{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen im Einzelhandel\r\n\r\nmit diesem Schreiben bitten wir Sie um Ihre Unterstützung bei der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen \r\nim Einzelhandel innerhalb der EU und Deutschland. Aktuell sehen sich Händler in Europa mit massivem\r\nunlauterem Wettbewerb durch Händler und Marktplätzen aus Drittländern konfrontiert. Durch Verstöße \r\ndieser Händler gegen geltendes Recht, wie dem Umgehen der Sorgfaltspflicht für Nachhaltigkeit und \r\nMenschenrechten in den Lieferketten sowie Verletzung von Produktsicherheit und Verbraucherschutz,\r\ngenerieren die Händler wirtschaftliche Vorteile auf dem europäischen Markt für sich. Dies gelingt vor allem \r\nwegen mangelhafter Kontrolle und Durchsetzung bestehenden Rechtes durch Behörden, an welches sich \r\neuropäische Händler jedoch halten. Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Sektors, der EU-Binnenmarkt und die \r\nSicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher werden so gefährdet. \r\nWir begrüßen daher sehr, dass Sie mit Ihrem vorgelegten Aktionsplan für den E-Commerce die \r\nHerausforderungen aufgreifen und auch bereits im Rat der EU zu „Wettbewerbsfähigkeit“ gemeinsam mit \r\nDänemark, Frankreich, den Niederlanden, Österreich und Polen, ein entschiedenes Vorgehen der EU gegen \r\nweitgehend unkontrollierte Direktimporte aus Drittstaaten über E-Commerce-Plattformen gefordert und sich \r\nfür einen einheitlichen europäischen Ansatz eingesetzt haben.\r\n\r\nWir möchten Sie daher bitten, die Durchsetzung der bestehenden europäischen und nationalen Vorschriften \r\nweiter als eine Priorität auf Ihrer Agenda zu setzen und, gemeinsam mit unseren europäischen \r\nPartnerländern, konkrete Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung zu entwickeln. \r\nVerbraucher müssen dem Einzelhandel vertrauen können\r\nEin wettbewerbsfähiger Einzelhandelssektor ist nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher und \r\nUnternehmen, sondern auch für die gesamte EU-Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Die Vielzahl der \r\nUnternehmen, die damit verbundenen Arbeitsplätze und der Beitrag zum Mehrwert der Europäischen Union \r\nmachen den Einzelhandel zu einem zentralen Element für langfristiges Wirtschaftswachstum. Die \r\nVerbraucherinnen und Verbraucher müssen daher auch darauf vertrauen können, dass die von ihnen \r\ngekauften Produkte sicher und vorschriftsmäßig, die bereitgestellten Informationen vertrauenswürdig sind \r\nund dass ihre Rechte geschützt werden. Der Einzelhandel übernimmt hier eine zentrale Rolle, indem er \r\ngesetzliche Vorgaben prüft sowie Verbraucher berät und unterstützt.\r\n\r\nUnser Sektor und unsere Kundinnen und Kunden profitieren erheblich vom europäischen Binnenmarkt. Der \r\nfaire Wettbewerb fördert Innovationen und der freie Dienstleistungsverkehr ermöglicht uns, Kunden in der \r\ngesamten EU zu erreichen und eine größere Auswahl an Produkten zu fairen Preisen anbieten zu können. \r\nDoch ist dies nur durch eine konsequente Durchsetzung und Einhaltung der bestehenden Vorschriften durch \r\nalle Marktteilnehmer möglich. Eine wirksame Durchsetzung schafft Vertrauen zwischen Mitgliedstaaten, \r\nUnternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern und ist die Grundlage für einen wettbewerbsfähigen \r\nBinnenmarkt. Es ist entscheidend, dass alle Unternehmen die geltenden Vorschriften einhalten.\r\n\r\nUnlauterer Wettbewerb von Händlern und Marktplätzen aus Drittländern\r\nIn den letzten Jahren hat der Wettbewerb mit Händlern und Marktplätzen aus Drittländern, die auf den EU\u0002Markt abzielen, drastisch zugenommen. Während mehr Wettbewerb zwar mehr Chancen bietet, haben einige \r\ndieser Akteure jedoch unfaire Wettbewerbsvorteile, da sie EU-Rechtsvorschriften nicht einhalten oder auf \r\nandere unlautere Weise handeln. Dazu zählen aggressive Geschäftspraktiken, die Irreführung von \r\nVerbrauchern, Verstöße gegen Produktsicherheits- und Datenschutzvorschriften, mangelnde Sorgfaltspflicht\r\nbei Online-Geschäften sowie (wissentliche) Verstöße gegen die Zollvorschriften. Dies zeigte nicht nur zuletzt \r\ndie kürzlich veröffentlichte Drittstaatenstudie des HDE1\r\n, der den Einfluss von Plattformen wie Temu und SHEIN \r\nauf den deutschen Handel analysiert hat. \r\nDiese Plattformen halten sich u.a. nicht an das Gesetz über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette oder an die \r\neuropäischen Nachhaltigkeitsstandards und müssen stärker in die Erfüllung der Sorgfaltspflichten \r\neingebunden werden. So werben asiatische Online-Plattformen, wie Temu und SHEIN, damit, dass sich der \r\nCO2-Fußabdruck verringere, wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Waren nicht nach Hause, \r\nsondern zu einer Abholstelle in ihrer Nähe liefern lassen. Dabei haben die Produkte bis zur Zustellung bereits \r\nlange Wegstrecken zurückgelegt.Mit ca. 400.000 Einzelpaketen pro Tag nach Deutschland, statt Großgebinden \r\nwie sie sonst im Import üblich sind, verstopfen die Lieferungen die Luftfracht. Insgesamt wird der Verbraucht \r\nvon Billigwaren gefördert zu Lasten von Reparatur nachhaltiger hergestellter Produkte.\r\n\r\nErst kürzlich wurde bekannt, dass SHEIN sogar zwei Fälle von Kinderarbeit in seiner eigenen Lieferkette \r\nentdeckt hat.2 Die Verträge mit den betroffenen Firmen seien jedoch noch nicht aufgelöst worden. Weiterhin \r\nwird öffentlich kritisiert, dass bei Baumwolllieferanten von SHEIN in China uighurische Minderheiten als \r\nZwangsarbeiter eingesetzt werden sollen.\r\n\r\nDiese asiatischen Online-Plattformen umgehen zudem häufig die Produkt-Sicherheitsstandards und wurden \r\nbereits dafür kritisiert, gefälschte und fehlerhafte Artikel sowie sogar Produkte mit gesundheitsschädlichen \r\nSubstanzen zu verkaufen.4 Im Bereich der Verbraucherelektronik hatzum Beispiel Temu bereits Beschwerden \r\nüber gefälschte Produkte wie nachgemachte Apple-Produkte (z.B. Apple Watch, Magsafe iPhone 14 Gehäuse \r\noder AirPods5\r\n) erhalten. Zudem gab es Beschwerden auf der Bewertungsplattform Trustpilot über falsche \r\nProduktdarstellungen, bei denen die erhaltenen Artikel nicht den Beschreibungen oder Bildern auf der Website entsprachen.6 Es sind Fälle von gefälschten CE-Kennzeichen, leicht verschluckbaren Kleinteilen sowie \r\nBelastung mit Chemikalien bekannt. Sogar illegale Waffen, wie als Schlüsselanhänger getarnte Messer, \r\nKlappmesser, Schlagstöcke und irreführend als Küchengeräte gekennzeichnete Äxte7\r\n, wurden bei Temu ohne \r\nAltersüberprüfung verkauft.8 Temu und SHEIN sind beide mit Klagen wegen Markenrechtsverletzungen und \r\nunerlaubtem Verkauf von Markenartikeln konfrontiert.\r\n9\r\nDie Datensicherheit und der Schutz der Privatsphäre auf diesen Plattformen sind nach europäischem Recht \r\nebenfalls unzureichend. So gibt es beispielsweise bereits Vorwürfe, dass die Temu-App Spyware enthalten \r\nkönnte,10 was ein signifikantes Sicherheitsrisiko darstellt. Zahlreiche Verstöße gegen Verbraucherrechte, \r\ninsbesondere durch täuschende und manipulative Praktiken, wie durch die Nutzung von eigentlich durch den \r\nDSA verbotenen „Dark Patterns“, zeigen, dass die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher konsequenter\r\ngeschützt werden müssen. Sowohl SHEIN als auch Temu verwenden nachweislich, und wie auch bereits von \r\nder Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt, diese „Dark Patterns“ und verleiten so ihre Nutzerinnen \r\nund Nutzer zu unbeabsichtigten Käufen. Dazu gehören auch Taktiken wie die Vorauswahl teurerer Optionen \r\noder die Erschwerung der Abmeldung von bestimmten Diensten.\r\n11\r\nObwohl diese Praktiken nach EU- und deutschem Recht verboten sind und hohe Strafen und Bußgelder \r\nverhängt werden können, sind die Durchsetzungsbehörden oft nicht oder nicht ausreichend in der Lage, die \r\nVorschriften durchzusetzen. Auch, weil die Durchsetzung über verschiedene Politikbereiche und zuständige \r\nBehörden verstreut ist. Dies nutzen die Händler für sich aus.\r\nWährend in der EU ansässige Händler außerdem steigende Kosten für die Einhaltung von Vorschriften \r\nschultern, sich regelmäßigen Kontrollen unterziehen und bis 2030 erhebliche Investitionen in die digitale \r\nTransformation und den ökologischen Wandel tätigen müssen, bleiben Händler und Marktplätze aus \r\nDrittländern weitgehend unbehelligt. Dies verstärkt den unlauteren Wettbewerb.\r\n\r\nSchaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen\r\nWir möchten daher an Sie appellieren, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in Europa \r\nzu schaffen. Dies erfordert eine umfassende und effiziente Durchsetzungsstrategie, die alle einschlägigen\r\nRechtsinstrumente, wie Zoll-, Steuer und Sicherheitskontrollen und andere kontrollierte Standards,\r\nmiteinbezieht und Anreize für Behörden schafft, konsequent zu handeln.\r\nEssenziell in einer effektiven Durchsetzung von geltendem Recht ist eine bessere, effizientere Koordinierung, \r\nOrganisation und Zusammenarbeit auf EU- und nationaler Ebene. Es muss sichergestellt werden, dass die \r\ndiversen Behörden – im Bereich Marktüberwachung, Lieferkette, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, \r\nOnline-Inhalte bis hin zum Datenschutz – effektiv zusammenarbeiten. Dafür bedarf es auch mehr Ressourcen \r\nund Personal. Konkrete Aktionspläne zur Durchsetzung sind notwendig, um den Binnenmarkt zu stärken und \r\nein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.\r\n\r\nDer Aktionsplan für den E-Commerce ist daher ein gutes Signal an die Branche und ein guter Startpunkt, um \r\nschnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Daher ist es nun unbedingt erforderlich, hier \r\neffiziente Konkretisierungen zu formulieren. Dabei müsse jedoch zielgenau vorgegangen werden, sodass der\r\nAufbau weiterer Bürokratie vermieden wird. \r\nWir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freuen uns auf einen konstruktiven Dialog, um \r\ngemeinsam faire Wettbewerbsbedingungen im Einzelhandel in der EU sicherzustellen und den Schutz der \r\nVerbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten. Gerne würden wir uns zeitnah mit Ihnen in einem \r\npersönlichen Gespräch hierzu austauschen.