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Als zivilgesellschaftlicher Akteur ist der IB an einem konstruktiven Dialog zwischen Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft interessiert, um die Grundsätze und Werte, denen sich der IB selbst verpflichtet hat, mit Leben zu füllen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Mitgliedern des Bundestages und Vertreter*innen der Bundesministerien geführt, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des IB vor Ort im Sinne seiner Kund*innen/ Klient*innen sowie auch seiner Mitarbeiter*innen der Jugend-, Sozial und Bildungsarbeit zu verbessern. \r\nDie Arbeit des IB – auch seine politische Lobbyarbeit – zielt darauf ab, den Sozialstaat angesichts der multiplen Herausforderungen zu stärken. Die Angebote und Maßnahmen des IB bieten bedarfsgerechte Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Der IB unterstützt Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren*Seniorinnen dabei, ein selbstverantwortetes Leben zu führen – unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Dabei geht es unter anderem um Präventions- und Unterstützungsangebote für vulnerable Personen und Teilhabemöglichkeiten durch Bildung und Integration in den Arbeitsmarkt. Zudem nimmt der IB durch seine vielfältigen Geschäftsfelder die Fachkräftesicherung ganzheitliche in den Blick. Dabei spielen ineinandergreifende Strukturen, Angebote der frühkindlichen Bildung, ein durchlässiges Bildungssystem, Möglichkeiten sowie Zugänge der Weiterbildung, Unterstützungs- und Integrationsleistungen für Menschen in Grundsicherung sowie Geflüchtete und nachhaltige Fachkräfteeinwanderung eine übergeordnete Rolle. In allen Geschäftsfeldern verankert der IB Demokratiestärkung, politische Bildung und diskriminierungskritische Arbeit und stärkt so den gesellschaftlichen Zusammenhalt.\r\nAls Nichtregierungsorganisation bringt der IB seine jahrzehntelange Erfahrung und damit die Sicht der Praxis in den Gesetzgebungsprozess ein und gibt Impulse für Verbesserungen. Im Rahmen seiner Interessenvertretung weist der IB stetig darauf hin, dass die Maßnahmen, Angebote und auch die Bundesprogramme immens wichtige gesellschaftsrelevante Aufgaben erfüllen. Um diese Aufgaben adäquat erfüllen zu können, braucht es die finanziellen Mittel. Auch dafür macht sich der IB stark. Im Zuge dessen werden bilaterale Gespräche mit den Mitgliedern des Bundestages sowie mit Vertreter*innen der Bundesministerien geführt und darüber hinaus Veranstaltungen durchgeführt, wie zum Beispiel parlamentarische Frühstücke und Fachveranstaltungen, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreter*innen der Ministerien eingeladen werden. 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Eine gesetzliche Grundlage zur Förderung von Demokratiefördermaßnahmen einführen.\r\n2. Demokratieförderung als dauerhafte Aufgabe aufgrund von national und international zu beobachtenden demokratiefeindlichen Tendenzen auf Bundesebene verankern.\r\n3. Etablierte Programme wie Respekt Coaches sind in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen, damit bewährte Strukturen aufrechterhalten sowie weiterentwickelt werden können.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002124","title":"Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes","customDate":"2024-03-18","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung","shortTitle":"BMBF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html"}]},"description":"1. Die Förderung für Teilnehmende einer Aufstiegsfortbildung im Rahmen des AFBG verbessern.\r\n2. Die Aufstiegsfortbildungen in die Basis-Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§ 82 Sozialgesetzbuch III) einbeziehen und dadurch eine Förderung nach dem AFBG ersetzen.\r\n3. Auf die Notwendigkeit hinweisen, die berufliche Weiterbildung als vierte Säule des deutschen Bildungssystem institutionell auszugestalten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung","shortTitle":"AFBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/afbg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011489","title":"SGB III - Modernisierungsgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung","customDate":"2024-06-18","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]},"description":"1. Auf verfassungsrechtliche Grenzen hinweisen, die bei der Umwidmung von bisher steuerfinanzierten allgemeinen Staatsaufgaben in beitragsfinanzierte spezifische Aufgaben der Sozialversicherten entstehen und die im Regelungsvorhaben zulasten der Sozialversicherungsbeitragszahlenden wohl missachtet werden.\r\n2. Eintreten für die institutionelle Aufrechterhaltung und Stärkung der kommunalen Jugendberufshilfe i.S.d. arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit unter gleichzeitiger Ablehnung einer Ausgestaltung der Bundesagentur für Arbeit zu einem neuen \"Bundesjugendamt\".\r\n3. Befürwortung einer Rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit am Übergang von Schule in den Beruf, allerdings mit ausschließlicher koordinierenden Rolle der bei den Kommunen angesiedelten öffentlichen Jugendhilfe i.S.d. SGB VIII","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)","shortTitle":"SGB 3","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012174","title":"Entwurf für weiterentwickeltes KiTa-Qualitätsgesetz fortschreiben und zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung","customDate":"2024-07-18","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}]},"description":"\r\nDer IB begrüßt die Fortschreibung der Investitionen des Bundes in den frühkindlichen Bereich ausdrücklich, um eine bundesweite Strukturqualität zu entwickeln. Leider fehlt die Festschreibung von Standards, die eine gleichwertige Bildung für Kinder in frühkindlichen Einrichtungen bundesweit ermöglichen würden. Dringend erforderlich ist die Anrechnung von Ausfallzeiten des Personals, um eine gebotene Fachkraft-Kind-Relation zu verwirklichen. Darüber hinaus ist eine verlässliche Fachberatung zur Qualitätssicherung und eine Profilstelle für Sprachbildung und weitere Bildungsbereiche pro Kita erforderlich, um den gestiegenen Bedarfen in den Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege","shortTitle":"KiQuTG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kiqutg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_CHILDHOOD","de":"Vorschulische Bildung","en":"Early childhood education"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012714","title":" Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit mit ausreichender Finanzierung und klar definierte Verantwortlichkeiten ausstatten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Internationale Bund (IB) unterstützt den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit. Seine Kritik zielt vor allem auf den Mangel an konkreten Maßnahmen und finanziellen Mitteln. Der IB betont, dass die Umsetzung ambitionierter Ziele wie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und umfassende soziale Unterstützung nur durch eine ausreichende Finanzierung und klar definierte Verantwortlichkeiten in allen beteiligten Ressorts und auf allen politischen Ebenen gelingen kann.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012715","title":"Recht auf Freiwilligendienst umsetzen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der IB setzt sich  für einen Rechtsanspruch auf einen geförderten Freiwilligendienst für alle Interessierten ein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst","shortTitle":"BFDG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bfdg"},{"title":"Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten","shortTitle":"JFDG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/jfdg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":" Freiwilligendienste in Deutschland und International "}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012726","title":"Gesamtprogramm Sprache stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mehrbedarfe für nachhaltig erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Arbeitseinwanderung und Fachkräfteeinwanderung erfordern eine deutlich bessere Finanzierung für das staatliche Gesamtprogramm Sprache.  ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_RPI_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Migration, Flüchtlingspolitik und Integration\"","en":"Other in the field of \"Migration, refugee policy and integration\""},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012877","title":"Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) umsetzen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)","printingNumber":"20/14343","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014343.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-ausgestaltung-der-inklusiven-kinder-und-jugendhilfe-kinder-und/318124","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) (20. WP)","publicationDate":"2024-09-16","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmfsfj.de/resource/blob/245688/6886fbb47899b5f57a23aff9729403d4/entwurf-ikjhg-gesetz-data.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-ausgestaltung-der-inklusiven-kinder-und-jugendhilfe-kinder-und-jugendhilfeinklusionsgesetz-ikjhg--245652"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"\r\nDer Referentenentwurf wird vom IB als wichtiger Kompromiss gesehen, weswegen er sich für eine Verabschiedung des Gesetzes ausspricht. Begrüßt werden unter anderem die Gleichziehung von Altersgrenzen, die Kostenbeitragsfreiheit ambulanter Angebote, Verstetigung der Verfahrenslots*innen und die Ersetzung des Begriffs \"Heimerziehung\". Allerdings mahnt der IB gleichzeitig an, dass noch entscheidende Schritte für eine wirklich inklusive Lösung gegangen werden müssen. Zwar befinden sich mit dem aktuellen Entwurf alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe, es bleibt jedoch bei der Versäulung in Leistungskatalogen (§27 und §35a-i) und Schnittstellenproblematiken, insbesondere zur Pflege, bleiben bestehen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen","shortTitle":"SGB9uaÄndG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb9ua_ndg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)","shortTitle":"SGB 1","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -","shortTitle":"SGB 14","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14"},{"title":"Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes","shortTitle":"SGGÄndG 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgg_ndg_6"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_DISABILITY","de":"Rechte von Menschen mit Behinderung","en":"Rights of people with disabilities"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012878","title":"IB-Positionen zum Bundeshaushalt 2025","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)","printingNumber":"20/12400","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012400.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/314872","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Drohende Mittelkürzungen im Rahmen der Haushaltsverhandlungen abzuwenden und weitere IB-Forderungen einzubringen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":" Freiwilligendienste in Deutschland und International "},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_SP_DISABILITY","de":"Rechte von Menschen mit Behinderung","en":"Rights of people with disabilities"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_RPI_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Migration, Flüchtlingspolitik und Integration\"","en":"Other in the field of \"Migration, refugee policy and integration\""},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013185","title":" Einführung eines Tariftreuegesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)","printingNumber":"20/14345","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014345.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-tarifautonomie-durch-die-sicherung-von-tariftreue/318103","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"},{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP)","publicationDate":"2024-10-24","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/tariftreuegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/tariftreuegesetz.html"},{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20241025-referentenentwurf-tariftreuegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6","draftBillProjectUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20241025-tariftreuegesetz.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"1. Befürwortung des Bundes-Tariftreuegesetzes als unverzichtbares Instrument zur Beseitigung unfairer Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Unternehmen bei Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie zur Bekämpfung von Lohndumping.\r\n2. Forderung nach einer Ausweitung des Anwendungsbereiches über Aufträge und Konzessionen im engeren gesetzlichen Sinne hinaus auf alle öffentlich finanzierten Sach- und Dienstleistungen hinaus (z.B. auch Sozial- und Arbeitsmarktdienstleistungen nach Zuwendungs- und Zulassungsrecht).\r\n3. Vorschlag, dass als Referenztarifvertrag nach dem Bundes-Tariftreuegesetz neben Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und einzelnen Arbeitgeber (\"Haustarifverträge\") zugelassen werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013230","title":" Einsparungen im Integrationskurssystem durch fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung abwenden","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (20. WP)","publicationDate":"2024-10-10","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/HI2/RefE-5te-verordnung-aenderung-integrationskursvo.pdf?__blob=publicationFile&v=1","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/HI2/5te-verordnung-aenderung-integrationskursvo.html;jsessionid=392BA448586FF91B7380DC81B90BDAD1.live872"}]},"description":"1. Erhalt von Spezial-Integrationskurstypen zum einen für Jugendliche bzw. junge Erwachsene sowie für Eltern bzw. Frauen.\r\n2. Erhalt der grundsätzlichen Möglichkeit zur Wiederholung eines begrenzten Unterrichtsstundenkontingents für alle Teilnehmendengruppen in Integrationskursen , sodass z.B. pädagogisch erforderliche Rückstufungen weiterhin möglich sind.\r\n3. Erhalt der grundsätzlichen Möglichkeit für einen Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende an Integrationskursen, bei denen ein entsprechender Bedarf vorliegt. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler","shortTitle":"IntV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/intv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013597","title":"Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung","printingNumber":"20/6500","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006500.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-weiterentwicklung-der-fachkr%C3%A4fteeinwanderung/298214","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"},{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"1. Darauf aufmerksam machen, dass die neu ins Aufenthaltsgesetz eingefügten Instrumente zur Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung tatsächlich nicht in dem erwarteten Umfang greifen.\r\n2. Forderung nach einer Evaluierung der neuen Instrumente drei Jahre nach ihrer Einführung und eine entsprechenden Anpassung des Gesetzes.\r\n3. Forderung nach einer wirksameren Ermöglichung der Einwanderung von Menschen mit nachhaltiger Berufserfahrung auch ohne im Heimatland staatlich anerkannter Berufsqualifikation (z.B. nach einem Punktesystem oder abhängig von einem Arbeitsvertrag mit einem inländischen Arbeitgeber).","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)","shortTitle":"SGB 3","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014374","title":"Die Positionen und Erwartungen des Internationalen Bundes im Rahmen der Bundestagswahl 2025","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Internationale Bund veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein\r\nEckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen IB-Positionen\r\nverdeutlichen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_CHILDHOOD","de":"Vorschulische Bildung","en":"Early childhood education"},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":" Freiwilligendienste in Deutschland und International "},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SP_DISABILITY","de":"Rechte von Menschen mit Behinderung","en":"Rights of people with disabilities"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014924","title":"Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12789, 20/13250, 20/13439 Nr. 4 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR","printingNumber":"20/14744","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014744.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-rehabilitierungsrechtlicher-vorschriften-f%C3%BCr-opfer-der-politischen-verfolgung/314883","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"1. Befürwortung einer gesetzlichen Übergangsregelung, um den Bildungseinrichtungen und Lehrkräften die Zeit für notwendige Anpassungen einzuräumen.\r\n2. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Einzelfallgerechtigkeit und willkürlichen Dezisionismus, es daher im Zweifel die durch das Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen verfassungsmäßger Auslegung von Gesetzen überschreitet und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verfassungswidrig verletzt.\r\n3. Forderung an den Gesetzgeber für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen, indem der Gesetzesbegriff der Beschäftigung (§ 7 SGB IV) präziser und unmissverständlicher gefasst wird, z.B. wie § 2 Absatz 2 BeschDG-RE durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Oktober 2024)","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021807","title":" Konkrete Reformvorschläge Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Anregungen zur Weiterentwicklung der AZAV in folgenden Bereichen:\r\n\r\n    Maßnahmezulassung\r\n    Bürokratieabbau und schlankeren Verfahren\r\n    Personal in der Weiterbildung\r\n    Finanzierung\r\n    Gruppengröße\r\n    Rahmenbedingungen\r\n\r\nDie AZAV ist ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung, leidet aber unter übermäßiger Bürokratie, unflexiblen Regelungen und strukturellen Fehlsteuerungen. Die Broschüre fordert eine praxisnahe, entbürokratisierte und sozial gerechte Weiterentwicklung der Verordnung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch","shortTitle":"AZAV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/azav"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021808","title":"Fachkräfte sichern, Integration beschleunigen!","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mittel für Integartionskurse für 2025 erhöhen\r\nMittel für Integrations- und Berufssprachkurse für 2026 erhöhen\r\nKostenerstattung erhöhen statt senken\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":15,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0002124","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f4/ed/289747/Stellungnahme-Gutachten-SG2405270017.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nStellungnahme\r\nzum Entwurf eines\r\nFünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes\r\nInternationaler Bund (IB)\r\nFreier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.\r\nZentrale Geschäftsführung\r\nStab des Vorstandes\r\nValentin-Senger-Straße 5\r\n60389 Frankfurt a.M.\r\nThiemo Fojkar\r\nVorsitzender des Vorstandes\r\nThiemo.Fojkar@ib.de\r\nTelefon: +49 69 94545-100\r\nFrankfurt a.M., 15. April 2024\r\n2024-04-15 RE-AFBG 2/4 Bearbeitung: CH/MS\r\nI. Vorbemerkung\r\nDas Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit Datum vom 21. März 2024 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vorgelegt.\r\nDer Internationale Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf die vorliegende Stellungnahme erarbeitet.\r\nWir danken für die uns eröffnete Möglichkeit, Stellung nehmen zu können.\r\nII. Grundsätzliche Einschätzungen\r\nZiel des Gesetzes ist es, die Kosten einer höherqualifizierenden Berufsbildung, d.h. einer nach dem AFBG geförderten Maßnahme der Aufstiegsfortbildung, für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter zu senken sowie weitere Anreize durch finanzielle Erleichterungen zu setzen. Dadurch sollen die Attraktivität derartiger beruflicher Fortbildungen weiter erhöht und mögliche Einstiegshürden gesenkt werden.\r\nDas Bundesministerium sieht die Gesetzesänderung als Teil einer Gesamtstrategie zur erneuten Stärkung der Fachkräftegewinnung.\r\nDiese Zielsetzung und die Art der Umsetzung durch den Gesetzesentwurf ist grundsätzlich zu begrüßen.\r\nUmgekehrt stellt der Internationale Bund schon länger die Frage, ob den Zielsetzungen des AFBG nicht besser gedient wäre, wenn der Gesetzgeber abweichend von der gegenwärtigen Rechtslage auch die Aufstiegsfortbildung in ein Gesamtkonzept\r\n• der öffentlichen Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach dem Sozialgesetzbuch Buch III (SGB III) und\r\n• des institutionellen Ausbaus der beruflichen Weiterbildung (i.w.S.) als vierte Säule des Bildungssystems\r\neinbinden würde.\r\nDenn erstens gehörten zur ursprünglichen Zielgruppe des AFBG vor allem Meisterinnen und Meister mit der durch die Fortbildung eröffneten Möglichkeit einer nachfolgenden Selbstständigkeit und einer deutlichen finanziellen Besserstellung. Dieser enge Zusammenhang trat mit der Zeit zunehmend zurück. Zudem wurden gesetzlich neue Fortbildungsabschlüsse geschaffen, für die sich die Frage nicht mehr in dem Maße stellt. Insofern müsste der Gesetzgeber überdenken, ob der nur formale Unterschied zwischen der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter im Sinne des SGB III einerseits und der höherqualifizierenden Berufsbildung im Sinne des AFBG andererseits weiterhin\r\n2024-04-15 RE-AFBG 3/4 Bearbeitung: CH/MS\r\nweitreichende Unterschiede in der Art und Weise der öffentlichen Förderung rechtfertigt.\r\nZweitens ist eine Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG nicht nur ein Beitrag zum individuellen Fortkommen im Betrieb oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Vielmehr dient sie auch der vorsorgenden Arbeitsmarktpolitik des SGB III: der Vorsorge gegen zukünftige Arbeitslosigkeit, der erfolgreichen Bewältigung des technologischen, ökologischen und demografischen Strukturwandels sowie der Fachkräftesicherung in der Wirtschaft. Der Erfolg liegt daher auch in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Durch das Zurückteten alter Ziele und das verstärkte Auftreten neuer Ziele des Gesetzes scheint eine Ungleichbehandlung der Teilnehmenden an einer Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG einerseits gegenüber den Teilnehmenden einer nach dem SGB III geförderten Weiterbildung andererseits kaum gerechtfertigt.\r\nDrittens besteht zurzeit eine systemwidrige Lücke in der öffentlichen Weiterbildungsförderung Beschäftigter. Diese sollte eigentlich durch die ursprünglich geplante Bildungszeit geschlossen werden. Denn neben kollektiven Förderungstatbeständen bedarf es auch einer öffentlichen Förderung für einzelne Beschäftigte, die eigeninitiativ eine berufliche Weiterbildung aufnehmen und deren öffentliche Förderung nicht von der Zustimmung oder Kofinanzierung des Arbeitgebers abhängig ist.\r\nViertens genügt nicht, die Attraktivität der höherqualifizierenden Berufsbildung zu steigern, wenn vor Ort (insbesondere im ländlichen Raum) tatsächlich keine Angebote verfügbar sind. Deshalb fordert der Internationale Bund grundsätzliche Neuansätze: den institutionellen Ausbau der beruflichen Weiterbildung (i.w.S.) als vierte Säule des Bildungssystems in Deutschland.\r\nIII. Bewertung einzelner Bestimmungen des Entwurfes\r\n1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AFBG n.F.\r\nEs ist vorbildlich, dass das Bundesministerium die Gerichtsentscheidungen zum Gesetz beobachtet und die sich daraus ergebenen Klarstellungen selbst vornimmt.\r\n2. Zu § 2a AFBG n.F.\r\nDie Klarstellung zum Trägerbegriff im neuen Absatz 1 wohl in Anlehnung an die Gedanken des § 21 SGB III ist zu begrüßen.\r\n§ 2a AFBG a.F. bzw. § 2a Absatz 2 AFBG n.F. wird vom Internationalen Bund weiterhin als problematisch angesehen.\r\nDie Begründung der Wahrung des Verbraucherschutzes erscheint etwas gezwungen. Die gesetzgeberische Umsetzung zudem unverhältnismäßig.\r\nDenn erstens ist die rechtliche und tatsächliche Bevorzugung öffentlicher Träger sachlich kaum zu rechtfertigen. Denn schon unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Einheit der Rechtsordnung muss darauf hingewiesen werden, dass z.B. Berufsschulen in der Weiterbildungsförderung des SGB III gleichfalls eine\r\n2024-04-15 RE-AFBG 4/4 Bearbeitung: CH/MS\r\nTrägerzulassung nach dem SGB III bzw. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) benötigen.\r\nDie gesetzliche Vorschrift ist zweitens nicht wettbewerbsneutral, sondern verzerrt den Wettbewerb sehr deutlich.\r\nDenn sowohl die Trägerzulassung nach dem SGB III/der AZAV als auch die Einführung, Aufrechterhaltung und Fortentwicklung eines Qualitätsmanagement-Systems bringen jeweils ganz erhebliche Erst- und laufende Folgekosten mit sich. Kleine Träger verfügen nicht über die entsprechenden finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen. Sie werden deshalb durch das Gesetz von dem Angebot höherqualifizierender Berufsbildung systematisch ausgeschlossen und damit letztlich früher oder später vom Markt verdrängt.\r\nTrotz der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen stellen sie doch wirksame Mittel zur Qualitätssicherung dar. Insofern wäre zu wünschen, dass das Gesetz einen dritten, wenigen kostenträchtigen Eignungsnachweis vorsieht.\r\n3. Zu § 8 AFBG n.F.\r\nDie Neufassung wird begrüßt. Dieses gilt insbesondere für die Abschnitte, die förderrechtlich unerwünschte Ungleichbehandlungen beseitigen.\r\n4. Zu § 10 AFBG n.F.\r\nDie Streichung einer Anrechnung von Leistungen des Arbeitgebers wird nachdrücklich begrüßt.\r\nDas schafft im Übrigen zusätzliche Anreize des Arbeitgebers, sich freiwillig an den Fortbildungskosten seiner Arbeitnehmenden finanziell zu beteiligen.\r\n5. & 6. Zu §§ 12 und 13b Absatz 1 AFBG n.F.\r\nDie Erhöhung des Förderrahmens für Lehrgangs-, Prüfungsgebühren und „Meisterstücke“ sind dem Grunde und der Höhe nach uneingeschränkt zu begrüßen.\r\nDie Verringerung des Eigenanteils der Teilnehmenden dürfte auch in Zukunft der Schlüssel zur wirksamen Steigerung der Attraktivität von Aufstiegsfortbildungen darstellen.\r\nDieser Ansatz sollte auch daher in zukünftigen Gesetzesänderungen weiter ausgebaut und verstetigt werden.\r\n7. Zu § 30 AFBG n.F.\r\nEntfällt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \r\n \r\nStellungnahme \r\n \r\n \r\nzum Entwurf eines  \r\nGesetzes zur Modernisierung der \r\nArbeitslosenversicherung und \r\nArbeitsförderung  \r\n \r\n(SGB III – Modernisierungsgesetz) \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\nInternationaler Bund (IB) \r\nFreier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. \r\n \r\nZentrale Geschäftsführung \r\nStab des Vorstandes \r\n \r\nValentin-Senger-Straße 5 60389   Frankfurt a.M. \r\n \r\nThiemo Fojkar \r\nVorsitzender des Vorstandes \r\n \r\nThiemo.fojkar@ib.de \r\nTelefon: +49 69 94545-100 \r\n \r\nFrankfurt a.M., 24. Juli 2024 \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\nI.\tVorbemerkung \r\nDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 5. Juli 2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (Stand 18. Juni 2024) veröffentlicht und das Anhörungsverfahren eingeleitet.  \r\nDas Gesetz zielt darauf, die gesetzliche Arbeitsförderung zu modernisieren und damit bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer zu gestalten. \r\nDas heißt im Einzelnen entsprechend der Gesetzesbegründung: \r\n•\tden Sozialstaat stärker an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger auszurichten und damit an die sich stetig verändernden Bedingungen in der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt, \r\n•\tdie Arbeitsförderung durch Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums zukunftsfest aufzustellen (damit sollen Personengruppen erreicht werden, „die mit komplexeren oder einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen haben“) und \r\n•\tden stetig wachsenden Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und den Arbeitsmarkt in Deutschland Rechnung zu tragen und die Erwerbsbeteiligung durch Hebung der vorhandenen Potenziale junger Menschen und von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen zu erhöhen. \r\nIn dem Gesetz werden im Wesentlichen folgende Lösungen vorgeschlagen: \r\n(1)\tAnpassung von Förderinstrumenten \r\n(2)\tAusbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit durch Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifikationsberatung \r\n(3)\tVereinfachungen und Entlastungen im Leistungsrecht \r\n(4)\tWeiterentwicklung des Vermittlungsprozesses \r\nDas SGB III – Modernisierungsgesetz steht in einem unmittelbaren sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem bereits verabschiedeten \r\nHaushaltsfinanzierungsgesetz 2024. Damals ging es ursprünglich um einen \r\n„Rechtskreiswechsel“ \taller \tjungen \tMenschen \tim \tLeistungsbezug \tder \r\nGrundsicherung (SGB II) in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Ersteres ist \r\nTeil der öffentlichen Fürsorge im Sinne des Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes, letzteres durch Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert.  \r\nSinn der Maßnahme war, den allgemeinen Bundeshaushalt und damit die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten, um gleichzeitig die Sozialkassen und damit die Sozialbeitragszahlerinnen und -zahler, also vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu belasten. \r\nSo verwundert nicht, dass es von allen Seiten Kritik hagelte. Im Vordergrund standen natürlich die zu erwartenden Einbußen bei der Betreuung und Förderung der jungen Menschen. Fast übersehen wurde aber der Einwand selbst aus den Reihen der Regierungsfraktionen, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. Denn, so wurde völlig zu Recht gesagt, die Beiträge der Sozialversicherten z.B. der Arbeitslosenversicherung dürfen nur für diese Sozialversicherten, also nicht für nicht-versicherte SGB II-Leistungsberechtigte verwendet werden. Oder anders ausgedrückt: Die Beiträge dürfen nur für die Aufgaben der Arbeitslosenversicherung, nicht aber für die allgemeinen Staatsaufgaben, wie die der öffentlichen Fürsorge im Sinne des Grundgesetzes, verwendet werden. \r\nDer Internationale Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referenten-entwurf die vorliegende Stellungnahme erarbeitet. \r\nDer Internationale Bund (IB) Freier Träger für Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. mit seinen über 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, über 1.000 Einrichtungen und Standorten sowie über 350.000 Menschen, die durch seine Leistungsangebote unterstützt werden, übernimmt unter dem Motto „Menschsein stärken“ gemeinnützig wichtige Aufgaben der freien Wohlfahrtspflege, der sozialen Förderung und der beruflichen Bildung. Gerade in Zeiten, in denen die soziale Spaltung in der Gesellschaft eher zu- als abnimmt, ist es uns wichtig, gleichberechtigte und faire Chancen auf soziale Sicherheit und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für alle zu schaffen oder zumindest einen Beitrag dazu zu leisten. \r\n \r\nWir danken für die Gelegenheit, zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen zu können. \r\nII.\tGrundsätzliche Einschätzungen \r\nDie Hauptstoßrichtung des SGB III – Modernisierungsgesetzes ist, der Bundesagentur für Arbeit zusätzliche Zuständigkeiten für die Erbringung von Sozialleistungen an junge Menschen zu verschaffen. Damit würde ein weiterer Schritt auf dem Weg zur \r\nBundesagentur für Arbeit als „Bundesjugendamt“. \r\nbeschritten. Diesbezüglich knüpft das SGB III – Modernisierungsgesetz unmittelbar an das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 an. \r\nDieser Eindruck verfestigt sich durch sehr voraussetzungslose und intransparente Vorschriften. \r\nViele Gesetzesvorschriften haben ihren guten Sinn, gehören aber als Teil der öffentlichen Fürsorge im Sinne des Grundgesetzes nicht ins SGB III und nicht zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit als öffentlicher Träger der Arbeitslosenversicherung.  \r\nInsofern gibt es rechtlich ein Spannungsfeld zwischen Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung. \r\nDie der Bundesagentur für Arbeit neu zugeordneten Aufgaben würden sie überfordern. Sowohl die zusätzlichen Beratungsleistungen als auch die neue sozialpädagogische Arbeit könnten nur dann erbracht werden, wenn neue personelle, organisatorische und fachliche Ressourcen geschaffen und vorgehalten würden. \r\nWarum das geschehen soll, obwohl in den Bereichen des SGB II, VIII, IX und XII – also insbesondere in den Kommunen – schon hochwertige und bewährte Strukturen vorhanden sind, ist vernünftigerweise nicht nachvollziehbar. \r\nIntransparente, bürokratische, ineffiziente und teure Doppel- und Mehrfachstrukturen sind dringend zu vermeiden. Die verfassungsmäßige und gesetzliche Zuständigkeitsordnung muss beachtet bleiben. \r\nNicht zuletzt schwebt über dem SGB III – Modernisierungsgesetz ein verfassungsrechtliches Problem: \r\nDas Verfassungsgebot der  Abgabenbelastungsgleichheit  (Artikel 3 des Grundgesetzes). \r\nDanach dürfen beitragsfinanzierte Leistungen einer Sozialversicherung wie der Arbeitslosenversicherung nur Sozialversicherten Vorteile bringen. Dagegen dürfen allgemeine Staatsaufgaben wie die der öffentlichen Fürsorge im Sinne des Grundgesetzes (SGB II, VIII, IX, XII) nur über die Steuern aller Bürgerinnen und Bürger finanziert werden. \r\nDas \tSGB \tIII \t– \tModernisierungsgesetz \tund \tübrigens \tauch \tdas \r\nHaushaltsfinanzierungsgesetz 2024 verstoßen an mehreren Stellen gegen dieses Verfassungsgebot. Damit werden der Bundeshaushalt und die Steuerzahlenden zwar unmittelbar oder mittelbar finanziell entlastet. Opfer davon sind aber die beitragszahlenden Sozialversicherten, d.h. vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Also geschieht faktisch eine Umverteilung der Lasten „von oben nach unten“. \r\nDass das Problem dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales an sich bekannt ist, sieht man an verschieden Gesetzesvorschriften, die zumindest die SGB IILeistungsberechtigten aus dem Leistungsbezug herausnehmen (insbesondere § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 SGB III n.F.).  \r\nZwei verfassungskonforme Alternativen gäbe es für den Gesetzgeber: \r\n•\tentweder beschränkt das Gesetz den Bezug der neuen Leistungen streng nur auf Sozialversicherte \r\n•\toder das Gesetz gleicht die zusätzlichen Belastungen für die Sozialkassen durch Bundeszuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanziell aus. \r\n  \r\n \r\n \r\n \r\n \r\nIII.\tBewertung einzelner Bestimmungen des Entwurfes \r\n1.\tDie Anpassung von Förderinstrumenten \r\n1.1 § 9 b SGB III n.F. (Artikel 1 Nummer 3) \r\nDie neu eingefügte Vorschrift verpflichtet die Agenturen für Arbeit bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung junger Menschen zu einer Zusammenarbeit mit den wesentlichen Beteiligten des örtlichen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes. Wer zu den wesentlichen Beteiligten gehört, wird – nicht abschließend – durch sogenannte Regelbeispiele veranschaulicht. \r\nDer Gesetzestext verfehlt insgesamt sein Ziel.  \r\nDa es bereits Rechtsvorschriften gibt, die die Agenturen für Arbeit zur Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten verpflichten, sind Sinn und Zweck der Neuregelung nicht ohne Weiteres erschließbar.  \r\nParallelvorschriften sind voraussetzungsreicher, machen also den Behörden klarer, was von ihnen erwartet wird. \r\nDie Gesetzesbegründung betont jedenfalls, dass Gegenstand der Zusammenarbeit die Arbeitsmarktpolitik sei (Seite 35 f). Unklar wird diese Aussage dann aber durch die wechselseitige Bezugnahme zwischen §§ 9 b und 10 SGB III n.F. Denn in der letzteren Vorschrift geht es um eine „umfassende Förderung“ junger Menschen bis hin zur gemeinsamen Fallarbeit im „Einzelfall“ (Seite 35 f). \r\nWas das Gesetz unter „jungen Menschen“ versteht, bleibt unklar. Erst die Gesetzesbegründung führt aus, dass es sich um junge Menschen „am Übergang von der Schule in den Beruf“ handeln soll (Seite 35 f). Dies wird jedoch durch den Gesetzeswortlaut nicht klar und müsste sprachlich deutlicher zum Ausdruck gebracht werden. Hintergrund der sprachlichen Unklarheit dürfte sein, dass die Zielgruppe erst im Rahmen der Zusammenarbeit genauer definiert werden soll (so § 10 Absatz 2 SGB III n.F.). Allerdings kann es sich nach der Gesetzeslogik des gesamten Sozialgesetzbuches nur um junge Menschen handeln, die für irgendeine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch leistungsberechtigt sind. Ansonsten wäre die Gesetzesvorschrift uferlos. Das müsste in der Vorschrift zwingend noch klargestellt werden. \r\nAuch die Aufzählung von wesentlichen Beteiligten ist zumindest irreführend. Gemeint sind wohl nur die öffentlichen Sozialleistungsträger. Weder die \r\nSozialpartner noch die Träger der freien Wohlfahrtspflege oder private Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit sowie auch nicht die Integrationsdienste sind mitgedacht. Damit bleibt die neue Vorschrift weit hinter schon bestehenden und bewährten Gesetzesvorschriften wie z.B. § 18 SGB II und m.E. § 81 SGB VIII zurück. \r\n \r\n \r\n1.2 § 10 SGB III n.F. (Artikel 1 Nummer 4) \r\nDie gleichfalls neu eingefügte Vorschrift verpflichtet die Agenturen für Arbeit, auf eine rechtskreisübergreifende Kooperation am Übergang von der Schule in den Beruf („Jugendberufsagenturen“) hinzuwirken. \r\nGegenstand der Kooperation soll die gemeinsame Festlegung einer Zielgruppe und ein aufeinander abgestimmtes Leistungsangebot sein. \r\nDie Agenturen für Arbeit sollen in „Abstimmung“ mit den anderen Beteiligten eine koordinierende Tätigkeit übernehmen können. \r\nEine rechtskreisübergreifende Kooperation zwischen allen wesentlichen Akteurinnen und Akteuren ist zweifellos wünschenswert. Auch eine gesetzgeberische Verankerung erscheint dringend erforderlich sowie die damit verbundene Stärkung der Jugendberufsagenturen. Diese könnten so Träger und Treiber einer örtlichen „Verantwortungsgemeinschaft“ für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf werden (siehe Empfehlungen des Deutschen Vereins zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit). \r\nVerfehlt ist jedoch die Einordnung in dem „besonderen Teil“ des Sozialgesetzbuches, d.h. hier: in das SGB III. Vorzugswürdig erscheint, eine solche Vorschrift in dem allgemeinen Teil des SGB auszunehmen, also in das SGB I. Dadurch könnten zudem alle betroffenen öffentlichen Träger von Sozialleistungen zur rechtskreisübergreifenden Kooperation gleichermaßen verpflichtet werden. Zudem ist das auch der richtige Ort, darüber zu entscheiden, welcher der öffentlichen Leistungsträger die koordinierende Rolle übernimmt. Dieses kann der Natur der Sache nach nicht der öffentliche Träger einer Sozialversicherung, sondern nur ein solcher der staatlichen Fürsorge bzw. Sozialhilfe im weiteren Sinne sein. \r\nWer förderfähig ist, müsste gesetzlich näher bestimmt werden Nach der Gesetzeslogik des gesamten Sozialgesetzbuches kommen nur junge Menschen in Betracht, die für irgendeine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Leistungsberechtigte sind. Das müsste in der Vorschrift zwingend klargestellt werden. Ansonsten droht die Gefahr einer unsachgemäßen, unsozialen und unwirtschaftlichen Überdehnung der Zielgruppe und damit des Kreises der potenziell Förderberechtigten. \r\nDer Gegenstand der Jugendberufsagenturen ist wenig ambitioniert. Zusätzlich berücksichtigt werden sollten alle erheblichen Kooperationsaspekte und -felder.  \r\nEine „gemeinsame Fallarbeit im Einzelfall“ schadet dem einzelnen jungen Menschen mehr, als dass sie nützt. Angesichts der vorhandenen verfassungsmäßigen und gesetzlichen Zuständigkeitsordnung ist hierfür rechtlich auch kein Platz. \r\nZudem ist eine koordinierende Aufgabe der Agenturen für Arbeit eher abzulehnen. Die Gesetzesbegründung zielt eher auf hilfebedürftige junge Menschen, die in den Rechtskreisen von SGB VIII bzw. SGB II, IX und XII unterstützt werden. Die Agenturen für Arbeit stehen daher den typischen Kundinnen und Kunden der Jugendberufsagenturen viel zu fern, verfügen über keine ausgeprägten sozialpädagogischen Kompetenzen und über keine spezifischen Erfahrungen mit den Zielgruppen.  \r\nStattdessen wäre die gesetzgeberische Stärkung der Jugendberufshilfe im Sinne der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit wünschenswert. Sie sollte in § 13 SGB VIII als Pflichtaufgabe ausgestaltet werden. Ihr sollte gesetzgeberisch die koordinierende Aufgabe zufallen. \r\n1.3 § 28 b SGB III n.F. (Artikel 1 Nummer 7) \r\nDas Gesetz sieht zudem in § 28 b Absatz 1 SGB III eine „umfassende Beratung“ vor. Der Wortlaut dieses Absatzes ist verfehlt.  \r\nDie „allgemeine“ Beratung ist durch die §§ 29, 30 SGB III sichergestellt. \r\nEine „umfassende“ Beratung nach § 28 b SGB III setzt logisch einen besonderen Unterstützungsbedarf voraus und unterfällt damit der öffentlichen Fürsorge im Sinne des Grundgesetzes. Damit unterfallen solche jungen Menschen aber den SGB II, SGB VIII, SGB IX oder SGB XII. Das erkennt der Gesetzgeber im Grundsatz ausdrücklich an, aber nur in Bezug auf das SGB II (siehe z.B. § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 SGB III n.F.). Somit greift die diesbezügliche gesetzgeberische Einschränkung des § 28 b SGB III zu kurz. Verfassungskonform wäre eine Einschränkung auf Arbeitslosenversicherte. \r\nStatt über „Beratung“ oder auch „Möglichkeiten“ der Inanspruchnahme von Leistungen anderer Träger sollte besser von „Hinweisen“ gesprochen werden. Die Agenturen für Arbeit sollten nicht mit immer mehr Aufgaben überfrachtet werden, welche dann zum Aufbau und Vorhalten entsprechender Ressourcen und Kompetenzen zwingen. Nachdenklich stimmen muss in diesem Zusammenhang, dass \tselbst \tdie \tBeratungstätigkeit \tder \tAgenturen \tfür \tArbeit \tzum \r\nQualifizierungschancengesetz kaum oder keine Erfolge erzielt. \r\nÄhnliches gilt für die „ganzheitliche Beratung und Betreuung“ in Absatz 2. Hier wird der besondere Unterstützungsbedarf sogar ausdrücklich genannt. Daher handelt es sich unzweifelhaft um Aufgaben der öffentlichen Fürsorge im Sinne des Grundgesetzes und nicht der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. \r\nIn der Gesetzesvorschrift fehlt jeglicher Hinweis darauf, wer die ganzheitliche Betreuung durchführen soll. § 16 k SGB II, an den die neue Vorschrift anknüpft, kennt z.B. verschiedene Durchführungsweisen: (1) durch die Agentur für Arbeit selbst oder durch beauftragte Dritte, entweder (2) auf dem Wege der öffentlichen Vergabe oder auf dem Wege der Zulassung und Gutscheinfinanzierung. Umgekehrt will § 31 b SGB III n.F. das Zuwendungsrecht angewandt wissen. Vorzugswürdig und aufgrund der Zugehörigkeit zur öffentlichen Fürsorge wäre systemimmanent für § 28 b SGB III n.F. das Zuwendungsrecht. \r\nDringend zu vermeiden ist, dass die Agentur für Arbeit die Betreuung selbst durchführen kann, soll oder muss. Damit würde sie tief in die bestehenden gesetzlichen und im Einzelfall verfassungsmäßigen Zuständigkeitsbereiche der öffentlichen Träger der Jugendhilfe oder Grundsicherung/Sozialhilfe eindringen. \r\nKlar muss auch sein, dass die Agenturen für Arbeit ganz neue, nämlich sozialpädagogische Kompetenzen aufbauen und vorhalten müssten. Ein entsprechendes Vertrauen, dass das gelingt, fehlt uns. \r\nDa das Gesetz hier Förderinstrumente aus dem SGB II in das SGB III übernimmt, muss der Gesetzgeber auch das Subsidiaritätsprinzip des § 17 SGB II in das SGB III übernehmen. Danach dürften die Agenturen für Arbeit als öffentliche Leistungsträger eigene Einrichtungen und Dienste nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen und Dienste privater Dritter vorhanden sind, ausgebaut oder in Kürze geschaffen werden können. \r\nEine nochmalige Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Absatz 3) ist überflüssig. Die nochmalige Ausweitung des Anwendungsbereiches über junge Menschen hinaus auf Erwachsene (Absatz 4) muss aus den schon genannten Gründen erst recht abgelehnt werden. \r\n1.4 § 31 b SGB III n.F. (Artikel 1 Nummer 11) \r\nDas Gesetz übernimmt zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen den § 16 h SGB II aus der Grundsicherung als § 31 b SGB III n.F. in die Arbeitsförderung. Das ist im Grundsatz sehr zu begrüßen, insofern es sich bei den Förderfähigen um Sozialversicherte handelt. \r\nIm Ergebnis darf es zwar zu keiner Förderlücke für die in der Gesetzesbegründung genannten besonderen Personengruppen kommen, eine mögliche Förderlücke darf letztlich aber nicht über das SGB III hinaus gehen, sondern muss über die öffentliche Fürsorge oder Sozialhilfe im weiteren Sinne geschlossen werden (d.s. SGB II, VIII, IX, XII). Diesbezüglich ist auf unsere Ausführungen zur rechtskreisübergreifenden Kooperation zu verweisen. \r\nZustimmung verdient auch der Gedanke des § 31 b Absatz 2 SGB III n.F., dass die Leistung ohne ausdrücklichen Antrag, also von Amtswegen mit Zustimmung der Leistungsberechtigten zu gewähren ist. Das entspricht dem Gedanken der Fürsorgepflicht des Staates für hilfebedürftige Menschen. \r\nAus § 31 b Absatz 4 SGB III n.F. geht hervor, dass das Zuwendungsrecht statt des Vergabe- oder Zulassungsrechtes anwendbar sein soll.  \r\nDa das Gesetz in § 31 b SGB III n.F. auch hier ein Förderinstrument aus dem SGB II in das SGB III übernimmt, muss der Gesetzgeber auch hier das Subsidiaritätsprinzip des § 17 SGB II in das SGB III überführen.  \r\n1.5 Sonstiges \r\nDie Erhöhung der Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika (§ 48 a SGB III n.F. – Artikel 1 Nummer 15) ist zwar eine kleine Verbesserung für die jungen Menschen, aber auch der neue Anknüpfungspunkt scheint wenig sachgemäß. Zu unterscheiden sind nämlich einerseits die Unterkunftskosten für kurze Zeit – wie der neue Anknüpfungspunkt – und diejenigen für längere Zeit – wie das Berufsorientierungspraktikum. Wichtig wäre daher die Erstattung der tatsächlichen Kosten für die jungen Menschen.  \r\nAuch die Nachbetreuung von jungen Menschen nach dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder nach Abschluss einer Berufsausbildung (§ 76 SGB III n.F. – Artikel 1 Nummer 17) folgt Überlegungen, die immer wieder aufgekommen sind. Sie dient der Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse der jungen Menschen und ermöglicht ggf. ein schnelles Eingreifen für den Fall, dass z.B. das Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt wird – deshalb können wir die Regelung unterstützen. \r\nDie Änderungen bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 73, 123, 124 SGB III n.F. – Artikel 1 Nummer 15, 28, 29) stellen zusätzliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung dar. Es muss aber darauf geachtet werden, dass es trotz Doppel- oder Mehrfachförderungen keine nachteiligen Rückwirkungen auf bereits bestehende Leistungen gibt (z.B. des \r\nEingliederungszuschusses auf die Eingliederungsprämie). \r\nDas Gesetz regelt letztlich, dass der nachträgliche Erwerb eines Hauptschulabschlusses und der Erwerb von Grundkompetenzen (§ 81 SGB III – Artikel 1 Nummer 18) auch für Geringqualifizierte, d.h. für Menschen ohne oder mit einem am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss, „isoliert“ förderfähig sind. Es handelt sich laut Gesetzesbegründung um eine „Klarstellung“. Aus unserer Sicht ist das bereits gängige Praxis. \r\n2. Der Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit durch Verstetigung der Anerkennungs- und \r\nQualifikationsberatung (§ 30 a SGB III – Artikel 1 Nummer 9) \r\nNach dem Gesetz soll die Bundesagentur für Arbeit Menschen beraten, die ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen wollen. \r\nLaut Gesetzesbegründung scheint es lediglich darum zu gehen, eine neue Finanzierung und eine neue Heimat für das Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ zu finden. Das ist jedoch keine Aufgabe einer beitragsfinanzierten Sozialversicherung. Denn die Ratsuchenden sind keine Sozialversicherungspflichtigen. Vielmehr müsste irgendein steuerfinanzierter Weg gefunden werden. \r\nDie Gesetzesbegründung führt zusätzlich aus, dass die Gesetzesvorschrift notwendig sei, um ein nahezu flächendeckendes Netz von Angeboten gewährleisten zu können. Ob und in welchem Umfang das tatsächlich der Fall ist, muss dahingestellt bleiben. \r\nDie Gesetzesbegründung erkennt völlig zu Recht, dass durch eine Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Ausländerinnen und Ausländer durch die Agenturen für Arbeit Doppel- und Mehrfachstrukturen entstehen. So gibt es vergleichbare Angebote u.a. durch Länder, Kommunen, Kammern und freie Träger.  \r\nIm Vordergrund muss stehen, dass keine intransparente, ineffiziente und kostenträchtige Doppel- und Mehrfachstrukturen entstehen. \r\n3. Vereinfachungen und Entlastungen im Leistungsrecht \r\nDie Lockerung der Erreichbarkeit der Arbeitslosen (§ 138 SGB III – Artikel 1 Nummer 30) wird mit den zunehmend digitalen Kommunikationswegen begründet. \r\nDie digitalen Kommunikationswege müssen jedoch dieselben Wirkungen erzielen wie die analogen Kommunikationswege. Das setzt u.U. flankierende gesetzliche oder untergesetzliche Vorschriften voraus. \r\nDie „Verwaltungsvereinfachung“ bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes \r\n(§ 153 SGB III – Artikel 1 Nummer 5) kann nicht überzeugen. Nur weil die Behörden mit Nachberechnungen belastet sind, darf man gesetzlich nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Wer sich die „Verfahrensvereinfachung“ genau ansieht, wird bemerken, dass sie im Einzelfall für die betroffenen Menschen ganz erhebliche finanzielle Nachteile hat. \r\nGesetzgeber und Verwaltung sind zudem dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet. \r\nEine mögliche Lösung, die beide Interessen berücksichtigt, könnte sein,  \r\n•\tdass Nachberechnungen zulasten der Leistungsberechtigten stets unterbleiben und \r\n•\tdass Nachberechnung zugunsten der Leistungsberechtigten erst nach Überschreitung einer „Geringfügigkeitsschwelle“ vorgenommen werden (oft üblich: 10%). \r\n \r\n4. Die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses \r\nDas Gesetz soll die Eingliederungsvereinbarung (§ 37 SGB III – Artikel 1 Nummer 12) mit einem kooperativen Ansatz im Integrationsprozess weiterentwickeln. Dieser Ansatz wird von dem neuen Bürgergeldgesetz schlüssig auf die Arbeitsförderung übertragen, so dass es sich in gewisser Weise um Folgeänderungen aus dem Bürgergeldgesetz handelt. Im gleichen Zug werden die Verfahren so angepasst, dass man derzeit bestehenden praktischen Umsetzungsschwierigkeiten bei der Nutzung der Eingliederungsvereinbarung begegnet. \r\nDarüber hinaus wird die Möglichkeit der Videotelefonie für Beratungs- und Vermittlungsgespräche geschaffen (§§ 141, 309 SGB III – Artikel 1 Nummer \r\n33, 39). Da diese ausdrücklich nur im beiderseitigen Einvernehmen zwischen der Agentur für Arbeit und dem arbeitslosen Menschen erlaubt ist, gibt es im Grundsatz dagegen unsererseits keine Bedenken.  \r\nZu berücksichtigen bleibt jedoch, dass digitalisierte Verfahren nicht für alle Menschen geeignet sind. Verwiesen werden kann auf die derzeitige öffentliche Diskussion zur digitalen Bahncard.  \r\nDie Digitalisierung des Beratungs- und Vermittlungsverfahrens darf auch keineswegs zu einer zusätzlichen Verdichtung der Arbeit oder einer geringeren Intensität und Qualität der Betreuung der unterstützungsbedürftigen Menschen führen.  \r\nLetztlich wäre zu wünschen, dass die Bildungsträger bei der Digitalisierung der Betreuungsverfahren der Agenturen für Arbeit mitgedacht und gesetzlich einbezogen werden. Insbesondere die maßnahmebegleitende Kommunikation zwischen Agenturen für Arbeit, Bildungsträgern und/oder unterstützungsbedürftigen Menschen ist oft noch immer analog und schwergängig. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012174","regulatoryProjectTitle":"Entwurf für weiterentwickeltes KiTa-Qualitätsgesetz fortschreiben und zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/12/db/356289/Stellungnahme-Gutachten-SG2409230004.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Internationaler Bund (IB)\r\nwww.internationaler-bund.de\r\n1/4 20.09.2024\r\nStellungnahme des Internationalen Bundes (IB)\r\nzum Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Dritten\r\nGesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur\r\nTeilhabe in der Kindertagesbetreuung\r\n(Drucksache 20/12771; Bearbeitungsstand 09.09.2024)\r\nDer Internationale Bund (IB) ist mit mehr als 14.000 Mitarbeitenden einer der großen\r\nTräger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Er unterstützt Kinder,\r\nJugendliche, Erwachsene und Senior*innen dabei, ein selbstverantwortetes Leben zu\r\nführen – unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Er engagiert sich\r\nmit über 150 Einrichtungen bundesweit im Bereich Kita, Hort und Ganztag und begleitet\r\ndamit mehr als 17.000 Kinder in Bildung und Erziehung.\r\nDer IB bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme und begrüßt das\r\nGesetzesvorhaben. Das vorliegende Gesetz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu\r\nmehr Teilhabe und Qualität in der frühkindlichen Bildung. Der gesellschaftlichen\r\nDringlichkeit des Themas kann diese Ausgestaltung des Gesetzes jedoch leider aufgrund\r\ndes begrenzen finanziellen Umfangs und seiner kurzen Laufzeit nicht gerecht werden.\r\nIm Folgenden werden erst allgemeine Anmerkungen zum Gesetzentwurf vorgenommen.\r\nDrei Aspekte hebt der IB darüber hinaus besonders hervor.\r\n1. Grundsätzliche Anmerkungen\r\nGrundsätzlich begrüßt der IB die Vorlage des Gesetzentwurfes zur Weiterentwicklung der\r\nQualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ausdrücklich. In der aktuellen\r\nSituation braucht es jede Initiative, die dabei hilft, die Strukturqualität bundesweit zu\r\nverbessern und damit zu erfolgreichen Bildungs- und Lebenswegen und zu mehr\r\nChancengerechtigkeit beizutragen.\r\nFrühkindliche Bildung in der Krise\r\nDie Frühe Bildung befindet sich zurzeit in einer Krise. Diese ist vor allem gekennzeichnet\r\ndurch einen vielerorts eklatanten Fachkräfte- und Personalmangel und Ausfallzeiten, bei\r\ngleichzeitig steigenden Anforderungen aufgrund von im sozial-emotionalen Bereich\r\nbesonders anspruchsvollen Kindern. Strukturell besteht nach wie vor besonders im\r\nWesten eine hohe Nachfrage. Im Osten dagegen sinken die Kinderzahlen, wobei dort\r\nnoch immer ein wesentlich ungünstigerer Fachkraft-Kind-Schlüssel zu finden ist. Zur\r\naktuellen Realität in Kindertagesstätten zählen unter anderem gekürzte Randzeiten,\r\nprekäre Betreuungsverhältnisse, erschwerte Umsetzbarkeit des Bildungs- und\r\nFörderanspruchs und eine hohe Fluktuation in den Teamstrukturen. Der IB begrüßt daher\r\ndas Vorhaben des Bundes, die Bundesländer vor diesem Hintergrund mit Investitionen in\r\ndie Zukunft unseres Landes zu unterstützen.\r\nKurze Planungszeiträume gefährden die Erfolge\r\nDie Unterteilung von Bundesinvestitionen in die frühkindliche Bildung durch maximal 2-\r\nJahres-Verträge ohne Zusicherung von Kontinuität wird kritisch betrachtet. Hierdurch\r\nwerden Chancen vertan, die auf eine langfristige Qualitätsentwicklung abzielen. Immer\r\nwieder zeitlich begrenzte Unterstützungspakete verunsichern das Personal und erhöhen\r\nInternationaler Bund (IB)\r\nwww.internationaler-bund.de\r\n2/4 20.09.2024\r\ndie ohnehin bereits hohe Fluktuation der Kolleginnen und Kollegen in den Teams. Es\r\nbraucht eine Verstetigung in der Qualitätsentwicklung, damit diese dort ankommt, wo sie\r\ndringend gebraucht wird.\r\nDer IB weist darauf hin, dass durch das vorliegende Gesetz die Bundesförderung von\r\nMaßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen – entgegen der ersten\r\nVersion im Referentenentwurf (dort Juni 2025, angelehnt an das Schuljahr) –\r\nbis zum Ende des Jahres 2025 ausläuft. Wir geben zu bedenken, dass durch diesen\r\nSchritt die ohnehin deutlich zu gering angesetzten Mittel zur Förderung von Qualität noch\r\nweniger werden. Aus systemischer Sicht ist es zu begrüßen, dass die beiden Themen\r\n„Qualität“ und „finanzielle Entlastung von Eltern“ voneinander getrennt werden. Dennoch\r\nsind möglichst geringe Elternbeiträge eine wichtige Voraussetzung dafür, dass\r\nfrühkindliche Bildung allen offensteht.\r\nBundesweit einheitliche Standards vereinfachen Qualitätsentwicklung\r\nDer IB begrüßt, dass als Zielsetzung für die aufgelisteten Maßnahmen „bundesweit\r\ngleichwertige, fachlich anerkannte qualitative Standards“ (vgl. § 2 KiQuTG n.F.) genannt\r\nwerden. Leider bleibt die Zeitschiene hierfür weiterhin unklar und die Formulierungen\r\nbleiben weich. Als Träger von Einrichtungen fast im gesamten Bundesgebiet plädieren wir\r\nfür bundeseinheitliche Standards, wie sie im Bericht der „AG Frühe Bildung“1 formuliert\r\nwurden.\r\n2. Prioritäten setzen: Sprachliche Bildung, verlässliche\r\nBetreuung und qualifizierte Fachberatung\r\nsicherstellen\r\nZu den drängendsten Notwendigkeiten zählen aus Sicht des IB aktuell die Unterstützung\r\nder sprachlichen Bildung von Kindern, die Sicherstellung einer verlässlichen Betreuung\r\ndurch auskömmliche Fachkraft-Kind Schlüssel und die Bereitstellung von\r\nQualitätsentwicklungsmöglichkeiten durch qualifizierte Fachberatungen: Forderungen, die\r\nsich auch die Petition „Jedes Kind Zählt“ auf die Fahnen geschrieben hat. Der Petition\r\ngelang es, mit bisher über 220.180 Unterschriften die größte Bundestagspetition des\r\nJahres 2024 zu werden. Zahlreiche Expertisen, Studien und Erfahrungen belegen, dass\r\ndiese Maßnahmen großes Potenzial haben, die frühkindliche Bildung spürbar zu\r\nverbessern.\r\nBundesweite Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation: Ausfallzeiten\r\nanerkennen\r\nDie Fachkraft-Kind-Relation ist eine der zentralen strukturellen Rahmenbedingungen\r\nfrühpädagogischer Qualität in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. So regen\r\nwir grundsächlich an, wie in der Expertise von Strehmel/ Viernickel2 bereits 2022\r\nformuliert, zeitnah die Empfehlungen zu bundesweiten Personalstandards gemeinsam mit\r\nden Ländern umzusetzen. Die „AG Frühe Bildung“ führt in ihren wissenschaftlichen\r\nEmpfehlungen von 2024 aus, dass eine gute Fachkraft-Kind-Relation nur gelingen kann,\r\nwenn eine Anrechnung mittelbarer pädagogischer Arbeit und Ausfallzeiten\r\n1 Bericht der AG Frühe Bildung – Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland,\r\n03/2024: 240327-bericht-ag-fruehe-bildung-kompendium-fuer-hohe-qualitaet-in-der-fruehen-bildung-data.pdf\r\n(bmfsfj.de)\r\n2 Bundesweite Standards zur Betreuungsrelation in der Kindertagesbetreuung - Expertise im Auftrag des\r\nBundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 10/2022:\r\nBundesweite Standards zur Betreuungsrelation in der Kindertagesbetreuung (fruehe-chancen.de)\r\nInternationaler Bund (IB)\r\nwww.internationaler-bund.de\r\n3/4 20.09.2024\r\n(Vorbereitungszeit, Elternarbeit, Weiterbildung, Urlaub, Krankheit) systematisch erfolgt.\r\nFür Ausfallzeiten sollte dabei mindestens der Wert von 22% der Brutto-Fachkraft-\r\nStunden angerechnet und refinanziert werden.\r\nWie wichtig die Anrechnung der Ausfallzeiten für das Kita-Personal ist, wurde zuletzt\r\ndurch die Auswertung von Krankenkassendaten der Bertelsmann-Stiftung3 deutlich:\r\nDemnach kommt es bei Kita-Personal zu rund 1/3 höheren krankheitsbedingten\r\nAusfallzeiten im Vergleich zur gesamten arbeitenden Bevölkerung. Das ist ein klares\r\nZeichen dafür, dass Kitapersonal flächendeckend am Limit ist. Die Situation in den\r\nöstlichen Bundesländern gestaltet sich dabei besonders prekär: Der Bericht zeigt deutlich\r\ndie Korrelation zwischen den dort geltenden ungünstigeren Fachkraft-Kind Schlüsseln und\r\nbesonders hohen krankheitsbedingten Ausfällen von Personal. Um eine kindgerechte\r\nBildung und Betreuung zu ermöglichen, muss der Fachkraft-Kind-Schlüssel merklich\r\nangehoben werden. Gelingen kann dies bereits dort, wo Kinderzahlen sinken. Um die\r\nSpirale der Belastung für alle Beteiligten zu durchbrechen, muss das Personal an diesen\r\nOrten unbedingt gehalten und refinanziert werden. Dies gelingt nur durch verbindliche\r\nVorgaben.\r\nFachberatung zur Weiterentwicklung der Qualität: flächendeckender Ausbau\r\nerforderlich\r\nFachberatung spielt eine Schlüsselrolle bei der Weiterentwicklung und Sicherung der\r\nfrühpädagogischen Qualität in den Einrichtungen. Der IB plädiert für flächendeckende\r\nFachberatung als Standard für jede Einrichtung mit einem Schlüssel von mindestens eine\r\nFachberatung für 20 Kindertagesstätten. Ein umfassendes Angebot von Fachberatung\r\nermöglicht eine bessere Vernetzung im System, bietet die Chance wissenschaftliche\r\nErkenntnisse schneller in die Praxis zu tragen und führt zur weiteren Professionalisierung.\r\nDie Aufgaben reichen von der pädagogischen Beratung der Leitung bis zur Qualifizierung\r\nund Beratung von Kita-Teams und Trägern. Das vielfältige Tätigkeitsspektrum wird in\r\nden Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. Daher braucht es neben der Bereitstellung\r\ndes Personals für die Fachberatung auch Qualifizierungsmöglichkeiten für diese\r\nPersonengruppe4.\r\nQualitätsentwicklung durch Profilstellen in jeder Einrichtung: Sprachbildung\r\nstärken\r\nGezielte Qualitätsentwicklung in Kitas braucht Ressourcen. Durch die hohe Belastung\r\nkommen Fachkräfte und Leitungen dem Auftrag der Sprachbildung, Inklusion und\r\nForcierung weiterer Bildungsthemen wie Bildung für nachhaltige Entwicklung,\r\nDigitalisierung u.v.m. vielerorts nicht mehr nach. Aus der Sicht des IB braucht es gerade\r\nin dieser Situation daher mindestens eine Profilstelle für jede Einrichtung. Dies ermöglicht\r\neine kontinuierliche Qualitätsentwicklung der Pädagogik vor Ort, der Elternarbeit sowie\r\neine entsprechende Weiterentwicklung der Teams. Profistellen können die Kompetenz\r\nvon Fachkräften bei der Förderung von Chancengerechtigkeit und Inklusion aller Kinder\r\nunserer Gesellschaft stärken. Laut dem 3. Kita-Bericht des Paritätischen\r\nGesamtverbandes fehlen beispielsweise in 61% der Einrichtungen pädagogisches\r\nPersonal mit spezifischen Qualifikationen im Bereich Inklusion5.\r\n3 Dramatisch hohe Krankheitsausfälle beim Kita-Personal erfordern Antwort der Politik (bertelsmann-\r\nstiftung.de)\r\n4 Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, 2021: WiFF Wegweiser Weiterbildung | Band 15\r\n(weiterbildungsinitiative.de)\r\n5 Ein Schwerpunkt Inklusion in Kindertageseinrichtungen findet sich im 3. Kita-Bericht, Paritätischer\r\nGesamtverband, 06/2024: broschuere_kitabericht-2024.pdf (der-paritaetische.de)\r\nInternationaler Bund (IB)\r\nwww.internationaler-bund.de\r\n4/4 20.09.2024\r\nDer Sprachbildung (§ 2 Satz 1 Nummer 6 KiQuTG n.F.) kommt seit dem „PISA-Schock“\r\n20016 eine besondere Bedeutung für die weitere Bildungsbiographie der Kinder zu. In\r\nKitas braucht es daher eine alltagsintegrierte Sprachbildung, die dem individuellen\r\nEntwicklungsstand und den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden kann. Leisten\r\nkönnen dies Profilstellen für Sprachbildung, wie sie beispielsweise im ausgelaufenen\r\nBundesprogramm „Sprachkitas – weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“7 bundesweit\r\naufgebaut und erprobt wurden.\r\n3. Fazit\r\nDer vorliegende Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr\r\nTeilhabe und Qualität in der frühkindlichen Bildung. Er kann jedoch angesichts der\r\ngesellschaftlichen Dringlichkeit des Themas nur ein Anfang sein. Zusätzlich braucht es\r\nlangfristigere Programme, eine stärkere Verpflichtung der Länder, sowie wirksame,\r\nbundesweit gleichwertige, fachlich anerkannte qualitative Standards mit klarem\r\nZeithorizont.\r\nGerade in Kitas mit hohen Anteilen sozio-ökonomisch benachteiligter Kinder braucht es\r\ndarüber hinaus zusätzliche Anstrengungen, um den besonderen Herausforderungen\r\ngerecht zu werden. Das in diesem Jahr angelaufene „Startchancen Programm“ zur\r\nbesseren Ausstattung von Schulen bietet hierfür – gerade auch bezogen auf die\r\nmonetäre Ausstattung als auch auf die lange Laufzeit – eine passende Vorlage."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"11.09.2024\r\nGemeinsame Pressemitteilung: Die Not wohnungsloser Menschen erlaubt keinen Aufschub!\r\n\r\nDie BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) und ihre Partner appellieren an die Bundesregierung, die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans in zielführende Maßnahmen zu überführen.\r\n\r\nPressemitteilung\r\n11.9.2024\r\n\r\nHeute, am Tag der wohnungslosen Menschen, nutzen die BAG W und ihre Partnerorganisationen den Anlass, um bei einem parlamentarischen Frühstück im Bundestag über Wege zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu diskutieren.\r\n\r\nZum parlamentarischen Frühstück laden die Bundestagsabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) und Brian Nickholz (SPD) ein, die die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der BAG W ausrichten, um die Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen auch vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung zu besprechen.\r\n\r\nUnter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ verweisen die BAG W sowie ihre Partnerorganisationen auf die dringende Notwendigkeit, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 tatsächlich zu überwinden.\r\n\r\nDie Leitlinien des Nationalen Aktionsplans sind durch die Bundesregierung in konkrete zielführende Maßnahmen zu überführen, die mit klarem Zeithorizont und messbaren Ergebnissen einhergehen müssen. Dazu werden ausreichende finanzielle Ressourcen sowie die verbindliche ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene benötigt.\r\n\r\nEs braucht ein zielgerichtetes Handeln – umgehend und nachhaltig, um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen. Dabei unterstützen die Wohnungsnotfallhilfe und die Wohnungswirtschaft sowie die Hilfesysteme im Bereich Gesundheit, Sucht, Frauengewaltschutz, Straffälligenhilfe, Mieterverbände und weitere die Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans.\r\n\r\nDie Beteiligten fordern unter anderem:\r\n\r\nPräventive Maßnahmen\r\nEs braucht eine bundesweite Ausweitung von Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Das kann u. a. durch ein Förderprogramm zur Einrichtung von Zentralen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten unter Beteiligung der Dienste der Freien Wohlfahrtspflege erreicht werden. Denn: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe!\r\n\r\nVerbesserung der gesundheitlichen Situation\r\nMenschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen sind, benötigen einen regelhaften Zugang zum Gesundheitssystem.\r\n\r\nMenschenwürdige Mindeststandards in Gemeinschaftsunterkünften\r\nWenn nicht unmittelbar eine eigene Wohnung zur Verfügung steht, brauchen wir Notunterkünfte, die menschenwürdige Bedingungen garantieren, d. h.: Schutz der Privatsphäre und Selbstbestimmung durch abgeschlossene Wohneinheiten, niedrigschwellige Beratung und Begleitung sowie wirksamen Gewaltschutz.\r\n\r\nWohnung ist Schutzraum\r\nDer Verlust der Wohnung bedeutet den Ausschluss aus allen Lebensbereichen. Wohnungslose Menschen sind besonders gefährdet, Gewalt und Diskriminierung zu erfahren. Ein sicherer, bezahlbarer Wohnraum bietet den besten Schutz.\r\n\r\nTag der wohnungslosen Menschen\r\nDer Tag der wohnungslosen Menschen findet in diesem Jahr unter dem Motto „WOHNUNG_LOS: Gemeinsam mehr erreichen“ statt. Er soll in diesem Jahr die grundlegende Bedeutung von Bündnissen, Netzwerken und Kooperationen innerhalb und außerhalb der Wohnungsnotfallhilfe hervorheben. Bundesweit wurde dazu aufgerufen, sich zu vernetzen, bestehende Bündnisse zu aktivieren und am heutigen Tag gemeinsam sichtbar zu werden.\r\n\r\nDie vollständige Pressemitteilung ist unter diesem Link als PDF-Datei verfügbar.\r\n\r\nBei Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:\r\n\r\nBerit Pohns, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,\r\nTel. 0151 42462246, E-Mail: beritpohns@bagw.de\r\n\r\nDiese Pressemitteilung wird unterstützt von:\r\n\r\n    Arbeitskreis Wohnungsnot\r\n    Ärzte der Welt\r\n    Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO)\r\n    Anonyme Behandlungsscheine und Clearingstellenfür Menschen ohne Krankenversicherung (BACK)\r\n    Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe e.V. (BAG S)\r\n    Deutscher Caritasverband e.V.\r\n    Deutscher Mieterbund e.V.\r\n    Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.\r\n    Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.\r\n    Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.\r\n    Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)\r\n    Frauenhauskoordinierung e.V.\r\n    GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.\r\n    Haus und Grund\r\n    Internationaler Bund\r\n    Netzwerk Mieten und Wohnen e.V.\r\n    Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. 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Der gesellschaftliche\r\nund demokratische Zusammenhalt wird durch Freiwilligendienste\r\ngestärkt – ganz ohne Pflicht zu einem\r\nDienst. Mit einem neukonzipierten Angebot für ALLE\r\nkann das Potential der Freiwilligendienste entfaltet werden\r\nund eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit\r\nentstehen.\r\nDenn Freiwilligendienste sind ein Gewinn hoch 3:\r\nfür die Freiwilligen, die Menschen in den Einsatzstellen\r\nund die Gesellschaft.\r\nGegenwärtig engagieren sich jährlich bereits mehr als 10%\r\naller Schulabgänger*innen in einem Freiwilligendienst.\r\nEine kurzfristige Verdoppelung der Freiwilligenzahl für eine\r\nKultur stetig anwachsender selbstverständlicher Freiwilligkeit\r\nist durch den folgenden Dreiklang erreichbar:\r\nn ein Rechtsanspruch auf Förderung jeder Freiwilligen-\r\nVereinbarung,\r\nn ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BAföGNiveau\r\nfür alle Freiwilligen und\r\nn eine auffordernde Einladung und Beratung aller\r\nSchulabgänger*innen zu den Möglichkeiten, sich in\r\neinem freiwilligen Dienst zu engagieren.\r\nPosition der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und\r\nZentralstellen der Freiwilligendienste im In- und Ausland\r\nVision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit\r\nDie Träger, Verbände und Zentralstellen der Freiwilligendienste\r\nim In- und Ausland, die diese in zivilgesellschaftlicher\r\nVerantwortung durchführen, setzen sich dafür ein, dass\r\ndiese Zukunftsvision Wirklichkeit wird. Damit das gelingt,\r\nmüssen folgende, sich gegenseitig verstärkende Forderungen\r\numgesetzt werden:\r\n1. Rechtsanspruch\r\nauf einen Freiwilligendienst\r\nWo (junge) Menschen, Einsatzstellen und Träger sich auf\r\nden Abschluss einer Freiwilligendienst-Vereinbarung\r\neinigen, ist diese im Rahmen eines Rechtsanspruchs auf\r\neinen Freiwilligendienst durch den Bund zu fördern.\r\nFreiwilligkeit erhalten\r\nEin Jahr für die Gesellschaft: Jährlich setzen sich bereits\r\nheute rund 100.000 Menschen in den Freiwilligendiensten\r\nfür den sozialen Zusammenhalt ein und übernehmen Verantwortung.\r\nDie selbstbestimmte Entscheidung, sich freiwillig\r\nzu engagieren, ist dabei die Voraussetzung für das\r\nErleben positiver Selbstwirksamkeit. So ergeben sich nachhaltige\r\nAnreize für freiwilliges gesellschaftliches Engagement\r\nüber die Zeit des Freiwilligendienstes hinaus.\r\nEin Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst kann ohne\r\nGrundgesetzänderung umgesetzt werden.\r\nRecht auf Teilhabe! Zielgruppen erweitern!\r\nJedem interessierten (jungen) Menschen wird ein passendes\r\nAngebot unterbreitet. Damit das gelingen kann, hilft\r\nTrägern und Einsatzstellen ein Nachteilsausgleich, um ein\r\nMehr an Inklusion z.B. von Menschen mit Behinderung zu\r\nermöglichen. Die konsequente Anwendung des Bundesteilhabegesetzes\r\nin den Freiwilligendiensten ist dafür notwendig.