{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.27/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.27.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-10-23T08:46:47.526+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002443","registerEntryDetails":{"registerEntryId":86889,"legislation":"GL2024","version":25,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002443/86889","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/08/7c/854683/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002443-2026-10-01_12-34-54.pdf","validFromDate":"2026-10-01T12:34:54.000+02:00","validUntilDate":"2026-10-07T10:03:42.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-07-06T08:26:11.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2025-02-12T15:17:10.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-03-01T12:45:43.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-10-01T12:34:54.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":86889,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/86889","version":25,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-10-01T12:34:54.000+02:00","validUntilDate":"2026-10-07T10:03:42.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":85627,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/85627","version":24,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-09-08T14:24:31.000+02:00","validUntilDate":"2026-10-01T12:34:54.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":82981,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/82981","version":23,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-07-13T11:02:13.000+02:00","validUntilDate":"2026-09-08T14:24:31.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":82980,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/82980","version":22,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-07-13T10:57:12.000+02:00","validUntilDate":"2026-07-13T11:02:13.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":82858,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/82858","version":21,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-07-09T15:19:31.000+02:00","validUntilDate":"2026-07-13T10:57:12.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":73996,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/73996","version":20,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-07-06T08:26:11.000+02:00","validUntilDate":"2026-07-09T15:19:31.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":69641,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/69641","version":19,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-17T14:57:00.000+01:00","validUntilDate":"2026-07-06T08:26:11.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":69635,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/69635","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-17T14:48:06.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-17T14:57:00.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":69625,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/69625","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-17T14:02:44.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-17T14:48:06.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":69588,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/69588","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-17T13:27:23.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-17T14:02:44.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52248,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/52248","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-16T17:31:07.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-17T13:27:23.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50449,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002443/50449","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-12T15:17:10.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-16T17:31:07.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutscher Volkshochschul-Verband","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+492289756910","emails":[{"email":"info@dvv-vhs.de"}],"websites":[{"website":"www.volkshochschule.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Luisenstraße","streetNumber":"45","zipCode":"10117","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Rabanus","firstName":"Martin","function":"Vorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":false,"type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"MEMBER","de":"Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Member of the German Bundestag"}}},"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeAfter":"M.A.","lastName":"Deß","firstName":"Susanne","function":"stellvertretende Vorsitzende","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}},{"lastName":"Krüger","firstName":"Winfried","function":"stellvertretender Vorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Rabanus","firstName":"Martin","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":false,"type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"MEMBER","de":"Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Member of the German Bundestag"}}}},{"lastName":"Hirsch","firstName":"Esther","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Meyer zu Schwabedissen","firstName":"Friedrich","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Rex","firstName":"Sascha","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Kramp-Karrenbauer","firstName":"Annegret","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2021-12","type":{"code":"FEDERAL_GOVERNMENT","de":"Bundesregierung","en":"Federal government"},"federalGovernment":{"function":{"code":"MINISTER","de":"Bundesminister/-in","en":"Federal Minister"},"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":19}}}},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Rossmann","firstName":"Ernst Dieter","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2021-10","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"MEMBER","de":"Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Member of the German Bundestag"}}}},{"lastName":"von Westerholt","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Bartl","firstName":"Katinka","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Bellmann","firstName":"Christina","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":0,"organizations":16,"totalCount":16,"dateCount":"2026-07-02"},"membershipsPresent":true,"membershipsCount":19,"memberships":[{"membership":"Bundesausschuss politische Bildung"},{"membership":"Bundesverband der Träger beruflicher Bildung e.V."},{"membership":"Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V."},{"membership":"Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V."},{"membership":"Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland e.V. "},{"membership":"Rat der Weiterbildung - KAW"},{"membership":"Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. "},{"membership":"Deutscher Weiterbildungstag"},{"membership":"Deutscher Kulturrat"},{"membership":"Verein zur Förderung der Beruflichen Bildung an Volkshochschulen e.V."},{"membership":"Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V."},{"membership":"European Basic Skills Network"},{"membership":"Nationales Forum Beratung in der Bildung, Beruf und Beschäftigung e.V."},{"membership":"Verband Österreichischer Volkshochschulen"},{"membership":"International Language Work"},{"membership":"International Council for Adult Education"},{"membership":"Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe"},{"membership":"European Association for the Education of Adults"},{"membership":"Gesellschaft für Evaluation e.V."}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_PRIVATE_ORGA_V2","de":"Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung","en":"Private-law organization with recognition of non-profit status in accordance with the German Fiscal Code (Abgabenordnung)"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_IS_DISASTER_CONTROL","de":"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe","en":"Civil protection"},{"code":"FOI_CULTURE","de":"Kultur","en":"Culture"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_FA_CULTURE","de":"Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik","en":"Foreign cultural and educational policy"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_SP_ELDERLY","de":"Seniorenpolitik","en":"Elderly/senior citizens policy"},{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"}],"activityDescription":"Zweck des Vereins ist die Förderung der Weiterbildung und der Bildungsarbeit in den Volkshochschulen sowie die Interessenvertretung seiner Mitglieder und der Volkshochschulen auf Bundes-, der europäischen und der internationalen Ebene.\r\n\r\nGrundlagen die Arbeit sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Verbandes und externen Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Mit Hilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von Volkshochschulen und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung von Volkshochschulen.\r\n\r\nEs werden Veranstaltungen organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten erstellt und an Abgeordnete sowie die Bundesregierung übermittelt. Daraus folgen Hintergrundgespräche mit einzelnen Abgeordneten und Regierungsmitgliedern.\r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","employeeFTE":2.82},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","financialExpensesEuro":{"from":500001,"to":510000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_PUBLIC_GRANTS","de":"Öffentliche Zuwendungen","en":"Public grants"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"},{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","publicAllowances":[{"name":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin/Bonn","publicAllowanceEuro":{"from":5580001,"to":5590000},"description":"\"Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung\"\r\n"},{"name":"Bundesministerium für Bildung, Frauen, Senioren, Frauen und Jugend","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin/Bonn","publicAllowanceEuro":{"from":3980001,"to":3990000},"description":"diverse Projektförderung im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung\r\nLernen und Professionalisierung online: Redaktioneller Content, Tutoring, Apps, Lernstandszertifizierung (LernPORTAL)\r\nAlphabetisierung und Grundbildung - Neue Einsatzfelder für das Ehrenamt\r\nvhs-Lerntreffs im Quartier\r\n\r\n"},{"name":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin/Bonn","publicAllowanceEuro":{"from":970001,"to":980000},"description":"Zentralstelle im Kinder- und Jugendplan\r\nPrävention und gesellschaftlicher Zusammenhalt"},{"name":"Auswärtiges Amt","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":1640001,"to":1650000},"description":"diverse Projektförderungen des Auswärtigen Amtes (2025)"},{"name":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin/Bonn","publicAllowanceEuro":{"from":16730001,"to":16740000},"description":"diverse Projektförderung  auf Grundlage der Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik aus Kapitel 2302 Titel 687 03, 687 04 und 687 12\r\n"},{"name":"Engagement Global","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Bonn","publicAllowanceEuro":{"from":300001,"to":310000},"description":"Projektförderung im Rahmen des Förderprogramms für Entwicklungspolitische Bildung"},{"name":"Europäische Kommission","type":{"code":"EUROPEAN_UNION","de":"Europäische Union","en":"European Union"},"location":"diverse","publicAllowanceEuro":{"from":1990001,"to":2000000},"description":"diverse Projektförderungen der EU"},{"name":"Gesellschaft für Integration und Zusammenarbeit","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Eschborn","publicAllowanceEuro":{"from":920001,"to":930000},"description":"diverse Projektförderungen der Gesellschaft für Integration und Zusammenarbeit"},{"name":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Berlin/Bonn","publicAllowanceEuro":{"from":40001,"to":50000},"description":"Projektförderung im Rahmen der Nationalen Bildungsplattform: EVA-NBP II"}]},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalMembershipFees":{"from":630001,"to":640000},"individualContributorsPresent":true,"individualContributors":[{"name":"Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V."},{"name":"Bayerischer Volkshochschulverband e.V."},{"name":"Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V."},{"name":"Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V."}]},"annualReports":{"annualReportPreviousLastFiscalYearExists":true,"previousLastFiscalYearStart":"2024-01-01","previousLastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b5/0d/854679/DVV-Jahresbericht-2024-web.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":12,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0001254","title":"Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen","printingNumber":"20/13419","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013419.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/eine-starke-neue-wohngemeinn%C3%BCtzigkeit-als-nicht-profitorientierten-sektor-auf-dem/313742","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Umsatzsteuergesetz","shortTitle":"UStG 1980","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001255","title":"Demokratiefördergesetz: Gesetzliche Grundlage zur Förderung politischer Erwachsenenbildung durch den Bund","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)","printingNumber":"20/5823","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/058/2005823.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-von-ma%C3%9Fnahmen-zur-demokratief%C3%B6rderung-vielfaltgestaltung-extremismuspr%C3%A4vention-und/295444","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html"},{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Das Regelungsvorhaben betrifft den Entwurf eines Demokratiefördergesetzes (DFördG), das Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung als dauerhafte gesellschaftliche Aufgaben etablieren soll. Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) setzt sich dafür ein, dass politische Erwachsenenbildung klar als eigenständiges Handlungsfeld auf Bundesebene im Gesetz verankert und somit förderfähig wird. Ziel der Interessenvertretung ist es, die gesetzliche Grundlage für die altersunabhängige Förderung politischer Bildung zu schaffen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001256","title":"Fortsetzung der AlphaDekade","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026 - (Fortschrittsbericht 2019 bis 2022)","printingNumber":"20/8200","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008200.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweiter-bericht-der-bundesregierung-%C3%BCber-die-fortschritte-der-nationalen-dekade/303250","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung","shortTitle":"BMBF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der DVV macht sich als Partner im Kuratorium stark für eine Fortsetzung der Alpha Dekade über das Jahr 2026 hinaus. Zielsetzungen sind:\r\n- Alphabetisierung und Grundbildung (AuG) in Deutschland verlässlich fördern\r\n- AuG als Daueraufgaben im Bildungssystem verankern\r\n- entstandene Bildungsstrukturen, Partnerschaften und Vernetzungen stärken\r\n- Forschung-Praxis-Dialog ausweiten und intensivieren\r\n- Ansätze aufsuchender Alphabetisierung und Grundbildung etablieren\r\n- mit \"höher, breiter, integrativer\" neue Zielgruppen ansprechen, ein breiteres Feld von Grundbildung aufbauen und Erst- und Zweitsprachler*innen gleichermaßen als Zielgruppen ansprechen\r\n- Beitrag zur Fach- und Arbeitskräftegewinnung leisten\r\n- AuG als Bestandteil von Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt etablieren","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001257","title":"Einführung einer Bildungs(teil)zeit und eines Qualifizierungsgeldes zur Förderung der allgemeinen Weiterbildung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung","printingNumber":"20/6518","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006518.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-aus-und-weiterbildungsf%C3%B6rderung/298212","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Das Regelungsvorhaben betrifft den Entwurf eines Weiterbildungsgesetzes, das Maßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Einführung einer Bildungs(teil)zeit und eines Qualifizierungsgeldes vorsieht. Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) setzt sich dafür ein, dass allgemeine Weiterbildung als fester Bestandteil in diese Vorhaben integriert wird. Ziel der Interessenvertretung ist es auch, Angebote zur Grundbildung sowie berufsbezogene Sprachkurse in die Fördermöglichkeiten einzubeziehen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013022","title":"Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (20. WP)","publicationDate":"2024-10-10","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat","shortTitle":"BMI","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/HI2/RefE-5te-verordnung-aenderung-integrationskursvo.pdf?__blob=publicationFile&v=1","draftBillProjectUrl":"https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/HI2/5te-verordnung-aenderung-integrationskursvo.html;jsessionid=392BA448586FF91B7380DC81B90BDAD1.live872"}]},"description":"Die Interessenvertretung bezieht sich auf geplante Änderungen der Integrationskursverordnung (IntV), die insb. Kursarten für spezifische Zielgruppen (z.B. Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse), die Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende in ländlichen Gebieten, die Möglichkeit zur Wiederholung von Kursmodulen sowie die Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung betreffen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) zielt darauf ab, im Interesse der Träger und Teilnehmenden Einfluss darauf zu nehmen, dass diese bestehenden Regelungen unverändert beibehalten oder ggf. bedarfsgerecht angepasst werden, um integrative, pädagogische und organisatorische Standards sicherzustellen und zu vermeiden, dass rein wirtschaftliche Einsparungen das Gesamtprogramm Sprache inhaltlich gefährden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler","shortTitle":"IntV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/intv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021401","title":"Bundeshaushalt 2025: Gesamtprogramm Sprache","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)","printingNumber":"20/12400","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012400.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/314872","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]},{"title":"Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028","printingNumber":"20/12401","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012401.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/finanzplan-des-bundes-2024-bis-2028/323469","leadingMinistries":[{"title":"Bundeskanzleramt","shortTitle":"BKAmt","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)","printingNumber":"21/500","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100500.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/322883","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 - (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung","printingNumber":"21/501","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100501.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/322883","leadingMinistries":[]},{"title":"Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025","printingNumber":"21/778","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100778.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/haushaltsbegleitgesetz-2025/323368","leadingMinistries":[]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)","printingNumber":"21/779","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100779.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-errichtung-eines-sonderverm%C3%B6gens-infrastruktur-und-klimaneutralit%C3%A4t-svikg/323369","leadingMinistries":[]},{"title":"zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag","printingNumber":"21/1002","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101002.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/322883","leadingMinistries":[]},{"title":"zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - hier: Einzelplan 03 - Bundesrat","printingNumber":"21/1003","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101003.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/322883","leadingMinistries":[]},{"title":"zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 12 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr","printingNumber":"21/1012","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101012.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/322883","leadingMinistries":[]},{"title":"zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)","printingNumber":"21/1061","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101061.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/322883","leadingMinistries":[]},{"title":"zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)","printingNumber":"21/1062","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101062.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/322883","leadingMinistries":[]},{"title":"zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1 -","printingNumber":"21/1064","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101064.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/322883","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Absicherung der bedarfsgerechten Mittelausstattung für das Gesamtprogramm Sprache, genauer die Integrationskurse und Berufssprachkurse","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025","shortTitle":"HG 2025","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hg_2025"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021402","title":"Bundeshaushalt 2026: Gesamtprogramm Sprache","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)","printingNumber":"21/500","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100500.