\r\nSelbstverständlich stehen wir für Ihre Rückfragen jederzeit zur Verfügung. \r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016706","regulatoryProjectTitle":"Förderung des Omnichannel-Handels","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/81/fc/532612/Stellungnahme-Gutachten-SG2506100013.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Starker Handel, starkes Deutschland: Fundament einer zukunftsfähigen Wirtschaft\r\nDer Einzelhandel ist mit 300 000 Unternehmen und einem Umsatz von rund 577 Milliarden Euro nach Industrie und \r\nHandwerk die drittgrößte Wirtschaftsbranche. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland wird maßgeblich vom\r\nprivaten Konsum getragen; fairer Wettbewerb im Handel sorgt dabei für stabile Verbraucherpreise. Mit mehr als 3,1 \r\nMillionen Beschäftigten ist der Einzelhandel einer der größten Arbeitgeber Deutschlands. Der Handel ist die stärkste \r\nKraft der Binnenwirtschaft. \r\nDoch der Handelspürt die momentane wirtschaftliche Lage, gerade die Nicht-Lebensmittelhändler erleben eine reale \r\nUmsatzveränderung von -3 % im Vergleich zum Vorjahr (Zahlenspiegel 2024 HDE). Der sogenannte Omnichannel\u0002Handel (kanalübergreifendes Einkaufen: Stationär, online und die Kombination der beiden Varianten durch Abholung \r\nim Geschäft) ist dabei mit einer Vielzahl an Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehören die Bürokratie, unlautere\r\nKonkurrenz auf europäischer Ebene und Herausforderungen bei der Ansiedelung von Geschäften.\r\nBürokratieabbau für die Wirtschaft\r\nDie Bürokratie in Deutschland bindet eher Ressourcen, als dass sie die eigentlichen Ziele erreicht. So braucht es für \r\neinen dynamischen Omnichannel-Handel den aktiven Einsatz des Gesetzgebers, um Hemmnisse abzubauen und die \r\nDynamik des Handels wieder zu fördern:\r\n• Abbau der Vielzahl an Berichtspflichten, insb. im Bereich der Nachhaltigkeitsgesetzgebung, damit wir uns \r\nwieder dem eigentlichen Ziel, der Entwicklung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen, widmen können\r\n• Verhinderung von zu starren Regularien, die die Dynamik des deutschen und europäischen Handels \r\neinschränken, wie die EU-Zahlungsverzugsverordnung \r\n• Einführung einer Überprüfung von Gesetzen auf Effzienz und Wettbewerbsfähigkeit der Maßnahmen\r\nEinsatz für Level Playing Field des e-Commerce in Europa\r\nDer europäische Markt wird von Konsumgütern aus Fernost geflutet. Sie entsprechen oft nicht den hiesigen \r\nProduktsicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards und sind so eine Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher \r\nund unsere Umwelt. Außerdem ist der Wettbewerb unlauter, wenn Händler auf einem gemeinsamen Markt operieren, \r\naber nicht alle die gleichen Standards einhalten.\r\nZiel muss sein, dass ein Level Playing Field, ein fairer Wettbewerb für den e-Commerce, mit konsequent umgesetzten \r\nVorschriften für alle Marktteilnehmer in Europa geschaffen wird. \r\nAnsiedelung des Einzelhandels fördern\r\nDas deutsche Stadtplanungsrecht sieht eine Vielzahl an Beschränkungen dafür vor, wo sich der sogenannte non-food \r\nEinzelhandel ansiedeln kann. Darunter Sortimentslisten, welche die Ansiedelung bspw. des Elektronikeinzelhandels\r\nauf zu eng zugeschnittene Zentrale Versorgungsbereiche begrenzt, wo wenig Flächen zur Verfügung stehen und die \r\nMieten hoch sind. Die Listen kommen aus einer Zeit lange vor dem Onlinehandel. \r\nDie Raumplanung in Deutschland muss auf die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Sie muss berücksichtigen, \r\ndass Geschäftsmodelle und Kundenströme sich verändern und der Handel sich mit hoher Dynamik immer neu \r\nanpassen muss.\r\nGemeinsam für einen zukunftsfähigen Omnichannel-Handel\r\nDer Handel ist zentrale eine der deutschen und europäischen Wirtschaft. Durch den täglichen Kontakt mit den \r\nKundinnen und Kunden ist er engstens mit der Zivilgesellschaft verwoben. Seine Ladengeschäfte können Areale \r\naufwerten und die Infrastruktur stärken. Der Handel trägt so wesentlich zur Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft bei. \r\nFür einen starken Handel braucht es den aktiven Einsatz des Gesetzgebers für konstruktive und pragmatische \r\nLösungen. Und wir müssen den Dialog zwischen Politik und Wirtschaft wiederbeleben, um gemeinsam zu \r\nidentifzieren, wie wir das Beste für unsere Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen können"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-04-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018469","regulatoryProjectTitle":"Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/cb/26/590420/Stellungnahme-Gutachten-SG2507240017.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nSchlanke Prozesse für zielorientierten Schutz \r\nvon Verbraucherinnen und Verbrauchern\r\n(Stand: Juli 2025)\r\nMediaMarktSaturn, mit Sitz in Ingolstadt, ist gemessen an Umsatz, Fläche sowie der Zahl der \r\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter Europas führendes Handelsunternehmen für Consumer Electronics. \r\nAuch in Deutschland sind wir seit Jahren die Nummer Eins im Elektrofachhandel: Mit rund 400 Standorten \r\nund mehr als 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgen wir die Verbraucherinnen und \r\nVerbraucher in Deutschland über offline und online Kanäle tagtäglich mit elektronischen Artikeln des \r\ntäglichen Bedarfs. Pro Arbeitstag besuchen ca. 700.000 Menschen in Deutschland einen unserer Märkte, \r\num bei uns ihren Computer für die Arbeit, Geräte für die heimische Küche, ihr Mobiltelefon oder viele \r\nweitere Produkte zu erwerben. Darüber hinaus bieten wir unseren Kundinnen und Kunden einen \r\numfassenden Service an, von Aufbau über Installation bis Technikhilfe zu Hause und können mit unseren \r\nMärkten in der Fläche kurze Wege für Umtausch, Ersatzteile, Reparatur und alle anderen Services \r\ngewährleisten. Europaweit beschäftigen wir aus Deutschland heraus rund 50.000 Menschen und betreiben \r\nmehr als 1.000 Märkte. Wir gehören zu 100 % zur CECONOMY AG.\r\nIn unserem Handeln leitet uns unser Verhaltenskodex, welcher verbindliches Verhalten bzgl. u.a. \r\nMenschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards, Antidiskriminierung sowie Klima- und Umweltschutz \r\nfestlegt. Er gilt für uns sowie für unsere Zulieferer und Partner.\r\nBürokratische Auflagen führen nicht automatisch zu verbessertem Schutz von Verbraucherinnen und \r\nVerbrauchern\r\nDer Einzelhandel ist mit 300.000 Unternehmen und einem Umsatz von rund 577 Milliarden Euro nach \r\nIndustrie und Handwerk die drittgrößte Wirtschaftsbranche. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland \r\nwird maßgeblich von privatem Konsum getragen, fairer Wettbewerb im Handel sorgt für stabile \r\nVerbraucherpreise. Mit mehr als 3,1 Millionen Beschäftigten ist der Einzelhandel einer der größten \r\nArbeitgeber Deutschlands. \r\nJedoch sieht sich der Handel in Deutschland und Europa mit hohen bürokratischen und damit finanziellen \r\nBelastungen konfrontiert. Wo wir als MediaMarktSaturn das Ziel des verbesserten Schutzes von \r\nVerbraucherinnen und Verbrauchern selbstverständlich teilen, wird der Weg dorthin durch den aktuellen \r\nGesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge eher \r\nerschwert als gefördert. So sehen die Regelungen erhebliche praktische Herausforderungen vor, welche \r\ndie Ressourcen der Unternehmen wieder einmal in die Verwaltung, statt in die eigentliche Erreichung der \r\nZiele verlagern und Prozesse in die Länge ziehen. Um die angestrebte Verbesserung des \r\nVerbraucherschutzes wirksam, schnell und nachhaltig zu erreichen, muss der Entwurf praxistauglicher \r\nausgestaltet und müssen unnötige bürokratische Belastungen vermieden werden.\r\n2\r\nHoher Aufwand für die Erlaubnis zur Vermittlung von Darlehen ohne Mehrwert: Laut § 34k Abs 6 GewO \r\nneu soll bestimmt werden, dass Gewerbetreibende, die den Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen \r\nim Sinne des § 491 Absatz 2 BGB-neu vermitteln oder Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen, \r\nsicherstellen müssen, dass die Beschäftigten, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder für \r\ndiese Tätigkeiten verantwortlich sind, über die erforderliche Sachkunde verfügen und diese regelmäßig \r\naktualisieren. Hierfür muss eine Prüfung der IHK sowie jährliche Weiterbildung für die zuständigen \r\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Dies ist mit einem unverhältnismäßigen Einsatz der \r\nUnternehmen und aufwändigen Prozessen verbunden: Bei den ca. 400 Ladengeschäften, die \r\nMediaMarktSaturn allein in Deutschland besitzt, müssten bei 6 Arbeitstagen und 10h Öffnungszeit je \r\nLadengeschäft vier bis fünf Personen den beschriebenen Sachkundenachweis erhalten, also ca. 2000 \r\nPersonen. Um dies zu administrieren, müsste wiederum ein neuer Zuständigkeitsbereich im Unternehmen \r\naufgebaut werden. Dies würde in ca. 3 Mio. EUR als Anfangsinvestition und jährlichen Kosten von ca. 1 Mio. \r\nEUR resultieren.\r\nDes Weiteren sollen sich die Gewerbetreibende, die Verbraucherkreditverträge vermitteln, „unverzüglich“ \r\nin ein neues, eigens geschaffenes Register der IHK eintragen. Die Antwort auf die Frage der Sinnhaftigkeit \r\ndieses Registers bleibt jedoch offen, da schon im Impressum der Gewerbetreibenden auf die Erlaubnis zur \r\nVermittlung von Verbraucherkrediten hingewiesen werden muss. Dieses würde von Verbraucherinnen und \r\nVerbrauchern eher und niedrigschwellig konsultiert werden können, als ein eigenständiges, \r\ngegebenenfalls unbekanntes Register. Darüber hinaus wird die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht \r\ndeutschlandweit flächendeckend von den IHKs ausgestellt.\r\nMit den neuen Regelungen würden abermals bürokratische Auflagen für Unternehmen geschaffen \r\nwerden, die, so die Orientierung auf europäischer Ebene, eigentlich abgebaut werden sollen, um die \r\nWettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken.