{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:28:38.559+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R003572","registerEntryDetails":{"registerEntryId":72417,"legislation":"GL2024","version":19,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003572/72417","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ad/0c/694186/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R003572-2026-02-13_10-23-33.pdf","validFromDate":"2026-02-13T10:23:33.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-08-01T08:02:43.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-06T11:52:53.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-17T13:13:22.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-02-13T10:23:33.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":72417,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003572/72417","version":19,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-13T10:23:33.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":69692,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003572/69692","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-18T10:30:43.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-13T10:23:33.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":63913,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003572/63913","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-15T13:05:34.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-18T10:30:43.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":63905,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003572/63905","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-15T12:30:53.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-15T13:05:34.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":63151,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003572/63151","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-01T08:06:05.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-15T12:30:53.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53165,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003572/53165","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-01T08:02:43.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-01T08:06:05.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":51860,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003572/51860","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-17T16:04:07.000+01:00","validUntilDate":"2025-08-01T08:02:43.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":51859,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003572/51859","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-17T15:42:21.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-17T16:04:07.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48373,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003572/48373","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-19T14:34:57.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-17T15:42:21.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":43757,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003572/43757","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-06T11:52:53.000+02:00","validUntilDate":"2024-12-19T14:34:57.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutsche Diabetes Gesellschaft e. 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Um die Rahmenbedingungen für die Diabetologie in Deutschland in Klinik und Praxen zu verbessern, suchen wir regelmäßig Kontakt mit politischen Akteurinnen und Akteuren. Mithilfe von Positionspapieren, aktiver Pressearbeit und Stellungnahmen informieren wir über Neuerungen aus der Forschung der daraus folgenden Forderungen für die Versorgungslage in Deutschland. Daraus erarbeiten wir politische Forderungen, die wir den politisch Aktiven vorstellen und zur Diskussion vorlegen. Des Weiteren organisieren wir wissenschaftliche Kongresse bzw. 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Ziel der Förderung ist es, dazu beizutragen, dass trotz der mit der COVID-\r\n19-Pandemie einhergehenden Beeinträchtigungen bzw. Unwägbarkeiten Veranstaltungen in\r\nBerlin durchgeführt werden. Dies bezieht sich sowohl auf analoge als auch auf hybride\r\nVeranstaltungen. Zudem soll das Förderprogramm dazu beitragen, das Profil Berlins als\r\ninternational führende Kongress- und Wissenschaftsmetropole zu erhalten.