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/322883","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)","printingNumber":"21/600","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/006/2100600.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2026/324698","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]},{"title":"Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029","printingNumber":"21/601","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/006/2100601.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/finanzplan-des-bundes-2025-bis-2029/325160","leadingMinistries":[{"title":"Bundeskanzleramt","shortTitle":"BKAmt","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Absicherung der bedarfsgerechten Mittelausstattung für das Gesamtprogramm Sprache, genauer die Integrationskurse und Berufssprachkurse","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021408","title":"Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Deutsche Volkshochschul-Verband will die Selbstständigkeit von Lehrkräften in der Weiterbildung erhalten. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder. Dabei tritt der DVV für eine bürokratiearme Lösung ein, die gleichzeitig eine soziale Absicherung nicht verhindert. Hintergrund ist die aus dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ abgeleitete Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund in Statusfragen, die Handlungsspielräume für Einrichtungen, die selbstständige Lehrkräfte einsetzen, erheblich einschränkt und damit die Weiterbildungslandschaft bedroht.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0026834","title":"Bundeshaushalt 2027 - Gesamtprogramm Sprache","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Integrationskurse im Bundeshaushalt 2027 sowie Anpassung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Integrationsförderung. Konkret werden u. a. eine Erhöhung der Haushaltsmittel für Integrationskurse auf mindestens 900 Mio. Euro, die Öffnung der Integrationskurse für alle zugewanderten Menschen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus und die Anhebung des Kostenerstattungssatzes für Kursträger angestrebt. Zudem soll die Finanzierung der Integrationskurse dauerhaft verlässlich ausgestaltet werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0026835","title":"Bundeshaushalt 2027 - Fortsetzung des Bundesprogramms \"Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung\"","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Fortführung des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ über das Jahr 2027 hinaus. Angestrebt werden die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mindestens auf bisherigem Niveau im Bundeshaushalt, die frühzeitige finanzielle Absicherung einer neuen Förderperiode ab 2028 sowie die rechtzeitige Erarbeitung und Verabschiedung einer neuen Förderrichtlinie. Darüber hinaus wird eine Weiterentwicklung des Programms unter Berücksichtigung von Bildungsübergängen, Ganztag, Medienbildung, Kinder- und Jugendschutz sowie einer stärkeren Berücksichtigung ländlicher Räume angestrebt.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_CULTURE","de":"Kultur","en":"Culture"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0028177","title":"Fernunterrichtsschutzgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts","customDate":"2026-08-27","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMBFSFJ","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}]},"description":"Abschaffung FernUSG","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht","shortTitle":"FernUSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0028842","title":"Bundeshaushalt 2027","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)","printingNumber":"21/7300","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/073/2107300.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2027/338317","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der DVV fordert für den Bundeshaushalt 2027 unter anderem eine verlässliche Finanzierung der Integrationskurse, eine Stärkung der Weiterbildung und Alphabetisierung sowie eine ausreichende Förderung von politischer Bildung und internationaler Bildungszusammenarbeit. Zudem sollen Mittel für Integration, Arbeitsmarktvorbereitung und Digitalisierung bedarfsgerecht abgesichert werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_FA_CULTURE","de":"Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik","en":"Foreign cultural and educational policy"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_SP_ELDERLY","de":"Seniorenpolitik","en":"Elderly/senior citizens policy"},{"code":"FOI_CULTURE","de":"Kultur","en":"Culture"},{"code":"FOI_IS_DISASTER_CONTROL","de":"Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe","en":"Civil protection"},{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":25,"statements":[{"statementNumber":"SG2405230030","regulatoryProjectNumber":"RV0001254","regulatoryProjectTitle":"Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2e/d5/281252/Stellungnahme-Gutachten-SG2405230030.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Deutschen Volkshochschul-Verbands e.V. zum Referenten-entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024)\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) begrüßt, dass die bisherige Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt und damit das im Koalitionsvertrag der Bundes-regierung gegebene Versprechen, die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bil-dungsleistungen europarechtskonform beizubehalten, umgesetzt wird.\r\nUm die Umsatzsteuerbefreiung der Kurse wissenschaftlicher und belehrender Art von Volks-hochschulen und anderen Bildungsträgern dauerhaft praktikabel umzusetzen, ist es allerdings in Zusammenhang mit der Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wünschenswert, das Verhältnis der beiden Befreiungsvorschriften im Rahmen der Gesetzesbegründung ausdrücklich zu er-läutern.\r\nWir begrüßen daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung zur Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer Sicht ist es aber darüber hinaus erforderlich, die eigenständige Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungs-bereich durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung abzusichern. Eine entsprechende Erläuterung innerhalb der Gesetzesbegründung könnte wie folgt formuliert werden:\r\n„Die Neuregelung des § 4 Nr. 21 wird ergänzt durch die unverändert gelassene Regelung des § 4 Nr. 22a, wonach die Kurse wissenschaftlicher oder belehrender Art von Volkshochschulen und weiteren in der Regelung aufgezählten Einrichtungen unter der weiteren Bedingung befreit sind, dass die Einnahmen überwiegend der Kostendeckung dienen. Kurse wissenschaftlicher oder belehrender Art liegen vor, wenn es sich um Bildungsleistungen handelt, die nicht aus-schließlich der Freizeitgestaltung dienen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Bildungs-leistung als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- oder Hochschulunterricht, Aus- oder Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren ist. Hierbei ist zu berücksichti-gen, dass Volkshochschulen als Teil des ‚integrierten Systems der Vermittlung von Kenntnis-sen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum an Stoffen sowie die Vertiefung und Entwicklung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten‘ im Sinne der EuGH-Recht-sprechung anzusehen sind.“\r\nIm Hinblick auf die Abgrenzung zur „reinen Freizeitgestaltung“ ist es dem DVV besonders wichtig, dass klargestellt wird, dass der Teilnehmendenkreis kein geeignetes Kriterium zur Ab-grenzung von Bildungsleistungen einerseits und reinen Freizeitveranstaltungen andererseits darstellen kann. Bildung ist nicht nur berufliche Bildung. Ein umfassender Bildungsbegriff um-fasst auch Allgemeinbildung, kulturelle Bildung und z.B. politische Bildung. Insofern sind auch Kurse für ältere Menschen oder Kinder keinesfalls pauschal als reine Freizeitveranstaltung zu qualifizieren.\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) fördert die Weiterbildung und die Bildungs-arbeit der Volkshochschulen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der Volkshoch-schulen auf der Bundes-, der europäischen und der internationalen Ebene.\r\nVolkshochschulen stehen ein für ein Recht auf Bildung für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft, sozialem Status oder Bildungsabschluss, Religion oder Welt-anschauung. Seit ihrer Gründung verstehen sich die Volkshochschulen als „Töchter der De-mokratie“ und sind ein unverzichtbarer Teil des deutschen Bildungssystems. Im Rahmen der Arbeit des DVV, der bundesweit fast 850 Volkshochschulen vor Ort und ihrer Landesverbände sind die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, demokratischer Strukturen und die Gestaltung von Bildungschancen seit jeher wesentliche Ziele.\r\nBonn, 22. Mai 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-23"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-23"}]},{"statementNumber":"SG2410290008","regulatoryProjectNumber":"RV0001254","regulatoryProjectTitle":"Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f5/6b/368970/Stellungnahme-Gutachten-SG2410290008.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Deutschen Volkshochschul-Verbands e.V. zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024)\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) begrüßt, dass die bisherige Regelung des\r\n§ 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt und damit das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gegebene Versprechen, die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen europarechtskonform beizubehalten, umgesetzt wird.\r\nAußerdem begrüßt der DVV, dass im vorliegenden Regierungsentwurf in der Begründung zur\r\nÄnderung des § 4 Nr. 21 UStG auf das Kriterium der Teilnehmer*innen bzw. des Teilnehmendenkreises verzichtet wird. Der Teilnehmendenkreis stellt kein geeignetes Kriterium von Bildungsleistungen einerseits und reinen Freizeitveranstaltungen andererseits dar. Bildung ist\r\nnicht nur berufliche Bildung. Ein umfassender Bildungsbegriff umfasst auch Allgemeinbildung,\r\nkulturelle Bildung und z.B. politische Bildung. Insofern sind auch Kurse für ältere Menschen\r\noder Kinder keinesfalls pauschal als reine Freizeitveranstaltung zu qualifizieren. Die im Regierungsentwurf aktualisierte Begründung zur Änderung des § 4 Nr. 21 UStG folgt dieser Argumentation durch den Verzicht auf dieses Kriterium.\r\nUm die Umsatzsteuerbefreiung der Kurse wissenschaftlicher und belehrender Art von Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern dauerhaft praktikabel umzusetzen, besteht allerdings weiterer Handlungsbedarf:\r\nIm Zusammenhang mit der Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG ist es erforderlich, das Verhältnis\r\nder beiden Befreiungsvorschriften im Rahmen der Gesetzesbegründung ausdrücklich zu erläutern.\r\nWir begrüßen daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung zur Änderung\r\ndes § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer Sicht ist es aber darüber hinaus notwendig,\r\ndie eigenständige Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungsbereich durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung abzusichern. Eine\r\nentsprechende Erläuterung innerhalb der Gesetzesbegründung könnte wie folgt formuliert\r\nwerden:\r\n„Die Neuregelung des § 4 Nr. 21 wird ergänzt durch die unverändert gelassene Regelung des\r\n§ 4 Nr. 22a, wonach die Kurse wissenschaftlicher oder belehrender Art von Volkshochschulen\r\nund weiteren in der Regelung aufgezählten Einrichtungen unter der weiteren Bedingung befreit\r\nsind, dass die Einnahmen überwiegend der Kostendeckung dienen. Kurse wissenschaftlicher\r\noder belehrender Art liegen vor, wenn es sich um Bildungsleistungen handelt, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung dienen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Bildungsleistung als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- oder Hochschulunterricht, Ausoder Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Volkshochschulen als Teil des ‚integrierten Systems der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum an Stoffen sowie die\r\nVertiefung und Entwicklung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten‘ im Sinne der EuGH-Rechtsprechung anzusehen sind.“\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) fördert die Weiterbildung und die Bildungsarbeit der Volkshochschulen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der Volkshochschulen auf der Bundes-, der europäischen\r\nund der internationalen Ebene.\r\nVolkshochschulen stehen ein für ein Recht auf Bildung für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder\r\nHerkunft, sozialem Status oder Bildungsabschluss, Religion oder Weltanschauung. Seit ihrer Gründung verstehen\r\nsich die Volkshochschulen als „Töchter der Demokratie“ und sind ein unverzichtbarer Teil des deutschen Bildungssystems. Im Rahmen der Arbeit des DVV, der bundesweit fast 850 Volkshochschulen vor Ort und ihrer Landesverbände sind die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, demokratischer Strukturen und die Gestaltung\r\nvon Bildungschancen seit jeher wesentliche Ziele.\r\nBonn, 19. Juli 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-19"}]},{"statementNumber":"SG2502120021","regulatoryProjectNumber":"RV0001254","regulatoryProjectTitle":"Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/30/ba/455870/Stellungnahme-Gutachten-SG2502120021.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nStellungnahme des Deutschen Volkshochschul-Verbandes\r\nzum Entwurf der Änderung des UStAE zu den Anpassungen des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) erhielt mit Schreiben des Bundesfinanzminis-teriums (BMF) vom 17.01.2025 die Gelegenheit, zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwen-dungserlasses an die zum 01.01.2025 in Kraft getretene Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wie folgt Stellung zu nehmen:\r\nZiel der Gesetzesänderung im JStG 2024 war es, die Regelung des § 4 Nr. 21 UStG an die unionsrechtlichen Vorgaben anzupassen. Dies ist erfolgt, wobei der Gesetzgeber ausdrücklich davon ausgegangen ist, dass „mit dieser Gesetzesänderung die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen unverändert umsatzsteuerfrei bleiben.“ (Begründung zu § 4 Nr. 21 UStG in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drs. 20/13419 S. 256).\r\nDiese eindeutige gesetzgeberische Vorgabe sollte im Rahmen der geltenden Rechtspre-chung auch die Leitlinie des UStAE sein. Jedoch ist dies aus Sicht des DVV nicht gege-ben:\r\nI. Ungerechtfertigte Beschränkung des Bildungsbegriffs auf berufliche Bildung\r\nMit dem vorliegenden Entwurf wird die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen in einer weder durch das Gesetz noch durch die Rechtsprechung geforderten Weise auf berufliche Bildung eingegrenzt. Damit werden wichtige Teile der Bildung von der Befreiung ausgenom-men.\r\nIn Tz. 4.21.1 Abs. 3 Satz 3 heißt es: 3Umfasst sind beispielsweise auch Leistungen, mit denen auf die Wahl eines Berufes vorbereitet bzw. die berufliche Orientierung unter-stützt werden soll, z. B. Bewerbungstrainings oder Potenzialchecks, mit denen Schüler befähigt werden, Kenntnisse über ihre Kompetenzen und Interessen zielorientiert in der Berufswahl einzusetzen (vgl. BVerwG-Urteil vom 12.06.2013, 9 C 4/12, xxx),“\r\nSofern mit dieser Aussage deutlich gemacht werden soll, dass die Vorbereitung der Berufs-wahl und berufliche Orientierung als Teil der Allgemeinbildung umfasst ist, bestehen keine Bedenken. Im Gesamtzusammenhang der Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Aus-führungen zu Tz. 4.21.2 entsteht jedoch der Eindruck, dass Angebote der Allgemeinbildung gerade nur dann umfasst sein sollen, wenn sie einen direkten Bezug zu einem Beruf oder der Berufswahl haben.\r\nDiese Einengung des Begriffs des Schul- und Hochschulunterrichts ist abzulehnen, fin-det keine Stütze in den Ausführungen des EuGH und widerspricht sogar der Definition des EuGH, der unter Schul- und Hochschulunterricht ein System der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen versteht. Einen berufsbezogenen Kontext verlangt der EuGH in keiner Weise.\r\nDer DVV tritt daher dafür ein, in Tz. 4.21.1 eindeutig klarzustellen, dass Schul- und Hoch-schulunterricht keine Berufsbezogenheit der vermittelten Kenntnisse verlangt.\r\n2\r\nII. Untaugliche und widersprüchliche Abgrenzung zur Freizeitgestaltung\r\nDie unzulässige Einengung des Schul- und Hochschulunterrichts wird darüber hinaus vor al-lem auch in den Ausführungen in Tz. 4.21.2 Abs. 1 Satz 6 bis 8 deutlich.\r\nDie Abgrenzung zwischen Bildungsleistungen und Leistungen, die der bloßen Freizeitgestal-tung dienen, erfolgt ausschließlich über das Kriterium „Berufsnützlichkeit“. Hierin ist eine un-zulässige Einengung des Bildungsbegriffs zu sehen.\r\nIn Satz 7 wird behauptet: „Ist ein Kurs unter Berücksichtigung der allgemeinen Ver-kehrsauffassung auf die Erlangung regelmäßig nur im Privatleben angewandter Kennt-nisse und Fähigkeiten ausgerichtet, ist der Charakter einer bloßen Freizeitveranstal-tung gegeben.“\r\nHier wird Freizeit mit Kenntnissen gleichgestellt, die im Privaten (gemeint ist wohl nicht im Beruf) angewandt werden. Dies ist eine unzutreffende Abgrenzung, die zu einer nicht zu recht-fertigenden Einengung des Bildungsbegriffs führt. Kenntnisse z.B. der kulturellen, politischen oder gesundheitlichen Bildung etc. werden ebenfalls überwiegend im privaten Bereich einge-setzt, zählen aber wohl unzweifelhaft zum Schul- und Bildungszweck.\r\nWenn in Satz 10 festgestellt wird, dass eine Freizeitgestaltung nicht vorliegt bei Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, ist dies uneingeschränkt zu begrüßen. Es zeigt aber auf der anderen Seite eindeutig, dass die Abgrenzung Beruf / Privatleben nicht geeignet ist, bloße Freizeitveranstaltungen von Bildungsveranstaltungen abzugrenzen.\r\nAuch Leistungen, die regelmäßig an Schulen und Hochschulen erbracht werden, beinhalten Kenntnisse, die nicht überwiegend im Beruf, sondern im Privatleben angewendet werden. Diese Kurse sind daher aber natürlich nicht als bloße Freizeitveranstaltung zu qualifizieren.\r\nDie Begriffe „Freizeit“ und „Bildung“ stellen keine sich ausschließenden Gegensätze dar. Daher muss jeder Versuch, Bildung von Freizeit typisierend abzugrenzen, schei-tern.\r\nDie Untauglichkeit der verwendeten Abgrenzungskriterien zeigt sich auch an anderer Stelle:\r\nAuf der einen Seite soll Musikunterricht für Kinder ab 3 Jahren und Erwachsene befreit sein, da er auf eine „Aufnahmeprüfung“ an einer Hochschule oder Fachhochschule vorbereitet. Dies soll dann unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen des Lernenden gelten. Andererseits sollen Kurse für Jugendliche „bei denen Wissen ver-mittelt wird oder Fähigkeiten, soziale Kompetenzen und Werte erlernt werden“ nur un-ter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 23 Satz 1 a) UStG, also als Erziehungsleistungen, befreit sein.\r\nGerade soziale Kompetenz und Werte werden im Berufsleben immer wichtiger und entwickeln sich zu zentralen Auswahlkriterien in Bewerbungsprozessen und Assessment-Centern. Wenn Tanzunterricht auf eine Aufnahmeprüfung vorbereitet, muss dies für Kurse für Jugendliche, die soziale Kompetenz und Werte vermitteln, erst recht gelten.\r\n3\r\nZusammenfassend ist festzuhalten, dass mit diesem Entwurf Bildungsleistungen unzu-lässigerweise auf berufliche Bildung beschränkt werden.\r\nDie Abgrenzung zur bloßen Freizeitveranstaltung auf Basis einer allgemeinen Verkehrs-auffassung zur Verwendung der erlangten Kenntnisse ist nicht sachgerecht und findet keine Grundlage in der Rechtsprechung.\r\nDer Entwurf steht nach Auffassung des DVV zudem im Widerspruch zu den mit der Bund-Länder-AG UstG Bildungsleistungen erarbeiteten Kriterien für eine Bildungsver-anstaltung, die Gegenstand des angekündigten Anwendungserlasses zu § 4 Nr. 22a UStG sind.\r\nVor diesem Hintergrund appelliert der DVV an das BMF, das Schreiben in der vorliegen-den Form nicht herauszugeben, und an Stelle dessen in einen koordinierten Dialogpro-zess mit den betroffenen Bildungsverbänden und Institutionen zu treten. Der Deutsche Volkshochschul-Verband tritt mit Nachdruck für eine nachhaltige und zukunftsfähige Lösung ein, die der Bedeutung lebenslangen Lernens und der gemeinwohlorientierten Weiterbildung gerecht wird und gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft.\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) fördert die Weiterbildung und die Bildungs-arbeit der Volkshochschulen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der Volkshoch-schulen auf der Bundes-, der europäischen und der internationalen Ebene.\r\nVolkshochschulen stehen ein für ein Recht auf Bildung für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft, sozialem Status oder Bildungsabschluss, Religion oder Welt-anschauung. Seit ihrer Gründung verstehen sich die Volkshochschulen als „Töchter der De-mokratie“ und sind ein unverzichtbarer Teil des deutschen Bildungssystems. Im Rahmen der Arbeit des DVV, der bundesweit fast 850 Volkshochschulen vor Ort und ihrer Landesverbände sind die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, demokratischer Strukturen und die Gestaltung von Bildungschancen wesentliche Ziele.\r\nBonn, 31. Januar 2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-07"}]},{"statementNumber":"SG2410290009","regulatoryProjectNumber":"RV0013022","regulatoryProjectTitle":"Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/df/a1/368972/Stellungnahme-Gutachten-SG2410290009.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Deutschen Volkshochschul-Verbands e.V.