{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-16T23:46:48.201+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002377","registerEntryDetails":{"registerEntryId":53148,"legislation":"GL2024","version":12,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002377/53148","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/41/6b/576821/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002377-2025-07-03_18-02-47.pdf","validFromDate":"2025-07-03T18:02:47.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-30T17:48:53.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-07-03T18:02:47.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-10-01T11:59:00.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T21:44:53.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-07-03T18:02:47.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":53148,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002377/53148","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-03T18:02:47.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-30T17:48:53.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52682,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002377/52682","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-31T16:56:34.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-03T18:02:47.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48433,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002377/48433","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-20T14:29:25.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-31T16:56:34.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":44987,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002377/44987","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-01T11:59:00.000+02:00","validUntilDate":"2024-12-20T14:29:25.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutscher Frauenrat e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+49302045690","emails":[{"email":"kontakt@frauenrat.de"}],"websites":[{"website":"www.frauenrat.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Tempelhofer Ufer","streetNumber":"11","zipCode":"10963","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"von Miquel","firstName":"Beate","function":"Vorsitzende","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Weusthoff","firstName":"Anja","function":"Stellvertretende Vorsitzende","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Altwasser","firstName":"Claudia","function":"Stellvertretende Vorsitzende","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Rahner","firstName":"Judith","function":"Geschäftsführerin","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"von Miquel","firstName":"Beate","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Weusthoff","firstName":"Anja","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeAfter":"M.A.","lastName":"Zinke","firstName":"Juliane","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeAfter":"M.Sc.","lastName":"Remé","firstName":"Monika","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeAfter":"M.A.","lastName":"Ausserer","firstName":"Caroline","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeAfter":"M.E.S.","lastName":"Rosin","firstName":"Juliane","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeAfter":"M.A.","lastName":"Heine","firstName":"Sibille","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Altwasser","firstName":"Claudia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"M.A.","lastName":"Sommer","firstName":"Lisa","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Kaluza","firstName":"Katharina","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Kastner","firstName":"Janka","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Ferner","firstName":"Elke","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Haller","firstName":"Sylvia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Rapp-Engels","firstName":"Regine","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Maier","firstName":"Susanne","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Eden","firstName":"Celeste","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Rahner","firstName":"Judith","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Jost","firstName":"Valentina","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Nadja","firstName":"Birnbaum","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Mertens","firstName":"Heide","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Howe","firstName":"Christiane","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Heltsche","firstName":"Maren","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"von Palubicki","firstName":"Monika","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":0,"organizations":59,"totalCount":59,"dateCount":"2025-06-30"},"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes"},{"membership":"AG Gesundheit und Pflege in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen"},{"membership":"Bundesforum Familie"},{"membership":"AG Chancengleichheit im ESF und Beraterkreis 6. AR-Bericht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales"},{"membership":"Unabhängiger Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"},{"membership":"Plenum und Koordinierungsausschuss des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement"},{"membership":"Beratender Arbeitskreis Frauengesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"},{"membership":"Wissenschaftlich-politischer Beirat des Digitalen Deutschen Frauenarchivs"},{"membership":"Trägerverein und im Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte"},{"membership":"Kuratorium der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft"},{"membership":"Europäische Bewegung Deutschland (EBD)"},{"membership":"Plenum und AG Rechte von Frauen und LSBTI* des Forum Menschenrechte"},{"membership":"AK Gesellschaftliche Gruppen des Hauses der Geschichte"},{"membership":"Konferenz der Landesfrauenräte"},{"membership":"AG Frauenarmut in der Nationalen Armutskonferenz"},{"membership":"Bündnis für Frauen in MINT-Berufen - MINTvernetzt"},{"membership":"Genderthemen-Team des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung"},{"membership":"Generalversammlung und Board der European Women’s Lobby"},{"membership":"Kuratorium der Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"},{"membership":"Stiftungskomitee der Stiftung Archiv der deutschen Frauenbewegung"},{"membership":"Beirat der Stiftung Digitale Chancen"},{"membership":"Jury des Helene-Weber-Preises"},{"membership":"Jury Gender Award - Kommune mit Zukunft"},{"membership":"Jury Frauen Europas 2021"},{"membership":"Jury Deutsch-französischer Bürgerfonds"},{"membership":"Netzwerk 1325"},{"membership":"Bündnis für gute Pflege"},{"membership":"Bündnis Frauen in der Digitalisierung #SheTransformsIT"},{"membership":"Mitglied im Bündnis Istanbul-Konvention"},{"membership":"Trägerorganisation und Mitglied im Bündnis Sorgearbeit fair teilen"},{"membership":"Trägerorganisation und Mitglied der CEDAW-Allianz Deutschland"},{"membership":"Women7"},{"membership":"Women20"},{"membership":"Unidas"},{"membership":"Initiative Transparente Zivilgesellschaft"},{"membership":"Forum von Klischeefrei - Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl"},{"membership":"Beirat der Bundesstiftung Gleichstellung"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_PRIVATE_ORGA_V2","de":"Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung","en":"Private-law organization with recognition of non-profit status in accordance with the German Fiscal Code (Abgabenordnung)"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_BUNDESTAG_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bundestag\"","en":"Other in the field of \"Bundestag\""},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_DEFENSE_POLICY","de":"Verteidigungspolitik","en":"Defense policy"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_RP_COUNTRYSIDE","de":"Ländlicher Raum","en":"Rural area"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_IS_CRIME","de":"Kriminalitätsbekämpfung","en":"Fight against crime"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_SS_BASIC","de":"Grundsicherung","en":"Basic security"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_SS_UNEMPLOYMENT","de":"Arbeitslosenversicherung","en":"Unemployment insurance"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_FA_BRD","de":"Außenpolitik","en":"Foreign policy of the federal republic of Germany"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_EU_SAFETY_POLICY","de":"Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU","en":"Common foreign and security policy of the EU"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_POLITICAL_PARTIES","de":"Politisches Leben, Parteien","en":"Political life, parties"},{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"}],"activityDescription":"Der Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechte und lebenswerte Welt für alle.\r\n\r\nDer Deutsche Frauenrat ist außerdem Trägerorganisation des Bündnis Sorgearbeit fair teilen und der CEDAW-Allianz Deutschland. 2022 war der Deutsche Frauenrat Gastgeber des Women7-Dialogs während der deutschen G7-Präsidentschaft."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":1.23},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":180001,"to":190000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_PUBLIC_GRANTS","de":"Öffentliche Zuwendungen","en":"Public grants"},{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","publicAllowances":[{"name":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Glinkastraße 24, 10117 Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":1710001,"to":1720000},"description":"Institutionelle Förderung"},{"name":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Glinkastraße 24, 10117 Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":340001,"to":350000},"description":"Projektförderung für die CEDAW-Allianz Deutschland in Trägerschaft des DF"},{"name":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_FEDERAL","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Bund","en":"German Public Sector – Federal"},"location":"Glinkastr. 24, 10117 Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":140001,"to":150000},"description":"Projektförderung für das Bündnis Sorgearbeit fair teilen in Trägerschaft des DF"}]},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":20001,"to":30000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2f/0e/576778/Auszug-JA-2024-DF.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":58,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010006","title":"Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Deutsche Frauenrat fordert, die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung weiterzuentwickeln, mit verbindlichen Maßnahmen zu hinterlegen und einem ständigen Monitoring unter Beteiligung der Zivilgesellschaft zu unterziehen. Die Strategie soll das Aufstellen eines geschlechtergerechten Bundeshaushalt (gender budgeting) und eine strukturierte gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung auf Bundesebene umfassen. Die drei Prinzipien der feministischen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit \"Rechte, Ressourcen und Repräsentanz\" sollen in allen nationalen Politikfeldern implementiert werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010007","title":"Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Verbandsklagerecht\r\n- Erweiterung des Geltungsbereiches (Schüler*innen und Studierende)\r\n- Erweiterung des AGG auf staatliches Handeln, inkl. Gleichbehandlungsverpflichtungen,  Einführung von diskriminierungspräventiven, proaktiven, positiven Pflichten von öff. Arbeitgebenden. \r\n- § 3 Absatz 4 AGG sollte auf den gesamten Anwendungsbereich erstreckt werden. \r\n- Konkretisierung der Begriffsbestimmung in § 3, der Schutz vor Diskriminierungen infolge chronischer Erkrankungen durch das AGG.\r\n- Niemand darf wegen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse einer Mehrsprachigkeit, eines Akzentes oder Analphabetismus diskriminiert werden. \r\n- Niemand darf aufgrund des Familienstandes, etwa alleinerziehend zu sein, oder wegen einer familiären Fürsorgeverantwortung diskriminiert werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz","shortTitle":"AGG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/agg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010008","title":"Reform der Schuldenbremse ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Reform der Schuldenbremse, um nötige finanzielle Spielräume zu schaffen.\r\n- Einnahmen des Staats durch Steuerreformen in den Bereichen Vermögen, Erbschaften, Kapitaleinkünfte und Finanztransaktionen stärken.\r\n- Finanzpolitik, die Investitionen in eine geschlechtergerechte Zukunft auch durch Kreditaufnahme ermöglicht. \r\n- Investitionsbegriff, der Ausgaben in Gleichstellung, Bildung, Forschung und Daseinsvorsorge einschließt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010009","title":"Reform Steuerrecht ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Lohn- und Einkommensteuer konsequent am Maßstab der Steuergerechtigkeit ausrichten; die Steuerpflichtigen sollen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.\r\n- Lohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen\r\n- Ehegattensplitting: Reform als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag\r\n- Vermögenssteuer wiedereinführen\r\n- Privilegien bei Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen und Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. \r\n- Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"},{"title":"Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz","shortTitle":"ErbStG 1974","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010010","title":"Bedingungen von Investitionshilfen und Wirtschaftsförderung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Kopplung von Investitionshilfen und Wirtschaftsförderung an Tarifbindung, Mitbestimmung und Gleichstellung verbunden mit regelmäßiger Evaluierung des Entwicklungsstands.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010011","title":"Mindestlohnrichtlinie umsetzen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mindestlohnrichtlinie umsetzen und existenzsichernde und altersarmutsfeste Mindestlöhne gesetzlich absichern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010012","title":"Minijobs abschaffen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung besteuern und Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro einführen ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"},{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010013","title":"EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"EU-Entgelttransparenzrichtlinie innerhalb der Frist umsetzen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern","shortTitle":"EntgTranspG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/entgtranspg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010014","title":"Monetäre Aufwertung der Sorgeberufe","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Sorgeberufe sollen besser bezahlt und damit aufgewertet werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010015","title":"Familienstartzeit einführen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"bezahlte Freistellung von zweiten Elternteilen (Vätern und Co-Müttern) für zehn Arbeitstage rund um die Geburt eines Kindes (Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie).","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010016","title":"Partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Elterngeld soll partnerschaftlich weiterentwickelt und die nicht übertragbaren Elterngeldmonate ausgeweitet werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit","shortTitle":"BEEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/beeg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010017","title":"Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Lohnersatzleistung für pflegende Erwerbstätige\r\n- Ausbau der Angebote für Kurzzeit- und Tagespflege. \r\n- Bedarfsgerechte und öffentlich bereitgestellte Hilfen und Strukturen für Pflegende. \r\n- Durch den Umbau der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung die Ansprüche der Pflegebedürftigen ausweiten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Familienpflegezeit","shortTitle":"FPfZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg"},{"title":"Gesetz über die Pflegezeit","shortTitle":"PflegeZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010018","title":"Reform Abstammungsrecht ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Anerkennung von queeren Elternteilen als rechtliche Eltern kraft Ehe oder Anerkennung. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010019","title":"Reform Kindschaftsrecht","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts unverheirateter Eltern: weiterhin Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung; Wechselmodell nicht als Leitmodell festlegen.\r\nGewaltschutz: \r\n- Familiengericht: Anhaltspunkte für häusliche Gewalt und deren Auswirkungen ermitteln, Risikoanalyse \r\n- Gerichtszuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes: Bei Flucht vor Gewalt und dem Aufsuchen einer Schutzeinrichtung aussetzen. \r\n- Gemeinsames Sorgerecht kommt bei häuslicher Gewalt i. d. R. nicht in Betracht, Wechselmodell auszuschließen. Voraussetzung für (begleiteten) Umgang: Gewaltverzichtserklärung, Verantwortungsübernahme für die Gewalt, Teilnahme an Täterprogrammen.\r\n- Verpflichtende Aus- und Fortbildung der am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010020","title":"Reform Unterhaltsrecht","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Stufenrechenmodell nach dem Grundsatz „Solidarität nach Trennung“, das die familiäre Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit vor der Trennung berücksichtigt und sowohl die entstehenden Mehrkosten eines erweiterten Umgangs oder Wechselmodells (z.B. doppelte Ausstattung und Miete von Kinderzimmern) als auch die jeweiligen laufenden Beiträge der Eltern zum Unterhalt des Kindes angemessen berücksichtigt","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010021","title":"Alleinerziehende finanziell unterstützen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz (EStG) zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterentwickeln.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010022","title":"haushaltsnahe Dienstleistungen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Legale, sozial abgesicherte, hochwertige sowie bedarfsgerechte haushaltsnahe Dienstleistungen bezuschussen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010023","title":"Kindergrundsicherung einführen ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung","printingNumber":"20/9092","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009092.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-einf%C3%BChrung-einer-kindergrundsicherung/304682","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Kindergrundsicherung einführen, die Kinder unabhängig von ihrer Familienform nachhaltig unterstützt und vor Armut schützt: bedarfsgerechte Kindergrundsicherung durch eine Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums, das soziokulturelle Teilhabe umfasst und sich an der gesellschaftlichen Mitte orientiert.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""},{"code":"FOI_SS_BASIC","de":"Grundsicherung","en":"Basic security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010024","title":"Wohnpolitik geschlechtergerecht und sozial gerecht gestalten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ausnahmeregelungen bei der Mietpreisbremse schließen, neue Wohngemeinnützigkeit einführen, kommunale Anlaufstellen für innovative Wohnformen auf kommunaler Ebene fördern, besseren Zugang zu bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum für Alleinerziehende sicherstellen. Die Förderung sozialer Träger, die Übergangswohnungen für Alleinerziehende in akuter Wohnungsnot bereitstellen. bedarfsgerechte Neubau von Sozialwohnungen mit einer Quotenregelung für Alleinerziehende,  Beratungs- und Unterstützungsstrukturen auf kommunaler und Landesebene.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010025","title":"Paritätsgesetz einführen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Paritätische Besetzung von Listen und Vergabe von Direktmandaten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundeswahlgesetz","shortTitle":"BWahlG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_POLITICAL_PARTIES","de":"Politisches Leben, Parteien","en":"Political life, parties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010026","title":"Reform Führungspositionengesetz (FüPoG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Deutsche Frauenrat fordert eine Ausweitung der festen Quote von 30 Prozent auf Aufsichtsräte und Vorstände aller Unternehmensrechtsformen, die börsennotiert sind oder mehr als 500 Beschäftigte haben. Mit einem Stufenplan muss es das Ziel sein, bis spätestens 2030 Parität in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010027","title":"Gleichstellung bei der Nachhaltigkeitsstrategie beachten ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gleichstellung bei der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie als Querschnittsthema beachten (siehe Stellungnahme)","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010028","title":"Geschlechterperspektive bei geförderten Forschungsvorhaben ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Geschlechterperspektive bei allen von der Bundesregierung geförderten Forschungsvorhaben im Gebäudebereich, der Stadtentwicklung und Regionalplanung berücksichtigen und disaggregierte Daten nach Geschlecht und weiteren intersektionalen Diskriminierungsachsen erheben.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010029","title":"Gewalthilfegesetz einführen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. \r\n-  Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12).\r\n- Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen \r\n- Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen.\r\nEine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen","shortTitle":"SGB9uaÄndG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb9ua_ndg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010030","title":"Familienrechtsreform (Gewaltschutz)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. \r\nDas Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010031","title":"Reform Aufenthaltsrecht","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Bestand oder der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. \r\n- Streichung oder zumindest Herabsetzung der Ehebestandszeit auf ein Jahr. \r\n- Streichung der Wohnsitzauflage des § 12a AufenthG. Das Aufenthaltsrecht der Betroffenen, muss gemäß des Art. 59 (2) der Istanbul-Konvention gewährleistet werden.\r\n- Insbesondere für Personen ohne Papiere oder mit Duldung muss ein verlängerbarer Aufenthaltstitel aus persönlichen Gründen oder zur Mitwirkung im Strafverfahren geschaffen werden. \r\n- Fachkräfte und Mitarbeitende in allen Behörden müssen bzgl. geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet werden, dabei muss die intersektionale Perspektive dringend berücksichtigt werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010032","title":"Strategie der Bundesregierung gegen Gewalt ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel soll eine ressortübergreifende Strategie mit konkreten Maßnahmen und Ressourcen sein. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010033","title":"Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt soll umgesetzt werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010034","title":"Rüstungsexportkontrollgesetz einführen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Rüstungsexportkontrollgesetz einführen: restriktive und geschlechtersensible Rüstungskontrolle gesetzlich regeln","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010035","title":"Integration von geflüchteten Frauen und Mädchen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Unterstützung von geflüchteten Frauen und Mädchen mit Hilfsangeboten, Zugang zu medizinischer Versorgung, Unterkunft, sowie geeigneten Rahmenbedingungen für die Ausbildung und berufliche Integration und weiteren geschlechtsspezifischen Bedarfen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010036","title":"Menschenhandel: Umsetzung Europaratskonvention ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Umsetzung Europaratskonvention mit Eingaben in den Nationalen Aktionsplan. Konkret u.a.: Einsatz für verlängertes Aufenthaltsrecht, Entschädigung und Familiennachzug für Betroffene von Menschenhandel, umfassende Schutzrechte unabhängig vom Aufenthaltsstatus.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FA_BRD","de":"Außenpolitik","en":"Foreign policy of the federal republic of Germany"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010037","title":"Budget internationale Zusammenarbeit","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mindestens 10 Prozent des Budgets für internationale Zusammenarbeit sollen unmittelbar an Frauenorganisationen fließen, insbesondere als langfristige institutionelle Förderung.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FA_BRD","de":"Außenpolitik","en":"Foreign policy of the federal republic of Germany"},{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010038","title":"Demokratiefördergesetz einführen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Demokratiefördergesetz muss verabschiedet und damit die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur langfristigen Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, Vielfalt, Toleranz und gesellschaftlichen Zusammenhalt geschaffen werden.\r\nDie Bundesregierung wird aufgefordert, sich eindeutig zum Kampf gegen Sexismus und Antifeminismus zu bekennen und bereits geschaffene Strukturen langfristig zu finanzieren, wie z.B. die Meldestelle Antifeminismus und das Bündnis gegen Sexismus.\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_SP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen\"","en":"Other in the field of \"Social politics and social groups\""},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010039","title":"Fachkräfteeinwanderung für Frauen/ Erwerbspotenziale von Frauen mit Migrationsgeschichte ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Antragstellung (Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel) vereinfachen und entbürokratisieren.\r\n- Zügige Anerkennung schulischer Abschlüsse und beruflicher Qualifikationen, informell erworbene berufliche Kompetenzen sind anzuerkennen.\r\n- Entwicklung modularisierter Angebote zur beruflichen (Weiter-)Qualifizierung, Ausbildungs- und Beschäftigungsphasen durch berufsspezifische Sprachvermittlung unterstützen. \r\n- Betriebe: niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung für den Betrieb und die Arbeitskräfte, Angebote wie die Jugendmigrationsdienste, die Migrationsberatung für Erwachsene oder die Faire Mobilität bedarfsgerecht ausbauen. \r\n- Familiennachzug ermöglichen. Bei mitreisenden Kindern ist auf die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung und den Nachweis von ausreichendem Wohnraum zu verzichten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen","shortTitle":"BQFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg"},{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010040","title":"Reform Gewaltschutzgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Anwendbarkeit auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erweiterung der Definition des „auf Dauer angelegten Haushalts\" in § 2 GewSchG.\r\n- Schutz von in der eigenen Wohnung lebenden Frauen vor Partner*innenschaftsgewalt, wenn der/die Partner*in gleichzeitig Pflege/Assistenz leistet. In diesem Fall muss bei einer polizeilichen Wegweisung der Tatperson für die Betroffene ein gesetzlicher Anspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige Notversorgung und Notfallassistenz geschaffen werden. Zusätzlich bedarf es entsprechender kommunaler Assistenz-/Pflegenotdienste.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen","shortTitle":"GewSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010041","title":"Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor queerfeindlicher Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt für vulnerable Gruppen, insb. trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen.\r\n- rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die diesen Personen ein Leben frei von Gewalt und Diskriminierung ermöglichen.\r\n- Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention, Umsetzung der Empfehlungen durch die Expert*innengruppe GREVIO. \r\n- Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt soll als Priorität auf der politischen Agenda verankert und koordinierte Strategien zur Prävention dieser Gewaltform umgesetzt werden.\r\n-  Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassrede und queerfeindlicher Gewalt im digitalen Raum, Umsetzung der Empfehlungen zu Maßnahmen, des  Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ (Evaluationsbericht 2022). ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010042","title":"Prozesskostenhilfe für Nebenklage bei häuslicher Gewalt","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Katalog des § 397a StPO soll dahingehend erweitert werden, dass auch bei den Tatbeständen aus häuslicher Gewalt, insbesondere Körperverletzung nach § 223 StGB, für die anwaltliche Vertretung in einer Nebenklage Prozesskostenhilfe gewährt bzw. durch das Gericht eine anwaltliche Vertretung beigeordnet werden kann.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Strafprozeßordnung","shortTitle":"StPO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stpo"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010043","title":"Geschlechtergerechte und inklusive Bildungs-, Wissenschafts- und Weiterbildungspolitik ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Ganzheitliche geschlechtergerechte Berufsorientierung bereits an allgemeinbildenden Schulen sicherstellen, Geschlechterkompetenz als Merkmal professionellen Handelns auf dem Feld der Berufs- und Studienfachorientierung etablieren.\r\n- MINT-Teilhabe von Frauen fördern, geschlechtersensible Angebote an außerschulischen Lernorten im MINT-Bereich, darunter Schüler*innenlabore, FabLabs und MakerSpaces, ausweiten.\r\n- Verpflichtenden Gleichstellungs-Check für alle Förderprogramme in Schule und Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung einführen.\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010044","title":"Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Strafgesetzbuch","shortTitle":"StGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010045","title":"Medikamentösen Schwangerschaftsabbruch durch Telemedizin ermöglichen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung des Angebots medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche durch Telemedizin geschaffen werden. Der telemedizinische Schwangerschaftsabbruch sollte eine Möglichkeit unter vielen sein.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010046","title":"Den Weg zu Diagnose und Behandlung von untererforschten frauenspezifischen Erkrankungen verkürzen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Deutsche Frauenrat fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, gemeinsam mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Beratungsausschuss und den Fachärzt*innen den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) um Zusatzpauschalen für diagnostische Gespräche und Nachversorgungsgespräche für untererforschte frauenspezifische Erkrankungen (wie z.B. Endometriose, PCOS, Lipödem) zu ergänzen. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, nach dem Vorbild Frankreichs eine nationale Strategie gegen Endometriose mit konkreten Handlungsfeldern und Projekten zu entwickeln.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010047","title":"Absicherung der Beratungsstellen für Vorsorge-/Rehabilitations-maßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige (§§ 23, 24, 40 und 41 SGB V)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Rechtsanspruch auf Beratung im Zusammenhang mit Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige (§§ 23, 24, 40 und 41 SGB V) \r\n- Der Rechtsanspruch soll eine regelhafte Finanzierung und den Erhalt der Beratungsarbeit sicherstellen.\r\n- GKV-Spitzenverband soll sich an einer regelhaften Finanzierung der Beratungsleistung für Vorsorge-/ Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige beteiligen. \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012528","title":"Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels Gesundheit rund um die Geburt","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der DF fordert die Überarbeitung des Aktionsplans zur Geburt mit Gesamtkonzept sowie -strategie, um nachhaltige Verbesserungen erzielen zu können sowie eine frau-zentrierte Ausrichtung. Der vorliegende Plan der Bundesregierung ist nicht ausreichend. Aus Sicht des DF sollte der Aktionsplan eine Gesamtstrategie beinhalten mit konkreten (Teil-)Zielen, Verantwortlichkeiten verschiedener Ebenen und Akteur*innen sowie ein Monitoring, Evaluation, Umsetzung und Beteiligung. Der Plan sollte nicht nur die Bundesebene umfassen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012529","title":"Geschlechtergerechte und barrierefreie Planung in Kommunen und Quartieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Quartiersentwicklung, Stadt- und Raumplanung muss konsequent geschlechtergerecht und intersektional umgesetzt werden.\r\nDazu gehören:\r\n- starker und barrierefreier ÖPNV\r\n- Sicherer Fuß- und Radverkehr durch ausreichend Platz im öffentlichen Raum.\r\n - Eine \"Stadt der kurzen Wege\", in der Wohnen, Arbeiten, Pflege-, Schul-, Betreuungs-, Sportangebote, Geschäfte und med. Versorgung sowie Vereine innerhalb eines Stadtteils vorhanden und/oder gut erreichbar sind.\r\n - Die Stärkung ländlicher Räume durch gezielte Förderung des ÖPNV und der Infrastruktur vor Ort.\r\n- barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums.\r\n - Eine kinder- und jugendgerechte Sozialraumplanung.\r\n -  Gezielte Quartiersentwicklung, die innerhalb eines Quartiers physische wie soziale Räume für Begegnungen bereitstellt.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012530","title":"Verhütungsmittel als Satzungleistung der Krankenkassen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der DF setzt sich dafür ein, dass Krankenkassen Verhütungsmittel als Satzungsleistung erstatten können. Dies war im Koalitionsvertrag so geplant, bisher aber nicht umgesetzt. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012531","title":"Situation der Sexarbeiter*innen verbessern ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der DF spricht sich gegen ein sog. Sexkaufverbot aus, was die Lage von Sexarbeiter*innen noch verschärfen würde.\r\n Darüber hinaus fordert der DF: \r\n1. Stärkung der Selbstbestimmung, Selbstbehauptung und Selbstorganisation\r\n2. Gesundheitsversorgung und Prävention\r\n3. Ausbau der Fachberatung\r\n4. Verbesserter Opferschutz bei Menschenhandel\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen","shortTitle":"ProstSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012532","title":"Gewaltschutz verbessern ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Gewalthilfegesetz einführen \r\n- Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. \r\n- Gewaltschutz/Opferschutz  im Aufenthaltsrecht \r\n- Strategie der Bundesregierung gegen Gewalt\r\n- Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt \r\n- Reform Gewaltschutzgesetz \r\n- Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor queerfeindlicher Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"},{"title":"Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen","shortTitle":"GewSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg"},{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_RPI_REFUGEE","de":"Asyl und Flüchtlingsschutz","en":"Asylum and refugee protection"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012533","title":"Hebammenkreißsaal im SGB V verankern ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Hebammenkreißsaal soll im Rahmen des KHVVG im Sozialgesetzbuch V, §135e sowie in den Qualitätskriterien der Leistungsgruppe Geburten verankert werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018026","title":"Geschlechtergerechte Arbeitszeiten und Festhalten an den täglichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten des ArbZG","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der DF fordert: \r\n- an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten.\r\n- durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen.\r\n- den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten.\r\n- einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen.\r\n- die Verkürzung der Vollzeitarbeit\r\n- keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018027","title":"ODA-Mittel ausbauen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Deutsche Frauenrat fordert, dass Deutschland weiterhin mit positivem Beispiel vorangeht und ODA-Mittel nicht kürzt, sondern steigert. Dabei sollten mindestens 30 Prozent der Projekte primär auf Geschlechtergerechtigkeit abzielen und mindestens 10 Prozent der Mittel unmittelbar an Frauenorganisationen fließen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FA_INTERNATIONAL","de":"Internationale Beziehungen","en":"International relations"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018028","title":"Geschlechtergerechte Nutzung des Sondervermögens","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um eine geschlechtergerechte Mittelverteilung und den Abbau der Hürden für Gleichstellung zu erreichen, sind gleichstellungsbezogene Kriterien bei der Planung für alle Investitionen in die Infrastruktur, in die Erreichung der Klimaneutralität sowie in die Verteidigungsfähigkeit zu berücksichtigen.\r\nWir gehen davon aus, dass die regelhafte Anwendung einer geschlechterbezogenen Haushaltssteuerung\r\nauch auf die zusätzlichen Investitionen aus den Sondervermögen Anwendung findet.