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Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","publicationDate":"2024-03-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html?nn=110518"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 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Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","publicationDate":"2024-03-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html?nn=110518"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist es die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention zu gestalten, zum Beispiel dass Unternehmen, die unter der CSRD berichten und in den Anwendungsbereich des LkSGs fallen, auch ihren Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG vollständig nachkommen, und der Berichtsrahmen der CSRD dafür genutzt wird, dass Unternehmen ihre damit zusammenhängenden Prozesse kinderrechtlich wirksam umsetzen können. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, den 22. Mai 2024\r\n75 Jahre Grundgesetz – Keine Party ohne Kinderrechte!\r\nAnlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.\r\nMit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte können Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft, die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.\r\nProf. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:\r\n„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Auch deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verständigt. Dazu hören wir aber derzeit herzlich wenig. Es wäre wichtig, auch als Zeichen demokratischer Generationenverhältnisse, starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“\r\nThomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks:\r\n„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“\r\nGeorg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:\r\n„Das Wohl des Kindes muss laut UN-Kinderrechtskonvention besonders berücksichtigt werden. Damit das in allen Fragen, die Kinder angehen, künftig wirklich der Fall ist, braucht es eine Klarstellung im Grundgesetz. Denn auch mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention wissen zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden in Deutschland von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten und wenden sie an.“\r\nSabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:\r\n„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut. Nach wie vor hängen die Chancen eines Kindes auf eine gute Bildung und Gesundheit zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um herkunftsbedingte Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten.“\r\nSeit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Bündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und sieht dafür auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. 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Mai 2024 um 17:00 Uhr von Sebastian Sedlmayr\r\nVeröffentlicht unter www.unicef.de: 75 Jahre Grundgesetz ohne Kinderrechte | UNICEF\r\n\r\nAm nächsten dran, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu bringen, war vielleicht Paul, damals elf Jahre alt, im November 2012. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen zum internationalen Tag der Kinderrechte ins Kanzleramt eingeladen. Paul ließ die Kanzlerin nicht vom Haken, fragte immer wieder nach, warum das Grundgesetz weiter ohne Kinderrechte auskommen solle. Frau Merkel sagte schließlich, sie werde das Thema „in meinem Herzen wägen“.\r\nEtwa zweieinhalb Jahre zuvor, zu Beginn der Kanzlerschaft Merkels, stand ich am Jahrestag des Deutschen Grundgesetzes an einer Tafel aus Plexiglas im Berliner Regierungsviertel. Das Denkmal mit den 20 Grundrechtsartikeln ist eine beliebte Station bei Stadtführungen – und war immer wieder auch Ziel politischer Aktionen, die entweder die Umsetzung des bestehenden Verfassungstextes oder seine Weiterentwicklung forderten.\r\nIch war damals noch recht frisch bei UNICEF. Wir appellierten mit den beiden großen nationalen Kinderrechtsorganisationen, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Deutschen Kinderhilfswerk, an die Bundesregierung, sie möge die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Rechte von Kindern im Grundgesetz erscheinen. „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ war unser Slogan. Und ist es bis heute.\r\nDieses Jahr wollten wir wieder an die Plexiglaswand ziehen, zum 75. Geburtstag eines als Verfassungsprovisorium gestarteten Gesetzes, das sich nach der deutschen Wiedervereinigung als rechtliches Bindemittel für 16 Länder, den Bund und mehr als 10.000 Kommunen bewährt hat – und für die Bevölkerung dieses Landes die wahrscheinlich stärkste gemeinsame Identifikationsfläche ist. Die Polizei hat uns dafür jedoch keine Genehmigung erteilt. Während der Feierlichkeiten und des „Staatsaktes“ zum Grundgesetz-Jubiläum ist am 23. Mai rund um das Reichstagsgebäude jegliche Form von Protest verboten.\r\n2009 war die Welt noch eine andere. Ich war begeistert, nach einigen Jahren als Printjournalist den Einstieg in einen Beruf gefunden zu haben, in dem ich manches, das in Kommentarspalten Kritik findet, vielleicht ändern könnte. Zum Beispiel, dass die Rechte von Kindern zu oft ignoriert werden, auch in Deutschland.\r\nDie Kampagne lief großartig. In kurzer Zeit sammelten wie mehr als 50.000 Unterschriften. Zahlreiche Verbände schlossen sich der Initiative an. Die Bundeskanzlerin ließ Sympathie für das Vorhaben erkennen, die CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen stellte sich hinter die Forderung.\r\nDoch dann erreichte uns bei UNICEF Deutschland ein Brief von Wolfgang Schäuble, als Innenminister in Merkels Kabinett für Verfassungsfragen zuständig. Er empfahl uns, die Aktivitäten einzustellen, denn Kinder seien ja auch Menschen und damit Träger aller Grundrechte.\r\nDanach wurde es, jedenfalls vorläufig, in der Union recht ruhig um das Thema. Das war der erste große Dämpfer. Wie oft ist uns dieses Argument begegnet. Es beruht auf einem Missverständnis. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1968, demzufolge Kinder Grundrechtsträger sind, hegt doch niemand mehr einen Zweifel daran, dass Kinder Menschen sind. Dass die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention eine Reihe neuer Rechte kodifiziert hat, die ganz allein Kindern zustehen, wird dabei übersehen.\r\nJa, Kinder sind Grundrechtsträger, aber das heißt nicht, dass Kinderrechte im Grundgesetz überflüssig wären. Also ließen wir nicht locker. In den Legislaturperioden zwischen 2009 und 2017 organisierten wir Konferenzen, ein Fachsymposium im Bundestag, aktivierten den Verfassungsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins, drehten Videoclips, schalteten eine große Zeitungsanzeige, gezeichnet von 100 Bundestagsabgeordneten und Prominenten von Fatih Akin bis Senta Berger, formulierten einen weiteren Aufruf, erneut getragen von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen. Und wir hatten Erfolg.\r\nDer wie Wolfgang Schäuble inzwischen leider verstorbene FDP-Staatssekretär im Bundesjustizministerium Max Stadler sagte uns: „Wenn wir den Tierschutz im Grundgesetz haben, wie sollten wir da die Kinder nicht reinlassen?“ Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag ermunterte uns: „Machen Sie weiter!“ Aufgeschlossen war auch der damalige Generalsekretär der CDU in Nordrhein-Westfalen und heutige Ministerpräsident Henrik Wüst.\r\nNach und nach fand die Forderung Eingang in die Wahlprogramme, 2017 erstmals in\r\neinen Koalitionsvertrag, den der zweiten Großen Koalition unter Kanzlerin Merkel. In der SPD kämpfte Bundesfamilien- und Jugendministerin Manuela Schwesig für die Verfassungsänderung, bevor sie als Ministerpräsidentin nach Mecklenburg-Vorpommern wechselte. Auch ihre Nachfolgerinnen Katarina Barley, Franziska Giffey und Christine Lambrecht nahmen den Faden auf, Lambrecht in Personalunion als Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerin.\r\nTrotzdem blieb die Grundgesetzänderung aus. Nachdem wir zu Beginn der großen Koalition 2017 und 2018 geduldig auf die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ein „Kindergrundrecht“ gewartet hatten, die Monat um Monat hinter verschlossenen Türen diskutierte, lud das Netzwerk von zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland Abgeordnete verschiedener Fraktionen zu einem Hintergrundgespräch ein.\r\nWir wollten von ihnen erfahren, wo es hakte. Inhaltliche Erklärungen gab es nicht. Aber dass diese Grundgesetzfrage in der Koalition keine große Rolle spielte, wurde allen Anwesenden deutlich. Doch die eigentliche Zurückweisung der Kinderrechte kam und kommt nicht aus der Mitte der Gesellschaft oder aus der Mitte des Parlaments.\r\nDas wurde mir im Februar 2020 bewusst. In diesen Tagen vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland diskutierten zwei Verfassungsrechtler und ich nicht sehr weit entfernt von der erwähnten Plexiglastafel vor einem äußerst skeptischen Publikum die Sinnhaftigkeit einer Grundgesetzänderung zugunsten von Kindern. In einer der vorderen Reihen saß der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen, damals noch Mitglied im „Berliner Kreis“ der CDU.\r\nEs war spürbar, dass hier ein sehr konservativer Zirkel ein Skandalthema witterte. Die Rechte von Kindern dürfen niemals über den Rechten der Eltern stehen, klang heraus. Dass die Rechte von Eltern durch die Stärkung der Kinderrechte leiden würden, war und ist nach dem „Kinder sind schon Menschen“ das zweite Argument, das immer wieder neu bemüht wird. Ein ebenso schwaches Argument, weil die Rechte des Kindes den Staat adressieren und Eltern davon ganz genauso profitieren.\r\nBildlich gesprochen: Wenn das Kind aus der Haustüre geht, soll es ja weiterhin in seinen Rechten geschützt bleiben – in der Kita, in der Schule, im Straßenverkehr, im Krankenhaus, im Sportverein usw. Wie sollen das die Eltern alleine gewährleisten?\r\nDoch trotz dieser Zurückweisungen blieben wir optimistisch. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD galt, und im Dezember 2020 einigte sich das Kabinett tatsächlich auf eine Formulierung. Sie war eine Enttäuschung, weil sie hinter den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückblieb. Vor allem aber lief die Zeit\r\ndavon, um eine verfassungsändernde Mehrheit und – genauso wichtig – eine möglichst breite Einigkeit der großen Parteien zu gewinnen.\r\nIm Mai 2021 lud der Rechtsausschuss im Bundestag zu einer Anhörung zum Gesetzentwurf der Großen Koalition. Ein denkwürdiges Ereignis, weil nach all den Jahren auch konservative Verfassungsexperten zu verstehen schienen, warum eine Änderung des Grundgesetzes für Kinder Sinn machen würde. Doch die Wochen verstrichen, Ideen für Kompromisse zwischen CDU/CSU, SPD und Grünen versandeten, der Wahlkampf 2021 nahte.\r\nSo verspielte die Bundespolitik trotz der einschneidenden Erfahrungen, schlimmen Folgen und sich abzeichnenden Lehren aus dem Umgang mit der Corona-Pandemie diese Chance, die Rechte von Kindern in Deutschland besser abzusichern. Ganz eindeutig sieht es übrigens der Souverän.\r\nDas Statistische Bundesamt wies für 2022 aus, dass eine überwältigende Mehrheit der Wahlberechtigten in Deutschland sich für Kinderrechte im Grundgesetz ausspricht: 84 Prozent. Warum folgt die Politik hier nicht Volkes Wille und Volkes Stimme? Hat sich das Thema Zweidrittelmehrheit wirklich erledigt?\r\nNach den Jahren der Beschäftigung mit dem Thema, und gerade mit den Befunden einer von ihrer Ohnmacht gegenüber Corona, Krieg und Klimakrise teils deprimierten jungen Generation, sollten wir nun doch dafür sorgen, dass das Grundgesetz nicht zur Insel der Bewahrung einer vergangenen Zeit wird, eine Insel aus Granit, um die herum der Strom der Zeit fließt und die darin langsam untergeht. Fortschritt muss auch für das Grundgesetz erlaubt sein. Es schützt die Würde aller Menschen und sollte auch alle Rechte der Kinder schützen.\r\nPaul, der die Kanzlerin so forsch und wach befragt hatte, blickt 32 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland mit gemischten Gefühlen auf das Thema. Er schreibt mir, dass er nach der für junge Menschen besonders harten Corona-Pandemie nun Politikwissenschaften studiert. Es sind zwölf Jahre vergangen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006071","regulatoryProjectTitle":"Vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/95/7e/313469/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240107.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, den 24 April 2024\r\nUNICEF fordert konsequentere Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland – UN-Verantwortliche für Kinderrechte besucht Berlin\r\nDeutschland hat sich verpflichtet, die Umsetzung von Kinderrechten in Politik und Gesellschaft zu gewährleisten. Auch wenn viele Kinder hier gut aufwachsen, besteht in einigen Bereichen dringender Handlungsbedarf. Anderthalb Jahre nach der Anhörung Deutschlands vor dem für Kinderrechte zuständigen Ausschuss der Vereinten Nationen kommt heute die Ausschussvorsitzende Ann Skelton nach Berlin, um sich ein persönliches Bild von den bereits erfolgten und noch ausstehenden Schritten zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu machen.\r\nDer Besuch erfolgt auf Einladung von UNICEF Deutschland, dem Deutschen Institut für Menschenrechte sowie dem zivilgesellschaftlichen Netzwerk für Kinderrechte „National Coalition”. Ann Skelton bewertet in ihrer Funktion für die Vereinten Nationen die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, auch in reichen Industriestaaten wie Deutschland.\r\nDas dreitägige Programm umfasst Gespräche mit Regierungsstellen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kindern und Jugendlichen sowie Besuche in der Flüchtlingserstaufnahme in Berlin-Tegel und dem Berliner Bezirk Pankow, der für sein Bekenntnis zu den Kinderrechten ausgezeichnet wird.\r\nNach Einschätzung von UNICEF Deutschland bedarf es zur verbesserten Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland noch einer Reihe struktureller und gesetzlicher Maßnahmen. Darunter fällt die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz, der Aufbau von Stellen in den Ländern und Kommunen, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzen, sowie umfassende Maßnahmen zur Verhinderung von Kinderarmut und der Sicherung von Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit.\r\n„In Industrieländern wie Deutschland sind die Realitäten, in denen Kinder aufwachsen, so unterschiedlich wie nie zuvor. Während in vielen Familien alle Voraussetzungen für eine gute Entwicklung gegeben sind, starten einige Kinder stark benachteiligt ins Leben”, so Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Politik und Advocacy von UNICEF Deutschland. „Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen, um diese Probleme zu bearbeiten und Defizite auszugleichen. Alle Kinder haben die gleichen Rechte.”\r\nBesorgniserregend ist in Deutschland die Situation von Kindern in Unterkünften für geflüchtete Menschen. In der im vergangenen Jahr gemeinsam von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführten Studie „Das ist nicht das Leben” berichten Kinder und Jugendliche selbst unter anderem über erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung und psychologischer Versorgung sowie über ihre Erfahrungen mit Gewalt und Diskriminierung. Laut UN-Kinderrechtskonvention haben geflüchtete Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz.\r\n2\r\nEin positives Beispiel für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene ist demgegenüber die Initiative des Berliner Bezirks Pankow, der am 25. April als erster Bezirk der Hauptstadt das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhält. Das Siegel vergibt der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V., getragen von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Ann Skelton und Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Politik und Advocacy von UNICEF Deutschland, nehmen an der Veranstaltung teil.\r\n„Ob Rechte von Kindern wirklich beachtet werden, entscheidet sich in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld. Städte und Gemeinden sind deshalb Schlüsselpartner bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention\", sagt Sebastian Sedlmayr. „Wir sind sehr froh, dass Pankow sich entschieden hat, „Kinderfreundliche Kommune” zu werden, noch dazu als erster Bezirk von Berlin. Wir hoffen auf eine Zukunft in einer komplett kinderfreundlichen Hauptstadt und auf die konsequente Umsetzung aller Kinderrechte bundesweit.”\r\nService für die Redaktionen\r\n» Die Teilnehmenden stehen in Berlin Pankow für Interviews zur Verfügung. Ann Skelton wird diese auf Englisch führen.\r\nDie Studie „Das ist nicht das Leben” von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Institut für Menschenrechte beleuchtet die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Menschen in Deutschland. Die Studie lässt vor allem geflüchtete Kinder und Jugendliche selbst zu Wort kommen. Aus ihren Schilderungen, die in vielen Fällen im Kontrast zu ihren Rechten stehen, leiten UNICEF Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen ab.\r\nDer von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragene Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. engagiert sich für die politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in ihrem direkten Lebensumfeld. Sie entscheiden zum Beispiel bei städtebaulichen Projekten mit, ob mehr Radwege geschaffen oder wofür finanzielle Mittel eingesetzt werden sollen. Ziel des Vereins ist es, Städte und Kommunen bundesweit zu unterstützen, ihre Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Kinderrechte zu verbessern und weiterzudenken.\r\nPressekontakt\r\nUNICEF Deutschland, Simone Brannahl, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Politik und Advocacy, 030 – 2758079 – 18, presse@unicef.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. 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Bisher ist über die Gesamtheit der Mittel und Maßnahmen jedoch wenig bekannt.\r\nUNICEF Deutschland hat deshalb das Institut der deutschen Wirtschaft mit einer Analyse der staatlichen Ausgaben für Kinder beauftragt. Das Gutachten „Investitionen in Kinder wirkungsvoll gestalten“ zeigt, wie Deutschland bisher in Kinder investiert, warum andere Länder ihre Investitionen teils wirkungsvoller einsetzen und was Deutschland daraus lernen kann. Die Autoren schlussfolgern, dass sich diese Investitionen mit Renditen in Milliardenhöhe auszahlen. Gerade in Zeiten umkämpfter öffentlicher Haushalte ist es wichtig zu zeigen, dass Kinder – auch ökonomisch – die Zukunft unserer Gesellschaft sind.\r\nInvestitionen in Bildung, Gesundheit und Sozialisation mit mittelmäßiger Wirkung\r\nDas Gutachten unterscheidet drei Bereiche, in die Deutschland für Kinder investiert: Bildung, Gesundheit und Sozialisation. In diese Bereiche („Wirkungsfelder“) investieren Akteure wie der Bund, die Länder und die Kommunen über ein bisher in seiner Gesamtheit nicht erfasstes Portfolio an Maßnahmen und Leistungen. Dazu gehören unter anderem der Schulunterricht, Angebote von Kitas, Vorschulen und Tageseltern, Hilfen für Kinder und Familien in Konfliktsituationen oder Geldleistungen.\r\nOb und inwieweit wirkungsvoll investiert wird, untersucht das Gutachten exemplarisch mit internationalen Vergleichen. Anhand der Ergebnisse der PISA-Studie zeigt es, dass andere Länder wesentlich effektiver in Bildung investieren. Schüler*innen in Deutschland liegen bei den durchschnittlichen Kompetenzwerten für Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen weit hinter den Ergebnissen anderer Länder zurück. Besorgniserregend ist auch, dass der Anteil der Kinder, die nicht die Mindestanforderungen erreichen, im internationalen Vergleich sehr hoch ist und wächst. Diese Kinder erreichen nicht die Voraussetzungen, um in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.\r\nFür die Investitionen in Gesundheit und Sozialisation zeigt das Gutachten anhand ausgewählter Indikatoren, dass andere Länder wesentlich besser abschneiden als Deutschland. Junge Menschen sind häufiger adipös als durchschnittliche Gleichaltrige in der EU (Deutschland: 6,3 %; EU: 4,9 %) und werden häufiger einer Straftat verdächtigt. Insgesamt resümiert die Studie, dass „nicht in optimaler Weise in die Kinder investiert wird und aus den Erfahrungen anderer Länder sehr viel gelernt werden könnte.“\r\n29,5 % der 15-Jährigen erreichen nicht die Mindest-anforderungen in Mathe\r\n2\r\nGeringe Investitionen in Primarstufe und Sekundarstufe I\r\nUm die Effektivität und Effizienz der deutschen Investitionen abschätzen zu können, untersucht das Gutachten auch die staatlichen Ausgaben für Kinder. Vor dem Hintergrund des schlechten Abschneidens bei der PISA-Studie ist es zum Beispiel interessant, dass kaum ein Land gemessen am Bruttoinlandsprodukt so wenig Geld in seine Primarstufe und Sekundarstufe I investiert wie Deutschland.\r\nVergleichsweise viel Geld investiert Deutschland in seine Familienpolitik. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt liegt Deutschland mit 3,2 % weit über dem OECD-Schnitt von 2,3 %, aber noch deutlich hinter Frankreich und Schweden mit jeweils 3,4 %. Allerdings geht das zu großen Teilen auf Steuererleichterungen zurück, insbesondere auch auf das Ehegattensplitting, das auch Paare ohne Kinder begünstigt.\r\nBessere Ergebnisse durch wirksamere und umfangreichere Investitionen\r\nAn den Beispielen Kanada und Dänemark untersucht das Gutachten, ob und wie anders ausgerichtete Investitionen zu besseren Wirkungen für Kinder führen können. Kanada ist, dem Gutachten zufolge, ein Beispiel dafür, dass mit Investitionen, die ähnlich hoch wie in Deutschland sind, bessere Wirkung für Kinder erzielt werden kann. Das könnte z. B. an dem wesentlich umfangreicher ausgebauten und weniger auf Selektion ausgerichteten Schulsystem liegen. Dänemark investiert deutlich mehr Geld als Deutschland, insbesondere in Schulen und Betreuung, und erzielt damit gute Ergebnisse.\r\nKonkrete Ansatzpunkte für die Politik von Bund, Ländern und Kommunen\r\nEine große Stärke des Gutachtens ist die differenzierte Auflistung von konkreten Handlungsoptionen für die Politik. Zu den skizzierten Maßnahmen gehören:\r\n•\r\nkompensatorische Bildungsarbeit von Betreuungseinrichtungen und Schulen, z. B. über die Verstetigung und Ausbau des Startchancen-Programms\r\n•\r\nFörderangebote für Schüler*innen mit spezifischen Bedarfen, je nach Ausgangslage innerhalb der bestehenden Strukturen oder Verkleinerung der Klassen bzw. Betreuungsgruppen oder der Einsatz von Zweitkräften für die Lehre\r\n•\r\nverstärkte Förderung der Schulen und Betreuungseinrichtungen mit besonders vielen Kindern mit besonderen Unterstützungsbedarfen, zum Beispiel über einen Sozialindex\r\n•\r\nneue, grundlegende Vereinbarungen zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund; kurzfristig über Förderprogramme und langfristig über eine dauerhafte Bundesstiftung, wie für die Familienbegleitung im Rahmen der Frühen Hilfen, um langfristige Planungssicherheit für die Einrichtungen zu gewährleisten\r\n•\r\nEinführung einer wirksamen finanziellen Grundsicherung, wie der Kindergrundsicherung\r\n•\r\nAufbau einer systematischen Kinder- und Jugendberichterstattung\r\nInvestitionen rentieren sich langfristig auch für die staatlichen Haushalte\r\nSolche Maßnahmen kosten Geld. Aber das Gutachten zeigt am Beispiel des Startchancen-Programms, dass sich diese Ausgaben nicht nur kurzfristig für die Kinder in Deutschland lohnen, sondern auch langfristig für den Staat rentieren. Das Startchancen-Programm investiert gezielt in die Schulen, die besonders viele sozioökonomisch benachteiligte Schüler*innen haben und hat zum Ziel, die Bildungschancen dieser Schüler*innen zu verbessern. Mit dem\r\n0,7% des BIP investiert Deutschland in seine Primarstufe –weniger als alle anderen OECD Länder\r\n3\r\nProgramm wird in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung, die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie das Personal investiert.\r\nDas Programm kostet in seiner aktuellen Fassung 20 Mrd. Euro über eine Laufzeit von 10 Jahren. Demgegenüber berechnet sich der fiskalische Nutzen des Programms auf 56,3 bis 112,6 Mrd. Euro. Dieser Nutzen wird realisiert, indem mehr Schüler*innen ihr Potenzial entfalten können und einen Bildungsabschluss erreichen. Das führt zum Beispiel dazu, dass diese Kinder voraussichtlich seltener auf Transferleistungen angewiesen sein werden und höhere Steueraufkommen generieren. Würde das Startchancen-Programm, wie im Gutachten vorgeschlagen wird, ausgeweitet, sodass 40 Prozent aller Schüler*innen erreicht werden, könnte sich der Nutzen sogar auf bis zu 365 Mrd. Euro erhöhen – bei Kosten in Höhe von 80 Mrd. Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren.\r\nAbbildung 1: Kosten und fiskalischer Nutzen des Startchancenprogramms sowie einer Erweiterung\r\nQuelle: Geis-Thöne/Plünnecke (2024): Investitionen in Kinder wirkungsvoll gestalten. Gutachten des IW Köln im Auftrag von UNICEF Deutschland. Abbildung UNICEF Deutschland.\r\nFazit und Handlungsempfehlungen aus Sicht von UNICEF Deutschland\r\nDas Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft unterstreicht viele Forderungen, die UNICEF Deutschland seit Jahren äußert: Kinder müssen als die Zukunft unserer Gesellschaft in den Mittelpunkt politischen Handelns gestellt werden. Sie haben das Recht auf ein gutes Aufwachsen – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Wohnort, ihrer familiären Situation oder anderen Eigenschaften.\r\nDas Gutachten zeigt mit seinen internationalen Vergleichen, dass Deutschland weder besonders effektiv noch effizient in Kinder und Jugendliche investiert. Das wirkt sich direkt auf ihre Situation heute, aber auch auf ihre Zukunft aus. Schon heute erreichen zu viele Schüler*innen in Mathematik, Lesen oder Naturwissenschaften nicht das Mindestniveau, sodass sie ernste Folgen\r\nKostenAktuelles Startchancen-Programm20 Mrd. €Nutzen56 -113Mrd. €KostenAusgeweitetesStartchancen-Programm80Mrd. €Nutzen182 -365Mrd. €\r\n4\r\nfür die gesellschaftliche Teilhabe in ihrem Leben befürchten müssen. Die internationalen Vergleiche zeigen aber auch, dass wirksameres Handeln möglich ist und bessere Investitionen zu mehr Chancen führen können.\r\nUNICEF Deutschland empfiehlt, dass Investitionen für Kinder in Deutschland dringend höher priorisiert und wirksamer gestaltet werden sollten. Dazu braucht es:\r\n•\r\nein besseres Monitoring der Situation von Kindern und Jugendlichen, damit wir wissen, wie wir bedarfsgerecht handeln können. Darüber hinaus sollte das Gesamtportfolio der wichtigsten Investitionen in Kinder ermittelt und auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden.\r\n•\r\nInvestitionen, insbesondere in die besonders benachteiligten Kinder und Jugendlichen. Diese Gruppe wächst und ist besonders stark von schlechten Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen bedroht. Wir brauchen Investitionen in kompensatorische Angebote, sowohl im Bereich der (vor-)schulischen als auch bei außerschulischen Angeboten. Wirksame Programme wie das Startchancen-Programm sollten ausgebaut sowie verstetigt werden und können als Vorbild für andere Bereiche dienen.\r\n•\r\neine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Hier bedarf es dringend neuer langfristiger Absprachen zur Finanzierung der Investitionen über politische und Verwaltungsebenen hinweg.\r\n•\r\nneben den Investitionen in die Infrastruktur auch eine wirksame finanzielle Absicherung von Kindern gegen Armut, unter anderem durch eine wirksame Kindergrundsicherung.\r\n•\r\nfrühe Förderung und unmittelbaren Zugang zu Kitas und Schulen für Kinder ohne oder mit wenig Deutschkenntnissen. Dies gilt auch für geflüchtete Kinder.\r\n•\r\nKinderrechte im Grundgesetz, um die Rechte von Kindern zu stärken, um den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland wirksam und dauerhaft abzusichern.\r\nEinsparungen bei Kindern und Jugendlichen sind auch aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll. Das zeigt das Gutachten deutlich anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse des Startchancen-Programms. Der fiskalische Nutzen übersteigt bei Weitem die Kosten des Programms. Bund, Länder und Kommunen sollten informiert und gezielt in Kinder und damit in die Zukunft unserer Gesellschaft investieren.\r\nKontakt:\r\nUNICEF Büro Berlin, Abteilung Advocacy und Politik\r\nLeitung: Dr. Sebastian Sedlmayr\r\nAnsprechpartner: Jan Braukmann\r\nSchumannstraße 18\r\n10117 Berlin\r\nTel 030-2758079-10\r\nE-Mail bueroberlin@unicef.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. 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V.\r\nPostfach 10 19 42\r\n50459 Köln\r\nDas Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ist\r\nein privates Wirtschaftsforschungsinstitut,\r\ndas sich für eine freiheitliche Wirtschaftsund\r\nGesellschaftsordnung einsetzt. Unsere\r\nAufgabe ist es, das Verständnis wirtschaftlicher\r\nund gesellschaftlicher Zusammenhänge\r\nzu verbessern.\r\nAutoren\r\nDr. Wido Geis-Thöne\r\nSenior Economist für Familienpolitik und Migrationsfragen\r\ngeis-thoene@iwkoeln.de\r\n0221 – 4981-705\r\nProf. Dr. Axel Plünnecke\r\nLeiter des Clusters Bildung, Innovation und\r\nMigration\r\npluennecke@iwkoeln.de\r\n0221 – 4981 - 701\r\nDas IW in den sozialen Medien\r\nTwitter\r\n@iw_koeln\r\nLinkedIn\r\n@Institut der deutschen Wirtschaft\r\nInstagram\r\n@IW_Koeln\r\nAlle Studien finden Sie unter\r\nwww.iwkoeln.de\r\nStand:\r\nAugust 2024\r\nZiele des Auftraggebers:\r\nUnter dem Leitsatz „Für jedes Kind“ setzt sich UNICEF weltweit dafür ein, die Kinderrechte für jedes Kind zu\r\nverwirklichen. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen wurde 1946 gegründet und arbeitet heute in über\r\n190 Ländern. UNICEF hilft, dass Kinder gut versorgt werden, zur Schule gehen können und vor Gewalt geschützt\r\nwerden. Auch in Deutschland ist UNICEF aktiv, um Kinderrechte bekannt zu machen und zu ihrer\r\nDurchsetzung beizutragen mit politischer Arbeit, programmatischen Initiativen und vielen ehrenamtlich Engagierten.\r\nInvestitionen in Kinder\r\n2\r\nInhaltsverzeichnis\r\nZusammenfassung ................................................................................................................................. 3\r\n1 Hintergrund .................................................................................................................................... 4\r\n2 Konzeptioneller Rahmen ................................................................................................................. 5\r\n3 Lage in Deutschland im internationalen Vergleich ............................................................................ 8\r\n3.1 Wirkungsebene ................................................................................................................................ 8\r\n3.2 Handlungsebene ............................................................................................................................ 14\r\n3.3 Zwischenfazit ................................................................................................................................. 19\r\n4 Kanada und Dänemark als Beispiele für Deutschland ..................................................................... 19\r\n4.1 Kanada ........................................................................................................................................... 20\r\n4.2 Dänemark ...................................................................................................................................... 22\r\n5 Problemlagen und Handlungsmöglichkeiten in Deutschland ........................................................... 23\r\n5.1 Kinder in bildungsfernen und fremdsprachigen Familien ............................................................. 24\r\n5.2 Kinder mit beschränkten Teilhabechancen ................................................................................... 26\r\n5.3 Kinder in beengten Wohnverhältnissen ........................................................................................ 27\r\n5.4 Kinder mit Unterstützungsbedarfen bei gesundheitsrelevantem Verhalten ................................ 28\r\n5.5 Kinder in dysfunktionalen und beschränkt funktionalen Familien ............................................... 28\r\n5.6 Zwischenfazit ................................................................................................................................. 30\r\n6 Ökonomische Effekte besserer Investitionen in Kinder ................................................................... 30\r\n7 Fazit ............................................................................................................................................. 35\r\n8 Abstract ........................................................................................................................................ 37\r\nTabellenverzeichnis .............................................................................................................................. 38\r\nAbbildungsverzeichnis .......................................................................................................................... 38\r\nLiteraturverzeichnis ............................................................................................................................. 39\r\nJEL-Klassifikation\r\nI24 – Vermeidung von Ungleichheit im Bildungssystem\r\nJ13 – Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern\r\nP50 – Internationale Systemvergleiche\r\nInvestitionen in Kinder\r\n3\r\nZusammenfassung\r\nDie wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands hängt maßgeblich von den Kindern ab.\r\nDamit stellen staatliche Ausgaben für die Förderung von Kindern grundsätzlich auch Investitionen in die Zukunft\r\ndar. Allerdings wird dies im politischen Diskurs häufig noch zu wenig gesehen und bei Haushaltsentscheidungen\r\nberücksichtigt. Das vorliegende Gutachten soll einen Beitrag dazu leisten, dies zu ändern, indem\r\nes aufzeigt, welche ökonomische Bedeutung die Investitionen in Kinder haben. In Auftrag gegeben hat es das\r\nDeutsche Komitee für UNICEF beim Institut der deutschen Wirtschaft.\r\nÖkonomisch rechnen können sich die Investitionen in Kinder, indem sie diese im Erwachsenenalter zu produktiveren\r\nErwerbstätigen machen und so höhere Einnahmen für die öffentlichen Haushalte generieren. Dies\r\ngeschieht wiederum vorwiegend über die drei Wirkungsbereiche der Bildung, also den Erwerb und Erhalt von\r\nKompetenzen, der Gesundheit im Sinne der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit sowie der Sozialisation,\r\nzu der insbesondere der Erwerb von Werten wie Kollegialität und Durchhaltevermögen zählt. Nimmt\r\nman die aktuelle PISA-Studie als Indikator für die Entwicklung im Bereich der Bildung in den Blick, findet sich\r\nDeutschland sowohl beim durchschnittlichen Leistungsniveau als auch bei den Anteilen der Risikogruppen\r\nmit besonders niedrigem Leistungsniveau im Mittelfeld der OECD-Länder. Ähnliches gilt auch für den Anteil\r\nder adipösen Heranwachsenden als Indikator für die Gesundheit und bei der Jugenddelinquenz als Indikator\r\nfür die Sozialisation. Dabei zeigt ein detaillierter Blick auf die Lage in Kanada und in Dänemark, dass andere\r\nLänder mit einem starken Vorschulsystem und einer klassischen Ganztagschule mit ihrer Förderung der Kinder\r\ndeutlich erfolgreicher sind.\r\nIn Deutschland wären insbesondere Verbesserungen bei der kompensatorischen Bildungsarbeit von Kindern\r\naus bildungsfernen und fremdsprachigen Familien wünschenswert. Dies können Schulen und Betreuungseinrichtungen\r\nohne zusätzliche personelle Ressourcen nicht sinnvoll leisten, wenn ein größerer Teil der Kinder\r\nbetroffen ist. Daher sollte bei der Zuweisung der Mittel grundsätzlich nach der Sozialstruktur der Kinder differenziert\r\nwerden, die die jeweiligen Einrichtungen besuchen. Zudem sind ergänzende Zuschüsse für Einrichtungen\r\nmit einem besonders hohen Anteil bildungsferner und fremdsprachiger Kinder sinnvoll, wie sie im\r\nRahmen des Startchancen-Programms gewährt werden. Dies lohnt sich langfristig auch für die öffentlichen\r\nHaushalte. So ergibt sich einer Modellrechnung zufolge ein positiver gesamtfiskalischer Effekt von 56,3 Milliarden\r\nEuro, wenn das Startchancen-Programm seine Ziele im Bereich Bildung nur zur Hälfte erreicht, was\r\num 36,3 Milliarden Euro mehr ist als die für den Zeitraum von zehn Jahren vorgesehenen Ausgaben von\r\n20 Milliarden Euro. Wird das Programm auf 40 Prozent der Schulen ausgeweitet, steigt der Nettoeffekt von\r\n36,3 Milliarden Euro auf 102,4 Milliarden Euro. Eine Ausweitung des Startchancen-Programms auf mehr Kinder\r\nlohnt sich damit nicht nur sozial- oder bildungspolitisch, sondern auch aus ökonomischer und fiskalischer\r\nSicht.\r\nInvestitionen in Kinder\r\n4\r\n1 Hintergrund\r\nKinder sind die Zukunft Deutschlands. Sie werden in einigen Jahrzehnten als Erwachsene die Wirtschaft tragen,\r\ndie Gesellschaft prägen und die Politik gestalten. Damit sind sie auch entscheidend dafür, welche Lebensbedingungen\r\ndie mittlere Generation von heute im Alter vorfinden wird. Ebenso wirken sie auf Umwelt\r\nund Klima ein, und es wäre geradezu absurd über Nachhaltigkeit nachzudenken, ohne sie in den Blick zu\r\nnehmen. Gleichzeitig verdienen die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder auch unabhängig von ihrer Bedeutung\r\nfür die zukünftige Entwicklung politische Beachtung (siehe auch Bertram, 2023). So hat Deutschland\r\nbereits im Jahr 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Der für das vorliegende Gutachten verwendete\r\nLeitbegriff der „Investitionen in Kinder“ soll sie keinesfalls zu einem Anlageobjekt reduzieren, sondern\r\nherausstreichen, dass entsprechende (staatliche) Ausgaben nicht nur unmittelbar wirken, sondern die Zukunft\r\ndes Landes nachhaltig positiv verändern können. Dies wird im politischen Diskurs leider häufig viel zu\r\nwenig gesehen, was zu niedrigen und nicht optimalen Investitionen für Kinder führen kann. So ist es gerade\r\nbei einer schwierigen Haushaltslage für die Entscheidung über Maßnahmen von großer Bedeutung, ob sie\r\nnur kurzfristig den Kindern zugutekommen oder die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des\r\nLandes nachhaltig zum Besseren verändern.\r\nDabei lassen sich diese langfristigen Effekte nur schwer fassen, da es gerade bei den kleineren Kindern lange\r\ndauert, bis sie als Erwerbspersonen die Fachkräftebasis stärken und als Nettozahlende von Steuern und Sozialabgaben\r\ndie öffentlichen Haushalte finanzieren. In dieser Zeit können auch andere Faktoren, wie der technische\r\nFortschritt, die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften grundlegend verändern. Daher wird im familienpolitischen\r\nDiskurs häufig sehr stark mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und\r\nden auf diesem Weg sehr viel schneller erzielbaren Effekten am Arbeitsmarkt argumentiert, wenn positive\r\nökonomische Effekte von Investitionen in die Unterstützungsinfrastruktur betrachtet werden. Insbesondere\r\ngilt das beim Thema Betreuungsausbau (vgl. etwa Bach et al., 2020). Dies ist nicht grundsätzlich negativ zu\r\nsehen, da auch die Eltern eine zentrale Zielgruppe der Familienpolitik darstellen. Jedoch besteht die Gefahr,\r\ndass die Perspektive der Kinder in den Hintergrund gerät. Dies kann auch im Hinblick auf die institutionelle\r\nBetreuung der Fall sein. So ist es für die Kinder von zentraler Bedeutung, dass diese ihnen Entwicklungs- und\r\nTeilhabechancen eröffnet und Aktivitäten und Räume gestaltet, die ihren Bedürfnissen und Wünschen möglichst\r\nweit entgegenkommen. Hingegen ist es für sie in der Regel eher zweitrangig, ob die Angebotszeiten die\r\n(möglichen) Arbeitszeiten ihrer Eltern abdecken, was die Kernanforderung im Hinblick auf die Vereinbarkeit\r\nvon Familie und Beruf ist.\r\nDiese Studie soll aufzeigen, dass auch die Perspektive der Kinder ökonomisch hochrelevant sein kann und\r\ndamit einen Impuls dafür setzen, diese in der politischen Diskussion noch stärker zu berücksichtigen. Daher\r\nwird hier bewusst darauf verzichtet, zu diskutieren, welche Effekte Maßnahmen und Leistungen aufseiten\r\nder Eltern haben können. Auch wird der Fokus nicht allein auf die Familienpolitik gerichtet, sondern es werden\r\neine Reihe von politischen Handlungsbereichen in den Blick genommen, die die Bedingungen des Aufwachsens\r\nvon Kindern unmittelbar tangieren können. Dies umfasst insbesondere auch die Bildungs- bzw.\r\nSchulpolitik. Zunächst wird im Folgenden der konzeptionelle Rahmen der Studie vorgestellt. Dann erfolgt\r\neine Einordnung Deutschlands im internationalen Vergleich und eine detailliertere Betrachtung von Kanada\r\nund Dänemark als Beispielländer für ein erfolgreicheres Vorgehen bei den Investitionen in Kinder. Daraufhin\r\nwird in Abschnitt 5 auf besondere Problemlagen in Deutschland und Handlungsmöglichkeiten für die Politik\r\neingegangen. Abschnitt 6 stellt dar, wie die entsprechenden ökonomischen Effekte quantifiziert werden\r\nInvestitionen in Kinder\r\n5\r\nkönnen und liefert eine entsprechende Beispielrechnung für das Startchancen-Programm. Abschließend wird\r\nein kurzes Fazit gezogen.\r\n2 Konzeptioneller Rahmen\r\nUm ökonomisch fundierte Aussagen zum Thema „Investitionen in Kinder“ treffen zu können, sind zunächst\r\neinige konzeptionelle Vorüberlegungen notwendig. Die erste betrifft den Investitionsbegriff, der nicht so einfach\r\nzu fassen ist. Nähert man sich ihm über die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung an, beschreibt er nur\r\neine Erhöhung des Bestands an sächlichen Anlagen, wie Gebäuden und Maschinen (Mucha, 2021). Gleichzeitig\r\nist in der ökonomischen Forschung seit langem bekannt, dass für die Produktionspotenziale und Wachstumschancen\r\nder Wirtschaft auch die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bevölkerung von zentraler Bedeutung\r\nsind, für die sich der Begriff Humankapital etabliert hat (Anger, 2007). Diese lassen sich jedoch, anders als\r\ndas sächliche Anlagevermögen, nicht direkt messen (BpB, 2024b), sodass bislang keine kohärente Statistik\r\nzum Humankapital existiert. Allerdings lassen sich drei für die spätere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der\r\nKinder relevante Wirkungsfelder der Investitionen in Kinder identifizieren.\r\nZu diesen Wirkungsfeldern zählen insbesondere:1\r\n Bildung: Für das Humankapital ist nicht nur von Bedeutung, welche Kompetenzen Kinder und Jugendliche\r\nerwerben, sondern auch, inwieweit ihnen diese im Erwachsenenalter erhalten bleiben. Dabei gilt nicht\r\npauschal ein je mehr, desto besser. Vielmehr sollte gerade bei leistungsschwächeren Kindern und Jugendlichen\r\nder Fokus auf solchen Kompetenzen liegen, die für ihre späteren Lebenswege, also sowohl\r\nden Beruf als auch die aktive Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben, tatsächlich bedeutsam\r\nsind. Insbesondere wenn man Kinder und Jugendliche aus verschiedenen sozialen Milieus vergleichen\r\nmöchte, sind die Bildungsabschlüsse grundsätzlich ein sehr zielführender Indikator für den Bildungserfolg,\r\nda sie auch über die späteren Karriereoptionen entscheiden. Allerdings stellt ihre Ausgestaltung\r\nein bildungspolitisches Instrument dar, mit dem konkrete Ziele verfolgt werden können.\r\n Gesundheit: Hiermit ist die physische und psychische Leistungsfähigkeit von Personen und nicht nur die\r\nAbwesenheit von Krankheiten gemeint. Wie die Bildung ist auch die so definierte Gesundheit für die Leistungspotenziale\r\nvon Personen am Arbeitsmarkt von Bedeutung und hat Einfluss darauf, wie viel Steuern\r\nund Sozialabgaben die betreffenden Personen zahlen (Mushkin, 1962). Zudem führt eine schlechte Gesundheit\r\nzu Unterstützungsbedarfen der betroffenen Personen im medizinischen und teilweise auch pflegerischen\r\nund sozialen Bereich, die mit substanziellen Kosten für die öffentlichen Haushalte verbunden\r\nsein können. Diese können auch bereits in der Kindheit und Jugend auftreten, sodass sich hier schneller\r\npositive fiskalische Effekte ergeben können als bei der Bildung.\r\n Sozialisation: Neben Bildung und Gesundheit ist auch wirtschaftlich relevant, welches Sozialverhalten\r\nKinder und Jugendliche erwerben. So sind für berufliche Karrieren beispielsweise Durchhaltevermögen,\r\nZuverlässigkeit und Kollegialität von Bedeutung. Zudem sind stabile soziale Netzwerke bei der Bewältigung\r\nvon Krisensituationen sehr hilfreich und können damit den Bedarf an staatlicher Hilfe reduzieren.\r\nKommt es zu schwerwiegenderen Defiziten bei der sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,\r\n_________\r\n1 Diese Dreiteilung nimmt etwa auch DIWEcon (2023) vor, spricht jedoch von sozialer Teilhabe anstatt Sozialisation, was sich mit\r\neiner stärker input-orientierten Sicht erklärt. Soziales Kapital ist hier als Begriff ebenfalls weniger geeignet, da dies nach Bourdieu\r\n(1983) nur die sozialen Netzwerke und nicht die jenseits von Bildung und psychischer Gesundheit geprägten Denk- und Handlungsmuster\r\numfasst.\r\nInvestitionen in Kinder\r\n6\r\nkönnen bereits kurzfristig hohe Kosten für die öffentlichen Haushalte entstehen. Insbesondere gilt dies\r\nbeim Auftreten von Jugendkriminalität, kann aber auch bereits bei einem unsachgemäßen Umgang mit\r\nSchuleigentum der Fall sein.\r\nIn diesen Bereichen kann die Politik mit einer Vielzahl verschiedener Maßnahmen positive Effekte erzielen.\r\nUm die Übersicht zu wahren, ist es sehr hilfreich, diese zu größeren Handlungsfeldern zusammenzufassen.\r\nIn der familienpolitischen Diskussion haben sich hierfür die drei Handlungsfelder Geld, Infrastruktur und Zeit\r\netabliert (BMFSFJ, 2013). Diese sind jedoch nicht vollständig überschneidungsfrei (Geis-Thöne, 2023), sodass\r\ndie Zuordnung einzelner Maßnahmen und Leistungen nicht selbsterklärend ist, und haben für die Kinder sehr\r\nunterschiedliches Gewicht. Daher sollen für die vorliegende Studie anders definierte Handlungsfelder als Orientierung\r\ndienen, ohne den Anspruch zu erheben, damit eine vollständige neue Systematik vorzulegen. Dabei\r\nwerden sehr gezielt auch Maßnahmen und Leistungen für Kinder außerhalb des familienpolitischen Bereichs\r\nin den Blick genommen:\r\n (Pflicht-) Unterricht an Schulen: Dieser stellt eine zentrale öffentliche Investition in Kinder dar, da hier\r\nein großer Teil des Kompetenzerwerbs junger Menschen erfolgt und ein bedeutender Beitrag zu ihrer\r\ngesundheitlichen Entwicklung und Sozialisation geleistet wird.\r\n Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler: Auch wenn ein großer Teil der Förderangebote\r\nin den Schulen stattfindet, ist es sinnvoll, diese in einem eigenen Handlungsfeld zu erfassen, da sie\r\nnur eine eingeschränkte Zielgruppe ansprechen.\r\n Ergänzende entwicklungsfördernde und (Ganztags-) Betreuungsangebote an Schulen und Horten: Dieses\r\nHandlungsfeld umfasst zwei sich stark überschneidende Teilbereiche, die unterschiedlich wirken. Der\r\nerste sind die entwicklungsfördernden Angebote der Schulen für alle Schülerinnen und Schüler jenseits\r\ndes regulären Unterrichts, zu denen etwa Musikgruppen, Sportmannschaften und Theatergruppen zählen.\r\nDiese sind zwar häufig im Ganztagsprogramm der Schulen verortet, stehen jedoch vielfach auch daran\r\nnicht teilnehmenden Schülerinnen und Schülern offen. Der zweite Teilbereich sind die Ganztagsbetreuungsprogramme,\r\ndie neben solchen Angeboten auch eine reine Beaufsichtigung umfassen können.\r\n Angebote von Kitas, Vorschulen und Tageseltern: Diese umfassen sowohl stark entwicklungsfördernde\r\nMaßnahmen in den Kitas und Vorschulen, insbesondere im Bereich Sprache, als auch vorwiegend beaufsichtigende\r\nBetreuungsangebote. Die Übergänge sind hier teilweise sehr fließend, sodass eine weitere\r\nDifferenzierung schwierig ist. Dennoch muss gerade mit Blick auf die Kinder ein besonderes politisches\r\nAugenmerk auf die Bildungsarbeit der Kitas gerichtet werden.\r\n Spezifische Hilfen für Kinder und Familien in Konfliktsituationen: Hierunter fallen sämtliche Formen der\r\nUnterstützung von und des Eingreifens in Familien durch die Kinder- und Jugendhilfe, von der einfachen\r\nBeratung bis hin zu einer Inobhutnahme der Kinder.