\r\nDaher soll das Förderprogramm Veranstaltungen, die interaktiv als Präsenzveranstaltung in Berlin und online stattfinden, in besonderem Maße unterstützen."}]},"donators":{"donatorsInformationPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":290001,"to":300000},"donators":[{"name":"Novo Nordisk GmbH","donationEuro":{"from":190001,"to":200000},"description":"Zuwendung vom 02.12.2024 über 175.000 Euro Weiterbildungsstipendien (ärztliche Weiterbildung und Gesundheitsfachkräfte) für das Jahr 2025\r\nZuwendung vom 05.12.2024 über 25.000 Euro Projektförderung (Hans-Christian-Hagedorn-PF) für 2025\r\n"},{"name":"Roche Diabetes Care Deutschland GmbH","donationEuro":{"from":10001,"to":20000},"description":"Zuwendung für Projektförderung (Young-Ivestigator-Award) Verleihung im Zuge des Diabetes Kongresses 2024\r\n\r\n"},{"name":"Lilly Deutschland GmbH","donationEuro":{"from":10001,"to":20000},"description":"Zuwendung für Preisverleihung anlässlich Diabetes Kongress 2024\r\nje 10.000 Euro Werner-Creutzfeldt- und Ernst-Friedrich-Pfeiffer-Preis\r\n\r\n"},{"name":"Abbott GmbH","donationEuro":{"from":10001,"to":20000},"description":"Adam-Heller-Projektförderung - Vergabe im Rahmen des Diabetes Kongresses 2024\r\n\r\n"},{"name":"Böhringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. 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Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013930","title":"Pflegekompetenzgesetz - PKG","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz","printingNumber":"20/14988","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/149/2014988.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-pflegekompetenz/319052","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)","publicationDate":"2024-09-06","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE_Pflegekompetenzgesetz_2024.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegekompetenzgesetz-pkg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Als DDG setzen wir uns dafür ein, dass Pflegefachberufe in der medizinischen Versorgung aufgewertet werden. 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","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":5,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0011820","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f4/58/348532/Stellungnahme-Gutachten-SG2408290019.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nKommen�erung des Referentenentwurfs des BMG zum Gesetz zur Stärkung der\r\nGesundheitsversorgung in der Kommune GSVG\r\nDie Deutsche Diabetes Gesellscha� (DDG) zählt mit über 9300 Mitgliedern zu einer der großen\r\nmedizinisch-wissenscha�lichen Fachgesellscha�en in Deutschland. Sie vertrit die Interessen der\r\nDiabetologie in klinischer Forschung, Grundlagenforschung, Krankenversorgung, Weiterbildung und\r\nLehre, Epidemiologie und Präven�on gemäß Ihrer Mission \"Diabetes erforschen, behandeln,\r\nverhindern\".\r\nDie DDG ist mit der Arbeitsgemeinscha� der wissenscha�lich medizinischen Fachgesellscha�en\r\n(AWMF) und dem Bundesverband niedergelassener Diabetologen BVND in engem Austausch und in\r\nintensiver Zusammenarbeit.\r\nDie DDG unterstützt daher die Stellungnahme des BVND zum Referentenentwurf des BMG zum\r\nGesetz zur Stärkung der der Gesundheitsversorgung in der Kommune GSVG vollumfänglich und\r\nnachdrücklich.\r\nDrei zentrale Forderungen der DDG:\r\n1. Sicherstellung strukturierter Diabetes-Erkennung und -Versorgung in allen Krankenhäusern!\r\nQualitätssicherung durch DDG zer�ﬁzierte Versorgungsstrukturen und gesicherte Fort- und\r\nWeiterbildung.\r\n2. Schutz vulnerabler Gruppen!\r\nFür Kinder und mul�morbide ältere Menschen mit einem Diabetes sowie Menschen mit Typ-1-\r\nDiabetes und Menschen mit diabe�schem Fußsyndrom und anderen Folgeerkrankungen müssen\r\nmul�professionelle Versorgungsstrukturen, zei�ntensive Betreuung und Pﬂege gewährleistet sein.\r\n3. Gesicherte Finanzierung von nachgewiesener Versorgungsqualität!\r\nKrankenhäuser mit Diabetesbehandlungsstrukturen (\"Diabetes-Units\") müssen ﬁnanzielle Zuschläge\r\nerhalten. Unter \"Diabetes-Unit\" versteht die DDG ein Diabetesteam bestehend aus Diabetolog*innen,\r\nDiabetesberater*innen, Diabetes-qualiﬁzierten Pﬂegenden sowie ggfs. weiteren Fachdisziplinen für\r\neine Behandlung in Spezialabteilungen und den Konsildienst. Solche spezialisierten Teams können z.B.\r\ndas Risiko für Amputa�onen um 29% senken und 65-70% aller Amputa�onen erfolgen zum Beispiel\r\nbei Menschen mit Diabetes.