{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:14:10.973+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R003548","registerEntryDetails":{"registerEntryId":63869,"legislation":"GL2024","version":23,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003548/63869","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/84/86/602722/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R003548-2025-08-14_18-50-22.pdf","validFromDate":"2025-08-14T18:50:22.000+02:00","validUntilDate":"2025-11-19T12:30:44.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-01T09:29:12.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-10-14T10:16:37.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-16T21:47:41.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-08-14T18:50:22.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":63869,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003548/63869","version":23,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-14T18:50:22.000+02:00","validUntilDate":"2025-11-19T12:30:44.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":60592,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003548/60592","version":22,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-16T09:45:50.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-14T18:50:22.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57595,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003548/57595","version":21,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-01T09:29:12.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-16T09:45:50.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53272,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003548/53272","version":20,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-09T09:21:58.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-01T09:29:12.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48732,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003548/48732","version":19,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-26T09:04:58.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-09T09:21:58.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48330,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003548/48330","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-19T09:49:59.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-26T09:04:58.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47436,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003548/47436","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-03T14:24:52.000+01:00","validUntilDate":"2024-12-19T09:49:59.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47133,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003548/47133","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-11-27T09:52:29.000+01:00","validUntilDate":"2024-12-03T14:24:52.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":45425,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003548/45425","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-14T10:16:37.000+02:00","validUntilDate":"2024-11-27T09:52:29.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"DWR eco GmbH","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_GMBH","de":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","en":"Limited liability company (GmbH)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4930609819500","emails":[{"email":"info@dwr-eco.com"}],"websites":[{"website":"www.dwr-eco.com"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Belforter Str. 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Mit dem übergeordneten Ziel unsere Lebensgrundlage zu schützen und kritische ökologische Belastungsfaktoren (wie Klimawandel, Verlust an Biodiversität, ein Übermaß an Ressourcen- und Landnutzung sowie Süßwasserverbrauch, Versauerung der Ozeane etc.) aufzuhalten und einzugrenzen setzt sich DWR eco  im Sinne seiner Kunden dahingehend ein, die Rahmenbedingungen für deren unternehmerische Tätigkeit zu verbessern. DWR eco ist davon überzeugt, dass neue und veränderte Geschäftsmodelle und Technologien einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung unseres ökologischen Systems leisten können und müssen. \r\n\r\nZu diesem Zweck werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, um zu erläutern welche Rahmenbedingungen für nachhaltige Geschäftsmodelle  vorteilhaft sind. 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Die Erhöhung der im EEG angelegten Flex-Prämie ist daher eine wichtige von uns geforderte Maßnahme.\r\nZudem fordern wir den Abbau von Barrieren für einen systemdienlichen Einsatz von Speichern sowie die Ermöglichung und Anreizung von Multi-Use-Speicherkonzepten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007981","title":"Künftiger Kapazitätsmechanismus technologieoffen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist ein technologieoffenen Kapazitätsmechanismus, der den Fortbestand des Anlagenparks sicherstellt, die verbleibenden Flexibilisierungspotenziale für Biogasanlagen nutzbar macht und den weiteren Biogasausbau planbar macht und damit Investitionssicherheit gewährleistet\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007982","title":"Supraleiter in der Anreizregulierung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Supraleiter und Innovationen allgemein stärker in der Anreizregulierung berücksichtigen und für Netzbetreiber bspw. im Rahmen eines Innovationsbudgets anrechenbar machen. Aktuell haben Netzbetreiber keinen hinreichenden Anreize, neuartige Kabeltechnologien zu erproben und zu skalieren. Der aktuell laufende Reformprozess der Anreizregulierung soll diese  strukturelle Hemmnis beseitigen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze","shortTitle":"ARegV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aregv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007983","title":"Supraleiter im Netzentwicklungsplan Strom 2045","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Supraleiter Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2045: Gerade unter Anbetracht des Zieljahres 2045 sollten innovative Lösungen und Konzepte stärker im NEP abgebildet werden. 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2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007993","title":"Freiflächen-PV im Erbrecht","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Zurechnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Rahmen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, um bestehende Hemmnisse für den Ausbau dieser Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden; aktuell werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen dem Grundvermögen zugerechnet, was zu erheblichen steuerrechtlichen Risiken führt; Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen tragen zur umweltfreundlichen 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Tiefengeothermieprojekte in Deutschland","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012186","title":"Finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau Erneuerbarer Energien","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sowie Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]},"description":"\"Die Möglichkeit, sich den an Gemeinden oder Landkreise geleisteten Betrag im Rahmen der Finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau Erneuerbarer Energien (§ 6) durch den Netzbetreiber erstatten zu lassen, sollte auf Strom aus Freiflächenanlagen, für die keine finanzielle Förderung in Anspruch genommen wird (z.B. 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Wir setzen uns ein für Planungssicherheit, eine differenzierte Bewertung systemischer Wirkungen und eine praxistaugliche Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019066","title":"Regulatorische Absicherung (PPWR)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Naturpolymere regulatorisch absichern indem sie als eigenständige Materialkategorie mit angepassten Verwertungsanforderungen anerkannt werden: Einführung einer harmonisierten, EU-weiten Zertifizierung oder rechtlichen Anerkennung von „kunststofffreien“ / „SUPD-konformen“ Materialien.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019067","title":"Ausnahme der 95%-Regel","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Änderung im VerpackG, eine Ausnahme von der 95%-Regel für kompostierbare, nicht-fossile Alternativen zu schaffen, sowie damit einhergehend die Anpassung der Lizenzentgelte, um den Wettbewerbsnachteil für nachhaltige Materialien anzupassen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen","shortTitle":"VerpackG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":8,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007978","regulatoryProjectTitle":"Biogas in der KWSG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/50/e8/320538/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170020.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Versorgungslücke 2030\r\n120 100 80 60 40 20 0\r\n10\r\nFazit\r\nGesicherte Leistung nimmt durch Atom- und Kohleausstieg ab, während Bedarf an regelbarer Erzeugung zunimmt, was im Ergebnis zu einer Flexibilitätslücke von mindestens 30 GW führt (konservative Annahme)\r\nGesicherte Leistung (in GW)\r\n  \r\n105\r\n90\r\n80\r\n20\r\n70\r\n  \r\n2\r\nVertraulich - nur für interne Zwecke!\r\n19. April 2024\r\n2010\r\n2022 Gesicherte Leistung\r\n2025 2030 KWS Flexibilitätslücke\r\n  Biogas ist bereits heute verlässlicher und kalkulierbarer Flexibilitätsanker des Stromsystems und lässt sich aus dem Bestand heraus weiterentwickeln\r\nPräqualifizierte Sekundär-Regelleistungen in Deutschland\r\nAbbildung 2 fasst die über das Präqualifikationsportal (PQ-Portal) erfasste präqualifizierte positive aFRR2 je Primärenergieträger/Kategorie zusammen.