{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-17T00:07:02.341+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002953","registerEntryDetails":{"registerEntryId":68104,"legislation":"GL2024","version":12,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002953/68104","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/78/9e/644249/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002953-2025-11-26_17-40-14.pdf","validFromDate":"2025-11-26T17:40:14.000+01:00","validUntilDate":"2026-01-27T10:38:57.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-15T12:56:58.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-08-14T10:47:27.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-04T16:11:25.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-11-26T17:40:14.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":68104,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002953/68104","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-11-26T17:40:14.000+01:00","validUntilDate":"2026-01-27T10:38:57.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":62063,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002953/62063","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-15T13:26:37.000+02:00","validUntilDate":"2025-11-26T17:40:14.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":42910,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002953/42910","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-15T12:56:58.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-15T13:26:37.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":40935,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002953/40935","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-08-14T10:47:27.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-15T12:56:58.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutsche Kreditbank AG","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_AG","de":"Aktiengesellschaft (AG)","en":"Stock company (AG)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4930120308825","emails":[{"email":"politics@dkb.ag"}],"websites":[{"website":"www.dkb.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Taubenstraße","streetNumber":"7-9","zipCode":"10117","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Deglow","firstName":"Sven","function":"Vorstandsvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Hacke","firstName":"Tilo","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Trink","firstName":"Kristina","function":"Vorständin","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Walther","firstName":"Jan","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Keese","firstName":"Arnulf","function":"Vorstand","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Schulte","firstName":"Greta","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Döbbelin","firstName":"Jens","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Seßler","firstName":"Lion","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":false,"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. 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Für alles, was der Mensch zum Leben braucht. Schon früh haben wir uns auf zukunftsträchtige Branchen spezialisiert, nämlich auf die Finanzierung der kommunalen Infrastruktur, von Erneuerbaren Energien, des Baus von Wohnraum, Kitas, Schulen und Krankenhäusern, der Digitalisierung der Landwirtschaft und vieles mehr. Wir übernehmen nachhaltige Verantwortung für das Land und die Menschen und sind echte #geldverbesserer.\r\n\r\nDiese Themen begleiten wir auch politisch: Wir möchten die DKB in der Politik als nachhaltig handelnden Finanzierer noch bekannter machen und unsere Expertise einbringen. Gleichzeitig stehen wir unseren Privat- und Geschäftskunden unterstützend zur Seite, wenn es darum geht, ihre Themen in der Politik zu platzieren und voranzutreiben. Die Digitalisierung der Bankgeschäfte, die Regulierung des Zahlungsverkehrs, aber auch unser Angebot an nachhaltigen Finanzprodukten sind wichtige Themen unserer politischen Interessenvertretung. 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AGB-Änderungsmechanismus","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bei der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die DKB bestrebt, ihren Kund*innen Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und einen bürokratiearmen Prozess zu bieten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010689","title":"Digitale Kontoeröffnung für Minderjährige","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Zugang zu finanziellen Dienstleistungen und digitale Kontoeröffnung für Minderjährige erleichtern durch Förderung digitaler und automatisierter 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Dabei soll die Umsetzung wirksamen Verbraucherschutz gewährleisten und unnötige Hürden beim Produktabschluss vermeiden.\r\n\r\nVon der Möglichkeit der Ausnahmeregelung für klassische Kreditkarten mit Zahlungsaufschub sollte Gebrauch gemacht werden. Ebenso sollte die Ausnahmeregelung für die Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeten Überziehungen angewendet werden. Darüber hinaus sollte, wie in der Richtlinie vorgesehen, die freiwillige Produktbündelung bei Restschuldversicherungen ermöglicht werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Gesetz über den Versicherungsvertrag","shortTitle":"VVG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":3,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010688","regulatoryProjectTitle":"Novellierung des AGB-Änderungsmechanismus","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f2/24/328224/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210106.