{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-19T19:47:07.728+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002458","registerEntryDetails":{"registerEntryId":72723,"legislation":"GL2024","version":21,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002458/72723","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/13/d7/709255/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002458-2026-03-23_10-52-33.pdf","validFromDate":"2026-03-23T10:52:33.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-01T11:41:55.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-10-07T15:00:59.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-01T13:43:38.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-03-23T10:52:33.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":72723,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002458/72723","version":21,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-23T10:52:33.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":66999,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002458/66999","version":20,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-23T13:38:16.000+02:00","validUntilDate":"2026-03-23T10:52:33.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":66200,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002458/66200","version":19,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-01T18:01:02.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-23T13:38:16.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":65836,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002458/65836","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-01T17:46:39.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-01T18:01:02.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":63976,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002458/63976","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-18T11:21:07.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-01T17:46:39.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":60602,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002458/60602","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-01T11:41:55.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-18T11:21:07.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48716,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002458/48716","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-06T11:54:08.000+01:00","validUntilDate":"2025-07-01T11:41:55.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":41328,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002458/41328","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-07T15:00:59.000+02:00","validUntilDate":"2025-01-06T11:54:08.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"MOVING International Road Safety Association e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Satz2 Nummer 3 Buchstabe b BKrFQV i.V.m. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"MOVING Stellungnahme zur Novelle der Fahrschülerausbildung\r\nBerlin, 29.02.2024\r\nWir möchten uns zunächst einmal recht herzlich für die Einladung zum Termin zur Novelle der\r\nFahrschülerausbildung am 05. Februar 2024 in Bonn bedanken. Gerne nehmen wir die Möglichkeit zur Stellungnahme wahr und haben zu den Themen „synchrones\r\nE-Learning“ und „Simulatoreinsatz in der künftigen Fahrschülerausbildung“ nachfolgende\r\nAnmerkungen:\r\nPräsentation „Synchrones E-Learning in der novellierten Fahrschülerausbildung“\r\nGrundsätzlich ist zunächst zu begrüßen, dass es überhaupt eine Regelung zum synchronen\r\nE-Learning geben soll, die über den Status einer Ausnahmegenehmigung hinausgeht und\r\ndiese in der Pandemie bewährte Unterrichtsform somit in einen regulären Status überführt\r\nwird. Es bei den während der Pandemie bewährten Vorgaben zur Durchführung zu belassen\r\n(Anlage 2a FahrlG2018DV), und die gleichen Qualitätskriterien (Anlage 2 FahrlAusbV) wie für\r\nPräsenzunterricht anzuwenden, erscheint plausibel.\r\nDass es sich beim synchronen digitalen Unterricht um eine freiwillige Option für die Fahrschulen\r\nhandelt und weiterhin alle Unterrichte in Präsenz durchgeführt werden dürfen, halten wir\r\nfür angemessen. So muss nicht jede Fahrschule in jeder Filiale digitalen synchronen Unterricht\r\nanbieten.\r\nGleichwohl bedeutet synchroner digitaler Unterricht für den Fahrschüler eine Reduzierung des\r\nzeitlichen und ggf. finanziellen Aufwands zur Teilnahme am Unterricht durch den Wegfall der\r\nAn- und Abreise. Auf der anderen Seite halten wir es ebenso für genau richtig, dass der Präsenzunterricht nicht komplett durch synchrones digitales E-Learning substituiert werden kann. Wir folgen der Argumentation der BaSt vollumfänglich, dass es für einige Lernziele unumgänglich ist, in direkter sozialer Interaktion der Fahrschüler untereinander und unter Steuerung gruppendynamischer\r\nProzesse durch den Fahrlehrer in Präsenz zu agieren. Dabei handelt es sich vornehmlich um\r\nsolche Lernziele, die auf Einstellungen und adäquates Sozialverhalten der künftigen Teilnehmer\r\nam Straßenverkehr abzielen. Für Klarheit sorgt in diesem Zusammenhang die Festlegung,\r\nwelche Ausbildungseinheiten in Präsenz zu absolvieren sind und welche sich für synchrones\r\nE-Learning eignen.\r\nIm Detail lässt sich sicher jedoch noch darüber diskutieren, welche Einheiten genau nur für\r\nPräsenzlernen beim Ersterwerb der Klasse B im 2. Lernbereich „Fahraufgaben, Grundfahraufgaben\r\nund Prüfungsvorbereitung TFEP“ geeignet sind.\r\n\r\nDie Anteile und deren Verteilung auf die Ausbildungsphasen sind jedoch adäquat. Ebenso ist\r\nder Start der Ausbildungsteile in Präsenz zu begrüßen, so dass sich eine Lerngruppe (zumindest\r\nin der Basisausbildung) herausbilden kann. Dass gleich auf den Ausbildungsverlauf gemäß\r\nOFSAII abgestellt wird, ist folgerichtig und erspart Übergangsszenarien für den synchronen\r\nUnterricht im Rahmen der bisherigen Fahrschüler-Ausbildungsordnung.\r\nPräsentation „Zeitlicher Umfang des optionalen synchronen E-Learnings in den Fahrerlaubnisklassen\r\nA, C, D, L &T“\r\nUnsere Aussagen zum synchronen E-Learning beim Ersterwerb der Klasse B lassen sich weitestgehend\r\nauf die vorgelegten Pläne für die Erweiterer übertragen und die Regelungen dazu\r\nerscheinen konkludent.\r\nPositiv hervorzuheben ist hier insbesondere die stärkere Berücksichtigung und Verpflichtung\r\nzur Lernstandskontrolle und zur Überprüfung des Vorwissens durch die Fahrschule. Damit\r\ngewährleistet werden kann, dass die Lernziele erreicht werden und die Qualität der Ausbildung\r\nhoch bleibt, sollte noch klargestellt werden, in welcher Form die Fahrschule die Kontrolle des\r\nVorwissens durchführen soll und welche Zeitansätze für das selbständige Theorielernen bei\r\nErweiterern jeweils angesetzt werden sollen.