\r\n Beratung und Begleitung von Kindern und Familien, die sich nicht in Konfliktsituationen befinden: Dieses\r\nHandlungsfeld umfasst vorwiegend die Angebote der Jugendämter, die sich nicht explizit an Kinder\r\nund Familien in Konfliktsituationen richten und bei denen entsprechend grundsätzlich keine Teilnahmeverpflichtung\r\ngilt. Ein wichtiger Teilbereich ist die Schulsozialarbeit.\r\n Weitere kommunale und kommunal bezuschusste Einrichtungen und Vergünstigungen für Kinder und\r\nFamilien: Hierunter fallen sämtliche nicht an den Schulen angesiedelten kommunalen Einrichtungen für\r\nKinder von kommunalen Musikschulen über Jugendtreffs bis hin zu Spielplätzen. Ebenso zählen hierzu\r\nInvestitionen in Kinder\r\n7\r\nsämtliche Formen kommunaler Bezuschussung für Kinder und Familien von vergünstigten Eintritten in\r\nSchwimmbäder und Familientarifen im ÖPNV bis hin zur kostengünstigen Überlassung von Räumen an\r\nVereine für deren Jugendarbeit. Während ein Teil dieser Einrichtungen, wie insbesondere die Jugendtreffs,\r\ndie Entwicklungschancen der Kinder allein wesentlich verbessern können, haben andere erst in\r\nihrem Zusammenspiel einen nachhaltigen Einfluss auf die Bedingungen des Aufwachsens.\r\n (Medizinische) Gesundheitsvorsorge für Kinder: Die medizinische Begleitung von Kindern kann langfristigen\r\nEinschränkungen der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit durch gesundheitliche Probleme\r\nentgegenwirken und ist damit eindeutig auch als Investition zu sehen. Finanziert werden diese Maßnahmen\r\nvorwiegend von den gesetzlichen Krankenkassen, die vor dem Hintergrund ihrer Finanzierungsmodalitäten\r\nin Deutschland grundsätzlich auch der öffentlichen Hand zugerechnet werden.\r\n Ermöglichung und Förderungen der Inklusion von Kindern mit besonderen Entwicklungsvoraussetzungen:\r\nDieser Bereich umfasst eine Vielzahl verschiedener Einzelleistungen und -maßnahmen, angefangen\r\nvon einer Bereitstellung spezifischer Hilfsmittel, bis hin zu einer heilpädagogischen Begleitung des Schuloder\r\nKitaalltags. Die zentrale Adressatengruppe sind Kinder mit einer staatlich anerkannten (Schwer-)\r\nBehinderung, jedoch sind derartige Hilfestellungen teilweise auch für andere Kinder, etwa bei einer starken\r\nLernschwäche, notwendig.\r\n Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld: Diese Leistungen schaffen zusammen einen Schonraum für die\r\nFamilien in der ersten Lebensphase des Kindes. Dabei stellt die über den Elterngeldbezug hinausgehende\r\nElternzeit allerdings keine Investition in Kinder im eigentlichen Sinne dar, da für sie keine direkten Ausgaben\r\nder öffentlichen Haushalte entstehen, auch wenn es durch sie unter Umständen zu Mindereinnahmen\r\nbei Steuern und Sozialabgaben kommen kann.\r\n Geldleistungen und Erleichterungen bei Steuern und Abgaben, die sich nicht vorwiegend an bedürftige\r\nFamilien richten: Hierzu zählen nach aktuellem Stand vor allem Kindergeld und Kinderfreibetrag. Eine\r\nInvestition stellen diese Leistungen nur dar, wenn sich durch sie die Lebenswege der Kinder verändern.\r\nOb und unter welchen Bedingungen dies der Fall ist, lässt sich empirisch nur schwer feststellen.\r\n Leistungen für Familien mit niedrigem Einkommen: Dieses Handlungsfeld weist die Besonderheit auf,\r\ndass es nach aktuellem Stand vorwiegend bei der Sozial- und nicht bei der Familien- oder Bildungspolitik\r\nverortet ist. Mit einer Kindergrundsicherung könnte sich dies allerdings deutlich verschieben. Für den\r\nInvestitionscharakter gilt dasselbe wie bei den finanziellen Leistungen für alle Familien.\r\n Besondere Rechte für Kinder und Eltern außerhalb der Gewährung staatlicher Leistungen: Hierzu zählen\r\netwa die Kinderkrankentage aber auch der Jugendschutz. Diese Rechte stellen keine Investitionen in\r\nKinder im eigentlichen Sinn dar, da sie nicht zu Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte führen.\r\nDennoch wurden sie hier der Vollständigkeit halber mitaufgeführt, da sie ein nicht unbedeutendes Aktionsfeld\r\nder Familien- und Jugendpolitik darstellen.\r\nDiese Handlungsfelder umfassen keine der beruflichen und akademischen Bildung zugeordneten Themen,\r\nda diese erst in der späten Jugend für die Entwicklung der Kinder relevant werden, die hier nicht im Fokus\r\nder Betrachtung stehen soll. Auch beinhalten sie grundsätzlich nur staatliche Maßnahmen und Leistungen,\r\nobschon die Entwicklung der Kinder in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sozialisation teilweise auch\r\nvon anderen Institutionen gefördert wird. Insbesondere gilt das für ehrenamtlich Tätige, wie die Lesepaten,\r\ndie hier nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie eine staatliche Förderung erhalten. Die staatliche Förderung\r\ndes Ehrenamtes wiederum kann in diesem Rahmen als Investition verstanden werden.\r\nInvestitionen in Kinder\r\n8\r\nEinige Maßnahmen und Leistungen richten sich grundsätzlich an alle Kinder, während andere, wie die Förderung\r\nleistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler, nur spezifischen Zielgruppen mit einem besonderen\r\nUnterstützungsbedarf zugutekommen. Ein bedeutender Teil von ihnen hat dabei präventiven Charakter und\r\nsollte bereits erfolgen, bevor die adressierten Probleme entstehen. Insbesondere ist das bei der (medizinischen)\r\nGesundheitsvorsorge der Fall, gilt aber etwa auch für viele Beratungsangebote für Familien. Eine zentrale\r\nZielgruppe sind dabei Kinder in vulnerablen Familienkonstellationen, wie sie etwa im Kontext einer Alleinerziehung\r\nauftreten können. Gerade in diesen Fällen fordern Eltern eine staatliche Unterstützung trotz\r\ngroßer Wirkungspotenziale eher selten ein. Daher sollen diese im Folgenden auch in besonderem Maße in\r\nden Blick genommen werden. Gegeneinander abwägen lassen sich die möglichen ökonomischen Effekte von\r\nMaßnahmen und Leistungen für verschiedene Zielgruppen mit den verfügbaren Daten kaum.\r\n3 Lage in Deutschland im internationalen Vergleich\r\n3.1 Wirkungsebene\r\nNimmt man zunächst die Wirkungsebene in den Blick, lassen sich für den Bereich der Bildung relativ gut\r\ninternationale Vergleiche vornehmen. So werden hier nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Erwachsenen\r\nregelmäßig entsprechende Leistungstests durchgeführt. Die PISA-Studie eignet sich an dieser Stelle\r\nbesonders gut als Datenbasis, da die Jugendlichen im Alter von 15 Jahren den größten Teil ihrer Kindheit\r\nbereits hinter sich haben und diese gleichzeitig nicht so lange zurückliegt, dass sich die Entwicklungsumfelder\r\nder Kinder in der Zwischenzeit bereits sehr grundlegend verändert haben. Allerdings erfasst die PISA-Studie\r\nmit ihren Tests in Landesprache, Mathematik und Naturwissenschaften nur einen Teil der relevanten Kompetenzen.\r\nAuch können diese im weiteren Verlauf der Bildungsbiografien in unterschiedlichem Maße erhalten\r\nbleiben oder wieder verloren gehen. Zudem sind die im Folgenden dargestellten Ergebnisse der PISAStudie\r\naus dem Jahr 2022 im Kontext der die Lernentwicklung von Kindern und Jugendlichen hemmenden\r\nMaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie insbesondere Schulschließungen, zu sehen. Entsprechend\r\nsind Ergebnisse im langjährigen Vergleich auch besonders negativ (OECD, 2023a).\r\nZunächst werden in Abbildung 3-1 alle Kinder in den Blick genommen, indem ein Vergleich der durchschnittlichen\r\nPunktwerte in den jeweiligen Ländern erfolgt. Zu diesem ist anzumerken, dass die PISA-Punkte so standardisiert\r\nsind, dass sich in den ersten Erhebungen mit Schwerpunkten bei Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften\r\nfür die OECD-Länder jeweils Durchschnittswerte von 500 und Standardabweichungen von\r\n100 ergaben, und der Leistungsfortschritt in einem Schuljahr etwa 20 Punkten entspricht (OECD, 2023a). Der\r\nNullpunkt stellt hier also keine sinnvolle Orientierung dar, da er faktisch gar nicht erreicht werden kann.\r\nDeutschland liegt mit 480 Punkten im Lesen, 475 Punkten in Mathematik und 492 Punkten in Naturwissenschaften\r\nsehr nahe an den durchschnittlichen Werten für die OECD-Länder von 476 Punkten, 472 Punkten\r\nund 485 Punkten. Hingegen erreicht der Spitzenreiter in der OECD, Japan, Punktwerte von 516 im Lesen, 536\r\nin Mathematik und 547 in Naturwissenschaften. Auch zu Estland, das mit 511 Punkten im Lesen, 510 Punkten\r\nin Mathematik und 526 Punkten in Naturwissenschaften Spitzenreiter in der EU ist, ist der Abstand sehr groß.\r\nAls zweiter Indikator wurden in Abbildung 3-2 die Größen der Risikogruppen, die nicht mindestens die Kompetenzstufe\r\n2 erreichen, dargestellt. Diese entspricht dem Niveau, das nach Einschätzung der Studienautorinnen\r\nund -autoren notwendig ist, um in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können\r\nInvestitionen in Kinder\r\n9\r\n(OECD, 2023a). Die Anteile liegen in Deutschland bei 25,5 Prozent für Lesen, 29,5 Prozent für Mathematik\r\nund 22,9 Prozent in Naturwissenschaften ebenfalls nahe an den OECD-Durchschnitten von 26,3 Prozent, 31,1\r\nProzent und 24,5 Prozent. Hingegen umfasst die Risikogruppe in Japan und Estland nur jeweils 13,8 Prozent\r\nim Lesen, 12,0 Prozent beziehungsweise 15,0 Prozent in Mathematik und 8,0 Prozent beziehungsweise 10,1\r\nProzent in Naturwissenschaften. Dieses Niveau konnte Deutschland auch vor der Pandemie nicht ansatzweise\r\nerreichen, obschon die Risikogruppen bei der PISA-Studie 2018 mit 20,7 Prozent im Lesen, 21,1 Prozent\r\nin Mathematik und 19,6 Prozent in Naturwissenschaften noch deutlich kleiner waren (OECD, 2020).\r\nAbbildung 3-1: Durchschnittliche Punktewerte bei der PISA-Studie 2022 in ausgewählten OECD-Ländern\r\nDie leistungsstärksten und -schwächsten 10 Prozent unterscheiden sich im OECD-Schnitt um rund 250 Punkte\r\nQuelle: OECD 2023a\r\n350 400 450 500 550 600\r\nJapan\r\nKorea\r\nEstland\r\nKanada\r\nIrland\r\nSchweiz\r\nVereinigtes Königreich\r\nPolen\r\nTschechien\r\nDänemark\r\nVereinigte Staaten\r\nÖsterreich\r\nBelgien\r\nDeutschland\r\nNiederlande\r\nFrankreich\r\nOECD-Durchschnitt\r\nItalien\r\nMexiko\r\nKolumbien\r\nLesen Mathematik Natuwissenschaften\r\nInvestitionen in Kinder\r\n10\r\nAbbildung 3-2: Risikogruppen bei der PISA-Studie 2022\r\nAnteile der Schülerinnen und Schüler, die nicht mindestens die als Grundkompetenzniveau definierte Kompetenzstufe\r\n2 erreichen\r\nQuelle: OECD 2023a\r\nEin weiterer wichtiger Aspekt ist der Zusammenhang der schulischen Leistungen mit dem elterlichen Hintergrund\r\nder Kinder. Letzterer wird bei den PISA-Studien anhand eines spezifischen Indexes zum wirtschaftlichen,\r\nsozialen und kulturellen Status (ESCS) erfasst. In Abbildung 3-3 wurde dargestellt, wie sich die durchschnittlichen\r\nLeistungen zwischen dem Viertel der Fünfzehnjährigen mit dem höchsten ökonomischen Status\r\nund dem Viertel mit dem niedrigsten Status unterscheiden. Deutschland erreicht hier mit 112 Punkten im\r\nLesen, 111 Punkten in Mathematik und 121 Punkten in Naturwissenschaften deutlich schlechtere Werte als\r\n0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0\r\nJapan\r\nEstland\r\nKorea\r\nIrland\r\nKanada\r\nDänemark\r\nSchweiz\r\nPolen\r\nVereinigtes Königreich\r\nTschechien\r\nBelgien\r\nÖsterreich\r\nItalien\r\nVereinigte Staaten\r\nDeutschland\r\nFrankreich\r\nOECD-Durchschnitt\r\nNiederlande\r\nMexiko\r\nKolumbien\r\nLesen Mathematik Natuwissenschaften\r\nInvestitionen in Kinder\r\n11\r\nder OECD-Durchschnitt von 93 Punkten, 92 Punkten und 95 Punkten. Dies ist insbesondere auch vor dem\r\nHintergrund problematisch, dass solche Unterschiede eine gesellschaftliche Segregation befördern können.\r\nBesonders gut schneiden hier Kanada mit Unterschieden von nur 74 Punkten, 76 Punkten und 72 Punkten\r\nsowie in Europa Dänemark mit 73 Punkten, 74 Punkten und 80 Punkten ab. Mexiko ist hier vor dem Hintergrund\r\ndes sehr viel niedrigeren durchschnittlichen Leistungsniveaus und der entsprechend höheren relativen\r\nBedeutung der absoluten Unterschiede trotz Position in der Spitzengruppe nicht als vorbildlich einzustufen.\r\nAbbildung 3-3: Unterschiede zwischen Kindern im untersten und obersten sozialen Viertel\r\nViertel des sozialen Status nach Definition von PISA (ESCS), Stand: 2022\r\nQuelle: OECD 2023a\r\n0 20 40 60 80 100 120 140\r\nMexiko\r\nKanada\r\nJapan\r\nDänemark\r\nIrland\r\nEstland\r\nItalien\r\nVereinigtes Königreich\r\nKolumbien\r\nKorea\r\nOECD-Durchschnitt\r\nPolen\r\nVereinigte Staaten\r\nNiederlande\r\nÖsterreich\r\nTschechien\r\nDeutschland\r\nFrankreich\r\nBelgien\r\nSchweiz\r\nLesen Mathematik Natuwissenschaften\r\nInvestitionen in Kinder\r\n12\r\nAnalog zu den Schülerleistungen könnte grundsätzlich auch die physische Leistungsfähigkeit von Kindern und\r\nJugendlichen erhoben werden. Allerdings existieren bislang weder internationale Vergleichsstudien noch\r\ngrößer angelegte nationale Studien zu diesem Thema, sodass für das Wirkungsfeld Gesundheit keine derartigen\r\nIndikatoren verwendet werden können. Ersatzweise wurden in Abbildung 3-4 die Anteile der adipösen\r\nPersonen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren in den EU-Ländern dargestellt. Diese sind häufig mit nicht optimalen\r\nRahmenbedingungen in den gesundheitsrelevanten Bereichen Ernährung und Bewegung aufgewachsen\r\nund sehen sich mit einer verminderten physischen Leistungsfähigkeit konfrontiert. Dabei ist die Adipositas,\r\nanders als etwa der Alkoholkonsum, auch eindeutig der Wirkungs- und nicht der Handlungsebene zuzuordnen.\r\nDeutschland liegt hier mit einem Anteil von 6,3 Prozent im Jahr 2019 etwas über dem Schnitt der\r\n27 EU-Länder von 4,9 Prozent. Ein ähnliches Bild zeichnen auch neuere Daten der WHO zur Adipositas von\r\nKindern und Jugendlichen im Alter zwischen fünf und 19 Jahren für das Jahr 2022 (WHO, 2024), die vor dem\r\nHintergrund einer großen statistische Unsicherheit allerdings deutlich weniger aussagekräftig sind.\r\nAbbildung 3-4: Fettleibige Personen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren in den EU-Ländern\r\nAnteile in Prozent, Stand 2019\r\nQuelle: Eurostat, 2024\r\n0 2 4 6 8 10 12 14\r\nRumänien\r\nItalien\r\nBulgarien\r\nSlowakei\r\nGriechenland\r\nTschechien\r\nSpanien\r\nLettland\r\nLitauen\r\nNiederlande\r\nZypern\r\nPolen\r\nEU-27\r\nSlowenien\r\nFrankreich\r\nKroatien\r\nSchweden\r\nEstland\r\nBelgien\r\nDeutschland\r\nÖsterreich\r\nLuxemburg\r\nDänemark\r\nPortugal\r\nFinnland\r\nUngarn\r\nMalta\r\nInvestitionen in Kinder\r\n13\r\nKomplizierter ist die Situation beim Wirkungsfeld der Sozialisation, da sich die hier relevanten Eigenschaften\r\nder Kinder und Jugendlichen kaum messen lassen. So liegen auch lediglich zu den Auswirkungen ungünstiger\r\nEntwicklungen, wie insbesondere der Jugendkriminalität, Daten vor. In Abbildung 3-5 wurden die Zahlen der\r\neiner Straftat von der Polizei verdächtigten Minderjährigen je 100.000 Einwohner in den EU-Ländern im Jahr\r\n2022 dargestellt. Deutschland liegt hier mit 2.036 im oberen Bereich, aber noch hinter den Nachbarländern\r\nLuxemburg und Österreich. Allerdings ist bei der Interpretation derartiger Zahlen große Vorsicht geboten, da\r\nsie nicht nur von der Häufigkeit der Gesetzesverstöße bestimmt werden, sondern auch eine wesentliche Rolle\r\nspielt, inwieweit diese bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Dabei ist es gerade bei Minderjährigen\r\nin manchen Fällen auch denkbar, dass sich die Geschädigten mit den Eltern auf andere Formen von Strafe\r\nund Wiedergutmachung einigen.\r\nAbbildung 3-5: Minderjährige, die polizeilich einer Straftat verdächtigt werden\r\nWerte je 100.000 Einwohner, Stand 2022\r\nQuelle: Eurostat, 2024\r\n0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000\r\nZypern\r\nPolen\r\nLitauen\r\nDänemark\r\nPortugal\r\nLettland\r\nKroatien\r\nRumänien\r\nTschechien\r\nSlowenien\r\nSlowakei\r\nSpanien\r\nMalta\r\nItalien\r\nBulgarien\r\nGriechenland\r\nNiederlande\r\nBelgien\r\nSchweden\r\nIrland\r\nFrankreich\r\nFinnland\r\nDeutschland\r\nÖsterreich\r\nLuxemburg\r\nUngarn\r\nInvestitionen in Kinder\r\n14\r\nAuch wenn die dargestellten Indikatoren kein vollständiges Bild zeichnen können, weisen sie klar darauf hin,\r\ndass Deutschland nicht nur bei der Bildung, sondern auch bei der Gesundheit und Sozialisation im internationalen\r\nVergleich nur mittelmäßig abschneidet. Dies wiederum legt den Schluss nahe, dass hier nicht in optimaler\r\nWeise in die Kinder investiert wird und aus den Erfahrungen anderer Länder sehr viel gelernt werden\r\nkönnte. Dafür wäre es allerdings wichtig, noch mehr international vergleichende Daten im einschlägigen Bereich\r\nzu erheben, um genauer abschätzen zu können, welche Länder in welchen Bereichen besonders erfolgreich\r\nsind.\r\n3.2 Handlungsebene\r\nFür die Handlungsebene ist ein internationaler Vergleich entlang der im vorangegangenen Abschnitt definierten\r\nFelder mit den verfügbaren Daten nicht sinnvoll möglich. Daher wird im Folgenden nur zwischen den\r\nbeiden großen Bereichen der Bildungs- und Familienpolitik differenziert. Zur Bildungspolitik führt die OECD\r\njährlich ein breitangelegtes Monitoring durch, das unter anderen die Bildungsausgaben der teilnehmenden\r\nLänder erfasst. In Abbildung 3-6 sind die entsprechenden Werte je Schülerin und Schüler in Vollzeitäquivalenten\r\nin kaufkraftbereinigten US-Dollar dargestellt. Deutschland liegt beim Primarbereich mit 11.587 nur\r\nleicht über dem OECD-Schnitt von 10.658. Beim Sekundarbereich I ist dieser Abstand mit 14.197 gegenüber\r\n11.941 deutlicher. Allerdings ist anzumerken, dass sich hier trotz der Kaufkraftbereinigung ein sehr starker\r\nZusammenhang mit den Einkommensniveaus der Länder zeigt. Daher wurde in Abbildung 3-7 auch dargestellt,\r\nwelche Anteile die Gesamtausgaben für die Primarstufe und Sekundarstufe I am Bruttoinlandsprodukt\r\nhaben. Deutschland liegt hier mit insgesamt 2,0 Prozent deutlich unter dem OECD-Durchschnitt von 2,5 Prozent.\r\nFür die Primarstufe allein ergibt sich mit 0,7 Prozent sogar der niedrigste Wert in der OECD.\r\nAllerdings ist beim Vergleich dieser Werte große Vorsicht geboten, da die Primarstufe in Deutschland nur vier\r\nJahre, in vielen anderen OECD-Länder jedoch sechs Jahre oder teilweise sogar noch länger dauert (OECD\r\n2023b). Dividiert man die Anteile am Bruttoinlandsprodukt durch die jeweiligen Besuchsdauern in den Ländern\r\nund rechnet sie mit den in Deutschland gängigen vier Jahren hoch, ergeben sich deutlich geringere Unterschiede.\r\nDennoch liegt Deutschland noch immer auf dem zweitletzten Platz vor Irland. Eine derartige Umrechnung\r\nkann auch für die Primarstufe und Sekundarstufe I zusammen vorgenommen werden, wobei man\r\nin diesem Fall sinnvollerweise von den tatsächlichen Werten für die Primarstufe ausgeht und die Anpassung\r\nnur bei den Anteilen der Ausgaben für die Sekundarstufe vornimmt. Damit verschlechtert Deutschland seine\r\nPosition deutlich und findet sich vor Irland und dem in Abbildung 3-7 nicht ausgewiesenen Litauen auf dem\r\ndrittletzten Platz der OECD-Länder mit Angaben zu den Anteilen der Ausgaben für Primarstufe und Sekundarstufe\r\nI am Bruttoinlandsprodukt. Diese können allerdings in den einzelnen Ländern unter Umständen etwas\r\nunterschiedliche Ausgabenpositionen umfassen. So werden in Deutschland nur die bei den Ländern anfallenden\r\nKosten für die Lehrkräfte, nicht jedoch die Leistungen der Kommunen als Schulträger, in deren\r\nZuständigkeitsbereich etwa neben den Gebäuden auch weite Teile der nicht-verpflichtenden Ganztagsangebote\r\nund die Schulsozialarbeit fallen, systematisch erfasst. Auch unterscheidet sich der Anteil der Kinder an\r\nder Gesamtbevölkerung aufgrund unterschiedlicher demografischer Strukturen in den Ländern.\r\nEine Sonderstellung nimmt die frühkindliche Bildung ein, da sie teilweise der Bildungs- und teilweise der Familienpolitik\r\nzuzuordnen ist. Ersteres ist insbesondere der Fall, wenn die Einrichtungen, wie in Frankreich,\r\nden Status von Schulen haben und eine Besuchspflicht besteht. In Abbildung 3-8 wurde die Höhe der hierauf\r\nim Jahr 2020 verwendeten staatlichen Mittel relativ zum Bruttoinlandsprodukt dargestellt. Deutschland liegt\r\nInvestitionen in Kinder\r\n15\r\nmit 1,0 Prozent deutlich über dem OECD-Schnitt von 0,8 Prozent aber weit hinter Norwegen und Schweden\r\nmit jeweils 1,7 Prozent. Werte je Bildungsteilnehmer wären hier deutlich weniger aussagekräftig, da die Angebote\r\nder frühkindlichen Bildung in den OECD-Ländern unterschiedlich stark in Anspruch genommen werden.\r\nAb einem Alter von vier Jahren sind die Betreuungsquoten überall in Europa nahe 100 Prozent. Hingegen\r\nergeben sich bei den jüngeren Kindern im Alter von zwei Jahren deutliche Unterschiede. Deutschland lag hier\r\nim Jahr 2021 mit 67,4 Prozent weit über dem OECD-Durchschnitt von 43,0 Prozent (OECD, 2023b). Allerdings\r\nist nicht klar, inwieweit die sehr frühe, wie auch die Ganztagsbetreuung im vorschulischen Alter der Entwicklung\r\nvon Kindern zugutekommt, deren familiärer Hintergrund nicht ungünstig ist. Ist dies weniger der Fall,\r\nkann sie über die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf allerdings dennoch positive Effekte haben.\r\nAbbildung 3-6: Gesamtausgaben je Schülerin und Schüler in ausgewählten OECD-Ländern\r\nWerte in kaufkraftbereinigten US-Dollar, Stand 2020\r\n*Keine Differenzierung zwischen Primarstufe und Sekundarstufe I\r\nQuelle: OECD, 2023b\r\n0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000\r\nLuxemburg\r\nDänemark\r\nÖsterreich\r\nVereinigte Staaten\r\nBelgien\r\nKorea\r\nNiederlande\r\nDeutschland\r\nVereinigtes Königreich\r\nKanada*\r\nOECD-Durchschnitt\r\nFrankreich\r\nItalien\r\nJapan\r\nIrland\r\nTschechien\r\nEstland\r\nPolen\r\nKolumbien\r\nMexiko\r\nPrimarstufe Sekindarstufe I\r\nInvestitionen in Kinder\r\n16\r\nAbbildung 3-7: Ausgaben für die Primar- und Sekundarstufe I relativ zum Bruttoinlandsprodukt\r\nStand 2020\r\n*Unter Verwendung der tatsächlichen Werte für die Primarstufe und einer Umrechnung für die Sekundarstufe I; Für Kanada liegen\r\nkeine entsprechenden Werte vor.\r\nQuelle: OECD, 2023b; eigene Berechnungen\r\n0 1 2 3 4 5 6\r\nKolumbien\r\nDänemark\r\nVereinigtes Königreich\r\nEstland\r\nVereinigte Staaten\r\nFrankreich\r\nOECD-Duchschnitt\r\nMexiko\r\nKorea\r\nPolen\r\nTschechien\r\nÖsterreich\r\nDeutschland\r\nLuxemburg\r\nNiederlande\r\nItalien\r\nJapan\r\nIrland\r\nPrimarstufe Sekundarstufe I …umgerechnet auf vier Jahre …umgerechnet auf insgesamt 10 Jahre*\r\nInvestitionen in Kinder\r\n17\r\nAbbildung 3-8: Staatliche Ausgaben für die frühkindliche Bildung\r\nIn Prozent des Bruttoinlandsprodukts, Stand 2020\r\nFür Kanada liegen keine entsprechenden Werte vor\r\nQuelle: OECD, 2024a\r\nWie zur Bildungspolitik führt die OECD auch Monitorings zur Familienpolitik in den Mitgliedsländern durch.\r\nAllerdings erfolgen diese weniger häufig, sodass sich hier die neuesten verfügbaren Daten auf das Jahr 2019\r\nund damit die Zeit vor der Corona-Pandemie beziehen. Betrachtet man die Gesamtanteile der familienpolitischen\r\nLeistungen (inklusive aller Ausgaben im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung)\r\nam Bruttoinlandsprodukt, liegt Deutschland mit 3,2 Prozent weit über dem OECD-Schnitt von 2,3 Prozent\r\naber noch deutlich hinter Frankreich und Schweden mit jeweils 3,4 Prozent. Differenziert man weiter nach\r\nGeldleistungen, Steuererleichterungen für Familien und Dienstleistungen, hat der zweite Bereich in Deutschland\r\nim internationalen Vergleich ein besonders großes Gewicht. So ist der auf diesen Bereich entfallende\r\nAnteil am Bruttoinlandsprodukt mit 0,8 Prozent weit höher als in allen anderen OECD-Ländern. Ursächlich\r\nhierfür ist vor allem das Ehegattensplitting, das auch Paaren ohne Kinder zugutekommt und damit keine rein\r\nfamilienpolitische Leistung darstellt. Hingegen liegt Deutschland bei den Geldleistungen für Familien mit 1,1\r\n0 0,2 0,4 0,6 0,8 1 1,2 1,4 1,6 1,8 2\r\nNorwegen\r\nSchweden\r\nEstland\r\nDeutschland\r\nDänemark\r\nOECD-Durchschnitt\r\nPolen\r\nFrankreich\r\nÖsterreich\r\nTschechien\r\nLuxemburg\r\nItalien\r\nMexiko\r\nSchweiz\r\nNiederlande\r\nKolumbien\r\nVereinigtes Königreich\r\nJapan\r\nIrland\r\nInvestitionen in Kinder\r\n18\r\nProzent sehr nahe am OECD-Durchschnitt. Betrachtet man die sehr ähnlich wirkenden Geldleistungen und\r\nSteuererleichterungen zusammen, liegt Deutschland mit 1,9 Prozent deutlich über dem OECD-Schnitt von\r\n1,4 Prozent, kommt damit aber bei weitem nicht auf das Niveau von Polen mit 2,6 Prozent und Estland mit\r\n2,4 Prozent.\r\nAbbildung 3-9: Öffentliche Ausgaben für familienpolitische Leistungen\r\nAnteile am Bruttoinlandsprodukt, Stand 2019\r\nQuelle: OECD, 2024b\r\nWährend sich die Ausgaben für die (direkten) Geldleistungen für Familien relativ gut quantifizieren lassen,\r\nbestehen bei den Sachleistungen und Dienstleistungen ähnliche Herausforderungen wie bei den Bildungsausgaben.\r\nProblematisch ist etwa die Zuordnung der Hortbetreuung, die als familienpolitische Leistung den\r\n0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4\r\nFrankreich\r\nSchweden\r\nLuxemburg\r\nPolen\r\nEstland\r\nDänemark\r\nDeutschland\r\nBelgien\r\nÖsterreich\r\nVereinigtes Königreich\r\nOECD-Durchschnitt\r\nSchweiz\r\nTschechien\r\nJapan\r\nKanada\r\nItalien\r\nNiederlande\r\nIrland\r\nKorea\r\nVereinigte Staaten\r\nMexiko\r\nTürkei\r\nGeldleistungen Steuererleichterungen für Familien Dienstleistungen\r\nInvestitionen in Kinder\r\n19\r\nGanztagsschulbesuch in anderen Ländern ersetzt. Hinzukommt, dass es insbesondere auf kommunaler Ebene\r\nverschiedene finanzielle Erleichterungen für Familien, wie reduzierte Beförderungspreise im ÖPNV, gibt, die\r\nsich für einen internationalen Vergleich kaum erfassen lassen, in ihrer Gesamtheit für Familien und Staat aber\r\ndurchaus budgetrelevant sind. Auch ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht zwischen Leistungen für alle Familien\r\nund der Förderung von Kindern und Eltern mit besonderen Unterstützungsbedarfen differenziert werden\r\nkann, was für die Interpretation der Befunde sehr hilfreich wäre. So lässt sich nur feststellen, dass sich\r\nDeutschland bei familienpolitischen Leistungen insgesamt im Mittelfeld der OECD-Länder befindet und lediglich\r\nbei den Steuererleichterungen für Familien sehr stark heraussticht. Bei den Ausgaben für das Bildungssystem\r\nist die Lage deutlich ungünstiger, was mit dem deutschen Halbtagsschulsystem in Zusammenhang\r\nstehen dürfte. Die Schulen wurden in den letzten Jahren zwar vor allem in den Grundschulen um Ganztagsbetreuungsangebote\r\nergänzt, aber nicht zu einem klassischen Ganztagssystem weiterentwickelt, wie es in\r\nden meisten Ländern Standard ist.\r\n3.3 Zwischenfazit\r\nUm zu bewerten, wie aktiv und erfolgreich Deutschland bei seinen Investitionen in Kinder bereits ist, sind\r\npassende Referenzpunkte notwendig, die sich sinnvollerweise aus den Erfahrungen anderer Länder ergeben\r\nsollten. Mit Blick auf die Wirkungsebene ist hier die Datenlage im Bereich der Bildung verhältnismäßig gut.\r\nSo zeigt die aktuelle PISA-Studie, dass Deutschland sowohl bei der Lernleistung der 15-Jährigen insgesamt als\r\nauch beim Anteil der Risikoschülerinnen und -schüler in der OECD nur Mittelmaß ist. Ein ähnliches Ergebnis\r\ndeutet sich auf Basis der Anteile adipöser Heranwachsender in Europa auch für die Gesundheit und auf Basis\r\nvon Zahlen zur Jugenddelinquenz für die Sozialisation an. Allerdings reichen die verfügbaren Daten hier bei\r\nweitem nicht aus, um ein wirklich aussagekräftiges Bild zu erhalten. Bei der Handlungsebene bestehen ähnliche\r\nProbleme, obschon die OECD die Ausgaben ihrer Mitglieder für bildungs- und familienpolitischen Leistungen\r\nerhebt. Auch hier findet sich Deutschland in der Gesamtsicht nur im Mittelfeld, was darauf hindeutet,\r\ndass das Land bei den Investitionen in die Kinder mit einem nur mittelmäßigen Aufwand einen ebenso nur\r\nmittelmäßigen Erfolg erzielt. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die Rechte der Kinder sehr unbefriedigend,\r\nsondern schränkt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auch die langfristigen wirtschaftlichen\r\nPerspektiven des Landes deutlich ein.\r\n4 Kanada und Dänemark als Beispiele für Deutschland\r\nMöchte man aus einem internationalen Vergleich konkrete Handlungsansätze für die Politik ableiten, reicht\r\nes nicht aus, verschiedene Indikatoren zu betrachten. Vielmehr muss man analysieren, was die erfolgreichen\r\nLänder konkret besser machen, wofür eine detailliertere Betrachtung des dortigen institutionellen Rahmens\r\nin den einschlägigen Bereichen der Bildungs- und Familienpolitik notwendig ist. Dabei muss auch im Blick\r\nbehalten werden, dass sich die Ausgangslagen teilweise sehr grundlegend unterscheiden. Etwa gilt dies im\r\nHinblick auf die Anteile fremdsprachiger Kinder aus zugewanderten Familien. Sind diese niedrig, stellt die\r\nIntegration in der Regel keine zentrale Herausforderung für das Land dar und die einschlägigen Unterstützungsinfrastrukturen\r\nkönnen entsprechend kleiner dimensioniert werden. Daher eignen sich bei den Investitionen\r\nin die Kinder erfolgreiche Länder mit geringer Zuwanderung, wie Estland und Japan, auch nur sehr\r\nbedingt als Vorbild für Deutschland. Im Fall Japans, wie auch der anderen ostasiatischen Länder, spielen sich\r\nBildungs- und Familienpolitik auch vor dem Hintergrund einer deutlich anderen, auf der neokonfuzianischen\r\nInvestitionen in Kinder\r\n20\r\nPhilosophie fußenden gesellschaftlichen Wertschätzung der Bildung ab (OECD, 2018), was sich ebenfalls auf\r\nden Erfolg von Investitionen in Kinder auswirken kann.\r\nUnter den westlichen Einwanderungsländern ist Kanada bei den PISA-Studien besonders erfolgreich, was auf\r\neine besonders günstige Lage des Landes im Wirkungsbereich der Investitionen in Kinder hindeutet. Daher\r\nsoll im Folgenden der dortige institutionelle Rahmen für den Handlungsbereich detaillierter betrachtet werden.\r\nAls zweites Beispiel wurde mit Dänemark ein EU-Mitglied und Nachbarland Deutschlands ausgewählt,\r\ndas insbesondere bei den Leistungsunterschieden zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten\r\nsehr gut abschneidet.\r\n4.1 Kanada\r\nWie Deutschland hat auch Kanada eine christlich-abendländische Grundprägung. So wurden die dortigen politischen\r\nInstitutionen zu wesentlichen Teilen von aus Europa stammenden Personen geschaffen, wohingegen\r\ndie indigenen Völker an den Rand der Gesellschaft verdrängt wurden. Aus anderen Teilen der Welt nach\r\nKanada zugewanderte Personen werden dort als „sichtbare Minderheiten“ bezeichnet und für sie gelten besondere\r\nAntidiskriminierungsrechte, wie das Gesetz zur Gleichbehandlung am Arbeitsplatz von 1996 (Elrick,\r\n2013). Erst seit dem Ende des 20. Jahrhunderts haben sich die Migrationsströme nach Kanada deutlich verschoben\r\nund der Anteil der Europäerinnen und Europäer an den Zugewanderten ist zwischen 1986 und 2021\r\nvon 62,6 Prozent auf 22,5 Prozent gesunken, wohingegen der Anteil der Asiatinnen und Asiaten von 17,5\r\nProzent auf 51,4 Prozent zugenommen hat. Die beiden häufigsten Geburtsländer sind inzwischen Indien und\r\ndie Philippinen (Statistics Canada, 2024a). Dabei gilt die kanadische Einwanderungspolitik als musterhaft. Ihr\r\nKern bildet ein Punktesystem, mit dem Personen mit guter Bleibeperspektive ausgewählt werden und einen\r\nauf einen dauerhaften Aufenthalt ausgerichteten Aufenthaltstitel erhalten (Deutscher Bundestag, 2023). Im\r\nJahr 2021 hatten 59,4 Prozent der in den vergangenen Jahren neuzugewanderten Personen mindestens einen\r\nBachelor-Abschluss, womit sie ein deutlich höheres Qualifikationsniveau aufwiesen als die im Inland aufgewachsene\r\nBevölkerung (Statistics Canada, 2024b).\r\nDies unterscheidet Kanada sehr grundlegend von Deutschland. So sind in Kanada die Kinder aus zugewanderten\r\nElternhäusern in den meisten Fällen nicht bildungsfern und selbst das Thema Fremdsprachigkeit ist\r\nweit weniger bedeutsam, da Personen der bildungsnahen Schichten in den Hauptherkunftsländern Indien\r\nund Philippinen in der Regel sehr gute Englischkenntnisse haben. Eine Ausnahme bilden hier die Kinder aus\r\ngeflüchteten Familien. Selbst diese schneiden im kanadischen Bildungssystem ähnlich gut ab wie im Land\r\ngeborene Kinder und erreichen sogar etwas häufiger akademische Abschlüsse (UNHCR, 2024). Dies ist ein\r\nklares Indiz dafür, dass Kanada mit seinen Investitionen in Kinder sehr erfolgreich ist. Allerdings ist auch hier\r\ndie Ausgangslage anders als in Deutschland. So reisen relativ wenige Geflüchtete aus dem lateinamerikanischen\r\nBereich ohne gültige Papiere über die USA nach Kanada ein, und ein großer Teil wird über Resettlement-\r\nProgramme aufgenommen. Diese ermöglichen wiederum eine weitreichende Steuerung der Gesamtzahl\r\nund Zusammensetzung der ins Land kommenden Personen, sodass grundsätzlich nicht mehr Geflüchtete\r\naufgenommen werden müssen, als gut integriert werden können, was sich in Deutschland derzeit so nicht\r\nsteuern lässt. Insgesamt wäre eine so stark auf gute Integrationsperspektiven ausgerichtete Zuwanderungspolitik\r\nwie in Kanada in Deutschland allein vor dem Hintergrund der geografischen Lage kaum vorstellbar.\r\nInvestitionen in Kinder\r\n21\r\nDie Bevölkerung ist in Kanada sehr viel ungleichmäßiger verteilt als in Deutschland. So konzentriert diese sich\r\nauf einige wenige Metropolen im Süden, wohingegen große Teile des Landes nur sehr dünn besiedelt sind.\r\nHier müssen die (Bildungs-) Institutionen auf sehr kleine Zahlen weit verstreut lebender Kinder ausgerichtet\r\nsein, womit insbesondere auch Distanzunterricht grundsätzlich ein wichtiges Thema ist. In Deutschland ist\r\ndies in dieser Form selbst in den ländlichsten Gebieten nicht der Fall. Eine Sonderstellung nimmt in Kanada\r\ndie Provinz Québec ein. Diese ist nicht nur anders als die übrigen Landesteile französisch- und nicht englischsprachig,\r\nsondern verfügt auch über weitreichende Autonomierechte, etwa im Bereich der Zuwanderung.\r\nDie Bildungspolitik fällt in Kanada auch sonst weitestgehend in den Zuständigkeitsbereich der Provinzen, sodass\r\nQuébec hier vorwiegend die Besonderheit aufweist, dass neben Französischen auch gute Kenntnisse\r\ndes Englischen als hauptsächlicher Sprache in Nordamerika und Kommunikationsbasis für die Verständigung\r\nweltweit vermittelt werden müssen, wohingegen Französischkenntnisse in den übrigen Teilen Kanadas weniger\r\nbedeutsam sind.\r\nDer reguläre Schulbesuch beginnt in Kanada wie in Deutschland im Alter von sechs Jahren. Zuvor wird grundsätzlich\r\neine teilweise als „Kindergarten“ bezeichnete Vorschule angeboten. Zumeist handelt es sich hierbei\r\num ein einjähriges Programm, das teilweise für besonders förderbedürftige Kinder auf zwei Jahre erweitert\r\nwird. Eine Ausnahme bildet allerdings die bevölkerungsstärkste Provinz Ontario mit einem für alle Kinder\r\nzweijährigem Programm. Der Besuch dieser Vorschulen ist in einigen kleineren Provinzen, wie Nova Scotia\r\nund New Brunswick, verpflichtend, in den dichter besiedelten Regionen jedoch grundsätzlich freiwillig (Robson,\r\n2019). Ab dem Eintritt in die Grundschule besuchen kanadische Kinder grundsätzlich 12 Jahre die allgemeinbildenden\r\nSchulen. Lediglich in Québec dauert der reguläre Schulbesuch ein Jahr weniger. Die Aufteilung\r\nzwischen den Stufen der einzelnen Schulformen ist in den Provinzen sehr unterschiedlich. In Ontario sind es\r\netwa acht Jahre Elementary und vier Jahre Secondary, wohingegen es in Alberta sechs Jahre Elementary, zwei\r\nJahre Junior High und drei Jahre Senior High sind. Dies ist allerdings weniger relevant als die Dauer der Grundschule\r\nin den deutschen Bundesländern, da in Kanada keine Trennung der Kinder auf verschiedene Schulformen\r\nerfolgt. Eine weiterreichende Besonderheit weist Québec auf. Hier sind die Lernphasen anders als in\r\nDeutschland und den anderen Provinzen nicht in Schuljahre, sondern in jeweils zwei Jahre umfassende Zyklen\r\naufgeteilt (Robson, 2019).\r\nAuswertungen der OECD zufolge ist der Umfang des Pflichtunterrichts in der Primarstufe und Sekundarstufe I\r\nin Kanada sehr viel länger als in Deutschland, aber noch kürzer als im ebenfalls betrachteten Dänemark\r\n(OECD, 2023b). Auch wenn es gewisse Unterschiede zwischen den Provinzen gibt, lässt sich feststellen, dass\r\nüberall in Kanada ein klassisches Ganztagsschulsystem betrieben wird. Die Kinder halten sich also grundsätzlich\r\nvom Morgen bis zum späteren Nachmittag in den Schulen auf und der Unterricht ist ebenfalls entsprechend\r\nverteilt. Dies hat weitreichende Implikationen für die Teilhabechancen. So sind außerschulische Aktivitäten\r\nin Kanada grundsätzlich nur an Abenden und Wochenenden möglich, womit sie für die Alltagsgestaltung\r\nder Kinder deutlich weniger bedeutsam sind als in Deutschland, und der Fokus sehr viel stärker auf den\r\nschulischen Angeboten liegt. Deutlich anders stellt sich die Lage beim sich an den deutschen Grundschulen\r\netablierenden Ganztagssystem dar, das nicht als klassisch zu werten ist, da der Unterricht in der Regel auch\r\nweiterhin nur vormittags stattfindet und nachmittags lediglich freiwillige Betreuungs- und Aktivitätsangebote\r\ngemacht werden.\r\nDabei erfolgt die Zuteilung der Kinder zu den öffentlichen Schulen in Kanada grundsätzlich nach Schulbezirken,\r\nsodass die Eltern keine Wahlmöglichkeiten haben. Anders ist die Lage bei den privaten Schulen, die in\r\nKanada mit einem Anteil der Schüler von rund 7 Prozent, wie in Deutschland, nur sehr nachrangige\r\nInvestitionen in Kinder\r\n22\r\nBedeutung haben (Robson, 2019). Damit kann es in Kanada nur in dem Maß zu einer ungünstigen Zusammensetzung\r\nder sozialen Hintergründe der Schülerinnen und Schüler kommen, wie eine Segregation von\r\nWohnräumen stattfindet, wohingegen diese in Deutschland von der frühen Aufteilung der Kinder auf unterschiedliche\r\nSchulformen begünstigt wird. Die zahlenmäßigen Betreuungsrelationen zwischen Schülerinnen\r\nund Schülern und Lehrkräften sind in Kanada trotz der in weiten Teilen sehr dünnen Besiedlung ähnlich wie\r\nin Deutschland (OECD, 2023b). Auch waren die Gesamtausgaben je Bildungsteilnehmenden im Primar- und\r\nSekundarbereich I mit um die Unterschiede bei der Kaufkraft bereinigten 11.533 US-Dollar im Jahr 2020 in\r\nKanada fast gleich hoch wie die Ausgaben in der Primarstufe in Deutschland mit 11.587 US-Dollar (OECD,\r\n2023b; Stand: 2020). Dies deutet klar darauf hin, dass der größere Erfolg Kanadas im Bildungsbereich vorwiegend\r\nauf einen besseren institutionellen Rahmen und nicht so sehr auf den Einsatz von mehr finanziellen\r\nMitteln im schulischen Bereich zurückgeht.\r\nDie über das Bildungssystem hinausgehende Unterstützungsinfrastruktur für Familien ist in Kanada wie in\r\nDeutschland weitgehend kommunal organisiert, was eine vergleichende Betrachtung schwierig macht. Dennoch\r\nlässt sich sagen, dass gerade im Bereich der für Einwanderungsländer hochrelevanten Integration die\r\nBeratungs- und Begleitungsangebote in Kanada von ihrer Konzeption und ihrem Erfolg her vielfach mustergültig\r\nsind (Weiland, 2023). Bemerkenswert ist, dass die frühkindliche Betreuung außerhalb der bereits genannten\r\nVorschulen nicht strukturiert erfasst wird, sodass sich zum Stand des Landes in diesem Bereich keine\r\nfundierte Aussage treffen lässt. Die monetären Leistungen für Familien hat Kanada im Jahr 2016 neu geordnet\r\nund weitgehend zum sogenannten Canada Child Benefit zusammengefasst (Japel / Friendly, 2018). Dabei\r\nist Kanada anders als die USA in der Gesamtsicht eindeutig ein Wohlfahrtsstaat, jedoch mit einem niedrigeren\r\nSicherungsniveau als in Deutschland. So lässt sich zusammenfassend feststellen, dass Kanada nicht unbedingt\r\nmehr aber an vielen Stellen besser in seine Kinder investiert und ihm dabei eine sehr günstige Sozialstruktur\r\nder zuwandernden Bevölkerung zugutekommt.\r\n4.2 Dänemark\r\nDänemark ist Deutschland vor dem Hintergrund der geografischen Nähe kulturell und gesellschaftlich noch\r\ndeutlich ähnlicher als Kanada. Dennoch gibt es auch hier wesentlich Unterschiede. Einer ist, dass die Altersstruktur\r\nder Bevölkerung wesentlich ausgewogener ist, sodass Dänemark nicht in gleichem Maß auf Zuwanderung\r\nangewiesen ist, um Wachstum und Wohlstand zu sichern (Geis-Thöne, 2021a). Ein weiterer ist, dass\r\ndie Städte in Dänemark deutlich kleiner sind, sodass es zu keiner so starken Segregation der Bevölkerung\r\nkommen kann. Zudem ist der Anteil der im Ausland geborenen Personen mit 13,6 Prozent wesentlich niedriger\r\nals in Deutschland mit 19,5 Prozent und der Anteil der Niedrigqualifizierten an der zugewanderten Bevölkerung\r\nzwischen 25 und 54 Jahren ist mit 22,4 Prozent in Dänemark gegenüber 34,7 Prozent in Deutschland\r\nebenfalls geringer (Eurostat, 2024; eigene Berechnungen). Dennoch gibt es anders als in Kanada auch in Dänemark\r\neinen Zusammenhang zwischen Migrationshintergrund und Bildungsferne und die Zuwandernden\r\nbeherrschen in der Regel nicht bereits die dänische Sprache.\r\nDie Bildungspolitik ist in den Dänemark, anders als in Deutschland und Kanada, weitgehend zentralisiert,\r\nsodass es keine regionalen Unterschiede bei institutionellen Regelungen gibt. Die Schulpflicht beginnt mit\r\neinem verpflichtenden Vorschuljahr im Alter von fünf Jahren, an das sich der Besuch einer sogenannten Folkeskole\r\nanschließt. Dieser umfasst die Primarstufe und Sekundarstufe I und dauert je nach angestrebtem\r\nAbschlussniveau neun bis zehn Jahre. Erst danach erfolgt eine Trennung auf verschieden Schulformen\r\nInvestitionen in Kinder\r\n23\r\n(Eurydice, 2024). Damit zeichnet sich Dänemark, wie Kanada, durch eine lange Phase gemeinsamen Lernens\r\naus. Allerdings sind Privatschulen in Dänemark etwas verbreiterter und Eltern können sich gezielt für eine\r\nWunschschule entscheiden. Dänemark ist das Land mit den längsten (verpflichtenden) Unterrichtszeiten in\r\nder EU (OECD, 2023b). Wie in Kanada wird auch hier ein klassisches Ganztagsschulsystem mit einer Verteilung\r\ndes Lernens über den Tag und einer starken Fokussierung der Aktivitäten der Kinder auf den Lebensraum\r\nSchule praktiziert. Die Betreuungsrelationen sind in Dänemark nach den Berechnungen der OECD in der Primarstufe\r\nund in der Sekundarstufe I deutlich günstiger als in Deutschland. Damit einhergehend sind auch die\r\nkaukraftbereinigten Bildungsausgaben pro Kind in der Primarstufe mit 14.273 US-Dollar gegenüber 11.587\r\nUS-Dollar höher (Stand: 2020). Anders als Kanada investiert Dänemark also auch deutlich mehr Geld in die\r\nschulische Bildung seiner Kinder.\r\nHinzukommt eine sehr stark ausgebaute frühkindliche Betreuungsinfrastruktur. So erhielten Daten von Eurostat\r\nzufolge 69,9 Prozent der unter Dreijährigen in Dänemark im Jahr 2023 eine institutionelle Betreuung\r\nim Vergleich zu nur 23,8 Prozent2 in Deutschland (Eurostat, 2024). Dabei sind die Kommunen in Dänemark\r\nverpflichtet, jedem Kind ab sechs Monaten einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Elternbeiträge\r\nsind flächendeckend auf maximal 25 Prozent der Betriebsausgaben der Betreuungseinrichtungen gedeckelt\r\n(Eurydice, 2024). Die Elternzeit ist in Dänemark mit maximal 37 Wochen je Elternteil und 48 Wochen\r\ninsgesamt deutlich kürzer als in Deutschland. Das Kinder- und Jugendgeld ist nach Alter gestaffelt und liegt\r\netwa pro Quartal bei 687 Euro für Null bis Zweijährige und 428 Euro für Sieben- bis Vierzehnjährige. Hinzu\r\nkommt eine bis zu einem Einkommen von 118.000 Euro in voller Höhe gewährte Kinderzulage in Höhe von\r\n216 Euro im Quartal (MISSOC, 2024). Damit wird das Leistungsniveau des deutschen Kindergeldes bei den\r\nkleineren Kindern überschritten, wohingegen sich bei den älteren eine geringere Zahlung ergibt. Steuervergünstigen\r\nfür Familien gibt es in Dänemark anders als in Deutschland nicht (MISSOC, 2024), sodass das Niveau\r\nder finanziellen Leistungen für Familien insgesamt niedriger ist.\r\nZusammenfassend lässt sich feststellen, dass Dänemark anders als Kanada deutlich mehr als Deutschland in\r\nseine Kinder investiert. Dabei legt es den Schwerpunkt auf die Infrastruktur für die Kinder, zu der insbesondere\r\ndie Schulen und Betreuungseinrichtungen zählen. Hier könnte Deutschland unter Umständen sehr viel\r\nlernen. Allerdings bleibt dabei im Blick zu behalten, dass die Herausforderungen in Dänemark vor dem Hintergrund\r\neiner geringeren Zuwanderung tendenziell kleiner sind.\r\n5 Problemlagen und Handlungsmöglichkeiten in Deutschland\r\nWas konkret dafür verantwortlich ist, dass andere Länder mit ihren Investitionen in die Kinder erfolgreicher\r\nsind, lässt sich nur schwer sagen. In jedem Fall wäre für Deutschland allerdings ein stärkeres Vorschulsystem\r\nwie in Kanada und Dänemark sinnvoll. Darüber hinaus sollten vorwiegend dort verstärkte Investitionen in die\r\nKinder erfolgen, wo diese sich mit besonderen Herausforderungen für ihre Entwicklung in den Bereichen\r\nBildung, Gesundheit und Sozialisation konfrontiert sehen. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens kann\r\nkeine umfassende Analyse aller relevanten Problemlagen und Möglichkeiten der Politik, diesen zu begegnen,\r\nerfolgen. Vielmehr sollen einige Schlaglichter auf Themen gerichtet werden, die aus Sicht der Autoren derzeit\r\nbesonders bedeutsam sind.\r\n_________\r\n2 Dieser Wert ist aufgrund einer anderen Erhebungsweise (insbesondere unterjährig, statt mit Stichtag im März) deutlich niedriger\r\nals die amtlichen Betreuungsquoten für unter Dreijährige.\r\nInvestitionen in Kinder\r\n24\r\n5.1 Kinder in bildungsfernen und fremdsprachigen Familien\r\nDass der Bildungsstand der Eltern eine zentrale Determinante des Bildungserfolgs der Kinder ist, zeigen alle\r\neinschlägigen Studien (Anger / Plünnecke, 2021). Auch ist für die schulische Entwicklung der Kinder nachteilig,\r\nwenn sie in nicht deutschsprachigen Elternhäusern aufwachsen, wobei die Fremdsprachigkeit häufig mit\r\neiner Bildungsferne der Eltern Hand in Hand geht (Geis-Thöne, 2021b). Um den Kindern aus bildungsfernen\r\nElternhäusern eine bessere (schulische) Entwicklung zu ermöglichen, muss man allerdings bei den Wirkungszusammenhängen\r\nansetzen, die weniger offensichtlich sind. Ein zentraler Faktor dürfte die Lernbegleitung\r\nvon Schülerinnen und Schülern sein, zu der neben der Unterstützung bei den Hausaufgaben auch das gemeinsame\r\nEinüben des neu erlernten Schulstoffs gehört. Dabei fehlt es den bildungsfernen Eltern meist nicht\r\nam Wollen, wie eine Untersuchung von Geis (2017) zeigt. Ein zweiter Faktor sind bildungsbezogene Aktivitäten\r\ninnerhalb der Familien, zu denen insbesondere das Vorlesen im vorschulischen Alter zählt. Hier gibt es,\r\nwie Geis-Thöne (2019) zeigt, einen starken Zusammenhang mit dem Bildungsstand der Eltern. Hinzukommt\r\nbei den Kindern aus fremdsprachigen Familien, dass die Eltern mit Lehr- und Betreuungskräften nicht sinnvoll\r\nkommunizieren können, was eine Begleitung der Lernprozesse deutlich erschwert. Hier könnte sich die Lage\r\nmit der Etablierung von Dolmetscherprogrammen auf Basis der neuen KI-Technologien allerdings auf absehbare\r\nZeit grundlegend verbessern.\r\nEine kompensatorische Bildungsarbeit von Betreuungseinrichtungen und Schulen sollte primär dort ansetzen,\r\nwo Eltern ihre Kinder nicht optimal unterstützen können. Bei Kindern aus rein fremdsprachigen Familien\r\nbetrifft dies insbesondere den Erwerb der deutschen Sprache, für den die Zeit vor dem Schuleintritt maßgeblich\r\nist. Bestehen über diesen hinaus sprachliche Defizite, besteht die Gefahr, dass die Kinder dem Schulunterricht\r\nnicht vollständig folgen können, was für den Lernfortschritt in fast allen Bereichen sehr nachteilig ist.\r\nHier ist eine besondere Form der vorschulischen und frühkindlichen Bildungsarbeit notwendig, die sehr gezielt\r\nnur die betroffenen Kinder adressiert. Entsprechende Angebote wurden etwa im Rahmen des inzwischen\r\nausgelaufenen Förderprogramms der sogenannten „Sprach-Kitas“ entwickelt, das dringend wieder\r\nneu aufgesetzt werden sollte. Wandern Kinder erst später in ihrem Leben zu, benötigen sie eine gezielte\r\nVorbereitung auf den Schulbesuch in Deutschland, die ihnen möglichst schnell den für die erfolgreiche Teilhabe\r\nam regulären Unterricht notwendigen Sprachstand vermittelt und sie gleichzeitig auch in den anderen\r\nFächern auf den Wissenstand der im Inland aufgewachsenen Schülerinnen und Schüler bringt. Sehr problematisch\r\nkann hier sein, wenn Kinder längere Zeit als Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, da\r\nin diesem Fall der Zugang zum deutschen Bildungssystem vielfach nicht geklärt ist (UNICEF / Deutsches Institut\r\nfür Menschenrechte, 2023).