{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-09T01:52:25.786+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002625","registerEntryDetails":{"registerEntryId":72975,"legislation":"GL2024","version":11,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002625/72975","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/22/15/698881/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002625-2026-02-26_08-46-09.pdf","validFromDate":"2026-02-26T08:46:09.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-08T11:43:32.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-07-08T13:22:53.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-02T14:12:13.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-02-26T08:46:09.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":72975,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002625/72975","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-26T08:46:09.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":64804,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002625/64804","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-04T12:54:00.000+02:00","validUntilDate":"2026-02-26T08:46:09.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":63547,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002625/63547","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-07T13:09:24.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-04T12:54:00.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":62675,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002625/62675","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-24T16:08:20.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-07T13:09:24.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":61191,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002625/61191","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-08T11:43:32.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-24T16:08:20.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":46798,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002625/46798","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-11-18T13:39:56.000+01:00","validUntilDate":"2025-07-08T11:43:32.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":40708,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002625/40708","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-07-08T13:22:53.000+02:00","validUntilDate":"2024-11-18T13:39:56.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"NaturFreunde Deutschlands Verband für Umweltschutz,  sanften Tourismus, Sport und Kultur Bundesgruppe Deutschland e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+493029773260","emails":[{"email":"info@naturfreunde.de"}],"websites":[{"website":"www.naturfreunde.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Warschauer Str.","streetNumber":"58a/59a","zipCode":"10243","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Müller","firstName":"Michael","function":"Bundesvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Schmidt-Kühner","firstName":"Regina","function":"Stellvertretende Bundesvorsitzende","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Schwenke","firstName":"Tilmann","function":"Stellvertretender Bundesvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Hiksch","firstName":"Uwe","function":"Bundeskassierer","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Nibbe","firstName":"Joachim","function":"Mitglied des Bundesvorstands, Fachbereichsleiter Natur- und Umweltschutz, sanfter Tourismus","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Rolland","firstName":"Gabi","function":"Fachbereichsleiterin Naturfreundehäuser","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Marian","firstName":"Hans-Gerd","function":"Mitglied des Bundesvorstands","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Kiesel","firstName":"Yannick","function":"Mitglied des Bundesvorstands","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Müller","firstName":"Michael","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schmidt-Kühner","firstName":"Regina","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Hiksch","firstName":"Uwe","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Strasser","firstName":"Maritta","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Trautmann","firstName":"Rita","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Nibbe","firstName":"Joachim","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Rolland","firstName":"Gabi","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Marian","firstName":"Hans-Gerd","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Kiesel","firstName":"Yannick","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":65500,"organizations":0,"totalCount":65500,"dateCount":"2024-12-31"},"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Deutscher Naturschutzring DNR"},{"membership":"Allianz pro Schiene"},{"membership":"Allianz \"Rechtssicherheit für politische Willensbildung\""},{"membership":"Ö.T.E. e.V."