\r\nEine generelle Klarstellung wäre außerdem wünschenswert in Bezug auf Kooperationen von\r\nFahrschulen nach §20 FahrlG im Zusammenhang mit dem Ausbildungsverlauf gemäß OFSA\r\nII. Hier müsste definiert werden, was genau „Teile der Ausbildung“ sind.\r\nPräsentation „Einsatzmöglichkeiten Fahrsimulatoren“\r\nMOVING befürwortet die diskutierte gesetzliche Anerkennung von auf Fahrsimulatoren vermittelten\r\nAusbildungsinhalten in Fahrschulen ausdrücklich. Vor dem Hintergrund stetig steigender\r\nFührerscheinkosten sowie dem zunehmenden Fahrlehrermangel erachten wir den Einsatz\r\nvon Fahrsimulatoren in der Fahrausbildung als sinnvolle Maßnahme, da sie den Lernenden\r\neine praxisnahe Erfahrung, mit im Vergleich zur Ausbildung im Fahrzeug deutlich reduziertem\r\nRessourceneinsatz (Fahrzeug- oder Humanressourcen), bieten. Dies trägt zu einer\r\npotenziellen Kostensenkung bei und kann so den Zugang zur Fahrausbildung, insbesondere\r\nfür finanziell weniger privilegierte Personen erleichtern.\r\nMit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben\r\nverschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Durch den gesetzlich\r\nlegitimierten Einsatz von Simulatoren könnten Fahrschulen einen wichtigen Beitrag leisten,\r\nda diese im Vergleich zum PKW neben einem deutlich geringeren CO2-„Fußabdruck“ auch im\r\nBetrieb, nach Auswertungen der TECVIA GmbH, um den Faktor 14 reduzierte CO2-Emissionen\r\nproduzieren.\r\nAlle großen Automobilhersteller haben angekündigt im Neuwagenbereich keine PKW mit\r\nSchaltgetriebe mehr anzubieten und setzen dies bei aktuellen Modellen bereits um. Somit wird\r\nes für Fahrschulen immer schwieriger geeignete Schulungsfahrzeuge zu beschaffen.\r\n\r\nZudem beträgt das Durchschnittsalter für PKW in Deutschland aktuell 10 Jahre, wodurch Fahrschüler\r\nbei der Auswahl ihres ersten Autos im Gebrauchtwagenbereich überwiegend auf\r\nSchaltfahrzeuge treffen werden. Um diese Fahrzeuge behände und verkehrssicher im Straßenverkehr\r\nbewegen zu können ist ein hohes Maß an Schaltkompetenz unerlässlich. Fahrsimulatoren\r\nin Fahrschulen können beide Problemstellungen auflösen.\r\nMit großem Interesse haben wir die Ergebnisse der Studie \"Einsatzmöglichkeiten von Fahrschulsimulatoren\r\nin der Ausbildung von Fahrschülern\" des ifa-Instituts zur Verwendung von\r\nFahrsimulatoren in der Fahrausbildung verfolgt, die am 5. Februar 2024 in Bonn präsentiert\r\nwurden. Die Erkenntnis, dass Fahrsimulatoren das Potenzial haben, einen Großteil der in der\r\nFahrausbildung erforderlichen Lerninhalte und Kompetenzen zu vermitteln entspricht unseren\r\nund den Erfahrungen der Fahrschulen, welche bereits heute Simulatoren erfolgreich einsetzen.\r\nDie dargestellte Matrix, laut welcher 81,5% der Ausbildungsinhalte, repräsentiert durch\r\nLerninhalte und Fahrkompetenzen durch Simulatoren meistens uneingeschränkt (51,9%) oder\r\npartiell (29,6%) zu vermitteln sind, ist ein deutlicher Hinweis auf die Effektivität dieser Technologie.\r\nDie Integration von Fahrsimulatoren in den Ausbildungsverlauf nach OFSA2 ist ein zielführender\r\nAnsatz, der die zukünftige praktische Ausbildung durch Fahrlehrer*innen im Fahrzeug\r\nsinnvoll und effizienzsteigernd ergänzt. Die vorgeschlagenen, durch Fahrsimulatoren in Theorie\r\nund Praxis ganz oder partiell vermittelbaren Fahraufgaben und Kompetenzen spiegeln die\r\nErfahrungen wider, welche bereits in Fahrschulen gesammelt wurden, und bieten eine solide\r\nBasis für die Einführung einer simulatorgestützten professionellen Fahrausbildung von Fahrschüler*\r\ninnen.\r\nDie diskutierte Ausweitung der Anerkennung von Simulationsfahrten auf die besonderen Ausbildungsfahrten\r\nbei Dämmerung oder Dunkelheit sehen wir kritisch, da die physiologischen\r\nAnpassungen des menschlichen Auges an unterschiedliche Lichtverhältnisse und die Wahrnehmung\r\nvon Blendeffekten komplexe Prozesse darstellen, die in einer simulierten Umgebung\r\nauf Monitoren oder VR-Brillen nur schwer nachzubilden und deshalb aktuell noch sehr realitätsfern\r\nsind.\r\nDahingegen würden wir die Erweiterung der Anerkennung auf Befahren von Überlandstrecken\r\npositiv bewerten. Die aktuell im Markt befindlichen Fahrsimulatoren bieten bereits Module, die\r\nes den Fahrschüler*innen ermöglichen, sich auf Überlandfahrten vorzubereiten. Der daraus\r\nresultierende Fahrkompetenzgewinn wird von Fahrlehrer*innen durchweg positiv beurteilt.\r\nSowohl in der 2023 vom ifa-Institut durchgeführten Studie als auch in der Ergebnispräsentation\r\nwird Fahrsimulatoren die Vermittlung von Schaltkompetenz attestiert. Hier sehen wir eine potenzielle\r\nChance die aktuelle B197-Regelung für Fahrschulen und Fahrschüler*innen effizienter\r\nund damit kostengünstiger zu gestalten. Nach unserem Dafürhalten führt die aktuelle Regelung\r\nzu Mehraufwänden im Fuhrpark sowie der Planung bei Fahrschulen und dank der\r\ndadurch notwendigen Ausbildung in, unserer Erfahrung nach, nicht immer exakt zum Lernstatus\r\nder Fahrschüler*innen abgestimmten praktischen Ausbildungsphasen (im Fahrzeug mit\r\nSchalt- oder Automatikgetriebe) zu zeitlichen und damit monetären Mehraufwendungen. Dies\r\nkönnte durch eine breite Anerkennung aller 10 am PKW mit Schaltgetriebe zu absolvierenden\r\nMindest-Fahrstunden mittels Simulatoren gelöst werden.\r\n\r\nDie Forderung nach einer Zertifizierung von Fahrsimulatoren und einer kontinuierlichen Anpassung\r\nder Anforderungen ist ein wesentlicher Schritt, um die Qualität und Relevanz der\r\nFahrsimulatoren zu gewährleisten.\r\nDie Einbeziehung von Fremdsprachen und die auditive Rückmeldung des virtuellen Fahrtrainers\r\nals Musskriterien sind unserer Meinung nach wichtige Ergänzungen, die die Barrierefreiheit\r\nund Effektivität der Simulatoren erhöhen würden.\r\nDie Notwendigkeit, Hardware-Anforderungen für bereits eingesetzte Fahrsimulatoren zu reduzieren,\r\nsollte unbedingt beachtet werden. Wir befürworten dies ausdrücklich, um sicherzustellen,\r\ndass aktuell bereits hinsichtlich Fahrkompetenzerwerb und Kostenreduktion erfolgreich\r\neingesetzte Geräte nicht dank technologischer Einschränkungen zwangsweise ausgetauscht\r\nwerden müssen. Eine Übergangsfrist von drei bis fünf Jahren scheint vor dem Hintergrund der\r\nInvestitionssicherheit und effizienten Nutzung von Ressourcen mehr als sinnvoll.\r\nAufgrund der Tatsache, dass die Integration in ein integriertes System der Lernstandsdiagnostik\r\neinen entscheidenden Faktor für die Lernwirksamkeit darstellt, sollte hinsichtlich der Softwareanforderung\r\nkeine Übergangsfrist verabschiedet werden.