\r\nUm ihre Potenziale vollständig entfalten zu können, sollte die kompensatorische Bildungsarbeit in Schulen\r\nund Betreuungseinrichtungen aus zwei Säulen bestehen. Die erste ist ein besonderes Eingehen auf die spezifischen\r\nUnterstützungsbedarfe der Kinder im regulären Unterricht und Betreuungsalltag und die zweite sind\r\nergänzende Förderangebote, die sich gezielt nur an die betroffenen Kinder richten. Letztere sollten im schulischen\r\nBereich nicht nur ein passgenaues Angebot an Förderkursen, sondern auch eine darüberhinausgehende\r\nLernbegleitung umfassen. Dabei kann Letztere auch in von den Schulen organisatorisch abgegrenzten\r\nHorten und weiteren außerschulischen Einrichtungen stattfinden. Im Kitabereich ist eine deutlich andere\r\nForm der ergänzenden Förderung notwendig. Hier ist es vor allem wichtig, dass spezifisch geschulte Betreuungskräfte\r\nmit Kindern mit größeren Defiziten beim Erwerb der deutschen Sprache entsprechende Übungen\r\nmachen. Besuchen nur wenige Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen eine Klasse oder Betreuungsgruppe,\r\nlässt sich zumindest die erste Säule in der Regel ohne Weiteres auch in bestehenden Strukturen gut\r\nInvestitionen in Kinder\r\n25\r\nrealisieren. Wichtig ist allerdings eine gezielte Sensibilisierung der Lehr- und Betreuungskräfte für die Thematik.\r\nSteigt die Zahl der betroffenen Kinder, wird dies immer schwieriger und es kann ohne zusätzliches\r\nLehr- und Betreuungspersonal sehr schnell auch zu Abstrichen bei der regulären Bildungsarbeit kommen, die\r\nfür alle Kinder in der Klasse oder Betreuungsgruppe Nachteile mit sich bringen. Lösen kann die Probleme je\r\nnach konkreter Ausgangslage entweder eine Verkleinerung der Klassen oder Betreuungsgruppen oder der\r\nEinsatz von Zweitkräften, die sich speziell um die besonders unterstützungsbedürftigen Kinder kümmern.\r\nLetzteres hat sich insbesondere bei der Inklusion von Kindern mit Behinderung bereits bewährt.\r\nDafür ist es notwendig, dass den Schulen und Betreuungseinrichtungen, die besonders viele Kinder mit besonderen\r\nUnterstützungsbedarfen unterrichten und betreuen, deutlich umfangreichere personelle und finanzielle\r\nRessourcen zur Verfügung gestellt werden. Möglich ist das, indem man die Zuweisungen an einen\r\nSozialindex koppelt, der insbesondere die Anteile der bildungsfernen und fremdsprachigen Kinder in den\r\nBlick nimmt. Dies kommt auch der Attraktivität der betroffenen Einrichtungen als Arbeitgebende zugute, was\r\nvor dem Hintergrund der Fachkräfteengpässe für die Qualität der Bildungsarbeit von zunehmender Bedeutung\r\nist. Den rechtlichen Rahmen für eine derartige Basierung der Zuweisung von Mitteln an Schulen und\r\nBetreuungseinrichtungen auf einen Sozialindex müssten in Deutschland die Länder schaffen. Hamburg ist\r\nhier ein Vorreiter und berücksichtigt bereits seit dem Jahr 1996 bei der Ausstattung der Grundschulen einen\r\nSozialindex (Hamburg, 2014). Der Bund kann mangels Zuständigkeit kaum zur Lösung dieses Problems beitragen\r\nund lediglich Förderprogramme für die kompensatorisch wirkende Bildungsarbeit in Kitas und Schulen\r\nauflegen. Beispiele hierfür sind insbesondere das Startchancen-Programm und das inzwischen ausgelaufene\r\nSprach-Kita-Programm.\r\nSolche Förderprogramme weisen den großen Nachteil auf, dass Einrichtungen, die mit den entsprechenden\r\nMitteln eingerichtet werden, fast zwangsweise nur Projektcharakter haben können. Dies ist an sich nur sinnvoll,\r\nwenn neuartige Ansätze getestet werden sollen, deren Erfolg sich noch nicht absehen lässt. Ansonsten\r\ndroht eine Verschwendung von Ressourcen, da viele Unterstützungsinfrastrukturen für Kinder und Familien\r\neine vergleichsweise lange Aufbauphase benötigen, bis sie vollständig eingerichtet und mit ihren Angeboten\r\nbei den Zielgruppen bekannt sind. Ein weiteres Problem ist die häufig sehr starke Personalfluktuation in Einrichtungen\r\nmit Projektcharakter, die darauf zurückgeht, dass hier oftmals auch nur für die jeweilige Förderperiode\r\nbefristete Arbeitsverträge geschlossen werden können. Zudem wirken die Angebote meist nur punktuell\r\nund nicht flächendeckend, sodass nicht alle adressierten Kinder von ihnen profitieren können und bieten\r\nden geförderten Einrichtungen keine langfristige Planungssicherheit, wie zuletzt das Bundesprogramm\r\n„Sprach-Kitas“ deutlich gemacht hat, das trotz eines weiterhin bestehenden Bedarfs im Jahr 2023 ausgelaufen\r\nist. Ändern lässt sich das lediglich durch eine Überführung in eine dauerhafte Bundesstiftung, wie sie im\r\nvergangenen Jahrzehnt für die Familienbegleitung im Rahmen der Frühen Hilfen erfolgt ist.\r\nDieser Schritt sollte möglichst zeitnah auch beim Startchancen-Programm erfolgen, sofern es sich als erfolgreich\r\nerweist. Zudem sollte es weiter ausgebaut werden, um möglichst alle Schulen mit einem größeren Anteil\r\nbesonders unterstützungsbedürftiger Kinder zu erreichen. Dass sich dies auch wirtschaftlich rechnen\r\nkann, zeigen entsprechende Berechnungen im folgenden Abschnitt. Darüber hinaus wäre im schulischen Bereich\r\nein gesondertes Engagement beim Thema Lernbegleitung wünschenswert. Im Kitabereich sollte der\r\nBund ebenfalls ein großangelegtes Förderprogramm für die kompensatorische Bildungsarbeit auflegen, das\r\nseinen Fokus vorwiegend auf Kinder mit Unterstützungsbedarfen beim Erwerb der deutschen Sprache richten\r\nsollte. Ergänzend hierzu könnte auch ein Programm zum Ausbau der Kitas zu Familienzentren mit Schulungs-\r\nund Beratungsangeboten für Eltern, die das Entwicklungsumfeld der Kinder zu Hause verbessern,\r\nInvestitionen in Kinder\r\n26\r\nsinnvoll sein. In jedem Fall sollten Bund, Länder und Kommunen spätestens in der nächsten Legislaturperiode\r\nzusammenkommen und gemeinsam überlegen, wie die Finanzierung der Schulen und Betreuungseinrichtungen\r\ngegebenenfalls auch durch eine Anpassung der föderalen Grundstrukturen im Hinblick auf die in der\r\nTendenz deutlich zunehmenden Bedarfe an kompensatorischer Bildungsarbeit nachhaltig gestärkt werden\r\nkann.\r\nSämtliche Formen kompensatorischer Bildungsarbeit können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn die\r\nadressierten Kinder an den entsprechenden Angeboten auch tatsächlich teilnehmen. Dies stellt insbesondere\r\nim Kitabereich mit Blick auf die Kinder aus fremdsprachigen Familien ein größeres Problem dar. So liegen die\r\nBetreuungsquoten bei den Kindern mit Migrationshintergrund deutlich niedriger als bei den Kindern ohne\r\nMigrationshintergrund (Statisches Bundesamt, 2024a). Hier ist zunächst ein ausreichendes Angebot an Kitaplätzen\r\nnötig, das derzeit bei weitem noch nicht erreicht wird. So fehlten im Jahr 2023 noch fast 300.000\r\nBetreuungsplätze für unter Dreijährige. Bis sich dies ändert, sollte grundsätzlich eine Priorisierung von Kindern\r\nmit besonderen Unterstützungsbedarfen bei der Platzvergabe erfolgen (Geis-Thöne, 2023b). Ein zweiter\r\nwichtiger Schritt ist die Sensibilisierung der Eltern für die Bedeutung des Kitabesuchs, die allerdings voraussichtlich\r\nnicht alle Familien für einen Kitabesuch gewinnen kann, sodass sich die Frage stellt, ob nicht weiterreichende\r\nMaßnahmen ergriffen werden sollten, um sicherzustellen, dass alle Kinder Zugang zur (kompensatorischen)\r\nBildungsarbeit in den Kitas erhalten. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Anteile der\r\nKinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen in einzelnen Schulen oder Betreuungseinrichtungen möglichst\r\nnicht zu hoch werden. Dabei liegt das Grundproblem zwar häufig in sozial selektiven Quartieren in den\r\nStädten (und Gemeinden). Dennoch lässt sich dies bis zu einem gewissen Grad steuern. So kann bei einer\r\nzentralisierten Platzvergabe auf eine möglichst starke soziale Durchmischung geachtet werden und bei einer\r\nVergabe durch die Träger der Einrichtungen können diesen Trägern entsprechende Auflagen gemacht werden.\r\n5.2 Kinder mit beschränkten Teilhabechancen\r\nBeschränkte Teilhabechancen sind häufig die Folge geringer finanzieller Spielräume der Familien, treten aber\r\nauch in anderen Konstellationen auf. Insbesondere kann dies der Fall sein, wenn Eltern etwa aufgrund von\r\nAlleinerziehung oder Pflegeverantwortung die zeitlichen Ressourcen fehlen, um ihre Kinder zu entwicklungsfördernden\r\nNachmittagsaktivitäten zu bringen und mit ihnen während der Ferien Reisen oder andere größere\r\nUnternehmungen zu machen, oder ihnen dies aufgrund einer besonderen psychischen oder physischen\r\nBelastung nicht möglich ist. Wie sich solche beschränkten Teilhabechancen auf die langfristige Entwicklung\r\nder Kinder konkret auswirken und welche ökonomischen Effekte sie damit haben, ist schwer zu ermitteln.\r\nDennoch besteht insbesondere mit Blick auf die Rechte der Kinder kein Zweifel, dass staatliches Handeln\r\ngeboten ist. Sinnvollerweise sollten entsprechende kompensatorische Angebote im Umfeld der Schulen angesiedelt\r\nsein, damit sie von den Kindern möglichst leicht erreicht werden können. Damit kommt hier den\r\nGanztagsschulen eine besondere Bedeutung zu.\r\nUnglücklicherweise weist die amtliche Statistik in Deutschland hier einen blinden Fleck auf, während sie sehr\r\numfassende Informationen zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erhebt. So betrachtet die Schulstatistik\r\ngrundsätzlich nur den von den Ländern verantworteten und finanzierten regulären Unterricht und\r\nnicht die hier relevanten ergänzenden Angebote der Schulträger. Dies macht eine sachlich fundierte öffentliche\r\nDiskussion zum Thema kaum möglich und erschwert politisches Handeln. Dabei gewinnen die\r\nInvestitionen in Kinder\r\n27\r\nNachmittagsangebote der Ganztagsschulen derzeit auch vor dem Hintergrund des ab dem Schuljahr\r\n2026/2027 sukzessive in Kraft tretenden Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung weiter an Bedeutung.\r\nHier muss die Politik Abhilfe schaffen und eine systematische Erfassung der Nachmittagsangebote an den\r\nGanztagsschulen initialisieren. Dabei müssen auch die Angebote für die Ferien mit in den Blick genommen\r\nwerden, da sich die Teilhabechancen während diesen Zeiten meist besonders stark unterscheiden. Ergänzend\r\nhierzu sollte ein Monitoring darüber erfolgen, welche Aktivitätsangebote tatsächlich den Wünschen und Bedürfnissen\r\nder Kinder entsprechen und damit zielgruppengerecht sind. Aufbauend hierauf sollten Handlungsempfehlungen\r\nfür die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung an Schulen und darüberhinausgehende kompensatorische\r\nAngebote staatlicher Stellen für die Kinder mit beschränkten Teilhabechancen erarbeitet und\r\ngegebenenfalls mit einem Förderprogramm für ihre Umsetzung hinterlegt werden.\r\nGleichzeitig benötigen Kinder, deren Eltern nur ein geringes Einkommen erzielen (können), auch eine finanzielle\r\nGrundsicherung, die den Teilhaberechten von Kindern gerecht wird. Bislang existiert hier mit dem Kinderzuschlag\r\nein in der Praxis nur sehr beschränkt funktionsfähiges Instrument. So haben sich die Bezugszahlen\r\nerst im Jahr 2020 mit einer einschlägigen Informationskampagne von 104.000 auf 342.000 mehr als verdreifacht\r\nund es ist davon auszugehen, dass auch weiterhin ein großer Teil der adressierten Familien die\r\nLeistung nicht in Anspruch nimmt. Ein zentrales Problem ist dabei die Komplexität der Antragsstellung (Jackwerth-\r\nRice, 2023). Aus Sicht der Kinder, die ihre Rechte nicht selbst durchsetzen können, ist dies ein unhaltbarer\r\nZustand. Abhilfe kann eine Zusammenfassung und Vereinfachungen der finanziellen Leistungen für Familien\r\nbringen, wie sie mit der Kindergrundsicherung angedacht wäre. Allerdings gibt es hier Fallstricke. So\r\nwäre es etwa nicht zielführend, wenn Familien im Bürgergeldbezug in Zukunft für Eltern und Kinder unterschiedliche\r\nLeistungen beantragen müssen. Im Kontext der Diskussion um die Kindergrundsicherung wurde\r\nvielfach auch eine grundsätzliche finanzielle Besserstellung der Familien mit niedrigem Einkommen gefordert.\r\nDiese käme den Kindern zwar zugute, kann die kompensatorischen Angebote für die betroffenen Kinder\r\naber kaum ersetzen. Etwa gilt dies für Ferienfreizeiten, da sich die Familien auch weiterhin kaum größere\r\nUrlaube leisten können werden. Auch kann sich die Situation nicht wesentlich verbessern, wenn gleichzeitig\r\nauch andere Faktoren den Zugang zu entwicklungsfördernden Aktivitäten hemmen, es also beispielsweise\r\nden Eltern nicht möglich ist, die Anfahrtswege der Kinder zu organisieren.\r\n5.3 Kinder in beengten Wohnverhältnissen\r\nLeben Familien in beengten Wohnverhältnissen, bedeutet dies zumeist, dass die Kinder keine eigenen Zimmer\r\nhaben, was insbesondere dann ein großes Problem darstellen kann, wenn sie sich mit Freunden treffen\r\nmöchten. Auch fehlen ihnen in der Wohnung der Eltern zumeist entweder Räume, die sie für laute Beschäftigungen,\r\nwie Toben, nutzen können oder ruhige Bereiche, wo sie Beschäftigungen nachgehen können, die,\r\nwie das Erledigen der Hausaufgaben, Konzentration erfordern oder beides (Geis-Thöne, 2020). Dies kann sich\r\nwiederum sowohl auf den Bildungserfolg als auch das Bewegungsverhalten und damit die gesundheitliche\r\nEntwicklung negativ auswirken. An erster Stelle ist hier die Wohnungspolitik gefordert, für ein ausreichendes\r\nAngebot an familiengerechtem Wohnraum zu sorgen. Allerdings lässt sich dies nicht kurzfristig realisieren\r\nund in manchen Fällen möchten die Eltern aus spezifischen Gründen, wie der Nähe zu den Großeltern, die\r\nWohnung auch gar nicht wechseln. Daher sind kompensatorisch wirkende Angebote ebenso wichtig. Derartige\r\nKinder- und Jugendtreffs gibt es bereits heute in vielen Städten und Gemeinden, jedoch ist über ihre\r\nArbeit wenig bekannt. So sollte der Bund zunächst ein größeres Monitoring in Auftrag geben, das einerseits\r\ndie regionale Abdeckung mit Räumen für Kinder und die Ausgestaltung ihrer Angebote erfasst und\r\nInvestitionen in Kinder\r\n28\r\nandererseits untersucht, welche Faktoren für ihre Attraktivität für die Kinder entscheidend sind. Darauf aufbauend\r\nkönnte ein entsprechendes Förderprogramm sinnvoll sein. Dabei ist im Blick zu behalten, dass solche\r\nRäume für Kinder nicht nur im Kontext beengter Wohnverhältnisse von Bedeutung sind, sondern etwa auch\r\nbei heftigeren Auseinandersetzungen in der Familie wichtige Rückzugsräume darstellen können. Daher verdient\r\ndieses im familienpolitischen Diskurs bislang nur vergleichsweise selten in den Blick genommene Thema\r\nauch eine weit größere Beachtung.\r\n5.4 Kinder mit Unterstützungsbedarfen bei gesundheitsrelevantem Verhalten\r\nFür die Positionierung am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft, wie auch das spätere Wohlbefinden ist neben\r\neiner erfolgreichen Bildungslaufbahn auch die physische und psychische Entwicklung der Kinder von großer\r\nBedeutung. Dabei verändern sich die Rahmenbedingungen mit der zunehmenden Digitalisierung sehr\r\nschnell, sodass der Staat hier ein besonderes Augenmerk haben sollte. Allerdings fehlt eine belastbare Datengrundlage,\r\num strukturelle Herausforderungen bei der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern frühzeitig\r\nerkennen zu können. So werden zwar große Vergleichsstudien zur Leistungsfähigkeit von Kindern und\r\nJugendlichen im sprachlichen, mathematischen und naturwissenschaftlichen, nicht jedoch im physischen Bereich,\r\netwa im Hinblick auf Kraft und Ausdauer, durchgeführt. Die in den 2000er-Jahren gestartete KiGGSStudie\r\nlieferte hier zwar erste Befunde, wurde in den letzten Jahren aber nicht mehr fortgeführt. Diese Lücke\r\nsollte möglichst schnell geschlossen werden, da sie auch dahingehend problematisch ist, dass der Fokus der\r\nöffentlichen Diskussion durch die verfügbaren Daten sehr stark auf die Kompetenzentwicklung der Kinder\r\ngelenkt wird und ihre physische und physische Leistungsfähigkeit außer Acht bleibt.\r\nMöchte man die gesunde Entwicklung von Kindern fördern, ist es naheliegend, bei Ernährung und Bewegungsverhalten\r\nanzusetzen. Ein erster Schritt sollte hier grundsätzlich die Sensibilisierung von Eltern und älteren\r\nKindern für die Bedeutung dieser Themen sein, die um gezielte niederschwellige Beratungsangebote\r\nfür Eltern und Kinder mit besonderen (nicht-medizinischen) Herausforderungen in diesem Bereich, wie nichtkrankheitsbedingtem\r\nÜbergewicht, ergänzt werden sollten. Zudem sollten neben den wettbewerbsorientierten\r\nKinder- und Jugendmannschaften von Sportvereinen und Ganztagsschulen, flächendeckend auch gezielte\r\nfördernde Angebote für leistungsschwächere Kinder und Jugendliche etabliert werden. Der derzeitige Schulsport\r\nim Rahmen des Pflichtunterrichts ist hier nicht nur im Hinblick auf seinen Umfang nicht ausreichend,\r\nsondern weist auch das Problem auf, dass er mit seiner vergleichsweise starken Leistungsorientierung diese\r\nKinder und Jugendlichen teilweise nur schwer erreichen kann. Zudem sollten Kinder mit psychischen Belastungen\r\nunterhalb des Niveaus einer Erkrankung sehr gezielt unterstützt werden. Dies sollte möglichst die\r\nSchulsozialarbeit leisten, da sie für die betroffenen Kinder besonders einfach erreichbar ist.\r\n5.5 Kinder in dysfunktionalen und beschränkt funktionalen Familien\r\nWährend man im Normalfall davon ausgehen kann, dass Eltern im Sinne ihrer Kinder handeln, ist dies bei\r\ndysfunktionalen Familien nicht unbedingt der Fall. Typische Ausprägungen einer Dysfunktionalität sind dabei\r\nVernachlässigung und körperliche Gewalt gegen Kinder. Im Einzelfall kann sie aber auch die gegenteilige Form\r\neiner Überbehütung der Kinder annehmen. Derartige Erfahrungen können schlimmste Folgen bis hin zu langfristigen\r\nphysischen und psychischen Beeinträchtigungen haben. Zudem wirken sie sich auf die Sozialisation\r\nder Kinder häufig sehr negativ aus. So haben die betroffenen Personen weniger und instabilere freundschaftliche\r\nBeziehungen und werden häufiger süchtig nach Rauschmitteln und delinquent. Auch sind sie im\r\nInvestitionen in Kinder\r\n29\r\nBildungssystem weniger erfolgreich, was zu bedeutenden Teilen mit ungünstigen Verhaltensmustern, wie\r\nunentschuldigtem Fehlen, in Zusammenhang steht (BMFSFJ, 2021). In solchen Fällen und nur in solchen Fällen\r\nmuss der Staat gegebenenfalls auch entgegen dem Willen der Eltern handeln, um die Kinder zu schützen.\r\nDer Gesetzgeber spricht hier von einer Gefährdung des Kindeswohls und verpflichtet die Familiengerichte\r\nMaßnahmen zu ihrer Abwehr treffen, zu denen insbesondere auch der Entzug des Sorgerechts zählen kann\r\n(§ 1666 BGB). Auch verpflichtet er die Jugendämter unmittelbar einzuschreiten, wenn es Anhaltspunkte für\r\neine Kindeswohlgefährdung gibt, und das Kind gegebenenfalls in Obhut zu nehmen (§ 8a SGB VIII). Dabei\r\nreicht es für eine derartige Inobhutnahme nach 42 Abs. 1 SGB VIII aus, wenn das Kind darum bittet.\r\nGrundsätzlich wäre es sinnvoll, die Infrastrukturen für die Inobhutnahme von Kindern, also insbesondere\r\nPflegefamilien und Heime, zu stärken, wozu zunächst ein detailliertes Monitoring der aktuellen Lage notwendig\r\nwäre. Das zentrale Problem ist allerdings, dass die Jugendämter einen Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung\r\nbenötigen, um handeln zu können und sich die dysfunktionalen Familien in der Regel nicht selbst\r\nzu erkennen geben. Besuchen die betroffenen Kinder bereits die Schule, können diesen Hinweis grundsätzlich\r\ndie Lehrkräfte oder in der Schulsozialarbeit beschäftigte Personen geben. Allerdings benötigen sie hierfür\r\neine gezielte Schulung dazu, welche Anzeichen auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten und wie bei diesen\r\nweiter zu verfahren ist. Auch ist eine Sensibilisierung für das Thema wichtig. Das Gleiche gilt grundsätzlich\r\nauch für die Betreuungskräfte in den Kitas und die Tageseltern. Jedoch haben diese nur Zugang zu den Kindern,\r\ndie auch eine institutionelle Betreuung besuchen, was gerade bei den unter Dreijährigen häufig nicht\r\nder Fall ist. Vor diesem Hintergrund werden in Deutschland die U-Untersuchungen genutzt, um Kindeswohlgefährdungen\r\nbei kleineren Kindern frühzeitig zu erkennen. Allerdings erfolgen diese ab einem Alter von 12\r\nMonaten nur noch jährlich, was bei sich sehr schnell entwickelnden Dysfunktionalitäten in den Familien, etwa\r\nim Kontext einer Suchterkrankung der Eltern, eine wesentlich zu niedrige Kontakthäufigkeit ist.\r\nZwischen Dysfunktionalität und Funktionalität von Familien existiert ein breiter Übergangsbereich, in den\r\netwa Konstellationen fallen, bei denen die Versorgung der Kinder durch die Eltern grundsätzlich sichergestellt\r\nist, aber häufiger einzelne Mahlzeiten oder Teile der Körperpflege nicht stattfinden. Dies ist nicht mit einer\r\nlatenten Kindeswohlgefährdung gleichzusetzen, von der gesprochen wird, wenn eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung\r\nweder eindeutig festgestellt noch ausgeschlossen werden kann. Eher entspricht dies den\r\nFällen, in denen die Jugendämter bei einer Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII zwar keine Gefährdung\r\naber einen Hilfe- oder Unterstützungsbedarf der Kinder feststellen. Dies war im Jahr 2021 bei 67.700\r\noder 34,2 Prozent von insgesamt 197.800 Verfahren der Fall (weder akute noch latente Gefährdung). Deutlich\r\nseltener waren akute Kinderwohlgefährdungen mit 30.400 Verfahren oder 15,4 Prozent und latente Kindeswohlgefährdungen\r\nmit 29.600 Verfahren oder 15,0 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2021). Allerdings\r\nist hier auf die bereits angesprochene Schwierigkeit, entsprechende Fälle zu erkennen, hinzuweisen.\r\nAnders als bei einer vollständigen Dysfunktionalität ist es bei einer beschränkten Funktionalität der Familien\r\nin der Regel am zielführendsten, die Kinder grundsätzlich bei ihren Eltern zu belassen und diese bei der Gestaltung\r\nder Familienalltage zu unterstützen. Allerdings sollten in solchen Fällen die Wünsche der betroffenen\r\nKinder sehr stark handlungsleitend sein, sofern sie diese bereits klar artikulieren können. Welche Form\r\nder Unterstützung sinnvoll und notwendig ist, hängt sehr stark von der spezifischen Ausgangslage der Familien\r\nund insbesondere dem Alter der Kinder ab. Handelt es sich bei diesen um Säuglinge, kommt in der Regel\r\nnur eine psychosoziale Unterstützung der Familien, wie sie im Rahmen der Frühen Hilfen erbracht wird, in\r\nFrage. Hingegen kann ab Erreichen des Kleinkindalters auch der institutionellen Betreuung eine zentrale Rolle\r\nzukommen. So sollten die betroffenen Kinder in der Regel früh und mit großem zeitlichem Umfang eine Kita\r\nInvestitionen in Kinder\r\n30\r\nbesuchen, wofür entsprechende Vorrangregeln bei der Platzvergabe geschaffen werden sollten. Zudem sollten\r\nFamilien bei akuten Problemen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten ohne Anstoßen des Prozesses\r\nder Inobhutnahme eine Betreuung erhalten können, wofür eine entsprechende Infrastruktur, etwa in\r\nForm von 24-Stunden-Kitas oder eines Netzwerks von Tageseltern, etabliert werden sollte.\r\n5.6 Zwischenfazit\r\nIn Deutschland sind die institutionellen Rahmenbedingungen für eine gute Entwicklung der Kinder an vielen\r\nStellen noch verbesserungswürdig. Insbesondere gilt das, wenn die Eltern den Kompetenzerwerb der Kinder\r\nvor dem Hintergrund von Bildungsferne und Fremdsprachigkeit nicht optimal fördern können. In diesen Fällen\r\nwäre eine deutlich stärkere kompensatorische Bildungsarbeit in Schulen und Betreuungseinrichtungen\r\nnotwendig, die sich nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen realisieren ließe. Hier setzt das Startchancen-\r\nProgramm des Bundes an der richtigen Stelle an und sollte noch weiter ausgebaut werden, sofern es sich\r\nals erfolgreich erweist. Gleichermaßen sollte die kompensatorische Bildungsarbeit in den Betreuungseinrichtungen\r\ngestärkt und ein Ersatz für das ausgelaufene Sprachkita-Programm durch die Bundesländer oder ein\r\nneues Bundesprogramm geschaffen werden. So wichtig Verbesserungen bei der Bildung der Kinder für die\r\nlangfristige Entwicklung des Landes sind, dürfen die Bereiche Gesundheit und Sozialisation keinesfalls außer\r\nAcht gelassen werden. Hier müsste allerdings zunächst die Datenlage verbessert werden, um die konkreten\r\nHandlungsbedarfe für die Politik zu identifizieren. Insbesondere wäre eine dauerhafte Kindergesundheitsberichtserstattung\r\nwünschenswert, die untersucht, wie sich die physische und psychische Leistungsfähigkeit\r\nder Kinder über die Zeit entwickelt und in welchem Zusammenhang sie mit ihrem elterlichen Hintergrund\r\nsteht.\r\nObschon dem Leitbild des Gutachtens der Investitionen in Kinder vor allem Maßnahmen entsprechen, bei\r\ndenen zukünftige Rückflüsse an die öffentlichen Haushalte in Form höherer Steuern und Sozialabgaben relativ\r\nklar auf der Hand liegen, dürfen auch die Teilhabechancen der Kinder keinesfalls außer Acht bleiben. Dabei\r\nsind kompensatorische Angebote insbesondere im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis häufig der geeignetste\r\nWeg. Beispielsweise gilt das für Kinder- und Jugendfreizeiten, die Kindern ermöglichen, einen Teil\r\nder Ferien außerhalb ihres Zuhauses zu verbringen. Ein wichtiger, bisher im einschlägigen politischen und\r\nwissenschaftlichen Bereich noch viel zu wenig beachteter Punkt sind dabei auch Räume für Kinder, wie sie\r\ninsbesondere Jugendtreffs und ähnliche Einrichtungen zur Verfügung stellen. Gerade hier sollten die Kinder\r\nselbst noch stärker zu Wort kommen und die Gelegenheit erhalten, ihre konkreten Bedürfnisse und Wünsche\r\nzu artikulieren.\r\n6 Ökonomische Effekte besserer Investitionen in Kinder\r\nUm die ökonomischen Effekte von Investitionen in Kinder zu bestimmen, sind grundsätzlich drei Schritte notwendig.\r\nZunächst muss ermittelt werden, welche Veränderungen in den Wirkungsbereichen Bildung, Gesundheit\r\nund Sozialisation sich durch diese konkret ergeben. Dann müssen die gesamtwirtschaftlichen und\r\nfiskalischen Auswirkungen dieser Veränderungen beziffert werden. Abschließend müssen diesen die Kosten\r\nder jeweiligen Maßnahmen gegenübergestellt werden, um den gesamtfiskalischen Effekt zu erhalten. Dabei\r\nergeben sich mehrere große Herausforderungen:\r\nInvestitionen in Kinder\r\n31\r\n Um die Wirkungen von Maßnahmen für Kinder und Familien zu quantifizieren, muss grundsätzlich ein\r\nVergleich zwischen Kindern, die diese in Anspruch nehmen, und Kindern, bei denen dies nicht der Fall ist,\r\nerfolgen. Dies ist insbesondere bei offenen Angeboten, wie Kinder- und Jugendtreffs und Beratungsleistungen,\r\nnicht trivial. Auch ergeben sich große Herausforderungen, wenn Maßnahmen alle Familien und\r\nKinder oder alle Angehörigen spezifischer Zielgruppen ansprechen. Hinzukommt, dass die Wirkungen\r\nvielfach stark kontextabhängig sind. So kann sich etwa das Entwicklungsumfeld von Kindern durch die\r\naufsuchende Familienbegleitung sehr viel stärker verändern, wenn diese nicht bereits in größerem zeitlichem\r\nUmfang eine Kita besuchen. Letztlich sollten vor diesem Hintergrund an sich keine Einzelmaßnahmen\r\noder -leistungen, sondern die gesamten, bei den jeweiligen Kindern wirksamen familien- und bildungspolitischen\r\nFörderkulissen in den Blick genommen werden.\r\n Hinzukommt, dass sich die ökonomisch relevanten Wirkungen der Investitionen in Kinder vielfach erst\r\nmit zeitlichem Verzug beobachten lassen. Etwa gilt dies für Veränderungen bei am Ende der Bildungslaufbahn\r\nerreichten Qualifikationsniveaus. Damit sind entsprechende empirische Wirkungsanalysen auch\r\nerst nach Jahren möglich. Diese spiegeln dann allerdings nicht mehr unbedingt den aktuellen Effekt wider,\r\nda sich in der Zwischenzeit andere relevante Aspekte der Rahmenbedingungen für das Aufwachsen\r\nder Kinder verändert haben könnten. Dieser zeitliche Verzug bis zum Eintreten der Wirkungen stellt auch\r\nim Hinblick auf deren ökonomische Effekte ein Problem dar. So dürfte etwa die mit der Bildungsexpansion\r\nder letzten Jahre einhergehende Veränderung der Qualifikationsstruktur der Bevölkerung in Deutschland\r\nzur Folge haben, dass sich die bildungsspezifischen Unterschiede bei den Löhnen und damit auch den\r\nSteuern und Sozialabgaben verschieben.\r\n Während sich die wirtschaftliche und fiskalische Bedeutung des Bildungsstands vergleichsweise gut abschätzen\r\nlässt, ist dies für Gesundheit und Sozialisation nur schwer möglich. Im Bereich Gesundheit fehlen\r\nhierzu geeignete Daten zur physischen und psychischen Leistungsfähigkeit der Bevölkerung. Dabei zeigen\r\neinschlägige Untersuchungen, wie von Geis-Thöne (2018), dass gesundheitsbewusstes Verhalten in der\r\nJugend, insbesondere in Form sportlicher Aktivitäten, einen substanziellen Einfluss auf die spätere berufliche\r\nKarriere hat. Bei der Sozialisation kommt zu den fehlenden Daten noch hinzu, dass nicht immer\r\neindeutig ist, was besser und was schlechter ist. Dies hat zur Folge, dass in der Regel nur die über das\r\nWirkungsfeld der Bildung erzielten ökonomischen Effekte von Investitionen in Kinder sachgerecht quantifiziert\r\nwerden können, was in zweifacher Hinsicht problematisch ist. Zum einen wird so der volkswirtschaftliche\r\nund fiskalische Gesamteffekt der Investitionen unterschätzt, was sie weniger lohnend erscheinen\r\nlässt, als sie tatsächlich sind. Zum anderen werden so Maßnahmen, deren Schwerpunkte in den Bereichen\r\nGesundheit und Sozialisation liegen, strukturell schlechter bewertet als Maßnahmen mit einem\r\nbildungsbezogenen Schwerpunkt, was zu einer Vernachlässigung dieser Bereiche führen kann.\r\nViele ökonomische Studien zum Betreuungsausbau argumentieren vorwiegend mit positiven gesamtwirtschaftlichen\r\nund fiskalischen Effekten, die auf eine stärkere Erwerbsbeteiligung der Eltern zurückgehen (z. B.\r\nBach et al., 2020). Dies ist durchaus sachgerecht, da die Eltern ebenfalls Adressaten der Familienpolitik sind,\r\nentspricht aber nicht der Logik einer Investition in die Kinder. In diesem Fall ist nämlich nicht sichergestellt,\r\ndass die Maßnahmen den Kindern zugutekommen und ihre Entwicklungsperspektiven verbessern.\r\nVor diesem Hintergrund ist es auch kaum möglich, die gesamtfiskalischen Effekte der in Abschnitt 5 diskutierten\r\nHandlungsmöglichkeiten für die Politik im Detail abzuschätzen. Daher soll im Folgenden exemplarisch\r\naufgezeigt werden, dass sich eine kompensatorisch wirkende Bildungsarbeit, wie sie im Rahmen des Startchancen-\r\nProgramms (Textkasten) geleistet wird, sehr stark lohnen kann.\r\nInvestitionen in Kinder\r\n32\r\nDazu wurden in Abbildung 6-1 zunächst die Anteile der Risikoschüler dargestellt, die der PISA-Studie 2022\r\nzufolge nicht mindestens die für eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben notwendige Kompetenzstufe\r\n2 erreichen, differenziert nach dem durchschnittlichen sozio-ökomischen Status der Eltern an den\r\njeweiligen Schulen. Hier zeigt sich in Deutschland ein starker negativer Zusammenhang, wohingegen die Verteilungen\r\nin Kanada und Dänemark sehr viel gleichmäßiger sind. Dabei ist der Anteil der Risikoschüler in Mathematik\r\nim ersten Dezil der Schüler, das die Schulen mit dem im Durchschnitt ungünstigsten elterlichen\r\nHintergrund besucht, mit 63,5 Prozent auch so hoch, dass aller Wahrscheinlichkeit nach bereits zentrale Kipppunkte\r\nüberschritten sind. Kann ein großer Teil einer Klasse dem regulären Unterricht nicht folgen, ist es für\r\ndie Lehrkräfte kaum noch sinnvoll möglich, diesen aufrecht zu erhalten. Passen die Lehrkräfte ihren Unterricht\r\nnun dem Leistungsniveau der Klasse an, kann es dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler, die\r\nden regulären Schulstoff bewältigen könnten, weit hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben. Dies kann wiederum\r\nzur Folge haben, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler in den folgenden Schuljahren auch\r\nnicht mehr den regulären Schulstoff bewältigen können, womit sich ein Teufelskreis ergibt. Durchbrechen\r\nlässt dieser sich nur, indem zusätzliches (multiprofessionelles) Personal zur Förderung in den Klassen zur Verfügung\r\nsteht oder die Klassen verkleinert und die Schülerinnen und Schüler in wesentlich stärkerem Maße\r\nentsprechend ihren jeweiligen Voraussetzungen individuell gefördert werden. Dazu sind zusätzliche finanzielle\r\nMittel notwendig, wie sie mit dem Startchancen-Programm bereitgestellt werden.\r\nDas Startchancen-Programm:\r\nMit dem Startchancen-Programm verfolgen Bund und Länder gemeinsam das Ziel, dem starken Zusammenhang\r\nzwischen elterlichem Hintergrund und Bildungserfolg in Deutschland entgegenzuwirken. Endgültig\r\nbeschlossen wurde es im September 2023 und seine Laufzeit ist vom Schuljahr 2024/2025 bis zum\r\nSchuljahr 2033/2034 vorgesehen. Insgesamt sind Ausgaben von 20 Milliarden Euro vorgesehen, die Bund\r\nund Länder jeweils zur Hälfte tragen. Dabei finanziert der Bund die geförderten Schulen nicht direkt, sondern\r\nstellt den Ländern 4 Milliarden Euro als Finanzhilfen für Investitionen nach Art. 104c GG zur Verfügung\r\nund verzichtet im Umfang von 6 Milliarden Euro auf seinen Anteil an der Umsatzsteuer. Mit dem\r\nProgramm sollen rund 4.000 Schulen mit besonders hohen Anteilen, besonders förderbedürftiger Kinder,\r\nunterstützt werden, von denen 60 Prozent Grundschulen sein sollen. Damit käme das Programm etwa\r\nzehn Prozent der Schülerinnen und Schüler zugute. Die Auswahl erfolgt über einen Sozialindex. Ziel ist es,\r\nden Anteil der Kinder, die die Mindeststandards in Rechnen, Lesen und Schreiben nicht erreichen, an den\r\ngeförderten Schulen zu halbieren.\r\nDas Startchancen-Programm umfasst drei Säulen. Die erste stellt ein Investitionsprogramm für eine Modernisierung\r\nder baulichen Ausstattung der Schulen dar. Die zweite bildet das sogenannte Chancenbudget,\r\nmit dem die Schulen weitgehend in Eigenregie passgenaue Förderangebote entwickeln können.\r\nMit der dritten Säule sollen die multiprofessionellen Teams an den Schulen gestärkt und insbesondere\r\nzusätzliche Sozialpädagoginnen und -pädagogen eingestellt werden. Dabei soll eine kontinuierliche wissenschaftliche\r\nBegleitung erfolgen und Evaluationsergebnisse sollen direkt zur Weiterentwicklung der\r\nMaßnahmen genutzt werden. Damit hätte das Startchancen-Programm auch Modellcharakter (BMBF,\r\n2024).\r\nInvestitionen in Kinder\r\n33\r\nAbbildung 6-1: Anteile Risikoschüler nach durchschnittlichem elterlichem Hintergrund an den Schulen\r\nAuf Basis der Ergebnisse der PISA-Studie 2022 in Mathematik, Differenzierung nach dem durchschnittlichen sozioökonomischen\r\nStatus (ESCS) an den Schulen; Dezile der Schüler, Anteile in Prozent\r\nLesehilfe: Ordnet man die Schulen nach dem sozialen Status der Schülerinnen und Schüler und betrachtet man die von\r\ninsgesamt 10 Prozent Schülerinnen und Schüler besuchten Schulen mit dem niedrigsten Status ihrer Schülerinnen und\r\nSchüler, liegt der Anteil der 15-Jährigen, die in Deutschland in Mathematik der Risikogruppe zuzurechnen sind, bei\r\n63,5 Prozent.\r\nQuelle: Eigene Berechnungen PISA-Rohdaten\r\nGeht man davon aus, dass das Startchancen-Programm sein Ziel erreicht und den Anteil der Bildungsarmut\r\nim ersten Dezil halbiert, würde der Anteil der Risikoschüler insgesamt um rund 3,2 Prozentpunkte sinken.\r\nGelänge dies nur zur Hälfte, läge der positive Effekt immer noch bei 1,6 Prozentpunkten. Damit wäre der\r\nAnteil der Risikoschüler hier mit 47,6 Prozent immer noch weit höher als im Gesamtschnitt von 28,8 Prozent\r\nund befände sich in einem Bereich, der an sich an allen allgemeinbildenden Schulen realistischerweise erreichbar\r\nsein sollte. Auch wenn die Zusammenhänge zwischen den schulischen Leistungen und den letztendlich\r\nerreichten Bildungsabschlüssen sehr komplex sind, erscheint es plausibel, dass der Anteil der Personen,\r\ndie keinen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen, in sehr ähnlichem Maß zurückgeht. Allerdings sind die\r\nbetreffenden Gruppen nicht vollständig deckungsgleich. So gibt es sowohl Schülerinnen und Schüler, die ihren\r\nStatus als Risikoschülerinnen und -schüler verlieren und bei denen sich das Abschlussniveau nicht verändert,\r\nals auch solche bei denen Letzteres vor dem Hintergrund der kompensatorischen Bildungsarbeit an den\r\nSchulen der Fall ist, ohne dass sie von Risiko- zu Nicht-Risikoschülerinnen und -schülern werden. Zu beachten\r\nist, dass die positiven Effekte grundsätzlich nur bei den Personen wirksam werden können, die das deutsche\r\nSchulsystem durchlaufen, was auf einen großen Teil der Niedrigqualifiziertem im Land überhaupt nicht zutrifft\r\n(Geis-Thöne, 2024).\r\nLegt man die aktuelle Laufzeit des Startchancen-Programms von zehn Jahren zugrunde, liegt die Annahme\r\nnahe, dass sich die Bildungsergebnisse bei zehn Geburtsjahrgängen verändern. Tatsächlich profitieren zwar\r\nnoch deutlich mehr Kinder von der Förderung, da sie grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, die in den\r\n63,5\r\n52,8\r\n48,3\r\n41,3\r\n33,9\r\n19,6\r\n14,9\r\n6,0\r\n3,9 3,8\r\n0,0\r\n10,0\r\n20,0\r\n30,0\r\n40,0\r\n50,0\r\n60,0\r\n70,0\r\n1. Dezil 2. Dezil 3. Dezil 4. Dezil 5. Dezil 6. Dezil 7. Dezil 8. Dezil 9. Dezil 10. Dezil\r\nin Deutschland in Kanada in Dänemark\r\nInvestitionen in Kinder\r\n34\r\nzehn Jahren die geförderten Schulen besuchen, erreicht. Allerdings liegt nur bei einem Jahrgang die Förderdauer\r\nbei zehn Jahren, was dem typischen Zeitraum von Schulbeginn bis Abschluss der Sekundarstufe I entspricht,\r\nwohingegen sie bei den anderen Jahrgängen anteilig niedriger ist. Insgesamt lebten am 31.12.2023\r\nrund 8,01 Millionen Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren in Deutschland (Statistisches Bundesamt, 2024b;\r\neigene Berechnungen). Würde man 3,2 Prozent von diesen erreichen und höherqualifizieren entspräche dies\r\n254.000 Personen und bei 1,6 Prozent wären es 127.000 Personen.\r\nWelche fiskalische Bedeutung der von einem Kind erreichte Bildungsstand hat, lässt sich aus Berechnungen\r\nvon Anger et al. (2017) ableiten. Diese berücksichtigen Ausgaben der öffentlichen Haushalte (inklusive der\r\nSozialversicherung) im Lebenslauf für die Bildung, Betreuung, Krankenversicherung, Rente usw. sowie Zahlungen\r\nvon Steuern und Sozialabgaben. Ihnen zufolge liegt die Gesamtfiskalbilanz über den Lebenslauf, bei\r\neinem hohen Bildungsstand bei 519.700 Euro, bei einem mittleren Bildungsstand bei 129.900 Euro und bei\r\neinem niedrigen Bildungsstand bei -224.300 Euro. Damit ergibt sich eine Differenz von 354.200 Euro zwischen\r\nmittlerem und niedrigem Bildungsstand. Allerdings ist das Preisniveau seit dem Zeitpunkt der Berechnungen\r\num etwa ein Viertel gestiegen (Statistisches Bundesamt, 2024b), sodass dies heute einem Wert von 442.800\r\nentspricht. Multipliziert man diesen Wert mit 254.000 Personen, ergibt sich ein fiskalischer Gesamteffekt von\r\n112,6 Milliarden Euro und bei 127.000 wären es immerhin noch 56,3 Milliarden Euro. Als Nettoeffekt von\r\nzusätzlichen Einnahmen zu Ausgaben ergibt sich ein Betrag von 36,3 Milliarden Euro. Dieser Nettoeffekt ist\r\nmehr als anderthalbmal so groß, wie die für das Startchancen-Programm vorgesehenen staatlichen Ausgaben\r\nvon insgesamt 20 Milliarden Euro.\r\nTabelle 6-1: Abschätzung der fiskalischen Effekte des Startchancen-Programms\r\nAktuelles Startchancen-Programm Ausgeweitetes Startchancen\r\nProgramm\r\nErreichte Schüler 10 Prozent 40 Prozent\r\nErreichte Risikoschüler 6,3 Prozent des Jahrgangs 20,6 Prozent des Jahrgangs\r\nReduktion der Risikogruppe Hälfte Ein Viertel Hälfte Ein Viertel\r\nVeränderung Risikoschüler anteilig\r\nam Gesamtjahrgang\r\n-3,2 Prozent -1,6 Prozent -10,3 Prozent. -5,1 Prozent\r\n6- bis 15-Jährige (31.12.2023) 8,01 Millionen\r\nHochgerechnete Veränderung\r\nder Niedrigqualifizierten\r\n-254.000 -127.000 -824.000 -412.000\r\nFiskalischer Effekt des höheren\r\nBildungsabschlusses\r\n442.800 Euro pro zuvor niedrigqualifizierter Person\r\nGesamter fiskalischer Effekt\r\n(ohne Kosten des Programms)\r\n112,6 Mrd. Euro 56,3 Mrd. Euro 365,0 Mrd. Euro 182,4 Mrd. Euro\r\nKosten des Programms 20 Mrd. Euro 80 Mrd. Euro\r\nNettoeffekt 92,6 Mrd. Euro 36,3 Mrd. Euro 285,0 Mrd. Euro 102,4 Mrd. Euro\r\nQuellen: Anger et al. (2017), Statistisches Bundesamt, 2024b; PISA-Rohdaten; eigene Berechnungen\r\nInvestitionen in Kinder\r\n35\r\nDiese Berechnungen stellen nur eine erste grobe Abschätzung der möglichen fiskalischen Effekte und keine\r\nabschließende empirisch fundierte Quantifizierung der vollständigen Wirkungen dar. So können diese bei\r\neinem sehr passgenauen Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel gegebenenfalls auch noch deutlich günstiger\r\nausfallen. Gleichzeitig wäre es allerdings auch im Rahmen des Vorstellbaren, dass die Effekte des Startchancen-\r\nProgramms gering bleiben, wenn seine Umsetzung in der Praxis nicht gut gelingt. Klären kann dies\r\nnur eine empirische Wirkungsanalyse, die erst möglich sein wird, wenn Kinder und Jugendliche die mit dem\r\nStartchancen-Programm zur Verfügung gestellten Leistungen über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen\r\nhaben und sich durch sie ihre Lernbiografien verändert haben können. Dennoch zeigen die Berechnungen\r\ndeutlich, wie sehr sich eine kompensatorisch wirkende Bildungsarbeit lohnen kann. Dies lässt sich\r\nauch auf den Kitabereich übertragen, wo die Grundlagen für eine erfolgreiche schulische Laufbahn gelegt\r\nwerden.\r\nErweist sich das Startchancen-Programm als erfolgreich und erreicht nur die Hälfte der gewünschten Zieleffekte\r\n(Halbierung der Risikogruppe), sollte es dringend ausgeweitet werden. Auch in den Schulen des zweiten,\r\ndritten und vierten Dezils der elterlichen Hintergründe sind die Anteile der Risikoschüler nämlich so\r\nhoch, dass bereits Kipppunkte überschritten sein dürften und eine gute Förderung mit den regulären finanziellen\r\nMitteln der Schulen kaum möglich erscheint. Geht man davon aus, dass hier dieselben Mittel eingesetzt\r\nwerden sollen wie im ersten Dezil, ergäben sich Gesamtkosten von insgesamt 80 Milliarden Euro für\r\nzehn Jahre. Allerdings wäre auch eine Staffelung nach dem Grad der Problemlagen in den Familien der Kinder\r\ndenkbar, wie sie für eine Sozialindexfinanzierung typisch ist. Gelänge es, die Bildungsarmut in den untersten\r\nvier Dezilen der Schulen zu halbieren, entspräche dies einem Rückgang um 10,2 Prozentpunkte auf dann\r\ninsgesamt noch 18,6 Prozent, womit sich Deutschland im Spitzenfeld der OECD-Länder wiederfände. Würde\r\ndies nur zur Hälfte erreicht, läge es mit 23,6 Prozent im oberen Mittelfeld. Trifft man die gleichen weiteren\r\nAnnahmen wie zuvor, ergäben sich daraus Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte von 365,0 Milliarden\r\nEuro bei einer Halbierung und 182,4 Milliarden bei einem Rückgang um ein Viertel, was weit mehr ist als\r\ndie in diesem Fall annahmegemäß einzusetzen. Eine Ausweitung des Startchancen-Programms lohnt sich also\r\nauch aus fiskalischer Sicht sehr stark, bereits wenn nur ein Viertel der Bildungsarmut (und damit die Hälfte\r\ndes Zieleffekts des Startschancen-Programms) in den unterstützten Schulen reduziert werden kann.\r\n7 Fazit\r\nVor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnen Investitionen in die Entwicklung von Kindern\r\nfür die langfristige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands zunehmend an Bedeutung.\r\nAllerdings sind die staatlichen Ausgaben für die Schulen und Betreuungseinrichtungen im Vergleich mit den\r\nanderen entwickelten Ländern nur mittelmäßig. Dies spiegelt sich auch auf der Wirkungsebene wider. So\r\nschneiden die deutschen Schülerinnen und Schüler bei den PISA-Studien auch nur mittelmäßig ab. Möchte\r\nman die Situation der Kinder in Deutschland nachhaltig verbessern, sollte man gezielt bei spezifischen Problemlagen\r\nansetzen. Ein wichtiger Bereich ist hier die kompensatorische Bildungsarbeit für Kinder aus bildungsfernen\r\nund fremdsprachigen Elternhäusern in Schulen und Kitas. Haben nur wenige Kinder in einer\r\nKlasse oder Betreuungsgruppe einen entsprechenden Unterstützungsbedarf, lässt diese sich in der Regel sehr\r\ngut in den regulären Schul- und Betreuungsalltag integrieren. Betrifft diese eine größere Zahl, werden für sie\r\nhingegen zusätzliche personelle Ressourcen notwendig. Die naheliegende Lösung wäre eine Zuweisung der\r\nRessourcen an die Kitas und Schulen anhand eines Sozialindex, der insbesondere auch die Zahlen der\r\nInvestitionen in Kinder\r\n36\r\nbildungsfernen und fremdsprachigen Kinder berücksichtigt und von den Ländern einheitlich erfasst werden\r\nsollte. Der Bund kann hier mit Förderprogrammen, wie dem Startchancen-Programm, unterstützen. Dies\r\nrechnet sich auch bereits, wenn das Ziel des Startchancenprogramms, die Bildungsarmut an den geförderten\r\nSchulen zu halbieren, nur zur Hälfte erreicht wird. In diesem Fall sollte das Programm ausgeweitet werden,\r\nsodass insgesamt nicht nur 10 Prozent der Schulen, sondern bei positiver Evaluation 40 Prozent der Schulen\r\n– ausgewählt nach Sozialindex – erreicht werden. Diese Erhöhung der Investitionen in Bildungschancen von\r\ninsgesamt 20 Milliarden auf 80 Milliarden Euro (für den Zeitraum von zehn Jahren) würde für den Staat langfristig\r\nzusätzliche Einnahmen in Höhe von 285,0 Milliarden Euro anstatt 92,6 Milliarden Euro generieren,\r\nsollte das Startchancen-Programm sein Ziel erreichen und den Anteil der bildungsfernen Kinder reduzieren.\r\nGelänge dies nur zur Hälfte wären es netto 102,4 Milliarden Euro anstatt 36,3 Milliarden Euro.\r\nAllerdings dürfen sich die Investitionen in die Kinder nicht allein auf den Bildungsbereich beschränken, da die\r\ngesundheitliche Entwicklung der Kinder im Sinne der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit und ihre\r\nSozialisation für ihre langfristigen Perspektiven am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft ebenso relevant\r\nsind. Dies wird in der öffentlichen Diskussion eher selten thematisiert, da sich zu diesen Wirkungsfeldern\r\nkaum empirisch fundierte Aussage treffen lassen. Selbst der aktuelle Stand in diesen Bereichen lässt sich mit\r\nden verfügbaren Daten kaum sinnvoll erfassen. Hier wäre eine bessere statistische Erfassung dringend wünschenswert,\r\num ein ganzheitlicheres Bild der Entwicklungswege und besonderen Unterstützungsbedarfe von\r\nKindern zu erhalten. Zuletzt ist bei sämtlichen Maßnahmen im einschlägigen Bereich immer wichtig, dass\r\nnicht nur für die Kinder, sondern auch in ihrem Sinne gehandelt wird. Soweit möglich, sollten sie dabei selbst\r\nbei den politischen Entscheidungsprozessen miteingebunden werden.\r\nInvestitionen in Kinder\r\n37\r\n8 Abstract\r\nGermany's economic and social development depends to a large extent on its children. This means that government\r\nspending on the promotion of children also represents an investment in the future. However, this\r\nis often not sufficiently recognised in political discourse and taken into account in budgetary decisions. This\r\nreport is intended to help change this by demonstrating the economic significance of investments in children.\r\nIt was commissioned by the German Committee for UNICEF and compiled by the German Economic Institute.\r\nInvesting in children can pay off economically by making them more productive workers in adulthood and\r\nthus generating higher revenues for public budgets. This, in turn, happens primarily through the three fields\r\nof impact of education, i.e. the acquisition and maintenance of skills, health in the sense of physical and\r\nmental performance and socialisation, which includes in particular the acquisition of values such as collegiality\r\nand perseverance. In the PISA study as an indicator of development in the field of education, Germany\r\nis in the middle of the OECD countries in terms of both average performance levels and the proportion of atrisk\r\ngroups with particularly low performance levels. The same applies to the proportion of obese adolescents\r\nas an indicator of health and to juvenile delinquency as an indicator of socialisation. A detailed look at the\r\nsituation in Canada and Denmark shows that other countries with a strong pre-school system and typical allday\r\nschools are much more successful in supporting children.