{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bürokratiemonster “Kleine Fachkunde” führt zu Taxi- und Mietwagensterben\r\nBereits drei Jahre liegt die Novelle des Personenbeförderungsrechts und damit die\r\nAbschaffung der Ortskundeprüfung für Taxifahrer zurück. Die Abschaffung im\r\nMietwagengewerbe liegt sogar bereits acht Jahren zurück und für Teile der Branche (Orte\r\n<50.000 Einwohner) galt sie sogar noch nie.\r\nAuch ohne Ortskundeprüfung ist es in den letzten drei Jahren zu keiner erkennbaren\r\nVerschlechterung von Service und Sicherheit im Taxi und Mietwagengewerbe gekommen.\r\nDaher stellt sich weiterhin die Frage nach der Notwendigkeit der “kleinen Fachkunde”\r\n. In\r\nZeiten von massivem Personalmangel, insbesondere im ländlichen Raum, ist eine solch\r\ndrastische und neue Berufszugangshürde nicht gerechtfertigt, ganz zu Schweigen davon,\r\ndass die Bundesregierung sich eigentlich dem Ziel der Entbürokratisierung verschrieben hat.\r\nZusätzliche Kosten sowie ein Mehr an Bürokratie für Bewerber, Unternehmen und Behörden\r\nlassen stark an der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zweifeln.\r\nAm 17. Juni 2024 stellte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nun seine\r\ndetaillierten Pläne zur sogenannten „Kleinen Fachkunde” vor:\r\n● Entgegen ursprünglichen Planungen, soll die Prüfung nun in Präsenz statt Online\r\nabgehalten werden. Es ist ein Offenbarungseid und ein Armutszeugnis für den\r\n“Digitalstandort Deutschland”\r\n, dass das Bundesministerium für Digitales nach\r\nmehrjähriger Planung nicht in der Lage ist, eine rechtssichere Online-Lösung dafür zu\r\nerarbeiten. Unter dem Druck der Corona-Pandemie war es möglich, sämtliche\r\nPrüfungen aus allen Lebenslagen, insbesondere auch im Berufs- und\r\nHochschulbereich, digital abzuhalten. Es ist unverständlich, warum dies nicht auch für\r\neine Prüfung, die neu eingeführt werden soll, umgesetzt werden kann.\r\n● Die Planungen, die Prüfung darüber hinaus ausschließlich auf Deutsch anbieten zu\r\nwollen, ist ein Schlag ins Gesicht der vielen Taxi- und Mietwagenfahrer, die den Job\r\nals Einstieg in den Arbeitsmarkt sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe in Deutschland\r\nnutzen und mit ihrer Tätigkeit gleichzeitig ihren Teil zur deutschen Wirtschaftsleistung\r\nbeitragen. Das Taxi- und Mietwagengewerbe ist historisch ein Gewerbe mit einem\r\nsehr hohen Anteil an Arbeitnehmern und -gebern mit Migrationshintergrund. In Zeiten\r\nsehr hoher Migration nach Deutschland, ist es nicht nachzuvollziehen, dass man\r\ndiesen Migranten den Berufseinstieg in dieses Gewerbe unnötig erschwert und den\r\nFachkräftemangel in der Branche unnötig und massiv verschärft.\r\nAnstatt auf Digitalisierung, Modernisierung und Entbürokratisierung, setzt das BMDV mit\r\ndiesem Vorschlag für die “Kleine Fachkunde” auf eine Präsenzprüfung ausschließlich in\r\ndeutscher Sprache.\r\nDer Taxiverband Deutschland, die „Platform Shared Mobility”\r\n, die Initiative „wirfahren” sowie\r\nder Bundesverband der Chauffeur & Limousine Service Unternehmen lehnen die Einführung\r\nder Fachkunde in dieser Form ab. Anstatt mit einem neuen Bürokratiemonster ohne\r\nNotwendigkeit vorzupreschen, sollte, bis eine rechtssichere Onlinelösung gefunden wurde,\r\nder Nachweis der Fachkunde durch ein vom P-Schein-Inhaber unterschriebenes\r\nBelehrungsblatt ausgestellt werden.