{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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An diesem Ziel arbeitet Alterric mit seinen über 500 Mitarbeiter:innen. Mit mehr als 250 Onshore Windparks mit einer Leistung von 2.400 Megawatt übernimmt Alterric dabei Verantwortung für die Energieversorgung in Deutschland und Europa. Aktuell entwickelt Alterric in Deutschland neue Windenergieprojekte mit einer Gesamtleistung von mehr als 10.000 Megawatt. Bis 2030 will Alterric 3,6 Milliarden Euro in die grüne Stromversorgung investieren. Zusätzlich kombiniert das Unternehmen geeignete Windparks mit Freiflächen-Solaranlagen und Speichern zu hybriden Energieparks. \r\nDie Alterric GmbH vermittelt inhaltliche Lösungen und adressiert Probleme im Ausbau der Erneuerbaren Energien gegenüber Vertreterinnen und Vertretern aus Bundestag, Bundesregierung sowie weiteren Stakeholdern wie z.B. Medien, Wirtschaft und Wissenschaft. Hierzu nutzt sie diverse Formate wie Veranstaltungen, Fachpositionen oder Stellungnahmen. 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Dabei bedarf es der gesetzlichen Klarstellung auf das Recht der Überbauung, der Klärung, wie es sich mit der volldynamischen Leistungsbegrenzung verhält und der Frage, wie sich die Diskriminierungsfreiheit auf Überbauungsprojekte auswirkt. Außerdem soll die Überbauung keinesfalls als generelle Alternative zum Netzausbau angesehen werden. Darüber hinaus braucht es für die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen einheitliche Musterverträge, um verschiedene Verfahrensweisen zu vermeiden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004513","title":"Beschleunigung der Netzanschlüsse von Erneuerbaren-Energien-Anlagen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir setzen uns insgesamt für ein verbessertes und beschleunigten Netzanschlussverfahren ein. Im Rahmen dessen fordern wir insgesamt die netzbetreiberübergreifende Standardisierung des Netzanschlussverfahrens. Es braucht demnach geregelte Vorgaben zur Netzanschlussanfrage und sowie ein standardisiertes Rückmeldeverfahren. \r\nWir fordern weiterhin einen einheitlich geregelten Reservierungsmechanismus. Außerdem muss unbedingt die Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens sowie die digitale Daten- und Informationsverarbeitung vorangetrieben werden. Auch im Rahmen des Inbetriebnahmeverfahrens sowie der technischen Standards bedarf es einheitlicher Vorgaben. \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004514","title":"Unbürokratische Umsetzung des NZIA in den EEG-Ausschreibungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Alterric befürwortet die Grundidee des europäischen Net Zero Industry Acts (NZIA). Bei der Umsetzung in nationales Recht setzen wir uns bei der Windenergie an Land dafür ein, dass keine umfassende Bürokratisierung eintritt, die sich etwa in neuen naturschutzfachlichen Prüfungen auf Projektebene oder einer Verlängerung der Ausschreibungs- und Entscheidungszeiträume durch die BNetzA äußert. Der Nachweis von nicht-preislichen Kriterien sollte idealerweise standardisiert durch die Hersteller oder durch Zertifizierung bestimmter Anlagentypen erfolgen. Zusätzlich befürworten wir besonders die Nutzung von Cyber-Sicherheitskriterien, da wir die Sicherheit der europäischen Energieerzeugungs-Infrastruktur für ein hohes Gut halten.  ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004515","title":"Bundeseinheitlicher Rahmen für die finanzielle Beteiligung an Wind- und PV-Projekten, der die Energiewende nicht ausbremst","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Zur Stärkung der Akzeptanz des Windenergieausbaus setzt sich Alterric für eine bundeseinheitliche Regelung zur finanziellen Beteiligung an Wind- und PV-Projekten ein, die den Ausbau nicht durch bürokratische oder unwirtschaftliche Vorgaben ausbremst. \r\nWir begrüßen die Möglichkeit des § 6 EEG und wollen diese bundeseinheitlich erhalten, sodass die Vielzahl von Bundesländer-spezifischen Beteiligungsgesetze, die teilweise bürokratisch gestaltet sind oder unwirtschaftliche Schwellenwerte ansetzen, potenziell durch eine sinnvolle Bundesregelung eingehegt werden kann.  \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004516","title":"Den Betrieb von Bestandsanlagen durch pragmatische Regelungen möglichst effizient sicherstellen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (20. WP)","publicationDate":"2024-05-30","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/ta_laerm_aenderung/Entwurf/ta_laerm_aenderung_refe_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-einer-verwaltungsvorschrift-zur-zweiten-verwaltungsvorschrift-zur-aenderung-der-technischen-anleitung-zum-schutz-gegen-laerm"}]},"description":"Um den Windenergieanlagen-Bestand effizient auszunutzen und auf der bereits bebauten Fläche eine hohe Energieernte zu ermöglichen, setzt sich Alterric für pragmatische Regelungen ein. Darunter fällt etwa eine dauerhafte Erhöhung von Schallwerten im Anlagenbetrieb bei Nacht und im Winter. Diese Regelung (§31 k BImSchG) hat sich temporär in der Energiekrise bewährt. \r\nDas Immissionsschutzrecht sollte allgemein die Produktion  erneuerbarer Energien als hohes Gut gewichten. \r\nDarüber hinaus setzt sich Alterric für den Bestandsschutz ein. Nachteilige Betriebseinschränkungen, z.B. durch rückwirkende Verschlechterungen im Immissionsschutz, Naturschutz oder EEG sind zu vermeiden. Zum Bestandsschutz zählt für uns auch, gute Lösungen für  Weiterbetrieb oder Repowering alter Windparks zu ermöglichen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004517","title":"Flächen für die Windenergie verfügbar machen und schnell ausweisen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort","printingNumber":"396/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0396-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2023-2413-in-den/314986","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"},{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie","publicationDate":"2024-04-03","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20240402-referentenentwurf-umsetzung-red-3-wind-an-land-und-solarenergie.pdf?