{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-06-24T04:34:47.189+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R002348","registerEntryDetails":{"registerEntryId":51812,"legislation":"GL2024","version":12,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002348/51812","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1b/eb/491070/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R002348-2025-03-17_09-52-22.pdf","validFromDate":"2025-03-17T09:52:22.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-30T11:45:56.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-09-11T16:56:45.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-12-09T11:43:13.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-28T19:19:56.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-03-17T09:52:22.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":51812,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002348/51812","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-17T09:52:22.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-30T11:45:56.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":51694,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002348/51694","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-13T09:00:57.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-17T09:52:22.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47836,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002348/47836","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-12T11:12:49.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-13T09:00:57.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47748,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R002348/47748","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-09T11:43:13.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-12T11:12:49.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+4930240477212","emails":[{"email":"sekretariat@dgppn.de"},{"email":"n.berger@dgppn.de"},{"email":"t.stoeckel@dgppn.de"},{"email":"j.holzhausen@dgppn.de"}],"websites":[{"website":"www.dgppn.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Reinhardtstraße","streetNumber":"29","zipCode":"10117","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Meyer-Lindenberg","firstName":"Andreas","function":"Past President","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Pollmächer","firstName":"Thomas","function":"Vorstandsmitglied","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Gouzoulis-Mayfrank","firstName":"Euphrosyne","function":"Präsidentin","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":false,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Meyer-Lindenberg","firstName":"Andreas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Pollmächer","firstName":"Thomas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Gouzoulis-Mayfrank","firstName":"Euphrosyne","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Bechdolf","firstName":"Andreas","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Claus","firstName":"Sylvia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeAfter":"Ph.D.","lastName":"Berger","firstName":"Natalie","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2022-08","type":{"code":"FEDERAL_ADMINISTRATION","de":"Bundesverwaltung","en":"Federal administration"},"federalAdministration":{"supremeFederalAuthority":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder dessen Geschäftsbereich","supremeFederalAuthorityShort":"BMEL","supremeFederalAuthorityElectionPeriod":20,"function":"Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Koordinatorin"}}},{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Stöckel","firstName":"Tommy","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-02","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"FUNCTION_FOR_MEMBER","de":"Funktion für ein Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Function for a member of the German Bundestag"},"functionPosition":"Büroleiter und wissenschaftlicher Mitarbeiter"}}},{"academicDegreeBefore":"Prof. Dr.","lastName":"Herpertz","firstName":"Sabine","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":11735,"organizations":19,"totalCount":11754,"dateCount":"2024-05-27"},"membershipsPresent":true,"membershipsCount":11,"memberships":[{"membership":"European Psychiatric Association (EPA)"},{"membership":"World Psychiatric Association (WPA)"},{"membership":"Zentrales adhs-netz"},{"membership":"Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V. (DNVF)"},{"membership":"Union Européenne des Médecins Spécialistes (UEMS) "},{"membership":"Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. (DGSS)"},{"membership":"Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG)"},{"membership":"Informationsdienst Wissenschaft (idw)"},{"membership":"Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)"},{"membership":"German Brain Council (GBC)"},{"membership":"Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA)"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_PRIVATE_ORGA_V2","de":"Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung","en":"Private-law organization with recognition of non-profit status in accordance with the German Fiscal Code (Abgabenordnung)"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"},{"code":"CONTRACTS_OPERATED_BY_THIRD_PARTY","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen","en":"Contracts are awarded to third parties to represent own interests of the company"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_EP_ACADEMIC","de":"Hochschulbildung","en":"Academic education"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SP_DISABILITY","de":"Rechte von Menschen mit Behinderung","en":"Rights of people with disabilities"}],"activityDescription":"Die DGPPN ist die größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Fragen der psychischen Erkrankungen in Deutschland. Sie bündelt die Kompetenz von über 11.500 Fachärzten, Therapeuten und Wissenschaftlern, die in Universitätskliniken, Krankenhäusern und ambulanten Praxen sowie in der Forschung auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit tätig sind. Die Gesellschaft dient der Förderung von Wissenschaft und Forschung als auch der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Bereich Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Dieser Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch wissenschaftliche Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen) und regelmäßige publikatorische Aktivitäten. Die wissenschaftlichen Veranstaltungen der Gesellschaft sind grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich. Ein besonderes Augenmerk gilt der Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Zu diesem Zweck veröffentlicht die Gesellschaft zudem laufend Stellungnahmen und Leitlinien zu relevanten und aktuellen Fragen des Fachgebiets, des Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Die DGPPN e. V. betreibt Politikberatung in Form von veröffentlichten und übermittelten Stellungnahmen, Positionspapieren, weiteren Publikationen sowie persönlichen Gesprächen mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus der Politik. Öffentliche Veranstaltungen finden regelmäßig mit Politikbeteiligung statt.\r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","employeeFTE":1.25},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","financialExpensesEuro":{"from":110001,"to":120000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"},{"code":"MFS_GIFTS_AND_DONATIONS","de":"Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen","en":"Gifts and other lifetime donations"},{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"},{"code":"MFS_PUBLIC_GRANTS","de":"Öffentliche Zuwendungen","en":"Public grants"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","publicAllowances":[{"name":"Land Berlin","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":90001,"to":100000},"description":"Durchführung des wissenschaftlichen Kongresses im November 2022 in Berlin"},{"name":"Landesamt für Gesundheit und Soziales","type":{"code":"GERMAN_PUBLIC_SECTOR_LAND","de":"Deutsche Öffentliche Hand – Land","en":"German Public Sector – Land"},"location":"Berlin","publicAllowanceEuro":{"from":1,"to":10000},"description":"Bewerbung der 16. Berliner Aktionswoche vom 10.10. bis 20.10.2022 (Druck, Layout und Distribution der Print-Informationsmaterialien zur Ankündigung und Bewerbung der Veranstaltungen sowie für die Durchführung einer Auftaktveranstaltung zur 16. Berliner Woche der seelischen Gesundheit vom 10. bis 20. Oktober 2022)."}]},"donators":{"donatorsInformationPresent":true,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalDonationsEuro":{"from":50001,"to":60000},"donators":[{"name":"Natürliche Person","donationEuro":{"from":1,"to":10000},"description":"Spende"},{"name":"Stiftung für Seelische Gesundheit Lindenthal","donationEuro":{"from":1,"to":10000},"description":"Preisgeld Lindenthal"}]},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2023-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2023-12-31","totalMembershipFees":{"from":2370001,"to":2380000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportPreviousLastFiscalYearExists":true,"previousLastFiscalYearStart":"2022-01-01","previousLastFiscalYearEnd":"2022-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8e/60/491069/Erstellungsbericht_DGPPN_2022.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":7,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007549","title":"GVSG","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)","printingNumber":"234/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0234-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-gesundheitsversorgung-in-der-kommune-gesundheitsversorgungsst%C3%A4rkungsgesetz-gvsg/312308","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Einbringen der Reform der psychiatrischen Krankenhausversorgung in das GVSG","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007550","title":"Strukturelle Prävention der Folgen des Alkoholkonsums","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Folgen von Alkoholkonsum sind eine enorme Belastung der Bevölkerungsgesundheit, des sozialen Miteinanders und der Volkswirtschaft. Darauf weisen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die DG-Sucht in einem gemeinsamen Positionspapier hin.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011008","title":"Reform der Notfallversorgung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung","printingNumber":"379/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0379-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reform-der-notfallversorgung/314877","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)","publicationDate":"2024-06-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/NotfallGesetz_RefE.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/notfallgesetz.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung","printingNumber":"20/13166","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013166.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reform-der-notfallversorgung/314877","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)","publicationDate":"2024-06-07","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/NotfallGesetz_RefE.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/notfallgesetz.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Die DGPPN wirbt dafür, dass psychiatrische Expertise in der Notfallversorgung und in den integrierten Notfallzentren unbedingt repräsentiert sein muss. Es fehlt allerdings bislang an konkreten Vorgaben, wie die Koordination somatischer mit bereits bestehenden psychiatrischen Notfallstrukturen geregelt werden soll. Die DGPPN empfiehlt, potenzielle Schnittstellen mit den angekündigten flächendeckenden psychiatrischen Notfall- und Krisendiensten bereits mitzudenken. Weiterhin besteht die Sorge, dass die geplante Reformierung nicht ressourcenneutral machbar sein wird. Ein Abzug von Mitteln von Personalressourcen aus anderen Bereichen der Versorgung muss unbedingt vermieden werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011009","title":"Gesetzliche Regelung des assistierten Suizids","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Assistierte Suizide finden zunehmend statt, sind in Deutschland jedoch aktuell nicht per Gesetz geregelt. Die DGPPN sieht mit großer Sorge, dass die ungeregelte Praxis vulnerable Gruppen gefährdet, die zu einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung nicht in der Lage sind. Wir halten eine gesetzliche Regelung daher weiterhin für dringend geboten. Dazu möchte die DGPPN Empfehlungen unterbreiten und hat ihre Eckpunkte für eine Neuregelung des assistierten Suizids aus dem Jahr 2020 aktualisiert.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012002","title":"Anpassungen des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ausbau der Forschung zu den Auswirkungen des Cannabisgesetzes, Aufsetzen umfassender Präventionsprogramme und bessere Ausstattung der Einrichtungen der Suchtberatung und Suchtbehandlung","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis","shortTitle":"KCanG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kcang"},{"title":"Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken","shortTitle":"MedCanG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/medcang"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013593","title":"Psychische Gesundheit stärker in den Fokus der politischen Arbeit rücken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Psychische Erkrankungen sind Volkskrankheiten und stellen eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit dar. Für Betroffene und ihre Angehörigen sind psychische Erkrankungen mit massivem Leid verbunden und führen zu gravierenden Einschränkungen im sozialen und beruflichen Leben. Daten deuten darauf hin, dass sich die psychische Gesundheit der Menschen in Deutschland über die letzten Jahre verschlechtert hat. Die DGPPN setzt sich darum dafür ein, dass der Schutz und die Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der nächsten Legislaturperiode politische Priorität bekommen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_SP_DISABILITY","de":"Rechte von Menschen mit Behinderung","en":"Rights of people with disabilities"},{"code":"FOI_EP_ACADEMIC","de":"Hochschulbildung","en":"Academic education"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015019","title":"Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen","printingNumber":"20/12089","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/120/2012089.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/pr%C3%A4vention-st%C3%A4rken-kinder-mit-psychisch-oder-suchtkranken-eltern-unterst%C3%BCtzen/313673","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die DGPPN als Teil des Bündnisses für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien setzt sich für den Ausbau und die Verbesserung der Versorgung für psychisch erkrankte und suchterkrankte Eltern und ihre Kinder ein. Der Antrag \"Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen\" (20/12089) sollte in der 21. WP umgesetzt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":10,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0007549","regulatoryProjectTitle":"GVSG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ce/02/319452/Stellungnahme-Gutachten-SG2406070038.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Bundesminister,\r\n\r\nwir sind Ihnen außerordentlich dankbar dafür, dass Sie sich so tatkräftig für eine\r\nVerbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen einsetzen\r\nund dies einen festen Platz in Ihrer Vorhabenplanung einnimmt.\r\nInsbesondere die in der achten Stellungnahme der Regierungskommission für eine\r\nmoderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung empfohlene Flexibilisierung der\r\nBehandlung durch psychiatrische Krankenhäuser wird von unserer Fachgesellschaft, den\r\nKlinikverbänden und breiten Teilen der gemeinsamen Selbstverwaltung als zentral für\r\neine Versorgungsverbesserung eingeschätzt und ausdrücklich unterstützt.\r\nDie DGPPN misst dabei der Einführung von Globalbudgets, der Stärkung der\r\nPsychiatrischen Institutsambulanzen durch eine bundesweit auskömmliche Finanzierung\r\nund einer flächendeckenden regionalen Versorgungsverpflichtung als Versorgungsprinzip\r\nden höchsten Stellenwert bei.\r\nAllerdings wächst unsere Sorge, dass diese Reform der psychiatrischen\r\nKrankenhausversorgung in dieser Legislatur nicht mehr realisierbar werden wird, wenn\r\nsie nicht noch Eingang in das Versorgungsgesetz I findet.\r\nDies wäre aus den folgenden Gründen fatal:\r\nDie psychiatrischen Krankenhäuser haben durch die Aussetzung der\r\nSanktionsregelungen in der PPP-RL ausdrücklich Zeit dafür erhalten, sich auf\r\nnotwendige Strukturreformen einzustellen und sie vorzubereiten, damit künftig mit dem\r\nvorhandenen Personal eine qualitativ gute Versorgung gewährleistet werden kann. Dazu\r\nbraucht es u. a. eine Flexibilisierung des Behandlungsangebots und eine Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen wie von der Regierungskommission vorgeschlagen.\r\nEine Verzögerung der Reformen bis in die nächste Legislaturperiode würde den Druck\r\nauf die Krankenhausversorgung weiter erhöhen, der durch dann erneut drohende\r\nSanktionen, durch Fachkräftemangel und durch die Ausdünnung fachärztlicher Praxen\r\ninsbesondere im ländlichen Raum entsteht.\r\nWenn es nicht umgehend gelingt, die Globalbudgets als Optionsmodell in die\r\nBundespflegesatzverordnung einzuführen, werden Ende des Jahres mehrere\r\nModellprojekte nach § 64b aus der Versorgung ausscheiden, mit negativen Folgen für die\r\nVersorgung vor Ort.\r\nSchließlich würden die für das Versorgungsgesetz I angekündigten Verbesserungen der\r\nambulanten psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Menschen mit\r\nschweren psychischen Erkrankungen, ohne gleichzeitige Flexibilisierung der\r\nKrankenhausbehandlung in ihrer Wirkung verpuffen.\r\nLieber Herr Professor Lauterbach, wir möchten Sie deshalb auffordern, die Reform der\r\npsychiatrischen Krankenhausversorgung zu priorisieren und zeitnah einer gesetzlichen\r\nRegelung zuzuführen. Die Zeit dafür scheint günstig, lassen Sie uns keine Zeit verlieren!\r\nSehr gerne möchte ich unsere Argumente, die wir aktuell in einem umfassenden Papier\r\nfür ein Versorgungsmodell zusammenführen, in einem persönlichen Gespräch vorbringen\r\nund würde mich freuen, wenn Sie dafür Zeit finden könnten.\r\n\r\nMit den besten Grüßen\r\nProf. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg\r\nPräsident"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007549","regulatoryProjectTitle":"GVSG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/16/28/319454/Stellungnahme-Gutachten-SG2406070039.pdf","pdfPageCount":24,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Mitglieder des Gesundheitsausschusses,\r\n\r\nderzeit befinden sich gleich zwei Referentenwürfe im Stellungnahmeverfahren, die zum einen die Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) und zum anderen eine Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und eine Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) erreichen sollen. Allerdings stellen wir mit Sorge fest, dass vor allem im GVSG keinerlei Regelungen enthalten sind, die die dringend notwendige Reform der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung durch das Krankenhaus betreffen.\r\n\r\nInsbesondere die in der achten Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung empfohlene Flexibilisierung der Behandlung durch psychiatrische Krankenhäuser wird von unserer Fachgesellschaft, den Klinikverbänden und breiten Teilen der gemeinsamen Selbstverwaltung als zentral für eine Versorgungsverbesserung eingeschätzt und ausdrücklich unterstützt. \r\n\r\nDie DGPPN misst dabei der Einführung von Globalbudgets, der Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch eine bundesweit auskömmliche Finanzierung mit Einzelleistungsvergütung und einer flächendeckenden regionalen Versorgungsverpflichtung als Versorgungsprinzip den höchsten Stellenwert bei.\r\n\r\nAllerdings wächst unsere Sorge, dass diese Reform der psychiatrischen Krankenhausversorgung in dieser Legislatur nicht mehr realisierbar werden wird, wenn sie nicht noch Eingang in das GVSG findet.\r\n\r\nDies wäre aus den folgenden Gründen fatal:\r\n\r\nDie psychiatrischen Krankenhäuser haben durch die Aussetzung der Sanktionsregelungen in der PPP-RL ausdrücklich Zeit dafür erhalten, sich auf notwendige Strukturreformen einzustellen und sie vorzubereiten, damit künftig mit dem vorhandenen Personal eine qualitativ gute Versorgung gewährleistet werden kann. Dazu braucht es u. a. eine Flexibilisierung des Behandlungsangebots und eine Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen wie von der Regierungskommission vorgeschlagen. Eine Verzögerung der Reformen bis in die nächste Legislaturperiode würde den Druck auf die Krankenhausversorgung weiter erhöhen, der durch dann erneut drohende Sanktionen, durch Fachkräftemangel und durch die Ausdünnung fachärztlicher Praxen insbesondere im ländlichen Raum entsteht.\r\n\r\nWenn es nicht umgehend gelingt, die Globalbudgets als Optionsmodell in die Bundespflegesatzverordnung einzuführen, werden Ende des Jahres mehrere Modellprojekte nach § 64b aus der Versorgung ausscheiden, mit negativen Folgen für die Versorgung vor Ort.\r\n\r\nSchließlich würden die angekündigten Verbesserungen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, ohne gleichzeitige Flexibilisierung der Krankenhausbehandlung in ihrer Wirkung verpuffen. \r\n\r\nWir möchten Sie deshalb auffordern, sich für die zeitnahe gesetzliche Regelung einer Reform der psychiatrischen Krankenhausversorgung einzusetzen. Die Zeit dafür scheint günstig, lassen Sie uns keine Zeit verlieren!\r\n\r\nSehr gerne möchte ich Ihnen unsere Argumente, die wir ausführlich in einem Papier für ein Versorgungsmodell zusammengeführt haben, darlegen. Sie finden den momentanen Stand auf den nachfolgenden Seiten. \r\n\r\nFür Rückfragen, gerne auch in einem persönlichen Gespräch, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit den besten Grüßen\r\n\r\nProf. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg\r\nPräsident\r\n\r\nDGPPN-Versorgungsmodell\r\n02.05.2024\r\n2/22\r\nQualitätskriterium sollen alle Kliniken die Personalbesetzung in den einzelnen Berufsgruppen\r\nausweisen und für die Nutzenden transparent machen.\r\n• Die Finanzierung der Kosten für die Weiterbildung der Ärzte und der psychologischen\r\nPsychotherapeuten. Die Sonderaufgaben der Universitätsklinika und Lehrkrankenhäuser müssen\r\nin der Psychiatrie und Psychotherapie auch in Globalbudgets durch Zuschläge oder Aufschläge in\r\nder Personalbemessung abgebildet werden.\r\n• Die konsequente Umsetzung einer bedarfsgerechten, gestuften Versorgung wird zukünftig vor\r\ndem Hintergrund des weiterwachsenden Bedarfs an fachärztlich verantworteter Diagnostik und\r\nTherapie unumgänglich werden. In einem Clearingprozess unter ärztlicher Letztverantwortung\r\nmüssen individuelle Bedarfe und Ressourcen erhoben, erste diagnostische Einschätzungen\r\nvorgenommen und abgestimmte Interventionen festgelegt und ggf. auch schon durchgeführt\r\nwerden.\r\n3/22\r\nEinleitung\r\nGesellschaftliche Relevanz psychischer Erkrankung in Deutschland\r\nJährlich sind etwa 17,8 Millionen Menschen in Deutschland – 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung – von\r\neiner psychischen Erkrankung betroffen. Psychische Erkrankungen haben gravierende Auswirkungen für die\r\nBetroffenen, ihr Umfeld und die Gesellschaft. Sie zählen hierzulande zu den vier wichtigsten Ursachen für\r\nden Verlust gesunder Lebensjahre. Einer von sechs Arbeitsunfähigkeitstagen und mehr als jede dritte\r\nFrühberentung gehen auf das Konto einer psychischen Erkrankung. Ihre Behandlung verursacht jährliche\r\nKosten in Höhe von 56,4 Milliarden Euro, die indirekten Kosten liegen noch deutlich darüber. Eine wirksame\r\nund bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen liegt im Interesse jedes\r\nEinzelnen und ist darüber hinaus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.\r\nInternationale Empfehlungen zur Organisation psychiatrischer Versorgung\r\nDas vorliegende Konzept orientiert sich an den Empfehlungen der OECD (2014) und der WHO (2001),\r\nwelche die sogenannten stepped care (DGPPN 2018) und balanced care-Modelle (Thornicroft & Tansella\r\n2014) für die psychiatrische Versorgung vorsehen. Es wird empfohlen, die Entstigmatisierung psychischer\r\nErkrankungen zu fördern und die Wünsche der Nutzenden in die Planung und Durchführung der\r\nBehandlung einzubeziehen. Dabei soll die psychiatrische Versorgung populationsbezogen, evidenzbasiert,\r\nleicht zugänglich, akzeptabel und bedarfsabhängig intensivierbar sein. Sie soll ein ausgewogenes Angebot\r\nvon aufsuchender und stationärer Behandlung umfassen und Frühintervention und soziale sowie berufliche\r\nRehabilitation berücksichtigen (s. Kapitel 7.4).\r\nDie Situation in der Versorgung und bisherige Reformbemühungen\r\nDie Herausforderungen in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere\r\nschwer erkrankten, sind hinlänglich dokumentiert. Dazu zählen ein hoher Versorgungsdruck und eine hohe\r\nLeistungsverdichtung, Fachkräftemangel, Unter-, Über- und Fehlversorgung, lange Wartezeiten auf\r\nBehandlung vor dem Hintergrund großer, regionaler Unterschiede in der Verfügbarkeit von\r\nBehandlungsangeboten, unzulänglicher Vernetzung und Steuerung der beteiligten Sektoren und\r\nLeistungserbringer sowie fehlender Anreize zur Versorgung besonders vulnerabler Gruppen außerhalb der\r\nPflichtversorgung.\r\nBereits erfolgte Reformmaßnahmen haben hier keinen Erfolg verbuchen können: Weder die Ausweitung\r\nambulanter psychotherapeutischer Behandlungsmöglichkeiten noch die Einführung neuer ambulanter\r\nVersorgungsformen (wie z. B. die KSVPsych-Richtlinie) haben die Wartezeiten im ambulanten Bereich\r\nreduziert oder eine flächendeckende Koordinierung der Leistungsangebote für Menschen mit schweren\r\npsychischen Erkrankungen ermöglicht. Das Ziel einer kohärenten, strukturierten Vernetzung der vielfältigen\r\nmedizinischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgungsmöglichkeiten bleibt bislang\r\nunerreicht.\r\nAktuelle Reformbestrebungen\r\nIn diesem Kontext hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte\r\nKrankenhausversorgung (nachfolgend „die Regierungskommission“) im September 2023 zentrale Ansätze\r\n4/22\r\nfür die notwendige Weiterentwicklung der Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik formuliert. In\r\neinem ersten Schritt soll demnach der Krankenhausbereich adressiert werden. Es sollen u. a. globale\r\n(Krankenhaus)-Budgets, welche bislang nur im Rahmen von Modellprojekten (§ 64b SGB V) möglich waren,\r\nschrittweise in die Regelversorgung überführt, das bayerische Vergütungsmodell für Psychiatrische\r\nInstitutsambulanzen (PIAs) bundesweit implementiert und die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern\r\nund dem vertragsärztlichen Bereich intensiviert werden. Aktuell arbeitet das\r\nBundesgesundheitsministerium an den Versorgungsgesetzen I und II, welche Empfehlungen der\r\nRegierungskommission aufgreifen und gesetzlich implementieren sollen. Die Gesetzesentwürfe werden für\r\ndie erste Jahreshälfte 2024 erwartet. Dieses Vorhaben steht im Kontext der allgemeinen\r\nKrankenhausreform, welche vor dem Hintergrund von knappen finanziellen Ressourcen und\r\nFachkräftemangel laut Bundesgesundheitsministerium insbesondere die Entökonomisierung, die Sicherung\r\nund Steigerung der Behandlungsqualität, die Entbürokratisierung des Systems sowie die Gewährleistung\r\nder Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge) verfolgt.\r\nKurz gesagt…\r\n…unterstützt die DGPPN die aktuellen politischen Reformbestrebungen nachdrücklich und empfiehlt,\r\nzunächst den Schwerpunkt auf die Bereiche Krankenhausstruktur und -finanzierung, Flexibilisierung\r\nvon Leistungsangeboten, Qualitätssicherung und Personalausstattung zu legen. Gleichzeitig muss\r\ndabei die Passung notwendiger Reformen im ambulanten und komplementären Versorgungsbereich\r\nmitgedacht werden und das langfristige Ziel eines regionalen, gestuften und sektorenübergreifenden\r\nVersorgungssystems darf nicht aus dem Auge verloren werden.\r\n5/22\r\n1. Regionale, populationsbezogene Versorgungsverpflichtung als\r\nVersorgungsprinzip\r\nDie regionale Versorgungspflicht ist der Grundpfeiler der medizinischen Versorgung von Menschen mit\r\npsychischen Erkrankungen in Deutschland. Diese erfolgt durch Fachkliniken für Psychiatrie und\r\nPsychotherapie, psychiatrische Kliniken an Allgemeinkrankenhäusern und Universitätskliniken. Die\r\nEmpfehlungen der Psychiatrie-Enquete aus dem Jahr 1975 wurden in den folgenden Jahrzehnten in den\r\nBundesländern krankenhausplanerisch grundsätzlich umgesetzt, allerdings mittels unterschiedlicher\r\ngesetzlicher Regelungen und in unterschiedlich klarer Verbindlichkeit. Bis heute gibt es deshalb keine\r\neindeutige, allgemein anerkannte und auch flächendeckend umgesetzte Definition der Pflichtversorgung.\r\nWeitgehend Einigkeit besteht darin, dass die regionale Versorgungsverpflichtung zumindest die stationäre\r\nBehandlung solcher Patienten umfasst, die aufgrund einer Regelung der Psychisch-Kranken(-Hilfe)-Gesetze\r\ndes jeweiligen Bundeslandes gegen ihren Willen im Krankenhaus untergebracht werden müssen. Allgemein\r\nwird angenommen, dass auch die Aufnahme von solchen Patienten für das regional zuständige\r\nKrankenhaus verpflichtend ist, die auf Grundlage einer zivilrechtlichen Regelung durch einen gerichtlich\r\nbestellten Betreuer gegen ihren natürlichen Willen untergebracht werden. Hierzu existieren allerdings\r\nkeinerlei gesetzliche Regelungen. In der Tat besteht rechtssystematisch auch keine Möglichkeit, einzelne\r\nKrankenhäuser zur Aufnahme solcher Patienten zu verpflichten.\r\nVom Grundsatz her umfasst eine regionale Versorgungsverpflichtung nicht nur die Aufnahme rechtlich\r\nuntergebrachter Patienten, sondern zusätzlich zumindest auch derjenigen Patienten, die dringend, also\r\nakut bzw. notfallmäßig behandlungsbedürftig sind und freiwillig zur Aufnahme kommen, z. B., weil sie akut\r\nsuizidal sind. Schließlich kann man das Konzept der regionalen Versorgungsverpflichtung auch so weit\r\nfassen, dass schlicht alle Patienten einer bestimmten Versorgungsregion, die einer Behandlung mit den\r\nMitteln des Krankenhauses bedürfen, Anspruch darauf haben sollen, vom zuständigen Krankenhaus\r\nBehandlung zu erhalten – auch wenn es sich um eine geplante, nicht notfallmäßige Behandlung handelt. In\r\nder Regel wird dies auch unter regionaler Pflichtversorgung verstanden und macht den größten Teil der\r\nAufnahmen aus. Dies umfasst neben der vollstationären Behandlung auch die teilstationäre, die\r\naufsuchende (z. B. im Rahmen von stationsäquivalenter Behandlung; StäB) und die ambulante Behandlung\r\ndurch das Krankenhaus. In den letzten Jahren hat es Versuche gegeben, zunächst empirisch zu bestimmen,\r\nin welchem Umfang Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie tatsächlich ihrer Versorgungsverpflichtung\r\nnachkommen (z. B. Godemann et al. 2015; Ziereis et al. 2020). Dabei ist es Ziereis et al. (2020) anhand eines\r\nSets von Indikatoren, die routinemäßig erhoben werden (sog. § 21 Datensatz), gelungen, die regionale\r\nPflichtversorgung dimensional zu beschreiben und zu quantifizieren.\r\nDie DGPPN empfiehlt eine konsequente Weiterentwicklung und flächendeckende Umsetzung des\r\nPrinzips der regionalen Versorgungsverpflichtung. Das Versorgungsgebiet jeder Klinik, die im\r\nKrankenhausplan aufgenommen ist, soll derart festgelegt werden, dass es keine „weißen Flecken“ gibt,\r\nmithin keine unversorgten Gebiete. Die Versorgungsverpflichtung einer Klinik soll objektiv, unbürokratisch\r\nund datenbasiert bestimmt werden und nicht – wie es bislang war – nach Selbstauskunft. Die Aufgaben, die\r\nmit der regionalen, populationsbezogenen Versorgungsverpflichtung einhergehen, sollen bundesweit\r\n6/22\r\nexplizit und möglichst einheitlich definiert und rechtlich festgeschrieben werden: In allen Bundesländern\r\nsollen die Versorgungssektoren geographisch klar definiert und ausgewiesen sein. Die Krankenhausplanung\r\nder Länder soll mit der regionalen Versorgungsverpflichtung korrespondieren und auf Basis von\r\nbevölkerungsbezogenen Messziffern von Behandlungsplätzen für den stationären, teilstationären,\r\nstationsäquivalenten und den ambulanten Bereich erfolgen (Behandlungskapazitäten;\r\npopulationsbezogene Bedarfsplanung). Dabei soll die Krankenhausbehandlung bedarfsorientiert und\r\nflexibel möglich sein — sowohl „mit Bett“ (stationär) als auch „ohne Bett“ (teilstationär, ambulant und\r\naufsuchend) — und mit variabler Behandlungsdichte. Die Behandlung soll so viel wie möglich „ohne Bett“\r\nerfolgen, vielfach in wohnortnahen Dependancen von Kliniken. Zur Sicherstellung der regionalen\r\nVersorgung sollen lediglich die Kliniken der verschiedenen Psych-Fachgebiete, die Verantwortung für die\r\nregionale Versorgungspflicht übernehmen, Institutsambulanzen (PIAs oder PsIAs) vorhalten.\r\nJede Klinik übernimmt für die Population ihres Versorgungsgebiets umfassend Verantwortung. Dabei kann\r\ndie Größe der Versorgungsgebiete für ein Krankenhaus, eine Klinik am Allgemeinkrankenhaus oder eine\r\nUniversitätsklinik variieren. Mittel- und langfristig bedarf es weiterer Reformanstrengungen, damit\r\nKrankenhausstrukturen, die nicht an der regionalen Versorgungsverpflichtung teilnehmen und (Personal)-\r\nRessourcen entziehen, zumindest nicht weiterwachsen. Idealerweise müssen diese nach und nach reduziert\r\nwerden. Perspektivisch sollen ausschließlich elektiv aufnehmende Kliniken ohne regionale\r\nVersorgungsverantwortung, die entsprechend wegen der Wohnortferne fast ausschließlich stationäre\r\nVersorgung anbieten können, wenn überhaupt, nur als „Spezialkliniken“ für zeitlich begrenzte\r\nIntensivprogramme für klar definierte, fachliche Indikationsgebiete fungieren, z. B. Essstörungen oder\r\nkomplexe PTBS. Grundsätzlich sieht die DGPPN diese Kliniken kritisch; zumindest sollte der weitere Ausbau\r\nerschwert werden — u.a. durch strikte Eingrenzung auf bestimmte Indikationen (vgl. weiter unten\r\nAusführungen zu den Leistungsgruppen).\r\n2. Reformnotwendigkeiten im Bereich der Krankenhausstruktur\r\nDie Regierungskommission hat eine Einteilung von Krankenhäusern nach Leveln vorgeschlagen.\r\nAbteilungen für Erwachsenenpsychiatrie hat sie an allen Krankenhäusern der Level In bis III(U) als möglich\r\ngesehen. Dabei hat die Regierungskommission empfohlen, Abteilungen für Erwachsenenpsychiatrie\r\nzumindest an Krankenhäusern der Level II und III vorzuhalten.\r\nKurz gesagt…\r\n…spricht sich die DGPPN für eine in allen Bundesländern klar definierte, flächendeckende regionale\r\nVersorgungsverpflichtung mit populationsbezogenen Behandlungsangeboten in allen Settings aus. Die\r\nOperationalisierung der regionalen Versorgungsverpflichtung soll weiterentwickelt und bei der\r\nRessourcenallokation berücksichtigt werden.\r\n7/22\r\nNutzen und Aufwand der geplanten Reformen müssen gegeneinander abgewogen werden. Strukturen, die\r\ngut funktionieren und sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gut weiterentwickelt haben, sollen\r\nbeibehalten werden, zumal wenn gewünschte Weiterentwicklungen gut möglich sind. So sollen\r\npsychiatrische Fachkrankenhäuser grundsätzlich beibehalten werden, wobei eine gute somatische\r\nVersorgung der Patienten durch Konsiliardienste und weitere Kooperationen sichergestellt sein muss.\r\nAus Sicht der DGPPN muss jedes somatische Krankenhaus (einschließlich Level Ii) als Qualitätsmerkmal\r\nzwingend die psychiatrische Versorgung einschließlich der Notaufnahme durch Kooperationen,\r\nKonsiliardienste und idealerweise telemedizinische Vernetzung mit psychiatrischen Kliniken und/oder\r\nniedergelassenen Psychiatern gewährleisten. Eine eigene psychiatrische Abteilung in jedem somatischen\r\nKrankenhaus ist hingegen nicht zwingend erforderlichPsychiatrische Fachkrankenhäuser, Kliniken an\r\nAllgemeinkrankenhäusern und Universitätsklinika sollen eine Binnendifferenzierung mit spezialisierten\r\nBehandlungsangeboten vorweisen, z. B. für Sucht- und gerontopsychiatrische Erkrankungen und mit\r\nentsprechender fachlicher Expertise. Dabei erscheint eine Differenzierung von Settings und\r\nstörungsspezifischen Angeboten für relevante Krankheitsgruppen sinnvoll (z. B. kognitive\r\nVerhaltenstherapie und Familienintervention für Menschen mit der Erstmanifestation einer Psychose;\r\nEinzel- und Gruppenpsychotherapie für Menschen mit Depression; qualifizierte Entzugsbehandlung;\r\nGedächtnissprechstunden; Einzel- und Gruppenpsychotherapie für Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung\r\nu. v. m.).\r\nBehandlung „ohne Bett“\r\nBei psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken mit geographisch ausgedehnterem Versorgungsgebiet\r\nkann und soll — unabhängig vom Krankenhaustyp — die wohnortnahe, regionale, langfristige und\r\nschwerpunktmäßig nicht-vollstationäre Behandlung „ohne Bett“, d. h. die tagesklinische und insbesondere\r\nauch die (aufsuchende) ambulante Behandlung, gewährleistet werden. Dieses Konzept gelingt durch die\r\nDependancen der Kliniken mit teilstationären, ambulanten und aufsuchenden Angeboten (einschließlich\r\nStäB) und mit intensiverer Nutzung telemedizinischer Ansätze. Eine enge Kooperation und Vernetzung mit\r\nwohnortnahen, gemeindepsychiatrischen Angeboten sind regional (z. B. auf Ebene der Dependancen)\r\nsicherzustellen.