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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft\r\nHerr Cem Özdemir\r\nWilhelmstr. 54\r\n10117 Berlin\r\n\r\n02. Mai 2024\r\n\r\nOffener Brief: Ressortabstimmung Tierschutzgesetz – Einsatz für mehr Tierschutz\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nwir schreiben Ihnen vor dem Hintergrund der Ressortabstimmung zur \r\nNovellierung des Tierschutzgesetzes (TierSchG).\r\nNach Erhebungen des Eurobarometers im Jahr 2023 ist über 90 Prozent der Menschen in Deutschland der Tierschutz ein wichtiges Anliegen. Hierzulande werden über 30 Millionen Heimtiere gehalten und jährlich mehr als 750 Millionen landwirtschaftlich genutzte Tiere geschlachtet.\r\nAls Bündnis deutschlandweiter Tierschutzorganisationen bitten wir Sie, im Zuge der Ressortabstimmung die Interessen der deutschen Bevölkerung und das Wohl der Tiere zu berücksichtigen. \r\nDie im Referentenentwurf vom 1. Februar 2024 vorgesehenen Änderungen sind im Ganzen betrachtet bereits ein substanzieller Fortschritt für den Tierschutz.\r\nAllerdings greift der Entwurf an einigen wesentlichen Stellen zu kurz und wurde in der jüngsten Fassung vom 19.04.2024 teilweise sogar noch verschlechtert.\r\nIn Anlehnung an das von der Bundesbeauftragten für Tierschutz am 12. März 2024 vorgelegte Konsenspapier, möchten wir folgende Änderungsbedarfe noch einmal besonders hervorheben:\r\n1. \tdas Verbot von Lebendtiertransporten in außereuropäische Drittstaaten,\r\n2. \tdas Verbot jeder Form der Anbindehaltung, sei es in ganzjähriger oder\r\nsaisonaler Form,\r\n3. \tdas Verbot von nicht-kurativen Eingriffen zur Anpassung von Tieren an \r\nHaltungsformen,\r\n4. \tdie verpflichtende Registrierung und Kennzeichnung von Hunden und Katzen.\r\nFerner möchten wir folgende Forderungen des Konsenspapiers bekräftigen:\r\n•\tAusschluss von wirtschaftlichen Gründen als vernünftigem Grund nach \r\n§ 1 TierSchG,\r\n•\tErweiterung der Qualzuchtmerkmale sowie Handels- & Haltungsverbote und vollständige Umsetzung des europäischen Rechts,\r\n•\tStreichung der unangemessen langen Übergangsfristen für die neuen \r\nQualzuchtregelungen,\r\n•\tEinführung eines sicheren und EU-konformen Identifikationsnachweises \r\nim Online-Handel mit Tieren, \r\n•\tVerschärfung des Tierversuchsrechts, unter anderem durch Einführung einer Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste, die in wissenschaftlichen \r\nVerfahren nicht überschritten werden, darf,\r\n•\tgrößenunabhängige Video-Überwachung von Schlachthöfen, \r\n•\tVerbot der Gewinnung und Anwendung von Pregnant Mare Serum\r\nGonadotropin (PMSG).\r\nDarüber hinaus möchten wir unsere Forderungen nach einem vollständigen Verbot von Wildtieren in Zirkussen unterstreichen sowie hinsichtlich der Einführung einer Positivliste für den Handel und die Haltung von Heimtieren.  \r\nWir bitten Sie, sich in der Ressortabstimmung für ein Tierschutzgesetz einzusetzen, das seinen Namen verdient. Vor über 20 Jahren wurde der Tierschutz als Staatsziel in unser Grundgesetz aufgenommen. Mit der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes bietet sich die Chance, endlich dem grundgesetzlichen Anspruch zu genügen „Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung” zu schützen. Eine Chance, die jetzt genutzt werden muss! \r\nMit freundlichen Grüßen im Namen der unterzeichnenden Organisationen\r\n \r\nChristina Ledermann \r\nSprecherin