},{"membership":"Klimaallianz"},{"membership":"Netzwerk gerechter Welthandel"},{"membership":"Forum Umwelt und Entwicklung"},{"membership":"NaturFreunde Internationale NFI"},{"membership":"Cipra"},{"membership":"Kuratorium Sport und Natur"},{"membership":"ECOS"},{"membership":"Attac Trägerverein"},{"membership":"Bundesausschuss für politische Bildung"},{"membership":"IHK"},{"membership":"BAGSO Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenverbände"},{"membership":"Verein zum Schutz der Bergwelt e.V."},{"membership":"INTERSKI Deutschland"},{"membership":"Arbeiterwohlfahrt "},{"membership":"Bayrisches Kuratorium für alpine Sicherheit"},{"membership":"Cora-Netzwerk für Unternehmensverantwortung"},{"membership":"Aufstehen gegen Rassismus"},{"membership":"Umfairteilen"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_NONPROFIT_ORGA_V2","de":"Nichtregierungsorganisation (NGO)","en":"Non-governmental organization (NGO)"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_BUNDESTAG_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bundestag\"","en":"Other in the field of \"Bundestag\""},{"code":"FOI_OTHER","de":"Sonstige Interessenbereiche","en":"Other areas","fieldOfInterestText":"Demokratieförderung im ländlichen Raum, Rechtsextremismusprävention"},{"code":"FOI_SP_ELDERLY","de":"Seniorenpolitik","en":"Elderly/senior citizens policy"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_FA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Außenpolitik und internationale Beziehungen\"","en":"Other in the field of \"Foreign policy and international relations\""},{"code":"FOI_POLITICAL_PARTIES","de":"Politisches Leben, Parteien","en":"Political life, parties"},{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"},{"code":"FOI_LAS_POPULAR_SPORT","de":"Breitensport","en":"Popular sports"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_ADMINISTRATION","de":"Verwaltungstransparenz/Open Government","en":"Public administration"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""},{"code":"FOI_SP_DISABILITY","de":"Rechte von Menschen mit Behinderung","en":"Rights of people with disabilities"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_LAS_TOURISM","de":"Tourismus","en":"Tourism"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_BUNDESTAG_VOTE","de":"Wahlrecht","en":"Suffrage"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_SA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Staat und Verwaltung\"","en":"Other in the field of \"Government and administration\""},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"}],"activityDescription":"Die NaturFreunde sind als Umwelt-, Kultur- und Freizeitorganisation den Idealen des demokratischen Sozialismus verpflichtet.\r\n\r\nSie wollen mithelfen an der Schaffung einer Gesellschaft, in der niemand seiner Hautfarbe, Abstammung, politischen Überzeugung, seines Geschlechts oder Glaubens wegen benachteiligt oder bevorzugt wird und in der alle Menschen gleichberechtigt sind und sich frei entfalten können.\r\n\r\nDie NaturFreunde verstehen sich als Verband für nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeit gilt ihnen als Handlungsmaxime, in der wirtschaftliche Entwicklung dauerhaft mit sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Verträglichkeit verbunden wird. Sie orientieren ihre Aktivitäten als Umwelt-, Kultur-, Sport- und Freizeitorganisation am Prinzip der Nachhaltigkeit.\r\n\r\nIhr Ziel ist es, dazu beizutragen, dass die Menschen sich ihrer Einbindung in die soziale und natürliche Umwelt bewusst werden und erkennen, dass sie nur dadurch in sozialer Gerechtigkeit und in Frieden leben und sich entwickeln können.\r\n\r\nDie NaturFreunde befassen sich mit sozial-, wirtschafts- und kulturpolitischen sowie sport-, naturschutz- und umweltpolitischen Fragen und nehmen zu ihnen öffentlich Stellung.\r\n\r\nDie NaturFreunde arbeiten mit allen zusammen, die gleiche oder ähnliche Zielsetzungen verfolgen.\r\n\r\nDie NaturFreunde fördern diese Anliegen in Gesprächen, in Briefen und Stellungnahmen, durch die Einaldung zu eigenen Veranstaltungen, als Sachverständige in Ausschüssen allein und gemeinsam mit Anderen gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":2.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":1,"to":10000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_PUBLIC_GRANTS","de":"Öffentliche Zuwendungen","en":"Public grants"},{"code":"MFS_GIFTS_AND_DONATIONS","de":"Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen","en":"Gifts and other lifetime donations"},{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","publicAllowances":[{"name":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":190001,"to":200000},"description":"Modellprojekt NaturSchutzRaum im Rahmen des Programms Demokratie leben!"},{"name":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Engagement global","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":80001,"to":90000},"description":"Projekt Honduras"}]},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":1,"to":10000}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":1140001,"to":1150000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportPreviousLastFiscalYearExists":true,"previousLastFiscalYearStart":"2023-01-01","previousLastFiscalYearEnd":"2023-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1f/ff/698876/391945-k-jau-handelsbilanz-2023.