\r\nIn Germany, improvements in compensatory educational work for children from educationally disadvantaged\r\nand foreign-language families would be particularly desirable. Schools and childcare centres cannot do this\r\neffectively without additional personnel resources if a large proportion of children are affected. Therefore,\r\nthe allocation of funds should be differentiated according to the social structure of the children attending\r\nthe respective facilities. In addition, supplementary grants for facilities with a particularly high proportion of\r\neducationally disadvantaged and foreign-language children, such as those granted as part of the Starting\r\nOpportunities Programme, make sense. This also pays off for public budgets in the long term. According to a\r\nrough calculation, there is a positive overall fiscal effect of 56.3 billion euros if the Starting Opportunities\r\nProgramme only achieves half of its goals in the area of education, which is 36.3 billion euros more than the\r\nplanned expenditure of 20 billion euros over the ten-year period. If the programme is extended to 40 percent\r\nof schools, the net effect increases to 102.4 billion euros. This means that an expansion of the Starting Opportunities\r\nProgramme to more children is not only worthwhile from a social or educational policy perspective,\r\nbut also from an economic and fiscal point of view.\r\nInvestitionen in Kinder\r\n38\r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle 6-1: Abschätzung der fiskalische Effekte des Startchancen-Programms ........................................... 34\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 3-1: Durchschnittliche Punktewerte bei der PISA-Studie 2022 in ausgewählten OECDLändern\r\n..............................................................................................................................................................9\r\nAbbildung 3-2: Risikogruppen bei der PISA-Studie 2022................................................................................ 10\r\nAbbildung 3-3: Unterschiede zwischen Kinder im untersten und obersten sozialen Viertel ......................... 11\r\nAbbildung 3-4: Fettleibige Personen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren in den EU-Ländern ..................... 12\r\nAbbildung 3-5: Minderjährige, die polizeilich einer Straftat verdächtigt werden ......................................... 13\r\nAbbildung 3-6: Gesamtausgaben je Schülerin und Schüler in ausgewählten OECD-Ländern ........................ 15\r\nAbbildung 3-7: Ausgaben für die Primar- und Sekundarstufe I relativ zum Bruttoinlandsprodukt ............... 16\r\nAbbildung 3-8: Staatliche Ausgaben für die frühkindliche Bildung ................................................................ 17\r\nAbbildung 3-9: Öffentliche Ausgaben für familienpolitische Leistungen ....................................................... 18\r\nAbbildung 6-1: Anteile Risikoschüler nach durchschnittlichem elterlichem Hintergrund an den\r\nSchulen ........................................................................................................................................................... 33\r\nInvestitionen in Kinder\r\n39\r\nLiteraturverzeichnis\r\nAnger, Christina, 2007, Deutschlands Ausstattung mit Humankapital: Ergebnisse des IW-Humankapitalindikators,\r\nIW-Trends - Vierteljahresschrift zur empirischen Wirtschaftsforschung, Köln, Jg. 34, Nr. 3, S. 27-41\r\nAnger, Christina / Geis, Wido / Plünnecke, Axel, 2017, Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien\r\nin Deutschland: Gutachten im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien Deutschland e.V., Köln\r\nAnger, Christina / Plünnecke, Axel, 2021, Bildungsgerechtigkeit. Herausforderung für das deutsche Bildungssystem,\r\nIW-Analysen, Nr. 140, Köln\r\nBach, Stefan, / Jessen, Jonas / Haan, Peter / Spieß, Katharina / Wrohlich, Katharina, 2020, Fiskalische Wirkungen\r\neines weiteren Ausbaus ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Politikberatung\r\nkompakt 146, DIW, Berlin\r\nBertram, Hans, 2023, Ein Versprechen an die Jugend. UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2023\r\nBMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2024, Startchancen-Programm,\r\nhttps://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/startchancen/startchancen-programm.html [11.04.2024]\r\nBMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2013, Politischer Bericht zur Gesamtevaluation\r\nder ehe- und familienbezogenen Leistungen, https://www.bmfsfj.de/resource/\r\nblob/76374/2bb96146178ab57f64ae97790ba70c06/familienbezogene-leistungen-data.pdf\r\n[11.04.2024]\r\nBMFSFJ, 2021, Neunter Familienbericht: Eltern sein in Deutschland, https://www.bmfsfj.de/resource/\r\nblob/179392/195baf88f8c3ac7134347d2e19f1cdc0/neunter-familienbericht-bundestagsdrucksache-\r\ndata.pdf [11.04.2024]\r\nBourdieu, Pierre, 1983, Ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital, in: Reinhard Kreckel\r\n(Hrsg.), Soziale Ungleichheiten, Soziale Welt Sonderband, Göttingen, S. 183-198\r\nBpB – Bundeszentrale für politische Bildung, 2024b, Das Lexikon der Wirtschaft: Investitionen,\r\nhttps://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19672/investition/ [11.04.2024]\r\nDeutscher Bundestag, 2023, Wissenschaftliche Dienste – Sachstand: Das Punktesystem zur Regelung der\r\nFachkräftezuwanderung in Kanada, https://www.bundestag.de/resource/\r\nblob/959516/f182e017c865d7434bf20625047dabe0/WD-6-040-23-pdf-data.pdf [28.06.2024]\r\nDIWEcon, 2023, Kosten (k)einer Kindergrundsicherung: Folgekosten von Kinderarmut, Kurzexpertise für die\r\nDiakonie Deutschland, https://diw-econ.de/wp-content/uploads/Diakonie_DIWEcon_Kindergrundsicherung_\r\nv4.0.pdf [11.04.2024]\r\nInvestitionen in Kinder\r\n40\r\nElrick, Jennifer, 2013, Fokus Migration: Länderprofil Kanada, https://www.bpb.de/themen/migration-integration/\r\nregionalprofile/170736/entwicklung-der-einwanderung-und-der-einwanderungspolitik-seit-dem-\r\n19-jahrhundert/ [28.06.2024]\r\nEurostat, 2024, Datenbank, https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/main/data/database [01.07.2024]\r\nEurydice, 2022, Denmark, https://eurydice.eacea.ec.europa.eu/national-education-systems/denmark/overview\r\n[01.07.2024]\r\nGeis, Wido, 2017, Auch niedrigqualifizierte Mütter fördern ihre Kinder, IW-Kurbericht, Nr. 79, Köln\r\nGeis-Thöne, Wido, 2018, Sport und gesunde Ernährung in jungen Jahren zahlen sich aus: Gesundheitsbewusstes\r\nVerhalten und Karriereeinstieg, IW-Report, Nr. 1, Köln\r\nGeis-Thöne, Wido, 2019, Tägliches (Vor-) Lesen steigert die schulischen Leistungen: Ergebnisse zu den längerfristigen\r\nEffekten auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels, IW-Report, Nr. 39 Köln\r\nGeis-Thöne, Wido, 2020, Häusliches Umfeld in der Krise: Ein Teil der Kinder braucht mehr Unterstützung.\r\nErgebnisse einer Auswertung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), IW-Report, Nr. 15, Köln\r\nGeis-Thöne, Wido, 2021a, In Europa entwickeln sich die Bevölkerungen im erwerbsfähigen Alter unterschiedlich.\r\nEine Analyse der demografischen Strukturen in den 27 EU-Ländern, IW-Report, Nr. 38, Köln\r\nGeis-Thöne, Wido, 2021b, Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit fremdsprachigen Elternhäusern,\r\nin: IW-Trends, 48. Jg. Nr. 1, S. 3-22\r\nGeis-Thöne, Wido, 2023, Familienpolitik ist weit mehr als reine Umverteilungspolitik, in: ifo Schnelldienst, 76.\r\nJg., Heft 9, S. 6-9\r\nGeis-Thöne, Wido, 2023b, Fast 300.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige fehlen, IW-Kurzbericht, Nr.\r\n74, Köln\r\nGeis-Thöne, Wido, 2024, Unterrichtstunden an Grundschulen im Ländervergleich. Eine Auswertung der einschlägigen\r\nlandesrechtlichen Regelungen, IW-Report, Nr. 7, Köln\r\nHamburg, 2014, Bildungsberichte und statistische Analysen: Hamburger Sozialindex, https://www.hamburg.\r\nde/bsb/hamburger-sozialindex/ [19.06.2024]\r\nJackwerth-Rice, Beborah, 2023, Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags; Begleitforschung\r\nzum Projekt „KiZ+“ https://www.researchgate.net/publication/368981535_Institutionelle_\r\nHurden_bei_der_Inanspruchnahme_des_Kinderzuschlags_Institutional_barriers_to_the_uptake_\r\nof_child_supplement [19.06.2024]\r\nInvestitionen in Kinder\r\n41\r\nJapel, Christa / Friendly, Martha, 2018, Inequalities in Access to Early Childhood Education and Care in Canada,\r\nhttps://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2018/27135_WEB_DJI_Report_Canada.pdf\r\n[01.07.2024]\r\nMISSOC - Gegenseitiges Informationssystem für soziale Sicherheit, 2024, Vergleichende Tabellen: Niederlande,\r\nhttps://www.missoc.org/missoc-information/missoc-vergleichende-tabellen-datenbank/missoc-vergleichstabellen-\r\ndatenbank-ergebnisse-anzeigen/?lang=de [01.07.2024]\r\nMucha, Tanja, 2021, Datenreport 2021: Die Verwendungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts, Bundeszentrale\r\nfür politische Bildung, https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/datenreport-2021/wirtschaft-\r\nund-oeffentlicher-sektor/329724/die-verwendungsrechnung-des-bruttoinlandsprodukts/\r\n[11.04.2024]\r\nMushkin, Selma, 1962, Health as an Investment, in: Journal of Political Economy, Vol. 70, Nr. 5, Part 2, S. 129-\r\n157\r\nOECD, 2018, Education Policy in Japan: Building Bridges towards 2030, Reviews of National Policies for Education,\r\nOECD Publishing, Paris\r\nOECD, 2020, PISA 2018 Results (Volume V): Effective Policies, Successful Schools, OECD Publishing, Paris\r\nOECD, 2023a, PISA 2022 Results (Volume I): The State of Learning and Equity in Education, PISA, OECD Publishing,\r\nParis\r\nOECD, 2023b, Education at a Glance 2023: OECD Indicators, OECD Publishing, Paris\r\nOECD, 2024a, OECD Data Explorer, https://data-explorer.oecd.org/ [04.072024]\r\nOECD, 2024b, OECD Family Database, https://www.oecd.org/els/family/database.htm [23.04.2024]\r\nRobson, Karen, 2019, Sociology of Education in Canada, https://ecampusontario.pressbooks.pub/robsonsoced/\r\n[01.07.2024]\r\nStatistics Canada, 2024a, Canada at a Glance, 2022: Immigration, https://www150.statcan.gc.ca/n1/pub/12-\r\n581-x/2022001/sec2-eng.htm [10.06.2024]\r\nStatistics Canada, 2024b, The Daily: Canada leads the G7 for the most educated workforce, thanks to immigrants,\r\nyoung adults and a strong college sector, but is experiencing significant losses in apprenticeship certificate\r\nholders in key trades, https://www150.statcan.gc.ca/n1/daily-quotidien/221130/dq221130aeng.\r\nhtm?indid=32994-2&indgeo=0 [10.06.2024]\r\nStatistisches Bundesamt, 2021, Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII - 2021 (destatis.de)\r\nStatistisches Bundesamt, 2024a, Kindertagesbetreuung: Betreuungsquote von Kindern unter 6 Jahren mit\r\nund ohne Migrationshintergrund, https://www.destatis.de/DE/Themen/GesellschaftInvestitionen\r\nin Kinder\r\n42\r\nUmwelt/Soziales/Kindertagesbetreuung/Tabellen/liste-betreuungsquote-migration-unter6jahren-nach-laendern.\r\nhtml#658316 [23.05.2024]\r\nStatistisches Bundesamt, 2024b, GENESIS-Online Datenbank, https://www-genesis.destatis.de/genesis/online\r\n[10.07.2024]\r\nUNHCR, 2024, Refugees in Canada, https://www.unhcr.ca/in-canada/refugees-in-canada/ [10.06.2024]\r\nUNICEF Deutschland / Deutsches Institut für Menschenrechte, 2023, „Das ist nicht das Leben“ - Perspektiven\r\nvon Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Menschen, Köln/Berlin: 2023.\r\nWeiland, Ulrike, 2023, Policy Brief: Lernen von Kanada? Perspektiven für die deutsche Integrationspolitik,\r\nhttps://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Migration_fair_gestalten/Policy_Brief_Lernen_\r\nvon_Kanada_2023.pdf [01.07.2024]\r\nWHO – World Health Organization, 2024, Prevalence of obesity among children and adolescents aged 5 to\r\n19 years, https://www.who.int/tools/growth-reference-data-for-5to19-years"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Betreff: Kinderrechtliche Aspekte im „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung\r\nSehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,\r\nals Vertretende verschiedener Kinderrechtsorganisationen möchten wir unsere tiefe Besorgnis über den geplanten Gesetzesentwurf zum sogenannten „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/12805) sowie über den derzeitigen migrationspolitischen Diskurs zum Ausdruck bringen. Besonders alarmierend ist für uns die Tatsache, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht nur in Teilen verfassungswidrig sind und im Widerspruch zum Europarecht stehen, sondern auch elementare Kinderrechte gefährden. In dem Gesetzentwurf enthaltene Maßnahmen widersprechen den grundlegenden Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland verpflichtet, das Wohl aller Kinder – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus – in den Vordergrund zu stellen.\r\nZahlreiche Fachorganisationen haben sich bereits in Stellungnahmen u.a. zu den im Gesetzesvorschlag vorgesehenen pauschalen Leistungskürzungen geäußert und bewerten diese als nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Paritätische Gesamtverband, Pro Asyl, die Diakonie Deutschland oder auch die Evangelische und Katholische Kirche. Wir teilen diese Auffassung und fordern Sie daher eindringlich auf, den Gesetzentwurf abzulehnen. Untenstehend senden wir Ihnen einige aus unserer Sicht besonders wichtige Punkte aus kinderrechtlicher Perspektive hinsichtlich der geplanten Leistungskürzungen. Auch weitere Aspekte dieses und des zum „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung gehörenden weiteren Gesetzentwurfs (Bundesdrucksache 20/12806), sind mit Blick auf Kinder und ihre Rechte höchstproblematisch, unter anderem die vorgesehenen Verschärfungen im Jugendstrafrecht und im Bereich des Datenschutzes. Zudem betrachten wir die Diskussion um Zurückweisungen und Inhaftierungen an den deutschen Grenzen mit großer Sorge: Rechtswidrige Zurückweisungen, Migrationshaft für Kinder und andere Menschen- und Kinderrechtsverletzungen sind seit Jahren Realität an den europäischen Außengrenzen.1 Diese Praxis mindert Migration jedoch nicht, sondern verursacht mehr Leid und gefährdet zudem die europäische Freizügigkeit. Statt ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, sollte Deutschland sich zum Beispiel auf die Umsetzung der neuen EU-Aufnahmerichtlinie im Rahmen der GEAS-Reform konzentrieren.\r\nGerne bieten wir Ihnen hierzu ein Gespräch an. Für die Terminfindung kann sich Ihr Büro an XXXXXXXX wenden. \r\nMit freundlichen Grüßen\r\n1 Siehe hierzu z.B. den Bericht von Terre des Hommes „Vor Mauern und hinter Gittern“ (2023).\r\nDer Gesetzentwurf zum sogenannten „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung ist unter anderem aufgrund folgender Punkte aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen abzulehnen:\r\n●\r\nDer Gesetzentwurf sieht drastische Verschärfungen im AsylbLG vor. Bereits jetzt leben Kinder im Asylbewerberleistungsbezug oft am Rande des Existenzminimums unter äußerst prekären Bedingungen und sind, u.a. durch ihre Wohnsituation in Erstaufnahmeeinrichtungen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen.2\r\n●\r\nZukünftig sollen Personen, für deren Asylverfahren ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist (sog. „Dublin-Fälle“), nur noch für zwei Wochen Leistungen erhalten, die nicht mehr als das physische Existenzminimum gewähren. Danach sollen sie grundsätzlich von Leistungen ausgeschlossen werden. Ausnahmen sollen nur in Fällen „außergewöhnlicher Härte“ gelten. Dies hieße in der Praxis: Ganze Gruppen von Menschen würden mittellos und müssten ohne Unterkunft, Nahrung oder Gesundheitsversorgung ausharren. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, ist eine Leistungskürzung auf null nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.3\r\n●\r\nDie „außergewöhnliche Härte“ ist eine sehr hohe Hürde. Für Kinder ist im aktuellen Gesetzesentwurf zwar der Anspruch auf Leistungen „zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern“ vorgesehen – vom Wortlaut her aber auch nur bei einer „außergewöhnlichen Härte“.4 Vor dem Hintergrund des Kindeswohlvorrangs müssen Kinder und ihre Familien grundsätzlich von Leistungskürzungen ausgenommen werden. Dies muss eindeutig geregelt werden. Es ist zum Beispiel unklar, wie Kindern eine Unterkunft und ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährt werden soll, wenn es ihren Eltern verwehrt bleibt.\r\n●\r\nEs ist unklar, wie die Neuregelungen in Bezug auf die Wohnverpflichtung zu verstehen sind. Der Widerspruch zwischen Wohnsitznahmeverpflichtung nach § 47 Abs. 1a AsylG und einem pauschalen Leistungsausschluss wirft die Frage auf, auf welcher Rechtsgrundlage zum Beispiel Wasser, Heizung und Lebensmittel in der Erstaufnahmeeinrichtung gewährt werden sollen. Sollten Personen, deren Leistungen gestrichen werden, aus den Unterkünften ausgewiesen werden, würden vielen Personen - auch Kindern und Familien - die Obdachlosigkeit drohen.5\r\n●\r\nDie Logik des Gesetzesvorschlags ist, dass Menschen ihren Leistungsanspruch alternativ in einem anderen europäischen Staat geltend machen könnten. Doch in der Regel können die Personen nicht selbstständig ausreisen und ein menschenwürdiges Leben ist, aufgrund der schlechten Bedingungen vor Ort, nicht in allen EU-Mitgliedstaaten möglich.6 Das Prinzip des vorrangingen Kindeswohls ist für Kinder hier ausschlaggebend.\r\n●\r\nDie neue EU-Aufnahmerichtlinie (RL (EU) 2024/1346) sieht in Art. 21 vor, dass Minderjährige einen Anspruch auf eine uneingeschränkte Gesundheitsversorgung haben, ebenso wie Antragstellende mit besonderen Bedürfnissen. Letzteres ist nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung aufgrund des Verbots, Leistungen nach § 6 AsylbLG zu gewähren, nicht erfüllt.\r\n2 Siehe hierzu z.B. eine gemeinsame Stellungnahme von über 200 Organisationen (2024).\r\n3 Siehe hierzu z.B. die Stellungnahmen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (2024), der Diakonie (2024) oder Pro Asyl (2024).\r\n4 Siehe hierzu z.B. die Stellungnahme der GGUA (2024).\r\n5 Siehe hierzu z.B. die Stellungnahmen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (2024), der Diakonie (2024) oder Pro Asyl (2024).\r\n6 Ibid."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006071","regulatoryProjectTitle":"Vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8b/0f/482440/Stellungnahme-Gutachten-SG2502170008.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Eine Politik für jedes Kind,\r\neine Politik mit Zukunft\r\nEmpfehlungen von UNICEF Deutschland zur Bundestagswahl 2025\r\nDeutschland steht im Jahr der Bundestagswahl 2025 vor großen Herausforderungen. In einer von Unsicherheit geprägten ökonomischen und geopolitischen Situation sind weit reichende Entscheidungen über Investitionen in Bildung, wirtschaftliche Transformation, die Infrastruktur und die Sicherheit des Landes zu treffen.\r\nDeutschland ist darüber hinaus eine zentrale Stütze und wichtiger Akteur für internationale Sicherheit und Stabilität, für wirkungsvolle humanitäre Hilfe und Krisenprävention sowie für nachhaltige Entwicklung und multilaterale Zusammenarbeit. Angesichts der fortdauernden globalen krisenhaften Entwicklung und schleppender Fortschritte auf dem Weg zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) kommt Deutschland auch in den kommenden vier Jahren eine Führungsrolle in Europa und weltweit zu.\r\nAus Sicht von UNICEF Deutschland haben der 21. Deutsche Bundestag und eine neue Bundesregierung die Verantwortung und zugleich die Chance, stärker in das Wohlergehen und die Chancen von Kindern und Jugendlichen zu investieren und damit auch die Zukunftsfähigkeit von Demokratie, Gesellschaft und Wirtschaft zu fördern. Investitionen in Kinder sind die sicherste Investition in die Zukunft.\r\nUNICEF setzt sich in 190 Ländern für Kinder ein und unterstützt vorrangig in den ärmsten Regionen der Welt mit konkreten Entwicklungsprogrammen und humanitärer Hilfe vor Ort. In Deutschland sind rund 7.000 ehrenamtliche Erwachsene und Jugendliche für UNICEF aktiv. Mit Initiativen für mehr Kinderfreundlichkeit in den Kommunen und an Schulen sowie mit seiner politischen Arbeit trägt UNICEF Deutschland auch hierzulande bei zu einem besseren Verständnis der Rechte und der Belange von Kindern. Aus diesem Engagement und dieser Expertise heraus empfiehlt UNICEF Deutschland zur Bundestagswahl 2025, den folgenden sechs Punkten für Kinder in der politischen Agenda Vorrang zu geben:\r\nKrisenreaktion für Kinder stärken –\r\nheute und für die Krise von morgen\r\nDas Leben von Kindern in humanitären Krisen wie beispielsweise in bewaffneten Konflikten zu schützen, ist eine internationale Kernaufgabe für Deutschland. Das Engagement Deutschlands der vergangenen Jahre für sowohl rasche als auch wirkungsvolle Hilfe in Nahost, der Ukraine oder im Sudan und der Sahelzone wird weiter und sicher mehr denn je gebraucht. Deutschland hat im Rahmen der europäischen und weltweiten Zusammenarbeit eine Schlüsselrolle, um humanitäre Hilfe, die auf völkerrechtlichen Prinzipien basiert, gemeinsam mit Partnern wie UNICEF und vielen weiteren zu unterstützen und zu verbessern. Darauf zählen 460 Millionen Kinder, die in Krisenregionen leben –\r\njedes sechste Kind weltweit.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nNutzen der zentralen internationalen Rolle Deutschlands, um Kinder in Kriegen besser zu schützen, schwere Kinderrechtsverletzungen wie sexualisierte Gewalt oder Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser zu stoppen und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts weltweit wieder\r\nzu einem Grundprinzip zu machen. Stärkung einer schnellen, flexiblen und vorausschauenden humanitären Hilfe für Kinder und Familien und Festlegung eines kontinuierlichen Mindestsatzes für die humanitäre Hilfe, damit sie konstant dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.\r\nStärkere Verzahnung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung, um bereits in der Krisenreaktion den Weg für langfristige Stabilität zu ebnen und neue Krisen zu vermeiden.\r\nErhöhung von Investitionen in die Stärkung der Widerstandsfähigkeit (Resilienz), die Krisen-\r\nbewältigung und den Wiederaufbau nach Krisen, um langfristig stabile Strukturen in Ländern\r\naufzubauen, in denen diese besonders in Gefahr sind. Gezielte Investition in soziale Sicherungs-systeme sowie in Bildung für Kinder, Gesundheitsvorsorge und Ernährungssysteme sind in fragilen Kontexten besonders nachhaltig und wirkungsvoll.\r\nDurch internationale Zusammenarbeit Perspektiven\r\nund Stabilität schaffen\r\nTrotz aller globaler Herausforderungen und Krisen gibt es gute Nachrichten für die internationale Zusammenarbeit: Wirkungsvolle Lösungen, die Kinder gezielt stärken und in die Gestaltung nachhaltiger Entwicklung einbeziehen, sind bereits erprobt. Effizient, zielgerichtet und nachhaltig gestaltet, kann die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu Krisenfestigkeit und langfristiger Stabilität weltweit beitragen – und so auch eine Hebelwirkung für Deutschland entfalten, für Sicherheit in Europa, für die deutsche Wirtschaft sowie für Fortschritte im Klimaschutz.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nStärkung von Ansätzen, die über mehrere Sektoren hinweg wirken, in der frühen Kindheit ansetzen und besonders die Kinder erreichen, die am meisten Unterstützung benötigen, wie Mädchen und Kinder, die mit einer Behinderung leben.\r\nGezielte Förderung von Beteiligung und Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Entwicklungszusammenarbeit.\r\nZusage für 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche internationale Zusammenarbeit (ODA), mindestens 0,2 Prozent für die Zusammenarbeit mit den ärmsten Ländern der Welt.\r\nUnterstützung der deutschen Wirtschaft bei zielgerichteten Investitionen und dem Einsatz von Innovationen für nachhaltige Entwicklung sowie bei der Einhaltung von internationalen menschenrechtlichen Standards in Lieferketten.\r\nLebensgrundlagen von Kindern in der Klimakrise sichern\r\nErfolgreicher Klimaschutz ist besonders wirksam, wenn er mit denjenigen gestaltet wird, die ihn am dringendsten brauchen: die Kinder und Jugendlichen von heute. Das zeigen viele UNICEF-Programme in bereits besonders von Klimawandel und entsprechend häufigeren Naturkatastrophen betroffenen Ländern. Die von Deutschland unterzeichnete “Declaration on Children, Youth and Climate” ist hierfür eine zentrale Grundlage. Denn die Klimakrise stellt die größte Bedrohung für Gegenwart und Zukunft von Kindern und Jugendlichen dar. Fast eine Milliarde Kinder weltweit sind bereits heute einem extrem hohen Risiko durch die Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt – insbesondere in Regionen, die am wenigsten für die Anpassung gerüstet sind.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nGezielte Ausrichtung von mindestens 20 Prozent der internationalen Klimafinanzierung auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Investition dieser Mittel insbesondere in die Krisen- und Katastrophenprävention für Kinder und mit ihnen und in den Aufbau widerstandsfähiger Infrastrukturen.\r\nVerstärkter Beitrag Deutschlands dazu, dass Maßnahmen der internationalen Klimapolitik und der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nationale und lokale Wirkung für Kinder und Jugendliche\r\nentfalten und betroffene Gesellschaften bei der Umsetzung ihrer nationalen Klimaschutzziele für Kinder und mit Kindern gezielt unterstützt werden.\r\nSchaffung von zugänglichen und inklusiven Räumen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Klimapolitik, beispielsweise durch die regelmäßige Durchführung von nationalen und internationalen Beratungsforen sowie die Aufnahme der Stimmen und Perspektiven junger Menschen in die Formulierung nationaler Klimastrategien.\r\nKonsequente Ausrichtung der Transformation zu einem klimaneutralen Wirtschaften an internationalen und nationalen Standards und Verpflichtungen im Bereich der Kinderrechte sowie der unternehmerischen Sorgfaltspflicht, um Kinderrechtsverletzungen zu vermeiden und die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu stärken.\r\nZukunftschancen, Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe fördern\r\nJedes Kind hat eigene Talente und Fähigkeiten, und jedes Kind hat das Recht auf eine gute Entwicklung und eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Die Zukunftsperspektiven für junge Menschen in Deutschland sind jedoch ungleich verteilt, wie der UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2023 zuletzt gezeigt hat. Oft verhindern fehlende Sprachkenntnisse, Diskriminierungserfahrungen oder auch materielle Armut in der Familie Bildungserfolge und gesellschaftliche Teilhabe. Wissenschaftliche Erkenntnisse, zuletzt ein Gutachten des Instituts der Deutschen Wirtschaft im Auftrag von UNICEF Deutschland, belegen, wie wirkungsvoll gezielte Investitionen für benachteiligte Kinder auch gesamtwirtschaftlich sind.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nEinen Bund-Länder-Pakt für Bildung, der umfangreiche Investitionen in den Ausbau und die Qualität der frühkindlichen Bildung sowie in die Grundschulen ermöglicht, dies mit fokussierter Unterstützung für besonders benachteiligte Kinder. Ein vorrangiges Ziel sollte die Reduzierung der hohen Zahl an Kindern ohne formalen Schulabschluss sein.\r\nEin ressortübergreifendes Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Kinderarmut.\r\nFortführung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland unter Einbindung der Länder und Kommunen sowie von Kindern und Jugendlichen, hinterlegt mit konkreten Investitionen in die Armutsprävention.\r\nMaßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise in Form von Schulungen für Fachkräfte in Kitas, Lehrkräfte und weitere Berufsgruppen sowie mit öffentlichen Kampagnen.\r\nDas Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen stärken\r\nund schützen\r\nDie international vergleichenden Studien von UNICEF sowie nationale Erhebungen zeigen, dass die mentale Gesundheit und die Lebenszufriedenheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland besonders niedrige Werte aufweisen. Die verstärkte Wahrnehmung von krisenhaften Entwicklungen, aber auch konkrete Erfahrungen körperlicher oder seelischer Gewalt wie beispielsweise durch Mobbing tragen dazu bei, dass ein beträchtlicher Anteil junger Menschen mit psychischen Problemen zu kämpfen hat. Der Schutz von Kindern vor Gewalt muss jederzeit und überall gewährleistet sein, auch im digitalen Raum. Besonders gefährdet sind beispielsweise Kinder, die ohne Eltern aufwachsen, und Kinder, die in Unterkünften für Geflüchtete wohnen.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nGute und in allen Regionen Deutschlands verlässliche Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe und der Stellen für die Prävention und Intervention bei Gewalt.\r\nInvestition in die Prävention mit einem besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.\r\nDie Empfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zur Stärkung der Selbstregulation von Kindern aufgreifen und in konkrete Programme umsetzen.\r\nÖffentliche Kampagnenarbeit, um die gesellschaftliche Wahrnehmung von mentaler Gesundheit und psychischen Erkrankungen positiv zu verändern.\r\nVerpflichtende Weiterbildung von Fachkräften zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und Einrichtung bzw. Weiterentwicklung entsprechender Unterstützungsstrukturen in den Kommunen, beispielsweise anknüpfend an die Frühen Hilfen sowie die Initiative Kinderfreundliche Kommunen.\r\nKontinuierliche Fortentwicklung der Bundeszentrale für Kinder- und Medienschutz, Förderung der Netzwerke für die Verbesserung des Kinderschutzes im digitalen Raum, Identifizierung und Schließen von gesetzlichen Schutzlücken im Kontext Internet.\r\nVerkürzung der Aufenthaltsdauer von Kindern in Flüchtlingsunterkünften und Durchsetzung verbindlicher Schutzstandards, solange diese Einrichtungen fortbestehen.\r\nRobuste Strukturen und Institutionen für die Rechte von Kindern absichern\r\nDie Rechte von Kindern und Jugendlichen sind in Deutschland seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention deutlich bekannter und kontinuierlich gestärkt worden. UNICEF setzt sich dafür bundespolitisch, mit seinen Inlandsprogrammen und mit Tausenden Engagierten in den deutschen Städten und Gemeinden seit vielen Jahren erfolgreich ein. Um Rückschritte zu vermeiden und die grundlegenden Rechte von Kindern – insbesondere die Beteiligungsrechte – abzusichern, empfiehlt UNICEF Deutschland für die kommende Legislaturperiode:\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nGesetzliche Absicherung der in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verbrieften Rechte von Kindern, vorzugsweise im Grundgesetz.\r\nEinrichtung der Funktion einer oder eines Beauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene zur Koordinierung der Ressorts und als bundesweite Anlaufstelle.\r\nErstellung einer Kinderrechtsstrategie für die Bundes-, Landes- und Kommunalebene und Einrichtung eines ressortübergreifenden Arbeitskreises zur abgestimmten Umsetzung der UN-KRK.\r\nBekanntmachung der Kinderrechte über eine mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelte bundesweite Kampagne.\r\nKontakt:\r\nUNICEF Büro Berlin\r\nSchumannstr. 18\r\n10117 Berlin\r\nTel. +49-030-2758079-10\r\nE-Mail: bueroberlin@unicef.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. 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In einer\r\nvon Unsicherheit geprägten ökonomischen und geopolitischen Situation sind weit reichende\r\nEntscheidungen über Investitionen in Bildung, wirtschaftliche Transformation, die Infrastruktur\r\nund die Sicherheit des Landes zu treffen.\r\nDeutschland ist darüber hinaus eine zentrale Stütze und wichtiger Akteur für internationale\r\nSicherheit und Stabilität, für wirkungsvolle humanitäre Hilfe und Krisenprävention sowie für\r\nnachhaltige Entwicklung und multilaterale Zusammenarbeit. Angesichts einer fortdauernden\r\nglobalen krisenhaften Entwicklung und schleppender Fortschritte auf dem Weg zu den\r\nNachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) kommt Deutschland in den kommenden vier Jahren eine\r\nFührungsrolle in Europa und weltweit zu.\r\nAus Sicht von UNICEF Deutschland ist es unerlässlich, dass der 21. Deutsche Bundestag und\r\neine neue Bundesregierung stärker in das Wohlergehen und die Chancen von Kindern und\r\nJugendlichen investieren und damit auch die Zukunftsfähigkeit von Demokratie, Gesellschaft und\r\nWirtschaft fördern. Investitionen in Kinder sind die sicherste Investition in die Zukunft.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n© UNICEF/UNI647301/SEE CREDIT NOTE\r\n– Stand Januar 2025 –\r\n– 2 –\r\nAls Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen setzt sich UNICEF in 190 Ländern für\r\nKinder ein und unterstützt vorrangig in den ärmsten Regionen der Welt mit konkreten\r\nEntwicklungsprogrammen und humanitärer Hilfe vor Ort. In Deutschland sind rund 7.000\r\nehrenamtliche Erwachsene und Jugendliche für UNICEF aktiv. Mit Initiativen für mehr\r\nKinderfreundlichkeit in den Kommunen und an Schulen sowie mit seiner politischen Arbeit\r\nträgt UNICEF Deutschland auch hierzulande bei zu einem besseren Verständnis der Rechte\r\nund der Belange von Kindern. Zur Bundestagswahl 2025 appelliert UNICEF Deutschland an die\r\nKandidierenden, ihre politische Agenda stärker auf die Rechte und die Zukunft von Kindern\r\nund Jugendlichen auszurichten und empfiehlt für 2025-2029 die folgenden Schwerpunkte und\r\nMaßnahmen in der nationalen und internationalen Politik.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n© UNICEF/UNI525453/Dejongh © UNICEF/UNI504018/Etges © UNICEF/UNI487216/Himu\r\n© UNICEF/UNI604438/Etges © UNICEF/UNI560822/Bücker © UNICEF/UNI698674/Wall\r\n– 3 –\r\nGemeinsam stark für\r\nKinderrechte weltweit\r\nDeutschlands heutige starke Rolle als Gestalter der internationalen Zusammenarbeit ist\r\ndas Ergebnis jahrzehntelangen kontinuierlichen Engagements für Multilateralismus und\r\nweltweite Gerechtigkeit. Angesichts der globalen Herausforderungen und Verschiebungen\r\nin der internationalen Ordnung ist dies wichtiger denn je. Denn gerade in Krisenzeiten\r\nbraucht es Verlässlichkeit und starke Partnerschaften. Die Weltgemeinschaft braucht die\r\nneue Bundesregierung als treibende Kraft für Demokratie, Menschenrechte und nachhaltige\r\nEntwicklung – aus diesem Dreiklang entsteht Stabilität.\r\nEine zentrale Messgröße für die neue Bundesregierung sind die Fortschritte auf dem Weg zu\r\nden Nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) bis 2030. Diese Fortschritte sind nur möglich, wenn\r\ndie internationale Zusammenarbeit sich am Wohl derjenigen orientiert, die eine stabile und\r\nfriedliche Zukunft maßgeblich gestalten werden und können: den Kindern und Jugendlichen\r\nvon heute. Lösungen für die globalen Herausforderungen gibt es, und Kinder und Jugendliche\r\nhaben enormes Potential. Die UN-Kinderrechtskonvention ist der Leitfaden für die Umsetzung\r\nnachhaltig wirkungsvoller Maßnahmen.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n© UNICEF/UNI487758/Himu\r\n– 4 –\r\nKrisenreaktion für Kinder stärken –\r\nheute und für die Krise von morgen\r\nDie weltweite Gewalt gegen Kinder in bewaffneten Konflikten ist auf einem Höchststand. Kinder\r\nwerden getötet, verletzt oder für militärische Zwecke missbraucht. Angriffe auf humanitäre\r\nHelfer*innen, anhaltende Kämpfe und bürokratische Hürden erschweren, dass Menschen in\r\nNot mit lebensrettender Hilfe erreicht werden können. 460 Millionen Kinder weltweit leben\r\nin Krisenregionen oder auf der Flucht vor Konflikten. Deutschland hat eine Schlüsselrolle,\r\num humanitäre Hilfe zu stärken, die auf völkerrechtlichen Prinzipien basiert und schnell und\r\nflexibel Menschen erreicht, die sie am dringendsten brauchen.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nKinder in Kriegen schützen und humanitäre Diplomatie für Kinder ausbauen: Schwere\r\nKinderrechtsverletzungen, wie UNICEF sie gemeinsam mit Partnern für die Vereinten Nationen\r\ndokumentiert, müssen gestoppt und geahndet werden. Deutschland hat eine zentrale Rolle in der\r\ninternationalen Gemeinschaft, um durch humanitäre Diplomatie die Einhaltung des humanitären\r\nVölkerrechts weltweit wieder als Grundprinzip zu festigen und gewaltsame Konflikte zu beenden.\r\nDer Schutz von Zivilist*innen, insbesondere von Kindern und Frauen, muss im Zentrum dieser\r\nBemühungen stehen. Diplomatische Anstrengungen sollten dabei verstärkt auf den sicheren\r\nZugang für humanitäre Hilfsorganisationen, auf den Schutz von Schulen, Krankenhäusern und\r\nweiterer wichtiger ziviler Infrastruktur für Kinder abzielen.\r\nFlexibles, schnelles und effizientes Handeln in Krisen ermöglichen: Humanitäre Hilfe muss dort\r\nankommen, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Das globale humanitäre Hilfssystem kann\r\ndie Bedarfe in akuten Krisen dank geregelter Koordination identifizieren und Hilfe umsetzen. Wie\r\nschnell, koordiniert und effizient diese Hilfe erfolgt, entscheidet oft über Menschenleben und darf\r\nnicht von bürokratischen Hürden abhängen. Humanitäre Hilfe aus Deutschland sollte daher lokal\r\nwirksam, möglichst vorausschauend und angesichts der Krisen unserer Zeit mehrjährig angelegt\r\nsein, um volle Wirkung entfalten zu können. Sie muss dabei auch in Regionen und Situationen\r\nankommen, die kaum Aufmerksamkeit erfahren, die so genannten “vergessenen Krisen”.\r\nIm Sinne der internationalen Vereinbarungen für eine bessere und effizientere humanitäre Hilfe\r\nsollen weiter mindestens 30 Prozent der Mittel flexibel zur Verfügung gestellt und mindestens\r\nzehn Prozent in vorausschauende Maßnahmen investiert werden. Notwendig und wirkungsvoll\r\nwäre auch eine feste Zusage für einen kontinuierlichen Mindestsatz für humanitäre Hilfe, um\r\nden Anforderungen angesichts der aktuellen Krisen, aber auch den Prinzipien der deutschen\r\nhumanitären Hilfe gerecht zu werden. Deutschland sollte hierbei nicht nur ein wichtiger Geld-,\r\nsondern auch Impulsgeber für Reformen sein.\r\nIn der Krise schon an morgen denken: Der so genannte Humanitarian-Development-\r\nPeace Nexus (HDP-Nexus) ist ein integraler Ansatz, um die Auswirkungen von Krisen zu\r\nminimieren, neuen Krisen präventiv zu begegnen und langfristig die Resilienz der Menschen\r\nzu fördern. Frühzeitige Investitionen retten Leben. Wenn kurzfristige Hilfsmaßnahmen\r\nmit langfristigen Entwicklungsansätzen verknüpft werden, können sie bereits in der\r\nKrisenreaktion den Weg für langfristige Stabilität ebnen. Dies gelingt nur, wenn humanitäre\r\nHilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung stärker miteinander verzahnt und\r\nbestehende Strukturen angepasst werden.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n– 5 –\r\nDurch internationale Zusammenarbeit\r\nPerspektiven und Stabilität schaffen\r\nDie Hälfte der 1,2 Milliarden Menschen, die weltweit in multidimensionaler Armut leben, sind\r\nKinder. Rund 40 Prozent der Menschen, die ihr Zuhause verlassen mussten, sind Kinder. Jede\r\nfehlende Investition in diese Kinder ist eine verpasste Chance, junge Menschen zu stärken,\r\ndie eine stabile und friedliche Zukunft ihrer Gesellschaft mitgestalten können. Doch die gute\r\nNachricht ist: Es gibt bereits Lösungen für nachhaltige und wirkungsvolle Transformation und\r\nFortschritt. Die internationale Gemeinschaft hat es in der Hand, Perspektiven für Millionen\r\nKinder, ihre Familien und ihre Gesellschaften positiv zu beeinflussen. Effizient, zielgerichtet und\r\nnachhaltig gestaltet, kann die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Kooperation mit ihren\r\nPartnern maßgeblich zu Krisenfestigkeit und langfristiger Stabilität weltweit beitragen – und so\r\nauch eine Hebelwirkung für Deutschland entfalten, beispielsweise durch Sicherheit in Europa,\r\nPerspektiven für die deutsche Wirtschaft sowie Fortschritte im Klimaschutz.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nPrävention statt Nachsorge: Krisenprävention lohnt sich mehrfach: Jeder Dollar, der in Prävention\r\nfließt, spart bis zu 16 Dollar an Folgekosten in Krisen und Konflikten. Gezielte Investitionen in\r\nsoziale Sicherungssysteme sowie in Bildung, Gesundheitsvorsorge und Ernährungssysteme\r\nsind besonders nachhaltig und wirkungsvoll, da sie die Resilienz der Kinder und den sozialen\r\nZusammenhalt auch in fragilen Kontexten fördern. Sie tragen dazu bei, langfristig stabile\r\nStrukturen in Ländern aufzubauen, in denen diese besonders in Gefahr sind. Gleichzeitig werden\r\nKinder, Jugendliche und Frauen dabei unterstützt, ihre Zukunft aktiv zu gestalten und einen\r\nnachhaltigen Beitrag zur Entwicklung ihrer Gesellschaften zu leisten.\r\nWirkungsvolle multisektorale Ansätze für Kinder und mit ihnen gestalten: Investitionen in für\r\nKinder zentrale Bereiche wie die Bekämpfung von Kinderarmut oder in Bildung haben besonders\r\nin der frühen Kindheit Multiplikationseffekte, die sich auszahlen. Multisektorale Ansätze sind\r\ndabei besonders wirkungsvoll. Entwicklungszusammenarbeit muss verstärkt auch bei denjenigen\r\nankommen, die die Unterstützung am dringendsten brauchen, wie etwa Mädchen und Kinder\r\nmit Behinderung. Die gezielte Förderung von Beteiligung und Zusammenarbeit mit Kindern und\r\nJugendlichen ist zudem ein zentrales Element, um Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit\r\nzielgruppenorientiert und relevant zu gestalten. So kann deutsche Entwicklungszusammenarbeit\r\nden Grundstein für inklusive und stabile Gesellschaften und wirtschaftliche Entwicklung legen.\r\nAuf Qualität und Quantität der finanziellen Förderung kommt es an: Angesichts der globalen\r\nKrisenlage und mangelnder Fortschritte sollte Deutschland dringend seine Zusage für 0,7 Prozent\r\ndes Bruttonationaleinkommens für die öffentliche internationale Zusammenarbeit (ODA) einhalten.\r\nMindestens 0,2 Prozent sollte in die Zusammenarbeit mit den ärmsten Ländern der Welt investiert\r\nwerden. Um effizient und zielgerichtet wirken zu können, sollten diese Gelder für die Empfänger\r\nplanbar, mehrjährig und möglichst flexibel sein. Nur so können langfristig Strukturen gestärkt und\r\nin einem verantwortungsvollen Zusammenspiel von Entwicklung, Diplomatie und Verteidigung\r\nnachhaltig Stabilität und Sicherheit geschaffen werden.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n– 6 –\r\nLebensgrundlagen von Kindern in der Klimakrise sichern\r\nDie Klimakrise stellt die größte Bedrohung für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen\r\ndar. Fast eine Milliarde Kinder sind bereits heute einem extrem hohen Risiko ausgesetzt –\r\ninsbesondere in Regionen, die am wenigsten für die Anpassung an den Klimawandel gerüstet\r\nsind. Eine schlichte Fortführung der aktuellen weltweiten Klimapolitik würde laut UNUmweltprogramm\r\n(UNEP) einen weiteren Anstieg der globalen Erderwärmung auf 3,1°C im Jahr\r\n2100 bedeuten.\r\nDie vorhersehbaren Auswirkungen sind vermeidbar, wenn Staaten wie Deutschland ihre\r\neigenen Klimaziele ernst nehmen und Verantwortung übernehmen. Aus Sicht von UNICEF\r\nDeutschland sollten im Mittelpunkt der künftigen deutschen Klimapolitik jene stehen, die\r\nden Folgen der Klimakrise besonders ausgesetzt sind, die am längsten mit den Auswirkungen\r\nleben müssen und selbst einen starken Beitrag zu den Lösungen leisten können: Kinder\r\nund Jugendliche von heute. Die Umsetzung der Verpflichtungen in der von Deutschland\r\nunterzeichneten Declaration on Children, Youth and Climate ist hierfür eine wichtige Grundlage.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nInternationale Klimafinanzierung auf die Bedürfnisse von Kindern ausrichten: Derzeit fördern\r\nnur 2,4 Prozent der Mittel in globalen Klimafonds gezielt Programme für Kinder. Bis 2030 sollten\r\nmindestens 20 Prozent der internationalen Klimafinanzierung gezielt auf die Bedürfnisse von\r\nKindern und Jugendlichen ausgerichtet werden. Um Kinder zu unterstützen, die von den bereits\r\nspürbaren Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, ist es dringend notwendig, diese\r\nMittel gezielt in die Krisen- und Katastrophenprävention und in den Aufbau widerstandsfähiger\r\nInfrastrukturen zu investieren.\r\nLokale Wirkung für Kinder und Jugendliche ins Zentrum des Klimaschutzes stellen:\r\nEntscheidend für den Erfolg der globalen Klimapolitik wird es sein, wie konkrete Maßnahmen\r\nzur Vermeidung von Emissionen und zur Anpassung an nicht mehr vermeidbare Folgen des\r\nKlimawandels national und lokal umgesetzt werden. Kinder und Jugendliche als Hauptzielgruppe\r\nund auch als Gestalter*innen einzubeziehen, ist dabei zugleich dringend und erfolgversprechend.\r\nDie neue Bundesregierung sollte verstärkt dazu beitragen, dass Maßnahmen nationale und lokale\r\nWirkung für Kinder und Jugendliche entfalten und betroffene Gesellschaften bei der Umsetzung\r\nihrer nationalen Klimaschutzziele für und mit Kindern gezielt unterstützt werden.\r\nKinder und Jugendliche aktiv an Klimapolitik beteiligen: Die Perspektiven von Kindern und\r\nJugendlichen sind maßgeblich, um eine gerechte und nachhaltige Klimapolitik zu gestalten. Um\r\neine aktive Rolle für Kinder und Jugendliche in Entscheidungsprozessen zu ermöglichen, bedarf es\r\nzugänglicher und inklusiver Räume für Beteiligung - wie beispielsweise Jugendforen. Diese sollte\r\nDeutschland sowohl in nationalen als auch in den internationalen Strukturen aktiv befördern und in\r\nallen Bereichen der Klimapolitik wirkungsorientiert und inklusiv verankern.\r\nKinder vor negativen Folgen des Strukturwandels schützen: Im Zuge der Transformation zu\r\neinem klimaneutralen Wirtschaften müssen negative Auswirkungen auf Kinder verhindert werden.\r\nDaher müssen Ansätze zur Förderung gerechter Transformationsprozesse („Just Transition“) in\r\nder Wirtschaft explizit eine Prüfung der Auswirkungen auf Kinder und ihre Rechte sicherstellen.\r\nDie Gestaltung der Transformation muss sich an internationalen und nationalen Standards und\r\nVerpflichtungen im Bereich der Kinderrechte sowie für die unternehmerische Sorgfaltspflicht\r\nausrichten.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n– 7 –\r\nWirtschaft als Partner für Kinderrechte,\r\nFortschritt und Innovation\r\nDie deutsche Wirtschaft beeinflusst maßgeblich die Entwicklung in zahlreichen Ländern der\r\nWelt und damit auch das Wohlergehen der Kinder weltweit. Durch zielgerichtete Investitionen,\r\nInnovationen und die Ausrichtung an internationalen menschenrechtlichen Standards können\r\ndeutsche Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen und -verbände, Gewerkschaften sowie\r\nrelevante Akteure der Finanzindustrie entscheidend zum globalen Fortschritt für nachhaltige\r\nEntwicklung und zur Umsetzung von Kinderrechten beitragen. Dieser Beitrag zahlt sich\r\nlangfristig auch für Deutschland aus und die Bundesregierung sollte dabei bestmöglich\r\nunterstützen.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nInnovation und Transformation in Partnerschaft mit dem Privatsektor befördern:\r\nÖffentliche Finanzierung bleibt das Rückgrat nachhaltiger Entwicklung angesichts globaler\r\nHerausforderungen. Gleichzeitig muss sie als Katalysator für private Investitionen dienen, um\r\nKapital und Know-how dort gemeinsam einzusetzen, wo es am dringendsten benötigt wird. Eine\r\nnachhaltige und an den Kinderrechten orientierte Transformation wird nur gelingen, wenn private\r\nund öffentliche Partner gemeinsam Innovationen schaffen, die auch auf die Bedarfe besonders\r\nbenachteiligter Kinder reagieren.\r\nEU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EUCSDDD) in nationale Gesetzgebung\r\numsetzen: Mit der ausdrücklichen Nennung der UN-Kinderrechtskonvention als Rechtsgrundlage\r\nfür die Sorgfaltspflicht zeigt die EUCSDDD das deutliche Potenzial des Beitrags zum Schutz der\r\nKinderrechte in globalen Lieferketten auf. Dies kann Entfaltung finden, wenn die politischen\r\nEntscheidungsträger*innen auf EU- und nationaler Ebene, Gerichte und Aufsichtsbehörden sowie\r\ndie Unternehmen selbst Kinderrechte in die Umsetzung bzw. Anwendung der Richtlinie integrieren.\r\nDaran sollten sich auch alle notwendigen begleitenden Maßnahmen der Bundesregierung\r\norientieren.\r\nExpertise zu Kinderrechten und Rechtsschutz stärken: Die umfassende Beachtung von\r\nKinderrechten im Rahmen unternehmerischer Sorgfaltspflicht, einschließlich des zu etablierenden\r\nUmsetzungsgesetzes zur EUCSDDD, erfordert die Stärkung von Wissen und Fachkompetenzen\r\nbei allen beteiligten Akteur*innen, insbesondere zuständigen Institutionen, Justiz- und\r\nAufsichtsbehörden. Besonders wichtig ist darüber hinaus im Sinne der zivilgesellschaftlichen\r\nHaftungsregel der EUCSDDD, dass es betroffenen Kindern oder ihren gesetzlichen Vertreter*innen\r\nermöglicht wird, ihre Rechte gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen zu können.