{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-05-25T11:09:26.930+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R003720","registerEntryDetails":{"registerEntryId":63972,"legislation":"GL2024","version":7,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003720/63972","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5b/83/603619/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R003720-2025-08-18_11-10-14.pdf","validFromDate":"2025-08-18T11:10:14.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-30T18:14:11.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-27T14:18:14.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-22T15:12:51.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-08-18T11:10:14.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":63972,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003720/63972","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-18T11:10:14.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":61515,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003720/61515","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-08T10:58:33.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-18T11:10:14.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":39806,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003720/39806","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-30T18:14:11.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-08T10:58:33.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":35902,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003720/35902","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-27T14:18:14.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-30T18:14:11.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Energiequelle GmbH ","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_GMBH","de":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","en":"Limited liability company (GmbH)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+491715645659","emails":[{"email":"glahr@energiequelle.de"}],"websites":[{"website":"www.energiequelle.de "}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Hauptstraße","streetNumber":"44","zipCode":"15806","city":"Zossen OT Kallinchen","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Dipl.-Ing. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Regelung zur unmittelbaren räumlichen Nähe in §21b Abs. 4 Nr. 2a EEG\r\n2023 verhindert die Direktbelieferung von Wasserstoffprojekten und der\r\nIndustrie mit grünem Strom.\r\nDie Realisierung des Projekts RefLau stößt an Herausforderungen, die durch regulatorische\r\nHemmnisse bedingt sind: die Bedingung der unmittelbaren räumlichen Nähe von Erzeugern und\r\nVerbrauchern steht der nachfrageseitigen und industriellen Flexibilität im Wege. Derzeit ist eine\r\nDirektbelieferung von Elektrolyseuren und Industrieanlagen mit Strom aus EE-Anlagen, die sich nicht in\r\nunmittelbarer räumlicher Nähe befinden, regulatorisch ausgeschlossen.\r\nMit der Streichung der unmittelbaren räumlichen Nähe in §21b Abs. 4 Nr. 2a und § 3 Nr. 16 im EEG\r\nkönnte der Energiewirtschaft und der Industrie schnell, unbürokratisch und mit volkswirtschaftlichem\r\nMehrwert geholfen werden, lokal erzeugten Strom auch vor Ort zu nutzen.\r\nHintergrund\r\nDas EEG erlaubt Direktbelieferungen, also direkte Stromlieferungen ohne Nutzung des Netzes, nur in\r\nunmittelbarer räumlicher Nähe zum Verbrauch. Diese Regelung ist sehr einschränkend, da die\r\nunmittelbare räumliche Nähe sehr eng, als auf dasselbe oder zumindest benachbarte Grundstück\r\nausgelegt wird. Dies bewirkt, dass Strom aus EE-Anlagen durch Industrieunternehmen und von\r\nWasserstoffprojekten nicht vor Ort genutzt werden kann. Vor allem bei Windparks, die Abstandsflächen\r\neinzuhalten haben und deren räumliche Ausdehnung mehrere Kilometer umfassen kann, ist eine\r\nDirektnutzung des EE-Stroms für Abnehmer vor Ort sehr häufig ausgeschlossen.\r\nArgumente für eine Abschaffung der Regelung zur unmittelbaren räumlichen Nähe:\r\n1. Direktbelieferungen sind Ermöglicher der Industriewende: Durch die Bereitstellung von regional\r\nerzeugtem, erneuerbarem Strom entsteht ein hoher Mehrwert für industrielle Neuansiedlungen als\r\nauch Bestandsunternehmen. Diese Energiebereitstellung wird durch Industrie und Gewerbe stark\r\nnachgefragt.\r\n2. Reduktion der EEG-Kosten durch eine Vor-Ort-Stromverwendung: Dadurch, dass der EE-Strom\r\nlokal und ohne Einspeisung in ein öffentliches Netz genutzt wird, wird für diese Strommengen auch\r\nkeine Monatsmarktprämie fällig. D.h. der Bundeshaushalt wird aktiv entlastet bei parallelem\r\nstarkem Ausbau der EE-Kapazitäten.\r\n3. Direkte Verbindungen zwischen EE-Anlagen und Verbrauchern sind systemdienlich: Durch die\r\nVerbindungen von z.B. einem Solar- und einem Windpark in Kombination mit industriellen\r\nVerbrauchern sinkt die benötigte Anschlussleistung an das öffentliche Netz signifikant. Folgendes\r\nBeispiel illustriert den Sachverhalt: Weisen drei Einheiten an einem Standort (PV- & Windpark sowie\r\nIndustrieverbraucher) jeweils 100 MW Leistung aus, würden im öffentlichen Netz 300 MW\r\nAnschlussleistung benötigt und somit ausgelastet. Werden diese Anlagen vor dem\r\nNetzverknüpfungspunkt intelligent kombiniert und direkt verbunden, so könnte sich die benötigte\r\nLeistung am Netzverknüpfungspunkt auf ca. 100 MW reduzieren.\r\n4. Der volkswirtschaftliche Nutzen steigt: Direktleitungen werden nur einfach sicher (n-0 Sicher)\r\ngebaut, weshalb die Baukosten geringer sind und die Bauzeiten kürzer als im öffentlichen Netz.\r\nFerner entstehen Direktleitungen dort, wo das Netz heute noch nicht ausgebaut ist und\r\nermöglichen so eine schnellere Erschließung von EE-Produktionspotentialen sowie eine\r\nbeschleunigte Umsetzung der Sektorenkopplung mit grüner Energie. Die Leitungslängen sind ferner\r\ndurch privatwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsentscheidungen limitiert, weshalb der Aufbau von\r\nParallelnetzen nicht zu erwarten ist.\r\n5. Die Akzeptanz von EE-Projekten steigt: Lokale und regionale Wertschöpfung steigert die\r\nAkzeptanz vor Ort. Eine Nutzung des Stroms nahe bei den Erzeugungsanlagen steigert die Akzeptanz\r\nder Anwohner im bedeutenden Maße. Die Energiewende kann so schneller und im hohen\r\nEinvernehmen gelingen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-23"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007343","regulatoryProjectTitle":"Paragraph 21 b EEG in den Abschnitten zur räumlichen Nähe und Proportionalität ändern.","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ff/be/318918/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260112.pdf","pdfPageCount":15,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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