{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-14T14:28:26.544+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R003616","registerEntryDetails":{"registerEntryId":65712,"legislation":"GL2024","version":6,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003616/65712","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/17/c1/618810/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R003616-2025-09-25_10-50-08.pdf","validFromDate":"2025-09-25T10:50:08.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-05-23T15:21:46.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-28T23:38:30.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-18T15:30:45.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-09-25T10:50:08.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":65712,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003616/65712","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-25T10:50:08.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":64961,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003616/64961","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-08T12:29:54.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-25T10:50:08.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":54566,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003616/54566","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-23T15:21:46.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-08T12:29:54.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":39636,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003616/39636","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-28T23:38:30.000+02:00","validUntilDate":"2025-05-23T15:21:46.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Kohlberg Kravis Roberts GmbH","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_GMBH","de":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","en":"Limited liability company (GmbH)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4969222293900","emails":[{"email":"kkr_germany@fgh.com"}],"websites":[{"website":"www.kkr.com"}]},"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"OpernTurm 18th floor","street":" Bockenheimer Landstrasse","streetNumber":"2-4","zipCode":"60306","city":"Frankfurt am Main","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Ollig","firstName":"Christian","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Baumgart","firstName":"Jan","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Freise","firstName":"Philipp","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Policard","firstName":"Vincent","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"de Backer","firstName":"Philippe","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Zukunft der Steuerberatung sichern – Den Umbruch durch notwendige\r\nInvestitionen gestalten\r\n• Die Steuerberatungsbranche bietet eine für Unternehmen und Privatpersonen\r\ngleichermaßen bedeutsame Dienstleistung. Sie trägt zu einem funktionierenden\r\nSteuersystem bei, wovon auch der Staat profitiert.\r\n• Aufgrund der Demografie droht mittelfristig eine Unterversorgung dieser wichtigen\r\nDienstleistung, insbesondere im ländlichen Raum. Hinzu kommen Herausforderungen wie\r\nnotwendige Investitionen in neue Technologien oder die Weiterentwicklung von\r\nGeschäftsmodellen.\r\n• Externe Kapitalgeber können diese Prozesse unterstützen, indem sie, anders als bei\r\nherkömmlichen Finanzierungen, nicht nur Kapital, sondern auch umfassende Expertise\r\nbereitstellen. Ihr Engagement sollte deshalb nicht erschwert werden.\r\nI. Die Bedeutung der Steuerberatungsbranche und deren strukturelle\r\nHerausforderungen\r\nDas deutsche Steuersystem ist in den letzten Jahrzehnten stetig komplexer geworden\r\nund stellt Unternehmen wie Privatpersonen gleichermaßen vor hohe Anforderungen.\r\nSteuerberaterinnen und Steuerberater sind dabei der zentrale Schlüssel, um diese\r\nAnforderungen erfolgreich zu bewältigen. Bei weiterer Einschränkung der\r\nBeteiligungsmöglichkeiten zeichnet sich jedoch eine Verschärfung der heute schon\r\nbestehenden Unterversorgung ab, die vor allem kleine und mittelständische\r\nUnternehmen betreffen wird.