\r\n     25\r\nSonstige 20                 Windkraft\r\n           15\r\n10\r\n5\r\n0\r\nNachfrage/DSM Batteriespeicher Wasser Biogas/-masse Öl\r\nErdgas Steinkohle Braunkohle Kernenergie\r\n                                 0\r\nJun 17\r\nMrz 18\r\nNov 19\r\nSep 20\r\nJan 22\r\nJan 23\r\nFeb 24\r\n3\r\nPrimärenergieträger wurde dabei auf zehn MW gerundet.\r\n19. April 2024\r\nAbbildung 2: Präqualifizierte positive aFRR (in GW) je Primärenergieträger/Kategorie in Deutschland\r\nEine detaillierte Übersicht der präqualifizierten positiven aFRR2 zeigt Tabelle 2. Je\r\nVertraulich - nur für interne Zwecke!\r\n Primär-\r\n\r\n  Versorgungssicherheit ist nicht verhandelbar\r\nSignifikante Erfüllungsrisiken für die von der Bundesregierung avisierten Flex-Optionen\r\n      Flexibilitätsoption\r\n Erprobtheit und Planbarkeit\r\nBiogas\r\nBatteriespeicher\r\nErdgas\r\nRisiko: Kosten (Neubau) und Klimawirkung\r\nWasserkraft\r\n Demand-Side-Management\r\nRisiko: Netzausbau und Finanzierung Markthochlauf\r\nWasserstoff\r\nRisiko: Verfügbarkeit und Kosten\r\nKWS 10 GW\r\n      Flexibilitätslücke 30 GW\r\n      Weitere Flex- Optionen 20 GW\r\n  4\r\nVertraulich - nur für interne Zwecke!\r\n19. April 2024\r\nLegende\r\nSichere Verfügbarkeit Rückläufige Verfügbarkeit Unsichere Verfügbarkeit\r\n\r\n  Biogas leistet als heimisch verfügbare Flex-Option einen wichtigen Beitrag zu de-risking und Resilienz von Stromsystem und Wirtschaft\r\nLieferkettenresilienz (in %)\r\n            100 % regional aktivierbar\r\n   Engpass Rohstoffförderung und Verarbeitung\r\n Engpass EE-Potenziale\r\n5\r\nVertraulich - nur für interne Zwecke!\r\n19. April 2024\r\nBiogas Wasserkraft DSM Batterien Wasserstoff Erdgas\r\nKeine heimische Produktion\r\n0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Erdgas Wasserstoff Batterien DSM Wasserkraft Biogas\r\n\r\n Politische Forderungen\r\nAllgemeine Forderungen\r\n• Level Playing Field der Flex-Optionen schaffen\r\n• Resilienz- und Wertschöpfungsvorteile von Biogas stärker gewichten\r\n• Risiken aktuell nicht vorhandener favorisierter Flex-Optionen (H2 und DSM) stärker in der\r\nVersorgungssicherheitsdebatte berücksichtigen\r\nInstrument #1: Kraftwerksstrategie\r\n• Technologieoffene Ausschreibungen für die 10 GW gesicherte Leistung\r\nInstrument #2: Kapazitätsmechanismus\r\n• Technologieoffener Kapazitätsmechanismus, der...\r\no ...FortbestanddesAnlagenparkssicherstellt\r\no ...verbleibendeFlexibilisierungspotenzialefürBiogasanlagennutzbarmacht\r\no ...weiterenBiogasausbauplanbarmachtundInvestitionssicherheitgewährleistet"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007981","regulatoryProjectTitle":"Künftiger Kapazitätsmechanismus technologieoffen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9b/6d/320540/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170019.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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April 2024\r\n2010\r\n2022 Gesicherte Leistung\r\n2025 2030Biogas ist bereits heute verlässlicher und kalkulierbarer Flexibilitätsanker des Stromsystems und lässt sich aus dem Bestand heraus weiterentwickeln\r\nPräqualifizierte Sekundär-Regelleistungen in Deutschland\r\nAbbildung 2 fasst die über das Präqualifikationsportal (PQ-Portal) erfasste präqualifizierte positive aFRR2 je Primärenergieträger/Kategorie zusammen.\r\n25\r\nSonstige 20                 Windkraft\r\n15\r\n10\r\n5\r\n0\r\nNachfrage/DSM Batteriespeicher Wasser Biogas/-masse Öl\r\nErdgas Steinkohle Braunkohle Kernenergie\r\n0\r\nJun 17\r\nMrz 18\r\nNov 19\r\nSep 20\r\nJan 22\r\nJan 23\r\nFeb 24\r\n3\r\nPrimärenergieträger wurde dabei auf zehn MW gerundet.\r\n19. April 2024\r\nAbbildung 2: Präqualifizierte positive aFRR (in GW) je Primärenergieträger/Kategorie in Deutschlandersorgungssicherheit ist nicht verhandelbar\r\nSignifikante Erfüllungsrisiken für die von der Bundesregierung avisierten Flex-Optionen\r\nFlexibilitätsoption\r\nErprobtheit und Planbarkeit\r\nBiogas\r\nBatteriespeicher\r\nErdgas\r\nRisiko: Kosten (Neubau) und Klimawirkung\r\nWasserkraft\r\nDemand-Side-Management\r\nRisiko: Netzausbau und Finanzierung Markthochlauf\r\nWasserstoff\r\nRisiko: Verfügbarkeit und Kosten\r\nKWS 10 GW\r\nFlexibilitätslücke 30 GW\r\nWeitere Flex- Optionen 20 GW\r\n4\r\nVertraulich - nur für interne Zwecke!\r\n19. April 2024\r\nLegende\r\nSichere Verfügbarkeit Rückläufige Verfügbarkeit Unsichere VerfügbarkeitBiogas leistet als heimisch verfügbare Flex-Option einen wichtigen Beitrag zu de-risking und Resilienz von Stromsystem und Wirtschaft\r\nLieferkettenresilienz (in %)\r\n  \r\n   \r\n \r\n100 % regional aktivierbar\r\nEngpass Rohstoffförderung und Verarbeitung\r\nEngpass EE-Potenziale\r\n5\r\nVertraulich - nur für interne Zwecke!\r\n19. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Den Hochlauf von Innovationen beschleunigen –\r\nVorschläge zur Umsetzung von Artikel 26 der\r\nNetto-Null-Industrie-Verordnung (EU 2024/1735)\r\nAm 29. Juni 2024 ist die Netto-Null-Industrie-Verordnung der Europäischen Union in Kraft\r\ngetreten. Sie sieht unter anderem vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 30. Dezember 2025 in\r\nihren nationalen Ausschreibungen für Erneuerbare Energien (z.B. PV-Anlagen) sogenannte nicht-\r\npreisliche Kriterien (ff. NPCs) einführen und für mindestens 30 Prozent des\r\nAusschreibungsvolumens anwenden müssen (Artikel 26).\r\nOxford PV will mit diesem Papier Vorschläge zur Umsetzung der Vorgaben in Deutschland und zur\r\nAusgestaltung des entsprechenden Durchführungsrechtsaktes auf europäischer Ebene machen.\r\nInnovation als entscheidendes Alleinstellungsmerkmal der europäischen Solarindustrie\r\nDie Vorgaben zur Einführung von NPCs zielen richtigerweise darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit\r\nder europäischen Netto-Null-Industrien auf dem europäischen Markt zu stärken, indem\r\nbestimmten Alleinstellungsmerkmalen dieser Industrien ein höherer Wert in den\r\nAusschreibungen beigemessen werden soll als er sich derzeit am Markt einstellt.\r\nIm Falle der europäischen Solarindustrie ist eines dieser Alleinstellungsmerkmale – neben den\r\nbesonders nachhaltigen Produktionsprozessen – ihre Innovationsfähigkeit. Zu Recht wird\r\nInnovation daher in Artikel 26 als eines der möglichen NPCs genannt.\r\nZur Frage, wie genau Innovation definiert und in der Praxis nachgewiesen werden kann, hat die\r\nEuropäische Kommission in ihren Empfehlungen vom 13. Mai 2024 bereits erste Ansätze\r\nvorgestellt. Konkret schlägt sie vor, Innovation als neuartige Lösung oder technologischen\r\nVorsprung zu definieren, die den Stand der Technik verbessern, den Beitrag von Solaranlagen zur\r\nKreislaufwirtschaft erhöhen oder einen überdurchschnittlichen Modulwirkungsgrad aufweisen.\r\nAus unserer Sicht eignet sich gerade der überdurchschnittliche Modulwirkungsgrad als\r\nInnovationsdefinition im Sinne von Artikel 26, da die Europäische Union hier einen echten und\r\nmessbaren Vorsprung im Vergleich zur Konkurrenz aus Asien hat, wie folgende Tabelle zeigt:\r\nKategorie Technologie-\r\nführerschaft Marktreife ansatz Technologie-\r\nZelltechnologie effizienz\r\nModul-\r\np-type\r\nPERC mono 18-23 %\r\nKonventionell Asien Marktstandard Silizium\r\nn-type\r\nTOPCon & HJT 22-25 %\r\nKommerzialisierung Next-\r\nEuropäische\r\nHybride\r\nTechnologien\r\nTandem PV\r\n(siliziumbasiert) 24-35%\r\ngeneration\r\nUnion\r\nKeine Marktreife Zukünftige\r\nTechnologien\r\nTandem PV (nur\r\nDünnschicht) > 35 %\r\nTab. 1.: Übersicht Technologievorsprung beim Modulwirkungsgrad nach Region\r\nZum Beispiel produziert Oxford PV in Deutschland (Brandenburg an der Havel) hocheffiziente\r\nSolarmodule auf Basis von Perowskit-Silizium-Tandemsolarzellen, die bereits in der ersten\r\nRegistered office: Muenstersche Strasse 23 14772 Brandenburg an der Havel, Germany\r\nwww.oxfordpv.com\r\nCompany Number: HRB 30166 P\r\nkommerziellen Generation einen Modulwirkungsgrad von 24,5 Prozent erreichen. Entscheidend\r\nist dabei das große Entwicklungspotenzial der Tandemzellentechnologie. Zukünftige\r\nGenerationen werden Wirkungsgrade von über 35 Prozent erreichen und damit die physikalische\r\nWirkungsgradgrenze des heutigen Marktstandards monokristalliner PV-Module von 29,9 Prozent\r\n(„Auger-Grenze“) deutlich überschreiten.\r\nModulwirkungsgrad als Zuschlagkriterium\r\nVor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Umsetzung von Artikel 26 der Netto-Null-Industrie-\r\nVerordnung und der oben aufgeführten Argumente schlagen wir vor, das Ausschreibungsdesign\r\nim Erneuerbare-Energien-Gesetz dahingehend anzupassen, dass Innovation in Form des\r\nModulwirkungsgrad neben dem Preis als weiteres Zuschlagskriterium aufgenommen wird.\r\nKonkret sollten PV-Anlagen mit einem Modulwirkungsgrad von mehr als 24 Prozent ein höheres\r\nGewicht erhalten und entsprechend bei gleichem Gebotspreis eher bezuschlagt werden als\r\nAnlagen mit einem Modulwirkungsgrad von weniger als 24 Prozent. Zudem sollte diese zusätzliche\r\nGewichtung umso höher ausfallen, je höher der Modulwirkungsgrad einer Anlage ist. So könnten\r\nbeispielsweise drei Stufen definiert werden, entlang derer die Gewichtung festgelegt wird, wie\r\nfolgende Tabelle zeigt:\r\nStufe Modulwirkungsgrad Gewichtungsfaktor Verifikationsschema\r\nSchwellenwert > 24,00 % -\r\nA 24-25 % X\r\nIEC61215\r\nB 25-26 % X * 1,2\r\nC 26-27 % X * 1,4\r\nTab. 2.: Beispiel Modulwirkungsgradstufen und deren Gewichtung\r\nDer Schwellenwert und die Stufengrenzen sollten im Zeitverlauf schrittweise angehoben werden,\r\num den Innovationscharakter des Zuschlagskriteriums zu erhalten und die\r\nTechnologieentwicklung durch Anpassungsdruck zu kontinuierlichen Effizienzsteigerungen\r\nanzuregen, die auch die Produktionskosten senken können. Die Nutzung des Modulwirkungsgrads\r\nals NPC setzt voraus, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Ausgestaltung des\r\nDurchführungsrechtsaktes zu Artikel 26 für eine entsprechend hinreichend offene Definition von\r\nInnovation einsetzt.