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":6,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0018573","title":"Zügige und umfassende Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung der EU","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018574","title":"Freies Betretungsrecht der Wälder zum Zweck der Erholung erhalten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Waldgesetz soll geändert werden. Darin geht es auch um den Zutritt zu Wäldern zum Zweck der Erholung in der Natur. Dieses Recht muss gewahrt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft","shortTitle":"BWaldG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAS_POPULAR_SPORT","de":"Breitensport","en":"Popular sports"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019433","title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung","printingNumber":"21/781","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100781.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung/323372","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"§ 81 Baugesetzbuch (Ausnahmen und Regelungen)\r\n§ 246 e Baugesetzbuch NEU (Befristete Sonderregelungen für den Wohnungsbau), hier: Bauen im Außenbereich","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022707","title":"Infrastruktur-Zukunftsgesetz ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes","printingNumber":"21/4099","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104099.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/infrastruktur-zukunftsgesetz/329555","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Verkehr","shortTitle":"BMV","electionPeriod":21,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Infrastruktur-Zukunftsgesetz ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022708","title":"Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und weitere Vorschriften ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften","printingNumber":"21/4146","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/041/2104146.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-umwelt-rechtsbehelfsgesetzes-und-weiterer-umweltrechtlicher-vorschriften/330470","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit","shortTitle":"BMUKN","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und weitere Vorschriften ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG","shortTitle":"UmwRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022709","title":"Änderung EU-Vergaberichtlinie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das EU-Parlament hat am 09.09.2025 den Initiativbericht zur öffentlichen Auftragsvergabe\r\nangenommen. Das Parlament fordert eine umfassende Reform der Europäischen\r\nVergaberichtlinien (2024/23/EU ).","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Vergabe von Konzessionen","shortTitle":"KonzVgV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/konzvgv"},{"title":"Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge","shortTitle":"VgV 2016","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_ADMINISTRATION","de":"Verwaltungstransparenz/Open Government","en":"Public administration"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":4,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0018573","regulatoryProjectTitle":"Zügige und umfassende Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a1/d9/599240/Stellungnahme-Gutachten-SG2508070012.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869\r\nAz.: 7102/003-2024.0002\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nwir bedanken uns für die Zusendung des Referentenentwurfs und nehmen dementsprechend mit den folgenden Anmerkungen Stellung zum oben genannten Gesetzesentwurf:\r\nGrundsätzliche Anmerkungen:\r\nDie Wiederherstellung unserer Natur ist eine zentrale Verpflichtung des Weltnaturabkommens von Kunming-Montréal (COP 15 CBD). Mit der im August 2024 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (im weiteren WVO) hat die Europäische Union die Grundlage geschaffen, um in Europa die langfristige und nachhaltige Erholung der biologischen Vielfalt und Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen sicher zu stellen.\r\nDer Handlungsbedarf zur Wiederherstellung der Natur ist auch unserem Land groß:\r\n• Viele geschützte Lebensräume befinden sich in einen schlechten Zustand.\r\n• Von den Flächenzielen der COP 15 CBD sind wir weit entfernt.\r\n• Der Flächenverbrauch ist weiterhin ungebremst.\r\n• In Europa befinden sich nach Angaben der Europäischen Umweltagentur immer noch rund 80% der geschützten Lebensräume in einem schlechten Zustand.\r\nDie Wiederherstellung unserer Natur ist daher eine dringend notwendige und sinnvolle Investition in unsere Zukunft und bedarf der zügigen Umsetzung und auch einer soliden Finanzierung. Wir erneuern deshalb an dieser Stelle den Verbändeappell an Bund und Länder „Gemeinsam für unsere\r\nNaturFreunde Deutschlands\r\nBundesvorstand\r\n- 2 -\r\nNatur: Wiederherstellungsverordnung unverzichtbar – Blockadepolitik verantwortungslos“ vom 18.Juli 2025“.