\r\nDie gesamte Umsetzungsgesetzgebung muss an den bereits bestehenden Gleichstellungszielen des Bundes orientiert werden: in den regulären Haushalten 2025/2026, in dem Errichtungsgesetz für die Infrastruktur, in allen Sonderhaushalten sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018029","title":"Verbesserungen in der Grundrente durchsetzen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Grundrente nachzubessern, indem:\r\n- die Einkommensprüfung abgeschafft wird,\r\n- die Gleitzone bereits ab 30 Grundrentenjahren beginnt,\r\n- Zeiten der Erwerbsminderung und der Arbeitslosigkeit bei den Grundrentenjahren berücksichtigt \r\nwerden,\r\n- die pauschalen Abschläge von 12,5 Prozent auf den Grundrentenaufschlag entfallen und in der \r\nGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein allgemeiner Rentenfreibetrag in Höhe \r\neines halben Regelsatzes eingeführt wird","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018030","title":"Prävention gegen digitale Gewalt und Hilfen für Betroffene","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Deutsche Frauenrat fordert unter anderem:\r\n- Prävention gg. digitale Gewalt und Hilfen für Betroffene auszubauen und finanziell verlässlich und ausreichend zu fördern.\r\n- Den Rechtsrahmen für den Schutz vor digitaler Gewalt zu erweitern.\r\n- Mehrsprachige Angebote für Gewaltbetroffene sichtbar zu machen. \r\n- Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt die Bedarfe der Betroffenen und konsequente Diskriminierungsfreiheit in den Mittelpunkt zu stellen\r\n- Eine flächendeckende und kontinuierliche Prävention und Sensibilisierung\r\n- Verpflichtende Fort- und Weiterbildungen \r\n- Prozessuale Anpassungen ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Strafgesetzbuch","shortTitle":"StGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stgb"},{"title":"Strafprozeßordnung","shortTitle":"StPO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stpo"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018031","title":"Kontrolle von Künstlicher Intelligenz und Online-Plattformen durchsetzen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Online-Plattformen und die dahinterliegenden Algorithmen führen zu polarisierenden Diskursen, fördern die Spaltung der Gesellschaft und tragen zur Ausgrenzung von Mädchen, Frauen und marginalisierten Gruppen bei. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich für eine wirksame Regulierung einzusetzen und gemeinwohlorientierte Alternativen zu fördern. Ein wirksamer Hebel dafür ist die konsequente Umsetzung der EU-Verordnungen Digital Services Act, Digital Markets Act, AI Act und das EU-Wettbewerbsrecht.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Digitale-Dienste-Gesetz","shortTitle":"DDG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ddg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018032","title":"Nur Ja heißt Ja!","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Eine Änderung des deutschen Strafrechts nach dem Vorbild der Regelungen in Spanien und Schweden, „Nur Ja heißt Ja“, ist dringend erforderlich. Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass Deutschland sich auch in Zukunft um einen gemeinsamen europäischen Standard bemüht mit dem Ziel, sexuelle Handlungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten als einvernehmlich gelten zu lassen. Eine entsprechende Reform würde nicht nur einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt darstellen, sondern auch die Rechte und den Schutz von Frauen stärken.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Strafgesetzbuch","shortTitle":"StGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018033","title":"Gleichstellung im Regierungshandeln nachhaltig verankern, freiheitliche Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Deutsche Frauenrat fordert unter anderem von der Bundesregierung:\r\n- Die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie umgehend mit Inhalten zu füllen sowie verbindlich auszugestalten und dabei den Frauenrat und die Expertise der weiblichen Zivilgesellschaft einzubeziehen.\r\n- Maßnahmen einzuführen, um die wehrhafte Demokratie, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die vielfältige Zivilgesellschaft zu stärken. Dazu gehört, frauenpolitische Akteur*innen finanziell und rechtlich abzusichern, Frauen in all ihrer Vielfalt rechtlich anzuerkennen und klar Stellung zu beziehen gegen politische Kräfte, die auf Spaltung, Verunsicherung und Abbau von Grundrechten zielen.\r\n- Repräsentanz und Teilhabe zu stärken und ein verfassungskonformes Paritätsgesetz vorzulegen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_POLITICAL_PARTIES","de":"Politisches Leben, Parteien","en":"Political life, parties"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018034","title":"Geschlechtergerechter Bundeshaushalt ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Finanzpolitische Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Gesellschaft und sind damit eine zentrale Stellschraube für die Durchsetzung tatsächlicher Gleichstellung: Öffentliche Ausgaben müssen Geschlechtergerechtigkeit voranbringen. Öffentliche Einnahmen und Ausgaben müssen systematisch unter dem Aspekt der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit analysiert, geplant und bewertet werden. Bei Aufstellung und Vollzug des Bundeshaushalts muss daher das Analyseinstrument des Gender Budgetings eingesetzt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","title":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern","shortTitle":"EntgTranspG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/entgtranspg"},{"title":"Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","shortTitle":"FamFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/famfg"},{"title":"Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft","shortTitle":"WissZeitVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"},{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse","shortTitle":"BeschNeuRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/beschneurg"},{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"},{"title":"Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz","shortTitle":"AGG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/agg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"},{"title":"Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen","shortTitle":"GewSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FA_BRD","de":"Außenpolitik","en":"Foreign policy of the federal republic of Germany"},{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_IS_VICTIM_PROTECTION","de":"Opferschutz","en":"Victim protection"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_POLITICAL_PARTIES","de":"Politisches Leben, Parteien","en":"Political life, parties"},{"code":"FOI_SP_GENDER","de":"Geschlechterpolitik","en":"Gender politics"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_SP_DIVERSITY","de":"Diversitätspolitik","en":"Diversity policy"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":42,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0010006","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4d/81/576779/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300205.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nRESOLUTION DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES DEUTSCHEN FRAUENRATS: GLEICHSTELLUNG IM REGIERUNGSHANDELN NACHHALTIG VERANKERN, FREIHEITLICHE DEMOKRATIE UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT SICHERN\r\n\r\n22. Juni 2025\r\n\r\nWeltweit, und auch in Deutschland, greifen Rechtspopulist*innen und Rechtsextreme gezielt grundlegende Frauenrechte und frauenpolitische Errungenschaften an, gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche Demokratie. Angesichts der Angriffe, die einige Gruppen besonders in den Fokus nehmen, sind Solidarität und die Verteidigung gemeinsamer Werte, von Geschlechtergerechtigkeit und von Menschenrechten unverzichtbar. Als größter frauenpolitischer Dachverband in Deutschland ist das zugleich Aufgabe und Stärke des Deutschen Frauenrats.\r\nDie neue Bundesregierung hat in dieser Situation einen Koalitionsvertrag vorgelegt, der dem Wortlaut nach Gleichstellung von Frauen und Männern priorisiert, einzelne Forderungen des Deutschen Frauenrats aufgreift und wenige konkrete Maßnahmen explizit benennt. Angesichts der zunehmenden weltweiten Herausforderungen ist es umso wichtiger, in den kommenden Monaten den Koalitionsvertrag in konkrete und wirksame Maßnahmen zu übersetzen, um der Bedrohung frauenpolitischer Errungenschaften überzeugend entgegenzutreten.\r\nDank der finanziellen Spielräume durch das Sondervermögen für Infrastruktur hat die Regierung die historische Chance, die Zukunft geschlechtergerechter zu gestalten. Daher drängen wir als Deutscher Frauenrat darauf, die Ausgaben geschlechtergerecht einzusetzen und Gleichstellung endlich voranzubringen. Investitionen in Gleichstellung sind Investitionen in die Zukunft!\r\nGerade hinsichtlich der zentralen Gleichstellungsinstrumente weist der Koalitionsvertrag fatale Leerstellen auf: Gleichstellungscheck und Gender Budgeting fehlen. Zudem beharrt die Bundesregierung mit Blick auf den regulären Bundeshaushalt auf einem sozial brandgefährlichen Sparkurs, der insbesondere Frauen hart trifft. Sie sind auf eine gute, flächendeckende und möglichst kostenfreie Daseinsvorsorge sowie eine funktionierende soziale Infrastruktur in besonderem Maße angewiesen. Ein handlungsfähiger Staat muss jenseits des vereinbarten Sondervermögens seine Einnahmen nachhaltig stärken: durch eine Steuerreform, die mit einer gerechten Vermögens-, Einkommens- und Erbschaftssteuer sowie einer Finanztransaktionssteuer öffentliche Haushalte stärkt und diejenigen in die Pflicht nimmt, die mehr zum Gemeinwohl beitragen können.\r\nDer Koalitionsvertrag erkennt zu Recht, dass die Sicherung von Fachkräften eine gleichberechtigte Teilhabe an Erwerbsarbeit sowie die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit voraussetzt. Dass notwendige Maßnahmen zur Weiterentwicklung passender Rahmenbedingungen für eine geschlechtergerechte Vereinbarkeit geplant sind, ist richtig und wichtig. Nun kommt es darauf an, Vorhaben wie die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds, die Familienpflegezeit und die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie tatsächlich und wirksam anzugehen. Dazu gehören auch eine geschlechtergerechte Ehegattenbesteuerung und die Überführung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.\r\n\r\nDemokratie braucht die Beteiligung aller. Erneut ist der Frauenanteil im Deutschen Bundestag gesunken und immer noch sind Frauen in den Führungspositionen von Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Kultur unterrepräsentiert. Das darf nicht so bleiben.\r\nDer Deutsche Frauenrat erwartet von der Bundesregierung:\r\nDie ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie umgehend mit Inhalten zu füllen sowie verbindlich auszugestalten und dabei den Frauenrat und die Expertise der weiblichen Zivilgesellschaft einzubeziehen.\r\nMit Nachdruck Maßnahmen einzuführen, um die wehrhafte Demokratie, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die vielfältige Zivilgesellschaft zu stärken. Dazu gehört, frauenpolitische Akteur*innen finanziell und rechtlich abzusichern, Frauen in all ihrer Vielfalt rechtlich anzuerkennen und klar Stellung zu beziehen gegen politische Kräfte, die auf Spaltung, Verunsicherung und Abbau von Grundrechten zielen.\r\nRepräsentanz und Teilhabe zu stärken und ein verfassungskonformes Paritätsgesetz vorzulegen, damit Frauen gleichberechtigt an den politischen Entscheidungen beteiligt werden. Zudem muss das Führungspositionen-Gesetz mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe in Aufsichtsräten und Vorständen weiterentwickelt werden.\r\nFinanzielle Spielräume gleichstellungspolitisch zu nutzen und die Auswirkungen der Ausgaben auf die Geschlechter zu berücksichtigen, um Geschlechterungleichheiten aktiv entgegenzusteuern. Öffentliche Haushalte müssen durch die höhere Besteuerung von Vermögen, hohen Einkommen und Erbschaften nachhaltig gestärkt werden.\r\nAngesichts multipler Bedrohungen einen umfassenden Sicherheitsbegriff anzuwenden, der u.a. menschliche, soziale und ökonomische Sicherheit einschließt. Dazu gehören Investitionen in Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltschutz sowie Klimaschutz weltweit.\r\nAuf menschenverachtende migrationspolitische Vorhaben zu verzichten, die insbesondere Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, Familien sowie queere Personen treffen. Stattdessen ist der Einsatz für eine konstruktive und ressourcenstarke Gestaltung der Migrationsgesellschaft erforderlich.\r\nDas Grundrecht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu wahren und inklusionsfeindlichen Narrativen entgegenzuwirken, die insbesondere Frauen mit Beeinträchtigungen, Familien mit behinderten Kindern sowie pflegende Angehörige treffen.\r\nMit den massiven Investitionen in den Verteidigungssektor demokratische Debatten um Verteidigungsausgaben und Sicherheitsfragen, eine verstärkte völkerrechtliche Kontrolle der Rüstungsexporte und eine frauen- und diversitätssensible Reform der Bundeswehr anzustoßen.\r\nEine Gesellschaft, in der alle Frauen und Mädchen sicher und gut leben können, ist die Vision des Deutschen Frauenrats. Gesellschaften mit einem hohen Grad an Gleichstellung sind sicherer, gerechter, offener, produktiver – und nicht zuletzt glücklicher. Mit diesem Ziel wird der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer gleichstellungspolitischen Vorhaben in den kommenden Jahren begleiten – mutig, kritisch und lautstark."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010007","regulatoryProjectTitle":"Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/56/6f/388809/Stellungnahme-Gutachten-SG2412200125.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\n\r\nSTELLUNGNAHME DES DEUTSCHEN FRAUENRATS\r\nzum Referent*innenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen\r\n\r\nBerlin, 14. Oktober 2024 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZusammenfassung \r\nAktuell bestehen in der EU große gesetzliche Spielräume und dadurch Unterschiede bei den Standards der Gleichbehandlungsstellen und den ihnen eingeräumten Befugnissen, wobei der Standard in Deutschland im europäischen Vergleich als gering zu bewerten ist. Die Verbesserung des Rechtsschutzes und die Ausweitung der Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) sind daher überfällig und durch die Richtlinien 2024/1499 und 2024/1500 nun auch europarechtlich vorgegeben.\r\nDer DF begrüßt die zeitnahe Umsetzung der Richtlinien und die damit einhergehenden Verbesserungen im Antidiskriminierungsrecht. Positiv hervorzuheben und für die Betroffenen von besonderer Bedeutung sind das Schlichtungsverfahren und die Prozessstandschaft. Insgesamt setzt der Entwurf somit wichtige Vorgaben der Richtlinien um, geht aus Sicht des DF aber nicht weit genug: Es fehlt insbesondere eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle im gerichtlichen Verfahren und die Einführung eines Verbandsklagerechts.  \r\nZudem muss klar sein: Der vorliegende Entwurf kann in keinem Fall als die im Koalitionsvertrag angekündigte AGG-Reform angesehen werden. Der DF erwartet weiterhin, dass nun im zweiten Zug die vereinbarte Reform des AGG folgen wird, um Schutzlücken effektiv zu schließen. \r\nBewertung \r\nDer DF begrüßt, dass die Rechtsdurchsetzung Betroffener durch den Entwurf gestärkt wird und dadurch Verbesserungen im Diskriminierungsschutz zu erwarten sind. Besonders positiv hervorzuheben sind das nach der Richtlinie einzuführende Schlichtungsverfahren und die Ermöglichung einer Prozessstandschaft durch Antidiskriminierungsverbände. Die Prozessstandschaft stellt eine wichtige Unterstützung Betroffener von Diskriminierung dar. Nichtsdestotrotz besteht Nachbesserungsbedarf, um den Zielen der Richtlinien gerecht zu werden.  \r\nAntidiskriminierungsstelle des Bundes durch Klagerecht stärken\r\nEs wird verpasst, mit der Umsetzung der Richtlinien prozessuale Rechte der Antidiskriminierungsstelle nach Art. 10 der Richtlinien einzuführen und damit den Diskriminierungsschutz strukturell zu stärken. Art. 10 nennt drei Optionen, wie die nationalen Gleichbehandlungsstellen – in Deutschland also die ADS – in Rechtsstreitigkeiten gestärkt werden sollen, von denen mindestens eine umzusetzen ist. So wäre entweder a) das Recht, im Namen eines oder mehrerer Opfer ein Gerichtsverfahren einzuleiten oder b) das Recht, zur Unterstützung eines oder mehrerer Opfer an Gerichtsverfahren teilzunehmen oder c) das Recht, Gerichtsverfahren im eigenen Namen einzuleiten, um das öffentliche Interesse zu schützen, einzuführen.  Im Entwurf findet sich jedoch keine der drei Möglichkeiten. Diese letzte Option – ein altruistisches Klagerecht der ADS, wie es in vielen europäischen Ländern schon besteht – fordert der DF schon lange. Dieses Klagerecht ermöglicht ein Vorgehen gegen strukturelle Diskriminierung und der Klärung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, unabhängig von einer individuellen Betroffenheit. Hier gilt es, den Entwurf zur Umsetzung der Richtlinien dringend nachzuschärfen. \r\nGeltendmachungsfristen verlängern \r\nBisher müssen Betroffene nach §§ 15 Abs. 4, 21 Abs. 5 AGG ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten geltend machen. Die Beibehaltung der kurzen Geltendmachungsfristen auch in Hinblick auf das neu geschaffene Schlichtungsverfahren, das eine weitere Möglichkeit für Betroffene aufzeigt, ist aus Sicht des DF nicht sinnvoll. Das Verarbeiten einer Diskriminierungserfahrung und auch das Einholen von Informationen über die eigenen Rechte und die Möglichkeiten vorzugehen, benötigen Zeit. Eine Ausweitung der Frist ermöglicht es Betroffenen, sich zu informieren und zu entscheiden, welchen Weg sie zur Durchsetzung ihrer Rechte beschreiten wollen. Hierbei sollte nicht der Schutz von Arbeitgeber*innen o.ä., sondern stets der Schutz der Betroffenen in den Fokus gestellt werden, für die eine so kurze Frist unzumutbar ist. Der DF fordert daher die Ausweitung der Geltendmachungsfrist. \r\nAusstehende AGG-Reform: Schutzlücken schließen \r\nDie im Koalitionsvertrag vereinbarte AGG-Reform lässt weiter auf sich warten. Nun wurde die Chance verpasst, im Zusammenhang mit der Umsetzung der Standardrichtlinien eine umfassende Reform des AGG und Verbesserung des Diskriminierungsschutzes anzugehen. Dabei sei nur auf die Schutzlücken in § 1 AGG verwiesen, wodurch längst nicht alle Menschen vor Diskriminierung geschützt werden. So müssen weitere Diskriminierungsmerkmale aufgenommen werden, beispielsweise die Merkmale des Familienstandes, insbesondere der familiären Fürsorgeverantwortung, der Sprache und der chronischen Erkrankung. Auch die Begriffsbestimmung in § 3 AGG muss nachgeschärft werden. Zudem muss Diskriminierung, die von staatlichen Akteur*innen ausgeht, gleichermaßen wie die von Privaten sanktionierbar sein und das AGG daher auf staatliches Handeln ausgeweitet werden. Schüler*innen und Studierende in öffentlichen Bildungseinrichtungen und Plattformarbeitende müssen in den Anwendungsbereich des AGG fallen. § 3 Abs. 4 AGG sollte auf den gesamten Anwendungsbereich erstreckt werden, damit das Verbot sexueller Belästigung nach dem AGG auch im Zivilrecht gilt. Es braucht zudem ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, Interessenvertretungen von Arbeitnehmer*innen und Antidiskriminierungsverbände. In dieser Legislaturperiode besteht noch die Möglichkeit, ein Antidiskriminierungsrecht zu schaffen, das Betroffene effektiv schützt – diese Chance darf nicht vertan werden! \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDeutscher Frauenrat\r\nDer Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die\r\ngrößte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke\r\nStimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen\r\nVerbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir\r\nengagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten\r\nNationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen\r\nLebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechte\r\nund lebenswerte Welt für alle.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n///////////////////////////\r\nDeutscher Frauenrat\r\nAxel-Springer-Straße 54a\r\n10117 Berlin\r\n+ 49/30/204 569-0\r\nkontakt@frauenrat.de\r\nwww.frauenrat.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010009","regulatoryProjectTitle":"Reform Steuerrecht ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c2/ca/360817/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300113.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME DES DEUTSCHEN FRAUENRATS\r\nzum Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II)\r\n\r\nBerlin, 17. Juli 2024 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZusammenfassung \r\nDer Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V und Überführung in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktorverfahren. Dies ist ein überfälliger Schritt, mit dem die Bundesregierung einer langjährigen Forderung der Zivilgesellschaft nachkommt. Kritisch zu sehen ist allerdings, dass – trotz ambitionierter Ankündigungen – die Überführung erst zu Jahresbeginn 2030 erfolgen soll. Der DF spricht sich für einen deutlich verkürzten Zeitplan aus. Das Vorhaben kann zudem nur als erster Schritt eines notwendigen Reformprozesses gesehen werden: Für eine geschlechtergerechte Steuerpolitik muss langfristig die Reform des Ehegattensplittings in Richtung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag erfolgen. \r\nEs ist darüber hinaus enttäuschend, dass die Bundesregierung die Gelegenheit verstreichen lässt, mit einer armutsfesten Kindergrundsicherung Kinder unabhängig von ihrer Familienform nachhaltig zu unterstützen und vor Armut zu schützen. Im vorliegenden Ref-E werden dagegen minimale Anpassungen im bestehenden System der monetären Familienleistungen vorgenommen, die im Ergebnis wenig zu einer effektiven Armutsbekämpfung beitragen. Ebenso bedauerlich ist das Fehlen der Steuergutschrift für Alleinerziehende, die gerade Familien mit geringen Einkommen zugutekommen würde. Der DF fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. \r\nBewertung \r\nAbschaffung der Lohnsteuerklassen III und V und Reform des Ehegattensplittings\r\nAktuell entscheiden sich verheiratete Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen meist für die Steuerklassenkombination III/V, der Anteil von Frauen in Lohnsteuerklasse V liegt bei rund 90 Prozent. Die finanziellen Nachteile von Steuerklasse V treffen daher überwiegend verheiratete Frauen, die im Vergleich zum Partner, u.a. aufgrund von Teilzeit und Lohndiskriminierung, oft weniger verdienen und daher Steuerklasse V wählen. Die Erwerbshürden des Ehegattensplittings werden durch die Steuerklasse V verstärkt: Der laufende Lohnsteuerabzug auf jeden zusätzlich verdienten Euro ist hoch, eine Erwerbstätigkeit der Person in Steuerklasse III scheint dagegen attraktiv, da der laufende Lohnsteuerabzug auf jeden zusätzlich verdienten Euro niedrig ist. Hinzu kommt, dass Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, anhand des Nettolohns berechnet werden. Diese Leistungen fallen in Lohnsteuerklasse V dadurch deutlich niedriger aus als in Steuerklasse III oder IV.  \r\nDer DF begrüßt ausdrücklich, dass mit der geplanten Überführung der Lohnsteuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren die steuerlichen Benachteiligungen von verheirateten Frauen verringert werden sollen: Der überproportional hohe laufende Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V wird beendet und damit der Nutzen des zweiten Einkommens für den gemeinsamen Haushalt – auch wenn es niedriger ausfällt – deutlicher erkennbar. Zudem werden Einbußen bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen reduziert. \r\nEs ist wissenschaftlich belegt, dass die Lohnsteuerklasse V zu Lasten der eigenständigen Existenzsicherung und der Erwerbsteilhabe von Frauen geht, die Dringlichkeit einer Reform der Besteuerung von Ehepartner*innen wurde vielfach betont.  Angesichts dieser Ausgangslage ist es nicht verständlich, warum die Umsetzung dieser Änderung nun erst zu Jahresbeginn 2030 erfolgen soll. Wenn die Bundesregierung Frauen als Fachkräfte gewinnen und ihr ambitioniertes Ziel „Gleichstellung bis 2030“  erreichen will, dann müssen gleichstellungspolitische Maßnahmen deutlich zügiger auf den Weg gebracht werden. \r\nZudem muss klar sein, dass die Umsetzung dieses Vorhabens nur der erste Schritt hin zu einer geschlechtergerechten Steuerpolitik ist: Das Ziel muss die Reform des Ehegattensplittings sein. Auch in der vorliegenden Ausgestaltung der Lohnsteuerklassen läuft das Ehegattensplitting der eigenständigen Existenzsicherung von Zweitverdiener*innen zuwider, weil in Summe der Steuervorteil für Ehepaare mit ungleich hohen Erwerbseinkommen unverändert bestehen bleibt. So macht die Kombination der Lohnsteuerklassen III/V die steuerlichen Auswirkungen des Ehegattensplittings für die Ehepartner*innen zwar direkt sichtbar, ihre Abschaffung allein verändert diese Auswirkungen jedoch nicht.  Das Ehegattensplitting bevorteilt verheiratete Paare unabhängig von ihrer (finanziellen) Sorge für Kinder. Zudem profitieren vor allem Paare mit einem höheren Haushaltseinkommen und nur einem Hauptverdiener, denn das Splittingverfahren mindert die Effekte des progressiven Steuertarifs. Das heißt: Je höher das Haushaltseinkommen und je größer die Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartner*innen, desto größer ist der Splittingvorteil. Daher fordert der Deutsche Frauenrat weiterhin und mit Nachdruck die Einführung der Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag. \r\nEine individualisierte Besteuerung von Ehepartner*innen würde ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit über den Lebensverlauf fördern und die deutliche Einschränkung des Splittingvorteils im Ergebnis auch starke Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Frauen setzen. \r\nKindergrundsicherung statt Anpassungen im bestehenden System \r\nDie Zahl der Kinder, die in Deutschland in Armut aufwachsen, hält sich seit Jahren auf hohem Niveau. Aktuell ist jedes 5. Kind von Armut bedroht oder betroffen (21,6 Prozent). Einkommensarmut schränkt gesellschaftliche Teilhabe ein und bedingt erhebliche Benachteiligungen beim Zugang zu Bildung und der gesundheitlichen Entwicklung – ein Aufwachsen in Wohlergehen ist damit grundlegend gefährdet.  Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, mit der Kindergrundsicherung „mehr Kinder aus der Armut [zu] holen“, „bessere Chancen für Kinder und Jugendliche [zu] schaffen“ und sich dabei auf diejenigen zu konzentrieren, „die am meisten Unterstützung brauchen“. \r\nStatt der großen Sozialreform bringt u.a. der vorliegende Ref-E zum Ausdruck, dass die Ampel-Koalition am bestehenden System der monetären Familienförderung festhält. So ist neben einer Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro eine Erhöhung des Kinderfreibetrages geplant. Mit dieser Zementierung des dualen Familienausgleichs wird die soziale Schieflage im System gestärkt: Mit der Erhöhung der Kinderfreibeträge werden einkommensstarke Familien deutlich stärker entlastet, während die Erhöhung des Kindergelds einer Förderung mit der Gießkanne gleichkommt. Zwar unterstützt die Leistung das Familienbudget, sie ist aber nur ungenügend auf Armutsvermeidung ausgerichtet.  So wird das Kindergeld aktuell vollständig auf Leistungen nach dem SGB II, XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet. Auch Alleinerziehende profitieren nur eingeschränkt von der Leistung: Das Kindergeld wird hälftig auf den Unterhalt und vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Kindergelderhöhungen kommen daher nicht bzw. nur hälftig bei Alleinerziehenden an. \r\nMinimale Verbesserungen für armutsbetroffene Familien sind mit der angekündigten Fortsetzung und Erhöhung des Kindersofortzuschlags (um fünf Euro) zu erwarten, den Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen beziehen, die Leistungen der Grundsicherung, des Asylbewerberleistungsgesetzes oder des Kinderzuschlags erhalten.  Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Leistung ursprünglich nur als Übergangsmaßnahme bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung konzipiert war: Dieser wichtige Schritt bleibt jetzt augenscheinlich aus. \r\nDer DF bekräftigt seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die Kinder unabhängig von der Familienform, in der sie aufwachsen, nachhaltig unterstützt und vor Armut schützt. \r\nSteuergutschrift für Alleinerziehende einführen \r\nDas Risiko von Kindern in Armut zu leben, hängt unmittelbar mit ihrer Familie bzw. der Familienform zusammen, in der sie aufwachsen. Alleinerziehende, rund 90 Prozent Frauen , sind mit 41,6 Prozent sehr stark von Armut bedroht oder betroffen.  \r\nDer Deutsche Frauenrat fordert, mit dem Jahressteuergesetz II die letzte Gelegenheit zu nutzen, eine Steuergutschrift für Alleinerziehende einzuführen. Das Vorhaben wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und wäre eine gezielte Unterstützung für diese Familien.  \r\nAlleinerziehenden steht aktuell ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro (§ 24b Einkommenssteuergesetz) zu, der ihr zu versteuerndes Einkommen verringert. Der finanzielle Vorteil des zusätzlichen Steuerfreibetrags fällt mit steigendem Einkommen höher aus. Um auch Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen zu erreichen, muss der steuerliche Entlastungsbetrag zu einer Steuergutschrift weiterentwickelt werden. Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, ist die Differenz auszuzahlen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDeutscher Frauenrat\r\nDer Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die\r\ngrößte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke\r\nStimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen\r\nVerbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir\r\nengagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten\r\nNationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen\r\nLebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechte\r\nund lebenswerte Welt für alle.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n///////////////////////////\r\nDeutscher Frauenrat\r\nAxel-Springer-Straße 54a\r\n10117 Berlin\r\n+ 49/30/204 569-0\r\nkontakt@frauenrat.de\r\nwww.frauenrat.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010009","regulatoryProjectTitle":"Reform Steuerrecht ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/24/9a/360819/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300196.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME DES DEUTSCHEN FRAUENRATS\r\nzum Bürokratieabbau im Steuerrecht \r\n\r\nBerlin, 9. September 2024 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZusammenfassung\r\nDie im Rahmen der Wachstumsinitiative vereinbarten steuerpolitischen Vorhaben zielen in weiten Teilen auf die Verbesserung von Erwerbsanreizen ab. Die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V und weitere steuerliche Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit können zur erhöhten Erwerbsteilhabe von Frauen und damit zu ihrer eigenständigen Existenzsicherung beitragen. Unverzichtbar ist dafür allerdings eine ressortübergreifende gleichstellungsorientierte Politik und die Schaffung passender Rahmenbedingungen für eine gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern.  \r\nDie lange überfällige Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III/V, die im Steuerfortentwicklungsgesetz vorgesehen ist, muss nun zügig umgesetzt werden – warum die Umsetzung erst Ende 2029 erfolgen soll, ist aus Sicht des DF unverständlich. Der DF fordert eine schnelle Beendigung dieser steuerlichen Ungleichbehandlung von Frauen und spricht sich für eine rasche Abschaffung der Steuerklassen III und V aus. Der Fokus muss auf die Stärkung der Steuerverwaltung gesetzt werden, damit Maßnahmen durch eine zeitnahe Umsetzung ihre Wirkung entfalten können. \r\nAmbitionierter Zeitplan bei der Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III/V\r\nAktuell entscheiden sich verheiratete Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen meist für die Steuerklassenkombination III/V, der Anteil von Frauen in Lohnsteuerklasse V liegt bei rund 90 Prozent.\r\nDer DF begrüßt ausdrücklich, dass mit der geplanten Überführung der Lohnsteuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren die steuerlichen Benachteiligungen von verheirateten Frauen verringert werden sollen: Der überproportional hohe laufende Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V wird beendet und damit der Nutzen des zweiten Einkommens für den gemeinsamen Haushalt – auch wenn es niedriger ausfällt – deutlicher erkennbar. Zudem werden Einbußen bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen reduziert. \r\nEs ist wissenschaftlich belegt, dass die Lohnsteuerklasse V zu Lasten der eigenständigen Existenzsicherung und der Erwerbsteilhabe von Frauen geht, die Dringlichkeit einer Reform der Besteuerung von Ehepartner*innen wurde vielfach betont.  Angesichts dieser Ausgangslage ist es nicht verständlich, warum die Umsetzung dieser Änderung nun erst Ende 2029 erfolgen soll. Der DF fordert eine schnelle Beendigung dieser Ungleichbehandlung von Frauen und spricht sich für eine rasche Abschaffung der Steuerklassen III und V aus.  \r\nDiese Verzögerung verschiebt auch die zugrundeliegende Diskussion der aus Sicht des DF erforderlichen Abschaffung des Ehegattensplittings um weitere fünf Jahre. Denn auch in der nun geplanten Ausgestaltung der Lohnsteuerklassen läuft das Ehegattensplitting weiterhin der eigenständigen Existenzsicherung von Zweitverdiener*innen zuwider, weil in Summe der Steuervorteil für Ehepaare mit ungleich hohen Erwerbseinkommen unverändert bestehen bleibt. Zudem profitieren vor allem Paare mit einem höheren Haushaltseinkommen und nur einem bzw. einer Hauptverdiener*in, denn das Splittingverfahren mindert die Effekte des progressiven Steuertarifs. Das heißt: Je höher das Haushaltseinkommen und je größer die Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartner*innen, desto größer ist der Splittingvorteil.\r\nDie lange Vorlaufzeit blockiert nun die Reform hin zu einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag und erfordert bei der auch von der OECD empfohlenen  Abschaffung des Ehegattensplittings dann eine erneute Umstellung. \r\nBevor weitere Maßnahmen und Bürokratieabbau diskutiert werden, sollte in eine Steuerverwaltung investiert werden, die eine solche Maßnahme deutlich schneller vollziehen kann.\r\nGute Rahmenbedingungen für die Erwerbsteilhabe von Frauen schaffen – Fachkräftemangel bekämpfen\r\nDie Wachstumsinitiative sieht arbeitspolitische Maßnahmen vor, die Mehrarbeit unterstützen sollen, u.a. ist ein steuerlicher Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten geplant. Insbesondere Frauen sind Adressatinnen einer solchen Maßnahme, denn sie sind deutlich häufiger in Teilzeit beschäftigt. \r\nDie in Rede stehende Maßnahme sieht vor, dass die Zahlung einer Prämie für die Ausweitung der Arbeitszeit durch Arbeitgeber steuerlich begünstigt wird. Die Prämie kann in einzelnen Fällen dazu führen, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit ausweiten und so ihre eigenständige Existenzsicherung abgesichert wird. \r\nWill die Bundesregierung die Erwerbspotenziale von Frauen aber tatsächlich heben und dem Fachkräftemangel entschlossen entgegentreten, sind deutlich ambitioniertere Maßnahmen notwendig. \r\nDie stärkere Übernahme unbezahlter Sorgearbeit durch Männer ist Voraussetzung für die stärkere Erwerbsteilhabe von Frauen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag gute Vorschläge für die Weiterentwicklung von partnerschaftlicher Vereinbarkeit gemacht, wie die Familienstartzeit oder die Lohnersatzleistung für Pflege und Beruf. Auch die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss genutzt werden, um das Entgelttransparenzgesetz zu einem wirkungsvollen Lohngerechtigkeitsgesetz weiterzuentwickeln und den Arbeitsmarkt für Frauen attraktiver zu machen. Der DF spricht sich für die zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahmen aus. Für eine gerechte Teilhabe an Sorge- und Erwerbsarbeit ist langfristig eine ressortübergreifende gleichstellungsorientierte Politik notwendig. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDeutscher Frauenrat\r\nDer Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die\r\ngrößte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke\r\nStimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen\r\nVerbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir\r\nengagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten\r\nNationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen\r\nLebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechte\r\nund lebenswerte Welt für alle.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n///////////////////////////\r\nDeutscher Frauenrat\r\nAxel-Springer-Straße 54a\r\n10117 Berlin\r\n+ 49/30/204 569-0\r\nkontakt@frauenrat.de\r\nwww.frauenrat.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010011","regulatoryProjectTitle":"Mindestlohnrichtlinie umsetzen ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bd/0d/576781/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300187.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"////////////////////////////////////////////////////////\r\nBeschlüsse Deutscher Frauenrat (Auszug)\r\n2025\r\n\r\nBESCHLÜSSE DES DEUTSCHEN FRAUENRATS 2025 (AUSZUG)\r\n22. Juni 2025\r\nÜbersicht\r\n1. Das Arbeitsgesetz als Schutzgesetz erhalten – befristete Teilzeit ausbauen ....................................... 1\r\n2. Für einen armutsfesten Mindestlohn................................................................................................... 2\r\n3. Lebensleistung von Frauen anerkennen – Verbesserungen in der Grundrente durchsetzen ............. 2\r\n\r\n\r\n1. Das Arbeitsgesetz als Schutzgesetz erhalten – befristete Teilzeit ausbauen\r\nDas Arbeitszeitgesetz ist ein wichtiges Schutzgesetz und als Rahmen der Arbeitszeitgestaltung zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen, für mehr Planbarkeit und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unverzichtbar. Wo Gestaltungsbedarf besteht und die Interessen der Beschäftigten kollektiv gesichert sind, wird schon heute auf Augenhöhe über weitreichende flexible Lösungen verhandelt.\r\nFür die Gleichstellung der Geschlechter hätten Deregulierungen im Arbeitszeitgesetz negative Folgen: Längere Arbeitszeiten würden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter erschweren und die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern begünstigen. Bei längeren Arbeitszeiten könnten Männer ihren Anteil an der Sorgearbeit reduzieren und Frauen hätten es noch schwerer, aus der Teilzeitfalle auszubrechen. Zudem erschweren längere Arbeitszeiten gerade auch für Frauen die Übernahme ehrenamtlichen Engagements.\r\nDer Deutsche Frauenrat spricht sich ausdrücklich gegen Deregulierungen im Arbeitszeitgesetz aus und fordert stattdessen, arbeitsrechtliche Vorgaben stärker an den Interessen von Menschen mit Sorgeverantwortung auszurichten.