{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-14T10:05:22.842+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002593","registerEntryDetails":{"registerEntryId":69944,"legislation":"GL2024","version":18,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002593/69944","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c9/4e/678802/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002593-2026-01-06_16-37-35.pdf","validFromDate":"2026-01-06T16:37:35.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-18T14:19:12.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-07-04T11:41:22.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-02T11:55:46.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-01-06T16:37:35.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":69944,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002593/69944","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-06T16:37:35.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":68779,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002593/68779","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-04T10:58:50.000+01:00","validUntilDate":"2026-01-06T16:37:35.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":68771,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002593/68771","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-04T10:40:17.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-04T10:58:50.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":60616,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002593/60616","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-01T10:43:00.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-04T10:40:17.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":56951,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002593/56951","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-18T14:19:12.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-01T10:43:00.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53840,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002593/53840","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-24T10:17:01.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-18T14:19:12.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53490,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002593/53490","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-24T08:52:44.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-24T10:17:01.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48496,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002593/48496","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-23T10:14:22.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-24T08:52:44.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48061,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002593/48061","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-19T10:29:57.000+01:00","validUntilDate":"2024-12-23T10:14:22.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":40518,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002593/40518","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-07-04T11:41:22.000+02:00","validUntilDate":"2024-12-19T10:29:57.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Zentrale Anliegen des BuVEG sind die Erstellung von Fachanalysen sowie das Aufzeigen\r\nvon Handlungsoptionen, um politische Vorhaben schneller und effizienter erreichen zu können.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund werden unterschiedliche Maßnahmen genutzt. Neben der o.g. Erstellung von Studien und Hintergrundinformationen werden diverse Veranstaltungsformate, Publikationen und direkte Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern durchgeführt, um einen Fachaustausch zu ermöglichen. Zudem beteiligen wir uns u.a. mittels Verbändeanhörungen und Konsultationen am politischen Diskurs."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":0.22},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":110001,"to":120000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":490001,"to":500000},"individualContributorsPresent":true,"individualContributors":[{"name":"FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V."},{"name":"DAW SE"},{"name":"Schüco International KG"},{"name":"Sto SE & Co. 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verstärkte Berücksichtigung von Energieeffizienz im Rahmen des Gesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes","printingNumber":"20/8290","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008290.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundes-klimaschutzgesetzes/302817","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Verstärkte Berücksichtigung von Energieeffizienzaspekten im Rahmen des Gesetzes","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundes-Klimaschutzgesetz","shortTitle":"KSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002172","title":"Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung","printingNumber":"20/6875","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4udeenergiegesetzes-zur-%C3%A4nderung-des-b%C3%BCrgerlichen-gesetzbuches/298723","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Verbesserte Förderbedingungen für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle (Einzelmaßnahmen)","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002173","title":"Wärmeplanungsgesetz - Aufzeigen systemrelevanter Vorteile im Fall einer stärkeren Berücksichtigung von Energieeffizienz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze","printingNumber":"20/8654","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008654.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-f%C3%BCr-die-w%C3%A4rmeplanung-und-zur-dekarbonisierung-der-w%C3%A4rmenetze/302875","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Aufzeigen der Sinnhaftigkeit von Effizienzverbesserungen im Wärmebereich und dadurch resultierende Vorteile für bestehende und künftige Wärmenetze","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002174","title":"Bundesklimaanpassungsgesetz (KAnG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG)","printingNumber":"20/8764","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008764.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/bundes-klimaanpassungsgesetz-kang/302867","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Verbesserte Berücksichtigung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor und dadurch verbesserte Anpassung an klimatische Veränderungen","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013884","title":"Einführung des ETS2","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)","printingNumber":"20/13585","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/135/2013585.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-des-treibhausgas-emissionshandelsgesetzes-an-die-%C3%A4nderung-der/316398","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der EU-Emissionshandel soll ab 2027 auch für den Gebäudebereich gelten. Das Heizen mit fossiler Energie dürfte spätestens ab diesem Zeitpunkt signifikant teurer werden.\r\n\r\nDie Aktivitäten des BuVEG zielen darauf ab, aufzuzeigen, welche Kostenszenarien im Rahmen des ETS2 zu erwarten sind und auf welche Weise sich Eigentümer - aber auch politische Entscheidungsträger - auf den ETS2 vorbereiten können, beispielsweise durch das Forcieren von Maßnahmen zur Energieeffizienz.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen","shortTitle":"TEHG 2011","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021037","title":"Verstärkte Berücksichtigung von Energieeffiienz im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung","printingNumber":"21/1084","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101084.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung/322623","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Novellierung des Baugesetzbuches sollte dafür genutzt\r\nwerden, bestehende Hindernisse zu beseitigen, die Sanierungsmaßnahmen\r\nerschweren. Auf diese Weise kann eine Reduktion des Energiebedarfs sowie\r\neine Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz, und damit eine nachhaltige\r\nEnergienutzung, erzielt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":6,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0002170","regulatoryProjectTitle":"Gebäudeenergiegesetz (GEG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3b/c6/387293/Stellungnahme-Gutachten-SG2412160008.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \r\n\r\nBundestagswahl 2025 - Unsere Kernforderungen\r\nEnergieeffiziente Gebäude zahlen sich aus - in vielerlei Hinsicht\r\nEine energieeffiziente Gebäudehülle bietet viele Vorteile für Eigentümer, Bewohner sowie Volkswirtschaft und Klimaschutz - sowohl beim Neubau als auch bei einer energetischen Sanierung von Fassade, Fenster, Dach & Co. Die Reduzierung des Bedarfs und Verbrauchs von Heiz- und Kühlenergie ist von zentraler Bedeutung für einen zukünftigen Gebäudebestand, sowohl für die Grundlasten als auch für die Spitzenbelastungen. Jedes Haus ist unterschiedlich. Daher gibt es individuelle Lösungen für einen energetisch optimierten Gebäudebestand in Deutschland. \r\nKernforderungen\r\nZielgerichtete Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)\r\nDas GEG ist in drei separate Teilgesetze für Neubau, Bestand und Nichtwohngebäude zu ordnen. Beim Neubau sollte das bisherige bauliche Anforderungsniveau beibehalten und um eine vollständig dekarbonisierte Wärmeversorgung ergänzt werden. Auch beim Bestand kann das Anforderungsniveau (Stand 2009) beibehalten werden. Allerdings sollten die Ausnahmeregelungen der Anforderungen und der Nachrüstverpflichtungen kritisch überprüft werden. Dieses kann zwecks besserer Verzahnung mit überarbeiteten Anforderungen an die dekarbonisierte Wärmeversorgung verknüpft werden. Für Nichtwohngebäude gibt es einen festgelegten Pfad zur Emissionsreduktion bis 2045.\r\nFörderung/steuerliche Anreize\r\nDie Förderung sollte zukünftig für alle Lösungen der energetischen Gebäudesanierung gleichberechtigt ausgestaltet werden. Niedertemperaturheizsysteme, wie Wärmepumpen, werden in energetisch schlechten Häusern (bis zu 50% des Bestands) aufgrund des hohen Strombedarfs zur Kostenfalle für ihre Bewohner und überlasten die Netze. Einseitige Lösungsstrategien führen nicht zum Ziel. Mittel- bis langfristig muss für sozial schwächere Personengruppen die Förderung optimiert, und für wohlhabendere Eigentümer sollte die steuerliche Abschreibbarkeit verbessert werden.\r\nUmsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)\r\nDie beschlossene EPBD ist in der nächsten Legislatur in Deutschland umzusetzen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Nationale Renovierungsstrategie inklusive der sozial ausgewogenen und planbaren Ausgestaltung der darin vorgeschriebenen Maßnahmen zu legen. Insbesondere sollten Energieausweise harmonisiert und auf Bedarfsanforderungen umgestellt werden.\r\nSchlüsselmaßnahme Energieberatung\r\nUnabhängige Energieberatungen und insbesondere der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) sind zentrale Schlüsselmaßnahmen. Nachweislich ziehen sie sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen nach sich. Die Förderung für den iSFP muss künftig auf dem Niveau 2023 gewährleistet sein. Die Haushaltsmittel dafür sind gering, die daraus resultierenden Effekte immens.\r\n\r\n\r\nFazit\r\nDie Sanierungsquote in Deutschland liegt mit 0,69% weit hinter dem Notwendigen, erforderlich sind eher zwei bis drei Prozent. Die Neubauaktivitäten müssen dringend revitalisiert werden, beispielsweise mittels besserer Abschreibungsmöglichkeiten im Vermieterbereich oder Zinsverbilligungen für den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Außerdem sollten wir in Deutschland zu einer Politik der Planungssicherheit hinsichtlich der Wärmewende zurückkehren. Dabei möchten wir unseren Beitrag leisten: Die energieeffiziente Gebäudehülle ist eine relevante, allseits anerkannte, technologieoffene und ideologiefreie Lösung, um den deutschen Gebäudebestand zukunftsfit zu machen. Die Reduzierung des Energiebedarfes durch Energieeffizienz als Fundament ist daher von zentraler Bedeutung und muss durch die Politik entsprechend als Lösung eingeschlossen werden.\r\nArgumente pro Gebäudehülle\r\n1. Gebäude mit hoher Energieeffizienzklasse (A bis C) haben einen durchschnittlich 30% höheren Wert. Sie sichern heute und zukünftig den Wohlstand der Eigentümer sowie des Gemeinwesens. Energetische Sanierungsmaßnahmen rentieren sich nachgewiesenermaßen oder werden in der Regel im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt, das vermeidet Zusatzkosten. \r\n2. Mit der energieeffizienten Sanierung der Gebäudehülle sinken Verbrauch und Heizkosten drastisch, egal welche Heizungsanlage die Wärme liefert. Dies schützt die Bewohner vor steigenden oder volatilen Energiepreisen und folgt auch dem Wunsch der Eigentümer nach Autarkie, gerade in Ein- und Zweifamilienhäusern. \r\n3. Der Ausbau des deutschen Stromnetzes geht nur schleppend voran. Energieeffiziente Gebäude machen den großflächigen Ausbau und damit Investitionen in Milliardenhöhe überflüssig. Gerade in dünn besiedelten Regionen wäre die privilegierte Ausweisung von Sanierungsgebieten sinnvoller, auch mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung. \r\n4. Erneuerbare Energien sind ein wertvolles Gut und müssen daher zielgerichtet eingesetzt werden. Ein zuverlässig warmes Haus im Winter wird durch eine energieeffiziente Gebäudehülle gesichert, gerade wenn die Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien saisonal eingeschränkt ist. Eine einseitige CO2-Betrachtung führt zu zusätzlichen und erheblichen Investitionen in Reservekraftwerke. Andererseits ist die energieeffiziente Gebäudehülle ein ganz wesentlicher Baustein zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Einhaltung der Klimaziele.  \r\n5. Die Einführung des EU-Emissionshandels 2 im Gebäudesektor ab 2027 wird das fossile Heizen massiv verteuern. Es wird nicht genug Emissionszertifikate geben, der Preis von 45 € ist markttechnisch nicht haltbar. Der Wechsel zu Strom/Fernwärme ohne energetische Sanierung setzt die Bewohner auch zukünftig sehr hohen Kosten aus. \r\n6. Die Baustoffe und Produkte der Gebäudehülle und alle damit verbundenen Gewerke kommen (nahezu) vollständig der Binnenkonjunktur zugute. Die durch den derzeit schwächelnden Neubau freigewordenen Kapazitäten sollten dringend in die Sanierung umgeschichtet werden, auch um Arbeitsplätze in der Branche zu halten. \r\n7. Die für Bauprodukte der Gebäudehülle benötigte Energie ist bei Sanierungen durchschnittlich in zwei bis drei Jahren durch die Verbrauchsreduzierung bei der Immobilie wieder eingespart, Stichwort: Graue Energie. Alles andere ist ein Mythos. \r\n8. Verbessertes Wohnklima, Gesundheit, und Komfort von neuen und sanierten Immobilien sind für ihre Bewohner spür- und messbar. Außerdem wird mit Blick in die Zukunft nicht nur der Wärmeschutz im Winter, sondern auch der Schutz vor Hitze und Kühlung im Sommer zunehmend zum Megathema. \r\nNicht zuletzt trägt eine energieeffiziente Gebäudehülle mit den zuvor genannten Argumenten grundlegend zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebestand. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002170","regulatoryProjectTitle":"Gebäudeenergiegesetz (GEG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/dc/b8/511928/Stellungnahme-Gutachten-SG2504240001.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite: 1 / 4\r\nÜberarbeitung Gebäudeenergiegesetz (GEG)\r\nPräambel\r\nDie anstehende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss als Chance verstanden werden, die notwendigen Maßnahmen für Neubau und Gebäudebestand aufzugreifen. Durch eine sinnvolle Vereinfachung sollten Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz gleichwertig angegangen werden. Die Europäische Gebäuderichtlinie muss pragmatisch umgesetzt und der Gebäudesektor mit bauphysikalischem Ansatz zukunftskompatibel ausgestaltet werden.\r\nHintergrund\r\nEine Neuorganisation des GEG ist ein Türöffner für Innovationen, da durch neue Bauprodukte und Anwendungen Verbesserungen für die Umwelt folgen. Für die nächste Legislaturperiode wurde von Teilen der Politik eine Rücknahme des sogenannten Heizungsgesetzes angekündigt. Als Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind die Auswirkungen auf das Gesamtgesetz zu prüfen. Weitergehende Änderungen ergeben sich aus der gleichzeitig anstehenden Aufgabe, die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) in deutsches Recht umzusetzen.\r\nDer Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) bringt daher folgenden Vorschlag ein.\r\nGEG vereinfachen und ankoppelbar zu EU-Recht gestalten\r\nBetrachtet man das GEG und die EPBD, stellt man fest, dass die EBPD neue Gebäude, den Bestand (Wohngebäude [WG]) und Nichtwohngebäude (NWG) differenziert. Aufgrund dieser für die Anwendung vereinfachenden und somit sinnvollen Herangehensweise schlagen wir eine Reform des GEG in drei separate Teile vor. Dies dient der pragmatischen Ausrichtung an die spezifischen Anforderungen von Sanierung und Neubau sowie NWG und WG. Der bürokratische Mehraufwand für Gesetzgeber und Betroffene würde reduziert, die Übersichtlichkeit verbessert werden.\r\nSeite: 2 / 4\r\n1.\r\nNeubau\r\n•\r\nSchaffung eines Neubausegments im Gesetz, welches sich ausschließlich auf die Vorschriften für den Neubau fokussiert. Hierin soll hauptsächlich der zukünftige aus der EPBD abgeleitete Standard (Energie und Emission) technologieoffen definiert werden. Dieser kann auf dem bisherigen Referenzgebäudesystem oder auf der EPBD entsprechenden Zuordnung basieren. Dabei soll auf das Zusammenwirken von Gebäudehülle, Anlagentechnik und erneuerbarer Energieversorgung geachtet werden.\r\n•\r\nDie Umsetzung der EPBD erfordert neue Anforderungen an ein „Nullemissionsgebäude“ (ausschließlich für ein neues Gebäude).\r\n•\r\nDer Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen muss erhalten bleiben. Die Fragestellung der Wärme- und Kälteerzeugung soll technologieoffen mit der für das jeweilige Bauprojekt effizientesten Variante gelöst werden unter gleichzeitiger Beachtung der Wirtschaftlichkeit.\r\n•\r\nDie Komplexität der Nachhaltigkeitsanforderungen im Neubau muss an den Gebäudetyp angepasst und reduziert werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sollten keine umfangreichen Berechnungen durchgeführt werden müssen, sondern über eine Bauteiltabelle erfüllbar sein. Damit sind komplexe Nachweisführungen zu vermeiden.\r\n•\r\nBei professionellem Bau und Betrieb sowie Mehrfamilienhäusern sind die derzeitigen Anforderungen an die Nachhaltigkeit gut umsetzbar, zielführend und somit geeignet.\r\n2. Gebäudemodernisierung und -sanierung\r\n•\r\nDieses Segment des Gesetzes umfasst derzeit die Regelungen für energetische Modernisierungen, inklusive der Erfüllungsoptionen für Erneuerbare-Energien-Anteile beim Tausch der Heizungsanlagen, durch z.B. Ergänzung von anderen technologieoffenen Erfüllungsoptionen – wie Wärmerückgewinnung sowie Dämmmaßnahmen und Fenstertausch.\r\n•\r\nWichtig ist, dass eine separate Festlegung der Definition „Nullemissionsgebäude im Gebäudebestand“ aufgenommen wird, ansonsten gelten die für den Gebäudebestand oft zu hohen Neubauanforderungen automatisch.\r\n•\r\nEbenso sind die schrittweise Renovierung bei Wohngebäuden und die dazugehörigen Maßnahmen erforderlich. Energiepässe, Überwachung und Monitoring etc. sollten in einer separaten Verordnung geregelt werden.\r\n•\r\nDie Erfüllungsoptionen werden auch mit der Anrechnung von Effizienzmaßnahmen ausgeweitet, so zum Beispiel durch Lüftung, Fenstertausch und Dämmung der Bauteile. Damit entsteht eine Symbiose zwischen Anlagentechnik und Gebäudehülle, die bauphysikalischen und\r\nSeite: 3 / 4\r\nwirtschaftlichen\r\nRegeln folgt. Denn die Sanierung der Gebäudehüllen, häufig anlassbezogen oder im Rahmen von sogenannten Sowieso-Maßnahmen, ist immer eine Vorbereitungsmaßnahme und Voraussetzung für einen perspektivischen und effizienten Anlagenwechsel.\r\n•\r\nBesonders wirkungsvoll ist die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes und damit die Reduzierung der CO2-Emissionen von neuen und noch lange verwendbaren Gasheizungen. Da ein kurzfristiger Wechsel der Anlagentechnik eher unwahrscheinlich ist, ist hier die Reduktion der CO2-Emissionen nur über Hüllenmaßnahmen zu erreichen.\r\n3. Nichtwohngebäude\r\n•\r\nAuch im NWG-Bereich sollte das GEG nach Bestand und Neubau unterscheiden, um die jeweiligen Anforderungen gezielt adressieren zu können.\r\n•\r\nDie Neubauanforderungen des Nullemissionsgebäudes sollten nicht mehr als 10 Prozent über Schwellenwert festgelegt werden (vgl. Artikel 11 EPBD). Zudem muss beim Nullemissionsgebäude im Rahmen der Erfüllung von Erneuerbare Energie-Vorgaben immer auch eine Verbrauchsreduzierung mitgeplant werden.\r\n•\r\nDie Nichtwohngebäude umfassen bereits eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Gebäude, diese sollten sinnvoll kategorisiert und aufgeteilt werden. So ist ein Bürogebäude nicht vergleichbar mit einer Fertigungshalle. Zudem würden sich Sanierungen von Gebäuden der schlechtesten Effizienzkategorie ohne eine Kategorisierung nur auf wenige Gebäudeklassen konzentrieren. Ein Großteil der NWG bliebe zunächst unangetastet.\r\n•\r\nIn diesem Segment würden die Regelungen für die Umsetzung der EPBD-Mindestanforderungen an Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude getroffen werden. Neben Optionen zur Förderung könnten hier – zusätzlich zu CO2-Preisen – weitere marktwirtschaftliche Instrumente zum Einsatz kommen, wie z.B. Kompensationszahlungen bei zu hohem Energieverbrauch (zeitlich gestaffelt ansteigend – siehe Modell Bosten (https://www.boston.gov/departments/environment/berdo).\r\nFazit: Der Gebäudebestand in Deutschland ist sehr heterogen, Pauschallösungen können daher nicht zielführend sein. Die in den vergangenen Jahren entstandenen Verwerfungen um das Thema Gebäudeenergie müssen aufgelöst werden. Eine Rückkehr zur bauphysikalischen und wirtschaftlich darstellbaren Realität ist unbedingt notwendig. Hierfür kann ein entsprechend verändertes GEG die Grundlage bieten, auch um den Wunsch\r\nSeite: 4 / 4\r\nvon Immobilieneigentümern nach verstärkter energetischer Unabhängigkeit zu entsprechen. Dies kann nur mit verbrauchs-reduzierenden Maßnahmen erreicht werden, gerade mit Blick auf die winterliche Heizperiode mit ansonsten extrem beanspruchter Infrastruktur bei Strom- und Fernwärmeversorgung.\r\nDer BuVEG-Vorschlag schafft die Grundlage für eine entbürokratisierte Novelle des GEG und eröffnet damit die Möglichkeit, den bestehenden Investitionsstau aufzulösen. Damit einhergehen muss eine Förderpolitik, die möglichst einfach sowie weniger kleinteilig ist und den Weg von Steuerabschreibungen bzw. -gutschriften geht."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002172","regulatoryProjectTitle":"Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8c/55/389636/Stellungnahme-Gutachten-SG2412230004.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbändestellungnahme  \r\n16.08.2024 \r\nZur Änderung der Bundesförderung Energieberatung für \r\nWohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN) \r\nSehr geehrter Bundesminister Dr. Habeck und Staatssekretär Dr. Nimmermann, sehr \r\ngeehrtes BMWK-Wärmeteam,  \r\ndie vergangenen Tage waren ein schwerer Schlag für die Energiewende, die Bürgerinnen \r\nund Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Fördermittel benötigen, um \r\nihren Beitrag zur Energiewende leisten zu können. Ebenso für die Energieeffizienz-Experten, \r\nohne die das selbst für Fachleute komplexe Förderwerk dem Bürger nicht zu vermitteln ist.   \r\nDie fehlende Planbarkeit und Zuverlässigkeit staatlichen Handelns werden von uns \r\naußerordentlich kritisch bewertet.  Zum wiederholten Male kürzt die Bundesregierung zeitlich \r\nunerwartet und kurzfristig laufende Förderprogramme und nimmt dabei einen erheblichen \r\nVertrauensverlust unter den betroffenen Akteuren in Kauf.   \r\nDie starke Nachfrage nach Beratungsleistungen dokumentiert das Interesse privater \r\nBauherrinnen und Bauherren im Bereich energetische Sanierung. Statt potenzielle \r\nInvestoren zu unterstützen, gefährdet die Bundesregierung die Chance, private Investitionen \r\nfür die dringend benötigte Wende im Gebäudesektor zu gewinnen. Das zerstört Vertrauen \r\nund verschärft die Bau- und Sanierungskrise auf allen Ebenen.    \r\nSo sehr wir die Haushaltslage verstehen und dankbar für die Kulanzfrist nach der \r\nÜberlastung der Server sind, so müssen wir doch einige inakzeptable Aspekte im Vorgehen \r\nIhres Hauses ansprechen.   \r\nWir haben in den letzten Monaten mehrfach die Knappheit der Mittel angesprochen, konkrete \r\nVorschläge gemacht und um eine gemeinsame Lösungsfindung gebeten, damit wir die \r\nBeratenden, die Antragstellenden und sonstige Marktakteure auf Änderungen von \r\nFörderbedingungen vorbereiten können und eine Situation, wie die jetzt eingetretene, \r\nvermeiden können.   \r\nEs ist für uns unverständlich, warum das BMWK die Chance ungenutzt lässt, vor so \r\nschwerwiegenden Entscheidungen die Verbände mit einzubeziehen. Dies schadet auch der \r\nRolle und dem Ansehen von Politik und Verbänden.    \r\nInakzeptabel ist auch, dass die Presse vor den Verbänden und den Energieeffizienz\r\nExpertinnen und -Experten (über den Newsletter) darüber erfährt. Diese Nachricht in der \r\nUrlaubszeit zu verkünden, nimmt vielen Akteuren die Chance, darauf zu reagieren.  \r\nEin solches Agieren beschädigt die Akzeptanz für die Energiewende erneut. In der Folge \r\nwerden von eigentlich Sanierungswilligen bereits beauftragte Leistungen als Reaktion auf die \r\nVerunsicherung storniert.   \r\nSeite 1 von 3 \r\nIhre Erklärung, dass das Programmbudget eingehalten werden muss, wirkt angesichts \r\ngroßer Summen in der BEG, die nicht abgerufen werden, unglaubwürdig. Wenn der \r\nHaushaltsauschuss keine Umwidmung genehmigt, benennen Sie bitte auch die \r\nMitverantwortlichen. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die maximale Förderhöhe \r\nhalbiert wurde und die Fördersätze von 80 auf 50 Prozent reduziert werden, wenn die \r\nUnterdeckung bis Jahresende höchstens 20 Prozent beträgt.    \r\nDurch die nach den geplanten Einschnitten erheblich erhöhte Eigenbeteiligung, werden \r\nfinanzschwächere Verbraucherinnen und Verbraucher von einer Beratungsleistung defacto \r\nausgeschlossen. Diese Beratungslücke werden wir in Kürze an einem weiteren Einbruch der \r\nohnehin schon extrem niedrigen Sanierungstätigkeit zu spüren bekommen, die auf aktuell \r\num ein historisch niedriges Niveau von rund 0,75 Prozent pendelt.    \r\nDie Förderkürzung wird volkswirtschaftlich daher enorm negative Auswirkungen haben.  Ihr \r\neigener KTF-Bericht weist eine Mehrinvestition von 31.000 € bei 1.300 € Förderung durch \r\ndie EBW aus. Uns ist kein anderes Förderprogramm bekannt, das eine höhere Quote \r\naufweisen kann. Investitionen und Aufträge für Handwerk, Bauwirtschaft und Industrie sind \r\nnun akut gefährdet sind.   \r\nVor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf,  \r\n die Förderkürzung zurückzunehmen bzw. anzupassen (kleinere Kürzungsschritte, \r\nAufwand für die Beratung von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften stärker \r\nhonorieren)  \r\n die politische Debatte in die Öffentlichkeit und die Koalitionspartner zu tragen, Mittel \r\naus der BEG (oder anderen Förderprogrammen) umwidmen zu dürfen, um \r\nverlässliche Förderbedingungen zu gewähren,  \r\n sich für die flexible Umwidmung von Fördermitteln einzusetzen, damit die \r\nVerlässlichkeit staatlicher Programme gewährleistet wird. Es sind in Summe immer \r\ngenug Mittel im KTF, um die Übernachfrage einzelner Programme mit den nicht \r\nabgerufenen Mitteln anderer Programme auszugleichen.  \r\n die Ergänzungsförderung wieder zuzulassen. Bis zur letzten Richtlinienänderung \r\nkonnten z.B. Kommunen den Fördersatz auf bis 90 Prozent ergänzen.  \r\n künftig die Verbände bereits bei geplanten Änderungen einzubeziehen und die \r\nHerausforderungen ehrlich auf den Tisch zu legen, damit gemeinsam eine Lösung \r\ngefunden werden kann, die dann auch gemeinsam getragen und verteidigt werden \r\nkann. Keiner von uns fordert einseitig mehr Mittel, sondern alle Verbände sind daran \r\ninteressiert, die Energiewende möglichst kostengünstig zu bewältigen.  \r\n den iSFP in gemeinsamer Zusammenarbeit passgenauer auf die Zielgruppen zu \r\nreformieren, damit die Mittel künftig ausreichen.  \r\nSeite 2 von 3 \r\nWir freuen uns über Ihre zeitnahe Rückmeldung.   \r\nFreundliche Grüße  "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002172","regulatoryProjectTitle":"Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1d/e1/389638/Stellungnahme-Gutachten-SG2412230005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Klima- und Transformationsfonds: Erhöhung der Fördermittel für die \r\nenergetische Gebäudesanierung in Deutschland \r\nSehr geehrter Herr Bundesminister, \r\nBerlin, den 2. Oktober 2024 \r\nbekanntermaßen liegt die Quote für energetische Sanierungen im deutschen \r\nGebäudebestand derzeit bei mageren 0,7 anstelle der notwendigen zwei \r\nProzentpunkte. Sanierungstätigkeiten an der Gebäudehülle – wie Fassade, Fenster \r\n& Co. – sind jedoch im Konzert mit den weiteren Lösungen auf dem durch \r\nzahlreiche Studien definierten Niveau für einen klimaneutralen Gebäudebestand \r\nbis zum Jahr 2030 unabdingbar.  \r\nUnter dem geringen Sanierungsniveau leiden nicht nur die überwiegend in \r\nDeutschland ansässigen Baustoffhersteller, sondern auch insbesondere die \r\nHandwerks- und Baubetriebe. Hinzu kommt, dass selbst sanierungswillige \r\nEigentümer aufgrund der kürzlich zurückliegenden Ereignisse um den \r\nBundeshaushalt und die damit verbundenen Mittelkürzungen derzeit stark \r\nverunsichert wurden und ihre Sanierungsabsichten zurückstellen.  \r\nDaher möchten wir Sie mit Nachdruck bitten, gerade vor dem Hintergrund der frei \r\ngewordenen Mittel rund um das Projekt „Chipfabrik“ in Magdeburg, die Förderung \r\nim Bereich der energetische Gebäudesanierung zu revitalisieren: \r\n1. Das unter Experten und Verbrauchern bewährte Einfallstor bei \r\nWohngebäuden ist und bleibt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). \r\nDie unabhängige Beratung durch Energieeffizienz-Experten ist mit Blick \r\ndes heterogenen Gebäudebestands und der vielen alternativen Fakten, \r\ndie zur Wärmewende im Gebäudebestand kursieren, wichtiger denn je. \r\nDie kürzlich vorgenommene Kürzung dieser Bundesförderung der \r\nEnergieberatung für Wohngebäude war nicht nur ein schwerer Schlag für \r\nden Berufsstand der Energieberater, sondern auch für \r\nImmobilieneigentümer, die unvoreingenommen den Weg für eine \r\nenergetische Sanierung an ihrem Gebäude in Angriff nehmen möchten. \r\nDie Rückkehr zum Status Quo der Förderung für den iSFP ist angesichts \r\nder dafür eingesetzten Mittel und sich daraus ergebenen Effekten für die \r\nSanierungstätigkeit außergewöhnlich gut angelegtes Geld. Das gleiche gilt \r\nauch für die deutlichen Kürzungen im Förderprogramm Energieberatung \r\nin Nichtwohngebäuden (EBN). \r\n2. Die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestands ist der zentrale \r\nBaustein für das Ziel der Klimaneutralität. Dabei darf der Fokus nicht nur \r\nauf CO2-Reduktion liegen – vielmehr muss der Verbrauch reduziert \r\nSeite: 1 / 2 \r\nwerden. Daher möchten wir eine verbesserte Förderung von \r\nEinzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Höhe von 10 Prozent \r\nvorschlagen, um mit der bestehenden Grundförderung für die \r\nHeizungstechnik gleichzuziehen. Diese Energieeffizienzmaßnahmen \r\nhätten insbesondere spürbare Vorteile für sozial schlechter gestellte \r\nBevölkerungsgruppen, die weniger stark von Energiepreisschwankungen \r\nbetroffen wären. Auch Wärme- und Stromnetze würden profitieren, da sie \r\nin \r\nder Summe wesentlich kleiner und damit kostengünstiger \r\ndimensioniert werden könnten. Außerdem würde ein verbessertes \r\nAuftragsvolumen der beteiligten Unternehmen zu signifikanten Impulsen \r\nführen, von der die Binnenwirtschaft stimuliert und das \r\nSteueraufkommen erhöht werden würde.   \r\nAngesichts der geringen Nachfrage bei den Neubautätigkeiten ergibt sich damit \r\nauch die Gelegenheit, dass die gebeutelten Handwerks- und Bauunternehmen ihre \r\nKapazitäten in die energetische Sanierung umschichten könnten und gleichzeitig \r\ndie Planbarkeit für die Wirtschaft verbessert werden würde. \r\nWir bitten Sie daher, unseren Vorschlag eingehend in Ihre Überlegungen \r\neinzubeziehen. Gern stehen wir für einen weiterführenden Austausch zur \r\nVerfügung. \r\nMit freundlichen Grüßen "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002172","regulatoryProjectTitle":"Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/03/7f/678800/Stellungnahme-Gutachten-SG2601060010.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite: 1 / 3\r\nNeubauförderung für den EH55-Standard\r\nDie Bedeutung der Belebung des Bausektors\r\nDie Belebung des Bausektors stellt eine der zentralen Herausforderungen der gegenwärtigen politischen Agenda dar, weil er weitreichende volkswirtschaftliche Auswirkungen hat, sowohl hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen als auch im Hinblick auf die Sicherstellung einer ausreichenden Wohnraumversorgung. Angesichts der derzeit angespannten Lage auf dem Immobilienmarkt und der drängenden Notwendigkeit, die Klimaziele zu erreichen, ist die Politik dringend aufgefordert, die richtigen Weichen zu stellen, um den Neubau anzukurbeln.\r\nIn diesem Kontext ist die Neubauförderung für den EH55-Standard (Energieeffizienzhaus 55) ein wichtiger Mosaikstein. Der EH55-Standard stellt sicher, dass Neubauten besonders energieeffizient sind und die CO₂-Emissionen deutlich gesenkt werden. Diese Maßnahme passt ideal in die derzeitigen politischen Bestrebungen, sowohl den Klimaschutz voranzutreiben als auch die Bauwirtschaft zu revitalisieren.\r\nFinanzieller Anreiz für Bauherrn\r\nEin entscheidender Aspekt bei der Belebung des Bausektors ist der bestehende Bauüberhang. Zum 31. Dezember 2024 lagen für 630.800 Wohnungen Baugenehmigungen vor, jedoch war mit deren Bau noch nicht begonnen worden. Zudem waren 150.800 Wohnungen bereits im Bau, aber noch nicht fertiggestellt, und 179.200 Wohnungen befanden sich im Rohbau. Diese Zahlen verdeutlichen die dramatische Diskrepanz zwischen den genehmigten Bauvorhaben und der tatsächlichen Bauaktivität. Ein wesentlicher Grund für diese Verzögerungen ist der Anstieg der Baukosten, der viele Bauherren dazu gezwungen hat, Projekte zu verschieben oder zu verzögern.\r\nDie Einführung einer längerfristigen Förderung für den EH55-Standard – wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart – könnte hier rasch Wirkung entfalten. Da für viele dieser Wohnungen bereits Baugenehmigungen vorliegen, könnte die nachträgliche Förderung dazu beitragen, dass diese Projekte schneller umgesetzt werden.\r\nEin finanzieller Anreiz, beispielsweise durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für den Neubau im EH55-Standard, könnte Bauherren dazu ermutigen, Projekte rascher umzusetzen beziehungsweise nicht aufgrund zwischenzeitlich gestiegener Preise aufzugeben.\r\nSeite: 2 / 3\r\nSondervermögen Infrastruktur zur Finanzierung heranziehen\r\nGleichzeitig appellieren wir dringend an die Bundesregierung, die künftige und gegenüber bestehenden Förderprogrammen zusätzliche EH55-Förderung aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu finanzieren. Eine Entnahme der entsprechenden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) würde zu finanziellen Engpässen bei anderen Sanierungs- und Bauförderungen und damit einem Abwürgen dieser Bauvorhaben führen, was unbedingt vermieden werden muss. Benötigt werden verlässliche Förderbedingungen für Neubau und Bestand, die sich nicht gegenseitig kannibalisieren.\r\nVorteile der Förderung des EH55-Standards\r\na)\r\nZusätzlicher Impuls für den Neubau\r\nEine gezielte Förderung des EH55-Standards fördert den Neubau von energieeffizienten Wohnungen und setzt damit einen wichtigen Impuls für die Bauwirtschaft. Der Bausektor leidet seit Jahren unter einer niedrigen Neubautätigkeit, teils bedingt durch unnötige Bürokratie hohe Baukosten, Zinsen und eine unsichere wirtschaftliche Lage.\r\nb)\r\nVolkswirtschaftliche Effekte durch Belebung der Baukonjunktur\r\nDie Belebung des Neubaus hat nicht nur direkte Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, sondern auch auf die gesamte Volkswirtschaft. So bewirkt beispielsweise ein einzelner Fördereuro private Investitionen in Höhe von fünf Euro. Der Bau von Wohnungen schafft darüber hinaus Arbeitsplätze in der Bauindustrie, im Handwerk sowie in angrenzenden Sektoren wie dem Maschinenbau und der Produktion von Baustoffen. Zudem würden auch die Kommunen von steigenden Steuereinnahmen und einer breiteren wirtschaftlichen Basis profitieren.\r\nc)\r\nSicherstellung der Klimaziele durch energieeffizienten Neubau\r\nEin zentrales Ziel der deutschen Klimapolitik ist die Reduktion von CO₂-Emissionen, insbesondere im Gebäudesektor, der nach wie vor zu den größten Emittenten von Treibhausgasen gehört. Durch die Förderung des Neubaus im EH55-Standard könnten signifikante Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele erzielt werden\r\nSeite: 3 / 3\r\nd)\r\nSicherheit für Bewohner und Eigentümer\r\nEin weiterer Vorteil der Förderung des EH55-Standards ist die langfristige Kostensicherheit für die Bewohner. Der Neubau von energieeffizienten Wohnungen sorgt dafür, dass die laufenden Betriebskosten, insbesondere im Hinblick auf Heizung und Stromverbrauch, deutlich gesenkt werden. Diese Sicherheit ist insbesondere in Zeiten steigender Energiepreise von großer Bedeutung. Langfristig profitieren sowohl Mieter als auch Eigentümer von geringeren Nebenkosten, was die Lebensqualität und die finanzielle Belastung der Bewohner verbessert.\r\ne)\r\nEntlastung des Wohnungsmarktes\r\nDie EH55- Förderung könnte nicht nur den Bau von Wohnungen beschleunigen, sondern auch eine unmittelbare Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes bewirken. So gingen beispielsweise die Baugenehmigungszahlen in Deutschland in 2024 um durchschnittlich 25 Prozent zurück. Die Mietpreise steigen gerade in Ballungszentren immer weiter: So sind die Höhen der Neumieten in Berlin seit 2022 um unglaubliche 42 Prozent gestiegen. Diese Zahlen verdeutlichen die dramatische Situation auf eindrucksvolle Weise.\r\nDurch den schnelleren Neubau von Wohnungen könnte das Angebot an Wohnraum erhöht und die stark gestiegenen Mietpreise in vielen Städten abgemildert werden. Dies würde vor allem einkommensschwächeren Haushalten zugutekommen, die derzeit unter den steigenden Mietkosten leiden.\r\nFazit und Handlungsempfehlungen\r\nDie Belebung des Bausektors und die Förderung von Neubauten im EH55-Standard sind zentrale Elemente für die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Wohnungsbau und Klimaschutz. Die Einführung einer solchen Förderung würde nicht nur den Neubau ankurbeln, sondern auch erhebliche volkswirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile mit sich bringen. Insbesondere die Möglichkeit, bereits genehmigte Bauvorhaben nachträglich zu fördern, könnte einen schnellen Effekt erzielen und den Druck auf dem Wohnungsmarkt verringern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013884","regulatoryProjectTitle":"Einführung des ETS2","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a1/f8/389640/Stellungnahme-Gutachten-SG2412230003.pdf","pdfPageCount":38,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München \r\nAuswirkungen der Marktpreisbildung  \r\nfür CO2 des  \r\nBrennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und europä\r\nischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) ab \r\n2027 auf Gebäudeeigentümer und Mieter \r\nKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. \r\nFIW München: \r\nAndreas Holm \r\nChristoph Sprengard \r\nFIW München \r\nBericht FO-2024-04 \r\nForschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München \r\nLochhamer Schlag 4  |  DE-82166 Gräfelfing \r\nInstitutsleitung:  \r\nT +49 89 85800-0  | F +49 89 85800-40 \r\ninfo@fiw-muenchen.de  |  www.fiw-muenchen.de  \r\nProf. Dr.-Ing. Andreas H. Holm \r\nForschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München \r\nForschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München \r\nLochhamer Schlag 4  |  DE-82166 Gräfelfing \r\nInstitutsleitung:  \r\nT +49 89 85800-0  | F +49 89 85800-40 \r\ninfo@fiw-muenchen.de  |  www.fiw-muenchen.de  \r\nProf. Dr.