\r\n\"Diabetes-Units\" können in besonderem Maße durch Koopera�onen mit nahegelegenen\r\ndiabetologischen Schwerpunktpraxen sichergestellt werden. Diese etablierten Strukturen der\r\ndiabetologischen Schwerpunktpraxen hinsichtlich personeller, struktureller als auch\r\norganisatorischer Expertise müssen weiterhin gesichert sein."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011820","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/52/9d/350983/Stellungnahme-Gutachten-SG2409060003.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"noch einmal herzlichen Dank Ihrer Anfrage und die Möglichkeit den „diabetologischen“ Standpunkt aus Sicht der Fachgesellschaft DDG und des Berufsverbandes BVND darstellen zu können. Ihre Fragen in unserer Videoabstimmung aufgreifend, möchten wir folgende Antworten und Anmerkungen geben:\r\n\r\nDie diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zulassungsrechtlich und somit abrechnungstechnisch überwiegend im hausärztlichen Bereich angesiedelt, nur zu einem geringen Teil im fachärztlichen Bereich, wobei regionale Unterschiede bestehen. \r\nDiese hausärztliche Verortung begründet nun aber auch die Besorgnis, auf die aus unserer Sicht problematische Regelung des GVSG: „ein Patient = ein Hausarzt = eine Pauschale“!\r\n\r\nHintergrund\r\n\r\nDie diabetologischen Praxen sind in den letzten 30 Jahren u. a. aus der hausärztlichen Versorgung als spezialisierte Praxen entstanden, die als sogenannte diabetologische Schwerpunktpraxen arbeiten und speziell Patienten mit allen Formen des Diabetes mellitus (Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes) als auch die Komorbiditäten (Diabetisches Fußsyndrom, Wundtherapien etc.) betreuen und auch Diabetesschulungen als essentielle Säule der chronischen Erkrankung Diabetes mellitus als auch die modernen Diabetestechnologien (Glukosesensoren, Diabetes Apps = DIGAS, Pumpen System, gekoppelte Systeme Sensor Pumpe) anbieten. Diese einzigartige Expertise wird durch die geschaffenen strukturellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen erreicht. Eine unique Besonderheit der Diabetesschwerpunktpraxen ist die Arbeit im Team aus den Diabetologinnen und Diabetologen und den Diabetesedukationsberufen, also Diabetes- und Wundassistenten sowie Diabetesberaterinnen. \r\n\r\nDer Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen Status quo der Vergütung gekoppelt.\r\nDie aktuelle Version des GVSG bietet aus unserer Sicht keine Garantie des Fortbestandes der diabetologischen Praxen. Wir nehmen es derzeit als bedrohliche Situation für die Diabetologie wahr!\r\n\r\nDie derzeitige Vergütung der Schwerpunktpraxen setzt sich aus den hausärztlichen Grundpauschalen und den DMP Vergütungen zusammen. Somit sind die angedachten Vorhalte- und Versorgungspauschalen des GVSG relevant für die diabetologischen Praxen. In den hausärztlichen Grundpauschalen des EBM gibt es (bis auf eine kleine Ausnahme) keine spezifischen Diabetologie-Ziffern. Das DMP ist zumeist der ausschließliche Anteil der Vergütung, der die inhaltlichen Besonderheiten des Diabetes abbilden sollte. Da jedoch in den meisten Regionen die DMP Strukturverträge seit vielen Jahren nicht verändert worden sind, ist häufig dieser Vergütungsbaustein nicht mehr die Strukturvorrausetzungen abdeckend.\r\n\r\nWir begrüßen ausdrücklich die geplante Ausnahme von mengenbegrenzenden oder honorarmindernden Maßnahmen der Leistungen im hausärztlichen Bereich. Die Einführung einer quartalsübergreifenden Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten, die keinen intensiven Betreuungsaufwand aufweisen, sowie eine an das Erfüllen bestimmter Kriterien durch die Hausärztin oder den Hausarzt geknüpfte Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages bedeuten jedoch für die Schwerpunktpraxis im Detail Einschränkungen der zukünftigen Versorgung.\r\n\r\nVorhaltepauschale: Die unter §87 Satz 1 und in 2q eingefügten Kriterien sind für eine diabetologische Schwerpunktpraxis nicht vollumfänglich zu erfüllen.\r\nBegründung: Spezialisierte hausärztliche Praxen (Diabetes Schwerpunktpraxen) müssen für die Anerkennung bestimmte Strukturvoraussetzungen nachweisen, die weit über das Angebot einer allgemeinmedizinischen Praxis hinausgehen, siehe auch voranstehend. Sie versorgen eine besondere Patientenklientel mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung. Aus diesem Grund weicht das Leistungsspektrum teils erheblich vom allgemeinmedizinisch-hausärztlichen Spektrum ab. Bestimmte im Gesetz benannte Kriterien gehören andererseits nicht zum Leistungskern einer Schwerpunktpraxis. Dies sollte berücksichtigt werden.