{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-06-24T04:34:47.735+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R003423","registerEntryDetails":{"registerEntryId":47824,"legislation":"GL2024","version":5,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003423/47824","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/78/e4/405709/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R003423-2024-12-10_14-34-28.pdf","validFromDate":"2024-12-10T14:34:28.000+01:00","validUntilDate":"2025-05-05T12:24:57.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-06-29T15:31:34.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-12-10T14:34:28.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-14T14:46:32.000+01:00","lastUpdateDate":"2024-12-10T14:34:28.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":47824,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003423/47824","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-10T14:34:28.000+01:00","validUntilDate":"2025-05-05T12:24:57.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"ADAC Luftrettung gGmbH","legalFormType":{"code":"OTHER_ASSOCIATION_OF_PERSONS","de":"Sonstige Personenvereinigungen","en":"Other associations of persons"},"legalForm":{"code":"LF_OTHER_NATIONAL","de":"Andere Rechtsform nach deutschem Recht","en":"Other legal form according to German law","legalFormText":"gGmbH"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+498976764480","emails":[{"email":"interessensvertretung@luftrettung.adac.de"}],"websites":[{"website":"www.luftrettung.adac.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"ADAC Luftrettung gGmbH","nationalAdditional2":"Bereich Partnermanagement","street":"Hansastr.","streetNumber":"19","zipCode":"80686","city":"München","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":true,"capitalCityRepresentation":{"address":{"type":"NATIONAL","nationalAdditional1":"ADAC e.V.","street":"Unter den Linden","streetNumber":"38","zipCode":"10117","city":"Berlin"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4930206228825","email":"interessensvertretung@luftrettung.adac.de"}},"legalRepresentatives":[{"lastName":"Bruder","firstName":"Frédéric","function":"Geschäftsführer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Bruder","firstName":"Frédéric","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Heese","firstName":"Benjamin","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Neldner","firstName":"Thomas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Weiss","firstName":"Julian","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"membershipsCount":5,"memberships":[{"membership":"Deutscher Hubschrauber Verband e.V. (DHV)"},{"membership":"European HEMS & Air Ambulance Committee e.V. (EHAC)"},{"membership":"bavAIRia e.V."},{"membership":"Health Care Bayern e.V."},{"membership":"Forum Luft- und Raumfahrt e.V."}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_PRIVATE_ORGA_V2","de":"Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung","en":"Private-law organization with recognition of non-profit status in accordance with the German Fiscal Code (Abgabenordnung)"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"},{"code":"CONTRACTS_OPERATED_BY_THIRD_PARTY","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen","en":"Contracts are awarded to third parties to represent own interests of the company"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_IS_DISASTER_CONTROL","de":"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe","en":"Civil protection"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"}],"activityDescription":"Mit 55 Rettungshubschraubern und 38 Stationen ist die gemeinnützige ADAC Luftrettung eine der größten Luftrettungsorganisationen Europas mit bis heute mehr als 1,2 Millionen Einsätzen. Die ADAC Rettungshubschrauber gehören zum deutschen Rettungsdienstsystem, werden immer über die Notrufnummer 112 bei der Leitstelle angefordert und sind im Notfall für jeden Verunglückten oder Erkrankten zur Stelle. „Gegen die Zeit und für das Leben“ lautet der Leitsatz der ADAC Luftrettung gGmbH. Denn gerade bei schweren Verletzungen oder Erkrankungen gilt: Je schneller der Patient in eine geeignete Klinik transportiert oder vor Ort vom Notarzt versorgt wird, desto besser sind seine Überlebenschancen bzw. seine Rekonvaleszenz. Die Crews der ADAC Luftrettung werden trainiert von der ADAC HEMS Academy GmbH. Die Wartung und technische Bereitstellung erfolgt über die ADAC Heliservice GmbH. Die ADAC Luftrettung ist ein Tochterunternehmen der gemeinnützigen ADAC Stiftung.\r\n\r\nHauptschwerpunkt des Partnermanagements der ADAC Luftrettung gGmbH sind die auftraggebenden Bundesländer. In Einzelfällen kann es auch zu Interessen auf Bundesebene kommen. Die ADAC Luftrettung gGmbH hat den ADAC e.V. beauftragt, in ihrem Auftrag die Interessensvertretung in Berlin wahrzunehmen."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","employeeFTE":0.25},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","financialExpensesEuro":{"from":90001,"to":100000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"},{"code":"MFS_GIFTS_AND_DONATIONS","de":"Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen","en":"Gifts and other lifetime donations"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31"},"donators":{"donatorsInformationPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalDonationsEuro":{"from":90001,"to":100000}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalMembershipFees":{"from":0,"to":0},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":3,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010437","title":"Anpassung der bestehenden Krankenhausstruktur zur Verbesserung der Versorgungsqualität in der Notfallversorgung.","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)","printingNumber":"20/11854","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011854.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-versorgungsqualit%C3%A4t-im-krankenhaus-und-zur-reform/312313","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Anpassung der klinischen Infrastrukturen, um leistungsfähige Notfallstrukturen sicherzustellen; Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu implementieren, um neben stationären Leistungen auch mit sektorenübergreifenden Leistungen eine effektive Notfallversorgung sicherzustellen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010438","title":"Schaffung gesetzlicher Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Optimierung der Versorgungsstrukturen und der Patientensteuerung in der Notfallversorgung.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung ","customDate":"2024-06-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]},"description":"Digitale Vernetzung bestehender und künftiger Leitstellen zur optimalen Steuerung der Patientinnen und Patienten im Notfall sowie einer Steigerung der Versorgungsqualität; Etablierung einer 24/7 telemedizinischen Versorgung um Versorgungslücken nachhaltig zu schließen und das Rettungswesen insgesamt entlasten; Verbesserung und Weiterentwicklung des Luftrettungsdienstes in Deutschland.