\r\nÜberprüfung und Nachweisführung des Modulwirkungsgrad durch IEC 61215-Norm\r\nDer Modulwirkungsgrad kann mit dem IEC 61215-Zertifikat unbürokratisch und praxistauglich\r\nnachgewiesen und überprüft werden kann. Teil der IEC 61215-Zertifizierung ist der obligatorische\r\nPmax-Test, bei dem unter kontrollierten Bedingungen die maximale Leistung eines Moduls und\r\ndamit auch sein Wirkungsgrad ermittelt wird.\r\nDie IEC-Zertifizierung gilt als standardisierter Qualitätsnachweis für die Gebrauchsdauernormen\r\nvon PV-Systemen und ist in mehreren europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien, den\r\nNiederlanden, der Schweiz, Italien, Österreich und Deutschland Voraussetzung für den Erhalt von\r\nFördergeldern. Die Nachweisführung über diese Methode verursacht daher keinem zusätzlichen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007988","regulatoryProjectTitle":"Biodiversitätsanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/37/2f/387219/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190011.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Anmerkungen zum Referentenentwurf zur Änderung des Erneuerbare-\r\nEnergien-Gesetzes (EEG)\r\nGeplante Änderungen der kommunalen Beteiligung in § 6 Abs. 2 und 3 und\r\n§ 22b Abs. 6 bremsen den marktgetriebenen Ausbau der Solarenergie.\r\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 27. August 2024 einen\r\nReferentenentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Ziel der\r\nÄnderungen ist unter anderem die Anpassung der finanziellen Beteiligung von Kommunen am Ausbau\r\nvon Erneuerbare-Energien-Anlagen.\r\nKonkret beabsichtigt das BMWK mit der Änderung von § 6 Abs. 2 und 3 EEG 2023, die tatsächlich\r\nerzeugte Strommenge, statt wie bisher die eingespeiste Strommenge, als beteiligungsfähig zu\r\ndefinieren. Unklar ist jedoch, wie die tatsächlich erzeugte Strommenge der jeweiligen Anlage\r\nüberhaupt messtechnisch erfasst werden kann, ohne neue Kosten zu verursachen. Viel gravierender\r\nist, dass die geplante erzeugungsabhängige Abgabe auch dann erhoben werden soll, wenn Strom\r\nerzeugt, aber nicht ins Netz eingespeist wird, so dass die Akzeptanzabgabe in keinem Fall kostenneutral\r\nbewirtschaftet werden kann. Es wird daher empfohlen, wie bisher auf die tatsächlich eingespeiste\r\nStrommenge abzustellen.\r\nWeiter sollen die spezifischen Vorgaben in § 22b Abs. 6 im EEG 2023 den Gebrauch der\r\nLänderöffnungsklausel harmonisieren. Danach soll sichergestellt werden, dass die landesrechtliche\r\nBeteiligungspflicht einen Wert von 0,3 Cent pro kWh erzeugter Strommenge nicht überschreitet. Den\r\nAnlagenbetreibern soll alternativ immer die Möglichkeit eingeräumt werden, eine finanzielle\r\nBeteiligung für die lokale Bevölkerung nach § 6 EEG anzubieten, die dem Gegenwert von 0,2 Cent/kWh\r\nentspricht.\r\nWenngleich ein weiteres Ausfasern von landeseigenen Beteiligungsformen richtigerweise verhindert\r\nwerden muss, führt die Höhe des vorgeschlagenen Kostendeckels zu einer Erwartungshaltung der\r\nKommunen, deren Erfüllung, die Wirtschaftlichkeit von Solarprojekten riskiert, insbesondere im Fall\r\nvon frei finanzierten PV-FFA-Projekten über Power Purchase Agreements (PPA), die nach wie vor keine\r\nMöglichkeit haben, die in Rede stehenden Kosten an die BNetzA und damit an den Endverbraucher\r\nweiterzugeben. Um keine neuen wirtschaftlichen Realisierungsschwierigkeiten zu schaffen, sollte der\r\nKostendeckel für Solaranlagen bei 0,2 Cent/kWh wie bisher beibehalten werden.\r\nIn diesem Zuge muss wiederholt darauf hingewiesen, dass trotz der nun angestrebten Popularisierung\r\nbzw. neuen Angebotspflicht der finanziellen Beteiligung auf Grundlage von § 6 EEG im Rahmen der\r\nLandesbeteiligungsgesetze weiterhin kein Erstattungsanspruch (auf Kostenneutralität) für PPA-Anlagen\r\nangestrebt ist. Dies steht im Widerspruch zu der erklärten Absicht, die Direktvermarktung als\r\nkosteneffizientes Ausbauinstrument zu stärken. Ziel sollte hier die Gleichbehandlung aller Solaranlagen\r\nsein. Entsprechend ist die aktuell nur für EEG-geförderte Anlagen vorgesehene Möglichkeit der\r\nRückerstattung vom Netzbetreiber auch auf PPA-Anlagen auszuweiten.\r\nÄnderung des § 6 Absätze 2 und 3 EEG 2023: Festhalten an tatsächlich eingespeister\r\nStrommenge\r\nDurch zunehmenden Eigenverbrauch und Einsatz von Speichern fällt die nach dem bisherigen\r\nRegelungsstand beteiligungsfähige, unmittelbar ins öffentliche Netz eingespeiste Strommenge gering\r\naus. Um die Kommunen künftig stärker am Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beteiligen, soll diese\r\nbeteiligungsfähige Strommenge nun identisch mit der tatsächlich erzeugten Strommenge sein.\r\nDie Umstellung auf die tatsächlich erzeugte Strommenge ignoriert jedoch die wirtschaftliche Realität\r\neines Solarprojekts. Für dessen Wirtschaftlichkeit und den finanziellen Spielraum, um beispielsweise\r\neine Akzeptanzabgabe an die Kommunen zu leisten, ist nicht die erzeugte, sondern die eingespeiste\r\n(also vergütete) Strommenge ausschlaggebend. Diese bildet eine feste Kalkulationsgrundlage, die die\r\nKonditionen eines Solarprojekts bestimmt und die Refinanzierung der Solaranlage absichert.\r\nDie nun vorgesehene erzeugungsabhängige Abgabe würde aber auch dann erhoben, wenn zwar\r\nproduziert, aber nicht eingespeist und damit vergütet wird. Dies ist in Zeiten der Fall, in denen die\r\nerzeugte, eingespeiste und geförderte Strommenge nicht identisch sind, z.B. bei negativen\r\nStrompreisen oder bei Abschaltung der Solaranlage durch den Netzbetreiber. Der Beteiligungsabgabe\r\nstehen dann keine entsprechenden Einnahmen, sondern im Gegenteil Mehrausgaben für den\r\nSolaranlagenbetreiber gegenüber.\r\nEs ist darauf hinzuweisen, dass für Anlagen, die im Rahmen der Ausschreibung der BNetzA einen\r\nZuschlag erhalten haben, noch eine Kompensationszahlung für die Zeit der Abschaltung gezahlt wird,\r\ndieser aber künftig entfallen soll. Insofern muss hier klargestellt werden, dass die\r\nproduktionsabhängige Abgabe nur für die Anlagen und nur so lange erfolgt, wie diese trotz Abschaltung\r\ndurch den Netzbetreiber eine Vergütung erhalten.\r\nGleichzeitig sollte, soweit sich diese Regelung auf Anlagen bezieht, die den erzeugten Strom über einen\r\nzwischengeschalteten Batteriespeicher ins Netz einspeisen, also Anlagen, die im Rahmen der\r\nInnovationsausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben, eine Präzisierung dahingehend erfolgen,\r\ndass auch nur bei diesen Anlagen auf die erzeugte Strommenge abzustellen ist.\r\nAbschließend bleibt völlig offen, wie die tatsächlich erzeugte Strommenge der jeweiligen Anlage\r\npraxisnah und ohne zusätzliche bürokratische Kosten ermittelt werden soll. Durch die Nachweispflicht\r\nder relevanten Strommengen ist mit einem hohen Mess- und Abwicklungsaufwand zu rechnen, da\r\ngeeignete (geeichte) Messtechnik nur am Netzeinspeisepunkt vorhanden ist. Es wird ausdrücklich eine\r\nunbürokratische und nicht kostensteigernde Lösung gefordert.\r\nDer beschriebene Umstand wird den Ausbau von Solarprojekten erheblich verlangsamen, da\r\ndadurch neue Investitionsrisiken bewältigt werden müssen. Daher wird empfohlen, die bewährte\r\nBemessungsgrundlage der tatsächlich eingespeisten Strommenge beizubehalten. Eine\r\nentsprechende Änderung müsste dann auch in der Länderöffnungsklausel des § 22b Absatz 6 EEG\r\nverankert werden.\r\nÄnderung des § 6 EEG 2023: Gleichbehandlung für PPA-Analgen sicherstellen\r\nEs ist grundsätzlich zu begrüßen, dass den Anlagenbetreibern zur Erfüllung der landesrechtlichen\r\nBeteiligungspflicht alternative die Zahlung von bis zu 0,2 Cent/kWh erzeugter Strommenge im Wege\r\nvon § 6 EEG zur Verfügung gestellt werden muss. Diese Angebotspflicht markiert die eigentliche\r\nHarmonisierung und führt zu einer Popularisierung der bundeseinheitlichen Regelung der finanziellen\r\nBeteiligung der Gemeinden und Kommunen.\r\nAllerdings ist darauf hinzuweisen, dass der hiermit verbundene Ausgleichsanspruch des § 6 Abs. 5 EEG\r\n2023 nicht allen Anlagenbetreibern zugute kommt. Nur Anlagen, die eine finanzielle Förderung nach\r\ndem EEG oder einer auf Grund des EEG erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch genommen haben,\r\nkönnen die Vorzüge des § 6 Abs. 5 EEG 2023 nutzen und die Beteiligungsabgabe kostenneutral\r\nbewirtschaften. Solaranlagen, die im Rahmen von Stromabnahmeverträgen vermarkten, sind hingegen\r\nvon dieser Regelung ausgenommen und können die an die Kommunen geleisteten Zahlungen nicht\r\nvom Netzbetreiber zurückfordern.\r\nDies führt zu einer unmittelbaren Diskriminierung von Solaranlagen, die über Stromabnahmeverträge\r\nfinanziert werden, obwohl die Bundesregierung das übergeordnete Ziel verfolgt, den Ausbau der\r\nErneuerbaren Energien marktgetrieben zu gestalten. Bereits heute können sich Solaranlagen am Markt\r\nselbstragend refinanzieren.\r\nDazu ist es notwendig, eine wirtschaftliche Gleichstellung von EEG-geförderten Solaranlagen und\r\nsolchen in der Direktvermarktung herzustellen, indem für alle Solaranlagen gilt, dass entweder keine\r\nErstattung oder eine Erstattung über den Mechanismus des § 6 Abs. 5 EEG 2023 erfolgt.\r\nÄnderung des § 22b Absatz 6 EEG: Belastungs-Benchmark für PV-FFA bei 0,2 Cent/kWh\r\neinziehen\r\nAuf Grundlage der Länderöffnungsklausel bestehen in sechs Bundesländern Regelungen, die\r\nKommunen zur Beteiligung an den Erträgen von Solar- und Windenergieanlagen verpflichten. Diese\r\nunterscheiden sich jedoch in Bezug auf die Bemessungsgrundlagen und Beteiligungsformen sowie\r\nZweckbindung, was zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und höheren Projektkosten führt. Vor diesem\r\nHintergrund ist eine geplante Harmonisierung der Vorschriften grundsätzlich zu begrüßen.