung von Krypto-Assets)\r\nVorreiterrolle nicht durch überbordend nationale Bürokratie verspielen; Rechtssicherheit beim Staking durch europaweit einheitliche Regeln\r\n\r\nUmweltbilanz schafft Transparenz: Faire Beurteilung von KryptoAsset\r\n•\tMiCAR-Vorgaben sorgen für Transparenz über den ökologischen Fußabdruck von Krypto-Assets \r\n•\tDie Debatte um die Nachhaltigkeit von Krypto-Assets (z.B. Bitcoin) muss fair geführt werden und den Einsatz nachhaltiger Energiequellen berücksichtigen\r\nStatt Verbote Transparenz über Kryptowährungen; Regulierung muss technologieoffen sein, um Fortschritt zu ermöglichen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007083","regulatoryProjectTitle":"Rahmenbedingungen für Börsengänge erleichtern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e6/34/317930/Stellungnahme-Gutachten-SG2406190024.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Empfehlungen an die Politik - Kapitalmarkt der Zukunft\r\nDeutschland steht vor großen Herausforderungen. Es ist Schlusslicht der G20-Staaten, ausländische Direktinvestitionen sinken und namhafte Unternehmen wie BioNTech und Birkenstock gehen in den USA an die Börse. Trotz dieser Herausforderungen bieten sich für Deutschland als Wirtschaftsnation auch Chancen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem starken Kapitalmarkt: Gut entwickelte und liquide Kapitalmärkte fördern langfristiges Wachstum, indem sie eine effiziente Kapitalallokation ermöglichen und Innovationen finanzieren\r\n\r\nEuropäischer Kapitalmarkt: Vollendung der Kapitalmarktunion\r\nKapitalmarktunion priorisieren, um Finanzierung der Zukunft sicherzustellen\r\nFinanzierung von Schlüsseltechnologien: Börsengänge in \r\nEuropa erleichtern\r\n•\tWir brauchen die Kapitalmarktunion für die Finanzierung der digitalen und nachhaltigen Transformation Europas\r\n•\tKluge Anreize für Börsengänge fördern Investitionen in KI, Cloud & Blockchain und stärken die europäische Wettbewerbsfähigkeit\r\nSteuerliche Förderung des Eigenkapitals \r\ngegenüber Fremdkapital; Vereinheitlichung des Insolvenzrechts in der EU\r\n\r\nVermögensaufbau stärken und Rente sichern: Anlagekultur fördern \r\n•\tWertpapiere sind ein unverzichtbares Element für Vermögensaufbau und Altersvorsorge\r\n•\tSchweden ist Vorbild: Einfache, steuerlich geförderte Anlagesparkonten begünstigen die Kapitalmarktbeteiligung der Bevölkerung\r\nEinführung der Aktienrente und steuerlich attraktiver Anlagesparkonten;Maßnahmen zur Finanzbildung ausbauen\r\n\r\nBlockchain für den Kapitalmarkt der Zukunft\r\nPotenzial der Blockchain als Innovationsmotor ausschöpfen\r\nInnovationen ermöglichen: DLT Pilot Regime praxisnah gestalten\r\n•\tDie Blockchain (DLT) ist im Finanzbereich besonders vielversprechend: Schnellere, effizientere und günstigere Transaktionen \r\n•\tDas DLT Pilot Regime ermöglicht das Experimentieren mit der Blockchain. Hier kann die EU eine Vorreiterrolle einnehmen\r\nDas DLT Pilot Regime ausweiten: Höhere Volumina, mehr Asset-Klassen; Öffnung bestehender Regulierung für die DLT (z.B. CSDR)\r\n\r\n\r\nTokenisierung fördern: Potenziale für Anleger und Realwirtschaft ausschöpfen\r\n•\tTokenisierung ermöglicht effizientere Wertpapiermärkte und bietet Anlegern neue Investitionen, z.B. in Immobilien, Kunst und Windparks\r\n•\tTokenisierung nutzt öffentliche Blockchains als Infrastruktur, die für alle Marktteilnehmer nutzbar ist\r\nMarktinfrastruktur technologieneutral regulieren; Gleichbehandlung öffentlicher und privater Blockchains muss sichergestellt werden\r\n\r\nEtablieren von Krypto-Assets im Kapitalmarkt der Zukunft\r\nInstitutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets\r\nerleichtern\r\nEuropäischen Vorsprung ausbauen: Einheitliches Regelwerk für Krypto-Assets\r\n•\tDie „Markets in Crypto Assets Regulation“ (MiCAR) schafft stabile Strukturen und ist ein Meilenstein mit Vorbildfunktion für andere Länder\r\n•\tUmsetzung mit Augenmaß und