\r\nHierunter fällt die Refinanzierung der erforderlichen\r\nzielgruppengerechten Ansprache, Öffentlichkeitsarbeit,\r\nBeratung und pädagogischen Begleitung. So werden\r\nEinsatzstellen und Träger in die Lage versetzt, jenen\r\n(jungen) Menschen einen Platz anzubieten, die heute\r\nnoch unterrepräsentiert sind.\r\nMit gesicherter Förderung Angebot und\r\nNachfrage steigern\r\nDie pädagogische Begleitung ist Garant für die sehr große\r\nBeliebtheit und Qualität der Freiwilligendienste. Politik\r\nmuss dafür bedarfsgerechte finanzielle Rahmenbedingungen\r\nschaffen. Damit können die Einsatzstellen, Träger und\r\nZentralstellen, die zusammen in zivilgesellschaftlicher\r\nVerantwortung Einsatzplätze anbieten und Freiwillige\r\nbegleiten, einen sozial gerechten und attraktiv ausgestalteten\r\nFreiwilligendienst ermöglichen.\r\nDie Förderung muss insgesamt auskömmlich sein zur\r\nFinanzierung des Freiwilligengeldes, der Information und\r\nBeratung der (jungen) Menschen, einer qualitativen\r\npädagogischen Begleitung, anfallender (Sozial-)Versicherungsbeiträge\r\nsowie weiterer notwendiger Ausgaben.\r\nAuslandsdienste sollen in gleicher Höhe gefördert\r\nwerden wie die Inlandsdienste, wobei sie einer anderen\r\nFinanzierungslogik unterliegen.\r\nDafür sind zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes bei\r\neiner Verdoppelung der Freiwilligenzahlen in Höhe von rd.\r\n2,7 Mrd. € notwendig. Damit ist der Rechtsanspruch auf\r\neinen Freiwilligendienst für 200.000 Freiwilligendienstleistende\r\nwesentlich günstiger als ein Pflichtdienst mit ca.\r\n13,3 Mrd. € (vgl. Noack 2018:168 in Huth 2022:53f.).\r\n2. Staatlich finanziertes\r\nFreiwilligengeld auf BAföG-Niveau\r\nfür alle Freiwilligen\r\nFreiwilligendienste müssen für alle offen sein, indem\r\nFreiwillige unabhängig von ihrer Wohnsituation ihren\r\nLebensunterhalt eigenständig und elternunabhängig\r\nbestreiten können. Notwendig ist deshalb ein vom Bund\r\nfinanziertes Freiwilligengeld, dessen Betrag sich am\r\nBAföG-Höchstsatz orientiert.\r\n3. Einladung und Beratung\r\nfür ALLE\r\nMit einer auffordernden, schriftlichen und individuellen\r\nEinladung an alle (jungen) Menschen sowie einer darauf\r\naufbauenden Einzelberatung zu den Möglichkeiten eines\r\nfreiwilligen Dienstes durch die anbietenden Organisationen,\r\nwerden die Freiwilligendienste in einer ganz neuen\r\nWeise in das Bewusstsein gebracht. Die (jungen) Menschen\r\nwerden angeregt, eine informierte Entscheidung über ein\r\nattraktives, mit einem Rechtsanspruch hinterlegtes Angebot\r\nzu treffen. Viel mehr (junge) Menschen werden die Frage:\r\n„Will ich einen Freiwilligendienst machen?“ mit „Ja“\r\nbeantworten. 8:168 in Huth 2022:53f.).\r\nn Mehr (junge) Menschen bekommen vielfältige\r\npraktische Einblicke und Lernmöglichkeiten,\r\nkönnen sich beruflich orientieren und erfahren\r\ndafür Anerkennung und Wertschätzung.\r\nn Die Einsatzstellen gewinnen durch weitere\r\nFreiwillige zusätzliche Hilfskräfte, die Fachkräfte in\r\nder Arbeit mit Kindern und Lebensälteren, im\r\nUmweltschutz oder im kulturellen Bereich unterstützen.\r\nSie gewinnen zudem häufig geeignete\r\nNachwuchskräfte oder längerfristig Engagierte.\r\nn Das demokratische Gemeinwesen lebt von\r\nPartizipation, Mitgestaltung, Solidarität und\r\nGemeinsinn – den Grundpfeilern der Freiwilligendienste.\r\nNach ihrem Freiwilligendienst, ob im\r\nIn- oder Ausland, bringen sich Freiwillige verstärkt\r\nin unsere Gesellschaft ein. Sie sind eine tragende\r\nSäule der Engagement- und Vereinsarbeit und\r\nstärken den Erhalt zivilgesellschaftlicher Angebote\r\nin Breite und Diversität.\r\nn Die Wirtschaft profitiert, weil junge Menschen\r\nnach einem Freiwilligendienst mit mehr Kompetenzen\r\nund Selbstorganisation in ihre Ausbildungswege\r\nstarten – und Ausbildungen erwiesenermaßen\r\nseltener abbrechen.\r\nn Als gleichberechtigte Säulen können sich neben\r\nden Freiwilligendiensten, die Bundeswehr und\r\nweitere mögliche Akteur*innen im Rahmen der\r\nBeratung aller jungen Menschen angemessen\r\ndarstellen und für ihr eigenes Angebot werben."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. 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WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012726","regulatoryProjectTitle":"Gesamtprogramm Sprache stärken","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/cb/ad/363575/Stellungnahme-Gutachten-SG2410090014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Mehrbedarfe für das Gesamtprogramm Sprache Verbände fordern bessere Finanzierung!\r\nMehrbedarfe für nachhaltig erfolgreiche Integration von Migrant*innen sowie Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung erfordern eine deutlich bessere Finanzierung für das staatliche Gesamtprogramm Sprache!\r\nMit 14 Millionen Eingewanderten ist Deutschland nach den USA das OECD-Land mit der zweitgrößten Einwanderungsbevölkerung. Seit 2022 sind laut OECD noch über eine Million vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine sowie rd. 600 000 Asylsuchende hinzugekommen.\r\nSpracherwerb ist die Voraussetzung für gelingende Integration und damit auch für die Sicherheit und den Zusammenhalt der demokratischen Gesellschaft sowie für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung.\r\nSchon in diesem Jahr kann der Bedarf an Sprachkursen nicht gedeckt werden. Das sagt auch die Bundesregierung selbst.\r\nHöhere Investitionen in Integration zahlen sich aus!\r\nEin Rekordhoch von 70% erreichte die Erwerbstätigenquote von Eingewanderten in Deutschland 2022 laut OECD und übertraf damit die Quoten anderer EU-Vergleichsländer. Besonders hervorgehoben werden dabei die positiven Auswirkungen der Sprachförderung auf die Erwerbstätigkeit von Eingewanderten. \"Die Sprachkenntnisse Eingewanderter haben sich in Deutschland stärker verbessert als in den meisten anderen EU-Ländern.\"\r\nMehrbedarfe für effizientere Arbeitsmarktintegration von Geringqualifizierten, Hochqualifizierten und einwanderungsbereiten Arbeitskräften\r\nEine effizientere Arbeitsmarktintegration geringqualifizierter und hochqualifizierter Einwanderer sowie einwanderungsbereiter Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland in den deutschen Arbeitsmarkt verursacht jedoch Mehrbedarfe für die Weiterbildung, zu der das staatliche Gesamtprogramm Sprache gehört, z.B. für passgenauere Kurszuweisungen und kleinere Gruppen.\r\nNeben einer bedarfsgerechten Mittelausstattung benötigt das Gesamtprogramm Sprache zusätzliche Investitionen ebenso für:\r\n• eine angemessene Vergütung – unabhängig vom Status – hochqualifizierter Lehrkräfte, um dem drohenden Fachkräftemangel auch in der Weiterbildung entgegenzutreten,\r\n• eine angemessene Vergütung der Leistungen der Träger, um flexiblere und bedarfsgerechtere Angebote zu ermöglichen,\r\n• und eine umfassende Digitalisierung der Lernangebote."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Internationalen Bundes (IB) zum\r\nReferentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der\r\nInklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)\r\nEinleitung\r\nDer Internationale Bund bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum\r\nReferentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und\r\nJugendhilfe (IKJHG). Er begrüßt, dass viele der im Beteiligungsprozess eingebrachten\r\nVorschläge aufgegriffen und umgesetzt wurden, und erkennt die positiven Ergebnisse des\r\numfangreichen Prozesses an.\r\nDer vorliegende Referentenentwurf bietet wertvolle Impulse, die wir gerne unterstützen.\r\nEr stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion dar, indem die Hilfen und\r\nLeistungen der bislang getrennten Erziehungs- und Eingliederungshilfen für Kinder,\r\nJugendliche, junge Erwachsene und Eltern nun unter dem viel zitierten gemeinsamen\r\n„Dach“ zusammengefasst werden. In der Zusammenführung sehen wir eine längst\r\nüberfällige Maßnahme, Zuständigkeitskonflikte zu reduzieren. Bei guter Ausgestaltung\r\nkann eine verstärkte Zusammenarbeit verschiedener Professionen zudem eine\r\nKompetenzsteigerung ermöglichen – sowohl bei freien als auch öffentlichen Trägern.\r\nTrotz des Fortschritts an vielen Stellen bleibt die Versäulung durch die Trennung in zwei\r\nLeistungskataloge jedoch bestehen. Im übertragenen Sinne betreten nun zwar alle\r\ndasselbe Haus, doch der weitere Weg wird danach bestimmt, ob eine Behinderung droht\r\nbzw. vorliegt oder nicht, und wie inklusiv das jeweilige Jugendamt agiert. Dies ist\r\nbesonders problematisch, da viele Punkte bleiben, die aus unserer Sicht noch nicht klar\r\ngenug geregelt sind, um die Zielsetzung des Gesetzgebers verlässlich und\r\nbundeseinheitlich in die Praxis umzusetzen. Trotz dieses grundsätzlichen Kritikpunkes\r\nunterstützt der IB das Gesetzesvorhaben ausdrücklich und drängt auf eine zügige\r\nVerabschiedung.\r\nAus Sicht des IB braucht es danach einen begleitenden Prozess, in den Wissenschaft,\r\nAdressat*innen, Kostenträger, Leistungserbringer und Fachverbände eingebunden\r\nwerden, um weiterbestehende Hürden zwischen den Systemen zu identifizieren. Dies\r\nkann die Grundlage dafür bilden, in einem nächsten Schritt den unverzichtbaren\r\ngemeinsamen Leistungskatalog auf den Weg zu bringen.\r\nFür den aktuellen Entwurf sehen wir die Notwendigkeit, bestimmte Punkte weiter zu\r\npräzisieren und, wo nötig, bestimmte Regelungen zu ergänzen oder zu streichen. In der\r\nfolgenden Stellungnahme wird auf einige ausgewählte Punkte eingegangen, an denen der\r\nIB auf mögliche Probleme hinweisen möchte.\r\n1 / 9\r\nStellungnahme Internationaler Bund\r\n24-10-02\r\n2/9\r\nKommentierung ausgewählter Punkte aus dem Referentenentwurf\r\nLeistungskataloge\r\nDas BMFSFJ führt in der Gesetzesbegründung auf S. 37 RefE aus, dass es bei Kindern\r\nund Jugendlichen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den unterschiedlichen\r\nBeeinträchtigungsformen und zwischen behinderungsbedingten und erzieherischen\r\nBedarfen gibt. Vor dem Hintergrund dieser Ausführung ist es besonders bedauerlich, dass\r\neine wirklich inklusive Zusammenführung der Hilfen und Leistungen in einen\r\ngemeinsamen Leistungskatalog als Lösung ausgeblieben ist.\r\nEin für alle zugänglicher, gemeinsamer Leistungskatalog würde es ermöglichen,\r\nsowohl nur einzelne Hilfen in Anspruch zu nehmen, als auch Hilfen und Leistungen für die\r\nBerechtigten einfacher zu kombinieren. Der IB sähe darin explizit auch einzelne, sehr\r\nspezifische Leistungen der Eingliederungshilfe vollumfänglich aufgehoben. Ein\r\ngemeinsamer Katalog würde zudem einen großen Beitrag dazu leisten, den Blick von der\r\nFokussierung auf unterschiedliche Bedarfe hin auf die unterstützungsberechtigte Person\r\nzu wenden.\r\nDie praktische Ausgestaltung der notwendigen Kombination von Hilfen und\r\nLeistungen aus beiden getrennten Katalogen ist mit dem aktuellen\r\nRegelungsvorschlag davon abhängig, ob Hilfen und Leistungen in der Praxis über den\r\njeweiligen Katalog hinaus angeboten werden, oder ob im bisherigen System verharrt\r\nwird. Im ungünstigsten Fall bedeutet das, dass reflexhaft nur Leistungen der\r\nEingliederungshilfe angeboten werden, wenn eine Behinderung ersichtlich ist, oder dass\r\ninnerhalb der Erziehungshilfen keine Sensibilität für Unterstützungsmöglichkeiten aus\r\ndem Leistungskatalog der Eingliederungshilfe aufgebaut wird. Die Notwendigkeit, über\r\nden Tellerrand des jeweiligen Leistungskatalogs hinaus zu blicken, ist jedoch in sehr\r\nvielen Fallkonstellationen gegeben, z.B. wenn sich im Verlauf einer Hilfe zur Erziehung\r\neine (drohende) Behinderung herausstellt, wenn Eltern und Geschwister aufgrund der\r\nBehinderung eines Kindes sehr belastet sind, oder wenn junge Menschen mit\r\nBehinderung selbst Eltern werden.\r\nZwar zeigt die Unterstreichung der Kombinationsmöglichkeiten den Willen des\r\nGesetzgebers, wirklich passgenaue Angebote unterbreiten zu können. Die expliziten\r\nNennungen von „Hilfearten“ (§ 27a Abs. 1 SGB VIII-RefE) und „Leistungen“ (§ 35a Abs.\r\n3 SGB VIII-RefE) könnten jedoch insofern missverstanden werden, als dass bei der\r\nInanspruchnahme von Hilfen bzw. Leistungen im jeweiligen Katalog verblieben werden\r\nmuss. Wünschenswert wäre die ausdrückliche Benennung, dass sowohl Hilfen wie\r\nLeistungen nach § 27 SGB VIII-RefE und § 35a-i SGB VIII-RefE bedarfsgerecht\r\nkombiniert werden können, damit sich die allgemeine Kombinationsmöglichkeit nicht nur\r\naus § 27 Abs. 5 SGB VIII-RefE ableitet.\r\nDie Offenheit der Leistungskataloge in § 27a Abs. 1 SGB VIII-RefE und §35a Abs. 1 SGB\r\nVIII-RefE („insbesondere“) ist zu begrüßen, da dies bedarfsgerechte Angebote vor Ort\r\nermöglicht. Dennoch zeigt die Praxis sowie der Beteiligungsprozess der letzten Jahre,\r\ndass es Leistungstypen gibt, die aufgrund des hohen Bedarfs an dieser Stelle zusätzlich\r\nmit aufgenommen werden sollten. Hervorheben möchte der IB vor allem\r\n2 / 9\r\nStellungnahme Internationaler Bund\r\n24-10-02\r\n3/9\r\nUnterstützungsleistungen zur Entlastung von Eltern und Geschwistern von\r\nKindern mit Beeinträchtigungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Eltern und\r\nGeschwister bundesweit die Möglichkeit bekommen, diese einzufordern. Hierzu könnten\r\nverschiedene Settings benannt werden – von ambulanter Unterstützung im eigenen\r\nZuhause bis hin zu stationären Settings für die Familie bei komplexeren Problemlagen.\r\nBedarfsermittlung und Hilfe- und Leistungsplanung\r\nDie Planung von Hilfen und Leistungen gilt als ein zentraler Gelingensmoment für eine\r\nwirkungsvolle Unterstützung, weswegen wir uns diesem Komplex ausführlich widmen.\r\nDie Ergänzung von Bestimmungen für die Hilfe- und Leistungsplanung und\r\nBedarfsfeststellung mit all ihren Verweisen auf das SGB IX zielen darauf ab, die\r\nRegelungen anschlussfähig zu gestalten. Sie bei der hohen Verweisdichte zu\r\ndurchdringen, wird eine Herausforderung für die öffentliche Jugendhilfe.\r\nDer IB hätte sich ein für alle Leistungsberechtigten bundesweit einheitliches, ausreichend\r\nflexibles und anschlussfähiges Verfahren zur teilhabeorientierten Bedarfsermittlung\r\ngewünscht. Eine Orientierung an der ICF-CY könnte als Basis dieser Bedarfsermittlung\r\nauch in den Hilfen zur Erziehung Anwendung finden. Mit einem solchen inklusiven\r\nBedarfsermittlungsverfahren würde den unterschiedlichen Bedürfnissen der\r\nLeistungsberechtigten Rechnung getragen. Zudem würde es den Fallverantwortlichen des\r\nöffentlichen Trägers ermöglicht, selbst komplexe Bedarfslagen zu erfassen. Um Brüche\r\nbeim Umzug von Adressat*innen zu vermeiden und um rare Ressourcen zu sparen,\r\nspricht sich der IB für verbindliche, einheitliche und zeitnahe Regelungen über\r\nLändergrenzen hinweg aus und zugleich um Unterstützung der öffentlichen Träger in der\r\nAnwendung der neuen Regelungen.\r\nDie Neuerung in § 38c Abs. 1 Satz 3 SGB VIII-RefE, die es ermöglicht, neben ärztlichen\r\nStellungnahmen auch vergleichbare Bescheinigungen oder sozialmedizinische\r\nGutachten zu nutzen, ist eine bedeutende Errungenschaft. Der IB hat sich stets dafür\r\neingesetzt, unnötiges „Labeln“ junger Menschen zu vermeiden und die Ressourcen von\r\nFamilien und Fachkräften nicht übermäßig zu belasten. Von der neuen Regelung\r\nversprechen wir uns, dass auch bei chronischen Erkrankungen unterhalb der Schwelle\r\neiner Behinderung bedarfsorientierte Hilfen in Zukunft leichter zugänglich werden. Wir\r\ndanken dem Ministerium für die Berücksichtigung dieser Forderung aus der Praxis. Es\r\nbleibt jedoch abzuwarten, ob die Definition „vergleichbarer Bescheinigungen“ ausreichend\r\npräzise ist. Möglicherweise ist an dieser Stelle eine genauere Formulierung auf\r\nBundesebene notwendig.\r\nIn der Formulierung zur Hilfe- und Leistungsplanung des § 36a Abs. 2 SGB VIII-RefE soll\r\nlaut dem aktuellen Entwurf der Begriff der „Wirkungskontrolle“ aus der\r\nEingliederungshilfe übernommen werden. Der Wirkungsbegriff ist im Fachdiskurs\r\numstritten. Um Missverständnisse zu vermeiden, plädiert der IB für eine Streichung des\r\nBegriffs. Alternativ wäre in der Gesetzesbegründung zu konkretisieren, dass unter\r\n„Wirkungskontrolle“ die gemeinschaftliche Beratung zu verstehen ist, welche zuträgliche\r\nWirkung die Maßnahme bisher erreicht hat bzw. welche Verschlechterung sie vermeiden\r\nkonnte. Damit würde das Verfahren Bewährtes aus der Eingliederungshilfe aufnehmen\r\nund zugleich den Erfahrungen der Kinder- und Jugendhilfe gerecht werden.\r\n3 / 9\r\nStellungnahme Internationaler Bund\r\n24-10-02\r\n4/9\r\nDie §§ 36a und b SGB VIII-RefE stehen vor der Herausforderung, das Vorgehen der\r\nHilfe- und Leistungsplanung für unterschiedliche Arten von Hilfen und Leistungen zu\r\nbeschreiben – von Assistenzleistungen, bei denen eine ständige Neubeurteilung\r\nübergriffig wirken könnte, bis hin zu Erzieherischen Hilfen, die teils, bspw. bei dem\r\nVerdacht auf Kindeswohlgefährdung, einer sehr engen Steuerung bedürfen.\r\nDie in § 36 Abs. 2 SGB VIII-RefE benannte Forderung, den Hilfeplan „regelmäßig,\r\nspätestens nach 2 Jahren“ zu überprüfen und fortzuschreiben, wird viel diskutiert. Sie\r\nsoll absichern, dass dieses wichtige Instrument nicht ganz ausgesetzt wird. Die\r\nArgumentation, dass diese Präzisierung keine Verschlechterung bringen könnte, weil in\r\nden bisherigen Regelungen zur Hilfeplanung nur von „regelmäßiger“ Überprüfung die\r\nRede war und dies ausreichend präzise sei, trifft aus unserer Sicht nicht die\r\nBeobachtungen der Praxis: In den letzten Jahren zeigte sich, dass insbesondere in\r\npersonell sehr angespannten Situationen Hilfeplanung auch in sehr dynamischen Fällen\r\nteilweise über fatal lange Zeiträume ausgesetzt wurde. Wir warnen daher davor, dass\r\nsich der Druck auf die fallführenden Fachkräfte erhöhen könnte, sich am Mindeststandard\r\n2 Jahre zu orientieren. Um gleichzeitig eine Übersteuerung zu vermeiden, ist zu\r\nüberlegen, ob zumindest in der Begründung noch einmal eine Differenzierung nach Hilfeund\r\nLeistungsarten aufgeführt werden kann.\r\nIn der Kinder- und Jugendhilfe gibt es die bewährte Praxis der Hilfeplangespräche. In\r\ndiesen Gesprächen wird gemeinsam mit allen Beteiligten beraten, wie es gut weitergehen\r\nkann und somit, ob die gewährte Hilfe noch angemessen, passend und den\r\ngemeinschaftlich formulierten Zielen zuträglich ist. Im vorliegenden Referentenentwurf\r\nsind die für eine ganzheitliche Prozessbegleitung zentralen Hilfe- und\r\nLeistungsplankonferenzen jedoch ganz zur Kann-Lösung verkommen. Sogar der Wunsch\r\nder Leistungsberechtigten nach einer Konferenz kann unter Umständen abgelehnt\r\nwerden. Dies entspricht nicht dem Geist des KJSG, das die Beteiligung der\r\nAdressat*innen erst gestärkt hat. Wir bitten darum zu schärfen, dass dem Wunsch (und\r\nnicht „Vorschlag“, wie aktuell formuliert in § 36b Abs. 1 SGB VIII-RefE) der\r\nLeistungsberechtigten oder anderer Beteiligter nur im sehr begründeten Ausnahmefällen\r\nwidersprochen werden kann.\r\nUm eine wirkungsvolle Beteiligung weiterer wichtiger Akteur*innen (von Schule bis\r\nJugendjobcenter) zu erreichen und nicht nur deren gutem Willen zu unterliegen, bitten\r\nwir den Gesetzgeber zu bedenken, wie in noch folgenden Schritten der\r\nVerpflichtungsgrad erhöht werden kann – bspw. durch die Verankerung in den\r\nentsprechenden Gesetzbüchern.\r\nIm Sinne einer teilhabeorientierten Bedarfsplanung ist die Regelung in § 38d Abs. 3\r\nSGB VIII-RefE, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe - das Einverständnis des*r\r\nLeistungsberechtigten vorausgesetzt – sich in jedem Fall als durchführender Rehaträger\r\nanbieten sollen, eine wichtige Errungenschaft. Hierfür bedarf es einer entsprechenden\r\nAusstattung.\r\n4 / 9\r\nStellungnahme Internationaler Bund\r\n24-10-02\r\n5/9\r\nVerfahrenslots*innen\r\nDer IB begrüßt, dass die Funktion von Verfahrenslots*innen nunmehr unbefristet\r\nerfolgen soll. Die Stelle beinhaltet den fallbezogenen Unterstützungsauftrag aus §\r\n10b Abs. 1 SGB VIII-RefE als auch den systemischen Auftrag aus § 10b Abs. 2\r\nSGB VIII-RefE und kann befördern, dass trotz der Hektik des Arbeitsalltags notwendige\r\nTransformationsschritte gegangen werden. Anzumerken ist, dass sich durch die\r\nFormulierung „insbesondere“ im § 10b Abs. 2 SGB VIII-RefE die ohnehin bereits sehr\r\numfangreichen Aufgaben dieser Stelle weg vom Unterstützungsauftrag im Einzelfall\r\nverschieben.\r\nMit dem Unterstützungsauftrag für Adressat*innen der Leitungen zur Teilhabe in\r\n§ 10b Abs. 1 SGB VIII-RefE erkennt der Gesetzgeber an, dass das Zuteilwerden einer\r\npassgenauen Hilfe insbesondere in komplexen Lebenslagen und Bedarfssystemen einer\r\nfachkompetenten, gut vernetzten Begleitung bedarf. Diese soll ab dem Zeitpunkt, an\r\ndem ein Unterstützungsbedarf benannt wird, bis zum Ausklingen der Leistung den\r\nProzess unabhängig begleiten. Um den Blick der Verfahrenslots*innen auf die gesamte\r\nBandbreite der beiden Leistungskataloge zu lenken, regt der IB an, im § 10b SGB VIIIRefE\r\nden Satz „Der Verfahrenslotse soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung\r\nvon Ansprüchen auf Leistungen zur Teilhabe (…) unterstützen (…)“ um die Nennung der\r\n„Leistungen zur Entwicklung und Erziehung“ zu ergänzen.\r\nDer IB weist darauf hin, dass der Auftrag zur Unabhängigkeit durch das\r\nAnstellungsverhältnis der Verfahrenslots*innen beim öffentlichen Träger und damit beim\r\nKostenträger der Leistungen auf ein konkurrierendes Spannungsverhältnis hinweist.\r\nZudem ist das im Beratungsprozess gefragte Wissen gerade in der Eingliederungshilfe\r\nz.T. sehr spezifisch. Um wirkungsvoll und fachlich richtig auch bei spezifischen\r\nBehinderungsformen begleiten zu können, braucht es daneben aus der Sicht des IB eine\r\nStärkung und institutionalisierte Einbeziehung der bestehenden Beratungsstrukturen\r\n– beispielsweise der EUTB, der Ombudsstellen, aber auch des Gesundheitswesens und\r\nder Pflege.\r\nEin weiteres Spannungsfeld tut sich bei der in § 10b SGB VIII-RefE beschriebenen\r\nBeteiligung der Lots*innen an der Jugendhilfeplanung auf. Diese zusätzliche\r\nAufgabe lässt sich ohne Einbußen beim Beratungsauftrag nach Einschätzung des IB nur\r\nerfüllen, wenn sich die Rolle des*der Verfahrenslots*innen darauf beschränkt, die\r\nanonymisierten Erfahrungen und Erhebungen aus der Fallbegleitung in die\r\nJugendhilfeplanung einzubringen. Dabei sollte insbesondere auch die Frühförderung\r\nberücksichtigt werden. In diesem Verständnis der Unterstützung der Jugendhilfeplanung\r\nwäre auch das Beibehalten der Berichtspflicht der Verfahrenslots*innen zielführend. Der\r\nIB regt an, den Auftrag aus § 10b Abs. 2 SGB VIII-RefE dahingehend zu präzisieren.\r\nAnspruchsinhaberschaft und Wesentlichkeitsbegriff\r\nDer IB begrüßt die Entscheidung sehr, durch die Änderung des § 27 Abs. 1 SGB VIII-RefE\r\ngrundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen selbst die Anspruchsinhaberschaft zu\r\nübertragen. Die daran anschließenden Einschränkungen des Anspruchs auf Hilfe zur\r\nErziehung in § 27 Abs. 2 SGB VIII-RefE durch die altersgebundene Beschränkung auf\r\n5 / 9\r\nStellungnahme Internationaler Bund\r\n24-10-02\r\n6/9\r\n„Jugendliche“ und Hilfen lediglich „außerhalb des Elternhauses“ sind für uns nicht\r\nnachvollziehbar – zumal die vorliegende Formulierung damit hinter dem\r\nReferentenentwurf in der Fassung vom 20. August 2024 zurückbleibt. Der IB bittet um\r\ndie Streichung des Teilsatzes: „die außerhalb des Elternhauses erbracht wird“ § 27 Abs. 2\r\nSGB VIII-RefE, und bittet um die ausdrückliche Erweiterung der Anspruchsinhaberschaft\r\nauf „Kinder“.\r\nIn den Leistungsparagraphen keine Wesentlichkeit einer Behinderung\r\nvorauszusetzen, ist angesichts der spezifischen Kennzeichen und Herausforderungen der\r\nLebensabschnitte Kindheit und Jugend schlüssig und sehr zu begrüßen. Die Hürde der\r\nWesentlichkeit konterkariert den präventiven Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe und\r\nwird den entsprechenden Entwicklungsdynamiken nicht gerecht. Dieser Argumentation\r\nfolgend plädiert der IB dafür, den Begriff der „Wesentlichkeit“ auch aus der\r\nGesetzesbegründung zu streichen.\r\nInklusionsbegriff und Qualitätskriterien\r\nDas Gesetz trägt die Inklusion im Titel. Eine inklusive Ausrichtung der\r\nUnterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche und ihre Familien in ihrer\r\nheterogenen Gesamtheit soll u.a. auf eine zunehmend inklusive Gesellschaft hinwirken.\r\nDafür beinhaltet das IKJHG folgende Regelungen: Inklusiven Angeboten soll ggf. der\r\nVorzug gegeben werden (§ 74 SGB VIII-RefE), eine inklusive Ausrichtung der Angebote\r\ngilt als Qualitätsmerkmal (§ 77 SGB VIII-RefE), der Verfahrenslotse unterstützt die\r\nöffentliche Jugendhilfe (§ 10b Abs. 2 SGB VIII-RefE) u.a. in ihrer Planung in Richtung\r\neiner immer inklusiveren Ausrichtung (§ 80 Abs. 2 SGB VIII-RefE).\r\nDer IB unterstützt die in der Gesetzesbegründung ausgeführte Intention des\r\nGesetzgebers, auf eine künftig inklusive Gesellschaft hinzuwirken, aus tiefer\r\nÜberzeugung. Damit die Verantwortungsgemeinschaft den Umstellungsprozess ziel- und\r\nbedarfsorientiert ausgestalten kann, benötigt es dringend eine Konkretisierung des\r\nBegriffs der Inklusion seitens des Bundesministeriums. Fragen, bei denen die Praxis\r\nOrientierung braucht, sind z.B.: Ist ein Angebot automatisch als inklusiv zu bezeichnen,\r\nwenn es die Aufnahme von jungen Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht?\r\nReicht eine auf Mobilität bezogene Barrierefreiheit in den Räumlichkeiten bereits aus, um\r\nals inklusiv zu gelten? Darf sich eine spezialisierte Leistung, die sich aktiv und sichtbar im\r\nSozialraum verortet und vernetzt und damit im Sinne der o.g. Zielsetzung wirkt, als ein\r\ninklusives Angebot verstehen?\r\nDamit diese offenen Fragen keine Barriere bei der Erstellung inklusiver Angebote\r\ndarstellen, regt der IB an, dass das Ministerium sein Inklusionsverständnis in der\r\nGesetzesbegründung konkretisiert und bindend hinterlegt. Erst eine solche Konkretion\r\nermöglicht es, aus der Begrifflichkeit „inklusiv“ Qualitätsmerkmale zu generieren, die\r\nwiederum ihren Eingang in Vereinbarungen finden.\r\nAls IB unterstützen wir das ministerielle Vorhaben einer Prozessevaluation. Dabei\r\nkommt nach Ansicht des IB der Beobachtung der Angebotsentwicklung inklusiver\r\nMaßnahmen und Strukturen eine zentrale Bedeutung zu. In den kommenden Jahren wird\r\nsich in der Praxis zeigen, ob sich das wirkstarke Inklusionsverständnis aus der\r\n6 / 9\r\nStellungnahme Internationaler Bund\r\n24-10-02\r\n7/9\r\nGesetzesbegründung nachhaltig etabliert oder überwiegend auf den Aspekt der\r\nBarrierefreiheit bei Mobilitätseinschränkungen reduziert wird.\r\nEin entscheidendes Qualitätsmerkmal besteht in den formalen Qualifikationen der\r\nFachkräfte. Wer als Fachkraft gilt, welcher Abschluss als solcher in der Kinder- und\r\nJugendhilfe anerkannt wird, regeln die Länder bzw. die Kommunen. Für die inklusive\r\nAusgestaltung bedarfsgerechter Hilfen braucht es in der Praxis einen neuen Fachkräfte-\r\nMix. Welche Mitarbeitenden in welchem Angebot, in welcher Leistung notwendig sind,\r\nergibt sich dabei aus der jeweiligen Konzeption. Eine Anerkennung der jeweiligen\r\nBerufsabschlüsse sowie neuerer Fachabschlüsse würde es freien Trägern sowohl der\r\nEingliederungshilfe wie der Kinder- und Jugendhilfe deutlich erleichtern, ihr\r\nAngebotsportfolio zunehmend inklusiv zu entwickeln. Wir bitten das Ministerium, die\r\nBundesländer aufzufordern, die formalen Abschlüsse der verschiedenen Hilfe- und\r\nLeistungsgebiete der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Erziehung für künftig\r\ninklusive Angebote wechselseitig und möglichst bundeseinheitlich anzuerkennen.\r\nInsbesondere sind auch neuere Abschlüsse zu berücksichtigen, wie z.B.\r\nKindheitspädagog*in o.ä.\r\nNicht nur die Ämter, auch die Leistungserbringer müssen sich weiterhin auf den Weg\r\nmachen, zunehmend inklusive Angebote qualitativ hochwertig weiterzuentwickeln.\r\nBereits in seiner Stellungnahme zur 5. AG Sitzung des Beteiligungsprozesses\r\n„Gemeinsam zum Ziel“ im September 2023 regte der IB daher die gesetzliche\r\nVerankerung einer flächendeckenden Fachberatungsstruktur zur Unterstützung bei der\r\nEntwicklung qualitätsfördernder inklusiver Strukturen und Angebote an. Wir weisen\r\nerneut darauf hin, dass dies analog zu diversen anderen Initiativen bundesweiter\r\nQualitätsentwicklung ein guter Weg wäre, Inklusion in der Praxis tatsächlich erlebbar zu\r\nmachen.\r\nKostenbeiträge\r\nDer IB begrüßt, dass ambulante Angebote für alle jungen Menschen kostenfrei\r\ngestellt werden. Dies wird dem Vorhaben des Gesetzgebers gerecht, alle\r\nLeistungsberechtigten gleich zu behandeln und für niemanden die Situation zu\r\nverschlechtern.\r\nDie Kostenheranziehung bleibt bei (teil)-stationären Hilfen bestehen. Eine wesentliche\r\nBerechnungsgrundlage stellt dabei v.a. die sog. Haushaltsersparnis dar. In der Praxis\r\nist bei (teil-) stationären Angeboten zu beobachten, dass die Haushaltsersparnis sehr\r\nunterschiedlich berechnet wird. Dies führt immer wieder zu einer Überbelastung von\r\neinkommensschwachen Familien und in der Folge zu Abbrüchen dringend benötigter\r\nHilfen, da dieser monatliche Beitrag den Haushalt überfordert. Hier wirbt der IB für eine\r\neinheitliche Vorgabe, die das finanzielle Auskommen einer Familie durchgehend\r\nsicherstellt.\r\nVereinzelt ist sowohl in der Eingliederungshilfe als auch in den Erzieherischen Hilfen zu\r\nbemerken, dass Familien der Anspruch auf einen Teil ihres Wohnraums aberkannt wird,\r\nwenn ein Kind stationär versorgt wird. Obwohl das Kind zu Besuchen nach Hause kommt,\r\nunterliegt die Familie dem Druck, das Kind aus der pädagogischen bzw. therapeutischen\r\n7 / 9\r\nStellungnahme Internationaler Bund\r\n24-10-02\r\n8/9\r\nVersorgung zu nehmen, um nicht in eine kleinere Wohnung umziehen zu müssen. Solche\r\nFolgen sind zwingend auszuschließen und in den entsprechenden Gesetzen zu verankern.\r\nJunge Volljährige\r\nDer IB begrüßt ausdrücklich, dass mit den im Referentenentwurf vorgesehenen\r\nÄnderungen auch junge Erwachsene mit einer (drohenden) Behinderung\r\ngleichermaßen regelhaft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres begleitet werden\r\nkönnen. Dies verschafft wertvolle Zeit, um Übergänge in andere (Sozial-) Systeme und in\r\ndas Erwachsenenleben angemessen zu begleiten. Die Regelung nimmt die Erfahrungen\r\naus der Eingliederungshilfe ernst, dass insbesondere für junge Menschen mit\r\nBeeinträchtigungen die Jahre der Adoleszenz intensive Klärungsprozesse zur beruflichen\r\nOrientierung, zum gewünschten Wohnkontext sowie zur Klärung von Beziehungen\r\nbeinhalten. Um diese Intention deutlich zu machen und zu stärken, sollten in § 41 SGB\r\nVIII-RefE neben dem Verweis auf § 27a Abs. 3-4 SGB VIII-RefE\r\n(Persönlichkeitsentwicklung als Hilfebedarf) auch die Teilhabebeeinträchtigungen bzw. -\r\nbarrieren explizit und gleichberechtigt aufgenommen werden. Zudem regt der IB an, die\r\nFrage nach der bedarfsgerechten Ausgestaltung von Angeboten für junge Erwachsene mit\r\nund ohne Behinderung explizit in die geplante Prozessevaluation mit aufzunehmen.\r\nWünschenswert und konsequent wäre des Weiteren, die elternunabhängige soziale\r\nSicherung von jungen Volljährigen zu stärken, insbesondere in finanzieller Hinsicht.\r\nDies würde dem Weg ins Erwachsenenleben eine gewichtige Barriere nehmen.\r\nSchiedsstellen\r\nSchiedsstellen haben eine wichtige Vermittlungsfunktion zwischen öffentlichen Trägern\r\nund Leistungserbringern. Für die Leistungen der Eingliederungshilfe wären die im\r\nReferentenentwurf gewählten Formulierungen im § 78 g SGB VIII-RefE jedoch eine\r\nVerschlechterung, die so nicht gewollt sein kann. Ambulante Leistungen der\r\nEingliederungshilfe nach SGB IX sind schiedsstellenfähig. Nach der vorliegenden\r\nVersion des Referentenentwurfs wäre dies nicht mehr der Fall und muss unbedingt\r\nnachgebessert werden. Unabhängig von der inklusiven Ausrichtung zeigt sich in den\r\nErziehungshilfen bereits seit längerem, dass es hier ebenfalls eine Schiedsstellenfähigkeit\r\nambulanter Hilfen braucht. Daher bittet der IB darum, diese in das Gesetz aufzunehmen.\r\nTariflich vereinbarte Vergütung\r\nTräger der Eingliederungshilfe, die seit mindestens drei Jahren Kinder und Jugendliche\r\nmit Beeinträchtigungen, betreuen als Träger zuzulassen, ist der richtige Schritt, um ein\r\nwirksames inklusives Hilfesystem zu fördern. Wir bitten um eine gesetzliche Regelung,\r\ndie nicht nur im SGB IX, sondern auch im SGB VIII sicherstellt, dass eine tarifliche\r\nBezahlung nicht als unwirtschaftlich eingeschätzt werden kann. Eine vielfältige und\r\nbunte Trägerlandschaft, die verschiedenste Kompetenzen vereint, ist mehr denn je\r\nwichtig und anzustreben. Dass hierbei hohe Qualitätsmaßstäbe gelten, ist gut und darf\r\nnicht ausgehöhlt werden.\r\n8 / 9\r\nStellungnahme Internationaler Bund\r\n24-10-02\r\n9/9\r\nWichtige Errungenschaften\r\nAbschließend ist es dem IB wichtig, auf einige wichtige Errungenschaften des Gesetzes\r\nhinzuweisen:\r\nFrühförderung\r\nDie Überführung der Früherkennung und -förderung bei Beibehaltung der\r\nbestehenden Regelungen begrüßt der IB, zumal Akteur*innen der Frühförderung sich im\r\nBeteiligungsprozess für die Beibehaltung der bisherigen Förder- und Behandlungsplanung\r\nstark gemacht haben. Für ein inklusives System wäre es wichtig sicherzustellen, dass\r\nErfahrungen aus der Frühförderung anonymisiert in die Jugendhilfeplanung einfließen.\r\nAntragserfordernis\r\nDer IB begrüßt die Übernahme der „Willensbekundung“ und den damit einhergehenden\r\nWegfall der formalen Antragserfordernis für alle Hilfen und Leistungen. Dies kann\r\nunnötige Barrieren senken und Adressat*innen entlasten.\r\nBegriff „Heimerziehung“\r\nIn den vergangenen Jahren wurde die Verwendung des stigmatisierenden und\r\nveralteten Begriffs „Heim“ in der Fachwelt zunehmend kritisch betrachtet. Die\r\nkonsequente Streichung des Begriffes „Heimerziehung“ (§ 34 SGB VIII-RefE)\r\nunterstützen wir daher vollumfänglich.\r\nAusblick\r\nEs zeigt sich an vielen Stellen des Referentenentwurfs, dass der umfangreiche\r\nBeteiligungsprozess zur Entwicklung des KJSG und IKJHG sinnvoll und wichtig war und\r\nzum Zusammenfinden der Systeme wertvolle Impulse gesetzt hat. Selbstverständlich\r\ngibt es noch viele „Baustellen“ und Konkretisierungs- und Nachbesserungsbedarfe.\r\nDeutlich zu nennen sind die weiter bestehenden Schnittstellenproblematiken,\r\ninsbesondere mit der Pflege, die eine inklusiven Angebotsgestaltung erschweren. Diese\r\nmüssen in weiteren Schritten angegangen werden.\r\nMit dem vorliegenden Gesetz stehen öffentliche Träger und Leistungserbringer vor\r\nbedeutenden und weitreichenden Schritten, die es auszugestalten gilt. Dies ist nicht\r\nleicht, auch weil vielerorts längst die Belastungsgrenze erreicht ist. Um Ressourcen zu\r\nbündeln und die Akteur*innen zu unterstützen, bittet der IB das Ministerium begleitend\r\nzur Vorbereitung der Umsetzung des Gesetzes um Austausch- und Fortbildungsformate\r\nsowie praktische Handlungsempfehlungen. Gleichzeitig bitten wir, das Gesetz noch in\r\ndieser Legislaturperiode zu verabschieden und keine weitere Zeit verstreichen zu lassen.\r\nEine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist längst überfällig!"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012878","regulatoryProjectTitle":"IB-Positionen zum Bundeshaushalt 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ca/13/366140/Stellungnahme-Gutachten-SG2410180022.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutschland ist mit 14 Millionen Eingewanderten seit 1950 nach den USA das OECD-Land mit der zweitgrößten Einwanderungsbevölkerung. Investitionen in die Sprachförderung und Integration von Zugewanderten zahlen sich aus: Mit einer Erwerbstätigenquote von 70 Prozent bei Eingewanderten ist Deutschland im Vergleich zu anderen OECD-Staaten ausgesprochen erfolgreich. Integrationskurse sind das erfolgreiche Instrument des Bundes zur gesellschaftlichen Integration und Berufssprachkurse zur Eingliederung in das Berufsleben.