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_IS_DISASTER_CONTROL","de":"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe","en":"Civil protection"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013615","title":"Verbesserung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung","printingNumber":"379/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0379-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reform-der-notfallversorgung/314877","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus;  Die bestehenden und künftigen Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für medizinisches Personal im Rettungsdienst; Arbeitszeitrechtliche Anpassung des fliegerischen Personals und dem ärztlichen Personal in der Luftrettung; Länderübergreifende Planung und Koordination der Luftrettungsmittel; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung)","shortTitle":"LuftBODV 2 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/luftbodv_2_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_IS_DISASTER_CONTROL","de":"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe","en":"Civil protection"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":3,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010438","regulatoryProjectTitle":"Schaffung gesetzlicher Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Optimierung der Versorgungsstrukturen und der Patientensteuerung in der Notfallversorgung.","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/12/a9/326591/Stellungnahme-Gutachten-SG2406280145.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nder ADAC e.V., die ADAC Luftrettung gGmbH und die ADAC Stiftung bedanken sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGe-setz – NotfallG).\r\n\r\nDer ADAC begrüßt den Referentenentwurf zum NotfallGesetz. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Rege-lungen sind insgesamt geeignet, die Patientensteuerung in der Notfallversorgung wesentlich zu verbes-sern.\r\n\r\nBitte finden Sie nachstehend unsere Kommentierung zum Referentenentwurf und unsere Vorschläge zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung sowie des Rettungsdienstes.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nVorschläge zur Weiterentwicklung des Rettungsdiensts sowie der Notfall- und Akutversorgung\r\nInhaltsverzeichnis\r\nI. Unser Engagement in der Notfallversorgung ....................................................................................... 2\r\nII. Zur aktuellen Debatte .......................................................................................................................... 3\r\nIII. Bewertung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ....................... 3\r\nIV. Notfallrettung: Reformbedürftige Aspekte aus unserer Sicht ........................................................... 4\r\nIV.1 Weiterentwicklung der Luftrettung ............................................................................................. 4\r\nIV.2 Effektive Verankerung des Telenotarztes .................................................................................... 7\r\nIV.3 Bestmögliche Einbeziehung der Bevölkerung .............................................................................. 7\r\n\r\nI. Unser Engagement in der Notfallversorgung\r\nDer ADAC e.V. steht für Hilfe, Rat und Schutz. Dieses Leitmotiv zieht sich durch sein gesamtes Leistungsspektrum, das neben Mobilität, Verbraucherschutz und Tourismus auch den Bereich Gesundheit umfasst. Es entspricht dem Selbstverständnis des ADAC, Menschen in Notfällen und darüber hinaus abzusichern und zu unterstützen. Mit seinem Engagement im Gesundheitswesen möchte der ADAC e.V. den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für seine 22 Millionen Mitglieder vereinfachen und dazu beitragen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten im deutschen Gesundheitswesen zu stärken.\r\n\r\nDarüber hinaus nimmt der ADAC schon seit über 50 Jahren mit der ADAC Luftrettung gGmbH als eine der größten Luftrettungsorganisationen Europas eine zentrale Rolle in der Notfall- und Akutversorgung ein. Durch ihre erste Telenotarzt-Zentrale stärkt die ADAC Telenotarzt gGmbH den Rettungsdienst mit einem zusätzlichen digitalen Einsatzmittel.\r\n\r\nDaneben hat sich die ADAC Stiftung der Aufklärungsarbeit, Forschung und Weiterbildung zur Rettung aus Lebensgefahr verschrieben. Dazu gehört etwa die Sensibilisierung und Mobilisierung der Bevölke-rung zum Thema Ersthelfer, die Weiterentwicklung von Ersthelfersystemen oder die Förderung des Re-animationsunterrichts an Schulen und Bildungseinrichtungen.\r\n\r\nIn den kommenden Jahren will der ADAC sein Hilfsangebot für Menschen in Notsituationen sukzessive erweitern und sein Engagement in diesen Bereichen intensivieren. Dieses vielfältige Engagement zeigt: Der ADAC setzt sich mit ganzer Kraft und in der Breite seiner Struktur für eine qualitativ hochwertige und schnelle Notfallversorgung ein. Im Folgenden möchte der ADAC seine Erfahrungen und Vorschläge in die Diskussion um die Weiterentwicklung der Notfallversorgung und des Rettungswesens in Deutschland einbringen.\r\n\r\nII. Zur aktuellen Debatte\r\nDas Rettungswesen ist eine tragende Säule der Gesellschaft und stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Notfall rasch und kompetent versorgt werden. Für das Rettungswesen ist es von grundlegender Bedeutung, dass Rettungsdienstgesetze modern, effektiv und an die sich wandelnden gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst sind. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Gesundheitswesen und in der Notfallmedizin sind die Anforderungen an den Rettungsdienst in den letzten Jahren gewachsen. Einerseits ist die Anzahl der Beschäftigten von 2011 bis 2021 nach Angaben des Statistischen Bundesamts (2023) um mehr als 70 Prozent angestiegen, andererseits führt eine überproportionale Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen zu einer fortschreitenden Belastung von Rettungskräften und deren Abwanderung in andere Berufsfelder. Absehbar führt dies zu einem weiteren Personalmangel. Als integraler Bestandteil des Rettungsdienstes und der Daseinsvorsorge spielt die Luftrettung eine entscheidende Rolle bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten, insbesondere in entlegeneren Gebieten und in lebensbedrohlichen Situationen. Sowohl die schnelle Verbringung von medizinischem Personal bei Primäreinsätzen als auch der schnelle und schonende Transport zu und zwischen Kliniken werden in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.\r\nDie Krankenhausreform, die sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, wird die Koordina-ten, innerhalb derer die Notfallrettung künftig stattfinden wird, verändern. Die Neuordnung der Versor-gungslandschaft wird zu Veränderungen in der klinischen Versorgung vor allem im ländlichen Raum füh-ren. Der ADAC teilt vor diesem Hintergrund die Einschätzung vieler Expertinnen und Experten, dass es einer Reform bedarf, damit Notfallversorgung und Rettungsdienst stringent und effizient für die Zukunft aufgestellt werden können. Der ADAC begrüßt ausdrücklich die durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angestoßenen Reformprozesse zur Notfallversorgung und zum Rettungsdienst.