passgenaue Weiterentwicklung der Krypto-Märkte, z.B. beim „Staking“ (eine Art Verzinsung von Krypto-Assets)\r\nVorreiterrolle nicht durch überbordend nationale Bürokratie verspielen; Rechtssicherheit beim Staking durch europaweit einheitliche Regeln\r\n\r\nUmweltbilanz schafft Transparenz: Faire Beurteilung von KryptoAsset\r\n•\tMiCAR-Vorgaben sorgen für Transparenz über den ökologischen Fußabdruck von Krypto-Assets \r\n•\tDie Debatte um die Nachhaltigkeit von Krypto-Assets (z.B. Bitcoin) muss fair geführt werden und den Einsatz nachhaltiger Energiequellen berücksichtigen\r\nStatt Verbote Transparenz über Kryptowährungen; Regulierung muss technologieoffen sein, um Fortschritt zu ermöglichen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022158","regulatoryProjectTitle":"Reform der privaten Altersvorsorge: Altersvorsorgereformgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/97/b0/686665/Stellungnahme-Gutachten-SG2601220011.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Boerse Stuttgart Group zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) \r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nals sechstgrößte europäische Börsengruppe und mit besonderem Fokus auf Privatanlegern ist uns die Beteiligung der Bevölkerung an den Chancen des Kapitalmarktes ein wichtiges Anliegen. Durch unsere Tochterbörse Nordic Growth Market AB (NGM) in Schweden wissen wir zudem, wie eine erfolgreiche Kapitalmarktbeteiligung der breiten Bevölkerung gelingen kann und wie wichtig dabei die private Altersvorsorge ist.  Wir danken Ihnen daher für die Gelegenheit, unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge übermitteln zu dürfen.\r\n\r\nDie Reform der dritten Säule der Altersvorsorge ist längst überfällig. Andere Länder in der EU sind uns weit voraus und nutzen den Kapitalmarkt deutlich intensiver für die Altersvorsorge als Deutschland. So liegt das Vermögen in der kapitalgedeckten Altersvorsorge im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung in Deutschland mit 12 Prozent deutlich unter dem OECD-Durchschnitt (98 Prozent) . In Verbindung mit der demografischen Entwicklung und dem erhöhten Investitionsbedarf in der Gesamtwirtschaft muss Deutschland „mehr Kapitalmarkt wagen“.\r\n\r\nDaher begrüßen wir den vorliegenden Reformvorschlag ausdrücklich. Er bietetVorsorgesparern die Auswahl zwischen Garantieprodukten und renditeorientierten Altersvorsorgedepots ohne Garantie. Er berücksichtigt somit individuelle Bedürfnisse und ermöglicht durch die Fördersystematik die Beteiligung einer breiten Bevölkerungsgruppe am Kapitalmarkt.\r\n\r\nIm Folgenden möchten wir auf folgende Änderungs-/Ergänzungsanträge eingehen, an denen wir Anpassungsbedarf sehen. \r\n\r\n1.\tRegelmäßige Anpassung einführen, um inflationsbedingten Verlusten Rechnung zu tragen\r\n\r\nWir begrüßen die im Referentenentwurf vorgeschlagene beitragsproportionale Grundzulage von 30 Cent für Eigenbeträge bis 1.200 Euro bzw. von 20 Cent für Eigenbeträge bis maximal 1.800 Euro, sowie die Kinderzulage pro Kind von 25 Cent bis zu einem maximalen Eigenbetrag bis 1.200 Euro. Das ist eine hilfreiche Förderung gerade für Menschen mit geringerem Einkommen und dürfte deren Kapitalmarktbeteiligung erhöhen. Ergänzend wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, die Höhe der Grund- und Kinderzulage als auch die Höchstbeträge zu indexieren und automatisch anzupassen, um inflationsbedingten realen Verlusten Rechnung zu tragen.\r\n\r\nSchließlich wäre es überlegenswert, das Altersvorsorgedepot mit der Förderungsform der vermögenswirksamen Leistungen zu kombinieren und Einzahlungen von Arbeitgebern ermöglichen, sodass den Anleger eine übersichtliche Bündelung ihrer Spartätigkeit ermöglicht wird.\r\n\r\n2.\tErweiterung der Positivliste nach §1 Abs. 1b Nr. 