\r\nDie Verzahnung von Fahrausbildung im Unterricht, Fahrausbildung an Simulatoren und praktischer\r\nFahrausbildung ist ein zentraler Aspekt, der geregelt werden muss, um die Effizienz\r\nund Qualität der simulatorgestützten Fahrausbildung zu steigern. Nur durch eine, in ein System\r\naus interagierenden Lehr- und Ausbildungsmedien integrierte und durch eine Fahrschule\r\ndurchgeführte Fahrausbildung können die Ergebnisse aus allen Phasen der Lernbereiche inhaltlich\r\nverzahnt und darauf aufbauend optimiert werden. Allein so lassen sich eine Effizienzsteigerung\r\nund damit potenzielle Kosteneinsparungen für Fahrschüler*innen realisieren.\r\nZusammenfassend unterstützt unsere Vereinigung die Weiterentwicklung und Modernisierung\r\nder Fahrausbildung durch gezielte Digitalisierungsmaßnahmen. Die vorgestellten Konzepte\r\nund Studien zum synchronen E-Learning, den Einsatzmöglichkeiten von Fahrsimulatoren sowie\r\nder Erarbeitung von Kompetenzrahmen und Verlaufsplänen für alle Fahrerlaubnisklassen\r\naußer B sind unserer Meinung nach nicht nur fundiert ausgearbeitet, sondern die sich daraus\r\nergebenden Implikationen auch durch die Branche umsetzbar. Schon heute offerieren Lernmittelverlage\r\nniederschwellige Angebote für Simulatoren, sogenannte „pay-per-use“-Modelle,\r\nwelche sicherstellen, dass die gesetzliche Anerkennung von Fahrsimulatoren zu keiner Wettbewerbsverzerrung\r\nführen würde. Wir begrüßen die angedachte Reform der Fahrschülerausbildungsordnung,\r\nwelche unserer Meinung nach die Balance zwischen Verkehrssicherheit, Digitalisierung,\r\nInnovation, Qualitätssicherung und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit sicherstellt und\r\nwürden uns freuen, weiterhin daran mitzuarbeiten."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002783","regulatoryProjectTitle":"Modernisierung der Fahrschüler und Fahrlehrerausbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fd/55/362990/Stellungnahme-Gutachten-SG2410070007.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nNachhaltige Senkung der Führerscheinkosten und            Effizienzsteigerung durch den Einsatz von                      Fahrsimulatoren in der Fahrausbildung\r\n\r\nBerlin, 07.10.2024\r\n\r\nGestiegene Fahrschul-Fuhrparkkosten verteuern den Fahrerlaubniserwerb in der Klasse B respektive B197\r\nDie durchschnittliche Anzahl der Fahrschulfahrzeuge pro Fahrschule hat sich von 3,5 Fahr-zeugen im Jahr 2016 auf 6,7 Fahrzeuge im Jahr 2024 nahezu verdoppelt. Die durchschnittliche Fuhrparkgröße hat sich demzufolge um 91,4% erhöht. Diese Entwicklung ist primär auf die Einführung der B197-Regelung zurückzuführen, die Fahrschulen dazu verpflichtet, entsprechende Schaltfahrzeuge vorzuhalten, um die vorgeschriebenen 10 Stunden Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug mit ihren Schülern absolvieren zu können.\r\nDieser erweiterte Fuhrpark führt zu erhöhten Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis in den Klassen B und B197, da die zusätzlichen Ausgaben von den Fahrschulen auf die Fahrschüler*innen umgelegt werden müssen. Bei den derzeit etwa 9.400 Fahrschulen in Deutschland wurden konservativ hochgerechnet im Vergleich zum Jahr 2016 rund 25.700 zusätzliche Fahr-zeuge angeschafft. Legt man eine durchschnittliche Leasingrate von 380 € pro Monat (z.B. für einen VW Golf mit 40.000 km Laufleistung p.a. und 36 Monaten Laufzeit) zugrunde, führt dies zu einer jährlichen Mehrbelastung der Branche von 117.192.000 €.\r\nLaut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden im Jahr 2023 886.135 fahrpraktische Erstprüfungen in den Klassen B und BF17 durchgeführt. Pro Fahrerlaubnisbewerber*in der Klasse B (respek-tive B197) müssen demzufolge 132 € umgelegt werden.\r\n\r\nErhöhter Fahrstundenbedarf in der B197-Ausbildung als weiterer Kostentreiber\r\nEine statistische Auswertung von mehr als 30.000 Ausbildungsgängen durch MOVING hat ergeben, dass in der B197-Ausbildung im Durchschnitt drei zusätzliche fahrpraktische Stunden im Vergleich zur herkömmlichen B-Ausbildung benötigt werden. Dies hat weitreichende Konsequenzen:\r\n•\tKostenintensität und Ausbildungsdauer: Die zusätzlichen Fahrstunden erhöhen die finanzielle Belastung um durchschnittlich 184,50 € (bei einem durchschnittlichen Preis von 61,50 € pro Übungsfahrt laut MOVING Fahrschulmarkt-Analyse 2024) sowie die Dauer der Fahrausbildung für Fahrschüler*innen.\r\n•\tRessourcenbedarf: Fahrschulen müssen mehr personelle Ressourcen bereitstellen, um die erforderlichen Fahrstunden zu bewältigen. Angesichts des eklatanten Fahrlehrermangels stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar.\r\n•\tFuhrparkkosten: Die Fahrschulen benötigen mehr Fahrzeuge, um den gesteigerten Bedarf zu decken, was den Fahrerlaubniserwerb um die eingangs kalkulierten 156€ verteuert. \r\n•\tVerwaltungsaufwand: Die Koordination der zusätzlichen Stunden erfordert mehr Büroaufwand und Ressourcen.\r\nTrotz des ursprünglichen Ziels, die Fahrausbildung flexibler und moderner zu gestalten, zeigt diese Auswertung deutlich, dass die Umsetzung zu höheren Ausbildungskosten und zusätzlichen Aufwänden für alle Beteiligten geführt hat.\r\n\r\nZukünftige Verfügbarkeit von adäquaten Schaltfahrzeugen ist nicht sichergestellt\r\nEin weiteres Problemfeld stellt die mittelfristige Verfügbarkeit von adäquaten Ausbildungsfahrzeugen mit Schaltgetriebe dar. Perspektivisch wird es im Mittelklassesegment keine Schaltfahrzeuge mehr geben. Der Trend hin zu Automatikgetrieben hat sich in den letzten Jahren stark verstärkt, insbesondere durch den Aufschwung der Elektromobilität. Viele Hersteller, darunter auch große Marken wie Mercedes oder Audi, haben bereits angekündigt, keine Schaltgetriebe mehr in ihren neuen Modellen anzubieten beziehungsweise bei neuen Modellreihen vollständig auf Elektromobilität zu setzen. Diese Entwicklung wird voraussichtlich dazu führen, dass Fahrschulen keine Ausbildungsfahrzeuge mit Schaltgetriebe mehr vorhalten können.\r\nHingegen beschaffen Fahranfänger überwiegend Gebrauchtfahrzeuge als ersten PKW. Diese sind im Durchschnitt meist älter als 12 Jahre und demzufolge in der Regel noch mit einem Schaltgetriebe ausgestattet. Hier muss eine Möglichkeit gefunden werden, auch ohne die Verfügbarkeit von Realfahrzeugen Schaltkompetenz zu vermitteln.\r\n\r\nDie Problemstellung in der B197 Ausbildung kann durch den umfassenden Einsatz von Fahrsimulatoren gelöst werden\r\nEine potenzielle Lösung für die Kostentreiber und die zukünftige Vermittlung von Schaltkompetenz könnte der umfassende Einsatz von Simulatoren in der Fahrausbildung sein. Eine Studie des IfA-Instituts im Auftrag von MOVING bestätigt, dass Schaltkompetenz am Simulator vermittelt werden kann. Dies könnte dazu beitragen, das B197-Modell zu optimieren und die Ausbildung effizienter zu gestalten.