\r\nDer Erhalt eines flächendeckenden und gut verfügbaren Angebots von\r\nSteuerberatungskanzleien stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Staat. Ihre\r\nBeratung trägt maßgeblich zu Gesetzestreue und Steuergerechtigkeit bei und ist insbesondere\r\nfür den Mittelstand von essenzieller Bedeutung. Die Sicherung der Zukunft der\r\nSteuerberatungsbranche in der Breite und Tiefe bildet somit eine gesamtgesellschaftliche\r\nAufgabe, die zu einem funktionierenden Gemeinwesen gehört und vergleichbar mit anderen\r\nInfrastrukturaufgaben ist.\r\nHeute ist die Steuerberatungsbranche allerdings durch Personalmangel, hohe technische\r\nAnforderungen der fortschreitenden Digitalisierung, insbesondere die zunehmende\r\nVerbreitung von KI-Anwendungen, steigende Komplexität der Steuergesetzgebung und ein\r\nsich veränderndes Berufsbild gekennzeichnet.\r\nAuf diese Herausforderungen müssen Antworten gefunden werden, die die Chancen für die\r\ndeutsche Steuerberatungsbranche verbessern. Denn andernfalls droht eine Unterversorgung\r\nmit dieser wichtigen Dienstleistung. Investitionen in kleine und mittelständische Kanzleien,\r\nverbunden mit der Expertise externer Kapitalgeber, vor allem in Technologie, sind\r\nentscheidend, um die Branche für die Zukunft aufzustellen.\r\nDas Engagement privater Kapitalgeber in freien Berufen hat in der Vergangenheit kontroverse\r\nDebatten ausgelöst, insbesondere in Branchen wie der Gesundheitsversorgung. Im Vergleich\r\nzu solchen Branchen agieren die Steuerberater aber in einem ausschließlich\r\nbetriebswirtschaftlich definierten Feld, in dem darüber hinaus international agierende\r\nGesellschaften zunehmend aktiv sind. Die mittelständisch geprägten\r\n2\r\nSteuerberatungskanzleien werden in diesem Umfeld nur überleben können, wenn sie ihre\r\nderzeitigen Herausforderungen meistern und dafür Zugang zu Kapital und Expertise erhalten.\r\nII. Demografie als größte Herausforderung\r\nAufgrund des demografischen Wandels stehen immer mehr Kanzleien vor der\r\nHerausforderung, ihre Nachfolge zu regeln. Denn bereits im Jahr 2022 waren 30 Prozent\r\nder zugelassenen Steuerberater über 60 Jahre alt.1 Insbesondere für den ländlichen\r\nRaum gilt, dass vielerorts keine Nachfolger für bestehende Kanzleien gefunden werden.\r\nFür die Nachfolge von Kanzleien gibt es drei Möglichkeiten: Die Übergabe an einen internen\r\nNachfolger, die Suche nach einem externen Nachfolger oder die Aufgabe der Kanzlei, wenn\r\nkein Nachfolger gefunden werden kann. Bei einer Aufgabe der Kanzlei müssen deren Mandate\r\nvon einem ohnehin schon unterversorgten Markt aufgefangen werden. Bei der Übergabe von\r\nKanzleien muss deren Finanzierung geregelt werden. Die Suche nach Nachfolgern erfolgt\r\naußerdem in einem Marktumfeld, in dem immer mehr Steuerberater angestellt sind.2\r\nDadurch ist die Selbstständigkeit unter Steuerberatern rückläufig.3 Das kann ein Indikator für\r\ndie abnehmende Bereitschaft unter den Steuerberatern sein, die Risiken und Verpflichtungen\r\neiner Selbstständigkeit einzugehen. Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf durch die\r\nzunehmende Komplexität der Steuergesetze.\r\nUm strukturelle Probleme in der Branche zu verhindern, sind Kanzleimodelle nötig, die\r\nden Schritt in die Selbstständigkeit attraktiv machen. Kanzlei-Verbünde, die\r\nZentralfunktionen wie Verwaltung oder IT bündeln, können eine zukunftsweisende\r\nAlternative zu Einzelkanzleien darstellen, die seinem solchen Verbund nicht angehören.\r\nDenn sie können a sowohl die Mandantenversorgung sichern als auch Steuerberatern neue\r\nWege in die Selbstständigkeit eröffnen.\r\nGleichzeitig droht auch bei Fachgehilfen und anderen qualifizierten Fachkräften eine\r\nVersorgungslücke, und Umfragen zeigen, dass es Gesellschaften deutlich besser gelingt,\r\nneue Fachkräfte zu gewinnen als Einzelkanzleien.4 Aufgrund ihrer Größe haben sie auch eher\r\ndie Möglichkeit, in die Ausbildung neuer Fachkräfte zu investieren.