\r\nEinschneidende Kürzungen – dramatische Unterfinanzierung\r\nIm Jahr 2024 werden rund 364.000 Teilnehmende in Integrationskursen prognostiziert. Finanziert werden die Kurse mit Haushaltsmitteln i. H. v. 1,24 Mrd. Euro. Für 2025 sieht der Entwurf für das Haushaltsgesetz eine erhebliche Unterfinanzierung vor: Für rund 326.000 erwartete Teilnehmende in Integrationskursen stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Budget würde nicht einmal für 147.000 Personen reichen!\r\nAuch bei den Berufssprachkursen zeichnen sich erhebliche Finanzierungslücken ab. Diese fördern die notwendigen sprachlichen Fertigkeiten zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Anschluss an den Besuch eines Integrationskurses. Die hohe Zahl an Kurseintritten aus dem 2. Halbjahr 2024 wird im Wesentlichen erst 2025 finanzwirksam. Deswegen steht ein sehr großer Teil der vorgesehenen Mittel nicht für neue Kurse zur Verfügung. Gleichzeitig ist der Bedarf aber weiterhin sehr hoch. Im Entwurf für das Haushaltsgesetz wurden jedoch lediglich Mittel auf dem Niveau von 2024 eingeplant. Die vorgesehene Summe wird ohne Erhöhung deshalb nur für 30% der notwendigen neuen Kurse ausreichen.\r\nUntragbare Folgen\r\nDer radikale Sparkurs hätte immense Wartezeiten zur Folge, und zwar nicht nur für die Menschen, die an einem Kurs teilnehmen wollen: Auch Betriebe, die dringend Deutsch sprechende Mitarbeiter*innen suchen, verbleiben dann weiter in der Warteschleife.\r\nDer Sparkurs würde dazu führen, dass nicht einmal die Hälfte der Kurse eingeplant und durchgeführt werden könnten. Die Folgen eines „Herunterfahrens“ des Systems wären untragbar. Einmal abgebaute Strukturen lassen sich auch im Fall einer Mittelaufstockung im Laufe des Haushaltsjahres nicht einfach revidieren. Qualifizierte Lehrkräfte erhalten keine neuen Verträge und gehen dem Integrationsbereich verloren, Verwaltungsmitarbeiter*innen müssen sich auf Kurzarbeit einstellen und zu anderen Arbeitgebern wechseln, angemietete Kursräume müssen abgemietet werden. Es ist zu befürchten, dass einige Träger in eine kritische wirtschaftliche Lage geraten werden. Ohne sie ist ein flächendeckendes Angebot an Integrationskursen langfristig jedoch nicht aufrechtzuerhalten.\r\nUnsere Forderungen:\r\nIntegration ist und bleibt eine Daueraufgabe. Dieser Aufgabe hat sich die Regierung mit ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag, „alle[n] Menschen, die nach Deutschland kommen, von Anfang an Integrationskurse an[zu]bieten“, gestellt. Wir fordern die Regierung und alle Fraktionen auf, dieses Versprechen einzulösen, die Trägerstrukturen zu sichern und die Existenzen von Lehrkräften und Verwaltungsmitarbeiter*innen nicht zu gefährden.\r\nWir fordern deshalb\r\n– eine Erhöhung der Mittel für Integrationskurse im Haushalt 2025 auf mindestens 1,1 Mrd. Euro\r\nsowie\r\n– eine Erhöhung der Mittel für Berufssprachkurse, die sicher stellt, dass alle notwendigen neuen Kurse angeboten werden können.\r\nPOSITIONSPAPIER\r\nHaushalt 2025 – die Integration von Zugewanderten steht auf dem Spiel\r\nDer aktuelle Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025 setzt die Erfolge in der Inte-gration aufs Spiel und gefährdet die Existenzen von Trägern und Kursleitenden\r\nDiese Forderungen werden von einem breiten Bündnis der Verbände getragen:"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. 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Dieser sah drastische Kürzungen für die großen Bundesprogramme in\r\nVerantwortung des BMFSFJ vor, namentlich Respekt Coaches,\r\nJugendmigrationsdienste und Freiwilligendienste. Zudem war auch ein eklatanter\r\nSparkurs zu befürchten, der die Infrastrukturförderung freier, bundesweit tätiger Träger\r\nder Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des KJP betroffen hätte. Dank intensiver\r\nLobbyarbeit des IB und des unermüdlichen Engagements seiner Mitarbeiter*innen ist es\r\ngelungen, die geplanten Haushaltskürzungen des Bundeskabinetts für 2024 in weiten\r\nTeilen zu verhindern oder wenigstens bedeutend zu entschärfen. Das war ein großer\r\nErfolg und verhalf dem IB zudem zu einer enormen Sichtbarkeit.\r\nIm Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 gilt es nun, Einfluss auf die\r\nEntscheidungsträger*innen und damit auf die weitere Mittelverteilung zu nehmen – denn\r\ndie Haushaltslage ist abermals kritisch. Dazu werden bestehende und neue\r\nGesprächskanäle bedient und auf die wichtige, gesellschaftsrelevante Bedeutung der\r\njeweiligen Programme und Angebote hingewiesen:\r\n- Extremismusprävention, politische Bildung, Demokratieförderung\r\n- Integration von jungen Menschen mit Migrationsbiografie\r\n- Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement und des sozialen Miteinanders\r\n- Persönliche und berufliche Orientierung\r\n- Fachliche Weiterentwicklung gesellschaftlich aktueller Themen wie Inklusion,\r\nKinderschutz und Partizipation\r\n1. Das Programm „Respekt Coaches“ muss finanziell stabilisiert und langfristig\r\nim Kinder- und Jugendplan abgesichert werden!\r\nBereits 2024 wurde das Programm „Respekt Coaches“ von 30 auf 20 Mio. Euro gekürzt.\r\nDiese Kürzung hat die Anzahl der Schulen, an denen diese demokratiestärkende und\r\nextremismuspräventive Arbeit umgesetzt wird, erheblich reduziert. Auch die Anzahl\r\nder erreichten Schüler*innen hat sich dadurch verringert. Dabei ist die Wirkung des\r\nBundesprogramms wissenschaftlich erwiesen und wird auch in zahlreichen Berichten\r\nund Studien dargestellt.\r\nAußerdem widerspricht dies der realen Bedarfslage an Schulen und der Schülerinnen\r\nund Schüler: Regelmäßig wird die Arbeit der Respekt Coaches von Schulen angefragt,\r\ndie aufgrund limitierter Fördermittel ungedeckt bleiben. Aus gesellschaftspolitischen\r\nwie auch bedarfstechnischen Gründen wäre demnach eine immense Aufstockung\r\ngerechtfertigt und auch notwendig.\r\nDarüber hinaus muss die Arbeit der Respekt Coaches im Kinder- und Jugendplan des\r\nBundes (KJP) finanziell abgesichert werden, was in der Konsequenz auch eine\r\nAufstockung des KJP erforderlich macht.\r\nForderung:\r\nDer IB nimmt die Bundesregierung in die Verantwortung, zur Demokratie zu stehen\r\nund dies durch demokratiestärkende Programme wie „Respekt Coaches“ auf\r\nBundesebene zu erhalten und zu schützen. Der IB fordert, die Arbeit der Respekt\r\nCoaches mit einem Budget von mindestens 30 Millionen Euro jährlich zu fördern und\r\nim KJP festzuschreiben. Nur so kann das Programm den wachsenden\r\nHerausforderungen und weiter anwachsenden demokratiegefährdenden Strömungen\r\nbegegnen.\r\nForderungen zum geplanten\r\nBundeshaushalt 2025\r\n2/8 erstellt von P&P\r\n2. Angemessener Ausbau der Jugendmigrationsdienste ist obligatorisch.\r\nDer für die JMD (BMFSFJ, KJP) in 2024 gleichbleibende Förderetat von derzeit 68,8\r\nMio. entspricht faktisch einer Kürzung, da die Ausgaben permanent ansteigen. Dies\r\nführte zu einem unterjährigen Stellenabbau von rund 15 Stellen. Ein angemessener\r\nMittelaufwuchs, der die steigenden Regelausgaben fortwährend ausgleicht, ist daher\r\nobligatorisch. Vor dem Hintergrund der Rekordzahlen des Nettozuzugs sowie des\r\nsteigenden Fachkräftebedarfs nehmen die JMD am Übergang von Schule in den Beruf\r\neine entscheidende Schlüsselfunktion ein. Das Programm muss daher deutlich\r\naufgestockt werden.\r\nForderung:\r\nDas Programm der Jugendmigrationsdienste (KJP – BMFSFJ) muss auf mindestens 85\r\nMio. Euro aufgestockt werden, damit die essenzielle Arbeit weiterhin auskömmlich\r\nfinanziert ist und vollumfänglich geleistet werden kann. Nur so kann die steigende\r\nAnzahl von jungen Menschen begleitet sowie die weiteren Aufgaben durch das\r\nChancenaufenthaltsrecht und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bewältigt werden.\r\nEin gleichbleibendes Fördervolumen hätte dagegen weiteren Personalabbau zur Folge.\r\n3. „Mental Health Coaches“ muss über das Schuljahr 24/25 weiter finanziert\r\nwerden.\r\nSeit 2023 wird, angegliedert an die Struktur des JMD-Programms, das Modellvorhaben\r\n„Mental Health Coaches“ umgesetzt. Finanziert wird dies aus dem Programm „Das\r\nZukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit\" des BMFSFJ mit jährlich 10 Mio.\r\nEuro. Dadurch erhalten Schülerinnen und Schüler an über 100 Schulen Angebote zur\r\nStärkung ihrer mentalen Gesundheit, der Resilienz und des Wohlbefindens. Das\r\nModellprojekt ist bis Ende 2025 angedacht, muss aber auch entsprechend finanziell\r\nausgestattet werden. Darüber hinaus verweisen wissenschaftliche Ergebnisse sowie\r\ndie Erfahrungen der beteiligten Schulen auf die positive Resonanz und die Vorteile,\r\nmentale Entlastung von Schülerinnen und Schülern an den Schulen direkt zu fördern.\r\nForderung:\r\nDer IB fordert die Finanzierung des Modellprojekts „Mental Health Coaches“ wie\r\ngeplant bis Ende 25 sowie eine anschließende Fortführung inklusive Aufstockung auf\r\n20 Mio. Euro.\r\n4. Qualität der Freiwilligendienste sichern und nachfragegerechter Ausbau!\r\nJedes Jahr engagieren sich zehntausende, überwiegend junge Menschen in den\r\nverschiedenen Formaten der Freiwilligendienste in gemeinwohlorientierten\r\nEinrichtungen – unter anderem beim IB.\r\nFreiwilligendienste haben positive bzw. präventive Auswirkungen auf:\r\n- die persönliche und berufliche Orientierung\r\n- Förderung des Miteinanders und der Toleranz durch Einblicke in fremde\r\nLebensrealitäten in den Einsatzstellen sowie den Austausch in den gemeinsamen\r\nSeminaren\r\n- die Stärkung der Demokratie, z.B. durch eine breite Palette an Seminarthemen\r\nzum Thema sowie unser Sprecher*innen-System, das das Erlernen der\r\nInteressensvertretung der eigenen Gruppe ganz praktisch in der eigenen\r\nLebenswelt erlebbar macht\r\n- konkrete Vorteile (Anrechnung Praxis für Fachabitur und Bonus für\r\nHochschulstudium etc.)\r\n- Nachwuchsgewinnung für Einsatzstellen-Personal\r\nForderungen zum geplanten\r\nBundeshaushalt 2025\r\n3/8 erstellt von P&P\r\n- neue Perspektiven in sozialen Einrichtungen durch junge und wechselnde\r\nFreiwilligendienstleistende\r\n- Wirksamkeit gegen Einsamkeit (auch bei den Klient*innen in den Einsatzstellen)\r\nmit präventiven Effekten für die mentale Gesundheit der jungen Menschen\r\nBereits jetzt erleben wir große finanzielle Einschnitte durch unzureichende\r\nFinanzplanwerte für 2025 im Einzelplan 17 (Etats Jugendfreiwilligendienste und\r\nJugendfreiwilligendienste: Kürzung um durchschnittlich 12%), obwohl im\r\nKoalitionsvertrag ein „nachfragegerechter Ausbau“ angekündigt war und eine Stärkung\r\ndes sozialen Engagements gesellschaftlich gewünscht ist. Die Petition\r\n#Freiwilligendienststärken, die von Freiwilligen initiiert wurde und über 100.000\r\nUnterschriften gesammelt hat, hat das höchste Votum im Petitionsausschuss des\r\nBundestags bekommen. Dies unterstreicht den Bedarf der Zielgruppe. Die\r\nBundesregierung ist aufgefordert, den Forderungen nachzukommen und die\r\nFreiwilligendienste zu stärken. Die Nachfrage nach Plätzen nimmt nach den Post-\r\nCorona-Jahren wieder zu, sodass jede weitere Kürzung des Etats\r\nJugendfreiwilligendienste dieses Angebot als Bildungs- und Orientierungsjahr gefährdet.\r\nForderung:\r\nDie Freiwilligendienste müssen finanziell gestärkt werden, um die Qualität sichern zu\r\nkönnen und die Freiwilligendienste für benachteiligte Zielgruppen attraktiver zu machen.\r\nEs braucht eine bessere Refinanzierung für die pädagogische Vermittlung in die\r\npassende Einsatzstelle und bedarfsgerechte Begleitung während des Dienstes. In den\r\nJugendfreiwilligendiensten wurde der maximale Förderbetrag für die pädagogische\r\nBegleitung pro Kopf seit der Einführung nicht angehoben, die Kosten für Personal und\r\nTagungshäuser sind jedoch gestiegen. Da sich viele Menschen einen Freiwilligendienst\r\nnicht leisten können, befürworten wir darüber hinaus die Einführung eines einheitlichen\r\nund durch den Bund geförderten Freiwilligengeldes. Damit für jede interessierte Person\r\nein Freiwilligendienst angeboten werden kann und die Freiwilligendienste\r\nnachfragegerecht ausgebaut werden können, bedarf es zudem eines Rechtsanspruchs\r\nauf Förderung der Freiwilligendienstplätze. Vision 2030 - Recht auf Freiwilligendienst bis\r\n2030\r\nDer Etat für 2025 muss mindestens auf dem Niveau von 2024 gehalten werden.\r\nGleichzeitig braucht es eine Finanzplanung, die eine gleichbleibende Finanzierung in\r\n2026 ermöglicht. Da die Freiwilligendienste überjährig laufen, ist es unabdingbar, das\r\nNiveau 2026 fortzuschreiben. Sonst müssten viele Freiwillige den Dienst frühzeitig\r\nbeenden und hätten somit ggf. Nachteile bei der Anerkennung des Fachabiturs oder der\r\nHochschulbewerbung. Um einen Ausbau der Freiwilligendienste oder eine attraktivere\r\nGestaltung zu erreichen, müsste der Haushaltstitel aufgestockt werden oder es müssen\r\ndem BMFSFJ zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.\r\n5. Eine dynamische Anpassung des KJP ist zeitgemäß\r\nAuf Grundlage des KJP werden Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe auf\r\nBundesebene durch das BMFSFJ in allen Bereichen und Handlungsfeldern der Kinder-\r\nund Jugendhilfe angeregt und gefördert. Rechtliche Grundlage hierfür ist der §83, SGB\r\nVIII. Der KJP schafft die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige, bundeszentrale\r\nInfrastruktur und unterstützt damit die Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der\r\nKinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus erfüllt der KJP die Rolle der Basisfinanzierung\r\neiner Infrastruktur, die als Gerüst für mögliche Projektstrukturen dient. So sind die\r\nüber den KJP geförderte Infrastruktur und das darin beschäftigte Personal entscheidend\r\nfür die Möglichkeit, über Projektförderungen gezielte Impulse setzen zu können. Der\r\nKJP fungiert damit als Rückgrat verschiedenster (Bundes-)Programme, wie bspw.\r\n„Aufholen nach Corona“, „Demokratie Leben“,“Jugendmigrationsdienste“ „Respekt\r\nForderungen zum geplanten\r\nBundeshaushalt 2025\r\n4/8 erstellt von P&P\r\nCoaches“, „Mental Health Coaches“ oder der Programme aus dem Europäischen\r\nSozialfonds.\r\nErforderlich ist eine bedarfsgerechte Ausstattung des KJP. Diese wurde bislang nicht\r\nerzielt. Vielmehr bestehen jährlich in den Programmen faktische Kürzungen: Diese\r\nentstehen, weil die Personal- und Sachkostenpauschalen – also die Fördermittel pro\r\nVollzeitstelle – jährlich ansteigend zwar gemäß den tariflichen Steigerungen angepasst\r\nwerden. Die Gesamtmittel für das jeweilige Programm steigen jedoch nicht. Die\r\nKonsequenz ist, dass immer weniger Vollzeitäquivalente gefördert werden können und\r\nperspektivisch ein Rückbau des Angebots erfolgt. Das bedeutet, dass trotz komplexer\r\nwerdender Themen und Herausforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe – z.B.\r\ninklusive Ausgestaltung der Angebote, Fortschritte im Kinderschutz, Bewältigung der\r\nAuswirkungen der aktuellen Krisen auf Kinder- und Jugendliche, Entwicklung\r\ninnovativer Konzepte gegen den Fachkräftemangel, etc. – immer weniger Mittel für die\r\nkonzeptionelle Arbeit der freien Träger zur Verfügung stehen.\r\nEine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der bundeszentralen Infrastruktur\r\nermöglicht die langfristige Planungssicherheit, die für die gemeinsame Umsetzung des\r\nKJP mit dem Bundesjugendministerium notwendig ist. Sie reduziert Aufwand und\r\nReibungen, die durch ständige Unsicherheiten und langwierige Finanzverhandlungen\r\nentstehen.\r\nForderung:\r\nZur Sicherung der bundeszentralen Infrastruktur ist eine jährliche Dynamisierung der\r\nFörderung nötig. Vorbild könnte der Kinder- und Jugendförderplan des Landes\r\nNordrhein-Westfalen sein, der bereits seit dem Haushaltsjahr 2019 eine Dynamisierung\r\nfestschreibt. Dort richtet sich die jährliche Dynamisierung zu 80% nach der\r\nTarifsteigerung des TV-L (West) und zu 20% nach der Verbraucherpreisentwicklung\r\ngemäß des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.\r\n6. Fortsetzung der Bundesförderung für bundesweit vergleichbare Qualität in\r\nder Kindertagesbetreuung\r\nMit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und\r\n2024 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung\r\nder Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Diesen\r\nGeldern droht angesichts der angespannten Haushaltslage trotz der sich vielerorts\r\nweiter verschärfenden Problemlagen der Kitas das Aus.\r\nForderung:\r\nDer IB unterstützt aktiv die Kampagne und Petition „Jedes Kind Zählt“. Sie setzt sich\r\ndafür ein, dass im Jahr 2024 verbindliche Qualitätsstandards eingeführt werden,\r\nbestehend aus: Mehr Profilstellen in Kitas, verbindliche Mindestpersonalstandards,\r\nstärkere Praxis- und Fachberatung, ausreichend Kita-Plätze für alle Kinder.\r\n7. Inklusive Ausgestaltung des SGB VIII\r\nBezüglich der für das Jahr 2024 angekündigten SGB VIII Reform zeichnet sich ab, dass\r\ndie Länder ihre Zustimmung von einer finanziellen Beteiligung der Bundesregierung\r\nabhängig machen wollen. Obwohl der Bund in seinem Szenario bisher (Stand April\r\n2024) nicht von Mehrkosten ausgeht, rechnen die Länder mit erheblichen Mehrkosten,\r\ndie sich aus einer möglichen Ausweitung des Kreises von Leistungsberechtigten und\r\naus möglichem Verwaltungsmehraufwand ergeben könnten.\r\nForderung:\r\nDie SGB VIII Reform ist aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention und aus\r\nfachlicher Perspektive (u.a. keine Abgrenzbarkeit zwischen seelischer/ psychischer\r\nForderungen zum geplanten\r\nBundeshaushalt 2025\r\n5/8 erstellt von P&P\r\nBehinderung) alternativlos. Die aktuelle Situation führt zu einem undurchsichtigen\r\nZuständigkeitsdickicht, in dem viele Betroffene verloren gehen. Die Reform darf nicht\r\nan Finanzierungsfragen scheitern. Bund und Länder müssen sich aufeinander zu\r\nbewegen. (Weitere Infos: https://www.mitreden-mitgestalten.de/ - Stellungnahmen\r\ndes IB in den Anhängen des Abschlussberichts)\r\n8. Ausbau der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung erforderlich!\r\nAnfang 2023 wurde die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung als neues vom\r\nBAMF gefördertes Bundesprogramm ausgerufen. Ziel ist der Aufbau einer\r\nflächendeckenden Beratungsstruktur, um das Asylverfahren für Schutzsuchende wie\r\nauch für Behörden transparenter und effizienter zu gestalten. Außerdem sollen\r\nbesondere Schutzbedarfe (Vulnerabilitäten) von Schutzsuchenden frühzeitig erkannt\r\nwerden und insgesamt die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens fördern. Desweitern\r\nkann ein flächendeckendes AVB-Angebot dazu beitragen, stark genutzte Strukturen\r\nwie bspw. die MBE, JMD oder andere Beratungsstellen zu ergänzen und ggf. zu\r\nentlasten. Das derzeitige finanzielle Volumen beträgt 25 Mio. Euro. Für ein\r\nflächendeckendes Beratungsangebot wären jedoch mindestens 80 Mio. Euro\r\nnotwendig. Vor dem Hintergrund dieser politisch selbst formulierten Zielsetzung ist es\r\nunverständlich, warum das Bundesprogramm nicht wie geplant für 2024 auf\r\nmindestens 40 Mio. ausgebaut worden ist. Neu aufgebaute Strukturen aus 2023\r\nmussten durch diese faktische Kürzung in 2024 wieder zurück gebaut werden. Durch\r\nsteigende Kosten droht auch 2025 ohne deutliche Aufstockungen eine finanzielle\r\nSchlechterstellung der zur Verfügung stehenden Asylverfahrensberatungen.\r\nForderung:\r\nDer IB fordert für 2025 eine Aufstockung der behördenunabhängigen\r\nAsylverfahrensberatung auf mindestens 40 Mio. Euro, um eine flächendeckende\r\nBeratungsstruktur nachhaltig weiter aufzubauen und die bestehenden\r\nBeratungsangebote abzusichern. Darüber hinaus benötigen die AVB hinsichtlich\r\nFortbildungen, Sprachmittlung und juristischer Beratung eine bessere\r\nFörderausstattung.\r\n9. Zuständigkeitswechsel von Jugendlichen im SGB II weiterhin eine Absage\r\nerteilen\r\nZur Realisierung der Einsparvorhaben im Haushaltstitel 2024 des Bundesministeriums\r\nfür Arbeit und Soziales wurde über Monate die Verlagerung der Eingliederungsberatung\r\nund aktiven Förderung von Jugendlichen (u25) aus der Zuständigkeit der Jobcenter zu\r\nden Agenturen für Arbeit diskutiert. Das Vorhaben wurde nach massiven Protesten der\r\nFachöffentlichkeit nicht umgesetzt. Der IB betont mit Nachdruck: Obgleich die\r\nBundesregierung von dem rein haushaltspolitisch begründeten Einsparansatz letztlich\r\nabsah, hatte die Monate anhaltende Diskussion massive Folgen. Viele der ihrer\r\nPlanungssicherheit beraubten Jobcenter sahen davon ab, aktive\r\nEingliederungsprojekte weiter zu fördern oder geplante Angebote zu beginnen.\r\nInsbesondere für die Eingliederung junger Menschen ist die kommunale Zuständigkeit\r\nentscheidend. Die Vernetzung zwischen Jobcentern, Schulen bzw. kommunalen\r\nSchulträgern, der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere dem Allgemeinen Sozialen\r\nDienst, sowie den Integrationsfachdiensten ist stark ausgeprägt. An den kommunalen\r\nNetzwerken, den rechtskreis-übergreifenden Angeboten und etablierten Formen der\r\nZusammenarbeit wäre ein nachhaltiger Schaden entstanden. Das Vorhaben hätte\r\nzudem die Schwächung der Jugendberufsagenturen bedeutet. Mit den Jobcentern wäre\r\ndiesen ein wesentlicher Know-How Träger verloren gegangen.\r\nForderung:\r\nForderungen zum geplanten\r\nBundeshaushalt 2025\r\n6/8 erstellt von P&P\r\nIm Rahmen der Bundeshaushaltsverhandlungen 2025 darf es keine Neuauflage der\r\nDiskussion um einen Zuständigkeitswechsel der u25 aus dem SGB II in die\r\nVerantwortung der Agenturen für Arbeit geben.\r\n10.Eingliederungstitel erhöhen – wirksames Mittel zur Bewältigung des\r\nFachkräftemangels\r\nIn den bisherigen Einsparvorhaben sollten oftmals Kürzungen des Eingliederungstitels\r\nvorgenommen werden. Diese Planungen stehen den erhöhten Anforderungen an die\r\nMitarbeitenden der Jobcenter mit steigenden Beratungsleistungen (Jobturbo,\r\nanspruchsvollere Klientel, Umsetzung der Sanktionen durch die Verschärfungen des\r\nBürgergeldgesetzes) klar entgegen. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass\r\ndie Mittel aus dem Eingliederungstitel oftmals zweckentfremdet wurden, um den zu\r\ngering dimensionierten Verwaltungstitel kostendeckend zu gestalten. Derartige\r\nEinschnitte geschehen auf Kosten aktiver Arbeitsmarktpolitik und belasten damit eine\r\nder vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen der Gesellschaft, die in Zeiten der\r\ndemographischen Alterung und des bestehenden Fachkräftemangels dringend für den\r\nArbeitsmarkt reaktiviert werden müssen.\r\nForderung:\r\nAnstatt Kürzungen des Eingliederungstitels als Kostenersparnis vorzunehmen, sollte\r\ndieser analog den gestiegenen Bedarfe erhöht und zielgruppenadäquat in\r\nBildungsangebote investiert werden. Der Verwaltungstitel sollte so gestaltet werden,\r\ndass dieser per se kostendeckend ist und keine Verschiebungen notwendig sind.\r\n11. Zugängen in Ausbildung stärken, Strukturen ertüchtigen\r\nDie Zahl der an betrieblichen Ausbildung interessierten Jugendlichen hat auch 2024\r\nweiterhin nicht das Niveau vor der Pandemie erreicht. Die Jugendsozialarbeit fürchtet,\r\ndass die Gesellschaft als Spätfolge der Pandemie wie auch der multiplen Krisen eine\r\nBugwelle an jungen Erwachsenen mit schlechten beruflichen Zukunftsperspektiven vor\r\nsich herschiebt. Diese Gruppe bleibt unerreicht, wird statistisch nicht erfasst und ist\r\nfolglich von Beratungs- und Bildungsangeboten nicht erreichbar. Die rapide steigende\r\nUngelerntenquote ist Ausdruck dieser Entwicklung, ebenso die sinkenden\r\nAusbildungschancen für Hauptschüler*innen und Menschen ohne Schulabschluss. Auch\r\nbei einer angespannten öffentlichen Haushaltslage muss – angesichts multipler Krisen\r\n– mehr denn je klar sein: Die Zugänge in Ausbildungsförderung und Jugendberufshilfe,\r\nin Beratung und Bildung müssen vor allem qualitativ ausgebaut werden. Die\r\nZugangskanäle in Ausbildung müssen sich grundsätzlich weiterentwickeln. Diesen\r\nInnovationsbedarf zu ignorieren, bedeutet eine untragbare volkswirtschaftliche\r\nHypothek, gefährdet gesellschaftliche Teilhabe und dadurch letztlich die Grundlagen\r\neiner demokratisch verfassten Gesellschaft.\r\nForderung:\r\nDie Beratungsleistung für Jugendliche und junge Erwachsene muss niedrigschwelliger\r\nwerden. Die Bundesagentur für Arbeit muss in den Regionen Zugangshürden aktiv\r\nabbauen und sich den Standards einer Komm-Geh-Struktur öffnen. Digitale\r\nBeratungsstrukturen sind aufgrund ihrer Zeit- und Ortsunabhängigkeit wichtige\r\nInnovationsbausteine. Gleichwohl bergen sie die Gefahr einer Einigelung der\r\nBeratungsleistung. Auch die Jugendberufsagenturen müssen in der Fläche gestärkt\r\nwerden. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit benötigt Vertiefung und\r\nAusweitung. Die Möglichkeiten der Ausbildungsgarantie müssen durch die Agenturen\r\nfür Arbeit und die Jobcenter intensiv genutzt werden, denn die Ausbildungsgarantie\r\nweitet die Zugänge in berufliche Qualifizierung aus und stärkt auf lange Sicht\r\ngesellschaftliche Teilhabe.\r\nForderungen zum geplanten\r\nBundeshaushalt 2025\r\n7/8 erstellt von P&P\r\n11. Gesamtprogramm Sprache: Bedarfsgerecht ausstatten – Förderlogik\r\nreformieren\r\nDer Kostenerstattungssatz für Integrations- und Berufssprachkurse setzt sich aus dem\r\nHonorarkostenanteil für Lehrkräfte und den sonstigen Aufwendungen des Trägers für\r\ndie Kursdurchführung zusammen. Dieser sogenannte Trägeranteil blieb bei den letzten\r\nErhöhungen des Kostenerstattungssatzes weitestgehend unberücksichtigt. Der\r\nTrägeranteil stagniert daher seit Jahren auf einem mittlerweile deutlich zu niedrigen\r\nNiveau und steht nicht mehr im Verhältnis zum tatsächlichen Kostenaufwand. Eine\r\nentsprechende Anpassung der Kostenerstattung ist somit mehr als überfällig, damit\r\ndie Trägerstruktur, die das Gesamtprogramm Sprache trägt, stabilisiert wird. Hierzu\r\nzählt auch ein dringender Reformbedarf der sehr kleinteiligen und bürokratisch\r\naufwendigen Abrechnungsmodalitäten der Kurse.\r\nForderung: Die Mittel für die Integrations- bzw. Berufssprachkurse sind im\r\nkommenden Haushalt nicht nur in Bezug auf möglicherweise weiterhin steigende\r\nTeilnehmendenzahlen zu erhöhen, sondern auch in Hinblick auf eine bedarfsgerechte\r\nfinanzielle Ausstattung der Träger. Hierzu zählt auch ein dringender Reformbedarf der\r\nFörderlogik im Bereich der BAMF-Kurse. Diese muss mehr auf Nachhaltigkeit ausgelegt\r\nwerden und unnötige Bürokratie vermeiden.\r\n12. Teilhabechancen an Integrationskursen für Eltern mit kleinen Kindern\r\nverbessern\r\nNach wie vor haben insbesondere Eltern (vornehmlich Frauen) schlechte Chancen auf\r\neine Teilnahme am Integrationskurs, wenn sie kleine Kinder betreuen müssen.\r\nAufgrund der vielerorts nicht ausreichenden Betreuungsangebote können sie nicht am\r\nKurs teilnehmen, was den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse deutlich herauszögern\r\nkann. Diese sind aber von elementarer Bedeutung für das bessere Zurechtfinden im\r\nAlltag, den Einstieg ins Berufsleben und die Teilhabe an gesellschaftlichem\r\nEngagement. Für bessere Teilhabechancen dieser Zielgruppe gibt es das Programm\r\nIntegrationskurs mit Kind Plus in Federführung des BMFSFJ. Es ermöglicht die\r\nintegrationskursbegleitende und elternnahe Kinderbeaufsichtigung (nachrangig zu\r\nregulären Kinderbetreuungsangeboten). Die Evaluation des bisherigen\r\nModelldurchlaufs bestätigt den vielfachen Nutzen des Programms in Hinblick auf Eltern\r\nund Kinder. Das Programm kann aber nicht bedarfsdeckend umgesetzt werden, da die\r\nbereitgestellten Mittel hierfür nicht ausreichend sind. Zudem entspricht die Höhe der\r\nfinanziellen Förderung für die Träger nicht dem tatsächlichen Kostenaufwand, der den\r\nTrägern bei der Umsetzung des Angebots entsteht.\r\nForderung: Die Mittel für das Programm sind dringend aufzustocken, denn zum\r\neinen übersteigt der tatsächliche Bedarf an Mitteln für Kinderbeaufsichtigung die zur\r\nVerfügung gestellten Mittel. Zum anderen ist die finanzielle Förderung der Träger an\r\ndem tatsächlichen Kostenaufwand anzupassen und entsprechend zu erhöhen.\r\n13. Lernbedingungen in Integrationskursen verbessern - Lernerfolge\r\nstabilisieren\r\nIn den Integrationskursen haben sich die Rahmenbedingungen für den Lernerfolg\r\nstark verändert, denn aktuell weisen rund 70 Prozent der Teilnehmenden eine\r\nFluchterfahrung aus. Das bedeutet, dass sich viele von ihnen aufgrund traumatischer\r\nErfahrungen oder der Sorge um die Familie im Herkunftsland in einer schwierigen\r\npersönlichen Lebenslage befinden, was den Spracherwerb erschweren kann.\r\nInsbesondere die Gruppe der Geflüchteten in den Integrationskursen benötigt daher\r\nForderungen zum geplanten\r\nBundeshaushalt 2025\r\n8/8 erstellt von P&P\r\nkursbegleitende Lern- und Sozialberatungsangebote, die das Erreichen des\r\nLernerfolgs unterstützen. Hierzu liegen entwickelte Konzepte seitens des BAMF vor,\r\ndie bereits von Trägern erprobt wurden.\r\nForderung:\r\nWiederaufnahme des kursbegleitenden Programms „Lern- und Sozialbegleitung“ in\r\nden Haushaltstitel Integrationskurse. Konzepte hierzu sind seitens des BAMF bereits\r\nentwickelt und wurden von Trägern im Rahmen eines Modellversuchs erprobt.\r\n14.Ausbau und Anpassung des Bundesprogramm „Gesellschaftlicher\r\nZusammenhalt“ – ein dringender Bedarf für nachhaltige Wirkung\r\nDas Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt fördert mit rund 16,6\r\nMillionen Euro (Titel 684 14 und 684 12) im Jahr 2024 Demokratie, Vielfalt und\r\nTeilhabe in Deutschland. Doch durch Inflation und steigende Lebenshaltungskosten\r\nsteigen auch die Mieten, Sach- und Personalkosten für geförderte Projekte. Ohne\r\neine Erhöhung der Fördermittel werden Reichweite und Qualität der Projekte\r\nerheblich leiden, und viele Organisationen können ihre Angebote nicht auf dem\r\nbisherigen Niveau aufrechterhalten. Eine Anpassung der Förderung an die\r\nveränderten wirtschaftlichen Bedingungen ist daher dringend erforderlich.\r\nForderung: Anpassung der Fördermittel an die veränderten wirtschaftlichen\r\nRahmenbedingungen. Aktuell können Projekte eine Förderung in Höhe von 70.000\r\nEuro pro Jahr bei einer max. Gesamtlaufzeit von drei Jahren beantragen. Es ist von\r\nentscheidender Bedeutung, die finanziellen Mittel auf mindestens 80.000 Euro\r\njährlich zu erhöhen, um den Anforderungen gerecht zu werden und den\r\nZusammenhalt in der Gesellschaft langfristig zu sichern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013185","regulatoryProjectTitle":" Einführung eines Tariftreuegesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6d/ff/372036/Stellungnahme-Gutachten-SG2411110012.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1/7\r\nStellungnahme\r\nzum Entwurf eines\r\nGesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie\r\ndurch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes\r\nund weitere Maßnahmen\r\n(Tariftreuegesetz)\r\nInternationaler Bund (IB)\r\nFreier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.\r\nZentrale Geschäftsführung\r\nValentin-Senger-Straße 5\r\n60389 Frankfurt a.M.\r\nCarsten Hübscher, M.A.\r\nSonderbeauftragter des Vorstandes\r\ncarsten.huebscher@ib.de\r\nTelefon: +49 69 94545-547\r\nFrankfurt a.M., 28. Oktober 2024\r\n2/7\r\nI. Vorbemerkung\r\nDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für Arbeit und Klimaschutz (BMWK) haben mit Schreiben vom 22. Oktober 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) vorgelegt und die Verbände-anhörung eingeleitet.\r\nDer Internationale Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. bedankt sich für die Möglichkeit, an der Verbändeanhörung mit der vorliegenden Stellungnahme teilnehmen zu können.\r\nDer Internationale Bund (IB) Freier Träger für Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. mit seinen über 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, über 1.000 Einrichtungen und Standorten sowie über 350.000 Menschen, die durch seine Leistungsangebote unterstützt werden, übernimmt unter dem Motto „Menschsein stärken“ gemeinnützig wichtige Aufgaben der freien Wohlfahrtspflege, der sozialen Förderung und der beruflichen Bildung. Gerade in Zeiten, in denen die soziale Spaltung in der Gesellschaft eher zu- als abnimmt, ist es uns wichtig, gleichberechtigte und faire Chancen auf soziale Sicherheit und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für alle zu schaffen oder zumindest einen Beitrag dazu zu leisten.\r\nII. Grundsätzliche Einschätzung\r\nDas geplante Gesetz verfolgt vor allem zwei Ziele:\r\n Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie, indem Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt werden.\r\n Die breitere Einbindung der Beschäftigten in die betriebliche Mitbestimmung als eine wesentliche Voraussetzung der Sozialpartnerschaft und damit als tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft. Dazu sollen das Online-Wahlverfahren als eine Möglichkeit bei den anstehenden regelmäßigen Betriebsratswahlen 2026 erprobt sowie der Schutz der Beschäftigten bei der Gründung eines Betriebsrates und bei der Ausübung der Betriebsratstätigkeit weiter verbessert werden.\r\nDer Internationale Bund begrüßt den Gesetzesentwurf in Zielen und Maßnahmen nachdrücklich.\r\nTariftreuegesetz nützt Unternehmen und schadet ihnen nicht. So nennt die amtliche Begründung des Gesetzes völlig zu Recht als ein wesentliches Ziel des Gesetzes, Wettbewerbsnachteile tarifgebundener gegenüber nicht-tarifgebundenen Unternehmen zu beseitigen. Diejenigen Unternehmen, die sich vor allem aus sozialer Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten für den\r\n3/7\r\nAbschluss von Tarifverträgen entscheiden, dürfen dafür durch den Staat, d.h. durch Bund, Länder und Kommunen, nicht auch noch „bestraft“ werden. Diejenigen Unternehmen, die sich gegen Tarifverträge entscheiden, dürfen dadurch umgekehrt keinen unfairen Wettbewerbsvorteil erwirken.\r\nTariftreuegesetz nützt den Beschäftigten der Unternehmen. Zurzeit ist einem „Unterbietungswettbewerb“ Tür und Tor geöffnet. Trotz aller Ankündigungen und guter Vorsätze der öffentlichen Auftraggebenden, bei der Vergabe stärker auf die Qualität und weniger auf den Preis zu achten, bleiben die Erfolg in der Breite aus. Als letztes Sicherheitsnetz gegen „Lohndumping“ bleibt nur der gesetzliche oder in einigen Fällen der Branchen-Mindestlohn. Dieser ist aber in keiner Weise für die Beschäftigten auskömmlich. Ein guter Lohn für gute Arbeit kann angesichts des bisherigen „Unterbietungswettbewerbes“ zumindest mittel- und langfristig kaum überleben.\r\nUm Umdeutungen des Tariftreuegesetzes vorzubeugen, könnte sich empfehlen, den Zweck des Gesetzes in das Gesetz ausdrücklich aufzunehmen. Z.B. wie in § 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen:\r\n„Zweck dieses Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz (Nachhaltigkeitskriterien) … zu fördern und zu unterstützen.“ (Hervorhebungen durch den Verfasser).\r\nDas Gesetz liefert zudem einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Darauf verweist die amtliche Begründung eher versteckt (Seiten 21 und 34). Letztlich fordert das Unionsrecht, den Grad der Abdeckung mit Tarifverträgen zu erhöhen. Aus der Richtlinie ergibt sich ein Schwellenwert von 80%, von dem Deutschland weit entfernt ist.\r\nLetztlich erscheint der Gesetzesentwurf auch sehr bürokratiearm. Hierauf ist im Einzelnen einzugehen.\r\nDie nachfolgende Stellungnahme beschränkt sich auf diejenigen Vorschriften des Bundestariftreuegesetzes, die aus Sicht des Internationalen Bundes einer besonderen Erörterung bedürfen.\r\n4/7\r\nIII. Bewertung einzelner Bestimmungen des Entwurfes\r\nArtikel 1 – Bundestariftreuegesetz (BTTG)\r\n1. Ziel des Gesetzes\r\nBereits unter Abschnitt II. wurde angeregt, den Zweck des Gesetzes in Anlehnung z.B. an das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen ausdrücklich in das BTTG mit auszunehmen.\r\nDieses würde ein höheres Maß an Verbindlichkeit und Verlässlichkeit bei der Auslegung des Gesetzes durch Gerichte, Behörden und andere Anwenderinnen und Anwender gewährleisten.\r\n2. Zu § 1 (Anwendungsbereich)\r\nDas Gesetz ist insgesamt zu Recht bemüht, den Anwendungsbereich möglich weit auszugestalten. Deshalb knüpft es diesbezüglich an das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an.