\r\nIn Übereinstimmung mit der Regierungskommission sehen wir einen deutlichen Spielraum für eine\r\nAusweitung der Behandlungen „ohne Bett“, vorausgesetzt, eine flexible und bei Bedarf intensive\r\nambulante Behandlung wird ermöglicht und auskömmlich finanziert. Tagesklinische Behandlungen\r\nkönnen sowohl in tagesklinischen Einheiten als auch flexibel integriert auf den Stationen erfolgen.\r\nHinsichtlich der vollstationären Kapazitäten erscheint eine gewisse Konzentrierung an den Hauptstandorten\r\nder Kliniken als fachlich richtig, da diese eine Binnendifferenzierung und die\r\nstörungsorientierten Angebote gewährleisten kann. Diese Konzentrierung erscheint hinsichtlich der\r\nEntfernung vom Wohnort der Patienten in der Abwägung zumutbar, zumal die vollstationäre Versorgung\r\nperspektivisch weiter reduziert werden soll.\r\nIn Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Regierungskommission sollen aus Sicht der DGPPN keine\r\nLeistungsgruppen für bestimmte Krankheitsgruppen oder Behandlungsangebote abgegrenzt werden,\r\n8/22\r\ndenn der Versorgungsauftrag einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Klinik für eine bestimmte Region\r\nsoll grundsätzlich alle Krankheitsbilder und Krisensituationen umfassen. Eine nach Diagnosen unterschiedlich\r\naufgeteilte, regionale Versorgungsverpflichtung erscheint dysfunktional, zumal psychiatrische\r\nKomorbidität im Krankenhausklientel eher die Regel als die Aufnahme darstellt. Beim selben Patienten\r\nkönnen nämlich im Behandlungsverlauf unterschiedliche Diagnosen im Vordergrund stehen (z. B.\r\nAlkoholintoxikation bei der Aufnahme bis hin zu einer Depression). Zwei Leistungsgruppen\r\n(Erwachsenenpsychiatrie und –psychotherapie, und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)\r\nsind sinnvoll und ausreichend, wobei die Psychosomatik innerhalb der Leistungsgruppe\r\nErwachsenenpsychiatrie und –psychotherapie abgebildet wird.\r\nBzgl. der Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie fordert die DGPPN — in Übereinstimmung mit der\r\nEmpfehlung der Regierungskommission — einen bedarfsangemessenen Ausbau von\r\nVersorgungsstrukturen, um die erheblichen bestehenden regionalen Unterschiede auszugleichen; dabei\r\nmuss auf eine Verzahnung mit der Pädiatrie und der Erwachsenenpsychiatrie geachtet werden\r\n(Transitionskonzepte).\r\n3. Finanzierung als Mittel zur Flexibilisierung\r\nSettingübergreifende Vergütungsformen als Weg zur bedarfsgerechten Behandlung\r\nPositiv bewertet die DGPPN die mittel- und langfristige Einführung von settingübergreifenden\r\nVergütungsformen als Standardmodell für psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken. Das Ziel einer im\r\nBehandlungsverlauf flexibel auf die Bedürfnisse und Bedarfe von Patienten ausgerichteten Therapie wird\r\nhiermit auch ökonomisch unterstützt. Leistungserbringer können so die ihnen zur Verfügung stehenden\r\nMittel bestmöglich an genau diesen Bedarfen orientiert einsetzen. Die DGPPN behauptet, dass bis dahin\r\njede psychiatrische Klinik zumindest die Möglichkeit haben sollte, eine solche Vergütungsform als\r\nAlternative zur aktuellen Regelversorgung zu verhandeln.\r\nGlobalbudgets\r\nWissenschaftliche Evaluierungen der Modellprojekte gem. § 64b SGB V haben – wie auch in der Stellungnahme\r\nder Regierungskommission aufgeführt – die Vorteile von „Globalbudgets“ aufgezeigt.\r\nSettingübergreifende, populationsbezogene und krankenhausindividuelle Globalbudgets, welche auch\r\nambulante Krankenhausleistungen einschließen, sind eine sinnvolle Vergütungsform für eine moderne\r\nKurz gesagt…\r\n…soll aus Sicht der DGPPN unter Berücksichtigung der gewachsenen Strukturen die Versorgung\r\nweiterhin durch die drei Typen von psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken gewährleistet\r\nwerden: Psychiatrische Fachkrankenhäuser, psychiatrische Kliniken an Allgemeinkrankenhäusern\r\nund Kliniken an Universitätskliniken. Alle drei Typen müssen sich in gleicher Weise an der regionalen\r\nVersorgungsverpflichtung beteiligen, den Ausbau nichtstationsgebundener Leistungen vorantreiben\r\nund die Verzahnung mit gemeindenahen Versorgungsstrukturen intensivieren.\r\n9/22\r\npsychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung mit den Mitteln des Krankenhauses (Schwarz et al. 2023).\r\nIdealerweise werden sie perspektivisch auch den vertragsärztlichen Bereich sowie weitere SGB-Bereiche\r\neinbeziehen. Diese Erweiterungen müssen jedoch erst im zweiten und im dritten Schritt geplant werden.\r\nDen Ausführungen der Regierungskommission folgend, sollten sich zukünftig Kliniken, die sich mit\r\nmindestens zwei Krankenkassen in der Versorgungsregion verständigen, (welche zusammen mindestens\r\n25% der Patienten vertreten), für ein bereichsübergreifendes, individuelles Krankenhausbudget in der\r\nentsprechenden Versorgungsregion entscheiden können. Andere Kostenträger müssten dem Budget dann\r\nauch beitreten (sog. Kontrahierungszwang).\r\nDa einige Verträge über die bestehenden Modellprojekte (nach Verlängerungen) bereits Ende 2024\r\nauslaufen, ist für die Überleitung von (erfolgreichen) Modellprojektkonzeptionen in die regionale\r\nRegelversorgung mit einem individuellen, flexiblen globalen Krankenhausbudget zeitnahes Handeln\r\nnotwendig. Nur so werden die positiven Entwicklungen von fehlenden Durchführungsbestimmungen nicht\r\ngefährdet.\r\nWir empfehlen, die Entscheidung für ein solches Globalbudget als Finanzierungssystem über bestehende\r\nModellprojekte nach § 64b SGB V hinaus für interessierte Geschäftsführungen und Klinikleitungen zeitnah\r\nzu erleichtern und mit spürbaren Anreizen zu versehen. Dazu werden eindeutig beschriebene Vorgaben zu\r\nBudgetverhandlungen und der Finanzierung dieser Budgets benötigt (insbesondere mit einer Erweiterung\r\nder BPflV), damit die Option eines solchen Finanzierungsmodells in der Regelversorgung eröffnet und\r\nermöglicht wird. Wichtig erscheint uns außerdem, dass die Initiative zur Aufnahme der Gespräche über eine\r\nsolche Form der Budgetgestaltung auch von den zur regionalen Versorgung zugelassenen Krankenhäusern\r\nausgehen kann. Mit diesem Schritt wäre zunächst der Weg für interessierte Kliniken geebnet.\r\nFür eine schrittweise Implementierung von Globalbudgets als populationsbezogene, regionale\r\nVergütungsform mit den Mitteln des Krankenhauses ist sicherzustellen, dass in einem ersten Schritt die\r\nMöglichkeit in der Bundespflegesatzverordnung und ggf. auch im Krankenhausfinanzierungsgesetz\r\nfestgeschrieben wird. Das in der Achten Stellungnahme der Regierungskommission benannte „geeignet\r\nzusammengesetzte Gremium“ sollte auch für die Erarbeitung der hierzu notwendigen\r\nUmsetzungsregularien zuständig sein.\r\nFür die Entwicklung hin zu einer bundesweiten Umsetzung von Globalbudgets würden dann zunächst das\r\naktuell bestehende System der Regelversorgung und die oben beschriebenen Globalbudgets als alternative\r\nOption nebeneinander bestehen. Eine bundesweit einheitliche Vergütung der Leistungen von\r\nPsychiatrischen Institutsambulanten, die flexibilisierte Nutzung der StäB und die flexible Planung von\r\nBehandlungskapazitäten als voll- oder teilstationäre Plätze können auf dem Entwicklungsweg hin zu einer\r\nbundesweiten Regelung mit Globalbudgets wichtige Beiträge leisten.\r\nDas Bayerische Modell\r\nFür den ambulanten Bereich sollte das pragmatische und bürokratiearme Bayerische Modell bundesweit\r\nübernommen werden. Allerdings muss dafür sichergestellt sein, dass eine auskömmliche Finanzierung der\r\n10/22\r\nEinzelleistungen bundesweit vereinbart wird. Alternativ wäre es aus Sicht der DGPPN möglich, für den\r\nambulanten Bereich das System der Pauschalen, mit denen aktuell in den meisten Bundesländern\r\ngearbeitet wird, mithilfe von Clustern ausgehend vom Plattform-Modell (Deister et al. 2021) differenziert\r\nweiterzuentwickeln (d. h. keine einheitliche Quartalspauschale, sondern unterschiedliche Pauschalen nach\r\nRegel- und Intensivbedarf auf den drei Dimensionen des Plattformmodells).\r\nPEPP\r\nSolange die Vergütung in der Regelversorgung getrennt nach den Settings erfolgt, stimmt die DGPPN mit\r\nder Regierungskommission dahingehend überein, dass die tagesbezogenen Pauschalen (PEPP) für die vollund\r\nteilstationären und StäB-Bereiche beibehalten werden sollen. Die Vorhaltekosten entsprechend der\r\ntatsächlichen Teilnahme an der regionalen Versorgungsverpflichtung (z. B. Notfallversorgung, einschließlich\r\nAufnahmen nach den Psychisch-Kranken-(Hilfe)-Gesetzen, Vernetzung mit komplementären Einrichtungen\r\nder Gemeindepsychiatrie bzw. Einrichtungen aus dem SGB IX-Bereich und Belegungsmanagement) sollen\r\ngesondert kalkuliert und ausgewiesen werden. Bei den Kliniken ohne regionale Versorgungsverpflichtung\r\nfallen diese Kosten nicht an. Ihre Budgets müssen entsprechend bereinigt werden.\r\n4. Personalbemessung und Personalmindestvorgaben\r\nDie Regierungskommission stellt zutreffend fest, dass die Strukturqualität im psychiatrischenpsychotherapeutischen\r\nBereich vorrangig durch die Personalausstattung in den verschiedenen\r\nBerufsgruppen gewährleistet wird. Dazu bedarf es nach Ansicht der DGPPN der Entwicklung eines neuen\r\nPersonalbemessungsinstruments, z. B. auf der Basis des Plattform-Modells und der Ergebnisse der EPPIKStudie.\r\nDie aus der 40 Jahre alten Psych-PV entwickelte Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie\r\nund Psychosomatik (PPP-RL) ist aufgrund ihrer Kleinteiligkeit in vielerlei Hinsicht nicht für die\r\nGewährleistung einer Personalbedarfsermittlung geeignet, die eine moderne leitlinienorientierte\r\nBehandlung unterstützt.\r\nVon einer solchen leitlinienorientierten und im Expertenkonsens entwickelten Personalbemessung sind\r\nMindestvorgaben zur Gewährleistung der Patientensicherheit grundlegend zu unterscheiden. Hierzu\r\neignen sich die Grundstrukturen der Psych-PV und damit auch der heute gültigen PPP-RL noch weniger als\r\nKurz gesagt…\r\n… unterstützt die DGPPN die Flexibilisierung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Angebote mit\r\nden finanziellen Mitteln des Krankenhauses. Dabei sehen wir besonderes Potenzial für die\r\nWeiterentwicklung der Versorgung in regionalen Globalbudgets mit Populationsbezug.\r\nÜbergangsweise sollen flexible, am individuellen Bedarf ausgerichtete Angebote im Rahmen der\r\nderzeitigen Regelversorgung ermöglicht werden (z.B. Anpassung der stationsäquivalenten Behandlung\r\noder Einzelleistungsvergütungen der psychiatrischen Institutsambulanzen), insbesondere für Patienten\r\nmit schweren psychischen Störungen.\r\n11/22\r\nzur Personalbemessung insgesamt. Es erscheint auch absolut nicht sachgerecht, Mindestvorgaben über alle\r\nBerufsgruppen hinweg als einen prozentualen Anteil des Ergebnisses einer leitlinienorientierten\r\nPersonalbemessung zu definieren. Stattdessen müssen Mindestvorgaben unabhängig davon normativ\r\nfestgelegt werden. Dies muss insbesondere unter Berücksichtigung der Erfüllung von\r\nPflichtversorgungsaufgaben erfolgen.\r\nWelche personellen Ressourcen im Detail zur Gewährleistung der Patientensicherheit notwendig sind, lässt\r\nsich ohne Kenntnis der tatsächlichen Situation der regionalen Versorgungspflicht nicht bestimmen. Aktuell\r\nbildet die PPP-RL die regionale Pflichtversorgung nur sehr grob ab. Sie unterscheidet nämlich ausschließlich\r\ndichotom, ob, nach Selbstauskunft der jeweiligen Klinik, regionale Pflichtversorgung stattfindet oder nicht.\r\nUnd sie regelt einen pauschalen Abzug von 10% von sämtlichen Minuten aller Berufsgruppen für diejenigen\r\nKliniken, die nicht an der Versorgungsverpflichtung teilnehmen. Zukünftige Versionen der PPP-RL oder\r\nNachfolgesysteme zur Personalbemessung sollen auf objektiven und differenzierteren Ansätzen aufgebaut\r\nwerden, die den hohen Aufwand der regionalen Versorgungsverpflichtung datenbasiert abbilden, wie\r\nbereits in Kapitel 1 beschrieben. Dabei dürfte insbesondere der tatsächliche personelle Aufwand für die\r\nVersorgungsverpflichtung (speziell für untergebrachte Patienten, zur Vermeidung von Unterbringungen,\r\nzur intensiven Betreuung von Notfallpatienten, aber auch zur strukturellen Realisierung der regionalen\r\nVersorgungsverpflichtung im Verbund mit den außerklinischen Partnern) dazu geeignet sein,\r\nPersonalmindestvorgaben reliabel zu bestimmen, die unter dem Personalbedarf für eine\r\nleitlinienorientierte Versorgung liegen. Hingegen scheint es nicht sachgerecht, die Mindestvorgaben\r\nweiterhin über alle Berufsgruppen und eine komplette Einrichtung schlicht als einen Prozentsatz des\r\nPersonalbedarfs für eine leitlinienorientierte Versorgung zu definieren.\r\nWesentlich erscheint, dass in den Kliniken sämtliche Personalstellen vollumfänglich und die für die Akquise\r\nbenötigten Ressourcen zumindest anteilig finanziert werden. Sofern die Kliniken Personal auf dem Markt\r\nfinden können, sollen sie in die Lage versetzt werden, dieses nach dem neuen, zwingend zu etablierenden\r\nPersonalbemessungsinstrument zu verhandeln (Soll-Besetzung). Die Personalbesetzung der verschiedenen\r\nBerufsgruppen soll in sämtlichen Kliniken im Sinne der Transparenz als Qualitätsmerkmal aufgeführt und\r\nveröffentlicht werden.\r\nBei Nichterfüllung der Mindestanforderungen sollen im Dialog zwischen Leistungserbringern und\r\nLeistungsträgern die Ursachen für die Unterschreitung identifiziert werden und zeitnahe\r\nGegenmaßnahmen vereinbart werden. Damit würde auch der mögliche Fehlanreiz entfallen zugunsten\r\neiner höheren Rendite, weniger Personal einzustellen. Darüberhinausgehende Sanktionen sind in Zeiten\r\ndes Fachkräftemangels nicht angemessen und der Gewährleistung der Versorgung nicht zuträglich.\r\nDie für eine leitliniengerechte Behandlung erforderlichen Tätigkeiten und die dafür benötigten\r\nZeitaufwände korrelieren mit dem individuellen Behandlungsbedarf und sind – bedenkt man die\r\nKonzeption des Plattform-Modells – zunächst nicht settingabhängig. Das bedeutet, dass der Aufwand für\r\nein Aufnahmegespräch vom Behandlungsbedarf des (z. B. kognitiv eingeschränkten) Patienten abhängt und\r\nnicht davon, ob es im vollstationären, im ambulanten oder gar im aufsuchenden Setting durchgeführt wird.\r\nHier zeigt sich die deutliche Überlegenheit des Plattform-Modells gegenüber der Psych-PV, die lediglich in\r\n12/22\r\nden Sektoren vollstationär und teilstationär zur Anwendung kommen konnte, während das\r\nPlattformmodell grundsätzlich nicht auf bestimmte Settings beschränkt ist, aktualisierte Berufsbilder\r\nzugrunde legt und einen dynamischen Ansatz verfolgt, der auch zukünftige Entwicklungen abbilden kann.\r\nDie durch EPPIK vorliegenden Daten bilden eine leitliniengerechte Behandlung unter optimalen\r\nBedingungen ab. Berücksichtigt man die seit mehr als 30 Jahren unveränderten Personalvorgaben der\r\nPsych-PV, die gegenüber den 90er Jahren deutlich veränderten Berufsbilder und Tätigkeitsprofile sowie die\r\nZunahme der juristischen Anforderungen mag die Diskrepanz zwischen Soll-Besetzung und\r\nMindestvorgaben nicht verwundern. Die Daten des EPPIK-Projektes können so, wenn auch vielleicht nicht\r\nunmittelbar, so doch im relativen Sinne genutzt werden.\r\nUm das Plattform-Modell zukünftig auch für eine flexibilisierte Behandlung im ambulanten und\r\naufsuchenden Setting zur Anwendung bringen zu können, müsste es weiterentwickelt werden. Ihre Cluster\r\nmüssten um Fallvignetten für diese Settings ergänzt werden.\r\n5. Abbildung von Weiterbildung und universitätsklinischen Aufgaben\r\nEine gute Aus- und Weiterbildung der nächsten Generation von Ärzten und psychologischen\r\nPsychotherapeuten auf der einen Seite und die klinische und Versorgungsforschung auf der anderen Seite\r\nsind entscheidende Faktoren in der Sicherung der Zukunft der Versorgung. Diese Aspekte müssen daher in\r\neinem nachhaltigen Versorgungsmodell adäquat abgebildet sein. Gegenwärtig findet die\r\nFacharztweiterbildung budgetär keinen Niederschlag.\r\nMit der Reform des Psychotherapeutengesetzes hat der Gesetzgeber 2019 neue Strukturen für die Ausund\r\nWeiterbildung von Psychotherapeuten geschaffen. Mit dem Ziel einer angemessenen tarifvertraglichen\r\nEingruppierung ist die Weiterbildung als hauptberufliche Tätigkeit im Rahmen einer\r\nsozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vorgesehen. Hieran mangelt es in erheblichem Ausmaß durch\r\ndie fehlende Finanzierung dieser Stellen für Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW). Hinzu kommt das\r\nProblem, dass viele der vorhandenen Psychologenstellen noch auf Jahre mit Psychologen in Ausbildung\r\n(PiA) belegt sind. Zur Lösung dieses Problems müssen für PiWs folgende Strukturkosten finanziert werden\r\nKurz gesagt…\r\n…fordert die DGPPN im Sinne der Qualitätssicherung eine vollumfängliche Finanzierung der\r\nPersonalkosten, und spricht sich für eine vollständige Rückzahlung von nicht zweckgebunden\r\nverausgabten Mitteln aus. Im gemeinsamen Dialog mit den Kostenträgern sollen Maßnahmen bei\r\nNichterfüllung der Mindestanforderungen vereinbart werden. Als strukturelles Qualitätskriterium\r\nsollen alle Kliniken die Personalbesetzung in den verschiedenen Berufsgruppen ausweisen und für die\r\nNutzenden transparent machen.\r\n13/22\r\n(in Anlehnung an Musterberechnungen der Kosten und Einnahmen einer Weiterbildungsambulanz der BAG\r\n(Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsverbände):\r\n• Personalkosten für den Weiterbildungsbefugten (WBB). Für die kinder- und jugendpsychiatrische\r\nBereiche ist ein weiterer WBB erforderlich.\r\n• Anteilige Kosten für die Weiterbildung (Theorie / Selbsterfahrung / Supervision) an.\r\n• Freistellung in der Arbeitszeit (nach gegenwärtigen Angaben 25% der Arbeitszeit für Theorie,\r\nSelbsterfahrung und Supervision). Dies muss in der Personalbemessung entsprechend\r\nberücksichtigt werden.\r\nIm ärztlichen Bereich fallen insbesondere für die Weiterbildung in Psychotherapie ebenfalls erhebliche\r\nzeitliche und finanzielle Aufwände an, die gegenwärtig oft von Klinikträgern und Weiterbildungsassistenten\r\ngetragen werden. Aus Sicht der DGPPN müssen die Bedingungen für die ärztliche und\r\npsychotherapeutische Weiterbildung gleichwertig sein. Daraus folgt die Forderung der Finanzierung all\r\ndieser Strukturkosten.\r\nIm Bereich der universitätsmedizinischen Krankenversorgung hat der Gesetzgeber mit den\r\nHochschulambulanzen einen eigenen ambulanten Bereich geschaffen, deren gesetzlicher Auftrag (§ 117\r\nSGB V) es ist, Patienten ambulant in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang zu behandeln.