\r\nFür den Fall, dass ein Bundesland auf Grundlage der Länderöffnungsklausel des § 22b Absatz 6 EEG\r\n2023 eine solche gesetzliche Regelung erlässt, müssen den Anlagenbetreibern von Solar- und\r\nWindkraft demnach verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten – einschließlich der nach § 6 EGG\r\nvorgesehenen – angeboten werden, die einen Wert von 0,3 Cent/kWh erzeugter Strommenge\r\n(„Belastungs-Benchmark“) nicht überschreiten dürfen.\r\nDie hierfür gewählte „Belastungs-Benchmark“ kann zwar ein geeignetes Instrument darstellen, die\r\nneue Obergrenze von bis zu 0,3 Cent/kWh erzeugter Strommenge für Solaranlagen ist jedoch\r\nunverhältnismäßig angesichts der drastisch gestiegenen Kapitalkosten und Zinsen, die die\r\nFinanzierungsbedingungen auch für Solarprojekte mit hoher Bonität gegenwärtig erheblich\r\nbeeinträchtigen.\r\nDie nun geschaffene Anschlusserwartung von Kommunen, den vollen Betrag in Höhe von 0,3 Cent/kWh\r\nerzeugter Strommenge auf dem Wege des Landesbeteiligungsgesetz angeboten zu bekommen, kann\r\ntrotz der Angebotspflicht von § 6 EEG (0,2 Cent/kWh), zu zusätzlichen wirtschaftlichen\r\nRealisierungsschwierigkeiten führen, die den Ausbau der Solarenergie verlangsamen.\r\nKostenbelastung für FFA-PV durch § 22b Absatz 6 RefE EEG 2023\r\n+ 50 %\r\n200000\r\n150000\r\n100000\r\n50000\r\n0\r\nJährliche Abgabe nach § 6 EEG § 6 EEG (0,2 ct/kWh) Jährliche Abgabe nach\r\nBelastungs-Benchmark (RefE EEG 2023)\r\nBelastungs-Benchmark (0,2 ct/kWh) (RefE EEG 2023)\r\nEbenso ist auf die mangelnde wirtschaftliche Vergleichbarkeit von Solar- und Windkraftanlagen\r\nhinzuweisen. Hier stellt sich die Frage, warum Solar- und Windkraftanlagen trotz spezifischer\r\nProjektkosten und vor allem unterschiedlicher Akzeptanz vor Ort in den Kommunen dem gleichen\r\nKostendeckel unterworfen werden sollen. Windkraftanlagen verfügen in der Regel über mehr\r\nVolllaststunden. Zudem können sie durch das Referenzertragsmodell ungünstige Standortbedingungen\r\nbesser ausgleichen.\r\nÜberhaupt fehlt es an einer Begründung für die rechtssichere Möglichkeit, im Rahmen der\r\nlandeseigenen Beteiligung eine Abgabe über dem Niveau des § 6 EEG anbieten zu können, die nun\r\nverpflichtend als Möglichkeit gegeben werden soll. Dies betrifft vor allem den Umstand, inwieweit die\r\nzusätzlichen 0,1 Cent/kWh erzeugter Strommenge – ohne klare Zweckbindung in der\r\nLänderöffnungsklausel – tatsächlich zur Verbesserung der Akzeptanz vor Ort beitragen.\r\nGrundsätzlich sind vor dem Hintergrund steigender Kapitalkosten zusätzliche\r\nRealisierungsschwierigkeiten bei der Umsetzung einzelner Solarprojekte zu vermeiden.\r\nInsbesondere die Umstellung der Bemessungsgrundlage auf die tatsächlich erzeugte Strommenge\r\nerschwert bzw. verunmöglicht die Finanzierung einzelner Solarprojekte. Hinzu kommt der\r\ntechnologieübergreifende Kostendeckel für Solar- und Windkraftanlagen, der die Wirtschaftlichkeit\r\nvon Solaranlagen ungleich stärker belastet und ein weiteres Investitionshemmnis darstellt, der die\r\nHerausforderungen der Akzeptanz überflüssig macht. Dies gilt insbesondere für privat finanzierte\r\nSolaranlagen, die in keinem Fall die Möglichkeit haben, die Beteiligungsabgabe kostenneutral über\r\neine Rückerstattung durch den Netzbetreiber zu bewirtschaften.\r\nRichtigerweise muss aber vor Ort eine akzeptanzfördernde Lösung gefunden werden. Es wird\r\nempfohlen, den Kostendeckel für Solaranlagen auf 0,2 Cent/kWh eingespeister Strommenge\r\nabzusenken und im Zuge der Popularisierung des § 6 EEG eine Gleichbehandlung von PPA-Anlagen\r\nherzustellen.\r\nGreenGo Energy Germany GmbH\r\nStefan Degener\r\nVice President Business Development Europe,\r\nGeschäftsführer GreenGo Energy Germany"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007994","regulatoryProjectTitle":"Resilienzbonus Solarpaket","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/cc/63/320542/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170060.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kurzstellungnahme zu einer möglichen Kompromisslösung zum Resilienzbonus im Solarpalet 1b\r\nDie Verhandlungen zum Solarpaket 1b befinden sich auf der Zielgeraden und es herrscht immer noch Uneinigkeit über die Notwendigkeit und die spezifische Ausgestaltung einer Resilienz-Förderung.\r\nIn diesem Kontext werden verschiedene Förder-Modelle wie etwa der Vorschlag von Fraunhofer ISE diskutiert. First Solar möchte ausdrücklich betonen, dass die aktuellen Vorschläge noch große Defizite aufweisen und dem Ziel einer innovativen, wettbewerbsfähigen und diversifizierten Solarindustrie in Deutschland entgegenstehen.\r\nBesonders die Punkte Technologieneutralität, Diversifizierung der Lieferländer sowie eine aufwandsarme und marktübergreifende Umsetzung sind als Grundvoraussetzung für eine tragfähige und effektive Resilienzförderung zu betrachten, bleiben in den aktuell kursierenden Modellen jedoch unberücksichtigt. Wir appellieren daher an Sie, die folgenden Kernelemente in einem möglichen Zielmodell zu integrieren:\r\n1) Technologieneutralität als Leitelement verankern\r\nDie aktuellen Vorschläge stellen ausschließlich auf silizium-basierte Solarmodule ab und diskriminieren alternative im kommerziellen Maßstab verfügbare Technologiepfade, wie etwa die Dünnschicht-PV und Tandemzellen. Ein Negativ-Beispiel dafür stellt der Vorschlag von Fraunhofer ISE dar:\r\nDie Kalkulation des dort vorgesehenen Resilienzbonus basiert auf der Differenz von Produktionskosten (China vs. Deutschland). Entsprechend Daten zu der durchschnittlichen Kostendifferenz stehen für Dünnschicht- und andere PV-Schlüsseltechnologien nicht ohne weiteres zur Verfügung. Da die Bestimmung der Höhe des Resilienzbonus (c€/kWh) für andere Technologien als c-Si mit der vorgeschlagenen Methode nicht möglich ist, wird der aktuelle Vorschlag keine Anreize für die lokale Produktion dieser anderen Technologien setzen.\r\nDamit verletzt der Fraunhofer-Vorschlag die Prämisse der Technologieneutralität. Innovative Technologien wie die Dünnschicht-Photovoltaik, zu der u.a. Technologien der nächsten Generation auf Basis des Materials Perowskit (Tandemzellen) gehört, werden durch den Vorschlag ausgebremst. In den USA entfällt bereits die Hälfte des Ausbaus von Freiflächen-Photovoltaik auf diese Technologie. Europa und Deutschland haben das Potenzial, ein weltweites Zentrum für die Produktion dieser Technologie zu werden, mit entsprechend positiven Folgen nicht nur für die Energiesicherheit, sondern auch für Wertschöpfung, Wohlstand und Arbeitsplätze.\r\nWir bitten daher darum, den aktuellen Vorschlag entweder technologieoffener zu gestalten oder (gerne auch unter Einbeziehung von First Solar) ein neues Modell zu entwickeln, das Innovationsdynamik und Technologie-Wettbewerb gewährleistet.\r\nFirst Solar Proprietär & Vertraulich - Allgemein\r\n12. März 2024\r\n 2) Diversifizierung des Modulmixes statt Beschränkung auf Local Content\r\nDer im Fraunhofer, aber auch im BSW-Modell zugrunde gelegte Resilienzbegriff beschränkt sich auf ausschließlich in Europa produzierte Komponenten. Mit Blick auf die immer noch sehr geringen Anteil europäischer Wertschöpfung in der Solarindustrie, ist nicht davon auszugehen, dass mit einem alleinigen Fokus auf europäische Produktion ein hinreichendes Maß an Resilienz und Autonomie erreicht werden kann. Auch der europäische Net Zero Industry Act (NZIA) beinhaltet eine breiterer Definition des Resilienzbegriffs. Danach soll eine Resilienzförderung insbesondere darauf abzielen, das Abhängigkeitsrisiko von einem dominierenden Lieferland (>50% des Angebots) zu reduzieren.\r\nEine Resilienzförderung muss somit sicherstellen, dass nicht nur europäische Module und Komponenten angereizt werden, sondern auch Friendshoring-Kapazitäten bspw. aus bereits in größerem Umfang vorhandenen US-amerikanischen oder indischen Produktionskapazitäten. Nur durch ein stärker diversifiziertes Angebot an Modulen und anderen Komponenten können geopolitische Risiken kontrolliert werden und ein verlässliches Angebot aus heimischer und Friendshoring-Fertigung gewährleistet werden.\r\n3) CO2-Fußabdruck-Kriterium fördert Diversifizierung, WTO-Kompatibilität und aufwandsarme Umsetzung\r\nEine Resilienzförderung, die sich nur auf die lokale Produktion stützt, reicht nicht aus, um die vorhandenen Preislücken zu schließen, und birgt erhebliche Risiken in Bezug auf die Marktliquidität und WTO-Richtlinien. Um eine hohe Beteiligung am Resilienz-Segment und eine breitere Anwendung qualitativer Kriterien in Zukunft zu gewährleisten, ohne die Ausbauziele zu gefährden, sollte der CO2- Fußabdruck, der das Hauptmerkmal von in Europa hergestellten Modulen ist, als primäres Kriterium für eine Resilienzförderung herangezogen werden. Um den größten Lenkungseffekt zugunsten diversifizierter und widerstandsfähiger PV-Lieferketten in Europa zu erzielen, sollte sich ein Bonus primär auf die CO2-Lebenszyklus-Bilanz von PV-Modulen beziehen.\r\nDie Koppelung der Gebotsbewertung an die CO2-Intensität von PV-Modulen trägt zur Schaffung gleicher bzw. fairer Wettbewerbsbedingungen bei, da europäische Modulhersteller durch ihre nachhaltigere Produktion auf faire Weise profitieren können. Das schließt jedoch Module aus Drittländern keineswegs aus, sondern zwingt Modulhersteller weltweit, in Bezug auf strengere Umweltstandards nachzuziehen, was angesichts der Klima- und Energiekrise als globaler Herausforderung zu begrüßen wäre.\r\nNicht zuletzt ist der ein CO2-Fußabdruckskriterium bereits erprobt (in Frankreich bereits seit 10 Jahren fester Bestandteil des Ausschreibungsregimes) und ohne signifikanten bürokratischen Mehraufwand implementierbar, da die Kalkulation der CO2-Bilanz auf Standardwerten (default values) basiert, die jeder Produktionsstufe je nach Herkunftsort zugeordnet werden.