Bündnis für Tierschutzpolitik\r\nUnterzeichnende Organisationen und Ansprechpartner:innen\r\nVIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz: Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung/Director Policy and Advocacy Germany  \r\nPROVIEH e.V.: Anne Hamester, Geschäftsführerin\r\nAlbert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt: Mahi Klosterhalfen, Präsident\r\nBund gegen Missbrauch der Tiere: Torsten Schmidt, Wissenschaftlicher Referent\r\nBundesverband Tierschutz e.V.: Sandra Barfels, Geschäftsführerin\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft\r\nHerrn Cem Özdemir\r\nWilhelmstr. 54\r\n10117 Berlin\r\n\r\nPer E-Mail an: cem.oezdemir@bmel.bund.de\r\n\r\nDieser Brief wird zur Kenntnis auch an Silvia Bender, Ricarda Lang, Omid Nouripour, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Julia Verlinden, Renate Künast und Zoe Mayer übermittelt.\r\n\r\n\r\n\t\t\t\t\t\t\t\t\tBerlin, 21. Mai 2024\r\nOffener Brief: Anbindehaltung von Tieren grundsätzlich beenden\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nmit großem Unverständnis haben die unterzeichnenden Organisationen die Änderungen zum Thema Anbindehaltung von Tieren in der letzten Fassung des Referentenentwurfs zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zur Kenntnis genommen. \r\nWährend in der Fassung des Gesetzentwurfs von Juni 2023 die tierschutzwidrige Anbindehaltung von Rindern nach fünf Jahren  grundsätzlich beendet sein sollte, wurde diese Frist nun auf 10 Jahre erhöht. Dies bedeutet für Millionen heute und zukünftig lebender Rinder weiterhin Leiden durch die Anbindehaltung. Die nach dieser Frist noch weiter unter bestimmten Bedingungen mögliche Anbindehaltung, sollte ursprünglich zudem an die jeweiligen Betriebsinhaber:innen gekoppelt werden. Selbst wenn dies bedeutet hätte, dass saisonale Anbindehaltungen unter Umständen noch viele weitere Jahre hätten bestehen können, war auch damit ein Ende dieser Form der tierschutzwidrigen Anbindehaltung in Sicht. Aber auch dieses Ziel wurde offensichtlich auf Druck des Deutschen Bauernverbands sowie grüner Abgeordneter aus Bayern und Baden-Württemberg aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Dies ist ein skandalöser Rückschritt für die Tiere. \r\nAnstatt die Anbindehaltung, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, gänzlich zu beenden, wird mit der Änderung des Tierschutzgesetzes versucht, diese tierschutzwidrige und deshalb nie erlaubte Haltungspraxis zu legalisieren. Wir sind schockiert und enttäuscht. \r\nWie Sie wissen, steht die Anbindehaltung von Tieren in direktem Widerspruch zu § 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Auf diesen unlöslichen Widerspruch verwies kürzlich auch die Bundestierschutzbeauftragte  im Statement zum Referentenentwurf und empfahl Nachbesserungen. Es ist zudem  wahrscheinlich, dass diese Haltungsform mit länger andauernden, erheblichen Leiden und Schmerzen der Tiere im Sinne des § 17 Nr. 2b TierSchG einhergeht. \r\nAnbindehaltungen für Pferde, Sauen und Kälber gehören zu Recht der Geschichte an. Das Rind ist das einzige landwirtschaftlich gehaltene Tier, das noch regelmäßig angebunden wird. Dabei muss klar festgestellt werden, dass eine Haltung nicht deshalb zwangsläufig erlaubt ist, nur, weil sie nicht explizit durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verboten ist. Die allgemeinen Vorgaben des Tierschutzgesetzes gelten für jedes Tier. Sie sind entsprechend anzuwenden.  \r\nDie Anbindehaltung schränkt das Bewegungsverhalten, Komfortverhalten und Sozialverhalten der Tiere zu großen Teilen oder sogar komplett ein.  Die angebundenen Tiere können sich kaum vor- und zurückbewegen,  sich nicht kratzen oder scheuern. Sie können kaum artgemäße Sozialkontakte mit anderen Tieren pflegen. Die neugieren Tiere können ihre Umgebung nicht erkunden, sondern stehen kontinuierlich am gleichen Stand. Auch das Verhalten rund um die Geburt ist massiv gestört.\r\nDas Anbinden hat häufig sehr schmerzhafte Schäden zur Folge, die hauptsächlich auf die erzwungenen und für ein Rind völlig unphysiologische lange Bewegungslosigkeit zurückzuführen sind. In erster Linie sind es schmerzhafte Probleme des Bewegungsapparats, wie beispielsweise Gelenkprobleme oder Klauengeschwüre, aber auch Folgen von zu geringem Platzangebot wie Trittverletzungen an den Zitzen. Solche Schäden werden in der Anbindehaltung oftmals erst dann erkannt, wenn das Tier vor Schmerzen nichtmehr aufsteht, wie schon vor 15 Jahren medial berichtet wurde.  Auch das Aufstehen ist durch den mangelnden Platz in der fixierten Haltung oft nicht arteigen durchführbar, da der Raum für den Kopfschwung fehlt. Zudem sind die Haltungseinrichtungen in Anbindehaltungen meist nie modernisiert worden und deshalb oft so alt, dass sie den Maßen heute genutzter Rinder nicht mehr entsprechen. Dies hat zur Folge, dass die Tiere in viel zu kleine Stände gezwängt werden, in denen beispielsweise die Euter und Hinterbeine schmerhaft auf harten Kanten oder Gittern hinter dem eigentlichen Standende zum Liegen kommen.\r\nNicht nur die ganzjährige, sondern auch die längerfristige Anbindehaltung in Kombination mit Bewegung schadet den Tieren und ist nicht mit § 2 TierSchG vereinbar. Abgesehen davon, dass der im Gesetz geplante Auslauf an zwei Tagen die Woche nicht kontrolliert wird (zum Beispiel mittels Sensortechnik oder GPS), wären die Tiere auch bei korrekter Umsetzung einen Großteil der Woche und viele Monate im Jahr durchgängig 24 Stunden pro Tag fixiert. Die physiologischen Folgen sind schwerwiegend, denn sowohl Gelenke als auch Muskulatur sind für den Erhalt einer gesunden Funktionsfähigkeit auf die kontinuierliche, tägliche arteigene Bewegung angewiesen. Wenn ein Auslauf vorhanden ist, dann muss er auch täglich genutzt werden, nicht nur an zwei Tagen in der Woche.\r\nAufgrund der massiven Defizite bei den Tierschutzkontrollen, die beispielswiese in Bayern durchschnittlich nur alle 48 Jahre stattfinden , ist es unrealistisch zu glauben, dass ein wöchentlicher Auslauf der angebundenen Rinder kontrolliert würde. Selbst im Falle einer Kontrolle könnte ein Verstoß nie sicher nachgewiesen werden, da die zweistündige Bewegungszeit pro Tag immer  außerhalb des Kontrollzeitpunkts angegeben werden kann. Die Praxis zeigt leider, dass die Umsetzung von Auslaufvorschriften durch die Tierhalter:innen nicht immer als notwendig angesehen wird, da in vielen Fällen die Arbeitswirtschaftlichkeit und der ökonomische Profit relevanter sind.