\r\nUnterstützung von Drittländern im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte: Die\r\nEUCSDDD fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Drittländer bei der Einhaltung von Umwelt- und\r\nMenschenrechtsstandards zu unterstützen. Diese sollten systemstärkende Maßnahmen zur\r\nBekämpfung der strukturellen Ursachen von Kinderrechtsverletzungen in globalen Lieferketten\r\numfassen und den Austausch mit potenziell betroffenen Kindern und ihren Vertreter*innen\r\nstärken. Wichtige Ansätze sind Investitionen in soziale Sicherung, Kinderschutzsysteme,\r\nmenschenwürdige Arbeitsbedingungen, die Unterstützung bei der Entwicklung nationaler\r\nGesetzgebung gemäß UN-Leitprinzipien und die Förderung von Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI)\r\nzur Stärkung nationaler Strukturen in Drittländern, um Kinderrechtsverletzungen vorzubeugen.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n– 8 –\r\nGemeinsam stark für\r\nKinderrechte in Deutschland\r\nJedes Kind hat eigene Talente und Fähigkeiten, und jedes Kind hat das Recht auf eine gute\r\nEntwicklung und eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Die Zukunftsperspektiven\r\nfür junge Menschen in Deutschland sind jedoch ungleich verteilt , wie der UNICEF-Bericht\r\nzur Lage der Kinder in Deutschland 2023 zuletzt gezeigt hat. Oft verhindern fehlende\r\nSprachkenntnisse, Diskriminierungserfahrungen oder auch materielle Armut in der\r\nFamilie Bildungserfolge und gesellschaftliche Teilhabe. Wissenschaftliche Erkenntnisse,\r\nzuletzt ein Gutachten des Instituts der Deutschen Wirtschaft im Auftrag von UNICEF\r\nDeutschland, belegen, wie wirkungsvoll gezielte Investitionen für benachteiligte Kinder\r\nauch gesamtwirtschaftlich sind.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n© UNICEF/UNI647303/SEE CREDIT NOTE\r\n– 9 –\r\nZukunftschancen, Bildungsgerechtigkeit\r\nund Teilhabe fördern\r\nEine gute Politik für Kinder unterstützt die junge Generation dabei, ihre Potenziale voll\r\nzu entfalten. UNICEF-Studien der letzten Jahre zeigen, dass Investitionen in sozial- und\r\nfamilienpolitische Maßnahmen in Deutschland bisher nicht ausreichend für alle Kinder,\r\ninsbesondere nicht für viele Kinder mit besonderen Herausforderungen, wirksam werden.\r\nDie relative Kinderarmut ist weiterhin hoch, der familiäre Hintergrund bestimmt zu oft die\r\nLebenschancen.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nKinder finanziell absichern: Um Kinderarmut zu reduzieren, brauchen alle Kinder eine wirksame\r\nfinanzielle Absicherung auf Basis einer Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums.\r\nMit dem Scheitern der Kindergrundsicherung fehlt aktuell eine Strategie dafür, dass alle Kinder\r\nin Deutschland ohne die negativen Effekte eines oft mehrjährigen Aufwachsens in Armut\r\naufwachsen können. Empfehlenswert ist für die neue Legislaturperiode ein ressortübergreifendes\r\nMaßnahmenpaket zur Reduzierung der Kinderarmut sowie die Fortführung des Nationalen\r\nAktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland, unter Einbindung der Länder und\r\nKommunen sowie von Kindern und Jugendlichen und hinterlegt mit konkreten Investitionen in die\r\nArmutsprävention.\r\nWirksam in Infrastruktur investieren: Bildungsangebote, Spiel- und Freizeitmöglichkeiten,\r\nUnterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe – jedes Kind sollte Zugang zu einer qualitativ\r\nhochwertigen und flächendeckend vorhandenen Infrastruktur in Deutschland haben. Politik\r\nbraucht bessere Evidenz, welche Investitionen Wirkung zeigen, damit wirksame Maßnahmen\r\ngezielt ausgebaut werden können. Dazu sollte die Bundesregierung ein Gesamtportfolio der\r\nwichtigsten Investitionen in Kinder ermitteln und sie auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.\r\nBesonders benachteiligte Kinder und Jugendliche fördern: Eine beträchtliche Zahl von Kindern\r\nwächst in Deutschland unter besonders erschwerten Startbedingungen auf. Gute Sozialpolitik\r\nsollte insbesondere in diese Gruppen investieren und ihre Chancen fördern. Nötig sind deshalb\r\nInvestitionen in Kita, Schule und außerschulische Angebote dort, wo besonders viele Kinder mit\r\nsozio-ökonomischer Benachteiligung erreicht werden können.\r\nBund-Länder-Zusammenarbeit für Bildung effektiv und effizient organisieren: In allen\r\nBundesländern gibt es heute Nachholbedarf bei der Modernisierung von Lernmethoden und\r\nInhalten, der interdisziplinären, auf die Kinder ausgerichteten Zusammenarbeit in Kitas und\r\nSchulen und der Verbesserung der Chancengerechtigkeit. Bund und Länder sind deshalb gefragt,\r\ndauerhaft und wirkungsvoll ressort- sowie Ebenen übergreifend zusammenzuarbeiten, zum\r\nBeispiel im Rahmen eines neuen Bund-Länder-Paktes für Bildung. Dabei sollten die Perspektiven\r\nder Schülerinnen und Schüler systematisch einbezogen werden. Innovative Programme, wie das\r\nStartchancen-Programm, sollten ausgebaut und verstetigt werden. Sie sind gute Beispiele für neue\r\nFormen von Förderung und Kooperation. Ein vorrangiges Ziel sollte die Reduzierung der hohen\r\nZahl an Kindern ohne formalen Schulabschluss sein.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n– 10 –\r\nDas Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen\r\nstärken und schützen\r\nMehr als 63.000 Fälle von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller\r\nGewalt haben die Jugendämter in Deutschland 2023 registriert – ein neuer Höchststand\r\nnach Einführung der Statistik im Jahr 2012. Körperliche und seelische Gewalt können die\r\nEntwicklung von Kindern massiv beeinträchtigen. Sie haben Auswirkungen auf die mentale\r\nund die physische Gesundheit von Kindern und oft schwere Folgen im Erwachsenenalter.\r\nModerner Kinderschutz umfasst dabei mehr als den Ausschluss von Gewalt. Er entfaltet\r\nseine volle Wirkung erst durch die Anerkennung von Kindern als Träger eigener Rechte. Das\r\nbedeutet, dass Kinder präventiv umfassend in ihrer Persönlichkeit und Entwicklung gestärkt\r\nund in Kinderschutzangelegenheiten alters- und reifegemäß beteiligt werden.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nSichere Umgebung schaffen: Eine Umgebung, in der Kinder sich sicher fühlen, bietet Kindern die\r\noptimale Voraussetzung für ein gutes Aufwachsen und die Möglichkeit, sich zu entfalten. Es gibt bereits\r\nviele Ansätze in Form von Schutzkonzepten und Schulungen für den Schutz von Kindern. Zusätzlich\r\nbedarf es einer gezielten Sensibilisierung aller Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, um Anzeichen\r\nvon Gewalt und Missbrauch zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. UNICEF empfiehlt,\r\ndie übergreifende Zusammenarbeit von Jugendämtern, Gesundheitswesen, Polizei und anderen\r\nBehörden weiter auszubauen. Die erfolgreiche Arbeit der Frühen Hilfen sollte gestärkt werden.\r\nStärkung von Kinderrechten und Kinderschutz im digitalen Raum: Die Lebenswelten von\r\nKindern erstrecken sich heute bereits im frühen Alter auf den digitalen Raum. Kinder haben\r\nein Recht darauf, sich online zu informieren und am digitalen Teil des gesellschaftlichen Lebens\r\nteilzuhaben. Gleichzeitig ist es wichtig, die Kinder zu schützen. Mit der Bundeszentrale für Kinderund\r\nJugendmedienschutz (BzKJ) und der Schaffung der neuen Stelle zur Durchsetzung von\r\nKinderrechten in digitalen Diensten (KidD) wurden bereits wichtige Schritte getan, um Kinderrechte\r\nim Netz zu verwirklichen und Kinder besser vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen.\r\nDarüber hinaus braucht es einen gezielten Ansatz zur Prävention und Strafverfolgung. UNICEF\r\nDeutschland empfiehlt Investitionen in Fachpersonal und die Förderung von IT-Sicherheit an\r\nSchulen im Rahmen des Digital-Paktes von Bund und Ländern, regelmäßige Schulungen für\r\nFachkräfte sowie Elternprogramme zur Aufklärung.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n© UNICEF/UNI604499/Etges\r\n– 11 –\r\nMentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen\r\nernst nehmen\r\nMentale Gesundheit ist elementar für die persönliche Entwicklung und Gestaltung des eigenen\r\nLebens. Die international vergleichenden Studien von UNICEF sowie nationale Erhebungen\r\nzeigen, dass die mentale Gesundheit und die Lebenszufriedenheit von Kindern und Jugendlichen\r\nin Deutschland seit einigen Jahren besonders niedrige Werte aufweisen. Etwa jeder fünfte\r\nJugendliche in Deutschland berichtet nach aktuellen Studien von psychischen Problemen und\r\nAngstsymptomen. Entsprechend steigt die Nachfrage unter Kindern und Jugendlichen nach\r\nHilfsangeboten in Deutschland kontinuierlich an. Immer häufiger fehlt es an bedarfsgerechten\r\nAngeboten.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nSchwerpunkt auf Vorsorge legen: UNICEF empfiehlt mehr Investitionen in Forschung,\r\nPrävention sowie eine Verbesserung des Zugangs zur Versorgung für Kinder und Jugendliche,\r\nauch mit niedrigschwelligen Hilfsangeboten und psychosozialer Unterstützung, insbesondere für\r\nbenachteiligte Kinder und Kinder aus Risikogruppen. Die Empfehlungen der Nationalen Akademie\r\nder Wissenschaften Leopoldina zur Stärkung der Selbstregulation von Kindern sollten von Bund\r\nund Ländern aufgegriffen und in konkrete Programme umgesetzt werden.\r\nLehren aus der Corona-Pandemie umsetzen: Die Empfehlungen der Interministeriellen\r\nArbeitsgruppe “Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona” sollten\r\nvon der neuen Bundesregierung aufgenommen und, soweit noch aktuell, umgesetzt werden. Die\r\nBundesregierung sollte die Reform der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nutzen, um\r\ndas Thema mentale Gesundheit breit angelegt und langfristig zu bearbeiten.\r\nHilfesysteme auf die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien ausrichten und\r\nverknüpfen: Es braucht eine bessere Verknüpfung und Zusammenarbeit von staatlichen\r\nStrukturen, wie Schulen, mit Präventions- und Hilfsangeboten. Programme wie die vom\r\nBundesjugendministerium finanzierten Mental Health Coaches sind ein erster Ansatz, um\r\nniedrigschwellig Kinder und Jugendliche in Schulen zu erreichen, über mentale Gesundheit\r\naufzuklären und bei Anzeichen psychischer Symptome frühzeitig zu reagieren. Solche Präventionsund\r\nHilfsangebote sollten regelmäßig auf ihre Wirksamkeit unter Einbeziehung der Stimmen von\r\nKindern und Jugendlichen überprüft und fortentwickelt werden. UNICEF empfiehlt evidenzbasiert\r\nBest-Practice-Beispiele bundesweit bekannt zu machen, flächendeckend auszuweiten und die\r\nFinanzierung zu sichern, um Kinder in allen Ländern und Kommunen zu unterstützen.\r\nÖffentlichkeit schaffen und die mentale Gesundheit enttabuisieren: Es bedarf der\r\nöffentlichen Debatte, um die Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen zu beenden und\r\ndie gesellschaftliche Wahrnehmung von mentaler Gesundheit und psychischen Erkrankungen zu\r\nverändern. Dazu sind eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit, das Ernstnehmen mentaler Probleme\r\nund sichere Kommunikationsräume gerade für Kinder und Jugendliche nötig.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\n– 12 –\r\nRechte geflüchteter und migrierter Kinder wahren\r\nund in ihre Zukunft investieren\r\nGeflüchtete Kinder machen mehr als ein Drittel aller schutzsuchenden Menschen in Deutschland\r\naus. Von Januar bis November 2024 waren es ungefähr 79.300 Kinder und Jugendliche (36\r\nProzent). Die meisten von ihnen werden dauerhaft in Deutschland bleiben. Jedes Kind bringt\r\nseine besonderen Talente und Fähigkeiten mit. Sie zu fördern und die Rahmenbedingungen\r\nzu schaffen, damit nach Deutschland geflüchtete Kinder ihr volles Potenzial ausschöpfen\r\nkönnen, ist eine zentrale Aufgabe für die Politik in Deutschland. Aktuell gehören geflüchtete\r\nKinder, insbesondere, wenn sie in Flüchtlingsunterkünften leben müssen, zu den am\r\nstärksten benachteiligten Kindern in Deutschland. Dies belegen zahlreiche Untersuchungen,\r\nwie die zuletzt von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Institut für Menschenrechte\r\nveröffentlichte Studie “Das ist nicht das Leben”. Darin berichten Kinder, die in Unterkünften für\r\ngeflüchtete Menschen leben, dass sie oft Gewalt oder Diskriminierungserfahrungen ausgesetzt\r\nsind, dass sie nicht zur Schule gehen können. Sie wünschen sich, mit ihren Familien in eigenen\r\nWohnungen zu leben oder auch eine bessere psychologische Betreuung. Die Bundesregierung\r\nsollte sich dafür einsetzen, dass sich die Situation für geflüchtete Kinder verbessert und sie\r\nbessere Chancen auf Integration und gesellschaftliche Teilhabe erhalten.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nEigenen Wohnraum und Schutz für Kinder in Unterkünften gewährleisten: Trotz des hohen\r\nEngagements bei der Unterbringung sind Unterkünfte für geflüchtete Menschen keine Orte für\r\nKinder. Die Verweildauer in Unterkünften sollte deshalb auf eine möglichst kurze Zeit begrenzt\r\nwerden. Solange geflüchtete Kinder aber in Unterkünften für geflüchtete Menschen leben\r\nmüssen, bedarf es weiterhin einer verbindlichen Verankerung und regelmäßigen Überprüfung von\r\nMindeststandards und von Gewaltschutzkonzepten. UNICEF und das Bundesfamilienministerium\r\nsowie viele weitere Partner haben zu diesem Zweck gemeinsam die Mindeststandards zum Schutz\r\nvon geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften entwickelt. UNICEF Deutschland empfiehlt\r\naußerdem, geflüchtete Kinder und ihre Familien im Nationalen Aktionsplan zur Überwindung der\r\nWohnungslosigkeit zu berücksichtigen, damit die Familien - vor allem Familien mit anerkanntem\r\nStatus - schneller in eigenem Wohnraum leben und so besser in der jeweiligen Kommune\r\nankommen können.\r\nFundierte, individuelle Kindeswohlermittlung für alle Prozesse: Damit Entscheidungen, die\r\ngeflüchtete Kinder betreffen, dem Kindeswohl entsprechen, sollten die zuständigen Behörden der\r\nbesonderen Situation dieser Kinder Rechnung tragen und die Verfahren (wie beispielsweise das\r\nAsylverfahren) vorrangig am Kindeswohl ausrichten. Dabei ist es wichtig, auch die Perspektive der\r\nKinder und die individuellen, für das einzelne Kind spezifischen Fluchtgründe zu berücksichtigen\r\nsowie Länderinformationen, die die besondere Situation von Kindern beleuchten, einzubeziehen.\r\nDafür braucht es verpflichtende Schulungen, Kapazitätsaufbau sowie die Verbreitung von\r\nbewährten Standards und Praxisbeispielen.\r\nGemeinsames Europäisches Asylsystem als Chance nutzen: UNICEF Deutschland\r\nempfiehlt bei der nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems von\r\nden Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen und besonderes Augenmerk auf die\r\nBerücksichtigung der Kinderrechte zu legen. Gleichzeitig braucht es ausreichende Mittel im\r\nBundeshaushalt, um gezielt den Schutz und den Zugang zu Bildung, gesundheitlicher Versorgung\r\nund psychosozialer Betreuung zu verbessern. Diese Maßnahmen sind essenziell, um die\r\nIntegration und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten und langfristig gerechtere Chancen für\r\nalle Kinder zu schaffen.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\nInvestitionen in Kinderschutzsysteme und sichere Zugangswege ausbauen: Die nächste\r\nBundesregierung sollte Kinderrechte konsequent stärken und auch in den Mittelpunkt ihrer\r\nZusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern stellen. Investitionen in die umfassende\r\nStärkung von Kinderschutzsystemen vor Ort sind hierbei besonders wichtig, da Kinder zu\r\nden am stärksten gefährdeten Gruppen, insbesondere in Krisen und Konflikten, gehören.\r\nUm Kindern gefährliche Fluchtwege zu ersparen, sind zudem organisierte Verfahren nötig,\r\ndurch die vor allem besonders schutzbedürftige Personen die Möglichkeit haben, langfristig in\r\nDeutschland aufgenommen zu werden, etwa die so genannten Resettlement-Programme (dt.\r\nUmsiedlungsprogramme), humanitäre Aufnahmeprogramme oder der Familiennachzug.\r\nRobuste Strukturen und Institutionen\r\nfür die Rechte von Kindern absichern\r\nDie Rechte von Kindern und Jugendlichen sind in Deutschland seit der Verabschiedung der UNKinderrechtskonvention\r\ndeutlich bekannter und kontinuierlich gestärkt worden. UNICEF setzt\r\nsich dafür bundespolitisch, mit seinen Inlandsprogrammen und mit Tausenden Engagierten in\r\nden deutschen Städten und Gemeinden seit vielen Jahren erfolgreich ein. Um Rückschritte zu\r\nvermeiden und die grundlegenden Rechte von Kindern – insbesondere die Beteiligungsrechte\r\n– dauerhaft abzusichern, empfiehlt UNICEF Deutschland für die kommende Legislaturperiode,\r\nStrukturen und Institutionen für Kinderrechte auszubauen und verlässlich zu fördern.\r\nKonkrete Empfehlungen:\r\nVerankerung der UN-Kinderrechtskonvention auf struktureller Ebene: Deutschland hat sich dazu\r\nverpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen. Dazu gehört, dass die strukturellen Rahmenbedingungen\r\nentsprechend angepasst werden. Beispielsweise braucht es bessere Daten darüber, wie es Kindern\r\nund Jugendlichen geht, und die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz.\r\nBeteiligung und Interessensvertretung von Kindern strukturell verankern: Kinder\r\nhaben andere Bedürfnisse als Erwachsene und sind Experten für das, was sie brauchen. Die\r\nBundesregierung sollte sicherstellen, dass die Stimmen und Interessen von Kindern von allen\r\nRessorts bei allen Gesetzen und Maßnahmen berücksichtigt werden, die Kinder betreffen. UNICEF\r\nDeutschland empfiehlt der Bundesregierung, hierzu die Zusammenarbeit sowohl zwischen\r\nden Ressorts als auch mit der Landes- und Kommunalebene zu verbessern und die Strukturen\r\nfür Partizipation zu stärken, beispielsweise durch die Initiative Kinderfreundliche Kommunen.\r\nEine neue und mit einem bedarfsgerechten Auftrag ausgestattete Kinderbeauftragtenstelle auf\r\nBundesebene kann diesen Prozess unterstützen. Sie kann gezielt in alle Gesetzgebungsverfahren,\r\ndie Kinder betreffen, einbezogen werden sowie Partizipation bedarfsgerecht ermöglichen.\r\nKinderrechte bekannter machen: Damit alle Kinder geschützt und gefördert werden und sie zu\r\naktiven Mitgliedern unserer demokratischen Gesellschaft heranwachsen, sollten die Kinder selbst, ihre\r\nEltern und alle Fachkräfte, die mit Kindern zu tun haben, die Kinderrechte kennen. Die Bundesregierung\r\nsollte darum in das Wissen über die Kinderrechte investieren, indem sie Informationskampagnen\r\nentwickelt, entsprechende Programme unterstützt und Fortbildungsmöglichkeiten schafft.\r\nKinderrechte in Deutschland Kinderrechte weltweit Eine Politik für jedes Kind\r\nKontakt: UNICEF Büro Berlin\r\nSchumannstr. 18\r\n10117 Berlin\r\nTel.: +49-030-2758079-10\r\nE-Mail: bueroberlin@unicef.de\r\nwww.unicef.de/btw25"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend\r\nUnabhängige Expertenkommission\r\n\"Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt\"\r\nGlinkastraße 24\r\n10117 Berlin\r\n01.02.2026\r\nStellungnahme für die “Unabhängige Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt” zum Thema “Perspektiven von Kindern und Jugendlichen”\r\nSehr geehrte Frau,\r\nsehr geehrter Herr,\r\nwir bedanken uns für die Einladung zum Hearing zum Thema “Perspektiven von Kindern und Jugendlichen”. Als Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen hat UNICEF das Mandat, die Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern weltweit und für jedes Kind zu befördern. UNICEF Deutschland setzt sich seit 1953 für die Berücksichtigung der Belange von Kindern in Politik und Gesellschaft in Deutschland ein. Vor diesem Hintergrund nutzen wir gerne die Gelegenheit, vorab wie folgt Stellung zu nehmen.\r\n1.\r\nEinleitung\r\nZiel und Gegenstand der Stellungnahme ist eine kinderrechtliche Einordnung der aktuellen Diskussion zu digitalem Kinderschutz und Kinderrechten, sowie die Beantwortung des von der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ gestellten Fragenkatalogs, soweit uns Daten vorliegen. Zunächst geht die Stellungnahme auf die Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention ein, die bei allen Maßnahmen und Regulierungen Berücksichtigung finden müssen. Im Anschluss werden die Chancen, die die digitale Welt Kindern und Jugendlichen bietet, näher beleuchtet. Es folgen die Perspektiven\r\n- 2 -\r\nvon Kindern weltweit und aus Deutschland, sowie die generellen Herausforderungen einer Regulierung und mögliche Handlungsempfehlungen.\r\n2.\r\nGrundsätze der UN-Kinderrechtskonvention Deutschland verpflichtete sich mit Ratifizierung im Jahr 1992 dazu, die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Sie gilt seither im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. Art. 59 GG) und ist nach dem Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung aus Art. 25 GG zur Auslegung und Anwendung von Gesetzen heranzuziehen. Die UN-Kinderrechtskonvention erkannte Kinder erstmals als Träger eigener Rechte an. Als Kind gilt nach der UN-KRK jeder Mensch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Die Kinderrechte sind, wie alle Menschenrechte, universell, unveräußerlich und unteilbar und können nicht isoliert betrachtet werden. Daraus ergibt sich, dass Schutz-, Förder-, und Beteiligungsrechte (“provision, protection, participation”) stets gleichrangig zu berücksichtigen sind, um Kindern eine bestmögliche Entwicklung und Aufwachsen zu gewährleisten. Bei der Umsetzung der Kinderrechte sind daher immer die folgenden Grundsätze heranzuziehen:\r\ndas Recht auf Nichtdiskriminierung, das Recht auf Leben und Entwicklung und das Recht auf Berücksichtigung der Meinung und Perspektive der Kinder sowie das Wohl des Kindes (“best interest of the child”).1 Diese Grundsätze sind bei allen angedachten Maßnahmen zu berücksichtigen und dienen als Leitfaden für die Verwirklichung der Kinderrechte, auch im digitalen Umfeld. Insbesondere die konsequente Berücksichtigung des Kindeswohls kann als Maßstab zur Abwägung der Einführung von Maßnahmen herangezogen werden.2 Zur Auslegung der Kinderrechte sind insbesondere die General Comments heranzuziehen. Für den digitalen Raum wurden bereits 2021 die Auslegungsgrundsätze erarbeitet.3\r\n3.\r\nDigitale Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen: Chancen für Teilhabe, Bildung, Freizeit und Mitbestimmung in der digitalen Welt und in künftigen technologischen Entwicklungen\r\nDie Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen hat sich längst zu einem erheblichen Teil auf digitale Medien ausgeweitet. Sie nutzen dabei unzählige Apps, Social Media-Plattformen\r\n1 Ausschuss für die Rechte des Kindes (2021). Allgemeine Bemerkung Nr. 14 (2013) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention & BAG Kinderinteressen e.V. (Hrsg.). Übereinkommen über die Rechte des Kindes\r\n2 Ausschuss für die Rechte des Kindes (2021). Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention & BAG Kinderinteressen e.V. (Hrsg.). Übereinkommen über die Rechte des Kindes\r\n3 BAG Kinderinteressen e.V. & Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. (o.J.). Kinderrechtekommentare Home - kinderrechtekommentare\r\n- 3 -\r\nund Online-Spiele.4 Der digitale Raum ist seit langem ein integraler Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen, sei es zur Freizeitgestaltung, als Tool für Bildung oder zur sozialen Teilhabe. Dabei unterscheidet sich das Nutzungsverhalten nach Alter, Interessen, sozialem Hintergrund und individueller Lebenssituation.5 Kindern und Jugendlichen werden im digitalen Raum viele Chancen eröffnet,6 während sie gleichzeitig einer Vielzahl von unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt sind, denen sie viel zu oft alleingelassen gegenüberstehen.7 Die Nutzung des Potentials des digitalen Raums hängt stark von Zugang, digitalen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen, Eltern und Fachkräften ab, sowie von der verantwortungsvollen Gestaltung und Regulierung des digitalen Raums.\r\na.\r\nTeilhabe und Bildung\r\nDer digitale Raum eröffnet die Möglichkeit, räumliche und körperliche Barrieren abzubauen. So können digitale Kommunikation und Assistenztechnologien, wie Screenreader, Sprachsteuerung oder KI-gestützte Übersetzungen, u.a. Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, geflüchteten Kindern oder Kindern in ländlichen Räumen eine aktivere Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, wenn sie gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt werden. KI-Systeme ermöglichen Kindern neue Chancen durch personalisierte Lernsysteme, die sich an individuelle Bedürfnisse, Lernstile und das Lerntempo anpassen und das Verständnis schwieriger Inhalte verbessern. Spiel und Kreativität können gefördert werden, indem Kinder Geschichten, Kunstwerke, Musik oder Software erstellen können, auch ohne tiefergehende Programmierkenntnisse.8\r\nFür viele Jugendliche ist der digitale Raum zudem der einzige Ort, um Gleichgesinnte zu finden, darunter LGBTQ+ Jugendliche und andere vulnerable Gruppen. Es bietet die Möglichkeit niedrigschwelliger Beteiligung durch soziale Netzwerke, Messenger und Online-Communities. Dadurch fällt es Kindern und Jugendlichen leichter, Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen und Unterstützung zu finden, und das nicht nur lokal, sondern über globale Grenzen hinweg.\r\nDieses Potential entfaltet sich jedoch nur dann, wenn Kinder und Jugendliche auch mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet sind, die die Teilhabe ermöglichen. Ob dies\r\n4 United Nations Children’s Fund, ‘Keeping children safe online: Trends in online platform regulation and emerging lessons, Policy brief’, UNICEF, New York, December 2025. https://www.unicef.org/documents/keeping-children-safe-online\r\n5 Özkul, D., Vosloo, S., & Baghdasaryan, B. (2025). Best interests of the child in relation to the digital environment. UNICEF Office of Research – Innocenti. UNICEF-Innocenti-Best-interests-child-digital-environment-brief-2025.pdf\r\n6 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Childhood in a Digital World | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n7 Özkul, D., Vosloo, S., & Baghdasaryan, B. (2025). Best interests of the child in relation to the digital environment [Working paper]. UNICEF Office of Research – Innocenti. UNICEF-Innocenti-Best-interests-child-digital-environment-brief-2025.pdf\r\n8 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (o. J.). Generative AI: Risks and opportunities for children. UNICEF. Generative AI: Risks and opportunities for children | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n- 4 -\r\ngelingt, hängt entscheidend ab vom Handeln Erwachsener, sowohl in Wirtschaft und Politik als auch im persönlichen Umfeld.\r\nUnter Computer- und informationsbezogenen- Kompetenzen versteht man individuelle Fähigkeiten, digitale Medien zum Recherchieren, Gestalten und Kommunizieren von Informationen zu nutzen und zu bewerten. Diese Fähigkeiten werden sowohl im häuslichen Umfeld als auch in der Schule und am Arbeitsplatz für Kommunikation, Information und Lernen benötigt und gewinnen für die Vorbereitung auf den Beruf und die lebenslange Weiterbildung zunehmend an Bedeutung. Durch die fortschreitende Digitalisierung und das Aufkommen neuer Technologien, z.B. Künstlicher Intelligenz (KI), sind Kompetenzen im Umgang mit digitalen Geräten und Informationen unerlässlich.9\r\nUNICEF hat deshalb seinen Leitfaden zum Thema KI aktualisiert. Er enthält wichtige Empfehlungen für Regierungen und den privaten Sektor, die einen erheblichen Einfluss auf die Steuerung und Entwicklung von KI-Systemen haben.10\r\nb.\r\nFreizeit und Partizipation\r\nDigitale Räume ermöglichen Kindern eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten, in denen sie spielerisch lernen oder sich kreativ entfalten können. Sie können sich ortsunabhängig miteinander austauschen, verabreden und auch über große Distanzen und längere Zeiträume hinweg in Verbindung bleiben. Mit Hilfe digitaler Tools können selbstständig Inhalte (Videos, Musik, Podcasts) erstellt und privat oder (teil-)öffentlich geteilt werden. Zudem schaffen Gaming, Online-Spiele, virtuelle Räume und soziale Plattformen Gemeinschaftserlebnisse. Darüber hinaus gibt es online eine Bandbreite von Partizipationsmöglichkeiten. Social-Media-Kanäle erleichtern politische Meinungsäußerung und Engagement. Online-Petitionen, digitale Bürgerbeteiligung, E-Partizipationsplattformen sind für Kinder und Jugendliche niedrigschwellig zugänglich.\r\nBeispielsweise können auch bestimmte und in bestimmter Form angewandte Videospiele zum Wohlbefinden von Kindern beitragen und es fördern. Eine Studie11 fand starke Hinweise, dass soziale Interaktion durch digitales Spielen eine wichtige Quelle sozialer Verbindungen für Kinder sein kann, denen es möglicherweise schwerfällt, mit anderen in Kontakt zu treten. Allerdings müssen Spieldesigner dafür bei der Spielentwicklung die\r\n9 UNICEF Deutschland. (2025). UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 (S. 46). d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n10 UNICEF Office of Research – Innocenti. (2025). Guidance on AI and children. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Guidance on AI and children | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n11 UNICEF Office of Research – Innocenti. (2024, 29. April). Video games can have a positive impact on children – if they are designed right, says new study. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Video games can have a positive impact on children – if they are designed right, says new study\r\n- 5 -\r\nBedürfnisse von Kindern berücksichtigen.12 Denn längst nicht alle Spiele haben einen positiven Einfluss auf Kinder.13\r\nKI-Systeme ermöglichen es Kindern, kreativ zu sein und auf neue Weise zu spielen. KI-Systeme werden auch von UNICEF, eingesetzt, um das Lernen besser zu unterstützen und den Zugang zu Bildungsinhalten für alle Kinder, einschließlich Kindern mit Behinderungen, zu verbessern. Die Initiative „Accessible Digital“14 nutzt KI, um Lernmaterialien mit Sprachausgabe, Bildunterschriften, vereinfachten Texten und weiteren Funktionen auszustatten, damit sie für alle Kinder, einschließlich Kindern mit Behinderungen, besser zugänglich sind.15\r\nc.\r\nFazit digitale Lebenswelten\r\nDie digitale Welt bietet Chancen für mehr Teilhabe, bessere Bildung, vielfältige Freizeitgestaltung und stärkere Mitbestimmung. Entscheidend ist jedoch, dass der digitale Raum für Kinder und Jugendliche sicher gestaltet und die Medienkompetenz aller Altersklassen gezielt gefördert werden. Neben den Chancen, die der digitale Raum bietet, besteht gleichzeitig das Risiko, dass sich Ungleichheiten bezüglich der Teilhabe, Bildung, Freizeit und Mitbestimmung unter Kindern und Jugendlichen massiv verstärken. Darüber hinaus können der Konsum schädlicher Inhalte sowie der übermäßige Konsum digitaler Inhalte insgesamt Kinder in ihrer Entwicklung hemmen bzw. schädigen. Es ist daher die Aufgabe aller Akteure, die Risiken für Kinder und Jugendliche zu minimieren, indem Kinderschutz auf allen Ebenen priorisiert wird. Gleichzeitig sollten für Unternehmen Anreize geschaffen werden, kindgerechte Räume zu entwickeln, in denen Kinder positive Lernerfahrungen machen können und besonders benachteiligte Gruppen besonders gefördert werden.\r\n4.\r\nPerspektiven von Kindern und Jugendlichen\r\nKinder und Jugendliche sind nach der UN-KRK eigenständige Rechtsträger und Experten ihrer eigenen Lebenswelt. Sie sind bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, altersangemessen zu beteiligen (vgl. Art. 12 UN-KRK). Bei anstehenden Maßnahmen und Regelungen, die ihre Lebenswelt derart einschneidend betreffen werden, wie der Zugang\r\n12 UNICEF Office of Research – Innocenti. (2022). Responsible Innovation in Technology for Children: Digital technology, play and child well‑being. United Nations Children’s Fund (UNICEF). UNICEF-RITEC-Digital-technology-play-child-wellbeing-2022.pdf\r\n13 UNICEF Office of Research – Innocenti. (2024, 29. April). Video games can have a positive impact on children – if they are designed right, says new study. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Video games can have a positive impact on children – if they are designed right, says new study\r\nUNICEF Child Rights and Business. (2024). RITEC Design Toolbox: Designing for children’s well‑being in digital play. United Nations Children’s Fund (UNICEF). RITEC Design Toolbox | UNICEF Child Rights and Business\r\n14UNICEF. (o. J.). Accessible digital textbooks for all. UNICEF Digital Education, https://www.unicef.org/digitaleducation/accessible-digital-textbooks\r\n15 Cantella, S. T., Carnelli, M., & de Barbeyrac, J. (2025). Can AI help bridge the gap in inclusive education?. UNICEF Office of Research – Innocenti. Can AI help bridge the gap in inclusive education? | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n- 6 -\r\nzu und der Umgang mit sozialen Medien und generell die Teilhabe am digitalen Raum, erwarten Kinder und Jugendliche, dass ihre Meinung berücksichtigt wird und sie mitsprechen können.16\r\na.\r\nErfahrungen und Erwartungen von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum\r\nAktuelle internationale Zahlen zeigen, dass KI im Leben von Kindern eine immer größere Rolle spielt. Im Rahmen des Projekts „Children's Best Interests in a Digital World“ 17 befragte UNICEF Kinder im Alter von zehn bis 17 Jahren zu ihrem Wohl in Bezug auf den digitalen Raum. In allen sieben Ländern (Brasilien, Indien, Malaysia, Sierra Leone, Spanien, Uganda und Vereinigte Staaten) sprachen die Kinder über KI, als sie über ihre Rechte und ihr Wohl diskutierten, obwohl das nicht im Mittelpunkt der Befragung stand. In allen Ländern scheinen Kinder trotz unterschiedlicher Zugangsbedingungen und digitaler Kompetenzen KI zu nutzen. Dabei verstehen sie sowohl die Vorteile als auch die Risiken. Auch wenn sich teilweise Lücken in der KI-Kompetenz offenbarten.\r\nAls Vorteil erkennen Kinder die Lernunterstützung an, die KI-Tools bieten. Insbesondere die Erklärung und Zusammenfassung von komplexen Themen wissen sie zu schätzen. Einige Kinder nutzen KI als „Lehrer“ oder „Begleiter“ zum Lernen, um beispielsweise die Ergebnisse von Internetsuchen zu überprüfen.\r\n“I like studying with ChatGPT’, can do schoolwork and learning [sic] Malay.”\r\nMalaysia, age group 14-17\r\nKI wird von Kindern auch genutzt, um Fakten zu überprüfen, Suchergebnisse zu verfeinern und Informationen zu erhalten.\r\n“Sometimes you search for information, and it seems like something completely unrelated that you didn't want. And it doesn't explain it right. So, you can use artificial intelligence.” Brazil, age group 14-17\r\nKinder wünschen sich eine positive Nutzung von KI. Einige Kinder äußerten ihre Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs von KI. Die meisten Bedenken hatten sie in Bezug auf ihre Sicherheit, ihr Wohlbefinden und ihre Privatsphäre. Skepsis zeigten Sie auch in Bezug auf die Grenzen der KI und auf mögliche Abhängigkeiten bei der Bewältigung bestimmter Aufgaben.\r\n16 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2023). A tumultuous world through children’s eyes: The Changing Childhood Project – A multigenerational, international survey on climate change knowledge, information, trust and identity. United Nations Children’s Fund (UNICEF). UNICEF-Innocenti-Changing-Childhood-2023.pdf\r\n17 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025, Februar). Best interests of the child in relation to the digital environment. UNICEF Innocenti. Best Interests of the Child in Relation to the Digital Environment | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n- 7 -\r\nEine der größten Sorgen der Kinder betrifft schädliche Inhalte, wie sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern im Internet, sowie betrügerische Deepfakes, die zu Mobbing und vielen anderen Problemen führen können.\r\n“I wish that the future people don't use AI to edit nude pictures of young children and post it online!”; India, age group 14-17\r\nBedenken haben Kinder hinsichtlich des Datenschutzes und wie KI für die Empfehlung von Inhalten, die Filterung von Inhalten und die Altersüberprüfung eingesetzt wird. Sie scheinen zu glauben, dass KI in seinen Einsatzmöglichkeiten und Können begrenzt ist. Hinsichtlich des Datenschutzes sind einige Kinder der Meinung, dass KI ihre Daten stehlen kann und eine Gefahr für ihr Recht auf Privatsphäre darstellt. Im Interesse der Kinder sollte KI so gestaltet sein, dass Kinder ihr Recht auf Privatsphäre nicht gegen ihr Recht auf Lernen eintauschen müssen.\r\n“If we don’t know anything, finding it in ChatGPT can help but in the long-run they steal our data.”; Malaysia, age group 14-17\r\n“Age filters often fail, especially if they are made by AI or are not adapted to the age indicated.”; Spain, age group 14-17\r\nKinder scheinen außerdem zu glauben, dass KI das menschliche Denken untergraben und sich negativ auf die Denk- und Analysefähigkeit der Menschen auswirken kann und dass es negative Auswirkungen haben kann, sich beim Lernen auf KI zu verlassen. Ihnen ist auch bewusst, dass KI-Systeme Fehler machen, z. B. Halluzinationen erzeugen, und dies Auswirkungen auf das Lernen und die Verbreitung von Fehlinformationen hat.\r\n“You take [your assignment], throw it in the chat, the chat creates your writing. Did you learn to write? Did you learn to make sense?”; Brazil, age group 14-17\r\n“AI is replacing thought and analysis.”; Spain, age group 14-17\r\n“AI can give you false information and you don’t learn anything.”; Spain, age group 14-17\r\nAllerdings gibt es bei einigen Kindern eine Lücke in der KI-Kompetenz, da sie kein tiefgreifendes Verständnis von KI, ihren Grenzen, ihrem potenziellen Missbrauch und potentiellen Halluzinationen zu haben scheinen.\r\nIn Deutschland zeigen sich nur wenige der befragten Jugendlichen besorgt über den technologischen Fortschritt und insbesondere Künstliche Intelligenz. Lediglich 4 Prozent äußern Bedenken. Die Sorgen drehen sich vor allem um die Übernahme von Arbeitsplätzen durch KI, Hacking und den Missbrauch von Technologien zur Verbreitung von Falschmeldungen. Zudem erwarten 45 Prozent der jungen Menschen eine Zunahme der Arbeitslosigkeit durch KI und ein Drittel (31 Prozent) der befragten Jugendlichen gibt an,\r\n- 8 -\r\nsich beim Thema KI überfordert zu fühlen. 60 Prozent der jungen Menschen wünschen sich, dass der Umgang mit KI verpflichtender Inhalt in der Schule sein sollte.18\r\nFür Deutschland gelten ähnliche Nutzungszahlen für KI wie für andere Industrieländer. Laut der JIM--Studie 2024 verwenden knapp zwei Drittel der 12- bis 19-jährigen KI-Anwendungen. Besonders verbreitet ist die Nutzung von ChatGPT (57 Prozent, Tendenz steigend). Die Hauptanwendungen sind schulische Aufgaben (60 Prozent), Unterhaltung (52 Prozent) und Informationsrecherche (43 Prozent). Besonders oft greifen ältere Jugendliche darauf zurück. Jugendliche an Gymnasien nutzen (70 Prozent) als Gleichaltrige an Haupt- und Realschulen (58 Prozent).19\r\nIn der UNICEF-Studie „Das ist nicht das Leben“20 zur Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Deutschland gaben die befragten Kinder und Jugendlichen an, dass digitale Medien eine Verbindung zu Freunden und Familie im Heimatland herstellen. Sie nutzen Smartphones und Tablets, um für die Schule zu lernen, schauen online Videos und Serien, spielen Handyspiele und nutzen die Geräte. Auch dient es als Freizeitaktivität der Kinder und Jugendlichen, insbesondere wenn andere Freizeitmöglichkeiten oder soziale Kontakte fehlen. Hier folgt eine Auswahl von Zitaten der befragten Kinder und Jugendlichen zu digitalen Medien und die Bedeutung für ihr Leben in der Unterkunft:\r\n„Ich bin oft hier zu Hause. Ich spiele mit meinem Handy. Gerade habe ich keine Freunde hier, die gleichaltrig sind. Viele von meinen Freunden sind woanders hingegangen. Als meine Freunde noch hier waren, haben wir zusammen viel Zeit verbracht und viel zusammengespielt. Aber trotz allem verbringe ich meine Zeit am Handy, da ich keine anderen Aktivitätsmöglichkeiten habe. [I: Hast du Freunde außerhalb der Unterkunft?] Nein, habe ich nicht. Denn ich darf nicht allein rausgehen.” (Mädchen, 12 J\r\n„Ich treffe mich nur online mit meinen Freunden aus [Herkunftsland]. Die sind jetzt auch in verschiedene Länder verteilt, und wir skypen oder unterhalten uns online. Wir schreiben uns oder rufen uns an.“– Mädchen, 16 Jahre\r\n„Ich verbringe meine Zeit am Handy, da ich keine anderen Aktivitätsmöglichkeiten habe.“ – Junge, 16 Jahre\r\nLaut einer weiteren von UNICEF beauftragten Gallup-Umfrage, die mit unter 15- bis 24-Jährigen und über 40-Jährigen in 21 Ländern durchgeführt wurde, um zu untersuchen, wie\r\n18 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 (S. 49). UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n19 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 (S. 46). UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n20 UNICEF Deutschland & Deutsches Institut für Menschenrechte. (2023). Das ist nicht das Leben: Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Menschen (S. 58). UNICEF Deutschland und Deutsches Institut für Menschenrechte. Studie - \"Das ist nicht das Leben\"\r\n- 9 -\r\nsich die Kindheit verändert, war der größte Generationsunterschied festzustellen bei den Informationsquellen, die Menschen am häufigsten nutzen und der Nutzung des Internets. Durchschnittlich 77 Prozent der jungen Menschen gaben 2021 an, täglich online gehen.\r\nIm Durchschnitt gab eine Mehrheit der jungen Menschen an, dass sie in allen abgefragten Bereichen stark davon profitieren, online zu sein. Die folgenden Kategorien wurden abgefragt: Bildung, Spaß haben, kreativ sein, soziale Kontakte pflegen. Am meisten profitieren die Jugendlichen online von Bildung, was 72 Prozent als den größten Vorteil angaben, online zu sein, gefolgt von “Spaß haben” mit 62 Prozent, “kreativ sein” mit 58 Prozent und “soziale Kontakte pflegen” („Socializing“) mit 52 Prozent.21\r\nIn einer Folge-Befragung 2022-2023 betrachtet die Mehrheit der Jugendlichen die Informationsquellen, die sie am häufigsten nutzen, kritisch. So vertrauen sie Social Media nur wenig, obwohl es häufig ihre Hauptinformationsquelle ist.22 Zudem machen sich die meisten Jugendlichen Gedanken über die Weitergabe ihrer persönlichen Daten. 40 Prozent der 15- bis 24-Jährigen sind darüber “etwas besorgt”, 25 Prozent “sehr besorgt\" und 23 Prozent “nicht besorgt”. Die größten Risiken sehen die befragten jungen Menschen in Gesprächen mit Fremden (69 Prozent), persönlichen Treffen mit Menschen, die sie online kennengelernt haben (71 Prozent), in Mobbing (79 Prozent) und in sexueller Ausbeutung (83 Prozent).23\r\nInsgesamt zeigen mehrere Studien, dass ein Großteil der befragten jungen Menschen dem Einsatz von KI insgesamt positiv gegenübersteht. Dabei lässt sich ein leichter Unterschied zwischen jungen Männern und Frauen feststellen, wobei junge Frauen kritischer auf KI blicken. Auch das Bildungsniveau macht einen Unterschied. Höher gebildete Jugendliche geben häufiger eine positive Gesamteinschätzung bezüglich KI an.24\r\nEine Umfrage unter 140.631 Jugendlichen und jungen Menschen im Alter zwischen 14 und 35 Jahren aus Afrika und Europa über die UNICEF-Jugendplattform U-Report zu den Themen digitale Transformation und soziale Infrastruktur ergab, dass 61 Prozent der jungen Menschen das Internet zum Lernen und zur Informationsbeschaffung nutzen. Gleichzeitig\r\n21 UNICEF Office of Research – Innocenti & Gallup. (o. J.). Online opportunities. The Changing Childhood Project. Online opportunities | The Changing Childhood Project | UNICEF x Gallup\r\n22 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight & Gallup. (2023). A tumultuous world through children’s eyes: The Changing Childhood Project – A multigenerational, international survey on climate change knowledge, information, trust and identity. United Nations Children’s Fund (UNICEF). UNICEF-Innocenti-Changing-Childhood-2023.pdf\r\nUNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight & Gallup. (2021). The Changing Childhood Project: A multigenerational, international survey on 21st century childhood. United Nations Children’s Fund (UNICEF). UNICEF-Global-Insight-Gallup-Changing-Childhood-Survey-Report-English-2021.pdf\r\n23 UNICEF Office of Research – Innocenti & Gallup. (o. J.). Online risks. The Changing Childhood Project. Online risks | The Changing Childhood Project | UNICEF x Gallup\r\n24 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 (S. 49). UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n- 10 -\r\nberichten 71 Prozent von negativen Erfahrungen online, vor allem in Bezug auf Fake News (48 Prozent), unangemessenes/unerwünschtes pornografisches Material (21 Prozent) und Cybermobbing (15 Prozent). Weitere negative Erfahrungen waren Cyberbetrug und Hacking (9 Prozent).25\r\nDie Kinder und Jugendlichen wurden auch zu möglichen Maßnahmen befragt, wie die Verbreitung von „Fake News“ in Krisenzeiten verhindert werden kann. Sie empfahlen u.a.\r\n•\r\nRegulierung von Inhalten in sozialen Medien\r\n•\r\nAufklärung über vertrauenswürdige Quellen\r\n•\r\nSperrung von Websites\r\n•\r\nUnterstützung von Initiativen zur Überprüfung von Fakten\r\nDabei wurde die Verantwortung zur Gestaltung der Auswirkungen digitaler Technologien auf Kinder und Jugendlichen vor allem beim Privatsektor, insbesondere bei der Technologie- und Telekommunikationsbranche, gesehen.26\r\nIn einer Befragung zu “Risiken und Chancen des digitalen Zeitalters”27 wurden Probleme beim Zugang zum Internet von 43 Prozent der befragten Kinder in der EU genannt, darunter Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes (18 Prozent) oder schlechte Signalqualität (9 Prozent). 15 Prozent gaben an, das Internet als zeitraubend zu empfinden. Sie nennen auch häufiger Hindernisse wie die Kosten für Geräte (18 Prozent) und schlechte Signalqualität (21 Prozent).\r\nFast jedes dritte europäische Mädchen (30 Prozent) gab an, im vergangenen Jahr mindestens einmal im Monat verstörende (“disturbing”) Inhalte gesehen zu haben, verglichen mit 20 Prozent der Jungen. In der EU sind Kinder aus Minderheiten von schädlichen Inhalten besonders betroffen. Sie werden häufiger mit verstörenden Ereignissen im Internet konfrontiert. Fast die Hälfte der LGBTQ+-Jugendlichen (48 Prozent) erlebte mindestens einmal im Monat verstörende Dinge im Internet. Auch Kinder aus migrierten Familien und ethnischen Minderheiten sind stärker schädlichen Inhalten ausgesetzt (die Stichprobe dieser Gruppe war jedoch sehr klein).28\r\n25 UNICEF Brussels Office & U‑Report Global Team. (2021). #YourVoiceYourFuture: Turning challenges into solutions (S. 21). United Nations Children’s Fund (UNICEF). English.pdf\r\n26 UNICEF Brussels Office & U‑Report Global Team. (2021). #YourVoiceYourFuture: Turning challenges into solutions (S. 21). United Nations Children’s Fund (UNICEF). English.pdf\r\n27 ChildFund Alliance, Eurochild, Save the Children, UNICEF & World Vision EU Representation. (2021). Our Europe, Our Rights, Our Future: Children’s and young people’s contribution to the new EU Strategy on the Rights of the Child and the Child Guarantee (S. 66). UNICEF European Union. Report \"Our Europe, Our Rights, Our Future\".pdf\r\n28 ChildFund Alliance, Eurochild, Save the Children, UNICEF & World Vision EU Representation. (2021). Our Europe, Our Rights, Our Future: Children’s and young people’s contribution to the new EU Strategy on the Rights of the Child and the Child Guarantee (S. 66). UNICEF European Union. Report \"Our Europe, Our Rights, Our Future\".pdf\r\n- 11 -\r\nb.\r\nFazit Perspektiven von Kindern und Jugendlichen\r\nWie sich zeigt, erleben Kinder und Jugendliche aktuell ihre Zugänge zur digitalen Welt (z.B. Geräte, Dienste, Plattformen) sehr unterschiedlich. Auch ihre Erwartungen und Wünsche an den Kinder- und Jugendmedienschutz in der digitalen Welt variieren. Kinder und Jugendliche wünschen sich online Zugang und sind sich der Vorteile der digitalen Welt sehr bewusst. Sie nutzen digitale Tools bereits im Alltag zum Lernen und für ihre Freizeitgestaltung. Die meisten erkennen gleichzeitig, dass die digitale Welt auch Gefahren birgt in Bezug auf ihre Privatsphäre, die schädlichen Inhalten, denen sie ausgesetzt werden, und Desinformation. Sie wünschen sich explizit die Regulierung von Inhalten in sozialen Medien, Aufklärung über vertrauenswürdige Quellen und die gezielte Sperrung von schädlichen Websites sowie die Unterstützung von Initiativen zur Überprüfung von Fakten. Deutlich wird auch, dass besonders Mädchen und insbesondere Kinder aus Minderheiten eines besonderen Schutzes bedürfen.