\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert insbesondere,\r\nan den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten.\r\ndurch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen.\r\nden Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten.\r\neinen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen.\r\ndie Verkürzung der Vollzeitarbeit als zentrale Voraussetzung für das Gelingen einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation voranzutreiben.\r\nkeine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit zu schaffen, die dem Ziel der Geschlechtergleichstellung und der fairen Aufteilung von Sorgearbeit zuwiderlaufen.\r\n\r\n2. Für einen armutsfesten Mindestlohn\r\nWo Tarifverträge nicht greifen, muss ein Mindestlohn Lohndumping und Armut trotz Erwerbstätigkeit verhindern. In Deutschland ist der Mindestlohn trotz der Anpassungen in den letzten Jahren zu niedrig, um bei einer Vollzeitbeschäftigung eine langfristige Existenzsicherung zu gewährleisten. Dies geht vor allem zu Lasten der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen, da sie besonders häufig für einen Niedriglohn arbeiten und seltener als Männer in Vollzeit tätig sind. Frauen sind zudem häufiger von Verstößen gegen den Mindestlohn betroffen als Männer. Neben der Stärkung der Tarifbindung und der Sicherung eines armutsfesten Mindestlohnniveaus ist deshalb auch eine stärkere Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen erforderlich, um Frauenarmut zu bekämpfen.\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Deutsche Mindestlohnkommission auf, sich bei ihren Beschlüssen zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung an den Kriterien der EU-Mindestlohnrichtlinie für einen armutsfesten und angemessen Mindestlohn zu orientieren. Findet der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten bei der Festlegung des Mindestlohnniveaus keine ausreichende Berücksichtigung, muss eine gesetzliche Regelung für ein angemessenes Mindestlohnniveau sorgen.\r\nDer Deutsche Frauenrat erwartet von der Bundesregierung,\r\ndie Tarifbindung in Deutschland gezielt zu stärken, u.a. durch die Einführung eines wirksamen Bundestariftreuegesetzes, eine Reform der Allgemeinverbindlicherklärung, verbesserte digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften in Betrieben sowie die kollektive Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsabspaltungen.\r\ndie Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen in Deutschland durch zielgerichtete Maßnahmen sicherzustellen.\r\n\r\n3. Lebensleistung von Frauen anerkennen – Verbesserungen in der Grundrente durchsetzen\r\nFrauen sind weiterhin stärker von niedrigen Rentenansprüchen und Altersarmut betroffen als Männer. Die 2021 eingeführte Grundrente sollte insbesondere Rentnerinnen zugutekommen und ihre Lebensleistung in Form von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen würdigen. Leider zeigt sich, dass diese Versprechen nur unzureichend umgesetzt wurden.\r\nDer Deutsche Frauenrat betrachtet mit Sorge, dass die Grundrente die finanzielle Situation von Rentnerinnen nicht substanziell verbessert hat. Deutlich weniger Frauen profitieren von der Aufwertung geringer Rentenansprüche als ursprünglich erwartet und die Aufschläge sind oft nur von mäßiger Höhe.\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Grundrente nachzubessern, indem:\r\ndie Einkommensprüfung abgeschafft wird,\r\ndie Gleitzone bereits ab 30 Grundrentenjahren beginnt,\r\nZeiten der Erwerbsminderung und der Arbeitslosigkeit bei den Grundrentenjahren berücksichtigt werden,\r\ndie pauschalen Abschläge von 12,5 Prozent auf den Grundrentenaufschlag entfallen und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein allgemeiner Rentenfreibetrag in Höhe eines halben Regelsatzes eingeführt wird."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010021","regulatoryProjectTitle":"Alleinerziehende finanziell unterstützen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0e/a7/360821/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300115.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STEUERGUTSCHRIFT FÜR ALLEINERZIEHENDE ZEITNAH EINFÜHREN\r\n\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b\r\nEinkommenssteuergesetz (EStG) zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterzuentwickeln. Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten. In der Höhe muss die Steuergutschrift mindestens der maximalen Entlastungswirkung des jetzigen Entlastungsbetrags entsprechen (2024: 1.920 Euro), damit keine Alleinerziehenden durch die Reform schlechter gestellt werden. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, ist die Differenz auszuzahlen (Negativsteuer). Die bestehende Staffelung nach Kinderanzahl ist in die Steuergutschrift zu überführen, so dass sich diese pro Kind um 108 Euro erhöht. Die Steuergutschrift ist dynamisch auszugestalten. Die monatliche Entlastung bei der Lohnsteuer ist fortzuführen. Negative Wechselwirkungen mit weiteren Leistungen/Ansprüchen sind auszuschließen. Die Finanzierung darf keinesfalls „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden\r\nunterschiedlichen Einkommens erfolgen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010027","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung bei der Nachhaltigkeitsstrategie beachten ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/23/c1/325657/Stellungnahme-Gutachten-SG2406280092.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME DES DEUTSCHEN FRAUENRATS\r\nWerkstattgespräch zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie \r\n\r\n1. Welche Gesichtspunkte werden aus Ihrer Perspektive in der aktuellen politischen Debatte und/oder in der Gesellschaft generell noch nicht hinreichend beachtet, die aber entscheidend für weitere Fortschritte für die Schaffung eines zukunftsfähigen Deutschlands sind? \r\nDie Gleichstellung der Geschlechter ist Voraussetzung für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung in einem demokratischen Rechtsstaat. Allerdings führt die Geschlechterperspektive – so unsere Beobachtung – gerade in den aktuellen Debatten um die Bewältigung der sozial-ökologischen Transformation noch immer ein Schattendasein. Das ist einer der Gründe für die schleppende Umsetzung der Agenda 2030 in Deutschland, gerade mit dem Blick auf die Gleichstellung der Geschlechter. Um dabei mehr Tempo zu erreichen, plädieren wir für die konsequente Implementierung der Geschlechtergleichstellung als Querschnittsthema in der Nachhaltigkeitsstrategie, mit der die noch zu entwickelnde Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung zu synchronisieren ist. Ein wichtiger Teil beider Strategien muss ein stringentes Gender Impact Assessment in allen Politikbereichen sein. Wird Nachhaltigkeit im Hinblick auf wirtschaftliche Transformation betrachtet, die mit massiven Investitionen verbunden ist, sind insbesondere die Finanzflüsse unter Geschlechterperspektive in den Blick zu nehmen. Die Beachtung gleichstellungspolitischer Aspekte bei der Haushaltsführung, ein grundsätzlich geschlechtergerecht aufgestellter Haushalt (Gender Budgeting) und die soziale Konditionierung von Wirtschaftsförderung und Investitionshilfen mit dem Ziel der Geschlechtergleichstellung sind aus Sicht des Deutschen Frauenrates unerlässlich. \r\n\r\n2. Durch welche konkreten Aktivitäten können die unterschiedlichen Akteure noch stärker dazu beitragen, dass wir in Deutschland die globalen Nachhaltigkeitsziele erreichen? Was sind gute Praxisbeispiele, die ausgebaut und erweitert werden müssen? \r\nIm Folgenden werden zunächst ausgewählte Aktivitäten dargestellt, mit denen Deutschland zur Umsetzung des SDG 5 beitragen würde. Anschließend wird auf ausgewählte weitere Nachhaltigkeitsziele eingegangen, um die Bedeutung von Gleichstellung als Querschnittsthema im Sinne des Gender Mainstreamings zu unterstreichen. \r\nSDG 5: Geschlechtergleichstellung\r\n5.1 Beendigung von Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen\r\n \tMindestens 10 Prozent des Budgets für internationale Zusammenarbeit sollen unmittelbar an Frauenorganisationen fließen, insbesondere als langfristige institutionelle Förderung.\r\n•\tGutes Praxisbeispiel: Die feministische Entwicklungspolitik des BMZ ist ein wichtiger Ansatz, dem nicht die Mittel gekürzt werden dürfen.  \r\n5.2 Beendigung jeglicher Gewalt gegen und Ausbeutung von Frauen und Mädchen\r\n \tMit einem Gewalthilfegesetz die Prävention von Gewalt ausbauen und finanziell absichern sowie den Zugang zu Schutz und Beratung für alle Betroffenen ermöglichen.\r\n•\tGutes Praxisbeispiel: Finanzierungsmodell der Frauenunterstützungsstruktur in Schleswig-Holstein\r\n5.4 Anerkennung unbezahlter Fürsorgearbeit und Förderung geteilter häuslicher Verantwortung\r\n \tFamilienstartzeit einführen, um die geteilte Verantwortungsübernahme ab Geburt eines Kindes zu fördern und den Gender Care Gap (44 %) zu verringern. \r\n \tEntgeltersatzleistung für erwerbstätige Pflegende einführen. \r\n \tBedarfsgerechte und öffentlich bereitgestellte Hilfen und Strukturen für Pflegende sicherstellen. Deren Ausbau müssen Bund, Länder und Kommunen vorantreiben und durch den Umbau der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung die Ansprüche der Pflegebedürftigen ausweiten.\r\n \tLegale, sozial abgesicherte, hochwertige sowie bedarfsgerechte haushaltsnahe Dienstleistungen bezuschussen. \r\n5.5 Sicherstellung vollständiger Teilhabe an Führungspositionen und Entscheidungsprozessen\r\n \tParität in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft durch verbindliche Quoten sicherstellen. Neue Regelungen schaffen und bestehende weiterentwickeln.\r\n•\tGutes Praxisbeispiel FüPoG I und II als Grundlage für die Erweiterung des Geltungsbereichs\r\n5.c Beschluss und Stärkung von Politik und durchsetzbaren Gesetzen für Geschlechtergleichstellung\r\n \tGesetzlich verankerte ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie zu Beginn jeder Legislaturperiode, die nachhaltige und verbindliche Maßnahmen benennt.\r\n \tKonsequentes Gender Impact Assessment und Gender Budgeting in allen Politikfeldern und auf allen Verwaltungsebenen einführen. Dazu gehört auch die strukturierte gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung auf Bundesebene.\r\n•\tGutes Praxisbeispiel: Gender Budgeting im Projekthaushalt des Auswärtigen Amts bis 2025\r\nSDG 4: Hochwertige Bildung\r\n4.5 Beseitigung aller Diskriminierungen im Bildungswesen\r\n \tGeschlechtergerechte und inklusive Bildungs-, Wissenschafts- und Weiterbildungspolitik schaffen, um die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen entlang der gesamten Bildungskette und auf dem Arbeitsmarkt über den gesamten Lebensverlauf hinweg sicherzustellen.\r\n \tGanzheitliche geschlechtergerechte Berufsorientierung bereits an allgemeinbildenden Schulen sicherstellen, Geschlechterkompetenz als Merkmal professionellen Handelns auf dem Feld der Berufs- und Studienfachorientierung etablieren.\r\n \tMINT-Teilhabe von Frauen fördern, geschlechtersensible Angebote an außerschulischen Lernorten im MINT-Bereich, darunter Schüler*innenlabore, FabLabs und MakerSpaces, ausweiten.\r\n \tVerpflichtenden Gleichstellungs-Check für alle Förderprogramme in Schule und Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung einführen.\r\nSDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum\r\n8.5 Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit mit gleicher Bezahlung\r\n \tMinijobs reformieren durch soziale Absicherung ab der ersten Arbeitsstunde, um gerade auch die Erwerbsbiografie und Altersvorsorge von Frauen (zwei Drittel der Minijobber*innen) abzusichern \r\n \tEU-Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umsetzen, um Gender Pay Gap (aktuell 18 %) zu verringern.\r\nSDG 10: Weniger Ungleichheiten\r\n10.1 Reduzierung von Einkommensungleichheiten\r\n \tMindestlohnrichtlinie umsetzen und existenzsichernde und altersarmutsfeste Mindestlöhne gesetzlich absichern, um insbesondere Frauen, die öfter im Mindestlohnbereich arbeiten, aus der Armut zu holen.  \r\n \tVermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer wiedereinführen. \r\n10.4 Einführung von fiskal- und sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung von Gleichberechtigung\r\n \tLohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen, um fiskalpolitische Anreize für mehr Erwerbsarbeit von Frauen zu setzen.\r\n \tEhegattensplitting als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag reformieren\r\n \tKopplung von Investitionshilfen und Wirtschaftsförderung an Tarifbindung, Mitbestimmung und Gleichstellung verbunden mit regelmäßiger Evaluierung des Entwicklungsstands.\r\nSDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden\r\n11.2 Bezahlbare und nachhaltige Verkehrssysteme \r\n \tGeschlechtergerechte Verkehrswende und Stadt- und Gemeindeentwicklung vorantreiben, denn Frauen legen im Alltag mehr Wege zwischen Wohnung, Job, Kita, Pflegeeinrichtungen oder Supermarkt zurück und nutzen dabei seltener als Männer Autos. \r\n \tStVG und StVO und Straßengesetze der Länder modernisieren, um sie an die Erfordernisse einer geschlechtergerechten Mobilität anzupassen. \r\n \tMotorisierten Individualverkehr entpriorisieren und Tempolimits einführen.\r\n \tWegezeiten reduzieren, eine sichere Rad- und Fußweginfrastruktur, ÖPNV und Verkehr „on demand“ ausbauen.\r\n \tUmweltschädliche Subventionen rückführen und Dienstwagenprivileg abschaffen.\r\n11.3 Inklusive und nachhaltige Urbanisierung\r\n \tDie Vielfalt der Bedarfe bei der Planung, Berichterstattung und Durchführung berücksichtigen sowie die Beteiligung von Frauen, Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehenden, Migrant*innen und Rentner*innen an den Planungsprozessen sicherstellen.\r\n \tDie Geschlechterperspektive bei allen von der Bundesregierung geförderten Forschungsvorhaben im Gebäudebereich, der Stadtentwicklung und Regionalplanung berücksichtigen und disaggregierte Daten nach Geschlecht und weiteren intersektionalen Diskriminierungsachsen erheben.\r\n\r\n3. Welche Schlussfolgerungen sollten hieraus für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie bis Ende 2024 gezogen werden?\r\nDie Nachhaltigkeitsstrategie bietet die Gelegenheit, Chancengleichheit auch unter den herausfordernden Bedingungen der sozial-ökologischen Transformation voranzutreiben. Eine konsistente Gleichstellungspolitik benötigt auf Dauer angelegte Strukturen und eine verlässliche Finanzierung, um Fortschritte für Frauen in all ihrer Vielfalt zu erzielen und langfristig zu sichern. Eine solche Politik muss alle Fachressorts umfassen und den gesamten Lebensverlauf von Frauen – und Männern – in den Blick nehmen. Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie braucht über die verschiedenen Ressorts und Politikfelder hinweg mehr Indikatoren, die Geschlechterperspektiven konkret in den Blick nehmen. Dafür müssen jeweils konkrete Zielvorgaben und Monitoring-Verfahren verankert werden. Die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie, Gender Impact Assessment und Gender Budgeting stellen sicher, dass das Ziel der Gleichstellung das gesamte staatliche Handeln als Querschnittsaufgabe leitet. \r\nUnerlässlich für die strategische Planung und Umsetzung ist eine intensive Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen und auf Bundesebene insbesondere der Ministerien untereinander sowie der kontinuierliche Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010029","regulatoryProjectTitle":"Gewalthilfegesetz einführen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/34/ac/360823/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300163.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"GEWALTHILFEGESETZ JETZT UNTERSTÜTZEN UND GLEICHSTELLUNGSPOLITISCHE VORHABEN ZUR BEKÄMPFUNG DES FACHKRÄFTEMANGELS ANGEHEN\r\n  \r\n \r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\n \r\nwir schreiben Sie heute an, um mit Ihnen als erfahrenem und erfolgreichem Bundesminister einen weiteren Fürsprecher für das Gewalthilfegesetz zu gewinnen.\r\nJeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. Seit Jahren verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik einen steten Anstieg der Anzeigen bei häuslicher Gewalt. Dennoch fehlen weiter Tausende Plätze in Frauenhäusern. In vielen Regionen gibt es kaum oder keine Beratungsstellen, an die sich Frauen wenden können, wenn sie Vergewaltigungen, körperliche oder andere Formen der Gewalt erlebt haben oder weiter erleben.\r\n\r\nEin Vorentwurf für das sogenannte Gewalthilfegesetz liegt inzwischen vor. Dieses Gesetz wird Leben retten. Doch die Bundesregierung verzögert die weitere Bearbeitung - augenscheinlich aufgrund finanzieller Bedenken. Dabei entsprechen die jährlichen Ausgaben, die aktuell diskutiert werden, nicht einmal fünf Prozent der geplanten Bundesmittel für die Autobahn GmbH im Jahr 2024.\r\n\r\nBislang müssen Gewaltbetroffene als Selbstzahlerinnen oder über Jobcenter-Leistungen den Aufenthalt im Frauenhaus finanzieren. Das schließt viele Personengruppen aus bzw. bürdet Betroffenen in Notsituationen großen bürokratischen Aufwand auf.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDas sogenannte Gewalthilfegesetz sieht die seit langem fällige, systematische Änderung in der Finanzierungslogik der Unterstützungsstruktur für Gewaltbetroffene vor. Endlich wird anerkannt, dass Frauenhäuser und Beratungsstellen eine notwendige gesellschaftliche Infrastruktur darstellen, solange Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft derart verbreitet ist.\r\n\r\nMit dieser wichtigen Strukturveränderung betrifft die geplante – und im Koalitionsvertrag verankerte – Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung konkret den Etat Ihres Hauses. Dem aktuellen Vorschlag nach soll der Bund auf Mehrwertsteuereinnahmen zugunsten der Länder verzichten. Im Haushalt des BMAS würden Kosten wegfallen, da bislang die Kosten der Unterkunft über die Job-Center abgerechnet werden.\r\n\r\nWir bitten Sie daher darum, das Gewalthilfegesetz jetzt im Kabinett zu unterstützen und den Weg freizugeben, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Sehr gerne würden wir dazu mit Ihnen ein persönliches Gespräch führen.\r\n\r\nAnknüpfend an das Stakeholder-Hearing im Rahmen des Dialogprozesses „Mission Fachkraft“ würden wir ein solches Gespräch gern nutzen, um mit Ihnen über weitere zentrale gleichstellungspolitische Weichenstellungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und zur Verbesserung der Erwerbsteilhabe von Frauen sprechen.\r\n\r\nWir freuen uns über Terminvorschläge und verbleiben \r\n\r\nmit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010029","regulatoryProjectTitle":"Gewalthilfegesetz einführen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/17/22/388811/Stellungnahme-Gutachten-SG2412200086.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME DES DEUTSCHEN FRAUENRATS\r\nzum Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt\r\nBerlin, 20. November 2024\r\nZusammenfassung\r\nDer Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt den vorliegenden Entwurf als Meilenstein im Gewaltschutz. Angesichts steigender Gewaltzahlen mahnt der Deutsche Frauenrat eine schnellstmögliche Verabschiedung des sog. Gewalthilfegesetzes an.\r\nDer DF hebt hervor, dass mit dem Entwurf durch die Verlagerung der Kosten für Schutz und Beratung von den Gewaltbetroffenen auf die Gesellschaft den Betroffenen endlich nicht mehr die Verantwortung für ihre Gewalterfahrung auferlegt wird. Positiv bewertet der DF außerdem, dass der Entwurf die finanzielle Beteiligung des Bundes vorsieht, eine inklusive und zeit- und bedarfsgemäße Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt enthält, den bedarfsgerechten Ausbau des Unterstützungsangebots vorsieht und dabei auch die Bedarfe von Frauen mit Behinderungen oder Sprachbarrieren explizit einbezieht. Obwohl Gewaltbetroffene mit Migrations- und Fluchtbiografie explizit benannt werden, verpasst es der Entwurf allerdings, die gravierenden Schutzlücken für diese Gruppen durch aufenthaltsrechtliche Reformen zu schließen. Bemängelt wird außerdem, dass psychisch oder suchterkrankte sowie wohnungslose Betroffenen im Entwurf nicht aufgeführt werden. Hier empfiehlt der DF dringend Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.\r\n//////////////////////////////////////////////\r\nStellungnahme Gewalthilfegesetz\r\nBewertung\r\nVerlässliche und infrastruktursichernde Finanzierung der Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen\r\nVielerorts müssen gewaltbetroffene Frauen noch immer selbst für ihren Aufenthalt im Frauenhaus bezahlen oder aber sind in der Notsituation einer Flucht ins Frauenhaus mit hohen bürokratischen Hürden konfrontiert, um die Finanzierung über Sozialleistungen abzusichern.\r\nDie Zusage, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Schutz, Unterstützung und Beratung „keine Kostenbeiträge der gewaltbetroffenen Person zu erheben“ sind, stellt deshalb aus Perspektive des Deutschen Frauenrats einen zentralen Baustein des Entwurfs dar, der zu einer umfassenden Verbesserung des Zugangs zu Schutzeinrichtungen führen kann. Insbesondere für sog. Selbstzahler*innen, Student*innen oder EU-Bürger*innen entfällt mit Ref-E Artikel 1 § 4 eine zentrale Hürde. Auch für Empfänger*innen von Sozialleistungen wird der Zugang erleichtert durch den Zusatz, dass Schutz nicht von Kostenübernahmeerklärungen abhängig gemacht werden darf. Dies regelt auch Ref-E Artikel 6, der die Kostenübernahmen zwischen Kommunen aufhebt ab Inkrafttreten von Ref-E Artikel 1 § 3 und 4.\r\nIn Ref-E Artikel 1 § 5 Abs. 3 wird außerdem ausgeführt, dass die Träger der Einrichtungen „Anspruch auf angemessene öffentliche Finanzierung“ haben. Dazu wird in der Gesetzesbegründung näher ausgeführt, dass diese „infrastruktursichernd“ sein soll. Eine Objektförderung wird in der Begründung zu Absatz 3 nahegelegt.\r\nDer DF bedauert, dass an dieser Stelle nicht die Tagessatzfinanzierung von Schutzeinrichtungen ausgeschlossen wird, um den bürokratiearmen Zugang abzusichern und damit lebensrettenden unmittelbaren Schutz zu gewährleisten.\r\nPräventions-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Frauenhäuser und Beratungsstellen\r\nIn Artikel 1 § 1 stellt der Ref-E klar, dass auch Prävention von Gewalt, Öffentlichkeitsarbeit und strukturierte Vernetzungsarbeit zu den Aufgaben des Hilfesystems gehören. Mit der Benennung und finanziellen Förderung dieser Tätigkeiten setzt der Entwurf Vorgaben aus der Istanbul-Konvention (Artikel 7, 8 und 9 IK) um und würdigt die Tatsache, dass die Einrichtungen diesen Aufgaben bereits seit Jahrzehnten mit viel zu geringen Ressourcen nachkommen. Damit dieser Missstand behoben wird, empfiehlt der DF die oben benannte Klarstellung zur institutionellen Finanzierung der Einrichtungen inklusive dieser Aufgabenfelder. Angesichts steigender Gewaltzahlen liegt im Ausbau der Präventionsarbeit eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe des sog. Hilfesystems.\r\nBeteiligung des Bundes\r\nEinen weiteren Meilenstein für den Gewaltschutz legt der Ref-E mit der Festlegung einer Beteiligung des Bundes über das Finanzausgleichsgesetz (Ref-E Artikel 4 und 5). Hiermit soll der Bund seiner Verpflichtung nachkommen, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und überall im Bundesgebiet Schutz und Unterstützung vor Gewalt vorzuhalten. Der DF weist darauf hin, dass im Entwurf dabei von den minimal anzunehmenden Kosten für einen bedarfsgerechten Ausbau und die nachhaltige Finanzierung der Unterstützungsstruktur nach der Kostenstudie1 ausgegangen wird. Es ist daher festzuhalten, dass die tatsächliche Kostendeckung bei der Evaluation untersucht werden muss, um ggf. ab 2036 nachzubessern.\r\n1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2023), Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.\r\n//////////////////////////////////////////////\r\nStellungnahme Gewalthilfegesetz\r\nBedarfsgerechter Ausbau – auch barrierefrei\r\nIn Deutschland herrscht einerseits insgesamt ein Mangel an Schutz- und Beratungsplätzen, insbesondere barrierearmen2. Andererseits gleicht die Schutz- und Beratungslandschaft noch immer einem Flickenteppich aus Regionen mit sehr guter Ausstattung und solchen, in denen eine starke Unterversorgung vorliegt.3 Beides gefährdet Gewaltbetroffene und steht der Verarbeitung des Erlebten und einem gewaltfreien Neuanfang im Weg.\r\nZu begrüßen ist deshalb, dass der Ref-E die Länder dazu verpflichtet, ein „Netz an Schutz- und Beratungsangeboten [ist] an den Bedarfen der gewaltbetroffenen Personen auszurichten“ und dabei die besonderen Bedarfe von Betroffenen aufgrund von Behinderungen, „Migrations- und Fluchtbiografien, Geschlecht und Geschlechtsidentität, die sexuelle Orientierung sowie die besonderen Bedarfe von Kindern zu berücksichtigen.“.\r\nKritisch sieht der DF dagegen, dass der Ref-E keine Standards für die Bedarfserhebungen vorsieht. Der DF weist dabei auf den Erläuternden Bericht zur Istanbul Konvention mit seinen Empfehlungen zu Frauenhausplätzen sowie auf die Empfehlungen des Bündnis Istanbul-Konvention hin. Das BIK führt in seinem Alternativbericht von 2021 aus, „gewaltbetroffene Frauen sollten nicht länger als eine Stunde Anfahrt ohne PKW zur nächstgelegenen spezialisierten Fachberatungsstelle benötigen. In allen Bundesländern braucht es spezialisierte Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Mädchen sowie für junge volljährige Frauen.“.4 Zudem betont der DF, dass es nicht zu einer Verschlechterung in Regionen mit aktuell guter Ausstattung kommen darf.\r\nAus Perspektive des DF sollte es Teil der vorgesehenen Gesetzesevaluation sein, zu prüfen, ob es mit den ländereigenen Bedarfsanalysen gelingt, dem Verfassungsgebot der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet in Bezug auf Gewaltschutz Rechnung zu tragen.\r\nDurchsetzbarer Rechtsanspruch\r\nDer Ref-E führt in Artikel 1 § 3 neu einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Schutz (bei gegenwärtiger Gewaltgefährdung) und Beratung für gewaltbetroffene Personen ein. Anspruchsgegner sind die Länder. Gerade angesichts erstarkender frauen- und queerfeindlicher Parteien in den Bundesländern ist dieser Rechtsanspruch als Schutz für die Finanzierung der Einrichtungen bedeutsam. Unklar bleibt in Bezug auf den Anspruch auf Schutz jedoch, wie die „gegenwärtige Gewaltgefährdung“ zu verstehen ist. Um den Rechtsanspruch auf Beratung für die Betroffenen wirksam auszugestalten, muss das Angebot zur Beratung zudem zeitnah zur Anfrage erfolgen und dies im Gesetzentwurf auch Erwähnung finden.\r\nEinheitliche Definition von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt\r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt, dass der Ref-E in Artikel 1 § 2 Begriffsbestimmungen vornimmt und damit der Aufforderung des Europarats5 innerhalb der Frist bis Ende 2025 nachkommt. Der DF bewertet positiv, dass sich die Definitionen an der Istanbul-Konvention orientieren und über sie\r\n2 Vgl. Bündnis Istanbul-Konvention (2021): Alternativbericht, Ausführungen zu Artikel 18-23 Istanbul-Konvention.\r\n3 Erster Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung der Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) in Deutschland, GREVIO/Inf(2022)9, Absatz 129.\r\n4 Bündnis Istanbul-Konvention (2021): Alternativbericht, S. 81.\r\n5 Recommendation on the implementation of the Council of Europe Convention on Preventing and Combating\r\nViolence against Women and Domestic Violence by Germany, IC-CP/Inf(2022)8, Absatz A 1.\r\n//////////////////////////////////////////////\r\nStellungnahme Gewalthilfegesetz\r\nhinausgehen, indem in Einklang mit der fortentwickelten Gesetzeslage die Gewalt aufgrund von Geschlecht und Geschlechtsidentität miteinbezogen wird.\r\n6\r\nIn der Gesetzesbegründung wird außerdem klargestellt, dass auch digitale Gewalt unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Eine explizite Nennung unter Ref-E Artikel 1 § 2 wäre angesichts des massiven Anstiegs der digitalen Gewalt7 aus Sicht des DF zudem empfehlenswert.\r\nZugang zu Schutz und Beratung für – fast – alle Gewaltbetroffenen\r\nMit dem Entfall von Finanzierungshürden, dem Rechtsanspruch, der inklusiven Gewaltdefinition sowie der Vorgabe an die Länder, ein bedarfsgerechtes Netz an Einrichtungen vorzuhalten, enthält der Ref-E verschiedene wichtige Elemente, um den Zugang für alle Gewaltbetroffenen zu ermöglichen.\r\nDer Ref-E sieht auch vor, dass Personen mit besonderen Bedarfen durch die Einrichtungen angemessen unterstützt werden. Genannt sind Behinderungen, Beeinträchtigungen und mangelnde Sprachkenntnisse. Die besonderen Bedarfe von Frauen mit psychischen oder Sucherkrankungen sowie von wohnungslosen Frauen sollten hier ebenfalls genannt werden. Diese Personengruppe ist besonders häufig Gewalt ausgesetzt, findet aber oftmals nicht den Weg zu bedarfsgerechten Angeboten.8\r\nGravierende Schutzlücken bleiben auch für Migrant*innen und Geflüchtete bestehen. Dies betrifft geflüchtete Frauen, die aufgrund der Wohnsitzauflage auch im Fall von akuten Gewaltbedrohungen nicht in der Lage sind, Schutz zu suchen. Auch für Frauen mit eheabhängigen Aufenthaltsstatus bleibt das Recht auf Gewaltschutz weiter ausgehebelt, wenn es ihnen nicht möglich ist, sich von einem gewalttätigen Partner zu trennen, ohne einen Verlust des Aufenthaltstitels zu befürchten. Der DF fordert den Gesetzgeber dringend auf, im parlamentarischen Verfahren Reformen von §12a und §31 AufenthG einzubringen, um Gewaltbetroffenen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen und die Wohnsitzauflage zu streichen.\r\n6 Vgl. Bündnis Istanbul-Konvention, Definition-geschlechtsspezifische-Gewalt-des-BIK-final.pdf.\r\n7 Vgl. Bundesministerium des Inneren (2023): Bundeslagebilder - Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023.\r\n8 Bündnis Istanbul-Konvention (2021): Alternativbericht, S. 11.\r\n//////////////////////////////////////////////\r\nStellungnahme Gewalthilfegesetz\r\nDeutscher Frauenrat\r\nDer Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechte und lebenswerte Welt für alle.\r\n////////////////////////////\r\nDeutscher Frauenrat\r\nAxel-Springer-Straße 54a\r\n10117 Berlin\r\nFon + 49/30/204 569-0\r\nkontakt@frauenrat.de\r\nwww.frauenrat.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010029","regulatoryProjectTitle":"Gewalthilfegesetz einführen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/44/d2/388813/Stellungnahme-Gutachten-SG2412200132.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"An XX\r\n\r\nBerlin, 12.11.2024\r\nGEWALTSCHUTZ JETZT!  \r\nEINLADUNG ZUR UNTERSCHRIFTENÜBERGABE, 25.11.24, 10 UHR\r\n\r\nSehr geehrte Frau XX,\r\nseit Jahren steigt Gewalt gegen Frauen in Deutschland an. 2023 verzeichnete unser Land jeden zweiten Tag einen Femizid. Der ungleiche und unzureichende Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen gefährdet täglich Leben und Unversehrtheit von Gewaltbetroffenen. \r\nDer Deutsche Frauenrat fordert deshalb, dass der Gewaltschutz auch nach Neuwahlen Priorität hat. Im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik sollte noch im kommenden Jahr ein Gesetz zu Zugang, Finanzierung und Ausbau der Unterstützungsstruktur verabschiedet werden.\r\nDieses Gesetz sollte beinhalten: \r\n \tden schnellen, sicheren, barrierefreien und unbürokratischen Zugang zu Schutz und Unterstützung für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt und deren Kinder. \r\n \tdie dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Frauenunterstützungsstruktur. \r\n \tden bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausbau der Unterstützungsstruktur. Dabei sind für die Schaffung von Barrierefreiheit zusätzliche Mittel bereitzustellen. \r\n \tdie Streichung der Wohnsitzauflage, damit Geflüchtete im Gewaltfall Schutz finden. \r\n \teine Regelung zur einzelfallunabhängigen Finanzierung der Frauenunterstützungsstruktur. Die Finanzierung von Frauenhäusern auf der Grundlage von Tagessätzen ist grundsätzlich auszuschließen.\r\n\r\nGemeinsam mit Vertreter*innen der Industrie, Gewerkschaften, Polizei, Kunst, Kultur und Verbänden hatte der Deutsche Frauenrat noch im Oktober in einem Brandbrief die scheidende Regierung aufgefordert, mit einem Gesetz den Gewaltschutz endlich zu verbessern und abzusichern. Innerhalb eines Monats haben sich über 35.000 Unterzeichnende angeschlossen. Zahlreiche Medien berichteten. \r\nDiesen Brief möchten wir Ihnen als Auftrag für den Wahlkampf und die kommende Legislaturperiode am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, 25.11.24, um 10 Uhr vor dem Bundestag übergeben.  \r\nWir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\nDr. Beate von Miquel \t\t\t       Sylvia Haller\r\nVorstandsvorsitzende\t\t\t       Verantwortliche im Vorstand\r\n\t\t\t\t\t       „Gewalt gegen Frauen beenden“\t\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010030","regulatoryProjectTitle":"Familienrechtsreform (Gewaltschutz)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/87/56/360825/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300147.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME DES DEUTSCHEN FRAUENRATS\r\nzum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften\r\n\r\nBerlin, 6. September 2024 \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZusammenfassung \r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt, dass das Bundesjustizministerium eine Reform des Familienverfahrensrecht anstrebt, um dieses in Einklang mit der Istanbul-Konvention zu bringen und so die eklatanten Lücken im Gewaltschutz für gewaltbetroffene Mütter und ihre Kinder zu schließen. Damit setzt das Ministerium erste Maßnahmen um, die der Ausschuss der Vertragsstaaten zur Istanbul-Konvention mit Frist Ende 2025 dringend empfohlen hatte. Um das Reformvorhaben zum Erfolg zu führen und mehr Betroffene besser zu schützen, empfiehlt der Deutsche Frauenrat jedoch einige Konkretisierungen. Unter anderem sollte der Aufenthalt in einer Schutzeinrichtung als Anhaltspunkt für vorliegende Gewalt ausreichen und damit Schutzmaßnahmen auslösen können, wie die Wahlgerichtsbarkeit in familiengerichtlichen Verfahren. Die geplante Aufwertung der Verfahrensbeistände sieht der Deutsche Frauenrat kritisch, solange Verfahrensbeistände nicht zu geschlechtsspezifischer Gewalt geschult sind. Es sollte zudem Möglichkeiten geben, einen Verfahrensbeistand zu entpflichten. Um die Wirksamkeit der Gesetzesreform in der Praxis zu gewährleisten, verweist der Deutsche Frauenrat außerdem auf die dringend notwendige Fortbildung von Polizei und Justiz zu häuslicher Gewalt.\r\n\r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt die Anpassungen beim Versorgungsausgleich, die ermöglichen vergessene, verschwiegene oder übersehene Anrechte auch nach der Scheidung zu berücksichtigen. Dies behebt eine Benachteiligung, die in erster Linie zu Lasten der Altersabsicherung geschiedener Frauen geht.   \r\n\r\nBewertung zu den vorgeschlagenen Änderungen in: \r\nArtikel 1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E)\r\nArtikel 31 der Istanbul-Konvention sieht vor, dass geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt bei allen Entscheidungen über das Sorgerecht und das Besuchsrecht für Kinder berücksichtigt werden muss und die Sicherheit von Mutter und Kind(ern) nicht gefährdet werden darf. Dennoch zeigt sich in der Praxis, dass Umgang mit dem gewalttätigen Vater trotz Gefährdung der gewaltbetroffenen Frau und ihren Kind(ern) angeordnet wird. Dies kann nicht nur dazu führen, dass Kinder retraumatisiert werden, sondern auch dazu, dass die traumatisierte Mutter gezwungen ist, dem gewaltausübenden Vater weiterhin zu begegnen, mit ihm Kontakt zu halten und Einigungen über Umgangsregelungen mit diesem auszuhandeln. Umgangssituationen, in denen beispielsweise Kinder übergeben werden und die Mutter auf den gewaltausübenden Vater trifft, sind noch immer besonders gefährliche Situationen für Mütter und enden nicht selten mit Gewalt oder sogar mit der Tötung der Mutter oder der Kinder durch den Vater (vgl. Bündnis Istanbul-Konvention 2021, Artikel 31). \r\nVor diesem Hintergrund kritisiert der Deutsche Frauenrat, dass die hier vorgeschlagene Beschwerdemöglichkeit nur im Fall eines Umgangsausschlusses möglich sein soll. Die Gefährdung von gewaltbetroffenen Elternteilen und ihren Kindern durch angeordneten Umgang wird durch die vorgeschlagene Regelung nicht adressiert. Außerdem steigt die Belastung der Frauen und Kinder bei erneuten Anhörungen und die notwendige Stabilisierung nach dem Gewalterleben wird verzögert.\r\n\r\n§ 57 FamFG (Erweiterung auf alle im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffenen Umgangsentscheidungen)\r\nDer Ausschuss der Vertragsstaaten der Istanbul-Konvention fordert die Bundesregierung in Empfehlung 13 (IC-CP/Inf(2022)8) mit Bezug auf den GREVIO-Report Ziffer 324 zur „systematische[n] Berücksichtigung der Sicherheitsbedenken von Frauen [auf], die Opfer häuslicher Gewalt sind, und ihren Kindern im Einzelfall, wenn über Umgangsrechte für die Dauer von Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz entschieden wird“. Daraus lässt sich ableiten, dass in Gewaltfällen Beschwerde für die gewaltbetroffene Person möglich sein muss, wenn das Gericht Umgang mit dem gewalttätigen Elternteil angeordnet hat. Der Deutsche Frauenrat spricht sich mit Bezug auf Artikel 31 IK deshalb in Fällen von häuslicher Gewalt für eine Erweiterung der Beschwerdemöglichkeit insbesondere auf Umgangsanordnungen und Anordnungen des Wechselmodells aus. Aus Sicht des Deutschen Frauenrats muss Voraussetzung für (begleiteten) Umgang immer eine Gewaltverzichtserklärung, die Verantwortungsübernahme für die Gewalt sowie die Teilnahme an Täterprogrammen seitens des gewaltausübenden Elternteils sein.\r\n\r\nArtikel 1 Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E)\r\nWenn eine gewaltbetroffene Frau mit Kindern vor dem Täter flieht, kann sie ihren Aufenthaltsort vor dem gewalttätigen Vater häufig nicht geheim halten, da das Familiengericht zuständig wird, in dessen Region sie mit den Kindern lebt. Selbst wenn die konkrete Adresse gesperrt ist, kann der gewalttätige Elternteil so leicht den Wohnort oder bspw. die Schulen oder Kindergärten der Kinder ausmachen (vgl. Bündnis Istanbul-Konvention 2021, Artikel 51). Das Expert*innengremium zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (GREVIO) fordert die Bundesregierung deshalb auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nichtbekanntgabe des Wohnsitzes von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu gewährleisten (GREVIO/Inf(2022)9, Ziffer 229b). \r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt daher, dass mit den vorliegenden Vorschlägen in Gewaltfällen der gewaltbetroffenen Person die Wahl des Gerichts ermöglicht wird. Allerdings setzt der Vorschlag die Hürde hier zu hoch an. Die Regelung der Gerichtszuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes muss vielmehr bereits ausgesetzt werden, wenn es Anhaltspunkte für Partnerschaftsgewalt gibt. Insbesondere muss sie in Fällen der Flucht vor Partnerschaftsgewalt oder dem Aufsuchen einer Schutzeinrichtung, z.B. Frauenhaus, ausgesetzt werden. Denn in der Praxis zeigt sich, dass bspw. viele Frauen im Frauenhaus kein Gewaltschutzverfahren oder eine Gewaltschutzanordnung angeregt haben, obwohl sie akut bedroht sind und die Wahlgerichtsbarkeit deshalb für sie entscheidend zur Geheimhaltung des Aufenthaltsortes wäre. Diese Anmerkung gilt entsprechend auch für die geplanten Folgeänderungen in §170 und §232 FamFG-E.