\r\nEs ist unstrittig, dass die extensive Beweidung der Almen von großer Bedeutung für den Schutz und die Förderung der Biodiversität ist. Allerdings ist die tierschutzwidrige Anbindehaltung nicht das einzige Mittel, um die Almbeweidung sicherzustellen. Sie kann ebenso von Betrieben geleistet werden, die ihre Tiere außerhalb der Weidesaison tierschutzgerecht halten. Nach Prognose des Thünen-Instituts wird die Anbindehaltung weiterhin stark zurückgehen. Ihr Verbot wird diesen Prozess lediglich beschleunigen. Daher gibt es keine Alternative zur Schaffung neuer Strukturen und Fördermaßnahmen, um die Almbeweidung langfristig zu sichern. Die Anbindehaltung ist weder ein Zukunftsmodell für den Tier- noch für den Artenschutz. \r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister, sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung verstoßen gegen die Anforderungen des § 2 TierSchG. Die unterzeichnenden Organisationen erwarten, dass die Anbindehaltung als Haltungssystem komplett und ausnahmslos verboten wird – insbesondere mit Blick auf den Koalitionsvertrag. Die Gefährdung der Tiere und die akuten Missstände erfordern ein unmittelbares Handeln des Gesetzgebers. Da bereits seit Jahrzehnten über ein klarstellendes Verbot dieser tierschutzwidrigen Haltungsform diskutiert wird, ist eine lange Übergangsfrist abzulehnen.  \r\nFür Fragen und einen weiteren Austausch stehen wir jederzeit bereit.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n \t \t \r\nRüdiger Jürgensen\r\n \r\nDirector Policy and Advocacy\r\nVIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz\tMahi Klosterhalfen\r\n \r\nPräsident\r\nAlbert Schweitzer Stiftung\r\nfür unsere Mitwelt\tThomas Schröder\r\n \r\nPräsident\r\nDeutscher Tierschutzbund e.V.\r\n\r\n\r\n \t \t \r\nSandra Barfels\r\n \r\nGeschäftsführerin\r\nBundesverband Tierschutz e.V.\r\n\r\n \r\nCornelia Christiansen\r\n\r\nGeschäftsführerin \r\nPROVIEH e.V.\tKarsten Plücker\r\n \r\nVorsitzender\r\nBund gegen Missbrauch der Tiere e.V.\tChristina Ledermann\r\n \r\nVorsitzende\r\nMenschen für Tierrechte e.V.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. 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November 2024 \r\n\r\n \r\n\r\nOffener Brief: Änderung des Tierschutzgesetzes jetzt beschließen! \r\n\r\n \r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler, \r\nwir wenden uns heute als breites Bündnis aus Tier-, Arten- und \r\nUmweltschutzorganisationen an Sie.  \r\nSeit vielen Monaten haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, dass die im \r\nKoalitionsvertrag von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Novelle \r\ndes Tierschutzgesetzes vorangetrieben wird. In den letzten Wochen wurde der \r\nGesetzentwurf auf Ebene der Berichterstatter:innen beraten. Wir haben positive Signale \r\naus den Verhandlungen erhalten, dass auch noch wichtige Änderungen für mehr \r\nTierschutz erreicht werden könnten. Das Gesetz sollte noch im Dezember beschlossen \r\nwerden und stand somit kurz vor dem Abschluss. Dies auch dank des herausragenden \r\nVerhandlungsgeschicks der SPD-Tierschutzbeauftragten Anke Hennig!  \r\nDas Gesetz wäre seit zehn Jahren die erste umfassendere Novellierung des \r\nTierschutzgesetzes. Ein äußerst wichtiges Vorhaben, das von zahlreichen Organisationen \r\nund Verbänden sehr begrüßt wird. Auch in der Gesellschaft ist Tierschutz ein wichtiges \r\nThema. Dies unterstreichen Umfragen immer wieder. Die letzte -\r\nUmfrage der Europäischen Kommission machte dies besonders deutlich: Bei der \r\nHaltung von Tieren in der Landwirtschaft fordern 90 Prozent der Deutschen mehr \r\nTierwohl. 