\r\nLeider können diabetologische Schwerpunktpraxen (und Hausarztpraxen, die ihre Patienten strukturiert in eine solche überweisen) auch nicht von den Regelungen der Vermittlung über die Terminservicestellen bzw. dem Hausarztvermittlungsfall profitieren, da beide im hausärztlichen Versorgungsbereich abrechnen und hier ein sogenannter Hausarztvermittlungsfall mit Fallzuschlägen für den Überweisenden und den Weiterbehandelnden nicht vorgesehen sind, auch wenn erstmanifestierte Menschen mit Typ1-Diabetes, Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom oder Schwangere mit Gestationsdiabetes regelhaft binnen Tages- oder Wochenfrist stationsersetzend in Diabetes-Schwerpunktpraxen behandelt werden.\r\n\r\nDaher ist unser Vorschlag zur Abbildung der Diabetologie im Gesetz:\r\n\r\nDie ausschnittsweise zitierten Abschnitte in schwarzer, kursiver Schrift sind heute bereits gültig, die Passagen in blauer Schrift sind aktuelle Änderungen, wie sie derzeit im GVSG vorgesehen sind. Die Grün verfassten Absätze sind die Ergänzungen, die der DDG und BVND zur Sicherung des Versorgungsauftrages für notwendig erachten.\r\n(2b) 1 ...\r\n2 Mit den Pauschalen nach Satz 1 sollen die gesamten im Abrechnungszeitraum regelmäßig oder sehr selten und zugleich mit geringem Aufwand im Rahmen der hausärztlichen Versorgung eines Versicherten erbrachten Leistungen einschließlich der anfallenden Betreuungs-, Koordinations- und Dokumentationsleistungen vergütet werden. \r\n3 Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sind in den einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen folgende Zuschläge auf die jeweilige Versichertenpauschale aufzunehmen: \r\n...\r\n6 Der Vergütungsanspruch besteht je Patient alle zwei Jahre.\r\n7 „Abweichend von Satz 1 erster Halbsatz beschließt der Bewertungsausschuss bis zum … [einsetzen: Datum des letzten Tages des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen Regelungen über eine Versorgungspauschale, die bei der Behandlung eines Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wegen einer chronischen Erkrankung, die einer kontinuierlichen Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel bedarf und keinen intensiven Betreuungsbedarf begründet, abzurechnen ist. \r\n8 Die Regelungen über die Versorgungspauschale haben vorzusehen, dass sie je Versicherten unabhängig von der Anzahl und Art der Kontakte des Versicherten mit der jeweiligen Arztpraxis innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur einmal durch eine einzige, die jeweilige Erkrankung behandelnde Arztpraxis abzurechnen ist. \r\n9 Zur Sicherung der Versorgung von Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wegen einer chronischen Erkrankung, die einer kontinuierlichen Versorgung mit einem bestimmten Arznei- oder Hilfsmittel bedürfen, einen intensiven Betreuungsbedarf begründen und durch spezialisierte Hausärzte zusätzlich behandelt werden, hat der Bewertungsausschuss Ausnahmen von Satz 8 vorzusehen, die diesen Arztpraxen eine eigene Abrechnung ermöglichen. \r\nBegründung:\r\nDie vorgesehene Neuregelung zu Satz 7 soll vor allem für einen ressourcensparenden Umgang mit Hausarztkapazitäten sorgen (vgl. Begründung GVSG-Kabinettsvorlage B. zu Artikel 1zu Ziff. 6 zu Buchstabe a). Sie zielt auf Versicherte mit nicht intensivem Betreuungsbedarf. Die strukturierte Versorgung von bestimmten Patientengruppen hat zu einer Spezialisierung von Hausärzten geführt, die neben und ergänzend zu den Hausärzten der Grundversorgung insbesondere chronisch erkrankten Versicherten mit hohem Betreuungsbedarf dauerhaft betreuen (z.B. Disease Management Programm Diabetes Typ 2). Die vorgesehene Ausschließlichkeit der Abrechnung einer Versorgungspauschale für nur einen Hausarzt einmal im Jahr führt zum faktischen Abrechnungsausschluss für diese spezialisierten Hausärzte (z. B. Diabetologische Schwerpunktpraxen, HIV-Patienten versorgende Ärzte) und bedroht damit diese gewollten qualifizierten Versorgungspraxen in ihrem Bestand. Aus diesem Grund sind klarstellend Ausnahmen vorzusehen, die diesen spezialisierten Hausärzten weiterhin eine Abrechnung der Versicherten- und Chronikerpauschale in bestehendem Umfang sichern.