\r\nDamit sollen die Universitätskliniken und ihnen in dieser Hinsicht gleichgestellte außeruniversitäre Institute\r\nihrer Bestimmung zur praktischen Ausbildung von Medizinstudenten sowie zur Forschung auch im\r\nambulanten Setting nachkommen.\r\nDer Bedarf für ein Versorgungsangebot an aufwändigen und spezialisierten diagnostischen und\r\ntherapeutischen Leistungen im ambulanten Bereich wurde dabei in den Folgejahren immer deutlicher.\r\nDaher wurde in einer Neufassung des § 117 SGB V die Hochschulambulanz auch für solche Patienten\r\ngeöffnet, die aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer solchen Behandlung\r\nbedürfen. Auch Ambulanzen an psychologischen Universitätsinstituten sind hiervon umfasst. Der in § 117\r\nSGB V definierte Bedarf für die dort definierten Patientengruppen und -kontingente sollte im Rahmen von\r\nGlobalbudgets neben dem ambulanten auch für die aufsuchende, teilstationäre und vollstationäre\r\nBehandlung verhandelt werden können (Beispiel: Modellprojekt § 64b Adoleszentenzentrum I des ZI\r\nMannheim). Die strukturellen zusätzlichen Anforderungen im universitätsklinischen Bereich sollten auch im\r\nBereich der Psychiatrie und Psychotherapie zusätzlich vergütet werden, wie im Bereich der somatischen\r\nMedizin (Level IIIu) von der Krankenhauskommission vorgeschlagen. Spezifisch im Bereich der Psychiatrie\r\nund Psychotherapie wäre aufgrund zahlreicher in Forschung und Lehre sehr aktiver, überregionale\r\nKomplexbehandlungen anbietenden außeruniversitärer Kliniken auch zu erwägen, diese Finanzierung über\r\nden Bereich der Universitätskliniken hinaus auch diesen Häusern zu eröffnen, sofern sie entsprechende\r\nStrukturkriterien nachweisen können (noch festzulegen, beispielsweise Durchführung und Einwerbung von\r\nStudien, Beteiligung an Publikationen, universitäre Anbindung).\r\n14/22\r\n6. Qualitätssicherung durch Transparenz, Digitalisierung und\r\nEntbürokratisierung\r\nDie DGPPN begrüßt ausdrücklich die Vorschläge der Regierungskommission in Richtung einer größeren\r\nTransparenz der Versorgungslandschaft durch Veröffentlichung der Leistungsangebote aller\r\nBehandlungssektoren, Ausbau der Mental Health Surveillance, Nutzung von Routinedaten und\r\nWeiterentwicklung von ICD und OPS-Katalogen für die Qualitätssicherung. Den Empfehlungen der\r\nRegierungskommission folgend muss sichergestellt sein, dass dabei die Bürokratie nicht ausgeweitet wird,\r\nsondern perspektivisch Daten genutzt werden, die ohnehin bereits jetzt erfasst werden.\r\nSinnvolle Daten für Transparenz und Qualitätssicherung, die bereits zeitnah ausgewiesen werden könnten,\r\nwären:\r\n• Populationsbezogene Behandlungskapazitäten (analog zur Bettenmessziffer)\r\n• Anzahl der behandelten Patienten bzw. Fälle\r\n• Diagnoseverteilung\r\n• Quantitative Aspekte der regionalen Versorgungsverpflichtung (aus § 20 Daten, s. Ziereis 2020)\r\n• Qualitätsmerkmal: Konzept zur Gewährleistung der somatischen Versorgung (insbes. relevant für\r\nFachkrankenhäuser)\r\n• Qualitätsmerkmal: Personelle Besetzung für alle Berufsgruppen bezogen auf Anzahl behandelte\r\nPatienten bzw. Fälle, z.B. PPP-RL Erfüllungsquoten (auf Ebene der Gesamtklinik pro Jahr)\r\n• Ggfs. noch Qualitätsmerkmal Spezialangebote (mit definierten Anforderungen)\r\nWeitere Transparenz für Aspekte von Prozessqualität im Sinne von Qualitätsmerkmalen ist wünschenswert.\r\nAllerdings wird diese Transparenz erst dann realisierbar sein, wenn Daten flächendeckend automatisiert\r\nerfassbar und standardisiert in ausreichender Qualität verfügbar sind, z. B.:\r\n• Anteil unfreiwillige Behandlungen und Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM).\r\n• Polypharmazie bei Entlassung und in der ambulanten Versorgung.\r\nDarüber hinaus ist es sinnvoll, perspektivisch Daten über Outcomes aus Sicht der Patienten (PROs) und die\r\nZufriedenheit von Patienten (und Angehörigen) flächendeckend und systematisch zu erfassen.\r\nBei all diesen Entwicklungen muss dringend darauf geachtet werden, keine zusätzliche Bürokratie\r\naufzubauen, sondern – im Gegenteil – die erforderliche Entbürokratisierung im Blick zu behalten:\r\nKurz gesagt…\r\n…fordert die DGPPN die Gleichstellung der Finanzierung der Kosten für die Weiterbildung von Ärzten\r\nund von Psychotherapeuten. Eine Vergütung übergeordneter Aufgaben der Universitätsklinika sollte\r\nanalog den Empfehlungen der Krankenhauskommission zu Level IIIu erfolgen.\r\n15/22\r\n• Dokumentationen, die ausschließlich für die Erlössicherung benötigt werden, sollen so weit wie\r\nmöglich reduziert und keinesfalls weiter ausgebaut werden; damit soll perspektivisch ein Rückbau von\r\nControlling- und Kodierpersonal ermöglicht werden.\r\n• Die Patientendokumentation soll perspektivisch settingübergreifend sein und damit die\r\nsektorübergreifende Behandlung und den flexiblen Umgang mit Sektorwechseln befördern.\r\n• Personalnachweise: Der Ausweis der personellen Besetzung soll nur auf Ebene der Gesamtklinik und\r\njährlich erfolgen; MD-Strukturprüfungen sollen auch nur auf Ebene der Gesamtklinik erfolgen;\r\nzumindest soll das „Umlegen“ von Personal auf Standorte akzeptiert werden, wenn doch MDStrukturprüfungen\r\nweiterhin auf Ebene von Standorten erfolgen.\r\n7. Schnittstellen und andere Versorgungsbereiche\r\n7.1 Bedarfsgerechte, gestufte Versorgung\r\nUm dem weiterwachsenden Bedarf an Diagnostik, Beratung und Therapie Rechnung zu tragen, wird\r\nzukünftig die Umsetzung eines konsequenten, ärztlich verantworteten, gestuften Ansatzes unumgänglich\r\nwerden. Dabei finden neben den individuellen Behandlungsanforderungen auch die bestehenden\r\n(personellen und ökonomischen) Ressourcen Berücksichtigung und folgen dem Prinzip der\r\nBedarfsgerechtigkeit auf Basis des DGPPN-Modells für eine gestufte und koordinierte Versorgung (s.\r\nAbbildung 1). Der Zugang erfolgt niederschwellig und zeitnah durch Zuweisung oder Eigeninitiative,\r\nindividuelle Bedarfe und Ressourcen werden im Rahmen eines Clearingprozesses erhoben, erste\r\ndiagnostische Einschätzungen vorgenommen und abgestimmte Interventionen festgelegt. Bestandteil des\r\nClearingprozesses muss dabei die Evaluation der ggf. bisher erfolgten oder parallellaufenden\r\nmedizinischen, psychotherapeutischen und sozialpädagogischen Maßnahmen sein. Dabei gilt es, Unter-,\r\nÜber-, und Fehlversorgung zu vermeiden sowie eine hinreichende und nachhaltige Versorgung zu\r\ngewährleisten – gerade vor den veränderten gesellschaftlichen und demographischen Herausforderungen\r\nsowie dem massiven Fachkräftemangel.\r\n16/22\r\nAbbildung 1: Das DGPPN-Modell für eine bedarfsgerechte, gestufte, psychiatrisch-psychotherapeutische\r\nVersorgung\r\n7.2 Vertragsärztliche psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung\r\nDie ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen erfolgt regional in\r\nunterschiedlichem Ausmaß durch Kliniken, Einzel- und Gemeinschaftspraxen. Eine intensivierte, ambulante\r\npsychiatrische Versorgung benötigt deshalb mittelfristig nicht nur eine Krankenhausstrukturreform,\r\nsondern auch die Einbeziehung des vertragsärztlichen Sektors in die regionale, populationsbezogene\r\nVersorgungsverpflichtung. Hierzu bedarf es der Erweiterung der Versorgungselemente in der\r\nvertragsärztlichen Versorgung. Dieses Ziel verfolgten eine Vielzahl an Projekten in Vertragsarztpraxen in\r\nverschiedenen Regionen in Deutschland. Beispielhaft kann die Psychiatrieinitiative Berlin Brandenburg\r\n(PIBB) aufgeführt werden. Als ambulantes und multiprofessionelles Versorgungsnetz wurde die Initiative\r\nzunächst durch Selektivverträge über mehr als 10 Jahre betrieben. Schließlich mündete die PIBB in der\r\nGründung des ersten KSVPsych-Netzverbundes in Berlin im Oktober 2022 (Kassenärztliche Vereinigung\r\nBerlin 2022).\r\nFolgende Versorgungselemente sollten im Kontext der regionalen Versorgungsverpflichtung und im Sinne\r\neiner individuellen und im Bedarfsfall intensivierten und engmaschigen Patientenversorgung perspektivisch\r\nauch in Vertragsarztpraxen Einzug halten:\r\n17/22\r\n• Multiprofessionelle Versorgung durch die Zusammenführung medizinischer, psychotherapeutischer,\r\nspezialtherapeutischer und sozialmedizinischer Expertise unter der Leitung eines Facharztes für\r\nPsychiatrie und Psychotherapie, der die Verantwortung für den Gesamtbehandlungsplan trägt.\r\n• Ermöglichung der Beschäftigung von Psychotherapeuten, die bedarfsgerecht und flexibel Einzelinterventionen\r\nvon der Krisenintervention über die Kurzzeitbehandlung bis hin zur Langzeittherapie\r\nsowie Gruppenpsychotherapie durchführen und auch aufsuchend tätig sind. Damit würde die\r\nErreichbarkeit psychotherapeutischer Behandlung niedrigschwellig und insbesondere für die\r\nMenschen mit schweren psychischen Erkrankungen sichergestellt werden.\r\n• Beschäftigungsmöglichkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen mit dem Ziel, hier spezifische\r\nund bedarfsgerechte Begleitung und Beratung zu ermöglichen.\r\n• Etablierung von Fallbesprechungen insbesondere bei schwer psychisch Kranken sowohl intern als auch\r\nmit Hinzuziehung externer Bezugspersonen – auch unter Einbezug von Leistungserbringern aus\r\nanderen SGB-Bereichen.\r\nIn diesem Sinne wurde bereits in einem gesonderten Kapitel des Gutachtens des Sachverständigenratens\r\nzur bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung (2018) die Versorgung der Menschen mit\r\npsychischen Erkrankungen betrachtet und die Etablierung von sozialmedizinischen Schwerpunktpraxen\r\ngefordert. Für diese Versorgungsform müssen Strukturveränderungen in der vertragsärztlichen Versorgung\r\nvorgenommen werden, die ähnlich der Sozialpsychiatrievereinbarung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie\r\nmultiprofessionelle Versorgung der Patienten aus einer Praxis mit hohem Versorgungsgrad und hoher\r\nPatientenzahl zulassen. Dabei sollte die Ausstattung vergleichbar mit der der Klinikambulanzen sein. Die\r\nAnpassung der Praxisstrukturen muss mit der sicheren Finanzierung der nichtärztlichen Mitarbeitenden\r\nund der Abbildung der Tätigkeit im entsprechenden Vergütungssystem einhergehen.\r\nWichtig für das Gelingen solcher Reformen ist die Integration aller neuen Angebote in ein\r\nPflichtversorgungsystem, das an den Bedarfen der regionalen Population ausgerichtet ist.\r\nKurz gesagt…\r\n…müssen perspektivisch neben der Krankenhausreform auch im vertragsärztlichen Bereich Strukturen\r\ngeschaffen werden, die diesen Bereich in ein Gesamtkonzept zur regionalen, populationsbezogenen\r\nVersorgungsverpflichtung einbinden. Im Rahmen dieser Versorgungsverpflichtung sollten die\r\nVertragsärzte auch in die Lage versetzt werden, Komplexbehandlungsangebote für Menschen mit\r\npsychischen Störungen machen zu können. Das vom Sachverständigenrat bereits 2018 angemahnte\r\nVersorgungsdefizit im Bereich ambulanter intensiver psychiatrisch-psychotherapeutischer Versorgung\r\nmuss gemeinsam vom vertragsärztlichen und vom stationären Sektor behoben werden.\r\n18/22\r\n7.3 Prävention\r\nAusgangspunkt präventiver Maßnahmen sollte die Allgemeinbevölkerung sein. Hier sollten die Förderung\r\nseelischer Gesundheit über die Lebensspanne allgemein durch universelle präventive Angebote, z. B. in\r\nSchulen, in Ausbildungsstätten und Hochschulen bzw. Universitäten, am Arbeitsplatz und in weiteren\r\nLebenswelten, bspw. von älteren Menschen. Auch müssen Strategien zur Normalisierung von seelischen\r\nKrisen im Mittelpunkt stehen.\r\nDie S3-Leitlinien Schizophrenie, Bipolare Störungen und Psychosoziale Therapien der DGPPN empfehlen\r\ndarüber hinaus indizierte Präventionsstrategien bei Menschen mit klinisch erhöhtem Risiko für erste\r\nEpisoden psychischer Erkrankungen. Zur Identifikation von solchen Risikogruppen wird der Aufbau eines\r\nNetzwerkes von Früherkennungs- und Therapiezentren empfohlen. Zentral für diese Konzepte, von denen\r\nauch ältere Menschen mit erhöhtem Risiko für psychische Erkrankungen profitieren können, ist die enge\r\nZusammenarbeit im multiprofessionellen Team sowie die Synergien von psychiatrischen Kliniken,\r\nniedergelassenen Fachärzten, Hausärzten, Behörden und Bildungsinstitutionen. Da Jugendliche und junge\r\nErwachsene die Hauptzielgruppe sind, diese aber die bestehenden Gesundheitsangebote besonders wenig\r\nin Anspruch nehmen, müssen spezifische Angebote für diese Zielgruppe nach internationalen Vorbildern\r\ngeschaffen werden. Diese Angebote müssen niedrigschwellig, digital und nicht stigmatisierend sein und\r\nunter Beteiligung von jungen Erwachsenen mit gelebter Erfahrung psychischer Erkrankungen und deren\r\nAngehörigen entwickelt werden. Anreize, die Maßnahmen des SGB IX und SGB V zusammenzuführen, um\r\nniedrigschwellige Anlaufstellen für junge Menschen mit erstmanifestierten psychischen Störungen zu\r\netablieren, sind dringend erforderlich. Ein Best-Practice-Beispiel für die Zusammenführung von SGB IX und\r\nSGB V ist soulspace in Berlin (Bechdolf et al. 2019).\r\n7.4 Rehabilitation\r\nRehabilitation für schwer psychisch erkrankte Menschen bedarf einer intensiven Zusammenarbeit von\r\nLeistungserbringern und Leistungsträgern, die sich an der Lebenswelt und am individuellen Bedarf der\r\nBetroffenen orientiert. Die DGPPN S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien (2019) empfiehlt mit dem höchsten\r\nEvidenz- und Empfehlungsgrad die Unterstützung der Teilhabe durch an den individuellen Präferenzen und\r\nBedarfen ausgerichtete mobile Unterstützung am Arbeitsplatz nach dem Individual Placement and Support\r\n(IPS) Modell (Supported Employment). Dabei wird IPS in der Regel im Rahmen von ambulanten und ggf.\r\nmobil agierenden, multiprofessionellen Teams erbracht. Leider ist jedoch der Implementierungsgrad von\r\nIPS in Deutschland gering, obwohl SGB-übergreifend Konsens besteht, dass diese Strategie zur Verfügung\r\nstehen sollte (Stengler et al. 2021).\r\nDie DGPPN unterstützt den Ausbau der allgemeinen Sozialberatungsstellen, welche eine Erstberatung über\r\ndie unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten anbieten – unabhängig von Kosten- und\r\nLeistungsträgern. Ein wohnortnahes und möglichst flexibles Angebot von medizinischen und medizinischberuflichen\r\nRehabilitationsleistungen, welches wesentlich IPS umfasst, sollte vorgehalten werden. Dieses\r\nsollte mit den Angeboten der medizinischen Akutbehandlung und den gemeindepsychiatrischen Angeboten\r\nder sozialen Teilhabe abgestimmt und verbunden sein und von Fachärzten koordiniert werden.\r\n19/22\r\nVor diesem Hintergrund unterstützt die DGPPN auch die Lockerung der starren Leistungsvolumina und\r\nZeitabläufe – mithilfe von Globalbudgets bzw. Regionalbudgets – in den verschiedenen Sektoren. Durch\r\nGlobalbudgets können nichtlineare Krankheitsverläufe besser berücksichtigt und einzelne\r\nBehandlungsmaßnahmen unterschiedlich gewichtet und intensiviert werden.\r\n7.5. Forensische Psychiatrie\r\nForensische Psychiatrie ist der Teil des psychiatrischen Versorgungssystems, der die Unterbringung und\r\nBehandlung der in Folge schwerer psychischer Störungen straffällig gewordener Patienten umfasst. Die\r\nUnterbringung wird strafrechtlich angeordnet und durch die Justiz, d.h. außerhalb des psychiatrischen\r\nVergütungssystems, finanziert. Die Mehrzahl der dort untergebrachten Patienten hat im Vorfeld bereits\r\nmehrere Behandlungsversuche und Unterbringungen nach den Psychisch-Kranken(-Hilfe)-Gesetzen in\r\npsychiatrischen Kliniken durchlaufen. Patienten mit Schizophrenie machen ca. 50 % der forensischen\r\nPatienten aus. Mit der Zuweisung in die forensische Psychiatrie fallen diese oft sehr schwierigen Patienten\r\naus dem allgemeinen psychiatrischen Versorgungssystem heraus. Erfahrungsgemäß fällt es später\r\nbesonders schwer, diese Personen zu rehabilitieren und in gemeindepsychiatrische Einrichtungen zu\r\nintegrieren.\r\nAus Sicht der DGPPN ist die Existenz des gesonderten forensischen Versorgungsbereichs gerechtfertigt;\r\nauch in der Zukunft wird es einen Bedarf hierfür geben. In den letzten Jahren wurde allerdings eine stetige\r\nAusweitung der forensischen Behandlungsplätze verzeichnet (Müller 2022). Dies ist eine problematische\r\nEntwicklung, die mit verschiedenen Faktoren zusammenhängen dürfte. Hierzu gehören gesellschaftliche\r\nHaltungen und das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung, aber auch die Unzulänglichkeiten der Regelversorgung\r\nvon schwer psychisch kranken Menschen im stationären und vor allem im ambulanten Bereich.\r\nEine Verbesserung, insbesondere bei der intensiven ambulanten Versorgung der Schwerkranken, wie hier\r\nvorgeschlagen, sollte sich präventiv auf Straftaten und forensische Unterbringungen auswirken. Wenn die\r\nvon der DGPPN geforderten Reformen bzgl. der regionalen Versorgungsverpflichtung der Kliniken greifen\r\nund diese zu einer Verbesserung der Versorgung von Schwerkranken führen (z. B. durch die intensive,\r\nambulante Weiterbehandlung von Patienten im Rahmen der Psychisch-Kranken(-Hilfe)-Gesetze), könnte\r\ndie Ausweitung der forensischen Behandlungsplätze verhindert werden. Unabhängig davon sollte der\r\nforensische Versorgungsbereich, einschließlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen, grundsätzlich\r\nüberdacht und reformiert werden. Hierzu wurden in den letzten Jahren bereits Vorschläge formuliert, die\r\nberücksichtigt und weiterentwickelt werden könnten.\r\nKurz gesagt…\r\n…spricht sich die DGPPN für eine Stärkung der Prävention seelischer Erkrankungen durch den Aufbau\r\nvon niederschwelligen Angeboten, insbesondere für junge Menschen mit ersten psychischen\r\nBeschwerden, aus. Die Unterstützung der Teilhabe (Rehabilitation) soll durch an den individuellen\r\nPräferenzen und Bedarfen ausgerichtete Hilfen, einschl. der mobilen Unterstützung am Arbeitsplatz\r\nnach dem Individual Placement and Support (IPS) Modell wohnortnah und flexibel verbessert werden.\r\n20/22\r\nFazit\r\nDie Einführung einer flächendeckenden, regionalen Versorgungsverpflichtung, die Flexibilisierung der\r\nVergütungsformen durch Globalbudgets und das „Bayerische Modell“ sowie die anderen Maßnahmen,\r\nwären sinnvolle Reformen, die Deutschland dem Ziel eines regionalen, gestuften und\r\nsektorenübergreifenden psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssystems näherbringen würden.\r\nDie DGPPN begrüßt die in der Achten Stellungnahme der Regierungskommission empfohlene\r\nFlexibilisierung der psychiatrischen-psychotherapeutischen Behandlung durch Krankenhäuser. Diese halten\r\nwir für zentral für die Verbesserung der Versorgung und unterstützen sie ausdrücklich.