\r\nAuch Art. 20 des NZIA bekennt sich daher eindeutig zum CO2-Fußabdruck als zentrales nicht-finanzielles Bewertungskriterium, während Local Content nicht als qualitatives Kriterium vorgesehen ist. Auch das das Solarpaket sollte sich dementsprechend im Sinne einer planungssicheren, europäisch harmonisierten Lösung danach ausrichten. Im Rahmen des EEGs sollte daher frühzeitig festgeschrieben werden, dass auch im Falle einer anfänglichen Fokussierung auf die heimische Wertschöpfungstiefe als eine Umstellung auf den CO2-Fußabdruckkriterium vollzogen wird. Dies sollte im Sinne der Planbarkeit\r\nFirst Solar Proprietär & Vertraulich - Allgemein\r\n12. März 2024\r\n\r\n und Investitionssicherheit als Minimallösung entweder als Verordnungsermächtigung oder Entschließungsantrag verbindlich geregelt werden.\r\n4) Resilienzförderung muss auch das wachstumsstarke Freiflächensegment umfassen\r\nDie dauerhafte Einführung eines definierten Resilienzsegments (Marktsegmentierung) und die Beschränkung des Resilienzkonzepts auf Aufdachanwendungen kann aus folgenden Gründen nicht als zielführend angesehen werden:\r\n• Zwei Marktsegmente würden zu einer Preisdivergenz führen, anstatt die bestehende Preislücke zu schließen (Konvergenz) und ein ausgewogenes Wettbewerbsumfeld zu schaffen.\r\n• Die Marktfragmentierung würde zu geringerer Liquidität und weniger intensivem Wettbewerb führen, was bedeuten würde, dass ein wichtiges Innovationspotenzial ungenutzt bliebe.\r\n• Die Nichtberücksichtigung des Freiflächensegments vernachlässigt erhebliche Marktvolumina und verhindert die dringend benötigte Skalierung für in der EU hergestellte Solaranlagen.\r\nAus diesem Grund muss ein Zielmodell zwingend marktübergreifend ausgestaltet sein und darf nicht auf nicht im Wettbewerb stehende Dachanlagen beschränkt sein. Als Minimallösung muss daher eine Ausweitung auf Freiflächenanlagen qua Verordnungsermächtigung im Solarpaket verankert werden.\r\nKontakt\r\nAbout First Solar\r\nFirst Solar, Inc. is the world’s largest manufacturer of thin film photovoltaic (“PV) solar modules using an advanced thin film semiconductor technology (EIN: 20-4623678). Unique among the world’s ten largest solar manufacturers for being the only US-headquartered company, for not using a crystalline silicon (c- Si) semiconductor, and for not manufacturing in China, First Solar produces its thin film PV modules using a fully integrated, continuous process under one roof and does not rely on Chinese c-Si supply chains. First Solar was founded in 1999, its corporate headquarters are located in Tempe, AZ. First Solar is a leading global provider of PV solar energy solutions with almost 40GW installed in more than 45 countries."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012185","regulatoryProjectTitle":"Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Tiefengeothermieprojekte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5f/b0/387221/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190014.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Anmerkungen zum\r\nEntwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der\r\nGenehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und\r\nWärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher\r\nRahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der\r\nWärmeversorgung (Geothermiebeschleunigungsgesetz)\r\nVulcan Energie Ressourcen bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt sehr\r\npositiv, insbesondere die folgenden Aspekte:\r\n• die Verkürzung der Fristen in den Genehmigungsverfahren,\r\n• den Status von Geothermieprojekten als überragendes öffentliches Interesse,\r\n• die Fristsetzung für Stellungnahmen nachgeordneter Behörden,\r\n• die Fristsetzung für die Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen.\r\nAuch die beabsichtigten Änderungen in den parallellaufenden Gesetzgebungsverfahren zum\r\nWasserhaushaltsgesetz und zum Baugesetzbuch werden ausdrücklich begrüßt.\r\nAllerdings sehen wir beim Geothermiebeschleunigungsgesetz die Notwendigkeit weiterer\r\nÄnderungen im parlamentarischen Verfahren, damit das Gesetz seine beabsichtigte Wirkung\r\nin der Praxis noch besser entfalten kann. Konkret schlagen wir folgende Verbesserungen\r\naus unseren Erfahrungen in der Praxis vor:\r\nVerbesserung der\r\nAusstattung von\r\nGenehmigungsbehörden\r\nDie für die Tiefengeothermie zuständigen Behörden\r\nmüssen technisch und personell gestärkt werden. Die\r\nBundesländer müssen dringend Vorkehrungen für die\r\nUmsetzung des Gesetzes treffen und benötigen dafür\r\nUnterstützung durch den Bund.\r\nFür Vulcan steht fest: Ein Ausbau der Geothermie in dem\r\nnotwendigen Ausmaß und der notwendigen\r\nGeschwindigkeit ist ohne die in diesem\r\nGesetzgebungsvorhaben geplanten Verbesserungen und\r\nohne eine bessere Ausstattung der Behörden nicht\r\nmöglich.\r\nAusweitung des\r\nAnwendungsbereichs\r\nEinzuschließen sind neben den Bohrungen auch die\r\n„geophysikalischen Erkundungsmaßnahmen,\r\ninsbesondere die 2D und 3D Seismik“ und alle\r\nnotwendigen Anlagen zur Nutzbarmachung von\r\nErdwärme. Eine optimale Erkundung des Untergrunds ist\r\nfür den Erfolg jedes Tiefengeothermieprojekts und die\r\nRisikoreduzierung im Hinblick auf die Seismizität von\r\ngrößter Bedeutung. Auch die Einspeisung ins\r\nWärmenetz und die Umwandlung in Strom sollte Teil der\r\nGenehmigungsbeschleunigung sein.\r\nVereinheitlichung der\r\nZuständigkeiten und\r\nStandardisierung der\r\nDie Bergämter nehmen insbesondere im Hinblick auf\r\nGenehmigungen eine wichtige und zentrale Rolle ein. Dort\r\nsollten alle Genehmigungen zusammenlaufen. Wichtig\r\nProzesse Flächenverfügbarkeit:\r\nBereitstellung öffentlicher\r\nFlächen und\r\nDuldungspflicht\r\nSeismik: Verringerung der\r\nBauzeitbeschränkungen\r\nBefreiung von der UVP-\r\nPflicht im Rahmen des\r\nWasserhaushaltsgesetztes\r\nfür Grundwässer\r\ndabei ist die Standardisierung der Prozesse über die\r\nBundesländergrenzen hinweg und die Nutzung von\r\nEffizienzgewinnen über elektronische Einreichung und die\r\nBearbeitung der Genehmigung mit schnellem Zugriff aller\r\nBeteiligten.\r\nIm Moment erleben wir, dass die Genehmigungsprozesse\r\nin den Behörden der Bundesländer sehr unterschiedlich\r\ngehandhabt werden und die Genehmigungszeiten daher\r\nsehr individuell ausfallen.\r\nBei der Errichtung einer Geothermieanlage sind\r\nProjektentwickler lokal gebunden. Ein Zugriff auf\r\nnutzbare Grundstücke erleichtert die Umsetzung und\r\neinen schnelleren Anschluss. Bei der seismischen\r\nExploration werden über einen kurzen Zeitraum (mehrere\r\nWochen bis zu wenigen Monaten) größere Gebiete\r\nuntersucht. Dabei sind sogenannte Vibratoren nur eine\r\nsehr kurze Zeit in einer begrenzten Umgebung\r\nwahrnehmbar. Kleine Geophone, die im Gebiet ausgelegt\r\nwerden, bleiben jedoch über den oben genannten\r\nZeitraum am Untergrund angekoppelt. Für die Auslage der\r\n20cm auf 20cm großen Geophone ist die Erlaubnis des\r\nGrundstückeigentümers einzuholen. Wird diese nicht\r\nerteilt, ist eine Messung entweder unmöglich oder nur in\r\neingeschränkter Qualität durchführbar. Durch\r\nVerzögerungen in der Ermittlung von Eigentümern und\r\nNutzern von Agrarflächen, deren Ansprache sowie\r\naufgrund unbegründeter Verweigerung, wurden unsere\r\nProjekte verzögert und unverhältnismäßig verteuert.\r\nEine Duldungspflicht der Auslage der Geophone und\r\nder kurzzeitigen Befahrung von öffentlichen und\r\nprivaten Wegen würde die Umsetzung seriös geplanter\r\nTiefengeothermieprojekte erlauben.\r\nDurch Einführung von Ausnahmen für Vorhaben von\r\nöffentlichem Interesse sollen die\r\nBauzeitbeschränkungen verringert werden. Die allgemeine\r\nBeschränkung betrifft mehr als 6 Monate und wird\r\nebenfalls in Gebieten angewandt, die keine\r\nEinschränkungen zum Schutz von Fauna und Flora\r\nbenötigen. Die allgemeine Beschränkung sollte\r\naufgehoben und Beschränkungen nur dort\r\nausgesprochen werden, wo notwendig. Dienstleister\r\nkönnen sich oftmals nicht erlauben viele Monate zu\r\npausieren. Sie wandern ab und sind nicht mehr verfügbar.\r\nDa es sich bei den Thermalwässer um Tiefenwässer\r\nhandelt, die in einem geschlossenen Kreislauf geführt\r\nwerden und neben der Energie nur Lithium entnommen\r\nwird, sollte die UVP-Pflicht im Rahmen des\r\nWasserhaushaltsgesetztes für geothermische Anlagen\r\nentfallen. Technische Lösungen verhindern, dass die\r\nThermalwässer mit der Atmosphäre und dem\r\nGrundwasser in Kontakt kommen.\r\nDauernder Verzicht auf\r\nFörderabgabe\r\nFörderabgaben sind in § 31 Abs. 1 BBerGG geregelt. Für\r\ndie Nutzung der Tiefengeothermie verzichten die\r\nmeisten Bundesländer bereits auf deren Erhebung.\r\nDieser Verzicht sollte bundeseinheitlich und über einen\r\nlängeren Zeitraum erklärt werden.\r\nDie Lithiumgewinnung aus Thermalwässern ist technisch\r\nund kommerziell umsetzbar und muss die nächsten\r\nJahrzehnte hochlaufen. Lithium gehört zu den kritischen\r\nRohstoffen für Batterien. Eine europäische\r\nBatterieproduktion in Europa wird dringend gebraucht, um\r\nUnabhängigkeiten von Drittländern zu vermeiden.\r\nBei den noch vorhandenen Risiken in der Erschließung\r\nund Gewinnung des Lithiums ist die Befreiung der\r\nFörderabgabe für aus den Thermalwässern gewinnbaren\r\nRohstoffen in der Hochlaufphase unabdingbar.\r\nAusweisung von\r\nGenehmigungsverfahren (UVP, artenschutzrechtliche\r\nBeschleunigungsgebieten\r\nPrüfung) sollten entfallen, wenn die geplanten Anlagen\r\nfür Tiefengeothermie\r\nzur Nutzung der Erdwärme aus Tiefengeothermie in\r\n(„Go-to Gebiete“)\r\nGebieten liegen, die bereits eine Nutzung der\r\nTiefengeothermie vorsehen.