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"die derzeitige Rechtsunsicherheit bei der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels Zustimmungsfiktion hat zu einem sehr unbefriedigenden Ergebnis geführt. Durch die fehlende Regelung einer Zustimmungsfiktion ist eine Rechtslücke entstanden, die einen enormen bürokratischen Verwaltungsaufwand bedeutet und nicht nur zu ungleichen Bedingungen unter den Verbraucher*innen, sondern schlimmstenfalls zu Kündigungen führt, welche nicht im Sinne der Verbraucher*innen sind. Daher plädieren wir für eine pragmatische Neuregelung im Sinne aller Betroffenen. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) bietet aktuell eine passende Gelegenheit dafür.\r\n \r\nAuch uns als führenden Digitalbanken Deutschlands ist es zuletzt nicht gelungen, sämtliche unserer zusammen über 15 Millionen Kund*innen bei AGB-Änderungen zu erreichen. Trotz aller Versuche gibt es Kund*innen, die auf keine Art der Ansprache reagieren, weder digital noch analog. Bei ING und DKB waren dies zuletzt zwischen 5 % und 10 % beziehungsweise über 500.000 Kund*innen. Bei diesen Kund*innen könnten seit dem Urteil des BGH völlig veraltete AGB gelten. Das verursacht erhebliche Rechtsunsicherheit und führt zwangsläufig zu Ungleichbehandlung. Die große Mehrheit der Kund*innen unserer Institute, die neuen AGB zugestimmt hat, ist demnach schlechter gestellt als diejenigen, die sich einfach nicht melden.\r\n\r\nJede weitere AGB-Änderung verschärft den bürokratischen Mehraufwand und die Aufteilung in verschiedene Kund*innengruppen. Als Ultima Ratio bleibt für uns in vielen Fällen nur die Kündigung einer oftmals stabilen, langjährigen Vertragsbeziehung. Für Verbraucher*innen entstehen dadurch zusätzlich der Aufwand ein neues Konto zu eröffnen und damit verbundene Folgen, wie etwa Daueraufträge umzustellen. Wir glauben daher, dass die aktuelle Situation auch aus Sicht des Verbraucherschutzes unbefriedigend ist.\r\n\r\nUnsere Kund*innen entscheiden sich für uns als Digitalbanken, weil sie einfache, transparente und kostengünstige Produkte und schlanke, effiziente Prozesse schätzen. Sie haben kein Interesse sich mit kleinteiligen AGB-Änderungen zu befassen. Viele Kund*innen verstehen nicht, warum wir sie mit der Abfrage ihrer Zustimmung konfrontieren. Sind Kund*innen mit ihren aktuellen Konditionen unzufrieden, können sie zudem jederzeit und komfortabel ihre Bank wechseln. Hierfür hat der Gesetzgeber unter anderem die gesetzliche Kontowechselhilfe eingeführt. Auch ohne aktive Zustimmung zu einer Änderung bleibt somit keine Kundin und kein Kunde in Konditionen „gefangen“.\r\n\r\n\r\nWir müssen bei Zustimmungsabfragen teilweise einen sehr hohen analogen Aufwand betreiben. Auch als Digitalbanken erreichen wir nicht alle Kund*innen auf digitalem Weg, insbesondere langjährige Bestandskund*innen. In diesen Fällen müssen wir versuchen, Zustimmungen per Brief einzuholen. Bei unseren letzten AGB-Änderungen ergab das allein bei DKB und ING über 20 LKW-Ladungen (40-Tonner) für den Briefversand. \r\n\r\nEinen Eindruck geben Fotos der ING von der Versandaktion für ihre letzte AGB-Änderung (Juli-November 2022). Dieser bürokratische Mehraufwand durch die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Zustimmung selbst bei geringfügigen Vertragsanpassungen ist auch in den Augen vieler Kund*innen unzumutbar.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nUm eine angemessene Anpassung von Bedingungen und Preisen bei laufenden Dauerschuldverhältnissen im Privatkund*innengeschäft rechtssicher zu ermöglichen, plädieren wir daher für die Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine mögliche Lösung böte hier ein positiv formuliertes gesetzliches Recht des Unternehmers, zum Beispiel in Ergänzung von § 311 BGB, statt einer negativen Lösung mit Beschränkungen für Anpassungsklauseln etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Dem Verbraucherschutz kann dabei durch die ausdrückliche Ausnahme von wesentlichen Umgestaltungen, durch Ankündigungspflicht mit Sonderkündigungsrecht, sowie bei Preiserhöhungen durch eine Beschränkung auf eine maximal jährliche Frequenz ausreichend Sorge getragen werden.\r\n\r\nEine solche Lösung würde dem Bürokratieabbau dienen, Effizienz steigern und zugleich für Banken und für Kund*innen von Vorteil sein. Insofern würde sich aus unserer Sicht das BEG IV für eine solche Neuregelung bestens anbieten.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010689","regulatoryProjectTitle":"Digitale Kontoeröffnung für Minderjährige","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c7/98/328226/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210108.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"mit großem Interesse verfolgen wir die vom Bundesbildungsministerium und Ihrem Haus ins Leben gerufene Initiative zur Finanzbildung und möchten unser Engagement für diese wichtige Sache zum Ausdruck bringen. Unser Ziel ist es, Kindern durch vollständig digitale Bankprodukte einen Zugang zur Finanzwelt zu eröffnen. Wir sind bestrebt, ihnen auf eine spielerische und altersgerechte Weise Finanzkompetenz zu vermitteln.