\r\n10 Der in Satz 8 genannte Zeitraum soll vier aufeinanderfolgende Kalenderquartale umfassen; er hat mindestens zwei aufeinanderfolgende Kalenderquartale zu umfassen. Die Regelungen über die Versorgungspauschale sind so auszugestalten, dass sie weder zu Mehrausgaben noch zu Minderausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung führen.“\r\nWir würden uns sehr über Ihre wichtige Unterstützung unserer Bemühungen zur Anpassung des Gesetzentwurfs freuen. Sollten Sie Fragen zu den o. a. gemachten Formulierungen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011820","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bc/ac/491535/Stellungnahme-Gutachten-SG2503170064.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Diabetologische Schwerpunktpraxen durch politischen Schnellschuss in Gefahr!\r\nBVND, DDG, VDBD und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe fordern Berücksichtigung im GVSG\r\n\r\nÜberraschend hatte die Rumpfkoalition aus SPD und Grünen gemeinsam mit der FDP am Wochenende verkündet, Teile des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nun doch noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu wollen. Was bei den Hausärztinnen und Hausärzten Begeisterung auslöst, stößt bei den Diabetologischen Schwerpunktpraxen auf massiven Widerstand. Der Grund: Ursprünglich schon im parlamentarischen Verfahren abgestimmte Änderungen zugunsten von Praxen, die chronische erkrankte Menschen versorgen, bleiben im aktuellen Gesetzesentwurf wieder unberücksichtigt.\r\n\r\nBVND-Vorsitzender Toralf Schwarz zeigt sich verärgert: „Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch politische Vertreterinnen und Vertreter haben uns im Rahmen unserer Petition und im Rahmen der öffentlichen Anhörung zugesichert, dass die Bedürfnisse von chronisch Erkrankten und uns Ärztinnen und Ärzten, die diese versorgen, gehört und bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Nun hat man sich entschlossen, nur um im Eilverfahren doch noch ein Gesetz durchzubringen, wieder zur ursprünglichen Fassung zurückzukehren. Das ist zum einen ein eklatanter Wortbruch der Politik, schlimmer wiegt aber die Bedrohung, die damit einhergeht, für die Existenz vieler diabetologischer Schwerpunktpraxen und damit die künftige Versorgung von chronisch und schwer an Diabetes erkrankten Menschen!\"\r\n\r\nDie Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG) ist ebenfalls sehr besorgt. „Die Diabetologischen Schwerpunktpraxen in Deutschland stehen damit vor einer Zäsur und stellen die Existenzfrage. Die Versorgung der mehr als 9 Millionen Menschen mit Diabetes in unserem Land wird aufs Spiel gesetzt, weil die Politik die Augen vor der Versorgungsrealität verschließt. Das ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch fahrlässig. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dieses Gesetz nicht im Schnelldurchlauf zu verabschieden, um kurzfristig Wählerstimmen einzusammeln. Das Gesetz sollte dringend mit dem erforderlichen Weit- als auch Detailblick verabschiedet werden, damit die Patientinnen und Patienten auch weiterhin mit der hohen Kompetenz einer diabetologischen Schwerpunktpraxis versorgt werden können“, so Dr. med. Tobias Wiesner, DDG Vorstandsmitglied und niedergelassener Diabetologe aus Leipzig.\r\n\r\nAuch der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) kritisiert das intransparente Schnellverfahren und dessen Folgen. Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung gefährdet die Versorgung von Menschen mit Diabetes. „Die Betreuung chronisch kranker Menschen mit Diabetes mellitus erfordert ein spezialisiertes, gut ausgebildetes Team aus Diabetolog:innen, Diabetesberater:innen, Diabetesassistent:innen und weiteren Gesundheitsfachkräften. Die Entbudgetierung hausärztlicher Praxen darf nicht zulasten spezialisierter Versorgung wie den Diabetologischen Schwerpunktpraxen gehen“, appelliert Theresia Schoppe, stellvertretende VDBD-Vorsitzende.\r\n\r\n„Sollte das GSVG in der geschrumpften Form verabschiedet werden und Versorgungspauschalen für die diabetologischen Schwerpunktpraxen wegfallen, ist die diabetologische Versorgung von Millionen von Menschen mit Diabetes in Gefahr.“, sagt Dr. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE-Deutsche Diabetes-Hilfe. „Seit Jahren gelebte und erfolgreich entwickelte Strukturen im Rahmen des DMP in der Versorgung von Menschen mit Diabetes in Deutschland stehen auf dem Spiel. Chronisch kranke Menschen mit Diabetes werden durch gesundheitspolitische Ignoranz mit einem Federstrich im Stich gelassen und es wird potenziell mehr Leid in Kauf genommen.