\r\n\r\nDie Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 sowie die Flutkatastrophe in Bayern und Baden-Württemberg in diesem Jahr verdeutlichen einmal mehr die Notwendigkeit, die Luftrettung als Teil der Notfallversor-gung und der staatlichen Daseinsvorsorge zu verstehen. Denn der Rettungsdienst mit der Luftrettung leistet nicht nur Rettung und Hilfe im medizinischen Notfall, sondern auch im Katastrophenfall. Somit ist die Luftrettung als gleichwertiges Rettungsmittel ein integraler und unverzichtbarer Bestandteil der Notfallversorgung im gesamten Bundesgebiet.\r\n\r\nMit diesem Papier möchte der ADAC einen Beitrag zu einer konstruktiven Debatte leisten und Empfeh-lungen für die zukünftige Ausgestaltung des Gesetzes im Allgemeinen sowie für die Belange der Luftrettung im Besonderen geben. Zudem beschäftigt es sich mit Fragen, die sich aus der operativen Arbeit mit den Trägern immer wieder stellen.\r\n\r\nIII. Bewertung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung\r\nDer ADAC begrüßt den Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG). Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen sind insgesamt geeignet, die Patientensteuerung in der Notfallversorgung wesentlich zu verbessern.\r\n\r\nAus Sicht des ADAC setzt eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung eine enge (digi-tale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus. Der ADAC unterstützt daher nachdrücklich die Pläne des BMG, die bestehenden und zukünftigen Leitstellen digital zu vernetzen. Integrierte Leit-stellen können einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der Patientensteuerung im Rettungswesen leisten, zum Beispiel hinsichtlich der Synergien bei niedrigprioritären Einsätzen. Auch dadurch wird er-möglicht, dass kritische Notfälle in kürzerer Zeit eine optimale Behandlung erfahren können.\r\n\r\nDer ADAC befürwortet die Bestrebungen, die bundesweite Notfallversorgung durch eine Konkretisie-rung des Sicherstellungsauftrages zu stärken. Insbesondere die Sicherstellung einer 24/7-telemedizini-schen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren und besseren medizinischen Ver-sorgung für Hilfesuchende leisten, Versorgungslücken nachhaltig schließen und das Rettungswesen insgesamt entlasten.\r\n\r\nDes Weiteren unterstützt der ADAC das Vorhaben des BMG, Integrierte Notfallzentren (INZ) als sek-torenübergreifende Anlaufstellen zu etablieren und eine medienbruchfreie Weitergabe von Daten zwischen den INZ-Bereichen zu fördern. Die INZ können dazu beitragen, dass alle Patientinnen und Patienten in der Notfallversorgung zeitnah eine qualitativ hochwertige sowie angemessene medizini-sche Behandlung erhalten. Dafür muss das Netz der INZ ausreichend eng geknüpft werden.\r\nErgänzend zu den vorgesehenen INZ, die primär an großen Krankenhäusern angesiedelt werden sollen, sollten ähnliche Konstrukte in ländlichen Gebieten aufgebaut werden. Die ADAC Luftrettung gGmbH hat hierzu bereits Konzepte erarbeitet, die kurz vor einer Erprobung stehen.\r\n\r\nUm die Weiterentwicklung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes optimal aufeinander ab-zustimmen, ist es aus Sicht des ADAC sinnvoll, beide Reformschritte möglichst parallel zu bearbeiten und zu beraten.\r\n\r\nIV. Notfallrettung: Reformbedürftige Aspekte aus unserer Sicht \r\nIV.1 Weiterentwicklung der Luftrettung\r\nNeben dem bodengebundenen Rettungs- und Notarztdienst ist die Luftrettung ein wesentlicher Be-standteil des Rettungswesens und wichtiger Bestandteil der erweiterten Daseinsvorsorge. Die ADAC Luftrettung gGmbH ist eine der größten Luftrettungsorganisationen in Europa. Mit einer Flotte von 55 Hubschraubern hat sie jährlich ca. 50.000 Patientenkontakte und ist seit 1970 zu mehr als 1,2 Millionen medizinischen Notfällen ausgeflogen, um Menschen mit schneller Hilfe aus der Luft zu versorgen. Das gesellschaftliche Ziel der ADAC Luftrettung gGmbH ist es, die akutmedizinische Versorgung der Bevöl-kerung mit der Luftrettung sicherzustellen. Aus dieser langjährigen Erfahrung haben sich nachstehende Vorschläge zur Verbesserung der Qualität des Luftrettungsdienstes in Deutschland ergeben. \r\n\r\n• Nationale Perspektive für die Luftrettung\r\nViele Luftrettungseinsätze finden überregional und teilweise länderübergreifend statt. Eine Harmo-nisierung in einem bundeseinheitlichen Rahmen mit Mindeststandards, die zwischen Bund und Län-dern abgestimmt sind, ist erstrebenswert. Dabei sollte sinnvollen bundesweiten Standards und Sy-nergien sowie regionalen Anforderungen Rechnung getragen werden. Dies ermöglicht eine stabile Planungssicherheit und gleichzeitig einen Rahmen für eine effiziente Weiterentwicklung der Luftret-tung. \r\n\r\n• Rettungsdienst als Leistungssegment des SGB V\r\nDie im Eckpunktepapier zur Reform der Notfallversorgung skizzierte Aufnahme des Rettungsdienstes als Leistungssegment des SGB V ist zu begrüßen und sollte bei der Reform des Rettungsdienstes um-gesetzt werden. Eine bundeseinheitliche Grundlage zur Verhandlung und Vergütung aller rettungs-dienstlichen Leistungen ermöglicht die Schaffung einheitlicher Planungsgrundlagen für die Träger des Rettungsdienstes unter Einbeziehung der Kostenträger. \r\n\r\n• Rahmenbedingungen für den Sekundärtransport weiterentwickeln\r\nAufgrund der laufenden Krankenhausreform ist eine Zunahme von Sekundärtransporten zu erwarten. Ein umfassender Ausbau von Sekundärtransportkapazitäten, bedarfsweise auch im 24h-Betrieb, ist daher zielführend und wäre begrüßenswert. Der Ausbau von Transportkapazitäten ist gerade auch in den Tagesrandzeiten entscheidend, zum Beispiel flächendeckend täglich von mindestens 6 bis 22 Uhr.\r\nDarüber hinaus sollte aus wirtschaftlichen und einsatztaktischen Gründen erwogen werden, bei der Bedarfsplanung klar zwischen Primär- und Sekundärhubschraubern zu trennen und eine zentrale, länderübergreifende Disposition von Luftrettungsmitteln im Sekundärtransport anzustreben. Diese sollte von einer unabhängigen Institution, ggf. einer bundesweiten Koordinierungsstelle, betrieben werden. Dies ist unter anderem vor dem Hintergrund sinnvoll, dass Sekundärtransporthubschrauber häufig über längere Zeiträume nicht für die Primärrettung in ihrer jeweiligen Heimatregion zur Verfügung stehen, wenn sie durch Verlegungen gebunden sind. Bei Vorgaben zu Luftfahrzeugtypen ist aus Sicht der ADAC Luftrettung gGmbH unter ökonomischen, ökologischen und operativen Aspekten auf eine adäquate Mischung der Hubschraubermodelle, getrennt nach Einsatzprofilen, zu achten. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft ist dies umso relevanter, da die Transportwege in der Primärversorgung länger werden und Verlegungen in Spezialkliniken zunehmen werden. \r\n\r\n• Länderübergreifende Bedarfsplanung orientiert an integrierten Versorgungsstrukturen\r\nDie Krankenhausreform sollte eng mit der Reform der Notfallversorgung verknüpft werden. Patien-tensteuerung kann nur dann effektiv und effizient gestaltet werden, wenn in der Bedarfsplanung die Schnittstellen der ambulanten und stationären Versorgung mit denen des Rettungsdienstes und der Leitstellen vernetzt werden. Dabei sollten Luftrettung und Bodenrettung gleichermaßen für eine op-timale Patientenversorgung eingebunden werden. Bedarfsplanung von überregionalen Rettungsmitteln darf nicht an der Ländergrenze aufhören. \r\n\r\n• Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte\r\nDer Rettungsdienst befindet sich in einer ständigen Weiterentwicklung. Wissenschaftliche Erkennt-nisse, technologische Entwicklungen, Qualifikationen des Personals und sich verändernde gesell-schaftliche Erwartungen beeinflussen die an ihn gestellten Anforderungen und die Möglichkeiten diesen gerecht zu werden. Bereits im April 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, in Zukunft für jedes Gesetz die Aufnahme einer Experimentierklausel für Reallabore zu prüfen, um den Transfer von Innovationen in die Praxis beschleunigen zu können. Um den Aufgabenträgern des Rettungsdienstes die Möglichkeit zu geben, neue Vorhaben und Techniken unter realen Bedingungen zu erproben, sollte von dieser Möglichkeit im Zuge der aktuellen Reform Gebrauch gemacht und eine Experimentierklausel für den Rettungsdienst gesetzlich festgehalten werden. Denn die heutigen Vertragskonstellation im Rettungsdienst im laufenden Vertrag sind oftmals innovationshemmend. \r\n\r\n• Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für medizinisches Personal im Rettungsdienst\r\nDer allgemeine Fachkräftemangel betrifft auch den deutschen Rettungsdienst und hier in besonderem Maß die medizinische Versorgung. Zur Aufrechterhaltung eines hohen Qualitätsniveaus greift die Luftrettung auf medizinisches ärztliches und nichtärztliches Fachpersonal von Kliniken, Hilfsorga-nisationen und/oder gemeinnützigen Vereinigungen zu. Die einzuhaltende Zwangspause nach 18 Monaten sorgt bei Entleihern wie auch Verleihern für einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Eine niedrigschwellige Lösung wäre die Einführung einer zusätzlichen Ausnah-meklausel im Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), im Sinne einer Nichtan-wendbarkeit der Befristungsregelungen für das Personal im Rettungsdienst oder einer Höchstüber-lassungsdauer von mindestens 60 Monaten. Weiter ist eine flexible und bedarfsgerechte Anpassung der täglichen Höchstarbeitszeiten unter der Definition von Ausnahmetatbeständen entscheidend. Zu starre Arbeitszeitregelungen schränken nicht nur die Verfügbarkeit von Notärztinnen und -ärzten und Notfallsanitäterinnen und -sanitätern ein, sondern wirken sich auch negativ auf die Motivation und Zufriedenheit des medizinischen Personals in der Luftrettung aus.\r\n\r\n• Digitale Dokumentationslösungen durch offene Schnittstellen vereinheitlichen\r\nNach bundesweiten bzw. überregionalen Einsätzen muss die Luftrettung eine Einsatzdokumentation relativ zeitgleich an verschiedene Empfänger in mehreren Rettungsdienstbezirken bzw. Bundesländern übermitteln. Dabei stellt sich die Schwierigkeit, dass die verschiedenen Empfänger heute teils sehr unterschiedliche und nicht kompatible Systeme einsetzen, in welche die Luftrettung die Dokumentation übertragen muss. Dies verursacht erhebliche Bürokratie und kostet wertvolle Zeit; hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Es werden kompatible Systemlösungen, die eine einheitliche Dokumentation, Abrechnung und möglichst zeitgleiche Information aller Empfänger ermöglichen, zwingend benötigt. Dazu bedarf es dringend bundeseinheitlicher Vorgaben für offene Schnittstellen zur Datenübertragung. Nicht praktikabel ist aus Sicht der ADAC Luftrettung gGmbH hingegen der aktuelle Stand, dass Träger und Kommunen die Anwendung von singulären und in sich geschlossenen Systemanwendungen/Software vorgeben, ohne dass die Interoperabilität gewährleistet ist. \r\n\r\n• Durchführung der Luftrettung als integrierte Dienstleistung\r\nZum zielgerichteten Betrieb von Luftrettungsdienstleistungen ist es unabdingbar, die hochkomplexen zwingend aufeinander abgestimmten fliegerischen, medizinischen und infrastrukturellen Komponenten als Gesamtleistung zu beauftragen und in eine Verantwortung zu geben. Nur so kann ein langfristiger, stabiler, wirtschaftlicher und sicherer Betrieb einer Luftrettungsstation gewährleistet werden. Der Auftrag zur Durchführung der Luftrettung sollte durch die Länder und Kommunen immer nur als Gesamtleistung für Technik, Personal und Infrastruktur aus einer Hand vergeben werden. \r\n\r\n• Qualität und Ausfallsicherheit als gewichtige Mindestanforderungen\r\nQualitätsstandards und Innovationsfähigkeit bei der Leistungserbringung sollten einen höheren Stellenwert erhalten und bereits bei der Ausschreibung von Luftrettungsstationen stärker berücksichtigt werden. Derzeit ist zu beobachten, dass das ausschlaggebende Kriterium für die Beauftragung von Luftrettungsleistungen der Preis ist. Dies ist im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung nicht sinnvoll bzw. widerspricht den Versorgungsgrundsätzen. Auch dieser Aspekt sollte Gegenstand einer Verabredung gemeinsamer Standards für die Luftrettung zwischen Bund und Ländern sein. \r\n\r\n• Ausweitung der zulässigen Vertragslaufzeiten in der Luftrettung\r\nDie Laufzeit von Luftrettungsverträgen ist ein wichtiger Aspekt für die Gewährleistung eines nach-haltigen und qualitativ hochwertigen Luftrettungsdienstes. Aus fachlicher Sicht gibt es gegenwärtig nicht ausreichend Spielräume, um erforderliche, langfristige Investitionen zu ermöglichen. Etwa bei notwendigen Flottenerweiterungen sind erhebliche Kosten für moderne vollausgestattete Rettungs-hubschrauber im zweistelligen Millionenbereich nebst der vorzuhaltenden Ersatzmaschinen über längere Zeiträume zu finanzieren. Längerfristige Planungssicherheit ist daneben auch dann erforder-lich, wenn Stationen in eine bestehende Infrastruktur eingebunden sind, die einen Neubau oder eine bauliche Weiterentwicklung erfordert. Für eine Neuregelung der Vertragslaufzeiten in der Luftrettung wäre daher eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren angezeigt. \r\n\r\n• Sichere Nutzung der Rettungswinde fördern\r\nDie Zuhilfenahme einer Rettungswinde erlaubt eine bessere Erreichbarkeit auch bei unwegsamem Gelände und bei fehlender Landemöglichkeit auch in Innenstädten oder in der Höhenrettung. Im Rahmen von Katastropheneinsätzen zeigt sich bereits jetzt die steigende Notwendigkeit einer schnel-len Verfügbarkeit. Entsprechende Einsätze werden zukünftig eine größere Bedeutung einnehmen. Um die sichere Nutzung dieses komplexen Mittels zu gewährleisten, bedarf es aber eines regelmäßigen Einsatzes. Da eine Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht immer gesichert oder nur in Teilen möglich ist, bietet sich eine Regelung über sektorübergreifende Modelle, zum Beispiel zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz, in den Landesrettungsdienstgesetzen zur Fi-nanzierung an.\r\n\r\nIV.2 Effektive Verankerung des Telenotarztes\r\nDer Fachkräftemangel im Rettungsdienst erfordert, dass wir effizienter mit wertvollen notärztlichen Ressourcen umgehen. Der Telenotarzt als Teil des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Denn nicht jeder Notarzteinsatz benötigt eine Notärztin oder einen Notarzt vor Ort.\r\n\r\nZiel bei dem Aufbau eines Telenotarztsystems muss eine standardisierte und optimierte telenotärztliche Patientenversorgung auf höchstem Niveau in einer vernetzten Struktur sein, die bereits bei der Bedarfs- und Strukturplanung berücksichtigt werden muss. Der ADAC spricht sich daher für eine bundesweite Etablierung telenotärztlicher Systeme aus und regt an, dafür im Zuge der Reform der Notfallversor-gung einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen.\r\n\r\nIV.3 Bestmögliche Einbeziehung der Bevölkerung\r\nIm Notfall zählt jede Sekunde. Und egal, wie effizient die Rettungskette ist: manchmal braucht sogar ein Hubschrauber zu lange, um zum Einsatzort zu kommen. Auf die Ersthelferinnen und Ersthelfer kommt es an – und hier gibt es in Deutschland noch viel Luft nach oben. Aus Sicht der ADAC Stiftung sollte es in Deutschland zur Norm werden, dass Betroffene im Notfall in weniger als fünf Minuten eine Reanimation erhalten und ausgebildete Ersthelfende in der gleichen Zeitspanne am Einsatzort sein können. Die Reform der Notfallversorgung sollte vor diesem Hintergrund auch die Erstversorgung adressieren, um eine schnelle und wirksame Notfallversorgung bereits am Einsatzort zu gewährleisten. \r\n\r\n• Flächendeckender und verpflichtender Reanimationsunterricht\r\nWir begrüßen den Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2014, flächendeckend Reani-mationsunterricht ab der 7. Schulklasse einzuführen und setzen uns für deren Umsetzung ein. Hierzu erachten wir es für sinnvoll, die Reanimation als Präventionsmaßnahme in das Präventionsgesetz aufzunehmen, um die Finanzierung des Reanimationsunterrichtes zu gewährleisten. Denn neben länderspezifischen Rahmenbedingungen erfordert es die entsprechenden Kapazitäten und Bereit-stellung planbarer finanzieller Mittel für Reanimationspuppen und Lehrerfortbildungen, um den Un-terricht sachgerecht sicherzustellen.\r\n\r\n• Flächendeckende, standardisierte Smartphone-basierte Ersthelferalarmierungssysteme\r\nErsthelfersysteme sollten flächendeckend verfügbar und mit allen gängigen Leitstellensystemen in-teroperabel sein. Eine Alarmierung sollte leitstellenübergreifend möglich sein.\r\n\r\nUm die flächendeckende Versorgung mit diesen Systemen sicherzustellen, werden tragfähige Finan-zierungslösungen sowie einheitliche inhaltliche Standards benötigt.\r\n\r\nLeitstellen benötigen – neben gesetzlichen Vorgaben – technische, personelle und finanzielle Res-sourcen. Dabei geht es vor allem um die Software, die implementiert, betrieben und in Stand gehalten werden muss.\r\n\r\nDer Bundesgesetzgeber sollte sich dafür einsetzen, einheitliche Standards für Smartphone-basierte Ersthelferalarmierungssysteme festzulegen. Die ADAC Stiftung arbeitet aktuell gemeinsam mit rele-vanten bundesweiten Akteuren und Stakeholdern an Empfehlungen für solche Standards, mit denen sie sich dann gerne in den Prozess einbringt. \r\n\r\n• Bessere Forschungs- und Datenlage im Bereich Reanimation\r\nDie ADAC Stiftung befürwortet eine intensivere Förderung der Wissenschaft rund um das Thema Reanimation sowie die kontinuierliche Verbesserung der Datenbasis. Die daraus resultierenden Er-kenntnisse können dazu beitragen, die Reanimationsquote in Deutschland messbar zu steigern.\r\n\r\nHerausgeber:\r\nADAC e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013615","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a5/e2/382875/Stellungnahme-Gutachten-SG2412100021.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der ADAC Luftrettung gGmbH\r\n\r\nStellungnahme zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung\r\n\r\nAnlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Thema Notfallversorgung am 6. November 2024\r\n\r\nDie ADAC Luftrettung gGmbH nimmt als größte Luftrettungsorganisation Deutschlands und eine der größten Luftrettungsorganisationen Europas seit mehr als 50 Jahren eine zentrale Rolle in der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland ein und startet von 38 Stationen aus zu über 52.000 Einsätzen im Jahr. Die Luftrettung ist somit integraler Bestandteil der Notfallversorgung in Deutschland. Dabei ist sie in besonderem Maße auf ein effektives Rettungswesen und leistungsfähige Notfallversorger angewiesen. Vor diesem Hintergrund ist ein Regulierungsrahmen, der sicherstellt, dass alle am Rettungswesen und der Notfallversorgung beteiligten Akteure bestmöglich zusammenarbeiten, unerlässlich.\r\n\r\nDie ADAC Luftrettung gGmbH bedankt sich für die Gelegenheit, im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Thema Notfallversorgung zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) wie folgt schriftlich Stellung zu nehmen.\r\n\r\nI.\r\nZusammenfassung\r\nDer Änderungsantrag mit Regelungen zum Rettungsdienst bietet die Chance für den Bund, das Rettungswesen – im Rahmen seiner Zuständigkeiten – insbesondere durch einheitliche Mindeststandards weiterzuentwickeln. Die erkennbare Regelungsabsicht wird von der ADAC Luftrettung gGmbH begrüßt. Auch der Regierungsentwurf zum NotfallG wird unterstützt, da er insgesamt geeignet ist, die Patientensteuerung in der Notfallversorgung zu verbessern.\r\n\r\nErheblich zu kritisieren ist, dass die (Luft-)Rettungsdienste bei der derzeitigen Ausgestaltung von den Beratungen des Qualitätsausschusses Notfallrettung gänzlich ausgeschlossen wären. Es ist im Sinne einer möglichst fundierten Entscheidungsfindung dringend erforderlich, den maßgeblichen Leistungserbringern – analog zu vergleichbaren Gremien im Gesundheitswesen wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – ein Stimmrecht einzuräumen.\r\n\r\nAngesichts steigender Anforderungen an die Einsatzverfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Luftrettung, bedingt durch eine verbesserte Patientensteuerung und die ge-plante Krankenhausreform, ist es erforderlich, diese im NotfallG zielgerichtet zu stärken. Zentrale Maßnahmen sind die Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für medizinisches Personal im Rettungsdienst, die Anpassung arbeitszeitlicher Regelungen für Notärzte, die länderübergreifende Planung und Koordination von Luftrettungs-mitteln und die zentrale Disposition von Sekundärtransporthubschraubern.\r\n\r\nII.\r\nZum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung\r\n– Drucksache 20/13166 –\r\n\r\nDie ADAC Luftrettung gGmbH begrüßt den Regierungsentwurf zum NotfallG. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen sind insgesamt geeignet, die Patientensteuerung in der Notfallversorgung wesentlich zu verbessern.\r\n\r\nAus Sicht der ADAC Luftrettung gGmbH setzt eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus. Die ADAC Luftrettung gGmbH unterstützt daher nachdrücklich die Pläne der Bundesregierung, die bestehenden und zukünftigen Leitstellen digital zu vernetzen. Integrierte Leitstellen können einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der Patientensteuerung im Rettungswesen leisten, zum Beispiel hinsichtlich der Synergien bei niedrigprioritären Einsätzen. Auch dadurch wird ermöglicht, dass kritische Notfälle in kürzerer Zeit eine optimale Behandlung erfahren können.\r\n\r\nDie ADAC Luftrettung gGmbH befürwortet das Bestreben, die bundesweite Notfallversorgung durch eine Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages zu stärken. Insbesondere die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren und besseren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten, Versorgungslücken nachhaltig schließen und das Rettungswesen insgesamt entlasten.