\r\nVerzicht auf den\r\nVorrang der\r\nRealkompensation\r\n(§ 15 BNatSchG)\r\nEs ist in vielen Fällen nur schwer möglich, Flächen zu\r\nfinden, in denen eine Realkompensation möglich ist.\r\nDeshalb ist durch den Verzicht auf den Vorrang der\r\nRealkompensation für naturschutzrechtliche Ausgleichs-\r\nund Ersatzmaßnahmen nach §15 BNatSchG eine\r\nGleichrangigkeit von Realkompensation und monetärer\r\nKompensation notwendig, um die Umsetzung\r\nTiefengeothermischer Projekte und den in\r\nZusammenhang stehenden Anlagen zu ermöglichen.\r\nBundesweite\r\nUnterschiedliche Regelungen (Tiefbohrverordnungen\r\nTiefbohrverordnung\r\nund allgemeine Bergverordnungen) in den Bundesländern\r\nerschweren den Einsatz von inländischen und\r\nausländischen Bohranlagen. Für den Ausbau der\r\nGeothermie und gegebenenfalls CCS sind\r\nTiefbohranlagen notwendig in einer Menge, die in ganz\r\nEuropa im Moment nicht verfügbar ist. Eine bundesweite\r\nTiefbohrverordnung würde die Voraussetzung schaffen,\r\ndass Anlagen in ausreichendem Umfang zur Verfügung\r\nstehen. Vulcan betreibt deshalb selbst zwei\r\nTiefbohranlagen, um Bohrkapazität verfügbar zu haben.\r\nÜber Vulcan Energie Ressourcen\r\nDie Vulcan Energie Ressourcen GmbH (Vulcan) ist ein Unternehmen, dass sich auf die\r\nGewinnung von Erdwärme zur Versorgung mit Wärme, Kälte und Strom bei gleichzeitiger\r\nExtraktion des Rohstoffs Lithium spezialisiert hat. Vulcan wurde im Jahr 2018 gegründet\r\nund beschäftigt aktuell etwa 370 Mitarbeitende aus 45 Nationen in den Bereichen\r\ngeothermische Erkundung, Erschließung, Energieversorgung und Lithiumgewinnung.\r\nVulcan wird in den nächsten 3-4 Jahren etwa 1,4 Milliarden Euro in die Umsetzung des\r\nweltweit ersten Projekts, das sowohl klimaneutrales Lithium als auch Erneuerbare Wärme\r\nund Kälte sowie grünen Strom herstellt, investieren. Hierfür werden etwa 24 Tiefbohrungen\r\nausgeführt und an den beiden Standorten Landau (Gewinnung erneuerbarer Energie und\r\nLithiumsalz) und Frankfurt-Hoechst (Umwandlung in Lithiumhydroxid in Batteriequalität)\r\njährlich 24.000 Tonnen Lithiumhydroxid in Batteriequalität, genug für etwa 500.000\r\nElektrofahrzeuge pro Jahr, produziert. Die Abnahme erfolgt durch deutsche und französische\r\nAutomobilhersteller, darunter Stellantis (Opel) und Volkswagen. Außerdem gibt es konkrete\r\nPlanungen für erneuerbare Grundlastwärme für die Industrie im Oberrheingraben.\r\nUnsere Erfahrungen aus Phase 1 zeigen, dass die Kernherausforderung für den\r\nerfolgreichen Projektverlauf langsame Genehmigungsverfahren sind, die die\r\nProjektzeitplanung und damit die Produktion verzö"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012185","regulatoryProjectTitle":"Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Tiefengeothermieprojekte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/99/cf/387223/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190015.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Anmerkungen zum\r\nEntwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der\r\nGenehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und\r\nWärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher\r\nRahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der\r\nWärmeversorgung (Geothermiebeschleunigungsgesetz)\r\nVulcan Energie Ressourcen bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt sehr\r\npositiv, insbesondere die folgenden Aspekte:\r\n• die Verkürzung der Fristen in den Genehmigungsverfahren,\r\n• den Status von Geothermieprojekten als überragendes öffentliches Interesse,\r\n• die Fristsetzung für Stellungnahmen nachgeordneter Behörden,\r\n• die Fristsetzung für die Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen.\r\nAuch die beabsichtigten Änderungen in den parallellaufenden Gesetzgebungsverfahren zum\r\nWasserhaushaltsgesetz und zum Baugesetzbuch werden ausdrücklich begrüßt.\r\nAllerdings sehen wir beim Geothermiebeschleunigungsgesetz die Notwendigkeit weiterer\r\nÄnderungen im parlamentarischen Verfahren, damit das Gesetz seine beabsichtigte Wirkung\r\nin der Praxis noch besser entfalten kann. Konkret schlagen wir folgende Verbesserungen\r\naus unseren Erfahrungen in der Praxis vor:\r\nVerbesserung der\r\nAusstattung von\r\nGenehmigungsbehörden\r\nDie für die Tiefengeothermie zuständigen Behörden\r\nmüssen technisch und personell gestärkt werden. Die\r\nBundesländer müssen dringend Vorkehrungen für die\r\nUmsetzung des Gesetzes treffen und benötigen dafür\r\nUnterstützung durch den Bund.\r\nFür Vulcan steht fest: Ein Ausbau der Geothermie in dem\r\nnotwendigen Ausmaß und der notwendigen\r\nGeschwindigkeit ist ohne die in diesem\r\nGesetzgebungsvorhaben geplanten Verbesserungen und\r\nohne eine bessere Ausstattung der Behörden nicht\r\nmöglich.\r\nAusweitung des\r\nAnwendungsbereichs\r\nEinzuschließen sind neben den Bohrungen auch die\r\n„geophysikalischen Erkundungsmaßnahmen,\r\ninsbesondere die 2D und 3D Seismik“ und alle\r\nnotwendigen Anlagen zur Nutzbarmachung von\r\nErdwärme. 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Wichtig\r\nProzesse Flächenverfügbarkeit:\r\nBereitstellung öffentlicher\r\nFlächen und\r\nDuldungspflicht\r\nSeismik: Verringerung der\r\nBauzeitbeschränkungen\r\nBefreiung von der UVP-\r\nPflicht im Rahmen des\r\nWasserhaushaltsgesetztes\r\nfür Grundwässer\r\ndabei ist die Standardisierung der Prozesse über die\r\nBundesländergrenzen hinweg und die Nutzung von\r\nEffizienzgewinnen über elektronische Einreichung und die\r\nBearbeitung der Genehmigung mit schnellem Zugriff aller\r\nBeteiligten.\r\nIm Moment erleben wir, dass die Genehmigungsprozesse\r\nin den Behörden der Bundesländer sehr unterschiedlich\r\ngehandhabt werden und die Genehmigungszeiten daher\r\nsehr individuell ausfallen.\r\nBei der Errichtung einer Geothermieanlage sind\r\nProjektentwickler lokal gebunden. Ein Zugriff auf\r\nnutzbare Grundstücke erleichtert die Umsetzung und\r\neinen schnelleren Anschluss. Bei der seismischen\r\nExploration werden über einen kurzen Zeitraum (mehrere\r\nWochen bis zu wenigen Monaten) größere Gebiete\r\nuntersucht. Dabei sind sogenannte Vibratoren nur eine\r\nsehr kurze Zeit in einer begrenzten Umgebung\r\nwahrnehmbar. Kleine Geophone, die im Gebiet ausgelegt\r\nwerden, bleiben jedoch über den oben genannten\r\nZeitraum am Untergrund angekoppelt. Für die Auslage der\r\n20cm auf 20cm großen Geophone ist die Erlaubnis des\r\nGrundstückeigentümers einzuholen. Wird diese nicht\r\nerteilt, ist eine Messung entweder unmöglich oder nur in\r\neingeschränkter Qualität durchführbar. Durch\r\nVerzögerungen in der Ermittlung von Eigentümern und\r\nNutzern von Agrarflächen, deren Ansprache sowie\r\naufgrund unbegründeter Verweigerung, wurden unsere\r\nProjekte verzögert und unverhältnismäßig verteuert.\r\nEine Duldungspflicht der Auslage der Geophone und\r\nder kurzzeitigen Befahrung von öffentlichen und\r\nprivaten Wegen würde die Umsetzung seriös geplanter\r\nTiefengeothermieprojekte erlauben.\r\nDurch Einführung von Ausnahmen für Vorhaben von\r\nöffentlichem Interesse sollen die\r\nBauzeitbeschränkungen verringert werden. Die allgemeine\r\nBeschränkung betrifft mehr als 6 Monate und wird\r\nebenfalls in Gebieten angewandt, die keine\r\nEinschränkungen zum Schutz von Fauna und Flora\r\nbenötigen. Die allgemeine Beschränkung sollte\r\naufgehoben und Beschränkungen nur dort\r\nausgesprochen werden, wo notwendig. Dienstleister\r\nkönnen sich oftmals nicht erlauben viele Monate zu\r\npausieren. Sie wandern ab und sind nicht mehr verfügbar.\r\nDa es sich bei den Thermalwässer um Tiefenwässer\r\nhandelt, die in einem geschlossenen Kreislauf geführt\r\nwerden und neben der Energie nur Lithium entnommen\r\nwird, sollte die UVP-Pflicht im Rahmen des\r\nWasserhaushaltsgesetztes für geothermische Anlagen\r\nentfallen. Technische Lösungen verhindern, dass die\r\nThermalwässer mit der Atmosphäre und dem\r\nGrundwasser in Kontakt kommen.\r\nDauernder Verzicht auf\r\nFörderabgabe\r\nFörderabgaben sind in § 31 Abs. 1 BBerGG geregelt. Für\r\ndie Nutzung der Tiefengeothermie verzichten die\r\nmeisten Bundesländer bereits auf deren Erhebung.\r\nDieser Verzicht sollte bundeseinheitlich und über einen\r\nlängeren Zeitraum erklärt werden.\r\nDie Lithiumgewinnung aus Thermalwässern ist technisch\r\nund kommerziell umsetzbar und muss die nächsten\r\nJahrzehnte hochlaufen. Lithium gehört zu den kritischen\r\nRohstoffen für Batterien. Eine europäische\r\nBatterieproduktion in Europa wird dringend gebraucht, um\r\nUnabhängigkeiten von Drittländern zu vermeiden.\r\nBei den noch vorhandenen Risiken in der Erschließung\r\nund Gewinnung des Lithiums ist die Befreiung der\r\nFörderabgabe für aus den Thermalwässern gewinnbaren\r\nRohstoffen in der Hochlaufphase unabdingbar.\r\nAusweisung von\r\nGenehmigungsverfahren (UVP, artenschutzrechtliche\r\nBeschleunigungsgebieten\r\nPrüfung) sollten entfallen, wenn die geplanten Anlagen\r\nfür Tiefengeothermie\r\nzur Nutzung der Erdwärme aus Tiefengeothermie in\r\n(„Go-to Gebiete“)\r\nGebieten liegen, die bereits eine Nutzung der\r\nTiefengeothermie vorsehen.\r\nVerzicht auf den\r\nVorrang der\r\nRealkompensation\r\n(§ 15 BNatSchG)\r\nEs ist in vielen Fällen nur schwer möglich, Flächen zu\r\nfinden, in denen eine Realkompensation möglich ist.\r\nDeshalb ist durch den Verzicht auf den Vorrang der\r\nRealkompensation für naturschutzrechtliche Ausgleichs-\r\nund Ersatzmaßnahmen nach §15 BNatSchG eine\r\nGleichrangigkeit von Realkompensation und monetärer\r\nKompensation notwendig, um die Umsetzung\r\nTiefengeothermischer Projekte und den in\r\nZusammenhang stehenden Anlagen zu ermöglichen.