\r\nIII. Digitalisierung als Herausforderung und Motor des Wandels\r\nDie fortschreitende Digitalisierung ermöglicht es, Arbeitsprozesse zu automatisieren,\r\nStandardaufgaben zu bündeln und Fehler zu reduzieren. Davon profitieren sowohl Mandanten\r\nals auch Steuerberater. Mandanten erhalten durch digitalisierte Prozesse schnelle und\r\neinwandfreie Dienstleistungen. Steuerberater gewinnen Freiräume für individuelle Beratung\r\nund können sich auf wertschöpfende, gestaltende Tätigkeiten konzentrieren.\r\nDie Umsetzung der Digitalisierung in Kanzleien ist dabei in der Regel weniger ein technisches\r\nProblem als eine organisatorische Herausforderung. Für Einzelkanzleien stellen die Kosten,\r\n1 „Ursachen des Fachkräftemangels in der Steuerberatung“, IWW, 17.01.2024\r\n2 „Wohin tendiert die Steuerberatung?“, IWW, 15.06.2020\r\n3 Berufsstatistik 2024, Bundessteuerberaterkammer\r\n4 Sonderauswertung zu Digitalisierung und Fachkräftemangel in der Steuerberaterbranche 2024,\r\nBundessteuerberaterkammer\r\n3\r\ndie Finanzierung sowie die fehlende Zeit sich mit dem Thema auseinanderzusetzen eine\r\ngroße Hürde für die weitere Digitalisierung dar.5\r\nInsbesondere in Kanzlei-Verbünden lassen sich Best Practices leichter teilen,\r\nstandardisieren und umsetzen. Überwiegend prozessuale Tätigkeiten können\r\nautomatisiert werden, sodass mehr Zeit für den Kern der Steuerberatung bleibt – die\r\npersönliche Betreuung der Mandanten. Auch die detaillierteren Rechtsvorschriften machen\r\ndie Automatisierung der Prozesse erforderlich. Die durch die Digitalisierung gesteigerte\r\nEffizienz kann zudem zu weniger starken Gebührenerhöhungen führen, da Kostenvorteile an\r\nMandanten weitergegeben werden.\r\nHerkömmliche IT-Dienstleister in diesem Feld, können die notwendige strukturelle Beratung\r\nund Begleitung der Kanzleien in der Fläche nicht leisten, insbesondere da sie kein\r\nTransformationsmanagement übernehmen können. Kanzlei-Verbünde haben allerdings ab\r\neiner kritischen Größe die Möglichkeit, die erforderlichen digitalen Lösungen für die\r\nAutomatisierung der Prozesse selbst zu entwickeln. Diese Lösungen können auch anderen\r\nKanzleien zur Verfügung gestellt werden, was zu einer größeren Standardisierung der Branche\r\nund weiteren Effizienzgewinnen führen würde.\r\nIm Verbund haben Steuerberater Zugang zu einem Netzwerk von breitgefächertem\r\nFachwissen und gleichzeitig die Möglichkeit, sich stärker zu spezialisieren. In einem\r\nzunehmend komplexen Steuersystem ist dies für Mandanten aller Größenordnungen, von\r\nPrivatpersonen über KMUs bis hin zu größeren Unternehmen, ein entscheidender Mehrwert.\r\nAußerdem ist es eine Antwort auf international tätige Kanzleien, die Digitalisierung\r\nquersubventionieren können.\r\nIV. Neue Finanzierungsmodelle können die Steuerberatung sichern\r\nDie Übernahme und Nachfolge von Kanzleien durch Steuerberater sowie die Investitionen\r\nerfolgen traditionell über Bankkredite. Oft liegt der Kaufpreis für eine Kanzlei aber bei etwa\r\neinem Jahresumsatz. Nach dem Abzug von Kosten, Steuern und Zinsen entspricht dies circa\r\nsieben bis zehn Jahren Nettoverdienst der Kanzlei – bei vollumfänglicher persönlicher Haftung\r\nund wirtschaftlichen Risiko.\r\nWenn eine Nachfolgefinanzierung scheitert, droht die Schließung der Kanzlei. Mit den\r\nnegativen Folgen für die bisherigen Mandanten und die regionale Wirtschaft. Denn\r\ndiese verliert sowohl einen wichtigen Dienstleister und gleichzeitig einen Arbeitgeber\r\nfür qualifizierte Fachkräfte.\r\nVor diesem Hintergrund bietet die Einbindung von externem Kapital, privaten\r\nKapitalgebern oder über den Kapitalmarkt, eine attraktive Alternative: Risiken können\r\ngeteilt und innovative Geschäftsmodelle gefördert werden. Private Investoren bringen\r\nneben Kapital Expertise aus anderen Sektoren und Jurisdiktionen mit, die dabei helfen,\r\nGeschäftsmodelle zukunftsfest aufzustellen.