\r\n21/22\r\nLiteraturverzeichnis\r\nBechdolf, A., Schellong, M., Izat, Y., Leopold, K., Hellenschmidt, T., Leopold, S., Jäckel, D., Ituarte, B.P., Götz,\r\nT. (2019). [soulspace - Implementing a Low Threshold Specific Treatment and Early Intervention Programme\r\nfor Young Adults and Adolescents in Routine Care in Germany]. Psychiatrische Praxis, 46(5), 243-246.\r\nDeister, A., Brückner-Bozetti, P., Heuft, G. et al. Personalbemessung in der Psychiatrie und\r\nPsychotherapie. Nervenarzt 92, 457–467 (2021). https://doi.org/10.1007/s00115-020-00995-w\r\nDeutsche Gesellschaft fur Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.\r\nDGPPN Standpunkte fur eine zukunftsfähige Psychiatrie. URL:\r\nhttps://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/11a14679d449d3abc76fdd61fb7ff6c428310f67/DGPPN_St\r\nandpunktepapier%20web.pdf\r\nGodemann, F., Hauth, I., Richert, A., Berton, R. (2015 Mar). Features of regional mandatory psychiatric care\r\nin Germany: analysis using the VIPP databank. Der Nervenarzt, 86(3):367-72. doi: 10.1007/s00115-015-\r\n4257-1.\r\nKassenärztliche Vereinigung Berlin, Praxis-News: Psychiatrisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung\r\nAnfang Oktober gestartet. URL: Psychiatrisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung Anfang Oktober\r\ngestartet (kvberlin.de)\r\nMüller, J., (2022). Wie kann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Besserung und\r\nzur Sicherung mit dem gegenwärtigen Psychiatrieverständnis vereinbart werden? Forens Psychiatr Psychol\r\nKriminol, 16, 205–213 https://doi.org/10.1007/s11757-022-00726-8\r\nOrganisation for Economic Co-operation and Development (OECD) (2014). Making Mental Health Count:\r\nThe Social and Economic Costs of Neglecting Mental Health Care, OECD Health Policy Studies 2014, OECD\r\nPublishing.\r\nSachverständigenrat Gesundheit und Pflege (2018), Gutachten 2018: Bedarfsgerechte Steuerung der\r\nGesundheitsversorgung (svr-gesundheit.de)\r\nSchwarz J, Berghöfer A, v. Peter, S (2023) Regionalbudget oder Selektivvertrag? Nervenheilkunde; 42, 763-\r\n770.\r\nStengler, K., Bechdolf, A., Becker, T., Döring, A., Höhl, W., Jäckel, D., Kilian, H., Theißing, A., Torhorst, A.,\r\nWirtz, G., Zeidler, R., Riedel-Heller S. (2021). Umsetzung der Prinzipien des Supported Employment in\r\nDeutschland: Positionspapier einer Task-Force der DGPPN. Der Nervenarzt, Ausgabe 90/2021.\r\nhttps://doi.org/10.1007/s00115-020-01038-0\r\nThornicroft, G., Tansella, M., (2014). Community mental health care in the future: nine proposals. Journal\r\nof Nervous and Mental Disease, 202(6), 507-512. https://doi.org/10.1097/nmd.0000000000000151\r\nWorld Health Organization. (2002). World Health Report 2001. Mental Health: New Understanding, New\r\nHope. Geneva: World Health Organization.\r\n22/22\r\nZiereis, M., Günther, S., Baghai, T.C., Rupprecht, R., (2020). Regionale Pflichtversorgung in der stationären\r\nPsychiatrie und Psychotherapie: Ein alternativer Ansatz zur Operationalisierung des Begriffs.\r\nNervenheilkunde, 39, 167-174."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007550","regulatoryProjectTitle":"Strukturelle Prävention der Folgen des Alkoholkonsums","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e0/76/319456/Stellungnahme-Gutachten-SG2406270018.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"DHS, BÄK, BPtK, DGPPN und DG-Sucht fordern größere Anstrengungen\r\nder Bundesregierung zur strukturellen Prävention der Folgen\r\ndes Alkoholkonsums\r\n\r\nDie Folgen von Alkoholkonsum sind eine enorme Belastung der Bevölkerungsgesundheit,\r\ndes sozialen Miteinanders und der Volkswirtschaft\r\n\r\nIn Deutschland wird übermäßig viel Alkohol getrunken. Mit 10,6 Liter Reinalkohol pro Kopf liegt\r\nder Alkoholkonsum hierzulande zwei Liter über dem durchschnittlichen Konsum in den Ländern\r\nder OECD (OECD, 2022). Das hohe Konsumniveau belastet die Gesundheit einzelner\r\nPersonen und die gesamte Bevölkerungsgesundheit. Mehr als 200 Erkrankungen sind durch\r\nAlkoholkonsum mitverursacht, jedes Glas zu viel erhöht die Risiken (DHS, 2023). Bei 9 Millionen\r\nPersonen in Deutschland liegt ein problematischer Konsum vor (Rauschert et al., 2022).\r\n2016 wurden hierzulande 62.000 Todesfälle gezählt, die ausschließlich auf Alkohol zurückzuführen\r\nsind (John et al., 2022). Alkohol schädigt nicht nur die, die ihn trinken, sondern wirkt\r\nsich auch auf das soziale Umfeld und die Gesellschaft insgesamt aus. Mitbetroffene finden\r\nsich in nahezu allen Lebensbereichen, beispielsweise in der Familie, am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder bei Freizeitaktivitäten. Die direkten und indirekten Kosten des Alkoholkonsums\r\nin Deutschland belaufen sich auf über 57 Milliarden Euro (Effertz, 2020).\r\nGesundheitspolitik und Gesundheitssystem sowie relevante gesellschaftliche Akteure müssen\r\nmehr tun, um den Alkoholkonsum insgesamt und die mit ihm verbundenen Folgen für Konsumierende,\r\ndas soziale Umfeld und die Gesellschaft zu verringern.\r\n\r\nVerhältnisprävention wirkt! Aber sie wird in Deutschland zu wenig umgesetzt.\r\n\r\nEine wirksame Alkoholprävention ist bestrebt gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen\r\nSchäden vorzubeugen. Sie zielt darauf ab, den Alkoholkonsum zu vermeiden oder den Beginn\r\nweitestgehend hinauszögern, riskante Konsummuster früh zu erkennen und zu reduzieren sowie\r\nSubstanzkonsumstörungen zu verhindern oder deren Folgen zu mildern. Notwendig ist\r\ndazu ein Zusammenspiel aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen: Die Verhaltensprävention beeinflusst das individuelle Verhalten Einzelner. Verhältnisprävention verändert\r\ndie strukturellen Rahmenbedingungen, die den Konsum und Konsumfolgen beeinflussen.\r\nIm Bereich der strukturellen Prävention wird in Deutschland bislang deutlich zu wenig getan\r\n(Kilian et al., 2023): Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Organisation für wirtschaftliche\r\nZusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zählen Deutschland zu einem der Länder,\r\ndas dringend verhältnispräventive Maßnahmen zur Verringerung des riskanten Alkoholkonsums\r\nausbauen sollte.\r\n\r\nForderung nach Maßnahmen einer wirksamen Verhältnisprävention\r\n\r\nDie Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und ihre Mitgliedsverbände sowie die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesellschaft\r\nfür Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)\r\nund die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchtherapie (DG-Sucht) fordern eine\r\nentschiedene Politik, die nachweislich effektive und nachhaltige Maßnahmen der Verhältnisprävention\r\nim Bereich Alkohol umsetzt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern politisches Handeln in drei zentralen Maßnahmenfeldern für eine kosteneffektive Reduzierung von Schäden im Zusammenhang mit Alkoholkonsum.\r\n\r\n1. Alkoholpreise müssen spürbar angehoben werden!\r\n\r\nAlkohol ist in Deutschland zu billig. Die Datenlage ist eindeutig: günstiger Alkohol ist mit hohem\r\ngesellschaftlichem Konsum und Konsumfolgen ursächlich verknüpft. Die Regulierung von\r\nPreisen ist höchst wirksam, um den Gesamtkonsum in der Bevölkerung sowie das Ausmaß\r\nalkoholbezogener Probleme und die vorzeitige Sterblichkeit zu beeinflussen (Babor et al.,\r\n2023; Wagenaar et al., 2010). Insbesondere eine Anhebung der Alkoholsteuern, die die Erschwinglichkeit verringern, ist ein geeignetes, wirksames und effizientes Instrument verantwortlicher\r\nSuchtpolitik. Doch dies wurde in Deutschland jahrzehntelang nicht angetastet –\r\nletztmalig vor 20 Jahren durch die Einführung des Gesetzes zur Besteuerung von Alkopops.\r\nAuch zweckgebundene Abgaben, Besteuerung des Alkoholgehaltes (nicht nach Getränketypen)\r\noder festgelegte Mindestpreise sind sinnvolle Instrumente der Beeinflussung von Alkoholpreisen.\r\nEuropäische Nachbarn gehen hier bereits mit positivem Beispiel voran.\r\n\r\n2. Die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke muss eingeschränkt werden!\r\n\r\nAlkohol ist omnipräsent. In kaum einem anderen Land ist Alkohol so leicht und jederzeit verfügbar,\r\nwie hierzulande. Alkohol kann im Supermarkt, an Kiosken und bei Veranstaltungen\r\njeder Art (z.B. Sportfeste, Stadtfeste, Märkte, an denen auch viele Kinder und Jugendliche\r\nteilnehmen) sowie rund um die Uhr an Tankstellen gekauft werden. Untersuchungen belegen,\r\ndass eine leichte Verfügbarkeit mit einem hohen gesellschaftlichen Konsum einhergeht (Babor\r\net al., 2022; Popova et al., 2009). Auch hier zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern,\r\nwas zu tun ist: Wirksame Maßnahmen sind die Beschränkung der Zeiten, zu denen Alkohol\r\ngekauft werden kann. Die Ausdünnung der Verkaufsstellendichte, auch im Sinne der Einführung\r\nvon lizenzierten Geschäften, ist eine sinnvolle Maßnahme. Die Abgabe alkoholischer und\r\nnicht-alkoholischer Getränke ist zu trennen.\r\n\r\n3. Werbung und Sponsoring muss reguliert werden!\r\n\r\nWerbung wirkt sich auf den Konsum aus. Sie dient einer Ausweitung der abgesetzten Menge\r\nalkoholischer Getränke und erhöht den gesamtgesellschaftlichen Konsum und damit die gesundheitlichen Folgen. Werbebotschaften für Erwachsene haben ebenfalls einen messbaren\r\nEinfluss auf Kinder und Jugendliche (Morgenstern et al., 2009; Morgenstern, Isensee, Hanewinkel,\r\n2015). Werbung für Suchtmittel steht in direktem Widerspruch zu gesundheitspolitischen\r\nZielen. Doch lässt die laut Koalitionsvertrag geplante Verschärfung der Regelungen für\r\nMarketing und Sponsoring bei Alkohol und auch für Nikotin auf sich warten. Die Bundesregierung\r\nist aufgefordert, ein vollständiges Werbeverbot für Alkohol umzusetzen. Außerdem sollten\r\nalle alkoholhaltigen Produkte mit großen, gut sichtbaren gesundheitsbezogenen Warnhinweisen\r\nversehen werden.\r\n\r\nDie Politik steht in der Verantwortung\r\n\r\nDie Rahmenbedingungen für den Alkoholkonsum in Deutschland sind im Vergleich zu anderen\r\nLändern äußerst konsumfördernd. Die Maximierung der individuellen Konsumverantwortung\r\nohne eine gesundheitspolitische Strategie kostet die Gesellschaft Gesundheit, Menschenleben\r\nund Milliarden. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht die Aussage:\r\n„Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten\r\ndaran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.“ (SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP,\r\n2021, S. 68). Die Erkenntnisse zu sinnvollen Maßnahmen in der Alkoholprävention sind nicht\r\nneu - im Gegenteil. Während in den 2000er und 2010er Jahren die Wirksamkeit der Verhaltens-\r\nund Verhältnisprävention extensiv diskutiert und wissenschaftlich nachgewiesen wurde,\r\nverpasste es die Politik konsequent, nach diesen Erkenntnissen zu handeln. Wir – DHS, BÄK,\r\nBPtK, DGPPN und DG-Sucht – fordern, dies nun endlich nachzuholen und messen die aktuelle\r\nund auch die künftige Regierung daran. Es gibt effektive und kostengünstige Präventionsmaßnahmen,\r\ndie Gesundheit und Leben hunderttausender Menschen schützen und die sozialen\r\nAuswirkungen des Alkoholkonsums reduzieren. Die drei oben beschriebenen Maßnahmen\r\nsind Teil eines effektiven Maßnahmenkatalogs. Das Gesundheitsinteresse der Bevölkerung\r\nsollte Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Marktakteure haben. Deutschland sollte hier\r\naus eigenen Fehlern lernen und erfolgreiche Maßnahmen anderer Länder als Vorbild nehmen.\r\nDie Potenziale der Verhältnisprävention gilt es zu nutzen.\r\n\r\nLiteratur\r\n Babor, T. et al. (2023): Alcohol: No Ordinary Commodity. Research and public policy. Third\r\nedition. Oxford: University Press. https://fdslive.oup.com/www.oup.com/academic/pdf/openaccess/\r\n9780192844484.pdf, Zugriff: 14.05.2024.\r\n Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2023): Empfehlungen zum Umgang mit Alkohol.\r\nHamm. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/WK_der_DHS_-_Empfehlungen_zum_Umgang_\r\nmit_Alkohol.pdf, Zugriff: 14.05.2024.\r\n Effertz, T. (2020): Die volkswirtschaftlichen Kosten von Alkohol- und Tabakkonsum in\r\nDeutschland. In: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.): DHS Jahrbuch Sucht 2020.\r\nLengerich: Pabst. 225–234.\r\n John, U. et al. (2022): Alkohol. In: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.): DHS Jahrbuch\r\nSucht 2022. Lengerich: Pabst. 33-51.\r\n Kilian, C. et al. (2023): Alkoholpolitik in Deutschland: Verpasste Chancen zur Senkung der\r\nKrankheitslast. SUCHT, 69(4), 163-171. https://doi.org/10.1024/0939-5911/a000823, Zugriff:\r\n14.05.2024.\r\n Morgenstern, M.; Isensee, B.; Hanewinkel, R. (2015): Alkoholwerbung und häufiges Rauschtrinken\r\nim Jugendalter. Sucht,61(4), 213-221.\r\n Morgenstern, M. et al. (2009): Jugendliche und Alkoholwerbung. Einfluss der Werbung auf\r\nEinstellung und Verhalten. Im Auftrag der DAK. Kiel: IFT-Nord.\r\n OECD (2022): Health at a Glance: Europe 2022: State of Health in the EU Cycle. OECD Publishing.\r\nParis. https://doi.org/10.1787/507433b0-en, Zugriff: 14.05.2024.\r\n Popova, S. et al. (2009): Hours and days of sale and density of alcohol outlets: impacts on alcohol\r\nconsumption and damage: a systematic review. Alcohol and Alcoholism, 44(5), 500-516.\r\n Rauschert, C. et al. (2022): Konsum psychoaktiver Substanzen in Deutschland – Ergebnisse\r\ndes Epidemiologischen Suchtsurvey 2021. Deutsches Ärzteblatt International, 119, 527–534.\r\ndoi: 10.3238/arztebl.m2022.0244.\r\n SPD; Bündnis 90 / Die Grünen; FDP (2021): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit\r\nund Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021-2025. Berlin. https://www.spd.de/fileadmin/\r\nDokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, Zugriff: 14.05.2024.\r\n Wagenaar, A.C. et al. (2010): Effects of alcohol tax and price policies on morbidity and mortality:\r\na systematic review. American Journal of Public Health, 100(11), 2270–2278"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-26"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-06-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011008","regulatoryProjectTitle":"Reform der Notfallversorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1f/65/333647/Stellungnahme-Gutachten-SG2407110029.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Mitglied des Deutschen Bundestages\r\n[Name]\r\nDeutscher Bundestag\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\nPer E-Mail an: [E-Mail-Adresse]\r\n\r\nDGPPN-Stellungnahme zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Reform\r\nder Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG)“\r\n\r\nSehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r,\r\n\r\ndas Bundesministerium für Gesundheit hat aktuell einen Referentenentwurf zur Reform der\r\nNotfallversorgung vorgelegt. Die DGPPN hat sich am Stellungnahmeverfahren beteiligt.\r\nWir begrüßen, dass im Gesetzentwurf explizit auf die besonderen Bedürfnisse von psychisch\r\nerkrankten Menschen hingewiesen wird. Allerdings sind aus unserer Sicht die\r\nvorgeschlagenen Reformideen vermutlich nicht ressourcenneutral umsetzbar. Es muss\r\nsichergestellt werden, dass es in der Umsetzung nicht zu einem Abzug von Mitteln von\r\nPersonalressourcen aus anderen Bereichen der Versorgung kommen wird. Auch fehlt es an\r\nkonkreten Vorgaben, wie die Koordination somatischer mit bereits bestehenden\r\npsychiatrischen Notfallstrukturen geregelt werden soll.\r\nSie finden die komplette Stellungnahme mit weiteren Kritikpunkten und unseren\r\nEmpfehlungen beigefügt. Gerne stehe ich für Rückfragen und einen persönlichen Austausch\r\njederzeit zur Verfügung.\r\n\r\nMit den besten Grüßen\r\n[Unterschrift]\r\nProf. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg\r\nPräsident\r\n\r\nStellungnahme\r\n25.06.2024\r\n\r\nStellungnahme zu dem „Entwurf eines Gesetzes\r\nzur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG)“\r\n\r\nDie DGPPN begrüßt die neuerliche Initiative des Bundesgesundheitsministerium für eine\r\nReform der Notfallversorgung. Allerdings besteht die Sorge, dass die geplante Reformierung\r\nnicht ressourcenneutral machbar sein wird. Ein Abzug von Mitteln von Personalressourcen\r\naus anderen Bereichen der Versorgung muss unbedingt vermieden werden. Insbesondere\r\nbegrüßen wir, dass im Gesetzentwurf explizit auf die besonderen Bedürfnisse von\r\npsychisch erkrankten Menschen hingewiesen wird. Vor diesem Hintergrund möchten wir\r\nbetonen, dass psychiatrische Expertise in der Notfallversorgung und in den Integrierten\r\nNotfallzentren unbedingt repräsentiert sein muss. Es fehlt allerdings bislang an konkreten\r\nVorgaben, wie die Koordination somatischer mit bereits bestehenden psychiatrischen Notfallstrukturen\r\ngeregelt werden soll. Die DGPPN empfiehlt, potenzielle Schnittstellen mit\r\nden angekündigten flächendeckenden psychiatrischen Notfall- und Krisendiensten bereits\r\nmitzudenken.\r\n\r\nAllgemeine Bewertung\r\n\r\nIm Gesetzentwurf werden psychisch kranke Menschen als eine besonders vulnerable Patientengruppe\r\nidentifiziert, was die DGPPN sehr begrüßt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund\r\nwichtig, dass die Notfallversorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen einige\r\nBesonderheiten aufweist. Hier sind zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden: Zum einen\r\npsychiatrische Notfälle im engeren Sinn und zum anderen Notfälle durch körperliche Erkrankungen\r\nbei Menschen mit vorbestehender psychischer Erkrankung.\r\nErstere sind dadurch gekennzeichnet, dass bei einer psychiatrischen Erkrankung (z. B. einer\r\nDepression oder Schizophrenie) ein akuter Behandlungsbedarf auftritt, der häufig durch eine\r\nlebensbedrohliche Eigengefährdung (z. B. durch Suizidalität) gekennzeichnet ist, nicht selten\r\naber auch durch eine Gefährdung Dritter oder der Allgemeinheit durch Fremdaggressivität.\r\nZum anderen stellen somatische Notfälle (z. B. ein Herzinfarkt, ein hochfieberhafter Infekt\r\noder eine schwere Unfallverletzung) häufig eine besondere Herausforderung dar, wenn sie\r\nbei Menschen mit einer psychischen Erkrankung auftreten. Dies ist deshalb der Fall, weil die\r\ngleichzeitig bestehende psychiatrische Erkrankung die Kommunikation zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern beeinträchtigen und dadurch Diagnostik und Therapie erschweren\r\nkann, Nicht selten werden deshalb bei psychisch kranken Menschen schwere\r\nakute Erkrankungen übersehen und die Patienten werden entweder gar keiner Behandlung\r\nzugeführt, oder sie werden fälschlicherweise dem psychiatrischen Behandlungssystem zugeordnet.