{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-04T09:31:18.842+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R003569","registerEntryDetails":{"registerEntryId":63582,"legislation":"GL2024","version":7,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003569/63582","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d0/1d/599590/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R003569-2025-08-08_08-23-56.pdf","validFromDate":"2025-08-08T08:23:56.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-10T15:12:22.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-05-27T14:10:07.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-17T12:14:36.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-08-08T08:23:56.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":63582,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003569/63582","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-08T08:23:56.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":61785,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003569/61785","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-10T15:12:22.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-08T08:23:56.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":31210,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003569/31210","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-05-27T14:10:07.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-10T15:12:22.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zukunfts- und Krisenvorsorge bei freien Ensembles und Orchestern\r\nRücklagenbildung in Zuwendungsrecht und -praxis ermöglichen\r\n\r\nFreie Ensembles und Orchester arbeiten unter herausfordernden ökonomischen Rahmenbedingungen. Als privat-rechtlich getragene Unternehmen existieren sie im intermediären Kultursektor zwischen den Märkten der Kultur- und Kreativwirtschaft und öffentlich getragenen Kultureinrichtungen. Das bedeutet, dass sich ihre Finanzierungsmodelle aus verschiedenen Faktoren zusammensetzen: den größten Anteil bilden dabei selbsterwirtschaftete Erträge aus Engagements oder Ticketverkäufen, Spenden und andere private Förderungen. Hinzukommen als weitere wichtige Finanzierungsquelle Zuwendungen der öffentlichen Hand in Form von Projekt- und institutioneller Förderung. Die langfristige Finanzplanung stellt aufgrund dieses Finanzierungsmix‘ und der spezifischen Organisationsstruktur der freien Klangkörper große Ansprüche an das Management, da eine vorausschauende Unternehmensführung mit den Regelungen des Zuwendungsrechts unter einen Hut gebracht werden muss.\r\n\r\nZentraler Bestandteil einer vorausschauenden Unternehmensführung ist die Bildung von Rücklagen als Zukunfts- und Krisenvorsorge. Denn nur auf Grundlage von Rücklagen können freie Ensembles und Orchester kosten- und zeitintensive künstlerische Vorhaben mit mehrjährigem Planungsvorlauf realisieren, Investitionen tätigen, überjährig laufende Personal- und Strukturkosten decken und im Notfall auf einen finanziellen Puffer zurückgreifen. Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben die Relevanz von Rücklagen mehr als deutlich gemacht. Dort, wo es sie gab, fielen Umsatzeinbrüche durch ausgefallene Konzerte und andere Engagements weniger ins Gewicht als in denjenigen Bereichen, in denen keine bzw. kaum Rücklagen vorhanden waren. Freie Klangkörper zählten in diesem Zusammenhang leider zu Letzteren, weshalb die gesamte freie Klangkörperlandschaft in der Pandemie in eine existenzbedrohende Lage geriet.\r\n\r\nJeder normale Betrieb arbeitet mit Rücklagen. Selbst im Bereich der Gemeinnützigkeit beinhaltet das Steuerrecht entsprechende Regelungen, die die Bildung von freien Rücklagen aus finanziellen Überschüssen ermöglichen.\r\n\r\nAnders sieht es beim Zuwendungsrecht aus: In den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene mehrheitlich ein Verbot der Bildung von Rücklagen formuliert, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind oder sich auf konkrete Projekte beziehen.