\r\nDas ist der größte Vorteil externer Kapitalgeber im Vergleich zu den herkömmlichen\r\nFinanzierungsmodellen der Branche. Die Steuerberater erhalten neben dem Kapital für\r\nnotwendige Investitionen einen Partner, der sie bei der Bewältigung der Zukunftsaufgaben,\r\ninsbesondere in Zentralfunktionen, unterstützt und dabei auf einen breiten Erfahrungsschatz\r\n5 Sonderauswertung zu Digitalisierung und Fachkräftemangel in der Steuerberaterbranche 2024,\r\nBundessteuerberaterkammer\r\n4\r\nzurückgreifen kann. Erfahrungen aus anderen Jurisdiktionen können gerade im Wettbewerb\r\nmit Kanzleien helfen, die aus dem Ausland auf den deutschen Markt drängen.\r\nDie pauschale Annahme, dass jede Beteiligung von externen Kapitalgebern,\r\nunabhängig von Umfang und Ausgestaltung der Beteiligung, zwangsläufig mit einer\r\nBedrohung für die Unabhängigkeit und Integrität der Berufsausübung einhergeht, ist\r\nnicht haltbar. Das geltende Berufsrecht, insbesondere der Berufsträgervorbehalt, und die\r\nVorgaben zur Geschäftsführung und Weisungsfreiheit gewährleisten eine umfassende\r\nAbsicherung der berufsrechtlichen Unabhängigkeit. Ein Einfluss externer Kapitalgeber auf die\r\nsteuerberatende Tätigkeit ist bereits bei den aktuellen Regelungen ausgeschlossen. Dasselbe\r\ngilt für die derzeit mögliche mittelbare und beschränkte Beteiligung von EUWirtschaftsprüfungsgesellschaften.\r\nZudem verkennt die Kritik am vermeintlichen Renditefokus\r\nexterner Kapitalgeber, dass auch inhabergeführte Einzelkanzleien nicht unentgeltlich arbeiten,\r\nsondern innerhalb der Gebührenordnung betriebswirtschaftlich agieren.\r\nDie anteilige Inhaberschaft einer Kanzlei garantiert vielmehr eine hohe individuelle räumliche\r\nund persönliche Nähe zu den betreuenden Unternehmen und Menschen in der jeweiligen\r\nRegion. Darüber hinaus können Verbünde neue Geschäftsfelder besser erschließen und\r\nzusätzlich in die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte investieren.\r\nV. Gemeinsamer Binnenmarkt statt Sonderweg\r\nEin erhöhter Wettbewerb durch neue oder konsolidierte Marktteilnehmer und innovative\r\nGeschäftsmodelle führt zu einer besseren Leistungserbringung für Mandanten. Der Blick ins\r\nAusland verdeutlicht, dass einerseits die Unterstützung externer Kapitalgeber als adäquate\r\nAntwort auf die gegenwärtigen Herausforderungen der Branche und andererseits der Schutz\r\nder Unabhängigkeit und Integrität der Steuerberatung möglich ist. Die meisten europäischen\r\nLänder kennen keine so strikte Beschränkung für externes Kapital wie Deutschland6\r\nund können so die Vorteile erreichen, die auch Deutschland benötigt: Eine zukunftsfähige\r\nSteuerberatungsbranche, die den Wettbewerb durch innovative Lösungen bei der Umsetzung\r\nvon Digitalisierungsstrategien und beim erfolgreichen Umgang mit den demographischen\r\nHerausforderungen bestehen kann.\r\nIm Sinne eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes, der wirtschaftliche Potenziale\r\nhebt, ist ein nationaler Sonderweg, wie ihn Deutschland mit der Beschränkung externer\r\nKapitalgeber derzeit beschreitet, hinderlich. Auch rechtlich steht dieser Sonderweg in einem\r\nSpannungsverhältnis zur Kapitalverkehrs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit des\r\neuropäischen Binnenmarkts. Eine Beschränkung von EU-Wirtschaftsprüfergesellschaften,\r\nsich an Steuerberatungsgesellschaften zu beteiligen, könnte der Liberalisierung des\r\nBerufsrechts der Wirtschaftsprüfer entgegenstehen. Diese sind in Deutschland ebenfalls zur\r\ngeschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt.\r\nEine Öffnung und Modernisierung des Marktes sind essenziell, um die Beratungsqualität sowie\r\ndie Versorgung von Wirtschaft und Privatpersonen mit dieser bedeutenden Dienstleistung\r\nlangfristig zu sichern. Mit ihrer Kombination aus Kapital und Expertise können externe\r\nKapitalgeber genau der Partner für die mittelständische Steuerberatungsbranche sein,\r\nden diese benötigt, um sich zukunftsfest aufzustellen.