92 Prozent  sprechen sich gegen Verstümmelungen wie Schwanzkupieren bei \r\nden Tieren aus und 94 Prozent wünschen sich, dass Tiere mehr Bewegungsfreiheit in \r\nden Ställen haben. Doch auch bei Wildtieren im Zirkus, exotischen Heimtieren, dem \r\n\r\n\r\n \r\n\r\n \r\n\r\n2 \r\n\r\n \r\n\r\nillegalen Welpenhandel oder grausamen Tierversuchen sind die tierschutzrelevanten \r\nProbleme allgegenwärtig und werden von der Gesellschaft nicht länger hingenommen.  \r\nBesonders hervorheben möchten wir, dass mit dem Entwurf auch das wichtige Amt \r\neiner oder eines unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz im \r\nGesetz verankert werden sollte. Eine große und notwendige Errungenschaft für den \r\nTierschutz in Deutschland und das bislang einzig umgesetzte Tierschutz-Vorhaben aus \r\ndem Koalitionsvertrag von 2021.  \r\nDie Revision des Tierschutzgesetzes bietet über 20 Jahre nach Einführung des \r\nStaatsziels Tierschutz ins Grundgesetz die wichtige Chance, dem darin festgelegten \r\n\r\nndlich zu entsprechen. \r\nWir appellieren an Sie: Das Tierschutzgesetz muss dringend mit in die Verhandlungen \r\nüber laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen und noch in dieser Legislatur \r\nabgeschlossen werden. Wir sind überzeugt, dass die Verabschiedung des Gesetzes das \r\nVertrauen der Bevölkerung in die Politik stärken wird. Besonders in unsicheren Zeiten \r\nist es wichtig, den Forderungen einer überwältigenden Mehrheit der Bürger:innen in \r\nDeutschland gerecht zu werden \r\n\r\n \r\n\r\nWir stehen für ein Gespräch hierzu jederzeit zur Verfügung. \r\n\r\n \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen im Namen der unterzeichnenden Organisationen \r\n\r\n \r\n\r\n \r\n\r\n \r\n\r\n \r\n\r\nRüdiger Jürgensen \r\nDirector Policy and Advocacy Germany/  \r\nVIER PFOTEN Stiftung für Tierschutz \r\n\r\n \r\n\r\nUnterzeichnende Organisationen \r\n\r\n \r\n\r\nMahi Klosterhalfen, Präsident, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt  \r\nErik Peeters, Geschäftsführer, Animal Advocacy and Protection \r\nVanessa Raith, Director, Animal Equality Germany e. V. \r\nKarsten Plücker, Vorsitzender, Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. \r\nSandra Barfels, Geschäftsführerin, Bundesverband Tierschutz e. V.  \r\nDr. Barbara Felde, stv. Vorsitzende, Deutsche Juristische Gesellschaft für \r\nTierschutzrecht e. V.  \r\n\r\n\r\n \r\n\r\n \r\n\r\n3 \r\n\r\n \r\n\r\nFlorian Schöne, Geschäftsführer, Deutscher Naturschutzring e. V. \r\nFrank Meuser, Politischer Geschäftsführer, Deutscher Tierschutzbund e. V. \r\nHeike Henderson-Altenstein, Vorstandsmitglied, Future for Elephants e. V. \r\nSylvie Kremerskothen Gleason, Landesdirektorin Deutschland, Humane Society \r\nInternational/Europe \r\nRobert Kless, Regionalvertreter Deutschland und Europa, IFAW \r\nChristina Ledermann, Menschen für Tierrechte Bundesverband der \r\nTierversuchsgegner e. V. \r\nHarald Ullmann, 2. Vorsitzender, PETA Deutschland e. V. \r\nDr. Ricarda Dill,  1. Vorsitzende, PROVIEH e. V. \r\nAndrea Höppner, 1. Vorsitzende, Pro Wildlife e. V. \r\nJohannes Weber, 1. Vorsitzender, Stadtbienen e. V.  \r\nDr. med. vet. Claudia Preuß-Ueberschär, 1. Vorsitzende, Tierärzte für \r\nverantwortbare Landwirtschaft e. V. \r\nDr. med. vet. Claudia Preuß-Ueberschär, Sprecherin, Tierschutznetzwerk Kräfte \r\nbündeln \r\nKatharina Kohn, Geschäftsführerin, Welttierschutzgesellschaft e. V.  "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-21"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}