__blob=publicationFile&v=4","draftBillProjectUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/240403-gesetz-umsetzung-red-3-wind-an-land-und-solarenergie.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort","printingNumber":"20/12785","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012785.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2023-2413-in-den/314986","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"},{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie","publicationDate":"2024-04-03","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20240402-referentenentwurf-umsetzung-red-3-wind-an-land-und-solarenergie.pdf?__blob=publicationFile&v=4","draftBillProjectUrl":"https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/240403-gesetz-umsetzung-red-3-wind-an-land-und-solarenergie.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs","printingNumber":"21/568","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100568.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetzes-zur-umsetzung-von-vorgaben-der-richtlinie-eu-2023-2413/322790","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Mit dem WindBG wurden für die Bundesländer verbindliche Flächenziele für die Windenergie bis 2032 beschlossen. Alterric setzt sich dafür ein, dass eine möglichst große Flächenkulisse für die Nutzung der Windenergie und die potenzielle lokale Ausweisung bereitsteht und dass die ausgewiesenen Flächen tatsächlich auch für den wirtschaftlichen Anlagenbetrieb in Frage kommen. Regelungsvorhaben in diesem Bereich betreffen zum Beispiel die Anpassung von kommunaler Bauleitplanung durch das WindBG, um unwirtschaftliche Höhenbeschränkungen zu reduzieren, eine praxistaugliche und unbürokratische Umsetzung der RED III in nationales Recht, sowie pragmatische Regelungen für den Umgang mit Windenergie im Wald, die lokale Handlungsspielräume nicht durch den pauschalen Ausschluss von Flächen einschränkt","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"},{"title":"Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten","shortTitle":"WindBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windbg"},{"title":"Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft","shortTitle":"BWaldG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"},{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"},{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004518","title":"Planung und Genehmigung für Windenergieanlagen/Repowering weiter verkürzen und entbürokratisieren","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der 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Alterric setzt sich für eine konsequente Entbürokratisierung und Beschleunigung des Genehmigungs- und Planungsrechts ein. 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Gleichzeitig werden Wind- und Solarparks und die entsprechenden Netzanschlüsse damit zu kritischen Infrastrukturen und sehen sich in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen zunehmend (potenziellen) physischen wie auch digitalen Angriffen ausgesetzt. Als Betreiber solcher Energieinfrastrukturen setzt Alterric höchste Sicherheitsstandards um. Da im Energiesystem alle Assets, Netze und Verbraucher letztendlich verbunden sind, setzt sich Alterric für einen effektiven und effizienten gesetzliche Rahmen für die Sicherheit der Energieinfrastruktur ein. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wachstum, Wohlstand und die langfristige industrielle Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands werden durch eine bezahlbare, stabile und klimaneutrale Energieversorgung ermöglicht. Für diese Energieversorgung sind erneuerbare Energien das Fundament. Durch ihre Dezentralität tragen sie zur regionalen Wertschöpfung und der Resilienz unseres Energiesystems bei. Rund 200.000 Menschen arbeiten in Deutschland im Bereich der Wind- und Solarenergie. \r\nDer Anteil der erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung lag 2024 bei über 60 Prozent. Durch einen starken Erneuerbaren-Zubau liegt der Strompreis bereits wieder deutlich unter dem Niveau vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Mit dem aktuellen Hochlauf beim Ausbau der Wind- und Solarenergie ist das Ziel von 80 Prozent der Stromversorgung bis 2030 aus Erneuerbaren in Reichweite. \r\nDamit kann Deutschland seinen Transformationsvorsprung in wirtschaftlichen Wohlstand verwandeln. Die neue Bundesregierung sollte sich zu diesem Ziel bekennen, den erreichten Aufschwung aufrechterhalten und durch stabile Rahmenbedingungen für den Erfolg der Energietransformation sorgen. Dieses Papier nennt politische Maßnahmen, die dafür in der nächsten Legislaturperiode entscheidend sind:\r\n1.\tStromkosten senken: Mehr Angebot, Effizienz weniger Steuern und Entgelte\r\nIm europäischen Vergleich sind die Stromkosten für Unternehmen, Gewerbekund:innen und insbesondere für private Haushalte in Deutschland besonders hoch. Dabei machen Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte etwa drei Viertel des Endkundenpreises aus. Günstige Strompreise sind wichtig: sie entlasten die privaten Haushalte, stärken die Wettbewerbsfähigkeit und tragen zu Klimaschutz und Energieeffizienz bei. Für die Strompreisreduzierung schlagen wir folgende politische Maßnahmen vor: \r\n•\tDie Börsenstrompreise werden durch ein höheres Stromangebot reduziert – also den konsequenten Ausbau von erneuerbaren Energien, in Kombination mit Speichern, als günstigster Energiequelle.  \r\n•\tDie Stromsteuer wird auf das europäische Minimum gesenkt. \r\n•\tDie Netzentgelte müssen mindestens auf einem stabilen Niveau gehalten werden. Sie sinken grundsätzlich, wenn die Stromnachfrage steigt. 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Dazu zählen beispielsweise eine konsequente Entbürokratisierung, die Nutzung von Flexibilitäten und zeitlich dynamischen Marktsignalen auch auf der Nachfrageseite sowie ein effizienter Netzausbau. \r\nDurch intelligente Änderungen am Strommarktdesign werden die EEG-Differenzkosten noch weiter reduziert. \r\n \r\n2.