\r\nFür das aktive Fahrpersonal muss zudem unter allen Umständen ein Bestandsschutz\r\ngewährt werden. Viele P-Schein-Inhaber sind bereits Jahre oder gar Jahrzehnte in der\r\nBranche tätig. Ihnen ist der Zwang zur Ablegung und Bezahlung einer Prüfung zu diesem\r\nZeitpunkt in ihrem Berufsleben nicht zu vermitteln. Abwanderung in andere Berufe und\r\nPolitikverdrossenheit wären die Folge."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Wir, die unterzeichnenden Verbände – der\r\nTaxiverband Deutschland, die Plattform Shared Mobility, der Bundesverband wirfahren\r\nsowie der Bundesverband der Chauffeur- & Mietwagenunternehmen Deutschland –\r\nnehmen dieses Datum zum Anlass, um ein klares Zeichen gegen die Einführung einer\r\nverpflichtenden „kleinen Fachkunde“ für Taxi- und Mietwagenfahrende zu setzen.\r\n● Die Abschaffung der Ortskundeprüfung hat nicht zu Qualitätsverlusten geführt:\r\nEntgegen damaliger Befürchtungen ist es nicht zu einem Qualitätsverlust im Taxi-\r\nund Mietwagengewerbe gekommen. Im Gegenteil: Die Verbreitung digitaler\r\nFahrtenvermittlungssysteme, Echtzeitnavigation und Bewertungssysteme haben\r\ndie Qualität und Transparenz im Markt spürbar erhöht. Auch ohne klassische\r\nOrtskundeprüfung ist die Sicherheit und Servicequalität im\r\nPersonenbeförderungsbereich auf hohem Niveau geblieben und das seit Jahren.\r\n● Die Branche braucht keine neuen bürokratischen Hürden, sondern\r\nniedrigschwellige Berufszugänge: Gerade in Zeiten eines gravierenden\r\nFachkräftemangels ist es kontraproduktiv, neue Zugangshürden zu schaffen. Taxi-\r\nund Mietwagenunternehmen in vielen Städten und Regionen kämpfen bereits\r\nheute darum, genügend Fahrerinnen und Fahrer zu finden. In ländlichen Räumen\r\nist das Angebot zum Teil bereits zusammengebrochen. Die Einführung einer\r\nverpflichtenden kleinen Fachkunde würde diesen Trend weiter verschärfen mit\r\ngravierenden Folgen für die Mobilitätsversorgung außerhalb urbaner Zentren.\r\n● Ein kommunaler Flickenteppich schadet allen Beteiligten: Einige Bundesländer\r\nerwägen, eine Fachkundeprüfung für Fahrerinnen und Fahrer einzuführen, andere\r\nwollen bewusst verzichten. Entsteht dadurch ein unübersichtlicher Flickenteppich\r\naus Einzelregelungen, drohen Rechtsunsicherheit, Wettbewerbsverzerrung und\r\nein unnötiger bürokratischer Aufwand für Unternehmen, Bewerber und Behörden.\r\n● Daher fordern wir: Streichen Sie die kleine Fachkunde vollständig aus der\r\nFahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Einführung einer bundesweiten Prüfung ist\r\nweder notwendig noch verhältnismäßig. Sie bedeutet zusätzliche Kosten, einen\r\nhöheren Verwaltungsaufwand und steht im Widerspruch zu den Zielen der\r\nBundesregierung, den Zugang zu Berufen zu erleichtern und Bürokratie\r\nabzubauen. Statt starrer Prüfungen braucht es intelligente, digitale und praxisnahe\r\nLösungen – etwa transparente Bewertungs- und Schulungssysteme, wie sie über\r\nApp-Vermittlungen längst üblich sind.