“\r\n\r\nBVND, DDG, VDBD und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe fordern die Politik auf, die Bedürfnisse von Menschen mit Diabetes ernst zu nehmen und entsprechend die schon zuvor eingebrachten Änderungsvorschläge wieder zu berücksichtigen und mit in die Gesetzesvorlage aufzunehmen! \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-01-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013930","regulatoryProjectTitle":"Pflegekompetenzgesetz - PKG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/68/cd/387617/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190057.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wir begrüßen die erweiterten heilkundlichen Kompetenzen nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des\r\nPflegeberufegesetzes (PfBG) in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage und die dafür anerkannte\r\nqualifizierte (Fach-) Weiterbildung auf Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Fachgesellschaft\r\nzur/zum Diabetesberater*in DDG.\r\nMit der Fassung vom 17.06.2024 hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft die Weiterbildungen der\r\nDiabetesedukation zur/zum Diabetesberater*in DDG auf die Inhalte der durch die Fachkommission\r\nnach §53 PflBG entwickelten standardisierten Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen für die\r\ndiabetische Stoffwechsellage ausgerichtet. Die Module bilden die Handlungsanlässe bei Menschen\r\naller Altersgruppen in diabetischer Stoffwechsellage und deren Bezugspersonen ab mit dem\r\nbesonderen Schwerpunkt zu den Möglichkeiten der Diabetestechnologie und Digitalisierung unter\r\nEinbezug aller ausgewählten Akteure innerhalb der Versorgungstrukturen.\r\nDDG, VDBD und BVND unterstützen die notwendige Entwicklung der Beschreibung der Aufgaben von\r\nPflegefachpersonen. Die dafür 2024 gemeinsam mit den ärztlichen Berufsverbänden entwickelten\r\nRahmenempfehlungen präsentieren die durch die Weiterbildung erlangten Kompetenzen von\r\nDiabetesberater*innen und bieten Empfehlungen für die Möglichkeiten der Übertragung\r\nheilkundlicher Tätigkeiten gemäß dem Rahmenvertrag zu den Modellvorhaben nach § 64d des\r\nSozialgesetzbuchs V. Gleichzeitig werden die Grenzen der Übertragung verdeutlicht.\r\nZu begrüßen ist überdies, dass mit dem PKG Pflegefachpersonen fortan Pflegehilfsmittel und\r\nHilfsmittel empfehlen dürfen für pflegebedürftige Menschen (entsprechende Richtlinien, die unter\r\nanderem das Qualifikationsniveau der empfehlenden Pflegefachperson festlegen, sollen bis Ende\r\n2025 entwickelt werden).\r\nAls zukunftsreiche Perspektive für die Gesundheits- und Pflegeversorgung erachten wir, dass\r\nPflegeanbieter und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Leistungskatalog für entsprechend\r\nqualifizierte Pflegefachpersonen verhandeln und bis zum 31. Dezember 2025 in einen\r\nRahmenvertrag überführen.\r\nIm Sinne einer evidenzbasierten und versorgungsfeldübergreifend abgestimmten\r\nPatientenversorgung ist unabdingbar, dass mit dem Erwerb der erweiterten heilkundlichen\r\nKompetenz die klar geregelte Pflicht von Pflegefachpersonen zu Anpassungs- und\r\nErhaltungsfortbildungen einhergeht. Diese Fortbildungspflicht ist bis dato nicht personenbezogen,\r\nlediglich einrichtungsbezogen geregelt. Dies gilt es im Kontext des neuen Verantwortungsbereiches\r\ndringlich zu regeln.\r\nDie einheitliche Berufsvertretung auf Bundesebene zur Gestaltung und Weiterentwicklung der\r\nProfession Pflege ist zu begrüßen – dies insbesondere auch mit Blick auf die „Erarbeitung einer\r\nEmpfehlung zu einer systematischen und umfassenden Beschreibung der Aufgaben von\r\nPflegefachpersonen, einschließlich erweiterter heilkundlicher Aufgaben, einem sogenannten\r\n\"Muster-Scope of Practice\"."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021427","regulatoryProjectTitle":"Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/40/67/660184/Stellungnahme-Gutachten-SG2512180032.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Agenda Diabetologie 2030 – ein Update\r\nDie Versorgung von 9 Millionen Menschen mit Diabetes mellitus sichern!\r\nDiabetes und Adipositas in Deutschland\r\nIn Deutschland leben derzeit 9,3 Millionen Menschen mit einem Diabetes. Bis 2040 werden über 12 Millionen Menschen betroffen sein. Etwa 16 Millionen Menschen in Deutschland –24 % der Erwachsenen und 6 % der Kinder und Jugendlichen sind von Adipositas betroffen.