\r\nEin effizienteres Vorgehen, welches dem Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher gut beraten zu können, \r\nbesser gerecht werden würde, wäre, dass die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die \r\nFinanzierungsbanken erfolgen. Der Vorteil wäre, dass die Finanzierungsbanken genauere Informationen \r\nüber die Produkte besitzen als bspw. die IHK und damit spezifischer schulen können. Möglich wäre \r\naußerdem, den Sachkundenachweis auf Geschäftsführer (als Vertreter der Gesellschaft) zu beschränken, \r\nda nach außen der Vermittler der Finanzierung ohnehin nicht die Einzelperson, sondern die Gesellschaft \r\nist.Für den Nachweis der Erlaubnis, Verbraucherkreditverträge zu vermitteln, reicht außerdem ein Eintrag \r\nim Impressum. Alles darüber hinaus würde die Zielerreichung nicht verbessern und würde damit \r\nvermeidbaren Mehraufwand bedeuten.\r\nDie Umsetzungsfrist wird den Anforderungen nicht gerecht: Die neuen Vorschriften sollen bereits ab \r\ndem 20. November 2026 gelten, bei gleichzeitigem Erlöschen der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Dies \r\nentspricht zwar den Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, jedoch können weder Unternehmen \r\nnoch die IHK oder Gewerbeämter innerhalb von wenigen Monaten für alle Niederlassungen der \r\nUnternehmen in Deutschland die erforderlichen Prozesse aufsetzen, Personal einstellen, schulen, die \r\nSachkundeprüfungen abnehmen, neue Erlaubnisse (§ 34k GewO neu-Erlaubnisse) ausstellen etc. \r\n3\r\nUm die Prozesse nachhaltig effektiv aufzusetzen, sollte eruiert werden, ob ein Zeitraum der \r\nüberlappenden Gültigkeiten der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k Abs 6 GewO neu eingeführt werden \r\nkann.\r\nGemeinsam für eine zukunftsfähige Wirtschaft\r\nDer Handel sieht sich mit einer Vielzahl an Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört eine überbordende \r\nund komplexe Bürokratie, welche eher Ressourcen bindet, als die eigentlichen Ziele erreicht. Dies betrifft \r\nvielen administrativen Auflagen und Prozesse, welche die Unternehmen erfüllen und umsetzen müssen. Es \r\nfehlt an Effizienz und Zielorientiertheit.\r\nDer Handel ist eine zentrale Säule der deutschen und europäischen Wirtschaft. So betrug der Handel 2023 \r\nganze 15,5 Prozent am deutschen Bruttoinlandsprodukt. Durch den täglichen Kontakt mit den Kundinnen und \r\nKunden ist der Handel eng mit der Zivilgesellschaft verknüpft. Um weiterhin einen starken Handel zu \r\ngewährleisten, bedarf es des aktiven Einsatzes der Gesetzgeber für konstruktive und pragmatische Lösungen. \r\nEine naheliegende Lösung ist der Abbau bürokratischer Hürden und das Verschlanken von Prozessen. Es gilt, \r\ngemeinsam den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu gestalten!\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nMediaMarktSaturn Germany\r\nIm Lobbyregister eingetragen unter: R003601.\r\nEs gilt der Verhaltenskodex der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-09"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018469","regulatoryProjectTitle":"Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/17/94/590422/Stellungnahme-Gutachten-SG2507240018.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1 of 2\r\nWednesday, July 9, 2025 at 16:43:35 Central European Summer Time Wednesday, July 9, 2025 at 16:43:35 Central European Summer Time\r\nBetreA: BetreA: WG: Schreiben BMJV Verbraucherkreditrichtlinie\r\nDatum: Datum: Mittwoch, 9. Juli 2025 um 16:43:34 Mitteleuropäische Sommerzeit\r\nVon: Von:\r\nAn: An:\r\nAnlagen: Anlagen: Position_MediaMarktSaturn_Verbraucherkreditverträge[5].pdf\r\nSehr \r\nich wende mich heute im Namen von MediaMarktSaturn bezüglich des Entwurfs eines\r\nGesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge an\r\nSie. Ich bin für MediaMarktSaturn unter R003601 im Lobbyregister des Bundestags\r\neingetragen.\r\nMediaMarktSaturn, mit Sitz in Ingolstadt, ist gemessen an Umsatz, Fläche sowie der Zahl der\r\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter Europas führendes Handelsunternehmen für Consumer\r\nElectronics. Mit rund 400 Standorten und mehr als 18.000 Mitarbeiterinnen und\r\nMitarbeitern versorgen wir hierzulande die Verbraucherinnen und Verbraucher mit\r\nelektronischen ArYkeln des täglichen Bedarfs. Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden\r\ndabei stets ein angenehmes und zuverlässiges Einkaufserlebnis bieten. Dazu gehört auch die\r\nEntscheidung über die jeweils komfortabelste Zahlungsmethode. In den vergangenen Jahren\r\nerfreuen sich unsere flexiblen Zahlungsmodelle wie z.B. die Möglichkeit einer\r\nRatenfinanzierung bei einer unserer Partnerbanken oder unser Zinia Rechnungskauf (Erst\r\nkaufen, dann bezahlen) einer immer stärkeren Beliebtheit. Der finanzielle Schutz unserer\r\nKundinnen und Kunden steht für uns bei diesen Angeboten stets an erster Stelle.\r\nBeim aktuellen Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über\r\nVerbraucherkreditverträge sehen wir zum aktuellen Zeitpunkt noch OpYmierungspotenziale,\r\num die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und gleichzeiYg die\r\nbürokraYschen Lasten so gering wie möglich zu halten. Die vorgeschlagenen Regelungen\r\nbringen erhebliche prakYsche Herausforderungen mit sich, die die Ressourcen der\r\nUnternehmen auf die Verwaltung stad auf die eigentliche Zielerreichung lenken und die\r\nProzesse in die Länge ziehen. Wir sehen dabei vor allem drei entscheidende Punkte im\r\nBereich der Kreditvermidlung, die im weiteren Verfahren aufgegriffen werden sollten.\r\nHoher Aufwand für die Erlaubnis zur Vermidlung von Darlehen ohne Hoher Aufwand für die Erlaubnis zur Vermidlung von Darlehen ohne\r\nMehrwert: Mehrwert: Die geplanten Maßnahmen sehen vor, dass Gewerbetreibende, die\r\nVerbraucherdarlehensverträge vermideln oder Dride hierzu beraten möchten, dafür\r\nSorge tragen müssen, dass alle Beschähigten, die in Vermidlungs- oder\r\nBeratungsvorgänge involviert sind bzw. dafür verantwortlich zeichnen, über die\r\nerforderliche Sachkunde verfügen und diese regelmäßig aktualisieren. Dafür ist zum\r\neinen eine IHK-Prüfung und zum anderen eine jährliche Fortbildung aller zuständigen\r\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen. Dies ist mit einem unverhältnismäßigen\r\nEinsatz der Unternehmen und aufwändigen Prozessen verbunden: Allein bei\r\nMediaMarktSaturn müssten ca. 2.000 Personen geschult und administriert werden.\r\nInsgesamt muss mit AnfangsinvesYYonen und jährlichen Kosten in Millionenhöhe\r\ngerechnet werden. Ein effizienteres Vorgehen, welches dem Ziel, Verbraucherinnen\r\n2 of 2\r\nund Verbraucher gut beraten zu können, besser gerecht werden würde, wäre, die\r\nProduktschulungen direkt von den Finanzierungsbanken durchführen zu lassen. Da\r\ndiese die Produkte detaillierter kennen als die IHK, könnten sie zielgerichteter und\r\npraxisnäher schulen. Zudem wäre es denkbar, den Sachkundenachweis auf die\r\nGeschähsführer (als Vertreter der Gesellschah) zu beschränken, da die Gesellschah als\r\njurisYsche Person gegenüber Driden ohnehin als Vermidler auhrid.\r\nNeu zu schaffendes Register fragt bereits vorliegende InformaYonen ab: Neu zu schaffendes Register fragt bereits vorliegende InformaYonen ab: Die\r\nGewerbetreibenden, die Verbraucherkreditverträge vermideln, sollen sich laut\r\naktuellem Referentenentwurf „unverzüglich“ in ein neu zu schaffendes IHK-Register\r\neintragen. Die Notwendigkeit dieses Registers erscheint jedoch fraglich, da bereits im\r\nImpressum der Gewerbetreibenden zwingend auf die Erlaubnis zur Vermidlung von\r\nVerbraucherkrediten hingewiesen werden muss – und ein solcher Hinweis für\r\nVerbraucherinnen und Verbraucher leichter und niederschwelliger zugänglich ist als\r\nein eigenständiges, womöglich unbekanntes Register. Hinzu kommt, dass die\r\nGewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht flächendeckend von allen IHKs erteilt wird.\r\nFür den Nachweis der Erlaubnis zur Vermidlung von Verbraucherkreditverträgen\r\ngenügt zur Zielerreichung ein entsprechender Eintrag im Impressum,\r\ndarüberhinausgehende Anforderungen würden nur vermeidbaren Mehraufwand\r\nbedeuten.\r\nDie Umsetzungsfrist wird den Anforderungen nicht gerecht: Die Umsetzungsfrist wird den Anforderungen nicht gerecht: Die neuen\r\nVorschrihen sollen – mit gleichzeiYgem Erlöschen der Gewerbeerlaubnis nach § 34c\r\nGewO – bereits zum 20. November 2026 in Krah treten. Dies entspricht zwar den\r\nVorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, doch ist es unrealisYsch, dass\r\nUnternehmen, IHKs und Gewerbeämter binnen weniger Monate für alle\r\nNiederlassungen die nöYgen Prozesse etablieren, Personal rekruYeren und schulen,\r\ndie Sachkundeprüfungen durchführen und die neuen § 34k GewO Erlaubnisse erteilen\r\nkönnen. Um die Prozesse nachhalYg effekYv aufzusetzen, sollte eruiert werden, ob ein\r\nZeitraum der überlappenden GülYgkeiten der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k\r\nAbs 6 GewO neu eingeführt werden kann.\r\nWir hoffen sehr, mit diesen Anmerkungen den weiteren Gesetzgebungsprozess akYv\r\nunterstützen zu können. Zusammenfassend finden Sie anbei nochmal unsere Ideen in einem\r\nPosiYonspapier. Gerne tauschen wir uns auch persönlich mit Ihnen und Ihrem Team aus, um\r\ndie prakYschen Herausforderungen aus dem aktuellen Referentenentwurf für die\r\nHandelsbranche darzulegen. Zur konkreten AbsYmmung des Termins kann Ihr Team gerne\r\ndirekt auf mich zukommen. Für eine wohlwollende Prüfung Ihres Terminkalenders bedanke\r\nich mich bereits heute und stehe für weitere Rückfragen sehr gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018469","regulatoryProjectTitle":"Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fc/d5/607851/Stellungnahme-Gutachten-SG2508280013.