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)\r\n\r\nDie im RefE vorgeschlagenen Altersvorsorgeverträge ohne Garantie leisten sicherlich einen sehr guten Beitrag zur Kapitalmarktbeteiligung der Bevölkerung und für eine chancenorientierte private Altersvorsorge. In Artikel 6 des RefE wird eine Positivliste an Anlageklassen formuliert, die innerhalb der Altersvorsorgeverträge investierbar sind. Nach §1 Abs. 1b sind Anlagen in OGAWs, Publikums-AIFs, ELTIFs sowie Schuldverschreibungen von öffentlichen Institutionen zugelassen. Was den „Standarddepot-Vertrag“ nach Abs. 1c angeht, sind sogar nur Anlagen in OGAW-Sondervermögen zulässig. \r\n\r\nDas erachten wir als eine zu restriktive Limitierung der Anlagemöglichkeiten. Denn mit einer Ausweitung der Anlageklassen geht die Möglichkeit einher, das Portfolio nach individuellen Anlage- und Risikoerwägungen auszurichten. Dementsprechend sollte aus unserer Sicht das Anlagespektrum voll ausgeschöpft werden können. Wir empfehlen daher, vor allem in die Positivliste nach §1 Abs. 1b Nr. 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes folgende Anlageklasse mit aufzunehmen:\r\n\r\n•\tSchuldverschreibungen, die von finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmen ausgegeben werden (Unternehmensanleihen);\r\n\r\nWir möchten an dieser Stelle insbesondere auf die „Empfehlung der Europäischen Kommission vom 30.09.2025 zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Spar- und Anlagekonten mit vereinfachter und vorteilhafter steuerlicher Behandlung“ verweisen. In Erwägungsgrund 16 wird dort klar benannt, dass „zur Risikominderung […] eine Diversifizierung des Anlegerportfolios unerlässlich [ist]“. Dementsprechend „sollten die Bürgerinnen und Bürger der EU […] Zugang zu einer Vielzahl von Finanzinstrumenten haben, darunter mindestens zu Aktien, Anleihen und Anteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren […].“ \r\nWir würden es daher ausdrücklich begrüßen, wenn der vorliegende Entwurf die Empfehlung der Europäischen Kommission berücksichtigt. Denn neben Diversifizierung tragen Investments in Unternehmensanleihen und Aktien auch dazu bei, Kapital für Innovation und Transformation der Unternehmen und der Gesamtwirtschaft zu mobilisieren. \r\n\r\n3.\tIm Sinne des Anlegerschutzes Börsenhandelspflicht einführen\r\n\r\nDarüber hinaus sollte der Handel von im Altersvorsorgedepot gehandelten Wertpapieren ausschließlich über organisierte Börsenplattformen (Geregelte Märkte und Multilaterale Handelssysteme, kurz MTFs) erfolgen. Dies dient der Transparenz in der Preisfindung und erhöht den Anlegerschutz. Eine ähnliche Regelung ist zum Beispiel auch im schwedischen „Investeringssparkonto“ (ISK) und in den Anlagevorschriften  für Anbieter von Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukten (PEPP) implementiert.\r\n1  Siehe Boerse Stuttgart Group/DAI (2025): Mit dem Kapitalmarkt zur Zukunftsnation. Die Erfolgsfaktoren Schwedens (Link). \r\n2  Siehe DAI/Vanguard (2025): Kinderdepots im internationalen Vergleich, S. 10 (Link).  \r\n3  Siehe Art. 41 Abs. 1 lit. d) der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP), wonach „Vermögenswerte vorrangig an geregelten Märkten anzulegen [sind]“. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022158","regulatoryProjectTitle":"Reform der privaten Altersvorsorge: Altersvorsorgereformgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c1/fc/687666/Stellungnahme-Gutachten-SG2601300015.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stuttgart, 29. Januar 2026\r\n\r\nStellungnahme der Boerse Stuttgart Group zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) \r\n\r\nSehr geehrter Herr ...,\r\n\r\nwir begrüßen den vorliegenden Regierungsentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz ausdrücklich. Er bietet Vorsorgesparern die Auswahl zwischen Garantieprodukten und renditeorientierten Altersvorsorgedepots ohne Garantie. Mit dem Altersvorsorgedepot wird zudem der Grundstein für eine neue Kapitalmarktkultur gelegt – nach dem Vorbild erfolgreicher Systeme in Schweden, Großbritannien und Frankreich.