\r\nIn der WVO werden in den Artikeln 4ff. die Wiederherstellungsziele und Verpflichtungen beschrieben, die auf ganz unterschiedliche Ökosysteme ausgerichtet sind. Neben der Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen (Art.4) sind es beispielsweise die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme (Art.8), der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen (Art. 10), landwirtschaftlicher Ökosysteme (Art.11) oder auch von Waldökosystemen (Art 12). Nationale Wiederherstellungspläne müssen alle genannten Ökosysteme mit betrachten. Wir fragen uns deshalb, ob die Wiederherstellung nicht auch in weiteren, zu den Ökosystemen passenden Gesetzen z.B. im BWaldG oder bei den Zielen der Raumordnung durch entsprechende Querverweise zusätzlich verankert werden sollte und bitten um entsprechende Prüfung.\r\nDas Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält unter § 1 Absatz 1 Teilsatz „der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. Die Worte „soweit erforderlich“ sind im Kontext des vorgelegten Referentenentwurfs nicht zielführend und daher ersatzlos zu streichen.\r\nAnmerkungen zum Referentenentwurf im Einzelnen:\r\nArtikel 1 „Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“\r\nhier Punkt 4. Nach § 7 wird folgendes Kapitel 1a eingefügt:\r\n§ 7a Verantwortung für die Wiederherstellung der Natur:\r\nIn diesem Abschnitt wird festgelegt, dass der BUND in jedes Land „in angemessenem Umfang“ zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und Erfüllung der Wiederherstellungsverpflichtungen beiträgt. Die hier verwendete Formulierung „in angemessenem Umfang“ ist nicht konkret genug. Angesichts der Dringlichkeit des Handlungsbedarf ist hier eine verbindlichere Formulierung zur Erfüllung der Wiederherstellungsverpflichtungen zu wählen.\r\n§ 7b Nationaler Wiederherstellungsplan:\r\nDie im Abschnitt 2 dieser Bestimmung festgelegte Beteiligung der fachlich betroffenen Bundes- und Landesministerien bei der Erstellung eines Wiederherstellungsplans ist nicht ausreichend. Die erfolgreiche Umsetzung eines Wiederherstellungsplan hängt entscheidend davon ab, dass alle relevanten Akteure (einschließlich der kommunalen Ebene) umfassend bei der Erstellung der Pläne beteiligt werden. Vor diesem Hintergrund sind auch die kommunalen Akteure und die interessierte Öffentlichkeit (einschließlich der Umweltverbände) bei der Erstellung des Wiederherstellungsplans zu beteiligen.\r\nNaturFreunde Deutschlands\r\nBundesvorstand\r\n- 3 -\r\n§ 7c Überwachung und Berichterstattung, Verzeichnis\r\nIn diesen Abschnitt wird die Überwachung, Berichterstattung und Verzeichniserstellung derjenigen Daten und Informationen geregelt, die bei der nationalen Umsetzung der WVO verwendet werden. Diese Beschreibung bezieht sich lediglich auf die behördeninternen Regelungen und Vorgehensweisen. Es bleibt unklar inwiefern ein transparenter Umgang mit diesen Daten und Informationen zum öffentlichen Gut „Wiederherstellung der Natur“ gewährleistet wird. Unter diesem Aspekt sollten in diesem Abschnitt entsprechende Nachbesserungen und Konkretisierungen vorgenommen werden.\r\nErgänzender Vorschlag der NaturFreunde Deutschlands zu § 58 BNatSchG:\r\nAus Gründen der fachlichen Kompetenz und der institutionell gewachsenen Zuständigkeiten ist das Bundesamt für Naturschutz diejenige Behörde sein, die für die Angaben und Beiträge im Kontext der Erstellung des nationalem Wiederherstellungsplans fachlich zuständig ist.\r\nDaher schlagen die NaturFreunde Deutschlands – im Kontext der Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes - vor, nach § 58 BNatSchG Absatz 2 den folgenden Absatz einzufügen\r\n„(4) Die fachlich zuständige Behörde für die Angaben und Beiträge zum nationalen Wiederherstellungsplan ist das Bundesamt für Naturschutz BfN“\r\nWir bitten um Berücksichtigung unserer Anmerkungen und verbleiben\r\nmit freundlichen Grüßen\r\nRegina Schmidt-Kühner Dr. Joachim Nibbe\r\n(Stellvertretende Bundesvorsitzende) (Bundesfachbereichsvorstand Naturschutz, Umweltschutz und sanfter Tourismus)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019433","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/69/25/610422/Stellungnahme-Gutachten-SG2509040007.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,\r\nwir wenden uns an Sie in der Angelegenheit des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Drs. 21/781 Neu) und möchten Sie bitten, unsere nachfolgenden Anregungen und Argumente in den weiteren parlamentarischen Beratungen zu berücksichtigen.\r\nAusgangssituation\r\nDer Mangel an bezahlbarem Wohnraum erfordert auf der einen Seite schnelleres Bauen für genau diesen Wohnraum, auf der anderen steuernde Maßnahmen zur Begrenzung der Mieten wie die Mietpreisbremse. Die NaturFreunde begrüßen deshalb die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029.