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1 of 1\r\nMonday, August 11, 2025 at 14:18:19 Central European Summer Time Monday, August 11, 2025 at 14:18:19 Central European Summer Time\r\nBetreA: BetreA: Gesprächsanfrage bezüglich des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über\r\nVerbraucherkreditverträge\r\nDatum: Datum: Montag, 11. August 2025 um 14:18:15 Mitteleuropäische Sommerzeit\r\nVon: Von:\r\nAn: An:\r\nAnlagen: Anlagen: Position_MediaMarktSaturn_Verbraucherkreditverträge[5][16][1][2].pdf\r\nSehr \r\nich wende mich heute im Namen von MediaMarktSaturn mit einer Gesprächsanfrage bezüglich des\r\nEntwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über\r\nVerbraucherkreditverträge an Sie. Ich bin für MediaMarktSaturn unter R003601 im Lobbyregister\r\ndes Bundestags eingetragen. MediaMarktSaturn ist gemessen an Umsatz, Fläche sowie der Zahl\r\nder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Europas führendes Handelsunternehmen für Consumer\r\nElectronics. Mit rund 400 Standorten und mehr als 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern\r\nversorgen wir hierzulande die Verbraucherinnen und Verbraucher mit elektronischen Artikeln\r\ndes täglichen Bedarfs.\r\nWir möchten unseren Kundinnen und Kunden dabei stets ein angenehmes und zuverlässiges\r\nEinkaufserlebnis bieten. Dazu gehört auch die Entscheidung über die jeweils komfortabelste\r\nZahlungsmethode. In den vergangenen Jahren erfreuen sich unsere flexiblen Zahlungsmodelle wie\r\nz.B. die Möglichkeit einer Ratenfinanzierung bei einer unserer Partnerbanken oder unser Zinia\r\nRechnungskauf (Erst kaufen, dann bezahlen) einer immer stärkeren Beliebtheit. Der finanzielle Schutz\r\nunserer Kundinnen und Kunden steht für uns bei diesen Angeboten stets an erster Stelle.\r\nBeim aktuellen Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über\r\nVerbraucherkreditverträge sehen wir aber zum aktuellen Zeitpunkt noch Op\\mierungspotenziale,\r\num die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und gleichzei\\g die\r\nbürokra\\schen Lasten so gering wie möglich zu halten. Die vorgeschlagenen Regelungen bringen\r\nerhebliche prak\\sche Herausforderungen mit sich, die die Ressourcen der Unternehmen auf die\r\nVerwaltung sta^ auf die eigentliche Zielerreichung lenken und die Prozesse in die Länge ziehen. Wir\r\nsehen dabei verschiedene Punkte im Bereich der Kreditvermi^lung, die im weiteren Verfahren\r\naufgegriffen werden sollten. Unser entsprechendes Posi\\onspapier finden Sie anbei.\r\nVor diesem Hintergrund und der geplanten Kabinettbefassung Anfang September würden wir\r\nuns sehr gerne zeitnah mit Ihnen und Ihrem Team zum aktuellen Referentenentwurf\r\naustauschen, um die prak\\schen Herausforderungen für die Handelsbranche darzulegen.\r\nFür eine wohlwollende Prüfung Ihres Terminkalenders bedanke ich mich bereits heute. Zur konkreten\r\nAbs\\mmung des Termins könne Sie oder Ihr Team gerne direkt auf mich zukommen. Darüber hinaus\r\nstehe ich gerne jederzeit für weitere Rückfragen zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018469","regulatoryProjectTitle":"Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/78/5c/634099/Stellungnahme-Gutachten-SG2510280010.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1 of 2\r\nMonday, October 20, 2025 at 3:24:24 PM Central European Summer Time\r\nBetre@: Betre@: Betre@: Vielen Dank für den konstruktiven Austausch zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie\r\nDatum: Montag, 20. Oktober 2025 um 10:40:59 Mitteleuropäische Sommerzeit\r\nVon:\r\nAn:\r\nCC:\r\nAnlagen: Anlagen: Anlagen: Position_MediaMarktSaturn_Verbraucherkreditverträge[4][1].pdf\r\nExternal to the Groupe / en provenance de l'extérieur du Groupe\r\nSehr geehrter ,\r\nim Namen von MediaMarktSaturn, meiner Kollegin und meines Kollegen möchte ich mich\r\nnochmals herzlich für das konstruktive Gespräch zur Umsetzung der EU\u0002Verbraucherkreditrichtlinie am 15.10.2025 bedanken. Wir ho@en, dass unsere Ausführungen für\r\nden weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens hilfreich sind und würden uns freuen,\r\nwenn die angesprochenen Erleichterungen beim Sachkundennachweis noch Berücksichtigung\r\nim Verfahren finden.\r\nDer Vollständigkeit halber finden Sie anbei nochmals unsere schriftliche Position zur\r\nVerbraucherkreditrichtlinie. Darin sind neben den im Gespräch bereits angesprochenen\r\nPunkten auch weitere Vorschläge enthalten. Die Position haben wir ebenfalls Ihrer Kollegin\r\nverbunden mit einer Gesprächsanfrage übermittelt und ho@en auch von \r\nSeite auf entsprechende Unterstützung.\r\nWie besprochen, stehen wir Ihnen und Ihrem Team in den kommenden Wochen gerne für einen\r\nfortlaufenden Austausch zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie zur Verfügung. Melden\r\nSie sich gerne jederzeit, falls Sie weitere Informationen oder Einblicke von unserer Seite\r\nwünschen.\r\nDarüber hinaus würden wir uns freuen, mit Ihnen auch zu weiteren verbraucherpolitischen\r\nThemen im Laufe der Legislaturperiode im Austausch zu bleiben.\r\nDanke und Beste Grüße,\r\nKind regards,\r\nDanke und Beste Grüße,\r\nKind regards,\r\n-------------------------------------------\r\nMediaMarktSaturn Retail Group\r\n2 of 2"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018469","regulatoryProjectTitle":"Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/89/6f/634101/Stellungnahme-Gutachten-SG2510280011.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nSchlanke Prozesse für zielorientierten Schutz \r\nvon Verbraucherinnen und Verbrauchern \r\n(Stand: September 2025) \r\nMediaMarktSaturn, mit Sitz in Ingolstadt, ist gemessen an Umsatz, Fläche sowie der Zahl der \r\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter Europas führendes Handelsunternehmen für Consumer Electronics. \r\nAuch in Deutschland sind wir seit Jahren die Nummer Eins im Elektrofachhandel: Mit rund 400 Standorten \r\nund mehr als 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgen wir die Verbraucherinnen und \r\nVerbraucher in Deutschland über offline und online Kanäle tagtäglich mit elektronischen Artikeln des \r\ntäglichen Bedarfs. Pro Arbeitstag besuchen ca. 700.000 Menschen in Deutschland einen unserer Märkte, \r\num bei uns ihren Computer für die Arbeit, Geräte für die heimische Küche, ihr Mobiltelefon oder viele \r\nweitere Produkte zu erwerben. Darüber hinaus bieten wir unseren Kundinnen und Kunden einen \r\numfassenden Service an, von Aufbau über Installation bis Technikhilfe zu Hause und können mit unseren \r\nMärkten in der Fläche kurze Wege für Umtausch, Ersatzteile, Reparatur und alle anderen Services \r\ngewährleisten. Europaweit beschäftigen wir aus Deutschland heraus rund 50.000 Menschen und betreiben \r\nmehr als 1.000 Märkte. Wir gehören zu 100 % zur CECONOMY AG. \r\nIn unserem Handeln leitet uns unser Verhaltenskodex, welcher verbindliches Verhalten bzgl. u.a. \r\nMenschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards, Antidiskriminierung sowie Klima- und Umweltschutz \r\nfestlegt. Er gilt für uns sowie für unsere Zulieferer und Partner. \r\n \r\nBürokratische Auflagen führen nicht automatisch zu verbessertem Schutz von Verbraucherinnen und \r\nVerbrauchern \r\nDer Einzelhandel ist mit 300.000 Unternehmen und einem Umsatz von rund 577 Milliarden Euro nach \r\nIndustrie und Handwerk die drittgrößte Wirtschaftsbranche. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland \r\nwird maßgeblich von privatem Konsum getragen, fairer Wettbewerb im Handel sorgt für stabile \r\nVerbraucherpreise. Mit mehr als 3,1 Millionen Beschäftigten ist der Einzelhandel einer der größten \r\nArbeitgeber Deutschlands. \r\nJedoch sieht sich der Handel in Deutschland und Europa mit hohen bürokratischen und damit finanziellen \r\nBelastungen konfrontiert. Wo wir als MediaMarktSaturn das Ziel des verbesserten Schutzes von \r\nVerbraucherinnen und Verbrauchern selbstverständlich teilen, wird der Weg dorthin durch den aktuellen \r\nGesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge eher \r\nerschwert als gefördert. So sehen die Regelungen erhebliche praktische Herausforderungen vor, welche \r\ndie Ressourcen der Unternehmen wieder einmal in die Verwaltung, statt in die eigentliche Erreichung der \r\nZiele verlagern und Prozesse in die Länge ziehen. Um die angestrebte Verbesserung des \r\nVerbraucherschutzes wirksam, schnell und nachhaltig zu erreichen, muss der Entwurf praxistauglicher \r\nausgestaltet und müssen unnötige bürokratische Belastungen vermieden werden. \r\n2\r\nHoher Aufwand für die Erlaubnis zur Vermittlung von Darlehen ohne Mehrwert: Laut § 34k Abs 6 GewO \r\nneu soll bestimmt werden, dass Gewerbetreibende, die den Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen \r\nim Sinne des § 491 Absatz 2 BGB-neu vermitteln oder Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen, \r\nsicherstellen müssen, dass Personen in Leitungsfunktion über die erforderliche Sachkunde verfügen und \r\ndiese regelmäßig aktualisieren. Hierfür muss eine Prüfung der IHK sowie eine wiederkehrende \r\nWeiterbildung für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Die aktuelle Definition der \r\n„gewissen Anzahl an Personen in Leitungsfunktion“ ist im Gesetzentwurf sehr ungenau gefasst und lässt \r\nfür Interpretationen sehr großen Spielraum. Das kann zu einer uneinheitlichen Anwendung der \r\nverschiedenen Behörden führen. Zudem ist die Prüfung und Weiterbildung mit einem \r\nunverhältnismäßigen Einsatz der Unternehmen und aufwändigen Prozessen verbunden: Bei den ca. 400 \r\nLadengeschäften, die MediaMarktSaturn allein in Deutschland besitzt, müssten bei 6 Arbeitstagen und 10h \r\nÖffnungszeit je Ladengeschäft vier bis fünf Personen den beschriebenen Sachkundenachweis erhalten, \r\nalso ca. 2.000 Personen. Um dies zu administrieren, müsste wiederum ein neuer Zuständigkeitsbereich im \r\nUnternehmen aufgebaut werden. Dies würde in ca. 3 Mio. EUR als Anfangsinvestition und jährlichen Kosten \r\nvon ca. 1 Mio. EUR resultieren. \r\nDes Weiteren sollen sich die Gewerbetreibenden, die Verbraucherkreditverträge vermitteln, \r\n„unverzüglich“ in ein neues, eigens geschaffenes Register der IHK eintragen. Die Antwort auf die Frage der \r\nSinnhaftigkeit dieses Registers bleibt jedoch offen, da schon im Impressum der Gewerbetreibenden auf \r\ndie Erlaubnis zur Vermittlung von Verbraucherkrediten hingewiesen werden muss. Dieses würde von \r\nVerbraucherinnen und Verbrauchern eher und niedrigschwellig konsultiert werden können als ein \r\neigenständiges, gegebenenfalls unbekanntes Register. Darüber hinaus wird die Gewerbeerlaubnis nach § \r\n34c GewO nicht deutschlandweit flächendeckend von den IHKs ausgestellt. \r\nMit