\r\nWir appellieren an Sie, sich weiterhin für eine moderne, digitale und vor allem zugängliche\r\nMobilität einzusetzen und sich klar gegen die Einführung der kleinen Fachkunde\r\nauszusprechen. Die Personenbeförderung braucht moderne Rahmenbedingungen für\r\neine zunehmend digitalisierte Taxi- und Mietwagenbranche, keine weiteren\r\nbürokratischen Zugangshürden.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015876","regulatoryProjectTitle":"Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): Entbürokratisierung für Taxi- und Mietwagenunternehmen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/74/1d/507808/Stellungnahme-Gutachten-SG2504110016.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Modernisierung des Personenbeförderungsrechts: Taxi- und\r\nMietwagen fit für das 21. Jahrhundert machen, April 2025\r\nKernforderungen\r\n●\r\n●\r\n●\r\n●\r\nRückkehrpflicht für Mietwagen abschaffen\r\nFlexible Preise für Taxi und Mietwagen sicherstellen\r\nKommunale Willkür bei Genehmigungspraxis beenden\r\nKeine neuen Berufseinstiegshürden für das Fahrpersonal\r\nEinführung\r\nSeit Jahrzehnten ist die Mietwagenbranche ein elementarer Wirtschaftsfaktor im urbanen\r\nund ländlichen Raum. Wirfahren vertritt die Interessen dieser Branche mit weit über\r\n45.000 Fahrern, die tagtäglich einen zuverlässigen Service gewährleisten – in\r\nZusammenarbeit mit digitalen Plattformen, sowie im Limousinen- und Schülerverkehr.\r\nDas aktuelle Personenbeförderungsrecht trägt dem Wandel der Mobilitätsbedürfnisse der\r\nMenschen sowie dem digitalen Fortschritt nicht Rechnung. Offenheit für Innovationen\r\nsowie bürokratische Entlastungen für Taxi und Mietwagen sind notwendig, um zukünftig\r\neinen verlässlichen und ökonomisch sowie ökologisch nachhaltigen\r\nPersonenbeförderungsservice in der Fläche anbieten zu können.\r\n1. Rückkehrpflicht für Mietwagen abschaffen (§ 49 PBefG (4))\r\nMietwagenfahrerInnen müssen nach jedem Beförderungsauftrag leer zu ihrem\r\nBetriebssitz zurückkehren, sofern kein Folgeauftrag vorliegt. Diese Rückkehrpflicht ist\r\nsowohl ökologischer als auch ökonomischer Wahnsinn:\r\nSie führt zu unnötigem Verkehrsaufkommen, Lärm sowie Umweltverschmutzung. Das\r\nFraunhofer Institut hat jüngst die Auswirkungen der Rückkehrpflicht untersucht: Rund 30\r\nProzent aller Fahrstrecken entstehen durch die Rückkehr zum Betriebssitz. Allein in Berlin\r\nfallen täglich fast 200.000 Kilometer an unnötigen Leerfahrten an. Dies entspricht fünf\r\nErdumrundungen pro Tag1\r\n.\r\nDie Rückkehrpflicht ist nicht nur ein ökologischer Wahnsinn, sondern auch ökonomisch\r\nextrem herausfordernd. Die künstlich geschaffenen Mehrkosten belasten insbesondere\r\ndie kleinen und mittelständischen Betriebe übermäßig und widersprechen dem Ziel,\r\nKMUs von unnötiger Bürokratie zu befreien. Auch verhindert die Rückkehrpflicht einen\r\nUmstieg auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge. Elektrofahrzeuge verfügen weiterhin über\r\neine geringere Reichweite als Verbrenner. Ein Mietwagenverkehr unter Einsatz von\r\nElektrofahrzeugen ist mit der Rückkehrpflicht daher ökonomisch nicht nachhaltig.