{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:09:45.042+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R003124","registerEntryDetails":{"registerEntryId":51844,"legislation":"GL2024","version":7,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003124/51844","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/b2/499758/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R003124-2025-03-28_21-50-55.pdf","validFromDate":"2025-03-28T21:50:55.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-03-28T21:50:55.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-08-20T14:22:17.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-08T12:16:36.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-03-28T21:50:55.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":51844,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003124/51844","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-28T21:50:55.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":43117,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R003124/43117","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-08-20T14:22:17.000+02:00","validUntilDate":"2025-03-28T21:50:55.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Grofor e.V. ","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+49403698790","emails":[{"email":"info@grofor.de"}],"websites":[{"website":"www.grofor.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Adolphsplatz ","streetNumber":"1 ","zipCode":"20457","city":"Hamburg ","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Meyer","firstName":"Björn","function":"Vorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Düsing ","firstName":"Bastian","function":"Stell. Vorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Henkel","firstName":"Roland","function":"Stell. 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Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Rahmenbedingungen, die für die unternehmerische Tätigkeit der Mitglieder von großer Bedeutung sind. Wichtige Themen für den Verband sind die Agrarwirtschaftspolitik, Außenhandel, Zollfragen, Bürokratieabbau, sowie Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. 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Es fehlt eine konkrete Auflistung der vorzulegenden Informationen sowie ein ausgereiftes IT-System für die Millionen von Datensätzen zur Nachweispflicht. Weil die EU-Kommission fast alle entscheidenden Anwendungsfragen bisher nicht klären konnte, droht der Wirtschaft nicht mehr ausreichend Zeit für die praxisnahe Umsetzung der neuen Bestimmungen zu bleiben. Der Grofor lehnt den geplanten Aufbau eines sehr bürokratischen Berichts- und Kontrollsystems ab, das jedem Erzeuger eine individuelle Registrierungspflicht mit einem ausufernden Erklärungswesen verordnet und wirbt für eine Verschiebung des Inkrafttretens und für unbürokratische Lösungen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000278","title":"Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten","printingNumber":"239/21","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0239-21.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten/275852","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Begleitung der Umsetzung des Gesetzesvorhabens mit dem Fokus auf praxisgerechte Lösungen für die betroffenen Unternehmen und möglichst unbürokratische Abläufe","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000280","title":"Richtlinie für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in der Europäischen Union (CSDDD)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Grofor unterstützt die Haltung derjenigen EU- Mitgliedsstaaten, die die Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie aufgrund zu hoher Belastungen für die Wirtschaft abgelehnt haben und wird sich jetzt für praxisgerechte Lösungen bei der Umsetzung einsetzen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011066","title":"Neue Züchtungstechniken (NZT) - Wissenschaftliche Erkenntnisse beachten, weltweiten Handel ermöglichen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der