\r\nEine unzureichende Diabetesbehandlung führt zu schweren Folgeerkrankungen: Schlaganfall, Herzinfarkt, Netzhauterkrankung bis hin zur Erblindung, diabetisches Fußsyndrom mit Gefahr von Amputationen und Nierenversagen mit Dialysepflicht. Menschen mit Diabetes haben ein bis zu 2,6-faches Risiko für einen frühzeitigen Tod im Vergleich zu Menschen ohne Diabetes. Ihre Lebenserwartung ist im Durchschnitt um etwa fünf bis sechs Jahre kürzer als bei gleichaltrigen Personen ohne Diabetes. Etwa jeder fünfte Todesfall (16 Prozent) in Deutschland ist direkt mit einem Typ 2-Diabetes-assoziiert. \r\nDiabetesversorgung in Klinik und Praxis\r\nMindestens jeder fünfte Mensch, der stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, hat einen Diabetes als Begleiterkrankung, d. h. jährlich sind rund 3 Millionen Krankenhauspatientinnen und -patienten mit Diabetes auf qualifizierte Versorgungsstrukturen angewiesen. Diabetes erfordert häufig angepasste Behandlungsabläufe, Therapieumstellungen und intensiveres Monitoring und ist mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen und verlängerte Krankenhausaufenthalte. Derzeit versorgen etwa 4 300 Internistinnen und Internisten mit Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ die Krankenhauspatientinnen und -patienten mit Diabetes. Derzeit ist unklar, wie viele Kliniken die Leistungsgruppe 2 „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“ beantragen und vorhalten werden. In der Leistungsgruppe 1 „Allgemeine Innere Medizin“ ist kein Facharzt mit ausgewiesener diabetologischer Expertise vorgesehen. Diabetologische Expertise muss in diesen beiden sowie in weiteren Leistungsgruppen fest verankert sein – von der Kardiologie über die Chirurgie und die Geriatrie bis hin zur Transplantationsmedizin. Dabei sollte die Diabetologie als integratives Fach der Inneren Medizin eine koordinierende Rolle in der metabolischen Medizin übernehmen, insbesondere bei der Behandlung komplexer metabolischer Multimorbidität. Gleichzeitig bleibt die Umsetzung diabetologischer Leitlinien in der stationären und sektorenübergreifenden Versorgung bislang häufig unzureichend. Versorgungsqualität und -ergebnisse sind transsektoral kaum systematisch vergleichbar, und es fehlen strukturierte Daten dazu, wie Patientinnen und Patienten ihre Versorgung und Lebensqualität tatsächlich erleben.\r\nDie erforderliche diabetologische Spezialexpertise sollte mindestens durch einen Kooperationsvertrag mit einer niedergelassenen diabetologischen Schwerpunktpraxis sichergestellt sein. Die ambulante Versorgung über Hausarztpraxen und Diabetologische Schwerpunktpraxen kann den Abbau stationärer Strukturen nicht vollständig kompensieren. Eine gesicherte Finanzierung der Weiterbildung stationär und ambulant ist unabdingbar. So muss die Weiterbildung strukturell in den Leistungsgruppen ebenso verankert und finanziell abgesichert sein wie in der Diabetologischen Schwerpunktpraxis.\r\nIn den kommenden Jahren wird ein erheblicher Teil des diabetologischen Fachpersonals altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden. Ohne strukturelle Gegenmaßnahmen droht eine weitere Verschärfung der bestehenden Versorgungslücke – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Qualität und Menschlichkeit der Diabetesversorgung.\r\nDiabetes – Beruf und wirtschaftliche Auswirkungen\r\nBei der Wahl ihres Berufes stehen Menschen mit Diabetes grundsätzlich alle Möglichkeiten offen. Aufgrund des Fortschritts in der Diabetestechnologie und der Auswahl an modernen Medikamenten hat sich diese Situation stark verbessert. Auch im Berufsalltag beeinträchtigt die Erkrankung selten so stark, dass sich Menschen mit Diabetes versetzen oder umschulen lassen müssen. Das stärkt in Zeiten des Fachkräftemangels unsere Wirtschaft. Ein gutes Stoffwechselmanagement sowie qualitätsgesicherte Schulungen sind dabei entscheidend. \r\nDennoch verursacht die Erkrankung enorme volkswirtschaftliche Ausgaben. So fallen für Menschen mit Diabetes durchschnittlich etwa 1,8-fach höhere Kosten an als vergleichbare Versicherte ohne Diabetes. Die jährlichen Gesamtkosten für Diabetes belaufen sich auf etwa 30 Milliarden Euro, inklusive der Folge- und Begleiterkrankungen. Indirekte Kosten, wie Frühberentung und Arbeitsunfähigkeit, sind hierbei noch gar nicht eingerechnet. Diabetes ist also nicht nur eine ernstzunehmende Volkskrankheit, sondern auch ein volkswirtschaftlicher Faktor.