\r\nDie deshalb oft inadäquate Notfallversorgung psychiatrischer Patienten dürfte einer\r\nder Gründe für die massive Übersterblichkeit von Menschen mit schweren psychiatrischen\r\nErkrankungen sein.1 [Fußnote 1: Walker ER, McGee RE, Druss BG. Mortality in mental disorders and global disease burden implications: A systematic review and meta-analysis. JAMA Psychiatry 2015; 72: 334–341]\r\n\r\nBei der Erstellung der ins Auge gefassten Richtlinie des G-BA müssen die besonderen Bedarfe\r\nund Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen in jeder der beiden geschilderten\r\nKonstellationen unbedingt berücksichtigt werden.\r\nDeshalb ist es bedauerlich und erfordert dringend eine Anpassung der Überlegungen, dass\r\nim Referentenentwurf wichtige Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Notfallversorgung\r\nvon Menschen mit psychischen Erkrankungen und zum Zusammenspiel der somatischen und\r\nder psychiatrischen Notfallversorgung offenbleiben. Denn im psychiatrisch-psychotherapeutischen\r\nBereich existieren bereits spezielle Strukturen wie Krisendienste und Sozialpsychiatrische\r\nDienste, sowie Notaufnahmen in den psychiatrischen Krankenhäusern, deren Einbeziehung\r\nin die künftige Notfallversorgung unabdingbar ist. Leider enthält der Referentenentwurf\r\nkeine Angaben dazu, wie sich dieses Reformvorhaben zum im Koalitionsvertrag angekündigten\r\nflächendeckenden Ausbau psychiatrischer Notfall- und Krisenversorgung verhält.\r\nZu klären ist aus Sicht der DGPPN die Einbindung psychiatrischer Fachärzte im Rahmen der\r\nneu geschaffenen Notfallversorgungsstrukturen sowie die Kooperation zwischen somatischen\r\nund psychiatrischen Kliniken, Rettungsdiensten bzw. den zuständigen Behörden. Es\r\nwird daher angeregt, einen strukturierten Pfad für die medizinische Notfallversorgung von\r\nMenschen mit psychischen Erkrankungen innerhalb der medizinischen Notfallversorgung zu\r\nerstellen.\r\nEs scheint uns wichtig, in die weiteren Überlegungen zur Fortentwicklung des Referentenentwurfs\r\nFachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie einzubeziehen. Die DGPPN ist gerne\r\nbereit ihre Expertise bei der Erstellung des vorgeschlagenen Spezialpfads „Psychiatrischer\r\nNotfall“ innerhalb der medizinischen Notfallversorgung zur Verfügung zu stellen.\r\n\r\nFachpsychiatrische Kompetenz der Integrierten Notfallzentren (INZ)\r\n\r\nIn Art. 1 Nr. 11 werden die Integrierten Notfallzentren eingeführt. Demnach sollen INZ an\r\nKrankenhäusern eingerichtet werden, welche die Anforderungen des G-BA-Beschlusses nach\r\n§ 136c Abs. 4 an eine Stufe der Notfallversorgung erfüllen. Dies würde psychiatrische Krankenhäuser\r\nnicht umfassen. In den INZ muss zwingend psychiatrische Kompetenz vorgehalten\r\nwerden, um psychiatrische Notfälle erkennen und behandeln zu können. Dafür ist eine fachärztliche\r\nExpertise in den INZ jederzeit zu gewährleisten, ggf. könnte die Einholung der notwendigen\r\nExpertise durch Nutzung konsiliarischer Dienste oder telemedizinisch ermöglicht\r\nwerden. Diese Option sollte insbesondere an INZ, die an Krankenhäusern eingerichtet sind,\r\ndie nur die Stufe der Basisnotfallversorgung erfüllen, bestehen. Es ist auch sicherzustellen,\r\ndass INZ, die psychiatrische Patienten behandeln, über die spezifischen strukturellen einschließlich\r\nder baulichen Gegebenheiten verfügen, die hierzu bei eigen- und/oder fremdgefährdenden\r\nPatienten notwendig sind.\r\n\r\nVorgaben für ein standardisiertes digitales Ersteinschätzungsinstrument\r\n\r\nEs muss sichergestellt werden, dass das digitale Ersteinschätzungsinstrument alle in der\r\nAkut- und Notfallversorgung auftretenden psychiatrischen Behandlungsanlässe valide abbildet.\r\nDies ist bislang in der Ersteinschätzungs-Richtlinie des G-BA nicht im Detail geregelt (§ 3\r\nAbs. 2 Buchstabe c). Dort wird das Canadian Emergency Department Information System\r\n(CEDIS-Katalog) lediglich als Empfehlung bzw. Beispielinstrument genannt, welches die psychische\r\nVerfassung miterfasst.\r\n\r\nKorrespondenzadresse\r\nProf. Dr. med. Andreas Meyer-Lindenberg\r\nDGPPN-Präsident\r\nReinhardtstr. 29\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 030 240 4772 0\r\nE-Mail: praesident@dgppn.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011008","regulatoryProjectTitle":"Reform der Notfallversorgung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/25/bb/342707/Stellungnahme-Gutachten-SG2408120004.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"[Personenbezogene Daten geschwärzt] \r\nReferat 211 \r\nBundesministerium für Gesundheit \r\nRochusstraße 1 \r\n53123 Bonn \r\nPer E-Mail: [Personenbezogene Daten geschwärzt] \r\n\r\nDGPPN-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes \r\nzur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG)\r\n\r\nSehr geehrt[Personenbezogene Daten geschwärzt],\r\n\r\ndie Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sieht mit Sorge, dass auch im Kabinettentwurf zum NotfallG keine konkreten Regelungen zur Notfallversorgung psychisch erkrankter Menschen vorgesehen sind. Diese Menschen bilden nicht nur eine besonders vulnerable, sondern auch eine bedeutsam große Gruppe in der Notfallversorgung: Jährlich werden aufgrund eines psychiatrischen Notfalls rund 500.000 Patienten vom Notarzt und 1,5 Mio. Patienten in Notaufnahmen behandelt.\r\n\r\nAuf die Notwendigkeit, die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Krisensituationen im NotfallG ausdrücklich zu regeln, haben wir bereits in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf hingewiesen. Zu unseren Kernforderungen gehört, dass psychiatrische Expertise in die allgemeine Notfallversorgung aufgenommen und in Integrierte Notfallzentren eingebunden werden muss. Psychiatrische Behandlungsanlässe müssen zudem im Ersteinschätzungsinstrument abgebildet werden und wir regen wir an, einen strukturierten Pfad für die Notfallversorgung von psychisch erkrankten Menschen zu entwickeln.\r\n \r\nDiese Forderungen haben wir in unserer angefügten Stellungnahme zum Kabinettsentwurf weiter ausgeführt. Wir werden sie im sich nun anschließenden parlamentarischen Prozess zum NotfallG vertreten und stehen für Rückfragen und einen persönlichen Austausch jederzeit zur Verfügung.\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen \r\n[Unterschrift]\r\nProf. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg Präsident \r\n\r\nStellungnahme\r\n12.08.2024\r\n\r\nStellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes \r\nzur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG)\r\n\r\nEin erheblicher Anteil der Patienten bei Notfalleinsätzen ist psychisch krank. Die DGPPN fordert erneut, dass Notfälle von Menschen mit psychischen Erkrankungen mit ihren besonderen Bedürfnissen im Gesetzesentwurf berücksichtigt werden. Die psychiatrisch-fachärztliche Expertise muss in der allgemeinen Notfallversorgung repräsentiert sein.\r\nSowohl im Referentenentwurf vom 03.06.2024 als auch im Kabinettsentwurf vom 17.07.2024 werden psychisch kranke Menschen zwar als eine besonders vulnerable Patientengruppe identifiziert, aber konkrete Regelungen zur allgemeinen Notfallversorgung finden sich in beiden Entwürfen nicht. Die DGPPN hatte bereits in ihrer Stellungnahme vom 25.06.2024 auf wesentliche Punkte hingewiesen, die an dieser Stelle nochmals aufgegriffen werden. Um dem Ziel des Gesetzes gerecht zu werden, eine effektivere Steuerung in der Notfallversorgung durch individuelle Versorgungspfade für Patienten zu ermöglichen, müssen die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Notfallversorgung einbezogen werden. Aufgrund eines psychiatrischen Notfalls werden jährlich etwa 500.000 Patienten vom Notarzt und rund 1,5 Mio. Patienten in Notaufnahmen versorgt. Der Anteil von Patienten mit einer psychiatrischen Erkrankung bei Notfalleinsätzen beträgt damit etwa 15 Prozent [1]. Die Tendenz ist vermutlich steigend. Die häufigsten Ursachen sind Intoxikationen, Erregungszustände und Suizidalität mit bestehender Eigen- oder Fremdgefährdung. Etwa ein Viertel (20 bis 32 Prozent) der Notfalleinsätze bei psychischen Krisen werden als schwer bis lebensbedrohlich eingestuft [1]. Dennoch werden viele psychisch Erkrankte in Notaufnahmen nicht als solche identifiziert und demzufolge nicht richtig behandelt. Diese Zahlen verdeutlichen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die DGPPN fordert daher weiterhin ein-dringlich:\r\n\r\n1.\tPsychiatrische Expertise in die allgemeine Notfallversorgung aufnehmen\r\n\r\nIn der allgemeinen Notfallversorgung müssen die besonderen Bedarfe und Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen unbedingt berücksichtigt werden. Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in Notfällen äußerst häufig nicht primär im psychiatrischen Hilfesystem, sondern vom kassenärztlichen Notdienst, in allgemeinen Notaufnahmen und Notfallkliniken behandelt. Es gibt daher zwei Szenarien, für die es unabdingbar ist, dass psychiatrische Expertise in der allgemeinen Notfallversorgung repräsentiert sein muss:\r\nI.\tNotfallversorgung von Patienten, die schwer psychisch krank sind (z. B. Schizophrenie, Demenz) und gleichzeitig akut körperlich krank werden, also zum Beispiel einen Herzinfarkt, einen hochfieberhaften Infekt oder einen schweren Unfall erlitten haben. Die Patienten sind aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in ihrer Verhaltenssteuerung und Kooperationsfähigkeit oft beeinträchtigt und dies erschwert die Diagnostik und Einleitung von Behandlungsmaßnahmen. Es wäre folgeschwer, wenn diese Patienten aufgrund ihrer psychischen Erkrankung keiner adäquaten Behandlung für den somatischen Notfall zugeführt würden.\r\nII.\tPsychiatrische Notfälle im engeren Sinne, zum Beispiel im Rahmen einer Depression, Suchterkrankung, Demenz, Angststörung oder Schizophrenie, die zur Einweisung in eine allgemeine Notfallklinik führen, etwa im Rahmen von deliranten Zustandsbil-dern, stuporösen Zuständen, Panikattacken, Suizidalität oder Erregungszuständen oh-ne und mit Aggressivität und Fremdgefährdung.\r\n\r\n2.\tPsychiatrische Kompetenz in Integrierte Notfallzentren einbinden\r\n\r\nIn den im Art. 1 Nr. 11 aufgeführten Integrierten Notfallzentren (INZ) muss zwingend psychiatrische Kompetenz vorgehalten werden, um psychiatrische Notfälle erkennen und behandeln zu können und um die somatische Notfallbehandlung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Diese Notwendigkeit betrifft auch INZ, die an Krankenhäusern eingerichtet sind, die nur die Stufe der Basisnotfallversorgung erfüllen. Die G-BA Richtlinie zu den „Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V“ ist entsprechend anzupassen. Damit die psychiatrisch-fachärztliche Expertise im Notfall schnell zur Verfügung steht, sollte die Nutzung konsiliarischer oder telemedizinischer Dienste ermöglicht werden. Es ist auch sicherzustellen, dass INZ über die spezifischen strukturellen, einschließlich der baulichen Gegebenheiten verfügen, die hierzu bei eigen- und/oder fremdgefährdenden Patienten notwendig sind.\r\n\r\n3.\tPsychiatrischen Behandlungsanlässe im Ersteinschätzungsinstrument abbilden\r\n\r\nEs muss sichergestellt werden, dass das digitale Ersteinschätzungsinstrument alle in der Akut- und Notfallversorgung auftretenden psychiatrischen Behandlungsanlässe valide abbildet. Dies ist bislang in der Ersteinschätzungs-Richtlinie des G-BA nicht im Detail geregelt (§ 3 Abs. 2 Buchstabe c). \r\n\r\n4.\tStrukturierten Pfad für Notfallversorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen entwickeln\r\nZu klären ist aus Sicht der DGPPN die Einbindung psychiatrischer Fachärzte im Rahmen der neu geschaffenen Notfallversorgungsstrukturen. Es braucht konkrete Vorgaben, wie die Koordination somatischer mit bereits bestehenden psychiatrischen Notfallstrukturen, z. B. Krisendiensten und Sozialpsychiatrischen Diensten, geregelt werden soll. Die Entwicklung von potenziellen Schnittstellen mit den angekündigten flächendeckenden psychiatrischen Notfall- und Krisendiensten könnte eine Lösung sein. Die DGPPN regt von daher an, einen strukturierten Pfad für die medizinische Notfallversorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen innerhalb der medizinischen Notfallversorgung zu erstellen.\r\n\r\nReferenzen\r\n[1] Pajonk FG. Zur Situation der Notfall- und Akutpsychiatrie in Deutschland [The situation of emergency psychiatry in Germany]. Nervenarzt. 2015;86(9):1081-1090. doi:10.1007/s00115-014-4146-z\r\n\r\nKorrespondenzadresse\r\nProf. Dr. med. Andreas Meyer-Lindenberg\r\nDGPPN-Präsident\r\nReinhardtstr. 29\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 030 240 4772 0\r\nE-Mail: praesident@dgppn.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011009","regulatoryProjectTitle":"Gesetzliche Regelung des assistierten Suizids","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/46/10/333649/Stellungnahme-Gutachten-SG2407110030.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Mitglied des Deutschen Bundestages\r\n[Name]\r\nDeutscher Bundestag\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\n\r\nBerlin, 08.07.2024\r\n\r\nAktualisierte Eckpunkte für eine Neuregelung des assistierten Suizids\r\n\r\nSehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r,\r\n\r\nassistierte Suizide finden zunehmend statt, sind in Deutschland jedoch aktuell nicht per\r\nGesetz geregelt. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,\r\nPsychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sieht mit großer Sorge, dass die\r\nungeregelte Praxis vulnerable Gruppen gefährdet, die zu einer freiverantwortlichen\r\nSuizidentscheidung nicht in der Lage sind. Wir halten eine gesetzliche Regelung daher\r\nweiterhin für dringend geboten.\r\n\r\nIm Wissen darum, dass viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier das Thema nicht\r\naus den Augen verloren haben, ruft die DGPPN den Deutschen Bundestag eindringlich\r\ndazu auf, nach einer mehrheitsfähigen gesetzlichen Regelung zu suchen.\r\n\r\nDazu möchte die DGPPN Empfehlungen unterbreiten und hat ihre Eckpunkte für eine\r\nNeuregelung des assistierten Suizids aktualisiert. Diese weichen insofern von unserer\r\nPosition aus dem Jahr 2020 ab, als dass wir nicht mehr ein gerichtliches Verfahren zur\r\nFeststellung der Freiverantwortlichkeit fordern. Der Grund dafür ist, dass ein solches\r\nVerfahren für praktisch nicht umsetzbar gehalten wird.\r\n\r\nDie aktualisierten DGPPN-Eckpunkte zum assistierten Suizid finden Sie beigefügt. Gerne\r\nstehen wir für Rückfragen und einen persönlichen Austausch jederzeit zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[Unterschrift]\r\nProf. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg\r\nPräsident\r\n\r\nStellungnahme \r\n01.07.2024\r\n\r\n1\r\nDGPPN-Eckpunkte für eine Neuregelung des assistierten Suizids –\r\nAktualisierung 2024\r\n\r\nSeit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid vom Februar 2020\r\nwird eine intensive gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion darüber geführt, ob\r\nund wenn ja, welche neuen gesetzlichen Regelungen notwendig sind. Trotz intensiver Bemühungen\r\ndes Bundestags gelang allerdings im Sommer 2023 keine Einigung auf einen von\r\nzwei Gesetzentwürfen, deren Ziel es war, den assistierten Suizid gesetzlich zu regeln. Die\r\nDGPPN hält eine gesetzliche Regelung weiterhin für dringend geboten und hat deshalb ihre\r\nbereits 2020 veröffentlichten Eckpunkte hierzu aktualisiert.\r\n\r\nDass die Suizidassistenz weiterhin ohne gesetzliche Regelung bleibt, ist aus Sicht der DGPPN nicht hinzunehmen. Insbesondere, weil es zunehmend Hinweise darauf gibt, dass die aktuell ungeregelte Praxis\r\nvulnerable Gruppen gefährdet, die zu einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung nicht in der Lage\r\nsind. Erstmals seit vielen Jahren ist 2022 die Zahl der Suizide deutlich gestiegen, und zwar um fast 10 %\r\nauf über 10.000. Trotz des Fehlens einer offiziellen Statistik deutet einiges darauf hin, dass assistierte\r\nSuizide zu diesem Anstieg einen relevanten Beitrag leisten. Hierfür sprechen Berichte von Sterbehilfeorganisationen\r\nund eine lokale Studie, die zeigt, dass sich in München von 2020 bis 2022 die Zahl assistierter\r\nSuizide auf niedrigem Niveau vervierfacht hat.1 2 [Fußnoten 1 Gleich et al. (2023) Assistierte Suizide in München – Rolle der Sterbehilfeorganisationen und der beteiligten Ärzte. Rechtsmedizin https://doi.org/10.1007/s00194-023-00669-2; 2 Gleich et al. (2023) Assistierte Suizide in München – eine erste kritische Analyse. Rechtsmedizin https://doi.org/10.1007/s00194-023-00668-3.] Diese Studie berichtet auch, dass der Anteil von Menschen mit einer psychischen Erkrankung hoch ist (16 %) und dass bei keinem einzigen dieser Patienten eine Überprüfung der Freiverantwortlichkeit durch einen einschlägig ausgebildeten Facharzt stattgefunden hat. Dies ist auch deshalb besorgniserregend, weil jüngst zwei Ärzte zu langjährigen\r\nHaftstrafen verurteilt wurden, die psychisch Kranken zum Suizid verholfen haben, die nach Ansicht des\r\nGerichts nicht zu einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung fähig waren.\r\nIm Wissen darum, dass eine Vielzahl von Parlamentariern das Thema nicht aus den Augen verloren\r\nhat, ruft die DGPPN den Deutschen Bundestag eindringlich dazu auf, nach einer mehrheitsfähigen gesetzlichen\r\nRegelung zu suchen. Wir möchten im Folgenden Vorschläge für Eckpunkte beitragen, die\r\ninsofern von unserer Stellungnahme aus dem Jahr 2020 abweichen, als wir davon abrücken, ein gerichtliches\r\nVerfahren zur Feststellung der Freiverantwortlichkeit zu fordern, weil ein solches Verfahren\r\noffensichtlich weithin für praktisch nicht umsetzbar gehalten wird. Das von uns nun vorgeschlagene\r\nVorgehen umfasst folgende Schritte:\r\n\r\n1. Wir schlagen zunächst vor, dass jeder Suizidassistenz eine Beratung vorausgehen muss, die\r\nentweder von einer dafür staatlich autorisierten Stelle oder von einem Facharzt durchgeführt wird. Eine solche Beratung muss in strukturierter Form erfolgen und entsprechend dokumentiert\r\nwerden. Sie muss dem Ratsuchenden ausführliche Informationen über Behandlungs-,\r\nHilfs-, und Unterstützungsmaßnahmen zugänglich machen. Die durchgeführte Beratung wird\r\ndem Ratsuchenden schriftlich bestätigt.\r\n2. Mit dieser Bestätigung kann der Suizidwillige die Zurverfügungstellung eines tödlichen Medikaments\r\nbeantragen. Diese Beantragung erfolgt bei einer staatlichen Stelle, der neben dem\r\nAntrag selbst vom Antragsteller oder einem Vertreter (z. B. einem behandelnden Arzt) mitgeteilt\r\nwird, ob aufgrund einer voraussichtlich in Kürze zum Tode führenden Erkrankung Eile geboten\r\nist. Eine ärztliche Verschreibung eines Medikaments ist explizit nicht vorgesehen. Dies\r\ndeshalb, weil die ärztliche Verschreibung zu Tötungszwecken nicht statthaft erscheint 3 [Fußnote 3 siehe das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio für das BfarM, 2017, S.2:\r\nhttps://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Presse/Rechtsgutachten.pdf?