\r\n2. Flexible Preise für Taxis und Mietwagen sicherstellen (§ 51 u. § 51a PBefG)\r\nUnternehmen passen Preise nach Nachfrage und Angebot an. Egal ob die Deutsche\r\nBahn, Hotel-Buchungssysteme oder Fluggesellschaften, alle richten ihre Preise anhand\r\nvon Auslastungsdaten aus. Auf diese Weise werden Auslastung und Umsatz gesteigert.\r\nFür den Personenbeförderungsmarkt ist es dringend notwendig, die Preise für bestellte\r\nFahrten vollständig freizugeben. Von der Möglichkeit, Taxipreise auf kommunaler Ebene\r\n1 Fraunhofer Fokus (2024): Transformation des Taxi- und Mietwagengewerbes zur Emissionsfreiheit.\r\nzu flexibilisieren, machen aktuell nur einige Kommunen innerhalb eines begrenzten\r\nKorridors Gebrauch. Nur eine im Bundesgesetz verankerte, vollständige Flexibilisierung\r\nder Preise für per App oder Telefon bestellte Taxifahrten kann diesen Flickenteppich\r\nbeheben und das Taxi in das 21. Jahrhundert führen. Gleichzeitig müssen\r\nPreisverhandlungen zwischen Kunden und Fahrpersonal im Taxi unterbunden werden.\r\nDie exklusiven Privilegien des Taxis gegenüber dem Mietwagen (Bereithalten an\r\nTaxiständen & Winkverkehr) sollten erhalten bleiben. Bei diesen privilegierten Fahrten\r\nmuss allerdings weiterhin der kommunale Taxitarif zur Anwendung kommen. Allenfalls\r\nkönnte diskutiert werden, qualitativ höherwertige Taxi-Dienstleistungen (Luxusmodelle,\r\nE-Fahrzeuge) durch eine höhere Grundgebühr zu honorieren.\r\nAuch muss bei der Anpassung des Personenbeförderungsrechts der Rechtsprechung des\r\nEuGHs (Rechtssache C-50/21 „Prestige and Limousine“) Rechnung getragen werden:\r\nEinschränkungen des Mietwagenverkehrs über Preisregulierungen zum Schutz des\r\nTaxigewerbes sind nicht europarechtskonform. Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat\r\nin einer umfassenden Studie belegt, dass jegliche Preisregulierungen für den Mietwagen\r\nökonomisch unsinnig sind.\r\n2 Die Regelungen zur Einführung von\r\nMindestbeförderungsentgelten für Mietwagen müssen daher gestrichen werden.\r\n3. Kommunale Willkür bei der Genehmigungspraxis beenden (§ 12 ff PBefG)\r\nDie Anzahl der Konzessionen für Mietwagen ist kommunal nicht gedeckelt. Um die\r\nunternehmerische Freiheit von Mietwagenfirmen dennoch einzuschränken, greifen\r\nGenehmigungsbehörden immer wieder auf rechtsmissbräuchliche Maßnahmen zurück\r\nund verzögern oder verunmöglichen Genehmigungen: Während einige Städte\r\nneuerdings das Baugesetz heranziehen, um die Genehmigung von Betriebssitzen zu\r\nverweigern, stellen andere Kommunen abenteuerliche Eigenkapitalanforderungen an\r\nUnternehmen, die schlichtweg unerfüllbar sind und in keinster Weise durch das\r\nPersonenbeförderungsrecht gedeckt sind.\r\nDieser kommunalen Willkür müssen Grenzen gesetzt und die Freiheit ein Unternehmen\r\nzu gründen geschützt werden. Eine niedrigschwellige Vereinheitlichung der\r\nGenehmigungsvorgaben sollte bei einer Novelle auf Bundesebene angestrebt werden.\r\n4. Keine neuen Berufseinstiegshürden für das Fahrpersonal (§ 48 FeV)\r\nMehr als drei Jahre liegt die Abschaffung der Ortskundeprüfung für Taxifahrer zurück, bei\r\nMietwagenfahrern bereits mehr als acht Jahre. Auch ohne Ortskundeprüfung ist es zu\r\nkeiner Verschlechterung von Service und Sicherheit gekommen. Die bei der letzten\r\nNovelle des Personenbeförderungsgesetzes angedachte \"kleine Fachkunde” sollte daher\r\nersatzlos gestrichen werden.