\r\nzum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der\r\nIntegrationskursverordnung (IntV)\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) engagiert sich von jeher für eine zielge-richtete Weiterentwicklung des Gesamtprogramms Sprache in pädagogischer und administra-tiver Hinsicht. Hierzu wurden der Bundesregierung bereits zahlreiche konstruktive Vorschläge unterbreitet.\r\nDer DVV kritisiert ausdrücklich, dass nach jahrelangen Diskussionen über sinnvolle Reformen im Gesamtprogramm Sprache, nun ad hoc, ohne Konsultation der Bewertungskommission und mit einem unzumutbaren Zeitdruck Änderungen der Integrationskursverordnung vorgelegt werden, die einzig dem Diktat von Einsparungen folgen, pädagogisch nicht sinnvoll sind und dem Gesamtprogramm Sprache schaden.\r\n§ 13 IntV Integrationskurse für spezielle Zielgruppen, Intensivkurs\r\nDie Reduktion der Kursarten um Jugendintegrationskurse und Eltern- beziehungsweise Frau-enintegrationskurs kann aus wirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll sein. Grundsätzlich sollte jedoch die Möglichkeit erhalten bleiben, Integrationskurse für spezielle Zielgruppen anbieten zu können. Die Entscheidung über ein solches Kursangebot sollte in die pädagogische Ver-antwortung der Träger gelegt werden, deren Stärkung der DVV seit langem einfordert.\r\n§4a IntV Fahrtkostenerstattung\r\nDamit Teilnehmende in Flächenkreisen an Integrationskursen teilnehmen können, müssen sie häufig große Distanzen zum Kursort zurücklegen. Für Volkshochschulen, die in diesen ländli-chen Regionen oftmals die einzigen Träger der Integrationskurse sind, ist es ohnehin eine große Herausforderung, ausreichend Teilnehmende für die Durchführung eines Kursangebots zu bündeln. Damit Teilnehmende ihren Kursort erreichen und Kurse im ländlichen Raum zu-stande kommen können, sind Fahrtkostenerstattungen eine unverzichtbare Voraussetzung.\r\nDie geplante Veränderung des §4a wird notwendige Kursstarts verzögern, Teilnahmen verhin-dern und damit integrationspolitische Ziele sowie den zügigen Eintritt Zugewanderter in den Arbeitsmarkt konterkarieren.\r\nDer DVV tritt nachdrücklich dafür ein, die bestehende Regelung zur Fahrtkostenerstat-tung in §4a unverändert beizubehalten!\r\n§5 IntV Wiederholung im Umfang von 300 UE\r\nDie geplante Neufassung von §5 sieht nur noch in wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Wiederholung von Kursmodulen im Umfang von maximal 300 UE vor. Aus Erfahrung der Träger brauchen viele Teilnehmenden diese Chance, um den Integrationskurs erfolgreich zu beenden und im zweiten Versuch das Integrationskursziel B1 zu erreichen. Die Integrations-kursstatistik des BAMF belegt dies. Auch der Kritik – nicht zuletzt des Bundesrechnungshofes vom 19.12.2023 – am Verfehlen des Prüfungsniveaus B1 kann damit entschieden entgegen-getreten werden. Die in den wiederholten Modulen erlangten Sprachkenntnisse und das B1-Niveau sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.\r\nDer DVV hält es für unerlässlich, die bestehende Regelung zur Wiederholung in §5 un-verändert beizubehalten!\r\n§4,2 IntV Teilnahmeberechtigung\r\nAufgrund der anhaltend starken Nachfrage nach Teilnahmeplätzen im Gesamtprogramm Sprache bei gleichzeitigen begrenzten Kapazitäten der Kursträger ergeben sich aktuell immer noch lange Wartezeiten. Ein später Kurseintritt liegt trotz frühzeitiger Anmeldung deshalb häu-fig nicht im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden. Die Teilnahmeberechtigung sollte da-her nur erlöschen, wenn die Gründe für einen verzögerten Beginn oder eine Unterbrechung tatsächlich in der Verantwortung des Teilnehmenden liegen.\r\nVor diesem Hintergrund fordert der DVV, die in §4,2 enthaltene Formulierung „aus von ihm zu vertretenden Gründen“ beizubehalten.\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) fördert die Weiterbildung und die Bildungsarbeit der Volkshoch-schulen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der Volkshochschulen auf der Bundes-, der europäischen und der internationalen Ebene.\r\nVolkshochschulen stehen ein für ein Recht auf Bildung für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft, sozialem Status oder Bildungsabschluss, Religion oder Weltanschauung. Seit ihrer Gründung verstehen sich die Volkshochschulen als „Töchter der Demokratie“ und sind ein unverzichtbarer Teil des deutschen Bildungs-systems. Im Rahmen der Arbeit des DVV, der bundesweit fast 850 Volkshochschulen vor Ort und ihrer Landesver-bände sind die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, demokratischer Strukturen und die Gestaltung von Bildungschancen seit jeher wesentliche Ziele.\r\nBonn, 23. Oktober 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-23"}]},{"statementNumber":"SG2512170025","regulatoryProjectNumber":"RV0013022","regulatoryProjectTitle":"Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/27/9e/658915/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170025.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"€0,00\r\n€1,00\r\n€2,00\r\n€3,00\r\n€4,00\r\n€5,00\r\nEntwicklung des\r\nKostenerstattungssatzes (KES)\r\nKES je Teilnehmer*in und Unterrichtseinheit\r\nFinanzierungslücken bei Integrations- und Berufssprachkursen\r\nFactsheet\r\nDer Kostenerstattungssatz (KES) ist trotz\r\nAnstiegs nicht kostendeckend\r\nDer Kostenerstattungssatz wurde seit seiner\r\nEinführung um 123 % von 2,05 auf 4,58 EUR pro\r\nUnterrichtseinheit (UE = 45 Minuten) angehoben.\r\nSeit 2007 wurde bei jeder Anhebung des KES\r\nallerdings auch die Honoraruntergrenze, also\r\ndas an Lehrkräfte zu zahlende Mindesthonorar\r\nerhöht. 2007 lag diese noch bei 15 EUR je\r\nUnterrichtseinheit, seit 2022 zahlen die Träger\r\nmindestens 42,23 EUR je Kursstunde.\r\nDa der Kostenerstattungssatz deutlich geringer\r\nangehoben wurde als die Honoraruntergrenze,\r\nist der finanzielle Spielraum, aus dem die Fixkosten\r\ngetragen werden müssen, für die Träger\r\nstetig kleiner geworden.\r\nEin Großteil der Mehreinnahmen wird direkt an\r\ndie Lehrkräfte weitergeleitet. Jedoch: bedingt\r\ndurch\r\n• die höheren Ausgaben aus Tariferhöhungen\r\nund Stufensteigerungen\r\ndes festangestellten vhs-Personals und\r\n• höhere IT- und Mietkosten\r\nist es dringend notwendig, dass der Kostenerstattungssatz\r\nanalog dynamisch angepasst\r\nwird. Um die gestiegenen Kosten nach aktuellem\r\nStand decken zu können, ist eine Erhöhung\r\ndes Satzes bei Integrationskursen auf EUR 6,64\r\nund bei Berufssprachkursen auf EUR 6,77\r\nzwingend erforderlich.\r\n0%\r\n10%\r\n20%\r\n30%\r\n40%\r\n50%\r\n60%\r\n70%\r\nTrägeranteil (ohne Honorar) am\r\nKostenerstattungssatz\r\nKostenerstattung für Träger/\r\nabzüglich Mindesthonorar (Basis 15 TN)\r\nDringend nötig: Anhebung des Kostenerstattungssatzes auf EUR 6,64/6,77 pro UE\r\nIntegrationskurse werden durch Mittel des Bundes finanziert. Träger der Integrationskurse erhalten\r\nüber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen sogenannten Kostenerstattungssatz\r\n(KES), der je Teilnehmer*in und Unterrichtseinheit (45 min) gezahlt wird. Ein großer Teil der Mittel wird\r\ndirekt weitergegeben an die überwiegend freiberuflichen Lehrkräfte. Die Höhe des zu zahlenden\r\nHonorars wird über eine Honoraruntergrenze (HU) durch das BAMF festgelegt. Die verbleibenden\r\nMittel benötigen Träger, um die pädagogische Leitung, Verwaltung, Miete und die gesamte\r\nInfrastruktur zur Durchführung der Integrationskurse zu finanzieren.\r\nDer aktuelle Kostenerstattungssatz reicht aber nicht aus, um den Kostenzuwachs auszugleichen und\r\nden gleichzeitig zunehmenden administrativen Vorgaben gerecht zu werden. Nur mit einem\r\nentsprechend steigenden Kostenerstattungssatz können Volkshochschulen die geforderten Verwaltungsaufgaben\r\nbewältigen und weiterhin qualitativ hochwertige Kurse organisieren und durchführen.\r\nMassiv gestiegener administrativer Aufwand\r\nmuss berücksichtigt werden\r\nDie administrativen Vorgaben des BAMF – auch\r\nwährend der pandemischen Situation –\r\nerheblich angestiegen. Langjährige Forderungen\r\nder Volkshochschulen nach einem\r\nAbbau bürokratischer Anforderungen blieben\r\nbislang leider erfolglos.\r\nDie derzeitigen Kosten für die pädagogische\r\nLeitung und die Sachbearbeitung zur administrativen\r\nSteuerung von Integrationskursen werden\r\ndurch den Kostenerstattungssatz bei weitem\r\nnicht gedeckt. Dies geht nicht zuletzt zu\r\nLasten der Bildungsarbeit, die dringend wieder\r\nPriorität erhalten muss:\r\n• Erstens ist der bürokratische Aufwand\r\nunbedingt zu reduzieren.\r\n• Zweitens bedarf es eines entsprechenden\r\nAusgleichs für den gestiegenen\r\nPersonalbedarf, der zur Bewältigung\r\nder Administration der Integrationskursarbeit\r\nnötig geworden ist.\r\nFinanzielles Risiko liegt bei Trägern\r\nWenn Kursteilnehmende nicht regelmäßig (insbesondere\r\nam ersten Tag nicht) anwesend sind,\r\nerhalten die Träger den ihnen zustehen-den\r\nBetrag nur anteilig, obwohl sie für das unentschuldigte\r\nFehlen von Teilnehmenden nicht\r\nverantwortlich sind und darauf auch keinen\r\nEinfluss haben. Diese Mittel sind mit Kursbeginn\r\njedoch bereits vertraglich gebunden und\r\nwerden gebraucht, um vereinbarte Honorare\r\nsowie bereits entstandene Personal- und alle\r\nsonstigen Kosten decken zu können. Die\r\nAusfälle müssen in der Berechnung des\r\nKostenerstattungssatzes berücksichtigt oder\r\ndirekt durch das BAMF getragen werden.\r\nIntegrationskurse brauchen digitale\r\nInfrastruktur\r\nIn der Pandemie haben wir gelernt, wie essentiell\r\neine funktionierende digitale Infrastruktur für\r\ndie Bildung ist: Kurse können nur dann on- line\r\nfortgesetzt werden, wenn Volkshoch-schulen\r\nund Teilnehmer*innen entsprechend gut\r\nausgestattet sind. Volkshochschulen sind bei\r\nder Digitalisierung ihrer Angebote aber im\r\nWesentlichen auf sich gestellt. Dass die Träger\r\nunter Pandemiebedingungen ihre Integrationsarbeit\r\nüberhaupt weiterführen konnten, ist nicht\r\nzuletzt den Bemühungen zu verdanken, die sie\r\nbereits vor der Pandemie unternommen haben.\r\nDazu gehören insbesondere auch die Entwicklung\r\ndes vhs-Lernportals und der vhs.cloud (die\r\ndigitale Arbeits-, Lehr- und Lernplattform der\r\nVolkshochschulen). Beide haben eine inzwischen\r\nnicht mehr wegzudenkende digitale\r\nLernumgebung für Integrations- und Sprachkurse\r\ngeschaffen.\r\nJetzt kommt es darauf an, den Ausbau der digitalen\r\nInfrastruktur in Volkshochschulen voranzutreiben.\r\nDazu gehören neben der Entwicklung\r\ndigitaler Angebote einerseits die\r\ntechnische Ausstattung (Geräte, ausreichende\r\nBandbreite, Wartung) andererseits die Kompetenzförderung\r\nder Mitarbeitenden an den\r\nVolkshochschulen, der Kursleitenden und Teilnehmer*\r\ninnen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-01"}]},{"statementNumber":"SG2512170027","regulatoryProjectNumber":"RV0013022","regulatoryProjectTitle":"Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3f/48/658917/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170027.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Forderungspapier Gesamtprogramm Sprache\r\nAufgrund des demographischen Wandels ist Deutschland mit einem immer stärkeren Fachkräf-temangel konfrontiert. Prognosen zufolge könnten bis 2035 bis zu 7 Millionen Arbeitskräfte fehlen. Diese Lücke ist ohne ausländische Fachkräfte nicht mehr zu schließen.\r\nDeutschland verfügt über ein etabliertes und bewährtes System zur gesellschaftlichen und beruf-lichen Integration Zugewanderter. Die Erwerbstätigenquote von 70 Prozent der zugewanderten Personen zeugt auch im internationalen Vergleich vom Erfolg dieses Systems. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten die Integrations- und Berufssprachkurse. Sie sind das Fundament für sprach-liche Teilhabe, gesellschaftliche Integration und berufliche Perspektiven.\r\nDoch dieses Fundament gerät immer mehr ins Wanken. Trotz ihrer essenziellen Bedeutung für den Arbeitsmarkt und den sozialen Zusammenhalt stehen Integrations- und Berufssprachkurse finanziell dauerhaft unter Druck. Die neue Regierung muss deshalb bereits mit dem Haushalt 2026 klare Signale setzen:\r\nDas Gesamtprogramm Sprache (GPS) benötigt endlich eine dauerhafte, auskömmliche und planbare Finanzierung. Andernfalls droht nicht nur eine verzögerte Arbeitsaufnahme der Ziel-gruppe, sondern auch der schleichende Abbau eines Systems, das für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands von entscheidender Bedeutung ist.\r\nObwohl die Nachfrage nach Integrations- und Berufssprachkursen ungebrochen hoch ist, werden die Mittel nicht angepasst. Auch der Kostenerstattungssatz wurde seit drei Jahren nicht erhöht. Damit bleibt die Finanzierung weit hinter der tatsächlichen Kostenentwicklung zurück.\r\nFür viele Bildungseinrichtungen, die langfristig in Personal, Qualitätssicherung und Infrastruktur investiert haben, entsteht eine wirtschaftlich nicht mehr tragfähige Situation. Träger arbeiten an der Belastungsgrenze. Eine strategische Weiterentwicklung oder Spezialisierung der Kurse, etwa im Bereich berufsbezogener Sprachförderung, kann nicht stattfinden.\r\nAuch für Lehrkräfte hat die Unterfinanzierung des Gesamtprogramms Sprache gravierende Fol-gen. Viele qualifizierte Kursleitungen wenden sich von der Lehrtätigkeit in Integrations- und Be-rufssprachkursen ab, weil diese unter den aktuellen Rahmenbedingungen keine Perspektiven bie-tet. Die Honorare/Gehälter und Vertragsbedingungen stehen in keinem Verhältnis zu den hohen Qualitätsanforderungen an den Unterricht. Träger können jedoch keine fairen Arbeitsbedin-gungen schaffen, solange sie selbst strukturell unterfinanziert sind.\r\nMangels finanzieller Mittel müssen Träger Lehrkräfte entlassen, Verwaltungskräfte in Kurzarbeit schicken und angemietete Räume aufgeben. Diese Entwicklung bedroht nicht nur Existenzen, sondern auch die über Jahre aufgebauten, flächendeckenden Bildungsstrukturen. Diese lassen sich, wenn sie einmal verloren gegangen sind, nicht kurzfristig wiederherstellen.\r\nFür hunderttausende Menschen mit Migrationsbiografie bedeutet die Unterfinanzierung des Ge-samtprogramms Sprache, dass sie keine adäquate sprachliche Bildung mehr erhalten. Es besteht keine Möglichkeit mehr, Teile des Integrationskurses zu wiederholen. Kurstypen werden ausge-setzt, unter anderem der Berufssprachkurs B1.\r\nVielen Teilnehmenden, die im Integrationskurs das Sprachniveau A2 erreichen, bleibt somit das für qualifizierte Tätigkeiten unabdingbare Sprachniveau B1 vorenthalten. Die Folgen für zugewan-derter Personen in Beruf und Ausbildung sind gravierend.\r\nDeshalb ist ein Systemwechsel in der Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache drin-gend notwendig.\r\nDie Bundesregierung hat jetzt die Gelegenheit, eine richtungsweisende Entscheidung zu treffen. Eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache wäre nicht nur ein starkes politisches Signal für Integration und Bildung, sondern auch ein bedeu-tender Schritt zur Sicherung des gesellschaftlichen Friedens sowie der wirtschaftlichen Zu-kunft Deutschlands. Träger und Lehrkräfte sind tragende Säulen der Integration Zugewanderter. Sie brauchen endlich Verlässlichkeit, Perspektiven und Planungssicherheit durch einen verbind-lichen Finanzrahmen über mehrere Haushaltsjahre.\r\nWir fordern:\r\n- eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache\r\n- eine bedarfsgerechte Erhöhung des Kostenerstattungssatzes sowie dessen regelmäßige Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung\r\n- grundlegende Verwaltungsvereinfachungen und eine verlässliche Einhaltung des Zah-lungsziels von 30 Tagen für durchgeführte Kurse\r\n- Planungssicherheit für Sprachkursträger und Lehrkräfte\r\n- gegenüber dem Schuldienst wettbewerbsfähige Einkommen und Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau der Lehrkräfte entsprechen\r\n- zusätzliche Mittel zur digitalen Qualifizierung von Lehrkräften sowie für die digitale Aus-stattung der Träger\r\n- einen Anspruch auf adäquate Sprachförderung für alle zugewanderten Menschen\r\n- mehr Gestaltungsspielraum für Träger und Lehrkräfte, um den Lernweg der Teilnehmen-den flexibler und individueller zu gestalten – auch mit digitalen Lernsettings\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-01"}]},{"statementNumber":"SG2512170028","regulatoryProjectNumber":"RV0013022","regulatoryProjectTitle":"Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4a/ff/658919/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170028.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nDVV e.V. - Königswinterer Str. 552b – 53227 Bonn\r\n03/2025\r\nReformvorschläge für das Gesamtprogramm Sprache\r\nDas Gesamtprogramm Sprache steht aktuell vor erheblichen Herausforderungen. Aus Sicht des DVV können diese bei gleichbleibenden oder gar sinkenden Haushaltsmitteln nur dann ge-meinsam bewältigt werden, wenn das Gesamt-programm Sprache des Bundes effizienter, fle-xibler und digitaler wird.\r\n1.\r\nEffizienter Einsatz der Haushaltsmittel für das Gesamtprogramm Sprache\r\nDie Haushaltsmittel für das Gesamtprogramm Sprache sind begrenzt. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Berechtigten, die von ihm profitieren können. Um diese Herausforderung bei zielge-richtetem Einsatz der Haushaltsmittel zu bewäl-tigen, ist ein Wechsel des Finanzierungssystems notwendig. Folgendes wäre durch ein kursbe-zogenes Abrechnungssystem einschließlich Garantievergütung möglich:\r\no\r\nBei gleicher Anzahl des Verwaltungsperso-nals bei den Trägern können mehr Kurse organisiert, administriert und abgerechnet werden. Gleichzeitig stehen mehr Kapazitä-ten für die Raum- und Lehrkräfteakquise zur Verfügung.\r\no\r\nDarüber hinaus stehen mehr personelle Ressourcen für die Kursplanung und die Teilnehmendenberatung zur Verfügung. Dadurch verbessert sich die Qualität des Unterrichts.\r\no\r\nFlächendeckende Kursangebote können zeitnah realisiert werden.\r\nBeim Start neuer Kurse muss für die Träger ausreichende Planungssicherheit gewährleis-tet sein. Sie muss auch bei höherer Volatilität der Teilnehmenden, die durch die Zulassung der neuberechtigten Gruppen zwangsläufig eintre-ten wird, erhalten bleiben. Dies kann mit Hilfe ei-ner kursbezogenen Abrechnung auf Grund-lage einer Mindestteilnehmendenzahl bei Kursstart erreicht werden. Dadurch bleibt auch die zweckentsprechende, sachgerechte und wirtschaftliche Finanzierung der Kurse erhalten Für ein flächendeckendes Kursangebot muss die Mindestteilnehmendenzahl in ländlichen Räumen geringer liegen.\r\nDie aktuelle finanzielle Kompensationsleis-tung für die eingesetzten Personalstrukturen ist weiterhin nicht ausreichend und muss dringend zu Gunsten der Kursträger angehoben werden. Insbesondere Volkshochschulen, die hinsichtlich ihres Verwaltungspersonals an die öffentlichen Tarifverträge gebunden sind und für eine faire Bezahlung ihres Personals einstehen, benötigen dringend eine angepasste Kompensation für diese Aufwände.\r\n2.\r\nFlexibilisierung und Stärkung der lo-kalen Verantwortung\r\nDie Verantwortung von Trägern, Lehrkräften und Teilnehmenden für eine erfolgreiche Kursdurch-führung muss gestärkt werden. Dies ist erreich-bar, wenn zentrale Vorgaben zu Kursorganisa-tion, zu Wechselmöglichkeiten oder für die\r\nUnser Vorschlag:\r\nEinführung einer kursbezogenen Garan-tievergütung auf Basis von 15 Teilneh-menden i.H.v. EUR 9.960,00 für den Integ-rationskurs und EUR 10.155,00 für den Be-rufssprachkurs (pro Modul) statt der bishe-rigen stunden- und teilnahmebezogenen Ab-rechnung.\r\nUnser Vorschlag:\r\nAnhebung des Kostenerstattungssatzes (KES) unter Berücksichtigung der admi-nistrativen Aufwendungen und der Tarif-gebundenheit. Ohne eine grundlegende Veränderung des Kursabrechnungssystems muss der Kostenerstattungssatz auf EUR 6,64 für den Integrationskurs und EUR 6,77 für den Berufssprachkurs pro Unter-richtseinheit und Teilnehmer*in angeho-ben werden!\r\n2\r\nDVV e.V. - Königswinterer Str. 552b – 53227 Bonn\r\n03/2025\r\nDurchführung von Exkursionen außer Kraft ge-setzt werden. Die Träger vor Ort sind gemein-sam mit gut ausgebildeten Lehrkräften in der Lage, die unterschiedlichen Vorkenntnisse der Teilnehmenden, ihre Affinität zu verschiedenen Lernformen und die individuellen Lerngeschwin-digkeiten zu berücksichtigen. Dadurch lassen sich auch die aktuell beklagten Übergangs-schwierigkeiten zwischen unterschiedlichen In-strumenten des Gesamtprogramms Sprache verhindern. Eine Kontrolle des individuellen Lernerfolgs wird durch die vom BAMF zentral durchgeführten Zwischen- und Abschlusstests bereits gewährleistet.\r\n3.\r\nDigitalisierung\r\nDigitale Lernsettings und Blended Learning müssen zum selbstverständlichen, regelhaften Bestandteil des Gesamtprogramms Sprache werden. Notwendig dafür sind eine flexiblere Ad-ministration, eine Stärkung der Verantwortung von Lehrkräften und Teilnehmenden für den Lernprozess sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel für die technische Ausstattung von Lernenden und Trägern. Um eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften für neue Kursmodelle mit digitalen Anteilen zu gewinnen, müssen zeitnah und umfänglich entsprechende Fortbildungsan-gebote vorgehalten werden. Nur wenn auch be-reits zugelassene und langjährig Unterrichtende für neue Formate gewonnen werden, ist die Durchführung flächendeckender Angebote auch künftig gewährleistet.\r\nUnser Vorschlag:\r\nStatt einheitlich vorgegebener zentraler Lern-konzepte müssen die Träger vor Ort in die Lage versetzt werden, aufgrund ihrer Ein-schätzung von Lernbedürfnissen und Lern-möglichkeiten der Teilnehmenden, individu-elle und passgenaue Lernwege zu gestal-ten, beispielsweise durch die Möglichkeit lernerzentrierter Zielvereinbarungen.\r\nUnsere Vorschläge:\r\nDurch die Reduzierung des Verwaltungs-aufwands für Organisation und Durchfüh-rung der Kurse werden Haushaltsmittel frei-gesetzt, die für eine nachhaltig wirksame In-vestition in den digitalen Ausbau des Ge-samtprogramms Sprache eingesetzt werden können.\r\nGutes Unterrichten mit digitalen Kompeten-zen ist die Grundlage für eine umfassendere Digitalisierung des Gesamtprogramms. Des-halb muss die Stärkung digitaler Kompe-tenzen integraler und somit verpflichten-der Bestandteil der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Integrationskursen wer-den.