{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Für die Programmarbeit in Deutschland liegen die Schwerpunkte auf der Bildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, der Förderung von Teilhabe besonders schutzbedürftiger Geflüchteter sowie deren wirtschaftliche Integration durch Beschäftigung und finanzielle Unabhängigkeit.\r\nDie Stabstelle Politische Mitwirkung vertritt die Belange der Organisation gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung im Rahmen von u.a. schriftlichen Unterrichtungen, Gesprächen und 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Krisenzeiten verantwortungsvoll gestalten: Deutschlands Engagement für eine gerechte und nachhaltige Zukunft \r\nForderungspapier für die neue Bundesregierung 2025-2029\r\nInternational Rescue Committee (IRC) Deutschland\r\n\r\n\r\n \r\nKurzüberblick\r\nUm unsere Zukunft krisenfest und nachhaltig zu gestalten, sollte die Bundesregierung: \r\n1. Globale Rechenschaftspflicht stärken und humanitäre Zugänge schützen\r\n...alle verfügbaren Mittel nutzen, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durchzusetzen, einschließlich des Aussetzens von Waffenexporten in Regionen, in denen das humanitäre Völkerrecht verletzt wird. Zudem sollte die Bundesregierung ihre Expertise und ihr Engagement in der humanitären Diplomatie ausbauen. \r\n2. Klimafinanzierung und innovative Ansätze in fragilen Krisenkontexten\r\n...die internationale Klimafinanzierung signifikant erhöhen und für Menschen in klimagefährdeten und konfliktbetroffenen Ländern gerecht umsetzen, sowie sichere Aufnahmewege für durch den Klimawandel vertriebene Menschen schaffen.\r\n3. Humanitäre Hilfe und Entwicklungspolitik in fragilen Krisenkontexten\r\n...weiterhin das 0,7-Prozent-Finanzierungsziel einhalten, kosteneffiziente und qualitativ hochwertige humanitäre Hilfe und Entwicklungsfinanzierung bereitstellen, die den Bedarfen von Gemeinschaften in fragilen Krisenkontexte sowie marginalisierter Gruppen gerecht wird.\r\n4. Stärkung und Teilhabe von Frauen und marginalisierten Gruppen \r\n...feministische Ansätze in der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit konsequent umsetzen, lokale Frauenrechtsorganisationen stärker unterstützen und deren Finanzierung ausbauen. Zudem sollte in Deutschland die politische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund durch mehr Repräsentation und eine Wahlrechtsreform gestärkt werden.\r\n5. Humanitäre Aufnahme, geregelte Zufluchtswege und Familiennachzug\r\n...humanitäre Visa, Aufnahmeprogramme und das Resettlement-Programm ausbauen und so besonders schutzbedürftigen und individuell verfolgten Menschen einen sichereren Zugangsweg nach Deutschland ermöglichen. Die Verfahren sollten, ebenso wie der Familiennachzug, transparenter und effizienter gestaltet werden.\r\n6. Recht auf Asyl und Umsetzung der GEAS-Reform  \r\n...den Zugang zum Asylverfahren gewährleisten und Geflüchteten eine Verfestigung ihres Aufenthalts ermöglichen. In diesem Sinne sollte die GEAS-Reform menschenrechtskonform umgesetzt und ein angemessener Solidaritätsbeitrag geleistet werden, um die Aufnahmestrukturen in den Erstankunftsländern zu entlasten. Migrationsabkommen sollten stets an die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards geknüpft werden.\r\n7. Teilhabe in frühkindlicher und schulischer Bildung \r\n...den Zugang zu qualitativ hochwertiger und diskriminierungsfreier Bildung für geflüchtete Kinder ab ihrer Ankunft in Deutschland sicherstellen. Dies beinhaltet den Abbau von Zugangsbarrieren zu Betreuungsplätzen, die Sensibilisierung pädagogischer Fachkräfte für Diversität und die Bereitstellung von Betreuungsplätzen außerhalb von Unterbringungseinrichtungen.\r\n8. Arbeitsmarktintegration \r\n...binnen drei Monaten Arbeitserlaubnisse für alle Schutzsuchenden ausstellen, die Anerkennung von beruflichen Kompetenzen beschleunigen und Angebote für Sprachkurse ausbauen. Zur Beschäftigung und Ausbildung dieser Zielgruppen müssen Arbeitgebende unterstützt werden.\r\n9. Schutz vor Menschenhandel \r\n...Menschenhandel präventiv entgegentreten sowie betroffenen Geflüchteten ein sicheres Umfeld in Deutschland ermöglichen. Dies schließt die verbesserte Identifizierung von Opfern aus Drittstaaten, die Beseitigung von Sicherheitsmängeln im Hilfesystem und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen ein.\r\n\r\nInternational Rescue Committee (IRC) ist eine internationale Hilfsorganisation, die 1933 auf Anregung von Albert Einstein gegründet wurde. Seitdem unterstützt IRC in über 40 Ländern weltweit Menschen, die von Konflikten oder Naturkatastrophen betroffen sind. Seit 2016 ist IRC in Deutschland präsent. Mehr als 200 Mitarbeitende engagieren sich mit Unterstützung deutscher, europäischer und internationaler Geber in Projekten für krisenbetroffene Menschen. IRC führt bundesweit Programme zur Integration schutzsuchender Menschen in den Bereichen Bildung, Beruf & Orientierung, Schutz & Teilhabe und Schutz & Rechtsberatung durch.\r\n \r\n1.\tEinleitung\r\nViel steht auf dem Spiel für die neue Bundesregierung. Deutschland ist einer gerechten und regelbasierten Weltordnung verpflichtet und wir tragen die Verantwortung dafür, sie zu schützen. Populistische Stimmen gewinnen an Zulauf und autoritäre Kräfte erstarken, demokratische Länder ziehen sich aus ihrem globalen Engagement zurück und höhlen das Recht auf Asyl aus. Heute ist es wichtiger denn je, dass Deutschland das multilaterale System stützt und die Bundesregierung sich weiterhin als verlässliche Partnerin für eine stabile, sichere und nachhaltige Zukunft für alle Menschen einbringt. \r\nDie internationale Gemeinschaft sieht sich mit zunehmenden und langwierigen Krisen in einer geopolitisch fragmentierten Welt konfrontiert. Multiple und sich zum Teil gegenseitig verstärkende Krisen - darunter bewaffnete Konflikte, Klimawandel, Armut und Hunger - wirken sich global aus. Der Bedarf an humanitärer Hilfe ist infolgedessen stark gestiegen: 305,1 Millionen Menschen werden 2025 auf humanitäre Hilfe angewiesen sein, 2015 waren es noch 77,9 Millionen. Bewaffnete Konflikte weiten sich aus, dauern länger und kosten mehr Zivilist*innen das Leben. Extreme Wetterereignisse nehmen in Häufigkeit und Intensität zu. Mitte 2024 erreichte die Zahl der Vertriebenen weltweit mit 122,6 Millionen den jemals erfassten Höchststand. 71 Prozent dieser Menschen finden Zuflucht in Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen. Schuldenkrisen verschärfen Not und extreme Armut, was den Fortschritt bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 stagnieren lässt. \r\nAuch in Deutschland sind die Auswirkungen dieser Krisen auf die globale Stabilität, die Weltwirtschaft, auf Menschen und die Erde unausweichlich – wie genau diese Krisen sich auswirken, liegt in den Händen der Bundesregierung. Um unsere Zukunft krisenfest zu gestalten, ist sie jetzt gefordert globale Verantwortung zu übernehmen. Dazu gefordert ist eine kohärente Politik, die „Innen“ und „Außen“ in ihrer Wechselwirkung begreift und Menschen in allen Kontexten in den Blick nimmt - sowohl in Krisenkontexten durch wirkungsvolle humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, auf der Flucht durch Recht auf Asylsuche und sichere Zufluchtswege, als auch in langfristigen Zukunftsperspektiven in Deutschland. \r\nDie neue Bundesregierung kann dabei auf die Erfolge der letzten Jahrzehnte aufbauen, in denen Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe maßgeblich dazu beigetragen haben, Armut und Hunger weltweit zu lindern und den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung zu verbessern. Dennoch verschärft sich extreme Armut in konfliktbetroffenen und besonders einkommensschwachen Ländern, und nachhaltige Entwicklung bleibt eine langfristige Investitionsherausforderung. Die Reform der globalen Finanzarchitektur ist dringender denn je und wird neue Formen und Prioritäten in der globalen Finanzierung erfordern.