\r\n\r\nDes Weiteren unterstützt die ADAC Luftrettung gGmbH das Vorhaben der Bundesregierung, Integrierte Notfallzentren (INZ) als sektorenübergreifende Anlaufstellen zu etablieren und eine medienbruchfreie Weitergabe von Daten zwischen den INZ-Bereichen zu fördern. Die INZ können dazu beitragen, dass alle Patientinnen und Patienten in der Notfallversorgung zeitnah eine qualitativ hochwertige sowie angemessene medizinische Behandlung erhalten. Dafür muss das Netz der INZ ausreichend eng geknüpft werden. Ergänzend zu den vorgesehenen INZ, die primär an großen Krankenhäusern angesiedelt werden sollen, sollten ähnliche Konstrukte in ländlichen Gebieten aufgebaut werden. Die ADAC Luftrettung gGmbH hat hierzu bereits ein Konzept erarbeitet und arbeitet an dessen Umsetzung.\r\n\r\nIII.\r\nZum Änderungsantrag mit Regelungen zum Rettungsdienst\r\n– Ausschussdrucksache 20(14)231.1 –\r\n\r\nDas Rettungswesen ist eine tragende Säule der Gesellschaft und stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Notfall rasch und kompetent versorgt werden. Eine fortlaufende Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, um bestehende Herausforderungen zu adressieren und gesellschaftlichen sowie technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist daher von hoher Bedeutung. Neben den Bundesländern steht hier auch der Bund als Sozialversicherungsgesetzgeber in der Regelungsverantwortung.\r\n\r\nDas NotfallG bietet eine wichtige Chance für den Bund, im Rahmen seiner Zuständigkeiten, Regelungen zur Weiterentwicklung der Rettungsdienste zu treffen. Die erkennbare Regelungsabsicht der Regierungsfraktionen begrüßt die ADAC Luftrettung gGmbH. Die vorliegen-den Regelungsvorschläge sind insgesamt geeignet, die Notfallrettung qualitativ hochwertiger und nachhaltig zu gestalten.\r\n\r\n1.\r\nMedizinische Notfallrettung im SGB V\r\nDie ADAC Luftrettung gGmbH begrüßt das Vorhaben, die medizinische Notfallrettung als eigenständigen Leistungsbereich im SGB V zu verankern. Dies stellt sicher, dass die Luftrettung nicht nur als Transportleistung, sondern als vollwertige medizinische Notfallversorgung betrachtet wird. Der Anspruch der Versicherten auf Leistungen im Bereich Notfallmanagement, notfallmedizinische Versorgung und Notfalltransport sorgt zudem für eine verlässliche Finanzierung der Leistungserbringer im Rettungsdienst. Darüber hinaus ermöglicht eine bundeseinheitliche Grundlage zur Verhandlung und Vergütung aller rettungsdienstlichen Leistungen die Schaffung einheitlicher Planungsgrundlagen für die Träger des Rettungsdienstes unter Einbeziehung der Kostenträger.\r\n\r\nGleichzeitig sollte mit Aufnahme des Rettungsdienstes in das SGB V der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass dieser auch Teil des Zivil- und Katastrophenschutzes außerhalb der Sozialgesetzgebung ist. Daher ist beispielsweise eine Einbindung in die Systematik des G-BA in der aktuell vorliegenden Formulierung kritisch zu sehen.\r\nHinsichtlich des Transports in eine geeignete Einrichtung ist positiv hervorzuheben, dass grundsätzlich auch eine ambulante Einrichtung ein geeignetes Transportziel darstellt. Dies kann eine Grundlage für innovative sektorenübergreifende Versorgungsmodelle in der Notfallversorgung sein.\r\n\r\n2.\r\nQualitätsausschuss Notfallrettung\r\nDie ADAC Luftrettung sieht die vorgesehene Einrichtung eines Qualitätsausschusses Notfallrettung beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) grundsätzlich positiv. Die geplante Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses durch die Krankenkassen bei der Vergütung von Leistungen der medizinischen Notfallrettung kann zu bundeseinheitlichen Mindeststandards im Rettungswesen beitragen. Dies würde insbesondere bei der Luftrettung als überregionalem Rettungsdienst notwendige Synergien heben und zu einer effizienten Weiterentwicklung beitragen. Die Aufgaben des Ausschusses sollten klar formuliert und ab-gegrenzt werden.\r\nVor dem Hintergrund, dass die Luftrettung bereits jetzt bestehende Qualitätsstandards übertrifft, muss sichergestellt sein, dass Standards in Verbindung mit dem Leistungsregime des SGB V nicht dazu führen, dass über das Mindestmaß hinausgehende Qualität nicht mehr finanziert wird oder durch günstigere, bodengebundene notarztbesetzte Rettungsmittel er-setzt wird.\r\nErheblich zu kritisieren ist aber, dass die (Luft-)Rettungsdienste bei der derzeitigen Ausgestaltung von den Beratungen des Ausschusses und etwaiger Unterausschüsse gänzlich aus-geschlossen wären. Eine Partizipation der maßgeblichen Leistungserbringer im Ausschuss ist im Sinne einer möglichst fundierten Entscheidungsfindung dringend erforderlich. Daher ist es unerlässlich, diesen – analog zu vergleichbaren Gremien im Gesundheitswesen wie dem G-BA – ein Stimmrecht einzuräumen. Die Betreiber der Luftrettung als bundesweit organisierte Leistungserbringer des Rettungsdienstes sollten ein gemeinschaftliches Stimm-recht erhalten. Denkbar wäre auch die Berücksichtigung von Branchenverbänden im Ausschuss mit Stimm- oder Mitberatungsrecht. Der Ausschuss sollte mindestens verpflichtet werden, die maßgeblichen Leistungserbringer anzuhören.\r\nZum Beispiel ist die Erarbeitung einheitlicher Ausstattungs- und Qualitätsstandards für Rettungsmittel aufgrund der Komplexität der Materie nicht ohne Einbeziehung der Luftrettungsdienste möglich oder könnte umfassende Probleme in der Umsetzung und damit Kos-ten zur Folge haben (z. B. Materialverträglichkeiten, luftrechtliche Zulassungen). Betreiber kennen entsprechende Fallstricke und können, wenn sie in den Prozess eingebunden wer-den, diese aufzeigen und so an die Praxis anschlussfähige, umsetzbare und wirtschaftliche Lösungen entwickeln.\r\n\r\nDas Bestreben der Regierungsfraktionen, bundeseinheitliche Qualifikationen für das Personal im Rettungsdienst zu schaffen, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Luftrettung regelmäßig länderübergreifend eingesetzt wird, ausdrücklich positiv zu sehen.\r\n\r\n3.\r\nDigitale Notfalldokumentation und Übermittlung von Leistungsdaten\r\nDie ADAC Luftrettung gGmbH unterstützt die Schaffung einer einheitlichen und digitalen Notfalldokumentation ausdrücklich. Dadurch wird nicht nur die Versorgung der Bevölkerung in Notlagen deutlich verbessert, sondern auch die Aufwände für Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben reduziert. Die Interoperabilität der Daten sollte dabei sicherstellt werden. Insofern sollten die notwendigen Standards und Schnittstellen schnellstmöglich ge-schaffen und bundesweit die erforderlichen technischen Voraussetzungen sichergestellt werden.\r\nEbenso unterstützt die ADAC Luftrettung gGmbH die vorgesehene Verpflichtung der Leistungserbringer der medizinischen Notfallrettung zur Übermittlung qualitätsrelevanter Daten an eine zentrale Stelle grundsätzlich. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Berücksichtigung dieser Daten durch Krankenkassen bei der Verhandlung von Erstattungen in Verbindung mit den Empfehlungen des Qualitätsausschusses Notfallrettung die Versorgungsqualität bundesweit vereinheitlichen und verbessern. Zunächst ist genau zu definieren, welche Daten konkret zu übermitteln sind. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Daten von den Leistungserbringern nicht mehrfach dokumentiert werden müssen, weil unterschiedliche Stakeholder (z. B. Krankenkassen, Qualitätsausschuss und Träger) abweichende Datenforderungen haben. Dies setzt eine standardisierte Dokumentation und einen bundeseinheitlichen Masterdatensatz, aus dem sich jeder Datennutzer sein eigenes Datenpaket zusammenstellen kann, voraus.