\r\nJetzt wurde von den Koalitionspartnern ein Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in den Bundestag eingebracht, der den Aspekt des schnelleren Bauens aufgreift. Wir haben bei dem Entwurf allerdings Zweifel, ob das Ansinnen neue Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen mit dem Gebot der Nachhaltigkeit in Übereinstimmung gebracht werden kann. Folgende Aspekte leiten uns dabei:\r\n1. Es muss bei allen Maßnahmen immer um die Verbindung von bezahlbarem Wohnraum und nachhaltigem Bauen gehen. Wir verbinden mit letzterem vor allem die Begriffe klimafreundlich, ressourcenschonend und kreislauforientiert.\r\n2. Es gibt einen hohen Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen, der auch einen Zubau erfordert. Engpässe bei Grundstücken, hohe Baukosten und langwierige Genehmigungsverfahren erschweren den Bau dieser Wohnungen. Das erkennen wir an. Das Problem besteht aber vor allem in Ballungsgebieten und Universitätsstädten. In manchen ländlichen Regionen gibt es dagegen Leerstand und Abwanderung. Wir halten deshalb eine Fokussierung des Bau-Turbos auf die besonders betroffenen Regionen für geboten – ähnlich wie bei der Mietpreisbremse.\r\n3. Ein zentrales Ziel einer nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung ist es, den gegenwärtigen Anstieg der Flächeninanspruchnahme zu Siedlungs- und Verkehrszwecken zu begrenzen. Dieses Ziel ist auch in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankert, zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung (selbst)verpflichtet hat. Dort ist u.a. eine Begrenzung der Inanspruchnahme bei zusätzlichen Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag festgeschrieben.\r\nDer am 1.8.2025 veröffentlichte Bericht des Statistischen Bundesamtes weist wieder einen Anstieg des Flächenverbrauchs aus, so dass das Ziel für 2030 durchaus ambitioniert ist. Mit den Instrumenten der Regional- und Bauleitplanung kann diese Entwicklung gesteuert werden, auch und gerade zum Erhalt wertvoller Naturflächen und bester Böden für die landwirtschaftliche Nutzung. Auf diese Steuerung sollte nicht verzichtet werden.\r\n4. Priorität muss die Innenentwicklung haben. Neue Wohnquartiere sollten vorrangig durch die Nutzung bereits vorhandener innerstädtischer Flächen entstehen, etwa durch die Umwandlung von Brachflächen, die Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen oder die Umnutzung leerstehender Gebäude. Für diese Nutzung bürokratische Hürden abzubauen, halten wir für einen sinnvollen Schritt. Da diese Strategie kurze Wege fördert und bestehende Infrastrukturen stärkt, trägt sie auch dazu bei, Stadt- und Ortskerne lebendig zu erhalten. Mit dem Vorrang der Innenentwicklung kann somit auch das Ziel des schnellen Wohnungsbaus mit nachhaltigen und umweltgerechten Lösungen verbunden werden. Die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen müssen deshalb so ausgestaltet werden, dass Kommunen bei der Innenentwicklung noch besser unterstützt werden und Anreize geschaffen werden, Flächenpotenziale im Bestand zu aktivieren, bevor neue Siedlungsräume im Außenbereich ausgewiesen werden.\r\n\r\nBewertung der Einzelregelungen des Gesetzentwurfs (Drucksache 21/781) aus der Sicht der NaturFreunde Deutschlands\r\n\r\nAnmerkung zur Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) § 31 „Ausnahmen und Befreiungen“, Absatz (3)\r\nEine Befreiung sollte an die Errichtung von sozialem und bezahlbarem Mietwohnungsbau gekoppelt werden, d.h. dass sich Vorhabenträger im Rahmen von städtebaulichen Verträgen auf Sozialbindungen oder zumindest auf Mietpreisbegrenzungen verpflichten. Der neue Absatz 3 nimmt dies leider nicht auf. Im Gegenteil: Der Wegfall des wichtigen Zusatzes des nach §201 BauGB angespannten Wohnungsmarktes führt so zu weiterem unkontrollierten Flächenverbrauch. Mit der Formulierung „in mehreren vergleichbaren Fällen“ werden aus unserer Sicht zusätzliche Fehlanreize geschaffen.\r\nBedenken der NaturFreunde Deutschlands gegenüber der Ergänzung des BauGB um den neuen § 246e „Befristete Sonderregelungen für den Wohnungsbau“\r\nGegenüber dem neuen §246e BauGB haben wir, sowohl aus sozialpolitscher als auch aus umweltpolitischer Sicht, starke Bedenken. Mit dieser Regelung wird es möglich im Außenbereich in Abweichung von der Bauleitplanung – und somit selbst vom Flächennutzungsplan – Wohngebäude zu errichten. Diese Abweichungsmöglichkeit soll nun ohne Einschränkung in sämtlichen Gemeinden gelten. Was die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum betrifft, so fehlt hier jegliche Steuerung. Es wird im ergänzten Baugesetzbuch nicht zur Bedingung gemacht, dass vorrangig Mietwohnungen errichtet werden, und dass diese im unteren und mittleren Preissegment zu schaffen sind.\r\n\r\nDie Ausdehnung des §246e auf sämtliche Kommunen, anstatt nur auf angespannte Wohnungsmärkte, erinnert uns stark an den früheren §13b BauGB. Dieser wurde in der Praxis vor allem zur Errichtung von Wohneigentum im ländlichen Raum mit tausenden Hektar neuer Einfamilienhausgebiete genutzt, was – im Widerspruch zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung – mit einer weiteren Flächeninanspruchnahme im Außenbereich einhergeht (siehe auch unter Ausgangssituation). Der frühere §13b wurde durch das BVerwG wegen Verstoß gegen EU-Recht (Urt. v. 18.7.2023 – 4 CN 3.22 -) gestoppt, er verstieß gegen die Anforderungen der RL 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. 