\r\nAuch in der Flucht- und Integrationspolitik zeigt das letzte Jahrzehnt, welche erfolgreichen Ansätze die Grundlage für die Aufnahme von Schutzsuchenden bilden sollten. Angesichts des global steigenden Schutzbedarfs ist der Ausbau sicherer und geregelter Zufluchtswege nach Deutschland eine zukunftsweisende Lösung – ergänzend zum territorialen Asylrecht entsprechend internationalen Rechts und europarechtlich verankerter Menschenrechtsstandards. Die Bundesregierung kann bei der Entwicklung von sicheren Zugangswegen, u.a. für besonders vulnerable Personen und Menschenrechtsverteidiger*innen, sowie im Schutz vor Menschenhandel eine Führungsrolle einnehmen. \r\nZur Verantwortung Deutschlands gehört auch, menschenwürdige Aufnahmebedingungen zu gewährleisten sowie Integration und Teilhabe neuzugewanderter Menschen in Deutschland zu unterstützen. Insbesondere seit 2015 hat die deutsche Politik und Zivilgesellschaft wichtige Erfahrungen und Erfolge in den Bereichen Bildung und Arbeitsmarktintegration gesammelt, die jetzt nicht aus dem Blick geraten dürfen. Dazu gehört auch, wie wichtig die Mitbestimmung und Partizipation Schutzsuchender und Migrant*innenselbstorganisationen im erfolgreichen Ankommen ist.\r\nDie nächsten vier Jahre sind ein Test für die Krisenfestigkeit und globale Gestaltungsrolle Deutschlands. Mit welchen Schritten die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht werden kann, zeigt dieses Forderungspapier. Die folgenden Handlungsempfehlungen bauen auf der programmatischen und politischen Arbeit von IRC im Aus- und Inland mit Menschen, die von globalen Krisen betroffen sind, auf.\r\n\r\n2.\tGlobale Rechenschaftspflicht stärken und humanitären Zugang schützen \r\nForderungen auf einen Blick – die Bundesregierung sollte: \r\n1.\tihre Expertise und ihr Engagement in der humanitären Diplomatie ausbauen und sich auf hochrangiger Ebene, auch mit international nicht-legitimierten Autoritäten, für die Wahrung des humanitären Zugangs einsetzen; \r\n2.\talle verfügbaren Mittel nutzen, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durchzusetzen, einschließlich durch das Aussetzen von Waffenexporten;\r\n3.\tsich in der UN-Generalversammlung für die Verabschiedung einer Resolution einsetzen, die Konsequenzen für Verstöße gegen die UN-Charta durch unrechtmäßige Gewaltanwendung durch Staaten festlegt. \r\nBewaffnete Konflikte sind die Hauptursache für humanitäre Not und werden zunehmend unter Missachtung des Völkerrechts geführt. So wichtig eine ausreichende Finanzierung für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ist (s. auch Kapitel 4), so reicht sie allein nicht für ein effektives Auslands- und Krisenengagement der Bundesregierung aus. \r\nHumanitären Zugang sicherstellen\r\nIn fast 40 Ländern ist der Zugang zu humanitärer Hilfe derzeit stark eingeschränkt – eine Verletzung des humanitären Völkerrechts. Die bestehenden UN-Berichtsmechanismen stellen die vielen spezifischen Herausforderungen für den humanitären Zugang nur unzureichend dar und erschweren so Gegenmaßnahmen. Gemeinsam mit NGOs sollten qualitative Analysen erstellt werden, die über quantitative Angaben wie die Anzahl der gelieferten Hilfsgüter oder LKWs hinausgehen und vielmehr die qualitativen Verbesserungen für betroffene Bevölkerungsgruppen messen. Darüber hinaus braucht es unabhängige Berichterstattung über die absichtliche Verweigerung von Zugang und bei gescheiterten lokalen Zugangsverhandlungen entsprechende politische Maßnahmen auf globaler, regionaler und nationaler Ebene anzustoßen. Die von IRC vorgeschlagene Independent Access Organization (IAO) kann diese Lücken füllen und ihre Einrichtung sollte von der Bundesregierung unterstützt werden.\r\nIn zahlreichen Kontexten wie im Gazastreifen und Sudan instrumentalisieren Konfliktparteien den humanitären Zugang. Hier sollte sich die deutsche Bundesregierung im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie auf hochrangiger Ebene in Zugangsverhandlungen einschalten und auch international nicht legitimierte De-facto-Autoritäten als wesentliche Akteur*innen einbinden. Im engen Austausch mit humanitären Organisationen sollten die richtigen Anreize und politisches Eingreifen koordiniert werden. Ein deutscher Rückzug beinhaltet die Gefahr, dass der Spielraum für humanitäre Diplomatie eingeschränkt wird.\r\nGlobale Rechenschaftspflicht stärken\r\nDie Zivilbevölkerung trägt die Hauptlast längerer und komplexerer bewaffneter Konflikte, die zunehmend durch Straflosigkeit bei Verstößen gegen das Völkerrecht gekennzeichnet sind. Deutschland sollte seine Unterstützung für alle internationalen Instrumente zur Einhaltung der Rechenschaftspflicht aufrechterhalten, einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs und des Internationalen Gerichtshofs. Um dem eigenen Verstoß gegen internationales Recht vorzubeugen und politischen Druck auszuüben, sollte die Bundesregierung zudem Waffenexporte und weitere Unterstützung des Sicherheitssektors zurückhalten oder an Bedingungen knüpfen, bis Verbesserungen hinsichtlich der Wahrung des internationalen Rechts erreicht werden.\r\nDie Bundesregierung sollte sicherstellen, dass alle verhängten Sanktionen im Einklang mit der UN-Sicherheitsratsresolution 2664 von Beginn an humanitäre Ausnahmeregelungen beinhalten und nicht zu einer Verschärfung der humanitären Krise beitragen, indem sie etwa Hilfe verhindern. Diese Ausnahmeregelungen müssen deutlich an Finanzinstitutionen kommuniziert werden, um Finanztransaktionen für Projekte der humanitären Hilfe weiterhin sicherzustellen, insbesondere in Gebieten unter der Kontrolle von nicht legitimierten De-facto-Autoritäten.\r\nDie Rolle Deutschlands in den Vereinten Nationen\r\nIm Falle eines Erfolgs der Kandidatur im UN-Sicherheitsrat für 2027 – 2028 sollte Deutschland seine Position im Rat nutzen, um auf Reformen zu drängen, die den Sicherheitsrat repräsentativer und effektiver machen. Dies beinhaltet u.a. folgende Punkte:\r\n•\tIm Zukunftspakt, der unter der gemeinsamen Schirmherrschaft von Deutschland und Namibia 2024 verabschiedet wurde, haben sich alle UN-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die ständige Mitgliedschaft im Sicherheitsrat zu erweitern, um den Sicherheitsrat repräsentativer und die Entscheidungsfindung gerechter zu gestalten. Die Bundesregierung sollte diese Initiative weiter vorantreiben.