__blob=publication-\r\nFile&v=2], und weil es sich beim assistierten Suizid nicht um eine ärztliche Aufgabe handelt 4 [Fußnote 4 was allerdings durchaus kontrovers diskutiert wird. Siehe hierzu Pollmächer und Marckmann, Psychiat Prax\r\n2022; 49: 67-70.]. Dieses prozedurale\r\nVorgehen beugt einerseits der Gefahr vor, dass freiverantwortlich Handelnde deshalb\r\nihren Suizidwunsch nicht umsetzen können, weil sie keinen Arzt finden, der zur Verschreibung\r\nbereit ist, und andererseits vermeidet diese Vorgehensweise, dass Ärzte unter Druck gesetzt\r\nwerden, entsprechende Stoffe zu verschreiben.\r\n3. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung der Freiverantwortlichkeit durch einen\r\ndazu ermächtigten Arzt, der in der Regel Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sein soll.\r\nDer Gutachter darf nicht an der initialen Beratung beteiligt gewesen sein und er darf auch nicht\r\nderjenige sein, der die Suizidassistenz durchführt. Die Begutachtung soll i.d.R. frühestens nach\r\n2 Monaten und spätestens nach 4 Monaten abgeschlossen sein.5 [Fußnote 5 Die DGPPN und andere haben zu früheren Zeitpunkten zwei unabhängige Gutachten im Abstand von mehreren\r\nMonaten gefordert. Mittlerweile denken wir aber, dass zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des Suizidwunsches\r\nein Gutachten genügen würde, das mehrere Monate nach initialer Antragstellung abgeschlossen\r\nwird. Tatsächlich wäre ja ein erstes Gutachten, das eine fehlende Freiverantwortlichkeit feststellt, dann obsolet,\r\nwenn sich mehrere Monate später keine Hinweise auf eine Einschränkung der Freiverantwortlichkeit finden.] In Fällen mit besonderer Eilbedürftigkeit\r\naufgrund einer voraussichtlich in Kürze zum Tode führenden Erkrankung kann\r\ndieses Begutachtungsverfahren vereinfacht und verkürzt werden.\r\n4. Ergibt die Begutachtung keine Hinweise auf das Fehlen von Freiverantwortlichkeit, händigt die\r\nstaatliche Stelle einem vom Suizidwilligen benannten qualifizierten Helfer ein Dokument aus,\r\nwelches ihn zum Bezug des Medikaments in einer Apotheke berechtigt.6 [Fußnote 6 Wie diese Qualifikation nachzuweisen ist, müsste noch näher beschrieben werden.] Dieser ist zu einer\r\ndefinierten Dokumentation des Vorgangs verpflichtet und berichtet nach Durchführung des\r\nassistierten Suizids an die staatliche Stelle. Eine Aushändigung direkt an den Betroffenen selbst\r\nerfolgt aus Sicherheitsgründen nicht. Optional könnten Betroffene die Substanz auch in einer\r\nstaatlich betriebenen Einrichtung zur Umsetzung assistierter Suizide einnehmen.\r\n3 siehe das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio für das BfarM, 2017, S.2:\r\nhttps://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Presse/Rechtsgutachten.pdf?__blob=publication-\r\nFile&v=2\r\n4 was allerdings durchaus kontrovers diskutiert wird. Siehe hierzu Pollmächer und Marckmann, Psychiat Prax\r\n2022; 49: 67-70.\r\n5 Die DGPPN und andere haben zu früheren Zeitpunkten zwei unabhängige Gutachten im Abstand von mehreren\r\nMonaten gefordert. Mittlerweile denken wir aber, dass zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des Suizidwunsches\r\nein Gutachten genügen würde, das mehrere Monate nach initialer Antragstellung abgeschlossen\r\nwird. Tatsächlich wäre ja ein erstes Gutachten, das eine fehlende Freiverantwortlichkeit feststellt, dann obsolet,\r\nwenn sich mehrere Monate später keine Hinweise auf eine Einschränkung der Freiverantwortlichkeit finden.\r\n6 Wie diese Qualifikation nachzuweisen ist, müsste noch näher beschrieben werden.\r\n3/3\r\n5. Die staatliche Stelle dokumentiert standardisiert alle Anträge in dem eben beschriebenen Verfahren\r\nund veröffentlicht jährlich eine entsprechende Statistik über Zahl und Details von Beratungen,\r\nBegutachtungen und tatsächlich durchgeführten assistierten Suiziden. Anonymisierte\r\nDaten werden auf Antrag einschlägigen Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.\r\n\r\nDie hier vorgeschlagene Vorgehensweise ist nach unserer Auffassung geeignet, mit vertretbarem Aufwand\r\nvulnerable Menschen vor nicht freiverantwortlichen assistierten Suiziden zu schützen. Gleichzeitig\r\nschützt sie diejenigen, die Suizidwillige unterstützen wollen, vor Vorwürfen, illegitim zu handeln.\r\nDas Verfahren vermeidet außerdem Druck auf beteiligte Ärzte und verhindert gleichzeitig, dass ärztliche\r\nZurückhaltung faktisch die Umsetzung freiverantwortlicher Suizide erschwert oder verunmöglicht.\r\n\r\nKorrespondenzadresse:\r\nProf. Dr. med. Andreas Meyer-Lindenberg\r\nDGPPN-Präsident\r\nReinhardtstr. 29\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 030 240 4772 0\r\nE-Mail: praesident@dgppn.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012002","regulatoryProjectTitle":"Anpassungen des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e6/df/352534/Stellungnahme-Gutachten-SG2409110018.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme zur Kampagne der „Initiative Endlich e. V.“ – Irreführende Werbung fördert Cannabisverharmlosung\r\n\r\nMit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (kurz: CanG) wurde in diesem Jahr der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert und gleichzeitig die ärztliche Verordnung und Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken (Medizinalcannabis) vereinfacht. Die aktuell groß aufgelegte Kampagne der „Initiative Endlich e. V.“ weist Wege zum schnellen und unkomplizierten Bezug von Medizinalcannabis. Die Kampagne verstößt aus Sicht der DGPPN, der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) und der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) gegen das Werbe-verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Fachgesellschaften halten die Kampagne darüber hinaus für irreführend und gefährlich für die Gesundheit der Bevölkerung. \r\n\r\nNach dem Inkrafttreten des neuen CanG ist Cannabis aus dem privaten oder gemeinschaftlichen Eigenanbau in geringen Mengen legal. Mit Blick auf die psychische Gesundheit vor allem von jungen Menschen, braucht es aus Sicht der unterzeichnenden Fachgesellschaften umfängliche Maßnahmen, um befürchtete ungünstige Auswirkungen der Legalisierung zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Die Umsetzung ist nun drängender denn je.\r\n\r\nDie aktuell laufende Kampagne der „Initiative Endlich e. V.“, bezieht sich formal auf den Bereich des Medizinalcannabis und stellt u. a. auf großen Plakaten im öffentlichen Raum und unter Beteiligung prominenter Personen Vorteile einer Anwendung von Medizinalcannabis  (Medizinalhanf) vor. Die Darstellung hebt hervor, dass durch eine medizinische Verschreibung von Cannabisblüten (Medizinalhanf) vielen Patientinnen und Patienten mit Volksleiden wie chronischen Schmerzen, Schlafstörungen, Angstzuständen und Depressionen „endlich“ geholfen werden könne [1]. Diese Behauptung entspricht nicht dem Stand der Forschung. Es liegen zwar erste Hinweise auf die Wirksamkeit von Cannabinoiden bei einer Reihe von psychischen Erkrankungen vor, die aber nicht ausreichen, um konkrete Behandlungsstrategien abzuleiten [2-5]. Keine der genannten Anwendungen im Bereich psychischer Störungen ist evidenzbasiert und leitliniengerecht. Eine etwas bessere, wenn auch nur moderate Evidenz zum Einsatz von Medizinalcannabis liegt lediglich für die Behandlung von chronischen Schmerzen und Spastik bei Multipler Sklerose vor. Die vorliegende Evidenz betrifft jedoch insbesondere THC-haltige Medikamente und deutlich weniger den Medizinalhanf. Es finden sich außerdem Hinweise auf unerwünschte psychische Nebenwirkungen [5-9].\r\n\r\nAls medizinische Fachgesellschaften möchten die DGPPN, die DG-Sucht und die DGS die Notwendigkeit einer sorgfältigen Indikationsstellung sowie der leitliniengerechten Anwendung von Medizinalcannabis betonen. Die Ärzteschaft muss hier einer besonderen Verantwortung nachkommen. In die Entscheidung über eine Verschreibung ist einzubeziehen, dass die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung von Medizinalcannabis besteht. Patientinnen und Patienten, die cannabisbasierte Therapien nutzen, sollen vom Behandler regelmäßig betreut und über mögliche unerwünschte Nebenwirkungen aufgeklärt werden. \r\n\r\nDie Kampagne schreibt sich auf die Fahnen, die medizinische Cannabisanwendung aus der angeblichen “Schmuddelecke” zu holen. Das ist irreführend. Medizinalcannabis hat weder, wie dargestellt, die behaupteten breiten Anwendungsgebiete, noch befand sich die begrenzte medizinische Anwendung von Cannabis in einer Schmuddelecke. Im Gegenteil: Seit 2017 ist es möglich, Medizinalhanf ohne Einschränkung auf eine Indikation zu verordnen [8]. Dies ist im Bereich der Pharmakotherapie einmalig. Insoweit vermischt die Kampagne den privaten und bisher illegalen Cannabiskonsum mit der medizinischen Anwendung von Cannabis. Diese Vermischung erfolgt u. E. bewusst und intendiert und wir sehen diese Kampagne des-halb ausgesprochen kritisch. Darüber hinaus geht sie mit einer Überschätzung therapeutischer Effekte und einer Verharmlosung von einer, vor allem für junge Menschen, gefährlichen Substanz einher.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland ein Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt (§ 10 HWG).  Hierzu zählen immer noch die medizinischen Cannabispräparationen und -blüten. Bezüglich des Cannabis für den Freizeitkonsum ist die Werbung komplett und ausnahmslos verboten (vgl. CanG Artikel 1 § 1, Abs. 14 und § 6). Auch wenn die „Initiative Endlich e. V. “ als Informations- und Antistigma-Kampagne auftritt, steht nach unserer Einschätzung tatsächlich der Absatz von Cannabis im Vordergrund. Es werden verschiedene Telemedizin-Anbieter verlinkt, die den Bezug von medizinischem Cannabis auf (Privat-)Rezept ermöglichen. Durch die Kampagne wird eine breite Öffentlichkeit, also auch Freizeitkonsumenten (und nicht nur die Patientengruppe, die tat-sächlich von Medizinalcannabis profitieren könnte) angesprochen, um diese auf einen be-quemen Vertriebsweg für Cannabis aufmerksam zu machen. Aus Sicht der DGPPN sollte im vorliegenden Fall daher auch die Wettbewerbszentrale aktiv werden.\r\n\r\nDie Gefahr der Zunahme des Cannabiskonsums in der Bevölkerung durch einen aggressiven Vertrieb von Medizinalcannabis wird auch von Befürwortern der Legalisierung gesehen [10]. Die Marktentwicklung [11] zeigt einmal mehr, dass – wie von der DGPPN und anderen schon mehrfach gefordert – die Forschung zu den Auswirkungen des Cannabisgesetzes vorangetrieben, umfassende Präventionsprogramme aufgesetzt sowie Einrichtungen der Suchtberatung und der Suchtbehandlung besser ausgestattet werden müssen.\r\n\r\nReferenzen\r\n[1] Initiative Endlich e.V. (2024). Der Weg zur Therapie – Fragebogen – Ergebnis. Zugriff am 05.08.2024 von https://endlich-cannabis.de/fragebogen/nein\r\n[2] Black N, Stockings E, Campbell G, et al. Cannabinoids for the treatment of mental disor-ders and symptoms of mental disorders: a systematic review and meta-analysis [published correction appears in Lancet Psychiatry. 2020 Jan;7(1):e3. doi: 10.1016/S2215-0366(19)30491-2]. Lancet Psychiatry. 2019;6(12):995-1010. doi:10.1016/S2215-0366(19)30401-8\r\n[3] Sarris J, Sinclair J, Karamacoska D, Davidson M, Firth J. Medicinal cannabis for psychiat-ric disorders: a clinically-focused systematic review. BMC Psychiatry. 2020;20(1):24. Pub-lished 2020 Jan 16. doi:10.1186/s12888-019-2409-8\r\n[4] Müller-Vahl KR. Cannabinoids in the Treatment of Selected Mental Illnesses: Practical Approach and Overview of the Literature. Pharmacopsychiatry. 2024;57(3):104-114. doi:10.1055/a-2256-0098\r\n[5] Hoch E, Niemann D, von Keller R, et al. How effective and safe is medical cannabis as a treatment of mental disorders? A systematic review [published correction appears in Eur Arch Psychiatry Clin Neurosci. 2019 Dec;269(8):995. doi: 10.1007/s00406-019-00999-x]. Eur Arch Psychiatry Clin Neurosci. 2019;269(1):87-105. doi:10.1007/s00406-019-00984-4\r\n[6] Whiting PF, Wolff RF, Deshpande S, et al. Cannabinoids for Medical Use: A Systematic Review and Meta-analysis. JAMA. 2015;313(24):2456-2473. doi:10.1001/jama.2015.6358\r\n[7] Petzke F, Tölle T, Fitzcharles MA, Häuser W. Cannabis-Based Medicines and Medical Cannabis for Chronic Neuropathic Pain. CNS Drugs. 2022;36(1):31-44. doi:10.1007/s40263-021-00879-w\r\n[8] Häuser W, Hoch E, Petzke F, et al. Medizinalcannabis und cannabisbasierte Arzneimittel: ein Appell an Ärzte, Journalisten, Krankenkassen und Politiker für einen verantwortungsvol-len Umgang [Medicinal cannabis and cannabis-based medication: an appeal to physicians, journalists, health insurances, and politicians for their responsible handling]. Schmerz. 2019;33(5):466-470. doi:10.1007/s00482-019-00409-0\r\n[9] Walitt B, Klose P, Fitzcharles MA, Phillips T, Häuser W. Cannabinoids for fibromyalgia. Cochrane Database Syst Rev. 2016;7(7):CD011694. Published 2016 Jul 18. doi:10.1002/14651858.CD011694.pub2\r\n[10] Manthey J, Rehm J, Verthein U: Personal View: Germany’s cannabis act: a catalyst for European drug policy reform? Lancet Regional Health – Europe. 2024;42: 100929. doi.org/10.1016/j.lanepe.2024.100929\r\n[11] Medizinisches Cannabis – Deutschland. (n.d.). Zugriff am 05.08.2024 von https://de.statista.com/outlook/hmo/cannabis/medizinisches-cannabis/deutschland\r\n\r\nKorrespondenzadresse\r\nProf. Dr. med. Andreas Meyer-Lindenberg\r\nDGPPN-Präsident\r\nReinhardtstr. 29\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 030 240 4772 0\r\nE-Mail: praesident@dgppn.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013593","regulatoryProjectTitle":"Psychische Gesundheit stärker in den Fokus der politischen Arbeit rücken","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8d/4e/382284/Stellungnahme-Gutachten-SG2412090004.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Psychische Gesundheit in Deutschland schützen und stärken: DGPPN-Forderungen zur Bundestagswahl 2025\r\n\r\nSehr geehrte Frau Abgeordnete,\r\nsehr geehrter Herr Abgeordneter,\r\n\r\ndie Verbesserung der Versorgung und der Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen war in dieser nun endenden Legislaturperiode erfreulicherweise Teil verschiedener Gesetzinitiativen. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition können jedoch viele wichtige Initiativen, darunter die Reform der psychiatrischen Krankenhausversorgung, die Berücksichtigung der Belange psychisch erkrankter Menschen bei der Reform der Notfallversorgung oder die in einem intrafraktionellen Antrag geforderten Hilfen für Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern nicht mehr umgesetzt werden.\r\n\r\nIm Wissen darum, dass vielen Parlamentarierinnen und Parlamentariern das Thema psychische Gesundheit weiterhin am Herzen liegt, hoffen wir, dass in der nächsten Legislaturperiode weitere wichtige Weichen gestellt werden können, um die psychische Gesundheit der Menschen in Deutschland zu schützen und zu stärken. Aus Sicht der DGPPN sollten dringend folgende fünf Handlungsfelder ins Zentrum der politischen Arbeit gerückt werden:\r\n\r\n•\tAusbau von flächendeckenden Angeboten zur Prävention, Früherkennung und Frühbehandlung von psychischen Erkrankungen\r\n•\tKonsequente Weiterentwicklung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen\r\n•\tLangfristige und angemessene Förderung der Erforschung psychischer Erkrankungen, die der gesellschaftlichen Bedeutung psychischer Gesundheit und den bestehenden Forschungschancen gerecht wird\r\n•\tIntensivierung der Anstrengungen für die berufliche und soziale Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen in ihrem Alltag\r\n•\tStärkung von Selbstbestimmung, Selbsthilfe und Trialog\r\n\r\nWir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich mit uns gemeinsam für diese Forderungen stark machen würden.\r\n\r\nUnsere detaillierten Vorschläge für effektive Maßnahmen zur Stärkung psychischer Gesundheit finden Sie diesem Schreiben beigefügt. Gerne stehen wir für Rückfragen und einen persönlichen Austausch jederzeit zur Verfügung. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[Unterschrift]\r\nProf. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg\r\nPräsident\r\n\r\n\r\nForderungen zur Bundestagswahl 2025\r\n#mentalhealth stärken und schützen\r\n\r\nPsychische Gesundheit – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe\r\n\r\nPsychische Erkrankungen sind Volkskrankheiten und stellen eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit dar. Für Betroffene und ihre Angehörigen sind psychische Erkrankungen mit massivem Leid verbunden und führen zu gravierenden Einschränkungen im sozialen und beruflichen Leben. Auch wirtschaftlich betrachtet führen psychische Erkrankungen zu enormen Belastungen: Die direkten und indirekten Kosten psychischer Erkrankungen werden allein für Deutschland auf rund 147 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Das entspricht etwa einem Anteil von 5 % am Bruttoinlandsprodukt. Durch die COVID-19-Pandemie ist das Thema psychische Gesundheit und #mentalhealth noch einmal stärker in den gesellschaftlichen Fokus gerückt – auch und gerade weil die Daten darauf hindeuten, dass sich die psychische Gesundheit der Menschen in Deutschland über die letzten Jahre verschlechtert hat. Darum muss der Schutz und die Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung politische Priorität haben. In einer Zeit der Dauerkrisen ist dies wichtiger denn je.\r\n\r\nDie DGPPN fordert Verbesserungen für die folgenden\r\nBereiche\r\n\r\n■ Ausbau von flächendeckenden Angeboten zur Prävention, Früherkennung und Frühbehandlung\r\nvon psychischen Erkrankungen\r\n■ Konsequente Weiterentwicklung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen\r\nmit psychischen Erkrankungen\r\n■ Langfristige und angemessene Förderung der Erforschung psychischer Erkrankungen, die der gesellschaftlichen Bedeutung psychischer Gesundheit gerecht wird\r\n■ Intensivierung der Anstrengungen für die berufliche und soziale Teilhabe von psychisch erkrankten\r\nMenschen in ihrem Alltag\r\n■ Stärkung von Selbstbestimmung, Selbsthilfe und Trialog\r\n\r\nPrävention und Früherkennung: Psychische Gesundheit erhalten\r\n\r\nIn der modernen Psychiatrie gehören Prävention und Früherkennung zu den wichtigsten Zielsetzungen.\r\nDoch trotz der Chancen für die Gesundheit der Bevölkerung, die Prävention und Früherkennung bieten,\r\ngibt es in Deutschland kein dementsprechendes flächendeckendes Angebot. Dabei ist Früherkennung insbesondere in der Phase der Adoleszenz und des jungen Erwachsenenalters bedeutsam, denn 75 % aller psychischen Erkrankungen treten zum ersten Mal in dieser Lebensphase auf. Doch auch bei älteren Betroffenen kann eine frühzeitige Aufklärung und Intervention ein längeres Leben mit höherer Lebensqualität ermöglichen. Der Erhalt der psychischen Gesundheit und die damit einhergehende notwendige Früherkennung und frühzeitige Behandlung müssen daher zentrales Ziel der Gesundheitspolitik sein.