\r\n\r\nIV.\r\nMaßnahmen zur Stärkung der Luftrettung\r\nBereits heute spielt die Luftrettung eine signifikante Rolle in der Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle und in ländlichen Gebieten. Die Anforderungen an das medizinische Personal in der Luftrettung gehören zu den höchsten im Rettungsdienst. Neben den hohen Einsatz- und Fallzahlen wird die höchste medizinische Kompetenz durch kontinuierliches Training sichergestellt. Aufgrund ihrer logistischen Kompetenz wird die Luftrettung längst nicht mehr nur für schwere Notfälle vorgehalten, sondern auch als Notarztzubringer in der Fläche oder als Logistikkomponente eingesetzt.\r\nDie Bedürfnisse der Bevölkerung in akutmedizinischen Fragestellungen und die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und die Einsatzverfügbarkeit der Luftrettung in Deutschland werden absehbar weiter zunehmen. Letzteres ist unter anderem auf eine gezieltere Patientensteuerung durch die im NotfallG vorgesehenen Maßnahmen zurückzuführen. Andererseits werden auch die mit der Krankenhausreform geplante Konsolidierung und Spezialisierung der Kliniklandschaft den Bedarf an Luftrettungsdiensten sowie Patientenverlegungen per Hubschrauber zwischen Kliniken erhöhen.\r\nAuf der anderen Seite gibt es bereits heute technologisch kaum Einschränkungen für einen umfassenden Einsatz der Luftrettung, bspw. in der Dunkelheit und bei schlechten Sichtbedingungen. Durch eine verstärkte Einbindung von Telemedizin, dezentrale INZ und neue Fluggeräte wie Multicopter wird die Luftrettung zukünftig zudem deutlich mehr Einsatzszenarien effizient abbilden können.\r\n\r\nEs ist deshalb unabdingbar, im Rahmen der Rettungsdienste- und Notfallreformen Regelungen zu treffen, die die Luftrettung in Deutschland zielgerichtet stärken. Zu diesem Zweck sollten aus Sicht der ADAC Luftrettung gGmbH insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden.\r\n\r\n1.\r\nBedarfsgerecht Einsatzzeiten im Rettungsdienst\r\n1.1.\r\nAnpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für medizinisches Personal im Rettungsdienst\r\nDer allgemeine Fachkräftemangel betrifft auch den deutschen Rettungsdienst und hier in besonderem Maß die medizinische Versorgung. Zur Aufrechterhaltung eines hohen Qualitätsniveaus greift die Luftrettung auf medizinisches ärztliches Fachpersonal von Kooperationspartnern (bspw. Kliniken) zurück. Die dabei einzuhaltende dreimonatige Zwangspause nach 18 Monaten sorgt bei Ent- und Verleihern für erhebliche bürokratische und finanzielle Mehraufwände. Außerdem können die Fachkräfte in diesem Zeitraum nicht an betrieblichen Fortbildungen und Schulungen teilnehmen. Eine niedrigschwellige Lösung wäre die Einführung einer zusätzlichen Ausnahmeklausel im Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) im Sinne einer Nichtanwendbarkeit der Befristungsregelungen für das Personal im Rettungsdienst oder einer auch ohne Tarifvertragsbindung möglichen Höchstüberlassungsdauer von mindestens 60 Monaten.\r\n\r\n1.2.\r\nErleichterter Einsatz von Notärzten durch arbeitszeitgesetzliche Anpassungen\r\nTrotz enger Verzahnung der einzelnen Berufsgruppen im operativen Luftrettungsdienst gelten für die fliegerische Besatzung und Notärzte unterschiedliche arbeitszeitgesetzliche Vor-gaben. Während für die fliegerische Besatzung die Arbeitszeiten nach der Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (2. DV LuftBO) geregelt wer-den, gilt für Notärzte als „Medical Passengers“ das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dies verkompliziert die Organisation der Luftrettung erheblich. Notärzte sollten den anderen Besatzungsmitgliedern gleichgestellt werden. Das gilt nicht zuletzt, weil der exakte Ablauf eines Einsatztages nicht im Voraus planbar ist. Eine Harmonisierung ließe sich durch eine Klarstellung in § 21 2. DV LuftBO, dass Notärzte im Hubschrauberrettungsdienst als Besatzungsmitglieder im Sinne der 2. DV LuftBO gelten, erreichen. Alternativ könnte im ArbZG eine im dringenden öffentlichen Interesse liegende Ausnahme etabliert werden, die Notärzten im Luftrettungsdienst eine längere, von § 3 ArbZG abweichende, tägliche Arbeitszeit gestattet.\r\n\r\n2.\r\nLänderübergreifende Planung und Koordination der Luftrettungsmittel\r\nEine länderübergreifende Bedarfsplanung von Luftrettungsmitteln ist anzustreben, um Ressourcen effizienter einsetzen zu können. Die leitstellenübergreifende Alarmierung von Rettungshubschraubern ist in einigen Ländern bereits Standard, in anderen Regionen aber noch nicht möglich. Ein GPS-basiertes Online-Monitoring der Luftrettungsmittel sollte über-all verfügbar sein, damit die Rettungshubschrauber für alle Leitstellen mit ihrem genauen Standort sichtbar sind und entsprechend flexibel eingesetzt werden können. Darüber hin-aus sollte eine allgemeine länderübergreifende Bedarfsplanung im Luftrettungsdienst an-gestrebt werden. Bei überregionalen Rettungsmitteln ist es nicht sachgerecht, dass die Bedarfsplanung an Ländergrenzen endet.\r\nIn diesem Zusammenhang unterstützt die ADAC Luftrettung gGmbH das Bestreben der Regierungsfraktionen, über eine GPS-basierte Ortung von Einsatzmitteln eine bedarfsgerechtere und wirtschaftlichere Disposition von Rettungsmitteln zu ermöglichen. Auch der Einsatz von standardisierten Einsatzleitsystemen zur Ermöglichung einer land-kreis- und länderübergreifenden Alarmierung von Rettungsmitteln wird ausdrücklich positiv gesehen.\r\n\r\n3.\r\nZentrale Disposition von Sekundärtransporthubschraubern\r\nAus wirtschaftlichen und einsatztaktischen Gründen sollte bei der Bedarfsplanung klar zwischen Primär- und Sekundärhubschraubern getrennt werden und eine zentrale und länder-übergreifende Disposition von Luftrettungsmitteln exklusiv für Sekundärtransporte mit Intensivtransporthubschraubern (24/7, mit Spezialteams) angestrebt werden. Diese sollte von einer unabhängigen Institution, gegebenenfalls einer bundesweiten Koordinierungs-stelle bzw. den fünf Kleeblattregionen entsprechenden Koordinierungsstellen, betrieben werden. Dies ist unter anderem vor dem Hintergrund sinnvoll, dass Sekundärtransporthubschrauber häufig über längere Zeiträume nicht für die Primärrettung in ihrer jeweiligen Heimatregion zur Verfügung stehen, wenn sie durch Verlegungen gebunden sind. Zusätzlich sollten Rettungshubschrauber mit Primärauftrag Notfallrettung gemäß ihrer Transportkapazitäten in Ausnahmefällen für dringende Sekundareinsätze zur Verfügung gestellt wer-den. Nicht zuletzt angesichts der anstehenden Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft ist dies umso relevanter, da Verlegungen in Spezialkliniken zunehmen werden. Das Kleeblatt-Konzept im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie zur länderübergreifen-den Verlegung von Intensivpatienten ist ein gutes Beispiel für die Leistungsfähigkeit und Zweckmäßigkeit einer zentralen Disposition von Patiententransporthubschraubern.\r\n\r\n4.