\r\nEin wesentliches Hindernis bei der digitalen Girokontoeröffnung für Minderjährige stellt die Vorlage einer Original-Geburtsurkunde dar, wie dies die BaFin verlangt. Die BaFin stützt sich hierbei auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung – ZIdPrüfV. Allerdings wird in der ZIdPrüfV nicht weiter ausgeführt, ob bei der Geburtsurkunde ein Original oder eine Kopie vorzulegen ist, daher können wir das Beharren der BaFin auf dem Original nicht nachvollziehen. Dieses Erfordernis gilt zudem nicht für Spar- und Investmentprodukte, was die Situation weiter verkompliziert.\r\nIn einer Zeit, in der digitale und automatisierte Prozesse dominieren, erscheint die papierhafte Zusendung von Originaldokumenten als überholt und führt zu unnötigen Komplikationen sowie erhöhten Zeitaufwand und Bürokratie. Der Versand eines Originals führt zu längeren Prozesslaufzeiten und der Rückversand zu höheren Kosten. Zudem ist die Effektivität solcher Maßnahmen hinsichtlich der Echtheitsprüfung begrenzt, da weder das Dokument selbst über hinreichende Sicherheitsmerkmale verfügt noch eine verlässliche Verifizierung der Daten durch uns möglich ist. Schlussendlich stellt sich auch die Frage, inwieweit Kundinnen und Kunden bereit sind, eine Originalurkunde aus den Händen zu geben.\r\nWir sind daher sehr daran interessiert, mit Ihrem Ministerium in einen Dialog zu treten, um gemeinsam eine praktikable Lösung zu finden. Eine Angleichung der Anforderungen für die Eröffnung von Produkten für Minderjährige, wonach die Einreichung einer digitalen Kopie der Geburtsurkunde zugelassen ist, könnte den Weg für eine breite Palette vollständig digitaler Angebote ebnen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020877","regulatoryProjectTitle":"Nationale Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f4/87/644247/Stellungnahme-Gutachten-SG2511260027.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie verfolgt ein Ziel, das wir teilen: Verbraucher*innen sollen besser geschützt und Finanzprodukte sollen transparenter werden. Der aktuelle Entwurf geht jedoch in einigen Punkten über die europäischen Vorgaben hinaus und nutzt Ausnahmemöglichkeiten nicht. Insbesondere durch zusätzliche Prüfpflichten bei gewöhnlichen Kreditkarten können so ungewollt Nachteile für Verbraucher*innen und Belastungen für Kreditinstitute entstehen.\r\n\r\nAls eine der größten Internetbanken ohne Filialen mit rund 5,9 Mio. Privatkund*innen wollen wir Bankgeschäfte für Privatkund*innen erleichtern, egal ob beim Girokonto, bei der Altersvorsorge oder bargeldlosem Bezahlen. Auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung als einer der größten Kreditkartenherausgeber in Deutschland, erlauben wir uns zwei Punkte hervorzuheben, die für eine verbraucherfreundliche und praktikable Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie entscheidend sind.\r\n\r\nWas bedeutet das im Detail?\r\n\r\nNach Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie besteht die Möglichkeit, gemeinhin klassische Kreditkarten mit Zahlungsaufschub, im Folgenden nur “Kreditkarten”, vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden. Kreditkarten sind bewährte, sichere und weit verbreitete bargeldlose Zahlungsmittel, die insbesondere auf Reisen im Ausland genutzt werden, aber auch im Inland flexible Zahlungen ermöglichen. Die Richtlinie selbst beschreibt in Erwägungsgrund 18 die Ausnahmemöglichkeit für Kreditkarten „da solche Kreditverträge Haushalten helfen können, ihr Budget besser an ein monatliches Einkommen anzupassen“. Dies gilt insbesondere, da Kreditkarten im Alltag häufig für normale Einkäufe und die Bedürfnisse des täglichen Lebens eingesetzt werden. In der jetzigen Form entstehen durch die Umsetzung ungewollt Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen europäischen Ländern, in denen diese Ausnahmemöglichkeit genutzt wird. Der Bürokratieaufwand steigt zudem erheblich. Die Regelungen sollten daher angepasst werden, um den praktischen Nutzen und die Flexibilität von Kreditkarten zu erhalten.\r\n\r\nDes Weiteren würde die im Entwurf vorgesehene Kreditwürdigkeitsprüfung vor Vereinbarung eines Entgelts für geduldete Überziehungen den Nutzen dieser flexiblen Kreditform erheblich einschränken. Geduldete Überziehungen entstehen faktisch ad hoc durch Inanspruchnahme seitens der Kund*innen und Duldung durch das Kreditinstitut. Eine einzelfallbezogene, umfassende Kreditwürdigkeitsprüfung würde eine erhebliche Verzögerung zwischen der Überziehung und der Entscheidung über ihre Duldung verursachen, die nicht im Sinne der Verbraucher*innen ist und zudem einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Gemäß Art. 2 Abs. 4 Buchstabe b der Richtlinie sind Kreditwürdigkeitsprüfungen bei geduldeten Überziehungen nur erforderlich, sofern nicht national anders geregelt. Der Gesetzgeber sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dies sichert die Flexibilität für Verbraucher*innen, die kurzfristigen Überziehungen, insbesondere für wichtige zeitkritische Zahlungen wie Miete, Strom oder Versicherungen benötigen.\r\nWie in der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 5. November 2025 deutlich wurde, besteht bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie aus Sicht der Sachverständigen noch Nachbesserungsbedarf. Vor dem Hintergrund empfehlen wir ausdrücklich, von der Möglichkeit der Ausnahmeregelung für klassische Kreditkarten mit Zahlungsaufschub Gebrauch zu machen und die Ausnahmeregelung für die Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeten Überziehungen anzuwenden. So bleibt die Kreditkarte ein flexibles und sicheres Zahlungsmittel und Verbraucher*innen können auch künftig kurzfristige Zahlungen zuverlässig leisten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-11-10"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}