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Der Bundesverband besteht aus eigenständig arbeitenden Mitgliedsgruppen sowie Einzelpersonen. \r\nDie GRÜNE LIGA ist ein anerkannter Verband nach §3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.\r\nZiel der GRÜNEN LIGA ist die vorrangige Förderung des Natur- und Umweltschutzes und die aktive\r\nBeteiligung an der Gestaltung einer ökologischen und solidarischen Gesellschaft. Damit wird ein ganzheitlicher Ansatz von Nachhaltigkeit auch über den reinen Natur- und Artenschutz hinaus verfolgt. Die GRÜNE LIGA steht dazu im ständigen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den\r\nVertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Medien, Wirtschaft und Politik. Die GRÜNE LIGA veranstaltet Tagungen und Fachgespräche und erstellt Fachpublikationen und Stellungnahmen.\r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":0.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":1,"to":10000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_PUBLIC_GRANTS","de":"Öffentliche Zuwendungen","en":"Public grants"},{"code":"MFS_GIFTS_AND_DONATIONS","de":"Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen","en":"Gifts and other lifetime donations"},{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership 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Flächenverbrauchsvorgaben zur Begrenzung d. Flächenverbrauchs\r\n- Gesetzl. Verankerung eines Rechts auf Wohnungstausch\r\n- Spezif. Fördermittel und Boni für Teilung, Umbau und Umnutzung von Wohnraum\r\n- Aktive Bodenpolitik durch Kommunen zur Steuerung nachhaltiger Quartiersentwicklung\r\n- Ausbau und gute Finanzierung kommunaler Beratungs- und Begleitungsangebote zur Unterstützung von Eigentümer*innen bei Sanierung, Umbau und effizienterer Wohnraumnutzung, insbesondere im Rahmen der EUGebäuderichtlinie\r\n- Förderung soz. Akteure und Wohnpartnerschaften zur besseren Nutzung von Wohnraum im Quartier\r\n- Einführung und Verbreitung von gemeinwohlorientiertem Wohnraummanagement, z.B. Belegungsregelungen in Wohnungsgenossenschaften und komm. Wohnungsgesellschaften","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022934","title":"Abschaffung des ANK-Förderprogramms KlimaWildnis verhindern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Agrarministerkonferenz am 18. bis 20. März 2026 wird sich auf Initiative von Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt mit dem Tagesordnungspunkt\r\n„Waldmaßnahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) weiterentwickeln und\r\nStilllegungsförderung streichen“ befassen. Die GRÜNE LIGA möchte gemeinsam mit anderen Umweltverbänden die befürchtete faktische Abschaffung des Förderprogramms „KlimaWildnis“ verhindern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023842","title":"Wirksames und ambitioniertes Klimaschutzprogramm","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verschärfung, verbindliche Emissionsminderungsziele für jeden Sektor, regelmäßige Überprüfung und Nachsteuerungspflicht mit zeitnah umzusetzenden geeigneten Maßnahmen, um Zieleverfehlungen zu korrigieren, generationengerechter Klimaschutz, Transparenz über die Projektionsdaten bis 2030 und darüber hinaus, Einhaltung der Ziele bis 2030 und darüber hinaus gemäß § 3 Absatz 1 KSG. Hinterlegung einer klaren Finanzierungsstrategie gemäß Klimaschutzgebot aus Art. 20a Grundgesetz (GG). Fokus auf Maßnahmen in den Bereichen LULUCF, Fläche/Siedlung, Wälder, Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, sustainable finance.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundes-Klimaschutzgesetz","shortTitle":"KSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023843","title":"Sicherung Agrarökologie in der Agrarpolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Entwicklung einer nationalen Agrarökologie-Strategie\r\n- staatliche Unterstützung inklusiver Partizipation an Agrar- und Ernährungspolitik mit finanziellen und personellen Mitteln\r\n- Fortführung der Finanzierung des bundesweiten Modellregionenwettbewerbs „Ernährungswende in der Region“ \r\n- finanzielle Förderung agrarökologischer Reallabore\r\n- Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Agroforstsysteme\r\n- Etablierung eines neuen Förderprogramms „Agrarökologie und Gendergerechtigkeit“ zur Stärkung agrarökologischer Netzwerke und Basisorganisationen im globalen Süden","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":16,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0002786","regulatoryProjectTitle":"Düngegesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/da/63/386081/Stellungnahme-Gutachten-SG2412090016.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsame Pressemitteilung\r\nNitratinitiative fordert Deutschlandtempo beim Wasserschutz:\r\nNovelle des Düngegesetzes seit einem Jahr ohne Fortschritt\r\nVor einem Jahr hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Entwurf eines\r\nzweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt. Seitdem ist in der\r\nAbstimmung im Deutschen Bundestag kein Fortschritt zu verzeichnen. \r\nAllgemeines Ziel des Düngegesetzes ist die deutliche Reduzierung der\r\nNitrateinträge, die Unterstützung umweltfreundlich wirtschaftender\r\nLandwirtschaftsbetriebe und die Stärkung des Verursacherprinzips.\r\nHierzu gehört auch das gegenüber der EU-Kommission zugesagte\r\nWirkungsmonitoring der Stoffeinträge. Die Verbände der Nitratinitiative fordern\r\neine zeitnahe Verabschiedung des Düngegesetzes und damit die Einhaltung der\r\nZusage Deutschlands für den Gewässerschutz. Damit würde deutlich, dass sich\r\ndie Bundesregierung an die gegenüber der EU-Kommission gemachten\r\nZugeständnisse hält und ihre Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Nitrat-Richtlinie\r\nernst nimmt. \r\nNach wie vor überschreiten 26,7% der Messstellen des repräsentativen\r\nGrundwassermessnetzes in Deutschland im Mittel Konzentrationen größer als 50\r\nMilligramm Nitrat pro Liter Wasser. Die Nitrat-Richtlinie der EU fordert hingegen\r\nan allen Messstellen Konzentrationen von unter 50 Milligramm Nitrat pro Liter.\r\nOhne Gesetzesfortschritt verstößt Deutschland mit dem fehlenden\r\nWirkungsmonitoring weiter gegen die EU-Nitrat-Richtlinie. \r\n33 Jahre nach in Kraft treten der Nitrat-Richtlinie ist es nicht nachvollziehbar,\r\ndass Deutschland nicht in der Lage ist, deren Vorgaben vollständig einzuhalten\r\nund umzusetzen. \r\nHintergrund:\r\nDie Novelle des Gesetzes wäre der erste Schritt, um ein zentrales Versprechen \r\nder Vorgängerregierung an die EU-Kommission aus dem Jahr 2020 umzusetzen, \r\nmit dem damals Strafzahlungen in Millionenhöhe wegen Nichtumsetzung der EU-\r\nNitratrichtlinie abgewendet wurden. Da diese Zusage nach vier Jahren immer noch nicht umgesetzt ist, besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission ein neues \r\nVertragsverletzungsverfahren einleitet. Aufgrund der sich über die Jahre \r\nsummierenden Versäumnisse im Wasserschutz könnte diese Strafzahlung noch \r\nhöher ausfallen als im letzten Vertragsverletzungsverfahren.\r\nVerantwortliche in den Verbänden:\r\nJutta Sundermann – Aktion Agrar – Mitbegründerin\r\nMartin Weyand – BDEW – Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser\r\nPatrick Müller – BUND – Agrarexperte\r\nLavinia Roveran – DNR – Koordinatorin Naturschutz/Agrarpolitik\r\nSascha Müller-Kraenner – DUH – Bundesgeschäftsführer\r\nThomas Schäfer – Global Nature – Leiter der Bereiche Naturschutz und Lebendige\r\nSeen & Wasser\r\nChristiane Huxdorff – Greenpeace – Kampaignerin Nachhaltige Landwirtschaft\r\nMichael Bender – Grüne Liga – Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser\r\nCäcilia von Hagenow – NABU − Referentin für Agrarpolitik und ländliche Räume\r\nClivia Conrad – ver.di – Leiterin Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft\r\nMichael Berger – WWF – Referent für nachhaltige Landwirtschaft\r\nPressekontakt:\r\nPressestelle BDEW\r\nTel.: 030 / 300 199 1170\r\nMail: presse@bdew.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002786","regulatoryProjectTitle":"Düngegesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a6/67/386083/Stellungnahme-Gutachten-SG2412090017.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbändeappell zum aktuellen Novellierungsprozess des Düngegesetzes\r\nDie unterzeichnenden Verbände fordern den Vermittlungsausschuss auf darauf hinzuarbeiten, dass mit \r\nder Düngegesetznovellierung eine Grundlage zur wirksamen Reduktion von Stickstoff- und Phosphor-\r\nüberschüssen und der Rahmen für eine verlässliche, verursachergerechte Düngepolitik geschaffen wird.\r\nDie Wiederaufnahme eines Vertragsverletzungsverfahren darf weder aus gesellschaftlichem noch aus \r\nbäuerlichem Interesse riskiert werden. Zu lange wurden wichtige düngepolitische Entscheidungen in \r\nder Vergangenheit auf Kosten von Umwelt und Landwirtschaft verschleppt. Die unterzeichnenden Ver-\r\nbände fordern die Mitglieder des Vermittlungsausschusses und die Agrarministerinnen und Agrarminis-\r\nter dazu auf: \r\n1. den Gesetzgebungsprozess im Vermittlungsausschuss zeitnah fortzusetzen und eine verur-\r\nsachergerechte Grundlage zur Reduktion der in der Landwirtschaft entstehenden Stickstoff-\r\nund Phosphorüberschüsse zu schaffen.\r\n2. die der EU-Kommission versprochene Monitoringverordnung zügig auf den Weg zu bringen, \r\num kein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren und sich an die Europäischen \r\nGewässer- und Umweltschutzziele zu halten.\r\n3. Preissteigerungen für Trinkwasser durch wirksame düngepolitische Maßnahmen zu vermei-\r\nden.\r\n4. ein verlässliches, verursachergerechtes und bürokratiearmes Düngerecht auf den Weg zu \r\nbringen.\r\n5. eine bundesweit einheitliche Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung umzusetzen, die z.B. an \r\nden in Vorschlag II erarbeiteten Bewertungskriterien des Evaluierungsberichts der Stoff-\r\nstrombilanzierung (Drucksache 20411) orientiert ist.\r\nIm Folgenden werden die fünf Forderungen begründet und wichtige Hintergrundaspekte genannt. 1. Reduktion der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse\r\nStickstoff ist ein für alle Lebewesen unentbehrlicher Nährstoff und deshalb auch für den Anbau land-\r\nwirtschaftlicher Nutzpflanzen unverzichtbar. Allerdings können bei der Düngung Überschüsse entste-\r\nhen. Ein großer Teil der Stickstoff- und Phosphoreinträge stammt aus landwirtschaftlichen Quellen1. Der \r\nkürzlich erschienene Nitratbericht zeigt auf, dass weiterhin 25,6 % der Messstellen des EU-Nitratmess-\r\nnetzes in Deutschland den von der EU vorgeschriebenen Höchstwert von 50 mg/l Nitrat im Grundwas-\r\nser überschreiten. Darüber hinaus werden alle Meeresgewässer der Ostsee und 87% der deutschen \r\nNordseegewässer aufgrund hoher Phosphorüberschüsse als eutrophiert eingestuft. Die aus dem Gleich-\r\ngewicht geratenen Nährstoffkreisläufe von Phosphor und Stickstoff haben vor allem in Europa, aber \r\nauch weltweit erhebliche Auswirkungen auf die Lebensfähigkeit ganzer Ökosysteme und führen zu einer \r\nerheblichen Gefährdung menschlicher Nahrungs- und Futtermittelproduktion2. Damit einher geht auch \r\neine Beschleunigung des Artensterbens und der Klimaerwärmung3.\r\n2. Einhaltung von europäischen Gewässer- und Umweltschutzzielen\r\nZum Schutz der Gewässer gibt es seit 1991 die europäische Nitratrichtlinie und seit 2000 die Wasser-\r\nrahmenrichtlinie mit verbindlichen Vorgaben für alle Mitgliedsstaaten. Die Richtlinien zielen u. a. darauf \r\nab, einen umweltverträglichen Wassergebrauch und die Verringerung weiterer Verunreinigungen durch \r\nNitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erreichen. Die damit einhergehenden Stickstoff- und Phos-\r\nphorreduktionsverpflichtungen verfehlt Deutschland seit in Krafttreten der Verordnungen. Zwischen \r\n2013 und 2023 gab es deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutsch-\r\nland. Im Jahr 2018 wurde Deutschland das zweite Mal vom Europäischen Gerichtshof wegen unzu-\r\nreichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verklagt. Erst nach Ankündigung der Einführung eines Wir-\r\nkungsmonitorings zur Überprüfung düngepolitischer Maßnahmen im Jahr 2023 wurde das Verfahren \r\neingestellt. Bei weiterer Nichtumsetzung des Wirkungsmonitorings, entsprechend Artikel 5 der Nitrat-\r\nRichtlinie von 1991, riskiert Deutschland die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens. \r\n3. Preissteigerungen für Trinkwasser in den Blick nehmen\r\nEin im Auftrag des BDEW4 erstelltes Gutachten zu den Kosten einer Nitratentfernung zeigt, wie die Nit-\r\nratbelastung des Grundwassers unsere Trinkwasseraufbereitung verteuern kann. Das Gutachten macht \r\ndeutlich, dass es zu erheblichen Mehrkosten für die Verbrauchenden kommen kann, wenn sich die Dün-\r\ngepolitik und -praxis nicht ändert. Trinkwasser könnte in einigen nitratbelasteten Regionen um bis zu 62 \r\nProzent teurer werden. Bei den betrachteten Wasserversorgern würde die durchschnittliche Jahres-\r\nrechnung eines 3-Personen-Haushalts (6-Familienhaus) von aktuell 217 Euro auf 352 Euro steigen. Diese \r\nMehrkosten sind ebenso wie die Kosten eines erneuten Vertragsverletzungsverfahrens bei dem Dün-\r\ngenovellierungsprozess zu berücksichtigen.\r\n4. Verlässliche, verursachergerechte und bürokratiearme Düngegesetzgebung\r\nIm Zuge deszweiten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland gab es umfassende düngerecht-\r\nliche Änderungen. Diese gingen für die bäuerlichen Betriebe mit Planungsunsicherheiten, bürokrati-\r\nschen Hürden und teilweise hofindividuellen Benachteiligungen einher. So wurde zum einen 2018 die \r\nStoffstrombilanzverordnung für Betriebe oberhalb gewisser Schwellenwerte eingeführt und zum ande-\r\nren 2022 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutro-\r\nphierten Gebieten (AVV-GeA)5 erlassen. Die damit einhergehenden Regeln und Einschränkungen für die \r\nBetriebe in den sogenannten Roten Gebieten sind aus hofindividueller Perspektive nicht an der tatsäch-\r\nlichen Verursachung des Düngeeintrags orientiert. Die betriebsindividuellen Nährstoffe werden nicht \r\nbeachtet, sondern lediglich die Gebietsansässigkeit eines Betriebes. In ihrer bisherigen Ausgestaltung\r\nsind sie zudem nicht ausreichend, um die Stickstoff- und Phosphorüberschüsse auf ein umweltverträg-\r\nliches Maß zu reduzieren. Bei weiteren Verzögerungen im Vermittlungsausschuss oder der Streichung \r\nder Stoffstrombilanzierung wird es weiterhin keine individuelle Verursachergerechtigkeit für die gut \r\nwirtschaftenden Betriebe sowie keine hinreichende Umsetzung europäischen Gewässer- und Umwelt-\r\nrechts geben.\r\n5. Stoffstrombilanzierung mit Lenkungswirkung\r\nDas mittlerweile umfassend evaluierte Instrument der Stoffstrombilanz wird von wissenschaftlicher \r\nSeite und auch im Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft 2021 als wirksamstes In-\r\nstrument zur Erfassung und Reduktion von Stickstoff- und Nährstoffflüssen bewertet6. Es schafft die \r\nGrundlage für eine Alternative zum System der Roten Gebiete, das mit seinen pauschalen und tiefgrei-\r\nfenden Sanktionen auch Bäuerinnen und Bauern trifft, welche die Nitratbelastung nicht mitverursa-\r\nchen. Wenngleich die Bilanzierung von manchen Betrieben bereits seit 2018, von vielen anderen seit \r\n2023 durchgeführt wird, erfolgt bisher keine hinreichende Bewertung. Dadurch wird der Zweck des ho-\r\nhen Bürokratieaufwandes für die Betriebe verfehlt. Darüber hinaus fehlen weiterhin verbindliche und \r\numweltwirksame Höchstwerte sowie beratende und sanktionierende bzw. honorierende Maßnahmen. \r\nDie Bilanzierung in dieser Form stellt deshalb bisher nur eine Mehrbelastung für die Betriebe dar, ohne \r\nihre potenzielle Lenkungswirkung zu einer Reduktion von N-Überschüssen zu erfüllen.\r\nDie Umsetzung und Erweiterung einer Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung muss deshalb:\r\n› bundesweit einheitlich geregelt und bewertet werden.\r\n› eine möglichst einfache Datenerfassung und Datenaustausch ermöglichen sowie doppelte Do-\r\nkumentation vermeiden.\r\n› sowohl Stickstoff- als auch Phosphorüberschüsse erfassen.\r\n› umweltwirksame und betriebsindividuelle Höchstwerte entwickeln und vorgeben.\r\n› bei der Bilanzierung auf Besonderheiten der unterschiedlichen Betriebstypen eingehen, v. a. \r\nim Gemüseanbau und in der Tierhaltung, orientiert an der UBA-Publikation.7\r\n› als Grundlage für eine verursachergerechte Düngepolitik genutzt werden, um langfristig eine \r\nbessere Datengrundlage als die Roten Gebiete zu schaffen und umwelt- und gewässerscho-\r\nnend wirtschaftende Betriebe von Sanktionen zu befreien.\r\n› individuelle Anreize zur Reduktion von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen schaffen, z. B. \r\nmit Einführung einer Ökoregelung, die umwelt- und gewässerschonende Betriebe honoriert.\r\n› langfristig andere Dokumentationspflichten ablösen und damit zu einer spürbaren bürokrati-\r\nschen Entlastung der Betriebe beitragen.\r\n› extensive, „low-input“- Betriebe und Betriebe, die unter die Kleinbetriebsregelung nach § 10, \r\nAbs. 3 in der Düngeverordnung grundsätzlich vom Erstellungsaufwand befreien.\r\nAbschließend machen sich die unterzeichnenden Verbände dafür stark, dass das landwirtschaftliche \r\nSystem als Ganzes betrachtet und weitere Faktoren neben dem Düngeverhalten berücksichtigt werden.\r\nRegionen, in denen in hoher Konzentration viele Tiere gehalten werden, sind besonders von hohen \r\nNährstoffüberschüssen betroffen. Ein wichtiger Hebel ist deshalb eine an die Betriebsfläche gebundene \r\nTierhaltung. Für einen solchen notwendigen Umbau der Tierhaltung müssen landwirtschaftliche Be-\r\ntriebe gezielt und langfristig unterstützt werden. \r\nFür eine strukturell klima-, umwelt-, und gewässerschutzschonendere Landwirtschaft muss über die \r\nDünge-, und Tierhaltungspolitik hinausgedacht und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als wichtiges \r\nSteuerungsinstrument genutzt werden. Statt den weitestgehend pauschalen Direktzahlungen braucht \r\nes perspektivisch eine vollständige Qualifizierung der Zahlungen für die Honorierung konkreter Leis-\r\ntungen, die zum Schutz der wichtigen Ressourcen Wasser, Boden, Luft und Biodiversität beitragen.\r\nVerantwortliche in den Verbänden:\r\nJutta Sundermann – Aktion Agrar – Mitbegründerin\r\nRosa Braun – AbL – Referentin für Klimaschutz\r\nMartin Weyand – BDEW – Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser\r\nHans Foldenauer – BDM − Pressesprecher\r\nPatrick Rhode – BUND – Interim Geschäftsführung\r\nBjörn Pasemann – DNR – Referent Naturschutz und Agrarpolitik\r\nSascha Müller-Kraenner – DUH – Bundesgeschäftsführer\r\nUdo Gattenlöhner – GNF – Geschäftsführer\r\nMatthias Lambrecht – Greenpeace – Campaigner Team Agrarwende\r\nMichael Bender – Grüne Liga – Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser\r\nCäcilia von Hagenow – NABU − Referentin für Agrarpolitik und ländliche Räume\r\nMarkus Fadl – Naturland – Pressesprecher\r\nJochen Dettmer – Neuland − Vorstandssprecher\r\nDr. Thomas Schäfer – Lebendige Seen – Leiter der Bereiche Naturschutz und Lebendige Seen & Wasser\r\nClivia Conrad – ver.di – Leiterin Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft\r\nDr. Finn Viehberg – WWF – Leiter WWF Büro Ostsee\r\nMitzeichnende aus der Wissenschaft:\r\nDr. Martin Bach – Professur a. D. für Landwirtschaft-, Wasser- & Stoffhaushalt\r\nProf. Dr. Klaus Dittert – Professur für Pflanzenernährung & Ertragsphysiologie\r\nProf. Dr. Nicola Fohrer – Institutsdirektorin für Natur- und Ressourcenschutz\r\nProf. Dr. Sebastian Lakner – Professur für Agrarökonomie\r\nProf. Dr. Friedhelm Taube – Professur a. D. für Grünland & Futterbau/Ökologischer Landbau\r\nProf. Dr. Franz Wiesler – ehemaliger LUFA-Direktor \r\nPressekontakt:\r\nPressestelle BDEW, Tel.: 030 / 300 199 1170, Mail: presse@bdew.de\r\n\r\n1 Vgl. Umweltbundesamt 2023: Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss,\r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/stickstoffeintrag-aus-der-landwirtschaft#die-\r\ndungeverordnung (zuletzt aufgerufen am 26.09.2024).\r\n2 Vgl. Caesar et al. 2024: Planetary Health Check Report 2024, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Potsdam., S.56.\r\n3 Vgl. Umweltbundesamt 2015: Reaktiver Stickstoff in Deutschland, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/reaktiver-stickstoff-in-deutschland; Umweltbundesamt: Stickstoff – zu viel des Guten, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4058.pdf (zuletzt aufgerufen am 14.10.2024).\r\n4 BDEW-Gutachten, Gutachten zur Berechnung der Kosten der Nitratbelastung in Wasserkörpern für die Wasser-wirtschaft 2017: https://www.bdew.de/media/documents/20170113_BDEW_Gutachten_Nitrat_final.pdf\r\n5 Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2022: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten (AVV-GeA), https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/avv-gebietsausweisung-2022.html (zuletzt aufgerufen am 09.10.2024).\r\n6 Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2023: Düngerecht: Wissenschaftlicher Beirat unterstützt Stoffstrombilanzverordnung, https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2023/231103-\r\nstoffstrombilanzverordnung.html (zuletzt aufgerufen am 14.10.2024).\r\n7 Vgl. Umweltbundesamt 2020: Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung: Stickstoff- und Phosphor-Überschüsse nachhaltig begrenzen, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/novellierung-der-stoffstrombilanzverordnung (zuletzt aufgerufen am 24.10.2024)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002787","regulatoryProjectTitle":"Klimaschutzgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/35/b3/723904/Stellungnahme-Gutachten-SG2604170020.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"→ APPELL\r\nBewährungsprobe Klimaschutz-\r\nprogramm: Die Bundesregierung\r\nmuss beim Klimaschutz liefern\r\nAktionsgemeinschaft\r\nArtenschutz\r\nBundesverband\r\nUfU\r\nUnabhängiges Institut\r\nfür Umweltfragen\r\nBodenAPPELL\r\nBewährungsprobe Klimaschutzprogramm:\r\nDie Bundesregierung muss beim Klimaschutz liefern\r\nDeutschland steht klimapolitisch vor einer Bewährungsprobe. Seit Jahren ist deutlich, dass die gesetzlichen\r\nKlimaziele nicht erreicht werden. Statt dem mit wirksamen Maßnahmen zu begegnen, werden zentrale Klima-\r\nschutzinstrumente entkernt und geschwächt. Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz ermöglichen\r\nzukünftig weiter den Einbau von Öl- und Gasheizungen und verhindern so den kontrollierten Ausstieg aus\r\nfossilen Fehlinvestitionen im Heizungskeller. Ähnlich alarmierend sind die Entwicklungen bei EEG-Novelle und\r\nNetzpaket. Statt nachzuschärfen wird zurückgebaut. Die Bundesregierung verabschiedet sich damit faktisch\r\nvon ihren eigenen Klimazielen und vergrößert die Emissionslücke zusätzlich.\r\nDie Regierung muss bis zum 25. März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorlegen, das verbindlich für alle Sekto-\r\nren den Klimaschutzpfad bis 2040 wirksam und bindend festlegt. Die 2030er-Jahre sind dabei das entschei-\r\ndende Jahrzehnt.\r\n→\r\nBereits heute ist eindeutig: Mit den bestehenden Maßnahmen werden die Klimaziele deutlich\r\nverfehlt. Diese Lücke ist wissenschaftlich belegt. Mit den angekündigten Rückschritten wird sich\r\ndieser Trend beschleunigen und zunehmend verfassungswidrig. Die unterzeichnenden Organi-\r\nsationen appellieren daher an die Bundesregierung: Erfüllen Sie Ihre rechtliche und politische Pflicht!\r\nSchützen Sie unsere Zukunft!\r\nDabei kann die Bundesregierung auf ein starkes Fundament aufbauen. In den vergangenen Jahren wurden\r\nInstrumente geschaffen, die messbar wirken: Das Klimaschutzgesetz gibt einen klaren Rahmen, der Ausbau\r\nerneuerbarer Energien schreitet voran, klimafreundliche Technologien setzen sich zunehmend durch, markt-\r\nwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel entfalten ihre Lenkungswirkung. Naturbasierte Maßnah-\r\nmen wie die Wiedervernässung von Mooren, der fortschreitende Umbau hin zu naturnahen Wäldern oder eine\r\nnaturverträgliche und ökologische Landwirtschaft stärken zugleich den Schutz von Klima und Biodiversität.\r\nDiese Fortschritte sind der Erfolg klimapolitisch wegweisender Rahmensetzung und verdeutlichen die Chance,\r\nden Wandel planbar, sozial ausgewogen und wettbewerbsfähig zu gestalten.\r\nDie aktuellen Signale aus den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung, wirksame Klimaschutzinstru-\r\nmente abzuschwächen oder zurückzunehmen, sind daher alarmierend. Die bisherigen Maßnahmen reichen bei\r\nweitem nicht aus, in einzelnen Sektoren fehlen effektive Hebel, die die wichtigsten Stellschrauben adressie-\r\nren. Ein solcher Kurs verschiebt den Handlungsdruck auf künftige Generationen und untergräbt die gesamtge-\r\nsellschaftlich dringend benötigte Investitions- und Planungssicherheit. Wenn die bisherigen klimapolitischen\r\nÜberlegungen aus Regierung und Fraktionen umgesetzt werden, verstoßen sie damit gegen grundlegende\r\nVerfassungsgrundsätze wie das Verschlechterungsverbot, das sich aus Völkerrecht, EU-Recht und dem Grund-\r\ngesetz ableitet. Eine Regierung darf kein Recht beugen und kann keine Physik verändern. Jede Verzögerung\r\nheute erzwingt morgen drastische und teure Anpassungsmaßnahmen.\r\n→\r\nDeutschland braucht ein Klimaschutzprogramm, das die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes\r\nerfüllt und den Pfad für das kommende Jahrzehnt entschlossen und zielgerichtet fortsetzt.\r\nEin solches Maßnahmenpaket ist weit mehr als Umwelt- und Klimapolitik: Es ist ein Stabilitäts-\r\nanker für die Wirtschaft, ein Investitionssignal für Innovation und ein zentraler Beitrag zum gesellschaft-\r\nlichen Zusammenhalt. Alles andere würde das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates weiter\r\nerodieren lassen.\r\nKontakt und Rückfragen\r\nDeutscher Naturschutzring (DNR) e.V.\r\nBirthe März, Referentin für Klima- und Energiepolitik\r\nT 030 6781 775 917, birthe.maerz@dnr.de\r\nStand: März 2026"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002788","regulatoryProjectTitle":"Meeresstrategierahmenrichtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ce/d6/296659/Stellungnahme-Gutachten-SG2406180129.pdf","pdfPageCount":20,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bericht zum Zustand der deutschen Nordseegewässer\r\nSeite\r\nZeile\r\nStellungnahme\r\nAllgemein\r\nWir begrüßen die Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und nehmen diese Möglichkeit der Teilnahme am Verfahren im Rahmen der Umsetzung\r\nder MSRL hiermit wahr. Gegenstand dieser Stellungnahme ist der „Entwurf der MSRL-Zustandsbewertung der deutschen Nord- und Ostsee 2024 -\r\nAktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von\r\nZielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie“\r\n2.2 Nutzungen der Nordsee\r\n24 Tabelle\r\nII. 2-2 Auf welchen Daten basiert „Abbildung II.2-2: Fischereiaufwand in Stunden in der deutschen AWZ von 2019 bis 2021 (BSH\r\n2023b)? VMS? AIS? Beides? Was bedeutet „confidential“ in diesem Zusammenhang? Wenn es „vertraulich“ bedeutet, warum\r\nsind diese Daten vertraulich? Eine Unterscheidung zwischen <10h und confidential ist farblich kaum möglich.\r\n24 12 Hier ist hier eine Klarstellung erforderlich, welche Fischereimethoden in der Abbildung dargestellt sind.\r\n24 13-14 Die Flächen für die Fischerei wurden zwar eingeschränkt, aber hat das real auch zu einer Reduktion der befischten Fläche\r\ngeführt?\r\n24 19 Die Grundschleppnetzfischerei für den Fang von Krabben und Plattfischen ist nicht nur energie- und kostenintensiv. Hier fehlt\r\nein Hinweis auf die negativen Auswirkungen der Grundschleppnetzfischerei auf Fischbestände, durch die Beeinträchtigung von\r\nLebensräumen und den hohen Anteil an Beifang.\r\n25\r\nDie seit März 2023 geltenden Fischereimaßnahmen in den deutschen Schutzgebieten der AWZ in der Nordsee sind weiterhin\r\nmangelhaft. Die Doggerbank ist immer noch komplett ohne Einschränkung der mobilen grundberührenden Fischerei und im\r\nSylter-Außenriff gibt es Ausnahmen für Krabbenfischerei. Die Nullnutzungszone auf der Amrumbank macht nicht mal 1% der\r\nFläche des Sylter Außenriffs aus. Siehe BUND Analyse zu den Fischereimaßnahmen in den deutschen Schutzgebieten der\r\nAWZ: https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/schutzgebiete-in-der-nordsee-neue-regeln-fuer-die-fischerei/\r\n25 14-15 Welche Regelungen zum Schutz des Meeresbodens sind im Küstenmeer geplant?\r\n25 5 “kleinen” Krabbenkuttern: entweder die Größe (über/unter in m) angeben, oder “klein” streichen, ansonsten ist es eine\r\nVerniedlichung25 16 „muss“ statt „kann“\r\n25 18 Siehe die Taschenkrebs Bewertung S.54 Tab. II.4..2-1.: alle bewerteten Indikatoren und Deskriptor in keinem guten Zustand,\r\ndaher Verweis auf Taschenkrebsfischerei hier unpassend.\r\n27 10 “dauerhaft” bitte streichen - fachlich so umfassend nicht richtig\r\n4.2 Kommerziell genutzte Fisch- und Schalentierbestände\r\n50\r\n31ff\r\nÖkosystembasiertes Fischereimanagement/ Vorsorgeansatz sollten in Zielsetzung berücksichtig werden\r\nDiese Zustandsbewertung orientiert sich am Umweltziel 4.1, nach dem alle wirtschaftlich genutzten Bestände nach dem Ansatz\r\ndes höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) bewirtschaftet werden sollen. Indikatoren hierfür sind die fischereiliche Sterblichkeit\r\n(FMSY) sowie der Fangmenge-Biomasse-Quotient.\r\nAllerdings wird nicht berücksichtigt, dass die Datenlage für Fischereimanagement oft mangelhaft ist (wie sich an der niedrigen\r\nKonfidenz der Zustandsbewertung zeigt), dass das Ökosystem multiplen Stressoren ausgesetzt ist (Klimawandel,\r\nVerschmutzung, etc.), und dass Nahrungsnetzbeziehungen zwischen verschiedenen Arten bestehen. Folglich sollten\r\nSterblichkeitsraten prinzipiell unter FMSY liegen, um das zentrale Ziel der GFP zu erreichen (Erholung und Verbleib der\r\nBestände oberhalb eines Niveaus, das den MSY liefern kann). --> Um die langfristige Gesundheit der Bestände zu\r\ngewährleisten, sollten in der Zielsetzung auch die Prinzipien des ökosystembasierten Fischereimanagements und der\r\nVorsorgeansatz berücksichtigt werden.\r\n54\r\n2ff\r\nFmsy führt nicht automatisch zu Bmsy\r\nNur wenn eine gesunde Bestandsgröße (SSB>MSYBtrigger) besteht, erhält eine Befischung auf dem Niveau von Fmsy diese\r\ngesunde Bestandsgröße. Eine Befischung auf Basis von Fmsy (“kontinuierliche nachhaltige Bewirtschaftung”) bei einem\r\nüberfischten Bestand führt hingegen nicht automatisch bzw. nur nach erheblich längerer Zeitdauer zu einer Einstellung des\r\nBiomasserefernzwertes MSY Btrigger\r\n56\r\n19ff\r\nVorsorgeprinzip erwähnen\r\nMit Blick auf die lückenhafte Datenlage sowie die oft geringe Konfidenz bei bestehenden Daten (siehe Tabelle II.4.2-1.) sollte im\r\nAusblick die Wichtigkeit des Vorsorgeprinzips hervorgehoben werden. Bisher wird das Vorsorgeprinzip nirgendwo erwähnt.\r\n56\r\n26\r\n“weiterhin” strikte Anwendung trifft es nicht, daher der Vorschlag der Streichung. (Davon ab, dass aktuell bestehende MSY-\r\nKonzept (namentlich Referenzpunkte) überarbeitet werden müsste)\r\n4.3 Eutrophierung58 16 Hier fehlt die Begründung für das Aussetzen des Routinemonitorings des sekundären Kriteriums Schädliche Algenblüten\r\n(D5C3).\r\n63 10ff “[...] lokaler Rückgang der Seegrasflächen”, da in Niedersachsen 97% der Seegrasflächen verschwunden sind, wäre die\r\nFormulierung “großflächiger Verlust” angebracht. Bei den Belastungen für Fische (128) wird auch der Vergleich mit den 80er\r\nJahren gemacht. https://doi.org/10.1111/1365-2664.12681\r\n70 3, 15 Werden regionale Nährstoffreduktionsziele angestrebt? Hier sind widersprüchliche Angaben im Text - kurze Stellungnahme\r\nerbeten.\r\nRegionale Nährstoffreduktionsziele sind insbesondere im Einzugsgebiet der Ems erforderlich und können durch verbesserte\r\nUmsetzung der Nitratrichtlinie und strengere Vorgaben zur Tierhaltung und Gülleaufbringung erreicht werden. In einigen\r\nTeileinzugsgebieten beruht die Hoffnung auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf freiwilligen Maßnahmen. Das reicht für\r\ndie verbindliche Zielerreichung nicht aus.\r\n4.5 und 4.6 Schadstoffe in der Umwelt/Schadstoffe in Lebensmitteln\r\n80ff/93\r\nff\r\nWegen korrodierender Munitionshüllen werden sprengstofftypische Verbindungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in\r\nder Meeresumwelt und in Lebensmitteln zunehmend an Bedeutung gewinnen. Da das Indikatorenset sprengstofftypische\r\nVerbindungen nicht abbildet, kann diese Belastung derzeit nicht berücksichtigt werden. Diese Problemlage fehlt im Bericht.\r\n4.7 Abfälle im Meer\r\n100\r\n27\r\nAbiotischer Abbau ist eine missverständliche Formulierung, da „Abbau“ mit biologischen Prozessen und einer vollständigen\r\nZersetzung von organischen Materialien assoziiert wird.\r\nFormulierungsvorschlag: [...] durch abiotische Faktoren bedingter Zerfall [...]\r\n100 29 Der Vollständigkeit halber, sollte hier zudem auf die Freisetzung klimawandelfördernden GHG-Emissionen entlang des\r\nkompletten Lebenszyklus der Plastikproduktion und ihrer Folgen für die Meere hingewiesen werden (Quellen: z.B. Ford et al.\r\n2022 https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969721054693; Royer et al. 2018\r\nhttps://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0200574)\r\n101 4 „ambivalent“ ist an dieser Stelle untertrieben, Tourismus ist als einer der Haupteintragspfade von Plastikabfall ins Meer\r\neinzustufen.\r\n101 8 Textvorschlag: […], sehr hohe bzw. starke Belastung dar.103-\r\n104\r\nAb Zeile Tabelleneinträge für Spalten „Grundlage der Bewertung“ und „Entwicklung (Zeitraum)“\r\n6:\r\nDie Tabelleneinträge sind in Teilen schlecht verständlich.\r\nTabelle\r\nII.4.7-1 Formulierungsvorschlag „Schwellenwert“: Schwellenwert überschritten bei Nennung des Schwellenwertes. Bei der derzeitigen\r\nFormulierung „Nicht erreicht“, könnte man meinen, dass der Wert darunter liegt.\r\nIn der Zeile „Abfälle am Meeresboden“ steht in der Spalte „2024“ „Trend“. Was ist hier gemeint?\r\nPrimäres Kriterium D10C2: nicht bewertet\r\nFrage: Wieso ist auch 12 Jahre nach der Anfangsbewertung noch kein belastbares Monitoringverfahren ausgewählt worden,\r\num Mikroabfälle an der Küste, in Sedimenten und/oder in der Oberflächenschicht der Wassersäule zu bewerten?