\r\nBundesweite\r\nUnterschiedliche Regelungen (Tiefbohrverordnungen\r\nTiefbohrverordnung\r\nund allgemeine Bergverordnungen) in den Bundesländern\r\nerschweren den Einsatz von inländischen und\r\nausländischen Bohranlagen. Für den Ausbau der\r\nGeothermie und gegebenenfalls CCS sind\r\nTiefbohranlagen notwendig in einer Menge, die in ganz\r\nEuropa im Moment nicht verfügbar ist. Eine bundesweite\r\nTiefbohrverordnung würde die Voraussetzung schaffen,\r\ndass Anlagen in ausreichendem Umfang zur Verfügung\r\nstehen. Vulcan betreibt deshalb selbst zwei\r\nTiefbohranlagen, um Bohrkapazität verfügbar zu haben.\r\nÜber Vulcan Energie Ressourcen\r\nDie Vulcan Energie Ressourcen GmbH (Vulcan) ist ein Unternehmen, dass sich auf die\r\nGewinnung von Erdwärme zur Versorgung mit Wärme, Kälte und Strom bei gleichzeitiger\r\nExtraktion des Rohstoffs Lithium spezialisiert hat. Vulcan wurde im Jahr 2018 gegründet\r\nund beschäftigt aktuell etwa 370 Mitarbeitende aus 45 Nationen in den Bereichen\r\ngeothermische Erkundung, Erschließung, Energieversorgung und Lithiumgewinnung.\r\nVulcan wird in den nächsten 3-4 Jahren etwa 1,4 Milliarden Euro in die Umsetzung des\r\nweltweit ersten Projekts, das sowohl klimaneutrales Lithium als auch Erneuerbare Wärme\r\nund Kälte sowie grünen Strom herstellt, investieren. Hierfür werden etwa 24 Tiefbohrungen\r\nausgeführt und an den beiden Standorten Landau (Gewinnung erneuerbarer Energie und\r\nLithiumsalz) und Frankfurt-Hoechst (Umwandlung in Lithiumhydroxid in Batteriequalität)\r\njährlich 24.000 Tonnen Lithiumhydroxid in Batteriequalität, genug für etwa 500.000\r\nElektrofahrzeuge pro Jahr, produziert. Die Abnahme erfolgt durch deutsche und französische\r\nAutomobilhersteller, darunter Stellantis (Opel) und Volkswagen. 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Konkret schlagen wir folgende Verbesserungen\r\naus unseren Erfahrungen in der Praxis vor:\r\nVerbesserung der\r\nAusstattung von\r\nGenehmigungsbehörden\r\nDie für die Tiefengeothermie zuständigen Behörden\r\nmüssen technisch und personell gestärkt werden. Die\r\nBundesländer müssen dringend Vorkehrungen für die\r\nUmsetzung des Gesetzes treffen und benötigen dafür\r\nUnterstützung durch den Bund.\r\nFür Vulcan steht fest: Ein Ausbau der Geothermie in dem\r\nnotwendigen Ausmaß und der notwendigen\r\nGeschwindigkeit ist ohne die in diesem\r\nGesetzgebungsvorhaben geplanten Verbesserungen und\r\nohne eine bessere Ausstattung der Behörden nicht\r\nmöglich.\r\nAusweitung des\r\nAnwendungsbereichs\r\nEinzuschließen sind neben den Bohrungen auch die\r\n„geophysikalischen Erkundungsmaßnahmen,\r\ninsbesondere die 2D und 3D Seismik“ und alle\r\nnotwendigen Anlagen zur Nutzbarmachung von\r\nErdwärme. Eine optimale Erkundung des Untergrunds ist\r\nfür den Erfolg jedes Tiefengeothermieprojekts und die\r\nRisikoreduzierung im Hinblick auf die Seismizität von\r\ngrößter Bedeutung. Auch die Einspeisung ins\r\nWärmenetz und die Umwandlung in Strom sollte Teil der\r\nGenehmigungsbeschleunigung sein.\r\nVereinheitlichung der\r\nZuständigkeiten und\r\nStandardisierung der\r\nDie Bergämter nehmen insbesondere im Hinblick auf\r\nGenehmigungen eine wichtige und zentrale Rolle ein. Dort\r\nsollten alle Genehmigungen zusammenlaufen. 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Bei der seismischen\r\nExploration werden über einen kurzen Zeitraum (mehrere\r\nWochen bis zu wenigen Monaten) größere Gebiete\r\nuntersucht. Dabei sind sogenannte Vibratoren nur eine\r\nsehr kurze Zeit in einer begrenzten Umgebung\r\nwahrnehmbar. Kleine Geophone, die im Gebiet ausgelegt\r\nwerden, bleiben jedoch über den oben genannten\r\nZeitraum am Untergrund angekoppelt. Für die Auslage der\r\n20cm auf 20cm großen Geophone ist die Erlaubnis des\r\nGrundstückeigentümers einzuholen. Wird diese nicht\r\nerteilt, ist eine Messung entweder unmöglich oder nur in\r\neingeschränkter Qualität durchführbar. Durch\r\nVerzögerungen in der Ermittlung von Eigentümern und\r\nNutzern von Agrarflächen, deren Ansprache sowie\r\naufgrund unbegründeter Verweigerung, wurden unsere\r\nProjekte verzögert und unverhältnismäßig verteuert.\r\nEine Duldungspflicht der Auslage der Geophone und\r\nder kurzzeitigen Befahrung von öffentlichen und\r\nprivaten Wegen würde die Umsetzung seriös geplanter\r\nTiefengeothermieprojekte erlauben.\r\nDurch Einführung von Ausnahmen für Vorhaben von\r\nöffentlichem Interesse sollen die\r\nBauzeitbeschränkungen verringert werden. Die allgemeine\r\nBeschränkung betrifft mehr als 6 Monate und wird\r\nebenfalls in Gebieten angewandt, die keine\r\nEinschränkungen zum Schutz von Fauna und Flora\r\nbenötigen. Die allgemeine Beschränkung sollte\r\naufgehoben und Beschränkungen nur dort\r\nausgesprochen werden, wo notwendig. Dienstleister\r\nkönnen sich oftmals nicht erlauben viele Monate zu\r\npausieren. 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Eine europäische\r\nBatterieproduktion in Europa wird dringend gebraucht, um\r\nUnabhängigkeiten von Drittländern zu vermeiden.\r\nBei den noch vorhandenen Risiken in der Erschließung\r\nund Gewinnung des Lithiums ist die Befreiung der\r\nFörderabgabe für aus den Thermalwässern gewinnbaren\r\nRohstoffen in der Hochlaufphase unabdingbar.\r\nAusweisung von\r\nGenehmigungsverfahren (UVP, artenschutzrechtliche\r\nBeschleunigungsgebieten\r\nPrüfung) sollten entfallen, wenn die geplanten Anlagen\r\nfür Tiefengeothermie\r\nzur Nutzung der Erdwärme aus Tiefengeothermie in\r\n(„Go-to Gebiete“)\r\nGebieten liegen, die bereits eine Nutzung der\r\nTiefengeothermie vorsehen.\r\nVerzicht auf den\r\nVorrang der\r\nRealkompensation\r\n(§ 15 BNatSchG)\r\nEs ist in vielen Fällen nur schwer möglich, Flächen zu\r\nfinden, in denen eine Realkompensation möglich ist.\r\nDeshalb ist durch den Verzicht auf den Vorrang der\r\nRealkompensation für naturschutzrechtliche Ausgleichs-\r\nund Ersatzmaßnahmen nach §15 BNatSchG eine\r\nGleichrangigkeit von Realkompensation und monetärer\r\nKompensation notwendig, um die Umsetzung\r\nTiefengeothermischer Projekte und den in\r\nZusammenhang stehenden Anlagen zu ermöglichen.\r\nBundesweite\r\nUnterschiedliche Regelungen (Tiefbohrverordnungen\r\nTiefbohrverordnung\r\nund allgemeine Bergverordnungen) in den Bundesländern\r\nerschweren den Einsatz von inländischen und\r\nausländischen Bohranlagen. 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Außerdem gibt es konkrete\r\nPlanungen für erneuerbare Grundlastwärme für die Industrie im Oberrheingraben.\r\nUnsere Erfahrungen aus Phase 1 zeigen, dass die Kernherausforderung für den\r\nerfolgreichen Projektverlauf langsame Genehmigungsverfahren sind, die die\r\nProjektzeitplanung und damit die Produktion verzö"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-16"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":true,"contractsCount":10,"contracts":[{"description":"Politische Interessenvertretung und strategische politische Beratung. Sichtbarmachung und Stärkung der für e2m relevanten Geschäftsfelder wie Direktvermarktung von EE, Flexibilitätsvermarktung, Flexibilisierung und systemdienlichere Fahrweise von EE-Anlagen wie Biogasanlagen oder EE-Kombianlagen und Stärkung sowie Ermöglichung von systemdienlichen Multi-Use Speicher-Geschäftsmodellen. \r\n \r\nEntlang dieser Themengebiete wurden diverse Positionspapiere, White Paper erarbeitet und insbesondere beim MdBs, aber teilweise auch im BMWK, BMUB und BMEL eingereicht. Außerdem wurde ein wissenschaftliche Arbeiten zur weiteren Verwertung für die politische Interessenarbeit mit begleitet, aufbereitte und verwertet. Nicht zuletzt unterstützt DWR eco auch die Organisation und inhaltliche Planung von Veranstaltungen mit politischer Beteiligung, wie der von Energy2market jährlich organisierten “Wintertagung”.\r\n","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007978","regulatoryProjectTitle":"Biogas in der KWSG"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007979","regulatoryProjectTitle":"Biogas in NABIS"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007980","regulatoryProjectTitle":"Biogas im EEG"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007981","regulatoryProjectTitle":"Künftiger Kapazitätsmechanismus technologieoffen"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Energy2market GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005645","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Wortmann","firstName":"David","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Löhr","firstName":"Marcel","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Flügel","firstName":"Hendrik","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Medick","firstName":"Jakob","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schnoor","firstName":"Niels","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Das Thema Supraleiter und innovative Netztechnik ist derzeit im aktuellen Rechtsrahme unterrepärsentiert und wird nicht hinreichend angereizt. Daher arbeiten wir als DWR eco GmbH gemeinsam mit SuperNode – einem irischen Hersteller von innovativen Supraleitern- daran, das Thema im politischen Raum stärker zu verankern. In diesem Kontext sprechen wir mit Ministerialbeamten aus dem BMWK, MdBS der Regierungsfraktione sowie der Bundesnetzagentur, um die Vorzüge der SuperNode-Technologie gegenüber konventionellen Kabeltechnologien besser verständlich zu machen. Außerdem bereiten wir die wissenschaftlichen Erkenntnisse und technologischen Fortschritte der Technologie zielgruppengerecht für die oben genannten EntscheidungsträgerInnen auf, um bestehende Wissenslücken zu kompensieren. Nicht zuletzt leiten wir Handlungsempfhehlungen für die weitere Erprobung und Skalierung der Technologie ab. ","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007983","regulatoryProjectTitle":"Supraleiter im Netzentwicklungsplan Strom 2045"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007984","regulatoryProjectTitle":"Supraleiter im Reallabore-Gesetz"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"name":"SuperNode Ltd","legalFormType":{"code":"OTHER_ASSOCIATION_OF_PERSONS","de":"Sonstige Personenvereinigungen","en":"Other associations of persons"},"legalForm":{"code":"LF_OTHER_INTERNATIONAL","de":"Andere Rechtsform nach anderem als deutschem Recht","en":"Other legal form according to other than German law","legalFormText":"Ltd."