\r\n\r\nDieses Verbot widerspricht nicht nur betriebswirtschaftlichen Anforderungen und einer vorausschauenden Unternehmensführung. Es läuft auch der Arbeitsweise von freien Klangkörpern zuwider, die in ihren Strukturen auf Langfristigkeit angelegt und deren Planungsvorläufe und Unternehmensstrategien auf mehrere Jahre ausgerichtet sind. Die Situation wird noch komplizierter, wenn Zuwendungen von Bund und Land gleichzeitig im Spiel sind, weil sich die ANBest-I und die Zuwendungspraxis der beiden Förderebenen häufig voneinander unterscheiden – beispielsweise vergibt die eine Ebene institutionelle Förderungen als Fehlbedarfs-, die andere allerdings als Festbetragsfinanzierung. Zu guter Letzt unterbindet dieses Verbot außerdem die Möglichkeiten der Rücklagenbildung, die freie Klangkörper mit einem Gemeinnützigkeitsstatus haben. Das Zuwendungsrecht hebelt quasi das Gemeinnützigkeitsrecht aus.\r\n\r\nFreie Ensembles und Orchester mit institutioneller Förderung sehen sich dadurch mit rechtlichen Grauzonen und Widersprüchen konfrontiert. Durch das Verbot der Rücklagenbildung können sie ihrer unternehmerischen Verantwortung nicht gerecht werden und werden in ihren Entwicklungspotentialen stark beschnitten. Sie können keine finanzielle Zukunfts- und Krisenvorsorge betreiben, was dazu führt, dass die Öffentliche Hand im Krisenfall (wie die Corona-Pandemie gezeigt hat) umso mehr gefordert ist.\r\n\r\nIn der Lösung dieses Problems sind die Bundesländer Bremen und Hamburg mit gutem Beispiel vorangeschritten: Sie haben das grundsätzliche Verbot der Rücklagenbildung aus ihren ANBest-I gestrichen und ihre Zuwendungspraxis angepasst, indem sie individuell in den Zuwendungsbescheiden die Bildung von Rücklagen genehmigen und entsprechende Rahmenbedingungen (Dokumentationspflichten und Transparenz) dafür festlegen.\r\n\r\nDiesem guten Beispiel sollten alle Bundesländer sowie der Bund im Sinne einer Vereinheitlichung, Vereinfachung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts folgen. Damit würde der Bund auch seinem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag 2021-2025 nachkommen, in welchem es im Kapitel „Kulturförderung“ heißt: „Wir entbürokratisieren das Zuwendungsrecht, die Zusammenarbeit mit den Ländern und nutzen Potenziale digitaler Standardisierung“ (S. 97).\r\n\r\nWir schlagen deshalb vor:\r\n\r\n1.\tStreichung des allgemeinen Verbots der Bildung von Rücklagen bei institutioneller Förderung in den ANBest-I auf Bundes- und Landesebene.\r\n2.\tErmöglichung der Bildung von freien und zweckgebundenen Rücklagen bei institutioneller Förderung nach Maßgabe von Festlegungen in Zuwendungsbescheiden. Eine Orientierung an den Regelungen zur Rücklagenbildung im Gemeinnützigkeitsrecht kann hier sinnvoll sein.\r\n\r\nIn diesem Zusammenhang fordern wir die Zuwendungsgeber*innen außerdem auf, bei der Festlegung der Finanzierungsart die Möglichkeit der Festbetragsfinanzierung sowohl bei institutioneller als auch bei Projektförderung bevorzugt zu nutzen, um den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten zu reduzieren. Entsprechende Kriterien, die beispielsweise die Festbetragsfinanzierung bis zu einer festgelegten Höchstsumme vorsieht, sollten in Förderrichtlinien verankert werden.\r\n\r\nUnsere Vorschläge sind nicht neu, sondern wurden bereits an zahlreichen anderen Stellen formuliert und begründet – beispielhaft genannt seien hier das Impulspapier „Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor“ der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (2018), die „Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (2009) sowie die Verbands- und Organisationen übergreifende Initiative „Modernisierung des Zuwendungsrechts für den Dritten Sektor“ (2018) in NRW.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000999","regulatoryProjectTitle":"Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d4/67/277636/Stellungnahme-Gutachten-SG2405270022.