\r\n5.\r\nAnforderungen an einen kindgerechten digitalen Kinder- und Jugendschutz - Schutz vor Risiken und Gewalt\r\nDigitale Räume bieten - wie oben bereits ausgeführt - viele Chancen. Gleichzeitig bergen sie große Gefahren, vor denen Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen, darunter Dark Patterns, irreführendes Influencer-Marketing, süchtig machendes digitales Design und unfaire Personalisierung, die Konfrontation mit potenziell schädlichen Inhalten, wie Gewaltdarstellungen, Mobbing, Belästigung oder sexueller Missbrauch.29 Besondere Risiken entstehen durch Künstliche Intelligenz (KI) durch Desinformation, emotionale Abhängigkeit von Chatbots, reale Schäden durch KI-generierte explizite „Deepfakes” und KI-generiertes Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM), das teilweise auf Bildern von echten Kindern basiert.\r\na.\r\nKonfrontation mit potenziell schädlichen Inhalten\r\nKinder in Ländern mit besserem Internetzugang sind häufiger und stärker Hassbotschaften und gewalttätigen Bildern im Internet ausgesetzt. Am häufigsten betrifft dies ältere Kinder.30 Viele schädliche Inhalte, denen sie ausgesetzt sind, verstärken problematische Normen über Geschlechterrollen, Gewalt und Beziehungsmuster. Zudem gibt es Hinweise, dass die Konfrontation mit verschiedenen Arten schädlicher Inhalte miteinander korreliert. Das bedeutet, dass ein Kind, das einer Art von riskanten Inhalten ausgesetzt ist, sehr\r\n29 UNICEF. (o. J.). Keeping children safe online. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Keeping children safe online | UNICEF\r\n30 Winther, D. K., Stoilova, M., Büchi, M., Twesigye, R., Smahel, D., Bedrosova, M., Kvardova, N., & Livingstone, S. (2023). Children’s exposure to hate messages and violent images online (S.2). UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. UNICEF-Children-Exposure-Hate-Violence-Online.pdf\r\n- 12 -\r\nwahrscheinlicher auch andere Arten von riskanten Inhalten sieht. Dies führt für manche Kinder zu einer Kumulation der Risiken.31\r\nWenngleich Deutschland im internationalen Vergleich einen eher hohen Schutzstandard für Kinder ausweist, darf dies nicht zu dem falschen Schluss führen, dass Kinder in Deutschland bereits ausreichend geschützt seien. Insbesondere neue Technologien verschärfen bestehende Risiken. 32 Dies verdeutlicht, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Folgen der Nutzung von online-Angeboten ein kontinuierliches Monitoring der Gefahrenlage und eine fortdauernde effektive Anpassung der Schutzmaßnahmen erfordert.\r\nSo sehr das Internet soziale Kontakte, Teilhabe und Kreativität von Kindern und Jugendlichen fördern kann, so schädlich ist es, dass die digitalen Umgebungen noch weitgehend unreguliert und selten im besten Interesse der Kinder und Jugendlichen gestaltet sind. Dadurch wird die Verbreitung riskanter Inhalte wie von Hassbotschaften und Gewaltbildern begünstigt.33\r\nb.\r\nGewalt ist und bleibt Gewalt\r\nDie Gewalterfahrungen von Kindern in digitalen Räumen stehen oft in Zusammenhang mit Gewalt in der analogen Welt. Online-Mobbing ist für viele Kinder eine Fortsetzung des Mobbings, das sie bereits zu Hause, in der Schule oder in ihrem sozialen Umfeld erleben.34 Kinder werden aufgefordert oder gezwungen, selbst erstellte sexuelle Bilder online oder persönlich zu teilen und werden mit realen oder auch mit KI-generierten Bildinhalten erpresst. Täter nutzen auch soziale Medien oder Instant Messaging, um Kinder dazu zu drängen, sich persönlich mit ihnen zu treffen.35 Es liegt nahe, dass online- und offline- Gewalt gemeinsam umfassend angegangen werden muss. Gleichzeitig bedarf es spezifischer Instrumente für die online-Welt.\r\n31 UNICEF Regional Office for Europe and Central Asia. (2025, Mai). Adolescence in Europe: The complex relationship between harmful online content and children’s experiences of violence. UNICEF. Adolescence in Europe Policy Brief.pdf\r\n32 Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). (2025). Zahlen und Fakten: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (S. 21). Zahlen_und_Fakten_Sexualisierte_Gewalt_gegen_Kinder_und_Jugendliche.pdf\r\nUnabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). (2025). Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024: Ländertabelle. PKS_Laendertabelle_2024_UBSKM_19.08.2025.pdf\r\n33 Winther, D. K., Stoilova, M., Büchi, M., Twesigye, R., Smahel, D., Bedrosova, M., Kvardova, N., & Livingstone, S. (2023). Children’s exposure to hate messages and violent images online (S.2). UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. UNICEF-Children-Exposure-Hate-Violence-Online.pdf\r\n34 Curran, S., & Kardefelt Winther, D. (2025, 11. Februar). Debunking four myths about children’s safety online. UNICEF Office of Research – Innocenti. Debunking four myths about children’s safety online | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n35 Curran, S., & Kardefelt Winther, D. (2025, 11. Februar). Debunking four myths about children’s safety online. UNICEF Office of Research – Innocenti. Debunking four myths about children’s safety online | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n- 13 -\r\nSchädliche Inhalte interagieren mit bestehenden gesellschaftlichen Normen, die Gewalt rechtfertigen oder verharmlosen. Stereotype, die z.B. Frauen und Mädchen abwerten, tragen dazu bei, dass Gewalt als akzeptabel wahrgenommen wird. Onlinepornografie, vor allem mit gewalttätigem oder extremem Inhalt, ist für Kinder leicht verfügbar. Hier zeigen sich Zusammenhänge zwischen frühzeitiger bzw. regelmäßiger Exposition und problematischen sexuellen Verhaltensweisen sowie negativen Geschlechterhaltungen und Gewalt, insbesondere bei männlichen Jugendlichen. Laut Daten aus vier europäischen Ländern erhält ein hoher Anteil an Jugendlichen sexuelle Inhalte von Erwachsenen oder Fremden, oft schon vor dem Alter von zwölf bzw. 14 Jahren. Mädchen sind dabei deutlich stärker von unangenehmen oder unerwünschten Kontakten betroffen (80 Prozent Mädchen vs. 65 Prozent Jungen).36\r\nDaten aus sieben Ländern und von 7.000 Kindern, die im Rahmen des UNICEF-Forschungsprojekts „Disrupting Harm“ 37 erhoben wurden, zeigen, dass Kinder, die sexuelle Gewalt in der realen Welt erlebt haben, einem höheren Risiko ausgesetzt sind, auch online sexuell ausgebeutet und missbraucht zu werden. In der Studie, die über mehrere Jahre, Projektphasen und unterschiedliche Länder hinweg durchgeführt wurde, handelte es sich bei den Tätern meist um Personen, die das Kind bereits persönlich kannte (bei durchschnittlich 60 Prozent). Unbekannte Personen stellen nach wie vor ein Risiko dar, zugleich geht ein Teil der potentiellen Gefahr vom näheren Umfeld der Kinder aus. Auch im deutschen Kontext gibt es komplementäre Daten zu Online-Risiken, Nutzungsmustern und Gefährdungen durch sexualisierte Inhalte und Material.38\r\nDie jüngsten Untersuchungen zeigen, dass Social-Media-Plattformen im Vergleich zu anderen Plattformen nach wie vor mit großem Abstand der Ort sind, an dem sexueller Missbrauch im Internet stattfindet. Neue Technologien wie KI-Begleiter werfen neue Fragen in Bezug auf Datenschutz, Manipulation und Ausbeutung auf.39\r\nDer UNICEF-Bericht “Eine Perspektive für jedes Kind“40 zeigt, dass junge Menschen mit Migrationshintergrund ein erhöhtes Risiko aufweisen, mindestens ein- bis zweimal im Monat von Mobbing betroffen zu sein. Mädchen mit Zuwanderungsgeschichte geben dabei überdurchschnittlich häufig an, von Mobbing betroffen zu sein. Zusätzlich geben Frauen\r\n36 UNICEF Regional Office for Europe and Central Asia. (2025, Mai). Adolescence in Europe: The complex relationship between harmful online content and children’s experiences of violence. UNICEF. Adolescence in Europe Policy Brief.pdf\r\n37 Safe Online. (2024). Disrupting Harm: Evidence-Based Actions to End Online Child Sexual Exploitation and Abuse. https://safeonline.global/wp-content/uploads/2024/11/Disrupting-Harm_Evidence-Based-Actions-Final.pdf\r\n38 Safer Online. (2024). Global Online Safety Survey 2024: Germany – Parents’ and kids’ perceptions of online safety. Safer Online. Germany_Online_Safety_Survey_V2.21.pdf;\r\nFSM e. V. (2025). FSM Jahresbericht 2024. Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia‑Diensteanbieter (FSM). FSM-Annual Report 2024\r\n39 Safe Online – Disrupting Harm. Evidence-based actions to end online child sexual exploitation and abuse, UNICEF, ECPAT INTERPOL. Report\r\n40 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025. UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n- 14 -\r\naus materiell deprivierten Haushalten nahezu doppelt so häufig an, von Mobbing-Erfahrungen betroffen zu sein, wie gleichaltrige Frauen aus bessergestellten Familien. Neben der Schule spielt sich ein Großteil der Übergriffe unter gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen inzwischen im virtuellen Raum ab. Die meisten Betroffenen körperlicher Übergriffe berichteten von gleichzeitigen Grenzverletzungen durch Gleichaltrige im Netz (über 70 Prozent). Dadurch erleben die Betroffenen eine erhebliche Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens. Auch die allgemeine Lebenszufriedenheit ist bei betroffenen Jugendlichen signifikant geringer als bei Gleichaltrigen ohne entsprechende Belastungserfahrungen. Betroffene Jugendliche zeigen ist.41\r\nc.\r\nDark Patterns, Influencer-Marketing, süchtig machendes digitales Design und unredliche Personalisierung\r\nSo genannte Dark Patterns sind weit verbreitet42 und stellen für Kinder ein zunehmendes Risiko für ihre Rechte und ihr Wohlergehen dar, überall dort, wo Kinder kommerziellen Inhalten und Aktivitäten ausgesetzt sind. Es handelt sich dabei um gezielt eingesetzte Gestaltungspraktiken in digitalen Benutzeroberflächen, die darauf abzielen oder bewirken, dass Nutzerinnen und Nutzer in ihrer Fähigkeit eingeschränkt werden, autonome und informierte Entscheidungen zu treffen, indem sie deren Wahrnehmung, Aufmerksamkeit oder Entscheidungsprozesse beeinflussen.43\r\nDazu gehören auch digitales Marketing und Nutzerinteraktionstaktik, eine kommerzielle Praktik, die gezielt darauf ausgerichtet ist, die Wahrnehmung und Entscheidungsprozesse von Nutzerinnen und Nutzern zu beeinflussen. Diese Praktiken sind für Kinder besonders problematisch, da sie Werbung häufig nicht als solche erkennen, Influencer als vertrauenswürdige Vorbilder wahrnehmen und interaktive Formate wie Likes, Challenges oder Wettbewerbe eine starke emotionale Bindung an Marken erzeugen. Kinder sind besonders gefährdet, Konsumentscheidungen zu treffen und zu Verhaltensweisen verleitet zu werden, die nachteilig für sie sind.44\r\nEin Thema, das erst seit kurzem immer mehr Beachtung findet, ist der Aufstieg von Kinder-Influencern und Content-Erstellern. Dieser Trend hat neue Formen der Arbeit\r\n41 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025. UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n42 Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD). (o. J.). Dark commercial patterns. OECD. https://www.oecd.org/en/topics/sub-issues/dark-commercial-patterns.html\r\n43 Europäisches Parlament & Rat der Europäischen Union. (2022, 19. Oktober). Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act). Amtsblatt der Europäischen Union L 277, 67. Publications Office Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD). (2022). Dark commercial patterns (OECD Digital Economy Papers No. 336). OECD Publishing. Dark commercial patterns (EN)\r\n44 Global Health Advocacy Incubator. (2024, 12. Juli). WHO’s report on digital marketing restrictions and GHAI’s participation in its launch. Global Health Advocacy Incubator - WHO’s Report on Digital Marketing…\r\n- 15 -\r\nhervorgebracht, bei denen die arbeitenden Minderjährigen oft keinen rechtlichen Schutz genießen. Digitale Arbeit kann zur wirtschaftlichen Ausbeutung von Kindern führen, einschließlich übermäßiger Arbeitszeiten, Verletzungen der Privatsphäre oder Risiken für die geistige und körperliche Gesundheit.45\r\nUNICEF setzt sich für einen kinderrechtsbasierten Ansatz zur Bekämpfung unethischer Techniken und Geschäftspraktiken im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte ein, insbesondere durch die Anwendung der Sorgfaltspflicht im Bereich der Kinderrechte (CRDD), einschließlich Kinderrechts-Folgenabschätzungen (CRIAs).46\r\nd.\r\nKI-Systeme\r\nKI-Systeme bergen neben den bisher erwähnten Problemen noch ganz spezifische Schwierigkeiten. Sie basieren häufig auf Daten, die Fehler und gesellschaftliche Vorurteile enthalten können. Das birgt ein Risiko bestehende Vorurteile zu verstärken und Diskriminierung zu begünstigen. Problematisch ist, dass Kinder als Nutzendengruppe meist nicht mitgedacht werden. Darüber hinaus beeinflussen Profiling und digitale Überwachung insbesondere durch soziale Medien die Online-Erfahrungen von Kindern, führen zu Filterblasen und schränken Meinungsvielfalt ein. Zudem werden die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz gefährdet, da persönliche Daten umfassend analysiert werden. Um KI kinderrechtsfreundlich zu gestalten, braucht es eine klare Regulierung zur Gestaltung von KI, Transparenz über Funktionsweisen und Datennutzung, Kontrollmechanismen sowie eine klare Kennzeichnung KI-generierter.47\r\ne.\r\nMentale Gesundheit\r\nFür den Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern ist die Auseinandersetzung mit der Sicherheit von Plattformen und der schädlichen Nutzung digitaler Technologien von entscheidender Bedeutung.\r\n45 Deutsches Kinderhilfswerk e. V. & Campact e. V. (2024). Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -Videos im Internet. Deutsches Kinderhilfswerk e. V. DKHW_Campact-Studie-Kindeswohlgefaehrdung_2024.pdf\r\n46 UNICEF. (2024). Child rights impact assessments in relation to the digital environment. https://www.unicef.org/reports/CRIA-responsibletech UNICEF. (n.d.). Assessing child rights impacts in relation to the digital environment. UNICEF Child Rights and Business. https://www.unicef.org/childrightsandbusiness/workstreams/responsible-technology/D-CRIA UNICEF. (2025). D‑CRIA quick start guide. UNICEF Child Rights and Business. https://www.unicef.org/childrightsandbusiness/reports/D-CRIA-Quick-start-guide UNICEF. (2025). D‑CRIA guidance for assessors. UNICEF Child Rights and Business. https://www.unicef.org/childrightsandbusiness/reports/D-CRIA-Guidance-for-assessors\r\n47 UNICEF Schweiz und Liechtenstein. (2025). Kinderrechte im digitalen Raum: Herausforderungen, Chancen und Empfehlungen für Politik, Unternehmen und Gesellschaft. UNICEF Schweiz und Liechtenstein. Kinderrechte im digitalen Raum | unicef.ch\r\n- 16 -\r\nDie UNICEF-Studie “Childhood in a Digital World, Screen time, digital skills and mental health”48 zeigt, dass der Zusammenhang zwischen der Art der Nutzung von Online-Technologien, die die psychische Gesundheit von Kindern schädigen können und wie schwerwiegend diese Schäden sind, bislang unzureichend nachgewiesen ist. Um das herauszufinden, muss berücksichtigt werden, welche Art von Inhalten in welcher Häufigkeit und Intensität den größten Schaden verursachen.\r\nEin Großteil der bisherigen Forschung konzentrierte sich auf die Bildschirmzeit als elementaren Faktor für negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Vernachlässigt wird dabei jedoch, was Kinder in digitalen Räumen tatsächlich tun und erleben. Durch die Konzentration auf die Zeit als Schlüsselindikator werden positive und negative Inhalte und Erfahrungen miteinander vermischt, was die Analyse verwässert.\r\nDie verfügbaren Daten zeigen, dass Kinder, die online sexuell missbraucht oder gemobbt werden, ein deutlich höheres Maß an Angstzuständen, Selbstmordgedanken und -verhalten aufweisen und eher zu Selbstverletzung neigen. Dabei ist die Stärke dieser Zusammenhänge moderat bis stark ausgeprägt und in allen 21 untersuchten Ländern konsistent. Die Konfrontation mit verschiedenen Formen schädlicher Inhalte oder verletzender Erfahrungen wirkt sich ebenfalls negativ auf die psychische Gesundheit von Kindern aus. Hier sind die bis dato erforschten Zusammenhänge etwas schwächer.\r\nLängere Bildschirmzeit kann für Kinder und Jugendliche mit einem höheren Risiko verbunden sein, schädlichen Inhalten und missbräuchlichen Erfahrungen ausgesetzt zu sein. Dieser Effekt ist jedoch nur schwach ausgeprägt. Dies deutet darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, online Schaden zu erleiden, nicht in erster Linie von der Zeit abhängt, die man online verbringt.49\r\nLösungen müssen darauf abzielen, sexuellen Missbrauch und Mobbing im Internet zu verhindern und die Konfrontation mit schädlichen Inhalten zu reduzieren. Dies erfordert höhere Investitionen seitens der Unternehmen, die digitale Inhalte und Dienste für Kinder anbieten, sowie strengere gesetzliche Regelungen seitens der Regierungen, um diese Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Im Vergleich dazu sind Lösungen, die sich vorwiegend oder ausschließlich auf die Begrenzung der Bildschirmzeit konzentrieren, weniger wirksam, um die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen.\r\n48 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Childhood in a Digital World | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n49 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Childhood in a Digital World | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n- 17 -\r\nAuch ein Policy Brief der WHO50 zeigt auf, dass die Auswirkungen digitaler Aktivitäten auf die mentale Gesundheit von jungen Menschen sowohl positiv als auch schädlich sein können. Vulnerabilität, die offline besteht, bspw. durch eine bestehende psychische Erkrankung, die Zugehörigkeit zu einer marginalisierten Gruppe oder aufgrund des Geschlechts, erhöht auch die Gefährdung in der Online-Welt. Ein unangemessener Umgang mit Daten sowie durch Algorithmen gesteuerte Plattformen verstärken die Risiken, insbesondere wenn es an Transparenz oder der Zustimmung der Jugendlichen mangelt. Cybermobbing, das Propagieren unrealistischer Körperideale, Inhalte zu Selbstverletzung und schädliches Marketing sind sehr weit verbreitet und nur unzureichend reguliert.\r\nEine häufige Nutzung von digitalen Medien kann Sucht- oder suchtähnliches Verhalten nach sich ziehen. Daten des WHO-Regionalbüros für Europa weisen auf einen starken Anstieg der problematischen Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen hin. Hierbei stieg der Anteil der problematischen Nutzung von 7 Prozent im Jahr 2018 auf 11 Prozent im Jahr 2022. Die Angaben von Mädchen deuten ein höheres Maß an problematischer Nutzung sozialer Medien an (13 Prozent gegenüber 9 Prozent).51\r\nAuch Daten des Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zeigen für den Zeitraum von 2011 bis 2023 Hinweise auf ein häufigeres Auftreten von Problemen aufgrund der Internetnutzung. Die durchschnittliche Gesamtpunktzahl in der „Compulsive Internet Use Scale“ stieg in diesem Zeitraum in beiden Geschlechter- und Altersgruppen an. Gemessen wurde dabei die Häufigkeit von Gefühlen wie Kontrollverlust, starke Eingenommenheit oder Entzugserscheinungen im Zusammenhang mit Internetnutzung.52\r\nAuch Folgen für die körperliche Gesundheit durch zu wenig Bewegung und Sport können auftreten, da sich sowohl eine hohe Aktivität als auch Bewegungsmangel im Kindes- und Jugendalter mit drei- bis viermal höherer Wahrscheinlichkeit auch im Erwachsenenalter fortsetzen. Dabei stärkt körperliche Aktivität das Herz-Kreislauf-System, beugt Stoffwechselerkrankungen vor und fördert die psychische Gesundheit.53\r\nNach einer neueren Studie geht ein früherer Smartphone-Besitz bei Kindern häufiger mit Schlafproblemen und mit psychischen Belastungen einher. Social-Media-Nutzung\r\n50 World Health Organization Regional Office for Europe. (2025, 23. Mai). Online lives, offline consequences. World Health Organization. Online lives, offline consequences\r\n51 World Health Organization Regional Office for Europe. (2024, 25. September). Teens, screens and mental health. World Health Organization. Jugendliche, Bildschirme und psychische Gesundheit\r\n52 Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). (2024, 21. August). Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2023: Ergebnisse zur Computerspiel‑ und Internetnutzung. 24_08_21_Infobaltt_Drogenaffinitätsstudie_2023_Computerspiel-_Internetnutzung\r\n53 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 (S. 92). UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n- 18 -\r\nbeeinträchtigt demnach außerdem die Aufmerksamkeit und kognitive Entwicklung von Kindern.54\r\nf.\r\nBewertung von Information und Desinformation\r\nDie rasante Verbreitung von Falschinformationen und Desinformationen im Internet hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem dringenden Problem entwickelt, das alle betrifft, die auf Online-Netzwerke zugreifen, aber auch diejenigen, die offline sind. Als aktive digitale Nutzer sind Kinder stark von Desinformationen betroffen.55\r\nFür ein selbstbestimmtes Aufwachsen ist es unerlässlich, dass Kinder und Jugendliche erkennen können, welche Informationen korrekt und verlässlich sind. Vielen Kindern fehlt es dafür jedoch an notwendigen digitalen Kompetenzen. Eine Sonderauswertung der PISA-Studie 2022 zeigt, dass lediglich 47 Prozent der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland angaben, die Qualität von Online-Informationen mühelos beurteilen zu können. Lediglich 62 Prozent der 15-Jährigen vergleichen demnach verschiedene Online-Quellen, um die Glaubwürdigkeit von Informationen zu überprüfen, während etwa ein Drittel der Jugendlichen (34 Prozent) Informationen aus dem Internet teilt, ohne deren Richtigkeit vorher zu überprüfen.56\r\nGenerative KI erleichtert die Erstellung und Verbreitung von Desinformation sowie schädlichen und illegalen Inhalten stark. KI kann täuschend echte Texte, Bilder57, Audio- und Videoinhalte erzeugen, die menschliche Inhalte imitieren, Meinungen gezielt beeinflussen58 und künftig sogar personalisiert eingesetzt werden könnten, etwa durch als Menschen auftretende Chatbots. Daraus kann sich eine ernsthafte Gefahr für Kinder und Jugendliche ergeben und das Vertrauen in digitale Informationen insgesamt untergraben werden.\r\n54 Barzilay R, Pimentel SD, Tran KT, Visoki E, Pagliaccio D, Auerbach RP. Smartphone Ownership, Age of Smartphone Acquisition, and Health Outcomes in Early Adolescence. Pediatrics. 2026 Jan. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41324306/ Schuler, E. (2025, 30. Dezember). Smartphone für Kinder: Risiken für Schlaf und Psyche steigen. Tages‑Anzeiger. https://www.tagesanzeiger.ch/smartphone-kinder-risiken-fuer-schlaf-und-psyche-steigen-905609086930\r\n55Howard, P. N., Neudert, L.-M., Prakash, N., & Vosloo, S. (2021). Digital misinformation / disinformation and children. UNICEF Office of Global Insight & Policy. Digital misinformation/disinformation and children | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n56 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025. UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n57 Nightingale, S. J., & Farid, H. (2022). AI-synthesized faces are indistinguishable from real faces and more trustworthy. Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America, 119(8), Article e2120481119. AI-synthesized faces are indistinguishable from real faces and more trustworthy | PNAS\r\n58 Stanford Institute for Human-Centered Artificial Intelligence (HAI). (2025). AI’s powers of political persuasion. Stanford University. AI’s Powers of Political Persuasion | Stanford HAI\r\n- 19 -\r\nZusätzlich wird KI zunehmend zur Erstellung illegaler Inhalte genutzt, bspw. die Erstellung von fotorealistischem Material von sexuellem Kindesmissbrauch sowie für Sextortion und Betrug durch Deepfakes59\r\nAuch die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung, die Privatsphäre und die Sicht von Kindern auf die Welt sind gefährdet. Menschlich wirkende Chatbots können falsche oder gefährliche Inhalte liefern, Vertrauen aufbauen und Kinder subtil manipulieren, etwa für kommerzielle, persönliche oder politische Zwecke. Daher besteht die Notwendigkeit für eine menschenrechtsbasierte Regulierung, transparente und verantwortungsvolle KI-Entwicklung sowie gezielte Investitionen in Bildung und Forschung, um sicherzustellen, dass KI Kinder schützt, stärkt und langfristig zugutekommt.60\r\ng.\r\nFazit Anforderungen an Kinder- und Jugendschutz\r\nFür Kinder und Jugendliche bestehen nach wie vor erhebliche Schutzlücken in den digitalen Räumen. Risiken entstehen nicht nur durch einzelne „schädliche Inhalte“, sondern auch durch systemische Faktoren, darunter manipulative Gestaltung (Dark Patterns), irreführendes Influencer-Marketing, süchtig machendes Design, unfaire Personalisierung sowie unzureichend regulierte Plattformlogiken. Besonders gravierend wirken sich Gewalterfahrungen und sexualisierte Gewalt und Ausbeutung aus. Dabei hängen negative online und offline-Erfahrungen häufig zusammen und verstärken sich gegenseitig. Deshalb muss für Schutzansätze beides zusammengedacht werden, es braucht zusätzliche, spezifische Instrumente für digitale Umgebungen.\r\nBestehende Risiken werden durch neue Technologien wie KI verschärft, beispielsweise Desinformation, emotionale Abhängigkeit von Chatbots, Deepfakes, KI-generiertes Material zu sexualisierter Gewalt. Maßgeblich kommt es darauf an, was Kinder online erleben, insbesondere für die mentale Gesundheit, die beeinträchtigt wird, wenn Kinder und Jugendliche Mobbing, Missbrauch oder andere schädliche Inhalte erleben. Daraus folgt, dass ein wirksamer Kinderschutz kontinuierliches Monitoring erfordert, verbindliche Regulierung und Verantwortung der Unternehmen sowie einen kinderrechtsbasierten Ansatz, der Sorgfaltspflichten sowie eine kinderrechtliche Folgenabschätzungen umfasst.\r\n6.\r\nHerausforderungen der Regulierung\r\nWeltweit gibt es verstärkt Bemühungen, das Wohl von Kindern in digitalen Räumen zu schützen. Dieses wachsende Engagement ist zu begrüßen. Um den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden, ist es unerlässlich, die verschiedenen\r\n59 United Nations Children’s Fund. (o.J.). Generative AI: Risks and opportunities for children. UNICEF Innocenti. Generative AI: Risks and opportunities for children | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n60 United Nations Children’s Fund. (o.J.). Generative AI: Risks and opportunities for children. UNICEF Innocenti. Generative AI: Risks and opportunities for children | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n- 20 -\r\nkollidierenden Interessen gut abzuwägen und dabei das Wohl des Kindes (“best interest of the child”) besonders zu berücksichtigen.\r\nKinderrechte sind, wie oben bereits beschrieben, miteinander verbunden und unteilbar. Das bedeutet, dass die politisch Verantwortlichen sowie die Behörden bei der Entwicklung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Online-Risiken auch die Rechte von Kindern auf freie Meinungsäußerung, Zugang zu Informationen und Teilhabe berücksichtigen müssen. Außerdem müssen die Schutzmaßnahmen den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern Rechnung tragen, je älter sie werden und je mehr Unabhängigkeit sie erlangen. Auch die Auslegung des Wohls des Kindes muss an das jeweilige Entwicklungsstadium, die sich entwickelnde Fähigkeiten, an soziale und kulturelle Kontexte, digitale Kompetenz und Lebensumstände angepasst werden.61 Gleichzeitig sind Gesetze so zu formulieren, dass sie im Hinblick auf Umfang und Durchsetzbarkeit klar formuliert sind, damit Lücken in der Umsetzung vermieden werden.\r\nZu Schwierigkeiten in der Umsetzung führt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen prinzipiell global funktionieren, während Gesetze und Richtlinien nur national oder regional gültig sind. Technologieunternehmen halten sich zudem möglicherweise eher an die gesetzlichen Mindestanforderungen, anstatt aktiv das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.62\r\nZusätzlich herausfordernd ist, dass der rasche technologische Wandel Gesetze erforderlich macht, die die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf die Rechte und die Entwicklung von Kindern im Laufe der Zeit berücksichtigen. Eine Entscheidung, die heute richtig erscheint, kann in Zukunft oder sogar für dieselbe Gruppe von Kindern, die im Laufe der Zeit heranwachsen und sich entwickeln, möglicherweise nicht mehr ausreichend oder angemessen sein.63\r\n7.\r\nHandlungsempfehlungen\r\nUNICEF setzt sich für sichere digitale Umgebungen für alle Kinder ein. Das bedeutet strenge Sicherheitsvorkehrungen für Plattformen, umfassende und auf Dauer finanzierte Programme zur Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern, Eltern und den mit Kindern im professionellen Kontext in Kontakt stehenden Personen (wie bspw. in Kitas und\r\n61 Özkul, D., Curran, S., Baghdasaryan, B., & Vosloo, S. (2025, 1. April). How can the digital world uphold children’s best interests? UNICEF Innocenti. How can the digital world uphold children’s best interests? | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n62 Özkul, D., Vosloo, S., & Baghdasaryan, B. (2025). Best interests of the child in relation to the digital environment (UNICEF Innocenti – Office of Global Insight and Policy). https://www.unicef.org/innocenti/media/10571/file/UNICEF-Innocenti-Best-interests-child-digital-environment-brief-2025.pdf\r\n63 UNICEF Innocenti Office of Strategy and Evidence. (2025). Best interests of the child in relation to the digital environment. UNICEF. https://www.unicef.org/innocenti/reports/best-interests-child-relation-digital-environment\r\n- 21 -\r\nSchulen) sowie eine größere Verantwortungsübernahme der Technologieunternehmen für die Wahrung der Rechte und der Privatsphäre von Kindern.\r\nDie Bundesregierung muss in Zusammenarbeit mit der EU und den Ländern dafür sorgen, dass jedes Kind von den digitalen Möglichkeiten profitieren kann und gleichzeitig vor Schaden geschützt ist.\r\na.\r\nBest interest of the child\r\nDie Anwendung des Grundsatzes „best interest of the child“ auch im Zusammenhang mit der digitalen Welt bedeutet anzuerkennen, dass Kinder nicht nur passive Nutzer von Technologie sind, sondern Rechteinhaber, die ein Mitspracherecht bei der Gestaltung und Verwaltung digitaler Räume haben.64 Alle Entscheidungen, die Kinder betreffen, sollten sich an der Wahrung ihrer Rechte orientieren, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt sind. Der Grundsatz des Kindeswohlvorrangs stellt sicher, dass bei allen Entscheidungen, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf Kinder haben können, an erster Stelle deren Wohl steht.65 Dies umfasst auch die Einführung von Maßnahmen und Vorschriften oder die Bereitstellung, Gestaltung, den Betrieb und die Verwaltung digitaler Produkte und Dienste, die Kinder nutzen oder auf die sie Zugriff haben.\r\nb.\r\nBeteiligung von Kindern\r\nKinder haben nach Art. 12 UN-KRK ein Recht auf Beteiligung bei allen Maßnahmen, die sie betreffen. Die Regulierung des digitalen Raums greift tief in die aktuelle Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ein. Deshalb sollten Entscheidungen darüber, wie Kinder im digitalen Zeitalter am besten geschützt werden, einerseits auf fundierten, evidenzbasierten Erkenntnissen beruhen, und andererseits Erkenntnisse einbeziehen, die direkt von Kindern stammen. Werden Kinder nicht direkt konsultiert, kann dies zu Annahmen über ihre Interessen führen, die möglicherweise nicht mit ihren Erfahrungen und Bedürfnissen übereinstimmen.66 Die Beteiligung von Kindern muss daher sinnvoll gestaltet werden und darf nicht nur symbolisch sein. Da sich Technologien stetig entwickeln und Regulierungen ggf. angepasst werden müssen, ist die Einrichtung kontinuierlicher Konsultationsmechanismen unerlässlich, um sicherzustellen, dass Kinder ihre Interessen zum Ausdruck bringen können.\r\n64 Özkul, D., Vosloo, S., & Baghdasaryan, B. (2025). Best interests of the child in relation to the digital environment. UNICEF Office of Research – Innocenti. UNICEF-Innocenti-Best-interests-child-digital-environment-brief-2025.pdf\r\n65 Committee on the Rights of the Child. (2021, 2. März). General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment (CRC/C/GC/25). United Nations Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR). General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment | OHCHR\r\n66 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (o. J.). Children’s best interests in a digital world. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Children's best interests in a digital world | Office of Strategy and Evidence Innocenti nochmal nachlesen\r\n- 22 -\r\nc.\r\nBenachteiligte und vulnerable Kinder beachten\r\nNicht alle Kinder profitieren gleichermaßen von digitalen Technologien. Bei allen Vorteilen, die der digitale Raum bietet, kann er auch Ungleichheiten verstärken.\r\nSo haben Kinder in Unterkünften für Geflüchtete nach wie vor teilweise keinen oder nur schlechten Internetzugang, sind mit Sprachbarrieren konfrontiert und erleben Diskriminierung, auch online.67 Für Kinder in Familien mit niedrigem Einkommen, in ländlichen Gemeinden und in marginalisierten Gruppen bestehen größere Hindernisse für digitale Teilhabe und Inklusion. So können Algorithmen und Empfehlungssysteme für Inhalte Stereotypen verstärken und bestimmte Gruppen ausschließen. Unzugängliche digitale Schnittstellen oder nicht barrierefrei gestaltete online Dienstleistungen schaffen weitere Barrieren für Kinder mit Behinderungen und vertiefen bestehende Ungleichheiten.68\r\nSchülerinnen und Schüler aus Haushalten mit höherem sozioökonomischem Status zeigen höhere computer- und informationsbezogene Kompetenzen als Gleichaltrige aus Haushalten mit niedrigerem sozioökonomischem Status. Zudem sind sie weniger von Gewalt und Mobbingerfahrung betroffen als Kinder aus sozioökonomisch schwächeren Haushalten. In Deutschland ist diese Diskrepanz stark ausgeprägt-.69\r\nDabei sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass auch wenn das Risiko für marginalisierte Gruppen und benachteiligte Kinder und Jugendliche größer ist, eine ungleiche Teilhabe, Gewalterfahrungen oder der Konsum schädlicher Inhalte auch bei scheinbar wenig gefährdeten Kindern und Jugendlichen zu Marginalisierung, Isolation und Beeinträchtigungen in ihrer Entwicklung führen können.\r\nd.\r\nKompetenzen von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Betreuungspersonen und Fachkräfte fördern\r\nDigitale Kompetenz sollte Kinder schon früh in der Schule vermittelt werden. Digital kompetent zu sein bedeutet nicht allein, ein Gerät benutzen zu können, sondern digitale Technologien in ihrer Wirkungsweise zu verstehen und so einzusetzen, dass sie positive Ergebnisse ermöglichen und potenzielle Schäden reduzieren. Für Kinder sind digitale Kompetenzen mit Vorteilen in Online-Teilhabe, Bildungszugang, späteren\r\n67 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 (S. 48). UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n68 UNICEF Innocenti Office of Strategy and Evidence, Vosloo, S., & Helsper, E. (2023). A global review of selected digital inclusion policies. UNICEF. https://www.unicef.org/innocenti/reports/global-review-selected-digital-inclusion-policies Helsper, E., & Vosloo, S. (2022). Towards a child‑centred digital equality framework. UNICEF. https://www.unicef.org/innocenti/reports/towards-child-centred-digital-equality-framework\r\n69 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 (S. 48). UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n- 23 -\r\nBeschäftigungschancen und Online-Sicherheit verbunden.70 Oft fehlt es an altersgerechter Bildung zu digitalen Risiken und Online-Sicherheit. Viele fühlen sich nicht ausreichend von verantwortlichen Erwachsenen begleitet. Zudem sprechen viele Kinder mit niemandem über problematische Online-Erfahrungen.71\r\nUm die Situation zu verbessern, braucht es einerseits Bildungsangebote und Anleitung in den Bereichen digitale Kompetenz, kritisches Denken und Online-Sicherheit sowie andererseits Erwachsene, die die mentale Gesundheit von Kindern im Blick haben und für ihre Sorgen und Nöte ansprechbar sind. Dies ist unabhängig vom Mindestalter für den Zugang zu sozialen Medien unerlässlich. Entsprechende Angebote und Maßnahmen sollten integrale Bestandteile in Bildungsinstitutionen und im Umfeld der Kinder sein.72\r\nDaneben besteht die Notwendigkeit, Lehr- und Lernumgebungen zu modernisieren und die oben bereits angesprochenen sozioökonomisch bedingten Unterschiede in computer- und informationsbezogenen Kompetenzen und bei Zugangsmöglichkeiten abzubauen. Zentrale Voraussetzungen dafür sind ein verbesserter Zugang zu digitalen Ressourcen und Lerngelegenheiten sowie eine Entkopplung schulischer Bildung von privaten Endgeräten.73\r\nGleichzeitig wäre ein grundlegendes Umdenken über die Rolle von Medien in der Bildung empfehlenswert. Denn Medienkompetenzen sollten nicht isoliert, sondern fächerübergreifend und fest in Lehr- und Bildungspläne integriert werden.74 Besonders wichtig ist es, Kinder und Jugendliche darin zu schulen, wie sie vertrauenswürdige Nachrichtenquellen identifizieren und von Fake News unterscheiden können, um Desinformation entgegenzuwirken.75\r\nSchulen sollten Bildungsinhalte vermitteln, die Konsens und Einwilligung als Thema fördern sowie eine altersgerechte Sexualerziehung, die Kindern hilft, missbräuchliches Verhalten und Täterstrategien zu erkennen. Wenn Kinder verstehen, was Einwilligung und Grenzen bedeuten, kann dies Missbrauch vorbeugen.76 Eine entsprechende Aufklärung und eine\r\n70 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health (Report). UNICEF Innocenti. UNICEF-Innocenti-Childhood-in-a-Digital World-report-2025.pdf\r\n71 UNICEF Europe and Central Asia. (2025, May). Adolescence in Europe: The complex relationship between harmful online content and children’s experiences of violence. UNICEF. https://www.unicef.org/eca/media/40441/file/Adolescence%20in%20Europe%20Policy%20Brief.pdf\r\n72 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health (Report). UNICEF Innocenti. UNICEF-Innocenti-Childhood-in-a-Digital World-report-2025.pdf\r\n73 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 (S. 54). UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n74 UNICEF Deutschland. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 (S. 54). UNICEF Deutschland. d621666e6a2f3c427c427ccf96df887e\r\n75 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025, Juni). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health (Report). UNICEF Innocenti: UNICEF-Innocenti-Childhood-in-a-Digital World-report-2025.pdf\r\n76 UNICEF Schweiz und Liechtenstein. (2025). Kinderrechte im digitalen Raum: Herausforderungen, Chancen und Empfehlungen für Politik, Unternehmen und Gesellschaft. UNICEF Schweiz und Liechtenstein. Kinderrechte im digitalen Raum | unicef.ch\r\n- 24 -\r\nauch kulturell sensible Einbeziehung für Eltern und Fachpersonal sind notwendig, um etwaigen Missbrauch an Kindern zu erkennen.\r\nDie Kapazitäten für Sozialarbeit, Mental Health Coaches, Justiz- und “Cyber-Einheiten” sollten ausgebaut werden, um von Gewalt betroffene Kinder zu schützen. Darüber hinaus benötigen Kinder spezialisierte Unterstützung, die selbst schädliches Verhalten an den Tag legen.77\r\nBesonders wichtig für alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und Fachkräfte ist die Sensibilisierung für Internetsicherheit und -schutz zur Bekämpfung von Online-Mobbing und schädlichem Verhalten.78 Auch Eltern müssen sich über die online Gefahren bewusstwerden und digitale Kompetenzen entwickeln, um ihre Kinder entsprechend bei ihren digitalen Aktivitäten begleiten zu können.\r\nDeshalb sollte generell in die Unterstützung von Eltern und pädagogisches Fachpersonal investiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass auch sie ausreichend in digitalen Kompetenzen geschult werden. Erforderlich dafür sind Schulungsangebote und Maßnahmen auf Familien-, Schul- und Gemeindeebene, bspw. verstetigte Angebote mit verlässlichen Informationen, sowie ausreichende Ausstattung mit Ressourcen.79 Eltern sollten darauf achten, dass Kinder nur Online-Dienste und Produkte nutzen, die ihre Sicherheit gewährleisten. Insbesondere für jüngere Kinder sollten Eltern sicherstellen, dass Kinder nur altersgerechte und ausgewogene Inhalte sehen. Bei älteren Kindern, die mehr Unabhängigkeit benötigen, braucht es ergänzende pädagogische Maßnahmen, etwa durch Schulen. Wichtig ist dafür ein offener und kontinuierlicher Dialog über Online-Gefahren80 Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Kinderschutz, Gesundheit sowie Justiz und, Strafverfolgung sollten dahingehend geschult werden, Erfahrungen von Kindern im\r\n77 UNICEF Europe and Central Asia. (2025, May). Adolescence in Europe: The complex relationship between harmful online content and children’s experiences of violence. UNICEF. https://www.unicef.org/eca/media/40441/file/Adolescence%20in%20Europe%20Policy%20Brief.pdf\r\n78 UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025, Juni). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health (Report). UNICEF Innocenti. UNICEF-Innocenti-Childhood-in-a-Digital World-report-2025.pdf; https://www.unicef.org/eu/media/1281/file/English.pdf\r\n79 Deutsches Komitee für UNICEF e. V. (2025). Eine Perspektive für jedes Kind: UNICEF‑Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 – Zusammenfassung und Empfehlungen. https://www.unicef.de/385594/data/5bfc21fa42ede65c4c5d26958df98036\r\n80 UNICEF Schweiz und Liechtenstein. (2025). Kinderrechte im digitalen Raum: Herausforderungen, Chancen und Empfehlungen für Politik, Unternehmen und Gesellschaft. UNICEF Schweiz und Liechtenstein. Kinderrechte im digitalen Raum | unicef.ch;\r\nUNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Childhood in a Digital World | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n- 25 -\r\ndigitalen Umfeld besser zu verstehen, um sowohl die Prävention als auch die Reaktion auf sexuellen Missbrauch und Mobbing im Internet verbessern zu können.81\r\ne.\r\nUnternehmen in die Verantwortung nehmen\r\nDer vielleicht größte Hebel, die Einhaltung der Kinderrechte im digitalen Raum wirkungsvoll zu verbessern, liegt bei den Technologieunternehmen. Bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen gilt deshalb, dass sie Datenschutz gewährleisten, auf Kinderrechten basieren und altersgerecht gestaltet sein sollen. Die Produkte und Dienstleistungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen sicherstellen, dass Kinder vor nicht alters- und kindgerechten Inhalten ausreichend geschützt sind. Kinder sollten nicht die Hauptverantwortung für ihre eigene Sicherheit tragen. Stattdessen gilt es Anbieter zu verpflichten, Schutzmaßnahmen systemisch und präventiv umzusetzen.82\r\nSocial-Media- und andere Technologieunternehmen sollten deshalb ihre Produkte so gestalten, dass die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern gewährleistet sind.83 Es ist von größter Bedeutung, die Plattformen in die Verantwortung zu nehmen und die Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Kinderrechte, einschließlich solider kinderrechtlicher Folgenabschätzungen (“Child Rights Impact Assessments”), in den Prozess der Regulierung von Hass und Gewalt im Internet zu integrieren,84 u.a. durch ein sicheres Plattformdesign und eine wirksame Inhaltsmoderation. Zudem können Tools zur Altersüberprüfung und die Gestaltung sicherer Räume dafür sorgen, dass jüngeren Nutzern sichere, entwicklungsgerechte Umgebungen geboten werden.\r\nDarüber hinaus braucht es ausreichende Ressourcen (sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle), um sicherzustellen, dass digitale Räume für alle Kinder sicher sind. Dafür sind\r\n81 UNICEF Schweiz und Liechtenstein. (2025). Kinderrechte im digitalen Raum: Herausforderungen, Chancen und Empfehlungen für Politik, Unternehmen und Gesellschaft. UNICEF Schweiz und Liechtenstein. Kinderrechte im digitalen Raum | unicef.ch; UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025).\r\nChildhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Childhood in a Digital World | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n82 UNICEF. (2025). Brief on investing in digital child safety. https://www.unicef.org/childrightsandbusiness/media/211/file/Brief-on-Investing-in-Digital-Child-Safety.pdf UNICEF. (n.d.). Child rights and responsible technology. UNICEF Child Rights and Business. https://www.unicef.org/childrightsandbusiness/workstreams/responsible-technology\r\n83 UNICEF Innocenti Office of Strategy and Evidence. (2025). Best interests of the child in relation to the digital environment. UNICEF. https://www.unicef.org/innocenti/reports/best-interests-child-relation-digital-environment UNICEF Schweiz und Liechtenstein. (2024, December 10). Kinderrechte im digitalen Raum – Stärkung der Medienkompetenz statt Verbote. UNICEF Schweiz und Liechtenstein. https://www.unicef.ch/de/aktuell/news/2024-12-10/kinderrechte-im-digitalen-raum-staerkung-der-medienkompetenz-statt-verbote\r\nUNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Childhood in a Digital World | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n84 UNICEF. (2026). Protecting children from violence and exploitation in relation to the digital environment. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Policy brief_Protecting children from violence in the digital environment.pdf.pdf\r\n- 26 -\r\nInvestitionen in Vorkehrungen wie “Safety by Design” oder die Inhaltsmoderation erforderlich sowie ein kontinuierliches Monitoring der Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Kinderrechte.85\r\nViele Unternehmen haben bereits freiwillig Sicherheitsmaßnahmen wie Standard-Datenschutzeinstellungen, Tools zur elterlichen Aufsicht und Algorithmen zur Inhaltsmoderation eingeführt. Es besteht jedoch der dringende Bedarf, mehr Transparenz, Akzeptanz und Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu schaffen. Zudem braucht es klare, einheitliche Vorschriften und Leitlinien sowie eine strenge Aufsicht, um sicherzustellen, dass digitale Technologien die Rechte von Kindern tatsächlich schützen. Dies muss kontinuierlich behördlich überprüft und an neue Entwicklungen angepasst, regelmäßig evaluiert und ggf. neu bewertet werden.\r\nDie systematische Integration einer kinderrechtlichen Folgenabschätzung86 in die Gestaltung digitaler Produkte oder Dienstleistungen kann dabei helfen, zu bewerten, wie sich neue Technologien auf die Rechte von Kindern auswirken.87\r\nf.\r\nAltersfeststellung\r\nDie zunehmenden Bestrebungen zur Einführung von Altersbeschränkungen und vollständigen Verboten (z. B. Verbote für unter 16-Jährige, Mindestaltersgrenzen) auf bestimmten Social-Media-Plattformen zeigen, wie sehr das Thema Kinderschutz in digitalen Medien an Bedeutung gewonnen hat. Klar ist, dass es einen Veränderungsbedarf gibt, denn der Status quo in vielen digitalen Räumen ist für Kinder nicht sicher. Insofern ist es dringend erforderlich, angemessene Regelungen und Maßnahmen zu etablieren.\r\n85UNICEF Schweiz und Liechtenstein. (2025). Kinderrechte im digitalen Raum: Herausforderungen, Chancen und Empfehlungen für Politik, Unternehmen und Gesellschaft. UNICEF Schweiz und Liechtenstein. Kinderrechte im digitalen Raum | unicef.ch; UNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Childhood in a Digital World | Office of Strategy and Evidence Innocenti;\r\nUNICEF. (2025, April). Drawing a line in digital spaces: Age-based restriction of social media (Policy Note). United Nations Children’s Fund. https://www.unicef.org/media/170606/file/UNICEF%20policy%20note_age%20restrictions%20social%20media_FINAL%20%28003%29.pdf\r\n86 UNICEF Schweiz und Liechtenstein. (2025). Kinderrechte im digitalen Raum: Herausforderungen, Chancen und Empfehlungen für Politik, Unternehmen und Gesellschaft. UNICEF Schweiz und Liechtenstein. Kinderrechte im digitalen Raum | unicef.ch;\r\nUNICEF Innocenti – Global Office of Research and Foresight. (2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital skills and mental health. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Childhood in a Digital World | Office of Strategy and Evidence Innocenti\r\n87 UNICEF Office of Global Insight & Policy. (o. J.). Assessing child rights impacts in relation to the digital environment (D‑CRIA). United Nations Children’s Fund (UNICEF). Assessing child rights impacts in relation to the digital environment | UNICEF Child Rights and Business\r\nUNICEF. (o. J.). Corporate reporting on child rights in relation to the digital environment. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Corporate reporting on child rights in relation to the digital environment | UNICEF Child Rights and Business\r\nUNICEF. (2025). Disclosure recommendations: Corporate reporting on child rights impacts in relation to the digital environment. United Nations Children’s Fund (UNICEF). Disclosure recommendations | UNICEF Child Rights and Business\r\n- 27 -\r\nKinder haben derzeit Zugang zu Räumen, die vorrangig auf Profit und nicht auf ihre Sicherheit ausgelegt sind. So gehen die von vielen Jugendlichen benutzten Social Media Plattformen mit Kontaktrisiken durch andere Personen einher, darunter Cybermobbing, sexuelle Ausbeutung oder Selbstverletzung. Kinder sind zudem erheblichen plattformbezogenen Risiken ausgesetzt, die sich aus den Designentscheidungen von Technologieunternehmen ergeben. Vielfach sind Kinder deshalb hasserfüllten, gewaltverherrlichenden Inhalten sowie manipulativen Techniken, sogenannten „Dark Patterns”, ausgesetzt, die sie dazu bringen, immer weiter zu scrollen oder im Internet Geld auszugeben.88\r\nAltersfeststellung und -verifikation wird deshalb vielfach als zentrale Maßnahme angesehen, um das Internet für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen. Nach den aktuell verfügbaren Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen ist festzustellen, dass Altersbeschränkungen Baustein einer Verbesserung der Sicherheit von Kindern im Internet sein können. Als einzige Maßnahme werden sie jedoch aller Voraussicht nach nicht die notwendigen Veränderungen in der Technologiebranche bewirken, die die Rechte und die Sicherheit von Kindern im Internet gewährleisten.89 Sollte die Bundesregierung Deutschlands ein Mindestalter zur Anmeldung bestimmter Dienste planen, empfiehlt UNICEF. dafür Forschungsergebnisse heranzuziehen, die Kinderentwicklung, Chancen und Risikobereitschaft berücksichtigen. Aktuell besteht allerdings wissenschaftlich noch kein Konsens darüber, welche psychologischen, emotionalen und kognitiven Faktoren bei der Festlegung des angemessenen Alters für den Zugang zu sozialen Medien vorrangig berücksichtigt werden sollten. Deshalb sollte eine etwaige Festlegung entsprechend umsichtig erfolgen. Es gibt Hinweise darauf, dass Faktoren wie digitale Kompetenz, elterliche Unterstützung und Plattformdesign einen großen Einfluss auf die Verwirklichung von den oben dargestellten Chancen sowie die Abwehr der Risiken haben, nicht allein das Alter.90\r\nTatsächlich sind ältere Jugendliche sogar oft stärker mit schädlichen Inhalten und Ausbeutung konfrontiert als jüngere Kinder.91 Gleichzeitig variieren die sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern selbst innerhalb derselben Altersgruppe stark.\r\n88 United Nations Children’s Fund, ‘Keeping children safe online: Trends in online platform regulation and emerging lessons, Policy brief’, UNICEF, New York, December 2025. https://www.unicef.org/documents/keeping-children-safe-online\r\n89 UNICEF. (2025, December 10). Age restrictions alone won't keep children safe online. https://www.unicef.org/press-releases/age-restrictions-alone-wont-keep-children-safe-online\r\n90 Soares, J. (2025, December 28). “There is no universal right age”, UNICEF cautions as EU debates social media limits. EU Perspectives. https://euperspectives.eu/2025/12/there-is-no-universal-right-age-unicef-opposes-possible-eu-ban-on-social-media-for-kids/\r\n91Kardefelt Winther, Daniel, Mariya Stoilova, Moritz Büchi, Rogers Twesigye, David Smahel, Marie Bedrosová, Nikol Kvardová, and Sonia Livingstone, Children’s Exposure to Hate Messages and Violent Images Online, UNICEF Innocenti – Global Office of\r\n- 28 -\r\nGesetze, die Altersbeschränkungen einführen, sollten gleichzeitig Anreize für Unternehmen setzen, in Innovation und Entwicklung zu investieren, um digitale Räume sicher zu gestalten. Sie sollten insbesondere auch das Design von Plattformen (“safety by design, “privacy by design”, etc.) und die Moderation der Inhalte von Plattformen adressieren.\r\nMaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass Kinder und Jugendliche pauschal von der Teilhabe ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere für marginalisierte und vulnerable Gruppen.92\r\nBei altersbasierten Beschränkungen müssen Ziel und Umfang klar definiert sein, damit alle umgesetzten Maßnahmen zielgerichtet sind und verhältnismäßig bleiben. Das bedeutet, vorab die spezifischen Risiken und Gefahren zu identifizieren, die durch Beschränkungen adressiert werden sollen und zu definieren, was genau umfasst wird. „Soziale Medien“ enthalten eine Vielzahl digitaler Räume, die sich jeweils in Bezug auf Plattformdesign, Nutzerinteraktionen und Risiken unterscheiden. Es muss klar definiert werden, was soziale Medien ausmacht und ob Altersgrenzen für ganze Plattformen oder für bestimmte Funktionen, wie zum Beispiel direkte Interaktionen, gelten sollen.93\r\nDie Umsetzung von Altersbeschränkungen birgt derzeit noch große Herausforderungen, darunter auch Datenschutzbedenken. Die Beteiligten müssen zusammenarbeiten, um rechtskonforme, technisch umsetzbare Lösungen für die Altersüberprüfung und -sicherung zu entwickeln und um unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden.94\r\nUnbeabsichtigte negative Folgen sind beispielsweise die Einschränkung des Zugangs zu Bildungs- und Gesundheitsinformationen sowie unterstützenden Online-Angeboten für Kinder. Benachteiligte Kinder, wie geflüchtete oder andere vulnerable Gruppen von Kindern, können diese negativen Folgen, beabsichtigt oder nicht, besonders stark treffen. Der Anreiz für Unternehmen, sichere und altersgerechte Angebote für Kinder zu schaffen,\r\nResearch and Foresight, Florence, July 2023, https://www.unicef.org/innocenti/media/2621/file/UNICEF-Children-Exposure-Hate-Violence-Online.pdf\r\n92 Zu den Vor- und Nachteilen von verschiedenen Altersfeststellungsmodellen und den Auswirkungen auf vulnerable Gruppen finden Sie hier weitere Informationen: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (2025). Grundsatzpapier zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Thema Altersverifikation / Altersfeststellung (Age Assurance). https://kinderschutzbund.de/wp-content/uploads/2025/06/AlterfeststellungPaper.pdf Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (2025). Altersfeststellung im Netz: Ein wichtiger Baustein für ein kindgerechtes Internet – sofern richtig umgesetzt. https://kinderschutzbund.de/altersfeststellung-im-netz-ein-wichtiger-baustein-fuer-ein-kindgerechtes-internet-sofern-richtig-umgesetzt/\r\n93UNICEF. (2025, April). Drawing a line in digital spaces: Age-based restriction of social media (Policy Note). United Nations Children’s Fund.\r\nhttps://www.unicef.org/media/170606/file/UNICEF%20policy%20note_age%20restrictions%20social%20media_FINAL%20%28003%29.pdf\r\n94 UNICEF. (2025, April). Drawing a line in digital spaces: Age-based restriction of social media (Policy Note). United Nations Children’s Fund.\r\nhttps://www.unicef.org/media/170606/file/UNICEF%20policy%20note_age%20restrictions%20social%20media_FINAL%20%28003%29.pdf\r\n- 29 -\r\nkann nachlassen oder vollständig entfallen. Kinder könnten darüber hinaus in unsichere, unregulierte Online-Räume gedrängt werden. Eine weitere unbeabsichtigte negative Folge kann sein, dass die digitale Kompetenz und Resilienz von Kindern eingeschränkt werden. Altersverifikationssysteme können zudem die Verantwortung von Unternehmen allein auf Eltern verlagern.95\r\nUm negative Folgen zu vermeiden und die angestrebte Schutzwirkung zu erreichen, sind Messgrößen und Bewertungsrahmen empfehlenswert. So könnten beispielsweise die Nachverfolgung von Verhaltensänderungen, von gemeldeten Schadensfällen sowie ein Monitoring sozialer Auswirkungen herangezogen werden, um die Wirksamkeit altersbeschränkender Maßnahmen zu bestimmen. Die am Markt beteiligten Unternehmen sollten wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Kinderrechten im digitalen Umfeld in ihren öffentlichen Geschäftsberichten und/oder Nachhaltigkeitsberichten offenlegen.96\r\ng.\r\nWeitere technische Lösungen Kinder haben das Recht, sich sicher und selbstbestimmt im digitalen Raum zu bewegen. Alle technischen Schutzmaßnahmen müssen deshalb verhältnismäßig, kindzentriert, datensparsam und rechtebasiert sein. Schutz darf nicht durch Überwachung, sondern muss durch verantwortungsvolle Systemgestaltung erfolgen. Risiken wie ungeeignete Inhalte, Belästigung, Verlust der Privatsphäre oder kommerzielle Ausbeutung müssen wirksam gemindert werden. Zu den möglichen Maßnahmen gehören kindgerechte Voreinstellungen („Safety by Default“), wie Jugendschutz- und Inhaltsfilter, die gefährliche oder schädliche Inhalte zuverlässig blockieren, Inhaltsmoderation, Altersverifikationsverfahren, die den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenminimierung berücksichtigen, ein starker Datenschutz und Privatsphäre-Einstellungen als Standard, das Limitieren personalisierter Werbung für Minderjährige, im Privatmodus geschützte Profile als Voreinstellung, deaktivierte Standortfreigabe, eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten mit Unbekannten und Blockiermechanismen sowie Notfallmechanismen bei Cybermobbing. Darüber hinaus\r\n95 UNICEF. (2025, April). Drawing a line in digital spaces: Age-based restriction of social media (Policy Note). United Nations Children’s Fund.\r\nhttps://www.unicef.org/media/170606/file/UNICEF%20policy%20note_age%20restrictions%20social%20media_FINAL%20%28003%29.pdf\r\n96 UNICEF. (2025, April). Drawing a line in digital spaces: Age-based restriction of social media (Policy Note). United Nations Children’s Fund.\r\nhttps://www.unicef.org/media/170606/file/UNICEF%20policy%20note_age%20restrictions%20social%20media_FINAL%20%28003%29.pdf\r\n- 30 -\r\nsollten Tools zur Meldung gefährlicher Inhalte oder Kontakte niedrigschwellig und sicher verfügbar sein.97 All diese Schutzmaßnahmen sollten in Produktdesign und Plattformarchitektur integriert sein (“Privacy and Safety by Design”) und gemeinsam mit Kindern und Familien entwickelt werden. Die Verantwortlichkeiten von Anbietern müssen gesetzlich geregelt sein und Verstöße geahndet werden.\r\nh.\r\nFazit Handlungsempfehlungen\r\nEin wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt erfordert ein ganzheitliches Zusammendenken von Prävention, Intervention und Unterstützung. Kinder und Jugendliche brauchen vor allem präventive, systemische Schutzmaßnahmen auf Plattformen, verlässliche Anlaufstellen bei Problemen sowie klare, leicht zugängliche Informationen zu digitalen Risiken, zu ihren Rechten und Hilfsangeboten sowie präventives, kinderrechtsbasiertes Plattformdesign. Unternehmen müssen dafür verbindlich verantwortlich sein, während Bund und Länder Regeln, Aufsicht und Finanzierung absichern.\r\nUm sich sicher, selbstbestimmt und verantwortungsvoll online zu bewegen, brauchen Kinder digitale, soziale und kognitive Kompetenzen sowie eine besondere Kritikfähigkeit. Vermittelt werden sollten diese Kompetenzen idealerweise sowohl in der Familie als auch in der Schule, durch außerschulische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Medien und die am Markt beteiligten Wirtschaftsunternehmen. Maßnahmen müssen verhältnismäßig, datensparsam und evaluierbar sein, dürfen Teilhabe und Privatsphäre nicht untergraben und keine Verdrängung in unsichere Räume oder Verantwortungsverschiebung auf Eltern erzeugen. Maßstab aller Maßnahmen ist dabei die UN-Kinderrechtskonvention unter besonderer Beachtung der Art. 2 UN-KRK (Nicht-Diskriminierung), Art. 3 UN-KRK (Kindeswohlvorrang), Art. 12 UN-KRK (Beteiligung) und Art. 13 UN-KRK(freie Meinung).\r\nKontakt\r\nUNICEF Büro Berlin\r\nStabsstelle Advocacy, Forschung und Programmarbeit in Deutschland\r\nLeitung:\r\nAnsprechpartnerin:\r\nbueroberlin@unicef.de\r\n97 United Nations Children’s Fund, ‘Keeping children safe online: Trends in online platform regulation and emerging lessons, Policy brief’, UNICEF, New York, December 2025. https://www.unicef.org/documents/keeping-children-safe-online"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006073","regulatoryProjectTitle":"Schaffung einer effektiven Kindergrundsicherung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/50/11/313471/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240129.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Köln, den 12. April 2024\r\nUNICEF Deutschland zur Debatte um die Kindergrundsicherung und das Startchancen-Programm\r\nIn der Debatte um die Kindergrundsicherung geht es aktuell immer weniger darum, wie man Kinderarmut effektiv bekämpft. Dabei lebt mehr als eine Million Kinder in Deutschland dauerhaft in Armut. Das gefährdet die Chancen und verletzt die Rechte dieser Kinder. Der Entwurf zur Kindergrundsicherung sollte an dem Ziel gemessen werden, Kinderarmut effektiv und effizient zu reduzieren.\r\nNeben der materiellen Absicherung der Kinder in Deutschland bedarf es massiver weiterer Anstrengungen, damit die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst zielgenau und nachhaltig eingesetzt werden. Das Startchancen-Programm von Bund und Ländern ist ein wichtiger Baustein, um Chancenungleichheit abzubauen. Weitere notwendige Maßnahmen sind der Ausbau einer qualitätsvollen Betreuung für Kinder bis einschließlich der Grundschule sowie die Stärkung der Rechte von Kindern im Grundgesetz.\r\nWir appellieren an alle Fraktionen, diese Ziele mit Nachdruck weiterzuverfolgen. Die Kindergrundsicherung wird nicht alle Hürden beseitigen, mit denen sich Kinder beim Aufwachsen konfrontiert sehen. Eine gute Kindergrundsicherung ist aber ein bedeutender Schritt auf dem Weg dorthin.\r\nPressekontakt: UNICEF Deutschland, Vera Tellmann, Sprecherin, 0221/93650-315 oder 0170-8518846, presse@unicef.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006074","regulatoryProjectTitle":"Verbesserung des Kinderschutzes in Unterkünften für Geflüchtete","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/70/b7/355920/Stellungnahme-Gutachten-SG2406260020.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestags,\r\netwa 40 Prozent der 120 Millionen Menschen, die aufgrund von Kriegen,\r\nKrisen oder Katastrophen ihre Heimat verlassen haben, sind Kinder und\r\nJugendliche unter 18 Jahren. Das bedeutet, dass rund 48 Millionen Kinder\r\nweltweit ohne ein sicheres Zuhause sind.\r\nZum heutigen Weltflüchtlingstag möchte UNICEF Deutschland an Sie\r\nappellieren, sich für geflüchtete Kinder und die Umsetzung ihrer Rechte\r\neinzusetzen und sie auf der politischen Agenda zu priorisieren. Denn alle\r\nKinder brauchen ein sicheres zu Hause, gesundheitliche Versorgung, Zugang\r\nzu Bildung und Teilhabe. In Schutz und Chancen für geflüchtete Kinder zu\r\ninvestieren, ist für sie entscheidend, aber auch für uns als eine offene und den\r\nKinderrechten verpflichtete Gesellschaft.\r\nIn dem heute veröffentlichten Policy-Paper Mehr Schutz und mehr\r\nChanchen für geflüchtete Kinder – von Anfang an“ von UNICEF\r\nDeutschland finden Sie konkrete Empfehlungen für Bund, Länder und\r\nKommunen, die dabei helfen sollen, Kinderrechte in Deutschland für jedes\r\nKind, egal woher es kommt oder welchen Aufenthaltsstatus es hat,\r\numzusetzen und dafür zu sorgen, dass geflüchteten Kinder in Deutschland\r\nPerspektiven eröffnet werden.\r\nZudem möchten wir Sie auf unser Faktenblatt „Geflüchtete und migrierte\r\nKinder in Deutschland“ aufmerksam machen. Darin finden Sie eine\r\nÜbersicht der Daten zu den Trends im Bereich Flucht und Migration mit Blick\r\nauf Kinder in Deutschland.\r\nAuch unsere Online-Datenbank \"Kind sein in Deutschland\" gibt einen guten\r\nÜberblick über die abrufbaren Daten aus der amtlichen Statistik zu Anzahl\r\nund Verteilung von Kindern und Schutzsuchenden in Deutschland.\r\nZuletzt möchten wir noch darauf hinweisen, dass UNICEF Deutschland ein\r\nbreites Netz an ehrenamtlich Engagierten hat, die zum heutigen\r\nWeltflüchtlingstag in ganz Deutschland die Aktion „Fühl dich zu Hause“\r\nstarten. Besucher*innen der Aktion setzen sich mit der Frage „Was brauchst\r\ndu, um dich zu Hause zu fühlen?“ kreativ auseinander. So wird mit Menschen\r\nim lokalen Raum einer Stadt oder Gemeinde erkundet, was uns alle zu Hause\r\nfühlen lässt, ganz gleich wo unsere Heimat liegt. Vielleicht gehört ihr Wahlkreis\r\nja auch dazu!\r\nFür Rückfragen stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.\r\nKontakt:\r\nDesirée Weber, UNICEF Deutschland, Telefon: 030- 275 80 79-16, EMail:\r\ndesiree.weber@unicef.de\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDr. Sebastian Sedlmayr\r\nLeiter der Stabsabteilung Advocacy und Politik\r\nUNICEF Deutschland"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006076","regulatoryProjectTitle":"EUCSDDD und deren Umsetzung in deutsches Recht ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/24/ac/313473/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210157.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Köln, den 24. Mai 2024\r\nEU-Lieferkettengesetz: Trotz Lücken Meilenstein für besseren Schutz von Kinderrechten\r\nUNICEF Deutschland: Ambitionierte Umsetzung in deutscher Gesetzgebung wichtig\r\nHeute wurde in Brüssel der Weg für das neue EU-Lieferkettengesetz freigemacht und damit aus Sicht von UNICEF Deutschland ein wichtiger Meilenstein für den Schutz der Kinderrechte durch die Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten erreicht. Durch die Zustimmung im EU-Rat hat das Lieferkettengesetz (European Corporate Sustainability Due Diligence Directive, EUCSDDD) nach langem politischen Ringen die letzte Hürde genommen. Nach Inkrafttreten haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.\r\n„Aus Sicht von UNICEF Deutschland ist das EU- Lieferkettengesetz ein wichtiger Wegweiser – aber leider für Kinderrechte nicht der erhoffte Durchbruch. Daher kommt es jetzt ganz entscheidend auf die nächsten Schritte an“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Die deutsche Gesetzgebung zur Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes muss Kinder wirksam vor Verletzungen ihrer Rechte durch unternehmerisches Handeln schützen. Außerdem darf es an den Stellen, in denen das deutsche Lieferkettengesetz mit Blick auf den Schutz der Kinderrechte bereits stärker ist als das EU-Gesetz nicht zu einer Abschwächung kommen.“\r\nIm EU-Lieferkettengesetz ist aus Sicht von UNICEF insbesondere die Aufnahme einzelner Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK) als einzuhaltende Rechtsgüter im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ein wichtiger Fortschritt gegenüber dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dabei geht es auch, aber bei weitem nicht nur um den Schutz vor Kinderarbeit. Das EU-Lieferkettengesetz nennt ausdrücklich die Kinderrechte auf Gesundheit, Bildung, angemessene Lebensbedingungen, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Entführung und Kinderhandel.\r\nAllerdings wäre es wichtig gewesen, die gesamte UN-Kinderrechtskonvention als verpflichtend aufzunehmen, denn die Kinderrechte sind universal und unteilbar – und auch Unternehmen haben die Verantwortung dafür, dass diese nicht beeinträchtigt werden.\r\nDas EU-Lieferkettengesetz sieht außerdem vor, dass es nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und mit einem Umsatz über 450 Millionen Euro gilt und der Anwendungsbereich damit geringer ist als der des deutschen Gesetzes. Das ist aus Sicht von UNICEF problematisch, weil Kinderrechtsverletzungen, die sich auf viele Kinder auswirken, auch bei kleineren Unternehmen stattfinden können.\r\nAuch die Definition der zu prüfenden Lieferkette, der sogenannten „Chain-of-Activities\", bleibt hinter den Definitionen internationaler Standards zurück, die eine Verantwortung zur Prüfung der gesamten Wertschöpfungskette verlangen. Kinderrechtsverletzungen in der Elektroschrottindustrie, sexueller Missbrauch von Kindern im digitalen Raum oder langfristige gesundheitliche Schäden aufgrund von Marketingpraktiken drohen so übersehen zu werden.\r\nEs wird entsprechend maßgeblich sein, dass die EU-Mitgliedstaaten und die deutsche Bundesregierung das EU-Lieferkettengesetz ambitioniert in nationale Gesetzgebung umsetzen. Neben der Unterstützung von Unternehmen zur Umsetzung der Richtlinie werden eine Reihe von weiteren begleitenden Maßnahmen nötig sein, um der Komplexität von Kinderrechtsverletzungen in Lieferketten weltweit gerecht zu werden und auch Rechtsverletzungen zu adressieren, die nicht nur ein einzelnes Unternehmen oder eine spezifische Industrie betreffen.\r\nUNICEF Deutschland wird sich weiter mit seinen Partnern dafür einsetzen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten entlang der anerkannten Standards umsetzen können, dass die beteiligten Institutionen und Behörden mit der nötigen Expertise und Ressourcen ausgestattet werden und wirksame begleitende Maßnahmen für die Wirtschaft und andere Akteure entwickelt werden.\r\n„Das EU-Lieferkettengesetz hat das Potential, das Leben vieler Kinder zu verbessern, wenn es richtig umgesetzt wird. Angesichts der globalen Herausforderungen ist das für Kinder weltweit von enormer Bedeutung“, sagte Schneider.\r\nPressekontakt: UNICEF Deutschland, Ninja Charbonneau, Sprecherin, 0221/93650-315 oder -298, presse@unicef.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006077","regulatoryProjectTitle":"Haushaltsgesetz des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a2/7c/313475/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240234.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"APPELL AN DIE MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG\r\nWir, die Unterzeichnenden, sind zutiefst überzeugt, dass deutsche Entwicklungszusammenarbeit\r\nund Humanitäre Hilfe einen essenziellen Beitrag zu mehr Frieden und Gerechtigkeit in der Welt\r\nleisten. Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe sind Investitionen in Stabilität und\r\nSicherheit für alle!\r\nIn einer Welt, die derzeit von Krisen und Konflikten erschüttert wird und in der die von uns befeuerte\r\nKlimakrise die Ärmsten am stärksten bedroht, fordern wir ein, dass wir auch weiterhin unvermindert\r\nVerantwortung übernehmen.\r\nEntwicklungszusammenarbeit ist Realität gewordene internationale Solidarität: Wir arbeiten\r\ngemeinsam darauf hin, dass alle Menschen fern von Armut leben können.\r\nUnser Herz, unsere Moral und unser Verstand sprechen für Humanitäre Hilfe: Wir stehen ein für\r\nMenschen in größter Not und leisten Hilfe.\r\nEntwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe sind gelebte Solidarität, die auch uns\r\nzuteilwurde: als unser Land und unsere Gesellschaft vor noch nicht einmal 80 Jahren in Schutt und\r\nAsche lagen und international isoliert waren. Wir vergessen nicht!\r\nDie geplanten Kürzungen senden ein fatales Signal der Abschottung und des Egoismus. Deutschland\r\nals eines der reichsten Länder der Welt kann es sich leisten, die Hand für andere auszustrecken.\r\nWir fordern: Nehmen Sie die geplanten drastischen Mittelkürzungen für\r\nEntwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe zurück.\r\n\r\nChristian Schneider, Geschäftsführer, Deutsches Komitee für UNICEF e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006077","regulatoryProjectTitle":"Haushaltsgesetz des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/32/c9/365925/Stellungnahme-Gutachten-SG2410180005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte/r Abgeordnete/r,\r\nKinder machen ungefähr ein Drittel aller geflüchteten Menschen in Deutschland aus. Viele von ihnen werden langfristig in Deutschland bleiben. Ein beträchtlicher Anteil der geflüchteten Kinder hat traumatisierende Erlebnisse gemacht und benötigt spezialisierte Unterstützung, um diese zu verarbeiten. Ohne eine solche Versorgung drohen ihnen langfristige Schäden. Andere Kinder, deren Beschwerden vielleicht nicht akut sind, aber dennoch die Entwicklung beeinträchtigen können, brauchen niedrigschwellige Angebote zur Stabilisierung.\r\nEine angemessene gesundheitliche Versorgung geflüchteter Kinder ist nach der UN-Kinderrechtskonvention grundlegend. Dies gilt ebenso für Eltern und andere enge erwachsene Bezugspersonen, die bei schwerer psychischer Belastung nicht für sich und die ihnen anvertrauten Kinder sorgen können. Wir beobachten mit Sorge, dass Haushaltmittel für diesen Bereich zur Disposition stehen.\r\nDie Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) betont die entscheidende Rolle psychosozialer Zentren (PSZ) für die Versorgung dieser Kinder. Diese Zentren sind zumeist die einzige Anlaufstelle, an der geflüchtete Kinder und ihre Familien, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, spezialisierte psychosoziale Betreuung erhalten. Leider ist ihre Finanzierung stark von zeitlich begrenzten öffentlichen Mitteln abhängig. 2021 stammten nach ihren Angaben nur 7 % und 2022 nur 3,1 der Finanzierung der PSZ aus Bundesmitteln. Diese Werte erscheinen uns sehr niedrig und drohen nun noch weiter gekürzt zu werden. Eine Unterfinanzierung im Bereich der psychischen Gesundheit geflüchteter Kinder, gefährdet nicht nur den Zugang zu dringend benötigten Angeboten, sondern führt auch zu einem Abbau von Fachpersonal und einem Abbruch laufender Therapien.\r\nPsychosoziale Unterstützung ist auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Ohne rechtzeitige Behandlung entstehen langfristig höhere Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem. Zudem fördert eine gute psychosoziale Betreuung die Integration und die Teilhabe der Kinder an unserer Gesellschaft und trägt so zur Verringerung sozialer und ökonomischer Belastungen bei.\r\nBüro Berlin\r\nSchumannstr. 13\r\n10117 Berlin\r\nTel. 030/275807910\r\nEmail: bueroberlin@unicef.de\r\nbuero\r\nTelefon: 0221-93650\r\n\r\nAngesichts der aktuellen Herausforderungen halten wir es daher unerlässlich, die Mittel im Bundeshaushalt 2025 für die Psychosozialen Zentren mindestens auf die Fördersummen aus dem Jahr 2023 aufzustocken, damit die dringend benötigte Arbeit in diesem Bereich fortgesetzt werden kann. Zudem könnten durch eine stabile Bundesfinanzierung Mittel der Europäischen Union (AMIF) aktiviert werden, um den Bedarf an psychosozialer Unterstützung noch besser abzudecken.\r\nUNICEF Deutschland möchte an Sie appellieren sich dafür einzusetzen, dass die Mittel für die psychosoziale Unterstützung geflüchteter Kinder und ihrer Familien im Bundeshaushalt 2025 nicht gekürzt werden. Die Zukunft dieser Kinder darf nicht von finanziellen Kürzungen gefährdet werden. Sie brauchen unsere Unterstützung, um die Folgen ihrer traumatischen Erlebnisse zu überwinden und eine gesunde, hoffnungsvolle Zukunft in Deutschland zu gestalten.\r\nMit freundlichen Grüßen "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006078","regulatoryProjectTitle":"Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/77/1b/313477/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240263.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Genf/Köln, den 10. April 2024\r\nEU-Migrations- und Asylpaket muss unserer gemeinsamen Verantwortung nachkommen, Kinder zu schützen\r\nStatement von Regina De Dominicis, UNICEF Regionaldirektorin für Europa und Zentralasien\r\n\r\n„UNICEF begrüßt die Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten um ein besser vorhersehbares System zur Steuerung der Migration. Vor der Verabschiedung des EU-Pakts zu Migration und Asyl appelliert UNICEF daran, die Grundsätze der EU-Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten.\r\nNur wenn die Umsetzung der im Paket aufgeführten Vorgaben auf den Kinderrechten sowie auf EU- und internationalem Recht beruhen, besteht die Möglichkeit, einen umfassenden Ansatz zur Unterstützung von Kindern zu gewährleisten, die in Europa Asyl, Sicherheit und bessere Chancen suchen.\r\nEs braucht auch Klarheit und Transparenz bei der Umsetzung des Pakts und den möglichen Auswirkungen auf Kinder, um zu verhindern, dass Kinderrechte ausgehöhlt werden.\r\nSo sollten beispielsweise die Kriterien, nach denen unbegleitete Kinder als Sicherheitsrisiko eingestuft und somit dem Grenzverfahren unterworfen werden, klar und eng definiert werden, um einen willkürlichen Ausschluss zu verhindern.\r\nAuch die vorgeschlagene Bestimmung, die es Mitgliedstaaten ermöglicht, ein „angemessenes Maß an Zwang\" gegen Kinder auszuüben, damit sie ihre biometrischen Daten bereitwillig angeben, braucht Klarheit.\r\nIn ihrem derzeitigen Wortlaut könnte die Bestimmung Kinder der Gefahr von Gewalt und weiterem Schaden aussetzen.\r\nUNICEF steht bereit, um mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Umsetzung des Pakets das Kindeswohl sicherstellt. Dazu gehört auch die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Kinder während des Screenings sowie im Rahmen der Grenz-, Asyl- und Rückführungsverfahren durch Bewegungseinschränkungen nicht in Haft oder unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden. Die Inhaftierung von migrierten und geflüchteten Kindern – und sei es auch nur für kurze Zeit – hat nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit, die Entwicklung und das Wohlbefinden von Kindern.\r\nWir unterstützen die EU-Mitgliedstaaten gerne bei ihren Bemühungen, Alternativen zur Haft und kindgerechte Verfahren sicherzustellen, damit Kinder ihre Rechte durchgängig wahrnehmen können. Dazu gehören auch familienbasierte Betreuung und Sozialarbeiter*innen, die Kinder und Familien fachkundig betreuen und unterstützen können.\r\nDie Mitgliedstaaten sollten zudem unabhängige Monitoringmechanismen unterstützen, um sicherzustellen, dass die Kinderrechtskonvention und andere Menschenrechtsverträge in allen Phasen der Migrations- und Asylverfahren gewahrt werden und dass bei Verstößen Abhilfe geschaffen wird.\r\nDie Hälfte aller Kinder, die auf der Suche nach Sicherheit und Asyl in Europa ankommen, wurde durch Konflikte und Kriege aus ihren Heimatländern vertrieben. Ihre Kindheit ist bereits von fürchterlichen Erfahrungen geprägt. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung und rechtliche Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ihre Interessen gewahrt werden.“\r\nPressekontakt: UNICEF Deutschland, Christine Kahmann, Sprecherin, 0221/93650-315 oder 0159 04139723, presse@unicef.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nBerlin, 21.10.2024\r\nStellungnahme von UNICEF Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS- Anpassungsgesetz und GEAS Anpassungsfolgegesetz)\r\nDie Bundesregierung ist im Prozess, das nationale Recht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anzupassen, die im Mai 2024 auf europäischer Ebene verabschiedet wurde. Die Anpassungen betreffen vor allem das Asyl- und Aufenthaltsgesetz in Deutschland und werden maßgeblichen Einfluss auf den Schutz von Geflüchteten, insbesondere von Kindern, haben.\r\nUNICEF Deutschland begrüßt ausdrücklich die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den geplanten Änderungen der GEAS-Reform zu äußern. Gleichwohl müssen wir darauf hinweisen, dass die Frist für die Stellungnahme von nur sechs Werktagen der Bedeutung und Komplexität dieser Reform nicht gerecht wird. Eine umfassende und fundierte Bewertung der geplanten Gesetzesänderungen, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf Kinder, war unter diesen Bedingungen kaum möglich. Nichtsdestotrotz nehmen wir die Gelegenheit wahr, aus kinderrechtlicher Perspektive eine Einschätzung zu geben.\r\nEinordnung der geplanten Änderungen nach der UN-KRK\r\nKinder, die etwa 30 Prozent der in Deutschland ankommenden Asylsuchenden ausmachen, sind besonders vulnerabel und bedürfen eines umfassenden rechtlichen Schutzes. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sowie die EU-Grundrechtecharta (GRC) verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, das Wohl des Kindes in allen staatlichen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.1 Auch die neugefasste EU-Aufnahmerichtlinie (2024/1346) und die weiteren Verordnungen des GEAS enthalten spezifische Regelungen, um den Schutz von Kindern zu verankern.\r\nVor diesem Hintergrund sind die geplanten Änderungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf besonders wichtig. Der Entwurf enthält zwar einige positive Ansätze, die jedoch hinter den kinderrechtlichen Anforderungen zurückbleiben und den EU-Rechtsrahmen an vielen Stellen restriktiv umsetzen. Diese Auslegung könnte zu erheblichen Schutzlücken führen, die das Wohl von Kindern eben nicht sicherstellen und langfristig durch die Gerichte korrigiert werden müssten.\r\n1 Das Kindeswohl ist ein vorrangiger Grundsatz, der in verschiedenen Rechtsquellen wie der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und der EU-Grundrechtecharta verankert ist. Art. 3 Abs. 1 der UN-KRK, der in Deutschland unmittelbar anwendbar ist, gewährt Kindern das subjektive Recht auf Vorrang des Kindeswohls in allen sie betreffenden staatlichen Entscheidungen. Das Kindeswohl umfasst nicht nur Schutzrechte, sondern auch Förder- und Beteiligungsrechte, was eine umfassende Betrachtung erfordert. Sollte in einer behördlichen Entscheidung das Kindeswohl nicht gemäß den Vorgaben der UN-KRK in die Ermessensentscheidung einfließen, liegt ein Ermessensfehlgebrauch im Sinne des § 114 VwGO vor. Um dem gerecht zu werden, muss das Kindeswohl in allen Entscheidungsprozessen umfassend berücksichtigt und dokumentiert werden, um die Rechte und Bedürfnisse von Kindern vollständig zu schützen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 klargestellt, dass das Kindeswohl drei Funktionen erfüllt: Es ist ein subjektives Recht, ein Grundprinzip der Rechtsauslegung und eine Verfahrensregel. D.h. das Kindeswohl muss besonders gewichtet werden und die betreffenden Regelungen müssen immer im Interesse des Kindes angewendet und ausgelegt werden – auch, wenn dies bedeutet, dass bestimmte Verfahren, etwa Grenzverfahren, auch für die Eltern nicht durchgesetzt werden können.\r\n2\r\nDas Versäumnis, geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zu ergreifen, würde gegen Artikel 4 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) verstoßen, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle notwendigen gesetzgeberischen, verwaltungstechnischen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Konvention festgelegten Rechte zu verwirklichen. Ebenso würde dies gegen Artikel 22 der KRK verstoßen, der das Recht von Kindern auf der Flucht oder mit Flüchtlingsstatus schützt, ihnen angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe zu gewähren, damit sie alle in der Konvention und in anderen ratifizierten internationalen Abkommen festgelegten Rechte genießen können.\r\nRechtliche Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der Reform nach EU-Recht\r\nDarüber hinaus erkennt die Richtlinie (EU) 2024/1346 über die Aufnahmebedingungen ausdrücklich an, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, günstigere Aufnahmebedingungen festzulegen (Artikel 4). Auch wenn die Verordnungen im Rahmen des GEAS keine vergleichbare Klausel enthalten, verweisen viele ihrer Regelungen auf nationales Recht, sowohl auf bestehende als auch auf neue Vorschriften, die eingeführt werden müssen. Sie verweisen zudem auf Menschenrechtsinstrumente und das Unionsrecht, welche als wesentlicher Rahmen für die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen dienen. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 53) den Mitgliedstaaten erlaubt, ein höheres Schutzniveau für Grundrechte aufrechtzuerhalten, wenn dieses aus ihrer Verfassung oder aus internationalen Verträgen, denen sie beigetreten sind, hervorgeht. Dies bedeutet, dass der Staat die Möglichkeit hat, die Bestimmungen des GEAS so zu übernehmen und anzupassen, dass die bestehenden Grundrechte und rechtlichen Garantien weiterhin gewahrt bleiben, insbesondere in Übereinstimmung mit internationalen Verpflichtungen.\r\nDarüber hinaus sind die vorliegenden Entwürfe besonders komplex, da sie verschiedene Regelungswerke vereinen: EU-Verordnungen, das nationale Umsetzungsgesetz und im Falle von Minderjährigen das SGB VIII. Gleichzeitig folgt der Entwurf des Asylgesetzes (AsylG-E) einer eigenen Systematik, was die Klarheit weiter erschwert und die Rechtsanwendung zusätzlich beeinträchtigen kann.\r\nEs bleibt im Entwurf oft unklar, welche europarechtlichen Regelungen der AsylG-E explizit aufgreift und welche er auslässt. Dies macht es für Betroffene nahezu unmöglich, die für sie relevanten Regelungen zu verstehen. Selbst Fachleuten und Rechtsanwender*innen fällt es schwer, die Komplexität der Vorschriften zu überblicken. Diese Unübersichtlichkeit führt zu Rechtsunsicherheit und zu vermehrten Diskussionen über Detailfragen sowie zu einer Zunahme von Gerichtsverfahren. Auch die Arbeit der Verwaltung wird dadurch voraussichtlich verlangsamt, was einen Rückstau von Verfahren verstärken könnte. Zudem müssten die Bundesländer zusätzliche Weisungen erlassen, um Unklarheiten zu beheben. Es bedarf daher einer klareren und strukturierteren Regelung, die eine transparente und effiziente Anwendung des Rechts für alle Beteiligten sicherstellt.\r\nZusammengefasst könnte die Situation nicht nur die betroffenen Kinder erheblich belasten, sondern auch zu einer gravierenden Mehrbelastung der Behörde und Justiz führen. Es ist daher von größter Bedeutung, die Lücken in der Gesetzgebung bereits jetzt zu schließen und die Komplexität zu reduzieren, um langwierige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.\r\nIm Folgenden gehen wir nun detaillierter auf zentrale Aspekte ein, die aus kinderrechtlicher Sicht besonders relevant sind.\r\n3\r\nBegriffsklärung der hier relevanten Personengruppe:\r\nKinder im Sinne von Art. 1 der UN-KRK umfassen sowohl begleitete als auch unbegleitete Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr. Allerdings gelten für diese beiden Gruppen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen.\r\nBegleitete Minderjährige, die im Verbund mit ihren Sorgeberechtigten in Deutschland sind, fallen bei der Aufnahme und Unterbringung unter das Asyl- und Aufenthaltsgesetz. Sie werden oft ausschließlich im Familienverbund betrachtet. Dies birgt häufig die Gefahr, dass sie nicht als individuelle Rechteinhaber*innen betrachtet werden und so beispielsweise oft nicht nach ihrer Meinung gefragt werden.\r\nDie Versorgung und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger findet im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Achten Sozialgesetzbuches statt. Da sie ohne ihre Sorgeberechtigten in Deutschland sind, braucht es spezielle Schutzgarantien für sie, wie etwa die Inobhutnahme und Bestellung eines Vormundes.\r\nDarüber hinaus gibt es die Gruppe der sogenannten „begleiteten unbegleiteten Minderjährigen“. Dies sind Kinder, die nicht von ihren eigentlichen Personensorgeberechtigten, sondern von anderen Personen wie volljährigen Geschwistern oder Verwandten, ohne Personensorgeberechtigung, begleitet werden. Diese Begleitpersonen handeln auf Grundlage einer formlos erteilten Sorgerechtsvollmacht. Durch die neue Dienstanweisung Asyl vom 12. Juni 2024 werden diese Kinder nun als „begleitet“ eingestuft, was zur Folge hat, dass sie im deutschen Asylverfahren nicht länger durch eine Person mit Vormundschaft vertreten werden müssen. Diese Einstufung beeinflusst ihre rechtliche Position im Verfahren, da sie nun als begleitet betrachtet werden, obwohl keine Personensorgeberechtigten vorhanden sind.\r\nKINDER IN GRENZVERFAHREN\r\nDas Screening-Verfahren, soll die ordnungsgemäße Identifizierung erleichtern und die Weiterleitung von Personen in das entsprechende weiterführende Verfahren oder Rückkehrverfahren ermöglichen. In einer ersten Überprüfung werden Identitäts- und Sicherheitskontrollen, Vulnerabilitätsprüfungen und medizinische Untersuchungen durchgeführt. Das Verfahren muss so schnell wie möglich abgeschlossen werden und darf sieben Tage nicht überschreiten. Innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats sollte das Verfahren nicht länger als drei Tage dauern. ￼\r\nDie Höchstdauer des Grenzverfahrens beträgt 12 Wochen (im Falle einer Rückführung bis zu 16 Wochen), und die Personen müssen sich in der Regel an oder in der Nähe der Außengrenze oder der Transitzonen oder an anderen ausgewiesenen Orten in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten (rechtliche Fiktion der Nichteinreise).\r\nSCREENING\r\nFrüherkennung besonderer Schutzbedarfe im Screening\r\nUNICEF Deutschland begrüßt, dass im Rahmen des Screenings gemäß der Screening-Verordnung (VO (EU) Nr. 2024/1352) eine vorläufige Prüfung der Schutzbedürftigkeit vorgesehen ist und Schutzbedarfe auch bei der Verteilung und Unterbringung berücksichtigt werden sollen. Allerdings sehen wir weiteren Nachbesserungsbedarf, da im bisherigen\r\n4\r\nGesetzentwurf die gesetzliche Grundlage und verbindliche Standards auf nationaler Ebene für die Durchführung der Vulnerabilitätsprüfung fehlen. Eine angemessene Verteilung und Unterbringung besonders schutzbedürftiger Personengruppe, kann nur nach einer präzisen und sorgfältigen Identifizierung von Schutzbedarfen durch geschultes, multidisziplinäres Personal, sichergestellt werden. Die Vulnerabilitätsprüfung ist von den anderen Verfahrensschritten im Screening zu trennen.\r\nDies ist besonders besorgniserregend, da die Folgen für die betroffenen Kinder und anderen vulnerablen Personen schwerwiegend sein können. Für unbegleitete Minderjährige gilt der Primat der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind in Deutschland vorrangig für die Unterbringung, Versorgung und rechtliche Vertretung dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe verantwortlich. Im Umsetzungsgesetz sollte formuliert werden, dass die rechtliche Vertretung und ggf. auch die Inobhutnahme so schnell wie möglich erfolgen müssen und somit zu priorisieren sind.\r\nDarüber hinaus sollte im Entwurf eine klare Möglichkeit für die Betroffenen formuliert werden, Entscheidungen im Rahmen des Screeningverfahrens und der Vulnerabilitätsprüfung rechtlich anzufechten. Ein wirksamer Rechtsbehelf ist unverzichtbar, um sicherzustellen, dass etwaige fehlerhafte oder unvollständige Prüfungen korrigiert werden können und die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben.\r\nAlterseinschätzung und Handlungsfähigkeit\r\nDie Alterseinschätzung ist eine Grundvoraussetzung für den Minderjährigenschutz und entscheidet darüber, ob die Kinder- und Jugendhilfe greift.\r\nDa das Screening-Verfahren dem Asylverfahren vorgelagert ist, besteht die Gefahr, dass unter dem Zeitdruck des Screenings Fehler bei der Alterseinschätzung gemacht werden können. Dies liegt daran, dass die Altersfeststellung nur in der Asylverfahrensverordnung (AsylVf-VO) geregelt ist, während die Screening-Behörden oft nicht diejenigen sind, die das Asylverfahren durchführen.\r\nDies räumt die Möglichkeit ein, dass unbegleitete Minderjährige fälschlicherweise als volljährig eingestuft und somit in Verfahren wie das Grenzverfahren fehlgeleitet werden. Hieraus ergibt sich eine problematische Vermischung der Verfahren. Die Alterseinschätzung muss daher unbedingt durch das zuständige Jugendamt erfolgen, um die Anwendung kindgerechter Standards zu garantieren. Hierzu braucht es eine gesetzliche Verankerung. Auch die Möglichkeit Rechtsmittel gegen eine Alterseinschätzung in Anspruch nehmen zu können, muss im Gesetzestext aufgenommen werden.2￼, wie es auch Art. 25 Abs. 1 und 2 AsylVf-VO vorsieht.\r\n2 Vgl. Ausschuss für die Rechte des Kindes, Allgemeine Bemerkung Nr. 6 (2005) zu der Behandlung unbegleiteter und von ihren Familien getrennter Kinder außerhalb ihres Herkunftslandes, UN-Dokument CRC/GC/2005/6, Abs. 31: „Falls über das Alter Zweifel bestehen, ist zugunsten der betroffenen Person von ihrer Minderjährigkeit auszugehen.\" Vgl. Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), Übereinkommen über die Rechte des Kindes, vom 20. November 1989, in Kraft seit dem 2. September 1990: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.\" Vgl. Art. 1 der UN-KRK: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sofern nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht die Volljährigkeit nicht früher eintritt.\" Vgl. Art. 20 Abs. 1 der UN-KRK: „Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seinem familiären Umfeld herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.\"\r\n5\r\nDie Problematik wird zudem dadurch verschärft, dass unbegleitete Minderjährige nun bereits vor der Inobhutnahme eigenständig Asylanträge stellen können, was auch im deutschen Recht umgesetzt wird. Das ist aus mehreren Gründen problematisch, beispielsweise, weil ein Asylantrag nicht immer im Interesse des Kindes ist. Es muss sichergestellt sein, dass der oder die Minderjährige unter Berücksichtigung von Alter und Reife des oder der unbegleiteten Minderjährigen in der Lage ist, die Reichweite und Rechtsfolgen eines Asylantrags umfassend zu verstehen. Das Schutzniveau ist aufgrund der besonderen Umstände und Vulnerabilität besonders hoch anzusetzen. Um dieses hohe Schutzniveau zu gewährleisten, ist geschultes Fachpersonal unerlässlich. Erst durch die rechtliche und pädagogische Unterstützung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können unbegleitete Kinder zu einer fundierten Einschätzung des Für und Widers einer Asylantragstellung gelangen und damit eine entsprechende Entscheidung fällen. Daher ist eine Einbeziehung des Jugendamtes in das Screeningverfahren und die Alterseinschätzung essenziell. Zusätzlich können die etablierten Abläufe im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gestört werden, wenn bereits vor Inobhutnahme ein Asylantrag gestellt wird. Daher empfehlen wir eine Streichung der Passage zur Handlungsfähigkeit unbegleiteter Minderjähriger im § 12 Abs. 1 AsylG-E.\r\nRechtsauskunft\r\nDie in § 12b Absatz 1 AsylG-E vorgesehenen Regelungen sind nach Ansicht von UNICEF Deutschland nicht erforderlich, da das bestehende Bundesprogramm zur unabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG-E bereits die Anforderungen der EU-Verordnungen erfüllt. Das Programm gewährleistet eine umfassende, unentgeltliche Beratung durch erfahrene, unabhängige Träger und bietet spezifische Unterstützung für Kinder. Sollte § 12b bestehen bleiben, muss klargestellt werden, dass die unentgeltliche Rechtsberatung gemäß Artikel 16 der EU-Asylverfahrensverordnung (EU-AVVO 2024/1348) und Artikel 21 der EU-Verordnung über das Asyl- und Migrationsmanagement (EU-AMMV 2024/1351) auch von den durch das Bundesprogramm nach § 12a AsylG-E geförderten unabhängigen Beratungsstellen angeboten wird. So wird sichergestellt, dass Kinder eine kindgerechte, spezialisierte Rechtsberatung erhalten, die ihre Bedarfe berücksichtigt.\r\nKinder haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 12, 17 und 22) ein Recht auf altersgerechte und verständliche Informationen sowie individuelle Beratung. Diese ist notwendig, um kindgerechte Fluchtgründe wie Gewalt oder Ausbeutung zu erkennen, die oft von denen Erwachsener abweichen. Spezialisierte und unabhängige Rechtsberatung ist deshalb unerlässlich, um das Kindeswohl und die Rechte von unbegleiteten und begleiteten Kindern zu schützen und muss in allen Verfahren, die Kinder betreffen, sichergestellt werden.\r\nASYLGRENZVERFAHREN\r\nBegleitete Minderjährige und ihre Familien können dem Entwurf zufolge ins Grenzverfahren genommen werden, es sei denn, es kann dort nicht „die erforderliche Unterstützung“ bereitgestellt werden (Art. 53 Abs. 2 lit. b EU AVVO). Zudem soll das Grenzverfahren für begleitete Minderjährige und ihre Familien „nicht vorrangig“ genutzt werden. Dieses Ziel ist unbedingt umzusetzen, denn Grenzverfahren gehen mit erheblichen, auch freiheitsentziehenden, Maßnahmen einher. Die Garantien aus der Aufnahmerichtlinie, wie der Zugang zu Bildung, können aller Voraussicht nach nicht im erforderlichen Umfang eingehalten werden. Grenzverfahren, die faktisch auf Freiheitsentziehungen hinauslaufen, widersprechen daher dem Grundsatz des vorrangigen Kindeswohls, da sie Kinder unnötig belasten und ihre physische sowie psychische Gesundheit gefährden können. “Die erforderliche Unterstützung”\r\n6\r\nfür Kinder und ihre Familien wird im Grenzverfahren voraussichtlich nicht wie erforderlich gewährleistet. Denn das Regel-Ausnahmeverhältnis ist hier gerade umgekehrt.