\r\n6 Studie „Tax Professions in Europe“ 2023, Bundessteuerberaterkammer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-28"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-28"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-02"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-02"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-09-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019473","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/29/96/618805/Stellungnahme-Gutachten-SG2509250012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Frankfurt am Main, 19. September 2025\r\nEingabe zum Referentenentwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes\r\n,\r\ngerne nehmen wir die Möglichkeit wahr zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für\r\nein Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes eine Eingabe zu machen.\r\nKKR hat den allgemeinen Zielen des Referentenentwurfs, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen und\r\ndie Lohnsteuerhilfe zu reformieren, nichts entgegenzusetzen. Jedoch möchte KKR auf die möglichen Folgen\r\nder im Referentenentwurf vorgesehenen Änderung des § 55a StBerG hinweisen. Im Folgenden werden wir\r\nuns deshalb auf diese Regelung konzentrieren.\r\nDiese als „Klarstellung“ deklarierte Änderung (vgl. S. 36 des Entwurfs) stellt aus unserer Sicht eine\r\nVerschärfung der aktuellen Gesetzeslage dar. Bei Umsetzung käme diese, unserer Einschätzung nach,\r\nfaktisch einem Investitionsverbot durch Investoren in die Steuerberatungsbranche gleich und würde\r\nDeutschlands Position für externes Kapital in diesem Sektor im europäischen Vergleich verschlechtern.\r\nZugleich hätte diese Verschärfung der geltenden Gesetzeslage unseres Erachtens unmittelbare\r\nAuswirkungen auf die Investitionen privater Investoren und die Steuerberater in Deutschland. Gleichzeitig\r\nhat die Steuerberatungsbranche einen erheblichen Investitionsbedarf, zu dessen private Investoren einen\r\nentscheidenden Beitrag leisten können.\r\nDie Digitalisierung und der Einsatz von KI werden die Branche in den kommenden Jahren tiefgreifend\r\nverändern und ist eine der aussichtsreichsten Möglichkeiten, um die Nachwuchs- und Nachfolgeprobleme in\r\nder Branche zu adressieren. Während dies viele Chancen für die Steuerberater bietet, können viele\r\nGesellschaften die damit verbundenen Investitionen nicht allein stemmen. Eine flächendeckende Versorgung\r\ndurch Steuerberater wäre damit akut in Gefahr und würde insbesondere zum Nachteil von kleinen\r\nSteuerkanzleien führen. Private Investoren bringen hier nicht nur Kapital, sondern auch Expertise für die\r\nWeiterentwicklung von Geschäftsmodellen ein. Mit den geplanten Beschränkungen würde den Steuerberatern\r\ndie Freiheit genommen, das passende Finanzierungsmodell für die Finanzierung ihrer Investitionen zu\r\nwählen.\r\nKohlberg Kravis Roberts GmbH\r\nOpenTurm, 18th Floor, Bockenheimer Landstrasse 2 – 4, 60306 Frankfurt am Main, Germany\r\nSitz Frankfurt am Main\r\nAmtsgericht Frankfurt am Main, HRB 112575\r\nGeschäftsführer: Christian Ollig, Jan Baumgart\r\nClassification: Limited\r\nDurch die bei der jetzigen Gesetzeslage bereits gegebenen Anforderungen auf den Ebenen Geschäftsführung\r\nund Gesellschafterrechte ist sichergestellt, dass die Ausübung der steuerberatenden Tätigkeit in alleiniger\r\nVerantwortung der Berufsträger erfolgt. Auch bei der von der Bundessteuerberaterkammer in ihrer\r\nStellungnahme angesprochenen Struktur der Beteiligung von Dritten über eine europäischen Ausland\r\nansässige WP Gesellschaft ist eine Einschränkung der unabhängigen Tätigkeit der Berufsträger nicht\r\ngegeben. Die in der geltenden Fassung des StBerG verankerten Anforderungen an die Geschäftsführung\r\n(Berufsträgereigenschaft) und die Anforderungen an die Gesellschafter stellen dies zweifelsfrei sicher.\r\nAuch ein Blick auf das Berufsrecht der ebenfalls zur Steuerberatung befugten Wirtschaftsprüfer zeigt aus\r\nunserer Sicht, dass ein solch striktes Fremdbesitzverbot zur Wahrung der Integrität und Unabhängigkeit des\r\nBerufsstands nicht erforderlich ist. Zudem bringt dieser den erheblichen Wertungswiderspruch hinsichtlich\r\nder Anforderungen an die Befugnis zur Erbringung von Steuerberatungsleistungen durch Wirtschaftsprüfer\r\neinerseits und Steuerberater andererseits zum Ausdruck.