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"270 Euro Tagessatz – Empfehlung des FREO e.V. für einen Stufenplan\r\n\r\nUnser Ziel ist es, die Einkommenssituation selbstständiger Musiker*innen nachhaltig zu verbessern. Dabei sehen wir die Notwendigkeit, Honoraruntergrenzen in öffentlichen Förderprogrammen zu verankern. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir das Rechenmodell des Deutschen Musikrats (DMR), da es die Spezifika selbstständiger Arbeit transparent macht und deutlich aufzeigt, welche Faktoren in der Entwicklung von Honorarstandards berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig warnen wir aber vor einer überstürzten Umsetzung, die ein Mitwachsen der Strukturen verunmöglicht und am Ende zu einer Überforderung des Systems und einem unwiderruflichen Wegbrechen existentieller Strukturen in der freien Musikszene führt. Wir plädieren für einen alternativen Stufenplan, verbunden mit der Aufstockung öffentlicher Förderprogramme:\r\n\r\n2024: Etablierung der Honoraruntergrenze bei einem Tagessatz von 270 Euro\r\nFolgejahre: Anstieg in Schritten von +20% bis zum vom DMR errechneten Tagessatz von 675 Euro, verbunden mit laufender Evaluation im Hinblick auf Anwendungspraxis und Höhe der Empfehlung.\r\n\r\nWir fordern die politischen Entscheidungsträger*innen auf, jetzt (anhand von Förderungen der letzten Jahre) die finanziellen Auswirkungen einer Honoraruntergrenze bei einem Tagessatz von 270 Euro zu ermitteln und dies als Grundlage für notwendige Aufstockungen in den Kulturhaushalten zu nehmen. \r\n\r\nNachhaltiger Stufenplan: Schritt für Schritt gemeinsam zum Ziel\r\nDie Etablierung von Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung kann nur gelingen und nachhaltig Wirkung entfalten, wenn wir dieses Unterfangen als Prozess verstehen und die öffentlichen Fördertöpfe und Kulturhaushalte anwachsen. Gelingt dies nicht, droht ein flächendeckender Kahlschlag wichtiger bestehender Strukturen in der freien Szene, wodurch große Teile des kulturellen Angebots und Arbeitsmöglichkeiten für Musiker*innen unwiederbringlich wegbrechen.\r\n\r\nWir brauchen also das Bündnis mit der Politik und die Vereinbarung eines gemeinsamen Stufenplans, der\r\n1.\tden politischen Entscheidungsebenen in Kommunen, Ländern und Bund die Möglichkeit gibt, ein Mitwachsen der öffentlichen Haushalte und Förderprogramme umzusetzen,\r\n2.\tden betroffenen Akteuren in der Musikszene die Chance und Zeit gibt, sich mit der veränderten Situation auseinanderzusetzen und ihre finanziellen Planungen entsprechend anzupassen.\r\n\r\nWir schließen uns darüber hinaus den Forderungen des Deutschen Musikrats an und verweisen hierfür auf die DMR-Stellungnahme.\r\n\r\n\r\n\r\nFreie Klangkörper: Selbstständige Musiker*innen als Shareholder\r\nFreie Klangkörper sind in der Kulturlandschaft wichtige Auftrag- und Arbeitgeber und gleichzeitig Auftragnehmer im Kontext von Gastspielen und anderen Engagements. In all diesen Produktionszusammenhängen sind sie mit der Verantwortung konfrontiert für eine faire Honorierung aller Beteiligten und ihrer Arbeitsleistung zu sorgen. Selbstständige Musiker*innen sind hier in einer besonderen Situation, da sie als Shareholder die Klangkörper-Organisationen tragen. In dieser Rolle übernehmen sie nicht nur Verantwortung für ihre eigene wirtschaftliche Existenz, sondern auch für das Unternehmen, seine Beschäftigten und die zahlreichen Gäste.\r\n\r\nSystemische Zusammenhänge & Abhängigkeiten\r\nFast alle Projekte, Veranstaltungen und Strukturen der freien Musikszene sind direkt oder mittelbar abhängig von öffentlicher Förderung. Im Hinblick auf die Einkommenssituation selbstständiger Musiker*innen und die Arbeitsfähigkeit freier Klangkörper kommt diesem Aspekt eine entscheidende Rolle zu. Daher sollten öffentliche Förderrichtlinien die Zahlung angemessener Honorare sicherstellen und eine Vorbildfunktion für den gesamten Markt einnehmen.