\r\n•\tIRC begrüßt die Unterstützung der deutschen Bundesregierung für Vorschläge zur Reform des Vetorechts. Dazu gehört die Frankreich-Mexiko Erklärung, in der sich die Staaten verpflichten, das Vetorecht im Falle von Massenverbrechen auszusetzen. Entscheidungen über Massenverbrechen sollten stattdessen von einem unabhängigen Gremium getroffen werden, das von der UN-Generalversammlung eingesetzt wird. Die Bundesregierung sollte auch auf weitere Reformen drängen, u.a. durch die Unterstützung der Bemühungen Liechtensteins und Neuseelands für die vollständige Umsetzung von Artikel 27 Absatz 3 der UN-Charta. Diese auch im Zukunftspakt bekräftigte Verpflichtung sieht vor, dass sich „Streitparteien” bei der Abstimmung über UN-Sicherheitsratsresolutionen enthalten müssen.\r\nDarüber hinaus sollte die Bundesregierung im Rahmen einer UN-Sicherheitsratsmitgliedschaft die Ausweitung von UN-Waffenembargos prüfen und sicherstellen, dass ihre Einhaltung wirksam überprüft wird. \r\nÜber den Sicherheitsrat hinausgehende Reformen sind nötig, um die Einhaltung der UN-Charta zur Regulierung staatlicher Gewalt zu verbessern. Die Bundesregierung sollte den Vorschlag des Carnegie Endowment for International Peace umsetzen, der eine Resolution der UN-Generalversammlung mit konkreten Konsequenzen für Staaten vorsieht, die gegen die UN-Charta verstoßen und unrechtmäßig Gewalt anwenden. Ein unabhängiges Gremium sollte Verstöße untersuchen und Staaten, die gegen die Charta verstoßen, sollten schrittweise Privilegien verlieren, u.a. ihren Sitz in UN-Ausschüssen, Rederecht in der Generalversammlung oder finanzielle Unterstützung, bis hin zur Suspendierung in der UN. Die Bundesregierung sollte diese Reformen auch durch die EU und EU-Mitglieder im Sicherheitsrat voranbringen.\r\n\r\n3.\tKlimafinanzierung und innovative Ansätze in fragilen Krisenkontexten  \r\nForderungen auf einen Blick – die Bundesregierung sollte:\r\n1.\tdie internationale Klimafinanzierung signifikant erhöhen und insbesondere in Resilienz, Anpassung und vorausschauende Maßnahmen in klimagefährdeten und konfliktbetroffenen Ländern investieren. Dabei ist die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern entscheidend, um nachhaltige Lösungen zu schaffen;\r\n2.\tsich aktiv dafür einsetzen, dass der Fonds für Verluste und Schäden zeitnah gefüllt und handlungsfähig wird. Die Gelder müssen flexibel und unter Einbindung lokaler Organisationen sowie der Zivilgesellschaft in konfliktbetroffenen Ländern eingesetzt werden, um Klimarisiken dort effektiv zu begegnen;\r\n3.\tsichere Aufnahmewege für Menschen schaffen, die durch den Klimawandel ihre Lebensgrundlage verloren haben. Dazu gehören dauerhafte Aufnahmeprogramme für Menschen aus stark betroffenen Regionen, zeitlich befristete Schutzprogramme in Katastrophensituationen sowie ergänzend erleichterte Zugänge zum Arbeitsmarkt und zu Arbeitsvisa.\r\nDie Klimakrise verschärft sich weltweit und wirkt sich auf Menschen in konfliktbetroffenen Ländern, die ohnehin schon hohe humanitäre Bedarfe verzeichnen, am stärksten aus. Um die Menschen in diesen Ländern zu schützen, braucht es eine zielgerichtete Klimafinanzierung, die stärker in Resilienz, Anpassung und vorausschauende Maßnahmen in Konfliktgebieten investiert, und durch Partnerschaften mit lokalen Akteur*innen umgesetzt wird.\r\n[Klima-Konflikt Grafik hier]\r\nDas auf der COP29 vereinbarte neue globale Klimafinanzierungsziel – 250 Milliarden USD im Jahr für Länder mit niedrigem Einkommen – liegt weit unter dem geschätzten Bedarf von mindestens 1,3 Billionen USD im Jahr. Die Bundesregierung sollte ihre Zusage von der COP27 einhalten, bis 2025 6 Milliarden EUR für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen, und sollte ihre Beiträge signifikant, und mindestens im Einklang mit dem neuen Ziel, erhöhen.\r\nNeben der absoluten Summe sollte die Bundesregierung ihre Klimafinanzierung neu priorisieren. Derzeit fließen global 90 Prozent aller Gelder in Länder mit mittlerem Einkommen und hohen Emissionen und unterstützen dort die Minderung von Treibhausgasausstoß (Mitigation). Für die übrigen Länder gilt: Je fragiler oder konfliktbetroffener ein Land ist, desto weniger Klimafinanzierung erhält es aktuell. Zudem erhalten fragile Staaten nur ein Drittel der Pro-Kopf-Anpassungsfinanzierung, die stabile Staaten erhalten. Selbst dort, wo Finanzmittel zur Verfügung stehen, entsprechen die Maßnahmen oft nicht den Bedarfen der betroffenen Gemeinschaften. Infolge werden gefährdete und krisenbetroffene Bevölkerungsgruppen durch zu wenig und nicht-bedarfsgerechte Finanzierung weiter marginalisiert. Ziel sollte daher sein, diese Länder beim Aufbau von Resilienz und der Anpassung an unmittelbare Klimaschocks zu unterstützen. \r\nDie Bundesregierung sollte mindestens 3,5 Mrd. EUR im Haushalt 2025 bereitstellen, um ihrer Verpflichtung zur Verdopplung der Anpassungsfinanzierung zwischen 2019 und 2025 nachzukommen, und dann diese Summe nach 2025 weiter erhöhen. Um die Lücke bei der Anpassungsfinanzierung in klimagefährdeten, konfliktbetroffenen Ländern zu verringen, sollten 18 Prozent der gesamten Anpassungsfinanzierung für diese Länder bereitgestellt werden.\r\nInnovative Lösungen können die Widerstandsfähigkeit von konfliktbetroffenen Gemeinden gegen den Klimawandel stärken. Beispiele sind die Förderung von Saatgutsicherheit angesichts von Klimaschocks, die weitere Stärkung der von Deutschland pilotierten vorausschauenden humanitären Hilfe wie von Deutschland um den Auswirkungen vorhersehbarer Klimarisiken vorzubeugen, oder die Verringerung von Katastrophenrisiken in Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen.\r\nAls wichtiger Unterstützer des Fonds zur Bewältigung von Verlusten und Schäden (Fund for responding to Loss and Damage) sollte die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der Fonds zeitnah gefüllt und Projekte finanziert werden. Die Mittel sollten in konfliktbetroffenen Ländern flexibel durch Partnerschaften umgesetzt werden, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und lokalen Akteur*innen.\r\nAufnahme von klimavertriebenen Menschen\r\nFür Menschen, deren Leben und Lebensgrundlagen schon heute durch den Klimawandel dauerhaft beeinträchtigt werden, sollte die Bundesregierung Aufnahmewege schaffen. Denn schon heute führt die Klimakrise dazu, dass Menschen ihr Lebensraum genommen wird und sie ihre Heimat unausweichlich verlassen müssen. \r\nBisher bietet das internationale Flüchtlings- und Migrationsrecht keine Schutzmöglichkeit für die wachsende Zahl der Menschen, die klimabedingt fliehen müssen. Damit Menschen, die auf Grund des Klimawandels ihre Existenzgrundlage verloren haben, nicht auf gefährliche Fluchtrouten gedrängt werden, gilt es frühzeitig sichere Aufnahmewege aufzusetzen. Hierbei kann Deutschland international eine Vorreiterrolle einnehmen. \r\nMögliche Instrumente sind Aufnahmeprogramme für Menschen aus besonders betroffenen Regionen, die eine dauerhafte Aufnahme in Deutschland ermöglichen. Zielgruppe sollten Menschen sein, die ihre Heimatregion aufgrund direkter und indirekter Folgen des Klimawandels dauerhaft verlassen müssen. Ein weiteres Instrument sind Kurzaufenthalte, um in konkreten Katastrophensituationen Schutz zu bieten, bis eine Rückkehr möglich ist. Auch komplementäre Zugangswege, wie ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Arbeitsvisa für Menschen, die ihre Heimatregion verlassen müssen, sind denkbar und sollten neben humanitären Aufnahmeprogrammen zur Verfügung gestellt werden.