\r\nEin umfassender Einsatz von Simulatoren in der B197-Ausbildung, einschließlich aller 10 Übungsstunden und der Prüfungsfahrt, würde die Notwendigkeit zusätzlicher Schaltfahrzeuge eliminieren und somit eine Kostenreduktion von bis zu 132 € pro Ausbildungsgang ermöglichen. Zudem sind Simulatorstunden am Markt deutlich günstiger als Realfahrstunden. \r\nDer Durchschnittspreis liegt bei 39 € inklusive MwSt., was 22,50 € unter dem aktuellen Durch-schnittspreis der Realfahrstunden liegt.\r\nDurch den Einsatz von Simulatoren könnten bei 10 Übungsfahrten plus Prüfungsfahrt allein 247,50 € seitens der Fahrerlaubnisbewerber*innen eingespart werden. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass die laut MOVING-Auswertung ermittelten, zusätzlichen drei Übungsstunden entfallen, was zu weiteren Einsparungen von durchschnittlich 184,50 € führen könnte. Insgesamt ergibt sich ein Einsparpotenzial von 564 € bei der zukünftigen B197-Ausbildung mit umfassendem Simulatoreinsatz.\r\nDa die Deckungsbeiträge bei Simulatorstunden deutlich über denen der Fahrstunden in Real-fahrzeugen liegen, profitieren in diesem Modell auch die Fahrschulen.\r\n\r\nÜbergangsfristen für Fahrschul-Simulatoren sind weder notwendig noch sinnvoll\r\nIm Gegensatz zu den anderen geplanten Regelungen der neuen Fahrschülerausbildungsordnung, die auf dem OFSA2-Projekt basieren, sollte bei der Einführung der gesetzlich legitimierten Fahrschulsimulatoren-Ausbildung auf eine Übergangsfrist zwischen Verkündigung und Inkrafttreten der Regelung verzichtet werden. Dies ist aus mehreren Gründen sinnvoll und praktikabel.\r\nErstens wird die Einführung der simulatorgestützten Ausbildung als eine „Kann“-Bestimmung formuliert. Fahrschulen sind daher nicht verpflichtet, Simulatoren anzuschaffen oder ihr Ausbildungskonzept umzustellen. \r\nEs sei darauf hingewiesen, dass Fahrschulsimulatoren derzeit von allen Anbietern auf dem deutschen Markt zu deutlich günstigeren Konditionen als PKW geleast oder gekauft werden können. Darüber hinaus gibt es äußerst niederschwellige „Pay-per-Sale“-Angebote, bei denen keine anfängliche Investition seitens der Fahrschulen erforderlich ist. Fahrschulen stellen lediglich ihre Räumlichkeiten für die Fahrschulsimulatoren zur Verfügung und verkaufen Simulatorpakete (Stunden) mit einer Aufschlagskalkulation, die der Preisgestaltung von Fahrschülerlernmaterial ähnelt.\r\nFahrschulen, die bereits heute mit Simulatoren arbeiten, können ihr bestehendes Ausbildungskonzept in der Klasse B weiterführen und die neue Regelung für B197 ohne zusätzlichen Aufwand umsetzen.\r\nAufgrund des geringen oder nicht vorhandenen Anpassungsbedarfs seitens der Fahrschulen sollten die positiven Effekte der Einführung der simulatorgestützten Ausbildung so früh wie möglich genutzt werden. \r\nDie aufgezeigten Einsparpotenziale für Fahrschüler*innen könnten sofort realisiert werden, wodurch einer weiteren Diskussion über zu hohe Führerscheinkosten vorgebeugt wird. Bereits jetzt ist die Verfügbarkeit von geeigneten Schaltfahrzeugen in der B197-Ausbildung nicht bei allen Marken, wie beispielsweise dem VW Golf, gegeben. Dieses Problem könnte durch die gesetzlich legitimierte Einführung von Fahrschulsimulatoren sofort gelöst werden.\r\nNicht zuletzt zeigt die jüngste MOVING-Umfrage, dass 31% der Fahrschulen den Mangel an Fahrlehrern als das zweitdringlichste Problem der Branche betrachten. Durch die Einsparung der drei zusätzlichen Stunden und die Substitution der elf Übungsfahrten (10 + 1 Prüfungs-fahrt) bei B197 wird auch dieses Problemfeld wirksam angegangen.\r\nDie neue Regelung sollte nicht nur für B197, sondern auch für die klassische B-Ausbildung sofort in Kraft treten. Wie oben beschrieben, werden Simulatoren bereits erfolgreich zur Erlangung der Schaltkompetenz und zum Training von Fahraufgaben und gefährlichen Situationen eingesetzt. MOVING schätzt die Zahl der in Deutschland betriebenen Simulatoren auf etwa 2.400 Stück. Eine einfache Übertragbarkeit der Neuregelung von B197 wäre, die 11 Fahrsimulatorstunden auch in der B-Ausbildung auf Übungsfahrten anrechnen und entsprechend ausweisen zu dürfen. Damit könnten auch in der aktuell noch zahlenmäßig überwiegenden B-Ausbildung die positiven Effekte der simulatorgestützen Fahrausbildung sofort realisiert werden. \r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-07"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002783","regulatoryProjectTitle":"Modernisierung der Fahrschüler und Fahrlehrerausbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2a/80/709253/Stellungnahme-Gutachten-SG2602190030.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nStellungnahme der MOVING International Road Safety \r\nAssociation e.V.\r\nzum Entwurf des Arbeitspapiers „Reform der Fahrschulausbildung – Ergebnis der Ad-hoc Arbeitsgruppe\" \r\n(Stand 11.02.2026)\r\n\r\n\r\nBerlin, den 16.02.2026\r\n\r\nZusammenfassung\r\n\r\nDie MOVING International Road Safety Association e.V. begrüßt das Ziel des Bundesministeriums für Verkehr und der Länder, den Erwerb der Fahrerlaubnis bezahlbarer zu gestalten. Kostenreduktion und die Weiterentwicklung einer professionellen, verkehrssicherheitsorientierten Fahrausbildung schließen sich nicht aus – im Gegenteil: Wissenschaftliche Evidenz und unsere empirischen Auswertungen von über 250.000 Führerscheinausbildungen der Klasse B im Jahr 2024 zeigen, dass gezielte Qualitätsverbesserungen die wirksamsten Kostensenkungshebel darstellen.\r\n\r\nMOVING unterstützt eine ambitionierte Reform der Fahrausbildung. Wir sind jederzeit bereit, Veränderungen mitzutragen, sofern diese nicht zulasten der Verkehrssicherheit gehen. Einzelne Vorschläge des Arbeitspapiers – insbesondere die vollständige Abschaffung des Präsenzunterrichts, die drastische Reduktion der Sonderfahrten auf drei sowie die Verkürzung der praktischen Prüfungszeit – bergen aus unserer Sicht jedoch erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit und könnten paradoxerweise zu Kostensteigerungen führen.\r\n\r\nUnsere Analyse identifiziert ein realistisches Gesamteinsparpotenzial von rund 907 € pro Fahrausbildung (ca. 26,5 % der durchschnittlichen Ausbildungskosten von 3.424 €) – ohne Absenkung der Verkehrssicherheitsstandards. Dieses Potenzial ergibt sich aus drei Säulen: verbindliche Lernstandskontrollen und strukturierte Ausbildungsplanung, erweiterter Simulatoreinsatz in der Grundausbildung sowie die Teilsubstitution von Sonderfahrten durch Simulatorstunden.\r\n\r\n1.