\tEin neues, marktorientiertes Strommarktdesign als Grundlage für eine klimaneutrale und wettbewerbsfähige Energieversorgung \r\nFür eine Reform des Strommarkts müssen die Weichen zeitnah gestellt werden, die den Markt auf 100 % erneuerbare Energien ausrichten und dauerhafte und langfristige Investitionssicherheit schaffen. Der Investitionsrahmen für Erneuerbare muss auch wegen europarechtlicher Vorgaben bis 2027 reformiert werden. Um den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien sicherzustellen, braucht es einen klugen Mix aus Politikinstrumenten. Die CO2-Bepreisung spielt dabei eine wichtige Rolle, kann aber nicht das einzige Instrument sein. Daher kann ein staatlicher Investitionsrahmen für Neuanlagen Anreize zum markt- und systemdienlichen Anlagendesign und -betrieb verstärken und den Mechanismus der bisherigen EEG-Förderung ablösen:\r\n•\tAls Zielsystem für eine langfristige Absicherung in den 2030er Jahren wird eine Kapazitätszahlung (als Investitionskostenzuschuss) weiter geprüft. \r\n•\tDie EU-rechtlich notwendige Erlösabschöpfung soll Marktsignale nicht verzerren, aber gleichzeitig unbürokratisch und nach kalkulierbaren Kriterien erfolgen. \r\n•\tEin grundsätzliches Maß an staatlicher (Preis-)Absicherung bleibt für neue Windparks an Land und Freiflächen-Solaranlagen garantiert, damit Kapitalkosten nicht unnötig steigen und Projekte bankfähig bleiben. \r\n•\tBei größeren Systemumstellungen im Investitionsrahmen ist ein verlässlicher Übergang elementar. Denn Windenergieprojekte, die im Jahr 2027 an einer Ausschreibung teilnehmen, sind schon im Jahr 2024 in die Genehmigungsplanung gegangen. Gleichzeitig ist es angesichts der Projektlaufzeiten wichtig, frühzeitig die Rahmenbedingungen für die Absicherung und Finanzierung des Ausbaus nach 2030 zu kennen. Für den Übergangszeitraum zwischen 2027 und dem Beginn der 2030er Jahre muss deshalb ein Investitionsrahmen festlegt werden, der sich stärker am bestehenden Marktprämienmodell orientiert. \r\nIn allen Fällen bleiben Wechselmöglichkeiten zwischen gefördertem und marktlichem Segment für erneuerbare Energien erhalten, damit ein möglichst großer Teil des Zubaus erneuerbarer Kapazitäten über den Markt finanziert werden kann. Dabei ist der Erhalt des aufkommenden Power-Purchase-Agreements-Marktes (PPA) von hoher Bedeutung. Ohne mindestens einmalige Wechselmöglichkeit vom marktlichen ins geförderte Segment (serielle Finanzierung) würde der aufkommende Markt für PPAs austrocknen. \r\nDer Markt für langfristige PPAs über Absicherungsinstrumente wird gestärkt, etwa durch Ausfallbürgschaften für das (geringe) Risiko eines Zahlungsausfalls des PPA-Kunden. Damit können deutlich mehr Unternehmen Zugang zu günstigem PPA-Strome erhalten, bei geringen staatlichen Mehrkosten.  \r\nUm die Versorgungssicherheit zu stärken, wird ein Kapazitätsmarkt zeitnah eingeführt. Als Produktions-Signal bleibt das Merit-Order-Prinzip an den Strombörsen aber unerlässlich. Neben Gas- und Wasserstoffkraftwerken, Wasserkraftwerken, Batteriespeichern, Bioenergieanlagen und flexiblen Lasten können auch die Windenergie sowie Hybridkraftwerke mit kombinierter Einspeisung aus Wind- und Solarenergie steuerbare Kapazitäten bereitstellen. Daher sollte ein Kapazitätsmechanismus durch angemessene Verfügbarkeitsbedingungen tatsächlich technologieoffen sein. Es braucht Maximalgrenzen für geförderte fossile Leistung sowie eine Emissionsobergrenze für den nationalen Kapazitätsmarkt, damit fossile Kraftwerke nicht bevorteilt und die Klimaschutzziele im Energiesektor nicht gefährdet werden. Zudem braucht es die Förderung einer technologieoffenen Teilnahme an Märkten für Systemdienst- und Regelleistungen.\r\nAlle nachfrageseitigen Flexibilitäten werden weiter erschlossen, um die Integration erneuerbarer Energien zu fördern und Kosten im Stromsystem zu senken. Dazu zählt der Ausbau von Elektrolyseuren, die Einführung flexibler Stromtarife für Privatkund:innen und eine Reform der Netzentgeltrabatte für Industrieanlagen. \r\n3.\tAusbau Erneuerbarer durch Bürokratieabbau und stabile Rahmenbedingungen sichern\r\nDer politischen Zielpfad für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2040 bleibt bestehen, an den Verbesserungen der letzten Jahre wird festgehalten. Folgende Stellschrauben helfen dabei, den Ausbau der Erneuerbaren stärker zu entbürokratisieren und zu beschleunigen: \r\n•\tDie Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) in nationales Recht hat Priorität, da die Vorgängerregelung bereits Ende Juni 2025 ausläuft. Diese Richtlinie kann Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien dauerhaft effizienter und schlanker gestalten.  \r\n•\tDie Flächenzielen und der Steuerungslogik aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bleiben bestehen. 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Um die Standardisierung in der Energiewende voranzutreiben, wird darüber hinaus einen bundeseinheitlichen Rahmen für finanzielle Beteiligungsgesetze der Bundesländer vorgegeben. \r\n•\tDie Stärkung der deutschen und europäischen Windindustrie hat hohe Priorität. Die beste Maßnahme zu Sicherung von Hersteller- und Zuliefererunternehmen ist ein kontinuierlicher Ausbau der installierten Leistung. Die nationale Umsetzung des Net-Zero-Industry-Act (NZIA) befördert dabei den Einsatz europäischer Anlagen und Komponenten tatsächlich, ohne den bürokratischen Aufwand zu erhöhen. \r\n\r\n4.\tNetzausbau fokussieren und Netzzugang optimieren\r\nDie Energiewende kann nur gelingen, wenn die Erneuerbaren-Energien-Anlagen auch zügig in das Netz integriert werden. \r\n•\tUm einen zügigen Netzanschluss zu erreichen, ist die Beschleunigung des Netzausbaus notwendig. Dieser muss sich dringend dem Tempo des Erneuerbaren-Ausbaus anpassen. \r\n•\tWeiterhin müssen Netzanschlussverfahren vereinfacht und standardisiert werden. Somit können Netzanschlüsse beschleunigt umgesetzt werden. Die Standardisierung und Vereinfachung von Netzanschlussprozessen zahlen auf die gewünschte Entbürokratisierung ein und wirken sich positiv auf die Kosten des Energiesystems aus. \r\n•\tWeiterhin wird die Digitalisierung der Stromnetze selbst vorangetrieben, um so die Integration erneuerbarer Energien, Speicher und Elektrofahrzeuge gestalten zu können. \r\n•\tEine weitere relevante Stellschraube stellt die Vereinfachung der Direktbelieferung von Industriekund:innen dar. Die Direktbelieferung stärkt Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Durch sie kann der Netzausbau vor Ort entlastet und Kosten sowie Umfang des Ausbaus der öffentlichen Netze reduziert werden. \r\n \r\nFazit: Die Grundlage für Wachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit durch langfristige Investitionssicherheit für erneuerbare Energien schaffen\r\nNur durch entschlossenes Handeln in den nächsten vier Jahren kann Deutschland die Klimaziele erreichen und eine führende Rolle in der globalen Energietransformation einnehmen. Diesen Weg gehen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam konsequent weiter. Dafür ist es notwendig, an den bisher erreichten Verbesserungen festzuhalten und an weiteren Fortschritten für die Transformation zu arbeiten. 