\r\n\r\nForderungen der DGPPN:\r\n■ Ausbau präventiver Angebote, z. B. in Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen/Universitäten\r\nund am Arbeitsplatz\r\n■ Flächendeckende Einrichtung und Finanzierung niedrigschwelliger Früherkennungs- und Frühinterventionszentren für Jugendliche und junge Erwachsene\r\n■ Flächendeckende Einrichtung und Finanzierung von Memory Clinics, Gedächtnisambulanzen und gerontopsychiatrischen Schwerpunktpraxen\r\n■ Bundesweite Etablierung des „Mental Health First Aid“-Programms, bei dem Teilnehmende geschult\r\nwerden, Menschen mit seelischen Krisen zu unterstützen und professioneller Hilfe zuzuführen\r\n■ Verbesserung der Strukturen und Angebote der Suizidprävention und Überführung der nationalen Suizidpräventionsstrategie in ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz\r\n■ Schutz und Aufklärung Heranwachsender vor dem Hintergrund der Cannabislegalisierung\r\n\r\nVersorgung: Behandlungsangebote erweitern & flexibilisieren\r\n\r\nPsychische Erkrankungen wirken sich für Betroffene und ihre Angehörigen auf nahezu alle Lebensbereiche aus und gehen mit gravierenden sozialen und ökonomischen Auswirkungen für die Gesellschaft einher. Eine wirksame und bedarfsgerechte Versorgung von psychisch Erkrankten liegt im Interesse jedes einzelnen Menschen und ist immer auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies erfordert eine Versorgungsplanung, die bestehende Zugangsbarrieren abbaut und flexible, multi-professionelle, sektoren- und SGB-übergreifende Angebote vorhält. Die DGPPN begrüßt die aktuellen Reformbestrebungen und setzt sich dafür ein, dass die bereits begonnenen Reformen konsequent weitergeführt und stärker auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen zugeschnitten werden. Das bereits bestehende Hilfesystem muss besser vernetzt, ausgestattet und zugänglich sein. Wo notwendig, muss das Angebot erweitert und flexibilisiert werden.\r\n\r\nForderungen der DGPPN:\r\n■ Konsequente Umsetzung einer bedarfsgerechten, gestuften Versorgung\r\n■ Bundesweite und auskömmlich finanzierte regionale Versorgungsverpflichtung mit populationsbezogenen Behandlungsangeboten für alle Behandlungs- Settings\r\n■ Flexibilisierung der Behandlungsangebote durch psychiatrische Kliniken und Praxen\r\n■ Einführung von Globalbudgets und Finanzierung der Institutsambulanzen nach dem bayerischen Modell in allen Bundesländern\r\n■ Vollumfängliche Finanzierung der Personalkosten und ein angemessenes und zeitgemäßes Personalbemessungsinstrument. Bis dieses vorliegt, sollen Sanktionen nach PPP-RL ausgesetzt werden\r\n■ Anpassung der Bedarfsplanung und vollumfängliche Finanzierung im ambulanten Sektor, die erhöhter\r\nInanspruchnahme gerecht wird\r\n■ Ausbau der Medizinstudienplätze und auskömmliche Finanzierung der medizinischen und psychotherapeutischen Weiterbildung\r\n■ Sicherung der Attraktivität der Arbeitsplätze in der psychiatrischen Versorgung und Abbau bürokratischer Hürden bei Prüfung und Anerkennung der Qualifikationen ausländischer Fachkräfte\r\n\r\nForschung: Innovationen fördern und in die Praxis bringen\r\n\r\nMedizinische, technologische und pharmakologische Innovationen eröffnen neue Wege für die Erforschung komplexer psychischer Prozesse und die Behandlung ihrer Störungen. Gleichzeitig steht die Psychiatrieforschung in Deutschland vor großen strukturellen Herausforderungen: Durch fragmentierte Förderstrukturen und komplexe regulatorische Prozesse kommen Innovationen nicht schnell genug bei den Patientinnen und Patienten an. Denn die finanzielle Förderung für die Erforschung psychischer Erkrankungen liegt in Deutschland aktuell bei ca. 75,2 Mio. Euro pro Jahr – was nur etwa 0,06 % der Gesamtausgaben für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung entspricht. Trotz Anzeichen, dass sich die psychische Gesundheit der Menschen in Deutschland über die letzten Jahre verschlechtert hat, wurde zuletzt eher weniger statt mehr für deren Erforschung ausgegeben. Die DGPPN fordert daher verbesserte Rahmenbedingungen für die Psychiatrieforschung in Deutschland.\r\n\r\nForderungen der DGPPN:\r\n■ Signifikante Anhebung des Etats zur Erforschung psychischer Erkrankungen und Finanzierung partizipativer Forschung\r\n■ Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen und Versorgungsforschung für die beschleunigte Überführung evidenzbasierter Innovationen in die Versorgung\r\n■ Aufhebung fragmentierter Forschungsstrukturen durch stärker koordinierte, ressortübergreifende und nachhaltige Forschungsförderung\r\n■ Schaffung einer zukunftsfähigen Struktur und nachhaltige Finanzierung des Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit (DZPG)\r\n■ Auskömmliche Finanzierung und Verstetigung des Monitorings und der Berichterstattung zur psychischen Gesundheit (Mental Health Surveillance) in Deutschland\r\n■ Aufbau einer Kohortenstudie, die auch die Transitionsphase vom Kinder- und Jugendalter ins\r\nErwachsenenalter abdeckt\r\n\r\nTeilhabe und Inklusion: Chancengleichheit sichern\r\n\r\nBei der Behandlung psychisch erkrankter Menschen steht oft die Akutversorgung im Vordergrund. Doch\r\ngroßer Handlungsbedarf zeigt sich auch bei den langfristigen Hilfen – insbesondere im Bemühen um die chancengleiche Teilhabe Betroffener am Leben in der sozialen Gemeinschaft. Auch hat sich in der Langzeitperspektive psychisch erkrankter Menschen in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel hin zum Empowerment vollzogen. Gesunde Ressourcen stehen heute im Mittelpunkt der Betrachtung der Patientinnen und Patienten. Vor diesem Hintergrund ist die Schnittstelle der Behandlung zur Teilhabe an Arbeit, Bildung und Wohnen von zentraler Bedeutung. Die DGPPN setzt sich daher dafür ein, dass Versorgung in der Lebenswelt wie zum Beispiel psychosoziale Therapien sowie effektive Rehabilitationsangebote niedrigschwellig erreichbar, besser miteinander verknüpft und auf Betroffene zugeschnitten sind.\r\n\r\nForderungen der DGPPN:\r\n■ Ausbau individueller, bedarfsorientierter und evidenzbasierter Angebote zur Förderung von Teilhabe an Arbeit, Bildung und Wohnen für alle Menschen mit (schweren) psychischen Erkrankungen und unabhängig von SGB-Grenzen und dem Grad der Beeinträchtigung\r\n■ Implementierung des international etablierten und evidenzbasierten Supported Employment\r\n(auch Individual Placement and Support, IPS) bzw. Supported Education\r\n■ Regionale Versorgungsverpflichtung auch in der Eingliederungshilfe\r\n■ Finanzielle und personelle Stärkung von psychiatrischen Praxen und Kliniken bei der Erbringung frühzeitiger Teilhabeförderung\r\n■ Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur, die niedrigschwellige und multiprofessionelle Behandlung\r\naus sozialpsychiatrischen Schwerpunktpraxen heraus ermöglicht\r\n■ Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts, welcher erfolgreich erprobte Modelle wie psychiatrischpsychosomatische Sprechstunden in Unternehmen oder die Möglichkeit von Teilkrankschreibungen bei psychischer Erkrankung umfasst\r\n\r\nSelbstbestimmung: Autonomie stärken, Zwang vermeiden\r\n\r\nEine psychische Erkrankung beschränkt nicht automatisch die Selbstbestimmungsfähigkeit der Betroffenen. Doch kann eine psychische Erkrankung in Einzelfällen die Fähigkeit erheblich einschränken, freie Entscheidungen zu treffen. Falls Menschen sich oder Dritte erheblich gefährden und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können Maßnahmen gegen ihren Willen ergriffen werden. Menschen mit schweren psychischen Störungen, die aufgrund ihrer Störung schuldunfähig eine Straftat begangen haben, können potentiell unbefristet in psychiatrischen Kliniken des Maßregelvollzugs untergebracht werden. Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen sind schwere Grundrechtseingriffe und erfordern hohe rechtliche Hürden. Die DGPPN steht dafür ein, dass Patientenrechte und Autonomie von Menschen mit psychischen Erkrankungen geschützt, Selbsthilfe und Trialog gestärkt und wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Zwang ergriffen werden.\r\n\r\nForderungen der DGPPN:\r\n■ Vereinheitlichung der Landesgesetze bei grundgesetzrelevanten Eingriffen in die Patientenautonomie und Herstellung der Rechtssicherheit für ärztliches Handeln\r\n■ Gesetzliche Regelung der Suizidassistenz, die das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutzkonzept für Menschen gewährleistet, die zu einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung nicht in der Lage sind\r\n■ Angleichung der Rahmenbedingungen für Einrichtungen des Maßregelvollzugs in den einzelnen Bundesländern im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen sowie deren auskömmliche Finanzierung\r\nund Ausstattung\r\n■ Einrichtung eines bundesweiten Registers zur systematischen, detaillierten und transparenten Dokumentation von Zwangsmaßnahmen und Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken sowie Bereitstellung dieser Daten für die Forschung\r\n■ Einrichten einer interdisziplinären Kommission zur Fortentwicklung der Maßregeln\r\n■ Zeitnahe Novellierung der zivilrechtlichen Vorschriften zur Zwangsmedikation\r\n\r\nMit dem ärztlichen Blick auf den ganzen Menschen:\r\n\r\nDie Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen erfordert das Wissen um das komplexe\r\nZusammenspiel zwischen körperlichen, psychischen und sozialen Faktoren. \r\n\r\nPsychiaterinnen und Psychiater bringen dieses Wissen und alle nötigen Kompetenzen mit, um erste Anlaufstelle und Behandlungskoordinator bei allen seelischen Erkrankungen zu sein.\r\n\r\nAls größte medizinische Fachgesellschaft auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit setzt sich die\r\nDGPPN daher dafür ein, dass die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen in allen Bereichen der Gesellschaft berücksichtigt werden.\r\n\r\nDie DGPPN in Zahlen:\r\n\r\nRund 200 Experten arbeiten ehrenamtlich in den DGPPN-Gremien.\r\n\r\nDie DGPPN zählt über 12.000 Mitglieder.\r\n\r\n35 Fachreferate bündeln die Expertise der gesamten Psychiatrie und Psychotherapie.\r\n\r\nSie ist mit 183 Jahren eine der ältesten Fachgesellschaften Deutschlands.\r\n\r\n\r\nGeschäftsstelle DGPPN\r\nReinhardtstraße 29\r\n10117 Berlin\r\nT 030.2404 772- 0\r\nF 030.2404 772- 29\r\nE sekretariat@dgppn.de\r\ndgppn.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-12-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015019","regulatoryProjectTitle":"Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8d/6c/489646/Stellungnahme-Gutachten-SG2503120008.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"„Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“\r\n\r\nInterfraktionellen Antrag in der 20. Wahlperiode im Bundestag beschließen!\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\ndas Bündnis für Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien (KipsFam) begrüßt und unterstützt den Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ (Drucksache 20/12089) der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und FDP sehr.\r\nDer Deutsche Bundestag beschloss einstimmig den Antrag „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“. In diesem Zusammenhang wurde eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des BMFSFJ und unter Beteiligung des BMG, des BMAS sowie der Drogenbeauftragten der Bundesregierung einberufen. Die Arbeitsgruppe „Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern“ veröffentlichte im Dezember 2019 ihren Abschlussbericht und legte dem Deutschen Bundestag 19 Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Kindern und Familien mit psychisch- und suchtkranken Eltern vor. Seit ihrer Veröffentlichung werden die Empfehlungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene vor dem Hintergrund der Möglichkeiten ihrer Implementierung diskutiert. Einige Empfehlungen wurden bei der Novellierung des SGB VIII berücksichtigt. Wichtige rechtliche Grundlagen im SGB V und nächste Umsetzungsschritte fehlen jedoch, so dass bis heute am individuellen Bedarf orientierte, sozialgesetzbuchübergreifende, familienorientierte Hilfen weder strukturell verortet noch regelfinanziert sind und somit bei den Betroffenen auch nicht ankommen.\r\nDerzeitige Multikrisen wie der Angriffskrieg auf die Ukraine, der Klimawandel und nicht zuletzt die Folgen der Coronapandemie haben Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Aktuelle Studien weisen auf ein hohes Ausmaß psychosozialer Belastungen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern hin. Jedes vierte Kind zeigt Symptome psychischer Erkrankungen. Für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien kumulieren sich psychosoziale und sozioökonomische Risikofaktoren. Dabei hat sich die psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen entlang eines sozialen Gradienten verschlechtert. Gleichzeitig besteht Bedarf zur Entstigmatisierung dieser Erkrankungen, um eine frühzeitige Inanspruchnahme von Hilfsangeboten zu begünstigen.\r\nStatt wegzuschauen, haben Sie erneut mit dem fraktionsübergreifenden Antrag die Initiative im Parlament ergriffen, um die Prävention zu stärken, den Familien die Zugänglichkeit zu Angeboten zu erhöhen, die arbeitsfeldübergreifende Kooperation zu stärken und die noch nicht umgesetzten Empfehlungen der AG KipkE auf den Weg zu bringen. Das Bündnis für Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien hat diesen Antrag von Beginn an unterstützt.\r\nNach dem Ende der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP möchten wir Sie dringend bitten, diesen Antrag noch in dieser 20. Wahlperiode im Bundestag mit Ihren Stimmen zu beschließen. Damit geben Sie den ca. 4 Millionen betroffenen jungen Menschen und ihren Familien ein sichtbares und so wichtiges Zeichen, dass Sie hinschauen und handeln.\r\nBitte nutzen Sie die verbleibenden politischen Handlungsspielräume des Parlaments, um den Antrag im Bundestag jetzt (noch) zu beschließen. Sie haben uns an Ihrer Seite, gern unterstützen wir Sie als zivilgesellschaftliche Akteure bei der Umsetzung des Beschlusses.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAFET- Bundesverband für Erziehungshilfe e.V., Dr. Koralia Sekler und Dr. Benjamin Strahl\r\nBrandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V., Andrea Hardeling\r\nBundesarbeitsgemeinschaft Kinder psychisch erkrankter Eltern (BAG-kipe), Andreas Schrappe, Juliane Tausch, Prof. Dr. Silke Wiegand-Grefe und Prof. Dr. Sabine Wagenblass\r\nBundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Cornelia Metge\r\nDachverband Gemeindepsychiatrie e.V. (DVGP), Tina Lindemann\r\nDeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Prof. Dr. Ute Ziegenhain, Prof. Dr. Michael Kölch\r\nDeutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), Referat Frauen- und Männergesundheit und Familienpsychiatrie/-psychotherapie, PD Dr. Rieke Oelkers-Ax\r\nDeutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Interessensgruppe Familienpsychologie, Prof. Dr. Beate Ditzen\r\nDeutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF), Birgit Averbeck\r\nDeutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Gabriele Sauermann\r\nBundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe, Dr. Klaus Esser\r\nFachverband Drogen- und Suchthilfe fdr+, Eva Egartner\r\nFitkids Geschäftsstelle Deutschland, Jörg Kons\r\nInstitut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ISM), Elisabeth Schmutz\r\nMarcé Gesellschaft für peripartale psychische Erkrankungen, Dr. med. Susanne Simen und Dr. med. Luc Turmes\r\nNacoa e.V. – Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V., Anna Oliar\r\nSchatten & Licht e.V. – Initiative peripartale psychische Erkrankungen, Sabine Surholt"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015019","regulatoryProjectTitle":"Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/06/ba/489648/Stellungnahme-Gutachten-SG2503120009.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Aufruf des Bündnisses für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien\r\nDie Versorgung von Kindern psychisch und suchterkrankter Eltern verbessern\r\nAm 31.01.2025 wurde der überfraktionelle Antrag “Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit wurde aus der Mitte des Parlaments der wichtige Beschluss gefasst, jetzt Handlungsschritte zu ergreifen, um leidvolle Erfahrungen in der Kindheit wirksam zu verhindern.\r\nBitte setzen Sie sich dafür ein, dass der Antrag in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt wird, und schützen Sie so Kinder, die besonders vulnerabel sind und dennoch vom Hilfesystem nicht erreicht werden.\r\nBesonders wichtig sind dabei folgende Maßnahmen:\r\n• Gesetzliche Regelungen zum besseren Ineinandergreifen von bestehenden Hilfe- und Unterstützungsangeboten für Familien mit einem psychisch und/oder suchterkrankten Elternteil; dafür braucht es SGB-übergreifende, familienorientierte, einheitliche, komplexe und mischfinanzierte Leistungen, um die Schnittstellen in der Versorgung und Hilfegewährung besser zu gestalten & Finanzierungslücken zu schließen.\r\n• Berücksichtigung der gesamten Lebenssituation der Familien und eine koordinierte, strukturierte und interdisziplinäre Versorgung wie aus einer Hand; dafür braucht es klare rechtliche Regelungen zur strukturierten, verpflichtenden Kooperation der beteiligten Systeme in allen relevanten\r\nSozialgesetzbüchern.\r\n• Erstellung eines Handlungsrahmens für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung\r\nmultiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender\r\nHilfesysteme; dieser muss gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern erarbeitet werden.\r\n• Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder psychisch und\r\nsuchtkranker Eltern (\r\nsiehe 19 Empfehlungen der interministeriellen Arbeitsgruppe) sowie ein qualitatives Monitoring dieser Umsetzung.\r\n• Längerfristige, nachhaltig wirkende Entstigmatisierungskampagnen für Familien mit psychisch oder suchtkranken Eltern.\r\nAls „Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien“ (KipsFam), welches eine Vielzahl an Expert*innen, Wissenschaftler*innen und Organisationen vereint, weisen wir Sie mit Nachdruck darauf hin, diese wichtigen Maßnahmen in den anstehenden Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen und den Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ in der nächsten Legislatur umzusetzen. Gern stehen wir Ihnen als interdisziplinäres Bündnis dabei auch künftig mit unserer langjährigen Expertise beratend zur Verfügung.\r\n\r\nBerlin, den 06.02.2025"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-02-06"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}