\r\nEine explizite Erwähnung der Schutzeinrichtungen, z.B. Frauenhäuser, in §152 FamFG-E als eindeutiger Anhaltspunkt für Partnerschaftsgewalt würde zudem zur „Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Familiengerichten und spezialisierten Diensten, die Opfer und ihre Kinder in Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht unterstützen“ beitragen, die das Expert*innengremium des Europarats zur Umsetzung der Istanbul-Konvention als dringend erforderliche Maßnahme ansieht (GREVIO/Inf(2022)9 Paragraf 229a). \r\n\r\nArtikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E)\r\nIn Fällen häuslicher Gewalt bei denen gemeinsame Kinder involviert sind, kann insgesamt von einer Aushebelung des Gewaltschutzes gesprochen werden. Obwohl Familiengerichte im Gewaltfall bereits nach aktueller Rechtslage angehalten sind, Ermittlungen zum Schutzbedarf des Kindes und gewaltbetroffenen Elternteils durchzuführen, erfolgt dies in der Praxis bislang unzureichend, wie auch in der Begründung des Referentenentwurfs angemerkt wird. Zu häufig wird mit Verweis auf das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gewaltbetroffenen Frauen auferlegt, Umgang mit dem gewalttätigen Vater zu ermöglichen, obwohl dies die Sicherheit von Mutter und Kind(ern) gefährdet. Der Deutsche Frauenrat begrüßt deshalb ausdrücklich, dass mit dem vorgelegten Entwurf die Vorgaben der Istanbul-Konvention aus Artikel 31 und 51 im Verfahrensrecht verankert werden und damit zentralen Punkten aus Empfehlung 13 des Ausschusses der Vertragsstaaten zur Istanbul-Konvention (IC-CP/Inf(2022)8) innerhalb der vom Europarat vorgegebenen Frist nachgekommen wird.\r\nDer vorliegende Entwurf konkretisiert allerdings nicht, was als Anhaltspunkt für Partnerschaftsgewalt gewertet werden muss. Anhaltspunkte für Partnerschaftsgewalt können u.a. ärztliche Atteste, Zeug*innenaussagen, frühere polizeiliche Maßnahmen, frühere Gewaltschutzanordnungen oder das Aufsuchen einer Schutzeinrichtung bzw. eines Frauenhauses sein. Hier sollte im weiteren Verfahren eine Klarstellung im Sinne der Gewaltbetroffenen erfolgen. \r\nDer Bezug auf das Gewaltschutzgesetz erscheint an dieser Stelle zudem nicht mehr zeitgemäß. Der Gewaltbegriff sollte nicht hinter die Istanbul-Konvention und die EU-Richtlinie gegen Gewalt zurückfallen.\r\nDes Weiteren setzt sich der Deutsche Frauenrat mit Bezug auf die Einschätzung der Gefährdungssituation dafür ein, dass für den (begleiteten) Umgang immer eine Gewaltverzichtserklärung, die Verantwortungsübernahme für die Gewalt sowie die Teilnahme an Täterprogrammen seitens des gewaltausübenden Elternteils als Voraussetzung gegeben sein muss.\r\n\r\nArtikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E)\r\nObwohl in FamFG bereits jetzt das Hinwirken auf Mediation ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist in der Praxis zu beobachten, dass auch in Fällen häuslicher Gewalt häufig Vergleiche geschlossen werden (vgl. Bündnis Istanbul-Konvention 2021, Artikel 48). Mit dem Bündnis Istanbul-Konvention setzt sich der Deutsche Frauenrat dafür ein, für Kindschaftssachen mit einem Gewalthintergrund im FamFG eine ausdrückliche Ausnahmeregelung für gütliche Einigungs- und Mediationsversuche einzufügen entsprechend derjenigen für Fälle nach dem Gewaltschutzgesetz. Der Deutsche Frauenrat begrüßt deshalb den vorliegenden Änderungsvorschlag, da dieser Anhaltspunkte für häusliche Gewalt zum Ausgangspunkt nimmt und nicht erst das Vorliegen eines Gewaltschutzverfahrens oder einer Gewaltschutzanordnung. \r\nAuch an dieser Stelle muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die konventionskonforme Anwendung des reformierten FamFG nur möglich sein wird durch eine „Schärfung des Bewusstseins der an Gerichtsverfahren beteiligten Fachleute für die Machtungleichgewichte in gewalttätigen Beziehungen“ (IC-CP/Inf(2022)8). Der Deutsche Frauenrat fordert deshalb, dass die verpflichtende Aus- und Fortbildung aller am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen zu den Formen häuslicher Gewalt und ihrer Dynamiken, ihrer gesundheitlichen Auswirkungen auf gewaltbetroffene Elternteile und zu den Folgen miterlebter Gewalt für Kinder gesetzlich verankert werden. Die Fortbildung muss wissenschaftlich fundiert sein und eine kindeswohlzentrierte und gewaltsensible Haltung einnehmen: Pseudowissenschaftliche Konzepte wie Eltern-Kind-Entfremdung dürfen nicht Bestandteil von Fortbildungen sein, da sie in der Praxis dazu führen, den Gewaltschutz auszuhebeln (vgl. GREVIO/Inf(2022)9 Paragraf 227). Dies ist durch verbindliche Curricula und Zertifizierungen zu garantieren.\r\n\r\nArtikel 1 Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E)\r\nDie Änderungen bzw. Ergänzungen des vorliegenden Referentenentwurfs, u.a. in §158b ff. FamFG-E, stellen eine bedeutende Stärkung des Verfahrensbeistands dar. Solange keine Fortbildungsverpflichtung eingeführt ist und es Verfahrensbeistände gibt, die nicht über das notwendige Vorwissen zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt verfügen, schätzt der Deutsche Frauenrat dies kritisch ein. Dieses Wissen ist zwingend nötig, um in familienrechtlichen Verfahren mit Gewaltvorkommen professionell zu agieren und die Dynamiken zu erkennen, die sich oft auch während der Verfahren fortsetzen. § 158a enthält dazu noch immer keine Vorgaben, obwohl GREVIO sowie der Ausschuss der Vertragsstaaten dies ausdrücklich empfehlen. Wie unter §156a Absatz 2 FamFG-E ausgeführt, setzt sich der Deutsche Frauenrat dafür ein, die verpflichtende Aus- und Fortbildung aller am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen zu den Formen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und ihrer Dynamiken, ihrer gesundheitlichen Auswirkungen auf gewaltbetroffene Elternteile und zu den Folgen (mit-)erlebter Gewalt für Kinder gesetzlich zu verankern. Die Fortbildung muss wissenschaftlich fundiert sein und eine kindeswohlzentrierte und gewaltsensible Haltung einnehmen: Pseudowissenschaftliche Konzepte wie Eltern-Kind-Entfremdung dürfen nicht Bestandteil von Fortbildungen sein, da sie in der Praxis dazu führen, den Gewaltschutz auszuhebeln. Dies ist durch verbindliche Curricula und Zertifizierungen zu garantieren.\r\nDie in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung des Amtes macht es zudem noch dringender notwendig, Regelungen zu schaffen, nach denen die Möglichkeit besteht, einen Verfahrensbeistand zu entpflichten. Mit dem Bündnis Istanbul-Konvention fordert der Deutsche Frauenrat, dass bspw. Verfahrensbeistände und Ausbildungsinstitute, die sich lobbyistisch gegen Gewaltschutzrechte von Frauen engagieren, entpflichtet werden können. \r\n\r\nArtikel 1 Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E)\r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt die hier vorgeschlagene Änderung mit dem bereits unter § 152 Absatz 2 FamFG-E dargelegten Vorbehalt, dass die Hürde eines Gewaltschutzverfahrens bzw. einer Gewaltschutzanordnung als Voraussetzung für die Wahlgerichtsbarkeit zu hoch gesetzt ist. Anhaltspunkte für Partnerschaftsgewalt sollten hier genügen, um den Schutz für mehr Betroffene zu gewährleisten.  \r\n\r\nArtikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E)\r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt ausdrücklich, dass in Gewaltfällen die Regelung der Gerichtszuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes ausgesetzt werden soll. Allerdings macht der Deutsche Frauenrat auch hier den bereits dargelegten Vorbehalt geltend, dass die Hürde eines Gewaltschutzverfahrens bzw. einer Gewaltschutzanordnung als Voraussetzung für die Wahlgerichtsbarkeit zu hoch gesetzt ist. Anhaltspunkte für Partnerschaftsgewalt sollten hier genügen, um Schutz für mehr Betroffene zu gewährleisten.  \r\n\r\nArtikel 1 Nummer 13 (§ 211a Absatz 1 FamFG-E)\r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt die hier vorgeschlagene Änderung, um die Geheimhaltung des Wohnortes des gewaltbetroffenen Elternteils mit Kind(ern) besser zu gewährleisten. Allerdings macht der Deutsche Frauenrat auch hier den bereits dargelegten Vorbehalt geltend, dass die Hürde eines Gewaltschutzverfahrens bzw. einer Gewaltschutzanordnung als Voraussetzung für die Wahlgerichtsbarkeit zu hoch gesetzt ist. Die Anhaltspunkte für Partnerschaftsgewalt sollten hier genügen, um Schutz für mehr Betroffene zu gewährleisten.  \r\nAus der Praxis wird zudem kritisch angemerkt, dass ein automatisiertes Einschalten der Polizei durch das Gericht nicht im Sinne der Betroffenen sei. Bislang ist dies explizit nicht Folge eines Gewaltschutzantrags, da viele Gewaltbetroffene die Polizei nicht involvieren wollen. Die vorgeschlagene Änderung könnte deshalb für Betroffene eine Hürde darstellen, einen Gewaltschutzantrag zu stellen. \r\n\r\nArtikel 1 Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E)\r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt die Einführung einer getrennten Anhörung vor der Bestätigung eines Vergleichs als Reform im Sinne des Artikel 48 bzw. 56 Absatz 1 (i) Istanbul-Konvention. Diese kann eine geeignete Maßnahme sein, um Machtungleichheiten in gewaltvollen Beziehungen Rechnung zu tragen. Der Deutsche Frauenrat betont auch hier, dass die Sensibilisierung des Gerichtspersonals eine notwendige Voraussetzung für die konventionskonforme Ausführung des Gesetzes ist und verweist auf Empfehlung 13 des Ausschusses der Vertragsstaaten zur Istanbul-Konvention (IC-CP/Inf(2022)8).   \r\n\r\nArtikel 1 Nummer 20 (§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E)\r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt die vorgeschlagene Ergänzung, die den Artikel 31 Istanbul-Konvention zugrunde liegenden Schutzgedanken konsequent auch auf Unterhaltsentscheidungen anwendet, um die Nichtbekanntgabe des Wohnortes des gewaltbetroffenen Elternteils zu gewährleisten. Allerdings macht der Deutsche Frauenrat auch hier den Vorbehalt geltend, dass die Hürde eines Gewaltschutzverfahrens bzw. einer Gewaltschutzanordnung als Voraussetzung für die Wahlgerichtsbarkeit zu hoch gesetzt ist. Anhaltspunkte für Partnerschaftsgewalt sollten hier genügen, um Schutz für mehr Betroffene zu gewährleisten.  \r\nArtikel 2 (Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes) \r\nDie Synchronisierung von Gewaltschutz und Kindschaftsrecht ist weder im Recht noch in der Praxis gelungen und gefährdet regelmäßig gewaltbetroffene Mütter und ihre Kinder (vgl. Bündnis Istanbul-Konvention 2021, Artikel 31). Der Deutsche Frauenrat begrüßt daher die vorgeschlagene Änderung in § 23b GVG, um Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren besser zu verzahnen und damit im Sinne von Artikel 31 Istanbul-Konvention den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu erhöhen. \r\n\r\nArtikel 8 (§ 20 Absatz 1 Satz 1 Versorgungsausgleichsgesetz-E)\r\nFrauen sind deutlich häufiger von Altersarmut betroffen als Männer: Die geschlechtsspezifische Rentenlücke bei eigenen Alterssicherungseinkommen zwischen Frauen und Männern liegt bei rund 39 Prozent (Destatis 2024). Die ungleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt von Frauen aufgrund von Übernahme unbezahlter Sorge- und Hausarbeit oder Entgeltdiskriminierung bedingen diesen gender pension gap. \r\nDer Versorgungsausgleich soll die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu Lasten der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen zumindest teilweise kompensieren. Während der Ehe erworbene Ansprüche auf eine Altersversorgung werden bei einer Scheidung zwischen den Partner*innen aufgeteilt. Damit trägt der Versorgungsausgleich wesentlich zur Altersabsicherung geschiedener Frauen bei. Allerdings fehlt seit der Neuregelung des Versorgungsausgleichs 2009 die Möglichkeit, vergessene, verschwiegene oder übersehene Versorgungsanrechte auch nach der Scheidung gemäß dem Versorgungsausgleich aufzuteilen. \r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt daher ausdrücklich, dass mit der geplanten Neuregelung vergessene, verschwiegene oder übersehene Anrechte nachträglich Berücksichtigung finden sollen. Dies entspricht einer gerechten Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte und behebt eine Regelung, die in erster Linie zu Lasten der eigenständigen sozialen Sicherung geschiedener Frauen geht. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDeutscher Frauenrat\r\nDer Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die\r\ngrößte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke\r\nStimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen\r\nVerbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir\r\nengagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten\r\nNationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen\r\nLebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechte\r\nund lebenswerte Welt für alle.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n///////////////////////////\r\nDeutscher Frauenrat\r\nAxel-Springer-Straße 54a\r\n10117 Berlin\r\n+ 49/30/204 569-0\r\nkontakt@frauenrat.de\r\nwww.frauenrat.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010031","regulatoryProjectTitle":"Reform Aufenthaltsrecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/44/c7/360827/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300187.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"BESCHLÜSSE DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2024 (AUSZUG)\r\n1.\tUmfassender Gewaltschutz für Frauen mit Migrationsgeschichte\r\nFür den umfassenden Gewaltschutz von Frauen mit Migrationsgeschichte und die vollumfängliche Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine dringende Reformierung des Aufenthaltsgesetzes (§ 31 AufenthG) notwendig, das erhebliche Schutzlücken aufweist.\r\n\r\nDas bedeutet: Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Bestand oder der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die Erteilung der ersten eigenständigen Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Die Streichung oder zumindest Herabsetzung der Ehebestandszeit auf ein Jahr. Die Streichung ist anzustreben, da die Ehebestandszeit grundsätzlich patriarchale Machtdynamiken und Abhängigkeiten in der Ehe begünstigt und Frauen zum Festhalten an einer gewalttätigen Beziehung nötigt. Die Streichung der Wohnsitzauflage des § 12a AufenthG. Das Aufenthaltsrecht der Betroffenen, muss gemäß des Art. 59 (2) der Istanbul-Konvention gewährleistet werden.\r\n\r\nInsbesondere für Personen ohne Papiere oder mit Duldung muss ein verlängerbarer Aufenthaltstitel aus persönlichen Gründen oder zur Mitwirkung im Strafverfahren geschaffen werden. Für die Betroffenen muss der Erhalt eines verlängerbaren Aufenthaltstitels niederschwellig zugänglich sein. Die Beteiligung von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern, um körperliche oder psychische Gewalt glaubhaft zu machen, muss anerkannt werden.\r\n\r\nFachkräfte und Mitarbeitende in allen Behörden, auch den Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration oder der Polizei und den Gerichten sowie in den Unterstützungsstrukturen müssen bzgl. geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet werden, dabei muss die intersektionale Perspektive dringend berücksichtigt werden. Gender- und diversitätssensible Sprachmittlung muss vorhanden sein.\r\n\r\nFür einen Zugang zu Unterstützungsstrukturen und adäquate und umfassende Beratung von Betroffenen braucht es die Einbindung von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie haben den besten Zugang zu Betroffenen unterschiedlicher Communities und notwendige Kenntnisse zu informieren und aufzuklären.\r\n\r\n2.\tSchutz und Hilfe für besonders vulnerable von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Migrationskontext \r\nDer Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, zusätzlich zu einer bundesgesetzlichen Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser für einen besseren Schutz für besonders vulnerable Gruppen von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen wie insbesondere Migrantinnen mit komplexer Gewalterfahrung Regelungen zu schaffen. Unter anderem fordert der Deutsche Frauenrat:\r\n \tAufenthaltstitel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder.\r\n•\tEin eigenständiges Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, das nicht abhängig ist vom gewalttätigen Partner.\r\n•\tEin Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel ist unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft in einem Strafprozess – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – gesetzlich zu verankern.\r\n\r\n3.\tDigitale Überwachung durch Aufklärung und Beratung verhindern\r\nDie Überwachung von Frauen insbesondere durch ihren Ehemann, Partner, Vater oder Bruder mithilfe dazu geeigneter Softwareanwendungen gehört zu den perfidesten Arten der Freiheitseinschränkungen und Gewalt gegen Frauen. Es werden z.B. Ortungsfunktionen des Telefons und von Messenger-Diensten wie WhatsApp heimlich mitgelesen.\r\n\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass niedrigschwellige Angebote spezialisierter Fachberatungsstellen und der Polizei für potenziell Betroffene ausgebaut und finanziert werden, damit sie sich selbst aktiv vor digitaler Überwachung schützen können. \r\n\r\nUm alle gesellschaftlichen Schichten zu erreichen, wird die Bundesregierung außerdem aufgefordert, entsprechende Aufklärungskampagnen (u.a. auch über Social Media) zu entwickeln. Es gilt außerdem darüber aufzuklären, dass jede*r ein Recht auf digitale Privatsphäre hat, auch gegenüber Partner*innen. \r\n\r\n4.\tTechnische und digitale Möglichkeiten der Überwachung von Tätern im Bereich häuslicher Gewalt erproben und einsetzen\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert Bund und Länder auf, im Sinne des Gewaltschutzes Modellprojekte für die technische und digitale Überwachung von Tätern im Bereich häuslicher Gewalt zu entwickeln, zu evaluieren und geeignete Maßnahmen flächendeckend einzuführen.\r\n\r\n5.\tSchutz besonders vulnerabler Gruppen vor queerfeindlicher Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt \r\n \tDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt für besonders vulnerable Gruppen, insbesondere trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen, zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die physische Sicherheit dieser Gruppen gewährleisten, sondern auch ihr Recht auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen.\r\n \tDer Deutsche Frauenrat erkennt an, dass der Gewaltschutz auch beinhaltet, vulnerablen Gruppen zu ihrem Recht zu verhelfen. Daher fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Personen ein Leben frei von Gewalt und Diskriminierung ermöglichen.\r\n \tDer Deutsche Frauenrat unterstützt die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention und fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen durch die Expert*innengruppe GREVIO umgehend umzusetzen. Der Deutsche Frauenrat fordert, dass die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt als Priorität auf der politischen Agenda verankert und koordinierte Strategien zur Prävention dieser Gewaltform umgesetzt werden.\r\n \tDer Deutsche Frauenrat fordert zudem die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassrede und queerfeindlicher Gewalt im digitalen Raum zu ergreifen. Queerfeindliche Hasskriminalität und Gewalt in Form von Cybermobbing, Online-Hetze und anderen Formen digitaler Gewalt müssen entschieden bekämpft werden. Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung weiterhin auf, die Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen, die der Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ in seinem Evaluationsbericht 2022 vorgestellt hat, umgehend umzusetzen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010036","regulatoryProjectTitle":"Menschenhandel: Umsetzung Europaratskonvention ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b9/dc/360829/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300194.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME DES DEUTSCHEN FRAUENRATS\r\nzum Diskussionspapier „Inhaltliche Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels“\r\nBerlin, 15. Juli 2024\r\n\r\nZusammenfassung\r\nDer Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt, dass die Bundesregierung plant, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels vorzulegen. Ziel soll die Verbesserung der Unterstützungssysteme, die Stärkung der Rechte von potenziell Betroffenen und die verbesserte Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur*innen sein. Mit der Vorlage eines Diskussionspapiers zur inhaltlichen Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Bitte um Kommentierung soll die Ausarbeitung des Aktionsplans unterstützt werden. Die darin enthaltenen Handlungsfelder spiegeln die Bereiche wider, die auch aus Sicht des DF weiterentwickelt werden müssen. Der DF fordert die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Menschenhandel, aufenthaltsrechtliche Reformen, bessere Zugänge zum Opferschutz und eine nachhaltige Finanzierung von Fachberatungsstellen. Insgesamt ist eine geschlechterspezifische Ausrichtung im Aktionsplan wesentlich. Eine effiziente Bekämpfung des Menschenhandels kann nur durch planvolles politisches Vorgehen auf Bundes- und Länderebene und mit einer umfassenden Zusammenarbeit und Partnerschaften auf nationaler und internationaler Ebene erfolgen.\r\n\r\nBewertung\r\nDer Koalitionsvertrag sieht vor, die Bekämpfung von Menschenhandel zu intensivieren, ressortübergreifend zu koordinieren, die Unterstützungssysteme für Betroffene zu verbessern und ihre Rechte zu stärken. Des Weiteren sind im Koalitionsvertrag ein Nationaler Aktionsplan und eine unabhängige Monitoringstelle zur Umsetzung der Europaratskonvention vorgesehen.\r\nDer Deutsche Frauenrat begrüßt, dass die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels plant und damit ihr Versprechen im Koalitionsvertrag umsetzt. Der DF setzt sich seit vielen Jahrzehnten für die Bekämpfung des Menschenhandels und für den Schutz der Betroffenen und Zeug*innen und die Förderung von unabhängigen Beratungsstellen ein. Den in diesem Papier genannten Forderungen liegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen des Deutschen Frauenrats zum Thema zugrunde. Auch die CEDAW Allianz Deutschland fordert im Alternativbericht von 2023 die Erarbeitung und Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels und zum Schutz aller Betroffenengruppen.\r\n\r\nEinordnung\r\nMenschenhandel ist eine Verletzung der Menschenrechte. So ist es u.a. im VN-Palermo-Protokoll, im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), in der Europaratskonvention, sowie in der EU-Richtlinie dazu festgehalten. Daher muss der Aktionsplan einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Menschen- und insbesondere Frauenrechte legen.\r\nMenschenhandel zur sexuellen Ausbeutung betrifft vor allem Frauen. Laut aktueller Zahlen des Bundeslagebilds wurden im Jahr 2022 in Deutschland insgesamt 505 Ermittlungsverfahren im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung abgeschlossen. Davon sind der Großteil Verfahren im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung (476 Personen), insgesamt 95,2 % davon sind weiblich (453 Personen. Laut Bundesweitem Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) wurden im selben Jahr von den jedoch insgesamt 733 Fälle dokumentiert. Um das Ausmaß des Phänomens Menschenhandel in Deutschland und die Bedarfe der Betroffenen abbilden zu können, müssen die Daten aus der zivilgesellschaftlichen Praxis unbedingt berücksichtigt werden. Außerdem muss von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden. Die Datenlage zum Ausmaß des Menschenhandels ist weiterhin lückenhaft, sowohl in Deutschland als auch international. Bedeutsam ist, dass ein Aktionsplan einen geschlechterspezifischen und frauenzentrierten Blick auf den Menschenhandel widerspiegelt, zugleich aber auch eine geschlechterstereotype Behandlung des Phänomens vermeidet. Problematisch ist beispielsweise, wenn Frauen nur als Betroffene von sexueller Ausbeutung gelten und Männer als Betroffene von Arbeitsausbeutung. Dabei wird übersehen, dass es alle Geschlechter in allen Ausbeutungsformen gibt. Dies muss auch in den anvisierten Handlungsfeldern und Maßnahmen seinen Ausdruck finden.\r\n\r\nFormat\r\nBeim Format ist neben der Berücksichtigung europäischer und internationaler Vorgaben, ein ganzheitlicher Ansatz im Umgang mit dem Thema bedeutsam, das derzeit in den verschiedenen Ressorts kleinteilig behandelt wird. Es sind dazu Maßnahmen in den im Diskussionspapier genannten vier Handlungsfeldern und 4Ps (prevention, protection, prosecution and partnership) notwendig. Der Aktionsplan soll als politisches Gesamtkonzept entwickelt werden, der die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Menschenhandel auf politischer Ebene begleitet, die die Umsetzung monitort, die Unterstützungssysteme für Betroffene verbessert, ihre Rechte stärkt und die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteur*innen verbessert.\r\n\r\nHandlungsfelder\r\n1. Prävention\r\n(Potenziell) Betroffene müssen grundsätzlich über Gefahren des Menschenhandels, ihre Rechte und Wege zu deren Umsetzung in einer für sie verständlichen Sprache informiert werden. Informationsbereitstellung und Kampagnen gegen Menschenhandel sind der erste Schritt, damit es erst gar nicht zu einer Anwerbung z.B. durch Täuschung kommt. Eine Sensibilisierung auch für digitale Anwerbestrategien ist hier wesentlich (digitaler Gewaltschutz). Einer Ausbeutung ist außerdem durch einen leichteren Zugang zu regulierten Arbeitsverhältnissen für Migrant*innen präventiv entgegenzuwirken.\r\nUnter den nach Deutschland geflüchteten Frauen befinden sich auch Betroffene von Menschenhandel. Für sie gilt es besondere Schutzmaßnahmen zu schaffen. Dazu gehören regelmäßige Schulungen von Erstentscheider*innen in den Asylverfahren, von Mitarbeitenden in Gesundheitsämtern und bei der Polizei, sowie in Geflüchtetenunterkünften, um sie für das Erkennen aller Formen von Menschenhandel zu sensibilisieren. Außerdem sind Fortbildungen zu Menschenhandel in Justiz und Strafverfolgung wichtig.\r\nDie Bundesländer sollen dabei unterstützt werden, Schwerpunkt Staatsanwaltschaften einzurichten.\r\nDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Betreiber der Unterkünfte müssen Informationen über die Rechte von (potenziell) Betroffenen und die bestehende Beratungsstruktur bereitstellen. Betroffene von Menschenhandel müssen Zugang zu kostenloser Beratung in für sie verständlicher Sprache haben. Ggf. muss ihnen ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden. Außerdem sind verstärkte bedarfsgerechte Angebote von Betreuungs-, Beratungs- und Unterbringungsmöglichkeiten notwendig, die möglichen Traumatisierungen der Betroffenen entsprechen.\r\n\r\nZusammenfassung der Forderungen:\r\nInformationsbereitstellung\r\nSensibilisierung auch für digitale Anwerbestrategien (digitaler Gewaltschutz)\r\nLeichterer Zugang zu regulierten Arbeitsverhältnissen für Migrant*innen\r\nSchulungen und Fortbildungen (BAMF/Betreiber/Gesundheitsämter/Polizei/Justiz/Strafverfolgung)\r\nSchwerpunkt Staatsanwaltschaften\r\nZugang zu kostenloser Beratung und Rechtsbeistand\r\nBedarfsgerechte Angebote zur Betreuung, Beratung und Unterbringung\r\n2. Schutz und Unterstützung für Betroffene (Opferschutz)\r\nMenschenhandel ist kein geschlechtsneutrales Phänomen. Häufig sind Frauen betroffen, nicht nur zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, sondern auch zum Zweck der Arbeitsausbeutung, vor allem in Privathaushalten. Weil sie in der Öffentlichkeit selten wahrgenommen werden, erhalten sie kaum Zugang zu Schutz und Unterstützung. Der Deutsche Frauenrat tritt für eine konsequente und umfassende Bekämpfung des Menschenhandels ein. Dazu gehört auch eine getrennte Betrachtung von Sexarbeit und Zwangsprostitution. Er setzt sich für einen weitgehenden rechtlichen Schutz für Prostituierte ein. Gleichzeitig fordert der DF deutlich verbesserte Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen aller Formen von Menschenhandel.\r\nDazu gehören u. a. verbesserte Zeug*innenschutzprogramme, Aufenthaltsrecht ohne Kooperationserfordernis, großzügige psychosoziale Hilfen und die finanzielle Absicherung entsprechender Beratungsstellen sowie die Gewährung von Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Der Deutsche Frauenrat fordert einen flächendeckenden Ausbau und angemessene Finanzierung von Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel aller Geschlechter und die Konzeption passender Beratungs- und Unterstützungsangebote speziell für Frauen und Mädchen. Auch die Möglichkeit der Aufnahme in ein Frauenhaus muss durch eine flächendeckende einzelfallunabhängige Finanzierung der Einrichtungen gewährleistet und unabhängig von polizeilichen Maßnahmen sein.\r\nEin Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel ist unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft in einem Strafprozess – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – gesetzlich zu verankern. Bei bestehender Gesetzeslage sollten betroffene Frauen, unabhängig von ihrer Aussage als Opferzeug*innen und Gefährdung im Herkunftsland ein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Darüber hinaus sollten Frauen, die aufgrund ihrer Aussage vor Gericht oft jahrelang in Deutschland bleiben mussten und hier integriert sind, aus humanitären Gründen ein Bleiberecht erhalten. Um sich zu stabilisieren und ggf. bedrohte Familienangehörige zu schützen, benötigen Betroffene des Menschenhandels ein Recht auf Familiennachzug, das unabhängig sein muss von der Lebensunterhaltssicherung.\r\nAufenthaltsrechtliche Reformen sind zu erlassen, die dazu führen, dass weniger Frauen in der Illegalität leben (u.a. Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe von Frauen im Asylverfahren), sowie Regelungen zu schaffen, durch die Frauen ohne legalen Aufenthalt dennoch die Möglichkeit haben, elementare Rechte wahrzunehmen. Die Versorgung und sichere Unterbringung muss einschließlich umfassender Gesundheitsversorgung gewährleistet werden. Auch Betroffene mit EU-Staatsangehörigkeit müssen Zugang zu Sozialleistungen und anderen Unterstützungsleistungen erhalten.\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesländer auf, Beratung für Menschen ohne legalen Aufenthalt, besonders für Frauen mit und ohne Kinder, finanziell zu fördern für Unterstützung und Beratung zur Legalisierung des Aufenthalts oder für Hilfen zur freiwilligen Rückkehr und zur Notversorgung. Es muss die Möglichkeit geben, diese Rechte (Zugang zu Sozialleistungen, zu Rechtsschutz, Unterstützung und kostenloser Beratung) auch in aufenthaltsrechtlicher Illegalität angstfrei durchsetzen zu können.\r\nDie Durchsetzung von schnellen und kostenfreien Zugängen zu Entschädigung auf Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes, das mit dem neuen SGB XIV abgelöst wurde und seit 1.1.24 in Kraft ist, ist bedeutsam. Außerdem sollten für Entschädigungsansprüche auch außerhalb des SGB XIV andere Wege genutzt und dafür entsprechende Hürden abgebaut werden (bspw. Adhäsionsverfahren).\r\nDer Deutsche Frauenrat empfiehlt, Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel in allen Bundesländern einzurichten und in die Regelfinanzierung zu überführen. Außerdem fordert der DF einen besseren Zugang von Mitarbeiter*innen der Fachberatungsstellen zu den Geflüchtetenunterkünften, die Einrichtung von Sprechstunden der Fachberatungsstellen in den Unterkünften - soweit Ressourcen bei den FBS vorhanden sind und diese es für sinnvoll erachten - sowie eine angemessene Ausstattung der Fachberatungsstellen für die Übernahme dieser zusätzlichen Aufgaben.\r\nZusammenfassung der Forderungen:\r\nGetrennte Betrachtung Prostitution und Zwangsprostitution\r\nZeug*innenschutzprogramme\r\nAufenthaltsrecht unabhängig von Aussagebereitschaft\r\nRecht auf Familiennachzug\r\nPsychosoziale Hilfen\r\nAusbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten\r\nZugang zu Sozialleistungen\r\nZugang zu Gesundheitsversorgung\r\nAngstfreier Zugang zu Rechten\r\nDurchsetzung von Entschädigungsleistungen\r\nFinanzielle Absicherung und Förderung von FBS\r\n\r\n3. Strafverfolgung\r\nMenschen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Betroffenen von Menschenhandel ausnutzen, sollen strafrechtlich verfolgt werden. Dabei muss der Straftatbestand des Menschenhandels u.a. so definiert sein, dass eine Verfolgung bei ausreichenden Beweismitteln/Beweislagen auch ohne die Aussagen von Opferzeug*innen möglich ist bzw. Video gestützte Aussagen verwendbar sind. Problematisch ist, dass potenziell Betroffenen ihre Opferrechte erst dann zustehen, wenn sie von den Strafverfolgungsbehörden als Betroffene von Menschenhandel gewertet werden. Es sollten vielmehr Wege gefunden werden, die eine Strafverfolgung ohne/mit weniger Gewicht auf den Personalbeweis durch die Betroffenen ermöglichen.\r\nDer Schutz der Betroffenen und Zeug*innen ist möglichst einheitlich im ganzen Bundesgebiet umzusetzen. Dazu gehören Programme zum ausreichenden Schutz der Betroffenen und Zeug*innen, die Förderung von unabhängigen Beratungsstellen zur psychosozialen Begleitung der Betroffenen und Zeug*innen, Schutz der Betroffenen vor Abschiebehaft und Abschiebung durch entsprechende Erlasse in allen Bundesländern.\r\nDer DF fordert Betroffenen von Menschenhandel einen sicheren Aufenthalt von mindestens drei Monaten zu gewähren als Bedenkfrist, ob sie in einem Prozess aussagen wollen oder nicht. Wenn notwendig und erwünscht, sollen sie in ein Zeug*innenschutzprogramm aufgenommen werden. Außerdem ist die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Berater*innen notwendig, da die Pflicht zur Zeug*innenaussage dem Vertraulichkeitsansatz der Beratung zuwiderläuft.\r\nDie Möglichkeiten für die Beschäftigten, die Zahlung ausstehender Löhne in der Praxis durchzusetzen, müssen verbessert werden. Es muss geprüft werden, inwieweit in Verfahren zum Menschenhandel der Rechtsanspruch von Betroffenen von Menschenhandel auf entgangenen Lohn umfassend umgesetzt werden kann. Die Rechte und Ansprüche der Betroffenen müssen ggf. Vorrang vor der Durchsetzung staatlicher Ansprüche gegen Täter*innen haben bzw. müssen sie auch unabhängig davon möglich sein, bspw. in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Dazu sind u.a. nötig: Abschaffung der Übermittlungspflicht, Kostenübernahme Rechtsbeistand/anwaltliche Vertretung und Beratung für Betroffene. Der Deutsche Frauenrat fordert die Einrichtung eines staatlichen Härtefallfonds, um die Zahlung entgangener Löhne und Entschädigung trotz zahlreicher Hindernisse – bspw. bürokratische Hürden oder die Rückkehr der Betroffenen ins Herkunftsland – tatsächlich durchzusetzen.\r\n15 Vgl. hierzu auch die Ergebnisse der Evaluierung der Strafvorschriften des Menschenhandels des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) von 2021, das zum Ergebnis kommt, dass das Ziel die strafrechtliche Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern, bislang nicht erreicht worden sei. Die Vorschriften müssten reformiert werden, um sie praxistauglicher bzw. besser anwendbar zu machen und damit die Strafverfahren zu Menschenhandel effektiver.\r\nDas Non-Punishment Prinzip (NPP) sieht nach Artikel 26 der Europaratskonvention vor, dass Betroffene des Menschenhandels für rechtswidrige Handlungen nicht bestraft werden, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Dies muss auf alle rechtswidrigen Handlungen angewandt werden.\r\nZusammenfassung der Forderungen:\r\nStrafrechtliche Verfolgung auch ohne Aussagen von Opferzeug*innen\r\nSchutz der Betroffenen und Zeug*innen, auch vor Abschiebung\r\nSicherer Aufenthalt von mind. drei Monaten als Bedenkfrist\r\nUnbefristeter Aufenthaltsstatus für Zeug*innen\r\nZeug*innenschutzprogramm\r\nZeugnisverweigerungsrecht für Berater*innen\r\nEntschädigungsanspruch\r\nEinrichtung eines staatlichen Härtefallfonds\r\nNon-Punishment-Prinzip (Straffreiheit auf rechtswidrige Handlungen)\r\n\r\n4. Kooperation auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene\r\nEine effiziente Bekämpfung von Menschenhandel erfordert eine umfassende Zusammenarbeit und Partnerschaften auf nationaler und internationaler Ebene. Zuallererst braucht es die Einrichtung einer nationalen politischen Koordinierungsstelle, um Maßnahmen zu bündeln, Strategien übergreifend zu erarbeiten und eine Ressortzersplitterung besser zu vermeiden. Zur internationalen Kooperation gehört laut KOK beispielsweise auch die Stärkung der VN-Menschenrechtsarchitektur mit mehr Ressourcen für den VN-Menschenrechtsrat, eine Förderung von Plattformen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und aktiver Zivilgesellschaft (z.B. EU Civil Society Plattform, EU-Grundrechteagentur, OSZE, Ostseerat, UNODC). Ebenso bedeutsam ist ein bundesweiter Verweismechanismus, der einen Kooperationsrahmen für relevante behördliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen bildet.\r\nDer DF empfiehlt die Durchführung von Studien, die das Maß an Betroffenheit erfassen und Betroffenengruppen, v.a. Frauen, sichtbarer machen, die Prüfung der Wirksamkeit gesetzgeberischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel durch Monitoring und die Förderung interdisziplinärer Kooperationskonzepte und länderübergreifender Zusammenarbeit. Ebenso wünschenswert ist eine engere Zusammenarbeit, der beim BAMF bestellten Sonderbeauftragten für Betroffene von Menschenhandel mit den entsprechenden Fachberatungsstellen.\r\nZusammenfassung der Forderungen:\r\nNationale politische Koordinierungsstelle\r\nZusammenarbeit und Partnerschaften national und international\r\nStärkung der VN-Menschenrechtsarchitektur\r\nFörderung von Plattformen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit\r\nBundesweiter Verweismechanismus\r\nStudien mit besonderem Fokus auf Frauen in all ihrer Vielfalt\r\nMonitoring Auswirkungen gesetzgeberischer Maßnahmen\r\nFörderung interdisziplinärer Kooperationskonzepte\r\nEngere Zusammenarbeit BAMF-Sonderbeauftragte und FBS\r\n\r\n5. Schlussbemerkung\r\nEin Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel muss einen Schwerpunkt auf die geschlechtsspezifische Dimension legen, wenn er der Realität Rechnung tragen will. Damit die Bekämpfung von Menschenhandel gelingt, sind umfangreiche und nachhaltige Maßnahmen notwendig, die einen Fokus auf die Betroffenen legen und von einem menschenrechtlichen Verständnis ausgehen. Darauf verweist der DF in diesem Papier mit Bezugnahme auf die eigene Beschlusslage. Bedeutsam sind für den DF neben besseren Zugängen zum Opferschutz, auch aufenthaltsrechtliche Reformen und eine sichere Finanzierung für Fachberatungsstellen. Zur erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen ist die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle maßgeblich.