\r\n\r\nIm Folgenden möchten wir auf Änderungs-/Ergänzungsanträge eingehen, wo wir noch Anpassungsbedarf im Regierungsentwurf (RegE) sehen:\r\n\r\n1.\tErweiterung der Positivliste nach §1 Abs. 1b Nr. 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) um Unternehmensanleihen\r\n\r\nDie im RegE vorgeschlagenen Altersvorsorgeverträge ohne Garantie leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Kapitalmarktbeteiligung der Bevölkerung und zur chancenorientierten privaten Altersvorsorge. In Artikel 7 des RegE wird eine Positivliste an Anlageklassen formuliert, die innerhalb der Alters-vorsorgeverträge investierbar sind. Nach §1 Abs. 1b Nr. 2 sind Anlagen in OGAWs, Publikums-AIFs, ELTIFs sowie Schuldverschreibungen von öffentlichen Institutionen zugelassen. Was den „Standarddepot-Vertrag“ nach Abs. 1c angeht, sind sogar nur Anlagen in OGAW-Sondervermögen zulässig. \r\nDas erachten wir als eine zu restriktive Limitierung der Anlagemöglichkeiten. Denn mit einer Ausweitung der Anlageklassen geht die Möglichkeit einher, das Depot nach individuellen Diversifikations- und Risikoerwägungen auszurichten.\r\nWir würden daher grundsätzlich eine Diversifikation auf das volle Spektrum an investierbaren Anlageklassen begrüßen.\r\n\r\nSollte der Gesetzgeber Schwerpunkte setzen wollen, sprechen wir uns dafür aus, die Positivliste nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG um „Schuldverschreibungen von finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmen (Unternehmensanleihen)“ zu erweitern.\r\n\r\nAus unserer Sicht gibt es dafür starke Argumente:\r\n\r\n•\tGängige Praxis: In vielen Ländern (UK, Schweden) können in steuerlich begünstigten Altersvorsorgedepots bzw. Investment-Savings-Accounts direkt Unternehmensanleihen gehalten werden – Deutschland wäre mit der geplanten Beschränkung deutlich restriktiver.\r\n•\tZinsen: Eine exemplarische 7-jährige Unternehmensanleihe mit 4,5 % Coupon liefert bei Halten bis Fälligkeit verlässlich diesen Jahreszins – unabhängig von Marktzinsschwankungen, das Zinsänderungsrisiko bis zur Fälligkeit entfällt.\r\n•\tBonität/Rating: Unternehmensanleihen mit Investment-Grade-Rating werden laufend von unabhängigen Agenturen geprüft; das standardisierte Rating macht das Kreditrisiko transparent und zwischen Emittenten vergleichbar – gerade für Altersvorsorgesparer eine wichtige Orien-ierungshilfe.\r\n•\tKapitalschutz: Im Insolvenzfall rangieren unbesicherte Unternehmensanleihen in der Kapitalstruktur vor dem Eigenkapital; Anleihegläubiger haben im Krisenfall strukturell höhere Chancen auf (Teil-)Rückflüsse als Aktionäre – ein zentrales Element kapitalschonender Altersvorsorge.\r\n•\tFinanzierung der Realwirtschaft: Wer Unternehmensanleihen deut-scher oder europäischer Unternehmen hält, unterstützt mittelbar die Finanzierung der europäischen Realwirtschaft – ein liquider, nachgefragter Anleihemarkt erleichtert zudem die zukünftige Refinanzierung der Emittenten.\r\n\r\n2.\tIndexierung der Zulagen\r\n\r\nWir begrüßen die im Referentenentwurf vorgeschlagene beitragsproportionale Grundzulage von 30 Cent für Eigenbeträge bis 1.200 Euro bzw. von 20 Cent für Eigenbeträge bis maximal 1.800 Euro, sowie die Kinderzulage pro Kind von 25 Cent bis zu einem maximalen Eigenbetrag bis 1.200 Euro. Da-mit bietet die Förderung Anreize gerade für Menschen mit geringerem Ein-kommen und dürfte deren Kapitalmarktbeteiligung erhöhen. \r\n\r\nAus unserer Sicht wäre es sinnvoll, die Höhe der Grund- und Kinderzulage als auch die Höchstbeträge zu indexieren bzw. automatisch anzupassen, um inflationsbedingten realen Verlusten Rechnung zu tragen. Dies könnte automatisch anhand der Inflationsrate oder im Rahmen der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erfolgen.\r\n\r\n3.\tFörderform „vermögenswirksame Leistungen“ als zusätzliche Einzahlung ermöglichen\r\n\r\nWir schlagen vor, das Altersvorsorgedepot mit der Förderform der vermögenswirksamen Leistungen zu kombinieren und damit Einzahlungen von Arbeitgebern zu ermöglichen, sodass den Anlegern eine Bündelung ihrer Spartätigkeit ermöglicht wird.