\r\nDer Einsatz digitaler Lernumgebungen muss gefördert werden. Dies ermöglicht auch so genannte „asynchrone Lernpha-sen“, wie sie mit Hilfe tutoriell begleiteten Selbstlernens bereits seit vielen Jahren bei-spielsweise im vhs-Lernportal erfolgreich durchgeführt werden. So wird das Gesamt-programm Sprache sinnvoll und im Sinne der Lernerfolge wirksam ergänzt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-01"}]},{"statementNumber":"SG2512170031","regulatoryProjectNumber":"RV0013022","regulatoryProjectTitle":"Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/25/4f/658921/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170031.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Fachkräfte sichern, Integration beschleunigen!\r\nAbwanderung der Beschäftigten aus der Branche stoppen!\r\nIntegrations- und Berufssprachkurse jetzt dauerhaft und auskömmlich finanzieren\r\nBereits in zehn Jahren könnten in Deutschland 7 Millionen Arbeitskräfte fehlen. Diese Lücke kann nur durch Zuwanderung und Integration geschlossen werden. Integrations- und Berufssprachkurse gewähr-leisten eine im OECD-Vergleich besonders hohe und nachhaltige Erwerbstätigenquote zugewanderter Menschen. Diese positive Wirkung bestätigt mit Blick auf die in Deutschland Schutzsuchenden aus der Ukraine auch eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Zwar steht das Sys-tem bereits seit Jahren unter Druck (das Forderungspapier der Verbände zum Gesamtprogramm Spra-che unterstreicht den Handlungsdruck nachdrücklich). Mit den aktuellen Trägerrundschreiben (TRS) zeichnet sich nun jedoch eine noch dramatischere Finanzlage ab, die zu einem nicht verantwortbaren Versorgungsausfall führen wird. Wer den heute schon riskanten Arbeitskräftemangel in unserer Wirt-schaft bekämpfen will, muss die Demontage der Sprachförderung stoppen.\r\nForderung 1: Mittel für Integrationskurse jetzt noch für 2025 erhöhen! Durch ihre Laufzeit binden In-tegrationskurse Mittel häufig über mehrere Haushaltsjahre. Das verringert den Teil des Budgets, der für neue Teilnehmende verfügbar ist, während der Bedarf an Plätzen hoch bleibt. Seit Juli dieses Jahres muss das zuständige Bundesamt die Auszahlungen für bereits geleistete Kurse verzögern (TRS 07/25). Das ist für Träger existenzbedrohlich und kann zu Insolvenzen führen, die kurzfristigen Personalabbau nach sich ziehen. Die Kombination aus Mittelbindung, anhaltend hoher Nachfrage und entzogener Li-quidität nimmt den Trägern Planungssicherheit, verringert die angebotenen Kapazitäten und verlagert Kosten aus diesem ins nächste Haushaltsjahr: Dies kann mit einer kurzfristigen überplanmäßigen Aus-gabe im Bundeshaushalt verhindert werden.\r\nForderung 2: Mittel für Integrations- und Berufssprachkurse jetzt für 2026 erhöhen! Der Koalitions-vertrag verspricht ein dauerhaft abgesichertes, bedarfsgerechtes und flächendeckendes Angebot an Berufssprachkursen. Denn nur mit Sprachkenntnissen können zugewanderte Menschen Arbeit aufneh-men. Eine vermeintlich kostensparende Kontingentierung der Kurse in diesem Jahr hat zu aktuell noch höherem Bedarf geführt. Schon jetzt ist absehbar, dass auch 2026 zahllose Menschen vergeblich auf einen Platz warten werden (TRS 11/25). Wenn die Bundesregierung entgegen ihren Versprechen die Mit-tel für die Kurse nicht aufstockt, bleiben Arbeits- und Fachkräftepotenzial ungenutzt.\r\nAuch die Mittel für Integrationskurse müssen erhöht werden, denn der Anteil gering literalisierter Men-schen unter den Teilnehmenden steigt. Diese Personen brauchen intensivere Betreuung und längere Kurslaufzeiten. Finanzlücken bei der Sprachförderung bremsen Integration und Arbeitsaufnahme. Die Kosten für eine schleppende wirtschaftliche Entwicklung aufgrund von Personalmangel tragen Be-triebe, Beschäftigte, Sozialversicherungen und der Staat.\r\nForderung 3: Kostenerstattung erhöhen statt senken! Bleibt es beim Kleinsparen der Sprachförde-rung, können Träger die Durchführung der Kurse bald nicht mehr gewährleisten. Der Kostenerstattungs-satz (KES) wurde seit 3 Jahren – bei steigenden Kosten – nicht angepasst und liegt für Integrationskurse immer noch bei 4,58 Euro pro Person und 45 Minuten. Davon werden vor allem Honorare und Gehälter der Lehrkräfte bezahlt; für Organisation, Verwaltung und Infrastruktur bleibt inflationsbedingt immer weniger übrig. Die dringend nötige Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird vollends illusorisch, die Abwanderung der Beschäftigten aus der Branche verstärkt sich. Verbände fordern deshalb seit Langem eine Anhebung des KES auf 6,64 Euro. Stattdessen wurde die Vergütung ab der 17. teilnehmenden Per-son eines Kurses kurzfristig reduziert: Bei einer durchschnittlichen Kursgröße von 20 Personen ent-spricht das einer Kürzung von rund 10 % (TRS 09/25). Das schmälert nicht nur die Qualität der Kurse, sondern gefährdet auch ihre Durchführung – zu Lasten der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land.\r\nEs ist Zeit umzusteuern:\r\nSpracherwerb fördern! Fachkräfte sichern, Integration stärken, Zusammenhalt stärken!\r\nDiese Forderungen werden von einem breiten Bündnis von Verbänden getragen:"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-01"}]},{"statementNumber":"SG2607030007","regulatoryProjectNumber":"RV0013022","regulatoryProjectTitle":"Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ac/c7/805249/Stellungnahme-Gutachten-SG2607030007.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Integrationskurse sichern – Zusammenhalt stärken - Fachkräfte gewinnen\r\nPositionspapier von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag, Deutschem Städte- und Gemeindebund und Deutschem Volkshochschul-Verband\r\nIntegration ist eine wichtige Aufgabe. Sie sichert eine gute Einbindung in die Gesellschaft. Ihr Ziel ist die eigenverantwortliche Mitwirkung aller Menschen am Leben in Deutschland.\r\nDemografische Veränderungen, der wachsende Fachkräftebedarf und der zunehmende An-teil ausländischer Mitbürger zeigen: es besteht dauerhafter Bedarf an verlässlichen Integrationsstrukturen. Erfolgreiche Integration stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, fördert soziale Stabilität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und beugt Polarisierung vor.\r\nDen Städten, Landkreisen und Gemeinden kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu, denn: In-tegration findet vor Ort – in der Nachbarschaft, bei der Arbeit, in der Schule – statt. Insbesondere die Sprachförderung ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Befähigung, Orientie-rung und aktiven Mitgestaltung in unserem Land.\r\nIntegration braucht Sprachförderung und gesellschaftspolitische Bildung\r\nDeutschlands Wirtschaft muss stark bleiben und resilient werden. Eine Bedingung ist dabei, dass es gelingt, die wachsende Fachkräftelücke zu schließen. Die rasche Integration zugewan-derter Fach- und Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt ist darum zwingend notwendig. Sie gelingt nur, wenn die Menschen, die zu uns kommen, schnell die notwendigen Sprachkennt-nisse erwerben, auf das Leben in Deutschland vorbereitet werden und eine qualifizierte Arbeit aufnehmen können, um nicht länger auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein. Dafür steht das Gesamtprogramm Sprache des Bundes mit den flächendeckenden In-tegrations- und Berufssprachkursen. Dieses trägt entscheidend zur nachhaltigen Integration zugewanderter Menschen in den Arbeitsmarkt bei.\r\nDie Kommunen sind die Orte der Integration. Sie tragen die Hauptverantwortung für die In-tegration Zugewanderter. Sie zählen auf das Gesamtprogramm Sprache, insbesondere die Integrationskurse. Aus kommunaler Sicht müssen Zugewanderte zügig qualifizierte Beschäfti-gung aufnehmen können, die ein auskömmliches Einkommen gewährleistet und langfristig Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen sichert. Mindestvoraussetzung dafür ist in der Regel das Sprachniveau B1. Integrationskurse müssen dafür sorgen, dass die Menschen dieses Niveau erreichen. Dieses Ziel ist derzeit gefährdet, denn an der Sprachförderung soll gespart werden: Zum einen durch die am 9.2.2026 überraschend verkündete Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, keine freiwilligen Teilnehmer mehr zum In-tegrationskurs zuzulassen. Zum anderen durch Änderungen in der Kursstruktur und am Lernziel.\r\n- 2 -\r\nDie kommunalen Spitzenverbände und der DVV wissen um die Finanznot der öffentlichen Haushalte und den daraus entstehenden Druck, Mittel nicht nur effizient und zielgerichtet einzusetzen. Das gilt selbstverständlich auch für das bundesfinanzierte System der Integrati-onskurse. Wir unterstützen daher alle Bemühungen, die darauf zielen, die Effizienz des Systems zu erhöhen und bringen uns gerne in die Diskussion über mögliche Reformen ein. Dabei dürfen aber die folgenden Gesichtspunkte nicht außer Acht gelassen werden:\r\nZulassungs-Stopp stellt kommunale Integrationsarbeit massiv infrage\r\nKommunen sind unmittelbar mit den Folgen unzureichender Sprachförderung konfrontiert – etwa in Jobcentern, Sozialverwaltungen, Schulen, Kitas, im Gesundheitswesen und im gesell-schaftlichen Zusammenleben insgesamt. Durch den überraschenden Zulassungs-Stopp des BAMF wird der Zugang neu zugewanderte Menschen aus der Ukraine, Personen im Asylver-fahren, Geduldete sowie Unionsbürger erschwert, obwohl sie dringend eine systematische Sprachförderung benötigen. Das wird voraussichtlich zu flächendeckenden Kursausfälle und verlängerten Wartezeiten für Verpflichtete führen, da vielerorts nicht genug Teilnehmende für die geforderte Mindestkursgröße zusammenkommen. Träger müssen Lehrverträge kündi-gen, Lehrkräfte in Kurzarbeit schicken oder entlassen – und sehen sich in ihrer Existenz gefährdet.\r\nEin eingeschränkter Zugang zum Integrationskurs führt nicht nur zu geringeren individuellen Erwerbschancen, sondern auch zu höheren kommunalen Ausgaben für soziale Sicherungssys-teme. Kurzfristige Einsparungen auf Bundesebene würden somit langfristig erhebliche Mehrkosten für Länder und Kommunen nach sich ziehen.\r\nAbstriche am Lernziel gefährdet Fachkräfteoffensive und bedroht sozialen Frieden\r\nAngesichts des demografischen Wandels benötigt Deutschland jährlich 400.000 zusätzliche Fachkräfte mit guten Sprachkenntnissen. Viele Berufe – auch im Handwerk, in der Pflege, in der Logistik oder im Dienstleistungssektor – erfordern mindestens das Sprachniveau B1, um Arbeitsanweisungen zu verstehen, Sicherheitsvorschriften einzuhalten, mit Kolleginnen und Kollegen zu kommunizieren und Kundenkontakte wahrzunehmen. Flächendeckende Integra-tionskurse ermöglichen es, Zugewanderten ihre Kompetenzen produktiv in den Arbeitsmarkt einzubringen und damit den Fachkräftebedarf zu unterstützen. Wird das Lernziel B1 im Integ-rationskurs aufgegeben, drohen dauerhafte Sprachdefizite, die den Zugang zu qualifizierter Beschäftigung versperren. Angesichts dessen halten wir Überlegungen, vom bisherigen Ziel der Integrationskurse – das Erreichen des Sprachniveaus B1 – abzuweichen, für kontrapro-duktiv.\r\nOrientierungskurse führen in die demokratische Gesellschaft\r\nNeben der Sprachförderung bringen auch die Orientierungskurse Integration entscheidend voran. Sie vermitteln grundlegende Kenntnisse über Rechtsstaatlichkeit, demokratische Werte, Geschichte, Gleichberechtigung und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland. Gerade aus kommunaler Perspektive leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag\r\n- 3 -\r\nzum sozialen Zusammenhalt und zur Prävention von Konflikten. Eine Kürzung der Orientie-rungskurse im Stundenumfang würde deren Wirksamkeit erheblich beeinträchtigen. Zudem setzen diese Kurse ein ausreichendes Sprachniveau voraus, damit Inhalte nicht nur formal er-lernt, sondern auch reflektiert und diskutiert werden können. Sprachliche Mindeststandards und ein ausreichender zeitlicher Rahmen sind daher zwingende Voraussetzungen für ihren Erfolg.\r\nUnsere Forderungen\r\nDie kommunalen Spitzenverbände und der Deutsche Volkshochschul-Verband fordern:\r\n1. die sofortige Aufhebung des Zulassungsstopps für freiwillige Teilnahmen an Integrations-kursen;\r\n2. den Erhalt des Zielniveaus B1 als Regelfall im Integrationskurs und den Verzicht auf Kür-zungen im Stundenumfang der Sprach- und Orientierungskurse,\r\n3. eine auch langfristig verlässliche und kostendeckende Finanzierung des Gesamtpro-gramms Sprache, die bedarfs- und zielgruppengerecht gerecht ausgestaltet ist und den Kommunen Planungssicherheit ermöglicht,\r\n4. die Anerkennung der Integrationskurse als zentrales Instrument zur Fachkräftesicherung und zur Entlastung der Kommunen,\r\n5. den Ausgleich finanzieller Mehrbelastungen durch eine möglicherweise entstehende So-zialversicherungspflicht bisher als Honorartätigkeit erbrachter Unterrichtsstunden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-26"}]},{"statementNumber":"SG2607030008","regulatoryProjectNumber":"RV0013022","regulatoryProjectTitle":"Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/42/1a/805251/Stellungnahme-Gutachten-SG2607030008.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Schaden abwenden! Lernsperre aufheben! Deutschkenntnisse fördern!\r\nBündnis Gesamtprogramm Sprache retten fordert uneingeschränkten Zugang zum Integrationskurs für geflüchtete und zugewanderte Menschen\r\nNach dem Beschluss des Bundesinnenministers, die Zulassungen zu den Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG bis auf Weiteres auszusetzen, bleiben allein im laufenden\r\nHaushaltsjahr ca. 130.000 Lernwillige ohne Zugang zu einem Sprachkurs. Viele Kursträger\r\nfürchten um ihre Existenz und rund 20.000 Lehrkräfte um ihre Beschäftigung. Das Bündnis\r\nwarnt vor verheerenden Folgen für Betroffene, Gesellschaft und Arbeitsmarkt.\r\nVom Zulassungsstopp betroffen sind Geflüchtete aus der Ukraine, Menschen im Asylverfahren,\r\nGeduldete nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG sowie Unionsbürger*innen: Menschen, die nicht zum\r\nKursbesuch verpflichtet sind, aber schnell und gründlich Deutsch lernen wollen. Dabei ist klar:\r\nViele dieser Menschen werden mittel- bis langfristig in Deutschland bleiben. Sprache ist der\r\nSchlüssel zur Integration und die Teilnahme an einem Integrationskurs verbessert nachweislich\r\ndie Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse für die\r\nIntegration in Arbeit und Gesellschaft darf nicht an einen bestimmten Aufenthaltsstatus\r\ngeknüpft werden. Das Bündnis appelliert an das BMI, den Koalitionsvertrag umzusetzen\r\nund die Integrationskurse als bewährtes Instrument zur Integration “von Anfang an” weiterhin für alle offen zu halten.\r\nIm Bundeshaushalt 2026 sind Mittel für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen eingeplant; bei vorhandenen Kapazitäten muss die Kurszulassung von Fall zu Fall geprüft werden. Ein pauschaler Zulassungsstopp ist rechtswidrig, er wird einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Mit seinem Ziel, die Mittel für Integrationskurse ab 2027 zu halbieren, ignoriert der Bundesinnenminister die Belange der Betroffenen, der Gesellschaft und der deutschen Wirtschaft.\r\nDer Ausschluss freiwilliger Teilnehmer*innen aus dem Integrationskurs unterläuft die Bemühungen in Wirtschaft und Politik, vorhandenes Arbeits- und Fachkräftepotenzial zu nutzen\r\nund auszuweiten. Der “Sofort-in-Arbeit-Plan\", der die Dauer des Arbeitsverbots für Asylbewerber*innen verkürzen soll, ist keine Lösung: Bleibt die Sprachförderung aus, so besteht ein hohes\r\nRisiko für Betroffene, sich auf Dauer in prekären Beschäftigungsverhältnissen unterhalb ihrer\r\nAusbildungsqualifikation wiederzufinden oder von Sozialleistungen abhängig zu bleiben. Damit\r\nstehen kurzfristigen Einsparungen viel höhere langfristige Folgekosten gegenüber.\r\nDurch den Ausschluss großer Gruppen von Zugewanderten vom Integrationskurs verliert\r\nDeutschland weiter an Attraktivität für internationale Fachkräfte. Noch mehr zugewanderte\r\nFachkräfte könnten Deutschland wieder verlassen. Noch mehr migrationsbereite Fachkräfte im\r\nAusland könnten sich gegen Deutschland entscheiden.\r\nDie angekündigte Aufstockung der Erstorientierungskurse (EOK) kann die entstandene Lücke nicht schließen: EOK sind keine Sprachkurse. Für diesen Kurstyp ist kein Sprachniveau als\r\nLernziel definiert, ein Sprachzertifikat kann nicht erworben werden. Das Sprachniveau, das in\r\ndiesen Kursen erreicht werden kann, reicht in aller Regel nicht aus, um am Erwerbsleben teilzunehmen, und wird auch nicht durch ein anerkanntes Zertifikat nachgewiesen.\r\nDie Integrationskurse dürfen nicht kaputtgespart werden! Vielerorts können Kurse aufgrund\r\nzu geringer Teilnehmer*innenzahlen nicht starten. Das geht auch zulasten der Personen mit gesetzlichem Teilnahmeanspruch. Über Jahre aufgebaute Strukturen werden fahrlässig demontiert. Die Verlierer sind neben den zugewanderten Menschen auch die Unternehmen, Beschäftigten und Steuerzahler*innen.\r\nDer Ausschluss geflüchteter und zugewanderter Menschen von Spracherwerb, Arbeitsmarkt und\r\ngesellschaftlicher Teilhabe schafft Stoff für rassistische und migrationsfeindliche Narrative. Wir\r\nfordern: Schluss mit dieser Politik gesellschaftlicher Spaltung! Gemeinsame Sprache fördern — für sozialen Frieden und eine starke Wirtschaft!\r\nDas Bündnis Gesamtprogramm Sprache retten setzt sich für frühzeitige Integration und\r\nTeilhabe durch Sprache ein. Mit großem Nachdruck appelliert das Bündnis an das BMI, die\r\nZulassungen zu den Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG umgehend wieder aufzunehmen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-03"}]},{"statementNumber":"SG2607030009","regulatoryProjectNumber":"RV0013022","regulatoryProjectTitle":"Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9b/2b/805253/Stellungnahme-Gutachten-SG2607030009.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Schaden abwenden! Lernsperre aufheben! Deutschkenntnisse fördern!\r\nBündnis Gesamtprogramm Sprache retten fordert uneingeschränkten Zugang zum Integrationskurs für geflüchtete und zugewanderte Menschen\r\nNach dem Beschluss des Bundesinnenministers, die Zulassungen zu den Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG bis auf Weiteres auszusetzen, bleiben allein im laufenden\r\nHaushaltsjahr ca. 130.000 Lernwillige ohne Zugang zu einem Sprachkurs. Viele Kursträger\r\nfürchten um ihre Existenz und rund 20.000 Lehrkräfte um ihre Beschäftigung. Das Bündnis\r\nwarnt vor verheerenden Folgen für Betroffene, Gesellschaft und Arbeitsmarkt.\r\nVom Zulassungsstopp betroffen sind Geflüchtete aus der Ukraine, Menschen im Asylverfahren,\r\nGeduldete nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG sowie Unionsbürger*innen: Menschen, die nicht zum\r\nKursbesuch verpflichtet sind, aber schnell und gründlich Deutsch lernen wollen. Dabei ist klar:\r\nViele dieser Menschen werden mittel- bis langfristig in Deutschland bleiben. Sprache ist der\r\nSchlüssel zur Integration und die Teilnahme an einem Integrationskurs verbessert nachweislich\r\ndie Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse für die\r\nIntegration in Arbeit und Gesellschaft darf nicht an einen bestimmten Aufenthaltsstatus\r\ngeknüpft werden. Das Bündnis appelliert an das BMI, den Koalitionsvertrag umzusetzen\r\nund die Integrationskurse als bewährtes Instrument zur Integration “von Anfang an” weiterhin für alle offen zu halten.\r\nIm Bundeshaushalt 2026 sind Mittel für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen eingeplant; bei vorhandenen Kapazitäten muss die Kurszulassung von Fall zu Fall geprüft werden. Ein pauschaler Zulassungsstopp ist rechtswidrig, er wird einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Mit seinem Ziel, die Mittel für Integrationskurse ab 2027 zu halbieren, ignoriert der Bundesinnenminister die Belange der Betroffenen, der Gesellschaft und der deutschen Wirtschaft.\r\nDer Ausschluss freiwilliger Teilnehmer*innen aus dem Integrationskurs unterläuft die Bemühungen in Wirtschaft und Politik, vorhandenes Arbeits- und Fachkräftepotenzial zu nutzen\r\nund auszuweiten. Der “Sofort-in-Arbeit-Plan\", der die Dauer des Arbeitsverbots für Asylbewerber*innen verkürzen soll, ist keine Lösung: Bleibt die Sprachförderung aus, so besteht ein hohes\r\nRisiko für Betroffene, sich auf Dauer in prekären Beschäftigungsverhältnissen unterhalb ihrer\r\nAusbildungsqualifikation wiederzufinden oder von Sozialleistungen abhängig zu bleiben. Damit\r\nstehen kurzfristigen Einsparungen viel höhere langfristige Folgekosten gegenüber.\r\nDurch den Ausschluss großer Gruppen von Zugewanderten vom Integrationskurs verliert\r\nDeutschland weiter an Attraktivität für internationale Fachkräfte. Noch mehr zugewanderte\r\nFachkräfte könnten Deutschland wieder verlassen. Noch mehr migrationsbereite Fachkräfte im\r\nAusland könnten sich gegen Deutschland entscheiden.\r\nDie angekündigte Aufstockung der Erstorientierungskurse (EOK) kann die entstandene Lücke nicht schließen: EOK sind keine Sprachkurse. Für diesen Kurstyp ist kein Sprachniveau als\r\nLernziel definiert, ein Sprachzertifikat kann nicht erworben werden. Das Sprachniveau, das in\r\ndiesen Kursen erreicht werden kann, reicht in aller Regel nicht aus, um am Erwerbsleben teilzunehmen, und wird auch nicht durch ein anerkanntes Zertifikat nachgewiesen.\r\nDie Integrationskurse dürfen nicht kaputtgespart werden! Vielerorts können Kurse aufgrund\r\nzu geringer Teilnehmer*innenzahlen nicht starten. Das geht auch zulasten der Personen mit gesetzlichem Teilnahmeanspruch. Über Jahre aufgebaute Strukturen werden fahrlässig demontiert. Die Verlierer sind neben den zugewanderten Menschen auch die Unternehmen, Beschäftigten und Steuerzahler*innen.\r\nDer Ausschluss geflüchteter und zugewanderter Menschen von Spracherwerb, Arbeitsmarkt und\r\ngesellschaftlicher Teilhabe schafft Stoff für rassistische und migrationsfeindliche Narrative. Wir\r\nfordern: Schluss mit dieser Politik gesellschaftlicher Spaltung! Gemeinsame Sprache fördern — für sozialen Frieden und eine starke Wirtschaft!