den neuen Regelungen würden abermals bürokratische Auflagen für Unternehmen geschaffen \r\nwerden, die, so die Orientierung auf europäischer Ebene, eigentlich abgebaut werden sollen, um die \r\nWettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. \r\nEin effizienteres Vorgehen, welches dem Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher gut beraten zu können, \r\nbesser gerecht werden würde, wäre, dass die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die \r\nFinanzierungsbanken erfolgen. Dies erfolgt bereits heute in ähnlicher Form aufgrund einer Anordnung der \r\nBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedes Jahr. Der Vorteil ist, dass die \r\nFinanzierungsbanken genauere Informationen über die Produkte besitzen als bspw. die IHK und damit \r\nspezifischer schulen können. Begrüßenswert wäre außerdem, den Sachkundenachweis auf \r\nGeschäftsführer (als Vertreter der Gesellschaft) zu beschränken, da nach außen der Vermittler der \r\nFinanzierung ohnehin nicht die Einzelperson, sondern die Gesellschaft ist. Für den Nachweis der Erlaubnis, \r\nVerbraucherkreditverträge zu vermitteln, reicht außerdem ein Eintrag im Impressum. Alles darüber hinaus \r\nwürde die Zielerreichung nicht verbessern und würde damit vermeidbaren Mehraufwand bedeuten. \r\nUmsetzungs- und Übergangsfristen werden den Anforderungen nicht gerecht: Bis zum 31. Mai 2027 \r\nmüssen alle Gewerbetreibenden, die aktuell eine Erlaubnis gemäß § 34c GewO besitzen, einen neuen \r\n3\r\nAntrag für die § 34 k GewO-Erlaubnis stellen. Darlehnsvermittler, die bisher über eine Erlaubnis verfügen \r\nund seit dem 1.1.2021 ununterbrochen als Darlehnsvermittler tätig waren, bedürfen keiner \r\nSachkundeprüfung, wenn sie die Erlaubnis bis zum 31.05.2027 beantragen und die ununterbrochene \r\nTätigkeit nachweisen. \r\nAuch wenn hier versucht wurde, flexible Lösungen zu finden, zeigt die Realität, dass eine Vielzahl der \r\nErlaubnisse erst nach dem 01.01.2021 ausgestellt wurde und eine ununterbrochene Tätigkeit auf Grund \r\nLockdown und den damit verbundenen Geschäfts-/Marktschließungen damit nicht unter diese Ausnahme \r\nfällt. Der zielorientierte Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern wäre allerdings bereits gesichert, \r\nwenn eine mindestens zwei-jährige Tätigkeit unter der Erlaubnis §34C für das weitere Erlangen der \r\nErlaubnis nach §34K ausreichend wäre. \r\nGrundsätzlich sind auch die verlängerten Fristen zur Antragstellung bis zum 31.05.2027 aufgrund der \r\nbisherigen Erfahrungen mit dem Erlangen der Erlaubnis nach § 34c nicht umsetzbar. Da derzeit noch keine \r\nUmsetzungskonzepte für die Erlangung des Sachkundenachweises vorliegen, ist mit Verzögerungen zu \r\nrechnen. Weder Unternehmen noch die IHK oder Gewerbeämter, können innerhalb des vorgegebenen \r\nZeitraums für alle Niederlassungen der Unternehmen in Deutschland die erforderlichen Prozesse \r\naufsetzen, Personal einstellen, schulen, Sachkundeprüfungen abnehmen und neue Erlaubnisse (§ 34k \r\nGewO-neu) ausstellen. \r\nGemeinsam für eine zukunftsfähige Wirtschaft \r\nDer Handel sieht sich mit einer Vielzahl an Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört eine überbordende \r\nund komplexe Bürokratie, welche eher Ressourcen bindet, als die eigentlichen Ziele erreicht. Dies betrifft viele \r\nadministrative Auflagen und Prozesse, welche die Unternehmen erfüllen und umsetzen müssen. Es fehlt an \r\nEffizienz und Zielorientiertheit. \r\nDer Handel ist eine zentrale Säule der deutschen und europäischen Wirtschaft. So betrug der Handel 2023 \r\nganze 15,5 Prozent am deutschen Bruttoinlandsprodukt. Durch den täglichen Kontakt mit den Kundinnen und \r\nKunden ist der Handel eng mit der Zivilgesellschaft verknüpft. Um weiterhin einen starken Handel zu \r\ngewährleisten, bedarf es des aktiven Einsatzes der Gesetzgeber für konstruktive und pragmatische Lösungen. \r\nEine naheliegende Lösung ist der Abbau bürokratischer Hürden und das Verschlanken von Prozessen. Es gilt, \r\ngemeinsam den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu gestalten! \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nMediaMarktSaturn Germany \r\nIm Lobbyregister eingetragen unter: R003601. \r\nEs gilt der Verhaltenskodex der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018557","regulatoryProjectTitle":"Praxisgerechte Durchführungsgesetzgebung zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7d/2c/590424/Stellungnahme-Gutachten-SG2507240014.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nVereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung \r\n(EUDR) aus Sicht der Handelsbranche\r\n(Stand: Mai 2025)\r\nMediaMarktSaturn, mit Sitz in Ingolstadt, ist gemessen an Umsatz, Fläche sowie der Zahl der \r\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter Europas führendes Handelsunternehmen für Consumer \r\nElectronics. Auch in Deutschland sind wir seit Jahren die Nummer Eins im Elektrofachhandel: Mit \r\nrund 400 Standorten und mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgen wir die \r\nVerbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland über offline und online Kanäle tagtäglich mit \r\nelektronischen Artikeln des täglichen Bedarfs. Pro Arbeitstag besuchen ca. 700.000 Menschen in \r\nDeutschland einen unserer Märkte, um bei uns ihren Computer für die Arbeit, Geräte für die \r\nheimische Küche, ihr Mobiltelefon oder viele weitere Produkte zu erwerben. Darüber hinaus bieten \r\nwir unseren Kundinnen und Kunden einen umfassenden Service an, von Aufbau über Installation \r\nbis Technikhilfe zu Hause und können mit unseren Märkten in der Fläche kurze Wege für Umtausch, \r\nErsatzteile, Reparatur und alle anderen Services gewährleisten. Europaweit beschäftigen wir aus \r\nDeutschland heraus rund 50.000 Menschen und betreiben rund 1.000 Märkte. Wir gehören zu 100 \r\n% zur CECONOMY AG.\r\nIn unserem Handeln leitet uns unser Verhaltenskodex, welcher verbindliches Verhalten bzgl. u.a. \r\nMenschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards, Antidiskriminierung sowie Klima- und \r\nUmweltschutz festlegt. Er gilt für uns sowie für unsere Zulieferer und Partner.\r\nSchutz der Wälder sicherstellen – Verantwortung entlang der Lieferkette gerecht verteilen\r\nAls in Europa tätiges Consumer Electronics Handelsunternehmen begrüßen wir grundsätzlich die \r\numweltpolitischen Zielsetzungen der Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie \r\nLieferketten in der EU (EUDR). Wir bekennen uns ausdrücklich zum Schutz der Wälder und zur \r\nFörderung nachhaltiger Lieferketten. Der Erhalt der Wälder ist für das globale Klima, die Artenvielfalt \r\nund die Lebensgrundlagen künftiger Generationen von zentraler Bedeutung. \r\nDie praktische Ausgestaltung und Umsetzung der EUDR wirft jedoch eine Reihe gravierender \r\nHerausforderungen auf, die sowohl große Handelsunternehmen als auch KMU betreffen. Da \r\nMediaMarktSaturn mit seinen Märkten und Gesellschaften sowohl als KMU als auch als Nicht-KMU im \r\neuropäischen Markt vertreten ist, sind wir von den Auswirkungen der EUDR in besonderer Weise \r\nbetroffen. Zudem haben Händler wie wir keine direkte Kontrolle über Produktionsprozesse oder \r\nRohstoffquellen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sollte bei Produzenten \r\nund Importeuren liegen, da diese den besten Zugang zu den relevanten Informationen in der \r\nLieferkette besitzen und die größte Steuerungsmöglichkeit haben. Zwar können Händler nun auf die \r\nSorgfaltserklärung ihres Lieferanten referenzieren. Gleichwohl verbleibt die Haftung für Richtigkeit \r\nund Vollständigkeit bei dem Händler selbst und führt somit zu einem unkalkulierbaren Risiko.\r\n2\r\nChance EUDR praktikabel und rechtssicher anzupassen\r\nWir unterstützen ausdrücklich die Forderung, die EUDR in die laufenden Omnibus-Erleichterungen \r\n(„Bürokratieentlastungspaket“) der EU einzubeziehen. Dies würde eine Anpassung und \r\nVereinfachung der regulatorischen Vorgaben insbesondere für Handelsunternehmen ermöglichen. \r\nIm Sinne einer praktikablen, rechtssicheren und wettbewerbsneutralen Umsetzung sind folgende \r\nPunkte entscheidend:\r\n• Einführung Konzernprivileg: In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich die \r\nNotwendigkeit der Einführung eines Konzernprivilegs betonen, da die operative und IT-seitige \r\nUmsetzung der aktuellen Vorgaben für große Handelsunternehmen andernfalls kaum zu \r\nbewältigen ist: Insbesondere große Handelsunternehmen mit komplexen \r\nGesellschaftsstrukturen werden von der aktuellen EUDR-Regelung unverhältnismäßig stark \r\nbetroffen. Es fehlt ein Konzernprivileg, das konzerninternen Informationsaustausch und \r\nvereinfachte Sorgfaltspflichten ermöglicht. Die Einführung eines solchen Privilegs würde den \r\nadministrativen Aufwand spürbar reduzieren und die Umsetzung erleichtern.\r\n• Klärungs- und Anpassungsbedarf bezüglich neuer Leitlinien: Die im April 2025 veröffentlichten \r\nneuen Vereinfachungen, FAQs und Guidance bringen einen veränderten Prozessablauf und \r\nneue Anforderungen für die Erstellung von Sorgfaltserklärungen mit sich. Hier besteht \r\nweiterhin erheblicher Klärungsbedarf (z.B. Abgabe einer jährlichen Sorgfaltserklärung durch \r\nAngabe einer Planmenge), weshalb die Kommission weitere, praxisnahe Ausführungen und \r\nHilfestellungen bereitstellen muss.\r\n• Verschiebung des Inkrafttretens und ausreichende Übergangsfristen: Die Komplexität der \r\nEUDR sowie die erst im April 2025 veröffentlichten neuen FAQ und Leitlinien erfordern längere \r\nVorlaufzeiten zur Anpassung von Prozessen und IT-Systemen. Wir fordern daher eine \r\nVerschiebung der vollständigen Anwendung der EUDR, bis wesentliche technische und \r\nrechtliche Fragen geklärt sind und praktikable Umsetzungsleitfäden zur Verfügung stehen.\r\nGleiche Wettbewerbsbedingungen für Handelsunternehmen\r\nDie EUDR darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten von europäischen \r\nHandelsunternehmen führen. Sie muss praxistauglich, verhältnismäßig und rechtssicher ausgestaltet \r\nwerden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Um diese zu gewährleisten, ist die \r\nUmsetzung der oben genannten Punkte erforderlich. Für einen konstruktiven Dialog stehen wir zur \r\nVerfügung und unterstützen das Ziel des Waldschutzes entlang der Lieferketten. \r\nWir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n3\r\nMediaMarktSaturn Retail Group\r\nIm Lobbyregister eingetragen unter: R003601.