2001 L 197, 30) (auch als EU-Richtlinie zur strategischen Umweltprüfung bezeichnet). Demnach ist ein Verzicht auf die Umweltprüfung nur möglich, wenn erhebliche Umweltauswirkungen in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sind. Dies konnte mit dem § 13b BauGB nicht gewährleistet werden. Auch der nun ergänzte §246e BauGB ist nicht geeignet um – im Sinne eines öffentlichen Interesses – den Zielen des Umweltschutzes gerecht zu werden. Wie ist die Formulierung „wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen hat.“ zu verstehen? Was soll eine „überschlägige Prüfung“ sein? Dieser Begriff ist an keiner Stelle spezifiziert. Aus der Sicht der NaturFreunde Deutschlands kann daher vor dem Hintergrund dieser Regelung nicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.\r\nIm Übrigen weisen wir darauf hin, dass nach dem Statistischem Bundesamt nur eine vergleichsweise geringe Zahl von Umweltverbandsklagen zwischen 2019 bis 2023 (im Durchschnitt 66 pro Jahr) den insgesamt 179.410 Verfahren gegenübersteht, die von Verwaltungsgerichten ansonsten geführt werden. Die gesetzlichen Vorgaben zur Umweltverbandsklage bewirkten zudem nach den Angaben der Bundesregierung vom 12.08.2025 keinen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Etwaige Mehraufwände bei Investitionen seien aufgrund eines späteren Eintritts von Rechtssicherheit isoliert schwer abgrenzbar (Quelle: Drs. 21/1152).\r\nFür Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-08-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022707","regulatoryProjectTitle":"Infrastruktur-Zukunftsgesetz ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f1/f2/698877/Stellungnahme-Gutachten-SG2602260001.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Betr.: Infrastruktur-Zukunftsgesetz, BT-Drucksache 21/4099, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, BT Drucksache 21/4146\r\n«Briefanrede» «Vorname» «Nachname»,MdB,\r\nin dieser Woche werden die beiden Gesetzentwürfe \r\nInfrastruktur-Zukunftsgesetz - BT-Drucksache 21/4099 und\r\nUmwelt-Rechtsbehelfsgesetz und weiterer Vorschriften - BT Drucksache 21/4146\r\nin erster Lesung im Bundestag behandelt. Die NaturFreunde Deutschlands sehen in den Gesetzentwürfen einen massiven Angriff auf materielle und prozessuale Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt. \r\nDie Diskussion über die Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen ist keine neue Entwicklung. In den inzwischen deutlich über 30 Jahren seit der Wiedervereinigung hat der Deutsche Bundestag mehr als zehn sogenannte „Beschleunigungsgesetze“ auf den Weg gebracht. Eine zentrale Argumentation zielt seit je her auf den Abbau des „überbordenden“ Bürokratie- und Verwaltungsaufwands ab. Die Tatsache, dass möglicherweise auf Verfahren und Organisation der Infrastrukturplanung im öffentlichen Interesse einzuwirken sei, um Effizienzgewinne zu aktivieren, wurde auch von zivilgesellschaftlichen Akteuren nie in Abrede gestellt. Insbesondere die Umweltverbände, deren Aufgabe es ist sich für die Interessen eines wirksamen Natur- und Umweltschutzes stark zu machen, haben in dieser Frage immer eine abwägende und differenziertere Position eingenommen. \r\nIm vorliegenden Fall des geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetz stehen wir jedoch vor einer geänderten Ausgangslage: Infrastrukturprojekte sollen nicht mehr möglichst umweltschonend, sondern unter optimierender Berücksichtigung der Infrastrukturinteressen realisiert werden. Damit erreicht die Beschleunigungsgesetzgebung erreicht eine neue und veränderte Qualität. Sie geht nun deutlich zu Lasten der öffentlichen Schutzgüter von Natur- und Umweltschutz. Um dies zu verdeutlichen sei an dieser Stelle der Sachverständigenrat der Bundesregierung zitiert, der vor dem Hintergrund des aktuell zu verabschiedenden Gesetzesentwurfs in seiner Positionierung „Infrastrukturausbau nicht auf Kosten von Natur und Umwelt beschleunigen“ Folgendes anmerkte: „In Anbetracht des schlechten Naturzustands und der weiterhin unbewältigten ökologischen Probleme, vor allem des anthropogenen Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts, hochproblematisch.“. Dem bleibt aus der Sicht der NaturFreunde Deutschlands nichts hinzufügen.\r\nUnsere Anmerkungen zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes im Einzelnen: \r\n1.\tZahlreiche Infrastrukturvorhaben werden pauschal zu Maßnahmen im überragenden öffentlichen Interesse erklärt und durch das Gesetz somit den bisher üblichen Planungsabläufen und Schritten entzogen. Ausdrücklich soll dies für die Maßnahmen gelten, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden sollen. Das mag für Maßnahmen wie Brückensanierungen noch nachvollziehbar sein, warum es auch für Rastanlagen gelten soll, erschießt sich uns genauso wenig wie die Einstufung sämtlicher Verkehrsinfrastrukturen als Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Dies ist als zu undifferenziert und damit als unangemessen zu bezeichnen.\r\n2.