\r\n\r\n4.\tObligatorische Anbindung an die Digitale Rentenübersicht\r\n\r\nWir empfehlen, dass Anbieter von Altersvorsorgedepots ihre Produkte obligatorisch an die Digitale Rentenübersicht anbinden. Die Bündelung der gesamten Altersvorsorge der Bürgerinnen und Bürger hilft mögliche Versorgungslücken leichter zu erkennen. Zugleich bietet es sich an, die Digitale Rentenübersicht durch gemeinsame Informationsinitiativen stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. Auf diese Weise ließe sich das Potenzial dieses Instruments für eine informierte und selbstbestimmte Alters-vorsorge noch besser nutzen.\r\n\r\n5.\tEinführung der Börsenhandelspflicht zum Anlegerschutz\r\n\r\nRegulierte Börsen bieten ein Höchstmaß an Transparenz, Anlegerschutz und Marktintegrität und sind daher bestens geeignete Handelsplätze gerade für Privatanleger. Daher sollte der Handel von Wertpapieren im Rahmen des Altersvorsorgedepots ausschließlich über organisierte Börsenplatt-formen erfolgen. Dies dient der Transparenz in der Preisfindung und erhöht den Anlegerschutz. Eine ähnliche Regelung ist zum Beispiel auch im schwedischen „Investeringssparkonto“ (ISK) und in den Anlagevorschriften  für Anbieter von Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukten (PEPP) im-plementiert.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023547","regulatoryProjectTitle":"EU Market Integration Package (MIP): Forderung nach Quick-fix beim Review des DLT-Pilot-Regimes; Anpassungen bei Zentralisierung der Aufsicht bei ESMA","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b9/d1/717755/Stellungnahme-Gutachten-SG2603310229.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der Boerse Stuttgart Group zur Konsultation über das EU-Marktintegrationspaket (MIP) \r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\naus Sicht der Boerse Stuttgart Group beinhaltet das Marktintegrationspaket (MIP) der EU-Kommission das Potenzial, grenzüberschreitende Geschäftsak-tivitäten von Börsen und anderen Marktteilnehmern in der EU zu erleichtern. Besonders hervorzuheben sind die innovativen Aspekte des Pakets, die wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Marktinfrastrukturen und die Nutzung neuer Technologien wie die die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) setzen. Da dies zur Stärkung eines integrierten und wettbewerbsfähi-gen Kapitalmarkts in der EU beiträgt, begrüßen wir das Paket ausdrücklich. \r\n\r\nIm Folgenden wollen wir auf einige Aspekte näher eingehen, bei denen wir Anpassungsbedarf sehen. \r\n\r\n1.\tDLT Pilot Regime\r\n\r\nDie Boerse Stuttgart Group begrüßt ausdrücklich die im Rahmen des MIP vorgeschlagene Weiterentwicklung des DLT Pilot Regimes (DLTPR), da die-ses einen zentralen Baustein für den Handel und die Abwicklung von DLT-Finanzinstrumenten bzw. auf der Blockchain begebenen Wertpapieren ist. Funktionierende Sekundärmärkte sind wiederum die Voraussetzung dafür, dass Wertpapiere wie beispielsweise in Deutschland nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) als Kryptowertpapiere begeben werden. Das DLTPR ist daher von elementarer Bedeutung für die zukünftige Wett-bewerbsfähigkeit des europäischen Kapitalmarktes. \r\nDas DLTPR ist eine wesentliche Grundlage für das Geschäftsmodell von Seturion, der paneuropäischen Plattform für DLT-basierte Finanzinstrumente der Boerse Stuttgart Group. Die im MIP bzw. im DLTPR-Entwurf (im Folgen-den “DLTPR-E”) angelegten Erweiterungen – etwa höhere Volumengrenzen, eine Ausweitung auf sämtliche Finanzinstrumente bei angemessenem Anle-gerschutz sowie eine Entfristung von Lizenzen – sind entscheidend für die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Die Ausweitung des DLTPR stärkt jedoch auch die Rolle transparenter Handelsplätze („lit markets“) im Bereich DLT-basierter Finanzinstrumente, denn ohne eine Ausweitung drohen diese Aktivitäten auf weniger transparente OTC-Märkte auszuweichen.