\tTheoretische Fahrausbildung: Blended Learning als Qualitätsmotor der Modernisierung\r\n\r\nDie theoretische Fahrausbildung bietet erhebliche Chancen für eine zeitgemäße Modernisierung. MOVING begrüßt das Bestreben, digitale Lernformate systematisch in die Fahrausbildung zu integrieren, und sieht in einem wissenschaftlich fundierten Blended-Learning-Ansatz den Schlüssel zu besseren Lernergebnissen bei gleichzeitig effizienterer Gestaltung der Ausbildung. Die wesentlichen Kostensenkungspotenziale liegen allerdings nicht im Bereich der Theorie, sondern in der fahrpraktischen Ausbildung – eine vollständige Abschaffung des Präsenzunterrichts könnte die angestrebte Kostenreduktion sogar konterkarieren.\r\n\r\nWissenschaftliche Befundlage\r\n\r\nDie internationale Forschung belegt eindeutig, dass Blended-Learning-Konzepte – also die systematische Verzahnung von Präsenzunterricht und digitalen Lernformaten – signifikant bessere Lernergebnisse erzielen als sowohl reines Präsenzlernen als auch reines E-Learning (Means et al. 2013, Sitzmann et al. 2006, Hillmayr et al. 2017). Insbesondere für heterogene Zielgruppen, wie sie in der Fahrausbildung typisch sind, hat sich die Verknüpfung von asynchronem E-Learning und Präsenzlernen bewährt.\r\n\r\nDagegen zeigt die Evidenz, dass der reine Ersatz von Präsenzformaten durch digitales Lernen (z. B. per App) zu Einbußen bei der Lernwirksamkeit führt – insbesondere bei Lernenden mit geringerem sozioökonomischen Status (Hammerstein et al. 2021). Der renommierte Verkehrspsychologe Prof. Dr. Sturzbecher kommt auf dem 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag (Januar 2026) zum Ergebnis: „Das Potenzial digitaler Medien liegt in der Ergänzung, nicht im Ersatz traditioneller Unterrichtsgestaltung.\"\r\n\r\nAktuelle Prüfungsstatistik weist auf Optimierungspotenziale hin\r\n\r\nDie Bestehensquoten in der Theorieprüfung werden in der öffentlichen Debatte häufig isoliert betrachtet und pauschal als Beleg für ein Systemversagen der Fahrausbildung herangezogen. Eine sachgerechte Bewertung erfordert jedoch eine differenzierte Analyse.\r\n\r\nUnstrittig ist: Die Zahlen von TÜV und DEKRA für 2024/2025 weisen mit einer Bestehensquote von knapp über 55 % – bei Wiederholungsprüfungen lediglich 44 % – auf gezielte Optimierungspotenziale hin. Jede nicht bestandene Prüfung verlängert die Ausbildungsdauer und erhöht die Kosten für die Bewerberinnen und Bewerber.\r\n\r\nEin differenzierter Blick auf die Datenlage offenbart jedoch ein deutlich positiveres Bild als die öffentliche Wahrnehmung suggeriert: Auf Bewerberebene zeigt sich, dass rund zwei Drittel aller Prüflinge (63,2 %) die Theorieprüfung bereits im ersten Anlauf erfolgreich absolvieren. Beim Begleiteten Fahren ab 17 liegt die Erstbestehensquote mit 71,6 % nochmals deutlich höher. Auch in der praktischen Prüfung meistern 65,3 % die Anforderungen auf Anhieb – im BF17-Segment sogar 76,5 %. Die große Mehrheit der Fahrschülerinnen und Fahrschüler wird demnach bereits heute gut auf die Prüfungen vorbereitet. Die Herausforderungen konzentrieren sich primär auf den Bereich der Wiederholungsprüfungen, die die Gesamtquote überproportional belasten. Dies spricht nicht für ein grundlegendes Versagen des Ausbildungssystems, sondern für gezielten Handlungsbedarf bei der Nachschulung und Prüfungsvorbereitung von Wiederholern.\r\nDer signifikante Leistungsvorsprung jüngerer Bewerberinnen und Bewerber gegenüber älteren ist dabei kein Zufall: Er belegt, dass eine strukturierte Lernbegleitung, ein festes Ausbildungsumfeld und eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung messbar auf den Prüfungserfolg wirken. Genau hier liegt der entscheidende Hebel – sowohl für die Steigerung der Ausbildungsqualität als auch für die Begrenzung der Kostenbelastung.\r\n\r\nEmpirische Befunde aus MOVING-Erhebungen\r\n\r\nRepräsentative Umfragen der MOVING zeigen: Bei vollständiger Substitution des Präsenzunterrichts durch Online-Unterricht rechnen 48 % der Fahrschulen mit durchschnittlich acht zusätzlichen Fahrstunden. Der Grund: Im Präsenzunterricht wird nicht nur theoretisches Prüfungswissen, sondern auch praxisnahes Handlungswissen vermittelt – etwa zum richtigen Verhalten in komplexen Verkehrssituationen, zur Fahrzeugbedienung oder zur Blickführung. Fällt dieser Unterricht weg, muss dieses Wissen im Fahrzeug jedem Fahrschüler einzeln und zeitaufwendig erklärt werden, was den praktischen Ausbildungsbedarf erheblich erhöht. Bei einem durchschnittlichen Fahrstundenpreis von 63,70 € (MOVING-Branchenaussicht 2025) würde dies zu Mehrkosten von über 500 € pro Fahrschüler führen und das Einsparpotenzial der vorgeschlagenen Reformen nahezu vollständig aufzehren.\r\n\r\nZudem sehen 42 % der befragten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer potenzielle Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit. 75 % der Fahrschüler und 87 % der Fahrlehrer bewerten die Interaktionsqualität im Präsenzunterricht als deutlich überlegen.\r\n\r\nMOVING-Position: Blended Learning als Chance nutzen\r\n\r\nWir empfehlen daher ein differenziertes, wissenschaftlich fundiertes Blended-Learning-Konzept für die theoretische Fahrausbildung. Die gezielte Verzahnung von Präsenz- und Digitalformaten ermöglicht es, die Ausbildungsqualität nachweislich zu steigern und zugleich die Kostenbelastung für die Bewerberinnen und Bewerber zu begrenzen. Wissens- und regelorientierte Inhalte eignen sich dabei gut für synchronen Online-Unterricht oder asynchrone E-Learning-Formate – vorausgesetzt, die sicherheitskritischen Kompetenzen bleiben verbindlich im interaktiven Präsenzunterricht verankert.\r\n\r\nUnfallanalysen und Prüfungsdaten belegen übereinstimmend: Defizite in der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung sind zentrale Prädiktoren sowohl für das hohe Unfallrisiko in der Anfangsphase nach dem Fahrerlaubniserwerb als auch für das Nichtbestehen der praktischen Prüfung (Pöge, Bode & Simon, 2025). Daraus ergibt sich eine klare Konsequenz.\r\n\r\nHochsicherheitsrelevante Lerninhalte müssen künftig prioritär und verbindlich in interaktiven Präsenzsequenzen verankert werden. Das betrifft insbesondere Themen der höheren Ebenen der GDE-Matrix – Motive, Einstellungen und ein realistisches Fahrerselbstbild –, die gezielte Bearbeitung typischer Fahranfängerrisiken (u. a. Geschwindigkeit, Ablenkung, Abstand, Überholen, Fahrtüchtigkeit und Substanzeinfluss) sowie die Förderung von Wahrnehmungs- und Entscheidungsprozessen. Diese Kompetenzen erfordern dialogische Lehr-Lernprozesse, Feedback und Perspektivwechsel – Qualitäten, die selbstgesteuerte Online-Formate nur begrenzt leisten können.\r\n\r\nDass dieser Ansatz wirkt, ist empirisch belegt: Bredow (2025) zeigt in einer Studie mit über 300 Fahrschülerinnen und Fahrschülern, dass eine stärkere Ausrichtung des Theorieunterrichts auf diese sicherheitskritischen Themen die Chance des Bestehens der praktischen Prüfung um das 3,06-Fache erhöht und in den ersten neun Monaten nach Fahrerlaubniserwerb zu signifikant weniger kritischen Fahrsituationen und Beinahe-Unfällen führt.