\r\nBesonders in Anbetracht eines wachsenden Rechtsrucks mit einhergehenden restriktiven Migrations- und Asylpolitiken und den damit verknüpften nachteiligen Auswirkungen auf Betroffene von Menschenhandel ist es bedeutsam, vulnerable Gruppen besonders zu schützen – auch vor Menschenhandel. Dafür ist ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel ein wichtiger Schritt.\r\n\r\n\r\nDeutscher Frauenrat\r\nDer Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechte und lebenswerte Welt für alle."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010039","regulatoryProjectTitle":"Fachkräfteeinwanderung für Frauen/ Erwerbspotenziale von Frauen mit Migrationsgeschichte ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b7/76/360831/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300211.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"GEWALTHILFEGESETZ JETZT UNTERSTÜTZEN UND GLEICHSTELLUNGSPOLITISCHE VORHABEN ZUR BEKÄMPFUNG DES FACHKRÄFTEMANGELS ANGEHEN\r\n  \r\n \r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\n \r\nwir schreiben Sie heute an, um mit Ihnen als erfahrenem und erfolgreichem Bundesminister einen weiteren Fürsprecher für das Gewalthilfegesetz zu gewinnen.\r\nJeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. Seit Jahren verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik einen steten Anstieg der Anzeigen bei häuslicher Gewalt. Dennoch fehlen weiter Tausende Plätze in Frauenhäusern. In vielen Regionen gibt es kaum oder keine Beratungsstellen, an die sich Frauen wenden können, wenn sie Vergewaltigungen, körperliche oder andere Formen der Gewalt erlebt haben oder weiter erleben.\r\n\r\nEin Vorentwurf für das sogenannte Gewalthilfegesetz liegt inzwischen vor. Dieses Gesetz wird Leben retten. Doch die Bundesregierung verzögert die weitere Bearbeitung - augenscheinlich aufgrund finanzieller Bedenken. Dabei entsprechen die jährlichen Ausgaben, die aktuell diskutiert werden, nicht einmal fünf Prozent der geplanten Bundesmittel für die Autobahn GmbH im Jahr 2024.\r\n\r\nBislang müssen Gewaltbetroffene als Selbstzahlerinnen oder über Jobcenter-Leistungen den Aufenthalt im Frauenhaus finanzieren. Das schließt viele Personengruppen aus bzw. bürdet Betroffenen in Notsituationen großen bürokratischen Aufwand auf.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDas sogenannte Gewalthilfegesetz sieht die seit langem fällige, systematische Änderung in der Finanzierungslogik der Unterstützungsstruktur für Gewaltbetroffene vor. Endlich wird anerkannt, dass Frauenhäuser und Beratungsstellen eine notwendige gesellschaftliche Infrastruktur darstellen, solange Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft derart verbreitet ist.\r\n\r\nMit dieser wichtigen Strukturveränderung betrifft die geplante – und im Koalitionsvertrag verankerte – Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung konkret den Etat Ihres Hauses. Dem aktuellen Vorschlag nach soll der Bund auf Mehrwertsteuereinnahmen zugunsten der Länder verzichten. Im Haushalt des BMAS würden Kosten wegfallen, da bislang die Kosten der Unterkunft über die Job-Center abgerechnet werden.\r\n\r\nWir bitten Sie daher darum, das Gewalthilfegesetz jetzt im Kabinett zu unterstützen und den Weg freizugeben, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Sehr gerne würden wir dazu mit Ihnen ein persönliches Gespräch führen.\r\n\r\nAnknüpfend an das Stakeholder-Hearing im Rahmen des Dialogprozesses „Mission Fachkraft“ würden wir ein solches Gespräch gern nutzen, um mit Ihnen über weitere zentrale gleichstellungspolitische Weichenstellungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und zur Verbesserung der Erwerbsteilhabe von Frauen sprechen.\r\n\r\nWir freuen uns über Terminvorschläge und verbleiben \r\n\r\nmit freundlichen Grüßen\r\n \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010044","regulatoryProjectTitle":"Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/26/9f/360833/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300149.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"TERMINANFRAGE NEUREGELUNG SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\ndie von der Bundesregierung berufene und interdisziplinär zusammengesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin kommt in ihrem Bericht einstimmig zu dem Schluss, dass ein menschenrechtliches Gebot einer vollständigen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs besteht. Die Kommission empfiehlt, dass Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei gestellt werden sollten und bei Abbrüchen zwischen der 12. und 22. Schwangerschaftswoche der Gestaltungsspielraum beim Gesetzgeber liege.\r\nFür Ihren Einsatz für die Aufhebung von § 219a möchten wir Ihnen danken. Nun appellieren wir als feministische Zivilgesellschaft an Sie als Stellvertreter des Bundeskanzlers, die Ergebnisse der Kommission ernst zu nehmen und noch in dieser Legislatur eine Neuregelung der Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Ziel muss sein, dass der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit einer Fristenlösung außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt wird und damit betroffene Schwangere und Ärzt*innen entkriminalisiert werden. Angesichts der weltweiten Angriffe auf reproduktive Rechte müssen Frauenrechte mit Nachdruck geschützt und verteidigt werden; im Koalitionsvertrag ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen und die Herstellung von Versorgungssicherheit vereinbart. Nun liegt es an uns, diese Verpflichtungen in die Tat umzusetzen.\r\n2\r\nDer Deutsche Frauenrat, die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, hat sich auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen. Der Deutsche Juristinnenbund setzt sich seit Jahren für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ein und hat in einem im Dezember 2022 veröffentlichten Policy Paper auch ein konkretes Regelungsmodell dafür vorgeschlagen und in einem im September 2023 veröffentlichten Factsheet die völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen, strafrechtlichen und sozialrechtlichen Perspektiven dazu aufbereitet.\r\nWir möchten zu diesem äußerst drängenden Thema sehr gerne zeitnah ins Gespräch kommen und freuen uns über Terminvorschläge von Ihnen.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010044","regulatoryProjectTitle":"Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4d/a4/360835/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300150.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"TERMINANFRAGE NEUREGELUNG SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\ndie von der Bundesregierung berufene und interdisziplinär zusammengesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin kommt in ihrem Bericht einstimmig zu dem Schluss, dass ein menschenrechtliches Gebot einer vollständigen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs besteht. Die Kommission empfiehlt, dass Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei gestellt werden sollten und bei Abbrüchen zwischen der 12. und 22. Schwangerschaftswoche der Gestaltungsspielraum beim Gesetzgeber liege.\r\nWir als feministische Zivilgesellschaft appellieren an Sie als Bundeskanzler, an die Bundesregierung und an den Gesetzgeber, die Ergebnisse der Kommission ernst zu nehmen und noch in dieser Legislatur eine Neuregelung der Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Ziel muss sein, dass der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit einer Fristenlösung außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt wird und damit betroffene Schwangere und Ärzt*innen entkriminalisiert werden. Angesichts der weltweiten Angriffe auf reproduktive Rechte haben Sie sich entschieden und mit Nachdruck für den Schutz und die konsequente Verteidigung von Frauenrechten ausgesprochen; im Koalitionsvertrag ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen und die Herstellung von Versorgungssicherheit vereinbart. Nun liegt es an uns, diese Verpflichtungen in die Tat umzusetzen.\r\n2\r\nDer Deutsche Frauenrat, die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, hat sich auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen. Der Deutsche Juristinnenbund setzt sich seit Jahren für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ein und hat in einem im Dezember 2022 veröffentlichten Policy Paper auch ein konkretes Regelungsmodell dafür vorgeschlagen und in einem im September 2023 veröffentlichten Factsheet die völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen, strafrechtlichen und sozialrechtlichen Perspektiven dazu aufbereitet.\r\nWir möchten zu diesem äußerst drängenden Thema sehr gerne zeitnah ins Gespräch kommen und freuen uns über Terminvorschläge von Ihnen.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010044","regulatoryProjectTitle":"Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/52/d1/360837/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300151.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"TERMINANFRAGE NEUREGELUNG SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\ndie von der Bundesregierung berufene und interdisziplinär zusammengesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin kommt in ihrem Bericht einstimmig zu dem Schluss, dass ein menschenrechtliches Gebot einer vollständigen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs besteht. Die Kommission empfiehlt, dass Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei gestellt werden sollten und bei Abbrüchen zwischen der 12. und 22. Schwangerschafts-woche der Gestaltungsspielraum beim Gesetzgeber liege.\r\nWir als feministische Zivilgesellschaft appellieren an Sie als zuständigen Bundesminister, die Ergebnisse der Kommission ernst zu nehmen und noch in dieser Legislatur eine Neuregelung der Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Ziel muss sein, dass der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit einer Fristenlösung außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt wird und damit betroffene Schwangere und Ärzt*innen entkriminalisiert werden. Angesichts der weltweiten Angriffe auf reproduktive Rechte müssen Frauenrechte mit Nachdruck geschützt und verteidigt werden; im Koalitionsvertrag ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen und die Herstellung von Versorgungssicherheit vereinbart. Nun liegt es an uns, diese Verpflichtungen in die Tat umzusetzen.\r\nDer Deutsche Frauenrat, die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, hat sich auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen. Wir möchten zu diesem äußerst drängenden Thema sehr gerne zeitnah ins Gespräch kommen und freuen uns über Terminvorschläge von Ihnen.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010044","regulatoryProjectTitle":"Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ac/89/388815/Stellungnahme-Gutachten-SG2412200080.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbändebrief Gesetzentwurf Schwangerschaftsabbruch\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz, sehr geehrte Bundesministerinnen und\r\nBundesminister, sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der demokratischen Parteien,\r\nWir, die unterzeichnenden Verbände, legen Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur\r\nNeuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der Schwangere, die sich für einen\r\nSchwangerschaftsabbruch entscheiden, durch verbesserte Beratung und medizinische\r\nVersorgung unterstützt und schützt. Aktuelle Forschung zu den Erfahrungen ungewollt\r\nSchwangerer in Deutschland zeigt: Der Schwangerschaftsabbruch wird stigmatisiert\r\nund die Versorgungslage ist vielerorts unzureichend. Jedoch wären mehr\r\nGynäkolog*innen bereit Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, wenn sich die\r\nRahmenbedingungen verbessern würden.\r\nEine Gesetzesreform muss erfolgen – das macht der Bericht der Kommission zur\r\nreproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich. Der vorliegende\r\nGesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland\r\nendlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der BetroRenen und\r\nder internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann.\r\nDer Gesetzentwurf wurde federführend von den in der Kommission mitwirkenden\r\nJuristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler\r\nim Auftrag einer Gruppe von 26 der zu diesem Thema maßgeblichen Verbände und in\r\nZusammenarbeit mit diesen erstellt. Die vorgeschlagenen Regelungen basieren auf den\r\nEmpfehlungen der Kommission, internationaler Menschenrechtsmechanismen und\r\ninternationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen die verfassungsgerichtliche\r\nRechtsprechung.\r\nEigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren und Abbau von\r\nZugangsbarrieren\r\nDer Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in\r\nden Mittelpunkt. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen wird bis zum\r\nEnde der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Die vorgeschlagenen\r\nRegelungen verankern das Recht Schwangerer, Beratungsangebote und medizinische\r\nLeistungen ohne Zwang in Anspruch zu nehmen. Bislang bestehende Zugangsbarrieren\r\nzum sicheren Schwangerschaftsabbruch in Form von Beratungspflicht, Wartefrist und\r\nfehlender Kostenübernahme entfallen. Rechtsansprüche Schwangerer auf Beratung und\r\nVersorgung und der Sicherstellungsauftrag der Länder diesbezüglich sind im\r\nSchwangerschaftskonfliktgesetz verankert, wie auch ihr Anspruch auf Sprachmittlung\r\nbei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt*innen und Fachkräften in der\r\nmedizinischen und geburtshilflichen Versorgung, Schwangere auf professionelle\r\nBeratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer werden im Strafrecht neben\r\nder Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch der Schwangerschaftsabbruch gegen oder\r\nohne ihren Willen und die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs\r\nneu geregelt.\r\nDie vorgeschlagenen Regelungen modernisieren die Gesundheitsversorgung in\r\nDeutschland, indem die Beendigung einer Schwangerschaft als medizinischer EingriR\r\nanerkannt wird. Sie stellen Rechtssicherheit für medizinische Fachkräfte und\r\nBerater*innen her, die an der Versorgungsleistung beteiligt sind, und schaRen die\r\nVoraussetzungen dafür, dass Schwangere in Zukunft flächendeckend und barrierefrei\r\nZugang zu qualifizierter Beratung und medizinischer Versorgung erhalten.\r\nSchutz reproduktiver Rechte vor Angri?en\r\nDie weit überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland befürwortet die\r\nLegalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Radikal rechte Kräfte nutzen sexuelle\r\nund reproduktive Rechte als Hebel, um gesellschaftliche Freiheit und die Rechte von\r\nFrauen und marginalisierten Gruppen einzuschränken. In Ländern wie Polen und den\r\nUSA haben radikal rechte Bewegungen den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch\r\nmassiv beschränkt. Auch in Deutschland werden sexuelle und reproduktive Rechte in\r\nFrage gestellt und angegriRen. Die Entkriminalisierung der Beendigung von\r\nSchwangerschaften in einem rechtmäßigen Verfahren schützt die individuelle Freiheit\r\nund die Demokratie vor autoritären AngriRen.\r\nDie breite gesellschaftliche Unterstützung und die wissenschaftliche Evidenz zur\r\nProblemlage lassen keinen Zweifel: Es ist höchste Zeit, sich von der strafrechtlichen\r\nRegelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Kaiserreich zu verabschieden und\r\nein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Gesundheit, Freiheit, Menschenrechten und\r\nDemokratie Rechnung trägt.\r\nWir fordern Sie auf, den Schwangerschaftsabbruch noch in dieser Legislaturperiode neu\r\nzu regeln. Unsere Verbände und Organisationen sehen den Gesetzentwurf als Impuls für\r\nIhre Arbeit. Wir sichern Ihnen unsere Unterstützung dabei zu.\r\npro familia Bundesverband\r\nMonika Börding, Bundesvorsitzende und\r\nStephanie Schlitt, stellvertretende\r\nVorsitzende\r\nDeutscher Juristinnenbund e.V. (djb)\r\nUrsula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin\r\nDeutscher Frauenrat\r\nDr. Beate von Miquel, Vorsitzende\r\nDoctors for Choice Germany\r\nDr. Alicia Baier, Vorstand\r\nmedica mondiale e.V.\r\nDr. Monika Hauser, Vorständin\r\nZentralrat der Konfessionsfreien\r\nPhilipp Möller, Vorsitzender\r\nEvangelische Konferenz für Familien- und\r\nLebensberatung e.V. Fachverband für\r\nPsychologische Beratung und Supervision\r\n(EKFuL)\r\nRainer Bugdahn, Vorstandsvorsitzender\r\nAmnesty International\r\nDr. Julia Duchrow, Generalsekretärin\r\nAmnesty International Deutschland\r\nDaMigra Dachverband der\r\nMigrantinnenorganisationen\r\nDr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin\r\nTERRE DES FEMMES\r\nMenschenrechte für die Frau e.V.\r\nGesa Birkmann, Abteilungsleiterin Themen\r\nund Projekte\r\nUN Women Deutschland e.V.\r\nElke Ferner, Vorsitzende\r\nver.di\r\nSilke Zimmer, Mitglied des\r\nBundesvorstands\r\nNationales Netzwerk Frauen und\r\nGesundheit\r\nDr. Ute Sonntag, Koordinatorin\r\nGiordano Bruno Stiftung\r\nDr. Michael Schmidt-Salomon, Vorsitzender\r\nAWO Bundesverband e.V.\r\nKathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des\r\nPräsidiums\r\nPro Choice Deutschland e.V.\r\nChristiane von Rauch,\r\nVorstandsvorsitzende\r\nMenschenrechte für die Frau e.V.\r\nTERRE DES FEMMES\r\nArbeitskreis Frauengesundheit in Medizin,\r\nPsychotherapie und Gesellschaft e.V.\r\nSilke Koppermann, zweite Vorsitzende\r\nInstitut für Weltanschauungsrecht\r\nDr. Jessica Hamed, Co-Direktorin\r\nWomen on Web International\r\nVenny Ala-Siurua, Executive Director\r\nEvangelische Frauen in Deutschland e.V.\r\nAngelika Weigt-Blätgen, Vorsitzende\r\nBündnis für sexuelle Selbstbestimmung\r\n(BfsS)\r\nDr. Ines P. Scheibe, Koordinierungskreis\r\nCentre for Feminist Foreign Policy\r\nKristina Lunz, CEO\r\nGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft\r\n– Landesverband Berlin\r\nMartina Regulin, Vorsitzende\r\nMedical Students for Choice e.V.\r\nFamilienzentrum Berlin e.V. – BALANCE\r\nElisabeth Schmidt, Geschäftsführung\r\nSozialdienst muslimischer Frauen\r\nAyten Kılıçarslan, Geschäftsführende\r\nBundesvorsitzende"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010044","regulatoryProjectTitle":"Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/39/d4/388817/Stellungnahme-Gutachten-SG2412200124.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbändebrief zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des\r\nSchwangerschaftsabbruchs\r\nSehr geehrte Bundestagsabgeordnete der demokratischen Parteien,\r\nwir, die 73 unterzeichnenden Verbände, unterstützen den interfraktionellen Gesetzentwurf\r\nzur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, der von 236 Abgeordneten in den\r\nBundestag eingebracht worden ist, und fordern Sie auf:\r\nStimmen Sie Verbesserungen bei der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zu!\r\nMit dem vorliegenden Entwurf werden dringend notwendige Gesetzesänderungen\r\nvorgenommen, die Hürden auf dem Weg zu einer guten Gesundheitsversorgung für\r\nungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte abbauen und den Zugang zum\r\nSchwangerschaftsabbruch absichern:\r\n Frühe Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche sollen rechtmäßig werden.\r\nSchwangere stehen nicht länger unter Strafandrohung.\r\n Der Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch ist im\r\n Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln. Schwangerschaftsabbrüche gegen oder\r\nohne den Willen der Schwangeren sind weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt.\r\n Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch.\r\n Die Beratungspflicht bleibt bestehen. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung\r\nund Schwangerschaftsabbruch entfällt.\r\nDieses Gesetz ermöglicht, was die strafrechtliche Verankerung bisher verhindert: Ungewollt\r\nSchwangere werden endlich besser geschützt und unterstützt.\r\nPolitik, (Rechts‐)Wissenschaft und Gesellschaft beschäftigen sich seit Jahren mit einer Regelung\r\ndes Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs. Die Fakten liegen auf dem\r\nTisch. Die Argumente sind ausgetauscht. Viele Verbände haben ihre fachliche Expertise\r\ngeteilt. Eine unabhängige Expertinnenkommission hat ihre Empfehlungen abgegeben. Der\r\nGesetzentwurf berücksichtigt verfassungsrechtliche Anforderungen. Die Wählerinnen und\r\nWähler aller Parteien im Bundestag sind mehrheitlich für eine derartige Gesetzesänderung.\r\nEs liegt an Ihnen.\r\nUnterstützen Sie ungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte! Stimmen Sie dem\r\nGesetzesentwurf zu und schreiben Sie Geschichte!\r\nWir stehen hinter Ihnen.\r\nAKF, Silke Koppermann, 2. Vorsitzende des AKF\r\nAWO Bundesverband e.V., Kathrin Sonnenholzner,\r\nVorsitzende des Präsidiums\r\nBAG Mädchen*politik e.V., Ines Pohlkamp,\r\nVorstand\r\nBerliner Erklärung, Monika Schulz‐Strelow,\r\nSprecherin\r\nBerufsverband Deutscher Psychologinnen und\r\nPsychologen e. V. (BDP), Thordis Bethlehem,\r\nPräsidentin\r\nBetter Birth Control e.V., Jana Pfenning, Co‐\r\nFounder\r\nBroken Rainbow e. V., Nadja Kühn, systemische\r\nTherapeutin\r\nBücherFrauen e. V., Marianne Eppelt, 1.\r\nVorsitzende\r\nBündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Dr. Ines P.\r\nScheibe, Koordinierungskreis\r\nBund freiberuflicher Hebammen Deutschlands\r\ne.V., Michaela Frohberg, Vorständin\r\nBundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen\r\nFrauenbüros und Gleichstellungsstellen, Dr. Marie‐\r\nLuise Löffler, Bundessprecherin\r\nBundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche\r\nGewalt e.V., Linda Conradi, Geschäftsleitung\r\nBundesfachverband Feministische\r\nSelbstbehauptung BV Fest e.V., Doris Kroll,\r\nVorstand\r\nBundesforum Männer e.V., Thomas Altgeld,\r\nVorstandsvorsitzender\r\nBundeskonferenz der Frauen‐ und\r\nGleichstellungsbeauftragten an Hochschulen\r\n(bukof) e.V., Birgit Fritzen, Michaela Frohberg, Dr.\r\nSybille Jung, Alexandra Kühnen, Christina Wolff,\r\nVorständinnen\r\nBundesverband der Frauengesundheitszentren,\r\nSigrid Schellhaas, Doris Braune, Bettina Faulstich,\r\nVorstand\r\nBundesverband Frauenberatungsstellen und\r\nFrauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. – bff,\r\nKatharina Göpner, Geschäftsführerin\r\nBundesverband der Frauengesundheitszentren\r\ne.V., Alexandra Kühnen, Vorständin\r\nBundesverband der Migrantinnen in Deutschland\r\ne.V., Ceyda Tutan, Vorsitzende\r\nBundesverband der Mütterzentren e.V., Christina\r\nWolff, Vorständin\r\nBundesverband Trans* e.V., Nora Eckert, Vorstand\r\nBundesweiter Koordinierungskreis gegen\r\nMenschenhandel – KOK e.V., Sophia Wirsching,\r\nGeschäftsführerin\r\nDaMigra, Lourdes Martínez, Vorstandsitzende und\r\nVorstandsprecherin\r\nDeutsche Gesellschaft für psychosomatische\r\nFrauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. med. Jana\r\nMaeffert, Vorstandsmitglied\r\nDeutsche Sektion der Women’s International\r\nLeague for Peace and Freedom (WILPF), Johanna\r\nBraun, Ko‐Vorsitzende\r\nDeutscher Ärztinnenbund, Dr. Christiane Groß,\r\nPräsidentin\r\nDeutscher Frauenrat, Dr. Beate von Miquel,\r\nVorsitzende\r\nDeutscher Frauenring e.V., Elsbeth Claußen,\r\nPräsidiumsmitglieds\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund, Elke Hannack,\r\nstellvertretende Vorsitzende\r\nDeutscher Hebammenverband e. V., Ulrike\r\nGeppert‐Orthofer, Präsidentin\r\ndeutscher ingenieurinnenbund e.V., Editha Nentzl,\r\nVorstandsfrau\r\nDeutscher Juristinnenbund, Ursula Matthiessen‐\r\nKreuder, Präsidentin\r\nDeutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband –\r\nGesamtverband e.V., Prof. Dr. Rolf Rosenbrock,\r\nVorstandsvorsitzender\r\nDoctors for Choice Germany, Dr. Alicia Baier,\r\nVorstand\r\nEvangelische Konferenz für Familien‐ und\r\nLebensberatung e.V. Fachverband für\r\nPsychologische Beratung und Supervision (EKFuL),\r\nRainer Bugdahn, Vorstandsvorsitzender\r\nEvangelische Frauen in Deutschland e.V., Angelika\r\nWeigt‐Blätgen, Vorsitzende\r\nEvangelische Frauen in Hessen und Nassau e.V,\r\nUrsula Schmidt, Vorsitzende\r\nFamilienplanungszentrum Berlin e.V BALANCE,\r\nJens Krable, Geschäftsführer\r\nFeministisches Netzwerk für Gesundheit Berlin\r\nFrauenzentrum Schleswig e.V., Monika Stade,\r\nBeraterin\r\nGenderCC – Women for Climate Justice e.V., Dr'in\r\nBirte Rodenberg, Mitglied des Vorstands\r\nGiordano Bruno Stiftung, Dr. Michael Schmidt‐\r\nSalomon, Vorsitzender\r\nHumanistischer Verband Deutschlands –\r\nBundesverband, Christine Herrmann, Vorstand\r\nInstitut für Weltanschauungsrecht, Dr. Jessica\r\nHamed, Co‐Direktorin\r\nIPPF European Network, Micah Grzywnowicz,\r\nRegional Director\r\nLACHESIS Verband für Heilpraktikerinnen, Anna\r\nBluhm, Geschäftsstelle\r\nKampagne „Abtreibung legalisieren – jetzt!“,\r\nLeonie Weber, Pressesprecherin\r\nLandesfrauenrat Berlin e.V.\r\nLandesFrauenRat Hessen, Sigrid Isser, Vorsitzende\r\nLandesfrauenrat Saarland e.V., Eva Groterath,\r\nVorsitzende\r\nLandesfrauenrat Schleswig‐Holstein, Anke\r\nHomann, Vorsitzende\r\nMedical Students for Choice Berlin, Leoni\r\nAlexander, Mitglied\r\nMedica Mondiale, Dr. Monika Hauser, Vorständin\r\nMother Hood e.V. Bundeselternorganisation zum\r\nSchutz von Mutter und Kind, Katharina Desery,\r\nVorständin\r\nNationales Netzwerk Frauen und Gesundheit, Dr.\r\nUte Sonntag, Koordinatorin\r\nOxfam Deutschland e.V., Serap Altinisik,\r\nVorstandsvorsitzende\r\nPinkstinks Germany e.V., Ariane Lettow,\r\nGeschäftsführerin\r\nPro Choice Deutschland e.V., Christiane von Rauch,\r\nVorstandsvorsitzende\r\npro familia Bundesverband, Monika Börding,\r\nBundesvorsitzende und Stephanie Schlitt,\r\nstellvertretende Vorsitzende\r\nSIGNAL e.V. – Intervention im Gesundheitsbereich\r\ngegen Gewalt, Alice Westphal, Vorstandsfrau\r\nSJD – Die Falken, Loreen Schreck,\r\nBundesvorsitzende\r\nTERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau,\r\nChrista Stolle, Bundesgeschäftsführerin\r\nUN Women Deutschland, Elke Ferner, Vorsitzende\r\nUN Women Deutschland e.V.\r\nVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.\r\n(VAMV), Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende\r\nVerband berufstätiger Mütter e.V., Cornelia\r\nSpachtholz, Vorstandsvorsitzende\r\nVerband Wohneigentum Hessen e.V., Andrea\r\nMüller‐Nadjm, stellvertretende Vorsitzende\r\nver.di, Silke Zimmer, Mitglied des Bundesvorstands\r\nWildwasser e.V., Dorothea Zimmermann,\r\nGeschäftsführerin\r\nWomen on Web, Venny Ala‐Siurua, Executive\r\nDirector Zentrale Informationsstelle Autonomer\r\nFrauenhäuser (ZIF), Britta Schlichting,\r\nMitarbeiterin\r\nZentralrat der Konfessionsfreien, Philipp Möller,\r\nVorsitzender, Ulla Bonnekoh, stellvertretende\r\nVorsitzende\r\nZukunftsforum Familie e. V. (ZFF), Britta\r\nAltenkamp, Vorsitzende"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010044","regulatoryProjectTitle":"Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fa/32/502059/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310255.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nSTELLUNGNAHME DES DEUTSCHEN FRAUENRATS \r\n\r\n\r\nzum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (BT-Drucksache 20/13775)\r\n\r\n\r\n\r\nBerlin, 7. Februar 2025\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZusammenfassung\r\nDer Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf als eine historische Chance, die reproduktive Gesundheit und Rechte von Frauen zu schützen und zu stärken. \r\nDer Gesetzentwurf ist als fraktionsübergreifender Antrag von insgesamt 328 Abgeordneten in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Mit der Neuregelung sollen Schwangerschaftsabbrüche auf Verlangen bis zum Ende der 12. Woche rechtmäßig gestellt werden, die Kostenübernahme des Abbruchs durch Krankenkassen soll ermöglicht und der Zugang zu medizinischer Versorgung verbessert werden. Die Beratungspflicht bleibt erhalten, die 3-tägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll entfallen. Den vorliegenden Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ (BT-Drucksache 20/13776) unterstützt der DF ebenfalls.\r\nDer DF spricht sich klar für diese historische gesetzliche Neuregelung aus, um die medizinische Versorgung ungewollt Schwangerer sicherzustellen und zu verbessern, Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, nicht mehr zu stigmatisieren und Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangerschaft durchführen, zu entkriminalisieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau verfassungskonform und im Einklang mit dem Grundgesetz und internationalen Menschenrechten entkriminalisiert werden.\r\nBewertung\r\nDer DF setzt sich dafür ein, dass jede Frau, die sich für ein Kind entscheidet, die dafür individuell notwendige Unterstützung erhalten muss und für diese Entscheidung keine Nachteile erfahren darf. Werdende Eltern müssen soziale und ökonomische Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, sich auch dann für ein Kind entscheiden zu können, wenn die Schwangerschaft ungeplant war. Um Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren, müssen ungewollte Schwangerschaften reduziert werden. Neben Maßnahmen zur Prävention wie Sexualaufklärung in der Schule, dem kostenlosen Zugang zu (Not-)Verhütungsmitteln gehören auch flächendeckende Beratungsangebote und soziale Unterstützung.\r\n\r\nAber selbst unter besten Rahmenbedingungen kann es Lebensumstände geben, unter denen Frauen sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Für diese Entscheidung dürfen Frauen sowie Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht stigmatisiert und kriminalisiert werden.\r\n\r\nVölkerrechtliche Verträge verpflichten die Vertragsstaaten zum Schutz von Menschenrechten. Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW verpflichtet Deutschland in Artikel 16, das „Recht auf freie und verantwortungsbewusste Entscheidung über Anzahl und Altersunterschied ihrer Kinder“ zu gewährleisten.  Der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen hat Deutschland wiederholt für die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch kritisiert.  Gemäß des CEDAW-Ausschusses muss sichergestellt sein, dass ungewollt Schwangere einen Zugang zu sicheren Abbrüchen gemäß der Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation haben, dass sie keiner Beratungsfrist und keiner Wartefrist unterliegen und dass die Kosten des Abbruchs von den Krankenkassen übernommen werden. Auch aus der Perspektive der Vertragsausschüsse CCPR und CERD und der Weltgesundheitsorganisation sowie des Kommissars für Menschenrechte des Europarates besteht ein menschenrechtliches Gebot einer vollständigen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.  Laut Weltgesundheitsorganisation ist der Zugang zu einem sicheren, legalen Schwangerschaftsabbruch entscheidend für den Schutz der Gesundheit der Schwangeren und der Verwirklichung ihrer Menschenrechte.\r\n\r\nEin erstarkender Rechtsruck international und in Deutschland bedeutet auch eine massive Gefahr für die Rechte von Frauen, insbesondere in Bezug auf Selbstbestimmung und körperliche Autonomie. Bereits jetzt fordern rechtsextreme Kräfte eine Verschärfung des Abtreibungsrechts – bis hin zu einem vollständigen Verbot. Frauen drohen damit nicht nur weitere Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern auch der Verlust grundlegender Gesundheitsversorgung und reproduktiver Rechte.\r\n\r\n\r\n\r\nSchwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren\r\nGemäß §§ 218 ff. StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb der ersten drei Monate und nach einer Konfliktberatung durchgeführt wird. Nicht rechtswidrig ist ein Abbruch, wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt.\r\n\r\nDie Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat in ihrem Bericht dargelegt, dass eine außerstrafrechtliche Regelung aus verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Sicht für das erste Drittel der Schwangerschaft nicht nur möglich, sondern geboten ist. In dem Bericht der Kommission sind rechtliche, medizinische, ethische und praktische Standpunkte umfangreich abgewogen und einstimmig verabschiedet worden.\r\n\r\nDie im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen stellen Rechtssicherheit für medizinische Fachkräfte und Berater*innen her, die an der Versorgungsleistung beteiligt sind, und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Schwangere in Zukunft flächendeckend und barrierefrei Zugang zu qualifizierter Beratung und medizinischer Versorgung erhalten.\r\n\r\nEin Blick in andere Länder zeigt: Länder, in denen der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch eingeschränkt war, weisen höhere Raten an ungewollten Schwangerschaften auf als Länder, in denen der Schwangerschaftsabbruch weitgehend legal war.  Eine Kriminalisierung führt nicht zu weniger Abbrüchen, sondern zu mehr unsicheren Abbrüchen.\r\n\r\nVersorgungssicherheit herstellen\r\nDie Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungssituation ungewollt Schwangerer kann nicht losgelöst von der Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch betrachtet werden. Ärzt*innen beteiligen sich aufgrund der aktuellen Regelung im Strafgesetzbuch grundsätzlich an einem rechtswidrigen Verfahren. Dies hat abschreckende Wirkung für Ärzt*innen, den Abbruch zu erlernen und zu praktizieren und gefährdet somit die Gesundheit und das Leben der Schwangeren. Die Situation wird sich in den kommenden Jahren verschärfen, wenn vermehrt Ärzt*innen in den Ruhestand gehen. Laut ELSA-Studie wären mehr Gynäkolog*innen bereit, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, wenn sich die Rahmenbedingungen verbessern würden.\r\n\r\nDie Ergebnisse der Studie ELSA „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“ zeigen, dass eine ausreichende Versorgung von ungewollt Schwangeren deutschlandweit nicht gewährleistet ist. In den vergangenen 20 Jahren hat sich laut des Statistischen Bundesamts die Zahl der Einrichtungen, die Abbrüche durchführen, fast halbiert. Dies führt dazu, dass Frauen in bestimmten Regionen schon heute lange Anreisewege in Kauf nehmen müssen. Bürokratische und logistische Hürden belasten zudem besonders Frauen, die in Armut leben, Gewalt erfahren oder Kinder versorgen müssen. Perspektivisch wird sich die Gesundheitsversorgung von ungewollt Schwangeren verschärfen.\r\n\r\nDie medizinische Versorgung ungewollt Schwangerer darf nicht weiter erschwert oder tabuisiert werden. Ungewollt Schwangere verdienen eine rasche und verlässliche Versorgung und keine Stigmatisierung. Hierzu bedarf es eines flächendeckenden, barrierefreien und wohnortnahen Zugangs zu Beratung und Einrichtungen, die Abbrüche durchführen. Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung – im ambulanten und stationären Bereich. Verzögerungen in der Versorgung können zu erhöhten Gesundheitsrisiken für die Schwangere führen.\r\n\r\nDer DF begrüßt die im Gesetzentwurf verankerte Kostenübernahme für rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dies erleichtert den Zugang zu Abbrüchen besonders für einkommensarme Frauen.\r\n\r\nBeratung sicherstellen\r\nBeratungsstellen informieren und beraten zu Themen rund um Sexualität, Verhütung, Familienplanung und Schwangerschaft. Der DF setzt sich für ein flächendeckendes, plurales, kostenloses und wohnortnahes Beratungsangebot ein. Damit ungewollt Schwangere eine gut informierte Entscheidung treffen können, benötigen sie evidenzbasierte, niedrigschwellige, mehrsprachige und barrierefreie Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, inkl. zu verschiedenen Abbruchmöglichkeiten und -abläufen. Beratung soll vertraulich, ergebnisoffen, nicht-wertend und für die ungewollt Schwangere unterstützend und verständlich sein. \r\n\r\nDer DF begrüßt die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung, die dreitägige Wartefrist abzuschaffen. Dies entspricht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und des CEDAW-Ausschusses. Das stärkt die Autonomie und Selbstbestimmung von Frauen und ermöglicht ihnen einen schnelleren und zuverlässigen Zugang innerhalb der ersten 12 Wochen.\r\n\r\nDarüber hinaus setzt sich der DF für eine Änderung der aktuell geltenden Regelung einer Pflichtberatung ein – hin zu einem Rechtsanspruch auf Beratung.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nDeutscher Frauenrat\r\nDer Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechte und lebenswerte Welt für alle.\r\n\r\nDer Deutsche Frauenrat hat nach einem verbandsinternen Prozess auf seiner Mitgliederversammlung am 22. Juni 2024 mit großer Mehrheit einen Beschluss zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs gefasst. Zu diesem Beschluss sind von zwei Mitgliedsorganisationen – von der Arbeitsgemeinschaft katholische Frauenverbände und -gruppen sowie der Frauen Union – Sondervoten eingereicht worden. Der Beschluss der Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats und die zwei Sondervoten sind hier ersichtlich.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n////////////////////////////\r\nDeutscher Frauenrat\r\nAxel-Springer-Straße 54\r\n10117 Berlin\r\n\r\nFon + 49/30/204 569-0 \t\t\t\t\t\r\nkontakt@frauenrat.de \t\t\t\t\t\r\nwww.frauenrat.de \t\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012531","regulatoryProjectTitle":"Situation der Sexarbeiter*innen verbessern ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/01/05/360839/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300184.