\r\nWissenschaftliche Verfahren existieren (zum Beispiel: Lenz et al. 2023\r\nhttps://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0025326X23002618?via%3Dihub).\r\nSekundäre Kriterien und Langzeitstudien:\r\nFür die Bewertung in 2018 wurden Daten sekundärer Kriterien (D10C4) im Rahmen von Pilotprojekten erhoben, ausgewertet\r\nund in die Zustandsbewertung aufgenommen. Für die belastbare Ermittlung von Trends sind möglichst langfristig angelegte\r\nDatenreihen jedoch unerlässlich.\r\nFrage: Wieso wurden Pilotstudien nicht weiter finanziert, während auf nationaler Ebene über die Aufnahme in den Katalog von\r\nKriterien entschieden wird?\r\n●\r\nAbfälle in der Oberflächenschicht: unbekannt in 2024: wieso? 2018 war es doch bekannt? Warum wurde das\r\nMonitoring nicht fortgesetzt?\r\nVerstrickung von Vögeln: unbekannt in 2024: wieso? 2018 war es doch bekannt? Warum wurde das Monitoring nicht\r\nfortgesetzt?\r\n104\r\n24-25\r\nWas ist mit „Für die in den letzten Jahren in den Fokus gelangten Kategorien „Kunststoffe“, „Einwegplastikteile“ und\r\n„Fischereigeräte““ gemeint? Der Fokus liegt doch nicht erst in den letzten Jahren auf diesen Themen, sondern bereits seit\r\nmindestens 10 Jahren.105 6\r\n128 12\r\nDas Kriterium D10C1 ist für zwei von drei Indikatoren (Strand und Meeresgrund) nicht erreicht. Daher sollte der Gesamtzustand\r\nnicht als unbekannt, sondern als nicht erreicht eingestuft werden.\r\n“und der Verlust dieses Habitats potentiell eine Belastung darstellen kann”. Wenn es Hinweise darauf gibt, dass Seegraswiesen\r\nals Laichhabitat dienen, dann ist die logische Schlussfolgerung, dass diese Habitate im Wattenmeer großflächig fehlen. Daher\r\nsollte es heißen “und der Verlust des Habitats führt folglich zu weniger Laich- und Aufzuchtgebieten für Jungfisch mit potenziellen\r\nAuswirkungen auf die Fischpopulationen”.\r\n4.8. Einleitung von Energie\r\n110 5ff Da diese Textbox im Kapitel zur Einleitung von Energie steht, sollte hier bei den Umwelteffekten klar darauf hingewiesen\r\nwerden, dass der Bau von Offshore-Windanlagen einen erheblichen und für die nächsten Jahre steigenden Eintrag von Lärm\r\nund elektromagnetischer Energie durch die Kabel bedeutet. Dies ist nicht nur „potenziell“ der Fall.\r\n111 Tabelle\r\n4.8-1 Für die Schwellenwerte zu Dauerschall ist es essentiell, dass dieser sowohl für den absoluten Lärmpegel als auch für den\r\n„excess level“ festgelegt werden sollten. Einige Arten, die an eine natürlich laute Umgebung angepasst sind, reagieren\r\nmöglicherweise am empfindlichsten auf absolute Pegel, während andere Arten, die an relativ niedrige natürliche Lärmpegel\r\ngewöhnt sind, am empfindlichsten auf übermäßige Pegel reagieren.\r\n111-\r\n112 29ff\r\n12 Der Lärmeintrag durch Service-Verkehre kann allein durch die Analyse von AIS Daten nicht ausreichend bewertet werden, da\r\nin den Windparks Schiffe sich oft mit Motor positionieren bzw. die Position halten, was einen erheblichen Lärmeintrag bedeutet,\r\nder nicht aus den AIS Daten ersichtlich ist\r\n112 20-22 Bewertungen an vielen Stellen (auch OSPAR QSR, HELCOM HOLAS3, aber auch z.B. die kürzlich erschienene Publikation\r\n„The underwater soundscape of the North Sea“ (https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0025326X23013267 ))\r\nzeigen, dass der Lärmeintrag zu hoch ist und reduziert werden muss. Auch wenn es um viele Details wie der Wert von LOBE,\r\nSaisonalität, Indikatorarten etc. noch Unklarheiten gibt, so ist doch klar, dass der Lärmeintrag zu hoch ist. Dies sollte hier klar\r\nausgedrückt werden. Der gute Umweltzustand kann unter diesen Prämissen nicht erreicht sein.\r\n112-\r\n113\r\nDas Kapitel zu Impulsschall erwähnt zwar seismische Explorationen sowie Explosionen neben den Rammarbeiten als\r\nHauptquellen von Impulsschall, geht jedoch in den Bewertungen und Berichten über Schallminderungsmaßnahmen nur auf den\r\nBau von Offshore Windanlagen ein. Wurden bei seismische Explorationen und Explosionen auch\r\nSchallminderungsmaßnahmen angewendet oder angedacht? Wenn ja, welche?\r\nZu welchen Zwecken wurden seismische Explorationen durchgeführt?\r\nZum Zweck der weiteren Ausbeutung von Öl und Gas sollten sie zur Erreichung der Klimaziele einem vollständigen Verbot\r\nunterworfen werden. Für unvermeidbare Einsätze sollte auf Alternativen gesetzt werden.115\r\n1-16\r\nDie Publikation sollte hier genannt werden: „The underwater soundscape of the North Sea“\r\n(https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0025326X23013267\r\n5.1.1 Fische\r\n125 35ff Zustandsbewertung Schelffische: Eine Einordnung, welche Gruppe von Schelffischarten in schlechtem Zustand sind wäre\r\nwünschenswert: es handelt sich um jene Arten, die für die kommerzielle Fischerei von besonderem Interesse sind und/oder in\r\nihrem Rahmen in Mitleidenschaft gezogen werden, i.e. Kabeljau, Schellfisch, Aal, Sandaal, Dornhai, Lachs, sowie div. langlebige\r\nHai-/Rochenarten.\r\n130 1 ff Etwas merkwürdig formuliert. Das Problem ist ja nicht die Einführung der Anlandeverpflichtung, sondern die Erhöhung der\r\nQuoten, sowie das Nicht-Nachkommen des Rückwurfverbotes.\r\n132 1 das 30%-Flächenziel\r\n5.1.3 Marine Säugetiere\r\n150 2ff Die bisherigen und potenziellen Belastungen durch den Klimawandels auf marine Säugetiere, direkt (z.B. durch\r\nHabitatverschiebungen) und indirekt (z.B. durch Veränderungen in Beutepopulationen), werden in dem Kapitel überhaupt nicht\r\nberücksichtigt.\r\n150 16 Der Begriff “mittlere” verharmlost die Auswirkungen von Unterwasserlärm auf einzelne Individuen zu sehr. Der Schiffsverkehr\r\n(insbesondere Freizeitverkehr) sollte ebenfalls genannt werden.\r\n150 31 Bei den kumulativen Belastungen müssen die Folgen des anthropogenen Klimawandels berücksichtigt werden.\r\n152 14 Gerade bei der Einrichtung von Schutz- und Rückzugsgebieten und der Reduzierung der Belastung muss der Vorsorgeansatz\r\ngelten und Klimawandel-induzierte Veränderungen, z. B. der Verbreitungsgebiete, biophysikalische Habitatveränderungen und\r\nÄnderungen im Nahrungsnetz und der Nahrungsverfügbarkeit, sollten bei marinen Säugetieren berücksichtigt werden, u. a. um\r\nsicherzustellen, dass die designierten Gebiete auch den kontinuierlichen aktuellen Bedarfen der Arten entsprechen. Es gilt einen\r\nganzheitlichen Ökosystemansatz zu berücksichtigen, welcher die Interaktionen und Abhängigkeiten der Arten untereinander\r\nanerkennt. Zudem müssen konkrete Maßnahmen nicht nur zur Einrichtung von Rückzugs- und Ruheräumen, sondern auch eine\r\nausreichende Kontrolle & Monitoring stattfinden, damit es zu keinen anthropogenen Störungen in den Gebieten kommt.\r\n5.2.1. Pelagische Lebensräume160\r\n22-23\r\nDer Rolle des Zooplanktons gerade für den Transfer zwischen Primärproduzenten und höheren trophischen Ebenen sowie als\r\npotentieller Link zwischen tieferen, bodennahen Wasserschichten und den oberen Wasserschichten wird hier und auch im\r\nKapitel „Ökosysteme und Nahrungsnetze“ nicht genügend Rechnung getragen. Hier sollte zukünftig nachgebessert und\r\nIndikatoren für deren Bewertung entwickelt werden.\r\n5.2.2 Benthische Lebensräume\r\n172 4-5 „Aussagen zu Veränderungen der Beeinträchtigung sind aufgrund der im Vergleich zur letzten Bewertung veränderten\r\nAusdehnung der Lebensräume nicht möglich“ - Was ist mit Aussagen über die gleich gebliebenen Bereiche? Hierzu könnten\r\nund sollten Aussagen getroffen werden.\r\n172 8-9 Zu ergänzen: Eine Verschärfung der Beeinträchtigungen droht zudem durch neue (fossile) Industrieprojekte.\r\n172 13-14 „Das Vorkommen und die Ausdehnung der benthischen Lebensräume hat sich aufgrund der Einbindung aktueller\r\nUntersuchungsdaten im Vergleich zur vorherigen Bewertung verändert.“ Wie und wo wurden die neuen Untersuchungsdaten\r\ngesammelt und welche Kategorien benthischer Lebensräume betreffen die Veränderungen? Bitte kurz ergänzen oder\r\nverweisen.\r\n172 19-24 „Mit Verlust und Beeinträchtigung der Lebensräume einhergehend zeigen sich gegenüber dem Anfang des 20. Jahrhunderts\r\ngroßflächig deutliche Veränderungen der bodenlebenden Gemeinschaften mit einer generellen Abnahme der großen\r\nlanglebigen Arten und einer Zunahme kleiner opportunistischer Arten. Insbesondere die grundberührende Fischerei und die\r\nweiträumige Anreicherung von Nährstoffen wurden als Ursachen für diese Veränderungen angesehen (Kröncke 1995, Reiss et\r\nal. 2009).“ - Ist die Anreicherung von Nährstoffen derzeit noch als Ursache anzubringen? Wenn Nährstoffe genannt werden,\r\nsollten auch Schadstoffe genannt werden.\r\n173 15-18 Die Lebensräume „Grobsediment des Infralitorals“ und „Schlickböden des Infralitorals“ weisen erhebliche Unterschiede auf, ihre\r\njeweilige geringe Gesamtfläche sollte daher kein Kriterium für eine gemeinsame Bewertung als „Sandböden des Infralitorals\r\ni.w.S.“ sein. Auch vor dem Hintergrund neuerer Forschungsergebnisse zur Kohlenstoff-Speicherung in marinen Sedimenten\r\nsollte zwischen Schlick und Sand unterschieden werden, da Schlick überwiegend aus Ton und Schluff, sowie organischen\r\nBestandsteilen besteht, also per definitionem nicht der Kategorie Sand zugeordnet wird, gleichzeitig aber im Kontext der\r\nKohlenstoffspeicherung, sowie bezüglich der Effekte physikalischer Störung sehr andere Eigenschaften aufweist, als dies bei\r\nSand der Fall ist.\r\n174 17-18 Kann hier schon präziser genannt werden, welche Indikatoren für physikalische Belastung hinzukommen sollen (z.B. Kabel-\r\noder Pipelineverlegungen)? Wenn ja, bitte ergänzen.174\r\nAbb. II\r\n5.2.2-1\r\nDie Riffabgrenzungen haben sich verschoben – es ist aber unklar, welche neuen Untersuchungen zu dieser Abgrenzung führen,\r\nbei der vorherige Riffe von der Karte verschwunden sind. Von Greenpeace beauftragte wissenschatliche Untersuchungen\r\nzeigen eindeutig in ehemals offiziellen Riffverdachtsflächen (s. Zustandsbericht Nordsee 2018), dass dort weiterhin\r\nSteinvorkommen vorliegen, die dem Habitattyp Steinriff entsprechen (gemäß dt. Kartieranleitung Riffe AWZ, da keine\r\nKartieranleitung Küstenmeer verfügbar) und als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen werden müssen. Dies ist auch von\r\nBedeutung, da in unmittelbarer Umgebung neue Gasförderinfrastruktur samt Förderplattform, Kabeltrasse und Pipeline geplant\r\nist und die Steinriffe und ihre Gefährdungen bisher unberücksichtigt sind. Eine Angabe darüber, dass weiterhin Kartierungen\r\nüber z.B. geogene Riffe ausstehen, höchstwahrscheinlich viele Riffe bis dato unentdeckt sind (speziell in den Bereichen\r\nzwischen Borkum Riff und Borkum Riffgrund) wäre sehr wünschenswert.\r\nSiehe von BioConsult & GeoGroup 2023 angefertigtes Gutachten:\r\nhttps://www.greenpeace.de/publikationen/Worthy_of_Protection.pdf\r\n175\r\n30-32\r\n„Der nach § 30 BNatSchG geschützte Biotoptyp „Artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe“ wird erstmalig in der AWZ der\r\nNordsee ausgewiesen, aber noch nicht bewertet. Für das Küstenmeer wird eine Darstellung erst in der nächsten\r\nBerichtsperiode möglich sein.“\r\nAuch hier würde sich ein Hinweis darauf anbieten, dass hinsichtlich Riffen große Wissenslücken bestehen und auch die\r\nBerichterstattung noch nicht vollumfänglich erfassen und bewerten kann.\r\n177 25-28 Es fehlt hier die Belastung des Meeresbodens durch Maßnahmen des Sediment-Managements, etwa durch Ausbaggerung und\r\nVerklappung von Sedimenten aus Hafenanlagen und Schifffahrtswegen. Auch diese Maßnahmen resultieren in Störungen und\r\nUmlagerungen von Sedimenten.\r\n178 5ff Im Gegensatz zum Zustandsbewertung der Ostsee wird in der Nordsee keine Angabe zu der Belastung von Schifffahrt gemacht.\r\nDiese wird nur als Beeinträchtigung in der Tabelle II.5.2.2-6 aufgeführt. Da die beeinträchtigte Fläche in der Ostsee 77,4 %\r\nbeträgt und zumindest im Küstenbereich von Auswirkungen durch die Schifffahrt auszugehen ist, sollten diese Bewertungen\r\nauch für die Nordsee, besonders den Küstenbereich, aufgeführt sein.\r\n178 10-11 Es wird von einer „hohen“ Beeinträchtigung gesprochen, was nicht der Kategorisierung des OSPAR-Indikators „Ausdehnung der\r\nphysikalischen Störung auf benthische Lebensräume“ entspricht (gering, stark, sehr stark).\r\n178 13-15 Ist mit den „küstennahen Sandböden des Infralitorals“ der zuvor benannte Lebensraum „Sandböden des Infralitorals i.w.S.“\r\ngemeint? Grundsätzlich lässt die Zusammenlegung von verschiedenen Lebensräumen innerhalb des Lebensraums\r\n„Sandböden des Infralitorals i.w.S“ einen Vergleich von Belastungsbewertungen mit anderen Lebensräumen wenig sinnvoll\r\nerscheinen.178 17-19 Hier wäre der Kontext zur festgestellten positiven Entwicklung wünschenswert. In welchen Gebieten ist diese positive\r\nEntwicklung ersichtlich, ist sie z.B. auf den Ausschluss der Fischerei in Offshore-Windparks zurückzuführen? Geht sie mit einer\r\nnegativen Entwicklung der Belastung in anderen Gebieten einher?\r\n184 10ff In der Tabelle II.5.2.2-6 wird von Offshore-Bautätigkeiten und Offshore-Installationen gesprochen. Für ein besseres\r\nVerständnis sollte hier zwischen Offshore-Wind (Bautätigkeit und Installation) und anderen Offshore-Aktivitäten\r\n(Leitungsverlegung, Pipelinebau, Wasserstoffgewinnung etc.) unterschieden werden. (neue) Pipelines, (z.B. für die Zulieferung\r\nvon Erdgas oder zukünftig LNG) noch die dafür vorgesehenen Hafenstrukturen werden unter keinem der Belastungstypen\r\nerwähnt, auch dies unterscheidet sich zum Ostsee Zustandsbericht und sollte hier auch aufgeführt werden.\r\n188 9ff Das Vorsorgeprinzip sowie der ganzheitliche Ökosystemansatz, müssen bei der Bestimmung von Maßnahmen sowie der\r\nErschaffung von Rückzugs- und Ruheräumen gelten und angewendet werden, vor allem in Anbetracht der zukünftig\r\nansteigenden anthropogenen Nutzungen in benthischen Lebensräumen (Offshore-Wind, H2-Gewinnung, Pipelines,\r\nLeitungungen, etc.).\r\n5.3 Ökosysteme und Nahrungsnetze\r\nGrundsätzlich positiv zu bewerten ist, dass hier an der Entwicklung von Indikatoren gearbeitet wird. Auch die Umsetzung von Ruheräumen sowie\r\nstrenger Schutz sind zu begrüßen.\r\n189-\r\n194\r\n190\r\n193\r\nWarum wird die Situation des Sandaals, welche sich verschlechtert hat, nicht auch wie in der Bewertung für die Ostsee (hier\r\nam Beispiel Hering & Dorsch) als Schlüsselkomponente des Nahrungsnetzes genannt und als Indikator für den Zustand der\r\nNahrungsnetze genutzt? Dies ist aufgrund der wichtigen Rolle dieser Schlüsselart nicht nachvollziehbar und sollte angepasst\r\nwerden.\r\n28-29\r\n9-14\r\nObwohl im Einleitungstext klar gezeigt wird, dass mindestens die Nahrungsnetze „Küstengewässer/Wattenmeer“ und „offene\r\nNordsee“ getrennt betrachtet werden müssen, findet dies in der aktuellen Bewertung nicht statt. Dies erschwert eine\r\nevidenzbasierte Bewertung und muss perspektivisch geändert werden, um auch die kausalen Zusammenhänge besser\r\nverstehen zu können.\r\nDie Auswirkungen des Klimawandels sollten hier als Folge der anthropogenen Belastungen klar benannt werden.195 1 bzw.\r\nIn Anhang 4 findet sich folgende Bewertung des Umsetzungsstandes „in Bearbeitung“. Dieser wird nicht erklärt und gehört nicht\r\nAnhang zu den nach EU-Vorgaben entwickelten Antwortkategorien. Bitte nachbessern/erklären, da ansonsten der aktuelle\r\n4\r\nUmsetzungsstand nicht ersichtlich ist.\r\n195 34\r\nLaut MSRL-Maßnahmenprogramm 2022 soll die Maßnahme UZ3-01 bereits 2024 umgesetzt werden. Die Umsetzung der\r\nMaßnahme würde eine wichtige Lücke schließen und ist auch für die Einrichtung bzw. den rechtlichen Schutz von streng\r\ngeschützten Gebieten essentiell. Folglich sollte hier ein kürzerer Zeithorizont genannt und die Maßnahme früher umgesetzt\r\nwerden.\r\n6. Aspekte des Klimawandels\r\n199 13-16 Es sollte auch die großflächige Störung der sedimentären Kohlenstoffspeicher durch Grundschleppnetz-Fischerei und anderen\r\nbodenberührenden menschlichen Aktivitäten Erwähnung finden.\r\n199 16-17 Angesichts der zahlreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur CO2-Freisetzung aus der Störung mariner Senken (z.B.\r\nAtwood et al., 2024 zu den Auswirkungen der Grundschleppnetz-Fischerei, https://doi.org/10.3389/fmars.2023.1125137 )\r\nerscheint der einseitige Fokus auf terrestrische Senken unangebracht.\r\n199 20-28 Die Veränderungen der physikalischen und chemischen Bedingungen der Meeresumwelt wirken sich insbesondere auch auf die\r\nEffektivität und Kapazität der CO2-Senkenfunktion des Meeres aus. Die thematische Einleitung wird diesem Rückkopplung-\r\nEffekt des Klimawandels nicht gerecht.\r\nBericht zum Zustand der deutschen Ostseegewässer\r\nSeite\r\nZeile\r\nStellungnahme\r\nAllgemein\r\nWir begrüßen die Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und nehmen diese Möglichkeit der Teilnahme am Verfahren im Rahmen der Umsetzung\r\nder MSRL hiermit wahr. Gegenstand dieser Stellungnahme ist der „Entwurf der MSRL-Zustandsbewertung der deutschen Nord- und Ostsee 2024 -\r\nAktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von\r\nZielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie“\r\n2.2 Nutzungen der Ostsee23 27-29 Diese „Informationen“ sind für die Zustandsbeschreibung nicht relevant und bedienen ein bestimmtes Narrativ. Neutraler\r\nformulieren („Eine kommerzielle Fischerei in der Ostsee findet bereits seit dem 19. Jahrhundert statt.“).\r\n23 37-42 Westlicher Dorsch und Hering werden immer noch überfischt. Die gezielte Fischerei wurde zwar geschlossen, aber auch die\r\nbeschlossenen Beifangquoten in den letzten Jahren befinden sich oberhalb der ICES Empfehlungen.\r\n25 2 Allerdings gehen die an die Fahrzeuge gebundenen Quoten zurück an die BLE und können neu vergeben werden (Nachforderung\r\nvon Quote sind möglich und Praxis).\r\n4.2 Kommerziell genutzte Fisch- und Schalentierbestände\r\n47\r\n27ff\r\nÖkosystembasiertes Fischereimanagement/ Vorsorgeansatz sollten in Zielsetzung berücksichtig werden\r\nDiese Zustandsbewertung orientiert sich am Umweltziel 4.1, nach dem alle wirtschaftlich genutzten Bestände nach dem Ansatz des\r\nhöchstmöglichen Dauerertrags (MSY) bewirtschaftet werden sollen. Indikatoren hierfür sind die fischereiliche Sterblichkeit (FMSY)\r\nsowie der Fangmenge-Biomasse-Quotient.\r\nAllerdings wird nicht berücksichtigt, dass die Datenlage für Fischereimanagement oft mangelhaft ist (wie sich an der niedrigen\r\nKonfidenz der Zustandsbewertung zeigt), dass das Ökosystem multiplen Stressoren ausgesetzt ist (Klimawandel, Verschmutzung,\r\netc.), und dass Nahrungsnetzbeziehungen zwischen verschiedenen Arten bestehen. Folglich sollten Sterblichkeitsraten prinzipiell\r\nunter FMSY liegen, um das zentrale Ziel der GFP zu erreichen (Erholung und Verbleib der Bestände oberhalb eines Niveaus, das\r\nden MSY liefern kann). --> Um die langfristige Gesundheit der Bestände zu gewährleisten, sollten in der Zielsetzung auch die\r\nPrinzipien des ökosystembasierten Fischereimanagements und der Vorsorgeansatz berücksichtigt werden.\r\n51\r\n1ff\r\nFehlende Berücksichtigung der Kondition von Arten\r\nKeines der Umweltziele für kommerziell genutzte Fischarten berücksichtigt die Kondition von Arten. Dies ist besonders relevant, da\r\nsich die wandelnden Umweltbedingungen (u.a. Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) negativ auf die Kondition von Arten auswirken\r\nkönnen. Zum Beispiel berichten Fischer*innen von der schlechten Kondition von westlichen und östlichen Schollen in der Ostsee,\r\ndie auf einen schlechten Ernährungszustand hinweisen. Trotzdem wird der Zustand der Arten teilweise als gut bewertet. Hierzu gibt\r\nes bisher noch wenig wissenschaftliche Forschung (siehe u.a. Gauzens et al. 2024).\r\n52\r\n13ff\r\nFalschmeldungen (“misreporting”) wird nicht erwähnt\r\nZu den Belastungen werden mangelnde Monitoring von Fängen und Fischereiaufwand genannt, aber die Falschmeldung von\r\nFängen (“misreporting”) wird nicht genannt. In der Ostseefischerei ist z.B. die Falschmeldung von Hering als Sprotten und vice versa\r\nein signifikantes Problem.\r\n53\r\n11ff\r\nVorsorgeprinzip erwähnenMit Blick auf die lückenhafte Datenlage sowie die oft geringe Konfidenz bei bestehenden Daten (siehe Tabelle II.4.2-1.) sollte im\r\nAusblick die Wichtigkeit des Vorsorgeprinzips hervorgehoben werden. Bisher wird das Vorsorgeprinzip nirgendwo erwähnt.\r\n53\r\n25ff\r\nÜberfischung von neuen Fischarten frühzeitig verhindern\r\nDer Zustandsbericht erwähnt die Möglichkeit, dass sich neue Fischarten wie die Schwarzmundgrundel soweit etablieren, dass sie\r\neine gezielte fischereiliche Nutzung ermöglichen. Hierbei sollte erwähnt werden, dass die Nutzung von neuen Arten nur mit einem\r\nfrühzeitig einsetzenden, ökosystembasierten Fischereimanagement einhergehen darf, um Überfischung zu verhindern.\r\n4.3 Eutrophierung\r\nAllg.\r\nZum Teil recht lang zurückliegende Referenzperioden und gleichzeitig fortlaufend methodische Anpassungen, dadurch erschwerte\r\nVergleichbarkeit zwischen den Bewertungszeiträumen. Positiv ist, dass Binnenland-Maßnahmen im Rahmen der WRRL-\r\nBewirtschaftungspläne adressiert werden, um landseitige Nährstoffeinträge über die Flüsse zu reduzieren.\r\nDie deutschen Stickstoffeinträge aus der Atmosphäre übersteigen die Einträge über die Flüsse. Daher muss für die Ostsee ein\r\nbesonderer Schwerpunkt auf die atmosphärischen Einträge gelegt werden.\r\nDie Verwendung abflussnormierter Nährstoffkonzentrationen in Kombination mit der angestrebten Betrachtung der Gesamtfrachten\r\nist zu begrüßen. In der Landwirtschaft sind deutliche Verbesserungen sowohl hinsichtlich der Nährstoffeinträge in die Flüsse, als\r\nauch in die Atmosphäre notwendig.\r\n4.7 Abfälle im Meer\r\n95 28 Der Vollständigkeit halber, sollte hier zudem auf die Freisetzung klimawandelfördernden GHG-Emissionen entlang des kompletten\r\nLebenszyklus der Plastikproduktion und ihrer Folgen für die Meere hingewiesen werden (Quellen: z.B. Ford et al. 2022\r\nhttps://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969721054693 ; Royer et al. 2018\r\nhttps://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0200574)\r\n96 3 „ambivalent“ ist an dieser Stelle untertrieben, Tourismus ist als einer der Haupteintragspfade von Plastikabfall ins Meer\r\neinzustufen.\r\n96 6-7 Textvorschlag: […], sehr hohe bzw. starke Belastung dar.\r\n97 3 Der als relevant eingestufte Parameter Mesomüll wird beschrieben, aber nicht verwendet. Gleiches gilt für Paraffin.97/98 Ab\r\nTabelleneinträge für Spalten „Grundlage der Bewertung“ und „Entwicklung (Zeitraum)“\r\nZeile\r\nDie Tabelleneinträge sind in Teilen schlecht verständlich.\r\n36:\r\nTabelle In der Zeile „Abfälle am Meeresboden“ steht in der Spalte „2024“ „vorläufig Trend“. Was ist hier gemeint?\r\nII.4.7-1 Primäres Kriterium D10C2: nicht bewertet\r\nFrage: Wieso ist auch 12 Jahre nach der Anfangsbewertung noch kein belastbares Monitoringverfahren ausgewählt worden, um\r\nMikroabfälle an der Küste, in Sedimenten und/oder in der Oberflächenschicht der Wassersäule zu bewerten? Wissenschaftliche\r\nVerfahren existieren (zum Beispiel: Lenz et al. 2023\r\nhttps://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0025326X23002618?via%3Dihub ).\r\n99 4-5 Was ist mit „Für die in den letzten Jahren in den Fokus gelangten Kategorien „Kunststoffe“, „Einwegplastikteile“ und\r\n„Fischereigeräte““ gemeint? Der Fokus liegt doch nicht erst in den letzten Jahren auf diesen Themen, sondern bereits seit\r\nmindestens 10 Jahren.\r\n99 13 Das Kriterium D10C1 ist für zwei von drei Indikatoren (Strand und Meeresgrund) nicht erreicht. Daher sollte der Gesamtzustand\r\nnicht als unbekannt, sondern als nicht erreicht eingestuft werden.\r\n4.8 Einleitung von Energie\r\n103 42ff\r\n104 Tabelle Für die Schwellenwerte zu Dauerschall ist es essentiell, dass dieser sowohl für den absoluten Lärmpegel als auch für den „excess\r\n4.8-1 level“ festgelegt werden sollten. Einige Arten, die an eine natürlich laute Umgebung angepasst sind, reagieren möglicherweise am\r\nempfindlichsten auf absolute Pegel, während andere Arten, die an relativ niedrige natürliche Lärmpegel gewöhnt sind, am\r\nempfindlichsten auf übermäßige Pegel reagieren.\r\n105 19ff\r\nDa diese Textbox im Kapitel zur Einleitung von Energie steht, sollte hier bei den Umwelteffekten klar darauf hingewiesen werden,\r\ndass der Bau von Offshore-Windanlagen einen erheblichen und für die nächsten Jahre steigenden Eintrag von Lärm und\r\nelektromagnetischer Energie durch die Kabel bedeutet. Dies ist nicht nur „potenziell“ der Fall.\r\nDer Lärmeintrag durch Service-Verkehre kann allein durch die Analyse von AIS Daten nicht ausreichend bewertet werden, da in den\r\nWindparks Schiffe sich oft mit Motor positionieren bzw. die Position halten, was einen erheblichen Lärmeintrag bedeutet, der nicht\r\naus den AIS Daten ersichtlich ist.\r\nMit welchen Methoden wurden die Effekte auf den Schweinswal bewertet und woraus wurde der Schluss gezogen, dass es keinen\r\nEffekt für den Schweinswal gab?\r\n105\r\n37-38 Bewertungen an vielen Stellen (wie z.B. HELCOM HOLAS3) zeigen, dass der Lärmeintrag zu hoch ist und reduziert werden muss.\r\nAuch wenn es um viele Details wie der Wert von LOBE, Saisonalität, Indikatorarten etc. noch Unklarheiten gibt, so ist doch klar,dass der Lärmeintrag zu hoch ist. Dies sollte hier klar ausgedrückt werden. Der gute Umweltzustand kann unter diesen Prämissen\r\nnicht erreicht sein.\r\n108\r\n27ff\r\nWie im letzten Satz dieses Absatzes klar gemacht wird liegen hier noch keine belastbaren Ergebnisse vor, trotzdem wird im ersten\r\nSatz den marinen Säugetieren ein guter Umweltzustand zugesprochen. Dies sollte vorsichtiger ausgedrückt werden. In Anbetracht\r\nder Tatsache, dass inzwischen durch viele Publikationen klar ist, dass es in der Ostsee auch für marine Säugetiere zu laut ist,\r\nsollten hier keine vorschnellen Aussagen getroffen werden, die einen guten Umweltzustand für die marinen Säugetiere bezeugen.\r\n5.1.1 Fische\r\n110\r\n10 ff\r\nSchlechter Zustand der Schollen sollte erwähnt werden\r\nAuf S. 110 (Z. 10ff) wird die Verschlechterung des physiologischen Zustands der beiden Dorschbestände in der Ostsee erwähnt.\r\nHier sollten auch die Berichte von Fischer:innen über die zunehmend schlechte Kondition von westlichen und östlichen Schollen\r\nerwähnt werden, auch wenn hierzu noch weitere Forschung notwendig ist (siehe u.a. Gauzens et al. 2024) .\r\n120\r\n8ff\r\nUnterkapitel zu Belastungen erwähnt Grundschleppnetzfischerei nicht\r\nObwohl bei den Umweltzielen und Maßnahmen die möglichen negativen Auswirkungen grundgeschleppter Fanggeräte\r\nberücksichtigt werden (siehe ZU 3.2, S. 122), wird die aktuelle Belastung durch Grundschleppnetzfischerei nicht dargestellt. (Andere\r\nBelastungen werden beschrieben.)\r\n121\r\n16ff\r\nDorschbeifang in Fischereien auf Plattfisch erwähnen\r\nNeben der derzeit geringen Größe des Laicherbestandes und veränderten Umweltbedingungen sollte auch der Beifang von Dorsch\r\nin Plattfischfischereien erwähnt werden, wenn es um die Perspektiven für die die Bestandserholung des westlichen Ostseedorsches\r\ngeht. Auch die ICES Empfehlung vom 31. Mai 2023 für den westlichen Dorsch erwähnt “Reducing the bycatch of cod in flatfish\r\nfisheries may enhance the recovery of the cod stocks.”\r\n121 16ff Hier wäre auch nochmal Fisch-Beifang zu nennen, nicht nur Beispiele von Zielfischarten. (Durch Fischbeifang Einfluss auf\r\nNichtzielfischarten als auch indirekter Einfluss auf Zielfischarten, wenn es sich um Futterfisch handelt)\r\n121 16ff Zusammenbruch vom westlichen Hering erwähnen\r\nNeben dem westlichen Dorsch sollte auch der westliche Ostseehering als Beispiel für einen Bestand genannt werden, der als\r\nResultat von Überfischung und sich wandelnden Umweltbedingungen zusammengebrochen ist.\r\n121\r\n30ff\r\nDieser Absatz sollte umformuliert werden, da nicht die Anlandeverpflichtung das Problem ist.123 17ff Hier sollte erwähnt werden, dass die Flächen zwar benannt sind, aber effektiver Schutz bisher in großen Teilen nicht umgesetzt ist.\r\n123 42ff Ausnahmen für grundberührende mobilen Fanggeräten in der 3-Seemeilenzone erwähnen\r\n„Ebenso ist der Einsatz von Baumkurren in der gesamten Ostsee und von grundberührenden mobilen Fanggeräten in der 3-\r\nSeemeilenzone verboten.“ Hier sollte erwähnt werden, dass es Ausnahmen von dem Verbot in der 3-Seemeilenzone gibt, sogar in\r\nNatura-2000 Gebieten (siehe Küstenfischereiverordnungen von Schleswig-Holsein und Mecklenburg-Vorpommern).\r\n(KüstenFischereiVerordnung SH §13 (3) 1-4// KüstenFischereiVerordnung MV §10 (3) 1-7)\r\n124\r\n35\r\nVorsorgeansatz\r\nIn der „Schlussfolgerung und Ausblick“ sollte der Vorsorgeansatz bei allen Aktivitäten aufgrund von mangelnder Datenlage und\r\nniedriger Konfidenz erwähnt werden.\r\n5.1.3 Marine Säugetiere\r\n141 2ff Die bisherigen und potenziellen Belastungen durch den Klimawandel auf marine Säugetiere, direkt (z.B. durch\r\nHabitatverschiebungen) und indirekt (z.B. durch Veränderung der Beutepopulationen), werden in dem Kapitel überhaupt nicht\r\nberücksichtigt.\r\n141 35ff Bei den kumulativen Belastungen müssen die Folgen des anthropogenen Klimawandels berücksichtigt werden.\r\n141 42 Negative Auswirkungen auf die Population durch zu häufige Störungen bzw. Störungen über ein zu großes Gebiet sind nicht nur\r\nmöglich, sondern wahrscheinlich.\r\n143 17ff Für eine klare Ausdrucksweise und bessere Verständlichkeit sollte es “Die marinen Säugetiere der deutschen Ostseegewässer\r\nbefinden sich in einem schlechten Umweltzustand bzw. ungünstigen Erhaltungszustand” heißen\r\n143 28ff Gerade in Anbetracht der Aufnahme des Gewöhnlichen Schweinswals (in der zentralen Ostsee) in den Anhang I des\r\nÜbereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS) und dem damit einhergehenden höchsten\r\nSchutzstatus, sind sofortige und drastische Maßnahmen zum Schutz und insbesondere Maßnahmen zur Beifangreduzierung\r\ndringend erforderlich. Es sollte zwingend das Vorsorgeprinzip gelten und nicht erst auf eine bessere Datenlage bis zur Umsetzung\r\nvon Maßnahmen gewartet werden.5.2.2 Benthische Lebensräume\r\n161 22 “72,6 % der Fläche der deutschen Ostsee sind von grundberührender Fischerei betroffen. Die Bereiche liegen in tieferem Wasser\r\naußerhalb der 3-sm-Zone.” Hier sollte erwähnt werden, dass es Ausnahmen von dem Verbot in der 3-Seemeilenzone gibt, sogar in\r\nNatura-2000 Gebieten (siehe Küstenfischereiverordnungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern).\r\n172 24ff Das Vorsorgeprinzip sowie der ganzheitliche Ökosystemansatz, müssen bei der Bestimmung von Maßnahmen sowie der\r\nErschaffung von Rückzugs- und Ruheräumen gelten und angewendet werden, vor allem in Anbetracht der zukünftig ansteigenden\r\nanthropogenen Nutzungen in benthischen Lebensräumen (Offshore-Wind, H2-Gewinnung, Pipelines, Leitungen, etc.).\r\n5.3 Ökosysteme und Nahrungsnetze\r\n175 28\r\n180 26-28\r\nDie Gesamtbewertung sollte anhand der beschriebenen drastischen Veränderungen lauten „kein guter Zustand“, auch wenn\r\nkonkrete Prognosen hinsichtlich der Auswirkung der Verschiebungen nicht gesichert möglich sind.\r\nDie Aussage, dass die aktuellen Fischereimaßnahmen nicht ausreichend sind, um „insbesondere den Schutz von Schlüsselarten\r\nwie dem Hering und der Sprotte, die Energie von den unteren zu den höheren trophischen Ebenen transportieren“ zu gewährleisten,\r\nist positiv zu bewerten, da sie die ökosystemare Funktion der Arten hervorhebt.\r\nAnlage 1 Ergänzende nationale Indikatorblätter Nordsee\r\nSeite Name Indikatorblatt Tabellenzeile (Feld) Stellungnahme\r\n4 NAT-ANSDE-NUTR Kernbewertung Im Satz: “Der fließgewässerspezifische Orientierungswert für gesamtphospor wird in\r\nallen Flüssen außer der Elbe bereits eingehalten” sollte das Wort “bereits” gestrichen\r\nwerden.\r\n7 NAT-ANSDE-NUTR Ausblick Die Einheiten t und a der Veränderung der Fracht wurden nicht definiert.9 NAT-ANSDE-NUTR Ausblick Obere Tabelle: Trotz einer jährlichen Abnahme um die doppelte Fracht ist der Trend\r\nfür die Betrachtung 2011-2019 nicht signifikant. Dies tritt auch noch bei anderen\r\nAuswertungen auf (siehe nächster Punkt). Ist die Datenlage generell zu gering um\r\nSignifikanzen im Zeitraum 2011-2019 realistisch ergeben zu können? Dann sollte dies\r\nangeführt werden und die Daten womöglich statistisch anders ausgewertet werden.\r\n11 NAT-ANSDE-NUTR Ausblick Untere Tabelle: Auch hier ergibt sich selbst bei einem Faktor von 3,5 für die\r\nVerringerung der jährlichen Last keine Signifikanz der Werte. Ist die Datenlage\r\ngenerell zu gering um Signifikanzen ergeben zu können? Dann sollte dies angeführt\r\nwerden und die Daten womöglich statistisch anders ausgewertet werden.\r\n19 NAT-ANSDE-R-SSB/R Kernbewertung Zu “5 von 10 bewerteten Beständen erreichten das Indikatorziel von D3C3.”: Im\r\nAbschnitt “Kernbotschaften” davor waren es 6 von 10 bewerteten\r\nBeständen.\r\nZu “Bestände mit einer als nur “teilweise gut” oder als “nicht gut” bewerteten\r\nAltersstruktur: die Bewertungen “teilweise gut” und “nicht gut” sollten in zwei separaten\r\nPunkten aufgeführt werden.\r\n21 NAT-ANSDE-R-SSB/R Vertrauenswürdigkeit Die Datenlage ist zu gering, für viele Arten liegt keine Bewertung vor (siehe Tabelle 1\r\nin Ergebnisse, S. 21)\r\n22 NAT-ANSDE-R-SSB/R Merkmal (Anhang III) Hier fehlen als Gründe noch Umweltverschmutzung und Verlust von Laichgründen\r\n42 NAT-ANSDE-Hg Ausblick\r\nAufgrund der unterschiedlichen Trends und einem bedenklichen Anstieg von 41 %\r\nüber 25 Jahre (auch wenn dieser unter dem Höchstgehalt liegt) sollte die Forschung\r\nzum Eintrag von Quecksilber aus dessen Senken ausgeweitet und eine Erweiterung\r\nder Datenerhebung stattfinden.66 Emissionen und Deposition Ausblick\r\nvon Stickstoffverbindungen Zu “Die Einhaltung der Vorgaben des Göteborg-Protokolls und der EU NEC-RL für das\r\nZieljahr 2022 kann in 2022 überprüft werden.” Das Jahr 2022 zur Überprüfung ist\r\nbereits lange verstrichen.\r\n68 Schadstoffkonzentrationen\r\nam Übergabepunkt\r\nlimnisch/marin der in die\r\nNordsee mündenden\r\nFlüsse Zu “Der Gesamtzustand der in die Nordsee mündenden Flüsse…”: der deutschen in\r\ndie Nordsee mündenden Flüsse oder wirklich aller Flüsse?\r\nKernbewertung\r\nAnlage 1 Ergänzende nationale Indikatorblätter Ostsee\r\nSeite\r\nName Indikatorblatt\r\nTabellenzeile (Feld)\r\nStellungnahme"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013802","regulatoryProjectTitle":"Wohnraummobilisierung im Bestand","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e6/aa/386085/Stellungnahme-Gutachten-SG2412090015.