\r\nDas Bündnis Gesamtprogramm Sprache retten setzt sich für frühzeitige Integration und\r\nTeilhabe durch Sprache ein. Mit großem Nachdruck appelliert das Bündnis an das BMI, die\r\nZulassungen zu den Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG umgehend wieder aufzunehmen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-10"}]},{"statementNumber":"SG2607130006","regulatoryProjectNumber":"RV0013022","regulatoryProjectTitle":"Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/18/cd/811785/Stellungnahme-Gutachten-SG2607130006.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Deutschen Volkshochschul-Verbands e.V. \r\nzum Entwurf einer Sechste Verordnung zur Änderung der \r\nIntegrationskursverordnung (IntV)\r\n\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) betrachtet die Integrationskurse seit ihrer Einführung vor über 20 Jahren als zentrales Instrument der Integrationspolitik. Sie ermögli-chen zugewanderten Menschen gesellschaftliche Teilhabe und sind darüber hinaus die Grundlage dafür, dass sie eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen können. Deshalb treten die Volkshochschulen und ihre Verbände dafür ein, dass die Integrationskurse allen zugewander-ten Menschen zugänglich sein sollen. \r\nDie in den vergangenen vier Jahren angestiegenen Ausgaben für die Integrationskurse im Bundeshaushalt sind nur zu einem geringen Teil auf die von der Vorgängerregierung einge-führte Ausweitung des Zugangs zu Integrationskursen zurückzuführen, wie es die Begründung zur Änderung der Verordnung angibt. Vielmehr sind die notwendigen Steigerungen im Budget der Integrationskurse durch den Ukraine-Krieg verursacht, so belegt es die jährliche Integrati-onskursstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Seit dessen Aus-bruch im Jahr 2022 haben die Träger der Integrationskurse die Bundesregierung mit dem flä-chendeckenden und raschen Ausbau des Angebots dabei unterstützt, Hunderttausende Zu-flucht suchende Menschen zeitnah in die Gesellschaft zu integrieren und somit gesellschaftli-cher Spaltung vorzubeugen.\r\nDurch die Änderung des Berechtigungskreises und die Zugangsbeschränkung, die durch die von den Regierungsfraktionen vereinbarten Kontingente faktisch entsteht, erfolgt eine nach-haltige Änderung der Integrationspolitik. Die Bundesregierung handelt hiermit gegen die wis-senschaftlichen Erkenntnisse. So bestätigt die OECD die Leistungsfähigkeit der Integrations-kurse im internationalen Vergleich. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung empfiehlt der Bundesregierung sogar, Integrations- und Berufssprachkurse nicht ab- sondern auszu-bauen. \r\nDer DVV lehnt die geplante Änderung des § 5 Absatz 4 Satz 2 der Integrationskursver-ordnung ausdrücklich ab.\r\n\r\nIntegrationskurse dienen in erster Linie der gesellschaftlichen Teilhabe zugewanderter Men-schen und tragen sowohl mit ihrem Sprachförderungsschwerpunkt, als auch mit dem Orientie-rungskurs, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Ihre Zielstellung ist die Vermittlung von Sprachkenntnissen, um sich im täglichen Leben selbständig zurecht zu finden, sowie von Kenntnissen demokratischer Prinzipien und der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutsch-land (IntV §3). Die vorrangige Zugangsberechtigung nun erstmals an das Kriterium der Auf-nahme einer Erwerbstätigkeit zu knüpfen, widerspricht dieser grundlegenden Zielsetzung der Integrationskurse. \r\nDie mit der Änderung der Integrationskursverordnung vorgesehene prioritäre Zulassung erfolgt auf der Grundlage unklarer Kriterien und ist nicht transparent. Es bleibt offen, wie eine gerech-te Verteilung dieser Kontingente regionale Erfordernisse und persönliche Voraussetzungen der Teilnehmenden berücksichtigt. Insbesondere in ländlichen Räumen muss die Versorgung zeitnah und mit für die Teilnehmenden erreichbaren Kursangeboten gewährleistet sein.\r\nDie unklare Priorisierung bestimmter Personenkreise führt darüber hinaus zu Benachteiligun-gen besonders zu berücksichtigender Gruppen, etwa von Frauen in der Erziehungsphase. Mit der Priorisierung könnte die Integrationskursverordnung zukünftig im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz stehen, da integrationsbedürftige Menschen ausgeschlossen werden. \r\nDer DVV tritt nachdrücklich dafür ein, auch in Zukunft allen zugewanderten Menschen Integrationskurse zu ermöglichen.\r\n\r\nDie Volkshochschulen und ihre Verbände treten seit Jahren für einen Abbau administrativer Vorgaben ein, um die Angebote im Gesamtprogramm Sprache effizienter umsetzen zu kön-nen. Mit der geplanten Kontingentierung der Kursplätze wird nun Bürokratie auf- statt abge-baut. Dieses Vorgehen wird aus Sicht der größten Anbieter von Integrationskursen nicht dazu führen, dass die vom Bundestag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zielgerichteter für die Integration zugewanderter Menschen eingesetzt werden. \r\nAus Sicht der Volkshochschulen und ihrer Verbände ignoriert die Kontingentierung reale Be-darfe. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass das in vergangenen Krisen-zeiten bewährte Gesamtprogramm Sprache nachhaltig strukturellen Schaden nimmt und in Zukunft nicht mehr flexibel reagieren kann.\r\nDer DVV fordert grundsätzlich eine verlässliche Finanzierung der Integrationskurse auch in der Zukunft. Die Haushaltsmittel müssen effizienter eingesetzt und die wieder-holt vorgebrachten Vorschläge zum Bürokratieabbau endlich umgesetzt werden.  \r\n\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) fördert die Weiterbildung und die Bildungsarbeit der Volks-hochschulen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der Volkshochschulen auf der Bundes-, der europäi-schen und der internationalen Ebene. \r\nVolkshochschulen stehen ein für ein Recht auf Bildung für alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft, sozialem Status oder Bildungsabschluss, Religion oder Weltanschauung. Seit ihrer Gründung verstehen sich die Volkshochschulen als „Töchter der Demokratie“ und sind ein unverzichtbarer Teil des deutschen Bil-dungssystems. Im Rahmen der Arbeit des DVV, der bundesweit fast 850 Volkshochschulen vor Ort und ihrer Landesverbände sind die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, demokratischer Strukturen und die Gestaltung von Bildungschancen seit jeher wesentliche Ziele.\r\nBonn, 10. Juli 2026\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-07-10"}]},{"statementNumber":"SG2512170021","regulatoryProjectNumber":"RV0021401","regulatoryProjectTitle":"Bundeshaushalt 2025: Gesamtprogramm Sprache","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7e/bb/658923/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170021.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"POSITIONSPAPIER\r\nZukunftssicherung für den deutschen Arbeitsmarkt:\r\nDemontage der Sprachkurse stoppen, Beschäftigung\r\nermöglichen!\r\nDer eklatante Arbeits- und Fachkräftemangel in zahlreichen Branchen war mit Blick auf den demographischen Wandel schon vor Jahren absehbar. Seither gilt die Zuwanderung als entscheidende Ressource für den Arbeitsmarkt. Ohne Zuwanderer können zahllose vakante Stellen heute nicht mehr besetzt werden. Der Beschäftigungszuwachs in Deutschland im Jahr 2023 wurde der Bundesagentur für Arbeit zufolge ausschließlich durch internationale Arbeits- und Fachkräfte erzielt.\r\nJetzt steht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte und jahrelang geförderte Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse an möglichst viele Zugewanderte zur Disposition. In ihrem Haushaltsentwurf für 2025 plante die Bundesregierung entgegen eigenen Berechnungen deutlich zu wenig Mittel für Berufssprachkurse ein. Diese Kurse ermöglichen nachhaltigen Spracherwerb und werden mit Zertifikaten abgeschlossen, die für die berufliche Anerkennung von ausländischen Fachkräften notwendig sind. Neben den ebenfalls stark von Sparmaßnahmen betroffenen Integrationskursen bringt die Bundesregierung mit diesem weiteren Schritt auch die zweite Säule des „Gesamtprogramms Sprache“ ins Wanken.\r\nKonkret: Mit der im Haushalt 2025 eingeplanten Summe können im Vergleich zu 2024 nur noch 30 Prozent der bewährten Berufssprachkurse gestartet werden.\r\nZehntausenden Menschen wird die Möglichkeit verwehrt, das für viele Berufe dringend nötige B2-Niveau zu erreichen. Besonders hart treffen die Einsparungen Personen, die im Integrationskurs das angestrebte B1-Niveau nicht erreichen, bislang jedoch ihre Kenntnisse in speziellen Berufssprachkursen verbessern und im Deutschtest für den Beruf (DTB) nachweisen konnten. Da die Möglichkeit zur Wiederholung von Modulen im Integrationskurs ebenfalls entfällt, bleiben diese Menschen künftig auf dem Sprachniveau A2 stehen und haben damit kaum Chancen, eine nachhaltige Beschäftigung aufzunehmen.\r\nDer Sparkurs der Bundesregierung gefährdet die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands, denn:\r\n–\r\nMit Sprachkenntnissen unter dem Niveau B1 ist dauerhafte, Existenz sichernde Beschäftigung nicht möglich. Menschen mit Potenzial für Tätigkeiten als Fachkraft können so nur Hilfsarbeiten übernehmen.\r\n– Die Bundesregierung setzt vor allem auf Kurse, die nur 150 Unterrichtseinheiten umfassen und berufsbegleitend besucht werden sollen (Job-BSK). Zum Vergleich: Bisher umfassten Berufssprachkurse für das B2-Niveau in der Regel 400 bis 500 Unterrichtseinheiten. Ein gründlicher und nachhaltiger Spracherwerb ist in solchen verkürzten Kursen nicht gewährleistet.\r\n– Die Arbeitsverwaltung richtet ihre Bedarfserhebung bezüglich der Berufssprachkurse offensichtlich an den Sparvorgaben statt an den realen Gegebenheiten aus. Damit rechtfertigt sie ein eklatantes Unterangebot.\r\nDie Reduzierung der Berufssprachkurse auf weniger als ein Drittel des bisherigen Angebots zwingt die Kursträger, sich von Tausenden erfahrenen Lehrkräften zu trennen. Das System der Sprachvermittlung für Zuwanderer wird somit dauerhaft strukturell beschädigt.\r\nBeide zuständigen Ministerien (BMAS und BMI) haben zwischenzeitlich erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel bereits Anfang Dezember 2024 in Absprache mit dem Bundesfinanzminister zugesagt. Geschehen ist leider nichts.\r\nWir fordern\r\n– Demontage des Gesamtprogramms\r\nSprache stoppen!\r\n– Eine bedarfsgerechte Mittelausstattung durch überplanmäßige Ausgaben muss sofort erfolgen!\r\n– Berufssprachkurse mit dem Ziel B1 und B2 uneingeschränkt erhalten!\r\nDiese Forderungen werden von einem breiten Bündnis der Verbände getragen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-01"}]},{"statementNumber":"SG2512170022","regulatoryProjectNumber":"RV0021401","regulatoryProjectTitle":"Bundeshaushalt 2025: Gesamtprogramm Sprache","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/92/99/658925/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170022.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nLagebeschreibung und ForderungenDeutschland steht vor der erheblichen Herausforderung eines zunehmenden Fachkräftemangels, der durch den demografischen Wandel verstärkt wird. Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge könnten bis 2035 bis zu sieben Millionen Arbeitskräfte fehlen1. Diese Entwicklung bedroht die wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Bereits heute sind zahlreiche offene Stellen ohne die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte nicht mehr zu besetzen. Der Beschäftigungszuwachs im Jahr 2023 resultierte ausschließlich aus der Integration internationaler Arbeits- und Fachkräfte.\r\nDeutschland hat sich mit rund 14 Millionen Zugewanderten seit 19502 zur zweitgrößten Einwanderungsnation innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt. Seit 2022 kamen über eine Million vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine sowie etwa 600.000 Asylsuchende hinzu. Die bisherigen Erfolge in der Integration von Zugewanderten zeigen sich unter anderem in einer Erwerbstätigenquote von 70 Prozent3, die Deutschland im internationalen Vergleich positiv hervorhebt. Integrations- und Berufssprachkurse sind zentrale Instrumente zur gesellschaftlichen Integration und beruflichen Eingliederung. Eine entsprechend hohe Bedeutung haben die Integrations- und Berufssprachkurse im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache der Bundesregierung daher nicht nur in bildungs-, sondern auch in gesellschafts- wie arbeitsmarktpolitischer Hin-sicht. Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat gemein-sam mit einem internationalen Forschungsteam eine Studie dazu durchgeführt, ob eine Ad-hoc-Sprachausbildung die wirtschaftliche Integra-tion von Flüchtlingen verbessert. Die Studie führte zu dem Ergebnis, dass Kurzkurse im Gegensatz zu Integrationskursen keine nach-haltige Wirkung bei der beruflichen Integration erzielen.4\r\nFORDERUNGSPAPIER\r\nGesamtprogramm Sprachehttps://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fachkraeftestrategie-bundesregie-rung-101.htmlhttps://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_080_12.htmlhttps://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-issues/migration/Immig-rant%20Integration%20Germany_de.pdfhttps://osf.io/preprints/socarxiv/2ysd6_v1 (englisch) und https://immigrationlab.org/content/uploads/2024/11/Germany-Ad-Hoc-Language-Program-Research-Brief-De.pdf (deutsch)\r\n1\r\n2\r\n3\r\n4\r\nInhalt\r\nLagebeschreibung und Forderungen\r\nFolgen und Lösungsansätze\r\nZusammenfassung und Fazit\r\n1\r\n3\r\n7\r\n2\r\nDie im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehenen drastischen Mittelkürzungen für das Gesamt-programm Sprache (GPS) gefährden jedoch die Fortführung dieser erfolgreichen Maßnah-men. Bereits im Jahr 2024 konnte der Bedarf an Sprachkursen nicht gedeckt werden. Für 2025 ist die Finanzierungssituation noch pre-kärer: Für erwartete 326.000 Teilnehmende in Integrationskursen wurden lediglich 500 Mil-lionen Euro eingeplant, was nicht einmal für 147.000 Personen ausreicht. Trotz der am 29. Januar beschlossenen zusätzlichen Mittel in Höhe von 262 Mio. € bleibt die Situation der Integrationssprachkurse (IK) weiterhin an-gespannt, da die Finanzierung nur bis Ende Juni sichergestellt ist und somit eine kurz- bis mittelfristige Planung für Träger möglich ist. Auch bei den Berufssprachkursen (BSK) klaf-fen erhebliche Finanzierungslücken. Der hohe Bedarf wird durch die begrenzten Mittel nicht annähernd gedeckt, sodass nur etwa 30 Pro-zent der notwendigen neuen Kurse finanziert werden können.Die vorläufige Haushaltsführung verkompliziert diese prekäre Situation. Hinsichtlich der Integ-rationskurse haben die Bundesministerin des Innern und für Heimat (BMI) und der Bundes-minister für Finanzen (BMF) bereits verabre-det, erforderlichenfalls notwendige Mehrbe-darfe für 2025 auch während einer vorläufigen Haushaltsführung unter Wahrung der Rechte des Haushaltsgesetzgebers zu decken. Die In-tegrationskurse des Bundes bleiben teilweise erhalten, werden aber mit stark reduziertem Kursangebot durchgeführt. Das Bundesmi-nisterium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das BMF haben sich darauf geeinigt, dass die Berufssprachkurse auch im Jahr 2025 fortge-führt werden und die Finanzierung bestimmter priorisierter Berufssprachkurse erforderlichen-falls im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe auch während einer vorläufigen Haushaltsfüh-rung gesichert wird. Dafür wird das Kursange-bot auf arbeitsplatzbezogene Kurse und einen größeren Teil der B2-Kurse priorisiert sowie ef-fizienzsteigernde Maßnahmen umgesetzt. Die Bedingungen der vorläufigen Haushaltsfüh-rung stecken dabei Grenzen ab, die temporäre Einschränkungen und teilweise Priorisierung erforderlich machen. Die gravierenden Folgen zeichnen sich bereits jetzt deutlich ab.\r\nWir fordern:\r\n–eine auskömmliche Finanzierung desGesamtprogramms Sprache!\r\n–eine Erhöhung des Kostenerstattungssatzes, grundlegende Verwaltungsvereinfachungen und eineverlässliche Einhaltung des Zahlungsziels für durchgeführte Kurse von 30Tagen!\r\n–Planungssicherheit für Sprachkursträger und Lehrkräfte!\r\n–wettbewerbsfähige Einkommen undArbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau der Lehrkräfte entsprechen!\r\n–zusätzliche Mittel zur digitalen Qualifizierung von Lehrkräften sowie Ausstattung der Träger!\r\n–einen Anspruch auf adäquate Sprachförderung für alle Zugewanderten!\r\n–mehr Gestaltungsspielraum für Träger und Lehrkräfte, um den Lernwegder Teilnehmenden flexibler und individueller zu gestalten – auch mit digitalen Lernsettings!\r\n3\r\nFolgen und LösungsansätzeDie Mittel für das Gesamtprogramm Spra-che sind nicht ausreichend. Die derzeitigen Mittel für das Gesamtprogramm Sprache sind unzureichend, um den steigen-den Bedarf zu decken und eine verlässliche Planung zu gewährleisten. Die begrenzten Haushaltsmittel stehen im Gegensatz sowohl zu Kostensteigerungen als auch zur Anzahl be-rechtigter Teilnehmender.Dieser Sparkurs führt zu gravierenden Konse-quenzen: Weniger als die Hälfte der benötig-ten Kurse könnten realisiert werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist eine finan-zielle Stärkung des Gesamtprogramms Spra-che durch die Bundesregierung dringend erfor-derlich. In den Jahren 2021 und 2022 stieg die Zahl der Teilnehmenden an Integrations- und Berufssprachkursen in Deutschland deutlich an. Im Jahr 2021 nahmen etwa 104.000 Per-sonen neu an Integrationskursen teil. Diese Zahl erhöhte sich 2022 auf rund 340.000 neue Teilnehmende. Bei den Berufssprachkursen wurden 2021 insgesamt 102.983 Kurseintritte verzeichnet. Die Tendenz zeigt klar, dass der Bedarf an Integrations- und Berufssprachkur-sen kontinuierlich wächst, während die Finan-zierung oft nur verzögert angepasst wird.5 Die Fehlsteuerung bei der Haushaltsplanung ist deutlich: Während der Bedarf an Berufs-sprachkursen steigt, bleibt deren Etat für das Jahr 2025 auf dem Niveau des Vorjahres. Gleichzeitig wurde der Etat für Integrations-sprachkurse trotz wachsender Nachfrage statt 1,1 Mrd. Euro nur 500 Mio. Euro eingeplant. Trotz der Kürzungen im Bereich der Integra-tionskurse erwartet das BAMF für 2025 rund 326.000 neue Teilnehmende. Am 29. Januar 2025 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, zusätzlich 262 Millio-nen Euro für Integrationskurse bereitzustellen. Dadurch sind die Kurse zunächst bis Ende Juni 2025 gesichert. Eine Finanzierungslösung für die restlichen Monate des Jahres steht jedoch noch aus.\r\nUm den tatsächlichen Bedarf zu decken, fordern wir eine Erhöhung der Mittel für Berufssprachkurse, damit alle notwendigen neuen Kurse angeboten werden können. Ebenso muss der Etat für Integrationssprachkurse angehoben werden.\r\nZwar besteht die Möglichkeit, zusätzliche Mittel (Mehrbedarfe) zu bewilligen, jedoch fehlt hierfür jegliche Planungssicherheit. Um diese Herausforderungen gezielt zu bewältigen, ist ein grundlegender Systemwechsel in der Finanzierung notwendig. Ein kursbezogenes Abrechnungssystem mit Garantievergütung würde erhebliche Verbesserungen ermöglichen: Bei gleichbleibender Verwaltungsstruktur der Träger könnten mehr Kurse organisiert, administriert und abgerechnet werden. Zudem würden zusätzliche Kapazitäten für die Akquise von Räumen und Lehrkräften mit wettbewerbsfähigen Arbeitsbedingungen und Vergütung sowie für die Kursplanung und Teilnehmendenberatung geschaffen. Dies würde nicht nur das Kursangebot erweitern, sondern auch die Qualität des Unterrichts spürbar verbessern.\r\nDaher fordern wir eine angemessene und bedarfsdeckende Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache. Um den zugelassenen Trägern mehr Planungssicherheit zu ermöglichen, sollen eine Sockelfinanzierung sowie eine Garantiekursvolumen eingeführt werden. Wir sind jedoch auch offen für andere Modelle, die eine verlässliche Finanzierungsstruktur gewährleisten.\r\n5 Deutscher Bundestag\r\n4\r\nDie Unterfinanzierung stellt eine Gefahr für Träger dar. Die anhaltende Unterfinanzierung von Träger-organisationen im Bereich der Integrations- und Berufssprachkurse stellt eine erhebliche Gefahr für deren wirtschaftliche Stabilität dar. Ohne eine nachhaltige finanzielle Absicherung ist ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Angebot an Integrationskursen langfristig nicht aufrechtzuerhalten. Träger und Lehrkräfte sind die tragenden Säulen des Gesamtsystems der Sprachförderung. Sie übernehmen nicht nur die Durchführung der Kurse, sondern auch zentrale Aufgaben in der Qualitätssicherung und organi-satorischen Umsetzung.Um die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre aufzufangen, fordern wir dringend eine Erhöhung des Kostenerstattungssatzes auf 6,64 EUR für Integrationskurse und 6,77 EUR für Berufssprachkurse. Der Kostenerstattungs-satz wurde zuletzt im August 2022 angeho-ben. Träger, die Integrationssprachkurse und Berufssprachkurse durchführen, erhalten vom BAMF eine Kostenerstattung. Allerdings ist der aktuelle Kostenerstattungssatz zu niedrig be-messen. In diesem sind nicht nur die Honorare bzw. Personalkosten für die Lehrkräfte enthal-ten, sondern auch alle sonstigen Aufwendun-gen, die den Trägern bei der Kursdurchführung entstehen. Dazu zählen Ausgaben für Miete, Nebenkosten sowie Kosten für Verwaltungs- und Koordinierungspersonal. Eine entspre-chende Anpassung der Kostenerstattung ist daher seit mehr als fünf Jahren überfällig und dringend notwendig. Nur durch eine Erhöhung des Kostenerstattungssatzes kann gewähr-leistet werden, dass die Kurse für die Träger kostendeckend angeboten werden können. Künftig ist zudem sicherzustellen, dass der Trägeranteil im Kostenerstattungssatz dyna-misch angepasst wird, um auf steigende Kos-ten flexibel reagieren zu können.Finanzierungskonzepte zur Planungssiche-rung:Weiterhin kann Planungssicherheit für Trä-ger unter anderem durch die Einführung einer kursbezogenen Abrechnung (Sockelfinanzie-rung) auf Grundlage einer Mindestteilnehmen-denzahl bei Kursstart erreicht werden. Mit Hilfe eines stabilen Garantiekursvolumens, das über einen mehrjährigen Zeitraum für die zugelassenen Träger festgelegt wird, erhalten sowohl die Kursträger und Lehrkräfte als auch der Bundeshaushalt eine verlässliche Finan-zierungsperspektive. Kursbedarfe darüber hi-naus können kurzfristig, bedarfsgerecht ange-boten und finanziert werden.Des weiteren fordern wir die Reduzierung des Zahlungsziels für abgeschlossene Kurse von derzeit 90 Tagen bei neu startenden Be-rufssprachkursen verlässlich auf maximal 30 Tage. Die verlängerte Zahlungsfrist seit dem 01.01.2025 für einen Teil der Kurse gefährdet deren wirtschaftliche Stabilität zusätzlich und stellt eine finanzielle und existenzgefährdende Belastung für kleine und mittelständische Kurs-träger dar.Die Kürzungen gefährden die Existenz vie-ler hochqualifizierter Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremd- und Zweitsprache. Die vielen engagierten Lehrkräfte leisten einen gesellschaftspolitisch unverzichtbaren Beitrag, sind jedoch oft mit finanziellen Unsicherheiten konfrontiert. Planungssicherheit ist für Lehr-kräfte essenziell: Sie müssen darauf vertrauen können, dass ihre akademischen Abschlüsse nicht durch kurzfristige Änderungen der Zulas-sungsbedingungen entwertet werden.Die aktuellen Kürzungen im Bereich der Integ-rations- und Berufssprachkurse haben weitrei-chende Folgen: Bildungsträger sehen sich ge-zwungen, erfahrene Lehrkräfte zu entlassen, Verwaltungsmitarbeitende in Kurzarbeit zu schicken und angemietete Kursräume auf-zugeben. Dies führt nicht nur zu einem massiven Verlust von Arbeitsplätzen, sondern verschärft auch die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte. Viele stehen vor unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und fürchten um ihre berufliche Zukunft – trotz hoher Qualifi-kationsanforderungen, die in keinem Verhält-nis zu den aktuellen Honoraren / Löhnen und Vertragsbedingungen stehen.