\r\n\r\n4.\tHumanitäre Hilfe und Entwicklungspolitik in fragilen Krisenkontexten\r\nForderungen auf einen Blick – die Bundesregierung sollte:\r\n1.\tdie ODA-Investitionen wieder erhöhen, das 0,7-Prozent-Ziel konsequent einhalten und sicherstellen, dass mindestens 50 Prozent in fragile und konfliktbetroffene Staaten sowie verstärkt an lokale zivilgesellschaftliche Organisationen, insbesondere Frauenrechts- und frauengeführte Organisationen, fließen;\r\n2.\thumanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung integriert angehen, innovative und kosteneffiziente sowie flexible und mehrjährige Finanzierungsmechanismen schaffen sowie die Priorisierung von fragilen Krisenkontexten sicherstellen. Geschlechtergerechtigkeit, Klimaschutz und Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft sind zentral, um akute Krisen zu bewältigen und langfristige Resilienz zu fördern;\r\n3.\tsich entschlossen bilateral und multilateral für Schuldenerleichterungen und innovative Finanzierungslösungen, wie Schuldendienstpausen und Schuldenumwandlungen, einsetzen, um fragile, von Krisen betroffene Staaten bei der Armutsbekämpfung zu unterstützen.\r\nQualität der deutschen humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit\r\nTextbox 0,7% ODA-Ziel:\r\n \r\nMindestens 50 Prozent der Gelder der Bundesregierung für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sollten in fragilen und konfliktbetroffenen Staaten umgesetzt werden. Gelder müssen präventiv eingesetzt werden, um die Ursachen von Krisen zu bewältigen und Resilienz aufzubauen, anstatt nur reaktiv auf Krisen zu reagieren. Prävention ist nicht nur kosteneffizienter, sondern rettet Leben und fördert langfristige Stabilität – besonders in Regionen, die von Konflikten und Klimawandel gleichermaßen bedroht sind. In vielen Krisenregionen bietet die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit auch die Möglichkeit, diplomatische Gespräche zu führen und ein Gegengewicht zu autokratischen Mächten zu bilden, die ihren Einfluss ausweiten wollen. Hier sollte die Bundesregierung sich verstärkt engagieren. \r\nUm dies zu erreichen, sind der Humanitarian-Development-Peace-Nexus (HDP-Nexus) und vorausschauende humanitäre Hilfe entscheidend. Der Nexus verbindet humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung, um systemische Krisenursachen nachhaltig anzugehen. Dies stärkt die Resilienz und verhindert, dass sich Krisen weiter verschärfen. Mit dem 2019 eingeführten Nexus-Chapeau-Ansatz haben Auswärtiges Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereits die Komplementarität ihrer Programme erhöht. Die Bundesregierung sollte diesen Ansatz weiter ausbauen und mit flexiblen, mehrjährigen Finanzierungsmechanismen sicherstellen, dass Programme an dynamische Krisensituationen angepasst werden können und Partnerorganisationen langfristige Planungssicherheit erhalten. Mindestens fünf Prozent der humanitären Mittel sollten zudem in vorausschauende Ansätze wie Frühwarnsysteme, Krisenvermeidung und den Aufbau von Resilienz fließen, die potenzielle Katastrophen abwehren oder ihre Auswirkungen signifikant verringern können. Dies beugt nicht nur höheren zukünftigen Bedarfen vor, sondern stärkt auch die Selbsthilfekapazitäten der betroffenen Gemeinschaften.\r\nWichtig ist auch die Entbürokratisierung der Förderprozesse. Zunehmende Anforderungen binden wertvolle Ressourcen und erschweren es Organisationen, deutsche Mittel an lokale Partnerorganisationen weiterzuleiten. Vereinfachte Antrags-, Berichterstattungs- und Evaluierungsprozesse sind unerlässlich, um lokalen Organisationen den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern und die Wirkung der Programme zu maximieren.\r\nEine enge Zusammenarbeit zwischen BMZ und AA ist essenziell, um die Synergien ihrer unterschiedlichen Kernkompetenzen und Ziele zu entfalten. Humanitäre Diplomatie und humanitäre Hilfe sind darauf ausgelegt auf konkrete Ereignisse zu reagieren und ihren Auswirkungen entgegenzuwirken. Parallel verfolgt die Entwicklungspolitik langfristige Strategien, um strukturelle Ursachen von Armut zu bekämpfen und nachhaltige Lösungen zu schaffen. Um die Unabhängigkeit und die langfristigen Strategien der Entwicklungspolitik sowie die Klarheit und Effektivität der diplomatischen Arbeit zu gewährleisten, sollten beide Ministerien und ihre spezialisierten Fachkräfte weiter gestärkt werden.\r\nDeutschlands Verantwortung in der Weltbank: Förderung von Entwicklung in fragilen Krisenkontexten\r\nAls Gründungsmitglied und viertgrößter Anteilseigner der Weltbank, sowie bedeutender Geber der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), hat Deutschland eine Schlüsselrolle für globale nachhaltige Entwicklung. Bis 2030 werden 60 Prozent der Menschen, die weltweit in extremer Armut leben, in fragilen Krisenkontexten sein. Um diese Menschen bestmöglich zu erreichen, hat die Bundesregierung die Verantwortung nachhaltige und gerechte Mittelverteilung, Strukturreformen und neue Partnerschaftsmodelle voranzutreiben – mit Fokus auf Geschlechtergerechtigkeit, die Integration von Geflüchteten und die Bewältigung des Klimawandels. Die Bundesregierung sollte sicherstellen, dass die Weltbank bei der Revision ihrer Strategien zu Fragilität und Konflikten sowie Geschlechtergerechtigkeit eng mit humanitären Organisationen, lokalen Akteur*innen und der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet. Ziel sollte sein, Versorgungslücken in fragilen Krisenkontexten zu schließen und die Wirksamkeit von IDA zu steigern, indem Mittel für diese Kontexte sowie für die Unterstützung von Geflüchteten und aufnehmenden Gemeinschaften zweckgebunden werden. Diese Mittel müssen an politische Reformen gebunden sein, die sozialen Zusammenhalt und Integration fördern. Fundierte Risikoanalysen sind entscheidend, um besonders verletzliche Gruppen zu schützen.\r\nDie Bundesregierung sollte sich auch für effektiveres Risikomanagement und Krisenfestigkeit in der Weltbank einsetzen. Dies gilt insbesondere für die Einführung von differenzierten, qualitativen Bewertungsmechanismen, Protokollen zur politischen Risikobewertung und die Ausweitung von Partnerschaften mit Nichtregierungsorganisationen. Nur so kann die fortgesetzte Finanzierung von grundlegenden Dienstleistungen in fragilen Krisenkontexten, bei eingeschränkter Regierungskapazität sowie in Kontexten mit nicht-legitimierten Autoritäten sichergestellt werden.