\r\nEs gilt der Verhaltenskodex der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018557","regulatoryProjectTitle":"Praxisgerechte Durchführungsgesetzgebung zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8a/b1/590426/Stellungnahme-Gutachten-SG2507240016.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1 of 2\r\nMonday, July 14, 2025 at 14:25:09 Central European Summer Time Monday, July 14, 2025 at 14:25:09 Central European Summer Time\r\nBetre>: Betre>: Dank für das Gespräch / Positionen MediaMarktSaturn\r\nDatum: Datum: Montag, 14. Juli 2025 um 14:25:08 Mitteleuropäische Sommerzeit\r\nVon: Von:\r\nAn: An:\r\nAnlagen: Anlagen: Position_MediaMarktSaturn_Verbraucherkreditverträge.pdf, 250505_MediaMarkt\r\nSaturn_Wettbewerbsfähigkeit durch Bürokratieabbau.pdf, MediaMarktSaturn_Positionspapier EUDR.pdf\r\n  Sehr geehr\r\nvielen Dank noch einmal für das freundliche und konstruktive Gespräch am 09. Juli.  Ich freue\r\nmich sehr, wenn wir den gemeinsamen Dialog aufrechterhalten und verstetigen.\r\nDer Vollständigkeit halber hier noch einmal der Hinweis, dass ich für MediaMarktSaturn unter\r\nR003601 im Lobbyregister des Bundestags eingetragen bin und mich selbstverständlich dem\r\nVerhaltenskodex verpflichtet sehe.\r\nSie haben uns freundlicherweise die Möglichkeit gegeben, noch weitere Anliegen bzw.\r\nPositionen zu übermitteln. Daher möchte ich Ihnen anbei unsere Positionen zur sogenannten\r\nEURD, zur Verbraucherkreditrichtlinie sowie zu Bürokratieabbau allgemein senden.\r\nDa insbesondere die ersten beiden Punkte von großer Relevanz für unser Unternehmen sind,\r\nwäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn ich mich mit Ihnen, oder jemandem aus Ihrem Haus,\r\nzeitnah noch einmal dazu austauschen dürfte.\r\nEU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Wir unterstützen das Ziel für\r\nmehr Nachhaltigkeit auch mit eigenen Bemühungen. Doch die sogenannte EUDR legt all\r\nihren Adressaten immense Bürden auf, die nicht zur Zielerreichung beitragen. Wir\r\nHändler stehen vor der Aufgabe, Verantwortung für Schritte in unserer Lieferkette zu\r\nübernehmen, wo wir kaum Einfluss haben können. Zwar können Händler auf die\r\nSorgfaltserklärung ihres Lieferanten referenzieren. Gleichwohl verbleibt die Haftung für\r\nRichtigkeit und Vollständigkeit bei dem Händler selbst und führt somit zu einem\r\nunkalkulierbaren Risiko. Es braucht eine Verschlankung der Aufgaben und Aufgaben-/\r\nVerantwortungsaufteilung in der Lieferkette. So sollte die EUDR Teil der\r\nOmnibusverfahren werden und außerdem das in Kraft treten noch einmal verschoben\r\nwerden, damit sich die Adressaten auf die neuen, umfangreichen Bedingungen einstellen\r\nkönnen. Diese Woche wurde von 18 Mitgliedstaaten ein Brief an die Kommission in der\r\nSache gesendet: \"We urge the European Commission to swiftly include the Deforestation\r\nRegulation in its simplification plans in order to ensure coordinated and e>ective\r\nimplementation of the EUDR across the EU“. Es erschließt sich nicht, warum\r\nDeutschland sich diesem Brief nicht angeschlossen hat. Das Anliegen würde die hiesige\r\nWettbewerbsfähigkeit stärken.\r\nVerbraucherkreditrichtlinie Verbraucherkreditrichtlinie: Hier wird eine neue EU-Richtlinie in Deutschland\r\numgesetzt, doch wird hier mehr Bürokratie und Aufwand gescha>en als notwendig oder\r\nzielführend. So muss bspw. eine große Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen\r\nSachkundenachweis erhalten, um Verbraucherkredite vermitteln zu können, dafür\r\ngeschult und regelmäßig fortgebildet werden. Um dies unternehmensintern zu verwalten,\r\nmüssten wieder neue Prozesse und vor allem neue Zuständigkeiten (eine neue Abteilung)\r\ngescha>en werden. Einfacher und e>izienter wäre es, wenn die Finanzierungsbanken, die\r\ndas Wissen ohnehin haben, und auch die Kredite halten, die Schulungen durchführen\r\n2 of 2\r\nwürden. Auch eine niedrigere Frequenz der Fortbildungen wäre sinnvoll – es ist nicht zu\r\nerwarten, dass es einmal im Jahr Neuerungen gibt. Schließlich soll auch ein neues\r\nRegister etabliert werden, um über Unternehmen zu informieren, welche Kredite\r\nvermitteln dürfen. Dies ist aufwändig und würde auch von Verbraucherinnen und\r\nVerbrauchern eher weniger konsultiert werden als bspw. das Impressum auf der Website\r\ndes Unternehmens, welches schnell und einfach angepasst werden kann.\r\nBürokratieabbau Bürokratieabbau: Insgesamt sieht sich der Handel hohen bürokratischen Belastungen\r\ngegenüber. So gibt es insbesondere in der Nachhaltigkeitsgesetzgebung viele\r\nüberlappende Vorschriften, die jetzt glücklicherweise mit den sogenannten\r\nOmnibusgesetzen stückweise abgebaut werden. Doch müssen an anderen Stellen Daten\r\ndoppelt erhoben werden oder auch Informationen vorgehalten werden, welche\r\nUnternehmen laut anderer Gesetze eigentlich gar nicht haben dürfen. Die aufwändige\r\nVerwaltung der Auflagen vereinnahmt viele Ressourcen auf sich. Ressourcen, die an\r\nanderer Stelle viel wichtiger wären. Ein Abbau der bürokratischen Auflagen würde die\r\nWettbewerbsfähigkeit unseres Landes spürbar stärken.\r\nFür Fragen und Anmerkungen aller Art stehe ich selbstverständlich jederzeit gerne zur\r\nVerfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018557","regulatoryProjectTitle":"Praxisgerechte Durchführungsgesetzgebung zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0f/11/613536/Stellungnahme-Gutachten-SG2509110007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1 of 2\r\nTuesday, September 2, 2025 at 12:58:45 PM Central European Summer Time\r\nSubject: Subject: Subject: EAektiver Umweltschutz statt Verwaltungsauflage | Positionspapier MediaMarktSaturn zur EUDR\r\nDate: Friday, 29. August 2025 at 11:19:42 Central European Summer Time\r\nFrom:\r\nTo:\r\nAttachments: Attachments: Attachments: MediaMarktSaturn_Positionspapier EUDR.pdf\r\nExternal to the Groupe / en provenance de l'extérieur du Groupe\r\nSehr \r\nich schreibe Ihnen heute im Namen von MediaMarktSaturn bezüglich der Verordnung (EU)\r\n2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten in der EU (EUDR). Wir sind im Lobbyregister unter\r\nder Nummer R003601 eingetragen.\r\nMediaMarktSaturn mit Hauptsitz in Ingolstadt, ist Europas führender Einzelhändler für\r\nUnterhaltungselektronik in Bezug auf Umsatz, Verkaufsfläche und Anzahl der Mitarbeiter. Wir\r\nbeschäftigen rund 50.000 Mitarbeiter in ganz Europa und betreiben mehr als 1.000 Filialen. Als\r\neuropaweit tätiger Elektronikhändler haben wir uns eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie\r\ngegeben und begrüßen die umweltpolitischen Ziele der EUDR.\r\nDie praktische Gestaltung und Umsetzung der EUDR bringt jedoch eine Reihe komplizierter\r\nHerausforderungen mit sich. Sie nimmt Händler dort in die Verantwortung, wo sie so gut wie\r\nkeine Steuerungs- bzw. Einflussmöglichkeiten haben können: Bei den Produktionsprozessen\r\noder RohstoAquellen. Händler müssen umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen. Tun sie es\r\nnicht, drohen ihnen hohe Strafen. Zwar können Händler nun auf die Sorgfaltserklärungen ihrer\r\nLieferanten verweisen, doch bleibt die Verantwortung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit\r\nbeim Händler, was zu einem unkalkulierbaren Risiko führt.\r\nUm diesem Anspruch dennoch gerecht werden zu können, müssen Händler neue, komplexe\r\nStrukturen mit unverhältnismäßig hohem Ressourcenaufwand und unternehmerischem Risiko\r\naufsetzen. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Idee, die EUDR in die Omnibus\u0002Vereinfachungsmaßnahmen der EU („Bürokratieentlastungspaket“) aufzunehmen. Dies würde\r\neine Anpassung und Vereinfachung der regulatorischen Anforderungen insbesondere für\r\nHandelsunternehmen ermöglichen. Folgende Punkte sind entscheidend:\r\nEinführung eines Gruppenprivilegs: Einführung eines Gruppenprivilegs: Einführung eines Gruppenprivilegs: Um übermäßige Bürokratie und redundante\r\nMeldungen zu vermeiden, sollte es Konzernunternehmen ermöglicht werden, eine\r\nzentrale und einheitliche Sorgfaltserklärung für die gesamte Unternehmensgruppe\r\nabzugeben, anstatt dass jede einzelne Gesellschaft identische Erklärungen einreichen\r\nmuss. Dies würde den Informationsaustausch vereinfachen und die praktische\r\nUmsetzung erheblich erleichtern.\r\nKonkretisierung der Leitlinien für mehr Rechtssicherheit: Konkretisierung der Leitlinien für mehr Rechtssicherheit: Konkretisierung der Leitlinien für mehr Rechtssicherheit: Unternehmen benötigen\r\nklare und verbindliche Vorgaben zu den Anforderungen an Jahresberichte sowie zu den\r\nAufgaben und Verantwortlichkeiten interner Prüfstellen bzw. Compliance-Beauftragter.\r\nPräzisierte Leitlinien und FAQs sind notwendig, um Unsicherheiten in der Auslegung zu\r\nvermeiden und den Unternehmen eine rechtssichere Umsetzung zu ermöglichen.\r\nAufschub und ausreichende Übergangsfristen: Die Komplexität der EUDR und die erst\r\n2 of 2\r\nim August 2025 veröAentlichten neuen FAQs und Leitlinien erfordern längere\r\nVorlaufzeiten für die Anpassung von Prozessen und IT-Systemen. Wir fordern daher, die\r\nvollständige Anwendung der EUDR zu verschieben, bis wichtige technische und\r\nrechtliche Fragen geklärt sind und praktische Umsetzungsleitlinien vorliegen.\r\nDie Ziele der EUDR decken sich mit den Zielen von MediaMarktSaturn. Doch dürfen die\r\nVorgaben nicht zu einem unternehmerischen Risiko für den Handel werden. Die EUDR muss\r\npraxistauglich, verhältnismäßig und rechtssicher ausgestaltet werden; auch, um global faire\r\nWettbewerbsbedingungen zu schaAen.\r\nIch würde mich freuen, mit Ihnen oder ihrem Team in den Austausch treten dazu treten zu\r\ndürfen, wie wir gemeinsam aus Bayern heraus für EAizienz sowie auch zielorientierte\r\nNachhaltigkeit eintreten können. Für eine positive Prüfung meines Anliegens wäre ich sehr\r\ndankbar. Unsere Positionen finden Sie in ausführlicher Form im Anhang dieser Mail. Wir\r\nbedanken uns im Voraus für die Berücksichtigung unserer Vorschläge.