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Durch sie kann der Netzausbau vor Ort entlastet und Kosten sowie Umfang des Ausbaus der öffentlichen Netze reduziert werden. \r\n \r\nFazit: Die Grundlage für Wachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit durch langfristige Investitionssicherheit für erneuerbare Energien schaffen\r\nNur durch entschlossenes Handeln in den nächsten vier Jahren kann Deutschland die Klimaziele erreichen und eine führende Rolle in der globalen Energietransformation einnehmen. Diesen Weg gehen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam konsequent weiter. Dafür ist es notwendig, an den bisher erreichten Verbesserungen festzuhalten und an weiteren Fortschritten für die Transformation zu arbeiten. Nur mithilfe der erneuerbaren Energien können wir eine kostengünstige und sichere Energieversorgung für die Zukunft erreichen. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004518","regulatoryProjectTitle":"Planung und Genehmigung für Windenergieanlagen/Repowering weiter verkürzen und entbürokratisieren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/71/75/546272/Stellungnahme-Gutachten-SG2506230025.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Erschwerte Windparkplanung durch restriktive Haltung der Bundeswehr: Bitte um Unterstützung für pragmatische Lösungen\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nder konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien trägt nicht zuletzt auch dazu bei, die Energiesicherheit und Energiesouveränität unseres Landes vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer Spannungen zu stärken. Alterric, ENERCON und JUWI setzen sich täglich für diese Energietransformation ein. An Dutzenden Standorten in Deutschland arbeiten über 8.500 Mitarbeiter:innen an der Entwicklung und Produktion von Windenergieanlagen und an dem Betrieb von Windparks an Land. \r\n\r\nLeider sehen wir uns derzeit mit massiven planungsrechtlichen Hürden konfrontiert, die aus ablehnenden Stellungnahmen der Bundeswehr resultieren. Im Zentrum steht dabei eine neue Praxis im Umgang mit dem § 16b Absatz 7 BImSchG, der Änderungsgenehmigungen für Windenergieanlagen regelt und ausweislich der Gesetzesbegründung der Beschleunigung und Erleichterung von Genehmigungsverfahren dienen soll. Der Umgang mit dieser Regelung führt aktuell dazu, dass selbst Windenergieprojekte, für die wir eingangs noch positive Rückmeldungen per Voranfrage seitens der Bundeswehr erhalten hatten, nun abgelehnt werden. Begründet wird dies ausschließlich aus Sorge vor möglichen (!) späteren Änderungsverfahren, bei denen die Bundeswehr aufgrund der Regelung zur Beschleunigung auch bei einer Erhöhung der Anlage um bis zu 20m nicht erneut beteiligt würde. Diese befürchtete Änderung könnte theoretisch dazu führen, dass die Anlagen in den Sicherheitsabstand militärischer Kursführungshöhen hineinragen. Praktisch ist diese Gefahr nicht gegeben, da kein Betreiber und keine Bank das Risiko eingehen werden, wider besseren Wissens gegen die zulässigen Abstände zu MVA-Gebieten zu verstoßen und eine Rückbauanordnung nach §16 LuftVG zu erhalten. \r\nDaher haben wir als Entwickler und Betreiber keinerlei Interesse, in diesen Fällen die Anlagenhöhen nachträglich mit dem Verweis auf § 16b Absatz 7 BImSchG zu erhöhen. Wir haben mit den Anlagentypen geplant, die vorab mit der Bundeswehr abgestimmt wurden, und auf dieser Grundlage alle notwendigen Gutachten für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zusammengestellt und eingereicht. \r\n\r\nIn Gesprächen mit der Bundeswehr (BAIUDBw) haben unsere Unternehmen jeweils mehrfach proaktiv konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet, um sicherheitsrelevante Belange zu wahren und zugleich die Realisierbarkeit unserer Projekte sicherzustellen:\r\n•\tFreiwillige Nebenbestimmungen zur Beschränkung der Anlagengesamthöhe im Genehmigungsbescheid, bzw. zu einer erneuten Beteiligung der Bundeswehr auch im Änderungsverfahren\r\n•\tPrivatrechtliche Verpflichtungen mit hohen Vertragsstrafen für den Fall einer Änderungsgenehmigung im Bereich des Sicherheitsabstands\r\n•\tVerweis auf bereits bestehende Rechte der Luftfahrtbehörden gem. § 16 LuftVG: Bauwerke, welche die zulässigen Höhen überragen, muss der Eigentümer auf eigene Kosten zurückbauen. \r\nTrotz all dieser Vorschläge beharrt die Bundeswehr in unseren Gesprächen weiter darauf, dass wir neue Genehmigungsanträge stellen für Anlagen, die 20 Meter niedriger sind, um dann einen Änderungsantrag nach §16b Abs. 7 Satz 3 zu stellen und die ursprüngliche Anlagenhöhe zu erreichen. Eine Stellungnahme im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, die sich gar nicht auf den Antragsgegenstand bezieht, sondern auf eine rein theoretisch mögliche nachträgliche Änderung, dürfte klar rechtswidrig sein. Außerdem ist dieses Verfahren in der Praxis eine vollkommen überflüssige bürokratische Hürde und teilweise auch gar nicht gangbar, denn sämtliche Gutachten für den Genehmigungsprozess müssten neu angepasst werden, was auch für die Genehmigungsbehörden mehr Aufwand bedeutet und die Projektplanungen erheblich verzögert. Zudem existiert in vielen Fällen kein Anlagentyp, der exakt 20 Meter niedriger ist und eine zertifizierte Typenprüfung besitzt. Der Hersteller der eigentlich geplanten Anlage wird genötigt, eine fiktive Anlage zu entwerfen, um dafür eine Genehmigung zu erhalten, die anschließend über §16b Abs. 7 BImSchG geändert wird. Die Genehmigung einer Anlage, die eigentlich gar nicht zur Realisierung geplant ist, scheint zudem auch rechtlich fragwürdig.  \r\n\r\nDurch die geschilderte Problematik sind aktuell mindestens dreißig unserer Projekte betroffen. Dabei handelt es sich insgesamt um mehr als 90 moderne Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 500 Megawatt. Diese Projekte könnten rechnerisch etwa 500.000 Haushalte mit 3 Personen mit günstigem und klimaneutralen Strom versorgen. Betroffen sind Projekte aus den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Diese Entwicklung gefährdet bundesweit den dringend benötigten Zubau an Windenergie und konterkariert gleichzeitig die Ziele der Bundesregierung in den Bereichen der Energiesicherheit, des Klimaschutzes und der wirtschaftlichen Standortqualität und Bürokratieabbau.\r\n \r\nDaher bitten wir Sie: Setzen Sie sich für eine gesetzliche Präzisierung im Bundesimmissionsschutzgesetz ein. Die Möglichkeit nachträglicher Anlagenänderungen (§ 16b BImSchG) sollte – insbesondere bei Höhenänderungen – zwingend an eine neue Zustimmungspflicht nach § 14 LuftVG gekoppelt werden. So ließe sich die berechtigte Schutzbedürftigkeit der Bundeswehr auch ausdrücklich verfahrensseitig sicherzustellen, ohne den Ausbau der Windenergie faktisch auszubremsen. Auch die Bundesländer unterstützen diese Lösung mit einem Beschluss auf der Energieministerkonferenz vom 23. Mai 2025. \r\n\r\nWir sind überzeugt: Landesverteidigung und Energiewende müssen gemeinsam gedacht und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Dafür braucht es jetzt eine klare politische Leitentscheidung.\r\n\r\nFür ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004519","regulatoryProjectTitle":"Strommarktdesign, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien dauerhaft sichert","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7a/3b/342738/Stellungnahme-Gutachten-SG2408120006.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wettbewerbsfähige Strompreise für die Industrie durch stabile Finanzierungsbedingungen für den Ausbau der Windkraft ermöglichen\r\n \r\nherzlichen Dank für den wertvollen Austausch auf unserem Alterric-Stand am Rande des BDEW-Kongress Anfang Juni. Uns verbindet das Ziel, eine wettbewerbsfähige und klimaneutrale Versorgung unseres In-dustriestandortes sicherzustellen. \r\n\r\nBis 2030 kann der Börsenstrompreis auf 60 Euro je Megawattstunde sinken. Dieser Preis wurde im 1. Quartal an  der Energiebörse in Leipzig gehandelt – also von den entsprechenden Marktteilnehmenden erwartet. Die deutsche Industrie braucht ein verlässliches Preisniveau in dieser Größenordnung für ihre nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Eine Voraussetzungen ist unabdingbar, damit sich 60 €/MWh einstellen: Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss bis 2030/2035 wie im EEG vorgesehen realisiert werden, weil nur so die (bedingt durch Brennstoff- und CO2-Kosten) teuren konventionellen Kraftwerke nur wenige Stunden eingesetzt werden und der Hauptbeitrag durch die operativ preisgünstigen Erneuerbaren geleistet wird. Die wesentlichen Hebel dafür sind die schnelle Abdeckung der Kapital- und  Finanzierungskosten. Je geringer diese ausfallen und je schneller Kredite abbezahlt werden können, desto umfassender wirken die marginalen Erzeugungskosten der Erneuerbaren preissenkend am Markt. \r\nEin effizientes Strommarktdesign ist die notwendige Grundlage für den Ausbau der Erneuerbaren und eine Senkung der Finanzierungskosten. Das Strommarktdesign muss Risiken im Anlagenbetrieb absichern und so „refinanzierungsfähige (bankable)“ Konditionen für die Finanzierung der erforderlichen jährlichen Inves-titionen von 50 Milliarden Euro bis 2030 ermöglichen. Durch die Absicherung von Preisrisiken mit dem EEG sind im Windenergiesektor derzeit Fremdfinanzierungsquoten von etwa 90 Prozent möglich. Eine geringe Eigenkapitalquote und ein verlässliches Risikoprofil ermöglichen Unternehmen, zügig neue Projekte zu finanzieren und weiteres privates Kapital zu hebeln. \r\nDie anstehende Strommarktreform muss kluge Rahmenbedingungen setzen, die den Investitionshochlauf nicht unterbrechen. „Bankfähig” bleiben Wind-, Solar- und Speicherprojekte, wenn die Risikoabsicherung stabil und umfassend ist. Das gilt für öffentliche Differenzkontrakte (CfDs), ebenso wie für notwendige staatliche Garantien beim Abschluss von PPAs zwischen Unternehmen. Durch staatliche Absicherungen können die Finanzierungskosten ohne hohe tatsächliche monetäre Förderung auf einem deutlich niedrige-ren Niveau gehalten werden. So kann auch weiterhin privates Kapital für die Transformation gehebelt werden. Durch ergänzende staatliche Förderungen für die Erzeugung oder Investitionskostenzuschüsse können der Strompreis weiter gesenkt und auch der Ausbau auf Standorten mit unterdurchschnittlichen Windkonditionen sichergestellt werden.\r\n\r\nMit der KfW hätte der Staat einen weiteren Hebel, um die Finanzierungskosten zu senken. Allerdings liegt der angebotene KfW-Zinssatz aktuell bei etwa 5,5 Prozent und ist damit nicht marktfähig, denn einige Privatbanken bieten Zinssätze von 4,5 Prozent. Jedoch ist die Zahl von Banken begrenzt, die Finanzierun-gen für Windenergie an Land anbieten. Banken ohne größeres Einlagengeschäft sind in ihren Finanzie-rungsmöglichkeiten beschränkt, auch aufgrund des schlechten Risiko-Rendite-Profils der erneuerbaren Energien und den langen Amortisationsdauern und späten Cashrückflüssen. Der Staat kann diesen Kapital-Engpass auf der einen Seite durch attraktivere öffentliche Zinsangebote absenken, ohne den Staatshaus-halt langfristig zu belasteno; auf der anderen Seite können zusätzliche Fremdkapitalgeber in die Lage versetzt werden, günstige Zinskonditionen anzubieten, indem etwa erforderliche Eigenkapitalunterlegungen für Energiewende-Investitionen reduziert werden und staatliche (Teil-)Absicherungen das Rendite-Risiko-Profil verbessern. Diese Maßnahmen würden Kapital-Engpässe erheblich auflösen und die im Strompreis enthaltenen Finanzierungskosten weiter senken. \r\n\r\nEin zusätzlicher Weg, um Finanzierungskosten