GROFOR unterstützt wissenschaftsbasierte Regelungen zum Umgang mit neuen Züchtungstechniken. Diese können dazu beitragen, schneller standort- und klimaresilientere Pflanzen zu züchten und den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln weiter zu senken. Die weitgehende Gleichbehandlung von NZT-Pflanzen mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen entspricht dem Konsens der Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftler und ist daher folgerichtig. Dennoch sieht der GROFOR Probleme auf den Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen zukommen. Die geplante Schaffung verschiedener Kategorien von NZT-Pflanzen zieht im Agrarhandel eine Trennung von Lieferströmen nach sich, die praktisch nicht umsetzbar ist. Die EU darf keinen Sonderweg beschreiten, der uns vom weltweiten Handel abkoppelt.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011067","title":"Festlegung von Höchstgehalten von Mineralölrückständen in Lebensmitteln: Wissenschaftsbasierte Lösungen finden","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der GROFOR setzt sich für einen wissenschaftsbasierten Ansatz hinsichtlich der Überlegungen ein, ob verbindliche Höchstgehalte (MOAH) und Richtwerte (MOSH) bei Mineralölrückständen eingeführt werden sollen, sowie für praxistaugliche Vorgaben für die Probenahme und Analyse. Nach der aktuellen Bewertung der EFSA entsteht aus MOSH kein nennenswertes Risiko. Daher sieht der GROFOR die Pläne kritisch. Dazu kommt: Vielfältige Eintragswege machen die Umsetzung verbindlicher Höchstgehalte innerhalb der gesamten Kette sehr schwierig. Auch kann auf die Produktion im Ausland bei Importware nur bedingt Einfluss genommen werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011068","title":"Richtwerte für Mykotoxine in Lebensmitteln - praktikable Ausgestaltung und klare Definitionen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der GROFOR kritisiert, dass im „Entwurf einer Empfehlung der Kommission zum Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A,T2 und HT2 Toxinen und Fumonisinen in Futtermitteln“ das Konzept der Richtwerte unklar bleibt. Es bedarf klarer Definitionen, um unterschiedliche Auslegungen verschiedener Stakeholder zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Begrifflichkeiten in der Empfehlung einheitlich verwendet werden. Schließlich kritisiert der GROFOR auch die geplante Absenkung der Höhe der Richtwerte. Die Einführung bzw. Verschärfung von Richtwerten birgt das Risiko, bei gleichzeitiger Reduktion der Bekämpfungsmöglichkeiten, nicht sachgerecht und langfristig zielführend zu sein.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":3,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000277","regulatoryProjectTitle":"EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten - EUDR (EU-Deforestation Regulation)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/15/8a/334993/Stellungnahme-Gutachten-SG2407160008.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"erbändeallianz fordert Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordung\r\n\r\nangesichts des morgigen Agrarrats möchten wir erneut auf die Herausforderungen für die Unternehmen hinsichtlich der EU-Entwaldungsverordnung aufmerksam machen.\r\nDie Verbände des Grain Clubs unterstützen selbstverständlich das Ziel, nur Produkte auf dem Markt bereitzustellen, welche entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Wir arbeiten entschieden an Lösungen, dem Biodiversitätsverlust und dem Klimawandel entgegen zu wirken. Dies muss rechtssicher und praxistauglich erfolgen.\r\nWir begrüßen daher das Bestreben der österreichischen Delegation das Thema EU-Entwaldungsverordnung auf die Tagesordnung der Agrarrats gebracht zu haben.\r\nFolgende Herausforderungen sind bis dato ungeklärt:\r\n➢\r\nDie rohstoffspezifischen Unterschiede wurden in Struktur und Funktionsweise der Lieferketten bisher nicht angemessen berücksichtigt. Sie könnten jedoch dazu beitragen, unnötigen zusätzlichen Aufwand zu vermeiden.