\r\nGemäß der derzeit geltenden Gesetzeslage, die stark durch europarechtliche Regelungen geprägt ist, sind\r\nEU-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften grundsätzlich zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in\r\nDeutschland befugt. Aus der Sicht verschiedener Rechtsexperten könnte die vorgesehene Änderung des §\r\n55a StBerG hier die grenzüberschreitende Berufsausübung behindern und damit Europarecht\r\nentgegenstehen.\r\nIn anderen europäischen Ländern ist die Beteiligung von privaten Investoren an Steuerberatungsgesellschaften\r\nzudem seit vielen Jahren erlaubt. Aus unserer Sicht zeigt der Blick auf diese Märkte, dass\r\nsich das Modell dort bewährt hat und weder zu einem Qualitätsverlust noch zu einem Verlust der Integrität\r\nund Unabhängigkeit der Steuerberatung geführt hat. In diesen Märkten wurde den Zugang zu Innovationen,\r\ninsbesondere digitalen, über private Investitionen gewünscht – und deshalb gefördert und nicht beschränkt.\r\nWir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die Integrität und Unabhängigkeit der Steuerberater\r\nals ein nicht zu verhandelndes Gut ansehen. Diese wird aus unserer Sicht bereits durch die derzeit geltende\r\nGesetzeslage und das Berufsrecht umfassend gewahrt, wie dies auch bereits bei den Wirtschaftsprüfern der\r\nFall ist.\r\nFür weitergehende Erörterungen stehen wir gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019473","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6d/82/618807/Stellungnahme-Gutachten-SG2509250013.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Frankfurt am Main, 28. August 2025\r\n,\r\ndie neue Bundesregierung hat ein klares Signal gesendet: Deutschland soll als attraktiver Standort gestärkt\r\nwerden. Die ersten Maßnahmen und Ankündigungen der Bundesregierung haben diesen Anspruch unterstrichen\r\nund Optimismus vermittelt. Wir glauben gemeinsam an den Standort Deutschland und die Notwendigkeit, in\r\ndiesen zu investieren. Deshalb gilt es ein Investitionsklima zu schaffen, das Investoren und Innovatoren für ein\r\nEngagement in Deutschland begeistert.\r\nEntgegen dieser sehr wichtigen Signale gibt es zu unserer Überraschung eine Gesetzesinitiative, die für private\r\nInvestoren wie unser Haus, bei ihrer Verabschiedung das Investitionsklima nicht verbessern, sondern\r\nverschlechtern würde.\r\nDabei handelt es sich um die Neunte Reform des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), die uns als\r\nReferentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vorliegt und konkret folgende Änderung der derzeit\r\ngeltenden Gesetzeslage:\r\nNach § 55a Absatz 1 Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt: „In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4\r\nmuss die beteiligte Gesellschaft die Anerkennungsvoraussetzung des § 53 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1\r\nerfüllen.\r\nDie vorgesehene Änderung käme faktisch einem Investitionsverbot durch ausländische Investoren in die\r\nSteuerberatungsbranche gleich und würde Deutschlands Position für externes Kapital in diesem Sektor im\r\neuropäischen Vergleich deutlich verschlechtern. Die Steuerberatungsbranche ist eine Branche mit erheblichem\r\nInvestitionsbedarf. Digitalisierung und der Einsatz von KI werden die Branche in den kommenden Jahren\r\ntiefgreifend verändern und ist eine der wenigen Möglichkeiten, die Nachwuchs- und Nachfolgeprobleme in der\r\nBranche zu adressieren. Während dies viele Chancen für die Steuerberater bietet, können viele Gesellschaften\r\ndie damit verbundenen Investitionen nicht allein stemmen. Private Investoren bringen hier nicht nur Kapital,\r\nsondern auch Expertise für die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen ein. Mit den geplanten\r\nBeschränkungen würde den Steuerberatern die Wahlfreiheit genommen, das passende Finanzierungsmodell für\r\nihre Zukunftsinvestitionen zu wählen.