\r\nFür Fragen oder weitere Erläuterungen stehe ich Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.\r\nDanke und Beste Grüße,\r\nKind regards,\r\n-------------------------------------------\r\nMediaMarktSaturn Retail Group GmbH\r\nMedia-Saturn-Str. 1.\r\nD-85053 Ingolstadt\r\nManaging Directors: Dr. Kai-Ulrich Deissner, Remko Rijnders\r\nEntered in the Commercial Registry at the Local Court (Amtsgericht) in Ingolstadt HRB 9226"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-08-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018561","regulatoryProjectTitle":"Allgemeiner Bürokratieabbau für den Handel","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/81/57/590467/Stellungnahme-Gutachten-SG2507240021.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nSteigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Handel durch \r\nBürokratieabbau \r\n(Stand: Mai 2025)\r\nMediaMarktSaturn, mit Sitz in Ingolstadt, ist gemessen an Umsatz, Fläche sowie der Zahl der \r\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter Europas führendes Handelsunternehmen für Consumer Electronics. \r\nAuch in Deutschland sind wir seit Jahren die Nummer Eins im Elektrofachhandel: Mit rund 400 Standorten \r\nund mehr als 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgen wir die Verbraucherinnen und \r\nVerbraucher in Deutschland über offline und online Kanäle tagtäglich mit elektronischen Artikeln des \r\ntäglichen Bedarfs. Pro Arbeitstag besuchen ca. 700.000 Menschen in Deutschland einen unserer Märkte, \r\num bei uns ihren Computer für die Arbeit, Geräte für die heimische Küche, ihr Mobiltelefon oder viele \r\nweitere Produkte zu erwerben. Darüber hinaus bieten wir unseren Kundinnen und Kunden einen \r\numfassenden Service an, von Aufbau über Installation bis Technikhilfe zu Hause und können mit unseren \r\nMärkten in der Fläche kurze Wege für Umtausch, Ersatzteile, Reparatur und alle anderen Services \r\ngewährleisten. Europaweit beschäftigen wir aus Deutschland heraus rund 50.000 Menschen und betreiben \r\nmehr als 1.000 Märkte. Wir gehören zu 100 % zur CECONOMY AG.\r\nIn unserem Handeln leitet uns unser Verhaltenskodex, welcher verbindliches Verhalten bzgl. u.a. \r\nMenschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards, Antidiskriminierung sowie Klima- und Umweltschutz \r\nfestlegt. Er gilt für uns sowie für unsere Zulieferer und Partner.\r\nBürokratie bindet Ressourcen und hindert das Wachstum\r\nDer Einzelhandel ist mit 300.000 Unternehmen und einem Umsatz von rund 577 Milliarden Euro nach \r\nIndustrie und Handwerk die drittgrößte Wirtschaftsbranche. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland \r\nwird maßgeblich von privatem Konsum getragen, fairer Wettbewerb im Handel sorgt für stabile \r\nVerbraucherpreise. Mit mehr als 3,1 Millionen Beschäftigten ist der Einzelhandel einer der größten \r\nArbeitgeber Deutschlands. \r\nJedoch zeigt eine Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE-Sommerumfrage 2024 –\r\nBürokratieumfrage der Handelsverbände), dass 89 Prozent der befragten Unternehmen über hohe oder \r\nsehr hohe bürokratische Belastungen klagen. 97 Prozent sehen eine deutliche Erhöhung der \r\nBürokratielasten in den letzten fünf Jahren, insbesondere im filialisierten Handel. In keinem Bereich gäbe \r\nes sinkende Lasten. Dies betrifft sowohl die deutsche als auch die EU-Ebene. So beanspruchen\r\nbeispielsweise die Bürokratieerfordernisse einzelner Regelwerke zur Nachhaltigkeit durch fehlende \r\nAbstimmung untereinander unverhältnismäßig viele Ressourcen und unpräzise Anforderungen beim \r\nEinsatz von KI (AI-Act) schaffen unnötigen Mehraufwand.\r\n2\r\nMediaMarktSaturn begrüßt daher die Vorhaben und Impulse auf europäischer und nationaler Ebene für \r\nmehr Bürokratieabbau, wie beispielsweise die Empfehlung des Draghi-Reportes, nach der mindestens 25 \r\nProzent der Berichtspflichten entfallen sollen. Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Reduktion der \r\nBürokratiekosten für die Wirtschaft um 25% begrüßen wir. Folgende Bereiche bieten sich für deutliche \r\nEntlastungen der Unternehmen an. \r\nWeniger Bürokratie für effizienteren Einsatz der Ressourcen\r\nDie Wettbewerbsfähigkeit einer Wirtschaft hängt in besonderem Maße von der Effizienz der eingesetzten \r\nRessourcen ab. Doch das Wirtschaften des Handels wird in Deutschland und Europa aktuell zu sehr von \r\nbürokratischen Vorschriften dominiert. Dadurch werden zu viele Kapazitäten gebunden und zu viel Geld \r\nfließt in das bloße Verwalten von Auflagen.\r\n• Zu viel Ressourceneinsatz für die Bürokratie und nicht für die eigentlichen Ziele: Viele Regularien \r\nder europäischen Ebene bringen stetig mehr und komplexer werdende Bürokratie mit sich. Aktuelle \r\nBeispiele sind die Corporate Sustainability Reporting Richtlinie (CSRD), die Corporate Sustainability Due \r\nDiligence Richtlinie (CSDDD), Green Claims-Verordnung oder die Verordnung über Entwaldungsfreie \r\nLieferketten (EUDR). Gemein ist den Gesetzen, dass der vorgesehene Berichtsumfang ausufert. So \r\nmüssen Handelsunternehmen aktuell (Dezember 2024)ca. 30 unterschiedliche Nachhaltigkeitsgesetze \r\neinhalten und bearbeiten. Der Ressourceneinsatz muss sich dabei eher auf das Berichtswesen als auf \r\ndie eigentliche Zielerreichung fokussieren. Es bedarf einer dringenden Nachjustierung, Angleichung \r\nund Verschlankung der Pflichten. Das „Omnibus Simplification Package“ muss hier Vereinfachungen \r\nschaffen. Die Zusagen der neuen Bundesregierung zur Unterstützung des „Omnibus“ sind zu begrüßen.\r\nEine zeitnahe Lösung für die verschiedenen europäischen Rechtsakte ist notwendig. Regelungen wie \r\ndie EUDR sollten ebenfalls eingeschlossen werden.\r\n• Bessere Rechtsetzung für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft: Um Ressourcenineffizienzen zu \r\nvermeiden, braucht es vor der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes die Überprüfung auf Effizienz \r\nund Wettbewerbsfähigkeit der Maßnahmen. Beispielsweise bietet es sich an, eine solche Prüfung \r\nstandardisiert im Rahmen der Folgeabschätzung eines Gesetzes einzuführen. Zudem sollte das \r\nRegulatory Scrutiny Board (RSB) im Rahmen seiner Fitnesschecks die Bürokratiekosten eines \r\nGesetzesentwurfs mehr gewichten. Auf deutscher Ebene befürworten wir die von der neuen\r\nBundesregierung geplante Einrichtung eines digitalen Bürokratieportals, sowie die Durchführung von \r\nPraxischecks.\r\n• Doppelung von Datenerhebung ausschließen: Ähnlich wie es bei der \r\nNachhaltigkeitsberichtserstattung zur Dopplung von Daten kommt und diese an verschiedenen \r\nStellen wiederholt angegeben werden müssen, verhält es sich mit dem Transparenzregister gegen \r\nGeldwäsche. Dabei werden dieselben Daten im Transparenzregister abgefragt wie im Handelsregister. \r\nBei Änderungen des Geschäftsführers müssen alle Daten für alle Gesellschaften manuell neu \r\neingegeben werden. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, unnötige \r\ndoppelte Meldungen und Aufzeichnungspflichten abzuschaffen und Datenbanken \r\nzusammenzuführen. Dies muss das Transparenzregister gegen Geldwäsche einbeziehen, um Behörden \r\nund die Wirtschaft zu entlasten.\r\n3\r\n• Abfrage von nicht vorliegenden Informationen vermeiden: Das „Mitteilungsverfahren \r\nKapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine“ (MiKaDiv), sieht eine Verpflichtung für \r\nbörsennotierte Gesellschaften vor, bei der Auszahlung von Bardividenden eine Meldung der Zahlung \r\ninklusive Empfänger und dessen SteuerID sowie Geburtsdatum an das Bundeszentralamt für Steuern \r\nzu melden. Diese Daten haben die Unternehmen aber nicht, aufgrund der Führung von Inhaberaktien. \r\nDaher sollte die Meldepflicht für deutsche Unternehmen entfallen, so wie es im europäischen Ausland \r\nbereits üblich ist.\r\nInnovationen dürfen nicht von Anfang an gebremst werden \r\nUnternehmen sind nicht nur ein Wirtschafts- sondern auch Innovationstreiber. Deutschland als KI\u0002Standort auf-und auszubauen, ist der richtige Impuls, um KI-Innovationen zu fördern. Neben \r\nwirtschaftlichen Impulsen bedarf es schlanken Regulierungen, um die Anwendungen von neuen KI-Tools \r\numzusetzen. Zusätzlich braucht es Flexibilität, angemessen auf sich schnell verändernde Bedingungen \r\nreagieren zu können. Die nationale Umsetzung des AI-Acts innovationsfreundlich und bürokratiearm zu \r\ngestalten, ist das richtige Signal.\r\n• Die Gesetzgebung muss Innovationen fördern und Überregulierung vermeiden: Der AI-Act führt\r\nerstmalig zu einer Klassifizierung und Regulierung von KI-Anwendungen. Zentral ist hierbei die \r\nDefinition von KI-Systemen und die Frage, wann diese als risikoreich einzustufen sind. Doch ein zu \r\nenges Regulierungskorsett verhindert, dass die Vorgaben mit der ständigen Weiterentwicklung im \r\nBereich KI mithalten können. Regulierung muss Raum für Innovation zulassen.\r\n• Fairness und Transparenz im Wettbewerb: Das moderne Wirtschaftsleben erfordert Individualität \r\nund Flexibilität. Damit dies gelingt, müssen Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen für alle \r\nBeteiligten herrschen. Dazu gehören insbesondere klare Regeln und Vorhersehbarkeit im Umgang mit \r\nKI-Systemen im digitalen Raum. Diese Regeln müssen zum einen für alle gleichermaßen gelten und \r\ndurchgesetzt werden. Andernfalls besteht die Gefahr massiver Marktverzerrungen. Zum anderen muss \r\nTransparenz auf dem Markt über die verwendeten Tools und die verwendeten Daten vorhanden sein, \r\num Manipulationen zum Nachteil der Verbraucher zu verhindern.\r\n• Unterstützung durch Regulierungsbehörden: Die Anwendung des AI-Acts bindet Ressourcen in \r\nUnternehmen. Die Komplexität der Technologie und die Vagheit der Anforderungen bedeuten dabei \r\neinen starken Mehraufwand. Ressourcen und Tools der Regulierungsbehörden können Unternehmen \r\ndabei helfen, die Risiken von KI zu bewerten und zu mindern. \r\nWettbewerbsfähiger Handel braucht dynamische Wachstumschancen\r\nDynamisches Wachstum und Modernisierung von Unternehmen tragen zentral zur Zukunftsfähigkeit der \r\nWirtschaft bei. Nur wo Unternehmen neue Handelswege oder Partnerschaften erschließen können, kann \r\nInnovation im Sinne des Gemeinwohls stattfinden. Doch schränkt eine zunehmende Zahl von Regeln die \r\nunternehmerischen Freiheiten und damit den wettbewerbsorientierten Markt unverhältnismäßig stark \r\nein.