\r\n5\r\nFreiberufliche Lehrkräfte tragen in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeselbst und haben keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub. sehen viele Lehrkräfte eine Festanstellung mit wettbewerbsfähigen Arbeitsbedingungen, deputaten und Einkommen als zentrale Voraussetzung für langfristige berufliche Perspektiven. Einmal verlorene Fachkräfte sind schwer zu ersetzen, was langfristig Bildungsangebote erheblich beeinträchtigt. Um die Qualität der Bildungsangebote zu die Integration zu fördern und als essenziellen Bestandteil Lernens zu stärken, sind politische Maßnahmen erforderlich. müssen faire Arbeitsbedingungen, und soziale gewährleisten – unabhängig ob Lehrkräfte freiberuflich oder festangestellt tätigsind. Nur so lassen sich Fachkräfte gewinnen und halten, in besser bezahlte Bereiche den Schuldienst verhindern und die langfristig erfolgreich Es können nicht alle Kurse wie geplant finden. Zehntausenden wird der Zugang zu einem besseren Sprachniveau Die geplanten Kürzungen im Haushalt 2025 haben gravierende Auswirkungen auf das an Integrations- und BerufssprachDies führt zu erheblichen Wartefür die Teilnehmenden und belastet die dringend auf sprachlich qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind. Um eine erfolgreiche sprachliche und berufliche Integration zu gewährleisten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, fordern wir einen gesetzlichen Anspruch auf adäquate Sprachförderung für alle Zugewanderten. Erfolgreiche Elemente wie Wiederholungsmöglichkeiten und zielBerufssprachkurse mit dem Ziel B1 und B2 müssen erhalten bleiben.Eine Reduzierung der Kursangebote bedeutet für zehntausende Menschen den Verlust des Zugangs zu dringend benötigten Bildungsangeboten.dem 01.01.2025 können grundaber mit stark reduziertem Angebot, vorerst nur noch Job-BSK, Azubi-BSK, BSK für frühpädagogische Berufe, sowie BSK nach §13 Abs. 1 Nr. 1 DeuFöV („Anerkennungs-BSK“) durchgeführt werden. Das sind knapp 60 Prozent der B2-BSK im Vergleich zum Quartalsdurchschnitt Dieses reduzierte Kursangebot reicht jedoch nicht aus, um den Bedarf zu decken. nachhaltige Erwerb der deutschen ist mit Kurzformaten wie dem Job-Turbo lediglich 100-150 Unterrichtseinheiten á Minuten nicht gewährleistet, insbesondere wenn noch kein B1-Niveau vorliegt, welches mindestens vorliegen sollte, um eine Beschäftigung aufzunehmen und eine langfristig gute berufliche Perspektive zu schaffen. Besonders betroffen sind Personen, die das für viele Berufe notwendige B2-Niveau erreichen müssen. Auch Menschen, die im das angestrebte B1-Niveau nicht erreichen konnten, verlieren mit dem Wegfall der speziellen Berufssprachkurse die ihre Sprachkenntnisse gezielt zu verbessern. Da die Möglichkeit zur Wiederholung Modulen im Integrationskurs ebenfalls entfällt, bricht der systematische Spracherwerb für Beruf bei schätzungsweise 50.000 Men-schen ab. Durch den Wegfall von Kursen das System der Sprachvermittlung für somit dauerhaft strukturell Die Änderungen der Integrationskurshaben tiefgreifende Einschnitte in das bestehende Angebot und die bewirkt. Der Wegfall von Eltern-, Frauen- und kursen sowie der Förderkurse hat die bedarfsgerechte Sprachfördemassiv einge6\r\nDadurch sind die Integrationschancen vulnerabler Gruppen erheblich beeinträchtigt worden. Auch die weitgehende Einstellung der Wiederholungsstunden-Förderung hat viele Lernende benachteiligt, die mehr Zeit und Unterstützung beim Spracherwerb benötigen. Die Einschränkung der Fahrtkosten-übernahme, die erst ab einer Entfernung von fünf Kilometern und nur für einen begrenzten Personenkreis greift, erschwert insbesondere Menschen in ländlichen Regionen sowie Personen mit geringem Einkommen die Teilnahme an Sprachkursen. Wir fordern daher die Wiedereinführung erfolgreicher Spezialkurse, wie des Jugend-integrationssprachkurses, der junge Zuge-wanderte gezielt auf Ausbildung und Beruf vorbereitet. Durch praxisnahe Elemente wie pädagogisch begleitete Betriebspraktika wird nicht nur die Integration der Jugendlichen gefördert, sondern auch dem Fachkräfte-mangel in kleinen und mittelständischen Unternehmen entgegengewirkt. Die Strei-chung solcher Angebote verkennt sowohl die Bedürfnisse der Zielgruppe als auch die Anforderungen der Wirtschaft.Um diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, fordern wir ein Recht auf den Zugang zu einem angemessenen Sprachniveau. Der Erwerb von Sprach-kompetenzen bis mindestens zum B2-Niveau muss für alle Zugewanderten ge-währleistet sein. Zudem bedarf es einer Aufstockung der Mittel für das Programm „Integrationskurs mit Kind Plus“, da der Bedarf an Kinderbeaufsichtigung die bis-herigen Mittel deutlich übersteigt. Dies ist notwendig, um Eltern mit kleinen Kindern eine gleichberechtigte Teilnahme an Integra-tionskursen zu ermöglichen.Die Kursangebote sind nicht bedarfsge-recht zugeschnitten. Die aktuellen Kursangebote im Bereich der Sprachförderung und Weiterbildung sind nicht bedarfsgerecht gestaltet. Um den unterschied-lichen Bedürfnissen der Teilnehmenden besser gerecht zu werden, fordern wir eine verstärkte Digitalisierung und Flexibilisierung der Kurs-angebote. Das bedeutet nicht, dass eine Um-stellung auf reine Online-Formate erforderlich ist, sondern die Möglichkeit, Kurse nach Be-darf online oder hybrid durchführen zu können. Lernwege müssen flexibler, individueller und digitaler gestaltet werden, wobei die Gestal-tungsspielräume der Bildungsträger und Lehr-kräfte gestärkt werden müssen. Sie erleichtern den Zugang zur Sprachförderung durch orts- und zeitunabhängiges Lernen und senken gleichzeitig Kosten, was sowohl Teilnehmen-den als auch Trägern zugutekommt. Besonders in ländlichen Regionen sind Rahmenbedingun-gen notwendig, die einen zeitnahen Kursstart ermöglichen. Gleichzeitig ist der Abbau admi-nistrativer Anforderungen entscheidend, um Ressourcen effizienter einsetzen zu können. Ergänzend zu den standardisierten Lernkon-zepten müssen Träger die Möglichkeit erhal-ten, auf Grundlage der Bedarfe passgenaue, individuelle Lernwege zu gestalten, zum Bei-spiel durch lernerzentrierte Zielvereinbarungen. Dafür bedarf es einer flexibleren Administration, der Stärkung der Eigenverantwortung von Lehrkräften und Teilnehmenden sowie ausreichender finanzieller Mittel für die technische Ausstattung. Der Abbau büro-kratischer Hürden kann Haushaltsmittel freisetzen, die gezielt in den digitalen Ausbau investiert werden. Eine solide digitale Kom-petenz der Lehrkräfte ist die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung. Daher muss die Vermittlung digitaler Kompetenzen verpflichtender Bestandteil der Zusatzqua-lifikationen für Lehrkräfte in Integrations-kursen sein. Eine Lösung wäre, das Wahlmodul „Medienkompetenz“ zu einem Pflichtmodul für zugelassene Lehrkräfte zu machen.\r\n7\r\nZusammenfassung und Fazit\r\nDie aktuellen Entwicklungen und geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 stellen eine ernsthafte Bedrohung für das Gesamtprogramm Sprache dar. Die Folgen eines Herunterfahrens des Systems wären untragbar: Einmal abgebaute Strukturen lassen sich auch im Falle einer späteren Mittelaufstockung nicht ohne Weiteres wiederherstellen. Dies würde zur Aushöhlung des gesamten Systems führen. Die über Jahre hinweg aufgebaute Infrastruktur zur sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zugewanderten ist massiv gefährdet. Teilnehmende haben er-schwerte Integrationsbedingungen, Lehrkräfte müssen weiterhin mit unsicheren Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen rechnen und Träger stehen in ihrer Existenz auf dem Spiel.\r\nDie Tragfähigkeit des Gesamtprogramm Sprache ist dadurch in Frage gestellt. Statt einer stabilen Finanzierung auf der Basis vorliegender Daten bleiben die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unsicher und die Träger hangeln sich von einer überplanmäßigen Ausgabe in die nächste. Dieses ‚Fahren auf Sicht‘ gefährdet sowohl den gesellschaftlichen Zusammenhalt als auch die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands. Sprache ist ein entscheidender Faktor für die Sicherung des deutschen Arbeitsmarktes und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.\r\nDaher fordern wir eine sofortige und bedarfsgerechte Mittelausstattung durch weitere überplan-mäßige Ausgaben. Der Trägeranteil im Kostenerstattungssatz ist nicht mehr kostendeckend und muss dringend angepasst werden. Eine verlässliche Finanzierungsstruktur muss den Bildungsträ-gern eine solide Planungssicherheit und die faire Entlohnung der Lehrkräfte ermöglichen.\r\nEs braucht jetzt klare und verlässliche Signale aus der Politik, dass das Gesamtprogramm Spra-che fundiert weitergeführt wird. Die Demontage des Gesamtprogramm Sprache muss umgehend gestoppt werden, um die langfristig aufgebauten Strukturen zu schützen und die erfolgreiche In-tegration von Zugewanderten durch garantierten Zugang zu Sprachkursen weiterhin zu gewährleisten. Nur so kann das Gesamtprogramm Sprache weiterhin erfolgreich funktionieren.\r\nWir fordern eine auskömmliche Finanzierung, die auch konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen und Löhne in den Sprachkursen gegenüber dem Schuldienst ermöglicht, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und um die Erwachsenenbildung insgesamt ihrer gesellschaftspolitischen Be-deutung entsprechend als gleichberechtigte Vierte Säule des Bildungssystem zu etablieren.\r\nDiese Forderungen werden von einem breiten Bündnis der Verbände getragen:"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-01"}]},{"statementNumber":"SG2512170029","regulatoryProjectNumber":"RV0021401","regulatoryProjectTitle":"Bundeshaushalt 2025: Gesamtprogramm Sprache","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/08/4b/658927/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170029.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Fachkräfte sichern, Integration beschleunigen!\r\nAbwanderung der Beschäftigten aus der Branche stoppen!\r\nIntegrations- und Berufssprachkurse jetzt dauerhaft und auskömmlich finanzieren\r\nBereits in zehn Jahren könnten in Deutschland 7 Millionen Arbeitskräfte fehlen. Diese Lücke kann nur durch Zuwanderung und Integration geschlossen werden. Integrations- und Berufssprachkurse gewähr-leisten eine im OECD-Vergleich besonders hohe und nachhaltige Erwerbstätigenquote zugewanderter Menschen. Diese positive Wirkung bestätigt mit Blick auf die in Deutschland Schutzsuchenden aus der Ukraine auch eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Zwar steht das Sys-tem bereits seit Jahren unter Druck (das Forderungspapier der Verbände zum Gesamtprogramm Spra-che unterstreicht den Handlungsdruck nachdrücklich). Mit den aktuellen Trägerrundschreiben (TRS) zeichnet sich nun jedoch eine noch dramatischere Finanzlage ab, die zu einem nicht verantwortbaren Versorgungsausfall führen wird. Wer den heute schon riskanten Arbeitskräftemangel in unserer Wirt-schaft bekämpfen will, muss die Demontage der Sprachförderung stoppen.\r\nForderung 1: Mittel für Integrationskurse jetzt noch für 2025 erhöhen! Durch ihre Laufzeit binden In-tegrationskurse Mittel häufig über mehrere Haushaltsjahre. Das verringert den Teil des Budgets, der für neue Teilnehmende verfügbar ist, während der Bedarf an Plätzen hoch bleibt. Seit Juli dieses Jahres muss das zuständige Bundesamt die Auszahlungen für bereits geleistete Kurse verzögern (TRS 07/25). Das ist für Träger existenzbedrohlich und kann zu Insolvenzen führen, die kurzfristigen Personalabbau nach sich ziehen. Die Kombination aus Mittelbindung, anhaltend hoher Nachfrage und entzogener Li-quidität nimmt den Trägern Planungssicherheit, verringert die angebotenen Kapazitäten und verlagert Kosten aus diesem ins nächste Haushaltsjahr: Dies kann mit einer kurzfristigen überplanmäßigen Aus-gabe im Bundeshaushalt verhindert werden.\r\nForderung 2: Mittel für Integrations- und Berufssprachkurse jetzt für 2026 erhöhen! Der Koalitions-vertrag verspricht ein dauerhaft abgesichertes, bedarfsgerechtes und flächendeckendes Angebot an Berufssprachkursen. Denn nur mit Sprachkenntnissen können zugewanderte Menschen Arbeit aufneh-men. Eine vermeintlich kostensparende Kontingentierung der Kurse in diesem Jahr hat zu aktuell noch höherem Bedarf geführt. Schon jetzt ist absehbar, dass auch 2026 zahllose Menschen vergeblich auf einen Platz warten werden (TRS 11/25). Wenn die Bundesregierung entgegen ihren Versprechen die Mit-tel für die Kurse nicht aufstockt, bleiben Arbeits- und Fachkräftepotenzial ungenutzt.\r\nAuch die Mittel für Integrationskurse müssen erhöht werden, denn der Anteil gering literalisierter Men-schen unter den Teilnehmenden steigt. Diese Personen brauchen intensivere Betreuung und längere Kurslaufzeiten. Finanzlücken bei der Sprachförderung bremsen Integration und Arbeitsaufnahme. Die Kosten für eine schleppende wirtschaftliche Entwicklung aufgrund von Personalmangel tragen Be-triebe, Beschäftigte, Sozialversicherungen und der Staat.\r\nForderung 3: Kostenerstattung erhöhen statt senken! Bleibt es beim Kleinsparen der Sprachförde-rung, können Träger die Durchführung der Kurse bald nicht mehr gewährleisten. Der Kostenerstattungs-satz (KES) wurde seit 3 Jahren – bei steigenden Kosten – nicht angepasst und liegt für Integrationskurse immer noch bei 4,58 Euro pro Person und 45 Minuten. Davon werden vor allem Honorare und Gehälter der Lehrkräfte bezahlt; für Organisation, Verwaltung und Infrastruktur bleibt inflationsbedingt immer weniger übrig. Die dringend nötige Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird vollends illusorisch, die Abwanderung der Beschäftigten aus der Branche verstärkt sich. Verbände fordern deshalb seit Langem eine Anhebung des KES auf 6,64 Euro. Stattdessen wurde die Vergütung ab der 17. teilnehmenden Per-son eines Kurses kurzfristig reduziert: Bei einer durchschnittlichen Kursgröße von 20 Personen ent-spricht das einer Kürzung von rund 10 % (TRS 09/25). Das schmälert nicht nur die Qualität der Kurse, sondern gefährdet auch ihre Durchführung – zu Lasten der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land.\r\nEs ist Zeit umzusteuern:\r\nSpracherwerb fördern! Fachkräfte sichern, Integration stärken, Zusammenhalt stärken!\r\nDiese Forderungen werden von einem breiten Bündnis von Verbänden getragen:"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-01"}]},{"statementNumber":"SG2512170030","regulatoryProjectNumber":"RV0021402","regulatoryProjectTitle":"Bundeshaushalt 2026: Gesamtprogramm Sprache","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/72/70/658929/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170030.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Fachkräfte sichern, Integration beschleunigen!\r\nAbwanderung der Beschäftigten aus der Branche stoppen!\r\nIntegrations- und Berufssprachkurse jetzt dauerhaft und auskömmlich finanzieren\r\nBereits in zehn Jahren könnten in Deutschland 7 Millionen Arbeitskräfte fehlen. Diese Lücke kann nur durch Zuwanderung und Integration geschlossen werden. Integrations- und Berufssprachkurse gewähr-leisten eine im OECD-Vergleich besonders hohe und nachhaltige Erwerbstätigenquote zugewanderter Menschen. Diese positive Wirkung bestätigt mit Blick auf die in Deutschland Schutzsuchenden aus der Ukraine auch eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Zwar steht das Sys-tem bereits seit Jahren unter Druck (das Forderungspapier der Verbände zum Gesamtprogramm Spra-che unterstreicht den Handlungsdruck nachdrücklich). Mit den aktuellen Trägerrundschreiben (TRS) zeichnet sich nun jedoch eine noch dramatischere Finanzlage ab, die zu einem nicht verantwortbaren Versorgungsausfall führen wird. Wer den heute schon riskanten Arbeitskräftemangel in unserer Wirt-schaft bekämpfen will, muss die Demontage der Sprachförderung stoppen.\r\nForderung 1: Mittel für Integrationskurse jetzt noch für 2025 erhöhen! Durch ihre Laufzeit binden In-tegrationskurse Mittel häufig über mehrere Haushaltsjahre. Das verringert den Teil des Budgets, der für neue Teilnehmende verfügbar ist, während der Bedarf an Plätzen hoch bleibt. Seit Juli dieses Jahres muss das zuständige Bundesamt die Auszahlungen für bereits geleistete Kurse verzögern (TRS 07/25). Das ist für Träger existenzbedrohlich und kann zu Insolvenzen führen, die kurzfristigen Personalabbau nach sich ziehen. Die Kombination aus Mittelbindung, anhaltend hoher Nachfrage und entzogener Li-quidität nimmt den Trägern Planungssicherheit, verringert die angebotenen Kapazitäten und verlagert Kosten aus diesem ins nächste Haushaltsjahr: Dies kann mit einer kurzfristigen überplanmäßigen Aus-gabe im Bundeshaushalt verhindert werden.\r\nForderung 2: Mittel für Integrations- und Berufssprachkurse jetzt für 2026 erhöhen! Der Koalitions-vertrag verspricht ein dauerhaft abgesichertes, bedarfsgerechtes und flächendeckendes Angebot an Berufssprachkursen. Denn nur mit Sprachkenntnissen können zugewanderte Menschen Arbeit aufneh-men. Eine vermeintlich kostensparende Kontingentierung der Kurse in diesem Jahr hat zu aktuell noch höherem Bedarf geführt. Schon jetzt ist absehbar, dass auch 2026 zahllose Menschen vergeblich auf einen Platz warten werden (TRS 11/25). Wenn die Bundesregierung entgegen ihren Versprechen die Mit-tel für die Kurse nicht aufstockt, bleiben Arbeits- und Fachkräftepotenzial ungenutzt.\r\nAuch die Mittel für Integrationskurse müssen erhöht werden, denn der Anteil gering literalisierter Men-schen unter den Teilnehmenden steigt. Diese Personen brauchen intensivere Betreuung und längere Kurslaufzeiten. Finanzlücken bei der Sprachförderung bremsen Integration und Arbeitsaufnahme. Die Kosten für eine schleppende wirtschaftliche Entwicklung aufgrund von Personalmangel tragen Be-triebe, Beschäftigte, Sozialversicherungen und der Staat.\r\nForderung 3: Kostenerstattung erhöhen statt senken! Bleibt es beim Kleinsparen der Sprachförde-rung, können Träger die Durchführung der Kurse bald nicht mehr gewährleisten. Der Kostenerstattungs-satz (KES) wurde seit 3 Jahren – bei steigenden Kosten – nicht angepasst und liegt für Integrationskurse immer noch bei 4,58 Euro pro Person und 45 Minuten. Davon werden vor allem Honorare und Gehälter der Lehrkräfte bezahlt; für Organisation, Verwaltung und Infrastruktur bleibt inflationsbedingt immer weniger übrig. Die dringend nötige Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird vollends illusorisch, die Abwanderung der Beschäftigten aus der Branche verstärkt sich. Verbände fordern deshalb seit Langem eine Anhebung des KES auf 6,64 Euro. Stattdessen wurde die Vergütung ab der 17. teilnehmenden Per-son eines Kurses kurzfristig reduziert: Bei einer durchschnittlichen Kursgröße von 20 Personen ent-spricht das einer Kürzung von rund 10 % (TRS 09/25). Das schmälert nicht nur die Qualität der Kurse, sondern gefährdet auch ihre Durchführung – zu Lasten der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land.\r\nEs ist Zeit umzusteuern:\r\nSpracherwerb fördern! Fachkräfte sichern, Integration stärken, Zusammenhalt stärken!\r\nDiese Forderungen werden von einem breiten Bündnis von Verbänden getragen:"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-01"}]},{"statementNumber":"SG2512170075","regulatoryProjectNumber":"RV0021408","regulatoryProjectTitle":"Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/54/2d/659216/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170075.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Selbstständige Lehrtätigkeit für eine vielfältige und flächendeckende Bildung erhalten!\r\n175.000 selbstständige Lehrkräfte sichern die Aufgabe der Volkshochschulen (vhs) als Schlüsselinstitution für lebenslanges Lernen und gesellschaftliche Transformation. Sie ermög-lichen Breite, Flexibilität und Praxisnähe des Programms – von Sprachen bis Gesundheit, von Grundbildung bis Digitalisierung.\r\nEntscheidung mit Folgen: Die selbstständige Lehrtätigkeit wankt – die vhs steht auf dem Spiel\r\n• Nach dem „Herrenberg-Urteil“ drohen erhebliche finanzielle, bürokratische und perso-nelle Belastungen für vhs.\r\n• Ohne tragfähigen Rahmen für Freiberuflichkeit geraten Angebotsvielfalt, Verlässlichkeit und die flächendeckende Versorgung vor Ort in Gefahr.\r\n• Kommunale Träger können soziale Absicherung und faire Honorare allein nicht stem-men. Es braucht einen klaren, bundeseinheitlichen gesetzlichen Rahmen.\r\nSelbstständigkeit ist in einer modernen Wissensgesellschaft keine Erwerbsform „zweiter Klasse“. Sie steht für berufliche Eigenverantwortung und selbstbestimmte Arbeitsgestaltung und verbindet unternehmerisches Denken mit der Aushandlung von Inhalt, Zeit und Umfang der Lehrtätigkeit mit Bildungsträgern.