\r\nDie Minderung der Schuldenlast von fragilen und konfliktbetroffenen Ländern \r\nDie historische Überschuldung vieler Länder des Globalen Südens erfordert dringendes Handeln der Bundesregierung, um extreme Armut, Klimawandel und soziale Ungerechtigkeiten, besonders in fragilen Krisenkontexten, effektiv zu bewältigen. Länder mit niedrigem Einkommen verwenden oft fünfmal mehr Mittel für die Rückzahlung von Schulden als für Klimaschutzmaßnahmen. Gleichzeitig ist die Schuldenlast dieser Länder in den letzten zehn Jahren alarmierend von 39 auf 68 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen, wodurch dringend benötigte Ressourcen fehlen. Ohne die verstärkte Unterstützung durch multilaterale Entwicklungsbanken und ihre großen Anteilseigner (wie Deutschland) droht der Stillstand, oder gar Rückschritt in der Bewältigung von extremer Armut und Klimaveränderungen, und damit die Schwächung globaler Stabilität.\r\nBesonders dringend sollte die Bundesregierung sowohl bilateral als auch multilateral nachhaltige Lösungen für die Schuldenerleichterung für fragile, von Krisen betroffene Staaten vorantreiben. So sollten die Weltbank und andere Entwicklungsbanken Initiativen wie Schuldendienstpausen gezielt auf diese Staaten ausweiten. Auch sollten innovative Finanzierungslösungen und Schuldenumwandlungsprogramme unterstützt werden, die es ermöglichen, staatliche Schulden gezielt in Anleihen für klimabezogene und humanitäre Projekte umzuwandeln. Zudem sollte die Bundesregierung bilaterale Initiativen zum Teil- oder Vollerlass von Schulden vorantreiben.\r\n\r\n5.\tStärkung und Teilhabe von Frauen und marginalisierten Gruppen\r\nForderungen auf einen Blick – die Bundesregierung sollte:\r\n1.\tkonsequent feministische Ansätze in der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit umsetzen, indem sie systematische Ungleichheiten adressiert, Machtstrukturen hinterfragt und eine intersektionale Perspektive integriert;\r\n2.\tdie Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen, insbesondere frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen, intensivieren und deren Finanzierung ausbauen. Sie müssen in die Planung, Umsetzung und Evaluierung von Programmen eingebunden werden, um sicherzustellen, dass Maßnahmen die tatsächlichen Bedarfe der betroffenen Gemeinschaften adressieren und nachhaltig wirken;\r\n3.\tdie politische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland gezielt stärken, indem sie Mitbestimmung ermöglicht, Wahlrechtsbarrieren abbaut und die Vielfalt in politischen Ämtern erhöht. Dies erfordert eine bessere Repräsentation, Dialogräume mit Gemeinschaften und die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Staatsangehörige.\r\nFeministische Ansätze in der humanitären Hilfe und Entwicklungspolitik \r\nDie Bundesregierung sollte sich im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe für die gezielte Förderung von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen in fragilen Krisenkontexten einsetzen. Diese Gruppen sind von globalen Krisen unverhältnismäßig stark betroffen und Geschlechtergerechtigkeit ist in diesen Kontexten eine besondere Herausforderung. \r\nDie Bundesregierung sollte hierbei weiterhin global eine führende Rolle übernehmen, insbesondere in Zeiten antifeministischer Rückschläge. Aufbauend auf der Neuausrichtung der Außen- und Entwicklungspolitik der vergangenen Jahre sollten feministische, gendertransformative und intersektionale Ansätze umgesetzt werden, um die deutsche humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit stärker und wirksamer zu machen. Eine solche Politik ist entscheidend, um die soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Frauen, Mädchen und anderen marginalisierten Gruppen in Krisen nachhaltig zu verbessern.\r\nEs ist entscheidend, dass Frauen, Mädchen und andere marginalisierte Gruppen in Krisensituationen mitbestimmen können. Sie verstehen ihre eigenen Bedarfe und Kapazitäten am besten und sind wichtige Partner*innen beim Aufbau von Vertrauen und dem Zugang zu schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen. Es ist Zeit, sie als Akteur*innen des Wandels anzuerkennen. \r\nEine Schlüsselrolle kann dabei die Zusammenarbeit mit frauengeführten Organisationen spielen, deren Wissen und Zugang zu Zielgruppen in Krisen transformative Wirkung haben kann. Verbessert werden muss dafür insbesondere ihre erhöhte und möglichst direkte Finanzierung, um Mitbestimmung und Ressourcen an nationale und lokale Organisationen zu verlagern. 2024 erhielten Frauenrechtsorganisationen weniger als ein Prozent aller öffentlichen Entwicklungsgelder. Kernbereiche wie die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und die Unterstützung Überlebender von Gewalt erhielten 2023 nur 18,5 Prozent der dringend benötigten Mittel. Die Bundesregierung sollte diese Organisationen langfristig und mehrjährig unterstützen, statt wie bisher auf projektbasierter Basis, damit der gesamte Programmzyklus, von Planung bis Evaluierung, den tatsächlichen lokalen Bedarfen entspricht. \r\nPolitische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland stärken\r\n \r\nDie Bundesregierung sollte gezielte Maßnahmen zur aktiven Ansprache und Einbeziehung ergreifen, um die politische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland zu fördern. Die gebündelten Anstrengungen verschiedener Akteur*innen verstärken die Reichweite und Effektivität von Initiativen und unterstreichen die Bedeutung geteilter zivilgesellschaftlicher Verantwortung. \r\nMigrant*innenselbstorganisationen (MSOs) und zivilgesellschaftliche Organisationen, die die Vielfalt Deutschlands widerspiegeln, spielen eine wichtige Rolle im Aufbau von Vertrauen, verbesserter Repräsentation und politischer Teilhabe. Die Bundesregierung sollte sicherstellen, dass besonders junge und kleine Organisationen angemessene finanzielle Unterstützung erhalten. Sie arbeiten oft mit begrenzten und kurzfristigen Ressourcen, was es ihnen erschwert, in ihre Formalisierung und Weiterentwicklung zu investieren.\r\nAuf kommunaler Ebene sollte die Bundesregierung das Wahlrecht auch für Nicht-EU-Staatsangehörige, die seit mehreren Jahren in Deutschland leben, einführen und so die politische Teilhabe stärken. Diese stärkere politische Beteiligung ermöglicht eine bessere Repräsentation diverser Anliegen und fördert die Vielfalt und Resilienz der Demokratie. \r\n\r\n6.\tHumanitäre Aufnahme, geregelte Zufluchtswege und Familiennachzug\r\nForderungen auf einen Blick – die Bundesregierung sollte: \r\n1.\tindividuell verfolgten und besonders schutzbedürftigen Personen über ein transparentes Verfahren mit humanitären Visa eine sicherere Einreise nach Deutschland ermöglichen;\r\n2.\tmehr Schutzsuchende über humanitäre Aufnahmeprogramme und das Resettlement-Programm aufnehmen;\r\n3.\tdas Recht auf Familiennachzug effektiver gewährleisten, erweitern und erleichtern.\r\nHumanitäre Visa \r\nBesonders für Frauen und Mädchen, Familien mit minderjährigen Kindern, Menschen mit Behinderungen und schweren Krankheiten sowie LGBTQI+-Personen birgt der Fluchtweg besondere Gefahren, wie geschlechtsbezogene Gewalt und ein erhöhtes Risiko für Ausbeutung und Menschenhandel. Um diesen Gruppen einen sichereren Zugangsweg zu ermöglichen, sollte die Bundesregierung über ein transparentes, effizientes, digitales und niedrigschwelliges Verfahren humanitäre Visa vergeben. Es sollte sich an den Bedürfnissen der Schutzsuchenden orientieren sowie die zügige Bearbeitung der beteiligten Behörden ermöglichen. Der Aufenthaltsstatus sollte an den Schutzstandard nach der Genfer Flüchtlingskonvention angeglichen werden. Wichtig ist dabei auch, dass ein reibungsloses Ankommen und eine nahtlose Anbindung an das Versorgungsangebot in den Kommunen ermöglicht werden.