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wohnraum im Bestand mobilisieren – Eigentümer:innen unterstützen\r\nNach dem Auszug der Kinder werden große Wohnungen meist von ein bis zwei Personen bewohnt.\r\nDas gilt insbesondere für Einfamilienhäuser. Einige genießen den vielen Platz und die Ruhe im \r\nHaus, auch weil der Erwerb einer Immobilie oft ein entbehrungsreicher Prozess ist. Gleichzeitig \r\nzeigen Studien, dass 20-40% der Hauseigentümer:innen im Alter ihre Wohnsituation verändern \r\nund umziehen, Teile des Hauses vermieten oder gemeinschaftlich wohnen möchten1. Sei es, weil das Haus bzw. der Garten zu viel Arbeit verursachen, weil eine kleinere, zentraler gelegene \r\nWohnung attraktiver wird oder, um im Alter nicht allein zu wohnen. \r\nAufgrund der herausfordernden Rahmenbedingungen bleiben tatsächliche Veränderungen jedoch \r\nhäufig aus. Teils fehlt es am Überblick über die verschiedenen Optionen, teils an Kapital für die \r\nnotwendigen Investitionen. \r\nWer die eigene Wohnsituation verändern will und dabei Wohnraum für weitere Personen schaffen \r\nmöchte, sollte vom Staat unterstützt werden. Ein öffentliches Interesse ist aus mehreren Gründen \r\ngegeben.\r\n• Das Wohnraumpotenzial ist enorm. Mit verbesserten Rahmenbedingungen könnten allein \r\ndurch Umbauten, Wohnpartnerschaften und andere Formen der Untermiete \r\ndeutschlandweit jährlich schätzungsweise 50.000 zusätzliche Wohnungen entstehen2. Das \r\nsind 17% der 2023 neu gebauten Wohnungen – allerdings mit wesentlich geringerem \r\nRessourceneinsatz. \r\n• Auch aus sozialer Perspektive entsteht ein Gewinn. Umbauten werden häufig mit alters- \r\nund klimagerechten Sanierungen verbunden. Eine Stabilisierung oder Erhöhung der \r\nBewohner:innenzahl eines Quartiers sorgt für mehr Lebendigkeit und ist notwendig, um \r\nInfrastrukturen wie Kitas, ÖPNV und Geschäfte langfristig aufrechtzuerhalten. Gute \r\nNachbarschaft, insbesondere gemeinschaftliche Wohnformen, verringern außerdem das \r\nRisiko von Einsamkeit.\r\n• Die Mobilisierung von (ungenutztem) Wohnraum im Bestand ist aus ökologischer und \r\nökonomischer Perspektive günstiger als Neubau. Alleine durch Umbauförderung und eine \r\nBeratung von Eigentümer:innen könnten jährlich 2,8 TWh Energie und 0,7 Mio. t CO2e \r\nEmissionen eingespart werden3 (wobei der vermiedene Neubau noch nicht einmal \r\neingerechnet ist). Da der Bau- und Gebäudesektor in Deutschland einen wesentlichen \r\nAnteil der Ressourcen verbraucht und Emissionen verursacht, können die Klimaziele nur \r\ndurch ein konsequentes Umlenken auf den Bestand erreicht werden.\r\n\r\nDie folgenden Maßnahmen sollten dafür auf Bundes- bzw. Länderebene umgesetzt werden. In \r\nZeiten knapper Haushaltskassen und angesichts des ausufernden Flächenverbrauchs in \r\nDeutschland empfehlen wir eine Priorisierung der Schaffung von Wohnraum im Bestand vor der \r\nNeubauförderung. \r\nFörderung von Wohnraumagenturen (Bund)\r\nGrößere Veränderungen der Wohnsituation sind mit komplexen Überlegungen sowie diversen \r\nFachfragen verbunden. Studien zeigen, dass sich gerade ältere Menschen Beratung wünschen - \r\nidealerweise als One-Stop-Lösung.\r\nIn Anlehnung an erfolgreiche Ansätze in Göttingen und Freiburg, schlagen wir die Förderung von \r\nWohnraumagenturen auf Ebene der Landkreise bzw. Städte vor. Diese beraten - sowohl individuell \r\nals auch bei öffentlichen Veranstaltungen - zu den vielfältigen Möglichkeiten des Wohnens (im \r\nAlter), geben erste Auskünfte zu architektonischen, rechtlichen sowie finanziellen Fragestellungen \r\nund vermitteln weiterführende Expertise. Die Finanzierung der Agenturen sollte auch Mittel für eine\r\nbundesweite Vernetzung beinhalten.\r\nAußerdem könnten Wohnraumagenturen Untermieter:innen vermitteln und ein \r\nVermietungsmanagement anbieten, um diese Abläufe für Vermieter:innen zu vereinfachen. Da die \r\nletztgenannten Serviceleistungen aufwendig sind, sollten sie kostenpflichtig sein.\r\nImplementation der Maßnahme\r\nAnteilige Finanzierung von Bund und Kommunen - Sonderkonditionen für finanzschwache \r\nKommunen\r\nFörderung von Umbaumaßnahmen (Bund, Länder)\r\nDamit eine Wohnung geteilt oder gemeinschaftlich bewohnt werden kann, sind meistens \r\nUmbaumaßnahmen notwendig. Um die Unsicherheiten und Kosten für Eigentümer:innen \r\neinzugrenzen, empfehlen wir die Förderung von Umbaumaßnahmen wie die Schaffung eines \r\nzweiten Badezimmers oder eines zusätzlichen Eingangs.\r\nEinen niedrigschwelligen Einstieg bieten vorbereitende Beratungsgespräche. Das zeigen die \r\npositiven Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit der Förderung von architektonischen \r\nErstberatungen4.\r\nDa das Bauordnungsrecht an vielen Stellen nachhaltigen Lösungen im Weg steht, gilt es außerdem\r\n„Umbauordnungen“ zur Vereinfachung des Bauens im Bestand in allen Bundesländern zu forcieren.\r\nImplementation der Maßnahme\r\nWir empfehlen die Einführung eines KfW-Kredits für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im \r\nBestand sowie verbesserte Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). \r\nDabei bedarf es einer sozialen Fokussierung der Fördermittel, um auch Eigentümer:innen mit \r\nniedrigen Einkommen bzw. Rentner:innen Umbauten zu ermöglichen. Neben der Schaffung \r\nabgeschlossener Wohnungen sollte auch die Erhöhung der Bewohner:innenzahl als Kriterium \r\neingeführt werden, da ansonsten gemeinschaftliche Wohnformen benachteiligt würden.\r\nDie Einführung der Beratungsprämie sowie die Anpassung der Bauordnungen sind durch die \r\nLänder vorzunehmen.\r\nEinrichtung einer Koordinierungsstelle für intergenerationelle \r\nWohnpartnerschaften (Bund)\r\nWer über ungenutzte Zimmer verfügt und sich Gesellschaft und vielleicht auch etwas \r\nUnterstützung im Alltag wünscht, für den bietet sich eine Wohnpartnerschaft an. So wird nicht nur \r\nder intergenerationelle Austausch gefördert, sondern auch Einsamkeit entgegengewirkt und \r\nWohnraum mobilisiert, der andernfalls nicht zur Verfügung stünde (geschätzt wird ein Potenzial \r\nvon 15.000 Wohnungen pro Jahr5). Das bekannteste Modell dieser Art ist \"Wohnen für Hilfe\". \r\nAufgrund von Vorbehalten und rechtlichen Unsicherheiten, sind solche Wohnpartnerschaften in \r\nDeutschland allerdings bisher eine Randerscheinung – anders als in Belgien, Frankreich oder \r\nGroßbritannien. Professionelle regionale Vermittlungsstellen können Interessierte \r\nzusammenbringen, Vertrauen schaffen und Missbrauch verhindern. \r\nWir empfehlen daher die Einrichtung einer bundesweiten Koordinierungsstelle für \r\nintergenerationelle Wohnpartnerschaften, welche Öffentlichkeitsarbeit für entsprechende Konzepte \r\nbetreibt, die Neugründung von Beratungsstellen begleitet sowie Leitfäden entwickelt, die zur \r\nKlärung organisatorischer und rechtlicher Fragen beitragen. Ein Vorbild ist die Tätigkeit der \r\nAgentur für kommunalen Klimaschutz.\r\nImplementation der Maßnahme\r\nFörderung durch den Bund für mindestens fünf Jahre - inkl. begleitender wissenschaftlicher \r\nEvaluation\r\nEinführung einer Wiedervermietungsprämie (Länder)\r\nDas Problem des Wohnungsleerstands besteht auch in beliebten Lagen. Das Land Baden-\r\nWürttemberg zahlt Kommunen deshalb eine Wiedervermietungsprämie, wenn sie nachweisen \r\nkönnen, dass durch kommunale Unterstützung der Eigentümer:innen eine neue Vermietung \r\nzustande gekommen ist. Im Jahr 2023 konnten so fast 200 Wohnungen \"zurückgewonnen\" \r\nwerden, die vorher mindestens sechs Monate leer standen6. So wird kommunales Engagement bei \r\nder Aktivierung von Wohnraum gefördert.\r\nImplementation der Maßnahme\r\nEinführung von Förderprogrammen auf Ebene der Bundesländer (dabei sollte auch der \r\nVerwaltungsaufwand für die ausführende Behörde berücksichtigt werden)\r\nStand Oktober 2024\r\nKontakt\r\nGRÜNE LIGA e.V.\r\nArthur Haus (Referent für Wohnen) \r\n030 2044745\r\nwohnflaeche@grueneliga.de\r\n\r\nBundesverband Wohneigentum\r\nVerena Örenbas (Geschäftsführerin)\r\n0228 6046820\r\nbund@verband-wohneigentum.de\r\n\r\nMitunterzeichnende Organisationen\r\nDiakonie Deutschland\r\nBund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA)\r\nDeutsches Energieberater-Netzwerk e.V. (DEN)\r\nFORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V.\r\nwohnbund e.V.\r\nDeutsche Umwelthilfe\r\n\r\nMitunterzeichnende Wissenschaftler:innen\r\nAnja Bierwirth\r\nProf. Dr.-Ing. Christina Simon-Philipp\r\nDr. Daniel Fuhrhop\r\nDr. Lars-Arvid Brischke\r\n\r\n1 Tanja Kenkmann, Corinna Fischer, und Daniela Gargya (2023): „Leeres Nest – Neuer Start?“ \r\nhttps://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Wohnraum-im-Einfamilienhausbestand-erschliessen.pdf; \r\nVerband Wohneigentum (2024): „Teilen, Umbauen, Vermieten? Ergebnisse der Wohnraumbefragung“, \r\nhttps://www.verband-wohneigentum.de/bv/on243640.\r\n2 Daniel Fuhrhop (2023): „Der unsichtbare Wohnraum“, Bielefeld: transcript.\r\n3 Tanja Kenkmann u. a. (2019): „Flächensparend Wohnen“, Umweltbundesamt, \r\nhttps://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flaechensparend-wohnen.\r\n4 MLWBW (2023): „Neue Beratungsprämie am 1. April gestartet“, \r\nhttps://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-beratungspraemie-am-1-april-gestartet-1.\r\n5 Fuhrhop 2023.\r\n6 MLWBW, „Wiedervermietungsprämie weiterhin gut nachgefragt“, Baden-Württemberg.de, 11. Januar 2024, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/wiedervermietungspraemie-weiterhin-gut-nachgefragt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014912","regulatoryProjectTitle":"Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/19/d3/487605/Stellungnahme-Gutachten-SG2503050013.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bewertung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie \r\nDie unterzeichnenden Organisationen begrüßen die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). \r\nSie ist ein wichtiger Schritt hin zu einer ressourcenschonenden und sozialen Kreislaufwirtschaft in \r\nDeutschland. In der NKWS wird treffend beschrieben, dass Deutschlands derzeitiger \r\nRessourcenverbrauch gravierende globale Umwelt- und Klimaauswirkungen verursacht und die \r\nzwingende Notwendigkeit besteht, diesen deutlich zu reduzieren. Die daraus abgeleiteten Ziele sind \r\nwichtige Impulse für eine nachhaltige Transformation. Um diese Ziele zu erreichen ist es jedoch \r\nerforderlich, sie in konkretere und verbindlichere Maßnahmen zu übersetzen, welche die gesamte \r\nAbfallhierarchie adressieren.\r\nAufbauend auf den vorherigen Stellungnahmen des Netzwerks Ressourcenwende und der weiteren \r\nUnterzeichner*innen bewerten wir die finale NKWS zusammenfassend wie folgt: \r\nReduktionsziele: \r\nDer Primärrohstoffverbrauch soll laut NKWS bis 2045 auf 6 – 8 Tonnen pro Kopf und Jahr (RMC) gesenkt \r\nwerden. Dieses Leitbild ist grundsätzlich begrüßenswert, jedoch ist die fehlende Verbindlichkeit eines \r\nsolchen Ziels ein zentrales Manko in der NKWS. Um die gewünschte Lenkungswirkung zu entfalten und \r\nPlanungssicherheit für die Wirtschaft zu schaffen, muss das Ziel verbindlich festgelegt und dieses mit \r\nzeitlich ambitionierten Maßnahmen sowie konkreten Zwischenzielen bis 2030 unterlegt werden. \r\nZudem muss die Datenbasis für den anzustrebenden Indikator „Total Material Consumption“ (TMC) \r\nzeitnah aufgebaut werden. Im Gegensatz zum Indikator „Raw Material Consumption“ (RMC) \r\nberücksichtigt der Indikator TMC den Ressourcenaufwand entlang des gesamten Lebenszyklus. Dazu \r\ngehören auch ungenutzte Entnahmen, wie zum Beispiel der Abraum, der beim Erzabbau bewegt \r\nwerden muss. \r\nRechtlicher Rahmen:\r\nDie NKWS erhebt den Anspruch einer übergeordneten Strategie. Ohne eine rechtliche Verbindlichkeit \r\nzur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie für einen effektiven Ressourcenschutz ist eine \r\nausreichende gesamtgesellschaftliche Wirkung der Strategie jedoch fraglich. Die NKWS sieht eine \r\nPrüfung vor, wie zentrale Ziele und ihr Monitoring auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden \r\nkönnen. Dies sollte in Form eines Ressourcenschutzgesetzes erfolgen. Darin sollten verbindliche und \r\nmessbare sektorspezifische Ressourcenschutzziele inklusive Zeitrahmen, Reduktionspfad, Monitoring \r\nund Sanktionen bei Nichterreichung der Ziele festgelegt werden.\r\nUmsetzung:\r\nDie in der NKWS vorgesehene Einrichtung einer Plattform für Kreislaufwirtschaft, die Entwicklung einer \r\nRoadmap 2030 und der Aufbau eines Monitoring- und Evaluationssystems sind essenziell für die \r\nerfolgreiche und sozial gerechte Umsetzung der NKWS. Neben der Einbindung von Vertreter*innen \r\naus Wirtschaft und Wissenschaft, ist die Einbindung von Vertreter*innen aus Umwelt- und \r\nVerbraucherschutzorganisationen, Gewerkschaften und weiterer Zivilgesellschaft in diesen Prozess \r\nunabdinglich, um eine Umsetzung der Strategie mit dem für die Zielerreichung nötigen \r\nAmbitionsniveau sicherzustellen und aufbauend auf der Strategie weitere Umsetzungsmaßnahmen \r\ndefinieren zu können. \r\nFinanzierung:\r\nBisher steht die Umsetzung der NKWS unter einem Finanzierungsvorbehalt. Deshalb ist es – auch für \r\ndie Planungssicherheit der Wirtschaft – zentral, dass sich die neue Bundesregierung zur NKWS bekennt \r\nund die vorgesehenen Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. Davon abgesehen sieht die NKWS einige \r\nökonomische Instrumente vor, die Anreize für kreislauforientiertes Produzieren und Konsumieren \r\nsowie für Investitionen in kreislauforientierte Technologien und Infrastrukturen schaffen können. \r\nDiese Instrumente sollten von weiteren fiskalischen Steuerungselementen begleitet werden, wie zum \r\nBeispiel die Besteuerung von Einwegverpackungen. Der Abbau von Subventionen und finanziellen \r\nVorteilen für ressourcenintensive Praktiken, wie zum Beispiel Preisvergünstigungen beim Verbrauch \r\nfossiler Energieträger, die Mehrwertsteuervergünstigung für tierische Produkte oder das \r\nDienstwagenprivileg, könnte die Finanzierung der dargestellten Maßnahmen massiv unterstützen und \r\nzudem eine Lenkungswirkung im Sinne des zirkulären Wirtschaftens entfalten. Weiterhin sollte der \r\nRohstofffonds vorrangig Maßnahmen zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft fördern, um Investitionen in \r\numweltfreundliche Zukunftstechnologien zu unterstützen. Neben Haushaltsmitteln müssen auch \r\nHerstellerabgaben im Rahmen einer umfassenden erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt \r\nwerden, um eine langfristige Finanzierung der Transformation sicherzustellen.\r\nSchließung von Stoffkreisläufen:\r\nDie Erhöhung der Kreislaufmaterialeinsatzrate (CMUR) und die verstärkte Nutzung von \r\nSekundärrohstoffen gehört zu den zentralen Zielsetzungen der NKWS. Mit der Verdopplung der CMUR \r\nwird jedoch lediglich das EU-Ziel auf die nationale Ebene übertragen. Um den Ressourcenverbrauch \r\nwie im Leitbild der NKWS vorgesehen zu reduzieren, muss die Kreislaufmaterialeinsatzrate deutlich \r\nstärker steigen. Das gilt insbesondere für einige Industriemetalle, deren Recyclingeinsatz noch gegen \r\nnull geht. Die Verdopplung sollte als Mindestziel verstanden werden, das künftig mit Nachdruck \r\nverfolgt, erhöht und durch Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von schadstofffreien Rezyklaten \r\nflankiert werden muss, wie zum Beispiel verbindliche Rezyklateinsatzquoten. Zusätzlich müssen \r\nressourcenschonende und abfallsparende Ansätze wie Unverpackt- und Mehrwegsysteme, Sharing-\r\nModelle, eine längere Nutzung von Produkten oder Reparaturen durch Anpassungen der \r\nRahmenbedingungen und Förderungen effektiv in die Breite getragen werden.\r\nHandlungsfelder:\r\nDie NKWS sieht vor allem Maßnahmen zur Steigerung der Materialeffizienz, des Recyclings und zur \r\nUnterstützung zirkulärer Geschäftsmodelle sowie zur Förderung von Forschung und offenen \r\nInnovationen vor. Diese Maßnahmen sind wichtig, reichen aber nicht aus, um die Leitziele der NKWS \r\nzu erreichen. In allen Handlungsfeldern müssen Maßnahmen zur Vermeidung, Wiederverwendung, \r\nLanglebigkeit und Reparatur im Sinne der Abfallhierarchie klar priorisiert und entsprechend stärker als \r\nbislang vorgesehen gefördert werden. In diesem Sinne sollte die steuerliche Lenkungswirkung genutzt, \r\nrechtliche Barrieren abgebaut und adäquate regulatorische Rahmenbedingungen aufgebaut werden. \r\nStatt dem aktuellen Fokus auf technische Lösungen wie chemisches Recycling oder CCS/CCU, sollten \r\nAnsätze zur Reduzierung des Ressourcenbedarfs besondere Beachtung erhalten. Beispiele für solche \r\nAnsätze sind die Verringerung des Individualverkehrs oder der Ausbau poolfähiger Mehrwegsysteme.\r\nGlobale Gerechtigkeit und Kooperation: \r\nEs ist zu begrüßen, dass die finale NKWS globale soziale und ökologische Auswirkungen und \r\nWechselwirkungen des Ressourcenverbrauchs und der Transformation zur Kreislaufwirtschaft klar \r\nbenennt und Dialoge sowie finanzielle Unterstützung für Partnerländer der \r\nEntwicklungszusammenarbeit für die zirkuläre Transformation vorsieht. Die geplanten Maßnahmen, \r\nwie beispielsweise die Recyclingpartnerschaften, sind jedoch bisher stark auf deutsche und \r\neuropäische Interessen ausgerichtet. Notwendig ist, auch auf die Interessen und Potenziale der \r\nPartnerländer einzugehen. Zudem sollten systematische Begleitmaßnahmen ergriffen werden, um \r\nnegative Effekte der Transformation hierzulande in globalen Wertschöpfungsnetzwerken \r\nvorzubeugen. \r\nZur Erreichung der Ziele der NKWS sollte die nächste Bundesregierung:\r\n Sich klar zur NKWS bekennen und für die Umsetzung notwendige Haushaltsmittel zur \r\nVerfügung stellen. \r\n Die Umsetzung durch die Plattform für Kreislaufwirtschaft und die Roadmap 2030 sowie den \r\nAufbau eines Monitoring- und Evaluationssystems sicherstellen. \r\n Konkrete sowie ambitionierte Reduktionsziele formulieren und diese mit überprüfbaren \r\nMaßnahmen- und Zeitplänen konkretisieren.\r\n Die Datenbasis für den anzustrebenden Indikator „Total Material Consumption“ (TMC)\r\naufbauen.\r\n Den rechtlichen Rahmen in Form eines Ressourcenschutzgesetzes anpassen, um verbindliche \r\nZuständigkeiten für alle Ressorts zu schaffen. \r\n Subventionen für ressourcenintensive Praktiken abbauen und kreislauforientiertes \r\nWirtschaften gemäß der Priorisierung in der Abfallhierarchie fördern - auch durch \r\nentsprechende steuerliche Anpassungen.\r\n Der Rohstofffonds sollte im Ausland, ausgehend von den Bedürfnissen vor Ort, vorrangig zum \r\nAufbau fehlender Recyclinginfrastruktur und zur Aufbereitung von Abfallströmen genutzt \r\nwerden. Darüber hinaus bedarf es Projekte, die zur Reduktion von Ressourcenverbrauch und \r\nVermeidung von Abfall beitragen.\r\n Neben Haushaltsmitteln sollten Herstellerabgaben im Rahmen einer umfassenden \r\nerweiterten Herstellerverantwortung die Transformation zur Kreislaufwirtschaft stützen.\r\nDiese Forderungen werden unterstützt von folgenden Organisationen aus dem \r\nNetzwerk Ressourcenwende:\r\nKontakt: \r\nIris Frey, Koordinatorin Netzwerk Ressourcenwende, Tel.: 030-275 86-233, E-Mail: iris.frey@bund.net\r\nBerlin, Februar 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015642","regulatoryProjectTitle":"Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c3/ee/503709/Stellungnahme-Gutachten-SG2504010036.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Saskia Esken, sehr geehrter Lars Klingbeil,\r\nsehr geehrte Mitglieder des SPD-Parteivorstandes,\r\n\r\nam vergangenen Mittwoch wurde öffentlich, dass die Unionsparteien fordern, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der bisherigen Form abzuschaffen. Dies geht aus dem Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe 9 „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, moderne Justiz” unter dem Punkt der „Stärkung der repräsentativen Demokratie” hervor. Auch das Umweltinformationsgesetz möchte die Union laut der Arbeitsgruppe 11 „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt” verschlanken.\r\n\r\nDiese Forderungen der CDU und CSU haben wir mit Entsetzen aufgenommen. Wir als breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus 41 Organisationen, Vereinen und Projekten fordern Sie auf, Informationsfreiheit nicht zur Verhandlungsmasse zu machen und der Forderung der Union auf keinen Fall nachzugeben. Diesem Anliegen haben sich in den vergangenen Tagen auch mehr als 238.000 Menschen in einer Petition angeschlossen.\r\n\r\nSeit Jahren setzen auch Sie sich für Informationsfreiheit und Transparenz ein und wissen um die Bedeutung des Informationsfreiheitsgesetzes. Das IFG sichert uns allen seit fast zwanzig Jahren das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und ist zu einem wichtigen Grundpfeiler unserer Demokratie geworden. Der freie Informationsfluss durch den Staat stärkt und belebt die Demokratie, weil er informierte und selbstbestimmte Partizipation ermöglicht. Nur wer Einblick in das Zustandekommen verbindlicher Entscheidungen hat, kann diese auch beeinflussen, vorausgesetzt, dass dazu passende demokratische Mittel – wie das Informationsfreiheitsgesetz – bereitstehen.\r\n\r\nDas Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht uns allen, staatliche Entscheidungen nachzuvollziehen und zu überprüfen, wodurch das Vertrauen in die Demokratie gestärkt wird. Wichtige politische Skandale wie die Plagiatsaffären um Karl-Theodor zu Guttenberg und um Franziska Giffey, Interessenkonflikte um die Klimastiftung MV und Nord Stream 2 und die Fördermittelaffäre im Bildungsministerium konnten aufgedeckt werden, sogar weitere Transparenzregelungen wie etwa der Beschluss des Bundeskabinetts, sämtliche Gesetzentwürfe und Lobby-Stellungnahmen zu veröffentlichen, folgten auf den Druck durch Informationsfreiheitsanfragen.\r\n\r\nEin Staat, der seine eigene Transparenz und Überprüfbarkeit durch die Öffentlichkeit abschafft, suggeriert, dass er etwas vor seinen Bürger*innen zu verbergen hat. Parlamentarische Kontrolle und Öffentlichkeitskontrolle sind kein Gegensatz – sie tragen gemeinschaftlich zum Vertrauen in die Demokratie bei. Eine Abschaffung des derzeitigen Informationsfreiheitsgesetzes, wie die Union sie fordert, ist darum auch eine Gefahr für die Demokratie und ein fatales Signal an alle Bürger*innen.\r\n\r\nAls Teil der Ampel-Koalition haben Sie als SPD den Wähler*innen versprochen, sich für einen Ausbau der Auskunftspflicht von Behörden und ein Transparenzgesetz einzusetzen – also für eine stärkende Reform der gesetzlichen Informationsfreiheit. Eine Kehrtwende der SPD zur faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit ist nicht hinnehmbar. Stattdessen brauchen wir mehr Transparenz. Einen entsprechenden Vorschlag für ein Transparenzgesetz hat die Zivilgesellschaft bereits 2022 vorgelegt.\r\n\r\nSie als SPD fordern im selben Papier der Arbeitsgruppe 9 die Fortsetzung von Dialogformaten wie Bürgerräten, eine Maßnahme, die Partizipation und Vertrauen in den Staat stärken soll. Eine starke Informationsfreiheit zahlt auf das gleiche Ziel ein. Mehr noch: Der Zugang zu verlässlichen faktenbasierten Informationen ist überhaupt erst die Voraussetzung, um sich beteiligen zu können.\r\n\r\nAuch angesichts einer erstarkenden autoritären Rechten und der wachsenden Präsenz der AfD im Bundestag brauchen wir eine resiliente Demokratie, einen transparenten Staat und einen Bundestag, der das Vertrauen seiner Bürger*innen nicht nur einfordert, sondern auch die notwendigen Bedingungen dafür schafft. Transparenz und Informationsfreiheit sind Pfeiler der Resilienz gegen die autoritäre Rechte und müssen deshalb gestärkt statt weiter beschränkt werden. Offene Kommunikation verhindert Desinformation und Misstrauen.\r\n\r\nIm weltweiten Vergleich steht das deutsche Informationsfreiheitsgesetz schlecht da. Von der GRECO, der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates, wird es als mangelhaft beurteilt, im Right to Information Ranking der UNESCO liegt Deutschland auf Platz 127 von 140. Das IFG ist somit keineswegs – wie von den Unionsparteien behauptet – eine Zumutung für die deutsche Bürokratie, sondern müsste eher in Hinsicht eines Transparenzgesetzes gestärkt werden. Tiefgreifende Informationsrechte schaffen Transparenz – gerade auch unter Behörden – und Raum für Innovation.\r\n\r\nLaut Medienberichten spricht Philipp Amthor nun davon, dass es nicht um eine Abschaffung, sondern eine „Neujustierung” des Gesetzes gehe. Dies „böte […] eine Chance auf Harmonisierung und auf ein neues Austarieren in Form von spezifischen Anwendungsbereichen”. Die hier genannte Harmonisierung bedeutet eine Harmonisierung nach unten, mit schwächeren Auskunftsrechten, die vor allem verhindern würde, dass – wie es das IFG garantiert – weiterhin Zugang zu Originaldokumenten besteht. Auch Philipp Amthors angekündigte Reform des IFG käme somit einer faktischen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes gleich.\r\n\r\nWir fordern Sie darum auf:\r\nVerteidigen Sie die Informationsfreiheit und akzeptieren Sie nicht, dass das IFG von der Union zur Verhandlungsmasse gemacht wird. Eine starke Demokratie zeichnet sich nicht durch Abschottung, sondern durch Vertrauen gegenüber den Menschen aus. Nur mit einem starken Informationsfreiheitsgesetz können Sie das notwendige Vertrauen in die Demokratie stärken.\r\n\r\nUnterzeichnende Organisationen:\r\nabgeordnetenwatch.de\r\nAlgorithmWatch\r\nAmadeu Antonio Stiftung\r\nAmnesty International in Deutschland e.V.\r\nBayerischer Flüchtlingsrat e.V. \r\nBlueprint for Free Speech e.V.\r\nBund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)\r\nBürgerbewegung Finanzwende\r\nCampact e.V.\r\nchaos computer club\r\nD64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt\r\nDachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre\r\nDeutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.\r\nDeutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di\r\nEuropean Center for Constitutional and Human Rights e. V.\r\nFlüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.\r\nfoodwatch e.V\r\nFragDenStaat\r\nFreischreiber e.V.\r\nGoliathwatch e.V\r\nGreen Legal Impact Germany e.V.\r\nGreenpeace\r\nGRÜNE LIGA e.V.\r\nKabul Luftbrücke\r\nLeavenoonebehind\r\nLobbyControl e.V.\r\nMehr Demokratie e.V.\r\nNetzwerk Klimajournalismus Deutschland e.V.\r\nNetzwerk Recherche e.V.\r\nNeue deutsche Medienmacher*innen e. V.\r\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\r\nopenPetition\r\nOxfam Deutschland e.V.\r\nPowerShift e.V.\r\nPRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.\r\nReporter ohne Grenzen e.V.\r\nSanktionsfrei\r\nSea-Watch e.V.\r\nSelbstlaut Kollektiv\r\nSozialheld*innen (Sozialhelden e.V.)\r\nTransparency International Deutschland e.V.\r\nUmweltinstitut München e.V.\r\nurgewald e.V.\r\nWikimedia Deutschland e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-04-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015827","regulatoryProjectTitle":"Agrarökologie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/11/a6/506598/Stellungnahme-Gutachten-SG2504080021.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsames Positionspapier: Agrarökologie in den Koalitionsvertrag Agrarökologie in den Koalitionsvertrag! Der Klimawandel, Konflikte und steigende Hungerzahlen zwingen uns, die Agrar- und Ernährungssysteme grundlegend zu verändern. Agrarökologie ist ein wissenschaftlich fundiertes Konzept, das auf 13 Prinzipien der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und des wissenschaftlichen Expertengremiums (HLPE) des Welternährungsausschusses sowie dem Ansatz der Ernährungssouveränität beruht. Agrarökologie steht für eine Transformation, die soziale Gerechtigkeit, Klima- und Umweltschutz zusammen denkt – für eine zukunftsfähige Landwirtschaft, die allen zugutekommt. Die neue Bundesregierung muss agrarökologische Ansätze stärker berücksichtigen, um nachhaltige Produktionsweisen zu fördern, die Ernährungssicherheit für alle zu verbessern, natürliche Ressourcen langfristig zu schützen und ihre Staatenpflichten in Bezug zum Recht auf Nahrung umzusetzen. Dabei ist es zentral, die Menschen auf dem Land aktiv in die Veränderungsprozesse einzubinden. Deutschlands Engagement ausbauen Seit 2023 gehört Deutschland der internationalen Agrarökologie-Koalition an und setzt dort wichtige Impulse für einen sozial-ökologischen Wandel. Auch das fortwährende Engagement Deutschlands im Welternährungsausschuss (CFS) bleibt zentral, um die Perspektiven der Betroffenen in politische Entscheidungen einzubringen. Forderungen an die neue Bundesregierung Die künftige Bundesregierung sollte weiterhin das holistische Konzept der Agrarökologie fest im Koalitionsvertrag verankern: 1. Agrarökologie in Europa und Deutschland Regionale Wertschöpfung, sichere Einkommen in der Region und echte Wertschätzung für Lebensmittel müssen gestärkt werden. Dafür braucht es agrarökologische Systeme, die wirtschaftlich tragfähig sind und langfristig ländliche Regionen stärken. Dazu gehören etwa die Förderung von agrarökologischen Reallaboren, eine Vergabe öffentlicher Flächen nach Gemeinwohlkriterien oder die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips. 2. Leitbild in Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe Die Bundesregierung unterstützt durch ihre Agrar- und Entwicklungspolitik die langfristige Verankerung agrarökologischer Prinzipien. In fragilen und konfliktbetroffenen Regionen muss die Bundesregierung eine agrarökologische Transformation entlang des „Triple Nexus“ (humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung) vorantreiben. 3. Sozial gerechter Klima- und Biodiversitätsschutz in Deutschland und weltweit Anstatt auf vereinzelte technische Innovationen zu setzen, muss die Bundesregierung den holistischen Ansatz der Agrarökologie zum zentralen Förderkonzept für Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität im Agrar- und Ernährungsbereich machen. Für weitere Informationen verweisen wir auf ein zivilgesellschaftliches Positionspapier zu Agrarökologie (2019) sowie auf ein Bilanzpapier der Ampelregierung (2024).\r\nGemeinsames Positionspapier: Agrarökologie in den Koalitionsvertrag Das Positionspapier wird getragen von:"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018533","regulatoryProjectTitle":"EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e1/99/589839/Stellungnahme-Gutachten-SG2507230033.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbändeappell an Bund und Länder Gemeinsam für unsere Natur: Wiederherstellungsverordnung unverzichtbar – Blockadepolitik verantwortungslos 15. Juli 2025 Die unterzeichnenden Organisationen fordern Bund und Länder auf, die im August 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) gemeinsam und entschlossen umzusetzen. Die Blockadepolitik gegenüber der jahrelang in einem breiten demokratischen Prozess ausgehandelten Wie- derherstellungsverordnung – wie sie aktuell von einigen Akteuren betrieben wird – ist aus Sicht der un- terzeichnenden Verbände verantwortungslos und gefährdet unsere Zukunft. Das Voranschreiten der Bio- diversitäts- und Klimakrise ist besorgniserregend und belastet nicht nur die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und unsere Ökosysteme, sondern stellt auch die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Die Verordnung nicht umzusetzen hieße auch, die Verbindlichkeit und das Vertrauen in demokratische Entscheidungen zu unterminieren und würde international ein verheerendes Signal aussenden. Die Wiederherstellung unserer Natur ist schließlich eine zentrale Verpflichtung des Weltnaturabkommens von Kunming-Montréal. Die zügige Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung bietet die große Chance, erhebliche gesell- schaftliche Kosten einzusparen, die Natur und uns als Gesellschaft widerstandsfähiger zu machen und zukünftige Naturkatastrophen abzumildern. Die Wiederherstellung unserer Natur ist eine dringend not- wendige und sinnvolle Investition in unsere Zukunft, die sich lohnt: Laut Schätzungen der EU-Kommission würde die Wiederherstellung degradierter Ökosysteme in der EU bis 2050 einen ökonomischen Mehrwert von 1,8 Billionen Euro generieren – ein Vielfaches der Kosten! Die Chancen für Natur, Gesellschaft und Landwirtschaft sind bei einer guten Umsetzung der Verordnung vielfältig, denn sie trägt unter anderem dazu bei, • geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und resilienter gegenüber den Folgen des Klimawan- dels zu machen, • den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen, • die Wasserverfügbarkeit in der Landschaft und damit die Trinkwasserversorgung zu stärken, • Naturkatastrophen wie Dürren und Hochwasserereignisse abzufedern, • die Ernährungssicherheit zu stärken, u.a. durch mehr Bestäuber, fruchtbarere Böden und mehr Wasserrückhalt, • Städte und Landschaften zu kühlen und Menschen vor Hitze zu schützen, • aktiv zu Klimaschutz und Klimaanpassung beizutragen, etwa durch Erhalt und Aktivierung von na- türlichen Kohlenstoffspeichern wie Wäldern und Mooren, • unsere Landschaften für Erholung und Tourismus attraktiver zu machen. Als dringliche Aufgaben sehen die unterzeichnenden Organisationen an, die Finanzierung auf eine solide Grundlage zu stellen, umfassende und transparente Beteiligungsmöglichkeiten zur Erarbeitung des nati- onalen Wiederherstellungsplans und geplanter Maßnahmen anzubieten und zeitnah offene Fragen zur Umsetzung zu klären. Es ist jetzt an der Zeit, die Spielräume der Wiederherstellungsverordnung zu nutzen und gemeinsam mit allen relevanten Akteuren die besten Wege zu finden. Da der Handlungsbedarf groß ist, müssen parallel zur Erarbeitung des Wiederherstellungsplan schon sichtbare Sofortmaßnahmen er- griffen werden, denn die Zeit drängt!\r\n\r\nEin aktueller Bericht der gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC) und der Europäischen Umweltagentur (EEA) zeigt, dass wir noch weit von den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zum Schutz von Lebensräumen und Arten entfernt sind. In Europa befinden sich immer noch rund 80% der geschützten Lebensräume in einem schlechten Zustand. Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist das In- strument, um eine Trendumkehr einzuleiten und stellt einen Meilenstein für eine lebenswerte Zukunft dar. Bund und Länder müssen die Wiederherstellung der Natur als zentrale Zukunftsherausforderung an- erkennen. Daher gilt: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, die Verordnung entschlossen, ambitioniert und kooperativ umzusetzen!"