\r\nUnsere fünf Forderungen\r\n1. Gesetzlich abgesicherte Definition von Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht\r\n2. Abkehr vom derzeitigen Vorgehen bei der Statusfeststellung\r\n3. Kein Sozialversicherungsbeitrag auf Honorare bei bereits bestehender sozialer Absi-cherung\r\n4. Übungsleiterpauschale sofort auf 6.000 Euro/Jahr anheben\r\n5. Übergangsregelung verlängern – mit realistischem Anpassungszeitraum für die Praxis ab der Neuregelung\r\nSichern Sie die Freiberuflichkeit jetzt – durch klare gesetzliche Definitionen, faire Beitragsre-geln, eine angehobene Übungsleiterpauschale und eine echte Übergangsphase. Sichern Sie damit die vhs und den Bildungszugang vor Ort.\r\nBerlin, 20.11.2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-20"}]},{"statementNumber":"SG2512170076","regulatoryProjectNumber":"RV0021408","regulatoryProjectTitle":"Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/cd/37/659218/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170076.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Selbstständige Lehrtätigkeit für eine vielfältige und flächendeckende Bildung erhalten!\r\n175.000 selbstständige Lehrkräfte sichern die Aufgabe der Volkshochschule als Schlüsselinsti-tution gesellschaftlicher Transformation. Sie bringen ihre Ideen und Fähigkeiten ein und gewähr-leisten so, dass gesellschaftliche Entwicklungen, Interessen und Trends aufgegriffen werden, um Menschen zu befähigen ein Leben lang zu lernen und unsere Gesellschaft mitzugestalten. Dafür stützen wir uns auf Spezialist*innen, die ihr Wissen weitergeben. Nur mit einem vielfälti-gen Pool freier Lehrkräfte lassen sich Sprachen, Niveaus, Fachgebiete und Zeitfenster flächen-deckend abbilden. Er ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Trends, Bedarfe und Krisen. Er sichert Expertise aus der Praxis, ermöglicht innovative Formate und hält die vhs nah an den lokalen Bedarfen. Selbstständige Lehrkräfte bringen als aktive Profis aus Beruf, Kultur, Gesund-heit und Wissenschaft aktuelle Praxis in die Kurse. Der Fächerkanon an Volkshochschulen um-fasst selbst bei grober Unterteilung mehr als 60 Fachgebiete in sieben Programmbereichen.\r\nEntscheidung mit Folgen: Die selbstständige Lehrtätigkeit wankt – die vhs steht auf dem Spiel\r\nDie Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ (2022) haben erhebliche finanzielle, bürokratische und personelle Folgen für Volkshochschulen. Massive Nachforderungen von Sozialversiche-rungsbeiträgen drohen. Wir brauchen eine unbürokratische Lösung, die Selbstständigkeit erhält und zugleich soziale Absicherung stärkt. Selbstständigkeit ist keine Erwerbsform „zweiter Klasse“, sondern eröffnet Flexibilität in Bezug auf Zeit, Ort und Zielgruppen. Sie erleichtert zu-dem für die selbstständig Tätigen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft Freiräume für fachliche Weiterentwicklung und didaktische Innovation. Wie bei abhängiger Beschäftigung, gilt auch für selbstständige Lehrkräfte: Nur eine adäquate, verlässliche Vergütung sichert Le-bensunterhalt und Altersabsicherung. Kommunale Träger allein können soziale Absicherung und faire Honorare nicht stemmen. Es braucht einen politischen Rahmen von Bund, Ländern und Kommunen, der die besondere Rolle selbstständiger Lehrkräfte anerkennt, Sozialschutz verlässlich organisiert und Finanzierung planbar macht.\r\nUnsere fünf Forderungen\r\n1. Wir fordern eine gesetzlich abgesicherte Definition von Selbstständigkeit im Sozialver-sicherungsrecht\r\nEine solche Definition darf Selbstständigkeit nicht auf „unternehmerisches Risiko“ und „freien Arbeitsort“ verkürzen. Selbstständigkeit heißt berufliche Eigenverantwortung und selbstbe-stimmte Arbeitsgestaltung. Im Bildungswesen verbindet sie unternehmerisches Denken mit der Aushandlung von Inhalt, Zeit und Umfang der Lehrtätigkeit mit den Bildungsträgern.\r\n2. Wir fordern eine Abkehr vom derzeitigen Vorgehen bei der Statusfeststellung\r\nSeit vielen Jahren regelt § 7 SGB IV, wie abhängige Beschäftigung von selbstständiger Tätigkeit unterschieden wird. Die daraus abgeleiteten Kriterien haben lange zuverlässig funktioniert. Sie dürfen nicht von Einzugsstellen oder deren Interessenvertretungen eigenständig ausgelegt oder festgelegt werden. Künftig müssen Statusfeststellungen für Auftraggeber und Auftragnehmer transparent sein. Die Kriterien sollen zur modernen Wissensgesellschaft passen, eindeutig for-muliert und in der Praxis leicht anwendbar sein.\r\n3. Wir fordern einen Verzicht auf die Beitragserhebung für Lehrkräfte, die bereits über eine soziale Absicherung verfügen\r\nEinnahmen aus Tätigkeiten als selbstständige Lehrkraft dürfen nicht beitragspflichtig sein, wenn diese Tätigkeiten ausgeübt werden:\r\n• neben einer Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Std./Woche außerhalb dieser Tätigkeit,\r\n• neben einer Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer,\r\n• neben einem Status als Schüler*in oder Vollzeitstudierender bis zum Alter von 27 Jah-ren,\r\n• neben einem Status als Rentner*in oder Pensionär*in (analog § 23c Abs. 2 SGB IV).\r\n4. Wir fordern unmittelbar eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 6.000 Euro im Jahr\r\nDie Übungsleiterpauschale erlaubt es, Bildungsarbeit bis zu einer bestimmten Summe steuer- und sozialabgabenfrei anzubieten. Wenn diese Grenze – wie beim Minijob – regelmäßig steigt, profitieren selbstständige Lehrkräfte, Bildungsträger und Prüfstellen gleichermaßen: Honorartä-tigkeiten bleiben rechtssicher, und weniger Tätigkeiten müssen auf Einhaltung der Kriterien überprüft werden.\r\n5. Wir fordern eine Verlängerung der Übergangsregelung bis zur eindeutigen Klärung des Sachverhalts\r\nEine Übergangsregelung überbrückt per Definition die Anpassung an neue Regeln. Solange die Neuregelung unbekannt ist, kann diese nicht beginnen. Sobald der neue Rahmen definiert ist, braucht es ausreichend Zeit für die Umsetzung in der Praxis.\r\nBerlin, 20.11.2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-20"}]},{"statementNumber":"SG2512170077","regulatoryProjectNumber":"RV0021408","regulatoryProjectTitle":"Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e2/97/659232/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170077.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Freiberufliche Lehrtätigkeit an Volkshochschulen vor dem Aus?\r\nDie Volkshochschulen und ihre Verbände fordern sichere rechtliche Rahmenbedingungen\r\nMit großer Sorge sehen die Volkshochschulen (vhs) und ihre Verbände die Arbeit der rund 850 vhs und\r\nmehr als 2.700 Außenstellen als existenziell gefährdet an. Freiberufliche Lehrkräfte, die für die Themenvielfalt\r\nund -aktualität der vhs von zentraler Bedeutung sind, können gegenwärtig nicht mehr rechtssicher\r\neine Lehrtätigkeit auf Honorarbasis ausüben, denn:\r\n Zwei höchstrichterliche Urteile des Bundessozialgerichts (aus den Jahren 2018 und 2022), die\r\nsich in Teilen widersprechen, bilden derzeit die Richtschnur für aktuelle Statusfeststellungen der\r\nDeutschen Rentenversicherung (DRV).\r\n Die DRV stellt bei Lehrkräften im Gesamtprogramm Sprache, in Erstorientierungskursen, bei\r\nAuftragsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sowie in der Ganztagsbetreuung immer öfter\r\neine abhängige Beschäftigung fest.\r\n In zunehmendem Maße wird diese Bewertung nun auch auf Lehrkräfte des gesamten, allgemeinbildenden\r\nvhs-Kursprogramms ausgedehnt, selbst wenn der jeweils geleistete Stundenumfang\r\neiner Lehrkraft gering ist und keine Bindung an ein vorgegebenes Rahmencurriculum vorliegt.\r\nDieses Vorgehen entbehrt nach Ansicht der vhs und ihrer Verbände jeder Grundlage und führt zur Erosion\r\neines über Jahrzehnte im Vertrauen auf Rechtssicherheit etablierten Funktionssystems der Erwachsenen-\r\nund Weiterbildung in Deutschland. Wird die derzeitige Praxis der Statusfeststellungen fortgesetzt,\r\nkommen auf die vhs und ihre kommunalen Träger zusätzliche finanzielle Belastungen sowie Nachforderungen\r\nin erheblichem Umfang zu, die in ihrer Höhe existenzbedrohend sind und zu einer Welle\r\nvon Insolvenzen und Schließungen von Einrichtungen führen können. Kurz: Es drohen der Wegfall des\r\ngesamten Angebots sowie der vhs selbst und somit eines wesentlichen Partners nicht nur bei der Umsetzung\r\nder Integrationsarbeit in Deutschland, sondern auch in der Gestaltung zentraler gesellschaftlicher\r\nTransformationsprozesse. Damit können die vhs ihrem Auftrag als kommunale Bildungs- und Integrationseinrichtungen\r\nnicht mehr nachkommen.\r\nDie vhs und ihre Verbände fordern daher:\r\n Die freiberufliche Lehrtätigkeit an vhs muss dem öffentlichen Auftrag der Erwachsenenbildung\r\nentsprechend auch künftig gesetzeskonform und praxistauglich umsetzbar sein.\r\n Zum Erhalt der öffentlich verantworteten Weiterbildung fordern die vhs und ihre Verbände die\r\nSchaffung sicherer rechtlicher Rahmenbedingungen für freiberufliche Lehrtätigkeit als Grundprinzip\r\nder institutionellen erwachsenenpädagogischen Arbeit.\r\n Prinzipien und Praxis der Statusfeststellungsverfahren der DRV bedürfen einer unmittelbaren\r\nÜberprüfung. Dass eine solche notwendig ist, zeigt sich daran, dass die DRV aufgrund der ungeklärten\r\nRechtslage vereinzelt die Statusprüfungen im Rahmen der Betriebsprüfung aussetzt.\r\n22.03.2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"statementNumber":"SG2512170078","regulatoryProjectNumber":"RV0021408","regulatoryProjectTitle":"Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/31/94/659234/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170078.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Integrationsarbeit der Volkshochschulen massiv bedroht\r\nDie Volkshochschulen und ihre Verbände fordern den Bund zum raschen Handeln auf\r\nMit großer Sorge sehen der Deutsche Volkshochschul-Verband und seine Landesverbände die Integrationsarbeit der rund 850 vhs und mehr als 2.700 Außenstellen insbesondere im Gesamt-programm Sprache des Bundes massiv bedroht. Aktuell werden über 45% aller Integrations-kurse und ein relevanter Anteil an Berufssprachkursen an Volkshochschulen (vhs) durchgeführt. Derzeit stellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei Lehrkräften im Gesamtprogramm Sprache und in den vom Bund geförderten Erstorientierungskursen immer öfter eine abhängige Beschäftigung fest. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgelegten administrativen und inhaltlichen Vorgaben, die eine enge Anbindung der Lehrkräfte an die Einrichtung erfordern. Diese sind ausschlaggebend für die Ge-fahr, dass Lehrkräfte ihren Status der Freiberuflichkeit verlieren.\r\nKonkret sind dies:\r\n• das vorgegebene, detaillierte Rahmencurriculum,\r\n• die von der Lehrkraft zu überwachende Anwesenheitsdokumentation,\r\n• die konkrete Zuweisung und Zulassung einzelner Unterrichtsräume,\r\n• die persönlich gebundene Leistungserbringung,\r\n• die in der Trägerzulassung geforderten und nachzuweisenden kostenfreien Angebote für Lehrkräfte (Veranstaltungen zum Austausch, Informationsveranstaltungen für Lehr-kräfte, Unterrichtsevaluation, Bereitstellung von Vorbereitungsräumen, Lehrmaterialien, Lehrwerke, Kopierer, W-LAN),\r\n• die z.T. unangekündigten Hospitationen durch Vertretungen des BAMF.\r\nDie Nachforderungen der DRV führen nicht nur zu einem erheblichen finanziellen Schaden bei den vhs, sondern schüren massive Unsicherheiten im Hinblick auf den weiteren Einsatz freibe-ruflicher Lehrkräfte.\r\nVerschärft wird die Situation durch das aktuell geltende Finanzierungssystem, das eine stunden- und teilnehmendenbezogene Vergütung vorsieht. Es versetzt die vhs nicht in die Lage, Integra-tionslehrkräften mit Blick auf die kommunalen Haushaltsvorgaben ein tarifgebundenes Festan-stellungsverhältnis anzubieten.\r\nDie schwierigen Haushaltslagen zwingen viele Kommunen deshalb, den vhs einen vollständi-gen Rückzug aus der Integrationsarbeit nahezulegen. Um das Gesamtprogramm Sprache in seiner derzeitigen Form vor dem Kollaps zu bewahren, muss hier dringend gehandelt werden. Die vhs und ihre Verbände fordern daher:\r\n• Das zuständige Bundesministerium muss gemeinsam mit dem BAMF die Rahmenbe-dingungen im Gesamtprogramm Sprache so gestalten, dass eine rechtssichere Durch-führung mit Honorarlehrkräften auch zukünftig möglich bleibt,\r\nbzw.\r\n• Einen Wechsel in ein verlässliches und auskömmliches Finanzierungssystem, das es den vhs ermöglicht, Lehrkräfte gemäß den Regelungen der Sozialversicherung zu be-schäftigen.\r\n04.04.2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-04"}]},{"statementNumber":"SG2603190023","regulatoryProjectNumber":"RV0021408","regulatoryProjectTitle":"Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b6/38/805255/Stellungnahme-Gutachten-SG2603190023.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nEingabe zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens\r\nDer Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) tritt für eine Reform des Statusfeststellungsver-fahrens ein. Ziel muss sein, die derzeit bestehenden Rechtsunsicherheiten beim Einsatz von Honorarlehrkräften an den 827 Volkshochschulen und 2659 Außenstellen zu beseitigen und damit die Existenz des vhs-Weiterbildungsangebots mit jährlich rund 14,7 Millionen Unterrichts-stunden zu sichern.\r\nDafür sind aus Sicht des DVV Ausnahmen von Statusprüfungen unumgänglich. Die in den Sta-tusfeststellungsverfahren genutzten Kriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäfti-gung und selbstständiger Tätigkeit müssen eindeutig und interpretationsfrei sowie sachgerecht und praxistauglich sein – und den tatsächlichen Arbeitsrealitäten einer modernen Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft entsprechen.\r\nAusnahmen von Statusprüfungen:\r\nNebenberufliche selbstständige sowie ehrenamtliche Tätigkeiten sollten grundsätzlich nicht Ge-genstand einer Statusprüfung werden. Bei folgenden Personengruppen wird daher Selbststän-digkeit ohne Statusprüfung angenommen:\r\n•\r\nRentner*innen bzw. Pensionär*innen\r\n•\r\nStudierende\r\n•\r\nPersonen mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung oder einer ander-weitigen Altersabsicherung (z. B. Beamt*innen, Rechtsanwält*innen, Ärzt*innen, Hand-werksmeister*innen)\r\nDarüber hinaus wird Selbstständigkeit ohne Statusprüfung immer angenommen, wenn die Ein-künfte der selbstständigen Tätigkeit im Schnitt monatlich unterhalb der Grenze der geringfügi-gen Beschäftigung liegen (vgl. § 8 Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, Geringfü-gigkeitsgrenze beträgt derzeit 603 EUR).\r\nDie Versicherungspflicht richtet sich nach § 2 Nr. 1 SGB VI.\r\nGrundsätzliche Anforderungen an geeignete Kriterien:\r\n1.\r\nDie Kriterien müssen eindeutig und interpretationsfrei sein. Sollten sie bei einer Prüfung unterschiedlich gewichtet werden, muss dies vorab transparent sein. Die Kriterien müs-sen abschließend formuliert sein und dürfen nicht durch zusätzliche Unterkriterien auf-gefächert werden.\r\n2.\r\nDie Kriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit müssen sachgerecht, praxistauglich und anschlussfähig an die Arbeitsrealitä-ten einer modernen Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft sein. Sie müssen direkt auf die Merkmale des § 7 SGB IV zurückzuführen sein. Eine Einzelfallrechtsprechung, die unternehmerisches Handeln überbetont, darf bei der Ausgestaltung der Kriterien nicht handlungsleitend sein.\r\n2\r\n3.\r\nDie Kriterien müssen eindeutig entweder eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit begründen. Das Fehlen eines Merkmals für selbstständige Tä-tigkeit darf nicht als Kriterium für eine abhängige Beschäftigung herangezogen werden.\r\n4.\r\nFür Rechtssicherheit muss festgelegt sein, welche und wie viele Kriterien zwingend er-füllt sein müssen, um eine selbstständige Tätigkeit zu begründen.\r\nKriterien, die aus Sicht des DVV eine Selbstständigkeit begründen:\r\nWeisungsfreiheit\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft unterwirft sich nicht fremdem Direktionsrecht.\r\n•\r\nEinsatzort und Einsatzzeit sowie Inhalt und Format der selbstständigen Lehrkraft werden einvernehmlich vereinbart.\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft erhält keine Einzelanweisungen zur Durchführung des Unterrichts.\r\n•\r\nGesetzliche Rahmen- oder Förderbedingungen gelten nicht als Weisungen im sozi-alversicherungspflichtigen Sinne (analog den Regelungen zu Allgemeinen und Be-sonderen Nebenbestimmungen bei Zuwendungen an Träger, die keinen Leistungs-austausch und somit keine Umsatzsteuer begründen).\r\n•\r\nPädagogische Vorgaben, die auf gesetzliche Rahmen- oder Förderbedingungen zu-rückzuführen sind, sind keine Weisungen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.\r\nKeine Eingliederung des Dienstleistenden in den Betrieb\r\n•\r\nEs besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an Veranstaltungen der Einrichtung.\r\n•\r\nEs besteht keine Verpflichtung, Vertretungen in anderen Kursen (z. B. bei Ausfall der dortigen Lehrkraft) zu übernehmen.\r\n•\r\nGesetzliche Rahmen- oder Förderbedingungen, die die Einrichtung zur Bereitstel-lung von Ressourcen für selbstständige Lehrkräfte verpflichten, stellen keine Einglie-derung in den Betrieb im sozialversicherungspflichtigen Sinn dar (analog den Rege-lungen zu Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen bei Zuwendungen an Träger, die keinen Leistungsaustausch und somit keine Umsatzsteuer begründen).\r\nUnternehmerisches Handeln\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft verfügt über eine besondere Qualifikation, die eine per-sönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Tätigkeit ermöglicht.\r\n•\r\nBei Vertragsunterzeichnung gehen beide Parteien von einer selbstständigen Tätig-keit aus.\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft unterbreitet möglichen Auftraggebern ihre Angebote, ggf. auf Aufforderung.\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft kann Aufträge ablehnen.\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft trägt das Risiko für den selbstverschuldeten Ausfall bei einzelnen Unterrichtsstunden.\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft trägt das unternehmerische Risiko für das Nichtzustan-dekommen ganzer Angebote.\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft hat die Möglichkeit, für sich und ihr Angebot zu werben.\r\n3\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft hat keine Pflicht zur persönlichen Arbeitsleistung. Sie kann nach Information der Einrichtung gleichwertigen Ersatz einsetzen.\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft hat die Möglichkeit, die wesentlichen Parameter des Auftrages zu verhandeln.\r\n•\r\nDie selbstständige Lehrkraft bringt eigene Ressourcen ein.\r\nUnternehmerisches Handeln in gemeinnütziger gemeinwohlorientierter Weiterbildung\r\nIn den Städten, Gemeinden und Landkreisen Deutschlands ist die Volkshochschule die zent-rale, von Ländern und Kommunen beauftragte Institution der kommunalen Daseinsvorsorge im Weiterbildungsbereich. Sie gewährleistet ein bedarfsgerechtes, bezahlbares und niedrigschwel-liges Weiterbildungsangebot für alle Bevölkerungsgruppen und unterstützt Bund, Länder und Kommunen bei der Umsetzung bildungspolitischer Programme, etwa in den Bereichen Integra-tion, Arbeitsmarktförderung und Alphabetisierung. Aus dieser Rolle im Rahmen der kommuna-len Daseinsvorsorge und der damit verbundenen öffentlichen Finanzierung ergeben sich ver-bindliche organisatorische Rahmenbedingungen für den Einsatz freiberuflicher Lehrkräfte an Volkshochschulen. Volkshochschule, selbstständige Lehrkräfte und Teilnehmende stehen da-bei in einem besonderen Dreiecksverhältnis, das sicherstellt, dass öffentlich geförderte Weiter-bildungsangebote qualitativ hochwertig und gleichzeitig bezahlbar, transparent und zugänglich bleiben. Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung agiert gemeinnützig und nicht gewinnorien-tiert, was ein monetäres unternehmerisches Handeln von Lehrkräften einschränkt. Dieser durch die staatliche Förderung entstehende Malus könnte aufgehoben werden, wenn der Einsatz in einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung als Positivkriterium für Selbstständigkeit aufge-nommen wird.\r\nBerlin, 14.01.2026"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-14"}]},{"statementNumber":"SG2607090027","regulatoryProjectNumber":"RV0021408","regulatoryProjectTitle":"Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bd/25/810178/Stellungnahme-Gutachten-SG2607090027.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"emeinsame Rückmeldung zur Entwurfsfassung „Neue Selbstständigkeit“ des BMAS von am Dialogprozess beteiligten Verbänden\r\nI.\tVorbemerkung\r\nDie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Dialogprozess beteiligten Verbände vertreten einen bedeutenden Teil der gemeinnützigen, öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen in Deutschland. Dazu gehören neben Hochschulen die Akteure der beruflichen Bildung, arbeitsmarktpolitischen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, gemeinwohlorientierten Weiterbildung, der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen, der Integrations- und Berufssprachkurse sowie Musikschulen und Yogalehrende. \r\nDer öffentlich einsehbare Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht des BMAS vom 26. März 2026 sieht die Einführung einer neuen Form der Selbstständigkeit vor. Zu den einzelnen Elementen dieser Entwurfsfassung möchten die unterzeichnenden Verbände und Gruppen nachfolgend ihre Einschätzung darlegen.\r\nII.\tRückmeldung\r\nWir begrüßen den Reformwillen, der mit der „neuen Selbständigkeit“ im vorliegenden Entwurf zum Ausdruck kommt. Das BMAS erkennt hiermit ausdrücklich an, dass die bisherige, durch Gerichte judizierte und durch die Verwaltung vorgenommene Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung, kaum noch rechtssicher und planbar zu handhaben ist. Die Einführung eines formalisierten Kriterienkatalogs für unternehmerisches Handeln und die Herausnahme der Kriterien Weisungsgebundenheit bzw. Eingliederung aus der Betrachtung der „neuen Selbstständigkeit“ adressieren gerade jene Aspekte, die nach dem Herrenberg-Urteil und nachfolgender Rechtsprechung wiederholt zu einer Einordnung als abhängige Beschäftigung führen. Damit kann der Entwurf die Möglichkeit bieten, durch gezielte Vertragsgestaltung und organisatorische Anpassungen eine Form der abgesicherten Selbstständigkeit für Bildungseinrichtungen entlang des Lebenslangen Lernens und Lehrkräfte zu begründen.