\r\nAuch zahlreiche Stimmen aus der Branche unterstützen diese Ansicht und fordern eine offene Diskussion zu\r\ndiesem Thema. Dabei haben sich unter anderem der Bundesverband der Steuerberater und das Institut der\r\nWirtschaftsprüfer gegen eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots ausgesprochen und den Investitionsbedarf\r\nund die Bedeutung privater Investitionen für die Branche der Steuerberater unterstrichen. Des Weiteren\r\nverdeutlicht der Blick auf das Berufsrecht der ebenfalls zur Steuerberatung befugten Wirtschaftsprüfer, dass ein\r\nKohlberg Kravis Roberts GmbH\r\nOpenTurm, 18th Floor, Bockenheimer Landstrasse 2 – 4, 60306 Frankfurt am Main, Germany\r\nSitz Frankfurt am Main\r\nAmtsgericht Frankfurt am Main, HRB 112575\r\nGeschäftsführer: Christian Ollig, Jan Baumgart\r\nsolch striktes Fremdbesitzverbot zur Wahrung der unabhängigen Berufsausübung nicht erforderlich ist, und\r\nbringt den erheblichen Wertungswiderspruch hinsichtlich der Anforderungen an die Befugnis zur Erbringung von\r\nSteuerberatungsleistungen durch Wirtschaftsprüfer einerseits und Steuerberater andererseits zum Ausdruck.\r\nDen ursprünglichen Zielen der Gesetzgebung, die bereits unter der vorherigen Bundesregierung angestoßen\r\nwurde, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen und die Lohnsteuerhilfe zu reformieren, ist nicht zu\r\nwidersprechen. Im Gegenteil. Was jedoch im vorliegenden Referentenentwurf hinzugefügt und als „Klarstellung“\r\ndeklariert wurde, stellt in Wirklichkeit eine signifikante Verschärfung der aktuellen Gesetzeslage dar. Diese von\r\nden Schwerpunktthemen losgelöste Änderung wurde ohne vorherige öffentliche Diskussion in den\r\nReferentenentwurf aufgenommen. Gerade wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die Zukunft des\r\nBerufsstandes der Steuerberater ist ein ergebnisoffener Austausch aller Argumente vor Einleitung des\r\ngesetzgeberischen Verfahrens unerlässlich, weswegen der Bundesverband der Steuerberater ausdrücklich vor\r\neinem „gesetzgeberischen Schnellschuss“ warnt.\r\nZugleich hätte diese signifikante Verschärfung ebenso gravierende Auswirkungen auf die Investitionen privater\r\nInvestoren und die Steuerberater in Deutschland gleichermaßen.\r\nDa auch der Koalitionsvertrag eine solche Beschneidung von privaten Investitionen nicht vorsieht, fragen wir\r\nuns, ob die politische Ebene diesen Entwurf bereits zur Kenntnis genommen hat. Auch der Blick in das\r\neuropäische und angelsächsische Ausland zeigt, dass der Zugang zu Innovationen, insbesondere digitalen, über\r\nprivate Investitionen gewünscht ist – und deshalb gefördert und nicht blockiert wird.\r\nZur Klarstellung möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die Unabhängigkeit der Steuerberater als\r\nein nicht zu verhandelndes Gut sehen. Dies wird auch nicht durch die bestehende Gesetzeslage angetastet, wie\r\ndies auch bereits bei den Wirtschaftsprüfern der Fall ist. Man könnte allerdings auch an alternative Ansätze\r\ndenken, die die dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen sowie die Nachwuchs- und Nachfolgeproblematik\r\nin der Branche ermöglichen könnte. Denkbar wäre ein Modell, bei dem die operative Verantwortung ebenfalls\r\nweiterhin klar bei den Berufsträgern bleibt, während auf Ebene einer nicht mandatsführenden Holding eine\r\nMinderheitsbeteiligung (max. 49 Prozent der Stimmrechte) von Nicht-Berufsträgern zugelassen wird. Ergänzend\r\nkönnten klare Compliance-Vorgaben sensible Mandatsdaten schützen und eine Offenlegungspflicht gegenüber\r\nden Steuerberaterkammern die notwendige Transparenz sicherstellen. Dies ist aus unserer Sicht mittelbar in der\r\nbestehenden Gesetzeslage de facto schon der Fall, aber könnte durch eine klarstellende Regelung konkretisiert\r\nwerden.\r\nWir sind gerne jederzeit zu Gesprächen bereit und sehen der Position der Bundesregierung hoffnungsvoll\r\nentgegen.\r\nHochachtungsvoll"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-28"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-28"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-02"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-02"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-09-04"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}