},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4593602023","emails":[{"email":"Christian.Kjaer@Supernode.energy"}],"websites":[{"website":"https://supernode.energy/"}]},"address":{"type":"FOREIGN","internationalAdditional1":"Red Cow Business Park, Unit 5","city":"Dublin","country":{"code":"IE","de":"Irland","en":"Ireland"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Kjaer","firstName":"Christian","function":"Chief Public Affairs Officer"}],"financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":50001,"to":100000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Wortmann","firstName":"David","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Löhr","firstName":"Marcel","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Flügel","firstName":"Hendrik","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Medick","firstName":"Jakob","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Ziel des Auftrags ist es, die Sichtbarkeit des Auftraggebers und seiner Portfoliounternehmen im politischen Raum, insbesondere bei Bundesregierung und Bundestag, zu erhöhen und auf innovationsfreundliche Rahmenbedingungen hinzuwirken. Dazu werden Gespräche mit den zuständigen Bundesministerien und den zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages geführt sowie Positionspapiere erstellt und versendet.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007987","regulatoryProjectTitle":"Nationale Umsetzung des Net Zero Industry Act und des Critical Raw Material Act"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"innoEnergy GmbH","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Wortmann","firstName":"David","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Löhr","firstName":"Marcel","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Flügel","firstName":"Hendrik","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Medick","firstName":"Jakob","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schnoor","firstName":"Niels","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Hey","firstName":"Max","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Ziel des Auftrags ist es, die Dünschicht-Photovoltaik als Solartechnologie der nächsten Generation im politischen Raum bekannter zu machen und deren Vorteile für die Energiewende und den Produktionsstandort Europa aufzuzeigen. Insbesondere soll eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Hersteller von Dünnschicht-Photovoltaikmodulen bzw. von entspechenden Vorprodukten in Deutschland herbeigeführt werden, z.B. durch die Einführung nicht-preislicher Kriterien in den Ausschreibungen für Solaranlagen. Zur Erreichung dieses Ziels werden Gespräche mit den zuständigen Bundesministerien und den zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages geführt sowie Analysen und Positionspapiere erstellt und versendet.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007990","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung des EU Net Zero Industry Act"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007991","regulatoryProjectTitle":"Implementing Act zu Artikel 26 des EU Net Zero Industry Act"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"International Thin-Film Solar Industry Association","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006274","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Wortmann","firstName":"David","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Medick","firstName":"Jakob","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schnoor","firstName":"Niels","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Jareno","firstName":"Elia","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Ziel des Auftrags ist es, die Rahmenbedingungen für in der Europäischen Union hergestellte Solarmodule der nächsten Generation zu verbessern, die sich durch einen besonders hohen Wirkungsgrad und einen besonders geringen ökologischen Fußabdruck auszeichnen. Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, sogenannte nicht-preisliche Kriterien (Resilienz, Nachhaltigkeit, Innovation) in den Ausschreibungen von Solaranlagen in Deutschland einzuführen und bestehende Verzerrungen des Wettbewerbs mit Herstellern aus bestimmten Drittstaaten abzubauen. Zur Erreichung dieses Ziels werden Gespräche mit den zuständigen Bundesministerien und den zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages geführt sowie Analysen und Positionspapiere erstellt und versendet.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007985","regulatoryProjectTitle":"Nationale Umsetzung des EU Net Zero Industry Act"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007986","regulatoryProjectTitle":"Implementing Act zu Artikel 26 des EU Net Zero Industry Act"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Oxford PV Germany GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R006042","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Wortmann","firstName":"David","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Flügel","firstName":"Hendrik","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Janecek","firstName":"Birgit","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Medick","firstName":"Jakob","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schnoor","firstName":"Niels","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Hey","firstName":"Max","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Ziel des Auftrags ist es, den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Deutschland zu beschleunigen, indem bestehende Hürden (z.B. bei der Flächenkulisse, der maximalen Anlagengröße oder dem Netzanschluss) beseitigt werden.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007992","regulatoryProjectTitle":"Freiflächen-PV im EEG"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007993","regulatoryProjectTitle":"Freiflächen-PV im Erbrecht"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Climagy Projektentwicklung GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007065","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Wortmann","firstName":"David","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Flügel","firstName":"Hendrik","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schnoor","firstName":"Niels","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Politische Interessenvertretung und strategische politische Beratung. Politische Unterstützung für das Deutsch-Marokkanische Energieprojekt (MGPP) von Xlinks Germany. \r\nMit dem Deutsch-Marokkanischen Energieprojekt sollen bis zu 26 TWh an kostengünstigem und flexiblem grünem Strom direkt vom Erzeugungsstandort in Marokko an deutsche Verbraucher geliefert werden.\r\nUm das Projekt näher vorzustellen und bekannter zu machen wurden die detaillierten Pläne und politischen Implikationen in mündlicher und schriftlicher Form gegenüber Ministerien (BMWK, BMZ) und Parlamentariern kommuniziert. ","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Xlinks Germany GmbH","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007193","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":1,"to":50000}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Wortmann","firstName":"David","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Löhr","firstName":"Marcel","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Medick","firstName":"Jakob","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Hey","firstName":"Max","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"HIF engagiert sich für ein förderliches politisches Umfeld zur Unterstützung von E-Fuels. Gleichzeitig hebt HIF die Bedeutung des Klimaschutzes hervor und unterstreicht die Rolle, die E-Fuels dabei spielen können. Das Ziel ist die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für die industrielle Produktion und den großflächigen Einsatz von CO2-neutralen Kraftstoffen aus erneuerbaren Energiequellen. Zu diesem Zweck versendet HIF gezielte Anschreiben und Positionspapiere an die Bundesregierung sowie an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. 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Dazu wird der Austausch mit Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages gesucht. 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Zu diesem Zweck versendet traceless gezielte Anschreiben und Positionspapiere an die Bundesregierung sowie an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Darüber hinaus führt traceless Gespräche mit der Bundesregierung, den Fraktionen des Deutschen Bundestages und deren Mitgliedern zu den relevanten Themen.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0019066","regulatoryProjectTitle":"Regulatorische Absicherung (PPWR)"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019067","regulatoryProjectTitle":"Ausnahme der 95%-Regel"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"traceless materials","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007523","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"entrustedPersons":[{"lastName":"Wortmann","firstName":"David","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Janecek","firstName":"Birgit","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schnoor","firstName":"Niels","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Jareno","firstName":"Elia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Hey","firstName":"Max","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}}]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}