-Ing. Andreas H. Holm \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nAuswirkungen der Marktpreisbildung  \r\nfür CO2 des  \r\nBrennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und eu\r\nropäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU\r\nETS 2) ab 2027 auf Gebäudeeigentümer und Mieter \r\nKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. \r\nIm Auftrag von:  \r\nBundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) \r\nFriedrichstraße 95 (PB 138) \r\n10117 Berlin \r\nDer Bericht umfasst: \r\n38 \r\nSeiten \r\n7 \r\n4 \r\nAbbildungen \r\nTabellen \r\nDie Verantwortung für die Inhalte dieses Berichts liegt bei den Autoren. \r\nGräfelfing, den 2. Juli 2024 \r\nInstitutsleiter \r\nProf. Dr.-Ing. Andreas H. Holm \r\nAbteilungsleiter \r\nChristoph Sprengard  \r\n3 \r\n \r\n 4 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nInhaltsverzeichnis \r\n \r\n1 Hintergrund und Problemstellung 5 \r\n1.1 Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG – National 5 \r\n1.2 Europäischer Emissionshandel 2 (EU-ETS 2) für Gebäude und Verkehr 5 \r\n2 Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz 7 \r\n3 Gebäudebestand und CO2-Emissionen 8 \r\nEnergieträger und Energieverbrauch privater Haushalte 8 \r\nEntwicklung CO2-Emission im Gebäudesektor 10 \r\nEnergieverbrauch und CO2-Emission nach Baualtersklasse 12 \r\n4 Potenzielle CO2-Emissions- und Preisentwicklung 14 \r\n5 Auswirkungen der CO2-Preise auf die Heizkosten in Abhängigkeit vom \r\nenergetischen Zustand von Gebäuden 17 \r\nVerteilung des Kohlendioxidausstoßes 17 \r\nCO2-Zusatzkosten in Abhängigkeit vom energetischen Zustand 18 \r\nKostenaufteilung CO2 Zusatzkosten nach CO2KostAufG 20 \r\n6 Generelle Optionen zur Reduktion der Emissionen 23 \r\n7 Zusammenfassung und Bewertung 27 \r\n8 Anhang 29 \r\n8.1 Berechnung CO2-Kosten Einfamilienhaus 29 \r\n8.2 Berechnung CO2-Kosten Wohnung in Mehrfamilienhaus 30 \r\nAbbildungsverzeichnis 33 \r\nTabellenverzeichnis 34 \r\nLiteraturverzeichnis 35 \r\n  \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n1 \r\nHintergrund und Problemstellung \r\nWährend europaweit durch die Einführung des Europäischen Emissionshandels für \r\nIndustrie und Energiewirtschaft (EU-ETS) (Europäische Kommission 2003) bereits im \r\nJahr 2005 ein CO2-Handelssystem eingeführt wurde, gab es erst mit in Krafttreten \r\ndes Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) (Bundesministerium für Umwelt, \r\nNaturschutz und nukleare Sicherheit 2019) im Jahr 2020 in Deutschland eine Beprei\r\nsung von CO2-Emissionen aus den nicht unter das ETS fallenden Sektoren. Mit der \r\nim Jahr 2023 beschlossenen Einführung des EU-ETS 2 (Europäische Kommission \r\n2023a) wird ab 2027 ein europaweites CO2-Handelssystem für Gebäude und Verkehr \r\neingeführt. Ziel der Untersuchung soll sein, mögliche Auswirkungen der Marktpreis\r\nbildung für CO2 in BEHG und EU-ETS 2 ab 2027 auf Gebäudeeigentümer und Mieter \r\nim Rahmen von verschiedenen Szenarien abzubilden.  \r\n1.1 Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG – National \r\nIm Brennstoffemissionshandel werden alle Emissionen erfasst, die nicht im EU-Emis\r\nsionshandel (EU-ETS) Berücksichtigung finden. Dies sind die Sektoren Verkehr und \r\nGebäude, sowie ein kleiner Teil des Sektors Industrie, die aufgrund ihrer Größe nicht \r\nin den EU-ETS fallen. Seit der Einführung des BEHG im Jahr 2021 gibt es einen jähr\r\nlichen Festpreis, verbunden mit einem festgelegten Preispfad bis 2026 für die Emis\r\nsionszertifikate. Im Jahr 2021 wurde mit einem Preis von 25 €/Emissionszertifikat be\r\ngonnen. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel \r\nbeginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 € pro Tonne CO2. Ab 2027 soll sich \r\nder Preis komplett im Markt durch Versteigerung der Zertifikate bilden. Voraussicht\r\nlich wird der nationale Emissionshandel 2027 in den neuen europäischen Emissions\r\nhandel (EU-ETS 2) für Gebäude und Verkehr überführt. \r\n1.2 Europäischer Emissionshandel 2 (EU-ETS 2) für Gebäude und Verkehr \r\nFür die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Ener\r\ngieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 \r\nein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU\r\nETS 2). Diese, im letzten Jahr beschlossenen Reform führt ab 2027 (im Falle zu hoher \r\nEnergiepreise mit der Option der Verschiebung auf 2028) europaweit zu einer Beprei\r\nsung der CO2-Emissionen aus den Sektoren Gebäude und Verkehr.  \r\nDer europäische Emissionshandel (EU-ETS 2) unterscheidet sich in einem Punkt we\r\nsentlich von der BEHG: Die Emissionszertifikatspreise werden nicht mehr nach einem \r\nfestgelegten Preispfad mit Festpreisen veräußert, sondern von Beginn an frei gehan\r\ndelt. Die Emissionsberechtigungen der in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen \r\nmüssen – wie auch im BEHG – von den Inverkehrbringern bei Versteigerungen oder \r\nim Markt erworben werden. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehr\r\nbringer an die Endverbraucher weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes \r\n5 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nVerhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Die Menge an Emissi\r\nonszertifikaten, die europaweit ausgegeben wird, wird von der EU-Kommission an\r\nhand der historischen Emissionen 2023/24 bestimmt. Das in der Verschärfung der \r\nEffort Sharing Regulation (ESR) im April festgelegte Emissionsminderungsziel beträgt \r\nEU-weit -40% für das Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2005 (Europäische Kommis\r\nsion 2023c). Damit eine Lenkungswirkung entsteht, wird die Menge an Emissionszer\r\ntifikaten jährlich um einen linearen Faktor reduziert.  \r\n6 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n2 \r\nKohlendioxidkostenaufteilungsgesetz \r\nSeit Beginn des Jahres 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz \r\n(CO2KostAufG) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen \r\n2022) in Kraft. In vermieteten Gebäuden werden die CO2-Kosten der zur Versorgung \r\nmit Wärme oder Warmwasser verbrauchten Brennstoffe oder für die Wärmelieferung \r\noder Warmwasserlieferung zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Während in \r\nNichtwohngebäuden die Aufteilung der CO2-Kosten pauschal 50% zu 50% erfolgt, ist \r\ndiese Aufteilung in Wohngebäuden von den CO2-Emissionen pro m² Wohnfläche und \r\nJahr abhängig. Die tatsächlichen Energieverbräuche und CO2-Emissionen sind ne\r\nben der Witterung vor allem von der energetischen Performance des Gebäudes, der \r\nverwendeten Heiztechnik und Energieträger und dem Verhalten der Bewohner beim \r\nHeizen und beim Warmwasserverbrauch abhängig. Demzufolge haben sowohl Ver\r\nmieter als auch Mieter Einfluss auf die CO2 Emissionen. \r\nDer Vermieter ist ab der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 dafür verant\r\nwortlich, diese Aufteilung entsprechend den Vorgaben des Gesetzes durchzuführen \r\nund in der Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen. Bei Gas und Öl als Brenn\r\nstoffen sind die direkten CO2-Emissionen und -Kosten laut BEHG abzurechnen. Fern\r\nwärme wird – bei vollständiger oder teilweiser Verwendung fossiler Brennstoffe – \r\ngrößtenteils dem ETS 1 unterliegen. Dafür sind die vom UBA veröffentlich durch\r\nschnittlichen ETS 1-Zertifikatspreise für die Abrechnung zu verwenden. Nach der of\r\nfiziellen Umstellung auf EU-ETS 2 ist davon auszugehen, dass das CO2KostAufG \r\nvom BEHG auf den EU-ETS 2  angepasst wird. \r\n7 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n3 \r\nGebäudebestand und CO2-Emissionen \r\nDer deutsche Gebäudebestand setzt sich 2022 aus ca. 19,5 Mio. Wohngebäuden und \r\n2 Mio. beheizten Nichtwohngebäuden zusammen (Dena Gebäudereport 2024) (Deut\r\nsche Energie-Agentur GmbH 2023). Von den 19,5 Mio. Wohngebäuden sind ca. \r\n13 Mio. Einfamilienhäuser, 3,2 Mio. Zweifamilienhäuser und 3,3 Mio. Mehrfamilien\r\nhäuser.  \r\nEnergieträger und Energieverbrauch privater Haushalte \r\nFür die Beheizung und Trinkwarmwasserversorgung von Wohngebäuden in Deutsch\r\nland wird entsprechend den Publikationen des Bundesverbandes der Energiewirt\r\nschaft Erdgas als Energieträger am häufigsten eingesetzt (Bundesverband der Ener\r\ngie- und Wasserwirtschaft e. V. 2024). Etwa die Hälfte der Bestandsgebäude wurden \r\nim Jahr 2020 mit Erdgas beheizt. Im Gebäudebestand liegt an zweiter Stelle Heizöl \r\nmit einem Anteil von 25%. Der Anteil von zentraler netzgebundener Wärmeversor\r\ngung beträgt rund 14%. Im Gebäudebestand liegt der Anteil von strombasierten Hei\r\nzungen bei etwa 5%. Im Gegensatz zum Neubau sind dabei relativ viele Elektro\r\nNachtspeicherheizungen zu finden. Wärmepumpen haben einen steigenden Anteil, \r\ndiese werden aber hauptsächlich in Gebäuden mit einer höheren Energieeffizienz, d. \r\nh. vor allem im Neubau, eingesetzt. Auch in Mehrfamilienhäusern überwiegt der Ein\r\nsatz von Gas als Energieträger, aber vor allem in Ostdeutschland sind auch eine Viel\r\nzahl von Fernwärmeanschlüssen vorhanden (s. Abbildung 1).  \r\nAbbildung 1:  \r\nAnteil der Energieträger bei der Wärmeerzeugung in privaten Haushalten nach \r\nGebäudetyp.  \r\nEZFH: Ein- und Zweifamilienhäuser \r\nMFH:  Mehrfamilienhäuser \r\ngMFH: Mehrfamilienhäuser mit mehr als 20 Wohneinheiten \r\nSeit einigen Jahren findet ein politisch gewollter Wechsel des Energieträgers für \r\nWärme in Gebäude statt. Innerhalb eines Jahrzehnts hat sich die Anzahl der jährlich \r\n8 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nin Gebäuden installierten Gasheizungen um 50% erhöht. Vor allem alte Ölheizungen \r\nwurden durch Gas-Brennwert oder Gas-Heizwertkessel ersetzt. Im letzten Jahr wur\r\nden sogar noch einmal 34 % mehr Gasheizungen verkauft als noch 2022, was insge\r\nsamt sogar einem Rekordabsatz von 790.000 Gasheizungen entspricht. Diese Ent\r\nwicklung wird sich, bei einer typischen Lebensdauer von Gasheizungen von ungefähr \r\n20 Jahren noch lange in den Emissionsmengen und benötigten Mengen an gasförmi\r\ngen bzw. flüssigen Energieträgern bemerkbar machen.  \r\nEin Ergebnis dieser Entwicklung in Kombination mit den in den letzten Jahren viel zu \r\ngeringen energetischen Modernisierungen der Gebäudehülle ist, dass der Endener\r\ngieverbrauch für Öl und Gas relativ konstant geblieben ist (Abbildung 2). Der durch\r\nschnittliche Wärmeverbrauch im Jahr 2022 lag klimabereinigt bei 155,4 kWh/m²a. \r\nAbbildung 2:  \r\nZeitliche Entwicklung der Endenergieverbrauchs (oben) aller privaten Haus\r\nhalte sowie Entwicklung des Absatzes von Gasheizungen für den Zeitraum \r\n2008 bis 2020.  \r\nIn Deutschland, wie auch europaweit, entfallen auf die Gebäude ca. 40% des Ener\r\ngieverbrauchs und 35% der Treibhausgasemissionen. Damit sind Gebäude der \r\ngrößte THG-Emittent, aber in der sektoralen Betrachtung im BEHG wie auch im EU\r\nETS 2  werden nur die direkten Emissionen aus Gas, Öl und Kohle eingerechnet und \r\n9 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nbepreist. Die CO2-Emissionen im Gebäudesektor sollen laut Klimaschutzgesetz (Bun\r\ndesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2019) von 118 Mio. t im Jahr 2020 auf \r\n67 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2030 sinken, was einem Rückgang von -43% ent\r\nspräche. Seit Inkrafttreten des Klimaschutzgesetztes hat der Gebäudesektor jedoch \r\nseine Einsparziele jedes Jahr verfehlt, was in den Jahren 2021 und 2022 zur Vorlage \r\nvon Sofortprogrammen lt. §8KSG durch das zuständige Ministerium führte.  \r\nEntwicklung CO2-Emission im Gebäudesektor \r\nAbbildung 3 zeigt Jahresemissionsmengen für die Jahre 2010 bis 2030 im Gebäude\r\nsektor. Die grüne Linie stellt die jährlichen Ziel-THG-Emissionsmengen gemäß dem \r\nKSG 2021 dar (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2021). Das Sek\r\ntorziel für 2030 bedeutet, dass gegenüber 2020 für Gebäude nur noch 57 % der \r\nMenge an fossilen Brennstoffen genutzt werden dürfen. Hier soll mit aktuellen Instru\r\nmenten, wie dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) (Bundesministerium für Wirt\r\nschaft und Klimaschutz 2020), der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als \r\nauch durch beratende und kommunikative Maßnahmen, die eine Aufklärung aller \r\nHandelnden erreichen sollen, entgegengewirkt werden. Leider zeigt die Prognose, \r\ndass sich trotz der aktuellen Instrumente der Trend zur Reduktion der THG-Emissio\r\nnen in Wohn- und Nichtwohngebäuden bis zum Jahr 2030 fortsetzt. Die vorhergesag\r\nten jährlichen THG-Emissionen im Gebäudesektor überschreiten weiterhin jedes Jahr \r\ndie Zielwerte des KSG 2021 zum Teil deutlich.  \r\nIm rechten Diagramm von Abbildung 3 ist die seit 2020 kumulierte Mehremissions\r\nmenge bis zum Jahr 2030 für Deutschland zu sehen. Demnach werden die jährlichen \r\nZielverfehlungen im Gebäudesektor von 2020 bis 2030 im Weiter-So-Szenario zu \r\ndeutlichen Mehremissionen führen. Was sich in der jährlichen Darstellung als kleine \r\nÜberschreitung findet, zeigt sich in der kumulierten Darstellung auf der rechten Seite \r\nals bedenklicher Rucksack für den Gebäudebereich auf dem Weg zur Klimaneutrali\r\ntät. Dies wird zu einer Verknappung der zur Verfügung stehenden Zertifikate und so\r\nmit zu einem Anstieg des CO2-Preises führen.  \r\n10 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nAbbildung 3:  \r\nZeitliche Entwicklung der Jahresemissionsmenge im Gebäudesektor und ku\r\nmulierte Mehremissionen bis 2030 \r\nDer Gebäudesektor unterliegt wie auch der Verkehrssektor der europäischen Effort \r\nSharing Regulation, laut derer Deutschland die Emissionen bis 2030 um -50% im \r\nVergleich zu 2005 senken soll. Diese lagen 2005 für den Sektor Gebäude (entspre\r\nchend der Abgrenzung der Sektoren nach KSG) (Umweltbundesamt 2023a) bei 153,9 \r\nMio. t und 2022 bei 111 Mio. t, was einem Rückgang von 27,8 % entspricht (Umwelt\r\nbundesamt 2024). In den verbleibenden 6 Jahren müssen die Emissionen aber noch \r\num weitere 22 % sinken, um den Zielwert zu erreichen.  \r\nIn Europa liegen neben den direkten Emissionen im Gebäudesektor auch Informatio\r\nnen zu den indirekten Emissionen in diesem Sektor vor. Die direkten Emissionen re\r\nsultieren aus dem Nutzen von fossilen Energieträgern. Separat ausgewiesen werden \r\ndie Emissionen aus Strom und (Fern-)Wärme, die im Gebäudesektor anfallen. Die \r\nZahlen, die die einzelnen Mitgliedsstaaten an das EU GHG Monitoring System mel\r\nden, zeigen für 2021 für Strom und Wärme (indirekt) 470,1 Mio. t THG-Emissionen \r\nund direkt (aus fossilen Energien) 454,6 Mio. t. Gegenüber den Werten aus dem Jahr \r\n2005 (indirekt: 761,2 Mio. t. und direkt: 581,2 Mio. t) ist das insgesamt ein Rückgang \r\nvon 31 %. Dabei zeigen die direkten Emissionen mit minus 21,7 % einen deutlich \r\nkleineren Rückgang als die indirekten Emissionen aus Strom und Wärmeerzeugung \r\nfür den Gebäudesektor (minus 38 %) (European Environment Agency 2023).  \r\nDas europaweite Effort-Sharing-Ziel für die Reduzierung der Emissionen liegt bei \r\n40 % bis 2030. Europaweit müssen auch hier in den verbleibenden 6 Jahren noch \r\n9 % der Emissionen im Gebäudesektor verringert werden. Hier hinkt Deutschland bei \r\nder Reduzierung der Emissionen im Gebäudesektor gegenüber der EU hinterher. \r\n11 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nEnergieverbrauch und CO2-Emission nach Baualtersklasse \r\nDie jährlichen spezifischen Endenergieverbräuche und resultierende CO2-Emissio\r\nnen typischer Wohngebäude für verschiede Baualtersklassen, aufgeschlüsselt nach \r\nden Kategorien „nicht-, gering-, mittel/größtenteils modernisiert“, zeigt Abbildung 4. \r\nDargestellt sind der für den Energieausweis relevante spezifische Endenergiever\r\nbrauch pro m² Gebäudenutzfläche (oben) sowie die für das CO2KostAufG maßgebli\r\nchen Emissionen pro m² Wohnfläche für die zwei am häufigsten vorkommenden Ener\r\ngieträger bei der Beheizung (Erdgas: mittlere Grafik; Heizöl: untere Grafik).  \r\nEs wird deutlich, dass die größten Einsparpotenziale (absolute Differenz zwischen \r\nnicht- und mittel/größtenteils modernisiert) in den Baualtersklassen bis 1978 angesie\r\ndelt sind. Einsparpotenziale jüngerer Baualtersklassen durch Sanierungen fallen \r\ndurch den ohnehin energetisch besseren Standard der Bauausführung insgesamt ge\r\nringer aus. Typische Emissionen bei mit Erdgas beheizten, nicht oder nur gering mo\r\ndernisierten Gebäuden der Bau-Altersklasse vor dem Jahr 1977 liegen bei 45-55 \r\nkg/m2 Wohnfläche.  \r\nEin Gebäude von vor 1976, welches größtenteils modernisiert wurde, aber noch eine \r\nErdgasheizung hat, erreicht Werte um die 30-35 kg/m2. Bei Heizöl als Energieträger \r\nliegen die Werte dementsprechend höher. \r\n12 \r\n \r\n 13 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n \r\nAbbildung 4:  Typische Endenergieverbrauchswerte (bezogen auf die Nutzfläche) und \r\nresultierende CO2-Emissionen (bezogen auf die Wohnfläche) nach \r\nBaualtersklassen mit Unterscheidung nach dem Modernisierungszustand des \r\nWohngebäudes. \r\n \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n4 \r\nPotenzielle CO2-Emissions- und Preisentwicklung  \r\nDa die Emissionsmengenentwicklung und damit der Zertifikatspreis im bisherigen EU\r\nETS maßgeblich von den Entwicklungen im Energiesektor und der industriellen Kon\r\njunktur in Europa abhängen, wird in dieser Untersuchung der Fernwärmebereich nicht \r\nweiter betrachtet. Der Fokus liegt stattdessen auf den direkten Emissionen aus Gas \r\nund Öl im Gebäudebereich. Der Verkehrsbereich steht ebenfalls nicht im Mittelpunkt \r\ndieser Untersuchung, allerdings hat die Entwicklung der Emissionsmengen in diesem \r\nSektor einen hohen Einfluss auf die Gesamtemissionen und damit die Verfügbarkeit \r\nvon Zertifikaten und deren Preis auch im Gebäudebereich. \r\nDie im April 2023 verabschiedete Verschärfung der Effort Sharing Regulation (ESR) \r\nsieht eine Anhebung der europäischen Emissionseinsparziele von 29 % auf nun 40 % \r\nfür das Jahr 2030 im Vergleich mit dem Jahr 2005 für alle 27 EU-Länder zusammen \r\nvor. Dieses übergeordnete Ziel wurde auf einzelne nationale Einsparziele herunter\r\ngebrochen und Grenzwerte für die einzelnen Länder von 2023 bis 2030 festgelegt \r\n(Europäische Kommission 2023b). Für Deutschland bedeutet das insgesamt für alle \r\ndarunter erfassten Emissionen eine Erhöhung des Einsparziels von minus 38 % auf \r\nminus 50 %.  \r\nDabei liegen die mit den derzeit umgesetzten Maßnahmen prognostizierten Emissi\r\nonsmengen für die meisten Sektoren noch weit über den festgelegten Zielen. In den \r\nhier für die Zertifikatmenge nach dem EU-ETS 2 v.a. relevanten Sektoren Gebäude \r\nund Verkehr summiert sich die Zielverfehlung von 2022 bis 2030 auf etwa 200 Mio. t \r\n(Verkehr) und 100 Mio. t (Gebäude) in Deutschland (Umweltbundesamt 2023b). \r\nDamit ist jetzt schon absehbar, dass mit Übergang zum Handelssystem im BEHG \r\nbzw. mit Beginn des EU-ETS 2 nicht genug Emissionszertifikate zur Verfügung ste\r\nhen könnten. Um dem Markt Liquidität zuzuführen, werden im EU-ETS 2 2027 \r\n120 Mio. t aus den Jahren 2029/30 vorgezogen und eine separate Marktstabilitätsre\r\nserve eingeführt. Zwar ist in der Verordnungsbegründung auch ein sogenannter \r\nHöchstpreis von 45 €/tCO2 formuliert, doch ist dieser als politisch indikatives Zuge\r\nständnis anzusehen und nicht als eine dauerhafte Preisgrenze. Dazu ist ein Interven\r\ntionsmechanismus im EU-ETS 2  eingebaut, der es ermöglicht, weitere 20 Mio. t Zer\r\ntifikate zur Verfügung zu stellen, falls der Preis über die politisch vereinbarten 45 €/t \r\nhinausgehen sollte. Angesichts eines Bedarfs von 800 Mio. t/a dürften diese Maßnah\r\nmen mittelfristig aber nicht ausreichen. Somit könnten Preise evtl. nur für kürzere Zeit \r\ngedämpft werden. Die Unterdeckung – die sich aufgrund es eingeplanten harten CAP \r\n(Europäische Kommission 2020) aus der maximal verfügbaren Menge an Zertifikaten \r\nim Verhältnis zum zu hohen Bedarf aufgrund zu geringer bisheriger und aktueller Ein\r\nsparungen im Gebäude- und Verkehrsbereich ergibt - bedeutet in der geplanten Um\r\nsetzung, dass weniger Öl, Gas, Diesel oder Benzin in den deutschen oder europäi\r\nschen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen, als Nachfrage besteht. Folglich \r\nkönnten Inverkehrbringer, denen keine ausreichende Anzahl an Zertifikaten zur Ver\r\nfügung steht, ihre Kunden nicht oder nur teilweise bedienen. Das könnte in der Praxis \r\nleere Tankstellen oder kalte Wohnungen mangels Zertifikate bedeuten, was potenziell \r\n14 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nauch noch mit sehr hohen CO2-Preisen verknüpft wäre. Ob die den CO2-Handelssys\r\ntemen zugrundeliegende Beschränkung der Maximalmengen an Zertifikaten politisch \r\nBestand haben kann, ist damit zumindest fraglich. \r\nLaut ökonomischem Narrativ würde dieses Szenario ausreichen, um bereits im Vor\r\nfeld genügend Investitionen auszulösen, um diese Knappheit zu beseitigen und aus\r\nreichend Brenn- und Treibstoffe einzusparen. Die Realität in Deutschland spiegelt \r\naktuell allerdings jedoch genau das Gegenteil wider: Investitionen in energetische Sa\r\nnierungen sind eher rückläufig. Die Sanierungsquote in Deutschland liegt derzeit bei \r\n0,7 Prozentpunkten. Um die Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen, wurde \r\neine Quote von 2% definiert. Die Wärmepumpennachfrage ist infolge der Diskussio\r\nnen um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2023 (sogenanntes Hei\r\nzungsgesetz) eingebrochen und auch der Verbrauch in den privaten Haushalten hat \r\nwieder das Niveau von vor dem Ukraine Krieg erreicht, nachdem die Bewohner ihre \r\nSparanstrengungen weitestgehend eingestellt haben. Gleiches gilt für sowohl den E\r\nAuto-Hochlauf, wie auch den Güterverkehr, bei dem hohe Stückzahlen von klima\r\nneutralen Nutzfahrzeugen trotz doppelter Maut- und CO2-Erhöhung nicht in Sicht \r\nsind. \r\nMangels rechtzeitiger Einsparungen im Verbrauch fossiler Energieträger im Vorfeld \r\ndurch solche Investitionen werden sich die die notwendigen signifikanten Einsparun\r\ngen, um den Markt nach Start der Handelsperiode ins Gleichgewicht zu bringen, nur \r\ndurch den Verzicht auf Heizen und Mobilität mit fossilen Energieträgen erzielen las\r\nsen. Hiervon werden wahrscheinlich insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen \r\nbetroffen sein, die nicht durch direkte Transferleistungen davor geschützt sind und \r\nsich solche Zusatzkosten wirtschaftlich nicht leisten können. Aber auch Vermieter von \r\nGebäuden mit hohem Verbrauch und damit hohem Anteil an den CO2-Kosten können \r\neinen signifikanten Anteil ihrer Mieteinnahmen verlieren. Dieser Fall kann entweder \r\nnur für Deutschland über das BEHG oder in ganz Europa über den EU-ETS 2 voraus\r\nsichtlich ab 2027 eintreten.  \r\nDie Annahmen für zukünftige CO2-Preise schwanken zwischen den politisch im EU\r\nETS 2 angedachten 45 €/t, dem BEHG-Preisband 2026 zwischen 55 € und 65 € und \r\nStudienprognosen, die auch Preise von mehr als 200 €/t CO2 für möglich halten \r\n(Agora Energiewende und Agora Verkehrswende 2023) (Umweltbundesamt 2023b). \r\nDer CO2-Preise ist immer ein Bruttowert, denn auf den CO2-Preis kommt noch die \r\nMehrwertsteuer von aktuell 19 Prozent obendrauf. \r\nIn dieser Studie soll daher nicht der Versuch unternommen werden, mögliche CO2\r\nPreise für die kommenden Jahre vorherzusagen, sondern unter Annahmen unter\r\nschiedlicher CO2-Preiseniveaus potenzielle Auswirkungen für den Nutzer (Gebäude\r\neigentümer und Mieter) aufzuzeigen. In Tabelle 1 sind hierzu mögliche Zusatzkosten \r\nauf die Brennstoffkosten in Abhängigkeit unterschiedlicher CO2 Preisniveaus darge\r\nstellt. Dabei werden sowohl die im nationalen \"Emissionshandel Deutschland\" 2021 \r\nbis 2026 festgelegten als auch nach dem Jahr 2027 potenziell mögliche Preis-Sze\r\nnarien aufgeführt. Die sich in der Praxis dann einstellende Höhe dieser Preise wird \r\n15 \r\n \r\n 16 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nim nationalen oder europäischen Emissionshandel davon abhängen, wie stark der \r\nBedarf an Zertifikaten die Menge an verfügbaren Zertifikaten übersteigt.  \r\n \r\nNach Erhebungen durch Vergleichsportale kostet aktuell Heizöl im Bundesmittel ca. \r\n1,04 Euro pro Liter (www.tecson.de). Davon entfallen 14,3 Cent je Liter auf die CO2\r\nSteuer (ca. 14 %). Der Preis für 1 kWh Gas liegt derzeit bei 7,7 Cent. Der Anteil der \r\nCO2-Steuer liegt dabei bei 1,08 Cent je kWh (ca. 14 %). Durch den geplanten Anstieg \r\nim Jahr 2025 von 45 auf 55 € pro t kommt es zu einer zusätzlichen Erhöhung um 0,23 \r\nCent auf 1,31 Cent pro kWh beim Erdgas und um 3 Cent pro Liter auf 0,17 € pro Liter \r\nbeim Heizöl.  \r\nTabelle 1: Zusatzkosten auf die Brennstoffe in Abhängigkeit eines möglichen CO2-Prei\r\nses.  \r\n  CO2-Preis in €/t  Zusätzliche CO2-Kosten  \r\nje Einheit inkl. MWSt. \r\n  \r\n   Erdgas Heizöl \r\n  ohne MWSt. inkl.  \r\nMWSt. \r\n ct/kWh €/lit. \r\nCO2-Preise im nationalen \"Emissi\r\nonshandel\" Deutschland 2021 bis \r\n2026 \r\n30 35,70  0,64 0,09 \r\n45 53,55  1,08 0,14 \r\n50 59,50  1,20 0,16 \r\n55 65,45  1,31 0,17 \r\n65 77,35  1,55 0,20 \r\nPotenzielle Preis-Szenarien für \r\nCO2 im nationalen oder europäi\r\nschen Emissionshandel ab 2027, \r\nfalls der Bedarf an Zertifikaten die \r\nMenge an verfügbaren Zertifikaten \r\nübersteigen wird. \r\n100 119,00  2,39 0,31 \r\n150 178,50  3,59 0,47 \r\n200 238,00  4,78 0,62 \r\n250 297,50  5,98 0,78 \r\n300 357,00  7,17 0,93 \r\n350 416,50  8,37 1,09 \r\n400 476,00  9,56 1,24 \r\n450 535,50  10,76 1,40 \r\n500 595,00  11,95 1,55 \r\n600 714,00  14,34 1,86 \r\n700 833,00  16,73 2,17 \r\n800 952,00  19,12 2,48 \r\n900 1071,00  21,51 2,79 \r\n \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n5 \r\nAuswirkungen der CO2-Preise auf die Heizkosten in Abhängig\r\nkeit vom energetischen Zustand von Gebäuden \r\nDer Energieverbrauch eines bestehenden Gebäudes wird maßgeblich von der ge\r\nwählten Raumlufttemperatur, dem Lüftungsverhalten und vom energetischen Zu\r\nstand des Gebäudes bestimmt. Die damit verbundenen CO2-Emissionen und daraus \r\nresultierenden CO2-Kosten hängen von der Art des Brennstoffs ab. Im Gesamtbe\r\nstand entfallen etwa 25 % der Wohnflächen auf die „schlechten“ Effizienzklassen G \r\nund H. Das entspricht einem flächenspezifischen Endenergieverbrauch von mehr als \r\n200 bzw. mehr als 250 kWh/(m²a). Nur etwa ein Viertel der gesamten Wohnfläche in \r\nDeutschland hat einen Endenergiebedarf von unter 100 kWh/(m²a) und fällt damit in \r\ndie Effizienzklassen A+ bis C. Die getrennte Auswertung nach Gebäudetyp (Ein- und \r\nZweifamilienhäuser bzw. Mehrfamilienhäuser) zeigt, dass 40 % der Wohnfläche in \r\nEZFH auf die energieintensiven Klassen entfallen. Bei den MFH sind es lediglich 16 \r\n%. \r\nVerteilung des Kohlendioxidausstoßes  \r\nIn Abbildung 5 ist die kumulierte Häufigkeitsverteilung des spezifischen Kohlendioxi\r\ndausstoßes aller Wohngebäude aufgeteilt nach den Gebäudetypen Ein- und Zweifa\r\nmilienhäuser (EZFH) beziehungsweise Mehrfamilienhäuser (MFH) entsprechend der \r\nBestimmung nach den Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz für den gesamten \r\nWohngebäudebestand in Deutschland für das Jahr 2022 dargestellt. Die Daten stam\r\nmen aus der Modellierung mit dem FIW/ITG Gebäudemodell (s.a. dena Gebäudere\r\nport). Aufgrund der Geometrie und des in der Regel besseren Zustands der Gebäu\r\ndehülle haben Mehrfamilienhäuser tendenziell niedrigere spezifische THG-Emissio\r\nnen. Trotzdem sind bei 20 % aller Mehrfamilienhäuser Verbrauchswerte von über \r\n32 kg/m2 zu erwarten. Das bedeutet, dass nach CO2KostAufG der Vermieter mindes\r\ntens 60 % der zu erwartenden CO2-Kosten zu tragen hat. 40 % aller EZFH haben \r\neine wohnflächenspezifische CO2-Emission von über 32 kg/m2. Bei fast der Hälfte al\r\nler Wohngebäude wäre im vermieteten Zustand der Anteil des Vermieters höher als \r\nder des Mieters.  \r\n17 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nAbbildung 5:  \r\nHäufigkeitsverteilung der spezifischen THG-Emissionen im Wohngebäudebe\r\nstand für Heizung und Warmwasser (nach Kohlendioxidkostenaufteilungsge\r\nsetz). Der dazugehörige Anteil, den der Vermieter an den resultierenden CO2\r\nKosten zu tragen hat, ist nach CO2KostAufG abhängig von der spezifischen \r\nTHG-Emission. \r\nCO2-Zusatzkosten in Abhängigkeit vom energetischen Zustand \r\nUnabhängig davon, wie hoch das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist, kön\r\nnen die hohen THG-Emissionen zu einer deutlichen zusätzlichen Belastung für Ge\r\nbäudenutzer werden. Im folgenden Bild sind dazu Berechnungen der zu erwartenden \r\nZusatzkosten von CO2 in Abhängigkeit vom energetischen Zustand eines typischen \r\nEinfamilienhauses mit 150 m² Wohnfläche (links) und einer durchschnittlichen Woh\r\nnung von 70 m² (rechts) beheizt mit Erdgas (jeweils oben) und Heizöl (jeweils unten) \r\ndargestellt. Die Endenergieverbräuche sind gestaffelt entsprechend der Energieeffi\r\nzienzklassen A+ (< 30 kWh/m²a) bis H (> 250 kWh/m²a) nach GEG. Bei der Bestim\r\nmung der Verbrauchswerte wird angenommen, dass jeweils eine effiziente Brenn\r\nwerttechnologie zum Einsatz kommt.  \r\nDie folgenden Szenarien basieren auf einer zukünftigen Preisespanne für CO2 von \r\n30 € bis 500 € pro t CO2. Abbildung 6 zeigt die jeweiligen Zusatzkosten durch eine \r\nCO2-Bepreisung in Abhängigkeit vom energetischen Zustand ausgedrückt in den En\r\n18 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\ndenergieeffizienzklassen. Zu erkennen ist der erhebliche Einfluss der Energieeffi\r\nzienzklasse auf die zu erwartenden Zusatzkosten. Gebäude mit einem Verbrauch bis \r\nzur Effizienzklasse C haben einen moderaten Anstieg der zusätzlichen Kosten durch \r\nden CO2-Preis zu erwarten. Je schlechter die Effizienzklasse, desto stärker die ent\r\nsprechende Belastung. Zum Beispiel beträgt bei einem Einfamilienhaus der Effizienz\r\nklasse G und einem CO2-Preis von 150 €/t die zusätzliche finanzielle Belastung im \r\nFalle Erdgas 1.800 €, im Falle Heizöl 2.400 €. Für die Wohnung in der gleichen Effi\r\nzienzklasse betragen die zusätzlichen jährlichen Kosten, je nach Energieträger, zwi\r\nschen 750 und 1.000 €. Das gleiche Einfamilienhaus, könnte nach entsprechenden \r\nSanierungsmaßnahmen in der Effizienzklasse B liegen. Dann beträgt die finanzielle \r\nBelastung bei dem CO2-Preis von 150 €/t nur ca. 550 bei Erdgas bzw. ca. 725 €. Für \r\ndie Wohnung fallen die zusätzlichen Kosten auf 220 bzw. 300 €. Im Anhang zur Studie \r\nfinden sich die Daten zu diesen Grafiken inklusive Erweiterung der CO2-Preisspanne \r\nnochmals in Tabellenform. \r\n19 \r\n \r\n 20 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n \r\nAbbildung 6: Zusatzkosten der CO2-Bepreisung für Erdgas und Heizöl in Abhängigkeit vom \r\nenergetischen Zustand eines typischen Einfamilienhauses bzw. einer Wohnung \r\nin einem Mehrfamilienhaus. \r\n \r\nKostenaufteilung CO2-Zusatzkosten nach CO2KostAufG: Anteil des Vermie\r\nters \r\nBei den derzeitigen CO2-Preisen spielen die Kosten des Kohlendioxidaufteilungsge\r\nsetzes für Vermieter und Mieter noch eine untergeordnete Rolle. Dies ändert sich \r\naber mit steigendem CO2-Preis und insbesondere bei hohen Verbräuchen für die Be\r\nheizung der Gebäude. Die folgenden Ergebnisse zeigen, welchen Kostenanteil der \r\nVermieter für Erdgas und Heizöl zu erwarten hat. Dabei wird deutlich: Je schlechter \r\ndie Energieeffizienz der Gebäude, umso höher ist der Anteil an CO2-Kosten, den der \r\nVermieter zu tragen hat (siehe Abbildung 7).  \r\n \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nBei guter Energieeffizienz mit einem Energieverbrauch von bis zu 75 kWh/m²a, was \r\nder Effizienzklasse B entspricht, betragen die CO2-Kosten für Erdgas selbst bei einem \r\nsehr hoch angenommenen CO2-Preis von 500 € pro t lediglich 360 € für das Einfami\r\nlienhaus und 150 € für die Wohnung pro Jahr. Das durchschnittliche deutsche Wohn\r\ngebäude weist in der Regel aber eine Energieeffizienz schlechter als E auf. Somit \r\nsteigt der Vermieteranteil beim EFH auf mindestens 2.700 € bzw. auf fast 1.000 € bei \r\nder Wohnung. Bei noch schlechterer Energieeffizienz schnellen die Kosten auf bis zu \r\nmehrere Tausend Euro jährlich hoch, und damit zu einem relevanten Anteil der \r\nMieteinnahmen. Im Anhang zur Studie finden sich die Daten zu diesen Grafiken in\r\nklusive Erweiterung der CO2-Preisspanne nochmals in Tabellenform. \r\n21 \r\n \r\n 22 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n \r\nAbbildung 7: Anteil des Vermieters an den anfallenden Zusatzkosten der CO2-Bepreisung für \r\nHeizöl in Abhängigkeit vom energetischen Zustand eines typischen Einfamili\r\nenhauses bzw. einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus entsprechend dem \r\nKohlendioxidaufteilungsgesetzes. \r\n \r\n \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n6 \r\nGenerelle Optionen zur Reduktion der Emissionen \r\nZur Senkung der unter dem EU-ETS 2 fallenden THG-Emissionen stehen verschie\r\ndene Optionen zur Verfügung: \r\n Reduktion des Energieverbrauchs und damit der direkten und indirekten Emis\r\nsionen durch verbesserte Effizienz (Gebäudedämmung, neue Fenster etc.) \r\n Umstellung auf emissionsfreie oder -arme Energieträger (neue Heiztechnik) \r\n Einsparung durch freiwilligen oder notgedrungenen Verzicht, wie z. B. auf\r\ngrund der stark gestiegenen Energiepreise und Versorgungsunsicherheiten \r\nnach Beginn des Ukrainekrieges zu beobachten war \r\nInsbesondere an den Auswirkungen des Preisschocks nach Beginn des Ukrainekrie\r\nges war erkennbar, dass erzwungener Verzicht und freiwillige Beschränkung kurzfris\r\ntige Wirkung erzielt haben, während investive Maßnahmen wie neue Fenster, neue \r\nHeiztechnik, bessere Gebäudedämmung etc. kaum kurzfristig umsetzbar waren, da \r\ndiese von der Verfügbarkeit finanzieller und personeller Ressourcen abhängen.  \r\nDie Diskussionen um den verzögerten Ausbau von Erneuerbaren Energien, aber vor \r\nallem über die steigenden Kosten für Netzausbau und die bereits hohen Kosten der \r\nEEG-Umlage zeigen, dass auch der „einfachen“ Verlagerung in den Energiesektor \r\ndurch neue Heiztechnik Grenzen gesetzt sind. Hinzu kommt, insbesondere bei ener\r\ngetisch schlechten Gebäuden und damit verbunden hohen Energieverbräuchen und \r\nschlechterer Anlageneffizienz von Wärmepumpen, die wahrscheinliche finanzielle \r\nÜberlastung der Mieter auf Grund steigender Energiekosten nach dem Heizungs\r\ntausch. \r\nAuch der Ausbau der Photovoltaik im Gebäudebereich wird zwar in Deutschland po\r\nlitisch forciert, kann aber nur einen untergeordneten positiven Einfluss auf die Ener\r\ngieversorgung z. B. von Wärmepumpen in der Heizperiode haben, da bei den hiesi\r\ngen klimatischen Verhältnissen im jahreszeitlichen Mittel nur ein geringer Anteil des \r\nStromertrages einer PV-Anlage während der Heizperiode anfällt und damit direkt für \r\ndie Wärmepumpe nutzbar ist.  \r\nReduktion des Energieverbrauchs in Gebäuden  \r\nGerade unter den Aspekt, dass in den letzten Jahren sehr viele Gebäudeeigentümer \r\nihre Heizung hauptsächlich durch eine fossile Brennwert-Heizung erneuert haben und \r\nsomit für die nächsten 15-20 Jahre der CO2 Bepreisung im BEHG oder dem bevor\r\nstehenden EU-ETS 2 Emissionshandel unterliegen werden, ist eine Reduktion des \r\nEnergieverbrauchs die sinnvollste Option die zusätzlichen Kosten durch den CO2\r\nHandel zu verringern. Dies umso mehr, da die Bauteile der Gebäudehülle (v. A. Dach, \r\nFassade und Fenster) bei sehr vielen Wohngebäuden in einem un- oder wenig sa\r\nnierten Zustand sind und aufgrund des Baualters eine entsprechende energetische \r\nModernisierung sowieso in den nächsten Jahren bevorsteht.  \r\n23 \r\n \r\n 24 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nFolgend soll die mögliche Reduktion der jährlichen CO2-Emission bei Durchführung \r\nvon Einzelmaßnahmen und bei Komplettsanierung unter Inanspruchnahme einer För\r\nderung nach BEG gezeigt werden. Die Berechnungen erfolgen für unterschiedliche \r\nunsanierte Wohngebäude der BAK 1977 und älter. Bei den Modellgebäuden wird an\r\ngenommen, dass zwar zwischenzeitlich nicht mehr die originale Heizung, sondern \r\nbereits eine moderne Brennwerttechnik eingebaut und die Gebäudehülle, bis auf we\r\nnige, in der Vergangenheit vorgenommene Instandsetzungsmaßnahmen, noch im \r\nOriginalzustand ist. Tabelle 2 zeigt für die 9 Muster-Wohngebäude den Zustand vor \r\neiner möglichen Sanierung. Dargestellt ist die Effizienzklasse des Verbrauchsauswei\r\nses, die jährliche CO2-Emission in kg/m²WFL für die beiden fossilen Energieträger und \r\nder Anteil des Vermieters ab den CO2-Kosten.  \r\n \r\nTabelle 2: Ausgangszustand der unsanierten Mustergebäude \r\nAusgang \r\n   Erdgas Heizöl \r\nGebäudetyp Effizienz\r\nklasse  \r\n(Verbrauch) \r\n jährliche \r\nCO2-Emis\r\nsion  \r\nin kg/m²WFL \r\nAnteil  \r\nVermieter  \r\nin % \r\njährliche \r\nCO2-Emis\r\nsion  \r\nin kg/m²WFL \r\nAnteil  \r\nVermieter \r\nin % \r\nBungalow G  50 80 66 95 \r\nEFH klein E  41 60 55 95 \r\nEFH mittel F  50 80 66 95 \r\nEFH groß E  29 40 39 60 \r\nDHH D  35 50 47 70 \r\nRMH klein C  29 40 38 60 \r\nRMH groß C  30 40 39 60 \r\nMFH 6We D  30 40 40 60 \r\nMFH 8 WE D  34 50 45 70 \r\nMFH 22WE D  26 30 34 50 \r\n \r\nBetrachtet wird zunächst den Effekt von Einzelmaßnahmen wie sie z.B. in der BEG \r\ngefördert werden. Dabei ist schon eine signifikante Reduktion des Energiebedarfs \r\nund der damit verbundenen Emissionen erreichbar. In Abhängigkeit der Geometrie \r\nliegen die größten Reduktionpotenziale in der Wand und im Dach/oberste Geschoß\r\ndecke. Zusätzlich wird die erreichbare Effizienzklasse und den Anteil des Vermieters \r\nan den CO2 Kosten bei Durchführung einer Einzelmaßnahmensanierung mit dem je\r\nweilig höchsten Einsparpotential für Gas BW und Öl-BW in der Tabelle für jeweilige \r\nMustergebäude aufgeführt.  \r\n \r\n \r\n 25 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nTabelle 3: Potenzielle Reduktion der jährlichen CO2-Emission in % durch Einzelmaßnahmen bei unsa\r\nnierten Typgebäuden bzw. Effekt auf die Effizienzklasse und den Anteil des Vermieters an \r\nden CO2 Kosten bei Durchführung einer Einzelmaßnahmensanierung mit dem jeweilig \r\nhöchsten Einsparpotential für Gas BW und Öl-BW. \r\nGebäudetyp \r\nPotenzielle Reduktion des jährlichen Verbrauchs \r\nfür Raumwärme und Warmwasser durch Einzel\r\nmaßnahmen an der Gebäudehülle nach BEG in % \r\n Durchführung der  \r\nEinzelmaßnahme mit der  \r\ngrößten Reduktion \r\n \r\nEffizi\r\nenz\r\nklasse  \r\n(Ver\r\nbrauch) \r\n Anteil des  \r\nVermieter \r\nan den  \r\nCO2 Kosten in % \r\nWand oberer  \r\nGebäude\r\nabschluss \r\nFenster unterer  \r\nGebäude\r\nabschluss \r\n  \r\nErdgas Heizöl \r\nBungalow 18 30 5 11  F  60 95 \r\nEFH klein 26 16 10 11  D  50 70 \r\nEFH mittel 32 13 11 6  E  50 80 \r\nEFH groß 32 8 12 8  D  30 40 \r\nDHH 23 18 9 11  D  40 60 \r\nRMH klein 14 21 9 12  C  30 50 \r\nRMH groß 17 19 7 10  B  30 40 \r\nMFH 6We 18 14 19 9  C  30 60 \r\nMFH 8 WE 31 9 13 8  C  30 50 \r\nMFH 22WE 30 5 16 7  C  20 30 \r\n \r\nBei einer vollständigen Modernisierung der Bauteile der Gebäudehülle sind die po\r\ntenziellen Reduktionen deutlich über 60% möglich (Tabelle 4). Je nach Gebäudetyp \r\nsind durch diese Form der energetischen Sanierung nach den Anforderungen der \r\nBEG-Verbesserungen der Endenergieeffizienzklasse (auf Basis des Verbrauchs) von \r\n2 bis 5 Stufen möglich. Durch die Reduktion des Energieverbrauchs reduziert sich \r\nnicht nur die absolute CO2 Emission, sondern auch die spezifische – und damit der \r\nAnteil, den der Vermieter – an den dann bereits reduzierten CO2 Kosten zu tragen \r\nhat. Das ist ein doppelter Hebel zu Gunsten der Vermieter, der mittels ausgewählter \r\nSanierungsmaßnahmen gehoben werden kann. \r\n \r\n 26 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nTabelle 4: CO2-Emissionen und Vermieteranteil an den CO2 Kosten im Ausgangszustand \r\ndes unsanierten Gebäudetyps und nach der Durchführung aller Einzelmaßnah\r\nmensanierung mit dem jeweilig höchsten Einsparpotential (nach Tabelle 2) für \r\nGas BW und Öl-BW \r\n   Erdgas  Heizöl \r\nGebäudetyp Effizienz\r\nklasse  \r\n(Verbrauch) \r\n jährliche CO2\r\nEmission  \r\nin kg/m²WFL \r\nAnteil  \r\nVermieter  \r\nin % \r\n jährliche CO2 \r\nEmission in \r\nkg/m²WFL \r\nAnteil  \r\nVermieter \r\nin % \r\n Vor Nach  Vor Nach Vor Nach  Vor Nach Vor Nach \r\nBungalow G C  50 21 80 20  66 27 95 40 \r\nEFH klein E B  41 17 60 10  54 22 95 30 \r\nEFH mittel F B  49 19 80 20  66 25 95 30 \r\nEFH groß E B  29 11 40 0   38 16 60 10 \r\nDHH D B  35 14 50 10  47 19 80 20 \r\nRMH klein C A  29 12 40 10  38 16 60 10 \r\nRMH groß C A  30 12 40 10   39 17 60 10 \r\nMFH 6We D A  30 12 40 10  40 16 60 10 \r\nMFH 8 WE D B  34 13 50 10  45 18 70 20 \r\nMFH 22 WE D A  26 10 30 0   34 14 50 10 \r\n \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n7 \r\nZusammenfassung und Bewertung  \r\nEtwa 75% der Bestandsgebäude in Deutschland benötigen Erdgas oder Heizöl für \r\nRaumwärme und Warmwasser. Die hier durchgeführten Untersuchungen zeigen, \r\ndass der Energieverbrauch im deutschen Wohngebäudebestand weiterhin sehr hoch \r\nist. Rund 30 Prozent der Wohngebäude befinden sich in den schlechtesten Effizienz\r\nklassen F bis H. Aufgrund der in den letzten Jahren sich kaum veränderten Behei\r\nzungsstruktur ist mit Einführung des EU-ETS 2 Zertifikathandels und der noch nicht \r\nvorhersehbaren Preisentwicklung bei den CO2-Zertifikaten im Gebäudebereich mit ei\r\nner großen Verunsicherung und höchstwahrscheinlich mit massiven Mehrbelastun\r\ngen in vielen Haushalten zu rechnen. Die energetische Ertüchtigung des Gebäude\r\nbestands mit dem Ziel einer Verbrauchsreduzierung, vor allem über Modernisierun\r\ngen durch zum Beispiel Dämmung und Fenstertausch, fand in der Vergangenheit \r\nnicht in dem ausreichenden Maße statt, um nun einem derartigen Preisanstieg im \r\nsozial verträglichen Maße für die Bevölkerung abfangen zu können. \r\nDie finanziellen Zusatzbelastungen für Raumwärme und Warmwasser werden derzeit \r\nnoch stark unterschätzt, denn es besteht kaum Klarheit über potenzielle Mehrkosten. \r\nDenn diese hängen, neben dem CO2-Preis stark von dem energetischen Zustand des \r\nGebäudes und dem damit verbundenen Verbrauch ab. Die vorliegenden Ergebnisse \r\nzeigen auf, dass Bewohner von energetisch schlechten, ungedämmten Gebäuden in \r\neinem deutlich höheren Ausmaß von den Kostensteigerungen betroffen sein werden.  \r\nDa bisher die notwendigen flächendeckenden energetischen Modernisierungen aus\r\ngeblieben sind, ist es wahrscheinlich, dass sich nach Start der Handelsperiode sehr \r\nhohe Preise einstellen werden, um den Zertifikatemarkt ins Gleichgewicht zu bringen. \r\nKurzfristig werden große Teile der Betroffenen – der Energiekrise ab 2022 vergleich\r\nbar - nur durch den Verzicht auf Heizen und Mobilität mit fossilen Energieträgen rea\r\ngieren können. Hiervon werden wahrscheinlich insbesondere die vulnerablen Bevöl\r\nkerungsgruppen betroffen sein, die nicht durch Transferleistungen abgesichert sind. \r\nAber auch Vermieter von Gebäuden mit hohem Verbrauch und damit Anteil an den \r\nCO2-Kosten können einen signifikanten Anteil ihrer Mieteinnahmen verlieren. Umso \r\nnotwendiger sind Investitionen in Energieeffizienz, E-Mobilität etc. in ausreichendem \r\nMaße schnell umzusetzen. \r\nEin vermeintlicher Ausweg für Hauseigentümer könnte der Wechsel des Energieträ\r\ngers sein, um der CO2-Kostenaufteilung zu entgehen, ohne dass weitergehende Sa\r\nnierungsmaßnahmen am Gebäude vorgenommen werden. Aus Sicht der Wissen\r\nschaft und der Mieter lässt das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten hier zu viele \r\nAuswege zu bzw. schafft sogar erst diesen Fehlanreiz. Denn wenn keine Maßnahmen \r\nam Gebäude ergriffen werden, um den Heizwärmebedarf zu verringern, besteht die \r\nGefahr von sehr hohen Heizkosten für den dann neuen Energieträger Strom oder \r\nFernwärme. Diese Kosten betreffen dann zwar nicht mehr die Vermieter, aber direkt \r\ndie Mieter und alle selbstnutzenden Eigentümer. Ziel sollte daher immer erst die Ver\r\nbesserung der energetischen Qualität der Gebäudehülle sein, bevor regenerative \r\n27 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nEnergieträger eingesetzt werden, was sich auch immer wieder beim Aufstellen von \r\nindividuellen Sanierungsfahrplänen als sinnvolle Reihenfolge herausstellt. \r\n28 \r\n \r\n 29 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n8 Anhang \r\n8.1 Berechnung CO2-Kosten in einem Einfamilienhaus \r\n \r\n \r\n  \r\nEFH: Effizienzklasse A+ A B C D E F G H\r\n Berechnung CO2 Kosten mit Gasheizung in Abhängigkeit vom energetischen Zustand (kWh/m2a), Wohnfläche und CO2 Preis in €/t inkl. MWst\r\n CO2 Emission pro Jahr kg  Wohnung kg/a 1.220 2.034 3.051 4.068 5.288 6.509 8.136 10.170 12.203\r\n Beispielrechnung für CO2 Kosten /a €/t CO2\r\n Ist CO2 Preis für 2024 45 65 109 163 218 283 349 436 545 653\r\n geplanter CO2 Preis für 2025 55 80 133 200 266 346 426 532 666 799\r\n geplanter CO2 Preis für 2026 65 94 157 236 315 409 503 629 787 944\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 100 145 242 363 484 629 775 968 1.210 1.452\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 150 218 363 545 726 944 1.162 1.452 1.815 2.178\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 200 290 484 726 968 1.259 1.549 1.936 2.420 2.904\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 250 363 605 908 1.210 1.573 1.936 2.420 3.025 3.631\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 300 436 726 1.089 1.452 1.888 2.324 2.904 3.631 4.357\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 400 581 968 1.452 1.936 2.517 3.098 3.873 4.841 5.809\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 500 726 1.210 1.815 2.420 3.146 3.873 4.841 6.051 7.261\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 600 871 1.452 2.178 2.904 3.776 4.647 5.809 7.261 8.713\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 700 1.017 1.694 2.541 3.388 4.405 5.422 6.777 8.471 10.165\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 800 1.162 1.936 2.904 3.873 5.034 6.196 7.745 9.681 11.618\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 900 1.307 2.178 3.267 4.357 5.664 6.971 8.713 10.892 13.070\r\n Berechnung CO2 Kosten mit Ölheizung in Abhängigkeit vom energetischen Zustand (kWh/m2a), Wohnfläche und CO2 Preis in €/t inkl. MWst\r\n CO2 Emission pro Jahr kg  Wohnung kg/a 1.618 2.697 4.046 5.395 7.013 8.631 10.789 13.487 16.184\r\n Beispielrechnung für CO2 Kosten /a €/t CO2\r\n Ist CO2 Preis für 2024 45 87 144 217 289 376 462 578 722 867\r\n geplanter CO2 Preis für 2025 55 106 177 265 353 459 565 706 883 1.059\r\n geplanter CO2 Preis für 2026 65 125 209 313 417 542 668 835 1.043 1.252\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 100 193 321 481 642 835 1.027 1.284 1.605 1.926\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 150 289 481 722 963 1.252 1.541 1.926 2.407 2.889\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 200 385 642 963 1.284 1.669 2.054 2.568 3.210 3.852\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 250 481 802 1.204 1.605 2.086 2.568 3.210 4.012 4.815\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 300 578 963 1.444 1.926 2.504 3.081 3.852 4.815 5.778\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 400 770 1.284 1.926 2.568 3.338 4.109 5.136 6.420 7.703\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 500 963 1.605 2.407 3.210 4.173 5.136 6.420 8.024 9.629\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 600 1.156 1.926 2.889 3.852 5.007 6.163 7.703 9.629 11.555\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 700 1.348 2.247 3.370 4.494 5.842 7.190 8.987 11.234 13.481\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 800 1.541 2.568 3.852 5.136 6.676 8.217 10.271 12.839 15.407\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 900 1.733 2.889 4.333 5.778 7.511 9.244 11.555 14.444 17.333\r\n \r\n 30 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n8.2 Berechnung CO2-Kosten für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus \r\n \r\n \r\n  \r\nWohnung: Effizienzklasse A+ A B C D E F G H\r\n Berechnung CO2 Kosten mit Gasheizung in Abhängigkeit vom energetischen Zustand (kWh/m2a), Wohnfläche und CO2 Preis in €/t inkl. MWst\r\n CO2 Emission pro Jahr kg  Wohnung kg/a 506 844 1.266 1.687 2.194 2.700 3.375 4.218 5.062\r\n Beispielrechnung für CO2 Kosten /a €/t CO2\r\n Ist CO2 Preis für 2024 45 27 45 68 90 117 145 181 226 271\r\n geplanter CO2 Preis für 2025 55 33 55 83 110 144 177 221 276 331\r\n geplanter CO2 Preis für 2026 65 39 65 98 131 170 209 261 326 392\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 100 60 100 151 201 261 321 402 502 602\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 150 90 151 226 301 392 482 602 753 904\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 200 120 201 301 402 522 643 803 1.004 1.205\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 250 151 251 376 502 653 803 1.004 1.255 1.506\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 300 181 301 452 602 783 964 1.205 1.506 1.807\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 400 241 402 602 803 1.044 1.285 1.606 2.008 2.410\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 500 301 502 753 1.004 1.305 1.606 2.008 2.510 3.012\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 600 361 602 904 1.205 1.566 1.928 2.410 3.012 3.614\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 700 422 703 1.054 1.406 1.827 2.249 2.811 3.514 4.217\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 800 482 803 1.205 1.606 2.088 2.570 3.213 4.016 4.819\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 900 542 904 1.355 1.807 2.349 2.892 3.614 4.518 5.422\r\n Berechnung CO2 Kosten mit Ölheizung in Abhängigkeit vom energetischen Zustand (kWh/m2a), Wohnfläche und CO2 Preis in €/t inkl. MWst  \r\nCO2 Emission pro Jahr kg  Wohnung kg/a 671 1.119 1.678 2.238 2.909 3.580 4.476 5.594 6.713\r\n Beispielrechnung für CO2 Kosten /a €/t CO2\r\n Ist CO2 Preis für 2024 45 36 60 90 120 156 192 240 300 359\r\n geplanter CO2 Preis für 2025 55 44 73 110 146 190 234 293 366 439\r\n geplanter CO2 Preis für 2026 65 52 87 130 173 225 277 346 433 519\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 100 80 133 200 266 346 426 533 666 799\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 150 120 200 300 399 519 639 799 999 1.198\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 200 160 266 399 533 692 852 1.065 1.331 1.598\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 250 200 333 499 666 865 1.065 1.331 1.664 1.997\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 300 240 399 599 799 1.039 1.278 1.598 1.997 2.397\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 400 320 533 799 1.065 1.385 1.704 2.130 2.663 3.196\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 500 399 666 999 1.331 1.731 2.130 2.663 3.329 3.994\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 600 479 799 1.198 1.598 2.077 2.556 3.196 3.994 4.793\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 700 559 932 1.398 1.864 2.423 2.982 3.728 4.660 5.592\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 800 639 1.065 1.598 2.130 2.769 3.409 4.261 5.326 6.391\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 900 719 1.198 1.797 2.397 3.116 3.835 4.793 5.992 7.190\r\n \r\n 31 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n8.3 Berechnung CO2-Umlage auf Vermieter in einem Einfamilienhaus \r\n \r\n  \r\nEffizienzklasse A+ A B C D E F G H\r\n CO2 Umlage auf Vermieter mit Gasheizung in Abhängigkeit vom energetischen Zustand (kWh/m2a), Wohnfläche und CO2 Preis in €/t inkl. MWst\r\n CO2 Emission pro Jahr kg  Wohnung kg/a 1.220 2.034 3.051 4.068 5.288 6.509 8.136 10.170 12.203\r\n Beispielrechnung für CO2 Kosten /a €/t CO2\r\n Ist CO2 Preis für 2024 45 0 11 33 87 142 244 414 517 621\r\n geplanter CO2 Preis für 2025 55 0 13 40 106 173 298 506 632 759\r\n geplanter CO2 Preis für 2026 65 0 16 47 126 205 352 598 747 897\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 100 0 24 73 194 315 542 920 1.150 1.380\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 150 0 36 109 290 472 813 1.380 1.725 2.069\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 200 0 48 145 387 629 1.084 1.839 2.299 2.759\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 250 0 61 182 484 787 1.355 2.299 2.874 3.449\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 300 0 73 218 581 944 1.626 2.759 3.449 4.139\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 400 0 97 290 775 1.259 2.169 3.679 4.599 5.518\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 500 0 121 363 968 1.573 2.711 4.599 5.748 6.898\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 600 0 145 436 1.162 1.888 3.253 5.518 6.898 8.278\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 700 0 169 508 1.355 2.203 3.795 6.438 8.048 9.657\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 800 0 194 581 1.549 2.517 4.337 7.358 9.197 11.037\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 900 0 218 653 1.743 2.832 4.879 8.278 10.347 12.416\r\n CO2 Umlage auf Vermieter mit Ölheizung in Abhängigkeit vom energetischen Zustand (kWh/m2a), Wohnfläche und CO2 Preis in €/t inkl. MWst\r\n CO2 Emission pro Jahr kg  Wohnung kg/a 1.618 2.697 4.046 5.395 7.013 8.631 10.789 13.487 16.184\r\n Beispielrechnung für CO2 Kosten /a €/t CO2\r\n Ist CO2 Preis für 2024 45 0 29 65 144 263 439 549 686 823\r\n geplanter CO2 Preis für 2025 55 0 35 79 177 321 537 671 839 1.006\r\n geplanter CO2 Preis für 2026 65 0 42 94 209 380 634 793 991 1.189\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 100 0 64 144 321 584 976 1.220 1.525 1.830\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 150 0 96 217 481 876 1.464 1.830 2.287 2.744\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 200 0 128 289 642 1.168 1.952 2.439 3.049 3.659\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 250 0 160 361 802 1.460 2.439 3.049 3.812 4.574\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 300 0 193 433 963 1.753 2.927 3.659 4.574 5.489\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 400 0 257 578 1.284 2.337 3.903 4.879 6.099 7.318\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 500 0 321 722 1.605 2.921 4.879 6.099 7.623 9.148\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 600 0 385 867 1.926 3.505 5.855 