\r\n\r\nZugleich sehen wir mit großer Sorge, dass die im DLTPR-E vorgesehenen Änderungen aufgrund des komplexen Gesetzgebungsverfahrens des Ge-samtpakets voraussichtlich erst mit großer Verzögerung anwendbar sein werden und Europa damit im internationalen Wettbewerb um die Tokenisie-rung von Wertpapieren – insbesondere gegenüber den USA – weiter an Boden verlieren könnte. Angesichts der in den USA bereits sichtbaren dy-namischen Entwicklungen, etwa zügiger regulatorischer Erleichterungen für zentrale Marktinfrastrukturen (teilweise im Wege kurzfristiger “No‑Action‑Letters”), halten wir es für zwingend erforderlich, dass die EU kurzfristig Handlungsbereitschaft zeigt, und einen attraktiven Rahmen für Investitionen in DLT‑Marktstrukturen schafft.\r\n\r\n1.1 DLTPR-Quick-Fix\r\nVor diesem Hintergrund sprechen wir uns mit Nachdruck für einen gezielten DLTPR-Quick-Fix aus. Mit einem solchen Quick-Fix sollten Teile des DLTPR-Reviews aus dem MIP herausgelöst und als eigenständige, beschleunigte Gesetzesinitiative behandelt werden. Er sollte aus unserer Sicht mindestens folgende Kernelemente enthalten:\r\n\r\n•\tAufhebung der Beschränkung auf bestimmte Finanzinstru-mente durch Streichung DLTPR Art. 3 (1) bei gleichzeitiger Ein-haltung der jeweiligen Anlegerschutzbestimmungen, \r\n•\tdeutliche Anhebung der pro DLT-Marktinfrastruktur geltenden Volumenobergrenzen, idealerweise wie vorgeschlagen auf 100–150 Mrd. EUR, DLTPR-E Art. 3 (2), \r\n•\tStreichung der pro Finanzinstrument geltenden Emissionsvo-lumen-Limits ebenfalls durch Anpassung des DLTPR Art. 3 (1),\r\n•\tEntfristung der Lizenzen, wie im DLTPR-E vorgeschlagen, \r\n•\tsowie die unmittelbare Anwendbarkeit der neuen Regeln mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung.\r\n\r\nAlternativ sollte geprüft werden, ob diese Elemente an bereits laufende Ge-setzesinitiativen – etwa den Digitalen Omnibus oder den EU-Verbriefungsvorschlag – angehängt werden können, um den Zeitplan weiter zu beschleunigen.\r\n\r\n1.2 Weitere Ergänzungen\r\n\r\nDarüber hinaus haben wir Anmerkungen zu folgenden Punkten:\r\n\r\na)\tVerhältnismäßigkeit bei der Ausgestaltung der CSDR-Eigenkapitalanforderungen im DLTPR \r\n\r\nDas derzeitige DLTPR sieht gezielte Ausnahmen von der Zentralverwah-rerverordnung (CSDR) und MiFID II vor, die – abgesehen von den Eigenmit-telvorschriften – rein technisch begründet sind und kein „lighter Regime“ darstellen; diese Abweichungen müssen zudem einzeln beantragt und durch Kompensationsmaßnahmen unterlegt werden.\r\n\r\nDer DLTPR-E sieht nun eine weitgehende Angleichung an die CSDR-Eigenkapitalanforderungen vor, die jedoch aus unserer Sicht nicht ausrei-chend verhältnismäßig ausgestaltet sind. Betreiber eines DLT-SS oder DLT-TSS müssten bis zu einem Volumen von 10 Mrd. EUR 50% der CSDR-Eigenmittelanforderungen erfüllen und ab einem Volumen von 15 Mrd. EUR 100% des CSDR-Niveaus vorhalten.\r\n\r\nDamit müssten Betreiber von DLT SS/TSS faktisch dieselben Eigenkapital-anforderungen wie klassische CSDs erfüllen, unterliegen aber weiterhin strik-ten Volumengrenzen. Um die Skalierung innovativer Marktinfrastrukturen zu ermöglichen, sollten die Eigenkapitalanforderungen daher so lange verhält-nismäßig ausgestaltet werden, wie volumenbezogene Beschränkungen gel-ten. Wir schlagen eine Obergrenze von 75% des CSDR-Niveaus bis zum Erreichen der Volumenschwelle von 100 Mrd. EUR vor. Eine 100-prozentige Unterlegung scheint uns geboten, wenn die Volumenbegrenzung von 100/150 Mrd. EUR entfällt. \r\n\r\nb)\tVereinfachter Übergang in die CSDR und Vermeidung von Dop-pelregulierung\r\n\r\nErwägungsgrund 48 des DLTPR-E stellt ausdrücklich in Aussicht, dass nach dem DLTPR zugelassene Institute beim Herauswachsen aus dem DLTPR in den Anwendungsbereich der CSDR überführt werden sollen („can fall under the scope of Regulation (EU) No 909/2014 once they have outgrown that regime“).  