\r\nUnbegleitete Minderjährige sollen grundsätzlich nicht ins Grenzverfahren genommen werden, es sei denn, es gibt „triftige Gründe für die Annahme, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind“. Da diese “Gefahr” ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, öffnet die Formulierung den Weg dafür, dass unbegleitete Minderjährige unrechtmäßig ins Grenzverfahren kommen. Es ist eine Klärung erforderlich, welche rechtlichen Mittel unbegleiteten Minderjährigen zur Verfügung stehen, um gegen eine solche Entscheidung vorzugehen.\r\nUNICEF Deutschland empfiehlt, dass Minderjährige, insbesondere unbegleitet Minderjährige, generell vom Grenzverfahren ausgenommen werden, da nicht sicher ist, wie die Rechte von Kindern, allen voran das Kindeswohl im Rahmen des Grenzverfahrens sichergestellt werden.\r\nUnterbringung und Versorgung im Asylgrenzverfahren\r\nDie Schutzvorkehrungen der Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 müssen bei der nationalen Umsetzung gewährleistet werden, insbesondere für vulnerable Gruppen wie Kinder. In dem aktuellen Entwurf des § 18a AsylG-E, der Asylverfahren an der Grenze regelt, fehlen jedoch wesentliche Schutzmechanismen der Richtlinie (EU) 2024/1346. Insbesondere sieht Artikel 13 der Richtlinie besondere Maßnahmen für schutzbedürftige Personen vor, wie medizinische Untersuchungen und die Berücksichtigung physischer und psychischer Gesundheitsbedürfnisse. Diese Anforderungen müssen im nationalen Recht klar verankert werden. Es ist zudem entscheidend, dass Kinder und ihre Familien in kindgerechten Einrichtungen untergebracht werden, um dem Schutz und dem Wohl des Kindes gerecht zu werden.\r\nDarüber hinaus sollten die Bestimmungen der Artikel 26 und 27 der Richtlinie (EU) 2024/1346, die den Zugang zu Freizeitangeboten und Bildungsressourcen sicherstellen, in den Gesetzentwurf aufgenommen werden.\r\nEin wirksamer Rechtsbehelf gegen das Grenzverfahren muss ebenfalls für alle Kinder vorgesehen werden, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte durchzusetzen und unrechtmäßige Entscheidungen anzufechten.\r\nMonitoringmechanismus\r\nZudem muss es einen wirksamen Monitoringmechanismus im Screening und Asylgrenzverfahren geben, um die Einhaltung der Grundrechte zu überwachen. UNICEF Deutschland empfiehlt daher, die Unabhängigkeit dieses Mechanismus gesetzlich festzulegen, da dies im derzeitigen Gesetzentwurf nicht explizit benannt wird. Dabei müssen auch die Rechte und Bedarfe von Kindern in den Blick genommen werden.\r\nAnhörung im Asylverfahren\r\nIm Zusammenhang mit den Regelungen bezüglich des Asylverfahrens muss der Gesetzentwurf aus unserer Sicht überarbeitet werden, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Kinder sicherzustellen. Insbesondere betrifft das die Berücksichtigung der Garantien aus der Asylverfahrensverordnung (VO 2024/1348) hinsichtlich kindgerechter Anhörungen, Verfahrensfähigkeit und rechtliche Vertretung.\r\n7\r\nDie Asylverfahrensverordnung (VO 204/1348) sieht in den Artikeln 22 und 23 Garantien für Kinder vor. So verlangt Artikel 22, dass bei jeder Entscheidung, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Artikel 23 sieht vor, dass im Asylverfahren Traumatisierungen und Vulnerabilitäten von Kindern zu berücksichtigen sind. Dies kann nur mittels altersgerechter Verfahren und speziell geschulter Anhörungspersonen gelingen und in die Entscheidungsfindung einfließen. Diese Verfahrensgarantien sind allerdings in den Änderungen in § 25 AsylG-E nicht wiederzufinden. Das birgt die Gefahr, dass Kinder nicht den Schutz erhalten, der in den Artikeln 22 und 23 der Asylverfahrensverordnung gefordert ist und ihnen damit eine kindergerechte Anhörung versagt bleiben könnte. Wir empfehlen, den Gesetzentwurf dahingehend zu überarbeiten, sodass die in der Asylverfahrensverordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien für Kinder wirksam verankert sind.\r\nZudem sieht § 25 Absatz 4 AsylG-E vor, die Begleitung von unbegleiteten geflüchteten Kindern im Asylverfahren als Kann-Vorschrift festzuschreiben. Damit unbegleitete geflüchtete Kinder im Asylverfahren ihr Recht verwirklichen können, in den sie betreffenden Verfahren angehört zu werden (Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention), benötigen sie jedoch zwingend eine rechtliche Vertretung. Daher empfehlen wir nachdrücklich davon Abstand zunehmen, die rechtliche Vertretung in Form einer Kann-Vorschrift zu regeln und empfehlen, diese im Sinne des Vorrangs des Kindeswohls verbindlich zu machen.\r\nHAFT UND BEWEGUNGSEINSCHRÄNKUNG MINDERJÄHRIGER\r\nBewegungsbeschränkungen für Kinder\r\nDie geplante Regelung zur Bewegungsbeschränkung im Gesetzentwurf erlaubt es der zuständigen Behörde, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden unter bestimmten Bedingungen einzuschränken.\r\nDiese Bestimmung sollte jedoch gestrichen werden, da sie unnötige Rechtsunsicherheit schafft. Bestehende Regelungen, insbesondere § 56 AsylG, bieten bereits klare Vorschriften für räumliche Einschränkungen, die an die Asylantragstellung bei den BAMF-Außenstellen (gemäß § 14 Abs. 1 AsylG) gebunden sind, sodass kein zusätzlicher Regelungsbedarf besteht.\r\nDie Regelung zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Gesetzentwurf ist daher unnötig, da bereits ausreichende Bestimmungen bestehen (§§ 47, 56, 57 AsylG). Sollten Anpassungen erforderlich sein, sollten sie auf den bestehenden Regelungen aufbauen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass Minderjährige von jeglichen räumlichen Beschränkungen ausgenommen sind, um ihr Wohl zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass ihr Zugang zu notwendigen Versorgungs- und Betreuungsstrukturen sichergestellt wird, dazu gehört der Zugang zu Bildung. Außerdem können Bewegungsbeschränkungen für Kinder besonders belastend sein, da sie oft nicht zwischen unterschiedlichen Formen der Freiheitsentziehung differenzieren und diese Maßnahmen als Bestrafung empfinden können. Dies kann potenziell schwerwiegende Auswirkungen auf ihre physische und psychische Gesundheit sowie ihre Entwicklung haben.\r\nDie derzeitige Rechtslage, die das Primat der Kinder- und Jugendhilfe schützt, stellt klar, dass unbegleitete Minderjährige nicht unter die räumlichen Beschränkungen des AsylG fallen. Dies sollte auch in zukünftigen Regelungen gewährleistet werden.\r\nInhaftnahme von Kindern während des Asylverfahrens\r\nGemäß § 70a AsylG-E (Art. 13 Abs. 2 Aufnahmerichtlinie) ist die Inhaftnahme von unbegleiteten Minderjährigen in Ausnahmefällen möglich, wenn dies zu deren Schutz dient oder keine Alternativen bestehen. Artikel 37 der UN-KRK legt klar fest, dass Freiheitsentziehungen für Kinder nur als letztes Mittel und für die kürzest mögliche Dauer\r\n8\r\nzulässig sind. Es sollten stets andere Maßnahmen und Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Schutz von Kindern sicherzustellen. Der Ansatz Kinder zu ihrem eigenen Schutz zu inhaftieren, widerspricht im Kern dem Schutzgedanken. Auch die Formulierung, dass eine Inhaftnahme, als letztes Mittel in Betracht kommen darf, ist problematisch. Haft ist niemals im Wohle des Kindes und kann gravierende Auswirkungen auf die physische und psychische Entwicklung haben, selbst, wenn sie nur kurze Zeit stattfindet.3\r\nBegleitete Minderjährige können nach dem Gesetzentwurf einfacher in Haft genommen werden, wenn sich der Elternteil oder die primäre Betreuungsperson in Haft befinden. Das bedeutet, dass zur Einhaltung der Familieneinheit Minderjährige in Haft genommen werden können. Haft von Minderjährigen ist mit dem Kindeswohlgrundsatz nicht vereinbar, es ist daher schon bei der Entscheidung, ob der Elternteil in Haft genommen wird, mit zu berücksichtigen, dass dies zur Inhaftierung des Kindes führen könnte. Der Gesetzesentwurf sollte entsprechend überarbeitet werden.\r\nDie Inhaftnahme von Kindern – unabhängig davon, ob sie begleitet oder unbegleitet sind – auch in Ausnahmefällen sollte im AsylG-E vollständig gestrichen werden. Stattdessen müssen alternative Maßnahmen verbindlich festgelegt werden, die den Vorrang des Kindeswohls respektieren und sicherstellen, sodass Minderjährige den bestmöglichen Schutz erhalten.\r\nFAMILIENASYL\r\nIn den vorgelegten Entwürfen ist die Streichung des Familienasyls § 26 AsylG vorgesehen. Dies ist aus mehreren Gründen problematisch:\r\n1. Familienasyl trug zur Verfahrensvereinfachung bei, indem Familienangehörige eines anerkannten Schutzberechtigten ohne erneute Prüfung in den Schutzstatus einbezogen wurden. Die nun vorgesehene individuelle Prüfung jedes Familienmitglieds kann, im Gegensatz zur aktuellen Regelung, zu Rechtsunsicherheit führen, und somit die Verwaltung und Gerichte belasten.\r\n2. Durch das Familienasyl wurde auch sichergestellt, dass besonders vulnerable Familienmitglieder durch den Schutzstatus eines Familienangehörigen geschützt werden können.\r\n3. Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleistet den besonderen Schutz von Ehe und Familie und verpflichtet den Staat, die Einheit der Familie zu schützen. Auch die UN-KRK stellt klar, dass Kinder vor einer Trennung von den Eltern, geschützt werden müssen (Artikel 9 UN-KRK). Durch die Abschaffung des Familienasyls wird die Einheit der Familie gefährdet, wenn ein Elternteil als schutzbedürftig anerkannt wird, während der andere abgelehnt wird. Die Möglichkeit einer potenziellen Trennung der Familie kann zu untragbaren Verhältnissen innerhalb der Familien führen und verstößt gegen grund-, europa- und völkerrechtliche Grundsätze.\r\nAuch wenn das Familienasyl europarechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, erlaubt es die Qualifikationsrichtlinie den Mitgliedstaaten, entsprechende nationale Regelungen beizubehalten, um Verfahrensdoppelungen zu vermeiden und den Familienverband zu schützen (Art. 23 Abs. 1 Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU).\r\n3 Vgl. United Nations Global Study on Children Deprived of Liberty | OHCHR (zuletzt aufgerufen am 21.10.2024).\r\n9\r\nDaher empfehlen wir den § 26 AsylG nicht zu streichen, um die Einheit der Familie sicherzustellen, das Kindeswohl zu wahren und bewährte Verfahren beizubehalten und somit Behörden und Gerichte nicht unnötig zu belasten.\r\nAUFNAHME UND UNTERBRINGUNG\r\nDer Gesetzentwurf sieht eine Änderung in § 44 des Asylgesetzes vor. Demnach soll der bisherige Absatz 2a zu Absatz 2 und künftig wie folgt gefasst werden: “Die Länder sollen geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung von Ausländern nach Absatz 1 besondere Bedürfnisse der Ausländer bei der Aufnahme zu berücksichtigen.” Dies trägt dem Artikel 24 der Aufnahmerichtlinie (2024/1346) Rechnung.\r\nDie Bundesländer haben seit der Verankerung des § 44 Absatz 2a im Zuge des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht im Jahr 2019 auf dieser Grundlage viele Maßnahmen ergriffen, um den Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern, wie beispielsweise Gewaltschutzkonzepte für Aufnahmeeinrichtungen, Stellen für Gewalt- und Kinderschutzkoordinierung und Schutz- und Rückzugsräume für Kinder und andere vulnerable Personengruppen. Zumeist wurden die “Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften” als Leitlinien zugrunde gelegt, die im Rahmen der Bundesinitiative “Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften” unter Federführung von UNICEF Deutschland und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten worden sind.\r\nUm diesen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen, empfehlen wir, den Schutzbegriff in § 44 Absatz 2 AsylG-E aufzunehmen und deutlich zu machen, dass die Bundesländer Maßnahmen gemäß der vorgenannten Mindeststandards in der Unterbringung verankern und umsetzen sollen, die die besonderen Bedürfnisse von schutzsuchenden Menschen berücksichtigen. Zur Klarstellung, welche Personengruppen besondere Bedürfnisse aufweisen, empfehlen wir einen expliziten Verweis auf den Artikel 24 der Aufnahmerichtlinie (2024/1346).\r\nKontakt:\r\nDesirée Weber, Senior Advocacy Specialist, Flucht und Migration\r\nStabstelle Advocacy und Politik, Deutsches Komitee für UNICEF\r\nE-Mail: desiree.weber@unicef.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006078","regulatoryProjectTitle":"Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/51/c8/630725/Stellungnahme-Gutachten-SG2510200008.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"09.09.2025\r\nKinderrechte wahren: 10 Empfehlungen für die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland\r\nEmpfehlungen auf einen Blick:\r\nHaft im Migrationskontext ist nicht mit dem Kindeswohl vereinbar und muss gesetzlich ausgeschlossen werden.\r\nKinder und ihre Familien dürfen nicht unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden. Für Kinder macht es keinen Unterschied, ob es sich rechtlich um Haft oder um haftähnliche Unterbringung handelt – entscheidend ist ihre erlebte Lebenswirklichkeit.\r\nDie verbindliche Identifizierung besonderer Schutzbedarfe – auch nach dem Screening – ist sicherzustellen und Mindeststandards zur Unterbringung geflüchteter Menschen unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Kindern sind zu verankern.\r\nUm die Beschulung im Regelsystem und die schnelle Verteilung auf die Kommunen sicherzustellen, wie in der EU-Aufnahmerichtlinie vorgesehen, ist die Höchstverweildauer für Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verkürzen.\r\nDer umfassende Anspruch auf Gesundheitsversorgung gemäß EU-Aufnahmerichtlinie ist für alle geflüchteten Kinder bundesgesetzlich zu verankern, unabhängig von Status und Herkunftsland.\r\nDie Erstzuständigkeit der Jugendämter ist gesetzlich klarzustellen. Die Alterseinschätzung unbegleiteter Minderjähriger muss weiterhin im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme erfolgen, bei Zweifeln ist von Minderjährigkeit auszugehen.\r\nIm Asylverfahren ist für Kinder immer eine sorgfältige, individuelle Prüfung im Sinne des Kindeswohls durchzuführen. Dafür sind Schnell- und Grenzverfahren grundsätzlich nicht geeignet.\r\nDeutschland bleibt für die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger zuständig, es sei denn eine andere Zuständigkeit dient nachweislich dem Kindeswohl.\r\nDer vorgesehene unabhängige Monitoringmechanismus ist gesetzlich zu verankern und in der Praxis so umzusetzen, dass die Einhaltung der Kinderrechte konsequent überprüft und gewährleistet wird.\r\nDas bewährte Instrument des Familienasyls ist zur Wahrung der Familieneinheit zu erhalten.\r\n2\r\nEinleitung Dieses Positionspapier stützt sich auf das juristische Gutachten “Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems”1 von Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler (2025) und berücksichtigt zudem die Regierungsentwürfe zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des GEAS2. Die gemeinsamen Empfehlungen zu den Gesetzesentwürfen sind nicht abschließend. Weitere Empfehlungen können den Stellungnahmen der Organisationen im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Gesetzesentwurf entnommen werden.3\r\nInsgesamt führt die Umsetzung der GEAS-Reform zu einem unübersichtlichen Nebeneinander unmittelbar geltender EU-Verordnungen und nationalen Rechts, das ohne klare Abstimmung in Praxis und Rechtsprechung kaum verlässlich anwendbar sein wird. Um Schutzlücken und Rechtsunsicherheit zu vermeiden, müssen zentrale Vorgaben zu Schutz, Vertretung und Verfahren ins deutsche Recht übernommen werden. Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung sehen für die Umsetzung der Reform in Deutschland mehr Verschärfungen für die Rechte von Geflüchteten vor, als der auf EU-Ebene gesetzte Rahmen der GEAS-Reform4 vorschreibt. Aus kinderrechtlicher Perspektive besteht daher im parlamentarischen Verfahren besonderer Anpassungsbedarf insbesondere bei folgenden Aspekten:\r\nHaft für Kinder gesetzlich ausschließen\r\nGeflüchtete Kinder sind auf der Suche nach Schutz und Sicherheit. Wenn sie in Deutschland ankommen, haben sie das Recht darauf, dass ihr Anliegen auf Asyl sorgfältig und individuell geprüft wird. Insgesamt weiten die Gesetzentwürfe jedoch Maßnahmen zur Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung von Schutzsuchenden stark aus - auch von Kindern. Haft kann für Kinder Gefühle der Ohnmacht, Angst und nachhaltige seelische Belastungen wie Schlafstörungen, Depressionen und den Verlust von Vertrauen in Erwachsene und Institutionen bedeuten.5 Sie widerspricht dem Kindeswohlprinzip (Art. 3 UN-KRK), dem Recht auf kindgerechte Unterbringung und dem Diskriminierungsschutz (Art. 2 UN-KRK). § 70a AsylG-E ermöglicht die Inhaftierung unbegleiteter Minderjähriger „zum Schutz“. Begleitete 1 Hruschka/Nestler (2025): Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. 2 BMI (2025): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems; BMI (2025). Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AzRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem.\r\n3 Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (2025); Kindernothilfe (2025); Paritätischer Gesamtverband (2025); Save the Children (2025); UNICEF (2025).\r\n4 Die GEAS-Reform beinhaltet zehn Rechtsakte. Die Neuregelungen müssen ab Juni 2026 EU-weit angewandt werden und vorher in nationales Recht umgesetzt werden, sofern sie nicht bereits abschließend geregelt sind. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Fachgutachtens von Hruschka/Nestler (2025), lag in Deutschland noch kein verabschiedetes Umsetzungsgesetz vor.\r\n5 UN General Assembly (2019): Global study on children deprived of liberty; Terre des Hommes (2023): Vor Mauern und hinter Gittern.\r\n3\r\nMinderjährige können gemeinsam mit Sorgeberechtigten inhaftiert werden, zur Wahrung der Familieneinheit. Diese Ansätze weiten die Möglichkeiten aus Kinder - ob begleitet oder unbegleitet - zu inhaftieren und verkehren das Kindeswohlprinzip damit ins Gegenteil: Schutz und Familieneinheit werden als Begründung für Haft genutzt, obwohl die geltenden Garantien gerade einen Anspruch auf kindgerechte Unterstützung außerhalb von Haft begründen.6 Die vorgesehene Einschränkung des Bildungszugangs für inhaftierte Minderjährige bei kurzer Haftdauer und nur, wenn er von “Wert” ist (§ 70a Abs. 3 AsylG-E), verstößt zudem gegen das Recht auf Bildung (Art. 28 UN-KRK) und das Diskriminierungsverbot (Art. 2 UN-KRK).\r\nKeine haftähnliche Unterbringung\r\nFür Kinder spielt es keine Rolle, ob es sich rechtlich um “Haft” oder eine „Wohnverpflichtung“ handelt. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände. Gerade die erlebte Realität eines Kindes ist dabei entscheidend: Kann ich rausgehen? Darf ich spielen? Gehe ich zur Schule? Transitzonen oder quasi geschlossene Aufnahmeeinrichtungen werden von Kindern wie Haft erlebt. Sie verstärken Angst, Isolation und Unsicherheit. Schon wenige Tage können sich für Kinder endlos anfühlen und ihre Rechte massiv einschränken. § 44 Absatz 1a AsylG-E sieht vor, dass die Bundesländer “spezielle Aufnahmeeinrichtungen für Verfahren bei Sekundärmigration” (auch bekannt als “Dublin-Verfahren”) einrichten können. Für die Einrichtung solcher Unterkünfte besteht nach den 2024 beschlossenen Regelungen der GEAS-Reform jedoch keine Verpflichtung. Entscheiden sich die Länder dennoch für die Einrichtung solcher Zentren, müssen die betroffenen Menschen während des “Dublin-Verfahrens” dort wohnen – also während geprüft wird, ob Deutschland für ihr Asylverfahren zuständig ist (§ 47a Absatz 1 AsylG-E). Die Höchstdauer der Wohnverpflichtung beträgt für Familien mit ihren Kindern bis zu 12 Monate - gerade für die Entwicklung eines Kindes eine sehr lange Zeit und das Doppelte der aktuell geltenden Höchstverweildauer in Aufnahmeeinrichtungen für Kinder und ihre Familien (Art. 47 AsylG). In den Zentren und sonstigen Aufnahmeeinrichtungen kann gemäß §§ 68 ff. AsylG-E eine “Beschränkung der Bewegungsfreiheit” angeordnet werden, wenn eine “Fluchtgefahr” vorliegt. § 68 Abs. 2 AsylG-E geht davon aus, dass grundsätzlich eine Fluchtgefahr vorliegt, die von Betroffenen im Einzelfall qualifiziert widerlegt werden muss. Durch diese Beweislastumkehr werden grundsätzliche Rechtsstaatsprinzipien verletzt. Wer die Einrichtungen ohne Genehmigung verlässt, soll den Anspruch auf eine asylrechtliche Prüfung verlieren – das bedeutet faktisch eine Freiheitsentziehung.7 Zwar soll für minderjährige Kinder und ihre Familien eine Beschränkung auf die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) gelten (§§ 68a Absatz 4 Satz 5, 68 Absatz 4, 47a Abs. 4 AsylG-E). Dennoch wären nach aktuellem Stand Kinder und ihre Familien in den gleichen haftähnlichen Einrichtungen untergebracht.8 Im Kontext des Screenings besteht die Gefahr, dass begleitete sowie unbegleitete Kinder außerdem im Transitbereich von Flughäfen oder an vergleichbaren Orten festgehalten werden (§\r\n6 Fischer-Uebler, Annika (2025): Wenig Freiheit, wenig Schutz.\r\n7 Vgl. EuGH, C-808/18, Urt. v. 17.12.2020 – Kommission gg. Ungarn.\r\n8 Zu den Gefahren nicht kindgerechter Unterbringung siehe unter anderem: Terre des Hommes (2020 und 2025): Kein Ort für Kinder; UNICEF/Deutsches Institut für Menschenrechte (2023): “Das ist nicht das Leben.”\r\nEmpfehlung: Haft im Migrationskontext ist nicht mit dem Kindeswohl vereinbar und muss gesetzlich ausgeschlossen werden. § 70a AsylG-E sollte daher ausnahmslos gestrichen werden.\r\n4\r\n14a AufenthG-E). Auch im Inland ist eine „Überprüfungshaft“ möglich (§ 15b AufenthG-E). Im Grenzverfahren und im dafür vorgesehenen Pilotverfahren können ebenfalls Kinder unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden. Selbst vermeintlich „offene\" Transitzonen stellen eine Freiheitsentziehung dar, wenn sie faktisch nicht ohne rechtliche Unterstützung oder geeignete Transportmittel verlassen werden können.9\r\nKindgerechte Unterbringung und Identifizierung besonderer Schutzbedarfe garantieren\r\nAlle Kinder, ob unbegleitet oder begleitet, müssen kindgerecht untergebracht werden. Für begleitete Kinder, die nicht über die Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, ist eine dezentrale Unterbringung mit ihren Familien erforderlich, da ihre Rechte in Sammelunterkünften häufig nicht ausreichend geschützt sind. Wir begrüßen, dass der Entwurf zum Asylgesetz in § 44 Abs. 2 ausdrücklich auch Kinder benennt und demnach bei der Unterbringung Maßnahmen zu ihrem Schutz umgesetzt werden sollen. Allerdings ist dies noch sehr unkonkret und nicht ausreichend verbindlich geregelt. Darum empfehlen wir, im § 44 Abs. 2 AsylG-E „die Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften” verbindlich zu machen. Um eine kindgerechte Unterbringung, Verteilung und Versorgung sicherzustellen, müssen besondere Schutzbedarfe frühzeitig erkannt werden. Eine vorläufige Identifizierung besonderer Schutzbedarfe ist im Rahmen des Screenings vorgesehen. § 44 Abs. 2 AsylG-E sieht vor, dass die Länder bei der Aufnahme und Unterbringung besondere Schutzbedarfe identifizieren sollen, jedoch nicht müssen. Dies sollte als verpflichtende Regelung ausgestaltet werden. Zudem ist klarzustellen, dass nicht erkannte Bedarfe nachträglich geltend gemacht werden können (vgl. Art. 25 Abs. 1, S. 5 Aufnahme-RL, Art. 20 Abs. 3, S. 2 AVVO, Art. 12 Abs. 3 Screening-VO).\r\n9 EGMR, Urteil vom 25.6.1996, Nr. 19776/92, Amuur gg. Frankreich sowie 21.11.19 (GK), Nr. 61411/15 ua, ZA gg. Russland.\r\nEmpfehlung: Kinder und ihre Familien dürfen nicht unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden. Für Kinder macht es keinen Unterschied, ob es sich rechtlich um Haft oder um haftähnliche Unterbringung handelt – entscheidend ist ihre erlebte Lebenswirklichkeit.\r\nEmpfehlung: Die verbindliche Identifizierung besonderer Schutzbedarfe – auch nach dem Screening – ist sicherzustellen und Mindeststandards zur Unterbringung geflüchteter Menschen unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Kindern sind zu verankern.\r\n5\r\nBildungszugang sicherstellen\r\nDie UN-KRK verpflichtet Staaten, für alle Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen (Art. 3) und Zugang zu Gesundheitsversorgung (Art. 24) sowie Bildung (Art. 28) zu gewährleisten. Nach der neuen Aufnahmerichtlinie darf es keine segregierte Beschulung in Unterkünften geben; der Zugang zum regulären Bildungssystem ist grundsätzlich zwei Monate nach Antragstellung sicherzustellen (Art. 16 Abs. 1 und 2 AufnahmeRL). Trotz Bildungshoheit der Länder hat der Bund über das Asylrecht Gestaltungsspielraum, etwa durch eine Verkürzung der Höchstverweildauer in Aufnahmeeinrichtungen. Die im aktuell geltenden Asylgesetz vorgesehenen sechs Monate (§ 47 Abs. 1 AsylG) führen häufig dazu, dass Kinder über Monate in äußerst prekären Verhältnissen leben und erst mit Zuweisung in die Kommunen Zugang zur Regelschule erhalten.10 Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf die neu vorgesehenen “Aufnahmeeinrichtungen für Verfahren bei Sekundärmigration” zu befürchten.\r\nUmfassenden Anspruch auf Gesundheitsversorgung garantieren\r\nWährend zu begrüßen ist, dass die Gesundheitsversorgung analog zur Versorgung minderjähriger Staatsangehöriger gemäß Art. 22 Abs. 2 AufnahmeRL in den Entwürfen verankert wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder, die mit ihren Eltern eingereist sind und selbst keinen Asylantrag gestellt haben, oder Kinder mit abgelehntem Asylantrag und Folgeantrag nicht erfasst.11\r\nErstzuständigkeit der Jugendämter und Vertretung sicherstellen\r\nReisen unbegleitete Minderjährige in Deutschland ein, sind die Jugendämter für sie zuständig. Mit der Inobhutnahme besteht die gesetzliche Vertretung durch die Jugendämter (§§ 42a, 88a SGB VIII). Die Jugendämter müssen Maßnahmen ergreifen, die zur Sicherung des Kindeswohls notwendig sind, das Alter einschätzen, den Schutzbedarf feststellen und eine kindgerechte Unterbringung gewährleisten (§§ 42a ff. SGB VIII). Sie informieren die Familiengerichte, damit eine\r\n10Stegemann, “Einschränkungen beim Recht auf Bildung: Geflüchtete Kinder bleiben auf der Strecke”, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., 2025, DKHW_Analyse_zum_Bildungszugang_gefluechteter_Kinder_Kinderrechte-Index_2025.pdf; Dr. Funck/Dr. Ciesielski, „BiSKE – Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen: Eine bundesweite Analyse von Verfügbarkeit und Zugang“, voraussichtliche Veröffentlichung 2025, Vorstellung der Ergebnisse unter: Bildungszugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Bundesländern – Ergebnisse zweier aktueller Bestandsaufnahmen - Netzwerk Kinderrechte.\r\n11 Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E.\r\nEmpfehlung: Um die Beschulung im Regelsystem und die schnelle Verteilung auf die Kommunen sicherzustellen, wie in der EU-Aufnahmerichtlinie vorgesehen, ist die Höchstverweildauer für Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verkürzen.\r\nEmpfehlung: Der umfassende Anspruch auf Gesundheitsversorgung ist gemäß Art. 22 Abs. 2 EU-Aufnahmerichtlinie für alle geflüchteten Kinder bundesgesetzlich zu verankern, unabhängig von Status und Herkunftsland.\r\n6\r\nVormundschaft angeordnet und bestellt wird. Nach Art. 23 Abs. 10 AsylVfVO dürfen maximal 30 Minderjährige (in Zeiten unverhältnismäßig hoher Antragszahlen 50) gleichzeitig vertreten werden. Die Erstzuständigkeit der Jugendämter muss auch während des Screenings gewährleistet sein. Es besteht jedoch die Gefahr, dass unbegleitete Kinder bis zu sieben Tage im Transitbereich von Flughäfen oder an vergleichbaren Orten festgehalten werden (§ 14a AufenthG-E) anstatt in Einrichtungen der Jugendhilfe. Damit würden sie in einer besonders sensiblen Phase außerhalb des kinder- und jugendhilferechtlichen Schutzsystems bleiben. Dabei müssen die Jugendämter auch während des Screenings ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Die Alterseinschätzung durch die Jugendämter ist im Kontext der Feststellung besonderer Schutzbedarfe zentral; bei Zweifeln ist zugunsten der Minderjährigkeit auszugehen. Die Datenübermittlung in Bezug auf die Alterseinschätzung darf sich nur auf das Ergebnis der Einschätzung beziehen (§65 SGB VIII). Als Behörde mit klarer sachlicher Zuständigkeit gemäß § 85 SGB VIII ist das Jugendamt bzw. die mit der Vertretung betraute Fachkraft unabhängig von der Überprüfungsbehörde im Screening, insbesondere weisungsfrei (Art. 13 Abs. 4 ScreeningVO). Grundsätzlich haben alle Kinder – begleitet oder unbegleitet – ein Recht auf qualifizierte, unabhängige und kontinuierliche Vertretung sowie kindgerechte Informationen, um ihre Rechte wirksam wahrnehmen zu können. Dies ist zentral für die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung (vgl. Art. 12 UN-KRK und Art. 24 Abs. 1 S. 2 GRC). Zudem muss für Kinder und ihre Familien in jedem Verfahrensschritt effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein.\r\nKindgerechte Verfahren statt Schnell- und Grenzverfahren\r\nAsylverfahren für Kinder und Jugendliche – ob unbegleitet oder im Familienverbund – müssen rechtssicher, individuell und kindgerecht ausgestaltet sein. Grenz- und beschleunigte Verfahren sind hierfür ungeeignet, da sie den besonderen Schutzbedürfnissen Minderjähriger oft nicht gerecht werden können. Unter anderem bieten sie Minderjährigen nicht die notwendige Zeit, Stabilität und psychosoziale Unterstützung, um ihre Fluchtgründe darzulegen. Gerade kindspezifische Fluchtgründe wie Zwangsrekrutierung oder innerfamiliäre Gewalt werden häufig erst in einem geschützten Rahmen erkennbar. Verfahren unter Zeitdruck oder in restriktiven Settings widersprechen daher der Verpflichtung zur vorrangigen Beachtung des Kindeswohls. Die Einführung nationaler Asylgrenzverfahren nach § 18a AsylG-E bereits als Pilotprojekt vor Inkrafttreten der Asylverfahrens-Verordnung, ist aus kinderrechtlicher Sicht klar abzulehnen: Sie geht über unionsrechtliche Vorgaben hinaus und setzt Schutzgarantien nicht um.12\r\n12 Weiterführend hierzu Fischer-Uebler, Annika (2025): Wenig Freiheit, wenig Schutz.\r\nEmpfehlung: Die Erstzuständigkeit der Jugendämter ist gesetzlich klarzustellen. Die Alterseinschätzung unbegleiteter Minderjähriger muss weiterhin im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme erfolgen, bei Zweifeln ist von Minderjährigkeit auszugehen.\r\nEmpfehlung: Im Asylverfahren ist für Kinder immer eine sorgfältige, individuelle Prüfung im Sinne des Kindeswohls durchzuführen. Dafür sind Schnell- und Grenzverfahren grundsätzlich nicht geeignet.\r\n7\r\nÜberstellungen in den Erstregistrierungsstaat nur, wenn es dem Kindeswohl dient Deutschland bleibt für das Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger regelmäßig zuständig, sofern sich keine Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Dies ist gesetzlich klarzustellen. Nach Art. 25 Abs. 5 AMMVO ist eine Zuständigkeitszuweisung an den Erstregistrierungsstaat nur zulässig, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.\r\nUnabhängigen Monitoringmechanismus gesetzlich verankern Nach Art. 10 Screening-Verordnung und Art. 43 Abs. 4 Asylverfahrens-Verordnung ist ein unabhängiger Monitoringmechanismus einzurichten, der sicherstellt, dass Kinderrechte praktisch umgesetzt werden – darunter Kindeswohl, Schutz, Beteiligung, Zugang zum Asylverfahren, kindgerechte Verfahren und angemessene Lebensbedingungen. Das Monitoring muss kontinuierlich, flächendeckend und effektiv sein. Seine Unabhängigkeit sowie Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte – etwa für kindgerechte Befragungen, den Zugang zu Einrichtungen und Beschwerdemechanismen – sind gesetzlich verbindlich festzuschreiben und finanziell abzusichern. So kann sichergestellt werden, dass Kinderrechte nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch in der Praxis geschützt werden.\r\nFamilienasyl zur Wahrung der Familieneinheit weiter ermöglichen\r\nDas Familienasyl nach § 26 AsylG hat sich als wichtiges Instrument zur Sicherung der Familieneinheit bewährt. Es überträgt den Schutzstatus auf Familienangehörige, wenn ein Elternteil oder Ehepartner*in anerkannt wurde, und bietet insbesondere Kindern Stabilität, indem es langwierige Einzelverfahren vermeidet. Unionsrechtlich ist das Familienasyl weiterhin zulässig: Der Europäische Gerichtshof hat 2021 bestätigt, dass die deutsche Regelung mit der Qualifikationsrichtlinie vereinbar ist. Auch die neue Qualifikationsverordnung (Art. 23 Abs. 2) verbietet die Beibehaltung des Familienasyls nicht ausdrücklich. Die Abschaffung des Familienasyls würde nicht nur Familien belasten, sondern auch die Verfahren bei Behörden und Gerichten komplexer machen. Statt einer vereinfachten und gebündelten Prüfung müssten künftig mehrere Einzelverfahren auf verschiedenen Ebenen geführt werden.\r\nEmpfehlung: Deutschland bleibt für die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger zuständig, es sei denn eine andere Zuständigkeit dient nachweislich dem Kindeswohl.\r\nEmpfehlung: Ein unabhängiger Monitoringmechanismus ist gesetzlich zu verankern und in der Praxis so umzusetzen, dass die Einhaltung der Kinderrechte konsequent überprüft und gewährleistet wird.\r\nEmpfehlung: Das bewährte Instrument des Familienasyls ist zur Wahrung der Familieneinheit zu erhalten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006078","regulatoryProjectTitle":"Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/21/9e/630727/Stellungnahme-Gutachten-SG2510200009.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Hinweise zur Implementierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland Oktober 2025\r\nIm Kontext der Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ergeben sich an einigen Stellen Chancen, die Fairness und Effizienz des Verfahrens zu stärken. Vieles ist zwar unmittelbar und abschließend durch die betreffenden EU-Verordnungen geregelt und ist damit nicht durch nationales Recht zu gestalten, aber bei der Umsetzung der Aufnahmerichtlinie sowie der optionalen Regelungen in den Verordnungen können konkrete Verbesserungen in der Ausgestaltung erreicht werden.\r\nDaneben ist zu beachten, dass der Gesetzesentwurf an verschiedenen Stellen zusätzliche Regelungen enthält, bei denen es sich nicht um eine Umsetzung des GEAS handelt (z.B. Artikel 1 des Anpassungsgesetzes).\r\nIdentifizierung von vulnerablen Personen\r\nZweck der betreffenden Vorschriften ist es, ein faires Asylverfahren zu gewährleisten, und zwar durch eine angemessene Unterstützung 1. im Rahmen der Aufnahmesituation und 2. im Kontext des Asylverfahrens für all diejenigen Asylsuchenden, die ohne Hilfe das Asylverfahren nicht oder nicht so betreiben können wie Personen, die keine (physischen oder psychischen) Einschränkungen aufweisen.\r\nEs besteht daher eine Verpflichtung, die Unterstützung zu leisten, die von Asylsuchenden für die Dauer des Asylverfahrens benötigt wird, um ihre Rechte und Pflichten in diesem Kontext wahrnehmen zu können.\r\nDie bisher vorgeschlagenen Regelungen reichen nicht aus, um die Erkennung und Berücksichtigung besonderer Bedarfe im Aufnahmekontext bzw. im Asylverfahren frühzeitig und für die gesamte Verfahrensdauer bundesweit sicherzustellen.\r\nDurch die gesetzlichen Regelungen ist besser sicherzustellen, dass:  bundesweit vergleichbare Standards eines Identifizierungsverfahrens für besondere Bedarfe bei Aufnahme und im Verfahren gelten; Standards für ein solches Verfahren sind in der Aufnahmerichtlinie genauer definiert und müssen im nationalen Gesetz umgesetzt werden.  die Identifizierung so früh wie möglich erfolgt und im weiteren Verlauf eine (weitere) Feststellung jederzeit möglich bleibt.  Asylsuchende angemessen informiert werden, um bei der Klärung der Bedarfe mitwirken zu können.  jeweils qualifiziertes Personal für die Identifizierung zuständig ist.  die Einwilligung der Betroffenen zur Datenweitergabe explizit geregelt wird.  auf dieser Grundlage eine Kommunikation der involvierten Bundes-, Landes und Kommunalbehörden erfolgt.  die Deckung der Bedarfe nicht durch komplizierte Beantragungsverfahren erschwert wird.\r\nUnterbringung\r\nIn der Regel besteht zunächst eine Pflicht für Asylsuchende, einschließlich Familien mit Kindern, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Zudem erfolgt eine Zuweisung seitens des Bundes an einen bestimmten Ort im Bundesgebiet, der nicht frei gewählt werden kann. Qualitätsstandards für diese Einrichtungen, die bundesweit gelten würden, sind gesetzlich jedoch nicht geregelt. Tatsächlich gibt es deutliche Unterschiede bei der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden. Unterschiede bestehen auch bei asylsuchenden Kindern hinsichtlich des Zugangs zur Schulbildung.\r\nZu begrüßen ist, dass in der Begründung zum Entwurf des Anpassungsgesetzes die durch die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ erarbeiteten Mindeststandards in Bezug genommen werden. Ein verbindliches Schutzkonzept, welches für alle Einrichtungen gilt, sowie Standards für die Unterbringung, an die alle Betreiber gebunden werden, existieren jedoch nicht.\r\nDurch weitergehende gesetzliche Regelungen ist sicherzustellen, dass:  alle Asylsuchenden unabhängig davon, in welchem Bundesland und in welcher Einrichtung sie untergebracht sind, nach denselben Standards untergebracht werden, die ihre physische und psychische Gesundheit schützen.  der Zugang zur Bildung spätestens zwei Monate nach Asylantragstellung durch Zugang zum Regelschulsystem gewährt wird.\r\nHaft\r\nMit den §§ 69 ff AsylG-E vorgeschlagenen Änderungen sollen die Bestimmungen zur Haft für die Phase des Asylverfahrens umgesetzt werden. Eine Inhaftierung von Asylsuchenden darf dabei nur die Ausnahme darstellen und jedenfalls nicht allein auf der Antragstellung beruhen. Angesichts der weitreichenden Inhaftierungsmöglichkeiten ist der Grundsatz von besonderer Bedeutung, dass auch bei Vorliegen von Haftgründen Alternativen zur Haft als milderes Mittel immer geprüft werden müssen.\r\nDurch die gesetzlichen Regelungen ist besser sicherzustellen, dass:  eine Inhaftierung von Minderjährigen zu keinem Zeitpunkt erfolgt.  Alternativen zur Haft, zusätzlich zu den bisher genannten Sicherheitsleistungen, geregelt werden.  eine Höchstdauer der Haft für alle Haftgründe festgelegt wird.\r\nUnabhängiger Überwachungsmechanismus\r\nIn Grenzverfahren besteht eine besonders sensible Situation im Hinblick auf die Einhaltung des Gebots der Nichtzurückweisung und der Gewährung des Zugangs zum Asylverfahren. Der jeweils national einzurichtende Überwachungsmechanismus soll unionsweit Gewähr dafür bieten, dass Völker- und Unionsrecht, einschließlich der EU-Grundrechtecharta, auch in der Praxis zur vollen Geltung gelangen und das staatliche Handeln in diesem Kontext transparent ist. Um die Einhaltung des Gebots der Nichtzurückweisung effektiv zu überwachen, muss die Qualität der Asylverfahren an der Grenze einbezogen werden.\r\nÜber die Verordnungstexte hinaus besteht weiterer gesetzlicher Regelungsbedarf.\r\nDurch die gesetzlichen Regelungen ist insbesondere sicherzustellen, dass:  die Kompetenzen und Befugnisse der mit der Überwachung betrauten Stellen und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Falle von festgestellten Rechtsverstößen explizit geregelt sind.  die Unabhängigkeit des Mechanismus durch klare gesetzliche Bestimmungen garantiert wird, wie es dem europarechtlich vorgeschriebenen gesetzgeberischen Auftrag etwa bei der Bestellung, Weisungsfreiheit und Dauer entspricht.  neben der Möglichkeit, Empfehlungen abzugeben, zudem regelmäßige Berichte über die Ergebnisse des Überwachungsmechanismus vorgesehen werden, um seine Effektivität zu maximieren und die Transparenz in Bezug auf die kontrovers diskutierten Verfahrensabläufe zu stärken.\r\nZugang zu Rechtsberatung\r\nIndividuelle Beratung in Form der Rechtsberatung ist eine essenzielle Verfahrensgarantie, die Fairness, Effizienz und Qualität des hochkomplexen Asylverfahrens in erheblichem Maße fördert.\r\nDer Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Bundesamt Rechtsauskünfte erteilt, die inhaltlich keine Rechtsberatung darstellen. Daneben bleibt die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG bestehen, die eine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz beinhaltet.\r\nDiese unabhängige Rechtsberatung gewinnt im Kontext der GEAS-Reform noch mehr an Bedeutung. Gerade auch vor dem Hintergrund der Einschränkungen, die beispielsweise beschleunigte Verfahren oder Grenzverfahren mit sich bringen werden, trägt der Zugang zu unentgeltlicher rechtlicher Beratung bedeutend zur Fairness und Effizienz des komplexen Asylverfahrens bei.\r\nDurch die Regelungen ist sicherzustellen, dass:  das System der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, einschl. einer Rechtsberatung, aufrechterhalten bleibt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006078","regulatoryProjectTitle":"Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c6/17/641449/Stellungnahme-Gutachten-SG2511190002.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, 13.11.2025 Sehr geehrte Abgeordnete des Innenausschusses, Wir, ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen, verfolgen das derzeitige parlamentarische Verfahren zur rechtlichen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland mit großer Aufmerksamkeit. Insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Haft im Migrationskontext sowie zu den geplanten Zentren für Sekundärmigration, von denen auch Kinder betroffen sein sollen, erfüllen uns mit großer Sorge. Wir erkennen das Bestreben an, den europarechtlichen Verpflichtungen zeitnah nachzukommen – das ist auch geboten, da die zuständigen Stellen und Behörden ihre finanzielle und personelle Planung entsprechend ausrichten müssen. Wir bitten Sie dennoch eindringlich, sich die Folgen dieser Regelungen für die hier ankommenden Kinder bewusst zu machen. Sie haben alle Entwurzelung, Verlust und Unsicherheit erfahren und benötigen besonderen Schutz. Dazu möchten wir folgende Gedanken und Bedenken mit Ihnen teilen:\r\nZur Haftregelung (§ 70a AsylG-E) § 70a AsylG-E sieht vor, auch Kinder in Haft zu nehmen: unbegleitete Minderjährige zu ihrem Schutz oder Familien zur Wahrung der Familieneinheit. Wir haben bereits in unserem Positionspapier dargelegt, dass dies eine Verkehrung des Schutzgedankens darstellt und eine Haft im Kontext Migration nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Selbst wenn nur wenige Kinder davon betroffen wären, würde der Entwurf eine neue rechtliche Grundlage schaffen, die Inhaftierungsmöglichkeiten von Kindern im Migrationskontext auszuweiten. Haft ist jedoch ein schwerwiegender Eingriff, der sich bereits nach kurzer Zeit negativ auf die Entwicklung von Kindern auswirken kann, unabhängig vom Alter. Zudem ist zwischen Strafhaft und Haft im Kontext Migration zu unterscheiden. Nach Artikel 3 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen, was bedeutet, dass dem Kindeswohl eine besondere Gewichtung zukommt. Der gemeinsame Allgemeine Kommentar Nr. 4 (CRC) / Nr. 23 (CMW) (2017) hält ausdrücklich fest, Kinder dürfen wegen ihres oder des Migrationsstatus ihrer Eltern nicht inhaftiert werden. Das Kindeswohl ist dabei nicht eine von mehreren Erwägungen, sondern das leitende Prinzip. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat wiederholt klargestellt, dass das Kindeswohl eine vorrangige Bedeutung gegenüber anderen Erwägungen hat. Auch bei Haft der Eltern muss eine individuelle Kindeswohlprüfung erfolgen und stets Alternativen zu Haft geprüft werden. Die Mitgliedstaaten sind laut Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 dazu verpflichtet, mildere Maßnahmen zu prüfen und vorzusehen (Art. 10). Eine Mithaft des Kindes ist also weder erforderlich noch verhältnismäßig.\r\nDarüber hinaus hat Deutschland im Rahmen des International Migration Review Forum (IMRF) im Jahr 2022 erklärt, keine Kinder in migrationsbedingte Haft zu nehmen, und berichtet regelmäßig über die erzielten Fortschritte. Der nächste Bericht ist für 2026 vorgesehen. Eine Ausweitung der Haftmöglichkeiten für Kinder würde einen Kurswechsel gegenüber diesen Zusagen darstellen und müsste im internationalen Rahmen erklärt werden. Bisher galten die deutschen Zusagen als Maßstab für kinderrechtlichen Schutz in der Migration.\r\nZentren für Sekundärmigration Weitere Sorge bereitet uns die vorgesehene Unterbringung von Kindern bis zu zwölf Monaten in sogenannten Zentren für Sekundärmigration, die mit nächtlichen Freiheitsbeschränkungen verbunden sein sollen. Schon jetzt sind die Bedingungen vieler Aufnahmeeinrichtungen nicht kindgerecht und beeinträchtigen grundlegende Rechte wie Bildung, Entwicklung, Gesundheit und Teilhabe (UNICEF / Deutsches Institut für Menschenrechte, 2023). Die Möglichkeit, Kinder unter Freiheitsbeschränkung bis zu einem Jahr in Sammelunterkünften unterzubringen, steht nicht im Einklang mit der UN-KRK. Der ursprüngliche Zweck von Aufnahmeeinrichtungen war eine kurze und vorübergehende Unterbringung. Diese Einrichtungen sind für einen längeren Aufenthalt weder geeignet noch ausgelegt. Die Höchstaufenthaltsdauer wurde für Familien 2019 auf sechs Monate verlängert (§ 47 AsylG). Ein Verbleib von bis zu zwölf Monate in den Zentren unter weiter verschärften Bedingungen würde diese Entwicklung fortsetzen und die Rechte von Kindern weiter einschränken. Für Kinder zählt jedoch ihre gelebte Realität. Schon heute erhalten die meisten Kinder in Aufnahmeeinrichtungen keine oder nur unzureichende Bildungsangebote. In vielen Bundesländern besteht die Schulpflicht für geflüchtete Kinder nach Landesgesetzgebung erst ab Zuweisung zu einer Kommune. Die vorgesehene maximale Aufenthaltsdauer von bis zu zwölf Monaten für Familien dürfte den ohnehin erschwerten Zugang zu Bildung weiter verschlechtern. Nach Artikel 16 der Richtlinie (EU) 2024/1346 haben Kinder Anspruch auf Regelbeschulung spätestens zwei Monate nach Antragstellung. Das Recht auf Bildung aus Artikel 28 UN-KRK besteht unabhängig davon immer. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat Deutschland bereits in den Abschließenden Bemerkungen zum 5./6. Staatenbericht (2022) aufgefordert, geflüchtete Kinder schneller auf die Kommunen zu verteilen, um Bildung und Integration zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer wäre ein Rückschritt gegenüber diesen Empfehlungen. Im Jahr 2027 wird Deutschland seine Fortschritte im nächsten Staatenbericht darlegen müssen, auch im Hinblick auf diese Fragen.\r\nMöglichkeit günstigerer Regelungen (Art. 4 RL (EU) 2024/1346) Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2024/1346 erlaubt es den Mitgliedstaaten ausdrücklich, günstigere Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten, sofern diese mit der Richtlinie vereinbar sind. Dies eröffnet Deutschland einen klaren rechtlichen Spielraum, den Schutzstandard für Kinder im Asylverfahren anzuheben. Das bedeutet: Deutschland kann und sollte eine nationale Regelung schaffen, die Kinder ausdrücklich von Haft und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ausnimmt. Ein\r\nsolcher Schritt wäre nicht nur unionsrechtlich zulässig, sondern völkerrechtlich geboten und würde die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in nationales Recht konsequent fortführen. Empfehlung\r\n1.\r\nStreichung oder Änderung von § 70a AsylG-E, um Kinder ausdrücklich von Haft auszunehmen;\r\n2.\r\nAusnahme von Kindern aus den Zentren für Sekundärmigration oder Begrenzung der Aufenthaltsdauer sowohl dort als auch in Aufnahmeeinrichtungen auf höchstens zwei Monate. Kinder sind Träger eigener Rechte und haben Anspruch auf Schutz, Bildung, Entwicklung und Würde. Schon ein einziges Kind in migrationsbedingter Haft ist eines zu viel. Diese Grundhaltung ist nicht nur rechtlich geboten, sondern Ausdruck der Werte, auf denen unser Gemeinwesen beruht – Menschlichkeit, Schutz der Schwächsten und Verantwortung füreinander. Diese Prinzipien sind das Fundament, das unser soziales Handeln prägt. Deutschland spielt innerhalb der Europäischen Union und auch international eine zentrale Rolle. Die Bundesregierung sollte die Rechte aller Kinder in Deutschland stärken. Daher bitten wir Sie noch einmal, sich im laufenden parlamentarischen Verfahren für Kinder und ihre Rechte einzusetzen und dafür zu sorgen, dass jedes Kind in Deutschland geschützt ist und die Möglichkeit auf eine gute Entwicklung erhält. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Deutsches Komitee für UNICEF e.V. Terre des Hommes Deutschland e.V. Save the Children Deutschland e.V. SOS Kinderdorf e.V. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. Kindernothilfe e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-11-13"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}