zu senken und Anlagen schnell zu amortisieren, wäre eine Optimierung von Erlösströmen mit verkürzten Abschreibungsdauern. Dieser Weg brächte spart langfristig auch öffentliche Kosten. Anstatt wie bislang über 20 Jahre, könnte ein Windpark beispielsweise über fünf Jahre mit deutlich höherer Vergütung oder Investitionszuschuss gefördert und damit zügig refinanziert werden. Das würde sehr schnell eine große Zahl abgeschriebener Anlagen in die Lage bringen, zu günsti-gen Marginalkosten ohne Finanzierungskosten ihren Strom anzubieten. Nach den ersten fünf Jahren könn-te die staatliche Grundvergütung deutlich absinken. Im Modell der CfD-Förderung könnte der Staat dann ab dem sechsten Jahr Mehrerträge erwirtschaften, weil der erwartbare Börsenstrompreis voraussichtlich über dem Förderniveau des CfD liegen würde und die Differenzerlöse zurückgezahlt werden. Über die gesamten 20 Jahre würde die öffentliche Hand in diesem Szenario weniger Steuergeld für die Förderung einer Anlage einsetzen müssen als bei einer gleichmäßigen Förderzahlung über zwanzig Jahre. \r\n\r\nWir von Alterric arbeiten täglich für eine klimaneutrale und kosteneffiziente Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Wir industrialisieren und skalieren die Entwicklung neuer Projekte mit einem Investitionsvolumen von mehreren Milliarden Euro, beschleunigen die in unserer Hand liegenden Planungs-schritte, optimieren kontinuierlich den Betrieb unserer 1.200 Windenergieanlagen, vermarkten erfolgreich PPAs an Unternehmen und planen für Systemstabilität durch die Kombination von Windparks mit Freiflä-chen-Photovoltaik und Speichern. \r\n\r\nDurch politischen Rückenwind und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen lassen sich diese Ziele umso schneller erreichen. Meine Überlegungen dazu habe ich hier nur skizziert. Es würde mich freuen, wenn wir in einem weiteren persönlichen Austausch die notwendigen Bedingungen für günstige Strompreise, die den Erfolg unseres Wirtschaftsstandorts im internationalen Wettbewerb absichern, weiter vertiefen können. Günstige Energie – in den vergangenen Jahrzehnten aus Kohle und Kernkraft – gehörte neben der Sicherheit und den stabilen Rahmenbedingungen zum deutschen Erfolgsmodell für Wirtschaft und Wohl-stand. Dies gilt es wieder herzustellen und aufzubauen.\r\nGerne lade ich Sie auch jederzeit in unseren Alterric-Bürostandorten in Berlin oder Nordrhein-Westfalen, dem Besuch zu einem unserer Windparks, oder der Besichtigung unserer Leitwarte in Oldenburg ein. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n \r\nDr. Frank May\r\nGeschäftsführer\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004519","regulatoryProjectTitle":"Strommarktdesign, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien dauerhaft sichert","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/03/a6/540335/Stellungnahme-Gutachten-SG2505190011.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Versorgung durch erneuerbare Energien sicherstellen \r\n\r\nEmpfehlungen für die nächste Legislaturperiode \r\n\r\nWachstum, Wohlstand und die langfristige industrielle Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands werden durch eine bezahlbare, stabile und klimaneutrale Energieversorgung ermöglicht. Für diese Energieversorgung sind erneuerbare Energien das Fundament. Durch ihre Dezentralität tragen sie zur regionalen Wertschöpfung und der Resilienz unseres Energiesystems bei. Rund 200.000 Menschen arbeiten in Deutschland im Bereich der Wind- und Solarenergie. \r\nDer Anteil der erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung lag 2024 bei über 60 Prozent. Durch einen starken Erneuerbaren-Zubau liegt der Strompreis bereits wieder deutlich unter dem Niveau vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Mit dem aktuellen Hochlauf beim Ausbau der Wind- und Solarenergie ist das Ziel von 80 Prozent der Stromversorgung bis 2030 aus Erneuerbaren in Reichweite. \r\n\r\nDamit kann Deutschland seinen Transformationsvorsprung in wirtschaftlichen Wohlstand verwandeln. Die neue Bundesregierung sollte sich zu diesem Ziel bekennen, den erreichten Aufschwung aufrechterhalten und durch stabile Rahmenbedingungen für den Erfolg der Energietransformation sorgen. Dieses Papier nennt politische Maßnahmen, die dafür in der nächsten Legislaturperiode entscheidend sind:\r\n\r\n1.\tStromkosten senken: Mehr Angebot, Effizienz weniger Steuern und Entgelte\r\nIm europäischen Vergleich sind die Stromkosten für Unternehmen, Gewerbekund:innen und insbesondere für private Haushalte in Deutschland besonders hoch. Dabei machen Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte etwa drei Viertel des Endkundenpreises aus. Günstige Strompreise sind wichtig: sie entlasten die privaten Haushalte, stärken die Wettbewerbsfähigkeit und tragen zu Klimaschutz und Energieeffizienz bei. Für die Strompreisreduzierung schlagen wir folgende politische Maßnahmen vor: \r\n•\tDie Börsenstrompreise werden durch ein höheres Stromangebot reduziert – also den konsequenten Ausbau von erneuerbaren Energien, in Kombination mit Speichern, als günstigster Energiequelle.  \r\n•\tDie Stromsteuer wird auf das europäische Minimum gesenkt. \r\n•\tDie Netzentgelte müssen mindestens auf einem stabilen Niveau gehalten werden. Sie sinken grundsätzlich, wenn die Stromnachfrage steigt. Durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt können Netzentgelte kurzfristig stabilisiert werden. \r\n•\tIm Hinblick auf eine potenzielle neue Entgeltsystematik müssen Folgen und Wechselwirkungen möglicher Maßnahmen analysiert und berücksichtigt und dazu einen transparenten Prozess eingeleitet werden, an dem Netznutzer:innen, Verbraucher:innen sowie die Wissenschaft beteiligt werden.\r\n•\tDynamische Marktsignale müssen gestärkt werden. Solche Marktsignale werden in einem auf Flexibilität basierten Energiesystem wichtiger. Die einheitliche deutsch-luxemburgische Strompreiszone bleibt dagegen erhalten. Eine Teilung hätte hohe Systemumstellungskosten sowie eine erhebliche und dauerhafte Investitionsunsicherheit zur Folge. \r\n•\tDie Kosten für den Umbau des Stromsystems werden durch einen Fokus auf die Prinzipien Markt, Effizienz und, wo nötig, staatliche Absicherungen reduziert. Dazu zählen beispielsweise eine konsequente Entbürokratisierung, die Nutzung von Flexibilitäten und zeitlich dynamischen Marktsignalen auch auf der Nachfrageseite sowie ein effizienter Netzausbau. \r\nDurch intelligente Änderungen am Strommarktdesign werden die EEG-Differenzkosten noch weiter reduziert. \r\n \r\n2.