Im Entwurf der Kommission fehlt jedoch ein klar geregelter, prakti-kabler Übergangspfad in eine CSDR -Zulassung.\r\n\r\nDa Betreiber eines DLT-SS oder DLT-TSS bei Erreichen der maximalen Vo-lumenschwelle bereits sämtliche einschlägigen CSDR-Anforderungen – ein-schließlich der Eigenmittelanforderungen – erfüllen müssen (vgl. oben), ist ein vollumfängliches CSDR-Zulassungsverfahren weder sachgerecht noch verhältnismäßig. Sinnvoll ist ein vereinfachtes Erlaubnis- bzw. „Fast-Track“-Verfahren, das auf den im DLTPR-Verfahren bereits geprüften Governance-, Risiko- und IT-Strukturen aufsetzt und den Übergang über eine qualifizierte Notifizierung – vergleichbar der Systematik in der Europäischen Verordnung über Kryptowerte (MiCAR) – ermöglicht.\r\n\r\nZugleich muss die künftige Rolle eines DLT-TSS im Zusammenspiel von Mi-FID II/MiFIR und CSDR klar geregelt werden. Außerhalb des DLTPR gilt das Trennungsprinzip zwischen Handel (MiFID) und Nachhandel (CSDR), wäh-rend die DLT-TSS-Genehmigung unter dem DLTPR die Bündelung von Handels- und Nachhandelsfunktionen in einer Entität ausdrücklich zulässt. Diese Systeminnovation des DLTPR sollte dauerhaft gesichert werden, in-dem in CSDR und MiFID eine ausdrückliche Brückennorm verankert wird, die die Doppelrolle von Marktbetreibern/Wertpapierfirmen mit CSD-Funktionen anerkennt, Doppelregulierung vermeidet und einen rechtssicheren Über-gang eines DLT-TSS in das reguläre CSDR-Regime eröffnet.\r\n\r\nIm Rahmen der Reform des DLTPR sollte eine „CSD-Fiktion“ vorgesehen werden, die klarstellt, dass der Begriff „CSD“ auch ein DLT-TSS und DLT-SS umfasst. Das würde weitere Rechtssicherheit für DLT-TSS und DLT-SS An-bieter schaffen.\r\n\r\n\r\nc)\tNutzung von E-Money Token im DLTPR\r\n\r\nDas DLTPR erlaubt bereits heute die Abwicklung DLT-basierter Finanzin-strumente mit E-Money Token (EMT) bzw. sogenannten Stablecoins. Der DLTPR-E sieht nun jedoch vor (u.a. in Art. 5 und Erwägungsgrund 80), dass solche Zahlungen ausschließlich mit EMT zulässig sind, die an eine EU-Währung gebunden sind.\r\n\r\nDie daraus resultierende faktische Beschränkung auf EMT in EU-Währungen ist sachlich nicht gerechtfertigt und schränkt die Gestaltungsfreiheit von Marktinfrastrukturen ein, da Handel und Abwicklung in Fremdwährungen im Kapitalmarkt gängige Praxis sind. Ein Ausschluss von Nicht-EU-Währungen könnte wiederum dazu führen, dass sich entsprechendes Handelsvolumen in den OTC-Bereich verschiebt.  Eine Förderung in EU-Währungen denomi-nierter EMT sollte über bessere Rahmenbedingungen und Anreize erfolgen – nicht über eine quasi verpflichtende Vorgabe, andere hochwertige EMT-Denominierungen faktisch auszuschließen.\r\n\r\n2.\tZentralisierung der Aufsicht und ESMA-Mandat\r\n\r\n2.1\tZentralisierung der Aufsicht über Börsen und Crypto-Asset Service Provider (CASPs)\r\n\r\nDie Boerse Stuttgart Group ist mit der bestehenden Aufsichtsstruktur – nati-onale Aufsicht und lokale Börsenaufsicht – grundsätzlich zufrieden, da sie die Nähe zum Markt, eine gute Kenntnis der lokalen Marktgegebenheiten und eine effiziente Umsetzung der Regulierung gewährleistet. Zugleich er-kennen wir das Ziel der EU-Kommission an, für bedeutende Infrastrukturen und grenzüberschreitend tätige Marktteilnehmer einheitlichere Rahmenbe-dingungen zu schaffen und durch eine stärkere Rolle der ESMA zur Auf-sichtskonvergenz beizutragen.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund halten wir den Ansatz für sachgerecht, die zentrale Aufsicht bei der ESMA auf signifikante und grenzüberschreitend aktive Bör-sen zu beschränken, während andere Handelsplätze weiterhin primär durch die nationalen Behörden beaufsichtigt werden. Entscheidend ist aus unse-rer Sicht, dass jede Übertragung von Aufsichtsbefugnissen klar definierte Zuständigkeiten vorsieht, Doppelstrukturen vermeidet und nicht zu zusätzli-chen, vermeidbaren Bürokratielasten für die beaufsichtigten Institute führt.