{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:14:16.046+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R003154","registerEntryDetails":{"registerEntryId":39224,"legislation":"GL2024","version":13,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003154/39224","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ae/ec/414003/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R003154-2024-06-25_14-57-50.pdf","validFromDate":"2024-06-25T14:57:50.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-30T14:05:56.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-06-25T14:50:36.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-25T14:57:50.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-09T01:49:53.000+01:00","lastUpdateDate":"2024-06-25T14:57:50.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":39224,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003154/39224","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-25T14:57:50.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-30T14:05:56.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Klarna Bank AB, German Branch","legalFormType":{"code":"OTHER_ASSOCIATION_OF_PERSONS","de":"Sonstige Personenvereinigungen","en":"Other associations of persons"},"legalForm":{"code":"LF_OTHER_INTERNATIONAL","de":"Andere Rechtsform nach anderem als deutschem Recht","en":"Other legal form according to other than German law","legalFormText":"Rechtsform ausländischen Rechts HRB  "},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4922166950100","emails":[{"email":"mirian.breuer@klarna.com"},{"email":"global.pa@klarna.com"}],"websites":[{"website":"https://www.klarna.com/de/"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Chausseestraße ","streetNumber":"117","zipCode":"10115","city":"Berlin  ","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Petersen","firstName":"Björn","function":"Branch Manager","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Shaer","firstName":"Yaron","function":"Branch Manager","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Breuer","firstName":"Mirian ","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Coleman Opperman","firstName":"Flora","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Soussan","firstName":"Josy","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Seaman","firstName":"Luke","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Bitkom e. 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Mehr als 550.000 Einzelhändler weltweit nutzen die innovativen Technologie- und Marketinglösungen von Klarna.\r\n\r\nIn Europa bieten unsere Produkte Verbraucher*innen und Einzelhändlern je nach ihren Bedürfnissen eine Auswahl. Ob sofortige Zahlung mit \"Pay Now\" oder bis zu 30 Tage später Zahlen mit \"Pay in 30\" oder Aufteilung der Kosten in überschaubare, zinsfreie Monatsraten mit \"Pay in 3\". Wir bieten über 100 Millionen europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl.\r\n\r\nKlarna glaubt an eine Regulierung für die Gesellschaft nach drei Hauptprinzipien:\r\n\r\n1. Mobilität und Auswahl: Verbraucher*innen sollten in der Lage sein, per Mausklick zu günstigeren Anbietern zu wechseln, wodurch die Anbieter gezwungen werden, die Qualität und den Wert ihrer Dienstleistungen zu steigern und die Privatsphäre zu schützen.\r\n\r\n2. Ergebnisorientiert: Eine präskriptive Regulierung hat keinen echten Kundennutzen gebracht, sondern gelegentlich das Gegenteil bewirkt. Die Festlegung ehrgeiziger Ergebnis-KPIs und die Ermöglichung von Innovationen durch die Anbieter, um diese Ziele zu erreichen, gewährleisten die Sicherheit der Verbraucher*innen und fördern gleichzeitig einen gesunden Wettbewerb.\r\n\r\n3. Proportionalität: Regulierung sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Verbraucherrisiko stehen – für ein Produkt mit hohen Gebühren und Zinsen sollten strengere Anforderungen gelten, die Anbieter zwingen, die langfristige Sicherheit und das Wohlergehen der Verbraucher*innen in den Vordergrund zu stellen.\r\n\r\nKlarna hat ein “Policy & Government Relations” Team,  dass sich speziell mit politischen und regulatorischen Fragen beschäftigt, mit Schwerpunkt auf Verbraucherkrediten, Payments, Banken- und KI-Regulierung. Zu den Aktivitäten des Team gehören die Formulierung politischer Positionen zu wichtigen Gesetzen und deren Austausch mit relevanten Stakeholdern, die aktive Mitarbeit in Fachorganisationen, die Kontaktaufnahme mit wichtigen politischen Stakeholdern aus dem Parlament und relevanten Ministerien sowie die Organisation von Veranstaltungen, die Klarna mit politischen Stakeholdern und Organisationen zusammenbringen sollen. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Klarna Position - BDSG Art. 37a\r\n\r\nKlarna begrüßt den neuen Gesetzesvorschlag nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-634/21, um eine klare Rechtsgrundlage für das Scoring durch Auskunfteien in Deutschland zu schaffen. Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die DSGVO (EU-Verordnung 2016/679) bereits Regeln festlegt, die sicherstellen, dass Kreditauskunfteien nur personenbezogene Daten verarbeiten, die angemessen, relevant und auf das für den beabsichtigten Zweck erforderliche Maß beschränkt sind. Dieser Grundsatz, der als Grundsatz der Datenminimierung bekannt ist, wird in Artikel 5(1)(c) der DSGVO dargelegt. Artikel 5(1)(a) der DSGVO schreibt außerdem vor, dass die Verarbeitung nach Treu und Glauben erfolgen muss, was eine weitere Beschränkung für Kreditbüros darstellt, die gewünschten Daten für Bonitätsprüfungen zu verwenden.\r\n\r\nIn Anbetracht dieser Grundsätze der DSGVO sollten weitere nationale Beschränkungen wie das Verbot der Verarbeitung des Namens, der Informationen aus sozialen Netzwerken, der Adresse oder der Bankverbindung der betroffenen Person nicht erforderlich sein. Zusätzliche nationale Ausnahmeregelungen, wie die in Art. 37a, behindern den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten in unangemessener Weise und beeinträchtigen den EU-Binnenmarkt.\r\nKlarna ist der Ansicht, dass die neuen Regeln eindeutig nur dann gelten sollten, wenn Artikel 22 (2)(a) und (c) DSGVO nicht einschlägig sind, um Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit zu vermeiden. Darüber hinaus sollten die Regeln nur für Bonitätsbewertungen (Kreditwürdigkeitsprüfung) gelten, da die Datenkategorien, deren Verwendung beschränkt werden soll, für andere, derzeit nicht absehbare Arten der Datenverarbeitung, wie z. B. Betrugsbekämpfung, von großer Relevanz sein könnten. Im Falle von Betrug beim Online-Shopping ist die Möglichkeit der Nutzung von Adressdaten relevant. Wenn sich beispielsweise die Adresse eines Kunden unmittelbar vor einem hochpreisigen Kauf ändert, kann dies ein wichtiger Betrugsindikator sein.\r\n\r\nSchließlich ist es in Fällen nicht möglich, sich immer auf die Zustimmung zur Datenverarbeitung zu verlassen, z. B. bei Bonitätsprüfungen. Der Grund dafür ist, dass eine solche Einwilligung nicht \"freiwillig\" gegeben werden kann, wie es die DSGVO vorschreibt. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist nicht fakultativ, sondern durch andere Vorschriften wie die Verbraucherkreditrichtlinie von Kreditgebern vorgeschrieben.\r\n\r\nKlarna stützt seine Kreditwürdigkeitsprüfung nicht auf ein berechtigtes Interesse. Wenn Klarna mit einer betroffenen Person einen Verbraucherkreditvertrag abschließt, stützt sich das Unternehmen bei der Bonitätsprüfung auf Artikel 22(2)(a) DSGVO. Klarna nutzt jedoch auch Angaben von Kreditbüros, zusätzlich zu unseren eigenen Daten, um auf ein breiteres Spektrum von Datenquellen zuzugreifen. Kreditbüros wiederum stützen sich bei der Durchführung und Weitergabe von Kreditwürdigkeitsprüfungen auf ein berechtigtes Interesse. Die neuen Beschränkungen für Kreditbüros werden sich daher indirekt auch auf die Kreditanbieter auswirken. Wenn die Kreditbüros beschließen, eine Zustimmung zu verlangen, bedeutet dies, dass die Verantwortung für die Einholung dieser Zustimmung bei der Verbraucher*in an die Kreditgeber weitergegeben wird. Dies könnte für kleinere Kreditgeber eine besondere Herausforderung darstellen, da sie bei der Beschaffung angemessener Informationen stärker auf die Kreditbüros angewiesen sind.\r\n\r\nZunächst weist Klarna darauf hin, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Einbeziehung von Geschlecht und Alter bei Profiling bereits einschränkt. Solche Daten dürfen nur verwendet werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, etwa zur Gefahrenabwehr, Schadensverhütung oder für ähnliche Zwecke.\r\n\r\nDiese Gesetzgebung in Verbindung mit den oben zitierten Grundsätzen der DSGVO bietet bereits einen wesentlichen und hohen Schutz gegen eine missbräuchliche Nutzung.\r\nKlarna macht die Beurteilung der Kreditwürdigkeit nicht von Alter oder Geschlecht abhängig. Es gibt jedoch zahlreiche andere potenzielle Anwendungen, bei denen z. B. das Alter eine Rolle spielen könnte. Zum Beispiel die Einführung strengerer technischer Sicherheitsvorkehrungen für ältere Verbraucher*innen, um Betrug zu verhindern, wie etwa \"Warnmeldungen\" auf Websites mit hohem Betrugsaufkommen, oder die Verhinderung der Anhäufung übermäßiger Schulden durch Aufklärung bei jüngeren Verbrauchern, um sicherzustellen, dass alle geplanten Ausgaben erschwinglich sind.\r\nDaher ist Klarna der Ansicht, dass die Aufnahme von Alter und Geschlecht in die Liste der nicht zu verwendenden Daten im vorgeschlagenen § 37a BDSG-E nicht zielführend und notwendig ist, um einen angemessenen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Darüber hinaus könnte sich eine solche Aufnahme nachteilig auswirken, insbesondere wenn der Anwendungsbereich des § 37a BDSG-E über die Kreditwürdigkeitsprüfung hinausgeht und auch andere Arten des Scorings, wie z. B. die Bewertung des Betrugsrisikos, einschließt.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-06"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}