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME DES DEUTSCHEN FRAUENRATS \r\n\r\nZum Antrag der CDU/CSU Fraktion „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ \r\n\r\n\r\n\r\n\r\nBerlin, am 19. September 2024\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nZusammenfassung\r\nDer Deutsche Frauenrat sieht in der Forderung der CDU/CSU Fraktion nach einem Sexkaufverbot - d.h. einem Verbot der Prostitution verbunden mit einer Bestrafung der Freier - die Gefahr einer Kriminalisierung von Prostitution und von Prostituierten. Zu befürchten ist, dass Prostitution sich erneut in nicht kontrollierbare Räume verlagert und die betroffenen Frauen nicht nur kriminalisiert werden, sondern überdies schutzlos sowohl Freiern als auch Zuhältern ausgeliefert wären. Studien und Erfahrungsberichte zeigen: Eine Kriminalisierung von Sexarbeit schützt Prostituierte nicht vor Zwang, sondern führt zu mehr Gesundheitsrisiken, prekären Lebensverhältnissen und Gewalt. Daher fordert der DF, Prostitution nicht zu kriminalisieren und sich vielmehr dafür einzusetzen, Stigmatisierung, Diskriminierung und gesellschaftliche Marginalisierung von Sexarbeiter*innen entgegenzuwirken und die soziale und rechtliche Lage von Prostituierten zu verbessern. Der Deutsche Frauenrat tritt des Weiteren für eine getrennte Betrachtung von Prostitution und Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung ein. Er fordert deutlich verbesserte Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel und sieht im geplanten Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. \r\n \r\nAnlass \r\nIn Deutschland zeichnet sich erneut eine Debatte über den Umgang mit Prostitution ab. Zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion findet am 23.9.24 eine öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.  Ihr Antrag  plädiert u.a. für die Einführung des sogenannten „Nordischen Modells“ und fordert ein sogenanntes Sexkaufverbot. Dies soll einen „Paradigmenwechsel in der nationalen Prostitutionsgesetzgebung“ einleiten und Missstände im „Prostitutionsmilieu“ verbessern, sowie „Frauen und ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht“ schützen.  \r\n\r\nBewertung \r\nAus Sicht des Deutschen Frauenrats ist der Ansatz eines Sexkaufverbots nicht geeignet, um diese Ziele zu erreichen. Vielmehr würden Probleme in der Sexarbeit durch ein Sexkaufverbot verschärft. Eine Reihe internationaler wissenschaftlicher Studien zeigt auf, dass gegenteilige Effekte die Folge wären.  Der Deutsche Frauenrat stellt fest:\r\n \tVerbote verhindern weder Prostitution, noch dämmen sie deren negative Auswirkungen ein. Wo tatsächlich Zwang und Gewalt eine Rolle spielen, bieten Verbote keinen Schutz.\r\n \tDa unser Staat grundsätzlich verpflichtet ist, die Rechte von Sexarbeiter*innen auf Gesundheitsversorgung, ihren Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie vor Diskriminierung zu gewährleisten, sind Mittel und Schritte dafür wissenschaftlich fundiert, sachlich und fachlich abzuwägen und alle Beteiligten anzuhören. \r\n \tDie Lebenssituation und die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen in Deutschland sind sehr vielfältig.  Die einen haben sich aus freien Stücken für diesen Beruf entschieden und betonen ihr Recht auf dessen Ausübung. Für andere ist diese Arbeit die einfachste Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wieder andere stehen mangels Zugang zu anderen Arbeitsmöglichkeiten und aufgrund materieller Not unter Druck. Manche haben mit Suchtmittelkonsum und -abhängigkeit zu kämpfen und manche haben ihre Heimat aufgrund von Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen verlassen und suchen in Europa bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen. \r\n \tDie Grenzen sind dabei fließend, d.h. es gilt sorgsam Analysen vorzunehmen, auf denen die Hilfsangebote aufbauen sollten: Wenn Armut, Sprachbarrieren oder ein niedriger Bildungsstand eine Rolle spielen, ist das nicht automatisch mit „Zwangsprostitution“ gleichzusetzen – insbesondere dann nicht, wenn die Sexarbeiter*innen es selbst anders sehen. \r\n \tIst Gewalt im Spiel, sollte von sexueller Ausbeutung oder von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung oder anderen Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuchs gesprochen und entsprechend gehandelt werden.\r\n \tGegen Gewalt und Menschenhandel gibt es bereits Gesetze . Sie müssen wirksam umgesetzt werden. Ein Sexkaufverbot an sich ist nicht geeignet, um dagegen vorzugehen - im Gegenteil: es würde sich kontraproduktiv auswirken. Stattdessen sind weitreichende Hilfsangebote für die Betroffenen notwendig und möglich.\r\nDie Politik muss sich an dieser komplexen Diversität orientieren. Allen Gruppen ist eines gemein: Solange sie ihrer Tätigkeit nachgehen, brauchen sie gesetzliche Rahmenbedingungen, um dies möglichst sicher tun zu können. Grundlage dafür ist das Recht, diese Tätigkeit gegen Entgelt ausüben zu dürfen. Sexarbeiter*innen brauchen differenzierte Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote, die bei Bedarf individuelle Unterstützung leisten und auch Hilfe zum Ausstieg anbieten können.\r\n\r\nFolgen eines Sexkaufverbots\r\n1.\tZunehmende Illegalisierung und Stigmatisierung\r\nBei einem sogenannten Sexkaufverbot, wie es in einigen europäischen Ländern umgesetzt wird, ist der Kauf von sexuellen Dienstleistungen unter Strafe gestellt. Kund*innen droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe, während Prostituierte straffrei bleiben. Was in der aktuellen Debatte bisher wenig thematisiert wird: Aus Kohärenzgründen gehen mit dem Sexkaufverbot weitere Verbote einher, wie zum Beispiel das Verbot von Zimmervermietungen.  Die Menschen, die man mit dem Gesetz eigentlich schützen möchte, werden so in prekäre und gefährliche Arbeitsverhältnisse und -bedingungen gezwungen. Ihnen wird die Existenzgrundlage entzogen und sie erhalten unter Umständen aufgrund der zunehmenden Illegalisierung und Stigmatisierung noch seltener Unterstützung in ihrem Umfeld als bisher. Ein Sexkaufverbot verhindert damit auch den Aufbau eines sicheren Arbeitsumfelds.  \r\nEs würde darüber hinaus die Bestrafung von einvernehmlichem Sex gegen Entgelt zwischen erwachsenen Menschen bedeuten und deren autonome Entscheidungen ignorieren. \r\n2.\tHöheres Gewaltrisiko und eingeschränkter Zugang zu Gesundheits- und Sozialberatung\r\nEine Studie der Queen’s Universität Belfast  kommt zum Ergebnis,  \r\ndass das Sexkaufverbot in Nordirland zu einem Anstieg der Zahl der Prostituierten sowie der Angebote auf Online-Plattformen geführt hat. Straftaten wie Bedrohung und Belästigung, das Verweigern von Bezahlung oder das Drängen auf ungeschützten Geschlechtsverkehr haben seit Einführung des Verbots stark zugenommen, teilweise um mehrere Hundert Prozent. Auch schwere Gewalttaten gegen Prostituierte kommen häufiger vor.\r\nEine Auswertung von 134 qualitativen und quantitativen Studien von 2018  macht die Folgen repressiver Gesetzgebung oder Praxis deutlich: Sexarbeiter*innen werden isoliert und in kaum kontrollierbare Arbeitsorte gedrängt. Ihre Möglichkeiten, sich gegenseitig zu unterstützen und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, werden deutlich erschwert. Eingeschränkter Zugang zu Gesundheits- und Sozialberatung sowie zu Polizei und Justiz sind die Folge. Verschärft wird auch die Marginalisierung bestimmter Gruppen, besonders betroffen sind Migrant*innen, trans* Personen und Suchtmittelkranke. Eine neuere irische Studie berichtet nach Einführung des Nordischen Modells von mehr struktureller Gewalt gegen Sexarbeiter*innen  und bestätigt damit die Ergebnisse von 2018.  Metaanalysen aus zwölf quantitativen Studien zeigen, dass Verbote mit einem zweifach erhöhten Risiko einer Übertragung von HIV oder anderen sexuell übertragbaren Infektionen einhergehen. \r\n3.\tKriminalisierung schwächt Sexarbeiter*innen\r\nJede Form von Kriminalisierung – ob durch ein Prostitutions- oder ein Sexkaufverbot – schwächt Sexarbeiter*innen in der Gesellschaft, statt ihnen verantwortliches Handeln zu ermöglichen. Gesetzliche Regelungen für ein Sexkaufverbot hätten weitere Stigmatisierung und Diskriminierung, Abwertung und Bevormundung der Menschen in der Prostitution zur Folge. Dies würde Menschen schwächen, statt sie zu stärken, und ihre Möglichkeit einschränken, selbstbewusst für sich und andere zu sorgen und Verantwortung zu übernehmen.\r\n4.\tVerletzung grundrechtlicher Garantien\r\nEin Sexkaufverbot wirft auch zahlreiche rechtliche Fragen auf und beeinträchtigt sowohl die Grundrechte der Sexarbeiter*innen als auch der Freier beeinträchtigen. Dies soll nur kurz im Hinblick auf die Berufsfreiheit und die sexuelle Selbstbestimmung aufgezeigt werden. \r\n \tBerufsfreiheit, Art. 12 I GG\r\nDie Ausübung der Prostitution fällt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Schutzbereich der Berufsfreiheit.  Ein Sexkaufverbot würde durch die Kriminalisierung der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung daher de facto wie ein Berufsverbot für Sexarbeiter*innen wirken.  An die Rechtfertigung eines so schwerwiegenden Eingriffs in Art. 12 I GG wären daher sehr hohe Anforderungen zu stellen. Dies wäre nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter gegen nachweisbare oder höchstwahrscheinliche schwere Gefahren zulässig. Im Hinblick darauf, dass ein Sexkaufverbot nach der Studienlage keinen effektiven Schutz vor Zwangsprostitution darstellt (s.o.), ließe sich eine solche Argumentation nur schwer anführen. Im Gegenteil ließe sich argumentieren, dass die Gefahr sowohl für Sexarbeiter*innen als auch für Opfer von Zwangsprostitution durch ein Sexkaufverbot nur erhöht würde und des Weiteren der Staat seinem Schutzauftrag nur insoweit nachkommen kann, wie die Prostitution nicht noch weiter ins Verborgene gedrängt wird. \r\n \tSexuelle Selbstbestimmung, Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG\r\nDas Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird hergeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Umfasst ist dabei auch das Recht, frei über die eigenen sexuellen Interaktionen zu entscheiden und diese zu gestalten.  Ein Sexkaufverbot würde insbesondere den Sexarbeiter*innen ihre Autonomie absprechen und einen Eingriff in ihre sexuelle Selbstbestimmung darstellen, ebenso wäre die sexuelle Selbstbestimmung der Freier betroffen. Ein rechtlicher Eingriff in diesen Bereich der Selbstbestimmung und ein staatliches Verbot von freiwilliger sexueller Interaktion wäre nur sehr schwer zu rechtfertigen.\r\n\r\nForderungen des Deutschen Frauenrats\r\n1.\tStärkung der Selbstbestimmung, Selbstbehauptung und Selbstorganisation \r\nAkzeptanz und Respekt sind die Grundvoraussetzung in der Arbeit mit Menschen in der Prostitution. Das Selbstbestimmungsrecht, die Bedürfnisse und Entscheidungen der Menschen stehen im Vordergrund sozialer Arbeit und sollten akzeptiert und respektiert werden, auch wenn sie sich nicht mit den persönlichen Vorstellungen der Sozialarbeiter*innen oder Berater*innen decken. Grundsätzlich geht es um die Anerkennung des Individuums, seiner Lebensumstände und Entscheidungsfreiheit. Dies bildet die Grundlage dafür, dass Menschen Vertrauen fassen und Hilfe in Anspruch nehmen. In Beratungsprozessen kann dann gemeinsam ausgelotet werden, in welcher Situation sich die jeweilige Person befindet, und welche Hilfe benötigt wird. Ziel der sozialen Arbeit und Beratung muss stets sein, Selbstbestimmung, Selbstbehauptung und Selbstorganisation zu stärken.\r\n2.\tGesundheitsversorgung und Prävention \r\nDie Arbeit in der Prostitution ist körperlich belastend und mit Gesundheitsrisiken verbunden. Prävention, Gesundheitsförderung und medizinische Versorgung haben daher in diesem Bereich besondere Bedeutung. Dies gilt insbesondere, weil viele Sexarbeiter*innen in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland einen erschwerten Zugang zu einer Krankenversicherung haben und darum keine Leistungen im regulären Versorgungssystem in Anspruch nehmen können. \r\nVon zentraler Bedeutung sind:\r\n \tVermittlung von Kenntnissen zu Verhütung und Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten\r\n \tniedrigschwelliger Zugang zu anonymen Test- und Behandlungsangeboten bei sexuell übertragbaren Infektionen sowie Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs\r\n \tImpfung gegen Hepatitis A und B \r\n \tPräventions- und Beratungsangebote in der jeweiligen Erstsprache\r\n \tEmpowerment durch spezialisierte Beratungsstellen und Gesundheitsämter.\r\nEs ist wichtig, weiter den langjährigen Erfahrungen der erfolgreichen HIV-/STI-Prävention in Deutschland zu folgen: weg von repressiven Maßnahmen und Sanktionen hin zu einer Einbeziehung der Zielgruppe auf Augenhöhe.  Studien zeigen, dass bei einer Entkriminalisierung von Sexarbeit keine Zunahme von HIV- und STI-Infektionen festgestellt wurden. Vielmehr legen Modellrechnungen nahe, dass die HIV-Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren um fast die Hälfte gesenkt werden könnten.  \r\nErforderlich ist also ein Rahmen, der möglichst viel Sicherheit sowie günstige Bedingungen für aufsuchende Arbeit bietet. Ein Sexkaufverbot läuft diesem erprobten Ansatz in jeder Hinsicht zuwider und würde den Zugang zu Prävention und Gesundheitsversorgung dramatisch erschweren. Der DF fordert daher stattdessen den flächendeckenden Ausbau qualifizierter Angebote zu Prävention, gesundheitlicher Beratung und ärztlicher Versorgung. Beratung und Versorgung sollten über die bisherigen Möglichkeiten der Gesundheitsämter hinausgehen und auch in der ärztlichen Grundversorgung zu finden sein. \r\n3.\tAusbau der Fachberatung\r\nEine besondere Rolle spielt die Fachberatung. Beratungsstellen beraten und unterstützen bei alltäglichen Fragen zu Gesundheit, Existenzsicherung, zur Verschuldung sowie zu rechtlichen Angelegenheiten. Diese Unterstützungen holen insbesondere Sexarbeiter*innen in prekären Situationen ab, etwa bei großer Armut oder aufenthaltsrechtlichen Schwierigkeiten, wenn Sucht im Spiel ist oder sie Ausbeutung oder Gewalt erfahren. Über die Jahre hinweg wurde ein differenziertes Leistungsangebot entwickelt und etabliert, das es weiter auszubauen und mit ausreichend finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten gilt. Benötigt werden niedrigschwellige und aufsuchende Beratungsangebote, die die Selbstbestimmung und Information über bestehende Rechte fördern und bei Bedarf eine berufliche Neuorientierung unterstützen können.  Eine repressive Gesetzgebung hingegen würde das Vertrauensverhältnis der Prostituierten zu Sozialarbeiter*innen, Anwält*innen und Ärzt*innen untergraben und so den Zugang zum Hilfesystem verhindern oder erschweren.\r\n4.\tVerbesserter Opferschutz bei Menschenhandel\r\nZweifelsohne müssen Betroffene von Menschenhandel, Zwang, Ausbeutung, Gewalt und Zuhälterei besser geschützt und unterstützt werden. Der DF fordert u.a. die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Menschenhandel, aufenthaltsrechtliche Reformen, bessere Zugänge zum Opferschutz und eine nachhaltige Finanzierung von Fachberatungsstellen.  Des Weiteren fordert der DF:\r\n \tUmfassende Schutzrechte für Betroffene, unabhängig von Aufenthaltsfragen und der Bereitschaft, mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren\r\n \tFlächendeckenden Ausbau und angemessene Finanzierung der Fachberatungsstellen für Betroffene des Menschenhandels aller Geschlechter, einschließlich der Schaffung von Zufluchtswohnungen oder anderweitigen Unterbringungsmöglichkeiten\r\n \tEinführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Berater*innen, da die Pflicht zur Zeugenaussage dem Vertraulichkeitsansatz der Beratung zuwiderläuft\r\n \tPrüfung von gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel und ihren Wirkungen durch Monitoring und Berücksichtigung der menschenrechtlichen Perspektive\r\n \tFörderung interdisziplinärer Kooperationskonzepte und bundesländerübergreifende Zusammenarbeit\r\nDebatten, die Prostitution generell mit Gewalt gleichsetzen, verhindern letztendlich, dass wirksame Maßnahmen gegen Menschenhandel getroffen werden.\r\n\r\nSchlussbemerkung\r\nEin Sexkaufverbot würde in der Realität dem eigenen Anspruch zuwiderlaufen: Wo Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen heute menschenunwürdig sind, lassen sie sich mit einem Sexkaufverbot nicht verbessern. Im Gegenteil: Es droht, ihre Situation weiter zu verschlechtern. Was zu ihrem Schutz gedacht sein soll, wird ihnen am Ende zum Verhängnis. \r\nMenschen, die ihren Lebensunterhalt prekär verdienen, brauchen Hilfsangebote, die ihnen einen sicheren Rahmen für ihre Tätigkeit bieten oder neue Möglichkeiten eröffnen. Menschenhandel und Gewalt müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft und geahndet werden. Gesetze gegen Sexarbeit bzw. ihre Kunden würden diesbezüglich jedoch zu Rückschritten führen.\r\nFazit: Es kann nicht um ein Verbot gehen, sondern vielmehr um professionelle Beratung und Unterstützung, die Schaffung von menschenwürdigen Rahmenbedingungen für die Arbeit, die Sicherheit und Gesundheit gewährleisten und sich für den Abbau der gesellschaftlichen Stigmatisierung einsetzt.\r\n \r\nDeutscher Frauenrat \r\nDer Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechte und lebenswerte Welt für alle. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n///////////////////////////\r\nDeutscher Frauenrat \r\nAxel-Springer-Straße 54a\r\n10117 Berlin\r\n + 49/30/204 569-0 \r\nkontakt@frauenrat.de \r\nwww.frauenrat.de \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012532","regulatoryProjectTitle":"Gewaltschutz verbessern ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c6/ef/360841/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300203.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"BESCHLÜSSE DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2024 (AUSZUG)\r\n1.\tUmfassender Gewaltschutz für Frauen mit Migrationsgeschichte\r\nFür den umfassenden Gewaltschutz von Frauen mit Migrationsgeschichte und die vollumfängliche Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine dringende Reformierung des Aufenthaltsgesetzes (§ 31 AufenthG) notwendig, das erhebliche Schutzlücken aufweist.\r\n\r\nDas bedeutet: Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Bestand oder der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die Erteilung der ersten eigenständigen Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Die Streichung oder zumindest Herabsetzung der Ehebestandszeit auf ein Jahr. Die Streichung ist anzustreben, da die Ehebestandszeit grundsätzlich patriarchale Machtdynamiken und Abhängigkeiten in der Ehe begünstigt und Frauen zum Festhalten an einer gewalttätigen Beziehung nötigt. Die Streichung der Wohnsitzauflage des § 12a AufenthG. Das Aufenthaltsrecht der Betroffenen, muss gemäß des Art. 59 (2) der Istanbul-Konvention gewährleistet werden.\r\n\r\nInsbesondere für Personen ohne Papiere oder mit Duldung muss ein verlängerbarer Aufenthaltstitel aus persönlichen Gründen oder zur Mitwirkung im Strafverfahren geschaffen werden. Für die Betroffenen muss der Erhalt eines verlängerbaren Aufenthaltstitels niederschwellig zugänglich sein. Die Beteiligung von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern, um körperliche oder psychische Gewalt glaubhaft zu machen, muss anerkannt werden.\r\n\r\nFachkräfte und Mitarbeitende in allen Behörden, auch den Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration oder der Polizei und den Gerichten sowie in den Unterstützungsstrukturen müssen bzgl. geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet werden, dabei muss die intersektionale Perspektive dringend berücksichtigt werden. Gender- und diversitätssensible Sprachmittlung muss vorhanden sein.\r\n\r\nFür einen Zugang zu Unterstützungsstrukturen und adäquate und umfassende Beratung von Betroffenen braucht es die Einbindung von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie haben den besten Zugang zu Betroffenen unterschiedlicher Communities und notwendige Kenntnisse zu informieren und aufzuklären.\r\n\r\n2.\tSchutz und Hilfe für besonders vulnerable von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Migrationskontext \r\nDer Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, zusätzlich zu einer bundesgesetzlichen Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser für einen besseren Schutz für besonders vulnerable Gruppen von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen wie insbesondere Migrantinnen mit komplexer Gewalterfahrung Regelungen zu schaffen. Unter anderem fordert der Deutsche Frauenrat:\r\n \tAufenthaltstitel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder.\r\n•\tEin eigenständiges Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, das nicht abhängig ist vom gewalttätigen Partner.\r\n•\tEin Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel ist unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft in einem Strafprozess – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – gesetzlich zu verankern.\r\n\r\n3.\tDigitale Überwachung durch Aufklärung und Beratung verhindern\r\nDie Überwachung von Frauen insbesondere durch ihren Ehemann, Partner, Vater oder Bruder mithilfe dazu geeigneter Softwareanwendungen gehört zu den perfidesten Arten der Freiheitseinschränkungen und Gewalt gegen Frauen. Es werden z.B. Ortungsfunktionen des Telefons und von Messenger-Diensten wie WhatsApp heimlich mitgelesen.\r\n\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass niedrigschwellige Angebote spezialisierter Fachberatungsstellen und der Polizei für potenziell Betroffene ausgebaut und finanziert werden, damit sie sich selbst aktiv vor digitaler Überwachung schützen können. \r\n\r\nUm alle gesellschaftlichen Schichten zu erreichen, wird die Bundesregierung außerdem aufgefordert, entsprechende Aufklärungskampagnen (u.a. auch über Social Media) zu entwickeln. Es gilt außerdem darüber aufzuklären, dass jede*r ein Recht auf digitale Privatsphäre hat, auch gegenüber Partner*innen. \r\n\r\n4.\tTechnische und digitale Möglichkeiten der Überwachung von Tätern im Bereich häuslicher Gewalt erproben und einsetzen\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert Bund und Länder auf, im Sinne des Gewaltschutzes Modellprojekte für die technische und digitale Überwachung von Tätern im Bereich häuslicher Gewalt zu entwickeln, zu evaluieren und geeignete Maßnahmen flächendeckend einzuführen.\r\n\r\n5.\tSchutz besonders vulnerabler Gruppen vor queerfeindlicher Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt \r\n \tDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt für besonders vulnerable Gruppen, insbesondere trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen, zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die physische Sicherheit dieser Gruppen gewährleisten, sondern auch ihr Recht auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen.\r\n \tDer Deutsche Frauenrat erkennt an, dass der Gewaltschutz auch beinhaltet, vulnerablen Gruppen zu ihrem Recht zu verhelfen. Daher fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Personen ein Leben frei von Gewalt und Diskriminierung ermöglichen.\r\n \tDer Deutsche Frauenrat unterstützt die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention und fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen durch die Expert*innengruppe GREVIO umgehend umzusetzen. Der Deutsche Frauenrat fordert, dass die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt als Priorität auf der politischen Agenda verankert und koordinierte Strategien zur Prävention dieser Gewaltform umgesetzt werden.\r\n \tDer Deutsche Frauenrat fordert zudem die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassrede und queerfeindlicher Gewalt im digitalen Raum zu ergreifen. Queerfeindliche Hasskriminalität und Gewalt in Form von Cybermobbing, Online-Hetze und anderen Formen digitaler Gewalt müssen entschieden bekämpft werden. Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung weiterhin auf, die Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen, die der Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ in seinem Evaluationsbericht 2022 vorgestellt hat, umgehend umzusetzen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012533","regulatoryProjectTitle":"Hebammenkreißsaal im SGB V verankern ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/96/6c/360843/Stellungnahme-Gutachten-SG2409300208.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrtes Mitglied des Gesundheitsausschusses,\r\nwir schreiben Ihnen als Vertreterinnen des Bündnis Gute Geburt. In Kürze wird im\r\nparlamentarischen Verfahren das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)\r\nberaten und beschlossen. Das KHVVG bietet die Chance für gesetzliche Vorgaben, die\r\ndie klinische Geburtshilfe nachhaltig und im Sinne von Frauen und ihren Familien\r\nverbessern.\r\nBitte unterstützen Sie uns in unserem Anliegen, den Hebammenkreißsaal im Rahmen\r\ndes KHVVG im Sozialgesetzbuch V, §135e sowie in den Qualitätskriterien der\r\nLeistungsgruppe Geburten zu verankern.\r\nDas Bündnis Gute Geburt ist ein Zusammenschluss aus gesellschaftlichen Organisationen\r\nmit dem Ziel, die immens wichtige Bedeutung einer respektvollen, menschenwürdigen und\r\nsicheren Geburtshilfe sichtbar zu machen. Wir setzen uns auf allen Ebenen für konkrete\r\nVerbesserungen in der Geburtshilfe ein: Gute Geburtshilfe heißt für uns, die Frau und ihre\r\nFamilie in den Mittelpunkt zu stellen! Es besteht dringender Handlungsbedarf, wie auch die\r\nBundesregierung zuletzt festgestellt hat.\r\nSchwangere wünschen sich eine umfassende Betreuung während der Geburt ihres Kindes\r\nsowie eine positive Geburtserfahrung. Nationale und internationale Studien bestätigen,\r\ndass die kontinuierliche Betreuung einer Gebärenden durch eine Hebamme einen\r\nwesentlichen Faktor für die Qualität der geburtshilflichen Versorgung darstellt\r\n(Eins-zu-Eins-Betreuung). Sie verbessert nachweislich das physische und psychische\r\nBefinden von Mutter und Kind, was sich in den Folgemonaten und -jahren wiederum positiv\r\nauf die Gesundheit von Mutter, Kind sowie die gesamte Familie auswirkt. Verbindliche\r\nRichtlinien für eine Eins-zu-Eins- Betreuung und Qualitätskriterien zur Sicherstellung von\r\nphysiologischen Geburten fehlen in der Geburtshilfe in Deutschland. Bei einer\r\nphysiologischen Geburt werden die gesunden körperlichen Vorgänge (Physiologie)\r\ngefördert. Die meisten Geburten könnten physiologisch verlaufen, wenn die Bedingungen\r\nstimmen würden. Eine Eins-zu-Eins-Betreuung im Kreißsaal ist flächendeckend nicht sichergestellt.\r\nDie Regel ist sie in Deutschland bei Weitem nicht.\r\n Eine Ausnahme bildet die Geburtsbegleitung durch sogenannte freiberufliche Begleit-Beleghebammen. Sie versorgt die Frau bereits während der Schwangerschaft und begleitet sie zur Geburt in die Klinik.\r\n63 Prozent der Mütter hatten während der Geburt keine kontinuierliche Begleitung durch eine Hebamme. Jede vierte Mutter gab an, die Hebamme habe zu wenig Zeit für sie gehabt. Vor allem in den von Familien besonders stark nachgefragten Kliniken mit Kinder-Intensivstation, den sog. Level-1-Perinatalzentren, begleitet nur etwa ein Drittel der Hebammen eine Geburt im Betreuungsschlüssel Eins-zu-Eins. Mehr als ein Viertel der Frauen müssen sich eine Hebamme sogar mit drei oder mehr\r\nGebärenden teilen. \r\nDie strukturellen Voraussetzungen für eine Eins-zu-Eins-Betreuung während der Geburt\r\ngesetzlich zu verankern ist dringend erforderlich, damit Geburten physiologischer werden.\r\nAls niedrigschwelliger erster Schritt und als bereits etabliertes Betreuungsmodell eignet sich\r\nhierfür der zertifizierte Hebammenkreißsaal (HKS+), eine Eins-zu-Eins-Betreuung\r\nwährend der Geburt ist hier vorgeschrieben. Der positive Effekt auf die Gesundheit der\r\nFrauen und Kinder ist darüber hinaus in Studien nachgewiesen. Dabei ist es wichtig,\r\nklare Qualitätskriterien zu definieren mit dem Ziel einer verlässlichen Datenerhebung und\r\nQualitätssicherung. Die Einführung des HKS+ trägt dazu bei, die Wahlmöglichkeiten für\r\nFrauen während der Geburt zu erweitern und in der Klinik eine ganzheitliche, individuelle\r\nund interdisziplinäre Betreuung während des gesamten Geburtsprozesses zu ermöglichen.\r\nDie Interventionsrate wird durch die Stärkung der natürlichen Geburt gesenkt.\r\nHintergrund\r\nDie Geburt ist der häufigste Grund ein Krankenhaus aufzusuchen. In Deutschland sind\r\npro Jahr rund 700.000 Frauen schwanger, die Bedingungen rund um die Geburt betreffen jedes\r\nJahr 1,4 Millionen Frauen und Kinder. Die Erfahrungen dieser sensiblen Phase ihres Lebens\r\nprägen Mutter und Kind sowie die ganze Familie ein Leben lang. Eine gute Geburt kann eine\r\nwunderbare, stärkende und verbindende Erfahrung sein. Sie wirkt sich positiv auf die\r\npsychische und physische Gesundheit der Mutter und ihrer Familie aus. Eine belastende oder\r\ntraumatische Geburt hingegen kann Menschen ein Leben lang negativ beeinflussen. Studien\r\nbelegen, dass zwischen 20 und 30 Prozent der Mütter traumatisierende Erfahrungen bei der\r\nGeburt machen, was auch die Familie und das neugeborene Kind belasten kann.\r\nIn der klinischen Geburtshilfe in Deutschland bestehen große Defizite. Es fehlen\r\nverbindliche Qualitätsziele, die Datenerhebung ist mangelhaft und lässt keine Aussagen zu\r\nBetreuungsqualität oder Betreuungszeiten zu. Die Vergütung der geburtshilflichen\r\nLeistungen hängt von Interventionen und damit von Diagnosen, Prozeduren und\r\nFallschweregraden ab. So kommt es in Deutschland im internationalen Vergleich zu hohen\r\nRaten an Interventionen. Die Folge ist eine Unter-, Über- und Fehlversorgung zu Lasten der\r\nFrauen und Familien.\r\nEs fehlt eine eigene Leistungsgruppe, durch die eine physiologische Geburt gefördert\r\nwird. Diese sollte perspektivisch eingeführt werden. Die Aufnahme des HKS+ in das\r\nKHVVG als erster Schritt wird bundesweit Strukturverbesserungen in der Geburtshilfe\r\nfördern und damit den Einstieg in ein qualitätsgesichertes Versorgungsangebot bieten,\r\nwelches den Bedürfnissen und Bedarfen von Schwangeren entspricht."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-08-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018026","regulatoryProjectTitle":"Geschlechtergerechte Arbeitszeiten und Festhalten an den täglichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten des ArbZG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/aa/1c/576783/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300186.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"////////////////////////////////////////////////////////\r\nBeschlüsse Deutscher Frauenrat (Auszug)\r\n2025\r\n\r\nBESCHLÜSSE DES DEUTSCHEN FRAUENRATS 2025 (AUSZUG)\r\n22. Juni 2025\r\nÜbersicht\r\n1. Das Arbeitsgesetz als Schutzgesetz erhalten – befristete Teilzeit ausbauen ....................................... 1\r\n2. Für einen armutsfesten Mindestlohn................................................................................................... 2\r\n3. Lebensleistung von Frauen anerkennen – Verbesserungen in der Grundrente durchsetzen ............. 2\r\n\r\n\r\n1. Das Arbeitsgesetz als Schutzgesetz erhalten – befristete Teilzeit ausbauen\r\nDas Arbeitszeitgesetz ist ein wichtiges Schutzgesetz und als Rahmen der Arbeitszeitgestaltung zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen, für mehr Planbarkeit und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unverzichtbar. Wo Gestaltungsbedarf besteht und die Interessen der Beschäftigten kollektiv gesichert sind, wird schon heute auf Augenhöhe über weitreichende flexible Lösungen verhandelt.\r\nFür die Gleichstellung der Geschlechter hätten Deregulierungen im Arbeitszeitgesetz negative Folgen: Längere Arbeitszeiten würden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter erschweren und die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern begünstigen. Bei längeren Arbeitszeiten könnten Männer ihren Anteil an der Sorgearbeit reduzieren und Frauen hätten es noch schwerer, aus der Teilzeitfalle auszubrechen. Zudem erschweren längere Arbeitszeiten gerade auch für Frauen die Übernahme ehrenamtlichen Engagements.\r\nDer Deutsche Frauenrat spricht sich ausdrücklich gegen Deregulierungen im Arbeitszeitgesetz aus und fordert stattdessen, arbeitsrechtliche Vorgaben stärker an den Interessen von Menschen mit Sorgeverantwortung auszurichten.\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert insbesondere,\r\nan den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten.\r\ndurch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen.\r\nden Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten.\r\neinen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen.\r\ndie Verkürzung der Vollzeitarbeit als zentrale Voraussetzung für das Gelingen einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation voranzutreiben.\r\nkeine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit zu schaffen, die dem Ziel der Geschlechtergleichstellung und der fairen Aufteilung von Sorgearbeit zuwiderlaufen.\r\n\r\n2. Für einen armutsfesten Mindestlohn\r\nWo Tarifverträge nicht greifen, muss ein Mindestlohn Lohndumping und Armut trotz Erwerbstätigkeit verhindern. In Deutschland ist der Mindestlohn trotz der Anpassungen in den letzten Jahren zu niedrig, um bei einer Vollzeitbeschäftigung eine langfristige Existenzsicherung zu gewährleisten. Dies geht vor allem zu Lasten der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen, da sie besonders häufig für einen Niedriglohn arbeiten und seltener als Männer in Vollzeit tätig sind. Frauen sind zudem häufiger von Verstößen gegen den Mindestlohn betroffen als Männer. Neben der Stärkung der Tarifbindung und der Sicherung eines armutsfesten Mindestlohnniveaus ist deshalb auch eine stärkere Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen erforderlich, um Frauenarmut zu bekämpfen.\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Deutsche Mindestlohnkommission auf, sich bei ihren Beschlüssen zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung an den Kriterien der EU-Mindestlohnrichtlinie für einen armutsfesten und angemessen Mindestlohn zu orientieren. Findet der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten bei der Festlegung des Mindestlohnniveaus keine ausreichende Berücksichtigung, muss eine gesetzliche Regelung für ein angemessenes Mindestlohnniveau sorgen.\r\nDer Deutsche Frauenrat erwartet von der Bundesregierung,\r\ndie Tarifbindung in Deutschland gezielt zu stärken, u.a. durch die Einführung eines wirksamen Bundestariftreuegesetzes, eine Reform der Allgemeinverbindlicherklärung, verbesserte digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften in Betrieben sowie die kollektive Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsabspaltungen.\r\ndie Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen in Deutschland durch zielgerichtete Maßnahmen sicherzustellen.\r\n\r\n3. Lebensleistung von Frauen anerkennen – Verbesserungen in der Grundrente durchsetzen\r\nFrauen sind weiterhin stärker von niedrigen Rentenansprüchen und Altersarmut betroffen als Männer. Die 2021 eingeführte Grundrente sollte insbesondere Rentnerinnen zugutekommen und ihre Lebensleistung in Form von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen würdigen. Leider zeigt sich, dass diese Versprechen nur unzureichend umgesetzt wurden.\r\nDer Deutsche Frauenrat betrachtet mit Sorge, dass die Grundrente die finanzielle Situation von Rentnerinnen nicht substanziell verbessert hat. Deutlich weniger Frauen profitieren von der Aufwertung geringer Rentenansprüche als ursprünglich erwartet und die Aufschläge sind oft nur von mäßiger Höhe.\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Grundrente nachzubessern, indem:\r\ndie Einkommensprüfung abgeschafft wird,\r\ndie Gleitzone bereits ab 30 Grundrentenjahren beginnt,\r\nZeiten der Erwerbsminderung und der Arbeitslosigkeit bei den Grundrentenjahren berücksichtigt werden,\r\ndie pauschalen Abschläge von 12,5 Prozent auf den Grundrentenaufschlag entfallen und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein allgemeiner Rentenfreibetrag in Höhe eines halben Regelsatzes eingeführt wird."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018028","regulatoryProjectTitle":"Geschlechtergerechte Nutzung des Sondervermögens","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d3/15/576785/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300174.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"///////////////////////////\r\nFür die geschlechtergerechte Nutzung des Sondervermögens!\r\n\r\nBerlin, 13.06. 2025\r\n\r\nAm 18. März 2025 hat der Deutsche Bundestag mit einer Grundgesetzänderung die Einrichtung eines Sondervermögens\r\nin Höhe von 500 Milliarden Euro ermöglicht, mit dem insbesondere zusätzliche Investitionen\r\nin die Infrastruktur finanziert werden sollen sowie durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF)\r\nMaßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität.\r\nWir begrüßen die Möglichkeiten, die sich aus diesen zusätzlichen Kreditaufnahmen ergeben. Sie bergen in allen Bereichen ein erhebliches gleichstellungsbezogenes Potential und können dazu beitragen, den Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung der Geschlechter (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) tatsächlich zu erfüllen. Die Bundesregierung hat entsprechend dem Verfassungsauftrag „die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft und deren Durchsetzung“ als „zentrales Anliegen der gesamten Regierungsarbeit“ definiert (Zeilen 42-45 Koalitionsvertrag, eigene Hervorhebung) und prüft, ein ziel- und wirkungsorientiertes Haushaltswesen einzuführen (Zeile 1863 Koalitionsvertrag). Dies stellt eine Selbstverpflichtung dar, die Sondervermögen wie auch den regulären Bundeshaushalt durchgängig gleichstellungsfördernd zu gestalten. Darüber hinaus wird im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie weitergeführt werden soll. Nimmt die Bundesregierung sich selbst beim Wort, müssen auch alle Investitionen, die durch die Sondervermögen finanziert werden sollen, nachweislich der Geschlechtergleichstellung dienen.\r\nBisher ist unklar, wie Gleichstellung in der Planung und Umsetzung des Sondervermögens berücksichtigt\r\nwerden soll. Aus unserer Sicht droht die Gefahr, dass bestehende Ungleichheiten verfestigt oder sogar\r\nverstärkt werden, wenn die Bundesregierung die Erfüllung ihrer eigenen Vorgaben nicht sorgfältig verfolgt.\r\nEin eng gefasster Infrastrukturbegriff blendet die Wirkung auf Geschlechterverhältnisse aus, leistet\r\nkeinen Beitrag zur Gleichstellung und schreibt bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern\r\nfort. Dies belegen beispielhaft die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung zu Digitalisierung und zur\r\nsozial-ökologischen Transformation, aber auch die gleichstellungspolitische Analyse der Konjunkturpakete\r\nim Zuge der Corona-Pandemie.\r\n\r\nWir fordern:\r\nUm eine geschlechtergerechte Mittelverteilung und den Abbau der Hürden für Gleichstellung zu erreichen, sind gleichstellungsbezogene Kriterien bei der Planung für alle Investitionen in die Infrastruktur, in die Erreichung der Klimaneutralität sowie in die Verteidigungsfähigkeit zu berücksichtigen.\r\nWir gehen davon aus, dass die regelhafte Anwendung einer geschlechterbezogenen Haushaltssteuerung\r\nauch auf die zusätzlichen Investitionen aus den Sondervermögen Anwendung findet.\r\nDie gesamte Umsetzungsgesetzgebung muss an den bereits bestehenden Gleichstellungszielen des Bundes orientiert werden: in den regulären Haushalten 2025/2026, in dem Errichtungsgesetz für die Infrastruktur, in allen Sonderhaushalten sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029.