\tEin neues, marktorientiertes Strommarktdesign als Grundlage für eine klimaneutrale und wettbewerbsfähige Energieversorgung \r\nFür eine Reform des Strommarkts müssen die Weichen zeitnah gestellt werden, die den Markt auf 100 % erneuerbare Energien ausrichten und dauerhafte und langfristige Investitionssicherheit schaffen. Der Investitionsrahmen für Erneuerbare muss auch wegen europarechtlicher Vorgaben bis 2027 reformiert werden. Um den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien sicherzustellen, braucht es einen klugen Mix aus Politikinstrumenten. Die CO2-Bepreisung spielt dabei eine wichtige Rolle, kann aber nicht das einzige Instrument sein. Daher kann ein staatlicher Investitionsrahmen für Neuanlagen Anreize zum markt- und systemdienlichen Anlagendesign und -betrieb verstärken und den Mechanismus der bisherigen EEG-Förderung ablösen:\r\n•\tAls Zielsystem für eine langfristige Absicherung in den 2030er Jahren wird eine Kapazitätszahlung (als Investitionskostenzuschuss) weiter geprüft. \r\n•\tDie EU-rechtlich notwendige Erlösabschöpfung soll Marktsignale nicht verzerren, aber gleichzeitig unbürokratisch und nach kalkulierbaren Kriterien erfolgen. \r\n•\tEin grundsätzliches Maß an staatlicher (Preis-)Absicherung bleibt für neue Windparks an Land und Freiflächen-Solaranlagen garantiert, damit Kapitalkosten nicht unnötig steigen und Projekte bankfähig bleiben. \r\n•\tBei größeren Systemumstellungen im Investitionsrahmen ist ein verlässlicher Übergang elementar. Denn Windenergieprojekte, die im Jahr 2027 an einer Ausschreibung teilnehmen, sind schon im Jahr 2024 in die Genehmigungsplanung gegangen. Gleichzeitig ist es angesichts der Projektlaufzeiten wichtig, frühzeitig die Rahmenbedingungen für die Absicherung und Finanzierung des Ausbaus nach 2030 zu kennen. Für den Übergangszeitraum zwischen 2027 und dem Beginn der 2030er Jahre muss deshalb ein Investitionsrahmen festlegt werden, der sich stärker am bestehenden Marktprämienmodell orientiert. \r\nIn allen Fällen bleiben Wechselmöglichkeiten zwischen gefördertem und marktlichem Segment für erneuerbare Energien erhalten, damit ein möglichst großer Teil des Zubaus erneuerbarer Kapazitäten über den Markt finanziert werden kann. Dabei ist der Erhalt des aufkommenden Power-Purchase-Agreements-Marktes (PPA) von hoher Bedeutung. Ohne mindestens einmalige Wechselmöglichkeit vom marktlichen ins geförderte Segment (serielle Finanzierung) würde der aufkommende Markt für PPAs austrocknen. \r\nDer Markt für langfristige PPAs über Absicherungsinstrumente wird gestärkt, etwa durch Ausfallbürgschaften für das (geringe) Risiko eines Zahlungsausfalls des PPA-Kunden. Damit können deutlich mehr Unternehmen Zugang zu günstigem PPA-Strome erhalten, bei geringen staatlichen Mehrkosten.  \r\nUm die Versorgungssicherheit zu stärken, wird ein Kapazitätsmarkt zeitnah eingeführt. Als Produktions-Signal bleibt das Merit-Order-Prinzip an den Strombörsen aber unerlässlich. Neben Gas- und Wasserstoffkraftwerken, Wasserkraftwerken, Batteriespeichern, Bioenergieanlagen und flexiblen Lasten können auch die Windenergie sowie Hybridkraftwerke mit kombinierter Einspeisung aus Wind- und Solarenergie steuerbare Kapazitäten bereitstellen. Daher sollte ein Kapazitätsmechanismus durch angemessene Verfügbarkeitsbedingungen tatsächlich technologieoffen sein. Es braucht Maximalgrenzen für geförderte fossile Leistung sowie eine Emissionsobergrenze für den nationalen Kapazitätsmarkt, damit fossile Kraftwerke nicht bevorteilt und die Klimaschutzziele im Energiesektor nicht gefährdet werden. Zudem braucht es die Förderung einer technologieoffenen Teilnahme an Märkten für Systemdienst- und Regelleistungen.\r\nAlle nachfrageseitigen Flexibilitäten werden weiter erschlossen, um die Integration erneuerbarer Energien zu fördern und Kosten im Stromsystem zu senken. Dazu zählt der Ausbau von Elektrolyseuren, die Einführung flexibler Stromtarife für Privatkund:innen und eine Reform der Netzentgeltrabatte für Industrieanlagen. \r\n3.\tAusbau Erneuerbarer durch Bürokratieabbau und stabile Rahmenbedingungen sichern\r\nDer politischen Zielpfad für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2040 bleibt bestehen, an den Verbesserungen der letzten Jahre wird festgehalten. Folgende Stellschrauben helfen dabei, den Ausbau der Erneuerbaren stärker zu entbürokratisieren und zu beschleunigen: \r\n•\tDie Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) in nationales Recht hat Priorität, da die Vorgängerregelung bereits Ende Juni 2025 ausläuft. Diese Richtlinie kann Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien dauerhaft effizienter und schlanker gestalten.  \r\n•\tDie Flächenzielen und der Steuerungslogik aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bleiben bestehen. Der bereits laufende Prozess braucht stabile Rahmenbedingungen, um Planungsbehörden keinen Mehraufwand zu verursachen und um Projektentwicklern Investitionssicherheit zu geben. \r\n•\tInsgesamt wird in allen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren und insbesondere beim Natur- und Artenschutz den weiteren notwendigen Fortschritt von Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung forciert. Hier besteht enormes Potenzial zur Verfahrensbeschleunigung sowie zur Entlastung von Personal in den Behörden. \r\n•\tAuf geeigneten Forststandorten (insb. Nadel- und Mischwälder, Kalamitätsflächen) wird die Nutzung der Windenergie weiterhin verantwortungsvoll ermöglicht, auch als Beitrag zum ökologischen Waldumbau.