\r\n4\r\n• Vertragsfreiheiten gewährleisten: Vertragsfreiheit bzw. individuelle Bezugswege und \r\nPartnerschaften sind zentrale Säulen des Handels. Doch schlägt die EU-Kommission im Rahmen des \r\nEntwurfes für eine Zahlungsverzugsverordnung eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Empfang der \r\nWaren oder Dienstleistungen vor, die von den Vertragsparteien nicht verlängert werden kann. Solche \r\nstarren Fristen werden der Komplexität des Handels und der Vielfalt der Wirtschaftszweige nicht \r\ngerecht. So liegt beispielsweise zwischen dem Übergang des Eigentums vom Lieferanten auf den \r\nHändler und dem Verkauf an den Endverbraucher eine Zeitspanne, die mehrere Tage, Wochen oder \r\nMonate dauern kann und in welcher der Handel die Ware zwischenfinanzieren muss. Starre Fristen\r\nkönnen zu erheblichen Liquiditätseinbußen der Handelsunternehmen führen.\r\nZukünftig soll eine Verwaltungsbehörde der Mitgliedstaaten auf Antrag eines Gläubigers prüfen, ob der \r\nSchuldner gegen die Verordnung verstößt; falls ja, sollte der Schuldner aufgefordert werden, den \r\nVerstoß zu beenden, d. h. zu zahlen. Durchsetzungsbehörden würden dadurch die Rolle von Gerichten \r\nübernehmen. Für die Unternehmen würde ein solches System der Rechtsdurchsetzung erhebliche \r\nBelastungen bedeuten. Die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen muss Sache der Gerichte mit \r\nihren etablierten und sehr effektiven Verfahren bleiben. \r\n• Bessere Preisgestaltungen ermöglichen: Nach aktueller europäischer und deutscher Rechtslage\r\nkönnen Preisherabsetzungen nur beworben werden, wenn der reduzierte Preis unter dem \r\nReferenzpreis liegt, der der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein muss. In der Praxis ist die \r\nUmsetzung oft schwierig, was zu Rechtsunsicherheiten führt, beispielsweise bei werblichen Begriffen \r\noder der UVP als Referenz. Diese strikte Rechtslage führt dazu, dass der Aufwand auf \r\nUnternehmensseite wächst und gleichzeitig Werbung mit Preissenkungen seltener wird, was das \r\nPreisniveau tendenziell erhöht, und dem Verbraucherinteresse entgegenwirkt.\r\n• Flexibilisierung im Stadtplanungsrecht: Die Niederlassung des Einzelhandels wird in Deutschland \r\ndurch sogenannte Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) bestimmt. Doch dort mangelt es häufig an \r\ngeeigneten Flächen bzw. die Mietpreise sind unwirtschaftlich hoch. Insbesondere sogenannte non\u0002food Einzelhändler werden durch das Stadtplanungsrecht in ihrer Niederlassungsfreiheit zunehmend\r\nbeschränkt. Eine Flexibilisierung der Niederlassungsanforderungen an non-food Einzelhändler würde \r\nes besser ermöglichen, neue Storekonzepte zu entwickeln und Verbraucherinnen und Verbrauchern \r\nindividuelle Angebote bspw. nach lokal unterschiedlichen Bedürfnissen machen zu können. Daher \r\nbegrüßen wir die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform für schnellere und bessere Planungs- und \r\nGenehmigungsprozesse sowie die Modernisierung und Vereinfachung der Städtebauförderung.\r\nGemeinsam für eine zukunftsfähige Wirtschaft\r\nDer Handel sieht sich aktuell mit einer Vielzahl an Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehört eine \r\nüberbordende und komplexe Bürokratie, welche eher Ressourcen bindet, als die eigentlichen Ziele erreicht. \r\nDies betrifft insbesondere die vielen Anforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung, wo an einigen Stellen \r\ndie administrativen Auflagen jenseits der Zumutbarkeit liegen. An anderen Stellen wiederum fehlen \r\neinheitliche und transparente Standards. So können keine zielorientierten, gemeinsamen Anstrengungen für \r\ndie Transformation der Wirtschaft angestellt werden. Durch einen Mangel an konsequenter \r\nRechtsdurchsetzung sind Händler schließlich mit einem unlauteren Wettbewerb in Europa konfrontiert. \r\n5\r\nDer Handel ist eine zentrale Säule der deutschen und europäischen Wirtschaft. So betrug der Handel 2023 \r\nganze 15,5 Prozent am deutschen Bruttoinlandsprodukt. Durch den täglichen Kontakt mit den Kundinnen und \r\nKunden ist der Handel eng mit der Zivilgesellschaft verknüpft. Um weiterhin einen starken Handel zu \r\ngewährleisten, bedarf es des aktiven Einsatzes der Gesetzgeber für konstruktive und pragmatische Lösungen. \r\nEine naheliegende Lösung ist der Abbau bürokratischer Hürden. Genehmigungsverfahren, Berichtspflichten, \r\nder Einsatz von KI und vieles mehr profitieren davon. Bürokratieabbau entlastet die Wirtschaft und ankurbelt \r\nsie an. \r\nMit freundlichen Grüßen\r\nIm Lobbyregister eingetragen unter: R003601.\r\nEs gilt der Verhaltenskodex der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018561","regulatoryProjectTitle":"Allgemeiner Bürokratieabbau für den Handel","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/f1/590469/Stellungnahme-Gutachten-SG2507240022.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1 of 2\r\nMonday, July 14, 2025 at 14:25:09 Central European Summer Time Monday, July 14, 2025 at 14:25:09 Central European Summer Time\r\nBetre>: Betre>: Dank für das Gespräch / Positionen MediaMarktSaturn\r\nDatum: Datum: Montag, 14. Juli 2025 um 14:25:08 Mitteleuropäische Sommerzeit\r\nVon: Von:\r\nAn: An:\r\nAnlagen: Anlagen: Position_MediaMarktSaturn_Verbraucherkreditverträge.pdf, 250505_MediaMarkt\r\nSaturn_Wettbewerbsfähigkeit durch Bürokratieabbau.pdf, MediaMarktSaturn_Positionspapier EUDR.pdf\r\n  Sehr geehr\r\nvielen Dank noch einmal für das freundliche und konstruktive Gespräch am 09. Juli.  Ich freue\r\nmich sehr, wenn wir den gemeinsamen Dialog aufrechterhalten und verstetigen.\r\nDer Vollständigkeit halber hier noch einmal der Hinweis, dass ich für MediaMarktSaturn unter\r\nR003601 im Lobbyregister des Bundestags eingetragen bin und mich selbstverständlich dem\r\nVerhaltenskodex verpflichtet sehe.\r\nSie haben uns freundlicherweise die Möglichkeit gegeben, noch weitere Anliegen bzw.\r\nPositionen zu übermitteln. Daher möchte ich Ihnen anbei unsere Positionen zur sogenannten\r\nEURD, zur Verbraucherkreditrichtlinie sowie zu Bürokratieabbau allgemein senden.\r\nDa insbesondere die ersten beiden Punkte von großer Relevanz für unser Unternehmen sind,\r\nwäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn ich mich mit Ihnen, oder jemandem aus Ihrem Haus,\r\nzeitnah noch einmal dazu austauschen dürfte.\r\nEU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Wir unterstützen das Ziel für\r\nmehr Nachhaltigkeit auch mit eigenen Bemühungen. Doch die sogenannte EUDR legt all\r\nihren Adressaten immense Bürden auf, die nicht zur Zielerreichung beitragen. Wir\r\nHändler stehen vor der Aufgabe, Verantwortung für Schritte in unserer Lieferkette zu\r\nübernehmen, wo wir kaum Einfluss haben können. Zwar können Händler auf die\r\nSorgfaltserklärung ihres Lieferanten referenzieren. Gleichwohl verbleibt die Haftung für\r\nRichtigkeit und Vollständigkeit bei dem Händler selbst und führt somit zu einem\r\nunkalkulierbaren Risiko. Es braucht eine Verschlankung der Aufgaben und Aufgaben-/\r\nVerantwortungsaufteilung in der Lieferkette. So sollte die EUDR Teil der\r\nOmnibusverfahren werden und außerdem das in Kraft treten noch einmal verschoben\r\nwerden, damit sich die Adressaten auf die neuen, umfangreichen Bedingungen einstellen\r\nkönnen. Diese Woche wurde von 18 Mitgliedstaaten ein Brief an die Kommission in der\r\nSache gesendet: \"We urge the European Commission to swiftly include the Deforestation\r\nRegulation in its simplification plans in order to ensure coordinated and e>ective\r\nimplementation of the EUDR across the EU“. Es erschließt sich nicht, warum\r\nDeutschland sich diesem Brief nicht angeschlossen hat. Das Anliegen würde die hiesige\r\nWettbewerbsfähigkeit stärken.\r\nVerbraucherkreditrichtlinie Verbraucherkreditrichtlinie: Hier wird eine neue EU-Richtlinie in Deutschland\r\numgesetzt, doch wird hier mehr Bürokratie und Aufwand gescha>en als notwendig oder\r\nzielführend. So muss bspw. eine große Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen\r\nSachkundenachweis erhalten, um Verbraucherkredite vermitteln zu können, dafür\r\ngeschult und regelmäßig fortgebildet werden. Um dies unternehmensintern zu verwalten,\r\nmüssten wieder neue Prozesse und vor allem neue Zuständigkeiten (eine neue Abteilung)\r\ngescha>en werden. Einfacher und e>izienter wäre es, wenn die Finanzierungsbanken, die\r\ndas Wissen ohnehin haben, und auch die Kredite halten, die Schulungen durchführen\r\n2 of 2\r\nwürden. Auch eine niedrigere Frequenz der Fortbildungen wäre sinnvoll – es ist nicht zu\r\nerwarten, dass es einmal im Jahr Neuerungen gibt. Schließlich soll auch ein neues\r\nRegister etabliert werden, um über Unternehmen zu informieren, welche Kredite\r\nvermitteln dürfen. Dies ist aufwändig und würde auch von Verbraucherinnen und\r\nVerbrauchern eher weniger konsultiert werden als bspw. das Impressum auf der Website\r\ndes Unternehmens, welches schnell und einfach angepasst werden kann.\r\nBürokratieabbau Bürokratieabbau: Insgesamt sieht sich der Handel hohen bürokratischen Belastungen\r\ngegenüber. So gibt es insbesondere in der Nachhaltigkeitsgesetzgebung viele\r\nüberlappende Vorschriften, die jetzt glücklicherweise mit den sogenannten\r\nOmnibusgesetzen stückweise abgebaut werden. Doch müssen an anderen Stellen Daten\r\ndoppelt erhoben werden oder auch Informationen vorgehalten werden, welche\r\nUnternehmen laut anderer Gesetze eigentlich gar nicht haben dürfen. Die aufwändige\r\nVerwaltung der Auflagen vereinnahmt viele Ressourcen auf sich. Ressourcen, die an\r\nanderer Stelle viel wichtiger wären. Ein Abbau der bürokratischen Auflagen würde die\r\nWettbewerbsfähigkeit unseres Landes spürbar stärken.\r\nFür Fragen und Anmerkungen aller Art stehe ich selbstverständlich jederzeit gerne zur\r\nVerfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-14"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}