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-07-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019594","regulatoryProjectTitle":"Pestizidtransparenz schaffen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/59/12/614653/Stellungnahme-Gutachten-SG2509150009.pdf","pdfPageCount":12,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"POLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 1\r\nFür eine verbesserte Verfügbarkeit und Nutzbarkeit \r\nvon Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten und \r\ndamit einhergehenden Bürokratieabbau\r\nPolicy Brief\r\nHandlungsempfehlungen:\r\n• Umsetzung der Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564:\r\n• Ein unionsweites, einheitliches, elektronisches und ausreichendes Qualitätsniveau \r\nbezüglich des Inhalts und des Formats der Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnungen muss \r\ngewährleistet sein.\r\n• Die Vorgaben müssen bis spätestens Anfang 2026 umgesetzt sein.\r\n• Ausgestaltung eines benutzerfreundlichen und bürokratiearmen Systems zur Erfassung, \r\nSpeicherung und Bereitstellung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten. \r\n• Ein solches System sollte in Form eines elektronischen, flächenscharfen Datenregisters \r\neingerichtet werden, welches Behörden, Wissenschaft und Öffentlichkeit dauerhaft \r\nzugänglich ist und die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten so proaktiv veröffentlicht \r\nwerden.\r\n• Die Informationen sollten über interaktive webbasierte Kartenportale flächengenau \r\nveranschaulicht und verbreitet werden.\r\n• Zusätzlich sollten Angaben zum Schaderreger beziehungsweise Behandlungsgrund \r\n(Indikation) in den Aufzeichnungen erfasst werden.\r\n• Die Daten sollten über einen längeren Zeitraum gespeichert und verfügbar gehalten \r\nwerden.\r\nIn der vorliegenden Arbeit werden Formulierungsvorschläge für eine Änderung des Pflanzen-\r\nschutzgesetzes (PflSchG) zur Umsetzung der oben aufgeführten Empfehlungen vorgestellt.\r\nWeitere Unterstützer:innen: \r\nDr. Tanja Busse, Autorin von „Das Sterben der anderen. Wie wir die Biodiversität noch retten“ | Prof. Dr. Beate Ritz, Epidemiologin | \r\nProf. Dr. Martina Roß-Nickoll, Ökologin | Prof. Dr. Ralf Schäfer, Ökotoxikologe | Prof. Dr. Andreas Schäffer, Ökotoxikologe\r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 2\r\nEinführung\r\nDer Zugang zu detaillierten Anwendungsdaten von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist zentral für die \r\nBewertung ökologischer und gesundheitlicher Risiken. Entgegen bestehender Regelungen wird dieser \r\nZugang in der Praxis oft eingeschränkt oder verweigert. Ursache sind unzureichende gesetzliche und \r\nverwaltungstechnische Grundlagen sowie eine mangelhafte Umsetzung europäischer Vorgaben durch \r\nden nationalen Gesetzgeber. Ein zentrales Problem ist, dass ein einheitliches, elektronisches System \r\nfehlt, welches eine effektive und benutzerfreundliche Erfassung, Zusammenstellung und Bereit-\r\nstellung der Daten ermöglicht. Dies führt zur Überforderung der informationspflichtigen Behörden bei \r\nder Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. \r\nDieser Policy Brief beleuchtet rechtliche und praktische Hürden sowie Optionen zur Lösung dieser \r\nDefizite. Die dargestellten Optimierungspotentiale, Verbesserungsvorschläge und Formulierungs-\r\nvorschläge dienen einer besseren Verfügbarkeit und Nutzung der Daten sowie dem Bürokratieabbau\r\nund der Anwendungsfreundlichkeit. Dabei wird an den Gesetzesvorschlag der 20. Bundesregierung \r\n(BT-Drucksache 20/13154)1\r\n angeknüpft, der Änderungen im Pflanzenschutzgesetz im Zuge der Umset-\r\nzung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 (Konkretisierung zu Art. 67 Abs. 1 Verordnung (EG) \r\nNr. 1107/2009)2\r\n sowie der SAIO-Verordnung (Verordnung (EU) 2022/2379) vorsah. Diese europäischen \r\nVorgaben müssen ab spätestens Anfang 2026 umgesetzt werden.\r\nDie Vorschläge basieren auf den Erkenntnissen und Inhalten folgender Evaluation:\r\nWeißmann, Johannes, Umweltinformationsrechtliche Aspekte der Pflanzenschutzmittel-Anwendungs-\r\ndaten – Evaluation der rechtlichen Rahmenbedingungen, Verfahrenspraxis und Optimierungspotentiale, \r\nUfU – Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU-Paper), August 2025, \r\nURL: https://www.ufu.de/downloads/umweltinfo-anwendungsdaten-pflanzenschutzmittel/\r\nDefizite beim Zugang und der Veröffentlichung der \r\nPSM-Anwendungsdaten\r\nEine Analyse von Gerichtsentscheidungen und Ablehnungsbescheiden in UIG-Verfahren zur Heraus-\r\ngabe umfangreicher PSM-Anwendungsdaten (NABU, Zweckverband Landeswasserversorgung, \r\nUmweltinstitut München, FragDenStaat) zeigt: Die zuständigen Behörden (und informationspflichtigen \r\nStellen) verweigern den Zugang und berufen sich dabei auf diverse praktische und rechtliche Gründe \r\n– die jedoch juristisch nicht überzeugen.3\r\n1 BT-Drucksache 20/13154 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes und zur Umsetzung weiterer uni-\r\nonsrechtlicher Vorgaben; URL: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw41-de-seefischereigesetz-1021042.\r\n2 Folgend EU-Pflanzenschutz-VO.\r\n3 Siehe dazu im Detail: Weißmann, Johannes, Umweltinformationsrechtliche Aspekte der Pflanzenschutzmittel-Anwendungs-\r\ndaten – Evaluation der rechtlichen Rahmenbedingungen, Verfahrenspraxis und Optimierungspotentiale, UfU-Paper, \r\nAugust 2025, S. 28 ff.\r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 3\r\nDie Einwände und Ablehnungsgründe der informationspflichtigen Stellen können dem \r\nAnspruch auf Zugang zu Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten nach § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG \r\ni.V.m. Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 der EU-Pflanzenschutz-VO nicht entgegenstehen, insbesondere \r\nda es sich um Umweltinformationen über Emissionen handelt.\r\n§ 11 Abs. 3 PflSchG kann nicht herangezogen werden, da er gegen EU-Recht verstößt. Weder \r\nein berechtigtes Interesse noch eine Ermessensentscheidung noch der Schutz personenbezo-\r\ngener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können als Ablehnungsgründe gelten, \r\nda diese aufgrund des Emissionsbezugs der Informationen ausgeschlossen sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 \r\nund Nr. 3 UIG).\r\nDie Behörden verfügen zudem grundsätzlich über die entsprechenden Aufzeichnungen, \r\nda diese von den beruflichen Verwender:innen für sie bereitgehalten werden und sie einen \r\nAnspruch auf deren Übermittlung haben. Schwierigkeiten bei der Identifikation von Flächen \r\noder Bewirtschafter:innen begründen kein rechtliches Zugangsverweigerungsrecht, sondern \r\nsind ein zu beseitigendes Zugangshindernis. Auch die Nutzung der InVeKoS-Daten ist zulässig. \r\nDas Fehlen geografischer Angaben in den Aufzeichnungen kann nicht als Ablehnungsgrund \r\ndienen, sondern verweist auf Mängel in der Dokumentation.\r\nAuch eine Ablehnung wegen hohen Verwaltungsaufwandes, behördenbezogenen Missbrauchs \r\noder eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands ist rechtlich nicht überzeugend.\r\n(Quelle: Weißmann 2025, S. 28 ff., 37 ff., 54 ff.)\r\nDass Behörden häufig auf einen hohen Verwaltungsaufwand wegen bspw. angeblich missbräuchlicher \r\nAntragstellung oder eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands verweisen, offenbart ein \r\nzentrales Problem: die strukturelle Überforderung der Behörden. Zwar sind sie zur Herausgabe der \r\nPSM-Anwendungsdaten verpflichtet, verfügen jedoch nicht über ein geeignetes System zur einfachen \r\nUmsetzung dieser Pflicht. Die fehlenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen ver-\r\nhindern einen effektiven Informationszugang und führen zu einem Umsetzungsdefizit europäischer \r\nVorgaben – insbesondere im Hinblick auf Art. 67 Abs. 1 der EU-Pflanzenschutz-Verordnung und die \r\nUmweltinformationsrichtlinie (UIRL). Stünde den informationspflichtigen Stellen ein effektives, ein-\r\nheitliches und elektronisches System zur Verfügung, könnte der Verwaltungsaufwand deutlich \r\nreduziert werden. Die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei den Behörden, sondern vor allem beim \r\nGesetzgeber, der unionsrechtliche Vorgaben nicht ausreichend umsetzt und notwendige verwaltungs-\r\ntechnische Strukturen bislang nicht geschaffen hat.4\r\nAuch eine öffentliche Verbreitung der PSM-Anwendungsdaten existiert nicht. Eine Verpflichtung zur \r\nproaktiven Verbreitung vorhandener Umweltinformationen auf technisch einfache, nutzerfreund-\r\nliche und verständliche Art und Weise ergibt sich aber gerade aus dem Umweltinformationsrecht \r\n(gem. Artikel 7 UIRL sowie § 10 UIG und entsprechender Landesnormen).5\r\nZusammenfassend ist festzustellen, dass derzeit weder die öffentliche Verbreitung noch der freie \r\nZugang zu Umweltinformationen – die beiden zentralen Säulen des Umweltinformationsrechts – \r\ngewährleistet sind und somit nicht erfüllt werden.\r\n4 Weißmann 2025, S. 28 ff., S. 60 ff.\r\n5 Schomerus, Evaluation des Umweltinformationsgesetzes (UIG) – Analyse der Anwendung der Regelungen des UIG und \r\nErschließung von Optimierungspotentialen für einen ungehinderten und einfachen Zugang zu Umweltinformationen: \r\nAnhang A: Rechtsgutachten, Umweltbundesamt\r\n(Texte: 235/2020), Dessau-Roßlau 2020, S. 307 ff.\r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 4\r\nOptimierungspotentiale und Verbesserungsvorschläge\r\nUmsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564\r\nMit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 zeichnet sich eine wesentliche Verbesserung ab. Sie \r\nkonkretisiert die Aufzeichnungspflichten nach Art. 67 Abs. 1 der EU-Pflanzenschutz-Verordnung und soll \r\nein unionsweites, einheitliches und qualitativ ausreichendes Niveau für Inhalt und Format der Aufzeich-\r\nnungen sichern (Erwägungsgründe 4 und 5). Künftig müssen diese einheitlich und elektronisch geführt \r\nwerden. Der Anhang der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2023/564 legt exakt fest, welche Anga-\r\nben aufzuzeichnen sind. Besonders relevant ist die verpflichtende Angabe zur konkreten Lage der \r\nbehandelten Fläche anhand der Flächeneinheit aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem \r\n(InVeKoS) – was eine geografische Identifikation der Anwendungsflächen ermöglicht. Die nationale \r\nUmsetzung dieser Vorgaben ist ab Anfang 2026 erforderlich.\r\nSchaderreger und langfristige Speicherung\r\nErgänzend sollten auch Angaben zum Schaderreger bzw. Behandlungsgrund (Indikation) in den \r\nAufzeichnungen erfasst werden – eine Forderung, die auch der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren \r\n(BT-Drs. 20/13154) vorbringt. Solche Angaben sind wichtig für Plausibilitätsprüfungen, die Bewertung \r\nder Anwendungsnotwendigkeit im Hinblick auf Reduktionsziele, Rückschlüsse auf Optimierungspoten-\r\nziale sowie für die fachliche Beratung zum Umgang mit Schaderregern.6 Die Möglichkeit einer solchen \r\nErweiterung sieht Art. 1 Abs. 4 Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 ausdrücklich vor.\r\nZudem sollten die Daten über einen längeren Zeitraum gespeichert werden, denn einige Pestizidwirk-\r\nstoffe gehören zur Gruppe der sogenannten „Ewigkeitschemikalien“, die eine sehr lange Verweilzeit in \r\nder Umwelt haben und über weite Strecken transportiert werden können. Gerade für das Grundwasser-\r\nmonitoring sind PSM-Anwendungsdaten über lange Zeiträume wichtig.7\r\n Auch bei der Anerkennung von \r\nParkinson als Berufskrankheit spielen die Aufzeichnungen von in der Vergangenheit zurückliegenden \r\nPestizidanwendungen durch später erkrankte Landwirt:innen eine entscheidende Rolle für die Anerken-\r\nnung. Ebenso sind umfassende Daten längerer Zeitreihen bei der Beurteilung der Effizienz von Pflan-\r\nzenschutzmaßnahmen sowie der Erforschung neuer Schädlinge und deren effektiver Bekämpfung\r\nwichtig.\r\nZentrales, elektronisches Register\r\nDer zentrale Aspekt bei der Umsetzung ist die Ausgestaltung eines effektiven Systems zur Erfassung, \r\nSpeicherung und Bereitstellung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten. Hierzu sollte ein elek-\r\ntronisches, flächenscharfes Datenregister eingerichtet werden, welches Behörden, Wissenschaft und \r\nÖffentlichkeit dauerhaft zugänglich ist. Einheitliche, digitale Eingabeformate und klare Erfassungs-\r\nstandards sind nicht nur für Landwirt:innen, Behörden und Wissenschaftler:innen anwenderfreundlich \r\nund mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden, sondern auch notwendig, um die Daten mit \r\nUmweltmonitorings zu verknüpfen und zielgerichtet nutzbar zu machen – etwa für Forschung, Risiko-\r\nbewertung oder zur Umsetzung des Umweltinformationsrechts.8\r\n6 BT-Drucksache 20/13154 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes und zur Umsetzung weiterer \r\nunionsrechtlicher Vorgaben, S. 15 ff. (Anlage 2: Stellungnahme des Bundesrates).\r\n7 BVL, Bericht der AG 6: Nachzulassungsdaten managen und für Zulassungsentscheidungen nutzen; Projekt „Pflanzenschutz-\r\nmittel-Zulassung 2030“, 2024, S. 9, URL: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/00_\r\nfachmeldungen/2024_Zulassung_2030/ANHANG_Abschlussbericht_AG6.pdf?__blob=publicationFile&v=2\r\n8 Weißmann 2025, S. 64 ff.\r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 5\r\n„Es ist wichtig, dass Daten flächenscharf erfasst werden, um beispielsweise Zusammenhänge \r\nzwischen Pflanzenschutzmaßnahmen, Biodiversität und anderen Standorteigenschaften zu \r\nbewerten. Außerdem sollten die Daten den zuständigen Behörden aktiv zur Verfügung gestellt \r\nwerden. Darüber hinaus sollte der Zugang zu diesen Daten auch für andere thematisch betei-\r\nligte Behörden, die Wissenschaft und die Öffentlichkeit zeitlich unbegrenzt möglich sein, um \r\nentsprechende Datenauswertungen zu ermöglichen.“ 9\r\nEin zentrales, elektronisches Register würde auch die Umsetzung der SAIO-Verordnung unterstützen. \r\nDemnach müssen ab 2028 jährlich umfassende Statistiken zu Pflanzenschutzmittel-Anwendungen \r\nerhoben werden, welche 95 Prozent der Verwendungen abdecken müssen. Bereits für das Bezugsjahr \r\n2026 müssen umfassende Statistiken erstellt werden, welche die Anwendungen auf 75 Prozent der \r\nlandwirtschaftlich genutzten Fläche umfassen. Da diese Statistiken auf den bestehenden Aufzeich-\r\nnungspflichten basieren sollen, ist ein entsprechendes Datensystem ohnehin erforderlich. Die SAIO-\r\nDaten selbst sind jedoch stark aggregiert und nicht flächenscharf, weshalb sie keine geografische \r\nZuordnung erlauben. Ein Register würde dennoch die Erstellung dieser Statistiken erheblich erleichtern.\r\nVeröffentlichung\r\nDarüber hinaus ist auch eine aktive Veröffentlichung und Verbreitung der PSM-Anwendungsdaten \r\nzu empfehlen. Eine Verpflichtung zur proaktiven Verbreitung vorhandener Umweltinformationen \r\nauf technisch einfache, nutzerfreundliche und verständliche Art und Weise ergibt sich aus dem \r\nUmweltinformationsrecht (gem. Artikel 7 UIRL sowie § 10 UIG und entsprechender Landesnormen).10\r\nAusschlussgründe greifen hier nicht, da es sich um Umweltinformationen über Emissionen handelt. \r\nInformationen über Emissionen sind von besonderer Bedeutung für den Umweltschutz, da ein Frei-\r\nsetzen zahlreiche Umweltbestandteile beeinflusst.11 Der Zugang zu Emissionsdaten ist daher im \r\nUmweltinformationsrecht privilegiert.\r\nDie Daten sollten als gut nutzbare Datensätze veröffentlicht werden12 – andernfalls ist auch eine \r\nsinnvolle Nutzung durch staatliche oder wissenschaftliche Institutionen kaum möglich. Außerdem \r\nkönnten die Informationen über interaktive webbasierte Kartenportale flächengenau veranschau-\r\nlicht und verbreitet werden. Dafür gibt es auf Bundes- und Landesebene gute Beispiele (Umwelt- und \r\nAgrarbereich)13 oder im Speziellen bezüglich PSM-Anwendungsdaten auch in Kalifornien14. Eine Ver-\r\nöffentlichung der Daten sollte in nicht personenbezogener Form erfolgen, ausgenommen der Angaben \r\nzur Identifikation der Anwendungsflächen (gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564: \r\nFlächeneinheit aus dem InVeKoS). Die Angaben zur Flächenidentifikation sollten öffentlich zugänglich \r\ngemacht werden.15\r\n9 Bär et al., UBA Scientific Opinion Paper - Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Pflanzenschutz, 2022, Dessau-Roßlau, S. 7, \r\nURL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2022-10-17_auf_dem_weg_zu_\r\neinem_nachhaltigen_pflanzenschutz_sciop_sur_de.pdf\r\n10 Schomerus 2020, S. 307 ff.\r\n11 EuGH, Urt. v. 23.11.2016 - C-442/14, NVwZ 2017, 380; vlg. auch: VGH Mannheim, Urt. v. 04.05.2021 - 10 S 1348/20.\r\n12 Kostenfreie Veröffentlichung ohne Zugangsbeschränkung; Gemeinfrei/CCO; Daten als georeferenzierte Flächen mit Daten-\r\nattributen; offenes Format wie bspw. GML, GeoPackage oder GeoJSON; Bulk-Download der Daten in einem oder z. B. nach \r\nLändern aufgeteilten Datenpaketen; nach Möglichkeit Verwendung von semantischen Links.\r\n13 Atlas Agrarstatistik - Geoportal.de, URL: https://www.geoportal.de/Metadata/821af019-845c-4655-9c47-6a9775732c83; \r\nAtlas Agrarstatistik, Kartenanwendung, URL: https://agraratlas.statistikportal.de/; \r\nGeoportal MV, GDI-MV - GAIA-MV 8.0.2, URL: https://www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php; \r\nMV Themenportal Schutzgebiete Gewässer, URL: https://umweltportal.mv-regierung.de/portale/wschutzgebiete/. \r\n14 Pesticide Mapping Tool, URL: https://trackingcalifornia.org/data-and-tools/pesticide-mapping-tool#gsc.tab=0. \r\n15 Weißmann 2025, S. 73 f.\r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 6\r\nAusgestaltung im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)\r\nDie DVO (EU) 2023/564 gilt ab Anfang 2026, die SAIO-Verordnung bereits seit Anfang 2025 (erstes \r\nBezugsjahr 2026). Eine nationale Umsetzung muss daher bis Ende 2025 erfolgen. Ein erster Anlauf der \r\n20. Bundesregierung (BT-Drucksache 20/13154) kam durch den Regierungswechsel ins Stocken.\r\nKern des damaligen Vorschlags war eine Verordnungsermächtigung für das BMEL in § 11 PflSchG, auf \r\nderen Grundlage das Ministerium eine Rechtsverordnung zur Umsetzung erlassen sollte. Deren konkrete \r\nAusgestaltung ist bislang jedoch offen. Dabei sollten die genannten Anforderungen jedoch berücksich-\r\ntigt werden. \r\nEs wird empfohlen, zentrale und wesentliche Inhalte bereits im PflSchG festzuschreiben. Schon \r\naufgrund des Bestimmtheitsgebots (Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG) sollte der parlamentarische Gesetzgeber \r\nden konkreten Inhalt, Zweck, und Umfang der Verordnungsermächtigung selbst festlegen.16\r\nIm Folgenden werden konkrete Formulierungsvorschläge zur Integration der Verbesserungsoptionen \r\nins PflSchG gemacht (in Anlehnung an den Gesetzesvorschlag BT-Drucksache 20/13154) – in zwei Sze-\r\nnarien. Der Unterschied: Szenario 1 sieht die Veröffentlichung und Verbreitung auf Landesebene durch \r\ndie jeweils zuständigen Behörden vor; Szenario 2 zentralisiert diese Aufgabe beim Julius Kühn-Institut \r\nauf Bundesebene.\r\nAlternativ ließen sich auch andere Zuständigkeiten festlegen, etwa die Einbindung der Statistischen \r\nLandesämter oder des Statistischen Bundesamtes.17\r\n16 Brenner: Huber, Voßkuhle Grundgesetz, Art. 80 GG Rn. 38 ff.\r\n17 Weißmann 2025, S. 72 ff.\r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 7\r\nFormulierungsvorschläge\r\nMit GRÜN und ROT sind die Änderungsvorschläge des Gesetzesentwurfs BT-Drucksache 20/13154 \r\ndargestellt. Die weiteren Änderungsvorschläge durch den Verfasser sind BLAU dargestellt.\r\nSzenario 1: Öffentliche Zugänglichkeit und \r\nVerbreitung auf Länderebene\r\n§ 11 PflSchG\r\nAufzeichnungs- und Informationspflichten\r\n(1) Die Aufzeichnungen nach Artikel 67 Absatz \r\n1 Satz 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. \r\n1107/2009 können elektronisch oder schrift-\r\nlich geführt werden. Das Bundesministerium \r\nfür Landwirtschaft, Ernährung und Heimat\r\nwird ermächtigt im Einvernehmen mit dem \r\nBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, \r\nNaturschutz und nukleare Sicherheit, durch \r\nRechtsverordnung mit Zustimmung des Bun-\r\ndesrates für die Aufzeichnungen der beruf-\r\nlichen Verwender nach Artikel 2 der \r\nDurchführungsverordnung (EU) 2023/564 \r\nder Kommission vom 10. März 2023 betreffend \r\nden Inhalt und das Format der gemäß der \r\nVerordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäi-\r\nschen Parlaments und des Rates von den \r\nberuflichen Verwendern geführten Aufzeich-\r\nnungen über Pflanzenschutzmittel (ABl. L 74 \r\nvom 13.3.2023, S. 4) Regelungen zu treffen \r\nüber die verpflichtende Verwendung\r\n1. eines bestimmten elektronischen Formats \r\nund\r\n2. eines bestimmten elektronischen Ver-\r\nfahrens für die Bereitstellung der in diesen \r\nAufzeichnungen enthaltenen Informationen(.) \r\nsowie der langfristigen Speicherung der \r\nbereitgestellten Informationen.\r\nNeben den Angaben gemäß Artikel 1 in Ver-\r\nbindung mit dem Anhang der Durchführungs-\r\nverordnung (EU) 2023/564 müssen die \r\nAufzeichnungen von beruflichen Verwendern \r\nauch Angaben zur Bezeichnung des Schador-\r\nganismus und der Einhaltung der Grundsätze \r\ndes integrierten Pflanzenschutzes enthalten.\r\nSzenario 2: Öffentliche Verbreitung und \r\nZugänglichkeit auf Bundesebene\r\n§ 11 PflSchG\r\nAufzeichnungs- und Informationspflichten\r\n(1) Die Aufzeichnungen nach Artikel 67 Absatz \r\n1 Satz 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. \r\n1107/2009 können elektronisch oder schrift-\r\nlich geführt werden. Das Bundesministerium \r\nfür Landwirtschaft, Ernährung und Heimat\r\nwird ermächtigt im Einvernehmen mit dem \r\nBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, \r\nNaturschutz und nukleare Sicherheit, durch \r\nRechtsverordnung mit Zustimmung des Bun-\r\ndesrates für die Aufzeichnungen der beruf-\r\nlichen Verwender nach Artikel 2 der \r\nDurchführungsverordnung (EU) 2023/564 der \r\nKommission vom 10. März 2023 betreffend \r\nden Inhalt und das Format der gemäß der \r\nVerordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäi-\r\nschen Parlaments und des Rates von den \r\nberuflichen Verwendern geführten Aufzeich-\r\nnungen über Pflanzenschutzmittel (ABl. L 74 \r\nvom 13.3.2023, S. 4) Regelungen zu treffen \r\nüber die verpflichtende Verwendung\r\n1. eines bestimmten elektronischen Formats \r\nund\r\n2. eines bestimmten elektronischen Ver-\r\nfahrens für die Bereitstellung der in diesen \r\nAufzeichnungen enthaltenen Informationen(.)\r\nsowie der langfristigen Speicherung der \r\nbereitgestellten Informationen.\r\nNeben den Angaben gemäß Artikel 1 in Ver-\r\nbindung mit dem Anhang der Durchführungs-\r\nverordnung (EU) 2023/564 müssen die \r\nAufzeichnungen von beruflichen Verwendern \r\nauch Angaben zur Bezeichnung des Schador-\r\nganismus und der Einhaltung der Grundsätze \r\ndes integrierten Pflanzenschutzes enthalten.\r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 8\r\nDer Leiter eines landwirtschaftlichen, forst-\r\nwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrie-\r\nbes ist verpflichtet, die Aufzeichnungen für \r\ndie bewirtschafteten Flächen seines Betrie-\r\nbes unter Angabe des jeweiligen Anwenders \r\nzusammen zu führen.\r\n(2) Die Fristen des Artikels 67 Absatz 1 Satz 1 \r\noder 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur \r\nAufbewahrung der Aufzeichnungen rechnen \r\nab dem Beginn des Jahres, das auf das Jahr \r\ndes Entstehens der jeweiligen Aufzeichnung \r\nfolgt.\r\n(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag \r\nbei Vorliegen eines berechtigten Interesses \r\nund unter Wahrung der Betriebs- und \r\nGeschäftsgeheimnisse des Aufzeichnenden, \r\nim Einzelfall Auskunft über die Aufzeichnun-\r\ngen geben.\r\n(3) Die zuständige Behörde macht die in \r\nAbsatz 1 Satz 2 und 3 genannten Informatio-\r\nnen aus den Aufzeichnungen in nicht perso-\r\nnenbezogener, jedoch flächengenauer Form \r\ngemäß Artikel 1 in Verbindung mit dem \r\nAnhang oder Artikel 1 Absatz 2 der Durch-\r\nführungsverordnung (EU) 2023/564 öffentlich \r\nzugänglich. Sie verbreitet diese Informationen \r\nmittels eines öffentlich zugänglichen, web-\r\nbasierten Kartenportals.\r\nDer Leiter eines landwirtschaftlichen, forst-\r\nwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrie-\r\nbes ist verpflichtet, die Aufzeichnungen für \r\ndie bewirtschafteten Flächen seines Betrie-\r\nbes unter Angabe des jeweiligen Anwenders \r\nzusammen zu führen.\r\n(2) Die Fristen des Artikels 67 Absatz 1 Satz 1 \r\noder 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur \r\nAufbewahrung der Aufzeichnungen rechnen \r\nab dem Beginn des Jahres, das auf das Jahr \r\ndes Entstehens der jeweiligen Aufzeichnung \r\nfolgt.\r\n(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag \r\nbei Vorliegen eines berechtigten Interesses \r\nund unter Wahrung der Betriebs- und \r\nGeschäftsgeheimnisse des Aufzeichnenden, \r\nim Einzelfall Auskunft über die Aufzeichnun-\r\ngen geben. \r\n§ 21 PflSchG\r\nErhebung von Daten über die Anwendung \r\nvon Pflanzenschutzmitteln\r\n(1) Das Julius Kühn-Institut ist zuständig für \r\ndie Erhebung von Daten in nicht personen-\r\nbezogener Form über die Anwendung von \r\nPflanzenschutzmitteln und erstellt Statistiken \r\nzur Erfüllung der Anforderungen von Anhang \r\nII der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des \r\nEuropäischen Parlaments und des Rates vom \r\n25. November 2009 über Statistiken zu Pesti-\r\nziden (ABl. L 324 vom 10.12.2009, S. 1) des \r\nArtikel 4 Absatz 1 und 5 Buchstabe b in Ver-\r\nbindung mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e \r\nund Absatz 2 und mit dem Anhang Buch-\r\nstabe e der Verordnung (EU) 2022/2379 des \r\n§ 21 PflSchG\r\nErhebung von Daten über die Anwendung \r\nvon Pflanzenschutzmitteln\r\n(1) Das Julius Kühn-Institut ist zuständig für \r\ndie Erhebung von Daten im Sinne der § 11 \r\nAbsatz 1 Satz 2 und 3 in nicht personenbezo-\r\ngener, jedoch flächengenauer Form gemäß \r\nArtikel 1 in Verbindung mit dem Anhang oder \r\nArtikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverord-\r\nnung (EU) 2023/564 über die Anwendung von \r\nPflanzenschutzmitteln und erstellt Statistiken \r\nzur Erfüllung der Anforderungen von Anhang \r\nII der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des \r\nEuropäischen Parlaments und des Rates vom \r\n25. November 2009 über Statistiken zu Pesti-\r\nziden (ABl. L 324 vom 10.12.2009, S. 1) des \r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 9\r\nEuropäischen Parlaments und des Rates \r\nvom 23. November 2022 über Statistiken zu \r\nlandwirtschaftlichen Betriebsmitteln und \r\nzur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur \r\nÄnderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 \r\nder Kommission sowie zur Aufhebung der \r\nVerordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. \r\n543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Euro-\r\npäischen Parlaments und des Rates sowie der \r\nRichtlinie 96/16/EG des Rates (ABl. L 315 vom \r\n7.12.2022, S.1). Die zuständigen Behörden der \r\nLänder wirken bei den Erhebungen mit. Die \r\nnach Satz 1 erhobenen Daten dürfen nur zur \r\nErfüllung der Verpflichtungen aus Artikel 3 \r\nAbsatz 2 in Verbindung mit Anhang II der Ver-\r\nordnung (EG) Nr. 1185/2009 Artikel 4 Absatz 1 \r\nund 5 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 5 \r\nAbsatz 1 Buchstabe e und Absatz 2 und mit \r\ndem Anhang Buchstabe e der Verordnung \r\n(EU) 2022/2379 sowie zur Überprüfung der \r\nMaßnahmen nach dem Aktionsplan im Sinne \r\ndes § 4 verwendet werden. § 63 ist nicht \r\nanzuwenden.\r\n(2) Das Bundesministerium für Landwirt-\r\nschaft, Ernährung und Heimat wird ermächtigt \r\nim Einvernehmen mit dem Bundesministerium\r\nfür Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und \r\nnukleare Sicherheit, durch Rechtsverordnung \r\nmit Zustimmung des Bundesrates Inhalt und \r\nForm der Erhebungen zu regeln.\r\n(3) Das Julius Kühn-Institut macht die Aus-\r\nwertung der Erhebungen im Bundesanzeiger \r\noder im elektronischen Bundesanzeiger \r\nbekannt. Es übermittelt die Ergebnisse gemäß\r\nArtikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. \r\n1185/2009 Artikel 4 Absatz 1 und 5 Buchstabe \r\nb in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 Buch-\r\nstabe e und Absatz 2 und mit dem Anhang \r\nBuchstabe e der Verordnung (EU) 2022/2379\r\nan die zuständigen Dienststellen der Europäi-\r\nschen Kommission.\r\nArtikel 4 Absatz 1 und 5 Buchstabe b in Ver-\r\nbindung mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e \r\nund Absatz 2 und mit dem Anhang Buchstabe \r\ne der Verordnung (EU) 2022/2379 des Euro-\r\npäischen Parlaments und des Rates vom \r\n23. November 2022 über Statistiken zu land-\r\nwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur \r\nlandwirtschaftlichen Erzeugung, zur Ände-\r\nrung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der \r\nKommission sowie zur Aufhebung der Verord-\r\nnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 \r\nund (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen \r\nParlaments und des Rates sowie der Richtlinie \r\n96/16/EG des Rates (ABl. L 315 vom 7.12.2022, \r\nS.1). Die zuständigen Behörden der Länder \r\nwirken bei den Erhebungen mit. Die nach \r\nSatz 1 erhobenen Daten dürfen nur zur Erfül-\r\nlung der Verpflichtungen aus Artikel 3 Absatz \r\n2 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung \r\n(EG) Nr. 1185/2009 Artikel 4 Absatz 1 und 5 \r\nBuchstabe b in Verbindung mit Artikel 5 \r\nAbsatz 1 Buchstabe e und Absatz 2 und mit \r\ndem Anhang Buchstabe e der Verordnung \r\n(EU) 2022/2379 sowie, zur Überprüfung der \r\nMaßnahmen nach dem Aktionsplan im Sinne \r\ndes § 4 sowie im Sinne des Absatz 3 verwendet \r\nwerden. § 63 ist nicht anzuwenden.\r\n(2) Das Bundesministerium für Landwirt-\r\nschaft, Ernährung und Heimat wird ermächtigt \r\nim Einvernehmen mit dem Bundesministerium \r\nfür Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und \r\nnukleare Sicherheit, durch Rechtsverordnung \r\nmit Zustimmung des Bundesrates Inhalt und \r\nForm der Erhebungen zu regeln.\r\n(3) Das Julius Kühn-Institut macht die Aus-\r\nwertung der Erhebungen im Bundesanzeiger \r\noder im elektronischen Bundesanzeiger \r\nbekannt. Es übermittelt die Ergebnisse gemäß \r\nArtikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. \r\n1185/2009 Artikel 4 Absatz 1 und 5 Buchstabe \r\nb in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 Buch-\r\nstabe e und Absatz 2 und mit dem Anhang \r\nBuchstabe e der Verordnung (EU) 2022/2379\r\nan die zuständigen Dienststellen der Europäi-\r\nschen Kommission. Es macht die in Absatz 1 \r\ngenannten Daten in nicht personenbezoge-\r\nner, jedoch flächengenauer Form gemäß \r\nArtikel 1 in Verbindung mit dem Anhang oder \r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 10\r\nArtikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverord-\r\nnung (EU) 2023/564 öffentlich zugänglich. Es \r\nverbreitet diese Informationen mittels eines \r\nöffentlich zugänglichen, webbasierten Kar-\r\ntenportals.\r\n(Quellen: Weißmann 2025, S. 75 ff. unter Beachtung der in der Fußnote18 genannten Quellen, eigene Darstellung) \r\nUmweltinformationsrechtliche Einordnung der \r\nÄnderungsvorschläge\r\nDie Änderungen nach BT-Drucksache 20/13154 zur Umsetzung der DVO (EU) 2023/564 und der SAIO-\r\nVerordnung sollten den Zugang zu PSM-Anwendungsdaten verbessern. Dies soll durch harmonisierte \r\nInhalte, elektronische Formate und ein elektronisches, idealerweise zentralisiertes Bereitstellungssystem\r\nerfolgen. Den zuständigen Behörden und informationspflichtigen Stellen sollte sodann ein effektiveres \r\nund einheitlicheres elektronisches System der Übertragungsleistung, Zusammenstellung und damit \r\nauch Zugänglichmachung der Aufzeichnungen zu Verfügung stehen. Ein solches System würde den \r\nVerwaltungsaufwand stark reduzieren und die Bearbeitung von umfassenden Umweltinformations -\r\nanträgen erleichtern. \r\nEine proaktive Veröffentlichung über ein Kartenportal ist bislang nicht vorgesehen, wäre aber rechtlich \r\nmöglich und umweltinformationsrechtlich geboten.19\r\nHintergrund\r\nDer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) kann Umwelt und Gesundheit belasten – etwa durch \r\nAuswirkungen auf Biodiversität, Wasserqualität, Luft oder den Menschen.20 Für eine verbesserte \r\nRisikobewertung und Expositionsabschätzung sind qualitativ hochwertige, räumlich und zeitlich \r\nhochaufgelöste Anwendungsdaten unerlässlich.\r\n21\r\nStudien wie das Kleingewässermonitoring des Umweltbundesamts (UBA) weisen Zusammenhänge \r\nzwischen PSM-Einsatz und Umweltbelastung nach – jedoch nur mit hohem Aufwand und in geringem \r\nUmfang, da strukturierte, digital zugängliche Anwendungsdaten fehlen.22\r\n18 BT-Drucksache 20/13154 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes und zur Umsetzung weiterer \r\nunionsrechtlicher Vorgaben; Umweltinstitut München e.V., Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V., Greenpeace \r\ne.V. und WWF Deutschland- Stellungnahme und Änderungsvorschläge zur Änderung des PflSchG (12.02.2024); Pestizid Ak-\r\ntions-Netzwerks e.V. (PAN Germany) - Stellungnahme Gesetzentwurf Änderung PflSchG (12.02.2024); DVGW - Stellungnahme \r\nGesetzentwurf PSM-Anwendungsdaten (16.02.2024).\r\n19 Weißmann 2025, S. 78 f.\r\n20 Siehe u.a.: Wan et al., Pesticides have negative effects on non-target organisms, Nature Communications 2025, 1360; Paul et \r\nal., A pesticide and iPSC dopaminergic neuron screen identifies and classifies Parkinson-relevant pesticides, Nature Com-\r\nmunications2023, 2803; Kruse-Plaß et al. Pesticides and pesticide-related products in ambient air in Germany, Environmen-\r\ntal Sciences Europe 2021, 114; Tang et al., Risk of pesticide pollution at the global scale, Nature Geoscience2021, 206–210.\r\n21 Mesnage et al., Improving pesticide-use data for the EU, Nature Ecology & Evolution2021, 1560–1560.