\r\n➢\r\nDie in den FAQs und in den Leitlinien der Kommission vorgeschlagenen Lösungen müssen natürlich auch mit den Bestimmungen der Verordnung übereinstimmen – sind aber in einigen Fällen restriktiver als der Wortlaut der Verordnung. Praktische Anleitungen sollten praktikabel sein und unnötig restriktive Ansätze vermeiden.\r\n➢\r\nEine rasche Anpassung des Informationssystems an den operationellen Standard der Unternehmen ist von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der EUDR. Der Pilotversuch hat grundlegende Mängel und Lücken aufgedeckt, die, wenn sie nicht behoben werden, ein Hindernis für die Einhaltung der Verordnung darstellen.\r\n2\r\no\r\nTraces ist als Grundlage des Informationssystems weder in der Lage das Datenvolumen zu bewältigen, noch ist es mit Shapefile-Formaten nach Industriestandard kompatibel. Auch die manuelle Befüllung von Feldern anstelle eines echten Massen-Uploads von Daten ist ein weiterer entscheidender Mangel, der dringend behoben werden sollte.\r\n➢\r\nDas Bestehen von Übergangsregelungen muss im Informationssystem berücksichtigt werden. Für Waren oder Halbfertigprodukte, die bereits vor Beginn der Anwendung in Verkehr gebracht wurden, sollte eine Funktion zur Erstellung von Sorgfaltserklärungen des Typs \"Übergang\" hinzugefügt werden. Die Wirtschaftsbeteiligten sollten die Möglichkeit haben, entsprechende Nachweise vorzulegen.\r\n➢\r\nDie Ankündigung bezüglich des Benchmarking-Systems bedeutet, dass alle Länder als Standardrisiko eingestuft werden, bis das Benchmarking-System fertiggestellt ist. Eine solche Situation wird verhindern, dass die vereinfachten Regeln für Marktteilnehmer, die Rohstoffe in Ländern oder Regionen beschaffen, in denen es keine oder nur sehr geringe Anzeichen für Entwaldung und Waldschädigung gibt, wie in Artikel 13 vorgesehen, in Anspruch genommen werden.\r\nEs besteht eine hohe Dringlichkeit, denn die noch ausstehenden Klärungen und fehlenden Instrumente müssen weit vor dem 30. Dezember 2024 bereitgestellt werden. Wenn nicht rechtzeitig reagiert wird, können wir schwerwiegende Störungen in allen Rohstofflieferketten nicht ausschließen – verbunden mit negativen Auswirkungen auf die Versorgung des europäischen Marktes mit wesentlichen Gütern wie Lebens- und Futtermitteln, aber auch Chemikalien, Verpackungen, Hygieneprodukten, Automobilkomponenten, Bauprodukten, Möbeln, Druckerzeugnissen und mehr.\r\nWir bitten Sie ausdrücklich, den österreichischen Vorstoß zu unterstützen und sich für eine Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung einzusetzen bis die praktische Umsetzung der Anforderungen möglich ist.erbändeallianz fordert Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordung\r\n\r\nangesichts des morgigen Agrarrats möchten wir erneut auf die Herausforderungen für die Unternehmen hinsichtlich der EU-Entwaldungsverordnung aufmerksam machen.\r\nDie Verbände des Grain Clubs unterstützen selbstverständlich das Ziel, nur Produkte auf dem Markt bereitzustellen, welche entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. 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Dabei fehlen geeignete Rahmenbedingungen, um den nachvollziehbaren gesellschaftlichen und politischen Anforderungen zu mehr Nachhaltigkeit gerecht zu werden und gleichzeitig wirtschaftlich wettbewerbsfähig zu sein. Die anhaltenden Branchenproteste sind Folge dieser systemischen Schwäche. Angesichts der angespannten Haushaltslage gibt es aber kaum finanziellen Spielraum für große Entlastungspakete. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Politik trotzdem nach effizienten Lösungen sucht, um die Transformation der Landwirtschaft voranzutreiben.\r\n\r\nUm langfristig zukunftsfähig zu sein, ist die Landwirtschaft auf Innovationen angewiesen – auch und gerade im Bereich der Pflanzenzüchtung. Neue genomische Techniken (NGT) wie die Genschere CRISPR/Cas ergänzen den Werkzeugkasten in der Züchtung und eröffnen zusätzliche Möglichkeiten zur Entwicklung widerstandsfähiger Pflanzen für eine effiziente und nachhaltige Landwirtschaft. Die Anwendung der Methoden und so gezüchteter Pflanzen durch eine Vielzahl an Unternehmen muss durch geeignete Rahmenbedingungen sichergestellt werden.  \r\n\r\nWeltweit werden NGT-Produkte zunehmend wie herkömmlich gezüchtete Pflanzen behandelt und reguliert. Dementsprechend befinden sich bereits NGT-Produkte vor der Marktreife und werden perspektivisch auch den EU-Markt erreichen. Die ausstehende Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens für NGT ist auch eine Herausforderung für den internationalen Handel. Hier besteht Rechtsunsicherheit wegen fehlender Nachweismethoden für die Mutationsursache. Die Politik muss bei der Aktualisierung des Regelwerks für NGT die Praktikabilität der Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigen. Rechtssicherheit ist wichtig, auch um Verfügbarkeit von agrarischen Rohstoffen zu sichern.\r\n\r\nDie EU-Kommission hat im Juli 2023 einen ausgewogenen Regulierungsvorschlag zur Nutzung von NGT in der Pflanzenzüchtung vorgelegt. Dies war ein wichtiger Schritt zur Nutzung dieser Nobelpreis-gekrönten Züchtungsmethode in Europa. Als Agrarbranche setzen wir uns für dessen praxistaugliche Umsetzung ein. Allerdings werden aktuell viele Änderungswünsche diskutiert, die die Praxistauglichkeit des Vorschlags deutlich einschränken. Besonders die geforderte undifferenzierte Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit für alle NGT-Produkte, auch solche der Kategorie 1, die sich von konventionell gezüchteten Pflanzen nicht unterscheiden, ist nicht nachvollziehbar und widerspricht sowohl dem eigentlichen NGT-Vorschlag der EU-Kommission als auch dem breiten wissenschaftlichen Konsens.\r\n\r\nBevor der aktuelle Gesetzgebungsprozess im Trilog-Format fortgesetzt werden kann, steht eine Positionierung im Rat der EU aus. Deutschland sollte den Prozess konstruktiv begleiten und den Schwung der Europawahl nutzen, um das politische Verfahren zum Abschluss zu bringen. So kann diese Technik zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Farm-to-Fork-Strategie beitragen. Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) verweist in ihrem neuesten Jahresgutachten darauf, dass das Potenzial von NGT in Deutschland und der EU aufgrund eines nicht zeitgemäßen und inkonsistenten Rechtsrahmens ungenutzt bleibt. \r\n\r\nWenn Europa sich jetzt nicht bewegt, werden wir Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Schon jetzt verlagern viele Unternehmen und Forschungseinrichtungen ihre Aktivitäten in Länder, in denen diese Züchtungstechnologie bereits genutzt werden kann.\r\n\r\nUnser Appell: Setzen Sie kurzfristig ein Zeichen an die Land- und Ernährungswirtschaft – ohne Extra-Belastungen für den Haushalt – und ermöglichen Sie Innovationen. Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland den NGT-Vorschlag der EU-Kommission ohne Zeitverzögerung unterstützt. Mit einem deutschen “Ja” wäre die Mehrheit für eine, von der Agrar-, Gartenbau- sowie Ernährungs- und Bioökonomiewirtschaft benötigte, Zukunftstechnologie gesichert.\r\n\r\nWir als Verbändegemeinschaft sowie unsere Mitgliedsunternehmen stehen für den Austausch zu diesem Thema gerne zur Verfügung.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. 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(DRV), DER AGRARHANDEL\r\ne.V. und der Deutsche Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e.V.\r\n(Grofor) bedanken sich für die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem Entwurf einer\r\nEmpfehlung der Kommission zum Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A,\r\nT2 und HT2 Toxinen und Fumonisinen in Futtermitteln.