\r\nDen Schwellenwert für die Anwendung des Gesetzes, d.h. ein geschätzter Auftrags- oder Vertragswert von 25.000 Euro ohne Mehrwertsteuer, wäre uns eher zu hoch. Er wäre aus dem Gesetzeszweck heraus rechtlich nicht zu rechtfertigten. Wir empfehlen untern dem Gesichtspunkt der „Geringfügigkeit“ im Rahmen der Verhältnismäßigkeitserwägungen einen Schwellenwert von nur 10.000 Euro.\r\nZwei Punkte bedürfen aber darüber hinaus der weiteren Prüfung:\r\n(1)\r\nNeben der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen im Rechtssinne gibt es auch andere Arten der unmittelbaren oder mittelbaren Beauftragung durch die öffentliche Hand im Allgemeinen und durch den Bund im Besonderen. Dazu zählen Beauftragungen bzw. Zulassungen nach dem Zuwendungsrecht (z.B. in der Jugend- und Sozialarbeit) sowie die Ausgabe von Bildungs- bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen zur öffentlichen (Ko-)Finanzierung im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Bücher II und III.\r\nZwar handelt es sich hierbei nicht um im strengen Sinne wettbewerbliche Verfahren der öffentlichen Beauftragung. Dennoch gibt es zumindest zwei Gründe, den Anwendungsbereich des BTTG diesbezüglich zu erweitern:\r\n Auch solche Arten der öffentlichen Beauftragung können zumindest mittelbar Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Unternehmen nach sich ziehen. So kommt es z.B. vor, dass der örtliche Kostenträger die Ausgabe eines Bildungsgutscheines davon abhängig gemacht wird, dass ein geringerer Preis (z.B. eines Mitbewerbers am Markt) akzeptiert wird.\r\n Damit von dem BTTG möglich wirksam positive Anzeige für Tarifverträge und damit zur Stärkung der Tarifautonomie ausgehen, sind alle Arten der öffentlichen Beauftragung bzw. der öffentlichen Finanzierung in den Anwendungsbereich einzubeziehen.\r\n5/7\r\n(2)\r\n§ 1 Absatz 2 des Gesetzes sieht vor, dass es für die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge durch ein Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund nicht gilt. Das bedarf einer nochmaligen Überprüfung.\r\nZunächst drohen Rechtsunklarheit oder sogar eine systemwidrige Gesetzes-lücke. Denn die Landes-Tariftreuegesetze nehmen zumindest teilweise gleichfalls diese öffentlichen Aufträge, die ein Land im Namen oder im Auftrag des Bundes ausführt werden, aus dem Anwendungsbereich aus (z.B. § 2 Absatz 1 Satz 3 TVgG NRW).\r\nDahinter steht zwar – was die amtliche Begründung nicht erwähnt – ein verfassungsrechtliches Problem. Denn die Länder führen Bundesgesetze in aller Regel als eigene und nicht als Auftrags-Angelegenheit aus (Artikel 83 GG).\r\nDennoch dürfte es mit der Verfassung vereinbar sein, dass die Länder, wenn sie ohnehin Bundesgesetze ausführen, auch für öffentliche Aufträge in Ausführung dieser Bundesgesetze an das Bundes- statt an ein etwaiges Landes-Tariftreuegesetz gebunden werden. Maßgeblicher Ansatzpunkt für die Anwendung des Gesetzes und damit auch für die Einordnung als Bundesauftragsgeber im Sinne von § 2 des BTTG sollte daher die Ausführung von Bundesgesetzen sein.\r\nEine ähnliche Frage stellt sich zu den Kommunen.\r\nAuch ist eine zweckwidrige Lücke im Schutzbereich des Bundes-Tariftreuegesetzes zu vermeiden. Denn für Bundesländer ohne eigene Landes-Tariftreuegesetze würde für öffentliche Aufträge im Rahmen der Ausführung von Bundesgesetzes überhaupt kein Tariftreugesetz anwendbar sein.\r\n3. Zu § 3 (Tariftreueversprechen), zu § 9 (Nachweispflicht) & zu § 10 (Präqualifizierungsverfahren)\r\nZweck des Tariftreueversprechens nach § 3 BTTG ist in erster Linie, die zivilrechtliche Verbindlichkeit zu schaffen. Eines Nachweises über die Tariftreue vor oder bei Abgabe eines Angebotes (im Sinne einer Art „Unbedenklichkeits-bescheinigung“) bedarf es ausdrücklich nicht. Deshalb erscheint die Vorschrift für alle Beteiligten sehr bürokratiearm.\r\nDennoch könnte neben dem Tariftreueversprechen die Vorlage einer Art Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Tariftreue schon bei der Abgabe eines Angebotes vorzugswürdig sein. Das Präqualifizierungsverfahren des § 10 BTTG schafft dafür ohnehin schon die organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen. Die Präqualifizierung vor Auftragsvergabe ist auch in anderen Zusammenhängen nicht unüblich (z.B. der Nachweis über ein wirksames Qualitäts-management im Rahmen der Trägerzulassung nach dem SGB III). Die Auftragnehmenden haben den Vorteil einer Rechtssicherheit von Anfang an. Die Auftraggebenden brauchen nicht zur auf gut Glück setzen. Unternehmen, die sich wiederholt um öffentliche Aufträge bemühen, werden aus wohlverstandenem Eigeninteresse wohl ohnehin von der Möglichkeit der Präqualifizierung Gebrauch\r\n6/7\r\nmachen. Sinnvoll dürfte aber eine Ausnahme für Kleinst- oder kleine Unternehmen sein.\r\nDie erst im Nachhinein greifende Nachweispflicht des § 9 BTTG besagt etwas eigentlich Selbstverständliches, nämlich dass Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Auszahlungsbelege, Arbeitszeiterfassungen u.ä. aufbewahrt und bei Kontrollen zur Überprüfung der Tariftreue zur Verfügung gestellt werden müssen. Den Unternehmen dürfte dadurch auch kein zusätzlicher personeller oder finanzieller Aufwand entstehen. Derartige Unterlagen müssten aus anderen Gründen auch ohne BTTG aufbewahrt werden.\r\nDas Präqualifizierungsverfahren nach § 10 BTTG zur Erleichterung der Nachweispflichten der Auftragnehmenden begrüßen wir nachdrücklich.\r\nDie Anzahl der Präqualifizierungsstellen (bisher laut amtlicher Gesetzesbegründung: zwei) muss deutlich ausgeweitet werden. U.U. könnte hier auf durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), d.s. eine Bundesbehörde, akkreditierte und überwachte Stellen zurückgegriffen werden. Die Fachkundigen Stellen nach dem Sozialgesetzbuch III wären Vorbild.\r\n4. Zu § 4 (Anspruch auf Gewährung der verbindlichen Arbeits-bedingungen)\r\nDass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein – einklagbarer – gesetzlicher Anspruch auf Gewährung der verbindlichen Arbeitsbedingungen nach dem BTTG eingeräumt wird, muss sehr begrüßt werden. Es ist unverzichtbares Instrument zur Kontrolle der Einhaltung und wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der BTTG.\r\nWarum es einen Verzicht auf diesen Anspruch – selbst unter Mitwirkung der Tarifparteien – geben muss, erschließt sich uns nicht. Konsequenterweise sollte er Verzicht ohne Ausnahme rechtlich unmöglich sein – wie z.B. beim gesetzlichen Mindestlohn.\r\n5. Zu § 5 (Rechtsverordnung zur Feststellung der verbindlichen Arbeitsbedingungen)\r\nDie nach dem BTTG verbindlichen Arbeitsbedingungen sollen durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgestellt werden. Eine solche Regelung, die dem Vorbild des Saarlandes folgt, hat den Vorteil der größtmöglichen Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Einige Bundesländer stellen in ihren Landes-Tariftreuegesetzen auf die Arbeits-bedingungen von gesetzlich näher umschriebenen „repräsentativen Tarifverträgen“ ab, was sich in der Praxis aber nicht bewährt hat und was zurzeit Gegnern von Tariftreuegesetzen als Argument gegen die Wirksamkeit von Tariftreuegesetzen im Allgemeinen dient.\r\nZu den „verbindlichen Arbeitsbedingungen“ sollte alles gezählt werden, was Einfluss auf die Preisbildung der Auftragnehmenden hat. Das folgt zwingend aus Sinn und Zweck des BTTG. Die Bezugnahme auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erscheint daher als nicht zielführend und als zu eng.\r\n7/7\r\nGegen das Antragsrecht von Gewerkschaften einerseits und Vereinigungen von Arbeitgebern andererseits ist nichts einzuwenden.\r\nAuf welchen Tarifvertrag Bezug genommen werden kann, sollte aber noch einmal überdacht werden:\r\n Erstens sollte klargestellt werden, dass sog. Branchen-Mindestlohn-Tarifverträge nicht in Betracht kommen. Hierzu bedürfte es keiner Tariftreugesetze, weil die Rechtswirkungen schon durch andere Gesetzes eingetreten sind. Hier folgt der IB der Argumentation der Gewerkschaften.\r\n Zweitens sollten auch „Haustarifverträge“ zwischen Gewerkschaften und idealtypisch einem Arbeitgebenden als Referenz zugelassen werden, nicht nur solche Tarifverträge, die mit „Vereinigungen von Arbeitgebern“ geschlossen wurden. Ansonsten gäbe es Lücken in der Schutzwirkung des BTTG und zwar dort, wo Arbeitgeber-„Vereinigungen“ fehlen oder diese bisher keine Tarifverträge abgeschlossen haben.\r\n Drittens wäre zu klären, ob mangels anderweitiger Tarifverträge auch auf den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes oder den Tarifvertrag der Länder zurückgegriffen werden darf, insoweit die antragstellende Gewerkschaft Tarifpartei dieser Tarifverträge ist."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Unsere mehr als 170 Mitgliedsunternehmen sind insbesondere im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter tätig. Mit mehreren zehntausend Beschäftigten in der Branche verbessern sie mit qualitätsgeprüften und öffentlich-finanzierten Aus- und Weiterbildungen die beruflichen Perspek-tiven von Menschen in Deutschland. Damit leisten sie wichtige Beiträge zur Fachkräftesicherung, zur sozialen Integration und zum Zusammenhalt der Gesellschaft.\r\nDie Mehrzahl der Mitglieder des Bildungsverbandes hat sich zusätzlich in der Zweckgemeinschaft des BBB zusammengeschlossen. Die Zweckgemeinschaft ist die Vereinigung des BBB, die Tarif-verhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) und GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) führt.\r\nAktuell legt der allgemeinverbindliche Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogi-sches Personal die zwingenden Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten (SGB II) oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) fest. Die Zweckgemein-schaft des BBB hat in diesem Jahr außerdem die Tarifverhandlungen zum Abschluss eines Bran-chentarifvertrages mit ver.di und GEW aufgenommen.\r\nWir bedanken uns für die Einladung des BMAS, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung neh-men zu können.Wir begrüßen die Priorisierung einer Stärkung der Tarifautonomie durch die Bundesregierung\r\nDer BBB begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Tariftreuegesetzes, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu stärken und die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu beseitigen. Als erfahrene Sozialpartner übernehmen wir mit der Verhand-lung und dem erfolgreichen Abschluss von ausgewogenen Tarifverträgen seit jeher Verantwortung für unsere Beschäftigten und die Branche der öffentlich-finanzierten Aus- und Weiterbildung.\r\nDer BBB ist überzeugt, dass ein bundeseinheitliches Tariftreuegesetz in Deutschland angemes-sene Arbeitsbedingungen, faire Wettbewerbsbedingungen und die verantwortungsvolle Verwen-dung öffentlicher Mittel fördern kann. Um eine verlässliche und wirkungsvolle Einbindung der Trä-ger der beruflichen Bildung in das Tariftreuegesetz mit Blick auf die Besonderheiten der Branche sicherzustellen, sieht der BBB in wesentlichen Punkten des Gesetzentwurfs noch Klärungs- und Anpassungsbedarf.Unsere Positionen zu ausgewählten Bestimmungen des Entwurfes:\r\n§ 1 Anwendungsbereich\r\nDer Entwurf des Tariftreuegesetzes beabsichtigt die Anwendung ab einem geschätzten Auftrags-wert oder Vertragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Vergabe und Ausführung öf-fentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge durch den Bund und öffentliche Auftraggeber mit überwiegender Beteiligung des Bundes.\r\nDer Bundesauftraggeber\r\nFür die Träger beruflicher Bildung bedeutet der im Entwurf benannte Anwendungsbereich, dass in einem ohnehin schon stark regulierten und fragmentierten Markt einerseits nicht alle ihrer öffent-lich-finanzierten Dienstleistungen und andererseits nicht alle öffentlichen Kostenträger gleicher-maßen von dem Tariftreuegesetz erfasst sind. Neben den im Entwurf benannten Vergaben spielen in der Bildungsbranche im SGB II und SGB III Bereich öffentliche Ausgaben für Bildungs- bzw. Ak-tivierungs- und Vermittlungsgutscheine durch die Bundesagenturen für Arbeit sowie die Jobcen-ter eine erhebliche Rolle. Diese sind durch den Bund als öffentliche Auftraggeber finanziert, fallen aber nicht unter das Vergaberecht.Gleichzeitig fallen Vergaben der Jobcenter je nach Organisationsform bzw. Beteiligung des Bun-des nicht unter das Tariftreuegesetz. In der Praxis wären Träger, die öffentlich-finanzierte Aus- und Weiterbildungen im SGB II und SGB III Bereich durchführen, somit wieder mit einer unfairen Wett-bewerbssituation konfrontiert.\r\nDer BBB fordert daher, dass die Einhaltung der Tariftreue für alle Jobcenter unabhängig ihrer Trä-gerkonstellation Anwendung findet. Die Ergänzung anderer Arten der öffentlichen Finanzierung zum Anwendungsbereich ist aus unserer Sicht notwendig. Es braucht eine flächendeckende und bundesweit kohärente Umsetzung der Tariftreue in allen für die Bildungsbranche relevanten Be-reichen und staatlichen Ebenen.\r\nDer Schwellenwert\r\nUm Tariftreue wirksam durchzusetzen und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, spricht sich der BBB für einen deutlich niedrigeren Schwellenwert unter 50.000 Euro als wirksa-mes Mittel aus. Mit dem vorliegenden Entwurf droht insoweit die Zielsetzung verfehlt zu werden, da zahlreiche Einzelaufträge und Kleinstmaßnahmen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen unterhalb dieses Schwellenwerts bleiben, obwohl sie im Gesamtvolumen diesen übersteigen. Dies würde insbesondere die Bildungs- bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine betreffen, die als Einzelne häufig unter dem Schwellenwert von 50.000 Euro liegen und dennoch vom Ta-riftreuegesetz erfasst werden sollten.\r\nMit dem vorliegenden Gesetzentwurf würde das gesetzgeberische Ziel von fairen Wettbewerbs-bedingungen in diesen Bereichen somit nicht wirksam erreicht. Eine Senkung des gesetzgebe-risch derzeit geplanten Schwellenwertes würde dem entgegenwirken. § 9 Nachweispflicht § 10 Präqualifizierungsverfahren\r\nDer Entwurf des Tariftreuegesetzes sieht vor, dass Auftragnehmer mittels geeigneter Unterlagen das Tariftreueversprechen zu dokumentieren und die Unterlagen auf Anforderung des Bundesauf-traggebers oder der Prüfstelle vorzulegen haben. Die Nachweispflichten gelten nicht für Auftrag-nehmer, die ein geeignetes Zertifikat der Präqualifizierungsstellen vorlegen.\r\nAus Sicht des BBB sind die Anforderungen und Belastungen durch zusätzliche Bürokratie für Un-ternehmen durch das Tariftreuegesetz zu vermeiden. Insbesondere kleine Bildungsträger würden durch zusätzlich anfallende Nachweispflichten des Tariftreuegesetzes unverhältnismäßig belas-tet. Zur Begrenzung der Bürokratielast ist die Einrichtung des Präqualifizierungsverfahren aus un-serer Sicht begrüßenswert.\r\nWir freuen uns über die Berücksichtigung unserer Anregungen im weiteren Gesetzesverfahren und stehen Ihnen zum weiteren Austausch gerne zur Verfügung.\r\nBerlin, den 25.07.2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013230","regulatoryProjectTitle":" Einsparungen im Integrationskurssystem durch fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung abwenden","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2a/ef/373777/Stellungnahme-Gutachten-SG2411140015.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme Internationaler\r\nBund_5. Verordnung zur Änderung der\r\nIntV\r\n1/6 Internationaler Bund\r\nam 23.10.2024\r\nReferentenentwurf einer Fünften Verordnung zur\r\nÄnderung der Integrationskursverordnung\r\nStellungnahme des Internationalen Bund e.V.\r\nDer Internationale Bund e.V. (IB) dankt dem Bundesministerium des Innern und\r\nfür Heimat (BMI) für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf\r\nzur Fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (IntV).\r\nMit der im Entwurf vorgestellten Verordnung will das BMI ein wirtschaftliches\r\nIntegrationskurssystem gewährleisten, Integrationsprozesse beschleunigen und\r\nzum Bürokratieabbau beitragen. Hierzu werden im Referentenentwurf deutliche\r\nÄnderungen an der Integrationskursverordnung vorgenommen.\r\nWesentliche Änderungen gehen mit einer Reduzierung von Unterrichtsstunden und\r\neiner Neuordnung des Kurssystems einher. So soll das Angebot an\r\nSpezialkursarten mit längerer Laufzeit deutlich eingeschränkt werden. Die\r\nWiederholung von Unterrichtsstunden bei Nichtbestehen der Sprachprüfung DTZ\r\nsoll nur noch für einen kleinen Teilnehmendenkreis möglich sein. Mittel sollen auch\r\ndadurch eingespart werden, dass Fahrtkostenzuschüsse nur noch für einen\r\neingeschränkten Personenkreis gewährt werden.\r\nDer IB ist einer der großen Träger der Sozialen Arbeit und der Beruflichen Bildung.\r\nSeit Jahrzehnten unterstützt er Zugewanderte mit sprachfördernden Maßnahmen\r\nauch im Rahmen des Gesamtprogramm Sprache (GPS), zu denen die Integrations-\r\nund Berufssprachkurse zählen. Das GPS ermöglicht Migrant*innen einen\r\nbedarfsorientierten Erwerb sprachlicher Kompetenzen nach qualitativ hohen\r\nMaßstäben im Rahmen einer miteinander verzahnten Kurssystematik. Dadurch\r\nerhalten sie verbesserte Teilhabechancen in Alltag, Beruf, Ausbildung und für\r\ngesellschaftliches Engagement in Deutschland.\r\nVon zentraler Bedeutung sind dabei die Integrationssprachkurse, in denen\r\ndeutsche Sprachkenntnisse bis zum Niveau B1 (GER) vermittelt werden. Im\r\nOrientierungskursteil wird Wissen über das demokratische Staatswesen in\r\nDeutschland wie z.B. Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung oder\r\nReligionsfreiheit sowie über die Geschichte des Landes vermittelt.\r\nIntegrationskurse bieten somit neben grundständigem Deutschunterricht auch\r\nOrientierung in Ankommensprozessen im Kontext von Migration. Von besonderer\r\nBedeutung ist, dass im Integrationssprachkurs erworbene Deutschkenntnisse eine\r\nsolide Basis für den Ausbau von berufsbezogenen oder ausbildungsrelevanten\r\nSprachkompetenzen bilden.\r\nStellungnahme Internationaler\r\nBund_5. Verordnung zur Änderung der\r\nIntV\r\n2/6 Internationaler Bund\r\nam 23.10.2024\r\nHierfür stehen auch die Ergebnisse einer aktuellen OECD-Studie1, laut der sich die\r\nInvestitionen in die Sprachförderung von Zugewanderten in Deutschland\r\nauszahlen: Mit einer Erwerbstätigenquote von 70 Prozent bei Eingewanderten ist\r\nDeutschland im Vergleich zu anderen OECD-Staaten ausgesprochen erfolgreich. In\r\nder Studie wird hierzu insbesondere auf die diesbezügliche positive Auswirkung\r\nder umfassenden Sprachförderung verwiesen, zu denen wesentlich die\r\nIntegrationskurse zählen.\r\nVor dem Hintergrund des anhaltend großen Bedarfs nicht nur an Arbeitskräften,\r\nsondern auch an Fachkräften und (jungen) Auszubildenden sind wesentliche im\r\nReferentenentwurf geplante Änderungen im Bereich der Integrationskurse für den\r\nInternationalen Bund inhaltlich daher nicht nachvollziehbar. Da der\r\nReferentenentwurf zu den geplanten Änderungen v.a. Einsparpotentiale aufzeigt,\r\nspiegeln sich in ihm vielmehr die aktuell vorgesehenen drastischen\r\nMittelkürzungen im Bereich der Integrationskurse wieder.\r\nMit der geplanten Verordnungsänderung wird nicht nur das\r\nIntegrationskurssystem stark heruntergefahren, sondern in bewährten Bereichen\r\nsehr deutlich ausgehöhlt, was die Strukturen und damit die Tragfähigkeit eines\r\ninternational anerkannt erfolgreichen Systems empfindlich und auch nachhaltig\r\nschwächt.\r\nDabei hat Deutschland im Vergleich mit anderen um Fachkräfte konkurrierende\r\nLänderkonstellationen aufgrund der Sprache einen Wettbewerbsnachteil.\r\nKürzungen im Integrationskurssystem würden diese Situation noch verschärfen.\r\nAuch um die Attraktivität des Standortes Deutschland zu steigern, bedarf es statt\r\ndrastischer Einsparungen am bestehenden Sprachkurssystem vielmehr eine\r\nStärkung und den Ausbau an Sprachförderung, nicht zuletzt um dem steigenden\r\nFachkräftemangel zu begegnen.\r\nDer Internationale Bund spricht sich daher deutlich für den Erhalt von\r\nSpezialkursen, den grundsätzlichen Erhalt zur Möglichkeit von Wiederholerstunden\r\nunabhängig vom Kurstyp sowie für die Möglichkeit zur Gewährung von Fahrtkosten\r\naus, wenn eine Teilnahme am Integrationskurs sonst nicht möglich ist.\r\nIntegrationskurse sind von entscheidender Bedeutung in Bezug auf\r\nTeilhabemöglichkeiten in Alltag, Beruf, Ausbildung und für gesellschaftliches\r\nEngagement. Vor dem Hintergrund aktueller Diskurse zum gesellschaftlichen\r\nZusammenhalt sowie eines weiterhin anhaltend großen Bedarfs nicht nur an\r\nArbeitskräften, sondern auch an Fachkräften und (jungen) Auszubildenden ist für\r\nden IB daher eine entsprechend ausreichende Finanzierung der Integrationskurse\r\nsicher zu stellen.\r\nNachfolgend geht der IB auf wesentliche im Referentenentwurf vorgesehene\r\nÄnderungen der Integrationskursverordnung ein:\r\n1OECD, Stand der Integration von Eingewanderten / Deutschland, 2024, Seite 3\r\nStellungnahme Internationaler\r\nBund_5. Verordnung zur Änderung der\r\nIntV\r\n3/6 Internationaler Bund\r\nam 23.10.2024\r\n§13: Integrationskurse für spezielle Zielgruppen, Intensivkurs\r\nDer Entwurf sieht eine Reduzierung der Kursarten vor. Bisher hält das\r\nIntegrationskursystem neben den Allgemeinen Integrationskursen auch\r\nunterschiedliche spezielle Kursarten vor. Sie haben ein größeres\r\nStundenkontingent, da ein besonderer Unterricht oder ein erhöhter\r\nBetreuungsaufwand erforderlich ist, wenn Teilnahmeberechtigte\r\n nicht oder nur gering alphabetisiert sind (Alphabetisierungskurse,\r\nZweitschriftlernerkurse) oder\r\n einen besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf benötigen,\r\n jugendlich bzw. junge Erwachsene (bis 27 Jahre) sind und durch den Kurs\r\nauf den Besuch einer weiterführenden Schule, einer Ausbildung oder einer\r\nHochschule vorbereitet werden sollen (Jugendintegrationskurse),\r\n aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen\r\nIntegrationskurs besuchen können (Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse).\r\nDer Internationale Bund begrüßt, dass Alphabetisierungskurse,\r\nZweitschriftlernerkurse sowie Kurse für Teilnehmende mit besonderem\r\nsprachpädagogischem Förderbedarf im Referentenentwurf weiterhin bestehen.\r\nKeineswegs nachvollziehbar ist aus Sicht des Internationalen Bundes jedoch die\r\nim Referentenentwurf vorgesehenen Streichung der anderen Spezialkurse.\r\nHierzu im Einzelnen:\r\n Streichung von Jugendintegrationskursen\r\nJugendintegrationskurse wenden sich an zugewanderte Jugendliche oder junge\r\nErwachsene (bis 27 Jahren), die nicht mehr schulpflichtig sind und durch den Kurs\r\ninsbesondere auf den weiterführenden Schul-/Hochschulbesuch, den Start einer\r\nAusbildung oder auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollen.\r\nThematisch orientieren sich die Kurse an der Lebenssituation junger\r\nzugewanderter Menschen und ihren speziellen Bildungsbedarfen v.a. in Hinblick\r\nauf Orientierung über das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem, den\r\nArbeitsmarkt, Berufsprofile, Gesundheitsvorsorge, Gewaltprävention oder\r\nFreizeitgestaltung.\r\nJugendintegrationskurse sind dabei nicht nur in Hinblick auf Effektivität bei der\r\nSprachkenntnisvermittlung sondern auch auf einen schnellen Kurszugang sehr\r\nerfolgreich, dies zeigt ein Blick in aktuelle Zahlen des Bundesamts für Migration\r\nund Flüchtlinge (BAMF):\r\n Die Bestehensquote auf Niveau B1 im DTZ liegt im Vorjahr bei 76,7% 2 und\r\ndamit z.B. über dem Schnitt der Allgemeinen Integrationskurse\r\n2 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das\r\nJahr 2023, 2024, S. 19\r\nStellungnahme Internationaler\r\nBund_5. Verordnung zur Änderung der\r\nIntV\r\n4/6 Internationaler Bund\r\nam 23.10.2024\r\n Auch in Hinblick auf eine rasche Teilnahmemöglichkeit am Kurs stehen die\r\nJugendintegrationskurse im Vergleich gut da: Die Zugangs- bzw. Wartezeit\r\nfür die Teilnahme an einem Jugendintegrationskurs war laut\r\nIntegrationskursgeschäftsstatistik des BAMF 3in den vergangenen Jahren\r\ndurchweg stets kürzer als z.B. für einen Allgemeinen Integrationskurs.\r\nTatsächlich geht der Erfolg der Jugendintegrationskurse über die Aussagekraft\r\nstatistischer Auswertungen hinaus:\r\n1. Jugendintegrationskurse bieten jungen Migrant*innen einen\r\naltersadäquaten Überblick und Verständnis für die sie umgebenden, ggf.\r\nauch neuen Werte und Normen und damit Orientierung in ihrer neuen\r\nLebenswelt in Deutschland. Gesellschaftsrelevante Kompetenzen wie\r\nToleranz oder gegenseitiger Respekt werden gestärkt, Verständnis für\r\nmögliche soziokultureller Unterschiede wird fördert.\r\nJugendintegrationskurse bieten jungen Migrant*innen zudem einen\r\ngeschützten und verlässlichen Rahmen, u.a. um Kontakte zu anderen\r\nGleichaltrigen zu knüpfen. Dies wirkt sich positiv aus z.B. auf die Stärkung\r\ndes Selbstbewusstseins oder der emotionalen Stabilität z.B. nach\r\ntraumatischen Migrationserfahrungen wie Flucht.\r\n2. Jugendintegrationskurse bereiten junge Migrant*innen aufgrund ihrer\r\nthematischen und sowie praxisorientierten Ausrichtung auf den Übergang in\r\nweitere schulische Bildung oder Ausbildung vor.\r\nIn den Kursen werden u.a. verschiedene Ausbildungsgänge vorgestellt,\r\nBewerbungsmappen erstellt oder Kontakte zu entsprechenden\r\nBeratungsstellen geknüpft. Besonders ist weiterhin, dass ein\r\nausbildungsorientierendes Betriebspraktikum z.B. bei einem lokalen\r\nHandwerksbetrieb o.ä. in den Kurs integriert und auch pädagogisch\r\nbegleitet werden kann. Die Praktikumsphase kann im Rahmen des erhöhten\r\nStundenkontingents umgesetzt werden.\r\nIn den Jugendintegrationskursen ist der Erwerb von Deutschkenntnissen mit\r\nberufs- und ausbildungsorientierenden Themen sowie der praktischen\r\nBerufsorientierung im Betrieb durch ein begleitetes Praktikum verbunden.\r\nInsbesondere das Praktikum ermöglicht den Kontakt zu möglichen späteren\r\nAusbildungsbetrieben in der Region.\r\nAus diesen Gründen ist die Streichung der Jugendintegrationskurse für den IB nicht\r\nnachvollziehbar. Die damit angestrebte Mitteleinsparung kann den Verlust der\r\ngezeigten positiven Effekte des Jugendintegrationskurses nicht aufwiegen.\r\nVor dem Hintergrund der großen Schwierigkeiten besonders von kleinen und\r\nmittelständischen Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsstellen geht die\r\n3 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das\r\nJahr 2023, 2024, S. 12\r\nStellungnahme Internationaler\r\nBund_5. Verordnung zur Änderung der\r\nIntV\r\n5/6 Internationaler Bund\r\nam 23.10.2024\r\nim Referentenentwurf vorgesehene Streichung der Jugendintegrationskurse aus\r\nSicht des Internationalen Bundes daher nicht nur an den Bedürfnissen der\r\nZielgruppe, sondern auch deutlich an den Bedarfen der Wirtschaft und der\r\ndemographischen Entwicklung vorbei.\r\nDer Internationale Bund spricht sich daher nicht nur deutlich für den Erhalt der\r\nJugendintegrationskurse aus, sondern darüber hinaus für den Ausbau dieses\r\nKurstyps, damit er flächendeckend angeboten werden kann.\r\n Streichung von Eltern- bzw. Frauenintegrationskursen\r\nEltern- bzw. Frauenintegrationskurse richten sich insbesondere an Migrant*innen,\r\nderen Alltag u.a. stark vom familiären Kontext mit Kindern geprägt ist.\r\nIm Elternintegrationskurs werden neben der Sprachförderung mit dem Ziel Niveau\r\nB1 (GER) deshalb konkrete Kommunikationssituationen im Familienkontext\r\ntrainiert sowie Wissen zu Alltagsthemen von Eltern und Kindern in Deutschland\r\nvermittelt. Hierzu zählen z.B. Kommunikationssituationen in der KiTa, deutsches\r\nSchulsystem, Themen auf einem Elternabend, Unterstützungsmöglichkeiten für\r\nKinder mit Lernschwierigkeiten oder zu Erziehungsfragen, Dialoge beim Kinderarzt\r\nz.B. Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheit von Kindern und\r\nJugendlichen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie.\r\nIm Referentenentwurf wird zu den Bedürfnissen von Familien im\r\nIntegrationskurssystem darauf verwiesen, dass diesen bereits mit der Möglichkeit\r\nzur Durchführung von Teilzeit- oder Online-Kursen Rechnung getragen werde.\r\nAus Sicht des Internationalen Bundes greift dies jedoch deutlich zu kurz. Denn in\r\nElternkursen geht es keineswegs nur um bessere Teilhabemöglichkeiten von Eltern\r\nan Integrationskursen, sondern zusätzlich zur Deutschförderung werden\r\nfamilienspezifische Inhalte erarbeitet, u.a. mit dem Ziel, dass zugewanderte Eltern\r\nihre Kinder im deutschen Schulsystem besser unterstützen können.\r\nVor dem Hintergrund, dass der Bildungserfolg eines Kindes in Deutschland nach\r\nwie vor maßgeblich auch von den Fördermöglichkeiten im Elternhaus abhängig ist,\r\nstellen die Kurse aus Sicht des IB somit auch gleichermaßen eine Maßnahme für\r\ndas Erreichen von mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit dar.\r\nDaher ist auch die geplante Streichung von Elternintegrationskursen\r\nbildungspolitisch aus Sicht des IB in mehrfacher Hinsicht ein fatales Signal.\r\nMehr Chancen auf Bildungsteilhabe eröffnen Frauenintegrationskurse für\r\nTeilnehmerinnen, die wenig Zugang zu Bildung hatten oder auch aus deutlich\r\ngeschlechtsspezifisch geprägten Herkunftsländern stammen. Denn für diese\r\nMigrantinnen kann die Teilnahme an einem allgemeinen Integrationskurs eine\r\nÜberforderung darstellen. Für sie bietet der Frauenintegrationskurs nicht nur eine\r\nlangsamere Lernprogression, sondern auch den geschützten Rahmen eines reinen\r\nAngebots für Frauen.\r\nStellungnahme Internationaler\r\nBund_5. Verordnung zur Änderung der\r\nIntV\r\n6/6 Internationaler Bund\r\nam 23.10.2024\r\nEine Streichung dieses Kurstyps hätte aus Sicht des IB zur Folge, dass diese\r\nTeilnehmendengruppe in einem reduzierten Integrationskurssystem nicht mehr\r\nerreicht werden kann. Daher sollte auch die Streichung dieses Kurstyps nicht\r\nweiterverfolgt werden.\r\n§5 bzw. §13 Zulassung zum Integrationskurs: hier Wiederholungsstunden\r\nDie Möglichkeit zur Wiederholung von Wiederholerstunden soll es im\r\nReferentenentwurf nur noch für Teilnehmende in Alphabetisierungskursen oder in\r\nKursen für besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf geben. Für einen\r\nGroßteil der Teilnehmenden entfällt demnach die Möglichkeit zur Wiederholung von\r\nUnterrichtsstunden, was einen massiven Eingriff in das bestehende\r\nIntegrationssystem darstellt.\r\nDer IB spricht sich deutlich gegen die vorgesehene Streichung der\r\nWiederholerstunden aus, weil diese für viele Teilnehmende notwendig sind, um\r\ndas Niveau B1 im DTZ erreichen zu können. Mit dem gleichzeitig geplanten Wegfall\r\nvon Spezialkursen erhält die Streichung von Wiederholerstunden zusätzliche\r\nBrisanz. Weiterhin wären aus pädagogischen Gründen notwendige Rückstufungen\r\nnicht mehr möglich, da das Ziel DTZ aufgrund fehlender Stunden nicht mehr\r\nerreichbar ist.\r\nDies ist nicht nur bildungspolitisch gesehen ein fatales Signal, sondern ebenso\r\ngesellschaftspolitisch, denn das B1-Niveau gilt als Nachweis für ausreichende\r\nSprachkenntnisse im Einbürgerungsverfahren.\r\nInsbesondere auch in Hinblick auf Rückstufungen in bereits laufenden Kursen ist\r\ndie im Referentenentwurf zeitnah geplante Ablehnung von Wiederholungsanträgen\r\nab Dezember 2024 ausgesprochen kritisch zu bewerten. Denn hiervon betroffene\r\nTeilnehmende sind dringend auf Wiederholungsstunden angewiesen, um das das\r\nZiel DTZ überhaupt erreichen zu können.\r\n§4a hier: Fahrtkostenerstattung\r\nIm Referentenentwurf wird die Möglichkeit zur Fahrtkostenerstattung deutlich\r\neingegrenzt. Mit der Neufassung der Fahrtkostenregelung sollen insbesondere\r\nmittelfristig Kosten eingespart werden, denn Teilnehmende in bereits laufenden\r\nKursen sind laut Entwurf nicht von der geänderten Fahrtkostenregelung betroffen.\r\nDer IB spricht sich dafür aus, dass zumindest ein anteiliger Fahrtkostenzuschuss\r\nauch von weiteren Personengruppen beantragt werden kann, wenn ein\r\nentsprechender Bedarf vorliegt, z.B. aufgrund eines geringen Einkommens.\r\nDadurch kann verhindert werden, dass eine Teilnahme am Integrationskurs aus\r\nfinanziellen Gründen nicht möglich ist.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014374","regulatoryProjectTitle":"Die Positionen und Erwartungen des Internationalen Bundes im Rahmen der Bundestagswahl 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/18/79/399508/Stellungnahme-Gutachten-SG2501220018.pdf","pdfPageCount":20,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundestagswahl 2025\r\nDie Positionen und Erwartungen\r\ndes Internationalen Bundes\r\n2 | INHALT\r\nHier finden Sie unsere Themen und wichtigsten Thesen im Überblick. Auf den entsprechenden\r\nSeiten finden Sie die dazugehörigen Argumente.\r\nVorwort 03\r\n1. Hochwertige, flächendeckende Kindertagesbetreuung vom Beginn bis in die Grundschule! 04\r\n2. Zuwanderung als Chance begreifen und die Zugehörigkeit von\r\nMenschen mit Migrationsbiografie fördern! 05\r\n3. Zugangsbarrieren in die Freiwilligendienste abbauen, um deren Potenzial auszuschöpfen! 05\r\n4. Wir müssen mehr jungen Menschen internationale Begegnungen ermöglichen! 06\r\n5. Junge Menschen in prekären Lebenslagen brauchen passende und verlässliche Angebote! 06\r\n6. Übergang Schule – Beruf: Kräfte bündeln, Zugänge schaffen, Übergänge begleiten! 07\r\n7. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang zwischen Schule,\r\nJugendhilfe und Beruf muss fachlich gut gestaltet werden! 08\r\n8. Junge Wohnungslose nicht alleine lassen! 08\r\n9. Wohnungslosigkeit überwinden! 09\r\n10. Integration internationaler Fachkräfte über die Beschaffung eines Arbeitsplatzes hinaus! 09\r\n11. Wir müssen das Gesamtprogramm Sprache stärken! 11\r\n12. Stärkere strukturelle Förderung für Politische Bildung / Demokratiebildung! 12\r\n13. Wir brauchen politische Bedingungen, damit Geflüchtete nicht nur physisch,\r\nsondern auch sozial ankommen! 13\r\n14. Zivilgesellschaftliche Träger wie der IB sollten staatliche\r\nEntwicklungszusammenarbeit ergänzen! 13\r\n15. Überfällig: Bundesweite Fachkräftestrategie für Pflege-, Erziehungs- und Sozialberufe! 14\r\n16. Für wirkliche Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen! 15\r\n17. Weiterbildung zukunftssicher aufstellen – die „Weiterbildungsnation“ voranbringen! 16\r\n18. Für einen ganzheitlichen Digitalisierungsansatz, der Aus- und Weiterbildung einschließt! 18\r\nFachliche Ansprechpartner*innen 19\r\nInhalt\r\nVorwort\r\nFrankfurt am Main, im Januar 2025\r\nDer Internationale Bund (IB) ist mit mehr als 14.000 Mitarbeitenden ein großer Freier Träger der Jugend-,\r\nSozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Wir kommunizieren regelmäßig öffentlich und mit großer Ex-\r\npertise zu den drängenden sozial- und gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit. Beispielsweise ha-\r\nben wir 2024 zum „Jahr der Demokratie“ erklärt und mit Veröffentlichungen sowie Veranstaltungen für\r\ndie Werte unseres Grundgesetzes geworben. Genau wie Letzteres hat der Internationale Bund in den\r\nvergangenen Monaten seinen 75. Geburtstag gefeiert.\r\nSystematisch lassen wir in unseren Publikationen praxiserfahrene Fachleute des IB aus seinen zahlrei-\r\nchen Arbeitsfeldern zu Wort kommen. Wir wissen, wo in der kommenden Legislaturperiode Handlungs-\r\nbedarf besteht. Wir wissen genauso, dass die Öffentlichkeit von der Politik die Lösung vieler Probleme\r\nerwartet. Unsere Expertise kann helfen, die gesellschaftlichen Zusammenhänge zwischen verschiedenen\r\nThemen, zum Beispiel Fachkräftemangel und soziale Ungleichheit, besser zu verstehen – und Ihnen damit\r\neffektiver entgegenzutreten.\r\nLetztlich sehen wir uns als Stimme unserer Klienten*Klientinnen. Es sind diese Menschen – und es ist\r\nunsere ganze Gesellschaft, für die wir uns jeden Tag engagieren. Wir arbeiten mit jungen und älteren\r\nMenschen, manche davon haben einen Migrationshintergrund oder eine Behinderung. Wir kümmern\r\nuns um Menschen ohne Arbeit oder Wohnung, Kinder und ihre Familien. Der IB kennt die Situationen, in\r\ndenen sie leben, er weiß, welche speziellen Unterstützungswünsche sie haben.\r\n#MenschSeinStaerken ist das Leitbild des Internationalen Bundes. Nur im Schulterschluss mit Politik und\r\nGesellschaft kann es gelingen, dies flächendeckend umzusetzen. Lassen Sie uns gerne weiter konstruktiv\r\nzusammenarbeiten! Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nPetra Merkel\r\nPräsidentin\r\n3 | VORWORT\r\n4 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n1. Hochwertige, flächendeckende\r\nKindertagesbetreuung vom Beginn bis\r\nin die Grundschule!\r\nMehr Zeit für Kinder!\r\n• Eine angemessene Ausstattung der Kitas mit\r\nFachpersonal ist Voraussetzung für mehr Zu-\r\nwendung, individuelle Förderung und Begleitung\r\nsowie mehr Zeit für jedes Kind.\r\n• Der Internationale Bund (IB) fordert daher, den\r\nwissenschaftlichen Empfehlungen der AG Frü-\r\nhe Bildung von 2024 zu folgen: Innerhalb der\r\nkommenden Legislaturperiode müssen bundes-\r\neinheitliche Standards festgeschrieben werden,\r\ndie eine Fachkraft-Kind-Relation für unter drei-\r\njährige Kinder von 1:3 und für über dreijährige\r\nKinder von 1:9 vorsehen. Zudem muss Politik\r\neine flächendeckende Fachberatung sicherstel-\r\nlen, um die vermehrt multiprofessionellen Teams\r\nqualitativ zu begleiten.\r\n• Die pädagogische Arbeit an Grundschulen im\r\nGanztag und in Horten muss durch Professiona-\r\nlität und Fachlichkeit gestärkt werden. Grund-\r\nschulen sollten Bildung an den Bedürfnissen der\r\nKinder ausrichten.\r\n• Es gehört zu den Rechten von Kindern, mehr\r\nChancengerechtigkeit und somit bessere Entwi-\r\ncklungs- und Teilhabechancen zu erfahren.\r\nMehr Qualität für eine faire Zukunft!\r\n• Der Bedarf an guten Tageseinrichtungen für\r\nKinder ist weiterhin hoch. Die neue Bundes-\r\nregierung sollte den Ausbau von Krippe, Kita,\r\nHort und Angeboten im Ganztag verlässlich und\r\nfinanziell tragfähig vorantreiben.\r\n• Die Ausbildung und Qualifizierung in der Praxis\r\nmuss ausgebaut werden und durch eine verläss-\r\nliche Ausbildungsfinanzierung an Attraktivität\r\ngewinnen.\r\n• Die Freistellung für Ausbildungsbegleitung,\r\nTeamleitung und Fachberatung muss gewähr-\r\nleistet werden. Ausfallzeiten und Zeitkontingente\r\nfür mittelbare Pädagogik müssen refinanziert\r\nsein. Nur mit hoch qualifizierten und motivierten\r\nTeams können wir den aktuellen und zukünf-\r\ntigen Herausforderungen begegnen und den\r\nKindern faire Zukunftschancen ermöglichen.\r\nMehr Bildung für eine nachhaltige\r\nEntwicklung!\r\n• Kinder sollten fit für die Zukunft werden. Der\r\nIB setzt sich dafür ein, Beteiligung zu fördern,\r\nernst gemeinte Partizipation zu gestalten und\r\nKinderrechte greifbar zu machen. Dafür brau-\r\nchen Kinder sowohl ein stabiles und verlässliches\r\nUmfeld als auch eine gegenseitig wertschätzende\r\nBildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen\r\nEltern und Fachkräften.\r\n• Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE)\r\nsollte bereits im Elementarbereich fest verankert\r\nsein. Auch in den Angeboten für Kinder zwischen\r\nsechs und zwölf Jahren muss Raum für eine\r\nKompetenzentwicklung sein, die verantwortungs-\r\nvolles Denken und Handeln für eine lebenswerte\r\nZukunft aller ermöglicht – schulfächerübergrei-\r\nfend und über das formale Lernangebot hinaus.\r\nUm diesen umfassenden Wandel gestalten zu\r\nkönnen, fordern wir für Studium, Ausbildung,\r\nFachberatung und Weiterbildung im Feld der\r\nElementarbildung und der Bildung für Kinder bis\r\nzwölf Jahre eine Bildungsinitiative.\r\n5 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n2. Zuwanderung als Chance begreifen und\r\ndie Zugehörigkeit von Menschen mit\r\nMigrationsbiografie fördern!\r\n3. Zugangsbarrieren in die\r\nFreiwilligendienste abbauen,\r\num deren Potenzial auszuschöpfen!\r\nEs müssen Teilhabemöglichkeiten am gesellschaft-\r\nlichen Leben und in politischen Prozessen bestehen,\r\ndamit sich Menschen zugehörig fühlen und eine\r\nvielfältige Gesellschaft an ihren Herausforderun-\r\ngen wachsen kann. Dies gilt insbesondere für junge\r\nMenschen, die zusätzlich die Herausforderungen der\r\nIntegration bewältigen müssen.\r\nGerade für diese Zielgruppe gilt es, Bildungsangebo-\r\nte zugänglicher zu gestalten, indem Voraussetzun-\r\ngen wie der Erwerb der deutschen Sprache durch\r\ndas Integrationskursangebot oder eine zielgerichtete\r\nBeratung über die Jugendmigrationsdienste flächen-\r\ndeckend und gut ausgestattet bestehen.\r\nAb 2025 fehlen in Deutschland jährlich 290.000\r\nFachkräfte. Um diesem hohen Fachkräftemangel\r\nzu begegnen, muss Deutschland in eine Einwande-\r\nrungspolitik investieren, die das Menschrecht als\r\nGrundlage hochhält und zugewanderten oder ge-\r\nflüchteten Menschen schnelleren Zugang zu Ausbil-\r\ndung und Arbeitsmarkt ermöglicht.\r\n• Der flächendeckende Ausbau der behörden-\r\nunabhängigen Asylverfahrensberatung ist hier\r\nganz relevant. Diese Beratungsstellen sorgen für\r\nein schnelleres und transparenteres Verfahren\r\nin der Anerkennung oder Ablehnung des Asylan-\r\ntrags Schutzsuchender. Damit entlasten sie nicht\r\nnur das Rechtssystem in Deutschland, sondern\r\ntragen dazu bei, dass Personen schneller Zugang\r\nzu Unterstützungs- und Bildungsangeboten er-\r\nhalten oder abgeschoben werden.\r\n• Im Weiteren sind Investitionen in die Beratungs-\r\nstrukturen des Bundes wie die Jugendmigrations-\r\ndienste sowie das Aufrechterhalten des wir-\r\nkungsvollen Sprachkursangebots entscheidend.\r\n• Um dem Erstarken von Rechtsextremismus,\r\nAntisemitismus und gruppenbezogener Men-\r\nschenfeindlichkeit zu begegnen, ist der Ausbau\r\nund das Fortschreiben der Programme Respekt\r\nCoaches und Mental Health Coaches von großer\r\nRelevanz. In beiden Programmen stärken Fach-\r\nkräfte die Resilienz der Schülerinnen und Schüler\r\nund vermitteln ein Bewusstsein für demokrati-\r\nsche Prozesse.\r\nDie hier als Beispiele aufgezählten Angebote\r\nweisen fachliche Synergien zueinander auf, die\r\nzusammen ein wirksames und stringentes Unter-\r\nstützungssystem bilden, sofern sie finanziell\r\nadäquat ausgestattet sind. Sie leisten einen wich-\r\ntigen Beitrag zur Zugehörigkeit, zur Bewältigung\r\ndes Fachkräftemangels und zum gesellschaftli-\r\nchen Zusammenhalt in Deutschland.\r\nJedes Jahr engagieren sich Zehntausende, über-\r\nwiegend junge Menschen in den verschiedenen\r\nFormaten der Freiwilligendienste in gemeinwohl-\r\norientierten Einrichtungen – beim IB seit 60 Jahren.\r\nFreiwilligendienste haben positive Auswirkungen auf\r\npersönliche Entwicklung, berufliche Orientierung\r\nsowie gesellschaftliches Miteinander. Die Freiwilli-\r\ngendienste sind sehr beliebt. Die Teilnehmenden\r\nentwickeln sich innerhalb des Bildungsjahres per-\r\nsönlich weiter, gewinnen Kompetenzen, Selbstsicher-\r\nheit und Orientierung. Die Einsatzstellen profitieren\r\ndurch zusätzliche Unterstützung für die hauptamt-\r\nlichen Fachkräfte und die Gelegenheit, Nachwuchs\r\nzu gewinnen. Die Freiwilligendienste sind Motor der\r\nDemokratie, da sie idealer Lernort sind für Politi-\r\nsche Bildung und Demokratieförderung. Die Petition\r\n#Freiwilligendienststärken mit über 100.000 Unter-\r\nschriften, die von Freiwilligen initiiert wurde, hat das\r\n6 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n4. Wir müssen mehr jungen Menschen\r\ninternationale Begegnungen ermöglichen!\r\n5. Junge Menschen in prekären\r\nLebenslagen brauchen passende und\r\nverlässliche Angebote!\r\nWir müssen angesichts zunehmender internationa-\r\nler Spannungen Europa und die Welt für die Jugend\r\nerfahrbar und erlebbar machen. Das ist wichtig für\r\nden gesellschaftlichen Zusammenhalt. Internationale\r\nFreiwilligendienste und Internationale Jugendarbeit\r\nprägen die jungen Menschen ihr Leben lang. Der\r\nKontakt mit anderen Ländern und Kulturen stärkt\r\ndemokratische Gedanken, Toleranz, Solidarität und\r\nTeilhabe – wichtige Zutaten für den gesellschaftli-\r\nchen Zusammenhalt und ein länderübergreifendes\r\nzivilgesellschaftliches Zusammenleben.\r\nDie staatliche Förderung der Internationalen Jugend-\r\nfreiwilligendienste und Internationalen Jugendarbeit\r\nsollte angepasst werden, um diese auch zukünftig\r\nkostendeckend durchführen zu können!\r\n• Für wertvolle, pädagogisch begleitete Projekte ist\r\nder Einsatz von entsprechenden Fachkräften\r\nunerlässlich. Politik sollte deren Finanzierung\r\nsicherstellen.\r\n• Eine Anpassung der Förderung der Internatio-\r\nnalen Jugendfreiwilligendienste und Internatio-\r\nnalen Jugendarbeit ist dafür wichtig. Nur so kön-\r\nnen wir Projekte anbieten, die die persönliche,\r\nsoziale und berufliche Entwicklung von jungen\r\nMenschen fördern.\r\nObwohl junge Menschen in prekären Lebenslagen\r\neine zentrale Zielgruppe der verschiedenen Hilfesys-\r\nteme sind, haben sie oft Schwierigkeiten, Zugang zu\r\nUnterstützung zu erhalten. Das Hilfesystem erreicht\r\nsie nicht. Dies liegt daran, dass die Systeme der\r\nKinder- und Jugendhilfe, der Jugendsozialarbeit, der\r\nEingliederungshilfe, des Gesundheitswesens sowie\r\ndie Angebote der Jobcenter nach wie vor oft nicht\r\npassgenau und nicht ausreichend aufeinander ab-\r\ngestimmt sind. Es stehen zu wenige Ressourcen zur\r\nhöchste Votum im Petitionsausschuss des Bundes-\r\ntags bekommen.\r\nDie Freiwilligendienste sind offen für alle Menschen,\r\naber oft ist das Angebot zu unbekannt oder Inter-\r\nessierte können sich eine Teilnahme nicht leisten.\r\nDeshalb fordern wir eine Förderung der Öffentlich-\r\nkeitsarbeit und des Bewerbungsverfahrens sowie die\r\nEinführung eines einheitlichen und durch den Bund\r\ngeförderten Freiwilligengeldes. Dann könnte man\r\njeder interessierten Person einen Freiwilligendienst\r\nanbieten und die Freiwilligendienste nachfragege-\r\nrecht ausbauen. Zudem bedarf es eines Rechtsan-\r\nspruchs auf Förderung der Freiwilligendienstplätze.\r\nUm einen Ausbau der Freiwilligendienste oder eine\r\nattraktivere Gestaltung zu erreichen, müsste der\r\nHaushaltstitel aufgestockt werden. In jedem Fall soll-\r\nte der Etat mindestens das Niveau von 2024 halten,\r\num der Nachfrage überhaupt gerecht zu werden.\r\nGleichzeitig braucht es wegen der Überjährigkeit der\r\nDienste jeweils eine gleichbleibende Finanzierung im\r\nFolgejahr. Das Interesse an Plätzen nimmt nach den\r\nPost-Corona-Jahren wieder zu, sodass jede weitere\r\nKürzung des Etats dieses Angebot gefährdet. Dass\r\nmanche Parteien einerseits einen verpflichtenden\r\nDienst fordern, bei dem Bedarf, Umsetzbarkeit und\r\nFinanzierung offen sind, und andererseits die Frei-\r\nwilligendienste vernachlässigen, können wir nicht\r\nnachvollziehen.\r\nDer IB hat gemeinsam mit vielen weiteren Ver-\r\nbänden aktuell das Forderungspapier „Freiwilligen-\r\ndienste Jetzt!“ veröffentlicht, das auf diese und viele\r\nweitere wichtige Forderungen eingeht.\r\n7 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n6. Übergang Schule – Beruf: Kräfte bündeln,\r\nZugänge schaffen, Übergänge begleiten!\r\nViele junge Erwachsene und Jugendliche leiden unter\r\nden Spätfolgen der pandemiebedingten Einschrän-\r\nkungen. Träger der Jugendsozialarbeit, Ausbildungs-\r\nförderung und Jugendhilfe erleben dies täglich. Die\r\nZahl der als ausbildungsinteressiert gemeldeten\r\nJugendlichen nimmt seit dem Ende der Pandemie\r\nkaum zu. Das öffentliche Hilfesystem erreicht eine\r\nwachsende Zahl junger Menschen mit Unterstüt-\r\nzungsbedarf nicht mehr. Zugleich lässt die sich\r\nabzeichnende Wirtschaftskrise befürchten, dass die\r\nAufnahmefähigkeit – insbesondere des dualen Aus-\r\nbildungssystems – abnehmen wird. Es ist an der Zeit,\r\nStrukturen zu schaffen, um die individuelle Beglei-\r\ntung von Übergängen zu gewährleisten.\r\n• Jugendberufsagenturen sind Hoffnungsträger für\r\neine wirksamere Ausgestaltung des Übergangs-\r\nbereichs. Um ihr Potenzial zu entfalten, müssen\r\nsie jugendgerecht und niederschwellig aufgestellt\r\nsein. Der IB fordert: Eine Vertiefung der rechts-\r\nkreisübergreifenden Zusammenarbeit muss alle\r\nbeteiligten Akteure (Arbeitsagenturen, Jobcenter,\r\nKinder- und Jugendhilfe) zur Zusammenarbeit\r\nverpflichten und darf sich nicht allein auf das\r\nSGB III beschränken.\r\n• Um Jugendarbeitslosigkeit vor ihrer Entstehung\r\nvorzubeugen, benötigt es präventive Instru-\r\nmente. Die Berufseinstiegsbegleitung steht im\r\nInstrumentenkoffer am Übergang Schule – Be-\r\nruf zwar zur Verfügung. Sie wird aufgrund eines\r\nzu einseitigen Kofinanzierungsgebotes jedoch\r\nkaum genutzt. Die Kofinanzierung hebt zu Recht\r\nauf eine Beteiligung der Bundesländer ab. Der\r\nIB fordert, den Bundesländern weitreichendere\r\nMitbestimmungsrechte bei der konzeptionellen\r\nAusgestaltung der Berufseinstiegsbegleitung ein-\r\nzuräumen.\r\n• Die Finanzkrise 2008/2009 ließ das betriebliche\r\nAusbildungsplatzangebot in historischem Aus-\r\nmaß schmelzen. Das duale Ausbildungssystem\r\nverbindet hochwertige Ausbildungsqualität und\r\ndie enge Bindung an Betriebe. Zugleich ist es\r\njedoch in Zeiten wirtschaftlicher Krisen anfällig.\r\nDer IB fordert die Vertiefung der außerbetrieb-\r\nlich realisierten Ausbildungsgarantie, um jungen\r\nMenschen eine Perspektive zu eröffnen. Eine\r\nideologiefrei diskutierte und klug konzipierte\r\naußerbetriebliche Ausbildungsgarantie stellt den\r\nwirkungsvollsten Ansatz der Ausbildungsförde-\r\nrung dar.\r\nKooperation bereit. Dies trifft nicht die komplexen\r\nBedarfslagen der jungen Menschen.\r\n• Kitas, Schulen, Behörden und andere Stellen,\r\ndie mit Kindern, Jugendlichen und Familien in\r\nKontakt stehen, müssen Menschen in prekären\r\nLebenslagen vorurteilsfrei begegnen.\r\n• Es braucht passende Angebote und vernetzte Hil-\r\nfesysteme, die den vielfältigen Bedarfslagen von\r\njungen Menschen in prekären Lebenskonstella-\r\ntionen gerecht werden.\r\n• Angebote dürfen nicht diskriminierend wirken\r\nund sind nur hilfreich, wenn die Menschen, die\r\nsie benötigen, von ihnen wissen und ihnen ver-\r\ntrauen. Daher müssen sie ohne viel Bürokratie\r\nbarrierearm und offen für alle ausgestaltet wer-\r\nden. Dies gilt besonders für Angebote an Jugend-\r\nliche und junge Erwachsene.\r\n• Quartiersozialarbeit, Streetworker*innen, Ju-\r\ngendtreffs und Beratungsstellen im Sozialraum\r\ndürfen nicht knappen kommunalen Kassen zum\r\nOpfer fallen. Aufgrund ihrer wichtigen gesell-\r\nschaftlichen Aufgabe müssen ihre Angebote im\r\nGegenteil ausgebaut werden.\r\n• Erzieherische Hilfen müssen bedarfsentspre-\r\nchend vorgehalten, angeboten und fachlich\r\ngeplant werden. Dies darf weder durch knappe\r\nkommunale Kassen noch durch eine Überlastung\r\nder Ämter infrage gestellt sein.\r\n8 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n8. Junge Wohnungslose nicht alleine lassen!\r\n• Auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist es\r\ngerade für junge Menschen in prekären Lebens-\r\nlagen besonders schwer, eine Wohnung zu\r\nfinden. Der IB fordert Verantwortliche auf allen\r\nEbenen auf, diese Zielgruppe bei der Versorgung\r\nmit bezahlbarem Wohnraum besonders zu be-\r\nrücksichtigen.\r\n• Das Verlassen einer Einrichtung der Kinder- und\r\nJugendhilfe birgt für viele junge Volljährige das\r\nRisiko, obdachlos zu werden. Es muss sicher-\r\ngestellt werden, dass junge Erwachsene auch\r\ngut versorgt sind, wenn der Übergang in die\r\nSelbstständigkeit nicht geradlinig erfolgt. Junge\r\nMenschen brauchen klare, verlässliche Perspek-\r\ntiven, klare Zuständigkeiten und kontinuierliche\r\nAnsprechpartner*innen. Nachbetreuung muss\r\nleichter umsetzbar werden um zu verhindern,\r\ndass die Erfolge von intensiven, oft jahrelangen\r\nMaßnahmen durch ein zu apruptes Ende gefähr-\r\ndet werden.\r\n• Junge Menschen brauchen Zeit und Freiräume\r\nfür die Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Für viele\r\nsind die festen Strukturen und Abläufe der Hilfe-\r\nsysteme nicht flexibel genug. Um junge Men-\r\nschen, die den Kontakt zum Hilfesystem verloren\r\nhaben, zu erreichen, braucht es niedrigschwellige\r\nAngebote, die auf ihre individuelle Lebenskon-\r\nstellation eingehen.\r\n7. Die rechtskreisübergreifende\r\nZusammenarbeit am Übergang zwischen\r\nSchule, Jugendhilfe und Beruf muss fachlich\r\ngut gestaltet werden!\r\n• „Verschiebebahnhöfe“ zwischen den Rechtskrei-\r\nsen der Kinder- und Jugendhilfe einerseits und\r\nder Sozialhilfe sowie der Arbeitsmarktintegration\r\nbeim Eintritt in die Volljährigkeit müssen ge-\r\nstoppt werden.\r\n• Rechtskreisübergreifende Strukturen auf der\r\nEbene von Förderangeboten sind ein guter An-\r\nsatz, um den multiplen Herausforderungen von\r\nJugendlichen am Übergang zwischen Schule und\r\nBeruf gerecht zu werden. Nichtsdestotrotz müs-\r\nsen sie weiterentwickelt und noch immer beste-\r\nhende bürokratische Zugangshürden abgebaut\r\nwerden. Stattdessen braucht es dringend sozial-\r\npädagogische Kompetenzen und eine verlässli-\r\nche Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe vor\r\nOrt. Wie gute Kooperation gelingen kann, zeigt\r\nbeispielsweise das Projekt „Spurwechsel“ des IB\r\nin Koblenz.\r\n• Angebote der Jugendsozialarbeit in der Ver-\r\nantwortung der Kinder- und Jugendhilfe bieten\r\nVerlässlichkeit und verfügen über die notwendi-\r\nge sozialpädagogische Professionalität. Darüber\r\nhinaus haben sie Zugänge zu den Zielgruppen.\r\nLeider geraten sie jedoch an vielen Orten auf-\r\ngrund der angespannten kommunalen Haus-\r\nhalte zunehmend unter Druck. Wir fordern\r\nPolitiker*innen auf allen Ebenen dazu auf, sich\r\nfür eine präsente, professionelle und verlässliche\r\nJugendsozialarbeit vor Ort einzusetzen. Rechts-\r\nkreisübergreifende Instrumente zur Erreichung\r\nvon Jugendlichen in prekären Lebenslagen (wie\r\n§ 16h SGB II) sind grundsätzlich geeignet, um\r\nJugendliche zu erreichen, die aus vielen Grün-\r\nden keine Hilfsangebote in Anspruch nehmen,\r\nobwohl sie dazu berechtigt wären. Für die Um-\r\nsetzung vor Ort muss jedoch das Kooperations-\r\ngebot der verschiedenen Akteure – Jobcenter,\r\nJugendämter, freie Träger und gemeinnützige Ak-\r\nteure – dringend realisiert werden! Die Expertise\r\nder Jugendhilfe darf nicht außen vor bleiben. Die\r\ngemeinsame Finanzierung und Steuerung dieser\r\nniedrigschwelligen Angebote muss die Regel statt\r\ndie Ausnahme sein. Angebote der Jugendsozial-\r\narbeit haben ihren eigenen wichtigen Stellenwert\r\nund dürfen nicht als günstigere Alternative her-\r\nangezogen werden, wenn eigentlich ein Bedarf\r\nnach einer Erziehungshilfe besteht. Generell gilt:\r\nEs braucht bei öffentlichen Trägern hinreichend\r\nRessourcen für eine gute Planung von Hilfen!\r\n9. Wohnungslosigkeit überwinden\r\nDie Frage nach adäquatem, bezahlbarem Wohn-\r\nraum ist eine der drängendsten Fragen unserer Zeit.\r\nGerade Menschen in Wohnungsnotallsituationen,\r\nGeflüchtete, Menschen mit geringem Einkommen\r\nsind von den Engpässen am Wohnungsmarkt und\r\nden Lücken in den sozialen und medizinischen Ver-\r\nsorgungssystemen besonders betroffen.\r\n• Der IB fordert die Weiterverfolgung des Ziels,\r\nWohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Die\r\nverschiedenen politischen Ebenen müssen vom\r\nBund in die Lage versetzt werden, Wohnungs-\r\nmärkte gerade in Ballungsräumen wirkungs-\r\nvoll zu regulieren sowie ihren Aufgaben bei der\r\nPrävention von Wohnungsverlusten und bei der\r\nUnterstützung und Versorgung von Menschen in\r\nWohnungsnotfällen nachzukommen.\r\n• An der Schnittstelle zwischen dem System der\r\nWohnungsnotfallhilfen und der Versorgung\r\nvon Menschen mit psychischen Erkrankungen\r\nbraucht es flächendeckende, ganzheitliche\r\nHilfen. Versorgungslücken müssen geschlossen\r\nwerden und gute Beispiele bundesweit multipli-\r\nziert werden.\r\n• Das Europäische Recht auf Freizügigkeit gilt auch\r\nfür Menschen mit geringen Einkommen und\r\ngrößeren Risiken für Notlagen, aus denen sie\r\nnicht aus eigener Kraft herausfinden. Die EU, im\r\nRahmen der Gestaltung der nationalen Grundsi-\r\ncherungssysteme, aber auch das deutsche Hilfe-,\r\nSozial- und Gesundheitssystem sind gefordert,\r\nMenschen wirksam vor Verelendung zu schüt-\r\nzen.\r\n9 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n10. Integration internationaler Fachkräfte\r\nüber die Beschaffung eines Arbeitsplatzes\r\nhinaus!\r\nDie deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell und auf\r\nlange Sicht in einer digitalen, demografischen und\r\nökologischen Transformation. Diese Tatsache macht\r\nes zwingend notwendig, dem sich immer weiter\r\nverstärkenden Fachkräftemangel in der Pflege, IT\r\noder Gastronomie durch gesteuerte Zuwanderung\r\nzu begegnen. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann\r\nStiftung zeigt, dass die Zahl der Arbeitskräfte in\r\nDeutschland bis 2040 um 10 Prozent sinken wird.\r\nEntsprechend bedarf es bis 2040 jährlich rund\r\n300.000 zugewanderter Arbeitskräfte, v.a. aus Dritt-\r\nstaaten.\r\nBertelsmann Stiftung 2024:\r\nhttps://www.bertelsmann-stiftung.de/\r\nde/publikationen/publikation/did/zu-\r\nwanderung-und-arbeitsmarkt\r\nDabei geht es nicht nur um die reine Migration\r\nnach Deutschland sowie einen Arbeitsplatz hier im\r\nLand. Vielmehr müssen – gerade durch die Politik\r\n– Integrationsprozesse angestoßen werden, damit\r\ndie Menschen bei der Teilhabe an der Gesellschaft\r\nunterstützt werden, durch Beratungen, Sprachver-\r\nmittlung und mehr. Das Ziel muss eine ganzheitliche\r\nBegleitung und Unterstützung der Eingewanderten\r\nsein. Diesen Aspekt deckt das Fachkräfteeinwande-\r\nrungsgesetz (FEG) nicht ausreichend ab. Um eine fai-\r\nre und erfolgreiche Fachkräfteanwerbung zu ermög-\r\nlichen, spielen die Gewährleistung eines schnellen\r\nVerfahrens zur Einreise und die Berufsanerkennung\r\neine wichtige Rolle. Wir müssen gemeinsam flexible-\r\nre und schnellere Wege zur Anerkennung ausländi-\r\nscher Abschlüsse und zu entsprechender Nachquali-\r\nfizierung finden.\r\nUm die Fachkräftelücke zu schließen, die in einer\r\nReihe von Berufen besteht, sowie qualifizierte\r\nArbeitskräfte zu gewinnen und zu binden, müssen\r\nauch die jeweiligen Arbeitsbedingungen verbessert\r\nwerden.\r\nDGB-Report 2024:\r\nhttps://www.dgb.de/fileadmin/down-\r\nload_center/Studien/DGB-Index-Gute-\r\nArbeit_2024_Report_Fachkräftesiche-\r\nrung_web.pdf\r\nIn Deutschland müssen sich speziell in den Gesund-\r\nheits- und sozialen Berufen die Arbeitsbedingungen\r\nund die Entlohnung weiter verbessern.\r\n10 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\nZudem sind politische Entscheidungen notwendig,\r\num die Integration von Fachkräften aus dem Ausland\r\nnachhaltig zu verbessern. Alle involvierten Akteure,\r\nalso staatliche, private oder gemeinnützige Institu-\r\ntionen, Vereine, Gewerkschaften und mehr, müssen\r\nkooperieren, um dieser großen Herausforderung zu\r\nbegegnen. Damit einher geht auch die Stärkung an-\r\nstatt des Abbaus von Förderprogrammen für Spra-\r\nche und Integration, wie zum Beispiel dem Gesamt-\r\nprogramm Sprache (GPS). Wir müssen gemeinsam\r\nWege finden, wie ressourcenschonend und gleichzei-\r\ntig qualitativ hochwertig sowohl Fachkräfte als auch\r\nArbeitskräfte eingesetzt werden können. Zudem\r\nstellt sich die Frage, inwiefern Künstliche Intelligenz\r\nin der Lage ist, die Arbeit von Menschen, die nicht\r\ngut Deutsch sprechen und schreiben können, zu\r\nunterstützen.\r\nZusammenfassung\r\n• Fachkräfteintegration muss eine gesamtgesell-\r\nschaftliche Aufgabe sein: Eine enge, konstruktive\r\nund verantwortungsvolle Zusammenarbeit der\r\nAkteure im Bereich der Fachkräftegewinnung im\r\nAusland ist unumgänglich, um dem Bedarf bis\r\n2030 bzw. 2040 gerecht zu werden.\r\n• Für eine qualitativ hochwertige und nachhaltige\r\nIntegration sind notwendig:\r\n1. Qualitätsstandards bei den Arbeitsbedingun-\r\ngen.\r\n2. Nachhaltige Unterstützungsprozesse für\r\ndie Zugewanderten über die Beschaffung\r\neiner beruflichen Stelle hinaus (zum Beispiel\r\nSprachkurse und Beratungsleistungen, Woh-\r\nnungssuche).\r\n3. Willkommensbedingungen, die dazu führen,\r\ndass Menschen gerne in Deutschland blei-\r\nben: Dazu gehören eine entsprechende Will-\r\nkommenskultur der Aufnahmegesellschaft\r\ninklusive einer Sensibilisierung für Rassismus\r\nund Diskriminierung sowie eine Integration\r\nin das soziale Umfeld vor Ort.\r\n4. Beschleunigung der Aufenthaltsverfahren:\r\nMit Bezug auf das Fachkräfteeinwanderungs-\r\ngesetz (FEG) müssen die bürokratischen Hür-\r\nden (Komplexität, unklare Zuständigkeiten,\r\nlangwierige Prozesse und mehr) abgebaut\r\nwerden, um eine bessere und schnellere\r\nAnerkennung von Qualifikationen aus dem\r\nAusland zu ermöglichen.\r\n5. Vereinheitlichung, Vereinfachung und Digita-\r\nlisierung der Verfahren (bei allen deutschen\r\nBehörden im In- und Ausland); pragmatische\r\nLösungen zur Erfüllung der Darlegungs- und\r\nNachweispflichten (zum Beispiel bei Arbeits-\r\nzeugnissen), die der Praxis im jeweiligen\r\nDrittstaat gerecht werden\r\n6. Kompetenzorientierung statt Defizitorien-\r\ntierung in den Anerkennungsverfahren, um\r\neine Wertschätzung der bereits erworbenen\r\nFähigkeiten und Fertigkeiten zu signalisieren\r\nund vorhandene Kompetenzen produktiv zu\r\nnutzen\r\n7. Mehr Flexibilität bei der Anerkennung\r\nunter Berücksichtigung der Tatsache, dass\r\ndie duale Berufsausbildung ein deutsches\r\nSpezifikum ist; zum Beispiel ausländische\r\nBerufsqualifikationen und ausgeprägte\r\nberufspraktische Erfahrung als alternative\r\nVoraussetzungen ausgestalten\r\n8. Gesetzgeberische Ermöglichung und Erleich-\r\nterung von aufenthaltsrechtlichen „Spur-\r\nwechseln“ (Wechsel zwischen verschiedenen\r\nAufenthaltstiteln)\r\n9. Entwicklung einheitlicher qualitätssichernder\r\nund sozialethischer Standards zur Anwer-\r\nbung von internationalen Fachkräften (wie\r\netwa das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege\r\nDeutschland“) für verschiedene Branchen\r\nund Berufsfelder: Dabei muss die gesamte\r\nProzesskette von der Information und An-\r\nwerbung in den Drittstaaten über die Ein-\r\nwanderung bis hin zur sozialen und beruf-\r\nlichen Integration im Inland in den Blick\r\ngenommen werden.\r\n11 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n11. Wir müssen das\r\nGesamtprogramm Sprache stärken!\r\nMit den Integrations- und Berufssprachkursen bietet\r\ndas Gesamtprogramm Sprache (GPS) ein inter-\r\nnational anerkanntes und effizientes System zur\r\nsprachlichen Qualifizierung von Zugewanderten. Ins-\r\nbesondere in Hinblick auf die Eingliederung in den\r\nArbeitsmarkt zahlen sich die Investitionen laut einer\r\naktuellen OECD-Studie in Deutschland aus.\r\nOECD-Studie: https://migrant-integrati-\r\non.ec.europa.eu/system/files/2024-07/\r\noecd_Immigrant%20Integration%20\r\nGermany_de.pdf\r\nDiese Investitionen sind auch künftig notwendig,\r\ndenn aufgrund des demografischen Wandels ist die\r\nWirtschaft auch perspektivisch auf Zuwanderung zur\r\nDeckung des Fach- und Arbeitskräftemangels ange-\r\nwiesen – und damit auch auf qualifizierte sprachliche\r\nBildungsangebote.\r\nNicht nur in Hinblick auf Beschäftigung, sondern\r\nauch im Kontext aktueller Diskurse zur Willkom-\r\nmenskultur in einer Einwanderungsgesellschaft und\r\nzum gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das GPS\r\nvon hoher Bedeutung. Der Erwerb von grundständi-\r\ngen Sprachkenntnissen in den Integrationskursen ist\r\nBasis für gesellschaftliche Teilhabe. Zusätzlich wird\r\nin den Kursen Wissen, unter anderem zu Prinzipien\r\nder Rechtsstaatlichkeit, zur Gesellschaft oder Ge-\r\nschichte Deutschlands, vermittelt. Dies bietet Orien-\r\ntierung in Ankommensprozessen von Menschen, die\r\n– aus welchen Gründen auch immer – nach Deutsch-\r\nland kommen.\r\nGute Sprachkenntnisse sind für Zugewanderte ent-\r\nscheidend in Bezug auf Teilhabechancen in Alltag,\r\nBeruf und Ausbildung sowie für gesellschaftliches\r\nEngagement. Daher spricht sich der IB deutlich für\r\ndie Stärkung der Integrations- und Berufssprach-\r\nkurse und die Stabilisierung des Gesamtprogramms\r\nSprache aus:\r\n• Sicherung einer angemessenen Finanzierung der\r\nIntegrations- und Berufssprachkurse, damit ein\r\nstabiles, flächendeckendes Sprachkursangebot\r\nmit ausreichenden Platzkapazitäten gewährleis-\r\ntet ist\r\n• Anpassung des Kostenerstattungssatzes der\r\nSprachkurse für eine bedarfsgerechte finan-\r\nzielle Ausstattung der Träger: Die kontinuierlich\r\ngestiegenen Kosten der Träger blieben bei den\r\nletzten Erhöhungen des Kostenerstattungssatzes\r\nfür Integrations- und Berufssprachkurse weitest-\r\ngehend unberücksichtigt. Als Folge davon be-\r\nfindet sich dieser mittlerweile auf einem deutlich\r\nzu niedrigen Niveau. Der tatsächliche Kostenauf-\r\nwand der Träger ist hiermit nicht mehr abge-\r\ndeckt.\r\n• Einführung einer mehr auf Langfristigkeit ausge-\r\nlegten Finanzierungsstruktur, die Trägern mehr\r\nPlanungssicherheit bietet und Strukturen stabili-\r\nsiert. Zudem sollte der Abbau von übermäßigen\r\nbürokratischen Strukturen, zum Beispiel durch\r\nden Ausbau an digitalen Verfahren, vorangetrie-\r\nben werden.\r\n• Aufstockung der Mittel für das Programm „In-\r\ntegrationskurs mit Kind Plus“: Das Programm\r\nverbessert die Chancen von Eltern mit kleinen\r\nKindern zur Teilhabe an den Integrationskursen,\r\nder tatsächliche Bedarf an Kinderbeaufsichtigung\r\nübersteigt jedoch deutlich die zur Verfügung ge-\r\nstellten Mittel.\r\n• Wiedereinführung von erfolgreichen Spezialkurs-\r\ntypen für Teilnehmende in bestimmten Lebens-\r\nlagen, die im Zuge der Haushaltsaufstellung 2025\r\nder Ampelregierung eingespart wurden, wie bei-\r\nspielsweise der Jugendintegrationssprachkurs:\r\nIm Fokus dieses Angebots für junge Zugewander-\r\nte stehen zum Beispiel Themen wie Ausbildung\r\noder Bewerbung. Ein pädagogisch begleitetes\r\nBetriebspraktikum, zum Beispiel bei einem mög-\r\nlichen späteren Ausbildungsbetrieb, rundet das\r\nKurskonzept ab. Kleine und mittelständische\r\nUnternehmen haben große Schwierigkeiten bei\r\nder Besetzung von Ausbildungsstellen. Die Strei-\r\nchung der Jugendintegrationskurse geht daher\r\nnicht nur an den Bedürfnissen der Zielgruppe,\r\nsondern deutlich auch an den Erfordernissen der\r\nWirtschaft vorbei.\r\n12 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n12. Stärkere strukturelle Förderung für\r\nPolitische Bildung / Demokratiebildung!\r\nDie Aufgabe von Politischer Bildung und Demo-\r\nkratieförderung ist es, junge Menschen darin zu\r\nunterstützen, den Wert von Demokratie schätzen\r\nzu lernen und dafür zu werben. Politische Bildung\r\nsetzt an der Lebenswelt junger Menschen an, stärkt\r\nSelbstvertrauen und Handlungskompetenzen, bietet\r\nErfahrungswissen und das Erlernen demokratischer\r\nVerhaltensweisen im Alltag.\r\nPolitische Bildung und Demokratieförderung sind\r\nentscheidend, wenn es um die Bewältigung der\r\ngegenwärtigen sozialen und politischen Verände-\r\nrungen geht. Politische Bildung kann Demokratie für\r\njunge Menschen erlebbar machen und das bedeutet\r\nauch, sie in ihrer Persönlichkeit zu stärken.\r\nDie Politische Bildung soll die Sensibilisierung der\r\nJugendlichen in einem vielfältigen demokratischen\r\nMiteinander unterstützen und ihre Beteiligung in der\r\nGestaltung der demokratischen Gesellschaft stärken.\r\nDass junge Menschen politisches Interesse haben,\r\nzeig(t)en die Fridays-for-Future-Proteste eindrucks-\r\nvoll. Viele Menschen – besonders Jugendliche – wer-\r\nden jedoch immer mehr gesellschaftlich abgehängt\r\nund sind durch ein krisenhaftes Aufwachsen ge-\r\nprägt, wodurch die Gefahr einer Offenheit gegen-\r\nüber menschenfeindlichen Ideologien steigt. In den\r\njüngsten Wahlergebnissen zeigte sich das erneut.\r\nGrundsätzlich braucht es deshalb eine strukturelle\r\nUnterstützung für Politische Bildung.\r\nUnsere Erwartungen\r\n• Stärkere strukturelle Förderung der Politischen\r\nBildung / Demokratiebildung, um sich ausbrei-\r\ntende antidemokratische Tendenzen zu bekämp-\r\nfen sowie der gesellschaftlichen Spaltung ent-\r\ngegenzuwirken. Außerdem können Jugendliche\r\ndurch Politische Bildung lernen, ihre Interessen\r\nzu vertreten. Dazu bedarf es einer stärkeren\r\nEinbindung der Politischen Bildung in schulische\r\nStrukturen, Strukturen der sozialen Arbeit und\r\nder Kinder- und Jugendhilfe sowie darüber hin-\r\naus auch anderer gesellschaftlicher Institutionen.\r\n• Erhalt und Ausbau der Offenen Kinder- und\r\nJugendarbeit (OKJA), um demokratische Räume\r\nim nahen Lebensumfeld der Kinder und Jugend-\r\nlichen zu erhalten\r\n• Stärkung und nachhaltiger Ausbau der Politi-\r\nschen Bildung und der Demokratiebildung in\r\nder Jugendsozialarbeit: Dies erfordert, neben\r\nder strukturellen Absicherung, die strategische\r\nIntegration von Ansätzen der Politischen Bildung\r\nin der Jugendsozialarbeit.\r\n• Stärkere Berücksichtigung der Schüler*innen,\r\nKinder und Jugendlichen in der Förderphiloso-\r\nphie von Bundesprogrammen und der Entwick-\r\nlung niedrigschwelliger, zielgruppenkonformer\r\nBeteiligungsformate\r\n• Verstetigung demokratiefördernder Bundes-\r\nprogramme, wie beispielsweise das Bundes-\r\nprogramm Respekt Coaches, sowie Stärkung der\r\nPartner dieser Programme und der Träger der\r\nPolitischen Bildung\r\n13 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n13. Wir brauchen politische Bedingungen,\r\ndamit Geflüchtete nicht nur physisch,\r\nsondern auch sozial ankommen!\r\nNie waren so viele Menschen auf der Flucht wie heu-\r\nte: Die UN-Flüchtlingshilfe spricht von 122,6 Millio-\r\nnen Menschen, die aktuell wegen Konflikten, Verfol-\r\ngung und Menschenrechtsverletzungen ihre Heimat\r\nverlassen mussten. Doch die Tendenz der Länder,\r\ndie wie Deutschland in relativem Wohlstand leben,\r\nsich abzuschotten und die Aufnahme zu verweigern,\r\nnimmt immer mehr zu.\r\nEuropa muss seine Abschottungspolitik infrage stel-\r\nlen. Menschen müssen auch an den EU-Außengren-\r\nzen einen rechtebasierten Zugang zum Asylsystem\r\nhaben, und insbesondere die Kinderrechte müssen\r\nzu jedem Zeitpunkt umgesetzt werden.\r\n• Deutschland braucht die politischen Rahmen-\r\nbedingungen, die es Geflüchteten erlauben, hier\r\nnicht nur physisch, sondern auch sozial anzu-\r\nkommen. Die Infrastruktur für Beratung und\r\nSprachförderung, für schulische Angebote und\r\nberufliche Qualifizierungen, für soziale Program-\r\nme und psychosoziale Betreuung muss dauer-\r\nhaft stabil finanziert und angemessen ausgebaut\r\nwerden.\r\n• Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht\r\nnur Integration einzufordern, sondern ein in-\r\nklusives Sozial- und Bildungssystem zu schaffen\r\nund aufrechtzuerhalten, das Menschen mit einer\r\nanderen Herkunftssprache nicht ausschließt.\r\nEine inklusive Gesellschaft ist die Basis dafür,\r\ndass wichtige Ressourcen unserer Gesellschaft,\r\nnämlich Kreativität, Hilfsbereitschaft und Leis-\r\ntungsbereitschaft, durch Zuwanderung noch\r\nweiter wachsen. Gerade mit Blick auf die demo-\r\ngrafische Entwicklung in Deutschland können wir\r\nvon Zuwanderung profitieren.\r\n• Dringender Handlungsbedarf besteht auch auf\r\ndem Wohnungsmarkt: Generell haben es Men-\r\nschen mit geringem Einkommen heute schwer,\r\nangemessenen Wohnraum zu finden – für Ge-\r\nflüchtete ist diese Hürde noch viel höher. Beeng-\r\nte Wohnverhältnisse in Gemeinschaftsunterkünf-\r\nten können nur kurzfristige Notlösungen sein.\r\n• Die Aufnahme von Geflüchteten ist nicht nur eine\r\nhumanitäre Verantwortung, sondern auch eine\r\nChance für unser Land. Die neue Bundesregie-\r\nrung muss dementsprechend handeln. Ihre poli-\r\ntischen Entscheidungen können der Grund für\r\nÄngste und komplizierte bürokratische Prozesse\r\nsein, die die Betroffenen tief verunsichern – oder\r\ndas Gefühl von Sicherheit vermitteln und dazu\r\nbeitragen, dass es Geflüchteten schneller gelingt,\r\nsich tragfähige Lebensgrundlagen aufzubauen.\r\n14. Zivilgesellschaftliche Träger wie\r\nder IB sollten staatliche Entwicklungs-\r\nzusammenarbeit ergänzen!\r\nZivilgesellschaftliche Organisationen haben nach-\r\nhaltige Möglichkeiten, die Entwicklungsagenda 2030\r\nder Vereinten Nationen umzusetzen. Sie sind damit\r\neine Ergänzung der staatlichen Entwicklungszu-\r\nsammenarbeit und können die Programme sinnvoll\r\nflankieren und erheblich unterstützen. Damit sich\r\nzivilgesellschaftliche Organisationen wie der IB im\r\nAusland engagieren können, bedarf es entsprechen-\r\nder Förderprogramme des Bundes. Daher ist es\r\nwichtig, die staatlichen Programme zur Förderung\r\nzivilgesellschaftlicher Organisationen beizubehalten\r\nund weiter auszubauen. Hinzu kommt:\r\n14 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n• Zivilgesellschaftliche Akteure sind deshalb so\r\nwichtig, weil sie langfristige und nachhaltige\r\nStrategien unabhängig von politischen Akteuren\r\nentwickeln können, um Veränderungsprozesse\r\nanzustoßen.