\r\nWenn die Verwendung der Mittel aus den Sondervermögen so ausgestaltet wird, dass die Umsetzung des\r\nVerfassungsauftrags der Geschlechtergleichstellung sichergestellt ist, steht das auch in Einklang mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Überarbeitung des Vergaberechts, welches „die Ziele einer wirtschaftlichen, diskriminierungs- und korruptionsfreien Beschaffung“ (Zeile 2062 Koalitionsvertrag) garantieren soll.\r\nEs sollte verbindlich eine Vorabprüfung der Gesetze, der Maßnahmen und Projekte auf die Gleichstellungswirkung erfolgen. Ein Gleichstellungs-Check umfasst auch eine systematische Analyse der direkten und indirekten Zielgruppen von Gesetzen und Maßnahmen unter intersektionaler Perspektive. Die im Koalitionsvertrag für die zukünftige Gesetzgebung vereinbarten Praxis-Checks und Erfolgsindikatoren können dazu genutzt werden. Bei der Beteiligung von Expert*innen aus Bund, Ländern und Kommunen sind Gleichstellungsexpert*innen einzubeziehen (Zeilen 1869-1873 Koalitionsvertrag). Ebenso kann auf die Expertise der Bundesstiftung Gleichstellung zurückgegriffen werden.\r\nGleichstellungsforderungen für alle Investitionsbereiche Sondervermögen Infrastruktur\r\nInvestitionen in „Betreuungsinfrastruktur“ umfassen nicht nur Mittel für (neue) Gebäude, sondern auch für\r\nArbeit und Dienstleistungen insbesondere im bezahlten und unbezahlten Care-Sektor. Es reicht z.B. nicht\r\naus, Kitas und Schulen zu erweitern, zu bauen und instandzuhalten. Auch deren personelle Ausstattung\r\nund die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten (u.a. Belastung, Entlohnung und Qualifizierung) müssen verbessert werden.\r\nDie zusätzlichen Investitionen in Forschung, Entwicklung und Digitalisierung dürfen sich nicht auf Technologien wie Glasfaserkabel oder Rechenzentren beschränken, sondern müssen auch die sozialen Folgen im Blick haben, z.B. Schutz vor digitaler Gewalt, welche sich insbesondere gegen Frauen richtet. Dies schließt beispielsweise auch eine geschlechtersensible Prüfung von Algorithmen wie Künstlicher Intelligenz ein.\r\nBei der Verkehrsinfrastruktur muss beachtet werden, welche Form von Mobilität gefördert wird. Frauen\r\nfahren seltener Auto, nutzen häufiger den öffentlichen Nahverkehr und legen Wege in Kombination mit\r\nSorgearbeit zurück. Die Finanzierung von „Erhalt und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur“ durch das Sondervermögen sollte daher nicht nur Investitionen in Straßenbau oder Fernverkehr, sondern insbesondere in den öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten, um geschlechtsspezifische Ungleichheiten abzubauen.\r\n\r\nSondervermögen Klimaschutz\r\n\r\nFür die aus dem KTF geförderten Maßnahmen liegen die Empfehlungen des Vierten Gleichstellungsberichts vor und können direkt umgesetzt werden. Danach sollte ein klimapolitischer Gender-Aktionsplan aufgestellt und eine fachliche Indikatorik entwickelt werden, nach deren Kriterien die Fördermittel aus dem KTF vergeben werden. Eine konsequente Anwendung der gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung muss die verbesserte Ausrichtung des Bundeshaushalts auf die Nachhaltigkeitsziele ermöglichen, damit neben klimapolitischen auch soziale Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt werden.\r\nSondervermögen für die Bundeswehr und Sicherheitsausgaben\r\nZivil- und Bevölkerungsschutz sowie Verteidigung sind ebenfalls nicht geschlechtsneutral, da Krisen und\r\nKriege Menschen nach Geschlecht und Care-Verantwortung unterschiedlich hart treffen. Frauen sind in\r\nNotlagen oft mehrfach belastet und stärker gefährdet, da sie überproportional Verantwortung für Kinder,\r\nPflegebedürftige und Haushalte tragen – gleichzeitig aber seltener über Ressourcen, Schutzräume oder\r\nEntscheidungsmacht verfügen. Investitionen in diesem Bereich müssen deshalb in Einklang mit der UNResolution 1325 auch gendersensible Notfallpläne, barrierefreie Schutzräume und eine stärkere Beteiligung von Frauen und marginalisierten Gruppen beinhalten.\r\nWir erwarten, dass in den jährlichen Sonderhaushalten für die Sondervermögen alle Investitionen unter\r\nGleichstellungsaspekten ziel- und wirkungsorientiert gestaltet werden. Für die Konkretisierung finden\r\nsich in der Gleichstellungsforschung, in den Gleichstellungsberichten der Bundesregierung und den Alternativberichten der CEDAW-Allianz Deutschland vielfache Anregungen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018029","regulatoryProjectTitle":"Verbesserungen in der Grundrente durchsetzen ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/14/d2/576787/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300190.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"////////////////////////////////////////////////////////\r\nBeschlüsse Deutscher Frauenrat (Auszug)\r\n2025\r\n\r\nBESCHLÜSSE DES DEUTSCHEN FRAUENRATS 2025 (AUSZUG)\r\n22. Juni 2025\r\nÜbersicht\r\n1. Das Arbeitsgesetz als Schutzgesetz erhalten – befristete Teilzeit ausbauen ....................................... 1\r\n2. Für einen armutsfesten Mindestlohn................................................................................................... 2\r\n3. Lebensleistung von Frauen anerkennen – Verbesserungen in der Grundrente durchsetzen ............. 2\r\n\r\n\r\n1. Das Arbeitsgesetz als Schutzgesetz erhalten – befristete Teilzeit ausbauen\r\nDas Arbeitszeitgesetz ist ein wichtiges Schutzgesetz und als Rahmen der Arbeitszeitgestaltung zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen, für mehr Planbarkeit und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unverzichtbar. Wo Gestaltungsbedarf besteht und die Interessen der Beschäftigten kollektiv gesichert sind, wird schon heute auf Augenhöhe über weitreichende flexible Lösungen verhandelt.\r\nFür die Gleichstellung der Geschlechter hätten Deregulierungen im Arbeitszeitgesetz negative Folgen: Längere Arbeitszeiten würden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter erschweren und die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern begünstigen. Bei längeren Arbeitszeiten könnten Männer ihren Anteil an der Sorgearbeit reduzieren und Frauen hätten es noch schwerer, aus der Teilzeitfalle auszubrechen. Zudem erschweren längere Arbeitszeiten gerade auch für Frauen die Übernahme ehrenamtlichen Engagements.\r\nDer Deutsche Frauenrat spricht sich ausdrücklich gegen Deregulierungen im Arbeitszeitgesetz aus und fordert stattdessen, arbeitsrechtliche Vorgaben stärker an den Interessen von Menschen mit Sorgeverantwortung auszurichten.\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert insbesondere,\r\nan den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten.\r\ndurch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen.\r\nden Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten.\r\neinen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen.\r\ndie Verkürzung der Vollzeitarbeit als zentrale Voraussetzung für das Gelingen einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation voranzutreiben.\r\nkeine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit zu schaffen, die dem Ziel der Geschlechtergleichstellung und der fairen Aufteilung von Sorgearbeit zuwiderlaufen.\r\n\r\n2. Für einen armutsfesten Mindestlohn\r\nWo Tarifverträge nicht greifen, muss ein Mindestlohn Lohndumping und Armut trotz Erwerbstätigkeit verhindern. In Deutschland ist der Mindestlohn trotz der Anpassungen in den letzten Jahren zu niedrig, um bei einer Vollzeitbeschäftigung eine langfristige Existenzsicherung zu gewährleisten. Dies geht vor allem zu Lasten der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen, da sie besonders häufig für einen Niedriglohn arbeiten und seltener als Männer in Vollzeit tätig sind. Frauen sind zudem häufiger von Verstößen gegen den Mindestlohn betroffen als Männer. Neben der Stärkung der Tarifbindung und der Sicherung eines armutsfesten Mindestlohnniveaus ist deshalb auch eine stärkere Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen erforderlich, um Frauenarmut zu bekämpfen.\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Deutsche Mindestlohnkommission auf, sich bei ihren Beschlüssen zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung an den Kriterien der EU-Mindestlohnrichtlinie für einen armutsfesten und angemessen Mindestlohn zu orientieren. Findet der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten bei der Festlegung des Mindestlohnniveaus keine ausreichende Berücksichtigung, muss eine gesetzliche Regelung für ein angemessenes Mindestlohnniveau sorgen.\r\nDer Deutsche Frauenrat erwartet von der Bundesregierung,\r\ndie Tarifbindung in Deutschland gezielt zu stärken, u.a. durch die Einführung eines wirksamen Bundestariftreuegesetzes, eine Reform der Allgemeinverbindlicherklärung, verbesserte digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften in Betrieben sowie die kollektive Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsabspaltungen.\r\ndie Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen in Deutschland durch zielgerichtete Maßnahmen sicherzustellen.\r\n\r\n3. Lebensleistung von Frauen anerkennen – Verbesserungen in der Grundrente durchsetzen\r\nFrauen sind weiterhin stärker von niedrigen Rentenansprüchen und Altersarmut betroffen als Männer. Die 2021 eingeführte Grundrente sollte insbesondere Rentnerinnen zugutekommen und ihre Lebensleistung in Form von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen würdigen. Leider zeigt sich, dass diese Versprechen nur unzureichend umgesetzt wurden.\r\nDer Deutsche Frauenrat betrachtet mit Sorge, dass die Grundrente die finanzielle Situation von Rentnerinnen nicht substanziell verbessert hat. Deutlich weniger Frauen profitieren von der Aufwertung geringer Rentenansprüche als ursprünglich erwartet und die Aufschläge sind oft nur von mäßiger Höhe.\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Grundrente nachzubessern, indem:\r\ndie Einkommensprüfung abgeschafft wird,\r\ndie Gleitzone bereits ab 30 Grundrentenjahren beginnt,\r\nZeiten der Erwerbsminderung und der Arbeitslosigkeit bei den Grundrentenjahren berücksichtigt werden,\r\ndie pauschalen Abschläge von 12,5 Prozent auf den Grundrentenaufschlag entfallen und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein allgemeiner Rentenfreibetrag in Höhe eines halben Regelsatzes eingeführt wird."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018030","regulatoryProjectTitle":"Prävention gegen digitale Gewalt und Hilfen für Betroffene","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8d/bb/576789/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300193.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nBESCHLÜSSE DES DEUTSCHEN FRAUENRATS 2025 (AUSZUG)\r\n22. Juni 2025\r\n\r\n1. Prävention gegen digitale Gewalt und Hilfen für Betroffene\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung (und die Länder) auf:\r\nPrävention gegen digitale Gewalt und Hilfen für Betroffene in starkem Maße auszubauen und finanziell verlässlich und ausreichend zu fördern.\r\nDen Rechtsrahmen für den Schutz vor digitaler Gewalt zu erweitern.\r\nSich in ihrer Definition digitaler Gewalt am Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention und an der EU- Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu orientieren und dies zur Grundlage ihrer Arbeit zu machen.\r\nMehrsprachige Angebote für Gewaltbetroffene sichtbar zu machen. Erst-Informationen, dass es Hilfestrukturen gibt und wo es diese Anlaufstellen gibt, müssen in einfacher und mehrsprachiger Weise dargestellt werden.\r\nBei der Bekämpfung digitaler Gewalt die Bedarfe der Betroffenen und konsequente Diskriminierungsfreiheit in den Mittelpunkt der Maßnahmenentwicklung zu stellen.\r\nEine flächendeckende und kontinuierliche Prävention und Sensibilisierung gegen digitale Gewalt in allen Gesellschaftsschichten und Altersgruppen zu implementieren.\r\nDen demokratiegefährdenden Aspekten digitaler Gewalt adäquat zu begegnen.\r\nVerpflichtende Fort- und Weiterbildungen einzuführen, um Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen für das Thema digitale Gewalt zu sensibilisieren.\r\nProzessuale Anpassungen beispielsweise im Hinblick darauf, dass viele der betreffenden Delikte nur auf Antrag der Betroffenen verfolgt werden können.\r\nIm Hinblick auf Strafverfolgungsbehörden durch die Bereitstellung von einheitlichen und einfachen elektronischen Verfahren die strafrechtliche Verfolgung digitaler Gewalt sicherzustellen.\r\nDie Meldesysteme (auf Plattformen) in Bezug auf digitale geschlechtsspezifische Gewalt weiter zu verbessern und effizienter zu gestalten sowie elektronische Verfahren bereitzustellen, etwa um Beweismittel rechtssicher hochzuladen.\r\nWissenschaftliche Studien, Datenerhebungen unterschiedlicher Fachrichtungen und eine stärkere Vernetzung von Akteur*innen im Bereich der digitalen Dimension von Gewalt zu fördern.\r\n\r\n2. Kontrolle von Künstlicher Intelligenz und Online-Plattformen durchsetzen\r\nOnline-Plattformen und die dahinterliegenden Algorithmen führen zu polarisierenden Diskursen, fördern die Spaltung der Gesellschaft und tragen zur Ausgrenzung von Mädchen, Frauen und marginalisierten Gruppen bei. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich für eine wirksame Regulierung einzusetzen und gemeinwohlorientierte Alternativen zu fördern. Ein wirksamer Hebel dafür ist die konsequente Umsetzung der EU-Verordnungen Digital Services Act, Digital Markets Act, AI Act und das EU-Wettbewerbsrecht.\r\n\r\n3. Nur Ja heißt Ja!\r\nEine Änderung des deutschen Strafrechts nach dem Vorbild der Regelungen in Spanien und Schweden, „Nur Ja heißt Ja“, ist dringend erforderlich. Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass Deutschland sich auch in Zukunft um einen gemeinsamen europäischen Standard bemüht mit dem Ziel, sexuelle Handlungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten als einvernehmlich gelten zu lassen. Eine entsprechende Reform würde nicht nur einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt darstellen, sondern auch die Rechte und den Schutz von Frauen stärken."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018031","regulatoryProjectTitle":"Kontrolle von Künstlicher Intelligenz und Online-Plattformen durchsetzen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/67/41/576791/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300196.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nBESCHLÜSSE DES DEUTSCHEN FRAUENRATS 2025 (AUSZUG)\r\n22. Juni 2025\r\n\r\n1. Prävention gegen digitale Gewalt und Hilfen für Betroffene\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung (und die Länder) auf:\r\nPrävention gegen digitale Gewalt und Hilfen für Betroffene in starkem Maße auszubauen und finanziell verlässlich und ausreichend zu fördern.\r\nDen Rechtsrahmen für den Schutz vor digitaler Gewalt zu erweitern.\r\nSich in ihrer Definition digitaler Gewalt am Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention und an der EU- Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu orientieren und dies zur Grundlage ihrer Arbeit zu machen.\r\nMehrsprachige Angebote für Gewaltbetroffene sichtbar zu machen. Erst-Informationen, dass es Hilfestrukturen gibt und wo es diese Anlaufstellen gibt, müssen in einfacher und mehrsprachiger Weise dargestellt werden.\r\nBei der Bekämpfung digitaler Gewalt die Bedarfe der Betroffenen und konsequente Diskriminierungsfreiheit in den Mittelpunkt der Maßnahmenentwicklung zu stellen.\r\nEine flächendeckende und kontinuierliche Prävention und Sensibilisierung gegen digitale Gewalt in allen Gesellschaftsschichten und Altersgruppen zu implementieren.\r\nDen demokratiegefährdenden Aspekten digitaler Gewalt adäquat zu begegnen.\r\nVerpflichtende Fort- und Weiterbildungen einzuführen, um Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen für das Thema digitale Gewalt zu sensibilisieren.\r\nProzessuale Anpassungen beispielsweise im Hinblick darauf, dass viele der betreffenden Delikte nur auf Antrag der Betroffenen verfolgt werden können.\r\nIm Hinblick auf Strafverfolgungsbehörden durch die Bereitstellung von einheitlichen und einfachen elektronischen Verfahren die strafrechtliche Verfolgung digitaler Gewalt sicherzustellen.\r\nDie Meldesysteme (auf Plattformen) in Bezug auf digitale geschlechtsspezifische Gewalt weiter zu verbessern und effizienter zu gestalten sowie elektronische Verfahren bereitzustellen, etwa um Beweismittel rechtssicher hochzuladen.\r\nWissenschaftliche Studien, Datenerhebungen unterschiedlicher Fachrichtungen und eine stärkere Vernetzung von Akteur*innen im Bereich der digitalen Dimension von Gewalt zu fördern.\r\n\r\n2. Kontrolle von Künstlicher Intelligenz und Online-Plattformen durchsetzen\r\nOnline-Plattformen und die dahinterliegenden Algorithmen führen zu polarisierenden Diskursen, fördern die Spaltung der Gesellschaft und tragen zur Ausgrenzung von Mädchen, Frauen und marginalisierten Gruppen bei. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich für eine wirksame Regulierung einzusetzen und gemeinwohlorientierte Alternativen zu fördern. Ein wirksamer Hebel dafür ist die konsequente Umsetzung der EU-Verordnungen Digital Services Act, Digital Markets Act, AI Act und das EU-Wettbewerbsrecht.\r\n\r\n3. Nur Ja heißt Ja!\r\nEine Änderung des deutschen Strafrechts nach dem Vorbild der Regelungen in Spanien und Schweden, „Nur Ja heißt Ja“, ist dringend erforderlich. Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass Deutschland sich auch in Zukunft um einen gemeinsamen europäischen Standard bemüht mit dem Ziel, sexuelle Handlungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten als einvernehmlich gelten zu lassen. Eine entsprechende Reform würde nicht nur einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt darstellen, sondern auch die Rechte und den Schutz von Frauen stärken."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018032","regulatoryProjectTitle":"Nur Ja heißt Ja!","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/77/8e/576793/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300199.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nBESCHLÜSSE DES DEUTSCHEN FRAUENRATS 2025 (AUSZUG)\r\n22. Juni 2025\r\n\r\n1. Prävention gegen digitale Gewalt und Hilfen für Betroffene\r\nDer Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung (und die Länder) auf:\r\nPrävention gegen digitale Gewalt und Hilfen für Betroffene in starkem Maße auszubauen und finanziell verlässlich und ausreichend zu fördern.\r\nDen Rechtsrahmen für den Schutz vor digitaler Gewalt zu erweitern.\r\nSich in ihrer Definition digitaler Gewalt am Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention und an der EU- Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu orientieren und dies zur Grundlage ihrer Arbeit zu machen.\r\nMehrsprachige Angebote für Gewaltbetroffene sichtbar zu machen. Erst-Informationen, dass es Hilfestrukturen gibt und wo es diese Anlaufstellen gibt, müssen in einfacher und mehrsprachiger Weise dargestellt werden.\r\nBei der Bekämpfung digitaler Gewalt die Bedarfe der Betroffenen und konsequente Diskriminierungsfreiheit in den Mittelpunkt der Maßnahmenentwicklung zu stellen.\r\nEine flächendeckende und kontinuierliche Prävention und Sensibilisierung gegen digitale Gewalt in allen Gesellschaftsschichten und Altersgruppen zu implementieren.\r\nDen demokratiegefährdenden Aspekten digitaler Gewalt adäquat zu begegnen.\r\nVerpflichtende Fort- und Weiterbildungen einzuführen, um Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen für das Thema digitale Gewalt zu sensibilisieren.\r\nProzessuale Anpassungen beispielsweise im Hinblick darauf, dass viele der betreffenden Delikte nur auf Antrag der Betroffenen verfolgt werden können.\r\nIm Hinblick auf Strafverfolgungsbehörden durch die Bereitstellung von einheitlichen und einfachen elektronischen Verfahren die strafrechtliche Verfolgung digitaler Gewalt sicherzustellen.\r\nDie Meldesysteme (auf Plattformen) in Bezug auf digitale geschlechtsspezifische Gewalt weiter zu verbessern und effizienter zu gestalten sowie elektronische Verfahren bereitzustellen, etwa um Beweismittel rechtssicher hochzuladen.\r\nWissenschaftliche Studien, Datenerhebungen unterschiedlicher Fachrichtungen und eine stärkere Vernetzung von Akteur*innen im Bereich der digitalen Dimension von Gewalt zu fördern.\r\n\r\n2. Kontrolle von Künstlicher Intelligenz und Online-Plattformen durchsetzen\r\nOnline-Plattformen und die dahinterliegenden Algorithmen führen zu polarisierenden Diskursen, fördern die Spaltung der Gesellschaft und tragen zur Ausgrenzung von Mädchen, Frauen und marginalisierten Gruppen bei. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich für eine wirksame Regulierung einzusetzen und gemeinwohlorientierte Alternativen zu fördern. Ein wirksamer Hebel dafür ist die konsequente Umsetzung der EU-Verordnungen Digital Services Act, Digital Markets Act, AI Act und das EU-Wettbewerbsrecht.\r\n\r\n3. Nur Ja heißt Ja!\r\nEine Änderung des deutschen Strafrechts nach dem Vorbild der Regelungen in Spanien und Schweden, „Nur Ja heißt Ja“, ist dringend erforderlich. Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass Deutschland sich auch in Zukunft um einen gemeinsamen europäischen Standard bemüht mit dem Ziel, sexuelle Handlungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten als einvernehmlich gelten zu lassen. Eine entsprechende Reform würde nicht nur einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt darstellen, sondern auch die Rechte und den Schutz von Frauen stärken."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018033","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung im Regierungshandeln nachhaltig verankern, freiheitliche Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/00/9e/576795/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300218.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nRESOLUTION DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES DEUTSCHEN FRAUENRATS: GLEICHSTELLUNG IM REGIERUNGSHANDELN NACHHALTIG VERANKERN, FREIHEITLICHE DEMOKRATIE UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT SICHERN\r\n\r\n22. Juni 2025\r\n\r\nWeltweit, und auch in Deutschland, greifen Rechtspopulist*innen und Rechtsextreme gezielt grundlegende Frauenrechte und frauenpolitische Errungenschaften an, gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche Demokratie. Angesichts der Angriffe, die einige Gruppen besonders in den Fokus nehmen, sind Solidarität und die Verteidigung gemeinsamer Werte, von Geschlechtergerechtigkeit und von Menschenrechten unverzichtbar. Als größter frauenpolitischer Dachverband in Deutschland ist das zugleich Aufgabe und Stärke des Deutschen Frauenrats.\r\nDie neue Bundesregierung hat in dieser Situation einen Koalitionsvertrag vorgelegt, der dem Wortlaut nach Gleichstellung von Frauen und Männern priorisiert, einzelne Forderungen des Deutschen Frauenrats aufgreift und wenige konkrete Maßnahmen explizit benennt. Angesichts der zunehmenden weltweiten Herausforderungen ist es umso wichtiger, in den kommenden Monaten den Koalitionsvertrag in konkrete und wirksame Maßnahmen zu übersetzen, um der Bedrohung frauenpolitischer Errungenschaften überzeugend entgegenzutreten.\r\nDank der finanziellen Spielräume durch das Sondervermögen für Infrastruktur hat die Regierung die historische Chance, die Zukunft geschlechtergerechter zu gestalten. Daher drängen wir als Deutscher Frauenrat darauf, die Ausgaben geschlechtergerecht einzusetzen und Gleichstellung endlich voranzubringen. Investitionen in Gleichstellung sind Investitionen in die Zukunft!\r\nGerade hinsichtlich der zentralen Gleichstellungsinstrumente weist der Koalitionsvertrag fatale Leerstellen auf: Gleichstellungscheck und Gender Budgeting fehlen. Zudem beharrt die Bundesregierung mit Blick auf den regulären Bundeshaushalt auf einem sozial brandgefährlichen Sparkurs, der insbesondere Frauen hart trifft. Sie sind auf eine gute, flächendeckende und möglichst kostenfreie Daseinsvorsorge sowie eine funktionierende soziale Infrastruktur in besonderem Maße angewiesen. Ein handlungsfähiger Staat muss jenseits des vereinbarten Sondervermögens seine Einnahmen nachhaltig stärken: durch eine Steuerreform, die mit einer gerechten Vermögens-, Einkommens- und Erbschaftssteuer sowie einer Finanztransaktionssteuer öffentliche Haushalte stärkt und diejenigen in die Pflicht nimmt, die mehr zum Gemeinwohl beitragen können.\r\nDer Koalitionsvertrag erkennt zu Recht, dass die Sicherung von Fachkräften eine gleichberechtigte Teilhabe an Erwerbsarbeit sowie die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit voraussetzt. Dass notwendige Maßnahmen zur Weiterentwicklung passender Rahmenbedingungen für eine geschlechtergerechte Vereinbarkeit geplant sind, ist richtig und wichtig. Nun kommt es darauf an, Vorhaben wie die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds, die Familienpflegezeit und die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie tatsächlich und wirksam anzugehen. Dazu gehören auch eine geschlechtergerechte Ehegattenbesteuerung und die Überführung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.\r\n\r\nDemokratie braucht die Beteiligung aller. Erneut ist der Frauenanteil im Deutschen Bundestag gesunken und immer noch sind Frauen in den Führungspositionen von Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Kultur unterrepräsentiert. Das darf nicht so bleiben.\r\nDer Deutsche Frauenrat erwartet von der Bundesregierung:\r\nDie ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie umgehend mit Inhalten zu füllen sowie verbindlich auszugestalten und dabei den Frauenrat und die Expertise der weiblichen Zivilgesellschaft einzubeziehen.\r\nMit Nachdruck Maßnahmen einzuführen, um die wehrhafte Demokratie, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die vielfältige Zivilgesellschaft zu stärken. Dazu gehört, frauenpolitische Akteur*innen finanziell und rechtlich abzusichern, Frauen in all ihrer Vielfalt rechtlich anzuerkennen und klar Stellung zu beziehen gegen politische Kräfte, die auf Spaltung, Verunsicherung und Abbau von Grundrechten zielen.\r\nRepräsentanz und Teilhabe zu stärken und ein verfassungskonformes Paritätsgesetz vorzulegen, damit Frauen gleichberechtigt an den politischen Entscheidungen beteiligt werden. Zudem muss das Führungspositionen-Gesetz mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe in Aufsichtsräten und Vorständen weiterentwickelt werden.\r\nFinanzielle Spielräume gleichstellungspolitisch zu nutzen und die Auswirkungen der Ausgaben auf die Geschlechter zu berücksichtigen, um Geschlechterungleichheiten aktiv entgegenzusteuern. Öffentliche Haushalte müssen durch die höhere Besteuerung von Vermögen, hohen Einkommen und Erbschaften nachhaltig gestärkt werden.\r\nAngesichts multipler Bedrohungen einen umfassenden Sicherheitsbegriff anzuwenden, der u.a. menschliche, soziale und ökonomische Sicherheit einschließt. Dazu gehören Investitionen in Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltschutz sowie Klimaschutz weltweit.\r\nAuf menschenverachtende migrationspolitische Vorhaben zu verzichten, die insbesondere Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, Familien sowie queere Personen treffen. Stattdessen ist der Einsatz für eine konstruktive und ressourcenstarke Gestaltung der Migrationsgesellschaft erforderlich.\r\nDas Grundrecht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu wahren und inklusionsfeindlichen Narrativen entgegenzuwirken, die insbesondere Frauen mit Beeinträchtigungen, Familien mit behinderten Kindern sowie pflegende Angehörige treffen.\r\nMit den massiven Investitionen in den Verteidigungssektor demokratische Debatten um Verteidigungsausgaben und Sicherheitsfragen, eine verstärkte völkerrechtliche Kontrolle der Rüstungsexporte und eine frauen- und diversitätssensible Reform der Bundeswehr anzustoßen.\r\nEine Gesellschaft, in der alle Frauen und Mädchen sicher und gut leben können, ist die Vision des Deutschen Frauenrats. Gesellschaften mit einem hohen Grad an Gleichstellung sind sicherer, gerechter, offener, produktiver – und nicht zuletzt glücklicher. Mit diesem Ziel wird der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer gleichstellungspolitischen Vorhaben in den kommenden Jahren begleiten – mutig, kritisch und lautstark."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0d/5f/576797/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020010.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT UND MENSCHENRECHTE\r\nIM AUßENPOLITISCHEN HANDELN\r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen \r\n\r\n1. Handlungsbedarf\r\n30 Jahre nach den Beschlüssen der Weltfrauenkonferenz in Peking wird der Fortschritt für Geschlechtergerechtigkeit durch einen globalen Angriff auf Frauenrechte massiv ausgebremst. In Kriegen und Klimakrise steigen sexualisierte, innerfamiliäre und Partnerschaftsgewalt gegen Frauen und Kinder. Der Rückzug der USA als Geber reißt zudem eine Finanzierungslücke mit weitreichenden Folgen für die globale Stabilität. Programme zur Bekämpfung von Mütter- und Kindersterblichkeit, zur wirtschaftlichen Stärkung von Frauen oder für Mädchenbildung werden in beispiellosem Ausmaß abgewickelt. \r\n\r\nGeschlechtergerechtigkeit ist Voraussetzung für nachhaltigen Frieden und Entwicklung. Allein durch fehlende Investitionen in Mädchenbildung oder digitale Bildung von Frauen entgehen der Weltwirtschaft hunderte Milliarden Euro. Deutschland hat sich mit den UN-Nachhaltigkeitszielen dazu verpflichtet, bis 2030 die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen und ist in dieser Ausnahmesituation als nunmehr wichtigster Geber besonders in der Verantwortung. Folgende Maßnahmen sollten deshalb im Koalitionsvertrag verankert werden:  \r\n\r\n \tGeschlechtergerechtigkeit und Menschenrechte als Priorität des auswärtigen Handelns aller Ressorts \r\n \tVerteidigung von Frauen-, Menschen- und Völkerrecht sowie des UN-Menschenrechtssystems\r\n \tBereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für UN-Nachhaltigkeitsziele, insbesondere SDG 5, und für Humanitäre Hilfe mit Fokus auf Frauen und Mädchen\r\n \tAmbitionierter vierter Nationaler Aktionsplan zur UN-Sicherheitsratsresolution 1325\r\n \tGeschlechtersensible und restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik\r\n \tGezielte Förderung der frauenpolitischen Zivilgesellschaft weltweit\r\n\r\n2. Textbausteine für Koalitionsvertrag\r\nIn einer polarisierten Welt steht Deutschland weiter als verlässlicher Partner für eine Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit, die die UN-Nachhaltigkeitsziele und damit Geschlechtergerechtigkeit, Konfliktprävention und -bewältigung sowie menschliche Sicherheit priorisiert. Dafür stellen wir im Rahmen von geschlechtergerechter Außenpolitik und internationaler Zusammenarbeit zusätzliche Mittel bereit, fördern Zivilgesellschaft, unterstützen die Repräsentanz von Frauen und diskriminierten Gruppen, stärken demokratische Strukturen und schützen Frauen-, Menschen- und Völkerrecht sowie das UN-Menschenrechtssystem. \r\n\r\nUnseren Einsatz für die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit führen wir gemeinsam mit Zivilgesellschaft in einem ambitionierte vierten Nationalen Aktionsplan zur UN-Sicherheitsratsresolution 1325 fort. Um Fluchtursachen zu bekämpfen, bekennen wir uns zu einer geschlechtersensiblen und restriktiven Rüstungsexportpolitik.\r\n\r\nWo andere sich zurückziehen, stellen wir zusätzliche Investitionen in Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe bereit. Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie für die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele entwickeln wir ambitioniert in einem eigenständigen Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit weiter. Dabei müssen alle Projekte der Entwicklungszusammenarbeit Gleichstellung unterstützen. \r\n\r\nDer Anteil der Projekte, der primär darauf abzielt, werden wir auf mindestens 30 Prozent steigern. Mindestens zehn Prozent der ODA-Mittel geben wir an frauenpolitische Organisationen, insbesondere als langfristige institutionelle Förderung. Körperliche und reproduktive Rechte und Gesundheit stärken wir. Die Menschenrechte von besonders gefährdeten Gruppen schützen wir. Aktionspläne zur Gleichstellung stellen hierbei Kontinuität sicher. \r\n\r\n3. Anlagen/Hintergrundinformationen\r\n \tAntrag Fraktionen CDU/CSU und SPD 2021: Geschlechtergleichstellung als eine zentrale globale Herausforderung\r\n \tUN Women 2024: Progress on women’s rights and the Sustainable Development Goals\r\n \tUN 2025: US funding cuts confirmed, ending lifesaving support for women and girls\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/d7/576799/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020011.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DEMOKRATIE UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT STÄRKEN\r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen \r\n\r\n\r\n1. Handlungsbedarf \r\nDie freiheitliche Demokratie ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Wohlstands. Extremistische Ideologien und Bewegungen gewinnen weltweit an Bedeutung und gefährden auch in Deutschland Freiheit, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch hart erkämpfte Frauenrechte sind in diesem Zusammenhang akut bedroht. Die Darstellung von Gleichstellung und vielfältigen Frauen- und Familienbildern als Bedrohung wird dabei strategisch von extremistischen Kräften genutzt, um in der Mitte der Gesellschaft Fuß zu fassen.\r\n\r\n2. Textbausteine für Koalitionsvertrag\r\nVoraussetzung und Garant für eine resiliente Demokratie ist eine starke Zivilgesellschaft. Mit Maßnahmen, die auf Dialog und Verantwortung setzen, stärken wir zivilgesellschaftliches Engagement. Angebote für politische Bildung und Demokratiebildung bauen wir aus. Die zunehmenden Angriffe und Anfeindungen, die Aktive aus Zivilgesellschaft und Kommunalpolitik bei ihrem Engagement erfahren, sind inakzeptabel. Wir unterstützen und schützen Engagierte.\r\n\r\nWir führen ein Demokratiefördergesetz ein, um die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur langfristigen Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, Vielfalt, Akzeptanz und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen.\r\n\r\nBewährte Bundesprogramme zur Demokratieförderung und zum Abbau von Diskriminierung (z.B. Demokratie leben!, Zusammenhalt durch Teilhabe, Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport) bauen wir – gerade auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Sexismus– aus.\r\n\r\nWir bekämpfen Sexismus und Antifeminismus sowie ihre Auswirkungen in allen Gesellschaftsbereichen. Wir entwickeln einen Nationalen Aktionsplan gegen Antifeminismus, um Prävention, Schutz und Strafverfolgung zu verbessern. Organisationen der frauenpolitischen Zivilgesellschaft schützen wir vor frauenfeindlichen Angriffen – im digitalen und im analogen Raum. Existierende Strukturen wie die Meldestelle Antifeminismus und das Bündnis gegen Sexismus müssen langfristig und bedarfsgerecht finanziert und ausgebaut werden. Frauen- und Geschlechterforschung müssen weiterhin gefördert werden.\r\n\r\n3. Anlagen/Hintergrundinformationen\r\n \tLeipziger Autoritarismus Studie (2024): Vereint im Ressentiment. Autoritäre Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen \r\n \tKonrad-Adenauer-Stiftung (2024): „Nur nicht, dass der Verfassungsschutz bei mir klingelt“ Zur Verbreitung rechts- und linksextremistischer Einstellungen in Deutschland \r\n \tAuswärtiges Amt (2020): Gewaltorientierter Rechtsextremismus und Terrorismus – Transnationale Konnektivität, Definitionen, Vorfälle, Strukturen und Gegenmaßnahmen\r\n \tBundeszentrale für politische Bildung (2025): Gewalt gegen Wahlkämpfer | Hintergrund aktuell\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/25/60/576801/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"FAMILIENRECHTSREFORM: KINDER SCHÜTZEN UND FAMILIEN STÄRKEN\r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen\r\n\r\n1. Handlungsbedarf \r\nFamilien sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Damit sie das sichere Aufwachsen aller Kinder garantieren können, steht eine Modernisierung des Familienrechts dringend an. Neuregelungen des Unterhaltsrechts dürfen dabei nicht auf Kosten der ökonomisch schwächeren Elternteile – ganz überwiegend Mütter – oder der Existenzsicherung des Kindes gehen.\r\nIn Sorge- und Umgangsrechtsverfahren darf in Fällen von häuslicher Gewalt die Sicherheit der Kinder und ihrer gewaltbetroffenen Eltern nicht länger gefährdet werden. Bislang wird Gewalt von Familiengerichten regelmäßig nicht anerkannt oder darauf nicht adäquat reagiert, wie auch der Europarat bemängelt. \r\nDie wachsende Zahl an Kindern, die mit zwei Müttern aufwachsen, brauchen rechtliche Klarheit für sichere Bindungen. Familien mit zwei Müttern werden aktuell auf das Adoptionsrecht verwiesen und damit auf langwierige Verfahren, die mit erheblichen Rechtsunsicherheiten und psychischen Belastungen verbunden sind. Folgende Maßnahmen sollten im Koalitionsvertrag verankert werden: \r\n\r\n \tSorge- und Umgangsrecht gewaltschutzkonform reformieren \r\n \tVielfältige Betreuungsmodelle anerkennen und fördern \r\n \tKindesunterhaltsrecht in allen Betreuungsmodellen gesetzlich regeln \r\n \tKindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen\r\n \tBenachteiligungen im Abstammungsrecht für Mütter-Familien beseitigen \r\n \r\n2. Textbaustein für Koalitionsvertrag\r\n\r\nDas Miterleben von Gewalt gegen einen Elternteil stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. Deshalb reformieren wir das Sorge- und Umgangsrechts gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention und schließen die Schutzlücke für gewaltbetroffene Elternteile und ihren Kindern. \r\n\r\nKinder wachsen nach der Trennung und Scheidung der Eltern in unterschiedlichen Betreuungsmodellen auf. Wir erkennen die Vielfalt der Betreuungsmodelle im Sorge- und Umgangsrecht an und werden sie bei der Reform des Kindschaftsrechts berücksichtigen. \r\n\r\nNach Trennung und Scheidung müssen Kinder in beiden Haushalten gut versorgt sein. Wir werden den Kindesunterhalt in allen Betreuungsmodellen gesetzlich regeln und existenzsichernd ausgestalten. \r\n\r\nWir verbessern die finanzielle Lage von Alleinerziehenden und werden dafür Sorge tragen, dass der Unterhaltsvorschuss nur noch hälftig auf das Kindergeld angerechnet wird\r\n\r\nWir werden das Abstammungsrecht reformieren und die Benachteiligungen für Mütter-Familien und ihren Kindern abschaffen. \r\n\r\n\r\n3. Anlagen/Hintergrundinformationen\r\n \tAntrag der Fraktion der CDU/CSU (2022): Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen Drucksache 20/1334\r\n \tDeutscher Frauenrat (2024): Stellungnahme zu den Eckpunkten für eine Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts – Deutscher Frauenrat\r\n \tGemeinsamer Verbände-Appell (2024): Gemeinsamer Appell: Verbände formulieren Ziele für die geplante Familienrechtsreform! – Deutscher Frauenrat\r\n \tDeutsches Institut für Menschenrechte (2023): Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht\r\n\tHandlungsbedarfe und Empfehlungen  \r\n \tDeutscher Verein (2022): Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ed/83/576803/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020013.