\r\n\r\nTransparenz und Aufklärung: Unternehmertum in der Musik\r\nMit dem Aufschlag des Deutschen Musikrats zu Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung wurde aus einer sparten- und genreübergreifenden Betrachtung heraus ein Rechenmodell vorgelegt, das die Spezifika hauptberuflich selbstständig tätiger Musiker*innen transparent macht, ihre Qualifizierung und Leistung einbezieht sowie Selbstausbeutung und Überarbeitung entgegenwirkt. Im Ergebnis wurde so ein Tagessatz in Höhe von 675 Euro errechnet. Dieser Tagessatz steht jedoch in starker Diskrepanz zum aktuellen Honorarniveau. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Aufruf an die Parteien zur vorgezogenen Bundestagswahl.\r\nInteressen der freien Musikszene in die Wahlprogramme!\r\n \r\nDie freie Musikszene, mit ihren selbstständigen Musiker*innen, freien Ensembles und Orchestern, leistet mit ihrer Arbeit einen wichtigen zivilgesellschaftlichen Beitrag. Ihre Akteure suchen die Nähe zum Publikum, zu dem Ort, an dem sie wirken und setzen sich mit aktuellen Themen auseinander. Gerade jetzt, in einer Zeit, die von multiplen Krisen und dem Erstarken antidemokratischer Kräfte geprägt ist, braucht die freie Musikszene eine verantwortungsvolle Kulturpolitik, die ihre gesellschaftliche Relevanz und ihr Potenzial im Blick hat und ihre Bedarfe erkennt. Auch im Bund.\r\n \r\nWir fordern die Parteien im Zuge der vorgezogenen Bundestagswahlen dazu auf, die freie Musikszene in den Vorbereitungen der Wahl mitzudenken und ihre Anliegen aufzugreifen – sei es in Wahlprogrammen, im Wahlkampf oder in Koalitionsverhandlungen. \r\n \r\nSicherung der Bundeskulturfonds & Entwicklung neuer Fördermodelle\r\nMusikfonds und die Initiative Musik spielen als Förderprogramme des Bundes eine zentrale Rolle in der Ermöglichung von künstlerischer Arbeit und in der Entwicklung resilienter Strukturen der freien Musikszene. Wir fordern daher eine bessere finanzielle Ausstattung der Förderinstitutionen auf Bundesebene, die in besonderem Maße die freie Szene unterstützen. Gleichzeitig braucht es einen breit angelegten Dialog über die Stärkung der Strukturen der freien Musikszene und dafür notwendige neue Fördermodelle.   \r\n \r\nVerbesserung der sozialen Lage von (solo)selbstständigen Musiker*innen\r\nZahlreiche selbstständige und hybrid erwerbstätige Musiker*innen befinden sich in einer prekären sozialen Lage. Um Musik als Beruf auch in Zukunft zu erhalten, braucht es nachhaltige Sicherungsmodelle für Musikschaffende. Der Erhalt und Ausbau der Künstlersozialkasse sowie ein erleichterter Zugang zur Arbeitslosenversicherung und zu Kurzarbeiter*innengeld für freischaffende Musiker*innen sollten daher als Ziel von den Parteien formuliert werden.\r\n \r\nVerbesserung der Einkommenssituation von selbstständigen Musiker*innen\r\nDas Modell der Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung von Bund, Ländern und Kommunen kann und sollte ein wirksamer Hebel sein, um die Einkommenssituation selbstständiger Musiker*innen zu verbessern. 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Rücklagenbildung im Sinne einer vorausschauenden Unternehmensführung und zur Vorsorge für Krisen wird privatwirtschaftlich getragenen Organisationen wie den freien Klangkörpern durch Regelungen im Zuwendungsrecht erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Wir fordern daher die Streichung des Verbots der Rücklagenbildung in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Förderungen.\r\n \r\nReform der Doppelbesteuerungsabkommen\r\nGrenzüberschreitendes Arbeiten spielt aus künstlerischer und ökonomischer Sicht und im Hinblick auf einen kulturellen Austausch eine zentrale Rolle für das Musikleben Europas. Selbstständige Künstler*innen sind dabei über alle Sparten hinweg mit besonderen steuerlichen Herausforderungen konfrontiert: Ihre Einkünfte werden grundsätzlich im Auftrittsland, also an der Quelle, besteuert. Während andere Selbstständige ihre weltweiten Einkünfte einfach dem Wohnsitzfinanzamt melden können. Eine Doppelbesteuerung kann trotz internationaler Abkommen in vielen Fällen nicht vermieden werden; der bürokratische Aufwand ist enorm.