\r\nZielgruppen sollten dabei besonders schutzbedürftige Menschen sein, die auf Grund des Geschlechts, der Geschlechteridentität, der sexuellen Orientierung oder Zugehörigkeit zu einer marginalisierten Gruppe individuell verfolgt werden. Auch Menschen, die aufgrund des Einsatzes für Menschenrechte und eine freiheitlich demokratische Grundordnung in ihrem Herkunftsland individueller Verfolgung ausgesetzt sind, sollte die Bundesregierung vermehrt über humanitäre Visa eine sichere Einreise und Schutz in Deutschland bieten. \r\nHumanitäre Aufnahme & Resettlement-Programm\r\nDie Bundesregierung sollte humanitäre Aufnahmeprogramme weiter ausbauen und dabei die Verfahrensstandards umsetzen, die in der EU-Verordnung für Resettlement und Aufnahme aus humanitären Gründen (Union Resettlement Framework, URF) festgelegt sind. Auch sollte die Bundesregierung ihre Vorreiterrolle im Resettlement innerhalb der EU ausweiten, indem Aufnahmeplätze über das Resettlementverfahren weiter aufgestockt, und an den global steigenden Bedarf angepasst werden. Dabei sollten weiterhin eine staatenungebundene Quote („unallocated quota”) vergeben werden, um flexibel auf besonders dringende Einzelfälle reagieren zu können. Bundesländer sollten bei der Durchführung von Landesaufnahmeprogrammen unterstützt werden, die komplementär zu Bundesprogrammen wirken.\r\nInsbesondere sollte die Bundesregierung auf Grund ihrer besonderen humanitären Verantwortung für Afghanistan, die aus dem langen Einsatz der Bundeswehr resultiert, sichere Zugangswege für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan ausbauen. Die Situation in Afghanistan bleibt insbesondere für Frauen und Mädchen, LGBTQI+-Personen und Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben, prekär und Deutschland trägt hier eine besondere Verantwortung, die mit dem Abbruch des Bundesaufnaheprogramms noch nicht hinreichend erfüllt ist. \r\n[Textbox BAP Klient*innen Zitate] \r\nFamiliennachzug \r\nDie Bundesregierung sollte das Recht auf Familiennachzug effektiver gewähren. Dazu gehört eine Verbesserung und mehr Transparenz der Verfahren, insbesondere die Verkürzung von Wartezeiten an den Auslandsvertretungen und eine digitale Antragsstellung, gerade dort wo die Anreise zur zuständigen Auslandsvertretung Sicherheitsrisiken mit sich bringt. \r\nMenschen, die über ein Aufnahmeprogramm oder ein humanitäres Visum eingereist sind oder einen subsidiären Schutzstatus innehaben, sollten den erleichterten Familiennachzug ohne Lebensunterhaltsicherung und Wohnraumerfordernis nutzen können, um zeitnah im Familienverbund ein Ankommen und Einleben in Deutschland zu ermöglichen. \r\nEin inklusives Familienverständnis sollte die Lebensumstände in Krisenregionen berücksichtigen. Die Bundesregierung sollte daher entsprechende Verfahren anpassen, wie die Angleichung des Kernfamilienbegriffs an EU-Rechtsprechung. So können auch minder- und volljährige Geschwister nachziehen, die von der übrigen Kernfamilie abhängig sind.  Auch sollte beim Nachzug von Ehegatten und Kindern über 16 Jahren die Sprachnachweise (A1 bzw. C1) erst nach der Einreise erbracht werden müssen. Der Nachzug von Familienangehörigen, die nicht Teil der Kernfamilie sind, sollte ermöglicht werden, wenn die Lebensunterhaltskosten von einem oder mehreren Familienmitgliedern gemeinsam gesichert werden können.\r\n\r\n7.\tRecht auf Asyl und Umsetzung der GEAS-Reform\r\nForderungen auf einen Blick – die Bundesregierung sollte: \r\n1.\tdas Recht auf ein faires Asylverfahren stärken und Geflüchteten die Aufenthaltsverfestigung zu Erwerbs-, Ausbildungs- oder familiären Zwecken ermöglichen;\r\n2.\tdie Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) menschenrechtskonform und schutzbedarfsorientiert umsetzen und einen angemessenen Solidaritätsbeitrag auf europäischer Ebene leisten;\r\n3.\tMigrationsabkommen an die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards knüpfen.\r\nRecht auf Asyl schützen\r\nDie Bundesregierung muss den Zugang zu Asylverfahren in Deutschland und der EU gewährleisten und Asylverfahren weiterhin nach rechtsstaatlichen Maßstäben durchführen. Dazu gehört, dass im Asylverfahren durchgehend Zugang zu Rechtsberatung garantiert wird, Rechtsmittel zur Überprüfung der Entscheidungen zur Verfügung stehen und nach Entfall des ursprünglichen Schutzgrundes nicht voreilig über die Rückkehr entschieden wird. Stattdessen sollten Möglichkeiten zum Wechsel der Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbs-, Ausbildungs- oder familiären Zwecken oder ein Wechsel in die Niederlassungserlaubnis oder Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit geschaffen werden. \r\nDie Bundesregierung sollte die rechtlichen Wege zur Aufenthaltsverfestigung verbessern, indem eine Niederlassungserlaubnis grundsätzlich nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland erteilt wird. Menschen, die über humanitäre Aufnahmeprogramme oder humanitäre Visa eingereist sind, und Personen mit einem subsidiären Schutzstatus oder einem Abschiebeverbot sollten wie Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt werden und nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten können – vorausgesetzt sie erfüllen die Bedingungen.\r\nMenschenrechtskonforme und schutzbedarfsorientierte Umsetzung der GEAS-Reform \r\nIn der Umsetzung der GEAS-Reform in deutsches Recht muss die Bundesregierung menschenrechtliche Standards wahren und den Zugang zu fairen Asylverfahren gewährleisten. Das beinhaltet, wirksame Alternativen zu (de facto) Haft im Screening- und Grenzverfahren zu schaffen und angemessene Aufnahmebedingungen umfassend zu gewährleisten. Dabei sollten besonders schutzbedürftige Gruppen identifiziert werden und die Aufnahme entsprechend ihren Bedürfnissen erfolgen, auch durch die ausreichende Unterstützung der Kommunen und den Ausbau von dezentralen Unterbringungslösungen. Die Einhaltung der Grundrechte sollte unabhängig überwacht werden.\r\nAuf europäischer Ebene sollte die Bundesregierung ihren verpflichtenden Solidaritätsbeitrag so leisten, dass sie ihrer humanitären Verantwortung und starken Stellung in der EU gerecht wird. Dafür sollten finanzielle Beiträge aus dem Solidaritätspool vorrangig für die Stärkung der Rechte von Geflüchteten an den Außengrenzen und in den EU-Mitgliedstaaten eingesetzt werden, insbesondere durch die Finanzierung von angemessenen Aufnahmestrukturen und dem Zugang zu Rechtsbeistand. Die Bundesregierung sollte auch die Aufnahme von Asylsuchenden aus anderen EU-Ländern im Rahmen von Relocation unterstützen. Dazu sollten transparente Auswahlkriterien und -verfahren geschaffen werden, die den Bedürfnissen der Schutzsuchenden entsprechen, die Familieneinheit wahren und eng mit den Auswahlverfahren der Erstaufnahmeländer in der EU abgestimmt sind. Aufnahmen über Relocation-Verfahren sollten ergänzend zu Aufnahmen nach dem URF erfolgen.