\r\nIn Zeiten von massivem Personalmangel, insbesondere im ländlichen Raum, ist eine solch\r\ndrastische Berufszugangshürde nicht gerechtfertigt und steht dem politischen Ziel der\r\nEntbürokratisierung diametral entgegen. Zusätzliche Kosten sowie ein Mehr an\r\nBürokratie für Bewerber, Unternehmen und Behörden lassen stark an jeglicher\r\nVerhältnismäßigkeit neuer Zugangshürden für Taxi- und Mietwagenfahrer zweifeln.\r\n2 IW Consult (2024): Uber in Deutschland - Ein profitables Geschäftsmodell für\r\nMietwagenunternehmen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015876","regulatoryProjectTitle":"Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): Entbürokratisierung für Taxi- und Mietwagenunternehmen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/02/22/646326/Stellungnahme-Gutachten-SG2512010021.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Modernisierung mit Augenmaß: Wege zur bürokratischen Entlastung im Personenbeförderungsrecht\r\nNovember 2025\r\n\r\n1. Rückkehrpflicht: Praxistaugliche Anwendung sicherstellen (§ 49 Abs. 4 Satz 3, Abs. 5 PBefG)\r\n\r\nHerausforderung: \r\nDie Rückkehrpflicht für Mietwagen führt zu zahlreichen Leerkilometern im Stadtverkehr, ist wirtschaftlich ineffizient sowie ökologisch schwer nachvollziehbar. Gleichzeitig schränkt sie die operative Flexibilität von Betrieben und Fahrpersonal erheblich ein. \r\n\r\nVorschlag:  \r\nUm die Belastung für Betriebe durch die Rückkehrpflicht zu begrenzen, sollte von der Möglichkeit zur Genehmigung von zusätzlichen “Abstellorten” für Mietwagen stärker Gebrauch gemacht werden. \r\nGleichzeitig sollten die Anforderungen an Abstellorte deutlich niedrigschwelliger sein als jene, die für Betriebssitze gelten. Dies würde es in der Praxis ermöglichen, dass beispielsweise angemietete Flächen in Parkhäusern als Abstellorte dienen könnten. \r\nAuch sollte die 15 km Abstandsanforderung zwischen Betriebssitz und Abstellort so verstanden werden, dass mehrere Mietwagenunternehmen einen Abstellort gemeinsam nutzen können – beispielhaft in Verbindung mit Ladeinfrastruktur – auch wenn der Abstand zum Betriebssitz nicht bei allen Unternehmen 15 km beträgt. \r\nZur Förderung einer unbürokratischen betrieblichen Praxis bedarf es zudem einer modernisierten Auslegung der “Unverzüglichkeit” der Rückkehr zum Betriebssitz. Es sollte erlaubt werden, dass das Fahrpersonal nach Pausenende oder Schichtwechsel außerhalb des Betriebssitzes Fahraufträge direkt antreten kann, ohne erst eine unnötige Leerfahrt zum Betriebssitz durchführen zu müssen. \r\n\r\n\r\n\r\n2. Konzessionsvergabe: Genehmigungsfiktion als Regelfall festschreiben (§ 15 Abs. 1 PBefG)\r\n\r\nHerausforderung: \r\nGesetzlich ist vorgesehen, dass ein Mietwagengenehmigungsantrag innerhalb von drei Monaten beschieden wird. In der Praxis überschreiten viele Genehmigungsbehörden diese Frist deutlich, ohne zu einer Entscheidung zu kommen oder eine Rückmeldung an den Antragsteller zu geben. Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) räumt sogar Bearbeitungszeiten von länger als 12 Monaten ein. Die im PBefG vorgesehene Genehmigungsfiktion läuft in der Praxis häufig ins Leere, da Genehmigungsurkunden nach Ablauf der drei Monate durch die Behörden nicht ausgestellt werden. Ihre Ausstellung muss häufig vor Verwaltungsgerichten erstritten werden.