\r\nGesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte\r\nDer Rettungsdienst befindet sich in einer ständigen Weiterentwicklung. Wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Entwicklungen, Qualifikationen des Personals und sich verändernde gesellschaftliche Erwartungen beeinflussen die an ihn gestellten Anforderungen und die Möglichkeiten diesen gerecht zu werden. Bereits im April 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, in Zukunft für jedes Gesetz die Aufnahme einer Experimentierklausel für Reallabore zu prüfen, um den Transfer von Innovationen in die Praxis beschleunigen zu können. Um den Aufgabenträgern des Rettungsdienstes die Möglichkeit zu geben, neue Vorhaben und Techniken unter realen Bedingungen zu erproben, sollte von dieser Möglichkeit im Zuge der aktuellen Reform Gebrauch gemacht und eine Experimentierklausel für den Rettungsdienst gesetzlich festgehalten werden. Denn die heutigen Vertragskonstellationen im Rettungsdienst sind oftmals innovationshemmend.\r\n\r\nHerausgeber:\r\nADAC Luftrettung gGmbH\r\nGeschäftsführung: Frédéric Bruder\r\nHansastraße 19\r\n80686 München\r\nE-Mail: interessensvertretung@luftrettung.adac.de\r\nEingetragen im Lobbyregister nach dem Lobbyregistergesetz, Registernummer: R003423\r\nDie Interessensvertretung wird auf der Grundlage des Verhaltenskodex nach dem Lobbyregistergesetz und dem ADAC Verhaltenskodex Interessensvertretung betrieben"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013615","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f3/b8/382877/Stellungnahme-Gutachten-SG2412100022.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Notfall Rettung!\r\nReform der medizinischen Notfallversorgung muss besser heute als morgen kommen\r\n\r\nOffener Brief via E-Mail an die genannten Adressaten:\r\n-\r\nHerrn Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB, Bundesminister für Gesundheit\r\n-\r\nFrau Katharina Dröge MdB, Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion\r\n-\r\nHerrn Christian Dürr MdB, FDP-Fraktion\r\n-\r\nFrau Britta Haßelmann MdB, Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion\r\n-\r\nHerrn Friedrich Merz MdB, CDU/CSU-Fraktion\r\n-\r\nHerrn Dr. Rolf Mützenich MdB, SPD-Fraktion\r\n-\r\nMitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nwir, die Unterzeichner dieses offenen Briefes, befassen uns tagtäglich damit, Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen zu behandeln und Leben zu retten. Als Notärzte und Fachpersonal im Rettungsdienst, als schnelle Luftretter mit fliegenden Intensivstationen oder als Fachärzte in den Notaufnahmen und Intensivstationen der Kliniken sind wir essenzielle Akteure der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland. Unsere Tätigkeiten sind unsere Berufung, durch die wir das Ziel verfolgen, Menschen in akuten – oft lebensbedrohlichen – medizinischen Notlagen bestmöglich zu helfen.\r\n\r\nDas Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist trotz aller politischer Ereignisse der letzten Wochen sowohl vom Bundestag wie auch vom Bundesrat beschlossen worden. Das KHVVG bezieht sich in der nun verabschiedeten Fassung auf den Baustein der klinischen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Deshalb fordern wir, dass auch alle anderen Bestandteile der medizinischen Versorgung betrachtet werden. Nur so können wir eine weitere Verschlechterung der Notfallversorgung verhindern. Unser Ziel muss es sein, das gesamte Gesundheitssystem so auszurichten, dass Patientinnen und Patienten optimal versorgt werden – und dies bereits ab dem Zeitpunkt, an dem ein Notruf abgesetzt wird.\r\n\r\nMit den sich abzeichnenden Änderungen in der Kliniklandschaft kommen insbesondere auf den Rettungsdienst und die Leitstellen weitere Herausforderungen zu, für deren Erfüllung diese schnellstmöglich besser aufgestellt werden müssen. Schnelles politisches Handeln ist dringend erforderlich, andernfalls steht eine optimale Patientenversorgung bildlich gesprochen auf Messers Schneide. Sowohl im ländlichen Raum als auch in Städten gilt es, die knappen Ressourcen im Rettungsdienst und den Notaufnahmen sinnvoll und zielgerichtet einzusetzen, um Patientinnen und Patienten die für sie passgenaue Hilfe zukommen zu lassen.\r\nAus unserer Sicht sind die folgenden drei Faktoren grundlegend für eine erfolgreiche Reform:\r\n\r\n•einheitliche Standards in den Leitstellen und bessere Patientensteuerung,\r\n•abgestufte und moderne Konzepte zur Hilfeleistung insbesondere unter Verwendung technologischer Möglichkeiten,\r\n•Wandel vom Rettungsdienst als reinem Transportdienstleister hin zur präklinischen notfallmedizinischen Behandlung.\r\n\r\nKlar ist: Die Finanzierung der medizinischen Notfallversorgung muss den neuen Anforderungen Rechnung tragen und solide über einen längeren Zeitraum gedacht werden. Nur mit einer langfristig gesicherten Finanzierung ist eine verlässliche Bereitstellung von höchstqualifiziertem Fachpersonal und\r\nmodernster Technik im Rettungsdienst und in den Kliniken möglich. Nur so lässt sich der Dienst am Menschen in der geforderten Qualität sicherstellen.\r\n\r\nDie Expertinnen und Experten der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung haben hierzu im Jahr 2023 bereits zahlreiche sinnvolle Vorschläge gemacht. Diese müssen mit den anderen Reformen im Gesundheitsbereich, etwa der Krankenhausreform, wie Zahnräder ineinandergreifen, um die Patientenversorgung in Deutschland ganzheitlich zu verbessern.\r\nIn der Anhörung zur Notfallreform im Bundestag Anfang November wurde erneut deutlich, dass es grundlegenden Reformbedarf im Rettungsdienst gibt. Die von der derzeitigen Bundesregierung in Anlehnung an die Regierungskommission vorgelegten Gesetzesinitiativen gehen in die richtige Richtung. Daher muss jetzt die Chance über Partei- und Ländergrenzen hinweg genutzt werden, die medizinische Notfallversorgung zum Wohlergehen aller Patientinnen und Patienten solide zu gestalten. Hier geht es um Menschenleben. Deren Rettung mit Hilfe eines optimal aufgestellten Rettungsdienstes darf sich nicht durch Wahlkampf und Parteipolitik verzögern.\r\n\r\nSollte sich in dieser Legislaturperiode keine Mehrheit für eine Notfallreform mehr bilden lassen, so ist es unser eindringlicher Appell an eine neue Bundesregierung, dass eine schnelle Verbesserung der medizinischen Notfallversorgung weit oben auf der Prioritätenliste für Reformprojekte innerhalb der ersten 100 Tage steht. Nur so kann der Überlastung des Rettungsdienstes sinnvoll gegengesteuert werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nDr. Krystian Pracz Vorstandsvorsitzender DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG\r\nFrédéric Bruder Geschäftsführer ADAC Luftrettung gemeinnützige GmbH\r\nOliver Meermann Landesvorstand Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland Geschäftsführer Johanniter-Luftrettung Vorsitzender Aufsichtsrat HELI-FLIGHT JLR gGmbH\r\nDr. med. Florian Reifferscheid Vorsitzender der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands, BAND e.V.\r\nMartin Pin Präsident der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin, DGINA e.V. Chefarzt Zentrale Notaufnahme und Akutstation Florence-Nightingale-Krankenhaus der Kaiserswerther Diakonie Düsseldorf\r\nProf. Dr. med. Felix Walcher Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, DIVI e.V. Klinikdirektor Universitätsklinik für Unfallchirurgie Magdeburg"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-06"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/98/b9/382874/20201127-ADAC-Interessensvertretung-Verhaltenskodex-blpros-1.pdf"}}