\r\n•\tDie neu geschaffenen Regelungen der finanziellen Beteiligung von Kommunen an den erneuerbaren Energien nach § 6 EEG werden beibehalten, aber die bürokratischen Anforderungen daran reduziert. Um die Standardisierung in der Energiewende voranzutreiben, wird darüber hinaus einen bundeseinheitlichen Rahmen für finanzielle Beteiligungsgesetze der Bundesländer vorgegeben. \r\n•\tDie Stärkung der deutschen und europäischen Windindustrie hat hohe Priorität. Die beste Maßnahme zu Sicherung von Hersteller- und Zuliefererunternehmen ist ein kontinuierlicher Ausbau der installierten Leistung. Die nationale Umsetzung des Net-Zero-Industry-Act (NZIA) befördert dabei den Einsatz europäischer Anlagen und Komponenten tatsächlich, ohne den bürokratischen Aufwand zu erhöhen. \r\n\r\n4.\tNetzausbau fokussieren und Netzzugang optimieren\r\nDie Energiewende kann nur gelingen, wenn die Erneuerbaren-Energien-Anlagen auch zügig in das Netz integriert werden. \r\n•\tUm einen zügigen Netzanschluss zu erreichen, ist die Beschleunigung des Netzausbaus notwendig. Dieser muss sich dringend dem Tempo des Erneuerbaren-Ausbaus anpassen. \r\n•\tWeiterhin müssen Netzanschlussverfahren vereinfacht und standardisiert werden. Somit können Netzanschlüsse beschleunigt umgesetzt werden. Die Standardisierung und Vereinfachung von Netzanschlussprozessen zahlen auf die gewünschte Entbürokratisierung ein und wirken sich positiv auf die Kosten des Energiesystems aus. \r\n•\tWeiterhin wird die Digitalisierung der Stromnetze selbst vorangetrieben, um so die Integration erneuerbarer Energien, Speicher und Elektrofahrzeuge gestalten zu können. \r\n•\tEine weitere relevante Stellschraube stellt die Vereinfachung der Direktbelieferung von Industriekund:innen dar. Die Direktbelieferung stärkt Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Durch sie kann der Netzausbau vor Ort entlastet und Kosten sowie Umfang des Ausbaus der öffentlichen Netze reduziert werden. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0004519","regulatoryProjectTitle":"Strommarktdesign, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien dauerhaft sichert","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2b/9e/546274/Stellungnahme-Gutachten-SG2506230023.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, das Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz zu überprüfen, „unter anderem hinsichtlich unwirtschaftlicher Schwachwind-Standorte“. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, um auf die zentrale Bedeutung des Referenzertragsmodells (REM) für einen ausgewogenen und effizienten Ausbau der Windenergie in ganz Deutschland hinzuweisen – auch in Süddeutschland.\r\n\r\nDas REM schafft faire Rahmenbedingungen für alle Standorte in den bundesweiten EEG-Ausschreibungen. Die sogenannten Schwachwindstandorte erhalten in der Konsequenz zwar eine etwas höhere Vergütung, welche die schwächeren Windverhältnisse teilweise kompensiert. Dies wird aber durch den volkswirtschaftlichen Mehrwert dieser sogenannten Schwachwind-Standorte wettgemacht: Ein dezentraler Windenergieausbau führt zu einer gleichmäßigeren Windstromerzeugung, stärkt die Netzstabilität und mindert die Kosten für Redispatch und Netzausbau. Ohne eine standortbezogene Kalibrierung der Förderung würden Projekte an guten Windenergiestandorten zudem eine höhere Vergütung erhalten, als für deren Wirtschaftlichkeit notwendig wäre. Mit dem jetzigen System werden öffentliche Gelder zur Absicherung der Projekte also sehr zielgerichtet verteilt.  \r\n\r\nEine Reduzierung des Ausgleichs für Schwachwindstandorte unterhalb von 60 oder 50 Prozent Standortgüte würde den Windenergieausbaus in Süddeutschland massiv gefährden. Alterric plant aktuell 14 Projekte mit gut 500 Megawatt in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Südhessen. Die durchschnittliche Standortgüte für diese Vorhaben liegt bei gut 53 Prozent. Wenn solchen Projekte von Alterric und anderen Unternehmen nicht mehr realisiert würden, sind die Energiewende-Ziele süddeutscher Bundesländer in Gefahr und auch der Industrie im Süden fehlte es kostengünstigen Energiequellen für mögliche Direkstrombelieferungen. Gleichzeit müssten im Norden deutlich mehr Flächen ausgewiesen und Anlagen gebaut werden – das gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende. Zudem setzt auch das heutige REM auf individueller Projektebene alle Anreize zu einer kosteneffizienten Auslegung der Windparks in Süddeutschland, wie unsere anliegenden Berechnungen zeigen. \r\nDas REM funktioniert also heute schon sehr gut und effizient. Natürlich lässt es sich aber auch noch weiter optimieren. Mit Blick auf die Kosteneffizienz empfehlen wir hier, sich tatsächlich auf die guten Windenergiestandorte in Norddeutschland zu konzentrieren. Hier fördern es die aktuellen Anreize im REM, die Windkraftanlagen auf den Flächen relativ dicht aneinander zu stellen. Das maximiert den Energieertrag auf der gegebenen Fläche, aber führt zu geringeren Volllaststunden, einer kürzen Lebensdauer der Anlagen und etwas höheren Stromgestehungskosten (vgl. ebenfalls unsere anliegenden Berechnungen). \r\n\r\nEine feinjustierte Anpassung des REM für Starkwind-Standorte kann also sinnvoll sein – allerdings sollte diese Anpassung gezielt, mit Augenmaß und ausreichend Vorlaufzeit erfolgen. Denn Windprojekte haben lange Planungsdauern und das Parklayout steht schon einige Jahre vor der Teilnahme in den EEG-Ausschreibungen fest. Kurzfristige Eingriffe können daher auch zu erheblichem Mehraufwand für die Behörden vor Ort für Anträge auf Um- und Neugenehmigungen führen und bestehende Investitionsplanungen für die Energietransformation gefährden. Wir plädieren daher auch dafür, jede Anpassung des REM gesamtheitlich im Kontext eines langfristigen Investitionsrahmens für die 2030er Jahre einzubetten. Hier brauchen wir frühzeitige Klarheit über die Investitionsbedingungen für die Windenergie – im ganzen Land, von Nord bis Süd. \r\n\r\nFür Rückfragen oder einen Gedankenaustausch zu diesem Thema stehen ich und mein Team Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Für die anstehenden energie- und klimapolitischen Weichenstellungen in dieser Legislaturperiode wünsche ich Ihnen eine gute Hand und ein gutes Gelingen. Diese Weichenstellungen sind die Grundlage, um Wachstum, Wohlstand und die langfristige industrielle Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf lange Sicht zu sichern. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-05-12"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}