7.318 9.148 10.977\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 700 0 449 1.011 2.247 4.089 6.830 8.538 10.673 12.807\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 800 0 514 1.156 2.568 4.673 7.806 9.758 12.197 14.637\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 900 0 578 1.300 2.889 5.258 8.782 10.977 13.722 16.466\r\n \r\n 32 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\n8.4 Berechnung CO2-Umlage auf Vermieter in Wohnung in einem Mehrfamilienhaus \r\n \r\nEffizienzklasse A+ A B C D E F G H\r\n CO2 Umlage auf Vermieter mit Gasheizung in Abhängigkeit vom energetischen Zustand (kWh/m2a), Wohnfläche und CO2 Preis in €/t inkl. MWst\r\n CO2 Emission pro Jahr kg  Wohnung kg/a 506 844 1.266 1.687 2.194 2.700 3.375 4.218 5.062\r\n Beispielrechnung für CO2 Kosten /a €/t CO2\r\n Ist CO2 Preis für 2024 45 0 5 14 27 47 87 145 215 258\r\n geplanter CO2 Preis für 2025 55 0 6 17 33 57 106 177 262 315\r\n geplanter CO2 Preis für 2026 65 0 7 20 39 68 125 209 310 372\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 100 0 10 30 60 104 193 321 477 572\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 150 0 15 45 90 157 289 482 715 858\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 200 0 20 60 120 209 386 643 954 1.145\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 250 0 25 75 151 261 482 803 1.192 1.431\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 300 0 30 90 181 313 578 964 1.431 1.717\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 400 0 40 120 241 418 771 1.285 1.908 2.289\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 500 0 50 151 301 522 964 1.606 2.384 2.861\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 600 0 60 181 361 626 1.157 1.928 2.861 3.434\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 700 0 70 211 422 731 1.349 2.249 3.338 4.006\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 800 0 80 241 482 835 1.542 2.570 3.815 4.578\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 900 0 90 271 542 940 1.735 2.892 4.292 5.151\r\n CO2 Umlage auf Vermieter mit Ölheizung in Abhängigkeit vom energetischen Zustand (kWh/m2a), Wohnfläche und CO2 Preis in €/t inkl. MWst\r\n CO2 Emission pro Jahr kg  Wohnung kg/a 671 1.119 1.678 2.238 2.909 3.580 4.476 5.594 5.594\r\n Beispielrechnung für CO2 Kosten /a €/t CO2\r\n Ist CO2 Preis für 2024 45 0 6 27 48 93 153 228 285 342\r\n geplanter CO2 Preis für 2025 55 0 7 33 59 114 187 278 348 417\r\n geplanter CO2 Preis für 2026 65 0 9 39 69 135 222 329 411 493\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 100 0 13 60 107 208 341 506 632 759\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 150 0 20 90 160 312 511 759 949 1.138\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 200 0 27 120 213 415 682 1.012 1.265 1.518\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 250 0 33 150 266 519 852 1.265 1.581 1.897\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 300 0 40 180 320 623 1.023 1.518 1.897 2.277\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 400 0 53 240 426 831 1.363 2.024 2.530 3.036\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 500 0 67 300 533 1.039 1.704 2.530 3.162 3.795\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 600 0 80 359 639 1.246 2.045 3.036 3.795 4.554\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 700 0 93 419 746 1.454 2.386 3.542 4.427 5.313\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 800 0 107 479 852 1.662 2.727 4.048 5.060 6.071\r\n potentieller CO2 Preis nach 2027 900 0 120 539 959 1.869 3.068 4.554 5.692 6.830\r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nAbbildungsverzeichnis \r\nAbbildung 1:  Anteil der Energieträger bei der Wärmeerzeugung in privaten Haushalten \r\nnach Gebäudetyp.  \r\nEZFH: Ein- und Zweifamilienhäuser MFH:  \r\nMehrfamilienhäuser gMFH: Mehrfamilienhäuser mit mehr als 20 \r\nWohneinheiten \r\nAbbildung 2:  Zeitliche Entwicklung der Endenergieverbrauchs (oben) aller privaten \r\nHaushalte sowie Entwicklung des Absatzes von Gasheizungen für den \r\nZeitraum 2008 bis 2020. \r\nAbbildung 3:  Zeitliche Entwicklung der Jahresemissionsmenge im Gebäudesektor und \r\nkumulierte Mehremissionen bis 2030 \r\nAbbildung 4:  Typische Endenergieverbrauchswerte (bezogen auf die Nutzfläche) und \r\nresultierende CO2-Emissionen (bezogen auf die Wohnfläche) nach \r\nBaualtersklassen mit Unterscheidung nach dem Modernisierungszustand \r\ndes Wohngebäudes. \r\nAbbildung 5:  Häufigkeitsverteilung \r\nder \r\nspezifischen \r\nTHG-Emissionen \r\nWohngebäudebestand für Heizung und Warmwasser (nach \r\nKohlendioxidkostenaufteilungsgesetz). Der dazugehörige Anteil, den des \r\nVermieters an den resultierenden CO2-Kosten zu tragen hat, ist nach \r\nCO2KostAufG abhängig von der spezifischen THG-Emission. \r\nAbbildung 6: Zusatzkosten der CO2-Bepreisung für Erdgas und Heizöl in Abhängigkeit \r\nvom energetischen Zustand eines typischen Einfamilienhauses bzw. \r\neiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. \r\nAbbildung 7: Anteil des Vermieters an den anfallenden Zusatzkosten der CO2\r\nBepreisung für Heizöl in Abhängigkeit vom energetischen Zustand eines \r\ntypischen Einfamilienhauses bzw. einer Wohnung in einem \r\nMehrfamilienhaus entsprechend dem Kohlendioxidaufteilungsgesetzes. \r\n8 \r\n9 \r\n11 \r\n13 \r\nim \r\n18 \r\n20 \r\n22 \r\n33 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nTabellenverzeichnis \r\nTabelle 1: \r\nTabelle 2: \r\nTabelle 3: \r\nZusatzkosten auf die Brennstoffe in Abhängigkeit eines möglichen CO2\r\nPreises. \r\nPotenzielle Reduktion der jährlichen CO2-Emission in % durch \r\nausgewählte Einzelmaßnahmen bei unsanierten Typgebäuden \r\nCO2-Emissionen und Vermieteranteil an den CO2 Kosten im \r\nAusgangszustand des unsanierten Gebäudetyps und nach der \r\nDurchführung der Einzelmaßnahmensanierung mit dem jeweilig höchsten \r\nEinsparpotential für Gas BW und Öl-BW \r\n16 \r\n24 \r\n26 \r\n34 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nLiteraturverzeichnis \r\nAgora Energiewende; Agora Verkehrswende (2023): Der CO2-Preis für Gebäude und \r\nVerkehr. Ein Konzept für den Übergang vom nationalen zum EU-Emissionshandel. \r\nUnter Mitarbeit von Agora Verkehrswende. Hg. v. Agora Energiewende. Online \r\nverfügbar unter https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2023/2023\r\n26_DE_BEH_ETS_II/A-EW_311_BEH_ETS_II_WEB.pdf, zuletzt geprüft am \r\n26.06.2024. \r\nBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2019): Gesetz über \r\neinen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen. \r\nBrennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG. Online verfügbar unter \r\nhttps://www.gesetze-im-internet.de/behg/BJNR272800019.html, zuletzt geprüft am \r\n26.06.2024. \r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2019): Bundes-Klimaschutzgesetz. KSG. \r\nOnline verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/KSG.pdf, zuletzt \r\ngeprüft am 26.06.2024. \r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2020): Gesetz zur Einsparung von \r\nEnergie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in \r\nGebäuden. GEG. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im\r\ninternet.de/geg/BJNR172810020.html#BJNR172810020BJNG000100000, zuletzt \r\ngeprüft am 26.06.2023. \r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) \r\nAnlage 2 (zu § 4): Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030. \r\nKSG Anlage 2. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im\r\ninternet.de/ksg/anlage_2.html, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\nBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2022): Gesetz zur \r\nAufteilung der Kohlendioxidkosten. Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - \r\nCO2KostAufG. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im\r\ninternet.de/co2kostaufg/CO2KostAufG.pdf, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\nBundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (2024): Beheizungsstruktur des \r\nWohnungsbestandes in Deutschland. Anteile der genutzten Energieträger. Hg. v. \r\nBundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Online verfügbar unter \r\nhttps://www.bdew.de/media/documents/Grafik_BDEW_Beheizungsstruktur\r\nBestand.pdf, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\nDeutsche Energie-Agentur GmbH (2023): DENA-GEBÄUDEREPORT 2024. Zahlen, Daten, \r\nFakten zum Klimaschutz im Gebäudebestand. Hg. v. Deutsche Energie-Agentur \r\nGmbH. Online verfügbar unter \r\nhttps://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2023/dena\r\nGebaedereport_2024.pdf, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\n35 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nEuropäische Kommission (2003): Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und \r\ndes Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit \r\nTreibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der \r\nRichtlinie 96/61/EG des Rates. Dokument 32003L0087. Online verfügbar unter \r\nhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0087, \r\nzuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\nEuropäische Kommission (2020): Beschluss (EU) 2020/1722 der Kommission vom 16. \r\nNovember 2020 über die unionsweite Menge der im Rahmen des EU\r\nEmissionshandelssystems für 2021 zu vergebenden Zertifikate (Bekannt gegeben \r\nunter Aktenzeichen C(2020)7704). Dokument 32020D1722. Online verfügbar unter \r\nhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020D1722, \r\nzuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\nEuropäische Kommission (2023a): Durchführungsverordnung (EU) 2023/2122 der \r\nKommission vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) \r\n2018/2066 in Bezug auf die Aktualisierung der Überwachung von und der \r\nBerichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG \r\ndes Europäischen Parlaments und des Rates. Dokument 32023R2122. Online \r\nverfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal\r\ncontent/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302122, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\nEuropäische Kommission (2023b): Lastenteilung 2021-2030: Ziele und Flexibilitäten. Hg. v. \r\nEuropäische Kommission. Online verfügbar unter https://climate.ec.europa.eu/eu\r\naction/effort-sharing-member-states-emission-targets/effort-sharing-2021-2030\r\ntargets-and-flexibilities_de, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\nEuropäische Kommission (2023c): VERORDNUNG (EU) 2023/857 DES EUROPÄISCHEN \r\nPARLAMENTS UND DES RATES vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung \r\n(EU) 2018/842 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die \r\nReduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu \r\nKlimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem \r\nÜbereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999. \r\nOnline verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal\r\ncontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0857, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\nEuropean Environment Agency (2023): Greenhouse gas emissions from energy use in \r\nbuildings in Europe. Hg. v. European Environment Agency. Online verfügbar unter \r\nhttps://www.eea.europa.eu/data-and-maps/daviz/greenhouse-gas-emissions-from\r\nenergy-6#tab-chart_5, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\nUmweltbundesamt (2023a): Emissionsübersichten nach Sektoren des \r\nBundesklimaschutzgesetzes 1990 - 2022. Unter Mitarbeit von Dirk Günther. Hg. v. \r\nUmweltbundesamt. Dessau. Online verfügbar unter \r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2023_03\r\n _15_em_entwicklung_in_d_ksg-sektoren_pm.xlsx, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\n36 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nUmweltbundesamt (2023b): Projektionsbericht 2023 für Deutschland. Gemäß Artikel 18 der \r\nVerordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. \r\nDezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den \r\nKlimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. \r\n715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie §10 (2) des Bundes\r\nKlimaschutzgesetzes. 3. Aufl. Unter Mitarbeit von Umweltbundesamt, Fraunhofer ISI, \r\nIREES GmbH und Thünen-Institut. Hg. v. Umweltbundesamt (Climate Change, \r\n39/2023). Online verfügbar unter \r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/39_2\r\n 023_cc_projektionsbericht_12_23.pdf, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\nUmweltbundesamt (2024): Detaillierte Treibhausgas-Emissionsbilanz 2022: Emissionen \r\nsanken um 40 Prozent gegenüber 1990 – EU-Klimaschutzvorgaben werden \r\neingehalten. Erste offizielle Emissionsdaten für das Jahr 2023 gemäß \r\nKlimaschutzgesetz folgen Mitte März 2024. Online verfügbar unter \r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/detaillierte\r\ntreibhausgas-emissionsbilanz-2022, zuletzt geprüft am 26.06.2024. \r\n37 \r\nFIW-Bericht FO-2024-04 \r\nFO-2024-04 \r\nForschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München \r\nLochhamer Schlag 4  |  DE-82166 Gräfelfing \r\nGeschäftsführender Institutsleiter:  \r\nBauaufsichtlich \r\nanerkannte  \r\nPrüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle \r\nvon Baustoffen und Bauteilen.  \r\nForschung und Entwicklung auf dem Gebiet des \r\nWärme- und Feuchteschutzes \r\nT+49 89 85800-0  \r\ninfo@fiw-muenchen.de  \r\n|  \r\n|  \r\nF +49 89 85800-40\r\n www.fiw-muenchen.de\r\n Prof. Dr.-Ing. Andreas H. Holm \r\n38 "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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