\r\n22 Liess et al., Belastung von kleinen Gewässern in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen – TV1 Daten-\r\nanalyse zur Pilotstudie Kleingewässermonitoring 2018/2019, Umweltbundesamt (Texte: 63/2023), Dessau-Roßlau 2023, S. 7, \r\n163 ff. und 178, URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/63_2023_texte_\r\nbelastung_von_kleinen_gewaessern_in_der_agrarlandschaft_mit_pflanzenschutzmittel-rueckstaenden.pdf\r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 11\r\nAuch das Projekt „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz \r\nund Lebensmittelsicherheit (BVL) betont die Notwendigkeit eines zentralen Registers für schlaggenaue \r\nPSM-Daten, da diese essenziell für Gesundheitsforschung, Biodiversitätsschutz, Wasserqualitätsmoni-\r\ntoring und die Bewertung von Mischungsrisiken sind.23 Darüber hinaus sind solche Daten wichtig für die \r\nBeurteilung der Effizienz von Pflanzenschutzmaßnahmen sowie der Erforschung neuer Schädlinge und \r\nderen effektiver Bekämpfung.\r\nEin gutes Beispiel für öffentlich zugängliche, detaillierte Anwendungsdaten bietet Kalifornien mit dem \r\nCalifornia Pesticide Information Portal (CalPIP).\r\n24 In Deutschland und der EU hingegen verhindert man-\r\ngelnde Datenverfügbarkeit vergleichbar fundierte Analysen – viele umwelt- und gesundheitsbezogene \r\nForschungsfragen bleiben unbeantwortet.\r\nDie Farm-to-Fork-Strategie im Rahmen des European Green Deal sowie das „Zukunftsprogramm \r\nPflanzenschutz“ des BMEL verfolgen das Ziel, den Einsatz und die Risiken von PSM bis 2030 um \r\n50 Prozent zu reduzieren. Auch die Richtlinie 2009/128/EG (SUD) strebt eine Risikoreduktion für \r\nUmwelt und Gesundheit sowie die Verringerung der Abhängigkeit von Pestiziden an. Für die Umsetzung \r\nbraucht es belastbare Daten, Monitoring und Forschung – auch für Strategien wie die Biodiversitäts- \r\nund Bodenstrategie der EU.\r\nDie SAIO-Verordnung (EU 2022/2379) soll die Datenerhebung für Statistiken zu PSM-Anwendungen \r\nverbessern, bleibt aber in ihrer räumlichen Auflösung ungenügend – Daten sollen nur auf Mitgliedstaaten-\r\nebene aggregiert werden.\r\nBerufliche Anwender:innen müssen gemäß Art. 67 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (EU-Pflanzen-\r\nschutz-VO) und § 11 PflSchG Aufzeichnungen über PSM-Anwendungen führen. Die neue Durchführungs-\r\nv erordnung (EU) 2023/564 konkretisiert diese nun künftig. Diese Aufzeichnungen sollen dazu dienen \r\n„das Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt durch die Rückverfolg-\r\nbarkeit einer möglichen Exposition zu erhöhen, die Effizienz der Überwachung und Kontrolle zu steigern \r\nund die Kosten für die Überwachung der Wasserqualität zu verringern“ (Erwägungsgrund 44 der \r\nEU-Pflanzenschutz-VO).\r\nDas Umweltinformationsrecht gewährt jeder Person Zugang zu Umweltinformationen und ist zentral \r\nfür demokratische Teilhabe an Umweltentscheidungen. „Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu \r\numweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das \r\nUmweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der \r\nÖffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den \r\nUmweltschutz zu verbessern.“ (Erwägungsgrund 1 UIRL). In der Praxis wird der Zugang zu PSM-Anwen-\r\ndungsdaten bei umfassenderen Anfragen jedoch häufig verweigert.25\r\nEine ambitionierte nationale Umsetzung der neuen EU-Vorgaben könnte diese Defizite beheben \r\nund den Informationszugang und die Nutzbarkeit der PSM-Anwendungsdaten deutlich verbessern – \r\nals Grundlage für evidenzbasierte Forschung und eine wirksame, bürokratiearme und faktenbasierte \r\nRegulierung der PSM-Anwendung.\r\n23 BVL, Bericht der AG 6: Nachzulassungsdaten managen und für Zulassungsentscheidungen nutzen; Projekt „Pflanzenschutz-\r\nmittel-Zulassung 2030“, 2024, URL: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/00_fach-\r\nmeldungen/2024_Zulassung_2030/ANHANG_Abschlussbericht_AG6.pdf?__blob=publicationFile&v=2\r\n24 CalPIP Home - California Pesticide Information Portal, URL: https://calpip.cdpr.ca.gov/main.cfm\r\n25 Siehe dazu im Detail: Weißmann 2025, S. 28 ff.\r\nPOLICY BRIEF Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten 12\r\nImpressum\r\nJohannes Weißmann i. A. des\r\nUmweltinstitut München e.V.\r\nGoethestr. 20\r\n80336 München\r\nTel.: (089) 30 77 49-0\r\nFax: (089) 30 77 49-20\r\nE-Mail: info@umweltinstitut.org"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020870","regulatoryProjectTitle":"Zwölf-Punkte-Plan des DNR für eine zukunftsfähige Landwirtschaft","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/11/cf/644118/Stellungnahme-Gutachten-SG2511260016.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, 07.10.2025 Zwölf-Punkte-Plan für eine zukunftsfähige Landwirtschaft Die deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen sowie die unterzeichnenden Landwirtschafts- verbände blicken mit großer Sorge auf die agrarpolitischen Weichenstellungen der neuen Bundesregierung. Angesichts des dramatischen Verlusts der biologischen Vielfalt, der sich zuspitzenden Klimakrise und der Herausforderungen beim Umbau der Tierhaltung darf der Übergang zu einem zukunftsfähigen Agrar- und Ernährungssystem nicht weiter verschleppt werden. Statt Rückschritte braucht es jetzt entschlossenes Han- deln. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist kein „nice-to-have“, sondern wirtschaftliche Notwendig- keit, Investition in unsere Ernährungssicherheit und internationale Verpflichtung. Für die gesunde Ernäh- rung der Menschen, eine krisenfeste Zukunft der Landwirtschaft und lebenswerte ländliche Räume sind grundlegende Reformen in der Agrarpolitik überfällig. Der breite gesellschaftliche Konsens der Zukunfts- kommission Landwirtschaft und des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft bieten hierfür eine solide Grundlage. Die Verbände fordern von der Bundesregierung: 1. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) umbauen: Umsetzung des Konsens der Zukunftskommission Landwirt- schaft für eine vollständige Umwandlung der flächengebundenen Direktzahlungen zur einkommenswirk- samen Honorierung von Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutzleistungen. Bis 2026 die überfälligen zu- sätzlichen Öko-Regelungen zur Förderung der Weidehaltung und zur Verbesserung der Biodiversität ein- führen. Für die GAP nach 2027 wirksame Mindeststandards absichern und die Budgets für Umweltmaß- nahmen deutlich ausweiten. 2. Agrarökosysteme und Bestäuberpopulationen wiederherstellen: Entschlossene, ambitionierte und zü- gige Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO). Die GAP-Mittel sind auf die Umsetzung der WVO auszurichten sowie umfassende, zusätzliche Fördermittel bereitzustellen. 3. Wasserrückhalt verbessern: Ausbau naturbasierter Maßnahmen zur Stärkung des Landschaftswasser- haushalts. Beschleunigung der Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorflächen und zügige Ausweitung der Förderung zum Umstieg auf nasse Moor-Nutzung (Paludikultur). 4. Pestizideinsatz senken: Im Zulassungsverfahren sind Umweltrisikobewertung und Einvernehmen des Umweltbundesamtes zu erhalten. Einführung und finanzielle Absicherung eines Pestizidreduktionspro- gramms inklusive verbindlicher Maßnahmen und einer Pestizidabgabe. Pestizid-Einsatzdaten zugänglich machen, bundesweites Pestizid-Monitoring auf den Weg bringen und dauerhafte Finanzierung sicher- stellen. 5. Überdüngung reduzieren: Düngegesetzgebung zur effektiven Minderung von Stickstoff- und Phosphor- überschüsse weiterentwickeln. Verbindliche Verankerung einer einzelbetrieblichen, bundesweit einheit- lich angewandten Nährstoffbilanzierung, um Verursachergerechtigkeit zu ermöglichen. Honorierung niedriger Nährstoffsalden und ökologischer Bewirtschaftung.\r\n6. Ökolandbau stärken: Gesamtbetriebliche Leistungen des Ökolandbaus für Umwelt-, Klima- und Tier- schutz stärker nutzen und honorieren. Umweltleistungen der ökologischen Produktion intelligent in För- derprogramme integrieren, sodass erbrachte Leistungen ohne doppelte Dokumentation honoriert wer- den. Mittel für das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) und Forschung für den Ökolandbau anheben. 7. Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung: Konsequente Fortsetzung sowie finanzielle Sicherung des Um- und Abbaus der Tierhaltung aufbauend auf den Empfehlungen der Borchert-Kommission. Lücken- lose Kompensation der wegfallenden Fördermittel des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung (BUT) durch koordinierte Fördermaßnahmen von Bund und Ländern, inklusive investiver und konsumti- ver Förderung. 8. Verbindliche Tierhaltungskennzeichnung: Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung im Frühjahr 2026 im Handel einführen. Die Standardsetzung ist weiterzuentwickeln und auszubauen, um verbes- serte Tierschutzkriterien über die gesamte Lebensspanne der Tiere und wirksame Kontrollen sicherzu- stellen. Das Kennzeichen muss zeitnah zumindest auf die Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie ausgeweitet werden, mittelfristig auf alle Tierarten und Produkte. Die aussagekräftige und ehrliche Dar- stellung des Logos ist sicherzustellen. 9. Klimaschutz voranbringen: Die Sektoren Landwirtschaft und LULUCF im neuen Klimaschutzprogramm auf Kurs zur Erfüllung der Klimaziele 2040 bringen. Ambitionierte Treibhausgasreduktionen durch starke Maßnahmen, die Reduktion und Flächenbindung der Tierhaltung, Beschleunigung der Moor-Wieder- vernässung, Humuserhalt, Agroforst und Förderung klimafreundlicherer Ernährungsweisen adressieren. Staatliche Förderung für Kraftstoffe aus Anbaubiomasse sofort beenden. 10. Gentechnik regulieren: Bei der neuen Gentechnik (NGT) die Einhaltung von Vorsorgeprinzip, Wahlfrei- heit und Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Auch in Zukunft wirksame Regelungen zur Kennzeichnung, Koexistenz mit gentechnikfreier Landwirtschaft, Haftung und Risikoprüfung umsetzen. Wahlfreiheit für Verbraucher*innen und Lebensmittelerzeuger*innen absichern. Auch Organismen aus NGT dürfen nicht patentiert werden. 11. Faire Preise für gute Produkte: Wirksame Regeln für faire und kostendeckende Erzeugerpreise durch- setzen. Die Verhandlungsposition der Landwirt*innen stärken, u.a. über die Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) sowie eine zielführendere Ausgestaltung der UTP-Richtlinie zur Verhinderung unlauterer Handelspraktiken. 12. Ernährungspolitik gestalten: Faire, gesunde und nachhaltige Ernährungsumgebungen fördern. Öffentli- che Beschaffung zur Steigerung des Ökolandbaus nutzen und Außer-Haus-Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen an der Planetary Health Diet und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Er- nährung orientieren. Mehrwertsteuersatz zur Förderung pflanzlicher Ernährung anpassen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022453","regulatoryProjectTitle":"Infrastruktur-Zukunftsgesetz verbessern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/87/e9/693363/Stellungnahme-Gutachten-SG2602110022.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"GRÜNE LIGA e.V. · Greifswalder Straße 4 · 10405 Berlin\r\nGreifswalder Straße 4\r\nBundesministerium für Verkehr\r\nDr. Katharina Götting\r\nLeiterin Projektgruppe Planungs- und\r\nGenehmigungsbeschleunigung\r\nD-10405 Berlin\r\nbundesverband@grueneliga.de\r\nInvalidenstraße 44\r\n10115 Berlin\r\nwww.grueneliga.de\r\nper E-Mail: Ref-G10@bmv.bund.de\r\nBerlin, 15.12.2025\r\nStellungnahme zum Referentenentwurf\r\ndes „Infrastruktur--Zukunftsgesetzes“\r\nSehr geehrte Frau Dr. Götting,\r\nmit Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie am Freitag um\r\n14:30 Uhr einen Entwurf zur Änderung von insgesamt 15 Bundesgesetzen\r\nverschickt haben und von der Zivilgesellschaft Stellungnahmen bis Montag um\r\n10 Uhr erwarten. Dieses Vorgehen entspricht nicht unserem Verständnis von\r\nBeteiligung.\r\nSie erhalten zum oben genannten Gesetzesvorhaben am heutigen Tage eine\r\ngemeinsame Stellungnahme mit anderen Verbänden. Im folgenden möchte ich\r\nweiterführend auf zwei Aspekte eingehen. Da eine vollständige Behandlung des\r\nReferentenentwurfes in der vorgegebenen Zeit nicht möglich ist, sind diese\r\nlediglich als Beispiele zu verstehen.\r\nGeplanter Wegfall der ortsüblichen Bekanntmachung\r\nDer\r\nReferentenentwurf\r\nschlägt\r\nvor,\r\ndass\r\nPlanfeststellungsbehörden\r\nAnhörungsverfahren lediglich durch Veröffentlichung auf ihrer Internetseite\r\nbekannt machen müssen. Alle weiteren Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit\r\nsind als „kann“-Bestimmungen für die Behörde freiwillig.\r\nDas gäbe der Behörde jedoch die Möglichkeit, ihr angenehme Verfahren offensiv\r\nzu kommunizieren und ihr unangenehmere von der öffentlichen Wahrnehmung\r\nweitgehend fernzuhalten. Wo dies auch nur theoretisch möglich ist, wird das\r\nVertrauen in den Rechtsstaat grundsätzlich erschüttert.\r\nMit dem Wegfall der bisher nach § 73 Abs 5 VwVfG notwendigen ortsüblichen\r\nBekanntmachung werden potenziell Betroffene nicht mehr auf das sie\r\nbeeinflussende Vorhaben aufmerksam gemacht. Es ist schlichtweg nicht\r\nrealistisch, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine regelmäßig\r\ndie Internetseiten aller theoretisch möglichen Planfeststellungsbehörden sichten\r\num zu wissen, ob es Verfahren gibt, die sie betreffen. Die Begründung zu § 27a\r\n(„Die Informationen, bspw. über ein Vorhaben finden sich nun für den\r\nBetroffenen dort, wo er sie erwartet, nämlich auf der Internetseite der Behörde.“)\r\nist realitätsfern. Betroffene erfahren nicht selten durch das Vorhaben in ihrer\r\n1Nähe erstmals von der Existenz der dafür zuständigen Planfeststellungsbehörde!\r\nDie Menschen brauchen Klarheit und Eindeutigkeit, wo sie die sie betreffenden\r\nBekanntmachungen finden. Die unerlässliche Anstoßwirkung, von einem\r\nVorhaben in räumlicher Nähe überhaupt zu erfahren, erfüllt die ortsübliche\r\nBekanntmachung, etwa im Amtsblatt der jeweiligen Kommune. Auch\r\nDatenplattformen wie das Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes können\r\ndies nicht ersetzen, solange nicht garantiert werden kann, dass für jeden Wohn-\r\nbzw. Standort die relevanten Verfahren aller Behörden und Planungsebenen\r\nübersichtlich auffindbar sind. Nachvollziehbar ist dagegen, dass keine Printform\r\noder Veröffentlichung in „örtlichen Tageszeitungen“ mehr bundesgesetzlich\r\nvorgeschrieben wird.\r\nDasselbe gilt für die Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses nach\r\n§ 74 Abs. 4 VwVfG. Diese soll künftig weder durch Zustellung, noch durch\r\nortsübliche Bekanntmachung erfolgen müssen. Um rechtsstaatliche Standards\r\nzu wahren, muss neben der Anhörung zu den Antragsunterlagen auch die\r\nEntscheidung und die damit verbundene Möglichkeit von Rechtsbehelfen\r\nweiterhin ortsüblich bekannt gemacht werden.\r\nÄnderung des Wasserhaushaltsgesetzes\r\nVorgeschlagen ist, in § 19 Abs. 3 WHG die Notwendigkeit des Einvernehmens\r\nder zuständigen Wasserbehörde für bergrechtliche Betriebspläne und\r\nPlanfeststellungen durch Landesbehörden zu streichen und durch ein Benehmen\r\nzu ersetzen.\r\nBergbauliche Vorhaben haben regelmäßig weitreichende und langfristige,\r\nteilweise\r\nJahrhunderte\r\nwährende\r\nAuswirkungen\r\nauf\r\nGrund-\r\nund\r\nOberflächengewässer und beeinflussen sowohl die Wassermenge als auch\r\ndessen Qualität. Das trifft auf den auslaufenden Abbau von Braunkohle ebenso\r\nzu, wie auf möglichen künftigen Abbau von Kupfer oder Lithium. Die\r\nBewirtschaftung der Gewässer ist nach Einzugsgebieten organisiert, es bestehen\r\nWechselwirkungen zu anderen Wassernutzungen in diesen Einzugsgebieten,\r\ndazu erteilten wasserrechtlichen Erlaubnissen und der Ausübung des\r\nwasserrechtlichen Bewirtschaftungsermessens. Das Einvernehmenserfordernis\r\nschützt daher nicht nur die natürlichen Ressourcen, sondern auch die Interessen\r\nanderer Wassernutzer desselben Einzugsgebietes. Andere Landesbehörden\r\nhaben nicht die Sachkunde, dieses Ermessen anstelle der Wasserbehörde\r\nauszuüben. Die vorgeschlagene Neuregelung würde deshalb zu massiver\r\nRechtsunsicherheit führen.\r\nDa der Referentenentwurf zum Gesetz im Bundesverkehrsministerium entstand\r\nund in der Begründung nur Straßen- und Infrastrukturprojekte erwähnt, muss\r\ndavon ausgegangen werden, dass die Reichweite von Bergbaufolgen den\r\nVerfassenden gar nicht bewusst ist.\r\nDoch auch wenn etwa Straßen ein Gewässer queren, und ein Einvernehmen\r\nbeispielsweise aus Gründen des Hochwasserschutzes versagt würde, handelt es\r\nsich nicht um ein überflüssiges Planungshemmnis. Sich über diesen Belang\r\nhinwegzusetzen um die Planung zu beschleunigen, kann im Ernstfall\r\nMenschenleben kosten.\r\nFazit\r\nDer vorliegende Entwurf offenbart eine Sicht auf Planungsprozesse, bei der\r\njegliche Bedenken und Einwendungen als Störungen angesehen werden, die es\r\nmöglichst schnell abzuwehren gilt. Das führt zu einem inhaltlich extrem\r\nunausgewogenen Umgang mit den betroffenen Belangen, bei dem neuen\r\n2Investitionen pauschaler Vorrang vor allem eingeräumt wird, was bereits existiert.\r\nFür Investierende werden Hürden ab-, für Betroffene und Einwendende werden\r\nsie aufgebaut. Hier ist den Verfassenden möglicherweise nicht bewußt, dass es\r\nsich dabei nicht „nur“ um Naturgüter, sondern auch um gewichtige Wirtschafts-\r\nund Sicherheitsinteressen handeln kann und die Investoren von heute die\r\nBetroffenen von morgen sein können. Hier muss umgesteuert werden, wenn\r\nPlanungsbeschleunigung kein Konjunkturprogramm für Politikverdrossenheit\r\nwerden soll, weil „die da oben sowieso machen, was sie wollen.“\r\nFür Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nRené Schuster\r\nBundesvorsitzender\r\nGRÜNE LIGA e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022453","regulatoryProjectTitle":"Infrastruktur-Zukunftsgesetz verbessern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b8/f8/693398/Stellungnahme-Gutachten-SG2602110025.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundes-\r\nministeriums für Verkehr für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz\r\nBerlin, 15. Dezember 2025\r\nMit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr für ein Infrastruktur-Zu-\r\nkunftsgesetz vom 12. Dezember 2025 möchte die Bundesregierung Genehmigung und Bau\r\nvon Infrastrukturvorhaben vereinfachen und beschleunigen. Wenngleich positive Vorschläge\r\nwie zur Digitalisierung und Vereinheitlichung von Anhörungsverfahren enthalten sind, handelt\r\nes sich bei dem Referentenentwurf im Wesentlichen um einen massiven Angriff auf materi-\r\nelle und prozessuale Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt.\r\nDas Vorgehen der Bundesregierung ist der falsche Weg. Mit großer Sorge stellen wir fest,\r\ndass die Bundesregierung Beschleunigung um jeden Preis erreichen will, ohne die negativen\r\nKonsequenzen zu bedenken. Umwelt-, Natur- und Klimaschutz werden dabei zu vermeintli-\r\nchen Planungshindernissen degradiert. Auch behördlichen Prüfpflichten und Präventivkon-\r\ntrollen wird offenbar keine Bedeutung mehr beigemessen. Komplexe Verfahren zur Realisie-\r\nrung von Infrastrukturprojekten, um die es vorliegend geht, sind indes keine Pro-forma-Ange-\r\nlegenheiten. Große Infrastrukturprojekte mit erheblichen Auswirkungen auf Mensch und Na-\r\ntur lassen sich nicht mit der „Brechstange“ vereinfachen, ohne bewusst erhebliche Ein-\r\nschnitte beim Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in Kauf zu nehmen. Dieser verfassungsrecht-\r\nlich abgesicherte Schutz ist aber essenziell, um den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen\r\nund damit unsere Daseinsvorsorge auch generationenübergreifend zu sichern.\r\nDer Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure und der partnerschaftlichen Lösungssuche\r\nwird ebenfalls nicht die notwendige Bedeutung beigemessen. Symptomatisch für diesen Be-\r\nfund ist das Verfahren zur Verbändeanhörung zu diesem Entwurf: Eine Stellungnahmefrist zu\r\ndem vorliegenden Referentenentwurf von nicht einmal einem Arbeitstag macht eine Ausei-\r\nnandersetzung mit den weitreichenden Änderungsvorschlägen praktisch unmöglich. Mit die-\r\nsem Vorgehen überbietet die Bundesregierung die schlechte Gesetzgebungspraxis derVorgängerregierung.1 Damit lassen sich weder das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen zu-\r\nrückgewinnen noch die existenziellen Krisen dieser Zeit bewältigen.\r\nDer Entwurf enthält zahlreiche Vorschläge, die zu einer wesentlichen Absenkung von Umwelt-\r\nund Naturschutzstandards führen würden. Darüber hinaus sieht der Entwurf Änderungen des\r\nVerfahrensrechts vor, die darauf abzielen, staatliche Kontrolle zurückzudrängen, behörden-\r\nübergreifende Abstimmungen abzuschaffen und die sich damit im Ergebnis zulasten von\r\nUmwelt- und Klimaschutz auswirken würden. Dazu gehören weitreichende Genehmigungsfik-\r\ntionen, Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung, die Ausweitung vorläufiger An-\r\nordnungen in mehreren Fachgesetzen und das Ersetzen zwischenbehördlichen Einverneh-\r\nmens durch ein bloßes Benehmen. Wir lehnen diese Vorschläge vollumfänglich ab und be-\r\ngründen unsere Ablehnung nachfolgend anhand einiger ausgewählter Punkte. Angesichts\r\nder extrem knappen Rückmeldefrist erfolgt die Stellungnahme ohne Anspruch auf Vollstän-\r\ndigkeit.\r\nAbwertung von Natur- und Klimaschutz durch die Einstufung von zahlreichen weite-\r\nren Infrastrukturvorhaben in das “überragende öffentliche Interesse”\r\nDurch die inflationäre Erklärung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für zahlreiche\r\nInfrastrukturvorhaben einschließlich des Neubaus von Autobahnen und Raststätten soll die\r\nDurchsetzungsfähigkeit der Projekte gegenüber entgegenstehenden Belangen erhöht und\r\nNatur- und Klimaschutz zurückgedrängt werden. Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmi-\r\ngungen sollen vereinfacht werden und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen soll sich\r\nnur noch in atypischen Ausnahmefällen gegen ein Verkehrsvorhaben durchsetzen können.\r\nDie pauschale Aufwertung sämtlicher Verkehrsinfrastruktur entbehrt jedoch einer sachlichen\r\nRechtfertigung und läuft damit Gefahr, gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG)\r\nzu verstoßen. Die Anwendung der Regelungstechnik lässt sich unter Umständen mit der Not-\r\nwendigkeit bestimmter Infrastruktur zur Bewältigung akuter und existentieller Krisen (Klima-\r\nkrise, Versorgungssicherheit) begründen. Es ist indes nicht ersichtlich, dass der Neubau von\r\nAutobahnen oder Raststätten der Bewältigung derartiger Krisen dient. Gleiches gilt für die\r\npauschale Erklärung, dass sämtliche Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit die-\r\nnen. Angesichts der anhaltenden, deutlichen Verfehlung der Klimaziele im Verkehrssektor,\r\ndie das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot und europarechtliche Vorgaben verletzt,\r\nsetzt die Abwertung der Klimaschutzbelange ein fatales Signal.\r\nAbwertung von Natur- und Klimaschutz durch faktische Abschaffung der Realkom-\r\npensation\r\nDurch die geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet sich der\r\nEntwurf vom Grundsatz der Naturalkompensation im Naturschutzrecht. Mit der weitgehen-\r\nden Auflösung des Verursacherprinzips als Leitprinzip der EU-Umweltpolitik und der UN-\r\nNachhaltigkeitsziele dürfte die Eingriffsregelung ihre praktische Wirksamkeit verlieren, wenn\r\nsich Vorhabenträger von der Pflicht einer realen Flächenkompensation durch Geldzahlungen\r\nentledigen können. Angesichts des völlig unzureichenden Umsetzungsstands bei Maßnah-\r\nmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft durch die öffentliche Hand, etwa bei den\r\n1\r\nMehr Demokratie, FragDenStaat und Green Legal Impact, Thesenpapier: Fristen bei Verbändeanhörungen der Bun-\r\ndesministerien, abrufbar unter https://www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/gesetzgebungsreform/verbaendebe-\r\nteiligung-fristen,; eingebracht auch als Observer’s statement im Verfahren ACCC/C/2023/203 Germany, 1. Mai\r\n2024.\r\nSeiten 2 von 5Natura-2000-Managementplänen oder den Plänen und Programmen nach der Wasserrah-\r\nmenrichtlinie, bleibt die Kaskade der Eingriffsprüfung mitsamt der Realkompensation von\r\nEingriffen in Natur und Landschaft ein entscheidendes Instrument zum Schutz der biologi-\r\nschen Vielfalt sowie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Es ist fraglich, ob das angekün-\r\ndigte Naturflächenbedarfsgesetz diese Auswirkungen ausgleichen kann, zumal nicht er-\r\nkenntlich ist, dass die Bundesregierung neben der grauen auch der lebensnotwendigen grü-\r\nnen und blauen Infrastruktur Priorität einräumt. In jedem Fall wäre es unverantwortlich, ohne\r\ndie Anpassung der entsprechenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen\r\n(z.B. über ein Naturflächenbedarfsgesetz) die bisherige Praxis der Eingriffsregelung signifi-\r\nkant zu ändern. So ist davon auszugehen, dass mit dem sofortigen Inkrafttreten einer ent-\r\nsprechenden Regelung die Eingriffe in die Natur stark zunehmen, ohne dass diese unmittel-\r\nbar ersetzt bzw. ausgeglichen werden. Eine reine Ersatzgeldzahlung gewährleistet keine re-\r\nale Kompensation von Naturzerstörung. Zudem existieren in den Ländern bislang nur sehr\r\nunterschiedliche und bedingt wirksame Strukturen, die zum Beispiel eine bevorratende Kom-\r\npensation ermöglichen. Darüber hinaus kann das im Gesetzesentwurf für die zweckgebun-\r\ndene Verwendung von Ersatzzahlungen verantwortliche BMUKN die durch die Gesetzesände-\r\nrung geforderte Sicherstellung aktuell nicht gewährleisten, weil es keine entsprechenden\r\nStrukturen und Verfahren zur Umsetzung dieser Regelung gibt. Mit einer faktischen Abschaf-\r\nfung der Realkompensation wird daher die zusätzliche irreversible Schädigung von Natur in\r\nKauf genommen und sogar bewusst gefördert.\r\nUnverantwortlich ist das erwartbare Ausmaß zusätzlich durch die weite Fassung folgender\r\nAnpassung: so soll die Eingriffsregelung künftig nicht nur für Verkehrsinfrastrukturvorhaben\r\nangepasst werden, sondern für alle “Vorhaben, die durch Bundesgesetz in das überragende öf-\r\nfentliche Interesse” gestellt sind.\r\nAnstatt einer weiteren erheblichen Schwächung der naturschutzrechtlichen und -politischen\r\nInstrumente ist vielmehr ein Richtungswechsel im Naturschutz erforderlich: nicht nur für den\r\nErsatz und Ausgleich von Eingriffen in die Natur, sondern auch für deren Wiederherstellung\r\nsind verbindliche Flächenkulissen einer grünen Infrastruktur erforderlich, in denen Maßnah-\r\nmen zum Naturschutz und zur Wiederherstellung entsprechend eines „überragenden öffentli-\r\nchen Interesses“ priorisiert werden. Hierfür ist dringend ein wirkungsstarkes Naturflächenbe-\r\ndarfsgesetz vorzulegen.\r\nRechts- und Planungsunsicherheit durch Abschwächung der UVP für diverse Vorha-\r\nbentypen\r\nMit dem Entwurf soll ein neuer § 14e ins UVPG eingeführt werden, der für bestimmte Vorha-\r\nben der Verkehrs- und der Energieinfrastruktur mit herausragender Bedeutung und von hoher\r\nDringlichkeit Ausnahmefälle von der Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Bundesver-\r\nkehrsministerium ermöglicht. Maßgabe ist hier, dass sich die Anwendung des UVPG nachtei-\r\nlig auf diese Vorhaben auswirken würde. Es soll geprüft werden, ob eine andere Form der\r\nUmweltprüfung angemessen ist, um die Ziele des UVPG zu verwirklichen. Welches geeignete\r\nVerfahren hier als Ersatz der Umweltprüfung zum Einsatz kommen soll, um die Ziele des\r\nUVPG auch bei solchen Vorhabentypen weiterhin zu verwirklichen, bleibt ebenso unklar wie\r\ndie Regelung, ab wann bzw. in welcher Art und Weise sich das UVPG als nachteilig für das Zu-\r\nlassungsverfahren des Infrastrukturprojektes zeigen und wie man dieses ermitteln könnte.\r\nAuf neue Verfahren ohne Angaben zur Vorgehensweise, Ablauf sowie Verfahrensbeteiligte\r\neinschließlich deren Rechte und Pflichten zu verweisen, führt zu erheblicher Planungs- und\r\nRechtsunsicherheit und wird nicht zu Beschleunigung oder Entbürokratisierung, sondern zu\r\nweiteren Verzögerungen führen. Vielmehr wird der Druck auf die Vollzugsbehörden erhöht,\r\nSeiten 3 von 5indem nicht näher operationalisierte Änderungen einschlägiger wie erprobter Verwaltungs-\r\nverfahren in den Raum gestellt und die Vollzugsbehörden mit den resultierenden Problemen\r\nzurückgelassen werden.\r\nDie Voraussetzungen für die pauschale Ausnahme eines Projektes von der UVP-Pflicht sind\r\nin der Richtlinie eng gefasst. Die Herausnahme ganzer Projektgruppen mit Hinweis auf deren\r\n„herausragende Bedeutung“ ist damit nicht gedeckt. Weiterhin bleiben Berichtspflichten an\r\ndie EU-Kommission erhalten.\r\nDie instrumentenübergreifende Bündelung und systematische Bearbeitung der Umweltbe-\r\nlange in der UVP wird damit aufgegeben. Nur sie kann jedoch sicherstellen, dass eine Beach-\r\ntung von kumulativen Effekten und eine Prüfung vernünftiger Alternativen erfolgt und eine\r\nangemessene Abwägung aller Belange ermöglicht wird.\r\nDer Entwurf verkennt die Sinnhaftigkeit des Instruments der UVP und auch den Wert von ge-\r\nregelten und faktenbasierten Verfahren und Entscheidungen überhaupt. Die Gerichte haben\r\nSinnhaftigkeit und Wert des Instruments der UVP zur Sicherung eines hohen Umweltschutz-\r\nniveaus kontinuierlich bestätigt.\r\nIrreversible Eingriffe in Ökosysteme durch vorzeitigen Maßnahmenbeginn\r\nDurch die geplanten Änderungen der Vorschriften über die Festsetzung von vorläufigen An-\r\nordnungen in Planfeststellungsverfahren für Schiene, Straße und Wasserstraße wird die\r\nMöglichkeit, bereits vor Genehmigungserteilung irreversible Eingriffe in Ökosysteme vorzu-\r\nnehmen, massiv ausgeweitet. Bislang konnten Festsetzungen zu vorbereitenden Maßnah-\r\nmen oder Teilbaumaßnahmen vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nur dann ge-\r\ntroffen werden, wenn die Maßnahmen reversibel und eine Genehmigungserteilung wahr-\r\nscheinlich waren. Dies soll nun gestrichen und auch irreversible Maßnahmen ermöglicht wer-\r\nden, ohne dass die Erfolgsaussichten einer Genehmigung geprüft werden. Die zur Begrün-\r\ndung herangezogenen Naturschutzmaßnahmen (CEF) erscheinen vorgeschoben, um potenzi-\r\nell Maßnahmen mit erheblicher Eingriffsintensität einschließlich von Teilbaumaßnahmen zu\r\nermöglichen. Ergeht die beantragte Genehmigung nicht, muss nicht mehr der frühere, son-\r\ndern nur noch ein im Wesentlichen gleichartiger Zustand hergestellt werden. Im Ergebnis\r\nwerden die materiellen Anforderungen an das Instrument der vorläufigen Anordnung massiv\r\nabgesenkt und so irreversible Eingriffe in Ökosysteme und das Schaffen von Fakten ermög-\r\nlicht, bevor die rechtlichen Grundlagen für ein Vorhaben abschließend geklärt sind.\r\nVerhinderung einer frühzeitigen Konfliktbewältigung durch Abschaffung der Raum-\r\nverträglichkeitsprüfung\r\nMit der geplanten Änderung des Raumordnungsgesetzes soll zukünftig auf die Raumverträg-\r\nlichkeitsprüfung bei der Planung von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Schienen-\r\nwegen des Bundes sowie für Pumpspeicherkraftwerke verzichtet werden; die zuständige\r\nRaumordnungsbehörde kann diesem Verzicht nur unter engen Voraussetzungen widerspre-\r\nchen. Eine Abschaffung der Raumverträglichkeitsprüfung im Planungsprozess der genannten\r\nVorhaben kann eine vorausschauende Planung dieser raumbedeutsamen Projekte nicht\r\nmehr gewährleisten. Zum einen dient dieses Instrument dazu, frühzeitig potenzielle Konflikte\r\nzu identifizieren und sie bereits auf dieser Planungsstufe so weit wie möglich zu entschär-\r\nfen. Gerade aufgrund der noch offenen Planungssituation, in der das jeweilige Vorhaben\r\nnoch nicht in allen Einzelheiten festgelegt ist, ermöglicht sie zudem die ernsthafte Prüfung\r\nund Berücksichtigung von Alternativen. Zum anderen ist das Instrument bereits vor einigen\r\nJahren abgeschwächt worden, indem das Raumordnungsverfahren mit einer dem Planungs-\r\nSeiten 4 von 5stand entsprechenden UVP abgeschafft und stattdessen die Raumverträglichkeitsprüfung\r\nmit einer lediglich überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens einge-\r\nführt wurde.\r\nDen Verzicht begründet das federführende Verkehrsministerium damit, dass Verfahrens-\r\ndopplungen vermieden bzw. gestrafft werden sollen. Wie es zu den angeblichen Dopplungen\r\nkommt, bleibt unklar. Die Rechtslage ist indes klar: Nach den Vorgaben des § 49 UVPG er-\r\nfolgt die Prüfung der Umweltauswirkungen in der Raumverträglichkeitsprüfung nur nach\r\nMaßgabe des Raumordnungsgesetzes. Die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden\r\nbehördlichen Zulassungsverfahren umfasst eine vertiefte Prüfung der in der Raumverträg-\r\nlichkeitsprüfung nur überschlägig geprüften Umweltauswirkungen. Vertiefung ist schon nach\r\nseinem Wortsinn keine Dopplung. Wenn es Probleme mit der Anwendung dieser Regelung im\r\nVollzug gibt, sollten die Probleme dort gelöst werden und nicht dadurch, dass das Verfah-\r\nrensrecht abgeschafft wird.\r\nBeschleunigte Verfahren durch sinnvolle Maßnahmen\r\nDer grundsätzliche Vorstoß der Bundesregierung zur Beschleunigung von Planungs- und Ge-\r\nnehmigungsprozessen ist nicht alternativlos. Wenn die Bundesregierung Verfahren vereinfa-\r\nchen und beschleunigen möchte, sollte sie sich an dem orientieren, was in den letzten Mona-\r\nten und Jahren bereits beschlossen wurde und die noch offenen Zielvorgaben angehen: Die\r\nVollzugsebene gilt es durch verschiedene gezielte Maßnahmen zu stärken, der Fokus sollte\r\nzum einem auf die Voraussetzungen komplett digitalisierter Verfahren und – wo sinnvoll –\r\nmoderaten Einsatz von KI liegen. Zum anderen sollte an vernünftigen Modellen zur frühzeiti-\r\ngen Öffentlichkeitsbeteiligung und im erforderlichen Umfang an Standardisierungen gearbei-\r\ntet werden. Ferner ist im Sinne einer transparenten Verwaltung ein öffentlich zugängliches\r\nArtenkataster ebenso vonnöten wie eine gute Ausstattung von Verwaltungsträgern bei\r\ngleichzeitiger Schaffung von flexiblen Genehmigungsteams (FGT). Zum Thema Planungs-\r\nund Genehmigungsbeschleunigung haben die Umweltverbände bereits zahlreiche Vor-\r\nschläge unterbreitet.2\r\n2\r\nSiehe dazu: Konzeptstudie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) e.V.: ReaFlex: Beschleunigung um-\r\nweltrelevanter Zulassungsverfahren durch flexible Genehmigungsteams. Praktische Voraussetzungen und Umset-\r\nzungsnotwendigkeiten, Dezember 2025. Link: Langfassung sowie Kurzversion. Und: Planungsbeschleunigung neu\r\ndenken - Handlungsempfehlungen aus Sicht der Umweltverbände, März 2025. Und: Planungsbeschleunigung in der\r\nneuen Legislaturperiode: Empfehlungen aus Sicht der Umweltverbände, März 2022. Und: Positionspapier \"Umwelt-\r\nstandards wahren und dennoch schneller planen: Handlungsempfehlungen der Umweltverbände an eine wirksame\r\nPlanungsbeschleunigung\", November 2020.