\r\nAgenda Diabetologie 2030\r\nGesicherte, menschliche Versorgung – Prävention mit Weitblick\r\nDie Deutsche Diabetes Gesellschaft fordert von der Bundesregierung \r\nDiabetes mellitus erforschen – behandeln – verhindern!\r\n1.\tDiabetes behandeln: Die Versorgung von Menschen mit Diabetes sichern – heute und morgen! \r\n\r\n•\tKlinischen Lehrstühle und Behandlungskapazitäten im Bereich der Diabetologie und Endokrinologie sollten an jeder medizinischen Fakultät in Deutschland erhalten und ausgebaut werden.\r\n•\tDie Leistungsgruppe „komplexe Diabetologie/Endokrinologie“ (LG 2) sollte an größeren Krankenhäusern etabliert und dauerhaft gesichert werden. Dies sichert auch diabetologischen Nachwuchs in Klinik und Praxis.\r\n•\tDie Vorhaltepauschalen im Zuge der Krankenhausreform müssen insbesondere für vulnerable Gruppen, z. B. Kinder und multimorbide ältere Menschen, bedarfsgerecht ausgestaltet werden. \r\n•\tDiabetologische Expertise durch ärztlich geführte Behandlungsteams (Diabetes-Units bestehend aus Diabetolog*innen und Gesundheitsfachkräften mit Diabetesexpertise) sollte regelhaft in der allgemeinen Inneren Medizin (LG 1) in Krankenhäusern abgebildet werden. \r\n•\tZertifizierte DDG-Zentren sollten national als Leuchttürme strukturierter, leitliniengerechter Versorgung gestärkt und sichtbarer gemacht werden.\r\n•\tDie Bereiche „Diabetologie/Endokrinologie“ sollten in den Curricula des Medizinstudiums stetig erweitert werden.\r\n\r\n2.\tDiabetes erforschen: Translationale Forschung stärken und strukturierte Versorgungsforschung etablieren!\r\n\r\n•\tDas Fachgebiet der Diabetologie sollte in den Fachgremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) entsprechend der Patientenzahlen repräsentiert sein.\r\n•\tEine nachhaltige Finanzierung des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung (DZD) sollte gesichert werden, um unabhängige und international beachtete wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Diabetes zu generieren, um einen schnellen Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Versorgung zu gewährleisten.\r\n•\tEin erleichterter und strukturierter Zugriff auf Forschungsdaten sollte gesichert werden, um einen schnellen Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zu ermöglichen.\r\n•\tLeitlinienadhärenz und Versorgungsqualität sollten transsektoral messbar gemacht und regelmäßig evaluiert werden – insbesondere bei vulnerablen Gruppen. \r\n•\tPatientenperspektiven und patientenberichtete Outcomes (PROs) sollten systematisch in Versorgung, Qualitätssicherung und digitale Versorgungsstrukturen integriert werden. \r\n\r\n3.\tDiabetes verhindern: Mehr Prävention wagen!\r\n\r\n•\tGesunde Lebensmittel, Obst und Gemüse, sollten dauerhaft von der Mehrwertsteuer befreit werden. \r\n•\tAuf zuckergesüßte Getränke sollte eine Herstellerabgabe nach britischem Modell eingeführt werden, die die Hersteller dazu animiert, Rezepturen anzupassen.\r\n•\tKinderschutz in der Lebensmittelwerbung: Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder richtet, sollte durch umfassende Regelungen einschränkt werden. \r\n•\tAlle Lebensmittel sollten verpflichtend und deutlich sichtbar mit dem Nutri-Score gekennzeichnet werden. \r\n•\tDer gesundheitliche Verbraucherschutz sollte im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verankert werden. \r\n•\tDie „Prävention auf Rezept“ sollte ausgebaut werden und Anwendung von individualisierten Diabetespräventionsprogrammen sollte bei Hochrisikogruppen gefördert werden.\r\n\r\n4.\tDiabetesversorgung digital ergänzen: Zukunft gestalten!\r\n•\tDie Etablierung und Nutzung von digitalen Tools wie Telemedizin, dDMP, DIGAs und Videoschulungen ist zukunftsfähig und unterstützt die diabetologische Versorgung wohnort- und sektorenunabhängig.\r\n•\tInterdisziplinäre Zusammenarbeit soll erleichtert werden. Hierbei spielen eine enge Verzahnung der dDMP-Entwicklung mit dem Ausbau der ePA und eine Integration relevanter Module wie beispielsweise elektronischer Medikationsplan (eMP) eine zentrale Rolle.\r\n•\tEine Erweiterung des Dokumentationsdatensatzes im dDMP um therapeutisch relevante Informationen wie Hilfsmittel-Reports, Risikofaktoren, individuelle Therapieziele und Laborwerte für eine verbesserte personalisierte Therapie unter Einbindung der Versorgungsebene 3 „Krankenhaus“ soll strukturierte Versorgung optimieren."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-12-15"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7a/a7/694185/20180919_Verhaltenskodex_DDG_final_neues_Logo-1.pdf"}}