\r\n\r\nWissens- und regelorientierte Inhalte können demgegenüber effizient digital vorbereitet, geübt und überprüft werden. Der Weg führt nicht in ein Entweder-oder, sondern in einen evidenzbasierten Blended-Learning-Ansatz, der Präsenz- und Digitalformate nach ihrer jeweiligen didaktischen Stärke einsetzt.\r\n\r\n2.\tReduzierung des Fragenkatalogs: Qualitative Weiterentwicklung statt pauschaler Kürzung\r\n\r\nMOVING steht dem Bestreben einer Reduzierung des Fragenkatalogs grundsätzlich positiv gegenüber. Eine pauschale Kürzung um 30 % darf jedoch nicht isoliert unter quantitativen Aspekten erfolgen. Eine reine Reduktion der Fragenanzahl führt nicht automatisch zu höheren Bestehensquoten.\r\n\r\nEntscheidend ist vielmehr die qualitative Weiterentwicklung der Prüfungsfragen. Wie Prof. Dr. Sturzbecher wissenschaftlich nachweist, müssen sich alle verkehrssicherheitsrelevanten Ausbildungsinhalte in entsprechenden Prüfungsinhalten widerspiegeln – nach dem Grundsatz: „Was nicht geprüft wird, wird auch nicht gelernt.\" Die bereits laufenden Arbeiten zur kriteriengeleiteten Restrukturierung des Fragenkatalogs bieten dafür eine gute Ausgangslage.\r\nWir empfehlen darüber hinaus, die Prüfungsfragen konsequent unter der Prämisse einer leichteren Sprache weiterzuentwickeln. Dies trägt der aktuellen Lebensrealität in Deutschland Rechnung, ohne den sicherheitsrelevanten Charakter der Prüfung zu verändern. Das vorgeschlagene vereinfachte Bewertungssystem (ein Punkt pro Frage mit Sperrfragen für sicherheitsrelevante Inhalte) begrüßen wir.\r\n\r\n3.\tPraktische Fahrausbildung: Simulatoreinsatz als Schlüssel zur Kostensenkung\r\n\r\nDie fahrpraktische Ausbildung stellt mit rund 76 % den mit Abstand größten Anteil an den Gesamtausbildungskosten dar. Hier konzentrieren sich substanzielle Einsparpotenziale – und hier sollte eine wirksame Reform ansetzen.\r\n\r\n3.1 Simulatoreinsatz in der Grundausbildung\r\nMOVING unterstützt nachdrücklich den verstärkten Einsatz von Fahrsimulatoren in der fahrpraktischen Ausbildung. Der Forschungsbericht des IfA-Instituts im Auftrag der BASt hat wissenschaftlich belegt, dass Simulatoren Fahrkompetenz in vergleichbarer Qualität zur Realausbildung vermitteln können. Insbesondere die Grundausbildung – das Erlernen von Fahrzeugbedienung, Anfahren, Lenken, Bremsen und Schalten sowie das erste Fahren im Verkehrsraum, Abbiegen und Vorfahrtsituationen zu trainieren – eignet sich für den Simulatoreinsatz in besonderer Weise. Fahrschülerinnen und Fahrschüler erwerben grundlegende Fertigkeiten in einer geschützten Umgebung, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.\r\n\r\nAuf Grundlage der aktuellen Preisstruktur – reguläre Fahrstunde: Ø 63,70 €; Simulatorstunde: Ø 39,00 € (MOVING-Branchenaussicht 2025) – ergibt sich eine Kostendifferenz von 24,70 € je Unterrichtseinheit. Bei einer Substitution von rund 30 % der Übungsfahrten, entsprechend acht Einheiten, durch Simulatorstunden im Rahmen der Grundausbildung ergibt sich eine Einsparung von 197,60 € je Fahrschülerin und Fahrschüler.\r\n\r\n3.2 B197-Ausbildung auf dem Simulator\r\nMOVING befürwortet darüber hinaus die vollständige Durchführung der B197-Ausbildung einschließlich Überprüfungsfahrt auf Fahrsimulatoren. Der Schaltkompetenznachweis ist für diesen Einsatzbereich prädestiniert, da standardisierte Fahraufgaben unter reproduzierbaren Bedingungen trainiert und geprüft werden können. Zu diesem Ergebnis gelangt auch eine Studie des IfA-Instituts, in der der simulatorgestützte Schaltkompetenzerwerb wissenschaftlich untersucht wurde.\r\n\r\nBei vollständiger Verlagerung der sieben Ausbildungsstunden zuzüglich Überprüfungsfahrt auf den Simulator lassen sich weitere 197,60 € je Fahrschülerin und Fahrschüler einsparen.\r\n\r\n3.3 Betriebswirtschaftlicher Mehrwert für Fahrschulen\r\nDer erweiterte Simulatoreinsatz bietet Fahrschulunternehmen einen signifikanten betriebswirtschaftlichen Nutzen, der sich auf zwei zentrale Kostenbereiche erstreckt. Erstens können Simulatoren weitestgehend autonom, das heißt ohne kontinuierlichen Personaleinsatz, betrieben werden. Dies reduziert die Personalkosten als größten Einzelposten der Fahrschulbetriebe erheblich und verbessert den Deckungsbeitrag pro Ausbildungseinheit. Zweitens ermöglicht die Verlagerung von Ausbildungsanteilen auf Simulatoren eine Reduktion des betrieblichen Fahrzeugbestands. Die damit verbundenen Einsparungen bei Fahrzeughaltung, Versicherung, Kraftstoff und Wartung senken die Fixkostenbelastung der Betriebe substanziell.\r\n\r\nIn der Gesamtbetrachtung schaffen beide Effekte den betriebswirtschaftlichen Spielraum, die erzielten Einsparungen an die Fahrschülerinnen und Fahrschüler weiterzugeben und damit die Gesamtkosten der Führerscheinausbildung strukturell zu senken.\r\n\r\nDass die Branche dieses Potenzial bereits antizipiert, belegen die Ergebnisse der MOVING-Branchenaussicht 2025: 40 % der befragten Fahrschulen planen, bis Ende 2026 Simulatoren in den Ausbildungsbetrieb zu integrieren – ein empirisch fundierter Indikator für die wachsende Akzeptanz und Marktdurchdringung dieser Technologie.\r\n\r\n\r\n3.4 Sonderfahrten: Differenzierte Reduktion statt pauschaler Absenkung\r\nDem Vorschlag des Arbeitspapiers, die Sonderfahrten für die Klasse B von derzeit zwölf auf lediglich drei zu reduzieren, stehen wir kritisch gegenüber. Eine derart drastische Kürzung kann nicht sicherstellen, dass alle Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich Autobahnfahrten, Überlandfahrten und Beleuchtungsfahrten ausreichend trainieren.\r\n\r\nDie aktuelle Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes unterstreicht die Notwendigkeit ausreichender Sonderfahrten: Im Jahr 2024 kamen insgesamt 2.770 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. 57 % aller tödlichen Unfälle (1.571 Getötete) ereigneten sich auf Landstraßen, 30 % waren geschwindigkeitsbedingt. Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren bleiben eine Hochrisikogruppe, die überproportional von Unfällen auf Außerortsstraßen betroffen ist.\r\n\r\nWir schlagen daher eine Reduktion der Sonderfahrten auf neun vor und empfehlen, vorbereitende Ausbildungsfahrten zu den Themen Autobahn und Überlandfahrt teilweise auf Simulatoren durchzuführen. Im Einzelnen:\r\n\r\nSonderfahrtentyp\tAktuell\tMOVING-Vorschlag (Real + Simulator)\tArbeitspapier\r\nÜberlandfahrten\t5\t3 Real + 2 Simulator = 5\t1\r\nAutobahnfahrten\t4\t2 Real + 1 Simulator = 3\t1\r\nDunkelfahrten\t3\t1 Real\t1\r\nGesamt\t12\t9 (davon 3 auf Simulator)\t3\r\n\r\nBei zusätzlicher Substitution von drei Sonderfahrten durch Simulatorstunden ergibt sich ein weiteres Einsparpotenzial von ca. 108 € pro Fahrschüler (3 × [ca. 75 € – 39,00 €]).