\r\nWir begrüßen den Ansatz, die Sicherheit von Futtermitteln und damit einen grundlegenden Aspekt\r\nder Tiergesundheit zu stärken. Die Beibehaltung der Richtwerte anstelle der Grenzwerte bewerten\r\nwir als positiv, wir möchten gleichzeitig darauf hinweisen, dass die Unverbindlichkeit, die zum\r\nZweck der Beurteilung einhergeht, nicht zu einem Höchstwert durch die Hintertür in der amtlichen\r\nKontrolle interpretiert werden darf. Bei stark abgesenkten Richtwerten kann die Analysengenauigkeit\r\nder Labore keine angemessenen Ergebnisse bringen. Die Analysen- und Probenspielräume lassen\r\neinen gewissen unklaren Raum für ein höheres Risiko an falschpositiven und falschnegativen\r\nErgebnissen. Aus Erwägungsgrund 11 ist abzuleiten, dass nachteilige Auswirkungen auf die Tiergesundheit\r\nbei Überschreitung der vorgesehenen Richtwerte zu erwarten sind, allerdings nur unter\r\nBerücksichtigung des in der Tagesration vorgeschriebenen Anteils. Dieser Punkt ist essenziell -\r\nnicht nur um Futtermittelverschwendung zu vermeiden, sondern auch um die Versorgungssicherheit\r\nzu gewährleisten. Durch angepasste Fütterungsempfehlungen und eine transparente Kommunikation\r\nentlang der Lieferkette werden schon heute optimale Lösungen gefunden, die nachteilige\r\nAuswirkungen auf die Tiergesundheit effektiv zu vermeiden. Die Auslegung und Anforderungen, die\r\nan diese Richtwerte geknüpft sind, werden im Verordnungstext besonders in Punkt 5 ausgeführt.\r\nAus unserer Sicht bedarf es hier einer Überarbeitung, um missverständliche Interpretation durch\r\ndie verschiedenen Interessensgruppen (Mitgliedstaaten, amtliche Kontrollbehörden, Futtermittelunternehmen\r\nund -handel, Landwirte und Landwirtinnen) zu vermeiden. Die Formulierung, dass\r\n„die Mitgliedstaaten unter aktiver Beteiligung aller Futtermittelunternehmer sicherstellen [sollen],\r\nSeite 2 von 4\r\ndass Futtermittel, die die Richtwerte überschreiten, nicht zur Tierfütterung verwendet werden“\r\nsteht nach unserer Auffassung nicht nur im Widerspruch zur Bedeutung eines Richtwerts, sondern\r\nauch im Widerspruch zur angedachten Handhabung. Denn gemäß Erwägungsgrund 11 ist bei der\r\nin Punkt 5 angeführten Bewertung stets auch immer die Tagesration zu berücksichtigen. Einzelfuttermittel\r\nmit Richtwertüberschreitungen müssen folglich unverändert mit entsprechender Deklaration\r\nin der Lieferkette auf den Markt gebracht werden können. Bei Bedarf ist es für die Agrarwirtschaft\r\nwichtig, flexibel reagieren zu können. Gerade bei der Verfütterung von Einzelfuttermitteln\r\nobliegt die endgültige Verwendung und der Anteil in der Tagesration den LandwirtInnen. Mit beschriebener\r\nTransparenz wäre es möglich, qualifizierte Entscheidungen zu treffen und angepasste,\r\nartspezifische Fütterungsempfehlungen anzuwenden. Dieses Vorgehen hat sich als wirksames\r\nWerkzeug etabliert und gewährleistet eine hohe Futtermittelhygiene und ein optimales Fütterungsmanagement\r\nin unser aller Interesse.\r\nMit Blick auf die europäischen Nachhaltigkeitsbemühungen möchten wir auf das Thema der Feldhygiene\r\nbei Feldtoxinen aufmerksam machen. Die Verschärfung der Zulassungsanforderungen für\r\nPflanzenschutzmittel und das grundsätzliche Bestreben, die in der Landwirtschaft eingesetzten\r\nAufwandmengen zu reduzieren, schränken die Möglichkeiten des Ackerbaus für angepasste Fungizidstrategien\r\nstark ein. Verschärft wird die Lage durch immer weniger Wirkstoffe, die zugelassen\r\nsind. Dadurch ist ein Wirkstoffwechsel, wie es die gute fachliche Praxis vorsieht, immer schwieriger\r\nmöglich und es besteht zunehmend die Gefahr von Resistenzen. Die Einführung bzw. Verschärfung\r\nvon Richtwerten birgt das Risiko, bei gleichzeitiger Reduktion der Bekämpfungsmöglichkeiten,\r\nnicht sachgerecht und langfristig zielführend zu sein. Nach wie vor besteht die Problematik, dass\r\naufgrund außergewöhnlicher Witterungsverläufe punktuelle hohe Belastungssituationen auftreten\r\nwerden.\r\nWir möchten ferner anmerken, dass feststehende Begrifflichkeiten in der Empfehlung einheitlich\r\nverwendet werden sollten, um Missverständnissen vorzubeugen. Dies gilt beispielsweise für die\r\nVerwendung von „Futtermittelausgangs-Erzeugnisse“ in den Fußnoten und „Einzelfuttermittel“ im\r\nrestlichen Text und den Tabellen des Vorschlages. Weiter für „Schweine“ und „Suidae“. Bezüglich\r\ndes Begriffes „Wassertiere“ ist unklar, ob hier neben Fischen auch Krebstiere, Mollusken, Amphibien\r\nund Wasservögel gemeint sind und es ist fraglich, inwieweit diese Arten in den EFSA-Bewertungen\r\nbetrachtet wurden. Diese Definitionen sollten geschärft werden.