\tEntgegenstehende Belange des Natur- und Klimaschutzes werden dagegen zurückgedrängt. Angesichts der anhaltenden, deutlichen Verfehlung der Klimaziele im Verkehrssektor, die das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot und europarechtliche Vorgaben verletzt, setzt die Abwertung der Klimaschutzbelange ein fatales Signal. \r\nZum Erhalt der biologischen Vielfalt müsste eigentliche die grüne Infrastruktur zu einer Maßnahme im überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. \r\n3.\tDurch die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wird auch die Prüfkaskade der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung aufgeweicht und Realkompensation mit Ersatzzahlungen gleichgesetzt. Aus unserer Sicht bedeutet dies ein Unterlaufen des Verursacherprinzips als Leitprinzip der EU-Umweltpolitik und der UN-Nachhaltigkeitsziele. Die Eingriffsregelung mitsamt der Realkompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft war bisher ein entscheidendes Instrument zum Schutz der biologischen Vielfalt sowie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Mit der geplanten Änderung verliert dieses Instrument seine Wirksamkeit, wenn sich Vorhabenträger von der Pflicht einer realen Flächenkompensation durch Geldzahlungen entledigen können. \r\nAuch erschließt sich uns nicht, wie die zweckgebundene Verwendung von Ersatzzahlungen gewährleistet werden kann. In den Ländern gibt es zur Umsetzung von Kompensation sehr unterschiedliche Strukturen, die transparente Verfahren zumindest erschweren.\r\nWir befürchten daher, dass mit der faktischen Abschaffung der Realkompensation zusätzliche irreversible Schädigungen von Natur in Kauf genommen wird, ein fatales und kontraproduktives Signal.\r\n4.\tBei den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen kommt es geradezu zwangsläufig zu Zielkonflikten, die in den Planungsprozessen sorgfältig abgewogen werden müssen. Nur so kann verhindert werden, dass irreversible Schäden und Beeinträchtigen für Mensch und Natur entstehen. Bisher konnten im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung viele dieser Konflikte identifiziert und oft auch entschärft werden. Die Prüfung von Alternativen war möglich. Jetzt soll durch die Änderung des Raumordnungsgesetzes bei der Planung von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Schienenwegen des Bundes sowie für Pumpspeicherkraftwerke auf die Raumverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Ein Widerspruch der zuständigen Raumordnungsbehörde zu diesem Verzicht ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. In der Folge kann aus unserer Sicht eine vorausschauende Planung dieser raumbedeutsamen Projekte nicht mehr gewährleistet werden. \r\n5.\tDer Entwurf sieht Änderungen des Verfahrensrechts vor, die darauf abzielen, staatliche Kontrolle zurückzudrängen und behördenübergreifende Abstimmungen abzuschaffen. Im Ergebnis wirkt sich das zulasten von Umwelt- und Klimaschutz aus. Dazu gehören weitreichende Genehmigungsfiktionen, Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung, die Ausweitung vorläufiger Anordnungen in mehreren Fachgesetzen und das Ersetzen zwischenbehördlichen Einvernehmens durch ein bloßes ins Benehmen setzen. \r\nWir wenden uns nicht gegen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen. Von verschiedenen Umweltverbänden wurden dazu in der Vergangenheit entsprechende Vorschläge erarbeitet. Mit ihnen wird aufgezeigt, dass eine sinnvolle und zukunftsorientierte Beschleunigung des Infrastrukturausbaus realisiert werden kann, ohne dass es dabei eines Abbaus bzw. Eingriffs in verbriefte Rechte im Natur- und Umweltschutzbereich bedarf. Als Beispiel seinen genannt:\r\n•\tKonzeptstudie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) e.V.: ReaFlex: Beschleunigung um-weltrelevanter Zulassungsverfahren durch flexible Genehmigungsteams. Praktische Voraussetzungen und Umsetzungsnotwendigkeiten, Dezember 2025.\r\nLink: https://www.ufu.de/downloads/reaflex-beschleunigung-umwelt-relevanter-zulassungsverfahren-durch-flexible-genehmigungsteams/ \r\n•\tPlanungsbeschleunigung in der neuen Legislaturperiode: Empfehlungen aus Sicht der Umweltverbände, März 2022.\r\nLink: https://www.dnr.de/sites/default/files/Positionen/2020-11-Handlungsempfehlungen-Planungsbeschleunigung.pdf \r\nEs gibt also Alternativen, die im weiteren Verfahren aufgegriffen werden sollten.\r\nUnsere Anmerkungen zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften: \r\n1.\tDass eine Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nötig ist, ist unstrittig. Schließlich steht das aktuelle UmwRG nicht im Einklang mit dem Völker- und Europarecht (Aarhus-Konvention von 1998, EU Richtlinie 2003/35/EG, die die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, Umweltschutzorganisationen Zugang zu Gerichtsverfahren zu eröffnen). Es ist aber fraglich, ob der Gesetzentwurf dieses Problem tatsächlich löst. So werden zwar in §1 Abs 1 und Abs 1a die Liste der Anwendungsbereiche um 10 Nummern erweitert, die Liste gilt aber als abgeschlossen. Wir fordern – wie auch viele weitere Umweltverbände – eine Generalklausel, so dass der Zugang zur gerichtlichen Überprüfung für alle Maßnahmen sichergestellt wird.\r\n2.