\r\n\r\n3.5 Simulatoren für Sonderfahrten: Potenzial nutzen statt ausschließen\r\nDer Vorschlag des Arbeitspapiers, dass Sonderfahrten in keiner Fahrerlaubnisklasse auf einem Simulator durchgeführt werden dürfen, widerspricht dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Der Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. hat sich in seinem aktuellen Positionspapier ausdrücklich dafür ausgesprochen, Sonderfahrten teilweise auf geeigneten Simulatoren durchzuführen, sofern anerkannte pädagogische Konzepte zur Anwendung kommen. Die Simulation von Überholvorgängen, Rettungsgassenbildung oder Nachtfahrszenarien bietet pädagogische Möglichkeiten, die im Realverkehr so nicht sicher trainiert werden können. Wir plädieren dafür, diese Passage des Arbeitspapiers zu überarbeiten.\r\n\r\n4.\tVerbindliche Lernstandskontrollen: Der wirksamste Hebel zur Kostensenkung\r\n\r\nUnsere empirische Auswertung von über 250.000 Führerscheinausbildungen der Klasse B identifiziert Prüfungswiederholungen als einen der bedeutsamsten Kostentreiber in der Fahrausbildung. Statistisch gesehen bestehen Fahrschüler die praktische Prüfung im Schnitt erst nach 1,4 Versuchen.\r\nJeder zusätzliche praktische Prüfungsversuch erhöht die Kosten um durchschnittlich 500–550 €.\r\n\r\nJeder zusätzliche theoretische Prüfungsversuch erhöht die Kosten um 100–150 €.\r\n\r\nGeringe Bestehensquoten sind ein zentraler Kostentreiber der Fahrausbildung – sie lösen Wiederholungsprüfungen und vermeidbare Zusatzstunden aus. Der wirksamste Hebel dagegen sind verbindliche Lernstandskontrollen: Empirische Daten belegen einen engen Zusammenhang zwischen Lernstatus und Prüfungserfolg. Gut vorbereitete Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit hinreichendem Lernstand erreichen in der Theorieprüfung Bestehensquoten von bis zu 95,4 % – gegenüber lediglich 39,3 % bei unzureichender Vorbereitung. Zugleich hatte nur etwa ein Drittel der Prüflinge vor der ersten Theorieprüfung einen hinreichenden Lernstatus erreicht. Das zeigt: Das Potenzial einer systematischen Lernstandsdiagnostik wird bislang bei Weitem nicht ausgeschöpft.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund wäre die vorgeschlagene Streichung von Prüfungsreifefeststellung und Ausbildungsnachweis nicht nur qualitäts-, sondern auch kostenpolitisch kontraproduktiv. Empirische Analysen bestätigen, dass der Abbau verbindlicher Lernkontrollen die Effizienz der Ausbildung vermindert, das Kompetenzniveau senkt und in der Folge die Bestehensquoten reduziert (Sturzbecher & Brünken, 2022). Statt Lernstandskontrollen abzubauen, sollten sie deshalb verbindlich vorgeschrieben und systematisch in die Ausbildung integriert werden.\r\n\r\nDer Kosteneffekt einer solchen Steuerung ist erheblich: Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ihre Ausbildung innerhalb eines optimalen Zeitrahmens von 90 bis 180 Tagen abschließen und die Prüfung beim ersten Versuch bestehen, zahlen im Durchschnitt 3.020 € – rund 400 € bzw. knapp 12 % weniger als der empirische Gesamtdurchschnitt von 3.424 €. Das macht verbindliche Lernstandskontrollen zum mit Abstand wirksamsten einzelnen Hebel zur Kostensenkung in der Fahrausbildung.\r\n\r\nSollte der Theorieunterricht künftig nicht mehr verpflichtend im institutionellen Rahmen der Fahrschule stattfinden, würde eine systematische Lernstandsdiagnostik zusätzlich erschwert – bei gleichzeitig erhöhtem Risiko, dass sicherheitsrelevante Kompetenzdefizite unerkannt bleiben und sich in der unfallkritischen frühen Fahrerkarriere auswirken.\r\n\r\n5.\tExperimentierklausel – Laienausbildung: Differenzierte Betrachtung erforderlich\r\n\r\nGrundsätzlich unterstützt MOVING das Ziel, Fahranfängerinnen und Fahranfängern mehr Fahrpraxis unter geschützten Bedingungen zu ermöglichen. Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Prüfung zu einem nachweislich höheren Fahrpraxisniveau führen, sind aus Sicht der Verkehrssicherheit ausdrücklich zu begrüßen. Das geeignete Instrument hierfür sind nach Überzeugung von MOVING Fahrsimulatoren – nicht eine Laienausbildung nach österreichischem Vorbild.\r\n\r\nMOVING lehnt eine Übertragung des österreichischen Zweiphasen-Modells auf Deutschland ab. Wie wir bereits im August 2025 dargelegt haben, wäre ein solcher Transfer – entgegen der verbreiteten öffentlichen Wahrnehmung – nicht mit einer Kostensenkung verbunden. Zu erwarten wären vielmehr höhere Gesamtkosten, erhebliche Infrastrukturinvestitionen, gesteigerter Verwaltungsaufwand sowie eine Verschärfung sozialer Ungleichheit.\r\n\r\nDie Laienausbildung setzt voraus, was keineswegs flächendeckend gegeben ist: ein geeignetes Fahrzeug, ausreichend Zeit und Begleitpersonen mit solider Fahrpraxis. Hinzu kommt der notwendige erweiterte Versicherungsschutz, dessen Kosten beim bestehenden BF17-Modell je nach Anbieter und Fahrzeug zwischen 200 und 500 € liegen – bei den geplanten Neuregelungen ist mit einem deutlich höheren Aufwand zu rechnen. Auch die Nutzung von Verkehrsübungsplätzen entlastet Familien nicht spürbar: Beim größten deutschen Automobilclub kostet eine Stunde rund 25 € – zuzüglich Anfahrt, Fahrzeugnutzung und Zeitaufwand. Ein nennenswerter Einspareffekt zu realen Fahrstunden ist in einer Vollkostenbetrachtung damit nicht realisierbar. Was bleibt, ist eine strukturelle Benachteiligung einkommensschwächerer Familien und damit eine Verschärfung sozialer Ungleichheit beim Zugang zur Fahrausbildung.\r\n\r\nSollte die Experimentierklausel dennoch zur Anwendung kommen, fordert MOVING, dass die Anforderungen in einer bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) angesiedelten Projektgruppe erarbeitet und wissenschaftlich begleitet werden – analog zur bewährten Entwicklung des BF 17.\r\n\r\n6.\tPraktische Fahrprüfung: Qualität der Kompetenzfeststellung erhalten\r\n\r\nDem Vorschlag, die Fahrzeit bei der praktischen Prüfung auf das europarechtliche Mindestmaß von 25 Minuten zu reduzieren und die Prüfungsdauer auf 40 Minuten zu verkürzen, stehen wir kritisch gegenüber. Europäische Mindeststandards sind der kleinste gemeinsame Nenner – kein Qualitätsmaßstab. Die praktische Fahrerlaubnisprüfung dient in Deutschland einer objektivierten Kompetenzeinschätzung sowie einer differenzierten, lernförderlichen Rückmeldung von Stärken und Schwächen. Beide Funktionen setzen eine ausreichende Beobachtungszeit voraus.