\r\nSeite 3 von 4\r\nMit Blick auf die einzelnen vorgesehenen Richtwerte möchten wir einige spezifische Anmerkungen\r\nmachen, wobei wir uns auf neu eingeführte Änderungen beschränken:\r\n Für DON, T-2 und HT-2 basieren die gesenkten Werte für Alleinfuttermittel auf aktualisierten\r\nEFSA-Gutachten (2022 und 2023) und stehen im Einklang mit den Referenzwerten oder\r\nNOAELs. Weniger klar ist für uns die Senkung der Richtwerte für DON in Einzelfuttermittel\r\n(feed material) „cereal and cereal products with the exception of maize and maize products“;\r\nder Richtwert für die Einzelfuttermittel liegt nun unter dem vorgeschlagenen allgemeinen\r\nGrenzwert für Alleinfuttermittel (complete feed) was für uns vom Standpunkt der\r\nFuttermittelsicherheit aus nicht nachvollziehbar ist.\r\n Die Richtwerte für DON und ZEA in Getreide sollen nun deutlich unter den derzeit angewandten\r\nAktions- und Ablehnungsgrenzwerten privater Zertifikatgeber wie GMP+ liegen.\r\nAuch wenn die Höhe der Richtwerte basierend auf Monitoringdaten der letzten Jahre akzeptabel\r\nwirkt, sind Mykotoxingehalte sehr stark von umweltbedingten Schwankungen abhängig\r\nund durch die Auswirkungen des Klimawandels schwer für die kommenden Jahre\r\nvorherzusagen.\r\n Für Ochratoxin A und Fumonisine in Alleinfuttermitteln scheinen die meisten Werte ebenfalls\r\nauf Höhe der entsprechenden, aktualisierten Referenzwerte festgelegt worden zu sein.\r\nBei Fumonisinen wurde beispielsweise, der Wert für Geflügel von 20 auf 2,0 mg/kg gesenkt,\r\nbasierend auf dem neuen Referenzwert von 1 mg/kg. Warum der Richtwert für Wiederkäuer\r\nvon 30 auf 10 mg/kg gesenkt wurde, ist uns dagegen nicht ganz klar (der GMP+-Aktionswert\r\nliegt bei 50 mg/kg und der NOAEL bei 31 mg/kg für FB1+FB2+FB3).\r\n Für Zearalenon werden Richtwerte für Zuckerrübenprodukte sowie Grüne Silage, Futtermehl,\r\nHeu und Luzerne (-erzeugnisse) gestellt, obwohl erwartbar eine geringe Relevanz erwartbar\r\nist. Für Fumonisine in Getreide und Getreideerzeugnissen außer Mais beschränkt\r\nsich das bisherige Risikomanagement auf nachweislich stark belastete Kulturen wie Mais,\r\nweshalb sich auch hier die Frage der Relevanz aufdrängt. Insgesamt stellt sich die Frage\r\nder Notwendigkeit bei einigen Richtwerten, die aufgrund des vernachlässigbaren Risikos\r\nkein Nutzen erwarten lassen.\r\nAus Sicht der Verbände sind folgende Forderungen notwendig:\r\n- Es sollte klare Handlungsempfehlungen für die Definition von verkehrsunfähiger Ware geben,\r\nwenn Richtwerte überschritten werden.\r\n- Bei Mykotoxinbindern muss grundsätzlich genau deklariert werden, für welche Toxine und\r\nder Einsatz zu einem zu bestimmenden Effekt möglich ist (beispielsweise: bei Werten von\r\nSeite 4 von 4\r\n0,25 bis 0,6 ppm über dem Richtwert für Zearalenon bei der Tierart Mastschwein ist nach\r\nDosierungsempfehlung des Herstellers folgender Effekt erwartbar …).\r\n- In der Verordnung müssen unklare Definitionen geschärft werden und Bezeichnungen in\r\nsich konsistent sein.\r\n- Für eine abgestimmte Feldhygiene müssen Pflanzenschutzmittel und deren Einsatzmöglichkeiten\r\nentsprechend zugelassen werden, um die notwenige Qualitäten zu generieren.\r\n- Grundsätzlich sollte keine Begrenzung von Anbauflächen für die Tierernährung eingeführt\r\nwerden, da in schwierigen Jahren (betreffend die Verpilzungsgefahr) erhebliche Mengen\r\nnicht einsetzbaren Futters in die Nebenverwertung gehen müssen (industrielle Verwertung).\r\n- Die Richtwerte sollten nochmals auf Relevanz überprüft werden, da jede Einführung von\r\nRichtwerten zur Steigerung von Kosten und Aufwand in der Kette führt.\r\nGrundsätzlich zeichnet sich bei der Steuerung von Mykotoxinen ein kompliziertes Bild ab, bei der\r\ndie gesamte Wertschöpfungskette Verantwortung trägt. Aus Sicht der Verbände sich die aufgestellten\r\nForderungen zu beachten und vor allem flexible, proportionale Steuerungsansätze entlang der\r\ngesamten Wertschöpfungskette umzusetzen.\r\nWir bitten Sie daher, unser Anliegen in dieser Sache zu berücksichtigen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-16"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}