\r\nSeiten 5 von 5"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022454","regulatoryProjectTitle":"Förderung einer suffizienten Verteilung von Wohnraum in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4d/90/693365/Stellungnahme-Gutachten-SG2602110024.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DISKUSSIONSPAPIER\r\nBauen und Wohnen mit Maß:\r\nAnsätze für mehr Wohnflächensuffizienz\r\nZusammenfassung der zentralen Ergebnisse:\r\nDas Diskussionspapier „Bauen und Wohnen mit Maß: Ansätze für mehr Wohnflächensuffizienz“ setzt sich mit der aktuellen\r\nWohnraumkrise auseinander und entwickelt politische Empfehlungen für eine nachhaltigere und sozial gerechtere Wohn-\r\nraumnutzung durch Wohnflächensuffizienz.\r\nZentrale AussagenZentrale politische Forderungen\r\n→ Der Bau- und Wohnsektor muss ökologische\r\nBelastungen deutlich reduzieren und gleichzeitig\r\nbezahlbaren Wohnraum für alle Menschen bereit-\r\nstellen. Neubau dominiert aktuell die Wohnungs-\r\npolitik, führt aber zu hohem Ressourcenverbrauch\r\nund sozialer Ungleichheit.→ Anpassung von Bauordnungen und gesetzlichen\r\nRahmenbedingungen, die den Vorrang für\r\nBestands­erhalt, Umbau und zirkuläres Bauen\r\nstärken.\r\n→ Die Wohnfläche pro Kopf ist seit 1965 stark ge­\r\nstiegen, aber ungleich verteilt, neben der sozialen\r\nStellung und der Haushaltsgröße ist sie stark\r\nabhängig vom Einkommen. Während viele reiche\r\nMenschen auf überproportional großen Wohn­\r\nflächen leben, leben marginalisierte und von\r\nDiskriminierung betroffene Personen oft in\r\nüber­belegten Wohnungen und sind von zusätz­\r\nlichen Umweltbelastungen betroffen.\r\n→ Ein erheblicher Teil des Wohnraums ist ungenutzt\r\noder ist nur teilweise belegt, woraus sich ein\r\ngroßes Potenzial für die Schaffung von mehr\r\nWohnraum ohne Neubau bietet.\r\n→ Wohnflächensuffizienz zielt darauf ab, den durch-\r\nschnittlichen Wohnflächenverbrauch bewusst zu\r\nreduzieren, um durch bedarfsorientiertes Wohnen\r\nRessourcen zu schonen, ohne die Lebensqualität\r\nzu mindern. Sie kann dabei helfen soziale und\r\nökologische Ziele besser zu verbinden.\r\n→ Bundesweite verbindliche Flächenverbrauchs­\r\nvorgaben zur Begrenzung des Flächenverbrauchs.\r\n→ Gesetzliche Verankerung eines Rechts auf Woh-\r\nnungstausch zur effizienteren Wohnraumnutzung.\r\n→ Spezifische Fördermittel und Boni für die Teilung,\r\nden Umbau und die Umnutzung von Wohnraum.\r\n→ Aktive Bodenpolitik durch die Kommunen zur\r\nSteuerung nachhaltiger Quartiersentwicklung.\r\n→ Ausbau und gute Finanzierung kommunaler Bera-\r\ntungs- und Begleitungsangebote zur Unterstützung\r\nvon Eigentümer*innen bei Sanierung, Umbau und\r\neffizienterer Wohnraumnutzung, insbesondere im\r\nRahmen der EU-Gebäuderichtlinie.\r\n→ Förderung sozialer Akteure und Wohnpartner-\r\nschaften zur besseren Nutzung von Wohnraum im\r\nQuartier.\r\n→ Einführung und Verbreitung von gemeinwohlorien-\r\ntiertem Wohnraummanagement, z. B. Belegungs-\r\nregelungen in Wohnungsgenossenschaften und\r\nkommunalen Wohnungsgesellschaften, ggf. dazu\r\nAnpassung des Mietrechts.\r\n1Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\nInhalt\r\n1.\t\u0007Sozial-ökologische Problemlage im Wohnsektor................................................................. 3\r\n2.\t\u0007Politischer Rahmen: Bestehende Strategien und Diskurse\r\nin Hinblick auf Wohnflächensuffizienz........................................................................................4\r\n3.\t\u0007Ungenutzter Wohnraum: Potenziale für Wohnraum­schaffung,\r\nKlima- und Ressourcenschutz ........................................................................................................ 5\r\n4.\t\u0007Ungenutzter Wohnraum: Mittelfristig erschließbare Potenziale ................................. 5\r\n5.\t\u0007Politische Empfehlungen für Suffizienzmaßnahmen im Wohnsektor........................ 7\r\n5.1.1 Umfassende Beratung und Begleitung für Eigentümer*innen:\r\nEnergetische Sanierung, Umbau und Umnutzung \b�������������������������������������������������������������� 7\r\n5.1.2 Stark verankert im Quartier: Die Rolle sozialer Akteure bei\r\nder Wohnraumvermittlung \b��������������������������������������������������������������������������������������������������������������8\r\n5.1.3. Förderung gemeinwohlorientierter Wohnraumbewirtschaftung \b�������������������9\r\n5.1.4 Aktive Bodenpolitik und Konzeptvergabe als kommunale\r\nInstrumente für qualitativ hochwertige Quartiersentwicklung\b���������������������������������10\r\n5.2.1 Bundesweite Flächenverbrauchsvorgaben\b�����������������������������������������������������������������10\r\n5.2.2 Recht auf Wohnungstausch ins Bürgerliche Gesetzbuch\b������������������������������������10\r\n5.2.3 Förderboni für Teilung von Wohnraum\b�������������������������������������������������������������������������10\r\n5.2.4 Weitere gesetzliche Änderungen zur Förderung von Umbau\r\n& Umnutzung\b����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11\r\n6. Fazit und weitere Fragen zur Diskussion.................................................................................. 11\r\n7. Glossar........................................................................................................................................................12\r\nLiteraturhinweise\b����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������13\r\nImpressum\b����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 16\r\n2Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\n1. \u0007Sozial-ökologische Problemlage im Wohnsektor\r\nDer Bau- und Wohnsektor steht vor der zentralen Heraus-\r\nforderung, die ökologischen Auswirkungen drastisch zu\r\nreduzieren und gleichzeitig bezahlbaren sowie bedarfsge-\r\nrechten Wohnraum bereitzustellen. Bisher konzentriert sich\r\ndie Klimaschutzpolitik im Gebäudebereich vor allem auf die\r\nFrage, welche Energiequellen genutzt werden und wie durch\r\nSanierungsmaßnahmen die Effizienz gesteigert werden kann.\r\nGleichzeitig untergräbt der steigende Wohnflächenverbrauch\r\npro Kopf die Fortschritte, die durch Effizienzsteigerungen er-\r\nzielt werden. Dieses Phänomen hat die Emissionen im euro-\r\npäischen Gebäudesektor zwischen 1990 und 2018 sogar um\r\n32 % anwachsen lassen (EnSu, 2025). In Deutschland hat sich\r\ndie durchschnittliche Wohnfläche pro Person seit 1965 von\r\n22,3 m² auf 49,2 m² mehr als verdoppelt (Statistisches Bun-\r\ndesamt, 2025).\r\nDabei ist dieser durchschnittliche Wohnflächenzuwachs pro\r\nKopf sehr ungleich verteilt und insbesondere eine Frage des\r\nGeldes. Studien ergeben, dass Wohnraum derzeit nach Ein-\r\nkommen verteilt und nicht an den Bedarfen der Haushalte\r\nausgerichtet ist. Aber auch andere Faktoren wie soziale Stel-\r\nlung, Haushaltsgröße und Eigentumsform spielen eine Rol-\r\nle (Lage et al., 2024; Öko-Institut e.V., 2023). Vor allem sozial\r\nbenachteiligte Familien leben in Städten oft auf zu kleinem\r\nWohnraum (betroffen sind 16 % der Stadtbewohner*innen\r\n(Walberg et al., 2025)), häufig an lauten Verkehrsstraßen mit\r\nhoher Feinstaubbelastung und in schlecht gedämmten Ge-\r\nbäuden. Der Wohnungsmarkt ist in hohem Maße dysfunktio-\r\nnal, Wohnen ist ein massiver Armutstreiber (Schabram, 2025).\r\nGleichzeitig sind Menschen, die auf großer Wohnfläche leben,\r\nnicht zwangsläufig glücklicher; ein Beispiel hierfür ist die al-\r\nleinstehende Person im zu großen Haus auf dem Land, die oft\r\nkeine passenden, beispielsweise bezahlbaren Wohnalternati-\r\nven hat, oder vor dem Aufwand, den ein Umzug organisato-\r\nrisch und sozial mit sich bringt, zurückschreckt. Die aktuelle\r\nsozial-ökologische (Wohnungs-) Krise verschärft sich durch\r\neinen kontinuierlichen und drastischen Rückgang staatlich\r\ngeförderter Sozialwohnungen, den Verkauf kommunaler Woh-\r\nnungsbestände, steigende Energie- und Mietpreise und eine\r\nzunehmende Einflussnahme von Finanzinvestoren auf den\r\nWohnungsmarkt.\r\nUm Wohnengpässen zu begegnen und soziale Missstän-\r\nde abzumildern setzte und setzt Deutschland vornehmlich\r\nauf Neubau. Diese Strategie hat jedoch die Ungleichheiten\r\nin der Wohnraumverteilung nicht verringert und nicht dazu\r\ngeführt, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Ver-\r\nfügung steht. Gleichzeitig verursacht sie einen enormen\r\nEnergie-, Rohstoff- und Flächenverbrauch. Neubauten sind\r\nressourcenintensiv, führen zu Bodenversiegelung und einem\r\nVerlust an Biodiversität (Torres et al., 2022). Obwohl es Be-\r\nstrebungen gibt den Bausektor zirkulär(er) zu gestalten,\r\nmüssen hier noch gewaltige Herausforderungen adressiert\r\nwerden, wie die Schließung von Materialkreisläufen und\r\ndie Verwendung von Sekundärbaustoffen sowie die dafür\r\nnotwendige Reduktion gefährlicher Stoffe in Bauprodukten\r\n(Umweltbundesamt, 2016). Darüber hinaus müsste zirkuläres\r\nWirtschaften im Gebäudebereich in einem erweiterten Sin-\r\nne verstanden werden und weitere Aspekte einbeziehen: Die\r\nSteigerung der Effizienz sowohl bei der Wohnfläche als auch\r\nGebäudehülle, die Umstellung der Wärmeerzeugung auf er-\r\nneuerbare Energien und den Ausbau der Netze ausgerichtet\r\nwerden. Neben der Reduktion von Primärbaustoffen könnte\r\nso ein noch größeres Umweltentlastungspotenzial gehoben\r\nwerden (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung\r\n[BBSR], 2024a; World Wide Fund For Nature [WWF] Deutsch-\r\nland, 2023).\r\nZiel dieses Diskussionspapiers ist es daher, die Grundlage\r\nfür eine fundierte Diskussion über Strategien zu schaffen,\r\ndie sowohl sozial gerechte Lebensbedingungen ermöglichen\r\nals auch ein ressourcenschonendes und nachhaltiges Woh-\r\nnen fördern. Die Hypothese ist, dass Wohnflächensuffizienz1\r\ndas Potenzial hat, Konflikte bei der Umsetzung sozialer und\r\nökologischer Ziele im Wohnsektor aufzulösen und als Leit-\r\nbild für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Wohnen zu dienen.\r\nBisher bleiben jedoch Suffizienzansätze in Praxis und Politik\r\nhinter Effizienz- und Konsistenzmaßnahmen zurück. Dabei\r\nist die Wohnfläche ein zentraler Faktor für Energieverbrauch\r\nund Umweltwirkungen (BBSR, 2023; Bohnenberger, 2021; Ells-\r\nworth-Krebs, 2020; Viggers et al., 2017).\r\n1 W\r\n\u0007 ohnflächensuffizienz beschreibt die bewusste Begrenzung des Wohnflächenverbrauchs auf das, was wirklich benötigt wird, um\r\nRessourcen zu schonen, ohne Lebensqualität einzuschränken. Anders als Effizienz, die den Ressourcenverbrauch bei gegebener Nutzung\r\noptimiert (also „mit weniger mehr“), fokussiert Suffizienz auf das angemessene Maß der Nutzung selbst, etwa durch kleinere oder\r\nflexiblere Wohnflächen. Konsistenz hingegen zielt auf ökologische Materialien und geschlossene Stoffkreisläufe ab. Suffizienz verfolgt\r\nsomit eine soziale und kulturelle Veränderung hin zu bedarfsorientiertem Wohnen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu Klima-\r\nschutz und nachhaltiger Flächennutzung.\r\n3Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\nDas Diskussionspapier soll tiefer in spezifische Aspekte ein-\r\ntauchen. Leitende Fragestellungen für die weitere Diskus-\r\nsion sind dabei:\r\n• Was sind die sozial-ökologischen Potenziale von\r\nWohnraumsuffizienz?\r\n• Wie lässt sich ein Umdenken hin zu suffizienteren\r\nWohnformen durch gezielte politische Maßnahmen\r\nfördern? Welche Praxisbeispiele für gelungene Ansätze\r\nin diesem Bereich gibt es bereits?\r\n• Welche unterstützenden überregionalen Rahmen­\r\nbedingungen gibt es neben lokalen und kommunalen\r\nSuffizienzansätzen und welche weiteren müssen\r\ngeschaffen werden?\r\nIn den folgenden Kapiteln wird die Studienlage zu unge-\r\nnutzten Wohnraumpotenzialen gesichtet, der bestehende\r\nDiskurs und Rahmenbedingungen analysiert und konkrete\r\npolitische Empfehlungen für Maßnahmen formuliert, die im\r\naktuellen Diskurs noch zu wenig Beachtung finden.\r\n2. \u0007Politischer Rahmen: Bestehende Strategien und Diskurse\r\nin Hinblick auf Wohnflächensuffizienz\r\nWie schon in der Vergangenheit, setzt auch die neue\r\nschwarz-rote Koalition zur Bekämpfung der Wohnungskrise\r\nvor allem auf den Neubau. Im Oktober 2025 verabschiedete\r\nder Bundestag den sogenannten Bauturbo beschlossen, eine\r\nNovelle des Baugesetzbuches, die bereits unter der Ampel\r\nangestoßen wurde. Mit dem „Bauturbo“ soll ein Sonderpara-\r\ngraf im Baugesetzbuch eingefügt werden, der Investor*innen\r\nerlaubt von den üblichen planungsrechtlichen Vorschriften\r\n(wie Bebauungsplänen) abzuweichen, um schneller Wohn-\r\nraum zu schaffen. Dabei soll neben Neubau auch die Er-\r\nweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Wohnbaus er-\r\nmöglicht werden sowie die Umnutzung und Sanierung von\r\nbestehenden Gebäuden zu Wohnzwecken (Hien, 2024).\r\nEin aktuelles Forderungspapier von Architekt*innen, Um-\r\nwelt- und Sozialverbänden (Deutsche Umwelthilfe [DUH] et\r\nal., 2025) kritisiert den Bauturbo scharf, da er ohne soziale\r\noder ökologische Vorgaben Investoren begünstige, kommu-\r\nnale Steuerung einschränke und demokratische Beteiligung\r\nunterlaufe. Zudem wird befürchtet, dass er den Klimaschutz\r\nund eine nachhaltige Stadtentwicklung gefährde und nicht\r\nzu mehr sozialer Gerechtigkeit führe. Die Organisationen for-\r\ndern stattdessen eine langfristig angelegte, qualitätsvolle\r\nund sozial gerechte Stadtentwicklung mit verbindlichen Vor-\r\ngaben für bezahlbaren Wohnraum, Innenentwicklung und\r\nBeteiligungsrechte.\r\nDas Umweltbundesamt (UBA) weist darauf hin, dass die\r\nRegelwerke und institutionalisierten Rahmenbedingungen\r\nim Bereich Stadtentwicklung (bspw. Baugesetzbuch, Bau-\r\nordnungen, Gebäudeenergiegesetz), zum Großteil noch auf\r\nden planerischen Vorgaben zum schnellen Wiederaufbau im\r\nNachkriegsdeutschland basieren und über die Jahrzehnte\r\nzunehmend komplexer geworden seien. Daher seien sie oft\r\nwenig geeignet, um die derzeitigen Herausforderungen einer\r\nnachhaltigen Wohnraum- und Stadtentwicklung zu bewälti-\r\ngen. Es gelte daher deren Grundannahmen zu hinterfragen\r\nund die Normen und Regelwerke grundlegend zu transfor-\r\nmieren (UBA & Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA,\r\n2023, S. 26 f.)\r\nZwar wächst das Bewusstsein für politische Maßnahmen, die\r\nUmwelt- und soziale Ziele im Wohnsektor durch Suffizienz-\r\nstrategien vorantreiben, in der Umsetzung und Anerkennung\r\nbleiben sie jedoch hinter den etablierten Effizienz- und Kon-\r\nsistenzstrategien zurück. Die Studie „Unterstützung von Suf-\r\nfizienzansätzen im Gebäudebereich“ (BBSR, 2023), in der die\r\nöffentliche Wahrnehmung, die politischen Diskussion sowie\r\ndie planerische und bauliche Umsetzung untersucht wird,\r\nkommt zu dem Schluss, dass Suffizienzansätze bisher unter-\r\nrepräsentiert sind. Sie finden sich vor allem in nationalen\r\nStrategiepapieren oder in zahlreichen kommunalen Einzel-\r\nmaßnahmen wieder. In der Raumordnung liegt der Schwer-\r\npunkt auf der Begrenzung des Flächenverbrauchs und der\r\nSchaffung kurzer Wege (BBSR, 2024b), im Fokus stehen da-\r\nher meist die Reduktion des Pkw-Verkehrs, etwa durch\r\nFörderung von Radverkehr und ÖPNV oder den Abbau von\r\nPkw-Stellplätzen zugunsten von Fahrradstellplätzen. Spezi-\r\nfische Maßnahmen ausschließlich im Bereich Wohnen fehlen\r\njedoch bisher weitgehend. Gleichzeitig gibt es immer noch\r\nviele staatliche Förderungen, die Neubau und Eigenheime\r\nfördern und somit Anreize in die entgegengesetzte Richtung\r\nsetzen.\r\nAngesichts der zunehmenden Herausforderungen engagie-\r\nren sich zahlreiche zivilgesellschaftliche, wirtschaftliche und\r\nwissenschaftliche Akteure für Suffizienz im Gebäudebereich\r\n(Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland [BUND],\r\n2023; Deutscher Städtetag, 2021; Diakonie Deutschland et\r\nal., 2024; Klimaschutz im Bundestag, 2022; Öko-Institut, 2025;\r\nTransforming Economies, 2025). Verbände wie der Deutsche\r\nNaturschutzring (DNR), die Klima-Allianz Deutschland und\r\n4Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\nOrganisationen wie GermanZero, Bauwende und Architects\r\nfor Future fordern Maßnahmen zur effizienteren Wohnflä-\r\nchennutzung, Umbau statt Abriss und neue Bauordnungen.\r\nBerufsverbände wie der Bund Deutscher Architektinnen und\r\nArchitekten (BDA) und die Bundesarchitektenkammer setzen\r\nsich für Bestandserhalt ein. Die Deutsche Gesellschaft für\r\nNachhaltiges Bauen (DGNB) und Zertifizierungssysteme wie\r\nBREEAM integrieren Suffizienz in ihre Bewertung. Auch Fach-\r\nzeitschriften und internationale Architekturveranstaltungen\r\ngreifen das Thema verstärkt auf. In der Wissenschaft wer-\r\nden vielfältige Vorschläge zur Anpassung des Gesetzesrah-\r\nmens und zur Schaffung neuer Politikinstrumente erforscht.\r\nIn einer umfassenden Analyse klassifiziert die BBSR-Studie\r\nbeispielsweise neun Ansatzpunkte, um Suffizienzansätze in\r\nbestehende Politikinstrumente zu integrieren oder diese zu\r\nerweitern (BBSR, 2023). Darüber hinaus werden neue recht-\r\nliche und finanzielle Rahmenbedingungen identifiziert sowie\r\nauf die Abschaffung hinderlicher Instrumente hingewiesen.\r\n3. \u0007Ungenutzter Wohnraum: Potenziale für Wohnraum­\r\nschaffung, Klima- und Ressourcenschutz\r\nEin erheblicher Teil des bestehenden Wohnraums in Europa\r\nist unterbelegt oder ungenutzt – sei es durch große Wohn-\r\nflächen pro Person, dauerhaft leerstehende Immobilien,\r\nZweitwohnungen oder Tourismus. Eine aktuelle Studie von\r\nLage et al. (2024) quantifiziert erstmals das theoretische\r\nPotenzial unterbelegter Wohnflächen in der EU und kommt\r\nzu eindrucksvollen Ergebnissen: Würden bestehende Wohn-\r\nflächen effizienter genutzt, könnten bis zu 100 Millionen\r\nMenschen in bereits vorhandenen Gebäuden untergebracht\r\nwerden – ganz ohne Neubau. Das sind 23 % der derzeitigen\r\nEU-Bürger*innen. Auf Deutschland übertragen wären das 27\r\nMillionen unterbelegte Zimmer, was aufgeteilt in Drei-Zim-\r\nmer-Wohnungen neun Millionen „neuen“ Wohnungen ent-\r\nsprechen würde. Wenn diese Drei-Zimmer-Wohnungen von\r\nZwei-Personen-Haushalten bewohnt würden, würde theore-\r\ntisch Platz für rund 18 Millionen Menschen entstehen (ebd.,\r\nS. 9).\r\nDie ökologischen Potenziale der Vermeidung von Neubauten\r\nwären erheblich. Im Jahr 2018 nutzte der deutsche Bausektor\r\n90 % der im Land geförderten mineralischen Rohstoffe und\r\nerzeugte über die Hälfte des deutschen Abfallaufkommens\r\n(vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWE],\r\n2018). Der Bau, die Nutzung und der Rückbau von Gebäu-\r\nden verursachen rund 40 % der Treibhausgasemissionen in\r\nDeutschland, insbesondere Wohngebäude sind für 23 % des\r\nEndenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich (BBSR\r\n2023). Zudem lag der durchschnittliche Zuwachs an Sied-\r\nlungs- und Verkehrsfläche im Jahr 2023 täglich bei 53 Hektar\r\n(Statistisches Bundesamt, o.J.).\r\nDer Verzicht auf entsprechende Neubauten und die dafür\r\nbenötigten Infrastrukturen würde also immense Mengen an\r\nCO₂-Äquivalenten pro Jahr und Ressourcen wie Beton, Stahl,\r\nGlas und Fläche einsparen. Die bessere Nutzung ungenutzter\r\noder unterbelegter Wohnflächen eröffnet somit einen drei-\r\nfachen Gewinn – mehr Wohnraum, weniger CO₂, weniger Res-\r\nsourcen- und Flächenverbrauch.\r\nZwar ist das für die EU und Deutschland errechnete theoreti-\r\nsche Potenzial an verfügbarem Wohnraum nicht vollständig\r\nzu erschließen, da die Gründe für die ungleiche Verteilung\r\nvon Wohnraum vielfältig sind und nicht alle verfügbaren\r\nWohnflächen dort vorhanden sind, wo sie gebraucht werden.\r\nDie Gründe umfassen Unterschiede im Zugang zu Wohnflä-\r\nchen mit Stadt-Land Gefälle, veränderte Wohnpräferenzen,\r\ndie Zunahme kleinerer Haushalte, mehr Eigentum, mehr äl-\r\ntere Haushalte, den Kohorteneffekt (Haushalte wohnen in\r\ngrößeren Wohnungen) und den Remanenzeffekt (Haushalte\r\nbleiben nach dem Auszug der Kinder in den großen Woh-\r\nnungen) (BBSR, 2023; Brokow-Loga & Neßler 2020; Spinrath &\r\nDavenas, 2025). Trotzdem muss angesichts der sozialen Not-\r\nwendigkeiten und der ökologischen Krisen verstärkt nach\r\nMöglichkeiten gesucht werden, dieses große Potenzial zu-\r\ngänglich zu machen.\r\n4. \u0007Ungenutzter Wohnraum: Mittelfristig erschließbare\r\nPotenziale\r\nWie in der Einleitung bereits dargelegt, ist die Wohnfläche\r\nderzeit sehr ungleich verteilt ist, und zwar nicht anhand des\r\nRaumbedarfs, sondern in Abhängigkeit von Einkommen, so-\r\nzialer Stellung, Haushaltsgröße und Eigentumsform. Mit dem\r\nNettoeinkommen steigt linear auch die verbrauchte Wohn-\r\nfläche und die Wärmeenergie pro Kopf an (vgl. Kenkmann\r\n5Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\net al., 2024, S. 61; Öko-Institut e.V., 2023, S. 16). Besonders\r\ndie unteren Einkommensgruppen haben weniger Wohnflä-\r\nche zur Verfügung, leben häufig in überbelegten Wohnun-\r\ngen und sind durch die Wohnkosten überdurchschnittlich\r\nbelastet. So müssen die Hälfte der Menschen im unteren\r\nEinkommensdrittel im Schnitt, trotz Transferleistungen, zwi-\r\nschen einem Drittel bis zur Hälfte ihres Einkommens für ihre\r\nWohnkosten ausgeben. Für knapp drei Viertel der Menschen\r\nim oberen Einkommensdrittel machen die Wohnkosten hin-\r\ngegen nur zehn bis zwanzig Prozent ihres Einkommens aus\r\n(vgl. Kenkmann et al., 2024, S. 69, 73). Nach den Berechnun-\r\ngen der Hans-Böckler-Stiftung leben Menschen in Groß-\r\nstädten mit Einkommen oberhalb des Großstadtmedians\r\nzum überwiegenden Teil in überdimensionierten Wohnun-\r\ngen (über 45 m² pro Kopf) (Hans-Böckler-Stiftung, 2021, S.\r\n54, 109). Zudem sind bestimmte einkommensschwache Be-\r\nvölkerungsgruppen – vor allem Großfamilien, Menschen mit\r\nMigrationshintergrund, Menschen in Verschuldung und Haft-\r\nentlassene – von Wohnraummangel besonders betroffen, da\r\nsie zusätzlich Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe er-\r\nfahren (Kenkmann et al., 2024).\r\nAber auch die soziale Stellung und die Haushaltsgröße spie-\r\nlen, neben dem Einkommen, eine Rolle. Betrachtet man die\r\nPro-Kopf Wohnfläche, so liegen Beamt*innen im Ruhestand\r\nauf dem ersten Platz mit 54 m² pro Kopf, knapp dahinter\r\nRentner*innen mit 50 m² Wohnfläche pro Kopf. 13 % der Rent-\r\nner*innen leben sogar auf über 100 m² Wohnfläche pro Kopf\r\n(BBSR, 2023, S. 43). Das liegt unter anderem daran, dass nach\r\ndem Auszug von Kindern häufig nur noch eine oder zwei Per-\r\nsonen in den verhältnismäßig großen Wohnungen bzw. Häu-\r\nsern verbleiben. Arbeitslose und andere Nicht-Erwerbstätige\r\nwohnen hingegen auf den kleinsten Wohnflächen pro Kopf\r\n(Öko-Institut e.V., 2023, S. 16).\r\nAuch die Art des Wohngebäudes und die Eigentumsform,\r\ndie wiederum stark vom Einkommen abhängt, spielt bei der\r\nWohnflächennutzung eine Rolle.. Während im ersten Ein-\r\nkommensdezil 81 % der Haushalte in Mehrfamilienhäusern\r\nleben, wohnen im zehnten Einkommensdezil 65 % der Haus-\r\nhalte in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Je höher das Ein-\r\nkommen, desto häufiger wohnen die Personen im Eigentum.\r\nDie durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf in Ein- und Zwei-\r\nfamilienhäusern liegt in allen Einkommensdezilen über der\r\nin Mehrfamilienhäusern, in den oberen drei Einkommensde-\r\nzilen liegt sie aber sogar 20 % über der in Mehrfamilienhäu-\r\nsern (Öko-Institut e.V., 2023, S. 12-15).\r\nFuhrhop (2023) beschäftigt sich in seiner Arbeit mit der Fra-\r\nge, wie Wohnraum in Deutschland ohne (Neu)bau zugäng-\r\nlich gemacht werden kann. Er untersucht das Potenzial des\r\nsogenannten „unsichtbaren Wohnraums“, also des Wohn-\r\nraums, der im Bestand vorhanden ist, aber aufgrund der Le-\r\nbenssituation nicht genutzt wird. Mithilfe sozialer Program-\r\nme wie der Vermittlung von Wohnpaaren nach dem Modell\r\n„Wohnen für Hilfe“, dem Umbau von Wohnungen, dem Um-\r\nzug sowie sozialer Wohnraumvermittlung oder flächenspa-\r\nrenden Wohnprojekten könne man 100 000 Wohnungen pro\r\nJahr verfügbar machen. Zielgruppe für solche Maßnahmen\r\nseien vor allem ältere Menschen, da diese überdurchschnitt-\r\nlich häufig in großen Wohnungen lebten und gleichzeitig oft\r\neinsam sind. In einer anderen Studie gehen die Autor*innen\r\ndavon aus, dass durch die Reduktion der Wohnfläche durch\r\nUmbau, Umnutzung, Aufstockung und Teilung von Ein- und\r\nZweifamilienhäusern über 300 000 neue Wohneinheiten pro\r\nJahr geschaffen werden können (BBSR, 2023, S. 40 ff.).\r\nEin weiterer mobilisierbarer Wohnraum sind leerstehende\r\nWohnungen. Im Jahr 2022 standen 1,9 Mio. Wohnungen bun-\r\ndesweit leer, das sind 4,3 % aller Wohngebäude. Zu beachten\r\nist allerdings, dass nicht alle langfristig leer stehen. Über 45\r\n% stehen bald zum Bezug zur Verfügung, werden renoviert\r\nbzw. sollen verkauft oder abgerissen werden. Außerdem ist\r\nein weiteres Problem, dass Wohnungen besonders in struk-\r\nturschwachen Regionen leer stehen, während in Ballungs-\r\ngebieten, wo Wohnraum gebraucht wird, seltener Leerstand\r\nvorzufinden ist (BBSR, 2025). Obwohl das Potenzial nicht rie-\r\nsig erscheint, könnten hier leicht Ansatzpunkte gefunden,\r\num Leerstand stärker zu sanktionieren und dadurch Wohn-\r\nraum schnell und unkompliziert verfügbar zu machen.\r\nInsbesondere Beamt*innen im Ruhestand, Rentner*innen\r\nsowie Menschen mit hohen Einkommen könnten Zielgrup-\r\npen für Wohnflächenreduktion sein. In der Zielgruppe der\r\nälteren Personen sollten auch diejenigen berücksichtigt\r\nwerden, die noch nicht in Rente oder Pension sind, sich aber\r\nbereits Gedanken über ihr Leben im höheren Alter machen.\r\nDer Paritätische Wohlfahrtsverband merkt an, dass ältere\r\nMenschen oft eine große Bindung an ihre Wohnumgebung\r\nhaben und eine kleinere Gruppe bereit dazu ist, etwas an\r\nihrer Wohnsituation zu verändern, was auch von Studien un-\r\nterlegt wird (Sunderer, Birzle-Harder & Stieß, 2018). Gleich-\r\nzeitig gibt es vor allem in ländlichen Gebieten und teilweise\r\nauch in Stadtrandlage einige ältere Menschen, die in urba-\r\nnere Regionen umziehen wollen, da dort die nahräumliche\r\nVersorgungslage deutlich besser ist. Ein weiterer Faktor, der\r\nMenschen im Alter dazu bewegt sich zu verkleinern, ist die\r\nReduktion der Verantwortung im Haushalt (und Garten). Ins-\r\ngesamt sollte allerdings beachtet werden, dass aufgrund des\r\nTrends zu kleineren Haushalten und der demografischen\r\nEntwicklung zu wenige kleine, altersgerechte und insgesamt\r\nbarrierefreie Wohnungen verfügbar sind. Diese Tatsache\r\nund weitere Faktoren wie deutlich höhere Mieten bei Neu-\r\nverträgen oder bereits abbezahltes Eigentum erschwert das\r\nUmziehen in Wohnungen mit angemessenen Wohnflächen in\r\ndieser Zielgruppe (Kenkmann et al., 2024, S. 108).\r\n6Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\nWie bereits dargestellt, wird die Wohnflächennutzung pro\r\nKopf maßgeblich vom Einkommen bestimmt, sodass Perso-\r\nnen in den oberen Einkommensdezilen im Schnitt viel Wohn-\r\nfläche in Anspruch nehmen und zum überwiegenden Teil im\r\nEigentum leben. In der Forschung gibt es kaum Studien dazu,\r\nwie diese wohlhabenden Haushalte dazu angeregt werden\r\nkönnten, ihren Wohnraum zu verkleinern. Ein Argument\r\nkönnte der reduzierte Aufwand für die Instandhaltung der\r\nWohnflächen sein, was mehr Freizeit und Flexibilität ermög-\r\nlicht. Auch ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit oder innova-\r\ntive Einstellungen könnten durch Argumente wie reduzierten\r\nEnergieverbrauch, effizientere bzw. gut ausgerüstete Woh-\r\nnungen (Smart Homes) angesprochen werden. Aber auch\r\nökonomische Anreize wie Umbau- oder Umzugsboni oder\r\ndas Einsparen von Energiekosten könnten eine Rolle spielen.\r\nBesonders für die genannten Zielgruppen sollte verstärkt\r\nnach geeigneten Möglichkeiten gesucht werden, um die Ver-\r\nkleinerung der Wohnfläche zu ermöglichen. Z. B. indem der\r\nUmbau bzw. die Errichtung von angemessenen kleinen und\r\nbarrierefreien Wohnungen gefördert wird, soziale Program-\r\nme zur Wohnraumvermittlung bekannter gemacht werden\r\noder auch nach weiteren Argumenten und Maßnahmen ge-\r\nforscht wird, um wohlhabende Zielgruppen anzusprechen.\r\nAuch Leerstand sollte verstärkt in den Blick genommen wer-\r\nden sowie Fehlnutzungen von Wohnraum z. B. durch Touris-\r\nmus. So kann ein wichtiger Beitrag zur sozial verträglichen\r\nWohnraumnutzung und zum Ressourcen- und Klimaschutz\r\ngeleistet werden.\r\n5. \u0007Politische Empfehlungen für Suffizienzmaßnahmen\r\nim Wohnsektor\r\n5.1 Maßnahmen auf kommunaler Ebene\r\n5.1.1 Umfassende Beratung und Begleitung für\r\nEigentümer*innen: Energetische Sanierung, Umbau\r\nund Umnutzung\r\nFür viele Eigentümer*innen ist die vorausschauende Planung\r\nder eigenen Wohnverhältnisse im Alter eine Überforderung.\r\nNeben organisatorischen Herausforderungen und Angst\r\nvor Veränderungen können finanzielle Hürden entstehen:\r\nManchmal braucht es umfassende Sanierungen oder Um-\r\nbauten, auch ein Umzug kann teuer werden. Im Positions-\r\npapier „Wohnraum im Bestand mobilisieren – Eigentümer:in-\r\nnen unterstützen“ (GRÜNE LIGA, Verband Wohneigentum &\r\nArchitects 4 Future, 2024) beleuchtet ein breites Bündnis von\r\nEigentums-, Wohlfahrts-, Fach- und Umweltverbänden sowie\r\nWissenschaftler*innen das enorme ungenutzte Potenzial von\r\nWohnraum in privat genutzten Einfamilienhäusern und gro-\r\nßen Wohnungen. Insbesondere nach dem Auszug der Kinder\r\nwollen dem Papier zufolge ein Drittel der Eigentümer*innen\r\numbauen, umziehen bzw. Teile ihrer Wohnung vermieten.\r\nDer Verband Wohneigentum weist ergänzend darauf hin,\r\ndass Vermietung für Eigentümer*innen oft die attraktivs-\r\nte Option ist (Ressourcenwende, 2025). Das Papier arbeitet\r\nheraus, dass eine stärkere Aktivierung von bestehendem\r\nWohnraum durch gezielte Umbauten, Wohnpartnerschaften\r\noder Untermietmodelle erreicht werden kann – deutlich res-\r\nsourcenschonender als bei Neubauten. Darüber hinaus wird\r\ndurch gemeinschaftliches Wohnen Einsamkeit im Alter redu-\r\nziert und die soziale Infrastruktur in Quartieren gestärkt. Zur\r\nbesseren Nutzung des vorhandenen Wohnraums im Bestand\r\nsieht das Positionspapier eine Reihe konkreter Maßnahmen\r\nvor. So wird die Förderung kommunaler Wohnraumagenturen\r\nvorgeschlagen, die als zentrale Anlaufstellen für Beratung,\r\nVermittlung und Vermietungsmanagement dienen sollen –\r\ninsbesondere für ältere Menschen, die Unterstützung bei der\r\nUmgestaltung oder Neuorganisation ihrer Wohnsituation\r\nbenötigen.\r\nIn der Praxis gibt es bereits einige begrenzte Angebote, um\r\nEigentümer*innen in dieser Situation mit Beratung und Be-\r\ngleitung zu unterstützen und gemeinschaftliche Wohnfor-\r\nmen zu fördern2. Oft ist die Finanzierung der Angebote ein\r\nProblem, gute Erfahrungen gibt es z. B. in Bayern, bei der\r\neine kostenfreie Erstberatung über das Land finanziert wird\r\nsowie mit der „öffentlichen Gestaltungsberatung“ durch Stu-\r\ndierende in Hamburg (Ressourcenwende, 2025). Ein weite-\r\nres positives Beispiel ist das Projekt OptiWohn (Wuppertal\r\nInstitut, 2022), das darauf abzielt, die Nutzung bestehender\r\nWohnräume zu optimieren. Die Städte Tübingen, Göttingen\r\nund Köln gründeten Wohnraumagenturen oder entwickel-\r\nten bestehende Angebote weiter, um Beratungsangebote\r\nzu erproben. OptiWohn konzentriert sich auf die optimierte\r\nNutzung von Wohnraum, insbesondere durch Beratung zu\r\nWohnraumverkleinerung, Umnutzung ungenutzter Flächen\r\n(z. B. Dachböden), gemeinschaftliches Wohnen, soziale Ver-\r\nmietung und die Nutzung von Fördermitteln. Das Angebot\r\numfasst eine kostenlose architektonische Erstberatung,\r\nTipps zur Schaffung von gefördertem Wohnraum, Beglei-\r\n2 Bspw. die Datenbank mit einer Übersicht von Beratungs- Vermittlungs- und Förderangeboten der Grüne Liga.\r\n7Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\ntung bei der Suche nach alternativen Wohnformen sowie\r\nHilfe bei der Beantragung von Zuschüssen zur Finanzierung.\r\nDie Zielgruppe sind vor allem Eigentümer*innen, die ihren\r\nWohnraum effizienter nutzen oder verkleinern möchten. Im\r\nRahmen der Evaluation begleitete das Wuppertal Institut die\r\nWohnraumberatung in Tübingen wissenschaftlich bei der ex-\r\nperimentellen Umsetzung. Die treibende Motivation der Be-\r\nratenen war der Wunsch, im Alter in der eigenen Wohnung/\r\nHaus weiterleben zu können, daher interessierten sie sich\r\nam häufigsten für den Umbau und für Finanzierungsmöglich-\r\nkeiten. Die meisten Beratenen fühlten sich danach gestärkt\r\nin ihren Plänen und waren zufrieden oder sehr zufrieden mit\r\nder Beratung.\r\nDie sogenannten One-Stop-Shops (OSS) sind Unternehmen\r\noder Organisationen, die Eigentümer*innen bei der Sanie-\r\nrung unterstützen sollen. Die OSS sind Bestandteil der neu-\r\nen EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden\r\n(EPBD), die bis Mitte 2026 in Deutschland umgesetzt wer-\r\nden muss. Es sollen Anlaufstellen für die Energieeffizienz in\r\nGebäuden eingerichtet werden, die sich an alle an Gebäu-\r\nderenovierungen beteiligten Akteure richten, also Haus-\r\neigentümer*innen sowie Verwaltungs-, Finanz- und Wirt-\r\nschaftsakteure (Deutsch-Französisches Zukunftswerk, 2024).\r\nEin Fokus soll auf von Energiearmut betroffenen Haushalten\r\nund benachteiligten Regionen mit älterem Gebäudebestand\r\nliegen. In Deutschland bieten meist Energieagenturen, Ener-\r\ngieberater oder Klimaschutzagenturen Beratungsleistungen\r\nan und vermitteln gegebenenfalls Fachleute, während eine\r\naktive Begleitung der Umsetzung oder Qualitätssicherung\r\neher die Ausnahme ist. Zwar gibt es Ansätze zur Vernetzung\r\nvon Energieberater*innen, Architekt*innen sowie Handwer-\r\nker*innen, doch eine umfassende Prozessbegleitung, exis-\r\ntiert kaum (Wuppertal Institut, 2024). Auch stehen dabei\r\nbisher nicht die bessere Verfügbarmachung und mögliche\r\nReduktion des aktuellen Wohnraums im Fokus.