\r\n\r\nEine verkürzte Fahrzeit verringert die Validität dieser Kompetenzfeststellung: Bei weniger Beobachtungszeit steigt das Risiko, dass sicherheitsrelevante Situationen nicht abgedeckt werden und nicht hinreichend ausgebildete Bewerberinnen und Bewerber die Prüfung bestehen – mit unmittelbaren Folgen für die Verkehrssicherheit. Zudem bleibt in den BMV-Eckpunkten bislang offen, ob und wie sich Umfang und Tiefe der zu prüfenden Inhalte bei reduzierter Fahrzeit verändern sollen. Müssen Prüflinge dieselben Kompetenzanforderungen in kürzerer Zeit demonstrieren, steigt der Leistungsdruck und damit das Stressniveau – ein Effekt, der erfahrungsgemäß nicht zu besseren Bestehensquoten führt, sondern die Prüfungsleistung verzerren kann.\r\n\r\nDas mit der Verkürzung verfolgte Ziel – kürzere Wartezeiten und mehr Prüfungen pro Tag – lässt sich wirkungsvoller erreichen, ohne die Prüfungsqualität zu gefährden: Durch eine Erleichterung des Zugangs zum Beruf des Fahrerlaubnisprüfers und einen gezielten Kapazitätsausbau, wie es das Arbeitspapier in Abschnitt 4 selbst vorschlägt. \r\n\r\n7.\tPreistransparenz und Erfolgstransparenz\r\n\r\nMOVING befürwortet nachdrücklich die vorgeschlagene Transparenzoffensive bei Ausbildungspreisen und Bestehensquoten. Diese Maßnahme fördert einen qualitätsorientierten Wettbewerb im Fahrschulmarkt – ein marktbasierter Ansatz mit unmittelbarer Wirkung, ohne regulatorische Eingriffe in die Ausbildungsinhalte.\r\n\r\nDie erforderlichen Daten zu fahrschulspezifischen Bestehensquoten liegen den zuständigen Behörden bereits vor und können ohne zusätzlichen Erhebungsaufwand zeitnah veröffentlicht werden. Die Meldung an die Mobilithek des BMV und der Zugang für Vergleichsportale sind sinnvolle und zeitnah umsetzbare Maßnahmen.\r\n\r\nDarüber hinaus empfehlen wir, dass Fahrschulen im Rahmen ihrer Leistungsversprechen auch aggregierte Daten aus ihren ERP-Systemen transparent kommunizieren können – etwa durchschnittliche Ausbildungsdauern, Fahrstundenzahlen und Bestehensquoten der eigenen Schüler. Moderne Fahrschul-ERP-Systeme erfassen diese Daten ohnehin; ihre strukturierte Offenlegung stärkt das Vertrauen der Verbraucher und ermöglicht fundierte Entscheidungen bei der Wahl der Fahrschule.\r\n\r\nGesamtkostenanalyse\r\n\r\nAuf Grundlage der Auswertung von über 250.000 Fahrausbildungen der Klasse B im Jahr 2024 und der aktuellen Preisstruktur (MOVING-Branchenaussicht 2025) lassen sich folgende kumulierten Kosteneffekte quantifizieren:\r\n\r\nMaßnahme\tMögliche\r\nEinsparung\tAusbildungs-kosten gesamt\tEinsparung\r\nrelativ (kum.)\r\nDurchschnittliche Ausbildungskosten\r\n(Status quo, empirisch 2024)\t–\t3.424,31 €\t–\r\nVerbindliche Lernstandskontrollen und strukturierte Ausbildungsplanung\t404,61 €\t3.019,70 €\t−11,8 %\r\nErweiterter Simulatoreinsatz\r\nin der Grundausbildung und bei B197\r\n(2x 8 Std. × 24,70 € Differenz)\t395,20 €\t2.624,50 €\t−23,4 %\r\nTeilsubstitution Sonderfahrten\r\ndurch Simulatorstunden\r\n(3 Std. × ca. 36 € Differenz)\t108,00 €\t2.516,50 €\t−26,5 %\r\n\r\nGesamteinsparpotenzial: 907,81 € pro Fahrausbildung (−26,5 % gegenüber dem empirischen Durchschnitt).\r\nPreisgrundlagen: Reguläre Fahrstunde Ø 63,70 €, Simulatorstunde Ø 39,00 €, Sonderfahrt Ø ca. 75 € (MOVING-Branchenaussicht 2025). Empirische Kostenbasis: 250.044 Führerscheinausbildungen Klasse B, Erhebungsjahr 2024.\r\n\r\nFazit und Handlungsempfehlungen\r\n\r\nDie MOVING International Road Safety Association e.V. unterstützt das Reformvorhaben „Bezahlbarer Führerschein\" und teilt das Ziel, den Führerscheinerwerb zugänglicher zu gestalten. Deutschland verfügt mit seinen wissenschaftlich fundierten Ausbildungskonzepten und den BASt-Forschungsberichten zum Simulatoreinsatz über eine im internationalen Vergleich herausragende Evidenzbasis für die Weiterentwicklung der Fahrausbildung. Diese vorhandene Evidenz sollte konsequent genutzt werden, anstatt unerprobte Wege einzuschlagen, die das hohe Niveau der Verkehrssicherheit in Deutschland gefährden könnten.\r\nDie Reform wird nur dann nachhaltig erfolgreich sein, wenn sie auf dieser wissenschaftlichen Grundlage aufbaut und Kostensenkung nicht durch eine Absenkung der Ausbildungs- und Prüfungsstandards erreicht wird – sondern durch eine intelligentere Strukturierung der Ausbildung, unterstützt durch den gezielten Einsatz moderner Technologien.\r\n\r\nUnsere Handlungsempfehlungen im Überblick:\r\n\r\n1.\tVerbindliche Lernstandskontrollen und strukturierte Ausbildungsplanung als wirksamster einzelner Hebel zur Kostensenkung einführen (Einsparpotenzial: ca. 405 € pro Ausbildung).\r\n2.\tKompakte, kontinuierliche Fahrpraxis sicherstellen: Kurze Abstände zwischen Fahrstunden verhindern Lernverlust, reduzieren Wiederholungsbedarf und senken die Gesamtkosten der Ausbildung.\r\n3.\tEvidenzbasiertes Blended-Learning-Konzept für die theoretische Ausbildung umsetzen – mit verpflichtendem Präsenzunterricht für sicherheitskritische Inhalte und gezielter Integration digitaler Formate für wissens- und regelorientierte Lerninhalte.\r\n4.\tSimulatoreinsatz ausweiten – in der Grundausbildung bei B197 und auf Teile der Sonderfahrten. Das im Arbeitspapier vorgesehene Simulatorverbot für Sonderfahrten ist evidenzbasiert nicht begründbar und sollte gestrichen werden (Einsparpotenzial: ca. 500 € pro Ausbildung).\r\n5.\tSonderfahrten differenziert auf neun reduzieren statt auf drei – unter Berücksichtigung der Unfallstatistik und bei teilweiser Durchführung im Simulator (Einsparpotenzial: ca. 108 € pro Ausbildung – enthalten in 4.).\r\n6.\tFragenkatalog qualitativ weiterentwickeln – unter der Prämisse leichterer Sprache und didaktischer Überarbeitung, nicht ausschließlich quantitativer Kürzung.\r\n7.\tPrüfungsqualität in der praktischen Prüfung erhalten – den Zugang zum Prüferberuf erleichtern und Kapazitäten ausbauen, statt die Prüfungszeit abzusenken.\r\n\r\nIn der Kombination dieser Maßnahmen ergibt sich ein realistisches Gesamteinsparpotenzial von rund 907 € pro Fahrausbildung – eine Senkung der durchschnittlichen Ausbildungskosten um knapp 26,5 %, bei gleichzeitiger Stärkung der Verkehrssicherheit. Diese Einsparung basiert auf bestehender wissenschaftlicher Evidenz und erfordert keine Absenkung der Ausbildungs- oder Prüfungsstandards.\r\n\r\nWir stehen für weitere Gespräche und zur Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Reform jederzeit gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nMOVING International Road Safety Assosiation e.V.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nHinweis zur Dokumentenverarbeitung und zum Haftungsausschluss\r\nDieses Dokument wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage verfügbarer Informationen und offizieller Quellen zusammengestellt und zusammengefasst. Es dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine rechtsverbindliche Auslegung oder Handlungsempfehlung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden. 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