\r\n• In wenig demokratischen Systemen stellen NGOs\r\neinen wichtigen Monitor für die Arbeit staatlicher\r\nAkteure dar.\r\n• Konkret erwarten wir von der Politik daher eine\r\nstärkere Berücksichtigung von zivilgesellschaft-\r\nlichen Akteuren bei der Planung von staatlichen\r\nEntwicklungsprojekten und die Entbürokratisie-\r\nrung von Antragsverfahren.\r\n15. Überfällig: Bundesweite Fachkräftestrategie\r\nfür Pflege-, Erziehungs- und Sozialberufe!\r\nPflege-, Erziehungs- und Sozialberufe (Care-Berufe)\r\nsind systemrelevant. Der Fachkräftemangel bedroht\r\njedoch bereits jetzt – noch vor seinem zu erwar-\r\ntenden Höhepunkt – speziell diese Branchen. Ein\r\nbesonderes Nadelöhr stellen hierbei die Schulen,\r\nKitas und die Jugendhilfe dar: Wenn wichtige Bil-\r\ndungs- und Sozialsysteme in den ersten Lebensjah-\r\nren ihren Qualitätsstandard nicht aufrechterhalten\r\nkönnen, haben Kinder schlechtere Startbedingungen\r\nfür ihr Leben. Zudem stehen ihre Eltern dem Markt\r\nnicht als Fachkräfte zur Verfügung. Genauso dra-\r\nmatisch stellt sich die Lage in der Pflege dar: Einer\r\nstatistischen Pflegekräftevorausberechnung des\r\nStatistischen Bundesamtes zufolge werden aufgrund\r\nder demografischen Entwicklung in Deutschland bis\r\nzum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280.000 und\r\n690.000 Pflegekräfte fehlen.\r\nDeStatis 2024:\r\nhttps://www.destatis.de/DE/Pres-\r\nse/Pressemitteilungen/2024/01/\r\nPD24_033_23_12.html\r\nÖffentliche Care-Arbeit ist Grundlage für Gesell-\r\nschaft und Wirtschaft. Doch der Mangel an quali-\r\nfizierten Arbeitskräften in diesen Branchen ist\r\neklatant. Es ist Zeit für eine konzertierte Fachkräfte-\r\noffensive in den Pflege-, Erziehungs- und Sozialberu-\r\nfen – Imagekampagnen reichen nicht aus! Nötig ist\r\neine umfassende Strategie mit Reformansätzen im\r\nBereich Ausbildung und Qualifizierung, Rechtsrah-\r\nmen und Finanzierung.\r\nGrundsätzlich geht es uns um eine Aufwertung und\r\nbessere Anerkennung der Care-Berufe: Die Attrak-\r\ntivität muss gesteigert werden. Hierzu zählt die\r\nVerbesserung der Arbeitsbedingungen auch in den\r\nAus- und Weiterbildungen, um die Zahl der Auszubil-\r\ndenden in den kommenden Jahren zu erhöhen und\r\nderzeit dort arbeitende Menschen auch in diesen\r\nJobs zu halten. Vorschläge für weitere Maßnahmen\r\nzur Steigerung der Attraktivität sind: Eindämmung\r\nder Belastung (Personalschüssel in der Pflege an-\r\nheben), bessere Entlohnung, bessere Arbeitszeiten,\r\nbessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Quer-\r\neinstieg ermöglichen sowie Hürden abbauen. Die\r\nim Zuge dessen entstehenden Kostensteigerungen\r\ndürfen dabei nicht weiter zulasten der Pflegebedürf-\r\ntigen/Hilfeempfangenden gehen.\r\nKonkrete politische Erwartungen\r\nDem Fachkräftemangel in der Pflege und im Elemen-\r\ntar- und Sozialbereich muss die Politik bundesweit\r\nmit einer umfassenden und nachhaltigen Strategie\r\nbegegnen. Es braucht entsprechende Ressourcen\r\nund Strukturen, wie beispielsweise Fachberatung,\r\num bei veränderten Teamzusammensetzungen gute\r\nLeistungen aufrechtzuerhalten.\r\n• In der Pflege bedarf es zudem einer umfassen-\r\nden Strukturreform, um den Herausforderungen\r\ndes steigenden Personalbedarfs, der steigenden\r\nVersorgungsunsicherheit, der steigenden Eigen-\r\nanteile, des Finanzierungsproblems der Pflege-\r\nversicherung und den drohenden wirtschaftli-\r\nchen Insolvenzen von Pflegeanbietern langfristig\r\nund entsprechend der demografischen Entwick-\r\nlung zu begegnen.\r\nDie schulischen Ausbildungen in Pflege-, Erziehungs-\r\nund Sozialberufen aufwerten!\r\n• Trägerunabhängige, durch den Bund refinanzier-\r\nte Ausbildungsentgelte für Praxisphasen\r\n• Bund-Länder-Initiative zur Stärkung der Praxisan-\r\nteile in der Erstausbildung (PiA) und Etablierung\r\nder Praxisintegrierten Ausbildung auch für Kita-\r\nQuereinsteiger*innen sowie eine Verkürzung der\r\nAusbildungszeit.\r\n15 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n• Gesetzliche Rahmenvereinbarungen bundesweit\r\nvereinheitlichen!\r\nSämtliche Care-Ausbildungen mit betrieblichen und\r\nbundesrechtlichen Ausbildungen gleichstellen.\r\n• Pflege-, Erziehungs- und Sozialberufe mit be-\r\ntrieblichen Berufen im Bereich der Ausbildungs-\r\nförderung gleichstellen.\r\n• Reform des § 57 SGB III in Hinsicht auf Absatz 1:\r\nFörderfähigkeit jener Pflege-, Erziehungs- und\r\nSozialberufsausbildungen schaffen, auch in lan-\r\ndesrechtlich geordneten Berufen.\r\n• Eigene Instrumente der Ausbildungsförderung\r\nfür junge Menschen, die Unterstützung auf dem\r\nWeg zum Berufsabschluss benötigen\r\n• Gehaltsstrukturen in der Altenpflege an jene in\r\nder Kranken- und Gesundheitspflege angleichen!\r\nDas Ausbildungswesen in den PES-Berufen reformie-\r\nren!\r\n• Neue Ausbildungswege in den Erziehungsberu-\r\nfen möglich machen!\r\n• Bundesförderung für derartige neue Aus-\r\nbildungsmodelle, um mit der Ausweitung der\r\nRechtsansprüche Schritt zu halten\r\n• Mehr Ausbildungsplätze in Pflege und Kinder-\r\ntagesstätten! Angepasste Finanzierungsmodelle,\r\num auch in den Erziehungshilfen Anleitung von\r\nPraktika zu fördern.\r\nAusweitung der Rechtsansprüche im Bereich Kinder-\r\nbetreuung\r\n• Den Rechtsanspruch von der frühkindlichen\r\nBildung bis ins mittlere Kindesalter ausweiten!\r\n• Ausbau des Personals mit Qualifizierungsprofil\r\n(Erzieher*innen oder Bachelor/Master Sozial-\r\npädagogik), um dem fachlichen Anspruch der\r\nBildung, Erziehung und Betreuung im mittleren\r\nKindesalter gerecht zu werden: So können sie\r\nauf Augenhöhe mit allen pädagogischen und\r\nsozial tätigen Fachkräften an Schulen arbeiten.\r\n• Wir unterstützen die Positionen der Bundes-\r\narbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in\r\nder Kindheit e. V. (BAG BEK) zur Sicherung des\r\nRechtsanspruchs auf ganztägige Bildung im\r\nGrundschulalter.\r\n16. Für wirkliche Inklusion und Teilhabe von\r\nMenschen mit Behinderungen!\r\nDer IB setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein\r\nsowie für Teilhabemöglichkeiten aller hier lebenden\r\nMenschen. Insbesondere mit Blick auf Menschen mit\r\nBehinderung bestehen noch viele Teilhabebarrieren,\r\ndie die Gesellschaft dringend aus dem Weg räumen\r\nmuss.\r\nMenschen mit und ohne Behinderung haben ein\r\nechtes Wunsch- und Wahlrecht, dies muss aber auch\r\nkonsequent umgesetzt werden (also beispielsweise\r\nin einer wirklich freien Wahl des Wohn- und Arbeits-\r\norts). Die im Gesetz festgelegte Personenzentrierung\r\nmuss in der Praxis auch verwirklicht werden und\r\ndarf nicht Sparzwängen zum Opfer fallen!\r\n• Inklusives SGB VIII: Deutschland muss die Kin-\r\nder- und Jugendhilfe möglichst schnell wirklich\r\ninklusiv ausgestalten.\r\nDie bisherigen Reformschritte gingen weitge-\r\nhend in die richtige Richtung. Bis zur Verabschie-\r\ndung von verschiedenen „Schubladen“ ist jedoch\r\nnoch einiges zu tun.\r\n• Damit Inklusion möglich wird, müssen sich Ge-\r\nsellschaft und Institutionen weiter verändern.\r\nWir müssen a) räumliche und b) gedankliche\r\noder Kommunikationsbarrieren finden und\r\nabbauen – also zum Beispiel a) Treppen und b)\r\nkomplizierte Formulare, aber auch exkludierende\r\nPraktiken und Haltungen.\r\n• Menschen mit Behinderung müssen einen bes-\r\nseren Zugang zu einem inklusiven Schulsystem\r\nerhalten.\r\n• In den vergangenen Jahren haben sich die ge-\r\nsetzlichen Rahmenbedingungen für eine bessere\r\nTeilhabe (junger) Menschen mit Behinderung am\r\nersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbes-\r\nsert. Beispiele sind die inklusive Neugestaltung\r\n16 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n17. Weiterbildung zukunftssicher aufstellen –\r\ndie „Weiterbildungsnation“ voranbringen!\r\nIm Zeitalter der Transformation ändern sich berufli-\r\nche Anforderungen in rasantem Tempo. In Deutsch-\r\nland mangelt es jedoch weiterhin an geeigneten Rah-\r\nmenbedingungen, die es Berufstätigen ermöglichen,\r\nsich kontinuierlich weiterzubilden. Ebenso fehlen\r\nMöglichkeiten, um Erwerbslosen den schnellen\r\nWiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.\r\nDie neue Bundesregierung sollte sich dieser Aufgabe\r\nannehmen.\r\nStatt die Bildungsdefizite der beruflichen Erstaus-\r\nbildung auszugleichen, verstärken sich Bildungs-\r\nungleichheiten im Lebensverlauf. Weiterbildung\r\nmuss zu einer gleichberechtigten vierten Säule des\r\nBildungssystems zwischen Schule, Hochschule und\r\nBerufsausbildung ausgebaut werden. Besondere\r\nAufmerksamkeit erfordern dabei die Governance-\r\nStrukturen der Weiterbildung, die im internationalen\r\nVergleich zu den komplexesten zählen. Es fehlt laut\r\nOECD an einer eindeutigen Festlegung der Verant-\r\nwortlichkeiten. Die fragmentierte Weiterbildungs-\r\nlandschaft muss sich zu einem kohärenten Weiter-\r\nbildungssystem entwickeln. Ohne eine transparente\r\nund wirkungsvolle Steuerung laufen Reformen\r\nGefahr, ihre Chance auf höhere Leistungsfähig-\r\nkeit, Effizienzsteigerung und Synergiegewinnung\r\nzu verfehlen. Deshalb ist eine wirksame Steuerung\r\neine Kernfrage der Weiterbildungspolitik. Eine neue\r\nGovernance-Struktur braucht analog der beruflichen\r\nErstausbildung einen gesetzlichen Rahmen und fest\r\netablierte Steuerungsgremien, in denen sich die\r\nwesentlichen Akteurinnen und Akteure der Weiter-\r\nbildung regelmäßig beraten und abstimmen. Dies\r\ngilt auf allen politischen Ebenen, vom Bund über die\r\nLänder bis zu den Kommunen.\r\n• Es muss ein stimmiges Gesamtkonzept geben,\r\neinen Rahmen, wie das „Parlament der Weiter-\r\nbildung“. Daran sollten alle relevanten Akteure,\r\nin Anlehnung an die Regelung der Erstausbildung\r\nunter Beteiligung der Sozialpartner, der Länder\r\nund auch der Weiterbildungsträger, beteiligt\r\nsein. Dies ist wichtig, um der zunehmenden Be-\r\ndeutung der Weiterbildung gerecht zu werden.\r\nWir benötigen eine Strukturreform statt inkohä-\r\nrenter Einzelmaßnahmen.\r\n• Die Weiterbildung muss als vierte Säule des Bil-\r\ndungssystems ausgestaltet werden.\r\nEs bestehen erhebliche regionale Unterschiede in\r\nder Weiterbildungsbeteiligung und im Angebots-\r\numfang. Der Zugang zu Weiterbildungsangeboten\r\ndarf jedoch nicht vom Wohnort abhängig sein. Ein\r\nflächendeckendes Netzwerk aus Aus- und Weiterbil-\r\ndungsverbünden oder Transformationsnetzwerken\r\nhat die Aufgabe, Lücken zu schließen, Kooperationen\r\nanzuregen und so ein bedarfsgerechtes und trans-\r\nparentes Angebot sicherzustellen. Eine gesetzliche\r\nVerankerung der Verbünde im Sozialgesetzbuch III\r\nsollte man prüfen. Um die strikte Trennung zwischen\r\nAus- und Weiterbildung zu überwinden, müssen\r\nInstitutionen der Erstausbildung wie Berufsschulen,\r\nüberbetriebliche Berufsbildungsstätten, Fachschulen\r\nund Hochschulen einbezogen werden.\r\n• Aus- und Weiterbildungsverbünde müssen als\r\nBestandteil der regionalen Weiterbildungsstruk-\r\ntur verankert sein.\r\nder Teilzeitausbildung sowie die inklusive Umge-\r\nstaltung der Einstiegsqualifizierung. Das Nadel-\r\nöhr stellt jedoch die zu geringe Aufnahmebereit-\r\nschaft der Wirtschaft dar. Politische Gestaltung\r\nfür eine inklusive Arbeitswelt darf sich nicht auf\r\nReformen gesetzlicher Rahmenbedingungen und\r\nFörderinstrumente beschränken, sondern muss\r\nauch die Wirtschaft in die Pflicht nehmen!\r\n• Menschen mit Behinderung müssen die Möglich-\r\nkeit haben, an Freiwilligendiensten teilzuneh-\r\nmen. Dazu muss insbesondere die Kostenüber-\r\nnahme von Teilhabeleistungen sichergestellt und\r\nnachvollziehbar geregelt sein.\r\n• Die Leistungen zur Teilhabe müssen Menschen\r\nmit Behinderungen noch stärker in den Mittel-\r\npunkt stellen. Dies wurde bereits durch das Bun-\r\ndesteilhabegesetz und die Neuausrichtung auf\r\npersonenzentrierte Leistungen angestrebt, aber\r\nbisher nicht vollständig umgesetzt. Es bedarf\r\nunter anderem einer verbesserten Kooperation\r\nder Reha-Träger. Zudem sollte es aus unserer\r\nSicht darum gehen, die Position der Leistungsbe-\r\nrechtigten weiter zu stärken.\r\n18. Für einen ganzheitlichen Digitalisierungs-\r\nansatz, der Aus- und Weiterbildung\r\neinschließt!\r\nDie Digitalisierung in Deutschland ist an vielen\r\nStellen noch stark ausbaufähig. Auch der Internatio-\r\nnale Bund als großer Träger von Bildungsangeboten\r\nbeschäftigt sich intensiv mit dem Thema – im Sinne\r\nseiner Zielgruppen, Mitarbeiter*innen und Auftrag-\r\ngebenden. Um Deutschland hier nachhaltig voran-\r\nzubringen, bedarf es einer umfassenden Digitalisie-\r\nrungsstrategie. Sie muss mit Politik, Wirtschaft und\r\nGesellschaft abgestimmt sein und von allen Beteilig-\r\nten mitgetragen werden. Diese Strategie sollte aus\r\nunserer Sicht die folgenden Aspekte berücksichtigen:\r\nDer Mensch\r\n• Es müssen Voraussetzungen geschaffen wer-\r\nden, damit alle Menschen unabhängig von Alter,\r\nHerkunft, sozialem Hintergrund – und weiteren\r\nMerkmalen – dazu befähigt werden, an digitalen\r\nAngeboten teilnehmen zu können (Ausstattung,\r\ndigitale Infrastruktur, Medienkompetenz, digitale\r\nBarrierefreiheit). Zudem muss es analoge Op-\r\ntionen für Menschen ohne Zugang zum Internet\r\nund digitalen Angeboten geben.\r\n• Für die erfolgreiche Bewältigung der digitalen\r\nTransformation muss man den Menschen ins-\r\nbesondere digitale Schlüsselkompetenzen ver-\r\nmitteln. Junge Menschen arbeiten bereits selbst-\r\nverständlich mit digitalen Tools. Es bedarf jedoch\r\neiner Bewusstseinsbildung dieser Zielgruppe für\r\nden Umgang mit Instagram, TikToK, WhatsApp\r\nund weiteren sozialen Medien. Dabei geht es bei-\r\nspielsweise darum, auf psychologische, gesell-\r\nschaftliche, gesundheitliche, datenschutzrecht-\r\nliche Chancen und Risiken sowie die mögliche\r\ngesteuerte Beeinflussung durch menschen- und\r\ndemokratiefeindliche Akteure hinzuweisen (digi-\r\ntale Bewusstseinsbildung).\r\n17 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\nDer Lern- und Bildungserfolg der Lernenden hängt\r\nmaßgeblich vom Weiterbildungspersonal ab. Daher\r\nist es dringend notwendig, die Arbeits- und Beschäf-\r\ntigungsbedingungen in diesem Bereich zu verbes-\r\nsern. Gleichzeitig ist eine funktionsfähige Träger-\r\nstruktur unerlässlich, um qualitativ hochwertige und\r\nwirkungsvolle Weiterbildungsangebote zu gewähr-\r\nleisten. Die neue Bundesregierung sollte das an-\r\ngekündigte Bundestariftreuegesetz zügig einführen,\r\nund es sollte die aktive Förderung nach dem SGB II\r\nund SGB III erfassen.\r\n• Eine faire Finanzierung, gute Arbeitsbedingun-\r\ngen, eine qualitative Förderung des Weiterbil-\r\ndungspersonals und die Sicherstellung einer\r\nfunktionsfähigen Trägerlandschaft ist unerläss-\r\nlich.\r\n• Eine Entbürokratisierung der AZAV ist dringend\r\ngeboten, um Trägervielfalt zu sichern und Wei-\r\nterbildungsbedarfe decken zu können.\r\n• Die Einführung des Bundestariftreuegesetzes\r\nist auch deshalb notwendig, um den Anspruch\r\nvon Beschäftigten auf faire Löhne für gute Arbeit\r\numzusetzen sowie tarifgebundene Unternehmen\r\nvor unfairen Wettbewerbsnachteilen und vor rui-\r\nnösem Unterbietungswettbewerb zu schützen.\r\nBerufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ) füh-\r\nren in systematischen und aufeinanderfolgenden\r\nSchritten zu einem vollwertigen Berufsabschluss.\r\nSie bieten eine Lösung für den Fachkräftemangel\r\nund eröffnen arbeitsmarktfernen Personen die ge-\r\nsellschaftliche Teilhabe. Es braucht jedoch Rechts-\r\nsicherheit. Die neue Regierung sollte TQ im Berufs-\r\nbildungsgesetz gesetzlich verankern und an das\r\nSozialgesetzbuch III anschlussfähig machen.\r\n• Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen müs-\r\nsen gesetzlich verankert werden.\r\nDie Einführung einer Bildungs(teil)zeit schließt eine\r\nbestehende Lücke in der Förderung. Sie ermöglicht\r\ndie betriebs- und arbeitgeberunabhängige Förde-\r\nrung von Beschäftigten, die eigeninitiativ Weiterbil-\r\ndungsangebote wahrnehmen wollen, hierbei aber\r\nvor Hürden stehen.\r\n• Die neue Regierung sollte die Bildungs(teil)zeit in\r\nder nächsten Legislaturperiode wieder aufgrei-\r\nfen und für Menschen mit wenig Weiterbildungs-\r\nerfahrung attraktiv machen.\r\n18 | POSITIONEN UND ERWARTUNGEN\r\n• Um Chancengerechtigkeit in der Bildung und\r\nArbeitswelt zu gewährleisten, soll der Innovati-\r\nonsschub durch den Digitalpakt Schule verstetigt\r\nwerden. Zukünftige Maßnahmen dürfen nicht\r\nauf die Anschaffung von Technik beschränkt sein\r\nund müssen konsequenter umgesetzt werden.\r\nLehrpläne in Schule und Berufsschule müssen an\r\ndie Anforderungen der Digitalisierung angepasst\r\nsein. Dazu gehört auch die Medienbildung des\r\neingesetzten Personals.\r\n• Zusätzlich fordert der IB die Ausrufung einer\r\n„Digitaloffensive Weiterbildung“, einschließlich\r\neines individuellen Rechtsanspruchs aller Men-\r\nschen auf berufliche Weiterbildung sowie einer\r\nInfrastrukturförderung für Träger der berufli-\r\nchen Bildung. Die staatliche Förderung muss sich\r\nzumindest auf gemeinnützige Träger erstrecken,\r\num die erforderlichen Investitionen zu ermög-\r\nlichen. Die Weiterbildung muss die vierte Säule\r\ndes Bildungssystems werden.\r\nDie Technik\r\n• Die digitale Infrastruktur in Deutschland hält\r\ninternationalen Standards nicht stand und muss\r\nschnell und leistungsstark ausgebaut werden.\r\nOhne leistungsfähige digitale Infrastruktur wird\r\nder Wirtschaftsstandort Deutschland seine\r\nWettbewerbsfähigkeit nicht bewahren können.\r\nEs muss selbstverständlich sein, dass durch den\r\nAusbau digitaler Netze jede*r überall in Deutsch-\r\nland schnelles Internet nutzen kann. Auch die\r\nGewährleistung von Chancengerechtigkeit für\r\nalle Menschen wäre ansonsten kaum denkbar.\r\n• Eine gezielte öffentliche Förderung von Wissen-\r\nschaft und Forschung zur Digitalisierung und\r\ninsbesondere zur Künstlichen Intelligenz (KI) ist\r\nsoziale und technologische Bedingung für die di-\r\ngitale Transformation. Daneben bedarf es einer\r\nBegleitforschung über die gesellschaftlichen Aus-\r\nwirkungen, die Akzeptanz und die Konsequenzen\r\nder digitalen Transformation.\r\n• Für die Digitalisierung müssen verlässliche euro-\r\npäische und internationale Rahmenbedingun-\r\ngen gewährleistet sein, um Rechtssicherheit im\r\nUmgang mit digitalen Medien – unter anderem in\r\nöffentlich geförderten Projekten – zu schaffen.\r\nDie Organisation\r\n• Der IB unterstützt die Idee zur Gründung einer\r\nBundeszentrale für Medienbildung und digitale\r\nSicherheit. Diese dient unter anderem der Auf-\r\nklärung der Bevölkerung und der Versorgung mit\r\nAngeboten, beispielsweise für den Einsatz von\r\ndigitalen Tools.\r\n• Es ist sinnvoll, Arbeitsmodelle zu flexibilisieren.\r\nDie Politik sollte Regelungen schaffen, damit\r\nmobiles Arbeiten oder Homeoffice im Einverneh-\r\nmen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden\r\nmöglich ist.\r\n• Das Modell einer digitalen Verwaltung (Digital\r\nGovernment) sollte Deutschland gezielt und\r\nzügig ausbauen. Dies macht Prozesse niedrig-\r\nschwellig zugänglich und beschleunigt sie. Die\r\nUmsetzung sollte aber mit Rücksicht auf alle\r\nMenschen mit ihren vielfältigen Kompetenzen\r\nund Bedürfnissen zielgruppenadäquat sein.\r\n• Die Erfahrungen und Erkenntnisse, die Deutsch-\r\nland im Zuge der beschleunigten Digitalisierung\r\naufgrund der Coronapandemie gewonnen hat,\r\nsollten auch nach deren Ende verwertet werden.\r\nDies bedeutet zum Beispiel, dass traditionelle,\r\nanaloge Angebote verstärkt zu hybriden oder\r\nvolldigitalen Prozessen werden.\r\nNach Ansicht des IB müssen Politik, Wirtschaft\r\nund Gesellschaft bei der Umsetzung der gefor-\r\nderten ganzheitlichen Digitalisierungsstrategie\r\nstets folgenden Maßstäben gerecht werden:\r\nBeteiligungsorientiert\r\nBeschäftigte und Adressaten*Adressatinnen mit ein-\r\nbeziehen\r\nInteraktionsbezogen\r\nInteraktive Arbeit nicht ersetzen, sondern unterstüt-\r\nzen\r\nMenschengerecht\r\nZiel ist stets das individuelle Wohlbefinden sowie\r\ndie Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten.\r\nAlles ist auf die Entwicklungsmöglichkeiten des*der\r\nEinzelnen ausgerichtet. Handlungs- und Entschei-\r\ndungsspielräume werden gefördert und die Arbeit\r\nerleichtert, wobei Vielseitigkeit erhalten bleibt.\r\nNachhaltig\r\nGute Beispiele aufnehmen und auf andere Bereiche\r\ntransferieren\r\n19 | FACHLICHE ANSPRECHPARTNER*INNEN\r\n1. Hochwertige, flächendeckende Kindertagesbetreuung\r\nvom Beginn bis in die Grundschule!\r\nDaniela Keeß\r\nLeiterin Abteilung „Familie und besondere Lebenslagen“\r\ndaniela.keess@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 150\r\n2. Zuwanderung als Chance begreifen und die Zugehörigkeit\r\nvon Menschen mit Migrationsbiografie fördern!\r\nJochen Kramer\r\nAbteilungsleiter „Migration und gesellschaftlicher Zusammenhalt“\r\njochen.kramer@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 207\r\n3. Zugangsbarrieren in die Freiwilligendienste abbauen, um\r\nderen Potenzial auszuschöpfen!\r\nKira Bisping / Olav Homburg\r\nkira.bisping@ib.de, olav.homburg@ib.de\r\nTel. 069 / 9 45 45 - 223 oder - 220\r\n4. Wir müssen mehr jungen Menschen internationale\r\nBegegnungen ermöglichen!\r\nSterenn Coudray\r\nInternationale Jugendarbeit\r\nsterenn.coudray@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 191\r\n5. Junge Menschen in prekären Lebenslagen brauchen\r\npassende und verlässliche Angebote!\r\nDaniela Keeß\r\nLeiterin Abteilung „Familie und besondere Lebenslagen“\r\ndaniela.keess@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 150\r\n6. Übergang Schule – Beruf: Kräfte bündeln, Zugänge schaffen,\r\nÜbergänge begleiten!\r\nOlaf Rother / Daniela Keeß\r\nolaf.rother@ib.de, daniela.keess@ib.de,\r\nTel. 069 / 9 45 45 - 161 oder Tel. 069 / 9 45 45 - 150\r\n7. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am\r\nÜbergang zwischen Schule, Jugendhilfe und Beruf muss\r\nfachlich gut gestaltet werden!\r\nOlaf Rother\r\nArbeitsmarkt und Berufsbildung\r\nolaf.rother@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 161\r\n8. Junge Wohnungslose nicht allein lassen!\r\nDaniela Keeß\r\nLeiterin Abteilung „Familie und besondere Lebenslagen“\r\ndaniela.keess@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 150\r\n9. Wohnungslosigkeit überwinden\r\nDaniela Keeß\r\nLeiterin Abteilung „Familie und besondere Lebenslagen“\r\ndaniela.keess@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 150\r\n10. Integration internationaler Fachkräfte über die\r\nBeschaffung eines Arbeitsplatzes hinaus!\r\nVerena Schneeweiß\r\nReferatsleiterin „International Migration Services“ (IMS)\r\nverena.schneeweiss@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 195\r\n11. Wir müssen das Gesamtprogramm Sprache stärken!\r\nAndrea Hartig\r\nArbeitsmarkt und Berufsbildung\r\nandrea.hartig@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 186\r\n12. Stärkere strukturelle Förderung für Politische Bildung/\r\nDemokratiebildung!\r\nSascha Horn\r\nReferatsleiter „Jugend, Chancen, Demokratie“\r\nsascha.horn@ib.de, Tel. 030 / 2 14 09 - 627\r\n13. Wir brauchen politische Bedingungen, damit Geflüchtete\r\nnicht nur physisch, sondern auch sozial ankommen!\r\nDaniela Keeß\r\nLeiterin Abteilung „Familie und besondere Lebenslagen“\r\ndaniela.keess@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 150\r\n14. Zivilgesellschaftliche Träger wie der IB sollten staatliche\r\nEntwicklungszusammenarbeit ergänzen!\r\nRosina Dittrich\r\nReferatsleiterin „Entwicklungszusammenarbeit“\r\nrosina.dittrich@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 190\r\n15. Überfällig: Bundesweite Fachkräftestrategie für\r\nPflege-, Erziehungs- und Sozialberufe!\r\nElisabeth Späth\r\nAbteilung „Familie und besondere Lebenslagen“\r\nelisabeth.spaeth@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 216\r\n16. Für wirkliche Inklusion und Teilhabe von\r\nMenschen mit Behinderungen!\r\nMarina Schmidt\r\nAbteilung „Familie und besondere Lebenslagen“\r\nmarina.schmidt@ib.de, Tel. 069 / 9 45 45 - 205\r\n17. Weiterbildung zukunftssicher aufstellen – Die\r\n„Weiterbildungsnation“ voranbringen\r\nStephanie Raptarchis / Olaf Rother\r\nstephanie.raptarchis@ib.de, olaf.rother@ib.de\r\nTel. 0171 544 438 2 oder Tel. 069 / 9 45 45 - 161\r\n18. Für einen ganzheitlichen Digitalisierungsansatz,\r\nder Aus- und Weiterbildung einschließt!\r\nMartin Ehrlich\r\nProjektleitung IB Digital\r\nmartin.ehrlich@ib.de, Tel. 0157 / 855 776 63\r\nAnsprechpartnerin Politik:\r\nStephanie Raptarchis\r\nPublic Affairs\r\nstephanie.raptarchis@ib.de, Tel. 0171 / 544 438 2\r\nImpressum\r\nInternationaler Bund e. V. (IB)\r\nSitz: Frankfurt am Main, VR 5259\r\nHerausgeber: Thiemo Fojkar,\r\nVorsitzender des Vorstandes\r\nUnternehmenskommunikation\r\nLeitung: Dirk Altbürger\r\nRedaktion: Matthias Schwerdtfeger\r\nGestaltung: Aleksandar Agbaba\r\nValentin-Senger-Str. 5\r\n60389 Frankfurt am Main\r\nTelefon 069 94545-0\r\nTelefax 069 94545-280\r\ninfo@ib.de\r\nwww.ib.de\r\nBildnachweis: unsplash.com | Claudio Schwarz\r\nStand: 2025-01"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021807","regulatoryProjectTitle":" Konkrete Reformvorschläge Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/51/cd/673803/Stellungnahme-Gutachten-SG2511200020.pdf","pdfPageCount":38,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS)\r\nund Kostenzustimmungsverfahren der\r\nBundesagentur für Arbeit 16\r\n4.1 Systematik der Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) 17\r\n4.2 Kostenzustimmung der Bundesagentur für Arbeit –\r\nDer Operative Service Sachsen-Anhalt 18\r\n5. Gruppengröße 20\r\n6. Schlankere Verfahren 22\r\n6.1 Zertifikate 23\r\n6.2 Nachweisführungen 24\r\n6.3 Maßnahmen ohne Berufskennziffer 25\r\n7. Rahmenbedingungen verbessern 26\r\n7.1 Überfachliche Schlüsselkompetenzen fördern 27\r\n7.2 Ausschlussfrist streichen 27\r\n7.3 AZAV-Beirat 28\r\n7.4 Rolle der DAkkS 29\r\nZusammenfassung 30\r\n4\r\nEinleitung –\r\nThematik und Zielstellung\r\nEine breite und vielfältige Trägerlandschaft, die gute Arbeitsbedingungen für ihr qualifiziertes Lehr- und Betreuungspersonal anbietet und damit ein flexibles, passgenaues und qualitativ hochwertiges Angebot im Bereich der Arbeitsförderung und Weiterbildung auf den Weg bringt, ist essentiell für unsere Gesellschaft und die Wirtschaft. Beschäftigte bekommen die notwendige Unterstützung, ihre Kompetenzen in der Transformation der Arbeitswelt anzupassen und auszubauen. Dafür sind sie auf ein bedarfsgerechtes Angebot angewiesen, das inklusiv ausgestaltet ist, Bildungskarrieren ermöglicht und persönliche Entfaltungsmöglichkeiten schafft. Für Unternehmen ist ein qualitativ hochwertiges Weiterbildungsangebot unverzichtbar, um ihren Fachkräftebedarf in der Transformation zu decken.\r\nVor diesem Hintergrund rückt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV in den Fokus, die 2012 eingeführt wurde, um zur Qualitätssicherung in der Arbeitsförderung nach dem SGB II und III sowie zur Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems beizutragen. Die Trägerzulassung nach AZAV regelt den Marktzugang und schafft eine einheitliche Grundlage und verbindliche qualitative Mindeststandards für Träger.\r\nDie AZAV bildet in Verbindung mit den Sozialgesetzbüchern zudem den Rechtsrahmen für die Zulassung der so genannten „Gutscheinmaßnahmen“. Leistungsbeziehende können Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) einlösen, um Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Gutscheinmaßnahmen werden durch Träger auf Wunsch der Agenturen für Arbeit sowie Jobcenter entwickelt. Die Zulassung und Konformitätsprüfung obliegt so genannten Fachkundigen Stellen (FKS). Neben den AZAV-Vorgaben fließen weitere Normen mit in das Zulassungsverfahren ein bzw. strukturieren dieses [Empfehlungen der AZAV-Beirates, Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit, Vorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)].\r\nDas Gutscheinsystem bietet Gestaltungsmöglichkeiten für Träger; es ermöglicht Kreativität und Innovationen, kann zur Förderung von Wettbewerb und Transparenz am Weiterbildungsmarkt sowie zur Erhöhung der Wahlmöglichkeiten und Eigenverantwortung der Teilnehmenden beitragen. Diese Potenziale kommen jedoch leider aktuell nicht zur Entfaltung. Das System wird durch hohe bürokratische Hürden belastet, von denen viele vermeidbar sind. Eine effizientere Struktur könnte die Funktionsweise verbessern.\r\n5\r\nEinleitung – Thematik und Zielstellung\r\nEin zentrales Kriterium für die Qualität der Arbeitsfördermaßnahmen stellt das eingesetzte Lehr- und Betreuungspersonal dar, doch gibt es in dieser Branche viele gut qualifizierte, aber lediglich gering vergütete Arbeitnehmer*innen. Die Regeln\r\nder AZAV sind mitentscheidend für diese unzureichenden Arbeitsbedingungen. Kritisch zu bewerten ist, dass sich die Trägerlandschaft und das Maßnahmenangebot in den letzten Jahren stark ausgedünnt haben.1\r\nVor diesem Hintergrund möchten wir als Vertreter*innen von ver.di, Arbeitskammern und gemeinnützigen Weiterbildungsträgern Anregungen zur Optimierung und Weiterentwicklung der AZAV in den Diskurs einbringen. Dabei leitet uns die Überzeugung, dass Ansätze für bildungspolitische Reformen stets dann am meisten Erfolg versprechen, wenn sie auf einer soliden Basis in der Bildungspraxis gewonnener Erkenntnisse aufbauen.\r\nAuf der Grundlage von praktischen Erfahrungen widmen wir uns daher der Frage, wie Ansatz und Ziele der AZAV noch besser zum Tragen kommen können – für eine Systematik der Arbeitsförderung, die den Bedürfnissen der Menschen und den Anforderungen der Zeit Rechnung trägt. Was hat sich bewährt und lohnt erhalten zu bleiben? Welche zentralen Handlungsbedarfe bestehen? Dabei entwickeln wir sowohl Vorschläge für pragmatische, punktuelle Anpassungen insbesondere zum Abbau unnötiger Bürokratie, als auch für notwendige strukturelle Reformen, wo echte Widersprüche und Dysfunktionalitäten die aktuelle Fördersystematik kennzeichnen.\r\n1 Quelle: DAkkS (2021, 2022, 2023): Veröffentlichung der Datenabfrage gem. § 181 Abs. 9 SGB III. Vgl.\r\nhttps://denk-doch-mal.de/mario-patuzzi-ist-die-qualitaetssicherung-von-gefoerderter-weiterbildung-\r\ndurch-die-azav-noch-zeitgemaess/\r\n1.\r\nTrägerzulassung\r\n7\r\n2 Siehe BAGFW (2019) Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)\r\nzur Reform des Verfahrens zur Träger- und Maßnahmenzulassung im System der Akkreditierung- und\r\nZulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).\r\nTrägerzulassung\r\nProblemstellung\r\nZur erfolgreichen Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind\r\nwichtige Kriterien unter § 2 Trägerzulassung in der AZAV festgeschrieben, welche\r\nausdrücklich im Rahmen eines Zulassungsverfahrens geprüft werden müssen.\r\nHierbei steht sowohl die finanzielle, organisatorische und technisch-infrastrukturelle\r\nals auch die fachliche Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt. Diese Aspekte\r\nsind unabdingbar, um einen Mindeststandard an Qualität zu gewährleisten. Dazu\r\ngehören die Vermögenssituation, die Rechtsform des Bildungsunternehmens, die\r\nEignung bei der personalen, räumlichen sowie der organisatorischen Struktur,\r\ndie Zusammenarbeit mit Akteuren des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vor Ort\r\nsowie das vorhandene Methodenwissen bei der Umsetzung einer arbeitsmarktrelevanten\r\nMaßnahme.\r\nDie Trägerzulassung ist ohne Frage ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung,\r\nes bestehen aber Optimierungsmöglichkeiten: Jährliche Überwachungsaudits\r\nder Fachkundigen Stellen wie derzeit im System der AZAV vorgesehen, stellen\r\nbei der Trägerzulassung die drängendste Herausforderung dar. Mit der Vorgabe,\r\nfür alle Träger jährlich ein Überwachungsaudit zu vollziehen, gibt es einen aus\r\nunserer Sicht verzichtbaren Mehraufwand. Denn die Träger sichern bereits mit der\r\nUmsetzung eigener QM-Systeme kontinuierlich die Qualität ihrer Maßnahmen.\r\nEmpfehlungen\r\nFür alle Träger sollte gelten: Ein sinnvoller zeitlicher Rahmen zur Überprüfung der\r\nAnwendung und Entwicklung des jeweiligen Systems der Qualitätssicherung durch\r\ndie Fachkundigen Stellen ist ein Dreijahreszyklus. In der Zwischenzeit sind von\r\nden Trägern jährliche Selbstevaluationen zu erstellen und diese den Fachkundigen\r\nStellen über ein bundesweites Portal zugänglich zu machen. Es sollte Vorgaben\r\nfür die Berichterstellung geben, um Einheitlichkeit, Nachprüfbarkeit und Verbindlichkeit\r\nzu gewährleisten. Alle drei Jahre würde ein Vor-Ort-Audit erfolgen.\r\nBei Trägern mit festgestellten Qualitätsmängeln sollten die Fachkundigen Stellen\r\nzwischenzeitlich Zusatzprüfungen vornehmen, dies explizit im Fall vorangegangener\r\nerheblicher Mängelfeststellungen oder negativer Prüfergebnisse anderer\r\nStellen (v.a. der BA). Eine ähnliche Vorgehensweise hat sich z. B. bei der Qualitätssicherung\r\nin den Einrichtungen der stationären medizinischen Rehabilitation\r\nbewährt.2\r\nÜbermäßiger\r\nbürokratischer\r\nAufwand\r\nund Mehrfachprüfungen\r\n2.\r\nÜbermäßiger bürokratischer Aufwand und Mehrfachprüfungen\r\n9\r\nProblemstellung\r\nDer ursprüngliche Ansatz der AZAV eines (in Teilen) zwischen Maßnahmenträgern\r\nund Fachkundigen Stellen gestalteten und damit Flexibilität schaffenden Vorgehens\r\nbei der Träger- und Maßnahmenzulassung ist in den Hintergrund getreten.\r\nDer Begründungstext zur AZAV sah noch vor, dass die Maßnahmenträger mit den\r\nFachkundigen Stellen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses Art\r\nund Weise klären, in welcher sie die notwendigen Angaben und Nachweise (zum\r\nBeispiel in Form von Antragsvordrucken oder formlosen Berichten) beibringen.\r\nFachkundige Stellen und Maßnahmenträger sind inzwischen mit detaillierten\r\nübergeordneten Vorgaben konfrontiert. Der bürokratische Aufwand für die\r\nZulassung von Maßnahmen und die Dokumentation ihrer Durchführung sind\r\nsehr hoch. Zulassungen, Dokumente und Nachweise für Maßnahmen sind bei\r\nunterschiedlichen Stellen (z. B. Kammern, Bundesländer) mehrfach einzureichen.\r\nAußerdem deckt bereits die AZAV-Trägerzulassung zahlreiche qualitätsrelevante\r\nAspekte ab, welche im Rahmen des gegenwärtigen Zulassungsverfahrens für\r\nGutschein-Maßnahmen ebenfalls – und damit zweifach – geprüft werden (z. B.\r\nPersonalqualifizierung, Zulassung der Träger für Fachbereiche, Existenz eines\r\nwirksamen QM-Systems).\r\nDie Träger der Maßnahmen der Arbeitsförderung unterliegen einem Geflecht\r\naus Mehrfachprüfungen, nicht nur innerhalb des AZAV-Systems, sondern auch im\r\nRahmen von Rechtssystemen außerhalb der AZAV. Die Träger von Maßnahmen\r\nwerden mit Blick auf die qualitätsgerechte Leistungserbringung geprüft und bewertet\r\ndurch:\r\n• die Fachkundigen Stellen (FKS) bei Trägerzulassungen und Zulassungen\r\nsog. „Gutscheinmaßnahmen“ (Maßnahmen zur Aktivierung\r\nund beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III und Maßnahmen\r\nder beruflichen Fort- und Weiterbildung FbW gem. § 81 f. SGB III)\r\n• die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) DAkkS im Zuge der\r\nÜberwachung von FKS\r\n• den Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) der Bundesagentur\r\nfür Arbeit (BA)\r\n• die Regionalen Einkaufszentren (REZ) der BA und der Jobcenter (JC)\r\nbei Vergabeverfahren\r\n10\r\n• die örtlichen Agenturen für Arbeit (AA) bzw. JC\r\n• Prüfinstitutionen bei etwaiger Co-Finanzierung über die EU-Förderprogramme,\r\nz. B. den Europäischen Sozialfond (ESF)\r\n• die Kammern (z. B. IHK, HK) oder Fachverbände, sofern Berechtigungen\r\nnotwendig sind\r\n• Ministerien des Bundes und der Länder, z. B. im Hinblick auf\r\nCurricula bzw. Konzepte bei bestimmten beruflichen Qualifizierungen\r\noder Kofinanzierungen\r\nDa jede Stelle die Prüfung mit einem etwas anders gelagerten Prüfauftrag ausübt,\r\nhandelt sich hierbei nicht um Doppelprüfungen im strengen Sinne. Oft werden\r\ndiese Prüfungen jedoch anhand gleicher Kriterien und identischer oder ähnlicher\r\nPrüfgegenstände mehrfach mit sehr ähnlichen Vorgehensweisen durchgeführt.