\r\n1.\tNebenberuflichkeit\r\nGleichwohl bietet der Entwurf für Einrichtungen, in der die nebenberufliche Lehrtätigkeit eine Schlüsselrolle spielt, keinerlei Verbesserung der Situation. Die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit von Personen, die bereits sozial abgesichert sind, bleibt vollständig unberücksichtigt. Hierbei handelt es sich um Personen, die\r\n•\thauptberuflich einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, \r\n•\thauptberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nach der Anlage A der HWO, \r\n•\thauptberuflichen einer selbstständigen Tätigkeit, für die eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungwerk besteht, \r\n•\thauptberuflich einer Tätigkeit als Beamter oder Richter \r\nnachgehen oder\r\n•\tAltersrente oder Pension beziehen,\r\n•\tsich in ihrer Erstausbildung befinden.\r\nDiese Personen benötigen weder die Absicherung der individuellen sozialen Schutzbedürftigkeit noch muss die Solidargemeinschaft der Versicherten in der Sozialversicherung vor ihnen geschützt werden, da sie entweder bereits abgesichert sind oder sich auf dem Weg in eine Beschäftigung befinden, die zu sozialer Absicherung führt.\r\nDie nebenberufliche Selbstständigkeit ist Kernelement zahlreicher gemeinwohlorientierter, gesellschaftlich wichtiger und auch gesetzlicher Aufgaben. Nebenberufliche Selbstständige sind z.B. tätig\r\n•\tin der gemeinwohlorientierten Weiterbildung (z. B. Volkshochschulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen der Kirchen und andere gemeinnützige Träger)\r\n•\tin der Prävention und Gesundheitsbildung,\r\n•\tim Ganztagsbetrieb von Schulen, der aufgrund des Rechtsanspruches noch weiter ausgebaut werden muss,\r\n•\tin der Lehre an Hochschulen und Universitäten,\r\n•\tin der Kinder- und Jugendhilfe,\r\n•\tin der kulturellen Bildung, Kulturvermittlung und Musikpädagogik,\r\n•\tin Berufsschulen, beruflichen Bildungseinrichtungen und bei Trägern der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung;\r\n•\tim Rahmen der Aus- und Fortbildung innerhalb der verkammerten Berufe.\r\nDie Motivation, solche Tätigkeiten aufzunehmen, ist höchst unterschiedlich: In der Weiterbildung ist es der Wunsch, erworbenes Wissen weiterzugeben, damit Teilnehmer*innen es in ihrem Fortkommen nutzen können, im universitären Lehrbetrieb ist es Reputation, in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen das Gefühl einer gesellschaftlichen Verpflichtung, in Berufsschulen und Kammern die Nachwuchsgewinnung im eigenen Arbeitsbereich. \r\nEs ist daher nicht sachgerecht, für diese Formen der nebenberuflichen Tätigkeiten dieselben Kriterien anzuwenden wie für die hauptberuflichen Tätigkeiten. Insbesondere die Kriterien, die das unternehmerische Handeln abbilden sollen, überzeugen in diesen Fallkonstellationen nicht. Bereits jetzt erhalten wir zahlreiche Rückmeldungen von Lehrkräften, dass sie die Tätigkeit aufgeben werden, wenn es für sie administrativ komplizierter wird. Es droht ein flächendeckender Einbruch des Bildungsangebotes. \r\nUm nebenberufliche selbstständige Tätigkeit in gesellschaftlich wichtigen und gesetzlich normierten Kontexten nicht unnötig zu erschweren, sondern ein ermöglichendes Umfeld zu schaffen, sollte der Entwurf um eine Vermutungsregelung ergänzt werden. Der vorgeschlagene Umfang der Nebenberuflichkeit orientiert sich an § 99 Abs. 3 BBG, wonach eine Nebentätigkeit, die ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet, als mit den dienstlichen Pflichten vereinbar gilt.\r\nVorschlag für eine Vermutungsregelung\r\nEine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn \r\n•\tdie Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind, \r\n•\tein Recht auf Vertretung im Vertrag vereinbart wurde,\r\n•\tdie selbstständige Tätigkeit in einem der Bereiche nach § 2 SGB VI Satz 1 Nr. 1-8 ausgeführt wird und\r\n•\tdie selbstständige Tätigkeit nebenberuflich ausgeführt wird.\r\nNebenberuflich ist eine Tätigkeit, wenn der Umfang im Jahresdurchschnitt acht Stunden/Woche nicht übersteigt und ausgeübt wird neben\r\n•\teiner hauptberuflichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,\r\n•\teiner hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit nach der Anlage A der HWO,\r\n•\teiner hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit, für die eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungwerk besteht,\r\n•\teiner hauptberuflichen Tätigkeit als Beamter oder Richter, \r\n•\tdem Bezug einer Altersrente oder einer Pension oder\r\n•\twährend der Erstausbildung. \r\nFür eine solche nebenberufliche selbstständige Tätigkeit besteht Beitrags- und Versicherungsfreiheit.\r\nDiese Regelung ermöglicht den Einrichtungen in gesellschaftlich wichtigen und gesetzlich normierten Kontexten, ihre Aufgaben ohne erhöhten bürokratischen Aufwand weiterzuführen und damit ihrem Auftrag nachzukommen.\r\n2.\tAbführung der Rentenversicherungsbeiträge durch den Auftraggeber\r\nAbweichend zur Darstellung in der Entwurfsfassung führt die Abführung der Rentenbeiträge durch die Auftraggeber zu einer erheblichen administrativen Belastung sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer. Uns ist bewusst, dass gerade bei den gem. § 2 SGB VI versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen ein Vollzugsdefizit besteht, das bisher nicht durch die zuständigen Behörden geschlossen werden konnte. Es überzeugt jedoch nicht, dieses administrative Defizit der zuständigen Behörde auf den Auftraggeber umzuwälzen. Es liegen häufig Beauftragungen vor, die durch mehrere Tage oder Monate unterbrochen werden, so dass permanent Abmeldungen und Anmeldungen erfolgen müssen. Schlussendlich ergibt sich aus der vorgeschlagenen Praxis ein erheblicher Aufwand für Auftragnehmer, Auftraggeber und Behörden, wenn am Ende des Jahres Beiträge, die aufgrund des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze unzulässigerweise erhoben wurden, zurückerstattet werden müssen. \r\n3.\tKriterienkatalog\r\nWie bereits dargestellt, ist die Einführung eines formalisierten Kriterienkataloges ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die vorgeschlagenen Kriterien mit einer ausführlichen und klaren Gesetzesbegründung hinterlegt werden, damit sie von Justiz und Verwaltung auslegungsfrei angewandt werden können. Darüber hinaus darf die Erfüllung der Kriterien nicht davon abhängen, dass die im Vertragsverhältnis vereinbarten Möglichkeiten (wie z.B. Abwesenheitsvertretung, Eigen-Akquise zusätzlicher Teilnehmender, eigene Werbeaktivitat) auch tatsächlich eingetreten sind. Dies liegt z.B. in der Abwesenheitsvertretung nicht in der Macht der Beteiligten.\r\nZu den Kriterien im Einzelnen nehmen wir wie folgt Stellung:\r\nDie Vertragsparteien gehen bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit aus.\r\nDas Kriterium muss als erfüllt gelten, wenn die Übereinstimmung im Vertrag festgehalten ist, z.B. über eine Präambel.\r\n\r\nVorbeschäftigungsverbot\r\nDas Vorbeschäftigungsverbot sollte dahingehend eingeschränkt werden, dass die selbstständige Tätigkeit nicht die gleichen Aufgaben umfassen darf wie das vorherige sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis. Es gibt keine sachliche Begründung dafür, warum z. B. eine Sachbearbeitung, die in der Buchhaltung angestellt war, in ihrer Rente nicht Kurse zum Umgang mit Branchensoftware geben darf.\r\nUnternehmerisches Handeln\r\n1)\tDas Recht auf Stellen einer Vertretung\r\nDas Kriterium muss als erfüllt gelten, wenn das Recht auf das Stellen einer Vertretung mit fachlich und rechtlich vergleichbaren Voraussetzungen (z.B. gleiche Qualifikation, Vorliegen eines Erweiterten Führungszeugnisses) im Vertrag festgehalten ist. \r\n2)\tNicht im Wesentlichen nur für diesen Auftraggeber tätig\r\nDas Kriterium muss als erfüllt gelten, wenn der Vertrag keine Exklusivität vorsieht bzw. die Annahme von Aufträgen anderer Auftraggeber explizit erlaubt wird. Auf eine Realisierung mehrerer Auftraggeber kann in der Erfüllung nicht abgestellt werden, da dies nicht allein von Auftraggeber und Auftragnehmer abhängt und vom Auftraggeber auch nicht geprüft werden kann.\r\n3)\tVerlustrisiken und Gewinnchancen\r\nDas Kriterium muss als erfüllt gelten, wenn im Vertrag Verlustrisiken und Gewinnchancen dargestellt sind, z.B. dass bei Nichtabnahme der Leistung keine Vergütung erfolgt oder durch die Vereinbarung von Boni. Auch die Vereinbarung, dass Vor- und Nachbereitung und alle mit dem Auftrag verbundenen Eingangsleistungen bei der Auftragserfüllung mit einer Pauschalvergütung abgegolten sind, gilt als Vorliegen von Gewinnchancen und Verlustrisiken.\r\n4)\tUnternehmertypische Aufwendungen\r\nWie bereits in der Gesetzesbegründung dargestellt, ist das zugrundeliegende Erwerbsmodell der Auftragnehmer zu berücksichtigen. Wissensarbeit liegt die Eigenart zugrunde, dass sie nach Abschluss der Ausbildung wenig Betriebsmittel für die Ausübung benötigt. Zu unternehmertypischen Aufwendungen müssen daher auch die Anschaffung von Lernmitteln und digitalen Endgeräten, Ausgaben für Weiterbildungen sowie für die Gestaltung einer Website zählen. Eine vormals erfolgte Investition in Spezialwissen durch Ausbildung und Studium muss anerkannt werden, auch wenn sie nicht unmittelbar in der selbstständigen Tätigkeit erfolgt. Die Abgrenzung zu marginalem Umfang ist nicht ausreichend. Die Abgrenzung zu „marginalem Umfang“ ist nicht hinreichend bestimmt, da der hierfür maßgebliche Bezugspunkt bzw. die zugrunde liegende Definition fehlt.\r\n5)\tWerbender Auftritt am Markt\r\nHier ist klarzustellen, dass es sich bei den aufgeführten Beispielen um Alternativen und nicht um kumulative Bedingungen handelt.\r\n4.\tSchutz des Auftraggebers vor Fehleinschätzung\r\nDas Risiko der Fehleinschätzung bei der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit ist aufgrund des gerichteten Handelns von Justiz und Verwaltung größer geworden. Eine zusätzliche Kategorie der Selbstständigkeit erhöht das Risiko der (Fehl-)Einschätzung selbst bei gutem Willen aller Beteiligten. Der Gesetzgeber selbst sieht in der Gesetzesbegründung gravierende Folgen bei den Auftraggebern, wenn eine Fehleinschätzung vorliegt. Zum Schutz der Beteiligten sollte daher der § 7b SGB IV in seiner Fassung vor dem 01.01.2008 zum Schutz von „gutgläubigen“ Auftraggebern wieder aufgenommen werden.\r\nIII.\tAusblick\r\nWir sind zuversichtlich, dass Sie unser Interesse an der Zukunftsfähigkeit des Bildungs- und Weiterbildungsstandorts Deutschland teilen. Die von uns skizzierten Lösungen erweitern den Gesetzesentwurf dahingehend. Wir stehen für einen weiteren Austausch zu unseren Vorschlägen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nUnterzeichner*innen:\r\nBerufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (BDYoga) \r\nBerufsverband für Integrations- und Berufssprachkurse e.V. (BVIB) \r\nBildungsallianz des BVMW\r\nBundesarbeitsgemeinschaft Andere Weiterbildung e.V. (baw) \r\nBundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag Arbeit) \r\nBundesverband der Fernstudienanbieter e.V. \r\nBundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V. (bjke) \r\nBundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. (BBB) \r\nBundesverband Freier Musikschulen e.V. (bdfm) \r\nDeutscheAnwaltAkademie GmbH (DAA)\r\nDeutscher Musikrat e.V. (DMR) \r\nDeutscher Tonkünstlerverband e.V. (DTKV) \r\nDeutscher Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) \r\nDeutscher Weiterbildungstag e.V. (DWT) \r\nDidacta Verband e.V. – Verband der Bildungswirtschaft\r\nEvangelische Erwachsenenbildung – Bundesverband e.V. (EEB) \r\nEvangelischer Fachverband Arbeit und soziale Integration e. V. (EFAS)\r\nKatholische Erwachsenenbildung Deutschland Bundesarbeitsgemeinschaft e.V. (KEB) \r\nVerband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) \r\nVerband deutscher Musikschulen e.V. (VdM) \r\nVereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-07-08"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-07-08"}]},{"statementNumber":"SG2607030006","regulatoryProjectNumber":"RV0026834","regulatoryProjectTitle":"Bundeshaushalt 2027 - Gesamtprogramm Sprache","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e9/09/805257/Stellungnahme-Gutachten-SG2607030006.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wort halten! Budget für Integrationskurse erhöhen!\r\nIntegrationskurse stärken den gesellschaftlichen\r\nZusammenhalt und die Wirtschaft. Sie vermitteln\r\nSprachkompetenz und schaffen Orientierung. Sie\r\ntragen entscheidend dazu bei, Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen und ermöglichen so\r\ngesellschaftliche Teilhabe. So reduzieren sie u.a.\r\ndie Abhängigkeit von Transferleistungen und entlasten das Sozialsystem nachhaltig.\r\nOhne Sprachförderung keine Arbeitsmarktintegration\r\nDurch den demografischen Wandel fehlen in\r\nDeutschland Fachkräfte in vielen Branchen, insbesondere in Gesundheitswesen und Pflege, Bildung und Erziehung, MINT-, Handwerks- und Metallberufen. Bis 2035 könnten in Deutschland bis\r\nzu 7,2 Millionen Erwerbspersonen fehlen (IAB\r\n2021). Diese Lücke kann nur mit dauerhafter, verlässlicher und arbeitsmarktorientierter Integration\r\nzugewanderter Menschen geschlossen werden.\r\nInternationale Studien belegen deutlich: die Integrationskurse in Deutschland sind ein absolutes\r\nErfolgsmodell und steigern nachhaltig die Beschäftigungsquote zugewanderter Menschen\r\n(OECD 2024).\r\nZulassungsstopp aufgehoben — aber...\r\nIm Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung\r\nfestgelegt, dass sie „mehr in Integration investieren, die Integrationskurse fortsetzen […] und für\r\nIntegration von Anfang an“ sorgen will (KoaV\r\n2025, 3059-3061).\r\nIm Februar 2026 hat das Bundesinnenministerium diese Vereinbarung einseitig aufgekündigt\r\nund einen Zulassungsstopp für freiwillige Kursteilnehmende verhängt. Flächendeckende Proteste\r\nwaren die Folge.\r\nDaraufhin wurde zurückgerudert:\r\nAb dem 1. Juni 2026 soll die Kostenübernahme\r\nfür die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen\r\nan ein Kontigent geknüpft werden. EU-Staatsangehörige und insbesondere Geflüchtete aus der\r\nUkraine können wieder teilnehmen. Für wie viele\r\nPersonen das gilt, hängt jedoch von den Haushaltsmitteln ab. Menschen in Asylverfahren und\r\nDuldung bleiben nach aktuellem Stand weiterhin\r\nvon einer adäquaten Sprachförderung ausgeschlossen. Dies widerspricht der Notwendigkeit\r\neiner frühzeitigen Integration, um vollwertige Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsmarkt, unabhängig von Herkunft und Status, zu ermöglichen.\r\nKontingent nicht finanziert\r\nIm laufenden Haushaltsjahr sind rund 1 Mrd. Euro\r\nfür Integrationskurse eingeplant. Aber: Die für\r\n2026 eingeplanten Mittel sind — vor allem auch\r\ndurch Kursstarts im Vorjahr — weitgehend gebunden. Damit ist das Budget 2026 verplant. Kursplätze für das zugesagte Kontingent erfordern zusätzliche Mittel, besonders im kommenden Jahr.\r\n2027: Absenkung um 35 Prozent geplant\r\nFür 2027 sind bislang lediglich 650 Mio. EUR für\r\nIntegrationskurse vorgesehen. Um die Zusage\r\nzum Teilnahme-Kontingent oder die Zusagen aus\r\ndem Koalitionsvertrag einzuhalten, sind jedoch\r\nmindestens 900 Mio. EUR notwendig.\r\nDarüber hinaus sind zusätzliche Haushaltsmittel\r\nunerlässlich. Denn seit mehr als 4 Jahren wurden\r\ndie Erstattungssätze für Träger und das Mindesthonorar für Lehrkräfte nicht angepasst. Währenddessen sind Energie-, Miet- und Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen.\r\nErstorientierungskurse keine Lösung\r\nEOK fehlen der systematische Aufbau von\r\nSprachkenntnissen und ein Abschlusszertifikat.\r\nDeshalb sind sie kein Instrument der Arbeitsmarktintegration. Zudem haben geduldeten Menschen keinen Zugang. Integrationskurse bleiben\r\ndaher zentral für Spracherwerb und Integration.\r\nDie absehbaren Folgen:\r\nLängere Integrationsprozesse, geringere Beschäftigungsquoten Zugewanderter, Verstärkung\r\ngesellschaftlicher Spaltung, Zerstörung nachhaltiger Strukturen und von Arbeitsplätzen\r\nUnsere Forderungen deshalb:\r\n• Mindestens 900 Millionen EUR für Integrationskurse im Bundeshaushalt\r\n2027\r\n• Öffnung der Integrationskurse für alle\r\nzugewanderten Menschen\r\n• Erhöhung des Kostenerstattungssatzes\r\nfür Träger um 10% und Anpassung des\r\nMindesthonorars für Lehrkräfte an die\r\nTarifentwicklung\r\nDiese Forderungen werden von einem breiten Bündnis von Verbänden getragen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-06-16"}]},{"statementNumber":"SG2609080007","regulatoryProjectNumber":"RV0028177","regulatoryProjectTitle":"Fernunterrichtsschutzgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e4/01/839779/Stellungnahme-Gutachten-SG2609080007.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nStellungnahme des Deutschen Volkshochschul-Verbands e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts\r\nDer DVV vertritt die Interessen der bundesweit fast 830 Volkshochschulen und ihrer Landesverbände. Digitale und hybride Lernformate sind dabei längst gelebte Praxis: Knapp 10 Prozent der rund 14,7 Millionen Unterrichtsstunden entfallen auf digitale Lernangebote. Volkshochschulen erreichen dabei auch Zielgruppen, die im digitalen Raum weniger selbstständig navigieren können und vermitteln wichtige digitale Kompetenzen für Alltag und Beruf. Digitale Lernangebote erweitern das umfangreiche Angebot der Volkshochschulen zudem um eine niedrigschwellige, wohnortunabhängige Teilnahmemöglichkeit an kostengünstigen Bildungsangeboten.\r\nDer DVV begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts ausdrücklich. Die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzentwurfs, den rechtlichen Rahmen an die heutige Bildungsrealität anzupassen, ist aus Sicht des DVV sachgerecht. Insbesondere die vorgesehene Aufhebung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) und des darin verankerten Anzeige- und Zulassungsverfahrens ist aus Sicht des DVV ein sinnvoller Schritt.\r\nWeiterbildungsangebote umfassen längst digitale, hybride und analoge Lernformen, deren Abgrenzung durch die geltenden Regelungen teilweise mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden ist. Die Aufhebung des FernUSG schafft hier Rechtssicherheit und technologische Offenheit und stellt zugleich die Gleichbehandlung digitaler, hybrider und analoger Bildungsangebote her.\r\nDie Aufhebung des FernUSG würde darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Das bislang aufwendige Anzeige- und Zulassungsverfahren entfällt ebenso wie die damit verbundenen Kosten und administrativen Aufwände für die Bildungsanbieter. Die damit einhergehende Rechtsbereinigung ist ausdrücklich zu begrüßen. Der erforderliche Schutz der Teilnehmenden bleibt durch die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften gewährleistet.\r\nAuch die vorgesehene Übergangsregelung in § 27, die erforderliche Folgeanpassungen auf Landesebene ermöglicht, sowie die korrespondierende Änderung des UKlaG sind aus Sicht des DVV sachgerecht.\r\nDer DVV bedankt sich für die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.\r\nBerlin, 04.09.2026"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-09-08"}]},{"statementNumber":"SG2610010026","regulatoryProjectNumber":"RV0028842","regulatoryProjectTitle":"Bundeshaushalt 2027","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/df/1b/854680/Stellungnahme-Gutachten-SG2610010026.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Von:\r\nGesendet: Donnerstag, 9. Juli 2026 13:04\r\nBetreff: Begründung - Förderbereiche Sozialstruktur und Private Träger -\r\nKabinettsentwurf\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär,\r\naufgrund der Dringlichkeit durch das beginnende parlamentarische Haushaltsverfahren\r\nwenden wir uns an Sie bezüglich der Umsetzung der Fusion und der\r\nZusammenführung der Haushaltstitel zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben\r\nder Sozialstruktur.\r\nWir sind weiterhin davon überzeugt, dass die Fusion keinen entwicklungspolitischen\r\nMehrwert bietet. Zudem droht die gewählte Art der Umsetzung, die Zivilgesellschaft zu\r\nschwächen. Dabei könnten beide Titel jeweils eigenständig einen wirksameren Beitrag\r\nzur Umsetzung der BMZ-Reform leisten. Für diese Position setzen wir uns weiterhin\r\npolitisch ein.\r\nGleichzeitig schätzen wir den Austausch mit Ihrem Haus und werden uns auch\r\nweiterhin konstruktiv einbringen.\r\nDie Fortführung der Sozialstrukturförderung in der Kabinettsvorlage zum\r\nBundeshaushalt 2027 im Einzelplan 23 mit der bisherigen Titelnummer und einer\r\nangepassten Zweckbestimmung begrüßen wir ausdrücklich. Sie unterstreicht die\r\nentwicklungspolitische Relevanz sowohl der Sozialstrukturförderung als auch der\r\nFörderung Privater Träger.\r\nDa die Zweckbestimmung zwei Förderbereiche umfasst, sollte noch vor Beginn des\r\nparlamentarischen Verfahrens eine Begründung aufgenommen werden, um die\r\neigenständigen Förderzwecke der Sozialstruktur und privater deutscher Träger zu\r\npräzisieren.\r\nZugleich sollte aus den Erläuterungen nachvollziehbar hervorgehen, wie sich die Mittel\r\nauf die beiden Förderbereiche verteilen. Eine solche Konkretisierung würde die\r\nTransparenz des Haushaltsansatzes erhöhen und verdeutlichen, dass beide\r\nFörderbereiche nach unterschiedlichen entwicklungspolitischen Zielsetzungen\r\nfortgeführt werden.\r\nVor diesem Hintergrund schlagen wir vor, in einer ergänzenden Begründung eine\r\nQuotierung von 23 % für die Sozialstrukturförderung und 77% für die Förderung\r\nprivater Träger bei gleichzeitiger wechselseitiger Deckungsfähigkeit in einer\r\nangefügten Begründung festzulegen.\r\nFür Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-07-09"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}