\r\nMenschenrechtskonforme Migrationsabkommen \r\nIn der Verhandlung von Migrationspartnerschaften sollte die Bundesregierung bilateral und im Rahmen von EU- Partnerschaften sicherstellen, dass diese EU- und völkerrechtskonform ausgestaltet sind. Insbesondere sollten menschenrechtlichen Standards, der Zugang zu einem fairen Asylverfahren und angemessenen Aufnahmebedingungen garantiert sein. Die Einhaltung dieser Standards sollte durch unabhängige Monitoring-Mechanismen überprüft werden.\r\n\r\n8.\tTeilhabe in frühkindlicher und schulischer Bildung\r\nForderungen auf einen Blick – die Bundesregierung sollte: \r\n1.\tZugangsbarrieren zu Kitaplätzen für geflüchtete Familien abbauen, u.a. durch ausreichende Fachkräfte und Kitaplätze;\r\n2.\taltersangemessene, qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung für Kinder in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen gewährleisten;\r\n3.\tdie Diversitätssensibilität von pädagogischen Fachkräften an Kitas und Schulen stärken.\r\nBildung spielt eine zentrale Rolle in der Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe und Selbstbestimmung für schutzsuchende Familien und Kinder. Obwohl viele Eltern sich mehr institutionelle Betreuung wünschen, werden Kinder geflüchteter Eltern seltener in Kitas betreut als Kinder ohne (familiäre) Fluchterfahrung. Grund hierfür sind komplexe und intransparente Platzvergabeverfahren sowie bürokratische Hürden und institutioneller Rassismus zur strukturellen Benachteiligung von Familien mit Fluchterfahrung im Kita-System. Die Bundesregierung sollte Maßnahmen ergreifen, um Bildungsangebote für Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung ab Ankunft in Deutschland niedrigschwellig, gleichberechtigt und diskriminierungssensibel zu gestalten. Das gilt insbesondere für Kinder in Gemeinschaftsunterkünften und im ländlichen Raum, wo der Zugang zu frühkindlicher Bildung stark eingeschränkt ist. \r\nBegegnung des Kitaplatz- und Fachkräftemangels\r\nGrundsätzliche Voraussetzung für verbesserte Bildungszugänge ist die Lösung des bundesweiten Kitaplatz- und Fachkräftemangels, etwa durch Maßnahmen der Bundesregierung für attraktivere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Fachkräfte und die schnellere Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse. Nur so kann der Fachkraft-Kind-Schlüssel optimiert werden, der eine individuelle Begleitung und Förderung aller Kinder sicherstellt. Zudem kann die Einbindung von Fachkräften mit gelebter Flucht- oder Migrationserfahrung in pädagogische Teams Kompetenzen im Bereich Mehrsprachigkeit, Netzwerkarbeit oder Kita-Sozialarbeit stärken. \r\nZugang zu Bildung in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen\r\nBesonders herausfordernd ist der Zugang zu frühkindlicher Bildung ab der Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung, in der geflüchtete Familien und ihre Kinder bis zu sechs Monate verweilen müssen – bei Kindern aus sicheren Herkunftsländern sogar bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens. Um dem Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nachzukommen, sollte die Bundesregierung sicherstellen, dass qualitativ hochwertige, diskriminierungs- und diversitätssensible Betreuungsangebote frei zugänglich sind, unabhängig vom rechtlichen Status und der Bleibeperspektive. Asylsuchende Familien mit Kindern sollten von der obligatorischen Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgenommen werden oder die Unterbringungszeit von aktuell maximal sechs Monaten auf maximal vier Wochen herabgesenkt werden. Indem mehr Betreuungsplätze außerhalb von Unterbringungseinrichtungen geschaffen werden, kann der Kontakt zur Aufnahmegesellschaft gefördert und Teilhabe auf allen Seiten ermöglicht werden. \r\nMehrsprachige Unterstützungsangebote\r\nDie Bundesregierung sollte Kommunen dabei unterstützen, nachvollziehbare und mehrsprachige Kita-Portale zu entwickeln, die allen Eltern den Zugang zu Informationen erleichtern und transparente Kitaplatzvergabe gewährleisten. Dazu gehört, dass mehrsprachiges Informationsmaterial und einfach zugängliche Beratungsangebote flächendeckend etabliert und die Teilnahme von geflüchteten Eltern an Qualifizierungsmaßnahmen wie Deutschkursen als vorrangiger Betreuungsgrund anerkannt werden. So wird eine prioritäre Behandlung bei der Kitaplatz-Vergabe auch für Familien ohne rechtlichen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.\r\nDiskriminierungsfreie und diversitätssensible Bildungsangebote\r\nDie Bundesregierung sollte pädagogische Fachkräfte an Kitas und Schulen in der Arbeit mit Kindern mit Fluchterfahrung unterstützen, um Belastung aufgrund von Fachkräftemangel, Sprachbarrieren und fehlender Handlungssicherheit bei psychosozialen Bedürfnissen vorzubeugen. Fachkräfte sollten sensibilisiert und geschult werden und die nötigen Ressourcen erhalten, um Diversität in Kitas konstruktiv zu begegnen, eigene Rassismen zu reflektieren und antirassistisch zu handeln. Hier verfolgt IRC den Healing Classroom Ansatz. Ziel einer inklusiven deutschen Bildungspolitik sollte eine diversitätssensible und rassismuskritische Grundhaltung und Herangehensweise sein. Gelingen kann dies durch die Verankerung diskriminierungs- und diversitätssensibler Inhalte in der Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fach- und Lehrkräfte zu Themen wie Mehrsprachigkeit, sozial-emotionalem Lernen und diversitätssensibler Familienzusammenarbeit. \r\n\r\n9.\tArbeitsmarktintegration\r\nForderungen auf einen Blick – die Bundesregierung sollte: \r\n1.\tformale Hürden für die Arbeitserlaubnis und bei der Anerkennung von Kompetenzen reduzieren;\r\n2.\tspezialisierte und flexible Spracherwerbsprogramme aufbauen;\r\n3.\tAus- und Weiterbildungsformate und gezielte Unterstützung für Arbeitgebende zur Beschäftigung von Personen mit Fluchterfahrung schaffen.\r\nViele Geflüchtete sind hochmotiviert zu arbeiten, aber werden durch rechtliche und administrative Hürden bei der Arbeitsmarktintegration eingeschränkt. Die Bundesregierung sollte dazu die Zusammenarbeit mit den Ländern, Kommunen, Unternehmen und der Zivilbevölkerung stärken. Durch einen erleichterten Einstieg in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Fluchterfahrung kann nicht nur Teilhabe und gesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt werden, sondern auch ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels geleistet werden.\r\nZugang zum Arbeitsmarkt und Anerkennung informeller Kompetenzen\r\nUm Unsicherheiten für Arbeitgebende bei der Einstellung von Geflüchteten auszuräumen, sollte die Bundesregierung ein digitales Antragsverfahren zur Arbeitserlaubnis binnen drei Monaten nach Einreise einführen, unabhängig vom Stand des Asylverfahrens. \r\nZudem sollten durch Kompetenzfeststellungsverfahren informell erworbene Kompetenzen von Geflüchteten wie Arbeitserfahrung anerkannt und dokumentiert werden. Ergänzende Nachqualifizierungsmaßnahmen und ein spezialisiertes, öffentlich finanziertes Beratungsnetzwerk können den Weg in den Arbeitsmarkt ebnen und Fachkräfte fördern.