\r\nDies führt dazu, dass Nachweise für Konzepte, Räume, Personal, Teilnahmelisten,\r\nFehlzeitenmanagement u. a. m. mehrfach und im Hinblick auf Prozesse und Ergebnisse\r\nbis ins Detail geprüft werden. Solche Mehrfachprüfungen sollten auf\r\nein notwendiges Maß reduziert werden, so dass Effizienz und Qualitätssicherung\r\ngleichermaßen gewährleistet sind.\r\nEmpfehlungen\r\nZur Begrenzung des Prüfungsaufwands sollte für Bildungsträger die Möglichkeit\r\ngeschaffen werden, digitale Prüfberichte auf eine Plattform hochzuladen. Diese\r\nPlattform ermöglicht es unterschiedlichen Prüfungsinstanzen, zur Erfüllung ihres\r\njeweiligen Prüfauftrags, bereits vorliegende Prüfberichte zu nutzen.\r\nLösungsansätze zur Reduzierung von Doppelprüfungen, die laut AZAV-Empfehlungen\r\nbereits im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pflege getroffenen worden\r\nsind, sollten auf alle Berufsfelder ausgeweitet werden. Eine erhebliche Vereinfachung\r\ndes Verfahrens wird erreicht, indem die FKS bei ihrer Entscheidung das\r\nVorliegen staatlicher Zertifikate (Kammern, Bundesländer, etc.) umfassend und\r\neinheitlich berücksichtigen und ihre Prüfung auf Einzelaspekte beschränken.\r\nZudem sollen Ausbildungsberechtigungen der zuständigen Stellen (Kammern,\r\nBundesländer etc.) keiner erneuten Prüfung seitens der FKS unterzogen werden.\r\nÜbermäßiger bürokratischer Aufwand und Mehrfachprüfungen\r\n11\r\nPersonal in der\r\nWeiterbildung\r\n3.\r\nPersonal in der Weiterbildung 13\r\nDie Weiterbildung in Deutschland zeichnet sich durch eine große Vielfalt der\r\nWeiterbildungsinhalte und -träger aus. Für den Lern- und Bildungserfolg der Teilnehmer*\r\ninnen ist das Weiterbildungspersonal entscheidend.\r\nDie Anforderungen an die Weiterbildung und damit an das Weiterbildungspersonal\r\nwerden immer komplexer. Die Digitalisierung führt dazu, dass sich die Kompetenzanforderungen\r\nan die Beschäftigten insgesamt, und damit auch die an das\r\nWeiterbildungspersonal, verändern. Die gezielte und sachgerechte Anwendung\r\ndigitaler Tools spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Auch eine zunehmende Diversität\r\nin der Bevölkerung sowie besondere Zielgruppen, wie z. B. ältere oder\r\nbildungsungewohnte Menschen oder Menschen mit Migrationsgeschichte, stellen\r\nveränderte Anforderungen an das Weiterbildungspersonal. In diesem Zusammenhang\r\ngewinnen grundsätzliche Fragen der Methodik und Didaktik an Bedeutung.\r\nEs muss demnach sichergestellt werden, dass das Personal in der Weiterbildung\r\ngezielt bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt wird.\r\nDer Fachkräftemangel ist mittlerweile in der Weiterbildung angekommen. Die\r\nTatsache, dass Lehrkräfte zunehmend in andere Tätigkeitsfelder mit besseren\r\nArbeitsbedingungen wie etwa des öffentlichen Dienstes abwandern, verschärft\r\ndiesen. Und das in einer Situation, in der die Weiterbildung wichtiger ist denn je:\r\nUnternehmen und Betriebe brauchen passgenaue Weiterbildungsangebote, um\r\nden Wandel der Arbeitswelt erfolgreich bewältigen zu können. Für die Weiterbildungsträger\r\nergibt sich daraus eine doppelte Herausforderung: zum einen\r\nmuss das bereits in der Weiterbildung tätige Personal dazu befähigt werden,\r\nauch Zukunftsaufgaben kompetent zu bearbeiten; zum anderen müssen die Anforderungsprofile\r\ndes Weiterbildungspersonals so weiterentwickelt werden, dass\r\nder Neueinstieg in das Arbeitsfeld besser gelingt.\r\nProblemstellung\r\nDie aktuellen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen tragen wesentlich\r\ndazu bei, dass die Gehälter für einen Teil der sozialversicherungspflichtig\r\nbeschäftigten Mitarbeiter*innen in der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung\r\naktuell rund 30 Prozent unterhalb des Tarifvertrages für den öffentlichen\r\nDienst (TVöD) liegen. Als Honorarbeschäftigte tätige Lehrkräfte werden in der\r\nPraxis teilweise noch geringer vergütet.\r\nEmpfehlungen\r\nEs ist überfällig, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Weiterbildungspersonals\r\nin der geförderten Weiterbildung zu verbessern. An erster Stelle steht\r\neine bessere und tarifliche Bezahlung auf einem mit dem öffentlichen Dienst\r\n14\r\nvergleichbaren Niveau. Der Bund muss als wichtiger Auftraggeber in der beruflichen\r\nWeiterbildung dafür bei der Refinanzierung die notwendigen Voraussetzungen\r\nschaffen. Das im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekündigte\r\nBundestariftreuegesetz muss daher mit größter Dringlichkeit eingeführt\r\nwerden und die Maßnahmen nach dem SGB II und III erfassen. Der Bund muss\r\nzudem sicherstellen, dass für die im Gutscheinsystem organisierten Maßnahmen\r\ndie gleichen tariflichen Bedingungen wie für auf dem Vergabeweg finanzierte\r\nMaßnahmen gelten und eingehalten werden.\r\nWie weiter unten näher ausgeführt wird, erwarten wir, dass sich auch der Bundesdurchschnittskostensatz\r\nB-DKS so weiterentwickelt, dass nicht länger Lohndumping\r\nbegünstigt wird, sondern für alle Beschäftigten auskömmliche tarifliche\r\nLöhne und gute Arbeitsbedingungen möglich sind.\r\nEs soll zudem ein Mindesthonorar von Honorarbeschäftigten eingeführt werden,\r\ndessen Niveau sich an der Entlohnung für die tariflich vergüteten, fest angestellten\r\nBeschäftigten orientiert.\r\nPersonal in der Weiterbildung 15\r\nBundes-Durchschnittskostensätze\r\n(B-DKS) und Kostenzustimmungsverfahren\r\nder Bundesagentur\r\nfür Arbeit\r\n4.\r\n17 Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) und Kostenzustimmungsverfahren\r\nder Bundesagentur für Arbeit\r\n4.1\r\nSystematik der Bundes-Durchschnittskostensätze\r\n(B-DKS)\r\nDie öffentlichen Kostenträger (Agenturen für Arbeit und Jobcenter) sind bei\r\nder Finanzierung von Gutscheinmaßnahmen der aktiven Arbeitsförderung dem\r\ngesetzlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterworfen. Als Maßstab\r\nder Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden alle zwei Jahre die sogenannten\r\nBundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) rechnerisch ermittelt.\r\nProblemstellung\r\nDas System der B-DKS stellt mit der Bildung von Bundesdurchschnittskosten als\r\nOrientierungsmaßstab für die Kostenkalkulation der Maßnahmen ein Regulativ\r\nfür Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dar. Es müsste zugleich sichergestellt werden,\r\ndass Tarifverträge nicht als unwirtschaftlich gelten, so wie dies in anderen\r\nBereichen des Sozialgesetzbuches bereits der Fall ist. In seiner derzeitigen Ausgestaltung\r\nhat das System des B-DKS allerdings mehrfach negative Folgen für die\r\nArbeitsbedingungen des Weiterpersonals und besondere Weiterbildungsbedarfe.\r\nDie B-DKS werden „rückblickend“ auf der Grundlage der vergangenen zwei\r\nJahre berechnet. Dadurch werden aktuelle Preis- und Lohnentwicklungen, wie\r\nauch kommende Kosten nicht abgebildet. Maßnahmenträger, die ihr Personal\r\ntariflich oberhalb des Mindestlohns in der Weiterbildung vergüten, landen mit\r\nihren Kostenkalkulationen fast zwangsläufig oberhalb des mit dem B-DKS gebildeten\r\nDurchschnittswerts. In der jetzt geltenden Systematik des B-DKS werden\r\ngute Arbeitsbedingungen für tariflich (auf höherem Niveau als dem Mindestlohn\r\nWeiterbildung) vergütetes Personal und gute Qualität ausgebremst. Tarifgebundene\r\nBildungsträger werden gegenüber nicht tarifgebundenen Bildungsträgern\r\nbenachteiligt.\r\nEmpfehlungen\r\nDie Berechnung der B-DKS sollte wieder jährlich erfolgen. Es muss nachvollziehbar\r\nsein, dass Gutscheinmaßnahmen, die oberhalb des B-DKS liegen und nach\r\nsorgfältiger Prüfung durch FKS zugelassen wurden, in die Ermittlung des B-DKS\r\neinfließen.\r\nDie Regularien zur Berechnung müssen zwingend die allgemeine Preisentwicklung\r\nsowie die Entwicklung von Löhnen und Gehältern im Bereich der beruflichen\r\n18\r\nErwachsenenbildung berücksichtigen. Tarifliche Entlohnungen sind grundsätzlich\r\nzu refinanzieren. Wenn Bildungsträger aufgrund der tariflichen Entlohnung ihrer\r\nBeschäftigten den B-DKS bei der Maßnahmenzulassung überschreiten, so ist dies\r\nbei der Genehmigung durch FKS bzw. Zustimmung zur Kostenüberschreitung\r\nregelhaft anzuerkennen.\r\nDie Bundesagentur für Arbeit verpflichtet alle Maßnahmenträger auf die B-DKS\r\nals zentrale Kalkulationsgrundlagen ihrer Maßnahmenplanung. Deshalb muss sie\r\ndie Verfahren und Ergebnisse der turnusmäßigen Berechnung des B-DKS transparent\r\nmachen.\r\n4.2\r\nKostenzustimmung der\r\nBundesagentur für Arbeit –\r\nDer Operative Service\r\nSachsen-Anhalt\r\nProblemstellung\r\nDie Zulassung von Maßnahmen wird durch die Fachkundigen Stellen ausgesprochen.\r\nInsofern allerdings der Preis einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung\r\nden jeweiligen B-DKS um mehr als 25 Prozent übersteigt, muss die Kostenzustimmung\r\nbei der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden. In der BA ist hierfür\r\nder Operative Service in Sachsen-Anhalt tätig. Nach Bewertung und Dokumentation\r\nübermittelt der Operative Service in Sachsen-Anhalt das Ergebnis an die\r\nFachkundige Stelle. Diese erteilt im Fall einer Kostenzustimmung das Zertifikat.\r\nMit diesem Kostenzustimmungsverfahren wird bezweckt, dass sich der Staat die\r\nPrüfung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Maßnahmen selbst vorbehält,\r\nderen Kostensätze den B-DKS deutlich überschreiten, statt sie wie sonst den\r\nFachkundigen Stellen zu überlassen. Eine darüberhinausgehende Prüfung dieser\r\nMaßnahme findet nicht statt, sondern bleibt ausschließlich der Fachkundigen\r\nStelle überlassen.\r\n19 Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) und Kostenzustimmungsverfahren\r\nder Bundesagentur für Arbeit\r\nDas Kostenzustimmungsverfahren ist vielfältiger Kritik ausgesetzt:\r\n• Das Verfahren erfordert vom Bildungsträger den Einsatz erheblich\r\nmehr personeller, administrativer und finanzieller Ressourcen und kann\r\nschon deshalb nicht durch alle Träger bedient werden.\r\n• Die Dauer des Verfahrens kann sehr unterschiedlich ausfallen. Verlässliche\r\nAussagen werden im Voraus nicht getroffen, so dass die Maßnahmenzulassung\r\nzeitlich kaum (voraus)planbar ist. Regelmäßig musste\r\nman in der Praxis von zumindest sechs Wochen Dauer ausgehen. Auf\r\ndem Bildungsträgertreffen der BA 2024 wurde auf Anfrage von einer\r\nDauer des Kostenzustimmungsverfahren von damals im Schnitt sogar\r\nneun Wochen berichtet. Die BA begründete dieses vor allem mit einem\r\nhohen Krankenstand über einen längeren Zeitraum. Für Bildungsträger\r\nbedeutet das in der Planung des Zulassungsverfahrens lange Vorlaufzeiten,\r\nlange Zeiten des Wartens und ungewöhnlich hohe Risiken in Bezug\r\nauf den Ausgang.\r\n• Das Verfahren selbst ist für die Fachkundigen Stellen und die Bildungsträger\r\nwenig transparent. Z. B. wird bei Antragseingang nicht mitgeteilt,\r\nwann voraussichtlich mit der Bearbeitung des Antrages zu rechnen ist.\r\nEs gibt keine zwischenzeitlichen Sachstandsmeldungen. Es scheint auch\r\nkeine einheitlichen Vorgaben über das Vorgehen der verschiedenen\r\nPrüfer*innen zu geben. Nach vorliegenden Erfahrungen hat der Bildungsträger\r\ndie Gelegenheit, einmal nachzubessern – aber oft sehr kurzfristig.\r\nEmpfehlungen\r\nDas Kostenzustimmungsverfahren durch den Operativen Service Sachsen-Anhalt\r\nist in der vorliegenden Form abzuschaffen und den Fachkundigen Stellen zu überlassen.\r\nDer Mehrwert für die Überwachung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit\r\nist derart gering, dass es den personellen und administrativen Aufwand bei der\r\nBA sowie die Behinderung oder Verzögerung der Maßnahmezulassungen für die\r\nBildungsträger und örtliche Bedarfsträger nicht rechtfertigt.\r\nGruppengröße\r\n5.\r\nGruppengröße 21\r\nProblemstellung\r\nDie Mindestgruppengröße von 12 Teilnehmenden hat ihre Berechtigung als kalkulatorische\r\nGröße zur Berechnung des B-DKS, ist in ihrer starren Handhabung bei\r\nder Zulassungspraxis aber zum großen Hindernis für die regionale Arbeitsmarktund\r\nSozialpolitik geworden. Es entstehen regelmäßig Angebotslücken, weil die\r\nMindestgruppengröße nicht erreichbar ist und Angebote nicht zustande kommen\r\n(z. B. Beschäftigtenförderung für mittelständische Unternehmen, Weiterbildungen\r\nin gewerblich-technischen Berufsbildern, in Lehrwerkstätten zur beruflichen\r\nOrientierung, Kompetenzfeststellung und Eingliederung). Der demographische\r\nWandel wird dieses Problem absehbar verschärfen. Typisch sind Ausfälle im ländlichen\r\nRaum. Speziell zugeschnittene Angebote, z. B. für besondere Zielgruppen,\r\nkommen erst gar nicht zustande. Aufeinander aufbauende Qualifizierungen, wie\r\ninsbesondere solche mit Teilqualifikationen (TQ), reißen in der Förderpraxis ab,\r\nwenn für Folge-TQs Teilnehmende fehlen und die aufbauende Qualifizierung\r\nnicht mehr angeboten wird.\r\nEine Unterschreitung der Mindestgruppengröße ist im Rahmen der Zulassung zwar\r\ngrundsätzlich möglich, dies erhöht jedoch die Komplexität der Zulassung. Damit\r\nsteigt die Fehleranfälligkeit im Prozess und folglich die Kosten der Zulassung.\r\nInsbesondere kleinere Träger sehen deshalb von einer Zulassung mit Ausnahmetatbeständen\r\nbei der Gruppengröße regelmäßig ab.\r\nEmpfehlungen\r\nIm Zulassungsgeschehen muss die Gruppengröße dringend flexibilisiert werden. Es\r\nmuss leichter möglich sein, Kleingruppen auf den Weg zu bringen, um besonderen\r\nRahmenbedingungen, wie z. B. des ländlichen Raums, oder Besonderheiten des\r\nAngebots (etwa modulare Qualifizierung mit TQ) Rechnung zu tragen.\r\nSchlankere\r\nVerfahren\r\n6.\r\nSchlankere Verfahren 23\r\n6.1\r\nZertifikate\r\nProblemstellung\r\nDie AZAV-Empfehlungen für mehr Transparenz bei der Zertifikatserstellung hatten\r\ndas Ziel, die Zulassungen der verschiedenen FKS zu standardisieren und so\r\nden Umgang mit den Maßnahmezertifikaten für alle Beteiligten gleichermaßen\r\ntransparent zu gestalten. Die konkreten Regelungen verursachten jedoch viel\r\nunnötige und hinderliche Bürokratie.\r\nVorgaben zur exakten Ausweisung von Stundenangaben im Maßnahmezertifikat\r\nkönnen dazu führen, dass Maßnahmen mit ansonsten identischen Inhalten\r\nmehrfach zugelassen werden müssen, wenn sich die tatsächlich durchgeführten\r\nStunden (z. B. aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder individueller Anpassungen)\r\nvon den im Zertifikat zugelassenen Stunden unterscheiden.3 Das führt dazu, dass\r\nBildungsträger für jede Variante einer Maßnahme mit abweichender Stundenzahl\r\nein separates Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, selbst wenn die Inhalte\r\nansonsten identisch sind. Außerdem müssen Träger- wie auch Maßnahmezertifikate\r\nneben Namen und Anschrift des Trägers auch alle (fachbereichsbezogenen)\r\nStandorte – einschließlich temporäre Standortelisten.4 Das führt in der Praxis dazu,\r\ndass bei der An- oder Abmeldung von Standorten nicht nur das Trägerzertifikat,\r\nsondern auch alle betroffenen Maßnahmezertifikate geändert werden müssen.\r\nDabei wird insbesondere bei Maßnahmen, die keine spezifischen Anforderungen\r\nan Räumlichkeiten stellen (wie z. B. Eignung der Ausbildungsstätte), von der Fachkundigen\r\nStelle lediglich geprüft, ob sie im Trägerzertifikat für den jeweiligen\r\nFachbereich zugelassen sind. Jede Änderung des Zertifikates ist anzuzeigen und\r\nzieht i. d. R. Änderungsbescheide nach sich. So potenzieren sich Prüf- und Verwaltungsprozedere.\r\n3 Nach der Regelung zu Ordnungsnummer 13 (Gesamtstunden der Maßnahme/Unterrichtsstunden) der\r\nAZAV-Empfehlungen ist auf dem Maßnahmenzertifikat die konkrete Anzahl von Maßnahme- bzw.\r\nUnterrichtsstunden aufzuführen. Ordnungsnummer 14 regelt, dass die konkrete Anzahl von Wochen und\r\nsogar Stunden im Maßnahmenzertifikat aufzuführen ist, in denen Maßnahmen im Betrieb stattfinden.\r\n4 siehe Regelung zur Ordnungsnummer 19 (Standortanlage) der AZAV-Empfehlungen.\r\n24\r\nEmpfehlungen\r\nBei den Vorgaben zur Angabe von Stunden im Maßnahmenzertifikat müssen\r\ndringend Spielräume geschaffen werden. Wir plädieren für eine Flexibilisierung\r\nbei der Durchführung der Maßnahmen im Bereich von +/-10 Prozent.\r\nSofern für die Durchführung der Maßnahme keine besonderen Anforderungen\r\nan den Standort gestellt sind (z. B. Ausbildungszulassung der Kammer), wird im\r\nMaßnahme-Zertifikat unter Ordnungsnummer 19 auf die Standortanlage des\r\nTrägerzertifikates verwiesen.\r\nUm die Kosten- und Verwaltungsaufwände bei Änderungen der Standorte deutlich\r\nzu reduzieren, schlagen wir weitergehend vor, dass ein bundeseinheitliches, digitales\r\nStandortregister geschaffen wird, auf das die FKS zugreifen können. Damit\r\nkönnte auf die gesonderte Anlage im Zertifikat verzichtet werden. Änderungsmeldungen\r\nfür Standorte wären einfacher und kostengünstiger durchzuführen.\r\n6.2\r\nNachweisführungen\r\nProblemstellung\r\nDie Nachweisführung für kalkulatorische Kosten ist nicht angemessen. So sind\r\nz. B. für die Raumkosten Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen vorzulegen.\r\nDiese sind dann auf die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten innerhalb der\r\nMaßnahme zu verteilen, ein prozentualer Ansatz anhand betriebswirtschaftlicher\r\nAuswertungen ist nicht zulässig. Dabei machen die Raumkosten mittlerweile in\r\nvielen Kalkulationen weniger als 5 Prozent aus, weil die Raumkosten, die für die\r\nVorhaltung (Wochenenden, Urlaub, betriebliche Phasen) anfallen, gar nicht auf\r\ndie Maßnahme umgelegt werden dürfen. Bürokratischer Verfahrensaufwand und\r\nNutzen stehen in keinem Verhältnis.\r\nEmpfehlungen\r\nDas Verfahren der Kalkulation des Maßnahmepreises einschließlich der Nachweisführung\r\nist stark zu vereinfachen. Es bedarf für die einzelnen Kostenarten\r\nmöglichst einheitliche, für alle FKS verbindliche Schwellenwerte („Pauschalen“),\r\ndie auf Erfahrungswerten beruhen und deshalb durch die FKS prüfungs- und\r\nnachweisfrei gehalten werden.\r\nSchlankere Verfahren 25\r\n6.3\r\nMaßnahmen ohne Berufskennziffer\r\nProblemstellung\r\nMaßnahmen, die keiner Berufskennziffer zugeordnet werden können, fallen\r\nunter den Schwellenwert, der als Kostenrichtwert der BA für solche Maßnahmen\r\nangesetzt wird.\r\nWird dieser überschritten, sind die Träger direkt auf ein Kostenzustimmungsverfahren\r\nangewiesen, der 25-prozentige Entscheidungsspielraum der FKS greift\r\nhier nicht.\r\nEmpfehlungen\r\nNach Wegfall von Berufskennziffern werden Maßnahmen analog zum Verfahren\r\nbei der Überschreitung des B-DKS durch die FKS geprüft und zugelassen.\r\nRahmenbedingungen\r\nverbessern\r\n7.\r\nRahmenbedingungen verbessern 27\r\n7.1\r\nÜberfachliche Schlüsselkompetenzen\r\nfördern\r\nProblemstellung\r\nBei der Zulassung von Weiterbildungen ist eine Berufsfeldzuordnung erforderlich.\r\nDies ist ein Hemmschuh, wenn Weiterbildungen im Schwerpunkt überfachliche\r\nKompetenzen vermitteln sollen und sich an Teilnehmende aus unterschiedlichen\r\nBerufen richten.\r\nEmpfehlungen\r\nMaßnahmen zur Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen wie Nachhaltigkeit,\r\nDigitalisierung, Umweltschutz und Projekt- bzw. Teamarbeit müssen ohne\r\nBerufsfeldbezug zugelassen werden können, da diese Inhalte in den Standardberufsbildpositionen\r\naufgenommen wurden und daher für alle Ausbildungsordnungen\r\nRelevanz haben. Sie müssen ohne konkreten Berufsbezug zulassungsfähig\r\nsein, um die Teilnahme von Personen unterschiedlicher Professionen an einer\r\nSchulung zu ermöglichen.\r\n7.2\r\nAusschlussfrist streichen\r\nProblemstellung\r\nGesetzlich ist aktuell ausgeschlossen, dass eine geförderte Weiterbildung von\r\nbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (gem. § 82 Abs. 1 SGB III)\r\nnahtlos an eine vorherige anschließt. Eine erneute Förderung ist erst nach Ablauf\r\nvon zwei Jahren möglich. Diese Regelung hat sich in vielerlei Hinsicht als zu starr\r\nund unflexibel erwiesen. Berufliche Anforderungen verändern sich zusehends\r\nschneller und bedürfen zeitnaher Qualifizierungen. In der Förderpraxis werden\r\naußerdem verstärkt modulare Weiterbildungen in kürzeren zeitlichen Abständen\r\nzu bereits durchgeführten Weiterbildungen benötigt. Die zweijährige Ausschlussfrist\r\nläuft dem zuwider.\r\n28\r\nEmpfehlungen\r\nEs erfolgt eine gesetzliche Anpassung, bei der die Ausschlussfrist ersatzlos gestri-\r\nchen wird.\r\n7.3\r\nAZAV-Beirat\r\nBei der Bundesagentur für Arbeit ist ein AZAV-Beirat nach SGB III § 182 eingerichtet. Dieser hat die wichtige Aufgabe, Empfehlungen für die Praxis der Anerkennung und Zulassung von Trägern und Maßnahmen auszusprechen, die als Prüfungsrichtlinien für die FKS zu verstehen sind.\r\nDer Beirat hat elf Mitglieder und setzt sich aus je einer Vertretung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Sozialpartner, der Bildungsverbände, der Verbände privater Arbeitsvermittler, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Akkreditierungsstelle sowie zwei unabhängigen Expert*innen zusammen.\r\nProblemstellung\r\nAufgrund kaum vorhandener Daten agiert der Beirat überwiegend ohne empirische Basis und muss sich permanent über aufwändige Anhörungsverfahren einen Überblick über das Zulassungsgeschehen erarbeiten. Um das Zulassungsgeschehen und die Stimmigkeit in der Gesamtarchitektur der Qualitätssicherung im Rahmen der AZAV bewerten zu können, benötigt der Beirat eine bessere Faktenlage (v. a. verlässlichen Zugang zu statistischen Daten zur Zulassung) und eine eigene Geschäftsstelle. Es besteht zudem Klärungsbedarf hinsichtlich der Rolle der BA, die dem Beirat selbst zwar nicht angehört, jedoch de facto die Geschäftsstellenfunktion für den Beirat und damit hinsichtlich Erstellung der Tagesordnung, Einreichung von Vorlagen und Steuerung von Anliegen erheblichen Einfluss auf ihn ausübt.\r\nEmpfehlungen\r\nEs ist eine unabhängige Geschäftsstelle für den AZAV-Beirat zu schaffen, die institutionell außerhalb der BA verortet ist. Denkbar ist z. B. eine Ansiedelung bei der Knappschaft Bahn See oder dem BiBB. Die Geschäftsstelle sollte auch für die Erhebung und Aufbereitung der Zulassungsstatistik zuständig sein.\r\n29\r\nRahmenbedingungen verbessern\r\nUm die Daten- und Faktenlage über das Zulassungsgeschehen zu verbessern, ist die Zulassungsstatistik durch weitere Indikatoren auszubauen. Diese sind transparent zugänglich zu machen.\r\nDie Zusammensetzung des Beirats bleibt mit Modifikationen erhalten: So wird die BA mit beratender Rolle in dem Gremium beteiligt und soll gegenüber dem Gremium berichtspflichtig sein. Die DAkkS gehört dem Gremium nicht länger an (s. u.). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege wird einen Sitz erhalten, um die Belange der freigemeinnützigen Maßnahmenträger zu vertreten. Die Berufung der zwei unabhängigen Expert*innen erfolgt zukünftig nach Konstituierung und auf Vorschlag des Beirates.\r\n7.4\r\nRolle der DAkkS\r\nProblemstellung\r\nEinen entscheidenden Anteil am übermäßigen bürokratischen Aufwand im System der Träger- und Maßnahmenzulassung haben die Anforderungen und Auflagen, die regelmäßig durch die DAkkS an die Fachkundigen Stellen weitergereicht werden und mit denen ein sich selbstreferentiell entwickelndes bürokratisches System entstanden ist – gekennzeichnet durch übermäßige Detailgenauigkeit und z. T. erheblicher fachliche Distanz der Auflagen zum Feld der Arbeitsförderung.\r\nEmpfehlung\r\nEine Akkreditierung der Fachkundigen Stellen durch die DAkkS ist nicht per se zwingend erforderlich, sondern erst im Jahr 2012 neu eingeführt worden. Die Rolle der Fachaufsicht ist zu klären.\r\nZusammenfassung\r\nZusammenfassung 31\r\nDie AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) wurde\r\n2012 eingeführt, um die Qualität und Effizienz der Arbeitsförderung nach SGB\r\nII und III zu sichern. Sie regelt den Zugang zur öffentliche Arbeitsförderung für\r\nTräger und Maßnahmen und setzt qualitative Mindeststandards. Die AZAV bildet\r\neine wesentliche Grundlage für die Zulassung von Maßnahmen mit Aktivierungsund\r\nVermittlungsgutscheinen (AVGS) und Bildungsgutscheinen (BGS). In der Umsetzung\r\nder AZAV in den vergangenen Jahren haben sich jedoch hohe, teilweise\r\nunnötige bürokratische Hürden und Belastungen, falsche Regelungen im Detail\r\nund strukturelle Fehlsteuerungen gezeigt.\r\nEin zentrales Kriterium für die Qualität der Arbeitsfördermaßnahmen ist das eingesetzte\r\nLehr- und Betreuungspersonal. In der Weiterbildungsbranche gibt es\r\nviele gut qualifizierte, aber lediglich gering vergütete Arbeitnehmer*innen. Gute\r\nArbeitsbedingungen für das Lehr- und Betreuungspersonal werden durch die\r\nAZAV aktuell nicht befördert, sondern behindert. Vielmehr müssen Träger wie\r\noben dargelegt hinderlichen Rahmenbedingungen der AZAV entgegenwirken,\r\nwenn sie als engagierte Arbeitgeber für gute Arbeitsbedingungen sorgen wollen.\r\nEine Weiterentwicklung der AZAV ist daher dringend geboten. Vertreter*innen\r\nvon Gewerkschaften, Arbeitskammern und gemeinnützigen Weiterbildungsträgern\r\nfordern einen aktuellen Diskurs über eine Reform der AZAV und haben\r\ngemeinsam konkrete Vorschläge für eine verbesserte Praxis zusammengestellt.\r\nZulassung und Prüfungen\r\nDie Trägerzulassung ist ein sinnvolles Instrument zur Qualitätssicherung. Sie umfasst\r\ndie Prüfung der finanziellen, organisatorischen, technischen und fachlichen\r\nLeistungsfähigkeit der Träger. Es wird ein dreijähriger Überwachungszyklus empfohlen,\r\nwobei jährliche Selbstevaluationen und Qualitätsentwicklungsberichte\r\nvon den Trägern erstellt werden sollen.\r\nDer bürokratische Aufwand für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen und\r\ndie Dokumentation ihrer Durchführung ist insgesamt aber viel zu hoch. Zulassungen,\r\nDokumente und Nachweise sind bei unterschiedlichen Stellen mehrfach\r\neinzureichen, was die Effizienz beeinträchtigt. Es wird vorgeschlagen, den Prüfaufwand\r\nzu reduzieren, indem bereits getroffenen Erleichterungen in der Trägerund\r\nMaßnahmenzulassung auf andere Berufsfelder ausgeweitet werden.\r\nZur Begrenzung des Prüfaufwandes und zum Bürokratieabbau sind außerdem die\r\nMöglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Es sollte eine digitale Plattform zum\r\nHochladen digitaler Prüfberichte bereitgestellt werden, von der diese durch die\r\nunterschiedlichen Prüfinstanzen abgerufen werden können. Fachkundige Stellen\r\n32\r\nsollten digitale Standortregister einführen, um Änderungen bei den Träger- und\r\nMaßnahmenzertifikaten unbürokratisch abzubilden.\r\nPersonal in der Weiterbildung\r\nEine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist dringend erforderlich. Es soll zudem\r\nein Mindesthonorar von Honorarbeschäftigten eingeführt werden, dessen\r\nNiveau sich an der Entlohnung für die tariflich vergüteten, fest angestellten Beschäftigten\r\norientiert.\r\nBundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS)\r\nund Kostenzustimmungsverfahren\r\nDas derzeitige System der B-DKS berücksichtigt relevante Kosten, insbesondere für\r\ntariflich vergütetes Personal, nicht ausreichend. In der jetzt geltenden Systematik\r\nbedeutet der B-DKS eine systematische Deckelung, die prekäre Arbeitsbedingungen\r\nin den Maßnahmen der Weiterbildung fördert und die Weiterbildungsqualität\r\nbeeinträchtigt.\r\nDie Berechnung der B-DKS sollte zukünftig jährlich erfolgen und transparenter gestaltet\r\nwerden. Die Berechnung der B-DKS muss die allgemeine Preisentwicklung\r\nsowie die Entwicklung von Löhnen und Gehältern im Bereich der beruflichen Erwachsenenbildung\r\nberücksichtigen. Tarifgebundene Bildungsträger dürfen nicht\r\nlänger benachteiligt und tarifliche Arbeitsbedingungen nicht unterhöhlt werden:\r\nTarifliche Entlohnungen sind grundsätzlich zu refinanzieren. Wenn Bildungsträger\r\naufgrund der tariflichen Entlohnung ihrer Beschäftigten den B-DKS bei der Maßnahmenzulassung\r\nüberschreiten, so ist dies bei der Genehmigung durch FKS bzw.\r\nZustimmung zur Kostenüberschreitung regelhaft anzuerkennen.\r\nDie neue Bundesregierung muss schnellstmöglich das Bundestariftreuegesetz auf\r\nden Weg bringen, das die Vergabemaßnahmen in der Arbeitsförderung erfasst,\r\nund sie muss sicherzustellen, dass sich die Bundestariftreueregelung auch auf die\r\nzugelassenen Maßnahmen nach AZAV erstreckt.\r\nBeim Kostenzustimmungsverfahren durch den Operativen Service Sachsen-Anhalt\r\nstehen Aufwand und Nutzen im Hinblick auf die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit\r\nund Sparsamkeit in keinem guten Verhältnis. Das Verfahren sollte daher in\r\nseiner bisherigen Form abgeschafft und die Aufgabe den Fachkundigen Stellen\r\nübergeben werden.\r\nZusammenfassung 33\r\nRahmenbedingungen verbessern\r\nAusschlussfrist streichen: Die zweijährige Ausschlussfrist für geförderte Weiterbildungen\r\nsollte abgeschafft werden. Berufliche Anforderungen verändern sich\r\nzunehmend schneller und bedürfen zeitnaher Qualifizierungen.\r\nPassgenaue Weiterbildungen erleichtern: Weiterbildungen, die auf konkrete\r\nUnternehmensbedarfe zugeschnitten sind, werden durch die AZAV in ein viel zu\r\nenges Korsett geschnürt. So reiben sich in der Beschäftigtenqualifizierung Anforderungen\r\naus der betrieblichen Praxis, wie z. B. der Bedarf nach kleinen Gruppengrößen\r\noder flexiblen Durchführungsterminen, immer wieder mit den Vorgaben\r\nder AZAV. Es braucht konkrete und detaillierte Vorschläge, wie die Regelungen\r\nder AZAV flexibler und praxisgerechter gestaltet werden können. Es sollte geprüft\r\nwerden, ob angesichts der Dynamik der Transformation der Arbeitswelt und des\r\nZiels einer gestärkten Beschäftigtenqualifizierung noch weitergreifende Lösungen\r\nin der AZAV gefunden werden müssen.\r\nÜber alle Weiterbildungen hinweg gilt: Überfachliche, in der Arbeitswelt von\r\nmorgen immer stärker gefragte Schlüsselkompetenzen wie z. B. Nachhaltigkeit\r\nund Digitalisierung müssen zukünftig leichter als Bildungsinhalte gefördert werden\r\nkönnen.\r\nAZAV-Beirat\r\nDer Beirat hat die wichtige Aufgabe, Empfehlungen für die Praxis der Zulassung\r\nvon Trägern und Maßnahmen auszusprechen, sollte aber zukünftig unabhängiger\r\ninsbesondere von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) agieren können und besser in\r\ndie Praxis des Zulassungsgeschehens eingebunden werden. Dafür ist die Rolle der\r\nBundesagentur für Arbeit im Beirat klarer zu definieren. Dafür kann es sinnvoll\r\nsein, den Beirat in eine Servicestelle zu überführen.\r\nRolle der DAkkS\r\nDie Zuständigkeit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die Akkreditierung\r\nder Fachkundigen Stellen sollte überdacht werden, um den bürokratischen\r\nAufwand zu reduzieren.\r\nImpressum\r\nV.i.S.d.P.\r\nver.di Bundesverwaltung\r\nBereich Weiterbildungspolitik\r\nPaula-Thiede-Ufer 10\r\n10179 Berlin\r\nDAA-Stiftung Bildung und Beruf\r\nReferat Bildungspolitik und -förderung\r\nAlter Teichweg 19\r\n22081 Hamburg\r\nRedaktion\r\nReinhard Domurath\r\ninab – Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft\r\ndes bfw mbH\r\ndomurath.reinhard@inab-jugend.de\r\nTina Hofmann\r\nver.di Bundesverwaltung\r\ntina.hofmann@verdi.de\r\nDr. Roman Jaich\r\nver.di Bundesverwaltung\r\nroman.jaich@verdi.de\r\nDr. Alexandra Krause\r\nArbeitnehmerkammer Bremen\r\na.krause@arbeitnehmerkammer.de\r\nOlaf Rother\r\nInternationaler Bund\r\nib-training@ib.de\r\nDr. Till Werkmeister\r\nDAA-Stiftung Bildung und Beruf\r\ntill.werkmeister@daa-stiftung.de\r\nWir danken Mario Patuzzi vom\r\nDGB Bundesvorstand für zahlreiche\r\ninhaltliche Anregungen.\r\nGestaltung\r\n4s-design.de\r\nSeptember 2025\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021808","regulatoryProjectTitle":"Fachkräfte sichern, Integration beschleunigen!","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c4/b7/673805/Stellungnahme-Gutachten-SG2511200021.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Fachkräfte sichern, Integration beschleunigen!\r\nAbwanderung der Beschäftigten aus der Branche stoppen!\r\nIntegrations- und Berufssprachkurse jetzt dauerhaft und auskömmlich finanzieren\r\nBereits in zehn Jahren könnten in Deutschland 7 Millionen Arbeitskräfte fehlen. Diese Lücke kann nur durch Zuwanderung und Integration geschlossen werden. Integrations- und Berufssprachkurse gewähr-leisten eine im OECD-Vergleich besonders hohe und nachhaltige Erwerbstätigenquote zugewanderter Menschen. Diese positive Wirkung bestätigt mit Blick auf die in Deutschland Schutzsuchenden aus der Ukraine auch eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Zwar steht das Sys-tem bereits seit Jahren unter Druck (das Forderungspapier der Verbände zum Gesamtprogramm Spra-che unterstreicht den Handlungsdruck nachdrücklich). Mit den aktuellen Trägerrundschreiben (TRS) zeichnet sich nun jedoch eine noch dramatischere Finanzlage ab, die zu einem nicht verantwortbaren Versorgungsausfall führen wird. Wer den heute schon riskanten Arbeitskräftemangel in unserer Wirt-schaft bekämpfen will, muss die Demontage der Sprachförderung stoppen.\r\nForderung 1: Mittel für Integrationskurse jetzt noch für 2025 erhöhen! Durch ihre Laufzeit binden In-tegrationskurse Mittel häufig über mehrere Haushaltsjahre. Das verringert den Teil des Budgets, der für neue Teilnehmende verfügbar ist, während der Bedarf an Plätzen hoch bleibt. Seit Juli dieses Jahres muss das zuständige Bundesamt die Auszahlungen für bereits geleistete Kurse verzögern (TRS 07/25). Das ist für Träger existenzbedrohlich und kann zu Insolvenzen führen, die kurzfristigen Personalabbau nach sich ziehen. Die Kombination aus Mittelbindung, anhaltend hoher Nachfrage und entzogener Li-quidität nimmt den Trägern Planungssicherheit, verringert die angebotenen Kapazitäten und verlagert Kosten aus diesem ins nächste Haushaltsjahr: Dies kann mit einer kurzfristigen überplanmäßigen Aus-gabe im Bundeshaushalt verhindert werden.\r\nForderung 2: Mittel für Integrations- und Berufssprachkurse jetzt für 2026 erhöhen! Der Koalitions-vertrag verspricht ein dauerhaft abgesichertes, bedarfsgerechtes und flächendeckendes Angebot an Berufssprachkursen. Denn nur mit Sprachkenntnissen können zugewanderte Menschen Arbeit aufneh-men. Eine vermeintlich kostensparende Kontingentierung der Kurse in diesem Jahr hat zu aktuell noch höherem Bedarf geführt. Schon jetzt ist absehbar, dass auch 2026 zahllose Menschen vergeblich auf einen Platz warten werden (TRS 11/25). Wenn die Bundesregierung entgegen ihren Versprechen die Mit-tel für die Kurse nicht aufstockt, bleiben Arbeits- und Fachkräftepotenzial ungenutzt.\r\nAuch die Mittel für Integrationskurse müssen erhöht werden, denn der Anteil gering literalisierter Men-schen unter den Teilnehmenden steigt. Diese Personen brauchen intensivere Betreuung und längere Kurslaufzeiten. Finanzlücken bei der Sprachförderung bremsen Integration und Arbeitsaufnahme. Die Kosten für eine schleppende wirtschaftliche Entwicklung aufgrund von Personalmangel tragen Be-triebe, Beschäftigte, Sozialversicherungen und der Staat.\r\nForderung 3: Kostenerstattung erhöhen statt senken! Bleibt es beim Kleinsparen der Sprachförde-rung, können Träger die Durchführung der Kurse bald nicht mehr gewährleisten. Der Kostenerstattungs-satz (KES) wurde seit 3 Jahren – bei steigenden Kosten – nicht angepasst und liegt für Integrationskurse immer noch bei 4,58 Euro pro Person und 45 Minuten. Davon werden vor allem Honorare und Gehälter der Lehrkräfte bezahlt; für Organisation, Verwaltung und Infrastruktur bleibt inflationsbedingt immer weniger übrig. Die dringend nötige Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird vollends illusorisch, die Abwanderung der Beschäftigten aus der Branche verstärkt sich. Verbände fordern deshalb seit Langem eine Anhebung des KES auf 6,64 Euro. Stattdessen wurde die Vergütung ab der 17. teilnehmenden Per-son eines Kurses kurzfristig reduziert: Bei einer durchschnittlichen Kursgröße von 20 Personen ent-spricht das einer Kürzung von rund 10 % (TRS 09/25). Das schmälert nicht nur die Qualität der Kurse, sondern gefährdet auch ihre Durchführung – zu Lasten der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land.\r\nEs ist Zeit umzusteuern:\r\nSpracherwerb fördern! 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