\tDer Gesetzentwurf hat das Ziel das Klagerecht für Umweltverbände straffen. Verbunden ist dies oftmals mit dem Vorwurf, eine Klageflut würde ausgelöst werden und die Verfahren unnötig in die Länge gezogen. Wir wehren uns gegen diesen Vorwurf. Die Umweltverbände, auch die NaturFreunde, wägen sehr genau ab, ob und wann eine Klage sinnvoll und aus unserer Sicht auch nötig ist. Das zeigt auch die Evaluation sowohl nach Zahl der Klagen als auch nach der Erfolgsquote durch das Umweltbundesamt. Siehe  https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/rechtsschutz-verbandsklage/faqs-rechtsschutzverbandsklage  Die Erfolgsquote der Verbändeklagen liegt um die 50 Prozent. Das UBA dazu: „Ein Vergleich mit der Erfolgsquote in allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Verfahren von 10 bis 12 Prozent, bestätigt, dass anerkannte Vereinigungen sorgfältig abwägen, in welchen Fällen sie vor Gericht gehen.“\r\n3.\tIm Vergleich zum Referentenentwurf vom Sommer 2025 sieht der Gesetzentwurf zusätzlich vor, dass die Anerkennung der Umweltvereinigungen nur noch auf Zeit gewährt werden soll. Wir sehen darin ein Misstrauen gegenüber den Umwelt- und Naturschutzverbänden und den vielen vor allem ehrenamtlich engagierten Mitgliedern. Den Verbänden wird zusätzliche Bürokratie aufgebürdet. Es ist ein falsches Signal an die Zivilgesellschaft.\r\n4.\tIm Übrigen verweisen wir auf die Stellungnahme des DNR und weiterer Organisationen unter https://greenlegal.eu/wp-content/uploads/2025/09/GLI_Stellungnahme_UmwRG_2025_07_25_fin.pdf , der wir uns inhaltlich anschließen.\r\nWir bitten um Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen gerne für Rückfragen oder einen Austausch zur Verfügung. Unsere Bundesgeschäftsführerin Maritta Strasser freut sich, wenn Sie sie diesbezüglich unter strasser@naturfreunde.de kontaktieren. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nRegina Schmidt-Kühner\t\t\tJoachim Nibbe\r\nStellv. Bundesvorsitzende\t\tBundesfachbereichsleiter Natur- und Umweltschutz\r\nNaturFreunde Deutschlands\r\nBundesgeschäftsstelle\r\nWarschauer Str. 58a/59a\r\n10243 Berlin\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022709","regulatoryProjectTitle":"Änderung EU-Vergaberichtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/be/09/698879/Stellungnahme-Gutachten-SG2602260002.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Dr. Anton Hofreiter, MdB\r\nMitglied des Deutschen Bundestages\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\nBerlin, 6. Oktober 2025\r\nKommunale Wasserversorgung in Gefahr\r\nLieber Anton,\r\nwir wenden uns heute an dich als NaturFreund und Bundestagsabgeordneter. Die aktuellen\r\nEntwicklungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union auch in\r\nBereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge beobachten wir mit großer Sorge.\r\nDas EU-Parlament hat am 09.09.2025 den Initiativbericht zur öffentlichen Auftragsvergabe\r\nangenommen. Das Parlament fordert eine umfassende Reform der Europäischen\r\nVergaberichtlinien (2024/23/EU ). Der Artikel 12 „Besondere Ausschlüsse im Bereich Wasser“\r\nArtikel enthält die sogenannte \"Bereichsausnahme\" für Konzessionen im Bereich Wasser, was\r\nbedeutet, dass die Konzessionsrichtlinie und damit auch Art. 12 nicht direkt auf\r\nWasserkonzessionen angewendet werden.\r\nBei Streichung der Ausnahmeregelung für den Bereich Wasser würden viele kommunale\r\nWasserversorgungen und Abwasserentsorgungen dem Wettbewerbsrecht unterliegen. In der\r\nKonsequenz bedeutet dies eine Öffnung der Wasserver- und entsorgung hin zu einer\r\nPrivatisierung und Kommerzialisierung der (kommunalen) Wasserwirtschaft. Die NaturFreunde\r\nDeutschlands sind der Auffassung, dass das Recht auf freien und bezahlbaren Zugang von\r\nWasser für alle sozialen Gruppen unangetastet bleiben muss. Die Aufrechterhaltung dieses\r\nZugangsrecht ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die bisherigen\r\nErfahrungen in verschiedenen Regionen mit der Privatisierung der Wasserversorgung haben\r\ngezeigt, dass es hier zu negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen gekommen ist. Dies\r\nzeigen unter anderem Beispiele aus Großbritannien, Frankreich und auch aus deutschen\r\nStädten und Kommunen. Im Falle der angesprochenen Änderung wären die demokratischen\r\nHandlungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in vielen Städten und Gemeinden stark\r\nbeeinträchtigt. Darüber hinaus widerspricht die geplante Änderung sowohl dem in der\r\ngesamten EU gültigen Subsidiaritätsprinzip als auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.\r\nDeshalb möchten wir dich bitten, dich als Vorsitzender des Ausschusses für die\r\nAngelegenheiten der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die \"Bereichsausnahme\" für\r\nKonzessionen im Bereich Wasser bestehen bleiben. Einen gemeinsamen persönlichen\r\nErfahrungsaustausch mit dir in dieser Angelegenheit halten wir für sehr sinnvoll. Die\r\nUnterzeichnenden dieses Schreibens würden sich über eine Terminvereinbarung für ein solches\r\nGespräch freuen.\r\nFür konkrete Absprachen bezüglich eines Gespräches kannst du dich gern an Maritta\r\nStrasser wenden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-09-25"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}