\r\n\r\nVorschlag: \r\nZur Verfahrensbeschleunigung sollte klargestellt werden, dass Genehmigungsurkunden nach Ablauf der dreimonatigen Frist automatisch ausgestellt werden oder der Betrieb auch ohne Ausstellung der Urkunde aufgenommen werden kann, wenn innerhalb von drei Monaten keine Reaktion der Genehmigungsbehörde erfolgt. Damit würde sich das Personenbeförderungsrecht an bereits bewährten Regelungen in anderen Branchen orientieren. Verwaltungsgerichte würden entlastet, Genehmigungsverfahren massiv beschleunigt und Kosten für Staat und Unternehmen deutlich reduziert werden.\r\n\r\n\r\n\r\n3. Vermittlungsprozess: Auftragsannahme am Betriebssitz modernisieren (§ 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG)\r\n\r\nHerausforderung: \r\nAufgrund der verpflichtenden Auftragsannahme am Betriebssitz müssen Mietwagenunternehmen Personal ausschließlich dafür vorhalten, eingehende digitale Fahraufträge händisch zu bestätigen und an das Fahrpersonal weiterzuleiten. Dieser Prozess ist nicht zeitgemäß, belastet insbesondere Kleinunternehmen massiv und bringt sie an die Grenze der Wirtschaftlichkeit.\r\n\r\nVorschlag: \r\nZur Ermöglichung moderner digitaler Vermittlungsprozesse bei gleichzeitiger Wahrung der Dokumentationspflicht sollte klargestellt werden, dass die Auftragsannahme automatisiert am Betriebssitz erfolgen kann und die Behördenpraxis in den Ländern entsprechend geändert wird.\r\n\r\n\r\n\r\n4. Alarmanlagen und Wegstreckenzähler: Pflichten zum Einbau auf den Prüfstand stellen (§§ 25 Abs. 2, 30 Abs. 1 BOKraft)\r\n\r\nHerausforderung: \r\nDie Pflichten zum Einbau von Alarmanlagen und Wegstreckenzählern verursachen Kosten von rund 2.500-5.000 € pro Mietwagen. Diese Einrichtungen erfüllen jedoch keine praktische Funktion.\r\nDie Zahlung einer Fahrt erfolgt nahezu ausschließlich bargeldlos, ein Überfallrisiko besteht faktisch nicht. Die Alarmanlage ist damit überflüssig. \r\nGleiches gilt für den Wegstreckenzähler: Der Fahrpreis steht vor Fahrtantritt fest, der Wegstreckenzähler kommt nicht zum Einsatz. Trotzdem muss dieser nicht nur eingebaut, sondern sogar schon vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs geeicht werden. Somit kann ein Mietwagen trotz erfolgter Konzessionserteilung erst nach einem Termin beim Eichamt in Betrieb gehen. Termine sind jedoch oft erst Monate nach Genehmigungserteilung verfügbar. In der Praxis bedeutet dies: Die Betriebskosten laufen, während Fahrzeuge monatelang nicht eingesetzt werden können. \r\n\r\nVorschlag: \r\nFür Mietwagen sollte der verpflichtende Einbau von Alarmanlagen und Wegstreckenzählern gestrichen bzw. klargestellt werden, dass von den in der BOKraft vorgesehenen Ausnahmen wieder verstärkt Gebrauch gemacht wird. Dadurch ließe sich eine erhebliche finanzielle und bürokratische Entlastung der Mietwagenunternehmen erreichen, ohne dass Sicherheits- oder Verbraucherschutzinteressen in der Realität beeinträchtigt würden. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-19"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}