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"FLUCHT- UND MIGRATIONSPOLITIK\r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen\r\n\r\n1. Handlungsbedarf \r\nIm Jahr 2023 waren rund 117,3 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, die Hälfte davon Frauen und Mädchen. Viele von ihnen fliehen vor geschlechtsspezifischer Gewalt oder erleben Übergriffe während der Flucht. Auch in Deutschland machen Frauen und Kinder die Mehrheit der Asylsuchenden aus. Ohne sichere Fluchtwege erhöht sich für sie das Risiko von Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel. Laut DIW benötigt Deutschland nicht weniger, sondern mehr Zuwanderung. Jährlich sind etwa 400.000 zugewanderte Fach- und Arbeitskräfte erforderlich, um den zunehmenden Fachkräftemangel auszugleichen. Hier gilt es Zuwanderung aktiv zu gestalten. Folgende Maßnahmen sollten im Koalitionsvertrag verankert werden:  \r\n\r\n \tGrundrecht auf Asyl und völkerrechtliche Verpflichtungen wahren\r\n \tGeschlechtsspezifische Fluchtgründe anerkennen\r\n \teigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Ehebestand für Gewaltbetroffene\r\n \tArbeitsaufnahme für Geflüchtete ermöglichen\r\n \tFachkräftemangel mit sicheren Einreisemöglichkeiten fördern\r\n \tInteressenvertretung von geflüchteten Frauen unterstützen\r\n\r\n2. Textbausteine für Koalitionsvertrag\r\nWir stehen für ein Europa und Deutschland der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Wir bekennen uns zum Grundrecht auf Asyl und rechtsstaatliche Asylverfahren und stehen zu unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen, wie der Genfer Flüchtlingskonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention. Wir setzen uns in Europa für eine menschenrechtsbasierte und verantwortungsbewusste Migrations- und Asylpolitik ein. Wir erkennen die Verfolgung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität als Fluchtgründe an.\r\nWir stellen sicher, dass Gewaltschutz auf den Fluchtrouten und in den Unterkünften gewährt wird. Missstände in den Erstaufnahmeeinrichtungen müssen unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Frauen und Mädchen überprüft und beseitigt werden. \r\nWir gewähren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für gewaltbetroffene Frauen. Um asylsuchenden Frauen im Gewaltfall Schutz in einem Frauenhaus außerhalb ihres Landkreises zu ermöglichen, heben wir die Wohnsitznahmebeschränkung auf. \r\nWir ermöglichen die Arbeitsaufnahme für alle Geflüchteten von Anfang an. Wir schaffen sichere und legale Einreisemöglichkeiten und wirken damit dem Fachkräftemangel entgegen. Für Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen und hier leben, gelten die gleichen Menschenrechte wie für alle anderen. Das gilt auch für den Schutz der Familie und den Familiennachzug als individuellem Rechtsanspruch. \r\nWir unterstützen Frauenorganisationen und Zivilgesellschaft, die die Interessen von geflüchteten Frauen vertreten. \r\n3. Anlagen/Hintergrundinformationen\r\n \tDeutsches Institut für Wirtschaftsforschung (2025): Deutschland braucht eine nachhaltige und effektive Migrations- und Integrationspolitik, diw_aktuell_105.pdf\r\n \tDeutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (2023): Kein Entkommen aus der Gewaltspirale: Frauen auf der Flucht - Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.\r\n \tExternalisierung von Asyl, ein Kompendium wissenschaftlicher Erkenntnisse, abrufbar unter Home_de - Externalisierung von Asyl\r\n \tInstitut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB): Zuwanderungsmonitor - IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung\r\n \tIAB-Kurzbericht (2023): Entwicklung der Arbeitsmarktintegration seit Ankunft in Deutschland: Erwerbstätigkeit und Löhne von Geflüchteten steigen deutlich\r\n \tIOM (2024): Interactive World Migration Report 2024\r\n \tPICUM (2020): An-Inclusive-Gender-Response-Approach-to-Migration.pdf\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7e/2f/576805/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"GESCHLECHTERGERECHTES GESUNDHEITSSYSTEM\r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen\r\n\r\n1. Handlungsbedarf \r\nFür ein modernes, zukunftsfähiges und gerechtes Gesundheitssystem ist die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten unerlässlich. Der Blick auf Frauengesundheit wurde zu lange vernachlässigt. Um Fehl-, Unter- und Überbehandlungen zu verhindern, unnötige Kosten im Gesundheitssystem zu reduzieren und die Versorgungsqualität und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten zu verbessern, braucht es ein Gesundheitssystem, das allen Menschen gleichermaßen gerecht wird. Die Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit ist ein Menschenrecht. Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, dürfen nicht stigmatisiert und kriminalisiert werden. Schwangerschaft und Geburt sind entscheidende Lebensereignisse für Frauen und ihre Familien, die ein Leben lang prägen können – im positiven wie im negativen Sinn. In vielen Regionen sind die Versorgungsstrukturen mangelhaft, sodass eine gute Versorgung und Betreuung mit Hebammenleistungen und Geburtshilfe nicht flächendeckend gewährleistet sind. Bedingt durch den demografischen Wandel verschärfen sich die Herausforderungen im Bereich der Pflege – mit gravierenden Auswirkungen für die verlässliche Versorgung von Pflegebedürftigen sowie für pflegende Angehörige und Beschäftigte in der Pflege. \r\n\r\n2. Textbausteine für Koalitionsvertrag\r\nWir verringern geschlechtsbedingte gesundheitliche Ungleichheiten und setzen uns für eine Stärkung der Themen zu Frauengesundheit ein. Um die Qualität der Gesundheitsversorgung von Frauen und Männern zu verbessern, setzen wir auf eine geschlechtersensible Prävention, Gesundheitsversorgung und                   -forschung. Geschlechtsspezifische Datenlücken schließen wir auch im Kontext von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen.\r\nWir wollen, dass Frauen vor, während und nach der Geburt gut versorgt sind. Betreuungs-, Hilfs- und Versorgungsangebote müssen wohnortnah und barrierearm zur Verfügung stehen. Wir verbessern die Qualität in der Geburtshilfe und setzen gemäß des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ das frauenzentrierte Konzept um. Wir erkennen an, dass Gewalt und Gewalterfahrungen während der Geburt ein strukturelles Problem in der Frauengesundheit sind und ergreifen Maßnahmen zur Abhilfe.\r\nWir setzen uns für die Stärkung reproduktiver Gesundheit und Rechte ein. Dazu gehören Sexualaufklärung und der kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln. Wir werden wissenschaftsbasierte Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer umsetzen und den flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken sicherstellen. Wir integrieren den Schwangerschaftsabbruch in die ärztliche Aus- und Weiterbildung und ermöglichen Krankenkassen die Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs.\r\nWir machen die Pflege zukunftssicher und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Beschäftigte in der Pflege. Um Berufe in der Pflege aufzuwerten, stellen wir bessere Arbeitsbedingungen sowie Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sicher und setzen uns für eine Stärkung der Tarifbindung ein. Pflegende Erwerbstätige unterstützen wir durch eine Lohnersatzleistung im Fall pflegebedingter Auszeiten und Arbeitszeitreduzierungen. Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein. Wir begrenzen den Eigenanteil für Pflegebedürftige und schaffen ein stabiles und finanzierbares Pflegesystem.\r\n\r\n3. Anlagen/Hintergrundinformationen\r\n•\tRobert-Koch-Institut (2020): Bericht „Gesundheitliche Lage der Frauen in Deutschland“\r\n•\tGesundheitsziele.de und BMG (2017): Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“\r\n•\tWorld Health Organization (2022): Abortion care guideline\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/61/a1/576807/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020015.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"GEWALTSCHUTZ\r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen \r\n\r\n1. Handlungsbedarf \r\nZur inneren Sicherheit gehört, dass jeder Mensch frei von Gewalt leben kann. Frauen sind in Deutschland vor ihren (Ex-)Partnern nicht sicher. Partnerschaftsgewalt, geschlechtsspezifische Gewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt nehmen immer weiter zu. Auf Bundesebene mangelt es jedoch noch immer an Maßnahmen zur Gewaltprävention. Mit dem Gewalthilfegesetz wird Deutschland zwar endlich das Netz an Frauenhäuser und Beratungsstellen bedarfsgerecht ausbauen. Bestimmte besonders gewaltbetroffene Gruppen fallen jedoch noch immer durchs Raster. Hier sieht der Europarat dringenden Handlungsbedarf. \r\n\r\n \tUmsetzung von Istanbul-Konvention, EU-Gewaltschutzrichtlinie und ILO-Konvention 190\r\n \tAusbau der Gewaltschutzstrategie mit Fokus auf besonders gefährdete Gruppen sowie Prävention und mit einem intersektionalen Ansatz\r\n \tgewaltschutzkonforme Familienrechtsreform und verpflichtende Weiterbildungen zu Gewalt\r\n \tLücken im Gewaltschutz von Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen und trans, inter und nicht binären Personen schließen\r\n \tWeiterentwicklung Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel \r\n\r\n2. Textbaustein für Koalitionsvertrag\r\nWir setzen die EU-Gewaltschutzrichtlinie und die Istanbul-Konvention konsequent und zügig um. Dazu entwickeln wir die Gewaltschutzstrategie mit den Fachverbänden weiter, hinterlegen sie mit Ressourcen und stärken Prävention von Gewalt, Bekämpfung digitaler Gewalt sowie Schutz für besonders gefährdete Gruppen. Die Koordinierungsstelle im Sinne der Istanbul-Konvention wird weiterhin mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet. \r\n\r\nFür die Sicherheit gewaltbetroffener Mütter und ihrer Kinder verabschieden wir eine Familienrechtsreform, die Gewaltschutz und Sorge- und Umgangsrechtsverfahren synchronisiert. \r\n\r\nWir führen verpflichtende Aus- bzw. Weiterbildungen zu Gewalt für alle relevanten Berufsgruppen ein, insbesondere für Justiz und Polizei. \r\n\r\nDas Gewaltschutzgesetz reformieren wir mit Blick auf die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen und machen Gewaltschutzkonzepte mit Mindeststandards für Einrichtungen verpflichtend. \r\n\r\nDen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel setzen wir um und entwickeln ihn weiter. Wir bringen Asylverfahren und Aufenthaltsrecht in Einklang mit der Istanbul-Konvention und der Europaratskonvention gegen Menschenhandel. \r\n\r\nDie Umsetzung der ILO-Konvention 190 zum Schutz von Frauen vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz ist für uns eine Priorität.\r\n\r\nAnlagen/Hintergrundinformationen\r\n \tEuroparat/GREVIO (2023): Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention \r\n \tDeutsches Institut für Menschenrechte (2024): Monitor Gewalt gegen Frauen\r\n \tAntrag der CDU/CSU-Fraktion (2024): Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/6c/93/576809/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020016.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"ÖKONOMISCHE EIGENSTÄNDIGKEIT STÄRKEN: \r\nGESCHLECHTERGERECHTE ARBEITSMARKTPOLITIK\r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen \r\n\r\n1. Handlungsbedarf \r\nDeutschland steht vor einem enormen Fachkräftemangel. Die Erwerbspotentiale von Frauen werden dennoch nur unzureichend ausgeschöpft. Zahlreiche Studien belegen, dass die verstärkte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben enorme Wachstumseffekte mit sich bringt. Überholte Rollenbilder, falsche Anreize in der Steuer- und Sozialpolitik und ungleiche Bezahlung sind für Frauen auf dem Arbeitsmarkt weiter enorme Hürden (Bertelsmann Stiftung 2024). Folgende Maßnahmen können die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Erwerbsteilhabe und ökonomische Eigenständigkeit von Frauen verbessern: \r\n\r\n \tUmsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie\r\n \tSoziale Absicherung von geringfügiger Beschäftigung \r\n \tErhöhung des Mindestlohns\r\n \tfamilienfreundliche, flexible, lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle \r\n \tWeiterentwicklung des Führungspositionen-Gesetzes \r\n\r\n2. Textbausteine für Koalitionsvertrag\r\nWir setzen uns für die gleiche Bezahlung gleicher und gleichwertiger Arbeit ein. Dafür werden wir die EU-Entgelttransparenzrichtlinie fristgemäß umsetzen und ein Verbandsklagerecht verankern. \r\n\r\nWir werden Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführen und die soziale Absicherung ab der ersten Arbeitsstunde gewährleisten. \r\n\r\nUm armutsfeste Löhne sicherzustellen, werden wir den Mindestlohn erhöhen. Dafür werden wir die EU-Mindestlohnrichtlinie umsetzen. \r\n\r\nWir werden Regelungen für familienfreundliche, flexible, lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle für beide Geschlechter ausbauen. Bei jeder Flexibilisierung wird die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen, die soziale Absicherung und die Einhaltung von täglichen Höchstarbeitszeiten gewährleistet.\r\n\r\nWir werden den Anwendungsbereich des Führungspositionen-Gesetz erweitern und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben einführen. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n3. Anlagen/Hintergrundinformationen\r\n \tWeltbank (2024): Women, Business and the Law \r\n \tBertelsmann Stiftung (2024): Gleichstellung am Arbeitsmarkt? Aktuelle Herausforderungen und Potenziale von Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland\r\n \tIfo Institut (2025): Fachkräftemangel in Deutschland: Potenziale von Frauen, Älteren und Migranten nutzen\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bc/cd/576811/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020017.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STRUKTUREN FÜR EINE NACHHALTIGE GLEICHSTELLUNGSPOLITIK\r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen \r\n\r\n1. Handlungsbedarf\r\nDie Gleichstellung der Geschlechter ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und muss als Querschnittsaufgabe zum Leitprinzip in allen Ressorts und politischen Prozessen werden. Auch das Gutachten der Sachverständigenkommission zum Vierten Gleichstellungsbericht (2025) betont die Bedeutung gleichstellungspolitischer institutioneller Mechanismen. Eine konsistente Gleichstellungspolitik benötigt auf Dauer angelegte Strukturen und eine verlässliche Finanzierung, um Fortschritte zu erzielen und langfristig zu sichern. Folgende Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei und sollten im Koalitionsvertrag verankert werden:\r\n \tRessortübergreifende, verbindliche Gleichstellungsstrategie: Im Jahr 2020 hat die große Koalition die erste Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung beschlossen – ein wichtiger Schritt für Gleichstellung. Diese Gleichstellungsstrategie gilt es nun gesetzlich zu verankern und weiterzuentwickeln.\r\n \tGeschlechtergerechte Gesetzesfolgenabschätzung: das Ziel 5 der UN Agenda 2030 kann nur erreicht werden, wenn alle Gesetze und Maßnahmen auch zu Fortschritten bei der Gleichstellung von Frauen und Männern führen.  Durch eine konsequente (Gesetzes)Folgenabschätzung in allen Politikbereichen wird deren unterschiedliche Wirkung auf Frauen und Männer sichtbar und verdeckte Benachteiligungen von Frauen können beseitigt werden. \r\n \tGeschlechtergerechte Haushaltspolitik: Finanzpolitische Entscheidungen im Bundeshaushalt gestalten Gesellschaft und damit auch Gleichstellung. Einnahmen und Ausgaben müssen daher systematisch unter dem Aspekt der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit geplant, analysiert und bewertet werden.  \r\n \tParitätsgesetz: Der Frauenanteil ist nach der Bundestagswahl wieder auf 32 Prozent gesunken – eine fatale Entwicklung. Ein Paritätsgesetz auf Bundesebene sorgt für eine geschlechtergerechte politische Beteiligung, Verantwortung und Verteilung von Macht.  Eine etwaige Wahlrechtsreform muss auch Parität sicherstellen. Darüber hinaus müssen die strukturellen Hürden, die der politischen Beteiligung von Frauen entgegenstehen, beseitigt werden. \r\n \tReform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Um effektiven Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten, muss das AGG reformiert werden. \r\n \tUmsetzung der UN-Frauenrechtskonvention: Die UN-Frauenrechtskonvention gilt als völkerrechtlich wichtigstes Menschenrechtsinstrument für Mädchen und Frauen und muss in Deutschland vollständig und konsequent umgesetzt werden. \r\n\r\n2. Textbausteine für Koalitionsvertrag\r\nWir werden eine ressortübergreifende, verbindliche Gleichstellungsstrategie weiterentwickeln und gesetzlich verankern. Zu Beginn der Legislaturperiode werden nachhaltige und verbindliche Maßnahmen mit Sanktionen benannt und ein Monitoring für deren Umsetzung während der Legislaturperiode in allen Politikbereichen gewährleistet. \r\n\r\nMit einer konsequenten (Gesetzes-)Folgenabschätzung werden wir sicherstellen, dass alle Gesetze und Maßnahmen zu Fortschritten bei der Gleichstellung von Frauen und Männern führen und strukturelle Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden. \r\n\r\nWir wollen Gleichstellungsaspekte in die Bundeshaushaltsführung integrieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir die geschlechtergerechte Haushaltsführung als durchgängiges Prinzip einführen. \r\n\r\nWir werden mit Begleitmaßnahmen die Rahmenbedingungen für die politische Teilhabe von Frauen verbessern. Frauen müssen in gleichem Maße wie Männer Zugang zu Kandidaturen haben und aktiv gefördert werden. Mit einem Paritätsgesetz stellen wir sicher, dass Frauen ab der nächsten Wahlperiode mindestens zur Hälfte im Deutschen Bundestag vertreten sind – dies gilt für Direkt- und Listenmandate.\r\n\r\nWir werden uns gegen Diskriminierung stark machen und das AGG reformieren. Wir stärken die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und nehmen ein Verbandsklagerecht in das AGG auf.\r\n\r\nWir werden auf nationaler und internationaler Ebene die UN-Frauenrechtskonvention konsequent und vollständig umsetzen.\r\n\r\n3. Anlagen/Hintergrundinformationen\r\n \tGutachten des Deutschen Frauenrats (2020): „Geschlechtergerechter Bundeshaushalt“ am Beispiel von Arbeitsmarkt- und Sportförderung\r\n \tGutachten der Sachverständigenkommission zum Vierten Gleichstellungsbericht (2025): https://www.gleichstellungsbericht.de/gleichstellungsberichte/vierter-gleichstellungsbericht/\r\n \tWeltbank (2024): Women, Business and the Law \r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3e/bc/576813/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020018.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"VEREINBARKEIT STÄRKEN, SORGEARBEIT FAIR TEILEN, FACHKRÄFTE SICHERN \r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen \r\n\r\n1. Handlungsbedarf \r\nDeutschland muss den demografischen Wandel bewältigen und Fachkräfte sichern. Gleichzeitig wollen viele Frauen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Erwerbsarbeitszeiten ausweiten, allerdings müssen sie dafür vielfältige Hürden in der Arbeitswelt und in der Familie überwinden. Wir wissen: Voraussetzung für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen sind passende Rahmenbedingungen. Die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist daher unabdingbar. Wir müssen Männer darin unterstützen, mehr unbezahlte Sorgearbeit in den Familien zu übernehmen, und es Frauen ermöglichen, ihre Erwerbsarbeitszeiten zu erhöhen. Folgende Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei und sollten im Koalitionsvertrag verankert werden: \r\n \tPartnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds\r\n \tFreistellung nach Geburt für Väter und Co-Mütter \r\n \tEntgeltersatzleistung für Pflegezeiten \r\n \tZuschüsse für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen\r\n\r\n2. Textbausteine für Koalitionsvertrag\r\nDas Elterngeld ist eine Erfolgsgeschichte. Wir nutzen das Potential der beliebtesten Familienleistung in Deutschland und entwickeln das Elterngeld durch eine Erhöhung der nicht übertragbaren Partnermonate weiter. \r\nMit der Geburt eines Kindes erhalten Väter und Co-Mütter einen Anspruch auf eine zweiwöchige bezahlte Freistellung. Auch Alleinerziehende sollen den Freistellungsanspruch nutzen können.  \r\nWir stärken die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Dafür werden wir die Pflege- und Familienpflegezeit zusammenführen und - ähnlich dem Elterngeld - eine Entgeltersatzleistung für die einführen, die ihre Arbeitszeiten zugunsten von Pflegeverantwortung reduzieren. \r\nWir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für erwerbstätige Eltern, Alleinerziehende, ältere Menschen und pflegende Angehörige verbessern. Daher werden wir staatliche Zuschüsse zu legalen, sozial abgesicherten sowie bedarfsgerechten haushaltsnahen Dienstleistungen einführen. \r\nWir sorgen für bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur für Bildung- und Betreuung und stärken damit auch Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n3. Anlagen/Hintergrundinformationen\r\n \tDas Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) (2024): Fachkräftelücken belasten wichtige Wirtschaftszweige \r\n \tBMWK (2024): Jahreswirtschaftsbericht 2025 - Für eine neue wirtschaftliche Dynamik \r\n \tPrognos (2023): Partnerschaftliche Vereinbarkeit und Fachkräftebedarf \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/06/df/576815/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020019.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"ERFOLGSFAKTOR GLEICHSTELLUNG – GESCHLECHTERGERECHTE WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK \r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen \r\n\r\n1. Handlungsbedarf\r\nIn Zeiten globaler Krisen muss Deutschland wirtschaftliche Stärke wiedergewinnen und die sozial-ökologische Transformation meistern. Die Wirtschaftspolitik der nächsten Jahre muss Wohlstand sichern, dem Fachkräftemangel begegnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Der notwendige Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft muss vorangetrieben und auskömmlich finanziert werden. Ohne Frauen kann dieser Wandel nicht gelingen: Investitionen in Geschlechtergerechtigkeit sind Investitionen in die Zukunft und daher auszuweiten, statt zu kürzen. Unsere Wirtschaftspolitik muss wettbewerbsfähig, nachhaltig und sozial gerecht wirken. Gleichstellung ist ein entscheidender Impulsgeber für Innovation und Wachstum. Unsere Volkswirtschaft wird erst dann krisenfest, zukunfts- und wettbewerbsfähig, wenn bestehende Diskriminierungen von Frauen abgebaut werden. Folgende Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei und sollten im Koalitionsvertrag verankert werden: \r\n\r\n \tInvestitionen in Gleichstellung \r\n \tReform der Schuldenbremse\r\n \tGeschlechtergerechte Haushaltsführung \r\n \tGeschlechter- und sozial gerechte Steuerreformen \r\n\r\n2. Textbausteine für Koalitionsvertrag\r\nInvestitionen in Gleichstellung und Bildung sind Investitionen in eine bessere Zukunft für alle. Wir nehmen Ausgaben für Gleichstellung, Bildung, Forschung und Daseinsvorsorge in den Investitionsbegriff auf. Im Haushalt werden wir gleichstellungspolitische Maßnahmen nachhaltig verankern. Wir werden verstärkt Mittel für internationale Zusammenarbeit und Humanitäre Hilfe mit einem gleichstellungspolitischen Fokus bereitstellen.\r\n\r\nDie Schuldenbremse setzt enge haushaltspolitische Grenzen, die zukunftsweisende Investitionen in unser Land aktuell verhindern. Für dringend benötigte Investitionen in Bildung, Gleichstellung, Klimaschutz, Infrastruktur und sozialstaatliche Maßnahmen modernisieren wir die Schuldenbremse. \r\n\r\nDie finanzpolitischen Entscheidungen des Bundes gestalten die Gesellschaft und prägen damit auch Geschlechterverhältnisse. Wir stellen sicher, dass jede Ausgabe die Gleichstellung voranbringt. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir die geschlechtergerechte Haushaltsführung als durchgängiges Prinzip einführen. \r\n\r\nDie Verteilung öffentlicher Einnahmen und Ausgaben muss stets auch dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet sein. Wir streben Steuerreformen an, die die Einnahmen des Staates stärken, sozial ausgleichend wirken und Geschlechtergerechtigkeit befördern. Dafür werden wir die Vermögenssteuer verfassungskonform wieder einführen und leistungslos erworbenes Vermögen wie Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. Die Privilegierung von Kapitaleinkünften werden wir beenden und die Finanztransaktionsteuer wieder einführen.\r\n\r\n3. Anlagen/ Hintergrundinformationen\r\n \tGutachten des Deutschen Frauenrats (2020): „Geschlechtergerechter Bundeshaushalt“ am Beispiel von Arbeitsmarkt- und Sportförderung\r\n \tGutachten der Sachverständigenkommission zum Vierten Gleichstellungsbericht (2025): https://www.gleichstellungsbericht.de/gleichstellungsberichte/vierter-gleichstellungsbericht/\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/31/50/576817/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020020.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"GLEICHSTELLUNG ALS ERFOLGSFAKTOR FÜR WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT\r\nForderungen des Deutschen Frauenrats für die Koalitionsverhandlungen 2025\r\n\r\n\r\nDeutschland befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. In Zeiten globaler Krisen muss unser Land wirtschaftliche Stärke zurückgewinnen, Innovationskraft entfesseln und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern. Zugleich muss der Staat Handlungsfähigkeit beweisen und soziale Sicherheit gewährleisten. Ohne Frauen kann dieser Wandel nicht gelingen: Investitionen in Geschlechtergerechtigkeit sind Investitionen in die Zukunft. \r\n\r\n1.\t Sorgearbeit umverteilen, Erwerbschancen von Frauen stärken, Fachkräftepotenziale heben \r\nVon der Kinderbetreuung bis zur Pflege: Frauen übernehmen den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit – auf Kosten ihrer Erwerbsteilhabe und ökonomischen Eigenständigkeit. Bessere Rahmenbedingungen müssen Frauen ermöglichen, Erwerbsarbeitszeiten auszuweiten und Männer unterstützen, mehr Verantwortung in Familien zu übernehmen. Nur so lässt sich das Fachkräftepotenzial von Frauen heben. Wir setzen auf \r\n \teine verlässliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur für Betreuung – von der Kita bis zur Pflegeeinrichtung, \r\n \teine partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds, um Müttern eine schnelle Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen,\r\n \teine Lohnersatzleistung für pflegende Erwerbstätige und\r\n \ttransparente und faire Vergütungsstrukturen und wirksame Durchsetzung von Entgeltgleichheit, um die Arbeitsleistung von Frauen angemessen zu honorieren. \r\n\r\n2. Gleichstellung als Wachstumsmotor und Standortvorteil\r\nUnsere Wirtschaftspolitik muss wettbewerbsfähig, nachhaltig und sozial gerecht sein. Gleichstellung ist ein entscheidender Impulsgeber für Innovation und Wachstum. Unternehmen, die auf Diversität setzen, sind erfolgreicher. Wir setzen auf \r\n \teine gezielte und geschlechtergerechte Gestaltung staatlicher Investitionen, die Wachstumspotenziale für Frauen und Männer gleichermaßen hebt und\r\n \teine Reform der Schuldenbremse und Stärkung der Einnahmen des Staates durch umfassende Steuerreformen, um Investitionen in soziale Infrastruktur und Zukunftsbereiche zu ermöglichen und Innovationskraft zu entfesseln. \r\n\r\n3.\tWandel geschlechtergerecht gestalten, Innovation vorantreiben \r\nInnovation ist Voraussetzung nachhaltigen Wohlstands und wirtschaftlichen Wachstums. Grundstein von Innovation ist die aktive Gestaltung von Veränderungsprozessen, ein leistungsstarkes und geschlechtergerechtes Bildungs- und Wissenschaftssystem sowie eine zukunftsorientierte Digitalisierungspolitik, die Gleichstellung als Querschnittsthema begreift. Wir setzen auf\r\n \teine ressortübergreifende Digitalisierungspolitik, die Gleichstellung von Anfang an mitdenkt,\r\n \teine Investitionsoffensive für Schulen und Hochschulen,\r\n \teine geschlechtergerechte und inklusive Bildungs-, Wissenschafts- und Weiterbildungspolitik, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen – vor allem auch in MINT-Berufen – entlang der gesamten Bildungskette und auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen, \r\n \teine verpflichtende Gleichstellungs-Prüfung für alle Förderprogramme in Schule und Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung und \r\n \teine ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung und Weiterbildung auf Ebene des Bundes und der Länder.\r\n\r\n4.\tSicherheit für alle Frauen \r\nZur inneren Sicherheit gehört auch, dass jeder Mensch frei von Gewalt leben kann. Frauen sind in Deutschland vor ihren (Ex-)Partnern nicht sicher. Körperliche oder sexualisierte Gewalt betrifft jede vierte Frau. Betroffene brauchen schnelle und wirksame Hilfe. Wir setzen auf\r\n \tdie konsequente und zügige Umsetzung internationaler Standards, insbesondere der Istanbul-Konvention und der EU-Gewaltschutzrichtlinie, \r\n \tdie Weiterentwicklung und Umsetzung der Gewaltschutzstrategie mit Fokus auf besonders gefährdete Gruppen, wie Frauen mit Behinderungen, migrantische, geflüchtete oder wohnungslose Frauen und \r\n \teine gewaltschutzkonforme Familienrechtsreform und die verpflichtende Aus- bzw. Weiterbildung aller relevanten Berufsgruppen zu Gewalt, insbesondere Justiz und Polizei.\r\n\r\n5.\tGeschlechtergerechtes Gesundheitssystem  \r\nDeutschland braucht eine moderne, zukunftsfähige Gesundheitspolitik. Dazu gehört ein geschlechtsspezifischer Fokus, um Fehl-, Unter- und Überbehandlungen von Frauen und Männern zu verhindern und unnötige Kosten im Gesundheitssystem zu reduzieren. Wir setzen auf\r\n \teine geschlechtersensible Gesundheitsversorgung und -forschung, \r\n \teine starke Geburtshilfe mit wohnortnahen und barrierearmen Betreuungs-, Hilfs- und Versorgungsangeboten, die (werdende) Mütter und ihre Familien umfassend unterstützt und\r\n \tdie Stärkung reproduktiver Rechte, die auf Aufklärung, den Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln und eine zuverlässige Versorgung ungewollt Schwangerer setzt.\r\n\r\n6.\t Gleichstellung als Modernisierungsfaktor \r\nWettbewerbsfähigkeit entsteht durch leistungsfähige Strukturen und Chancengleichheit. Gleichstellung sichert langfristig den wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Stabilität. Die Gleichstellung der Geschlechter muss daher als Querschnittsaufgabe Leitprinzip in allen Ressorts und politischen Prozessen werden, wie es auch die UN-Frauenrechtskonvention verlangt. Wir setzen auf \r\n \teine ressortübergreifende, effiziente und langfristig angelegte Gleichstellungsstrategie, die verbindliche Prozesse und Ziele vorsieht,\r\n \teine konsequente Gesetzesfolgenabschätzung, um geschlechtsspezifische Auswirkungen in allen Politikbereichen frühzeitig zu erkennen,\r\n \teine geschlechtergerechte Haushaltsführung, bei der Einnahmen und Ausgaben systematisch unter dem Aspekt der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit geplant, analysiert und bewertet werden und \r\n \tein Paritätsgesetz, das die paritätische Vertretung von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag bei Listen- und Direktmandaten sicherstellt.\r\n\r\n7.\tDemokratie verteidigen und Zivilgesellschaft stärken \r\nDie freiheitliche Demokratie ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Wohlstands. Extremistische Ideologien und Bewegungen gewinnen weltweit an Bedeutung und sind eine Gefahr für die offene Gesellschaft. Wer dabei Gleichstellung und moderne Frauen- und Familienbilder als Bedrohung darstellt, gefährdet unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir setzen auf\r\n \teinen bundesweiten Aktionsplan gegen Antifeminismus mit dem Ziel, Prävention, Schutz und Strafverfolgung zu verbessern, \r\n \tein Demokratiefördergesetz und weitere Maßnahmen zur Stärkung der lebendigen Zivilgesellschaft, die auf Dialog und Verantwortung setzen und \r\n \tden Ausbau bestehender Bundesprogramme zur Demokratieförderung und zum Abbau von Diskriminierung, um gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern. \r\n\r\n8.\tGeschlechtergerechtigkeit und Menschenrechte leiten außenpolitisches Handeln\r\nDeutschland ist in der globalen Verantwortung, demokratische Werte, Menschenrechte und die Stärkung von Frauen zu fördern. In einer polarisierten Welt steht Deutschland weiter als verlässlicher Partner für eine Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit, die die UN-Nachhaltigkeitsziele und damit Geschlechtergerechtigkeit sowie Frieden und menschliche Sicherheit priorisiert. Wir setzen auf:\r\n \tGeschlechtergerechtigkeit und Menschenrechte als Priorität des außenpolitischen Handelns aller Ressorts und gezielte Förderung der frauenpolitischen Zivilgesellschaft weltweit,\r\n \tdie Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel, um die UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030 zu erreichen und Frauen und Mädchen in humanitären Krisen zu unterstützen und\r\n \tdie Entwicklung eines ambitionierten vierten Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung von UN-Sicherheitsratsresolution 1325. \r\n\r\nFazit: Gleichstellung als Erfolgsfaktor für Wirtschaft und Gesellschaft\r\nWirtschaftlicher Erfolg, Sicherheit, Gesundheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind untrennbar miteinander verbunden. Wer in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben will, kommt an der vollen Nutzung aller Talente nicht vorbei. Jetzt muss es darum gehen, hierfür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Gleichstellung ist eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft und ein Standortvorteil – für unsere Wirtschaft, für unsere Gesellschaft und für unsere Zukunft. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018035","regulatoryProjectTitle":"Gleichstellung in den Koalitionsvertrag ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/39/ca/576819/Stellungnahme-Gutachten-SG2507020021.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"BILDUNG UND WISSENSCHAFT\r\nKompakt-Briefing für die Koalitionsverhandlungen \r\n\r\n1. Handlungsbedarf \r\nInnovation ist der Motor nachhaltigen Wohlstands und wirtschaftlichen Wachstums in der Transformation. Voraussetzung für Innovation ist ein zukunftsfähiges, leistungsstarkes Bildungs- und Wissenschaftssystem, das geschlechtergerecht ausgestaltet ist. Dem Fachkräftemangel kann nur durch eine gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Frauen entlang der gesamten Bildungskette und auf dem Arbeitsmarkt über den gesamten Lebensverlauf hinweg begegnet werden. \r\n\r\nZugleich wird in Bildung und Wissenschaft die Grundlage für eine lebendige und resiliente Demokratie gelegt. Auch um als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort international wettbewerbsfähig zu bleiben, gilt es, die Wissenschaftsfreiheit zu sichern und die Demokratiebildung zu stärken. Die Freiheit der Forschung ist eine unabdingbare Voraussetzung für gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen. Dies gilt im Bereich Gleichstellung insbesondere für die Geschlechterforschung. Die zunehmenden Angriffe auf Geschlechterforschung sind Angriffe auf grundlegende demokratische und wissenschaftliche Prinzipien.\r\n\r\n2. Textbausteine für Koalitionsvertrag\r\n\r\nDie Etablierung einer Berufs- und Studienwahlorientierung jenseits von Geschlechterrollenstereotypen bleibt eine anhaltende Herausforderung und ist in Zeiten des digitalen Wandels und der Transformation eine Frage von besonderer Dringlichkeit. Wir fördern die geschlechtersensible Gestaltung betrieblicher Angebote zur Berufsorientierung für Schülerinnen in MINT- und für Schüler in SAHGE-Berufen gerade auch im Bereich der dualen und der vollzeitschulischen Ausbildung. Wir nehmen eine kritische Bestandsaufnahme der bestehenden Maßnahmen für eine klischeefreie Berufs- und Studienwahlorientierung und ihrer Effekte vor und verfolgen ihre zielführende Weiterentwicklung. \r\n\r\nWir fördern die geschlechtergerechte und inklusive Gestaltung von Digitalisierungsprozessen in Forschung, Lehre, Transfer und Verwaltung.\r\n\r\nWir verfolgen eine geschlechtergerechte und inklusive Bildungs-, Wissenschafts- und Weiterbildungspolitik, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen – vor allem auch in MINT-Berufen – entlang der gesamten Bildungskette und auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen. Wir schaffen einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Weiterbildung einschließlich entsprechender (Teil-)Freistellung mit Entgeltfortzahlung.\r\n\r\nWir fördern Programmlinien, mit denen Geschlechterforschung ausgebaut und nachhaltig finanziell und strukturell verankert wird. Dies gilt insbesondere für eine stärkere Berücksichtigung der Geschlechterforschung im MINT-Bereich, die auf eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der Transformation zielt, z.B. in der Medizin, der KI und Robotik. \r\n\r\n \r\nWir führen das Professorinnenprogramm fort und entwickeln bestehende Programme zur Förderung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen in Forschung, Lehre und Transfer weiter.\r\n\r\nWir setzen uns für eine zukunftsfähige, geschlechtergerechte Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ein. Damit unterstützen wir auch den Aufbau von Strukturen, die Machtmissbrauch entgegenwirken und gleichstellungs- und Schutzkonzepte gegen sexualisierte Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch stärken. \r\n\r\nWir implementieren einen verpflichtenden Gender-Check für alle Förderprogramme in Schule und Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung nach dem Vorbild der EU-Forschungsförderung. \r\n\r\nWir stärken die Demokratiebildung in Schulen, Hochschulen und (Weiter-)bildungseinrichtungen. \r\n\r\n\r\n3. Anlagen/Hintergrundinformationen\r\n \tDritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2021): Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten \r\n \tStändige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (2024): Demokratiebildung als Auftrag der Schule – Bedeutung des historischen und politischen Fachunterrichts sowie Aufgabe aller Fächer und der Schulentwicklung\r\n \tFachgesellschaft Geschlechterstudien (2025): Angriffen auf die Freiheit von Forschung und Lehre entschlossen entgegentreten!\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-17"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}