\r\nIn Frankreich, wo die OSS seit 2013 gesetzlich verankert sind,\r\ngibt es zukunftsweisende Beispiele. Dort existiert mit „France\r\nRénov‘“ seit 2022 ein umfassendes Regierungsprogramm,\r\ndas über 450 lokale Beratungsstellen umfasst, die insbe-\r\nsondere Haushalte mit niedrigem Einkommen ansprechen.\r\nDie französischen OSS bieten nicht nur Beratung, sondern\r\nunterstützen auch bei der Planung, Umsetzung und Quali-\r\ntätssicherung der Sanierung. Ein wesentlicher Unterschied\r\nzu Deutschland ist, dass einige französische OSS auch die\r\nBeschaffung und Vorfinanzierung von Fördermitteln über-\r\nnehmen und sogar eigene Kredite vergeben dürfen. So kön-\r\nnen einige OSS die Eigentümer*innen von der Bestandsauf-\r\nnahme bis zur Bauüberwachung und Finanzierung begleiten,\r\ninklusive der Vermittlung von Handwerker*innen und der\r\nÜberwachung der Energieeinsparziele.\r\nEine Möglichkeit der Verbesserung bestände darin, im Rah-\r\nmen der EPBD die Angebote zur Information, Beratung und\r\nUnterstützung sowie Umsetzung auszubauen. Dabei sollte\r\nsowohl die Finanzierung als auch die Umsetzung der Um-\r\nbautätigkeiten begleitet werden. Die Beratung sollte um die\r\nDImension der Wohnraumoptimierung ergänzt werden, wie\r\nes bei OptiWohn bereits erprobt wurde. Zunächst müsste da-\r\nfür ein leicht verständlicher Überblick über die bestehenden\r\nFörderangebote geschaffen werden und die Finanzierung si-\r\nchergestellt werden.\r\nZusätzlich zu den Beratungsangeboten für Privatleute soll-\r\nten außerdem bessere Beratungs- und Förderangebote für\r\nsoziale Träger wie Wohlfahrtsverbände oder karitative Trä-\r\nger geschaffen werden. Oft sind die Träger finanziell durch\r\ndie hohen Gewerbemieten in Ballungszentren und die gro-\r\nßen Summen, die für Sanierungen anfallen, überfordert\r\n(Ressourcenwende, 2025). Zudem betreiben die Träger oft\r\nunterschiedliche Gebäudearten wie Nichtwohngebäude\r\noder Mischgebäude in denen u. a. Pflege- und Gesundheits-\r\nleistungen erbracht werden, was die Förderung zusätzlich\r\nerschwert. Auch in diesem Bereich gibt es Ansätze, welche\r\ndie energetische Sanierung mit Überlegungen zur besseren\r\nNutzung der (Wohn)flächen kombinieren. Dazu veranstaltet\r\ndas ökumenische Netzwerk „Eine Erde“ derzeit Debatten\r\nund Austauschformate und verweist in diesem Rahmen auf\r\nBeispiele der gelungenen Mehrfachnutzung von kirchlichen\r\nRäumlichkeiten. Ziel ist, die Nutzungsoptimierung zu fördern\r\nund Neubau zu minimieren.\r\n5.1.2 Stark verankert im Quartier: Die Rolle sozialer\r\nAkteure bei der Wohnraumvermittlung\r\nKirchen und andere soziale Träger können durch ihre star-\r\nke Verankerung vor Ort bedeutende Beiträge zur Verfügbar-\r\nmachung von Wohnraum leisten. Im November 2024 veran-\r\nstaltete die Diakonie Deutschland die Konferenz „Wohnraum\r\nim Sozialraum“. Im Zentrum der Tagung stand die Frage, wie\r\nkirchliche Gemeinden unter Beteiligung weiterer Akteure un-\r\ngenutzten Wohnraum im Quartier mobilisieren und besser\r\nnutzbar machen können. Diese Chancen zur Bewältigung der\r\nKlimakrise, der Wohnungsnot und der sozialen Vereinsa-\r\nmung werden bisher aber nur unzureichend ausgeschöpft –\r\nvor allem aufgrund emotionaler Vorbehalte, mangelnder\r\nInformationen sowie rechtlicher Unsicherheiten und dem\r\nFehlen inspirierender Vorbilder.\r\nBei der Tagung wurde vor allem die Rolle des sogenannten\r\n„Intermediärs“ herausgearbeitet, dies sind Personen, die in\r\neiner Gemeinde eingebunden sind und konkrete Vermitt-\r\nlungs- und Begleittätigkeiten übernehmen können. Ein In-\r\ntermediär übernimmt Aufgaben, die über die herkömmliche\r\nWohnraumvermittlung hinausgehen. Dazu zählen die Iden-\r\ntifikation und Erschließung von Wohnraum in Kooperation\r\nmit unterschiedlichen Akteuren, die Bereitstellung von Be-\r\n8Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\nratungs- und Unterstützungsangeboten rund um das Thema\r\ngemeinschaftlich Wohnen bzw. für Wohnpartnerschaften,\r\ndie Begleitung des Zusammenwohnens, einschließlich der\r\nKonfliktlösung sowie die Vermittlung weiterer professionel-\r\nler Hilfsangebote. Neben der Einbindung von Ehrenamtli-\r\nchen ist ein Intermediär auch mögliche Ansprechperson für\r\nweitere zentrale Stakeholder wie die Kommune und soziale\r\nDienste. Die Kirchen können hier aufgrund ihres besonderen\r\nVertrauensvorschusses und ihrer Verankerung im Sozialraum\r\nKontakte herstellen und als Vermittler auftreten.\r\nIm Nachgang der Tagung hat sich im Juni 2025 eigenver-\r\nantwortlich ein Pilotprojekt im Kirchenkreis Teltow-Zehlen-\r\ndorf zu Wohnpartnerschaften gebildet. Zusammen mit dem\r\nVerein „Sonay – Soziales Leben“ haben sie die Plattform\r\n„Generationen-WG Berlin“ ins Leben gerufen. Die Plattform\r\nvermittelt Menschen über 60 junge Mitbewohner*innen. In\r\nSüddeutschland gibt es seit 2024 das Modellprojekt „geNu-\r\nWo – gemeinsame Nutzung von Wohnraum im Kreis Ludwigs-\r\nburg“ für Wohnpartnerschaften. Auch hier geht es um die\r\nVermittlung von jungen Mitbewohnenden für ältere Perso-\r\nnen, die alleine wohnen.  \r\nAnschließend zu diesen Modellprojekten und zu den For-\r\nderungen aus dem Positionspapier „Wohnraum im Bestand\r\nmobilisieren“ könnten Kommunen solche Modellprojek-\r\nte stärker unterstützen, bzw. sich für eine überkommunale\r\nStelle für intergenerationelles Wohnen engagieren.\r\n5.1.3. Förderung gemeinwohlorientierter Wohnraum-\r\nbewirtschaftung\r\nFür kommunale bzw. gemeinnützige Wohnungsgesellschaf-\r\nten ist aktives Wohnflächenmanagement ein Weg, um an-\r\ngemessene Wohnflächen für alle sicherzustellen. In der\r\nSchweiz verankern viele Genossenschaften bereits Mindest-\r\nbelegungsanforderungen in ihren Statuten oder Mietregle-\r\nmenten, in der Stadt Zürich und einigen anderen Gemein-\r\nden folgen die kommunalen Wohnungsunternehmen dieser\r\nPraxis (Blumer et al., 2012). Wenn sich die Haushaltsgröße\r\nverändert, werden die Mietenden bei der Anpassung ihrer\r\nWohnfläche unterstützt, denn das Verbleiben in zu großen\r\nWohnungen ist einer der Haupttreiber für ungleiche Wohn-\r\nraumverteilung. Der Vermieter bietet in diesem Fall rund drei\r\nAlternativwohnungen an, von denen die Mietenden eine aus-\r\nwählen. Häufig wird die Faustregel angewandt, dass die Anzahl\r\nder Bewohner*innen mindestens der Zimmeranzahl minus\r\neins entsprechen muss (z. B. mindestens drei Personen in ei-\r\nner 4-Zimmer-Wohnung). Dabei werden oft auch menschliche\r\nAspekte berücksichtigt und in einigen Fällen finden Karenz-\r\nfristen oder Unterbelegungsbeiträge Anwendung.\r\nIn den Genossenschaften findet der Beschluss der Statuten\r\ndurch die Mitglieder auf freiwilliger Basis statt. Das aktive\r\nWohnflächenmanagement erfährt dadurch hohe Zustim-\r\nmung, denn alle profitieren von bedarfsorientiertem Wohn-\r\nraum (Lage, 2025). Die Belegungsvorschriften reduzieren den\r\nübermäßigen Flächenverbrauch pro Person und fördern da-\r\ndurch den Ressourcenschutz. Sie fördern zudem eine sozial\r\nverträgliche Wohnraumnutzung, zumindest in den Genos-\r\nsenschaften auch über alle Einkommensgruppen hinweg.\r\nGesetzlich vorgeschrieben sind solche Regeln in der Schweiz\r\njedoch nicht; sie beruhen vor allem auf Vereinbarungen in-\r\nnerhalb der Wohnbauträger.\r\nIn Deutschland gelten bereits Flächenvorgaben bei geför-\r\nderten Mietwohnungen, die allerdings nur eine bestimmte\r\nEinkommensgruppe adressieren. Auch Anpassungen der\r\nWohnfläche bei Änderung der Haushaltsgröße sind hier\r\nnicht vorgesehen. Die sechs landeseigenen Wohnungsunter-\r\nnehmen in Berlin haben eine gemeinsame Wohnungstausch-\r\nbörse etabliert, bei Umzug bleibt die Netto-Kaltmiete gleich,\r\nnur die Energiekosten können sich verändern. Allerdings\r\nsind die Mieter*innen hier bei der Suche auf sich alleine ge-\r\nstellt und bekommen keine Angebote, wie im Schweizer Fall.\r\nDer stadteigene Unternehmensverband ProPotsdam geht\r\nhier noch einen Schritt weiter. Im Rahmen des Wohnflächen-\r\nbonus erhalten Mieter*innen, die sich verkleinern möchten,\r\nvorranging Wohnungsangebote, deren Mietpreis um 2 €/m²\r\nreduziert wird. Zudem erhalten sie einen Umzugszuschuss.\r\nDieses Vorgehen liegt auch im finanziellen Interesse der\r\nWohnungsgesellschaften, da sie so weniger Neubauten er-\r\nrichten müssen. Auch die Wohnbaugenossenschaft Charlotte\r\ne. G. aus Berlin bietet Wohnungstausch zu gleichbleiben-\r\nder Nettokaltmiete an, wenn sich Mieter*innen verkleinern\r\nmöchten. Thematisiert wurde, dass eine Durchsetzung von\r\nVerkleinerung bei Unterbelegung jedoch nicht möglich sei,\r\nda das deutsche Mietrecht dies nicht decke (Ressourcen-\r\nwende, 2025). In einer Studie von „subsolar Architektur und\r\nStadtforschung“ wurden „Veränderungskonferenzen“ inner-\r\nhalb gemeinschaftlicher Wohnformen als Weg dargestellt,\r\num Umzugspläne in der Gemeinschaft zu verhandeln. Dabei\r\ntreffen sich alle Bewohner*innen und tauschen sich über\r\nveränderte Wohnbedarfe aus, was zu höherer Akzeptanz für\r\nWohnungswechsel führt (ebd.).\r\nWünschenswert wäre die Verbreitung des aktiven Wohnflä-\r\nchenmanagements im genossenschaftlichen Bereich bzw.\r\nbei kommunalen Trägern. Dafür sollten sowohl verstärkt die\r\npersönlichen Vorteile für die Genossenschaftsmitglieder\r\nhervorgehoben werden als auch der Mehrwert für die ge-\r\nsamte Genossenschaft sichtbar gemacht und evtl. das Miet-\r\nrecht angepasst werden. Darüber hinaus sollte über Wege\r\nnachgedacht werden, wie auch große Unternehmen im pri-\r\nvatwirtschaftlichen Sektor solche Ansätze stärker umsetzen\r\nkönnten.\r\n9Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\n5.1.4 Aktive Bodenpolitik und Konzeptvergabe als\r\nkommunale Instrumente für qualitativ hochwertige\r\nQuartiersentwicklung\r\nFür unvermeidbare Bauaktivitäten sollten Kommunen auf\r\naktive Bodenpolitik setzen, wie z. B. die Einräumung von\r\nErbbaurechten und die Nutzung von Vorkaufsrechten, um\r\nGrundstücke vor spekulativem Verkauf zu sichern und kom-\r\nmunales Liegenschaftsmanagement zu fördern. Für die Nut-\r\nzer*innen ist allerdings fraglich, ob sich ein Erbbauvertrag\r\nlohnt, denn der Erbbauzins ist nicht (mehr) gesetzlich be-\r\nschränkt und je nach Absichten der Kommunen kann es für\r\ndie Nutzenden teuer werden. Zudem sollte die Innenent-\r\nwicklung mit Nachverdichtung durch Aufstockung, Nutzung\r\nvon Brachen und Schließen von Baulücken konsequent vo-\r\nrangetrieben werden, um den Flächen- und Ressourcenver-\r\nbrauch zu minimieren.\r\nDafür können Kommunen auf die Konzeptvergabe zurück-\r\ngreifen. Die Konzeptvergabe ist ein Instrument der Stadtent-\r\nwicklung, bei dem städtische Grundstücke nicht nach dem\r\nHöchstpreis vergeben werden, sondern nach der Qualität\r\ndes eingereichten Nutzungskonzepts. Dabei wird ein „Wett-\r\nbewerb der Ideen“ durchgeführt, bei dem verschiedene\r\nAkteure – wie Bauträger, Genossenschaften, Baugemein-\r\nschaften oder Privatpersonen – ihre Konzepte einreichen.\r\nDas Konzept mit dem besten Gesamtkonzept hinsichtlich\r\nstädtebaulicher Qualität, Nachhaltigkeit, sozialer Mischung\r\nund bezahlbarem Wohnraum erhält den Zuschlag. Der Preis\r\nspielt eine untergeordnete Rolle und wird oft als Festpreis\r\noder Erbbaurechtszins vereinbart. Die Konzeptvergabe dient\r\nder sozialen Steuerung des Wohnungsmarkts, indem sie z. B.\r\ngemeinnützigen Wohnungsbau, ökologische Aspekte, Nut-\r\nzungsvielfalt und bezahlbaren Wohnraum fördert. Darüber\r\nhinaus ermöglicht sie die innere Nachverdichtung (Innen-\r\nentwicklung) und das Schließen von Baulücken, was maß-\r\ngeblich zur Ressourcenschonung beiträgt (Brüggemann et\r\nal., 2021).\r\n5.2. Maßnahmen auf Bundesebene\r\n5.2.1 Bundesweite Flächenverbrauchsvorgaben\r\nDie Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung\r\nverfolgt das Ziel, bis 2030 die Flächeninanspruchnahme pro\r\nTag auf weniger als 30 Hektar zu reduzieren und bis 2050 auf\r\nNetto-Null (Bundesregierung, 2025). Obwohl es diese Ziel-\r\nsetzung gibt, fehlen teilweise konkretere Maßnahmen, mit\r\ndenen die Umweltbelastung durch Flächenverbrauch effek-\r\ntiv reduziert werden soll. Das ursprüngliche Ziel für 2020, den\r\nFlächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen, wurde\r\nbeispielsweise verfehlt, weshalb es zusätzlicher Anstrengun-\r\ngen bedarf, wenn man das 2030 Ziel erreichen möchte (UBA,\r\n2025). Verbindliche Flächenverbrauchsvorgaben auf Bundes-\r\nebene (z.B. über die Bundesraumordnung) wären eine Mög-\r\nlichkeit den Verbrauch deutschlandweit zu begrenzen.\r\n5.2.2 Recht auf Wohnungstausch ins Bürgerliche\r\nGesetzbuch\r\nAuch der Wohnungswechsel/Wohnungstausch kann eine\r\nMöglichkeit sein, vorhandenen Wohnraum effizienter zu nut-\r\nzen und Wohnungen bedarfsgerecht zu belegen. Eine Studie\r\ndes WWF (2024) identifizierte einige Barrieren, welche den\r\nTausch derzeit unattraktiv machen: Einerseits gibt es recht-\r\nliche Unsicherheiten für Mieter*innen und potenzielle Über-\r\nforderung vor allem bei privaten Vermieter*innen durch den\r\nTauschprozess. Bspw. müssen beide Vermieter*innen dem\r\nTausch zustimmen und es können nach dem Tausch neue\r\nVerträge mit höheren Mieten aufgesetzt werden. Anderer-\r\nseits sind die Tauschangebote und -börsen in Städten wie\r\nBerlin (s. o.), Freiburg, München oder Düsseldorf wenig be-\r\nkannt und das Angebot und die Nachfrage stimmen derzeit\r\nnicht überein. Häufiger suchen Menschen eine größere Woh-\r\nnung als eine kleinere, zudem möchten Personen in größe-\r\nren Wohnungen oft nicht umziehen. Ein weiterer Faktor sind\r\nemotionale Bindungen an das Wohnumfeld und die Woh-\r\nnung, vor allem bei älteren Menschen.\r\nUm Wohnungstausch zu erleichtern, fordert der WWF in\r\neinem Impulspapier eine gesetzliche Verankerung eines\r\nRechts auf Mietwohnungstausch im Bürgerlichen Gesetzbuch\r\n(BGB) bis 2026. Das Recht würde Voraussetzungen für einen\r\nTausch konkretisieren, z. B. bei berechtigtem Interesse wie\r\nbei über- oder unterbelegtem Wohnraum und ausreichender\r\nZahlungsfähigkeit. Somit würde das Recht gezielt Planungs-\r\nsicherheit für Mieter*innen und Vermieter*innen schaffen.\r\nDarüber hinaus fordert das Impulspapier begleitende staat-\r\nliche Fördermaßnahmen, darunter verbesserte Beratung,\r\nstärkere Kommunikation, den systematischen Wissensauf-\r\nbau sowie Kooperationen zwischen Bund, Ländern, Kommu-\r\nnen und Wohnungsanbietern. Erfahrungen aus bestehenden\r\nkommunalen Tauschprogrammen zeigen, dass neben rechtli-\r\ncher Absicherung auch finanzielle Anreize und eine Senkung\r\norganisatorischer Hürden wichtig sind, um Tauschprozesse\r\nzu beschleunigen und attraktiv zu machen. Der WWF sieht\r\nden Wohnungstausch als pragmatischen, gesellschaftlich\r\nund ökologisch hochwirksamen Beitrag zu einer nachhalti-\r\ngeren Wohnraumnutzung in Deutschland.\r\n5.2.3 Förderboni für Teilung von Wohnraum\r\nIm Regierungsprogramm der neuen Koalition von Union\r\nund SPD ist die Modernisierung und Sanierung bestehen-\r\nden Wohnraums als förderpolitischer Schwerpunkt ge-\r\nnannt. Unter diese Förderungen fällt auch die Umnutzung\r\nund der Umbau von Bestandsgebäuden. Dafür sollen eige-\r\nne KfW-Förderprogramme geschaffen werden, die gezielt\r\nauf die Modernisierung und Umnutzung von Bestandsge-\r\nbäuden ausgerichtet sind. Bisher sind Förderungen für die\r\neffizientere Nutzung von Wohnfläche wie Wohnungsteilun-\r\n10Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\ngen ausschließlich in Kombination mit energetischen oder\r\nUmbaumaßnahmen für Barrierefreiheit zu finden, nicht\r\njedoch als separater Förderschwerpunkt. So z. B. die Bun-\r\ndesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Kredite und Til-\r\ngungszuschüsse für die energetische Sanierung und Moder-\r\nnisierung von Bestandsimmobilien. In der KfW Datenbank\r\nfindet sich beispielsweise ein Förderkredit für den alters-\r\ngerechten Umbau von Wohnungen bzw. den Erwerb umge-\r\nbauter Wohnungen (KfW, n. d.). Es bleibt abzuwarten, wie\r\ndie neuen Förderprogramme ausgestaltet sind, und ob sie\r\nfür alle Altersgruppen Möglichkeiten des flächeneffizienten\r\nUmbaus ermöglichen.\r\n5.2.4 Weitere gesetzliche Änderungen zur Förderung\r\nvon Umbau & Umnutzung\r\nIn ihrer Position „Umwelt und Klima schützen – Wohnraum\r\nschaffen – Lebensqualität verbessern“ (UBA, 2023) betont\r\ndas UBA die Notwendigkeit, bestehende Bau- und Landes-\r\nbauordnungen sowie das Baugesetzbuch anzupassen, um\r\nden Vorrang von Bestandserhalt, Umbau und Umnutzung vor\r\nNeubau zu stärken. Ziel muss es sein, ressourcenschonen-\r\ndes, klima- und umweltverträgliches Bauen zu fördern und\r\ndie Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. Dazu gehören\r\nauch neue Anforderungen an Baustoffe, die verstärkte Nut-\r\nzung zirkulärer Bauprozesse und Umweltstandards wie So-\r\nlarpflicht und Gebäudebegrünung. Die Transformation der\r\nRegelwerke soll einen Paradigmenwechsel von linearem zu\r\nzirkulärem Bauen unterstützen und Rahmenbedingungen\r\nschaffen, die Klimaschutz, Flächenschonung und Wohn-\r\nraumschaffung in Einklang bringen. Dies erfordert zudem\r\neine verstärkte ressortübergreifende Zusammenarbeit und\r\ndie Berücksichtigung gesundheitlicher, sozialer sowie klima-\r\ntischer Aspekte im Bauprozess.\r\nIm Frühjahr 2025 hat die EU-Kommission den Dialog über\r\nerschwinglichen Wohnraum eröffnet. Damit legt sie den\r\nGrundstein für einen „European Affordable Housing Plan“ –\r\neine wohnungspolitische Initiative mit sozialer Ausrichtung,\r\ndie Ende 2025 bzw.  Anfang 2026 vorgelegt werden soll. Ziel\r\nist es, strukturelle Ursachen der Wohnraumkrise anzugehen\r\nund gleichzeitig Klimaschutz, Investitionsfähigkeit und so-\r\nziale Ausgewogenheit miteinander zu verbinden. Der Plan\r\nbeinhaltet den Aufbau einer paneuropäischen Investitions-\r\nplattform zur Finanzierung bezahlbarer, energieeffizienter\r\nWohnungen, Änderungen staatlicher Beihilfe-Regeln zur\r\nVereinfachung von Sozialwohnungs- und Sanierungsförde-\r\nrungen, sowie eine neue europäische Baustrategie zur Stei-\r\ngerung der Produktivität bei Erhalt architektonischer Quali-\r\ntät. Integration mit Klimazielen, sozialer Kohäsion und der\r\nNeuen Europäischen Bauhaus-Initiative ist vorgesehen (Eu-\r\nropäische Investitionsbank [EIB], 2025). Inwieweit hier auch\r\ndie Mobilisierung schon bestehenden Wohnraums adressiert\r\nwird, bleibt jedoch abzuwarten.\r\n6. Fazit und weitere Fragen zur Diskussion\r\nIn diesem Diskussionspapier wurden drei Fragen behandelt.\r\nZuerst wurden die Potenziale von Wohnflächensuffizienz un-\r\ntersucht. Das theoretische Potenzial wurde dabei in Deutsch-\r\nland auf die Schaffung von rund neun Millionen Wohnungen\r\nbeziffert, wobei immense Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr\r\nund Materialien wie Beton, Stahl, Glas und Fläche eingespart\r\nwerden würden. Aufgrund unterschiedlicher räumlicher\r\nWohnraumverfügbarkeiten, veränderter Wohnpräferenzen,\r\nder Zunahme von kleineren Haushalten und Eigentum, der\r\ndemografischen Entwicklung, sowie der Auswirkungen des\r\nKohorteneffekts und des Remanenzeffektes liegt das prak-\r\ntisch erschließbare Potenzial darunter und wird auf zwischen\r\n100 000 und 300 000 Wohneinheiten pro Jahr geschätzt. Als\r\nZielgruppen für die Wohnflächenreduktion wurden vor allem\r\nMenschen mit hohem Einkommen und Rentner*innen iden-\r\ntifiziert, da beide Gruppen oft auf überdurchschnittlich gro-\r\nßen Flächen mit kleinen Haushaltsgrößen wohnen.\r\nIm Folgenden wurde auf politische Lösungen auf kommuna-\r\nler und bundespolitischer Ebene eingegangen, welche das\r\nUmdenken hin zu suffizienteren Wohnformen unterstützen\r\nkönnen und durch Beispiele von existierenden Pilotprojek-\r\nten untermauert. Nach der Darstellung von Beratungs- und\r\nBegleitangeboten mit unterschiedlichen Schwerpunkten wie\r\nOne-Stop-Shops und Wohnraumagenturen, die gleichzeitig\r\nzur effizienten Wohnraumnutzung und zur Sanierung von\r\nEigentum beraten könnten, wurde das Konzept der Wohn-\r\nraumpartnerschaften vorgestellt, das derzeit u. a. von kirch-\r\nlichen Akteuren verfolgt wird und älteren Menschen junge\r\nMitbewohnende vermittelt. Besonderes Augenmerk muss\r\ndabei auf der sensiblen Vermittlung und langfristigen Be-\r\ngleitung der Partnerschaften durch im Sozialraum verankerte\r\nAkteure gelegt werden. Weitere Möglichkeiten für kommuna-\r\nle bzw. gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften sind Flä-\r\nchenreduktionsvorgaben wie bereits von einigen Akteuren in\r\nder Schweiz angewendet. Zur ressourcen- und flächeneffizi-\r\nenten Gestaltung von Quartieren gibt es für Kommunen zu-\r\ndem Instrumente der aktiven Bodenpolitik. Außerdem sollte\r\nLeerstand und die Nutzung von Wohnraum für touristische\r\nZwecke verstärkt in den Blick genommen werden.\r\nDie Ziele den bundesweiten Flächenverbrauch auf unter 30\r\nHektar pro Tag bis 2030 zu begrenzen und bis 2050 Netto-Null\r\nFlächenverbrauch zu erreichen, sollten verbindlich gemacht\r\n11Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\nund für die lokale Ebene operationalisiert werden. Das Recht\r\nauf Mietwohnungstausch sollte im BGB verankert werden,\r\num den Wechsel zwischen Mietwohnungen zu erleichtern.\r\nZudem sollten Förderungen und KfW Kredite spezifischer auf\r\ndie Teilung von Wohnraum zugeschnitten werden. Zuletzt gilt\r\nes die Regelwerke und Gesetze konsequent anzupassen, um\r\nBestandserhalt zu priorisieren und den Affordable Housing\r\nPlan der EU kritisch zu begleiten, damit die Schaffung von\r\nressourcenschonendem und sozialem Wohnraum sicherge-\r\nstellt wird.\r\nZusammenfassend ist zu bemerken, dass in der wissen-\r\nschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Debatte bereits viele\r\nAnsätze für die flächeneffiziente Gestaltung von Wohnraum\r\nexistieren. Auch einige Praxisprojekte konnten wir in diesem\r\nPapier vorstellen. Allerdings ist die vorrangige Zielgruppe\r\nder Maßnahmen bisher die Gruppe der älteren Menschen,\r\nderzeit gibt es wenige Vorschläge für die Zielgruppe der\r\nPersonen mit hohem Einkommen, die ebenfalls über über-\r\ndurchschnittlich große Wohnflächen verfügen.\r\nDaher ergeben sich aus diesem Papier folgende Fragen für\r\ndie weitere Diskussion:\r\n• Welche Argumente könnten insbesondere Personen mit\r\nhohem Einkommen von den Vorteilen der Wohnflächen-\r\nreduktion überzeugen? Welche Maßnahmen könnten das\r\nPotenzial für Wohnflächenreduktion in dieser Zielgruppe\r\nheben?\r\n• Wie sind umfassende Beratungs- und Begleitungsange-\r\nbote, die auch die Gestaltung effizienter Wohnflächen\r\nbeinhalten, finanzierbar?\r\n• Welche weiteren Maßnahmen sind auf Länderebene vor-\r\nstellbar?\r\n• Welcher weiteren Maßnahmen bedarf es für öffentliche\r\nund gemeinnützige Träger?\r\n7. Glossar\r\nKohorteneffekt: Der Kohorteneffekt beim Wohnen bezieht\r\nsich auf die unterschiedlichen Wohnpräferenzen, Anforde-\r\nrungen und Wohnformen, die sich zwischen Generationen\r\n(Kohorten) aufgrund verschiedener sozialer, wirtschaftlicher\r\nund kultureller Umwelteinflüsse entwickeln.\r\nRemanenzeffekt: Der Remanenzeffekt beschreibt in der Im-\r\nmobilienwirtschaft die Tendenz von Menschen, in ihren Woh-\r\nnungen zu verbleiben, auch wenn sich ihre Wohnbedürfnisse\r\ndurch veränderte Lebensumstände (z. B. Auszug der Kinder)\r\nreduzieren.\r\n12Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\nLiteratur\r\nBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). (2023). Unterstützung von Suffizienzansätzen im Gebäude­\r\nbereich (BBSR-Online-Publikation, Ausgabe 09/2023). https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-\r\nonline/2023/bbsr-online-09-2023.html\r\nBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). (2024a). 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Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes\r\nBauen e.V. und RegioKontext GmbH. https://mieterbund.de/app/uploads/2025/04/Endbericht_Wohnungsbau-2025-_Quo-\r\nvadis_Stand-01.04.2025.pdf\r\nWuppertal Institut. (2022). Evaluation der Wohnraumberatung Tübingen im Projekt OptiWohn. Wuppertal Institut.\r\nhttps://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/projects/OptiWohn_Evaluation_Wohnraumberatung.pdf\r\n15Ressourcenwende | Sektorziele im Ressourcenschutz\r\nWuppertal Institut. (2024, 23. Januar). One-Stop-Shop: Lotse für energetische Gebäudesanierung [Pressemitteilung].\r\nhttps://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8452/\r\nWWF Deutschland. (2023). Modell Deutschland Circular Economy. https://www.wwf.de/nachhaltiges-wirtschaften/circular-\r\neconomy/modell-deutschland-circular-economy\r\nWWF Deutschland. (2024). Mietwohnungstausch statt Neubau: Gut für Umwelt und Mietmarkt – Politisches Impulspapier.\r\nWWF Deutschland. https://www.wwf.de/nachhaltiges-wirtschaften/circular-economy/gebaeude-in-der-kreislaufwirtschaft/\r\nmietwohnungstausch\r\nImpressum\r\nKontakt\r\nIris Frey\r\nKoordinatorin Netzwerk Ressourcenwende\r\nressourcenwende@bund.net\r\nDas Netzwerk Ressourcenwende ist ein Zusammenschluss\r\nvon Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft\r\nund setzt sich für eine global und generationsübergreifend\r\ngerechte Ressourcennutzung im Rahmen der ökologischen\r\nBelastungsgrenzen ein.\r\nwww.ressourcenwende.net\r\nDas Projekt Ressourcenwende wird fachlich und\r\norganisatorisch umgesetzt von BUND, IÖW und DNR.\r\nRedaktion\r\nIris Frey (Netzwerk Ressourcenwende)\r\nMitarbeit\r\nAndrea Bitter (Architects For Future), Lars Brischke (ifeu),\r\nRolf Buschmann (BUND), Irmela Benz Colaço (BUND), Tim\r\nDriedger (Architects For Future), Johannes Fremerey (Diako-\r\nnie Deutschland), Astrid Hake (Ökumenisches Netzwerk Eine\r\nErde), Arthur Haus (Grüne Liga), Silke Küstner (WWF), Jonas\r\nLage (Universität Flensburg), Sophie Progscha (IÖW), Greta\r\nSchabram (Paritätischer Wohlfahrtsverband) und Carina\r\nZell-Ziegler (Öko-Institut).\r\nFörderhinweis: Dieses Projekt wurde gefördert durch das Umwelt-\r\nbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,\r\nNaturschutz und nukleare Sicherheit. Die Mittelbereit­stellung\r\nerfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.\r\nDie Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei\r\nden Autorinnen und Autoren.\r\nDanke für Hinweise und Kommentare\r\nWiebke Jander (UBA), Sylvie Lorek (SERI), Felix Saurma-\r\nJeltsch (BMUKN) und Markus Taubert (UBA).\r\nGestaltung\r\nHenrike Ott, Visuelle Kommunikation\r\nDezember 2025\r\n16"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-01-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022934","regulatoryProjectTitle":"Abschaffung des ANK-Förderprogramms KlimaWildnis verhindern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/97/49/704555/Stellungnahme-Gutachten-SG2603110014.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"An\r\nAlois Rainer\r\nBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat\r\nWilhelmstraße 54\r\n10117 Berlin\r\npoststelle@bmleh.bund.de\r\nBerlin, 10. März 2026\r\nAMK 18. – 20. März, Bad Reichenhall, TOP 33: Bedeutung von Naturwäldern für den\r\nKlimaschutz\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Rainer,\r\nauf Initiative der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen-\r\nAnhalt werden Sie sich im Rahmen der o.g. AMK mit dem Tagesordnungspunkt\r\n„Waldmaßnahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) weiterentwickeln und\r\nStilllegungsförderung streichen“ befassen. Hierzu wurde eine Beschlussvorlage erarbeitet, in\r\nder die Bedeutung dauerhaft nutzungsfreier Wälder für den Klimaschutz angezweifelt und vom\r\nBund die Streichung des ANK-Förderprogramms KlimaWildnis gefordert wird.\r\nAls Begründung wird insbesondere angeführt, dass durch Nutzungsverzicht und damit\r\neinhergehender Erhöhung der Holzvorräte in den betre:enden Wälder Risiken von Waldschäden\r\nund rascher CO2-Freisetzung erhöht würden. Zudem würde das Klimaschutzpotenzial der\r\nWälder durch Nutzungsverzicht nicht optimal genutzt. Studien würden zeigen, dass naturnah\r\nbewirtschaftete Wälder für den Klimaschutz langfristig wirkungsvoller seien als nutzungsfreie\r\nWälder.\r\nDiese Argumentation ist aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen sachlich falsch!\r\nUnter anderem hat sich ein mehrjähriges Forschungsvorhaben der Nordwestdeutschen\r\nForstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA) und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und\r\nForstwirtschaft (LWF) in Kooperation mit forstwissenschaftlichen Einrichtungen anderer\r\nLänder (insbes. Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-\r\nWestfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen) mit den Auswirkungen natürlicher\r\nWaldentwicklung auf die Kohlensto3speicherung befasst (Projekt natWald100, Laufzeit 2019\r\n- 2023).\r\nDie Erkenntnisse aus diesem Vorhaben belegen eindeutig die hohe Bedeutung von\r\nNaturwäldern vor allem in den kommenden, für die Erreichung der Klimaziele entscheidenden\r\nJahrzehnten.\r\nWesentliche Aussagen aus dem Abschlussbericht des Vorhabens:\r\n In Buchen-Naturwäldern wurde teils ein asymptotischer Verlauf für einen 50-jährigen\r\nAufbauprozess des oberirdischen Kohlensto:speichers gefunden, teils eine lineare Zunahme\r\ndes Kohlensto:speichers. Die jährlichen Aufbauraten lagen bei 1,6 t C ha-1 a-1 bzw. 2,1 t C ha-1\r\na-1 (entspricht 5,9 bzw. 7,7 t CO2 ha-1 a-1; dabei handelt es sich um reale und langanhaltende\r\nNetto-Senken in dieser Höhe).\r\n Selbst sehr alte Wälder (>400 Jahre) können weiter 0,3 – 0,5 t C ha-1 a-1 (entspricht 1,1 – 1,8 t\r\nCO2 ha-1 a-1) akkumulieren.\r\n Anhand einer Vergleichsrechnung (Entwicklung eines 100-jährigen Buchenbestands über 60\r\nJahre) wird gezeigt, dass unter Berücksichtigung der gängigen Substitutionsfaktoren\r\nnutzungsfreie Buchenwälder mittelfristig in etwa dieselbe Klimaschutzwirkung entfalten\r\nwie die Holznutzung eines identischen Waldes. Die zugrunde gelegte Substitutionswirkung\r\ndurch Holznutzung ist jedoch theoretisch und mit großen Unsicherheiten behaftet, da sie\r\nauf zahlreichen, i.d.R. eher optimistischen Annahmen beruht. Die Klimaschutzwirkung von\r\nWäldern ohne Nutzung stellt durch den Aufbau von Biomasse hingegen eine verlässlich\r\nmessbare Größe dar.\r\n Während nach Wissenschaftlichem Beirat Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen\r\nVerbraucherschutz (WBAE) und Wissenschaftlichem Beirat Waldpolitik (WBW) beim BMEL\r\ndie Einrichtung von Prozessschutzgebieten bzw. die Reduktion der Nutzung die\r\nSenkenleistung unmittelbar verringert, zeigen andere Studien eine mindestens mittelfristige\r\nÜberlegenheit ungenutzter Wälder. In einer dieser Studien war selbst nach 300 Jahren die\r\nNutzungsvariante der Nichtnutzung unterlegen. Die Substitutionse3ekte werden o3enbar\r\nhäufig deutlich überschätzt. Auch eine aktuelle EU-weite Studie zeigt unmittelbar negative\r\nWirkungen der Holzernte auf die Senkenleistung von Wald- und Produktspeicher.\r\n In Anbetracht des Ziels, die Klimaneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 zu erreichen,\r\nsind Schutzbeiträge umso wertvoller, je früher sie realisiert werden. Werden diesbezüglich\r\nDiskontierungsansätze einbezogen, zeigt sich, dass der Wirtschaftswald ohne\r\nSubstitutionse3ekt aufgrund des Abbaus des Waldspeichers selbst bei hohen\r\nDiskontierungssätzen nur negative Werte erreicht. Wird Additionalität unterstellt, so sind\r\ndie Naturwald- und Wirtschaftswaldvarianten weitgehend gleichauf.\r\nAls Fazit weisen NW-FVA und LWF unter anderem darauf hin, dass Wälder mit natürlicher\r\nEntwicklung neben ihrem Wert für die Artenvielfalt und ihren vielfältigen Ökosystemleistungen\r\nals mittelfristige Kohlensto3senke und langfristig relativ stabiler Kohlensto3speicher einen\r\nwertvollen Beitrag zur klimabewussten Forstwirtschaft („climate-smart forestry“) liefern können.\r\nDarüber hinaus wird betont: „Bisher zeichnen sich durch die deutliche Zunahme an Wäldern mit\r\nnatürlicher Entwicklung über die vergangenen Jahrzehnte … weder in Bezug auf die Menge des\r\nHolzeinschlags noch auf die Holzhandelsbilanz Deutschlands negative Auswirkungen ab.\r\nEine Unterstellung unmittelbar proportionaler E:ekte scheint demnach … nicht haltbar.“\r\nDie dieses Schreiben unterzeichnenden Organisationen weisen zudem nochmals darauf hin,\r\ndass die Zielsetzung einer natürlichen Waldentwicklung auf 5 % (!) der Waldfläche weder den\r\naktiven Umbau von Wäldern in Deutschland in Richtung Klimaresilienz noch die nachhaltige\r\nNutzung des Rohsto:s Holz auch nur ansatzweise infrage stellt. Die gesellschaftlichen\r\nAnsprüche an den Wald in Deutschland vertragen und erfordern ein Nebeneinander\r\nunterschiedlicher Ziele. Die bestehende Förderung von „KlimaWildnis“ muss als Baustein\r\nfür das Erreichen der Klimaziele eher ausgebaut, statt reduziert werden. Gerade in Zeiten\r\nzunehmender Unsicherheit braucht es Vielfalt im Waldmanagement. Die natürliche\r\nWaldentwicklung – ob klein- oder großflächig, ob segregativ oder in bewirtschaftete Wälder\r\nintegriert – ist hierbei ein zentraler Baustein, der einer konsequenten Unterstützung bedarf.\r\nZur Minderung von Risiken, für die Wissenschaft und nicht zuletzt auch für intakte\r\nnatürliche Waldökosysteme.\r\nJan Peters\r\nGeschäftsführer\r\nMichael Succow Stiftung\r\nProf. Dr. Klaus Hackländer\r\nVorstand\r\nDeutsche Wildtier Stiftung\r\nPeter Schendel\r\nLeiter Bundeskontaktstelle Wald\r\nGrüne Liga\r\nHeike Vesper\r\nVorstand\r\nWWF Deutschland\r\nAdrian Johst\r\nGeschäftsführer\r\nNaturstiftung David\r\nOlaf Band\r\nVorsitzender\r\nBUND und BUND-Stiftung\r\nSascha Müller-Kraenner\r\nBundesgeschäftsführer\r\nDeutsche Umwelthilfe\r\nMichael Brombacher\r\nLeiter Referat Europa\r\nFrankfurter Zoologische Gesellschaft\r\nGabriel Schwaderer\r\nGeschäftsführer\r\neuroNATUR\r\nPeter Schauerte\r\nGeschäftsführer\r\nDieter Mennekes Umweltstiftung\r\nDr. Torsten Welle\r\nGeschäftsführer & wissenschaftlicher Leiter\r\nNaturwald Akademie\r\nDr. Antje Wurz, Dr. Adreas Meißner\r\nGeschäftsführender Vorstand\r\nDie Wildnis Stiftung\r\nDr. Elsa Nickel\r\nVorstand\r\nBundesverband Beruflicher Naturschutz\r\nJörg-Andreas Krüger\r\nPräsident\r\nNABU"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023843","regulatoryProjectTitle":"Sicherung Agrarökologie in der Agrarpolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f8/c4/723906/Stellungnahme-Gutachten-SG2604170021.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"AGRAR­\r\nÖKOLOGIE\r\nIN DIE ZUKUNFT\r\nEin Aufruf an die Bundesregierung!