\r\nFörderung von Sprachkenntnissen als Voraussetzung erfolgreicher Arbeitsmarktintegration\r\nDurch den Ausbau qualitativ hochwertiger Sprach-, Berufssprach- und Integrationskurse sollte die Bundesregierung diese Angebote allen Geflüchteten zugänglich machen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Teilzeitmodelle und u.a. digitale Angebote sollten weitere Verpflichtungen wie Erwerbstätigkeit und Betreuung erleichtern und Teilnahmemöglichkeiten für dezentral lebende Geflüchtete erhöhen. Sprachkurse sollten mit beruflichen Anforderungen verknüpft und mit flexiblen Berufspraktika ergänzt werden, die Betreuungspflichten berücksichtigen. Spracherwerb braucht Austausch. Die Bundesregierung sollte daher Programme wie Sprachcafés, EDV-Kurse, Ehrenamtsprojekte und Patenschaften fördern.\r\nAusbau von Ausbildungsmöglichkeiten und Unterstützung für Arbeitgebende \r\nDie Bundesregierung sollte Programme wie das Coburger Modell zur Integration von Spracherwerb in die Ausbildung fördern, um Perspektiven für junge Geflüchtete und Quereinsteigende zu schaffen. Damit Ausbildung und Familienaufgaben vereinbar sind, sollten Teilzeitausbildungen verstärkt gefördert werden. Wenn sichergestellt ist, dass eine eigenständige Existenzsicherung durch Ausbildungsvergütung gewährleistet ist, sollte diese Vorrang vor Beschäftigung haben. \r\nAuch sollte die Bundesregierung Arbeitgebende durch Schulungen und Fördermaßnahmen dabei unterstützen, Geflüchtete einzustellen und betriebliche Diversität fördern, um aktiv Rassismus und Diskriminierung entgegenzuwirken. Dazu gehört, dass Unternehmen rechtliche Garantien für die Bleibeperspektive von Geflüchteten erhalten, die über die Ausbildungszeit hinausgehen. Ausbildung und Beschäftigung sollten zu einem unbefristeten Aufenthalt führen und so Investitionssicherheit bieten.\r\n\r\n10.\tSchutz vor Menschenhandel\r\nForderungen auf einen Blick – die Bundesregierung sollte: \r\n1.\tdie Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel in Deutschland stärken;\r\n2.\teinen „Social Path“ einrichten nach dem Vorbild Italiens; \r\n3.\tBetroffenen von Menschenhandel einen sicheren Aufenthalt ermöglichen.\r\nGeflüchtete sind besonders gefährdet Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung zu werden, da sie häufig in prekären wirtschaftlichen, aufenthaltsrechtlichen oder familiären Situationen leben. Diese Ungewissheit macht sie anfällig, riskante Angebote von Menschenhändler*innen anzunehmen. Insbesondere verlängerte Ungewissheit über Aufenthaltstitel und Zukunft, finanzielle Verpflichtungen sowie gesellschaftlicher Druck verstärken ihre Vulnerabilität. \r\nGleichzeitig gibt es klare Identifizierungslücken der Betroffenen, die u.a. zurückzuführen sind auf Sprachbarrieren, mangelnde Kenntnis des Hilfesystems und der Opferrechte sowie Angst vor Stigmatisierung, Strafen und dem Verlust von Unterkunft oder Aufenthaltsstatus. Zudem hat das bestehende Hilfesystem deutliche Sicherheitsmängel und birgt das Risiko erneut in den Menschenhandel zu geraten, was es Betroffenen erheblich erschwert dieses in Anspruch zu nehmen. So bleiben unzählige Fälle von organisiertem Verbrechen in Deutschland unentdeckt. \r\nPrävention\r\nDie Bundesregierung ist verpflichtet umfassende Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel und dem Schutz der Betroffenen umzusetzen, wie es die Europaratskonvention und die EU-Menschenhandelsrichtlinien vorsehen. Dazu gehören verbesserte Anstrengungen zur Identifikation von potenziell betroffenen Minderjährigen. Diese sind besonders gefährdet, da sie unter Druck stehen schnell finanzielle Verantwortung zu tragen und mit Volljährigkeit aus staatlichen Unterstützungssystemen fallen. Die Bundesregierung sollte daher Aufklärungsarbeit über Themen wie Cybergrooming, Arbeitsausbeutung, Zwangsverheiratung und Zwangsprostitution zum festen Bestandteil der Lehrpläne in Bildungseinrichtungen machen. Zudem sollten Integrationskurse Inhalte zu Menschenhandel und Ausbeutung vermitteln, um Geflüchtete zu sensibilisieren und ihnen (arbeits-)rechtliche Kompetenzen zu vermitteln.\r\nEinrichtung eines „Social Path“ in Deutschland \r\nDerzeit sind die Identifizierung von potenziell Betroffenen und weitere Unterstützung stark an die Zusammenarbeit mit der Strafverfolgung gebunden. Die Bundesregierung sollte die OSZE-Richtlinien von 2019 zur Einrichtung eines „Social Path“ zur Identifizierung von Opfern des Menschenhandels umsetzen. Dieser basiert auf unterstützenden Beziehungen und verfolgt einen menschenrechtsbasierten Ansatz, der langfristig die Zusammenarbeit bei Ermittlungen verbessert und die Stigmatisierung und Isolation der Betroffenen vermeidet.\r\nTextbox\r\nKonkret sollte die Bundesregierung das Identifizierungsmandat durch spezialisierte Fachberatungsstellen in Bayern und Nordrhein-Westfalen in weiteren Bundesländern ausbauen. Auch sollten Menschen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich mit Geflüchteten arbeiten, sensibilisiert werden und Betroffene an entsprechende Fachberatungen weiterleiten. Identifizierte Opfer sollten unabhängig von ihrer Teilnahme an Strafverfahren Unterstützung erhalten. Im Umkehrschluss ist ein Vertrauen in das System etabliert, schafft dies förderliche Bedingungen für Strafverfolgungen.  \r\nSicherer Aufenthalt für Betroffene\r\nAlle potenziellen Betroffenen von Menschenhandel aus Drittländern, einschließlich Schutzsuchender, die aus einem EU-Staat eingereist sind, müssen eine Erholungs- und Bedenkzeit erhalten, um Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen gemäß Artikel 12 der Europaratskonvention gegen Menschenhandel in Anspruch zu nehmen. Die Bundesregierung sollte aufenthaltsrechtliche Regelungen von der Mitwirkung im Strafverfahren entkoppeln, um das Asylrecht der Betroffenen nicht zu beeinträchtigen. Die Bedenkfrist sollte ihnen ermöglichen, sich zu stabilisieren und über ihre Möglichkeiten zu informieren. Fachberatungsstellen mit ausreichender Expertise sollten die Länge dieser First begründen können. Eine unabhängige und unbefristete Aufenthaltserlaubnis schützt Betroffene davor, in ein Land zurückgeschickt zu werden, in dem sie Ausbeutung erfahren haben und Reviktimisierung droht. Die Bundesregierung sollte identifizierten Opfern von Menschenhandel auch den uneingeschränkten Zugang zu Bildung, beruflicher Qualifizierung, Sprachkursen und dem Arbeitsmarkt ermöglichen, um sekundäre Viktimisierung zu vermeiden und in Deutschland neue Lebensperspektiven und langfristige Stabilität zu entwickeln. \r\n\r\n11.\tSchlusswort und Appell\r\nGlobale Krisen erfordern globale Lösungen. Die neue Bundesregierung ist gefordert verantwortungsbewusst an gemeinschaftlichen Lösungen für die internationale Gemeinschaft mitzuarbeiten. Wie diese Lösungen gelingen können, zeigt die programmatische und politische Arbeit von IRC. Zu ihrer Umsetzung braucht es ganzheitliche, prinzipien- und rechtstreue sowie langfristige Ansätze, die auf dem bisherigen Engagement Deutschlands aufbauen, ausreichend finanziert sind und partnerschaftlich mit krisenbetroffenen Menschen und der Zivilgesellschaft geplant und umgesetzt werden. Diese Lösungsansätze sind nicht nur im Interesse der Menschen in und aus Krisenregionen, sondern stärken auch unsere Krisenfestigkeit.\r\n\r\nKontakt"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. 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