\r\n\r\nGrenzüberschreitender kultureller Austausch braucht unbürokratische und faire Regelungen bei der Besteuerung von Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit. Wir fordern die Überprüfung und Weiterentwicklung der spezifischen Regelungen für Künstler*innen im OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen und den Abbau von Benachteiligungen in diesem Bereich.\r\n\r\nBERLIN, den 28.11.2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018222","regulatoryProjectTitle":"Abgabe aller Musikstreaming-Plattformen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d6/89/582442/Stellungnahme-Gutachten-SG2507100025.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Musiker*innenverbände fordern Abgabe aller Musikstreaming-\r\nPlattformen\r\nStellungnahme zum Vorschlag von Wolfram Weimer\r\nKöln/Berlin, 03.06.2025\r\nDie Verbände PRO MUSIK, Deutsche Jazzunion, Bundesverband Popularmusik,\r\nunisono und FREO, die freischaﬀende und fest angestellte Musiker*innen vertreten,\r\nbegrüßen den Vorstoß des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer, eine Abgabe für\r\ngroße Online-Plattformen einzuführen, und fordern, diese Abgabe auch auf\r\nMusikstreaming-Plattformen wie Spotify auszuweiten.\r\n1\r\nSowohl die EU-Resolution vom 17.01.2024[ ] als auch die kürzlich erschienene\r\n2\r\nStudie des BKM zum Musikstreamingmarkt in Deutschland[ ] stellen erheblichen\r\nHandlungsbedarf fest. Die Musiker*innen und Musikautor*innen sind die wichtigsten\r\nTriebkräfte und die ersten Glieder in der Wertschöpfungskette, werden aber noch\r\nimmer nicht in ausreichender Weise anerkannt oder vergütet.\r\nVerschärfung der Krise\r\nDie ausbleibende Vergütung im Musikstreaming verschärft die Krise aus\r\nwegbrechenden Kulturetats und sinkenden Live-Einnahmen bei gleichzeitigen\r\nKostensteigerungen. “Zahlreiche Musikschaﬀende arbeiten unter prekären\r\nBedingungen, da die Nutzung ihrer Werke weder angemessen vergütet noch eine\r\nfaire Beteiligung angeboten wird, während die Musikindustrie, Ticketmonopole und\r\ninsbesondere Musikstreamingkonzerne auf der Grundlage ihrer Arbeit Umsätze in\r\nMilliardenhöhe erzielen”, sagt Michael Griener, Vorsitzender der Deutschen\r\nJazzunion.\r\nZahlte die Plattform Spotify 2023 noch etwa 68 % ihres Umsatzes an\r\nRechteinhaber*innen aus (ca. 9 Mrd. € bei 13,2 Mrd. € Umsatz), waren es 2024 nur\r\nnoch ca. 63 % (ca. 10 Mrd. € von 15,7 Mrd. €). 75 % der Ausschüttungen gingen an\r\n1\r\nhttps://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0020_EN.html\r\n2\r\nhttps://kulturstaatsminister.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Pressemitteilungen/\r\n2025-02-10-streaming-studie.pdf\r\n0,1 % der Musikschaﬀenden. Dieses Ungleichgewicht ist nicht länger tragbar. Durch\r\ndie Abgaben wäre es möglich, alle Musikschaﬀenden sämtlicher Genres und\r\nGrößenordnungen gerechter zu vergüten.\r\nInternationale Vorbilder\r\nFrankreich führte bereits 2021 eine ähnliche Abgabe für Streaming-Plattformen ein.\r\nDie Einnahmen fließen in einen Fonds zur Förderung der Musikproduktion und\r\nunterstützen besonders kleinere Künstler*innen und lokale Musikszenen. Auch in\r\nKanada gibt es eine vergleichbare Abgabe.\r\nWir fordern Chancengerechtigkeit\r\nWir fordern eine substanzielle Abgabe aller Musikstreaming-Dienste in Deutschland.\r\n“Mit einer solchen Abgabe könnte das aus dem Gleichgewicht geratene System\r\nMusikstreaming wieder ins Lot gerückt werden”, sagt Christopher Annen,\r\nVorsitzender von PRO MUSIK. Der Erlös soll nicht in den allgemeinen\r\nSteuerhaushalt fließen, sondern transparent direkt an diejenigen zurückfließen, die\r\nden Inhalt dieser Plattformen erarbeiten: die Musikschaﬀenden. Dabei muss\r\nsichergestellt werden, dass die Plattformen diese Abgabe nicht durch Einsparungen\r\noder Umverteilungen auf Kosten der Musikschaﬀenden kompensieren – die Abgabe\r\ndarf nicht zur weiteren Aushöhlung ihrer ohnehin unzureichenden Vergütung führen,\r\nsondern muss eine zusätzliche Einnahme für Musiker*innen darstellen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-03"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}