\r\nPolitische Lösungen für die Krise in Landwirtschaft und ErnährungDas Positionspapier wird getragen von:\r\nBeispiele aus der ganzen Welt\r\nzeigen: Agrarökologie ist ein\r\nbreiten­wirksames Konzept,\r\ndas regionale Wertschöpfung,\r\nlebenswerte ländliche Räume,\r\nBiodiversität und Demokratie\r\nstärkt! Agrarökologie ist aktiver\r\nKlimaschutz!\r\nAgrarökologie reduziert externe\r\nAbhängigkeiten – und befreit\r\nMenschen dadurch von Hunger\r\nund Armut.\r\nAgrarökologie steht für einen\r\nnachhaltigen Umbau unserer\r\nLandwirtschaft und Ernährung.\r\nAgrarökologie ist der Weg zu\r\nErnährungssouveränität und\r\nder weltweiten Umsetzung des\r\nMenschenrechts auf angemes­\r\nsene Nahrung.\r\nSolidarische\r\nLandwirtschaft teilen\r\nte\r\nsich die ErnInhalt\r\n4Warum die Zukunft agrarökologisch\r\nsein muss\r\n5Agrarökologie als Ansatz zur\r\nTransformation der Ernährungs­\r\nsysteme\r\n7Globale Perspektiven:\r\nErfolgreiche agrarökologische\r\nBeispiele aus Politik und Praxis\r\nAgrarökologische Meilensteine\r\n12 2015–2025\r\nAgrarökologie im Gegenwind:\r\n12 Entwicklungen\r\nseit 2025\r\n14 Forderungen\r\nImpressum\r\nV.i.S.d.P: INKOTA-netzwerk e. V., Chrysanthemenstraße 1–3, 10407 Berlin • Autor*innen:\r\nJan Dreier (FIAN), Tina Marie Jahn (INKOTA-netzwerk), Sarah Schneider (Misereor) •\r\nLayout: Marischka Lutz Grafikdesign • Stand: Januar 2026\r\n3Warum die Zukunft\r\nagrarökologisch sein muss\r\nWir befinden uns in einer Krise: Millionen Menschen\r\nhungern – nicht, weil es an Nahrungsmitteln fehlt,\r\nsondern weil politische Entscheidungen Abhängigkeiten\r\nschaffen und den Zugang verhindern. Hunger ist kein\r\nSchicksal, sondern eine Frage von Macht und Priori­\r\ntäten. Statt den dringenden Wandel in Landwirtschaft\r\nund Ernährung voranzubringen, erleben wir jedoch Rück­\r\nschritte in Umwelt- und Sozialstandards. Dies fällt in eine\r\nZeit dramatischer Klimaveränderungen: Das 1,5 °-Ziel\r\ndes Pariser Klimaabkommens ist überschritten und wir\r\nsteuern weiter Richtung Klimakatastrophe. Gleichzeitig ist\r\ndas System der Vereinten Nationen, das eigentlich Räume\r\nfür multilaterale Lösungen bieten sollte, geschwächt und\r\nvielfach blockiert. In Deutschland und Europa rückt der\r\npolitische Diskurs immer weiter nach rechts. Die demo­\r\nkratische Gesellschaft ist akut bedroht.\r\nWir müssen dringend handeln!\r\nIn dieser vielschichtigen Krise zeigt die Agrar­ökologie\r\nWege auf, wie Menschen, die Lebensmittel erzeugen,\r\nihre Handlungsmacht zurückgewinnen können. Sie\r\nstärkt lokale demokratische Prozesse, weil sie Men-\r\nschen einbezieht, statt über sie hinweg zu entscheiden.\r\nSie macht Ernährungssysteme widerstandsfähiger,\r\nindem sie Abhängigkeiten reduziert und Ressourcen\r\ngerecht verteilt. Agrarökologie verbindet Klimaschutz\r\nmit sozialer Gerechtigkeit, weil sie ökologische\r\nPrinzipien mit den Erfahrungen und Bedürfnissen\r\nder Menschen vor Ort zusammenführt. Agrarökologie\r\nist damit nicht nur eine nachhaltige Anbaumethode,\r\nsondern ein demokratisches Konzept für einen Wandel,\r\nder Mensch und Umwelt krisenfest macht – und genau\r\ndeshalb gewinnt sie in Deutschland und weltweit\r\nentscheidend an Bedeutung.\r\nAuf nationaler Ebene beweist die Bundesregierung\r\nihre Fähigkeit zur Umsetzung agrarökologischer\r\nPolitik insbesondere mit den Programmen zur Förderung\r\nregio­naler Wertschöpfung und lebendiger ländlicher\r\nRäume. Auch in seiner internationalen Arbeit hat\r\n4\r\nDeutschland über Jahre hinweg agrarökologische Ansätze\r\nunterstützt und gefördert. Hinter diesen Bemühungen\r\nsollte die Bundesregierung im Angesicht der nationalen\r\nund welt­politischen Lage auf keinen Fall zurückbleiben.\r\nIm Gegenteil: Deutschland und Europa können in diesem\r\nFeld eine besondere Verantwortung übernehmen. Nicht\r\nals neue Hegemonen, sondern als Partner, die agrarökolo-\r\ngische Wege unterstützen und so zu Ernährungssouveräni-\r\ntät und dem Recht auf Nahrung beitragen. Entscheidend\r\nist dabei, dass Staaten substanzielle Partizipation von\r\nBetroffenen auf Augenhöhe ermöglichen.\r\nAgrarökologie ist kein Nischenprojekt, sondern\r\nein Schlüssel zur weltweiten Umsetzung des Men­\r\nschenrechts auf angemessene Ernährung und damit\r\nzur Schaffung einer gerechteren und zukunftsfähigen\r\nWelt. Sie fordert von uns, gesunde Lebensmittel nicht\r\nlänger als Ware, sondern als Gemeingut zu begreifen.\r\nDie Auflösung von USAID\r\naus agrarökologischer Perspektive\r\nUSAID war lange Zeit einer der zentralen Geld-\r\ngeber und Interessenvertreter in den Vereinten\r\nNationen und im Globalen Süden. Dem Konzept\r\nder Agrarökologie stand USAID immer ableh-\r\nnend gegenüber. Durch ihre Vormachtstellung\r\nblockierte die US-Behörde erfolgreich agraröko-\r\nlogische Ansätze und setzte ihre Agenda der\r\nGrünen Revolution und die damit verbundenen\r\nInteressen der Agrarindustrie durch. Damit\r\nerzeugte sie extreme Abhängigkeiten. Afrikani-\r\nsche Basisorganisationen, die Teil der Allianz für\r\nErnährungssouveränität in Afrika (AFSA) sind,\r\nnahmen das Ende von USAID daher nicht nur\r\nals Verlust, sondern auch als Befreiung wahr:\r\nmehr Raum, eigene Wege zu gehen, weg von\r\nagrarindustriellen Förderkonzepten und hin zu\r\nAgrarökologie.© Foto: FIAN International\r\nLaViaCampesina-Konferenz Jakarta\r\nAgrarökologie als Ansatz zur\r\nTransformation der Ernährungssysteme\r\nAgrarökologie ist Wissenschaft, landwirtschaftliche\r\nPraxis und soziale Bewegung zugleich. Im Kern\r\nbeschreibt das Konzept einen Prozess hin zu einer\r\nnachhaltigen, resilienten Umgestaltung der Ernährungs­\r\nsysteme mit dem Ziel, Ernährungssouveränität zu\r\nerreichen.\r\nDas High Level Panel of Experts (HLPE) beschreibt\r\nin seinem Bericht für den Welternährungsausschuss der\r\nVereinten Nationen für Agrarökologie eine ökologische,\r\nsoziale, wirtschaftliche und kulturelle Dimension, in\r\ndenen die Bäuer*innen, Kleinbäuer*innen, Arbeiter*innen,\r\nFischer*innen, Pastoralist*innen und Indigene sowie die\r\nhandwerklichen Verarbeiter*innen im Zentrum der Ent-\r\nscheidungen stehen.1 Agrarökologie stärkt die bäuerliche\r\nLandwirtschaft, sichert sinnstiftende, fair bezahlte Arbeit\r\nund einen gerechten Zugang zu Ressourcen wie Land und\r\nDer Unterschied zwischen Ernährungs­\r\nsicherheit und Ernährungssouveränität\r\nErnährungssicherheit wird definiert auf Basis\r\nder Verfügbarkeit, des Zugangs zu und der\r\nNutzung von Lebensmitteln. Obwohl die\r\nFrage des Zugangs auch ökonomische und\r\nsoziale Faktoren berücksichtigen sollte,\r\nkommen menschenrechtliche und strukturelle\r\nFragen dabei häufig zu kurz: Wer produziert\r\nwas, für wen, unter welchen sozialen und\r\nökologischen Bedingungen? Ernährungs­\r\nsouveränität ist erreicht, wenn lokale und\r\nregionale Ernährungssysteme selbstbestimmt\r\nund partizipativ durch diejenigen aus­gestaltet\r\nwerden, die Nahrung produzieren, sie weiter­\r\nverarbeiten, vertreiben und konsumieren.\r\nAgrarökologie ist der Weg zur Ernährungs­\r\nsouveränität.\r\n1 HLPE. 2019. Agroecological and other innovative approaches for sustainable\r\nagriculture and food systems that enhance food security and nutrition. A report by the\r\nHigh Level Panel of Experts on Food Security and Nutrition of the Committee on World\r\nFood Security, Rome.\r\n5Wasser. Im Sinne der Ernährungssouveränität und des\r\nRechts auf Nahrung fördert Agrarökologie eine gesunde,\r\ndiverse, lokal und kulturell angepasste Ernährung.\r\nWeil Agrarökologie bestehende Machtverhältnisse\r\nim Ernährungssystem in Frage stellt, berührt sie auch\r\nzentrale feministische Anliegen. Patriarchale Macht­\r\nstrukturen prägen nicht nur den Zugang zu gesunder\r\nNahrung, Landbesitz und Entscheidungsräumen, sondern\r\nauch welches Wissen zählt. Ohne feministische Perspek­\r\ntiven bleibt Agrarökologie politisch unvollständig.\r\nDer agrarökologische Transformationsprozess ist\r\nvielschichtig, wissensintensiv und partizipativ. Die\r\nEinbeziehung von lokalem und traditionellem Wissen\r\nist dabei zentral. Zudem schützt Agrarökologie die Rechte\r\nzukünftiger Generationen und bietet jungen Menschen\r\neine Lebensperspektive auf dem Land.\r\nAgrarökologie ist ein Konzept, das auf demokra­\r\ntische und inklusive Weise definiert wurde. Es findet\r\nbreite Unterstützung innerhalb der Vereinten Nationen –\r\nunter anderem durch den Generalsekretär (A/HRC/53/47),\r\ndie Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO),\r\nden Welternährungsausschuss (CFS) und die Biodiversi­\r\ntäts­­konvention (CBD). Gestützt auf langjährige wissen-\r\nschaftliche Forschung und soziale Bewegungen, gilt Agrar­\r\nökologie heute als anerkannter Ansatz für nachhaltige\r\nErnährungssysteme und wird auch vom Weltklimarat\r\n(IPCC) sowie von der Zwischenstaatlichen Plattform für Bio-\r\ndiversität und Ökosystemleistungen (IPBES) hochgeschätzt.\r\nAgrarökologie wird von Bäuer*innen, Kleinbäuer*in-\r\nnen, Arbeiter*innen, Fischer*innen, Pastoralist*innen\r\nund Indigenen weltweit praktiziert und weiterentwickelt.\r\nSoziale Bewegungen überall auf der Welt setzen sich dafür\r\nein. Vor allem durch die Arbeit der internationalen klein-\r\nbäuerlichen Bewegung La Via Campesina und durch den\r\nNyéléni-Prozess hat das Konzept der Agrarökologie große\r\nBekanntheit erlangt.\r\nGrafik: 13 Prinzipien (HLPE, 2019), aufbauend auf die 10 Elemente der FAO (2018),\r\nangewandt auf die fünf Transformationsstufen der Agrarökologie (Gliessman, 2015)\r\nTransformativ\r\n3\r\n2\r\n6\r\nGraduell\r\nLandschaften/\r\nWasser­\r\neinzugsgebiete\r\nLand­\r\nwirtschaftliche\r\nBetriebe\r\n4\r\n1\r\nAufbau eines neuen globalen\r\nErnährungssystems basierend\r\nauf Partizipation, Regionalität,\r\nFairness und Gerechtigkeit\r\nVerstärkung der Verbindungen\r\nzwischen Konsument*innen\r\nund Entwicklung alternativer\r\nNahrungsmittelnetzwerke\r\n13 PRINZIPIEN\r\nPartizipation\r\nErnährungssystem\r\n5\r\nGesellschaft\r\nCommunity im\r\nErnährungssystem\r\nTRANSFORMATIONSSTUFEN\r\nSubstituierung konventioneller\r\nInputs und Praktiken durch\r\nagrarökologische Alternativen\r\nErhöhung der Ressourcen­\r\neffizienz und Reduzierung\r\nexterner knapper und umwelt­\r\nschädlicher Inputs\r\nLand- u.\r\nRessourcen-\r\nGovernance\r\nFairness\r\nSoziale\r\nWerte u.\r\nErnährungs­\r\nweise\r\nWirtschaftli­\r\nche Diversi­\r\nfizierung\r\nUmbau von Agraröko­systemen\r\nauf Basis ökologischer Prozesse\r\nAgrarökosystem\r\nINTEGRATIONSEBENE\r\nKonnek­\r\ntivität\r\nKo-Kreation\r\nvon Wissen\r\nRecycling\r\nSynergien\r\nInput­\r\nreduzierung\r\nBio­diversität\r\nTier­\r\ngesundheit\r\nBoden­\r\ngesundheitGlobale Perspektiven:\r\nErfolgreiche agrarökologische\r\nBeispiele aus Politik und Praxis\r\nPolitische Teilhabe durch Ernährungsräte in Brasilien:\r\n„Es gibt wohl kaum\r\neinen effektiveren\r\nWeg, das Recht auf\r\nangemessene Nahrung\r\nzu verwirklichen, als\r\ndurch soziale Beteiligung,\r\ndie eine demokratische,\r\nrepräsentative und\r\nlegitime Steuerung der\r\nAgenda für Ernährungs­\r\nsicherheit ermöglicht.“\r\nbereits viel erreichen. Beispielsweise wurde das System\r\ndes Schul­essens, an dem täglich 40 Millionen Kinder\r\nund Jugend­liche teilnehmen, grundlegend reformiert.\r\nVorrang für den Einkauf der Gemeinschaftsverpflegung\r\nhaben gesunde, lokal und agrarökologisch produzierte\r\nNahrungsmittel. Es ist gesetzlich geregelt, dass mindestens\r\n30 Prozent des Schul­essens aus bäuerlicher Landwirt-\r\nschaft, von indigenen, afrobrasilianischen oder Agrar­\r\nreformgemeinschaften eingekauft werden muss. So sind\r\nnicht nur sehr viele Menschen täglich mit gesunden,\r\nregionalen Mahlzeiten versorgt, sondern es werden auch\r\nneue Märkte zum Absatz agrarökologischer Produkte\r\ngeschaffen, wodurch sich die Einkommen der kleinbäuer­\r\nlichen Produzent*innen verbessern.\r\n© Ricardo Stuckert_PR\r\nBrasilianische Ernährungsräte funktionieren auf lokaler,\r\nbundesstaatlicher und nationaler Ebene und bestehen\r\naus allen zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich im\r\nErnährungssektor engagieren, wie Bäuer*innen, Land­\r\narbeiter*innen, Fischer*innen, Bäcker*innen und andere,\r\ndie in der Lebensmittelverarbeitung oder -vermarktung\r\narbeiten, sowie Verbraucher*innen. Auf der nationalen\r\nEbene besteht der Rat für Ernährungssicherheit\r\n(CONSEA) aus 48 Vertreter*innen der Zivilgesellschaft\r\nund 24 Vertreter*innen der Ministerien. Die Mehrheit\r\nhat bei diesem Mitbestimmungsmodell die Zivilgesell-\r\nschaft, die auch die Vorsitzende stellt. Der nationale Rat\r\nist direkt beim Staatspräsidenten angesiedelt, so dass die\r\nBeschlüsse und Empfehlungen schnell die Regierungs­\r\narbeit erreichen. Der brasilianische Ernährungsrat konnte\r\nElisabetta Recine Vorsitzende\r\ndes CONSEA bis Februar 2025\r\nSoziale Teilhabe ist Kern des brasilianischen Rats für Ernährungssicherheit.\r\n7Stärkung von Agroforst\r\nin Deutschland:\r\nDr. Steffi Schillem,\r\nDeutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft\r\n© Eva-Maria Minarsch, JLU Gießen\r\nAgroforstwirtschaft steht beispielhaft für eine agrar­\r\nökologische Wende in der deutschen Landwirtschaft.\r\nDurch die Kombination von Gehölzen mit Ackerbau\r\nund/oder Tierhaltung werden Böden und Gewässer\r\ngeschützt, CO₂ gebunden und die Biodiversität gestärkt –\r\nzentrale Ziele einer klimaresilienten Agrarpolitik. Gleich-\r\nzeitig ermöglicht die Diversifizierung neue Einkommens-\r\nquellen (beispielsweise durch Stamm-/Wertholz oder\r\nFrucht-/Nussholz) und eine nachhaltige Energieversorgung\r\ndurch schnellwachsende Baumarten wie Pappel oder\r\nWeide, ohne die Nahrungsmittelproduktion einzuschrän-\r\nken. Politisch wird Agroforst zunehmend als ein wichtiger\r\nBaustein anerkannt: Der Koalitionsvertrag von CDU\r\nund SPD betont ihre Bedeutung für eine klima- und\r\nbiodiversitätsfreundliche Landwirtschaft. Über das\r\nBMLEH-Aktionsprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“\r\nwerden Projekte wie MODEMA gefördert, die beim\r\nAufbau von Agroforstsystemen, bei Forschung und\r\nWissenstransfer unterstützen. Das wachsende Agro-\r\nforst-Netzwerk aus konventionellen und ökologischen\r\nBetrieben zeigt, dass agrarökologische Innovation\r\nkein Nischenthema ist, sondern ein zentraler Baustein\r\nfür eine zukunftsfähige und gesellschaftlich getragene\r\nAgrarpolitik in Deutschland.\r\n„Agroforstsysteme\r\nverfügen nach­\r\nweislich über ein\r\nbesonders hohes\r\nPotenzial zur langfristigen\r\nCO₂-Bindung. Sie müssen\r\ndeshalb endlich auf einem\r\nbedeutenden Teil der land­\r\nwirtschaftlichen Fläche in\r\nDeutschland etabliert werden.\r\nJetzt ist die Politik gefordert,\r\ndie empfohlenen Maßnahmen\r\nentschlossen umzusetzen.“\r\nGladbacherhof (Hessische Staatsdomäne) mit 3 Agroforstsystemen und vielfältigen Baumreihen\r\n8„Habe ich genug Geld, um\r\nrechtzeitig Saatgut zu kaufen?\r\nDas war früher meine größte\r\nSorge. Heute habe ich immer\r\nlokales, haltbares Saatgut vorrätig.“\r\nSimon Chissano, Mitglied und Schriftführer\r\ndes Bauernvereins Associação Pecuária Nhambamba\r\nBäuerliches Saatgut\r\nin Mosambik:\r\nMosambik zählt zu den zehn Ländern, die von den\r\nFolgen der Klimakrise am stärksten betroffen sind.\r\nZudem drängen Agrarkonzerne mit Hybrid-Saatgut\r\nauf den mosambikanischen Markt. Das Problem:\r\nDie importierten Samen versprechen zwar höhere\r\nErträge, lassen sich aber nicht vermehren und sind\r\nnicht gut an die lokalen Bedingungen angepasst.\r\nZudem ist das Saatgut viel zu teuer für die Bäuer*innen,\r\nführt häufig zu Verschuldung und macht sie abhängig\r\nvon Importen aus dem Ausland.\r\n© Urheber: INKOTA\r\nDer bäuerliche Verband UNAC (União Nacional\r\ndos Camponeses) stemmt sich gegen diese Entwicklung –\r\nzum Beispiel durch den Erhalt und die Weitergabe\r\nvon lokalem Saatgut. Lokale Maissorten waren kaum\r\nnoch vorhanden, bis Bäuer*innen sich dazu entschieden,\r\nwiderstandsfähige lokale Gemüse- und Getreidesorten\r\noder Knollenpflanzen anzubauen und daraus neues Saat-\r\ngut und Setzlinge für die Wiederaussaat zu gewinnen.\r\nDenn die Samen traditioneller Sorten sind vermehrbar,\r\nlagerfähig und an die klimatischen Bedingungen der\r\nRegion angepasst. UNAC ist es gelungen, ein landesweites\r\nNetz von Saatgutbanken und -speichern für wichtige\r\ntraditionelle Anbaukulturen wie Mais, Bohnen, Maniok,\r\nHirse oder verschiedene Gemüsesorten anzulegen.\r\nZudem dienen diese Treffen nicht nur dem Austausch von\r\nSaatgut, sondern fördern auch den sozialen Zusammenhalt\r\nund das Teilen von Wissen und Erfahrungen.\r\nGerade nach Dürren und Überschwemmungen zeigt\r\nsich der Erfolg: Viele Bäuer*innen verfügen heute\r\nüber eigens gelagertes, widerstandsfähiges Saatgut,\r\ndas sie selbst nutzen oder lokal tauschen können.\r\nSaatgutbörse von UNAC (Mosambik)\r\n9© EqualStock\r\nIndische Bäuerinnen in Andhra Pradesh\r\nAPCNF – Agrarökologie mit Breitenwirkung in Indien:\r\nDas Programm Andhra Pradesh Community Managed\r\nNatural Farming (APCNF) wird von der staatlichen Orga­\r\nnisation RySS2 geleitet und unterstützt die Anwendung\r\nagrarökologischer Prinzipien, um die Situation von\r\nBäuer*innen zu verbessern. Mit Erfolg: Bereits 2023 wur-\r\nden über 630 000 Bäuer*innen erreicht. Das Einkommen\r\nder Bäuer*innen, die am Programm teilnehmen, stieg\r\nzwischen 2020 und 2022 um 56–80 Prozent. Es konnten\r\nsignifikante Verbesserungen hinsichtlich der wirtschaft­\r\nlichen, sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen\r\nbeobachtet werden.\r\nDie Prinzipien beruhen dabei unter anderem auf\r\neiner ganzjährigen Bodenbedeckung, der Anwendung\r\nvon organischen Düngemitteln und biologischen\r\nPflanzen­schutzkonzepten sowie der Diversifizierung\r\nvon Fruchtfolgen. Wichtige Ziele sind zudem\r\ndie Verringerung von Armut und Verschuldung,\r\nmehr Unabhängigkeit für Bäuer*innen und eine\r\nbessere Ernährungssicherheit. Langfristig sollen\r\nalle sechs Millionen Bäuer*innen im Bundes-\r\nstaat mit dem Programm erreicht werden.\r\nEine besondere Stärke von APCNF ist die\r\nflexible Anpassung an lokale Bedingungen\r\nund die kontinuierliche Weiterentwicklung.\r\nZentral dafür ist die Zusammenarbeit mit Frauen-\r\nselbsthilfegruppen, da Frauen in der Region den\r\nGroßteil der landwirtschaftlichen Arbeit leisten.\r\n2 Rythu Sadhikara Samstha (Eng.: Farmer Empowerment Organisation)\r\nAPCNF profitiert von einem hohen politischen\r\nInteresse und Einsatz der lokalen Regierung sowie\r\nvon internationalen Kooperationen. Dabei spielt auch\r\nDeutschland eine zentrale Rolle – die Entwicklungsbank\r\nKfW vergab ein Darlehen von 90 Millionen Euro.\r\nAPCNF zeigt, wie erfolgreich agrarökologische\r\nPraktiken auch im großen Stil umgesetzt werden kön-\r\nnen und somit ein Systemwandel stattfinden kann. Dafür\r\nbraucht es politischen Willen, die aktive Beteili­gung der\r\nBäuer*innen und ausreichende Ressourcen. Erste Pilot-\r\nprojekte nach indischem Vorbild wurden in den letzten\r\nJahren bereits in Sambia, Brasilien, Philippinen und\r\nSri Lanka aufgebaut.\r\n„Our farmers now\r\nharvest up to three\r\nprimary crops a year, when\r\neven one crop was difficult\r\nunder conventional methods\r\nthat use a lot of costly and\r\npolluting chemical inputs. In\r\naddition they can repeatedly\r\nharvest many additional crops.\r\nIt’s a win-win-win on so many\r\nparameters.“\r\nVijay Kumar, APCNF & RySS Leader\r\n10Uganda: Agrarökologie\r\nin der internationalen\r\nZusammenarbeit:\r\nIn fünf Regionen Afrikas gibt es Wissenszentren für\r\nökologischen Landbau und Agrarökologie. Sie\r\nfungieren als Orte, an denen Wissen geteilt wird, sie sind\r\nKnotenpunkte des agrarökologischen Netzwerks und\r\nInnovation Hubs. Finanziell werden sie durch das BMZ\r\nunterstützt, durch die Gesellschaft für internationale\r\nZusammenarbeit (GIZ) koordiniert und gemeinsam mit\r\nafrikanischen Partnerorganisationen gestaltet.\r\nIn Uganda arbeitet das regionale Netzwerk PELUM\r\n(Participatory Ecological Land Use Management) mit\r\nBäuer*innen zusammen, um traditionelles Wissen mit\r\nneuen Methoden zu verbinden. Durch gemeinsames\r\nLernen und den gezielten Austausch zwischen Bäuer*in-\r\nnen (Farmer-to-Farmer-Exchange) werden Wege gefunden,\r\nchemisch-synthetische Pestizide durch selbst hergestellte,\r\numweltschonende Alternativen zu ersetzen und Dünger\r\naus eigenen Ressourcen zu produzieren. So entsteht ein\r\nwachsendes Netzwerk bäuerlicher Selbstbestimmung und\r\nResilienz. Auch junge Menschen erhalten durch agronomi-\r\nsches und betriebswirtschaftliches Wissen, das in Schulen\r\nund den Wissenszentren über agrarökologischen Anbau\r\nvermittelt wird, eine Perspektive in der Landwirtschaft.\r\n„Ich habe an einem von\r\nPELUM durchgeführ­\r\nten Projekt des Wissens­\r\nzentrums für ökologischen\r\nLandbau und Agrarökologie\r\nteilgenommen. Mit eigenen\r\nErsparnissen und kleinen Dar­\r\nlehen wandelte ich meine kleine\r\nFarm in einen Modellbetrieb\r\nund Lernort für agrarökologische\r\nProduktion um. Immer mehr\r\nBäuer*innen aus der Region\r\nkamen zu mir und lernten kosten­\r\ngünstige Methoden, mit denen\r\nsie die Bodengesundheit ver­\r\nbesserten und die Abhängigkeit\r\nvon chemischen Betriebsmitteln\r\nreduzierten.“\r\nLuwemba Emmanuel,\r\nBauer, Leiter und Mitgründer von Eden Seeds Ltd.\r\nAllein in Uganda konnten durch die Wissenszentren\r\nTausende Menschen direkt und viele Tausende mehr indi-\r\nrekt erreicht werden. Das Projekt zeigt deutlich: Wissen,\r\nGemeinschaft und lokale Handlungsmacht bilden die\r\nGrundlage für eine nachhaltige Transformation.\r\n© EqualStock\r\nLuwemba Emmanuel nutzt selbst hergestellten Dünger für seine Tomaten.\r\n11Agrarökologische\r\nMeilensteine\r\n2018\r\n2018\r\n2015–\r\n2025\r\n2. Internationales\r\nAgrarökologie\r\nSymposium und\r\nregionale Konfe­\r\nrenzen der FAO\r\nDie FAO ruft die\r\nInitiative „Scaling-up\r\nAgroecology“ ins\r\nLeben und entwickelt\r\nmit ihren „10 Elemen-\r\nten der Agrarokologie“\r\neinen wichtigen\r\nReferenzrahmen\r\n2018\r\nUNDROP\r\n2015\r\nNyéléni Forum\r\nin Mali\r\n2014\r\n1. Internationales\r\nAgrarökologie\r\nSymposium und\r\nregionale Konfe­\r\nrenzen der FAO\r\n2014\r\nDie internationale\r\nZivilgesellschaft\r\nfordert erst­mals\r\neine konsequente\r\nFörderung von Agrar­\r\nökologie über die\r\nKontinente hinweg.\r\n2016\r\nUN Agenda 2030\r\nund SDG 2\r\nDie Weltgemeinschaft\r\neinigt sich darauf,\r\nHunger zu beenden,\r\nErnährungssicherheit\r\nzu erreichen und\r\nnachhaltige Landwirt-\r\nschaft zu fördern.\r\n2015\r\n2016\r\nMit der Verabschie-\r\ndung der UN-Erklä-\r\nrung zu Rechten von\r\nKleinbäuer*innen\r\nwird die völkerrecht-\r\nliche Grundlage der\r\nagrarökologischen,\r\nRechte basierten\r\nTransformation der\r\nErnährungssysteme\r\nuntermauert.\r\nMitintiator*in:\r\nLa Via Campesina\r\n2017\r\nDas BMZ organisiert\r\nden Runden Tisch\r\nAgrarökologie und\r\nÖkolandbau mit\r\nOrganisationen aus\r\nZivilgesellschaft,\r\nWissenschaft und\r\nWirtschaft zur\r\nStärkung agraröko­\r\nlogischer Ansätze.\r\n2018\r\nPositionspapier\r\nEin Zivilgesellschaftli-\r\nches Forum erarbeitet\r\ndie erste gemeinsame\r\nPositionierung für\r\nAgrarökologie in\r\nDeutschland.\r\n2018\r\nMonitoring\r\nDie Agrarökologie-\r\nFinanzierung wird\r\nerfasst. Erste Portfolio-\r\nAnalysen in UK, EU\r\nund Deutschland\r\nzeigen, dass nur ein\r\nBruchteil der Projekte\r\nagrarökologische\r\nAnsätze fördert.\r\n2018\r\nAgrarökologie im Gegenwind:\r\nEntwicklungen seit 2025\r\nSeit dem Regierungswechsel 2025 verdichten sich\r\njedoch die Anzeichen für eine veränderte politische\r\nAusrichtung. Im neuen Koalitionsvertrag findet\r\ndie explizite Förderung agrarökologischer Ansätze\r\nkeine Erwähnung mehr. Dies steht im Widerspruch\r\nzur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und anderen\r\npolitischen Rahmenwerken wie beispielsweise der\r\nSonderinitiative „Transformation der Agrar- und\r\nErnährungssysteme“ des BMZ, der Ernährungsstrategie\r\n„Gutes Essen für Deutschland“ und der Strategie für\r\n12\r\ndie Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern des\r\nBMLEH. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Fokus\r\nauf die internationale Wettbewerbsfähigkeit stützt\r\nsich nicht auf eine regional-agrarökologische, sondern\r\nauf eine industriell-exportorientierte Landwirtschaft.\r\nAuch das Ausfuhrverbot hochgefährlicher Pestizide,\r\ndie in der EU aufgrund des Umwelt- und Gesundheits-\r\nschutzes nicht zugelassen sind, wurde dieses Mal nicht\r\nin den Koalitionsvertrag aufgenommen. Auch treibt\r\ndie Bundesregierung die Deregulierung von (neuer)„We need to promote a transformative change\r\nin the way that we produce and consume\r\nfood. We need to put forward sustainable food\r\nsystems that offer health and nutritious food,\r\nand also preserve the environment. Agroecology\r\ncan offer several contributions to this process.“\r\nehemaliger FAO Generaldirektor J. Graziano da Silva\r\n2019\r\n13 Prinzipien\r\nDas Expertengremium\r\n(HLPE) des Welternäh-\r\nrungs-Komitees (CFS)\r\nveröffentlicht den\r\nBericht „Agroecolo­\r\ngical and other inno-\r\nvative approaches for\r\nsustainable agricul-\r\nture and food systems\r\nthat enhance food\r\nsecurity and nutrition“\r\nund definiert die\r\n13 Prinzipien der\r\nAgrarökologie.\r\n2019\r\nBundestagsantrag\r\nder Koalition SPD und\r\nCDU/CSU zur Förde-\r\nrung von Agrarökolo-\r\ngie wird angenommen.\r\n2019\r\n2019\r\nDie GIZ beginnt mit\r\nder Förderung der\r\nWissenszentren\r\nfür Ökolandbau\r\nund Agrarökologie\r\nin Afrika.\r\n2019\r\nDie KfW unterstützt\r\nAPCNF in Indien\r\nmit insgesamt\r\n90 Millionen Euro.\r\n2020\r\n2021\r\nVerankerung der\r\nFörderung agraröko-\r\nlogischer Ansätze im\r\nKoalitionsvertrag der\r\nAmpel-Regierung\r\n2022\r\nEinrichtung eines\r\nReferats für das Recht\r\nauf Nahrung (RaN),\r\nUnterstützung und\r\nZusammenarbeit\r\nCFS und RaN-Referat\r\nim BMEL\r\n2021\r\nGentechnik weiter voran, indem sie sich auf EU-Ebene\r\nnicht klar dagegen positioniert. Damit setzt sie neben\r\ndem Verbraucher*innenschutz, auch das Vorsorge­\r\nprinzip und die gentechnikfreien Märkte aufs Spiel –\r\nin der EU und darüber hinaus.\r\nIm BMZ führen die Kürzungen zu geringeren\r\nfinanziellen Kapazitäten, um agrarökologische Ansätze\r\nangemessen zu fördern. Stattdessen unterstützt der\r\nBMZ-Aktionsplan „Starke Partnerschaften für eine\r\n2022\r\n2023\r\nBeitritt der\r\nBundesregierung\r\nzur Agroecology\r\nCoalition\r\n2023\r\nDas BMEL macht\r\nAgrarökologie und\r\ndas Recht auf Nahrung\r\nzum Leitbild in BKPs,\r\nu. a. mit Leitbild\r\nBrasilien und\r\nKolumbien.\r\n2023\r\n2023\r\nDie Internationale\r\nChemikalienkonfe-\r\nrenz (ICCM5) nimmt\r\ndie Förderung der\r\nAgrar­ökologie als\r\nzentrales Ziel (D5)\r\nin das neue Global\r\nFramework on\r\nChemicals (GFC)\r\nauf.\r\n2024\r\n2025\r\nCDU/CSU und\r\nSPD erkennen im\r\nKoalitionsvertrag\r\ndie Bedeutung von\r\nAgroforst für eine\r\nklima- und bio­di­­­ver­\r\nsitätsfreundliche\r\nLandwirtschaft an.\r\n2025\r\nerfolgreiche Wirtschaft weltweit“ private Interessen\r\nund klammert die Zivilgesellschaft aus. In der Ver-\r\ngangenheit förderte die Kollaboration zwischen der\r\nBundes­regierung und der Wirtschaft jedoch nicht die\r\nStärkung der Menschenrechte und Selbstbestimmung,\r\nsondern in vielen Fällen Landkonflikte, Abhängigkei-\r\nten und einseitige Profite für deutsche Akteur*innen.\r\n13Forderungen\r\nAngesichts multipler Krisen – vom Biodiversitätsverlust, der Klimakrise und Bodendegradation bis hin zu Heraus­\r\nforderungen für Demokratie und Menschenrechte – brauchen wir dringend resiliente Lösungen für ein zukunftsfähiges\r\nErnährungssystem. Agrarökologie bietet hier wirkungsvolle Ansätze. Deshalb fordern wir:\r\nAgrarökologie für die Umsetzung der Menschenrechte fördern!\r\nDas BMZ und das BMLEH müssen systematisch ihre Förderung von agrarökologischen Ansätzen ausbauen und\r\nbislang ungenutzte Potenziale ausschöpfen, so wie es der Antrag von SPD und CDU/CSU aus dem Jahr 2019 als auch\r\nder UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung empfehlen.3\r\nAls ersten Schritt sollte die Bundesregierung das für die nächsten 10 Jahre geltende Visionspapier zur Umsetzung\r\nmenschenrechtsbasierter Ansätze für nachhaltige Agrar- und Ernährungs­systeme veröffentlichen, das zwischen dem BMZ,\r\ndem BMLEH, dem Auswärtigen Amt, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und dem Privatsektor erarbeitet wurde.\r\nDas BMZ sollte:\r\ndas Format des Runden Tisches Agrarökologie\r\n• als\r\nzentrale Plattform für den ressortübergreifenden\r\nAustausch zu Agrarökologie weiter stärken.\r\ninternationales Engagement bei der Agroecology\r\n• sein\r\nCoalition fortführen, mit dem Ziel, die Umstellung auf\r\nnachhaltige Anbaumethoden politisch zu unterstützen,\r\nWissensaustausch zu fördern und finanzielle Ressourcen\r\nfür agrarökologische Vorhaben bereitzustellen.\r\nVorsitz der CAADP Donor Gruppe übernehmen,\r\n• den\r\nweiterhin die CAADP Non-State-Actor-Group (CNG)\r\nunterstützen und die Kooperation mit der Zivilgesell-\r\nschaft – wie z. B. AFSA – stärken, damit Stimmen von\r\nBasisorganisationen für Agrarökologie mehr Gewicht\r\nerhalten. Das BMZ sollte seine Position gegenüber der\r\nAfrikanischen Union nutzen, um diese, aufbauend auf\r\nwissenschaftlichen agrarökologischen Erkenntnissen,\r\nin Politikprozessen zu beraten. Dazu gehört auch die\r\nWerbung für die Weiterführung und den Ausbau der\r\nWissenszentren für ökologischen Landbau und Agrar­\r\nökologie.\r\nbei Projekten nach Vorbild des Andhra Pradesh\r\n• Community\r\nManaged Natural Farming (APCNF)\r\ndie substantielle Teilhabe der Zivilgesellschaft sowohl\r\nbei der Konzeption als auch bei der Durchführung\r\nsicherstellen. Bei dem geplanten KfW-Projekt in Sambia\r\nsollten insbesondere das vorhandene Netzwerk ZAAB\r\n(Zambia Alliance for Agroecology and Bio­diversity)\r\nsowie Rechteinhabende einbezogen werden.\r\nals zentrales Förderkonzept bei der\r\n• Agrarökologie\r\nKlimaanpassung, der Förderung der Biodiversität,\r\ndem Klimaschutz sowie der Regeneration der Boden-\r\ngesundheit in allen Themen- und Regionalstrategien\r\nfestschreiben und konsequent umsetzen.\r\nein neues Förderprogramm „Agrarökologie und\r\n• Gendergerechtigkeit“\r\netablieren und damit agraröko-\r\nlogische Netzwerke und Basisorganisationen im\r\nglobalen Süden, besonders von Frauen und Menschen,\r\ndie sich außerhalb traditioneller Geschlechterkategorien\r\nverorten sowie der Jugend aufbauen und fördern.\r\nKooperation mit nachhaltigen kleinen und mittel-\r\n• die\r\nständischen Unternehmen aus dem ökologischen und\r\nagrar­ökologischen Bereich ausbauen, die lokale Ernäh-\r\nrungssysteme stärken. Die Wirtschaftskooperation\r\nmuss den Prinzipien des Lieferkettengesetzes und den\r\nOECD Leitlinien folgen. Mit Unternehmen, gegen die\r\nBAFA oder OECD Beschwerden anhängig oder bestätigt\r\nsind, sollte das BMZ keine Kooperation eingehen.\r\n3 Deutscher Bundestag (2019): Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Nachhaltige Entwicklungsziele erreichen – Potenziale\r\naus der Agrarökologie anerkennen und unterstützen; Fakhri, M. (2024): A Guide for Countries to Develop National Right-to-Food Action\r\nPlans; Fakhri, M. (2023): Right to food for food system recovery and transformation.\r\n14Das BMLEH sollte\r\nauf internationaler\r\nEbene:Das BMLEH sollte\r\nauf nationaler Ebene:\r\nFörderung und Umsetzung von\r\n• die\r\nAgrarökologie und dem Recht aufBeteiligung der Zivilgesellschaft und Wissenschaft eine\r\n• unter\r\nnationale Agrarökologie-Strategie entwickeln. Dies wäre ein\r\nNahrung als Leitbild der bilateralen\r\nKooperationsprogramme und der\r\nagrarpolitischen Dialoge beibehalten\r\nund ausbauen sowie das aktuelle\r\nKonzept für die Zusammenarbeit\r\nmit afrikanischen Ländern weiter-\r\nführen und die verstärkte Einbezie-\r\nhung der lokalen Zivilgesellschaft,\r\ninsbesondere von Basisorganisationen,\r\nsicherstellen.\r\nVerordnungsvorschlag der\r\n• den\r\nEU-Kommission zu Neuen Gentechnik\r\n(NGT)-Pflanzen komplett ablehnen\r\nund sich für ein Patentverbot von\r\nNGT-Pflanzen und -Produkten sowie\r\nauf konventionell gezüchtete Pflanzen\r\naussprechen. Nur so ist eine agraröko-\r\nlogische und damit zukunftsfähige und\r\nvielfältige Züchtung zu sichern.\r\nguter Schritt, um den nationalen agrarökologischen Verpflichtungen\r\nim Rahmen der Mitgliedschaft in der „Global Alliance against\r\nHunger and Poverty“ nachzukommen und Weichen für die Nach­\r\nhaltigkeitsstrategie 2029 zu stellen.\r\nPartizipation an Agrar- und Ernährungspolitik mit\r\n• inklusive\r\nfinanziellen und personellen Mitteln staatlich unterstützen. Ziel\r\nmuss sein, den Teilhabe- und Repräsentationsgrad des brasiliani-\r\nschen nationalen Ernährungsrats (CONSEA) zu erreichen. Der\r\nBürgerrat „Ernährung im Wandel“ ist ein erster Schritt in diese\r\nRichtung. Die Umsetzung sollte gewährleistet werden.\r\nFinanzierung des bundesweiten Modellregionenwettbewerbs\r\n• die\r\n„Ernährungswende in der Region“ fortführen und weitere Projekte\r\nzur Stärkung regionaler Wertschöpfung finanzieren. Besondere\r\nBerücksichtigung sollten Projekte finden, die den Aspekt des\r\ninklusiven Zugangs zu agrarökologisch produzierter Nahrung für\r\nMenschen mit geringem Einkommen beinhalten.\r\nReallabore finanziell fördern, um agraröko­\r\n• agrarökologische\r\nlogische Systeme zu erproben und aufzubauen, die wirtschaftlich\r\ntragfähig sind und langfristig ländliche Regionen stärken.\r\ndie rechtlichen Rahmenbedingungen für Agroforstsysteme\r\n• verbessern,\r\num echte Anreize zu schaffen, die bei den Betrieben\r\nankommen, sowie Wissenstransfer, Beratung und Ausbildung im\r\nBereich der Agroforstwirtschaft deutlich stärken.\r\nDas Auswärtige Amt sollte:\r\nin fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten für eine agraröko­logische\r\n• sich\r\nTransformation entlang des „Triple Nexus“ (humanitäre Hilfe, Entwicklungs­zusammenarbeit\r\nund Friedensförderung) einsetzen. Dies soll durch gezielte Maßnahmen zur Förderung\r\nnachhaltiger Landwirtschaft, Stärkung der Ernährungssicherheit und Aufbau ökologischer\r\nResilienz erfolgen, um inklusive, partizipative Ansätze zu ermöglichen und den Friedens­\r\naufbau zu unterstützen.\r\n15"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-13"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}