\r\n\r\nFür die Aufsicht über Crypto-Asset Service Provider begrüßen wir das Anlie-gen, einen kohärenten und europaweit konsistenten Aufsichtsrahmen zu schaffen, der zur Integrität und Stabilität der Kryptomärkte beiträgt und Auf-sichtsarbitrage verhindert. Die bisherigen Erfahrungen mit der nationalen Aufsicht in Deutschland zeigen, dass ein hohes Maß an Expertise aufge-baut wurde, die in eine mögliche zentrale Aufsicht bei der ESMA sinnvoll eingebunden werden sollte. Voraussetzung für eine gelingende Zentralisie-rung ist, dass ESMA über ausreichende Ressourcen, Fachkompetenz und geeignete Organisationsstrukturen verfügt, um eine effiziente, risikoorientier-te und verhältnismäßige Aufsicht sicherzustellen. \r\n\r\n2.2\tAusweitung des ESMA-Mandats auf den Aspekt der Wettbewerbsfä-higkeit \r\n\r\nWir unterstützen grundsätzlich die Zielsetzung der ESMA-Verordnung, auf eine einheitliche Aufsichtspraxis in der EU hinzuwirken. Dieses Ziel sollte jedoch mit einem pragmatischen und verhältnismäßigen Aufsichtsansatz einhergehen, der die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der euro-päischen Marktteilnehmer und auf den europäischen Kapitalmarkt als Gan-zes ausdrücklich mitberücksichtigt. Art. 1 Abs. 5 lit. h) der ESMA-Verordnung wird zwar dahingehend erweitert, dass ESMA die Marktintegration und Inno-vation im Finanzsektor unterstützen soll. Aus unserer Sicht greift das aber zu kurz. Ergänzend sollte im Mandat der ESMA ausdrücklich das Ziel der Wett-bewerbsfähigkeit verankert werden, um sicherzustellen, dass erweiterte Auf-sichtskompetenzen zu praxisnahmen und standortfreundlichen Regulie-rungsvorhaben führen. Ein ähnliches Mandat findet sich zum Beispiel im Vereinigten Königreich, wo die Financial Conduct Authority (FCA) ein „com-petitiveness and growth object“ (Financial Services and Markets Act 2023, Section 1B) als sekundäres Ziel verfolgt.\r\n\r\n\r\n3.\tMarktstruktur im Wertpapierhandel \r\n\r\nIm Bereich Marktstruktur und Börsenregulierung sehen wir im MIP die Chan-ce, den europäischen Wertpapierhandel insgesamt effizienter und integrier-ter zu gestalten, insbesondere durch Erleichterungen für die Mitgliedschaft an mehreren Handelsplätzen und die Schaffung der optionalen Kategorie der Pan-European Market Operators (PEMO). Die Möglichkeit, Dienstleistun-gen leichter grenzüberschreitend zu erbringen und den Marktzugang über einen EU-weiten „Passport“ zu vereinfachen, ist ein wichtiges Instrument zur Vertiefung der Kapitalmarktunion, das wir begrüßen.\r\n\r\nGleichzeitig bedauern wir, dass das Paket bislang keine grundlegenden Reformen der Handelsmarktstruktur vorsieht, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Börsenhandel zu außerbörslichem (OTC-/bilateralem) Handel. Aus Sicht der Boerse Stuttgart Group sollten Kundenaufträge von Privatanlegern grundsätzlich ausschließlich an regulierten Börsen und MTFs ausgeführt werden, da nur dort ein Höchstmaß an Transparenz, Anleger-schutz und Marktintegrität gewährleistet ist.\r\n\r\nDarüber hinaus halten wir es für sinnvoll, die Regeln zur bestmöglichen Aus-führung von Kundenorders (“Best Execution”) weiterzuentwickeln und per-spektivisch auf eine dynamische Best Execution umzustellen, die insbeson-dere dem Spread eines Finanzinstruments ein höheres Gewicht beimisst und so die tatsächliche Ausführungsqualität für Anleger besser widerspie-gelt.  Eine stärkere Fokussierung auf preisliche und qualitative Ausführungs-kriterien würde dazu beitragen, die Rolle transparenter, regulierter Märkte im Wettbewerb mit weniger transparenten Handelsformen zu stärken. Im Ideal-bild sollte der Anleger damit befähigt werden, auf transparenten und verläss-lichen Informationen begründete, selbstbewusste Entscheidungen über den für ihn am besten geeigneten Ausführungsplatz zu treffen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-13"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}